DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! - Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Amtsblatt der Gemeinde Wartmannsroth www.wartmannsroth.de Gemeindebote Jahrgang 36 Freitag, den 27. März 2020 Nummer 3 DIE ENTSCHEIDUNG IST GEFALLEN! Florian Atzmüller folgt auf Jürgen Karle als Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth Noch am Wahlabend gratulierte (ohne Händesdruck) der noch amtierende Bürgermeister seinem Nachfolger im Rathaus. Foto: R. Atzmüller
Wartmannsroth -2- Nr. 3/20 Das vorläufige Wahlergebnis im Überblick: FWGSB – Freie Wählergemeinschaft Schwärzelbach FWGDR – Freie Wählergemeinschaft Dittlofsroda WGVHHM – Wählergemeinschaft Völkersleier-Heckmühle FWGWB – Freie Wählergemeinschaft Waizenbach WGWR – Wählergemeinschaft Wartmannsroth WGWH – Wählergemeinschaft Windheim
Wartmannsroth -3- Nr. 3/20 Die FWG Schwärzelbach hat somit einen Sitz eingebüßt, den die Wählergemeinschaft Wartmannsroth neu hinzugewonnen hat. Beide Wählergruppen sind fortan mit 3 Sitzen im Gemeinderat vertreten. Den frei gewordenen Platz der Wählergemeinschaft Heiligkreuz hat die FWG Waizenbach errungen. Hinsichtlich der Stimmzahlen hat die WG Völkersleier-Heckmühle neben der FWG Schwärzelbach am deutlichsten eingebüßt und ist von Platz 2 auf Platz 4 abgerutscht. Der neue Gemeinderat setzt sich wie folgt zusammen: Name Wählergruppe Anzahl Stimmen Brönner, Roland Schwärzelbach 981 Häusler, Michael Wartmannsroth 679 Dollinger, Christina Schwärzelbach 671 Köhler, Christina Völkersleier/Heckmühle 624 Schneider, Clarissa Schwärzelbach 591 Schmitt, Christina Wartmannsroth 589 Vogt, Gabriel Dittlofsroda 485 Kaiser, Uwe Völkersleier/Heckmühle 480 Ullrich, Andreas Waizenbach 401 Müller, Dominik Wartmannsroth 394 Bold, Tobias Windheim 393 Hänelt, Andreas Dittlofsroda 363 Schmidt, Matthias Waizenbach 352 Koberstein, Markus Windheim 322 Hinweis: Andreas Hänelt rückt als Listennachfolger für Florian Atzmüller auf. Weitere noch ausführlichere Auswertungen zur Wahl, auch für Landrats- und Kreistagswahl finden Sie auf unserer Homepage im Wahlbuch.
Wartmannsroth -4- Nr. 3/20 Liebe Wahlhelferinnen und Fälligkeitstermin - Hundesteuer Wahlhelfer, Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist zum 01.04.2020 fällig. als Gemeindewahlleiter möchte ich Für Steuerpflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbu- mich persönlich aber chungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fäl- selbstverständlich auch im Namen ligkeitstermin zu beachten. der Gemeinde Wartmannsroth bei allen freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz bei der diesjährigen Kommunalwahl bedanken. Fälligkeitstermin – Verbrauchsgebühren Viele von Euch sind schon seit Jahren in „unserem Team“, was Der erste Abschlag für die Wasser- und Kanalgebühren ist am heutzutage und gerade bei dieser Wahl keine Selbstverständlichkeit ist. 20.04.2020 fällig. Sehr gefreut hat uns aber auch der Einsatz einiger neuer Für Abnehmer, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbu- „Nachwuchskräfte“, die ihren Job ebenfalls hervorragend gemacht haben. chungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fäl- Trotz Corona-Krise gab es nur eine Absage unter unseren Wahlhelfern. ligkeitstermin zu beachten. Teilweise wurde sogar noch am Montag mit ausgezählt. Das alles hat uns die Arbeit ungemein erleichtert und dazu beigetragen, dass die Wahlauszählung zügig und reibungslos ablaufen konnte. Ohne euch, die ehrenamtliche Wahlhelfer, wäre die Durchführung einer solchen Wahl Fundsachen nicht möglich. In Waizenbach wurde am Sonntag, 15.03.2020 auf dem Fried- Ich hoffe, dass ich auch in Zukunft auf euch zählen kann! hof gefunden: 1 Schlüssel mit Schlüsselanhänger Viele Grüße Daniel Görke Wer vermisst diesen bzw. kennt jemand, der einen vermisst? Gemeindewahlleiter Der Schlüssel liegt bei der Gemeinde zur Abholung bereit. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Corona-Virus beherrscht zurzeit das öffent- liche Leben und die Berichterstattung in sämtli- chen Medien. Allgemein herrscht große Verun- sicherung wie mit der Situation umzugehen ist und wie man sich verhalten soll. Die sozialen Kontakte, so Ministerpräsident Söder, müssen Redaktionsschluss ausgedünnt werden auf ein notwendiges Maß. Darum wird das öffentliche Leben heruntergefahren. für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist: So soll das Risiko zur Ansteckung gemindert und die Ausbrei- Dienstag, den 14.04.2020 tung des Virus verlangsamt werden. Auf diese Weise will man dafür sorgen, dass das Gesundheitssystem im Ernstfall leis- tungsfähig ist und bleibt. Der Ministerpräsident bittet um Zusam- Die Gemeinde Wartmannsroth menhalt und darum, Rücksicht zu nehmen. Die Bevölkerung soll ist zu erreichen: weiter Ruhe bewahren, aber das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Geschäftszeiten Wir möchten an dieser Stelle versuchen die wichtigsten Infor- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr mationen für sie zusammenzufassen: Mittwoch ���������������������������������������������� 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 1. In ganz Bayern ist der Katastrophenfall ausgerufen: Das Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag hat den Vorteil, dass umfangreiche Möglichkeiten für Behörden und Donnerstag bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab zur Verfügung stehen und notwendige Strukturen zur Steuerung 9.00 Uhr, telefonisch erreichbar. hochgefahren werden können (klare Steuerung, Eingriffs- und Vermittlung ������������������������������������������������� Tel. 0 97 37 9102-0 Durchgriffsmöglichkeiten). Fax ������������������������������������������������������������ Tel. 0 97 37 9102-22 2. Das öffentliche Leben wird heruntergefahren: Das bedeu- Email ������������������������������������������� poststelle@wartmannsroth.de tet keine Ausgangssperre (derzeit). Die Bürgerinnen und Bürger Internet ������������������������������������������������� www.wartmannsroth.de sollen aber gründlich überlegen, ob bzw. wieso man aus dem Haus geht und welchen Kontakt man hat. www.rhoen-saale.net Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat das Gesundheitsminis- terium eine Allgemeinverfügung erlassen, die wir hier auszugs- Wichtige Telefonnummern weise zu Ihrer Information abdrucken: Defekten und Störungen der Allgemeinverfügung: 1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit Ver- und Entsorgungseinrichtungen: untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür Gemeinde Wartmannsroth Tel. 0172 6765992 geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teil- Wasserversorgung und nehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander Abwasserbeseitigung haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies Stromversorgung Bayerwerk Tel.: 09 41-28 00 33 66 im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Entstörungsdienst Strom Tel.: 09 41-28 00 33 11* 2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendi- Technischer Kundenservice/ Fax: 09 41-28 00 33 12* gen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Anfragen zu EEG-Anlagen Mo.-Do 7:30 bis 16 Uhr Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere (Photovoltaik) Fr 7:30 bis 15 Uhr Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstal- tungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Thea- ter, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Sporthallen, Sport-und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Der Wertstoffhof bleibt ab dem 19.03.2020 vorerst geschlossen. Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnü- Siehe Pressemitteilung Kommunlunternehmen des Landkreises gungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschu- Bad Kissingens im Anschluss an die Amtliche Bekanntmachungen len, Musikschulen und Jugendhäuser.
