Jura Fach chaft Würzburg - Erstsemesterinformation der - Ablauf des Studiums Informationen zu Begleit- und Schwerpunktstudium
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Erstsemesterinformation der Jura Fach chaft § Würzburg Inhalt: Ablauf des Studiums Informationen zu Begleit- und Schwerpunktstudium Leben in Würzburg Wichtige Links Studiengebühren … und vieles mehr!
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Editorial Liebe Erstis, die Fachschaft Jura heißt Euch herzlich an der Julius-Maximilians-Universität zum Beginn Eures Studiums der Rechtswissenschaften willkommen! Gerade zu Beginn des Studiums stellen sich immer sehr viele Fragen, deren Antworten man sich meist erst mühselig erfragen oder aus verschiedenen Informationsheftchen zusammensuchen muss. Die Fachschaft Jura hat deshalb für Euch eine Broschüre erstellt, die Euch einige dieser Fragen beantworten soll. Wir hoffen, Euch mit dieser Broschüre einige Fragen beantworten zu können. Über Anregungen für weitere Artikel von Eurer Seite würden wir uns natürlich sehr freuen (fachschaft@jura.uni-wuerzburg.de) Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen der Broschüre und einen guten Start ins Studium! Jan Engel (Fachschaftssprecher) Nadja Penzel (stellv. Fachschaftssprecherin) Tamara Reichwein (Verantwortliche Erstibroschüre) -1-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Editorial 1 Was mache ich wann im Studium!? 3 Vorlesungen und Konserven – JA oder NEIN? 6 Begleitstudium Europarecht 7 Das Schwerpunktbereichsstudium 10 Die Zwischenprüfung 15 Wichtige Institutionen 17 Lehrbuch-Regeln 21 Der PC im Jurastudium 22 Die Grundlagen des Klausurenschreibens 25 Modellprojekt „Effiziente Prüfungsvorbereitung“ 26 Mit Erasmus in die weite Welt 27 Die Studiengebühren 30 Würzburger Hochschulsport 32 Wie engagiere ich mich in der Uni? 33 Mein Würzburg 35 Essen und Trinken in Würzburg 36 Wo kaufe ich was günstig ein? 37 Nightlife in Würzburg 39 Wichtige Links 49 Impressum 50 -2-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Was mache ich wann im Studium!? Meine ersten Wochen im Studium waren geprägt von Fragen wie: „Was muss ich wann machen!?“ „Wann muss ich für was lernen!?“ „Wann muss ich welchen Schein haben!?“ sowie von vielen unterschiedlichsten Tipps und Tricks der Kommilitonen und schon fortgeschrittenen Studenten, sodass am Ende eigentlich nur die blanke Panik blieb, alles schon gleich wissen und machen zu müssen. Rückblickend hat sich natürlich - wie stets - erwiesen, dass die Angst unbegründet und eigentlich auch alles machbar war. Trotzdem möchte ich Euch hier, ein paar kleine Antworten und Infos zu bestimmten Fragen geben, die immer wieder auftauchen. Als Grundlage gibt es, wie Ihr wisst, einen Studienplan, der auch im Vorlesungsverzeichnis oder im Internet (www.jura.uni-wuerzburg.de/studium unter „Studienplan“) einzusehen ist, dieser gibt einen Überblick, aber hilft doch nicht über die stetigen Unsicherheiten hinweg, die sich durch Gespräche mit Kommilitonen und anderen Studenten ergeben Hier also ein paar Antworten zu typischen Planungsfragen: 1. Rechtgeschichte und/oder Rechtsphilosophie? Es ist möglich entweder in Rechtsgeschichte oder –philosophie die Zwischenprüfung nach dem ersten Semester zu schreiben. Die meisten belegen deshalb nur eins der beiden Grundlagenfächer. Das ist durchaus logisch, da dadurch die Semesterstundenzahl geringer ist. Bei der Entscheidung welches der beiden Fächer „besser“ für einen ist, zählt meiner Meinung nach nicht, ob man für das eine mehr Bücher kaufen, mehr lesen oder mehr lernen muss als für das andere , sondern was einen mehr interessiert. Schaut also in beide Vorlesungen mal rein und überlegt, was euch eher anspricht. Dabei gilt die Devise: Was einem gefällt, macht man besser und kann man besser. Und, zwar ist es nur ein Grundlagenfach, aber auf dem Zwischenprüfungszeugnis erscheint die Note trotz allem. Und vielleicht interessiert euch ja auch beides und Ihr könnt später im Studium noch von dem gemachten Schein profitieren (zB bei der Zulassung zum Grundlagenseminar). 2. Anfänger-Hausarbeit schon nach dem ersten Semester oder nach dem zweiten? Zwar steht im Studienplan die Hausarbeit für Anfänger als nach dem zweiten Semester zu schreiben, aber „erledigen“ das viele schon nach dem ersten Semester, da auch hier Sachverhalte gestellt werden. Dem spricht eigentlich nichts entgegen, sondern auch hier gilt, welche Themen interessieren mich, spricht mich der Sachverhalt an, habe ich Zeit in den Ferien trotz evtl. Praktika etc. und beherrsche ich das Thema schon gut -3-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 genug oder brauche ich Zeit zum Nachlernen. Setzt Euch dabei nicht unter Druck, auch nach dem zweiten Semester bleibt genug Zeit dafür. 3. Erbrecht vielleicht schon im zweiten Semester? Einige der ganz strebsamen Studenten entscheiden sich dafür schon im zweiten Semester Erbrecht zu hören und somit den Zulassungsschein für die Große Übung im BGB schon in der Tasche zu haben. Theoretisch ist das auch ohne weiteres möglich, erfordert jedoch mehr Engagement, als wenn man bis zum vierten Semester abwartet. Erbrecht baut nicht direkt auf die vorhergegangenen Vorlesungen im BGB auf, aber nimmt z.B. Bezug zu Familienrecht, was planmäßig eigentlich im dritten Semester gehört wird und wird zudem erleichtert verstanden, wenn Sachenrecht auch schon hinter einem liegt. Grundsätzlich ist es jedem selbst überlassen, wie er sein Tempo bestimmt. V.a. wenn man nach dem 1. Semester schon alle Abschlussklausuren bestanden hat, könnte man sich überlegen, die Vorlesung vorzuziehen. Jedoch sollte man sich immer bewusst darüber sein, dass dafür eigentlich keine Notwendigkeit gibt, da man mit der Abschlussklausur in Familienrecht nach dem 3. Semester und mit der Abschlussklausur im Erbrecht nach dem 4. Semester auf jeden Fall 2 Möglichkeiten hat um den erforderlichen Schein für die Zulassung zur großen Übung im Bürgerlichen Recht zu erhalten. 4. Was mach ich im zweiten Semester, wenn ich die Zulassungsklausuren im ersten schon bestanden habe? Mein Tipp an Euch: begeht nicht den oft begangenen Fehler und denkt: wenn ich kein Schein brauche, ist die Vorlesung nicht wichtig. Im Examen und auch in der Zwischenprüfung zählt nicht, was für Scheine Ihr „gesammelt“ habt, sondern was Ihr wisst. Schuldrecht, Strafrecht AT II und auch Grundrechte sind elementare Themen, die immer wieder auftauchen und für das Verständnis vorausgesetzt werden! Natürlich ist es möglich, durch Bücher das Wissen nachzulernen, doch ist gerade die Zeit im zweiten Semester für diese Themen vorgesehen und später werdet Ihr diese Zeit nicht mehr haben. Studiert also hier nicht, um einen Schein zu erwerben, sondern Wissen anzusammeln um später nur noch Rückgreifen bzw. Wiederholen zu müssen. Es wird Euer Studium sehr erleichtern. 