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(1)   Absichern gegen Haftungsrisiken im Beruf und auf dem Arbeitsweg

                                    Gewerkschaftliche
                                    Unterstützungseinrichtung
                                    der DGB-Gewerkschaften

                                    www.guv-fakulta.de
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(2)    Wer oder was ist die GUV/FAKULTA ?

Die GUV/FAKULTA ist die Gewerkschaftliche
Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften. (IG Metall,
ver.di, NGG, IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, GdP)

Die GUV/FAKULTA wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund
und den DGB-Gewerkschaften gegründet, um die möglichen
Haftungsrisiken bei der Arbeit bzw. Dienstausübung und auf dem
täglichen Arbeitsweg für Gewerkschaftsmitglieder abzusichern.

Aktuell umfasst der GUV/FAKULTA-Schutz zehn Unterstützungs-
leistungen.
Der GUV/FAKULTA - Jahresbeitrag beträgt nur 21,- Euro und ist in
der Steuererklärung als zusätzlicher Gewerkschaftsbeitrag
absetzbar.
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(3)

  Was könnte passieren, wenn´s wirklich mal
                schiefläuft?

              oder anders formuliert:

      Risiken der Arbeitnehmerhaftung
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(4)      Mögliche Folgen bei Schadensverursachung

      • Zivilrechtliche Sank/onen:
        Schadenersatz/Schmerzensgeld (Regress)

      • Arbeitsrechtliche Sank/on:
        Abmahnung, Kündigung

      • Strafrechtliche Sank/on:
       Stra
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(5)   Haftungsgrundsätze zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

                                             KEINE
            LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT           HAFTUNG
                  (geringe Schuld)           FÜR
                                             ARBEITNEHMER

            MITTLERE FAHRLÄSSIGKEIT            QUOTELUNG
                  (mittlere Schuld)

                                             VOLLE HAFTUNG
             GROBE FAHRLÄSSIGKEIT
                 (schwere Schuld)             (WIE VORSATZ)
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(6)       Fahrlässigkeiten - Begriffsbestimmung

Leichte Fahrlässigkeit:
 Wenn es sich um geringfügige und leicht entschuldbare
 Pflichtwidrigkeiten handelt, die jedem Beschäftigten unterlaufen
 können.

Mittlere Fahrlässigkeit:
 Wenn der Arbeitnehmer ohne den Vorwurf besonderer Schwere
 die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat
Grobe Fahrlässigkeit:
 Wenn eine besonders schwerwiegende und auch
 unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt.
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(7)                    Beispiele grober Fahrlässigkeit

●Ladung nicht richtig gesichert (zB. Rollstuhlfahrer)
● Benutzung medizinischer Geräte ohne die erforderliche Ausbildung;
● Schaden beim Rückwärtsfahren ohne Einweiser
● Falschbetankung des Dienstfahrzeuges
● Verlust des Dienstschlüssels
● Verletzung der Aufsichtspflicht
● Unzureichende/fehlerhafte Betreuung oder Versorgung der zu betreuenden Person
● Kaffee im Computer/Laptop
● Verstöße gegen Hygiene-/Desinfektionsvorschriften
● Einfahren in die Kreuzung bei Rotlicht der Ampel
● Vernachlässigung/Nichteinhaltung der Streu- und Reinigungspflichten

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                                                  www.weschu-gmbh.de
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(8)    Die Gefährdungsanzeige – Möglichkeit zur eigenen „Enthaftung“

Was tun, wenn die Arbeit nicht mehr zu schaffen ist?

      „Die Gefährdungsanzeige“

Unsere Broschüre zum Thema als kostenloser
Download:
   https://www.guv-fakulta.de/bereit_rb_sw.html
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(9)

      Weitestgehende Absicherung
              der Risiken :
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(10)   Auszug aus „Hart aber fair“, vom 04.6.2019
        Thema: Ist unser Pflegesystem noch zu retten?

