Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...

 
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Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 34. Woche -                                     der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
28. August 2021

                                  Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel

Geimpft, genesen oder getestet – eins dieser drei G´s soll-
te erfüllt sein, wenn man den Bürgerbus nutzen möchte.
Der Bürgerbus ist für alle da. Wir fahren innerhalb der Ver-
bandsgemeinde Oberes Glantal. Die Fahrten müssen vorher
gebucht werden und sind kostenlos. Wir holen an der Haus-
tür ab. Das sind die allgemeinen Dinge zum Bürgerbus.
In Corona-Zeiten halten wir uns an die Regeln. Dazu muss-
ten wir den Betrieb zeitweise komplett einstellen oder die
Fahrten schon mal auf medizinische Zwecke reduzieren.
Aktuell sind die Regeln so, dass im Bürgerbus Maske ge-
tragen werden muss und Personen aus maximal zwei
Haushalten gleichzeitig im Bus mitfahren können. Wir ha-
ben eine Plexiglasscheibe zwischen Fahrgastraum und
Fahrer und Beifahrer. Wir müssen lüften und nach der
Fahrt desinfizieren.
Wir fahren im Moment wieder alle Ziele in der VG an, also
auch zum Einkaufen, zum Friseur, zu den Banken usw usw.
Wer geimpft werden möchte, den fahren wir gerne zum Arzt.
Die Fahrten zum Impfzentrum nach Kusel haben wir im Juli
eingestellt, weil es keine Nachfrage mehr gab und inner-
halb der VG zahlreiche Impfangebote für alle bestehen.
Wichtig für uns und für unsere Fahrgäste ist die Sicherheit
und der Schutz. Darum halten wir uns auch an die 3-G-Re-
gel, wie sie eingangs erwähnt ist. Das Bürgerbus-Team ge-
hört durchweg der Risikogruppe an. Da wir dennoch das
Fahrangebot machen möchten, sind einfache Regeln einzu-
halten. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen.
Das hat uns in den Sozialen Medien ins Gespräch ge-
bracht. Mit falschen oder unvollständigen „Informatio-
nen“ hat man das Bürgerbus-Projekt und das ehrenamtli-
che Team versucht, in eine Ecke hineinzureden, wo es
nicht hingehört. Mit Hinweisen auf das Grundgesetz und
die UN-Menschenrechtscharta wollte man unser Corona-
Konzept in Frage stellen.
Das ist bedauerlich. Darum hier mal aus erster Hand der
aktuelle Sachstand. Dann ist es noch wichtig zu wissen,
dass die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bür-
gerbus ausschließlich vom ganzen Team des Bürgerbus-
ses gemeinsam besprochen und getroffen werden.
Bisher waren wir gut beraten, die Infektionslage in unserer
Region im Auge zu behalten und kurzfristig darauf zu rea-
gieren. Unser Corona-Konzept hat sich bisher bewährt und
es gibt keinen Grund, davon abzuweichen. Wir hoffen auf
Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.

Bleiben Sie gesund – das wünscht allen
Das Team vom Bürgerbus im Oberen Glantal

                         Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
                                              Bürgerbusse im Oberen Glantal
 Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde.
                   Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108
                         eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                             Die Fahrten sind für Sie kostenlos
      Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
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                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Rufbereitschaft der                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                                                                  und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                   serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                                                                                                         Eigenbetrieb
                                          berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de     Wasser | Abwasser                        Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Bereich Wasser                           19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                (VG Oberes Glantal)                      06356/1224
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal          Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           Treten außerhalb der allgemeinen Büro-
                                          Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   zeiten Probleme bei der Wasserversor-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 - Notruf 112 -                           Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten,       Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe-     woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun-   Hotline 0180/3319411
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 genusw.)sorufenSiefürdasGebietder
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              Verbandsgemeinde Oberes Glantal die      Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             Telefon-Nr.0171/5065303an.               Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          Bereich Abwasser                         Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          (Gebiet Süd und Nord):                   Internet unter www.ilco.de
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Treten außerhalb der allgemeinen Bü-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              rozeiten Probleme bei der Entwässe-      Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                       rung (Verstopfungen, Rückstau usw.)      Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    auf oder erkennen Sie sonstige Unre-     Betreuung und Beratung für Behinder-
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    gelmäßigkeiten in Zusammenhang           te sowie therapeutische Versorgung
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  mit der Abwasserbeseitigung oder an      nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
                                                                                                                             Gewässern (z.B. Gewässerverschmut-       66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym
                                           Ausgabestelle:                                                                    zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden         06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                       Bereich der Ortsgemeinden:               934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                    * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                   Störungen Erdgasversorgung
                                                                                                                               mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,        Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel             Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                            Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
                                           Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                    belberg die Telefon-Nr. 06373 /        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr                                             66892 Bruchmühlbach-Miesau,                 8290320 an (Gebiet Süd).
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                                  Energieberatung-Stadtwerke
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                       * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-         Homburg: 06841/694-220
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              born, Glan-Münchweil., Hensch-
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund                                                    Tierschutzverein im Landkreis Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                         tal, Herschweiler-Pettersheim,
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        um die Uhr für Sie erreichbar.              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                           Matzenbach, Nanzdietschweiler,         Telefonnummern:
Freitag                      16.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                Quirbach/Pfalz, Steinbach am           1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                                                                Tel.: 0175/4117712
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Pfalz Kreisverband Kusel                    Glan, Rehweiler und Wahnwegen
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Geschäftsstelle Lehnstraße 34,              die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Schatzmeister Jutta Keller
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 (Gebiet Nord).                         Tel.: 0160/94838930
Samstag und Sonntag                        t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:              Sie wollen eine Störung melden?          www.tierschutz-kusel.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Dann wählen Sie die entsprechen-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Freitags geschlossen                      de Telefonnummer. Der Telefonan-          Beratungsstellen im Haus
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-         ruf wird von einer Sprachbox ange-        der Diakonie
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               men sowie Ihre Telefonnummer, un-         Tel.-Nr.: 06381/422900
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                ter der Sie erreichbar sind, mit.         Fax-Nr.: 06381/4229099
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               Nennen Sie uns den festgestellten
                                           gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem        Erziehungs-
Deutsche Rheuma-Liga                       und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-          und Familienberatung
Arbeitsgemeinschaft Kusel                                                          Vereinbarung                              ße, Hausnummer sowie Gemein-              Email: erziehungsberatung.kusel@
                                           ke, Genesende, Behinderte.
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler                                                                                        de). Sie werden umgehend (in der          diakonie-pfalz.de
                                           Hausnotrufsystem:                                                                 Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-
Tel.: 06383/1386                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                           Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de                                                    ambulanter Pflege- und Betreu-            nuten) vom Rufbereitschaftsperso-         genberatung, Angehörigenbera-
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                         nal zurückgerufen.
                                           Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-                                                  tung, Prävention
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt                                                   Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            Bürgerbusse im Oberen Glantal              nie-pfalz.de
sel, Gruppenabend im Stadtteilzent-        Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,      Die beiden Bürgerbusse fahren wie-
rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                                                                   Fachdienst Glückspielsucht
                                                                                                                            der Dienstag und Donnerstag von            Email: fachstellesucht.kus@diako-
nerstags von 19:30-21:00 Uhr               Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!          8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                    nie-pfalz.de
                                                                                                                            bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te-           Schwangeren- und Schwanger-
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      lefon Montag und Mittwoch von
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                                                              schaftskonfliktberatung
                                                                                                                            14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108,          (staatlich anerkannt)
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       eMail an: buchung@buergerbus-og.de
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische                                                          Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                                                            oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Die Fahrten sind für Sie kostenlos
                                                                                                                                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich               Für die Fahrten gilt neben der Masken-
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     pflicht auch die sogenannte 3G-Regel       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                                                                 und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222                       (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                                                                     Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung          Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323      Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Beratungsdienst Kusel-Altenglan,
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.                   Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-         Ökumenische Sozialstation
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-         Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein-Miesenbach und Landstuhl            Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         Beratung und Unterstützung                Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      schwerkranker und sterbender              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              Menschen bei Schmerzen und psy-           ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     chosozialen Problemen, Remigius-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               06381/9961147. Email: hospiz.ku-          Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         sel@caritas-speyer.de                     Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                                                            www.sozialstation-bruecken.de
Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
9. Januar
28. August2021
9. Januar  2021
          2021
                                                                                            AMTSBLATT
                                                                                            AMTSBLATT                                                                                               Seite
                                                                                                                                                                                                    Seite 333
                                                                                                                                                                                                    Seite

