Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim

 
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Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
69. Jahrgang                                       Donnerstag, 28. Januar 2021                                   Nummer 4

                         Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro
                               fuÈr zwei CO2-Ampeln
Die SchneckenhaÈusle Maskottchen -
Ronja und Lilly - freuen sich uÈber
zwei CO2-Ampeln
Dank der Firma Sigma Aldrich und
ihrem Geschåftsfçhrer Dr. Bernd Krçger
konnten sich die Erzieherinnen und Kin-
der vom Kinderhaus Schneckenhåusle
zwei CO2-Ampeln kaufen. Die Messgerå-
te kænnen die CO2-Werte in den Grup-
penråumen und den Schlafråumen er-
fassen und signalisieren wann gelçftet
werden muss. Die Ampeln dienen als
Hilfsmittel zur Corona-Vorsorge. Denn
wenn viel ausgeatmetes CO2 in der Luft
ist, sind auch viele Aerosole in der Luft,
die Coronaviren çbertragen kænnen.
Die Kinder und das pådagogische Fach-
personal sagen auf diesem Weg:
VIELEN DANK!
                        Foto: P. Olschewski

    Coronaschutzimpfung beim DRK                                                           BuÈrgerbus wird
 Nach langem Warten war es vergange-          men die erste Impfdosis gegen das Co-
                                                                                               vorlaÈufig
 nen Dienstag, den 22.01.2021 soweit.
 Beim DRK im Altenhilfezentrum Im Ol-
                                              ronavirus. Die Impfaktion wurde durch
                                              das Mobile Impfteam aus Ulm organi-
                                                                                              eingestellt
 gagarten erhielten die Heimbewohne-          siert und durchgefçhrt. Mit gemeinsa-     Das Ziel der Landesregierung ist es,
 rinnen und Heimbewohner sowie die            mer Unterstçtzung der Mitarbeiter         Kontakte zu vermeiden, um die Aus-
 Beschåftigten die lang ersehnte Coro-        konnte die Impfaktion schnell und wie     breitung einer weiteren Mutation
 naimpfung. Nahezu alle Bewohnerin-           geplant durchgefçhrt werden.              des Corona-Virus einzuschrånken.
 nen und Bewohner sowie auch mehr                                                       Wir wollen dieses Ziel unterstçtzen.
 als die Hålfte der Beschåftigten beka-                                 Foto: K. Wall   Daher haben wir uns dazu ent-
                                                                                        schlossen, die Fahrten des Bçrger-
                                                                                        busses vorlåufig ab 01.02.2021 ein-
                                                                                        zustellen.
                                                                                        Die Information, ab wann der Fahr-
                                                                                        betrieb wieder aufgenommen wird,
                                                                                        erfolgt rechtzeitig.
                                                                                        Wir bitten um Verståndnis fçr diese
                                                                                        Maûnahme.
                                                                                        Ihre Gemeindeverwaltung

                                                                                             Informationen zur
                                                                                             Corona-Pandemie:
                                                                                        Ønderungen bzw. Aktualisierungen
                                                                                        entnehmen Sie bitte tagesaktuell von
                                                                                        unserer Homepage:

                                                                                         www.steinheim.com

                                                                51
Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
BEKANNTMACHUNG                       - Detaillierte Standortçberprçfung         Regionalverband OstwuÈrttemberg
                                             auf Gemeindeebene                       vom 04.09.2020
  Aufstellung 5. Ønderung                 - Konkretisieren der Ziele                 - Betroffenheit regionaler Grçnzug
 des FlaÈchennutzungsplanes                  der Raumordnung                         - Schutzbedçrftige Bereich fçr Land-
       mit integriertem                   - Aufnahme Wasserschutzzone III              wirtschaft und Bodenschutz
     GruÈnordnungsplan                       bzw. IIIA                               - PV-Anlagen Vorrangig auf Flåchen mit
                                          - Aufnahme Lichtreflexion bei Schutz-        Vorbelastung
     ÚFFENTLICHE AUSLEGUNG
       gemaÈû § 3 Abs. 2 BauGB               gut Mensch und Schutzgut Pflanzen       BuÈrger 4 vom 03.09.2020
                                             und Tiere im Umweltbericht              - Erheblicher Eingriff
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
am 19.01.2021 die im Zuge des Beteili-    - Aufnahme Flurbilanz bei Schutzgut           in das Landschaftsbild
gungsverfahrens gemåû § 3 Abs. 1 und §       Flåche im Umweltbericht                 - 1 Abs. 5 BnatschG Sparsamer Umgang
4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregun-     Im Zuge des frçhzeitigen Beteiligungs-        mit Grund und Boden
gen und Bedenken behandelt und den        verfahrens gemåû § 4 Abs. 1 BauGB und      - §1 Abs. 5 BauGB Groûflåchige, weitge-
vom Ingenieurbçro Steinbacher-Con-        § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende umwelt-        hend unterschnitte Landschaftsråume
sult, Richard-Wagner-Straûe 6, 86356      bezogene Informationen eingegangen,           sind vor weiteren Zersiedlung zu be-
Neusåû ausgearbeiteten Entwurf des        und kænnen in ihrem vollen Umfang an          wahren
Flåchennutzungsplanes in der Fassung      o. g. Ort zu angegebenen Zeiten eingese-
                                                                                     - Visualisierung der Anlage
vom 19.01.2021 gebilligt.                 hen werden:
                                                                                     - Hinweis Lichtreflexion bei Schutzgut
Der Entwurf der 5. Ønderung des Flå-      RegierungspraÈsidium Stuttgart                Mensch und Schutzgut Pflanzen und
chennutzungsplanes kann in der Zeit       vom 04.09.2020                                Tiere
vom                                       - Auseinandersetzung                       - Schadstoffbelastung des Grundwas-
        Montag, den 08.02.2021              Belange der Landwirtschaft                  sers durch Schwermetalle der Module
           bis einschlieûlich               (Darstellung Flurbilanz)
                                                                                     - Hinweis »Wasserschutzgebiet III«
        Freitag, den 12.03.2021           - Betroffenheit regionaler Grçnzug
                                                                                     Wåhrend der Auslegungsfrist kænnen
im Rathaus der Gemeinde Steinheim,        - Keine Flåcheninanspruchnahme von         Anregungen zu der Planung schriftlich
Hauptstraûe 24, im Flur des Oberge-         PV-Anlagen auf guten landwirtschaftli-   oder telefonisch zur Niederschrift im
schosses, Ebene 4, wåhrend der allge-       chen Bæden                               Rathaus zu den oben angegebenen Aus-
meinen Úffnungszeiten eingesehen und                                                 legungszeiten vorgebracht werden. Nicht
                                          Landratsamt Heidenheim
erærtert werden. Diese sind:                                                         fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
                                          vom 10.09.2020:
Montag bis Freitag                                                                   kænnen gemåû § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
                                          - Altlasten/Abfall: Keine Altablagerun-
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                                           und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Be-
                                            gen oder Untergrundverunreinigungen
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr        vorhanden                                schlussfassung çber den Bauleitplan un-
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr    - Wasserschutzgebiet:                      berçcksichtigt bleiben.
Es besteht auch die Mæglichkeit die Un-     Hinweis Wasserschutzgebiet III           Hinweise zu Schutzmaûnahmen
terlagen auf der Homepage der Gemein-     - Bodenschutz: Entfernung von beschå-      aufgrund Coronavirus SARS-CoV-2:
de Steinheim unter www.steinheim.           digten Anlagenteilen in die Festset-     Die geltenden Schutzmaûnahmen zur
com einzusehen.                             zungen                                   Eindåmmung der Ausbreitung des Coro-
Der Geltungsbereich des Bebauungspla-     - Wald und Naturschutz: Hinweis zu         navirus SARS-CoV-2 werden eingehal-
nes ist in untenstehendem Lageplan          ausreichendem Abstand zum Wald           ten.
ohne Maûstab dargestellt.
                                          - Landwirtschaft: Schutzbedçrftiger Be-    Datenschutz:
Wesentliche Ønderungen gegenuÈber           reich fçr Landwirtschaft und Boden-      Die Verarbeitung personenbezogener
der Planfertigung vom 30.06.2020            schutz                                   Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.
sind:                                     - Naturschutz: Unmittelbare Nåhe zum       6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit
- Aufnahme der Flurbilanz (Darstellung      FFH Schutzgebiet                         § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie
  landwirtschaftlicher Belange)                                                      Ihre Stellungnahme ohne Absenderanga-
                                                                                     ben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-
                                                                                     lung çber das Ergebnis der Prçfung. Wei-
                                                                                     tere Informationen entnehmen Sie bitte
                                                                                     dem Formblatt »Datenschutzrechtliche
                                                                                     Informationspflichten im Bauleitplan-
                                                                                     verfahren« das ebenfalls æffentlich aus-
                                                                                     liegt.
                                                                                     Hinweis bzgl. des Verbandsklage-
                                                                                     rechts von UmweltverbaÈnden:
                                                                                     Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3
                                                                                     S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbe-
                                                                                     helfsgesetzes) ist in einem Rechtsbe-
                                                                                     helfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG
                                                                                     gemåû § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen
                                                                                     Einwendungen ausgeschlossen, die sie
                                                                                     im Rahmen der Auslegungsfrist nicht
                                                                                     oder nicht rechtzeitig geltend gemacht
                                                                                     hat, aber håtte geltend machen kænnen
                                                                                     (§ 3 Abs. 3 BauGB)
                                                                                     Gemeindeverwaltung
                                                                                     Steinheim am Albuch, den 28.01.2021
                                                                                     Holger Weise
                                                                                     Bçrgermeister