... die drei Minister beknien die Pflegekräfte in seltener Einsicht,
sich zu organisieren: „Mein Apell an die Arbeitnehmer ist: Tretet
in die Gewerkschaft ein“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil.
„Zusammen ist man eben stärker. Schon angesichts der reinen
Zahlen hat das heute mehr Sinn als jemals zuvor, weil es
schlichtweg noch mehr „Zusammen“ gibt....“
(11)   Absichern gegen Haftungsrisiken im Beruf und auf dem Arbeitsweg

               GUV/FAKULTA
 Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung
         der DGB-Gewerkschaften
(12)    GUV/FAKULTA-Leistungen:

Die GUV/FAKULTA-Unterstützungsleistungen
werden gewährt bei:

  - Berufsbedingter Tätigkeit
  - Auf dem täglichen Arbeitsweg
  - Weg zu und von gewerkschaftlichen
    Veranstaltungen
(13)   GUV/FAKULTA-Unterstützungseistungen bei Schadenersatz:

         • Sach- und Personenschäden:
           bis max. 5.000.000,- EUR
         • Vermögensschäden:
           bis max. 250.000,- EUR
         • Geräte-Regress:
           bis max. 100.000,- EUR
         • Schlüsselverlust:
           bis max. 150.000,- EUR

         jeweils je Schadenfall
(14)    Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen:

  1. Schadenersatzbeihilfe
Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles, bei
arbeitsrechtlich oder beamtenrechtlich begründeter
Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.

Dies gilt auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen, soweit
anderer Versicherungsschutz nicht vorrangig in Anspruch zu
nehmen ist.

Darüber hinaus für Schäden Dritter und Umweltschäden.
(15)         Beispiel bei Schadenersatzbeihilfe

Eine Krankenschwester verab-
reichte einem PaJenten irrtümlich
ein falsches Medikament. Es kam
zu KomplikaJonen. Der PaJent
forderte Schadenersatz. Es wurden
Forderungen gegen die
Krankenschwester geltend
gemacht.
Auch in diesem Fall würde die
GUV/FAKULTA die Arbeitnehmerin
unterstützen.
Beispiel bei Schadenersatzbeihilfe
(16)

Altenpflegerin M. fuhr mit ihrem
Dienstwagen zu einem PaJenten.
Bedingt durch Termindruck übersah
sie ein Stoppschild. Es kam zu einem
Unfall. Kollegin M. wurde von ihrem
Arbeitgeber mit
1.750 Euro in Regress genommen.
Mit ihrem Betriebsrat und ihrer
GewerkschaX ver.di wehrte sie sich.
Es fand ein Verfahren vor dem
Arbeitsgericht staY. Die Kollegin
musste noch 250 Euro Schaden-
ersatz zahlen.
ver.di übernahm die Kosten für den
Arbeitsgerichtsprozess.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit
242 Euro Schadenersatzbeihilfe.
(17)     Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen:

2. Schadenersatzbeihilfe

Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles bei
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. (bis maximal
150.000 Euro)

Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme
durch den Arbeitgeber, bzw. Dienstherrn.
Anderweitiger Versicherungsschutz ist vorrangig in Anspruch
zu nehmen.
(18)      Beispiel zur Schadenersatzbeihilfe bei Dienstschlüsselverlust

Kollege K. verlor seinen
Dienstschlüssel.

Der Arbeitgeber nahm den
Kollegen
mit 2.000 Euro in Regress.

Die GUV/FAKULTA zahlte
1.920 Euro Schadenersatzbeihilfe.
(19)     Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen:

3. Unterstützung durch Übernahme des
Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw.
Haftpflichtversicherung

Pro Schadensfall bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen
sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen
Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines
Privatfahrzeuges.
(20)
(21)     Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen

4. Notfallunterstützung
Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge
eines Schadenfalles
(22)
(23)      Beispiel bei No]allunterstützung

ReYungshelfer L. fuhr mit
Sondersignal in einen
Kreuzungsbereich. Es kam zu
einem Unfall und einem
anschließenden Verfahren,
welches eingestellt wurde.
ver.di übernahm den
Rechtsschutz.
Die GUV/FAKULTA
unterstützte ihn mit einer
No]allunterstützung bei
seinem Bußgeldbescheid.
(24)          Beispiel bei No]allunterstützung

