Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau

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Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau
Mitteilungs- und Amtsblatt
                                                                                        der Gemeinde

Ja h r g a n g 2021  D o n n e r s t a g, d e n 11. M ä r z  N u m m e r 10

                                 Wahlaufruf        dtagswahl –
                                 Gehen Sie zur Lan
                                                  ntag 14. März
                                 geben Sie am Son
                                                    en Landtag.
                                  IHRE STIMME für d

                                  a ch e n S ie vo n Ih  rem Wahlrecht
                                M                                en Sie mit!
                                        ch  u n d (b e )s ti m m
                               Gebrau
                                                                            en
                                                          die Hygieneauflag
                                       Bitte beachten Sie          den
                                                im Innenteil unter
                                                                  hten.
                                                Gemeindenachric
Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau
2 | DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021                                                                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau

 Redaktionsschluss
 Mitteilungs- und Amtsblatt                          Anzeigen und Beilagen:                                   Aktueller
                                                     Primo Verlag
 Der reguläre Annahmeschluss für den
                                                     Telefon: 07771/9317-11                                   Wochenkalender
 redaktionellen Teil ist immer
                                                     Telefax: 07771/9317-60
 Dienstag, 10.00 Uhr.
                                                     anzeigen@primo-stockach.de                               Donnerstag, 11. März 2021
                                                     Anzeigenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr                     Biomüll rD
 In den Wochen mit Feiertag ist er jeweils                                                                    Dienstag, 16. März 2021
 auf Montag, 10.00 Uhr vorverlegt.                   Reklamation                                              Gelber Sack
                                                     Telefon: 07771/9317-49                                   Donnerstag, 18. März 2021
 Kontakt:                                            lohn@primo-stockach.de                                   Biomüll , Restmüll
 Heidrun Beirer , Tel. 07534/801-121                 Bei nicht zugestelltem Mitteilungsblatt
 sekretariat@reichenau.de                            kostenlose Hotline 0800 8808000

  GEMEINDEVERWALTUNG REICHENAU                                        IMPRESSUM:
                                                                      Herausgeber: Die Gemeindeverwaltung, Tel. 07534/801-0, www.reichenau.de
                                                                      V.i.S.d.P. für den amtlichen Teil: Bürgermeister Dr. Wolfgang Zoll
                          Münsterplatz 2, 78479 Reichenau
                                                                      V.i.S.d.P. für den redaktionellen Teil: die jeweiligen Kirchen, Vereine, Verbände etc. oder
               Telefon: 0 75 34 / 801-0, Fax: 0 75 34 / 801-141,      bei namentlich gekennzeichneten Beiträgen der oder die jeweilige Verfasser/-in
  E-Mail: Rathaus@Reichenau.de, Internet: www.reichenau.de
                                                                      Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
    Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr,
                                                                      Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40
                            Donnerstag 16.00 Uhr – 18.00 Uhr          E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de

                                                                   BEREITSCHAFTSDIENSTE - WICHTIGE RUFNUMMERN
APOTHEKENNOTDIENST                                   STÖRUNGSDIENSTE                                           KINDERGARTEN
                                                                                                              Kindertagesstätte Käppele                        355
Samstag, 13. März2021                               Wasserversorgung              0162 / 3236 921
                                                                                                              Kinderinsel Weiler                              16 85
Huberrtus-Apotheke Konstanz,                        Abwasser, Kanal, Pumpwerk,
Staader Straße 2, 78464 Konstanz                    Straßenbeleuchtung             0173 / 3216627             Kindertagesstätte Haus der Strolche
(Allmanndorf ), 07531 31352                         EnBW                            0800 3629477                                               0 75 31 / 7 68 57
                                                    Genossenschaftliche Beregnungsanlage                      Kinderkrippe evang. Kirchengemeinde
Sonntag, 14. März 2021                              Wassermeister Johannes Deggelmann                                                                  99 88 31
Rosgarten-Apotheke Altstadt,                                                       0151-12696998              Kinderkrippe Lindenbühl:          07531 9556680
Rosgartenstraße 16, 78462 Konstanz                  Erdgas Südwest GmbH              01802056229
                                                                                                               SOZIALE BERATUNGSSTELLEN
(Altstadt), 07531 12829910                          Kabel BW                             0711/54888150        Telefonseelsorge                       08001110111
                                                                                                              oder                                   08001110222
                                                     KIRCHE
ÄRZTE                                                KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE REICHENAU
                                                                                                              Kinder und Jugendtelefon              0800 1110333
Ärztebereitschaft rund um die Uhr zu                S. Maria und Markus –kath. Münsterpfarramt-               DRK-Kreisverband Konstanz –
erfragen unter 116 117                              S. Georg Oberzell u. S. Peter und Paul Niederzell         „Essen auf Rädern“, Hausnotruf
                                                                                                   995060                                         0 77 32 / 9 46 00
Zahnärztliche Notrufnummer                          Pater Stephan Vorwerk OSB, Pfarradministrator             Malteser Hilfsdienst Konstanz
0180 / 3222555-25                                   P. Dr. Stephanos Petzolt OSB, Pfarrvikar                                                      0 75 31 / 81 04-0
                                                    Pater Dr. Hugo Eymann OSB, Subsidiar
Unfall- u. Krankentransport              19222      Br. Peter Arnold, Pfr. i.R. Pfarrhaus S. Georg Oberzell
                                                                                                              Tagesmütterverein Landkreis
                                                                                                              Konstanz e. V.                     0 75 31 / 36 46 53
Augenarzt                       0180 6075312                                                      9993990
                                                    Cella S. Benedikt Reichenau                               Sozialstation St. Konrad          0 75 31 / 1200500
Kinderarzt                      0180 6077312
                                                    Pfarrhaus S. Peter und Paul, Eginostr. 19, 995852         Dorfhelferinnenstation
HNO-Ärzte                       0180 6077211        Pater Stephan Vorwerk OSB, Superior                       Einsatzleitung Rudbert Böhler                 8 01 38
                                                    Pater Dr. Hugo Eymann OSB
NOTRUFE                                                                                                       Seniorenzentrum Reichenau, Sarah Mayer
                                                    Pater Dr. Stephanos Petzolt OSB
                                                                                                                                                           9 99 10
Polizeinotruf                              110                                                                Nachbarschaftshilfe „helfen sich helfen lassen“
                                                    Cella S. Benedikt – Scholastika
Feuerwehr                                  112      Fischergasse 15, .                           2710283      Bärbel Schneider                        07534 / 211
Notarzt/Rettungsdienst                     112      Sr. Dr. Araceli Escurzon OSB, Superior                    Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
                                                                                                                                                    08000116016
                                                    S. Rochelle Marie Vidal OSB
Defibrillator-Standort: Rathaus, EG                                                                           Pflegestützpunkt
                                                     EV. PFARRAMT                                            Landkreis Konstanz              07531 / 8 00 26 26
Polizeiposten Allensbach 0 75 33 / 9 71 49          Heilig-Geist-Kirche                                       Blinden- und Sehbehindertenverein
Polizeipräsidium Konstanz 0 75 31 / 995-0           Pfarrerin Sabine Wendlandt,                   9 10 07     Südbaden e. V.                        0761 / 3 61 22
                                                                                                              Verein Leben im Alter
Feuerwehrkommandant Reichenau priv.
                                                     TOURIST-INFORMATION                          9 20 70     Johanna Böhler                 Tel.: 07534 / 71 57
                        0170 / 9318050
Giftnotruf Freiburg             07 61 / 1 92 40                                                                BEVOLLM. BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER
                                                     VERTRETERIN IM KREISSENIORENRAT
Krankenhaus Konstanz           0 75 31 / 801-0                                                                Markus Schmidt                     07533 / 4932100
                                                    Evelin Steiger-Ott                           9 95 742     oder                                0178 / 1645654
Wasserschutzpolizei                     9 71 90
                                                     SCHULEN UND KINDERGÄRTEN                                  SAMMELTAXI
Sperr-Notruf (Karten & elektronische
                                                     SCHULEN                                                 Reichenau
Berechtigungen)                     116 116         Walahfrid-Strabo-Schule (Insel)              425          Anmeldung unter               0 77 32 / 9 42 33 38
Techn. Hilfswerk Konstanz      07531 / 927510       Grundschule Waldsiedlung        0 75 31 / 7 72 40         spätestens 45 Min. vor Abfahrt
Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau                                                       DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021 | 3

                                                                                        DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT
Liebe Reichenauer Bürgerinnen und Bürger,
inzwischen hat die erneut auftretende Pandemiewelle auch die Gemeinde Reichenau erreicht. Wir haben
zwei bestätigte Krankheitsfälle, und zwar auf Grund der „neuen“ britischen Variante, in der Kindertagesstät-
te Käppele (einen Fall bei den Erzieherinnen und einen Fall bei den Kindern selbst), was dazu führte, dass
zwei der 4 Gruppen im Käppele geschlossen werden mussten. Darüber hinaus befinden sich zahlreiche
Kinder, die im Kontakt mit den Erkrankten standen, und somit auch deren Familienangehörige, nun in Qua-
rantäne.