5. Wann muss ich anfangen meine Praktika zu absolvieren? Ein Praktikum sollte allgemein der Orientierung gelten, dabei soll es nicht darum gehen ein bestimmtes Soll zu erfüllen, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, sondern die Frage ist, was interessiert mich, was will ich später machen, wo möchte ich „reinschnuppern“! Stresst Euch in diesem Punkt auf keinen Fall. Im Laufe des Studiums werdet ihr feststellen, dass Euch einige Dinge mehr und andere weniger interessieren und dann, dass Ihr über die spannenden Dinge noch viel zu wenig wisst. Hier wäre es dann an der Zeit, eine Praktikumsstelle zu suchen und mal zu -4-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 gucken, wo es Möglichkeiten gibt. Entscheidet in diesem Punkt also nur nach Interesse und nach dem, was Euch wann als spannend erscheint. Natürlich müssen hierbei trotzdem bestimmte Kriterien eingehalten werden: das erste Praktikum kann frühestens nach dem Ende des 2. Semesters gemacht werden und alle Praktika sind in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Eine sehr gute, prägnante Übersicht zu den formalen Anforderungen findet Ihr unter: http://www.jura.uni- wuerzburg.de/fileadmin/jura/studium/allgemein/Info_Praktikum_060206.p df sowie Informationen in § 25 JAPO. Ich hoffe, hier konnte ich einige Eurer Fragen beantworten und Euch ein bisschen Unsicherheit nehmen, denkt immer daran: auch andere haben dieses Studium schon vor Euch geschafft! Genießt vor allem im ersten Semester noch ein bisschen das neue Umfeld und die neuen Leute und versinkt nicht zu tief im Arbeitsstress. Falls Ihr noch weitere Fragen zum Ablauf des Studiums habt: es gibt eine allgemeine Studienberatung der Fakultät Jura sowie natürlich die Fachschaft Jura, die in ihren Sprechzeiten immer für Euch da ist (siehe hierzu den gesonderten Artikel). Scheut Euch nicht, diese Angebote auch in Anspruch zu nehmen, denn dafür sind sie da! Klara Klaushenke -5-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Vorlesungen und Konserven – JA oder NEIN? Wenn man sich den Stundenplan selbst mit im Internet verfügbaren Vorlesungsverzeichnis zusammengestellt hat, wird sich so mancher die geringere Stundenanzahl aus der Schulzeit herbeisehnen. Im Gegensatz zur Schule gibt es in der Universität als Jurastudent zu meist keine Anwesenheitspflicht. Da kommt auch schnell mal die Frage auf: Soll ich überhaupt universitäre Veranstaltungen besuchen? Dies ist pauschal nur schwer zu beantworten. Grundsätzlich kann man im Grundstudium zwischen zwei verschiedenen Lehrveranstaltungen unterscheiden, den Vorlesungen und Konversatorien: Bei den Vorlesungen handelt es sich um Vorträge (heute wird wohl zu meist im Gegensatz zu dem was das Wort Vorlesung erahnen lässt nicht mehr VORGELESEN), die meistens von Professoren oder Privatdozenten gehalten werden. Die Vorlesungen sollen den Studierenden den zu beherrschenden Stoff in der Theorie näher bringen. Die Konversatorien (oft lieb genannt: „Konserven“) hingegen sollen den Studierenden die Klausurtechnik vermitteln, die im Jurastudium für die Noten entscheidend sind. In den Konserven wird häufig der wichtige Stoff noch einmal mündlich aufgearbeitet und durch hilfreiche Übersichten ergänzt. Nun zurück zur eigentlichen Frage – zu den Veranstaltungen hingehen oder nicht? Die Devise heißt: selbst entscheiden! Am besten ist es dem Dozenten in der Vorlesungen eine Chance zu geben, d.h. sich die ersten Wochen reinzusetzen und schauen, wieviel das Zuhören bringt. Sicherlich muss man dabei berücksichtigen, dass es auch viele nicht-auditive Lerntypen unter den Studierenden gibt. Jedoch ist es durchaus hilfreich, wenn man bestimmte Begriffe schon einmal in der Vorlesung gehört hat, um dann ein bestimmtes Gebiet sich leichter einzuprägen. Bei den Konserven hingegen ist es jedem zu raten, diese zu besuchen. Man sollte jedoch bei unpassendem Konservenleiter, die Konserve wechseln. Sehr wichtig ist es, die angebotenen Klausuren in den Konserven mitzuschreiben, denn man benötigt nun mal die Übung, um in der Abschlussklausur erfolgreich zu sein. Alles in allem kann man sagen, dass es jedem selbst überlassen bleibt, ob er nun universitäre Veranstaltungen besucht oder nicht. Jeder soll selbst entscheiden – das ist nun mal Kennzeichen des Studierens an der Universität. Es gibt durchaus einige Studierende, die auch ohne Vorlesungen auskommen und gute Klausuren schreiben; ob, ihr dazu gehört – probiert es aus! Patrick Leimig -6-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Begleitstudium Europarecht Das Begleitstudium zum Europäischen Recht ist eine Besonderheit der Würzburger Juristischen Ausbildung, jedoch ist es nicht nur deshalb interessant und empfehlenswert. Dieser Artikel soll euch in einem kurzen Überblick zunächst das Ziel, sowie die Durchführung und den Vorteil des Begleitstudiums näher bringen. • Was hat das Begleitstudium zum Ziel? Ziel des Studiums ist eine vertiefte Beschäftigung mit dem Europäischen Recht. Es liegt euch ein breites Spektrum an interessanten und weit reichenden Vorlesungen und Seminaren zum Europäischen Recht vor, wodurch jeder Interessenbereich abgedeckt wird. Um euch ein paar Beispiele zu nennen: Europäisches Markenrecht, Europäisches Arbeitsrecht, Europäischer Grundrechtsschutz, Rechtsvergleichung… In den „Grundzügen des Europäischen Rechts“ wird euch ein umfassender Überblick über die das Europarecht betreffenden Regelungen, die Organe der EG und weitere Rechtsfragen bezüglich des Gemeinschaftsrechts und dessen Einfluss auf das nationale Recht gegeben. Euch wird ermöglicht einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erlangen. Hat man also das Begleitstudium erfolgreich absolviert, erhält man ein Zeugnis, welches dann die einzelnen eingebrachten Lehrveranstaltungen aufführt. Dieses Zeugnis berechtigt dann zur Führung der Bezeichnung „Europajurist/in (Univ. Würzburg)“. • Durchführung Das Begleitstudium führt ihr parallel zu eurem Hauptfachstudium durch. Die Lehrveranstaltungen des Begleitstudiums können ab dem ersten Semester bis zur Beendigung des Hauptstudiums besucht werden. Zunächst: Was ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Begleitstudium? Grundsätzlich