Wie sich die wichtigsten Bankspesen im Vergleich von 2019 bis 2020 entwickelt haben - Arbeiterkammer
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edikta Rupprecht Prantner, Ben theuer, Christian artin Korn M I T O R I N G N M O N BANKE S E N B E R S P E rgleich Ü ankspes e n i m t Ve igsten B h d i e w i c h h a ben. i e s i c i c k e l t W 9 b i s 2 0 20 entw von 201 April 2021 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
Die wichtigsten Ergebnisse Preisentwicklung von Bankdienstleistungen und „Ausreißer“ bei Preiserhöhungen Das laufende Bankenmonitoring von zwölf Banken in Wien (Erhebungszeitpunkt Dez 2020/Jän 2021 im Vergleich zu Nov, Dez 2019) über die Preise von 53 Dienstleistungen (Zahlungsverkehr, Sparen, Kredit, Wertpapiere) zeigt, dass sechs der untersuchten Banken Preis- bzw Entgelterhöhungen vorgenommen haben bzw eine Bank davon Gebühren neu eingeführt hat. Fünf Banken haben keinerlei Preis- bzw Entgelterhöhungen vorgenommen. Bei vier Banken wurden einzelne Gebühren gänzlich gestrichen Die Volksbank Wien hat uns trotz mehrmaligen Ersuchens wie bereits in den letzten Jahren keine Preisaushänge übermittelt und auch nicht mitgeteilt, weshalb sie es erneut vorgezogen hat, nicht teilzunehmen. Von jenen Banken, die diesmal die meisten Entgelte erhöht haben, stach diesmal die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien mit 15 teils kräftigen Erhöhungen hervor. Im Durchschnitt hob sie um 18,89 % (Median) einzelne Preise an. Im Gegenzug senkte sie jedoch auch eine Gebühr bzw strich sie sogar zwei Preise zur Gänze. Die bankdirekt.at erhöhte acht ihrer Entgelte – dies jedoch in einem deutlich geringeren Ausmaß; nämlich in Höhe von im Schnitt (Median) 1,23 %. Jeweils sieben ihrer Entgelte erhöhten die Erste Bank und die Bank Austria. Die Erste ziemlich deutlich mit im Schnitt 20 % – bei der Bank Austria um durchschnittlich 4,50 % (beides Medianwerte) Knapp dahinter mit fünf Gebührenerhöhungen um durchschnittlich 17,75 % (Median) rangiert die BAWAG P.S.K. Bei ihrer Online-Marke „easybank“ kam es lediglich zu zwei Preissteigerungen um durchschnittlich 7,17 %. Immerhin senkten beide auch einzelne Preispositionen (eine bei der BAWAG, zwei bei der easybank). Keine Änderungen – weder in die eine noch die andere Richtung – nahmen die HYPO NOE, Generali Bank, ING-DiBa, Santander Consumer sowie die WSK Bank vor. Auch in diesem Jahr haben wir wieder einzelne teils empfindliche Preissprünge festgestellt. Die kräftigsten „Ausreißer“ betreffen wie fast in jedem Jahr die manuelle Abwicklung von Bankgeschäften am Schalter. Aber auch im Kreditbereich und Wertpapiergeschäft wurde vereinzelt kräftig an der Gebührenschraube gedreht. So müssen KreditkundInnen die eine Stundung bei der Ersten Bank beantragen, noch tiefer in die Tasche greifen. Das Entgelt wurde von 116,- auf 250,- Euro mehr als verdoppelt – in Zeiten von Kurzarbeit und hoher Arbeitslosigkeit kein positives Signal! Der heurige Spitzenreiter was die prozentuelle Erhöhung betrifft ist bei der BAWAG P.S.K. zu finden. Die Übertragung eines Wertpapieres zu einer anderen inländischen Bank schlägt nun um rund 456 % höher zu Buche als noch vor einem Jahr (von 7,20 auf 40,- Euro). 2
Beispiele weiterer signifikanter Preissprünge bestimmter Entgelte betreffen wiederum hauptsächlich die großen Filialbanken. (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, Bank Austria, Erste Bank und BAWAG P.S.K). Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien krempelte ihre Kontogebührenmodelle für NeukundInnen total um – was sich wiederum durch deutlich höherer Gebühren für Bankgeschäfte am Schalter bemerkbar macht. Für eine Überweisung am Schalter fallen nun mehr als doppelt so hohe Entgelte an wie bei den alten Kontopaketen (von: 1,20 auf 2,99 Euro). Aber auch das Nutzen der Bankomatkarte (egal ob Behebung oder Bezahlung im Geschäft) wurde im Vergleich um satte 145,83 % teurer (von 24 auf 59 Cent). Immerhin gab es diesmal auch einzelne Fälle, in denen Banken Gebühren gänzlich gestrichen haben. Dies ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass Gerichte die Verrechnung bestimmter Entgelte als unzulässig erachtet haben. Vor allem die sogenannte „Verlassenschaftsgebühr“ (oder Abrechnungsentgelt im Todesfall) wird von Raiffeisen und bankdirekt.at (auch dem Raiffeisensektor zugehörig) nicht mehr verrechnet. Bei jenen sechs Banken, die Entgelterhöhungen vornahmen, lag die Anzahl der Preissteigerungen zwischen zwei (easybank) und 15 (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien). Im Durchschnitt (Median) wurden bei jenen Banken, die erhöht haben, rund sieben Preispositionen um 12,46 % angehoben. 3
1. Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs von Bankspesen Die AK hat bei zwölf Banken in Wien (Erhebungszeitpunkt Dezember 2020 bis Jänner 2021 2021) die Entgelte von 53 Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, Spar-, Kredit- und Wertpapierbereich abgefragt. Elf Banken übermittelten uns daraufhin ihre jeweils aktuellen Preisaushänge für ihr Neugeschäft. Die Volksbank Wien wollte offensichtlich (zum wiederholten Male) nicht am Vergleich teilnehmen und verzichtete wie bereits in den vergangenen Jahren auf die Bekanntgabe ihrer Preise ohne dafür einen Grund zu nennen. In Summe wurden bei den verbleibenden elf Banken weit über 500 Preispositionen ausgewertet und mit den Preisen aus der AK-Erhebung im November des Vorjahres verglichen. Wichtig: Die einzelnen Preispositionen betreffen das Neugeschäft der Kreditinstitute, da wir regelmäßig die aktuellen Preisaushänge der Banken für unseren Vergleich heranziehen. Es kann daher in der Erhebung vorkommen, dass bei Banken, die Ihre Produktpalette umgestaltet haben, Preise für NeukundInnen mit jenen von BestandskundInnen verglichen wurden. Was insofern für „AltkundInnen“ nicht zwangsläufig bedeutet, dass diese von den Preissprüngen in dem erhobenen Ausmaß betroffen sein müssen. Banken überarbeiten insbesondere im Girobereich ihre Produktpalette recht häufig – die dort anfallenden Preise betreffen dann aber in erster Linie nur jene KundInnen, die im jeweiligen Zeitraum einen Vertrag abschließen. Preise der Produkte bestehender KundInnen – speziell im Girokontobereich – können allerdings nicht ohne weiteres im gleichen Ausmaß angepasst werden. (siehe auch Pkt 2.1. „Wie können Girokontogebühren erhöht werden?“) Die Ergebnisse aus diesem Zeitreihenvergleich sind: Fünf von elf teilnehmenden Banken (HYPO NOE, Generali Bank, ING, Santander Consumer Bank und WSK Bank) haben im Vergleichszeitraum keine Preiserhöhungen vorgenommen. Sechs Banken haben hingegen ihre Preise für die unterschiedlichsten Dienstleistungen wie folgt angehoben: Bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien gab es mit insgesamt 15 Positionen die meisten Erhöhungen. Die Preissteigerungen bewegten sich in einer Bandbreite von 0,68 % bis 149,17 % – im Durchschnitt um 18,89 % (Median). Acht ihrer Preise erhöhte die bankdirekt im Ausmaß zwischen 1,22 % und 1,32 % – im Durchschnitt (Median) um 1,23 %. Die Bank Austria und Erste Bank erhöhten jeweils siebenmal. Wobei es bei der Ersten die kräftigeren Preissteigerungen gab (+ 20 % Median). Die Bank Austria erhöhte im Schnitt um 4,50 % (Median). Bei der BAWAG P.S.K. kam es zu fünf spürbaren Preissteigerungen um durchschnittlich 17,75 % (Median). Ihre Onlinebank Marke „easybank“ erhöhte lediglich zwei ihrer Gebühren - im Schnitt um 7,17 %. Die Volksbank Wien hat uns dieses Jahr wie bereits in den Vorjahren bedauerlicherweise keine Unterlagen übermittelt. 4
