Zeitschrift des Hauseigentümerverbandes Bern und Umgebung Nr. 11 November 2021 - HEV Bern
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Zeitschrift des Hauseigentümerverbandes Bern und Umgebung Nr. 11 November 2021 Abfallreglement Stadt Bern 181 Baustellen Köniz 184 Bauordnung Stadt Bern 187 Wahlen in Wohlen 189
Wie bekomme ich warm, ohne Kohle zu verheizen? Wie viel kostet eine Badsanierung und was ist dabei zu beachten? Herzliche Einladung zum Herzliche Einladung zum Infovortrag Infovortrag Mi 17. November, 9:30 Uh Sie fragen – wir antworten: Bitte beachten Sie: Mi 17. November, 9:30 Uhr Ort: Bären Buchsi 031 300 29 29 Das Beratungsangebot beschränkt sich auf die Ort: Bären Buchsi Bernstr. 3 | 3053 Münchenbuchsee Bernstr. 3 | 3053 Münchenbuchsee energieberatungstadtbern.ch Gemeinde Bern. Viterma AG Wir bitten um Anmeldung unter: Viterma AG Wir bitten um Anmeldung unter: Tel. Tel. 079 Tel. 079 837 837 81 81 079 837 70 70 | www.viterma.ch 81 70 | www.viterma | www.viterma.ch l. 079 837 81 70 | www Bester Schutz und bis zu 10% Rabatt – exklusiv für HEV-Mitglieder Sonderkonditionen auch bei Vorsorgelösungen Kontaktieren Sie uns: Zurich, Unternehmeragentur Schmid AG Schermenwaldstrasse 10, 3063 Ittigen Bahnhofstrasse 88, 3401 Burgdorf 031 388 88 88 www.unternehmeragentur.ch ZH 33742-2109 HEV Inserate 21_Form_185x130_Bern.indd 1 14.09.21 15:26
Es herbstelet… Ein Blick durchs Fenster sowie auf unser Titelblatt offenbart eine schennutzung erleichtert werden, andererseits sollen unbelebte Farbenpracht und bestätigt deutlich, dass die Herbst- und Ernte Erdgeschosse in der Berner Altstadt vermieden werden. Die be- zeit angebrochen ist. Höchste Zeit also, den Schlussspurt des stimmt hehren Absichten der politischen Initianten dieser neu- Jahres gut zu erwischen! en Regelungen weisen jedoch jeweils auch eine Kehrseite der Zum Schlussspurt gehört auch ein Wahl- und Abstimmungs Medaille auf, welche unser Vorstandsmitglied, Frau Stadträtin termin, der heuer auf den 28. November 2021 fällt. Und dieses Simone Richner, in ihrem Aufsatz auf Seite 187 darlegt. Datum hat es für die Hauseigentümerinnen und Hauseigen Schliesslich stehen in der Gemeinde Wohlen bei Bern Erneue- tümer in sich, fallen doch in und um Bern einige wichtige Ge- rungswahlen an. Die kandidierenden Mitglieder unseres Ver- schäfte an: bandes präsentieren wir Ihnen in der Zusammenstellung auf So soll in der Stadt Bern ein neues Abfallreglement mit Trenn- Seite 189, im Hinterkopf bedenkend, dass sich Hauseigentüme- sacksystem und Containerpflicht eingeführt werden. Der HEV rinnen und Hauseigentümer für die Anliegen des Grundeigen- hat dazu im Rahmen eines Interviews einige kritische Fragen tums einsetzen und deshalb Ihr Vertrauen bzw. Ihre Stimme ver- gestellt, welche jedoch durch die zuständige Gemeinderätin dienen. sowie den Leiter der Abfallentsorgung auf Seite 181 f. der vor- Ich wünsche Ihnen einen bunten, geheimnisvollen, erntereichen liegenden Ausgabe souverän beantwortet wurden – zudem Herbst! • wurde Unterstützung in wohl nicht ganz vermeidbaren Prob- lemfällen zugesagt. Die grundsätzlich positive Haltung unseres Verbands ist dem Textbeitrag unseres Präsidenten auf Seite 183 zu entnehmen. Köniz plant hingegen eine Steuererhöhung – auch in bürgerli- chen Kreisen ein nicht ganz unumstrittenes Vorhaben. Finden Sie auf Seite 184 f. die seitens unseres Vorstandsmitglieds Frau Theres Bieri-Mössinger durchgeführte Befragung zu diesem und weiteren Themen auf der «Baustelle Köniz». Zurück nach Bern: An besagtem Datum wird die Bauordnung Lukas Manuel Herren teilrevidiert, insbesondere soll einerseits eine zonenfremde Zwi- Sekretär HEV Bern und Umgebung Titelbild Speise- oder Zierkürbis? Meistens sind Zierkürbisse kleiner, haben eine grössere Farben- Inhalt Nr. 11 November 2021 vielfalt und ihr Wuchs ist oft sehr bizarr. Beim Aufschneiden 179 Editorial der Kürbisse treten dann die Unterschiede zutage. Zierkürbisse 181 Neues Abfallreglement in der Stadt Bern haben wenig oder gar kein Fruchtfleisch, essbare Kürbisse 183 Die Haltung des HEV zum neuen Abfallreglement hingegen haben leuchtend rotes oder gelbes Fruchtfleisch, das 184 Die «Baustellen» von Köniz sich gut herauslösen lässt. Bestehen Zweifel, probieren Sie 187 Bauordnung Stadt Bern am besten ein kleines Stück davon. Schmeckt es bitter, dann 189 Wahlen in Wohlen spucken Sie es wieder aus. Quelle: www.schweizergarten.ch 191 Brauche ich eine Baubewilligung? Titelbild: Bettina Haefliger Photography 193 Privatstrassen: Ihre Rechte und Pflichten 195 Gast-Kolumne «Abhängigkeit» IMPRESSUM DER BERNER HAUSEIGENTÜMER 84. Jahrgang Sekretariat Inseratenannahme und Herstellung ISSN 2297-7309 Herren Caflisch Rutsch rubmedia AG, Layout: Bettina Häfliger 12 Ausgaben davon 3 Doppelhefte Notariat & Verwaltungen Seftigenstrasse 310, 3084 Wabern Auflage 12 606 Exemplare Redaktor: L.M. Herren (LMH) Postfach, 3001 Bern. Verkauf: Elsbeth Graber notariell beglaubigt 6.8.2020 Schwarztorstrasse 31 Tel 031 380 13 23, Fax 031 380 14 89 Druckauflage 14 000 Exemplare Postfach 338, 3000 Bern 14 hev-bern@rubmedia.ch, www.rubmedia.ch Abonnementskosten für Tel 031 388 58 50, Fax 031 388 58 59 Fotonachweis «Berner Hauseigentümer» Fr. 15.– info@hev-bern.ch, www.hev-bern.ch Wo nicht anders vermerkt, sind die Fotos Postkonto 30-12 947-3 zur Verfügung gestellt (zVg). November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 179
