Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 44. Jahrgang Dezember 2017 Ausgabe 12 / 2017 Foto: Hr. Zobel, Feldkirchen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist nun nicht mehr weit bis Weihnachten und zum bevorstehenden Jahreswechsel. Wir freuen uns auf die Festtage, an denen wir gemeinsame Stunden im Kreise der Familie verbringen können. An diesen Tagen, wenn uns einige Augenblicke der Ruhe ge- schenkt werden, schauen wir vielleicht auch zurück auf Vergangenes und auf das, was das kommende Jahr bringen wird. Ich hoffe und wünsche Ihnen, dass Sie mit Zufriedenheit und Zuversicht in das neue Jahr gehen. Wie Sie wissen, nutze ich die Zeit zum Jahresende immer gerne, für alles, was im vergangenen Jahr geleistet wurde, danke zu sagen. Dabei halte ich es für eine Stärke unserer Gemeinde, dass viele Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen und sich für ihre Mitmenschen und das Gemeinwohl engagieren. Vieles, was Feldkirchen lebens- und liebenswert macht, geht auf ihr Handeln oder ihre Initiativen zurück. Ehrenamtlich Engagierte sorgen für ein lebendiges Vereinsleben, sie helfen Bedürftigen, sie wirken in der Nachbarschaft. Sie praktizieren Solidarität und stärken den Zusammenhalt in unserem Ort. Deshalb möchte ich mich ganz herzlich für ihr großes Engagement bedanken. Ein herzliches Dankeschön spreche ich auch neben allen Vereinen, Verbänden und Organisationen, die durch ihr Wirken das Gemeindeleben bereichern, der Freiwilligen Feuerwehr und der Wasserwacht für ihre Schutz- und Rettungsdienste zur Sicherheit der Bürger aus. Ich danke ebenso den Kirchengemeinden, dem Lehrerkollegium der Grundschule, der VHS und den Kindertagesstätten für die stets gute Zusammenarbeit. Recht herzlich bedanke ich mich abschließend bei den Damen und Herren des Gemeinderates sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses, der Bücherei und des Bau- und Wertstoffhofes für ihre Arbeit zum Wohle der Bürger. Weihnachten ist das Fest des Friedens und der Nächstenliebe, aber auch ein Fest, das Freude und Hoffnung, das neue Kräfte schenkt. In diesem Sinne, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und ein gutes, zufriedenes Jahr 2018. Werner van der Weck Erster Bürgermeister Beilage in dieser Ausgabe: Abfallkalender 2018
Seite 2 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Bericht des Ersten Bürger- die weitere Vorgehensweise bzgl. der Einführung des Elternportals „LITTLE Vergabe der ersten Grundstücke im Ein- BIRD“ zur Betreuungsplatzsuche: Seit meisters aus der heimischenprogramm „Beethovenstraße, 01. März 2017 bieten wir für Familien Bürgerversammlung vom Brahmsstraße“. mit Kindern in Feldkirchen die Möglich- 25. Oktober 2017 keit an, über ein Elternportal die Suche Gemeindliche Dreifach-Sporthalle: Die nach geeigneten Betreuungsplätzen zu Finanzlage: Der Haushalt der Gemeinde im Juli 2015 durchgeführten Bewerber- erleichtern. Selbstverständlich bleibt wie Feldkirchen 2017 sowie der Finanzplan gespräche wurden mit der Vergabeent- bisher die Möglichkeit offen, sich persön- für die Jahre 2016 bis 2020 wurde be- scheidung an das Architekturbüro Krug lich bei den gewünschten Einrichtungen schlossen; er weist ein Gesamtvolumen Grossmann beendet. Die endgültige Ent- anzumelden. von 33.045.600 € aus. Hiervon sind