                                           Verbandsgemeinde
                                           Verbandsgemeinde Oberes
                                                              Oberes Glantal
                                                                      Glantal
                              Gemeinsame
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                         Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

    Hinweis
    Hinweis     für
                für    alle
                       alle    amtlichen
                               amtlichen        Bekanntmachungen
                                                Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                   gemäß      §
                                                                                              §   27
                                                                                                  27    aa VwVfG
                                                                                                            VwVfG
       Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
              Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                         www.vgog.de abrufbar
                                                         www.vgog.de abrufbar

 Bekanntmachung                                                                        Bekanntmachung
    Öffentliche
    Öffentliche Bekanntmachung
                Bekanntmachung der
                                                                                       Austausch von Wasseruhren in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

                               der
 Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Andreas Hartenfels
 (Bündnis 90/Die Grünen) rückt Frau Birgit Ley (Bündnis90/Die                    Mit dem Austausch der Wasseruhren für das zungen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal,
 Grünen), Altenkirchen, in den Verbandsgemeinderat nach. Frau                    Jahr 2021 wurde mittlerweile begonnen.                          steht den Beauftragten ein entsprechendes Zu-

    Verbandsgemeinde
    Verbandsgemeinde Oberes
                      Oberes Glantal
                                                                                 Die Firma Aquameter, Oststraße 18, 66740 trittsrecht zu (§ 16 bzw. § 27 Allgemeine Was-

