Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈ r zwei CO2-Ampeln - Zur Gemeinde Steinheim
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69. Jahrgang Donnerstag, 28. Januar 2021 Nummer 4 Sigma-Aldrich spendete 500,- Euro fuÈr zwei CO2-Ampeln Die SchneckenhaÈusle Maskottchen - Ronja und Lilly - freuen sich uÈber zwei CO2-Ampeln Dank der Firma Sigma Aldrich und ihrem Geschåftsfçhrer Dr. Bernd Krçger konnten sich die Erzieherinnen und Kin- der vom Kinderhaus Schneckenhåusle zwei CO2-Ampeln kaufen. Die Messgerå- te kænnen die CO2-Werte in den Grup- penråumen und den Schlafråumen er- fassen und signalisieren wann gelçftet werden muss. Die Ampeln dienen als Hilfsmittel zur Corona-Vorsorge. Denn wenn viel ausgeatmetes CO2 in der Luft ist, sind auch viele Aerosole in der Luft, die Coronaviren çbertragen kænnen. Die Kinder und das pådagogische Fach- personal sagen auf diesem Weg: VIELEN DANK! Foto: P. Olschewski Coronaschutzimpfung beim DRK BuÈrgerbus wird Nach langem Warten war es vergange- men die erste Impfdosis gegen das Co- vorlaÈufig nen Dienstag, den 22.01.2021 soweit. Beim DRK im Altenhilfezentrum Im Ol- ronavirus. Die Impfaktion wurde durch das Mobile Impfteam aus Ulm organi- eingestellt gagarten erhielten die Heimbewohne- siert und durchgefçhrt. Mit gemeinsa- Das Ziel der Landesregierung ist es, rinnen und Heimbewohner sowie die mer Unterstçtzung der Mitarbeiter Kontakte zu vermeiden, um die Aus- Beschåftigten die lang ersehnte Coro- konnte die Impfaktion schnell und wie breitung einer weiteren Mutation naimpfung. Nahezu alle Bewohnerin- geplant durchgefçhrt werden. des Corona-Virus einzuschrånken. nen und Bewohner sowie auch mehr Wir wollen dieses Ziel unterstçtzen. als die Hålfte der Beschåftigten beka- Foto: K. Wall Daher haben wir uns dazu ent- schlossen, die Fahrten des Bçrger- busses vorlåufig ab 01.02.2021 ein- zustellen. Die Information, ab wann der Fahr- betrieb wieder aufgenommen wird, erfolgt rechtzeitig. Wir bitten um Verståndnis fçr diese Maûnahme. Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Corona-Pandemie: Ønderungen bzw. Aktualisierungen entnehmen Sie bitte tagesaktuell von unserer Homepage: www.steinheim.com 51
BEKANNTMACHUNG - Detaillierte Standortçberprçfung Regionalverband OstwuÈrttemberg auf Gemeindeebene vom 04.09.2020 Aufstellung 5. Ønderung - Konkretisieren der Ziele - Betroffenheit regionaler Grçnzug des FlaÈchennutzungsplanes der Raumordnung - Schutzbedçrftige Bereich fçr Land- mit integriertem - Aufnahme Wasserschutzzone III wirtschaft und Bodenschutz GruÈnordnungsplan bzw. IIIA - PV-Anlagen Vorrangig auf Flåchen mit - Aufnahme Lichtreflexion bei Schutz- Vorbelastung ÚFFENTLICHE AUSLEGUNG gemaÈû § 3 Abs. 2 BauGB gut Mensch und Schutzgut Pflanzen BuÈrger 4 vom 03.09.2020 und Tiere im Umweltbericht - Erheblicher Eingriff Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 die im Zuge des Beteili- - Aufnahme Flurbilanz bei Schutzgut in das Landschaftsbild gungsverfahrens gemåû § 3 Abs. 1 und § Flåche im Umweltbericht - 1 Abs. 5 BnatschG Sparsamer Umgang 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregun- Im Zuge des frçhzeitigen Beteiligungs- mit Grund und Boden gen und Bedenken behandelt und den verfahrens gemåû § 4 Abs. 1 BauGB und - §1 Abs. 5 BauGB Groûflåchige, weitge- vom Ingenieurbçro Steinbacher-Con- § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende umwelt- hend unterschnitte Landschaftsråume sult, Richard-Wagner-Straûe 6, 86356 bezogene Informationen eingegangen, sind vor weiteren Zersiedlung zu be- Neusåû ausgearbeiteten Entwurf des und kænnen in ihrem vollen Umfang an wahren Flåchennutzungsplanes in der Fassung o. g. Ort zu angegebenen Zeiten eingese- - Visualisierung der Anlage vom 19.01.2021 gebilligt. hen werden: - Hinweis Lichtreflexion bei Schutzgut Der Entwurf der 5. Ønderung des Flå- RegierungspraÈsidium Stuttgart Mensch und Schutzgut Pflanzen und chennutzungsplanes kann in der Zeit vom 04.09.2020 Tiere vom - Auseinandersetzung - Schadstoffbelastung des Grundwas- Montag, den 08.02.2021 Belange der Landwirtschaft sers durch Schwermetalle der Module bis einschlieûlich (Darstellung Flurbilanz) - Hinweis »Wasserschutzgebiet III« Freitag, den 12.03.2021 - Betroffenheit regionaler Grçnzug Wåhrend der Auslegungsfrist kænnen im Rathaus der Gemeinde Steinheim, - Keine Flåcheninanspruchnahme von Anregungen zu der Planung schriftlich Hauptstraûe 24, im Flur des Oberge- PV-Anlagen auf guten landwirtschaftli- oder telefonisch zur Niederschrift im schosses, Ebene 4, wåhrend der allge- chen Bæden Rathaus zu den oben angegebenen Aus- meinen Úffnungszeiten eingesehen und legungszeiten vorgebracht werden. Nicht Landratsamt Heidenheim erærtert werden. Diese sind: fristgerecht abgegebene Stellungnahmen vom 10.09.2020: Montag bis Freitag kænnen gemåû § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB - Altlasten/Abfall: Keine Altablagerun- von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Be- gen oder Untergrundverunreinigungen Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr vorhanden schlussfassung çber den Bauleitplan un- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Wasserschutzgebiet: berçcksichtigt bleiben. Es besteht auch die Mæglichkeit die Un- Hinweis Wasserschutzgebiet III Hinweise zu Schutzmaûnahmen terlagen auf der Homepage der Gemein- - Bodenschutz: Entfernung von beschå- aufgrund Coronavirus SARS-CoV-2: de Steinheim unter www.steinheim. digten Anlagenteilen in die Festset- Die geltenden Schutzmaûnahmen zur com einzusehen. zungen Eindåmmung der Ausbreitung des Coro- Der Geltungsbereich des Bebauungspla- - Wald und Naturschutz: Hinweis zu navirus SARS-CoV-2 werden eingehal- nes ist in untenstehendem Lageplan ausreichendem Abstand zum Wald ten. ohne Maûstab dargestellt. - Landwirtschaft: Schutzbedçrftiger Be- Datenschutz: Wesentliche Ønderungen gegenuÈber reich fçr Landwirtschaft und Boden- Die Verarbeitung personenbezogener der Planfertigung vom 30.06.2020 schutz Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. sind: - Naturschutz: Unmittelbare Nåhe zum 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit - Aufnahme der Flurbilanz (Darstellung FFH Schutzgebiet § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie landwirtschaftlicher Belange) Ihre Stellungnahme ohne Absenderanga- ben abgeben, erhalten Sie keine Mittei- lung çber das Ergebnis der Prçfung. Wei- tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt »Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan- verfahren« das ebenfalls æffentlich aus- liegt. Hinweis bzgl. des Verbandsklage- rechts von UmweltverbaÈnden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbe- helfsgesetzes) ist in einem Rechtsbe- helfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemåû § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber håtte geltend machen kænnen (§ 3 Abs. 3 BauGB) Gemeindeverwaltung Steinheim am Albuch, den 28.01.2021 Holger Weise Bçrgermeister 52