Wartmannsroth -5- Nr. 3/20 3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenom- • Unterstützen Sie sich gegenseitig bei der Betreuung von men hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebs- Kindern. kantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen über- • Informieren Sie sich täglich bei seriösen Medien und seien wiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben Sie vorsichtig bei Meldungen, die per WhatsApp oder über werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es die sozialen Medien verbreitet werden. muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gäs- • Verhalten Sie sich ruhig und vermeiden Sie jegliche ten mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen Form von Panik. Die Versorgung der Bevölkerung ist nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sichergestellt. Hamsterkäufe sind absolut nicht not- sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet wendig!!! werden. 4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Ein- zelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebens- Was passiert in der Gemeinde? mittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sämtliche Veranstaltungen der Gemeinde, Jahreshauptver- Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deut- sammlungen der Vereine, Veranstaltungen und sonstige schen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tank- Zusammenkünfte sind gemäß o.a. Allgemeinverfügung bis min- stellen, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen destens 19.04.2020 abgesagt. Dies gilt auch für Privatfeiern in Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmege- Vereinsheimen. nehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung Um dem Ansinnen der Bayerischen Staatsregierung weiter unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Ein- Rechnung zu tragen und soziale Kontakte auf ein absolutes zelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Minimum zu reduzieren ist das Rathaus seit 19.03.2020 für Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. den normalen Parteienverkehr geschlossen. Dies gilt dem 5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Funktions- eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten fähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. abweichend von § 3 Ladenschlussgesetz: Unsere Mitarbeiter sind zu den gewohnten Zeiten für Sie a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr erreichbar! In dringenden Fällen können auch persönliche Ter- b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr. mine vereinbart werden. Diese sind soweit möglich jedoch vor- 6. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer her telefonisch abzusprechen. 1 bis 4 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 Viele Angelegenheiten können per Email oder per Telefon Infektionsschutzgesetz wird hingewiesen. (poststelle@wartmannsroth.de, Tel. 09737/9102-0) erledigt wer- 7. Ziffern 1 und 2 treten am 17. März 2020 in Kraft und gel- den. Wir bitten darum vorrangig diese Möglichkeiten des Kon- ten bis einschließlich 19. April 2020. Ziffern 3 bis 5 treten am takts zu nutzen, um Ihre Angelegenheiten zu regeln. 18. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 30. März 2020. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020, Az. 51b- G8000-2020/122-45, tritt mit Ablauf des 16. März 2020 außer Sie erreichen die Gemeindeverwaltung darüber hinaus wie folgt: Kraft. Bürgermeister 8. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar buergermeister@wartmannsroth.de ������������������� 09737/9102-12 Wir weisen darauf hin, dass dies den Sachstand zum Geschäftsleitung 18.03.2020 (Redaktionsschluss Gemeindeboten) widerspiegelt. D. Görke, goerke@wartmannsroth.de ���������������� 09737/9102-16 Insbesondere die Maßnahmen nach Ziffer 3-5 können bis zum Erscheinen des Gemeindeboten also bereits wieder außer Kraft Bereitschaftsdienst������������������������������������������ 0172 67 65 992 gesetzt oder, wovon eher auszugehen ist, verlängert worden Einwohnermeldeamt sein. Wir bitten Sie diesbezüglich auf die Beachtung der Tages- I. Breitenbach, breitenbach@wartmannsroth.de 09737/9102-18 presse und des Rundfunks. Einwohnermeldeamt Wir als Gemeinde sind bemüht Sie auf unserer Homepage A. Jäger, jaeger@wartmannsroth.de ������������������ 09737/9102-11 (www.wartmannsroth.de) auf dem Laufenden zu halten, was konkrete Entwicklungen hierzu im Bereich der Gemeinde Wart- Kämmerei mannsroth betrifft. S. Schwender, schwender@wartmannsroth.de � 09737/9102-25 Grundsätzlich übernimmt das Krisenmanagement im Katastro- Kasse phenfall das Landratsamt. Dort auf der Internetseite finden Sie A. Schmitt, schmitt@wartmannsroth.de ������������� 09737/9102-20 alle notwendigen Informationen. Kasse https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/aktuelle- R. Saar, saar@wartmannsroth.de ���������������������� 09737/9102-13 meldungen/informationen-zum-corona-virus/index.html Folgende Telefonnummern sind wichtig, falls Sie Fragen zum Bauamt Thema haben oder eventuell betroffen sind: C. Schaupp, schaupp@wartmannsroth.de ��������� 09737/9102-15 Telefonhotline des Gesundheitsamtes: 0971/ 7165-0 Zentrale Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 K. Lutz, lutz@wartmannsroth.de ������������������������ 09737/9102-17 Telefonhotline Gesundheitsministerium: 09131/ 6808-5101 Bauhof Was können Sie tun? P. Görke, bauhof@wartmannsroth.de ����������������0172 68 60 654 Es gelten, wie bei der Grippe, die üblichen Hygieneempfehlun- Bauhof gen: R. Winter, winter@wartmannsroth.de �������������0157 87 72 12 02 • Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an ei- Bauhof ner Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden. T. Müller ��������������������������������������������������������������0172 67 65 991 • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife mindestens Bauhof 30 Sekunden. A. Henning ����������������������������������������������������������0173 63 53 012 • Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken und Einmal-Taschentücher verwenden. Darüber hinaus: Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören und keine Möglich- • Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein absolut not- keit sehen Einkäufe oder Amtsgeschäfte zu erledigen, wenden wendiges Mindestmaß. Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Wir werden uns • Bieten Sie vor allem älteren Menschen in Ihrer Nachbar- bemühen eine Lösung für Sie zu finden. schaft/ Familie/ Bekanntenkreis Ihre Unterstützung an, in- Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! dem Sie beispielsweise für Sie einkaufen. Ihre Gemeindeverwaltung
