Jura Fach chaft Würzburg - Erstsemesterinformation der - Ablauf des Studiums Informationen zu Begleit- und Schwerpunktstudium

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Erstsemesterinformation
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                 Jura
   Fach chaft       §
        Würzburg
                    Inhalt:
              Ablauf des Studiums
Informationen zu Begleit- und Schwerpunktstudium
               Leben in Würzburg
                 Wichtige Links
                Studiengebühren
               … und vieles mehr!
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Wintersemester 2008/2009

Editorial

Liebe Erstis,

die Fachschaft Jura heißt Euch herzlich an der Julius-Maximilians-Universität zum
Beginn Eures Studiums der Rechtswissenschaften willkommen!

Gerade zu Beginn des Studiums stellen sich immer sehr viele Fragen, deren
Antworten man sich meist erst mühselig erfragen oder aus verschiedenen
Informationsheftchen zusammensuchen muss.

Die Fachschaft Jura hat deshalb für Euch eine Broschüre erstellt, die Euch einige
dieser Fragen beantworten soll.

Wir hoffen, Euch mit dieser Broschüre einige Fragen beantworten zu können.

Über Anregungen für weitere Artikel von Eurer Seite würden wir uns natürlich
sehr freuen (fachschaft@jura.uni-wuerzburg.de)

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen der Broschüre und einen guten Start
ins Studium!

Jan Engel (Fachschaftssprecher)
Nadja Penzel (stellv. Fachschaftssprecherin)
Tamara Reichwein (Verantwortliche Erstibroschüre)

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Inhaltsverzeichnis

Editorial                                         1
Was mache ich wann im Studium!?                   3
Vorlesungen und Konserven – JA oder NEIN?         6
Begleitstudium Europarecht                        7
Das Schwerpunktbereichsstudium                    10
Die Zwischenprüfung                               15
Wichtige Institutionen                            17
Lehrbuch-Regeln                                   21
Der PC im Jurastudium                             22
Die Grundlagen des Klausurenschreibens            25
Modellprojekt „Effiziente Prüfungsvorbereitung“   26
Mit Erasmus in die weite Welt                     27
Die Studiengebühren                               30
Würzburger Hochschulsport                         32
Wie engagiere ich mich in der Uni?                33
Mein Würzburg                                     35
Essen und Trinken in Würzburg                     36
Wo kaufe ich was günstig ein?                     37
Nightlife in Würzburg                             39
Wichtige Links                                    49
Impressum                                         50

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Was mache ich wann im Studium!?

Meine ersten Wochen im Studium waren geprägt von Fragen wie:
      „Was muss ich wann machen!?“
      „Wann muss ich für was lernen!?“
      „Wann muss ich welchen Schein haben!?“
sowie von vielen unterschiedlichsten Tipps und Tricks der Kommilitonen und
schon fortgeschrittenen Studenten, sodass am Ende eigentlich nur die blanke
Panik blieb, alles schon gleich wissen und machen zu müssen. Rückblickend hat
sich natürlich - wie stets - erwiesen, dass die Angst unbegründet und eigentlich
auch alles machbar war. Trotzdem möchte ich Euch hier, ein paar kleine
Antworten und Infos zu bestimmten Fragen geben, die immer wieder auftauchen.
Als Grundlage gibt es, wie Ihr wisst, einen Studienplan, der auch im
Vorlesungsverzeichnis oder im Internet (www.jura.uni-wuerzburg.de/studium
unter „Studienplan“) einzusehen ist, dieser gibt einen Überblick, aber hilft doch
nicht über die stetigen Unsicherheiten hinweg, die sich durch Gespräche mit
Kommilitonen und anderen Studenten ergeben Hier also ein paar Antworten zu
typischen Planungsfragen:

   1. Rechtgeschichte und/oder Rechtsphilosophie?
      Es ist möglich entweder in Rechtsgeschichte oder –philosophie die
      Zwischenprüfung nach dem ersten Semester zu schreiben. Die meisten
      belegen deshalb nur eins der beiden Grundlagenfächer. Das ist durchaus
      logisch, da dadurch die Semesterstundenzahl geringer ist. Bei der
      Entscheidung welches der beiden Fächer „besser“ für einen ist, zählt
      meiner Meinung nach nicht, ob man für das eine mehr Bücher kaufen,
      mehr lesen oder mehr lernen muss als für das andere , sondern was einen
      mehr interessiert. Schaut also in beide Vorlesungen mal rein und überlegt,
      was euch eher anspricht. Dabei gilt die Devise: Was einem gefällt, macht
      man besser und kann man besser. Und, zwar ist es nur ein
      Grundlagenfach, aber auf dem Zwischenprüfungszeugnis erscheint die
      Note trotz allem. Und vielleicht interessiert euch ja auch beides und Ihr
      könnt später im Studium noch von dem gemachten Schein profitieren (zB
      bei der Zulassung zum Grundlagenseminar).

   2. Anfänger-Hausarbeit schon nach dem ersten Semester oder nach dem
      zweiten?
      Zwar steht im Studienplan die Hausarbeit für Anfänger als nach dem
      zweiten Semester zu schreiben, aber „erledigen“ das viele schon nach dem
      ersten Semester, da auch hier Sachverhalte gestellt werden. Dem spricht
      eigentlich nichts entgegen, sondern auch hier gilt, welche Themen
      interessieren mich, spricht mich der Sachverhalt an, habe ich Zeit in den
      Ferien trotz evtl. Praktika etc. und beherrsche ich das Thema schon gut

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      genug oder brauche ich Zeit zum Nachlernen. Setzt Euch dabei nicht unter
      Druck, auch nach dem zweiten Semester bleibt genug Zeit dafür.

   3. Erbrecht vielleicht schon im zweiten Semester?
      Einige der ganz strebsamen Studenten entscheiden sich dafür schon       im
      zweiten Semester Erbrecht zu hören und somit den Zulassungsschein       für
      die Große Übung im BGB schon in der Tasche zu haben. Theoretisch         ist
      das auch ohne weiteres möglich, erfordert jedoch mehr Engagement,       als
      wenn man bis zum vierten Semester abwartet.
      Erbrecht baut nicht direkt auf die vorhergegangenen Vorlesungen im BGB
      auf, aber nimmt z.B. Bezug zu Familienrecht, was planmäßig eigentlich im
      dritten Semester gehört wird und wird zudem erleichtert verstanden, wenn
      Sachenrecht auch schon hinter einem liegt.
      Grundsätzlich ist es jedem selbst überlassen, wie er sein Tempo bestimmt.
      V.a. wenn man nach dem 1. Semester schon alle Abschlussklausuren
      bestanden hat, könnte man sich überlegen, die Vorlesung vorzuziehen.
      Jedoch sollte man sich immer bewusst darüber sein, dass dafür eigentlich
      keine Notwendigkeit gibt, da man mit der Abschlussklausur in
      Familienrecht nach dem 3. Semester und mit der Abschlussklausur im
      Erbrecht nach dem 4. Semester auf jeden Fall 2 Möglichkeiten hat um den
      erforderlichen Schein für die Zulassung zur großen Übung im Bürgerlichen
      Recht zu erhalten.