In einem Kindergarten kam es zu
einem Unfall. Die
StaatsanwaltschaX ermiYelte
gegen die Erzieherin wegen
Verletzung der Aufsichtspflicht.
Die Erzieherin musste eine
Geldstrafe bezahlen.
Ein Fall für die GUV/FAKULTA.
(25)    Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen

5. Rechtsschutz
• Rechtsschutz in Angelegenheiten bei Strafverfahren
  und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
(26)     Beispiel für Rechtsschutz in Strafverfahren

Kollege M. fuhr mit seinem
Privatfahrzeug auf dem Weg zur
Arbeit auf ein vorausfahrendes Fahr-
zeug auf. Der Fahrer des
gegnerischen Fahrzeuges erlitt ein
Schleudertrauma. Das Verfahren
wurde eingestellt.

Die GUV/FAKULTA zahlte
400 Euro Rechtsanwaltskosten.
(27)       Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen

 6. Rechtsschutz
Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener
Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche.

Rechtsschutz in Zivilverfahren
zur Abwehr von unberechtigten Forderungen, sofern keine
Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
(28)     Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen

7. Krankenhausaufenthalt

 Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund
 Arbeitsunfall / Dienstunfall sowie Wegeunfall.

 Bei mind. 48 Std.Krankenhausaufenthalt: 300 Euro.
 Ab dem 3. Tag: 10 Euro je Tag, bis maximal 600 Euro.
(29) Beispiel bei Krankenhausaufenthalt (Unfallkrankenhausgeld)

  Kollege B. war mit dem
  Fahrrad auf dem Heimweg.
  Er wurde von einem PKW
  angefahren.
  Krankenhausaufenthalt 18
  Tage.
  Die GUV/FAKULTA zahlte
  460 Euro Unfall-
  Krankenhaustagegeld.
Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen
 (30)

 8. Berufs- oder
 Erwerbsunfähigkeit
Unterstützung bei Eintritt von Berufs- oder Dienstunfähigkeit
bzw. bei voller Erwerbsminderung nach SGB VI als Folge eines
Arbeits- bzw. Dienstunfalls: Einmalig 12.000 Euro
(31)   Beispiel bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

 Kollege N. war auf dem
 Arbeitsweg.
 Er wurde in einen
 Verkehrsunfall verwickelt
 und schwer verletzt.
 Er wurde erwerbsunfähig.

 Die GUV/FAKULTA zahlte
 12.000 Euro Unterstützung.
(32)    Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen

9. HaXunterstützung
Unterstützung der Familie bei Haft aus Anlaß einer
beruflichen Tätigkeit: Für den Ehegatten je Tag 13
Euro, für jedes Kind: 5 Euro je Tag
(33)     Unsere 10 TOP- Leistungen im Einzelnen

10. Unterstützung für
Hinterbliebene
Unterstützung der Familie und Rechtshilfe für
Hinterbliebene nach Unfalltod des GUV/FAKULTA-
Mitgliedes im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
Einmalig 6.000 Euro

Hinterbliebenen kann zur Wahrung ihrer Interessen und zur
Durchsetzung von Rechtsansprüchen Unterstützung gewährt
werden.
(34)    SONDERAKTION: Jetzt beitragsfrei bis 30. Juni 2021

                    Beruhigt arbeiten.
            Jetzt beitragsfrei bis 30. Juni 2021

   Bis zum 30. April 2021 der GUV/FAKULTA beitreten
       und bis 30. Juni 2021 keinen Beitrag zahlen!

                Danach nur 21 Euro im Jahr.
  Nur für Mitglieder einer DGB.Gewerkschaft (zB. ver.di)

          Schnell und einfach Mitglied werden:

          www.beruhigt-arbeiten.de
(35)   www.guv-fakulta.de

                            | www.guv-fakulta.de | www.weschu-gmbh.de
(36)               Informationen :

  GUV/FAKULTA,
  Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der
  DGB-Gewerkschaften

  Michael Sütterle, GUV/FAKULTA-Regionalbeauftragter
  Tel: 0170 – 45 08 610,
  e-Mail: michael.suetterle@guv-fakulta.de

  www.guv-fakulta.de
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