Wiesbaden, den 15.03.2023 - Nr. 03/23 - Jahrgang 76 - des Hessischen Kultusministeriums
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Hessisches Kultusministerium AMTSBLATT des Hessischen Kultusministeriums Wiesbaden, den 15.03.2023 Nr. 03/23 Jahrgang 76 H 101 96 ISSN 0949-2585
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INHALTSVERZEICHNIS ABl. 03/23 Wiesbaden, den 15.03.2023 AMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS RECHTSVORSCHRIFTEN – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das Unterrichtsfach Informatik...............................83 – Verordnung über die Lehrpläne für die Fachschule – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für Sozialwesen (FSSW-LPV).....................................64 für das Unterrichtsfach Musik.....................................87 – Verordnung über die Festlegung der Anzahl und – Einrichtung eines Weiterbildungskurses der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in „Sonderpädagogische Zusatzausbildung allen Schulformen (Klassengrößenverordnung für sozialpädagogische Mitarbeiterinnen - SchulKlassGrV)........................................................64 und Mitarbeiter im Bereich der schulischen sonderpädagogischen Förderung mit den VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Schwerpunkten „geistige Entwicklung“ sowie „körperliche und motorische Entwicklung“ – Evangelische Kirchentage, Katholikentage und – Kurs XIX...................................................................91 Ökumenische Kirchentage..........................................68 – PrimaArte....................................................................95 – Festsetzung der Gastschulbeiträge für das – Verteilung der Arbeitsmaterialien Jahr 2023....................................................................68 „Die Radfahrausbildung“ des Landes Hessen............97 – Einmalige Sonderprojektförderung im Rahmen des Landesprogramms „ZusammenSpiel Musik“ STELLENAUSSCHREIBUNGEN für besondere Kooperationsprojekte musikalischer Bildung zwischen Schulen und außerschulischen a) im Internet...................................................................69 Partnern......................................................................97 b) für den Auslandsschuldienst.......................................70 c) für pädagogische Mitarbeiter/-innen...........................71 SCHÜLERWETTBEWERBE – Schülerwettbewerb der Landeshauptstadt Mainz NICHTAMTLICHER TEIL zur Johannisnacht 2023............................................104 – Explore Science sucht die cleversten Exponate BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN zum Thema Mathematik............................................104 DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS – denkmal aktiv 2023/24..............................................105 – Technik Scouts in Schulen........................................106 – Bekanntgabe der islamischen Feiertage in den Schuljahren 2022/2023 bis 2025/2026................74 – Ausschreibung Hessischer Tennis-Verband VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE 2023............................................................................74 – 17. SchulKinoWochen Hessen: praxisnahe – Fortbildung „Theater/Darstellendes Spiel“ Fortbildungen rund um Film......................................108 2023/2024 für alle hessischen Lehrkräfte...................75 – Programmierkurse für Schüler und Schülerinnen.....108 – Einrichtung eines Weiterbildungskurses – youstartN...................................................................109 für das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel................76 – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das Unterrichtsfach Ethik an der Grundschule...........80 Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Vorstand: Klaas Fischer, Stefan Paulsen Herausgeber: Anzeigenleitung: Daniel Eckardt Hessisches Kultusministerium, Telefon: +49 (0)911 27400-18 Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden, E-Mail: daniel.eckardt@menthamedia.de Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) 36 82 09 9 Abonnentenverwaltung Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialdirigent Tobias Petry Telefon +49 (0)911 27400-0 Redaktion: Sebastian Hellweger Telefax +49 (0)911 27400-91 Verlag, Druck und Vertrieb: E-Mail: aboverwaltung@menthamedia.de MENTHAMEDIA AG Domplatz 28 Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt. und Versandkosten). Einzelausgaben kosten bis zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je 34560 Fritzlarg zusätzlich angefangenen 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zuzüglich Porto u. Verpa- ckung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen für Abonnements und Einzelhefte Telefon +49 (0)911 27400-0 nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 3 Telefax +49 (0)911 27400-91 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion. E-Mail: info@menthamedia.de Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder Anspruch auf Rücksendung.
64 ABl. 03/23 AMTLICHER TEIL RECHTSVORSCHRIFTEN Verordnung über die Lehrpläne für die und heruntergeladen werden. Die Lehrpläne Fachschule für Sozialwesen (FSSW- können darüber hinaus an den Fachschulen für LPV) Sozialwesen eingesehen werden. Vom 19. Januar 2023 §5 Gült. Verz. Nr. 7203, 722 Aufhebung bisherigen Rechts Die Einhundertundfünfundneunzigste Verordnung Aufgrund des § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 185 über den Rahmenplan für den Unterricht in der Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fas- Fachschule für Heilpädagogik vom 4. Mai 1993 sung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (ABl. S. 490) wird aufgehoben. (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 734), verordnet der §6 Kultusminister nach Beteiligung des Landesstudie- Inkrafttreten, Außerkrafttreten rendenrats nach § 125 Abs. 2 dieses Gesetzes: Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün- dung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezem- §1 ber 2030 außer Kraft. Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Wiesbaden, den 19. Januar 2023 Der Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, Ausgabe 2023, Der Hessische Kultusminister ist verbindliche Grundlage für den Unterricht im beruflichen Lernbereich der Fachrichtung Sozial- Prof. Dr. Lorz pädagogik. §2 Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik Der Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen, Verordnung über die Festlegung der Fachrichtung Heilpädagogik, Ausgabe 1993, Anzahl und der Größe der Klassen, Neuabdruck März 2021, ist verbindliche Grundla- Gruppen und Kurse in allen Schulfor- ge für den Unterricht in der Fachrichtung Heilpä- men (Klassengrößenverordnung dagogik. – SchulKlassGrV) vom 17. Februar 2023 §3 Information der Studierenden Gült. Verz. Nr. 721,722 Die Studierenden sind über die Lehrpläne nach §§ 1 und 2 und ihre wesentlichen Inhalte in geeigne- Aufgrund des § 144a Abs. 5 in Verbindung mit ter Weise zu unterrichten. § 185 Abs. 1 und 5 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni §4 2017 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz Veröffentlichung der Lehrpläne vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 734), verordnet Die Lehrpläne der Fachschule für Sozialwesen der Kultusminister nach Beteiligung des Landesel- können auf den Internetseiten des Kultusministe- ternbeirates gemäß § 119 Abs. 1 dieses Gesetzes riums (www.kultusministerium.hessen.de) gelesen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:
ABl. 03/23 Rechtsvorschriften 65 § 1 Schülerhöchst- und Schülermindestzahlen; Mittelstufenschule/ Klassenbildung Mittelstufenschulzweig (1) Für die Festlegung der Größe der Klassen, an kooperativen Gesamt- Gruppen und Kurse einer Schule werden fol- schulen gende Schülerhöchst- und Schülermindest- zahlen festgelegt: Mittlerer Bildungsgang 14 27 Fachoberschule und Schulform/ Schüler- Schüler- Fachschule 14 28 Organisationsform mindest- höchst- Berufsschule zahlen zahlen Vorklasse an Grund- - Jahrgangsstufe 10 12 30 schulen 10 20 - Jahrgangsstufe 11 9 30 Eingangsstufe/Grund- - Jahrgangsstufe 12 8 30 schule/ - Jahrgangsstufe 13 5 30 Gruppe des flexiblen Berufsfachschule Schulanfangs 13 25 (zweijährig zum mittleren Förderstufe 14 27 Abschluss/zweijährig Hauptschule/Hauptschul- nach mittlerem zweig an kooperativen Abschluss) 15 30 Gesamtschulen 13 25 Berufsfachschule zum Lerngruppen mit Übergang in Ausbildung erhöhtem Praxisbezug an Hauptschulen, - Jahrgangsstufe 10 8 16 verbundenen Haupt- und - Jahrgangsstufe 11 10 25 Realschulen, integrier- Kooperatives ten Gesamtschulen und Berufsgrundbildungsjahr 12 30 kooperativen Gesamt- Bildungsgänge zur schulen 10 6 Berufsvorbereitung 8 16 Realschule/Realschul- Sonderklassen für Helfer- zweig an kooperativen berufe an beruflichen Gesamtschulen 16 30 Schulen (Jahrgangs- Gymnasium (Jahrgangs- stufen 10 bis 12) 8 16 stufen 5 bis 10)/Gymnasi- Sonderklassen für alzweig an kooperativen Helferberufe an beruf- Gesamtschulen 16 30 lichen Schulen (Jahr- Integrierte Gesamtschule 14 27 gangsstufe 13) 5 16 Jahrgangsstufen mit Staatliche Berufsschulen Binnendifferenzierung an den Berufsbildungs- an integrierten Gesamt- werken schulen 14 25 Mittelstufenschule/ - Berufsschule 5 12 Mittelstufenschulzweig - Sonderklassen 4 8 an kooperativen Gesamt- - Bildungsgänge zur Be- schulen (Aufbaustufe) 14 27 rufsvorbereitung 4 8 Mittelstufenschule/ Beschulung in den Mittelstufenschulzweig Justizvollzugsanstalten: an kooperativen Gesamt- schulen - Berufsschule 5 8 - Bildungsgänge zur Be- Praxisorientierter rufsvorbereitung 5 8 Bildungsgang 10 20
66 Rechtsvorschriften ABl. 03/23 Abendhaupt- und Lerngruppen für die Abendrealschule 13 25 verschiedenen Religions- Bildungsgänge zur unterrichte (gilt nur, wenn Berufsvorbereitung Teil- die Klassenmindest- zeit (in Kooperation mit größe der jeweiligen entspre- dem Berufsbildungs- Schulform nicht geringer chend bereich der Werkstätten als 8 ist; ansonsten gilt der für behinderte Menschen) 4 8 die entsprechende Schul- Bildungsgänge zur Klassenmindestgröße) 8 form Berufsvorbereitung Lerngruppen für den entspre- (Bildungsgang für Schü- Ethikunterricht chend lerinnen und Schüler mit der dem Förderschwerpunkt Schul- geistige Entwicklung 8 form [GE] aus der inklusiven Beschulung) 4 8 Die Schulen können im Rahmen der ihnen zuge- Förderschulen: wiesenen Wochenstunden und nach Maßgabe ihrer Schule mit dem Förder- schulischen Konzeption von den Schülerhöchstzah- schwerpunkt len nach Satz 1 abweichen. Die Regelungen der Ver- ordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpäda- - Sprachheilförderung 6 12 gogische Förderung von Schülerinnen und Schülern - emotionale und soziale mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) Entwicklung 8 16 vom 15. Mai 2012 (ABl. S. 230), zuletzt geändert - körperliche und motori- durch Gesetz vom 18. März 2021 (GVBl. S. 166), in sche Entwicklung 4 8 der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt. - Sehen: * für sehbehinderte Schü- (2) Klassen, Gruppen und Kurse sollen so ge- lerinnen und Schüler 6 12 bildet werden, dass die Fortführung im dar- * für blinde Schülerinnen auffolgenden Schuljahr nach Möglichkeit ge- und Schüler 5 10 sichert ist. - Hören 5 10 - kranke Schülerinnen (3) Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und Schüler 4 8 die Absicht zum Besuch der Vorklasse, zum - Lernen 8 16 Wechsel an eine andere Schule oder zum - geistige Entwicklung 4 8 freiwilligen Rücktritt ihrer Kinder möglichst frühzeitig bekanntzugeben haben. Vorklassen mit einer der allgemeinen Schule ent- § 2 Sonderregelungen sprechenden Zielsetzung an einer Schule mit dem (1) Sofern Schulen gemäß den Vorgaben des Förderschwerpunkt Schulträgers im Schulentwicklungsplan einer Begrenzung ihrer Zügigkeit unterliegen, dür- - emotionale und soziale fen die Schülerhöchstzahlen nach § 1 Abs. 1 Entwicklung 6 12 nur in begründeten Ausnahmefällen und im - Sprachheilförderung Einvernehmen mit dem zuständigen Staat- - Sehen: lichen Schulamt überschritten werden. Zu- * für sehbehinderte Schü- gewiesen werden in diesem Fall zusätzliche lerinnen und Schüler Lehrerstunden. Für die Anzahl der Schüle- * für blinde Schülerinnen rinnen und Schüler, die über die durch die und Schüler festgelegte Zügigkeit vorgegebene Schüler- - Hören 4 8 höchstzahl hinausgeht, wird eine Sonderzu- weisung von je einer Wochenstunde gewährt.
