Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                                12/2017                                                      Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
44. Jahrgang                                         Dezember 2017                                       Ausgabe 12 / 2017

                                                                                                                            Foto: Hr. Zobel, Feldkirchen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es ist nun nicht mehr weit bis Weihnachten und zum bevorstehenden Jahreswechsel. Wir freuen uns auf die Festtage, an denen
wir gemeinsame Stunden im Kreise der Familie verbringen können. An diesen Tagen, wenn uns einige Augenblicke der Ruhe ge-
schenkt werden, schauen wir vielleicht auch zurück auf Vergangenes und auf das, was das kommende Jahr bringen wird. Ich hoffe
und wünsche Ihnen, dass Sie mit Zufriedenheit und Zuversicht in das neue Jahr gehen.
Wie Sie wissen, nutze ich die Zeit zum Jahresende immer gerne, für alles, was im vergangenen Jahr geleistet wurde, danke zu
sagen. Dabei halte ich es für eine Stärke unserer Gemeinde, dass viele Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen und
sich für ihre Mitmenschen und das Gemeinwohl engagieren. Vieles, was Feldkirchen lebens- und liebenswert macht, geht auf ihr
Handeln oder ihre Initiativen zurück. Ehrenamtlich Engagierte sorgen für ein lebendiges Vereinsleben, sie helfen Bedürftigen, sie
wirken in der Nachbarschaft. Sie praktizieren Solidarität und stärken den Zusammenhalt in unserem Ort. Deshalb möchte ich
mich ganz herzlich für ihr großes Engagement bedanken.
Ein herzliches Dankeschön spreche ich auch neben allen Vereinen, Verbänden und Organisationen, die durch ihr Wirken das
Gemeindeleben bereichern, der Freiwilligen Feuerwehr und der Wasserwacht für ihre Schutz- und Rettungsdienste zur Sicherheit
der Bürger aus.
Ich danke ebenso den Kirchengemeinden, dem Lehrerkollegium der Grundschule, der VHS und den Kindertagesstätten für die
stets gute Zusammenarbeit.
Recht herzlich bedanke ich mich abschließend bei den Damen und Herren des Gemeinderates sowie den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Rathauses, der Bücherei und des Bau- und Wertstoffhofes für ihre Arbeit zum Wohle der Bürger.

Weihnachten ist das Fest des Friedens und der Nächstenliebe, aber auch ein Fest, das Freude und Hoffnung, das neue Kräfte
schenkt. In diesem Sinne, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und ein gutes, zufriedenes Jahr
2018.

Werner van der Weck
Erster Bürgermeister                                                                                     Beilage in dieser Ausgabe:
                                                                                                         Abfallkalender 2018
Seite 2                                                    12/2017                             Feldkirchner Gemeindeblatt

Bericht des Ersten Bürger-                   die weitere Vorgehensweise bzgl. der         Einführung des Elternportals „LITTLE
                                             Vergabe der ersten Grundstücke im Ein-       BIRD“ zur Betreuungsplatzsuche: Seit
meisters aus der                             heimischenprogramm „Beethovenstraße,         01. März 2017 bieten wir für Familien
Bürgerversammlung vom                        Brahmsstraße“.                               mit Kindern in Feldkirchen die Möglich-
25. Oktober 2017                                                                          keit an, über ein Elternportal die Suche
                                             Gemeindliche Dreifach-Sporthalle: Die        nach geeigneten Betreuungsplätzen zu
Finanzlage: Der Haushalt der Gemeinde        im Juli 2015 durchgeführten Bewerber-        erleichtern. Selbstverständlich bleibt wie
Feldkirchen 2017 sowie der Finanzplan        gespräche wurden mit der Vergabeent-         bisher die Möglichkeit offen, sich persön-
für die Jahre 2016 bis 2020 wurde be-        scheidung an das Architekturbüro Krug        lich bei den gewünschten Einrichtungen
schlossen; er weist ein Gesamtvolumen        Grossmann beendet. Die endgültige Ent-       anzumelden.
von 33.045.600 € aus. Hiervon sind           wurfsplanung beschloss der Gemeinderat
26.693.700 € im Verwaltungs- und             im August 2016. Hierbei wurde erneut         Mittagsbetreuung: In den Räumlich-
6.351.900 € im Vermögenshaushalt ver-        festgelegt, dass der Kostenrahmen von        keiten an der Grundschule Feldkirchen,
anlagt. Eine wichtige Einnahmequelle der     8,2 Mio. € eingehalten werden muss.          welche für ca. 80 Kinder konzipiert
Gemeinde ist die Gewerbesteuer, welche       Baubeginn war am 17. März 2017 mit           sind, ist eine Betreuung von bis zu 140
mit einem Haushaltsansatz von 13 Mil-        dem Spatenstich. Am 02. Juli 2017 er-        Kinder nur dadurch möglich, dass wei-
lionen € berücksichtigt wurde. Die Ge-       folgte dann die Grundsteinlegung. Die        tere Räumlichkeiten in der Schule und
meinde Feldkirchen ist anhaltend schul-      Fertigstellung der Halle ist für Ende 2018   unserer Jugendfreizeitstätte zur Verfügung
denfrei. Für das kommende Jahr werden        geplant und nach derzeitigem Sachstand       gestellt werden konnten. Da abzusehen
erneut erhebliche Ausgaben einzuplanen       werden die vom Gemeinderat genehmig-         ist, dass die Grundschule künftig einen
sein z. B. für die die AFK Geothermie für    ten Finanzmittel ausreichen.                 größeren Raumbedarf haben wird, wurde
die Erweiterung der Heizzentrale und des                                                  in den neuen Gebäuden auf dem Raiff-
Geothermienetzes, auch werden die Pla-       Weiterentwicklung der Planung auf dem        eisengrundstück eine Mittagsbetreuungs-
nungen für den barrierefreien Ausbau der     Raiffeisengelände: Im November 2015          gruppe eingeplant.
S-Bahn-Station weitergehen.                  wurde der Aufstellungsbeschluss für
                                             einen Bebauungsplan für diese Fläche         Kostenfreies WLAN im Gemeindege-
Bebauung Xaver-Münch Bräu-Gelände:           gefasst. Mit Unterstützung des Planungs-     biet: Das öffentliche WLAN ist seit Mitte
Auf dem Areal wurden insgesamt 120           verbandes Äußerer Wirtschaftsraum            letzten Jahres am Rathaus, am Ludwig-
Wohnungen errichtet. Die Baumaß-             München werden verschiedene Varianten        Glöckl-Haus und am VHS-Gebäude zu
nahmen begannen am 06.10.2014 und            der gewünschten Nutzung angepasst. In        nutzen.
wurden im Frühjahr 2017 abgeschlossen.       der Gemeinderatssitzung vom 07. April
Der Edeka-Markt wurde bereits im Juli        2016 wurde beschlossen, dass ein nicht-      Einführung des Bürgerserviceportals:
2016 fertiggestellt und bereichert seither   offener Realisierungswettbewerb zur          Ende des Jahres 2016 wurde das Bürger-
unsere Einkaufsmöglichkeiten. Natürlich      Wohnraumschaffung durchgeführt wird.         serviceportal eingeführt. Damit können
hoffen wir, dass auch bald eine Neuge-       Am 11. Juli 2017 fand die Sitzung des        Anträge online an die Gemeindeverwal-
staltung des Bräustüberls vom Eigentümer     Preisgerichts statt, in der die Büros ihre   tung gestellt werden. Sollte dennoch ein
durchgeführt wird. Es gab scheinbar Än-      Pläne vorstellen konnten. Die Vorschläge     persönliches Erscheinen erforderlich sein,
derungen der anfänglichen Überlegun-         konnten vom 13. Juli bis 28. Juli 2017       erfolgt bei der Eingabe des Antrages ein
gen. Wenn der Eigentümer damit konkret       im Rathaus besichtigt werden. Der erste      entsprechender Hinweis.
auf uns zukommt, wird sich der Gemein-       Preisträger soll beauftragt werden. Nach
derat damit beschäftigen.                    derzeitiger Planung ist mit einem Bau-       Breitbandförderung im Gemeindegebiet:
                                             beginn im Jahr 2019 zu rechnen.              Aufgrund der Förderinitiativen des Bun-
Barrierefreier Ausbau der S-Bahn-Station                                                  des und des Freistaates Bayern wurde
Feldkirchen: Der Entwurf der Finanzie-       Maßnahmen zur Verbesserung der ver-          diese Thematik im Gemeinderat am 3.
rungsvereinbarung zwischen der DB            kehrlichen Situation in der Sonnen-/         August 2017 behandelt. Der Gemeinde-
Station & Service AG und der Gemeinde        Bahnhofstraße: Im Dezember 2015 wur-         rat hat der Erstellung eines Masterplans,
Feldkirchen für die Verlängerung der be-     de die geplante Einbahnstraßenregelung       welcher die derzeitige Breitbandver-
stehenden Personenunterführung unter-        als Verkehrskonzept vom Gemeinderat          sorgung im Gemeindegebiet insgesamt
halb der Gleise 3, 4 und 5 nach Norden       behandelt; im Januar 2016 wurde dann         darstellt, zugestimmt. Auf dieser Grund-
wurde beschlossen. Im März 2016 wurde        die Verkehrsuntersuchung der Einbahn-        lage kann entschieden werden, wo ein
die Neugestaltung des Bahnhofumfeldes        regelung für den gesamten motorisierten      weiterer Ausbau in der Gemeinde Feld-
für den barrierefreien Ausbau des S-         Individualverkehr (MIV) vorgestellt. Der     kirchen sinnvoll ist.
Bahnhofs und die Verlängerung der Fuß-       Gemeinderat beschloss diese Einbahn-
gängerunterführung auf die Nordseite der     straßenregelung befristet auf ein Jahr.      Asylbewerber: Nach aktuellem Stand
Bahnlinie mit der Zustimmung zu den          Während des ganzen Jahres wurden Ver-        muss die Gemeinde Feldkirchen 95 Asyl-
Planfeststellungsunterlagen beschlossen.     kehrszählungen durchgeführt. Am 26. Ja-      bewerber unterbringen. Das gemeindli-
                                             nuar 2017 wurde das Ergebnis der Beur-       che Grundstück an der Emeran-/Bodmer-
Weiterentwicklung des Einheimischen-         teilung des Gutachters vom Gemeinderat       straße wurde zwischenzeitlich im Auftrag
programms: Die neuen EU-rechtlichen          behandelt und beschlossen, diesen Pro-       des Landratsamtes für diesen Zweck
Bestimmungen weichen leider von dem          bebetrieb um ein weiteres Jahr zu verlän-    bebaut. Am 18. Mai 2017 sind dann
vom Gemeinderat beschlossenen Modell         gern. Zuletzt wurde die Verkehrssituation    die ersten 33 Asylbewerber eingezogen;
ab; sie entsprechen in einigen Punkten       im August 2017 erneut besprochen und         darunter befanden sich auch 3 Familien.
nicht der EU-Richtlinie und müssen des-      das Landratsamt bzw. der MVV schriftlich     Aktuell sind 52 Asylbewerber unterge-
halb nochmals angepasst werden. Die          von Verbesserungsvorschlägen der Ge-         bracht; insgesamt sollen 64 Asylbewerber
neu überarbeiteten Vergaberichtlinien        meinde Feldkirchen in Kenntnis gesetzt.      untergebracht werden. Ebenfalls wurde
sollen in der Gemeinderatssitzung am         Sobald eine Antwort vorliegt, wird sie im    über einen Antrag auf Nutzungsände-
16.11.2017 behandelt werden, ebenso          Gemeinderat behandelt.                       rung von Büroflächen zur schulischen
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                                                  Anstand ist Respekt vor der Würde des anderen.
                                                  Paul Schibler, Schweizer Aphoristiker