   4. Was mach ich im zweiten Semester, wenn ich die Zulassungsklausuren im
      ersten schon bestanden habe?
      Mein Tipp an Euch: begeht nicht den oft begangenen Fehler und denkt:
      wenn ich kein Schein brauche, ist die Vorlesung nicht wichtig. Im Examen
      und auch in der Zwischenprüfung zählt nicht, was für Scheine Ihr
      „gesammelt“ habt, sondern was Ihr wisst. Schuldrecht, Strafrecht AT II
      und auch Grundrechte sind elementare Themen, die immer wieder
      auftauchen und für das Verständnis vorausgesetzt werden! Natürlich ist es
      möglich, durch Bücher das Wissen nachzulernen, doch ist gerade die Zeit
      im zweiten Semester für diese Themen vorgesehen und später werdet Ihr
      diese Zeit nicht mehr haben. Studiert also hier nicht, um einen Schein zu
      erwerben, sondern Wissen anzusammeln um später nur noch Rückgreifen
      bzw. Wiederholen zu müssen. Es wird Euer Studium sehr erleichtern.

   5. Wann muss ich anfangen meine Praktika zu absolvieren?
      Ein Praktikum sollte allgemein der Orientierung gelten, dabei soll es nicht
      darum gehen ein bestimmtes Soll zu erfüllen, um zum Staatsexamen
      zugelassen zu werden, sondern die Frage ist, was interessiert mich, was
      will ich später machen, wo möchte ich „reinschnuppern“! Stresst Euch in
      diesem Punkt auf keinen Fall. Im Laufe des Studiums werdet ihr
      feststellen, dass Euch einige Dinge mehr und andere weniger interessieren
      und dann, dass Ihr über die spannenden Dinge noch viel zu wenig wisst.
      Hier wäre es dann an der Zeit, eine Praktikumsstelle zu suchen und mal zu

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      gucken, wo es Möglichkeiten gibt. Entscheidet in diesem Punkt also nur
      nach Interesse und nach dem, was Euch wann als spannend erscheint.
      Natürlich müssen hierbei trotzdem bestimmte Kriterien eingehalten
      werden: das erste Praktikum kann frühestens nach dem Ende des 2.
      Semesters gemacht werden und alle Praktika sind in der vorlesungsfreien
      Zeit zu absolvieren. Eine sehr gute, prägnante Übersicht zu den formalen
      Anforderungen        findet     Ihr      unter:     http://www.jura.uni-
      wuerzburg.de/fileadmin/jura/studium/allgemein/Info_Praktikum_060206.p
      df sowie Informationen in § 25 JAPO.

Ich hoffe, hier konnte ich einige Eurer Fragen beantworten und Euch ein bisschen
Unsicherheit nehmen, denkt immer daran: auch andere haben dieses Studium
schon vor Euch geschafft! Genießt vor allem im ersten Semester noch ein
bisschen das neue Umfeld und die neuen Leute und versinkt nicht zu tief im
Arbeitsstress. Falls Ihr noch weitere Fragen zum Ablauf des Studiums habt: es
gibt eine allgemeine Studienberatung der Fakultät Jura sowie natürlich die
Fachschaft Jura, die in ihren Sprechzeiten immer für Euch da ist (siehe hierzu
den gesonderten Artikel). Scheut Euch nicht, diese Angebote auch in Anspruch zu
nehmen, denn dafür sind sie da!
                                                               Klara Klaushenke

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Vorlesungen und Konserven – JA oder NEIN?

Wenn man sich den Stundenplan selbst mit im Internet verfügbaren
Vorlesungsverzeichnis zusammengestellt hat, wird sich so mancher die geringere
Stundenanzahl aus der Schulzeit herbeisehnen. Im Gegensatz zur Schule gibt es
in der Universität als Jurastudent zu meist keine Anwesenheitspflicht. Da kommt
auch schnell mal die Frage auf: Soll ich überhaupt universitäre Veranstaltungen
besuchen?
Dies ist pauschal nur schwer zu beantworten. Grundsätzlich kann man im
Grundstudium zwischen zwei verschiedenen Lehrveranstaltungen unterscheiden,
den Vorlesungen und Konversatorien:
Bei den Vorlesungen handelt es sich um Vorträge (heute wird wohl zu meist im
Gegensatz zu dem was das Wort Vorlesung erahnen lässt nicht mehr
VORGELESEN), die meistens von Professoren oder Privatdozenten gehalten
werden. Die Vorlesungen sollen den Studierenden den zu beherrschenden Stoff
in der Theorie näher bringen.
Die Konversatorien (oft lieb genannt: „Konserven“) hingegen sollen den
Studierenden die Klausurtechnik vermitteln, die im Jurastudium für die Noten
entscheidend sind. In den Konserven wird häufig der wichtige Stoff noch einmal
mündlich aufgearbeitet und durch hilfreiche Übersichten ergänzt.
Nun zurück zur eigentlichen Frage – zu den Veranstaltungen hingehen oder
nicht?
Die Devise heißt: selbst entscheiden!
Am besten ist es dem Dozenten in der Vorlesungen eine Chance zu geben, d.h.
sich die ersten Wochen reinzusetzen und schauen, wieviel das Zuhören bringt.
Sicherlich muss man dabei berücksichtigen, dass es auch viele nicht-auditive
Lerntypen unter den Studierenden gibt. Jedoch ist es durchaus hilfreich, wenn
man bestimmte Begriffe schon einmal in der Vorlesung gehört hat, um dann ein
bestimmtes Gebiet sich leichter einzuprägen.
Bei den Konserven hingegen ist es jedem zu raten, diese zu besuchen. Man sollte
jedoch bei unpassendem Konservenleiter, die Konserve wechseln. Sehr wichtig
ist es, die angebotenen Klausuren in den Konserven mitzuschreiben, denn man
benötigt nun mal die Übung, um in der Abschlussklausur erfolgreich zu sein.
Alles in allem kann man sagen, dass es jedem selbst überlassen bleibt, ob er nun
universitäre Veranstaltungen besucht oder nicht. Jeder soll selbst entscheiden –
das ist nun mal Kennzeichen des Studierens an der Universität. Es gibt durchaus
einige Studierende, die auch ohne Vorlesungen auskommen und gute Klausuren
schreiben; ob, ihr dazu gehört – probiert es aus!
                                                                  Patrick Leimig

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Begleitstudium Europarecht

Das Begleitstudium zum Europäischen Recht ist eine Besonderheit der
Würzburger Juristischen Ausbildung, jedoch ist es nicht nur deshalb interessant
und empfehlenswert.
Dieser Artikel soll euch in einem kurzen Überblick zunächst das Ziel, sowie die
Durchführung und den Vorteil des Begleitstudiums näher bringen.

• Was hat das Begleitstudium zum Ziel?
Ziel des Studiums ist eine vertiefte Beschäftigung mit dem Europäischen Recht.
Es liegt euch ein breites Spektrum an interessanten und weit reichenden
Vorlesungen und Seminaren zum Europäischen Recht vor, wodurch jeder
Interessenbereich abgedeckt wird. Um euch ein paar Beispiele zu nennen:
Europäisches     Markenrecht,      Europäisches    Arbeitsrecht,  Europäischer
Grundrechtsschutz, Rechtsvergleichung… In den „Grundzügen des Europäischen
Rechts“ wird euch ein umfassender Überblick über die das Europarecht
betreffenden Regelungen, die Organe der EG und weitere Rechtsfragen bezüglich
des Gemeinschaftsrechts und dessen Einfluss auf das nationale Recht gegeben.
Euch wird ermöglicht einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erlangen.
Hat man also das Begleitstudium erfolgreich absolviert, erhält man ein Zeugnis,
welches dann die einzelnen eingebrachten Lehrveranstaltungen aufführt. Dieses
Zeugnis berechtigt dann zur Führung der Bezeichnung „Europajurist/in (Univ.
Würzburg)“.

• Durchführung
Das Begleitstudium führt ihr parallel zu eurem Hauptfachstudium durch. Die
Lehrveranstaltungen des Begleitstudiums können ab dem ersten Semester bis
zur Beendigung des Hauptstudiums besucht werden.

