VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG

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VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung           ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

         VORLESUNG
         ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
         Wintersemester 2014/15

                                                                      1
          Institut für Städtebau         Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung : Einführung                                     ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

                   •       Überblick

                            – Ablauf / Inhalte der Lehrveranstaltung
                            – Begriffe
                            – Notwendigkeit der Planung
                            – Ziele / Aufgaben in der Raumplanung
                            – Problematik der Raumplanung

                                                                                                    2
           Institut für Städtebau                                      Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung                                      ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

 Ablauf der Lehrveranstaltung:
      TERMINE:

      – Vorlesungssheets und Unterlagen im Netz verfügbar:
        www.stdb.tugraz.at (Skripten/Oertliche Raumplanung)

      – Prüfung:            mündlich; Sammeltermin am Ende der LV,
                            dann nach Vereinbarung.
      – Stoff:   Vorlesungsinhalt, einschl. Gesetze &
                 Verordnungen (ROG, BG, BBDV, .. etc.)
      – Schwerpunkt: Verständnis der Zusammenhänge; Instrumente
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          Institut für Städtebau                                     Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung                                                          ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

  •     Inhalte                       •   Grundlegende Begriffe
                                           –   Raumordnung/-planung
                                           –   Raumstruktur
                                           –   Tendenzen der Raumnutzung

                                      •   Grundlegende Zusammenhänge
                                           –   Randbedingungen/Folgen der Raumnutzung
                                           –   Ziele der Raumplanung
                                           –   Politische Dimension der Steuerung
                                           –   Finanzierung als Rahmen für die Planung

                                      •   Planung
                                           –   Rechtsvoraussetzungen
                                           –   Planungsvoraussetzungen
                                           –   Informationsquellen
                                           –   Methodik in der Raumplanung

                                      •   Instrumentarien auf kommunaler Ebene
                                           –   Anforderungen an die Planung/Planungsgrundlagen
                                           –   Bearbeitung der Instrumentarien auf Gemeindeebene
                                           –   Verfahrenszüge/zuständige Verwaltungseinrichtungen

      Hinweis: Geodaten & GIS (SE, WS)/ Bartelme; Überörtl. Raumplanung (VO, SS)/Tischler, Urbane
                Prozesse d. Gegenwart (VO, SS)/Dokonal&Melbinger, Soziologie f. Arch. (VO, WS), Reicher 4
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VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung                                                  ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•   Grundlegende Begriffe:

•   „Raumordnung“:                 Unter Raumordnung versteht man einerseits die Verteilung und das
                                   Zusammenwirken aller Funktionen, Infrastrukturen und Ressourcen im
                                   Raum (=Raumstruktur) – aber andererseits auch das Fachgebiet, das
                                   sich mit der Verteilung und dem Zusammenwirken der Funktionen,
                                   Infrastrukturen und Ressourcen im Raum, der Analyse des Zustandes,
                                   den Planungszielen und Planungs- bzw. Umsetzungsstrategien und für
                                   die Planung entwickelten Modellen beschäftigt.

                               •   Nach Heigl:
                                   ist der anzustrebende Zustand räumlicher Ordnung, der einem
                                   wertbetonten ORDNUNGSBILD (=Leitbild) entspricht. Daher ist
                                   darunter nicht der Zustand eines bestimmten Gebietes, ungeachtet ob
                                   er einem Ordnungsbild entspricht oder nicht, zu verstehen.

•   „Raumplanung“:                 Ist die „technisch planerische Tätigkeit“, die durch planerische
                                   Umsetzung von raumordnungspolitischen Zielen, zur angestrebten
                                   Ordnung des Raumes führen soll (nach Heigl).

                                   Im Sprachgebrauch häufig verwechselt oder unklar verwendet!
                                   z. B.: Raumordnungsgesetz – Raumplanungsgesetz, ….
                                                                                                                5
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VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung                                        ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•   Begriffe:
    •   „Örtliche Raumplanung“:         Planungstätigkeit auf Basis der Raumordnungsgrund-
                                        sätze und der übergeordneten Raumplanungspro-
                                        gramme auf KOMMUNALER EBENE (= Gemeinde-
                                        oder Stadtgebiet)

    •   „Überörtliche Raumplanung“: Planungstätigkeit, Aufstellung von Raumplanungs-
                                        programmen in größeren, den Gemeinden überge-
                                        ordneten Planungsbereichen (regionaler*, Landes-*,
                                        Bundes-, Europaebene )
                                         (* traditionell „Regional-/Landesplanung“ genannt)

    •   „Raumordnungspolitik“           ist die Summe jener staatlichen Tätigkeiten die zu
                                        einer Raumordnung, im Sinne einer Leitbild
                                        gerechten Ordnung des Raumes führen soll (nach
                                        Heigl)
                                        Anmerkung: „Aufstellen von Regeln“, wie Standards,
                                        Ziele, Gesetze, sowie Entscheidungen über
                                        Maßnahmen, Investitionen z. B. für Infrastruktur u. v.
                                        a. m.

