VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
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1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG Wintersemester 2014/15 1 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung : Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Überblick – Ablauf / Inhalte der Lehrveranstaltung – Begriffe – Notwendigkeit der Planung – Ziele / Aufgaben in der Raumplanung – Problematik der Raumplanung 2 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG Ablauf der Lehrveranstaltung: TERMINE: – Vorlesungssheets und Unterlagen im Netz verfügbar: www.stdb.tugraz.at (Skripten/Oertliche Raumplanung) – Prüfung: mündlich; Sammeltermin am Ende der LV, dann nach Vereinbarung. – Stoff: Vorlesungsinhalt, einschl. Gesetze & Verordnungen (ROG, BG, BBDV, .. etc.) – Schwerpunkt: Verständnis der Zusammenhänge; Instrumente 3 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Inhalte • Grundlegende Begriffe – Raumordnung/-planung – Raumstruktur – Tendenzen der Raumnutzung • Grundlegende Zusammenhänge – Randbedingungen/Folgen der Raumnutzung – Ziele der Raumplanung – Politische Dimension der Steuerung – Finanzierung als Rahmen für die Planung • Planung – Rechtsvoraussetzungen – Planungsvoraussetzungen – Informationsquellen – Methodik in der Raumplanung • Instrumentarien auf kommunaler Ebene – Anforderungen an die Planung/Planungsgrundlagen – Bearbeitung der Instrumentarien auf Gemeindeebene – Verfahrenszüge/zuständige Verwaltungseinrichtungen Hinweis: Geodaten & GIS (SE, WS)/ Bartelme; Überörtl. Raumplanung (VO, SS)/Tischler, Urbane Prozesse d. Gegenwart (VO, SS)/Dokonal&Melbinger, Soziologie f. Arch. (VO, WS), Reicher 4 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Grundlegende Begriffe: • „Raumordnung“: Unter Raumordnung versteht man einerseits die Verteilung und das Zusammenwirken aller Funktionen, Infrastrukturen und Ressourcen im Raum (=Raumstruktur) – aber andererseits auch das Fachgebiet, das sich mit der Verteilung und dem Zusammenwirken der Funktionen, Infrastrukturen und Ressourcen im Raum, der Analyse des Zustandes, den Planungszielen und Planungs- bzw. Umsetzungsstrategien und für die Planung entwickelten Modellen beschäftigt. • Nach Heigl: ist der anzustrebende Zustand räumlicher Ordnung, der einem wertbetonten ORDNUNGSBILD (=Leitbild) entspricht. Daher ist darunter nicht der Zustand eines bestimmten Gebietes, ungeachtet ob er einem Ordnungsbild entspricht oder nicht, zu verstehen. • „Raumplanung“: Ist die „technisch planerische Tätigkeit“, die durch planerische Umsetzung von raumordnungspolitischen Zielen, zur angestrebten Ordnung des Raumes führen soll (nach Heigl). Im Sprachgebrauch häufig verwechselt oder unklar verwendet! z. B.: Raumordnungsgesetz – Raumplanungsgesetz, …. 5 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Begriffe: • „Örtliche Raumplanung“: Planungstätigkeit auf Basis der Raumordnungsgrund- sätze und der übergeordneten Raumplanungspro- gramme auf KOMMUNALER EBENE (= Gemeinde- oder Stadtgebiet) • „Überörtliche Raumplanung“: Planungstätigkeit, Aufstellung von Raumplanungs- programmen in größeren, den Gemeinden überge- ordneten Planungsbereichen (regionaler*, Landes-*, Bundes-, Europaebene ) (* traditionell „Regional-/Landesplanung“ genannt) • „Raumordnungspolitik“ ist die Summe jener staatlichen Tätigkeiten die zu einer Raumordnung, im Sinne einer Leitbild gerechten Ordnung des Raumes führen soll (nach Heigl) Anmerkung: „Aufstellen von Regeln“, wie Standards, Ziele, Gesetze, sowie Entscheidungen über Maßnahmen, Investitionen z. B. für Infrastruktur u. v. a. m. 6 