                                                            52
Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
Maûgebend ist der Bebauungsplanentwurf          Eine Einsichtnahme ist dann nur nach vor-
 Úffentliche Bekanntmachung                      mit Textteil und Begrçndung des Ing.-Bçros      heriger Terminvereinbarung mit der Ge-
 Aufstellung des Bebauungsplans                  G+H Ingenieurteam aus Giengen, jeweils in       meindeverwaltung (07329/ 9606-0) oder
 und der Satzung uÈber oÈrtliche Bau-            der Fassung vom 19.01.2021.                     durch Klingeln an der Rathausklingel zu den
 vorschriften »Breite SuÈd - 2. Erwei-           Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil     çblichen Úffnungszeiten mæglich.
 terung« in SoÈhnstetten im be-                  und der Entwurf der Satzung çber die ærtli-     Wåhrend der Auslegungsfrist kænnen dort
 schleunigten Verfahren                          chen Bauvorschriften sowie die Begrçndung       schriftlich oder zur Niederschrift Anregun-
                                                 zum Bebauungsplan mit artenschutzrechtli-       gen vorgebracht werden. Jedermann kann in
 Billigung und oÈffentliche Auslegung des        cher Prçfung und Kaltluftsimulation werden      den Entwurf des Bebauungsplans und den
 Entwurfs des Bebauungsplans                     nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m.   Entwurf der Satzung çber die ærtlichen Bau-
 Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim          § 3 Abs. 2 BauGB vom                            vorschriften Einsicht nehmen und çber ihren
 hat am 19.01.2021 in æffentlicher Sitzung                08.02.2021 bis 12.03.2021              Inhalt Auskunft verlangen.
 den Entwurf des Bebauungsplans »Breite                       (je einschlieûlich)                Stellungnahmen, die im Verfahren der Úf-
 Sçd - 2. Erweiterung« mit Textteil und Sat-     Im Internet auf der Homepage der Gemeinde       fentlichkeits- und Behærdenbeteiligung nicht
 zung çber die ærtlichen Bauvorschriften (§ 9    Steinheim unter www.steinheim.com æffent-       rechtzeitig abgegeben worden sind, kænnen
 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Lan-      lich ausgelegt.                                 bei der Beschlussfassung çber den Bauleit-
 desbauordnung (LBO)) gebilligt und be-                                                          plan unberçcksichtigt bleiben, sofern die Ge-
 schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB         In diesem Zeitraum werden die auszulegen-
                                                 den Unterlagen neben der Veræffentlichung       meinde deren Inhalt nicht kannte und nicht
 i.V.m § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssi-                                                     håtte kennen mçssen. Auûerdem darf der In-
 cherstellungsgesetz (PlanSiG) æffentlich aus-   im Internet auch zusåtzlich bei der Gemein-
                                                 deverwaltung Steinheim, Hauptstraûe 24,         halt der betroffenen Stellungnahmen nicht
 zulegen sowie die Behærden und Tråger æf-                                                       fçr die Rechtmåûigkeit des Bebauungsplanes
 fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu     89555 Steinheim im Flur des Obergeschosses
                                                 Ebene 4 vor Zimmer 4.12 wåhrend der çbli-       von Bedeutung sein. Ûber die Stellungnah-
 beteiligen.                                                                                     men entscheidet der Gemeinderat in æffent-
                                                 chen Dienststunden æffentlich zu jeder-
 Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt      manns Einsichtnahme ausgelegt.                  licher Sitzung.
 im beschleunigten Verfahren gem. § 13b
 BauGB. Von einer færmlichen Umweltprç-          Hinweis: Aufgrund der COVID-19 Pandemie         Steinheim am Albuch, 28.01.2021
 fung wurde abgesehen.                           ist das Rathaus im Auslegungszeitraum mæg-
                                                                                                 Holger Weise, Bçrgermeister
                                                 licherweise geschlossen.

Bekanntmachung                                   l Barrierefreie Neugestaltung                   Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Be-
                                                   der innerærtlichen Erschlieûungsstraûen       standsaufnahme aus dem erstellten Entwick-
Allgemeine Informationen
                                                 l Aufwertung des æffentlichen Raums             lungskonzept zu konkretisieren und dabei ins-
Nach der Erstellung des Gemeindeentwick-
                                                 Mit der Durchfçhrung der æffentlichen als       besondere die Gebåude- und Wohnungszu-
lungskonzepts | Steinheim am Albuch 2035
                                                 auch privaten Sanierungsmaûnahmen kann          stånde sowie die Mitwirkungsbereitschaft der
und des integrierten stådtebaulichen Ent-
                                                 erst nach dem Abschluss der VU und der          Eigentçmer zu erheben.
wicklungskonzepts »Ortsmitten Steinheim
und Sæhnstetten« hat die Gemeinde Stein-         færmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes    Mit der Bekanntmachung des Beschlusses
heim am Albuch im Oktober 2020 einen Fær-        »Ortskern Ost II« durch Satzung begonnen        çber den Beginn der vorbereitenden Untersu-
derantrag fçr die Aufnahme in ein Programm       werden.                                         chungen finden die §§ 137, 138 und 139 çber
der stådtebaulichen Erneuerung fçr die Orts-                                                     die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffe-
mitte Steinheim gestellt (die Ortsmitte Sæhn-
                                                 Úffentliche Bekanntmachung                      nen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung
stetten wird mit der Hilfe der ELR-Færderung     des Beschlusses uÈber den Beginn                und Mitwirkung æffentlicher Aufgabentråger
weiterentwickelt).                               der Vorbereitenden Unter-                       Anwendung.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Ge-       suchungen gemaÈû § 141 BauGB                    Der Lageplan des Bçros Reschl Stadtentwick-
meinde sogenannte Vorbereitende Untersu-                                                         lung, in dem das von den vorbereitenden Un-
                                                 Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim          tersuchungen betroffene Gebiet parzellen-
chungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch            am Albuch hat in seiner Sitzung am
(BauGB) durchzufçhren, bei denen durch eine                                                      scharf durch eine Umgrenzungslinie darge-
                                                 19.01.2021 beschlossen, im aus dem abgebil-     stellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlus-
vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen        deten Lageplan des Bçros Reschl Stadtent-
das Ausmaû des Sanierungsbedarfs bestmæg-                                                        ses erklårt.
                                                 wicklung vom Juli 2020 ersichtlichen Untersu-
lich ermittelt wird. Daher wird eine Eigen-                                                      Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Be-
                                                 chungsgebiet »Ortskern Ost II« die vorberei-
tçmerbefragung gemåû 138 Abs. 1 BauGB                                                            kanntmachung im Bauamt, Hauptstr. 24,
                                                 tenden Untersuchungen gemåû § 141 BauGB
durchgefçhrt, um die Mitwirkungsbereitschaft                                                     89555 Steinheim am Albuch, wåhrend der
                                                 durchzufçhren.
und Modernisierungsplanungen abzufragen                                                          Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht æffent-
                                                 Der råumliche Geltungsbereich wird be-          lich aus.
und die Bçrgerschaft frçhzeitig in den Prozess
                                                 grenzt:
zu integrieren.                                                                                  Des Weiteren sind die Unterlagen auf der In-
                                                 - im Norden durch die Straûe »Albuchstraûe«     ternetseite der Gemeinde Steinheim am Al-
Aus den Ergebnissen werden anschlieûend
mit einem græûtmæglichen Detailierungsgrad       - im Osten durch die Straûen »Kænigsbronner     buch, www.steinheim.com, eingestellt.
die Kosten fçr die durchzufçhrenden Maû-           Straûe« und »Ostheimer Straûe«                Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentçmer,
nahmen im zukçnftigen Sanierungsgebiet be-       - im Sçden durch die Straûen »Hirschstraûe«     Mieter, Påchter und sonstige im Besitz oder
stimmt.                                            und »Ostheimer Straûe«                        zur Nutzung eines Grundstçckes, Gebåudes
Als vorlåufige Ziele und Zwecke der Sanierung    - im Westen durch die Durchwegung »Im Ol-       oder Gebåudeteils Berichtigte sowie ihre Be-
wurden im Antrag bereits folgende Ziele auf-       gagarten« und æstlich des Rathauses           auftragten verpflichtet, Auskunft çber die Tat-
gefçhrt:                                         Ein weiterer Teil des Gebiets umfasst das ak-   sachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beur-
l Schaffung von Wohnraum in der Ortsmitte        tuelle Bauhofgelånde zwischen Kappelstraûe      teilung der Sanierungsbedçrftigkeit eines Ge-
                                                 und Krummer Weg.                                bietes oder zur Durchfçhrung der Sanierung