Maûgebend ist der Bebauungsplanentwurf Eine Einsichtnahme ist dann nur nach vor- Úffentliche Bekanntmachung mit Textteil und Begrçndung des Ing.-Bçros heriger Terminvereinbarung mit der Ge- Aufstellung des Bebauungsplans G+H Ingenieurteam aus Giengen, jeweils in meindeverwaltung (07329/ 9606-0) oder und der Satzung uÈber oÈrtliche Bau- der Fassung vom 19.01.2021. durch Klingeln an der Rathausklingel zu den vorschriften »Breite SuÈd - 2. Erwei- Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil çblichen Úffnungszeiten mæglich. terung« in SoÈhnstetten im be- und der Entwurf der Satzung çber die ærtli- Wåhrend der Auslegungsfrist kænnen dort schleunigten Verfahren chen Bauvorschriften sowie die Begrçndung schriftlich oder zur Niederschrift Anregun- zum Bebauungsplan mit artenschutzrechtli- gen vorgebracht werden. Jedermann kann in Billigung und oÈffentliche Auslegung des cher Prçfung und Kaltluftsimulation werden den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurfs des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. Entwurf der Satzung çber die ærtlichen Bau- Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim § 3 Abs. 2 BauGB vom vorschriften Einsicht nehmen und çber ihren hat am 19.01.2021 in æffentlicher Sitzung 08.02.2021 bis 12.03.2021 Inhalt Auskunft verlangen. den Entwurf des Bebauungsplans »Breite (je einschlieûlich) Stellungnahmen, die im Verfahren der Úf- Sçd - 2. Erweiterung« mit Textteil und Sat- Im Internet auf der Homepage der Gemeinde fentlichkeits- und Behærdenbeteiligung nicht zung çber die ærtlichen Bauvorschriften (§ 9 Steinheim unter www.steinheim.com æffent- rechtzeitig abgegeben worden sind, kænnen Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Lan- lich ausgelegt. bei der Beschlussfassung çber den Bauleit- desbauordnung (LBO)) gebilligt und be- plan unberçcksichtigt bleiben, sofern die Ge- schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB In diesem Zeitraum werden die auszulegen- den Unterlagen neben der Veræffentlichung meinde deren Inhalt nicht kannte und nicht i.V.m § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssi- håtte kennen mçssen. Auûerdem darf der In- cherstellungsgesetz (PlanSiG) æffentlich aus- im Internet auch zusåtzlich bei der Gemein- deverwaltung Steinheim, Hauptstraûe 24, halt der betroffenen Stellungnahmen nicht zulegen sowie die Behærden und Tråger æf- fçr die Rechtmåûigkeit des Bebauungsplanes fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu 89555 Steinheim im Flur des Obergeschosses Ebene 4 vor Zimmer 4.12 wåhrend der çbli- von Bedeutung sein. Ûber die Stellungnah- beteiligen. men entscheidet der Gemeinderat in æffent- chen Dienststunden æffentlich zu jeder- Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt manns Einsichtnahme ausgelegt. licher Sitzung. im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Von einer færmlichen Umweltprç- Hinweis: Aufgrund der COVID-19 Pandemie Steinheim am Albuch, 28.01.2021 fung wurde abgesehen. ist das Rathaus im Auslegungszeitraum mæg- Holger Weise, Bçrgermeister licherweise geschlossen. Bekanntmachung l Barrierefreie Neugestaltung Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Be- der innerærtlichen Erschlieûungsstraûen standsaufnahme aus dem erstellten Entwick- Allgemeine Informationen l Aufwertung des æffentlichen Raums lungskonzept zu konkretisieren und dabei ins- Nach der Erstellung des Gemeindeentwick- Mit der Durchfçhrung der æffentlichen als besondere die Gebåude- und Wohnungszu- lungskonzepts | Steinheim am Albuch 2035 auch privaten Sanierungsmaûnahmen kann stånde sowie die Mitwirkungsbereitschaft der und des integrierten stådtebaulichen Ent- erst nach dem Abschluss der VU und der Eigentçmer zu erheben. wicklungskonzepts »Ortsmitten Steinheim und Sæhnstetten« hat die Gemeinde Stein- færmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Mit der Bekanntmachung des Beschlusses heim am Albuch im Oktober 2020 einen Fær- »Ortskern Ost II« durch Satzung begonnen çber den Beginn der vorbereitenden Untersu- derantrag fçr die Aufnahme in ein Programm werden. chungen finden die §§ 137, 138 und 139 çber der stådtebaulichen Erneuerung fçr die Orts- die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffe- mitte Steinheim gestellt (die Ortsmitte Sæhn- Úffentliche Bekanntmachung nen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung stetten wird mit der Hilfe der ELR-Færderung des Beschlusses uÈber den Beginn und Mitwirkung æffentlicher Aufgabentråger weiterentwickelt). der Vorbereitenden Unter- Anwendung. Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Ge- suchungen gemaÈû § 141 BauGB Der Lageplan des Bçros Reschl Stadtentwick- meinde sogenannte Vorbereitende Untersu- lung, in dem das von den vorbereitenden Un- Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim tersuchungen betroffene Gebiet parzellen- chungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch am Albuch hat in seiner Sitzung am (BauGB) durchzufçhren, bei denen durch eine scharf durch eine Umgrenzungslinie darge- 19.01.2021 beschlossen, im aus dem abgebil- stellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlus- vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen deten Lageplan des Bçros Reschl Stadtent- das Ausmaû des Sanierungsbedarfs bestmæg- ses erklårt. wicklung vom Juli 2020 ersichtlichen Untersu- lich ermittelt wird. Daher wird eine Eigen- Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Be- chungsgebiet »Ortskern Ost II« die vorberei- tçmerbefragung gemåû 138 Abs. 1 BauGB kanntmachung im Bauamt, Hauptstr. 24, tenden Untersuchungen gemåû § 141 BauGB durchgefçhrt, um die Mitwirkungsbereitschaft 89555 Steinheim am Albuch, wåhrend der durchzufçhren. und Modernisierungsplanungen abzufragen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht æffent- Der råumliche Geltungsbereich wird be- lich aus. und die Bçrgerschaft frçhzeitig in den Prozess grenzt: zu integrieren. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der In- - im Norden durch die Straûe »Albuchstraûe« ternetseite der Gemeinde Steinheim am Al- Aus den Ergebnissen werden anschlieûend mit einem græûtmæglichen Detailierungsgrad - im Osten durch die Straûen »Kænigsbronner buch, www.steinheim.com, eingestellt. die Kosten fçr die durchzufçhrenden Maû- Straûe« und »Ostheimer Straûe« Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentçmer, nahmen im zukçnftigen Sanierungsgebiet be- - im Sçden durch die Straûen »Hirschstraûe« Mieter, Påchter und sonstige im Besitz oder stimmt. und »Ostheimer Straûe« zur Nutzung eines Grundstçckes, Gebåudes Als vorlåufige Ziele und Zwecke der Sanierung - im Westen durch die Durchwegung »Im Ol- oder Gebåudeteils Berichtigte sowie ihre Be- wurden im Antrag bereits folgende Ziele auf- gagarten« und æstlich des Rathauses auftragten verpflichtet, Auskunft çber die Tat- gefçhrt: Ein weiterer Teil des Gebiets umfasst das ak- sachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beur- l Schaffung von Wohnraum in der Ortsmitte tuelle Bauhofgelånde zwischen Kappelstraûe teilung der Sanierungsbedçrftigkeit eines Ge- und Krummer Weg. bietes oder zur Durchfçhrung der Sanierung 53
