WEILHEIMIMMER AUF DER HÖHE - Gemeinde Weilheim
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DONNERSTAG, 18.03.2021 | NR. 06 WEILHEIM GEMEINDE IMMER AUF DER HÖHE Die Arbeiten haben begonnen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit Anfang März ist die Firma Pflasterbau Kaiser GmbH in der Gemeinde tätig. Der Spatenstich fand in Aisperg statt, von wo aus die Tiefbauarbeiten übers Ehretsholz in Richtung B500 erfolgen. Von dort aus wird die Trasse dann unter der B500 nach Brunnadern fortgeführt. Die beiden Ortsteile Aisperg und Brunnadern werden anschließend vollständig erschlossen. Dazu gehö- ren die Verlegung der Rohrverbände, die Herstellung der Abzweige für die Hausanschlüsse sowie die Hausan- schlüsse selbst. Dazu werden die Straßen teilweise aufgefräst. Wir bitten die Anlieger in diesem Zusammen- hang um Verständnis für die durch die Arbeiten entstehenden Beeinträchtigungen. Ihr Jan Albicker Bürgermeister AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT www. weilheim-baden.de | E-mail: info@weilheim-baden.de
2 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM NOTRUFE & WICHTIGE TELEFONNUMMERN NOTRUFE APOTHEKENNOTDIENST LÄDELE Polizei 110 HOTLINE: 0800 00 22 833 Nöggenschwiel “Lädele am Kirchplatz” Polizeiposten Waldshut 07751 8316-531 Samstag, 20. März Fohrenbachstr. 6 Tel.: 07755 939112 Rosen-Apotheke, Hauptstr. 18, Dogern, Tel: 07751/5970 Mo, Mi, Fr 07.30 - 12.00 Uhr Feuerwehr 112 Hotzenwald-Apotheke Rickenbach, Kirchstr. 13, Ricken- Di & Do 07.30 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr Gesamtfeuerwehr, 0174 3000 897 bach, Tel: 07765/688 Sa 07.00 - 12.00 Uhr Matthias Block oder 07755 938334 Sonntag, 21. März Remetschwiel “Einkaufskörble” Engel-Apotheke im E-Center, Industriestr. 3, Tiengen, Waldhausstr. 3 Tel: 07755 919999 Ärztl. Notfalldienst 01805 19292-430 Tel: 07741/8099700 Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr Bauhof/Wasser 0172 9805642 Samstag, 27. März sowie (außer Mi.) 15.00 - 18.00 Uhr Bez. Schornsteinfeger Bären-Apotheke, Brückenstr. 7, Waldshut, Tel: Sa 07.00 - 12.00 Uhr Schmithausen, Degernau 07746 9283471 07755/9184233 Weilheim - mit Poststelle - Meyer, Dogern 07751 7681 Sonntag, 28. März Dietlinger Straße 6 Tel.: 07741 2528 DRK-Rettungsdienst 112 Klettgau-Apotheke, Bundesstr. 35, Lauchringen, Tel: 07741/2703 Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr Krankentransporte 07751 19222 Mo, Do, Fr 15.00 - 18.30 Uhr Sa 07.00 - 12.00 Uhr Notdienst d. Elektroinnung 01801 605060 ARZTPRAXEN Keller`s Hofladen, Außer-Ay Tel: 07755 8712 Störungsdienst Mo - Fr (außer Mi.) 09.00 - 12.00 Uhr Strom 07623 921818 Arztpraxis MBBCH Sameh Taraman, Mo, Di, Do 14.00 - 17.00 Uhr Gas 01802 767767 Facharzt für Allgemeinmedizin Sa 08.00 - 12.00 Uhr Vergiftung, Behandlungs- Bannholz, Landstraße 35, Tel. 07755 588 Mo., Di., Do. und Fr. 08.00 - 11.00 Uhr, Hofladen Biogarten Remetschwiel zentrum Freiburg 0761 2704-3610 Zum Buck 11 Tel.: 07755 939204 Di. und Do. 17.00-19.00 Uhr Zahnärztl. Notfalldienst 01803 222 555-30 Mittwoch Notfallsprechstunde 11.00 -12.00 Uhr www.biogarten-remetschwiel.de und nach Vereinbarung Hof Wegwarte Arztpraxis Dr. med. H. Fischer, Oberbierbronnen 7 Tel.: 07755 9399935 SOZIALE DIENSTE Facharzt für psychotherapeutische Medizin Di & Do 13.00 - 18.00 Uhr Hofladen, Biolebensmittel, Dinkel, Kräuter, Tränke, Edelsteine, Anonymes Sorgentelefon und Psychotherapie Gesundheits- und Lebensberatung nach Hildegard von Bingen f. Erwachsene 0800 1110111 Weilheim, Hans-Jürgen-Gantert-Str. 16, f. Kinder u. Jugendliche 0800 1110333 Tel.: 07741 671253 Caritas-Sozial-Dienst 07751 8011-0 Zahnarztpraxis Dr. René Fischer Deutscher Kinderschutzbund 07751 672724 Weilheim, Hauptstraße 14, TÜV Tel. 07741 666-63, Fax 07741 666-62 Deutsches Rotes Kreuz 07751 8735-0 Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, TÜV-Abnahme für PKW, Motorräder DRK-Hausnotruf 07751 8735-55 Mi. & Fr. 08.00 - 14.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung und Schlepper DRK Pflegedienst Hochrhein 07741 913543 Zahnarztpraxis Ralf Stempel Firma Bächle, Landmaschinen, Nöggenschwiel DRK-Fahrdienst 0800 0079 761 Weilheim, Hofwiese 40, Tel: 07741 1434, Die nächste TÜV-Abnahme für PKW, Motorräder und DRK-Dienste für Senioren 07741 9697710 Sprechstunde nach Vereinbarung Schlepper findet statt am 19. März 2021 um 10.00 Uhr. Bitte um vorherige telefonische Anmeldung, Tel. Diakonisches Werk Hochrhein 07751 8304-0 07755 679. Der nächste Termin ist voraussichtlich am “Donum vitae Hochrhein” MEDIZINISCHE BERATUNG 16. April 2021 Schwangerschaftsberatung 07751 898237 TÜV-Abnahme für PKW Heilkundliche Praxis für Psychotherapie (HPG) Familienberatung Landratsamt 07751 86-4401 Jana Fischer Autohaus Korol, Bannholz Frauen- & Kinderschutzhaus 07751 3553 Weilheim, Steigweg 10, Tel: 07741 8070780, Jeden Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag Termine nach Vereinbarung TÜV-Abnahme. Bitte vorher telefonisch anmelden un- Hospizdienst Hochrhein e.V. 07751 802333 ter 07755 300. Naturheilkundliche Beratung und Massagen Kindertagespflege 07751 86 -4324 oder -4355 Madelaine Balmer TÜV-AU Abnahme für PKW und Motorräder Lebenshilfe Südschwarzwald e.V. 07741 9657277 Remetschwiel, Panoramaweg 6 Tel: 07755 939677 Firma Andreas Zanotti, Kfz-Handel & Service Jeden Montag oder nach Vereinbarung, Abnahme in Netzwerk Nachbarschaftshilfe 07751 80 11 80 Weilheim-Ay. Bitte um telefonische Voranmeldung Frauenberatung “Courage” 07741 8082277 Grundbucheinsichtsstelle unter 07755 1004. Pflegestützpunkt Landkr. WT 07751 86-4256 Hauptstraße 34, in WT-Tiengen Gerlinde Haberer 0 77 41 833-448 Das Mitteilungsblatt Nr.7 SKM Verein f. Soziale Dienste WT 07751 8000888 Dienstag bis Freitag 8.30-12.00 Uhr erscheint am Do, 1. April 2021 Sozialstation St. Verena 07751 9199944 Mittwochnachmittag 16.00-18.00 Uhr Redaktionsschluss ist am Suizid-Selbsthilfegruppe WT 07672 1284 Hier können Sie auch Grundbuchausdrucke be- Mo, 29. März 2021 um 9.00 Uhr (Kontakttelefon abends) kommen. Für Unterschriftsbeglaubigungen bitte telefonische Terminvereinbarung! info@weilheim-baden.de Tierschutzverein Waldshut e.V. 07741 684033
