DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! - Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth

 
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DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! - Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth
Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“.

                  Amtsblatt der Gemeinde Wartmannsroth
                  www.wartmannsroth.de

                 Gemeindebote
Jahrgang 36                      Freitag, den 27. März 2020                                            Nummer 3

DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN!
Florian Atzmüller
folgt auf Jürgen Karle
als Bürgermeister
der Gemeinde Wartmannsroth

                                               Noch am Wahlabend gratulierte (ohne Händesdruck) der noch
                                               amtierende Bürgermeister seinem Nachfolger im Rathaus.
                                                                                         Foto: R. Atzmüller
DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! - Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth
Wartmannsroth                                            -2-                                                   Nr. 3/20

    Das vorläufige Wahlergebnis im Überblick:

    FWGSB – Freie Wählergemeinschaft Schwärzelbach             FWGDR – Freie Wählergemeinschaft Dittlofsroda

    WGVHHM – Wählergemeinschaft Völkersleier-Heckmühle         FWGWB – Freie Wählergemeinschaft Waizenbach

    WGWR – Wählergemeinschaft Wartmannsroth                    WGWH – Wählergemeinschaft Windheim
DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! - Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth
Wartmannsroth                          -3-                                 Nr. 3/20

Die FWG Schwärzelbach hat somit einen Sitz eingebüßt, den die
Wählergemeinschaft Wartmannsroth neu hinzugewonnen hat. Beide
Wählergruppen sind fortan mit 3 Sitzen im Gemeinderat vertreten. Den frei
gewordenen Platz der Wählergemeinschaft Heiligkreuz hat die FWG
Waizenbach errungen.
Hinsichtlich der Stimmzahlen hat die WG Völkersleier-Heckmühle neben der
FWG Schwärzelbach am deutlichsten eingebüßt und ist von Platz 2 auf Platz 4
abgerutscht.
Der neue Gemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:
 Name                      Wählergruppe               Anzahl Stimmen
 Brönner, Roland           Schwärzelbach                        981
 Häusler, Michael          Wartmannsroth                        679
 Dollinger, Christina      Schwärzelbach                        671
 Köhler, Christina         Völkersleier/Heckmühle               624
 Schneider, Clarissa       Schwärzelbach                        591
 Schmitt, Christina        Wartmannsroth                        589
 Vogt, Gabriel             Dittlofsroda                         485
 Kaiser, Uwe               Völkersleier/Heckmühle               480
 Ullrich, Andreas          Waizenbach                           401
 Müller, Dominik           Wartmannsroth                        394
 Bold, Tobias              Windheim                             393
 Hänelt, Andreas           Dittlofsroda                         363
 Schmidt, Matthias         Waizenbach                           352
 Koberstein, Markus        Windheim                             322

Hinweis: Andreas Hänelt rückt als Listennachfolger für Florian Atzmüller auf.
Weitere noch ausführlichere Auswertungen zur Wahl, auch für Landrats- und
Kreistagswahl finden Sie auf unserer Homepage im Wahlbuch.
DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! - Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth
Wartmannsroth                                                                        -4-                                                           Nr. 3/20

  Liebe Wahlhelferinnen und                                                              Fälligkeitstermin - Hundesteuer
  Wahlhelfer,                                                                            Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist zum 01.04.2020 fällig.
  als Gemeindewahlleiter möchte ich                                                      Für Steuerpflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbu-
  mich          persönlich      aber                                                     chungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fäl-
  selbstverständlich auch im Namen                                                       ligkeitstermin zu beachten.
  der Gemeinde Wartmannsroth bei
  allen freiwilligen Wahlhelferinnen
  und Wahlhelfern für ihren Einsatz
  bei der diesjährigen Kommunalwahl bedanken.                                            Fälligkeitstermin – Verbrauchsgebühren
  Viele von Euch sind schon seit Jahren in „unserem Team“, was                           Der erste Abschlag für die Wasser- und Kanalgebühren ist am
  heutzutage und gerade bei dieser Wahl keine Selbstverständlichkeit ist.                20.04.2020 fällig.
  Sehr gefreut hat uns aber auch der Einsatz einiger neuer                               Für Abnehmer, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbu-
  „Nachwuchskräfte“, die ihren Job ebenfalls hervorragend gemacht haben.
                                                                                         chungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fäl-
  Trotz Corona-Krise gab es nur eine Absage unter unseren Wahlhelfern.                   ligkeitstermin zu beachten.
  Teilweise wurde sogar noch am Montag mit ausgezählt. Das alles hat uns
  die Arbeit ungemein erleichtert und dazu beigetragen, dass die
  Wahlauszählung zügig und reibungslos ablaufen konnte. Ohne euch, die
  ehrenamtliche Wahlhelfer, wäre die Durchführung einer solchen Wahl                     Fundsachen
  nicht möglich.                                                                         In Waizenbach wurde am Sonntag, 15.03.2020 auf dem Fried-
  Ich hoffe, dass ich auch in Zukunft auf euch zählen kann!                              hof gefunden:
                                                                                         1 Schlüssel mit Schlüsselanhänger
  Viele Grüße
  Daniel Görke                                                                           Wer vermisst diesen bzw. kennt jemand, der einen vermisst?
  Gemeindewahlleiter                                                                     Der Schlüssel liegt bei der Gemeinde zur Abholung bereit.

