Wie sich die wichtigsten Bankspesen im Vergleich von 2019 bis 2020 entwickelt haben - Arbeiterkammer

Die Seite wird erstellt Stefan-Albert Holz
 
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edikta Rupprecht
                                  Prantner, Ben
            theuer,   Christian
 artin Korn
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       April 2021

                                                               GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
Die wichtigsten Ergebnisse
Preisentwicklung von Bankdienstleistungen und „Ausreißer“
bei Preiserhöhungen
   Das laufende Bankenmonitoring von zwölf Banken in Wien (Erhebungszeitpunkt Dez
    2020/Jän 2021 im Vergleich zu Nov, Dez 2019) über die Preise von 53 Dienstleistungen
    (Zahlungsverkehr, Sparen, Kredit, Wertpapiere) zeigt, dass sechs der untersuchten
    Banken Preis- bzw Entgelterhöhungen vorgenommen haben bzw eine Bank davon
    Gebühren neu eingeführt hat.

   Fünf Banken haben keinerlei Preis- bzw Entgelterhöhungen vorgenommen.

   Bei vier Banken wurden einzelne Gebühren gänzlich gestrichen

   Die Volksbank Wien hat uns trotz mehrmaligen Ersuchens wie bereits in den letzten
    Jahren keine Preisaushänge übermittelt und auch nicht mitgeteilt, weshalb sie es erneut
    vorgezogen hat, nicht teilzunehmen.

   Von jenen Banken, die diesmal die meisten Entgelte erhöht haben, stach diesmal die
    Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien mit 15 teils kräftigen Erhöhungen hervor. Im Durchschnitt
    hob sie um 18,89 % (Median) einzelne Preise an. Im Gegenzug senkte sie jedoch auch
    eine Gebühr bzw strich sie sogar zwei Preise zur Gänze.

   Die bankdirekt.at erhöhte acht ihrer Entgelte – dies jedoch in einem deutlich geringeren
    Ausmaß; nämlich in Höhe von im Schnitt (Median) 1,23 %.

   Jeweils sieben ihrer Entgelte erhöhten die Erste Bank und die Bank Austria. Die Erste
    ziemlich deutlich mit im Schnitt 20 % – bei der Bank Austria um durchschnittlich 4,50 %
    (beides Medianwerte)

   Knapp dahinter mit fünf Gebührenerhöhungen um durchschnittlich 17,75 % (Median)
    rangiert die BAWAG P.S.K. Bei ihrer Online-Marke „easybank“ kam es lediglich zu zwei
    Preissteigerungen um durchschnittlich 7,17 %. Immerhin senkten beide auch einzelne
    Preispositionen (eine bei der BAWAG, zwei bei der easybank).

   Keine Änderungen – weder in die eine noch die andere Richtung – nahmen die HYPO
    NOE, Generali Bank, ING-DiBa, Santander Consumer sowie die WSK Bank vor.

   Auch in diesem Jahr haben wir wieder einzelne teils empfindliche Preissprünge festgestellt.
    Die kräftigsten „Ausreißer“ betreffen wie fast in jedem Jahr die manuelle Abwicklung von
    Bankgeschäften am Schalter. Aber auch im Kreditbereich und Wertpapiergeschäft wurde
    vereinzelt kräftig an der Gebührenschraube gedreht. So müssen KreditkundInnen die eine
    Stundung bei der Ersten Bank beantragen, noch tiefer in die Tasche greifen. Das Entgelt
    wurde von 116,- auf 250,- Euro mehr als verdoppelt – in Zeiten von Kurzarbeit und hoher
    Arbeitslosigkeit kein positives Signal! Der heurige Spitzenreiter was die prozentuelle
    Erhöhung betrifft ist bei der BAWAG P.S.K. zu finden. Die Übertragung eines Wertpapieres
    zu einer anderen inländischen Bank schlägt nun um rund 456 % höher zu Buche als noch
    vor einem Jahr (von 7,20 auf 40,- Euro).

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   Beispiele weiterer signifikanter Preissprünge bestimmter Entgelte betreffen wiederum
    hauptsächlich die großen Filialbanken. (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, Bank Austria,
    Erste Bank und BAWAG P.S.K). Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien krempelte ihre
    Kontogebührenmodelle für NeukundInnen total um – was sich wiederum durch deutlich
    höherer Gebühren für Bankgeschäfte am Schalter bemerkbar macht. Für eine Überweisung
    am Schalter fallen nun mehr als doppelt so hohe Entgelte an wie bei den alten
    Kontopaketen (von: 1,20 auf 2,99 Euro). Aber auch das Nutzen der Bankomatkarte (egal ob
    Behebung oder Bezahlung im Geschäft) wurde im Vergleich um satte 145,83 % teurer (von
    24 auf 59 Cent).