                                                  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                  es ist Vorweihnachtszeit – und damit leider auch eine hektische, eine stressige
                                                  Zeit. Dies, obwohl gerade der Dezember als der besinnliche Weihnachtsmonat
                                                  gelten sollte. Die Vorweihnachtszeit, in der wir uns nicht nur über das baldige
                                                  Weihnachtfest freuen, sondern vielmehr innehalten und über die wirklichen
                                                  Werte des Lebens nachdenken sollten. Doch was sind die wirklichen Werte des
                                                  Lebens? Diesbezügliche Meinungen dürften teilweise auseinandergehen, aber
                                                  grundsätzlich sollte für alle Menschen folgendes gelten:

                                                  Anstand, Respekt und ein höflicher, rücksichtsvoller Umgang miteinander.

                                                  Es ist leider heutzutage immer häufiger zu beobachten, dass diese eigentlich
                                                  als selbstverständlich gelten sollenden Eigenschaften immer mehr in den Hin-
                                                  tergrund geraten. In vielen Situationen, sei es im beruflichen oder im privaten
                                                  Bereich, tritt immer mehr eine so genannte Ellbogengesellschaft in den Vorder-
                                                  grund. Und das ist eine traurige Entwicklung.

Nun fragen Sie sich vielleicht, an welchen Beispielen ich dies festmache. Ich möchte behaupten, dass viele von Ihnen solche
Situationen im Alltag bereits mehr oder weniger oft selbst erlebt haben: Ob Menschen, die auf dem Geh- bzw. Radweg nicht für
entgegenkommende Menschen Platz machen, Personen, die sich beim Einkaufen vordrängeln, oder auch drängelnde und rück-
sichtslose Autofahrer. Oder ganz allgemein einfach Personen, die stets auf ihren Vorteil oder ihr vermeintliches Recht bedacht sind
ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen und deren Gefühle.
Und leider – ohne verallgemeinern zu wollen - gewinne ich auch immer mehr den Eindruck, dass nicht nur der Respekt allgemein
untereinander, sondern auch der der jüngeren gegenüber der älteren Generation zunehmend weniger wird. Sicher gab es Fälle
von Rücksichtslosigkeit oder mangelndem Anstand schon immer. Das ist kein Phänomen der heutigen Zeit. Aber es ist doch selbst-
verständlich, dass wichtige Werte wie Respekt und Anstand von Generation zu Generation weitergegeben werden, dass gelehrt
wird, wie wir miteinander umgehen sollen.

Muss es wirklich in Zukunft so sein, dass wir uns immer mehr auf eine von Egoismus und Respektlosigkeit geprägte Gesellschaft
zubewegen? Ich denke nicht. Wir sollten die wirklich wichtigen Werte des Lebens weiterhin achten und schätzen. Wenn wir heute
das Wort „Wert“ hören, bringen wir dieses vielleicht sofort mit Kosten in Verbindung. Der Wert eines Menschen ist aber sicher
darin zu finden, wie er sich in der Gesellschaft und seinen Mitmenschen gegenüber verhält.

Verlieren wir also den Wert des Menschen und den Wert des gemeinsamen, respektvollen Miteinanders nicht aus den Augen und
treten immer wieder dafür ein.

Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gesundes neues Jahr.

