Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 34. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 28. August 2021 Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel Geimpft, genesen oder getestet – eins dieser drei G´s soll- te erfüllt sein, wenn man den Bürgerbus nutzen möchte. Der Bürgerbus ist für alle da. Wir fahren innerhalb der Ver- bandsgemeinde Oberes Glantal. Die Fahrten müssen vorher gebucht werden und sind kostenlos. Wir holen an der Haus- tür ab. Das sind die allgemeinen Dinge zum Bürgerbus. In Corona-Zeiten halten wir uns an die Regeln. Dazu muss- ten wir den Betrieb zeitweise komplett einstellen oder die Fahrten schon mal auf medizinische Zwecke reduzieren. Aktuell sind die Regeln so, dass im Bürgerbus Maske ge- tragen werden muss und Personen aus maximal zwei Haushalten gleichzeitig im Bus mitfahren können. Wir ha- ben eine Plexiglasscheibe zwischen Fahrgastraum und Fahrer und Beifahrer. Wir müssen lüften und nach der Fahrt desinfizieren. Wir fahren im Moment wieder alle Ziele in der VG an, also auch zum Einkaufen, zum Friseur, zu den Banken usw usw. Wer geimpft werden möchte, den fahren wir gerne zum Arzt. Die Fahrten zum Impfzentrum nach Kusel haben wir im Juli eingestellt, weil es keine Nachfrage mehr gab und inner- halb der VG zahlreiche Impfangebote für alle bestehen. Wichtig für uns und für unsere Fahrgäste ist die Sicherheit und der Schutz. Darum halten wir uns auch an die 3-G-Re- gel, wie sie eingangs erwähnt ist. Das Bürgerbus-Team ge- hört durchweg der Risikogruppe an. Da wir dennoch das Fahrangebot machen möchten, sind einfache Regeln einzu- halten. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen. Das hat uns in den Sozialen Medien ins Gespräch ge- bracht. Mit falschen oder unvollständigen „Informatio- nen“ hat man das Bürgerbus-Projekt und das ehrenamtli- che Team versucht, in eine Ecke hineinzureden, wo es nicht hingehört. Mit Hinweisen auf das Grundgesetz und die UN-Menschenrechtscharta wollte man unser Corona- Konzept in Frage stellen. Das ist bedauerlich. Darum hier mal aus erster Hand der aktuelle Sachstand. Dann ist es noch wichtig zu wissen, dass die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bür- gerbus ausschließlich vom ganzen Team des Bürgerbus- ses gemeinsam besprochen und getroffen werden. Bisher waren wir gut beraten, die Infektionslage in unserer Region im Auge zu behalten und kurzfristig darauf zu rea- gieren. Unser Corona-Konzept hat sich bisher bewährt und es gibt keinen Grund, davon abzuweichen. Wir hoffen auf Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Bleiben Sie gesund – das wünscht allen Das Team vom Bürgerbus im Oberen Glantal Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse im Oberen Glantal Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Die Fahrten sind für Sie kostenlos Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
Seite 2 AMTSBLATT 28. August 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Eigenbetrieb berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) 06356/1224 Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rufbereitschaft Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Büro- Entstörungsdienst: schaftskonfliktberatung zeiten Probleme bei der Wasserversor- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser - Notruf 112 - Telefon-Nr. für Störungen (staatl. anerkannt) gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten, Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kurberatung Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Zahnärztlicher Notfalldienst: Strom: Telefon 0800/7977777 (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli- tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an APOTHEKEN-NOTDIENST Kuren, Kinder- und Jugenderholun- chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Deutsches Festnetz: gen, Familienerholungen) leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun- Hotline 0180/3319411 Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung genusw.)sorufenSiefürdasGebietder falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Mobilfunknetz: Vertraulich-kostenfrei - auf Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Telefon-Nr.0171/5065303an. Gruppe Kusel. Weitere Information: (max. 0,42 Euro/Min.) Haus der Diakonie Kaiserslautern Bereich Abwasser Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt (Gebiet Süd und Nord): Internet unter www.ilco.de zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Der Notdienst wechselt jeweils mor- in engen sozialen Beziehungen Treten außerhalb der allgemeinen Bü- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking rozeiten Probleme bei der Entwässe- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Tel.: 0631/37108425 rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- auf oder erkennen Sie sonstige Unre- Betreuung und Beratung für Behinder- Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- für bedürftige Menschen in der Ver- tern@diakonie-pfalz.de gelmäßigkeiten in Zusammenhang te sowie therapeutische Versorgung zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - mit der Abwasserbeseitigung oder an nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Ausgabestelle: zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden 06371/934275-276, Fax 06371- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Bereich der Ortsgemeinden: 934424. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Störungen Erdgasversorgung mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Stadtwerke Homburg GmbH Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel Dittweiler und Schönenberg-Kü- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstag 10:00-11:00 Uhr und belberg die Telefon-Nr. 06373 / Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr 66892 Bruchmühlbach-Miesau, 8290320 an (Gebiet Süd). Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Energieberatung-Stadtwerke bis Mittwoch 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Homburg: 06841/694-220 Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, born, Glan-Münchweil., Hensch- Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 Wir sind rund Tierschutzverein im Landkreis Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr tal, Herschweiler-Pettersheim, Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- um die Uhr für Sie erreichbar. Hüffler, Krottelbach, Langenbach, e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde Matzenbach, Nanzdietschweiler, Telefonnummern: Freitag 16.