                                                                      53
Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
erforderlich ist. Eigentçmer, die nicht selbst
im Gebåude wohnen, werden gebeten, Mieter,
Påchter oder sonstige Nutzungsberechtigte
auf die Durchfçhrung der Vorbereitenden Un-
tersuchungen hinzuweisen. Personenbezoge-
nen Daten, die nur zu Zwecken der Sanierung
verwendet werden kænnen erhoben werden.
Befragung
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigen-
tçmer und sonstige Nutzungsberechtigte sie
bei den Vorbereitenden Untersuchungen zu
unterstçtzen und ihnen die erforderlichen
Auskçnfte durch das Ausfçllen der çbersand-
ten Fragebægen zu erteilen.
Die Fragebægen werden in der 7. Kalenderwo-
che versandt, bzw. verteilt. Sollten Sie Fragen
haben, so steht Ihnen das Bçro Reschl aus
Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Gætz
0711-220041-19 fçr Rçckfragen zur Verfç-
gung.
                                                  Abbildung 1 Lageplan Untersuchungsgebiet Ortskern Ost II, Darstellung: Reschl Stadtentwick-
                                                  lung Stuttgart 2020

Briefwahl beantragen -
bequem per Internet
Sehr geehrte Bçrgerinnen und Bçrger,                                            Die Gemeinde Steinheim am Albuch
fçr die Landtagswahl am 14.03.2021 besteht                                        sucht zum 01. April 2021 eine/n
die Mæglichkeit, den Wahlschein fçr die Brief-
wahl auch online zu beantragen.                                                 Sachbearbeiter/in
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Brief-
zustellung ist mit Erhalt der Wahlbenachrich-
                                                                             in der KaÈmmerei (m/w/i)
tigung in der Zeit vom 01.02.2021 bis              Es handelt sich um eine Vollzeittåtigkeit, die jedoch grundsåtzlich teilbar ist.
11.03.2021, 12:00 Uhr, bei Selbstabholung im
Wahlamt zusåtzlich bis 12.03.2021, 18:00 Uhr       Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
mæglich.                                           - Bearbeitung des Rechnungswesens
Bei der Online-Beantragung wird eine regulå-       - Fakturierung/Veranlagung
re Postlaufzeit von drei Tagen berçcksichtigt      - Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und des Jahresabschlusses
(anderenfalls besteht ein Risiko, dass dies        - Abrechnung Gemeindeamtsblatt
nicht mehr in jedem Falle sicherzustellen ist).    - Mitarbeit bei Umsatzsteuerangelegenheiten
Daher wird kurz vor Ablauf der Frist eine per-     - Sekretariatsaufgaben
sænliche Antragstellung bzw. Abholung der
                                                   - Weitere Aufgaben aus dem Bereich Kåmmerei
Briefwahlunterlagen empfohlen. Das Ausfçl-
len des Online-Wahlscheinantrages ist kinder-      Ønderung und Ergånzungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
leicht. Durch Plausibilitåtsprçfungen wåh-         Die Gemeinde Steinheim am Albuch hat zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haus-
rend der Eingabe kænnen keine Fehler passie-       halts- und Rechnungswesen mit der Softwarelæsung FINANZ+ umgestellt.
ren.                                               Wir erwarten:
Fçr die Prçfung Ihrer Daten benætigen wir un-      - Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r,
ter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks-           Steuerfachangestellte/r oder Bankkauffrau/-mann
und Wåhlernummer (rechts oben auf Ihrer            - Mehrjåhrige Erfahrung in der Kommunalverwaltung,
Wahlbenachrichtigung).                               gerne in unterschiedlichen Funktionen
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht        - Hæfliches, freundliches sowie sicheres und kompetentes Auftreten
vorliegen haben, kænnen Sie auch formlos per         im Umgang mit Bçrgerinnen und Bçrgern
E-Mail an die unten angegebene E-Mail-
Adresse einen Wahlschein beantragen. In die-       - Sorgfåltige und selbstståndige Arbeitsweise und Teamfåhigkeit
sem Fall mçssen Sie Ihren Familiennamen,           - Gutes Organisationstalent, Flexibilitåt und çberdurchschnittliches Engagement
Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre           - Sicherer Umgang mit den MS-Office-Standartprogrammen
Wohnanschrift (Straûe, Hausnummer, PLZ,            Wir bieten Ihnen:
Ort) angeben. Eine telefonische Antragstel-        - Eine unbefristete Vollzeitstelle in einem Beschåftigungsverhåltnis
lung ist unzulåssig.                                 des æffentlichen Dienstes, die grundsåtzlich teilbar ist
Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach     - Eine sehr interessante, vielseitige, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe
Hause oder an eine abweichende Versandan-
schrift senden zu lassen. Der Wahlschein und       - Attraktive Fort- und Weiterbildungsmæglichkeiten
die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von           - Die Einstellung erfolgt in Anlehnung des TVæD
uns anschlieûend per Post zugestellt.                bei Erfçllung der persænlichen Voraussetzungen bis EG 06
Zum      Online-Wahlscheinantrag      gelangen     Ihre aussagekråftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spaÈtestens 31.01.2021 an
Sie çber die Gemeindehomepage www.                 die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch.
steinheim.com oder çber den auf der Wahlbe-        Gerne kænnen Sie Ihre Bewerbung mit den çblichen Unterlagen auch online an uns unter
nachrichtigung angebrachte QR-Code.                personalamt@steinheim.com senden.
Ihre Antragsdaten werden verschlçsselt çber        Fçr Auskçnfte steht Ihnen Gemeindekåmmerer Stefan Kçbler, Tel.: 07329 9606-30, E-Mail:
das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbei-      s.kuebler@steinheim.com oder Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel.: 07329 9606-20, E-Mail:
tung çbertragen. Es erfolgt automatisch eine       b.jung@steinheim. com gerne zur Verfçgung.
Prçfung, bei der ermittelt wird, ob Sie im
Wåhlerverzeichnis eingetragen sind und ob
die von Ihnen angegebenen Daten korrekt
sind.                                             Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Sabine Haintz, Bçrger-
                                                  bçro unter unter folgenden Kontaktmæglichkeiten: Tel.: 07329/9606-51, Fax: 07329/9606-12,
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem Wåh-
                                                  E-Mail: s.haintz@steinheim.com
lerverzeichnis çbereinstimmen, erhalten Sie
automatisch einen Hinweis.                        Ihre Gemeindeverwaltung

