Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 - Analyse des Budgetdienstes - (59/BA) - Parlament

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BD | Budgetdienst

Analyse des Budgetdienstes

Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Grundlage für die Analyse ist folgendes Dokument:

  ▪    Vorläufiger Gebarungserfolg 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen
       (59/BA)

                                                                      25. Mai 2021
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 8

2     Überblick .......................................................................................................................11

3     Besonderheiten des Budgetbeschlusses 2020 ..............................................................11

4     Vorläufiger Gebarungserfolg und Bundesrechnungsabschluss......................................13

5     Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs 2020 ....................................15

    5.1     Zugrunde gelegte Wirtschaftsprognosen ................................................................15

    5.2     Arbeitsmarktlage ....................................................................................................16

6     Vorläufiger Gebarungserfolg 2020 .................................................................................18

    6.1     Gesamtergebnisse .................................................................................................18

    6.2     Entwicklung der Einzahlungen im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich ..............21

    6.3     Öffentliche Abgaben ...............................................................................................24

    6.4     Entwicklung der Auszahlungen im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich .............29

    6.5     Abweichende Entwicklungen im Ergebnishaushalt .................................................34

7     Auswirkungen der COVID-19-Hilfsmaßnahmen auf den Budgetvollzug 2020 ................38

    7.1     Budgetäre Auswirkungen der Maßnahmen im Überblick ........................................38

    7.2     COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ......................................................................40

    7.3     Vorauszahlungen an Abwicklungsstellen................................................................44

    7.4     Kurzarbeit und weitere auszahlungsseitige Krisenbewältigungsmaßnahmen .........46

8     Rücklagen 2020 ............................................................................................................47

    8.1     Entwicklung der Rücklagenbestände auf Untergliederungsebene ..........................48

    8.2     Rücklagengebarung im Jahr 2020 ..........................................................................50

    8.3     Rücklagenarten ......................................................................................................54

9     Forderungen 2020 .........................................................................................................55

    9.1     Überblick über die Ergebnisse der Verfügungen gem. § 73 BHG 2013 ..................55

    9.2     Wertberichtigungen und Abgang von Forderungen ................................................56

                                                                                                                                 2 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

10       Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung im Jahr 2020...............................................59

  10.1     Eckwerte der Haushaltsentwicklung 2020 und Ausblick bis 2024 ...........................59

  10.2     Gesamtstaatliche Einnahmen im Jahr 2020 ...........................................................61

  10.3     Gesamtstaatliche Ausgaben im Jahr 2020 .............................................................63

  10.4     Maastricht-Saldo im Jahr 2020 ...............................................................................65

  10.5     Maastricht-Schuldenstand im Jahr 2020.................................................................67

                                                                                                                   3 / 68
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Abkürzungsverzeichnis
ABBAG                         Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

Abs.                          Absatz

AMA                           Agrarmarkt Austria
Art.                          Artikel
aws                           Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft

BFG                           Bundesfinanzgesetz

BFRG                          Bundesfinanzrahmengesetz

BHG                           Bundeshaushaltsgesetz

BIP                           Bruttoinlandsprodukt

BMF                           Bundesministerium für Finanzen

BRA                           Bundesrechnungsabschluss

BVA                           Bundesvoranschlag

BVA-E                         Entwurf zum Bundesvoranschlag

B-VG                          Bundes-Verfassungsgesetz

COFAG                         COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes
COVID-19-FondsG               Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-
                              Krisenbewältigungsfonds
d. h.                         das heißt

DB                            Detailbudget(s)

EK                            Europäische Kommission

ESVG                          Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen

EU                            Europäische Union

EUR                           Euro

FLAF                          Familienlastenausgleichsfonds

FMA                           Finanzmarktaufsichtsbehörde

GB                            Globalbudget(s)

gem.                          gemäß

ggü.                          gegenüber

HETA                          HETA Asset Resolution AG

IHS                           Institut für höhere Studien

                                                                                   4 / 68
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iHv                           in Höhe von

IWF                           Internationaler Währungsfonds

KIG                           Kommunalinvestitionsgesetz

KLI.EN                        Klima- und Energiefonds

Mio.                          Million(en)

Mrd.                          Milliarde(n)

MVÜ                           Mittelverwendungsüberschreitung

NPO                           Non-Profit-Organisationen
ÖBAG                          Österreichische Beteiligungs AG
OeAD                          Österreichischer Austauschdienst GmbH

OECD                          Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
                              Entwicklung

OeKB                          Oesterreichische Kontrollbank AG
OeNB                          Oesterreichische Nationalbank

rd.                           rund

RH                            Rechnungshof

Stabilitätsprogramm 2021      Österreichisches Stabilitätsprogramm 2020-2024

SV-Träger                     Sozialversicherungsträger
SVS                           Sozialversicherung der Selbständigen
u. a.                         unter anderem

UG                            Untergliederung(en)

v. a.                         vor allem

VGR                           Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

WIFO                          Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

WKO                           Wirtschaftskammer Österreich
z. B.                         zum Beispiel

                                                                                    5 / 68
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Tabellenverzeichnis
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Tabelle 1:     Wirtschaftsprognosen des WIFO für 2020 nach Prognosezeitpunkt .................15

Tabelle 2:     Entwicklung des Bundeshaushalts ...................................................................19

Tabelle 3:     Entwicklung der Einzahlungen des Bundes......................................................21

Tabelle 4:     Entwicklung der Einzahlungen – Untergliederungen ........................................24

Tabelle 5:     Öffentliche Bruttoabgaben ...............................................................................25

Tabelle 6:     Entwicklung der Auszahlungen – Untergliederungen .......................................31

Tabelle 7:     Unterschiede zwischen Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt
               (bereinigt) ........................................................................................................35

Tabelle 8:     Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im
               Jahr 2020 .........................................................................................................42

Tabelle 9:     Vorauszahlungen des Bundes bei Abwicklungsstellen zum
               Jahresende 2020 .............................................................................................45

Tabelle 10: Weitere auszahlungsseitige Maßnahmen zur Krisenbewältigung 2020 ............46

Tabelle 11: Entwicklung der Rücklagenbestände auf Untergliederungsebene ....................48

Tabelle 12: Rücklagengebarung im Jahr 2020 ...................................................................50

Tabelle 13: Rücklagen nach Rücklagenarten im Jahr 2020 ................................................54

Tabelle 14: Stundungen, Ratenbewilligungen, Aussetzungen und Einstellungen von
               Forderungen des Bundes.................................................................................55

Tabelle 15: Wertberichtigungen und Abgang von Forderungen ..........................................57

Tabelle 16: Maastricht-Saldo und öffentliche Verschuldung nach Teilsektoren...................60

Tabelle 17: Gesamtstaatliche Einnahmenentwicklung ........................................................61

Tabelle 18: Gesamtstaatliche Ausgabenentwicklung ..........................................................63

Tabelle 19: Überleitung vom Nettofinanzierungssaldo zum Maastricht-Saldo des
               Gesamtstaates.................................................................................................65

                                                                                                                             6 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Grafikverzeichnis
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Grafik 1:    Arbeitsmarktlage im Gesamtjahr 2020 .............................................................17

Grafik 2:    Ursachenanalyse der Differenz des Nettofinanzierungssaldo zwischen
             BVA-E 2020 und Erfolg 2020 ...........................................................................20

Grafik 3:    Ursachenanalyse der Differenz der Auszahlungen zwischen BVA und
             Erfolg 2020 ......................................................................................................30

Grafik 4:    Budgetäre Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen im Überblick ................39