                                                                                         Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                                                          der Corona-Virus beherrscht zurzeit das öffent-
                                                                                                          liche Leben und die Berichterstattung in sämtli-
                                                                                                          chen Medien. Allgemein herrscht große Verun-
                                                                                                          sicherung wie mit der Situation umzugehen ist
                                                                                                          und wie man sich verhalten soll. Die sozialen
                                                                                                          Kontakte, so Ministerpräsident Söder, müssen
                         Redaktionsschluss                                                                ausgedünnt werden auf ein notwendiges Maß.
                                                                                         Darum wird das öffentliche Leben heruntergefahren.
          für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:
                                                                                         So soll das Risiko zur Ansteckung gemindert und die Ausbrei-
                     Dienstag, den 14.04.2020
                                                                                         tung des Virus verlangsamt werden. Auf diese Weise will man
                                                                                         dafür sorgen, dass das Gesundheitssystem im Ernstfall leis-
                                                                                         tungsfähig ist und bleibt. Der Ministerpräsident bittet um Zusam-
Die Gemeinde Wartmannsroth                                                               menhalt und darum, Rücksicht zu nehmen. Die Bevölkerung soll
ist zu erreichen:                                                                        weiter Ruhe bewahren, aber das Thema nicht auf die leichte
                                                                                         Schulter nehmen.
Geschäftszeiten
                                                                                         Wir möchten an dieser Stelle versuchen die wichtigsten Infor-
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                                         mationen für sie zusammenzufassen:
Mittwoch ���������������������������������������������� 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr         1. In ganz Bayern ist der Katastrophenfall ausgerufen: Das
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag                              hat den Vorteil, dass umfangreiche Möglichkeiten für Behörden
und Donnerstag bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab                               zur Verfügung stehen und notwendige Strukturen zur Steuerung
9.00 Uhr, telefonisch erreichbar.                                                        hochgefahren werden können (klare Steuerung, Eingriffs- und
Vermittlung ������������������������������������������������� Tel. 0 97 37 9102-0       Durchgriffsmöglichkeiten).
Fax ������������������������������������������������������������ Tel. 0 97 37 9102-22   2. Das öffentliche Leben wird heruntergefahren: Das bedeu-
Email ������������������������������������������� poststelle@wartmannsroth.de           tet keine Ausgangssperre (derzeit). Die Bürgerinnen und Bürger
Internet ������������������������������������������������� www.wartmannsroth.de         sollen aber gründlich überlegen, ob bzw. wieso man aus dem
                                                                                         Haus geht und welchen Kontakt man hat.
www.rhoen-saale.net
                                                                                         Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat das Gesundheitsminis-
                                                                                         terium eine Allgemeinverfügung erlassen, die wir hier auszugs-
Wichtige Telefonnummern                                                                  weise zu Ihrer Information abdrucken:
Defekten und Störungen der                                                                                       Allgemeinverfügung:
                                                                                         1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit
Ver- und Entsorgungseinrichtungen:                                                       untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür
Gemeinde Wartmannsroth                          Tel. 0172 6765992                        geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teil-
Wasserversorgung und                                                                     nehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander
Abwasserbeseitigung                                                                      haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der
                                                                                         zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies
Stromversorgung Bayerwerk                       Tel.: 09 41-28 00 33 66
                                                                                         im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Entstörungsdienst Strom                         Tel.: 09 41-28 00 33 11*
                                                                                         2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendi-
Technischer Kundenservice/                      Fax: 09 41-28 00 33 12*
                                                                                         gen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der
Anfragen zu EEG-Anlagen                         Mo.-Do 7:30 bis 16 Uhr
                                                                                         Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere
(Photovoltaik)                                  Fr 7:30 bis 15 Uhr                       Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstal-
                                                                                         tungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Thea-
                                                                                         ter, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen,
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes                                                        Sporthallen, Sport-und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken,
Der Wertstoffhof bleibt ab dem 19.03.2020 vorerst geschlossen.                           Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnü-
Siehe Pressemitteilung Kommunlunternehmen des Landkreises                                gungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschu-
Bad Kissingens im Anschluss an die Amtliche Bekanntmachungen                             len, Musikschulen und Jugendhäuser.
Wartmannsroth                                                   -5-                                                                             Nr. 3/20
3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenom-        •    Unterstützen Sie sich gegenseitig bei der Betreuung von
men hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebs-            Kindern.
kantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen über-            •    Informieren Sie sich täglich bei seriösen Medien und seien
wiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben
                                                                         Sie vorsichtig bei Meldungen, die per WhatsApp oder über
werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum
Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es         die sozialen Medien verbreitet werden.
muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gäs-        •    Verhalten Sie sich ruhig und vermeiden Sie jegliche
ten mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen             Form von Panik. Die Versorgung der Bevölkerung ist
nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen                 sichergestellt. Hamsterkäufe sind absolut nicht not-
sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet           wendig!!!
werden.
4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Ein-
zelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebens-          Was passiert in der Gemeinde?
mittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien,         Sämtliche Veranstaltungen der Gemeinde, Jahreshauptver-
Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deut-     sammlungen der Vereine, Veranstaltungen und sonstige
schen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tank-             Zusammenkünfte sind gemäß o.a. Allgemeinverfügung bis min-
stellen, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen         destens 19.04.2020 abgesagt. Dies gilt auch für Privatfeiern in
Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmege-              Vereinsheimen.
nehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung           Um dem Ansinnen der Bayerischen Staatsregierung weiter
unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Ein-
                                                                    Rechnung zu tragen und soziale Kontakte auf ein absolutes
zelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die
Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in      Minimum zu reduzieren ist das Rathaus seit 19.03.2020 für
Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt.                               den normalen Parteienverkehr geschlossen. Dies gilt dem
5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern     Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Funktions-
eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten    fähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten.
abweichend von § 3 Ladenschlussgesetz:                              Unsere Mitarbeiter sind zu den gewohnten Zeiten für Sie
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr                                erreichbar! In dringenden Fällen können auch persönliche Ter-
b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.                   mine vereinbart werden. Diese sind soweit möglich jedoch vor-
6. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer   her telefonisch abzusprechen.
1 bis 4 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3        Viele Angelegenheiten können per Email oder per Telefon
Infektionsschutzgesetz wird hingewiesen.                            (poststelle@wartmannsroth.de, Tel. 09737/9102-0) erledigt wer-
7. Ziffern 1 und 2 treten am 17. März 2020 in Kraft und gel-        den. Wir bitten darum vorrangig diese Möglichkeiten des Kon-
ten bis einschließlich 19. April 2020. Ziffern 3 bis 5 treten am    takts zu nutzen, um Ihre Angelegenheiten zu regeln.
18. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 30. März
2020. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020, Az. 51b-
G8000-2020/122-45, tritt mit Ablauf des 16. März 2020 außer         Sie erreichen die Gemeindeverwaltung darüber hinaus wie folgt:
Kraft.                                                              Bürgermeister
8. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar                  buergermeister@wartmannsroth.de ������������������� 09737/9102-12
Wir weisen darauf hin, dass dies den Sachstand zum                  Geschäftsleitung
18.03.2020 (Redaktionsschluss Gemeindeboten) widerspiegelt.         D. Görke, goerke@wartmannsroth.de ���������������� 09737/9102-16
Insbesondere die Maßnahmen nach Ziffer 3-5 können bis zum
Erscheinen des Gemeindeboten also bereits wieder außer Kraft        Bereitschaftsdienst������������������������������������������ 0172 67 65 992
gesetzt oder, wovon eher auszugehen ist, verlängert worden          Einwohnermeldeamt
sein. Wir bitten Sie diesbezüglich auf die Beachtung der Tages-     I. Breitenbach, breitenbach@wartmannsroth.de 09737/9102-18
presse und des Rundfunks.                                           Einwohnermeldeamt
Wir als Gemeinde sind bemüht Sie auf unserer Homepage               A. Jäger, jaeger@wartmannsroth.de ������������������ 09737/9102-11
(www.wartmannsroth.de) auf dem Laufenden zu halten, was
konkrete Entwicklungen hierzu im Bereich der Gemeinde Wart-         Kämmerei
mannsroth betrifft.                                                 S. Schwender, schwender@wartmannsroth.de � 09737/9102-25
Grundsätzlich übernimmt das Krisenmanagement im Katastro-           Kasse
phenfall das Landratsamt. Dort auf der Internetseite finden Sie     A. Schmitt, schmitt@wartmannsroth.de ������������� 09737/9102-20
alle notwendigen Informationen.                                     Kasse
https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/aktuelle-
                                                                    R. Saar, saar@wartmannsroth.de ���������������������� 09737/9102-13
meldungen/informationen-zum-corona-virus/index.html
Folgende Telefonnummern sind wichtig, falls Sie Fragen zum          Bauamt
Thema haben oder eventuell betroffen sind:                          C. Schaupp, schaupp@wartmannsroth.de ��������� 09737/9102-15
Telefonhotline des Gesundheitsamtes:      0971/ 7165-0              Zentrale
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:     116 117                   K. Lutz, lutz@wartmannsroth.de ������������������������ 09737/9102-17
Telefonhotline Gesundheitsministerium: 09131/ 6808-5101             Bauhof
Was können Sie tun?                                                 P. Görke, bauhof@wartmannsroth.de ����������������0172 68 60 654
Es gelten, wie bei der Grippe, die üblichen Hygieneempfehlun-       Bauhof
gen:                                                                R. Winter, winter@wartmannsroth.de �������������0157 87 72 12 02
•   Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an ei-       Bauhof
    ner Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden.                    T. Müller ��������������������������������������������������������������0172 67 65 991
•   Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife mindestens           Bauhof
    30 Sekunden.
                                                                    A. Henning ����������������������������������������������������������0173 63 53 012
•   Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge
    abdecken und Einmal-Taschentücher verwenden.
Darüber hinaus:                                                     Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören und keine Möglich-
•   Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein absolut not-      keit sehen Einkäufe oder Amtsgeschäfte zu erledigen, wenden
    wendiges Mindestmaß.                                            Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Wir werden uns
•   Bieten Sie vor allem älteren Menschen in Ihrer Nachbar-         bemühen eine Lösung für Sie zu finden.
    schaft/ Familie/ Bekanntenkreis Ihre Unterstützung an, in-      Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
    dem Sie beispielsweise für Sie einkaufen.                       Ihre Gemeindeverwaltung
Wartmannsroth                                                 -6-                                                         Nr. 3/20
Niederschrift über die öffentliche Sitzung                        Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Gerstenberg“. Die
                                                                  Erschließung ist gesichert.
Nr. 4/2020                                                        Die Abstandflächen an der westlichen und an der nördlichen
des Gemeinderates am Donnerstag, den 05.03.2020                   Grundstücksgrenze können nicht eingehalten werden. Der
entschuldigt:                                                     Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 10, Gerstenberg 7, Gemar-
Hubert Roth                                                       kung Dittlofsroda hat eine Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2
                                                                  BayBO zur Abstandsflächenübernahme erteilt.
Michael Zeller
                                                                  Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bau-
Zu Beginn der Sitzung stellt der erste Bürgermeister fest, dass   vorhaben entgegenstehen. Die Nachbarunterschriften sind voll-
alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die Mehr-        ständig.
heit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Die
Beschlussfähigkeit ist damit gegeben. Gegen die Tagesordnung      Beschluss: Der Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt sein
werden keine Einwände erhoben. Bürgermeister beantragt die                   Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
Aufnahme zweier weiterer Bauanträge auf die Tagesordnung.                    für die Errichtung eines Anbaus auf dem Grund-
Dem wird zugestimmt.                                                         stück Fl.Nr. 13, Gerstenberg 28, Gemarkung Ditt-
                                                                             lofsroda.
1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom            Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
   19.02.2020
                                                                  einstimmig beschlossen
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur
Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine       2.d    Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch
Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll                und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohnhau-
bereits veröffentlicht wurde.                                            ses sowie Errichtung eines Anbaus und Einbaus
                                                                         einer Heizungsanlage und einer Mietwohnung auf
Beschluss: Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des                   dem Grundstück FlNr. 1272, Gemarkung Schwärzel-
           öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 19.02.2020 und            bach
           genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.      Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und dient einem pri-
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen              vilegierten landwirtschaftlichen Betrieb. Die Erschließung ist
einstimmig beschlossen                                            gesichert. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht
2. Bauanträge                                                     entgegen.

