VORLESUNG ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - Wintersemester 2014/15 - 1.Vorlesung:Einführung ÖRTLICHERAUMPLANUNG
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1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
VORLESUNG
ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
Wintersemester 2014/15
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung : Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Überblick
– Ablauf / Inhalte der Lehrveranstaltung
– Begriffe
– Notwendigkeit der Planung
– Ziele / Aufgaben in der Raumplanung
– Problematik der Raumplanung
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
Ablauf der Lehrveranstaltung:
TERMINE:
– Vorlesungssheets und Unterlagen im Netz verfügbar:
www.stdb.tugraz.at (Skripten/Oertliche Raumplanung)
– Prüfung: mündlich; Sammeltermin am Ende der LV,
dann nach Vereinbarung.
– Stoff: Vorlesungsinhalt, einschl. Gesetze &
Verordnungen (ROG, BG, BBDV, .. etc.)
– Schwerpunkt: Verständnis der Zusammenhänge; Instrumente
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Inhalte • Grundlegende Begriffe
– Raumordnung/-planung
– Raumstruktur
– Tendenzen der Raumnutzung
• Grundlegende Zusammenhänge
– Randbedingungen/Folgen der Raumnutzung
– Ziele der Raumplanung
– Politische Dimension der Steuerung
– Finanzierung als Rahmen für die Planung
• Planung
– Rechtsvoraussetzungen
– Planungsvoraussetzungen
– Informationsquellen
– Methodik in der Raumplanung
• Instrumentarien auf kommunaler Ebene
– Anforderungen an die Planung/Planungsgrundlagen
– Bearbeitung der Instrumentarien auf Gemeindeebene
– Verfahrenszüge/zuständige Verwaltungseinrichtungen
Hinweis: Geodaten & GIS (SE, WS)/ Bartelme; Überörtl. Raumplanung (VO, SS)/Tischler, Urbane
Prozesse d. Gegenwart (VO, SS)/Dokonal&Melbinger, Soziologie f. Arch. (VO, WS), Reicher 4
Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Grundlegende Begriffe:
• „Raumordnung“: Unter Raumordnung versteht man einerseits die Verteilung und das
Zusammenwirken aller Funktionen, Infrastrukturen und Ressourcen im
Raum (=Raumstruktur) – aber andererseits auch das Fachgebiet, das
sich mit der Verteilung und dem Zusammenwirken der Funktionen,
Infrastrukturen und Ressourcen im Raum, der Analyse des Zustandes,
den Planungszielen und Planungs- bzw. Umsetzungsstrategien und für
die Planung entwickelten Modellen beschäftigt.
• Nach Heigl:
ist der anzustrebende Zustand räumlicher Ordnung, der einem
wertbetonten ORDNUNGSBILD (=Leitbild) entspricht. Daher ist
darunter nicht der Zustand eines bestimmten Gebietes, ungeachtet ob
er einem Ordnungsbild entspricht oder nicht, zu verstehen.
• „Raumplanung“: Ist die „technisch planerische Tätigkeit“, die durch planerische
Umsetzung von raumordnungspolitischen Zielen, zur angestrebten
Ordnung des Raumes führen soll (nach Heigl).
Im Sprachgebrauch häufig verwechselt oder unklar verwendet!
z. B.: Raumordnungsgesetz – Raumplanungsgesetz, ….
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Begriffe:
• „Örtliche Raumplanung“: Planungstätigkeit auf Basis der Raumordnungsgrund-
sätze und der übergeordneten Raumplanungspro-
gramme auf KOMMUNALER EBENE (= Gemeinde-
oder Stadtgebiet)
• „Überörtliche Raumplanung“: Planungstätigkeit, Aufstellung von Raumplanungs-
programmen in größeren, den Gemeinden überge-
ordneten Planungsbereichen (regionaler*, Landes-*,
Bundes-, Europaebene )
(* traditionell „Regional-/Landesplanung“ genannt)
• „Raumordnungspolitik“ ist die Summe jener staatlichen Tätigkeiten die zu
einer Raumordnung, im Sinne einer Leitbild
gerechten Ordnung des Raumes führen soll (nach
Heigl)
Anmerkung: „Aufstellen von Regeln“, wie Standards,
Ziele, Gesetze, sowie Entscheidungen über
Maßnahmen, Investitionen z. B. für Infrastruktur u. v.
a. m.
