03/ 2022 Stadt Eberswalde

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03/ 2022 Stadt Eberswalde
03/ 2022
30.03.2022

JAHRGANG 30
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen
INHALT

AMTLICHER TEIL
                                                                                    Stadt Eberswalde
- Richtlinie für die kommunale Förderung des                               2-8      Der Bürgermeister
  Sports in der Stadt Eberswalde
- Erneute Bekanntmachung des Satzungs-                                     8-9      Richtlinie für die kommunale Förderung des
  beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 29                                                 Sports in der Stadt Eberswalde
  „Heidewald“ der Stadt Eberswalde
                                                                                                               Präambel
- Bekanntmachungsanordnung                                                   9
                                                                                    Die Förderung des Sports stellt ein wesentliches und vielschich-
SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN                                                      tiges Element des demokratischen Miteinanders dar. Der Sport
                                                                                    leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Identifizierung mit der
- Informationen über die Beschlüsse des                                  9-10
                                                                                    Stadtgesellschaft und sozialen Integration der Menschen. Die
  Hauptausschusses vom 17.02.2022
                                                                                    Stadt Eberswalde beabsichtigt daher, mit den Möglichkeiten die-
- Informationen über die Beschlüsse der                                10-12        ser Förderrichtlinie vor allem Sport- und andere gemeinnützige
  Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2022                                        Vereine zu unterstützen, die Sportangebote für alle Eberswalde-
                                                                                    rinnen und Eberswalder unterbreiten. Um den Eberswalderinnen
                                                                                    und Eberswaldern die Möglichkeit zu bieten, Sport zu treiben
NICHTAMTLICHER TEIL                                                                 und mehr für die eigene Gesundheit zu tun, ist die Schaffung
- Generationswechsel bei der Stadtjugendwartin                              12      bzw. Bereitstellung von Sportbetätigungsmöglichkeiten unabding-
                                                                                    bar. Demzufolge nimmt auch die Förderung individualsportlicher
- Stichwahl um das Amts des Bürgermeisters                                  13      Sportaktivitäten breiteren Raum in der kommunalen Sportför-
  am 3. April 2022                                                                  derung ein. Als sichtbares Zeichen für diesen Fördergedanken
- Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket III                            14      stellt die Stadt Eberswalde nicht nur finanzielle Mittel für unter-
                                                                                    schiedlichste Sportprojekte im Rahmen dieser Richtlinie bereit,
- Städteforum Brandenburg stellt Weichen                                    14      sondern öffnet ihre Sportstätten für alle Bürgerinnen und Bürger
  für die kommenden Jahre                                                           zur Ausübung von Sport- und Bewegungsaktivitäten. Hierbei ist
- Baustellenvisite im Brandenburgischen Viertel                             15      insbesondere die individuelle Nutzung der Außensportanlagen
                                                                                    hervorzuheben, die unter prioritärer Berücksichtigung schul- und
- JETZT! Deutschlands schönsten Wanderweg wählen 16
                                                                                    vereinssportlicher Erfordernisse sowie zu den geltenden Nut-
- Familiengarten Eberswalde –                                               17      zungszeiten zur Verfügung gestellt werden.
  Blick zurück und nach vorn
                                                                                                        1. Zuwendungszweck
- Objekte erzählen Geschichte                                               18
- Wilder Donnerstag                                                         19      1.1    Die Stadt Eberswalde kann gemäß dem Gesetz über
- Benefizkonzert des Brandenburgischen                                      19             die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFGBbg)
  Konzertorchesters                                                                        in dessen aktueller Fassung und in Anlehnung an die
                                                                                           §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), der
- Fraktionen und Beiräte                                               20-21               Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO und nach
- Informationen/Anzeigen                                               22-23               Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Sport-
                                                                                           projekte gewähren mit dem Ziel, allen Einwohnerinnen
- Die WHG informiert                                                        24             und Einwohnern den Zugang und die Teilhabe an viel-
Impressum                                                                                  fältigen sportlichen Angeboten zu ermöglichen. Inhalt-
                                               Amtsblatt für die Stadt Eberswalde          licher Schwerpunkt dieser Richtlinie ist es, vor allem den
                                                                                           Kinder- und Jugendsport durch die Förderung kinder-
Herausgeber: Stadt Eberswalde, Der Bürgermeister (V.i.S.d.P.), Breite Straße               und jugendbezogener sowie sparten- und generations-
41-44, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334/64512, Fax: 03334/64519, Internet:                 übergreifender Projektarbeit im Sport zu unterstützen.
www.eberswalde.de, E-Mail: pressestelle@eberswalde.de // Verantwortlich:
Johan Bodnar // Redaktion: Johan Bodnar // Auflage: 21.500, ISSN 1436-3143
                                                                                           Zugleich ist es Ziel der Richtlinie, den Breitensport der
Titelbild: Einwurf Briefwahlunterlagen zur Stichwal am 3. April 2022 (Foto:                Vereine insbesondere den Senioren- und Behinderten-
Stadt Eberswalde)                                                                          sport sowie individualsportliche Aktivitäten der Ebers-
Für die namentlich gekennzeichneten Artikel ist der jeweilige Autor, nicht der
Herausgeber, verantwortlich. Erscheint bei Bedarf, in der Regel monatlich, ein             walderinnen und Eberswalder zu fördern.
Rechtsanspruch besteht nicht. Das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde liegt ab
dem Erscheinungstag im Rathaus, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde,
aus. Es ist dort kostenlos erhältlich. Kostenlose Zustellung in alle erreichbaren   1.2    Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung
Eberswalder Haushalte. Keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder                 der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde
und Manuskripte. Irrtümer und Terminveränderungen vorbehalten.                             entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens
Verleger, Anzeigenannahme, Layout: agreement werbeagentur GmbH,
Alt-Moabit 62, 10555 Berlin, Telefon: 030/971012-0, E-Mail: info@agree-                    im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zuwen-
ment-berlin.de. // Für Anzeigeninhalte sind die Auftraggeber verantwortlich.               dungen können nur dann in Anspruch genommen
// Fotos: wenn nicht anders gekennzeichnet Stadtverwaltung Eberswalde //
Druck: X-Press Grafik & Druck GmbH // Vertrieb: Märkisches Medienhaus                      werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes
GmbH & Co. KG                                                                              gesichert ist. Es ist ein in Art und Umfang angemesse-
Das Eberswalder Amtsblatt ist auf ökologischem Recyclingpapier gedruckt.
                                                                                           ner Eigenanteil zu erbringen, z. B. durch ehrenamtliche
Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich im April 2022.                               Arbeitsleistung. Auf den Eigenanteil kann die Stadt

2    Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
03/ 2022 Stadt Eberswalde
AMTLICHER TEIL
                                                                                            Öffentliche Bekanntmachungen

