Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 2025 - Grub (AR) - Gemeinde Grub AR
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Grub (AR) Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 - 2025 Grub (AR) Voranschlag / AFP 1
Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage .................................................................................................. 4 2 Zusammenfassung............................................................................................................. 6 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ............................................... 7 3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 7 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) .............................. 7 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 .............................................. 8 3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................. 8 3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 8 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ........................... 8 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ......................................................................................... 10 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage ..................................................................................... 10 3.2.2 Legislaturziele ..................................................................................................... 10 3.2.3 Finanzpolitische Ziele .......................................................................................... 12 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen............................ 12 3.3 Ergebnis .................................................................................................................... 14 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis ........................................................ 14 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 14 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss .......................................................................... 14 3.3.2.2 Transferertrag ............................................................................................... 16 3.3.2.3 Personalaufwand .......................................................................................... 17 3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................ 18 3.3.2.5 Transferaufwand ........................................................................................... 19 3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag ..................................................... 20 3.4 Investitionen .............................................................................................................. 23 3.4.1 Investitionsrechnung ........................................................................................... 23 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................. 23 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................... 23 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung ............................................................. 24 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung .................................................................................. 25 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................... 26 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ....................................................................... 27 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................. 27 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ..... 27 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................... 28 4 Planung der Hauptaufgaben ............................................................................................ 30 Grub (AR) Voranschlag / AFP 2
4.0 Allgemeine Verwaltung .............................................................................................. 30 4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................... 34 4.2 Bildung ...................................................................................................................... 37 4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ............................................................................... 41 4.4 Gesundheit ................................................................................................................ 44 4.5 Soziale Sicherheit ...................................................................................................... 47 4.6 Verkehr ...................................................................................................................... 51 4.7 Umweltschutz und Raumordnung .............................................................................. 54 4.8 Volkswirtschaft........................................................................................................... 59 4.9 Finanzen und Steuern ............................................................................................... 63 5 Stellenspiegel................................................................................................................... 66 6 Investitionsliste................................................................................................................. 66 Grub (AR) Voranschlag / AFP 3
