Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 - Analyse des Budgetdienstes - (59/BA) - Parlament
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BD | Budgetdienst Analyse des Budgetdienstes Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Grundlage für die Analyse ist folgendes Dokument: ▪ Vorläufiger Gebarungserfolg 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (59/BA) 25. Mai 2021
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 8 2 Überblick .......................................................................................................................11 3 Besonderheiten des Budgetbeschlusses 2020 ..............................................................11 4 Vorläufiger Gebarungserfolg und Bundesrechnungsabschluss......................................13 5 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs 2020 ....................................15 5.1 Zugrunde gelegte Wirtschaftsprognosen ................................................................15 5.2 Arbeitsmarktlage ....................................................................................................16 6 Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 .................................................................................18 6.1 Gesamtergebnisse .................................................................................................18 6.2 Entwicklung der Einzahlungen im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich ..............21 6.3 Öffentliche Abgaben ...............................................................................................24 6.4 Entwicklung der Auszahlungen im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich .............29 6.5 Abweichende Entwicklungen im Ergebnishaushalt .................................................34 7 Auswirkungen der COVID-19-Hilfsmaßnahmen auf den Budgetvollzug 2020 ................38 7.1 Budgetäre Auswirkungen der Maßnahmen im Überblick ........................................38 7.2 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ......................................................................40 7.3 Vorauszahlungen an Abwicklungsstellen................................................................44 7.4 Kurzarbeit und weitere auszahlungsseitige Krisenbewältigungsmaßnahmen .........46 8 Rücklagen 2020 ............................................................................................................47 8.1 Entwicklung der Rücklagenbestände auf Untergliederungsebene ..........................48 8.2 Rücklagengebarung im Jahr 2020 ..........................................................................50 8.3 Rücklagenarten ......................................................................................................54 9 Forderungen 2020 .........................................................................................................55 9.1 Überblick über die Ergebnisse der Verfügungen gem. § 73 BHG 2013 ..................55 9.2 Wertberichtigungen und Abgang von Forderungen ................................................56 2 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 10 Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung im Jahr 2020...............................................59 10.1 Eckwerte der Haushaltsentwicklung 2020 und Ausblick bis 2024 ...........................59 10.2 Gesamtstaatliche Einnahmen im Jahr 2020 ...........................................................61 10.3 Gesamtstaatliche Ausgaben im Jahr 2020 .............................................................63 10.4 Maastricht-Saldo im Jahr 2020 ...............................................................................65 10.5 Maastricht-Schuldenstand im Jahr 2020.................................................................67 3 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Abkürzungsverzeichnis ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes Abs. Absatz AMA Agrarmarkt Austria Art. Artikel aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft BFG Bundesfinanzgesetz BFRG Bundesfinanzrahmengesetz BHG Bundeshaushaltsgesetz BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesministerium für Finanzen BRA Bundesrechnungsabschluss BVA Bundesvoranschlag BVA-E Entwurf zum Bundesvoranschlag B-VG Bundes-Verfassungsgesetz COFAG COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes COVID-19-FondsG Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds d. h. das heißt DB Detailbudget(s) EK Europäische Kommission ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen EU Europäische Union EUR Euro FLAF Familienlastenausgleichsfonds FMA Finanzmarktaufsichtsbehörde GB Globalbudget(s) gem. gemäß ggü. gegenüber HETA HETA Asset Resolution AG IHS Institut für höhere Studien 4 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 iHv in Höhe von IWF Internationaler Währungsfonds KIG Kommunalinvestitionsgesetz KLI.EN Klima- und Energiefonds Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) MVÜ Mittelverwendungsüberschreitung NPO Non-Profit-Organisationen ÖBAG Österreichische Beteiligungs AG OeAD Österreichischer Austauschdienst GmbH OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OeKB Oesterreichische Kontrollbank AG OeNB Oesterreichische Nationalbank rd. rund RH Rechnungshof Stabilitätsprogramm 2021 Österreichisches Stabilitätsprogramm 2020-2024 SV-Träger Sozialversicherungsträger SVS Sozialversicherung der Selbständigen u. a. unter anderem UG Untergliederung(en) v. a. vor allem VGR Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung WKO Wirtschaftskammer Österreich z. B. zum Beispiel 5 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Wirtschaftsprognosen des WIFO für 2020 nach Prognosezeitpunkt .................15 Tabelle 2: Entwicklung des Bundeshaushalts ...................................................................19 Tabelle 3: Entwicklung der Einzahlungen des Bundes......................................................21 Tabelle 4: Entwicklung der Einzahlungen – Untergliederungen ........................................24 Tabelle 5: Öffentliche Bruttoabgaben ...............................................................................25 Tabelle 6: Entwicklung der Auszahlungen – Untergliederungen .......................................31 Tabelle 7: Unterschiede zwischen Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt (bereinigt) ........................................................................................................35 Tabelle 8: Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2020 .........................................................................................................42 