03/ 2022 Stadt Eberswalde
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Öffentliche Bekanntmachungen INHALT AMTLICHER TEIL Stadt Eberswalde - Richtlinie für die kommunale Förderung des 2-8 Der Bürgermeister Sports in der Stadt Eberswalde - Erneute Bekanntmachung des Satzungs- 8-9 Richtlinie für die kommunale Förderung des beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 29 Sports in der Stadt Eberswalde „Heidewald“ der Stadt Eberswalde Präambel - Bekanntmachungsanordnung 9 Die Förderung des Sports stellt ein wesentliches und vielschich- SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN tiges Element des demokratischen Miteinanders dar. Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Identifizierung mit der - Informationen über die Beschlüsse des 9-10 Stadtgesellschaft und sozialen Integration der Menschen. Die Hauptausschusses vom 17.02.2022 Stadt Eberswalde beabsichtigt daher, mit den Möglichkeiten die- - Informationen über die Beschlüsse der 10-12 ser Förderrichtlinie vor allem Sport- und andere gemeinnützige Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2022 Vereine zu unterstützen, die Sportangebote für alle Eberswalde- rinnen und Eberswalder unterbreiten. Um den Eberswalderinnen und Eberswaldern die Möglichkeit zu bieten, Sport zu treiben NICHTAMTLICHER TEIL und mehr für die eigene Gesundheit zu tun, ist die Schaffung - Generationswechsel bei der Stadtjugendwartin 12 bzw. Bereitstellung von Sportbetätigungsmöglichkeiten unabding- bar. Demzufolge nimmt auch die Förderung individualsportlicher - Stichwahl um das Amts des Bürgermeisters 13 Sportaktivitäten breiteren Raum in der kommunalen Sportför- am 3. April 2022 derung ein. Als sichtbares Zeichen für diesen Fördergedanken - Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket III 14 stellt die Stadt Eberswalde nicht nur finanzielle Mittel für unter- schiedlichste Sportprojekte im Rahmen dieser Richtlinie bereit, - Städteforum Brandenburg stellt Weichen 14 sondern öffnet ihre Sportstätten für alle Bürgerinnen und Bürger für die kommenden Jahre zur Ausübung von Sport- und Bewegungsaktivitäten. Hierbei ist - Baustellenvisite im Brandenburgischen Viertel 15 insbesondere die individuelle Nutzung der Außensportanlagen hervorzuheben, die unter prioritärer Berücksichtigung schul- und - JETZT! Deutschlands schönsten Wanderweg wählen 16 vereinssportlicher Erfordernisse sowie zu den geltenden Nut- - Familiengarten Eberswalde – 17 zungszeiten zur Verfügung gestellt werden. Blick zurück und nach vorn 1. Zuwendungszweck - Objekte erzählen Geschichte 18 - Wilder Donnerstag 19 1.1 Die Stadt Eberswalde kann gemäß dem Gesetz über - Benefizkonzert des Brandenburgischen 19 die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFGBbg) Konzertorchesters in dessen aktueller Fassung und in Anlehnung an die §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), der - Fraktionen und Beiräte 20-21 Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO und nach - Informationen/Anzeigen 22-23 Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Sport- projekte gewähren mit dem Ziel, allen Einwohnerinnen - Die WHG informiert 24 und Einwohnern den Zugang und die Teilhabe an viel- Impressum fältigen sportlichen Angeboten zu ermöglichen. Inhalt- Amtsblatt für die Stadt Eberswalde licher Schwerpunkt dieser Richtlinie ist es, vor allem den Kinder- und Jugendsport durch die Förderung kinder- Herausgeber: Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister (V.i.S.d.P.), Breite Straße und jugendbezogener sowie sparten- und generations- 41-44, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334/64512, Fax: 03334/64519, Internet: übergreifender Projektarbeit im Sport zu unterstützen. www.eberswalde.de, E-Mail: pressestelle@eberswalde.de // Verantwortlich: Johan Bodnar // Redaktion: Johan Bodnar // Auflage: 21.500, ISSN 1436-3143 Zugleich ist es Ziel der Richtlinie, den Breitensport der Titelbild: Einwurf Briefwahlunterlagen zur Stichwal am 3. April 2022 (Foto: Vereine insbesondere den Senioren- und Behinderten- Stadt Eberswalde) sport sowie individualsportliche Aktivitäten der Ebers- Für die namentlich gekennzeichneten Artikel ist der jeweilige Autor, nicht der Herausgeber, verantwortlich. Erscheint bei Bedarf, in der Regel monatlich, ein walderinnen und Eberswalder zu fördern. Rechtsanspruch besteht nicht. Das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde liegt ab dem Erscheinungstag im Rathaus, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde, aus. Es ist dort kostenlos erhältlich. Kostenlose Zustellung in alle erreichbaren 1.2 Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung Eberswalder Haushalte. Keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde und Manuskripte. Irrtümer und Terminveränderungen vorbehalten. entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens Verleger, Anzeigenannahme, Layout: agreement werbeagentur GmbH, Alt-Moabit 62, 10555 Berlin, Telefon: 030/971012-0, E-Mail: info@agree- im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zuwen- ment-berlin.de. // Für Anzeigeninhalte sind die Auftraggeber verantwortlich. dungen können nur dann in Anspruch genommen // Fotos: wenn nicht anders gekennzeichnet Stadtverwaltung Eberswalde // Druck: X-Press Grafik & Druck GmbH // Vertrieb: Märkisches Medienhaus werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes GmbH & Co. KG gesichert ist. Es ist ein in Art und Umfang angemesse- Das Eberswalder Amtsblatt ist auf ökologischem Recyclingpapier gedruckt. ner Eigenanteil zu erbringen, z. B. durch ehrenamtliche Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich im April 2022. Arbeitsleistung. Auf den Eigenanteil kann die Stadt 2 Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachungen Eberswalde verzichten, wenn sie an der geförderten 2.2.4 Sportliche Bildung (Aus- und Weiterbildungen) Maßnahme besonderes Interesse hat. Gefördert werden können insbesondere: Die Förderung durch die Stadt Eberswalde ist eine frei- Kosten für Fahr- und Transportleistungen, Übernach- willige Leistung. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf tungen sowie Tagungskosten (Seminar- und Kursge- Förderung nicht besteht und dass die Förderung wäh- bühren, u. ä.). rend der Zeit vorläufiger Haushaltsführung nicht möglich ist. Dies ist insbesondere bei der zeitlichen Planung von 2.2.5 Förderung von Vereinskooperationen Projekten zu berücksichtigen. Sportvereine, in denen vorrangig Breitensport betrieben wird, können zur Stabilisierung bzw. Entwicklung von Kooperationen mit anderen Eberswalder Sportvereinen 2. Gegenstand der Förderung einen Zuschuss erhalten. Im Sinne dieser Richtlinie wird unter Kooperation verstanden, dass mindestens zwei 2.1 Allgemeines Sportvereine zusammenarbeiten. Dies wird durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung dokumentiert, 2.1.1 Gefördert werden können einzelne abgegrenzte Vor- die die Art und Umfang der Kooperationsbeziehungen haben auf dem Gebiet des Sports in den Bereichen: bestimmt und mit Antragstellung vorzulegen ist. - Sportwettkämpfe, - Sportpartnerschaften, Gefördert werden können insbesondere: - kulturelle Gestaltung von Vereinsjubiläen, -feiern und Kosten für gemeinsame Vorhaben und Veranstaltun- Verabschiedungen, gen, die ausschließlich auf die kinder- und jugendbe- - sportliche Bildung (Aus- und Weiterbildungen), zogene Projektarbeit ausgerichtet sind. - Vereinskooperationen, - Mitgliederförderung für Kinder und Jugendliche bis 2.2.6 Förderung nach Mitgliedern zum vollendeten 18. Lebensjahr, Die Förderung nach Mitgliedern richtet sich ausschließ- - Vereinsfusionen, lich an Sportvereine, in denen vorrangig Breitensport - sonstige Projekte mit sportlichem Bezug insbeson- betrieben wird. Diese können einen jährlichen Zu- dere individualsportliche Angebote, schuss aus städtischen Mitteln von maximal 10,00 € je - werterhaltende bzw. wertsteigernde Maßnahmen (in- Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten. vestive Förderung) und - pandemiebedingte finanzielle Unterstützungsleistungen. Gefördert werden können insbesondere: Kosten, die für die Aufrechterhaltung und Durchführung 2.1.2 Gefördert werden können unter anderem jährlich der sportlichen Aktivitäten erforderlich sind, wie z. B. wiederkehrende Vorhaben in den unter Nummer 2.1.1 Wettkampfkosten, Honorare und Aufwandsentschädi- genannten Bereichen. gungen für Trainings- und Übungsleiterpersonal sowie Sportausstattung. 2.2 Projektmöglichkeiten 2.2.7 Förderung von Vereinsfusionen 2.2.1 Sportwettkämpfe Die Förderung von Vereinsfusionen richtet sich aus- Gefördert werden können insbesondere: schließlich an Sportvereine, Schiedsrichterkosten, Startgelder für die Teilnahme - die ihren Sitz in der Stadt Eberswalde haben, an Sportwettkämpfen der anerkannten Sportdachver- - in denen vorrangig Breitensport betrieben wird, bände, Fahr- und Transportkosten, Übernachtungskos- - von denen alle fusionierenden Vereine mindestens seit ten sowie Kosten für Ehrungen (Pokale, Urkunden etc.) vier Jahren im Vereinsregister eingetragen sein müssen, - die in den letzten drei Jahren keine Fusion vollzogen 2.2.2 Sportpartnerschaften haben, Gefördert werden können insbesondere: - die eine Gesamtmitgliederzahl des fusionierten Ver- Repräsentationskosten (z. B. Blumen, Gastgeschenke eins von 150 Mitgliedern haben, wobei der kleinere einmal je Partnerschaftsbesuch). Verein bzw. mehrere mitgliederkleinere Vereine zu- sammen mindestens 50 Vereinsmitglieder haben 2.2.3 Kulturelle Gestaltung von Vereinsjubiläen, -feiern und müssen, Verabschiedungen - die jeweils komplett fusionieren wollen, d. h. kein - bei 25-jährigem Vereinsjubiläum 250,00 €, Wechsel einzelner Abteilungen von einem zum an- - bei 50-jährigem Vereinsjubiläum 500,00 €, deren Verein. - bei 75-jährigem Vereinsjubiläum 750,00 €, - bei 100-jährigem Vereinsjubiläum 1.000,00 € Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Fusion ist unter Verwendung des Antragsformulars Gefördert werden können insbesondere: vom neuen Verein an die Stadt Eberswalde zu stellen. Kosten für Ausstellungen, Vereinschroniken, Blumen, Dem Antrag sind zusätzlich zu Punkt 4. dieser Richt- Geschenke und Ehrungen, Bildbände, Fotosammlungen linie folgende Unterlagen beizufügen: (einmalig je Jubiläum). Fortsetzung auf Seite 4 Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil 3
Öffentliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 3 750,00 € pro Jahr zugewendet und ein jährliches Ge- samtbudget i. H. v. maximal 4.500 € der vorhandenen - Niederschriften der Mitgliederversammlungen der Vor- Fördermittel darf nicht überschritten werden. gängervereine, die die Fusion beschlossen haben, - Verschmelzungsbeschluss der Mitgliederversamm- Ergänzend zu den unter den Punkten 2.2.1 bis 2.2.8 lungen der beteiligten Vereine, bereits aufgeführten Fördermöglichkeiten werden ins- - notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag, besondere gefördert: - Niederschrift der Gründungsversammlung des neuen Kosten für Sportbekleidung, Sportgeräte, Seminare, Vereins, Kurse, Workshops, Materialkosten (z. B. für Ehrungen - Vereinsregisterauszug des fusionierten Vereins sowie den und Urkunden), Eintrittspreise, Fahr- und Transport- - Bestandserhebungsbogen zur Mitgliederstatistik des kosten, Übernachtungskosten, Kosten für die Ver- Landessportbundes (LSB) von dem Jahr in dem die öffentlichung von Arbeitsergebnissen, Installationen Fusion vollzogen wurde (Stichtagsregelung). für Technik, Kosten für die Herstellung von Veranstal- tungsprogrammen, Honorare für Dozenten und Betreu- Die Stadt kann einem neuen Verein, der nach einer Fu- ungspersonal, Mieten und Pachten, Einrichtung oder sion entstanden ist, gemäß nachfolgender Staffelung Modernisierung eines Vereinsraumes, Anschluss an einen einmaligen Zuschuss neue Medien. - bis zu 30.000.00 € 150 bis 400 Mitglieder, Nicht gefördert werden, insbesondere: - bis zu 40.000,00 € ab 401 bis 800 Mitglieder, 1. Maßnahmen, die gewerblichen und kommerziellen - bis zu 50.000,00 € ab 801 bis 1.000 Mitglieder, Zwecken dienen: Sportlerball, Karnevals- bzw. Fa- - bis zu 60.000,00 € ab 1.001 Mitglieder schingsveranstaltungen oder Festumzüge; Erstellung von Publikationen, Medien und Tonträger soweit diese gewähren. alleiniger Antragsgegenstand sind, Fertigung und Be- schaffung von Kleidung und Ähnlichem für Gruppen Gefördert werden können insbesondere: und Ensembles soweit es sich nicht um Sportbeklei- Gebühren und Kosten für rechtliche Beratungsleistungen, dung im Sinne der Punkte 2.2.1 bis 2.2.8 handelt. Notarkosten, Rechtsanwaltsgebühren, Verwaltungsgebüh- ren sowie Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang 2. Investive Maßnahmen, die nicht zur unmittelbaren mit der Fusion stehen und erforderlich sind um die Fusion Sportausübung notwendig sind (z. B. Einrichtungsgegen- umzusetzen. Als Anreiz für eine Fusion können mit diesem stände bzw. Sachgesamtheiten, die mehr als 1.000,00 Zuschuss auch investive Maßnahmen, die unter Pkt. 2.2.9 EUR netto kosten). Dies gilt nicht für Zuschussgewäh- definiert sind, sowie Personalkosten gefördert werden. rungen gemäß Pkt. 2.2.7 Förderung von Vereinsfusionen und gemäß Pkt. 2.2.9 Förderung von werterhaltenden Die Bezuschussung wird aufgrund der formalrechtli- bzw. wertsteigernden Maßnahmen dieser Richtlinie. chen Notwendigkeiten erst nach dem rechtlich abge- schlossenen