   Ihr

   Werner van der Weck
   Erster Bürgermeister

Nutzung für Berufsintegrationsklassen,      á 20 Jugendlicher in dieser Liegenschaft      geteilt, dass die derzeitigen Räumlich-
befristet auf 5 Jahre, im Objekt Dor-       mehrheitlich beschlossen.                     keiten gänzlich aus- bzw. überlastet sind
nacher Straße 3 durch das Landratsamt                                                     und daher die Erweiterungsplanung der
München entschieden. Hintergrund ist,       Sanierung der Mittelschule Kirchheim          Realschule begonnen werden müsse.
dass der Landkreis rund 1.000 jugend-       und Erweiterung der Aschheimer Re-            Die Grundschule Feldkirchen ist Eras-
liche Asylbewerber zwischen 15 bis 21       alschule:                                     mus-Schule: Seit 01. Januar 2017 darf
Jahren beschulen muss. Der Gemeinderat      Die Sanierung der Mittelschule in Kirch-      sich unsere Grundschule Erasmus-Schule
hat schließlich der Unterbringung von 5     heim ist in die Planungsphase einge-          nennen. Die Ehre, diese Bezeichnung 2
Klassen á 20 Jugendlicher in dieser Lie-    treten. Ein konkreter zeitlicher Rahmen       Jahre tragen zu dürfen, muss man durch
genschaft zugestimmt. Später wurde die      ist derzeit noch nicht bekannt. Ebenso        Teilnahme an einem internationalen För-
Unterbringung von weiteren 5 Klassen        wurde von der Realschule Aschheim mit-        derprogramm erwerben.
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Ziel der Erasmus-Aktion ist die Verbes-       Asiatischer Laubholzbockkäfer: Der letz-      gleichsflächen für die streng geschützten
serung der Qualität und Effizienz des         te nachgewiesene Fund eines ALB-Be-           Arten Zauneidechse und Wechselkröte
Bildungsangebots sowie neue Impulse           falls in der Quarantänezone Feldkirchen       geschaffen werden. Während das Habitat
für den Unterricht.                           war im Frühjahr 2016. Deshalb mussten         der Zauneidechse vor Ort auf die Nord-
                                              im Riemer Wäldchen im Juli 2016 erneut        seite des Bahnhofs umgesiedelt werden
Abfallwirtschaft: Die Rest- und Biomüll-      Fällmaßnahmen durchgeführt werden.            konnte, war das für Wechselkröte nicht
abfuhr wurde neu ausgeschrieben. Da-          Dabei wurden auf Feldkirchner Flur            möglich. Für die Wechselkröte wurde
bei hat die Firma Remondis Süd GmbH           hauptsächlich Birken und Hainbuchen,          deshalb auf einer Fläche hinter dem
wieder den Zuschlag erhalten. Dies            sowie Linden und Eschen gefällt. Im Jahr      neuen Sportplatz ein Ausgleichshabitat
führt auch zu einer Kostensteigerung.         2017 gab es jetzt keine weiteren Funde.       errichtet. Für die Errichtung der barrie-
Die jährlichen Ausgaben für die Entsor-       Wenn weiterhin keine neuen Funde ge-          refreien Rampe zum Bahnsteig ordnete
gungsdienstleistung steigen um rund           macht werden, dann kann die Quaran-           die DB Station & Service die Fällung der
16% an. Die vorherigen Preise hatten          tänezone am 01.01.2021 aufgehoben             Schwarzkiefer auf ihrem Grundstück am
sieben Jahre lang Bestand. Leider ist es      werden. Bis dahin bestehen weiterhin          Bahnhofsvorplatz an. Die Schwarzkiefer
aber unumgänglich, diese Kosten auf           die Regelungen für die Quarantänezone.        behindert die Arbeiten des Bahnhofs-
die Gebührenzahler umzulegen. Eine                                                          umbaus und kann aus Sicht der Unteren
erfreuliche Änderung gibt es bei der Ab-      Bäume/Pflanzungen: Die neu ge-                Naturschutzbehörde gefällt werden, da
holung des Gelben Sackes, da das Duale        pflanzten Bäume entlang der B 471, im         es sich nicht um eine heimische Baumart
System nicht mehr an einer 4-wöchigen         Tucherwäldchen und im Friedhof ent-           handelt. Nach aktueller Mitteilung der
Abholung festhält. Somit werden ab 1.         wickeln sich gut. Die gepflanzte Hecke        Deutschen Bahn wurde die Fällung für
Januar 2018 die Gelben Säcke alle 14          entlang der B 471 zwischen Feldkirchen        den morgigen Donnerstag, 26. Oktober,
Tage im Gemeindegebiet am Grundstück          und Ottendichl war durch den kalten           angekündigt.
abgeholt. Die Abgabe der Gelben Säcke         Winter und durch Streusalzeintrag stark
am Wertstoffhof ist dann nicht mehr           beeinträchtigt. Viele Triebe sind dadurch     AFK Geothermie GmbH: Auch im Jahr
möglich. Ebenso sollen Dosen zukünftig        eingegangen und/oder abgestorben.             2016/2017 ging der Ausbau der Geo-
ausschließlich über den Gelben Sack ge-       Nach dem Wiederaustrieb im Frühjahr           thermie weiter. In der Energiezentrale
sammelt werden; die Dosencontainer            entwickelt sich die Hecke jedoch wieder       wurde eine 4. Netzpumpe eingebaut,
werden deshalb von den Wertstoffsam-          ganz ansehnlich. Bei vielen Bäumen im         um die Versorgungssicherheit bei Rohrin-
melstellen abgezogen und durch Papier-        Gemeindegebiet gibt es Trockenschäden,        standsetzungen im Pumpenbereich noch
container ersetzt.                            die noch aus dem heißen Sommer 2015           besser zu gewährleisten. Im Oktober hat
                                              zurückreichen. Auch die lange heiße und       Herr Ruland als neuer Geschäftsführer
Errichtung einer Elektroladesäule in          zu trockene Witterungsphase im Früh-          die Arbeit aufgenommen.
Feldkirchen: Die Bayernwerk AG hatte          jahr und Frühsommer führten zu wei-
der Gemeinde die Unterstützung bei            teren Trockenschäden. Ganz deutlich           Neuauflage der Chronik der Gemeinde
der Errichtung einer Elektroladesäule         sind diese Schäden an den Birken zu er-       Feldkirchen
angeboten. Nach der Zustimmung des            kennen, von denen viele in Feldkirchen        In der Bürgerversammlung am 28. Okto-
Gemeinderats wurde nach intensiver            langsam absterben, wenn sie nicht schon       ber 2015 wurde angesprochen, dass die
Beratung der Standort „Rathaus/Kirchen-       abgestorben sind. Auch viele Bergahorne       aus dem Jahr 1990 stammende Gemein-
straße“ beschlossen.                          weisen Trockenschäden auf. Bei den            dechronik, die noch unter Bürgermeister
                                              Nadelbäumen ist es vor allem die Fichte,      Glöckl erschienen ist, weitergeführt
Erweiterung des Feuerwehrgerätehau-           die mit dem Trockenstress sehr schlecht       werden soll. Die Weiterführung wurde
ses: Mit vielen Hinweisen begründete          zurechtkommt.                                 im November 2014 vom Gemeinderat
die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen                                                       beschlossen. Mit der Neuauflage wurde
die Notwendigkeit der Erweiterung des         Bahnhofsumbau/Wechselkröte/Zaun-              Frau Dr. Cornelia Oelwein beauftragt,
Feuerwehrgerätehauses. Der Gemeinde-          eidechse: Für den barrierefreien Ausbau       die bereits die letzte Chronik erstellt hat
rat beschloss eine Planung zusätzlich mit     des Bahnhofs und den Durchstich der           (Hinweis: Die neue Gemeindechronik
3 Wohnungen (diese sind mittlerweile          Unterführung auf die nördliche Seite          wird am 11. Dezember 2017 um 19.00
bezogen) für aktive Feuerwehrler. Die         mussten – aufgrund Forderung der Re-          Uhr im Foyer des Rathauses vorgestellt).
Gesamtmaßnahme war mit 1,8 Mio. €             gierung von Oberbayern - im Vorfeld
Gesamtkosten veranschlagt.                    der Bauarbeiten Ersatzhabitate und Aus-

                                                        IMPRESSUM
               Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                    Verantwortlich: Werner van der Weck, 1. Bürgermeister

                      Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen,
                                          Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de

    Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                          Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.