                                                                                                       6
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VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung                          ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•   Beziehung der Raumplanung
    zu anderen Fachbereichen

        •     Umsetzungsstrategien,
              rechtlich definierte
              Aufstellungsverfahren,
              Instanzenzüge,
              Kostenermittlung

        •     Finanzielle Randbedingungen
              (Handlungsspielraum)

        •     Anforderungen und
              Planungsunterstützung aus
              Spezialdisziplinen

        •     Fachspezifische
              Planungsparameter auf den
              einzelnen Ebenen

        •     Grundlagenwissen /
              Planungsinformationen /
              Gestaltkriterien / Rechtsstruktur
              (= gesellschaftlicher Konsens)

                                                                                     7
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1. Vorlesung: Einführung                       ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

 •    Notwendigkeit der Raumplanung:

     •   Aufhebung der Disparität im Raum
         mit dem Ziel des Ausgleichs der
         Lebensbedingungen

     •   die vordergründigen ökonomischen
         Interessen entsprechen nicht
         selbstverständlich den Anforde-
         rungen der ökologischen und
         technologischen Zusammenhänge

     •   generell stehen Einzelinteressen
         dem nachhaltigen Gemeinwohl in
         Konkurrenz gegenüber (siehe
         Umweltproblematik; Nachhaltigkeit).

     •   Behebung von Strukturfehlern auf
         Grund von Versagen der
         vorhandenen Steuermechanismen

                                                                                  8
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1. Vorlesung: Einführung                                      ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Notwendigkeit der Raumplanung:
     •   Nachjustierung der räumlichen Ordnung auf
         Grund von Erkenntnissen, neu auftretenden
         Problemstellungen und (meist daraus
         folgenden) geänderten gesellschaftlichen
         Zielvorstellungen

     •   Veränderung der Anforderungen an die
         Raumstruktur durch Entwicklung -
         insbesondere in Folge von äußeren
         Einflüssen

     •   Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren

     •   Ökonomischer Umgang mit Investitionen
         von öffentlicher und privater Hand durch
         Koordination und Optimierung

     •   Abstimmung der Raumnutzung auf die
         Anforderungen des Erhaltens der Umwelt
         und nicht vermehrbaren Ressourcen
         Das Ziel eines funktionstüchtigen und ökonomisch vertretbaren Organismus kann
         unter den widersprüchlichen Randbedingungen nur durch verantwortungsvolle und
         nachhaltige Planung – unterstützt durch entsprechendes Recht - erreicht werden.
                                                                                                    9
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VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
1. Vorlesung: Einführung                                               ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Ausgangspunkt für die Raumplanung:

                    •      Disperse Verteilung der Lebensgrundlagen im Raum
                           (nach Qualität und Quantität)
                           ( z. B.: Bodenbonität/Klima; Bodenschätze/Energie;
                           Ausbildungsstand/Know how; Erreichbarkeit, .. etc.)

                    •      Unterschiedliches Leistungs- und Wirkungs-
                           vermögen der Einzelnen in der Gemeinschaft
                    •      Divergierende Interessen der einzelnen Akteure
                           (Privatpersonen-Wirtschaft; Einzelinteressen – Gemeinwohl =
                           öffentliches Interesse)

                             Unterschiedliche Produktivitäts- und damit
                             Entwicklungs-Chancen der Regionen und der
                             einzelnen Akteure in der Gesellschaft

                                                                                                            10
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1. Vorlesung: Einführung                                         ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Auftrag für die Raumplanung:
    „Schaffung von ausgeglichenen Lebensbedingungen im Rahmen der best.
    Randbedingungen + Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Raumnutzung“

     Ausgleich schaffen durch: •       infrastrukturelle Maßnahmen
                                       (z. B.: Verkehrsnetz, Energieerzeugung,
                                        Rechtssicherheit, ...u. ä. m.)

                                   •   kompensatorische Maßnahmen
                                       (z. B.: gezielte Förderung von Investitionen zur
                                       Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Umfeldver-
                                       besserung, ... etc.)

                                   •   Wahrung des Gemeinwohles
                                       (Schutz des Rechts und der „berechtigten Interessen“
                                       von Einzelpersonen vor „stärkeren“ Akteuren)

                                   •   Interessensausgleich
                                       (Regelung des Aktionsspielraumes der einzelnen
                                        Interessensträger auf Grund des gesellschaftlichen
                                        Konsenses)

                                                                                                      11
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1. Vorlesung: Einführung                                                     ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•       Ziele und Aufgaben der Raumplanung:
    Definitionen:
    •    ÖROK 1974:                  Schaffung oder Bewahrung optimaler Bedingungen für die
                                     raumabhängigen Lebensverhältnisse der Menschen durch
                                     zielgerichtete räumlich bezogene Maßnahmen der öffentlichen Hand.