ABl. 03/23 Rechtsvorschriften 67 (2) Gruppen können jahrgangsübergreifend und Wiesbaden, den 17. Februar 2023 schulzweigübergreifend zusammengefasst werden. Für die schulzweigübergreifende Der Hessische Kultusminister Klasse einer verbundenen Haupt- und Real- schule sowie einer schulformbezogenen (ko- Prof. Dr. Lorz operativen) Gesamtschule, die sich nach § 23b Abs. 3 und nach § 26 Abs. 1 des Hessi- schen Schulgesetzes ergibt, gilt die Mindest- zahl 13 und die Höchstzahl 25. (3) Soweit im Unterricht besondere Sicherheits- vorkehrungen zu beachten sind, ist die Grup- penbildung nach den Vorgaben der Verord- nung über die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler vom 11. Dezember 2013 (ABl. 2014 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2021 (GVBl. S. 166), in der jeweils gel- tenden Fassung vorzunehmen. (4) Bei herkunftssprachlichem Unterricht liegt die Schülermindestzahl bei 10 und die Schüler- höchstzahl bei 25. Die Kursgröße kann von den Mindestwerten abweichen, wenn auf an- dere Weise ein wohnortnahes Angebot nicht möglich ist. (5) Die Kursbildung in der gymnasialen Oberstu- fe richtet sich nach § 33 Abs. 3 des Schulge- setzes in der jeweils geltenden Fassung so- wie nach § 8 Abs. 4 bis 6 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2021 (GVBl. S. 166) in der je- weils geltenden Fassung. (6) Der Unterricht an der Schule für Kranke findet als Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht (vorwiegend jahrgangs- und schulformüber- greifend) im Rahmen der in der Regel nach Betten erfolgenden Zuweisung statt. § 3 Information des Schulelternbeirats Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert den Schulelternbeirat, an Schulen für Erwachsene die Studierendenvertretung, über die beabsichtig- ten Klassen- und Gruppenbildungen. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün- dung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
68 ABl. 03/23 AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Evangelische Kirchentage, Katholiken- Festsetzung der Gastschulbeiträge für tage und Ökumenische Kirchentage das Jahr 2023 Erlass vom 16. Februar 2023 Erlass vom 22. Februar 2023 Z.4 – 870.500.000-80 Z.4 – 813.800.002-55 Gült.Verz. Nr. 7204 nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes Schul- Zur Teilnahme an den Deutschen Evangelischen gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom Kirchentagen und den Katholikentagen sowie den 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch von der Evangelischen Kirche und der Katholischen Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 734), wer- Kirche gemeinsam veranstalteten Ökumenischen den die Gastschulbeiträge für das Jahr 2023 wie Kirchentagen kann entsprechend den nachste- folgt festgesetzt: henden Regelungen Lehrkräften Dienstbefreiung gewährt und können Schülerinnen und Schüler be- Schulformgruppen Betrag urlaubt werden: EUR Allgemeine, allgemeinbildende 730,00 1. Lehrkräften kann auf Antrag für bis zu drei Schulen Tage Dienstbefreiung unter Belassung der Berufliche Schulen (Vollzeit), das 756,00 Dienstbezüge oder der Vergütung nach § 16 vollzeitschulische Berufsgrundbil- Nr. 2 Buchst. a der Hessischen Urlaubsver- dungsjahr und die vollzeitschulischen ordnung vom 12. Dezember 2006 (GVBl. I besonderen Bildungsgänge der S. 671), zuletzt geändert durch Gesetz vom Berufsschule, inklusive der Fach- 15. November 2021 (GVBl. S. 718), in der schule für Sozialwesen in der voll- jeweils geltenden Fassung gewährt werden. zeitschulischen Ausbildung sowie der Die Gewährung der Dienstbefreiung setzt teilintegrierten vergüteten Ausbildung voraus, dass dienstliche Gründe nicht ent- und der praxisintegrierten vergüteten gegenstehen und insbesondere die Vertre- Ausbildung (PivA). Die Vollzeitformen tungen sichergestellt werden. der Fachschule für Sozialwesen sind in den Fachrichtungen Sozialpädago- 2. Schülerinnen und Schüler können nach § 3 gik und Heilerziehungspflege jeweils Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des dreijährig, in der Fachrichtung Heil- Schulverhältnisses vom 19. August 2011 pädagogik 1 ½-jährig. (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz Berufliche Schulen (Teilzeit), inklu- 251,00 vom 18. März 2021 (GVBl. S. 166), in der je- sive der Fachschule für Sozialwesen weils geltenden Fassung auf Antrag der El- in Teilzeitform. In den Fachrichtun- tern oder, wenn sie volljährig sind, auf eige- gen Sozialpädagogik und Heilerzie- nen Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. hungspflege ist die Teilzeitform im Der Zeitraum der Beurlaubung beträgt bis zu Regelfall vierjährig, maximal fünfjäh- drei Tage. rig, in der Fachrichtung Heilpädago- gik 2 ½-jährig. 3. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar Berufsschulen (duale Berufsaus- 321,00 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezem- bildung) und Berufsgrundbildungs- ber 2030 außer Kraft. jahr in kooperativer Form. Förderschulen 1.614,00
ABl. 03/23 69 STELLENAUSSCHREIBUNGEN a) im Internet Veröffentlichung der Stellenausschreibungen im Internet Alle im Bereich des Hessischen Kultusministeriums zur Ausschreibung kommenden Stellen werden im Internetauftritt des Kultusministeriums veröffentlicht. Die Ausschreibungen finden Sie unter www.kultusministerium.hessen.de unter dem Menüpunkt „Themen A-Z > Karriere“. Dort werden auch alle Stellenausschreibungen für Beförderungsstellen zu Oberstudienrätinnen/ Oberstudienräten und Funktionsstellen an staatlichen Schulen und Studienseminaren sowie die Stellen der Bildungsverwaltung veröffentlicht. Die Stellen, die nicht dem Kultusressort zuzuordnen sind und bisher im Amtsblatt veröffentlicht wurden (z. B. für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder die des Auslandsschuldienstes), sind von dieser Regelung nicht betroffen und erscheinen weiterhin im Amtsblatt.
70 Stellenausschreibungen ABl. 03/23 b) für den Auslandsschuldienst Die aktuellen Ausschreibungen für die Funktions- stellen der Schulleitung, Fachberatung/Koordinati- on und Prozessbegleitung sind auf der Homepage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen un- ter folgendem Link einsehbar: https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/ Bewerbung/Stellenangebote/stellenangebote_node. html. Der folgende QR-Code führt zu angegebenem Link:
ABl. 03/23 Stellenausschreibungen 71 c) für pädagogische Mitarbeiter/-innen Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frank- thematik und Informatik; Sekretariat Sekundarstu- furt am Main ist mit etwa 48.000 Studierenden und fen; Robert-Mayer-Straße 6-8; 60325 Frankfurt am rund 5.000 Beschäftigten eine der größten Hoch- Main. schulen in Deutschland. 1914 von Frankfurter Bür- gern gegründet und seit 2008 wieder in der Rechts- form einer Stiftung besitzt die Goethe-Universität ein hohes Maß an Eigenständigkeit, Modernität und fachlicher Vielfalt. Als Volluniversität bietet die Goethe-Universität Frankfurt auf fünf Campus in Die Universität Kassel ist eine dynamische Uni- insgesamt 16 Fachbereichen über 100 Studiengän- versität mit rund 25.000 Studierenden. Sie hat ein ge an und besitzt gleichzeitig eine herausragende außergewöhnlich breites Profil mit den Kompetenz- Forschungsstärke. feldern Natur, Technik, Kultur und Gesellschaft. Am Institut für Didaktik im Fachbereich Mathematik Im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Informatik im Bereich Didaktik der Mathema- – Fachgebiet Didaktik der Geschichte (Prof. Dr. tik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frank- Christine Pflüger), ist zum 01.08.2023 die folgende furt am Main ist zum 01.08.2023 eine halbe Stelle Stelle zu besetzen: einer Lehrkraft mit besonderen Stellen-Nr.: 21084331 Aufgaben Kennziffer: 35871 (E 13 TV-G-U, 50%) Lehrer:in als Pädagogische:r Mitarbei- zu besetzen. Die Stelle ist zunächst auf 12 Mona- ter:in (m/w/d), Teilzeit (derzeit 20, te befristet. Bei Verlängerung der Projektmittel ist 50 Wochenstunden) im Rahmen des auch eine Stellenverlängerung möglich. Die Stel- Modellversuchs Praxissemester le eignet sich besonders für die halbe Abordnung einer Gymnasiallehrkraft. Im Rahmen einer Teilabordnung aus dem Schul- dienstmit 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit Kernaufgabe der Stelle ist die Betreuung des Pilot- einer/eines Vollzeitbeschäftigten. Die Stelle ist bis projektes Praxissemesters im Studiengang gymna- zum 31.07.2024 befristet. siales Lehramt (Schulpraktikum). Der Umfang der Lehre beträgt 8 SWS. Aufgaben: • Mitarbeit bei der Durchführung des Praxisse- Gesucht wird eine Mathematikkollegin oder ein mesters im Fach Geschichte Mathematikkollege aus dem Gymnasium. Wün- • Durchführung didaktischer Lehrveranstaltun- schenswert wäre Erfahrung als Mentor/in oder in gen für Studierende des Fachs Geschichte der Betreuung von Studierenden oder Lehrkräften • Betreuung der Studierenden des Studien- im Vorbereitungsdienst. gangs L2 Geschichte an Haupt- und Real- Die Universität tritt für die Gleichberechtigung von schulen während des Praxissemesters Frauen und Männern ein und fordert deshalb nach- • Lehrtätigkeit sowie organisatorische Mitarbeit drücklich Frauen zur Bewerbung auf. Menschen mit im Bereich Didaktik der Geschichte Behinderung werden bei gleicher Qualifikation vor- rangig berücksichtigt. Voraussetzungen: • Abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer Weitere Auskünfte zur Stelle erteilt Prof. Dr. Mat- Universität thias Ludwig, ludwig@math.uni-frankfurt.de oder • Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Tel. 069 798 28695. Haupt- und Realschulen Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg • Mindestens dreijährige Schulpraxis nach der bis zum 15.04.2023 an: Institut für Didaktik der Ma- zweiten Staatsprüfung
72 Stellenausschreibungen ABl. 03/23 • Die geforderten Abschlüsse müssen spätes- zug. Vollzeitstellen sind (außer bei der Besetzung tens zum Einstellungstermin vorliegen. von Beamtenstellen) grundsätzlich teilbar. Die Abordnung/Teilabordnung als Pädagogische:r Bewerbungsfrist: 12.04.2023 Mitarbeiter:in aus dem Schuldienst erfolgt außer- halb der im Geschäftsbereich des Hessischen Kul- tusministeriums geführten Leerstellen-Kontingente für ein Jahr. Die Regellehrverpflichtung beträgt gem. Verord- Die Katharina-von-Bora-Schule, Grundschule nung über den Umfang der Lehrverpflichtungen des der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck, wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Hessen (Lehr- sucht zum 1. August 2023 eine*n verpflichtungsverordnung) bei fast ausschließlicher Lehrtätigkeit neun Lehrveranstaltungsstunden. Bei Lehrer*in (m/w/d) im Kirchendienst überwiegender Lehrtätigkeit sieben Lehrveranstal- (Beamter*in A 12 BBesG) tungsstunden. mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen Für Fragen steht Prof. Dr. Prof. Dr. Christine Pflü- ger, Tel.: +49 561 804-3116, zur Verfügung. im Umfang einer vollen, unbefristeten Stelle. Eine Weitere Stellen finden Sie unter Besetzung der Stelle im Rahmen eines Teildienstes stellen.uni-kassel.de ist möglich. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beschäftigung im Beam- Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns tenverhältnis (Besoldungsgruppe A 12 BBesG) ein wichtiges Anliegen, daher werden wir mit Ihren vorgesehen. Soweit nicht bereits von Beginn an die persönlichen Daten sorgfältig umgehen. Wenn Sie persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für uns Ihre Daten geben, gestatten Sie uns damit eine Verbeamtung vorliegen, erfolgt die Anstellung die Speicherung und Nutzung im Sinne des Hes- zunächst als Tarifbeschäftigte*r nach dem TV-L. sischen Datenschutz- und Informationsfreiheits- Die Katharina-von-Bora Schule ist eine evange- gesetzes. Hiergegen können Sie jederzeit Wider- lische Grundschule in der Trägerschaft der Evan- spruch einlegen. Ihre personenbezogenen Daten gelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Unsere werden dann gelöscht. Schule ist staatlich anerkannt. Informationen nach Artikel 13 DS-GVO zur Erhe- Wir erwarten: bung personenbezogener Daten finden Sie unter: • Studium zur Grundschullehrkraft mit abge- www.uni-kassel.de/go/ausschreibung-datenschutz schlossenem 2. Staatsexamen • Flexibilität, Belastbarkeit, Engagement und Die Universität Kassel ist in hohem Maße an der Kooperation im multiprofessionellen Team beruflichen Zufriedenheit ihrer Bediensteten inter- • Eigenverantwortlichkeit und strukturierte Ar- essiert. Sie ist ausgezeichnet als familiengerechte beitsweise Hochschule und im Sinne der Chancengleichheit • Haltung und Handeln für demokratische Werte bestrebt, allen die gleichen Entwicklungsmög- sowie soziale Verantwortung lichkeiten zu bieten und bestehenden Nachteilen • Wertschätzender und beziehungsorientierter entgegenzuwirken. Sie fördert den Family Wel- Umgang mit Schüler*innen come Service und bei wissenschaftlich und aka- • Regelmäßige Teilnahme an Stufensitzungen demisch zu besetzenden Stellen auch den Dual / Konferenzen Career Service. Es gehört zu den strategischen • Offener Austausch mit der Betreuung Zielen der Universität Kassel, den Anteil von Frau- • Interesse an Schulentwicklung (offener en in Forschung und Lehre deutlich zu steigern. Ganztag) Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders • Verständnisvoller und professioneller Um- erwünscht. Schwerbehinderte und ihnen gleich- gang mit Eltern gestellte Bewerber:innen erhalten bei gleicher Eig- • Erstellung von Förder- und Wochenplänen nung, Befähigung und fachlicher Leistung den Vor- • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
ABl. 03/23 Stellenausschreibungen 73 • Da unsere Lehrkräfte das evangelische Profil unserer Schule repräsentieren, erwarten wir die Mitgliedschaft in der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche, welche Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist. Wir bieten: • ein aufgeschlossenes, dynamisches Team • Schulleben und Unterricht mit reformpädago- gischem Konzept und evangelischem Profil • attraktives Schulgebäude mit guter Ausstattung • Unterricht in jahrgangsübergreifenden Gruppen • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • regelmäßige Supervision Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schulleiterin der Katharina-von-Bora Schule, Frau Scherff, unter 06183 / 92 88 01 zur Verfügung oder Sie nut- zen unsere Homepage www.KvB-Schule.de. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 23. April 2023 an: Katharina-von-Bora-Schule, Frau Juliane Scherff, Leopold-Wittekindt-Str. 2, 63486 Bruchköbel- Oberissigheim oder juliane.scherff@ekkw.de.