   Immerhin gab es diesmal auch einzelne Fälle, in denen Banken Gebühren gänzlich
    gestrichen haben. Dies ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass Gerichte die
    Verrechnung bestimmter Entgelte als unzulässig erachtet haben. Vor allem die sogenannte
    „Verlassenschaftsgebühr“ (oder Abrechnungsentgelt im Todesfall) wird von Raiffeisen
    und bankdirekt.at (auch dem Raiffeisensektor zugehörig) nicht mehr verrechnet.

   Bei jenen sechs Banken, die Entgelterhöhungen vornahmen, lag die Anzahl der
    Preissteigerungen zwischen zwei (easybank) und 15 (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien).

   Im Durchschnitt (Median) wurden bei jenen Banken, die erhöht haben, rund sieben
    Preispositionen um 12,46 % angehoben.

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1. Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs von
   Bankspesen
Die AK hat bei zwölf Banken in Wien (Erhebungszeitpunkt Dezember 2020 bis Jänner 2021
2021) die Entgelte von 53 Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, Spar-, Kredit- und
Wertpapierbereich abgefragt. Elf Banken übermittelten uns daraufhin ihre jeweils aktuellen
Preisaushänge für ihr Neugeschäft. Die Volksbank Wien wollte offensichtlich (zum wiederholten
Male) nicht am Vergleich teilnehmen und verzichtete wie bereits in den vergangenen Jahren auf
die Bekanntgabe ihrer Preise ohne dafür einen Grund zu nennen. In Summe wurden bei den
verbleibenden elf Banken weit über 500 Preispositionen ausgewertet und mit den Preisen aus
der AK-Erhebung im November des Vorjahres verglichen.

Wichtig: Die einzelnen Preispositionen betreffen das Neugeschäft der Kreditinstitute, da wir
regelmäßig die aktuellen Preisaushänge der Banken für unseren Vergleich heranziehen. Es
kann daher in der Erhebung vorkommen, dass bei Banken, die Ihre Produktpalette umgestaltet
haben, Preise für NeukundInnen mit jenen von BestandskundInnen verglichen wurden. Was
insofern für „AltkundInnen“ nicht zwangsläufig bedeutet, dass diese von den Preissprüngen in
dem erhobenen Ausmaß betroffen sein müssen. Banken überarbeiten insbesondere im
Girobereich ihre Produktpalette recht häufig – die dort anfallenden Preise betreffen dann aber in
erster Linie nur jene KundInnen, die im jeweiligen Zeitraum einen Vertrag abschließen. Preise
der Produkte bestehender KundInnen – speziell im Girokontobereich – können allerdings nicht
ohne weiteres im gleichen Ausmaß angepasst werden. (siehe auch Pkt 2.1. „Wie können
Girokontogebühren erhöht werden?“)

Die Ergebnisse aus diesem Zeitreihenvergleich sind:
   Fünf von elf teilnehmenden Banken (HYPO NOE, Generali Bank, ING, Santander
    Consumer Bank und WSK Bank) haben im Vergleichszeitraum keine Preiserhöhungen
    vorgenommen.

   Sechs Banken haben hingegen ihre Preise für die unterschiedlichsten Dienstleistungen
    wie folgt angehoben:

     Bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien gab es mit insgesamt 15 Positionen die
      meisten Erhöhungen. Die Preissteigerungen bewegten sich in einer Bandbreite von
      0,68 % bis 149,17 % – im Durchschnitt um 18,89 % (Median).

     Acht ihrer Preise erhöhte die bankdirekt im Ausmaß zwischen 1,22 % und 1,32 % – im
      Durchschnitt (Median) um 1,23 %.

     Die Bank Austria und Erste Bank erhöhten jeweils siebenmal. Wobei es bei der
      Ersten die kräftigeren Preissteigerungen gab (+ 20 % Median). Die Bank Austria
      erhöhte im Schnitt um 4,50 % (Median).

     Bei der BAWAG P.S.K. kam es zu fünf spürbaren Preissteigerungen um
      durchschnittlich 17,75 % (Median). Ihre Onlinebank Marke „easybank“ erhöhte lediglich
      zwei ihrer Gebühren - im Schnitt um 7,17 %.