                   Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
           Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                               12/2017                                                     Seite 5

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                     Hinweis zu Änderungsbereich 5 + 7:         Bereich der neu zu pflanzenden Bäume
                                            Die im Zusammenhang mit dem tem-           werden des Weiteren Ruhemöglichkei-
lichen Gemeinderats-                        porären BAUMA-Stellplatz geplante Er-      ten vorgesehen.
sitzung vom 19.10.2017                      schließung dient auch der Anbindung
                                            der Gewerbeflächen und der Freizeit-       Beschluss
                                            einrichtungen nördlich der Staatsstraße    Für den neuen öffentlichen Kinderspiel-
KK  J ahresrechnung 2016,                  2082 in Richtung Messegelände und          platz im Baugebiet des Bebauungspla-
    Feststellung                            München. Die Zu- und Abfahrt der           nes Nr. 98b, 1. Änderung „Bauland für
                                            PKW erfolgt derzeit über die Anschluss-    Einheimische“ soll die Variante 2 „Amei-
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Ge-        stelle Aschheim/Ismaning entlang der       senhügel“ umgesetzt werden.
meindeordnung ist nach Durchführung         östlichen Umgehungsstraße, bis zum         Abstimmung: mehrheitlich angenommen
der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung    Kreisverkehr im Gewerbegebiet bei den      Ja 18 Nein 1
vom Gemeinderat festzustellen. Die ört-     Möbelhäusern Mömax und XXXLutz
liche Prüfung der Jahresrechnung 2016       und von dort entlang der Klausner-
erfolgte in der Sitzung des Rechnungs-      straße bis zum Gelände der Grünfläche      KK  V
                                                                                            orstellung und Genehmi-
prüfungsausschusses vom 26.09.2017.         mit temporärer Stellplatznutzung. Eine         gung des Farb- und Material-
                                            direkte Zufahrt aus Osten kommend für
Beschluss                                   PKW über die St 2082 ist derzeit nicht
                                                                                           konzeptes für den Neubau
Der Gemeinderat stellt die Jahresrech-      möglich. Dieser Anschluss soll Teil der        der Dreifachsporthalle
nung 2016 fest.                             Bebauungspläne 135/1 und 153 wer-
Abstimmung: einstimmig angenommen           den. Zu dem Änderungsbereichen 5           Der Gemeinderat hat am 11.08.2016 der
                                            und 7 werden folgende Bedenken vor-        Genehmigungsplanung zur Errichtung
                                            gebracht: Bei der südlichen Ausfahrt       einer Dreifach-Sporthalle in der Olym-
KK  J ahresrechnung 2016,                  dürfen keine BAUMA-Gäste über die          piastraße in Feldkirchen zugestimmt.
                                            Seestraße ausfahren. Diese Ausfahrt darf   Im März 2017 haben hierzu die ersten
    Entlastung                                                                         Arbeiten zur Realisierung des Bauvorha-
                                            nicht befahrbar gemacht werden.
                                                                                       bens begonnen. Seitens des beauftragten
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Ge-
                                            Beschluss                                  Architekturbüros Krug Grossmann aus
meindeordnung ist nach Feststellung der
                                            Der Gemeinderat nimmt die 42. Flä-         München wurde nun das Farb- und Ma-
Jahresrechnung 2016 vom Gemeinderat
                                            chennutzungsplanänderung der Ge-           terialkonzept vorgestellt.
über die Entlastung zu beschließen.
                                            meinde Aschheim zur Kenntnis.
                                            Zu den Änderungsbereichen 2, 3, 4, 6,      Beschluss
Beschluss
                                            8 und 9 werden keine Bedenken und          Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art.
                                            Anregungen vorgebracht. Das Trenn-         Farb- und Materialkonzept des Architek-
102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung des
                                            grün im Regionalplan ist im Änderungs-     turbüros Krug Grossmann für den Neu-
Ersten und Zweiten Bürgermeisters.
                                            bereich Nr. 1 weiterhin im Flächennut-     bau der Dreifach-Sporthalle genommen
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                            zungsplan mit darzustellen. Zu den         und stimmt diesem zu.
                                            Änderungsbereichen 5 und 7 werden          Abstimmung: einstimmig angenommen
                                            folgende Forderungen vorgebracht: Bei
KK  Bauleitplanung Gemeinde
                                            der südlichen Ausfahrt dürfen keine
     Aschheim – 42. Änderung des            BAUMA-Gäste über die Seestraße aus-
     Flächennutzungsplans                   fahren. Diese An- und Abfahrt darf nicht   Bericht aus der öffent-
                                            befahrbar gemacht werden. Eine Kon-
Die Gemeinde Aschheim legt im Zuge          zeption hierüber ist vorzulegen.
                                                                                       lichen Gemeinderats-
der frühzeitigen Beteiligung der Behör-     Abstimmung: mehrheitlich angenommen        sitzung vom 02.11.2017
den und sonstigen Träger öffentlicher Be-   Ja 18 Nein 1
lange die 42. Flächennutzungsplanän-
derung vor. Folgende Bereiche, jeweils                                                 KK  N
                                                                                            eue Gebührensatzung für
Gemarkung Aschheim, sind von der Än-        KK  B
                                                 ebauungsplan Nr. 98b,                    die geordnete Abfallwirtschaft
derung betroffen: Änderungsbereich 1:
südlich St 2082/B 471, FlNrn. 304-307;
                                                1. Änderung „Bauland für                   in Feldkirchen – Neukalkula-
Änderungsbereich 2: nördlich St 2082,           Einheimische“; Gestaltung                  tion
FlNrn. 274, 274/2 und 274/3; Ände-              des öffentlichen Kinderspiel-
rungsbereich 3: südlich St 2082, FlNrn.         platzes                                Die Gemeinde ist gem. Art.8 Abs.2 Kom-
301, 302 und 303/1; Änderungsbereich                                                   munalabgabengesetz (KAG) verpflichtet,
4: Heimstettener See, FlNr. 292; Ände-      Für die Gestaltung des öffentlichen        die Abfallwirtschaft kostendeckend zu
rungsbereich 5: südlich Klausnerstraße,     Kinderspielplatz wurden seitens des        betreiben. Aufgrund neu auftretender
FlNr. 298; Änderungsbereich 6: südlich      Landschaftsarchitekturbüros zwei Ge-       Ausgaben und Einnahmen in Verbin-
Klausnerstraße, FlNrn 286/1 und 286;        staltungsvarianten vorgestellt, wobei      dung mit Art.8 Abs.6 KAG ist eine neue
Änderungsbereich 7: Lena-Christ-Stra-       sich das Gremium für die so genannte       Gebührenkalkulation, einhergehend mit
ße, FlNrn. 277/9 und 262/1; Änderungs-      Variante „Ameisenhügel“ aussprach.         dem Erlass einer neuen Gebührensat-
bereich 8: nördlich St 2082, FlNr. 275;     Diese beinhaltet unter anderem: Ba-        zung, erforderlich (Anm.: siehe hierzu
Änderungsbereich 9: südlich Eichen-         lancierbalken, Hängemattenschaukel,        auch Artikel/Rubrik Umweltberater).
dorffstraße, FlNr. 263.                     Federwipper und Sandspiel-Balken. Im
Seite 6                                                  12/2017                            Feldkirchner Gemeindeblatt