74 ABl. 03/23 NICHTAMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS Bekanntgabe der islamischen Feier- und Schüler, welche die Bindung an eine solche tage in den Schuljahren 2022/2023 bis Rechtsschule geltend machen, zu berücksichti- 2025/2026 gen. Um zu verhindern, dass landesweite Vergleichs- Wiesbaden, den 16. Januar 2023 tests, Wettbewerbe, schulische Veranstaltungen o.ä. mit den hohen islamischen Feiertagen kolli- Az.: Z.4 – 870.500.000-00081 dieren, gebe ich nachstehend die Termine für die folgenden vier Schuljahre bekannt: Schuljahr 2022/2023: Fest des Fastenbrechens 21. April 2023 (Idul Fitr, Seker Bayrami, Ausschreibung vom Hessischen Ramazan Bayrami) Tennis-Verband Opferfest 28. Juni 2023 (Idul Adha, Kurban Bayrami) Angebot für Kinder im Grundschulalter Der Hessische Tennisverband bietet für Mädchen Schuljahr 2023/2024: und Jungen der Grundschulklassen den Grund- Fest des Fastenbrechens 10. April 2024 schulwettbewerb TENNIS TALENTIADE an, der (Idul Fitr, Seker Bayrami, in dem schulübergreifenden HTV-Grundschulcup Ramazan Bayrami) ausgetragen wird. Der Mannschaftswettbewerb ist Opferfest 16. Juni 2024 ausgerichtet an den Interessen der Grundschulen (Idul Adha, Kurban Bayrami) und besteht aus zwei Teilen: Schuljahr 2024/2025: TALENTIADE Kleinfeld-Tennis Fest des Fastenbrechens 30. März 2025 Ein sportpädagogisch abgestimmtes Programm, (Idul Fitr, Seker Bayrami, durch das Kinder sinnvoll an das reguläre Tennis Ramazan Bayrami) herangeführt werden sollen. Im Vordergrund ste- Opferfest 6. Juni 2025 hen die Aneignung eines vielseitigen Bewegungs- (Idul Adha, Kurban Bayrami) repertoires und das Erlernen sportmotorischer Wettkampfelemente. Schuljahr 2025/2026: Fest des Fastenbrechens 20. März 2026 Gespielt wird nach den bekannten Tennisregeln im (Idul Fitr, Seker Bayrami, Kleinfeld: 11 X 6 m Ramazan Bayrami) Netz-Höhe ca. 0,80 m Opferfest 27. Mai 2026 Netz-Breite ca. 6,10 m (Idul Adha, Kurban Bayrami) Bälle: 75% druckreduziert, Stufe “Rot” (PLAY+STAY). Aufgrund unterschiedlicher Rechtsschulen des Islam und der kalendarischen Umrechnung kön- TALENTIADE Motorik-Wettbewerb nen die Daten der Feiertage geringfügig variie- Der Wettbewerb ist neben dem Kleinfeld-Tennis der ren. Dies ist bezüglich derjenigen Schülerinnen zweite Teil der TALENTIADE. Im Vordergrund ste-
ABl. 03/23 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums 75 hen Inhalte einer allgemeinen koordinativen Fertig- fen und Schulformen ab August 2023 landesweit keit in Bewegungsverbindung beim: eine Fortbildungsreihe im Fach Theater/Darstellen- – Fächerlauf des Spiel an. – Balltransport Die Fortbildungsreihe erstreckt sich über das Schul- – Dreisprung jahr 2023/24, umfasst acht Grundkurse und endet – Tennisballwurf mit einer Teilnahmebescheinigung, die die erwor- benen Qualifikationen im Einzelnen bescheinigt. Ablauf Für das Einüben und zur Gestaltung und Ausrich- Die Fortbildungsreihe ist eine praxisorientierte tung des Wettbewerbs bieten sich Verbandsorgane Grundlagen-Fortbildung für die Schultheater- des Hessischen Tennis-Verbandes (Tennis-Bezir- arbeit. ke/Kreise) sowie ortsnahe Vereine als Kooperati- onspartner zur Verfügung. Die Durchführung erfolgt Ziel der Fortbildung ist es, methodische und didak- im Rahmen der schulsportlichen Veranstaltungen. tische Grundlagen zu erwerben, um in folgenden Zusammenhängen Theaterprojekte durchführen zu Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier Kin- können: dern. Geschlechtsunabhängig. Eine Schule kann • Schultheater-Projekte in allen Schulformen mehrere Schulmannschaften melden. und Schulstufen • Projekte im Wahl- und Wahlpflichtunterricht Der Spielplan für den schulübergreifenden Schul- der Sekundarstufe I sportcup wird an der Anzahl der gemeldeten Mann- • Theaterarbeit in der Grundschule gemäß schaften ausgerichtet, wobei kurze Fahrtwege zu Grundschulrahmenplan/ den Wettkämpfen Berücksichtigung finden. • Bildungs- und Erziehungsplan Austragungszeitraum für den Schulsportcup: • Schultheater-Arbeitsgemeinschaften Mitte April bis Ende Sept. 2023 • Einsatz des Darstellenden Spiels im fachbe- zogenen, -übergreifenden oder fächerverbin- Durchführungsbestimmungen und Anmeldung denden Projektunterricht, in der Kulturellen Praxis, als Methode in allen Fächern und im Die Durchführungsbestimmungen für die Tennis Rahmen von Präventionsmaßnahmen. TALENTIADE/Schulsportcup sind als Download auf der Homepage des Tennis-Verbandes abrufbar. Die Fortbildungsreihe umfasst 8 Kurse in einer fes- Die Anmeldung erfolgt durch ein Onlineformular: ten Gruppe mit einem Gesamtumfang von 120 Stun- https://www.htv-tennis.de/htv-grundschulcup.php den und folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: Die Gruppe wird spielfähig | Der Körper als Aus- Ansprechpartner: drucksmittel | Improvisation | Spiel im Raum | Spie- Viktoria Anders (Schultennis) ler-Rolle-Figur | Vom Thema zum Spiel | Die Rolle Hessischer Tennis-Verband, Geschäftsstelle der Spielleitung | Szenische Arbeit 63069 Offenbach – Auf der Rosenhöhe 68 Telefon: 069/984032-19 Mit der erfolgreichen Absolvierung der acht Grund- Email: viktoria.anders@htv-tennis.de lagenkurse wird die Eingangsvoraussetzung erwor- ben, um sich für die „Weiterbildung Theater/Darstel- lendes Spiel“ der Hessischen Lehrkräfteakademie bewerben zu können und die Fakultas Darstellen- des Spiel gemäß dem bestehenden Lehramt zu er- langen. Ausschreibung Die Kursgebühr beträgt insgesamt 990,00 € (für Fortbildung „Theater/Darstellendes alle Seminare inklusive Übernachtung und Verpfle- Spiel“ 2023/2024 für alle hessischen gung an 2 Wochenenden – auch in Raten zahlbar). Lehrkräfte Diese Kursgebühr gilt auch, wenn individuell ein- zelne Übernachtungen oder Kursbausteine nicht Der Landesverband Schultheater in Hessen e.V. wahrgenommen werden. Die Fortbildungsreihe ist (LSH) bietet hessischen Lehrkräften aller Schulstu- akkreditiert.
