Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau

  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht

                 Entwurf in der Fassung vom 11.06.2020
                                 bestehend aus:
         Durchführungsvertrag (wird zur Satzungsfassung ergänzt)
     Vorhaben- und Erschließungsplan (Planzeichnung Bebauungsplan)
                       Bebauungsplan, bestehend aus
                                     Satzungstext
                                   Übersichtskarte
                                   Planzeichnung
                   Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB
              Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
                                     Begründung
           Habitatpotenzialanalyse, artenschutzrechtliche Beurteilung sowie
                   naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a ohne Umweltbericht                  Stand: 11.06.2020
Satzung (Entwurf)                                                                        1/2

                     Gemeinde Loffenau - Satzung
   über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Krone“ im
             beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht

Nach § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) m. W. v. 28.03.2020, in der derzeit
aktuellen Fassung
§ 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S.
358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBI. S. 313), in der derzeit aktuellen
Fassung
in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Loffenau am xx.xx.2020 die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Krone“ als Satzung beschlossen.

                              § 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark
Krone“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht ergibt sich aus
dem zeichnerischen Teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnpark Krone" vom
xx.xx.2020.

                               § 2 Bestandteile der Satzung

Die Satzung besteht aus:
    1. den planungsrechtlichen Festsetzungen, bestehend aus
       a. dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1:200 mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
          und den zeichnerischen Festsetzungen vom xx.xx.2020
       b. den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom xx.xx.2020

   2. den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom xx.xx.2020 bestehend aus
      a. dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1:200 mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
         und den zeichnerischen Festsetzungen vom xx.xx.2020
      b. den textlichen Festsetzungen vom xx.xx.2020

Beigefügt sind, ohne Bestandteil der Satzung zu werden:
   1. Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Krone“ vom
       xx.xx.2020
   2. Übersichtskarte (ohne Maßstab)
   3. Habitatpotenzialanalyse, artenschutzrechtliche Beurteilung sowie
       naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, Juni 2020 (IUS Weibel & Ness)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a ohne Umweltbericht                Stand: 11.06.2020
Satzung (Entwurf)                                                                      2/2

                                  § 3 Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrig im Sinne des § 213 BauGB sowie § 75 LBO handelt, wer den Vorschriften
dieser Satzung zuwiderhandelt.

                                       § 4 Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Loffenau, den

Der Bürgermeister Markus Burger

Vermerk über die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark
Krone“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnpark Krone“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften ist durch ortsübliche Bekanntmachung am ____________________ in Kraft
getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Loffenau, den

Der Bürgermeister Markus Burger
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht

Übersichtskarte                                                   Stand:11.06.2020

Übersichtskarte

Übersichtskarte (ohne Maßstab)

Luftfoto (ohne Maßstab)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
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                                                                                                     5
                              WBF
      WBF
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  S                                                      BF                                 Zeichenerklärung                                                                              Verfahrensvermerke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       W       4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             5
                                                                                                                                                                                                                       3902                                                                                                                              4/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           2                                Art der baulichen Nutzung                                                                     Aufstellungsbeschluss                            gemäß § 2 (1) BauGB

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 BauNVO                                                                                   durch GR am
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ortsübliche Bekanntmachung                       im Mitteilungsblatt Nr.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                WA             Allgemeines Wohngebiet                            § 4 BauNVO
                 Gar
   1

                       3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           am

                                                                Hä l d e n we g                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Maß der baulichen Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          frühzeitige Bürgerbeteiligung                    gemäß § 3 (1) BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           vom bis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  0.4           Grundflächenzahl GRZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          frühzeitige Beteiligung der                      gemäß § 4 (1) BauGB

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Sc
                                                                                                                      Schu                                                                                                                                                                                                                                                                               Whs III                Zahl der Vollgeschosse                                                    Behörden und sonstiger Träger                    vom bis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    hu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          öffentlicher Belange
                                                                           Büro
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            t r g                              TH 9.60          Traufhöhe als Höchstmaß, Angaben in Meter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Auslegungsbeschluss                              gemäß § 3 (2) BauGB
                              3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           B                245/2               FH 14.75         Firsthöhe als Höchstmaß, Angaben in Meter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           durch GR am

                                                                                                                                                                                                            Whs                                                                                                                                                                                            55
                             257/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ortsübliche Bekanntmachung                       gemäß § 3 (2) BauGB im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          h s                                                  BH               Bezugshöhe als Höchstmaß, Angaben in Meter                                der Entwurfsauslegung                            Mitteilungsblatt Nr. am
257/1 WBF                                                                                                                                                                                                    51                                                                                                                                          W 3                               WBF
                                      Whs                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 5                     245/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Auslegung                                        vom bis
                                                                        Whs                                                                                                                                                                                                                                                                 chu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        S                                                                   § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO                                                    Erneute Auslegung                                vom bis
                                                                        49                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          o           offene Bauweise
         43I                                                                                                                                                Gar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Beteiligung der Behörden                         gemäß § 4 (2) BauGB

                                     47                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Obere Dorfstraße      Baugrenze                                                                 und sonstiger Träger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          öffentlicher Belange
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           mit Schreiben vom

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Sonstige Planzeichen                                                                                                                           mit Schreiben vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          erneute Beteiligung
                                                        256/1               GFIG                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Umgrenzung von Flächen für Garagen, Carports, Stellplätze und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nebenanlagen                                                               Satzungsbeschluss                                gemäß § 10 (1) BauGB
           43                 WBF                                                                                          mögliche raufstellfläche
                                                                                                                                   eh
                                                                                                                           Feuerw licher Straße
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    50       179/3                             § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB                                                                                               durch GR am

                                               EG
                                                                                                                                     nt
                                                                                                                            auf öffe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Whs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          179/2 W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ortsübliche Bekanntmachung                       gemäß § 10 (3) BauGB im
                                    20 0 / 8 W                                                                                                                                                                                                                                  3,50                                                    48        48/1                              Whs      WBF                               Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               § 9 Abs. 7 BauGB                                                                                                            Mitteilungsblatt Nr. am
WBF                                                                                                                                                                                                                                                                                     Stellpla
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 tz /            /1                                                                                                                                                                                       In Kraft getreten                                am
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Carport                                                                                                                                Gebäude Bestand

                                                                                                                                                                                                                                                                                               5,50
         257/2                                                                                                                                                                                                                                                                        Car.                                                                              /4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Gar
                                                                                                                                                                                        tze
                                                                                                                                                                             Stellplä

                                                                                                                                                                                                                     6,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                      St.
                                                                                                                                                                                                                                                                        telle
                                                                                                                                                                                                                                                              Anleiters

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 WBF
                                                                                                                                                                                                                                                                         ht
                                                                                                                                                                                                                                                              waagrec
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               § 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Whs
                                                                                                                                                                                          St.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  BF
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ausgefertigt:                                    Zur Beurkundung:
                                                                              Stellpla
                                                                                         tz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Car.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Scheu                Schu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Zeichenerklärung gemäß Bauordnungsrecht
                                                                                                     5,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Abst.