wurfsplanung beschloss der Gemeinderat 26.693.700 € im Verwaltungs- und im August 2016. Hierbei wurde erneut Mittagsbetreuung: In den Räumlich- 6.351.900 € im Vermögenshaushalt ver- festgelegt, dass der Kostenrahmen von keiten an der Grundschule Feldkirchen, anlagt. Eine wichtige Einnahmequelle der 8,2 Mio. € eingehalten werden muss. welche für ca. 80 Kinder konzipiert Gemeinde ist die Gewerbesteuer, welche Baubeginn war am 17. März 2017 mit sind, ist eine Betreuung von bis zu 140 mit einem Haushaltsansatz von 13 Mil- dem Spatenstich. Am 02. Juli 2017 er- Kinder nur dadurch möglich, dass wei- lionen € berücksichtigt wurde. Die Ge- folgte dann die Grundsteinlegung. Die tere Räumlichkeiten in der Schule und meinde Feldkirchen ist anhaltend schul- Fertigstellung der Halle ist für Ende 2018 unserer Jugendfreizeitstätte zur Verfügung denfrei. Für das kommende Jahr werden geplant und nach derzeitigem Sachstand gestellt werden konnten. Da abzusehen erneut erhebliche Ausgaben einzuplanen werden die vom Gemeinderat genehmig- ist, dass die Grundschule künftig einen sein z. B. für die die AFK Geothermie für ten Finanzmittel ausreichen. größeren Raumbedarf haben wird, wurde die Erweiterung der Heizzentrale und des in den neuen Gebäuden auf dem Raiff- Geothermienetzes, auch werden die Pla- Weiterentwicklung der Planung auf dem eisengrundstück eine Mittagsbetreuungs- nungen für den barrierefreien Ausbau der Raiffeisengelände: Im November 2015 gruppe eingeplant. S-Bahn-Station weitergehen. wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für diese Fläche Kostenfreies WLAN im Gemeindege- Bebauung Xaver-Münch Bräu-Gelände: gefasst. Mit Unterstützung des Planungs- biet: Das öffentliche WLAN ist seit Mitte Auf dem Areal wurden insgesamt 120 verbandes Äußerer Wirtschaftsraum letzten Jahres am Rathaus, am Ludwig- Wohnungen errichtet. Die Baumaß- München werden verschiedene Varianten Glöckl-Haus und am VHS-Gebäude zu nahmen begannen am 06.10.2014 und der gewünschten Nutzung angepasst. In nutzen. wurden im Frühjahr 2017 abgeschlossen. der Gemeinderatssitzung vom 07. April Der Edeka-Markt wurde bereits im Juli 2016 wurde beschlossen, dass ein nicht- Einführung des Bürgerserviceportals: 2016 fertiggestellt und bereichert seither offener Realisierungswettbewerb zur Ende des Jahres 2016 wurde das Bürger- unsere Einkaufsmöglichkeiten. Natürlich Wohnraumschaffung durchgeführt wird. serviceportal eingeführt. Damit können hoffen wir, dass auch bald eine Neuge- Am 11. Juli 2017 fand die Sitzung des Anträge online an die Gemeindeverwal- staltung des Bräustüberls vom Eigentümer Preisgerichts statt, in der die Büros ihre tung gestellt werden. Sollte dennoch ein durchgeführt wird. Es gab scheinbar Än- Pläne vorstellen konnten. Die Vorschläge persönliches Erscheinen erforderlich sein, derungen der anfänglichen Überlegun- konnten vom 13. Juli bis 28. Juli 2017 erfolgt bei der Eingabe des Antrages ein gen. Wenn der Eigentümer damit konkret im Rathaus besichtigt werden. Der erste entsprechender Hinweis. auf uns zukommt, wird sich der Gemein- Preisträger soll beauftragt werden. Nach derat damit beschäftigen. derzeitiger Planung ist mit einem Bau- Breitbandförderung im Gemeindegebiet: beginn im Jahr 2019 zu rechnen. Aufgrund der Förderinitiativen des Bun- Barrierefreier Ausbau der