        Eberswalde verzichten, wenn sie an der geförderten          2.2.4 Sportliche Bildung (Aus- und Weiterbildungen)
        Maßnahme besonderes Interesse hat.                                Gefördert werden können insbesondere:
        Die Förderung durch die Stadt Eberswalde ist eine frei-           Kosten für Fahr- und Transportleistungen, Übernach-
        willige Leistung. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf             tungen sowie Tagungskosten (Seminar- und Kursge-
        Förderung nicht besteht und dass die Förderung wäh-               bühren, u. ä.).
        rend der Zeit vorläufiger Haushaltsführung nicht möglich
        ist. Dies ist insbesondere bei der zeitlichen Planung von   2.2.5 Förderung von Vereinskooperationen
        Projekten zu berücksichtigen.                                     Sportvereine, in denen vorrangig Breitensport betrieben
                                                                          wird, können zur Stabilisierung bzw. Entwicklung von
                                                                          Kooperationen mit anderen Eberswalder Sportvereinen
               2. Gegenstand der Förderung                                einen Zuschuss erhalten. Im Sinne dieser Richtlinie wird
                                                                          unter Kooperation verstanden, dass mindestens zwei
2.1     Allgemeines                                                       Sportvereine zusammenarbeiten. Dies wird durch eine
                                                                          schriftliche Kooperationsvereinbarung dokumentiert,
2.1.1   Gefördert werden können einzelne abgegrenzte Vor-                 die die Art und Umfang der Kooperationsbeziehungen
        haben auf dem Gebiet des Sports in den Bereichen:                 bestimmt und mit Antragstellung vorzulegen ist.
        - Sportwettkämpfe,
        - Sportpartnerschaften,                                            Gefördert werden können insbesondere:
        - kulturelle Gestaltung von Vereinsjubiläen, -feiern und           Kosten für gemeinsame Vorhaben und Veranstaltun-
          Verabschiedungen,                                                gen, die ausschließlich auf die kinder- und jugendbe-
        - sportliche Bildung (Aus- und Weiterbildungen),                   zogene Projektarbeit ausgerichtet sind.
        - Vereinskooperationen,
        - Mitgliederförderung für Kinder und Jugendliche bis        2.2.6 Förderung nach Mitgliedern
          zum vollendeten 18. Lebensjahr,                                 Die Förderung nach Mitgliedern richtet sich ausschließ-
        - Vereinsfusionen,                                                lich an Sportvereine, in denen vorrangig Breitensport
        - sonstige Projekte mit sportlichem Bezug insbeson-               betrieben wird. Diese können einen jährlichen Zu-
          dere individualsportliche Angebote,                             schuss aus städtischen Mitteln von maximal 10,00 € je
        - werterhaltende bzw. wertsteigernde Maßnahmen (in-               Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten.
          vestive Förderung) und
        - pandemiebedingte finanzielle Unterstützungsleistungen.           Gefördert werden können insbesondere:
                                                                           Kosten, die für die Aufrechterhaltung und Durchführung
2.1.2 Gefördert werden können unter anderem jährlich                       der sportlichen Aktivitäten erforderlich sind, wie z. B.
      wiederkehrende Vorhaben in den unter Nummer 2.1.1                    Wettkampfkosten, Honorare und Aufwandsentschädi-
      genannten Bereichen.                                                 gungen für Trainings- und Übungsleiterpersonal sowie
                                                                           Sportausstattung.
2.2     Projektmöglichkeiten
                                                                    2.2.7 Förderung von Vereinsfusionen
2.2.1 Sportwettkämpfe                                                     Die Förderung von Vereinsfusionen richtet sich aus-
      Gefördert werden können insbesondere:                               schließlich an Sportvereine,
      Schiedsrichterkosten, Startgelder für die Teilnahme                 - die ihren Sitz in der Stadt Eberswalde haben,
      an Sportwettkämpfen der anerkannten Sportdachver-                   - in denen vorrangig Breitensport betrieben wird,
      bände, Fahr- und Transportkosten, Übernachtungskos-                 - von denen alle fusionierenden Vereine mindestens seit
      ten sowie Kosten für Ehrungen (Pokale, Urkunden etc.)                 vier Jahren im Vereinsregister eingetragen sein müssen,
                                                                          - die in den letzten drei Jahren keine Fusion vollzogen
2.2.2 Sportpartnerschaften                                                  haben,
      Gefördert werden können insbesondere:                               - die eine Gesamtmitgliederzahl des fusionierten Ver-
      Repräsentationskosten (z. B. Blumen, Gastgeschenke                    eins von 150 Mitgliedern haben, wobei der kleinere
      einmal je Partnerschaftsbesuch).                                      Verein bzw. mehrere mitgliederkleinere Vereine zu-
                                                                            sammen mindestens 50 Vereinsmitglieder haben
2.2.3 Kulturelle Gestaltung von Vereinsjubiläen, -feiern und                müssen,
      Verabschiedungen                                                    - die jeweils komplett fusionieren wollen, d. h. kein
      - bei 25-jährigem Vereinsjubiläum      250,00 €,                      Wechsel einzelner Abteilungen von einem zum an-
      - bei 50-jährigem Vereinsjubiläum      500,00 €,                      deren Verein.
      - bei 75-jährigem Vereinsjubiläum      750,00 €,
      - bei 100-jährigem Vereinsjubiläum 1.000,00 €                        Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine
                                                                           Fusion ist unter Verwendung des Antragsformulars
        Gefördert werden können insbesondere:                              vom neuen Verein an die Stadt Eberswalde zu stellen.
        Kosten für Ausstellungen, Vereinschroniken, Blumen,                Dem Antrag sind zusätzlich zu Punkt 4. dieser Richt-
        Geschenke und Ehrungen, Bildbände, Fotosammlungen                  linie folgende Unterlagen beizufügen:
        (einmalig je Jubiläum).                                                                          Fortsetzung auf Seite 4

                                                   Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil         3
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Fortsetzung von Seite 3                                                  750,00 € pro Jahr zugewendet und ein jährliches Ge-
                                                                         samtbudget i. H. v. maximal 4.500 € der vorhandenen
      - Niederschriften der Mitgliederversammlungen der Vor-             Fördermittel darf nicht überschritten werden.
        gängervereine, die die Fusion beschlossen haben,
      - Verschmelzungsbeschluss der Mitgliederversamm-                   Ergänzend zu den unter den Punkten 2.2.1 bis 2.2.8
        lungen der beteiligten Vereine,                                  bereits aufgeführten Fördermöglichkeiten werden ins-
      - notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag,                    besondere gefördert:
      - Niederschrift der Gründungsversammlung des neuen                 Kosten für Sportbekleidung, Sportgeräte, Seminare,
        Vereins,                                                         Kurse, Workshops, Materialkosten (z. B. für Ehrungen
      - Vereinsregisterauszug des fusionierten Vereins sowie den         und Urkunden), Eintrittspreise, Fahr- und Transport-
      - Bestandserhebungsbogen zur Mitgliederstatistik des               kosten, Übernachtungskosten, Kosten für die Ver-
        Landessportbundes (LSB) von dem Jahr in dem die                  öffentlichung von Arbeitsergebnissen, Installationen
        Fusion vollzogen wurde (Stichtagsregelung).                      für Technik, Kosten für die Herstellung von Veranstal-
                                                                         tungsprogrammen, Honorare für Dozenten und Betreu-
      Die Stadt kann einem neuen Verein, der nach einer Fu-              ungspersonal, Mieten und Pachten, Einrichtung oder
      sion entstanden ist, gemäß nachfolgender Staffelung                Modernisierung eines Vereinsraumes, Anschluss an
      einen einmaligen Zuschuss                                          neue Medien.