                             Glantal
 Ley wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.
 Juli 2021 als Ratsmitglied verpflichtet.                                        Saarlouis, wurde beauftragt, den erforderlichen serversorgungssatzungen).
                                                                                 Austausch in den Ortsgemeinden                                  Damit die Mitarbeiter der Firma Aquameter sich
 Schönenberg-Kübelberg,                                                          Breitenbach, Herschweiler-Pettersheim,Schö- gegenüber den betroffenen Eigentümern und
    Vollzug
 17.Vollzug
                 des Baugesetzbuches (BauGB)                                     nenberg-Kübelberg (OT Schönenberg) und Grundstücksnutzern ausweisen können, verfü-
    1.
      August 2021des Baugesetzbuches
        Teiländerung         der                  (BauGB)
                                   Gesamtfortschreibung              des     Flächennutzungsplanes
                                                                                 Waldmohr                            der ehemaligen gen          Verbandsgemeinde                Waldmohr
                                                                                                                                                      diese über eine schriftliche        Vollmacht der
 In 1.  Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes
    Vertretung:                                                                  vorzunehmen.                        der ehemaligen Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                 Verbandsgemeindewerke Waldmohr  Oberes Glantal.
 gez.
    DerCharlotte   Jentsch,
         Verbandsgemeinderat     hat in Unbeachtlich werden                     Darlegung    des dieOrtsgemeinden
                                                                                 In den übrigen        Verletzung be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                         erfolgt der Aus- Das Personal    bean- der
                                                                                                                                                                  lischt,  wenn nicht innerhalb vonist
                                                                                                                                                                      Verbandsgemeindewerke
    Der  Verbandsgemeinderat
 Beigeordnete
    seiner  Sitzung am 13.10.2020hat in Unbeachtlich
                                         1. eine nach §werden
                                                          214 Abs. 1 BauGB Darlegung
                                                                                gründenden
                                                                                 tausch der  des   die Verletzung
                                                                                                Sachverhalts
                                                                                                  Wasseruhren       be-
                                                                                                                    durchschädigungspflichtigen
                                                                                                               geltend   tragt.   Entschädigungsleistungen
                                                                                                                            Personal      der im Besitz   bean-eines
                                                                                                                                                                  lischt,  wennnach
                                                                                                                                                                  drei Jahren
                                                                                                                                                                        mit       nicht  innerhalb
                                                                                                                                                                                     Ablauf
                                                                                                                                                                               Lichtbild             von
                                                                                                                                                                                             des Kalen-
                                                                                                                                                                                             versehenen
    seiner  Sitzung am 13.10.2020
    den Feststellungsbeschluss    zur 1. 1. beachtliche
                                            eine nach § Verletzung
                                                          214 Abs. 1der
                                                                      BauGB     gründenden
                                                                         dort gemacht           Sachverhalts
                                                                                           worden              geltend
                                                                                                     sind (§ 215
                                                                                 Verbandsgemeindewerke             Abs.
                                                                                                                   Oberestragt.
                                                                                                                         in  GeldEntschädigungsleistungen
                                                                                                                            Glantal.sind ab Fälligkeit            drei Jahren in
                                                                                                                                                          mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                 Dienstausweises.              nach
                                                                                                                                                                                  demAblauf  des Kalen-
                                                                                                                                                                                         die bezeichne-
    den  Feststellungsbeschluss
    Teiländerung                  zur 1.
                      der Gesamtfort-       beachtliche
                                            bezeichnetenVerletzung   der dort
                                                            Verfahrens-   und gemacht
                                                                                1Die
                                                                                   BauGB). worden sind (§ 215 Abs.und
                                                                                      Grundstückseigentümer              in
                                                                                                                         vom Geld   sindwer-
                                                                                                                               Hundert
                                                                                                                            Benutzer       ab Fälligkeit
                                                                                                                                          über  dem       mit 2 oder
                                                                                                                                                      Basiszins-
                                                                                                                                                 Sollten  Fragen  derjahres,  in dem die
                                                                                                                                                                  ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                         Unklarheiten        bezeichne-
                                                                                                                                                                                               eingetre-
                                                                                                                                                                                           bzgl. des Zäh-
    Teiländerung
    schreibung des der      Gesamtfort-
                      Flächennutzungs-      bezeichneten Verfahrens-
                                            Formvorschriften  und         und Gem.
                                                                                1den
                                                                                   BauGB).
                                                                                       §§ 39 bis 42
                                                                                       gebeten,        BauGBden
                                                                                                    sowohl     entste-   vom nach
                                                                                                                         satz  Hundert
                                                                                                                    Mitarbeitern          über
                                                                                                                                      § 247
                                                                                                                                     der        dem
                                                                                                                                           Fir-des    Basiszins- ten
                                                                                                                                                   Bürgerlichen
                                                                                                                                                 leraustausches   ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                       sind, diekönnen
                                                                                                                                                                    entstehen,      Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                                             Siedes
                                                                                                                                                                                                 sichAn-ger-
Bienenzuchtverein
    schreibung
    gemeinde
    gemeinde
                 des Flächennutzungs-
    planes der ehemaligen
    planes  derWaldmohr
                ehemaligen
                             Verbands- 2. Formvorschriften
                             Verbands-
                           gefasst.
                                            nach § 214 Abs.und
                                         2. nach §Mängel
                                    Der achtliche    214 Abs.
                                                                3 BauGB be- Gem.
                                                            des3Abwägungs-
                                                                  BauGB be- nach
                                                                                hen
                                                                                hen
                                                                                       §§Entschädigungsansprüche
                                                                                           39 bis 42 als
                                                                                 ma Aquameter,         BauGB   entste- satz
                                                                                                            Beauftragte
                                                                                         Entschädigungsansprüche
                                                                                        Eintritt
                                                                                 gemeindewerke    einesOberes
                                                                                                          Vermögens-
                                                                                                                 Glantal,
                                                                                                                           dernach
                                                                                                                         Gesetzbuchs
                                                                                                                         Gesetzbuchs
                                                                                                                         sen.
                                                                                                                                      § 247
                                                                                                                                Verbands-     desneBürgerlichen
                                                                                                                                           jährlich
                                                                                                                                           jährlich
                                                                                                                                Ist Entschädigung
                                                                                                                            als auch     dem
                                                                                                                                                     zu
                                                                                                                                                      mitverzin-
                                                                                                                                                     zu verzin-
                                                                                                                                                 1241613  durch
                                                                                                                                                                  ten  sind,
                                                                                                                                                                  spruchs
                                                                                                                                                           der Firma
                                                                                                                                                                  spruchs
                                                                                                                                                                  Abs.
                                                                                                                                                             – oder
                                                                                                                                                                              die Fälligkeit
                                                                                                                                                                            herbeigeführt
                                                                                                                                                                          Aquameter
                                                                                                                                                                            herbeigeführt
                                                                                                                                                                        4 BauGB).
                                                                                                                                                                      mit   Herrn   Michaelwird
                                                                                                                                                                                                des06831-
                                                                                                                                                                                             wird
                                                                                                                                                                                          - Tel.   (§ An-
                                                                                                                                                                                                       44
                                                                                                                                                                                                   (§ 44
                                                                                                                                                                                               Jung,   Ver-
    PlanbereichWaldmohr    gefasst.Karte
                  ist beigefügter   Der achtliche
                                         vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach            Eintritt
                                                                                nachteils.
                                                                                 Personal    Der  eines   Vermögens- sen.
                                                                                             der Entschädigungsbe-
                                                                                                  Verbandsgemeindewerke,        Ist den
                                                                                                                         Übernahme     Entschädigung
                                                                                                                                         des
                                                                                                                                          Zu-Grundstücks  durch
                                                                                                                                                              zu Abs. 4 BauGB).
                                                                                                                                                 bandsgemeindewerke          Oberes Glantal – Tel.
Kohlbachtal
    Planbereich
    zu
    zu
        entnehmen.
        entnehmen.
    setzbuch
                  ist Gem.
                      beigefügter
                      Gem.wurden
                (BauGB)
    setzbuch (BauGB)
                                  Karte wenn
                            § 6 Bauge-
                            § 6 Bauge-
                                         vorgangs,