                                                                        54
Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
Ønderung der Corona-Verordnung zum 25. Januar 2021
Liebe Bçrgerinnen und Bçrger,                         Krankenhåusern ist nur mit FFP2-Maske         Sie sich umgehend telefonisch an Ihren Haus-
mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die             respektive KN95- oder N95-Masken er-          arzt oder dem diensthabenden Arzt çber die
Landesregierung ihre Rechtsverordnung çber            laubt.                                        Telefonnummer 116 117.
infektionsschçtzende Maûnahmen gegen die          l   Kinder bis einschlieûlich 14 Jahre dçrfen     Auch kænnen Sie sich bei rechtlichen Fragen
Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verord-           weiter Alltagsmasken tragen.                  zum Coronavirus an das Ordnungsamt,
nung) erneut geåndert. Die Ønderungen tra-        l   Kinder bis einschlieûlich 5 Jahre sind        Annika Mittelstådt unter der Telefonnummer
ten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021           weiter von der Maskenpflicht ausgenom-        07329/9606-23 oder per E-Mail an
in Kraft.                                             men.                                          a.mittelstaedt@steinheim.com wenden.
Durch das Auftreten der Virusmutationen                                                             Ihre Gemeindeverwaltung
sind vorsorgende Maûnahmen zwingend               Weitere Ønderungen
erforderlich, um den Folgen der Verbrei-          seit dem 25. Januar 2021
                                                      Beim Ordnungsamt der Gemeinde Stein-
                                                                                                              Wichtige Hinweise
tung derer mit hæherem Ansteckungspo-             l
tenzial entgegenzutreten. Da die Virusmu-             heim sind spaÈtestens zwei Werktage zu-                 zur Maskenpflicht
tationen in Baden-Wçrttemberg bislang                 vor Veranstaltungen von Religions-, Glau-      Zu der nun bestehenden Verpflichtung
erst vereinzelt aufgetreten sind, besteht             bens- und Weltanschauungsgemeinschaf-          mæchten wir einige Hinweise unserer Be-
noch die Chance, die flåchendeckende                  ten zur Religionsausçbung als auch Ver-        triebsmedizinerin Frau Dr. Schenkengel an
Ausbreitung durch die Fortsetzung der                 anstaltungen bei Todesfållen mit je mehr       Sie weitergeben, wie die Masken richtig ge-
                                                      als 10 Personen anzuzeigen.                    tragen und gereinigt werden.
»Lockdown-Maûnahmen« zu verhindern.
                                                  l   Dienstleistungen von Hundesalons, Hun-         Richtig tragen
?th=8.5p>Zusammengefasst                              defriseure und vergleichbare Einrichtun-       Generell haben die Masken eine be-
ergeben sich folgende Neuerungen:                     gen der Tierpflege dçrfen angeboten wer-       schrånkte Tragezeit. Prinzipiell kann ge-
Was aÈnderte sich ab dem 25. Januar                   den. Der Kunde muss das Tier abgeben           sagt werden, dass eine FFP-Maske ohne
                                                      und nach der Behandlung wieder abho-           Ausatemventil långstens 75 Minuten getra-
an der Maskenpflicht?                                 len. Wåhrend der Behandlung darf der
In einigen Bereichen muss kçnftig eine medi-                                                         gen werden soll. Im Anschluss dazu wird
                                                      Tierbesitzer nicht anwesend sein. Es sind      eine Mindesterholungsdauer von 30 Minu-
zinische Maske, statt der bisherigen »Alltags-        durch die Betreiber*innen insbesondere
maske« getragen werden. Unter medizini-                                                              ten empfohlen. Defekte Masken mit Be-
                                                      die Abgabe und Abholung der Tiere kon-         schådigungen sollten nicht mehr verwen-
schen Masken sind OP-Masken (DIN EN                   taktarm und innerhalb fester Zeitfenster
14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001)                                                           det werden.
                                                      zu organisieren. Dementsprechend sind
respektive Masken der Normen KN95/N95 zu              diese Vorgaben im Hygienekonzept fest-         Reinigung des Mundschutzes
verstehen.                                            zuhalten.                                      Die Produkte gelten nicht als Einmalartikel
l Bei der Nutzung des æffentlichen Perso-                                                            und sollten dementsprechend ressourcen-
  nenverkehrs, insbesondere in Eisenbah-          Ønderung seit dem 27. Januar 2021                  schonend eingesetzt werden. Setzt eine
  nen, Straûenbahnen, Bussen, Taxen, Pas-         l Auf festgelegten Verkehrs- und Begeg-            Durchfeuchtung des Mundschutzes ein, so
  sagierflugzeugen, Fåhren, Fahrgastschif-          nungsflåchen in Innenstådten oder son-           sollte dieser umgehend gewechselt wer-
  fen und Seilbahnen, an Bahn- und Buss-            stigen æffentlichen Orten, an denen sich         den.
  teigen, im Wartebereich der Anlegestellen         Menschen entweder auf engem Raum                 Um den medizinischen Mundschutz bzw.
  von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs-             oder nicht nur vorçbergehend aufhalten,          die FFP-Maske frei von Viren zu bekom-
  und Flughafengebåuden.                            ist der Ausschank und Konsum von Alko-           men, kænnen diese fçr 30 Minuten in den
l In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen             hol verboten. Weiterhin ist die Abgabe           vorgeheizten Backofen bei 80ÊC gelegt wer-
  sonstiger humanmedizinischer Heilberufe           von alkoholhaltigen Getrånken nur in ver-        den. Dabei ist der Verlust der Filterleistung
  und der Heilpraktikerinnen und Heilprak-          schlossenen Behåltnissen erlaubt. Welche         nicht zu befçrchten. Wird die Temperatur
  tiker sowie in Einrichtungen des æffentli-        Flåchen hierzu zåhlen wurde durch eine           von 105ÊC çberstiegen, kann es jedoch zu
  chen Gesundheitsdienstes.                         Allgemeinverfçgung des Landratsamts              einer deutlichen Abnahme der Filterlei-
l Im Einzelhandel                                   Heidenheim festgelegt.                           stung kommen. Von einer Benutzung der
l In Arbeits- und Betriebsståtten sowie Ein-      Weitere Informationen zu den Neuerungen            Mikrowelle zur Aufbereitung der Masken
  satzorten.                                      erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde         wird dringend abgeraten.
                                                  Steinheim unter www.steinheim.com oder             Weitere, umfangreiche Informationen zum
l Wåhrend den Veranstaltungen von Religi-
                                                  auf der des Landes Baden-Wçrttemberg unter         richtigen Tragen des Mund-Nasen-Schut-
  ons-, Glaubens- und Weltanschauungsge-
                                                  www.baden-wuerttemberg.de                          zes, erhalten Sie unter der Homepage des
  meinschaften zur Religionsausçbung so-
                                                  Wenn Sie befçrchten, sich mit dem Erreger          Robert-Koch-Instituts www.rki.de.
  wie Veranstaltungen bei Todesfållen.
                                                  von COVID-19 angesteckt zu haben, wenden           Ihre Gemeindeverwaltung
l Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und

Bericht aus der Sitzung                           Plakatierung bzgl. Wahlen 2021                    In der Maybachstraûe in Steinheim besteht
des Gemeinderats vom 19.01.2021                   BM Weise erlåuterte, 2021 stehen zwei Wahlen      eine Gefahrenlage im Kurvenbereich Richtung
                                                  an, die Landtagswahl im Mårz und die Bun-         Heiderose. Das Ergebnis der Verkehrsschau
BuÈrgerfragestunde                                destageswahl im September. Es werden im-          war, kçnftig ein absolutes Halteverbot im Kur-
Ein Bçrger aus Kçpfendorf fragte an, wie die      mer mehr Parteien. Dadurch wçrden der Ge-         venbereich anzuordnen.
Gemeinde Steinheim hinsichtlich der Redu-         meinde gençgend geeignete Plakatierungs-          Nach der StVO ist die zulåssige Hæchstge-
zierung von Flåchenverbrauch auf die Vorga-       standorte fçr die Parteien fehlen. Von der Ver-   schwindigkeit auûerhalb geschlossener Ort-
ben des Landes kommen wçrde. BM Weise er-         waltung werden daher weitere Standorte aus-       schaften vor Lichtzeichenanlagen auf 70 km/
låuterte, dass er die Ziele des Landes grund-     gewiesen.                                         h zu beschrånken. In Sontheim auf der L1165
såtzlich unterstçtzt, jedoch man die Græûe an     BuÈrgerinitiative Krummer Weg                     aus Richtung Gerstetten kommend wird daher
Flåchenverbrauch nicht jåhrlich betrachten        Der Vorsitzende informierte das Gremium,          die Hæchstgeschwindigkeit von 70 km/h an-
kann, sondern im Durchschnitt mehrerer Jah-       dass sich eine Bçrgerinitiative Krummer Weg       geordnet.
re. Hier liegt die Gemeinde Steinheim unter       bzgl. des Bauvorhabens auf dem Grundstçck         In Sæhnstetten auf der B466 Heidenheimer
den Zielen des Landes.                            Krummer Weg 20/1 in Steinheim gegrçndet           Straûe/Bæhmenkircher Straûe besteht das
Ein Bçrger aus Kçpfendorf regte an, im Be-        hat. Konkrete Plåne gibt es seitens des Bau-      Problem einer fehlenden Querungshilfe bzw.
bauungsplan »Solarpark Kçpfendorf« seien ei-      herren bislang nicht. Die Verwaltung ist im       eines Zebrastreifens. Die Baugrundlage hier-
nige Themengebiete durch das Planungsbçro         Dialog mit den Beteiligten, und wird mit der      fçr ist durch etliche Ausfahrten nicht gegeben,
nicht korrekt aufgefçhrt. Er stellte die Frage,   Bçrgerinitiative Kontakt aufnehmen, sobald        es besteht kein verkehrsgefåhrdendes Ge-
wie derartige Fehler zukçnftig vermieden wer-     entsprechende Plåne vorliegen.                    schwindigkeitsniveau, zudem sind keine Un-
den kænnen. BM Weise erlåuterte, dass die                                                           fålle bekannt, wohingegen die Querungshilfe
                                                  Verkehrsschau 12.11.2020                          oder ein Zebrastreifen in o.g. Bereich von der
Verwaltung die Ingenieurbçros kçnftig besser
kontrollieren werde.                              Hauptamtsleiterin Jung teilte dem Gremium         zuståndigen Verkehrsbehærde abgelehnt wur-
                                                  die Ergebnisse der Verkehrsschau am               de.
Bekanntgaben                                      12.11.2020 mit.