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 3 GEMEINDEVERWALTUNG WEILHEIM MÜLLKALENDER Badener Platz 1 79809 Weilheim BIOTONNE Telefon (Zentrale) 07741 8313-0 Fax 07741 8313-51 Internet: www. weilheim-baden.de E-mail: info@weilheim-baden.de Bürglen Mi, 17. März 2021 ab 6.00 Uhr Öffnungszeiten: Mi, 31. März 2021 ab 6.00 Uhr Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Weilheim (ohne Bürglen) Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.30 Uhr Di, 30. März 2021 ab 6.00 Uhr DURCHWAHLNUMMERN: 07741 8313 UND: BLAUE TONNE Jan Albicker Bürgermeister -31 Bürglen Margrit Böhler Sekretariat, Termine -31 Di, 30. März 2021 ab 6.00 Uhr Mitteilungsblatt, Vereine, Hallenbelegung Weilheim (ohne Bürglen) Jessica Albiez Haupt- und Bauamtsleiterin, Standesamt - 12 Mi, 07. April 2021 ab 6.00 Uhr Mirjam Herrmann Einwohner, Soziales, Bürgerbüro - 10 Elvira Gantner Renten, Soziales, Bürgerbüro - 11 GELBER SACK Peter Schmidt Rechnungsamtsleiter - 22 Bürglen Fr, 09. April 2021 ab 6.00 Uhr Elke Lienemann Gemeindekasse - 21 Weilheim (ohne Bürglen) Jutta Schäfer Gewerbe - 23 Sa, 10. April 2021 ab 6.00 Uhr Dagmar Jährling Grund- und Hundesteuer, Kiga/Schule - 24 Alfred Ebner Bauhofleiter 0172 9852866 RESTMÜLL Axel Huber Bauhof 0172 9854095 Bürglen Mi, 24. März 2021 ab 6.00 Uhr Harry Baumgartner Bauhof 0173 4954452 Weilheim (ohne Bürglen) Manuel Schäfer Bauhof 0172 4572821 Di, 23. März 2021 ab 6.00 Uhr Martin Baumgartner Bauhof 0172 9826981 Bereitschaft Gemeindegebäude 0172 9826981 Bereitschaft Bauhof 0172 9805642 WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN Kindergärten Nägeleberghalle Weilheim 07741 5073 Kiga Nöggenschwiel 07755 324 Manfred Muckel, Hallenwart 0152 01701195 Kiga Remetschwiel 07755 8997 Haagwaldhalle Remetschwiel 07755 779 Kiga Weilheim 07741 66015 Klaus Bächle, Hallenwart 07755 1262 Schule Revierförster Gregor Allgeier 0174 3971303 Schulsekretariat: Frau Jährling 07755 652 “Tourist-Info” Nöggenschwiel Fax: 07755 / 80131, poststelle@04154301.schule.bwl.de Josef-Raff-Platz 1 07755 1553 Di & Do 8.00 - 13.00 Uhr Montag 10.00 - 12.00 Uhr Verlässl. Grundschule 07755 9399640 Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr JUGENDAMT IMPRESSUM Sprechstunde des HERAUSGEBER: Gemeinde Weilheim mit den Ortsteilen VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN- UND Jugendamtes Aisperg, Ay & Ausser-Ay, Bannholz, Brunnadern, Bürglen, VEREINSMITTEILUNGEN: Dietlingen, Heubach, Maria Bronnen, Nöggenschwiel, Re- Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Da derzeit keine „Offene-Sprech- metschwiel, Rohr, Schnörringen, Unter- & Oberbierbron- Vereins. Für die Veröffentlichung von Vereins- und anderen stunde“ im Rathaus Weilheim an- nen, Waldhaus Mitteilungen wird keine Gewähr übernommen. geboten werden kann, wird um VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN & FÜR DEN ANZEIGENTEIL/DRUCK UND VERLAG: vorherige telefonische Terminver- REDAKTIONELLEN TEIL: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45, einbarung unter 07751 86-4338 Bürgermeister Jan Albicker oder der/die von ihm Beauftragte/n 78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40, Email: oder per E-Mail an johannes.kel- VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMITTEILUNGEN: anzeigen@primo-stockach.de ler@landkreis-waldshut.de ge- Die jeweilige Fraktion bzw. die/der Vorsitzende der jeweiligen beten. Fraktion
4 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM MÜLLKALENDER Tipp: Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen NICHT in die Biotonne Beim Kauf des Filtersubstrats für die Biotonne auf die Ton- Seit Einführung der Biotonne verfolgt der Landkreis Waldshut das nengröße achten! Ziel, Bioabfälle möglichst sortenrein und ohne Störstoffe zu erfas- Seit Mitte Januar läuft der Verkauf sen. Zu diesem Zweck werden alle Biotonnen bei der Leerung durch des Filtersubstrats für die Bioton- ein Detektionssystem und ergänzend durch Sichtkontrollen auf ne über die Einzelhändler und Ge- Störstoffe überprüft. Diese Kontrollen stellen sicher, dass der mög- meinden im Landkreis Waldshut. lichst sortenrein erfasste Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost Um Fehlkäufen vorzubeugen, gibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft verarbeitet werden kann. des Landkreises Waldshut folgen- de Hinweise: Seit dem 27. April 2020 werden im Landkreis Waldshut falsch befüll- te Biotonnen nicht mehr geleert, sondern erhalten eine Rote Kar- • Bitte achten Sie beim Kauf te. Die Anfragen betroffener Bürger machen immer wieder deutlich, des Substrates unbedingt auf dass ein sehr großer Teil der Beanstandungen auf die Verwendung die Größe Ihrer Biotonne! Das von kompostierbaren Biokunststoffbeuteln zurückzuführen ist. Filtermaterial für die 60 Liter- und 120 Liter-Tonnen ist quad- ratisch (4 Presslinge), das Filter- Daher weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises aus- material für die 240 Liter-Tonne drücklich darauf hin, dass die im Handel erhältlichen kompostier- ist abgerundet (3 Presslinge). baren Biokunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Biotonne ent- • Ist das Material für Ihre Tonnen- sorgt werden dürfen. größe gerade nicht erhältlich, Sie zersetzen sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung können die Händler jederzeit ausgelegten Nachkompostierung der Bioabfallvergärungsanlage und kurzfristig nachbestellen. und stellen daher einen unerwünschten Störstoff dar. Außerdem • Die Verkaufsstellen finden Sie sind kompostierbare Plastikbeutel im Sortierprozess nicht von her- auf unserer Homepage unter https://www.abfall-landkreis-wald- kömmlichen Plastikbeuteln zu unterscheiden und müssen daher als shut.de/de/verkaufsstellen/#ver- Störstoffe kosten- und zeitaufwendig aussortiert werden. Aus den kauf dargelegten Gründen sind die kompostierbaren Folienbeutel in vie- In der Abfall-App unter der Rub- len anderen Landkreisen ebenfalls nicht erlaubt. rik Standorte • Das Filtermaterial kostet für alle Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt, zum Einwickeln der Bio- Tonnengrößen 10 €. abfälle Zeitungspapier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchen- • Ob der Filter getauscht werden papier zu verwenden. muss, kann durch einen Ge- ruchstest geprüft werden. Nur wenn die Biotonne bei geschlos- Hinweise zur korrekten Befül- senem Deckel sehr stark riecht, lung der Biotonne sowie mehr- ist das Filtermaterial erschöpft sprachige Informationen zum und muss getauscht werden. Download finden Sie auf der • Sollten Sie Ihr Filtermaterial erst Homepage des Eigenbetriebs später tauschen und der Sticker Abfallwirtschaft „Filterwechsel 2020“ ist noch auf https://www.abfall-landkreis-waldshut.de/de/biotonne/ oder rufen der Tonne zu finden, ist das kein Problem; Ihre Tonnen werden Sie an unter der Telefonnummer 07751 / 86-5440. trotzdem geleert!