     Die Volksbank Wien hat uns dieses Jahr                  wie   bereits   in   den   Vorjahren
      bedauerlicherweise keine Unterlagen übermittelt.
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1.1. Zu den Preisänderungen der Banken in Wien im Detail:

Die meisten ihrer Gebühren erhöhte diesmal die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, die mit
insgesamt 15 Erhöhungen hervorstach. Das Ausmaß der Preissteigerungen befand sich in einer
Bandbreite zwischen 0,68 % und 149,17 %. Durchschnittlich wurden die betroffenen
Positionen um 18,89 % (Median) angehoben. Bis auf den Kreditbereich erstrecken sich die
Erhöhungen       über     alle   übrigen    Produktbereiche      wie     Zahlungsverkehr     und
Wertpapierdienstleistungen. Die kräftigsten Preissteigerungen betrafen konkret den Bereich des
Zahlungsverkehrs. Auch wenn ein aussagekräftiger Vergleich aufgrund einer Umstellung der
Gebührenmodelle im Girokontobereich nicht vollumfänglich möglich ist, so müssen KundInnen
die jetzt ein neues Konto bei der RLB eröffnen, für einzelne Dienstleistungen spürbar mehr
berappen als noch vor einem Jahr. Dass wieder einmal die Spesen für Kassatransaktionen (wie
Ein- oder Auszahlungen am Schalter) betroffen sind, war wenig überraschend, setzt sich dieser
negative Trend bereits seit einigen Jahren fort. Allerdings hat die Raiffeisen teilweise auch die
Gebühren für Kartentranskationen (konkret Bankomatbehebungen und Zahlungen an der
Bankomatkasse) mehr als verdoppelt. Konkret fallen beispielsweise für einen Eigenerlag an
der Kassa nun 2,99 Euro an – zuletzt wurden dafür mit 1,20 Euro um knapp 150 Prozent
weniger verlangt. Ein Bezahlvorgang mit der Debitkarte (Bankomatkarte) an der
Bankomatkasse im Geschäft kostet jetzt je nach Kontomodell bis zu 59 Cent – ein Plus von
rund 146 Prozent verglichen mit den 24 Cent noch im Vorjahr. Im Gegenzug zahlen Besitzer
eines der neuen Kontomodelle ab sofort nur noch 19 statt 24 Cent für eine elektronische
Buchung (zB über Onlinebanking beauftragt). Auch werden keine Spesen mehr für die
Abrechnung eines Kontos oder Sparbuchs im Todesfall („Verlassenschaftsgebühr“) verlangt.
Diese betrugen letztes Jahr noch 0,2 % des Kontosaldos (mind. 30,- / max. 192,- Euro). Dies ist
allerdings dem Umstand einer gerichtlichen Entscheidung, die diese Gebühr als unzulässig
erachtet hat, geschuldet.

Den „zweiten“ Platz, was die Anzahl der Erhöhung betrifft, nimmt diesmal wie auch im Vorjahr
die bankdirekt ein. Sie erhöhte zwar acht ihrer Gebühren um durchschnittlich 1,23 %
(Median); die Preissteigerungen blieben jedoch mit 1,22 % bis 1,32 % in überschaubarem
Rahmen. Ab sofort wird auch bei der zum Raiffeisensektor gehörenden Onlinebank auf die
Verrechnung der „Verlassenschaftsgebühr“ verzichtet.

Die Erste Bank nahm diesmal sieben Preiserhöhungen im Ausmaß von durchschnittlich 20 %
(Median) vor. Dies jedoch mitunter äußerst kräftig: von 3,85 bis zu 115,52 Prozent reicht die
Bandbreite. Diesmal betrafen die Erhöhungen überwiegend den Kreditbereich. Insbesondere
ins Straucheln geratene KreditkundInnen sehen sich ab nun mit einer mehr als doppelt so
hohen Stundungsgebühr konfrontiert. Diese wurde nämlich um rund 116 % auf 250,- Euro
erhöht. Vor einem Jahr wurden dafür schon stolze 116,- Euro in Rechnung gestellt. Analog dazu
wurde auch das Entgelt für eine Ratenplanänderung im selben Ausmaß angehoben. Gerade in
Zeiten von Kurzarbeit und hoher Arbeitslosigkeit verdient dieser Schritt kein Verständnis, da er
genau jene trifft, die sich finanziell ohnehin schon in einer angespannten Situation befinden.
Weitere auffällige Spesenerhöhungen findet man im Kassageschäft. So schlägt eine
Bareinzahlung auf ein fremdes Konto („Zahlscheinzahlung“) nun mit einem Drittel mehr zu
Buche – das Entgelt wurde von 6,- auf 8,- Euro angehoben. Immerhin wurde die Gebühr für
elektronische Buchungen gestrichen. Sie betrug zuletzt noch 18 Cent pro Transaktion.

Auch die Bank Austria erhöhte diesmal sieben Preispositionen. Besonders kräftig wurde
wieder an der Gebührenschraube was das Schaltergeschäft betrifft, gedreht.