erforderlich ist. Eigentçmer, die nicht selbst im Gebåude wohnen, werden gebeten, Mieter, Påchter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchfçhrung der Vorbereitenden Un- tersuchungen hinzuweisen. Personenbezoge- nen Daten, die nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden kænnen erhoben werden. Befragung Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigen- tçmer und sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den Vorbereitenden Untersuchungen zu unterstçtzen und ihnen die erforderlichen Auskçnfte durch das Ausfçllen der çbersand- ten Fragebægen zu erteilen. Die Fragebægen werden in der 7. Kalenderwo- che versandt, bzw. verteilt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Bçro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Gætz 0711-220041-19 fçr Rçckfragen zur Verfç- gung. Abbildung 1 Lageplan Untersuchungsgebiet Ortskern Ost II, Darstellung: Reschl Stadtentwick- lung Stuttgart 2020 Briefwahl beantragen - bequem per Internet Sehr geehrte Bçrgerinnen und Bçrger, Die Gemeinde Steinheim am Albuch fçr die Landtagswahl am 14.03.2021 besteht sucht zum 01. April 2021 eine/n die Mæglichkeit, den Wahlschein fçr die Brief- wahl auch online zu beantragen. Sachbearbeiter/in Die Beantragung eines Wahlscheins mit Brief- zustellung ist mit Erhalt der Wahlbenachrich- in der KaÈmmerei (m/w/i) tigung in der Zeit vom 01.02.2021 bis Es handelt sich um eine Vollzeittåtigkeit, die jedoch grundsåtzlich teilbar ist. 11.03.2021, 12:00 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusåtzlich bis 12.03.2021, 18:00 Uhr Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: mæglich. - Bearbeitung des Rechnungswesens Bei der Online-Beantragung wird eine regulå- - Fakturierung/Veranlagung re Postlaufzeit von drei Tagen berçcksichtigt - Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und des Jahresabschlusses (anderenfalls besteht ein Risiko, dass dies - Abrechnung Gemeindeamtsblatt nicht mehr in jedem Falle sicherzustellen ist). - Mitarbeit bei Umsatzsteuerangelegenheiten Daher wird kurz vor Ablauf der Frist eine per- - Sekretariatsaufgaben sænliche Antragstellung bzw. Abholung der - Weitere Aufgaben aus dem Bereich Kåmmerei Briefwahlunterlagen empfohlen. Das Ausfçl- len des Online-Wahlscheinantrages ist kinder- Ønderung und Ergånzungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten. leicht. Durch Plausibilitåtsprçfungen wåh- Die Gemeinde Steinheim am Albuch hat zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haus- rend der Eingabe kænnen keine Fehler passie- halts- und Rechnungswesen mit der Softwarelæsung FINANZ+ umgestellt. ren. Wir erwarten: Fçr die Prçfung Ihrer Daten benætigen wir un- - Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, ter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- Steuerfachangestellte/r oder Bankkauffrau/-mann und Wåhlernummer (rechts oben auf Ihrer - Mehrjåhrige Erfahrung in der Kommunalverwaltung, Wahlbenachrichtigung). gerne in unterschiedlichen Funktionen Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht - Hæfliches, freundliches sowie sicheres und kompetentes Auftreten vorliegen haben, kænnen Sie auch formlos per im Umgang mit Bçrgerinnen und Bçrgern E-Mail an die unten angegebene E-Mail- Adresse einen Wahlschein beantragen. In die- - Sorgfåltige und selbstståndige Arbeitsweise und Teamfåhigkeit sem Fall mçssen Sie Ihren Familiennamen, - Gutes Organisationstalent, Flexibilitåt und çberdurchschnittliches Engagement Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre - Sicherer Umgang mit den MS-Office-Standartprogrammen Wohnanschrift (Straûe, Hausnummer, PLZ, Wir bieten Ihnen: Ort) angeben. Eine telefonische Antragstel- - Eine unbefristete Vollzeitstelle in einem Beschåftigungsverhåltnis lung ist unzulåssig. des æffentlichen Dienstes, die grundsåtzlich teilbar ist Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach - Eine sehr interessante, vielseitige, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe Hause oder an eine abweichende Versandan- schrift senden zu lassen. Der Wahlschein und - Attraktive Fort- und Weiterbildungsmæglichkeiten die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von - Die Einstellung erfolgt in Anlehnung des TVæD uns anschlieûend per Post zugestellt. bei Erfçllung der persænlichen Voraussetzungen bis EG 06 Zum Online-Wahlscheinantrag gelangen Ihre aussagekråftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spaÈtestens 31.01.2021 an Sie çber die Gemeindehomepage www. die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch. steinheim.com oder çber den auf der Wahlbe- Gerne kænnen Sie Ihre Bewerbung mit den çblichen Unterlagen auch online an uns unter nachrichtigung angebrachte QR-Code. personalamt@steinheim.com senden. Ihre Antragsdaten werden verschlçsselt çber Fçr Auskçnfte steht Ihnen Gemeindekåmmerer Stefan Kçbler, Tel.: 07329 9606-30, E-Mail: das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbei- s.kuebler@steinheim.com oder Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel.: 07329 9606-20, E-Mail: tung çbertragen. Es erfolgt automatisch eine b.jung@steinheim. com gerne zur Verfçgung. Prçfung, bei der ermittelt wird, ob Sie im Wåhlerverzeichnis eingetragen sind und ob die von Ihnen angegebenen Daten korrekt sind. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Sabine Haintz, Bçrger- bçro unter unter folgenden Kontaktmæglichkeiten: Tel.: 07329/9606-51, Fax: 07329/9606-12, Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem Wåh- E-Mail: s.haintz@steinheim.com lerverzeichnis çbereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Ihre Gemeindeverwaltung 54