1.1. Zu den Preisänderungen der Banken in Wien im Detail: Die meisten ihrer Gebühren erhöhte diesmal die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, die mit insgesamt 15 Erhöhungen hervorstach. Das Ausmaß der Preissteigerungen befand sich in einer Bandbreite zwischen 0,68 % und 149,17 %. Durchschnittlich wurden die betroffenen Positionen um 18,89 % (Median) angehoben. Bis auf den Kreditbereich erstrecken sich die Erhöhungen über alle übrigen Produktbereiche wie Zahlungsverkehr und Wertpapierdienstleistungen. Die kräftigsten Preissteigerungen betrafen konkret den Bereich des Zahlungsverkehrs. Auch wenn ein aussagekräftiger Vergleich aufgrund einer Umstellung der Gebührenmodelle im Girokontobereich nicht vollumfänglich möglich ist, so müssen KundInnen die jetzt ein neues Konto bei der RLB eröffnen, für einzelne Dienstleistungen spürbar mehr berappen als noch vor einem Jahr. Dass wieder einmal die Spesen für Kassatransaktionen (wie Ein- oder Auszahlungen am Schalter) betroffen sind, war wenig überraschend, setzt sich dieser negative Trend bereits seit einigen Jahren fort. Allerdings hat die Raiffeisen teilweise auch die Gebühren für Kartentranskationen (konkret Bankomatbehebungen und Zahlungen an der Bankomatkasse) mehr als verdoppelt. Konkret fallen beispielsweise für einen Eigenerlag an der Kassa nun 2,99 Euro an – zuletzt wurden dafür mit 1,20 Euro um knapp 150 Prozent weniger verlangt. Ein Bezahlvorgang mit der Debitkarte (Bankomatkarte) an der Bankomatkasse im Geschäft kostet jetzt je nach Kontomodell bis zu 59 Cent – ein Plus von rund 146 Prozent verglichen mit den 24 Cent noch im Vorjahr. Im Gegenzug zahlen Besitzer eines der neuen Kontomodelle ab sofort nur noch 19 statt 24 Cent für eine elektronische Buchung (zB über Onlinebanking beauftragt). Auch werden keine Spesen mehr für die Abrechnung eines Kontos oder Sparbuchs im Todesfall („Verlassenschaftsgebühr“) verlangt. Diese betrugen letztes Jahr noch 0,2 % des Kontosaldos (mind. 30,- / max. 192,- Euro). Dies ist allerdings dem Umstand einer gerichtlichen Entscheidung, die diese Gebühr als unzulässig erachtet hat, geschuldet. Den „zweiten“ Platz, was die Anzahl der Erhöhung betrifft, nimmt diesmal wie auch im Vorjahr die bankdirekt ein. Sie erhöhte zwar acht ihrer Gebühren um durchschnittlich 1,23 % (Median); die Preissteigerungen blieben jedoch mit 1,22 % bis 1,32 % in überschaubarem Rahmen. Ab sofort wird auch bei der zum Raiffeisensektor gehörenden Onlinebank auf die Verrechnung der „Verlassenschaftsgebühr“ verzichtet. Die Erste Bank nahm diesmal sieben Preiserhöhungen im Ausmaß von durchschnittlich 20 % (Median) vor. Dies jedoch mitunter äußerst kräftig: von 3,85 bis zu 115,52 Prozent reicht die Bandbreite. Diesmal betrafen die Erhöhungen überwiegend den Kreditbereich. Insbesondere ins Straucheln geratene KreditkundInnen sehen sich ab nun mit einer mehr als doppelt so hohen Stundungsgebühr konfrontiert. Diese wurde nämlich um rund 116 % auf 250,- Euro erhöht. Vor einem Jahr wurden dafür schon stolze 116,- Euro in Rechnung gestellt. Analog dazu wurde auch das Entgelt für eine Ratenplanänderung im selben Ausmaß angehoben. Gerade in Zeiten von Kurzarbeit und hoher Arbeitslosigkeit verdient dieser Schritt kein Verständnis, da er genau jene trifft, die sich finanziell ohnehin schon in einer angespannten Situation befinden. Weitere auffällige Spesenerhöhungen findet man im Kassageschäft. So schlägt eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto („Zahlscheinzahlung“) nun mit einem Drittel mehr zu Buche – das Entgelt wurde von 6,- auf 8,- Euro angehoben. Immerhin wurde die Gebühr für elektronische Buchungen gestrichen. Sie betrug zuletzt noch 18 Cent pro Transaktion. Auch die Bank Austria erhöhte diesmal sieben Preispositionen. Besonders kräftig wurde wieder an der Gebührenschraube was das Schaltergeschäft betrifft, gedreht. 5