Beschluss                                  umfasst folgende Grundstücke: FlNrn.        2. Regelung bzw. Steuerung der Nach-
Der Gemeinderat beschließt die Neufas-     100, 94/21, 120/3, 91/5, 91/16, 90/18,          verdichtung
sung der Gebührensatzung für die ge-       90/9, 90/15, 90/17, 90/27, 90/28, 97, 96,   3. Festsetzungen zum Maß der baulichen
ordnete Abfallwirtschaft.                  95, 94, 93, 92, 91, 90/4, 90/22, 90/23,         Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse,
Abstimmung: mehrheitlich angenommen        94/10, 94/25, 94/19, 94/11, 94/22,              Dachneigung usw.) und zur Zahl von
Ja 12 Nein 2                               94/20, 94/18, 94/9, 94/8, 94/17, 94/12,         Wohnungen in Wohngebäuden
                                           94/6, 94/7, 94/13, 94/14, 94/5, 94/34,      4. Festsetzungen von überbaubaren
                                           94/33, 94/26, 94/29, 94/32, 94/4, 94/35,        Grundstückflächen
KK  A
     ntrag auf Änderung des               94/36, 94/15, 94/16, 98, 94/2, 94/31,       5. Sicherung einer geordneten, nach-
    Bebauungsplans Nr. 32                  94/3, 91/7, 93/1, 92/1, 93/2, 92/2, 93/3,       haltigen städtebaulichen Entwicklung
                                           93/2, 93/4, 92/4, 91/10, 91/20, 91/21,      6. Regelung der Grünordnung
Der Antragsteller möchte auf seinem        91/22, 91/11, 91/12, 91/8, 91/13, 91/14,    Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB
Grundstück zwei neue Gebäude mit           91/15, 91/6, 91/14, 91/16, 90/8, 90/7,      als Bebauungsplan der Innenentwick-
insgesamt 4 Wohneinheiten errichten.       90/6, 90/5, 90/20, 90/2, 90/21, 90/30,      lung im beschleunigten Verfahren durch-
Um diese vernünftig in dem ca. 1200        90/11, 90/12, 90, 90/25, 90/10, 90/13,      geführt. Die Verwaltung wird beauftragt,
m² großen Grundstück unterzubringen        91/3, 90/19, 91/2, 90/14, 90/3. Der         den Änderungsbeschluss ortsüblich
wäre eine Verschiebung der Baugren-        Bebauungsplan erhält folgende Bezeich-      bekannt zu machen. Der ausgearbeitete
zen nötig. Der Bebauungsplan 32 setzt      nung: 4. Änderung des Bebauungsplans        Planentwurf (Plan mit Festsetzungen
für die Grundstücke Bauräume fest. Für     Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner        und Begründung) ist zur Billigung dem
dieses Gebiet gibt es viele Bebauungs-     Straße Hausnummern 7-23, Zugspitz-          Gemeinderat vorzulegen. Dem Wunsch
wünsche, die nach jetzigem Stand nicht     straße, Wendelsteinstraße, Jakob-Wag-       des Antragstellers bezüglich der Ände-
realisierbar sind und zwangsläufig eine    ner-Straße westlich der Eschenweges         rung für das Grundstück Fl.Nr. 94/8 wird
Bebauungsplanänderung erfordern.           Hausnummern 2-10, östlich des I. Ge-        derzeit nicht nachgekommen, da der
                                           wannenweges im Salmdorfer Feld und          Bebauungsplan im Ganzen überarbeitet
Beschluss                                  nördlich der Grundstücke Fl.Nrn. 99,        wird.
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungs-    663/21, 663/7 und 663/46. Als wesentli-     Abstimmung: mehrheitlich angenommen
beschluss zur Änderung des einfachen       che Planungsziele werden festgelegt:        Ja 10 Nein 7
Bebauungsplanes Nr. 32 – Gebiet süd-       1. 
                                              Festsetzung des Gebietes als all-
lich der Münchner Straße und westlich         gemeines Wohngebiet (WA) nach § 4
der Jakob-Wagner-Straße. Das Gebiet           BauNVO

  Amtliche Nachrichten
Bayerisches Landesamt für Statistik:
Haushalte für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 gesucht
Für die gesetzlich angeordnete EVS werden bayernweit 12.000 Haushalte gesucht, die drei Monate lang ihre Einnahmen und Aus-
gaben in einem Haushaltsbuch erfassen. Als Dankeschön erhalten die Haushalte im Anschluss eine Prämie von mind. 85,- Euro. Wei-
tere Informationen rund um die EVS finden Sie im Internet unter www.evs2018.de. Bei Fragen steht Ihnen das Bayerische Landesamt
für Statistik unter der Tel-Nr. 0800-5757001 zur Verfügung.

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                                                              Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                        Großbehälter (1100/770 L)                   Leerungsgebiet Ost
Dienstag, 12.12.2017                       Mittwoch, 06.12., 13.12., 19.12.2017        Donnerstag, 07.12., 21.12.2017
Mittwoch, 27.12.2017                       Donnerstag, 28.12.2017, 04.01.2018          Freitag, 05.01.2018
Dienstag, 09.01.2018
                                                                                       Leerungsgebiet West
Leerungsgebiet West:                                                                   Donnerstag, 14.12.2017
Dienstag, 05.12., 19.12.2017                                                           Freitag, 29.12.2017
Mittwoch, 03.01.2018                                                                   Donnerstag, 11.01.2018

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West:
Mittwoch, 13.12.2017     Donnerstag, 28.12.2017, 11.01.2018

Leerung der Großmülltonnen – Achtung neu ab 08. Januar 2018:
Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Behältnisse und der anfallenden Restmüllmenge musste die wöchentliche Leerung der
Großmülltonnen (770 Liter und 1.100 Liter) neu eingeteilt werden. Die Gebietsaufteilung orientiert sich an der bestehenden Auf-
teilung für Kleintonnen in die Gebiete WEST und OST.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  12/2017                                                         Seite 7

Die Großtonnen des Gebietes OST (Kennzeichnung XO im Abfallkalender) werden zukünftig, erstmals am
Mittwoch, 10. Januar 2018 geleert, danach wöchentlich
Mittwoch, 17. Januar 2018,
Mittwoch, 24. Januar 2018, usw. geleert.

Die Großtonnen des Gebietes WEST (Kennzeichnung XW im Abfallkalender) werden zukünftig, erstmals am
Freitag, 12. Januar 2018 geleert, danach wöchentlich
Freitag, 19. Januar 2018,
Freitag, 26. Januar 2018, usw. geleert

Die Tonnen müssen in gleicher Weise wie bisher am Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (ab Januar 2018 im 14-tägigen Turnus)              Leerungsgebiet West (ab Januar 2018 im 14-tägigen Turnus)
im Dezember: Freitag, 08.12.2017                                      im Dezember: Freitag, 22.12.2017
im Januar: Freitag, 12.01. und 26.01.2018                             im Januar: Freitag, 05.01. und 19.01.2018

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.

              Wichtiger Hinweis zur Entsorgung des Gelben Sackes
                                 ab Januar 2018
  Die Dualen Systeme vergeben in regelmäßigen Abständen Leistungen zur Sammlung von Leichtverpackungen neu. Das Ein-
  sammeln der Gelben Säcke wurde zum 01.01.2018 neu vergeben. Dabei ergeben sich folgende Änderungen/ Neuerungen:

           Wir bitten daher um Beachtung, dass es ab Januar 2018 nicht mehr möglich ist,
                         befüllte Gelbe Säcke im Wertstoffhof zu entsorgen.
  Die Gelben Säcke werden im gesamten Gemeindegebiet alle 14 Tage abgeholt (statt wie bisher alle 4 Wochen). Sie müssen
  in üblicher Weise am Morgen der Abfuhr bereit gelegt werden. Die Abholung findet grundsätzlich an einem Freitag statt
  (Ausnahmen Feiertagsregelungen). Die genauen Daten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender, der diesem Gemeindeblatt
  beiliegt.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

    Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
            Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
            Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
            Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
            Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott,
Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be-
schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie
CD´s und Druckerpatronen.
Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebühren-
ordnung unberücksichtigt)
Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München
(bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen
Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9,
München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.
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  Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von
  Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs-
  fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich.
  Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen
  Gebühr) werden.

Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher,
Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke.

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 12. Dezember 2017 / 16. Januar 2018 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der
Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B.
Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich.