Wartmannsroth -6- Nr. 3/20 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Gerstenberg“. Die Erschließung ist gesichert. Nr. 4/2020 Die Abstandflächen an der westlichen und an der nördlichen des Gemeinderates am Donnerstag, den 05.03.2020 Grundstücksgrenze können nicht eingehalten werden. Der entschuldigt: Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 10, Gerstenberg 7, Gemar- Hubert Roth kung Dittlofsroda hat eine Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme erteilt. Michael Zeller Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bau- Zu Beginn der Sitzung stellt der erste Bürgermeister fest, dass vorhaben entgegenstehen. Die Nachbarunterschriften sind voll- alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die Mehr- ständig. heit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben. Gegen die Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt sein werden keine Einwände erhoben. Bürgermeister beantragt die Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung Aufnahme zweier weiterer Bauanträge auf die Tagesordnung. für die Errichtung eines Anbaus auf dem Grund- Dem wird zugestimmt. stück Fl.Nr. 13, Gerstenberg 28, Gemarkung Ditt- lofsroda. 1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen 19.02.2020 einstimmig beschlossen Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine 2.d Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohnhau- bereits veröffentlicht wurde. ses sowie Errichtung eines Anbaus und Einbaus einer Heizungsanlage und einer Mietwohnung auf Beschluss: Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des dem Grundstück FlNr. 1272, Gemarkung Schwärzel- öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 19.02.2020 und bach genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und dient einem pri- Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen vilegierten landwirtschaftlichen Betrieb. Die Erschließung ist einstimmig beschlossen gesichert. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht 2. Bauanträge entgegen. 2.a Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch und Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Wiedererrichtung eines bestehenden Wohnhauses Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch auf dem Grundstück FlNr. 61, Gemarkung Heiligkreuz und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohn- hauses sowie Errichtung eines Anbaus und Ein- Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang baus einer Heizungsanlage und einer Mietwoh- bebauten Innenbereichs. Die Erschließung ist gesichert. Öffent- nung auf dem Grundstück FlNr. 1272, Gemarkung liche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Schwärzelbach. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohn- Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen hauses auf dem Grundstück FlNr. 61, Gemarkung einstimmig beschlossen Heiligkreuz. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen 3. Beratung über den Umfang der Umbau- und Modernisie- einstimmig beschlossen rungsmaßnahmen am Sportheim in Schwärzelbach im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. Der Umbau und die Modernisierung des Sportheimes in Schwärzelbach soll nach jetzigem Planungsstand und der letz- 2.b Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch ten Kostenschätzung knapp 800.000 Euro. Wesentliche Kosten- des bestehenden Wohnhauses mit Scheune, Ersatz faktoren sind dabei ein Anbau, der mit rund 160.000 Euro zu Neubau des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. Buche schlägt und der Einbau von neuen Duschen, der 82.000 62, Hauptstraße 24, Gemarkung Wartmannsroth Euro in Anspruch nehmen soll. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang Seitens möglicher Fördergeber wurde bereits erklärt, dass es bebauten Ortsbereichs in einer gemischten Baufläche nach Flä- für den Anbau keinerlei Förderung geben wird. Ein genaues chennutzungsplan. Budget für die Maßnahme wurde vom Amt für ländliche Ent- Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Hauptstraße“. Die wicklung jedoch noch nicht festgelegt, weil hierzu zunächst eine Erschließung ist gesichert. genehmigungsfähige Planung vorliegen muss. Jedoch wurde Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bau- auch insgesamt schon signalisiert, dass die Kosten deutlich vorhaben entgegenstehen. reduziert werden müssen. Wie schon bei der Dorfscheune in Völkersleier ist zu hinterfra- Beschluss: Der Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt sein gen, ob das Gebäude in seiner Größe tatsächlich notwendig ist. Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung Aufwand und Kosten für die anschließende Unterhaltung sind für den Teilabbruch des bestehenden Wohnhau- dabei immer zu bedenken. ses mit Scheune, Ersatz Neubau des Wohnhau- Eine substanzielle Modernisierung des Gebäudes steht außer ses auf dem Grundstück Fl.Nr. 62, Hauptstraße Frage. Aber aus Sicht der Gemeinde sollte es nicht das Ziel 24, Gemarkung Wartmannsroth. sein die Vielzahl von öffentlichen Gebäuden, die zu unterhal- Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher ten sind, immer noch größer werden zu lassen. Es sollte daher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. angestrebt werden weitestgehend auf bestehende Einrichtun- Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen gen zurückzugreifen (Toiletten) und diese zu modernisieren einstimmig beschlossen bzw. nur geringfügig zu erweitern. Ratsmitglied Christian Kohlhepp verweist auf die großen Inves- 2.c Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines titionen, die der Sportverein in den vergangenen 10 Jahren im Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 13, Gerstenberg Sportheim getätigt hat. Hier seien rund 88.000 Euro angefallen. 