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Beziehung der Raumplanung
zu anderen Fachbereichen
• Umsetzungsstrategien,
rechtlich definierte
Aufstellungsverfahren,
Instanzenzüge,
Kostenermittlung
• Finanzielle Randbedingungen
(Handlungsspielraum)
• Anforderungen und
Planungsunterstützung aus
Spezialdisziplinen
• Fachspezifische
Planungsparameter auf den
einzelnen Ebenen
• Grundlagenwissen /
Planungsinformationen /
Gestaltkriterien / Rechtsstruktur
(= gesellschaftlicher Konsens)
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Notwendigkeit der Raumplanung:
• Aufhebung der Disparität im Raum
mit dem Ziel des Ausgleichs der
Lebensbedingungen
• die vordergründigen ökonomischen
Interessen entsprechen nicht
selbstverständlich den Anforde-
rungen der ökologischen und
technologischen Zusammenhänge
• generell stehen Einzelinteressen
dem nachhaltigen Gemeinwohl in
Konkurrenz gegenüber (siehe
Umweltproblematik; Nachhaltigkeit).
• Behebung von Strukturfehlern auf
Grund von Versagen der
vorhandenen Steuermechanismen
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Notwendigkeit der Raumplanung:
• Nachjustierung der räumlichen Ordnung auf
Grund von Erkenntnissen, neu auftretenden
Problemstellungen und (meist daraus
folgenden) geänderten gesellschaftlichen
Zielvorstellungen
• Veränderung der Anforderungen an die
Raumstruktur durch Entwicklung -
insbesondere in Folge von äußeren
Einflüssen
• Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren
• Ökonomischer Umgang mit Investitionen
von öffentlicher und privater Hand durch
Koordination und Optimierung
• Abstimmung der Raumnutzung auf die
Anforderungen des Erhaltens der Umwelt
und nicht vermehrbaren Ressourcen
Das Ziel eines funktionstüchtigen und ökonomisch vertretbaren Organismus kann
unter den widersprüchlichen Randbedingungen nur durch verantwortungsvolle und
nachhaltige Planung – unterstützt durch entsprechendes Recht - erreicht werden.
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Ausgangspunkt für die Raumplanung:
• Disperse Verteilung der Lebensgrundlagen im Raum
(nach Qualität und Quantität)
( z. B.: Bodenbonität/Klima; Bodenschätze/Energie;
Ausbildungsstand/Know how; Erreichbarkeit, .. etc.)
• Unterschiedliches Leistungs- und Wirkungs-
vermögen der Einzelnen in der Gemeinschaft
• Divergierende Interessen der einzelnen Akteure
(Privatpersonen-Wirtschaft; Einzelinteressen – Gemeinwohl =
öffentliches Interesse)
Unterschiedliche Produktivitäts- und damit
Entwicklungs-Chancen der Regionen und der
einzelnen Akteure in der Gesellschaft
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Auftrag für die Raumplanung:
„Schaffung von ausgeglichenen Lebensbedingungen im Rahmen der best.
Randbedingungen + Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Raumnutzung“
Ausgleich schaffen durch: • infrastrukturelle Maßnahmen
(z. B.: Verkehrsnetz, Energieerzeugung,
Rechtssicherheit, ...u. ä. m.)
• kompensatorische Maßnahmen
(z. B.: gezielte Förderung von Investitionen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Umfeldver-
besserung, ... etc.)
• Wahrung des Gemeinwohles
(Schutz des Rechts und der „berechtigten Interessen“
von Einzelpersonen vor „stärkeren“ Akteuren)
• Interessensausgleich
(Regelung des Aktionsspielraumes der einzelnen
Interessensträger auf Grund des gesellschaftlichen
Konsenses)
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Ziele und Aufgaben der Raumplanung:
Definitionen:
• ÖROK 1974: Schaffung oder Bewahrung optimaler Bedingungen für die
raumabhängigen Lebensverhältnisse der Menschen durch
zielgerichtete räumlich bezogene Maßnahmen der öffentlichen Hand.