      - bis zu 30.000.00 € 150 bis 400 Mitglieder,                       Nicht gefördert werden, insbesondere:
      - bis zu 40.000,00 € ab 401 bis 800 Mitglieder,                    1. Maßnahmen, die gewerblichen und kommerziellen
      - bis zu 50.000,00 € ab 801 bis 1.000 Mitglieder,                  Zwecken dienen: Sportlerball, Karnevals- bzw. Fa-
      - bis zu 60.000,00 € ab 1.001 Mitglieder 		                        schingsveranstaltungen oder Festumzüge; Erstellung
                                                                         von Publikationen, Medien und Tonträger soweit diese
      gewähren.                                                          alleiniger Antragsgegenstand sind, Fertigung und Be-
                                                                         schaffung von Kleidung und Ähnlichem für Gruppen
      Gefördert werden können insbesondere:                              und Ensembles soweit es sich nicht um Sportbeklei-
      Gebühren und Kosten für rechtliche Beratungsleistungen,            dung im Sinne der Punkte 2.2.1 bis 2.2.8 handelt.
      Notarkosten, Rechtsanwaltsgebühren, Verwaltungsgebüh-
      ren sowie Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang                2. Investive Maßnahmen, die nicht zur unmittelbaren
      mit der Fusion stehen und erforderlich sind um die Fusion          Sportausübung notwendig sind (z. B. Einrichtungsgegen-
      umzusetzen. Als Anreiz für eine Fusion können mit diesem           stände bzw. Sachgesamtheiten, die mehr als 1.000,00
      Zuschuss auch investive Maßnahmen, die unter Pkt. 2.2.9            EUR netto kosten). Dies gilt nicht für Zuschussgewäh-
      definiert sind, sowie Personalkosten gefördert werden.             rungen gemäß Pkt. 2.2.7 Förderung von Vereinsfusionen
                                                                         und gemäß Pkt. 2.2.9 Förderung von werterhaltenden
      Die Bezuschussung wird aufgrund der formalrechtli-                 bzw. wertsteigernden Maßnahmen dieser Richtlinie.
      chen Notwendigkeiten erst nach dem rechtlich abge-
      schlossenen Fusionsprozess erfolgen. Die Stadt wird          2.2.9 Förderung von werterhaltenden bzw. wertsteigernden
      Vereine nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Fusion               Maßnahmen
      in Verbindung mit den dazu jährlich verfügbaren Haus-              Gefördert werden können insbesondere:
      haltsmitteln bezuschussen.                                         - Bauvorhaben, die zur Werterhaltung oder Werter-
                                                                           höhung der Sportstätten beitragen,
2.2.8. Sonstige Projekte mit sportlichem Bezug insbesondere              - die Beschaffung von notwendigen Gegenständen und
       individualsportliche Förderung                                      Geräten zur Pflege und Erhaltung von Sportstätten,
       Die Förderung richtet sich an:                                    - die Anschaffung von Sportausstattung, die der direk-
                                                                           ten Sportausübung dient,
      1. Sportgruppen bzw. -initiativen, die keine organisa-             - der Bau und Ausbau von Vereinsräumlichkeiten und
      torische Anbindung zu Sportvereinen oder anderen                     dazugehöriger nicht gewerblicher Versorgungsberei-
      Sportorganisationen bzw. anderen verbindlichen Or-                   che (z. B. Teeküchen, Mobiliar)
      ganisationsstrukturen haben.
                                                                         Die Förderung gemäß Punkt 2.2.9 umfasst ein jähr-
      2. Andere gemeinnützige Vereine, die offene Kinder-                liches Gesamtbudget i. H. v. maximal 30.000,00 €.
      und Jugendsportangebote unterbreiten.
      Gefördert werden können insbesondere:                              Ausgeschlossen sind Förderungen, die
      Sportgeräte und -ausstattung bis zu einem Nettowert                - nicht unmittelbar und dauerhaft für den Sportbetrieb
      i. H. v. 150,00 €, Fahrkosten und Startgelder für Sport-             erforderlich sind,
      veranstaltungen innerhalb Deutschlands, Kosten für                 - ausschließlich auf professionelle oder kommerzielle
      Weiterbildungen                                                      Zwecke ausgerichtet sind,
                                                                         - einen Bruttobetrag in Höhe von 1.000,00 € bei den
      Bei Förderungen gemäß Punkt 2.2.8. kann je Projekt                   zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unterschreiten
      und Antragsteller ein maximaler Zuschuss i. H. v.                    (Bagatellgrenze).

4   Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Sport-            Der Zuschuss kann als Mitfinanzierungsanteil für den
vereine und deren Abteilungen. Je Sportverein und Ab-            zu erbringenden Eigenanteil zur Beantragung von
teilung kann ein maximaler Zuschuss i. H. v. 10.000,00 €         Fördermitteln bei weiteren Fördermittelgebern ausge-
zugewendet werden, wenn der Sportverein/die Abteilung            wiesen werden. Ausdrücklich sind hierbei Maßnahmen
innerhalb der letzten drei Haushaltsjahre keine Förde-           gemäß der „Richtlinie zur Förderung von baulichen
rung gemäß Punkt 2.2.9 dieser Richtlinie erhalten hat.           Maßnahmen, Ausstattung mit Sportgeräten und sport-
                                                                 technischen Anlagen in Freizeitsportstätten im Land-
Antragsberechtigt im Sinne dieser Richtlinie sind Ein-           kreis Barnim“ in der derzeit gültigen Fassung gemeint.
spartensportvereine und Abteilungen von Mehrspar-                Im Falle der geplanten Mitfinanzierung der Maßnahme
tenvereinen durch den geschäftsführenden Vorstand.               durch den Landkreis Barnim wird auch durch die Stadt
Als Mehrspartenverein gilt jeder Sportverein, der in             das mehrstufige Antragsverfahren inklusive Fristenre-
mindestens zwei Abteilungen gegliedert ist.                      gelung der genannten Richtlinie angewendet.

Pro Haushaltsjahr können Einspartensportvereine und              Folgende Unterlagen sind mit Antragstellung grund-
maximal zwei Abteilungen eines Mehrspartenvereins                sätzlich vorzulegen:
eine Antragstellung vornehmen. Im Haushaltsjahr nicht            - Beschreibung und Begründung der Maßnahme,
geförderte Abteilungen von Mehrspartenvereinen sind              - Kosten- und Finanzierungsplan auf Grundlage eines
in den folgenden Haushaltsjahren antragsberechtigt.                Kostenangebotes/einer Kostenschätzung und
                                                                 - Darstellung der Folgekosten und deren Deckung
Über die Anträge entscheidet der Ausschuss für Bil-
dung, Jugend und Sport in seinen turnusmäßigen                   Bei Bauvorhaben sind zusätzlich einzureichen:
Sitzungen je nach verfügbaren Haushaltsmitteln.                  - Eigentumsnachweis bzw. entsprechende Nutzungs-
                                                                   verträge,
Es erfolgt eine Anteilfinanzierung i. H. v. maximal              - gegebenenfalls Zustimmung des Eigentümers zur
80% der durch den Antragsteller zu tragenden zuwen-                Maßnahme,
dungsfähigen Gesamtausgaben. Der zu erbringende                  - Lage- und Bauplan
Eigenanteil kann in Form von Barmitteln und/oder als             - Erläuterung, wie die Klimaschutzziele der Stadt, die
Arbeits- bzw. Sachleistung durch den Antragsteller er-             im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept
bracht werden.                                                     verankert sind, bei der Maßnahmenumsetzung Be-
Neben finanziellen Mitteln können auch ehrenamtliche               rücksichtigung finden und
Arbeitsleistungen zur Gesamtfinanzierung eingesetzt              - wenn die Erteilung einer Baugenehmigung für die
werden. Diese ehrenamtlichen Tätigkeiten werden                    Maßnahme durch die zuständige Baubehörde erfor-
pauschal mit 8,00 EUR je Stunde anerkannt. Ein ent-                derlich ist, muss diese vor Erlass des Zuwendungs-
sprechender Stundennachweis darüber ist im Verwen-                 bescheides nachgereicht werden.
dungsnachweis vorzulegen.
                                                                 Weitere Einzelheiten zum Verfahren werden im Zu-
Die vollständigen Antragsunterlagen zur Förderung                wendungsbescheid geregelt.
sind bis zum 15.03. eines Haushaltsjahres bei der
Stadt einzureichen. Für den Fall, dass die jährlich zur    2.2.10 Pandemiebedingte finanzielle Unterstützungsleistungen
Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht vollständig             Gefördert werden können insbesondere:
ausgeschöpft werden, können Förderanträge für im                  - Pandemiebedingte Mehraufwendungen aufgrund von
Haushaltsjahr realisierbare Vorhaben unterjährig bis                Einnahmeverlusten.
zum 31.07. eines Haushaltsjahres gestellt werden.
Sollte die Fördersumme der Antragstellungen die
jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel über-                        3. Zuwendungsempfänger
schreiten, wird eine Nachrückerliste erstellt, die die
Antragsteller im Folgejahr berücksichtigt.                 Zuwendungsempfänger sind
Bei Bauvorhaben muss der antragstellende Verein bzw.       3.1  Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine, diese
die Abteilung Eigentümer der Sportstätte sein oder eine         müssen:
langfristige vertragliche Bindung - mindestens zehnjäh-         - ihren Sitz in der Stadt Eberswalde haben, ihre sport-
rige Restlaufzeit bei Beendigung der Maßnahme - zur               liche Tätigkeit muss sich auf das Gebiet der Stadt
Nutzung der Sportstätte eingegangen sein (Pacht, Miete,           Eberswalde erstrecken,
Erbbaurecht). Grundsätzlich sind auch Sportvereine und          - als gemeinnützig anerkannt und für jedermann offen
deren Abteilungen antragsberechtigt, die Nutzer von               sein und
Sportstätten in städtischer Trägerschaft sind.                  - seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister ein-
                                                                  getragen sein.
Als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der zuwen-
dungsfähigen Gesamtausgaben wird bei Hochbaumaß-                 Gefördert werden Vereine:
nahmen die DIN 276 in ihrer jeweils aktuellen Fassung
zugrunde gelegt.                                                                               Fortsetzung auf Seite 6