Einleitung Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Budget und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollierenden Planung jährlich in ver- schiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ih- ren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einen Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voran- schlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalender- jahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voran- schlag dargestellt. 1 Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrech- nung dargestellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Ordentlicher Aufwand 5’938 6’816 7’406 7’162 7’270 7’334 Ordentlicher Ertrag 7’072 6’369 6’698 6’380 6’434 6’503 Ordentliches Ergebnis 1’134 -448 -708 -782 -836 -831 Ausserordentlicher Aufwand -- -- -- -- -- -- Ausserordentlicher Ertrag 51 51 51 48 48 48 Entnahme Spezialfinanzierungen und -61 361 329 285 350 367 Fonds Legate / Stiftungen Aufwand-Ertragsüber- -- -- -- -- -- -- schuss Gesamtergebnis 1’124 -35 -327 -449 -438 -417 Im Jahr 2022 ist ein Gesamtergebnis in Höhe von CHF -327’460 geplant. Dies entspricht ge- genüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF -35’400 einer Veränderung von CHF -292’060. Grub (AR) Voranschlag / AFP 4
Entwicklung Nettoergebnisse 1'400'000 1'200'000 1'124'444 1'000'000 800'000 600'000 CHF 400'000 200'000 0 -35'400 -200'000 -400'000 -327'460 -438'400 -417'100 -449'400 -600'000 RE 2020 BU 2021 BU 2022 FP 2023 FP 2024 FP 2025 Nettoergebnis Grub (AR) Voranschlag / AFP 5
Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Investitionsausgaben 505 1’525 1’950 1’090 985 120 Investitionseinnahmen -- -- -- -- -- -- Nettoinvestitionen -505 -1’525 -1’950 -1’090 -985 -120 Im Jahr 2022 sind Nettoinvestitionen in Höhe von CHF -1’950’000 geplant. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF -1’525’000 einer Veränderung von CHF - 425’000. Kennzahlen VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoverschuldungsquotient -31.54 105.77 -31.67 -31.25 -30.69 -30.01 Selbstfinanzierungsgrad 288.81 -4.21 -15.36 -30.99 -34.20 -271.25 Zinsbelastungsanteil 0.33 0.40 0.15 0.15 0.15 0.15 2 Zusammenfassung Der Voranschlag 2022 rechnet bei einem Aufwand von CHF 7'406'070 und einem Ertrag von CHF 7'078'610 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 327'460. Zusätzlich sind Nettoin- vestitionen in der Höhe von CHF 1'950'000 geplant. Der Steuerfuss soll unverändert bei 4.0 Einheiten belassen werden. Die Steuereinnahmen sind in den vergangenen Jahren bei einem gleichbleibenden Steuer- fuss stetig leicht gestiegen. Aktuell, als Folge von Covid-19, erleiden die Einnahmen jedoch einen Einbruch. wie sich das Ganze mittelfristig entwickeln wird, ist schwierig vorherzusa- gen. Die Planungen gehen aber davon aus, dass der Zuwachs auf einer etwas tieferen Ba- sis wieder leicht steigt. Ebenso wurde immer wieder in die Infrastruktur der Gemeinde investiert. Der Stand der Ge- meinde-Infrastruktur kann als gut bezeichnet werden. Nebst vielen kleineren Vorhaben fallen dabei besonders folgende Investitionen ins Gewicht: Wasserversorgung: - Grundwasserpumpwerk Halten / Riemen - Sanierung Wasserleitungen Unterrech- stein/Rüti - 2. Etappe der Sanierung der Quellanlagen - Reservoir Instandstellungen - Erneuerung Trafostation und Messstation Elektrizitätsversorgung: Riemen SAK Anschluss - Verkabelung Riemen und Halten - Verkabelung NS Freileitung Halten Hochbau: - Gemeindehaus Grub (AR) Voranschlag / AFP 6
Bei den Kennzahlen widerspiegeln sich diese Aussagen. Der Nettoverschuldungsquotient steigt, da die Steuereinnahmen stagnieren und die Nettoschuld I stark zunimmt (Fremdver- mögen + Finanzvermögen). Der Selbstfinanzierungsgrad ist wegen dem recht hohen Investitionsbedarf und dem negati- ven Ergebnis der Erfolgsrechnung deutlich unter 100%, in den Finanzplanjahren sogar im negativen Bereich. 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Das Gesamtergebnis des Voranschlages 2022 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 327'460 aus. Auf operativer Stufe der Erfolgsrechnung wird ein Verlust von CHF 707'620 budgetiert. Der Gemeinderat erwartet höhere Belastungen in den Bereichen Bildung, Ge- sundheit und Soziales, Umweltschutz und Raumordnung. Im Bereich Bildung sind die Lohnkosten wie immer die grössten Ausgaben. Gleichzeitig ist zu den drei bestehenden Sonderbeschulungen eine weitere Sonderbeschulung dazugekom- men, was die Sonderschulbeiträge auf total CHF 164'000 ansteigen lässt. Im Bereich Gesundheit sind die Höchstansätze der Pflegekosten durch den Regierungsrat für das Jahr 2022 festgelegt worden. Die Pflegekosten sind mit CHF 242'000 (Vorjahr: CHF 305'000) veranschlagt. Die Restkosten für die Dienstleistungen durch Spitex Organisationen und freiberuflich tätige Pflegefachpersonen werden wie im Vorjahr budgetiert. Neu werden in dieser Kontogruppe auch die Aufwände und Erträge der Liegenschaft "Alterswohn- und Pfle- geheim Weiherwies" geführt. Bei den Kosten für die soziale Sicherheit muss mit einem leichten Anstieg gerechnet wer- den. die Kostenanteile an die Ergänzungsleistungen zu AHV werden gemäss Berechnungen des Kantons mit CHF 116'800 (Vorjahr: CHF 121'300) und für die IV mit CHF 71'000 (Vor- jahr CHF 78'400) budgetiert. Der Nettoaufwand bleibt im Rahmen des Vorjahres und kann durch die Bundes- und Kantonsbeiträge weitgehend aufgefangen werden. Im Bereich Wasserversorgung sind die budgetierten Ausgaben tiefer als im vergangenen Jahr. Die grössten Reduktionen sind im Betrieb, Unterhalt und Reparatur der Anlagen und Leitungsnetze, da verschiedene Anlagen saniert wurden. Die Anschaffung der Wasserzähler beläuft sich im Jahr 2022 auf CHF 25'000, da der Ersatz der Wasserzähler von 2019 und 2020 nachgeholt werden muss. In den anderen Ressorts rechnet der Gemeinderat im Vergleich zum Vorjahr mit keinen grösseren Abweichungen. Im Bereich allgemeine Verwaltung können die Nettokosten durch die Auslagerung der Auf- wände und Erträge der Liegenschaften "Alterswohn- und Pflegeheim Weiherwies" sowie der Liegenschaft "Frauenrüti" in separate Konti, massiv gesenkt werden. Für das kommende Jahr sind Nettoinvestitionen von CHF 1'950'000 geplant. Ins Gewicht fal- len dabei vor allem Investitionen der Wasserversorgung (Grundwasserpumpwerk Hal- ten/Riemen, Sanierungen der Wasserleitungen Unterrechstein Etappe 1 + 2 sowie die zweite Etappe der Sanierung von Quellanlagen), diverse Erneuerungsarbeiten der Elektrizi- tätsversorgung Grub (EVG) (Trafostation + Messstation Riemen SAK-Anschluss, Verkabe- lung Riemen-Halten, Sanierung Trafostation, Verkabelung NS Freileitung Halten) und die Sanierung des Gemeindehauses. Alle Investitionen sind gebundene Ausgaben. Über die Ausführung der Projekte und Sanierungen wird der Gemeinderat nach Vorliegen der erfor- derlichen Entscheidungsgrundlagen zu gegebener Zeit beschliessen. Grub (AR) Voranschlag / AFP 7