2.a   Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch und           Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum
      Wiedererrichtung eines bestehenden Wohnhauses                          Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch
      auf dem Grundstück FlNr. 61, Gemarkung Heiligkreuz                     und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohn-
                                                                             hauses sowie Errichtung eines Anbaus und Ein-
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang                          baus einer Heizungsanlage und einer Mietwoh-
bebauten Innenbereichs. Die Erschließung ist gesichert. Öffent-              nung auf dem Grundstück FlNr. 1272, Gemarkung
liche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.                         Schwärzelbach.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum          Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher
           Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch          Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
           und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohn-           Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
           hauses auf dem Grundstück FlNr. 61, Gemarkung          einstimmig beschlossen
           Heiligkreuz.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen              3. Beratung über den Umfang der Umbau- und Modernisie-
einstimmig beschlossen                                               rungsmaßnahmen am Sportheim in Schwärzelbach im
                                                                     Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme
Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher
Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.                         Der Umbau und die Modernisierung des Sportheimes in
                                                                  Schwärzelbach soll nach jetzigem Planungsstand und der letz-
2.b   Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch               ten Kostenschätzung knapp 800.000 Euro. Wesentliche Kosten-
      des bestehenden Wohnhauses mit Scheune, Ersatz              faktoren sind dabei ein Anbau, der mit rund 160.000 Euro zu
      Neubau des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr.             Buche schlägt und der Einbau von neuen Duschen, der 82.000
      62, Hauptstraße 24, Gemarkung Wartmannsroth                 Euro in Anspruch nehmen soll.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang               Seitens möglicher Fördergeber wurde bereits erklärt, dass es
bebauten Ortsbereichs in einer gemischten Baufläche nach Flä-     für den Anbau keinerlei Förderung geben wird. Ein genaues
chennutzungsplan.                                                 Budget für die Maßnahme wurde vom Amt für ländliche Ent-
Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Hauptstraße“. Die        wicklung jedoch noch nicht festgelegt, weil hierzu zunächst eine
Erschließung ist gesichert.                                       genehmigungsfähige Planung vorliegen muss. Jedoch wurde
Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bau-   auch insgesamt schon signalisiert, dass die Kosten deutlich
vorhaben entgegenstehen.                                          reduziert werden müssen.
                                                                  Wie schon bei der Dorfscheune in Völkersleier ist zu hinterfra-
Beschluss: Der Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt sein         gen, ob das Gebäude in seiner Größe tatsächlich notwendig ist.
           Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung             Aufwand und Kosten für die anschließende Unterhaltung sind
           für den Teilabbruch des bestehenden Wohnhau-           dabei immer zu bedenken.
           ses mit Scheune, Ersatz Neubau des Wohnhau-            Eine substanzielle Modernisierung des Gebäudes steht außer
           ses auf dem Grundstück Fl.Nr. 62, Hauptstraße          Frage. Aber aus Sicht der Gemeinde sollte es nicht das Ziel
           24, Gemarkung Wartmannsroth.                           sein die Vielzahl von öffentlichen Gebäuden, die zu unterhal-
Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher           ten sind, immer noch größer werden zu lassen. Es sollte daher
Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.                         angestrebt werden weitestgehend auf bestehende Einrichtun-
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen              gen zurückzugreifen (Toiletten) und diese zu modernisieren
einstimmig beschlossen                                            bzw. nur geringfügig zu erweitern.
                                                                  Ratsmitglied Christian Kohlhepp verweist auf die großen Inves-
2.c   Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines          titionen, die der Sportverein in den vergangenen 10 Jahren im
      Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 13, Gerstenberg            Sportheim getätigt hat. Hier seien rund 88.000 Euro angefallen.
      28, Gemarkung Dittlofsroda                                  Darüber hinaus hätte der Sportverein seit der Gebietsreform
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang               1978 weit über 200.000 Euro in den Unterhalt investiert.
bebauten Ortsbereichs in einer gemischten Baufläche nach Flä-     Davon abgesehen, sei eine Erweiterung des Feuerwehrhauses um
chennutzungsplan.                                                 neue Umkleideräume kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Wartmannsroth                                                   -7-                                                         Nr. 3/20
Hierauf sei er schriftlich von der Kreisfeuerwehrführung hinge-     Dies sei ihm auch so vom Leiter der Straßenmeisterei und dem
wiesen worden. Der Raum im Feuerwehrhaus würde als zweiter          zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt bestätigt worden. Die
Stellplatz für ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) gebraucht.               Gemeinde habe nichts gegen die Einrichtung der Bushalte-
Bürgermeister Karle zeigt sich erstaunt über diese Aussage.         stelle, nur müsse dies vom Landratsamt in Absprache mit dem
Dass für die Feuerwehr Schwärzelbach künftig ein MZF vorge-         Staatlichen Bauamt umgesetzt werden.
schrieben sei, sei ihm und auch der Gemeindeverwaltung neu.         Ende der öffentlichen Sitzung. Die Punkte 6 - 8 werden
Dies gelte es mit der Kreisfeuerwehrführung zu klären.              nicht öffentlich behandelt.
Christian Kohlhepp erklärt weiter, dass er die Kostenaufstel-
lung in einigen Punkten für zu hoch ansieht. Bei realistischen
Ansätzen und denkbaren Eigenleistungen durch die Vereine            Niederschrift über die öffentliche Sitzung
und Ortsbürger sieht er eine Einsparpotenzial von mindestens        Nr. 3/2020
170.000 Euro. Auch in der Planung selbst könne man noch
Abstriche machen, beispielsweise bei den Duschen und WCs,           des Gemeinderates am 19.02.2020
die im Bereich des Turnraumes geplant sind.                         entschuldigt:
Im Verlauf der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen auch die      Erster Bürgermeister Jürgen Karle
Möglichkeit anderer Förderprogramme in Erwägung zu ziehen.          Astrid Mützel
Förderungen der KFW oder des Förderprogramms „Bayern bar-           Herbert Aul
rierefrei“ seien hier vielleicht denkbar. Zudem wird vorgeschla-
                                                                    Zu Beginn der Sitzung stellt der zweite Bürgermeister fest,
gen, dass die Schwärzelbacher Vereine zunächst möglichst            dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die
konkret und verbindlich den Umfang ihrer Eigenleistung und          Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Die
ihres finanziellen Beitrags beziffern. Dabei sollte es das Ziel     Beschlussfähigkeit ist damit gegeben. Gegen die Tagesordnung
sein, den Kostenrahmen des Fördergebers zu erreichen und            werden keine Einwände erhoben. Zweiter Bürgermeister Brön-
dennoch die Wünsche der Vereine zu realisieren, d.h. durch          ner beantragt die Aufnahme eines Bauantrags als neuen TOP
Eigenleistung und Finanzzuschüsse mehr umzusetzen, als über         2. Dagegen gibt es keine Einwände.
die Dorferneuerungsmaßnahme an sich vorgesehen ist.
                                                                    1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom
Beschluss: Für den Umbau bzw. die Modernisierung des                   06.02.2020
           Sportheims in Schwärzelbach beschließt der
           Gemeinderat folgende weitere Vorgehensweise:             Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur
           - Die Vereine konkretisieren Form und Umfang             Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine
              ihrer Eigenleistung.                                  Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll
           - Die Vereine geben verbindliche Zusagen hin-            bereits veröffentlicht wurde.
              sichtlich ihrer finanziellen Beteiligung am Pro-      Beschluss: Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des
              jekt.                                                                öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 06.02.2020
           - Die Planung soll hinsichtlich der Duschen und                         und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehalt-
              WCs im Bereich des Turnraums nochmals kos-                           los.
              tenreduzierend überarbeitet werden.                   Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
           - Mit der Kreisfeuerwehrführung sollen notwen-           einstimmig beschlossen
              dige Erweiterungsmaßnahmen am Feuerwehr-
              haus geklärt und hinsichtlich Fördermöglichkei-       2. Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines
              ten geprüft werden.                                       Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück
           - Weitere Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.                FlNr. 1272 in Schwärzelbach
           Die Planung an sich wird grundsätzlich befürwortet.      Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen                Landwirtschaft dargestellt und liegt im Außenbereich. Das Bau-
einstimmig beschlossen                                              vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb.
                                                                    Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Am Weiher“.