                                          Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil      5
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Fortsetzung von Seite 5                                                 - notariell beglaubigte Vereinssatzung,
                                                                        - Nachweis der Gemeinnützigkeit,
        - die sich vorrangig im Rahmen ihrer Vereinsarbeit um           - gegebenenfalls den Nachweis der Vorsteuerabzugs-
          die Kinder- und Jugendförderung sowie den Senio-                berechtigung,
          ren- und Behindertensport bemühen. Hierbei umfasst            - bei Beteiligung Dritter an der Förderung den Bewilli-
          die Vereinsarbeit dauerhafte oder projektbezogene               gungsbescheid bzw. eine Bestätigung der beabsich-
          Sportangebote.                                                  tigten Förderung und
                                                                        - Auszug aus dem Vereinsregister.
        Die Vereine sollten Mitglied im Kreissportbund Barnim
        (KSB) sein bzw. direkt oder/und indirekt über seinen      4.5.1 Sportvereine haben dem Antrag zusätzlich folgende
        Fachverband Mitglied des Landessportbundes Bran-                Unterlagen beizufügen, soweit diese nicht schon bei
        denburg (LSB) oder des Deutschen Olympischen                    der Stadt Eberswalde vorliegen:
        Sportbundes (DOSB). Vereine, die keine Mitgliedschaft
        in diesen Sportorganisationen besitzen, müssen aber             Nachweise
        auf sportlichem Gebiet tätig sein.                              - über die Mitgliedschaft im Kreissportbund Barnim (KSB)
                                                                          bzw. einen über die Mitgliedschaft seines Fachverban-
        Antragsberechtigt ist der Verein, vertreten durch den             des oder/und Landessportbund Brandenburg (LSB)
        geschäftsführenden Vorstand. Dieser zeichnet für die              bzw. im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB),
        sachgerechte Verwendung der Mittel entsprechend                 - über die Anzahl der Mitglieder (Kopie des Bestands-
        dem Antrag sowie für den Nachweis der Verwendung                  erhebungsbogens des LSB per 01.01. des laufenden
        verantwortlich.                                                   Jahres)

3.2     Sportgruppen bzw. -initiativen, die keine organisatori-   4.5.2 Sportgruppen bzw. -initiativen, die keine organisa-
        sche Anbindung zu Sportvereinen oder anderen Sport-             torische Anbindung zu Sportvereinen oder anderen
        organisationen haben, müssen:                                   Sportorganisationen haben, müssen dem von dem
        - Sportangebote im Stadtgebiet unterbreiten, die für            Vertretungsberechtigten unterzeichneten Antrag fol-
          alle Bürgerinnen und Bürger offen sind,                       gende Unterlagen beifügen:
        - durch eine natürliche Person vertreten werden, die            - eine Erklärung, dass mindestens drei Eberswalde-
          das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohn-              rinnen und Eberswalder an der Vorbereitung und
          sitz in Eberswalde hat (Vertretungsberechtigte/r)               Durchführung des Projektes direkt beteiligt sind.
        - aus mindestens drei Personen bestehen.                        - Nachweis, dass die/der Vertretungsberechtigte das
                                                                          18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz
                                                                          in Eberswalde hat (z. B. durch Vorlage einer Kopie
             4. Zuwendungsvoraussetzungen                                 des Personalausweises)

4.1     Der Stadt Eberswalde ist nachzuweisen, dass für das             Eine Teilnehmerinnen- und Teilnehmerliste ist mit dem
        beantragte Projekt die Gesamtfinanzierung gesichert             Verwendungsnachweis vorzulegen, der Legitimations-
        ist. Dies gilt nicht für Zuschussgewährungen gemäß              dokumente von mindestens drei der Teilnehmerinnen
        Punkt 2.2.6 dieser Richtlinie.                                  und Teilnehmer beigefügt sind (z. B. Vorlage von Ko-
                                                                        pien der Personalausweise).
4.2     An der Finanzierung von Projekten können sich an-
        dere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen ange-           Alle für die Beurteilung und Berechnung der Zuschüsse
        messen beteiligen. Diese Beteiligung ist ausdrücklich           notwendigen Unterlagen (Begründung der Notwendig-
        erwünscht.                                                      keit der Förderung, Kostenangebote, detaillierte Kos-
                                                                        ten- und Finanzierungspläne etc.) sind beizufügen.
4.3     Das Eigeninteresse muss durch den Einsatz von
        Eigenmitteln, die im Förderantrag zu benennen sind,
        sichtbar gemacht werden (z. B. Mitgliedsbeiträge, Zu-            5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
        wendungen Dritter, Spenden, Eigenleistungen).
                                                                  5.1   Zuwendungsart: Projektförderung
4.4     Gefördert werden grundsätzlich nur Projekte, die bei
        Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Die       5.2   Finanzierungsart
        Bezuschussung von Fusionen gemäß Punkt 2.2.7 die-               Die Zuwendung erfolgt vorrangig als Festbetragsfinan-
        ser Richtlinie kann unter der Maßgabe eines von der             zierung. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %
        Bewilligungsbehörde genehmigten vorzeitigen Maß-                ist vom Antragsteller zu erbringen, ausgenommen hier-
        nahmebeginns erfolgen.                                          von sind die Förderungen gemäß Punkt 2.2.6. und 2.2.7.
                                                                        Bei Förderungen gemäß Punkt 2.2.9. ist ein Eigen-
4.5     Sportvereine und Vereine haben dem Antrag folgende              anteil von mindestens 20% der durch den Antragsteller
        aktuelle Unterlagen beizufügen, soweit diese nicht              zu tragenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
        schon bei der Stadt Eberswalde vorliegen:                       zu erbringen.