Grafik 5:    Gesamtstaatlicher Maastricht-Saldo und Schuldenstand bis 2024 ...................59

Grafik 6:    Entwicklung des Schuldenstandes 2008 bis 2024 ............................................68

                                                                                                                         7 / 68
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1     Zusammenfassung
Der Budgetvollzug 2020 war wesentlich durch die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
geprägt.   Während     die   Ausgangslage         für   die   Erstellung   des   Entwurfs   zum
Bundesfinanzgesetz (BFG) 2020 Anfang März 2020 noch recht günstig war, zeichneten sich
Mitte März bereits die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ab, deren Ausmaß damals aber
vom BMF noch nicht abgeschätzt werden konnte. Bei der Beschlussfassung des
Bundesvoranschlags (BVA) Ende Mai 2020 erfolgte aufgrund der hohen Unsicherheit
einzahlungsseitig nur eine geringfügige Anpassung. Auszahlungsseitig wurden im Budget
pauschal 20 Mrd. EUR für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt, die in dieser
Höhe 2020 im Budgetvollzug nicht benötigt wurden. Allerdings führte die nicht budgetierte
Corona-Kurzarbeit und die höhere Arbeitslosigkeit zu erheblichen Mehrauszahlungen in der
UG 20-Arbeit (variable Gebarung).

Auf gesamtstaatlicher Ebene bewirkte die COVID-19-Krise 2020 laut vorläufiger Berechnung
der Statistik Austria ein historisch hohes Maastricht-Defizit von 33,2 Mrd. EUR (8,9 % des
BIP), von dem mit 29,3 Mrd. EUR der überwiegende Teil auf den Bundessektor entfällt.
Dementsprechend kam es auch zu einer deutlichen Ausweitung des Schuldenstands. Die
gesamtstaatliche Schuldenquote stieg im Jahr 2020 um 13,4 %-Punkte von 70,5 % auf 83,9 %
des BIP (315,2 Mrd. EUR) an. Der Schuldenstand des Bundessektors betrug zum Jahresende
272,8 Mrd. EUR.

Der Nettofinanzierungssaldo betrug im Finanzjahr 2020 -22,5 Mrd. EUR, nachdem im Jahr
2019 noch ein Überschuss von rd. 1,5 Mrd. EUR erzielt wurde. Die pandemiebedingten
Krisenbewältigungsmaßnahmen im Finanzjahr 2020 auf der Ein- und Auszahlungsseite sowie
ein konjunkturell bedingter Einzahlungsausfall belasteten den Nettofinanzierungssaldo
massiv. Die Auszahlungen waren mit 96,1 Mrd. EUR um 21,9 % höher als im Erfolg 2019,
während es einzahlungsseitig mit 73,6 Mrd. EUR zu geringeren Einzahlungen von 8,4 % kam.
Insgesamt war der Nettofinanzierungbedarf damit um rd. 24,0 Mrd. EUR höher als im Erfolg
2019 und um 1,9 Mrd. EUR höher als budgetiert.

Die Einzahlungen betrugen 2020 rd. 78,9 Mrd. EUR, bereinigt um die Einzahlungen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (bundesinterner Transfer) beliefen sich die Einzahlungen
auf 73,6 Mrd. EUR. Die bereinigten Einzahlungen gingen im Vergleich zu 2019 um
6,7 Mrd. EUR bzw. 8,4 % zurück, der BVA 2020 wurde um 8,2 Mrd. EUR unterschritten.

                                                                                            8 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Rund zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen Nettoab-
gaben, die aus den Bruttoabgaben abzüglich der Ab-Überweisungen (v. a. Ertragsanteile Län-
der und Gemeinden, EU-Beitrag) resultieren. Im Jahr 2020 kam es bei den Öffentlichen Ab-
gaben (netto) gegenüber 2019 zu einem Einzahlungsrückgang um rd. 6,7 Mrd. EUR (-12,2 %),
der Voranschlagswert wurde um 7,1 Mrd. EUR (-12,8 %) unterschritten. Der Konjunkturein-
bruch ab Mitte März 2020, die gewährten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Herab-
setzungen) sowie eine Reihe diskretionärer Maßnahmen (z. B. Tarifsenkung Einkommen-
steuer) führten zu einem kräftigen Einbruch der Bruttoabgaben. Besonders stark war der
krisenbedingte Rückgang bei der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Veranlagten
Einkommensteuer. Bei den als negative Einzahlung verbuchten Ab-Überweisungen fielen
insbesondere die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden niedriger aus, der Einbruch des
Abgabenaufkommens wirkte sich aufgrund der Bemessung der Ertragsanteile-Vorschüsse auf
Basis des zweitvorangegangenen Monats allerdings erst mit Verzögerung auf die Ertrags-
anteile aus. Deutlich gestiegen sind hingegen die Ab-Überweisungen für den EU-Beitrag.

Die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen korrespondieren stark mit der
Entwicklung der Lohnsumme, die 2020 krisenbedingt gesunken ist (wobei die Kurzarbeit
stabilisierend wirkte). Darüber hinaus führte die Inanspruchnahme von Stundungen zu
niedrigeren Einzahlungen. Insgesamt sanken die Einzahlungen im Jahr 2020 mit
13,7 Mrd. EUR im Vorjahresvergleich um 2,8 %. Der Voranschlagswert wurde um
896,6 Mio. EUR bzw. 6,2 % unterschritten. Die Unterschreitung betraf im Wesentlichen die
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der UG 20-Arbeit (-268,1 Mio. EUR) und zum FLAF
in der UG 25-Familie und Jugend (-622,9 Mio. EUR).

Die um die verrechnungstechnischen Buchungen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
bereinigten Auszahlungen beliefen sich 2020 auf rd. 96,1 Mrd. EUR. Die COVID-19-
bedingten Mehrauszahlungen betrugen 15,7 Mrd. EUR, wobei davon nur 8,5 Mrd. EUR aus
dem Krisenbewältigungsfonds bedeckt wurden. 5,5 Mrd. EUR betrafen die Kurzarbeit,
1,7 Mrd. EUR die höheren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung durch die gestiegene
Arbeitslosigkeit und die Einmalzahlungen sowie 0,1 Mrd. EUR Auszahlungen aus dem
Familienhärtefonds.    Positiv   haben   sich     Minderauszahlungen   iHv   insgesamt   netto
2,0 Mrd. EUR ausgewirkt, wobei die größten Positionen auf die Auszahlungen für Zinsen bzw.
auf nicht benötigte Mittel für Gesellschafterzuschüsse und Haftungsübernahmen in der
UG 46-Finanzmarktstabilität (jeweils 0,7 Mrd. EUR) entfielen. Da im BVA 2020 für den
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds mit 20 Mrd. EUR vorgesorgt wurde, konnte der
Voranschlag iHv 102,4 Mrd. EUR um 6,3 Mrd. EUR unterschritten werden.