4. Bericht und Informationen des ersten Bürgermeisters              Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bau-
-    Zwischen der FBG und dem Amt für Ernährung, Landwirt-          vorhaben entgegenstehen.
     schaft und Forsten zur Optimierung der Waldbewirtschaf-        Beschluss: Der Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt sein
     tung abgeschlossen.                                                          Einvernehmen zum Antrag
-    Für die Machbarkeitsstudie zur Klärschlammentwässerung                       auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Ein-
     wurden vom Abwasserzweckverband die Angebote einge-                          familienhauses mit Carport auf dem Grundstück
     holt. Der Kostenanteil der Gemeinde beläuft sich auf rund                    FlNr. 1272, Gemarkung Schwärzelbach.
     7.600 Euro.
-    Die Jagdhütte am Schafberg wird von der Jagdgenossen-          Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
     schaft Wartmannsroth nicht übernommen. Die neuen Jagd-         einstimmig beschlossen
     pächter würden die Hütte zwar nutzen wollen aber nicht für     Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher
     die Instandhaltung bzw. ihren ggf. irgendwann notwendigen      Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
     Abriss verantwortlich sein. Es gilt nun rechtlich zu klären,
     wer für den Abriss zuständig ist.                              3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;
-    Für die Dorfscheune in Völkersleier werden aktuell die Aus-        Vorstellung und Diskussion des aktuellen Bearbei-
     schreibungen erstellt. Bürgermeister Karle und Ratsmitglied        tungsstandes durch das Planungsbüro Auktor
     Lothar Haas werden in den nächsten Tagen klären, ob            Zweiter Bürgermeister Roland Brönner stellt Herrn Öchsner vom
     neben den Sandsteinarbeiten und der Bodenplatte vielleicht     Ingenieurbüro Auktor vor und erteilt ihm das Wort. Herr Öchsner
     auch die Zimmererarbeiten in Eigenleistung übernommen          eröffnet seine Präsentation sodann mit einer kurzen Einführung
     werden können.                                                 zum Thema Flächennutzungsplan.
5.       Verschiedenes                                              Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 1 Abs. 2 BauGB der vor-
                                                                    bereitende Bauleitplan. Er gilt als Abstimmungsorgan zwischen
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister die Situation um das            der Gemeinde und übrigen Planungsträgern wie Straßenbau-
Thema „Bushaltestelle zwischen Schwärzelbach und Neuwirts-          amt, Energieversorger, Leitungsträger, Naturschutz, Landwirt-
haus“:                                                              schafts- und Forstbehörde, Wasserbehörde usw.
Nachdem das Landratsamt die Bushaltestelle entfernt habe und        Die Gemeinde stellt im Flächennutzungsplan ihre Entwicklungs-
es sich hier um eine Staatsstraße handelt, sei es weder Auf-        ziele dar. Durch die Darstellung im Flächennutzungsplan wer-
gabe der Gemeinde, noch sei es ihr überhaupt erlaubt, hier wie-     den diese Ziele gegenüber anderen Planungen oder Nutzungen
der eine Bushaltestelle einzurichten.                               abgesichert.
Wartmannsroth                                                      -8-                                                     Nr. 3/20
Für den Bürger ergibt sich durch den Flächennutzungsplan kein        Änderungspunkt 5
Anspruch auf Umsetzung einer Maßnahme. Der Flächennut-               Lage:                    Ortsrand Südwest
zungsplan schafft kein Baurecht. Durch den Flächennutzungs-          Bisherige Darstellung:   Fläche für die Landwirtschaft
plan werden dem Grundstückseigentümer keine einschränken-            Vorschlag:               gemischte Baufläche (bestehende
den Vorgaben bezüglich der bestehenden Nutzung gemacht.                                       Bebauung)
Der Flächennutzungsplan stellt keinen Eingriff in das Eigen-         Größe:                   ca. 0,25 ha
tumsrecht dar. Bei Nutzungsänderungen sind jedoch die Dar-
stellungen des Flächennutzungsplanes zu beachten. Leitungs-          Änderungspunkt 6
träger und öffentliche Planungsträger haben ihre Planungen an        Lage:                    Ortseingang Ost
den Vorgaben des Flächennutzungsplanes auszurichten, soweit
                                                                     Bisherige Darstellung:   Grünfläche
diesem im Rahmen des Verfahrens nicht widersprochen wurde.
                                                                     Vorschlag:               Sondergebiet Zweckbestimmung Ver-
Eine Einschränkung der im wirksamen Flächennutzungsplan
                                                                                              sorgung und Dienstleistungen
dargestellten Nutzungsziele ist auszuschließen.
                                                                     Größe:                   ca. 0,29 ha
Der empfohlene Planungshorizont beträgt 10 - 15 Jahre. Der
Wirkungszeitraum des Flächennutzungsplanes ist jedoch nicht          Anmerkung der Verwaltung: Nach neuestem Planungstand ist
begrenzt.                                                            hier eventuell ein Regenüberlaufbecken für das neue Baugebiet
Gründe für die Fortschreibung sind:                                  vorgesehen. Diese Überlegung soll mit in die FNP-Planung ein-
                                                                     fließen.
-   der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wartmannsroth ist
    bereits 20 Jahre alt                                             Änderungspunkt 7
-   teilweise geänderte Planungsziele der Gemeinde                   Lage:                    Nähe Feuerwehrhaus
-   genauere Katastergrundlagen liegen vor                           Bisherige Darstellung:   landwirtschaftliche Aussiedlungsflä-
-   zwischenzeitliche bauliche Entwicklung in den einzelnen                                   che
    Gemeindeteilen                                                   Vorschlag:               Fläche für die Landwirtschaft (Bebau-
-   teilweise geänderte Rechtsgrundlagen                                                      ung im Außenbereich, kein landwirt-
                                                                                              schaftlicher Betrieb)
Folgende Änderungsvorschläge für die einzelnen Gemeinde-
teile werden dem Gemeinderat vorgestellt:                            Größe:                   ca. 0,07 ha
Gemeindeteil Wartmannsroth                                           Änderungspunkt 7a
Änderungspunkt 1                                                     Lage:                    Ortsrand Süden am Steinbach
Lage:                    Ortskern bei Kirche                         Bisherige Darstellung:   Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Nutzung:       Gemischte Baufläche und Fläche für          Vorschlag:               Grünfläche; Spielplatz / Wasserpark;
                         Landwirtschaft                                                       Verbesserung der Gewässerökologie
Vorschlag:               Gemeinbedarfsflächen,   Grünflächen,                                 und Rückhaltung
                         Verkehrsflächen; angelehnt an die           Größe:                   ca. 0,81 ha
                         Gestaltungsplanung                          Anmerkung der Verwaltung: Hier ist die falsche Fläche darge-
Größe:                   ca. 0,99 ha                                 stellt. Angedacht ist die Fläche westlich der Steingasse.
Anmerkung des Gemeinderates: In der Gemeinfläche befindet
                                                                     Gemeindeteil Schwärzelbach
sich eine Privatfläche, die herausgenommen werden muss.
                                                                     Änderungspunkt 8
Änderungspunkt 2                                                     Lage:                    Ortsrand Westen (Nordwestrand Alt-
Lage:                    Am Schafberg                                                         dorf)
Bisherige Nutzung:       Fläche für Landwirtschaft und Waldflä-      Bisherige Darstellung:   Gemischte Baufläche und Fläche für
                         che                                                                  Landwirtschaft
Vorschlag:               Grünfläche / Kleingarten, Verkehrsfläche    Vorschlag:               Gewerbliche Baufläche und Puffer-
                         und gestufte Waldrandgestaltung                                      grün (Darstellung entsprechend der
Größe:                   ca. 1,18 ha                                                          bestehenden Nutzung)
                                                                     Größe:                   ca. 0,43 ha
Änderungspunkt 3
Lage:                    Nördlich vom Kindergarten                   Änderungspunkt 8a
Bisherige Darstellung:   Wohnbaufläche                               Lage:                    Ortsrand Westen
Vorschlag:               Grünfläche / Puffergrün zu Kindergarten     Bisherige Darstellung:   Fläche für die Landwirtschaft
Größe:                   ca. 0,52 ha                                 Vorschlag:               Gewerbliche Baufläche (Angestrebte
Es wird in den Raum gestellt, ob die bisherige Wohnbaufläche                                  Erweiterung des Gewerbegebiets)
nicht als eventuelle Erweiterungsfläche für den Kindergarten         Größe:                   ca. 3,97 ha
dienen könnte. Man kommt jedoch zu dem Schluss, dass dies            Änderungspunkt 9
wohl eher unwahrscheinlich und auch unzweckmäßig wäre.
Außerdem trüge eine Grünfläche auch zum Schutz des Innen-            Lage:                    Ortsrand Norden
bereichs vor Oberflächenwasser bei.                                  Bisherige Darstellung:   Wohnbaufläche
                                                                                              Fläche ist aber mittlerweile biotop-
Änderungspunkt 4                                                                              kartiert
Lage:                       Ortseingang Westen                       Vorschlag:               Kompensationsfläche (Hohe ökologi-
Bisherige Darstellung:      Fläche für die Landwirtschaft                                     sche Wertigkeit)
Vorschlag:                  gemischte Baufläche (bestehende          Größe:                   ca. 2,11 ha
                            Bebauung)
Größe:                      0,19 ha                                  Änderungspunkt 10
                                                                     Lage:                    Ortsrand Norden (Ellenbergstr.)
Änderungspunkt 4a                                                    Bisherige Darstellung:   Fläche für die Landwirtschaft