Fusionsprozess erfolgen. Die Stadt wird 2.2.9 Förderung von werterhaltenden bzw. wertsteigernden Vereine nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Fusion Maßnahmen in Verbindung mit den dazu jährlich verfügbaren Haus- Gefördert werden können insbesondere: haltsmitteln bezuschussen. - Bauvorhaben, die zur Werterhaltung oder Werter- höhung der Sportstätten beitragen, 2.2.8. Sonstige Projekte mit sportlichem Bezug insbesondere - die Beschaffung von notwendigen Gegenständen und individualsportliche Förderung Geräten zur Pflege und Erhaltung von Sportstätten, Die Förderung richtet sich an: - die Anschaffung von Sportausstattung, die der direk- ten Sportausübung dient, 1. Sportgruppen bzw. -initiativen, die keine organisa- - der Bau und Ausbau von Vereinsräumlichkeiten und torische Anbindung zu Sportvereinen oder anderen dazugehöriger nicht gewerblicher Versorgungsberei- Sportorganisationen bzw. anderen verbindlichen Or- che (z. B. Teeküchen, Mobiliar) ganisationsstrukturen haben. Die Förderung gemäß Punkt 2.2.9 umfasst ein jähr- 2. Andere gemeinnützige Vereine, die offene Kinder- liches Gesamtbudget i. H. v. maximal 30.000,00 €. und Jugendsportangebote unterbreiten. Gefördert werden können insbesondere: Ausgeschlossen sind Förderungen, die Sportgeräte und -ausstattung bis zu einem Nettowert - nicht unmittelbar und dauerhaft für den Sportbetrieb i. H. v. 150,00 €, Fahrkosten und Startgelder für Sport- erforderlich sind, veranstaltungen innerhalb Deutschlands, Kosten für - ausschließlich auf professionelle oder kommerzielle Weiterbildungen Zwecke ausgerichtet sind, - einen Bruttobetrag in Höhe von 1.000,00 € bei den Bei Förderungen gemäß Punkt 2.2.8. kann je Projekt zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unterschreiten und Antragsteller ein maximaler Zuschuss i. H. v. (Bagatellgrenze). 4 Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
Öffentliche Bekanntmachungen Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Sport- Der Zuschuss kann als Mitfinanzierungsanteil für den vereine und deren Abteilungen. Je Sportverein und Ab- zu erbringenden Eigenanteil zur Beantragung von teilung kann ein maximaler Zuschuss i. H. v. 10.000,00 € Fördermitteln bei weiteren Fördermittelgebern ausge- zugewendet werden, wenn der Sportverein/die Abteilung wiesen werden. Ausdrücklich sind hierbei Maßnahmen innerhalb der letzten drei Haushaltsjahre keine Förde- gemäß der „Richtlinie zur Förderung von baulichen rung gemäß Punkt 2.2.9 dieser Richtlinie erhalten hat. Maßnahmen, Ausstattung mit Sportgeräten und sport- technischen Anlagen in Freizeitsportstätten im Land- Antragsberechtigt im Sinne dieser Richtlinie sind Ein- kreis Barnim“ in der derzeit gültigen Fassung gemeint. spartensportvereine und Abteilungen von Mehrspar- Im Falle der geplanten Mitfinanzierung der Maßnahme tenvereinen durch den geschäftsführenden Vorstand. durch den Landkreis Barnim wird auch durch die Stadt Als Mehrspartenverein gilt jeder Sportverein, der in das mehrstufige Antragsverfahren inklusive Fristenre- mindestens zwei Abteilungen gegliedert ist. gelung der genannten Richtlinie angewendet. Pro Haushaltsjahr können Einspartensportvereine und Folgende Unterlagen sind mit Antragstellung grund- maximal zwei Abteilungen eines Mehrspartenvereins sätzlich vorzulegen: eine Antragstellung vornehmen. Im Haushaltsjahr nicht - Beschreibung und Begründung der Maßnahme, geförderte Abteilungen von Mehrspartenvereinen sind - Kosten- und Finanzierungsplan auf Grundlage eines in den folgenden Haushaltsjahren antragsberechtigt. Kostenangebotes/einer Kostenschätzung und - Darstellung der Folgekosten und deren Deckung Über die Anträge entscheidet der Ausschuss für Bil- dung, Jugend und Sport in seinen turnusmäßigen Bei Bauvorhaben sind zusätzlich einzureichen: Sitzungen je nach verfügbaren Haushaltsmitteln. - Eigentumsnachweis bzw. entsprechende Nutzungs- verträge, Es erfolgt eine Anteilfinanzierung i. H. v. maximal - gegebenenfalls Zustimmung des Eigentümers zur 80% der durch den Antragsteller zu tragenden zuwen- Maßnahme, dungsfähigen Gesamtausgaben. Der zu erbringende - Lage- und Bauplan Eigenanteil kann in Form von Barmitteln und/oder als - Erläuterung, wie die Klimaschutzziele der Stadt, die Arbeits- bzw. Sachleistung durch den Antragsteller er- im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept bracht werden. verankert sind, bei der Maßnahmenumsetzung Be- Neben finanziellen Mitteln können auch ehrenamtliche rücksichtigung finden und Arbeitsleistungen zur Gesamtfinanzierung eingesetzt - wenn die Erteilung einer Baugenehmigung für die werden. Diese ehrenamtlichen Tätigkeiten werden Maßnahme durch die zuständige Baubehörde erfor- pauschal mit 8,00 EUR je Stunde anerkannt. Ein ent- derlich ist, muss diese vor Erlass des Zuwendungs- sprechender Stundennachweis darüber ist im Verwen- bescheides nachgereicht werden. dungsnachweis vorzulegen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren werden im Zu- Die vollständigen Antragsunterlagen zur Förderung wendungsbescheid geregelt. sind bis zum 15.03. eines Haushaltsjahres bei der Stadt einzureichen. Für den Fall, dass die jährlich zur 2.2.10 Pandemiebedingte finanzielle Unterstützungsleistungen Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht vollständig Gefördert werden können insbesondere: ausgeschöpft werden, können Förderanträge für im - Pandemiebedingte Mehraufwendungen aufgrund von Haushaltsjahr realisierbare Vorhaben unterjährig bis Einnahmeverlusten. zum 31.07. eines Haushaltsjahres gestellt werden. Sollte die Fördersumme der Antragstellungen die jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel über- 3. Zuwendungsempfänger schreiten, wird eine Nachrückerliste erstellt, die die Antragsteller im Folgejahr berücksichtigt. Zuwendungsempfänger sind Bei Bauvorhaben muss der antragstellende Verein bzw. 3.1 Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine, diese die Abteilung Eigentümer der Sportstätte sein oder eine müssen: langfristige vertragliche Bindung - mindestens zehnjäh- - ihren Sitz in der Stadt Eberswalde haben, ihre sport- rige Restlaufzeit bei Beendigung der Maßnahme - zur liche Tätigkeit muss sich auf das Gebiet der Stadt Nutzung der Sportstätte eingegangen sein (Pacht, Miete, Eberswalde erstrecken, Erbbaurecht). Grundsätzlich sind auch Sportvereine und - als gemeinnützig anerkannt und für jedermann offen deren Abteilungen antragsberechtigt, die Nutzer von sein und Sportstätten in städtischer Trägerschaft sind. - seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister ein- getragen sein. Als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der zuwen- dungsfähigen Gesamtausgaben wird bei Hochbaumaß- Gefördert werden Vereine: nahmen die DIN 276 in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde gelegt. Fortsetzung auf Seite 6 Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil 5
Öffentliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 5 - notariell beglaubigte Vereinssatzung, - Nachweis der Gemeinnützigkeit, - die sich vorrangig im Rahmen ihrer Vereinsarbeit um - gegebenenfalls den Nachweis der Vorsteuerabzugs- die Kinder- und Jugendförderung sowie den Senio- berechtigung, ren- und Behindertensport bemühen. Hierbei umfasst - bei Beteiligung Dritter an der Förderung den Bewilli- die Vereinsarbeit dauerhafte oder projektbezogene gungsbescheid bzw. eine Bestätigung der beabsich- Sportangebote. tigten Förderung und - Auszug aus dem Vereinsregister. Die Vereine sollten Mitglied im Kreissportbund Barnim (KSB) sein bzw. direkt oder/und indirekt über seinen 4.5.1 Sportvereine haben dem Antrag zusätzlich folgende Fachverband Mitglied des Landessportbundes Bran- Unterlagen beizufügen, soweit diese nicht schon bei denburg (LSB) oder des Deutschen Olympischen der Stadt Eberswalde vorliegen: Sportbundes (DOSB). Vereine, die keine Mitgliedschaft in diesen Sportorganisationen besitzen, müssen aber Nachweise auf sportlichem Gebiet tätig sein. - über die Mitgliedschaft im Kreissportbund Barnim (KSB) bzw. einen über die Mitgliedschaft seines Fachverban- Antragsberechtigt ist der Verein, vertreten durch den des oder/und Landessportbund Brandenburg (LSB) geschäftsführenden Vorstand. Dieser zeichnet für die bzw. im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), sachgerechte Verwendung der Mittel entsprechend - über die Anzahl der Mitglieder (Kopie des Bestands- dem Antrag sowie für den Nachweis der Verwendung erhebungsbogens des LSB per 01.01. des laufenden verantwortlich. Jahres) 3.2 Sportgruppen bzw. -initiativen, die keine organisatori- 4.5.2 Sportgruppen bzw. -initiativen, die keine organisa- sche Anbindung zu Sportvereinen oder anderen Sport- torische Anbindung zu Sportvereinen oder anderen organisationen haben, müssen: Sportorganisationen haben, müssen dem von dem - Sportangebote im Stadtgebiet unterbreiten, die für Vertretungsberechtigten unterzeichneten Antrag fol- alle Bürgerinnen und Bürger offen sind, gende Unterlagen beifügen: - durch eine natürliche Person vertreten werden, die - eine Erklärung, dass mindestens drei Eberswalde- das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohn- rinnen und Eberswalder an der Vorbereitung und sitz in Eberswalde hat (Vertretungsberechtigte/r) Durchführung des Projektes direkt beteiligt sind. - aus mindestens drei Personen bestehen. - Nachweis, dass die/der Vertretungsberechtigte das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Eberswalde hat (z. B. durch Vorlage einer Kopie 4. Zuwendungsvoraussetzungen des Personalausweises) 4.1 Der Stadt Eberswalde ist nachzuweisen, dass für das Eine Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste ist mit dem beantragte Projekt die Gesamtfinanzierung gesichert Verwendungsnachweis vorzulegen, der Legitimations- ist. Dies gilt nicht für Zuschussgewährungen gemäß dokumente von mindestens drei der Teilnehmerinnen Punkt 2.2.6 dieser Richtlinie. und Teilnehmer beigefügt sind (z. B. Vorlage von Ko- pien der Personalausweise). 4.2 An der Finanzierung von Projekten können sich an- dere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen ange- Alle für die Beurteilung und Berechnung der Zuschüsse messen beteiligen. Diese Beteiligung ist ausdrücklich notwendigen Unterlagen (Begründung der Notwendig- erwünscht. keit der Förderung, Kostenangebote, detaillierte Kos- ten- und Finanzierungspläne etc.) sind beizufügen. 4.3 Das Eigeninteresse muss durch den Einsatz von Eigenmitteln, die im Förderantrag zu benennen sind, sichtbar gemacht werden (z. B. Mitgliedsbeiträge, Zu- 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung wendungen Dritter, Spenden, Eigenleistungen). 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung 4.4 Gefördert werden grundsätzlich nur Projekte, die bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Die 5.2 Finanzierungsart Bezuschussung von Fusionen gemäß Punkt 2.2.7 die- Die Zuwendung erfolgt vorrangig als Festbetragsfinan- ser Richtlinie kann unter der Maßgabe eines von der zierung. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % Bewilligungsbehörde genehmigten vorzeitigen Maß- ist vom Antragsteller zu erbringen, ausgenommen hier- nahmebeginns erfolgen. von sind die Förderungen gemäß Punkt 2.2.6. und 2.2.7. Bei Förderungen gemäß Punkt 2.2.9. ist ein Eigen- 4.5 Sportvereine und Vereine haben dem Antrag folgende anteil von mindestens 20% der durch den Antragsteller aktuelle Unterlagen beizufügen, soweit diese nicht zu tragenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben schon bei der Stadt Eberswalde vorliegen: zu erbringen. 6 Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
Öffentliche Bekanntmachungen 5.3 Form der Zuwendung Anträge, die diese Höhe der Entscheidungsbefugnis Die Zuwendung wird als zweckgebundener Zuschuss der Verwaltung überschreiten, sind grundsätzlich dem gewährt. Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ent- scheidung vorzulegen. 5.4 Bemessungsgrundlage, Höhe der Zuwendung Gibt der Antragsteller seine Antragsunterlagen nicht Zuwendungsfähig sind Sachausgaben beziehungs- fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft bei der Stadt weise Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungs- Eberswalde ab, und folgt der Aufforderung der Stadt zwecks notwendig sind. Eberswalde zur Nachbesserung nicht, wird der Antrag zurückgewiesen. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7.3 Bewilligung Bewilligungsbehörde ist die Stadt Eberswalde. 6.1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwen- Zur Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag dungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet wer- kann die Bewilligungsbehörde externen Sachverstand den. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. hinzuziehen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag durch eine schriftlichen Bescheid. 6.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Mehrere Projekte eines Zuwendungsempfängers kön- Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen nen in einem Bescheid zusammengefasst werden. Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsemp- fängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zu- Die Erhöhung der Ausgaben wirkt sich auf die För- wendungszweck zusammenhängenden Ausgaben derung nicht aus. Eine automatische Erhöhung des einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich Zuschusses kommt nicht in Betracht. Zu beachten des Gesamtergebnisses verbindlich. Die im Zuwen- ist der Punkt 7.6 dieser Richtlinie. Nach Ablauf des dungsbescheid genannte Förderhöhe ist stets der Bewilligungszeitraumes erfolgt keine Auszahlung des Höchstbetrag, d. h. bei Erhöhung der Projektkosten Zuschusses mehr. erhöht sich der Zuwendungsbetrag nicht. Der Zuwen- dungsbescheid kann jedoch, wenn dies im Interesse 7.4 Anforderung und Auszahlung der Stadt Eberswalde liegt, geändert werden. Die Modalitäten der Auszahlung sind im Zuwendungs- bescheid zu regeln. Die Auszahlung erfolgt jedoch 6.3 Bei allen Veröffentlichungen über das Projekt ist auf die frühestens nach schriftlicher Aufforderung durch den Förderung durch die Stadt Eberswalde hinzuweisen. Zuwendungsempfänger. 6.4 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungs- 7.5 Verwendungsnachweis zwecks erworben oder hergestellt werden, sind für Der Verwendungsnachweis ist gegenüber der Bewilli- den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig gungsbehörde zu führen. Dem Verwendungsnachweis zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über sind die Originalbelege beizufügen. Für den Verwen- sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festge- dungsnachweis ist das entsprechende Formular zu legten zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen verwenden. (Zweckbindungsfrist). Nach Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises erfolgen die Entlastung des Zuwendungsempfängers 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren und die Rückgabe der Originalbelege durch die Bewilli- gungsbehörde. Es ist ein Finanzierungs- und ein Sach- 7.1 Antragsverfahren bericht beizulegen. Im Zuwendungsbescheid wird die Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises be- Es ist das Antragsformular zur kommunalen Förderung stimmt. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zu- des Sports zu verwenden. Im Antrag ist das Projekt/der wendung sowie das erzielte Ergebnis kurz darzustellen. Antragszweck genau zu bezeichnen. Der Antragsbe- gründung muss die Erforderlichkeit der Zuwendung dem In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen Grunde und der Höhe nach zu entnehmen sein. Dem und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Antrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan beizufügen. Finanzierungsplans summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zu- 7.2 Antragsfristen sammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leis- Die Antragsfrist endet 30 Tage vor Beginn des Projek- tungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. tes. Antragsfristen für Antragstellungen zur Förderung von werterhaltenden bzw. wertsteigernden Maßnah- Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum men sind in Punkt 2.2.9 dieser Richtlinie bestimmt. In Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat, Ausnahmefällen können Anträge, die eine Höhe von dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) 1.999,99 Euro nicht überschreiten, in Absprache mit der berücksichtigt werden. Stadt Eberswalde mit verkürzter Frist gestellt werden. Fortsetzung auf Seite 8 Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil 7
Öffentliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 7 Fristsetzung aufzufordern. Kommt dieser der Auffor- derung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die innerhalb der gesetzten Frist nach, ist die Stadt be- Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und rechtigt, die Zuwendung ganz oder teilweise zurück- sparsam verfahren worden ist. zufordern. Die nicht ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten sind nicht zuschussfähig. Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Ver- träge sowie alle sonst mit der Förderung zusammen- Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der hängenden Unterlagen 10 Jahre nach Vorlage des Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine ganze oder teilweise Aufhebung des Zuwendungsbe- längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbe- scheides und die ganze oder teilweise Rückforderung wahrung können auch Bild- oder Datenträger verwen- der gewährten Zuwendung gelten insbesondere §§ 48, det werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land muss den Grundsätzen einer in der öffentlichen Verwal- Brandenburg (VwVfGBbg). tung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen. Die für die Antragstellung und die Verwendungsnach- 7.6 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers weisführung notwendigen Formulare werden durch die Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüg- Stadt Eberswalde bereitgestellt. lich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn - sich nach Vorlage des Finanzierungsplanes eine Er- Es kann davon abgesehen werden, Rückforderungen gel- mäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben ergibt. tend zu machen, wenn der Betrag niedriger als 10,00 € ist Er ist ferner verpflichtet anzuzeigen, wenn er nach Vor- und die Kosten der Rückforderung außer Verhältnis zu dem lage des Finanzierungsplans - auch nach Vorlage des Betrag stehen, es sei denn, dass wegen der grundsätzlichen Verwendungsnachweises - weitere Zuwendungen für Bedeutung des Falles eine Rückforderung geboten ist. denselben Zuwendungszweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn er 8. Inkrafttreten - gegebenenfalls weitere - Mittel von Dritten erhält, - der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewil- Die „Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports in ligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich der Stadt Eberswalde“ tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in ändern oder wegfallen, Kraft und die Richtlinie vom 28.11.2016 in der Fassung der - sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungs- 1. Änderung vom 26.11.2018 außer Kraft. zweck nicht, nicht rechtzeitig oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, - Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwen- Eberswalde, den 23.02.2022 dungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden. In Vertretung 7.7. Prüfung der Verwendung gez. Anne Fellner Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, sonstige Ge- Erste Beigeordnete schäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung Baudezernentin der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwen- dungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen be- Stadt Eberswalde reitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Bürgermeister Die Stadt Eberswalde ist berechtigt, bei dem Zuwen- dungsempfänger zu prüfen. Dies gilt auch für die für Erneute Bekanntmachung