www.guv-fakulta.de - (1) Absichern gegen Haftungsrisiken im Beruf und auf dem Arbeitsweg - GUV Fakulta
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(1) Absichern gegen Haftungsrisiken im Beruf und auf dem Arbeitsweg Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften www.guv-fakulta.de
(2) Wer oder was ist die GUV/FAKULTA ? Die GUV/FAKULTA ist die Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften. (IG Metall, ver.di, NGG, IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, GdP) Die GUV/FAKULTA wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund und den DGB-Gewerkschaften gegründet, um die möglichen Haftungsrisiken bei der Arbeit bzw. Dienstausübung und auf dem täglichen Arbeitsweg für Gewerkschaftsmitglieder abzusichern. Aktuell umfasst der GUV/FAKULTA-Schutz zehn Unterstützungs- leistungen. Der GUV/FAKULTA - Jahresbeitrag beträgt nur 21,- Euro und ist in der Steuererklärung als zusätzlicher Gewerkschaftsbeitrag absetzbar.
(3) Was könnte passieren, wenn´s wirklich mal schiefläuft? oder anders formuliert: Risiken der Arbeitnehmerhaftung
(4) Mögliche Folgen bei Schadensverursachung • Zivilrechtliche Sank/onen: Schadenersatz/Schmerzensgeld (Regress) • Arbeitsrechtliche Sank/on: Abmahnung, Kündigung • Strafrechtliche Sank/on: Stra
(5) Haftungsgrundsätze zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber KEINE LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT HAFTUNG (geringe Schuld) FÜR ARBEITNEHMER MITTLERE FAHRLÄSSIGKEIT QUOTELUNG (mittlere Schuld) VOLLE HAFTUNG GROBE FAHRLÄSSIGKEIT (schwere Schuld) (WIE VORSATZ)
(6) Fahrlässigkeiten - Begriffsbestimmung Leichte Fahrlässigkeit: Wenn es sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die jedem Beschäftigten unterlaufen können. Mittlere Fahrlässigkeit: Wenn der Arbeitnehmer ohne den Vorwurf besonderer Schwere die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat Grobe Fahrlässigkeit: Wenn eine besonders schwerwiegende und auch unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt.
(7) Beispiele grober Fahrlässigkeit ●Ladung nicht richtig gesichert (zB. Rollstuhlfahrer) ● Benutzung medizinischer Geräte ohne die erforderliche Ausbildung; ● Schaden beim Rückwärtsfahren ohne Einweiser ● Falschbetankung des Dienstfahrzeuges ● Verlust des Dienstschlüssels ● Verletzung der Aufsichtspflicht ● Unzureichende/fehlerhafte Betreuung oder Versorgung der zu betreuenden Person ● Kaffee im Computer/Laptop ● Verstöße gegen Hygiene-/Desinfektionsvorschriften ● Einfahren in die Kreuzung bei Rotlicht der Ampel ● Vernachlässigung/Nichteinhaltung der Streu- und Reinigungspflichten | www.guv-fakulta.de | www.weschu-gmbh.de
(8) Die Gefährdungsanzeige – Möglichkeit zur eigenen „Enthaftung“ Was tun, wenn die Arbeit nicht mehr zu schaffen ist? „Die Gefährdungsanzeige“ Unsere Broschüre zum Thema als kostenloser Download: https://www.guv-fakulta.de/bereit_rb_sw.html
(10) Auszug aus „Hart aber fair“, vom 04.6.2019 Thema: Ist unser Pflegesystem noch zu retten? ... die drei Minister beknien die Pflegekräfte in seltener Einsicht, sich zu organisieren: „Mein Apell an die Arbeitnehmer ist: Tretet in die Gewerkschaft ein“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil. „Zusammen ist man eben stärker. Schon angesichts der reinen Zahlen hat das heute mehr Sinn als jemals zuvor, weil es schlichtweg noch mehr „Zusammen“ gibt....“
(11) Absichern gegen Haftungsrisiken im Beruf und auf dem Arbeitsweg GUV/FAKULTA Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften
(12) GUV/FAKULTA-Leistungen: Die GUV/FAKULTA-Unterstützungsleistungen werden gewährt bei: - Berufsbedingter Tätigkeit - Auf dem täglichen Arbeitsweg - Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen
(13) GUV/FAKULTA-Unterstützungseistungen bei Schadenersatz: • Sach- und Personenschäden: bis max. 5.000.000,- EUR • Vermögensschäden: bis max. 250.000,- EUR • Geräte-Regress: bis max. 100.000,- EUR • Schlüsselverlust: bis max. 150.000,- EUR jeweils je Schadenfall
(14) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen: 1. Schadenersatzbeihilfe Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles, bei arbeitsrechtlich oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Dies gilt auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen, soweit anderer Versicherungsschutz nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Darüber hinaus für Schäden Dritter und Umweltschäden.
(15) Beispiel bei Schadenersatzbeihilfe Eine Krankenschwester verab- reichte einem PaJenten irrtümlich ein falsches Medikament. Es kam zu KomplikaJonen. Der PaJent forderte Schadenersatz. Es wurden Forderungen gegen die Krankenschwester geltend gemacht. Auch in diesem Fall würde die GUV/FAKULTA die Arbeitnehmerin unterstützen.