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Neues Abfallreglement mit Containerpflicht in der Stadt Bern Ist die Abfalltrennung bzw. das geplante System mit den farbigen Abfallsäcken freiwillig? MK: Ja, die Benützung der Farbsäcke ist freiwillig. Die heutigen Sammelstellen bleiben bestehen und können weiterhin benutzt werden. Es können also auch in Zukunft alle trennen, was und wie sie es wollen. Der Container für die Farbsäcke ist aber obli- gatorisch, da darin auch Papier und Karton bereitgestellt wird, das nur noch in dieser Form abgeholt wird. Dafür entfällt das lästige Bündeln. Ist die Stadt Bern hier Pionierin oder haben andere Der HEV Bern und Umgebung verfolgt die Entwicklung Städte bereits Erfahrungen mit einem derartigen um das neue Abfallreglement der Stadt Bern mit grossem System gemacht? Interesse. Zur Klärung diverser Fragen standen die Direk CJ: Mehrere Schweizer Städte wie Genf und Zürich haben die torin «Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Bern» (TVS), Frau Containerpflicht bereits eingeführt. Das Farbsack-Trennsystem Gemeinderätin Marieke Kruit, sowie der Leiter «Entsor ist neuartig in der Schweiz, in mehreren europäischen Städten gung + Recycling der Stadt Bern» (ERB), Herr Christian wird es aber seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt. Jordi, unserem Sekretär, Herrn Lukas Manuel Herren, für Die Stadt Bern hat den HEV Bern und Umgebung be- ein Interview zur Verfügung. reits frühzeitig über dieses neue Abfuhrsystem orien- tiert. Wir orten insbesondere bei der Containerpflicht Worum geht es beim neuen Abfallreglement mit gewisse Probleme, sofern die Platzverhältnisse das Containerpflicht? Aufstellen von Containern nicht erlauben. Wie plant Marieke Kruit (MK): In der Stadt Bern soll das Farbsack-Trenn- die Stadt damit umzugehen? Haben Sie genügend system eingeführt werden. Damit werden Separatabfälle wie Ressourcen, um die Hauseigentümerinnen und Haus- Glas, Alu/Blech, PET und die neu auch getrennt gesammelten eigentümer zu unterstützen? Plastikabfälle bequem vor der Haustür abgeholt. Gleichzeitig CJ: Wir sind daran interessiert, überall eine für alle Beteiligten wird eine Containerpflicht eingeführt, wobei die Container von funktionierende Lösung zu finden. So stellen wir bei Bedarf der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Kehrichtsäcke werden mehr oder grössere Container zur Verfügung, sollte die Anzahl in einem ersten Container mit wöchentlichem Abholrhythmus, oder Grösse bei der Auslieferung nicht passen. Ist ein Stand- Papier/Karton und Farbsäcke in einem zweiten Container be- platz auf privatem Grund nicht möglich oder nicht zumutbar, reitgestellt, der alle zwei Wochen geleert wird. Ausgenommen bieten wir eine Lösung auf öffentlichem Grund an. Dafür wird vom neuen System ist der Stadtteil I, Innere Stadt. im Gegenzug die Entrichtung einer Ersatzabgabe fällig. Für die Einführung des neuen Systems werden wir befristet zusätzliches Worin sehen Sie die Vorteile dieser neuen Lösung? Personal einstellen, um vor allem die Umsetzung der Container- Welche Nachteile des bisherigen Abfallwesens erhoffen pflicht ausreichend begleiten zu können. Weiter wird es eine Sie sich zu eliminieren? Hotline geben, die die wichtigsten Fragen beantworten kann. MK: Mit den Farbsäcken wird für die Bevölkerung das Trennen von Abfall einfacher und komfortabler. Die Bereitstellung des Wohin können sich die Hauseigentümer bei Abfalls in Containern bringt auch einen besseren Gesundheits- diesbezüglichen Fragen und Problemen wenden? schutz für das Entsorgungspersonal. Das heute noch nötige CJ: An die Hotline. Sollte die Frage dort nicht direkt beantwor- tägliche Hieven von Abfallsäcken und Papierbündeln führt zu tet oder das Problem gelöst werden können, leitet diese das körperlichen Verschleisserscheinungen wie Rückenproblemen. Anliegen an die richtige Stelle weiter. Christian Jordi (CJ): Die städtischen Sammelstellen sind stän- dig überlastet, was für Anwohnende wie Benutzende mühsam Können Sie uns Ihren Fahrplan für die Einführung ist. Neue zusätzliche Standorte lassen sich praktisch nicht reali- verraten? Mit welchem Quartier wollen Sie beginnen? sieren. Das Farbsack-Trennsystem bringt die nötige Entlastung. Ist vorab ein Versuch in einer Pilotstrasse geplant? Was geschieht in der platzgeplagten Innenstadt? Welche Nachteile sehen Sie? MK: Das Farbsack-Trennsystem wurde mit dem Pilotversuch MK: Die Einführung der Containerpflicht und die Einrichtung zwischen September 2018 und August 2019 ausführlich getes- der Containerstellplätze werden eine Herausforderung, aber tet. Dieser hat gezeigt, dass das System funktioniert und brach- eine lösbare. Wir wollen bei der Einführung des neuen Systems te wichtige Erkenntnisse für die definitive Einführung. Nun sind Hilfe anbieten, wo es nötig ist und alle mitnehmen. wir bereit. Das neue System wird in den nächsten fünf Jahren November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 181