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 5 DAS RATHAUS INFORMIERT Grundsteuer Gemeinde Weilheim Hebesatzerhöhung Gemeinde Weilheim Die Gemeinde Weilheim sucht zum Wir weisen darauf hin, dass mit nächstmöglichen Zeitpunkt einen Bei der Gemeinde Weilheim (ca. 3.200 Einwohner) ist zum Beschluss vom 18.01.2021 der nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.09.2021, Gemeinderat der Gemeinde Weil- ein Ausbildungsplatz für die Hallenwart (m/w/d) heim die Erhöhung des Hebesat- zes für die Grundsteuer A und B für die Nägeleberghalle in Weilheim rückwirkend zum 01.01.2021 von Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (m/w/d) 320 % auf 360 % festgesetzt hat. Die Beschäftigung im Kindergarten erfolgt Sonnenschein im im Rahmen Ortsteil eines geringfügigen Beschäftigungsver- Weilheim hältnisses. zu besetzen. Der geänderte Grundsteuerbe- scheid geht Ihnen in den nächs- Bei Interesse wenden Sie sich bitte bis spätestens 09.04.2021 an Hauptamts- Wir erwarten: ten Tagen zu. leiterin mittlere Jessica Reife, Albiez Fachhochschulreife oder Abitur (Tel.: 07741/8313-12, selbständiges Arbeiten und Teamfähigkeit Motivation, Einfühlungsvermögen und Flexibilität E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) Ihre Gemeindeverwaltung Freude und Interesse am Umgang mit Kindern Wir bieten: ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem freundlichen und aufgeschlossenen Team Gemeinde Weilheim Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 16.04.2021 an die Gemeinde Weilheim, Gemeinde derWeilheim Bei Platz Gemeinde Weilheim (ca. 3.200 Einwoh- Badener 1, 79809 Weilheim. ner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätes- Bei der Gemeinde Weilheim (ca. 3.200 Einwohner) ist zum hner) ist zum tens zumFragen Für fachliche nächstmöglichen01.09.2021, ein Ausbildungsplatz steht Ihnen für die die Kindergartenleiterin Zeitpunkt, spätestens zum 01.09.2021, Iris Flum (Tel.: 07741/66015) oder 1.09.2021, für Ausbildungsplatz Personalfragenfür die Hauptamtsleiterin Jessica Albiez (Tel.: 07741/8313-12, ein E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) gerne zur Verfügung. Gemeinde Weilheim Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (m/w/d) Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (m/w/d) Die Gemeinde Weilheim sucht zum rzieher/in (m/w/d) nächstmöglichen Zeitpunkt eine im Kindergarten Sonnenschein im Ortsteil Weilheim im Kindergarten Sonnenschein im Ortsteil heim Weilheim zu besetzen. Reinigungskraft (m/w/d) zu besetzen. Wir erwarten: für die Grundschule Weil- mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Abitur ur Wir erwarten: heim in Nöggenschwiel als selbständiges Arbeiten und Teamfähigkeit Krankheitsvertretung • mittlere Motivation, Reife, Fachhochschulreife Einfühlungsvermögen und Flexibilitätoder Abitur lität rn • und Freude selbständiges Interesse amArbeiten undKindern Umgang mit Teamfähigkeit Der Beschäftigungsumfang beträgt • Motivation, Einfühlungsvermögen und Flexibilität ca. 20 Stunden pro Woche. Wir bieten: • Freude und Interesse am Umgang mit Kindern ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem freundlichen fgabengebiet in einem freundlichen Wir bieten eine tarifgerechte Ver- undWir aufgeschlossenen bieten: Team gütung nach den Vorschriften des • ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. bung. freundlichen und aufgeschlossenen Tarifvertrages für den öffentlichen Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zumTeam 16.04.2021 an die Gemeinde Weilheim, is zum 16.04.2021 an die Gemeinde Weilheim, Dienst. Badener Platz 1, 79809 Weilheim. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. BeiFlum Interesse wenden Sie oder sich bitte Bitte senden Für fachliche FragenSie IhreIhnen steht Bewerbungsunterlagen die Kindergartenleiterinbis Flum16.04.2021 Iris zum an dieoder (Tel.: 07741/66015) Ge- artenleiterin Iris (Tel.: 07741/66015) meinde Weilheim, Badener Platz 1, 79809 Weilheim. an Hauptamtsleiterin Jessica Albiez für Personalfragen Hauptamtsleiterin Jessica Albiez (Tel.: 07741/8313-12, Jessica Albiez (Tel.: 07741/8313-12, E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) gerne zur Verfügung. (Tel.: 07741/8313-12, rne zur Verfügung. Für fachliche Fragen steht Ihnen die Kindergartenleiterin Iris Flum (Tel.: E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-ba- 07741/66015) oder für Personalfragen Hauptamtsleiterin Jessica Albiez (Tel.: den.de). 07741/8313-12, E-Mail: JessicaAlbiez@weilheim-baden.de) gerne zur Verfügung. © Bundesregierung
6 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM Schutz und Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt im Landkreis Waldshut Wir sin d Das Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut onym bei häuslicher und se- auch je tzt e.V. bietet Sicherheit und Unterstützung für Frauen und xualisierter Gewalt. Sie bie- für Sie d ihre Kinder, die vor häuslicher Gewalt aus ihrem Zuhause tet Betroffenen auch Beglei- persön a - lic fliehen müssen und einen geschützten Wohnraum benö- tung zu Behörden, Ärzt*in- telefon h, tigen. Im Frauen- und Kinderschutzhaus bekommen sie nen und Anwält*innen an. isch und on fachliche und persönliche Beratung und Begleitung bei al- Die Courage informiert und line! len zu regelnden Fragen und Unterstützung bei der Ent- berät darüber hinaus Fach- wicklung neuer, gewaltfreier Lebensperspektiven. stellen und Bezugspersonen über Wirkungen und Fol- Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut e.V. gen von häuslicher und sexualisierter Gewalt und über Adresse anonym Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten. Tel: 07751-3553 email: frauenhaus@frauenhaus-wt.de Frauenberatung Courage Hauptstr. 