erforderlich sind Leistungsnachweise (also: bestandene Abschlussklausuren) aus Lehrveranstaltungen zum Europäischen Recht. Ein Teil dieser Lehrveranstaltungen können schon ab dem ersten Semester besucht werden (nämlich Rechts- und Staatsphilosophie, sowie Rechtsgeschichte). Welche Lehrveranstaltungen zum Begleitstudium zählen, findet ihr in eurem Vorlesungsverzeichnis (gekennzeichnet durch das Kürzel „ER“). Das Studienprogramm wird aber auch jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Dort findet ihr auf einen Blick alle passenden Vorlesungen zum Europarecht, die für das jeweilige Semester angeboten werden, sowie der Name des Dozenten der diese Vorlesung hält, der Raum und die Uhrzeit in der sie stattfindet und die Semesterwochestundenzahl. -7-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Insgesamt müsst ihr so bis zum Ende eures Begleitstudiums (Regelstudienzeit acht Semester) einen Umfang von 21 Semesterwochenstunden (SWS) nachweisen können. D.h. ihr müsst so viele Vorlesungen besuchen (und Klausuren bestehen), dass ihr 21 SWS zusammen bekommt. (Die SWS der jeweiligen Vorlesung bzw. des Seminars findet ihr im Vorlesungsverzeichnis oder im Studienprogramm). Ein Beispiel, sowie gleichzeitig eine Empfehlung: In den ersten beiden Semestern empfiehlt es sich die Vorlesungen Rechts- und Staatsphilosophie, sowie Rechtsgeschichte zu besuchen. Besteht ihr die Abschlussklausur (4 Punkte oder mehr) in Rechts- und Staatsphilosophie, habt ihr schon 2 SWS. Besteht ihr dazu die Klausur in Rechtsgeschichte habt ihr schon 4 SWS (weil beide Vorlesungen 2 SWS einbringen), usw. So müsst ihr 21 SWS zusammenbekommen. Wichtig: Erreicht ihr bei allen zum Europäischen Recht geschrieben Klausuren einen Schnitt der Note „befriedigend“ (7 Punkte oder mehr), reichen euch schon 19 SWS aus, um das Begleitstudium erfolgreich abgeschlossen zu haben. Also, strengt euch an! Wichtig: Zu den Abschlussklausuren der jeweiligen Europarechtsvorlesungen sind Anmeldungen erforderlich! Diese Anmeldungen erfolgen entweder in der betreffenden Vorlesung selbst, oder am Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhlinhabers, der die Vorlesung hält. • Erfolgreich teilgenommen? Wurden nun die 21 SWS (bzw. 19 SWS) erreicht, ist schon eine Voraussetzung zur erfolgreichen Teilnahme erfüllt. Die zweite Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Hauptstudiums, also das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Ist auch dies erfüllt, könnt ihr euch von nun an Europajurist/in nennen. • Wie könnt ihr teilnehmen? Um am Begleitstudium teilnehmen zu können, müsst ihr zunächst im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg eingeschrieben sein. Sodann könnt ihr euch (gesondert) für das Begleitstudium Europäisches Recht einschreiben. Diese Einschreibung erfolgt in der Zentralverwaltung (Sanderring 2, Zimmer 111 oder 112), dort, wo ihr euch auch schon für euer Hauptstudium eingeschrieben habt. Die Einschreibung könnt ihr immer bis zum Ende des ersten Vorlesungsmonats vornehmen (ist Vorlesungsbeginn also der 15.10, ist eine Anmeldung bis zum 15.11 möglich). -8-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 • Vorteil Bei erfolgreichem Bestehen des Begleitstudiums verschiebt sich der Freiversuch (gem. § 37 JAPO) um ein Semester, so dass dieser auch nach dem neunten Semester abgelegt werden kann. Informationen zum Freischuss findet ihr auf der Seite des Landesjustizprüfungsamt Bayern: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ljpa/broschueren _merkblaetter_ejs_ejp/freiversuch.pdf • Weitere Hinweise Weitergehende Informationen zum Begleitstudium findet ihr zum einen im Studienführer (zu finden unter http://www.jura.uni- wuerzburg.de/fileadmin/02000200/Studienfuehrer.pdf), sowie auf der Homepage der Juristischen Fakultät (http://www.jura.uni- wuerzburg.de/studium/begleitstudium/) wo ihr auch Informationen zur Studienberatung und Studienleitung, sowie zu den einzelnen Lehrkörpern findet. Außerdem findet zu Beginn des Wintersemesters noch eine Informationsveranstaltung dazu statt (der Termin wird noch bekannt gegeben). • Fazit Ob ihr euch für das Begleitstudium einschreibt oder nicht, bleibt im Grunde euch selbst überlassen. Zu sagen ist nur, dass ihr durch die Einschreibung keine Nachteile erlangt, falls ihr das Begleitstudium nun doch nicht erfolgreich abschließt, also eure SWS nicht zusammenbekommt. Ihr könnt euch auch jeder Zeit wieder exmatrikulieren. Jedoch ist es ein Versuch auf jeden Fall wert. Ana Iorio -9-
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Das Schwerpunktbereichsstudium Der Gegenstand des Schwerpunktbereichs stellt ein vom Studierenden gewählter Schwerpunkt dar. Der Beginn des Schwerpunktbereichs wird ab dem 4. Semester empfohlen (siehe § 6 Abs. 5 S. 3 Studienordnung). An der Universität Würzburg werden 7 Schwerpunktbereiche angeboten (siehe § 5 Abs. 2 Studienordnung): Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts Römisches Recht in der europäischen Rechtsentwicklung Kirchenrecht in der europäischen Rechtsentwicklung Rechtssoziologie Rechtstheorie und juristische Methodenlehre Staatsstrukturen und Staatsideen Vertiefungsveranstaltung Rechtsgeschichte Vertiefungsveranstaltung Rechtsphilosophie Seminar Schwerpunktbereich 2: Wirtschaft und Steuern Vertiefungsveranstaltung Handels-, Wertpapier- und Personengesellschaftsrecht Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht Europäisches Gesellschaftsrecht Recht des unlauteren Wettbewerbs mit europäischen Bezügen Deutsches und europäisches Markenrecht Urheberrecht und Grundzüge des gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Steuerrecht I (Abgabenordnung) Steuerrecht II/1 (Einkommensteuerrecht) Steuerrecht II/2 (Bilanzsteuerrecht) Steuerrecht III (Umsatzsteuerrecht) (n.o.) Konversatorium zum Steuerrecht (n.o.) Seminar - 10 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Schwerpunktbereich 3: Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr Europäisches und deutsches Internationales Privatrecht Europäisches und deutsches Internationales Zivilverfahrensrecht Rechtsvergleichung Europäisches Privatrecht Binnenmarktrecht (I und II) Europäisches Kartellrecht Internationales Handels- und Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Seminar Schwerpunktbereich 4: Arbeit und Soziales Vertiefungsveranstaltung Individualarbeitsrecht Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Betriebsverfassungsrecht Recht der Unternehmensmitbestimmung Europäisches Arbeitsrecht I Europäisches Arbeitsrecht