                                     die wenn
                           wurden Lan-
                                         Jahres sie
                                                 seit nicht innerhalb eines
                                                       Bekanntmachung
                                     die Flächennutzungsplanes
                                         Jahres seit Bekanntmachung
                                                                                nachteils.
                                                sie nicht innerhalb eines rechtigte
                                                                          des rechtigte
                                                                                Anspruchs
                                                                                 lichkeiten
                                                                          des dass
                                                                                Anspruchs
                                                                                             DerGebäude
                                                                                            kann
                                                                                 tritt in die
                                                                                            kann
                                                                                                  Entschädigungsbe-
                                                                                                   die Fälligkeit
                                                                                                zurdie
                                                                                              dadurch
                                                                                                              und des
                                                                                                        Fälligkeit
                                                                                                                         Übernahme
                                                                                                                         leisten,
                                                                                                                    notwendigen
                                                                                                                    desder
                                                                                                        herbeiführen,
                                                                                                     Durchführung        leisten,
                                                                                                                         § 99  Abs.
                                                                                                                                   findet
                                                                                                                                   findet
                                                                                                                                         des
                                                                                                                                      Räum- aufGrundstücks
                                                                                                                                                 die
                                                                                                                                            auf die Verzinsung
                                                                                                                                      3 Anwendung
                                                                                                                            Austauschar-
                                                                                                                                                              zu Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                     Verzinsung
                                                                                                                                                 06373/504254       – in Verbindung setzen. den
                                                                                                                                                       BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                  09.01.2021                         den
    Planunterlagen    der Unteren                                  schriftlich   beiten    zudadurch
                                                                                       er die  Leistung
                                                                                               gewähren.herbeiführen,
                                                                                                         der Entschä-
                                                                                                              Gemäß den  §
                                                                                                                         4499  Abs.
                                                                                                                             Abs.     3 Anwendung
                                                                                                                                  3 BauGB).
                                                                                                                              Bestimmun-               BauGB (§ gez.
                                                                                                                                                                  09.01.2021
                                                                                                                                                 Schönenberg-Kübelberg,Lothschütz
                                                                                                                                                                                im August 2021
Imkerschulung
    Planunterlagen
    desplanungsbehördeder„Wintereinfütterung“
                          Unteren
                              bei Lan-
                                     der Flächennutzungsplanes
                                         gegenüber der Gemeinde    schriftlich
                                                                        unter dass
                                                                                 gen erder
                                                                                digung    die  Leistungbei
                                                                                          schriftlich
                                                                                              Allgemeinenderdem
                                                                                                              Entschä-
                                                                                                                   Ent- 44
                                                                                                                         EinAbs.  3 BauGB). Sven Müller,
                                                                                                                              Entschädigungsanspruch
                                                                                                                Wasserversorgungssat-                             gez.
                                                                                                                                                             er-kaufm. Lothschütz
                                                                                                                                                                  Bürgermeister
                                                                                                                                                                          Werkleiter
    desplanungsbehörde
    Kreisverwaltung       Kusel zur beiGeneh-der gegenüber der Gemeinde unter          digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
Am Kreisverwaltung
     Donnerstag,
    migung           den
              vorgelegt.    02.09.2021
                          Kusel   zur Geneh-turen nämlich im einstelligen
treffen sich
    migung
    Mit        die Imker
                       vom am
              vorgelegt.
         Schreiben            07. Bienen-
                                   DezemberGradbereich liegen, können die
hausMit
      zu  einer  weiteren
         Schreiben     vom    Imkerschu-
                              07.
    2020, Aktenzeichen 5/55/610-10
lung.
    2020,Themen:
            Aktenzeichen
    FNP-Waldmohr
                                   DezemberBienen den Stock zum Abkoten
                        Wintereinfütte-
                        1.     5/55/610-10
                            TÄnd.GF-1,       hatnicht verlassen. Es ist daher wich-
                                                                                      Informationen zum Schulanfang
rung,  Zahlen,
    FNP-Waldmohr  Fakten1.  und     Varroa-
                            TÄnd.GF-1,
    die Untere Landesplanungsbehör-          hattig, dass die Insekten keinen         an der Grundschule Schönenberg-Kübelberg für das Schuljahr 2021/2022
kontrolle.
    die Untere
    de gem.         Abs. 1 BauGB, in derDurchfall bekommen, was durch
               § 6Landesplanungsbehör-
Auchdewenn
        gem. in   diesem
               § der
                  6        1Jahr   in man-
                    Abs.Bekanntmachung
                              BauGB,      in derdie Gabe von Sirup gewährleistet      Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,                    Der erste Elternabend für die Eltern der Kinder, die in
    Fassung                                                                           für die Klassen 2 – 4 ist der erste Schultag nach den      diesem Schuljahr die Ganztagsschule in Angebots-
chenvom Gebieten
    Fassung       der die
          03. November        Honigernte
                                    (BGBI.I S.wird. Dieser wird von den Immen,
                         Bekanntmachung
                             2017
sehrvom
      mager     ausgefallen      ist,(BGBI.I                                          Sommerferien der 30.08.2021. Der Unterricht be-            form besuchen, findet am 02.09.2022 als Videoel-
    1728),03.i.V.m.
               November
                     § 2032017Abs.    3 müs-
                                        BauGB  S.wie der Nektar im Sommer, umge-
                                                                                      ginnt für alle Klassen um 7:50 Uhr und endet für die       ternabend statt. Hier wollen wir den Ablauf, die Or-
sen 1728),
     unsere
    und       1Bienen
           § i.V.m.       wieder
                              Abs.für
                 der§ Landesverordnung
                        203              den arbeitet, getrocknet und in den
                                      3 BauGB
Winter                                                                                Klasse 2 um 11:50 Uhr und für die Klassen 3 und 4          ganisation und die Angebote der Ganztagsschule
    übermit
    und      ausreichend
           §die
              1 der             Futter ver-
                       Landesverordnung
                  Zuständigkeiten          nachWaben eingelagert.                     um 12:50 Uhr.                                              vorstellen. Nähere Informationen folgen an den ers-
sorgt  werden.
    über
    dem     die
            BauGB   Dies(BBauGZustV
                            geschieht nach
                  Zuständigkeiten           inRPSoweit so gut. Wer mehr von „un-
der 2007)
     Regel die
    dem      durch
            BauGB     einen    speziellen
                        (BBauGZustV            RPseren“ Bienen erfahren möchte,       Für die Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 die             ten beiden Schultagen bzw. auf unserer Homepage
                 1. Teiländerung der Ge-                                              Ganztagsschule in Angebotsform besuchen, endet             dazu.
Futtersirup,
    2007)   diewelcher     alsdes
                 1. Teiländerung
    samtfortschreibung          Ersatz  derfürGe-kann gerne einmal bei uns vorbei-
                                      Flächen-
densamtfortschreibung
      „gestohlenen“ der     Honig
                               des    dient. schauen. Alle Veranstaltungen
                                      Flächen-                                        der Unterricht um 15:40 Uhr.                               Während der letzten Ferienwoche ( 23.08. -
    nutzungsplanes               ehemaligen                                           In den ersten beiden Schulwochen werden wieder             27.08.2021) ist das Sekretariat wie folgt geöffnet:
Dieser  Sirup ist für die
    nutzungsplanes
    Verbandsgemeinde            Bienen
                           derWaldmohr
                                 ehemaligen inge-wie Schulungen, Stammtische
der Verbandsgemeinde
     kühlen    Jahreszeit     besser
                              Waldmohr   ver- ge-und Arbeitseinsätze werden auf       die Selbsttestungen in den Klassen stattfinden.            Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. In dieser
    nehmigt. Die Genehmigungsertei-                                                   (Stand 29.07.2021)                                         Zeit haben Sie bei Bedarf die Möglichkeit, einen
träglich
    lung  als
          wirdbestimmte
    nehmigt.    Die           dunkle,
                     Genehmigungsertei-
                 hiermit   gem.    § 6 Abs.mi- 5unserer Webseite veröffentlicht:
neralhaltige
    lung wird      Waldhonige
                 hiermit   gem.           aus
                                   § 6 Abs.     5www.bienenzuchtverein-kohl-          Für unsere Erstklässer beginnt das Schuljahr am            Termin mit der Schulleitung zu vereinbaren.
    BauGB     ortsüblich     bekannt      gege-                                       31.08.2021 für jede Klasse zur bekannten Zeit auf          Am Donnerstag, dem 26.08.2021 können zwischen
Spättrachten.     Wenn die
    BauGB ortsüblich
    ben.                         Tempera-
                             bekannt      gege-bachtal.de
    ben.                                                                              dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter in der             13:30-17:00 Uhr die Schulbuchpakete im Mehr-
    Die 1. Teiländerung der Gesamt-                                                   Turnhalle.                                                 zweckraum der Grundschule Schönenberg-Kübel-
    Die 1. Teiländerung   des der     Gesamt-
Verkaufsstellen
    fortschreibung
    fortschreibung
    zungsplanes derdes
                                 Flächennut-
                                 Flächennut-
                           ehemaligen
    zungsplanes der Waldmohr,
    bandsgemeinde          ehemaligen wird
                                            Ver-
                                            Ver-
                                                                                      Die Ganztagsschule in Angebotsform startet für die
                                                                                      Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen am
                                                                                                                                                 berg abgeholt werden.
                                                                                                                                                 Wir freuen uns auf das neue Schuljahr und wün-
rotebandsgemeinde          Waldmohr,        wirdPapiersäcke für Bioab-                01.09.2021.                                                schen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start
    mitRestabfallsäcke
         der öffentlichen               und
                                 Bekanntma-                                           Die Fahrkarten werden am 1. Schultag den Eltern der        und wünschen uns eine gute Zusammenarbeit.
    mit derin öffentlichen
    chung      Kraft gesetzt und Bekanntma-
                                       kann ab
fälle
    chung bei
            in Kraft  gesetzt und kann ab                                             Buskinder des 1. Schuljahres gegen Unterschrift
    sofort       der Verbandsgemeinde-                                                ausgehändigt. Die Schülerinnen und Schüler der an-         Die Schulleitung und das Kollegium der Grundschu-
Sollte Ihnen
    sofort  beidas   zur Verfügung stehende Volumen des Restmüllgefä-
                 derOberes
                     Verbandsgemeinde-
    verwaltung                 Glantal, Rat-                                          deren Klassenstufen erhielten die Fahrkarten schon         le Schönenberg-Kübelberg.
ßesverwaltung
     oder der Biotonne
                    Oberes    einmal
                               Glantal,  nicht ausreichen, können Sie bei folgen-
    haus Waldmohr, Zimmer              Nr. Rat-
                                            W1-                                       in der letzten Schulwoche.
denhaus
     Verkaufsstellen Zimmerfür 3,30 € „rote W1- Säcke“ für Restmüll oder Papier-
    2.04, Waldmohr,
             Rathausstraße 14Nr.Wald-
säcke  für Bioabfälle
    2.04,    Rathausstraße kaufen. 14     Wald-
    mohr, zu den allgemeinen Dienst-
· Brücken,
    mohr, zu Glanstraße       12, Wein      König
    zeiten  vonden   allgemeinen
                  montags               Dienst-
                              bis mittwochs
· Dunzweiler,
    zeiten  von  Hauptstraße
                  montags     bis   57, Bäckerei Körbel
                                   mittwochs
    von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
· Frohnhofen,
    von 14:00
          8.30 UhrSt. Wendeler       Str. 12a,    Dorfladen
    von           Uhrbis
                       bis 12.00
                             16.00 UhrUhr,und so-
· Glan-Münchweiler,
    von  14:00    Uhr  bis  Homburger
                             16.00    Uhr,   Straße
                                              so-    5 a, Geschenkscheune Gräbel
    wie donnerstags von 8.30 Uhr bis
· Herschweiler-Pettersheim,
    wie donnerstags             8.30 Kirchenstr.
                          von14.00      Uhr bis
                                              bis    22, Fa. Pfaff                                  Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig?
    12.00   Uhr und von                 Uhr
· Krottelbach,
    12.00   Uhr   Rödelsbachstr.
                  und   von   14.00      37,bis
                                        Uhr    Mohr’s Futtereck
    18.00 Uhr und freitags von 8.30
· Schönenberg-Kübelberg,
    18.00                           Rathausstraße       8,
    Uhr  bisUhr
              12.00undUhrfreitags   von 8.30
                             von jedermann                                                                     Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40
  Verbandsgemeindeverwaltung
    Uhr  bis  12.00   Uhr    von  jedermann
    eingesehen werden                                                                                              wochenblatt-reporter.de/zustellung
· Steinbach,
    eingesehen  Hauptstraße
                    werden        66 a, Weck & Co.
· Wahnwegen, Friedhofstraße 1, Lebensmittel Jürgen Becker
· Waldmohr, Rathausstraße 14, Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                                                                              10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                      10558958_30_3