42b, 79787 Lauchringen Aufnahmen ins Frauenhaus sind rund um die Uhr mög- Tel: 07741 - 8082277 lich! email: beratung@frauenhaus-wt.de Die Frauenberatung Courage, Fachstelle bei häuslicher Beratungen mo – fr 08.30 Uhr – 15.30 Uhr nach telefoni- und sexualisierter Gewalt, berät Frauen und Mädchen scher Absprache (auch in Bad Säckingen möglich!) ab 14 Jahren kostenlos, vertraulich und auf Wunsch an- www.frauenhaus-wt.de Internationale Wochen gegen Rassismus 2021 Der Fachbereich Migration des Caritasverbandes Hochrhein e.V. ist dabei, Sie auch? Liebe Leser*innen, in digitaler Form präsentieren. Unter weltweit werden Menschen von an- dem Motto „Solidarität.Grenzen- deren Menschen diskriminiert. Ras- los“ werden im Zeitraum vom 15. sismus ist nur eine dieser Diskrimi- bis 28. März täglich Beiträge zu Ras- nierungsformen. sismus und seinen verschiedenen Er- scheinungsformen, sowie zu Strate- Um ein Zeichen gegen rassisti- gien um Rassismus entgegen zu tre- sche Diskriminierung zu setzten, ten auf Instagram und Facebook ver- finden jährlich die Internationalen öffentlicht. Wochen gegen Rassismus rund um den Internationalen Tag gegen Ras- Diese sind kritisch, kreativ und kost- sismus am 21. März statt. bar für unser eigenes Denken und Handeln und sollen auch Sie dazu in- Dieser Tag wurde von den Vereinten spirieren kritisch mit sich selbst zu Nationen ernannt, um an das blutige sein und Rassismus aktiv entgegen Massaker von Sharpeville in Südafri- zu treten. ka, bei welchem 69 Menschen durch Polizeigewalt starben zu erinnern. Wenn Sie keinen unserer Beiträge Die Wochen gegen Rassismus beste- verpassen wollen, folgen Sie uns auf hen aus zwei Aktionswochen welche Instagram und Facebook. von der Stiftung gegen Rassismus ko- ordiniert werden. Facebook: Für diese Wochen hat sich der Fach- https://www.facebook.com/Caritas- bereich Migration des Caritasverban- Hochrhein des Hochrhein e.V. intensiv mit The- Instagram: men rund um Rassismus beschäf- https://www.instagram.com/caritas- tigt. Das Ergebnis werden wir Ihnen hochrhein/
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 7 AUS DEM GEMEINDERAT Tagesordnung 21.04/05 Bebauungsplan „Wolfbachweg Neufassung der Geschäftsordnung für West“ Nöggenschwiel Gemeinderatssitzung den Gemeinderat Der Gemeinderat hat dem Satzungs- Tagesordnung für die Gemeinde- entwurf für das Baugebiet „Wolfbach- ratssitzung am Montag, 29. März 21.04/06 weg West“ im Ortsteil Nöggenschwiel 2021 Neufassung der Satzung über öffentli- zugestimmt und entschieden aufgrund che Bekanntmachung des vereinfachten Verfahrens keine 19.00 Uhr öffentliche Sitzung frühzeitige Beteiligung durchzufüh- ren. Gleichzeitig wurde der Offenlage- 21.04/07 Sitzungsort: beschluss gefasst sowie der Beschluss Breitbandausbau Nägeleberghalle Weilheim zur Beteiligung der Träger öffentlicher Vergabe des Auftrags zur Planung der Belange. Hausanschlüsse 21.04/01 Kenntnisnahme der Niederschrift der Bebauungsplan „Eschen IV“, 21.04/08 Brunnadern öffentlichen Sitzung des Gemeindera- Vergabe zur Aufstellung eines Energie- Der Gemeinderat hat die Abwägung tes vom 01.03.2021 konzepts der eingegangenen Stellungnahmen für das Gebäude Fohrenbachstraße 6 für den Bebauungsplan „Eschen IV“ 21.04/02 (altes Rathaus Nöggenschwiel) im Ortsteil Brunnadern vorgenommen Bekanntgabe von Beschlüssen aus und den Satzungsbeschluss gefasst. nicht-öffentlicher Sitzung 21.04/09 Wünsche, Anträge, Verschiedenes Baugebiet „Nöggenschwiel Süd“ 21.04/03 Der Auftrag für die Erschließungsarbei- Bürgerfragestunde ten für das Baugebiet „Nöggenschwiel Süd“ wurde öffentlich ausgeschrie- 21.04/04 Aus dem Gemeinderat ben. Es sind insgesamt 6 Angebote bei Stellungnahme und Einvernehmen zu der Gemeinde Weilheim eingegangen. Bauanträgen Am 01.03.2021 fasste der Günstigster Bieter war die Fa. Klefenz Gemeinderat folgende Beschlüsse 21.04/04.1 GmbH aus Waldshut-Tiengen mit ei- Neubau eines Einfam.-Wohn- nem Angebotspreis von 749.597,52 € Bericht aus der letzten hauses mit Einliegerwohnung brutto. Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung Sitzung entschieden daher den Auftrag und Doppelgarage, Flst.-Nr. In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung 32/5, Schwarzmattweg 27 A für die Erschließungsarbeiten an die wurde entschieden, ein Straßengrund- Fa. Klefenz GmbH zu vergeben. Gemarkung Nöggenschwiel stück im Ortsteil Weilheim zu verkau- 21.04/04.2 fen. Außerdem wurde der Beschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Neubau eines Einfamilienhau- zur Erhöhung der Beteiligung an der „Zum Mühleholz/Brandweiher“, ses mit Doppelgarage, Flst.- Volksbank Klettgau-Wutöschingen eG Nöggenschwiel Nr.183/3, Gemarkung Bannholz, aufgehoben. Der Gemeinderat hat in der vergange- Inner Berg 2 nen Sitzung beschlossen, den Bebau- Baugesuche ungsplan „Zum Mühleholz/Brandwei- 21.04/04.3 In der vergangenen Sitzung des Ge- her“ im Ortsteil Nöggenschwiel im ver- Errichtung Hundezwinger der meinderates wurde außerdem ei- einfachten Verfahren zu ändern. Die Fa. Bromet mit den Maßen ne Bauvoranfrage behandelt. Hierbei Änderung bezieht sich auf eine be- 2*4m, antragte Änderung der zugelassenen Flst.-Nr. 1366, Gemarkung Weil- handelte es sich um den Neubau eines Mutterkuhstalls am südlichen Orts- Dachformen. Es sollen nun zusätzlich heim, Zum Böhnler 2 Walm- und Zeltdächer zugelassen wer- rand von Nöggenschwiel. Für die Bau- 21.04/04.4 den. voranfrage wurde das gemeindliche Umbau des bestehenden Wohn- Einvernehmen erteilt. hauses im Dachgeschoss mit Er- Für diese Änderung hat der Gemein- richtung einer Dachterrasse und derat nun den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Stärke“, Weilheim gefasst und dem Satzungsentwurf zu- Vergrößerung der bestehenden Der Gemeinderat hat für den Bebau- Dachgaube, Flst.-Nr. 80, Gemar- gestimmt. Gleichzeitig wurde entschie- ungsplan „Stärke“ im Ortsteil Weilheim den aufgrund des vereinfachten Ver- kung Weilheim, Rotlaubweg 1 den Aufstellungsbeschluss gefasst und fahrens auf die frühzeitige Beteiligung 21.04/04.5 dem Satzungsentwurf zugestimmt. Au- zu verzichten und direkt die Offenlage Errichtung eines Geräteschup- ßerdem wurde die frühzeitige Beteili- und die Beteiligung der Träger öffentli- pens, Flst.-Nr. 113, Gemarkung gung der Träger öffentlicher Belange cher Belange und die Offenlage durch- Bannholz, Landstraße 1 beschlossen sowie die Offenlage. zuführen.