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Beziehung der Raumplanung zu anderen Fachbereichen • Umsetzungsstrategien, rechtlich definierte Aufstellungsverfahren, Instanzenzüge, Kostenermittlung • Finanzielle Randbedingungen (Handlungsspielraum) • Anforderungen und Planungsunterstützung aus Spezialdisziplinen • Fachspezifische Planungsparameter auf den einzelnen Ebenen • Grundlagenwissen / Planungsinformationen / Gestaltkriterien / Rechtsstruktur (= gesellschaftlicher Konsens) 7 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Notwendigkeit der Raumplanung: • Aufhebung der Disparität im Raum mit dem Ziel des Ausgleichs der Lebensbedingungen • die vordergründigen ökonomischen Interessen entsprechen nicht selbstverständlich den Anforde- rungen der ökologischen und technologischen Zusammenhänge • generell stehen Einzelinteressen dem nachhaltigen Gemeinwohl in Konkurrenz gegenüber (siehe Umweltproblematik; Nachhaltigkeit). • Behebung von Strukturfehlern auf Grund von Versagen der vorhandenen Steuermechanismen 8 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Notwendigkeit der Raumplanung: • Nachjustierung der räumlichen Ordnung auf Grund von Erkenntnissen, neu auftretenden Problemstellungen und (meist daraus folgenden) geänderten gesellschaftlichen Zielvorstellungen • Veränderung der Anforderungen an die Raumstruktur durch Entwicklung - insbesondere in Folge von äußeren Einflüssen • Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren • Ökonomischer Umgang mit Investitionen von öffentlicher und privater Hand durch Koordination und Optimierung • Abstimmung der Raumnutzung auf die Anforderungen des Erhaltens der Umwelt und nicht vermehrbaren Ressourcen Das Ziel eines funktionstüchtigen und ökonomisch vertretbaren Organismus kann unter den widersprüchlichen Randbedingungen nur durch verantwortungsvolle und nachhaltige Planung – unterstützt durch entsprechendes Recht - erreicht werden. 9 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Ausgangspunkt für die Raumplanung: • Disperse Verteilung der Lebensgrundlagen im Raum (nach Qualität und Quantität) ( z. B.: Bodenbonität/Klima; Bodenschätze/Energie; Ausbildungsstand/Know how; Erreichbarkeit, .. etc.) • Unterschiedliches Leistungs- und Wirkungs- vermögen der Einzelnen in der Gemeinschaft • Divergierende Interessen der einzelnen Akteure (Privatpersonen-Wirtschaft; Einzelinteressen – Gemeinwohl = öffentliches Interesse) Unterschiedliche Produktivitäts- und damit Entwicklungs-Chancen der Regionen und der einzelnen Akteure in der Gesellschaft 10 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Auftrag für die Raumplanung: „Schaffung von ausgeglichenen Lebensbedingungen im Rahmen der best. Randbedingungen + Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Raumnutzung“ Ausgleich schaffen durch: • infrastrukturelle Maßnahmen (z. B.: Verkehrsnetz, Energieerzeugung, Rechtssicherheit, ...u. ä. m.) • kompensatorische Maßnahmen (z. B.: gezielte Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Umfeldver- besserung, ... etc.) • Wahrung des Gemeinwohles (Schutz des Rechts und der „berechtigten Interessen“ von Einzelpersonen vor „stärkeren“ Akteuren) • Interessensausgleich (Regelung des Aktionsspielraumes der einzelnen Interessensträger auf Grund des gesellschaftlichen Konsenses) 11 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Ziele und Aufgaben der Raumplanung: Definitionen: • ÖROK 1974: Schaffung oder Bewahrung optimaler Bedingungen für die raumabhängigen Lebensverhältnisse der Menschen durch zielgerichtete räumlich bezogene Maßnahmen der öffentlichen Hand. • STMK. ROG: Planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherheit des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten. * Dabei ist, ausgehend von den gegebenen Strukturverhältnissen, auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die Erfordernisse des Umweltschutzes sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kultu- rellen Bedürfnisse der Bevölkerung und die freie Entfaltung der einzelnen Persönlichkeit in der Gemeinschaft Bedacht zu nehmen. * Nachhaltigkeit: Anwendung von Strategien, die die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gesellschaft im Einklang mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Umwelt sicherstellen (sorgsamer Umgang mit nicht vermehrbarer Ressourcen, Vermeidung bzw. Minimierung der Beeinträchtigungen durch die Raumnutzung, ..... etc.) 12 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Problematik der Raumplanung: • Sich ständig ändernde Randbedingungen • Räumliche Probleme sind einerseits nur in Umrissen erkennbar, andererseits untereinander verwoben (Regelkreis) • Unterschiedliche Interessen • Die Planung greift in private Rechte ein • Begrenztheit der Ressourcen • Die Planung und noch mehr die Umsetzung beansprucht lange Zeiträume • Abhängigkeit einerseits von politischen Entscheidungsträgern, andererseits von privaten Investoren • Die Wirkung ist langfristig und teilweise – de facto - nicht mehr umkehrbar Die Planung zielt auf - physische Elemente und ihre Anordnung, - das Verhalten von Menschen und deren - Wertorientierungen, die meist innerhalb der Gesellschaft unterschiedlich sind 13 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Problematik der Raumplanung: Arbeit in Spannungsfeldern Ziel SOLL-ZUSTAND Finanzierung Durchsetzung PLANUNG Einzelinteressen IST-ZUSTAND POLITIK Ausgangspunkt Entscheidungsträger fachlich strategisch 14 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG Daraus lässt sich ableiten, dass Raumplanung generell: • einen PROZESSHAFTEN Vorgang darstellt, der faktisch nie endet, • eine KOORDINIERENDE Tätigkeit ist, • mit dem Ziel der OPTIMIERUNG von Entwicklung und Schonung von Ressourcen • ständiger PROBLEMANALYSEN, ZIELDISKUSSION und ERFOLGSKONTROLLE bedarf und • nach einem gesicherten RECHTSRAHMEN verlangt. 15 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Anforderungen an die Raumplanung: • Formulierung von RAUMORDNUNGSPOLITISCHEN ZIELVORSTELLUNGEN • Schaffung der GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN für die Planung • Erarbeitung von PLANUNGSGRUNDLAGEN (Raumforschung/Raumbeobachtung) • Erstellung von RAUMORDNUNGSPROGRAMMEN • DURCHFÜHRUNG DER RAUMRELEVANTEN MASZNAHMEN in Übereinstimmung mit raumordnungspolitischen Grundsätzen und den Raumordnungsprogrammen • REGELUNG, BETREUUNG, FÖRDERUNG der Raumplanung • Einflussnahme auf andere Gebietskörperschaften zur KOORDINIERUNG der raumrelevanten MASZNAHMEN bzw. der Abstimmung mit den Raumordnungsprogrammen • Mitwirkung an den Tätigkeiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz • Einflussnahme auf andere, nicht hoheitliche Entscheidungsträger, soweit dies zur Verwirklichung von Raumordungsprogrammen bzw. raumordnungspolitischen Grundsätzen notwendig und möglich ist • KOORDINIERUNG der Planung in BENACHBARTEN PLANUNGSRÄUMEN 16 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG • Was sind die Grundlagen der Raumplanung? Zu klären: • Was ist und wodurch entsteht eine (vorhandene) RAUMSTRUKTUR ? • Welche PRINZIPIEN der GESELLSCHAFTLICHEN RAUMNUTZUNG sind zu erkennen? • Inwieweit und wodurch sind räumliche Strukturen BEEINFLUSSBAR ? 17 Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella
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