                                                                                                                                                                                              wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                              wal_b103_amtsb.03
Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
Seite 4                                                                   AMTSBLATT                                                                       28. August 2021

                                                                Bekanntmachung
 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen
 Bundestag und über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für
 den Bürgerentscheid der Ortsgemeinde Breitenbach: „Soll der Breitenbacher Gemeindewald weiterhin vom staatlichen
 Forst betreut und bewirtschaftet werden, anstatt ihn an eine Privatfirma zu verpachten?“
 1.   Am Sonntag, dem 26. September 2021, finden               sein Wahlrecht/Abstimmungsrecht nicht aus-                 lar steht im Internet unter www.vgog.de zur Ver-
      die Wahl des 20. Deutschen Bundestags und in             üben kann.                                                  fügung. Der Antrag per E-Mail ist zu richten an
      der Ortsgemeinde Breitenbach gleichzeitig der            Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte, die                 folgende E-Mail-Adresse: wahlen@vgog.de.
      Bürgerentscheid statt.                                   nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis/Ab-                Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,
      Das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeich-               stimmungsverzeichnis eingetragen werden und                die ein Aufsuchen des Wahlraumes/Abstim-
      nis für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Börs-            die bereits einen Wahlschein/Abstimmungs-                  mungsraumes nicht oder nur unter nicht zumut-
      born, Breitenbach, Brücken/Pfalz, Dittweiler,            schein      und     Briefwahlunterlagen/Abstim-            baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der
      Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchweiler,                mungsunterlagen beantragt haben, erhalten                   Antrag noch bis zum Wahltage/Abstimmungs-
      Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim,              keine Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbe-                   tage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
      Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach,            nachrichtigung.                                             Versichert ein Wahlberechtigter/Abstimmungs-
      Nanzdietschweiler,        Ohmbach,        Quirn-    4.   Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl                berechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
      bach/Pfalz, Rehweiler, Schönenberg-Kübel-                hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 209 Kaisers-             Wahlschein/Abstimmungsschein nicht zuge-
      berg, Steinbach am Glan, Wahnwegen, und der              lautern durch Stimmabgabe in einem beliebi-                 gangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
      Stadt Waldmohr wird in der Zeit von Montag, 6.           gen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises                Wahl/der Abstimmung, 12.00 Uhr, ein neuer
      September 2021, bis Freitag, 10. September               oder durch Briefwahl teilnehmen.                            Wahlschein/Abstimmungsschein erteilt werden.
      2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten             Wer einen Abstimmungsschein für den Bürger-                Nicht in das Wählerverzeichnis/Abstimmungs-
      (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00            entscheid der Ortsgemeinde Breitenbach hat,                 verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/Ab-
      Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners-            kann an der Abstimmung nur durch Briefwahl                  stimmungsberechtigte können aus den unter
      tags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00            teilnehmen.                                                5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen
      bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis         5.   Einen Wahlschein/Abstimmungsschein erhält                  den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei-
      12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwal-               auf Antrag                                                 nes/Abstimmungsscheines noch bis zum Wahl-
      tung Oberes Glantal , - Wahlamt -, Verwaltungs-     5.1. ein in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsver-                tage/Abstimmungstage, 15.00 Uhr, stellen.
      gebäude Rathausstraße 8, 66901 Schönen-                  zeichnis eingetragener Wahlberechtigter/Ab-                 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss
      berg-Kübelberg, Zimmer 3.03/3.04, für Wahlbe-            stimmungsberechtigter,                                     durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
      rechtigte/Abstimmungsberechtigte zur Ein-           5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis/Ab-                     nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein be-
      sichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Ein-              stimmungsverzeichnis eingetragener Wahlbe-                 hinderter Wahlberechtigter/Abstimmungsbe-
      sichtnahme ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlbe-         rechtigter/Abstimmungsberechtigter,                        rechtigter kann sich bei der Antragstellung der
      rechtigte/Abstimmungsberechtigte kann die                a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-               Hilfe einer anderen Person bedienen.
      Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner           schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das        6.    Ein Wahlberechtigter/Abstimmungsberechtig-
      Person im Wählerverzeichnis/Abstimmungsver-              Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis                    ter, der im Wege der Briefwahl wählen will, er-
      zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. So-             nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 11              hält im Einzelnen folgende Unterlagen:
      fern ein Wahlberechtigter/Abstimmungsbe-                 Abs. 8 Kommunalwahlordnung (bis zum 5. Sep-                 a) Briefwahl für die Bundestagswahl
      rechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit          tember 2021) oder die Einspruchsfrist gegen                Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
      der Daten von anderen im Wählerverzeich-                 das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeich-                  - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
      nis/Abstimmungsverzeichnis eingetragenen                 nis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung /                - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
      Personen überprüfen will, hat er Tatsachen               § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (bis zum 10.                 - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der
      glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Un-             September 2021) versäumt hat,                                 Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen
      richtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler-           b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der                       hellroten Wahlbriefumschlag und
      verzeichnisses/Abstimmungsverzeichnisses                 Wahl/Abstimmung erst nach Ablauf der An-                    - ein Merkblatt für die Briefwahl.
      ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be-              tragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlord-             b) Briefabstimmung für den Bürgerentscheid
      steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-           nung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder                 der Ortsgemeinde Breitenbach
      rechtigten/Abstimmungsberechtigten, für die              der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bun-              Mit dem grünen Abstimmungsschein für die vor-
      im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51             deswahlordnung / § 13 Abs. 1 Kommunalwahl-                  stehende Abstimmung erhält der Abstim-
      Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetra-               gesetz entstanden ist,                                     mungsberechtigte
      gen ist.                                                 c) wenn sein Wahlrecht/Abstimmungsrecht im                  - einen amtlichen grünen Stimmzettel
      Das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeich-               Einspruchsverfahren festgestellt worden und                 - einen amtlichen grünen Abstimmungsum-
      nis wird im automatisierten Verfahren geführt.           die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-                 schlag mit dem Aufdruck „Abstimmungsum-
      Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtge-            lerverzeichnisses/Abstimmungsverzeichnisses                   schlag für den Bürgerentscheid“
      rät möglich.                                             zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung                 - einen amtlichen mit der Anschrift der Ver-
      Wählen/Abstimmen kann nur, wer in das Wäh-               gelangt ist.                                                  bandsgemeindeverwaltung an die der Wahl-
      lerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis einge-             Wahlscheine/Abstimmungsscheine            können              brief zurückzusenden ist, versehenen hellgrü-
      tragen ist oder einen Wahlschein/Abstim-                 von in das Wählerverzeichnis/Abstimmungs-                     nen Abstimmungsbriefumschlag mit dem Auf-
      mungsschein hat.                                         verzeichnis eingetragenen Wahlberechtig-                      druck „Abstimmungsbriefumschlag für den
 2.   Wer das Wählerverzeichnis/Abstimmungsver-                ten/Abstimmungsberechtigten                                   Bürgerentscheid“
      zeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,          bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr,                      - ein Merkblatt für die Briefabstimmung für den
      kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor         bei der Verbandsgemeindeverwaltung münd-                      Bürgerentscheid der Ortsgemeinde Breitenbach
      der Wahl, spätestens am Freitag, 10. September           lich, schriftlich oder elektronisch beantragt wer-   Die Abholung von Wahlschein/Abstimmungsschein
      2021, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemein-             den. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,      und Briefwahlunterlagen/Abstimmungsunterlagen
      deverwaltung Oberes Glantal , - Wahlamt -, Ver-          Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumen-         für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti-
      waltungsgebäude, Rathausstraße 8, 66901                  tierbare elektronische Übermittlung als ge-          gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorla-
      Schönenberg-Kübelberg, Zimmer 3.03/3.04                  wahrt.                                               ge einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird
      Einspruch einlegen.                                      Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die        und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
      Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklä-         Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnan-           Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte vertritt;
      rung zur Niederschrift eingelegt werden.                 schrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und        dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor
 3.   Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte, die              Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hin-      Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-
      in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsver-                 aus soll die Angabe der Wählerverzeichnis/Ab-        chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-
      zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätes-          stimmungsverzeichnis- sowie der Wahlbezirks-         son auszuweisen.
      tens zum Sonntag, 5. September 2021,eine                 nummer/Abstimmungsbezirksnummer, die der             Ein Wahlberechtigter/Abstimmungsberechtigter, der
      Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbenach-                  Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbenach-              des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung
      richtigung.                                              richtigung entnommen werden können, erfol-           an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich
      Wer keine Wahlbenachrichtigung/Abstim-                   gen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterla-      zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-
      mungsbenachrichtigung erhalten hat, aber                 gen/Abstimmungsunterlagen an eine von der            dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr voll-
      glaubt, wahlberechtigt/abstimmungsberech-                Hauptwohnung abweichende Adresse ge-                 endet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe
      tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-           wünscht wird, muss auch diese Adresse ange-          bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/Ab-
      verzeichnis/Abstimmungsverzeichnis         einle-        geben werden.                                        stimmungsberechtigten selbst getroffenen und geäu-
      gen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er           Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformu-         ßerten Wahlentscheidung/Abstimmungsentschei-
Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
28. August 2021                                                            AMTSBLATT                                                                           Seite 5