II Arbeitsgerichtliches Verfahren Allgemeine Lehren des Sozialrechts Soziale Sicherungssysteme Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren Rechtsschutz im Sozialrecht Europäisches Sozialrecht Seminar Schwerpunktbereich 5: Kriminalwissenschaften Sanktionenrecht Delikte gegen die Allgemeinheit Wirtschaftsstrafrecht Medien- und Computerstrafrecht Medizinstrafrecht Europäisches Strafrecht und Strafrechtsvergleichung Vertiefungsveranstaltung Strafprozessrecht Jugendstrafrecht Strafvollzugsrecht - 11 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Kriminologie Seminar Schwerpunktbereich 6: Politik, Regierung, Verwaltung Vertiefungsveranstaltung Verfahrens- und Prozessrecht Vertiefungsveranstaltung Besonderes Verwaltungsrecht Vertiefungsveranstaltung Staatsrecht Staatsstrukturen und Staatsideen Staats- und Verwaltungswissenschaften Wirtschaftsverwaltungsrecht Umweltrecht Seminar Schwerpunktbereich 7: Europäisches öffentliches Recht und Völkerrecht Europäisches Verfassungsrecht Europäischer Grundrechtsschutz Europäisches Besonderes Verwaltungsrecht Europäische Gerichtsbarkeit Universelles Völkerrecht Internationale Organisationen einschließlich Internationaler Gerichtsbarkeit Internationales Vertragsrecht Wirtschaftsvölkerrecht und WTO (mit europäischen Bezügen) Seminar Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich über die Mittel- und Wiederholungs- bzw. Vertiefungsphase. Durch das Studium im Schwerpunktbereich erfolgt eine Vertiefung und Ergänzung der Pflichtfächer, eine Spezialisierung auf den gewählten Gebieten sowie ein Erwerb von Leistungsnachweisen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (vgl. § 6 Abs. 5 S. 1 Studienordnung). Die jeweiligen Vorlesungen finden im 4-Semester-Rhythmus statt, d.h. jede Vorlesung wird innerhalb von vier Semestern mindestens einmal angeboten. Die Anmeldung zur Studienarbeit stellt die Entscheidung für den jeweiligen Schwerpunktbereich dar; eine gesonderte Anmeldung ist somit nicht erforderlich. - 12 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 In dem gewählten Schwerpunktbereich sind mindestens 16 Semesterwochenstunden Pflichtveranstaltungen sowie unter Einschluss von Ergänzungsveranstaltungen höchstens 24 Semesterwochenstunden zu erbringen (§§ 6 Abs. 5 S. 2, 9 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Studienordnung). Die Juristische Universitätsprüfung Die Juristische Universitätsprüfung fließt zu 30 % in die Note der Ersten Juristischen Prüfung ein (§ 17 Abs. 1 S. 2 JAPO). Sie unterteilt sich in eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (Studienarbeit) sowie in eine studienabschließende mündliche Prüfung, deren Bewertung jeweils 15 % der Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ausmacht. Für die Anfertigung der Studienarbeit wird das Bestehen der Zwischenprüfung sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar (§ 29 Studienordnung) vorausgesetzt. Die Bearbeitungszeit für die Studienarbeit beträgt 6 Wochen und wird im Rahmen eines Seminars des gewählten Schwerpunktbereichs angefertigt (siehe §§ 46 Abs. 1 Nr. 1, §§ 51, 52 Studienordnung). Die studienabschließende mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich ist im unmittelbaren Anschluss an die mündliche Prüfung der Ersten Juristischen Staatsprüfung abzulegen. Sie wird von zwei Prüfern zu jeweils gleichen Teilen abgenommen (siehe §§ 54 f. Studienordnung). Sonstige Leistungsnachweise in den darüber hinaus zu besuchenden Lehrveranstaltungen des jeweiligen Schwerpunktbereichs sind nach der Studienordnung nicht erforderlich. Fraglich ist, ob auch in Zukunft die Anfertigung einer Studienarbeit als Teil der Juristischen Universitätsprüfung erhalten bleibt. Momentan wird über die Abschaffung derselben und die Alternative möglicher Klausuren im Rahmen des Schwerpunktbereichs diskutiert. Eine Entscheidung bleibt jedoch noch abzuwarten. Verhältnis der Schwerpunktbereiche zum Begleitstudium Hierbei ist zunächst zu beachten, dass Probleme bei einer „Doppelverwertung“ einer Lehrveranstaltung für den Schwerpunktbereich sowie den Begleitstudiengang grundsätzlich nur bei der Wahrnehmung der Freischussverlängerung auf das neunte Semester auftreten. Eine Verlängerung des Freischusses kann nach § 37 Abs. 4 JAPO nur gewährt werden, wenn von dem Studenten in der Zusatzausbildung eine über das Pflichtprogramm für alle Studenten hinausgehende Studienleistung im Umfang von wenigstens 16 Semesterwochenstunden erbracht wurde. Demnach ist die „Doppelverwertung“ hinsichtlich der Freischussverlängerung grundsätzlich verboten. Dies gilt bei allen Schwerpunktbereichen. Bei der Beantragung der - 13 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Freischussbescheinigung ist der Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes zur Studienarbeit vorzulegen, aus dem sich der gewählte Schwerpunkt ergibt. Für den erfolgreichen Abschluss des Begleitstudiums werden jedoch 19 (bei einem Durchschnitt der Leistungen mit der Note „befriedigend“) bzw. 21 Semesterwochenstunden vorausgesetzt. Daher ist eine Überschneidung von Schwerpunktbereich und Begleitstudium im Umfang von 3 bzw. 5 Semesterwochenstunden möglich. Carolin Goppel - 14 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Die Zwischenprüfung „ZWISCHENPRÜFUNG“ – das wird wohl das erste äußerst ungeliebte Wort und gleichzeitig auch die erste größere Hürde Eures Jurastudiums werden. Schon ab dem 1. Semester werdet Ihr kontinuierlich damit – v.a. mit den angeblich so hohen Durchfallquoten – konfrontiert sein. Dass auch die Zwischenprüfung gar nicht so schlimm ist, wie man vorher immer befürchtet, werdet Ihr spätestens dann merken, wenn Ihr sie selbst hinter Euch gebracht habt. Bis dahin soll Euch der Artikel erst einmal erklären welche Voraussetzungen an die Zulassung zur Zwischenprüfung geknüpft sind und was Euch dann in der Zwischenprüfung selbst erwartet. 1. Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Zwischenprüfung Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Zwischenprüfung sind: Jeweils eine bestandene Abschlussklausur im • Grundkurs Bürgerliches Recht I oder IIa • Grundkurs Öffentliches Recht I oder II • Grundkurs Strafrecht I oder II Was bedeutet das nun für Euch genau? Ihr werdet im 1. Semester von allen drei Grundlagenfächern Teil I besuchen. Am Ende des Semesters wird in jeder Vorlesung eine Abschlussklausur angeboten. Besteht Ihr direkt im 1. Semester alle drei Klausuren, so habt Ihr damit schon alle nötigen Leistungsnachweise für die Zulassung. Besteht Ihr eine oder mehrere Klausuren nicht, so habt Ihr die Möglichkeit in dem noch benötigten Fach die Abschlussklausur nach dem 2. Semester mitzuschreiben, wo Ihr dann Teil II dieser Grundlagenfächer hören werdet. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert nach dem 1. Semester alle drei Klausuren mitzuschreiben, um nicht einfach eine Möglichkeit des Scheinerwerbs ungenutzt zu lassen und um Übung im Klausuren schreiben zu bekommen. Habt Ihr alle erforderlichen Scheine beisammen, wartet dann nach dem 3. Semester die Zwischenprüfung auf Euch. 2. Die Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung erfolgt nach dem 3. Semester und stellt das Ende der Grundphase des Studiums dar. Sie besteht aus folgenden Teilprüfungen: • Teilprüfung Bürgerliches Recht • Teilprüfung Öffentliches Recht • Teilprüfung Strafrecht - 15 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 • Teilprüfung Grundlagenfach (Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie) Mit Ausnahme der Klausur zum Grundlagenfach, werdet Ihr die restlichen drei Teilprüfungen zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. Semester schreiben. Dazu lässt sich sagen, dass diese Klausuren den Abschlussklausuren, die Ihr dann schon aus dem 1. und 2. Semester kennt, sehr ähnlich sind. Es handelt sich ebenfalls jeweils um eine Klausur, die den Stoff des 3. Semesters in dem jeweiligen Fach zum Inhalt hat. Dies ist im Bürgerlichen Recht Sachenrecht, im Öffentlichen Recht Verwaltungsrecht und bei Strafrecht der besondere Teil I. Was das Grundlagenfach betrifft, so könnt Ihr hier die Teilprüfung schon im 1. oder 2. Semester ablegen. Es handelt sich damit um eine vorgezogene Prüfung und diese Klausur schon vorher zu schreiben ist auf jeden Fall empfehlenswert. Denn wenn man hier durchfällt, hat man die Zeit sie noch einmal zu wiederholen, ohne dass man in Verzug gerät. Ihr könnt Euch bei dieser Teilprüfung aussuchen, ob Ihr sie lieber in Rechtsgeschichte oder in Rechtsphilosophie schreiben möchtet. Entscheidet Euch einfach für das Fach, welches Euch mehr liegt oder mehr interessiert. 3. Durchgefallen – und nun? Durch eine oder mehrere Klausuren der Zwischenprüfung durchzufallen ist noch lange kein Beinbruch. Es besteht dann die Möglichkeit die nicht bestandenen Klausuren nach dem 4. Semester – und zwar über den gleichen Prüfungsstoff – noch einmal zu schreiben. Dies ist auch möglich, wenn Ihr durch alle 3 Grundlagenfächer (also Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) durchgefallen seid. Habt Ihr jedoch nach dem 4. Semester die Klausuren dann erneut geschrieben, so dürft Ihr danach maximal noch eine unbestandene Klausur haben, die Ihr dann nach dem 5. Semester erneut schreiben könnt. D.h. fallt Ihr beim 1. Versuch durch alle 3 Klausuren und beim Wiederholen erneut durch 2 Klausuren, so war es das mit Eurem Jurastudium an der Universität Würzburg gewesen. Jedoch zur Beruhigung: darüber braucht sich wohl niemand wirklich Gedanken zu machen, da man spätestens beim 2. Versuch i.d.R. die Klausuren besteht. 4. Fazit Die Zwischenprüfung ist durchaus machbar und keine Sache vor der man übermäßige Panik haben müsste. V.a. solltet Ihr Euch nicht von den angeblich so abenteuerlich hohen Durchfallquoten verunsichern lassen. Die Durchfallquote ist normalerweise bei weitem nicht so hoch, wie die Zahlen, die im Vorfeld unter den Studenten kursieren. Wenn Ihr schon während des Semesters in den Vorlesungen mitarbeitet und Euch dann vor den Klausuren noch gut vorbereitet, dann klappt es ganz sicher auch mit der Zwischenprüfung und Ihr müsst Euch nicht vor bösen Überraschungen fürchten! Tamara Reichwein - 16 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Wichtige Institutionen Das Prüfungsamt Das Prüfungsamt beschäftigt sich im Bereich der Rechtswissenschaften hauptsächlich mit Fragen die, die Zwischenprüfung betreffen. Es ist zuständig für die Durchführung der Zwischenprüfung nach der Zwischenprüfungsordnung. Für die Organisation, Anmeldung, Durchführung oder das Ausstellen von Scheinen für erforderliche sog. Abschlussklausuren, Hausarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise ist das Prüfungsamt nicht zuständig. Bei Fragen außerhalb der Zwischenprüfung sollte man sich an die Lehrstühle wenden. Zu beachten ist, dass die Zwischenprüfung eine Prüfungsanmeldung voraussetzt. Dies gilt auch für Teil- und Wiederholungsprüfungen zur Zwischenprüfung. (Anmeldeschluss ist der 10. Januar bzw. der 10. Juni). Darüber hinaus ist das Prüfungsamt auch für die Juristische Universitätsprüfung zuständig. Das Prüfungsamt befindet sich im Gebäude der neuen Universität, Sanderring 2. Für den Bereich der Rechtswissenschaften ist Frau Moldan (Zimmer 105) die Ansprechpartnerin. Die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr. Für weitere ausführliche Informationen empfiehlt sich die Homepage des Prüfungsamtes (www.uni- wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/). Weiterhin stehen noch die üblichen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Telefon: 0931 / 31 – 2011 Telefax: 0931 / 31 - 2102 (Bitte Studiengang angeben!) E-mail: pruefungsamt.sg3@zv.uni-wuerzburg.de Das Akademische Auslandsamt Das Auslandsamt ist zuständig für die internationalen Beziehungen der Universität Würzburg. Dort finden sich Informationen für ausländische Studienbewerber und Studierende, die ein Studium an der Universität Würzburg beginnen möchten oder bereits eingeschrieben sind sowie Studierende, die einen Studienaufenthalt im Ausland durchführen möchten. Ausländische Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber können sowohl die Zulassung für ein Vollzeitstudium als auch die Zulassung für einen auf bis zu zwei Semestern befristete Studienaufenthalt im Rahmen eines Austauschprogramms beantragen. Das akademische Auslandsamt informiert über Wohnen und Leben in Würzburg, Wissenswertes über das studentische und kulturelle Leben in Würzburg sowie Wohnmöglichkeiten, Internetzugang, studentische - 17 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Organisationen, kulturelle Einrichtungen oder die Möglichkeiten Deutsch zu lernen. Für Studierende der Universität Würzburg, die einen Auslandsaufenthalt planen, im Sinne eines Auslandsstudiums, eines Auslandspraktikums oder die Teilnahme am Erasmusprogramm, ist das akademische Auslandsamt eine wichtige Anlaufstelle. Es werden Informationen zur Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, den verschiedenen Austauschprogrammen, Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten des Auslandsaufenthalts, und viele weitere wichtige Hinweise zur Verfügung gestellt. Das akademische Auslandsamt befindet sich in der Ottostraße 16 (Das Gebäude neben der Neuen Universität, mit dem Turm) im Dachgeschoss. Es ist Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00-16.00 Uhr geöffnet. Kontaktmöglichkeiten: Homepage: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/international/startseite/ Telefon: 0049 931/31 2805 E-mail: international@uni-wuerzburg.de Das Studentenwerk Würzburg Am Studentenhaus | 97072 Würzburg Tel (0931) 8005-0 | Fax (0931) 8005-214 www.studentenwerk-wuerzburg.de, e-Mail: info@studentenwerk-wuerzburg.de In einer der Mensen oder Cafeterien war sicher schon fast jeder Student. Das leibliche Wohl ist aber nicht das einzige, um das sich die Mitarbeiter des Studentenwerks kümmern. So betreibt das Studentenwerk z. B auch einige Wohnheime. Wenn ihr einen Wohnheimplatz haben wollt, solltet ihr euch frühzeitig darum bewerben, da die Plätze sehr begehrt sind. Die durchschnittlichen Wartezeiten belaufen sich meist auf ein bis zwei Semester. Die Bewerbungsformulare sind in Zimmer 137 oder im Internet erhältlich. In dem ein oder anderen Wohnheim gibt es sogar Kinderkrippen, in denen studentische Eltern ihre Kleinen in geschulte Hände geben können. Wenn ihr aber ein privates Zimmer oder eine WG bevorzugt, könnt ihr euch an die Privatzimmervermittlung (Zi 115) wenden. Wichtig ist natürlich auch die Bafög-Abteilung. Beratung und die erforderlichen Anträge bekommt ihr in den Sprechzeiten von 9.00 - 13.00 Uhr (Di+Do nur Zimmer 117). - 18 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Wer Lernprobleme, Prüfungsangst oder Probleme in anderen Lebensbereichen (Familie, Partnerschaft) hat, der findet in Zimmer 220 die Psychotherapeutische Beratungsstelle. Und zwar Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr. Studienberatung Bei Fragen bezüglich des Jura-Studiums hilft euch die Juristische Studienberatung weiter. Solltet ihr jedoch überlegen das Studienfach zu wechseln oder andere allgemeine Fragen haben, so wendet ihr euch am besten an die Zentrale Studienberatung. Juristische Studienberatung Alte Universität, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg Allgemeine Juristische Studienberatung Aylin Braun (Wiss. Mitarb.) Sprechstunde: Montag und Mittwoch 10-12 Uhr (Südflügel, Studiendekanat) Tel.: (0931) 31-2458 E-mail: studienberatung@jura.uni-wuerzburg.de Studienberatung Schwerpunktstudium und Universitätsprüfung Dr. Volker Stiebig (Wiss. Mitarb.) Sprechstunde: Dienstag und Mittwoch 10-12 Uhr (Zi. 4, Dekanat) Tel.: (0931) 31-2235 E-Mail: vstiebig@jura.uni-wuerzburg.de Studienberatung Auslandsstudium / ERASMUS-Programm Birgit Rademacher, Lehrstuhl Prof. Weitzel Sprechstunde: Dienstags und donnerstags 8-12 Uhr (Domerschulstr. 16, Zi. 26) Tel.: (0931) 31-2322 Fax.: (0931) 31-2618 E-mail: erasmus@jura.uni-wuerzburg.de Homepage: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/erasmus/ Studienberatung Begleitstudium Europäisches Recht Markus Heuschmann, Wiss. Mitarb. am Lehrstuhl Prof. Remien Sprechstunde: Donnerstag 13-16 Uhr sowie nach Vereinbarung (Domerschulstr. 16, Zi. 116) Tel.: (0931) 31-2502 E-mail: mheuschmann@jura.uni-wuerzburg.de Homepage: www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/begleitstudium - 19 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Studienberatung Aufbaustudiengang Europäisches Recht Thomas Streit Wiss. Mitarb. am Lehrstuhl Prof. Pache Sprechstunde: Mittwoch 14-16 Uhr, (Domerschulstr. 16, Zi. 219) Tel.: (0931) 31-2334 E-mail: thomas.streit@jura.uni-wuerzburg.de Homepage: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/aufbaustudiengang Studienberatung Aufbaustudiengang zum deutschen Recht Dr. Karin Linhart (Akad. Rin.) Sprechstunde: nach der Veranstaltung Tel.: (0931) 31-2389 E-mail: klinhart@jura.uni-wuerzburg.de Homepage: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/magister_legum_llm Zentrale Studienberatung Besucheranschrift: Ottostraße 16, Tel.: 0931-31-2914, Fax: 0931/ 31 2603 E-Mail: studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de Zu Beginn und während des Studiums ist die Zentrale Studienberatung die Anlaufstelle, wenn es darum geht, Fachwechsel, Doppel-, Promotions- oder Zweitstudium zu planen und zu organisieren. Ihr könnt jederzeit (d.h. auch in den Semesterferien) ohne Anmeldung in die offenen Sprechstunde kommen, anrufen oder Fragen per Email senden . Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich Mittwoch von 14.00-16.00 Uhr. Weitere Termine können im Einzelfall vereinbart werden. Beachtet bitte die Hinweise auf der Homepage bezüglich evtl. Sprechzeiten-Änderungen unter "Aktuelles". Sekretariat und Anmeldung (Zimmer 402): Brigitte Wenz, Tel. 0931/31 2914 Studienberater: Hendrik Beierstettel, Andreas Götz, Annette Pilz, Henning Schröder Studentenkanzlei (Studentensekretariat) Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8-12 u. Mi 14-16 Uhr Zimmer: 107, 108, 111, 112, 113 www.zv.uni-wuerzburg.de/studentenkanzlei e-mail: studentenkanzlei@zv.uni-wuerzburg.de Die Studentenkanzlei ist für Verwaltungsaufgaben zuständig, die mit der Aufnahme und der Durchführung des Studiums im Zusammenhang stehen. Ihr - 20 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 könnt aber auch bei anderen Problemen dorthin gehen. Wenn ihr z. B. vergessen habt, euch zurückzumelden, solltet ihr so schnell wie möglich zur Studentenkanzlei gehen. Auch wenn ihr euer Passwort für die Muck-Karte vergessen habt, kann euch dort weitergeholfen werden. Und können euch die Mitarbeiterinnen mal nicht helfen, so schicken sie euch zumindest zu der richtigen Stelle. Befreiung vom Studienbeitrag : Zi 111, Tel. 0931/31-2532, 2652. Studienbeitragsdarlehen: Zi 111, Tel. 0931/31-2652. Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Doppelstudium, Studienplatztausch: Zi 112, Tel. 0931/31-2245, -2535. Exmatrikulation, Gasthörer: Zi 113, Tel. 0931/31-2225. Bayer. Begabten- u. Graduiertenförderung, Stipendien für Frauen: Zi 107, Tel. 0931/31-2270. Christine Breuninger Lehrbuch-Regeln 1. Kaufe nicht jedes Buch was dir empfohlen wird! 2. Schau dir selbst die Bücher an! 3. Entscheide dann welches das richtige Buch für DICH zum lernen ist! 4. Geh in die Bibliothek und lese dort einiges nach! 5. Leihe dir Bücher in der Alten Universität aus! 6. Pro Fach reicht ein Lehrbuch aus! 7. Fallsammlungen und Kommentare in der Bibliothek nachschlagen! 8. Du kannst dich auch bei der Fachschaft über Erfahrungen mit diversen Lehrbüchern informieren! 