6     Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

5.3   Form der Zuwendung                                                 Anträge, die diese Höhe der Entscheidungsbefugnis
      Die Zuwendung wird als zweckgebundener Zuschuss                    der Verwaltung überschreiten, sind grundsätzlich dem
      gewährt.                                                           Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ent-
                                                                         scheidung vorzulegen.
5.4   Bemessungsgrundlage, Höhe der Zuwendung                            Gibt der Antragsteller seine Antragsunterlagen nicht
      Zuwendungsfähig sind Sachausgaben beziehungs-                      fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft bei der Stadt
      weise Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungs-                 Eberswalde ab, und folgt der Aufforderung der Stadt
      zwecks notwendig sind.                                             Eberswalde zur Nachbesserung nicht, wird der Antrag
                                                                         zurückgewiesen.

       6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen                          7.3   Bewilligung
                                                                         Bewilligungsbehörde ist die Stadt Eberswalde.
6.1   Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwen-                 Zur Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag
      dungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet wer-                     kann die Bewilligungsbehörde externen Sachverstand
      den. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.              hinzuziehen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet
                                                                         über den Antrag durch eine schriftlichen Bescheid.
6.2   Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden                     Mehrere Projekte eines Zuwendungsempfängers kön-
      Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen                    nen in einem Bescheid zusammengefasst werden.
      Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsemp-
      fängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zu-               Die Erhöhung der Ausgaben wirkt sich auf die För-
      wendungszweck zusammenhängenden Ausgaben                           derung nicht aus. Eine automatische Erhöhung des
      einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich                Zuschusses kommt nicht in Betracht. Zu beachten
      des Gesamtergebnisses verbindlich. Die im Zuwen-                   ist der Punkt 7.6 dieser Richtlinie. Nach Ablauf des
      dungsbescheid genannte Förderhöhe ist stets der                    Bewilligungszeitraumes erfolgt keine Auszahlung des
      Höchstbetrag, d. h. bei Erhöhung der Projektkosten                 Zuschusses mehr.
      erhöht sich der Zuwendungsbetrag nicht. Der Zuwen-
      dungsbescheid kann jedoch, wenn dies im Interesse            7.4   Anforderung und Auszahlung
      der Stadt Eberswalde liegt, geändert werden.                       Die Modalitäten der Auszahlung sind im Zuwendungs-
                                                                         bescheid zu regeln. Die Auszahlung erfolgt jedoch
6.3   Bei allen Veröffentlichungen über das Projekt ist auf die          frühestens nach schriftlicher Aufforderung durch den
      Förderung durch die Stadt Eberswalde hinzuweisen.                  Zuwendungsempfänger.

6.4   Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungs-               7.5   Verwendungsnachweis
      zwecks erworben oder hergestellt werden, sind für                  Der Verwendungsnachweis ist gegenüber der Bewilli-
      den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig                    gungsbehörde zu führen. Dem Verwendungsnachweis
      zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über                    sind die Originalbelege beizufügen. Für den Verwen-
      sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festge-                   dungsnachweis ist das entsprechende Formular zu
      legten zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen               verwenden.
      (Zweckbindungsfrist).
                                                                         Nach Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises
                                                                         erfolgen die Entlastung des Zuwendungsempfängers
        7. Antrags- und Bewilligungsverfahren                            und die Rückgabe der Originalbelege durch die Bewilli-
                                                                         gungsbehörde. Es ist ein Finanzierungs- und ein Sach-
7.1   Antragsverfahren                                                   bericht beizulegen. Im Zuwendungsbescheid wird die
      Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.             Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises be-
      Es ist das Antragsformular zur kommunalen Förderung                stimmt. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zu-
      des Sports zu verwenden. Im Antrag ist das Projekt/der             wendung sowie das erzielte Ergebnis kurz darzustellen.
      Antragszweck genau zu bezeichnen. Der Antragsbe-
      gründung muss die Erforderlichkeit der Zuwendung dem               In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen
      Grunde und der Höhe nach zu entnehmen sein. Dem                    und Ausgaben entsprechend der Gliederung des
      Antrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan beizufügen.         Finanzierungsplans summarisch auszuweisen. Der
                                                                         Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zu-
7.2   Antragsfristen                                                     sammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leis-
      Die Antragsfrist endet 30 Tage vor Beginn des Projek-              tungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten.
      tes. Antragsfristen für Antragstellungen zur Förderung
      von werterhaltenden bzw. wertsteigernden Maßnah-                   Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum
      men sind in Punkt 2.2.9 dieser Richtlinie bestimmt. In             Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat,
      Ausnahmefällen können Anträge, die eine Höhe von                   dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer)
      1.999,99 Euro nicht überschreiten, in Absprache mit der            berücksichtigt werden.
      Stadt Eberswalde mit verkürzter Frist gestellt werden.                                           Fortsetzung auf Seite 8

                                                  Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil         7
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Fortsetzung von Seite 7                                                     Fristsetzung aufzufordern. Kommt dieser der Auffor-
                                                                            derung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
         Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die                 innerhalb der gesetzten Frist nach, ist die Stadt be-
         Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und                  rechtigt, die Zuwendung ganz oder teilweise zurück-
         sparsam verfahren worden ist.                                      zufordern. Die nicht ordnungsgemäß nachgewiesenen
                                                                            Kosten sind nicht zuschussfähig.
         Der Zuwendungsempfänger hat die Belege und Ver-
         träge sowie alle sonst mit der Förderung zusammen-                 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der
         hängenden Unterlagen 10 Jahre nach Vorlage des                     Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung
         Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht                  der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche
         nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine              ganze oder teilweise Aufhebung des Zuwendungsbe-
         längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbe-                scheides und die ganze oder teilweise Rückforderung
         wahrung können auch Bild- oder Datenträger verwen-                 der gewährten Zuwendung gelten insbesondere §§ 48,
         det werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren                  49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land
         muss den Grundsätzen einer in der öffentlichen Verwal-             Brandenburg (VwVfGBbg).
         tung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
                                                                            Die für die Antragstellung und die Verwendungsnach-
7.6      Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers                      weisführung notwendigen Formulare werden durch die
         Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüg-                Stadt Eberswalde bereitgestellt.
         lich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn
         - sich nach Vorlage des Finanzierungsplanes eine Er-               Es kann davon abgesehen werden, Rückforderungen gel-
           mäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben ergibt.                  tend zu machen, wenn der Betrag niedriger als 10,00 € ist
           Er ist ferner verpflichtet anzuzeigen, wenn er nach Vor-         und die Kosten der Rückforderung außer Verhältnis zu dem
           lage des Finanzierungsplans - auch nach Vorlage des              Betrag stehen, es sei denn, dass wegen der grundsätzlichen
           Verwendungsnachweises - weitere Zuwendungen für                  Bedeutung des Falles eine Rückforderung geboten ist.
           denselben Zuwendungszweck bei anderen öffentlichen
           Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn er                             8. Inkrafttreten
           - gegebenenfalls weitere - Mittel von Dritten erhält,
         - der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewil-          Die „Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports in
           ligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich             der Stadt Eberswalde“ tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in
           ändern oder wegfallen,                                     Kraft und die Richtlinie vom 28.11.2016 in der Fassung der
         - sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungs-           1. Änderung vom 26.11.2018 außer Kraft.
           zweck nicht, nicht rechtzeitig oder mit der bewilligten
           Zuwendung nicht zu erreichen ist,
         - Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwen-             Eberswalde, den 23.02.2022
           dungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden.
                                                                      In Vertretung
7.7.     Prüfung der Verwendung                                       gez. Anne Fellner
         Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, sonstige Ge-         Erste Beigeordnete
         schäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung           Baudezernentin
         der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen
         oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwen-
         dungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen be-         Stadt Eberswalde
         reitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.      Der Bürgermeister
         Die Stadt Eberswalde ist berechtigt, bei dem Zuwen-
         dungsempfänger zu prüfen. Dies gilt auch für die für          Erneute Bekanntmachung des Satzungs-
         Rechnungsprüfung zuständige Stelle. Zurzeit ist das das      beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 29
         Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eberswalde.                       „Heidewald“ der Stadt Eberswalde