Tabelle 9: Vorauszahlungen des Bundes bei Abwicklungsstellen zum Jahresende 2020 .............................................................................................45 Tabelle 10: Weitere auszahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung 2020 ............46 Tabelle 11: Entwicklung der Rücklagenbestände auf Untergliederungsebene ....................48 Tabelle 12: Rücklagengebarung im Jahr 2020 ...................................................................50 Tabelle 13: Rücklagen nach Rücklagenarten im Jahr 2020 ................................................54 Tabelle 14: Stundungen, Ratenbewilligungen, Aussetzungen und Einstellungen von Forderungen des Bundes.................................................................................55 Tabelle 15: Wertberichtigungen und Abgang von Forderungen ..........................................57 Tabelle 16: Maastricht-Saldo und öffentliche Verschuldung nach Teilsektoren...................60 Tabelle 17: Gesamtstaatliche Einnahmenentwicklung ........................................................61 Tabelle 18: Gesamtstaatliche Ausgabenentwicklung ..........................................................63 Tabelle 19: Überleitung vom Nettofinanzierungssaldo zum Maastricht-Saldo des Gesamtstaates.................................................................................................65 6 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Grafikverzeichnis Seite Grafik 1: Arbeitsmarktlage im Gesamtjahr 2020 .............................................................17 Grafik 2: Ursachenanalyse der Differenz des Nettofinanzierungssaldo zwischen BVA-E 2020 und Erfolg 2020 ...........................................................................20 Grafik 3: Ursachenanalyse der Differenz der Auszahlungen zwischen BVA und Erfolg 2020 ......................................................................................................30 Grafik 4: Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen im Überblick ................39 Grafik 5: Gesamtstaatlicher Maastricht-Saldo und Schuldenstand bis 2024 ...................59 Grafik 6: Entwicklung des Schuldenstandes 2008 bis 2024 ............................................68 7 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 1 Zusammenfassung Der Budgetvollzug 2020 war wesentlich durch die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geprägt. Während die Ausgangslage für die Erstellung des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz (BFG) 2020 Anfang März 2020 noch recht günstig war, zeichneten sich Mitte März bereits die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ab, deren Ausmaß damals aber vom BMF noch nicht abgeschätzt werden konnte. Bei der Beschlussfassung des Bundesvoranschlags (BVA) Ende Mai 2020 erfolgte aufgrund der hohen Unsicherheit einzahlungsseitig nur eine geringfügige Anpassung. Auszahlungsseitig wurden im Budget pauschal 20 Mrd. EUR für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt, die in dieser Höhe 2020 im Budgetvollzug nicht benötigt wurden. Allerdings führte die nicht budgetierte Corona-Kurzarbeit und die höhere Arbeitslosigkeit zu erheblichen Mehrauszahlungen in der UG 20-Arbeit (variable Gebarung). Auf gesamtstaatlicher Ebene bewirkte die COVID-19-Krise 2020 laut vorläufiger Berechnung der Statistik Austria ein historisch hohes Maastricht-Defizit von 33,2 Mrd. EUR (8,9 % des BIP), von dem mit 29,3 Mrd. EUR der überwiegende Teil auf den Bundessektor entfällt. Dementsprechend kam es auch zu einer deutlichen Ausweitung des Schuldenstands. Die gesamtstaatliche Schuldenquote stieg im Jahr 2020 um 13,4 %-Punkte von 70,5 % auf 83,9 % des BIP (315,2 Mrd. EUR) an. Der Schuldenstand des Bundessektors betrug zum Jahresende 272,8 Mrd. EUR. Der Nettofinanzierungssaldo betrug im Finanzjahr 2020 -22,5 Mrd. EUR, nachdem im Jahr 2019 noch ein Überschuss von rd. 1,5 Mrd. EUR erzielt wurde. Die pandemiebedingten Krisenbewältigungsmaßnahmen im Finanzjahr 2020 auf der Ein- und Auszahlungsseite sowie ein konjunkturell bedingter Einzahlungsausfall belasteten den Nettofinanzierungssaldo massiv. Die Auszahlungen waren mit 96,1 Mrd. EUR um 21,9 % höher als im Erfolg 2019, während es einzahlungsseitig mit 73,6 Mrd. EUR zu geringeren Einzahlungen von 8,4 % kam. Insgesamt war der Nettofinanzierungbedarf damit um rd. 24,0 Mrd. EUR höher als im Erfolg 2019 und um 1,9 Mrd. EUR höher als budgetiert. Die Einzahlungen betrugen 2020 rd. 78,9 Mrd. EUR, bereinigt um die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (bundesinterner Transfer) beliefen sich die Einzahlungen auf 73,6 Mrd. EUR. Die bereinigten Einzahlungen gingen im Vergleich zu 2019 um 6,7 Mrd. EUR bzw. 8,4 % zurück, der BVA 2020 wurde um 8,2 Mrd. EUR unterschritten. 8 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Rund zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen Nettoab- gaben, die aus den Bruttoabgaben abzüglich der Ab-Überweisungen (v. a. Ertragsanteile Län- der und Gemeinden, EU-Beitrag) resultieren. Im Jahr 2020 kam es bei den Öffentlichen Ab- gaben (netto) gegenüber 2019 zu einem Einzahlungsrückgang um rd. 6,7 Mrd. EUR (-12,2 %), der Voranschlagswert wurde um 7,1 Mrd. EUR (-12,8 %) unterschritten. Der Konjunkturein- bruch ab Mitte März 2020, die gewährten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Herab- setzungen) sowie eine Reihe diskretionärer Maßnahmen (z. B. Tarifsenkung Einkommen- steuer) führten zu einem kräftigen Einbruch der Bruttoabgaben. Besonders stark war der krisenbedingte Rückgang bei der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Veranlagten Einkommensteuer. Bei den als negative Einzahlung verbuchten Ab-Überweisungen fielen insbesondere die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden niedriger aus, der Einbruch des Abgabenaufkommens wirkte sich aufgrund der Bemessung der Ertragsanteile-Vorschüsse auf Basis des zweitvorangegangenen Monats allerdings erst mit Verzögerung auf die Ertrags- anteile aus. Deutlich gestiegen sind hingegen die Ab-Überweisungen für den EU-Beitrag. Die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen korrespondieren stark mit der Entwicklung der Lohnsumme, die 2020 krisenbedingt gesunken ist (wobei die Kurzarbeit stabilisierend wirkte). Darüber hinaus führte die Inanspruchnahme von Stundungen zu niedrigeren Einzahlungen. Insgesamt sanken die Einzahlungen im Jahr 2020 mit 13,7 Mrd. EUR im Vorjahresvergleich um 2,8 %. Der Voranschlagswert wurde um 896,6 Mio. EUR bzw. 6,2 % unterschritten. Die Unterschreitung betraf im Wesentlichen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der UG 20-Arbeit (-268,1 Mio. EUR) und zum FLAF in der UG 25-Familie und Jugend (-622,9 Mio. EUR). Die um die verrechnungstechnischen Buchungen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigten Auszahlungen beliefen sich 2020 auf rd. 96,1 Mrd. EUR. Die COVID-19- bedingten Mehrauszahlungen betrugen 15,7 Mrd. EUR, wobei davon nur 8,5 Mrd. EUR aus dem Krisenbewältigungsfonds bedeckt wurden. 