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So fallen jetzt, bedingt durch eine Umstellung der Kontomodelle für manuelle Buchungen
(Überweisungen am Schalter, Ein- und Auszahlungen an der Kassa) statt 1,53 nun 3,06 Euro
an. Ein sattes Plus von 100 Prozent. Diese Gebühr wurde noch im Vorjahr beim mittlerweile
nicht mehr angebotenen PerfectFit Konto verrechnet. Dabei handelte es ich um ein Konto mit
Einzelverrechnung, bei welchem bis auf wenige Ausnahmen, sämtliche Buchungen einzeln
abgerechnet wurden. Bei jenen aktuellen Kontomodellen die dieses Entgelt vorsehen, schlägt
dieses nun generell mit 3,06 Euro zu Buche. Im Übrigen wurden die Spesen im Mahnwesen
erhöht. Pro Mahnschreiben fallen 1,50 Euro an Mehrkosten an (von 30,- auf 31,50; + 1,61 %).
Auch wenn die manuellen Transaktionskosten spürbar erhöht wurden, so passierte dies
zumindest zugunsten der elektronischen Abwicklung. Für Überweisungen im Onlinebanking
sowie Behebungen/Zahlungen mit der Debitkarte fallen keine Spesen mehr an (vormals 30
Cent/Buchung).

Die BAWAG P.S.K. rangiert mit fünf Erhöhungen auf Platz fünf dieser Erhebung. Im
Durchschnitt (Median) wurden diese in einem Ausmaß von 17,75 % vorgenommen. Die
BAWAG ist jedoch was die Erhöhung eines bestimmten Spesensatz betrifft, unangefochten an
der Spitze des Vergleichs. Um 455,56 (!) Prozent wurde eine einzelne Gebühr erhöht.
Konkret handelt es sich um die Gebühr für einen Wertpapierübertrag. Auch wenn derartige
Geschäftsfälle wohl bei den meisten KundInnen nicht allzu häufig vorkommen werden, so kann
sich die Gebührenerhöhung bei Depotständen mit vielen einzelnen Wertpapierpositionen
durchaus kräftig niederschlagen. Da das Entgelt nicht pauschal für das ganze Depot anfällt,
sondern für jedes einzelne Papier, welches an ein anderes (inländisches) Kreditinstitut
übertragen wird, kann sich das schnell auf einige Hundert Euro aufsummieren. Im
Kreditbereich verlangt die BAWAG nun um 17,75 % mehr an Kontoführungsgebühr bei
Konsum- und Wohnkrediten – diese wurde von 16,90 auf 19,90 pro Quartal erhöht. Die Gebühr
für die Rechtsfallbearbeitung nach Fälligstellung eines Verbraucherkredits wurde – auf immer
noch hohem Niveau – um 25 % von 100,- auf 75,- Euro gesenkt. Diese Senkung wurde im
Übrigen auch bei deren Online-Marke „easybank“ durchgeführt, wobei dort dieselbe Gebühr für
den Fall, dass die Fälligstellung ein Girokonto betrifft, noch deutlicher reduziert wurde; nämlich
von 100,- auf 30,- Euro (ein Minus von 70 %). Ansonsten wurden bei der easybank lediglich
zwei Preiserhöhungen vorgenommen. Wie auch bei der BAWAG erhöhte die easybank das
Kontoführungsentgelt bei Wohn- und Konsumkrediten. Dies allerdings auf niedrigerem Niveau
bzw in geringerem Ausmaß. Bei beiden Kreditvarianten fallen nun um 7,17 % höhere Gebühren
an – konkret wurden diese von 13,95 auf 14,95 Euro angehoben.

Die Volksbank Wien war diesmal wieder nicht bereit, sich dem Spesenvergleich zu stellen,
obwohl sie grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

Fazit:
Im Vergleich zu unserer letzten Erhebung fielen die Preiserhöhungen in diesem
Beobachtungszeitraum was die Quantität betrifft vergleichbar aus. Im letzten Jahr haben fünf
Banken ihre Preise erhöht – heuer waren es sechs. Was die Anzahl der erhöhten Positionen
über alle Banken betrifft, entsprach diese in etwa dem Vorjahresniveau. Wurden im Vorjahr 43
der erhobenen Positionen erhöht, so waren es heuer mit 44 in etwa gleich viele. Allerdings
wurde diesmal wieder kräftiger an der Gebührenschraube gedreht als etwa im letzten Jahr. Im
Durchschnitt (Median) wurden die Preise um 12,46 % angehoben, was im Vergleich zum
Vorjahreswert von 3,70 % eine spürbare Steigerung darstellt. Immerhin gab es im aktuellen
Vergleichszeitraum sieben Gebühren die gestrichen wurden – im letzten Jahr passierte das
kein einziges Mal.