Zunächst: Was ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am
Begleitstudium?
Grundsätzlich    erforderlich  sind   Leistungsnachweise  (also:  bestandene
Abschlussklausuren) aus Lehrveranstaltungen zum Europäischen Recht. Ein Teil
dieser Lehrveranstaltungen können schon ab dem ersten Semester besucht
werden (nämlich Rechts- und Staatsphilosophie, sowie Rechtsgeschichte).
Welche Lehrveranstaltungen zum Begleitstudium zählen, findet ihr in eurem
Vorlesungsverzeichnis     (gekennzeichnet   durch  das   Kürzel  „ER“).  Das
Studienprogramm wird aber auch jeweils zu Beginn des Semesters bekannt
gegeben. Dort findet ihr auf einen Blick alle passenden Vorlesungen zum
Europarecht, die für das jeweilige Semester angeboten werden, sowie der Name
des Dozenten der diese Vorlesung hält, der Raum und die Uhrzeit in der sie
stattfindet und die Semesterwochestundenzahl.

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Insgesamt müsst ihr so bis zum Ende eures Begleitstudiums (Regelstudienzeit
acht Semester) einen Umfang von 21 Semesterwochenstunden (SWS)
nachweisen können. D.h. ihr müsst so viele Vorlesungen besuchen (und
Klausuren bestehen), dass ihr 21 SWS zusammen bekommt. (Die SWS der
jeweiligen Vorlesung bzw. des Seminars findet ihr im Vorlesungsverzeichnis oder
im Studienprogramm).

Ein Beispiel, sowie gleichzeitig eine Empfehlung:
In den ersten beiden Semestern empfiehlt es sich die Vorlesungen Rechts- und
Staatsphilosophie, sowie Rechtsgeschichte zu besuchen. Besteht ihr die
Abschlussklausur (4 Punkte oder mehr) in Rechts- und Staatsphilosophie, habt
ihr schon 2 SWS. Besteht ihr dazu die Klausur in Rechtsgeschichte habt ihr schon
4 SWS (weil beide Vorlesungen 2 SWS einbringen), usw.
So müsst ihr 21 SWS zusammenbekommen.

Wichtig: Erreicht ihr bei allen zum Europäischen Recht geschrieben Klausuren
einen Schnitt der Note „befriedigend“ (7 Punkte oder mehr), reichen euch schon
19 SWS aus, um das Begleitstudium erfolgreich abgeschlossen zu haben. Also,
strengt euch an!

Wichtig: Zu den Abschlussklausuren der jeweiligen Europarechtsvorlesungen sind
Anmeldungen erforderlich! Diese Anmeldungen erfolgen entweder in der
betreffenden Vorlesung selbst, oder am Sekretariat des jeweiligen
Lehrstuhlinhabers, der die Vorlesung hält.

• Erfolgreich teilgenommen?
Wurden nun die 21 SWS (bzw. 19 SWS) erreicht, ist schon eine Voraussetzung
zur erfolgreichen Teilnahme erfüllt. Die zweite Voraussetzung ist der erfolgreiche
Abschluss des Hauptstudiums, also das Bestehen der Ersten Juristischen
Staatsprüfung. Ist auch dies erfüllt, könnt ihr euch von nun an Europajurist/in
nennen.

• Wie könnt ihr teilnehmen?
Um am Begleitstudium teilnehmen zu können, müsst ihr zunächst im
Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg eingeschrieben
sein. Sodann könnt ihr euch (gesondert) für das Begleitstudium Europäisches
Recht einschreiben. Diese Einschreibung erfolgt in der Zentralverwaltung
(Sanderring 2, Zimmer 111 oder 112), dort, wo ihr euch auch schon für euer
Hauptstudium eingeschrieben habt. Die Einschreibung könnt ihr immer bis zum
Ende des ersten Vorlesungsmonats vornehmen (ist Vorlesungsbeginn also der
15.10, ist eine Anmeldung bis zum 15.11 möglich).

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• Vorteil
Bei erfolgreichem Bestehen des Begleitstudiums verschiebt sich der Freiversuch
(gem.
§ 37 JAPO) um ein Semester, so dass dieser auch nach dem neunten Semester
abgelegt werden kann. Informationen zum Freischuss findet ihr auf der Seite des
Landesjustizprüfungsamt Bayern:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ljpa/broschueren
_merkblaetter_ejs_ejp/freiversuch.pdf

• Weitere Hinweise
Weitergehende Informationen zum Begleitstudium findet ihr zum einen im
Studienführer         (zu       finden         unter      http://www.jura.uni-
wuerzburg.de/fileadmin/02000200/Studienfuehrer.pdf), sowie auf der Homepage
der            Juristischen            Fakultät          (http://www.jura.uni-
wuerzburg.de/studium/begleitstudium/) wo ihr auch Informationen zur
Studienberatung und Studienleitung, sowie zu den einzelnen Lehrkörpern findet.
Außerdem     findet    zu   Beginn      des    Wintersemesters    noch    eine
Informationsveranstaltung dazu statt (der Termin wird noch bekannt gegeben).

• Fazit
Ob ihr euch für das Begleitstudium einschreibt oder nicht, bleibt im Grunde euch
selbst überlassen. Zu sagen ist nur, dass ihr durch die Einschreibung keine
Nachteile erlangt, falls ihr das Begleitstudium nun doch nicht erfolgreich
abschließt, also eure SWS nicht zusammenbekommt. Ihr könnt euch auch jeder
Zeit wieder exmatrikulieren. Jedoch ist es ein Versuch auf jeden Fall wert.
                                                                       Ana Iorio

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Das Schwerpunktbereichsstudium

Der Gegenstand des Schwerpunktbereichs stellt ein vom Studierenden gewählter
Schwerpunkt dar. Der Beginn des Schwerpunktbereichs wird ab dem 4. Semester
empfohlen (siehe § 6 Abs. 5 S. 3 Studienordnung).

An der Universität Würzburg werden 7 Schwerpunktbereiche angeboten (siehe §
5 Abs. 2 Studienordnung):

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
Römisches Recht in der europäischen Rechtsentwicklung
Kirchenrecht in der europäischen Rechtsentwicklung
Rechtssoziologie
Rechtstheorie und juristische Methodenlehre
Staatsstrukturen und Staatsideen
Vertiefungsveranstaltung Rechtsgeschichte
Vertiefungsveranstaltung Rechtsphilosophie
Seminar

Schwerpunktbereich 2: Wirtschaft und Steuern
Vertiefungsveranstaltung Handels-, Wertpapier- und Personengesellschaftsrecht
Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht
Europäisches Gesellschaftsrecht
Recht des unlauteren Wettbewerbs mit europäischen Bezügen
Deutsches und europäisches Markenrecht
Urheberrecht und Grundzüge des gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen
Bezügen
Steuerrecht I (Abgabenordnung)
Steuerrecht II/1 (Einkommensteuerrecht)
Steuerrecht II/2 (Bilanzsteuerrecht)
Steuerrecht III (Umsatzsteuerrecht) (n.o.)
Konversatorium zum Steuerrecht (n.o.)
Seminar

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Schwerpunktbereich 3: Europäischer und Internationaler Rechts-
und Wirtschaftsverkehr
Europäisches und deutsches Internationales Privatrecht
Europäisches und deutsches Internationales Zivilverfahrensrecht
Rechtsvergleichung
Europäisches Privatrecht
Binnenmarktrecht (I und II)
Europäisches Kartellrecht
Internationales Handels- und Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Seminar