Die macht deutlich, dass die nun nach und nach angestrebten, vorsichtigen Öffnungsschritte, wie sie etwa
im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen bereits erfolgt sind, nun möglich sind, wenn gleichzeitig die
notwendigen Abstandsregeln weiterhin eingehalten werden. Parallel dazu müssen die Impfangebote ausgeweitet und intensiviert
werden. So besteht die berechtigte Hoffnung, dass ab dem 2. Quartal vermehrt Impfdosen zu Verfügung stehen, sodass Impfungen
auch in Arztpraxen erfolgen können.

Von Bedeutung ist schließlich auch die Ausweitung der Corona-Tests. So hat die Gemeinde schon in den letzten Wochen eine Reihe
von Antigen-Schnelltests beschafft, um das Personal in Kindertagesstätten und Schulen regelmäßig testen zu können. Daher war es
auch möglich, nach Bekanntwerden der Erkrankung im Käppele Kinder und Erziehungspersonal breitflächig testen zu können. Ab
dieser Woche sind an vielen Stellen Selbsttests erhältlich. Machen Sie nach Möglichkeit hiervon gebrauch. Bedenken Sie dabei, dass
ein positives Ergebnis im Rahmen des Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden sollte. Auch die Gemeinde wird sich an der
Teststrategie des Landes aktiv beteiligen, und diese unterstützen.

Hinweisen möchte ich auf meine nächste Sprechstunde, die am Donnerstag, 25. März 2021, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus statt-
finden wird. Bitte melden Sie sich aufgrund der aktuellen Situation vorher unter 07534/801-121, bzw. sekretariat@reichenau.de an.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Zoll
Bürgermeister

                                                                                          AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

   Letzte Informationen zur Landtagswahl am 14. März 2021
   Urnenwahl                                                          Die Wahlbriefe der Briefwahl müssen bis spätestens Sonn-
   Zum Schutz der WählerInnen und v.a. der WahlhelferInnen             tag, 14. März 2021 um 18 Uhr im Rathaus eingegangen
   vor einer Infektion mit dem Corona-Virus werden für die Wahl        sein. Verspätete Wahlbriefe können für die Stimmabgabe
   in den Urnenwahlbezirken folgende Schutzmaßnahmen ge-               nicht mehr berücksichtigt werden.
   troffen:
    Im Wahllokal besteht Maskenpflicht – Bitte denken Sie da-       *Ausnahmefälle:
       her an Ihre Schutzmaske                                       1. Wahlschein nicht zugegangen
    Pro Wahllokal dürfen sich maximal 2 WählerInnen gleich-            Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
     zeitig aufhalten                                                   beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
    Der Aufenthalt im Wahllokal ist auf das für die Durchfüh-          bis Samstag, 13. März 2021, 12.00 Uhr, ein Wahlschein er-
     rung der Wahlhandlung zeitlich erforderliche Maß zu be-            teilt werden. Auskünfte sind am Samstag zu erhalten un-
     schränken                                                          ter der Tel.-Nr. 07534/801-135.
    Zur Handdesinfektion stehen vor den Wahllokalen Desin-
                                                                     2. Im Falle plötzlicher Erkrankung
     fektionsmittelspender bereit.
                                                                        Im Falle plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungs-
    WählerInnen erhalten im Wahllokal einen eignen Kugel-              anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Auf-
     schreiber, den Sie behalten dürfen                                 suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumut-
                                                                        baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
   Briefwahl
                                                                        noch am Wahltag bis 15.00 Uhr gestellt werden. Hierzu
    Briefwahl können Sie persönlich bis am Freitag, 12. März           müssen Sie ein ärztliches Attest und eine schriftliche Voll-
      2021 um 18 Uhr im Rathaus, Zimmer 2 beantragen. Bitte             macht vorlegen, die zur Aushändigung der Briefwahlun-
      beachten Sie die unten abgedruckten Ausnahmefälle.*               terlagen ermächtigen. Diesbezügliche Auskünfte erhal-
    Der Internetwahlscheinantrag wurde wegen der Postlauf-             ten Sie am Sonntag, 14. März 2021 bis 15.00 Uhr ebenfalls
     zeiten ab dem 10. März 2021 gesperrt.                              unter der Tel.-Nr. 07534/801-135.
Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau
4 | DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021                                                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau

  Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung
  Am Montag, 22.03.2021 findet um 18:00 Uhr in der Pfaffenmooshalle eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

  Top 1   Informationen der Verwaltung und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
  Top 2   Bürgerfragestunde
  Top 3   Bauangelegenheiten
  Top 4   Baugebiet Lindenbühl-West; Vorstellung des Siegerentwurfes des städtebaulichen Wettbewerbs
  Top 5   Baugebiet: Lindenbühl-West; weitere Vorgehensweise bei der Verwirklichung des Baugebietes
  Top 6   Bebauungsplan „Niederzell - ergänzendes Verfahren“ und örtliche Bauvorschirften
          Top 6.1 Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlich-
                  keit nach der förmlichen Auslegung
          Top 6.2 Satzungsbeschluss
  Top 7   Klostergärten Reichenau; Beauftragung der Firma SMS Landschaftsarchitektur Stoffler Mennel Saur
  Top 8   Änderung der Sonntagsöffnungszeiten
  Top 9   Verschiedenes

  Die Einwohnerschaft ist herzlich eingeladen.
  In der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2021 wird der Themenpunkt Vorstellung des Siegerentwurfes des städtebaulichen
  Wettbewerbs Lindenbühl-West auf der Tagesordnung stehen.
  Durch Anfragen beim Ortsbauamt ist uns bekannt, dass von Seiten der Bürgerschaft an diesem Thema großes Interesse besteht.
  Um allen Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung einen Platz bieten und gleichzeitig die aktuellen Corona-Richt-
  linien einhalten zu können, bitten wir um eine Anmeldung bis Donnerstag 18.03.2021 unter sekretariat@reichenau.de oder
  unter Telefon 07534 801 121, sofern sie bei der Gemeinderatssitzung den Themenpunkt Vorstellung des Siegerentwurfs
  Lindenbühl-West verfolgen möchten.