So fallen jetzt, bedingt durch eine Umstellung der Kontomodelle für manuelle Buchungen (Überweisungen am Schalter, Ein- und Auszahlungen an der Kassa) statt 1,53 nun 3,06 Euro an. Ein sattes Plus von 100 Prozent. Diese Gebühr wurde noch im Vorjahr beim mittlerweile nicht mehr angebotenen PerfectFit Konto verrechnet. Dabei handelte es ich um ein Konto mit Einzelverrechnung, bei welchem bis auf wenige Ausnahmen, sämtliche Buchungen einzeln abgerechnet wurden. Bei jenen aktuellen Kontomodellen die dieses Entgelt vorsehen, schlägt dieses nun generell mit 3,06 Euro zu Buche. Im Übrigen wurden die Spesen im Mahnwesen erhöht. Pro Mahnschreiben fallen 1,50 Euro an Mehrkosten an (von 30,- auf 31,50; + 1,61 %). Auch wenn die manuellen Transaktionskosten spürbar erhöht wurden, so passierte dies zumindest zugunsten der elektronischen Abwicklung. Für Überweisungen im Onlinebanking sowie Behebungen/Zahlungen mit der Debitkarte fallen keine Spesen mehr an (vormals 30 Cent/Buchung). Die BAWAG P.S.K. rangiert mit fünf Erhöhungen auf Platz fünf dieser Erhebung. Im Durchschnitt (Median) wurden diese in einem Ausmaß von 17,75 % vorgenommen. Die BAWAG ist jedoch was die Erhöhung eines bestimmten Spesensatz betrifft, unangefochten an der Spitze des Vergleichs. Um 455,56 (!) Prozent wurde eine einzelne Gebühr erhöht. Konkret handelt es sich um die Gebühr für einen Wertpapierübertrag. Auch wenn derartige Geschäftsfälle wohl bei den meisten KundInnen nicht allzu häufig vorkommen werden, so kann sich die Gebührenerhöhung bei Depotständen mit vielen einzelnen Wertpapierpositionen durchaus kräftig niederschlagen. Da das Entgelt nicht pauschal für das ganze Depot anfällt, sondern für jedes einzelne Papier, welches an ein anderes (inländisches) Kreditinstitut übertragen wird, kann sich das schnell auf einige Hundert Euro aufsummieren. Im Kreditbereich verlangt die BAWAG nun um 17,75 % mehr an Kontoführungsgebühr bei Konsum- und Wohnkrediten – diese wurde von 16,90 auf 19,90 pro Quartal erhöht. Die Gebühr für die Rechtsfallbearbeitung nach Fälligstellung eines Verbraucherkredits wurde – auf immer noch hohem Niveau – um 25 % von 100,- auf 75,- Euro gesenkt. Diese Senkung wurde im Übrigen auch bei deren Online-Marke „easybank“ durchgeführt, wobei dort dieselbe Gebühr für den Fall, dass die Fälligstellung ein Girokonto betrifft, noch deutlicher reduziert wurde; nämlich von 100,- auf 30,- Euro (ein Minus von 70 %). Ansonsten wurden bei der easybank lediglich zwei Preiserhöhungen vorgenommen. Wie auch bei der BAWAG erhöhte die easybank das Kontoführungsentgelt bei Wohn- und Konsumkrediten. Dies allerdings auf niedrigerem Niveau bzw in geringerem Ausmaß. Bei beiden Kreditvarianten fallen nun um 7,17 % höhere Gebühren an – konkret wurden diese von 13,95 auf 14,95 Euro angehoben. Die Volksbank Wien war diesmal wieder nicht bereit, sich dem Spesenvergleich zu stellen, obwohl sie grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Fazit: Im Vergleich zu unserer letzten Erhebung fielen die Preiserhöhungen in diesem Beobachtungszeitraum was die Quantität betrifft vergleichbar aus. Im letzten Jahr haben fünf Banken ihre Preise erhöht – heuer waren es sechs. Was die Anzahl der erhöhten Positionen über alle Banken betrifft, entsprach diese in etwa dem Vorjahresniveau. Wurden im Vorjahr 43 der erhobenen Positionen erhöht, so waren es heuer mit 44 in etwa gleich viele. Allerdings wurde diesmal wieder kräftiger an der Gebührenschraube gedreht als etwa im letzten Jahr. Im Durchschnitt (Median) wurden die Preise um 12,46 % angehoben, was im Vergleich zum Vorjahreswert von 3,70 % eine spürbare Steigerung darstellt. Immerhin gab es im aktuellen Vergleichszeitraum sieben Gebühren die gestrichen wurden – im letzten Jahr passierte das kein einziges Mal. 6