28, Gemarkung Dittlofsroda Darüber hinaus hätte der Sportverein seit der Gebietsreform Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang 1978 weit über 200.000 Euro in den Unterhalt investiert. bebauten Ortsbereichs in einer gemischten Baufläche nach Flä- Davon abgesehen, sei eine Erweiterung des Feuerwehrhauses um chennutzungsplan. neue Umkleideräume kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Wartmannsroth -7- Nr. 3/20 Hierauf sei er schriftlich von der Kreisfeuerwehrführung hinge- Dies sei ihm auch so vom Leiter der Straßenmeisterei und dem wiesen worden. Der Raum im Feuerwehrhaus würde als zweiter zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt bestätigt worden. Die Stellplatz für ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) gebraucht. Gemeinde habe nichts gegen die Einrichtung der Bushalte- Bürgermeister Karle zeigt sich erstaunt über diese Aussage. stelle, nur müsse dies vom Landratsamt in Absprache mit dem Dass für die Feuerwehr Schwärzelbach künftig ein MZF vorge- Staatlichen Bauamt umgesetzt werden. schrieben sei, sei ihm und auch der Gemeindeverwaltung neu. Ende der öffentlichen Sitzung. Die Punkte 6 - 8 werden Dies gelte es mit der Kreisfeuerwehrführung zu klären. nicht öffentlich behandelt. Christian Kohlhepp erklärt weiter, dass er die Kostenaufstel- lung in einigen Punkten für zu hoch ansieht. Bei realistischen Ansätzen und denkbaren Eigenleistungen durch die Vereine Niederschrift über die öffentliche Sitzung und Ortsbürger sieht er eine Einsparpotenzial von mindestens Nr. 3/2020 170.000 Euro. Auch in der Planung selbst könne man noch Abstriche machen, beispielsweise bei den Duschen und WCs, des Gemeinderates am 19.02.2020 die im Bereich des Turnraumes geplant sind. entschuldigt: Im Verlauf der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen auch die Erster Bürgermeister Jürgen Karle Möglichkeit anderer Förderprogramme in Erwägung zu ziehen. Astrid Mützel Förderungen der KFW oder des Förderprogramms „Bayern bar- Herbert Aul rierefrei“ seien hier vielleicht denkbar. Zudem wird vorgeschla- Zu Beginn der Sitzung stellt der zweite Bürgermeister fest, gen, dass die Schwärzelbacher Vereine zunächst möglichst dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die konkret und verbindlich den Umfang ihrer Eigenleistung und Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Die ihres finanziellen Beitrags beziffern. Dabei sollte es das Ziel Beschlussfähigkeit ist damit gegeben. Gegen die Tagesordnung sein, den Kostenrahmen des Fördergebers zu erreichen und werden keine Einwände erhoben. Zweiter Bürgermeister Brön- dennoch die Wünsche der Vereine zu realisieren, d.h. durch ner beantragt die Aufnahme eines Bauantrags als neuen TOP Eigenleistung und Finanzzuschüsse mehr umzusetzen, als über 2. Dagegen gibt es keine Einwände. die Dorferneuerungsmaßnahme an sich vorgesehen ist. 1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Beschluss: Für den Umbau bzw. die Modernisierung des 06.02.2020 Sportheims in Schwärzelbach beschließt der Gemeinderat folgende weitere Vorgehensweise: Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur - Die Vereine konkretisieren Form und Umfang Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine ihrer Eigenleistung. Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll - Die Vereine geben verbindliche Zusagen hin- bereits veröffentlicht wurde. sichtlich ihrer finanziellen Beteiligung am Pro- Beschluss: Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des jekt. öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 06.02.2020 - Die Planung soll hinsichtlich der Duschen und und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehalt- WCs im Bereich des Turnraums nochmals kos- los. tenreduzierend überarbeitet werden. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen - Mit der Kreisfeuerwehrführung sollen notwen- einstimmig beschlossen dige Erweiterungsmaßnahmen am Feuerwehr- haus geklärt und hinsichtlich Fördermöglichkei- 2. Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines ten geprüft werden. Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück - Weitere Fördermöglichkeiten sind zu prüfen. FlNr. 1272 in Schwärzelbach Die Planung an sich wird grundsätzlich befürwortet. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen Landwirtschaft dargestellt und liegt im Außenbereich. Das Bau- einstimmig beschlossen vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Am Weiher“. 4. Bericht und Informationen des ersten Bürgermeisters Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bau- - Zwischen der FBG und dem Amt für Ernährung, Landwirt- vorhaben entgegenstehen. schaft und Forsten zur Optimierung der Waldbewirtschaf- Beschluss: Der Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt sein tung abgeschlossen. Einvernehmen zum Antrag - Für die Machbarkeitsstudie zur Klärschlammentwässerung auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Ein- wurden vom Abwasserzweckverband die Angebote einge- familienhauses mit Carport auf dem Grundstück holt. Der Kostenanteil der Gemeinde beläuft sich auf rund FlNr. 1272, Gemarkung Schwärzelbach. 7.600 Euro. - Die Jagdhütte am Schafberg wird von der Jagdgenossen- Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen schaft Wartmannsroth nicht übernommen. Die neuen Jagd- einstimmig beschlossen pächter würden die Hütte zwar nutzen wollen aber nicht für Ratsmitglied Christian Kohlhepp nahm wegen persönlicher die Instandhaltung bzw. ihren ggf. irgendwann notwendigen Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. Abriss verantwortlich sein. Es gilt nun rechtlich zu klären, wer für den Abriss zuständig ist. 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans; - Für die Dorfscheune in Völkersleier werden aktuell die Aus- Vorstellung und Diskussion des aktuellen Bearbei- schreibungen erstellt. Bürgermeister Karle und Ratsmitglied tungsstandes durch das Planungsbüro Auktor Lothar Haas werden in den nächsten Tagen klären, ob Zweiter Bürgermeister Roland Brönner stellt Herrn Öchsner vom neben den Sandsteinarbeiten und der Bodenplatte vielleicht Ingenieurbüro Auktor vor und erteilt ihm das Wort. Herr Öchsner auch die Zimmererarbeiten in Eigenleistung übernommen eröffnet seine Präsentation sodann mit einer kurzen Einführung werden können. zum Thema Flächennutzungsplan. 5. Verschiedenes Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 1 Abs. 2 BauGB der vor- bereitende Bauleitplan. Er gilt als Abstimmungsorgan zwischen Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister die Situation um das der Gemeinde und übrigen Planungsträgern wie Straßenbau- Thema „Bushaltestelle zwischen Schwärzelbach und Neuwirts- amt, Energieversorger, Leitungsträger, Naturschutz, Landwirt- haus“: schafts- und Forstbehörde, Wasserbehörde usw. Nachdem das Landratsamt die Bushaltestelle entfernt habe und Die Gemeinde stellt im Flächennutzungsplan ihre Entwicklungs- es sich hier um eine Staatsstraße handelt, sei es weder Auf- ziele dar. Durch die Darstellung im Flächennutzungsplan wer- gabe der Gemeinde, noch sei es ihr überhaupt erlaubt, hier wie- den diese Ziele gegenüber anderen Planungen oder Nutzungen der eine Bushaltestelle einzurichten. abgesichert.