Aus der Arbeit des Gemeinderates der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. März 2021
TOP 1    Informationen der Verwal-           leuchtungskonzept entwickelt, das eine        5.  Nicht heller als für einen schönen
         tung und Bekanntgaben aus           sehr lichtschwache Beleuchtung mit ge-            Eindruck notwendig: Die Beleuch-
         nichtöffentlicher Sitzung           ringen Emissionen vorsieht. Auch ist dar-         tungsintensität soll an keiner der
Verkehrsaufkommen                            an gedacht, einzelne Bereiche auf der In-         bisher beleuchteten Flächen erhöht
Durch die sonnigen Tage im Februar war       sel Reichenau nur für einen beschränkten          werden.
das Verkehrsaufkommen aufgrund Naher-        Zeitraum zu beleuchten. Außerdem sollen       6. Ausrichtung der Leuchten: Die Be-
holungssuchender entsprechend hoch.          jeweils nur einzelne Orte anlassbezogen           leuchtung soll nicht direkt in den
Der Gemeindevollzugsdienst hat im Fe-        illuminiert werden. Herr Professor Jödicke        Himmel gerichtet sein.
bruar 484 Parkverstöße geahndet. Dies        von der HTWG wurde daraufhin mit der          7. Bei Türmen wird eine zusätzliche
verdeutlicht die Wichtigkeit von Maßnah-     Umsetzung beauftragt. Nachdem in ei-              Beleuchtung durch schmale Streif-
men im Verkehrsbereich und gibt einen        nem ersten Feldversuch im Klostergarten           lichter empfohlen. Die vorhandenen
Vorgeschmack auf die anstehende Saison.      mit Unterstützung der HTWG die Lichtin-           Lichter ermöglichen keine ausrei-
                                             tensität festgelegt wurde, mit der weiter         chende Beleuchtung der Türme, so-
Radweg Zellele                               gearbeitet werden soll, fand von Novem-           dass diese wirken.
Das von der Fachfirma im Rahmen der          ber 2020 bis Januar 2021 eine Probebe-        8. Beschaffung weiterer Brumberg
Glasfaserverlegung eingebrachte Mate-        leuchtung am Münster sowie bei Sankt              Leuchten. Für einige Objekte sind für
rial wurde getauscht. Der Weg ist somit      Georg in Oberzell und bei Sankt Peter und         eine entsprechende Ausleuchtung
wieder in einem ordentlichen Zustand.        Paul in Niederzell statt. Aus der Bevölke-        weitere Leuchten notwendig.
Gebühren Kita’s                              rung, von der Pfarrgemeinde und von den       9. Belange Natur- und Denkmalschutz
Das Land hat angekündigt, 80 % der nicht     Naturschutzverbänden gingen daraufhin             berücksichtigen. Die Belange des
erhobenen Kita-Gebühren zu überneh-          Rückmeldungen ein, die Herr Jödicke in            Natur- und Denkmalschutzes müs-
men. Durch die nun erfolgte Öffnung der      einem Bericht über die Probebeleuchtung           sen berücksichtigt werden.
Kita’s werden die Gebühren allerdings        zusammengefasst hat.                          10. Flankierende Maßnahmen: Überar-
wieder normal erhoben.                       Für das weitere Vorgehen unterbreitet             beitung der bestehenden Lichtsitu-
                                             Herr Jödicke 10 Vorschläge:                       ation rund um die illuminierenden
TOP 2 Bürgerfragestunde                      1. Keine Dauerbeleuchtung der                     Gebäude.
Es werden keine Fragen gestellt.                  Kirchen                                  2. Kosten und Finanzierung
                                                  2 bis 3 mal pro 10 Tage sollte ausrei-   Für die zusätzliche Beschaffung von
TOP 3     Beleuchtung des Welterbes               chend sein, um auch die Belange des
          der Klosterinsel Reichenau;                                                      Leuchtmitteln sind im Haushalt 2021 ent-
                                                  Naturschutzes zu berücksichtigen.        sprechende Mittel in Höhe von 5.000,00
          Bericht zur Probebeleuchtung       2. Zeitliche Begrenzung im Tagesablauf
          und weiteres Vorgehen                                                            Euro vorgesehen.
                                                  Frühestens eine halbe Stunde nach
Der Gemeinderat hat beschlossen, mar-             Sonnenuntergang bis deutlich vor         Gemeinderat Deggelmann möchte wis-
kante und für das Welterbe signifikante           Mitternacht.                             sen, ob die Beleuchtung an jedem Objekt
Bereiche der Insel Reichenau zu illuminie-   3. Ausreichend Dunkelflächen: Gleich-         fest installiert oder variabel an den unter-
ren. Hierbei war man sich von vornherein          mäßige Lichtverteilung auf den Fas-      schiedlichen Standorten eingesetzt wird.
bewusst, dass die besonderen Anforde-             saden                                    Zudem sollte die Fensterbeleuchtung der
rungen des Denkmalschutzes und auch          4. Hinzunahme weiterer Objekte: Eine          Kirche Oberzell mit einbezogen werden,
des Naturschutzes zu berücksichtigen              Hinzunahme des Schloss Königsegg         da diese bereits jetzt einen schönen Ein-
sind. Entsprechend wurde ein eigenes Be-          und der Hochwart                         druck hinterlässt.
Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau
Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau                                                       DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021 | 5

Gemeinderat Blum begrüßt die Insze-            Weiteres Vorgehen bei                         lichen Begrenzung durchaus möglich ist.
nierung der bedeutenden Objekte und            Beschlussfassung:                             Aus Sicht der Verwaltung sollte im Bereich
würde eine langfristige Beleuchtung der        1. Zustimmung des Vorschlages von             Burgstraße/Haitostraße/Hermannus-Con-
Objekte befürworten.                              Prof. Jödicke                              tractus-Straße das Parken durch eine
                                               2. Abstimmung mit dem NABU und                Parkverbotszone eingeschränkt werden.
Gemeinderat Okle möchte wissen, wie                                                          Allerdings mit dem Zusatz, dass Parken
sich das Beleuchtungsverhalten über die           BUND im Vorfeld der Antragsstellung.
                                               3. Beschaffung von Leuchten für die Tür-      zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr nur in
Jahreszeiten verhält. Im Sommer wäre                                                         gekennzeichneten Flächen bis zu einer
eine Beleuchtung von Sonnenuntergang              me
                                               4. Durchführung der Beleuchtung im            Stunde mit Parkscheibe ermöglicht wird.
bis kurz vor Mitternacht zeitlich nicht loh-                                                 Auf diese Weise besteht die Möglichkeit
nenswert.                                         Rahmen des Haushalts und Optimie-
                                                  rung des Projektes                         den öffentlichen Verkehrsraum für Erledi-
Gemeinderat Graf könnte sich eine Be-                                                        gungen kostenfrei nutzen zu können.
leuchtung über einen vierwöchigen Zeit-        Beschlussfassung:                             Die Einzeichnung der gekennzeichne-
raum vorstellen, damit die Inszenierung        1. Der Gemeinderat beauftragt mehr-           ten Parkflächen wird im Rahmen eines
stärker wirkt. Er bedauert die Ablehnung          heitlich bei zwei Gegenstimmen             Ortstermins mit den Beteiligten der Stra-
des Vorhabens von Nabu und BUND, da               die Gemeindeverwaltung, dass               ßenzüge besprochen. Für Kunden der
das Vorhaben von Herrn Jödicke mit dem            Projekt „Beleuchtung Klosterinsel          Gemeindeverwaltung werden zudem
nötigen Fingerspitzengefühl durchge-              Reichenau“ auf der Basis der Rück-         Parkmöglichkeiten am straßenseitigen
führt wird.                                       meldungen zur Probebeleuchtung             Bereich des Vorplatzes eingerichtet.
                                                  weiter zu verfolgen, und zwar un-          Die Benutzung der Wirtschaftswege im
Gemeinderat Schmidt schlägt im Hinblick                                                      Inntal und rund um die Hochwart sol-
                                                  ter Berücksichtigung der von Herrn
auf die durch den Auf- und Abbau ent-                                                        len eingeschränkt und nur noch für den
                                                  Jödicke benannten 10 Punkte zum
stehenden Installationskosten vor, dass                                                      landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben
                                                  weiteren Vorgehen.
zumindest bei den Kirchen eine feste Be-                                                     werden. Auf diese Weise können Wildpar-
                                               2. Das Vorhaben wird mit dem NABU
leuchtung installiert wird.                                                                  ker in den landwirtschaftlichen Flächen
                                                  und BUND im Vorfeld der Antrags-
Gemeinderat Henkes verweist auf die Aus-          stellung abgestimmt.                       besser geahndet und somit die landwirt-
führungen von Professor Jödicke, wonach        3. Für die Kirchentürme werden weite-         schaftlichen Flächen besser vor Belastun-
weniger mehr ist und bedauert daher die           re Leuchten beschafft                      gen durch den touristischen Verkehr ge-
Ausführungen der Ratskollegen, wonach          4. Durchführung der Beleuchtung im            schützt werden.
die Beleuchtung erweitert werden soll.            Rahmen des Haushalts und Opti-             Ausnahme hiervon soll die Verbindung
                                                  mierung des Projektes.                     vom Steinernen Kreuz in der Abt-Berno-
Gemeinderätin Grasl-Caluk begrüßt das                                                        Straße zur Straße Zur Sandseele bilden.
Vorhaben in der vorgestellten Variante.        TOP 4     Bürgerbeteiligung Verkehr;          2. Einführung von Anwohnerparkauswei-
Gemeinderätin Sauer-Böhm stört der Kos-                  Beratung über das weitere           sen
tenfaktor durch den regelmäßigen Auf-                    Vorgehen                            Die Einführung von Anwohnerparkaus-
und Abbau der Leuchten.                        Ausgehend von den Ergebnissen der Bür-        weise ist nach der Straßenverkehrs-Ord-
                                               gerbeteiligung sollen nun die weiteren        nung nur in städtischen Quartieren mit
Gemeinderat Wagner spricht sich für eine       Maßnahmen ins Auge gefasst werden,            erheblichem Parkraummangel möglich.
Verlängerung der Beleuchtungstage und          wobei das Hauptaugenmerk auf den Maß-         Allerdings besteht die Möglichkeit zur
-zeiten vor allem in der Sommerzeit. Unter     nahmen für die kommende Saison liegen         Vergabe von Parktickets über einen län-
Umständen sollte mit den Naturschutz-          soll. Grundsätzlich werden alle relevanten    geren Zeitraum, wie beispielsweise einen
verbänden das Gespräch gesucht werden,         Verkehrsthemen aufgearbeitet, Lösungs-        Monat. Diese haben dann allerdings nur
um eine gemeinsamen Weg zu finden.             ansätze im Gremium sowie themenbe-            auf den öffentlichen Parkplätzen eine Gül-
Professor Jödicke erklärt, dass die Ge-        zogen mit der Bevölkerung beraten und         tigkeit und sind von jeder Person erwer-
meinde bezüglich der Kosten nach ei-           als umzusetzende Maßnahmen vom Ge-            bbar. Auf diese Weise kann für Bewohner
genem Ermessen entscheiden kann. Die           meinderat beschlossen. Für die kommen-        einer Parkverbotszone eine Möglichkeit
Beleuchtung benötigt so wenig Energie,         de Saison soll daher vorrangig das Thema      zum Abstellen der eigenen Fahrzeuge ge-
dass dies nicht in Relation steht. Durch die   Parkverbotszone bzw. Ausweitung der           schaffen werden. Die Verwaltung möchte
Abschaltung von für die Beleuchtung stö-       Parkverbote berücksichtigt werden. Darü-      an dieser Stelle allerdings anmerken, dass
renden Leuchten sollte vielmehr die Licht-     ber hinaus soll das Thema Anwohnerpark-       das Parken der Fahrzeuge auf dem eige-
verschmutzung minimiert werden.                ausweise weiter forciert werden.              nen Grundstück, sofern möglich, immer
Die Beleuchtung der Kirche Oberzell passt                                                    bevorzugt werden sollte. Bei der Einfüh-
hervorragend ins Beleuchtungskonzept,          1. Ausweitung der Parkverbotszonen            rung eines entsprechenden Parktickets
sodass die Außenbeleuchtung ausge-             Die Ausführungen von Herrn Greineck,          muss darauf geachtet werden, dass das
schaltet wird, sofern die Kirche im Innern     dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde,        Ticket für die betroffenen Personen er-
beleuchtet ist.                                in der letzten Sitzung haben verdeutlicht,    schwinglich und gleichzeitig für Besucher
                                               dass zwar eine flächendeckende Parkver-       unattraktiv ist. Ein Besucher verbringt im
Bürgermeister Dr. Zoll weist darauf hin,       botszone nicht realisierbar ist, allerdings   Schnitt zwischen 3 und 5 Stunden in der
dass die Verlängerung der Beleuchtung          partielle Halteverbotszonen umgesetzt         Gemeinde. Gerade die regionalen Besu-
im Sommer auch von den Genehmi-                werden können. Die letzten Jahre haben        cher kommen aufgrund des Naherho-
gungsbehörden abhängig ist.                    gezeigt, dass gerade rund um die touris-      lungsfaktors regelmäßig in die Gemeinde.
Gemeinderat Henkes bittet um eine klare        tischen Schwerpunkte das Verkehrsauf-         Die Verwaltung schlägt vor, ein Monatsti-
Festlegung der Punkte, da bei der aktu-        kommen überdurchschnittlich ist und da-       cket für PKW’s einzuführen und hierfür
ellen Diskussionslage der Eindruck ent-        raus resultierend ein entsprechend hoher      eine Gebühr in Höhe von 20,00 € festzu-
steht, dass der Beschluss von der Vorlage      Parksuchverkehr entsteht.                     setzen. Um eine unsachgemäße Nutzung
abweicht.                                      Grundsätzlich sollten die neu zu schaf-       zu vermeiden, sollte das Monatsticket
                                               fenden Parkverbotszonen analog zu den         entsprechend fahrzeugbezogen aus-
Bürgermeister Dr. Zoll erklärt, dass das       bisherigen Parkverbotszonen aufgestellt       gegeben werden. Abschließend sollten
Gremium jederzeit die Möglichkeit hat,         werden. Dies bedeutet, dass ein Parken        die Monatstickets nur für die Parkplätze
einen anderen Beschluss zu fassen.             in ausgewiesenen Flächen mit einer zeit-      zur Verfügung stehen, die innerhalb von
Wahlaufruf - Gemeinde Reichenau
6 | DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021                                                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau

Parkverbotszonen liegen. Diese sind:           Gemeinderat Wagner regt die Einfüh-            geplätze oftmals über Jahre hinweg an
• Parkplatz Wittigowo                          rung weiterer Radschutzstreifen auch           immer wieder dieselben Nutzer vergeben
• Parkplatz Stedigasse (nicht Schiffslän-      im Bereich Sandseele und entlang der           wurden. Dies führte dazu, dass die Warte-
  de)                                          Hauptachsen an. Zudem könnte durch             liste für Dauerliegeplätze so gut wie nicht
• Parkplatz Niederzell                         einen entsprechenden Betrag für die Mo-        abgebaut werden konnte, während man-
• Parkplatz Niederzell Allee                   natstickets ein Anreiz zur Schaffung eige-     che Saisonliegeplätze „quasi“ zu Dauerlie-
                                               ner Parkflächen geschaffen werden.             geplätzen wurden.
Der Parkplatz Yachthafen und der Park-
platz Oberzell sollten trotz der Nähe zu       Gemeinderätin Grasl-Caluk zweifelt, ob         Ziel war es daher, bei der Vergabe von
einer Parkverbotszone nicht mit dem Mo-        durch die Ausweisung von Parkverbots-          Saisonliegeplätzen den Umstand zu be-
natsticket ausgestattet werden, da hier        zonen die Problematik in zufriedenstel-        rücksichtigen, dass ein Bewerber gege-
die Befürchtung einer unverhältnismäßi-        lender Weise gelöst werden kann.               benenfalls auf der Warteliste für Dauer-
gen Nutzung durch Dritte besteht.                                                             liegeplätze verzeichnet ist. Ein solcher
                                               Gemeinderat Henkes sieht durch ein Jah-
                                                                                              Bewerber sollte dann wenigstens einen
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt        resticket die Gefahr zur Einsparung von
                                                                                              bisherigen Saisonliegeplatz zugespro-
am 26. April 2021. Bis dahin werden die        Parkflächen auf dem eigenen Grund. Bei
                                                                                              chen erhalten.
Themen mit der Straßenverkehrsbehör-           aller Diskussion ist das Ursprungspro-
de besprochen und das Vorhaben am 26.          blem, die Busse, noch nicht gelöst. Zudem      In Erweiterung der Beschlusslage vom
/ 27. März 2021 im Haus der Begegnung          gibt er zu bedenken, dass der Rathausvor-      November 2017 wurde für die Saison
mit der Bürgerschaft abgestimmt.               platz gestaltet werden soll, wodurch die       2020/2021 beschlossen, dass künftig
                                               angedachten Kurzzeitparkplätze wieder          nicht nur 10 Personen, die am Beginn der
Gemeinderätin Blum möchte wissen, ob           wegfallen könnten.                             Warteliste für Dauerliegeplätze stehen,
durch Anwohnerparkausweise die An-                                                            angeschrieben und nach ihrem Liege-
wohner ihre Fahrzeuge im öffentlichen          Zur Kontrolle des Verkehrs ist es aus seiner
                                                                                              platzwunsch gefragt werden, sondern die
Parkraum abstellen dürfen. Bürgermeister       Sicht immens wichtig, den Vollzugsdienst
                                               auszuweiten.                                   ersten 30 der Warteliste für Dauerliege-
Dr. Zoll verneint dies und weist darauf hin,                                                  plätze. Außerdem wurde festgelegt, dass
dass diese Regelungen auch Einschnitte         Der Bevölkerung muss die Änderungen            ein Wartender, der das Angebot, in der
für die Bewohner bedeuten.                     bei den Wirtschaftswegen insofern ver-         kommenden Saison einen Dauerliege-
Gemeinderat Schmidt begrüßt die Umset-         deutlicht werden, als dass dies zur ver-       platz zugesprochen zu bekommen, drei
                                               kehrsrechtlichen Ahndung von unbefug-          Jahre lang abgelehnt hat, an das Ende der
zung erster Maßnahmen. Bei den Gebüh-
                                               ten Fahrzeugen notwendig ist.                  Wartenden gesetzt wird, die bis dahin an-
ren für die Monatstickets sollte die Höhe
                                                                                              geschrieben wurden.
bedacht werden, da Anwohner sicherlich         Für Gemeinderat Schneider sind die feh-
überlegen, ein Monatsticket zu erwerben,       lenden Parkflächen das Hauptproblem.           Vorschlag der Verwaltung ist nun, diese
anstatt einen eigenen Parkplatz zu errich-     Hier sollte eine Lösung erarbeitet werden.     Kriterien dauerhaft in die Hafenordnung
ten.                                           Auf Vorschlag von Gemeinderat Graf wer-        aufzunehmen. Gleiches gilt für die Vertei-
                                               den die Wirtschaftswege im Bereich Gie-        lung der Saisonliegeplätze, diese soll auch
Gemeinderat Keller erachtet 20 € für ei-       ßen mit aufgenommen. Zur besseren Be-          weiterhin nach den festgelegten Katego-
nen Parkplatz als zu hoch, da trotzdem         werbung der Festlandparkplätze und des         rien erfolgen und fest in der Hafenord-
keine Gewähr für einen freien Parkplatz        Innerortstarifs sollte auf der Homepage        nung verankert werden.
besteht.                                       der Gemeinde und der Tourist-Info ein
                                               Pop-Up-Fenster installiert werden.             Die Verwaltung schlägt daher vor das Ver-
Gemeinderat Okle möchte durch die De-                                                         gabeverfahren für Liegelätze für die Ha-
batte auch ein Umdenken in der Bepar-                                                         fenanlage mit einer Änderung fest in die
kung der Gemeinde erreichen. Die ersten        Beschlussfassung:
                                               1. Der Gemeinderat beschließt ein-             Hafenordnung aufzunehmen. Bisher war
Wochen des Jahres haben gezeigt, welche                                                       die Frist für Bewerbung für die Vergabe
Besucherzahlen uns in den kommenden               stimmig die Einführung einer
                                                  Parkverbotszone und die verkehrs-           von Saisonliegeplätzen der 31. März. Um
Jahren erreichen. Daher sollte die Umset-                                                     die Planungssicherheit für die Verwaltung
zung der verkehrsrechtlichen Regelungen           rechtlichen Änderungen in der vor-
                                                  gestellten Weise mittels Durchfüh-          und den Hafenmeister zu gewährleisten,
schneller umgesetzt werden. Darüber hi-                                                       soll die Eingangsfrist für schriftliche Be-
naus muss der am Sonntag zur Verfügung            rung eines Informationspavillons
                                                  weiter voranzutreiben.                      werbungen auf den 31. Dezember vor der
stehende Parkplatz von LIDL stärker be-                                                       Saison vorverlegt werden.
worben werden.                                 2. Prüfung von Radschutzstreifen mit
                                                  der Straßenverkehrsbehörde                  Darüber hinaus sollen im Rahmen der Er-
Bürgermeister Dr. Zoll weist darauf hin,       3. Der Gemeinderat beauftragt die              höhungen der Liegeplatzgebühren eben-
dass bei der Umsetzung des Vorhabens              Verwaltung ein Monatsparkticket             falls die Gebühren für die Gastliegeplätze,
der größte Zeitfaktor die Beratung über           in die Parkgebührenordnung einzu-           die Slipanlage sowie die Gebühren für die
die Ausweisung der Parkbuchten ist.               arbeiten.                                   Fäkalienabsauganlage angepasst werden.
Gemeinderätin Sauer-Böhm bittet darum,                                                        In der Hafenkommission vom 17.02.2021
                                               TOP 5     Hafenordnung; Regelung zur           wurde hierfür folgender Vorschlag erar-
die Monatstickets für zwei Fahrzeuge zu-
                                                         Vergabe von Liegeplätzen             beitet:
zulassen, damit mehr Flexibilität entsteht.
                                               In seiner Sitzung vom 20.11.2017 hat der
Gemeinderat Graf schlägt die zusätzliche                                                      Die Gebühren für Gastliegeplätze sollen
                                               Gemeinderat der Gemeinde Reichenau
Einführung eines Jahrestickets vor. Unter                                                     von 13 Euro auf 15 Euro pro Nacht für
                                               beschlossen, zunächst probeweise auf
Umständen könnten die Parkplätze auch                                                         Segel- und Motorboote bis 10m erhöht
                                               zwei Jahre die Vergabepraxis bei der Ver-
ganzjährig bewirtschaftet werden.                                                             werden. Für Segelboote über 10m soll die
                                               gabe von Saisonliegeplätzen im Yachtha-
                                                                                              Gebühr auf 18 Euro und Motorboote über
Gemeinderat Graf hätte sich die stärkere       fen Herrenbruck und somit die Hafenord-
                                                                                              10m auf 20 Euro erhöht werden. Die Ge-
                                               nung zu verändern.
Ausweitung der Parkverbotszonen ge-                                                           bühr der Trockenliegelätze für Gäste soll
wünscht. Unter Umständen könnte in der         Grund für diese Veränderung      war, dass     künftig 10 Euro statt 8 Euro betragen. Ori-
Oberzeller Straße durch die Einführung ei-     über Jahre hinweg kaum ein       Dauerlie-     entiert wurde sich hierbei an den Preisen
nes Radschutzstreifens das Parken an der       geplatz frei wurde und neu       vergeben      und Kategorisierung der umliegenden
Straße verhindert werden.                      werden konnte, während die       Saisonlie-    Häfen unter Berücksichtigung der Aus-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau                                                      DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021 | 7