Lage:                       Ortseingang Westen                       Vorschlag:               Wohnbaufläche (Optional für W-Flä-
Bisherige Darstellung:      Fläche für Landwirtschaft                                         che Änderungspunkt 9)
Vorschlag:                  Sondergebiet,      Zweckbestimmung       Größe:                   ca. 1,14 ha
                            Lager,    Erweiterung     bestehende     Anmerkung des Gemeinderats: Die Fläche sollte nach Osten
                            Lagerfläche                              erweitert werden, um einen Anschluss an die Karl-Hereth-
Größe:                      ca. 0,04 ha                              Straße zu ermöglichen.
Wartmannsroth                                                 -9-                                                         Nr. 3/20
Änderungspunkt 11                                                 Änderungspunkt 18
                                                                  Lage:                  Ortskern
Lage:                      Ortsrand Südosten
                                                                  Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche
Bisherige Darstellung:     Fläche für die Landwirtschaft
                                                                  Vorschlag:             Grünfläche, Verkehrsfläche und Flächen
Vorschlag:                 Wohnbaufläche (Optional für W-Flä-
                                                                                         für den Gemeinbedarf entsprechend
                           che Änderungspunkt 9)
                                                                                         Gestaltungsvorschlag
Größe:                     ca. 1,36 ha
                                                                  Größe:                 ca. 0,11 ha
Der Gemeinderat spricht sich für die Weiterverfolgung der unter
Punkt 10 geplanten Wohnbaufläche aus. Der hier dargestellt        Änderungspunkt 19
Bereich soll nicht ausgewiesen werden.                            Lage:                  Ortsrand Südosten
Änderungspunkt 12                                                 Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
Lage:                    Ortseingang Osten                        Vorschlag:             Gemischte Baufläche (Teilweise bereits
                                                                                         Bestand)
Bisherige Darstellung:   Fläche für die Landwirtschaft
                                                                  Größe:                 ca. 0,75 ha
Vorschlag:               Fläche für Wasserwirtschaft (Beste-
                         hendes Regenrückhaltebecken)             Die bestehende Bebauung soll in das bereits vorhandene
Größe:                   ca. 0,15 ha                              Mischgebiet integriert werden. Die Restfläche soll als Lücken-
                                                                  schluss zur Bebauung ausschließlich für landwirtschaftliche
Gemeindeteil Neuwirtshaus                                         oder gewerbliche Zwecke freigegeben werden, um den Misch-
Änderungspunkt 13                                                 gebietscharakter zu wahren.
Lage:                  Ortseingang Westen                         Änderungspunkt 20
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Lage:                  Ortsrand Südwesten
Vorschlag:             Fläche für die Wasserwirtschaft (Beste-    Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       hendes Regenrückhaltebecken)               Vorschlag:             Grünfläche / Fläche für den Hochwas-
Größe:                 ca. 0,26 ha                                                       serschutz; Gemischte Baufläche ent-
                                                                                         sprechend Bestand; Schutz vor abflie-
Änderungspunkt 14                                                                        ßendem Oberflächenwasser
Lage:                  Ortsrand Nordwesten                        Größe:                 ca. 0,51 ha
Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche
Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft bzw. für     Änderungspunkt 21
                       Sonderkulturen (Bedarf an gewerblicher     Lage:                  Ortseingang Ost
                       Baufläche in dieser Größenordnung          Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       nicht anzunehmen)                          Vorschlag:             Sondergebiet Holzlagerplatz bzw. Hun-
Größe:                 ca. 4,31 ha                                                       desportplatz (entsprechend bestehen-
Anmerkung des Gemeinderates: Die beiden südöstlich gelege-                               der Nutzung
nen Grundstücke sollten nicht aufgehoben werden, weil durch       Größe:                 ca. 0,64 ha
die Fläche insgesamt durch die anbaufreien Zonen entlang der      Wie lange diese Flächen noch in dieser Form betrieben werden
Staatsstraßen und durch notwendige Grenzabstände zum Wald         ist sehr ungewiss. Von daher spricht sich der Gemeinderat dafür
zu klein würde. Der nördliche Bereich der Gewerbefläche kann      aus, die Fläche in ihrer bisherigen Darstellungsform zu belassen.
zurückgenommen werden.
                                                                  Änderungspunkt 22
Änderungspunkt 15                                                 Lage:                  Ortseingang Ost
Lage:                  Ortseingang Westen                         Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Vorschlag:             Festplatz (entsprechend bestehender
Vorschlag:             Gemischte      Baufläche    (Bestehende                           Nutzung)
                       Bebauung)                                  Größe:                 ca. 0,01 ha
Größe:                 ca. 0,55 ha
                                                                  Änderungspunkt 23
Der Gemeinderat spricht sich mit 11:1 Stimmen gegen eine
                                                                  Lage:                  Ortseingang Nord
Ausweisung der Fläche als gemischte Baufläche aus, da man
                                                                  Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
befürchtet, dass hieraus Ansprüche der Anwohner gegen die
Gemeinde abgeleitet werden (Straßenbeleuchtung, Winter-           Vorschlag:             Wohnbaufläche (entsprechend beste-
                                                                                         hender Nutzung)
dienst, etc.). Aus dem Flächennutzungsplan soll eindeutig her-
vorgehen, dass es sich hier um eine Siedlungsfläche im Außen-     Größe:                 ca. 0,13 ha
bereich handelt.                                                  Änderungspunkt 24
Änderungspunkt 16                                                 Lage:                  Ortsrand West
                                                                  Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft und
Lage:                  Ortsrand Südosten                                                 Mischgebiet
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Vorschlag:             Fläche für die Wasserwirtschaft (Aus-
Vorschlag:             Fläche für Versorgungsanlagen (Beste-                             trittsbereich von Schichtenwasser und
                       hender Wasserhochbehälter)                                        Oberflächenwasserabflussbereich)
Größe:                 ca. 0,05 ha                                Größe:                 ca. 0,13 ha
Gemeindeteil Völkersleier                                         Änderungspunkt 25
Änderungspunkt 17                                                 Lage:                  Ortsrand Nordwest
Lage:                  Ortsrand Süden                             Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft und für      Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft (Kein
                       Versorgungsanlagen / Kläranlage                                   Bedarf an Wohnbauflächen; hoher
Vorschlag:             Fläche      für    Versorgungsanlagen,                            Erschließungsaufwand)
                       beschränktes Gewerbegebiet, Grünflä-       Größe:                 ca. 1,48 ha
                       che (Sportplatz und Spielplatz), sowie     Vom Amt für ländliche Entwicklung wird eine Aufgabe die-
                       Parkplatz. Teilweise bereits bestehende    ses Baugebietes zugunsten des Baugebietes in Wartmanns-
                       Nutzung, Beschränktes Gewerbegebiet        roth sehr befürwortet. Herr Öchsner erläutert zudem, dass die
                       wegen angrenzender Wohnbebauung            Erschließung an dieser Stelle nicht ganz unproblematisch ist.
Größe:                 ca. 1,12 ha                                Abgesehen davon sei der Bebauungsplan veraltet.
Wartmannsroth                                                  - 10 -                                                     Nr. 3/20
Einige Gemeinderatsmitglieder sehen eher in der Aufhebung           Vorschlag:            Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung
des Bebauungsplans ein Problem. Hier habe die Gemeinde vor                                kommunale Verwaltung (Wertstoffhof);
einigen Jahren Geld für eine Planung ausgegeben. Das Bauge-                               Übernahme Bestand
biet sei so genehmigt und würde derzeit keinen Nachteil für die     Größe:                ca. 0,11 ha
Gemeinde mit sich bringen, wenn man es so beließe.
Mehrheitlich (8:3 Stimmen) spricht sich der Gemeinderat aber        Gemeindeteil Waizenbach
letztendlich doch für die Aufgabe der Wohnbaufläche aus.            Änderungspunkt 34
Änderungspunkt 26                                                   Lage:                  Ortsrand Süd
                                                                    Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
Lage:                  Ortsrand Nordost
                                                                    Vorschlag:             Sondergebiet Holzlagerplatz (Regelung
Bisherige Darstellung: Landwirtschaftliche Aussiedlungsfläche
                                                                                           der Bestandssituation)
Vorschlag:             Gewerbliche Baufläche (Anpassung an
                                                                    Größe:                 ca. 0,91 ha
                       Bestand; bestehender und genehmigter
                       Gewerbebetrieb)                              Änderungspunkt 35
Größe:                 ca. 1,63 ha
                                                                    Lage:                  Ortsrand Nordwest