Wartmannsroth -8- Nr. 3/20 Für den Bürger ergibt sich durch den Flächennutzungsplan kein Änderungspunkt 5 Anspruch auf Umsetzung einer Maßnahme. Der Flächennut- Lage: Ortsrand Südwest zungsplan schafft kein Baurecht. Durch den Flächennutzungs- Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft plan werden dem Grundstückseigentümer keine einschränken- Vorschlag: gemischte Baufläche (bestehende den Vorgaben bezüglich der bestehenden Nutzung gemacht. Bebauung) Der Flächennutzungsplan stellt keinen Eingriff in das Eigen- Größe: ca. 0,25 ha tumsrecht dar. Bei Nutzungsänderungen sind jedoch die Dar- stellungen des Flächennutzungsplanes zu beachten. Leitungs- Änderungspunkt 6 träger und öffentliche Planungsträger haben ihre Planungen an Lage: Ortseingang Ost den Vorgaben des Flächennutzungsplanes auszurichten, soweit Bisherige Darstellung: Grünfläche diesem im Rahmen des Verfahrens nicht widersprochen wurde. Vorschlag: Sondergebiet Zweckbestimmung Ver- Eine Einschränkung der im wirksamen Flächennutzungsplan sorgung und Dienstleistungen dargestellten Nutzungsziele ist auszuschließen. Größe: ca. 0,29 ha Der empfohlene Planungshorizont beträgt 10 - 15 Jahre. Der Wirkungszeitraum des Flächennutzungsplanes ist jedoch nicht Anmerkung der Verwaltung: Nach neuestem Planungstand ist begrenzt. hier eventuell ein Regenüberlaufbecken für das neue Baugebiet Gründe für die Fortschreibung sind: vorgesehen. Diese Überlegung soll mit in die FNP-Planung ein- fließen. - der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wartmannsroth ist bereits 20 Jahre alt Änderungspunkt 7 - teilweise geänderte Planungsziele der Gemeinde Lage: Nähe Feuerwehrhaus - genauere Katastergrundlagen liegen vor Bisherige Darstellung: landwirtschaftliche Aussiedlungsflä- - zwischenzeitliche bauliche Entwicklung in den einzelnen che Gemeindeteilen Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Bebau- - teilweise geänderte Rechtsgrundlagen ung im Außenbereich, kein landwirt- schaftlicher Betrieb) Folgende Änderungsvorschläge für die einzelnen Gemeinde- teile werden dem Gemeinderat vorgestellt: Größe: ca. 0,07 ha Gemeindeteil Wartmannsroth Änderungspunkt 7a Änderungspunkt 1 Lage: Ortsrand Süden am Steinbach Lage: Ortskern bei Kirche Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Nutzung: Gemischte Baufläche und Fläche für Vorschlag: Grünfläche; Spielplatz / Wasserpark; Landwirtschaft Verbesserung der Gewässerökologie Vorschlag: Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, und Rückhaltung Verkehrsflächen; angelehnt an die Größe: ca. 0,81 ha Gestaltungsplanung Anmerkung der Verwaltung: Hier ist die falsche Fläche darge- Größe: ca. 0,99 ha stellt. Angedacht ist die Fläche westlich der Steingasse. Anmerkung des Gemeinderates: In der Gemeinfläche befindet Gemeindeteil Schwärzelbach sich eine Privatfläche, die herausgenommen werden muss. Änderungspunkt 8 Änderungspunkt 2 Lage: Ortsrand Westen (Nordwestrand Alt- Lage: Am Schafberg dorf) Bisherige Nutzung: Fläche für Landwirtschaft und Waldflä- Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche und Fläche für che Landwirtschaft Vorschlag: Grünfläche / Kleingarten, Verkehrsfläche Vorschlag: Gewerbliche Baufläche und Puffer- und gestufte Waldrandgestaltung grün (Darstellung entsprechend der Größe: ca. 1,18 ha bestehenden Nutzung) Größe: ca. 0,43 ha Änderungspunkt 3 Lage: Nördlich vom Kindergarten Änderungspunkt 8a Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche Lage: Ortsrand Westen Vorschlag: Grünfläche / Puffergrün zu Kindergarten Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Größe: ca. 0,52 ha Vorschlag: Gewerbliche Baufläche (Angestrebte Es wird in den Raum gestellt, ob die bisherige Wohnbaufläche Erweiterung des Gewerbegebiets) nicht als eventuelle Erweiterungsfläche für den Kindergarten Größe: ca. 3,97 ha dienen könnte. Man kommt jedoch zu dem Schluss, dass dies Änderungspunkt 9 wohl eher unwahrscheinlich und auch unzweckmäßig wäre. Außerdem trüge eine Grünfläche auch zum Schutz des Innen- Lage: Ortsrand Norden bereichs vor Oberflächenwasser bei. Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche Fläche ist aber mittlerweile biotop- Änderungspunkt 4 kartiert Lage: Ortseingang Westen Vorschlag: Kompensationsfläche (Hohe ökologi- Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft sche Wertigkeit) Vorschlag: gemischte Baufläche (bestehende Größe: ca. 2,11 ha Bebauung) Größe: 0,19 ha Änderungspunkt 10 Lage: Ortsrand Norden (Ellenbergstr.) Änderungspunkt 4a Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Ortseingang Westen Vorschlag: Wohnbaufläche (Optional für W-Flä- Bisherige Darstellung: Fläche für Landwirtschaft che Änderungspunkt 9) Vorschlag: Sondergebiet, Zweckbestimmung Größe: ca. 1,14 ha Lager, Erweiterung bestehende Anmerkung des Gemeinderats: Die Fläche sollte nach Osten Lagerfläche erweitert werden, um einen Anschluss an die Karl-Hereth- Größe: ca. 0,04 ha Straße zu ermöglichen.