schrittweise in den Stadtteilen eingeführt, beginnend Mitte heute herumstehenden Grüncontainern statt. Was 2022 im Mattenhof-Weissenbühl. In der Innenstadt bleibt das meinen Sie zu diesem Aspekt der Beeinträchtigung des Entsorgungssystem aufgrund der engen Platzverhältnisse vor- Strassenbildes? erst unverändert. MK: Dass es gewisse Bedenken zum Strassenbild gibt, kann ich nachvollziehen. Es wird tatsächlich Veränderungen geben. Aber Ist durch die Einführung dieses neuen Abfuhrsystems wie Sie sagen: Das heutige System ist für ein gepflegtes Stras- mit höheren Abfallgebühren zu rechnen? senbild alles andere als ideal, man denke nur an die herumlie- MK: Nein, es ist keine Erhöhung der Abfallgebühren geplant. genden, aufgerissenen Kehrichtsäcke, die für viele Leute ein Unsere Zahlen zeigen, dass das neue System nach der Einfüh- konstantes Ärgernis sind. Wie oft gibt es kein Schwarz und rungsphase kostenneutral betrieben werden kann. Weiss, und es müssen verschiedene Aspekte abgewogen wer- den. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem Farbsack- Im Zusammenhang mit der Container-Aufstellung ist Trennsystem die Vorteile, wie der bessere Nutzen für die Bevöl- die Rede von einer Ersatzabgabe, welche bei denjenigen kerung und der Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden der Hauseigentümern erhoben werden soll, welche auf- Abfallentsorgung, klar überwiegen. grund von Platzproblemen ihren Container nicht auf eigenem, sondern lediglich auf öffentlichem Terrain Nebst den ästhetischen Immissionen können Geruchs- aufstellen können. Was darf man sich darunter vor belästigungen hinzukommen. Was meinen Sie dazu? stellen? Wie wird diese Ersatzabgabe bemessen? CJ: Die wöchentliche Abholung von Kehricht funktioniert in Können Sie uns bereits einen durchschnittlichen Preis vielen Orten in der Schweiz problemlos, auch im Pilotprojekt nennen? Sind auch Ausnahmeregelungen geplant? in Bern hat das gut funktioniert. CJ: Die Ersatzabgabe wird aufgrund der Bruttogeschossfläche berechnet, wie dies auch bei der Kehrichtgrundgebühr ge- Wie und inwieweit plant die Stadt Bern, mit der schieht. Mit den geplanten 35 Rappen pro Quadratmeter macht Einführung und dem Betrieb des neuen Abfuhrsystems das zum Beispiel für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern mit Containerpflicht seine Bewohnerinnen und 28 Franken pro Jahr. Es sind keine Ausnahmeregelungen ge- Bewohner – seien es Hauseigentümer oder seien es plant. Mieter – zu unterstützen? CJ: Wir wollen helfen, wo es nötig und möglich ist. Uns ist be- Bei zentralen Sammelplätzen, welche aufgrund des wusst, dass das System nur dann erfolgreich ist, wenn wir alle Container-Platzmangels eingerichtet und entsprechend mitnehmen können. Es wird die erwähnte Hotline geben, aber frequentiert werden müssen, ist der Kehricht über wir wollen auch frühzeitig aktiv auf die Bevölkerung zugehen teilweise längere Strecken zu tragen. Dies kann insbe- und ihr das neue System vorstellen und erklären. Wenn das sondere für ältere und/oder physisch beeinträchtigte Farbsack-Trennsystem in der Volksabstimmung bestätigt wird, Personen mühsam sein. Wie planen Sie, diese Proble- werden wir dieses Vorhaben konkretisieren. Dazu werden wir matik zu lösen? gerne auch mit dem HEV Bern zusammenarbeiten, welcher die CJ: Nur für etwa jeden achten Haushalt braucht es eine Lösung Bedürfnisse seiner Mitglieder gut kennt. • auf öffentlichem Grund. In solchen Fällen gilt die Auflage, dass die Lösung maximal 200 Meter von der betroffenen Liegen- Die Haltung unseres Verbandes können Sie dem Artikel schaft entfernt sein darf – gemäss unserer Berechnungen wird unseres Präsidenten, Dr. Adrian Haas, auf der folgenden in rund zwei Dritteln der betroffenen Fälle die Distanz unter Seite entnehmen. 50 Metern liegen. Wichtig scheint mir auch Folgendes: Wer sel- ber einkaufen kann, legt naturgemäss mehr als 200 Meter zu- rück und kann deshalb in aller Regel auch selber entsorgen. Dies gilt insbesondere auch für ältere Personen, bei denen die Abfallmengen normalerweise eher klein sind, im Normalfall werden 17-Liter-Säcke verwendet. Und wer für den Einkauf Marieke Kruit Unterstützung benötigt, erhält diese sicher auch für die Ent ist seit 2021 Gemeinderätin und Direktorin sorgung. für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün. Die ausgebildete Psychologin und Zugegebenermassen sind die jeweils an den Abfuhr Psychotherapeutin ist Mitglied der SP. tagen draussen stehenden blauen Kehrichtsäcke nicht unbedingt eine ästhetische Zierde für die Stadt Bern. Dies sind jedoch lediglich temporäre Erscheinungen, denn wenn die Abfuhr durch ist, sind sie weg. Die Con- tainer hingegen werden jahrein, jahraus herumstehen Christian Jordi und können bereits aufgrund ihrer schieren Grösse ist seit 2019 Leiter von Entsorgung + nicht immer diskret platziert sein. Zudem findet an Ab- Recycling Bern, das neben der fuhrtagen mindestens eine Verdoppelung wenn nicht Kehrichtabfuhr auch die Sammelstellen gar Verdreifachung der Containerzahl gegenüber den und Entsorgungshöfe betreibt. 182 | Der Berner Hauseigentümer November 2021
Die Haltung des HEV zur Einführung der Containerpflicht und dem freiwilligen Farbsack-Trennsystem in der Stadt Bern Die Stadt Bern verfügt heute zwar über ein gut funktionie hen davon aus, dass sie Wort halten werden und können daher rendes Abfallentsorgungssystem, doch ist es nach Auffas den Systemwechsel grundsätzlich unterstützen. Dies insbeson- sung der Behörden in verschiedener Hinsicht nicht mehr dere auch deshalb, weil sich das Container-System in vielen zeitgemäss: Das tägliche Heben von Kehrichtsäcken und Städten im In- und Ausland bewährt hat und zudem auch Vor- Papierbündeln führt bei den Mitarbeitenden der städti teile für die Hauseigentümer und Mieter bringt. schen Entsorgungsdienste zu körperlichen Schäden, die Sammelstellen für Separatabfälle sind trotz häufiger Lee Der HEV plant übrigens, im kommenden Frühjahr eine Veranstal- rungen oft überfüllt, und schliesslich können Kehricht tung zum Thema durchzuführen, welche weitere Informationen und Separatabfälle heute nur zu