Schwerpunktbereich 4: Arbeit und Soziales
Vertiefungsveranstaltung Individualarbeitsrecht
Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Betriebsverfassungsrecht
Recht der Unternehmensmitbestimmung
Europäisches Arbeitsrecht I
Europäisches Arbeitsrecht II
Arbeitsgerichtliches Verfahren
Allgemeine Lehren des Sozialrechts
Soziale Sicherungssysteme
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren Rechtsschutz im Sozialrecht
Europäisches Sozialrecht
Seminar

Schwerpunktbereich 5: Kriminalwissenschaften
Sanktionenrecht
Delikte gegen die Allgemeinheit
Wirtschaftsstrafrecht
Medien- und Computerstrafrecht
Medizinstrafrecht
Europäisches Strafrecht und Strafrechtsvergleichung
Vertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht
Jugendstrafrecht
Strafvollzugsrecht

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Kriminologie
Seminar

Schwerpunktbereich 6: Politik, Regierung, Verwaltung
Vertiefungsveranstaltung Verfahrens- und Prozessrecht
Vertiefungsveranstaltung Besonderes Verwaltungsrecht
Vertiefungsveranstaltung Staatsrecht
Staatsstrukturen und Staatsideen
Staats- und Verwaltungswissenschaften
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Umweltrecht
Seminar

Schwerpunktbereich         7:    Europäisches      öffentliches     Recht      und
Völkerrecht
Europäisches Verfassungsrecht
Europäischer Grundrechtsschutz
Europäisches Besonderes Verwaltungsrecht
Europäische Gerichtsbarkeit
Universelles Völkerrecht
Internationale Organisationen einschließlich Internationaler Gerichtsbarkeit
Internationales Vertragsrecht
Wirtschaftsvölkerrecht und WTO (mit europäischen Bezügen)
Seminar

Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich über die Mittel- und
Wiederholungs-     bzw.    Vertiefungsphase.    Durch    das     Studium      im
Schwerpunktbereich erfolgt eine Vertiefung und Ergänzung der Pflichtfächer, eine
Spezialisierung auf den gewählten Gebieten sowie ein Erwerb von
Leistungsnachweisen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (vgl. § 6
Abs. 5 S. 1 Studienordnung).
Die jeweiligen Vorlesungen finden im 4-Semester-Rhythmus statt, d.h. jede
Vorlesung wird innerhalb von vier Semestern mindestens einmal angeboten.

Die Anmeldung zur Studienarbeit stellt die Entscheidung für den jeweiligen
Schwerpunktbereich dar; eine gesonderte Anmeldung ist somit nicht erforderlich.

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Erstsemesterinformation
Wintersemester 2008/2009

In    dem      gewählten      Schwerpunktbereich     sind mindestens   16
Semesterwochenstunden Pflichtveranstaltungen sowie unter Einschluss von
Ergänzungsveranstaltungen höchstens 24 Semesterwochenstunden zu erbringen
(§§ 6 Abs. 5 S. 2, 9 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Studienordnung).

Die Juristische Universitätsprüfung
Die Juristische Universitätsprüfung fließt zu 30 % in die Note der Ersten
Juristischen Prüfung ein (§ 17 Abs. 1 S. 2 JAPO). Sie unterteilt sich in eine
studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (Studienarbeit) sowie in eine
studienabschließende mündliche Prüfung, deren Bewertung jeweils 15 % der
Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ausmacht.

Für die Anfertigung der Studienarbeit wird das Bestehen der Zwischenprüfung
sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar (§ 29 Studienordnung)
vorausgesetzt. Die Bearbeitungszeit für die Studienarbeit beträgt 6 Wochen und
wird im Rahmen eines Seminars des gewählten Schwerpunktbereichs angefertigt
(siehe §§ 46 Abs. 1 Nr. 1, §§ 51, 52 Studienordnung).
Die studienabschließende mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich ist im
unmittelbaren Anschluss an die mündliche Prüfung der Ersten Juristischen
Staatsprüfung abzulegen. Sie wird von zwei Prüfern zu jeweils gleichen Teilen
abgenommen (siehe §§ 54 f. Studienordnung).
Sonstige Leistungsnachweise in den darüber hinaus zu besuchenden
Lehrveranstaltungen des jeweiligen Schwerpunktbereichs sind nach der
Studienordnung nicht erforderlich.

Fraglich ist, ob auch in Zukunft die Anfertigung einer Studienarbeit als Teil der
Juristischen Universitätsprüfung erhalten bleibt. Momentan wird über die
Abschaffung derselben und die Alternative möglicher Klausuren im Rahmen des
Schwerpunktbereichs diskutiert. Eine Entscheidung bleibt jedoch noch
abzuwarten.

Verhältnis der Schwerpunktbereiche zum Begleitstudium
Hierbei ist zunächst zu beachten, dass Probleme bei einer „Doppelverwertung“
einer    Lehrveranstaltung   für    den   Schwerpunktbereich     sowie   den
Begleitstudiengang    grundsätzlich   nur   bei   der     Wahrnehmung    der
Freischussverlängerung auf das neunte Semester auftreten.

Eine Verlängerung des Freischusses kann nach § 37 Abs. 4 JAPO nur gewährt
werden, wenn von dem Studenten in der Zusatzausbildung eine über das
Pflichtprogramm für alle Studenten hinausgehende Studienleistung im Umfang
von wenigstens 16 Semesterwochenstunden erbracht wurde. Demnach ist die
„Doppelverwertung“ hinsichtlich der Freischussverlängerung grundsätzlich
verboten. Dies gilt bei allen Schwerpunktbereichen. Bei der Beantragung der

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Erstsemesterinformation
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Freischussbescheinigung ist der Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes zur
Studienarbeit vorzulegen, aus dem sich der gewählte Schwerpunkt ergibt.

Für den erfolgreichen Abschluss des Begleitstudiums werden jedoch 19 (bei
einem Durchschnitt der Leistungen mit der Note „befriedigend“) bzw. 21
Semesterwochenstunden vorausgesetzt. Daher ist eine Überschneidung von
Schwerpunktbereich und Begleitstudium im Umfang von 3 bzw. 5
Semesterwochenstunden möglich.
                                                           Carolin Goppel

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Wintersemester 2008/2009

Die Zwischenprüfung

„ZWISCHENPRÜFUNG“ – das wird wohl das erste äußerst ungeliebte Wort und
gleichzeitig auch die erste größere Hürde Eures Jurastudiums werden. Schon ab
dem 1. Semester werdet Ihr kontinuierlich damit – v.a. mit den angeblich so
hohen Durchfallquoten – konfrontiert sein. Dass auch die Zwischenprüfung gar
nicht so schlimm ist, wie man vorher immer befürchtet, werdet Ihr spätestens
dann merken, wenn Ihr sie selbst hinter Euch gebracht habt. Bis dahin soll Euch
der Artikel erst einmal erklären welche Voraussetzungen an die Zulassung zur
Zwischenprüfung geknüpft sind und was Euch dann in der Zwischenprüfung
selbst erwartet.

1. Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Zwischenprüfung
Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Zwischenprüfung sind:

Jeweils eine bestandene Abschlussklausur im
   •   Grundkurs Bürgerliches Recht I oder IIa
   •   Grundkurs Öffentliches Recht I oder II
   •   Grundkurs Strafrecht I oder II

Was bedeutet das nun für Euch genau? Ihr werdet im 1. Semester von allen drei
Grundlagenfächern Teil I besuchen. Am Ende des Semesters wird in jeder
Vorlesung eine Abschlussklausur angeboten. Besteht Ihr direkt im 1. Semester
alle drei Klausuren, so habt Ihr damit schon alle nötigen Leistungsnachweise für
die Zulassung. Besteht Ihr eine oder mehrere Klausuren nicht, so habt Ihr die
Möglichkeit in dem noch benötigten Fach die Abschlussklausur nach dem 2.
Semester mitzuschreiben, wo Ihr dann Teil II dieser Grundlagenfächer hören
werdet.
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert nach dem 1. Semester alle drei Klausuren
mitzuschreiben, um nicht einfach eine Möglichkeit des Scheinerwerbs ungenutzt
zu lassen und um Übung im Klausuren schreiben zu bekommen.
Habt Ihr alle erforderlichen Scheine beisammen, wartet dann nach dem 3.
Semester die Zwischenprüfung auf Euch.