Entsorgung von                              Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:

Laubgehölzen                                    Straßennamen:
                                                Alpenstraße:
                                                                                 Ungerade Hausnr.
                                                                                 1 - 9b
                                                                                                         Gerade Hausnr.
                                                                                                         2 - 12
in der                                          Aschheimer Straße:               1 - 11                  2
ALB-Befallszone                                 Brauereiweg                      keine                   12 - 16
                                                Eschenweg:                       1 - 41                  2 - 10
Bitte denken Sie daran, dass nach wie           Falkenstraße:                    3 - 11                  2 - 16
vor die neue Regelung für die Entsor-           Fasanweg:                        9 - 47                  12 - 38
gung von Laubgehölzen innerhalb der
                                                Finkenstraße:                    1-3                     2-4
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die
                                                Friedensstraße:                  19 - 23                 26 - 44
innerhalb der ALB-Befallszone Laub-
gehölze zu entsorgen haben, können              Hohenlindner Straße:             1                       2 - 6a
diese nicht mehr an den Wertstoffhof            Jahnstraße:                      3-9                     2 - 16
anliefern.                                      Jakob-Wagner-Straße:             1-5                     8 - 20
                                                Karolinenstraße                  5                       8
Im Dezember 2017 gibt es folgenden
                                                Kirchenstraße:                   1-5                     2-6
Termin für die Abholung von Laub-
                                                Lerchenstraße:                   7 - 17                  4 - 14
gehölz aus der ALB-Befallszone vor Ort:
am Mittwoch, 13. Dezember 2017. Eine            Münchner Straße:                 1-7                     2-6
Voranmeldung – spätestens zwei Tage             Oberndorfer Straße:              1 - 37                  2 - 22
vor dem Abholtermin – im Umweltamt              Otto-Lilienthal-Ring:            1-5                     2 - 36
der Gemeinde ist notwendig, ansonsten           Pfarrer-Axenböck-Straße:         1 - 21                  2-6
wird das Material nicht abgeholt. Rück-         Schwalbenstraße                  5, 11 - 31              2, 10 - 32
fragen und Anmeldung bitte unter der
                                                Tucherpark:                      1-9                     2 - 38
Tel. 089/9099 74-45 /-37 oder per E-
Mail: reiprich@feldkirchen.de                   Von-Tucher-Straße:               1-7                     4-8
                                                Wendelsteinstraße:               1 - 19                  2 - 16
                                                Zugspitzstraße:                  3 - 15                  keine

  Neue Gebührensatzung für die geordnete Abfallwirtschaft in Feldkirchen;
  Gebührenerhöhung bei der Restmüllabfuhr
  Die Gemeinde Feldkirchen ist verpflichtet die Abfallwirtschaft kostendeckend zu betreiben. Dies bedeutet dass sich Ein-
  nahmen und Ausgaben ausgleichen müssen.
  Aufgrund von Steigerungen bei den Verwertungs- und Transportkosten und steigenden Abfallmengen aufgrund der gestiege-
  nen Einwohnerzahl müssen die Gebühren erhöht werden.
  Der Gemeinderat Feldkirchen hat auf Grundlage der Gebührenkalkulation eine neue Gebührensatzung erlassen, die zu den
  üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 2.10/ 2.11 eingesehen werden kann.
  Wesentliche Änderungen ergeben sich aus § 4 Abs.1 der neuen Satzung.

  Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung folgender Restmüllbehältnisse beträgt:
  a) bei genereller 14-tägiger Leerung :
  1. einer Restmülltonne                 60 l            153,84 EUR/ Jahr   (12,82 €/Monat)
  2. einer Restmülltonne                 80 l            163,20 EUR/ Jahr   (13,60 €/Monat)
  3. einer Restmülltonne                120 l            181,92 EUR/ Jahr   (15,16 €/Monat)
  4. einer Restmülltonne                240 l            238,56 EUR/ Jahr   (19,88 €/Monat)

  b) bei genereller wöchentlicher Leerung:
  5. eines Müllgroßbehälters          770 l              1.565,04 EUR/ Jahr (130,42 €/Monat)
  6. eines Müllgroßbehälters         1100 l              2.116,92 EUR/ Jahr (176,41 €/Monat)
Feldkirchner Gemeindeblatt                                     12/2017                                                 Seite 9

  Aus unserer Gemeinde
                          Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                     Montag – Freitag                   7.30 – 12.00 Uhr
                                     zusätzlich Donnerstag             15.00 – 18.00 Uhr
                                       Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
        Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an.
                                        Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters:
                        Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40.

Aus dem Einwohnermeldeamt:                                  Zum 31. Oktober 2017 sind 7.453 Personen mit Hauptwohnsitz,
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte                                         359 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
im Monat Oktober 2017     69 Anmeldungen                                              7.812 Personen insgesamt gemeldet,
                          62 Abmeldungen                    davon 1.435 ausländische Mitbürger.
                           4 Wohnungswechsel
                           5 Geburten
                           6 Sterbefälle

  Herzlichen Glückwunsch
                                  

   Wir gratulieren im Dezember 2017
   zum 80. Geburtstag       zum 85. Geburtstag          zum 90. Geburtstag
   Ingeborg Karl            Mathias Haller              Anna Stoiber
   Helmut Kastner           Horst Steffen
   Manfred Schmid
   Margarete Stork

   Im Oktober 2017 konnte 1. Bürgermeister Werner van der
   Weck und Gemeinderätin Luzia Beck Therese Löhr und El-
   friede Pimpl jeweils zum 85. Geburtstag einen Präsentkorb
   mit den besten Wünschen der Gemeinde überbringen.

   Ihren 65. Hochzeitstag feierten im Oktober Elisabeth und
   Martin Fürmetz. 2. Bürgermeister Andreas Janson über-
   brachte neben dem traditionellen Geschenkkorb auch ein
   persönliches Glückwunschschreiben des Bundespräsiden-
   ten.

                                                                      Therese Löhr mit Familie u. Gemeinderätin Beck

   Elfriede Pimpl mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck                 Ehepaar Fürmetz mit 2. Bgm. Janson
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Termine und Hinweise für Dezember 2017 und Januar 2018
Fr    1. Dezember     14.00 – 16.00 Uhr                       Grundschule: Weihnachtsbasar
Fr    1. Dezember     20.00 Uhr                               Joyful Gospel Singers, Rathausfoyer
Sa    2. Dezember     14.00 Uhr                               Adventsmarkt Gewerbeverein
Sa    2. Dezember     17.00 Uhr                               Der Nikolaus kommt zur Feuerwehr
Sa    2. Dezember     20.00 Uhr                               Joyful Gospel Singers, Rathausfoyer
So    3. Dezember     12.30 Uhr – 18.00 Uhr                   Adventsmarkt Gewerbeverein/Kinderheim
So    3. Dezember     16.30 Uhr                               Gemeindebücherei: Adventsnachmittag
Do    7. Dezember     16.00 – 18.00 Uhr                       Adventnachmittag, Rathausplatz
Do    7. Dezember     19.00 Uhr (voraussichtlich)             Gemeinderatssitzung
Fr    8. Dezember     16.00 – 18.00 Uhr                       Familientreff im Kinderhaus St. Jakob
Fr    8. Dezember     19.00 Uhr                               Kultur im Rathaus: Bayerische Weihnacht
Sa    9. Dezember     13.30 Uhr                               Seniorenweihnachtsfeier, Gemeindehalle
Mo   11. Dezember     19.00 Uhr                               Vorstellung Gemeindechronik im Rathaus
Mi   13. Dezember     17.30 Uhr                               PC AG: Filmvortrag
Do   14. Dezember     08.00 Uhr                               VdK: Fahrt zum Christkindlmarkt Nürnberg
Do   14. Dezember     16.00 – 18.00 Uhr                       Adventnachmittag, Rathausplatz
Do   21. Dezember     16.00 – 18.00 Uhr                       Adventnachmittag, Rathausplatz
Do   11. Januar		     19.00 Uhr (voraussichtlich)             Gemeinderatssitzung
Sa   20. Januar		     20.00 Uhr                               Kultur im Rathaus: Max Neissendorfer Trio
Do   25. Januar		     19.00 Uhr (voraussichtlich)             Gemeinderatssitzung
Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen

  Einladung zur Vorstellung
  der Feldkirchner Chronik
  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürgerinnen und Bürger,

  ich darf Sie herzlich zur Buchvorstellung der neuen Feldkirchner Chronik einladen

  am Montag, 11. Dezember 2017 um 19.00 Uhr
  im Foyer des Rathauses.
  Die letzte Chronik von Feldkirchen ist vor mehr als einem Vierteljahrhundert erschienen.
  Seither ist in unserer Gemeinde viel geschehen. In der neuen Publikation sind sowohl die zum Teil ergänzten Erkenntnisse
  der früheren Chronik als auch die neuesten Entwicklungen vereint.