eingeschränkten Zeiten vermittelt und auch die Beantwortung von Fragen im Hinblick auf entsorgt werden. Nicht zuletzt werden die lose an der die schrittweise Einführung ab Mitte 2022 ermöglicht. • Strasse bereitgestellten Gebührensäcke oft von Wildtie ren aufgerissen. Die Stadt Bern hat daher ein Farbsack-Trennsystem entwickelt, welches als freiwilliges System neben dem herkömmlichen Ent- sorgungssystem eingeführt und betrieben werden soll (siehe dazu auch www.farbsack.ch). Kernelement ist die Umstellung der Wertstoffsammlung vom Bring- auf das Holprinzip: Die Ein- Adrian Haas wohnerinnen und Einwohner trennen ihre Wertstoffe zuhause Präsident HEV Bern und Umgebung in verschiedenen farbigen Säcken und werfen diese zu einer beliebigen Zeit in einen Container vor ihrem Haus. Die Farbsack- Container werden von den Sammeldiensten von ERB geleert. Folgende Wertstoffe können zuhause in Farbsäcken gesammelt werden: Gemischte Kunststoffe (gelber Sack), PET-Getränkefla- schen (roter Sack), Büchsen, Alu, Kleinmetall (hellgrauer Sack), Mischglas (violetter Sack). Papier/Karton kann ungebündelt in ^ƉĞŶŐůĞƌƚĞĐŚŶŝŬ den Farbsack-Container geworfen werden. Der Hauskehricht wird unverändert im blauen Sack gesammelt, aber – und das ist Ĩƺƌ ^ƚĞŝůͲ ƵŶĚ &ůĂĐŚĚćĐŚĞƌ für viele Liegenschaften neu – in einem separaten Container vor ZĞƉĂƌĂƚƵƌĞŶ ͬ hŶƚĞƌŚĂůƚ dem Haus bereitgestellt. Für die Hauseigentümer ist vor allem von Bedeutung, dass mit :ŽƐƚ ^ƉĞŶŐůĞƌĞŝ ' dem neuen Abfallsammelsystem auch eine Containerpflicht für DĂƚƚĞŶŚŽĨƐƚƌĂƐƐĞ ϯϯ͕ ϯϬϬϳ ĞƌŶ dĞůĞĨŽŶ Ϭϯϭ ϯϴϭ ϳϬ ϯϱ alle Siedlungsabfälle eingeführt wird. Die zwei notwendigen ǁǁǁ͘ũŽƐƚƐƉĞŶŐůĞƌƚĞĐŚŶŝŬ͘ĐŚ Container stellt die Stadt zwar gratis zur Verfügung – diese müssen jedoch auf privatem Grund aufgestellt werden. Wo dies nicht möglich ist und auch der Nachbar nicht aushelfen kann, bietet die Stadt gegen eine Ersatzabgabe eine Lösung auf öf- fentlichem Grund an. Die Haltung des HEV Der HEV Bern und Umgebung hat sich mit dem vorgeschlage- nen System vertieft auseinandergesetzt und mit den Behörden Gespräche vor allem im Hinblick auf die geplante Umsetzung der Containerpflicht geführt (über ein Mitmachen bei den farbi- gen Säcken soll jeder selber entscheiden). Im nebenstehenden Interview lassen wir für unsere Mitglieder die entsprechenden kritischen HEV-Fragen nochmals beantworten. Wie Sie sehen, haben die Behörden uns und unseren Mitgliedern umfassende und begleitende Hilfe bei der Umsetzung versprochen. Wir ge- November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 183
Die «Baustellen» von Köniz Köniz hat am 26. September die Exekutive sowie das Par Welches sind eure Ziele für die kommende Legislatur? lament gewählt. Alle bisherigen Gemeinderäte sowie die CB: Ich werde mich dafür einsetzen, dass Köniz nicht planlos Gemeindepräsidentin Annemarie Berlinger wurden in ih weiterwächst, sondern das Wachstum an gut erschlossenen La- rem Amt bestätigt. Im 40-köpfigen Parlament hingegen gen stattfindet. Mit dem unvermehrbaren Gut Boden muss kam es zu Sitzverschiebungen. Die Grünen und die Grün sparsam umgegangen werden. Kein Wachstum um jeden Preis. liberalen konnten je zwei Sitze gewinnen und sind nun Der Verkehr muss für alle Teilnehmer flüssig gehalten werden. mit je sechs Sitzen im neuen Parlament vertreten. Hinge Attraktiver Wohnraum soll an zentraler Lage nicht nur für Fami- gen musste die SVP sowie die Mitte je einen Verlust hin lien bereitgestellt werden, sondern auch für Gutverdienende in nehmen. Die bürgerlichen Parteien SVP und FDP besetzen der zweiten Lebenshälfte. somit noch 12 Sitze, während die linken Parteien SP und Überholte Verwaltungsprozesse sind den heutigen Anforderun- Grüne neu auf deren 18 kommen. Wie bisher besetzen gen anzupassen und schlanker zu gestalten. Die Verwaltungs- die Mitte-Parteien 10 Sitze. organisation muss überprüft werden. Die Finanzen müssen endlich ins Gleichgewicht gebracht werden. Bei der anstehenden Abstimmung im November wird sich nun HPK: Eine restriktive Finanzpolitik, eine Wirtschaftsförderung, zeigen, ob die Bürger von Köniz diese linke Linie unterstützen. welche den Namen verdient, und eine Verwaltungsreform sind Allen voran stimmt das Volk über die sehr umstrittene Steuer- für mich zentrale Elemente in der neuen Legislatur. Ich wehre erhöhung ab, welche bisher immer abgelehnt wurde. mich zudem weiterhin gegen den Ausbau des gemeinnützigen Zudem gilt es u. a. über die seit Jahren mit viel Emotionen ge- und sozialen Wohnungsbaus, da es ausserhalb des Zentrums führten Diskussionen über die Umgestaltung des «Rappentöri- noch genügend günstige Wohnungen gibt. Das Bereitstellen Areals» abzustimmen. Das Zentrum von Köniz verändert sich – von preisgünstigen Wohnungen im Zentrum von Köniz sehe ich der Bläuacker ist im Bau, das Rappentöri in der Planung einen nicht als Gemeindeaufgabe, im Gegenteil! Ich setze die Steuer- Schritt weiter. gelder lieber für neuen Schulraum ein. Ich wünsche mir viel lie- Ich habe die Herren Gemeinderäte Christian Burren (SVP) und ber mehr Wohnungen im Hochpreissegment, um vermehrt Hans-Peter Kohler (FDP) über die vergangenen Wahlen sowie steuerstarke Personen nach Köniz zu locken. Die Planung des über ihre Zukunftsaussichten befragt und danke ihnen für ihre Schulraumes bleibt ebenfalls eine grosse Herausforderung für offene Stellungnahme. die Gemeinde. Jede neue Arealentwicklung führt automatisch zu neuem Schulraum. Wie rasch Köniz weiterwachsen soll, ist Welche Rückschlüsse zieht ihr aus den Wahlen eine