                                                                        55
Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
19.01.2021 zu beauftragen. Die Planunterla-      biet ist es einen græûtmæglichen Detailie-
Auslegungsbeschluss der 5. Ønde-                                                                 rungsgrad der Kosten fçr die durchzufçhren-
rung des FlaÈchennutzungsplans mit              gen in der vom Gemeinderat gebilligten Fas-
                                                sung vom 19.01.2021 werden mit Begrçn-           den Maûnahmen im zukçnftigen Sanierungs-
integriertem Landschaftsplan »Solar-                                                             gebiet zu erhalten und dem Færdergeber die
                                                dung, artenschutzrechtlicher Beurteilung
park KuÈpfendorf«                               und Kaltluftsimulation, sowie den Stellung-      Bereitschaft zur zeitnahen Umsetzung der
- Beratung und Beschlussfassung                 nahmen aus der frçhzeitigen Beteiligung          Maûnahmen und des Mittelabrufs zu beståti-
Der Gemeinderat beschloss bei 16 Ja-Stim-       und der Abwågung der Stellungnahmen fçr          gen.
men, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung            die Dauer von einem Monat zur Einsichtnah-       Denn erst nach Beschluss der Sanierungssat-
çber die Beteiligung der Úffentlichkeit ge-     me ausgelegt. Wåhrend dieser Zeit besteht        zung kann mit den æffentlichen Maûnahmen
måû § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrich-         die Mæglichkeit zur Stellungnahme fçr jeder-     begonnen und bereits getåtigte Planungs-
tung der Behærden und sonstigen Trågern         mann. (s. Amtliche Nachrichten)                  leistungen abgerechnet werden. Daher wird
æffentlicher Belange gemåû § 4 Abs. 2           BM Weise erlåuterte, dass die Gemeinde           eine Eigentçmerbefragung gemåû 138 Abs. 1
BauGB.                                          Steinheim im Teilort Sæhnstetten çber keine      BauGB durchgefçhrt, um die Mitwirkungsbe-
Die 5. Ønderung des Flåchennutzungsplanes       eigenen Bauplåtze zur Wohnbebauung mehr          reitschaft und Modernisierungsplanungen ab-
ist entsprechend der Wçrdigungen von            verfçgt. Aufgrund der ståndig wachsenden         zufragen und die Bçrgerschaft bereits in den
Steinbacher-Consult zu åndern. Der Be-          Nachfrage an Wohnbauflåche in der Gesamt-        Prozess zu integrieren und aktiveren.
schluss billigt den von Steinbacher-Consult     gemeinde Steinheim wie auch im Teilort           Fçr die Durchfçhrung wurde das Bçro Reschl
ausgearbeitete 5. Ønderung des Flåchennut-      Sæhnstetten mæchte die Gemeinde ein Wohn-        Stadtentwicklung beauftragt. Mit der Vergabe
zungsplanes in der Fassung vom 19.01.2021.      gebiet im Bereich Breite Sçd ausweisen.          bzw. Beauftragung im Januar 2021 kænnen die
Der Gemeinderat beauftragte die Verwal-         Das Plangebiet ist im Flåchennutzungsplan        Kosten fçr die Durchfçhrung der VU sowohl
tung, den Entwurf zur Flåchennutzungs-          bereits als geplante Wohnbauflåche ausgewie-     bei einer Aufnahme im ersten Jahr als auch
planånderung vom 19.01.2021 mit Begrçn-         sen. Im vorliegenden Entwurf kænnten rund        bei einer Aufnahme im zweiten Jahr zu 60
dung und Umweltbericht gemåû § 3 Abs. 2         22 Bauplåtze entstehen. Da die Wege aus dem      Prozent gefærdert werden.
BauGB æffentlich auszulegen. (s. Amtliche       bestehenden Wohngebiet nicht verbreitert         BuÈndelausschreibung Strom
Nachrichten)                                    werden kænnen, erfolgt die Erschlieûung çber     fuÈr die GebaÈudeversorgung
Der Gemeinderat beauftragte die Verwal-         eine Straûe sçdlich des Sportplatzes mit An-     und Straûenbeleuchtung
tung, die Behærden und sonstigen Tråger æf-     schluss an die Gerstetter Straûe. Mittlerweile   - Beratung und Beschlussfassung
fentlicher Belange den Entwurf der Flåchen-     wurde eine frçhzeitige Beteiligung der Úffent-   Der Gemeinderat beschloss einstimmig die
nutzungsplanånderung gemåû § 4 Abs. 2           lichkeit sowie der Behærden durchgefçhrt. Die    Teilnahme an der Bçndelausschreibung
BauGB zu unterrichten und Stellungnahmen        Erschlieûungsplanung wurde in den Bebau-         Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 20.
einzuholen.                                     ungsplan eingearbeitet. Um die kçnftige          Bçndelausschreibung 01.01.2022. Die Ver-
Die Gemeinde Steinheim am Albuch plant          Wohnbebauung besser in die Topografie ein-       waltung wird beauftragt 100 % Strom aus er-
durch die Auswahl geeigneter Flåchen, die       zubinden wird auf Vorschlag des Gemeindera-      neuerbaren Energien (Úkostrom) mit 33 %
Nutzung regenerativer Energiequellen, hier      tes fçr jedes Grundstçck eine Bezugshæhe         Neuanlagenquote im Rahmen der Bçndel-
die Solarenergienutzung, unter Wahrung          festgelegt, von welcher sich die maximale Ge-    ausschreibung Strom çber die Gt-service
kommunaler und æffentlicher Interessen, in      båudehæhe bemisst.                               GmbH auszuschreiben.
ihrem Gemeindegebiet zu færdern.
                                                Bauangelegenheiten                               Bauamtsleiter Krauû erlåuterte, dass sich die
Die Firma vento ludens GmbH & Co. KG be-                                                         Gemeinde seit 2004 an der Bçndelungsaus-
absichtigt die Erstellung und den Betrieb ei-   Neubau eines Einfamilienhauses,                  schreibung beteiligt. Die letzte Teilnahme an
ner Photovoltaikanlage in der Gemeinde          Flst. Nr. 3/0 KuÈpfendorf                        einer Bçndelausschreibung war 2016. Die da-
Steinheim am Albuch auf der Kçpfendorfer        - Beratung und Beschlussfassung                  bei geschlossenen Stromlieferungsvertråge
Flur, Landkreis Heidenheim.                     Der Gemeinderat erteilte einstimmig das ge-      mit der EnBW (ODR), Stadtwerke Heiden-
Die Gemeinde Steinheim am Albuch hat die        meindliche Einvernehmen.                         heim, Stadtwerke Bietigheim-Bissingen und
Anfrage der Firma vento ludens GmbH & Co.       Bauamtsleiter Krauû erlåuterte, dass das Bau-    der Energieallianz Austria håtten eine Laufzeit
KG geprçft, befçrwortet den Ausbau erneuer-     gesuch den Festsetzungen der Entwicklungs-       bis 31.12.2021. Die Erstlaufzeit der Vertråge
barer Energien und stimmt somit der Absicht     und Ergånzungssatzung Kçpfendorf ent-            begann am 01.01.2017 und endete am
zu, eine Freiflåchenphotovoltaikanlage zu er-   spricht.                                         31.12.2018. Die jåhrliche Verlångerung der
richten.                                                                                         Erstlaufzeit erfolgte bis zur maximalen Ge-
                                                Beschluss der vorbereitenden
Durch die Aufstellung Bebauungsplans »So-       Untersuchungen nach Baugesetzbuch                samt-Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Die Ver-
larpark Kçpfendorf« soll Baurecht geschaffen    fuÈr das Sanierungsgebiet                        tråge enden nach Ablauf der maximalen Ver-
werden. Im Zuge der Aufstellung des Bebau-      »Ortskern Ost II«                                tragslaufzeit von 5 Jahren automatisch ohne
ungsplanes wird auch die Ønderung des Flå-      - Beratung und Beschlussfassung                  dass es einer Kçndigung bedarf. Um die Ener-
chennutzungsplanes gemåû § 8 Abs. 3 BauGB                                                        giewende voranzutreiben und mit gutem Bei-
                                                Der Gemeinderat beschloss einstimmig fçr
durchgefçhrt. Mit der vorliegenden Bauleit-                                                      spiel voranzugehen schlug die Verwaltung
                                                das Gebiet »Ortsmitte Ost II« in Steinheim
planung beabsichtigt die Gemeinde Stein-                                                         vor, den Auftrag fçr Strom aus 100% erneuer-
                                                den Beginn der vorbereitenden Untersu-
heim am Albuch ein Sondergebiet (SO) mit                                                         baren Energien mit einer Neuanlagenquote
                                                chungen (VU) nach § 141 BauGB. Die Ab-
der Zweckbestimmung »Photovoltaik, Land-                                                         von 33% zu erteilen.
                                                grenzung ist im Lageplan des Bçros Reschl
wirtschaft und Naturschutz« auf der Kçpfen-                                                      Der Gemeindetag bietet seinen Kommunen
                                                Stadtentwicklung vom Juli 2020 dargestellt.
dorfer Flur im Flåchennutzungsplan darzu-                                                        çber die GT-Service erneut eine Bçndelaus-
                                                (s. Amtliche Nachrichten)
stellen.                                                                                         schreibung an. Die jåhrlichen Kosten der Teil-
                                                Bauamtsleiter Krauû erlåuterte, dass stådte-
GR Preiû war bei diesem Tagesordnungspunkt      bauliche Missstånde in der Ortsmitte Stein-      nahme belaufen sich auf 6,80 s je Abnahme-
befangen.                                       heim als auch in Sæhnstetten nach der Erstel-    stelle. Bei ca. 70 Abnahmestellen im Gemein-
                                                lung des Gemeindeentwicklungskonzepts |          degebiet betragen die Kosten etwa 476,00 s,
Vorstellung Entwurf Bebauungsplan                                                                zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei dem Vertrag
                                                Steinheim am Albuch 2035 und des integrier-
»Breite-SuÈd - 2. Erweiterung«                                                                   handelt es sich erstmalig um ein Dauerbeauf-
                                                ten stådtebaulichen Entwicklungskonzepts
- Beratung und Beschlussfassung                 »Ortsmitten Steinheim und Sæhnstetten« er-       tragungsverhåltnis.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das        sichtlich wurden. Viele private Gebåude als      Mit der verbindlichen Erklårung zur Teilnah-
Ergebnis der Abwågung zu den im Rahmen          auch die æffentlichen Wege und Plåtze sind       me an der Bçndelungsausschreibung wird
der Beteiligung der Behærden (§ 13 Abs. 2 Nr.   sanierungsbedçrftig. Daher hat die Gemeinde      auch gleichzeitig die Vergabeentscheidung ge-
3) und der Úffentlichkeit (§ 13a Abs 3 Nr. 2    im Oktober 2020 einen Antrag fçr ein Pro-        troffen, da die GT-Service hier fçr die Gemein-
BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.            gramm der stådtebaulichen Erneuerung fçr         den handelt. Aus diesem Grund ist die Ent-
Der Gemeinderat billigte einstimmig den         die Ortsmitte Steinheim gestellt. In Rçckspra-   scheidung çber eine Teilnahme durch den Ge-
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes        che mit den Vertretern des Regierungspråsidi-    meinderat erforderlich.
»Breite Sçd - 2. Erweiterung« mit Begrçn-       ums Stuttgart wurde beim Vor-Ort Termin am       Annahme von Spenden
dung sowie die zugehærigen ærtlichen Bau-       21.10.2020 die Durchfçhrung der VU bereits       - Beratung und Beschlussfassung
vorschriften, jeweils in der Fassung vom        Anfang 2021 als sinnvoll erachtet, um bei ei-    Der Gemeinderat stimmte einstimmig gem.
19.01.2021. Anstelle der Erdgeschossfuûbo-      ner etwaigen Aufnahme im Februar 2021 zeit-      § 78 Abs. Gemeindeordnung (GemO) der An-
denhæhe wird fçr jedes Grundstçck eine Be-      nah mit der Umsetzung der Sanierungsmaû-         nahme der aufgefçhrten Spenden zu.
zugshæhe festgesetzt.                           nahmen beginnen zu kænnen.                       Stv. Gemeindekåmmerin Maurer informierte
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die       Zur Festlegung des Gebiets als Sanierungsge-     das Gremium çber die eingegangenen Spen-
Verwaltung mit der Durchfçhrung der Betei-      biet mçssen als nåchster Schritt die vorberei-   den.
ligung der Behærden gem. § 4 Abs. 2 BauGB       tenden Untersuchungen (VU) nach § 141
sowie der æffentlichen Auslegung gem. § 3                                                        Insgesamt sind Geldspenden in Hæhe von
                                                Baugesetzbuch (BauGB) durchgefçhrt wer-          2.706,00 s eingegangen. Auûerdem ging eine
Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs         den. Der Abgrenzungsvorschlag fçr die VU ist
mit ærtlichen Bauvorschriften »Breite Sçd -                                                      Sachspende im Wert von 40,00 s ein.
                                                identisch mit dem Antragsgebiet. Wesentliche
2. Erweiterung« in der Fassung vom              Aufgabe der VU fçr das ca. 7,4 ha groûen Ge-