stattung des Yachthafens Herrenbrück.                 Erstwohnsitz in der Gemeinde            ·   Das Slippen für die Bootsabnah-
Ein Ausschluss von großen Motorbooten                 Reichenau haben.                            me kostet künftig pro Slipvorgang
wurde abgelehnt, da man sonst der ein-             b) Motorbootbesitzer, die seit we-             20 €.
zige Hafen am Bodensee wäre, der solche               nigstens drei Jahren in einem        8. Für Gäste mit Gästekarte, die die Gäs-
Boote ablehnt. Durch Kategorisierung                  der drei den Hafen nutzenden            teboxen belegen, gilt eine Mindestau-
anhand der Größe soll hierfür einen Aus-              Vereine aktiv waren.                    fenthaltszeit von 1 Woche sowie eine
gleich geschaffen werden.                          c) Motorbootbesitzer, die bereits in       Höchstaufenthaltszeit von 2 Wochen.
                                                      den Vorjahren einen Saisonlie-
Viele größere Boote bringen außerdem                                                       9. Ab 2022 gelten für die unter Punkt 8
                                                      geplatz erhalten haben.
ein zusätzliches Tenderboot mit. Da die-                                                      genannten Gastboote dieselben Be-
                                                   d) Weitere Motorbootbesitzer
ses ebenfalls zulassungspflichtig ist und                                                     stimmungen hinsichtlich Größe und
gegebenenfalls über eine hohe Motori-         2. Stehen in einer Kategorie weniger            Motorisierung wie für die Liegeplat-
sierung verfügt, soll für zusätzlich mitge-      Plätze zur Verfügung als Anträge vor-        zinhaber.
brachte Tenderboote ebenfalls eine Gast-         liegen, so entscheidet über die Verga-
gebühr erhoben werden.                           be des Liegeplatzes in den Kategorien     TOP 6 Vergabe Uferpalisade
                                                 1 und 2 (Erstwohnsitz Reichenau und       Die Uferpalisade am Yachthafen Reiche-
Bezüglich der Fäkalienabsauganlage wird
                                                 Wartelist) die Reihenfolge der Warte-     nau ist seit einiger Zeit stark sanierungs-
vorgeschlagen die Gebühr von 11 Euro             listenplätze. In den Kategorien 3 und
auf 13 Euro zu erhöhen. Diese Gebühr be-                                                   bedürftig und soll in diesem Jahr wieder-
                                                 4 entscheidet bei Motorbooten die         hergestellt werden. Dies soll durch eine
trifft nur Gewerbetreibende.                     Motorisierung, wobei der geringeren       Konstruktionsart im „Berliner Verbau“
Die Gebühren für die Slipanlage sollen           Motorisierung der Vorzug zu geben         geschehen. Die Maßnahme wurde be-
ebenfalls angepasst werden. Die Benut-           ist. Bei Segelbooten entscheidet in       reits vorab in die Hafenkommission ein-
zung für Gemeindeeinwohner soll künftig          diesem Fall das Los. Es ist möglich,      gebracht und dort diskutiert. Es wurden
10 Euro statt 5 Euro kosten. Außerdem soll       dass bei Härtefällen im Einzelfall an-    auch Alternativen besprochen und Ideen
künftig für Gäste dieselbe Gebühr wie für        stelle des Loses eine Entscheidung        gesammelt. Eine Überprüfung der Ideen-
Gemeindeeinwohner gelten, somit eben-            durch ein dreiköpfiges Gremium er-        sammlung ergab, dass nur die Variante
falls 10 Euro. Hierbei ist auch zu überle-       folgt, das aus dem Bürgermeister und      mit dem „Berliner Verbau“ durch die Un-
gen, ob ein Mindestaufenthalt für Gäste          den beiden vom Gemeinderat in die         tere Wasserbehörde genehmigungsfähig
vorzusehen ist, um die Slipanlge nutzen          Hafenkommission entsandten Vertre-        ist.
zu können. Außerdem sollen künftig die           ter besteht.
Berechtigten des SVGA aus Allensbach                                                       Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt,
                                              3. In die Vergabe der Liegeplätze können     ob belastetes Material, welches entnom-
keine Berechtigung mehr für die Benut-           nur Plätze gelangen, die für den jewei-
zung der Slipanlage haben. Allensbach                                                      men wird, wieder eingebaut werden
                                                 ligen Bootstyp geeignet sind.             kann. Herr Baur bejaht dies, da bei den
verfügt über eine eigene Slipanlage. Bei
zu niedrigem Wasserstand kann eine be-        4. Die Frist für die Bewerbung auf einen     Erdbewegungen kleinere Mengen wieder
fristete Ausnahme genehmigt werden,              Liegeplatz wird auf den 31. Dezember      eingebaut werden können. 10 Tonnen
aber es sollte keine dauerhafte Genehmi-         gelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss      belastetes Material werden nach der der-
gung hierfür geben.                              die Bewerbung schriftlich bei der Ge-     zeitigen Kostenplanung entsorgt werden
                                                 meindeverwaltung vorliegen.               müssen.
Da dies aus der Vorlage nicht deutlich ge-
nug hervorgeht, weist Bürgermeister Dr.       5. Die Gebühren für Gastliegeplätze wer-     Beschlussfassung:
Zoll zur Vollständigkeit darauf hin, dass        den künftig wie folgt erhoben:            Der Gemeinderat beschließt einstim-
die beschränkende Motorleistung von              · Die Gebühren für Gastliegeplätze        mig die Arbeiten an der Uferpalisade
133kW auch für Saisonliegeplätze gilt.              am Bootssteg werden von 13 Euro        an die Firma Hildebrand OHG aus Bod-
                                                    auf 15 Euro pro Nacht für Segel-       man-Ludwigshafen zum Angebotspreis
Beschlussfassung:                                   und Motorboote bis 10m erhöht.         von 224.253,91 € (Brutto) zu vergeben.
Der Gemeinderat fasst einstimmig fol-            · Für Segelboote über 10m wird die
genden Beschluss                                    Gebühr auf 18 Euro und für Mo-         TOP 7 Beauftragung Maurershorn
1. Saisonliegeplätze werden künftig                 torboote über 10m auf 20 Euro er-
                                                                                           Die Gemeinde Reichenau beabsichtigt
   dauerhaft nach folgenden Kriterien               höht.
                                                                                           die Aufstellung des Bebauungsplans mit
   vergeben:                                     · Die Gebühr der Trockenliegelätze
                                                                                           örtlichen Bauvorschriften „Maurershorn“.
   1. Segelbootbesitzer, die ihren Erst-            für Gäste soll künftig 10 Euro statt
                                                                                           Anlass der Planung war eine Bauvoranfra-
        wohnsitz in der Gemeinde Reiche-            8 Euro betragen.
                                                                                           ge auf dem Grundstück Flst. Nr. 5301/11
        nau haben und auf der Warteliste         · Für zusätzlich mitgebrachte Ten-
                                                                                           zur Erweiterung des bestehenden Wohn-
        für Dauerliegeplätze stehen.                derboote ebenfalls eine Gastge-
                                                                                           hauses. Die Bauvoranfrage liegt nach
   2. Motorbootbesitzer, die ihren Erst-            bühr erhoben werden.
                                                                                           dem Entwicklungskonzept außerhalb der
        wohnsitz in der Gemeinde Reiche-
                                              6. Die Gebühr für die Fäkalienabsaugan-      festgelegten Siedlungszusammenhänge
        nau haben und auf der Warteliste
                                                 lage wird von 11 Euro auf 13 Euro er-     bzw. städtebaulich unbedenklicher Ab-
        für Dauerliegeplätze stehen.
                                                 höht.                                     rundungen in zu erhaltenden Freiflächen.
   3. a) Segelbootbesitzer, die ihren
                                                                                           Der Aufstellungsbeschluss zum Bebau-
          Erstwohnsitz in der Gemeinde        7. Slipanlage
                                                                                           ungsplan wurde durch den Gemeinderat
          Reichenau haben.                       · Für die Benutzung für Gemeinde-
                                                                                           am 14. Dezember 2020 in öffentlicher Sit-
      b) Segelbootbesitzer, die seit we-             einwohner wird eine Gebühr von
                                                                                           zung gefasst. Der Bebauungsplan soll im
          nigstens drei Jahren in einem              10 Euro statt 5 Euro erhoben.
                                                                                           Regelverfahren, mit einer zweistufigen
          der drei den Hafen nutzenden           · Für Gäste mit Gästekarte gilt
                                                                                           Beteiligung sowie einer Umweltprüfung
          Vereine aktiv waren.                       dieselbe Gebühr wie für Gemein-
                                                                                           durchgeführt werden.
      c) Segelbootbesitzer, die bereits in           deeinwohner.
          den Vorjahren einen Saisonlie-         · Mitglieder des SVGA aus Allens-         Für die Aufstellung des Bebauungs-
          geplatz erhalten haben.                    bach haben keine Berechtigung         plans soll das Stadtentwicklungsbüro
      d) Weitere Segelbootbesitzer.                  mehr für die Benutzung der Slip-      „die STEG“ beauftragt werden. Für die
   4. a) Motorbootbesitzer, die ihren                anlage.                               Aufstellung des Grünordnungsplans, die
8 | DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021                                                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau

Erstellung des Umweltberichts, die Arten-      gesetz (VerpackG) die bisher gültige Ver-    Städten Konstanz, Singen und dem Müll-
schutzrechtliche Relevanzprüfung und           packungsverordnung ab. Mit der neuen         abfuhrzweckverband.
die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung        Gesetzgebung ergeben sich in gewissem
soll faktorgrün beauftragt werden.             Umfang für die örE Handlungsspiel-räu-       Vor Inkrafttreten des VerpackG erfolgten
                                               me hinsichtlich der Ausgestaltung            die monatliche Mengennachweisfüh-
Beschlussfassung:                                                                           rung und Ab-rechnungen mit den Dualen
                                               1. der Art des Sammelsystems, entweder       Systemen von den Städten und Gemein-
Die Gemeinde beauftragt einstimmig
                                                  Holsystem, Bringsystem oder Kombi-        den bzw. deren beauftragte Unterneh-
Frau Witulski vom Stadtentwicklungs-
                                                  nation aus beiden Sammelsystemen,         men. Für die 17 Gemeinden übernahm
büro „die Steg“ mit der Erstellung des
                                               2. der Art und Größe der Standard-Sam-       die Fa. Remondis diese Aufgabe. Durch
Bebauungsplans „Maurershorn“ auf
                                                  melbehälter sowie                         die Bündelung und Vereinheitlichung
Grundlage des Honorarangebots vom
                                               3. der Häufigkeit und des Zeitraums der      der Vereinbarungen in einer kreisweiten
17.02.2021 mit den Grundleistungen
                                                  Behälterleerungen.                        Abstimmungsvereinbarung, hat der Ab-
in Höhe von 31.500€ zzgl. 6% Neben-
kosten und den Besonderen Leistun-                                                          fallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
                                               Bei der LVP-Sammlung steht den örE
gen nach Aufwand. Die Gemeinde                                                              Konstanz die zentrale Aufgabe der mo-
                                               erstmals das Instrument der Rahmenvor-
beauftragt einstimmig faktorgrün auf                                                        natlichen Mengennachweisführung und
                                               gabe (schriftlicher Verwaltungsakt) zur
Grundlage des Honorarangebots vom                                                           die Erlösabrechnung mit den Systembe-
                                               Verfügung, in dem diese die o.a. Rahmen-
18.02.2021 in Höhe von 16.980,50€.                                                          treibern zu übernehmen. Der anteilige
                                               bedingungen definiert. Die Rahmenvor-
                                                                                            Personal- und Sachaufwand ist von den
                                               gabe darf allerdings nicht über den Ent-
                                                                                            Städten und Gemeinden zu erstatten. Die
TOP 8 Änderung Hauptsatzung                    sorgungsstandard hinausgehen, den die
                                                                                            bestehenden Kostenvereinbarungen bei
§ 37a der Gemeindeordnung lässt die            örE für die selbst durchgeführten Rest-
                                                                                            der PPK-Verwertung mit den Städten und
Möglichkeit zur Durchführung von Sit-          müllsammlungen zugrunde legen. Eine
                                                                                            Gemeinden sind dahingehend zu ergän-
zungen ohne persönliche Anwesenheit            2-wöchige Abfuhr der Gelben Säcke kann
                                                                                            zen.
der Mitglieder im Sitzungsraum zu. Über        somit z.B. auch nur in Gemeinden und
die Vor- und Nachteile bzw. über die Vor-      Städten erfolgen, die einen entsprechen-     Nach den aktuellen Gesprächen mit den
behalte der praktischen Umsetzung wur-         den Abfuhrrhythmus für die Restmüllent-      Dualen Systemen ist davon auszugehen,
de in der letzten Sitzung bereits referiert.   sorgung haben.                               dass der Abfallwirtschaftsbetrieb auch als
                                                                                            zentrale Rechnungsstelle für die Städte
Dennoch soll die Nutzung dieser neu            Die Städte Konstanz und Singen sowie
                                                                                            und Gemeinden die Abrechnung zu über-
geschaffenen Möglichkeit insofern vor-         die Gemeinde Allensbach haben in ihrer
                                                                                            nehmen hat. Die Erstattungsbeträge wer-
bereitet werden, um eine Umsetzung bei         Zuständigkeit und auf Grundlage ihres
                                                                                            den dann nach Abzug des entstehenden
entsprechend optimaleren Rechtslagen           Entsorgungsstandards Rahmenvorgaben
                                                                                            Verwaltungsaufwandes den Städten und
ohne Zeitverlust durchführen zu können.        zur 14-tägigen LVP-Sammlung (bisher
                                                                                            Gemeinden weitergeben. Auch in diesem
Hierfür ist eine Änderung der Hauptsat-        4-wöchentlich) erlassen. Diese Vorgaben
                                                                                            Punkt ist die Kostenvereinbarung mit dem
zung notwendig.                                sind zwischenzeitlich bestandskräftig.
                                                                                            Landkreis noch anzupassen.
                                               Eine weitere Rahmenvorgabe der Städte
Beschlussfassung:                              Konstanz und Singen zur Mitbenutzung
                                                                                            Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt einstim-            der Wertstoffhöfe für die LVP-Sammlung
                                                                                            Der Gemeinderat beschließt
mig die Satzung zur Änderung der               gegen Entgelt ist derzeit beim Verwal-
                                                                                            einstimmig:
Hauptsatzung.                                  tungsgericht anhängig.
                                                                                            1. Der Abstimmungsvereinbarung mit
                                               Gemeinsam mit Vertretern der Städte, Ge-        den Anlagen 3 bis 8 zwischen den
TOP 9     Erfassung von Leichtverpa-                                                           System-betreibern der Dualen Sys-
                                               meinden und deren Betriebe werden seit
          ckungen (LVP), Papier/Pappe/                                                         teme und den öffentlich-rechtlichen
                                               Mitte 2017 zur Umsetzung des neuen Ver-
          Kartonagen (PPK-                                                                     Entsorgungsträgern (Landkreis Kons-
                                               packG im Landkreis Konstanz Verhandlun-
          Verpackun-gen) und Altglas                                                           tanz und den Städten und Gemeinden
                                               gen mit dem gemeinsamen Vertreter der
          im Landkreis Konstanz -                                                              des Landkreises Konstanz) nach § 22
                                               Dualen Systeme über die Sammelstruktu-
          Abstimmungsvereinbarung                                                              VerpackG über die Ausgestaltung des
                                               ren und insbesondere zu den Kostenbe-
          mit den Dualen Systemen                                                              Erfassungssystems für restentleerte
                                               teiligungen der Systembetreiber bei der
          (Systembetreiber)                                                                    Verpackungen privater Endverbrau-
                                               gemeinsamen PPK-Sammlung geführt.
Das Nebeneinander kommunaler Entsor-                                                           cher gemäß § 14 Abs. 1 VerpackG im
gungsverantwortung und der Zuständig-          Die Städte und Gemeinden haben gro-             Landkreis Konstanz entsprechend den
keit der Systembetreiber dualer Systeme        ßes Interesse am baldigen Abschluss. Seit       in der Präambel dargestellten Zustän-
für die Erfassung von Verkaufsverpackun-       dem 01.01.2019 erfolgten von den Sys-           digkeiten wird zugestimmt.
gen und Altglas war unter der Geltung          tembetreibern bisher keine Kostenerstat-     2. Der Landkreis wird ermächtigt die
der Verpackungsverordnung in der Praxis        tungen an die Städte und Gemeinden für          Abstimmungsvereinbarung zu unter-
bisher sehr konfliktträchtig. Die Einfluss-    die Mitbenutzung ihres Sammelsystems            zeichnen.
möglichkeiten des Landkreises Konstanz         (Blaue Tonne).
                                                                                            3. Der anteilige Personal- und Sachauf-
und der Städte und Gemeinden (kommu-
                                               Die angemessenen Entgeltleistungen              wand des Abfallwirtschaftsbetriebes
nale öffentlich-rechtliche Entsorgungs-
                                               für die Mitbenutzung der städtischen/           Land-kreis Konstanz für die monatli-
träger - örE) auf die Sammelsysteme der
                                               gemeindlichen Sammelstrukturen (u.a.            che Mengennachweisführung und die
System-betreiber waren bislang sehr
                                               Blaue Tonne) wurden auf Grundlage von           Erlösabrechnung mit den Systembe-
beschränkt bzw. nicht möglich. Die bis-
                                               Kostenkalkulationen berechnet. Diese            treibern sowie die Rechnungslegung
herigen Bemühungen zu Anpassungen
                                               sind für die Städte und Gemeinden aus-          für die Ab-rechnung zur Mitbenut-
der Sammelstrukturen (insb. Verkürzung
                                               kömmlich. Für die 17 Gemeinden, deren           zung des Sammelsystems ist von den
Abfuhrintervalle bei der LVP-Sammlung
                                               Abfallentsorgung über die Fa. Remondis          Städten und Gemeinden zu erstatten.
(Gelber Sack), Verunreinigungen/Lärmbe-
                                               erfolgt, wurde eine Musterkalkulation für       Die bestehenden Kostenvereinbarun-
lästigungen Glascontainer) im Landkreis
                                               die Gemeinde Öhningen berücksichtigt.           gen bei der PPK-Verwertung mit den
Konstanz hatten bisher keinen Erfolg.
                                               Die Kosten beliefen sich bei dieser Kalku-      Städten und Gemeinden sind dahin-
Am 01.01.2019 löste das Verpackungs-           lation in etwa auf gleicher Höhe mit den        gehend zu ergänzen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau                                                      DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021 | 9