                                                                            St.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          m2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  St.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  A: 7,13

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         /5
                                                                                                                                telle
                                                                                                                      Anleiters
                                                                                                                      waagrec
                                                                                                                                 ht                                                                                                                                                                Na.                                                                                                           SD            Satteldach               § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 1 LBO BW

 200/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Schu Schu /7 u

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Gar
                                                                                                                                                                ler 9
                                                                                                                                                                        Keller
                                                                                                                                                                                8 Kel
                                                                                                                                                                                        ler 7
                                                                                                                                                                                   2 A: 4,45
                                                                                                                                                                                              m2                                                                                                                                                                                                                               Firstrichtung            § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 1 LBO BW

                                                                        44
                                                                                                                                                             el

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       WGhs
                                                                                                                                                       10  K                   00 m
                                                                                                                                                Keller                m2 A: 3,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schu ch
                                                                                                                                                          2 A: 3,00
                                                                                                                                                        m
                                                                                                                                                A: 4,64

                                                                                                                                                                                              BH                                                                                                                                                                                                                35°            Dachneigung              § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 1 LBO BW      Loffenau, den                                    Ort, den
                                                                                                                                                                                                         ü.NN
                                                                                                                                                                                                                                                ./Wo.
                                                                                                                                                                                                                                        Ko./Ess

                                            42                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             S
                                                                                                                                                                                                                                                      2

                                                                                                                                                                                                     1 5                                       ,62 m

                       0/1                                                                                                                                                                         ,                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bürgermeister Markus Burger
                                                                                                                                                                                                                                         A: 27

                                                                        Whs                                                                                                                   33 3                                                                                                                                                                                  /6                                                                                                                                                                     Bürgermeisteramt
                                                                                                                                                                                                          6
                                                                                                                                                                                                   Keller

                 4 0 4                                                                                                                                                                             A: 3,27
                                                                                                                                                                                                            m2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   u
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Füllschema der Nutzungsschablone
                                                                                                         Stellplatz

                                                                                                                                                         Wasch
                                                                                                                                                               .-/Tr.
                                                                                                                                                                                              Flur 1
                                                                                                                                                                                                            Abst.
                                                                                                                                                                                                                    m2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               h e
                                                                                                     2,50
                                                                                                                                                                      2
                                                                                                                                                                 ,93 m                                                                       Bad
                                                                                                                                                                                                          2 A: 2,67
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Sc
                                                                                                                                                         A: 10                                         2 m                                           m2
                                                                                                                                                                                               A: 11,0                                       A: 6,75

                                                                                                                                                                                               16,00
                                                                                              6,00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Zahl der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         179
                                                                                                                                                                                                                                              DU

                                                                                                                                                                                                                             Flur / Gard.
                                                                                                                                                                                                                                      m2
                                                                                                                                                                                                                                              1.15/1.20
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Baugebiet
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Vollgeschosse                                                              stimmen mit den Beschlüssen des Gemeinderats überein.
                                                                                                                                                                                                                              A: 7,94                                                            (50%)
                                                                                                                                                                                                                                                    Schlafe 2
                                                                                                                                                                                                                                                             n                          Terrasse
                                                                                                                                                                                                            Whg. 1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2
                                                                                                                                                                                                                                                             6 m                               11,39 m
                                                                                                                                                                      echn.                                                                          A: 11,4                             A :                                                                                                                   Grundflächen-     Geschoss-
                                                                                                                                                              Heiz./T       2
                                                                                                                                                               A: 11
                                                                                                                                                                       ,93 m                                                                                                                                                                                                                                       zahl         flächenzahl

   168/4                                                                                                                                                                                                               Aufzug 2
                                                                                                                                                                                                                        A: 3,20
                                                                                                                                                                                                                                m

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          3,50                                                                                                  Traufhöhe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         G                                      Firsthöhe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Bauweise
                                                                                                                                                                                              31,50

                                                                                                                                                                                                                                            DU
                                                                                                                                                                                                                                            1.10/1.20
                                                                                                                                                                                                                                                          Bad
                                                                                                                                                                                                                                                                  m2
                                                                                                                                                                                                                                                          A: 8,88

                    Whs
                                                                                                                                                                                                   TH
                                                                                                                                                                                                    A: 30,9
                                                                                                                                                                                                            6 m
                                                                                                                                                                                                               2                                                   BW
                                                                                                                                                                                                                                                                   1.70/0.75                                                                                                                                     Dachform      Dachneigung
                                                                                                                                                                                                        ±0,00 = üNN

                                                                                                                              1,50
                                                                                                                                                                                                        333,15                  Whg. 2

   WBF                              169/1 Whs                                                                                                                                                                                                     ard.
                                                                                                                                                                                                                                          Flur / G 2

                                                                                                      St.
                                                                                                                                                                                                                                                    m
                                                                                                                                                                                                                    iwa 2                  A: 8,61                                       Ankl.
                                                                                                                                                                                                            Abst. K      2      Gard.                                          Schl. /      2
                                                                                                                                                                                    iwa 1                           72 m                                                               ,21 m
                                                                                                                                                                            Abst. K                         A: 4,                       WC                                      A: 18
                                                                                                                                                                  eller 1
                                                                                                                                                                                         2
                                                                                                                                                                                  3,78 m                                                        m2

                                                                        167/1                        2,50
                                                                                                                                                      Keller
                                                                                                                                                      A: 4,97
                                                                                                                                                             2 K
                                                                                                                                                              m2 A: 3,67
                                                                                                                                                                          m2 A:

                                                                                                                                                                                         Flur 2 2
                                                                                                                                                                                                                                        A: 2,23

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  165
                                                                                                                                                                                           A: 8,21
                                                                                                                                                                                                   m                                                                               Zimmer 2
                                                                                                                                                                                                                                                                                            3 m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            164
                                                                                                           Stellplä

                                                                                                                                                                                                                                                                                    A: 16,5
                                                                                                                                                                                                                        hysio           Abst.

                                                                        WBF                                                                                                                               5    Keller P       2
                                                                                                                                                                                                                                        A: 4,06
                                                                                                                                                                                                                                                m2
                                                                                                                tze

                                                                                                                                                                                                   Keller    2 A:
                                                                                                                                                                                                                       7,61 m
                                                                                                                                                                                       4
                                                                                                                                                                                Keller             A: 4, 44 m
                                                                                                                                                                  3                      m2
                                                                                                                                                           Keller               A: 4,44

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Schu
                                                                                                                                                                  15,00

                                                                                                                                                           A: 5,89
                                                                                                                                                                    m2

                                                                                                                                                                                                                                               166/1                                                                  Terrasse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (50%)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             14,00 m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            GR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       A:
                                                                                                                                                                                                                                                                                               o.