8 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Landtagswahl 2021 - Vorläufiges Ergebnis Land Baden-Württemberg Wahlkreis 59 Waldshut Gemeinde Weilheim Bannholz/ Bierbronnen/ Weilheim Briefwahl Summe Gesamt % Remetschwiel Nöggenschwiel Wahlberechtigte 957 628 868 2453 Wähler 408 318 357 662 1745 71,14 Gültige Stimmen 403 318 352 661 1734 99,37 Ungültige Stimmen 5 0 5 1 11 0,63 Davon wurden abgegeben für: GRÜNE 162 76 128 288 654 37,72 CDU 78 119 97 171 465 26,82 AfD 33 29 31 45 138 7,96 SPD 36 21 32 33 122 7,04 FDP 55 40 43 63 201 11,59 DIE LINKE 6 4 3 9 22 1,27 ÖDP 3 7 3 7 20 1,15 FREIE WÄHLER 7 11 13 16 47 2,71 dieBasis 18 8 2 27 55 3,17 KlimalisteBW 2 3 0 1 6 0,35 W2020 0 0 0 0 0 0 Volt 3 0 0 1 4 0,23 Verpachtung Fischereilos an der Schwarza Auslegung der Wegen Ablauf des bestehenden Pachtvertrages steht folgendes Fischereilos Abschusspläne für zur Neuverpachtung an: Gamswild Schwarza Los 2 Die von den Jagdpächtern aufge- zwischen der Leineggbrücke und dem Rechen der Schluchseewerk AG ober- stellten Abschusspläne für Gams- halb des Witznau-Stausees, Fließgewässer Schwarza Los 2, Länge ca 1.900 m. wild für das Jagdjahr 2021/2022 liegen in der Zeit vom 19.03. bis Die Pachtdauer beträgt 12 Jahre. 26.02.2021 im Rathaus Weilheim, Zimmer 22, zur Einsichtnahme Interessenten, die die Berechtigung zu einer Fischpacht besitzen, richten Ih- für die Mitglieder der Jagdgenos- re schriftliche Bewerbung mit Pachtpreisangebot bis zum 06.04.2021 an das senschaft aus. Die Mitglieder der Bürgermeisteramt Weilheim, Badener Platz 1, 79809 Weilheim. Jagdgenossenschaft können ge- gen die Abschusspläne innerhalb Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Weilheim, der Auslegungsfrist Einwendun- Herrn Schmidt (Tel. 07741/8313-22, E-Mail: PeterSchmidt@weilheim-baden.de) gen erheben.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 9 Öffentliche Bekanntmachungen Verfahrensbeauftragte für den Natura 2000-Manage- Natura 2000 - Managementplan für das FFH-Gebiet mentplan: Regina Biss, regina.biss(at)rpf.bwl.de, „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina“ Tel. 0761/208-4139 Marius Strohmayer, marius.strohmayer(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4222 Öffentliche Auslegung vom 15.03.2021 bis 23.04.2021 Referat 84, Waldnaturschutz, Biodiversität und Waldbau Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Forstliche Fragen: als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Albrecht Franke, albrecht.franke(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761/208- Vielfalt durch Natura 2000 wird aktuell für das Fauna-Flo- 1408 ra-Habitat-Gebiet „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina“ ein Managementplan erarbeitet. Mittlerwei- Es wird den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffe- le sind die Vorkommen der geschützten Lebensraumtypen nen Grundstücke sowie den berührten Behörden, Städten, und Arten erfasst. Diese werden zusammen mit Maßnahme- Gemeinden, Verbänden und weiteren Interessierten ange- nempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Ma- boten, sich über den digital ausliegenden Planentwurf und nagementplan dargestellt. die Maßnahmenempfehlungen zu informieren. Sie haben für die Dauer der Planauslegung, also vom 15.03.2021 bis 23.04.2021, die Möglichkeit zum Manage- mentplan Stellung zu nehmen. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an das: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensma- nagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an Abt5.Verfahrensmanagement(at)rpf.bwl.de (mit dem Betreff: Stellungnahme MaP Täler von SMSS). Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flä- chen im FFH-Gebiet Sie sich beziehen. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesproche- nen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Regierungspräsidium Freiburg Referat Naturschutz und Landschaftspflege Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Eschen IV“ im Ortsteil Brunnadern Der Gemeinderat der Gemeinde Weilheim hat in öffentlicher Sitzung am 01.03.2021 den Bebauungsplan „Eschen IV“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Entwurf des Plans wird in der Zeit vom 15.03.2021 bis 23.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf Jedermann kann die Satzung während der Öffnungszeiten der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuel- im Rathaus Weilheim, - Hauptamt -, Badener Platz 1, 79809 les“ oder unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ Weilheim einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung zum Down- load bereit. Sofern Sie über keinen oder für den Download nicht ausreichenden Internet- zugang verfügen, wenden Sie Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor- sich bitte an die u.g. Verfahrensbeauftragten. schriften nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie der Gemein- deordnung (GemO) oder aufgrund der GemO bei der Auf- Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des stellung des Bebauungsplanes wird unbeachtlich, wenn sie Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung: nicht schriftlich innerhalb eines Jahres, seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend ge- Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege: macht worden ist.