Gestützt auf die Prognosen der kantonalen Steuerverwaltung, muss infolge der Corona Pan- demie mit leicht tieferen Steuererträgen gerechnet werden. Da die Gemeinde Grub AR für das Rechnungsjahr 2021 von stark höheren Steuererträgen als im 2020 veranschlagt aus- geht, wurde auch für das Jahr 2022 etwas optimistischer, als von der kantonalen Steuerver- waltung empfohlen, veranschlagt. Finanzierungsrechnung und Verschuldung Die geplanten Investitionen 2022 können mit den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden. Die gute Entwicklung der finanziellen Lage in den letzten Jahren hat wesentlich dazu beigetragen. Per 31. Dezember 2020 betrug das abzuschreibende Verwaltungsvermö- gen CHF 5'406'574.70. Entwicklung Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen) Auf den nachfolgenden Seiten ist die Erfolgsrechnung nach der funktionalen Gliederung ver- teilt auf Ressorts aufgeführt. Dort sind die Ausgaben und die Einnahmen der einzelnen Funktionen ersichtlich. Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind im Rahmen und be- gründet. Die Finanzkommission hat auch dieses Jahr wiederum strikte Anweisungen an die Ressorts erlassen. Danach dürfen grundsätzlich die Ausgaben nur im Rahmen der Teue- rung wachsen. Ausnahmen sind zu begründen. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2022 an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2021 ge- nehmigt und zuhanden der Stimmbürgerschaft verabschiedet. Der Voranschlag wurde in ge- kürzter Form anfangs Januar 2022 allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierten Unterla- gen zum Voranschlag konnten ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde (www.grub.ch) abgerufen oder kostenlos bei der Finanzverwaltung bestellt werden. Der Gemeinderat unterbreitete den Voranschlag für das Jahr 2022 mit folgendem Bericht und Antrag: Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 4,0 Einhei- ten für natürliche Personen für das Jahr 2022 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 327'460 aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von CHF 7'078'610 und einem Aufwand von CHF 7'406'070. Im Voranschlag der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von CHF 1'950'000 veran- schlagt. 3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2022 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Wollen Sie dem Voranschlag 2022 mit einem Steuerfuss von 4,0 Einheiten für natürli- che Personen zustimmen? 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Der Voranschlag beruht auf den Grundsätzen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die wesentlichen Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Grub (AR) Voranschlag / AFP 8
Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Teile des Voranschlages: Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Anhang Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammen- hängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen darge- stellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungsvermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzli- che Verständnis des Voranschlages und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Auf- wände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt zu Anschaffungswerten. Die Entwertung durch die ordentliche Nutzung wird durch planmässige Abschreibungen über die angenom- mene Nutzungsdauer berücksichtigt. Nachhaltigen Wertverminderungen bzw. Wertaufholun- gen wird durch entsprechende Wertkorrekturen auf den jeweiligen Nutzwert Rechnung ge- tragen, sobald eine solche Wertminderung absehbar ist. Für nicht budgetierte notwendige Wertkorrekturen sind Kreditüberschreitungen bzw. Nachtragskredite möglich; sie werden mit der Abnahme der Rechnung genehmigt. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 40'000; Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdau- ern: Anlageklasse Nutzungsdauer in Jahren Unüberbaute Grundstücke Keine Abschreibung Gebäude, Hochbauten 35 Jahre Tiefbauten - Strassen 50 Jahre Grub (AR) Voranschlag / AFP 9
- Kanalbauten 40 Jahre - Hängebrücke 20 Jahre Abwasseranlagen 15 Jahre Abfallanlagen 40 Jahre Elektra Allgemein 30 Jahre Elektra Zähleranschaffung 10 Jahre Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 10 Jahre Immaterielle Anlagen 5 Jahre Informatik - Hardware 3 Jahre - Software 5 Jahre Die Anlagen des Finanzvermögens werden zu amtlichen Verkehrswerten bewertet. Die peri- odischen Neubewertungen finden alle fünf Jahre statt (letztmals im Jahr 2019). Die Ver- kehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegeben- heiten angepasst. Eine Neuermittlung erfolgt nach Massgabe des Finanzhaushaltsgesetzes oder wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern. Finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanz- plan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bishe- rige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Aus- einandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Legislaturprogrammes 2019 bis 2023 folgende Schwerpunkte und strategischen Ziele gegeben: - Innovationskraft fördern und Wachstum gesellschaftsverträglich steuern - Schwerpunkte setzen bei anspruchsvoller Finanzlage Darauf aufbauend wurden ressortbezogene Legislaturziele formuliert. Allgemeine Verwaltung Zentrumsüberbauung; Weiterführung der Planungsarbeiten sowie Umsetzung des Bauprojektes Gemeinderatsentscheid Erwerb Stockwerkeigentum für Gemeindeverwaltung oder Mietverhältnis Gemeindeabstimmung vorbereiten. Gemeindehaus; Umbau zur Behindertengerechtigkeit Zentralschulhaus; Malerarbeiten Schulzimmer "blau", Mittelstufe Bodenersatz, Unter- stufenzimmer "orange" Malerarbeiten, Unterstufenzimmer "gelb" Malerarbeiten Dorf 55; Sonnenschutz bei Eingangstüre Weiher Basisstufe; Eingangsbereich / Garderobe Malerarbeiten Unterhalt gemeindeeigene Liegenschaften Grub (AR) Voranschlag / AFP 10