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Wie ein roter Faden zieht sich immer noch der Umstand, dass wieder hauptsächlich jene
Dienstleistungen am stärksten von Spesenerhöhungen betroffen sind, die bereits in der
Vergangenheit zu den teuersten und am regelmäßigsten erhöhten Positionen gezählt werden
konnten.

Es finden gerade in jenen Bereichen die kräftigsten Preiserhöhungen statt, die vornehmlich
„traditionelle“ Bankkunden treffen. Diese Kundengruppe tätigt ihre Bankgeschäfte lieber am
Schalter, als sich mit einem Automaten herumzuärgern oder diese aus Vertrauensmangel bzw
fehlenden Computerkenntnissen per Onlinebanking abzuwickeln. Auch die wieder zahlreich
auftretenden Betrugsfälle – Stichwort: „Phishing“ – sorgen für einen zusätzlichen
Vertrauensmangel. Es drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass Banken gezielt ihre Kunden
durch diese Preispolitik aus den Filialen „verdrängen“ möchten und diese zur vollständigen
Selbstbedienung ermuntern wollen. Was die in den letzten Jahren veränderte Filialstruktur
(Rückgang der Anzahl der Zweigstellen) in Österreich belegt, dürfte diese Maßnahme durchaus
Früchte tragen. Aber nicht nur der typische Filialkunde wird mit teilweise horrenden Spesen
dafür „bestraft“, seine Geldgeschäfte lieber persönlich bei einem Bankmitarbeiter abzuwickeln.
Nein, es kristallisiert sich deutlich heraus, dass auch der Bargeldbezug über Bankomaten
zunehmend und überproportional teurer wird. Noch vor wenigen Jahren wurde preislich
lediglich zwischen manuellen (händischen, am Schalter getätigten) und automatisierten
(elektronischen, selbst am Automaten oder per Internetbanking durchgeführten) Buchungen
unterschieden. Also eine Barauszahlung am Schalter fiel in die Kategorie „händisch“, während
Buchungen wie zB Daueraufträge, Kartenzahlungen oder auch Bankomatbehebungen
durchwegs unter elektronischen Buchungen zusammengefasst wurden. Immer häufiger wurde
nun eine dritte Kategorie eingeführt. Denn es ist nicht mehr selbstverständlich, dass bei den
meisten Kontopaketen sämtliche Bankomatbehebungen in beliebiger Anzahl inkludiert sind.
Viele Banken gehen dazu über, dass dafür sofort oder nach Überschreiten einer vertraglich
festgelegten Anzahl an Behebungen ein Entgelt eingehoben wird. Die Arbeiterkammer verfolgt
diese Vorgangsweise äußerst kritisch, denn der ungehinderte und kostengünstige Zugang zu
Bargeld muss gewährleistet sein und bleiben.

Ein weiteres Ärgernis, dass uns auch schon die letzten Jahre begleitet hat, sind die immer
teurer werdenden Nebenspesen im Kreditgeschäft. Dass einzelne Banken gerade in Zeiten, in
denen KundInnen aufgrund Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit mit teilweise existenzbedrohenden
Einkommenseinbußen         konfrontiert  sind,  jene    Gebühren      –    wie   etwa    die
(Kredit)Stundungsgebühr – erhöhen, die diese ohnehin finanziell arg gebeutelte Kundenschicht
besonders treffen, ist keineswegs verständlich.

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1.2. Tabellen der jeweiligen Top 3 Veränderungen
     (Erhöhungen bzw Senkungen)

Tabelle 1 – Top 3 Erhöhungen
                                                                  alter Preis     neuer Preis        Erhöhung
         Bank                        Spesensatz                   in Euro         in Euro            in %
                                     Wertpapierübertrag /
    1.   BAWAG P.S.K.                pro Position                          7,20             40,00      455,56 %
         Raiffeisenlandesbank        Manuelles
    2.   NÖ-Wien                     Buchungsentgelt                       1,20              2,99      149,17 %
         Raiffeisenlandesbank        Bankomatbehebung
    3.   NÖ-Wien                     oder –zahlung                         0,24              0,59      145,83 %
Quelle: Preisaushänge der jeweiligen Banken, Stand: Dezember 2020/Jänner 2021, absteigend
nach prozentueller Erhöhung

Anmerkung: bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien wurde wie bereits erwähnt, eine
Umstellung der angebotenen Giroprodukte vorgenommen, was keinen direkten Vergleich
identer Kontomodelle zulässt. Jedoch zeigt sich klar, dass bei den nicht mehr angebotenen
Kontoprodukten teilweise deutlich günstigere Konditionen verrechnet wurden als dies bei den
Produkten für Neukunden der Fall ist. Um feststellen zu können, welches Konto für das eigene
Nutzungsverhalten das günstigste ist, sind ohnehin die Gesamtkosten entscheidend – der AK-
Bankenrechner hilft dabei: www.ak-bankenrechner.at