S-Bahn-Station des und des Freistaates Bayern wurde Feldkirchen: Der Entwurf der Finanzie- Maßnahmen zur Verbesserung der ver- diese Thematik im Gemeinderat am 3. rungsvereinbarung zwischen der DB kehrlichen Situation in der Sonnen-/ August 2017 behandelt. Der Gemeinde- Station & Service AG und der Gemeinde Bahnhofstraße: Im Dezember 2015 wur- rat hat der Erstellung eines Masterplans, Feldkirchen für die Verlängerung der be- de die geplante Einbahnstraßenregelung welcher die derzeitige Breitbandver- stehenden Personenunterführung unter- als Verkehrskonzept vom Gemeinderat sorgung im Gemeindegebiet insgesamt halb der Gleise 3, 4 und 5 nach Norden behandelt; im Januar 2016 wurde dann darstellt, zugestimmt. Auf dieser Grund- wurde beschlossen. Im März 2016 wurde die Verkehrsuntersuchung der Einbahn- lage kann entschieden werden, wo ein die Neugestaltung des Bahnhofumfeldes regelung für den gesamten motorisierten weiterer Ausbau in der Gemeinde Feld- für den barrierefreien Ausbau des S- Individualverkehr (MIV) vorgestellt. Der kirchen sinnvoll ist. Bahnhofs und die Verlängerung der Fuß- Gemeinderat beschloss diese Einbahn- gängerunterführung auf die Nordseite der straßenregelung befristet auf ein Jahr. Asylbewerber: Nach aktuellem Stand Bahnlinie mit der Zustimmung zu den Während des ganzen Jahres wurden Ver- muss die Gemeinde Feldkirchen 95 Asyl- Planfeststellungsunterlagen beschlossen. kehrszählungen durchgeführt. Am 26. Ja- bewerber unterbringen. Das gemeindli- nuar 2017 wurde das Ergebnis der Beur- che Grundstück an der Emeran-/Bodmer- Weiterentwicklung des Einheimischen- teilung des Gutachters vom Gemeinderat straße wurde zwischenzeitlich im Auftrag programms: Die neuen EU-rechtlichen behandelt und beschlossen, diesen Pro- des Landratsamtes für diesen Zweck Bestimmungen weichen leider von dem bebetrieb um ein weiteres Jahr zu verlän- bebaut. Am 18. Mai 2017 sind dann vom Gemeinderat beschlossenen Modell gern. Zuletzt wurde die Verkehrssituation die ersten 33 Asylbewerber eingezogen; ab; sie entsprechen in einigen Punkten im August 2017 erneut besprochen und darunter befanden sich auch 3 Familien. nicht der EU-Richtlinie und müssen des- das Landratsamt bzw. der MVV schriftlich Aktuell sind 52 Asylbewerber unterge- halb nochmals angepasst werden. Die von Verbesserungsvorschlägen der Ge- bracht; insgesamt sollen 64 Asylbewerber neu überarbeiteten Vergaberichtlinien meinde Feldkirchen in Kenntnis gesetzt. untergebracht werden. Ebenfalls wurde sollen in der Gemeinderatssitzung am Sobald eine Antwort vorliegt, wird sie im über einen Antrag auf Nutzungsände- 16.11.2017 behandelt werden, ebenso Gemeinderat behandelt. rung von Büroflächen zur schulischen
Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 3 Anstand ist Respekt vor der Würde des anderen. Paul Schibler, Schweizer Aphoristiker Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist Vorweihnachtszeit – und damit leider auch eine hektische, eine stressige Zeit. Dies, obwohl gerade der Dezember als der besinnliche Weihnachtsmonat gelten sollte. Die Vorweihnachtszeit, in der wir uns nicht nur über das baldige Weihnachtfest freuen, sondern vielmehr innehalten und über die wirklichen Werte des Lebens nachdenken sollten. Doch was sind die wirklichen Werte des Lebens? Diesbezügliche Meinungen