9. Kaufe das was für DICH am sinnvollsten erscheint! Nadja Penzel - 21 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Der PC im Jurastudium Der PC ist aus dem Jurastudium nicht mehr wegzudenken. Zumindest mit den Basisfunktionen muss jeder Student vertraut sein. Dies soll eine knappe Zusammenfassung sein, woran man beim Studienbeginn denken sollte. Hardware Zwar ist es dank der hervorragenden CIP-Pool1-Ausstattung nicht zwingend erforderlich einen eigenen PC zu besitzen, dennoch sind die Vorteile nicht von der Hand zu weisen. Nicht nur ist man somit unabhängig von den Öffnungszeiten der Bibliotheken bzw. CIP-Pools, auch die Installation eigener Programme ist auf den Uni-Rechnern nicht möglich.2 PC oder Laptop Wer bereits einen Computer besitzt braucht sich für das Studium natürlich, gerade im Hinblick auf die aufkommenden Ausgaben für Bücher, Wohnungseinrichtung und sonstiges Studienmaterial, keinen neuen anzuschaffen. Ein Laptop hat für Studenten jedoch klare Vorteile. Nur so kann an den Laptoparbeitsplätzen in der Bibliothek (gekennzeichnet jeweils im hinteren Drittel der drei Stockwerke) gearbeitet werden, was sich insbesondere bei Hausarbeiten lohnt. Für die nicht ausleihbaren Bücher ist im Cip-Pool nur wenig Platz, wogegen man sich bei den Laptoparbeitsplätzen nach Belieben mit Bücherstapeln umgeben kann. Natürlich bietet es sich auch an, den Laptop für Präsentationen bei Seminaren oder zum Surfen im Internet zwischen Vorlesungen im Audimax oder in der Mensa zu benutzen. Ausstattung Worauf muss ich bei der Ausstattung meines PCs achten? Solange auf dem Gerät ein Webbrowser und ein Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word) läuft und man problemlos Word- und PDF-Dokumente öffnen und drucken kann, reicht auch jedes ältere Modell. Das Betriebssystem spielt dabei eine untergeordnete Rolle, solange man sich damit zurechtfindet. Microsoft Windows mit dem Office Paket ist dabei natürlich die verbreitete Standardausrüstung. Mit einem Apple/Mac oder einem Linux- System lässt sich jedoch genauso effektiv arbeiten, entsprechende Kenntnisse vorausgesetzt. Besondere Spezialprogramme werden im Studium nicht benötigt. Laptops sollten WLAN unterstützen, da man nur so in der Bibliothek, dem Audimax und in der Mensa auf das Hochschulnetz, das Internet und die Online- Datenbanken zugreifen kann. Dank der gut ausgebauten Steckdosenausstattung bei den Laptoparbeitsplätzen wird eine Batterie nicht unbedingt benötigt – ein Faktor besonders beim Kauf von gebrauchten Modellen. Zubehör Empfehlenswert ist natürlich ein Drucker. Bei Neuanschaffung lohnt sich ganz klar ein Laserdrucker, die mittlerweile recht günstig zu haben sind. Es werden 1 Computer-Investitions-Programm; Gemeint sind PC-Arbeitsräume in oder bei den Bibliotheken 2 Weitere Informationen zu CIP-Pools findest du unter http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/cip-pool/ - 22 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 durchaus beachtliche Mengen an Folien und Vorlesungsmaterialien von den Dozenten ins Internet gestellt.3 Auch auf den Seiten anderer Unis oder von Privatanbietern findet man viele nützliche Materialien für’s Studium. Will man alles in den CIP-Pools ausdrucken, summiert sich der Seitenpreis von 6 Euro- Cent sehr schnell. Auch ein USB-Stick o.ä. lohnt sich, um Dokumente mit seinen Kollegen auszutauschen und (ganz wichtig) regelmäßig Sicherungskopien seiner mühsam bearbeiteten Hausarbeit zu erstellen. Man hört immer Horrorgeschichten von Studenten, deren fertiger Text am letzten Tag nicht mehr zu öffnen oder zu retten war. Regelmäßige Sicherungskopien sind das einzig effektive Gegenmittel. Ob man den USB-Stick allerdings rund um die Uhr um den Hals tragen muss, wie legendär über „einen Bekannten“ behauptet, sei dahingestellt. Software Eine grundlegende Softwareausstattung ist wohl auf jedem PC zu finden, zusätzliche Software kann auf den Seiten des Rechenzentrums kostenlos bezogen werden.4 Die CIP-Pools sind natürlich ausreichend ausgerüstet. Zur Erstellung von mindestens 4 Hausarbeiten, mindestens einer Seminararbeit und nach derzeitigem Stand der Studienordnung5 einer Studienarbeit, werden Grundkenntnisse in einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word) zwingend vorausgesetzt. Hilfreich sind natürlich vertiefte Kenntnisse, vor allem zu automatischen Inhaltsverzeichnissen und Gliederungen, Fußnoten, Abschnitten sowie Seiten- und Textformatierungen. Und wenn entgegen jeder Logik doch alles nicht funktioniert, haben sich bisher die Kommilitonen immer sehr hilfsbereit gezeigt. Wer hier bei sich selbst Nachholbedarf feststellt kann sich durch die sehr empfehlenswerten Kurse des CIP-Pools das nötige Wissen schnell verschaffen.6 An dieser Stelle möchte ich auch auf die Kurse der Alumni hinweisen, etwa die „Einführung in das Juristische Arbeiten“.7 Bei den Seminararbeiten ist es je nach Vorliebe und Anforderung des Dozenten von Vorteil, sich mit den Grundfunktionen eines Präsentationsprogrammes (z.B. Microsoft Powerpoint) vertraut zu machen. Dies wird jedoch erst nach der Zwischenprüfung relevant. Wie weit der PC für das eigentliche Lernen und Einarbeiten in die juristische Materie einsetzen kann muss jeder für sich selbst herausfinden. Hier geht tatsächlich probieren über studieren. Manche digitalisieren etwa ihre Mitschriften, andere erstellen Mindmaps mit MindMapping-Software8, etc. Für Fortgeschrittene: Wer sich vertieft mit professionellen Textsatzsystemen auseinandersetzen möchte, dem sei LaTeX empfohlen, ein stabiles, 3 Zu finden unter jura.uni-wuerzburg.de bzw. nach Hinweis der Dozenten 4 Informationen über Software für Studierende findest du unter http://www.rz.uni- wuerzburg.de/dienste/software/software_fuer_studierende/ 5 http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/pruefungs- _und_studienordnungen/staatspruefungen/so_rechtswissenschaften_2003/ 6 Informationen unter http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/cip-pool/kurse/ 7 http://www.jura.uni-wuerzburg.de/einrichtungen/alumni/veranstaltungen/kurse/ 8 Z.B. Mindjet MindManager, kostenlos über das Rechenzentrum zu beziehen - http://www.rz.uni- wuerzburg.de/dienste/software/software_fuer_studierende/mindmanager/ - 23 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 plattformunabhängiges Open-Source-Programm, mit dem ein druckreifes Ergebnis erzielt werden kann.9 Internet Der grundlegende Umgang mit dem Internet ist heute wohl jedem Studenten nichts Fremdes. Man