Änderungspunkt 27                                                   Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
Lage:                  Ortsrand Nord                                Vorschlag:             Gemischte Baufläche / Grünfläche als
                                                                                           Parkanlage (Übernahme der Bestandssi-
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft und Altlas-
                                                                                           tuation Schlossanlage und Schlosspark)
                       tenfläche
                                                                    Größe:                 ca. 0,89 ha
Vorschlag:             Sondergebiet Zweckbestimmung Holla-
                       gerplatz (Anpassung an Bestand; beste-       Änderungspunkt 36
                       hender Holzlagerplatz)
Größe:                 ca. 0,68 ha                                  Lage:                  Ortskern Südwest
                                                                    Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche
Gemeindeteil Dittlofsroda                                           Vorschlag:             Gemeinbedarfsfläche, zu kulturellen
Änderungspunkt 28                                                                          Zwecken dienende Gebäude und Ein-
                                                                                           richtungen / Parkplatz (Übernahme der
Lage:                  Ortsrand West
                                                                                           Bestandssituation)
Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche
                                                                    Größe:                 ca. 0,38 ha
Vorschlag:             Wohnbauflächen / Fläche für die Land-
                       wirtschaft (Neunutzung einer Gewerbe-        Änderungspunkt 37
                       branche; Kein Bedarf an gewerblichen
                       Erweiterungsflächen)                         Lage:                  Ortsrand West
Größe:                 ca. 2,26 ha                                  Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                                                                    Vorschlag:             Gemischte Baufläche (Einbeziehung
Änderungspunkt 29                                                                          bestehender Bebauungsstrukturen)
Lage:                  Ortsrand Südost                              Größe:                 ca. 0,13 ha
Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche                        Änderungspunkt 38
Vorschlag:             Gemischte Baufläche / Fläche für die
                       Landwirtschaft (bestehende Wohnbe-           Lage:                  Ortsrand West (Teichanlage)
                       bauung als gemischte Baufläche; Rest-        Bisherige Darstellung: Grünfläche im Gewässerumfeld Aufwer-
                       fläche nicht sinnvoll nutzbar)                                      tungsmaßnahmen
Größe:                 ca. 0,22 ha                                  Vorschlag:             Sondergebiet Festplatz (Bestehende
                                                                                           Nutzungsstrukturen / Einrichtungen)
Änderungspunkt 30                                                   Größe:                 ca. 0,05 ha
Lage:                  Ortsrand Südost                              Auf eine Ausweisung als Festplatz soll verzichtet werden. Eine
Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche                        Darstellung als Schutzhütte ist ausreichend (Abstimmungser-
Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft (Kein          gebnis 12:0).
                       Bedarf an gewerblicher Baufläche; pro-
                       blematische Erschließung)                    Gemeindeteil Windheim
Größe:                 ca. 0,51 ha                                  Änderungspunkt 39
                                                                    Lage:                  Ortsrand Südost
Änderungspunkt 31                                                   Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche
Lage:                  Ortsrand West                                Vorschlag:             Allgemeines Wohngebiet (Anpassung an
Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche / Grünfläche                                          die Gebietsentwicklung)
Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft (Kein          Größe:                 ca. 2,33 ha
                       Bedarf an Wohnbauflächen)
Größe:                 ca. 3,74 ha                                  Änderungspunkt 39a
An dieser Stelle sollte auch der geplante Entwässerungsgraben       Lage:                  Ortsrand Südost
dargestellt werden. Gleiches gilt für den neuen Entwässerungs-      Bisherige Darstellung: Allgemeines Wohngebiet
graben entlang des Baugebietes Bornhecke in Völkersleier.           Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft (Kein
                                                                                           Bedarf; Markante Lage über der Ortsbe-
Änderungspunkt 32                                                                          bauung mit Auswirkungen auf das Land-
Lage:                  Ortsrand Nord                                                       schaftsbild)
Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche                                Größe:                 ca. 0,57 ha
Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft (Über-
                       schwemmungsgefährdeter Bereich; teil         Änderungspunkt 40
                       weise Widerspruch zu Gewässerbegleit-        Lage:                  Ortsrand West
                       plan)                                        Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche
Größe:                 ca. 0,43 ha                                  Vorschlag:             Fläche für die Landwirtschaft (Kein
                                                                                           Bedarf an Wohnbauflächen; Einge-
Änderungspunkt 33                                                                          schränkte Zufahrt; Landwirtschaftliche
Lage:                  Ortsrand Nord                                                       Emissionen)
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft                Größe:                 ca. 0,95 ha
Wartmannsroth                                                - 11 -                                                    Nr. 3/20
Änderungspunkt 41                                                 Änderungspunkt 48
Lage:                  Ortskern                                   Lage:                  Ortsrand Südwest
Bisherige Darstellung: Gemischte Bauflächen / Gemeinbedarfs-      Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       fläche / Fläche für die Landwirtschaft     Vorschlag:             Gemischte Baufläche (Anpassung an
Vorschlag:             Gemischte Bauflächen (auf Bestand                                 Bestandssituation; Bestehende Bebau-
                       beschränkt); ansonsten Grünflächen,                               ung)
                       teilweise Kleingartenflächen; Konflikt-    Größe:                 ca. 0,09 ha
                       situation Denkmalschutz; Schlossruine
                       / Zufahrtbrücke, Wehrmauern und ver-       Gemeindeteil Heiligkreuz
                       mutete unterirdische Anlagen; Konflikt-    Änderungspunkt 49
                       situation Wasserwirtschaft; Geführter
                       Gewässerverlauf; Restbestand des           Lage:                  Ortsmitte
                       Schlossgrabens als Retentionsraum,         Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       Verlandeter Schlossteich                   Vorschlag:             Gemischte      Baufläche    (Anbindung
Größe:                 ca. 0,78 ha                                                       bestehender Strukturen an die Ortsbe-
                                                                                         bauung)
Änderungspunkt 42                                                 Größe:                 ca. 0,62 ha
Lage:                  Ortskern
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Änderungspunkt 50
Vorschlag:             Gemeinbedarfsfläche           Feuerwehr    Lage:                  Ortseingang Ost
                       (Anpassung an die Bestandssituation;       Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       Sicherstellung von Erweiterungsmög-        Vorschlag:             Gemischte      Baufläche    (Anbindung
                       lichkeiten)                                                       bestehender baulicher Strukturen an
Größe:                 ca. 0,34 ha                                                       die Ortsbebauung)
                                                                  Größe:                 ca. 0,19 ha
Änderungspunkt 43
Lage:                  Ortsrand Nord                              Änderungsvorschläge Außenbereich
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Änderungspunkt 51
Vorschlag:             Gemischte      Baufläche   (Anpassung      Lage:                  Südwestlich von Waizenbach
                       an Bestandssituation; Bestehender          Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       Betrieb)
                                                                  Vorschlag:             Fläche für Versorgungsanlagen; Klär-
Größe:                 ca. 0,56 ha                                                       anlage (Bestehende Anlage)
Änderungspunkt 44                                                 Größe:                 ca. 0,63 ha
Lage:                  Ortsrand Nord (außerhalb)                  Änderungspunkt 52
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                                                                  Lage:                  Südwestlich von Waizenbach
Vorschlag:             Sondergebietsfläche       Zweckbestim-
                                                                  Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       mung Holzlagerplatz (Anpassung an
                       Bestandssituation)                         Vorschlag:             Fläche für Versorgungsanlagen; Gas-
                                                                                         versorgung (Bestehende Anlage)
Größe:                 ca. 0,50 ha
                                                                  Größe:                 ca. 0,05 ha
Gemeindeteil Heckmühle
Änderungspunkt 45                                                 Änderungspunkt 53