Wartmannsroth -9- Nr. 3/20 Änderungspunkt 11 Änderungspunkt 18 Lage: Ortskern Lage: Ortsrand Südosten Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Vorschlag: Grünfläche, Verkehrsfläche und Flächen Vorschlag: Wohnbaufläche (Optional für W-Flä- für den Gemeinbedarf entsprechend che Änderungspunkt 9) Gestaltungsvorschlag Größe: ca. 1,36 ha Größe: ca. 0,11 ha Der Gemeinderat spricht sich für die Weiterverfolgung der unter Punkt 10 geplanten Wohnbaufläche aus. Der hier dargestellt Änderungspunkt 19 Bereich soll nicht ausgewiesen werden. Lage: Ortsrand Südosten Änderungspunkt 12 Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Ortseingang Osten Vorschlag: Gemischte Baufläche (Teilweise bereits Bestand) Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Größe: ca. 0,75 ha Vorschlag: Fläche für Wasserwirtschaft (Beste- hendes Regenrückhaltebecken) Die bestehende Bebauung soll in das bereits vorhandene Größe: ca. 0,15 ha Mischgebiet integriert werden. Die Restfläche soll als Lücken- schluss zur Bebauung ausschließlich für landwirtschaftliche Gemeindeteil Neuwirtshaus oder gewerbliche Zwecke freigegeben werden, um den Misch- Änderungspunkt 13 gebietscharakter zu wahren. Lage: Ortseingang Westen Änderungspunkt 20 Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Ortsrand Südwesten Vorschlag: Fläche für die Wasserwirtschaft (Beste- Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft hendes Regenrückhaltebecken) Vorschlag: Grünfläche / Fläche für den Hochwas- Größe: ca. 0,26 ha serschutz; Gemischte Baufläche ent- sprechend Bestand; Schutz vor abflie- Änderungspunkt 14 ßendem Oberflächenwasser Lage: Ortsrand Nordwesten Größe: ca. 0,51 ha Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft bzw. für Änderungspunkt 21 Sonderkulturen (Bedarf an gewerblicher Lage: Ortseingang Ost Baufläche in dieser Größenordnung Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft nicht anzunehmen) Vorschlag: Sondergebiet Holzlagerplatz bzw. Hun- Größe: ca. 4,31 ha desportplatz (entsprechend bestehen- Anmerkung des Gemeinderates: Die beiden südöstlich gelege- der Nutzung nen Grundstücke sollten nicht aufgehoben werden, weil durch Größe: ca. 0,64 ha die Fläche insgesamt durch die anbaufreien Zonen entlang der Wie lange diese Flächen noch in dieser Form betrieben werden Staatsstraßen und durch notwendige Grenzabstände zum Wald ist sehr ungewiss. Von daher spricht sich der Gemeinderat dafür zu klein würde. Der nördliche Bereich der Gewerbefläche kann aus, die Fläche in ihrer bisherigen Darstellungsform zu belassen. zurückgenommen werden. Änderungspunkt 22 Änderungspunkt 15 Lage: Ortseingang Ost Lage: Ortseingang Westen Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Vorschlag: Festplatz (entsprechend bestehender Vorschlag: Gemischte Baufläche (Bestehende Nutzung) Bebauung) Größe: ca. 0,01 ha Größe: ca. 0,55 ha Änderungspunkt 23 Der Gemeinderat spricht sich mit 11:1 Stimmen gegen eine Lage: Ortseingang Nord Ausweisung der Fläche als gemischte Baufläche aus, da man Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft befürchtet, dass hieraus Ansprüche der Anwohner gegen die Gemeinde abgeleitet werden (Straßenbeleuchtung, Winter- Vorschlag: Wohnbaufläche (entsprechend beste- hender Nutzung) dienst, etc.). Aus dem Flächennutzungsplan soll eindeutig her- vorgehen, dass es sich hier um eine Siedlungsfläche im Außen- Größe: ca. 0,13 ha bereich handelt. Änderungspunkt 24 Änderungspunkt 16 Lage: Ortsrand West Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft und Lage: Ortsrand Südosten Mischgebiet Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Vorschlag: Fläche für die Wasserwirtschaft (Aus- Vorschlag: Fläche für Versorgungsanlagen (Beste- trittsbereich von Schichtenwasser und hender Wasserhochbehälter) Oberflächenwasserabflussbereich) Größe: ca. 0,05 ha Größe: ca. 0,13 ha Gemeindeteil Völkersleier Änderungspunkt 25 Änderungspunkt 17 Lage: Ortsrand Nordwest Lage: Ortsrand Süden Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft und für Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Kein Versorgungsanlagen / Kläranlage Bedarf an Wohnbauflächen; hoher Vorschlag: Fläche für Versorgungsanlagen, Erschließungsaufwand) beschränktes Gewerbegebiet, Grünflä- Größe: ca. 1,48 ha che (Sportplatz und Spielplatz), sowie Vom Amt für ländliche Entwicklung wird eine Aufgabe die- Parkplatz. Teilweise bereits bestehende ses Baugebietes zugunsten des Baugebietes in Wartmanns- Nutzung, Beschränktes Gewerbegebiet roth sehr befürwortet. Herr Öchsner erläutert zudem, dass die wegen angrenzender Wohnbebauung Erschließung an dieser Stelle nicht ganz unproblematisch ist. Größe: ca. 1,12 ha Abgesehen davon sei der Bebauungsplan veraltet.
Wartmannsroth - 10 - Nr. 3/20 Einige Gemeinderatsmitglieder sehen eher in der Aufhebung Vorschlag: Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung des Bebauungsplans ein Problem. Hier habe die Gemeinde vor kommunale Verwaltung (Wertstoffhof); einigen Jahren Geld für eine Planung ausgegeben. Das Bauge- Übernahme Bestand biet sei so genehmigt und würde derzeit keinen Nachteil für die Größe: ca. 0,11 ha Gemeinde mit sich bringen, wenn man es so beließe. Mehrheitlich (8:3 Stimmen) spricht sich der Gemeinderat aber Gemeindeteil Waizenbach letztendlich doch für die Aufgabe der Wohnbaufläche aus. Änderungspunkt 34 Änderungspunkt 26 Lage: Ortsrand Süd Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Ortsrand Nordost Vorschlag: Sondergebiet Holzlagerplatz (Regelung Bisherige Darstellung: Landwirtschaftliche Aussiedlungsfläche der Bestandssituation) Vorschlag: Gewerbliche Baufläche (Anpassung an Größe: ca. 0,91 ha Bestand; bestehender und genehmigter Gewerbebetrieb) Änderungspunkt 35 Größe: ca. 1,63 ha Lage: Ortsrand Nordwest Änderungspunkt 27 Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Ortsrand Nord Vorschlag: Gemischte Baufläche / Grünfläche als Parkanlage (Übernahme der Bestandssi- Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft und Altlas- tuation Schlossanlage und Schlosspark) tenfläche Größe: ca. 0,89 ha Vorschlag: Sondergebiet Zweckbestimmung Holla- gerplatz (Anpassung an Bestand; beste- Änderungspunkt 36 hender Holzlagerplatz) Größe: ca. 0,68 ha Lage: Ortskern Südwest Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche Gemeindeteil Dittlofsroda Vorschlag: Gemeinbedarfsfläche, zu kulturellen Änderungspunkt 28 Zwecken dienende Gebäude und Ein- richtungen / Parkplatz (Übernahme der Lage: Ortsrand West Bestandssituation) Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche Größe: ca. 0,38 ha Vorschlag: Wohnbauflächen / Fläche für die Land- wirtschaft (Neunutzung einer Gewerbe- Änderungspunkt 37 branche; Kein Bedarf an gewerblichen Erweiterungsflächen) Lage: Ortsrand West Größe: ca. 2,26 ha Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Vorschlag: Gemischte Baufläche (Einbeziehung Änderungspunkt 29 bestehender