10 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM des Bebauungsplans „Zum Mühleholz/Brandweiher“ im Ortsteil Nöggenschwiel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Mühleholz/ Brandweiher“ möchte die Gemeinde Weilheim zusätzlich zu den aktuell zugelassenen Dachformen die Möglichkeit schaf- fen ein Walmdach bzw. Zeltdach zu realisieren. Bürgermeister Jan Albicker Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- gründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung sowie über die Genehmigung und die Bekannt- machung der Bebauungsplan verletzt worden sind. Öffentliche Bekanntmachung Außerdem weisen wir auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hin. Danach kann der Ent- Aufstellung des Bebauungsplans „Stärke“ schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die im Ortsteil Weilheim in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da- 2 Abs. 1 BauGB durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 01.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Stärke“ im 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § Ortsteil Weilheim beschlossen. 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachtei- le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige- führt wird. Weilheim, den 15.03.2021 Jan Albicker, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Mühleholz/Brandweiher“ im Ortsteil Nöggenschwiel Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- 2 Abs. 1 BauGB kannt gemacht. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mit der Realisierung der Bebauung „Stärke“ möchte die Ge- 01.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung meinde Weilheim der aktuellen Nachfrage nach Wohnbauf-
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 11 lächen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weilheim montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Ortsteil Weilheim Rechnung tragen. Der Bebauungsplan und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr „Stärke“ soll damit auch dazu beitragen, die Abwanderung einheimischer Bauinteressenten zu verhindern. zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Mit dem Bebauungsplan „Stärke“ sollen die planungsrechtli- Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stel- chen Voraussetzungen für ca. 12 neue Baugrundstücke ge- lungsnahmen zur Abrundungssatzung schriftlich oder schaffen werden. mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksich- Bürgermeister Jan Albicker tigt bleiben. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Wolfbachweg West“ im Ortsteil Nöggenschwiel • Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wolfbach- weg West“ im Ortsteil Nöggenschwiel als Bebauungsplan für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB (Baugesetzbuch) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, beschlossen. Mit der Realisierung der Bebauung „Wolfbachweg West“ möchte die Gemeinde Weilheim der aktuellen Nachfra- ge nach Wohnbauflächen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weilheim im Ortsteil Nöggenschwiel Rechnung tragen. Der Bebauungsplan „Wolfbachweg West“ soll da- mit auch dazu beitragen, die Abwanderung einheimischer Bauinteressenten zu verhindern. Mit dem Bebauungsplan „Wolfbachweg West“ sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für 2 neue Baugrund- stücke geschaffen werden. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2021 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wolfbachweg West“ ein- schließlich der textlichen Festsetzungen und seiner Begrün- dung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. März bis einschließlich 16. April 2021 Bürgermeister Jan Albicker im Rathaus in Weilheim, Badener Platz 1, 1. OG Zimmer 12 während der Dienststunden BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de
12 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM Öffentliche und Bildung eines gemeinsamen Gut- Stadt St. Blasien, vertreten durch Herrn Bekanntmachung achterausschusses mit der Bezeich- Bürgermeister Adrian Probst, nung „Gemeinsamer Gutachteraus- Gemeinde Todtmoos, vertreten durch 1. Die Genehmigung des Landrat- schuss Landkreis Waldshut WEST bei Frau Bürgermeisterin Janette Fuchs, samtes Waldshut-Tiengen vom der Stadt Bad Säckingen“ gemäß § 1 Stadt Wehr, vertreten durch Herrn Bür- 4.3.2021 zu der am 01.01.2021 Abs. 1 S. 2 GuAVO in Verbindung mit § germeister Michael Thater, geschlossenen öffentlich-recht- 25 des Gesetzes über kommunale Zu- Gemeinde Weilheim, vertreten durch lichen Vereinbarung der Städte Herrn Bürgermeister Jan Albicker sammenarbeit (GKZ) wird gemäß § 25 und Gemeinden im westlichen auf die Stadt Bad Säckingen, vertreten Abs. 5 GKZ genehmigt. Landkreis Waldshut-Tiengen zur durch Herrn Bürgermeister Alexander Übertragung der Aufgaben nach Guhl zur Bildung eines Gemeinsamen 79761 Waldshut-Tiengen, § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachter- Gutachterausschusses ausschussverordnung und Bil- den 04. März 2021 fentliche Bekanntmachung dung des Gemeinsamen Gutach- terausschusses Landkreis Wald- Landratsamt Waldshut Vorbemerkung Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiege- shut WEST beiWaldshut-Tiengen gung des Landratsamtes der Stadt Bad vom 4.3.2021 zu der ner Anforderungen die Aufgaben des Säckingen gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 Gutachterausschusses im Rahmen der en im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der interkommunalen Zusammenarbeit GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ fachlich qualifiziert und bürgerfreund- ch § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und lich zu erfüllen, schließen die Stadt/ und Gemeinsamen Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST Dr. Martin Kistler Dienstsiegel Gemeinde Albbruck, Bernau, Dachs- Bad Säckingen 2. gem. § 1 Abs. 1 Satz die am 01.01.2021 geschlosse- 2 GuAVO in Verbindung mit Landratsamt berg, Dogern, Görwihl, Häusern, Her- . § 25 Abs. 5neGKZ rischried, Höchenschwand, Ibach, Lau- öffentlich-rechtliche Vereinba- fenburg (Baden), Murg, Rickenbach, St. rung der Städte und Gemeinden Öffentlich-rechtliche Blasien, Todtmoos, Wehr, Weilheim so- im westlichen Landkreis Walds- Vereinbarung wie die Stadt Bad Säckingen folgende hut-Tiengen zur Übertragung der 2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte delegierende öffentlich-rechtliche Ver- Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zur Übertragung der Aufgaben nach en im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen der Gutachterausschussverord- zur Übertragung § 1 Absatz 1 Satz 1 der der Gutachteraus- einbarung ab und regeln die Zustän- digkeiten im Bereich des Gutachter- h § 1 Abs. 1 Satz nung 1zur derBildung Gutachterausschussverordnung des Gemein- schussverordnungzur Bildung von den (GuAVO) samen Gutachterausschusses Städten und Gemeinden (nachfolgend ausschusswesens durch die Übertra- amen Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der gung der Aufgaben auf die Stadt Bad Landkreis Waldshut WEST bei der die Beteiligten genannt) kingen Stadt Bad Säckingen Gemeinde Albbruck, vertreten durch Säckingen, die mit der Rechtwirksam- keit dieser Vereinbarung einen Ge- nd öffentlich bekannt gemacht. Herrn Bürgermeister Stefan Kaiser, werden nachstehend öffentlich be- meinsamen Gutachterausschuss ein- Gemeinde Bernau, vertreten durch richtet. 3.2021 kannt gemacht. Herrn Bürgermeister Alexander Schö- Die Übertragung der in § 1 bezeichne- nemann, Bürgermeister Weilheim, den 15.3.2021 ten Aufgaben erfolgt auf der Grundla- Gemeinde Dachsberg, vertreten durch gez. Jan Albicker, Bürgermeister ge des § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO, sowie Herrn Bürgermeister Dr. Stephan Bü- auf der Grundlage des § 25 des Geset- cheler, zes über kommunale Zusammenarbeit Gemeinde Dogern, vertreten durch (GKZ). Herrn Bürgermeister Fabian Prause, Die Beteiligten und die Stadt Bad Gemeinde Görwihl, vertreten durch Säckingen möchten im amtlichen Wer- Herrn Bürgermeister Carsten Qued- termittlungswesen (§§ 192–197 Bau- now, gesetzbuch, nachfolgend BauGB) zu- Gemeinde Häusern, vertreten durch sammenarbeiten und hierzu einen Ge- Landratsamt Waldshut Herrn Bürgermeister Thomas Kaiser, meinsamen Gutachterausschuss mit Landratsamt Kommunal- Waldshut und Gemeinde Herrischried, vertreten einer gemeinsamen Geschäftsstelle Rechnungsprüfungsamt durch Herrn Bürgermeister Christian bilden. Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Genehmigung Dröse, Hauptsächliches Ziel der Zusammen- Gemeinde Höchenschwand, vertreten arbeit ist die Ableitung und die Veröf- Genehmigung Die am 01.01.2021 geschlossene öf- fentlich-rechtliche Vereinbarung zwi- durch Herrn Bürgermeister Sebastian Stiegeler, fentlichung von gemeinsamen Boden- richtwerten (§ 196 BauGB) und der schen den Städten Bad Säckingen, Lau- 21 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen sonstigen für die Wertermittlung erfor- fenburg (Baden), St. Blasien und Wehr Gemeinde Ibach, vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Kaiser, derlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) Säckingen, Laufenburg sowie den Gemeinden(Baden), St. Blasien Albbruck, Ber- Stadt und Wehr(Baden), Laufenburg sowie vertreten in einem gemeinsamen Grundstücks- nau, Dachsberg, Dogern, Görwihl, Häu- Albbruck, Bernau, Dachsberg, sern, Herrischried, Höchenschwand, Dogern, durchGörwihl, Herrn Häusern, Bürgermeister Ulrich Krie- marktbericht. chenschwand, Ibach, Murg, Ibach, Murg, Rickenbach, TodtmoosRickenbach, ger, Todtmoos und §1 und Weilheim Übertragung der zur Übertragung Aufgaben nachder §Gemeinde 1 Abs. 1Murg, S. 1vertreten der durch Aufgaben nach § 1 Abs. 1 S. 1 der Gut- Herrn Bürgermeister Adrian Schmidle, Gegenstand der Vereinbarung ussverordnung (GuAVO) von(GuAVO) achterausschussverordnung den genannten Gemeinde Städten undvertreten Rickenbach, 1. Die Beteiligten übertragen mit Wirk- die Stadt von Bad Säckingen den genannten undund Städten Bildung eines Ge- durch gemeinsamen Herrn Bürgermeister Dietmar samwerden dieser Vereinbarung meinden auf die Stadt Bad Säckingen Zäpernick, die Aufgabe aus § 1 Abs. 1 GuAVO usses mit der Bezeichnung „Gemeinsamer uss Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen" 1 S. 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM | DO, 18. MÄRZ 2021 | 13 auf die Stadt Bad Säckingen (Dele- terausschusses schlägt, sofern er 2. Die Geschäftsstelle behandelt die gation) ohne Personalüberleitung. selbst das Amt des Vorsitzenden ihr im Rahmen der Aufgabenerfül- 2. Die Stadt Bad Säckingen erfüllt an- ausübt, aus der Reihe der ehren- lung bekanntwerdenden Informa- stelle der Beteiligten die übertra- amtlichen Gutachter vier stellver- tionen und Daten vertraulich. Ver- genen Aufgaben in eigener recht- tretende Vorsitzende vor. Ist dies trauliche Informationen und Daten licher Zuständigkeit. Sämtliche mit nicht der Fall, übt der Leiter der im Sinne dieser Erklärung sind sol- den übertragenen Aufgaben ver- Geschäftsstelle des Gemeinsamen che, die der Geschäftsstelle über- bundenen Rechte und Pflichten ge- Gutachterausschusses das Amt ei- mittelt werden und sich aus Unter- hen mit Wirksamwerden der Ver- nes stellvertretenden Vorsitzen- lagen (Kaufverträge, Grundbuchak- einbarung auf die Stadt Bad Säckin- den aus und schlägt aus der Reihe ten etc.) ergeben. gen über. der ehrenamtlichen Gutachter drei 3. Bedient sich die Geschäftsstelle 3. Die Stadt Bad Säckingen erfüllt weitere stellvertretende Vorsitzen- dritter Personen als Erfüllungsge- die Aufgabe in ihren Amtsräumen de vor. Der Vorsitzende, die stell- hilfen, werden diese von der Ge- bzw. in angemieteten externen Bü- vertretenden Vorsitzenden und die schäftsstelle schriftlich auf das Da- roräumen. weiteren ehrenamtlichen Gutach- tengeheimnis und zur Vertraulich- ter werden vom Gemeinderat der keit verpflichtet. §2 Stadt Bad Säckingen gemäß § 2 Gu- Bildung eines gemeinsamen AVO auf vier Jahre bestellt. §5 Gutachterausschusses sowie 4. Die Stadt Bad Säckingen gewähr- Mitwirkung bei der Erfüllung Gutachterbestellung leistet, dass bei Belangen der Betei- der Aufgabe 1. Zur Erfüllung der übertragenen ligten (Bodenrichtwerte, Gutachten 1. Die Beteiligten führen den Ab- Aufgaben wird bei der Stadt Bad etc.) vorrangig die bestellten Gut- schluss der Kaufpreissammlung Säckingen ein Gemeinsamer Gut- achter der Wohnsitzgemeinde he- am Tag vor der Aufgabenübertra- achterausschuss gebildet. Er trägt rangezogen werden. Näheres re- gung aus, siehe insoweit § 11 Abs. die Bezeichnung gelt die Geschäftsordnung des Ge- 3 dieser Vereinbarung. meinsamen Gutachterausschus- 2. Die Beteiligten sichern zu und tra- „Gemeinsamer Gutachteraus- ses. gen dafür Sorge, dass zum Zeit- schuss Landkreis Waldshut WEST 5. Das Vorschlagsrecht für den als eh- punkt des Aufgabenübergangs die bei der Stadt Bad Säckingen“ renamtlicher Gutachter zu bestel- Kaufpreissammlungen den aktuel- lenden Vertreter des Finanzamtes len Stand aufweisen und Arbeits- 2. Die Beteiligten sowie die Stadt Bad und dessen Stellvertreter obliegt rückstände nicht vorhanden sind. Säckingen benennen nach Maßga- der zuständigen Finanzbehörde (§ 3. Die Beteiligten übergeben spätes- be von § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch 2 Abs. 2 GuAVO). tens am Tag vor dem Wirksamwer- (BauGB) in der Grundstückswerter- den der Vereinbarung die vorhan- mittlung und sonstigen Wertermitt- §3 denen Akten und relevante Vorgän- lungen erfahrene Personen, die Geschäftsstelle des gemeinsa- ge der letzten 10 Jahre an den Ge- von der Stadt Bad Säckingen zu eh- men Gutachterausschusses meinsamen Gutachterausschuss renamtlichen Gutachtern bestellt 1. Die Geschäftsstelle des Gemeinsa- bei der Stadt Bad Säckingen. Die äl- werden sollen. Die Benennung er- teren Akten verbleiben bei den ab- men Gutachterausschusses wird folgt in der Weise, dass die Beteilig- gebenden Gemeinden und stehen bei der Stadt Bad Säckingen einge- ten sowie die Stadt Bad Säckingen dort zur Verfügung. Für die Über- richtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO). berechtigt sind, pro angefangene gabe von Akten und Vorgängen 2. Die Stadt Bad Säckingen verpflich- 3.000 Einwohner je einen Gutach- wird eine Übergabeniederschrift tet sich, die für eine sachgerech- ter, mindestens aber einen Gut- einschließlich eines Verzeichnisses te Aufgabenerfüllung erforderliche achter pro Gemeinde vorzuschla- der im jeweiligen Stadt- oder Ge- Personal- und Sachmittelausstat- gen. Für die Ermittlung der Einwoh- meindearchiv verbleibenden Un- tung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1a nerzahl findet § 143 Gemeindeord- terlagen gefertigt. GuAVO). Die Stadt Bad Säckingen nung (GemO) entsprechend An- 4. Die Beteiligten überlassen der Ge- verpflichtet sich weiter, eine regel- wendung. schäftsstelle kostenfrei sämtliche mäßige fachliche Fortbildung der 3. Die ehrenamtlichen Gutachter zur Führung einer gemeinsamen Mitarbeiter sicherzustellen. des Gemeinsamen Gutachteraus- Kaufpreissammlung und zur Erstel- 3. Die hierfür erforderlichen Perso- schusses werden entsprechend lung von Gutachten erforderlichen nalentscheidungen obliegen der der Vorschläge der Beteiligten so- Unterlagen und Daten. Dies um- Stadt Bad Säckingen. wie der Stadt Bad Säckingen nach fasst auch die Unterlagen und Da- Abs. 2 dem Gemeinderat Stadt Bad ten der bisher bei den Geschäfts- §4 Säckingen zur Bestellung vorge- stellen geführten Kaufpreissamm- schlagen. Der Vorsitzende des Gut- Vertraulichkeit der Daten lungen. achterausschusses wird auf Vor- 1. Der Geschäftsstelle ist es unter- Die Geschäftsstelle ist berechtigt schlag des Leiters der Geschäfts- sagt, personenbezogene Daten und bevollmächtigt, im Namen der stelle des Gemeinsamen Gutach- unbefugt zu anderen als den zur Beteiligten zur Aufgabenerfüllung terausschusses durch den Gemein- Aufgabenerfüllung erforderlichen erforderliche Daten (z.B. GEO-Da- derat der Stadt Bad Säckingen ein- Zwecken zu erheben, zu verarbei- ten, Grundbuchdaten, Daten aus gesetzt. Der Leiter der Geschäfts- ten, Dritten bekannt zu geben oder Bauakten etc.) bei Dritten einzuho- stelle des Gemeinsamen Gutach- zugänglich zu machen. len.