Lage:                  Ortsrand Ost                               Lage:                  Östlich von Völkersleier
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Bisherige Darstellung: Sondergebietsfläche für die Windkraft-
                                                                                         nutzung
Vorschlag:             Gewerbliche Baufläche (Anpassung
                       an die Bestandssituation; bestehender                             Vorschlag: Fläche für die Landwirt-
                       Sägewerksbetrieb)                                                 schaft (Derzeit kein Bedarf für Wind-
                                                                                         kraftnutzung)
Größe:                 ca. 0,15 ha
                                                                  Größe:                 ca. 0,50 ha
Änderungspunkt 46
                                                                  Änderungspunkt 54
Lage:                  Ortsrand Ost
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Lage:                  Südlich von Dittlofsroda
Vorschlag:             Gemischte Baufläche (Anpassung an          Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft
                       die Bestandssituation; bestehende Bau-     Vorschlag:             Sondergebietsfläche Zweckbestimmung
                       substanz)                                                         Holzlager (Bestehende Anlage)
Größe:                 ca. 0,13 ha                                Größe:                 ca. 0,38 ha

Änderungspunkt 46a                                                Änderungspunkt 55
Lage:                  Ortsrand Ost                               Lage:                  Bereich Neumühle
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Bisherige Darstellung: Bisher im Flächennutzungsplan nicht
Vorschlag:             Grünfläche; Spielplatz (Wasserspiel-                              überplant
                       platz und Rastplatz); Knotenpunkt von      Vorschlag:             Sondergebietsfläche   Zweckbestim-
                       Wander- und Radwegen                                              mung Hotel (Anpassung an Bestands-
Größe:                 ca. 0,68 ha                                                       situation)
                                                                  Größe:                 ca. 0,27 ha
Änderungspunkt 47
Lage:                  Ortsrand Ost                               Änderungspunkt 56
Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft              Lage:                  Bereich Neumühle
Vorschlag:             Gemeinbedarfsfläche, zu kirchlichen        Bisherige Darstellung: Bisher im Flächennutzungsplan nicht
                       Zwecken      dienende    Einrichtungen;                           überplant
                       (Anpassung an Bestandssituation;           Vorschlag:             Gemischte Baufläche (Anpassung an
                       Bestehende Kapelle)                                               Bestandssituation)
Größe:                 ca. 0,02 ha                                Größe:                 ca. 0,04 ha
Wartmannsroth                                                 - 12 -                                                      Nr. 3/20
Abschließend erläutert Herr Öchsner noch kurz die Änderungen       Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
und Anpassungen, die sich hinsichtlich des Landschaftsplans,       einstimmig beschlossen
u.a. aufgrund der Gewässerstrukturkartierung ergeben haben.
Nachdem keine weiteren Fragen sind, lässt Zweiter Bürger-          4. Teilaufhebungs-     bzw.  Änderungsbeschluss     zum
meister Brönner über folgenden Beschluss abstimmen.                   Beschluss vom 14.11.2019 bezüglich des vorhabenbe-
                                                                      zogenen Bebauungsplans „Solarpark Völkersleier“;
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die vorgetragenen Ände-              Erneute öffentliche Auslegung
           rungsvorschläge zur Kenntnis und befürwortet diese.     Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die Auf-
           Ergänzend zu den vorgetragenen Änderungsvorschlä-       stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
           gen sind noch folgende Änderungen in die Fortschrei-    Nach frühzeitiger Beteiligung und Abwägung der eingegangenen
           bung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen:
                                                                   Stellungnahmen wurde das Verfahren fortgeführt.
           - Änderungspunkt 1: Herausnahme einer Privat-
                                                                   Mit Bekanntmachung vom 26.07.2019 wurde die Beteiligung
              fläche aus der Gemeinfläche
                                                                   der Öffentlichkeit vom 01.08.2019 bis 01.09.2019 durchgeführt.
           - Änderungspunkt 6: Regenüberlaufbecken ein-
                                                                   Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne
              planen
                                                                   mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
           - Änderungspunkt 7a: falsche Fläche dargestellt,        wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-
              Fläche westlich Steingasseangedacht                  nahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die
           - Änderungspunkt 10: Erweiterung der Fläche             Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der
              nach Osten, um einen Anschluss an die Karl-          Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
              Hereth-Straße zu ermöglichen                         Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vor-
           - Änderungspunkt 14: Die beiden südöstlich gele-        her ortsüblich bekannt zu machen.
              genen Grundstücke solltennicht aufgehoben
                                                                   In der Zusammenschau war die öffentliche Auslegung einen
              werden, der nördliche Bereich der Gewerbeflä-
                                                                   Tag zu kurz. Deshalb wurde vom Landratsamt angeraten den
              che kannzurückgenommen werden
                                                                   Satzungsbeschluss wieder aufzuheben und die öffentliche Aus-
           - Änderungspunkt 15: Keine Ausweisung als
                                                                   legung erneut durchzuführen.
              gemischte Baufläche, sondernals Siedlungsflä-
              che im Außenbereich                                  Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
           - Änderungspunkt 19: Bestehende Bebauung soll           2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.06.2019 unter Frist-
              in Mischgebiet integriertwerden, Restfläche als      setzung bis zum 02.08.2019 und somit fristgerecht. Die einge-
              Lückenschluss zur Bebauung ausschließlich für        gangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind mit
              landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke          entsprechenden Abwägungsvorschlägen vom Gemeinderat
           - Änderungspunkt 31: Darstellung des geplanten          beschlossen worden.
              Entwässerungsgrabens (gleiches gilt für Entwässe-    Beschluss: Der Beschluss vom 14.11.2019 wird dahingehend
              rungsgraben entlang des Baugebietes Bornhecke)                  geändert, dass der Satzungsbeschluss hiermit
           Die Änderungsvorschläge 3, 11, 21, 25 und 38 sol-                  aufgehoben wird. Die Verwaltung wird beauftragt
           len nicht weiterverfolgt werden:                                   die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen.
           Zu der so geänderten Planung sind die Begrün-
                                                                   Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
           dung und der Umweltbericht zu erstellen.
                                                                   einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen
einstimmig beschlossen                                             6. Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