    •    STMK. ROG:                  Planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die
                                     nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherheit des
                                     Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten. *
                                     Dabei ist, ausgehend von den gegebenen Strukturverhältnissen,
                                     auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die Erfordernisse des
                                     Umweltschutzes sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
                                     rellen Bedürfnisse der Bevölkerung und die freie Entfaltung der
                                     einzelnen Persönlichkeit in der Gemeinschaft Bedacht zu nehmen.

          * Nachhaltigkeit: Anwendung von Strategien, die die weitere wirtschaftliche und soziale
            Entwicklung der Gesellschaft im Einklang mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Umwelt
            sicherstellen (sorgsamer Umgang mit nicht vermehrbarer Ressourcen, Vermeidung bzw.
            Minimierung der Beeinträchtigungen durch die Raumnutzung, ..... etc.)

                                                                                                                 12
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1. Vorlesung: Einführung                                          ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Problematik der Raumplanung:
    •    Sich ständig ändernde Randbedingungen
    •    Räumliche Probleme sind einerseits nur in
         Umrissen erkennbar, andererseits untereinander
         verwoben (Regelkreis)
    •    Unterschiedliche Interessen
    •    Die Planung greift in private Rechte ein
    •    Begrenztheit der Ressourcen
    •    Die Planung und noch mehr die Umsetzung
         beansprucht lange Zeiträume
    •    Abhängigkeit einerseits von politischen
         Entscheidungsträgern, andererseits von privaten
         Investoren
    •    Die Wirkung ist langfristig und teilweise – de
         facto - nicht mehr umkehrbar

        Die Planung zielt auf
            - physische Elemente und ihre Anordnung,
            - das Verhalten von Menschen und deren
            - Wertorientierungen, die meist innerhalb der Gesellschaft unterschiedlich sind
                                                                                                      13
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1. Vorlesung: Einführung                            ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Problematik der Raumplanung: Arbeit in Spannungsfeldern

                                                      Ziel

                                            SOLL-ZUSTAND

                                              Finanzierung
                                              Durchsetzung

                                                   PLANUNG

                                            Einzelinteressen

                                   IST-ZUSTAND                  POLITIK
                                   Ausgangspunkt             Entscheidungsträger

                       fachlich               strategisch

                                                                                          14
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1. Vorlesung: Einführung                                          ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

   Daraus lässt sich ableiten, dass Raumplanung generell:

                     •      einen PROZESSHAFTEN Vorgang darstellt, der
                            faktisch nie endet,

                     •      eine KOORDINIERENDE Tätigkeit ist,

                     •      mit dem Ziel der OPTIMIERUNG von Entwicklung
                            und Schonung von Ressourcen

                     •      ständiger PROBLEMANALYSEN,
                            ZIELDISKUSSION und ERFOLGSKONTROLLE
                            bedarf und

                     •      nach einem gesicherten RECHTSRAHMEN
                            verlangt.

                                                                                                      15
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1. Vorlesung: Einführung                                         ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Anforderungen an die Raumplanung:

      •   Formulierung von RAUMORDNUNGSPOLITISCHEN ZIELVORSTELLUNGEN

      •   Schaffung der GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN für die Planung

      •   Erarbeitung von PLANUNGSGRUNDLAGEN (Raumforschung/Raumbeobachtung)

      •   Erstellung von RAUMORDNUNGSPROGRAMMEN

      •   DURCHFÜHRUNG DER RAUMRELEVANTEN MASZNAHMEN in Übereinstimmung
          mit raumordnungspolitischen Grundsätzen und den Raumordnungsprogrammen

      •   REGELUNG, BETREUUNG, FÖRDERUNG der Raumplanung

      •   Einflussnahme auf andere Gebietskörperschaften zur KOORDINIERUNG der
          raumrelevanten MASZNAHMEN bzw. der Abstimmung mit den
          Raumordnungsprogrammen

      •   Mitwirkung an den Tätigkeiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz

      •   Einflussnahme auf andere, nicht hoheitliche Entscheidungsträger, soweit dies zur
          Verwirklichung von Raumordungsprogrammen bzw. raumordnungspolitischen
          Grundsätzen notwendig und möglich ist

      •   KOORDINIERUNG der Planung in BENACHBARTEN PLANUNGSRÄUMEN

                                                                                                    16
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1. Vorlesung: Einführung                                ÖRTLICHE RAUMPLANUNG

•    Was sind die Grundlagen der Raumplanung?

      Zu klären:

      •     Was ist und wodurch entsteht eine (vorhandene)
            RAUMSTRUKTUR ?

      •     Welche PRINZIPIEN der GESELLSCHAFTLICHEN
            RAUMNUTZUNG sind zu erkennen?

      •     Inwieweit und wodurch sind räumliche Strukturen
            BEEINFLUSSBAR ?

                                                                                         17
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