 dung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,      stimmungszettel und dem Wahlschein/Abstim-             durch Briefwahl/Briefabstimmung an der Bundestag-
 die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die    mungsschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle    wahl und dem Bürgerentscheid der Ortsgemeinde
 selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung         absenden, dass der Wahlbrief/Abstimmungsbrief          Breitenbach teilnehmen, müssen einen Wahlbrief
 des Wahlberechtigten/Abstimmungsberechtigten er-         dort spätestens am Wahltage/Abstimmungstage bis        und einen Abstimmungsbrief absenden.
 setzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt    18.00 Uhr eingeht.
 der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Ge-     Die Wahlbriefe/Abstimmungsbriefe werden innerhalb      Schönenberg-Kübelberg , den 28.08.2021
 heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei     der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere          i.V. gez. Charlotte Jentsch
 der Hilfeleistung von der Wahl/Abstimmung einer an-      Versendungsform ausschließlich von der Deutschen       Beigeordnete
 deren Person erlangt hat.                                Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei
 Bei der Briefwahl/Briefabstimmung muss der Wahl-         der auf dem Wahlbrief/Abstimmungsbrief angegebe-
 berechtigte/Abstimmungsberechtigte den Wahl-             nen Stelle abgegeben werden.
 brief/Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel/Ab-           Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte,          die

             Freiwilliges Soziales Jahr                                                                                      IMPRESSUM
                                                                                                           Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
               an der Grundschule Schönenberg – Kübelberg –                                              Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist
         Teilnehmer (m/w/d) gesucht!                Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland          die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901
                                                    – Pfalz                                              Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.),
 Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rhein-        IKOKU GmbH                                           Rathausstraße 8, Tel. 06373 504-0.
 land – Pfalz mit Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bie-   Trierer Str. 49-51
 tet in Kooperation mit der Verbandsgemeinde                                                             Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH &
                                                    66869 Kusel
 Oberes Glantal im Schuljahr 2021/2022 im           Ansprechpartnerin: Frau Dr. Martina Drumm            Co. KG
 Rahmen des CORONA – Aufholprogrammes des           Tel: 06381-91753021                                  Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest
 Landes Rheinland – Pfalz noch einen weiteren       e-mail: martina.drumm@ikoku.de                       GmbH,
 Platz zur Leistung eines Freiwilligen Sozialen                                                          67071 Ludwigshafen
 Jahres (FSJ) an der Grundschule Schönenberg –      Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich
 Kübelberg an.                                                                                           Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@sue-
                                                    einverstanden, dass die Bewerbungsunterla-
 Das FSJ beginnt am 01.09.2021 und endet am         gen an die Grundschule Schönenberg – Kübel-          we.de oder Tel. 0621 572498-40 oder -41.
 31.05.2022 (3/4 Stelle). Es richtet sich an Ju-    berg weitergeleitet werden.                          Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich frei-
 gendliche zwischen 16 und 27 Jahren.                                                                    tags/ samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes
 Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung;     Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rück-          Glantal wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der
 die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, die     sendung der Bewerbungsunterlagen grundsätz-
 Sozialversicherungsbeiträge werden übernom-                                                             Verbandsgemeinde Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030
                                                    lich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi-
 men.                                               nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien          Exemplare.
 Ein FSJ dient als Orientierungs- und Entschei-     einzureichen. Die Verarbeitung der personenbe-       Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvor-
 dungshilfe für die berufliche Zukunft und kann     zogenen Daten richtet sich nach der EU – DSGVO       hersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das je-
 für einige Ausbildungsgänge als Praktikum an-      und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer-              weils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwal-
 erkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe       bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden
 von Studienplätzen angerechnet werden.                                                                  tung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Vertriebs- und
                                                    nicht erstattet. Die IKOKU GmbH ist anerkannte
 BITTE BEWERBEN SIE SICH!                           Beschäftigungsstelle im Freiwilligen Sozialen        Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen
 Interessenten richten ihre vollständige Bewer-     Jahr und wird gefördert vom Bundesministerium        bezogen werden.
 bung an:                                           für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Stellenausschreibung
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat ab sofort eine unbefristete Teilzeit- Wir bieten Ihnen:
 stelle als                                                                        Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentli-
                                                                                   chen Dienst (TVöD) und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst übliche Sozialleis-
                              Sachbearbeiter/in (m/w/d)                            tungen. Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet.
                                  im Schulsekretariat
                                                                                   Die Stellenbesetzung erfolgt in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentli-
 zu besetzen. Die Stelle ist aufgeteilt auf zwei Schulsekretariate der Grundschule chen Arbeitszeit von 14 Stunden und unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit
 Herschweiler-Pettersheim und der Grundschule Nanzdietschweiler.                   verteilt sich auf drei Arbeitstage im Wechsel der beiden Grundschulsekretariate.
                                                                                   Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt be-
 Ihre wesentlichen Aufgaben:                                                       rücksichtigt.
 · Postorganisation, Terminplanung, Schrift- und Telefonverkehr für die
   Schulleitung und Schulverwaltung                                                Interessenten richten Ihre Bewerbungen bis spätestens 31.08.2021 unter Beifü-
 · Arbeit mit dem rheinland-pfälzischen Schulverwaltungsprogramm EDOO.Sys          gung der üblichen Unterlagen an die
 · Erstellen von Statistiken
 · organisatorische Tätigkeiten und Aktenverwaltung                                Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 · Bearbeiten von schülerspezifischen Anträgen, Vorgängen und Listen               Fachbereich 1A.2 – Personal
 · Kontakte zu Eltern, Schulen, Schulträger, Kindertagesstätten, Behörden etc.     Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                                                   oder per Email an bewerbung@vgog.de
 Sie bringen mit:                                                                  (bevorzugt als PDF).
 · Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im
   Sekretariats- oder Verwaltungsbereich, vorzugsweise als Verwaltungsfachange- Für Rückfragen steht Ihnen Herr Weber (Tel. 06373/504-201) gerne zur Verfügung.
   stellte/r, Kauffrau /-mann für Bürokommunikation oder eine gleichwertige
   Berufsausbildung im verwaltenden/kaufmännischen Bereich.                        Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
 · sehr gute Ausdrucksform in Wort und Schrift, sehr gute Deutschkenntnisse        grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-
 · sicheres und freundliches Auftreten, gute Kommunikationsfähigkeit               bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezoge-
 · Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft                             nen Bewerberdaten richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzge-
 · Freude am Umgang mit Kindern und jungen Erwachsenen                             setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
 · eigenständiges Arbeiten und sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Office-
   Anwendungen (Word, Excel, Power Point, Outlook)                                 Schönenberg-Kübelberg, den 12.08.2021
 · gutes Stressmanagement                                                          i. V. gez. Charlotte Jentsch
                                                                                   Beigeordnete
Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
Seite 6                                                                     AMTSBLATT                                                                      28. August 2021