                                       Schu                                                                                                                                                                                                    WBF
                                                                                                                                                                                                                                                                               Ko. / E
                                                                                                                                                                                                                                                                                A:
                                                                                                                                                                                                                                                                                       ss. / W
                                                                                                                                                                                                                                                                                       41,45 m
                                                                                                                                                                                                                                                                                               2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Gemeinde Loffenau
                                                               Gar
                                                                                                                                                                                                     tze
                                                                                                                                                                                          Stellplä

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Vorhabenbezogener Bebauungsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         telle
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Anleiters
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ht
                                                                                                                                                                                                                                                                                               waagrec

                                                                                                                                                                                                                     telle
                                                                                                                                                                                                           Anleiters

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              "Wohnpark Krone"
                                                                                                                                                                                                                      ht
                                                                                                                                                                                                           waagrec

                                       WBF                                                                                                     gesam e
                                                                                                                                             18 Stellp
                                                                                                                                                       t
                                                                                                                                                       lätz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    GR                                                                                                                                                            im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
                                                                                                                            11,70

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ohne Umweltbericht
                                                                                                                                                                                                                                         5,50

                                                                                                                                                                                                                                                                                 llp      l.
                                                                                                                                                                                                                                                                         d-Abste
                                                                                                                                                                                                                                                                   Fahrra t
                                                                                                                                                                                                                                                                          ch
                                                                                                                                                                                                                                                                   überda
                                                                                                                                                 Müll
                                                                                                                                                           Car.                                           tze über
                                                                                                                                                                                                                     dacht

                                                                                                                                                           St.                                 Stellplä

                                                                                                                                                            Na.                                 19,00                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Vorhaben- und Erschließungsplan
                                                 WA               III

                                                  0.4              -                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Vorhabenträger      Wohnpark Krone GmbH & Co. KG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              4303                 4305
                                             TH max. 9.60 m
                                             FH max. 14.80 m
                                                                  o                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Adresse             Obere Dorfstraße 49, 76597 Loffenau

                                                                                                                                                                                                                                         4301
                                                  SD           SD 30-40°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              GR                     GR                                                                                                Verfahrensschritt   Entwurf                              Fassungsdatum    11.06.2020

                                      GR                                                                                                                                                                                                        GR                                                                                                                                                                                                                                                     Erstellt            KH,DB

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Format              914 x 594 mm                         Maßstab          1:200

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         WEG                                                                                                               E/01/A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              a d
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Plannr. + Index

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            f
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                geändert

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Heck e n b r u n n e n p
                                                                                                                                                                                4311
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           planschmiede hansert
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         4306                                                                                                                                                              architekten und stadtplaner

                                                                                                     GFLF                                                                                                                                                                                                                                                                           4304                                                                                                                                     mörburgstraße 5 | 77746 schutterwald | fon (0781) 20552796 | fax (0781) 94902292
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               www.planschmiede-hansert.net | info@planschmiede-hansert.net

                                                                           4300                                                                                                                                                                                                     4302                                                                                                                  GR
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht                  Stand: 11.06.2020

Textliche Festsetzungen | Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)                                   1/8

Textliche Festsetzungen
Mit   Inkrafttreten der   zeichnerischen und    planungsrechtlichen  Festsetzungen    dieses
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die Festsetzungen im Überlappungsbereich des
Geltungsbereichs des angrenzenden Bebauungsplans „Brunnenwiesen“ außer Kraft gesetzt.

Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche
Bauvorschriften.

Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.
März 2020 (BGBl. I S. 587) m. W. v. 28.03.2020, in der derzeit aktuellen Fassung

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.
I S. 132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. II S. 889, 1124) und Art. 3
Investitionserleichterungs- und Wohnbauland-Gesetz v. 22.04.1993 (BGBl. I S. 466), in der derzeit
aktuellen Fassung

§ 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBI. S. 313), in der derzeit aktuellen Fassung

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) m.W.v. 01.01.2009 (rückwirkend) bzw. 09.05.2009, in der
derzeit aktuellen Fassung

Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), in der derzeit
aktuellen Fassung.

Planungsrechtliche Festsetzungen

1.0    Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

       Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
       Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen (§ 4 Abs. 1 BauNVO).

       Zulässig sind gem. § 4 Abs. 2 BauNVO
       - Wohngebäude
       - die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie
         nicht störende Handwerksbetriebe
       - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

       Ausnahmsweise zulässig sind gem. § 4 Abs. 3 BauNVO
       - Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe

       Nicht zulässig sind gem. § 1 Abs. 6 BauNVO
       - Betriebe des Beherbergungsgewerbes
       - Anlagen für Verwaltungen
       - Gartenbaubetriebe
       - Tankstellen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht                 Stand: 11.06.2020

Textliche Festsetzungen | Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)                                  2/8

2.0    Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 – 21a BauNVO)
       Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Zahl der
       Vollgeschosse sowie durch die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt.

2.1    Grundflächenzahl GRZ
       Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl sind der Nutzungsschablone in der Planzeichnung zu
       entnehmen.
       Entsprechend § 19 BauNVO dürfen mit Carports und Stellplätzen sowie ihren Zufahrten und mit
       Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO die zulässige Grundfläche bis zu einer maximalen
       Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.

2.2    Vollgeschosse
       Die zulässige Zahl der Vollgeschosse ist der Nutzungsschablone in der Planzeichnung zu
       entnehmen.

2.2    Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO)
       Die zulässigen Trauf- und Firsthöhen sind der Nutzungsschablone in der Planzeichnung zu
       entnehmen.

       Bezugspunkt zur Bestimmung der maximal zulässigen Traufhöhen und Firsthöhen ist die durch
       Planeintrag festgesetzte Bezugshöhe (BH) als Höhe üNN (= 333,15 m üNN).

       Als Traufhöhe (TH) gilt das Maß vom Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit
       der Dachhaut.

       Als Firsthöhe (FH) gilt das Maß vom Bezugspunkt bis zum oberen Abschluss der Dachhaut.

3.0    Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung der baulichen Anlagen (§ 9
       Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 2a BauGB und § 22 und 23 BauNVO)
       Die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sowie die Stellung der
       baulichen Anlagen sind durch Planeintrag festgesetzt.
       Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist das Anlegen von Terrassen bis zu einer
       maximalen Größe von insgesamt 20 m² zulässig.

       o       offene Bauweise

       Für die Ostseite des Gebäudes wird nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB eine Abstandsfläche von
       0,35 x Wandhöhe festgesetzt. Die Mindesttiefe der Abstandsflächen von 2,50 m darf nicht
       unterschritten werden.

4.0    Stellung der baulichen Anlagen (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
       Die im zeichnerischen Teil eingetragene Hauptfirstrichtung ist für das Hauptgebäude zwingend
       einzuhalten.
       Neben dem vorgeschriebenen Hauptfirst sind rechtwinklig dazu untergeordnete Nebenfirste
       als Zwerchgiebel oder Winkelbau zulässig.

5.0    Carports, Stellplätze und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 und § 23 Abs. 5
       BauNVO)

       Carports sind innerhalb der in der Planzeichnung ausgewiesenen Flächen für Carports und
       Nebenanlagen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - Gemeinde Loffenau
Gemeinde Loffenau
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       Garagen sind unzulässig.

       Stellplätze sind innerhalb der ausgewiesenen Flächen für Carports, Stellplätze und
       Nebenanlagen, innerhalb der ausgewiesenen Flächen für Stellplätze sowie innerhalb der
       überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

       Die örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke sind
       einzuhalten.

       Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie innerhalb der in
       der Planzeichnung ausgewiesenen Flächen für Garagen, Carports und Nebenanlagen zulässig.

6.0    Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
       Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

6.1    Baufeldfreimachung
       Die Baufeldfreimachung und Rodung darf nur innerhalb der gesetzlich erlaubten Fristen (01.
       Oktober bis 28. Februar) durchgeführt werden.

6.2    Beleuchtung
       Die Verwendung von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) für die Beleuchtung der
       Außenbereiche wird ausgeschlossen. Zulässig sind ausschließlich Lampen mit einem
       Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Lampen).

6.3    CEF-Maßnahmen
       Um den Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu vermeiden, werden insgesamt
       sechs künstliche Nisthilfen für Vögel vorsorglich angebracht.
       Für die Gilde der Nischenbrüter werden zwei Nischenbrüter-Nistkästen (Typ 2H oder 2HW der
       Fa Schwegler oder gleichwertig), für den Haussperling zwei Sperlingskolonie-Nisthilfen (zwei
       Kästen mit je drei Nistplätzen des Typs 1 SP der Fa. Schwegler oder gleichwertig) angebracht.
       Für die ungefährdeten Höhlenbrüter werden zwei Höhlenbrüter-Nistkästen (Typ 1B, M oder 1
       MR der Fa. Schwegler oder gleichwertig) aufgehängt.
       Die Aufhänghöhe beträgt ca. 3 m. Die Kästen werden so angebracht, dass die Einfluglöcher auf
       die wetterabgewandte Seite, nach Süden oder Osten, zeigen.
       Die Nisthilfen gleicher Bauart sollen in Abständen von mindestens 10-20 m aufgehängt werden.
       Die Nisthilfen für Nischenbrüter und den Haussperling werden an Gebäuden angebracht, die
       für Höhlenbrüter möglichst an Bäumen.

7.0    Pflanzgebote (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
       Je angefangene 200 m² private Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen.
       Für die Baumpflanzungen sind vorzugsweise heimische Bäume erster oder zweiter Ordnung zu
       wählen (Hochstämme, 3 x verpflanzte Ware, Stammumfang mind. 16-18 cm, siehe Pflanzliste
       im Anhang).
       Die Bäume sind dauerhaft zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.
       Sofern nicht gesondert gekennzeichnet sind die Baumstandorte frei wählbar.

8.0    Flächen zur Herstellung des Straßenkörpers (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)

       Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, die zur Herstellung der öffentlichen
       Verkehrsflächen erforderlich sind, sowie erforderliche Straßenbeleuchtungen und
       Straßenbeschilderungen sind auf den privaten Baugrundstücken zu dulden.
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Gemeinde Loffenau
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9.0    Zuordnung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
       außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 1a BauGB, § 135b BauGB)

       Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird die planexterne Anlage einer
       Streuobstwiese auf der Gemarkung Loffenau erbracht.

       Dazu müssen auf der Fläche mindestens zwölf Hochstamm-Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche)
       gepflanzt werden. Die Feldschicht der Streuobstwiese muss zukünftig extensiv gepflegt, nicht
       gedüngt und maximal zwei Mal jährlich gemäht bzw. beweidet werden.

       Die konkrete Fläche, auf der der Ausgleich realisiert wird, wird zur Satzungsfassung ergänzt.

Loffenau, den
                                                                              planschmiede
                                                                                    hansert + partner mbb
                                                                               architekten und stadtplaner

                                                                        mörburgstraße 5 | 77746 schutterwald
                                                                  fon 0781 – 20552793 | fax 0781 – 94902292
                                                                              info@planschmiede-hansert.net

Markus Burger, Bürgermeister                                                               Planverfasser
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Gemeinde Loffenau
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Örtliche Bauvorschriften

1.0    Dächer und Dachaufbauten (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO)
       Die Dachform der Hauptgebäude und die jeweils zulässige Dachneigung sind durch Planeintrag
       festgesetzt.
       Der Neigungswinkel der Dachflächen muss beidseitig des Firstes gleich sein, ebenso müssen
       Zwerchgiebel und Querbauten dieselbe Dachneigung wie das Hauptdach vorweisen.
       Flachdachanteile sind bis zu einer Größe von 30 % der Grundfläche des geplanten Gebäudes
       zulässig. Werden diese nicht als Dachterrasse genutzt, sind sie extensiv zu begrünen. Dies gilt
       auch für Garagen, Carports und Nebengebäude.

       Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bei einer Dachneigung des Hauptdachs größer
       oder gleich 30° zulässig.
       Auf einer Dachseite sind entweder Einschnitte oder Aufbauten zulässig.
       Es ist nur eine Art Gauben zulässig. Die Summe aller Gaubenbreiten je Gebäudeseite darf 50%
       der Gebäudelänge nicht überschreiten.
       Zwischen zwei Gauben muss ein Mindestabstand von 1,00 m eingehalten werden.
       Der Abstand der Dachaufbauten zu den Giebelwänden muss mind. 1,25 m betragen. Mit dem
       oberen Abschluss der Gauben ist ein Abstand von mind. 0,80 m zum First und zur Traufe
       einzuhalten (senkrecht gemessen).

       Dachaufbauten, die der Energiegewinnung dienen, sind zulässig.
       Auf geneigten Dächern sind die Anlagen zwingend in der Neigung der Dachfläche zu errichten.
       Der Abstand zu den Giebelwänden muss mind. 1,25 m, zum First und zur Traufe mind. 0,80 m
       betragen. Dachaufbauten, die der Energiegewinnung dienen dürfen in ihrer Summe 2/3 der
       jeweiligen Dachseite nicht überschreiten.
       Zusätzlich ist die Gestaltungssatzung zu beachten.

2.0    Fassaden (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO)
       Zulässig sind Holzhäuser und verputzte Außenwände.
       Grelle und reflektierende Materialien sowie Bekleidungen aus Kunststoff und Waschbeton sind
       als Fassadenbekleidung unzulässig.

3.0    Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO)
       Zufahrten, Stellplätze
       Die Bodenversiegelung ist auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken.
       Zufahrten und Stellplätze sind durchlässig zu gestalten. In Abhängigkeit von der Nutzung sollte
       für diese Flächen die Oberflächenbefestigung mit der größtmöglichen Durchlässigkeit gewählt
       werden       (Schotterrasen,     Rasengittersteine,     Porenpflaster,     Rasenfugenpflaster,
       Splittfugenpflaster).
       Sonstige nicht überbaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch als Grünflächen zu gestalten,
       sofern nicht andere Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen.

       Aufschüttungen und Abgrabungen, Stützmauern
       Die Geländeverhältnisse zwischen Erschließungsstraße und Grundstück sind einander
       anzugleichen, ebenso die Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke.
       Höhenunterschiede sind durch Abböschungen und/oder Stützmauern auf dem eigenen
       Grundstück auszugleichen. Die dafür notwendigen Stützmauern sind mithilfe von
       unregelmäßigen Blocksätzen aus Naturstein herzustellen.
       Abtragungen und Aufschüttungen für andere Zwecke sind außerhalb der Baufenster unzulässig.
       Im straßenseitigen Vorgartenbereich sind Böschungen und Stützmauern nur mit einem Abstand
       von 0,50 m zur Straßenbegrenzungslinie zugelassen.
Gemeinde Loffenau
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5.0    Niederspannungsfreileitungen
       Niederspannungsfreileitungen sowie Kommunikationsfreileitungen sind, vorbehaltlich der
       Regelung in § 68 (3) Satz 2 und 3 Telekommunikationsgesetz (TKG), nicht zulässig. Die
       Leitungen sind erdverkabelt auszuführen.