TOP 10 Verschiedenes                        geöffnet werden.                                gemeinsam gegen diese Maßnahmen
Information Kreistag                        Erhöhung Gundelplätze                           vorgehen.
Durch den Wegfall kommunaler Kreistags-     Aus der Bevölkerung wurde Unmut über
mitglieder ging der bisherige Informa-      die mangelnde Unterstützung der Ver-            Fasnet
tionsfluss des Gemeinderates von kom-       waltung gegenüber dem Erhalt der Liege-         Den Initiatoren des Grundelrennens wird
munalbedeutsamen Themen im Kreistag         plätze laut.                                    trotz Einschränkungen für die schöne
verloren. Bürgermeister Dr. Zoll wird da-   Bürgermeister Dr. Zoll erklärt, dass die Ver-   Umsetzung gedankt. Weiterhin wird den
her gebeten, das Gremium bei kommu-         waltung in Verhandlung mit dem Landrat-         Teilnehmern und der Verwaltung für die
nalbedeutsamen Themen in Kenntnis zu        samt erreicht hat, dass die Gundeln über        Unterstützung gedankt.
setzen.                                     eine natürliche Fluktuation minimiert
                                            werden, anstatt der rechtlichen Regelung        Heckenrückschnitt
Toilettenanlagen                            entsprechend, zeitnah entfernt werden zu        Der massive Rückschnitt von Hecken ist
Die starken Besuchertage sorgten auch       müssen.                                         nicht mit der Biodiversität vereinbar, wes-
für Unmut über die geschlossenen Toilet-    Aus dem Gremium wird vorgeschlagen,             halb beim Rückschnitt sensibler umge-
tenanlagen. Diese sollten künftig früher    dass sich die Gemeinden am Untersee             gangen werden muss.

                                                                               GEMEINDENACHRICHTEN UND FUNDBÜRO

  Sperrung der Inselhalle
  Am 25.03.2021 findet in der Insel-
  halle eine Blutspende-Aktion des
  Deutschen Roten Kreuzes, in Zu-
  sammenarbeit mit dem Ortsverein
  Reichenau statt. Aus diesem Grund            Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und wichtig
  ist die gesamte Inselhalle an diesem
  Tag ab 11.00 Uhr für den allgemei-           Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden unter Kon-
  nen Sportbetrieb gesperrt.                   trolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi-
                                               ene- und Sicherheitsstandards durchgeführt und sind daher auch in Zeiten
  Wir bitten um dringende                      der Corona- Pandemie gestattet, sicher und wichtig.
  Beachtung.                                   Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausfor-
                                               derungen. Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blut-
                                               spenden kontinuierlich und dringend benötigt. Auch in Zeiten der Corona-Pande-
                                               mie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten
                                               Lebens sind Patienten weiterhin dringend auf Blutspenden angewiesen.
  Sperrung der                                 Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren
  Pfaffenmooshalle                             Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende.