dürften teilweise auseinandergehen, aber grundsätzlich sollte für alle Menschen folgendes gelten: Anstand, Respekt und ein höflicher, rücksichtsvoller Umgang miteinander. Es ist leider heutzutage immer häufiger zu beobachten, dass diese eigentlich als selbstverständlich gelten sollenden Eigenschaften immer mehr in den Hin- tergrund geraten. In vielen Situationen, sei es im beruflichen oder im privaten Bereich, tritt immer mehr eine so genannte Ellbogengesellschaft in den Vorder- grund. Und das ist eine traurige Entwicklung. Nun fragen Sie sich vielleicht, an welchen Beispielen ich dies festmache. Ich möchte behaupten, dass viele von Ihnen solche Situationen im Alltag bereits mehr oder weniger oft selbst erlebt haben: Ob Menschen, die auf dem Geh- bzw. Radweg nicht für entgegenkommende Menschen Platz machen, Personen, die sich beim Einkaufen vordrängeln, oder auch drängelnde und rück- sichtslose Autofahrer. Oder ganz allgemein einfach Personen, die stets auf ihren Vorteil oder ihr vermeintliches Recht bedacht sind ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen und deren Gefühle. Und leider – ohne verallgemeinern zu wollen - gewinne ich auch immer mehr den Eindruck, dass nicht nur der Respekt allgemein untereinander, sondern auch der der jüngeren gegenüber der älteren Generation zunehmend weniger wird. Sicher gab es Fälle von Rücksichtslosigkeit oder mangelndem Anstand schon immer. Das ist kein Phänomen der heutigen Zeit. Aber es ist doch selbst- verständlich, dass wichtige Werte wie Respekt und Anstand von Generation zu Generation weitergegeben werden, dass gelehrt wird, wie wir miteinander umgehen sollen. Muss es wirklich in Zukunft so sein, dass wir uns immer mehr auf eine von Egoismus und Respektlosigkeit geprägte Gesellschaft zubewegen? Ich denke nicht. Wir sollten die wirklich wichtigen Werte des Lebens weiterhin achten und schätzen. Wenn wir heute das Wort „Wert“ hören, bringen wir dieses vielleicht sofort mit Kosten in Verbindung. Der Wert eines Menschen ist aber sicher darin zu finden, wie er sich in der Gesellschaft und seinen Mitmenschen gegenüber verhält. Verlieren wir also den Wert des Menschen und den Wert des gemeinsamen, respektvollen Miteinanders nicht aus den Augen und treten immer wieder dafür ein. Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gesundes neues Jahr. Ihr Werner van der Weck Erster Bürgermeister Nutzung für Berufsintegrationsklassen, á 20 Jugendlicher in dieser Liegenschaft geteilt, dass die derzeitigen Räumlich- befristet auf 5 Jahre, im Objekt Dor- mehrheitlich beschlossen. keiten gänzlich aus- bzw. überlastet sind nacher Straße 3 durch das Landratsamt und daher die Erweiterungsplanung der München entschieden. Hintergrund ist, Sanierung der Mittelschule Kirchheim Realschule begonnen werden müsse. dass der Landkreis rund 1.000 jugend- und Erweiterung der Aschheimer Re- Die Grundschule Feldkirchen ist Eras- liche Asylbewerber zwischen 15 bis 21 alschule: mus-Schule: Seit 01. Januar 2017 darf Jahren beschulen muss. Der Gemeinderat Die Sanierung der Mittelschule in Kirch- sich unsere Grundschule Erasmus-Schule hat schließlich der Unterbringung von 5 heim ist in die Planungsphase einge- nennen. Die Ehre, diese Bezeichnung 2 Klassen á 20 Jugendlicher in dieser Lie- treten. Ein konkreter zeitlicher Rahmen Jahre tragen zu dürfen, muss man durch genschaft zugestimmt. Später wurde die ist derzeit noch nicht bekannt. Ebenso Teilnahme an einem internationalen För- Unterbringung von weiteren 5 Klassen wurde von der Realschule Aschheim mit- derprogramm erwerben.