6.0    Stellplatzverpflichtung (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO)
       Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisenden notwendigen Stellplätze wird auf einen
       Stellplatz pro Wohneinheit festgesetzt.

Loffenau, den
                                                                           planschmiede
                                                                                 hansert + partner mbb
                                                                            architekten und stadtplaner

                                                                     mörburgstraße 5 | 77746 schutterwald
                                                               fon 0781 – 20552796 | fax 0781 – 94902292
                                                                           info@planschmiede-hansert.net

Markus Burger, Bürgermeister                                                            Planverfasser
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Hinweise

1.0    Inhalt der Bauvorlagen
       Für alle Bauvorhaben müssen die Bauvorlagen folgende Darstellungen zur Gestaltung
       enthalten: Aufteilung der Freiflächen in befestigte Flächen (Zufahrten, Stellplätze, Wege) und
       Pflanzflächen mit Bepflanzungsvorschlag, Mauern und Zäunen.

2.0    Boden
       Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes
       (BBodSchG), insbesondere auf die §§ 4 und 7, wird hingewiesen.
       Vor Abtrag des Bodens sollten oberirdische Pflanzenteile entfernt werden.
       Werden Arbeiten bei nassen Verhältnissen durchgeführt, muss die Zufahrt sichergestellt
       werden. Falls die vorhandene Erschließung dies nicht ermöglicht, können temporäre
       Baustraßen den Boden optimal schützen. Temporäre Baustraßen sind aus Naturschotter oder
       Recyclingmaterial zu schütten, die nach Abschluss der Arbeiten wieder zurückzubauen sind.
       Um Bodenverdichtungen gering zu halten, sollten Raupenbagger statt Radfahrzeuge eingesetzt
       werden. Es sind Fahrzeuge mit geringer Bodenpressung zu wählen.
       Humushaltiger Oberboden und kulturfähiger Unterboden sind beim Aushub getrennt
       auszubauen und zu lagern. Der Bodenaushub und die Zwischenlagerung sollten nicht in
       nassem Zustand der Böden erfolgen. Die entsprechenden Vorgaben der DIN 18915 und 19731
       (nr. 7.2 und 7.3) sind einzuhalten. Von besonderer Bedeutung ist die strikte Einhaltung der
       Mindestfestigkeit in Abhängigkeit des Feuchtezustands.
       Die Lagerung des Oberbodens sollte in trapezförmigen Mieten bis max. 2 m Höhe erfolgen. Auf
       Schutz vor Vernässung sollte geachtet werden; abflusslose Senken sind zu vermeiden; bei
       längerer als halbjährlicher Lagerung ist die Miete zu begrünen.
       Für nicht überbaute Flächen sind Bodenverdichtungen möglichst zu vermeiden; ggf. sollten
       mechanische Auflockerungen durchgeführt werden.

       Im Plangebiet stehen unter einer Hangschuttdecke unbekannter Mächtigkeit sandige und
       konglomeratische Festgesteine des Zechsteins an. Darunter und am Südrand des Plangebiets
       wird Granit angetroffen. Die Gesteinsarten können tiefgründig verwittert sein. Unverwittertes
       Festgestein ist sehr hart und kann zu Erschwernissen beim Aushub führen.
       Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planung (z.B. zum genauen Baugrundaufbau,
       zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser
       u. dgl.) wird ingenieurgeologische Beratung durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.

3.0    Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege
       Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde
       entdeckt werden, sind diese umgehend dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg,
       Archäologische Denkmalpflege, Amalienstraße 36, 76133 Karlsruhe, zu melden. Die Fundstelle
       ist vier Werktage nach der Anzeige unberührt zu lassen, wenn nicht das Landesdenkmalamt
       einer Verkürzung dieser Frist zustimmt (§ 20.1 DSchG). Auf die Bestimmungen des
       Denkmalschutzgesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen.

4.0    Grundwasser
       Das Erschließen von Grundwasser muss gemäß § 37 WG dem Landratsamt – Amt für Wasser-
       und Bodenschutz – angezeigt werden. Eine dauerhafte Grundwasserableitung ist nicht zulässig.
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Pflanzenliste

Einzelbäume
                                               Spitzahorn (Acer platanoides)
                                               Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
                                               Linde (Tilia platyphyllos)
                                               Eiche (Quercus robur, Quercus petraea)
                                               Mehlbeere (Sorbus aria)
Gemeinde Loffenau
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Begründung (Entwurf)                                                                    1 / 11

Begründung
Inhaltsverzeichnis
1.0    Aufgabe, Notwendigkeit und Abgrenzung des Bebauungsplans

2.0    Vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne
       Umweltbericht

3.0    Vorhandene baurechtliche Vorgaben
       3.1    Vorbereitende Bauleitplanung
       3.2    Verbindliche Bauleitplanung

4.0    Beschreibung des Plangebiets
       4.1    Bestand - Lage, Bebauung, Erschließung, Ver- und Entsorgung
       4.2    Planungskonzept

5.0    Beschreibung und Begründung der Festsetzungen
       5.1    Zeichnerischer Teil und planungsrechtliche Festsetzungen
       5.2    Örtliche Bauvorschriften

6.0    Umlegung und Kosten

7.0    Statistik
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Begründung (Entwurf)                                                                                 2 / 11

1.0    Aufgabe, Notwendigkeit und Abgrenzung des Bebauungsplans

       Auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthauses „Krone“ an der Oberen Dorfstraße 46 im
       Nordosten der Gemeinde Loffenau möchte ein Investor ein Mehrfamilienhaus errichten. Geplant
       sind zehn Wohneinheiten und Praxisräume im 1. Obergeschoss, eine Unterkellerung ist nicht
       vorgesehen.
       Das Bestandsgebäude Krone wurde bereits abgebrochen und sämtlicher Bewuchs entfernt, das
       Planungsgebiet liegt derzeit brach.

       Da das Bauvorhaben nach § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig wäre – unter anderem ragt
       es im Süden in den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Brunnenwiesen“ (1.
       Änderung 1989) – wird die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

       Der Bebauungsplan regelt die notwendigen Parameter wie Art und Maß der Nutzung
       zugeschnitten auf das konkret durch den Investor zur Realisierung kommende Projekt und wird
       deshalb als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB, bestehend aus Vorhaben-
       und    Erschließungsplan      (identisch   mit    der     Planzeichnung   Bebauungsplan),
       Durchführungsvertrag und Bebauungsplan, aufgestellt.

       Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

           •   Im Norden durch die Obere Dorfstraße
           •   Im Osten durch die Flst. Nr. 179/1, 179, 165
           •   Im Süden durch das Flst. Nr. 4301
           •   Im Westen durch das Flst. Nr. 167/1

       Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnpark Krone" - ohne Maßstab
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht                  Stand: 11.06.2020

Begründung (Entwurf)                                                                          3 / 11

2.0    Vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
       ohne Umweltbericht

       Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan nach §12 BauGB stellt rechtlich eine Sonderform des
       Bebauungsplans dar. Ein Investor unterbreitet der Gemeinde ein planerisch ausgearbeitetes
       Bebauungskonzept für sein Grundstück, den Vorhaben- und Erschließungsplan. Dieser wird
       Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
       Die Durchführung des Vorhabens wird in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart, mit dem
       sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und
       zur ganzen oder teilweisen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.

       Anders als beim Bebauungsplan, der sich als Angebotsplan versteht, ist der Vorhabenbezogene
       Bebauungsplan nach § 12 BauGB durch seine Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet – mit der
       Zielsetzung, eine Bebauung nach einem präzise umrissenen Planungskonzept des
       Vorhabenträgers in Abstimmung mit den Rahmenbedingungen und den städtebaulichen
       Zielvorstellungen der Gemeinde zügig umzusetzen.
       Anders als beim herkömmlichen Bebauungsplan ist die Gemeinde beim Vorhabenbezogenen
       Bebauungsplan nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB gebunden.

       Das Aufstellungsverfahren eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt nach den
       üblichen Verfahrensregeln wie bei herkömmlichen Bebauungsplänen.

       Aufgestellt wird der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten
       Verfahren nach § 13a BauGB. Er erfüllt die Voraussetzungen des §13a Abs. 4 BauGB als
       Bebauungsplan der Innenenwicklung.

       Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein überbaubarer Bereich ausgewiesen,
       dessen Fläche deutlich weniger als 20.000 m² beträgt.

       Für Bebauungspläne der Innenentwicklung wird von der Durchführung einer Umweltprüfung
       nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der
       Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Dennoch muss sichergestellt werden, dass keine
       Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz durch die Umsetzung des Bebauungsplans
       eintreten.

       Es ist festzustellen, dass durch die vorliegende Aufstellung des Vorhabenbezogenen
       Bebauungsplans keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

       Ferner ist die Eingriffsregelung für solche Bebauungspläne der Innenentwicklung mit weniger
       als 20.000 m² Grundfläche nicht anzuwenden. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten diese
       Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung
       erfolgt oder zulässig.

       Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
       Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
       Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannter
       Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
       und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes)
       bestehen nicht.

       Der Bebauungsplan begründet weiter keine Zulässigkeit von Vorhaben, bei denen
       Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
       Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder
       Begrenzung von Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 des Bundes-
       Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Gemeinde Loffenau
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht                           Stand: 11.06.2020

Begründung (Entwurf)                                                                                  4 / 11

       Grundsätzlich könnte das Vorhaben zu Beeinträchtigungen von Arten des Anhang IV der FFH-
       Richtlinie und von europäischen Vogelarten führen, die den Verbotstatbeständen des § 44 (1)
       BNatSchG entsprechen. Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten,
                • wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
                    fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
                    entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Nr. 1),
                • wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
                    während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
                    Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
                    durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
                    verschlechtert (Nr. 2),
                • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders
                    geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
                    (Nr. 3),
                • wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
                    Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
                    beschädigen oder zu zerstören (Nr. 4). Nach Prüfung der Bestandssituation treten
                    im vorliegenden Fall keine der genannten Verbotstatbestände ein.

       Um Verbotstatbestände auszuschließen, wurde eine Potentialanalyse, artenschutzrechtliche
       Beurteilung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erstellt.
       Da das Bestandsgebäude sowie die Gehölze bereits im Jahr 2019/2020 abgerissen
       beziehungsweise gerodet wurden und damit eine Erfassung des tatsächlichen Bestands nicht
       mehr möglich war, bildet neben der Begehung vor allen eine Habitatpotentialanalyse im Sinne
       einer „worst-case-Abschätzung“ die Grundalge der artenschutzrechtlichen Beurteilung.
       Eine Betroffenheit ist für Arten aus der Gruppe europäischer Vogelarten, der Fledermäuse
       sowie, bedingt durch die Räumung des Baufelds, der Reptilien denkbar.
       Die notwendigen Maßnahmen werden als CEF-Maßnahmen bzw. als planexternen Ausgleich
       im Bebauungsplan festgesetzt (siehe „Potentialanalyse, artenschutzrechtliche Beurteilung und
       Eingrifss-/Ausgleichsbilanz“, IUS Weibel & Ness, Juni 2020).

3.0    Vorhandene baurechtliche Vorgaben

       3.1      Vorbereitende Bauleitplanung

       Regionalplan Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002, ohne Maßstab

       Im rechtskräftigen Regionalplan des Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002
       ist der Großteil des Geltungsbereichs des vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
       als regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungsentwicklung ausgewiesen.
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Begründung (Entwurf)                                                                                       5 / 11

       Flächennutzungsplan 2000, Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach – Loffenau - Weisenbach, ohne Maßstab

       Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach – Loffenau
       – Weisenbach (Stand 2000) ist der Großteil des Geltungsbereichs des vorliegenden
       Vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Wohnbaufläche Bestand ausgewiesen.

       Der Geltungsbereich ragt südlich in die als Grünfläche - Kleingärten ausgewiesene Fläche
       hinein. Die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplans auf Grundlage der
       topographischen Karte lässt allerdings keine parzellenscharfe Abgrenzung zwischen
       Wohnbaufläche und Grünfläche zu.

       3.2      Verbindliche Bauleitplanung

       Das Planungsgebiet ragt südlich in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnenwiesen“
       (1. Änderung, 1989).
       Hier wird Grünfläche – Private Kleingärten und Obstwiesen festgesetzt.
       Durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die hier gültigen
       Festsetzungen außer Kraft gesetzt.

       Bebauungsplan „Brunnenwiesen“, 1. Änderung 1989, ohne Maßstab

       Außerdem befindet sich das Planungsgebiet im Bereich der Gestaltungssatzung Ortskern.
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Begründung (Entwurf)                                                                                 6 / 11

4.0    Beschreibung des Plangebiets

       4.1      Bestand

       Das Planungsgebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Loffenau an der Oberen Dorfstraße, der
       Hauptdurchgangsstraße des Ortes.

       Das Planungsgebiet befindet sich im östlichen Anschluss an den gewachsenen Ortskern und
       im Geltungsbereich der bestehenden Gestaltungssatzung. Hier befinden sich noch klar
       erkennbare Gebäude- und Hofstrukturen, ebenso zahlreiche Fachwerkgebäude.
       Vor Abbruch des Gasthauses Krone wurde dessen Denkmalwürdigkeit durch das Landratsamt
       Rastatt geprüft und verneint.

       Das Planungsgebiet ist direkt über die Obere Dorfstraße erschlossen.
       Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden, es muss lediglich der Hausanschluss neu
       verlegt werden.