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- Quirbach/Pfalz, Steinbach am 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: Tel.: 0175/4117712 Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Pfalz Kreisverband Kusel Glan, Rehweiler und Wahnwegen VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, die Telefon-Nr. 06383/927681 an Schatzmeister Jutta Keller bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, 66869 Kusel (Gebiet Nord). Tel.: 0160/94838930 Samstag und Sonntag t.weber@vgog.de Telefonische Erreichbarkeit: Sie wollen eine Störung melden? www.tierschutz-kusel.de von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitags geschlossen de Telefonnummer. Der Telefonan- Beratungsstellen im Haus Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz 1. Mittwoch im Monat Servicenach- ruf wird von einer Sprachbox ange- der Diakonie Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. mittag für Arbeitnehmer von 14.00 nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Marktstr. 31 in 66869 Kusel den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: - 17.30 Uhr men sowie Ihre Telefonnummer, un- Tel.-Nr.: 06381/422900 Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- Telefon: 06381/425 044 - 0 ter der Sie erreichbar sind, mit. Fax-Nr.: 06381/4229099 arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Telefax: 06381/425 044 - 29 Nennen Sie uns den festgestellten gebotefürSenioren,Pflegebedürftige E-Mail: kv-kusel@vdk.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Erziehungs- Deutsche Rheuma-Liga und Familien, Unterstützung für Kran- Termin nur nach telefonischer Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- und Familienberatung Arbeitsgemeinschaft Kusel Vereinbarung ße, Hausnummer sowie Gemein- Email: erziehungsberatung.kusel@ ke, Genesende, Behinderte. Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler de). Sie werden umgehend (in der diakonie-pfalz.de Hausnotrufsystem: Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Tel.: 06383/1386 Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas Suchtberatung, Jugend- und Dro- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de ambulanter Pflege- und Betreu- nuten) vom Rufbereitschaftsperso- genberatung, Angehörigenbera- hinderte, Alleinstehende. nal zurückgerufen. Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- tung, Prävention Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Email: fachstellesucht.kus@diako- Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de sel, Gruppenabend im Stadtteilzent- Sozialkaufhaus: Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Die beiden Bürgerbusse fahren wie- rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel. 06373/829992 Fachdienst Glückspielsucht der Dienstag und Donnerstag von Email: fachstellesucht.kus@diako- nerstags von 19:30-21:00 Uhr Geschäftsstelle: Beratung kostenlos und neutral! 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- Trierer Str. 39, Kusel, Pflegerufbereitschaft rund um d. nie-pfalz.de bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Schwangeren- und Schwanger- Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause lefon Montag und Mittwoch von für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: schaftskonfliktberatung 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, (staatlich anerkannt) und deren Kinder: 0631/17000 Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), ANONYM-VERTRAULICH eMail an: buchung@buergerbus-og.de Kusel, Tel. 06381/ 425861 Evangelische - Katholische Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt gebührenfrei - vertraulich Für die Fahrten gilt neben der Masken- Öffentliche Beratungsstelle rund Tel.: 0800/111 0 111 pflicht auch die sogenannte 3G-Regel Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige und Mutter-Kind-Kuren Personen um das Thema Pflege und 0800/111 0 222 (Geimpft, Genesen oder Getestet!) Paulengrunder Straße 7a Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Palliativer Glan-Münchweiler 06384/323 Tel.: 06386/40 40 364 Deutsches Rotes Kreuz Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Initiative des Kreisseniorenrates Kusel und 06386/40 40 073 Kreisverband Kusel e.V. Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Ökumenische Sozialstation Die Beratung erfolgt kostenlos, Trierer Str. 39, 66869 Kusel stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Brücken e.V. Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- neutral und vertraulich Tel: 06381/924615 stein-Miesenbach und Landstuhl Ambulante-Hilfe-Zentrum transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Beratung und Unterstützung Pflegedienst, hauswirtschaftliche reit): DRK-Rettungswache Schönen- AWO Betreuungsverein schwerkranker und sterbender Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Trierer Str. 60, 66869 Kusel Menschen bei Schmerzen und psy- ratung, Service warmer Mittags- Tel.: 06381/993277/78 chosozialen Problemen, Remigius- tisch, Familienpflege. Paulengrun- Email:betreuungsverein-kusel@ bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: der Str. 7a, 66904 Brücken Rettungsdienst/Krankentransport t-online.de 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Telefon: 06386/9219-0 Fax: 06381/993279 sel@caritas-speyer.de Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 www.sozialstation-bruecken.de
9. Januar 28. August2021 9. Januar 2021 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite Seite 333 Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Bekanntmachung Bekanntmachung Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Austausch von Wasseruhren in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal der Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) rückt Frau Birgit Ley (Bündnis90/Die Mit dem Austausch der Wasseruhren für das zungen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Grünen), Altenkirchen, in den Verbandsgemeinderat nach. Frau Jahr 2021 wurde mittlerweile begonnen. steht den Beauftragten ein entsprechendes Zu- Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Die Firma Aquameter, Oststraße 18, 66740 trittsrecht zu (§ 16 bzw. § 27 Allgemeine Was- Glantal Ley wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27. Juli 2021 als Ratsmitglied verpflichtet. Saarlouis, wurde beauftragt, den erforderlichen serversorgungssatzungen). Austausch in den Ortsgemeinden Damit die Mitarbeiter der Firma Aquameter sich Schönenberg-Kübelberg, Breitenbach, Herschweiler-Pettersheim,Schö- gegenüber den betroffenen Eigentümern und Vollzug 17.Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) nenberg-Kübelberg (OT Schönenberg) und Grundstücksnutzern ausweisen können, verfü- 1. August 2021des Baugesetzbuches Teiländerung der (BauGB) Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Waldmohr der ehemaligen gen Verbandsgemeinde Waldmohr diese über eine schriftliche Vollmacht der In 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Vertretung: vorzunehmen. der ehemaligen Verbandsgemeinde Verbandsgemeindewerke Waldmohr Oberes Glantal. gez. DerCharlotte Jentsch, Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden Darlegung des dieOrtsgemeinden In den übrigen Verletzung be- schädigungspflichtigen erfolgt der Aus- Das Personal bean- der lischt, wenn nicht innerhalb vonist Verbandsgemeindewerke Der Verbandsgemeinderat Beigeordnete seiner Sitzung am 13.10.2020hat in Unbeachtlich 1. eine nach §werden 214 Abs. 1 BauGB Darlegung gründenden tausch der des die Verletzung Sachverhalts Wasseruhren be- durchschädigungspflichtigen geltend tragt. Entschädigungsleistungen Personal der im Besitz bean-eines lischt, wennnach drei Jahren mit nicht innerhalb Ablauf Lichtbild von des Kalen- versehenen seiner Sitzung am 13.10.2020 den Feststellungsbeschluss zur 1. 1. beachtliche eine nach § Verletzung 214 Abs. 1der BauGB gründenden dort gemacht Sachverhalts worden geltend sind (§ 215 Verbandsgemeindewerke Abs. Oberestragt. in GeldEntschädigungsleistungen Glantal.sind ab Fälligkeit drei Jahren in mit 2 derjahres, Dienstausweises. nach demAblauf des Kalen- die bezeichne- den Feststellungsbeschluss Teiländerung zur 1. der Gesamtfort- beachtliche bezeichnetenVerletzung der dort Verfahrens- und gemacht 1Die BauGB). worden sind (§ 215 Abs.und Grundstückseigentümer in vom Geld sindwer- Hundert Benutzer ab Fälligkeit über dem mit 2 oder Basiszins- Sollten Fragen derjahres, in dem die ten Vermögensnachteile Unklarheiten bezeichne- eingetre- bzgl. des Zäh- Teiländerung schreibung des der Gesamtfort- Flächennutzungs- bezeichneten Verfahrens- Formvorschriften und und Gem. 1den BauGB). §§ 39 bis 42 gebeten, BauGBden sowohl entste- vom nach satz Hundert Mitarbeitern über § 247 der dem Fir-des Basiszins- ten Bürgerlichen leraustausches ten Vermögensnachteile sind, diekönnen entstehen, Fälligkeit eingetre- Siedes sichAn-ger- Bienenzuchtverein schreibung gemeinde gemeinde des Flächennutzungs- planes der ehemaligen planes derWaldmohr ehemaligen Verbands- 2. Formvorschriften Verbands- gefasst. nach § 214 Abs.und 2. nach §Mängel Der achtliche 214 Abs. 3 BauGB be- Gem. des3Abwägungs- BauGB be- nach hen hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 als ma Aquameter, BauGB entste- satz Beauftragte Entschädigungsansprüche Eintritt gemeindewerke einesOberes Vermögens- Glantal, dernach Gesetzbuchs Gesetzbuchs sen. § 247 Verbands- desneBürgerlichen jährlich jährlich Ist Entschädigung als auch dem zu mitverzin- zu verzin- 1241613 durch ten sind, spruchs der Firma spruchs Abs. – oder die Fälligkeit herbeigeführt Aquameter herbeigeführt 4 BauGB). mit Herrn Michaelwird des06831- wird - Tel. (§ An- 44 (§ 44 Jung, Ver- PlanbereichWaldmohr gefasst.Karte ist beigefügter Der achtliche vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach Eintritt nachteils. Personal Der eines Vermögens- sen. der Entschädigungsbe- Verbandsgemeindewerke, Ist den Übernahme Entschädigung des Zu-Grundstücks durch zu Abs. 4 BauGB). bandsgemeindewerke Oberes Glantal – Tel. Kohlbachtal Planbereich zu zu entnehmen. entnehmen. setzbuch ist Gem. beigefügter Gem.wurden (BauGB) setzbuch (BauGB) Karte wenn § 6 Bauge- § 6 Bauge- vorgangs, die wenn wurden Lan- Jahres sie seit nicht innerhalb eines Bekanntmachung die Flächennutzungsplanes Jahres seit Bekanntmachung nachteils. sie nicht innerhalb eines rechtigte des rechtigte Anspruchs lichkeiten des dass Anspruchs DerGebäude kann tritt in die kann Entschädigungsbe- die Fälligkeit zurdie dadurch und des Fälligkeit Übernahme leisten, notwendigen desder herbeiführen, Durchführung leisten, § 99 Abs. findet findet des Räum- aufGrundstücks die auf die Verzinsung 3 Anwendung Austauschar- zu Schönenberg-Kübelberg, Verzinsung 06373/504254 – in Verbindung setzen. den BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg, 09.01.2021 den Planunterlagen der Unteren schriftlich beiten zudadurch er die Leistung gewähren.herbeiführen, der Entschä- Gemäß den § 4499 Abs. Abs. 3 Anwendung 3 BauGB). Bestimmun- BauGB (§ gez. 09.01.2021 Schönenberg-Kübelberg,Lothschütz im August 2021 Imkerschulung Planunterlagen desplanungsbehördeder„Wintereinfütterung“ Unteren bei Lan- der Flächennutzungsplanes gegenüber der Gemeinde schriftlich unter dass gen erder digung die Leistungbei schriftlich Allgemeinenderdem Entschä- Ent- 44 EinAbs. 3 BauGB). Sven Müller, Entschädigungsanspruch Wasserversorgungssat- gez. er-kaufm. Lothschütz Bürgermeister Werkleiter desplanungsbehörde Kreisverwaltung Kusel zur beiGeneh-der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister Am Kreisverwaltung Donnerstag, migung den vorgelegt. 02.09.2021 Kusel zur Geneh-turen nämlich im einstelligen treffen sich migung Mit die Imker vom am vorgelegt. Schreiben 07. Bienen- DezemberGradbereich liegen, können die hausMit zu einer weiteren Schreiben vom Imkerschu- 07. 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 lung. 2020,Themen: Aktenzeichen FNP-Waldmohr DezemberBienen den Stock zum Abkoten Wintereinfütte- 1. 5/55/610-10 TÄnd.GF-1, hatnicht verlassen. Es ist daher wich- Informationen zum Schulanfang rung, Zahlen, FNP-Waldmohr Fakten1. und Varroa- TÄnd.GF-1, die Untere Landesplanungsbehör- hattig, dass die Insekten keinen an der Grundschule Schönenberg-Kübelberg für das Schuljahr 2021/2022 kontrolle. die Untere de gem. Abs. 1 BauGB, in derDurchfall bekommen, was durch § 6Landesplanungsbehör- Auchdewenn gem. in diesem § der 6 1Jahr in man- Abs.Bekanntmachung BauGB, in derdie Gabe von Sirup gewährleistet Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Der erste Elternabend für die Eltern der Kinder, die in Fassung für die Klassen 2 – 4 ist der erste Schultag nach den diesem Schuljahr die Ganztagsschule in Angebots- chenvom Gebieten Fassung der die 03. November Honigernte (BGBI.I S.wird. Dieser wird von den Immen, Bekanntmachung 2017 sehrvom mager ausgefallen ist,(BGBI.I Sommerferien der 30.08.2021. Der Unterricht be- form besuchen, findet am 02.09.2022 als Videoel- 1728),03.i.V.m. November § 2032017Abs. 3 müs- BauGB S.wie der Nektar im Sommer, umge- ginnt für alle Klassen um 7:50 Uhr und endet für die ternabend statt. Hier wollen wir den Ablauf, die Or- sen 1728), unsere und 1Bienen § i.V.m. wieder Abs.für der§ Landesverordnung 203 den arbeitet, getrocknet und in den 3 BauGB Winter Klasse 2 um 11:50 Uhr und für die Klassen 3 und 4 ganisation und die Angebote der Ganztagsschule übermit und ausreichend §die 1 der Futter ver- Landesverordnung Zuständigkeiten nachWaben eingelagert. um 12:50 Uhr. vorstellen. Nähere Informationen folgen an den ers- sorgt werden. über dem die BauGB