2. Die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erfolgt nach dem 3. Semester und stellt das Ende der
Grundphase des Studiums dar.

Sie besteht aus folgenden Teilprüfungen:
   •   Teilprüfung Bürgerliches Recht
   •   Teilprüfung Öffentliches Recht
   •   Teilprüfung Strafrecht

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    • Teilprüfung Grundlagenfach (Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie)
Mit Ausnahme der Klausur zum Grundlagenfach, werdet Ihr die restlichen drei
Teilprüfungen zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. Semester
schreiben.
Dazu lässt sich sagen, dass diese Klausuren den Abschlussklausuren, die Ihr
dann schon aus dem 1. und 2. Semester kennt, sehr ähnlich sind. Es handelt sich
ebenfalls jeweils um eine Klausur, die den Stoff des 3. Semesters in dem
jeweiligen Fach zum Inhalt hat. Dies ist im Bürgerlichen Recht Sachenrecht, im
Öffentlichen Recht Verwaltungsrecht und bei Strafrecht der besondere Teil I.
Was das Grundlagenfach betrifft, so könnt Ihr hier die Teilprüfung schon im 1.
oder 2. Semester ablegen. Es handelt sich damit um eine vorgezogene Prüfung
und diese Klausur schon vorher zu schreiben ist auf jeden Fall empfehlenswert.
Denn wenn man hier durchfällt, hat man die Zeit sie noch einmal zu wiederholen,
ohne dass man in Verzug gerät. Ihr könnt Euch bei dieser Teilprüfung aussuchen,
ob Ihr sie lieber in Rechtsgeschichte oder in Rechtsphilosophie schreiben
möchtet. Entscheidet Euch einfach für das Fach, welches Euch mehr liegt oder
mehr interessiert.

3. Durchgefallen – und nun?
Durch eine oder mehrere Klausuren der Zwischenprüfung durchzufallen ist noch
lange kein Beinbruch. Es besteht dann die Möglichkeit die nicht bestandenen
Klausuren nach dem 4. Semester – und zwar über den gleichen Prüfungsstoff –
noch einmal zu schreiben. Dies ist auch möglich, wenn Ihr durch alle 3
Grundlagenfächer (also Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht)
durchgefallen seid. Habt Ihr jedoch nach dem 4. Semester die Klausuren dann
erneut geschrieben, so dürft Ihr danach maximal noch eine unbestandene
Klausur haben, die Ihr dann nach dem 5. Semester erneut schreiben könnt. D.h.
fallt Ihr beim 1. Versuch durch alle 3 Klausuren und beim Wiederholen erneut
durch 2 Klausuren, so war es das mit Eurem Jurastudium an der Universität
Würzburg gewesen. Jedoch zur Beruhigung: darüber braucht sich wohl niemand
wirklich Gedanken zu machen, da man spätestens beim 2. Versuch i.d.R. die
Klausuren besteht.

4. Fazit
Die Zwischenprüfung ist durchaus machbar und keine Sache vor der man
übermäßige Panik haben müsste. V.a. solltet Ihr Euch nicht von den angeblich so
abenteuerlich hohen Durchfallquoten verunsichern lassen. Die Durchfallquote ist
normalerweise bei weitem nicht so hoch, wie die Zahlen, die im Vorfeld unter den
Studenten kursieren.
Wenn Ihr schon während des Semesters in den Vorlesungen mitarbeitet und
Euch dann vor den Klausuren noch gut vorbereitet, dann klappt es ganz sicher
auch mit der Zwischenprüfung und Ihr müsst Euch nicht vor bösen
Überraschungen fürchten!
                                                              Tamara Reichwein

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Wintersemester 2008/2009

Wichtige Institutionen

Das Prüfungsamt
Das Prüfungsamt beschäftigt sich im Bereich der Rechtswissenschaften
hauptsächlich mit Fragen die, die Zwischenprüfung betreffen. Es ist zuständig für
die Durchführung der Zwischenprüfung nach der Zwischenprüfungsordnung. Für
die Organisation, Anmeldung, Durchführung oder das Ausstellen von Scheinen
für erforderliche sog. Abschlussklausuren, Hausarbeiten oder sonstige
Leistungsnachweise ist das Prüfungsamt nicht zuständig. Bei Fragen außerhalb
der Zwischenprüfung sollte man sich an die Lehrstühle wenden. Zu beachten ist,
dass die Zwischenprüfung eine Prüfungsanmeldung voraussetzt. Dies gilt auch
für Teil- und Wiederholungsprüfungen zur Zwischenprüfung. (Anmeldeschluss ist
der 10. Januar bzw. der 10. Juni).
Darüber hinaus ist das Prüfungsamt auch für die Juristische Universitätsprüfung
zuständig.
Das Prüfungsamt befindet sich im Gebäude der neuen Universität, Sanderring 2.
Für den Bereich der Rechtswissenschaften ist Frau Moldan (Zimmer 105) die
Ansprechpartnerin. Die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes sind Montag bis
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 16.00
Uhr. Für weitere ausführliche Informationen empfiehlt sich die Homepage des
Prüfungsamtes                                                      (www.uni-
wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/).
Weiterhin stehen noch die üblichen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0931 / 31 – 2011
Telefax: 0931 / 31 - 2102 (Bitte Studiengang angeben!)
E-mail: pruefungsamt.sg3@zv.uni-wuerzburg.de

Das Akademische Auslandsamt

Das Auslandsamt ist       zuständig   für   die   internationalen   Beziehungen   der
Universität Würzburg.
Dort finden sich Informationen für ausländische Studienbewerber und
Studierende, die ein Studium an der Universität Würzburg beginnen möchten
oder bereits eingeschrieben sind sowie Studierende, die einen Studienaufenthalt
im Ausland durchführen möchten.
Ausländische Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber können sowohl die
Zulassung für ein Vollzeitstudium als auch die Zulassung für einen auf bis zu zwei
Semestern befristete Studienaufenthalt im Rahmen eines Austauschprogramms
beantragen. Das akademische Auslandsamt informiert über Wohnen und Leben
in Würzburg, Wissenswertes über das studentische und kulturelle Leben in
Würzburg sowie        Wohnmöglichkeiten,        Internetzugang,      studentische

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Wintersemester 2008/2009

Organisationen, kulturelle Einrichtungen oder die Möglichkeiten Deutsch zu
lernen.
Für Studierende der Universität Würzburg, die einen Auslandsaufenthalt planen,
im Sinne eines Auslandsstudiums, eines Auslandspraktikums oder die Teilnahme
am Erasmusprogramm, ist das akademische Auslandsamt eine wichtige
Anlaufstelle.   Es     werden     Informationen    zur    Vorbereitung     des
Auslandsaufenthaltes, den verschiedenen Austauschprogrammen, Finanzierungs-
und Förderungsmöglichkeiten des Auslandsaufenthalts, und viele weitere
wichtige Hinweise zur Verfügung gestellt.
Das akademische Auslandsamt befindet sich in der Ottostraße 16 (Das Gebäude
neben der Neuen Universität, mit dem Turm) im Dachgeschoss. Es ist Montag bis
Freitag von 8.00-12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00-16.00 Uhr
geöffnet.
Kontaktmöglichkeiten:
Homepage:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/international/startseite/
Telefon: 0049 931/31 2805
E-mail: international@uni-wuerzburg.de

