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Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln Aufstellungsanforderungen Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln | 04.03.2021 Simon Lechleitner 1
INHALT Einstufung von Kältemitteln Gefährdungspotential Beurteilungsgrundlagen Sicherheitstechnische Anforderungen an Wärmepumpen Sicherheitstechnische Aufstellungsanforderungen Zusätzliche Anforderungen für gewerbliche Anlagen Zusammenfassung Simon Lechleitner 2
EINSTUFUNG VON KÄLTEMITTELN EINSTUFUNG VON KÄLTEMITTELN Im Vortrag werden Anforderungen an Kälteanlagen mit Kältemitteln der Gruppen A2, A2L und A3 behandelt. Quellen: - Kälteanlagenverordnung, BGBl. Nr. 305/1969. Simon Lechleitner 3 - ÖNORM EN 378-1, 01.07.2018.
GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL VON BRENNBAREN KÄLTEMITTELN A2L, A2 und A3: Explosionsgefahren Bei entsprechender Verteilung in Luft sind brennbare Kältemittel explosionsfähig Toxische Wirkungen Kältemittel wirken ab bestimmten Konzentrationen toxisch Sauerstoffverdrängung Kältemitteldämpfe sind im Regelfall schwerer als Luft Simon Lechleitner 4
GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL WICHTIGE STOFFDATEN UEG bei 20°C Molare ATEL/ODL LFL gemäß UEG [%] bei Summen- Sicherheits- UEG [%] bei gemäß EN Dampfdichte Masse Nr. Bezeichnung EN 378 20°C gemäß GWP formel klasse 20°C 80079-20-1 25°C [kg/m³] [kg/m³] [kg/m³] EN 80079-20-1 [kg/kmol] [kg/m³] Difluormethan R32 CH2F2 A2L 0,3 0,307 12,4 - - 2,13 52 675 (Methylenfluorid) R143a 1,1,1-Trifluorethan CF3CH3 A2L 0,48 0,282 7,5 6,8 0,234 3,44 84 4470 R152a 1,1-Difluorethan CH3CHF2 A2 0,14 0,13 4,5 - - 2,7 66 124 R290 Propan CH3CH2CH3 A3 0,09 0,038 2,0 1,7 0,031 1,8 44 3 2,3,3,3- R1234yf CF3CF=CH2 A2L 0,47 0,289 5,7 - - 4,66 114 4 Tetrafluorprop-1-en trans-1,3,3,3- R1234ze CF3CF=CHF A2L 0,28 0,303 6,0 - - 4,66 114 7 Tetrafluorprop-1-en CH3CH2CH2C R600 Butan A3 0,0024 0,038 1,5 1,4 0,033 2,38 58,1 4 H3 2-Methylpropan R600a CH(CH3)3 A3 0,059 0,043 1,7 1,3 0,031 2,38 58,1 3 (Isobutan) R1270 Propen (Propylen) CH3CH=CH2 A3 0,0017 0,046 2,6 2,0 0,035 1,72 42,1 2 Quellen: - ÖNORM EN 378-1, 01.07.2018. Simon Lechleitner 5 - ÖNORM EN ISO/IEC 80079-20-1, 15.04.2020.
SICHERHEITSTECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN WÄRMEPUMPEN HERSTELLERVERANTWORTUNG Inverkehrbringung Europäische Richtlinien und anzuwendenden (harmonisierte) Normen Risikoanalyse Mechanische Gefährdungen Elektrische Gefährdungen (innere) Explosionsgefährdungen durch die Maschine selbst Dokumentation Technische Dokumentation Betriebsanleitung – Beschreibung der Restgefährdungen (z.B. Freisetzung brennbarer Stoffe) EG-Konformitätserklärung CE-Kennzeichnung Quellen: - TÜV Nord, Kälteanlagen mit entzündbaren Kältemitteln, Aspekte des Explosionsschutzes für Simon Lechleitner 7 Hersteller und Betreiber, 09.2019.
SICHERHEITSTECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN WÄRMEPUMPEN HERSTELLERVERANTWORTUNG EN 60335-2-40 Legt unter anderem sicherheitstechnische Anforderungen an Wärmepumpen fest. Auszug aus einer Konformitätserklärung: Quellen: - TÜV Nord, Kälteanlagen mit entzündbaren Kältemitteln, Aspekte des Explosionsschutzes für Simon Lechleitner 8 Hersteller und Betreiber, 09.2019.
SICHERHEITSTECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN WÄRMEPUMPEN EXPLOSIONSSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN GEMÄß EN 60335-2-40 ÖVE/ÖNORM EN 60335-2-40 Elektrische Bauteile, die eine Zündquelle sind und während des normalen Betriebs oder bei einer Leckage arbeiten können, müssen einem der nachfolgenden Punkte entsprechen: Elektrische Bauteile entsprechen IEC 60079-15 und sind für das verwendete Kältemittel sowie die Zone 2, 1 oder 0 nach IEC 60079-14 geeignet. Elektrische Bauteile werden nicht in einem Bereich angeordnet, wo sich eine potenziell brennbare Gasmischung ansammelt. Dies wird durch eine Prüfung gemäß Anhang FF der EN 60335-2-40 nachgewiesen. Elektrische Bauteile sind in einem Gehäuse angeordnet. Das Gehäuse, das die elektrischen Bauteile enthält, muss IEC 60079-15 für Gehäuse, die zur Verwendung mit dem verwendeten Kältemittel geeignet sind, entsprechen. Temperaturen von Oberflächen, die mit eventuell austretendem brennbaren Kältemittel in Berührung kommen können, dürfen nicht die Selbstentzündungstemperatur des Kältemittels, reduziert um 100 K übersteigen. Simon Lechleitner 9
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN Aufstellungsanforderungen sind abhängig vom Aufstellungsort und der Nutzungsart: Simon Lechleitner 10
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN AUßENAUFSTELLUNG Grundsätzlich keine Füllmengeneinschränkung (außer bei A3-Kältemitteln: max. 5 kg bei nicht eingeschränktem Zugang) Bedienungsanleitung muss Angaben über Restrisiken und Schutzmaßnahen enthalten. Schutzmaßnahmen gemäß Bedienungsanleitung müssen eingehalten werden. Häufige Herstellervorgaben: Definierung eines Sicherheitsabstandes von „x“ Metern. Innerhalb des Sicherheitsabstandes dürfen sich keine Zündquellen, Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, Lichtschächte, Öffnungen zur Kanalisation befinden. Die Aufstellung in Senken, Schächten oder Bereichen, die keine freie Abströmung oder Durchlüftung zulassen, ist nicht zulässig. Wanddurchführungen durch die Gebäudehüllen sind luftdicht auszuführen. Wichtig: Der Schutzbereich darf sich nicht auf andere Grundstücke erstrecken! Simon Lechleitner 11
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN BEISPIEL 1 Herstellervorgaben: Im Umkreis von 1 m zum Außengerät dürfen keine Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, Schächte, Lüftungsöffnungen, o. dgl.) liegen und keine potentiellen Zündquellen vorhanden sein. Mauerdurchführungen in das Gebäude müssen luftdicht ausgeführt werden. Die Außeneinheit darf nicht in bzw. in der Nähe von Bodensenken platziert werden. Die Außeneinheit darf nicht näher als einen Meter an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Bei Kondensat-Einleitung in die Kanalisation ist ein Siphon vorzusehen bzw. die Schachtdurchführung in den Boden so abzudichten, sodass kein Kältemittel unkontrolliert in die Kanalisation treten kann. Quellen: - Hoval, Bedienungsanleitung, Hoval Belaria pro comfort (8, 13, 15). Simon Lechleitner 12
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN BEISPIEL 1 Sicherheitszone Aufstellung in Senke Aufstellung neben Öffnung Simon Lechleitner 13
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN BEISPIEL 2 Herstellervorgaben: In dem Schutzbereich (Umkreis von 1 m), der sich zwischen der Geräteoberkante und dem Boden befindet dürfen sich keine Zündquellen, Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, Lichtschächte und der gleichen befinden. Mauerdurchführungen in das Gebäude müssen luftdicht ausgeführt werden. Die Außeneinheit darf nicht in bzw. in der Nähe von Bodensenken platziert werden. Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Quellen: - Alpha innotec, Betriebsanleitung, LWD 90A. Simon Lechleitner 14
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN BEISPIEL 2 Bei direktem Einleiten des Kondenswassers in eine Abwasser- oder Regenwasserleitung muss ein Siphon gesetzt werden. KS = Kiesschicht als Pufferzone für Versickerung 3 = Kondensatablaufrohr Quellen: - Alpha innotec, Betriebsanleitung, LWD 90A. Simon Lechleitner 15
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN INNENAUFSTELLUNG Simon Lechleitner 16
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN GRENZWERTE FÜR R-32 Simon Lechleitner 17
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN GRENZWERTE FÜR R-290 Simon Lechleitner 18
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN BEISPIEL 3 In einem Wohnhaus solle eine Wärmepumpe installiert werden, welche mit dem Kältemittel R32 betrieben wird. Die Kältemittelfüllmenge beträgt 1,3 kg. Der Aufstellungsraum hat eine Fläche von 15 m² und ein Volumen von 38 m³. Ist die Aufstellung zulässig? ℎ ℎ ℎ ℎ : 6 3 ∗ = 6 3 ∗ 0,307 3 = 1,84 1,3 ä ℎ äß : = 0,034 3 38 ³ Die Füllmenge liegt unter der Irrelevanzschwelle für die Brennbarkeit. Auch der Toxizitätsgrenzwert (ATEL = 0,47 kg/m³) sowie der Grenzwert für die Sauerstoffverdrängung (ODL= 0,3 kg/m³) werden deutlich unterschritten. Die Aufstellung ist zulässig. Simon Lechleitner 19
SICHERHEITSTECHNISCHE AUFSTELLUNGSANFORDERUNGEN MASCHINENRÄUME Quellen: - ÖNORM EN 378-1, 01.07.2018. Simon Lechleitner 20
ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GEWERBLICHE ANLAGEN ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GEWERBLICHE ANLAGEN Quellen: - Kälteanlagenverordnung, BGBl. Nr. 305/1969. Simon Lechleitner 21
ZUSAMMENFASSUNG ZUSAMMENFASSUNG Simon Lechleitner 22
Danke für eure Aufmerksamkeit Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln | 04.03.2021 Simon Lechleitner 23
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