5,5 Mrd. EUR betrafen die Kurzarbeit, 1,7 Mrd. EUR die höheren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung durch die gestiegene Arbeitslosigkeit und die Einmalzahlungen sowie 0,1 Mrd. EUR Auszahlungen aus dem Familienhärtefonds. Positiv haben sich Minderauszahlungen iHv insgesamt netto 2,0 Mrd. EUR ausgewirkt, wobei die größten Positionen auf die Auszahlungen für Zinsen bzw. auf nicht benötigte Mittel für Gesellschafterzuschüsse und Haftungsübernahmen in der UG 46-Finanzmarktstabilität (jeweils 0,7 Mrd. EUR) entfielen. Da im BVA 2020 für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds mit 20 Mrd. EUR vorgesorgt wurde, konnte der Voranschlag iHv 102,4 Mrd. EUR um 6,3 Mrd. EUR unterschritten werden. 9 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt beträgt vorläufig rd. -23,2 Mrd. EUR und liegt um 0,7 Mrd. EUR schlechter als der Nettofinanzierungssaldo. Die Aufwendungen sind netto um 3,6 Mrd. EUR höher als die Auszahlungen, was vor allem auf die Dotierung von Rückstellun- gen für COVID-19-Haftungen in der UG 45-Bundesvermögen (+1.598,3 Mio. EUR), Annuitätenzuschüsse an die ÖBB, die erst in zukünftigen Jahren geleistet werden müssen, in der UG 41-Mobilität (+1.222,1 Mio. EUR), Abrechnungsreste beim Bundesbeitrag zur Pen- sionsversicherung in der UG 22-Pensionsversicherung (+707,9 Mio. EUR) und Abschreibungen von Abgaben und Zollforderungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben (+513,9 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Die Erträge waren um 2,9 Mrd. EUR höher als die im Finanzierungshaushalt erfassten zahlungswirksamen Einzahlungen, wobei 1,7 Mrd. EUR auf die gewährten Steuerstundungen zurückzuführen sind. Durch die gewährten Steuerstun- dungen kam es netto zu einem Aufbau von Abgabenforderungen, deren Steuerschuld 2020 entstanden ist, die Zahlung wurde jedoch in zukünftige Perioden verschoben. Die Erträge sind somit ökonomisch 2020 zuzurechnen. Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2020 betrug 16,8 Mrd. EUR und entsprach damit 17,5 % der bereinigten Auszahlungen, die COVID-19-bedingt deutlich höher waren als in den Vorjahren. Der Anstieg des Rücklagenstandes im Jahr 2020 iHv 1.416,9 Mio. EUR ergibt sich aus der Differenz zwischen den Rücklagenentnahmen und -auflösungen iHv insgesamt 598,5 Mio. EUR (davon 164,4 Mio. EUR bereits budgetierte Rücklagenentnahmen und 364,0 Mio. EUR im Rahmen des Budgetvollzugs sowie Rücklagenauflösungen von 70,0 Mio. EUR) und den Rücklagenzuführungen iHv 2.015,5 Mio. EUR. Die nicht verbrauchten Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds sind nicht rücklagefähig. Insgesamt entfielen 10,9 Mrd. EUR auf spezielle Gebarungen, die vom BMF verwaltet werden, jedoch nicht die Finanzverwaltung selbst betreffen (UG 15-Finanzverwaltung). Dies entspricht 64,6 % des Gesamtbestandes Ende 2020. Da die Rücklagenbildungen bei diesen Sondergebarungen zu keinen Anreizwirkungen führen, sollten diese im BFG als zusätzliche Ausnahmen von der Rücklagenbildung aufgenommen werden. Im Jahr 2020 erfolgten insgesamt Stundungen, Ratenbewilligungen, Aussetzungen und Ein- stellungen der Einziehung bei Forderungen des Bundes iHv 88,7 Mio. EUR (das entspricht 0,3 % des Forderungsbestandes 2019). Die Abschreibungen von Abgabenforderungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben betrugen 2020 insgesamt 513,9 Mio. EUR und haben gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Da die im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-bedingten Zahlungs- erleichterungen gestundeten Abgabenforderungen nicht wertberichtigt wurden, könnte es in den Folgejahren zu erhöhten Forderungsabschreibungen oder Wertberichtigungen kommen. 10 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 2 Überblick Der Bundesminister für Finanzen legte dem Nationalrat mit 31. März 2021 den Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 (Vorlage 59/BA) vor. Der Bericht beinhaltet mehrere dem Nationalrat gemäß § 47 Abs. 2 und 2a BHG 2013 vorzulegende Einzelberichte, die von der Analyse des Budgetdienstes umfasst sind: ▪ Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 ▪ Rücklagenbericht 2020 ▪ Forderungsbericht 2020 Der Budgetdienst hat den Budgetvollzug 2020 bereits auf Basis der Monatserfolge im Detail analysiert (Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2020). Im vorliegenden vorläufigen Gebarungserfolg hat das BMF weitere Informationen und vor allem detaillierte Informationen aller Untergliederungen und Erläuterungen zur Ergebnisrechnung dargelegt. Die vorliegende Analyse des Budgetdienstes fokussiert daher auf wesentliche Ergebnisse und Entwicklungen im Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 und bezieht die neuen Informationen mit ein. Die Analyse geht insbesondere auf die Besonderheiten des Budgetvollzugs 2020 ein, der durch die Umstände der COVID-19-Pandemie-Bekämpfung und damit zusammenhängende wesentliche Abweichungen im Budgetprozess und -beschluss geprägt war. Die Betrachtung umfasst darüber hinaus die Ergebnisse der Maastricht-Notifikation vom März 2021 auf Basis der VGR-Daten, die von der Statistik Austria am 31. März 2021 vorgelegt wurden und im Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 noch nicht berücksichtigt sind. 3 Besonderheiten des Budgetbeschlusses 2020 Aufgrund der Nationalratswahl vom 29. September 2019 hat die Bundesregierung dem Nationalrat weder ein Bundesfinanzgesetz (BFG) für das Jahr 2020 noch ein neues Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) für die Jahre 2020-2023 vorgelegt. Am 10. Jänner 2020 beschloss der Nationalrat ein gesetzliches Budgetprovisorium, das das bis zu diesem Zeitpunkt gültige automatische Budgetprovisorium ablöste. Dieses bestimmte, dass das BFG 2019 die Grundlage für die vorläufige Gebarung des Finanzjahres 2020 bildet. 