Wie ein roter Faden zieht sich immer noch der Umstand, dass wieder hauptsächlich jene Dienstleistungen am stärksten von Spesenerhöhungen betroffen sind, die bereits in der Vergangenheit zu den teuersten und am regelmäßigsten erhöhten Positionen gezählt werden konnten. Es finden gerade in jenen Bereichen die kräftigsten Preiserhöhungen statt, die vornehmlich „traditionelle“ Bankkunden treffen. Diese Kundengruppe tätigt ihre Bankgeschäfte lieber am Schalter, als sich mit einem Automaten herumzuärgern oder diese aus Vertrauensmangel bzw fehlenden Computerkenntnissen per Onlinebanking abzuwickeln. Auch die wieder zahlreich auftretenden Betrugsfälle – Stichwort: „Phishing“ – sorgen für einen zusätzlichen Vertrauensmangel. Es drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass Banken gezielt ihre Kunden durch diese Preispolitik aus den Filialen „verdrängen“ möchten und diese zur vollständigen Selbstbedienung ermuntern wollen. Was die in den letzten Jahren veränderte Filialstruktur (Rückgang der Anzahl der Zweigstellen) in Österreich belegt, dürfte diese Maßnahme durchaus Früchte tragen. Aber nicht nur der typische Filialkunde wird mit teilweise horrenden Spesen dafür „bestraft“, seine Geldgeschäfte lieber persönlich bei einem Bankmitarbeiter abzuwickeln. Nein, es kristallisiert sich deutlich heraus, dass auch der Bargeldbezug über Bankomaten zunehmend und überproportional teurer wird. Noch vor wenigen Jahren wurde preislich lediglich zwischen manuellen (händischen, am Schalter getätigten) und automatisierten (elektronischen, selbst am Automaten oder per Internetbanking durchgeführten) Buchungen unterschieden. Also eine Barauszahlung am Schalter fiel in die Kategorie „händisch“, während Buchungen wie zB Daueraufträge, Kartenzahlungen oder auch Bankomatbehebungen durchwegs unter elektronischen Buchungen zusammengefasst wurden. Immer häufiger wurde nun eine dritte Kategorie eingeführt. Denn es ist nicht mehr selbstverständlich, dass bei den meisten Kontopaketen sämtliche Bankomatbehebungen in beliebiger Anzahl inkludiert sind. Viele Banken gehen dazu über, dass dafür sofort oder nach Überschreiten einer vertraglich festgelegten Anzahl an Behebungen ein Entgelt eingehoben wird. Die Arbeiterkammer verfolgt diese Vorgangsweise äußerst kritisch, denn der ungehinderte und kostengünstige Zugang zu Bargeld muss gewährleistet sein und bleiben. Ein weiteres Ärgernis, dass uns auch schon die letzten Jahre begleitet hat, sind die immer teurer werdenden Nebenspesen im Kreditgeschäft. Dass einzelne Banken gerade in Zeiten, in denen KundInnen aufgrund Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit mit teilweise existenzbedrohenden Einkommenseinbußen konfrontiert sind, jene Gebühren – wie etwa die (Kredit)Stundungsgebühr – erhöhen, die diese ohnehin finanziell arg gebeutelte Kundenschicht besonders treffen, ist keineswegs verständlich. 7
1.2. Tabellen der jeweiligen Top 3 Veränderungen (Erhöhungen bzw Senkungen) Tabelle 1 – Top 3 Erhöhungen alter Preis neuer Preis Erhöhung Bank Spesensatz in Euro in Euro in % Wertpapierübertrag / 1. BAWAG P.S.K. pro Position 7,20 40,00 455,56 % Raiffeisenlandesbank Manuelles 2. NÖ-Wien Buchungsentgelt 1,20 2,99 149,17 % Raiffeisenlandesbank Bankomatbehebung 3. NÖ-Wien oder –zahlung 0,24 0,59 145,83 % Quelle: Preisaushänge der jeweiligen Banken, Stand: Dezember 2020/Jänner 2021, absteigend nach prozentueller Erhöhung Anmerkung: bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien wurde wie bereits erwähnt, eine Umstellung der angebotenen Giroprodukte vorgenommen, was keinen direkten Vergleich identer Kontomodelle zulässt. Jedoch zeigt sich klar, dass bei den nicht mehr angebotenen Kontoprodukten teilweise deutlich günstigere Konditionen verrechnet wurden als dies bei den Produkten für Neukunden der Fall ist. Um feststellen zu können, welches Konto für das eigene Nutzungsverhalten das günstigste ist, sind ohnehin die Gesamtkosten entscheidend – der AK- Bankenrechner hilft