                                                                                         9 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt beträgt vorläufig rd. -23,2 Mrd. EUR und liegt um
0,7 Mrd. EUR schlechter als der Nettofinanzierungssaldo. Die Aufwendungen sind netto um
3,6 Mrd. EUR höher als die Auszahlungen, was vor allem auf die Dotierung von Rückstellun-
gen   für   COVID-19-Haftungen       in   der   UG 45-Bundesvermögen   (+1.598,3 Mio. EUR),
Annuitätenzuschüsse an die ÖBB, die erst in zukünftigen Jahren geleistet werden müssen, in
der UG 41-Mobilität (+1.222,1 Mio. EUR), Abrechnungsreste beim Bundesbeitrag zur Pen-
sionsversicherung     in    der     UG 22-Pensionsversicherung     (+707,9 Mio. EUR)      und
Abschreibungen von Abgaben und Zollforderungen in der UG 16-Öffentliche Abgaben
(+513,9 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Die Erträge waren um 2,9 Mrd. EUR höher als die im
Finanzierungshaushalt erfassten zahlungswirksamen Einzahlungen, wobei 1,7 Mrd. EUR auf
die gewährten Steuerstundungen zurückzuführen sind. Durch die gewährten Steuerstun-
dungen kam es netto zu einem Aufbau von Abgabenforderungen, deren Steuerschuld 2020
entstanden ist, die Zahlung wurde jedoch in zukünftige Perioden verschoben. Die Erträge sind
somit ökonomisch 2020 zuzurechnen.

Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2020 betrug 16,8 Mrd. EUR und entsprach
damit 17,5 % der bereinigten Auszahlungen, die COVID-19-bedingt deutlich höher waren als
in den Vorjahren. Der Anstieg des Rücklagenstandes im Jahr 2020 iHv 1.416,9 Mio. EUR
ergibt sich aus der Differenz zwischen den Rücklagenentnahmen und -auflösungen iHv
insgesamt 598,5 Mio. EUR (davon 164,4 Mio. EUR bereits budgetierte Rücklagenentnahmen
und 364,0 Mio. EUR im Rahmen des Budgetvollzugs sowie Rücklagenauflösungen von
70,0 Mio. EUR)    und      den    Rücklagenzuführungen    iHv 2.015,5 Mio. EUR.   Die    nicht
verbrauchten Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds sind nicht rücklagefähig.

Insgesamt entfielen 10,9 Mrd. EUR auf spezielle Gebarungen, die vom BMF verwaltet werden,
jedoch nicht die Finanzverwaltung selbst betreffen (UG 15-Finanzverwaltung). Dies entspricht
64,6 % des Gesamtbestandes Ende 2020. Da die Rücklagenbildungen bei diesen
Sondergebarungen zu keinen Anreizwirkungen führen, sollten diese im BFG als zusätzliche
Ausnahmen von der Rücklagenbildung aufgenommen werden.

Im Jahr 2020 erfolgten insgesamt Stundungen, Ratenbewilligungen, Aussetzungen und Ein-
stellungen der Einziehung bei Forderungen des Bundes iHv 88,7 Mio. EUR (das entspricht
0,3 % des Forderungsbestandes 2019). Die Abschreibungen von Abgabenforderungen in der
UG 16-Öffentliche Abgaben betrugen 2020 insgesamt 513,9 Mio. EUR und haben gegenüber
dem Vorjahr abgenommen. Da die im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-bedingten Zahlungs-
erleichterungen gestundeten Abgabenforderungen nicht wertberichtigt wurden, könnte es in
den Folgejahren zu erhöhten Forderungsabschreibungen oder Wertberichtigungen kommen.

                                                                                        10 / 68
Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

2       Überblick
Der Bundesminister für Finanzen legte dem Nationalrat mit 31. März 2021 den Vorläufigen
Gebarungserfolg 2020 (Vorlage 59/BA) vor. Der Bericht beinhaltet mehrere dem Nationalrat
gemäß § 47 Abs. 2 und 2a BHG 2013 vorzulegende Einzelberichte, die von der Analyse des
Budgetdienstes umfasst sind:

    ▪    Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

    ▪    Rücklagenbericht 2020

    ▪    Forderungsbericht 2020

Der Budgetdienst hat den Budgetvollzug 2020 bereits auf Basis der Monatserfolge im Detail
analysiert (Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2020). Im
vorliegenden vorläufigen Gebarungserfolg hat das BMF weitere Informationen und vor allem
detaillierte Informationen aller Untergliederungen und Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
dargelegt. Die vorliegende Analyse des Budgetdienstes fokussiert daher auf wesentliche
Ergebnisse und Entwicklungen im Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 und bezieht die neuen
Informationen mit ein. Die Analyse geht insbesondere auf die Besonderheiten des
Budgetvollzugs 2020 ein, der durch die Umstände der COVID-19-Pandemie-Bekämpfung und
damit zusammenhängende wesentliche Abweichungen im Budgetprozess und -beschluss
geprägt war.

Die Betrachtung umfasst darüber hinaus die Ergebnisse der Maastricht-Notifikation vom
März 2021 auf Basis der VGR-Daten, die von der Statistik Austria am 31. März 2021 vorgelegt
wurden und im Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 noch nicht berücksichtigt sind.

3       Besonderheiten des Budgetbeschlusses 2020
Aufgrund der Nationalratswahl vom 29. September 2019 hat die Bundesregierung dem
Nationalrat weder ein Bundesfinanzgesetz (BFG) für das Jahr 2020 noch ein neues
Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) für die Jahre 2020-2023 vorgelegt. Am 10. Jänner 2020
beschloss der Nationalrat ein gesetzliches Budgetprovisorium, das das bis zu diesem
Zeitpunkt gültige automatische Budgetprovisorium ablöste. Dieses bestimmte, dass das
BFG 2019 die Grundlage für die vorläufige Gebarung des Finanzjahres 2020 bildet.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

In einer Novelle des gesetzlichen Budgetprovisoriums wurden Umschichtungen zur
Abbildung    der    BMG-Novelle    2020    beschlossen        und   darin   normiert,   dass   die
Mittelverwendungen und -aufbringungen ab 1. Februar 2020 auf den Detailbudgets der neuen
Budgetstruktur zu verrechnen sind. Lediglich die ressortinternen Umschichtungen im
Bundesministerium für Inneres zwischen der UG 18-Fremdenwesen (vormals Asyl/Migration)
und der UG 11-Inneres bzw. innerhalb der UG 11 sollen bereits rückwirkend ab 1. Jänner 2020
in Kraft treten. Dadurch wird die inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Aus- und Einzahlungen im
Zeitverlauf (Bildung von Zeitreihen) erschwert und die Werte der Untergliederungen, Global-
und Detailbudgets sind nicht ohne Bereinigung vollständig vergleichbar. Bei der Analyse der
Umschichtungen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Regelfall nicht das gesamte
Detailbudget verschoben wurde, sondern lediglich ein Teilbetrag.

Während die Ausgangslage für die Erstellung des Entwurfs zum BFG 2020 Anfang März
2020 noch recht günstig war, zeichneten sich Mitte März bereits die gesundheitlichen,
wirtschaftlichen und budgetären Verwerfungen durch die COVID-19-Pandemie ab, deren
Ausmaß damals aber vom BMF noch nicht abgeschätzt werden konnte. Um insbesondere
auch den wirtschaftlichen Folgen der Krise entgegenzuwirken, wurde bereits am
15. März 2020 ein (erstes) COVID-19-Gesetz beschlossen. Durch dieses wurde ein
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingerichtet und das gesetzliche Budgetprovisorium
geändert, um als Erstmaßnahme über eine Überschreitungsermächtigung für den
Bundesminister für Finanzen zunächst 4 Mrd. EUR bereitzustellen.