                                                                     56
Haushaltsplanberatungen 2021                     Ønderung gegençber Einbringung (Aufwand)          Verschiedenes / Anfragen
mit den PlaÈnen der Eigenbetriebe                Hebesatz Kreisumlage sinkt von 35,18 v. H.        Ortsbeschilderung
Wasserversorgung und                             auf 34,50 v. H. - 78.000 s                        BM Weise fçhrte aus, dass die Verwaltung
Abwasserbeseitigung                              Erhæhung Hundesteuer - 5.000 s                    plant, die Ortsbeschilderung in Steinheim zu
Auf Antrag von Gemeinderat Mçller lehnte         Geschåftsaufwendungen +10.000 s                   erneuern bzw. auszuweiten, es ist ein einheit-
das Gremium bei 8 Ja-Stimmen, 12 Gegen-          Verbesserung - 73.000 s                           liches System im Ort geplant. Hierfçr wird die
stimmen und 3 Enthaltungen ab, Mittel i. H.                                                        Verwaltung einen LEADER-Færderantrag stel-
                                                 Eigenbetrieb Wasserversorgung:                    len. Fçnf Angebote angefragter Firmen sind
v. 100.000 s fçr eine PV-Anlage auf einem
Teil des Schulparkplatzes der Hillerschule       Folgende Eckpunkte wurden von Gemeinde-           bereits eingegangen. Der Gemeinderat nahm
Steinheim in den Haushaltsplan einzustel-        kåmmerer Stefan Kçbler bekannt gegeben:           dies zustimmend zur Kenntnis.
len.                                             l Das veranschlagte ordentliche Ergebnis
                                                                                                   Neuanschaffung Feuerwehrauto
Auf Antrag von Gemeinderat Braun be-               belåuft sich auf 1.800 s
                                                                                                   BM Weise informierte das Gremium, dass die
schloss das Gremium bei 18 Ja-Stimmen,           l Der Finanzierungsmittelbedarf aus
                                                                                                   Verwaltung einen Færderantrag fçr die Neuan-
2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Mittel           Investitionståtigkeit betrågt - 880.000 s       schaffung eines Feuerwehrfahrzeugs (geplant
i. H. v. 10.000 s fçr die Untersuchung einer     l Die Kreditaufnahme 2021 umfasst                 im Jahr 2022/2023) stellen mæchte. Der Antrag
geeigneten Flåche fçr eine PV-Anlage auf           1.009.000 s                                     muss bis 15.2.2021 fçr das kommende Jahr
dem Schulparkplatz der Hillerschule in den                                                         gestellt werden. Der Gemeinderat nahm dies
Haushaltsplan einzustellen.                      Abwasserbeseitigung:
                                                                                                   zustimmend zur Kenntnis.
                                                 Folgende Eckpunkte wurden von Gemeinde-
Kernhaushalt:                                    kåmmerer Stefan Kçbler bekannt gegeben:           Landtagswahl
Folgende Eckpunkte wurden von Gemeinde-          l Das veranschlagte ordentliche Ergebnis          Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat
kåmmerer Stefan Kçbler bekannt gegeben:             belåuft sich auf 172.598 s                     çber die anstehenden Landtagswahlen im
l Das veranschlagte ordentliche Ergebnis                                                           Mårz unter Pandemiebedingungen. Die Ver-
                                                 l Der Finanzierungsmittelbedarf aus
  belåuft sich auf             - 635.833 s         Investitionståtigkeit betrågt - 3.301.000 s     waltung mæchte alle Gremienmitglieder als
l Der Finanzierungsmittelbedarf aus Inve-                                                          Ersatzwahlhelfer berufen, sodass zur Sicher-
                                                 l Die Kreditaufnahme 2021 umfasst
  stitionståtigkeit betrågt  - 5.240.000 s                                                         heit gençgend Wahlhelfer abgerufen werden
                                                   3.595.000 s
l Die Kreditaufnahme 2021 betrågt                                                                  kænnten. Der Gemeinderat hatte keine Ein-
                               2.900.000 s                                                         wånde.