dabei: www.ak-bankenrechner.at Tabelle 2 – Top 3 Senkungen alter Preis neuer Preis Senkung in Bank Spesensatz in Euro in Euro % 0,2 % vom Kontosaldo (mind. 30,- / Raiffeisenlandesbank Verlassenschafts- max. 192,- 1. NÖ-Wien gebühr Euro) 0,00 Wegfall Verlassenschafts- 2. bankdirekt.at gebühr 87,87 0,00 Wegfall elektronische Buchung (inkl. Bankomatbehebung 3. Bank Austria und -zahlung)1 0,30 0,00 Wegfall Quelle: Preisaushänge der jeweiligen Banken, Stand: Dezember 2020/Jänner 2021, absteigend nach prozentueller Senkung bzw. bei Wegfall Höhe des alten Preises 1 Umstellung der Kontomodelle – als Vergleichswert herangezogen wurde das nicht mehr angebotene PerfectFit Konto 8
2. Tipps für VerbraucherInnen (FAQ) 2.1. Wie können in bestehenden Verträgen Girokontogebühren erhöht und Zinsen geändert werden? Die österreichischen Banken erhöhen die Girokontoentgelte nicht mehr routinemäßig aufgrund einer jährlichen Indexpassung (bzw Bindung an den Verbraucherpreisindex), da sich seit 2009 die gesetzlichen Grundlagen geändert haben und auch der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass aus diesem Grund die einseitige Indexanpassung nicht mehr zulässig ist. Eine einseitige Erhöhung der Entgelte darf es bei Girokonten grundsätzlich nicht geben. Banken müssen bei einer geplanten Erhöhung der Kontogebühren entweder eine ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers einholen bzw kann auch Schweigen als Zustimmung gelten, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Für das Schweigen als Zustimmung gibt es – nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung – aber inhaltliche Schranken. Schweigen kann daher nicht pauschal in allen Fällen als gültige Zustimmung für Preiserhöhungen angesehen werden. Das resultiert daraus, dass Banken häufig Klauseln verwenden, die nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, weil diese nicht exakt genug formuliert sind bzw den Banken einen zu großen Ermessensspielraum bei der Preisanpassung einräumen. So weit ersichtlich ist bisher jede von AK oder VKI gerichtlich bekämpfte Änderungsklausel von den Gerichten als unzulässig erklärt worden. Auch für Zinsänderungen (Haben und Sollzinsen) bei bestehenden Girokonten gelten die gleichen Regeln, außer der Kontovertrag enthält eine zulässige und gesetzeskonforme Zinsanpassungsklausel. Nur in solchen Fällen kann die Bank die Zinsen gemäß der Klausel und dem vereinbarten Referenzzinssatz (zB Euribor) einseitig anpassen und muss die Kontoinhaber nur darüber informieren. Die formale Vorgangsweise bei einer Vertragsänderung durch die Bank ist im Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) genau festgelegt: Geplante Änderungen müssen dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vorher vorgeschlagen werden. Die Art der Mitteilung muss im Kontovertrag vertraglich vereinbart werden, etwa Papierform oder elektronische Kommunikation im Wege von E-Mail. Es muss in der Mitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kontoinhaber nicht vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen seine Ablehnung der Bank mitteilt. Die stillschweigende Zustimmung (so genannte Erklärungsfiktion) ist nur dann möglich, wenn sie mit der Bank vereinbart wurde (Banken- AGB enthalten in der Regel eine solche Klausel) und wenn die von der Bank verwendete Vertragsklausel inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht (siehe oben). Es muss zusätzlich auch darauf hingewiesen werden, dass der Kontoinhaber das Recht hat, seinen Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. 9