Ønderung der Corona-Verordnung zum 25. Januar 2021 Liebe Bçrgerinnen und Bçrger, Krankenhåusern ist nur mit FFP2-Maske Sie sich umgehend telefonisch an Ihren Haus- mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die respektive KN95- oder N95-Masken er- arzt oder dem diensthabenden Arzt çber die Landesregierung ihre Rechtsverordnung çber laubt. Telefonnummer 116 117. infektionsschçtzende Maûnahmen gegen die l Kinder bis einschlieûlich 14 Jahre dçrfen Auch kænnen Sie sich bei rechtlichen Fragen Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verord- weiter Alltagsmasken tragen. zum Coronavirus an das Ordnungsamt, nung) erneut geåndert. Die Ønderungen tra- l Kinder bis einschlieûlich 5 Jahre sind Annika Mittelstådt unter der Telefonnummer ten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 weiter von der Maskenpflicht ausgenom- 07329/9606-23 oder per E-Mail an in Kraft. men. a.mittelstaedt@steinheim.com wenden. Durch das Auftreten der Virusmutationen Ihre Gemeindeverwaltung sind vorsorgende Maûnahmen zwingend Weitere Ønderungen erforderlich, um den Folgen der Verbrei- seit dem 25. Januar 2021 Beim Ordnungsamt der Gemeinde Stein- Wichtige Hinweise tung derer mit hæherem Ansteckungspo- l tenzial entgegenzutreten. Da die Virusmu- heim sind spaÈtestens zwei Werktage zu- zur Maskenpflicht tationen in Baden-Wçrttemberg bislang vor Veranstaltungen von Religions-, Glau- Zu der nun bestehenden Verpflichtung erst vereinzelt aufgetreten sind, besteht bens- und Weltanschauungsgemeinschaf- mæchten wir einige Hinweise unserer Be- noch die Chance, die flåchendeckende ten zur Religionsausçbung als auch Ver- triebsmedizinerin Frau Dr. Schenkengel an Ausbreitung durch die Fortsetzung der anstaltungen bei Todesfållen mit je mehr Sie weitergeben, wie die Masken richtig ge- als 10 Personen anzuzeigen. tragen und gereinigt werden. »Lockdown-Maûnahmen« zu verhindern. l Dienstleistungen von Hundesalons, Hun- Richtig tragen ?th=8.5p>Zusammengefasst defriseure und vergleichbare Einrichtun- Generell haben die Masken eine be- ergeben sich folgende Neuerungen: gen der Tierpflege dçrfen angeboten wer- schrånkte Tragezeit. Prinzipiell kann ge- Was aÈnderte sich ab dem 25. Januar den. Der Kunde muss das Tier abgeben sagt werden, dass eine FFP-Maske ohne und nach der Behandlung wieder abho- Ausatemventil långstens 75 Minuten getra- an der Maskenpflicht? len. Wåhrend der Behandlung darf der In einigen Bereichen muss kçnftig eine medi- gen werden soll. Im Anschluss dazu wird Tierbesitzer nicht anwesend sein. Es sind eine Mindesterholungsdauer von 30 Minu- zinische Maske, statt der bisherigen »Alltags- durch die Betreiber*innen insbesondere maske« getragen werden. Unter medizini- ten empfohlen. Defekte Masken mit Be- die Abgabe und Abholung der Tiere kon- schådigungen sollten nicht mehr verwen- schen Masken sind OP-Masken (DIN EN taktarm und innerhalb fester Zeitfenster 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) det werden. zu organisieren. Dementsprechend sind respektive Masken der Normen KN95/N95 zu diese Vorgaben im Hygienekonzept fest- Reinigung des Mundschutzes verstehen. zuhalten. Die Produkte gelten nicht als Einmalartikel l Bei der Nutzung des æffentlichen Perso- und sollten dementsprechend ressourcen- nenverkehrs, insbesondere in Eisenbah- Ønderung seit dem 27. Januar 2021 schonend eingesetzt werden. Setzt eine nen, Straûenbahnen, Bussen, Taxen, Pas- l Auf festgelegten Verkehrs- und Begeg- Durchfeuchtung des Mundschutzes ein, so sagierflugzeugen, Fåhren, Fahrgastschif- nungsflåchen in Innenstådten oder son- sollte dieser umgehend gewechselt wer- fen und Seilbahnen, an Bahn- und Buss- stigen æffentlichen Orten, an denen sich den. teigen, im Wartebereich der Anlegestellen Menschen entweder auf engem Raum Um den medizinischen Mundschutz bzw. von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- oder nicht nur vorçbergehend aufhalten, die FFP-Maske frei von Viren zu bekom- und Flughafengebåuden. ist der Ausschank und Konsum von Alko- men, kænnen diese fçr 30 Minuten in den l In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen hol verboten. Weiterhin ist die Abgabe vorgeheizten Backofen bei 80ÊC gelegt wer- sonstiger humanmedizinischer Heilberufe von alkoholhaltigen Getrånken nur in ver- den. Dabei ist der Verlust der Filterleistung und der Heilpraktikerinnen und Heilprak- schlossenen Behåltnissen erlaubt. Welche nicht zu befçrchten. Wird die Temperatur tiker sowie in Einrichtungen des æffentli- Flåchen hierzu zåhlen wurde durch eine von 105ÊC çberstiegen, kann es jedoch zu chen Gesundheitsdienstes. Allgemeinverfçgung des Landratsamts einer deutlichen Abnahme der Filterlei- l Im Einzelhandel Heidenheim festgelegt. stung kommen. Von einer Benutzung der l In Arbeits- und Betriebsståtten sowie Ein- Weitere Informationen zu den Neuerungen Mikrowelle zur Aufbereitung der Masken satzorten. erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde wird dringend abgeraten. Steinheim unter www.steinheim.com oder Weitere, umfangreiche Informationen zum l Wåhrend den Veranstaltungen von Religi- auf der des Landes Baden-Wçrttemberg unter richtigen Tragen des Mund-Nasen-Schut- ons-, Glaubens- und Weltanschauungsge- www.baden-wuerttemberg.de zes, erhalten Sie unter der Homepage des meinschaften zur Religionsausçbung so- Wenn Sie befçrchten, sich mit dem Erreger Robert-Koch-Instituts www.rki.de. wie Veranstaltungen bei Todesfållen. von COVID-19 angesteckt zu haben, wenden Ihre Gemeindeverwaltung l Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Bericht aus der Sitzung Plakatierung bzgl. Wahlen 2021 In der Maybachstraûe in Steinheim besteht des Gemeinderats vom 19.01.2021 BM Weise erlåuterte, 2021 stehen zwei Wahlen eine Gefahrenlage im Kurvenbereich Richtung an, die Landtagswahl im Mårz und die Bun- Heiderose. Das Ergebnis der Verkehrsschau BuÈrgerfragestunde destageswahl im September. Es werden im- war, kçnftig ein absolutes Halteverbot im Kur- Ein Bçrger aus Kçpfendorf fragte an, wie die mer mehr Parteien. Dadurch wçrden der Ge- venbereich anzuordnen. Gemeinde Steinheim hinsichtlich der Redu- meinde gençgend geeignete Plakatierungs- Nach der StVO ist die zulåssige Hæchstge- zierung von Flåchenverbrauch auf die Vorga- standorte fçr die Parteien fehlen. Von der Ver- schwindigkeit auûerhalb geschlossener Ort- ben des Landes kommen wçrde. BM Weise er- waltung werden daher weitere Standorte aus- schaften vor Lichtzeichenanlagen auf 70 km/ låuterte, dass er die Ziele des Landes grund- gewiesen. h zu