Das Studentenwerk Würzburg
Am Studentenhaus | 97072 Würzburg
Tel (0931) 8005-0 | Fax (0931) 8005-214
www.studentenwerk-wuerzburg.de, e-Mail: info@studentenwerk-wuerzburg.de

In einer der Mensen oder Cafeterien war sicher schon fast jeder Student. Das
leibliche Wohl ist aber nicht das einzige, um das sich die Mitarbeiter des
Studentenwerks kümmern.
So betreibt das Studentenwerk z. B auch einige Wohnheime. Wenn ihr einen
Wohnheimplatz haben wollt, solltet ihr euch frühzeitig darum bewerben, da die
Plätze sehr begehrt sind. Die durchschnittlichen Wartezeiten belaufen sich meist
auf ein bis zwei Semester. Die Bewerbungsformulare sind in Zimmer 137 oder im
Internet erhältlich.
In dem ein oder anderen Wohnheim gibt es sogar Kinderkrippen, in denen
studentische Eltern ihre Kleinen in geschulte Hände geben können.
Wenn ihr aber ein privates Zimmer oder eine WG bevorzugt, könnt ihr euch an
die Privatzimmervermittlung (Zi 115) wenden.
Wichtig ist natürlich auch die Bafög-Abteilung. Beratung und die erforderlichen
Anträge bekommt ihr in den Sprechzeiten von 9.00 - 13.00 Uhr (Di+Do nur
Zimmer 117).

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Wer Lernprobleme, Prüfungsangst oder Probleme in anderen Lebensbereichen
(Familie, Partnerschaft) hat, der findet in Zimmer 220 die Psychotherapeutische
Beratungsstelle. Und zwar Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr.

Studienberatung

Bei Fragen bezüglich des Jura-Studiums hilft euch die Juristische
Studienberatung weiter. Solltet ihr jedoch überlegen das Studienfach zu
wechseln oder andere allgemeine Fragen haben, so wendet ihr euch am besten
an die Zentrale Studienberatung.

Juristische Studienberatung
Alte Universität, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg
Allgemeine Juristische Studienberatung
Aylin Braun (Wiss. Mitarb.)
Sprechstunde: Montag und Mittwoch 10-12 Uhr (Südflügel, Studiendekanat)
Tel.: (0931) 31-2458
E-mail: studienberatung@jura.uni-wuerzburg.de

Studienberatung Schwerpunktstudium und Universitätsprüfung
Dr. Volker Stiebig (Wiss. Mitarb.)
Sprechstunde: Dienstag und Mittwoch 10-12 Uhr (Zi. 4, Dekanat)
Tel.: (0931) 31-2235
E-Mail: vstiebig@jura.uni-wuerzburg.de

Studienberatung Auslandsstudium / ERASMUS-Programm
Birgit Rademacher, Lehrstuhl Prof. Weitzel
Sprechstunde: Dienstags und donnerstags 8-12 Uhr (Domerschulstr. 16, Zi. 26)
Tel.: (0931) 31-2322
Fax.: (0931) 31-2618
E-mail: erasmus@jura.uni-wuerzburg.de
Homepage: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/erasmus/

Studienberatung Begleitstudium Europäisches Recht
Markus Heuschmann, Wiss. Mitarb. am Lehrstuhl Prof. Remien
Sprechstunde: Donnerstag 13-16 Uhr sowie nach Vereinbarung (Domerschulstr.
16, Zi. 116)
Tel.: (0931) 31-2502
E-mail: mheuschmann@jura.uni-wuerzburg.de
Homepage: www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/begleitstudium

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Studienberatung Aufbaustudiengang Europäisches Recht
Thomas Streit Wiss. Mitarb. am Lehrstuhl Prof. Pache
Sprechstunde: Mittwoch 14-16 Uhr, (Domerschulstr. 16, Zi. 219)
Tel.: (0931) 31-2334
E-mail: thomas.streit@jura.uni-wuerzburg.de
Homepage: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/aufbaustudiengang

Studienberatung Aufbaustudiengang zum deutschen Recht
Dr. Karin Linhart (Akad. Rin.)
Sprechstunde: nach der Veranstaltung
Tel.: (0931) 31-2389
E-mail: klinhart@jura.uni-wuerzburg.de
Homepage: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/magister_legum_llm

Zentrale Studienberatung
Besucheranschrift: Ottostraße 16,
Tel.: 0931-31-2914, Fax: 0931/ 31 2603
E-Mail: studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Zu Beginn und während des Studiums ist die Zentrale Studienberatung die
Anlaufstelle, wenn es darum geht, Fachwechsel, Doppel-, Promotions- oder
Zweitstudium zu planen und zu organisieren. Ihr könnt jederzeit (d.h. auch in
den Semesterferien) ohne Anmeldung in die offenen Sprechstunde kommen,
anrufen oder Fragen per Email senden .
Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich
Mittwoch von 14.00-16.00 Uhr. Weitere Termine können im Einzelfall vereinbart
werden. Beachtet bitte die Hinweise auf der Homepage bezüglich           evtl.
Sprechzeiten-Änderungen unter "Aktuelles".
Sekretariat und Anmeldung (Zimmer 402): Brigitte Wenz, Tel. 0931/31 2914
Studienberater: Hendrik Beierstettel, Andreas Götz, Annette Pilz, Henning
Schröder

Studentenkanzlei (Studentensekretariat)
Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8-12 u. Mi 14-16 Uhr
Zimmer: 107, 108, 111, 112, 113
www.zv.uni-wuerzburg.de/studentenkanzlei
e-mail: studentenkanzlei@zv.uni-wuerzburg.de

Die Studentenkanzlei ist für Verwaltungsaufgaben zuständig, die mit der
Aufnahme und der Durchführung des Studiums im Zusammenhang stehen. Ihr

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könnt aber auch bei anderen Problemen dorthin gehen. Wenn ihr z. B. vergessen
habt, euch zurückzumelden, solltet ihr so schnell wie möglich zur
Studentenkanzlei gehen. Auch wenn ihr euer Passwort für die Muck-Karte
vergessen habt, kann euch dort weitergeholfen werden. Und können euch die
Mitarbeiterinnen mal nicht helfen, so schicken sie euch zumindest zu der
richtigen Stelle.
Befreiung vom Studienbeitrag : Zi 111, Tel. 0931/31-2532, 2652.
Studienbeitragsdarlehen: Zi 111, Tel. 0931/31-2652.
Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel,
Doppelstudium, Studienplatztausch: Zi 112, Tel. 0931/31-2245, -2535.
Exmatrikulation, Gasthörer: Zi 113, Tel. 0931/31-2225.
Bayer. Begabten- u. Graduiertenförderung, Stipendien für Frauen: Zi 107, Tel.
0931/31-2270.

                                                                Christine Breuninger

Lehrbuch-Regeln

1.    Kaufe nicht jedes Buch was dir empfohlen wird!
2.    Schau dir selbst die Bücher an!
3.    Entscheide dann welches das richtige Buch für DICH zum lernen ist!
4.    Geh in die Bibliothek und lese dort einiges nach!
5.    Leihe dir Bücher in der Alten Universität aus!
6.    Pro Fach reicht ein Lehrbuch aus!
7.    Fallsammlungen und Kommentare in der Bibliothek nachschlagen!
8.    Du kannst dich auch bei der Fachschaft über Erfahrungen mit diversen
      Lehrbüchern informieren!
9.    Kaufe das was für DICH am sinnvollsten erscheint!