sollte sich grundlegend mit den Funktionen seines Browsers und der Uni-Homepage vertraut machen, was zukünftig die Suche nach Informationen sehr erleichtern wird. Zugang/Provider Die Uni bietet über das WLAN an verschiedenen Stellen einen kostenlosen Zugang zum Internet an. Dazu benötigt man ein Rechenzentrum-Account (RZ- Account). Informationen, wie du einen RZ-Account erhälst, findest du beim Rechenzentrum.10 In den Studentenwohnheimen ist ein Anschluss für das Hochschulnetz vorhanden. Für alle anderen wurde der private Internetzugang über das Rechenzentrum bereits 2005 eingestellt. Ein eigener Internetzugang ist aufgrund der gut ausgebauten Zugangsmöglichkeit über WLAN und Cip-Pools zwar nicht zwingend notwendig, wer dennoch auch zu Hause im Internet arbeiten und recherchieren möchte, kann je nach Wohnlage zwischen verschiedenen Anbietern auswählen. Neben den „großen“ DSL- und Telefonanbietern gibt es in manchen Gegenden auch die Möglichkeit über regionale Anbieter, Handy-Flatrates oder das Fernsehkabel mit Breitband ins Internet zu kommen. Nähere Informationen gibt es bei den entsprechenden Anbietern. Für die Bafög-Berechtigten ist möglicherweise der vergünstigte Telefontarif der Telekom interessant. Auch durch manche Stipendien, wie etwa das der eFellows, lässt sich ein vergünstigter privater Internetzugang beschaffen. Inhalte Im Internet sind unsagbar viele Inhalte für Juristen zu finden. Da man natürlich nicht am wahren Leben vorbeistudieren kann empfiehlt es sich, je nach Interesse, regelmäßig einschlägige Websites, Foren, Blogs oder Newsletter zu verfolgen. Diese hier aufzuzählen würde definitiv den Rahmen sprengen und zudem eine Vorauswahl bedeuten, die ich bewusst nicht vornehmen möchte. Da heißt es, einfach einmal die Uni-Homepage erkunden, über die Lieblingssuchmaschine andere Jura-Webseiten ansurfen und auf die Tipps der Dozenten hören. Natürlich lohnt sich auch ein regelmäßiger Blick auf die Fachschaftshomepage, www.jurafachschaft.de Zur Benutzung juristischer Online-Datenbanken findet über den CIP-Pool ein eigener Kurs statt.11 Auch die Bibliothekseinführung im Rahmen der Erstsemester-Einführungswoche wird zur Benutzung der Datenbanken und des Bibliothekskataloges informieren. Christopher Jones 9 Weitere Infos und eine Einführung unter http://www.jurawiki.de/LaTeX 10 unter http://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/wie_werde_ich_benutzer/ 11 http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/cip-pool/kurse/ - 24 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Die Grundlagen des Klausurenschreibens Schon zum Ende des 1. Semesters werden die ersten wichtigen Klausuren auf Euch zukommen, deren Bestehen für die Zulassung zur Zwischenprüfung entscheidend ist. Ihr werdet im Laufe des Semesters sowohl in den Vorlesungen als auch in den Konversatorien erklärt bekommen, wie eine juristische Klausur aufzubauen ist und worauf beim Klausuren schreiben besonders zu achten ist. Aufgrund von Anmerkungen einiger Professoren haben wir für Euch hier ganz kurz die „Dauerbrenner“ zusammengestellt, die Ihr bei einer Klausur unbedingt beachten solltet. 1. Das Schriftbild V.a. für diejenigen unter Euch mit einer „Sauklaue“ gilt: bemüht Euch ordentlich zu schreiben! Gerade das Schriftbild stellt einen sehr wichtigen subjektiven Faktor bei der Bewertung einer Klausur dar, der von Euch nicht unterschätzt werden sollte. Den Korrektor mit einer leserlichen Schrift zu erfreuen schadet jedenfalls nie! 2. Rechtschreibung Achtet auf korrektes Deutsch! Fehlerlose Rechtschreibung und Grammatik sind äußerst wichtig! Hier in den Klausuren Unzulänglichkeiten zu zeigen hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck! 3. Abkürzungen Verwendet bei Klausuren keine exotischen Abkürzungen, sondern allenfalls die gängigen. Macht Euch die Mühe und schreibt die anderen Wörter aus! 4. Die Aufgabenstellung Inhaltlich ist es sehr wichtig, dass Ihr die Aufgabenstellung der Klausur beachtet! Orientiert Eure Lösung streng daran, was verlangt ist – nicht mehr und nicht weniger. 5. Der Gutachtenstil Der Gutachtenstil wird Euch ab nun bis zum 1. Examen begleiten. Deshalb ist es sehr wichtig, diesen schon frühzeitig zu beherrschen. Hierzu gibt es genügend Anleitungsliteratur für Anfänger (z.B. Brian Valerius „Einführung in den Gutachtenstil“; Elisabeth Schütze „Vom 1x1 des Klausuren - 25 -
Erstsemesterinformation Wintersemester 2008/2009 Schreibens“ erschienen in der JURA), mit der Ihr Euch einmal auseinandersetzen solltet. 6. Klausuren schreiben Sehr wichtig ist auch das Schreiben von Klausuren. Nur so trainiert man den Gutachtenstil sowie die Umsetzung des Gelernten! Versucht alle angebotenen Klausuren mitzuschreiben, um auch eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Zudem solltet Ihr versuchen einige Fälle aus Fallbüchern selbst und in ganzen Sätzen schriftlich zu lösen! Wie schon erwähnt, sind hier nur die absoluten Grundlagen, die zu berücksichtigen sind, angesprochen. Umso wichtiger ist es sie zu beherzigen. Zur Belohnung gibt es dann auch keine Kritik des Korrektors an diesen Dingen! Tamara Reichwein Modellprojekt „Effiziente Prüfungsvorbereitung“ Zu Themen wie Prüfungsvorbereitung, Arbeitsorganisation, Lernstrategien und Zeitmanagement besteht bei Studierenden häufig ein Beratungsbedarf. Durch eine effiziente Prüfungsvorbereitung können Prüfungsängste vermieden werden. Die Universität Würzburg bietet im Rahmen eines durch Studiengebühren finanzierten Modellprojekts zwei Vorlesungen für Jura-Studenten an, in denen die oben genannten Themen sowie der Umgang mit Prüfungsstress thematisiert werden. In der zweiten Vorlesungseinheit wird unter anderem auch ein Jura- Professor Tipps für Prüfungssituationen geben. Diese Veranstaltung richtet sich an alle Semester. Ergänzend dazu werden von Studenten des höheren Semesters, Tutorien in Workshopform angeboten. In diesen Tutorien haben die Studenten jetzt die Möglichkeit alle Fragen zur Prüfungsvorbereitung, Lernstrategien, aber auch zum Ablauf des Studiums zu stellen. Hier wird in kleinen Gruppen die Anwendung des Erlernten fachspezifisch umgesetzt. Die Termine der Vorlesung sowie der Tutoriums-Workshops werden zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Ansprechpartner: Dr. Jochen Müller, Dipl. Psych. Institut für Psychotherapie und Medizinische Psychologie der Universität Würzburg Klinikstraße 3, 97070 Würzburg j.mueller@psychoogie.uni-wuerzburg.de Tel.: 0931/31-2767 - 26 -
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