76 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 03/23 Dies ist eine Initiative des Landesverbandes Schul- Einrichtung eines Weiterbildungs- theater in Hessen e.V. Wenn Sie Theater in der kurses für das Unterrichtsfach Schule unterstützen möchten und zu unserem Darstellendes Spiel Netzwerk mit regelmäßigen Informationen und Ak- tivitäten gehören wollen, dann werden Sie Mitglied Erlass vom 14. Februar 2023 des LSH. Az. 991.000.000-272 Die Fortbildungsreihe wird in den Regionen Zum 01. August 2023 wird von der Hessischen Nordhessen, Mittelhessen, Wiesbaden und Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiter- Frankfurt (Südhessen) angeboten. bildung in Kooperation mit dem Landesverband Schultheater in Hessen (LSH) im Auftrag des Hes- Bitte fordern Sie in Ihrem regionalen Schulthe- sischen Kultusministeriums der oben genannte aterzentrum (s.u.) den Anmeldebogen an oder Weiterbildungskurs eingerichtet. laden ihn von der Homepage des LSH herunter: www.lshev.de. Bewerberinnen- und Bewerberkreis Es können sich für die Teilnahme folgende hessi- Anmeldung bitte bis zum 01. Mai 2023 direkt in sche Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer entspre- Ihrer Region: chenden hessischen Anerkennung ihrer Lehramts- Nordhessen: c/o Herr Thomas Bürger, In der befähigung bewerben: Gewehr 8, 34260 Kaufungen, 1. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehr- tombuerger@t-online.de amt an Grundschulen, die Darstellendes Mittelhessen: c/o Dr. Gernot Schmitt, Marburger Spiel in den Klassen 1- 6 unterrichten Str. 11, 35688 Dillenburg, möchten, gernotschmitt@icloud.com 2. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt Südhessen: Schultheater-Studio Frankfurt, an Hauptschulen und Realschulen, die ihr er- Hammarskjöldring 17a, worbenes Lehramt um das Unterrichtsfach 60439 Frankfurt/M, Darstellendes Spiel erweitern möchten, studio@schultheater.de 3. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen, die ihr erworbenes Lehr- amt um das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel erweitern möchten, 4. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel erweitern möchten, 5. Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel erweitern möchten. Aufnahme Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden Auswahlkriterien in folgender Rangfolge zugrunde gelegt: 1. Erfüllung der in der Ausschreibung genann- ten Kriterien, 2. bei der Zulassung zu dem Weiterbildungs- kurs sind laut Erlass des Hessischen Kultus- ministeriums (Az. 860.0096.000-00073 vom 16.11.2010) Lehrkräfte, die unbefristet im hessischen Schuldienst beschäftigt sind, vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu berücksichtigen,
ABl. 03/23 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums 77 3. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbe- Inhalte hinderung oder Gleichstellung werden bevor- Der Kurs enthält Anteile aus den Bereichen: zugt berücksichtigt, • Einführung: Inhalte und method. Verfahren 4. Aufnahme der Frauenförderung und des Thematischer Akzent: Vom Thema zum Spiel regionalen Bezugs bei Bedarf, • Didaktik und Methodik des Fachs Darstellen- 5. Auswahl aufgrund des Gesamtwerts ge- des Spiel mäß Ziffer 3.2 des Erlasses „Einstellungs- • Inszenierungswerkstatt, exemplarische Pro- verfahren in den hessischen Schuldienst“ jektarbeit (Erlass vom 15. Dezember 2021, Az. II.4 – • Formen, Genres, Postdramatik, Chor, DS als 634.000.004 – 143). Methode (szen. Interpr., soz. Training u.a.) • Inszenierungs- und Aufführungsanalyse Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze vorhan- • Theaterprojekt von der Gruppenbildung bis den sind, wird unter Beteiligung des HPRS, der zur Aufführung Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ggf. • Unterrichtsbesuche und – besprechungen in der Schwerbehindertenvertretung eine Auswahl einer Regionalgruppe getroffen. • Theorie und Geschichte des Theaters, exem- plarisch Kursdauer • Zeichensysteme des Theaters Der Kurs umfasst • Theaterpädagogische Ansätze • für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- schulen einen Zeitraum von zwei Schulhalb- Der Kurs beinhaltet folgende Elemente des Eigen- jahren vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024. studiums: Die Prüfungsphase findet in dem sich an- Literaturarbeit, schriftliche Ausarbeitungen, Erstel- schließenden Schulhalbjahr statt. lung von Arbeitsmaterialien etc. • für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Haupt- schulen und Realschulen, mit dem Lehramt Veranstaltungsformen an Förderschulen, dem Lehramt an Gymnasi- Der Weiterbildungskurs wird in folgenden Veran- en oder dem Lehramt an beruflichen Schulen staltungsformen durchgeführt: einen Zeitraum von vier Schulhalbjahren vom • Tagesveranstaltungen 01.08.2023 bis zum 31.07.2025. • Blockveranstaltungen • Regionalgruppentreffen Abschlussprüfung • Eigenstudien Erweiterungsprüfung gemäß § 33 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung Für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen, der Bekanntmachung vom 28. September 2011 Hauptschulen und Realschulen und Förderschulen (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 1 des sind 14 Präsenztage pro Jahr inklusive Praxisanteil Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286). festgesetzt. Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer vier- Für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und stündigen Klausur oder einer einstündigen münd- an beruflichen Schulen, sind 19 Präsenztage pro lichen Prüfung. Jahr inklusive Praxisanteil festgesetzt. Die Weiterbildungsmaßnahme schließt für Lehr- Weiterhin sind zwei Tage für inklusive Themen ein- kräfte mit dem Lehramt an Grundschulen mit einem zuplanen. Zertifikat ab. Teilnahmevoraussetzungen Die Prüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über fol- oder einer zwanzigminütigen mündlichen Prüfung. gende grundlegende theaterpädagogische Kompe- tenzen verfügen: Lehrkräfte mit Schwerbehinderung oder Gleich- • Förderung von Spielfähigkeit bei Lerngrup- stellung erhalten bei Bedarf behinderungsbedingte pen Nachteilsausgleiche. • grundlegende Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers • Grundlagen der Improvisation