             Neue Lebenschance durch Stammzellspende
              eines Mitarbeiters der Gemeinde Steinheim
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Leukåmie-       am Rçckenmark wie viele vielleicht denken.        ren sein was es fçr den anderen heiût. Damit
Patient einen passenden Spender findet,          Bei einer peripheren Stammzellenspende            mçsse dann der potentielle Spender auch
liegt je nach Gewebemuster bei 1:20.000 bis      wird åhnlich wie bei einer Dialyse an einem       leben.»
1:50 Millionen. Man kænnte also sagen, dass      Arm das Blut abgenommen und am anderen            Insgesamt sei es fçr ihn kein groûer Auf-
es einem Lottogewinn gleicht, wenn Spen-         Arm wieder Blut zugefçhrt. Dazwischen             wand gewesen. Die DSSD SÛD habe die
der und Empfånger zueinander finden. Der         låuft eine Maschine die die Stammzellen           ganze Organisation und Abwicklung çber-
Empfånger durfte sich kçrzlich wohl çber         herausfiltert.« Nach fçnf Stunden war dann        nommen. Er håtte auch Ûbernachtungsko-
diesen Lottogewinn gefreut haben, als ein        alles vorbei.                                     sten oder Fahrtkosten erstattet bekommen,
Mitarbeiter der Gemeinde Steinheim, der          Trotz der Nebenwirkungen, die insgesamt           diese habe er aber gespendet. Ebenso freute
anonym bleiben mæchte, zusagte, seine            eine Woche anhielten, wçrde er jederzeit          es ihn, dass die Gemeinde Steinheim ihn
Blutstammzelle zu spenden, um dem unbe-          wieder spenden. »Ich konnte einem in Not          unbçrokratisch freistellte und seinen Ar-
kannten schwerst-kranken Menschen wie-           geratenen Menschen helfen ... und habe die-       beitsausfall der DSSD SÛD »spendete«.
der eine Lebenschance zu geben.                  ser vielleicht die Chance gegeben, långer zu      Die Gemeinde Steinheim ist stolz, so enga-
Anlåsslich der Erkrankung eines Steinhei-        leben. Das ist das Wichtigste.«                   gierte Mitarbeiter zu haben und unterstçtzt
mer Bçrgers fand 2008 eine Typisierungsak-       Jetzt sei er erst einmal fçr zwei Jahre fçr den   daher alle Beschåftigten, die sich so oder an-
tion statt. Hier lieû sich der besagte Mitar-    Stammzellenempfånger geblockt, da dieser          derweitig ehrenamtlich einsetzen.
beiter typisieren. Denn er sagt, »Wenn man       ggf. eine erneute Spende benætigt. D.h. soll-     Wir schåtzen die nicht selbstverståndliche
jemandem helfen kann, muss man es als            ten seine Stammzellen zu einer weiteren           Bereitschaft des Mitarbeiters und wçnschen
Beitrag zur Gesellschaft versuchen.« Dies sei    Person passen, wçrde er nicht infrage kom-        ihm und seinem Empfånger baldige Gene-
fçr ihn wichtig aber auch selbstverståndlich.    men.                                              sung und vor allem viel Gesundheit.
Seit seiner Typisierung ist der Steinheimer      Ûber den Empfånger wisse er nichts, aller-
in der DSSD SÛD (Deutsche Stammzell-             dings kænnte er çber die DSSD erfahren,
spenderdatei SÛD) als mæglicher Lebensret-       welches Geschlecht und welches Alter sein
ter ge-    listet. Nach çber 12 Jahren erhielt   Empfånger hat. Dieselbe Mæglichkeit habe           Wer   Stammzellspender   werden
er im Dezember 2020 einen Anruf von der          der Empfånger auch. »Ich habe das aber             mæchte, kann sich beispielsweise
DSSD. Seine Gewebemerkmale wçrden mit            nicht gemacht. Fçr mich spielt es keine Rol-       çber
denen des mæglichen Empfångers çberein-          le wer es ist. Fakt ist doch, dass der Mensch                  www.
stimmen. Ohne zu zægern habe er direkt ja        Hilfe braucht und dass ich helfen konnte.«
gesagt. Dann sei alles sehr schnell gegangen.
                                                                                                      stammzellenspenderdatei.de
                                                 Fçr viele schwerstkranke Patienten ist eine
Es folgten eine Blutabnahme sowie weitere        Blutstammzell- oder Knochenmarkspende              informieren und sich ggf. registrie-
Vorsorgeuntersuchungen und Befragungen.          eines Fremdspenders die einzige Mæglich-           ren lassen.
Die Vorsorgeuntersuchungen seien in erster       keit auf ein Weiterleben und sogar auf voll-
Linie fçr den Spender da, um zu schauen,
                                                                                                    Ganz bequem kænnen Sie ein Typi-
                                                 ståndige Heilung. Deshalb wçrde der Ge-            sierungs-Set çber die Homepage an-
ob die Organe eine Spende verkraften wçr-        meindemitarbeiter es gut finden, wenn
den.                                                                                                fordern und erhalten einen frankier-
                                                 mehr Menschen sich typisieren lassen, um
Vier Tage vor der eigentlichen Spende be-        mæglichst vielen Leukåmie-Patienten die            ten Rçckumschlag und einen Watte-
gann dann die medikamentæse Vorbereitung         Chance auf einen passenden Spender zu ge-          stab, mit dem Sie sich etwas Mund-
mit Spritzen fçr die Spende. »Das Mittel,        ben. Mit einer Typisierung, so der Mitarbei-       schleimhaut entnehmen kænnen.
welches ich mir gespritzt habe, simulierte in    ter, »habe man noch keiner Spende fest zu-         Daraus wird dann eine Typisierung
meinem Kærper eine Verletzung, damit die         gesagt. Sollten die Stammzellen zu einem           der Gewebemerkmale vorgenom-
Stammzellen aus dem Knochenmark her-             Empfånger passen, wçrde man im Verfahren           men.
ausgelockt werden.«, so der 37-jåhrige. Die      noch mehrmals gefragt werden und kænne
Nebenwirkungen håtten sich bei ihm in                                                               Spender werden kann jede gesunde
                                                 jederzeit noch »aussteigen«. Auch mçsse
Form von grippeartigen Symptomen ge-             man die Vorsorgeuntersuchung bestehen,             und mindestens 50 kg schwere Per-
zeigt. Er hatte Gliederschmerzen, fçhlte sich    der Kærper mçsse eine solche Spende ver-           son im Alter von 18 bis 60 Jahren.
abgeschlagen und mçde. Dann nach insge-          kraften kænnen. Und dann kann man immer            Eine Neuregistrierung ist bis zum
samt einem Monat kam es zur eigentlichen         noch sagen, ob man es wirklich machen              55. Lebensjahr mæglich.
Stammzellspende. »Man macht da nichts            mæchte. Allerdings mçsse man sich im Kla-