des Satzungs- Rechnungsprüfung zuständige Stelle. Zurzeit ist das das beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 29 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eberswalde. „Heidewald“ der Stadt Eberswalde 7.8 Zu beachtende Vorschriften Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Verletzt der Zuwendungsempfänger eine in dieser Nr. 29 „Heidewald“ am 23.09.1993 als Satzung beschlossen. Richtlinie ihm obliegende Pflicht, insbesondere legt er Der Beschluss vom 23.09.1993 über den Bebauungsplan Nr. 29 1. die Abrechnung und „Heidewald“ als Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht. 2. die Verwendungsnachweise, einschließlich der Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (un- Originalbelege maßstäblich) dargestellt. Durch diese erneute Bekanntmachung werden Mängel der unvollständig, fehlerhaft oder nicht rechtzeitig vor, ist ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung vom 14.12.1993 die Stadt berechtigt, den Zuwendungsempfänger zur geheilt. Gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird der ordnungsgemäßen Einreichung der Unterlagen mit Bebauungsplan rückwirkend zum 14.12.1993 in Kraft gesetzt. 8 Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
Öffentliche Bekanntmachungen Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“ ein- dienstags von 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr schließlich Begründung ab dem Tage der Bekanntmachung freitags von 8.00-12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Eberswalde, Baudezernat, Stadtent- einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen“ wicklungsamt, Breite Straße 39, 16225 Eberswalde, während der Dienststunden: bekanntzumachen. montags, mittwochs, donnerstags von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Eberswalde, den 14.03.2022 dienstags von 08.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr freitags von 08.00-12.00 Uhr In Vertretung gez. Anne Fellner einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Erste Beigeordnete Baudezernentin Eberswalde, den 14.03.2022 In Vertretung gez. Anne Fellner Sonstige amtliche Mitteilungen Erste Beigeordnete Baudezernentin Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Informationen über die Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.02.2022 Vorlage: BV/0594/2022 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI für den Ausbau der Fahrradstraße Schellengrund in 16225 Ebers- walde für das Los 3 Verkehrsanlage Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 154/25/22 Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungs- leistungen nach HOAI für den Ausbau der Fahrradstraße Schellengrund in 16225 Eberswalde für das Los 3 Verkehrs- anlage in Höhe von 71.081,26 EUR an die Ingenieurgemein- schaft WTU GmbH, Am Steigenberg 2 in 04924 Bad Lieben- werda zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ver- trag mit dem Büro zu schließen. Übersichtsplan (unmaßstäblich) Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“ Vorlage: BV/0597/2022 Einreicher/zuständige Dienststelle: 10 - Hauptamt Vergabe gemäß Unterschwellenvergabeverordnung Bekanntmachungsanordnung (UVgO) zur Belieferung der Stadtverwaltung und deren Außenstellen mit Hygienepapieren Der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 155/25/22 Stadt Eberswalde am 23.09.1993 beschlossene und am Der Zuschlag für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung 15.12.1993 ausgefertigte Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“ zur Belieferung der Stadt Eberswalde mit Hygienepapieren ist im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde vom 30.03.2022, für eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren zu einem Jahrgang 30, Nr. 3, in Form der Ersatzbekanntmachung mit Auftragswert in Höhe von 156.386,24 € wird gemäß dem Ver- dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wie folgt: gabevorschlag an die „Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“ Hildebrandt & Bartsch GmbH & Co. KG einschließlich Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung Ludwig-Erhard-Ring 16 in der Stadtverwaltung Eberswalde, Baudezernat, Stadtent- 15827 Blankenfelde-Mahlow wicklungsamt, Breite Straße 39, 16225 Eberswalde, während der Dienststunden: erteilt. montags, mittwochs, donnerstags von 8.00-12.00 und 13.00-16.00Uhr Fortsetzung auf Seite 10 Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil 9
Sonstige amtliche Mitteilungen Fortsetzung von Seite 9 Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Er- klärungen abzugeben. Informationen über die Beschlüsse der Stadt- verordnetenversammlung vom 22.02.2022 Vorlage: BV/0569/2021 Einreicher/zuständige Dienststelle: Vorlage: BV/0602/2022 60 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Einreicher/zuständige Dienststelle: 01.1 - Bürgermeisterbereich Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17 - Vergabe von Hygienekonzept der Stadtverordnetenversammlung der Bauleistungen, Los 08 - Heizung/Sanitär Stadt Eberswalde und ihrer Ausschüsse für Sitzungen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 156/25/22 während der SARS-CoV-2-Pandemie Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für das Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/268/22 Projekt „Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17“, Los 8 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das in der An- – Heizung/Sanitär in Höhe von 274.785,83 € zu. lage beigefügte „Hygienekonzept der Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Eberswalde und ihrer Ausschüsse für Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag auf das Sitzungen während der SARS-CoV-2-Pandemie“. Angebot der Firma Haustechnik Schiller GmbH aus 16227 Der Beschluss Nr. 25/267/21 der Stadtverordnetenversamm- Eberswalde zu erteilen. lung vom 14.12.2021 wird insofern modifiziert. Vorlage: BV/0570/2021 Neubesetzung der Mitglieder des Beirates für Forensik Einreicher/zuständige Dienststelle: an der Martin Gropius Krankenhaus GmbH für die Wahl- 60 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft periode 2019 - 2024 Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17 - Vergabe von Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/269/22 Bauleistungen, Los 09 Lüftung 1. Aufgrund der geänderten Stärkeverhältnisse der Fraktio- Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 157/25/22 nen, welche die Sitzverteilung nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für das berührt und des vorliegenden Antrages der Fraktion Projekt „Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17“, Los 09 SPD|BFE vom 25.01.2022 ist eine Neubesetzung der Mit- Lüftung in Höhe von 215.853,29 € zu. glieder des Beirates für Forensik an der Martin Gropius Krankenhaus GmbH für die Wahlperiode 2019 - 2024 mit Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag auf das An- folgender Sitzverteilung vorzunehmen: gebot der Firma Fa. HORI Klimatechnik GmbH, 12277 Berlin, Motzener Str. 28a, zu erteilen. Fraktion Sitze SPD|BFE 1 Vorlage: BV/0571/2021 DIE LINKE. 