• STMK. ROG: Planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die
nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherheit des
Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten. *
Dabei ist, ausgehend von den gegebenen Strukturverhältnissen,
auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die Erfordernisse des
Umweltschutzes sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
rellen Bedürfnisse der Bevölkerung und die freie Entfaltung der
einzelnen Persönlichkeit in der Gemeinschaft Bedacht zu nehmen.
* Nachhaltigkeit: Anwendung von Strategien, die die weitere wirtschaftliche und soziale
Entwicklung der Gesellschaft im Einklang mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Umwelt
sicherstellen (sorgsamer Umgang mit nicht vermehrbarer Ressourcen, Vermeidung bzw.
Minimierung der Beeinträchtigungen durch die Raumnutzung, ..... etc.)
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Problematik der Raumplanung:
• Sich ständig ändernde Randbedingungen
• Räumliche Probleme sind einerseits nur in
Umrissen erkennbar, andererseits untereinander
verwoben (Regelkreis)
• Unterschiedliche Interessen
• Die Planung greift in private Rechte ein
• Begrenztheit der Ressourcen
• Die Planung und noch mehr die Umsetzung
beansprucht lange Zeiträume
• Abhängigkeit einerseits von politischen
Entscheidungsträgern, andererseits von privaten
Investoren
• Die Wirkung ist langfristig und teilweise – de
facto - nicht mehr umkehrbar
Die Planung zielt auf
- physische Elemente und ihre Anordnung,
- das Verhalten von Menschen und deren
- Wertorientierungen, die meist innerhalb der Gesellschaft unterschiedlich sind
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Problematik der Raumplanung: Arbeit in Spannungsfeldern
Ziel
SOLL-ZUSTAND
Finanzierung
Durchsetzung
PLANUNG
Einzelinteressen
IST-ZUSTAND POLITIK
Ausgangspunkt Entscheidungsträger
fachlich strategisch
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
Daraus lässt sich ableiten, dass Raumplanung generell:
• einen PROZESSHAFTEN Vorgang darstellt, der
faktisch nie endet,
• eine KOORDINIERENDE Tätigkeit ist,
• mit dem Ziel der OPTIMIERUNG von Entwicklung
und Schonung von Ressourcen
• ständiger PROBLEMANALYSEN,
ZIELDISKUSSION und ERFOLGSKONTROLLE
bedarf und
• nach einem gesicherten RECHTSRAHMEN
verlangt.
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Anforderungen an die Raumplanung:
• Formulierung von RAUMORDNUNGSPOLITISCHEN ZIELVORSTELLUNGEN
• Schaffung der GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN für die Planung
• Erarbeitung von PLANUNGSGRUNDLAGEN (Raumforschung/Raumbeobachtung)
• Erstellung von RAUMORDNUNGSPROGRAMMEN
• DURCHFÜHRUNG DER RAUMRELEVANTEN MASZNAHMEN in Übereinstimmung
mit raumordnungspolitischen Grundsätzen und den Raumordnungsprogrammen
• REGELUNG, BETREUUNG, FÖRDERUNG der Raumplanung
• Einflussnahme auf andere Gebietskörperschaften zur KOORDINIERUNG der
raumrelevanten MASZNAHMEN bzw. der Abstimmung mit den
Raumordnungsprogrammen
• Mitwirkung an den Tätigkeiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz
• Einflussnahme auf andere, nicht hoheitliche Entscheidungsträger, soweit dies zur
Verwirklichung von Raumordungsprogrammen bzw. raumordnungspolitischen
Grundsätzen notwendig und möglich ist
• KOORDINIERUNG der Planung in BENACHBARTEN PLANUNGSRÄUMEN
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Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella1. Vorlesung: Einführung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG
• Was sind die Grundlagen der Raumplanung?
Zu klären:
• Was ist und wodurch entsteht eine (vorhandene)
RAUMSTRUKTUR ?
• Welche PRINZIPIEN der GESELLSCHAFTLICHEN
RAUMNUTZUNG sind zu erkennen?
• Inwieweit und wodurch sind räumliche Strukturen
BEEINFLUSSBAR ?
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