 Stellenausschreibung                                                                                     Stellenausschreibung
 Ausbildungsplatz 2022                                                                                    Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht ab
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal entstand am 01.01.2017 durch die freiwillige Fusion der              sofort
 ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr. Im
 gesamten Verbandsgemeindegebiet leben etwa 29.000 Einwohner in 23 Ortsgemeinden. Die                                           Mitarbeiter/innen (m/w/d)
 Verbandsgemeinde beschäftigt rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Be-                                 im Sozial- und Erziehungsdienst
 rufsbildern. Unser Verwaltungssitz befindet sich in Schönenberg-Kübelberg. Wir sind eine junge,
 aufstrebende Verwaltung und bieten gute Perspektiven im Anschluss an die Berufsausbildung.                                         als Springerkräfte

 In Waldmohr betreiben wir ein Warmfreibad mit ansprechender parkähnlicher Außenanlage, Kin-              die vertretungsweise in den Kindertagesstätten unserer Orts-
 derspielplatz, Beachvolleyballfeld u.v.m. Das Bad bietet ein Kinderplanschbecken, ein Nicht-             gemeinden und in der Ganztagsbetreuung oder im Ferienpro-
 schwimmerbecken mit Riesenwasserrutsche sowie ein Schwimmerbecken mit olympischen Ma-                    gramm unserer Grundschulen eingesetzt werden. Die regelmä-
 ßen inkl. 3- bzw. 5-Meter-Sprungturm. Badespaß für alle Generationen.                                    ßige wöchentliche Arbeitszeit kann vereinbart werden im Rah-
                                                                                                          men von 19,5 bis 25,0 Stunden. Die Stellen sind unbefristet zu
 Wir suchen zum 01.08.2022 eine/n                                                                         besetzen.
                                 Auszubildende/n für den Beruf                                            Voraussetzung für die Einstellung ist eine erfolgreiche Ausbil-
                       der/des Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d)                                 dung als staatlich anerkannte/r Erzieher/Erzieherin oder
                                                                                                          zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin bzw. Kinderpfle-
                                                                                                          ger/ Kinderpflegerin.

                                                                                                          Alternativ suchen wir auch Personen aus arbeitsfeldrelevanten
                                                                                                          Berufen (wie z. B. Kinderkrankenpfleger/in), verbunden mit der
                                                                                                          Bereitschaft die Kita-Basisqualifizierung zu absolvieren.
                                                                                                          Wir suchen engagierte Persönlichkeiten, die zeitlich flexibel
                                                                                                          und mobil sind (eigener Pkw wird benötigt). Die Fahrtauslagen
                                                                                                          für die Fahrten zwischen den wechselnden Einsatzstellen wer-
                                                                                                          den erstattet.
                                                                                                          Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertra-
                                                                                                          ges für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im
                                                                                                          öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

 Die 3jährige Ausbildung findet im Freibad in Waldmohr und im Rahmen des Ausbildungsplanes                Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eig-
 auch in benachbarten Hallenbädern statt. Die schulische Ausbildung erfolgt in Blockunterricht in         nung bevorzugt berücksichtigt.
 der Berufsschule in Trier.
 Neben einem soliden Schulabschluss (mind. Hauptschulabschluss) benötigst Du eine gute kör-               Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen
 perliche Konstitution und ein hohes Maß an Verantwortung, denn gefährliche Situationen müs-
 sen rechtzeitig erkannt und ggfs. auch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt              Unterlagen bis spätestens 03.09.2021 an die
 werden. Die Bedienung der Bädertechnik erfordert außerdem handwerkliches Geschick. Und du
 solltest Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und gute Umgangsfor-               Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 men mitbringen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt                    Fachbereich 1A 1.2 – Personal
 berücksichtigt.                                                                                          Rathausstr. 8
                                                                                                          66901 Schönenberg-Kübelberg
 Haben wir Dein Interesse geweckt?                                                                        oder per Email an
 Dann richte bitte Deine aussagefähige Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen an:              bewerbung@vgog.de
                                                                                                          (bevorzugt als PDF)
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Sachgebiet Personal
 Rathausstr. 8                                                                                            Für Fragen oder nähere Informationen zum Springerprojekt der
 66901 Schönenberg-Kübelberg                                                                              VG Oberes Glantal steht Ihnen Frau Melanie Göddel (Tel.
 oder per Email an bewerbung@vgog.de                                                                      06373/504-140) gerne zur Verfügung.
 (bevorzugt im PDF-Format).                                                                               Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Be-
                                                                                                          werbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten
 Bei Fragen stehen Herr Heiko Kopp (Tel. 06373/504-195) oder Schwimmmeister Jörg Freiler (Tel.            daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Foli-
 06373/8917134) gerne zur Verfügung.                                                                      en einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Da-
                                                                                                          ten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdaten-
 Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich                  schutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten
 nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzu-           werden nicht erstattet.
 reichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der DSGVO
 und dem Landesdaten-schutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht
 erstattet.                                                                                               Schönenberg-Kübelberg, im August 2021
                                                                                                          gez. Christoph Lothschütz
 Schönenberg-Kübelberg, im Juli 2021                                                                      Bürgermeister
 gez. Christoph Lothschütz
 Bürgermeister