beschrånken. In Sontheim auf der L1165 såtzlich unterstçtzt, jedoch man die Græûe an BuÈrgerinitiative Krummer Weg aus Richtung Gerstetten kommend wird daher Flåchenverbrauch nicht jåhrlich betrachten Der Vorsitzende informierte das Gremium, die Hæchstgeschwindigkeit von 70 km/h an- kann, sondern im Durchschnitt mehrerer Jah- dass sich eine Bçrgerinitiative Krummer Weg geordnet. re. Hier liegt die Gemeinde Steinheim unter bzgl. des Bauvorhabens auf dem Grundstçck In Sæhnstetten auf der B466 Heidenheimer den Zielen des Landes. Krummer Weg 20/1 in Steinheim gegrçndet Straûe/Bæhmenkircher Straûe besteht das Ein Bçrger aus Kçpfendorf regte an, im Be- hat. Konkrete Plåne gibt es seitens des Bau- Problem einer fehlenden Querungshilfe bzw. bauungsplan »Solarpark Kçpfendorf« seien ei- herren bislang nicht. Die Verwaltung ist im eines Zebrastreifens. Die Baugrundlage hier- nige Themengebiete durch das Planungsbçro Dialog mit den Beteiligten, und wird mit der fçr ist durch etliche Ausfahrten nicht gegeben, nicht korrekt aufgefçhrt. Er stellte die Frage, Bçrgerinitiative Kontakt aufnehmen, sobald es besteht kein verkehrsgefåhrdendes Ge- wie derartige Fehler zukçnftig vermieden wer- entsprechende Plåne vorliegen. schwindigkeitsniveau, zudem sind keine Un- den kænnen. BM Weise erlåuterte, dass die fålle bekannt, wohingegen die Querungshilfe Verkehrsschau 12.11.2020 oder ein Zebrastreifen in o.g. Bereich von der Verwaltung die Ingenieurbçros kçnftig besser kontrollieren werde. Hauptamtsleiterin Jung teilte dem Gremium zuståndigen Verkehrsbehærde abgelehnt wur- die Ergebnisse der Verkehrsschau am de. Bekanntgaben 12.11.2020 mit. 55
19.01.2021 zu beauftragen. Die Planunterla- biet ist es einen græûtmæglichen Detailie- Auslegungsbeschluss der 5. Ønde- rungsgrad der Kosten fçr die durchzufçhren- rung des FlaÈchennutzungsplans mit gen in der vom Gemeinderat gebilligten Fas- sung vom 19.01.2021 werden mit Begrçn- den Maûnahmen im zukçnftigen Sanierungs- integriertem Landschaftsplan »Solar- gebiet zu erhalten und dem Færdergeber die dung, artenschutzrechtlicher Beurteilung park KuÈpfendorf« und Kaltluftsimulation, sowie den Stellung- Bereitschaft zur zeitnahen Umsetzung der - Beratung und Beschlussfassung nahmen aus der frçhzeitigen Beteiligung Maûnahmen und des Mittelabrufs zu beståti- Der Gemeinderat beschloss bei 16 Ja-Stim- und der Abwågung der Stellungnahmen fçr gen. men, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die Dauer von einem Monat zur Einsichtnah- Denn erst nach Beschluss der Sanierungssat- çber die Beteiligung der Úffentlichkeit ge- me ausgelegt. Wåhrend dieser Zeit besteht zung kann mit den æffentlichen Maûnahmen måû § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrich- die Mæglichkeit zur Stellungnahme fçr jeder- begonnen und bereits getåtigte Planungs- tung der Behærden und sonstigen Trågern mann. (s. Amtliche Nachrichten) leistungen abgerechnet werden. Daher wird æffentlicher Belange gemåû § 4 Abs. 2 BM Weise erlåuterte, dass die Gemeinde eine Eigentçmerbefragung gemåû 138 Abs. 1 BauGB. Steinheim im Teilort Sæhnstetten çber keine BauGB durchgefçhrt, um die Mitwirkungsbe- Die 5. Ønderung des Flåchennutzungsplanes eigenen Bauplåtze zur Wohnbebauung mehr reitschaft und Modernisierungsplanungen ab- ist entsprechend der Wçrdigungen von verfçgt. Aufgrund der ståndig wachsenden zufragen und die Bçrgerschaft bereits in den Steinbacher-Consult zu åndern. Der Be- Nachfrage an Wohnbauflåche in der Gesamt- Prozess zu integrieren und aktiveren. schluss billigt den von Steinbacher-Consult gemeinde Steinheim wie auch im Teilort Fçr die Durchfçhrung wurde das Bçro Reschl ausgearbeitete 5. Ønderung des Flåchennut- Sæhnstetten mæchte die Gemeinde ein Wohn- Stadtentwicklung beauftragt. Mit der Vergabe zungsplanes in der Fassung vom 19.01.2021. gebiet im Bereich Breite Sçd ausweisen. bzw. Beauftragung im Januar 2021 kænnen die Der Gemeinderat beauftragte die Verwal- Das Plangebiet ist im Flåchennutzungsplan Kosten fçr die Durchfçhrung der VU sowohl tung, den Entwurf zur Flåchennutzungs- bereits als geplante Wohnbauflåche ausgewie- bei einer Aufnahme im ersten Jahr als auch planånderung vom 19.01.2021 mit Begrçn- sen. Im vorliegenden Entwurf kænnten rund bei einer Aufnahme im zweiten Jahr zu 60 dung und Umweltbericht gemåû § 3 Abs. 2 22 Bauplåtze entstehen. Da die Wege aus dem Prozent gefærdert werden. BauGB æffentlich auszulegen. (s. Amtliche bestehenden Wohngebiet nicht verbreitert BuÈndelausschreibung Strom Nachrichten) werden kænnen, erfolgt die Erschlieûung çber fuÈr die GebaÈudeversorgung Der Gemeinderat beauftragte die Verwal- eine Straûe sçdlich des Sportplatzes mit An- und Straûenbeleuchtung tung, die Behærden und sonstigen Tråger æf- schluss an die Gerstetter Straûe. Mittlerweile - Beratung und Beschlussfassung fentlicher Belange den Entwurf der Flåchen- wurde eine frçhzeitige Beteiligung der Úffent- Der Gemeinderat beschloss einstimmig die nutzungsplanånderung gemåû § 4 Abs. 2 lichkeit sowie der Behærden durchgefçhrt. Die Teilnahme an der Bçndelausschreibung BauGB zu unterrichten und Stellungnahmen Erschlieûungsplanung wurde in den Bebau- Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 20. einzuholen. ungsplan eingearbeitet. Um die kçnftige Bçndelausschreibung 01.01.2022. Die Ver- Die Gemeinde Steinheim am Albuch plant Wohnbebauung besser in die Topografie ein- waltung wird beauftragt 100 % Strom aus er- durch die Auswahl geeigneter Flåchen, die zubinden wird auf Vorschlag des Gemeindera- neuerbaren Energien (Úkostrom) mit 33 % Nutzung regenerativer Energiequellen, hier tes fçr jedes Grundstçck eine Bezugshæhe Neuanlagenquote im Rahmen der Bçndel- die Solarenergienutzung, unter Wahrung festgelegt, von welcher sich die maximale Ge- ausschreibung Strom çber die Gt-service kommunaler und æffentlicher Interessen, in båudehæhe bemisst. GmbH auszuschreiben. ihrem Gemeindegebiet zu færdern. Bauangelegenheiten Bauamtsleiter Krauû erlåuterte, dass sich die Die Firma vento ludens GmbH & Co. KG be- Gemeinde seit 2004 an der Bçndelungsaus- absichtigt die Erstellung und den Betrieb ei- Neubau eines Einfamilienhauses, schreibung beteiligt. Die letzte Teilnahme an ner Photovoltaikanlage in der Gemeinde Flst. Nr. 3/0 KuÈpfendorf einer Bçndelausschreibung war 2016. Die da- Steinheim am Albuch auf der Kçpfendorfer - Beratung und Beschlussfassung bei geschlossenen Stromlieferungsvertråge Flur, Landkreis Heidenheim. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das ge- mit der EnBW (ODR), Stadtwerke Heiden- Die Gemeinde Steinheim am Albuch hat die meindliche Einvernehmen. heim, Stadtwerke Bietigheim-Bissingen und Anfrage der Firma vento ludens GmbH & Co. Bauamtsleiter Krauû erlåuterte, dass das Bau- der Energieallianz Austria håtten eine Laufzeit KG geprçft, befçrwortet den Ausbau erneuer- gesuch den Festsetzungen der Entwicklungs- bis 31.12.2021. Die Erstlaufzeit der Vertråge barer Energien und stimmt somit der Absicht und Ergånzungssatzung Kçpfendorf ent- begann am 01.01.2017 und endete am zu, eine Freiflåchenphotovoltaikanlage zu er- spricht. 31.12.2018. Die jåhrliche Verlångerung der richten. Erstlaufzeit erfolgte bis zur maximalen Ge- Beschluss der vorbereitenden Durch die Aufstellung Bebauungsplans »So- Untersuchungen nach Baugesetzbuch samt-Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Die Ver- larpark Kçpfendorf« soll Baurecht geschaffen fuÈr das Sanierungsgebiet tråge enden nach Ablauf der maximalen Ver- werden. Im Zuge der Aufstellung des Bebau- »Ortskern Ost II« tragslaufzeit von 5 Jahren automatisch ohne ungsplanes wird auch die Ønderung des Flå- - Beratung und Beschlussfassung dass es einer Kçndigung bedarf. Um die Ener- chennutzungsplanes gemåû § 8 Abs. 3 BauGB giewende voranzutreiben und mit gutem Bei- Der Gemeinderat beschloss einstimmig fçr durchgefçhrt. Mit der vorliegenden Bauleit- spiel voranzugehen schlug die Verwaltung das Gebiet »Ortsmitte Ost II« in Steinheim planung beabsichtigt die Gemeinde Stein- vor, den Auftrag fçr Strom aus 100% erneuer- den Beginn der vorbereitenden Untersu- heim am Albuch ein Sondergebiet (SO) mit baren Energien mit einer Neuanlagenquote chungen (VU) nach § 141 BauGB. Die Ab- der Zweckbestimmung »Photovoltaik, Land- von 33% zu erteilen. grenzung ist im Lageplan des Bçros Reschl wirtschaft und Naturschutz« auf der Kçpfen- Der Gemeindetag bietet seinen Kommunen Stadtentwicklung vom Juli 2020 dargestellt. dorfer Flur im Flåchennutzungsplan darzu- çber die GT-Service erneut eine Bçndelaus- (s. Amtliche Nachrichten) stellen. schreibung an. Die jåhrlichen Kosten der Teil- Bauamtsleiter Krauû erlåuterte, dass stådte- GR Preiû war bei diesem Tagesordnungspunkt bauliche Missstånde in der Ortsmitte Stein- nahme belaufen sich auf 6,80 s je Abnahme- befangen. heim als auch in Sæhnstetten nach der Erstel- stelle. Bei ca. 70 Abnahmestellen im Gemein- lung des Gemeindeentwicklungskonzepts | degebiet betragen die Kosten etwa 476,00 s, Vorstellung Entwurf Bebauungsplan zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei dem Vertrag Steinheim am Albuch 2035 und des integrier- »Breite-SuÈd - 2. Erweiterung« handelt es sich erstmalig um ein Dauerbeauf- ten stådtebaulichen Entwicklungskonzepts - Beratung und Beschlussfassung »Ortsmitten Steinheim und Sæhnstetten« er- tragungsverhåltnis. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das sichtlich wurden. Viele private Gebåude als Mit der verbindlichen Erklårung zur Teilnah- Ergebnis der Abwågung zu den im Rahmen auch die æffentlichen Wege und Plåtze sind me an der Bçndelungsausschreibung wird der Beteiligung der Behærden (§ 13 Abs. 2 Nr. sanierungsbedçrftig. Daher hat die Gemeinde auch gleichzeitig die Vergabeentscheidung ge- 3) und der Úffentlichkeit (§ 13a Abs 3 Nr. 2 im Oktober 2020 einen Antrag fçr ein Pro- troffen, da die GT-Service hier fçr die Gemein- BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen. gramm der stådtebaulichen Erneuerung fçr den handelt. Aus diesem Grund ist die Ent- Der Gemeinderat billigte einstimmig den die Ortsmitte Steinheim gestellt. In Rçckspra- scheidung çber eine Teilnahme durch den Ge- vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes che mit den Vertretern des Regierungspråsidi- meinderat erforderlich. »Breite Sçd - 2. Erweiterung« mit Begrçn- ums Stuttgart wurde beim Vor-Ort Termin am Annahme von Spenden dung sowie die zugehærigen ærtlichen Bau- 21.10.2020 die Durchfçhrung der VU bereits - Beratung und Beschlussfassung vorschriften, jeweils in der Fassung vom Anfang 2021 als sinnvoll erachtet, um bei ei- Der Gemeinderat stimmte einstimmig gem. 19.01.2021. Anstelle der Erdgeschossfuûbo- ner etwaigen Aufnahme im Februar 2021 zeit- § 78 Abs. Gemeindeordnung (GemO) der An- denhæhe wird fçr jedes Grundstçck eine Be- nah mit der Umsetzung der Sanierungsmaû- nahme der aufgefçhrten Spenden zu. zugshæhe festgesetzt. nahmen beginnen zu kænnen. Stv. Gemeindekåmmerin Maurer informierte Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Zur Festlegung des Gebiets als Sanierungsge- das Gremium çber die eingegangenen Spen- Verwaltung mit der Durchfçhrung der Betei- biet mçssen als nåchster Schritt die vorberei- den. ligung der Behærden gem. § 4 Abs. 2 BauGB tenden Untersuchungen (VU) nach § 141 sowie der æffentlichen Auslegung gem. § 3 Insgesamt sind Geldspenden in Hæhe von Baugesetzbuch (BauGB) durchgefçhrt wer- 2.706,00 s eingegangen. Auûerdem ging eine Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs den. Der Abgrenzungsvorschlag fçr die VU ist mit ærtlichen Bauvorschriften »Breite Sçd - Sachspende im Wert von 40,00 s ein. identisch mit dem Antragsgebiet. Wesentliche 2. Erweiterung« in der Fassung vom Aufgabe der VU fçr das ca. 7,4 ha groûen Ge- 56
Haushaltsplanberatungen 2021 Ønderung gegençber Einbringung (Aufwand) Verschiedenes / Anfragen mit den PlaÈnen der Eigenbetriebe Hebesatz Kreisumlage sinkt von 35,18 v. H. Ortsbeschilderung Wasserversorgung und auf 34,50 v. H. - 78.000 s BM Weise fçhrte aus, dass die Verwaltung Abwasserbeseitigung Erhæhung Hundesteuer - 5.000 s plant, die Ortsbeschilderung in Steinheim zu Auf Antrag von Gemeinderat Mçller lehnte Geschåftsaufwendungen +10.000 s erneuern bzw. auszuweiten, es ist ein einheit- das Gremium bei 8 Ja-Stimmen, 12 Gegen- Verbesserung - 73.000 s liches System im Ort geplant. Hierfçr wird die stimmen und 3 Enthaltungen ab, Mittel i. H. Verwaltung einen LEADER-Færderantrag stel- Eigenbetrieb Wasserversorgung: len. Fçnf Angebote angefragter Firmen sind v. 100.000 s fçr eine PV-Anlage auf einem Teil des Schulparkplatzes der Hillerschule Folgende Eckpunkte wurden von Gemeinde- bereits eingegangen. Der Gemeinderat nahm Steinheim in den Haushaltsplan einzustel- kåmmerer Stefan Kçbler bekannt gegeben: dies zustimmend zur Kenntnis. len. l Das veranschlagte ordentliche Ergebnis Neuanschaffung Feuerwehrauto Auf Antrag von Gemeinderat Braun be- belåuft sich auf 1.800 s BM Weise informierte das Gremium, dass die schloss das Gremium bei 18 Ja-Stimmen, l Der Finanzierungsmittelbedarf aus Verwaltung einen Færderantrag fçr die Neuan- 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Mittel