11 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 In einer Novelle des gesetzlichen Budgetprovisoriums wurden Umschichtungen zur Abbildung der BMG-Novelle 2020 beschlossen und darin normiert, dass die Mittelverwendungen und -aufbringungen ab 1. Februar 2020 auf den Detailbudgets der neuen Budgetstruktur zu verrechnen sind. Lediglich die ressortinternen Umschichtungen im Bundesministerium für Inneres zwischen der UG 18-Fremdenwesen (vormals Asyl/Migration) und der UG 11-Inneres bzw. innerhalb der UG 11 sollen bereits rückwirkend ab 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Dadurch wird die inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Aus- und Einzahlungen im Zeitverlauf (Bildung von Zeitreihen) erschwert und die Werte der Untergliederungen, Global- und Detailbudgets sind nicht ohne Bereinigung vollständig vergleichbar. Bei der Analyse der Umschichtungen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Regelfall nicht das gesamte Detailbudget verschoben wurde, sondern lediglich ein Teilbetrag. Während die Ausgangslage für die Erstellung des Entwurfs zum BFG 2020 Anfang März 2020 noch recht günstig war, zeichneten sich Mitte März bereits die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und budgetären Verwerfungen durch die COVID-19-Pandemie ab, deren Ausmaß damals aber vom BMF noch nicht abgeschätzt werden konnte. Um insbesondere auch den wirtschaftlichen Folgen der Krise entgegenzuwirken, wurde bereits am 15. März 2020 ein (erstes) COVID-19-Gesetz beschlossen. Durch dieses wurde ein COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingerichtet und das gesetzliche Budgetprovisorium geändert, um als Erstmaßnahme über eine Überschreitungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen zunächst 4 Mrd. EUR bereitzustellen. Am 18. März wurden die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020-2023 in den Nationalrat eingebracht. Die aktuelle Entwicklung durch die COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen auf das Budget sind in den Begleitdokumenten (Budgetbericht, Strategiebericht) teilweise bereits angesprochen. Der Entwurf basierte aber noch auf nicht mehr aktuellen Wirtschaftsprognosen (für das reale BIP wurde ein Wachstum iHv +0,8 % im Jahr 2020 angenommen) sowie budgetpolitischen Zielsetzungen und berücksichtigte die Änderungen nur in Teilbereichen (Überschreitungsermächtigung von 4 Mrd. EUR, Anpassung des Finanzrahmens analog zum damals gültigen gesetzlichen Budgetprovisorium und Herabsetzung der prognostizierten Steuereinnahmen um 0,9 Mrd. EUR gegenüber der ursprünglichen Schätzung). Die Aufstockung des Corona-Hilfspakets auf insgesamt 38 Mrd. EUR mit der Erhöhung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf 28 Mrd. EUR war noch nicht abgebildet. Auch durch die nachfolgenden COVID-19-Gesetze beschloss der Nationalrat weitere Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie mit. 12 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Bei Beschlussfassung des Bundesvoranschlags (BVA) Ende Mai 2020 erfolgte einzahlungsseitig keine Anpassung der am stärksten betroffenen Budgetpositionen. Im Budgetvollzug 2020 kam es daher insgesamt zu deutlichen Mindereinzahlungen. Auszahlungsseitig wurden im Budget hingegen pauschal 20 Mrd. EUR in der UG 45-Bundesvermögen für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt, aus denen die COVID-19 bedingten Mehrauszahlungen in den einzelnen Untergliederungen finanziert werden sollten. Diese Mittel wurden in dieser Höhe 2020 nicht benötigt, allerdings führten die nicht budgetierte Corona-Kurzarbeit (variable Gebarung) und die höhere Arbeitslosigkeit zu erheblichen Mehrauszahlungen in der UG 20-Arbeit. 4 Vorläufiger Gebarungserfolg und Bundesrechnungsabschluss Der im März vorzulegende Vorläufige Gebarungserfolg soll den Nationalrat möglichst frühzeitig über die Ergebnisse des Budgetvollzugs des vorangegangenen Finanzjahres informieren. Während der Monatserfolg Dezember mit Ende Jänner bereits aggregierte Informationen über den Finanzierungserfolg enthält, werden im Vorläufigen Gebarungserfolg vom BMF neben aktualisierten Werten des Finanzierungshaushalts auch umfangreiche Detailinformationen sowie der Ergebnishaushalt dargestellt. Somit verbessert sich die Informationsbasis, allerdings handelt es sich noch nicht um die endgültige Gebarungsübersicht, die erst mit dem Bundesrechnungsabschluss (BRA) des Rechnungshof (RH) vorgelegt wird. Mit Ende Juni legt der Rechnungshof den BRA vor und zwischen der Vorlage des Vorläufigen Gebarungserfolges und des BRA kommt es in der Regel noch zu Anpassungen des Zahlenmaterials. Dies betrifft insbesondere den Ergebnishaushalt, bei dem Fragen der zeitlichen Abgrenzung, Bewertung von Beteiligungen sowie der Behandlung komplexer Sachverhalte einer intensiveren Beurteilung bedürfen bzw. Informationen, die erst im Laufe des neuen Geschäftsjahres vorliegen, berücksichtigt werden müssen. In der Finanzierungsrechnung waren die Änderungen in der Vergangenheit hingegen zumeist nur mehr geringfügig. 2020 wird der BRA hingegen in beiden Verrechnungssystemen insbesondere aufgrund der mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Zusammenhang stehenden Gebarung wesentliche Anpassungen gegenüber dem Vorläufigen Gebarungserfolg aufweisen. Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurde als Verwaltungsfonds eingerichtet, aus dem der Bundesminister für Finanzen im Finanzjahr 2020 den jeweiligen Ressorts die Budgetmittel für COVID-19-Maßnahmen als Einzahlungen zur Verfügung gestellt hat. Die haushaltsrechtliche Umsetzung führte zu einer Budgetverlängerung durch bundesinterne Transfers mit Auszahlungen (bzw. Budgetumschichtungen) in der UG 45-Bundesvermögen 13 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 und Einzahlungen in gleicher Höhe in jenen Untergliederungen, aus denen die Auszahlungen für die Unterstützungsmaßnahmen geleistet wurden. Ab März 2020 kommt es dadurch zu einem Strukturbruch bei den Ein- und Auszahlungen. In der vorliegenden Analyse werden daher die Ein- und Auszahlungen um die im BVA 2020 nicht veranschlagten bundesinternen Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt. Da jedoch nicht alle aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds abgerufenen Mittel im Jahr 2020 auch aus der entsprechenden Untergliederung ausbezahlt wurden, kommt es zu einer Rückrechnung dieser 2020 von den Ressorts nicht verbrauchten Mittel. Das BMF hat mit dem Rechnungshof vereinbart, die überschüssigen Mittel, die den Untergliederungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (DB 45.02.06.00) überwiesen wurden, an den Fonds buchmäßig rückzuverrechnen, zumal die Mittel nicht rücklagefähig sind und daher nicht mehr verwendet werden können. Dies soll eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage der einzelnen Untergliederungen in den Abschlussrechnungen gewährleisten (insbesondere sollen unverhältnismäßige Salden vermieden werden) und Verzerrungen im Zeitvergleich bei den Untergliederungen unterbinden. Da diese Rückbuchungen erst nach Anpassung der aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ausbezahlten