  Bei Interesse kann die Chronik bereits bei der Präsentation erworben werden und ist anschließend bei der Information des
  Rathauses erhältlich. Einführungspreis bis 10. Januar 2018: 18,- Euro; Buchhandelspreis ab 10. Januar 2018: 24,- Euro.
Sendet einfach eine kurze
                                                                                                                 feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                               12/2017                                                      Seite 11
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                       Weihnachtsengel sucht Kinder!
                       Nicht in jeder Familie ist es selbstverständlich, dass Geschenke unterm Weihnachtsbaum
                       liegen – bei manchen ist das Geld einfach zu knapp.
                       Wir möchten helfen, dass alle Kinder sich über ein kleines Geschenk freuen können und
                       stellen benachteiligen Kindern und Familien kurz vor Heilig Abend ein kleines Weih-
                       nachtsengel-Geschenk vor die Tür!
                       Sendet einfach eine kurze E-Mail mit Eurer Adresse an: weihnachtsengel@nbh-feldkir-
                       chen.de
                       Der Weihnachtsengel wird auf jeden Fall pünktlich vorbeifliegen!

Wir sind für Sie da!
Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Mohaupt unter der Telefonnummer 0160-
94659783 oder E-Mail: y.mohaupt@nbh-feldkirchen.de.
Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Seniorenweihnachtsfeier 2017
Die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier findet am Samstag, 9. Dezember 2017, ab 13.30 Uhr in der Gemeindehalle an der
Richthofenstraße statt. Der entsprechende Personenkreis (ab 65 J.) wurde bereits schriftlich eingeladen. Anmeldungen nimmt die
Gemeindeverwaltung, Frau Waber, Tel. 089/909974-41, bis spätestens 1. Dezember 2017 entgegen.

  Sehr geehrte Friedhofsbesucher,
  bitte beachten Sie, dass es generell nicht erlaubt ist, Hunde (ausgenommen
  Blindenhunde für sehbehinderte Menschen) mit auf den Friedhof zu bringen.
  Des Weiteren wurden an die Gemeindeverwaltung Beschwerden über frei laufende Hunde auf dem Friedhof herangetragen.
  Wir bitten daher alle Hundebesitzer eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass Hunde nicht auf den Friedhof gelangen
  können.

  Siehe auch nachstehend aufgeführter Auszug aus der Friedhofs-Benutzungssatzung:

  § 6- Verhalten im Friedhof

  (1)	Jeder Besucher des Gemeindefriedhofs hat sich ruhig und der Würde des Orts entsprechend zu verhalten. Den An-
       ordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.

  (2) Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofs nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

  (3) Im Friedhof ist insbesondere untersagt,

      a. die Ruhe durch lärmendes oder sonstiges ungebührliches Benehmen zu stören,
      b. Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde),
      c.	die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen
          sind Kinderwagen, Kranken- und Behindertenfahrstühle und vergleichbare Hilfsmittel sowie die von der Gemeinde
          zugelassenen Fahrzeuge,
      d.	Druckschriften zu verteilen, sonstige Waren aller Art feilzubieten oder anzupreisen, gewerbliche oder sonstige Leis-
          tungen anzubieten oder diesbezüglich zu werben,
      e. an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten,
      f.	der Örtlichkeit nicht entsprechende Gefäße (z.B. Konservendosen, Einmachgläser, Flaschen u. ä. Gegenstände) auf
          den Gräbern aufzustellen sowie solche Gefäße und Gießkannen zwischen den Gräbern, in Sträuchern oder Hecken
          zu hinter stellen,
      g.	überschüssiges Aushubmaterial und Abfall wie Papier, Blumen, Kränze und ähnliches außerhalb der dafür bestimm-
          ten Stellen abzulagern,
      h. die Verunreinigung der Wasserentnahmestellen und ihre übermäßige oder missbräuchliche Benutzung,
      i. Wege, Plätze und Gräber zu verunreinigen,
      j. Anlagen außerhalb der für den Besucherverkehr bestimmten Wege zu betreten,
      k.	Anlagen (auch bauliche Anlagen), insbesondere Grabmäler, Grabeinfassungen und -einfriedungen, Grab- und sons-
          tige Anpflanzungen zu beschädigen oder zu verunreinigen.

  Vielen Dank für die Beachtung.
  Ihre Gemeindeverwaltung Feldkirchen
Seite 12                                                 12/2017                            Feldkirchner Gemeindeblatt

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig?
  Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob-
  liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen.
  Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver-
  teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes
  zu gewährleisten.
  Die Telefonnummer lautet:   08732-9210-650
  Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele-
  genheit mit dem Verlag klären.

Neubau der Dreifachsporthalle in Feldkirchen:
Vorübergehende Sperrung des Wirtschaftswegs
Die Baumaßnahmen zur Errichtung der neuen Dreifachsporthalle an der Olympiastraße haben – wie bereits berichtet – begonnen.
Im Rahmen des Neubaus muss im Zuge der anstehenden Holzbauarbeiten der an die Sporthalle angrenzende Wirtschaftsweg
ab 27. November bis voraussichtlich Ende Dezember 2017 gesperrt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für
diese notwendige Maßnahme.

  Hinweise zum Winterdienst
  und zur Räum- und Streupflicht
  Um bei Schneefall einen einwandfreien Winterdienst zu gewährleisten und dem
  Personal des gemeindlichen Bauhofs die Arbeiten zu erleichtern, bitten wir nach-
  stehende Hinweise zu beachten:

  1. Bitte Sträucher und Äste, die aus Vorgärten auf öffentlichen Straßen sowie
      Geh- und Radwegen überhängen, zurückschneiden, damit die gemeindlichen
      Fahrzeuge ihren Streu- und Schneeräumdienst ordnungsgemäß durchführen
      können.

  2. Bitte die Fahrzeuge unbedingt auf den privaten, gebäudebezogenen Stellplätzen parken, damit der Schneeräumdienst
      nicht behindert wird. Straßenbereiche möglichst von geparkten Fahrzeugen freihalten.

  3. Bei Schneefall bitte nicht gleich mit Sonderwünschen in Bezug auf die Schneeräumung an die Gemeindeverwaltung
      herantreten. Als erstes haben Schneeräumfahrzeuge dafür zu sorgen, dass der Verkehr auf den örtlichen Straßen aufrecht-
      erhalten wird.

  4. Entsprechend der gemeindlichen Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbah-
      nen im Winter sind alle Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Verkehrs-
      flächen zu sichern. Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen
      zwischen 8.00 und 20.00 Uhr. Dabei sind alle an das Grundstück angrenzenden sowie der Erschließung des Grundstücks
      dienenden Gehwege sowie – falls kein Bürgersteig vorhanden ist – ein 1,00 m breiter Streifen der öffentlichen Straße
      für den Fußgängerverkehr zu räumen und gegebenenfalls zu streuen. Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe
      wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Ausnahme: Bei
      besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Unfälle, die
      darauf zurückzuführen sind, dass nicht oder nur ungenügend der Räum- und Streupflicht nachgekommen wurde, können
      erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

  5. Wenn die Gehwege oder auch Gehwegteile manchmal im Zuge unserer Winterdienstarbeiten aus Zweckmäßigkeits-
      gründen von Gemeindebediensteten mitgeräumt oder mitgestreut werden, darf daraus nicht geschlossen werden, dass wir
      die Verpflichtung zur Sicherung in diesem Bereich übernehmen.