78 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 03/23 • Nutzung / Gestaltung von Raum und Zeit im Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dringend Theater um vollständiges und deutlich lesbares Ausfüllen • grundlegende Verfahren der Figurenarbeit der Anmeldung, das Mitsenden der Zeugniskopien • szenisches Spiel: Basiskenntnisse und um Einhaltung des Verfahrens gebeten. Diese Kompetenzen können bei unterschiedlichen Sonstiges Anbietern erworben worden sein oder aus dem be- Es wird darauf hingewiesen, ruflichen Werdegang abgeleitet werden. • dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sie müssen in validen Bescheinigungen nach- keine Pflichtstundenermäßigung erhalten. gewiesen werden und sind Zulassungsvorausset- • dass kein Anrecht auf das Nachholen von zung. Veranstaltungen besteht. • dass die Zulassung zur Abschlussprüfung nur Kursgröße möglich ist, wenn am Ende des Kurses eine Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist erfolgreiche Teilnahme bescheinigt werden auf max. 100 begrenzt. kann. Das setzt voraus, dass regelmäßig an Eine Zuweisung der Plätze wird wie folgt vorge- den Veranstaltungen der Weiterbildung teil- nommen: genommen wurde und die geforderten Kom- 40 Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen, petenznachweise erbracht wurden. Lehrkräfte mit dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen bzw. mit dem Lehramt an Förderschulen Lehrkräfte, die an der Weiterbildung teilnehmen, 60 Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bzw. müssen im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung mit dem Lehramt an beruflichen Schulen auch in Darstellendem Spiel eingesetzt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Hessische Lehr- Anmeldung kräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung. Die Bewerbung zum Kurs ist auf dem nachfolgend Es sind 200 Euro an den Landesverband Schulthe- abgedruckten Vordruck unmittelbar (nicht auf dem ater in Hessen zu entrichten. Die Kosten sind nicht Dienstweg) an die nachstehende Adresse zu senden: rückerstattungsfähig. Hessische Lehrkräfteakademie Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung Kurs Darstellendes Spiel Schubertstraße 60/ Haus 15 35392 Gießen Für Beschäftigte des Landes Hessen handelt es sich bei dem Kurs um eine Veranstaltung im über- wiegend dienstlichen Interesse. Das dienstliche In- teresse ist durch die Schulleitung zu bestätigen (s. Bewerbungsbogen). Von den Schulleitungen ist si- cherzustellen, dass die Lehrkräfte an den Veranstal- tungen des Kurses teilnehmen können. Eine Durchschrift des Bewerbungsbogens ist auf dem Dienstweg an das zuständige Staatliche Schul- amt mit dem Vermerk „zum Verbleib“ zu schicken. Um die nötigen verwaltungstechnischen Abläufe sicherstellen zu können, wird der Anmeldeschluss auf den 26.05.2023 (Poststempel) gesetzt. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Lehramts- prüfungen außerhalb Hessens abgelegt haben, müssen eine Bescheinigung über die hessische Anerkennung der Lehramtsbefähigung beilegen.
ABl. 03/23 Bekanntmachungen und Mitteilungen An die des Hess. Kultusministeriums 79 Hessische Lehrkräfteakademie, An dieSachgebiet Weiterbildung, Schubertstraße Hessische 60/An dieSachgebiet Haus Lehrkräfteakademie, 15, 35392 Gießen Weiterbildung, Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstraße 60/ HausSachgebiet Weiterbildung, 15, 35392 Gießen Schubertstraße 60/ Haus 15, 35392 Gießen Bewerbungsbogen Bewerbungsbogen zur Teilnahme an dem Weiterbildungskurs für das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel zur Teilnahme an demErlass Bewerbungsbogen Weiterbildungskurs für das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel vom 14.02.2023/Az. 991.000.000-272 zur Teilnahme an demErlass Weiterbildungskurs für das vom 14.02.2023/Az. Unterrichtsfach Darstellendes Spiel 991.000.000-272 Erlass vom 14.02.2023/Az. 991.000.000-272 Hiermit bewerbe ich mich um die Teilnahme an dem o.g. Weiterbildungskurs. Hiermit bewerbe ich mich um die Teilnahme an demVorname Name, Geburtsname o.g. Weiterbildungskurs. Hiermit bewerbe ich mich um die Teilnahme an demVorname Name, Geburtsname o.g. Weiterbildungskurs. Name, Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Geburtsdatum Geburtsort Geburtsdatum Straße, PLZ, Wohnort Geburtsort Straße, PLZ, Wohnort Straße, PLZ, Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse Name, Adresse der Schule Telefonnummer der Schule Name, Adresse der Schule Telefonnummer der Schule Name, Adresse der Schule Telefonnummer der Schule E-Mail-Adresse der Schulleitung Personalnummer E-Mail-Adresse der Schulleitung Personalnummer E-Mail-Adresse der Schulleitung Personalnummer Ich bin an einer Privatschule tätig zuständiges Staatliches Schulamt Ich O binJaan einer Privatschule O tätig Nein zuständiges Staatliches Schulamt Ich O bin Ja an einer Privatschule O tätig Nein zuständiges Staatliches Schulamt (Zutreffendes bitte ankreuzen) O Ja (Zutreffendes bitte O Nein ankreuzen) Ich bin schwerbehindert (Zutreffendes bzw. gleichgestellt bitte ankreuzen) O Ich bin befristet im hessischen Schuldienst tätig Ich O bin Ja schwerbehindert bzw. gleichgestellt O Nein O O Ich bin befristet im im hessischen Schuldienst tätig Ich bin schwerbehindert bzw. O Ja gleichgestellt bitte ankreuzen) O Nein O IchIch bin unbefristet bin befristet hessischen im hessischen Schuldienst Schuldienst tätig tätig (Zutreffendes O O Ich Ich bin bin unbefristet nicht im im hessischen hessischen Schuldienst Schuldienst tätig tätig O Ja O Nein O (Zutreffendes bitte ankreuzen) (Zutreffendes bitte ankreuzen) O Ich bin unbefristet im hessischen Schuldienst tätig Ich bin bitte (Zutreffendes nicht im hessischen Schuldienst tätig ankreuzen) O Ich bin bitte (Zutreffendes nicht im hessischen Schuldienst tätig ankreuzen) (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich habe die Absicht, den Weiterbildungskurs mit einer Prüfung abzuschließen Ich habe die Absicht, den Weiterbildungskurs mit einer Prüfung abzuschließen Ich Derhabe die Absicht, Bewerbung den Weiterbildungskurs füge ich mit einer der O Kopie des Zeugnisses Prüfung abzuschließen Ersten Staatsprüfung Der Bewerbung füge ich bei: Ersten Staatsprüfung O Kopie des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung Der bei: Bewerbung füge ich O Kopie O Kopie des des Zeugnisses Anerkennung/ Zeugnisses der der Ersten BescheinigungZweiten Staatsprüfung für dasStaatsprüfung außerhessisch erworbene Lehramt bei: Hinweis: O O Kopie Kopie des des Zeugnisses Anerkennung/ der Zweiten Bescheinigung Behindertenausweisesfür dasStaatsprüfung bzw.außerhessisch erworbene Lehramt Gleichstellungsbescheides Hinweis: Nur eine vollständig O O Anerkennung/ Kopie über Bescheinigung des Behindertenausweises Erweiterungs-/ für das bzw.außerhessisch andere erworbene Lehramt Gleichstellungsbescheides Zusatzprüfungen, Hinweis: Nur eine vollständig eingereichte Bewerbung O O Kopie Kopie des überBehindertenausweises Erweiterungs-/ Ausbildungsgänge/ bzw. Gleichstellungsbescheides Zusatzprüfungen, Studienleistungen andere Nur eine vollständig eingereichte kann Bewerbung berücksichtigt O Kopie über Erweiterungs-/ Ausbildungsgänge/ O Anerkennung Zusatzprüfungen, Studienleistungen von Lehrerbildungsabschlüssen andere aus EU-/ Nicht-EU-Mitgliedstaaten eingereichte werden. Bewerbung kann berücksichtigt Ausbildungsgänge/ Anerkennung O Kopie Studienleistungen von Lehrerbildungsabschlüssen der Verbeamtungsurkunde aus EU-/ Nicht-EU-Mitgliedstaaten kann berücksichtigt werden. O O Anerkennung Kopie bei von Lehrerbildungsabschlüssen der Verbeamtungsurkunde befristetem Angestelltenverhältnis: aus EU-/ schriftlicher Nicht-EU-Mitgliedstaaten Nachweis z.B. durch werden. O O Kopie bei der Verbeamtungsurkunde befristetem Schulleitung, Angestelltenverhältnis: über schriftlicher Nachweis z.B. ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis durch im hessischen O bei befristetem Schulleitung, Schuldienst Angestelltenverhältnis: über schriftlicher Nachweis z.B. ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis durch im hessischen Schulleitung, Schuldienst O Nachweis über über die ein bestehendes in der Beschäftigungsverhältnis Ausschreibung geforderten im hessischen Schuldienst O Nachweis über die in der Ausschreibung geforderten Teilnahmevoraussetzungen O Nachweis über die in der Ausschreibung geforderten Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen Von der Schulleiterin/ dem Schulleiter auszufüllen: Von der Schulleiterin/ dem Schulleiter auszufüllen: Von der Schulleiterin/ dem Schulleiter auszufüllen: Name Name Schulleiter/in:______________________ Name Schulleiter/in:______________________ Schulleiter/in:______________________ Ich stimme der Teilnahme am oben genannten Ich stimme der Teilnahme am oben genannten Weiterbildungskurs Ich stimme der Teilnahme am oben genannten Weiterbildungskurs O zu O nicht zu Weiterbildungskurs _________________________________________ O und stelle zu O nicht zu die Bewerberin/ den Bewerber für O zu O nicht zu _________________________________________ Unterschrift, Schulstempel und stelle die Bewerberin/ die Teilnahme den Bewerber an den Veranstaltungen für frei. _________________________________________ und stelle die Bewerberin/ den Bewerber für Unterschrift, Schulstempel die Teilnahme an den Veranstaltungen frei. Unterschrift, Schulstempel die Teilnahme an den Veranstaltungen frei. _______________________________ ________________________________ _______________________________ Ort, Datum ________________________________ Unterschrift Bewerberin/ Bewerber _______________________________ Ort, Datum ________________________________ Unterschrift Bewerberin/ Bewerber Ort, Datum Unterschrift Bewerberin/ Bewerber Datenschutzinformationen: Datenschutzinformationen: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/weiterbildung/kursangebot-fuer-lehrkraefte Datenschutzinformationen: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/weiterbildung/kursangebot-fuer-lehrkraefte https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/weiterbildung/kursangebot-fuer-lehrkraefte
80 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 03/23 Einrichtung eines Weiterbildungskur- 2024. Die Prüfungsphase findet in dem sich an- ses für das Unterrichtsfach Ethik an schließenden Schulhalbjahr statt. der Grundschule Abschlussprüfung Erlass vom 14. Februar 2023 Erweiterungsprüfung nach § 33 des Hessischen Az. 991.000.000-273 Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I 2011, 590), zu- Zum 01. August 2023 wird von der Hessischen Lehr- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom kräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung, im 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286). Auftrag des Hessischen Kultusministeriums der Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer vier- oben genannte Weiterbildungskurs eingerichtet. stündigen Klausur oder einer 20 minütigen münd- lichen Prüfung. Bewerberinnen- und Bewerberkreis Es können sich für die Teilnahme hessische Lehr- Lehrkräfte mit Schwerbehinderung oder Gleich- kräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Grund- stellung erhalten bei Bedarf behinderungsbedingte schulen oder Lehrkräfte mit einer entsprechenden Nachteilsausgleiche. hessischen Anerkennung der Lehramtsbefähigung bewerben, die ihr erworbenes Lehramt um das Un- Inhalte terrichtsfach Ethik erweitern möchten. Die Inhalte orientieren sich an den Bezugswissen- schaften des Unterrichtsfaches Ethik sowie an den Aufnahme hessischen Bildungsstandards und dem Kerncurricu- Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber lum für das Unterrichtsfach Ethik in der Primarstufe. werden Auswahlkriterien in folgender Rangfolge zugrunde gelegt: Fachwissenschaftliches Lernen wird mit Fragestel- 1. Erfüllung der in der Ausschreibung genann- lungen der Fachdidaktik, Unterrichtspraxis und In- ten Kriterien, klusion verbunden. 2. bei der Zulassung zu dem Weiterbildungs- kurs sind laut Erlass des Hessischen Kultus- Der Kurs enthält Studienanteile aus folgenden fach- ministeriums (Az. 860.0096.000-00073 vom wissenschaftlichen Bereichen: 16.11.2010) Lehrkräfte, die unbefristet im • Fachdidaktik (Philosophieren mit Kindern, Ge- hessischen Schuldienst beschäftigt sind, vor sprächsführung, Medieneinsatz im Unterricht, anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu interkulturelles und interreligiöses Lernen, Un- berücksichtigen, terrichtsplanung und -reflexion) 3. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbe- • Philosophie (philosophische Grundbegriffe hinderung oder Gleichstellung werden bevor- und Fragestellungen) zugt berücksichtigt, • Ethik (ethische Grundpositionen, angewandte 4. Aufnahme der Frauenförderung und des Ethik) regionalen Bezugs bei Bedarf, • Religionswissenschaften (monotheistische 5. Auswahl aufgrund des Gesamtwerts gemäß Weltreligionen: Judentum, Christentum, Ziffer 3.2 des Erlasses „Einstellungsverfahren Islam) in den hessischen Schuldienst“ (Erlass vom • Sozialwissenschaften (Recht und Moral, empi- 15. Dezember 2021, Az. II.4 – 634.000.004 rische Werteforschung, Moralentwicklung) – 143). Der Kurs beinhaltet folgende Elemente des Eigen- Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze vorhan- studiums: Lektüre der begleitenden Studienbriefe, den sind, wird unter Beteiligung des HPRS, der schriftliche Aufgaben sowie Ausarbeitungen zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ggf. Unterrichtsvorbereitung. der Schwerbehindertenvertretung eine Auswahl getroffen. Veranstaltungsformen Der Weiterbildungskurs wird in folgenden Veran- Kursdauer staltungsformen durchgeführt: Der Kurs umfasst einen Zeitraum von zwei Schul- • Blockveranstaltungen halbjahren vom 01. August 2023 bis zum 31. Juli • Tagesveranstaltungen
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