Am 18. März wurden die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020-2023 in den
Nationalrat eingebracht. Die aktuelle Entwicklung durch die COVID-19-Pandemie und die
Auswirkungen       auf   das   Budget   sind      in   den   Begleitdokumenten    (Budgetbericht,
Strategiebericht) teilweise bereits angesprochen. Der Entwurf basierte aber noch auf nicht
mehr aktuellen Wirtschaftsprognosen (für das reale BIP wurde ein Wachstum iHv +0,8 % im
Jahr 2020 angenommen) sowie budgetpolitischen Zielsetzungen und berücksichtigte die
Änderungen nur in Teilbereichen (Überschreitungsermächtigung von 4 Mrd. EUR, Anpassung
des Finanzrahmens analog zum damals gültigen gesetzlichen Budgetprovisorium und
Herabsetzung der prognostizierten Steuereinnahmen um 0,9 Mrd. EUR gegenüber der
ursprünglichen Schätzung). Die Aufstockung des Corona-Hilfspakets auf insgesamt
38 Mrd. EUR mit der Erhöhung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf 28 Mrd. EUR war
noch nicht abgebildet. Auch durch die nachfolgenden COVID-19-Gesetze beschloss der
Nationalrat weitere Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie mit.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Bei Beschlussfassung des Bundesvoranschlags (BVA) Ende Mai 2020 erfolgte
einzahlungsseitig keine Anpassung der am stärksten betroffenen Budgetpositionen. Im
Budgetvollzug 2020 kam es daher insgesamt zu deutlichen Mindereinzahlungen.
Auszahlungsseitig    wurden     im      Budget    hingegen      pauschal   20 Mrd. EUR     in   der
UG 45-Bundesvermögen für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt, aus
denen die COVID-19 bedingten Mehrauszahlungen in den einzelnen Untergliederungen
finanziert werden sollten. Diese Mittel wurden in dieser Höhe 2020 nicht benötigt, allerdings
führten die nicht budgetierte Corona-Kurzarbeit (variable Gebarung) und die höhere
Arbeitslosigkeit zu erheblichen Mehrauszahlungen in der UG 20-Arbeit.

4     Vorläufiger Gebarungserfolg und Bundesrechnungsabschluss
Der im März vorzulegende Vorläufige Gebarungserfolg soll den Nationalrat möglichst frühzeitig
über die Ergebnisse des Budgetvollzugs des vorangegangenen Finanzjahres informieren.
Während der Monatserfolg Dezember mit Ende Jänner bereits aggregierte Informationen über
den Finanzierungserfolg enthält, werden im Vorläufigen Gebarungserfolg vom BMF neben
aktualisierten Werten des Finanzierungshaushalts auch umfangreiche Detailinformationen
sowie der Ergebnishaushalt dargestellt. Somit verbessert sich die Informationsbasis, allerdings
handelt es sich noch nicht um die endgültige Gebarungsübersicht, die erst mit dem
Bundesrechnungsabschluss (BRA) des Rechnungshof (RH) vorgelegt wird.

Mit Ende Juni legt der Rechnungshof den BRA vor und zwischen der Vorlage des Vorläufigen
Gebarungserfolges und des BRA kommt es in der Regel noch zu Anpassungen des
Zahlenmaterials. Dies betrifft insbesondere den Ergebnishaushalt, bei dem Fragen der
zeitlichen Abgrenzung, Bewertung von Beteiligungen sowie der Behandlung komplexer
Sachverhalte einer intensiveren Beurteilung bedürfen bzw. Informationen, die erst im Laufe
des   neuen     Geschäftsjahres      vorliegen,    berücksichtigt    werden   müssen.      In   der
Finanzierungsrechnung waren die Änderungen in der Vergangenheit hingegen zumeist nur
mehr geringfügig. 2020 wird der BRA hingegen in beiden Verrechnungssystemen
insbesondere aufgrund der mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Zusammenhang
stehenden Gebarung wesentliche Anpassungen gegenüber dem Vorläufigen Gebarungserfolg
aufweisen.

Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurde als Verwaltungsfonds eingerichtet, aus dem
der Bundesminister für Finanzen im Finanzjahr 2020 den jeweiligen Ressorts die Budgetmittel
für   COVID-19-Maßnahmen          als    Einzahlungen     zur    Verfügung    gestellt   hat.   Die
haushaltsrechtliche Umsetzung führte zu einer Budgetverlängerung durch bundesinterne
Transfers mit Auszahlungen (bzw. Budgetumschichtungen) in der UG 45-Bundesvermögen

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und Einzahlungen in gleicher Höhe in jenen Untergliederungen, aus denen die Auszahlungen
für die Unterstützungsmaßnahmen geleistet wurden. Ab März 2020 kommt es dadurch zu
einem Strukturbruch bei den Ein- und Auszahlungen. In der vorliegenden Analyse werden
daher die Ein- und Auszahlungen um die im BVA 2020 nicht veranschlagten bundesinternen
Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt.

Da jedoch nicht alle aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds abgerufenen Mittel im Jahr
2020 auch aus der entsprechenden Untergliederung ausbezahlt wurden, kommt es zu einer
Rückrechnung dieser 2020 von den Ressorts nicht verbrauchten Mittel. Das BMF hat mit dem
Rechnungshof vereinbart, die überschüssigen Mittel, die den Untergliederungen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (DB 45.02.06.00) überwiesen wurden, an den Fonds
buchmäßig rückzuverrechnen, zumal die Mittel nicht rücklagefähig sind und daher nicht mehr
verwendet werden können. Dies soll eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage
der einzelnen Untergliederungen in den Abschlussrechnungen gewährleisten (insbesondere
sollen unverhältnismäßige Salden vermieden werden) und Verzerrungen im Zeitvergleich bei
den Untergliederungen unterbinden. Da diese Rückbuchungen erst nach Anpassung der aus
dem     COVID-19-Krisenbewältigungsfonds          ausbezahlten    Treuhandmittel    in      der
Vermögensrechnung erfolgen können, sind diese im Vorläufigen Gebarungserfolg noch nicht
berücksichtigt.   Die   Änderungen      werden    sowohl   die   Ergebnis-   als   auch     die
Finanzierungsrechnung betreffen. Der Budgetdienst begrüßt auch, dass diese Mittel nicht
rücklagefähig sind und somit auch nicht künftige Finanzjahre (allenfalls für andere
Verwendungszwecke) belasten können.

Einige aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanzierte Förderungsmaßnahmen, bei-
spielsweise in der UG 40-Wirtschaft (z. B. Härtefallfonds, Lehrlingsbonus inkl. Kleinunter-
nehmerbonus, aws COVID-19 Startup-Hilfsfonds, aws Comeback COVID-19-Zuschuss für
Film- & TV-Produktionen, Investitionsprämie), werden von Abwicklungsstellen im Namen und
auf Rechnung des Bundes verwaltet. Da es sich bei den zur Verfügung gestellten Mittel bis
zur Auszahlung an die EmpfängerInnen um Bundesmittel handelt, sind die zum Jahresende
noch vorhandenen liquiden Mittel für die Hilfsprogramme dem (Treuhand-)Vermögen des
Bundes zuzurechnen. Buchhalterisch werden dementsprechend auch die Aufwendungen im
Bundeshaushalt angepasst, weil nur die bereits an EndempfängerInnen geleisteten Zahlungen
2020 auch als Aufwand verbucht werden können und in weiterer Folge eine Rechnungsab-
grenzung vorgenommen werden muss. Die Treuhandgelder des Bundes werden erst mit der
Auszahlung in künftigen Finanzjahren zu einem Aufwand. Die jeweiligen Treuhandkonten-
stände wurden vom Rechnungshof im Rahmen der Abschlussarbeiten erhoben und führen zu
Anpassungen in der Ergebnisrechnung.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

5      Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs 2020

5.1      Zugrunde gelegte Wirtschaftsprognosen

Der im März 2020 vorgelegte Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) basierte
auf der WIFO-Prognose vom Dezember 2019. Die sich abzeichnende COVID-19-Pandemie
wurde auf Grundlage einer ad-hoc Einschätzung des WIFO von Anfang März durch eine
Reduktion des BIP-Wachstums um 0,4 %-Punkte abgebildet. Nachfolgende Tabelle weist die
wesentlichen Kennzahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2020 gemäß den
WIFO-Prognosen zu den jeweiligen Zeitpunkten aus:

Tabelle 1:      Wirtschaftsprognosen des WIFO für 2020 nach Prognosezeitpunkt

* Ad-hoc Einschätzung des WIFO von der 2. Märzwoche 2020, die für den BVA-E 2020 verwendet wurde.