Seite 4 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Ziel der Erasmus-Aktion ist die Verbes- Asiatischer Laubholzbockkäfer: Der letz- gleichsflächen für die streng geschützten serung der Qualität und Effizienz des te nachgewiesene Fund eines ALB-Be- Arten Zauneidechse und Wechselkröte Bildungsangebots sowie neue Impulse falls in der Quarantänezone Feldkirchen geschaffen werden. Während das Habitat für den Unterricht. war im Frühjahr 2016. Deshalb mussten der Zauneidechse vor Ort auf die Nord- im Riemer Wäldchen im Juli 2016 erneut seite des Bahnhofs umgesiedelt werden Abfallwirtschaft: Die Rest- und Biomüll- Fällmaßnahmen durchgeführt werden. konnte, war das für Wechselkröte nicht abfuhr wurde neu ausgeschrieben. Da- Dabei wurden auf Feldkirchner Flur möglich. Für die Wechselkröte wurde bei hat die Firma Remondis Süd GmbH hauptsächlich Birken und Hainbuchen, deshalb auf einer Fläche hinter dem wieder den Zuschlag erhalten. Dies sowie Linden und Eschen gefällt. Im Jahr neuen Sportplatz ein Ausgleichshabitat führt auch zu einer Kostensteigerung. 2017 gab es jetzt keine weiteren Funde. errichtet. Für die Errichtung der barrie- Die jährlichen Ausgaben für die Entsor- Wenn weiterhin keine neuen Funde ge- refreien Rampe zum Bahnsteig ordnete gungsdienstleistung steigen um rund macht werden, dann kann die Quaran- die DB Station & Service die Fällung der 16% an. Die vorherigen Preise hatten tänezone am 01.01.2021 aufgehoben Schwarzkiefer auf ihrem Grundstück am sieben Jahre lang Bestand. Leider ist es werden. Bis dahin bestehen weiterhin Bahnhofsvorplatz an. Die Schwarzkiefer aber unumgänglich, diese Kosten auf die Regelungen für die Quarantänezone. behindert die Arbeiten des Bahnhofs- die Gebührenzahler umzulegen. Eine umbaus und kann aus Sicht der Unteren erfreuliche Änderung gibt es bei der Ab- Bäume/Pflanzungen: Die neu ge- Naturschutzbehörde gefällt werden, da holung des Gelben Sackes, da das Duale pflanzten Bäume entlang der B 471, im es sich nicht um eine heimische Baumart System nicht mehr an einer 4-wöchigen Tucherwäldchen und im Friedhof ent- handelt. Nach aktueller Mitteilung der Abholung festhält. Somit werden ab 1. wickeln sich gut. Die gepflanzte Hecke Deutschen Bahn wurde die Fällung für Januar 2018 die Gelben Säcke alle 14 entlang der B 471 zwischen Feldkirchen den morgigen Donnerstag, 26. Oktober, Tage im Gemeindegebiet am Grundstück und Ottendichl war durch den kalten angekündigt. abgeholt. Die Abgabe der Gelben Säcke Winter und durch Streusalzeintrag stark am Wertstoffhof ist dann nicht mehr beeinträchtigt. Viele Triebe sind dadurch AFK Geothermie GmbH: Auch im Jahr möglich. Ebenso sollen Dosen zukünftig eingegangen und/oder abgestorben. 