weitere wichtige Frage und zugleich Herausforderung für vom 26. September? die Könizer Exekutive. Christian Burren (CB): Vorab möchte ich mich bei allen be- danken, die mir mit ihrer Stimme ihr Vertrauen für weitere Wie ist eure Meinung zur geplanten Steuererhöhung, 4 Jahre ausgesprochen haben und damit zu meiner Wiederwahl die am 28. November vors Volk kommt? beigetragen haben. Die Wahlen haben leider die SVP ge- CB: Ich stehe nach wie vor zur vom Gemeinderat vorgeschla- schwächt und die Grünen und die GLP gestärkt. Das rot-grüne gen Erhöhung der Einkommenssteuer. Nur damit gelingt es, Lager verfügt somit im Parlament zusammen mit der GLP, mit dass die heutige Generation die von ihr in Anspruch genom- zusammen 24 Stimmen, über eine absolute Mehrheit. Grüne menen Leistungen bezahlt und die Kosten dafür nicht weiter Anliegen werden in Zukunft wohl noch mehr, ungeachtet der in Form von steigenden Schulden den nachfolgenden Genera- finanziellen Konsequenzen, beschlossen. tionen überlässt. Wer bestellt, soll auch bezahlen! Gerade in Grössere Sparmassnahmen und Ausgabenverzicht werden so den letzten 10 bis 15 Jahren neu geschaffene Angebote, wie sicher nicht mehr möglich sein. zum Beispiel die Tagesschulen/Ganztagesschulen (+1,4 Mio.), Hans-Peter Kohler (HPK): Meine Arbeit in der laufenden der Lehrplan 21 (+2 Mio.), die Erhöhung der Primarlehrerbesol- Legislatur wurde offenbar geschätzt, da ich mit einem sehr dungen (+1,4 Mio.) oder die neuen Unterrichtsformen, wie Ba- guten Resultat wiedergewählt wurde. Dafür bedanke ich sisstufen oder Mehrjahrgangsklassen, welche zu weniger mich bei der Könizer Bevölkerung. Eine klar bürgerlich-libe- Schülern pro Klasse und somit zu mehr Klassen und zusätzli- rale Politik hat somit auch weiterhin Platz, trotz der rot-grü- chem Raumbedarf (+3 Mio.) führen, sind Angebote, die in nen Mehrheit. Die FDP konnte zudem alle ihre Sitze im Parla- etwa zu jährlichen Mehrkosten in der Höhe des strukturellen ment verteidigen. Gesamthaft kam es leider zu einem Defizits (7–8 Mio.) der Gemeinderechnung führen. Diese Kos- weiteren nicht ganz unerwarteten links-grünen Rutsch auf ten haben nichts mit dem Bevölkerungswachstum oder in Kosten von Teilen der Mitte und der SVP, analog zu anderen effizienter Verwaltung zu tun, sondern sind den veränderten städtischen Gemeinden. Umso mehr sind die verbleibenden Ansprüchen der heutigen Gesellschaft geschuldet. Zusätzliche bürgerlichen Stimmen in der Exekutive und Legislative auch Leistungen haben eben ihren Preis und sind nicht zum selben in der neuen Legislatur gefragt, um den ständigen Forderun- Steuersatz zu haben. Lieber die Einkommenssteuer erhöhen, gen nach Mehrausgaben von links-grüner Seite entgegenzu- als einseitig zu Lasten der Liegenschaftsbesitzer die Liegen- halten. schaftssteuer erhöhen! 184 | Der Berner Hauseigentümer November 2021
Auch nach einer Steuererhöhung sind konsequent neue Aus- gaben zu vermeiden, wenn sie aus der Erfolgsrechnung finan- ziert werden müssten. HPK: Eine Steuererhöhung würde Tür und Tore öffnen, damit die links-grüne Seite noch mehr Geld ausgeben würde. Die letzten Jahre haben klar aufgezeigt, dass die meisten kostenre- levanten Vorstösse aus den Reihen der SP, Grünen und GLP ein- gereicht wurden. Kosten entstehen schon alleine durch die Be- arbeitung dieser Vorstösse. Die meisten parlamentarischen Forderungen führen inhaltlich zu massiven Mehrausgaben im freiwilligen Bereich der Gemeinde. Auch hat der Gemeinderat seine Hausaufgaben noch nicht erledigt. Ich verweise auf meine Ziele in der nächsten Legislatur. Das Könizer Volk hat vor knapp «Rossstall» Schloss Köniz 2 Jahren mit 61 % deutlich NEIN zu einer Steuererhöhung ge- sagt. Ich denke, das wird im kommenden November ähnlich müsste die Gemeinde z.B. selbst tragen, nicht jedoch bei einem aussehen. externen Auftrag an ein KMU. Die Folgen wären für beide Sei- ten nur negativ. Von meiner Seite ein klares NEIN. Wo kann/soll eurer Meinung nach gespart werden? CB: Verwaltungsprozesse sollen vereinfacht werden, was aber Wie soll sich eurer Meinung nach Köniz in den erst mittelfristig zu Einsparungen führen wird. Um die Könizer nächsten 4 Jahren entwickeln? Welche Schwerpunkte Finanzen mit Sparen ins Lot zu bringen, müssten viele beliebte sind euch wichtig? Leistungen, zum Beispiel im Bildungs- und Betreuungsbereich, CB: Das Bevölkerungswachstum soll, soweit möglich, kontrolliert ersatzlos gestrichen werden. Dies ist nicht opportun und würde an den gewünschten Standorten erfolgen. Attraktive Steuer- auch niemals eine politische Mehrheit finden. Somit ist klar, zahler sollen aktiv geworben werden. Sowohl Gewerbetrei dass die Finanzprobleme auch mit weiteren Sparrunden nicht bende wie Privatpersonen. Weitere Aufgaben, die nicht mit eige- verschwinden werden. nen Mitteln finanziert werden können, sind konsequent HPK: Eine schlankere und dadurch effizientere Verwaltung ist abzulehnen. dringend umzusetzen. Ich spreche also auch von nichtfreiwilli- Das finanzielle Ungleichgewicht muss korrigiert werden, und gen Leistungen der Gemeinde. Ich erkenne im Alltag Doppel- die Schuldenwirtschaft der vergangenen Jahre ist endlich zu be- spurigkeiten und nicht gerade schlanke Prozesse. Eine Verwal- enden. Nur so kann Köniz langfristig attraktiv bleiben und hat tungsstrukturreform muss deshalb rasch angegangen werden. den nötigen Spielraum, um zu gestalten. Gelingt uns das nicht, Das Parlament muss sich viel stärker bewusst sein, dass viele wird die Entwicklung unserer Gemeinde