Tabelle 2 – Top 3 Senkungen
                                                                  alter Preis neuer Preis     Senkung in
         Bank                        Spesensatz                   in Euro        in Euro      %
                                                                    0,2 % vom
                                                                    Kontosaldo
                                                                   (mind. 30,- /
         Raiffeisenlandesbank        Verlassenschafts-              max. 192,-
    1.   NÖ-Wien                     gebühr                              Euro)           0,00    Wegfall
                                     Verlassenschafts-
    2.   bankdirekt.at               gebühr                               87,87               0,00        Wegfall
                                     elektronische Buchung
                                     (inkl.
                                     Bankomatbehebung
    3.   Bank Austria                und -zahlung)1                        0,30               0,00        Wegfall
Quelle: Preisaushänge der jeweiligen Banken, Stand: Dezember 2020/Jänner 2021, absteigend
nach prozentueller Senkung bzw. bei Wegfall Höhe des alten Preises

1
    Umstellung der Kontomodelle – als Vergleichswert herangezogen wurde das nicht mehr angebotene PerfectFit Konto
                                                                                                                 8
2. Tipps für VerbraucherInnen (FAQ)
2.1. Wie können in bestehenden Verträgen Girokontogebühren erhöht und
     Zinsen geändert werden?

Die österreichischen Banken erhöhen die Girokontoentgelte nicht mehr routinemäßig aufgrund
einer jährlichen Indexpassung (bzw Bindung an den Verbraucherpreisindex), da sich seit 2009
die gesetzlichen Grundlagen geändert haben und auch der Oberste Gerichtshof entschieden
hat, dass aus diesem Grund die einseitige Indexanpassung nicht mehr zulässig ist.

Eine einseitige Erhöhung der Entgelte darf es bei Girokonten grundsätzlich nicht geben. Banken
müssen bei einer geplanten Erhöhung der Kontogebühren entweder eine ausdrückliche
Zustimmung des Kontoinhabers einholen bzw kann auch Schweigen als Zustimmung gelten,
wenn es vertraglich vereinbart wurde.

Für das Schweigen als Zustimmung gibt es – nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung –
aber inhaltliche Schranken. Schweigen kann daher nicht pauschal in allen Fällen als gültige
Zustimmung für Preiserhöhungen angesehen werden. Das resultiert daraus, dass Banken
häufig Klauseln verwenden, die nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen,
weil diese nicht exakt genug formuliert sind bzw den Banken einen zu großen
Ermessensspielraum bei der Preisanpassung einräumen. So weit ersichtlich ist bisher jede von
AK oder VKI gerichtlich bekämpfte Änderungsklausel von den Gerichten als unzulässig erklärt
worden.

Auch für Zinsänderungen (Haben und Sollzinsen) bei bestehenden Girokonten gelten die
gleichen Regeln, außer der Kontovertrag enthält eine zulässige und gesetzeskonforme
Zinsanpassungsklausel. Nur in solchen Fällen kann die Bank die Zinsen gemäß der Klausel und
dem vereinbarten Referenzzinssatz (zB Euribor) einseitig anpassen und muss die Kontoinhaber
nur darüber informieren.

Die formale Vorgangsweise bei einer Vertragsänderung              durch   die   Bank   ist   im
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) genau festgelegt:

   Geplante Änderungen müssen dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vorher
    vorgeschlagen werden.

   Die Art der Mitteilung muss im Kontovertrag vertraglich vereinbart werden, etwa Papierform
    oder elektronische Kommunikation im Wege von E-Mail.

   Es muss in der Mitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Zustimmung als erteilt gilt,
    wenn der Kontoinhaber nicht vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen seine
    Ablehnung der Bank mitteilt. Die stillschweigende Zustimmung (so genannte
    Erklärungsfiktion) ist nur dann möglich, wenn sie mit der Bank vereinbart wurde (Banken-
    AGB enthalten in der Regel eine solche Klausel) und wenn die von der Bank verwendete
    Vertragsklausel inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht (siehe oben).

   Es muss zusätzlich auch darauf hingewiesen werden, dass der Kontoinhaber das Recht
    hat, seinen Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen.

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2.2. Was können Kontoinhaber den Preiserhöhungen entgegenhalten?