2016/2017 ging der Ausbau der Geo- ausschließlich über den Gelben Sack ge- Nach dem Wiederaustrieb im Frühjahr thermie weiter. In der Energiezentrale sammelt werden; die Dosencontainer entwickelt sich die Hecke jedoch wieder wurde eine 4. Netzpumpe eingebaut, werden deshalb von den Wertstoffsam- ganz ansehnlich. Bei vielen Bäumen im um die Versorgungssicherheit bei Rohrin- melstellen abgezogen und durch Papier- Gemeindegebiet gibt es Trockenschäden, standsetzungen im Pumpenbereich noch container ersetzt. die noch aus dem heißen Sommer 2015 besser zu gewährleisten. Im Oktober hat zurückreichen. Auch die lange heiße und Herr Ruland als neuer Geschäftsführer Errichtung einer Elektroladesäule in zu trockene Witterungsphase im Früh- die Arbeit aufgenommen. Feldkirchen: Die Bayernwerk AG hatte jahr und Frühsommer führten zu wei- der Gemeinde die Unterstützung bei teren Trockenschäden. Ganz deutlich Neuauflage der Chronik der Gemeinde der Errichtung einer Elektroladesäule sind diese Schäden an den Birken zu er- Feldkirchen angeboten. Nach der Zustimmung des kennen, von denen viele in Feldkirchen In der Bürgerversammlung am 28. Okto- Gemeinderats wurde nach intensiver langsam absterben, wenn sie nicht schon ber 2015 wurde angesprochen, dass die Beratung der Standort „Rathaus/Kirchen- abgestorben sind. Auch viele Bergahorne aus dem Jahr 1990 stammende Gemein- straße“ beschlossen. weisen Trockenschäden auf. Bei den dechronik, die noch unter Bürgermeister Nadelbäumen ist es vor allem die Fichte, Glöckl erschienen ist, weitergeführt Erweiterung des Feuerwehrgerätehau- die mit dem Trockenstress sehr schlecht werden soll. Die Weiterführung wurde ses: Mit vielen Hinweisen begründete zurechtkommt. im November 2014 vom Gemeinderat die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen beschlossen. Mit der Neuauflage wurde die Notwendigkeit der Erweiterung des Bahnhofsumbau/Wechselkröte/Zaun- Frau Dr. Cornelia Oelwein beauftragt, Feuerwehrgerätehauses. Der Gemeinde- eidechse: Für den barrierefreien Ausbau die bereits die letzte Chronik erstellt hat rat beschloss eine Planung zusätzlich mit des Bahnhofs und den Durchstich der (Hinweis: Die neue Gemeindechronik 3 Wohnungen (diese sind mittlerweile Unterführung auf die nördliche Seite wird am 11. Dezember 2017 um 19.00 bezogen) für aktive Feuerwehrler. Die mussten – aufgrund Forderung der Re- Uhr im Foyer des Rathauses vorgestellt). Gesamtmaßnahme war mit 1,8 Mio. € gierung von Oberbayern - im Vorfeld Gesamtkosten veranschlagt. der Bauarbeiten Ersatzhabitate und Aus- IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Werner van der Weck, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 5 Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- Hinweis zu Änderungsbereich 5 + 7: Bereich der neu zu pflanzenden Bäume Die im Zusammenhang mit dem tem- werden des Weiteren Ruhemöglichkei- lichen Gemeinderats- porären BAUMA-Stellplatz geplante Er- ten vorgesehen. sitzung vom 19.10.2017 schließung dient auch der Anbindung der Gewerbeflächen und der Freizeit- Beschluss einrichtungen nördlich der Staatsstraße Für den neuen öffentlichen Kinderspiel- KK J ahresrechnung 2016, 2082 in Richtung Messegelände und platz im Baugebiet des Bebauungspla- Feststellung München. Die Zu- und Abfahrt der nes Nr. 98b, 1. Änderung „Bauland für PKW erfolgt derzeit über die Anschluss- Einheimische“ soll die Variante 2 „Amei- Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Ge- stelle Aschheim/Ismaning entlang der senhügel“ umgesetzt werden. meindeordnung ist nach Durchführung östlichen Umgehungsstraße, bis zum Abstimmung: mehrheitlich angenommen