Bebauungsstrukturen) Lage: Ortsrand Südost Größe: ca. 0,13 ha Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche Änderungspunkt 38 Vorschlag: Gemischte Baufläche / Fläche für die Landwirtschaft (bestehende Wohnbe- Lage: Ortsrand West (Teichanlage) bauung als gemischte Baufläche; Rest- Bisherige Darstellung: Grünfläche im Gewässerumfeld Aufwer- fläche nicht sinnvoll nutzbar) tungsmaßnahmen Größe: ca. 0,22 ha Vorschlag: Sondergebiet Festplatz (Bestehende Nutzungsstrukturen / Einrichtungen) Änderungspunkt 30 Größe: ca. 0,05 ha Lage: Ortsrand Südost Auf eine Ausweisung als Festplatz soll verzichtet werden. Eine Bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche Darstellung als Schutzhütte ist ausreichend (Abstimmungser- Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Kein gebnis 12:0). Bedarf an gewerblicher Baufläche; pro- blematische Erschließung) Gemeindeteil Windheim Größe: ca. 0,51 ha Änderungspunkt 39 Lage: Ortsrand Südost Änderungspunkt 31 Bisherige Darstellung: Gemischte Baufläche Lage: Ortsrand West Vorschlag: Allgemeines Wohngebiet (Anpassung an Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche / Grünfläche die Gebietsentwicklung) Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Kein Größe: ca. 2,33 ha Bedarf an Wohnbauflächen) Größe: ca. 3,74 ha Änderungspunkt 39a An dieser Stelle sollte auch der geplante Entwässerungsgraben Lage: Ortsrand Südost dargestellt werden. Gleiches gilt für den neuen Entwässerungs- Bisherige Darstellung: Allgemeines Wohngebiet graben entlang des Baugebietes Bornhecke in Völkersleier. Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Kein Bedarf; Markante Lage über der Ortsbe- Änderungspunkt 32 bauung mit Auswirkungen auf das Land- Lage: Ortsrand Nord schaftsbild) Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche Größe: ca. 0,57 ha Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Über- schwemmungsgefährdeter Bereich; teil Änderungspunkt 40 weise Widerspruch zu Gewässerbegleit- Lage: Ortsrand West plan) Bisherige Darstellung: Wohnbaufläche Größe: ca. 0,43 ha Vorschlag: Fläche für die Landwirtschaft (Kein Bedarf an Wohnbauflächen; Einge- Änderungspunkt 33 schränkte Zufahrt; Landwirtschaftliche Lage: Ortsrand Nord Emissionen) Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Größe: ca. 0,95 ha
Wartmannsroth - 11 - Nr. 3/20 Änderungspunkt 41 Änderungspunkt 48 Lage: Ortskern Lage: Ortsrand Südwest Bisherige Darstellung: Gemischte Bauflächen / Gemeinbedarfs- Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft fläche / Fläche für die Landwirtschaft Vorschlag: Gemischte Baufläche (Anpassung an Vorschlag: Gemischte Bauflächen (auf Bestand Bestandssituation; Bestehende Bebau- beschränkt); ansonsten Grünflächen, ung) teilweise Kleingartenflächen; Konflikt- Größe: ca. 0,09 ha situation Denkmalschutz; Schlossruine / Zufahrtbrücke, Wehrmauern und ver- Gemeindeteil Heiligkreuz mutete unterirdische Anlagen; Konflikt- Änderungspunkt 49 situation Wasserwirtschaft; Geführter Gewässerverlauf; Restbestand des Lage: Ortsmitte Schlossgrabens als Retentionsraum, Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Verlandeter Schlossteich Vorschlag: Gemischte Baufläche (Anbindung Größe: ca. 0,78 ha bestehender Strukturen an die Ortsbe- bauung) Änderungspunkt 42 Größe: ca. 0,62 ha Lage: Ortskern Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Änderungspunkt 50 Vorschlag: Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr Lage: Ortseingang Ost (Anpassung an die Bestandssituation; Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Sicherstellung von Erweiterungsmög- Vorschlag: Gemischte Baufläche (Anbindung lichkeiten) bestehender baulicher Strukturen an Größe: ca. 0,34 ha die Ortsbebauung) Größe: ca. 0,19 ha Änderungspunkt 43 Lage: Ortsrand Nord Änderungsvorschläge Außenbereich Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Änderungspunkt 51 Vorschlag: Gemischte Baufläche (Anpassung Lage: Südwestlich von Waizenbach an Bestandssituation; Bestehender Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Betrieb) Vorschlag: Fläche für Versorgungsanlagen; Klär- Größe: ca. 0,56 ha anlage (Bestehende Anlage) Änderungspunkt 44 Größe: ca. 0,63 ha Lage: Ortsrand Nord (außerhalb) Änderungspunkt 52 Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Südwestlich von Waizenbach Vorschlag: Sondergebietsfläche Zweckbestim- Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft mung Holzlagerplatz (Anpassung an Bestandssituation) Vorschlag: Fläche für Versorgungsanlagen; Gas- versorgung (Bestehende Anlage) Größe: ca. 0,50 ha Größe: ca. 0,05 ha Gemeindeteil Heckmühle Änderungspunkt 45 Änderungspunkt 53 Lage: Ortsrand Ost Lage: Östlich von Völkersleier Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung: Sondergebietsfläche für die Windkraft- nutzung Vorschlag: Gewerbliche Baufläche (Anpassung an die Bestandssituation; bestehender Vorschlag: Fläche für die Landwirt- Sägewerksbetrieb) schaft (Derzeit kein Bedarf für Wind- kraftnutzung) Größe: ca. 0,15 ha Größe: ca. 0,50 ha Änderungspunkt 46 Änderungspunkt 54 Lage: Ortsrand Ost Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Südlich von Dittlofsroda Vorschlag: Gemischte Baufläche (Anpassung an Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft die Bestandssituation; bestehende Bau- Vorschlag: Sondergebietsfläche Zweckbestimmung substanz) Holzlager (Bestehende Anlage) Größe: ca. 0,13 ha Größe: ca. 0,38 ha Änderungspunkt 46a Änderungspunkt 55 Lage: Ortsrand Ost Lage: Bereich Neumühle Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung: Bisher im Flächennutzungsplan nicht Vorschlag: Grünfläche; Spielplatz (Wasserspiel- überplant platz und Rastplatz); Knotenpunkt von Vorschlag: Sondergebietsfläche Zweckbestim- Wander- und Radwegen mung Hotel (Anpassung an Bestands- Größe: ca. 0,68 ha situation) Größe: ca. 0,27 ha Änderungspunkt 47 Lage: Ortsrand Ost Änderungspunkt 56 Bisherige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft Lage: Bereich Neumühle Vorschlag: Gemeinbedarfsfläche, zu kirchlichen Bisherige Darstellung: Bisher im Flächennutzungsplan nicht Zwecken dienende Einrichtungen; überplant (Anpassung an Bestandssituation; Vorschlag: Gemischte Baufläche (Anpassung an Bestehende Kapelle) Bestandssituation) Größe: ca. 0,02 ha Größe: ca. 0,04 ha