                                                                           Nadja Penzel

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Der PC im Jurastudium

Der PC ist aus dem Jurastudium nicht mehr wegzudenken. Zumindest mit den
Basisfunktionen muss jeder Student vertraut sein. Dies soll eine knappe
Zusammenfassung sein, woran man beim Studienbeginn denken sollte.
Hardware
Zwar ist es dank der hervorragenden CIP-Pool1-Ausstattung nicht zwingend
erforderlich einen eigenen PC zu besitzen, dennoch sind die Vorteile nicht von der
Hand zu weisen. Nicht nur ist man somit unabhängig von den Öffnungszeiten der
Bibliotheken bzw. CIP-Pools, auch die Installation eigener Programme ist auf den
Uni-Rechnern nicht möglich.2
           PC oder Laptop
Wer bereits einen Computer besitzt braucht sich für das Studium natürlich,
gerade im Hinblick auf die aufkommenden Ausgaben für Bücher,
Wohnungseinrichtung     und     sonstiges   Studienmaterial,     keinen    neuen
anzuschaffen. Ein Laptop hat für Studenten jedoch klare Vorteile. Nur so kann an
den Laptoparbeitsplätzen in der Bibliothek (gekennzeichnet jeweils im hinteren
Drittel der drei Stockwerke) gearbeitet werden, was sich insbesondere bei
Hausarbeiten lohnt. Für die nicht ausleihbaren Bücher ist im Cip-Pool nur wenig
Platz, wogegen man sich bei den Laptoparbeitsplätzen nach Belieben mit
Bücherstapeln umgeben kann. Natürlich bietet es sich auch an, den Laptop für
Präsentationen bei Seminaren oder zum Surfen im Internet zwischen
Vorlesungen im Audimax oder in der Mensa zu benutzen.
           Ausstattung
Worauf muss ich bei der Ausstattung meines PCs achten? Solange auf dem Gerät
ein Webbrowser und ein Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word) läuft und man
problemlos Word- und PDF-Dokumente öffnen und drucken kann, reicht auch
jedes ältere Modell.
Das Betriebssystem spielt dabei eine untergeordnete Rolle, solange man sich
damit zurechtfindet. Microsoft Windows mit dem Office Paket ist dabei natürlich
die verbreitete Standardausrüstung. Mit einem Apple/Mac oder einem Linux-
System lässt sich jedoch genauso effektiv arbeiten, entsprechende Kenntnisse
vorausgesetzt. Besondere Spezialprogramme werden im Studium nicht benötigt.
Laptops sollten WLAN unterstützen, da man nur so in der Bibliothek, dem
Audimax und in der Mensa auf das Hochschulnetz, das Internet und die Online-
Datenbanken zugreifen kann. Dank der gut ausgebauten Steckdosenausstattung
bei den Laptoparbeitsplätzen wird eine Batterie nicht unbedingt benötigt – ein
Faktor besonders beim Kauf von gebrauchten Modellen.
           Zubehör
Empfehlenswert ist natürlich ein Drucker. Bei Neuanschaffung lohnt sich ganz
klar ein Laserdrucker, die mittlerweile recht günstig zu haben sind. Es werden

1
    Computer-Investitions-Programm; Gemeint sind PC-Arbeitsräume in oder bei den Bibliotheken
2
    Weitere Informationen zu CIP-Pools findest du unter http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/cip-pool/

                                                   - 22 -
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Wintersemester 2008/2009

durchaus beachtliche Mengen an Folien und Vorlesungsmaterialien von den
Dozenten ins Internet gestellt.3 Auch auf den Seiten anderer Unis oder von
Privatanbietern findet man viele nützliche Materialien für’s Studium. Will man
alles in den CIP-Pools ausdrucken, summiert sich der Seitenpreis von 6 Euro-
Cent sehr schnell.
Auch ein USB-Stick o.ä. lohnt sich, um Dokumente mit seinen Kollegen
auszutauschen und (ganz wichtig) regelmäßig Sicherungskopien seiner mühsam
bearbeiteten Hausarbeit zu erstellen. Man hört immer Horrorgeschichten von
Studenten, deren fertiger Text am letzten Tag nicht mehr zu öffnen oder zu
retten war. Regelmäßige Sicherungskopien sind das einzig effektive Gegenmittel.
Ob man den USB-Stick allerdings rund um die Uhr um den Hals tragen muss, wie
legendär über „einen Bekannten“ behauptet, sei dahingestellt.
Software
Eine grundlegende Softwareausstattung ist wohl auf jedem PC zu finden,
zusätzliche Software kann auf den Seiten des Rechenzentrums kostenlos
bezogen werden.4 Die CIP-Pools sind natürlich ausreichend ausgerüstet.
Zur Erstellung von mindestens 4 Hausarbeiten, mindestens einer Seminararbeit
und nach derzeitigem Stand der Studienordnung5 einer Studienarbeit, werden
Grundkenntnisse in einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word) zwingend
vorausgesetzt. Hilfreich sind natürlich vertiefte Kenntnisse, vor allem zu
automatischen Inhaltsverzeichnissen und Gliederungen, Fußnoten, Abschnitten
sowie Seiten- und Textformatierungen. Und wenn entgegen jeder Logik doch
alles nicht funktioniert, haben sich bisher die Kommilitonen immer sehr
hilfsbereit gezeigt. Wer hier bei sich selbst Nachholbedarf feststellt kann sich
durch die sehr empfehlenswerten Kurse des CIP-Pools das nötige Wissen schnell
verschaffen.6 An dieser Stelle möchte ich auch auf die Kurse der Alumni
hinweisen, etwa die „Einführung in das Juristische Arbeiten“.7 Bei den
Seminararbeiten ist es je nach Vorliebe und Anforderung des Dozenten von
Vorteil, sich mit den Grundfunktionen eines Präsentationsprogrammes (z.B.
Microsoft Powerpoint) vertraut zu machen. Dies wird jedoch erst nach der
Zwischenprüfung relevant.
Wie weit der PC für das eigentliche Lernen und Einarbeiten in die juristische
Materie einsetzen kann muss jeder für sich selbst herausfinden. Hier geht
tatsächlich probieren über studieren. Manche digitalisieren etwa ihre Mitschriften,
andere erstellen Mindmaps mit MindMapping-Software8, etc.
Für Fortgeschrittene: Wer sich vertieft mit professionellen Textsatzsystemen
auseinandersetzen möchte, dem sei LaTeX empfohlen, ein stabiles,

3
  Zu finden unter jura.uni-wuerzburg.de bzw. nach Hinweis der Dozenten
4
  Informationen über Software für Studierende findest du unter http://www.rz.uni-
wuerzburg.de/dienste/software/software_fuer_studierende/
5
  http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/pruefungs-
_und_studienordnungen/staatspruefungen/so_rechtswissenschaften_2003/
6
  Informationen unter http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/cip-pool/kurse/
7
  http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/alumni/veranstaltungen/kurse/
8
  Z.B. Mindjet MindManager, kostenlos über das Rechenzentrum zu beziehen - http://www.rz.uni-
wuerzburg.de/dienste/software/software_fuer_studierende/mindmanager/