Quellen: WIFO, Budgetbericht 2020

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Dem BVA-E 2020 lag eine Wirtschaftsprognose zugrunde, die im Wesentlichen die
Erwartungen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie widerspiegelte und daher deutlich zu
optimistisch war. In der mittelfristigen Prognose vom April 2020 ging das WIFO bereits von
einem realen BIP-Rückgang von zumindest 5,2 % aus. In einem pessimistischen Szenario mit
einer schwächeren Erholung der Wirtschaftsleistung im zweiten Halbjahr wurde ein
BIP-Rückgang um 7,5 % berechnet. Gemäß den aktuellen Berechnungen für das Jahr 2020
betrug der reale BIP-Rückgang 6,6 %, nominell ist das BIP um 5,5 % gesunken.

Etwa drei Viertel des realen BIP-Rückgangs im Jahr 2020 lagen am niedrigen Privatkonsum.
Der übrige Rückgang erklärt sich hauptsächlich durch niedrigere Bruttoinvestitionen. Der
Außenhandel leistete ebenfalls einen negativen Beitrag, während der staatliche Konsum
aufgrund COVID-19-bedingter Ausgaben gestiegen ist.

Eine     Anpassung        jener     Budgetpositionen,         die    am      stärksten      von     der     negativen
Konjunkturentwicklung           sowie      den      Hilfsmaßnahmen           betroffen      sind,     ist   bis    zur
Beschlussfassung Ende Mai 2020 nicht erfolgt.1 Daher kam es im Budgetvollzug zu insgesamt
deutlichen Mindereinzahlungen. Auszahlungsseitig wurden pauschal 20 Mrd. EUR für den
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds veranschlagt.

5.2      Arbeitsmarktlage

Die COVID-19-Pandemie führte auch auf dem Arbeitsmarkt zu starken Verwerfungen. Die
erforderlichen Stabilisierungsmaßnahmen (Corona-Kurzarbeit) und die höhere Arbeitslosigkeit
bedingten erhebliche Mehrauszahlungen in der variablen Gebarung.

1
 Vor Beschluss des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2021 wurde hingegen eine einzahlungs- und auszahlungsseitige Anpassung
der wichtigsten Budgetpositionen in Folge der schlechter erwarteten Wirtschaftsentwicklung im November 2020 vorgenommen.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Die folgende Grafik enthält die Arbeitsmarktdaten im Jahresdurchschnitt 2020 und den
Vorjahresvergleich:

Grafik 1:        Arbeitsmarktlage im Gesamtjahr 2020

Quelle: AMS – Arbeitsmarktdaten, eigene Darstellung

Die Anzahl der Arbeitslosen ist auf durchschnittlich 409.639 Personen gestiegen (+36 %).
Bei    den     SchulungsteilnehmerInnen               gab   es   einen   Rückgang   auf   durchschnittlich
57.107 Personen (-8 %), sodass insgesamt durchschnittlich 466.746 Personen arbeitslos oder
in Schulung waren (+28 %).

Die höchsten Anstiege gegenüber dem Jahr 2019 waren in Tirol (+69 %), Salzburg (+47 %)
und Vorarlberg (+36 %) zu verzeichnen, die auch gegen Jahresende wegen der stärkeren
Abhängigkeit vom Wintertourismus besonders betroffen waren. Im Haupterwerbsalter von 25
bis 49 Jahren war der Anstieg (+32 %) stärker als bei den jüngeren (+20 %) und älteren
(+27 %) Personen.

Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 resultierte primär aus dem starken
Zugang in die Arbeitslosigkeit. Mit rd. 228.000 Personen war dieser um rd. 159.000 Personen
höher als im März 2019. Aber auch um rd. 45.000 geringere Abgänge von Personen aus der
Arbeitslosigkeit trugen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei. Im Gesamtjahr 2020 waren die
Zugänge in die Arbeitslosigkeit um 6,5 % höher als im Jahr 2019 und die Abgänge aus der
Arbeitslosigkeit um 9,1 % geringer. Der direkte Abgang aus der Arbeitslosigkeit in die
Beschäftigung stieg jedoch um 3,4 % an, da insbesondere von Mai bis Juli ein Teil der
zusätzlichen Arbeitslosen wieder Beschäftigung gefunden hat.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Bei den unselbständig aktiv Beschäftigten kam es zu einem Rückgang auf durchschnittlich
3,64 Mio. Personen (-2,0 %). Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung stieg damit
im Jahr 2020 um 2,6 %-Punkte auf durchschnittlich 9,9 %. Die Lohn- und Gehaltssumme ging
um 1,8 % zurück, während bei der Budgeterstellung mit einem Anstieg iHv 3,2 % gerechnet
wurde. Dadurch kam es zu Mindereinzahlungen bei der Lohnsteuer und den SV-Beiträgen.

Gedämpft wurde der Beschäftigungsrückgang durch die Kurzarbeit. Im Jahr 2020 waren
rd. 1,2 Mio. ArbeitnehmerInnen von Kurzarbeit betroffen. Im Gesamtjahresschnitt wurde für
rd. 400.000 Personen          pro    Monat      Kurzarbeitsbeihilfe         geleistet.    Dabei     betrug     der
durchschnittliche Anteil der ausgefallenen Arbeitsstunden während der Kurzarbeit 43 % der
Normalarbeitszeit. Etwa jeweils 20 % der Ausfallstunden betrafen die drei Branchen
Herstellung von Waren, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie und die restlichen 40 %
teilten sich auf die übrigen Branchen auf. Im Jahr 2020 wurden 5,5 Mrd. EUR für
Kurzarbeitsbeihilfen ausbezahlt. Berücksichtigt man auch die erst im Jahr 2021 abgerechneten
Ausfallstunden       betrugen       die   Kurzarbeitsbeihilfen        für    das     Jahr    2020      insgesamt
rd. 6,2 Mrd. EUR.

6      Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

6.1      Gesamtergebnisse

Der Budgetvollzug 2020 war wesentlich durch die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
geprägt. Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes drehte sich von einem Überschuss im Jahr
2019 in einen markanten Nettofinanzierungsbedarf im Jahr 2020. Eine ähnliche Entwicklung
war auch bei sämtlichen Fiskalindikatoren auf Gesamtstaatsebene ersichtlich. Die
nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Gesamtergebnisse des Bundeshaushalts von
2017 bis 2019 und stellt den Vorläufigen Gebarungserfolg 2020 dem Erfolg 2019 und dem
BVA 2020 gegenüber. In der Tabelle werden beim Erfolg 2020 die bereinigten Werte angeführt
(die    verrechnungstechnischen             Ein-     und      Auszahlungen          aus     dem       COVID-19-
                               2
Krisenbewältigungsfonds , die zu einer Budgetverlängerung geführt haben, jedoch ohne
Auswirkung auf die Budgetsalden sind, wurden bereinigt):