1 Einreicher/zuständige Dienststelle: FDP | Bürgerfraktion Barnim 1 60 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17 - Vergabe von 2. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die nachfolgen- Bauleistungen, Los 10 - Elektro inkl. Schließanlage den Mitglieder für den Beirat der Forensik an der Martin Beschlusstext: Beschluss-Nr.: H 158/25/22 Gropius Krankenhaus GmbH: Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für das Projekt „Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17“, Los 10 Fraktion Mitglied – Elektro inkl. Schließanlage in Höhe von 491.951,95 € zu. SPD|BFE Frau Dr. Ulrike Hoffmann DIE LINKE. Herr Volker Passoke Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag auf das FDP | Bürgerfraktion Barnim Herr Christoph Maskow Angebot der Firma Elektroinnungsbetrieb Hubert Brendel – Inhaber Marcel Brendel GmbH aus 16244 Schorfheide/OT Neubesetzung der Mitglieder und deren Stellvertreter/ Lichterfelde zu erteilen. innen des Zoobeirates des Landkreises Barnim und der Stadt Eberswalde für die Wahlperiode 2019 – 2024 Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/270/22 Originale der Beschlüsse des Hauptausschusses können 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 41 im Bürgermeisterbereich, Sitzungsdienst (Rathaus, Raum Abs. 6 BbgKVerf, dass eine Neubesetzung des Zoobeira- 317/318, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde) eingese- tes vorgenommen wird. hen werden. Die Stadtverordnetenversammlung stellt mit Blick auf die von ihr durchzuführende Bestellung der Mitglieder des Eberswalde, den 18.02.2022 Zoobeirates und deren Stellvertreter/innen die nachfol- gende Sitzverteilung fest: In Vertretung gez. Anne Fellner Fraktion SPD | BFE - 1 Sitz Erste Beigeordnete Fraktion DIE LINKE. - 1 Sitz Baudezernentin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 1 Sitz 10 Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen 2. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die nachfolgen- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entwurfs- den Mitglieder des Zoobeirates und deren Stellvertreter/ planung für die Erneuerung der Kunststofflaufbahnen und innen: -segmente im Fritz-Lesch-Stadion und den Bau der Anlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu Fraktion Mitglied Stellvertreter/innen fertigen. SPD | BFE Herr Götz Herrmann n. n. DIE LINKE. Frau Katharina Walter Frau Vorlage: BV/0592/2022 Sabine Büschel Einreicher/zuständige Dienststelle: Bündnis 90/ Frau Prof. Dr. Herr 65 - Tiefbauamt Die Grünen Heike Molitor Frank 40 - Amt für Bildung, Jugend und Sport Banaskiewicz Planung und Baubeschluss der Zaunanlage und des Na- turrasengroßspielfeldes („B-Platz“) im Westendstadion Ab- und Berufung von sachkundigen Einwohner/innen sowie Finanzierung der Maßnahme Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/271/21 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/276/22 Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Hans-Jürgen Die Stadtverordnetenversammlung: Müller und Herrn Martin Schulz als sachkundige Einwohner - stimmt der Planung der Zaunanlage und des Naturrasen- aus dem Ausschuss für Kultur, Soziales und Integration ab. großspielfeldes („B-Platz“) im Westendstadion zu und beschließt den Bau Vorlage: BV/0590/2022 - genehmigt die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe Einreicher/zuständige Dienststelle: von 324.484,81 EUR, die für die Maßnahme und aus dem 87 - Amt für Stadtmarketing und Tourismus Produkt 42.40.01.08, Sachkonto 522100 Maßnahmen aus Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnah- der Umsetzung der Sportentwicklungskonzeption zur Ver- men zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des fügung gestellt werden. Handwerks, der freien Berufe und Soloselbständiger Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/272/22 fertigen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Be- Vorlage: BV/0593/2022 lebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks, Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt der freien Berufe und Soloselbständiger“. Entwurfsplanung und Baubeschluss zur Erschließungs- anlage Christel-Brauns-Weg Vorlage: BV/0595/2022 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/277/22 Einreicher/zuständige Dienststelle: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Entwurfspla- 40 - Amt für Bildung, Jugend und Sport nung zum Bau der Erschließungsanlage Christel-Brauns- Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports in der Weg im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 606 vorbehaltlich Stadt Eberswalde des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zu und beschließt Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/273/22 den Bau. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als An- lage beigefügte „Richtlinie für die kommunale Förderung des Vorlage: BV/0589/2022 Sports in der Stadt Eberswalde“. Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Eberswalde Vorlage: BV/0598/2022 und dem Zweckverband für Wasserversorgung und Ab- Einreicher/zuständige Dienststelle: wasserentsorgung Eberswalde (ZWA Eberswalde) im Be- 02.23 - Referat für Wirtschaftsförderung bauungsplan Nr. 606 - „Christel-Brauns-Weg“ Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket III Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/278/22 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/274/22 Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Verwaltung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Förder- zum Abschluss des Erschließungsvertrages zwischen der richtlinie für das Eberswalder Wachstums- und Konjunktur- Stadt Eberswalde und dem ZWA Eberswalde zur Herstellung paket III. der Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung und Trinkwasser- Eine Berichterstattung zur Inanspruchnahme (Anzahl An- versorgung im für das im Bebauungsplan Nr. 606 „Christel- tragstellungen, beantragtes Budget, Zuwendungsempfänger, Brauns-Weg“ festgesetzte Wohngebiet entsprechend den Förderzweck etc.) erfolgt einmal pro Halbjahr im Ausschuss wesentlichen Inhalten des als Anlage beigefügten Vertrags- für Kultur, Soziales und Integration für den Bereich Neuan- entwurfes. Unwesentliche Änderungen sind unschädlich. siedlung Fachärztinnen und Fachärzte sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen für den Bereich Unternehmen. Der Vertrag wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 606 wirksam. Vorlage: BV/0584/2022 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Das Erschließungsgebiet ist in der Anlage 1 Blatt 1 des Er- Entwurfsplanung und Baubeschluss Fritz-Lesch-Stadion schließungsvertrages dargestellt. - Erneuerung der Kunststofflaufbahnen und -segmente Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/275/22 Fortsetzung auf Seite 12 Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil 11