Dies(BBauGZustV geschieht nach Zuständigkeiten inRPSoweit so gut. Wer mehr von „un- der 2007) Regel die dem durch BauGB einen speziellen (BBauGZustV RPseren“ Bienen erfahren möchte, Für die Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 die ten beiden Schultagen bzw. auf unserer Homepage 1. Teiländerung der Ge- Ganztagsschule in Angebotsform besuchen, endet dazu. Futtersirup, 2007) diewelcher alsdes 1. Teiländerung samtfortschreibung Ersatz derfürGe-kann gerne einmal bei uns vorbei- Flächen- densamtfortschreibung „gestohlenen“ der Honig des dient. schauen. Alle Veranstaltungen Flächen- der Unterricht um 15:40 Uhr. Während der letzten Ferienwoche ( 23.08. - nutzungsplanes ehemaligen In den ersten beiden Schulwochen werden wieder 27.08.2021) ist das Sekretariat wie folgt geöffnet: Dieser Sirup ist für die nutzungsplanes Verbandsgemeinde Bienen derWaldmohr ehemaligen inge-wie Schulungen, Stammtische der Verbandsgemeinde kühlen Jahreszeit besser Waldmohr ver- ge-und Arbeitseinsätze werden auf die Selbsttestungen in den Klassen stattfinden. Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. In dieser nehmigt. Die Genehmigungsertei- (Stand 29.07.2021) Zeit haben Sie bei Bedarf die Möglichkeit, einen träglich lung als wirdbestimmte nehmigt. Die dunkle, Genehmigungsertei- hiermit gem. § 6 Abs.mi- 5unserer Webseite veröffentlicht: neralhaltige lung wird Waldhonige hiermit gem. aus § 6 Abs. 5www.bienenzuchtverein-kohl- Für unsere Erstklässer beginnt das Schuljahr am Termin mit der Schulleitung zu vereinbaren. BauGB ortsüblich bekannt gege- 31.08.2021 für jede Klasse zur bekannten Zeit auf Am Donnerstag, dem 26.08.2021 können zwischen Spättrachten. Wenn die BauGB ortsüblich ben. Tempera- bekannt gege-bachtal.de ben. dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter in der 13:30-17:00 Uhr die Schulbuchpakete im Mehr- Die 1. Teiländerung der Gesamt- Turnhalle. zweckraum der Grundschule Schönenberg-Kübel- Die 1. Teiländerung des der Gesamt- Verkaufsstellen fortschreibung fortschreibung zungsplanes derdes Flächennut- Flächennut- ehemaligen zungsplanes der Waldmohr, bandsgemeinde ehemaligen wird Ver- Ver- Die Ganztagsschule in Angebotsform startet für die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen am berg abgeholt werden. Wir freuen uns auf das neue Schuljahr und wün- rotebandsgemeinde Waldmohr, wirdPapiersäcke für Bioab- 01.09.2021. schen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start mitRestabfallsäcke der öffentlichen und Bekanntma- Die Fahrkarten werden am 1. Schultag den Eltern der und wünschen uns eine gute Zusammenarbeit. mit derin öffentlichen chung Kraft gesetzt und Bekanntma- kann ab fälle chung bei in Kraft gesetzt und kann ab Buskinder des 1. Schuljahres gegen Unterschrift sofort der Verbandsgemeinde- ausgehändigt. Die Schülerinnen und Schüler der an- Die Schulleitung und das Kollegium der Grundschu- Sollte Ihnen sofort beidas zur Verfügung stehende Volumen des Restmüllgefä- derOberes Verbandsgemeinde- verwaltung Glantal, Rat- deren Klassenstufen erhielten die Fahrkarten schon le Schönenberg-Kübelberg. ßesverwaltung oder der Biotonne Oberes einmal Glantal, nicht ausreichen, können Sie bei folgen- haus Waldmohr, Zimmer Nr. Rat- W1- in der letzten Schulwoche. denhaus Verkaufsstellen Zimmerfür 3,30 € „rote W1- Säcke“ für Restmüll oder Papier- 2.04, Waldmohr, Rathausstraße 14Nr.Wald- säcke für Bioabfälle 2.04, Rathausstraße kaufen. 14 Wald- mohr, zu den allgemeinen Dienst- · Brücken, mohr, zu Glanstraße 12, Wein König zeiten vonden allgemeinen montags Dienst- bis mittwochs · Dunzweiler, zeiten von Hauptstraße montags bis 57, Bäckerei Körbel mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und · Frohnhofen, von 14:00 8.30 UhrSt. Wendeler Str. 12a, Dorfladen von Uhrbis bis 12.00 16.00 UhrUhr,und so- · Glan-Münchweiler, von 14:00 Uhr bis Homburger 16.00 Uhr, Straße so- 5 a, Geschenkscheune Gräbel wie donnerstags von 8.30 Uhr bis · Herschweiler-Pettersheim, wie donnerstags 8.30 Kirchenstr. von14.00 Uhr bis bis 22, Fa. Pfaff Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig? 12.00 Uhr und von Uhr · Krottelbach, 12.00 Uhr Rödelsbachstr. und von 14.00 37,bis Uhr Mohr’s Futtereck 18.00 Uhr und freitags von 8.30 · Schönenberg-Kübelberg, 18.00 Rathausstraße 8, Uhr bisUhr 12.00undUhrfreitags von 8.30 von jedermann Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40 Verbandsgemeindeverwaltung Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann eingesehen werden wochenblatt-reporter.de/zustellung · Steinbach, eingesehen Hauptstraße werden 66 a, Weck & Co. · Wahnwegen, Friedhofstraße 1, Lebensmittel Jürgen Becker · Waldmohr, Rathausstraße 14, Verbandsgemeindeverwaltung 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 28. August 2021 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid der Ortsgemeinde Breitenbach: „Soll der Breitenbacher Gemeindewald weiterhin vom staatlichen Forst betreut und bewirtschaftet werden, anstatt ihn an eine Privatfirma zu verpachten?“ 1. Am Sonntag, dem 26. September 2021, finden sein Wahlrecht/Abstimmungsrecht nicht aus- lar steht im Internet unter www.vgog.de zur Ver- die Wahl des 20. Deutschen Bundestags und in üben kann. fügung. Der Antrag per E-Mail ist zu richten an der Ortsgemeinde Breitenbach gleichzeitig der Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte, die folgende E-Mail-Adresse: wahlen@vgog.de. Bürgerentscheid statt. nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis/Ab- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, Das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeich- stimmungsverzeichnis eingetragen werden und die ein Aufsuchen des Wahlraumes/Abstim- nis für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Börs- die bereits einen Wahlschein/Abstimmungs- mungsraumes nicht oder nur unter nicht zumut- born, Breitenbach, Brücken/Pfalz, Dittweiler, schein und Briefwahlunterlagen/Abstim- baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchweiler, mungsunterlagen beantragt haben, erhalten Antrag noch bis zum Wahltage/Abstimmungs- Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, keine Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbe- tage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, nachrichtigung. Versichert ein Wahlberechtigter/Abstimmungs- Nanzdietschweiler, Ohmbach, Quirn- 4. Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl berechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte bach/Pfalz, Rehweiler, Schönenberg-Kübel- hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 209 Kaisers- Wahlschein/Abstimmungsschein nicht zuge- berg, Steinbach am Glan, Wahnwegen, und der lautern durch Stimmabgabe in einem beliebi- gangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Stadt Waldmohr wird in der Zeit von Montag, 6. gen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises Wahl/der Abstimmung, 12.00 Uhr, ein neuer September 2021, bis Freitag, 10. September oder durch Briefwahl teilnehmen. Wahlschein/Abstimmungsschein erteilt werden. 