Treuhandmittel in der Vermögensrechnung erfolgen können, sind diese im Vorläufigen Gebarungserfolg noch nicht berücksichtigt. Die Änderungen werden sowohl die Ergebnis- als auch die Finanzierungsrechnung betreffen. Der Budgetdienst begrüßt auch, dass diese Mittel nicht rücklagefähig sind und somit auch nicht künftige Finanzjahre (allenfalls für andere Verwendungszwecke) belasten können. Einige aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanzierte Förderungsmaßnahmen, bei- spielsweise in der UG 40-Wirtschaft (z. B. Härtefallfonds, Lehrlingsbonus inkl. Kleinunter- nehmerbonus, aws COVID-19 Startup-Hilfsfonds, aws Comeback COVID-19-Zuschuss für Film- & TV-Produktionen, Investitionsprämie), werden von Abwicklungsstellen im Namen und auf Rechnung des Bundes verwaltet. Da es sich bei den zur Verfügung gestellten Mittel bis zur Auszahlung an die EmpfängerInnen um Bundesmittel handelt, sind die zum Jahresende noch vorhandenen liquiden Mittel für die Hilfsprogramme dem (Treuhand-)Vermögen des Bundes zuzurechnen. Buchhalterisch werden dementsprechend auch die Aufwendungen im Bundeshaushalt angepasst, weil nur die bereits an EndempfängerInnen geleisteten Zahlungen 2020 auch als Aufwand verbucht werden können und in weiterer Folge eine Rechnungsab- grenzung vorgenommen werden muss. Die Treuhandgelder des Bundes werden erst mit der Auszahlung in künftigen Finanzjahren zu einem Aufwand. Die jeweiligen Treuhandkonten- stände wurden vom Rechnungshof im Rahmen der Abschlussarbeiten erhoben und führen zu Anpassungen in der Ergebnisrechnung. 14 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 5 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs 2020 5.1 Zugrunde gelegte Wirtschaftsprognosen Der im März 2020 vorgelegte Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) basierte auf der WIFO-Prognose vom Dezember 2019. Die sich abzeichnende COVID-19-Pandemie wurde auf Grundlage einer ad-hoc Einschätzung des WIFO von Anfang März durch eine Reduktion des BIP-Wachstums um 0,4 %-Punkte abgebildet. Nachfolgende Tabelle weist die wesentlichen Kennzahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2020 gemäß den WIFO-Prognosen zu den jeweiligen Zeitpunkten aus: Tabelle 1: Wirtschaftsprognosen des WIFO für 2020 nach Prognosezeitpunkt * Ad-hoc Einschätzung des WIFO von der 2. Märzwoche 2020, die für den BVA-E 2020 verwendet wurde. Quellen: WIFO, Budgetbericht 2020 15 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Dem BVA-E 2020 lag eine Wirtschaftsprognose zugrunde, die im Wesentlichen die Erwartungen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie widerspiegelte und daher deutlich zu optimistisch war. In der mittelfristigen Prognose vom April 2020 ging das WIFO bereits von einem realen BIP-Rückgang von zumindest 5,2 % aus. In einem pessimistischen Szenario mit einer schwächeren Erholung der Wirtschaftsleistung im zweiten Halbjahr wurde ein BIP-Rückgang um 7,5 % berechnet. Gemäß den aktuellen Berechnungen für das Jahr 2020 betrug der reale BIP-Rückgang 6,6 %, nominell ist das BIP um 5,5 % gesunken. Etwa drei Viertel des realen BIP-Rückgangs im Jahr 2020 lagen am niedrigen Privatkonsum. Der übrige Rückgang erklärt sich hauptsächlich durch niedrigere Bruttoinvestitionen. Der Außenhandel leistete ebenfalls einen negativen Beitrag, während der staatliche Konsum aufgrund COVID-19-bedingter Ausgaben gestiegen ist. Eine Anpassung jener Budgetpositionen, die am stärksten von der negativen Konjunkturentwicklung sowie den Hilfsmaßnahmen betroffen sind, ist bis zur Beschlussfassung Ende Mai 2020 nicht erfolgt.1 Daher kam es im Budgetvollzug zu insgesamt deutlichen Mindereinzahlungen. Auszahlungsseitig wurden pauschal 20 Mrd. EUR für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt. 5.2 Arbeitsmarktlage Die COVID-19-Pandemie führte auch auf dem Arbeitsmarkt zu starken Verwerfungen. Die erforderlichen Stabilisierungsmaßnahmen (Corona-Kurzarbeit) und die höhere Arbeitslosigkeit bedingten erhebliche Mehrauszahlungen in der variablen Gebarung. 1 Vor Beschluss des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2021 wurde hingegen eine einzahlungs- und auszahlungsseitige Anpassung der wichtigsten Budgetpositionen in Folge der schlechter erwarteten Wirtschaftsentwicklung im November 2020 vorgenommen. 16 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Die folgende Grafik enthält die Arbeitsmarktdaten im Jahresdurchschnitt 2020 und den Vorjahresvergleich: Grafik 1: Arbeitsmarktlage im Gesamtjahr 2020 Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten, eigene Darstellung Die Anzahl der Arbeitslosen ist auf durchschnittlich 409.639 Personen gestiegen (+36 %). Bei den SchulungsteilnehmerInnen gab es einen Rückgang auf durchschnittlich 57.107 Personen (-8 %), sodass insgesamt durchschnittlich 466.746 Personen arbeitslos oder in Schulung waren (+28 %). Die höchsten Anstiege gegenüber dem Jahr 2019 waren in Tirol (+69 %), Salzburg (+47 %) und Vorarlberg (+36 %) zu verzeichnen, die auch gegen Jahresende wegen der stärkeren Abhängigkeit vom Wintertourismus besonders betroffen waren. Im Haupterwerbsalter von 25 bis 49 Jahren war der Anstieg (+32 %) stärker als bei den jüngeren (+20 %) und älteren (+27 %) Personen. Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 resultierte primär aus dem starken Zugang in die Arbeitslosigkeit. Mit rd. 228.000 Personen war dieser um rd. 159.000 Personen höher als im März 2019. Aber auch um rd. 45.000 geringere Abgänge von Personen aus der Arbeitslosigkeit trugen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei. Im Gesamtjahr 2020 waren die Zugänge in die Arbeitslosigkeit um 6,5 % höher als im Jahr 2019 und die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit um 9,1 % geringer. Der direkte Abgang aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung stieg jedoch um 3,4 % an, da insbesondere von Mai bis Juli ein Teil der zusätzlichen Arbeitslosen wieder Beschäftigung gefunden hat. 17 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Bei den unselbständig aktiv Beschäftigten kam es zu einem Rückgang auf durchschnittlich 3,64 Mio. Personen (-2,0 %). Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung stieg damit im Jahr 2020 um 2,6 %-Punkte auf durchschnittlich 9,9 %. Die Lohn- und Gehaltssumme ging um 1,8 % zurück, während bei der Budgeterstellung mit einem Anstieg iHv 3,2 % gerechnet wurde. Dadurch kam es zu Mindereinzahlungen bei der Lohnsteuer und den SV-Beiträgen. Gedämpft wurde der Beschäftigungsrückgang durch die Kurzarbeit. Im Jahr 2020 waren rd. 1,2 Mio. ArbeitnehmerInnen von Kurzarbeit betroffen. Im Gesamtjahresschnitt wurde für rd. 400.000 Personen pro Monat Kurzarbeitsbeihilfe geleistet. Dabei betrug der durchschnittliche Anteil der ausgefallenen Arbeitsstunden während der Kurzarbeit 43 % der Normalarbeitszeit. Etwa jeweils 20 % der Ausfallstunden betrafen die drei Branchen Herstellung von Waren, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie und die restlichen 40 % teilten sich auf die übrigen Branchen auf. Im Jahr 2020 wurden 5,5 Mrd. EUR für Kurzarbeitsbeihilfen ausbezahlt. Berücksichtigt man auch die erst im Jahr 2021 abgerechneten Ausfallstunden betrugen die Kurzarbeitsbeihilfen für das Jahr 2020 insgesamt rd. 6,2 Mrd. EUR. 6 Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 6.1 Gesamtergebnisse Der Budgetvollzug 2020 war wesentlich durch die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geprägt. Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes drehte sich von einem Überschuss im Jahr 2019 in einen markanten Nettofinanzierungsbedarf im Jahr 2020. Eine ähnliche Entwicklung war auch bei sämtlichen Fiskalindikatoren auf Gesamtstaatsebene ersichtlich. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Gesamtergebnisse des Bundeshaushalts von 2017 bis 2019 und stellt den Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 dem Erfolg 2019 und dem BVA 2020 gegenüber. In der Tabelle werden beim Erfolg 2020 die bereinigten Werte angeführt (die verrechnungstechnischen Ein- und Auszahlungen aus dem COVID-19- 2 Krisenbewältigungsfonds , die zu einer Budgetverlängerung geführt haben, jedoch ohne Auswirkung auf die Budgetsalden sind, wurden bereinigt): 2 Die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds stellen einen bundesinternen Transfer von der UG 45-Bundesvermögen in die einzelnen Untergliederungen dar, die Mittel aus dem Fonds in Anspruch nahmen. Um die Einzahlungen 2020 mit jenen im BVA 2020 und in den Vorjahren vergleichbar zu machen, wurde eine Bereinigung um diese bundesinternen Transfers vorgenommen. 18 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Tabelle 2: Entwicklung des Bundeshaushalts Quellen: BFG 2020, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020, BRA 2017-2019, Statistik Austria, WIFO, Stabilitätsprogramm 2021 Der Nettofinanzierungssaldo betrug im Finanzjahr 2020 -22,5 Mrd. EUR, nachdem im Jahr 2019 noch ein Überschuss von rd. 1,5 Mrd. EUR erzielt wurde. Die Ausgangsbasis vor dem Einsetzen der Pandemie war durch die mehrjährige Reduktion der gesamtstaatlichen Verschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung günstig. Die pandemiebedingten Krisenbewältigungsmaßnahmen im Finanzjahr 2020 auf der Ein- und Auszahlungsseite sowie ein konjunkturell bedingter Einzahlungsausfall belasteten den Nettofinanzierungssaldo massiv, was sich auch in einer gestiegenen öffentlichen Verschuldung niederschlägt (Pkt. 10). Die Auszahlungen waren mit 96,1 Mrd. EUR um 21,9 % höher als im Erfolg 2019, während es einzahlungsseitig mit 73,6 Mrd. EUR zu geringeren Einzahlungen iHv 8,4 % kam. Insgesamt war der Nettofinanzierungbedarf damit um rd. 24,0 Mrd. EUR höher als im Erfolg 2019 und um 1,9 Mrd. EUR höher als budgetiert. Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt für 2020 beträgt vorläufig rd. 23,2 Mrd. EUR. Es ist leicht schlechter als der Nettofinanzierungsbedarf, wobei die wesentlichen Gründe für die Abweichungen in Pkt. 6.5 behandelt werden. Das vorläufige Nettoergebnis wird sich im BRA 2020 durch Korrekturen im Rahmen des Mängelbehebungsverfahrens des RH voraussichtlich noch verändern. 19 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Grafik 2: Ursachenanalyse der Differenz des Nettofinanzierungssaldo zwischen BVA-E 2020 und Erfolg 2020 Quelle: Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Im Erfolg 2020 entstand ein Nettofinanzierungsbedarf von insgesamt 22,5 Mrd. EUR, der auf die folgenden Faktoren aufgeteilt werden kann: ▪ Der im März 2020 vorgelegte Voranschlagsentwurf sah einen Nettofinanzierungs- bedarf von 598,5 Mio. EUR vor, der aus dem der ursprünglichen Planung zugrunde gelegtem positiven Saldo iHv 301,5 Mio. EUR abzüglich der kurzfristig vorgenommen Korrektur der Einzahlungen um 0,9 Mrd. EUR resultierte. ▪ Die COVID-19-bedingten Mehrauszahlungen belaufen sich auf 15,7 Mrd. EUR, wobei nur 8,5 Mrd. EUR davon aus dem Krisenbewältigungsfonds bedeckt wurden. 5,5 Mrd. EUR betreffen die Kurzarbeit, 1,7 Mrd. EUR die höheren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung durch die gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Einmalzah- lungen und 0,1 Mrd. EUR Auszahlungen aus dem Familienhärtefonds. Positiv auf das Ergebnis haben sich Minderauszahlungen netto iHv 2,0 Mrd. EUR ausgewirkt. Die größten Positionen betreffen die Auszahlungen für Zinsen bzw. nicht benötigte Mittel für Gesellschafterzuschüsse und Haftungsübernahmen in der UG 46-Finanzmarktstabilität (jeweils 0,7 Mrd. EUR). Das beschlossene BFG sah für 20 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 den Krisenbewältigungsfonds eine Dotierung von 20,0 Mrd. EUR vor, die im Voranschlagsentwurf noch nicht enthalten war. Die veranschlagten Auszahlungen im beschlossenen BVA 2020 wurden daher in Summe unterschritten (siehe Pkt. 6.4). ▪ Bei den Einzahlungen wurde der BVA 2020 um 8,2 Mrd. EUR unterschritten. Der überwiegende Teil betrifft mit 7,1 Mrd. EUR die UG 16-Öffentliche Abgaben. Insgesamt wurden die veranschlagten Bruttoabgaben um 10,4 Mrd. EUR unterschritten (siehe Pkt. 6.3), aufgrund geringerer Ertragsanteile entfällt ein Teil der Mindereinzahlungen auf die Länder und Gemeinden. Im Wesentlichen sind die geringeren Bruttoabgaben auf den Einbruch der Konjunktur, auf gewährte Zahlungserleichterungen (Stundungen und Herabsetzungen) und eine Reihe diskretionärer Maßnahmen zurückzuführen. Weitere Mindereinzahlungen betreffen insbesondere die Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie den als negative Einzahlung verbuchten höheren EU-Beitrag. 