                                                                       57
Hinweis in eigener Sache:                                 Mauersegler
 VeroÈffentlichung im Amtsblatt
 Wir mæchten Sie nochmals darauf hinwei-                  im Abendlicht
 sen, dass alle Texte, die Sie zur Veræffentli-    »Im Sommer 2017 wurde mir ein Findelvo-
 chung an das Amtsblatt schicken, im E-            gel çbergeben, der sich bei nåherer Betrach-
 Mail-Anhang im docx-Format gespeichert            tung als Mauersegler entpuppte«, so der
 sein mçssen.                                      Kçnstler des Gemåldes Hans-Dieter Seybold
 Dateien im doc-Format werden von unse-            aus Sontheim. Aufgezogen und aufgepåppelt
 rem Server abgewiesen. Sie erreichen so-          hat er den kleinen Vogel, ihm das fliegen
 mit den Empfånger nicht.                          wieder beigebracht, bis er eines Tages mit
                                                   Vollgas zum Himmel zog und sich dort zu
                                                   einem zweiten Vogel, vermutlich einer
Projektaufruf fuÈr LEADER -                        Schwalbe, gesellte und dann von Dannen
                                                   flog. »Das Gemålde zeigt die Beiden çber
Jetzt bewerben                                     dem Meteorkrater Steinheim im letzten Son-
Der Verein Regionalentwicklung Brenzregion         nenlicht des Tages.«
e.V. bittet um Zusendung von Projektantrågen       Vergangenen Montag çberreichte Hans-Die-
im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie/         ter Seybold das Bild im Rathaus, welches
im Bereich Kunst und Kultur fçr das Regional-      nicht nur schæn anzusehen ist, sondern
entwicklungsprogramm LEADER der Europå-            eben auch ein kleines Stçck Heimatge-
ischen Union sowie des Landes Baden-Wçrt-          schichte erzåhlt. Vielen Dank an Herrn Sey-
temberg. Die Projekte mçssen sich in den           bold fçr die Leihgabe.
Handlungsfeldern des Regionalen Entwick-                                                                              Foto: Gemeinde Steinheim
lungskonzeptes wiederfinden. Hierzu gehæren
die folgenden Bereiche: Lebensqualitåt ge-
meinsam gestalten, Qualifizierung fçr alle er-            Die Kath. Kirchengemeinde Steinheim sucht fçr ihre Kindertagesståtte St. Peter
mæglichen, Chancen fçr Frauen verbessern,
Natur- und Kulturerbe profilieren.                                       staatlich anerkannte Erzieher/Innen
Antråge kænnen bis zum 28.02.2021 einge-                                                       und
reicht werden. Nåhere Informationen finden
Sie auf der Internetseite der LAG Brenzregion                               paÈdagogische FachkraÈfte (m/w/d)
www.brenzregion.de                                                 (Stellenumfang insgesamt 230 %, auch teilbar moÈglich)
Falls Sie eine Projektidee haben, wenden Sie                      fuÈr eine zum 01.05.2021 neu einzurichtende Auûenstelle.
sich bitte an die LEADER-Geschåftsstelle:          Die Zugehærigkeit zur Katholischen Kirche bzw. einer christlichen Glaubensgemeinschaft
Geschåftsstelle LEADER Brenzregion                 (ACK) wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergçtung erfolgt nach der Arbeitsvertragsord-
im Landratsamt Heidenheim                          nung der Diæzese Rottenburg-Stuttgart.
Felsenstraûe 36, 89518 Heidenheim                  Nåhere Auskçnfte erteilt Frau Alexandra Kenntner, Leitung der Kindertagesståtte, Tel.: 07329/
                                                   439. Ihre Bewerbung richten Sie baldmæglichst an das Katholische Pfarramt, Heilig-Geist,
Telefon: 07321 321-2494
                                                   Neudorferstraûe 15, 89555 Steinheim.
E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de
Vor Antragseinreichung wird eine frçhzeitige
Kontaktaufnahme mit der LEADER-Ge-
                                                                                                   Einsatz. Der Sæhnstetter Abteilungskomman-
schåftsstelle zwecks Ûberprçfung der grund-
                                                                                                   dant Jochen Gæggelmann und der Komman-
såtzlichen Færderfåhigkeit Ihrer Projektidee
                                                                                                   dant der Gesamtwehr, Ulrich Weiler, leiteten
empfohlen.
                                                                                                   den Einsatz an diesem Abend. Der Rettungs-
                                                                                                   dienst war mit vier Rettungswagen, zwei Not-
                                                  Mann stirbt bei Wohnhausbrand                    årzten und der Helfer-vor-Ort der DRK Bereit-
                                                  Groûeinsatz fuÈr Feuerwehr                       schaft Sæhnstetten massiv gefordert: fçnf Be-
                                                  und Rotes Kreuz in SoÈhnstetten                  wohner des Hauses wurden aufgrund einer
                                                                                                   Rauchvergiftung erstversorgt und danach in
                                                  In den Abendstunden des 20. Januar brach im
Wir gratulieren herzlich                                                                           ein Klinikum aufgenommen. Die Notfallseel-
                                                  Erdgeschoss eines Wohnhauses in Sæhnstet-
zum Geburtstag                                                                                     sorge des Landkreis Heidenheim betreute An-
                                                  ten ein Schwelbrand aus. Bewohner bemerk-
                                                                                                   gehærige und hatte auch fçr die Einsatzkråfte
30.01. Veronika Niederfçhr,                       ten den Brand in der Kçche und setzten um-
                                                                                                   ein offenes Ohr.
       Rosensteinweg 7, zum 80.                   gehend einen Notruf ab.
                                                                                                   Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur
01.02. Waltraud Eberhardt,                        Um 22.24 Uhr læste die Rettungsleitstelle Ost-
                                                                                                   Brandursache aufgenommen, sie schåtzte den
       Brunnenstraûe 6, zum 75.                   alb aufgrund der Lagebeschreibung Vollalarm
                                                                                                   Sachschaden auf 100.000 Euro. Das Wohn-
03.02. Rita Mçller, Tannenweg 20, zum 70.         fçr die Feuerwehrabteilungen Sæhnstetten
                                                                                                   haus ist vorerst nicht bewohnbar.
                                                  und Steinheim aus und schickte als Ûberland-
Standesamt Steinheim                              hilfe die Drehleiter der Heidenheimer Feuer-
Eheschlieûung in Steinheim:                       wehr nach Sæhnstetten. Die Einsatzstelle be-
20.01. Sonja Læffler und Daniel Sinn,             fand sich nur wenige hundert Meter vom
       Mittelrain 24                              Sæhnstetter Feuerwehrgeråtehaus entfernt.
                                                  Deshalb waren die ersten Kråfte in kurzer Zeit
Geburt in Aalen:                                  am Brandplatz.                                   Wir gratulieren herzlich
12.12. Pheline Noelle, Måhderweg 19               Beim Eintreffen der Feuerwehrleute hatten        zum Geburtstag
Sterbefall in Herbrechtingen:                     sich vier Bewohner, darunter zwei Kinder,        29.01. Marianne Blum,
10.01. Johann Hans Strahodinsky,                  selbst aus dem Haus retten kænnen, zwei Per-            Holderstraûe 6, zum 70.
       Gartenstraûe 31,                           sonen waren noch im Haus. Umgehend wur-          03.02. Waltraud Græner,
       im Alter von 80 Jahren                     den Atemschutztrupps ins Gebåude ge-                    Goethestraûe 17, zum 70.
                                                  schickt. Diese konnten die beiden Vermissten
                                                  schnell auffinden und ins Freie bringen. Fçr
                                                  einen 67 Jahre alten Mann kam leider jede                  Sprechstunde des
                                                  Hilfe zu spåt, Rettungsdienst und Notarzt ver-           BuÈrgermeisters in der
       NaÈchster Abfuhrtermin                     sorgten derweil die andere gerettete Person.         Verwaltungsstelle SoÈhnstetten
           »Gelber Sack«                          Der Brand in der Kçche war durch die Atem-         Fçr Ihre Fragen und Anliegen steht Ihnen
                                                  schutztrupps innerhalb von Minuten ge-             Bçrgermeister Weise
        Mittwoch, 3. Februar                      læscht. Mit einem Hochleistungslçfter wurde
                                                                                                           am Mittwoch, den 3. Februar
              Steinheim,                          der hochgiftige Brandrauch aus dem Gebåude
                                                                                                              von 16.00 bis 18.30 Uhr
             SoÈhnstetten,                        gedrçckt und der Læscherfolg mit einer Wår-
                                                  mebildkamera çberprçft.                            persænlich gerne zur Verfçgung. Aufgrund
      Irmannsweiler, Neuselhalden,                                                                   der Corona-Pandemie sind Termine der-
                                                  Die Feuerwehren aus Steinheim, Sæhnstetten
       Gnannenweiler, KuÈpfendorf,                                                                   zeit nur nach Vereinbarung mæglich! Wen-
                                                  und Heidenheim waren mit elf Fahrzeugen
               Sontheim                           und 50 Einsatzkråften çber drei Stunden im
                                                                                                     den Sie sich hierfçr bitte an das Sekretariat
                                                                                                     (07329 9606-11).

                                                                       58
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