2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten Wer einen Abstimmungsschein für den Bürger- Nicht in das Wählerverzeichnis/Abstimmungs- (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 entscheid der Ortsgemeinde Breitenbach hat, verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/Ab- Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners- kann an der Abstimmung nur durch Briefwahl stimmungsberechtigte können aus den unter tags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 teilnehmen. 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 5. Einen Wahlschein/Abstimmungsschein erhält den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei- 12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwal- auf Antrag nes/Abstimmungsscheines noch bis zum Wahl- tung Oberes Glantal , - Wahlamt -, Verwaltungs- 5.1. ein in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsver- tage/Abstimmungstage, 15.00 Uhr, stellen. gebäude Rathausstraße 8, 66901 Schönen- zeichnis eingetragener Wahlberechtigter/Ab- Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss berg-Kübelberg, Zimmer 3.03/3.04, für Wahlbe- stimmungsberechtigter, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht rechtigte/Abstimmungsberechtigte zur Ein- 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis/Ab- nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein be- sichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Ein- stimmungsverzeichnis eingetragener Wahlbe- hinderter Wahlberechtigter/Abstimmungsbe- sichtnahme ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlbe- rechtigter/Abstimmungsberechtigter, rechtigter kann sich bei der Antragstellung der rechtigte/Abstimmungsberechtigte kann die a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- Hilfe einer anderen Person bedienen. Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das 6. Ein Wahlberechtigter/Abstimmungsberechtig- Person im Wählerverzeichnis/Abstimmungsver- Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis ter, der im Wege der Briefwahl wählen will, er- zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. So- nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 11 hält im Einzelnen folgende Unterlagen: fern ein Wahlberechtigter/Abstimmungsbe- Abs. 8 Kommunalwahlordnung (bis zum 5. Sep- a) Briefwahl für die Bundestagswahl rechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit tember 2021) oder die Einspruchsfrist gegen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte der Daten von anderen im Wählerverzeich- das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeich- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, nis/Abstimmungsverzeichnis eingetragenen nis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, Personen überprüfen will, hat er Tatsachen § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (bis zum 10. - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Un- September 2021) versäumt hat, Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen richtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der hellroten Wahlbriefumschlag und verzeichnisses/Abstimmungsverzeichnisses Wahl/Abstimmung erst nach Ablauf der An- - ein Merkblatt für die Briefwahl. ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be- tragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlord- b) Briefabstimmung für den Bürgerentscheid steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- nung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder der Ortsgemeinde Breitenbach rechtigten/Abstimmungsberechtigten, für die der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bun- Mit dem grünen Abstimmungsschein für die vor- im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 deswahlordnung / § 13 Abs. 1 Kommunalwahl- stehende Abstimmung erhält der Abstim- Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetra- gesetz entstanden ist, mungsberechtigte gen ist. c) wenn sein Wahlrecht/Abstimmungsrecht im - einen amtlichen grünen Stimmzettel Das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeich- Einspruchsverfahren festgestellt worden und - einen amtlichen grünen Abstimmungsum- nis wird im automatisierten Verfahren geführt. die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh- schlag mit dem Aufdruck „Abstimmungsum- Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtge- lerverzeichnisses/Abstimmungsverzeichnisses schlag für den Bürgerentscheid“ rät möglich. zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung - einen amtlichen mit der Anschrift der Ver- Wählen/Abstimmen kann nur, wer in das Wäh- gelangt ist. bandsgemeindeverwaltung an die der Wahl- lerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis einge- Wahlscheine/Abstimmungsscheine können brief zurückzusenden ist, versehenen hellgrü- tragen ist oder einen Wahlschein/Abstim- von in das Wählerverzeichnis/Abstimmungs- nen Abstimmungsbriefumschlag mit dem Auf- mungsschein hat. verzeichnis eingetragenen Wahlberechtig- druck „Abstimmungsbriefumschlag für den 2. Wer das Wählerverzeichnis/Abstimmungsver- ten/Abstimmungsberechtigten Bürgerentscheid“ zeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr, - ein Merkblatt für die Briefabstimmung für den kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor bei der Verbandsgemeindeverwaltung münd- Bürgerentscheid der Ortsgemeinde Breitenbach der Wahl, spätestens am Freitag, 10. September lich, schriftlich oder elektronisch beantragt wer- Die Abholung von Wahlschein/Abstimmungsschein 2021, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemein- den. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, und Briefwahlunterlagen/Abstimmungsunterlagen deverwaltung Oberes Glantal , - Wahlamt -, Ver- Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumen- für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- waltungsgebäude, Rathausstraße 8, 66901 tierbare elektronische Übermittlung als ge- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorla- Schönenberg-Kübelberg, Zimmer 3.03/3.04 wahrt. ge einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird Einspruch einlegen. Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklä- Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnan- Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte vertritt; rung zur Niederschrift eingelegt werden. schrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor 3. Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte, die Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hin- Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsver- aus soll die Angabe der Wählerverzeichnis/Ab- chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per- zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätes- stimmungsverzeichnis- sowie der Wahlbezirks- son auszuweisen. tens zum Sonntag, 5. September 2021,eine nummer/Abstimmungsbezirksnummer, die der Ein Wahlberechtigter/Abstimmungsberechtigter, der Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbenach- Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbenach- des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung richtigung. richtigung entnommen werden können, erfol- an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich Wer keine Wahlbenachrichtigung/Abstim- gen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterla- zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be- mungsbenachrichtigung erhalten hat, aber gen/Abstimmungsunterlagen an eine von der dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr voll- glaubt, wahlberechtigt/abstimmungsberech- Hauptwohnung abweichende Adresse ge- endet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- wünscht wird, muss auch diese Adresse ange- bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/Ab- verzeichnis/Abstimmungsverzeichnis einle- geben werden. stimmungsberechtigten selbst getroffenen und geäu- gen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformu- ßerten Wahlentscheidung/Abstimmungsentschei-
28. August 2021 AMTSBLATT Seite 5 dung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, stimmungszettel und dem Wahlschein/Abstim- durch Briefwahl/Briefabstimmung an der Bundestag- die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die mungsschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle wahl und dem Bürgerentscheid der Ortsgemeinde selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung absenden, dass der Wahlbrief/Abstimmungsbrief Breitenbach teilnehmen, müssen einen Wahlbrief des Wahlberechtigten/Abstimmungsberechtigten er- dort spätestens am Wahltage/Abstimmungstage bis und einen Abstimmungsbrief absenden. setzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt 18.00 Uhr eingeht. der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Ge- Die Wahlbriefe/Abstimmungsbriefe werden innerhalb Schönenberg-Kübelberg , den 28.08.2021 heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere i.V. gez. Charlotte Jentsch der Hilfeleistung von der Wahl/Abstimmung einer an- Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Beigeordnete deren Person erlangt hat. Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei Bei der Briefwahl/Briefabstimmung muss der Wahl- der auf dem Wahlbrief/Abstimmungsbrief angegebe- berechtigte/Abstimmungsberechtigte den Wahl- nen Stelle abgegeben werden. brief/Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel/Ab- Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte, die Freiwilliges Soziales Jahr IMPRESSUM Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal an der Grundschule Schönenberg – Kübelberg – Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist Teilnehmer (m/w/d) gesucht! Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 – Pfalz Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rhein- IKOKU GmbH Rathausstraße 8, Tel. 06373 504-0. land – Pfalz mit Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bie- Trierer Str. 49-51 tet in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & 66869 Kusel Oberes Glantal im Schuljahr 2021/2022 im Ansprechpartnerin: Frau Dr. Martina Drumm Co. KG Rahmen des CORONA – Aufholprogrammes des Tel: 06381-91753021 Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest Landes Rheinland – Pfalz noch einen weiteren e-mail: martina.drumm@ikoku.de GmbH, Platz zur Leistung eines Freiwilligen Sozialen 67071 Ludwigshafen Jahres (FSJ) an der Grundschule Schönenberg – Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich Kübelberg an. Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@sue- einverstanden, dass die Bewerbungsunterla- Das FSJ beginnt am 01.09.2021 und endet am gen an die Grundschule Schönenberg – Kübel- we.de oder Tel. 0621 572498-40 oder -41. 31.05.2022 (3/4 Stelle). Es richtet sich an Ju- berg weitergeleitet werden. Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich frei- gendliche zwischen 16 und 27 Jahren. tags/ samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung; Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rück- Glantal wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, die sendung der Bewerbungsunterlagen grundsätz- Sozialversicherungsbeiträge werden übernom- Verbandsgemeinde Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 lich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi- men. nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien Exemplare. Ein FSJ dient als Orientierungs- und Entschei- einzureichen. Die Verarbeitung der personenbe- Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvor- dungshilfe für die berufliche Zukunft und kann zogenen Daten richtet sich nach der EU – DSGVO hersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das je- für einige Ausbildungsgänge als Praktikum an- und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer- weils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwal- erkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden von Studienplätzen angerechnet werden. tung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Vertriebs- und nicht erstattet. Die IKOKU GmbH ist anerkannte BITTE BEWERBEN SIE SICH! Beschäftigungsstelle im Freiwilligen Sozialen Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen Interessenten richten ihre vollständige Bewer- Jahr und wird gefördert vom Bundesministerium bezogen werden. bung an: für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat ab sofort eine unbefristete Teilzeit- Wir bieten Ihnen: stelle als Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentli- chen Dienst (TVöD) und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst übliche Sozialleis- Sachbearbeiter/in (m/w/d) tungen. Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. im Schulsekretariat Die Stellenbesetzung erfolgt in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentli- zu besetzen. Die Stelle ist aufgeteilt auf zwei Schulsekretariate der Grundschule chen Arbeitszeit von 14 Stunden und unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit Herschweiler-Pettersheim und der Grundschule Nanzdietschweiler. verteilt sich auf drei Arbeitstage im Wechsel der beiden Grundschulsekretariate. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt be- Ihre wesentlichen Aufgaben: rücksichtigt. · Postorganisation, Terminplanung, Schrift- und Telefonverkehr für die Schulleitung und Schulverwaltung Interessenten richten Ihre Bewerbungen bis spätestens 31.08.2021 unter Beifü- · Arbeit mit dem rheinland-pfälzischen Schulverwaltungsprogramm EDOO.Sys gung der üblichen Unterlagen an die · Erstellen von Statistiken · organisatorische Tätigkeiten und Aktenverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal · Bearbeiten von schülerspezifischen Anträgen, Vorgängen und Listen Fachbereich 1A.2 – Personal · Kontakte zu Eltern, Schulen, Schulträger, Kindertagesstätten, Behörden etc. Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de Sie bringen mit: (bevorzugt als PDF). · Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sekretariats- oder Verwaltungsbereich, vorzugsweise als Verwaltungsfachange- Für Rückfragen steht Ihnen Herr Weber (Tel. 06373/504-201) gerne zur Verfügung. stellte/r, Kauffrau /-mann für Bürokommunikation oder eine gleichwertige Berufsausbildung im verwaltenden/kaufmännischen Bereich. Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen · sehr gute Ausdrucksform in Wort und Schrift, sehr gute Deutschkenntnisse grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- · sicheres und freundliches Auftreten, gute Kommunikationsfähigkeit bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezoge- · Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft nen Bewerberdaten richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzge- · Freude am Umgang mit Kindern und jungen Erwachsenen setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. · eigenständiges Arbeiten und sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Office- Anwendungen (Word, Excel, Power Point, Outlook) Schönenberg-Kübelberg, den 12.08.2021 · gutes Stressmanagement i. V. gez. Charlotte Jentsch Beigeordnete
Seite 6 AMTSBLATT 28. August 2021 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Ausbildungsplatz 2022 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht ab Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal entstand am 01.01.2017 durch die freiwillige Fusion der sofort ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr. Im gesamten Verbandsgemeindegebiet leben etwa 29.000 Einwohner in 23 Ortsgemeinden. Die Mitarbeiter/innen (m/w/d) Verbandsgemeinde beschäftigt rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Be- im Sozial- und Erziehungsdienst rufsbildern. Unser Verwaltungssitz befindet sich in Schönenberg-Kübelberg. Wir sind eine junge, aufstrebende Verwaltung und bieten gute Perspektiven im Anschluss an die Berufsausbildung. als Springerkräfte In Waldmohr betreiben wir ein Warmfreibad mit ansprechender parkähnlicher Außenanlage, Kin- die vertretungsweise in den Kindertagesstätten unserer Orts- derspielplatz, Beachvolleyballfeld u.v.m. Das Bad bietet ein Kinderplanschbecken, ein Nicht- gemeinden und in der Ganztagsbetreuung oder im Ferienpro- schwimmerbecken mit Riesenwasserrutsche sowie ein Schwimmerbecken mit olympischen Ma- gramm unserer Grundschulen eingesetzt werden. Die regelmä- ßen inkl. 3- bzw. 5-Meter-Sprungturm. Badespaß für alle Generationen. ßige wöchentliche Arbeitszeit kann vereinbart werden im Rah- men von 19,5 bis 25,0 Stunden. Die Stellen sind unbefristet zu Wir suchen zum 01.08.2022 eine/n besetzen. Auszubildende/n für den Beruf Voraussetzung für die Einstellung ist eine erfolgreiche Ausbil- der/des Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) dung als staatlich anerkannte/r Erzieher/Erzieherin oder zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin bzw. Kinderpfle- ger/ Kinderpflegerin. Alternativ suchen wir auch Personen aus arbeitsfeldrelevanten Berufen (wie z. B. Kinderkrankenpfleger/in), verbunden mit der Bereitschaft die Kita-Basisqualifizierung zu absolvieren. Wir suchen engagierte Persönlichkeiten, die zeitlich flexibel und mobil sind (eigener Pkw wird benötigt). Die Fahrtauslagen für die Fahrten zwischen den wechselnden Einsatzstellen wer- den erstattet. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertra- ges für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die 3jährige Ausbildung findet im Freibad in Waldmohr und im Rahmen des Ausbildungsplanes Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eig- auch in benachbarten Hallenbädern statt. Die schulische Ausbildung erfolgt in Blockunterricht in nung bevorzugt berücksichtigt. der Berufsschule in Trier. Neben einem soliden Schulabschluss (mind. Hauptschulabschluss) benötigst Du eine gute kör- Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen perliche Konstitution und ein hohes Maß an Verantwortung, denn gefährliche Situationen müs- sen rechtzeitig erkannt und ggfs. auch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt Unterlagen bis spätestens 03.09.2021 an die werden. Die Bedienung der Bädertechnik erfordert außerdem handwerkliches Geschick. Und du solltest Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und gute Umgangsfor- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal men mitbringen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt Fachbereich 1A 1.2 – Personal berücksichtigt. Rathausstr. 8 66901 Schönenberg-Kübelberg Haben wir Dein Interesse geweckt? oder per Email an Dann richte bitte Deine aussagefähige Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen an: bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF) Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Sachgebiet Personal Rathausstr. 8 Für Fragen oder nähere Informationen zum Springerprojekt der 66901 Schönenberg-Kübelberg VG Oberes Glantal steht Ihnen Frau Melanie Göddel (Tel. oder per Email an bewerbung@vgog.de 06373/504-140) gerne zur Verfügung. (bevorzugt im PDF-Format). Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Be- werbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten Bei Fragen stehen Herr Heiko Kopp (Tel. 06373/504-195) oder Schwimmmeister Jörg Freiler (Tel. daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Foli- 06373/8917134) gerne zur Verfügung. en einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Da- ten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdaten- Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich schutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzu- werden nicht erstattet. reichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdaten-schutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Schönenberg-Kübelberg, im August 2021 gez. Christoph Lothschütz Schönenberg-Kübelberg, im Juli 2021 Bürgermeister gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister Grundschule Brücken Das Friedhofsamt informiert Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, schon ist es wieder soweit: das neue Schuljahr beginnt. über ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll: Der Unterricht für die 2. bis 4. Klassen beginnt wieder am Montag, 30.08.21 um 7.50 Uhr. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den zungsberechtigten keine Trennung vornehmen und Für die Erstklässler beginnt die Schule am Dienstag, 31.08.2021 um Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Obe- die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der 8.30 Uhr mit einem Gottesdienst auf dem Schulhof. Der Unterricht en- res Glantal werden dringend gebeten, den bei der Entsorgung leisten müssen. Wir bitten Sie, Ihrer det um 11.50 Uhr. Grabpflege entstehenden Müll ordnungsgemäß zu Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Tren- Wir freuen uns auf den Start ins neue Schuljahr und auf eine gute Zu- trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/or- nung bei der Müllentsorgung vorzunehmen. sammenarbeit. ganische Müll soll bitte in den ebenfalls bereitge- Vielen Dank! stellten Restmüllbehälter entsorgt werden. Rektorin S. Borst Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nut- Ihre Friedhofsverwaltung und Kollegium
28. August 2021 AMTSBLATT Seite 7 9. Projektaufruf zur Einreichung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal Vereine, Initiativen, NGO sowie Privatpersonen erhalten in Form von Projektaufru- Förderablauf: fen die Möglichkeit, „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ bei der LAG Westrich-Glan- Nach der Auswahlsitzung werden alle lokalen Akteure, die eine Projektbeschrei- tal einzureichen und eine LEADER-Förderung zu erhalten. bung eingereicht haben, über das Ergebnis informiert. Wurde das Projekt zur För- Für den 9. Projektaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ gelten die folgenden derung ausgewählt, schließen die LAG und der Akteur eine Zielvereinbarung, die Rahmenbedingen: alle Rahmenbedingung der Förderung regelt. Der Akteur geht in Vorleistung und bekommt nach Abgabe eines Durchführungsberichts die vereinbarten Kosten von der LAG erstattet. Ansprechpartner/in für Rückfragen: Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um LEADER, die Projektkonzeption, -för- derung und -abwicklung ist die LEADER-Regionalmanagerin Frau Rocío Fernan- dez-Suarez (Tel.:06302/9239-23, E-Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de). Das Regionalmanagement ist werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Der LAG Westrich-Glantal e.V. bittet um Beachtung, dass nur vollständig und kor- rekt ausgefüllte Projektbeschreibungen inklusive aller nötigen Anlagen in die Pro- jektauswahl einbezogen werden können! Weitere Informationen: Weitere wichtige Informationen, die lokale Akteure bei der Einreichung seines Projektsteckbriefs unterstützen, sind auf der Website www.westrich-glantal.de der LAG Westrich-Glantal zu finden. Dazu gehören: • Karte der LEADER-Region Westrich-Glantal: Nur in den aufgeführten Gemeinden können Projekte umgesetzt werden. Ausnahmeregelungen sind möglich, bitte kontaktieren Sie hierzu vorab das Regionalmanagement. Bitte beachten Sie folgende weitere Hinweise: • Lokale Ländliche Entwicklungsstrategie der LAG Westrich-Glantal: Hier werden • Es muss ein konkreter Projektträger benannt werden alle thematischen Bereiche beschrieben, in denen Projekte mit einer LEADER- • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein Förderung umgesetzt werden können. • Es ist eine Förderung von 2.000 € bzw. 3.000 € möglich (gültig ab 26.01.2021)1 • Projektbeschreibung für Bürgerprojekte in der LAG Westrich-Glantal: Diese ist in • Projektträger können pro Förderperiode max. fünf Mal eine Förderung über Ehrenamtliche Bürgerprojekte erhalten (gültig ab 26.01.2021)1 ausgefüllter Form zum oben genannten Stichtag bei den oben genannten • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt Adressen einzureichen, inkl. aller nötigen Unterlagen. • Das Projekt muss bis zum 31.10.2021 umgesetzt und abgerechnet worden sein • Checkliste zur Projektauswahl: Auf diesem Weg kann sich der Projektträger Themenbereiche: informieren, anhand welcher Kriterien sein Projekt vom LAG-Vorstand bewertet Ehrenamtliche Bürgerprojekte können, nach den Regelungen der LAG Westrich- wird und entsprechende Bezüge in seine Projektbeschreibung aufnehmen. Glantal, zu allen drei Handlungsfeldern der LILE einen Beitrag leisten. Die Hand- • Anhang 1 der Vereinssatzung: Das Dokument fasst zusammen, aus welchen lungsfelder lauten: Personen sich der LAG-Vorstand zusammensetzt. • Nachhaltiges Wirtschaften vor Ort • Leben in zukunftsfähigen Gemeinden • Naturnahe Erholung aktiv gestalten Näheres zu den Handlungsfeldern ist in der regionalen Strategie (LILE) auf den Seiten 33 bis 47 nachzulesen. Die LILE ist auf der Website www.westrich-glan- tal.de unter Downloads zu finden. Auswahlkriterien: Der Vorstand des LAG Westrich-Glantal e.V. stellt das Entscheidungsgremium dar, das über die Förderwürdigkeit aller eingereichten Bürgerprojekte entscheidet. Durch die Verfügung über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl der Vorhaben anhand einer Checkliste verpflichtet. Die Checkliste ist ebenfalls auf der Website der LAG Westrich-Glantal einsehbar oder kann beim Regionalma- nagement angefragt werden. Öffentliche Mahnung Verbandsgemeindekasse – als Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal Standort S3 – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg- Kübelberg Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass bis zum Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide. Manche Bescheide (z.B. Abgabenbescheid – Grundsteuer) haben eine Dauer- 15.08.2021 wirksamkeit, d.h. die 2017, 2018, 2019 oder 2020 ergangenen Bescheide gelten möglicherweise weiterhin und sind auch dieses Jahr zu beachten (Zahlungsanfor- sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben und privatrechtliche Forderungen, wie derung für kommende Jahre, Seite 2). z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Kinder- Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten. gartenbeiträge, Mieten und Pachten,……..etc. fällig waren. Sollten Sie noch nicht alle geschuldeten Beträge beglichen haben, werden Sie ge- Schönenberg-Kübelberg, den 19.08.2021 beten die Verbandsgemeindekasse Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen. gez. Feller, Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen (Kassenverwalter) werden. Schalten Sie eine Anzeige! Melden Sie sich bei uns unter 06381 86 22, anz-kus@suewe.de www.wochenblatt-reporter.de
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