Sonstige amtliche Mitteilungen Fortsetzung von Seite 11 Vorlage: BV/0605/2022 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Vorlage: BV/0564/2021 Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Verkehrs- Einreicher/zuständige Dienststelle: anlage Carl-von-Ossietzky-Straße Los 1 Straßenbau und 02.21 - Referat für soziale Teilhabe und Integration Neubau Regenentwässerung Fortschreibung Integrationskonzept Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/281/22 Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/279/22 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bauleistun- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die dem An- gen für die Verkehrsanlage Carl-von-Ossietzky-Straße Los 1 hang beigefügte Fortschreibung des städtischen Integrations- Straßenbau und Neubau Regenentwässerung mit einer Auftrags- konzeptes „Vielfalt in Eberswalde“. summe in Höhe von 1.543.229,15 EUR an die Tharo Straßen- und Tiefbau GmbH, Coppistraße 10 a in 16227 Eberswalde zu vergeben. Die regelmäßige Information über die Umsetzung der Maß- Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an die Tharo nahmen gemäß der Prioritätenliste (Abschnitt 5, Seite 31) Straßen- und Tiefbau GmbH zu erteilen. erfolgt jeweils im I. Quartal eines Kalenderjahres im zustän- digen Fachausschuss, beginnend mit dem Jahr 2023. Vorlage: BV/0606/2022 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt Im Rahmen der Berichterstattung erfolgt bei Bedarf eine Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Verkehrs- weitere Konkretisierung von Maßnahmen und die Aufnahme anlage Wiesenstraße Los 1 Straßenbau und Neubau zusätzlicher Maßnahmen in die Prioritätenliste (Kapitel 4 „Lö- Regenentwässerung sungsansätze und Maßnahmen“) im Einvernehmen mit dem Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/282/22 zuständigen Fachausschuss. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bauleistungen für die Verkehrsanlage Wiesenstraße Los 1 Straßenbau und Neu- Vorlage: BV/0579/2022 bau Regenentwässerung mit einer Auftragssumme in Höhe von Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt 777.888,79 EUR an die BRB-Baugeräte-Ramm- und Bohrtechnik Beschluss Gebietskulissen im Programm der Städte- GmbH, Coppistraße 10 in 16227 Eberswalde zu vergeben. bauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an die BRB- (WNE)“ für die neuen Gesamtmaßnahmen Finow und Baugeräte-Ramm- und Bohrtechnik GmbH zu erteilen. Stadtmitte Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 26/280/22 Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, analog § 171b die Originale der Beschlüsse der Stadtverordnetenver- BauGB [Stadtumbaugebiet …], die Gebietskulissen für die sammlung können im Bürgermeisterbereich, Sitzungs- neuen Gesamtmaßnahmen Stadtmitte und Finow für das Pro- dienst (Rathaus, Raum 317/318, Breite Straße 41-44, 16225 gramm der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Eberswalde) eingesehen werden. Erneuerung (WNE)“. Die Abgrenzung der Gebietskulissen ist der Anlage 1 „Ge- Eberswalde, den 23.02.2022 bietskulisse Finow” und der Anlage 2 „Gebietskulisse Stadt- mitte“ zu entnehmen. In Vertretung gez. Anne Fellner Erste Beigeordnete Baudezernentin Ende des Amtlichen Teils Generationswechsel bei der Stadtjugendwartin Am 23. Februar 2022 legte die Stadt- zur Stadt Eberswalde, aus. Der Stadt- Die Nachfolgerin, Feuerwehrfrau Isa- jugendwartin Annegret Grundmann jugendwartin unterstehen insgesamt belle Fischer, stammt ebenfalls aus der aus Spechthausen nach 15-jähriger drei Jugendfeuerwehren in Eberswalde, Ortsfeuerwehr Spechthausen. Der Spre- Dienstzeit ihr Amt nieder. Finow und Sommerfelde mit insgesamt cher der Freiwilligen Feuerwehr, erster 58 Mitgliedern. Hauptbrandmeister Patrick Herzberg, Oberbrandmeisterin Grundmann, zu- und Amtsleiter Nikolaus Meier bedankten gleich Ortswehrführerin der Freiwilli- Frau Grundmann wurde anlässlich ihrer sich bei der scheidenden Stadtjugend- gen Feuer wehr Spechthausen, übte Verabschiedung mit dem Ehrenzeichen wartin sehr herzlich und wünschten der das Amt seit dem Jahre 2007, kurz der Landesjugendfeuerwehr Branden- Nachfolgerin ebenso viel Glück und Er- nach dem Übertritt von Spechthausen burg in Gold ausgezeichnet. folg bei ihrer neuen Tätigkeit. 12 Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
STADTLEBEN STICHWAHL UM DAS AMT DES BÜRGERMEISTERS AM 3. APRIL 2022 E HT´S: Stichwahl DARUM G Baff • Bauland • get • Bürgerbud g a rt en • Familien Feuerw h • Fried h e ö r fe • am 3. April 2022 zur Wahl des Bürgermeisters u le n • Grundsch Heirate • n n• Integratio bs • Jugendklu Kitas • Kultur • Markttreib en • Entscheiden Sie! Straßensa nie ng • Soziale Te ru ilhabe • e• Gehen Sie wählen! Spielplätz en • Sportstätt othek • Stadtbibli Sta tfeste • d inigung • Straßenre Tourismus • dschaft • Vereinslan hnen • Wo Zoo • www.eberswalde.de Nach dem amtlichen Endergebnis zur davon haben, wo sich ihr Wahllokal be- 2. Obergeschoss des Rathauses in der Wahl der Eberswalder Bürgermeiste- findet, werden ihnen die Mitarbeiterin- Breiten Straße 41 - 44, im Raum 206, rin/des Eberswalder Bürgermeisters nen und Mitarbeiter der Wahlbehörde und ist wie folgt geöffnet: kommt es am Sonntag, dem 3. April unter der Rufnummer 03334/64-157 Mittwoch, 30.03.2022, von 8-12 Uhr, 2022, zur Stichwahl zwischen Götz selbstverständlich gern behilflich sein. Donnerstag, 31.03.2022, von 9-18 Uhr Herrmann (Wahlbündnis SPD/BfE, und Freitag, 01.04.2022, von 8-18 Uhr. 28,2%) und Christian Mehnert (CDU, Wer seine Stimme vor dem 3. April 21,7%). 2022 im Briefwahllokal der Stadt Ebers- Bei weiteren Fragen stehen die Mit- walde abgeben möchten, kann dies arbeiterinnen und Mitarbeiter der Die Wahllokale sind dann von 8:00 bis selbstverständlich auch unter Vorlage Wahlbehörde unter der Rufnummer 18:00 Uhr geöffnet. Sollten Eberswalder seines Personalausweises vornehmen. 03334 /6 4 -157 selbst verständlich Bürgerinnen und Bürger keine Kenntnis Das Brief wahllokal befindet sich im gern zur Verfügung. Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Nichtamtlicher Teil 13
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