14 | DO, 18. MÄRZ 2021 | MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WEILHEIM Die Mitgliedsgemeinden benen- m. der Gutachterausschussverord- jeweils die nach der amtlichen Sta- nen jeweils eine Ansprechperson nung (GuAVO). tistik des Statistischen Landesam- für die notwendige Zulieferung der 2. Die bisher bei den Geschäftsstellen tes Baden-Württemberg zum Zeit- notwendigen Unterlagen und Da- der Beteiligten und der Stadt Bad punkt der Abrechnung vorliegende ten (z.B. Bauakten, Baulasten, Kar- Säckingen beantragten und noch Einwohnerzahl nach § 143 GemO. tenwerke). nicht fertig gestellten Verkehrs- 3. Maßgeblicher Abrechnungszeit- 5. Die Beteiligten übergeben der Ge- wertgutachten gehen zur Weiter- raum ist das vorausgegangene schäftsstelle des Gemeinsamen bearbeitung auf die Geschäftsstelle Haushaltsjahr. Grundlage für die Gutachterausschusses bei der des Gemeinsamen Gutachteraus- Ermittlung der Kosten wie nach Stadt Bad Säckingen den jeweiligen schusses bei der Stadt Bad Säckin- Abs. 2 bilden dabei insbesondere: amtlichen Straßenschlüssel in Pa- gen über. a) Die Personalkosten für die zur pierform und als elektronische Da- 3. Die Stadt Bad Säckingen gewähr- Aufgabenerfüllung notwendi- tei (Excel-Format). leistet einen ausreichenden Ver- gen Beschäftigten. 6. Die Beteiligten ermächtigen die sicherungsschutz für die/den Vor- b) Die zu zahlenden Entschädi- Mitarbeiter der Geschäftsstelle sitzenden des Gutachterausschus- gungen für die ehrenamtli- des Gemeinsamen Gutachteraus- ses, die ehrenamtlichen Gutachter chen Gutachter/innen gem. § schusses kostenfrei auf das elektro- und die Mitarbeiter der Geschäfts- 14 der Gutachterausschuss- nische Grundbuch und die Grund- stelle des Gemeinsamen Gutach- verordnung (GuAVO). akten für die Grundstücke im Ge- terausschusses für Personen-, c) Die Kosten für die dienstlich biet der Beteiligten zuzugreifen, so- Sach- und Vermögensschäden im notwendigen Fortbildungen. weit dies zur Erfüllung der Aufgabe Zusammenhang mit deren Tätig- d) Die sich bei sparsamer und erforderlich oder sachdienlich ist. keiten und Handlungen zur Erfül- wirtschaftlicher Haushaltsfüh- 7. Die bei den Beteiligten eingehen- lung der übertragenen Aufgaben. rung aus dem notwendigen den Urkunden, die für den Ge- 4. Sofern und soweit sich Schadens- Personaleinsatz ergebenden meinsamen Gutachterausschuss ersatzansprüche aufgrund von Sachkosten aller Arbeitsplät- bestimmt sind, werden von den Vorgängen ergeben, die vor dem ze (zum Beispiel Miete, Büro- Beteiligten spätestens innerhalb Wirksamwerden dieser Vereinba- und Geschäftsbedarf, Dienst- einer Woche in verschlossenem rung durch den jeweils zuständigen fahrten) des Gutachteraus- Umschlag an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss bearbeitet schusses, ermittelt auf Grund- des Gemeinsamen Gutachteraus- wurden und auf vorsätzliches oder lage der Sachaufwendungen schusses bei der Stadt Bad Säckin- grob fahrlässiges Handeln zurück- im Gutachterausschusswesen gen weitergeleitet. zuführen sind, stellen die Beteilig- des abzurechnenden Jahres. 8. Mit Inkrafttreten dieser Vereinba- ten die Stadt Bad Säckingen im In- e) Die Lizenzgebühren und Sup- rung entfällt die Möglichkeit eines nenverhältnis von Schadensersat- portkosten für notwendige eigenen Gutachterausschusses bei zansprüchen frei und übernehmen spezielle EDV-Programme im den Beteiligten, sodass die Gutach- im Innenverhältnis die Haftung für Gutachterausschuss (Kauf- ter der Gutachterausschüsse der diese Ansprüche. preissammlung, Wertermitt- Beteiligten durch den jeweiligen lungsprogramm). Gemeinderat abzuberufen sind (§ §7 f) Verwaltungsgemein- und kal- 4 Abs. 1 GuAVO). Die Dienststem- Gebührenerhebung, kulatorische Kosten für inter- pel der jeweiligen Gutachteraus- Ausdehnung des Satzungsrechts, ne Leistungserbringung (zum schüsse sind zu diesem Zeitpunkt Kostenerstattung Beispiel Personalbetreuung, zu entwerten. 1. Die Stadt Bad Säckingen kann im Abrechnungen, kalkulatori- 9. Die Beteiligten und die Stadt Bad Rahmen der ihr übertragenen Auf- sche Miete, Abschreibungen), Säckingen beraten und unterstüt- gabengebiete Satzungen erlassen, welche für die Einrichtung und zen einander zum Zwecke der Er- die für das gesamte Gebiet der Be- den laufenden Betrieb des füllung dieser Vereinbarung und teiligten gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Gemeinsamen Gutachteraus- stellen die für die Durchführung Dies gilt insbesondere für die Erhe- schusses benötigt wird. dieser Vereinbarung und der damit bung von Gebühren. zusammenhängenden Aufgaben 2. Sämtliche Kosten, die der Stadt Für den Nachweis der Kosten hat die erforderlichen Informationen und Bad Säckingen für die Aufgabener- Stadt Bad Säckingen geeignete Kos- Unterlagen uneingeschränkt und füllung nach § 1 anfallen, die nicht tennachweise zu führen. Anstelle eines unentgeltlich zur Verfügung. durch Gebühreneinnahmen ge- Einzelnachweises können Personal- deckt sind, werden der Stadt Bad und Sachkosten auch mit Pauschal- §6 werten angesetzt werden, die gemäß Säckingen durch die Beteiligten er- Pflichten der Vertragspartner stattet. Die Kostenerstattung er- der Verwaltungsvorschrift des Finanz- 1. Die Stadt Bad Säckingen gewähr- folgt nach dem Verhältnis der Ein- und Wirtschaftsministeriums über die leistet mit dem Tag der Aufgaben- wohnerzahl der Beteiligten und Berücksichtigung der Verwaltungskos- übertragung die Erfüllung der Auf- der Stadt Bad Säckingen zur Ge- ten, insbesondere bei der Festsetzung gaben der Gutachterausschüs- samtzahl aller nach Wirksamwer- von Gebühren und sonstigen Entgel- se für die Ermittlung von Grund- den dieser Vereinbarung vom ört- ten für die Inanspruchnahme der Lan- stückswerten und für sonstige lichen Zuständigkeitsbereich des desverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) Wertermittlungen im Sinne von §§ Gutachterausschusses erfassten in der jeweils gültigen Fassung ermit- 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i. V. Einwohner. Maßgebend ist dabei telt wurden.
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