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Wintersemester 2008/2009

plattformunabhängiges Open-Source-Programm,                          mit   dem    ein   druckreifes
Ergebnis erzielt werden kann.9
Internet
Der grundlegende Umgang mit dem Internet ist heute wohl jedem Studenten
nichts Fremdes. Man sollte sich grundlegend mit den Funktionen seines Browsers
und der Uni-Homepage vertraut machen, was zukünftig die Suche nach
Informationen sehr erleichtern wird.
        Zugang/Provider
Die Uni bietet über das WLAN an verschiedenen Stellen einen kostenlosen
Zugang zum Internet an. Dazu benötigt man ein Rechenzentrum-Account (RZ-
Account). Informationen, wie du einen RZ-Account erhälst, findest du beim
Rechenzentrum.10
In den Studentenwohnheimen ist ein Anschluss für das Hochschulnetz
vorhanden. Für alle anderen wurde der private Internetzugang über das
Rechenzentrum bereits 2005 eingestellt. Ein eigener Internetzugang ist aufgrund
der gut ausgebauten Zugangsmöglichkeit über WLAN und Cip-Pools zwar nicht
zwingend notwendig, wer dennoch auch zu Hause im Internet arbeiten und
recherchieren möchte, kann je nach Wohnlage zwischen verschiedenen Anbietern
auswählen. Neben den „großen“ DSL- und Telefonanbietern gibt es in manchen
Gegenden auch die Möglichkeit über regionale Anbieter, Handy-Flatrates oder
das Fernsehkabel mit Breitband ins Internet zu kommen. Nähere Informationen
gibt es bei den entsprechenden Anbietern. Für die Bafög-Berechtigten ist
möglicherweise der vergünstigte Telefontarif der Telekom interessant. Auch
durch manche Stipendien, wie etwa das der eFellows, lässt sich ein vergünstigter
privater Internetzugang beschaffen.
        Inhalte
Im Internet sind unsagbar viele Inhalte für Juristen zu finden. Da man natürlich
nicht am wahren Leben vorbeistudieren kann empfiehlt es sich, je nach
Interesse, regelmäßig einschlägige Websites, Foren, Blogs oder Newsletter zu
verfolgen. Diese hier aufzuzählen würde definitiv den Rahmen sprengen und
zudem eine Vorauswahl bedeuten, die ich bewusst nicht vornehmen möchte. Da
heißt   es,   einfach  einmal    die   Uni-Homepage       erkunden,  über    die
Lieblingssuchmaschine andere Jura-Webseiten ansurfen und auf die Tipps der
Dozenten hören. Natürlich lohnt sich auch ein regelmäßiger Blick auf die
Fachschaftshomepage, www.jurafachschaft.de
Zur Benutzung juristischer Online-Datenbanken findet über den CIP-Pool ein
eigener Kurs statt.11 Auch die Bibliothekseinführung im Rahmen der
Erstsemester-Einführungswoche wird zur Benutzung der Datenbanken und des
Bibliothekskataloges informieren.
                                                                                 Christopher Jones

9
  Weitere Infos und eine Einführung unter http://www.jurawiki.de/LaTeX
10
   unter http://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/wie_werde_ich_benutzer/
11
   http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/cip-pool/kurse/

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Erstsemesterinformation
Wintersemester 2008/2009

Die Grundlagen des Klausurenschreibens

Schon zum Ende des 1. Semesters werden die ersten wichtigen Klausuren auf
Euch zukommen, deren Bestehen für die Zulassung zur Zwischenprüfung
entscheidend ist.
Ihr werdet im Laufe des Semesters sowohl in den Vorlesungen als auch in den
Konversatorien erklärt bekommen, wie eine juristische Klausur aufzubauen ist
und worauf beim Klausuren schreiben besonders zu achten ist.
Aufgrund von Anmerkungen einiger Professoren haben wir für Euch hier ganz
kurz die „Dauerbrenner“ zusammengestellt, die Ihr bei einer Klausur unbedingt
beachten solltet.

      1. Das Schriftbild
      V.a. für diejenigen unter Euch mit einer „Sauklaue“ gilt: bemüht Euch
      ordentlich zu schreiben! Gerade das Schriftbild stellt einen sehr wichtigen
      subjektiven Faktor bei der Bewertung einer Klausur dar, der von Euch
      nicht unterschätzt werden sollte. Den Korrektor mit einer leserlichen
      Schrift zu erfreuen schadet jedenfalls nie!

      2. Rechtschreibung
      Achtet auf korrektes Deutsch! Fehlerlose Rechtschreibung und Grammatik
      sind äußerst wichtig! Hier in den Klausuren Unzulänglichkeiten zu zeigen
      hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck!

      3. Abkürzungen
      Verwendet bei Klausuren keine exotischen Abkürzungen, sondern allenfalls
      die gängigen. Macht Euch die Mühe und schreibt die anderen Wörter aus!

      4. Die Aufgabenstellung
      Inhaltlich ist es sehr wichtig, dass Ihr die Aufgabenstellung der Klausur
      beachtet! Orientiert Eure Lösung streng daran, was verlangt ist – nicht
      mehr und nicht weniger.

      5. Der Gutachtenstil
      Der Gutachtenstil wird Euch ab nun bis zum 1. Examen begleiten. Deshalb
      ist es sehr wichtig, diesen schon frühzeitig zu beherrschen. Hierzu gibt es
      genügend Anleitungsliteratur für Anfänger (z.B. Brian Valerius „Einführung
      in den Gutachtenstil“; Elisabeth Schütze „Vom 1x1 des Klausuren

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Erstsemesterinformation
Wintersemester 2008/2009

      Schreibens“ erschienen in      der     JURA),   mit   der   Ihr   Euch   einmal
      auseinandersetzen solltet.

      6. Klausuren schreiben
      Sehr wichtig ist auch das Schreiben von Klausuren. Nur so trainiert man
      den Gutachtenstil sowie die Umsetzung des Gelernten! Versucht alle
      angebotenen Klausuren mitzuschreiben, um auch eine gewisse Sicherheit
      zu erhalten. Zudem solltet Ihr versuchen einige Fälle aus Fallbüchern
      selbst und in ganzen Sätzen schriftlich zu lösen!

Wie schon erwähnt, sind hier nur die absoluten Grundlagen, die zu
berücksichtigen sind, angesprochen. Umso wichtiger ist es sie zu beherzigen. Zur
Belohnung gibt es dann auch keine Kritik des Korrektors an diesen Dingen!

                                                                  Tamara Reichwein

Modellprojekt „Effiziente Prüfungsvorbereitung“

Zu Themen wie Prüfungsvorbereitung, Arbeitsorganisation, Lernstrategien und
Zeitmanagement besteht bei Studierenden häufig ein Beratungsbedarf. Durch
eine effiziente Prüfungsvorbereitung können Prüfungsängste vermieden werden.
Die Universität Würzburg bietet im Rahmen eines durch Studiengebühren
finanzierten Modellprojekts zwei Vorlesungen für Jura-Studenten an, in denen die
oben genannten Themen sowie der Umgang mit Prüfungsstress thematisiert
werden. In der zweiten Vorlesungseinheit wird unter anderem auch ein Jura-
Professor Tipps für Prüfungssituationen geben. Diese Veranstaltung richtet sich
an alle Semester.
Ergänzend dazu werden von Studenten des höheren Semesters, Tutorien in
Workshopform angeboten. In diesen Tutorien haben die Studenten jetzt die
Möglichkeit alle Fragen zur Prüfungsvorbereitung, Lernstrategien, aber auch zum
Ablauf des Studiums zu stellen.
Hier wird in kleinen Gruppen die Anwendung des Erlernten fachspezifisch
umgesetzt.
Die Termine der Vorlesung sowie         der    Tutoriums-Workshops       werden   zu
Semesterbeginn bekannt gegeben.
Ansprechpartner:
Dr. Jochen Müller, Dipl. Psych.
Institut für Psychotherapie und Medizinische Psychologie der Universität
Würzburg
Klinikstraße 3, 97070 Würzburg
j.mueller@psychoogie.uni-wuerzburg.de Tel.: 0931/31-2767

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