  Aufgrund der Gemeinderatssitzung                                        Donnerstag, dem 25.03.2021
  am Montag, 22.03.2021 ist die ge-                                       von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr
  samte Pfaffenmooshalle an diesem                                         Inselhalle, Schulstraße 10
  Tag ab 14.00 Uhr gesperrt.                                               78479 REICHENAU (INSEL)

  Wir bitten daher dringend um Be-             Hier geht es zur Terminreservierung:
  achtung der angesetzten Sperrung             https://terminreservierung.blutspende.de/m/reichenau
  und danken für Ihr Verständnis.
                                               Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlich-
                                               keiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu
                                               können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit
                                               vorheriger Online-Terminreservierung statt.
      Einsatz Kehrmaschine                     Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kostenfreie Service-Hotline
  Am Montag, 22. März 2021 ist im              unter 0800-11 949 11 zur Verfügung.
  Bereich Insel und Waldsiedlung
  eine Kehrmaschine zur Reinigung              Spender werden gebeten, nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund
  des Straßenbereichs im Einsatz.              und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Hei-
                                               serkeit, erhöhte Körpertemperatur), sowie Menschen, die Kontakt zu einem Coron-
  Damit die Straßenreinigung zü-               avirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufge-
  gig und in einem entsprechenden              halten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten
  Umfang erfolgen kann, bittet die             Blutspende 14 Tage pausieren.
  Verwaltung die Bevölkerung um
  bestmögliche Freihaltung des öf-             Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/
  fentlichen Verkehrsraumes an die-            DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gemeinnützige GmbH -
  sem Tag.                                     Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt
10 | DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021                                                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau

Ist das niedergedrückte Schilf                werden sie von den Fischen meist gemie-         den Halme durch das Befahren mit ei-
                                              den. Denn für die Zersetzung des Altschilfs     nem Mäher geschädigt werden, wachsen
rund um die Reichenau ein                     wird Sauerstoff benötigt und dieser nimmt       anschließend dünnere und schwächere
Problem?                                      schneller ab, wenn das Wasser sehr flach ist    Halme nach – das Schilfröhricht ist dann
Sterben die jungen Schilftriebe unter         und sich schnell erwärmt. Die Fische wei-       weniger widerstandsfähig.
dem niedergedrückten Schilf ab?               chen dann in tieferes, sauerstoffreicheres
                                              Wasser aus. Problematisch wird es aller-        Könnte das Schilf dann nicht
Nein, die neue Schilfhalme können die
                                              dings, wenn sie in einer Reuse gefangen         abgebrannt werden?
Streuschicht problemlos durchstoßen
                                              sind.                                           Das Abbrennen des Schilfs ist ein Straf-
und wie gewohnt wachsen. Es kommen
auch nicht weniger oder schwächere Hal-                                                       tatbestand und gefährdet darüber hinaus
                                              Welche Auswirkungen hat das nieder-             die Gesundheit der Feuerwehrleute. Na-
me nach.
                                              gedrückte Schilf auf die Vögel?                 hestehende Gebäude werden bedroht.
Entsteht in den Schilfgebieten nun ein        Einige Vogelarten sind auf stehende             Auch die völlig unnötige zeitliche Belas-
stinkender Schlick?                           Schilfhalme angewiesen, um beispiels-           tung der Feuerwehr sollte zu denken ge-
Nein, das Altschilf wird nach und nach        weise ihre Nester bauen bzw. verstecken         ben. Ganz fatal würde sich das Abbrennen
von Bodenlebewesen zersetzt. Beson-           zu können. Diese Arten werden es dieses         des Schilfs auf die Vogelwelt auswirken.
ders günstig ist dabei, dass das Schilf ein   Jahr schwerer haben. Andere Vögel, wie          Denn bei einem Feuer würden auch noch
spezielles Luftgewebe hat, mit dem es         die Rohrweihe, nutzen aber auch gerade          die letzten stehenden Altschilf-Inseln ver-
Sauerstoff in seine Wurzeln transportiert.    solch offenere Flächen für die Brut.            nichtet.
Überschüssiger Sauerstoff wird an die
Umgebung abgegeben und fördert so             Das niedergedrückte Schilf sieht nicht          Fazit: Auch wenn das niedergedrückte
den Abbau des organischen Materials.          schön aus – könnte es nicht gemäht              Schilf nicht schön aussieht, ist es für das
                                              werden?                                         Schilf selbst kein Problem. Auch die Tier-
Kann das niedergedrückte Schilf für           Davon abgesehen, dass es verboten ist,          welt kommt mit diesem Phänomen zu-
Fische zum Problem werden?                    das Schilf noch nach dem 1. März zu mä-         recht. Maßnahmen wie Mähen oder Bren-
Werden die Flächen mit dem niederge-          hen, würde das dem Schilf mehr schaden          nen sind verboten, unnötig und richten
drückten Schilf nur knapp überschwemmt,       als nützen. Denn wenn die neu sprießen-         mehr Schaden als Nutzen an.

                                                                                                 STANDESAMTSNACHRICHTEN

    GEBURT
                                                        31.01.2021 in Konstanz
                                                           Ella Felicia Tabbi
                                       Eltern: Melanie Tabbi geb. Kast und Kenneth David Tabbi

                                                                                             GEBURTSTAGE UND EHEJUBILÄEN

                                                                                   HERZLICHEN
                                                                                   GLÜCKWÜNSCH
                                      Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am
                     Freitag, 5. März 2021                                             Donnerstag, 11. März 2021
             Frau Ursula Sabetta zum 85. Geburtstag                                Frau Ilse Brasseit zum 88. Geburtstag

          Wir gratulieren unseren Jubilaren – auch all denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollen -
                               sehr herzlich zum Geburtstag und wünschen auch weiterhin alles Gute.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Reichenau                                                        DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021 | 11

i                                                                                                               VERKEHRSVEREIN

    Verkehrsverein Reichenau e.V.
    Stellenanzeige Tourist-Information
    Die Insel Reichenau ist durch ihre außergewöhnliche Lage und ausgezeichnet als UNESCO
    Welterbe ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel. Der Tourismus spielt eine immer wichtigere Rolle
    in der Gemeinde. Der Verkehrsverein Reichenau e.V. mit seiner Tourist-Information kümmert sich
    um die touristischen Angebote und ist Ansprechpartner für Gäste, Leistungsträger und Bürger.

                                       Wir suchen zum 1. Mai 2021 oder nach Absprache eine/n

                                          Mitarbeiter/in für die Tourist-Information
                                                                (m/w/d)

                         Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung von 50% (19,5 Stunden wöchentlich),
                          verteilt auf Vor- und Nachmittage. Die Stelle ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

    Ihre Aufgaben:                                                    Ihr Profil:
    • Information und Beratung von Gästen und Gastgebern              • Ausgeprägte Kundenorientierung und Servicebereitschaft
       (persönlich, telefonisch, schriftlich)                         • Freundliches und aufgeschlossenes Auftreten
    • Bearbeitung touristischer Anfragen und Vermittlung              • Sicherer Umgang mit MS-Office Programmen, Outlook
       von Unterkünften                                                  und Internet
    • Verkauf von Karten, Souvenirs und weiteren Artikeln             • Selbständige Arbeitsweise, Engagement und Belastbar-
                                                                         keit
    • Kartenvorverkauf und Mitwirkung bei der
                                                                      • Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten
       Veranstaltungsbetreuung
                                                                      • Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
    • Betreuung des Meldewesens                                       • Gute Kenntnisse des Ortes und der Bodenseeregion
    • Verwaltung und Pflege von Prospektmaterial und
       Plakataushängen                                                Haben wir Ihr Interesse geweckt?
                                                                      Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis
    Wir bieten Ihnen:                                                 zum 26.03.2021 an den Verkehrsverein Reichenau e.V.,
    • Vergütung nach TVöD mit den im öffentlichen Dienst              Pirminstraße 145, 78479 Reichenau oder
      üblichen Sozialleistungen                                       per E-Mail an k.wehrle@reichenau-tourismus.de.
    • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und
      verantwortungsvolle Tätigkeit                                   Bei Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer Herr Karl Wehrle
    • Eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem                       (Tel. +49 (0)7534 9207-0) zur Verfügung.
      sympathischen Team                                              www.reichenau-tourismus.de

                                                                                                                      RAIFFEISEN

                                                        Rohrnetzspülung
                Vom 08.03.21 bis ca. 19.03.21 (KW 10/11) wird unser Rohrnetz gespült. Dabei kann es zu kurzzeitigen
                  Versorgungsunterbrechungen und Druckschwankungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

             Sollte es zu erheblichen betriebsbedingten Störungen kommen, z. B. Gewächshaus-Dämpfen, bitten wir um
              rechtzeitige Information: Tel.: 07534-9200-57 oder mobil: 0151-1269 6998, E-Mail: wasser_eg@t-online.de

                                                                                  PARTEIEN UND WÄHLERVEREINIGUNGEN

                                                        Freie Liste Natur
    Aufgrund der aktuelle Corona-Lage machen wir unsere offene Fraktionssitzung „ONLINE“ am Montag 15.März um 19 Uhr
                                  Bitte Anmeldung*) über info@freie-liste-natur-reichenau.de

               Loreen Ratzek, Sophie Zeller und Gabriel Henkes *) wir schicken einen LINK mit den Zugangsdaten ;-))
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