4. Teilaufhebungs-      bzw.     Änderungsbeschluss      zum       Den Gemeinderatsmitgliedern wird der Haushalt anhand des
    Beschluss vom 14.11.2019 bezüglich der 2. Änderung             Vorberichts und seinen Eckdaten erläutert.
    des Flächennutzungsplans;                                      Die in der ersten Haushaltsberatung am 06.02.2020 vom
    Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung                Gemeinderat festgelegten Änderungen wurden von der Käm-
                                                                   merei in den Entwurf des Haushaltsplans eingearbeitet. Außer-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die            dem wurden noch weitere Anpassungen eingearbeitet, die sich
Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer            in der Zwischenzeit ergeben haben.
Sonderbaufläche „Photovoltaik“ beschlossen. Nach frühzeitiger
                                                                   Dadurch konnte die ursprünglich mit 310.000 Euro geplante
Beteiligung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
                                                                   Kreditaufnahme 2022 auf 175.000 Euro reduziert werden.
wurde das Verfahren fortgeführt.
                                                                   Allerdings wurde auch die Kreisumlage von 800.000 Euro auf
Mit Bekanntmachung vom 26.07.2019 wurde die Beteiligung            920.000 Euro nach oben korrigiert.
der Öffentlichkeit vom 01.08.2019 bis 01.09.2019 durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne          Auf Nachfrage erläutert Geschäftsleiter Daniel Görke, dass
mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde          die wesentlich höheren Personalkosten hauptsächlich auf die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-       Bezüge des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeister zurückzu-
nahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die       führen sind, da man ab diesem Jahr nicht nur die Versorgungs-
Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der        bezüge des amtierenden Bürgermeisters, sondern auch die des
Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezoge-           ausscheidenden Bürgermeisters tragen müsse. Bei den Kosten
ner Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche       für den neuen Bürgermeister habe man ebenfalls einen deutlich
vorher ortsüblich bekannt zu machen.                               höheren Ansatz gewählt, weil die Höhe der Versorgungsbezüge
In der Zusammenschau war die öffentliche Auslegung einen           von der Familiensituation abhängig sei und daher auch hier eine
Tag zu kurz. Deshalb wurde vom Landratsamt angeraten den           höhere Belastung für den Gemeindehaushalt möglich sei. Hinzu
Satzungsbeschluss wieder aufzuheben und die öffentliche Aus-       käme eine geplante tarifliche Erhöhung der Angestelltengehäl-
legung erneut durchzuführen.                                       ter um 1,06 %. Insgesamt lägen die Personalkosten mit knapp
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.      20% der Ausgaben des Verwaltungshaushalts genau im Schnitt.
2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.06.2019 unter Frist-         Die rückläufigen Einnahmen aus Verwaltung- und Betrieb sind
setzung bis zum 02.08.2019 und somit fristgerecht. Die einge-      auf die schlechten Holzpreise zurückzuführen.
gangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind mit            Aufgrund der Entwicklung des Finanzmarktes in den letzten
entsprechenden Abwägungsvorschlägen vom Gemeinderat                Jahren habe man sich entschlossen, die Rücklagen bis auf die
beschlossen worden.                                                gesetzliche Mindestrücklage aufzubrauchen, um weitere Nega-
                                                                   tivzinsen zu vermeiden. Trotzdem werde auch der Schuldenab-
Beschluss: Der Beschluss vom 14.11.2019 wird dahingehend           bau weiter betrieben. Diese habe man in den letzten 7 Jahren
           geändert, dass der Satzungsbeschluss hiermit            um 63 %, auf nun rund 860.000 Euro, reduzieren können. Die
           aufgehoben wird.                                        für 2022 geplante Kreditaufnahme sei lediglich eine Zwischenfi-
           Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche          nanzierung, die 2023 mehr als getilgt würde.
           Auslegung erneut durchzuführen.                         Ansonsten gibt es keine weiteren Fragen.
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