6.2 Entwicklung der Einzahlungen im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich Die Einzahlungen betrugen 2020 insgesamt rd. 78,91 Mrd. EUR, müssen jedoch für Ver- gleichszecke um die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (bundesin- terner Transfer) bereinigt werden. Die bereinigten Einzahlungen beliefen sich auf 73,63 Mrd. EUR und gingen im Vergleich zu 2019 um 6,73 Mrd. EUR bzw. 8,4 % zurück, der BVA 2020 wurde um 8,16 Mrd. EUR unterschritten. In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der gesamten Einzahlungen des Bundes überblicksartig dargestellt: Tabelle 3: Entwicklung der Einzahlungen des Bundes Anmerkung: Die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds stellen einen bundesinternen Transfer von der UG 45-Bundesvermögen in die einzelnen Untergliederungen dar, die Mittel aus dem Fonds in Anspruch nahmen. Um die Einzahlungen 2020 mit jenem im BVA 2020 und in den Vorjahren vergleichbar zu machen, wurde eine Bereinigung um diese bundesinternen Transfers vorgenommen. Quellen: BRA 2019, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 21 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Rund zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen Nettoabgaben, die aus den Bruttoabgaben abzüglich der Ab-Überweisungen (v. a. Ertragsanteile Länder und Gemeinden, EU-Beitrag) resultieren. Im Jahr 2020 kam es bei den Öffentlichen Abgaben (netto) gegenüber 2019 zu einem Einzahlungsrückgang um rd. 6,73 Mrd. EUR (-12,2 %), der Voranschlagswert wurde um 7,11 Mrd. EUR (-12,8 %) unterschritten. Der Konjunktureinbruch ab Mitte März 2020, die gewährten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Herabsetzungen) sowie eine Reihe diskretionärer Maßnahmen (z. B. Tarifsenkung Einkommensteuer) führten zu einem kräftigen Einbruch der Bruttoabgaben (siehe auch Pkt. 6.3). Besonders stark war der krisenbedingte Rückgang bei der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Veranlagten Einkommensteuer. Bei den als negative Einzahlung verbuchten Ab-Überweisungen fielen insbesondere die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden niedriger aus, der Einbruch des Abgabenaufkommens wirkte sich aufgrund der Bemessung der Ertragsanteile-Vorschüsse auf Basis des zweitvorangegangenen Monats allerdings erst mit Verzögerung auf die Ertragsanteile aus. Deutlich gestiegen sind hingegen die Ab-Überweisungen für den EU-Beitrag. Die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen korrespondieren stark mit der Entwicklung der Lohnsumme, die 2020 krisenbedingt gesunken ist (wobei die Kurzarbeit stabilisierend wirkte). Darüber hinaus führte die Inanspruchnahme von Stundungen zu niedrigeren Einzahlungen. Insgesamt sanken die Einzahlungen im Jahr 2020 mit 13,7 Mrd. EUR im Vorjahresvergleich um 2,8 %. Der Voranschlagswert wurde um 896,6 Mio. EUR bzw. 6,2 % unterschritten. Die Unterschreitung betraf im Wesentlichen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der UG 20-Arbeit (-268,1 Mio. EUR) und zum FLAF in der UG 25-Familie und Jugend (-622,9 Mio. EUR). Bei den FLAF-Beiträgen lagen die Dienstgeberbeiträge (-379,4 Mio. EUR) und die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftssteuer (-137,7 Mio. EUR) unter dem Voranschlag. Eine Steuergutschrift infolge eines verlorenen Prozesses im Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft führte zu weiteren Mindereinzahlungen (-105,5 Mio. EUR). Die Einzahlungen aus Transfers betrugen im Jahr 2020, bereinigt um Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, rd. 6,24 Mrd. EUR. Damit waren sie in etwa gleich hoch wie 2019, der BVA 2020 wurde um 87,2 Mio. EUR unterschritten. Zu den größten Positionen in dieser Kategorie zählen etwa die Einzahlungen in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte (v. a. Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge der aktiven BeamtInnen und Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten BeamtInnen) iHv 2,67 Mrd. EUR und die in der UG 51-Kassenverwaltung vereinnahmten EU-Rückflüsse iHv 1,39 Mrd. EUR. In diesen beiden Untergliederungen wurde der BVA jeweils geringfügig überschritten. 22 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Aus Kostenbeiträgen und Gebühren wurden im Jahr 2020 Einzahlungen iHv 1,74 Mrd. EUR erzielt, der Voranschlagswert wurde damit fast genau erreicht. Im Vergleich zu 2019 kam es zu einem leichten Rückgang um 36,9 Mio. EUR. Relevante Mindereinzahlungen fielen in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus durch geringere Versteigerungserlöse bei den Funkfrequenzen (-247,7 Mio. EUR) an. Die Einzahlungen aus Finanzerträgen waren mit 2,27 Mrd. EUR um 1,52 Mrd. EUR höher als 2019. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die Ausschüttung der ABBAG-Dividende für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 iHv 1,30 Mrd. EUR in der UG 46-Finanzmarktstabilität und höhere Dividendenzahlungen weiterer Beteiligungen zurückzuführen. Im BVA 2020 waren diese Mehreinzahlungen bereits weitgehend eingepreist, der Voranschlag wurde bei den Finanzerträgen um 91,5 Mio. EUR überschritten. Die Überschreitung ist auf eine höhere Gewinnabfuhr der OeNB (+76,6 Mio. EUR) und eine höhere Dividende von Verbund (+22,3 Mio. EUR) und ÖBAG (+8,8 Mio. EUR) zurückzuführen (UG 45-Bundesvermögen). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einzahlungen im Finanzierungshaushalt auf Ebene der Untergliederungen im Jahres- und Voranschlagsvergleich, gereiht nach den höchsten absoluten Über- bzw. Unterschreitungen der bereinigten Einzahlungen gegenüber dem BVA, die wesentlichen Abweichungen sind mit Bezug auf die jeweiligen Untergliederungen in obigem Text erläutert: 23 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Tabelle 4: Entwicklung der Einzahlungen – Untergliederungen Quellen: BRA 2019, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 6.3 Öffentliche Abgaben Das Abgabenaufkommen wurde im Jahr 2020 durch die konjunkturelle Lage, die umgesetzten diskretionären Maßnahmen zur Konjunkturstärkung und die gewährten Zahlungserleichterungen stark gedämpft. Der Bundesvoranschlag wurde deutlich unterschritten, weil die Auswirkungen der COVID-19-Krise bei der Budgetierung kaum berücksichtigt wurden. 24 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Abgaben im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich dargestellt. Die Abgaben sind nach den absoluten Abweichungen gegenüber dem BVA sortiert:3 Tabelle 5: Öffentliche Bruttoabgaben Quellen: BRA 2019, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Die Einzahlungen aus den Öffentlichen Bruttoabgaben betrugen im Jahr 2020 rd. 81,8 Mrd. EUR, dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um rd. 9,1 Mrd. EUR bzw. 10,0 %. Ohne die Kassenflüsse aus zu viel entrichteten Abgaben (Guthaben), die 2020 um 0,9 Mrd. EUR höher waren als 2019, beträgt der Rückgang 10,0 Mrd. EUR. 3 Für eine ausführlichere Darstellung wird auf die Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2020 verwiesen. 