Investitionståtigkeit betrågt - 880.000 s schaffung eines Feuerwehrfahrzeugs (geplant i. H. v. 10.000 s fçr die Untersuchung einer l Die Kreditaufnahme 2021 umfasst im Jahr 2022/2023) stellen mæchte. Der Antrag geeigneten Flåche fçr eine PV-Anlage auf 1.009.000 s muss bis 15.2.2021 fçr das kommende Jahr dem Schulparkplatz der Hillerschule in den gestellt werden. Der Gemeinderat nahm dies Haushaltsplan einzustellen. Abwasserbeseitigung: zustimmend zur Kenntnis. Folgende Eckpunkte wurden von Gemeinde- Kernhaushalt: kåmmerer Stefan Kçbler bekannt gegeben: Landtagswahl Folgende Eckpunkte wurden von Gemeinde- l Das veranschlagte ordentliche Ergebnis Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat kåmmerer Stefan Kçbler bekannt gegeben: belåuft sich auf 172.598 s çber die anstehenden Landtagswahlen im l Das veranschlagte ordentliche Ergebnis Mårz unter Pandemiebedingungen. Die Ver- l Der Finanzierungsmittelbedarf aus belåuft sich auf - 635.833 s Investitionståtigkeit betrågt - 3.301.000 s waltung mæchte alle Gremienmitglieder als l Der Finanzierungsmittelbedarf aus Inve- Ersatzwahlhelfer berufen, sodass zur Sicher- l Die Kreditaufnahme 2021 umfasst stitionståtigkeit betrågt - 5.240.000 s heit gençgend Wahlhelfer abgerufen werden 3.595.000 s l Die Kreditaufnahme 2021 betrågt kænnten. Der Gemeinderat hatte keine Ein- 2.900.000 s wånde. Neue Lebenschance durch Stammzellspende eines Mitarbeiters der Gemeinde Steinheim Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Leukåmie- am Rçckenmark wie viele vielleicht denken. ren sein was es fçr den anderen heiût. Damit Patient einen passenden Spender findet, Bei einer peripheren Stammzellenspende mçsse dann der potentielle Spender auch liegt je nach Gewebemuster bei 1:20.000 bis wird åhnlich wie bei einer Dialyse an einem leben.» 1:50 Millionen. Man kænnte also sagen, dass Arm das Blut abgenommen und am anderen Insgesamt sei es fçr ihn kein groûer Auf- es einem Lottogewinn gleicht, wenn Spen- Arm wieder Blut zugefçhrt. Dazwischen wand gewesen. Die DSSD SÛD habe die der und Empfånger zueinander finden. Der låuft eine Maschine die die Stammzellen ganze Organisation und Abwicklung çber- Empfånger durfte sich kçrzlich wohl çber herausfiltert.« Nach fçnf Stunden war dann nommen. Er håtte auch Ûbernachtungsko- diesen Lottogewinn gefreut haben, als ein alles vorbei. sten oder Fahrtkosten erstattet bekommen, Mitarbeiter der Gemeinde Steinheim, der Trotz der Nebenwirkungen, die insgesamt diese habe er aber gespendet. Ebenso freute anonym bleiben mæchte, zusagte, seine eine Woche anhielten, wçrde er jederzeit es ihn, dass die Gemeinde Steinheim ihn Blutstammzelle zu spenden, um dem unbe- wieder spenden. »Ich konnte einem in Not unbçrokratisch freistellte und seinen Ar- kannten schwerst-kranken Menschen wie- geratenen Menschen helfen ... und habe die- beitsausfall der DSSD SÛD »spendete«. der eine Lebenschance zu geben. ser vielleicht die Chance gegeben, långer zu Die Gemeinde Steinheim ist stolz, so enga- Anlåsslich der Erkrankung eines Steinhei- leben. Das ist das Wichtigste.« gierte Mitarbeiter zu haben und unterstçtzt mer Bçrgers fand 2008 eine Typisierungsak- Jetzt sei er erst einmal fçr zwei Jahre fçr den daher alle Beschåftigten, die sich so oder an- tion statt. Hier lieû sich der besagte Mitar- Stammzellenempfånger geblockt, da dieser derweitig ehrenamtlich einsetzen. beiter typisieren. Denn er sagt, »Wenn man ggf. eine erneute Spende benætigt. D.h. soll- Wir schåtzen die nicht selbstverståndliche jemandem helfen kann, muss man es als ten seine Stammzellen zu einer weiteren Bereitschaft des Mitarbeiters und wçnschen Beitrag zur Gesellschaft versuchen.« Dies sei Person passen, wçrde er nicht infrage kom- ihm und seinem Empfånger baldige Gene- fçr ihn wichtig aber auch selbstverståndlich. men. sung und vor allem viel Gesundheit. Seit seiner Typisierung ist der Steinheimer Ûber den Empfånger wisse er nichts, aller- in der DSSD SÛD (Deutsche Stammzell- dings kænnte er çber die DSSD erfahren, spenderdatei SÛD) als mæglicher Lebensret- welches Geschlecht und welches Alter sein ter ge- listet. Nach çber 12 Jahren erhielt Empfånger hat. Dieselbe Mæglichkeit habe Wer Stammzellspender werden er im Dezember 2020 einen Anruf von der der Empfånger auch. »Ich habe das aber mæchte, kann sich beispielsweise DSSD. Seine Gewebemerkmale wçrden mit nicht gemacht. Fçr mich spielt es keine Rol- çber denen des mæglichen Empfångers çberein- le wer es ist. Fakt ist doch, dass der Mensch www. stimmen. Ohne zu zægern habe er direkt ja Hilfe braucht und dass ich helfen konnte.« gesagt. Dann sei alles sehr schnell gegangen. stammzellenspenderdatei.de Fçr viele schwerstkranke Patienten ist eine Es folgten eine Blutabnahme sowie weitere Blutstammzell- oder Knochenmarkspende informieren und sich ggf. registrie- Vorsorgeuntersuchungen und Befragungen. eines Fremdspenders die einzige Mæglich- ren lassen. Die Vorsorgeuntersuchungen seien in erster keit auf ein Weiterleben und sogar auf voll- Linie fçr den Spender da, um zu schauen, Ganz bequem kænnen Sie ein Typi- ståndige Heilung. Deshalb wçrde der Ge- sierungs-Set çber die Homepage an- ob die Organe eine Spende verkraften wçr- meindemitarbeiter es gut finden, wenn den. fordern und erhalten einen frankier- mehr Menschen sich typisieren lassen, um Vier Tage vor der eigentlichen Spende be- mæglichst vielen Leukåmie-Patienten die ten Rçckumschlag und einen Watte- gann dann die medikamentæse Vorbereitung Chance auf einen passenden Spender zu ge- stab, mit dem Sie sich etwas Mund- mit Spritzen fçr die Spende. »Das Mittel, ben. Mit einer Typisierung, so der Mitarbei- schleimhaut entnehmen kænnen. welches ich mir gespritzt habe, simulierte in ter, »habe man noch keiner Spende fest zu- Daraus wird dann eine Typisierung meinem Kærper eine Verletzung, damit die gesagt. Sollten die Stammzellen zu einem der Gewebemerkmale vorgenom- Stammzellen aus dem Knochenmark her- Empfånger passen, wçrde man im Verfahren men. ausgelockt werden.«, so der 37-jåhrige. Die noch mehrmals gefragt werden und kænne Nebenwirkungen håtten sich bei ihm in Spender werden kann jede gesunde jederzeit noch »aussteigen«. Auch mçsse Form von grippeartigen Symptomen ge- man die Vorsorgeuntersuchung bestehen, und mindestens 50 kg schwere Per- zeigt. Er hatte Gliederschmerzen, fçhlte sich der Kærper mçsse eine solche Spende ver- son im Alter von 18 bis 60 Jahren. abgeschlagen und mçde. Dann nach insge- kraften kænnen. Und dann kann man immer Eine Neuregistrierung ist bis zum samt einem Monat kam es zur eigentlichen noch sagen, ob man es wirklich machen 55. Lebensjahr mæglich. Stammzellspende. »Man macht da nichts mæchte. Allerdings mçsse man sich im Kla- 57