Werkhof Bauentwicklung (z.B. Halten usw.) weiterverfolgen IKS-Projektauftrag Bildung Eingehen auf die demographische Entwicklung, diese beobachten und gegebenen- falls darauf reagierten. Aufnahme der baulichen Bedürfnisse zur Empfehlung an das zuständige Ressort. Die Schule Grub AR verfügt über eine geeignete Infrastruktur, welche den aktuellen pädagogischen Bedürfnissen entspricht. Den Bedarf einer schulischen Sozialarbeit abklären und in Zusammenarbeit mit an- deren Gemeinden aufbauen Verkehr Postautohaltestelle Dorf; behindertengerechter Umbau Umweltschutz und Raumordnung Wasserversorgung: - Neuer Vertrag inkl. Vertragsverhandlungen mit Rehetobel - Definition sowie Beginn der Realisierung der Massnahmen für die Versorgung Trinkwasser in Notsituationen - Klärung sowie Strategieentwicklung einer potentiellen Lösung für die Versorgungs- sicherheit im Vorderland zwischen Grub AR und Grub SG - Realisierung Projekt Hord - Realisierung Projekt Frauenrüti - Umsetzung GWP mit nachfolgenden potentiellen Projekten - Sanierung Leitung Unterrechstein - Sanierung Leitung Riemen - Definition Umgang mit bestehenden ungenutzten Quellen Gewässerschutz - Umsetzung der Schutzzonenkonzepte mit Fokus auf die kurz- sowie mittelfristige Massnahmen - Realisierung Projekt Hord - Realisierung Projekt Frauenrüti - Fertigstellung der TV-Aufnahmen inkl. Spülungen der privaten Schmutzwasserlei- tungen - Erstellung eines gesamtheitlichen Sanierungsplans für die Schmutzwasserleitungen - Sanierung Schmutzwasserleitungen basierend auf dem Bericht des SBU mit nach- folgenden potentiellen Projekten: - Sanierung Leitung Unterlenden - Sanierung Leitung Oberrechstein - Sanierung Leitung Hord-Unterrüti (Grub SG) - Jährliche Sofortmassnahmen Abfallwirtschaft - Aktives Mitverfolgen der Entwicklungen im Entsorgungswesen - Anpassen des Abfallreglementes an neue Entwicklungen - Zusammenarbeiten mit A-Region pflegen Grub (AR) Voranschlag / AFP 11
- Pflegen und überwachen der Schutzobjekte in der Gemeinde - Weiterführung der Dokumentation des Zustandes der Objekte - Wo möglich, neue Schutzgebiete ausscheiden oder alte verbessern und sichern - Gezielte Massnahmen zur Förderung der Biodiversität umsetzen Bekämpfung von Umweltverschmutzung - Aktive Mitarbeit in der Energiestadt-Kommission - Umsetzungen von Massnahmen in der Gemeinde realisieren - Qualitatives Wachstum der Gemeinde im Umweltbereich fördern Raumordnung - Ortsplanungsrevision Volkswirtschaft Forst- und Landwirtschaft - Nachhaltige Waldpflege und -nutzung durchsetzen in Zusammenarbeit mit der Forstkorporation - Sicherung der Fruchtfolgeflächen in der Gemeinde Elektrizitätsversorgung - Dorf-Schwarzenegg Verkabelung 20kV-Ltg. NS-Freileitung - Unterhaltsarbeiten an allen nicht erneuerten TS (Turnus alle 5 Jahre) - Die öffentliche Beleuchtung etappenweise in Quartieren und Kantonsstrassen er- neuern - Überarbeitung des Elektra-Rglements - Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes - Förderung der Solarenergie / Photovoltaik 3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des Finanzhaushaltsgesetzes legt der Gemeinderat finanzpolitische Ziel- grössen für die Beurteilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Für die Legislaturperiode 2019 bis 2023 wurden folgende finanzpolitischen Zielsetzungen festgelegt: unveränderter Steuerfuss in der Höhe von 4.0 Einheiten. das betriebliche Ergebnis der Erfolgsrechnung soll nur in Ausnahmefällen negativ sein. das operative Ergebnis der Erfolgsrechnungen ist ausgeglichen zu gestalten. die Gemeinde soll in der Lage sein, angemessene Investitionen zu tätigen. 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die folgenden Planungsannahmen wurden in dem weiteren Bericht zur Planung herangezo- gen. Grub (AR) Voranschlag / AFP 12
Volkswirtschaftliche Referenzgrößen VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Wachstum reales Bruttoinlandprodukt (AR) -- 3.30 1.90 1.70 1.70 1.70 Generelle Teuerung -- 0.20 0.50 0.70 1.00 1.00 Kurzfristige Zinsen (3 Monate) -- -0.70 -0.40 0.00 0.30 0.30 Gemeindespezifische Referenzgrößen VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Entwicklung Personalteuerung -- 1.00 1.00 1.00 1.00 -- Entwicklung Einwohnerzahl -- 1’010 1’010 1’010 1’010 -- Steuerfuss (inkl. Kanton) 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 -- Grub (AR) Voranschlag / AFP 13
3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Betrieblicher Aufwand 5’801 6’781 7’392 7’148 7’256 7’320 30 - Personalaufwand 1’828 1’893 1’974 1’985 2’000 2’019 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 1’788 2’372 2’523 2’522 2’544 2’566 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 326 383 414 444 499 506 36 - Transferaufwand 1’743 2’029 2’116 2’107 2’122 2’138 39 - Interne Verrechnungen 116 105 365 91 91 91 Betrieblicher Ertrag 5’976 6’092 6’433 6’115 6’168 6’237 40 - Fiskalertrag 3’183 3’121 3’170 3’213 3’271 3’346 42 - Entgelte 1’553 1’718 1’917 1’836 1’837 1’838 45 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfi- 2 -- -- -- -- -- nanzierungen 46 - Transferertrag 1’122 1’145 981 975 969 962 49 - Interne Verrechnungen 116 110 365 91 91 91 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 175 -689 -960 -1’034 -1’088 -1’083 34 - Finanzaufwand 137 35 14 14 14 14 44 - Finanzertrag 1’096 277 266 266 266 266 Ergebnis aus Finanzierung 959 242 252 252 252 252 Operatives Ergebnis 1’134 -448 -708 -782 -836 -831 48 - Ausserordentlicher Ertrag 51 51 51 48 48 48 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate -61 361 329 285 350 367 & Stiftungen Ausserordentliches Ergebnis -10 412 380 332 398 414 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1’124 -35 -327 -449 -438 -417 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 40 - Fiskalertrag 3’183 3’121 3’170 3’213 3’271 3’346 400 - Direkte Steuern natürliche Personen 2’779 2’823 2’827 2’869 2’926 2’999 401 - Direkte Steuern juristische Personen 73 73 73 74 76 77 402 - übrige Direkte Steuern 327 220 265 265 265 265 Grub (AR) Voranschlag / AFP 14
VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 4022 - davon Vermögensgewinnsteuern 161 80 100 100 100 100 4023 - davon Handänderungssteuern 161 120 160 160 160 160 4024 - davon Erbschaftssteuern 4 20 5 5 5 5 403 - Besitz und Aufwandsteuern 4 5 5 5 5 5 Kennzahlen Steuerertrag VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Wachstum Steuern NP in % 6.35 1.56 0.15 1.49 1.99 2.48 Wachstum Steuern JP in % 0.61 0.58 -0.54 1.51 2.02 2.38 Erläuterungen zum Fiskalertrag Im Jahr 2022 ist ein Fiskalertrag in Höhe von CHF 3’169’500 geplant. Dies entspricht gegen- über dem Jahr 2021 in Höhe von CHF 3’120’600 einer Veränderung von CHF 48’900. Gestützt auf die Prognosen der kantonalen Steuerverwaltung, muss infolge der Corona Pan- demie mit leicht tieferen Steuererträgen gerechnet werden. Da die Gemeinde Grub AR für das Rechnungsjahr 2020 von stark höheren Steuererträgen als im 2021 veranschlagt aus- geht, wurde auch für das Jahr 2022 etwas optimistischer, als von der kantonalen Steuerver- waltung empfohlen, veranschlagt. Erläuterungen zum Steuerfuss Mit 4.0 Steuereinheiten liegt Grub leicht über dem Durchschnitt aller Gemeinden in Appen- zell Ausserrhoden von 3.92. Von 19 weiteren Gemeinden haben 8 einen höheren Steuerfuss zwischen 4.1 (Herisau und Wald) und 4.7 (Hundwil). Der Steuersatz von 4.0 bei den Natürlichen Personen wird mittelfristig nicht geändert. Die Gewinnvorträge aus Vorjahren im Eigenkapital reichen aus, um kurzfristige Verluste zu ver- kraften. Bei den Juristischen Personen wird der Steuersatz vom Kanton vorgegeben und bleibt mittelfristig ebenfalls unverändert bei 6.5%. Im Rahmen der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 (Basis bildet die Steuervorlage SV17 des Bundes) soll die Aufteilung der Steuererträge von juristischen Personen zwischen Kan- ton und Gemeinden je hälftig erfolgen (aktuell 45% Kanton und 55% Gemeinden). Die allfäl- ligen finanziellen Auswirkungen aus der SV17 sind in der Planung noch nicht berücksichtigt und auch schwer kalkulierbar. Deshalb wurde bei der Budgetierung der Steuern dem Vor- sichtsprinzip besonders Rechnung getragen. Grub (AR) Voranschlag / AFP 15
3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 46 - Transferertrag 1’122 1’145 981 975 969 962 460 - Ertragsanteile 16 17 15 15 15 15 461 - Entschädigungen von öffentlichen Ge- 23 22 23 23 23 23 meinwesen 462 - Finanz- und Lastenausgleich 649 655 569 563 557 550 463 - Beträge von öffentlichen Gemeinwe- 434 449 373 373 373 373 sen und Dritten 469 - Verschiedener Transferertrag 1 2 1 1 1 1 Kennzahlen Transferertrag VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Effektives Wachstum Transferertrag -0.33 1.96 -14.30 -0.61 -0.62 -0.72 Erläuterungen zum Transferertrag Im Jahr 2022 ist ein Transferertrag in Höhe von CHF 980’800 geplant. Dies entspricht ge- genüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF 1’144’500 einer Veränderung von CHF -163’700. Transfererträge sind Erträge von einem anderen Gemeinwesen, für welches die eigene Ge- meinde eine öffentliche Aufgabe erfüllt, die nach gegebener Aufgabenteilung ganz oder teil- weise Sache des anderen Gemeinwesens sind. Die weitaus wichtigste Position in dieser Kontogruppe ist der Ertrag aus dem Finanzaus- gleich des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Zudem gehören auch die Kantonsbeiträge an die Schüler sowie an die Gemeindestrassen in diese Kontengruppe. Erläuterungen zum AFP Bei den Transfererträgen zeichnen sich zum aktuellen Kenntnisstand in den nächsten Jah- ren keine grundlegenden Veränderungen ab, ausser bei den Abfederungsmassnahmen 2021-2024 aus den Auswirkungen der Steuergesetz-Revision 2019 und 2020. Grub (AR) Voranschlag / AFP 16
3.3.2.3 Personalaufwand Personalaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 30 - Personalaufwand 1’828 1’893 1’974 1’985 2’000 2’019 300 - Behörden, Kommissionen und Richter 144 136 126 126 127 128 301 - Löhne des Verwaltungs- und Betriebs- 650 674 733 738 743 751 personals 302 - Löhne der Lehrpersonen 745 790 810 815 821 830 305 - Arbeitgeberbeiträge 270 265 279 281 283 285 309 - Übriger Personalaufwand 21 27 26 26 26 26 Kennzahlen Personalaufwand VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Effektives Wachstum Personalaufwand -2.23 3.51 4.28 0.58 0.75 0.96 davon für Lohnmassnahmen und Anerken- -- -- 0.00 0.00 0.00 -- nungsprämien Erläuterungen zum Personalaufwand Für allfällige Lohnmassnahmen wurde ein Zuwachs von 1.2% angenommen. Der Personal- aufwand (Löhne, Sozialleistungen, Weiterbildungen usw.) beläuft sich auf CHF 1'973'550. Dies ist CHF 81'050 höher als im Voranschlag 2021. Grund der höheren Lohnkosten sind nebst den Lohnerhöhungen auch die Aufstockung der Stellenprozente in der Verwaltung. Erläuterungen zum AFP Bei der Planung über die nächsten drei Jahre wurde eine moderate Teuerung von 0.9 - 1.0% eingerechnet. Bei den Schulen bestehen kantonale Richtlinien für Lehrpersonen. Grub (AR) Voranschlag / AFP 17