Es gibt gegen Preis- bzw Entgelterhöhungen ein Widerspruchsrecht. Beachten Sie aber, dass
Banken für den Fall, dass die Änderungen von den KundInnen abgelehnt werden, den
Kontovertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen können.
Grundsätzlich gilt: Lesen Sie Mitteilungen ihrer Bank immer aufmerksam. Nicht immer sind
Mitteilungen der Banken über Vertragsänderungen auf den ersten Blick als solche zu erkennen.
Beispielsweise hat eine österreichische Bank vielen ihrer Kunden eine Kontoumstellung
angeboten, der Brief war aber eher wie ein Werbeschreiben aufgemacht. Bankmitteilungen
sollten daher grundsätzlich sorgfältig durchgelesen werden, um allfälligen Änderungswünschen
rechtzeitig widersprechen zu können.

2.3. Wie können sonstige Entgelte (Spesen) in Kreditverträgen verändert
     werden?

Nicht nur die Zinsen, sondern auch sonstige Entgelte eines Kreditvertrages bedürfen einer
vertraglichen Regelung und Vereinbarung. Im Kreditvertrag nicht enthaltene Spesen dürfen
nicht verrechnet werden. Willkürliche bzw einseitige Preiserhöhungen sind unzulässig. Achten
Sie darauf, dass Sie bei Kreditvertragsabschluss auch ein Preisblatt (mit Datumsangabe)
erhalten, in dem die Entgelte (Spesen) für bestimmte Positionen (Aufwendungen) eindeutig
festgehalten sind.

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3. AK-Forderungen
Konsumenten mit Zahlungsproblemen: Verbraucherfreundliche
Zinsen für Kontoüberziehung in der Corona-Krise!
Viele KonsumentInnen sind in der Corona-Krise mit Einkommensverlusten konfrontiert – durch
Jobverlust und Arbeitslosigkeit. Viele sind daher angewiesen, dass sie Kontoüberziehungen
ausnutzen. Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind sehr hoch. Das zeigen alle AK-
Untersuchungen der letzten Jahre über die Konditionen auf Girokonten – trotz zum Teil
negativer Zinssätze des für viele Finanzverträge maßgeblichen EURIBOR-Satzes. Für die
Banken sind die Zinsen der Kontoüberziehung ein gutes Geschäft, für die Bankkunden ist es ein
teures Geschäft. Die AK verlangt von den Banken, dass sie – gerade in der Corona-Krise –
ihren Bankkunden zur Seite stehen. Sie sollten jenen Kundinnen und Kunden
entgegenkommen, die ihren Lebensunterhalt unter anderem mit Kontoüberziehungen
finanzieren müssen.

Wie hoch sind die aktuellen Zinsen für Kontoüberziehungen und
Guthaben am Konto? Eine Auswertung des AK-Bankenrechners zeigt
folgendes Bild:

              Soll            Haben
Median        10,625%         0,010%
Minimum       5,375%          0,000%
Maximum       13,500%         0,125%
Bankenrechner, Gehaltskonten in Wien, Normalnutzer, Abfrage am 25.03.2021

Das bedeutet, dass eine Kontoüberziehung im „Schnitt“ (Median) 10,625 % kostet; die Zinsen
für Guthaben am Konto sind hingegen de facto null. Der günstigste Zinssatz für
Kontoüberziehungen beträgt 5,375 %, der höchste 13,50 %. Zum Vergleich: die Zinsen für
Konsumkredite, die die Banken im Neugeschäft durchschnittlich vergeben, sind – laut Statistik
der Österreichischen Nationalbank – mit 5,61 % verzinst (Stand: Jänner 2021).

Die AK fordert: Die Banken sollen ihren KundInnen mit einem Corona-Zinssatz für
Kontoüberziehungen entgegenkommen. Der Corona-Sonderzinssatz soll – für die Dauer der
Pandemie-bedingten Wirtschaftskrise – 5 % betragen und damit nicht teurer sein als ein
Konsumkredit. Vor allem soll der Corona-Zinssatz jenen Bankkunden, die auf die
Kontoüberziehung angewiesen sind, durch die Krise helfen – Personen die arbeitslos sind oder
mit Einkommensverlusten konfrontiert sind.

Weitere Bedingungen:

        Die Banken sollten bei Zahlungsproblemen (Konsum-, Hypothekarkredit sowie bei
         Kontoüberziehungen) auf Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten und keine
         abrupten Kreditkündigungen veranlassen. Das betrifft insbesondere die
         Kontoüberziehungen, die – wie die Vergangenheit gezeigt hat – von Banken immer
         wieder einseitig gekürzt oder zur Gänze gestrichen werden.

        Außerdem sollte der Verzugszinssatz (zB 4 %) entfallen, wenn der vereinbarte
         Kontorahmen – zumeist in der Höhe von 2 bis 4 Monats-Nettogehältern – überzogen
         wird.