7.8      Zu beachtende Vorschriften                                   Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan
         Verletzt der Zuwendungsempfänger eine in dieser              Nr. 29 „Heidewald“ am 23.09.1993 als Satzung beschlossen.
         Richtlinie ihm obliegende Pflicht, insbesondere legt er
                                                                      Der Beschluss vom 23.09.1993 über den Bebauungsplan Nr. 29
         1. die Abrechnung und                                        „Heidewald“ als Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht.
         2. die Verwendungsnachweise, einschließlich der              Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan (un-
            Originalbelege                                            maßstäblich) dargestellt.
                                                                      Durch diese erneute Bekanntmachung werden Mängel der
         unvollständig, fehlerhaft oder nicht rechtzeitig vor, ist    ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung vom 14.12.1993
         die Stadt berechtigt, den Zuwendungsempfänger zur            geheilt. Gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird der
         ordnungsgemäßen Einreichung der Unterlagen mit               Bebauungsplan rückwirkend zum 14.12.1993 in Kraft gesetzt.

8      Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Öffentliche Bekanntmachungen

Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“ ein-       dienstags              von 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
schließlich Begründung ab dem Tage der Bekanntmachung          freitags               von 8.00-12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Eberswalde, Baudezernat, Stadtent-      einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen“
wicklungsamt, Breite Straße 39, 16225 Eberswalde, während
der Dienststunden:                                             bekanntzumachen.

montags, mittwochs, donnerstags
                      von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr      Eberswalde, den 14.03.2022
dienstags             von 08.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr
freitags              von 08.00-12.00 Uhr                      In Vertretung
                                                               gez. Anne Fellner
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.               Erste Beigeordnete
                                                               Baudezernentin

Eberswalde, den 14.03.2022

In Vertretung
gez. Anne Fellner                                              Sonstige amtliche Mitteilungen
Erste Beigeordnete
Baudezernentin
                                                               Stadt Eberswalde
                                                               Der Bürgermeister

                                                                   Informationen über die Beschlüsse des
                                                                     Hauptausschusses vom 17.02.2022

                                                               Vorlage: BV/0594/2022
                                                               Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt
                                                               Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI für den
                                                               Ausbau der Fahrradstraße Schellengrund in 16225 Ebers-
                                                               walde für das Los 3 Verkehrsanlage
                                                               Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: H 154/25/22
                                                               Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungs-
                                                               leistungen nach HOAI für den Ausbau der Fahrradstraße
                                                               Schellengrund in 16225 Eberswalde für das Los 3 Verkehrs-
                                                               anlage in Höhe von 71.081,26 EUR an die Ingenieurgemein-
                                                               schaft WTU GmbH, Am Steigenberg 2 in 04924 Bad Lieben-
                                                               werda zu vergeben.
                                                               Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ver-
                                                               trag mit dem Büro zu schließen.
Übersichtsplan (unmaßstäblich)
Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“                               Vorlage: BV/0597/2022
                                                               Einreicher/zuständige Dienststelle: 10 - Hauptamt
                                                               Vergabe gemäß Unterschwellenvergabeverordnung
          Bekanntmachungsanordnung                             (UVgO) zur Belieferung der Stadtverwaltung und deren
                                                               Außenstellen mit Hygienepapieren
Der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der         Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: H 155/25/22
Stadt Eberswalde am 23.09.1993 beschlossene und am             Der Zuschlag für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
15.12.1993 ausgefertigte Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“      zur Belieferung der Stadt Eberswalde mit Hygienepapieren
ist im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde vom 30.03.2022,      für eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren zu einem
Jahrgang 30, Nr. 3, in Form der Ersatzbekanntmachung mit       Auftragswert in Höhe von 156.386,24 € wird gemäß dem Ver-
dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wie folgt:   gabevorschlag an die

„Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 29 „Heidewald“           Hildebrandt & Bartsch GmbH & Co. KG
einschließlich Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung        Ludwig-Erhard-Ring 16
in der Stadtverwaltung Eberswalde, Baudezernat, Stadtent-      15827 Blankenfelde-Mahlow
wicklungsamt, Breite Straße 39, 16225 Eberswalde, während
der Dienststunden:                                             erteilt.
montags, mittwochs, donnerstags
                        von 8.00-12.00 und 13.00-16.00Uhr                                        Fortsetzung auf Seite 10

                                               Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil    9
03/ 2022 Stadt Eberswalde
Sonstige amtliche Mitteilungen

Fortsetzung von Seite 9                                        Stadt Eberswalde
                                                               Der Bürgermeister
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Er-
klärungen abzugeben.                                           Informationen über die Beschlüsse der Stadt-
                                                                 verordnetenversammlung vom 22.02.2022
Vorlage: BV/0569/2021
Einreicher/zuständige Dienststelle:                            Vorlage: BV/0602/2022
60 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft                     Einreicher/zuständige Dienststelle: 01.1 - Bürgermeisterbereich
Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17 - Vergabe von       Hygienekonzept der Stadtverordnetenversammlung der
Bauleistungen, Los 08 - Heizung/Sanitär                        Stadt Eberswalde und ihrer Ausschüsse für Sitzungen
Beschlusstext:            Beschluss-Nr.: H 156/25/22           während der SARS-CoV-2-Pandemie
Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für das         Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: 26/268/22
Projekt „Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17“, Los 8    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das in der An-
– Heizung/Sanitär in Höhe von 274.785,83 € zu.                 lage beigefügte „Hygienekonzept der Stadtverordnetenver-
                                                               sammlung der Stadt Eberswalde und ihrer Ausschüsse für
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag auf das        Sitzungen während der SARS-CoV-2-Pandemie“.
Angebot der Firma Haustechnik Schiller GmbH aus 16227          Der Beschluss Nr. 25/267/21 der Stadtverordnetenversamm-
Eberswalde zu erteilen.                                        lung vom 14.12.2021 wird insofern modifiziert.