3.3.2.4 Sachaufwand Sachaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 1’788 2’372 2’523 2’522 2’544 2’566 310 - Material und Warenaufwand 549 713 680 685 690 695 311 - Nicht aktivierbare Anlagen 48 58 113 114 116 117 312 - Ver- und Entsorgung Liegenschaften 74 81 71 72 72 73 VV 313 - Dienstleistungen und Honorare 361 402 485 489 493 497 314 - Baulicher und betrieblicher Unterhalt 499 802 813 821 830 838 315 - Unterhalt Mobilien und immaterielle 134 176 216 194 196 198 Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benüt- 40 52 58 59 59 60 zungsgebühren 317 - Spesenentschädigung 13 19 21 21 21 21 318 - Wertberichtigungen auf Forderungen 35 35 32 32 33 33 319 - Verschiedener Betriebsaufwand 35 34 35 35 35 35 Kennzahlen Sachaufwand VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Effektives Wachstum Sachaufwand -4.44 32.63 6.38 -0.06 0.89 0.88 davon Teuerung Informatikkosten -- -- -- -- -- -- Erläuterungen zum Sachaufwand Im Jahr 2022 fallen die Kosten für den baulichen Unterhalt tiefer aus als im Vorjahr. Für den ordentlichen Unterhalt der gemeindeeigenen Liegenschaften wird ein Betrag von CHF 34'000 veranschlagt. Die Reparaturen und Instandsetzungen zur Erhaltung der Infrastruktur werden langfristig ge- plant und mit anderen baulichen Aufgaben koordiniert. Erläuterungen zum AFP Im Finanzplan werden in den Jahren 2023 bis 2025 keine grossen Veränderungen erwartet. Grub (AR) Voranschlag / AFP 18
3.3.2.5 Transferaufwand Transferaufwand (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 36 - Transferaufwand 1’743 2’029 2’116 2’107 2’122 2’138 360 - Ertragsanteile an Dritte -- -- 7 7 7 7 361 - Entschädigungen an öffentliche Ge- 80 98 137 139 140 141 meinwesen 363 - Beiträge an öffentliche Gemeinwesen 1’663 1’931 1’972 1’961 1’975 1’989 und Dritte Kennzahlen Transferaufwand VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Effektives Wachstum Transferaufwand -11.43 16.43 4.28 -0.44 0.73 0.73 Erläuterungen zum Transferaufwand Der Transferaufwand setzt sich aus Gemeindebeiträgen an verschiedene Institutionen wie der Kostenanteil an die Regionale Feuerwehr, das Schulgeld an die kooperative Oberstufe Wolfhalden, die Pflegefinanzierung, die Ergänzungsleistung zur AHV/IV etc., zusammen. Erläuterungen zum AFP Im Finanzplan wurden der Finanz- und Lastenausgleich nach Vorgabe des Kantons einge- setzt. Der kantonale Finanzausgleich wird jedoch in den nächsten Jahren überarbeitet und neu gestaltet. Wann dieser in Kraft gesetzt wird und wie die Auswirkungen für die Gemeinde Grub aussehen werden, ist im Moment noch nicht bekannt. Grub (AR) Voranschlag / AFP 19
3.3.2.6 Weitere neue Positionen im Voranschlag 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand Bei dieser Sachgruppe sind im Voranschlag 2022 rund CHF 2'523'060 ausgewiesen. Erwäh- nenswert sind sicher die Aufwendungen für den baulichen Unterhalt; dieser ist auch im 2022 hoch. 314 Baulicher Unterhalt In dieser Kontengruppe werden auch Investitionen verbucht, welche werterhaltend sind und somit keine Wertvermehrung bringen. Die Kosten für das Jahr 2022 gliedern sich in folgende Rubriken: Unterhalt Strassen CHF 110'000 Unterhalt übrige Tiefbauten CHF 479'500 Unterhalt Hochbauten, Ge- CHF 159'100 bäude Unterhalt Wald CHF 38'000 Unterhalt übrige Sachanla- CHF 26'000 gen Die höheren Beträge betreffen besonders die Positionen Unterhalt übrige Tiefbauten sowie Unterhalt Hochbauten, Gebäude. Die unterhaltsbedingten Kosten an den Freileitungen so- wie an den Neuanlagen / Zuleitungen der Elektrizitätsversorgung belasten den Voranschlag 2022. Bei den Hochbauten sind es unter anderem verschiedene Unterhaltsarbeiten beim Al- terswohn- und Pflegeheim Weiherwies sowie dem Schulhaus. 33 Abschreibungen Die Abschreibungen werden linear, nach der Nutzungsdauer vorgenommen. Die Ansätze sind in den Rechnungslegungsgrundsätzen aufgeführt. Gegenüber der früheren Abschrei- bungspraxis (bis Ende 2013) werden mit diesem neuen System weniger Abschreibungen getätigt. Mit der Investitionstätigkeit steigen jedoch die Abschreibungen kontinuierlich an. Ordentliche Abschreibun- CHF 794'851.04 gen 2013 Ordentliche Abschreibun- CHF 149'700.00 gen 2014 Ordentliche Abschreibun- CHF 186'100.00 gen 2015 Ordentliche Abschreibun- CHF 223'400.00 gen 2016 Ordentliche Abschreibun- CHF 257'500.00 gen 2017 Grub (AR) Voranschlag / AFP 20
Ordentliche Abschreibun- CHF 268'900.00 gen 2018 Ordentliche Abschreibun- CHF 329'900.00 gen 2019 Ordentliche Abschreibun- CHF 351'200.00 gen 2020 Ordentliche Abschreibun- CHF 383'300.00 gen 2021 Ordentliche Abschreibun- CHF 414'100.00 gen 2022 Die Abschreibungen werden nach der Anlagebuchhaltung und den festgelegten Abschrei- bungsnutzungsdauern vorgenommen. Dies kann je nach Investitionsstand per Ende Jahr zu Veränderungen gegenüber dem Voranschlag führen. Zudem darf erst mit den Abschreibun- gen begonnen werden, wenn die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt ist. Zusätzliche Abschreibungen dürfen nach HRM2 nur noch in der 2. Stufe der Erfolgsrech- nung erfolgen. Die so geschaffenen Reserven sind in den Folgejahren dann wieder aufzulö- sen. Im Voranschlag 2022 sind keine zusätzlichen Abschreibungen vorgesehen. 363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Die Kosten für Sonderschüler tragen die Gemeinden und der Kanton gemeinsam. Der Ge- meindeanteil pro Schüler beträgt CHF 41'000. Im Jahr 2022 werden in der Gemeinde Grub AR vier Sonderschüler wohnen. Das ist einer mehr als im Vorjahr, bzw. CHF 41'000 Mehr- aufwand. 44 Finanzertrag Die Einnahmen aus Pacht- und Mietzinsen sind im Voranschlag 2022 mit rund CHF 261'500 budgetiert. Übersicht Abschreibungen Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklungen der ordentlichen Abschreibungen des Ver- waltungsvermögens. Grub (AR) Voranschlag / AFP 21
Abschreibungen 600'000 499'400 505'900 500'000 443'900 414'100 383'300 400'000 325'600 CHF 300'000 200'000 100'000 0 Abschreibungen VV RE 2020 VA 2021 VA 2022 FP 2023 FP 2024 FP 2025 Grub (AR) Voranschlag / AFP 22