2.2. Was können Kontoinhaber den Preiserhöhungen entgegenhalten? Es gibt gegen Preis- bzw Entgelterhöhungen ein Widerspruchsrecht. Beachten Sie aber, dass Banken für den Fall, dass die Änderungen von den KundInnen abgelehnt werden, den Kontovertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen können. Grundsätzlich gilt: Lesen Sie Mitteilungen ihrer Bank immer aufmerksam. Nicht immer sind Mitteilungen der Banken über Vertragsänderungen auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Beispielsweise hat eine österreichische Bank vielen ihrer Kunden eine Kontoumstellung angeboten, der Brief war aber eher wie ein Werbeschreiben aufgemacht. Bankmitteilungen sollten daher grundsätzlich sorgfältig durchgelesen werden, um allfälligen Änderungswünschen rechtzeitig widersprechen zu können. 2.3. Wie können sonstige Entgelte (Spesen) in Kreditverträgen verändert werden? Nicht nur die Zinsen, sondern auch sonstige Entgelte eines Kreditvertrages bedürfen einer vertraglichen Regelung und Vereinbarung. Im Kreditvertrag nicht enthaltene Spesen dürfen nicht verrechnet werden. Willkürliche bzw einseitige Preiserhöhungen sind unzulässig. Achten Sie darauf, dass Sie bei Kreditvertragsabschluss auch ein Preisblatt (mit Datumsangabe) erhalten, in dem die Entgelte (Spesen) für bestimmte Positionen (Aufwendungen) eindeutig festgehalten sind. 10
3. AK-Forderungen Konsumenten mit Zahlungsproblemen: Verbraucherfreundliche Zinsen für Kontoüberziehung in der Corona-Krise! Viele KonsumentInnen sind in der Corona-Krise mit Einkommensverlusten konfrontiert – durch Jobverlust und Arbeitslosigkeit. Viele sind daher angewiesen, dass sie Kontoüberziehungen ausnutzen. Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind sehr hoch. Das zeigen alle AK- Untersuchungen der letzten Jahre über die Konditionen auf Girokonten – trotz zum Teil negativer Zinssätze des für viele Finanzverträge maßgeblichen EURIBOR-Satzes. Für die Banken sind die Zinsen der Kontoüberziehung ein gutes Geschäft, für die Bankkunden ist es ein teures Geschäft. Die AK verlangt von den Banken, dass sie – gerade in der Corona-Krise – ihren Bankkunden zur Seite stehen. Sie sollten jenen Kundinnen und Kunden entgegenkommen, die ihren Lebensunterhalt unter anderem mit Kontoüberziehungen finanzieren müssen. Wie hoch sind die aktuellen Zinsen für Kontoüberziehungen und Guthaben am Konto? Eine Auswertung des AK-Bankenrechners zeigt folgendes Bild: Soll Haben Median 10,625% 0,010% Minimum 5,375% 0,000% Maximum 13,500% 0,125% Bankenrechner, Gehaltskonten in Wien, Normalnutzer, Abfrage am 25.03.2021 Das bedeutet, dass eine Kontoüberziehung im „Schnitt“ (Median) 10,625 % kostet; die Zinsen für Guthaben am Konto sind hingegen de facto null. Der günstigste Zinssatz für Kontoüberziehungen beträgt 5,375 %, der höchste 13,50 %. Zum Vergleich: die Zinsen für Konsumkredite, die die Banken im Neugeschäft durchschnittlich vergeben, sind – laut Statistik der Österreichischen Nationalbank – mit 5,61 % verzinst (Stand: Jänner 2021). Die AK fordert: Die Banken sollen ihren KundInnen mit einem Corona-Zinssatz für Kontoüberziehungen entgegenkommen. Der Corona-Sonderzinssatz soll – für die Dauer der Pandemie-bedingten Wirtschaftskrise – 5 % betragen und damit nicht teurer sein als ein Konsumkredit. Vor allem soll der Corona-Zinssatz jenen Bankkunden, die auf die Kontoüberziehung angewiesen sind, durch die Krise helfen – Personen die arbeitslos sind oder mit Einkommensverlusten konfrontiert sind. Weitere Bedingungen: Die Banken sollten bei Zahlungsproblemen (Konsum-, Hypothekarkredit sowie bei Kontoüberziehungen) auf Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten und keine abrupten Kreditkündigungen veranlassen. Das betrifft insbesondere die Kontoüberziehungen, die – wie die Vergangenheit gezeigt hat – von Banken immer wieder einseitig gekürzt oder zur Gänze gestrichen werden. Außerdem sollte der Verzugszinssatz (zB 4 %) entfallen, wenn der vereinbarte Kontorahmen – zumeist in der Höhe von 2 bis 4 Monats-Nettogehältern – überzogen wird. 11