in Zukunft mehrheit- seiner Vorstösse enorme Kostenfolgen auslösen. Ich erwarte in lich durch äussere Einflüsse bestimmt, und somit würde sich die diesem Punkt eine breitere politische Diskussion zwischen Le- Frage, wie sich Köniz entwickeln soll, erübrigen. Es würde ein- gislative und Exekutive. Im Weiteren muss die Priorisierung von fach irgendwie passieren. Dies gilt es in erster Linie zu verhin- Projekten und Arealentwicklungen fortgesetzt werden. Ich bin dern, bevor wir Luftschlösser bauen, wie wir unsere Gemeinde durchaus bereit, auch etwas von unserem «Tafelsilber» zu ver- gerne entwickeln würden. kaufen, um kurzfristig die Kasse zu verbessern, bis wir die mit- HPK: Das Wachstum muss nicht zwingend so rasch weiterge- telfristigen Sparbemühungen umgesetzt haben. Eine noch hen wie in den vergangenen Jahren. Die Bevölkerung wird wei- malige Aufgabenüberprüfung im freiwilligen Bereich sehe ich terhin eine attraktive Gemeinde vorfinden, auch wenn gewisse ebenfalls als angezeigt. Priorisierungen in der Realisierung aufgrund des Kostendruckes sichtbar sein werden. Die Wirtschaftsförderung muss nun end- Wie steht ihr zur Gründung von «Grün Köniz»? lich durch die Gemeinde aktiv angepackt werden. Der Wegzug Kann hier wirklich gespart werden und welche Folgen der Swisscom mit den entsprechenden hohen Steuerverlusten hat dies für das einheimische Gewerbe? wird lange spürbar sein, dem ist entgegenzuwirken. Der Woh- CB: Die zuständige Direktion von Gemeinderat Pestalozzi hat nungsbau soll sich vermehrt wieder nach dem Markt richten den Auftrag, die vorgelegten Zahlen zusammen mit den betrof- und nicht nach den linken Forderungen aus dem Könizer Parla- fenen Gartenbaufirmen noch einmal zu vergleichen. Und sollten ment. Ein weiterer Schwerpunkt wird natürlich die restriktive sich die Zahlen verändern, bin ich klar der Meinung, dass der Finanzpolitik bleiben. • Gemeinderat seinen Entscheid korrigieren muss. Das einheimi- sche Gewerbe darf nicht mit ungleichen Ellen benachteiligt werden. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse. Grün Köniz ist also noch nicht gegründet. HPK: Eine Eingliederung wäre klar der falsche Weg und schä- digt die KMUs. Ich kann nicht nachvollziehen, wie eine Ge meindeverwaltung kostengünstiger arbeiten könnte, indem sie hierfür selber Personal anstellt und erst noch umfangreiche Theres Bieri-Mössinger Investitionen tätigen muss! Krankheitsausfälle beim Personal Vorstand HEV Bern und Umgebung November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 185
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Verfehlte Teilrevision der Bauordnung Abstimmung vom 28.11.2021 in der Stadt Bern Am 28. November 2021 stimmen wir in der Stadt Bern Zur Lex «Vermögenszentrum» in der Unteren Altstadt über zwei Teilrevisionen der Bauordnung ab: Einerseits Die zweite Teilrevision setzt sich sodann mit der vordergründi- über die erleichterte Bewilligung von zonenfremden Zwi gen Attraktivitätssteigerung der Unteren Altstadt auseinander. schennutzungen und anderseits über die Nutzung und Auslöser der vorgeschlagenen Änderungen war ein Vorstoss im Gestaltung der Laubengeschosse. Berner Stadtrat, welcher sich gegen den kaum belebten Schau- raum des Vermögenszentrums in der Kramgasse richtete. Auch Ende August hat der Stadtrat zwei Teilrevisionen der Bauord- wenn das Vermögenszentrum mittlerweile ausgezogen ist und nung zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Inhaltlich sich auch seither kein neuerlicher Handlungsbedarf manifestiert geht es dabei einerseits um die erleichterte Bewilligung von zo- hat, wird nun der Bevölkerung eine neue Bestimmung zur Ab- nenfremden Zwischennutzungen in der ganzen Stadt Bern und stimmung vorgelegt. Artikel 80 Bauordnung soll dahingehend anderseits um die Nutzung und Gestaltung der Laubenge- ergänzt werden, dass in den an die Lauben angrenzenden Räu- schosse in der Altstadt. Die längst fällige Überarbeitung zur ef- men nur noch «publikumsorientierte Nutzungen» zulässig sind. fizienteren und benutzerfreundlichen Handhabung der städti- Ein Begriff, der so schwammig ist, dass gleichzeitig alles oder schen Bauverfahren für die Einwohnerinnen und Einwohner nichts darunterfallen kann. Der Artikel 85 Bauordnung soll zu- wurde dabei einmal mehr auf den Sankt-Nimmerleinstag ver- dem dahingehend erweitert werden, dass «in den Lauben schoben. Stattdessen schreitet der Gemeinderat weiter voran, durchgehende, fensterlose Mauerflächen unzulässig sind und unnötige Vorstösse der rot-grünen Stadtratsmehrheit umzusetzen. Schaufensterflächen durchsichtig gestaltet werden müssen». Ein alter Zopf, welchen man im Jahr 2006 im Wandel für mehr Zur Erleichterung von zonenfremden Zwischennutzungen Freiheiten des Gewerbes endlich abgeschnitten hat, soll nun Nach dem Willen des Gemeinderates soll nun ein neuer Artikel wiedereingeführt werden. 