25 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 Der BVA 2020, der aufgrund der COVID-19-Krise nur geringfügig angepasst wurde, wurde um rd. 10,4 Mrd. EUR unterschritten. Im Vergleich zur ursprünglichen Steuerschätzung, die auf der WIFO-Prognose vom Dezember 2019 basierte, erfolgte im BVA lediglich eine Reduktion der veranschlagten Bruttoabgaben um 1,1 Mrd. EUR. Ohne diese kurzfristig vorgenommene Korrektur wäre der BVA um 11,5 Mrd. EUR unterschritten worden. Die Voranschlagsunterschreitung bei den Bruttoabgaben iHv 10,4 Mrd. EUR ist überwiegend durch die folgenden Abgabenarten erklärbar: ▪ Körperschaftsteuer: Die Einzahlungen betrugen 6,33 Mrd. EUR (-32,5 % gegenüber 2019), damit waren sie um 3,07 Mrd. EUR bzw. 32,6 % niedriger als veranschlagt. Wie bereits 2009 im Rahmen der globalen Finanzkrise reagierte die Körperschaftsteuer damit besonders stark auf den Konjunktureinbruch. Die Voranschlagsunterschreitung ist im Wesentlichen eine Folge der bei der Budgetierung nicht ausreichend berücksichtigten Verschlechterung der Konjunkturlage. Die Vorauszahlungen sanken um rd. 2,1 Mrd. EUR bzw. 27 % gegenüber dem Jahr 2019, unter anderem weil die Bedingungen zur Herabsetzung der vorgeschriebenen Vorauszahlungen wesentlich erleichtert wurden. Auch höher als erwartete Erstattungen für die Forschungsprämie (+220 Mio. EUR) und realisierte Gutschriften aus den Vorjahren minderten das Aufkommen. Erst im Jänner 2021 gebuchte Nachforderungsbescheide iHv 415 Mio. EUR für ältere Veranlagungsjahre (v. a. 2019) reduzierten ebenfalls das Aufkommen 2020. Die Auswirkungen des Verlustrücktrags sind noch nicht bekannt, der budgetäre Effekt dieser Maßnahme dürfte jedoch deutlich unter den ursprünglichen Annahmen des BMF liegen. ▪ Umsatzsteuer: Das Aufkommen im Jahr 2020 betrug 27,56 Mrd. EUR (-8,3 % gegenüber 2019), damit wurde der Voranschlag um 3,04 Mrd. EUR bzw. 9,9 % unterschritten. Die Unterschreitung ist zu einem großen Teil durch den bei der Budgetierung nicht berücksichtigten Rückgang des Privatkonsums erklärbar. Dieser ist insbesondere eine Folge der eingeschränkten Konsummöglichkeiten aufgrund der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (v. a. Lockdown) und der krisenbedingten Einkommensrückgänge bestimmter Personengruppen. Den größten Rückgang im Vorjahresvergleich verzeichnete erwartungsgemäß der Bereich Gastronomie und Beherbergung mit -700 Mio. EUR bzw. -83 %. Darüber hinaus dämpften Steuerstundungen iHv rd. 1,28 Mrd. EUR und die temporäre Senkung der Umsatzsteuer in den besonders von der Krise betroffenen Bereichen das Aufkommen. Bescheide mit Abgabennachforderungen iHv 125 Mio. EUR für die Jahr 2018 und 2019 26 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 wurden erst im Jänner 2021 ausgestellt, wodurch die daraus resultierenden Einzahlungen erst 2021 eingegangen sind. ▪ Lohnsteuer: Die Einzahlungen betrugen 2020 rd. 27,25 Mrd. EUR (-4,3 % gegenüber 2019), der Voranschlag wurde dadurch deutlich um 2,25 Mrd. EUR bzw. 7,6 % unterschritten. Dies ist im Wesentlichen eine Folge der bei der Budgetierung nicht absehbaren Tarifsenkung (budgetärer Effekt 2020 rd. 1,38 Mrd. EUR) und des krisenbedingten Rückgangs der Lohnsumme. Auch Stundungen im Umfang von 500 Mio. EUR haben zu den Mindereinzahlungen im Finanzierungshaushalt beigetragen. Ohne die kurzfristige vorgenommene Korrektur der Steuerschätzung wäre die Voranschlagsunterschreitung noch höher ausgefallen. Die Kurzarbeit wirkte dabei grundsätzlich stabilisierend, führte aber dennoch aufgrund der niedrigeren Bruttobezüge zu einem Minderaufkommen bei der Lohnsteuer. ▪ Veranlagte Einkommensteuer: Im Jahr 2020 betrugen die Einzahlungen 2,98 Mrd. EUR (-39,5 % gegenüber 2019), der BVA 2020 wurde um 1,32 Mrd. EUR bzw. 30,7 % unterschritten. Das Volumen an Vorauszahlungsherabsetzungen betrug per Jahresende 1,12 Mrd. EUR, im Vorjahresvergleich sanken die vorgeschriebenen Vorauszahlungen um 700 Mio. EUR. Darüber hinaus dämpften Gutschriften aus den Vorjahren das Aufkommen. Nachforderungsbescheide für ältere Veranlagungsjahre mit einem Volumen von 555 Mio. EUR wurden erst im Jänner 2021 versendet. Ein weiterer Grund für die Voranschlagsunterschreitung waren höher als erwartete Erstattungen für die Forschungsprämie, sie stiegen im Vergleich zu 2019 um 70 Mio. EUR auf 212 Mio. EUR an. Die erstmalige Veranlagung des Familienbonus führte zu Mindereinzahlungen iHv 700 Mio. EUR, die bei der Budgetierung aber berücksichtigt wurden. Das Aufkommen aus dem direkt abgeführten Teil der Immobilienertragsteuer entwickelte sich stabil und lag nur geringfügig unter dem Vorjahr. ▪ Mineralölsteuer: Die Einzahlungen 2020 betrugen 3,78 Mrd. EUR (-15,4 % gegenüber 2019), der BVA 2020 wurde dadurch um 622,4 Mio. EUR bzw. 14,1 % unterschritten. Die Unterschreitung ist im Wesentlichen eine Folge des Konjunktureinbruchs, der reduzierten Mobilität und der offen gebliebenen Forderungen, die um rd. 180 Mio. EUR über jenen des Jahres 2019 lagen. 27 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 ▪ Kapitalertragsteuern: Das Aufkommen 2020 betrug 2,58 Mrd. EUR (-13,7 % gegenüber 2019), der BVA 2020 wurde dadurch um 570,3 Mio. EUR bzw. 18,1 % unterschritten. Die Unterschreitung ist auf die schwache Entwicklung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden im Jahr 2020 zurückzuführen. Die Dividendenausschüttungen sind im Frühjahr 2020 stark eingebrochen, haben sich im Jahresverlauf dann aber wieder erholt. Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge entwickelte sich aufgrund der Mehreinzahlungen aus der Besteuerung von Wertpapierzuwächsen deutlich stabiler. Diese verzeichneten im Vorjahresvergleich einen Zuwachs von 124,9 %, während die Steuer auf Zinserträge um 18,4 % sank. Die Besteuerung von Wertpapierzuwächsen verzeichnete insbesondere in den Monaten März und April starke Zuwächse, was auf Gewinnmitnahmen im Zuge des Einsetzens der COVID-19-Krise hindeutet. Verstärkt wird der Zuwachs im Vorjahresvergleich durch hohe Ausfälle Anfang 2019 aufgrund der Verrechnung der Wertpapierzuwachssteuer aus dem Vorjahr. ▪ Besonders hohe relative Abweichungen vom Voranschlag verzeichneten insbesondere die Flugabgabe (-69,2 %) aufgrund der starken Einschränkungen im Flugverkehr und die Schaumweinsteuer (-47,3 %) aufgrund der im Rahmen des Wirtshauspakets beschlossenen Abschaffung mit 1. Juli 2020. ▪ Zu Voranschlagsüberschreitungen kam es insbesondere bei der Tabaksteuer (+64,3 Mio. EUR), bei der Digitalsteuer (+23,1 Mio. EUR), bei der Motorbezogenen Versicherungssteuer (+11,2 Mio. EUR) und der Versicherungssteuer (+10,4 Mio. EUR). Diese Abgaben weisen vergleichsweise stabile Bemessungsgrundlagen auf, bei der Tabaksteuer dürfte es darüber hinaus durch die Grenzschließungen während des ersten Lockdowns zum vermehrten Erwerb von Zigaretten im Inland gekommen sein. Bei der 2020 erstmals eingehobenen Digitalsteuer dürfte u. a. aufgrund fehlender Daten eine vorsichtige Ex-ante Schätzung vorgenommen worden sein. Darüber hinaus könnte die vermehrte Nutzung von Online-Kaufportalen zu einem Anstieg der Onlinewerbeleistungen geführt haben, die mit der Digitalsteuer besteuert werden. 28 / 68
Sie können auch lesen