Beispiel bei Schadenersatzbeihilfe (16) Altenpflegerin M. fuhr mit ihrem Dienstwagen zu einem PaJenten. Bedingt durch Termindruck übersah sie ein Stoppschild. Es kam zu einem Unfall. Kollegin M. wurde von ihrem Arbeitgeber mit 1.750 Euro in Regress genommen. Mit ihrem Betriebsrat und ihrer GewerkschaX ver.di wehrte sie sich. Es fand ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht staY. Die Kollegin musste noch 250 Euro Schaden- ersatz zahlen. ver.di übernahm die Kosten für den Arbeitsgerichtsprozess. Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 242 Euro Schadenersatzbeihilfe.
(17) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen: 2. Schadenersatzbeihilfe Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. (bis maximal 150.000 Euro) Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber, bzw. Dienstherrn. Anderweitiger Versicherungsschutz ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
(18) Beispiel zur Schadenersatzbeihilfe bei Dienstschlüsselverlust Kollege K. verlor seinen Dienstschlüssel. Der Arbeitgeber nahm den Kollegen mit 2.000 Euro in Regress. Die GUV/FAKULTA zahlte 1.920 Euro Schadenersatzbeihilfe.
(19) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen: 3. Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung Pro Schadensfall bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeuges.
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(21) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen 4. Notfallunterstützung Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadenfalles
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(23) Beispiel bei No]allunterstützung ReYungshelfer L. fuhr mit Sondersignal in einen Kreuzungsbereich. Es kam zu einem Unfall und einem anschließenden Verfahren, welches eingestellt wurde. ver.di übernahm den Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA unterstützte ihn mit einer No]allunterstützung bei seinem Bußgeldbescheid.
(24) Beispiel bei No]allunterstützung In einem Kindergarten kam es zu einem Unfall. Die StaatsanwaltschaX ermiYelte gegen die Erzieherin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Erzieherin musste eine Geldstrafe bezahlen. Ein Fall für die GUV/FAKULTA.
(25) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen 5. Rechtsschutz • Rechtsschutz in Angelegenheiten bei Strafverfahren und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
(26) Beispiel für Rechtsschutz in Strafverfahren Kollege M. fuhr mit seinem Privatfahrzeug auf dem Weg zur Arbeit auf ein vorausfahrendes Fahr- zeug auf. Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges erlitt ein Schleudertrauma. Das Verfahren wurde eingestellt. Die GUV/FAKULTA zahlte 400 Euro Rechtsanwaltskosten.
(27) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen 6. Rechtsschutz Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche. Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr von unberechtigten Forderungen, sofern keine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
(28) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen 7. Krankenhausaufenthalt Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund Arbeitsunfall / Dienstunfall sowie Wegeunfall. Bei mind. 48 Std.Krankenhausaufenthalt: 300 Euro. Ab dem 3. Tag: 10 Euro je Tag, bis maximal 600 Euro.
(29) Beispiel bei Krankenhausaufenthalt (Unfallkrankenhausgeld) Kollege B. war mit dem Fahrrad auf dem Heimweg. Er wurde von einem PKW angefahren. Krankenhausaufenthalt 18 Tage. Die GUV/FAKULTA zahlte 460 Euro Unfall- Krankenhaustagegeld.
Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen (30) 8. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Unterstützung bei Eintritt von Berufs- oder Dienstunfähigkeit bzw. bei voller Erwerbsminderung nach SGB VI als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls: Einmalig 12.000 Euro
(31) Beispiel bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Kollege N. war auf dem Arbeitsweg. Er wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt und schwer verletzt. Er wurde erwerbsunfähig. Die GUV/FAKULTA zahlte 12.000 Euro Unterstützung.
(32) Unsere 10 TOP-Leistungen im Einzelnen 9. HaXunterstützung Unterstützung der Familie bei Haft aus Anlaß einer beruflichen Tätigkeit: Für den Ehegatten je Tag 13 Euro, für jedes Kind: 5 Euro je Tag
(33) Unsere 10 TOP- Leistungen im Einzelnen 10. Unterstützung für Hinterbliebene Unterstützung der Familie und Rechtshilfe für Hinterbliebene nach Unfalltod des GUV/FAKULTA- Mitgliedes im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls. Einmalig 6.000 Euro Hinterbliebenen kann zur Wahrung ihrer Interessen und zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen Unterstützung gewährt werden.
(34) SONDERAKTION: Jetzt beitragsfrei bis 30. Juni 2021 Beruhigt arbeiten. Jetzt beitragsfrei bis 30. Juni 2021 Bis zum 30. April 2021 der GUV/FAKULTA beitreten und bis 30. Juni 2021 keinen Beitrag zahlen! Danach nur 21 Euro im Jahr. Nur für Mitglieder einer DGB.Gewerkschaft (zB. ver.di) Schnell und einfach Mitglied werden: www.beruhigt-arbeiten.de
(35) www.guv-fakulta.de | www.guv-fakulta.de | www.weschu-gmbh.de
(36) Informationen : GUV/FAKULTA, Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften Michael Sütterle, GUV/FAKULTA-Regionalbeauftragter Tel: 0170 – 45 08 610, e-Mail: michael.suetterle@guv-fakulta.de www.guv-fakulta.de
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