Vorlage: BV/0570/2021                                          Neubesetzung der Mitglieder des Beirates für Forensik
Einreicher/zuständige Dienststelle:                            an der Martin Gropius Krankenhaus GmbH für die Wahl-
60 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft                     periode 2019 - 2024
Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17 - Vergabe von       Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: 26/269/22
Bauleistungen, Los 09 Lüftung                                  1. Aufgrund der geänderten Stärkeverhältnisse der Fraktio-
Beschlusstext:            Beschluss-Nr.: H 157/25/22              nen, welche die Sitzverteilung nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf
Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für das            berührt und des vorliegenden Antrages der Fraktion
Projekt „Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17“, Los 09      SPD|BFE vom 25.01.2022 ist eine Neubesetzung der Mit-
Lüftung in Höhe von 215.853,29 € zu.                              glieder des Beirates für Forensik an der Martin Gropius
                                                                  Krankenhaus GmbH für die Wahlperiode 2019 - 2024 mit
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag auf das An-       folgender Sitzverteilung vorzunehmen:
gebot der Firma Fa. HORI Klimatechnik GmbH, 12277 Berlin,
Motzener Str. 28a, zu erteilen.                                   Fraktion                                       Sitze
                                                                  SPD|BFE                                        1
Vorlage: BV/0571/2021                                             DIE LINKE.                                     1
Einreicher/zuständige Dienststelle:                               FDP | Bürgerfraktion Barnim                    1
60 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17 - Vergabe von       2. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die nachfolgen-
Bauleistungen, Los 10 - Elektro inkl. Schließanlage               den Mitglieder für den Beirat der Forensik an der Martin
Beschlusstext:              Beschluss-Nr.: H 158/25/22            Gropius Krankenhaus GmbH:
Der Hauptausschuss stimmt dem Vergabevorschlag für das
Projekt „Neubau Hort Kinderinsel Kyritzer Straße 17“, Los 10      Fraktion                           Mitglied
– Elektro inkl. Schließanlage in Höhe von 491.951,95 € zu.        SPD|BFE                            Frau Dr. Ulrike Hoffmann
                                                                  DIE LINKE.                         Herr Volker Passoke
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag auf das           FDP | Bürgerfraktion Barnim        Herr Christoph Maskow
Angebot der Firma Elektroinnungsbetrieb Hubert Brendel –
Inhaber Marcel Brendel GmbH aus 16244 Schorfheide/OT           Neubesetzung der Mitglieder und deren Stellvertreter/
Lichterfelde zu erteilen.                                      innen des Zoobeirates des Landkreises Barnim und der
                                                               Stadt Eberswalde für die Wahlperiode 2019 – 2024
Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie die        Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: 26/270/22
Originale der Beschlüsse des Hauptausschusses können           1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 41
im Bürgermeisterbereich, Sitzungsdienst (Rathaus, Raum            Abs. 6 BbgKVerf, dass eine Neubesetzung des Zoobeira-
317/318, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde) eingese-          tes vorgenommen wird.
hen werden.                                                       Die Stadtverordnetenversammlung stellt mit Blick auf die
                                                                  von ihr durchzuführende Bestellung der Mitglieder des
Eberswalde, den 18.02.2022                                        Zoobeirates und deren Stellvertreter/innen die nachfol-
                                                                  gende Sitzverteilung fest:
In Vertretung
gez. Anne Fellner                                                 Fraktion SPD | BFE                             - 1 Sitz
Erste Beigeordnete                                                Fraktion DIE LINKE.                            - 1 Sitz
Baudezernentin                                                    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                 - 1 Sitz

10   Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen

2. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die nachfolgen-   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entwurfs-
   den Mitglieder des Zoobeirates und deren Stellvertreter/   planung für die Erneuerung der Kunststofflaufbahnen und
   innen:                                                     -segmente im Fritz-Lesch-Stadion und den Bau der Anlagen.
                                                              Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu
Fraktion    Mitglied                   Stellvertreter/innen   fertigen.
SPD | BFE   Herr Götz Herrmann         n. n.
DIE LINKE.  Frau Katharina Walter      Frau                   Vorlage: BV/0592/2022
			                                    Sabine Büschel         Einreicher/zuständige Dienststelle:
Bündnis 90/ Frau Prof. Dr.             Herr                   65 - Tiefbauamt
Die Grünen  Heike Molitor              Frank                  40 - Amt für Bildung, Jugend und Sport
			                                    Banaskiewicz           Planung und Baubeschluss der Zaunanlage und des Na-
                                                              turrasengroßspielfeldes („B-Platz“) im Westendstadion
Ab- und Berufung von sachkundigen Einwohner/innen             sowie Finanzierung der Maßnahme
Beschlusstext:            Beschluss-Nr.: 26/271/21            Beschlusstext:              Beschluss-Nr.: 26/276/22
Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Hans-Jürgen      Die Stadtverordnetenversammlung:
Müller und Herrn Martin Schulz als sachkundige Einwohner      - stimmt der Planung der Zaunanlage und des Naturrasen-
aus dem Ausschuss für Kultur, Soziales und Integration ab.        großspielfeldes („B-Platz“) im Westendstadion zu und
                                                                  beschließt den Bau
Vorlage: BV/0590/2022                                         - genehmigt die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe
Einreicher/zuständige Dienststelle:                               von 324.484,81 EUR, die für die Maßnahme und aus dem
87 - Amt für Stadtmarketing und Tourismus                         Produkt 42.40.01.08, Sachkonto 522100 Maßnahmen aus
Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnah-         der Umsetzung der Sportentwicklungskonzeption zur Ver-
men zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des          fügung gestellt werden.
Handwerks, der freien Berufe und Soloselbständiger            Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu
Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: 26/272/22           fertigen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Richtlinie
zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Be-      Vorlage: BV/0593/2022
lebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks,     Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt
der freien Berufe und Soloselbständiger“.                     Entwurfsplanung und Baubeschluss zur Erschließungs-
                                                              anlage Christel-Brauns-Weg
Vorlage: BV/0595/2022                                         Beschlusstext:            Beschluss-Nr.: 26/277/22
Einreicher/zuständige Dienststelle:                           Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Entwurfspla-
40 - Amt für Bildung, Jugend und Sport                        nung zum Bau der Erschließungsanlage Christel-Brauns-
Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports in der      Weg im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 606 vorbehaltlich
Stadt Eberswalde                                              des Inkrafttretens des Bebauungsplanes zu und beschließt
Beschlusstext:               Beschluss-Nr.: 26/273/22         den Bau.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als An-
lage beigefügte „Richtlinie für die kommunale Förderung des   Vorlage: BV/0589/2022
Sports in der Stadt Eberswalde“.                              Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt
                                                              Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Eberswalde
Vorlage: BV/0598/2022                                         und dem Zweckverband für Wasserversorgung und Ab-
Einreicher/zuständige Dienststelle:                           wasserentsorgung Eberswalde (ZWA Eberswalde) im Be-
02.23 - Referat für Wirtschaftsförderung                      bauungsplan Nr. 606 - „Christel-Brauns-Weg“
Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket III                Beschlusstext:            Beschluss-Nr.: 26/278/22
Beschlusstext:              Beschluss-Nr.: 26/274/22          Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Förder-        zum Abschluss des Erschließungsvertrages zwischen der
richtlinie für das Eberswalder Wachstums- und Konjunktur-     Stadt Eberswalde und dem ZWA Eberswalde zur Herstellung
paket III.                                                    der Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung und Trinkwasser-
Eine Berichterstattung zur Inanspruchnahme (Anzahl An-        versorgung im für das im Bebauungsplan Nr. 606 „Christel-
tragstellungen, beantragtes Budget, Zuwendungsempfänger,      Brauns-Weg“ festgesetzte Wohngebiet entsprechend den
Förderzweck etc.) erfolgt einmal pro Halbjahr im Ausschuss    wesentlichen Inhalten des als Anlage beigefügten Vertrags-
für Kultur, Soziales und Integration für den Bereich Neuan-   entwurfes. Unwesentliche Änderungen sind unschädlich.
siedlung Fachärztinnen und Fachärzte sowie im Ausschuss
für Wirtschaft und Finanzen für den Bereich Unternehmen.      Der Vertrag wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 606
                                                              wirksam.
Vorlage: BV/0584/2022
Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt           Das Erschließungsgebiet ist in der Anlage 1 Blatt 1 des Er-
Entwurfsplanung und Baubeschluss Fritz-Lesch-Stadion          schließungsvertrages dargestellt.
- Erneuerung der Kunststofflaufbahnen und -segmente
Beschlusstext:           Beschluss-Nr.: 26/275/22                                                 Fortsetzung auf Seite 12

                                             Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Amtlicher Teil       11
Sonstige amtliche Mitteilungen