27a über die zonenfremde Zwischennutzung in die Bauordnung eingefügt werden. Dieser sieht vor, dass Nutzungen, die den Die zwei Vorlagen sind nach Auffassung des HEV nicht nur un- Zonenvorschriften der Bauordnung widersprechen, innerhalb nötig, sondern verfehlen vielmehr ihr eigentliches Ziel und ge- der Bauzonen trotzdem als zonenkonform gelten können, wenn fährden so einmal mehr die Rechtssicherheit und Rechtsgleich- sie auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption auf acht Jahre be- heit. Gegen beide Teilrevisionen hat der Hauseigentümerverband fristet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist Bern und Umgebung gemeinsam mit einzelnen Hauseigentü- von der Baubewilligungsbehörde sogar bis auf zehn Jahre ver- mern deshalb schon im Vorfeld Einsprache erhoben. Beide Ver- längert werden, eine doch sehr abenteuerliche Zeitspanne, die fahren sind hängig. mit einer Zwischennutzung schlicht nichts mehr zu tun hat. Die Abstimmungen über die zwei Teilrevisionen der Bauord- Auch wenn wir alle grundsätzlich erleichterte Bewilligungsver- nung finden am 28. November 2021 statt. fahren begrüssen würden, so ist es doch aus der Sicht des HEV Der HEV empfiehlt die zwei Vorlagen abzulehnen. • stossend, dass man dank solcher Vorschriften Anwohnern zonenfremde Nutzungen einfach so vor die Nase setzen kann, ohne dass das schutzwürdige Interesse aller Beteiligten mitbe- rücksichtigt werden muss. Den Betroffenen wird durch die be- absichtigte Norm nämlich die Möglichkeit genommen, bei diesen Um- oder Zwischennutzungen mitzureden oder gar Vorbehalte anzubringen. Zwar wird das Recht der Einsprache grundsätzlich nicht beschnitten, jedoch werden die möglichen Einsprache gründe mit dem neuen Artikel in der Bauordnung erheblich re- Simone Richner duziert. Will demgegenüber ein Hauseigentümer eine zonen- Vorstand HEV Bern und Umgebung fremde Nutzung realisieren, muss dieser nach wie vor die Stadträtin FDP.Die Liberalen Stadt Bern strengen Anforderungen der Ausnahmebewilligung nach Art. 26 Baugesetz erfüllen oder zumindest versuchen, eine langwierige Änderung des Zonenplans anzustossen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird einmal mehr missachtet. Die lebendige Pop-up-Szene der Stadt Bern beweist eigentlich, dass die beste- hende Bauordnung in diesem Bereich genügend Spielraum für Zwischennutzungen lässt. Effizienzsteigernde Massnahmen in der Organisationsstruktur der Baubewilligungsbehörde wären weitaus zielführender als ein Blankocheck für den Gemeinderat. November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 187
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Wahlen in Wohlen am 28. November Unsere Mitglieder kandidieren … … für den Gemeinderat Liste Nr. 3 FDP.Die Liberalen 304 Lauterburg Bernhard 1977 Rechtsanwalt, Innerberg Liste Nr. 5 SVP Schweizerische Volkspartei 501 Remund Andreas 1979 Landwirt/Ing. Agronom FH, Wohlen (bisher) 503 Schärer Wolfgang 1962 dipl. Steuerexperte / Treuhänder, Wohlen Liste Nr. 6 Grünliberale Wohlen 602 Grüniger Manuela 1974 Juristin, Hinterkappelen Liste Nr. 7 Evangelische Volkspartei EVP 702 Nachbur Jürg 1968 Projektleiter/Bauingenieur HTL, Hinterkappelen … für die GEPK Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission Liste Nr. 5 SVP Schweizerische Volkspartei 501 Schärer Wolfgang 1962 dipl. Steuerexperte, Wohlen 502 Spycher Hans Peter 1964 Meisterlandwirt, Innerberg Unsere Mitglieder verdienen Ihr Vertrauen! November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 189
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Brauche ich eine Baubewilligung? Gebäudeinneres: Auf die Nutzung kommt es an Im Hausinnern sind im Kanton Bern nur Bauvorhaben bewilli- gungspflichtig, welche mit einer Nutzungsänderung verbunden sind oder auf die Brandsicherheit eines Gebäudes Einfluss ha- ben. Das Herausnehmen einer einfachen Trennwand oder der Einbau einer neuen Küche darf ohne Bewilligung ausgeführt werden, während der Einbau einer Wohnung in einem ehe maligen Gewerbebetrieb eine Bewilligung erfordert – immer vorausgesetzt, dass sich das betreffende Gebäude überhaupt in einer Bauzone befindet. Dachfenster ab bestimmter Grösse bewilligungspflichtig Bei der Aussenhülle eines Gebäudes gilt: Wird diese in dersel- ben Art wie bestehend erneuert, ist keine Bewilligung notwen- Es mag erstaunen, aber Bauen ist in der Schweiz grund dig. Entscheidet sich die Eigentümerschaft aber zum Beispiel, sätzlich verboten. Will man es doch tun, braucht es eine das Haus statt mit einer Holzfassade neu mit einer Aluminium- entsprechende Bewilligung. Dabei sieht man sich einer hülle zu verkleiden, oder das Haus in einer anderen Farbe zu ganzen Flut von Bestimmungen gegenüber. Doch sind streichen, ist meistens eine Bewilligung Voraussetzung. Auch sämtliche Bauvorhaben bewilligungspflichtig? Dachfenster dürfen im Kanton Bern nicht ohne Bewilligung ein- gebaut werden – allerdings nur, sofern die Anzahl von zwei Die Antwort lautet: Nein. Aber die Bauvorhaben, die keine Bau- mindestens 0,8 m2 grossen Dachflächenfenstern je Hauptdach- bewilligung erfordern, sind in ihrer Art und Anzahl überschau- fläche überschritten wird. bar. Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Bauten, die eine fes- te Verbindung mit dem Boden aufweisen, bewilligungspflichtig. Unterschiedliche Standorte – unterschiedliches Recht Somit ist die Frage nach der Bewilligungspflicht eines Winter- Das Erfordernis einer Baubewilligung hängt auch stark vom gartens oder des Anbaus eines Zimmers an der Aussenwand Standort des entsprechenden Objekts ab. Während in einem bereits beantwortet: Ohne ein bewilligtes Baugesuch dürfen Mehrfamilienblock in einer Überbauung Fenster ohne Weiteres diese nicht erstellt werden. ausgetauscht werden können, dürfen in einem denkmalge- schützten Gebäude die alten Butzenscheiben nicht einfach Kleinbauten: Unterschiedliche Bewilligungspflicht durch profane Kunststofffenster ersetzt werden. je nach Kanton Doch nicht alle Kleinstbauvorhaben erfordern eine Bewilligung: Nachfragen bei der Gemeinde lohnt sich Während im Kanton Bern unbeheizte Kleinbauten mit einer Da sich die Frage, ob