3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Investitionsausgaben 505 1’525 1’950 1’090 985 120 50 - Sachanlagen 505 1’525 1’950 1’090 985 120 Investitionseinnahmen -- -- -- -- -- -- Saldo Investitionsrechnung -505 -1’525 -1’950 -1’090 -985 -120 Entwicklung Nettoinvestitionen 0 -120'000 -500'000 -504'938 -1'000'000 -985'000 CHF -1'090'000 -1'500'000 -1'525'000 -2'000'000 -1'950'000 -2'500'000 Nettoinvestitionen RE 2020 VA 2021 VA 2022 FP 2023 FP 2024 FP 2025 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Die Erläuterungen zu diesen Positionen finden Sie unter den einzelnen Ressorts sowie auf der Investitionstabelle (Verweis auf Seiten 58 - 60). 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (+) 1’124 -35 -327 -449 -438 -417 Gewinn / (-) Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) -498 300 919 -1’028 -337 -326 Cash Flow / (-) Cash Drain Grub (AR) Voranschlag / AFP 23
VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Liquiditätswirksame Einnahmen der Investi- -- -- -- -- -- -- tionsrechnung Liquiditätswirksame Ausgaben der Investiti- -505 -1’525 -1’950 -1’090 -985 -120 onsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins -505 -1’525 -1’950 -1’090 -985 -120 Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanz- 2’574 66 -529 0 0 0 vermögen Geldfluss aus Investitions- und Anlagen- 2’069 -1’459 -2’479 -1’090 -985 -120 tätigkeit Finanzierungs-Überschuss (+) / -Fehlbe- 1’571 -1’159 -1’560 -2’118 -1’322 -446 trag (-) Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -3’599 -233 -3’340 0 0 0 Veränderung der flüssigen Mittel -2’028 -1’392 -4’900 -2’118 -1’322 -446 Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie- rungstätigkeit. Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbe- darf einzeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung kann zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen Vorgänge detailliert orientiert werden. Die Zahlen bei der Rechnung 2020 entsprechen den tatsächlichen Sachverhalten. Bei den Voranschlags- und Finanzplanzahlen handelt es sich um approximative Schätzungen. Die Ergebnisse und die Nettoinvestitionen wurden aus den entsprechenden Planrechnungen entnommen. 3.6 Vermögen und Verschuldungen/Erläuterung Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoschuld I -1'004 3’301 -1’004 -1’004 -1’004 -1’004 Fremdkapital 5'132 8’132 5’132 5’132 5’132 5’132 Finanzvermögen 6'136 4’831 6’136 6’136 6’136 6’136 Passivierte Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0 Nettoschuld II -1'004 3’301 1’557 4’182 5’495 5’931 Verwaltungsvermögen 5'407 7’884 7’967 8’799 9’323 8’976 Darlehen und Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 Passivierte Investitionsbeiträge (2068) - Un- tergliederung Langfristige Finanzverbind- 0 0 0 0 0 0 lichkeiten Eigenkapital 6'410 4’583 6’410 4’617 3’829 3’045 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 0 3’315 4’524 3’706 3’268 2’851 Grub (AR) Voranschlag / AFP 24
Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermö- gen gedeckt ist. Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoverschuldungsquotient -31.54 105.77 -31.67 -31.25 -30.69 -30.01 Selbstfinanzierungsgrad 288.81 -4.21 -15.36 -30.99 -34.20 -271.25 Zinsbelastungsanteil 0.33 0.40 0.15 0.15 0.15 0.15 Der Nettoverschuldungsquotient sinkt 2022 aufgrund von tieferen Neuinvestitionen. Der Selbstfinanzierungsgrad unterliegt in kleinen Gemeinden starken Schwankungen, sollte mittelfristig aber dennoch im Bereich um die 100% liegen. Der Zinsbelastungsanteil liegt vor allem aufgrund der aktuell sehr tiefen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt weiterhin sehr tief. Bei den Kennzahlen erster Priorität können beim Selbstfinanzierungsgrad die finanzpoliti- schen Zielsetzungen des Gemeinderates über die gesamte Planperiode nicht eingehalten werden. Kennzahlen zweiter Priorität VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoschulden I in Franken pro Einwohner -1'027.51 3’268.04 -993.94 -993.94 -993.94 -- Selbstfinanzierungsanteil 20.81 -1.02 -4.70 -5.33 -5.27 -5.04 Kapitaldienstanteil 4.98 6.48 6.64 7.15 7.96 7.98 Bruttoverschuldungsanteil 0.00 125.91 78.93 79.44 78.77 77.94 Investitionsanteil 8.57 19.43 22.74 14.12 12.85 1.75 Diese Kennzahlen sind nur mit der Jahresrechnung zu publizieren. In der Aufgaben- und Fi- nanzplanung werden sie jedoch trotzdem aufgeführt. Hier stechen insbesondere die beiden Kennzahlen Selbstfinanzierungsanteil und Investitionsanteil hervor. Der tiefe Selbstfinanzie- rungsanteil ist ebenfalls auf die hohen Investitionen und die Aufwandüberschüsse bei der Er- folgsrechnung zurückzuführen. Aufgrund der oben erwähnten Neuinvestitionen im 2021 steigt die Nettoverschuldung stark an. Dies hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die pro Kopf Verschuldung. Dieser Wert liegt mittelfristig zwar an der oberen Grenze, ist aber noch innerhalb der Zielvorgaben. Grub (AR) Voranschlag / AFP 25
Der Investitionsanteil ist grösstenteils tief durch die Einführung von HRM2. Nach HRM2 er- folgen die Abschreibungen nach Nutzungsdauern. Zusätzliche endgültige zusätzliche Ab- schreibungen können keine mehr getätigt werden. Aus diesem Grund müssen die Investitio- nen mit Mass getätigt werden, da sonst die Verschuldung sehr stark ansteigen würde. 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite Kredit be- Kredit bean- Verzeichnis der Abstimmung Restkredit Aufgabe willigt sprucht Verpflichtungskredite vom (TCHF) (TCHF) (TCHF) Gebundene Ausgaben fallen gemäss Art. 88 Kantonsverfassung und Art. 19 Gemeindege- setz immer in die Kompetenz der Exekutive. Ein Verpflichtungskredit kann nur für neue Aus- gaben gesprochen werden. Momentan bestehen keine Verpflichtungskredite. Grub (AR) Voranschlag / AFP 26