  6. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei plötzlichem Schneefall das Personal des Bauhofes nicht überall zur gleichen
      Zeit sein kann.

  Zeigen Sie Eigeninitiative! Helfen Sie vielleicht auch Ihrem Nachbarn, der alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der
  Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                12/2017                                                     Seite 13

  Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger
  zu unseren Adventsveranstaltungen mit kostenlos Glühwein, Kinderpunsch und Plätzchen –
  so lange der Vorrat reicht!
  Jeweils Donnerstag, 7., 14. und 21. Dezember 2017
  von 16 – 18 Uhr auf dem Rathausplatz Feldkirchen mit musikalischem Rahmenprogramm
  Die Gemeindeverwaltung freut sich auf Ihren Besuch

                           Der Gewerbeverein Feldkirchen e.V. lädt ein zum

                              ADVENTSMARKT
                            am 2. und 3. Dezember 2017 ab 14 Uhr
                       am Platz der Hohenlindner Straße 11 in Feldkirchen
       Wir laden alle Feldkirchner Bürger sowie Interessierte aus den umliegenden Gemeinden zu unserem traditionellen
            „Adventsmarkt“ ein! Dieses Jahr bieten wir wieder ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt!
      Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Ausstellern, die uns zum Teil seit vielen Jahren begleiten, dass sie dabei sind -
             erstmalig zwei Tage: wie alle Kindergärten aus Feldkirchen, Raoulivini, Creative Cocktails, Herzkäferl,
       die Konditormeisterin, Birgit Feilhuber, Silke Meyer, Goldschmiede Nachtigall, das Kinderheim, die Wasserwacht,
          Getränke Haußmann, unser Imker aus Feldkirchen, Familie Huber mit den Ponys sowie der TSV Feldkirchen.
   Freuen Sie sich auf besondere Spezialitäten wie Honig und Metwein, italienischer Glühwein, Salami und Schinken, weißer
   Glühwein, Pommes, Gulaschsuppe, Feuerzangenbowle, Würstlsemmeln, süße und deftige Crepes, hausgemachte Plätzchen,
                  Stollen und Lebkuchen, heißen Caipi, Schnaps aus Rietschen, Glühbier sowie Kinderpunsch!
       Nicht nur das Essen und die Getränke gehören zur Adventszeit, sondern auch schöne Dinge zum Dekorieren und
               Verschenken wie Adventsgestecke, Kerzen, handgemachte Geschenke, Babykleidung sowie Seifen.
    Programm am 2.12.2017: ab 15 Uhr Kutschfahrt mit Ponys, 16.30 Uhr Auftritt Kinderchor, 17 Uhr der Nikolaus kommt,
                                              ab 18 Uhr Musikalische Untermalung
         Programm am 3.12.2017: ab 14.30 Uhr Luftballonkünstler, 16 Uhr Auftritt Männergesangsverein Feldkirchen,
                                                 17.30 Uhr Auftritt Jagdhornbläser
                                          Am Sonntag, 3.12.2017 gibt es eine Neuheit:
                        Der Gewerbeverein und das Kinderheim Feldkirchen verbinden ihre Programme.
                                                 Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
                                               Ihr Gewerbeverein Feldkirchen e.V.

                                        Adventsbasar im Kinderheim
                                                   am
                                         Sonntag, den 03.12.2017

                            11.30 Uhr Gottesdienst in der katholischen Kirche
                        Basar von 12.30 bis 18.00 Uhr mit vielen Verkaufsständen
                                   und vorweihnachtlicher Stimmung.

                                                Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Feldkirchen
                                                   Hohenlindnerstraße 8, 85622 Feldkirchen
                                                  Telefon: 089/991920-0, Fax: 089/991920-26
                                                      Email: feldkirchen@im-muenchen.de
                                                        www.jugendhilfe-feldkirchen.de
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   Hinweis zur Christbaum-Abholung im Januar
   Ein genauer Termin für die Christbaum-Sammlung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest und wird im Januar-Ge-
   meindeblatt bekannt gegeben.
   Die Christbäume müssen rechtzeitig – bis spätestens 8.00 Uhr und frei von jeglichem Weihnachtsschmuck gut sichtbar an
   der straßenseitigen Grundstücksgrenze abgelegt werden.
   Zu spät oder nicht sichtbar bereit gelegte Bäume werden nicht nachträglich abgeholt und müssen in Eigenregie der ord-
   nungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

                         Weihnachtsbasar in der Grundschule Feldkirchen
                         Am Freitag, 1. Dezember 2017 von 14.00 bis 16.00 Uhr lädt die Grundschule Feldkirchen zu ihrem
                         alljährlichen Weihnachtsbasar ein. Der Basar findet unter dem Motto „Kinder helfen Kindern“ statt. Der
                         Erlös geht an das Projekt „Schulen für Afghanistan“. Die Kinder aller Klassen werden in den Wochen vor-
                         her mit Hilfe der Lehrer und Eltern aus verschiedensten Materialien allerlei weihnachtlichen Schmuck
basteln und freuen sich darauf, ihre Kunstwerke für diesen guten Zweck selbst verkaufen zu dürfen. Der Elternbeirat wird Sie mit
selbstgebackenen Kuchen, Semmeln, Kaffee und Getränken im Elterncafé verwöhnen. Der Erlös des Elterncafés kommt der Eltern-
beiratsarbeit zugute und somit unseren Kindern. Wir würden uns freuen, Sie, Ihre Kinder, Großeltern, Freunde und Nachbarn in
unserer Schule begrüßen zu dürfen.

                                                    Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne…
                                                     Voller Erwartung konnten
                                                     die Kinder und Familien
                                                     des Kindergartens Arche
Noah am 9. November bei zwar kalter aber trockener Witterung ihr traditio-
nelles Martinsfest feiern. Der Gottesdienst in der evangelischen Kirche wurde
bereichert durch ein Martinsspiel, das die zukünftigen Schulkinder zusammen
mit ihren Betreuerinnen vorbereitet hatten. Anschließend ging es mit den selbst
gebastelten bunten Laternen in einem langen Zug zum Kindergarten, um dort bei
Lagerfeuer, Lebkuchen und Punsch weiter zu feiern.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der freiwilligen Feuerwehr für die Veranstal-
tungswache, bei Frau van der Weck für die musikalische Unterstützung und bei
Frau Steininger für den Einsatz der Ponys. Vielen Dank auch an den Elternbeirat,
der die Verpflegung übernommen hat. Es war für Groß und Klein ein sehr stim-
mungsvolles Fest, an das wir uns noch gerne erinnern werden. Denn Freude kann dreimal beglücken: als Erwartung, als Erlebnis,
als Erinnerung.                                                                                      (Othmar Capellmann)

                       Caritas Kinderhort St. Jakob:
                       Ehrenamtliche für Hausaufgaben-Unterstützung gesucht
                       Der Hort im Caritas Kinderhaus St. Jakob sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Ehrenamtliche,
                       die 2x pro Woche nachmittags zwei Grundschulkinder bei den Hausaufgaben unterstützen, die deutsche
                       Sprache üben und Vorlesen. Die Bezahlung erfolgt über Aufwandsentschädigung.
                       Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Irmgard Löffler, Caritas Kinderhaus St. Jakob, Zeppelinstr. 10, 85622
                       Feldkirchen, Tel. 089-90108490, E-Mail: kinderhaus-st-jakob-feldkirchen@caritasmuenchen.de

                                        Kinderkrippe Feldmäuse: Elternbeirat 2017/2018
                                        Katharina Hepler – Vorsitzende
                                        Michael Kiel – stellv. Vorsitzender
                                        Matthias Buhrig-Schreiner
                                        Vivian Maruhn
                                        Angelica Deisenberger
                                        Alla Mühlenfeld
                                        Bettina Haslinger
                                        Gitti Hillner

  Der gemeindliche Seniorentreff
  Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schulferien)
  im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und
  Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden
  das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert.
  Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen.
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