eine Baubewilligung erforderlich ist oder Grundfläche von höchstens 10 m2 und einer Höhe von maximal nicht, eher bei kleineren Bauvorhaben stellt (bei grösseren Bau- 2,50 Meter ohne Bewilligung errichtet werden dürfen, lässt dies vorhaben braucht es diese ohnehin), lohnt sich die vorgängige der Kanton Zürich hingegen nur bis zu einer Fläche von 2,0 m2 Abklärung bei Ihrer Gemeinde auf jeden Fall. Das örtliche Bau- und einer Höhe von 1,5 m zu. amt wird Sie auch informieren, ob eine allfällig notwendige Unterschiedlich wird auch die Anbringung von Parabolanten- Baubewilligung in einem sogenannt vereinfachten Verfahren nen gehandhabt. Einige Kantone verzichten ganz auf eine Be- ausgestellt werden kann, d. h. ob die Genehmigung ohne öf- willigungspflicht, während im Kanton Bern Parabolspiegel nur fentliche Bekanntmachung und Auflegung erteilt werden kann. bis zu einer Gesamtfläche von 0,8 m2 und in der gleichen Farbe Dies ist zumeist dann möglich, wenn keine Nachbarschaftsinte- wie die Fassade bewilligungsfrei montiert werden dürfen. ressen tangiert sind (z. B. bei einem Innenausbau) oder wenn das notwendige schriftliche Einverständnis der betroffenen Solaranlagen auf Dächern im Kanton Bern Nachbarn bereits vorliegt. • bewilligungsfrei Interessant in diesem Zusammenhang: Anlagen zur Gewinnung Text: hausinfo, Peter Stöferle von erneuerbaren Energien (Solarzellen) dürfen im Kanton Bern Bild: iStock an Gebäuden ohne Bewilligung erstellt werden, sofern sie den kantonalen Vorschiften entsprechen. Auch dürfen im Kanton Bern unbeheizte Schwimmbassins im Freien bis zu einer Gesamtfläche von 15 m2 bewilligungsfrei er- Hausinfo ist ein neutraler Online-Ratgeber zu allen Themen richtet werden. Beheizte Schwimmbecken unterliegen hinge- rund ums Haus. www.hausinfo.ch gen ab 8 m3 Inhalt der Bewilligungspflicht. November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 191
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Privatstrassen: Ihre Rechte und Pflichten Unterhalt und Signalisation einer Privatstrasse sind Sache des Eigentümers. Dieser ist ausserdem an die Verkehrs sicherungspflicht gebunden. In vielen Gemeinden be stehen noch mehr Vorschriften für Privatstrassen. Im Idealfall grenzt die Bauparzelle an eine öffentliche Strasse. Leider ist das nicht immer so, und der Bauherr muss eine Strasse als Zufahrt zu seinem neuen Haus bauen, in der Regel eine Pri- vatstrasse. In den Erschliessungsplänen der Gemeinde steht, welche Vorschriften diese Zufahrt erfüllen muss. Der Anschluss an das öffentliche Strassennetz muss sich an das kantonale Strassengesetz halten und vom Kanton genehmigt werden. Verschiedene Rechtsformen Wenn ein ganzes Quartier neu gebaut und durch eine einzige Strasse erschlossen wird, kann sie als Korporationsstrasse ge- baut werden: Die Bauherren bilden eine Flurstrassenkorpora tion mit Statuten, Rechten und Pflichten. Wird die Strasse auf dem Land mehrerer Bauherren gebaut und gehört jeder Stras- senabschnitt einem anderen, können sich die Besitzer das Durchfahrtsrecht mit einem gegenseitigen Fuss- und Fahrweg- recht einräumen. Allenfalls müssen über das Gegenrecht Ent- schädigungen bezahlt werden. Einigen sich die Bauherren auf ein öffentliches Fuss- und Fahrwegrecht, wird aus der Privat- strasse durch Gemeingebrauch eine öffentliche Strasse privater Eigentümer, falls die Gemeinde einverstanden ist. Für Unterhalt und Signalisation ist damit die Gemeinde verantwortlich. Rechte des Eigentümers buch nur ungenau beschrieben und manchmal die Dienstbar- Bleibt die Strasse privat, ist ihr Eigentümer für Unterhalt, Signa- keitsverträge kaum noch zu entziffern sind. Ist beispielsweise lisation, Reinigung sowie Beleuchtung zuständig. Er kann die ein Fusswegrecht eingetragen und die Zufahrt mit dem Auto Zufahrt beschränken, beispielsweise durch ein partielles oder nur mündlich bewilligt worden, kann das bei einem Besitzer- generelles Fahrverbot. Die Verkehrssicherungspflicht gilt aber wechsel zu Problemen führen. Das Wegrecht kann erzwungen auch für ihn. Dieser ungeschriebene Rechtsgrundsatz ergibt werden, wenn die Zufahrtsmöglichkeiten ungenügend sind. Die sich aus der allgemeinen Schutzpflicht der Personen, die er- Nachbarn müssen einen Notweg zur öffentlichen Strasse ein- laubterweise einen Gefahrenzustand schaffen und darum ver- räumen. Dafür ist aber oft ein Prozess nötig und eine Entschädi- pflichtet sind, alle Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu ergrei- gungszahlung fällig. • fen, um die Gefahr zu vermeiden. Einige Gemeinden stellen zusätzliche Vorschriften für Privatstrassen auf. So müssen sich Text: hausinfo, Roger Hausmann Bauherren in der Regel an den Überbauungs- und Zonenplan Bild: AdobeStock halten, manchmal ist eine Mindestbreite festgehalten und meis- tens ist auch geregelt, in welchen Fällen die Schneeräumung an die Gemeinde abgetreten werden kann. Rechte der Nachbarn Um Bauparzellen zu erschliessen können, Gemeinden Land umlegungen oder Grenzbereinigungen anordnen und Dienst- barkeiten errichten, umwandeln oder gegen Verlegung oder Entschädigung ablösen. So kann eine Parzelle zugunsten der Nachbarliegenschaft mit einem Wegrecht belastet werden. Hausinfo ist ein neutraler Online-Ratgeber zu allen Themen Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen. Bei alten rund ums Haus. www.hausinfo.ch Dienstbarkeiten stellt sich oft das Problem, dass sie im Grund- November 2021 Der Berner Hauseigentümer | 193
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