       4.2      Planungskonzept

       Mit dem vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
       Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Planungsgebiets durch einen Investor geregelt
       werden. Der Investor möchte im „Wohnpark Krone“ zehn altersgerechte und teilweise
       barrierefreie Wohneinheiten errichten.
       Im 1.Obergeschoss wird die sich an anderer Stelle im Ort in beengten Verhältnissen befindliche
       Physiotherapiepraxis untergebracht.

       In einer städtebaulichen Vorstudie wurden Rahmenbedingungen geklärt, die ein Neubau an
       dieser Stelle erfüllen sollte – so z. B. die Giebelständigkeit zur Straße hin und die langgestreckte
       Gebäudeform, die auch in der Gestaltungssatzung als Leitbild definiert wurden.
       Eine Bebauung mit einem zweiten Gebäude im südlichen Bereich wurde untersucht und
       aufgrund der hohen Verdichtung zum Grünraum hin als städtebaulich nicht gewünscht
       verworfen.
       Als Orientierungswerte wurden die Geschossigkeit (max. III + Dach, d.h. kein viertes
       Vollgeschoss) sowie mögliche Höhenentwicklungen skizziert, um sicherzustellen, dass sich ein
       Neubau städtebaulich einfügt.

       Städtebaulicher Entwurf, planschmiede hansert, 10.07.2019, ohne Maßstab
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Begründung (Entwurf)                                                                                      7 / 11

       Während der städtebauliche Entwurf noch davon ausgegangen war, dass die Mehrzahl der
       notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage Platz finden würden, hat sich bei der näheren
       Prüfung der Verhältnisse vor Ort herausgestellt, dass bereits wenige Zentimeter unterhalb der
       Oberfläche Grundwasser ansteht.
       Eine Realisierung eines Kellergeschosses mit Tiefgarage und Nebenräumen ist unter diesen
       Umständen nur mit immens hohem baulichem Aufwand und dadurch mit hohen Kosten
       verbunden.

       Der Investor hat nach Kenntnis der örtlichen Verhältnisse eine Planung vorgelegt, die ohne
       Kellergeschoss auskommt und die notwendigen Stellplätze ebenerdig nachweist. Dafür wird
       etwas weiter in den südlichen Bereich eingegriffen als ursprünglich beabsichtigt.

       Grundriss Erdgeschoss Wohnpark Krone, Vorabzug Genehmigungsplanung 04.06.2020, Luft GmbH Architekten und
       Ingenieure, ohne Maßstab
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Begründung (Entwurf)                                                                          8 / 11

       Aus städtebaulicher Sicht kann dieser Eingriff durch eine eingeschossige Nebenanlage (mit
       Stellplätzen, Fahrradstellplätzen und Müllplatz) toleriert werden, zumal sich im Süden ein
       intakter Grünraum anschließt, der nicht bebaut werden soll.

       Auf Basis dieser Planung wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan erarbeitet.

5.0    Beschreibung und Begründung der geänderten Festsetzungen

       5.1    Zeichnerischer Teil und planungsrechtliche Festsetzungen

       Die Art der baulichen Nutzung wird mit WA - Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Dadurch wird
       auch die Nutzung als Physiotherapiepraxis abgedeckt.
       Sollte jedoch das Angebot der Praxis bzw. der Angebotsträger wechseln (z. B. Fitness oder
       Kursangebote), ist es zusätzlich notwendig, als Ausnahme weiteres nicht störendes Gewerbe
       zuzulassen. Die anderen Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind dagegen nicht zugelassen.
       Diese Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzungen entsprechen der Nutzung der Umgebung
       sowie der angestrebten Nutzung im Plangebiet.

       Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl GRZ, die Zahl der
       Vollgeschosse sowie die Höhe der baulichen Anlagen begrenzt.

       Die Grundflächenzahl ist mit 0.4 festgesetzt, was dem Standard im WA entspricht. Eine höhere
       Verdichtung durch einen Neubau ist nicht gewünscht, auch wenn die umgebenden
       Bestandsgebäude teilweise durch Haus-Hof-Anlagen eine höhere Verdichtung aufweisen.

       Die GRZ 2, die die Summe der befestigten Flächen von Carports, Stellplätzen, Zufahrten und
       Nebenanlagen beschreibt, wird auf max. 0,8 festgesetzt. Dies ist notwendig, um die Zufahrt zu
       den Stellplätzen im südlichen Grundstücksbereich sicherzustellen. In den Örtlichen
       Bauvorschriften ist die Herstellung von sickerfähigen Belägen festgesetzt.

       Die Zahl der Vollgeschosse wird definiert, um zusammen mit der gedeckelten
       Höhenentwicklung eine zweite Regelgröße zur dreidimensionalen Entwicklung des Baukörpers
       festzusetzen. Es sollen maximal III Vollgeschosse errichtet werden, das vierte Geschoss als
       Dachgeschoss mit Kniestock in Erscheinung treten.

       Zusätzlich dazu werden Trauf- und Firsthöhe als Maximalhöhe definiert.
       Die Traufhöhe wird als Maß vom Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der
       Dachhaut definiert. Zulässig sind 9,60 m.
       Als Firsthöhe (FH) gilt das Maß von der Bezugshöhe bis zum oberen Abschluss der Dachhaut.
       Zulässig sind 14,80 m.

       Diese Festsetzungen sind dazu geeignet, die angestrebte dreigeschossige Wirkung des
       Gebäudes zu sichern.
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       Ansicht Nord Wohnpark Krone, Vorabzug Genehmigungsplanung 04.06.2020, Luft GmbH Architekten und Ingenieure,
       ohne Maßstab

       Die Bauweise wird als offene Bauweise festgesetzt. Die Stellung der baulichen Anlagen wird
       ebenfalls in der Planzeichnung festgesetzt. Der Hauptfirst soll in Nord-Süd-Richtung verlaufen.
       Die überbaubaren Grundstücksflächen werden aufgrund der vorliegenden Planung festgesetzt,
       so dass sämtliche geplanten Bauteile innerhalb des Baufensters liegen.
       Für Terrassen, die im EG außerhalb des Baufensters zu liegen kommen, wird eine maximale
       Größe festgesetzt. So wird verhindert, dass wertvolle und notwendige Freiräume versiegelt
       werden.

       Die Abstandsfläche auf der Ostseite des Gebäudes darf abweichend von den Regelungen der
       LBO eine Tiefe von 0,35 x Wandhöhe (mindestens allerdings den brandschützenden Teil von
       2,50 m) betragen.
       Die städtebauliche Struktur im Ortskern weist im Bestand sehr eng bebaute Grundstücke auf,
       die teilweise keine oder nur sehr geringe Abstandsflächen freihalten. Diese Struktur soll durch
       den Neubau ergänzt werden können, weshalb eine einseitige Verringerung der Abstandsfläche
       vertretbar ist.