2
   Die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds stellen einen bundesinternen Transfer von der
UG 45-Bundesvermögen in die einzelnen Untergliederungen dar, die Mittel aus dem Fonds in Anspruch nahmen. Um die
Einzahlungen 2020 mit jenen im BVA 2020 und in den Vorjahren vergleichbar zu machen, wurde eine Bereinigung um diese
bundesinternen Transfers vorgenommen.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Tabelle 2:       Entwicklung des Bundeshaushalts

Quellen: BFG 2020, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020, BRA 2017-2019, Statistik Austria, WIFO, Stabilitätsprogramm 2021

Der Nettofinanzierungssaldo betrug im Finanzjahr 2020 -22,5 Mrd. EUR, nachdem im Jahr
2019 noch ein Überschuss von rd. 1,5 Mrd. EUR erzielt wurde. Die Ausgangsbasis vor dem
Einsetzen der Pandemie war durch die mehrjährige Reduktion der gesamtstaatlichen
Verschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung günstig. Die pandemiebedingten
Krisenbewältigungsmaßnahmen im Finanzjahr 2020 auf der Ein- und Auszahlungsseite sowie
ein konjunkturell bedingter Einzahlungsausfall belasteten den Nettofinanzierungssaldo
massiv, was sich auch in einer gestiegenen öffentlichen Verschuldung niederschlägt (Pkt. 10).
Die Auszahlungen waren mit 96,1 Mrd. EUR um 21,9 % höher als im Erfolg 2019, während es
einzahlungsseitig mit 73,6 Mrd. EUR zu geringeren Einzahlungen iHv 8,4 % kam. Insgesamt
war der Nettofinanzierungbedarf damit um rd. 24,0 Mrd. EUR höher als im Erfolg 2019 und um
1,9 Mrd. EUR höher als budgetiert.

Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt für 2020 beträgt vorläufig rd. 23,2 Mrd. EUR. Es ist
leicht schlechter als der Nettofinanzierungsbedarf, wobei die wesentlichen Gründe für die
Abweichungen in Pkt. 6.5 behandelt werden. Das vorläufige Nettoergebnis wird sich im BRA
2020 durch Korrekturen im Rahmen des Mängelbehebungsverfahrens des RH voraussichtlich
noch verändern.

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Grafik 2:        Ursachenanalyse der Differenz des Nettofinanzierungssaldo zwischen BVA-E 2020
                 und Erfolg 2020

Quelle: Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Im Erfolg 2020 entstand ein Nettofinanzierungsbedarf von insgesamt 22,5 Mrd. EUR, der
auf die folgenden Faktoren aufgeteilt werden kann:

   ▪     Der im März 2020 vorgelegte Voranschlagsentwurf sah einen Nettofinanzierungs-
         bedarf von 598,5 Mio. EUR vor, der aus dem der ursprünglichen Planung zugrunde
         gelegtem positiven Saldo iHv 301,5 Mio. EUR abzüglich der kurzfristig vorgenommen
         Korrektur der Einzahlungen um 0,9 Mrd. EUR resultierte.

   ▪     Die COVID-19-bedingten Mehrauszahlungen belaufen sich auf 15,7 Mrd. EUR, wobei
         nur 8,5 Mrd. EUR davon aus dem Krisenbewältigungsfonds bedeckt wurden.
         5,5 Mrd. EUR betreffen die Kurzarbeit, 1,7 Mrd. EUR die höheren Leistungen aus der
         Arbeitslosenversicherung durch die gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Einmalzah-
         lungen und 0,1 Mrd. EUR Auszahlungen aus dem Familienhärtefonds. Positiv auf das
         Ergebnis haben sich Minderauszahlungen netto iHv 2,0 Mrd. EUR ausgewirkt. Die
         größten Positionen betreffen die Auszahlungen für Zinsen bzw. nicht benötigte Mittel
         für        Gesellschafterzuschüsse       und    Haftungsübernahmen        in      der
         UG 46-Finanzmarktstabilität (jeweils 0,7 Mrd. EUR). Das beschlossene BFG sah für

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

         den Krisenbewältigungsfonds eine Dotierung von 20,0 Mrd. EUR vor, die im
         Voranschlagsentwurf noch nicht enthalten war. Die veranschlagten Auszahlungen im
         beschlossenen BVA 2020 wurden daher in Summe unterschritten (siehe Pkt. 6.4).

   ▪     Bei den Einzahlungen wurde der BVA 2020 um 8,2 Mrd. EUR unterschritten. Der
         überwiegende Teil betrifft mit 7,1 Mrd. EUR die UG 16-Öffentliche Abgaben. Insgesamt
         wurden die veranschlagten Bruttoabgaben um 10,4 Mrd. EUR unterschritten (siehe
         Pkt. 6.3), aufgrund geringerer Ertragsanteile entfällt ein Teil der Mindereinzahlungen
         auf die Länder und Gemeinden. Im Wesentlichen sind die geringeren Bruttoabgaben
         auf den Einbruch der Konjunktur, auf gewährte Zahlungserleichterungen (Stundungen
         und Herabsetzungen) und eine Reihe diskretionärer Maßnahmen zurückzuführen.
         Weitere Mindereinzahlungen betreffen insbesondere die Dienstgeberbeiträge zum
         FLAF und die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie den als negative Einzahlung
         verbuchten höheren EU-Beitrag.

6.2      Entwicklung der Einzahlungen im Vorjahres- und Voranschlagsvergleich

Die Einzahlungen betrugen 2020 insgesamt rd. 78,91 Mrd. EUR, müssen jedoch für Ver-
gleichszecke um die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (bundesin-
terner Transfer) bereinigt werden. Die bereinigten Einzahlungen beliefen sich auf
73,63 Mrd. EUR und gingen im Vergleich zu 2019 um 6,73 Mrd. EUR bzw. 8,4 % zurück, der
BVA 2020 wurde um 8,16 Mrd. EUR unterschritten. In der nachstehenden Tabelle wird die
Entwicklung der gesamten Einzahlungen des Bundes überblicksartig dargestellt:

Tabelle 3:      Entwicklung der Einzahlungen des Bundes

Anmerkung: Die Einzahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds stellen einen bundesinternen Transfer von der
UG 45-Bundesvermögen in die einzelnen Untergliederungen dar, die Mittel aus dem Fonds in Anspruch nahmen. Um die
Einzahlungen 2020 mit jenem im BVA 2020 und in den Vorjahren vergleichbar zu machen, wurde eine Bereinigung um diese
bundesinternen Transfers vorgenommen.
Quellen: BRA 2019, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Rund zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen
Nettoabgaben, die aus den Bruttoabgaben abzüglich der Ab-Überweisungen (v. a.
Ertragsanteile Länder und Gemeinden, EU-Beitrag) resultieren. Im Jahr 2020 kam es bei den
Öffentlichen Abgaben (netto) gegenüber 2019 zu einem Einzahlungsrückgang um
rd. 6,73 Mrd. EUR (-12,2 %), der Voranschlagswert wurde um 7,11 Mrd. EUR (-12,8 %)
unterschritten.    Der    Konjunktureinbruch      ab     Mitte    März      2020,       die     gewährten
Zahlungserleichterungen (Stundungen und Herabsetzungen) sowie eine Reihe diskretionärer
Maßnahmen (z. B. Tarifsenkung Einkommensteuer) führten zu einem kräftigen Einbruch der
Bruttoabgaben (siehe auch Pkt. 6.3). Besonders stark war der krisenbedingte Rückgang bei
der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Veranlagten Einkommensteuer. Bei den
als negative Einzahlung verbuchten Ab-Überweisungen fielen insbesondere die Ertragsanteile
der Länder und Gemeinden niedriger aus, der Einbruch des Abgabenaufkommens wirkte sich
aufgrund     der     Bemessung       der     Ertragsanteile-Vorschüsse            auf         Basis      des
zweitvorangegangenen Monats allerdings erst mit Verzögerung auf die Ertragsanteile aus.
Deutlich gestiegen sind hingegen die Ab-Überweisungen für den EU-Beitrag.