                                                                                                         Grundschule Brücken
Das Friedhofsamt informiert                                                                              Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
                                                                                                         schon ist es wieder soweit: das neue Schuljahr beginnt.
über ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll:                                                                 Der Unterricht für die 2. bis 4. Klassen beginnt wieder am Montag,
                                                                                                         30.08.21 um 7.50 Uhr.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den      zungsberechtigten keine Trennung vornehmen und
                                                                                                         Für die Erstklässler beginnt die Schule am Dienstag, 31.08.2021 um
Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Obe-        die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der
                                                                                                         8.30 Uhr mit einem Gottesdienst auf dem Schulhof. Der Unterricht en-
res Glantal werden dringend gebeten, den bei der      Entsorgung leisten müssen. Wir bitten Sie, Ihrer
                                                                                                         det um 11.50 Uhr.
Grabpflege entstehenden Müll ordnungsgemäß zu         Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Tren-
                                                                                                         Wir freuen uns auf den Start ins neue Schuljahr und auf eine gute Zu-
trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/or-   nung bei der Müllentsorgung vorzunehmen.
                                                                                                         sammenarbeit.
ganische Müll soll bitte in den ebenfalls bereitge-   Vielen Dank!
stellten Restmüllbehälter entsorgt werden.
                                                                                                         Rektorin S. Borst
Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nut-     Ihre Friedhofsverwaltung
                                                                                                         und Kollegium
Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
28. August 2021                                                         AMTSBLATT                                                                             Seite 7

9. Projektaufruf zur Einreichung von „Ehrenamtlichen
Bürgerprojekten“ bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
Westrich-Glantal
 Vereine, Initiativen, NGO sowie Privatpersonen erhalten in Form von Projektaufru- Förderablauf:
 fen die Möglichkeit, „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ bei der LAG Westrich-Glan-    Nach der Auswahlsitzung werden alle lokalen Akteure, die eine Projektbeschrei-
 tal einzureichen und eine LEADER-Förderung zu erhalten.                           bung eingereicht haben, über das Ergebnis informiert. Wurde das Projekt zur För-
 Für den 9. Projektaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ gelten die folgenden  derung ausgewählt, schließen die LAG und der Akteur eine Zielvereinbarung, die
 Rahmenbedingen:                                                                   alle Rahmenbedingung der Förderung regelt. Der Akteur geht in Vorleistung und
                                                                                   bekommt nach Abgabe eines Durchführungsberichts die vereinbarten Kosten von
                                                                                   der LAG erstattet.
                                                                                   Ansprechpartner/in für Rückfragen:
                                                                                   Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um LEADER, die Projektkonzeption, -för-
                                                                                   derung und -abwicklung ist die LEADER-Regionalmanagerin Frau Rocío Fernan-
                                                                                   dez-Suarez (Tel.:06302/9239-23, E-Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de).
                                                                                   Das Regionalmanagement ist werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr und nach
                                                                                   Vereinbarung erreichbar.
                                                                                   Der LAG Westrich-Glantal e.V. bittet um Beachtung, dass nur vollständig und kor-
                                                                                   rekt ausgefüllte Projektbeschreibungen inklusive aller nötigen Anlagen in die Pro-
                                                                                   jektauswahl einbezogen werden können!
                                                                                   Weitere Informationen:
                                                                                   Weitere wichtige Informationen, die lokale Akteure bei der Einreichung seines
                                                                                   Projektsteckbriefs unterstützen, sind auf der Website www.westrich-glantal.de
                                                                                   der LAG Westrich-Glantal zu finden. Dazu gehören:
                                                                                   • Karte der LEADER-Region Westrich-Glantal: Nur in den aufgeführten Gemeinden
                                                                                     können Projekte umgesetzt werden. Ausnahmeregelungen sind möglich, bitte
                                                                                     kontaktieren Sie hierzu vorab das Regionalmanagement.
 Bitte beachten Sie folgende weitere Hinweise:                                     • Lokale Ländliche Entwicklungsstrategie der LAG Westrich-Glantal: Hier werden
 • Es muss ein konkreter Projektträger benannt werden                                alle thematischen Bereiche beschrieben, in denen Projekte mit einer LEADER-
 • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein                              Förderung umgesetzt werden können.
 • Es ist eine Förderung von 2.000 € bzw. 3.000 € möglich (gültig ab 26.01.2021)1 • Projektbeschreibung für Bürgerprojekte in der LAG Westrich-Glantal: Diese ist in
 • Projektträger können pro Förderperiode max. fünf Mal eine Förderung über
   Ehrenamtliche Bürgerprojekte erhalten (gültig ab 26.01.2021)1                     ausgefüllter Form zum oben genannten Stichtag bei den oben genannten
 • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt                     Adressen einzureichen, inkl. aller nötigen Unterlagen.
 • Das Projekt muss bis zum 31.10.2021 umgesetzt und abgerechnet worden sein • Checkliste zur Projektauswahl: Auf diesem Weg kann sich der Projektträger
 Themenbereiche:                                                                     informieren, anhand welcher Kriterien sein Projekt vom LAG-Vorstand bewertet
 Ehrenamtliche Bürgerprojekte können, nach den Regelungen der LAG Westrich- wird und entsprechende Bezüge in seine Projektbeschreibung aufnehmen.
 Glantal, zu allen drei Handlungsfeldern der LILE einen Beitrag leisten. Die Hand- • Anhang 1 der Vereinssatzung: Das Dokument fasst zusammen, aus welchen
 lungsfelder lauten:                                                                 Personen sich der LAG-Vorstand zusammensetzt.
 • Nachhaltiges Wirtschaften vor Ort
 • Leben in zukunftsfähigen Gemeinden
 • Naturnahe Erholung aktiv gestalten
 Näheres zu den Handlungsfeldern ist in der regionalen Strategie (LILE) auf den
 Seiten 33 bis 47 nachzulesen. Die LILE ist auf der Website www.westrich-glan-
 tal.de unter Downloads zu finden.
 Auswahlkriterien:
 Der Vorstand des LAG Westrich-Glantal e.V. stellt das Entscheidungsgremium dar,
 das über die Förderwürdigkeit aller eingereichten Bürgerprojekte entscheidet.
 Durch die Verfügung über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl
 der Vorhaben anhand einer Checkliste verpflichtet. Die Checkliste ist ebenfalls
 auf der Website der LAG Westrich-Glantal einsehbar oder kann beim Regionalma-
 nagement angefragt werden.

 Öffentliche Mahnung
 Verbandsgemeindekasse – als Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal Standort S3 – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg-
 Kübelberg
 Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass bis zum                  Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide.
                                                                                  Manche Bescheide (z.B. Abgabenbescheid – Grundsteuer) haben eine Dauer-
                                    15.08.2021                                    wirksamkeit, d.h. die 2017, 2018, 2019 oder 2020 ergangenen Bescheide gelten
                                                                                  möglicherweise weiterhin und sind auch dieses Jahr zu beachten (Zahlungsanfor-
 sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben und privatrechtliche Forderungen, wie derung für kommende Jahre, Seite 2).
 z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Kinder- Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten.
 gartenbeiträge, Mieten und Pachten,……..etc. fällig waren.
 Sollten Sie noch nicht alle geschuldeten Beträge beglichen haben, werden Sie ge- Schönenberg-Kübelberg, den 19.08.2021
 beten die                                                                        Verbandsgemeindekasse
 Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen.                                  gez. Feller,
 Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen (Kassenverwalter)
 werden.

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Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ... Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ... Im Bürgerbus gilt die 3-G-Regel - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes ...
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