       Garagen sind unzulässig. Carports sind auf den für sie in der Planzeichnung ausgewiesenen
       Flächen (einmal in einem kleinen Teilbereich entlang der oberen Dorfstraße, einmal im Süden
       des Planungsgebiets) zulässig und innerhalb des überbaubaren Bereichs für das
       Hauptgebäude.
       Stellplätze sind innerhalb der für sie ausgewiesenen Baubereiche zulässig sowie innerhalb des
       Baubereiches für das Hauptgebäude.
       Nebenanlagen sind innerhalb der für sie ausgewiesenen Baubereiche zulässig sowie innerhalb
       des Baubereiches für das Hauptgebäude.
       Diese Festsetzungen stellen sicher, dass sowohl keine weitere Verdichtung im südlichen
       Grundstücksbereich stattfindet (z. B. durch Garagen) als auch dass nicht auf der kompletten
       Fläche parkiert wird und damit wertvoller Außenraum verloren geht.

       Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden diverse
       Festsetzungen getroffen.
       Die gesetzliche Rodungszeit von Oktober bis Februar ist einzuhalten.
       Zur Beleuchtung dürfen nur Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm eingesetzt werden.
       Als CEF-Maßnahme für die in der Habitatpotentialanlyse betrachteten Vogelarten wird das
       Anbringen von diversen Nistkästen festgesetzt.
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       Flächen zur Herstellung des Straßenkörpers Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern,
       die zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind, sowie erforderliche
       Straßenbeleuchtungen und Straßenbeschilderungen sind auf den privaten Baugrundstücken
       zu dulden.

       Als planexterner Ausgleich wird die Anlage einer Streuobstwiese mit mindesten zwölf
       Hochstamm-Obstbäumen festgesetzt. Das konkrete Flurstück, auf dem dieser Ausgleich
       erbracht wird, wird zur Satzungsfassung ergänzt. Zur Bilanzierung siehe die Ausarbeitung des
       Büros Weibel & Ness.

       5.2    Örtliche Bauvorschriften

       Als Örtliche Bauvorschriften werden einige wenige Festsetzungen zur Dachform (Satteldach)
       und Dachneigung (30-40°) sowie zu Dachaufbauten und Dacheinschnitten getroffen.
       Dies ist ausreichend, um das Einfügen des Neubaus in die Umgebung zu sichern.

       Zusätzlich zu den getroffenen Festsetzungen gilt die Gestaltungssatzung.

       Zur Gestaltung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke werden Festsetzungen zur
       Ausbildung der versiegelten Bereiche (so durchlässig wie möglich), zu Einfriedungen und zu
       Aufschüttungen und Abgrabungen getroffen.
       Damit soll ebenfalls das Einfügen des Neubaus in die gewachsenen Strukturen gesichert
       werden.

       Die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen beträgt ein Stellplatz pro Wohneinheit. Zusätzlich
       dazu werden die notwendigen Stellplätze für die Physiotherapiepraxis nachgewiesen.

6.0    Umlegung und Kosten

       Da die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine bislang nicht überplanten
       Flächen zum Gegenstand hat, wird keine Umlegung erforderlich. Der Gemeinde entstehen
       somit keine Kosten bei der Umsetzung der Bebauungsplanänderung.
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Begründung (Entwurf)                                                                          11 / 11

7.0    Statistik

       Gesamtfläche Planungsgebiet                        ca.     1.370 m²
       davon

       Allgemeines Wohngebiet                             ca.     1.370 m²

Loffenau, den
                                                                         planschmiede
                                                                               hansert + partner mbb
                                                                          architekten und stadtplaner

                                                                   mörburgstraße 5 | 77746 schutterwald
                                                             fon 0781 – 20552796 | fax 0781 – 94902292
                                                                         info@planschmiede-hansert.net

Markus Burger, Bürgermeister                                                          Planverfasser
Gemeinde Loffenau
               Bebauungsplan „Wohnpark Krone“
Habitatpotenzialanalyse, artenschutzrechtliche Beurteilung
  sowie naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

                                                          Juni 2020

                                                      Auftraggeber:
                                               Gemeinde Loffenau
                                               Untere Dorfstraße 1
                                                   76597 Loffenau

                                                       Bearbeitung:
                                      IUS Institut für Umweltstudien
                                              Weibel & Ness GmbH
                                     Heidelberg ∙ Potsdam ∙ Kandel
Auftraggeber:            GemeindeLoffenau
                         Dorfstraße 1
                         76597 Loffenau

Bearbeitung:             IUS - Institut für Umweltstudien
                         Weibel & Ness GmbH
                         Römerstraße 56
                         69115 Heidelberg

                         Telefon: (0 62 21) 1 38 30-0
                         Telefax: (0 62 21) 1 38 30-29
                         E-Mail: heidelberg@weibel-ness.de

Projektnummer:           4069

Projektbearbeitung:      Ralf Harter, Dipl.-Ing. Landespflege (FH)

Heidelberg, 12.06.2020

Ralf Harter
Inhaltsverzeichnis
1       Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................... 1
2       Lage des Vorhabens, Bestandssituation .................................................................. 3
3       Denkbare Vorkommen gemeinschaftlich geschützter Arten...................................... 5
        3.1     Habitatpotenzialanalyse im Geltungsbereich „Wohnpark Krone“ ..................... 5
4       Artenschutzrechtliche Betrachtung ........................................................................... 7
        4.1     Mögliche Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG..................................... 7
        4.2     Mögliche Betroffenheit von Vögeln .................................................................. 8
5       Beschreibung der Maßnahmen, mit denen das Eintreten von
        Verbotstatbeständen vermieden wird ....................................................................... 9
        5.1     Anbringung künstlicher Nisthilfen für nischen- und gehölzbrütende
                Vogelarten....................................................................................................... 9
        5.2     Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände .......................................... 9
6       Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ................................................... 10
        6.1     Bilanz Boden / Fläche ................................................................................... 10
        6.2     Bilanz Biotoptypen ........................................................................................ 11
        6.3     Schutzgutübergreifende Gesamtbilanz .......................................................... 12
        6.4     Planexterner Ausgleich ................................................................................. 13
7       Literatur .................................................................................................................. 14
8       Anhang................................................................................................................... 15

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Geltungsbereiches (lila Punkt) ............................... 1
Abbildung 2: Wohnpark Krone (Quelle: Luft-Architekten und Ingenieure, Vorabzug
             vom 16.02.2020)......................................................................................... 2
Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Geltungsbereichs .................................................... 3
Abbildung 4: Blick von Süden auf das Baufeld (Aufnahme vom 07.05.2020) ................... 3
Abbildung 5: Blick von Nordwesten auf das Gebäude des ehemaligen Gasthauses
             Krone .......................................................................................................... 4

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:   Im Geltungsbereich „Wohnpark Krone“ potentiell vorkommende
             Vogelarten .................................................................................................. 6
Tabelle 2:   Bilanz Schutzgut Boden ............................................................................ 11
Tabelle 3:   Bilanz Schutzgut Biotope .......................................................................... 12
Tabelle 4:   Schutzgutübergreifende Gesamtbilanz gemäß ÖKVO .............................. 12
Tabelle 5:   Abschichtungstabelle zu potenziellen Vorkommen von Arten des
             Anhangs IV der FFH-Richtlinie: (+) Vorkommen im Geltungsbereich
             möglich; (-) Vorkommen im Geltungsbereich kann ausgeschlossen
             werden...................................................................................................... 15

Anlage
Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45
Abs. 7 BNatSchG (Formblätter)
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