Die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen korrespondieren stark mit der
Entwicklung der Lohnsumme, die 2020 krisenbedingt gesunken ist (wobei die Kurzarbeit
stabilisierend wirkte). Darüber hinaus führte die Inanspruchnahme von Stundungen zu
niedrigeren Einzahlungen. Insgesamt sanken die Einzahlungen im Jahr 2020 mit
13,7 Mrd. EUR im Vorjahresvergleich um 2,8 %. Der Voranschlagswert wurde um
896,6 Mio. EUR bzw. 6,2 % unterschritten. Die Unterschreitung betraf im Wesentlichen die
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der UG 20-Arbeit (-268,1 Mio. EUR) und zum FLAF
in der UG 25-Familie und Jugend (-622,9 Mio. EUR). Bei den FLAF-Beiträgen lagen die
Dienstgeberbeiträge      (-379,4 Mio. EUR)   und       die   Anteile   an   der     Einkommen-          und
Körperschaftssteuer (-137,7 Mio. EUR) unter dem Voranschlag. Eine Steuergutschrift infolge
eines verlorenen Prozesses im Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft führte zu weiteren
Mindereinzahlungen (-105,5 Mio. EUR).

Die Einzahlungen aus Transfers betrugen im Jahr 2020, bereinigt um Einzahlungen aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, rd. 6,24 Mrd. EUR. Damit waren sie in etwa gleich hoch
wie 2019, der BVA 2020 wurde um 87,2 Mio. EUR unterschritten. Zu den größten Positionen
in dieser Kategorie zählen etwa die Einzahlungen in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und
Beamte (v. a. Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge der aktiven BeamtInnen und
Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten BeamtInnen) iHv 2,67 Mrd. EUR und die in der
UG 51-Kassenverwaltung vereinnahmten EU-Rückflüsse iHv 1,39 Mrd. EUR. In diesen
beiden Untergliederungen wurde der BVA jeweils geringfügig überschritten.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Aus Kostenbeiträgen und Gebühren wurden im Jahr 2020 Einzahlungen iHv 1,74 Mrd. EUR
erzielt, der Voranschlagswert wurde damit fast genau erreicht. Im Vergleich zu 2019 kam es
zu einem leichten Rückgang um 36,9 Mio. EUR. Relevante Mindereinzahlungen fielen in der
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus durch geringere Versteigerungserlöse bei
den Funkfrequenzen (-247,7 Mio. EUR) an.

Die Einzahlungen aus Finanzerträgen waren mit 2,27 Mrd. EUR um 1,52 Mrd. EUR höher
als 2019. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die Ausschüttung der ABBAG-Dividende für die
Geschäftsjahre 2018 und 2019 iHv 1,30 Mrd. EUR in der UG 46-Finanzmarktstabilität und
höhere Dividendenzahlungen weiterer Beteiligungen zurückzuführen. Im BVA 2020 waren
diese Mehreinzahlungen bereits weitgehend eingepreist, der Voranschlag wurde bei den
Finanzerträgen um 91,5 Mio. EUR überschritten. Die Überschreitung ist auf eine höhere
Gewinnabfuhr der OeNB (+76,6 Mio. EUR) und eine höhere Dividende von Verbund
(+22,3 Mio. EUR) und ÖBAG (+8,8 Mio. EUR) zurückzuführen (UG 45-Bundesvermögen).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einzahlungen im Finanzierungshaushalt
auf Ebene der Untergliederungen im Jahres- und Voranschlagsvergleich, gereiht nach den
höchsten absoluten Über- bzw. Unterschreitungen der bereinigten Einzahlungen gegenüber
dem   BVA,    die   wesentlichen    Abweichungen   sind   mit   Bezug   auf   die   jeweiligen
Untergliederungen in obigem Text erläutert:

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Tabelle 4:      Entwicklung der Einzahlungen – Untergliederungen

Quellen: BRA 2019, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

6.3      Öffentliche Abgaben

Das Abgabenaufkommen wurde im Jahr 2020 durch die konjunkturelle Lage, die umgesetzten
diskretionären         Maßnahmen             zur      Konjunkturstärkung   und      die   gewährten
Zahlungserleichterungen            stark    gedämpft.     Der   Bundesvoranschlag    wurde   deutlich
unterschritten, weil die Auswirkungen der COVID-19-Krise bei der Budgetierung kaum
berücksichtigt wurden.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Abgaben im Vorjahres- und
Voranschlagsvergleich dargestellt. Die Abgaben sind nach den absoluten Abweichungen
gegenüber dem BVA sortiert:3

Tabelle 5:      Öffentliche Bruttoabgaben

Quellen: BRA 2019, Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Die Einzahlungen aus den Öffentlichen Bruttoabgaben betrugen im Jahr 2020
rd. 81,8 Mrd. EUR, dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um rd. 9,1 Mrd. EUR
bzw. 10,0 %. Ohne die Kassenflüsse aus zu viel entrichteten Abgaben (Guthaben), die 2020
um 0,9 Mrd. EUR höher waren als 2019, beträgt der Rückgang 10,0 Mrd. EUR.

3
 Für eine ausführlichere Darstellung wird auf die Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2020
verwiesen.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

Der BVA 2020, der aufgrund der COVID-19-Krise nur geringfügig angepasst wurde, wurde um
rd. 10,4 Mrd. EUR unterschritten. Im Vergleich zur ursprünglichen Steuerschätzung, die auf
der WIFO-Prognose vom Dezember 2019 basierte, erfolgte im BVA lediglich eine Reduktion
der veranschlagten Bruttoabgaben um 1,1 Mrd. EUR. Ohne diese kurzfristig vorgenommene
Korrektur wäre der BVA um 11,5 Mrd. EUR unterschritten worden.

Die Voranschlagsunterschreitung bei den Bruttoabgaben iHv 10,4 Mrd. EUR ist überwiegend
durch die folgenden Abgabenarten erklärbar:

   ▪   Körperschaftsteuer: Die Einzahlungen betrugen 6,33 Mrd. EUR (-32,5 % gegenüber
       2019), damit waren sie um 3,07 Mrd. EUR bzw. 32,6 % niedriger als veranschlagt. Wie
       bereits 2009 im Rahmen der globalen Finanzkrise reagierte die Körperschaftsteuer
       damit besonders stark auf den Konjunktureinbruch. Die Voranschlagsunterschreitung
       ist im Wesentlichen eine Folge der bei der Budgetierung nicht ausreichend
       berücksichtigten Verschlechterung der Konjunkturlage. Die Vorauszahlungen sanken
       um rd. 2,1 Mrd. EUR bzw. 27 % gegenüber dem Jahr 2019, unter anderem weil die
       Bedingungen zur Herabsetzung der vorgeschriebenen Vorauszahlungen wesentlich
       erleichtert wurden. Auch höher als erwartete Erstattungen für die Forschungsprämie
       (+220 Mio. EUR) und realisierte Gutschriften aus den Vorjahren minderten das
       Aufkommen.       Erst    im    Jänner      2021   gebuchte      Nachforderungsbescheide
       iHv 415 Mio. EUR für ältere Veranlagungsjahre (v. a. 2019) reduzierten ebenfalls das
       Aufkommen 2020. Die Auswirkungen des Verlustrücktrags sind noch nicht bekannt,
       der budgetäre Effekt dieser Maßnahme dürfte jedoch deutlich unter den ursprünglichen
       Annahmen des BMF liegen.