Wartmannsroth - 12 - Nr. 3/20 Abschließend erläutert Herr Öchsner noch kurz die Änderungen Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen und Anpassungen, die sich hinsichtlich des Landschaftsplans, einstimmig beschlossen u.a. aufgrund der Gewässerstrukturkartierung ergeben haben. Nachdem keine weiteren Fragen sind, lässt Zweiter Bürger- 4. Teilaufhebungs- bzw. Änderungsbeschluss zum meister Brönner über folgenden Beschluss abstimmen. Beschluss vom 14.11.2019 bezüglich des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans „Solarpark Völkersleier“; Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die vorgetragenen Ände- Erneute öffentliche Auslegung rungsvorschläge zur Kenntnis und befürwortet diese. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die Auf- Ergänzend zu den vorgetragenen Änderungsvorschlä- stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. gen sind noch folgende Änderungen in die Fortschrei- Nach frühzeitiger Beteiligung und Abwägung der eingegangenen bung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen: Stellungnahmen wurde das Verfahren fortgeführt. - Änderungspunkt 1: Herausnahme einer Privat- Mit Bekanntmachung vom 26.07.2019 wurde die Beteiligung fläche aus der Gemeinfläche der Öffentlichkeit vom 01.08.2019 bis 01.09.2019 durchgeführt. - Änderungspunkt 6: Regenüberlaufbecken ein- Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne planen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde - Änderungspunkt 7a: falsche Fläche dargestellt, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- Fläche westlich Steingasseangedacht nahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die - Änderungspunkt 10: Erweiterung der Fläche Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der nach Osten, um einen Anschluss an die Karl- Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Hereth-Straße zu ermöglichen Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vor- - Änderungspunkt 14: Die beiden südöstlich gele- her ortsüblich bekannt zu machen. genen Grundstücke solltennicht aufgehoben In der Zusammenschau war die öffentliche Auslegung einen werden, der nördliche Bereich der Gewerbeflä- Tag zu kurz. Deshalb wurde vom Landratsamt angeraten den che kannzurückgenommen werden Satzungsbeschluss wieder aufzuheben und die öffentliche Aus- - Änderungspunkt 15: Keine Ausweisung als legung erneut durchzuführen. gemischte Baufläche, sondernals Siedlungsflä- che im Außenbereich Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. - Änderungspunkt 19: Bestehende Bebauung soll 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.06.2019 unter Frist- in Mischgebiet integriertwerden, Restfläche als setzung bis zum 02.08.2019 und somit fristgerecht. Die einge- Lückenschluss zur Bebauung ausschließlich für gangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind mit landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke entsprechenden Abwägungsvorschlägen vom Gemeinderat - Änderungspunkt 31: Darstellung des geplanten beschlossen worden. Entwässerungsgrabens (gleiches gilt für Entwässe- Beschluss: Der Beschluss vom 14.11.2019 wird dahingehend rungsgraben entlang des Baugebietes Bornhecke) geändert, dass der Satzungsbeschluss hiermit Die Änderungsvorschläge 3, 11, 21, 25 und 38 sol- aufgehoben wird. Die Verwaltung wird beauftragt len nicht weiterverfolgt werden: die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen. Zu der so geänderten Planung sind die Begrün- Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen dung und der Umweltbericht zu erstellen. einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen 6. Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 4. Teilaufhebungs- bzw. Änderungsbeschluss zum Den Gemeinderatsmitgliedern wird der Haushalt anhand des Beschluss vom 14.11.2019 bezüglich der 2. Änderung Vorberichts und seinen Eckdaten erläutert. des Flächennutzungsplans; Die in der ersten Haushaltsberatung am 06.02.2020 vom Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung Gemeinderat festgelegten Änderungen wurden von der Käm- merei in den Entwurf des Haushaltsplans eingearbeitet. Außer- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die dem wurden noch weitere Anpassungen eingearbeitet, die sich Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer in der Zwischenzeit ergeben haben. Sonderbaufläche „Photovoltaik“ beschlossen. Nach frühzeitiger Dadurch konnte die ursprünglich mit 310.000 Euro geplante Beteiligung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Kreditaufnahme 2022 auf 175.000 Euro reduziert werden. wurde das Verfahren fortgeführt. Allerdings wurde auch die Kreisumlage von 800.000 Euro auf Mit Bekanntmachung vom 26.07.2019 wurde die Beteiligung 920.000 Euro nach oben korrigiert. der Öffentlichkeit vom 01.08.2019 bis 01.09.2019 durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne Auf Nachfrage erläutert Geschäftsleiter Daniel Görke, dass mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde die wesentlich höheren Personalkosten hauptsächlich auf die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- Bezüge des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeister zurückzu- nahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die führen sind, da man ab diesem Jahr nicht nur die Versorgungs- Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der bezüge des amtierenden Bürgermeisters, sondern auch die des Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezoge- ausscheidenden Bürgermeisters tragen müsse. Bei den Kosten ner Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche für den neuen Bürgermeister habe man ebenfalls einen deutlich vorher ortsüblich bekannt zu machen. höheren Ansatz gewählt, weil die Höhe der Versorgungsbezüge In der Zusammenschau war die öffentliche Auslegung einen von der Familiensituation abhängig sei und daher auch hier eine Tag zu kurz. Deshalb wurde vom Landratsamt angeraten den höhere Belastung für den Gemeindehaushalt möglich sei. Hinzu Satzungsbeschluss wieder aufzuheben und die öffentliche Aus- käme eine geplante tarifliche Erhöhung der Angestelltengehäl- legung erneut durchzuführen. ter um 1,06 %. Insgesamt lägen die Personalkosten mit knapp Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 20% der Ausgaben des Verwaltungshaushalts genau im Schnitt. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.06.2019 unter Frist- Die rückläufigen Einnahmen aus Verwaltung- und Betrieb sind setzung bis zum 02.08.2019 und somit fristgerecht. Die einge- auf die schlechten Holzpreise zurückzuführen. gangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind mit Aufgrund der Entwicklung des Finanzmarktes in den letzten entsprechenden Abwägungsvorschlägen vom Gemeinderat Jahren habe man sich entschlossen, die Rücklagen bis auf die beschlossen worden. gesetzliche Mindestrücklage aufzubrauchen, um weitere Nega- tivzinsen zu vermeiden. Trotzdem werde auch der Schuldenab- Beschluss: Der Beschluss vom 14.11.2019 wird dahingehend bau weiter betrieben. Diese habe man in den letzten 7 Jahren geändert, dass der Satzungsbeschluss hiermit um 63 %, auf nun rund 860.000 Euro, reduzieren können. Die aufgehoben wird. für 2022 geplante Kreditaufnahme sei lediglich eine Zwischenfi- Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche nanzierung, die 2023 mehr als getilgt würde. Auslegung erneut durchzuführen. Ansonsten gibt es keine weiteren Fragen.
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