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   Bei COVID-19-bedingten Kreditstundungen sollen keine Negativeinträge („Schwarze
       Liste“) in den Bonitätsdatenbanken von Wirtschaftsauskunfteien erfolgen. Die COVID-
       19-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die dazu führt, dass viele
       KreditnehmerInnen unverschuldet Zahlungsprobleme haben.

Klarheit über Zinsanpassungsklauseln auf Girokonten („Altverträge“)

Die Banken haben die Zinsen für Guthaben deutlich stärker abgesenkt als die Zinsen für die
Kontoüberziehung. Daher fordert die AK auch bei Girokonten – so wie bei Krediten und beim
Sparen – klare Zinsanpassungsklauseln für Soll- und Habenzinsen. Der zumeist angebotene
Zinssatz für Überziehungen ist seit vielen Jahren auf hohem Niveau. Eine Anpassung an die
Geldmarktzinsen nach unten ist längst überfällig.

Faire Preispolitik bei Zahlungsverkehrsdienstleistungen – Dienste in
Selbstbedienung sollen günstiger sein

Die AK-Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass etliche Entgelte im Zahlungsverkehr
teilweise     beträchtlich  über    das    Niveau     der    allgemeinen     Preisentwicklung
(Verbraucherpreisindex) angehoben wurden. Diese Preispolitik benachteiligt im Regelfall die
traditionellen Bankkunden, die den Schalter bevorzugen, und die finanzschwachen
Bankkundinnen. Ein Faktum ist auch, dass KonsumentInnen ohnehin schon immer mehr
Bankgeschäfte selbst durchführen müssen. Dieser Praxis zufolge müssten etliche Entgelte, vor
allem für Dienstleistungen in Selbstbedienung, preisgünstiger werden. Stattdessen drehen die
meisten Banken an der Gebührenschraube „nach oben“.

Keine „Rückbuchungsgebühren“ bei fehlerhaften Überweisungen

Bei Rückbuchungen von Überweisungen verrechnen Banken immer wieder hohe Spesen, wie
einige Fälle aus der AK Konsumentenberatung zeigen. Und das, obwohl Rückbuchungen
gemäß Zahlungsdienstegesetz selbst nichts kosten dürfen. Nur für die Wiedererlangung eines
verlorengegangenen Geldbetrages sowie für die Mitteilung der Nichtdurchführung darf ein
kostenbasiertes Entgelt verlangt werden – den Begriff Stornospesen oder Bearbeitungsspesen
kennt das Zahlungsdienstegesetz nicht.

Keine Abschaffung des Bargelds

Durch das ausschließlich elektronische Bezahlen, auch von Klein- und Kleinstbeträgen – wie
etwa in der Trafik, beim Bäcker, im Caféhaus etc wird der Konsument/die Konsumentin zum
„gläsernen Menschen“ und in seiner/ihrer Entscheidungsfreiheit komplett eingeschränkt. In
diesem Zusammenhang muss auch die Frage der Datensicherheit gestellt werden. Es muss
daher sowohl die Anonymität beim Bezahlen (durch Barzahlung), als auch die Wahlfreiheit
zwischen Barzahlung/elektronischer Zahlung unbedingt erhalten bleiben – dies wäre durch die
Abschaffung von Bargeld nicht mehr möglich.

Gesetzlicher Deckel für Bareinzahlungsentgelte

Der Wildwuchs speziell bei Spesen für manipulative Aufwände am Bankschalter muss ein Ende
haben. Die schrankenlose Gebührenerhöhung findet aufgrund der derzeit herrschenden
gesetzlichen Bestimmungen völlig legal statt.
Die AK tritt wie auch bei den Sollzinsen auf Verbrauchergirokonten für einen gesetzlichen
Deckel auf ausgewählte Spesensätze (zB Bareinzahlungsentgelte) ein.

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Der direkte Weg zu unseren Publikationen:
E-Mail: konsumentenpolitik@akwien.at

Bei Verwendung von Textteilen wird um Quellenangabe und Zusendung
eines Belegexemplares an die AK Wien, Abteilung Konsumentenpolitik, ersucht.

Impressum

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Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M
AuftraggeberInnen: AK Wien, Konsumentenpolitik
AutorInnen: Martin Korntheuer, Christian Prantner, Benedikta Ruprrecht
Grafik Umschlag und Druck: AK Wien
Verlags- und Herstellungsort: Wien
© 2021: AK Wien

Stand April 2021
Im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Gesellschaftskritische Wissenschaft: die Studien der AK Wien
                                      Alle Studien zum Downloaden:
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wien.arbeiterkammer.at
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