   ▪   Umsatzsteuer: Das Aufkommen im Jahr 2020 betrug 27,56 Mrd. EUR (-8,3 %
       gegenüber 2019), damit wurde der Voranschlag um 3,04 Mrd. EUR bzw. 9,9 %
       unterschritten. Die Unterschreitung ist zu einem großen Teil durch den bei der
       Budgetierung nicht berücksichtigten Rückgang des Privatkonsums erklärbar. Dieser ist
       insbesondere eine Folge der eingeschränkten Konsummöglichkeiten aufgrund der
       Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (v. a. Lockdown) und der krisenbedingten
       Einkommensrückgänge bestimmter Personengruppen. Den größten Rückgang im
       Vorjahresvergleich verzeichnete erwartungsgemäß der Bereich Gastronomie und
       Beherbergung      mit    -700 Mio. EUR     bzw.    -83 %.     Darüber   hinaus   dämpften
       Steuerstundungen        iHv rd. 1,28 Mrd. EUR     und   die    temporäre   Senkung    der
       Umsatzsteuer in den besonders von der Krise betroffenen Bereichen das Aufkommen.
       Bescheide mit Abgabennachforderungen iHv 125 Mio. EUR für die Jahr 2018 und 2019

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

       wurden erst im Jänner 2021 ausgestellt, wodurch die daraus resultierenden
       Einzahlungen erst 2021 eingegangen sind.

   ▪   Lohnsteuer: Die Einzahlungen betrugen 2020 rd. 27,25 Mrd. EUR (-4,3 % gegenüber
       2019), der Voranschlag wurde dadurch deutlich um 2,25 Mrd. EUR bzw. 7,6 %
       unterschritten. Dies ist im Wesentlichen eine Folge der bei der Budgetierung nicht
       absehbaren Tarifsenkung (budgetärer Effekt 2020 rd. 1,38 Mrd. EUR) und des
       krisenbedingten Rückgangs der Lohnsumme. Auch Stundungen im Umfang von
       500 Mio. EUR      haben     zu   den   Mindereinzahlungen             im   Finanzierungshaushalt
       beigetragen. Ohne die kurzfristige vorgenommene Korrektur der Steuerschätzung
       wäre die Voranschlagsunterschreitung noch höher ausgefallen. Die Kurzarbeit wirkte
       dabei grundsätzlich stabilisierend, führte aber dennoch aufgrund der niedrigeren
       Bruttobezüge zu einem Minderaufkommen bei der Lohnsteuer.

   ▪   Veranlagte     Einkommensteuer:        Im      Jahr    2020      betrugen     die    Einzahlungen
       2,98 Mrd. EUR (-39,5 % gegenüber 2019), der BVA 2020 wurde um 1,32 Mrd. EUR
       bzw. 30,7 % unterschritten. Das Volumen an Vorauszahlungsherabsetzungen betrug
       per Jahresende 1,12 Mrd. EUR, im Vorjahresvergleich sanken die vorgeschriebenen
       Vorauszahlungen um 700 Mio. EUR. Darüber hinaus dämpften Gutschriften aus den
       Vorjahren das Aufkommen. Nachforderungsbescheide für ältere Veranlagungsjahre
       mit einem Volumen von 555 Mio. EUR wurden erst im Jänner 2021 versendet. Ein
       weiterer Grund für die Voranschlagsunterschreitung waren höher als erwartete
       Erstattungen für die Forschungsprämie, sie stiegen im Vergleich zu 2019 um
       70 Mio. EUR auf 212 Mio. EUR an. Die erstmalige Veranlagung des Familienbonus
       führte zu Mindereinzahlungen iHv 700 Mio. EUR, die bei der Budgetierung aber
       berücksichtigt wurden. Das Aufkommen aus dem direkt abgeführten Teil der
       Immobilienertragsteuer entwickelte sich stabil und lag nur geringfügig unter dem
       Vorjahr.

   ▪   Mineralölsteuer:     Die    Einzahlungen       2020        betrugen    3,78 Mrd. EUR     (-15,4 %
       gegenüber 2019), der BVA 2020 wurde dadurch um 622,4 Mio. EUR bzw. 14,1 %
       unterschritten.   Die     Unterschreitung      ist    im    Wesentlichen      eine    Folge   des
       Konjunktureinbruchs,       der   reduzierten     Mobilität     und     der   offen    gebliebenen
       Forderungen, die um rd. 180 Mio. EUR über jenen des Jahres 2019 lagen.

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Budgetdienst – Vorläufiger Gebarungserfolg 2020

   ▪   Kapitalertragsteuern: Das Aufkommen 2020 betrug 2,58 Mrd. EUR (-13,7 %
       gegenüber 2019), der BVA 2020 wurde dadurch um 570,3 Mio. EUR bzw. 18,1 %
       unterschritten.   Die    Unterschreitung     ist    auf   die   schwache     Entwicklung      der
       Kapitalertragsteuer     auf     Dividenden     im     Jahr      2020     zurückzuführen.      Die
       Dividendenausschüttungen sind im Frühjahr 2020 stark eingebrochen, haben sich im
       Jahresverlauf dann aber wieder erholt. Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige
       Erträge entwickelte sich aufgrund der Mehreinzahlungen aus der Besteuerung von
       Wertpapierzuwächsen deutlich stabiler. Diese verzeichneten im Vorjahresvergleich
       einen Zuwachs von 124,9 %, während die Steuer auf Zinserträge um 18,4 % sank. Die
       Besteuerung von Wertpapierzuwächsen verzeichnete insbesondere in den Monaten
       März und April starke Zuwächse, was auf Gewinnmitnahmen im Zuge des Einsetzens
       der COVID-19-Krise hindeutet. Verstärkt wird der Zuwachs im Vorjahresvergleich
       durch     hohe    Ausfälle       Anfang    2019       aufgrund     der     Verrechnung        der
       Wertpapierzuwachssteuer aus dem Vorjahr.

   ▪   Besonders     hohe      relative   Abweichungen           vom    Voranschlag    verzeichneten
       insbesondere die Flugabgabe (-69,2 %) aufgrund der starken Einschränkungen im
       Flugverkehr und die Schaumweinsteuer (-47,3 %) aufgrund der im Rahmen des
       Wirtshauspakets beschlossenen Abschaffung mit 1. Juli 2020.

   ▪   Zu Voranschlagsüberschreitungen kam es insbesondere bei der Tabaksteuer
       (+64,3 Mio. EUR), bei der Digitalsteuer (+23,1 Mio. EUR), bei der Motorbezogenen
       Versicherungssteuer           (+11,2 Mio. EUR)        und        der      Versicherungssteuer
       (+10,4 Mio. EUR).        Diese      Abgaben          weisen       vergleichsweise        stabile
       Bemessungsgrundlagen auf, bei der Tabaksteuer dürfte es darüber hinaus durch die
       Grenzschließungen während des ersten Lockdowns zum vermehrten Erwerb von
       Zigaretten im Inland gekommen sein. Bei der 2020 erstmals eingehobenen
       Digitalsteuer dürfte u. a. aufgrund fehlender Daten eine vorsichtige Ex-ante Schätzung
       vorgenommen worden sein. Darüber hinaus könnte die vermehrte Nutzung von
       Online-Kaufportalen zu einem Anstieg der Onlinewerbeleistungen geführt haben, die
       mit der Digitalsteuer besteuert werden.

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