Bei COVID-19-bedingten Kreditstundungen sollen keine Negativeinträge („Schwarze Liste“) in den Bonitätsdatenbanken von Wirtschaftsauskunfteien erfolgen. Die COVID- 19-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die dazu führt, dass viele KreditnehmerInnen unverschuldet Zahlungsprobleme haben. Klarheit über Zinsanpassungsklauseln auf Girokonten („Altverträge“) Die Banken haben die Zinsen für Guthaben deutlich stärker abgesenkt als die Zinsen für die Kontoüberziehung. Daher fordert die AK auch bei Girokonten – so wie bei Krediten und beim Sparen – klare Zinsanpassungsklauseln für Soll- und Habenzinsen. Der zumeist angebotene Zinssatz für Überziehungen ist seit vielen Jahren auf hohem Niveau. Eine Anpassung an die Geldmarktzinsen nach unten ist längst überfällig. Faire Preispolitik bei Zahlungsverkehrsdienstleistungen – Dienste in Selbstbedienung sollen günstiger sein Die AK-Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass etliche Entgelte im Zahlungsverkehr teilweise beträchtlich über das Niveau der allgemeinen Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex) angehoben wurden. Diese Preispolitik benachteiligt im Regelfall die traditionellen Bankkunden, die den Schalter bevorzugen, und die finanzschwachen Bankkundinnen. Ein Faktum ist auch, dass KonsumentInnen ohnehin schon immer mehr Bankgeschäfte selbst durchführen müssen. Dieser Praxis zufolge müssten etliche Entgelte, vor allem für Dienstleistungen in Selbstbedienung, preisgünstiger werden. Stattdessen drehen die meisten Banken an der Gebührenschraube „nach oben“. Keine „Rückbuchungsgebühren“ bei fehlerhaften Überweisungen Bei Rückbuchungen von Überweisungen verrechnen Banken immer wieder hohe Spesen, wie einige Fälle aus der AK Konsumentenberatung zeigen. Und das, obwohl Rückbuchungen gemäß Zahlungsdienstegesetz selbst nichts kosten dürfen. Nur für die Wiedererlangung eines verlorengegangenen Geldbetrages sowie für die Mitteilung der Nichtdurchführung darf ein kostenbasiertes Entgelt verlangt werden – den Begriff Stornospesen oder Bearbeitungsspesen kennt das Zahlungsdienstegesetz nicht. Keine Abschaffung des Bargelds Durch das ausschließlich elektronische Bezahlen, auch von Klein- und Kleinstbeträgen – wie etwa in der Trafik, beim Bäcker, im Caféhaus etc wird der Konsument/die Konsumentin zum „gläsernen Menschen“ und in seiner/ihrer Entscheidungsfreiheit komplett eingeschränkt. In diesem Zusammenhang muss auch die Frage der Datensicherheit gestellt werden. Es muss daher sowohl die Anonymität beim Bezahlen (durch Barzahlung), als auch die Wahlfreiheit zwischen Barzahlung/elektronischer Zahlung unbedingt erhalten bleiben – dies wäre durch die Abschaffung von Bargeld nicht mehr möglich. Gesetzlicher Deckel für Bareinzahlungsentgelte Der Wildwuchs speziell bei Spesen für manipulative Aufwände am Bankschalter muss ein Ende haben. Die schrankenlose Gebührenerhöhung findet aufgrund der derzeit herrschenden gesetzlichen Bestimmungen völlig legal statt. Die AK tritt wie auch bei den Sollzinsen auf Verbrauchergirokonten für einen gesetzlichen Deckel auf ausgewählte Spesensätze (zB Bareinzahlungsentgelte) ein. 12
Der direkte Weg zu unseren Publikationen: E-Mail: konsumentenpolitik@akwien.at Bei Verwendung von Textteilen wird um Quellenangabe und Zusendung eines Belegexemplares an die AK Wien, Abteilung Konsumentenpolitik, ersucht. Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M AuftraggeberInnen: AK Wien, Konsumentenpolitik AutorInnen: Martin Korntheuer, Christian Prantner, Benedikta Ruprrecht Grafik Umschlag und Druck: AK Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien © 2021: AK Wien Stand April 2021 Im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Gesellschaftskritische Wissenschaft: die Studien der AK Wien Alle Studien zum Downloaden: wien.arbeiterkammer.at/service/studien wien.arbeiterkammer.at
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