Fortsetzung von Seite 11                                         Vorlage: BV/0605/2022
                                                                 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt
Vorlage: BV/0564/2021                                            Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Verkehrs-
Einreicher/zuständige Dienststelle:                              anlage Carl-von-Ossietzky-Straße Los 1 Straßenbau und
02.21 - Referat für soziale Teilhabe und Integration             Neubau Regenentwässerung
Fortschreibung Integrationskonzept                               Beschlusstext:              Beschluss-Nr.: 26/281/22
Beschlusstext:               Beschluss-Nr.: 26/279/22            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bauleistun-
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die dem An-           gen für die Verkehrsanlage Carl-von-Ossietzky-Straße Los 1
hang beigefügte Fortschreibung des städtischen Integrations-     Straßenbau und Neubau Regenentwässerung mit einer Auftrags-
konzeptes „Vielfalt in Eberswalde“.                              summe in Höhe von 1.543.229,15 EUR an die Tharo Straßen- und
                                                                 Tiefbau GmbH, Coppistraße 10 a in 16227 Eberswalde zu vergeben.
Die regelmäßige Information über die Umsetzung der Maß-          Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an die Tharo
nahmen gemäß der Prioritätenliste (Abschnitt 5, Seite 31)        Straßen- und Tiefbau GmbH zu erteilen.
erfolgt jeweils im I. Quartal eines Kalenderjahres im zustän-
digen Fachausschuss, beginnend mit dem Jahr 2023.                Vorlage: BV/0606/2022
                                                                 Einreicher/zuständige Dienststelle: 65 - Tiefbauamt
Im Rahmen der Berichterstattung erfolgt bei Bedarf eine          Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Verkehrs-
weitere Konkretisierung von Maßnahmen und die Aufnahme           anlage Wiesenstraße Los 1 Straßenbau und Neubau
zusätzlicher Maßnahmen in die Prioritätenliste (Kapitel 4 „Lö-   Regenentwässerung
sungsansätze und Maßnahmen“) im Einvernehmen mit dem             Beschlusstext:              Beschluss-Nr.: 26/282/22
zuständigen Fachausschuss.                                       Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bauleistungen
                                                                 für die Verkehrsanlage Wiesenstraße Los 1 Straßenbau und Neu-
Vorlage: BV/0579/2022                                            bau Regenentwässerung mit einer Auftragssumme in Höhe von
Einreicher/zuständige Dienststelle: 61 - Stadtentwicklungsamt    777.888,79 EUR an die BRB-Baugeräte-Ramm- und Bohrtechnik
Beschluss Gebietskulissen im Programm der Städte-                GmbH, Coppistraße 10 in 16227 Eberswalde zu vergeben.
bauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung                Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag an die BRB-
(WNE)“ für die neuen Gesamtmaßnahmen Finow und                   Baugeräte-Ramm- und Bohrtechnik GmbH zu erteilen.
Stadtmitte
Beschlusstext:             Beschluss-Nr.: 26/280/22              Karten, Lagepläne, Anlagen zu den Beschlüssen sowie
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, analog § 171b        die Originale der Beschlüsse der Stadtverordnetenver-
BauGB [Stadtumbaugebiet …], die Gebietskulissen für die          sammlung können im Bürgermeisterbereich, Sitzungs-
neuen Gesamtmaßnahmen Stadtmitte und Finow für das Pro-          dienst (Rathaus, Raum 317/318, Breite Straße 41-44, 16225
gramm der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige           Eberswalde) eingesehen werden.
Erneuerung (WNE)“.
Die Abgrenzung der Gebietskulissen ist der Anlage 1 „Ge-         Eberswalde, den 23.02.2022
bietskulisse Finow” und der Anlage 2 „Gebietskulisse Stadt-
mitte“ zu entnehmen.                                             In Vertretung
                                                                 gez. Anne Fellner
                                                                 Erste Beigeordnete
                                                                 Baudezernentin

                                                                                                     Ende des Amtlichen Teils

Generationswechsel bei der Stadtjugendwartin
Am 23. Februar 2022 legte die Stadt-       zur Stadt Eberswalde, aus. Der Stadt-       Die Nachfolgerin, Feuerwehrfrau Isa-
jugendwartin Annegret Grundmann            jugendwartin unterstehen insgesamt          belle Fischer, stammt ebenfalls aus der
aus Spechthausen nach 15-jähriger          drei Jugendfeuerwehren in Eberswalde,       Ortsfeuerwehr Spechthausen. Der Spre-
Dienstzeit ihr Amt nieder.                 Finow und Sommerfelde mit insgesamt         cher der Freiwilligen Feuerwehr, erster
                                           58 Mitgliedern.                             Hauptbrandmeister Patrick Herzberg,
Oberbrandmeisterin Grundmann, zu-                                                      und Amtsleiter Nikolaus Meier bedankten
gleich Ortswehrführerin der Freiwilli-     Frau Grundmann wurde anlässlich ihrer       sich bei der scheidenden Stadtjugend-
gen Feuer wehr Spechthausen, übte          Verabschiedung mit dem Ehrenzeichen         wartin sehr herzlich und wünschten der
das Amt seit dem Jahre 2007, kurz          der Landesjugendfeuerwehr Branden-          Nachfolgerin ebenso viel Glück und Er-
nach dem Übertritt von Spechthausen        burg in Gold ausgezeichnet.                 folg bei ihrer neuen Tätigkeit.

12   Amtlicher Teil – Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022
STADTLEBEN

STICHWAHL UM DAS AMT DES
BÜRGERMEISTERS AM 3. APRIL 2022

           E    HT´S:

                                   Stichwahl
   DARUM G
                Baff •
           Bauland •
                   get •
      Bürgerbud
              g a rt en •
     Familien
         Feuerw h •
           Fried  h
                   e
                    ö
                       r
                      fe  •        am 3. April 2022 zur Wahl des
                                   Bürgermeisters
                   u le n •
       Grundsch
            Heirate •   n
                        n•
          Integratio
                       bs •
         Jugendklu
                   Kitas •
                  Kultur •
         Markttreib
                        en •       Entscheiden Sie!
     Straßensa
                nie ng •
       Soziale Te
                      ru
                   ilhabe •
                            e•
                                   Gehen Sie wählen!
            Spielplätz
                          en •
           Sportstätt
                      othek •
        Stadtbibli
               Sta tfeste •
                    d
                    inigung •
       Straßenre
               Tourismus •
                     dschaft •
       Vereinslan hnen •
                   Wo
                           Zoo •

                                                                               www.eberswalde.de

Nach dem amtlichen Endergebnis zur         davon haben, wo sich ihr Wahllokal be-     2. Obergeschoss des Rathauses in der
Wahl der Eberswalder Bürgermeiste-         findet, werden ihnen die Mitarbeiterin-    Breiten Straße 41 - 44, im Raum 206,
rin/des Eberswalder Bürgermeisters         nen und Mitarbeiter der Wahlbehörde        und ist wie folgt geöffnet:
kommt es am Sonntag, dem 3. April          unter der Rufnummer 03334/64-157           Mittwoch, 30.03.2022, von 8-12 Uhr,
2022, zur Stichwahl zwischen Götz          selbstverständlich gern behilflich sein.   Donnerstag, 31.03.2022, von 9-18 Uhr
Herrmann (Wahlbündnis SPD/BfE,                                                        und Freitag, 01.04.2022, von 8-18 Uhr.
28,2%) und Christian Mehnert (CDU,         Wer seine Stimme vor dem 3. April
21,7%).                                    2022 im Briefwahllokal der Stadt Ebers-    Bei weiteren Fragen stehen die Mit-
                                           walde abgeben möchten, kann dies           arbeiterinnen und Mitarbeiter der
Die Wahllokale sind dann von 8:00 bis      selbstverständlich auch unter Vorlage      Wahlbehörde unter der Rufnummer
18:00 Uhr geöffnet. Sollten Eberswalder    seines Personalausweises vornehmen.        03334 /6 4 -157 selbst verständlich
Bürgerinnen und Bürger keine Kenntnis      Das Brief wahllokal befindet sich im       gern zur Verfügung.

                                          Amtsblatt für die Stadt Eberswalde • Ausgabe 03/2022 – Nichtamtlicher Teil     13
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