3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan Wahrscheinlichkeit: 1 = unwahrscheinlich, 2 = wahrscheinlich, 3 = sehr wahrscheinlich Fristigkeit: 1 = kurzfristig, 2 = mittelfristig, 3 = langfristig 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrscheinlich- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit keit Aufgrund einer anhaltenden Wirtschaftskrise, sinkende Ein- 1 Wirtschaftskrise kommen, sin- Mittel 2 1 kende Steuerein- nahmen, stei- gende Sozialleis- tungen Kriegerische Er- Stark anstei- 2 eignisse in ande- gende Zahl von Hoch 2 3 ren Ländern Asylsuchenden Die Alterung der Bevölkerung be- wirkt erhebliche Mehrkosten in der Pflegefinan- 3 Demographie Hoch 2 3 zierung, der Spi- tex sowie bei den AHV und IV Er- gänzungsleistun- gen Aufgrund einer Pandemie, sin- kende Einkom- 4 Pandemie men, sinkende Hoch 2 3 Steuereinnah- men, steigende Sozialleistungen 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesände- rung) Wahrscheinlich- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit keit Aufgrund Revi- sion Finanzaus- Änderung Fi- gleichsgesetz 5 nanzausgleichs- stehen weniger Mittel 2 1 gesetz Mittel zur Verfü- gung Die neue Steuer- vorlage des Bun- Änderung Steu- des (SV17) in 6 ervorlage Kombination mit Mittel 2 3 der kantonalen Umsetzung (StG Grub (AR) Voranschlag / AFP 27
Rev 2020) führt zu einem Verlust der Standortat- traktivität für ju- ristische Perso- nen. Mögliche Folgen: Wegzug von Firmen; hö- here Arbeitslosig- keit Mehrere Ge- bäude der Orts- Beiträge an 7 Denkmalschutz bildschutzzone Mittel 2 1 sind renovie- rungsbedürftig Die Steuerein- nahmen hän- gen von der Al- tersstruktur und Sinkende Steuer- deren Entwick- 8 einnahmen Mittel 2 3 lung ab. Auf Entwicklung der Zahl der Er- werbstätigen achten. 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken Wahrscheinlich- Nr. Risiko Beschreibung Auswirkung Fristigkeit keit Die Gemeinden stellen sicher, dass durch Zo- nen- und Er- schliessungspla- nungen genü- Bevölkerungs- 9 wachstum gend Gewerbe- Hoch 2 3 und Wohnraum zur Verfügung steht. Mögliche Folgen: Stagna- tion der Steuer- einnahmen Die Gemeindelie- genschaften ei- ner vertieften Analyse unterzie- hen und sicher- 10 Investitionsstau stellen, dass kein Mittel 1 2 Investitionsstau entsteht, welcher den Gemeinde- haushalt nach- haltig belastet. Ungewollte Per- Personalfluktua- 11 sonalfluktuatio- Mittel 1 2 tion nen und Abfluss Grub (AR) Voranschlag / AFP 28
von KnowHow verhindern. Kriti- sche Auseinan- dersetzung mit der Qualität von Führungsarbeit und deren Wei- terentwicklung. Wasserleitun- Wasserlei- gen brechen 12 tungsbrüche + Hoch 1 1 unvorhergese- Abwasser hen Trinkwasservor- Quellwasser 13 rat reicht nicht Hoch 1 2 versiegt mehr aus Leitungssanie- 14 Elektra Hoch 1 2 rungen Zinsen am Ka- Anstieg der Zin- 15 pitalmarkt stei- Tief 1 3 sen gen an Grub (AR) Voranschlag / AFP 29
4 Planung der Hauptaufgaben Überblick über die Hauptaufgaben (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG -629 -647 -722 -977 -985 -996 1 - ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SI- -57 -56 -50 -51 -52 -53 CHERHEIT, VERTEIDIGUNG 2 - BILDUNG -1’704 -1’952 -2’163 -2’135 -2’149 -2’166 3 - KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIR- -18 -19 -26 -18 -18 -19 CHE 4 - GESUNDHEIT -239 -308 -246 -248 -251 -254 5 - SOZIALE SICHERHEIT -469 -556 -567 -574 -580 -586 6 - VERKEHR -179 -187 -200 -160 -162 -165 7 - UMWELTSCHUTZ UND RAUMORD- -121 -109 -107 -76 -77 -79 NUNG 8 - VOLKSWIRTSCHAFT -15 -17 -29 -33 -36 -39 9 - FINANZEN UND STEUERN 4’555 3’815 3’783 3’821 3’873 3’939 Summe: GH - Gesamthaushalt 1’124 -35 -327 -449 -438 -417 4.0 Allgemeine Verwaltung Entwicklung der Finanzen - Erfolgsrechnung Der Finanzplan sieht keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem IST-Zustand vor. 0 - ALLGEMEINE VERWALTUNG (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 3 - Total Aufwand 736 767 1’156 1’162 1’171 1’181 30 - Personalaufwand 489 518 751 755 761 767 31 - Sach- und übriger Betriebsaufwand 212 212 358 362 365 368 33 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen 31 31 39 39 39 39 36 - Transferaufwand 4 6 6 6 6 6 39 - Interne Verrechnungen -- -- 2 -- -- -- 4 - Total Ertrag 106 120 434 186 186 186 42 - Entgelte 27 18 106 106 106 106 44 - Finanzertrag 71 89 67 67 67 67 46 - Transferertrag 12 12 12 12 12 12 48 - Ausserordentlicher Ertrag 1 1 1 1 1 1 49 - Interne Verrechnungen -- -- 249 -- -- -- 90 - Spezialfinanzierungen, Fonds, Legate -5 -- -- -- -- -- & Stiftungen Nettoergebnis -629 -647 -722 -977 -985 -996 Grub (AR) Voranschlag / AFP 30
Darlegung der Veränderungen (im Vergleich 2021) (in Tausend CHF) VA FP 2023 FP 2024 FP 2025 2022 Veränderung Nettoergebnis -75 -330 -339 -349 Erläuterung zur Erfolgsrechnung Auf- Veränderung gabe 0 Die Aufwände und Erträge sollten sich im bisherigen Rahmen bewegen. 012 Lohnanpassung 1.2% (GR-Beschluss vom 7. Oktober 2021) 022 Lohnanpassung 1.2% (GR-Beschluss vom 7. Oktober 2021) 029 Lohnanpassung 1.2% (GR-Beschluss vom 7. Oktober 2021) 029 Die Aufwände und Erträge der Liegenschaft Alterswohn- und Pflegeheim Weiher- wies werden neu in der Funktion 4 Gesundheit verbucht. Investitionsrechnung (in Tausend CHF) VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Nettoinvestitionen -126 -- -290 -- -- -- Erläuterungen zur Investitionsrechnung Jahr Veränderung und Raumkonzept 2022 Gemeindehaus (Behindertengerechtigkeit) Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Bezug zum Legislaturprogramm / Entwicklungsziele Der Gemeinderat und die Verwaltung von Grub AR erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen bedürfnisgerecht und in hoher Qualität. Sie sorgen für transparente, sichere und schnelle Abläufe. Gemeindeentwicklung (Zentrumsüberbauung), infrastruktureller Ausbau. Hauptaufgaben Auf- Beschreibung gabe 011 Die Legislative (GPK mit Unterstützung externer Revision) prüft die Geschäfte und die Rechnungen der Gemeinde nach den gesetzlichen Vorgaben und tauscht sich periodisch mit dem Gemeinderat aus. Aufgabe gemäss Gemeindeordnung und Fi- nanzhaushaltsgesetz. 011 Das Wahlbüro zählt bei Abstimmungen das Ergebnis sicher, zuverlässig und spe- ditiv aus. 012 Die Exekutive (Gemeinderat) führt die Geschicke der Gemeinde gewissenhaft und professionell aus, hat die Verantwortung für alle Funktionen der Gemeinde, trifft Entscheidungen mit den ihnen anvertrauten Befugnissen, informiert die Bevölke- rung regelmässig über das Geschehen in der Gemeinde, übt die ihr anvertrauten Grub (AR) Voranschlag / AFP 31
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