Hinweis in eigener Sache: Mauersegler VeroÈffentlichung im Amtsblatt Wir mæchten Sie nochmals darauf hinwei- im Abendlicht sen, dass alle Texte, die Sie zur Veræffentli- »Im Sommer 2017 wurde mir ein Findelvo- chung an das Amtsblatt schicken, im E- gel çbergeben, der sich bei nåherer Betrach- Mail-Anhang im docx-Format gespeichert tung als Mauersegler entpuppte«, so der sein mçssen. Kçnstler des Gemåldes Hans-Dieter Seybold Dateien im doc-Format werden von unse- aus Sontheim. Aufgezogen und aufgepåppelt rem Server abgewiesen. Sie erreichen so- hat er den kleinen Vogel, ihm das fliegen mit den Empfånger nicht. wieder beigebracht, bis er eines Tages mit Vollgas zum Himmel zog und sich dort zu einem zweiten Vogel, vermutlich einer Projektaufruf fuÈr LEADER - Schwalbe, gesellte und dann von Dannen flog. »Das Gemålde zeigt die Beiden çber Jetzt bewerben dem Meteorkrater Steinheim im letzten Son- Der Verein Regionalentwicklung Brenzregion nenlicht des Tages.« e.V. bittet um Zusendung von Projektantrågen Vergangenen Montag çberreichte Hans-Die- im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie/ ter Seybold das Bild im Rathaus, welches im Bereich Kunst und Kultur fçr das Regional- nicht nur schæn anzusehen ist, sondern entwicklungsprogramm LEADER der Europå- eben auch ein kleines Stçck Heimatge- ischen Union sowie des Landes Baden-Wçrt- schichte erzåhlt. Vielen Dank an Herrn Sey- temberg. Die Projekte mçssen sich in den bold fçr die Leihgabe. Handlungsfeldern des Regionalen Entwick- Foto: Gemeinde Steinheim lungskonzeptes wiederfinden. Hierzu gehæren die folgenden Bereiche: Lebensqualitåt ge- meinsam gestalten, Qualifizierung fçr alle er- Die Kath. Kirchengemeinde Steinheim sucht fçr ihre Kindertagesståtte St. Peter mæglichen, Chancen fçr Frauen verbessern, Natur- und Kulturerbe profilieren. staatlich anerkannte Erzieher/Innen Antråge kænnen bis zum 28.02.2021 einge- und reicht werden. Nåhere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LAG Brenzregion paÈdagogische FachkraÈfte (m/w/d) www.brenzregion.de (Stellenumfang insgesamt 230 %, auch teilbar moÈglich) Falls Sie eine Projektidee haben, wenden Sie fuÈr eine zum 01.05.2021 neu einzurichtende Auûenstelle. sich bitte an die LEADER-Geschåftsstelle: Die Zugehærigkeit zur Katholischen Kirche bzw. einer christlichen Glaubensgemeinschaft Geschåftsstelle LEADER Brenzregion (ACK) wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergçtung erfolgt nach der Arbeitsvertragsord- im Landratsamt Heidenheim nung der Diæzese Rottenburg-Stuttgart. Felsenstraûe 36, 89518 Heidenheim Nåhere Auskçnfte erteilt Frau Alexandra Kenntner, Leitung der Kindertagesståtte, Tel.: 07329/ 439. Ihre Bewerbung richten Sie baldmæglichst an das Katholische Pfarramt, Heilig-Geist, Telefon: 07321 321-2494 Neudorferstraûe 15, 89555 Steinheim. E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de Vor Antragseinreichung wird eine frçhzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Ge- Einsatz. Der Sæhnstetter Abteilungskomman- schåftsstelle zwecks Ûberprçfung der grund- dant Jochen Gæggelmann und der Komman- såtzlichen Færderfåhigkeit Ihrer Projektidee dant der Gesamtwehr, Ulrich Weiler, leiteten empfohlen. den Einsatz an diesem Abend. Der Rettungs- dienst war mit vier Rettungswagen, zwei Not- Mann stirbt bei Wohnhausbrand årzten und der Helfer-vor-Ort der DRK Bereit- Groûeinsatz fuÈr Feuerwehr schaft Sæhnstetten massiv gefordert: fçnf Be- und Rotes Kreuz in SoÈhnstetten wohner des Hauses wurden aufgrund einer Rauchvergiftung erstversorgt und danach in In den Abendstunden des 20. Januar brach im Wir gratulieren herzlich ein Klinikum aufgenommen. Die Notfallseel- Erdgeschoss eines Wohnhauses in Sæhnstet- zum Geburtstag sorge des Landkreis Heidenheim betreute An- ten ein Schwelbrand aus. Bewohner bemerk- gehærige und hatte auch fçr die Einsatzkråfte 30.01. Veronika Niederfçhr, ten den Brand in der Kçche und setzten um- ein offenes Ohr. Rosensteinweg 7, zum 80. gehend einen Notruf ab. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur 01.02. Waltraud Eberhardt, Um 22.24 Uhr læste die Rettungsleitstelle Ost- Brandursache aufgenommen, sie schåtzte den Brunnenstraûe 6, zum 75. alb aufgrund der Lagebeschreibung Vollalarm Sachschaden auf 100.000 Euro. Das Wohn- 03.02. Rita Mçller, Tannenweg 20, zum 70. fçr die Feuerwehrabteilungen Sæhnstetten haus ist vorerst nicht bewohnbar. und Steinheim aus und schickte als Ûberland- Standesamt Steinheim hilfe die Drehleiter der Heidenheimer Feuer- Eheschlieûung in Steinheim: wehr nach Sæhnstetten. Die Einsatzstelle be- 20.01. Sonja Læffler und Daniel Sinn, fand sich nur wenige hundert Meter vom Mittelrain 24 Sæhnstetter Feuerwehrgeråtehaus entfernt. Deshalb waren die ersten Kråfte in kurzer Zeit Geburt in Aalen: am Brandplatz. Wir gratulieren herzlich 12.12. Pheline Noelle, Måhderweg 19 Beim Eintreffen der Feuerwehrleute hatten zum Geburtstag Sterbefall in Herbrechtingen: sich vier Bewohner, darunter zwei Kinder, 29.01. Marianne Blum, 10.01. Johann Hans Strahodinsky, selbst aus dem Haus retten kænnen, zwei Per- Holderstraûe 6, zum 70. Gartenstraûe 31, sonen waren noch im Haus. Umgehend wur- 03.02. Waltraud Græner, im Alter von 80 Jahren den Atemschutztrupps ins Gebåude ge- Goethestraûe 17, zum 70. schickt. Diese konnten die beiden Vermissten schnell auffinden und ins Freie bringen. Fçr einen 67 Jahre alten Mann kam leider jede Sprechstunde des Hilfe zu spåt, Rettungsdienst und Notarzt ver- BuÈrgermeisters in der NaÈchster Abfuhrtermin sorgten derweil die andere gerettete Person. Verwaltungsstelle SoÈhnstetten »Gelber Sack« Der Brand in der Kçche war durch die Atem- Fçr Ihre Fragen und Anliegen steht Ihnen schutztrupps innerhalb von Minuten ge- Bçrgermeister Weise Mittwoch, 3. Februar læscht. Mit einem Hochleistungslçfter wurde am Mittwoch, den 3. Februar Steinheim, der hochgiftige Brandrauch aus dem Gebåude von 16.00 bis 18.30 Uhr SoÈhnstetten, gedrçckt und der Læscherfolg mit einer Wår- mebildkamera çberprçft. persænlich gerne zur Verfçgung. Aufgrund Irmannsweiler, Neuselhalden, der Corona-Pandemie sind Termine der- Die Feuerwehren aus Steinheim, Sæhnstetten Gnannenweiler, KuÈpfendorf, zeit nur nach Vereinbarung mæglich! Wen- und Heidenheim waren mit elf Fahrzeugen Sontheim und 50 Einsatzkråften çber drei Stunden im den Sie sich hierfçr bitte an das Sekretariat (07329 9606-11). 58
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