der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung Kreisverkehr im Gewerbegebiet bei den Ja 18 Nein 1 vom Gemeinderat festzustellen. Die ört- Möbelhäusern Mömax und XXXLutz liche Prüfung der Jahresrechnung 2016 und von dort entlang der Klausner- erfolgte in der Sitzung des Rechnungs- straße bis zum Gelände der Grünfläche KK V orstellung und Genehmi- prüfungsausschusses vom 26.09.2017. mit temporärer Stellplatznutzung. Eine gung des Farb- und Material- direkte Zufahrt aus Osten kommend für Beschluss PKW über die St 2082 ist derzeit nicht konzeptes für den Neubau Der Gemeinderat stellt die Jahresrech- möglich. Dieser Anschluss soll Teil der der Dreifachsporthalle nung 2016 fest. Bebauungspläne 135/1 und 153 wer- Abstimmung: einstimmig angenommen den. Zu dem Änderungsbereichen 5 Der Gemeinderat hat am 11.08.2016 der und 7 werden folgende Bedenken vor- Genehmigungsplanung zur Errichtung gebracht: Bei der südlichen Ausfahrt einer Dreifach-Sporthalle in der Olym- KK J ahresrechnung 2016, dürfen keine BAUMA-Gäste über die piastraße in Feldkirchen zugestimmt. Seestraße ausfahren. Diese Ausfahrt darf Im März 2017 haben hierzu die ersten Entlastung Arbeiten zur Realisierung des Bauvorha- nicht befahrbar gemacht werden. bens begonnen. Seitens des beauftragten Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Ge- Beschluss Architekturbüros Krug Grossmann aus meindeordnung ist nach Feststellung der Der Gemeinderat nimmt die 42. Flä- München wurde nun das Farb- und Ma- Jahresrechnung 2016 vom Gemeinderat chennutzungsplanänderung der Ge- terialkonzept vorgestellt. über die Entlastung zu beschließen. meinde Aschheim zur Kenntnis. Zu den Änderungsbereichen 2, 3, 4, 6, Beschluss Beschluss 8 und 9 werden keine Bedenken und Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. Anregungen vorgebracht. Das Trenn- Farb- und Materialkonzept des Architek- 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung des grün im Regionalplan ist im Änderungs- turbüros Krug Grossmann für den Neu- Ersten und Zweiten Bürgermeisters. bereich Nr. 1 weiterhin im Flächennut- bau der Dreifach-Sporthalle genommen Abstimmung: einstimmig angenommen zungsplan mit darzustellen. Zu den und stimmt diesem zu. Änderungsbereichen 5 und 7 werden Abstimmung: einstimmig angenommen folgende Forderungen vorgebracht: Bei KK Bauleitplanung Gemeinde der südlichen Ausfahrt dürfen keine Aschheim – 42. Änderung des BAUMA-Gäste über die Seestraße aus- Flächennutzungsplans fahren. Diese An- und Abfahrt darf nicht Bericht aus der öffent- befahrbar gemacht werden. Eine Kon- Die Gemeinde Aschheim legt im Zuge zeption hierüber ist vorzulegen. lichen Gemeinderats- der frühzeitigen Beteiligung der Behör- Abstimmung: mehrheitlich angenommen sitzung vom 02.11.2017 den und sonstigen Träger öffentlicher Be- Ja 18 Nein 1 lange die 42. Flächennutzungsplanän- derung vor. Folgende Bereiche, jeweils KK N eue Gebührensatzung für Gemarkung Aschheim, sind von der Än- KK B ebauungsplan Nr. 98b, die geordnete Abfallwirtschaft derung betroffen: Änderungsbereich 1: südlich St 2082/B 471, FlNrn. 304-307; 1. Änderung „Bauland für in Feldkirchen – Neukalkula- Änderungsbereich 2: nördlich St 2082, Einheimische“; Gestaltung tion FlNrn. 274, 274/2 und 274/3; Ände- des öffentlichen Kinderspiel- rungsbereich 3: südlich St 2082, FlNrn. platzes Die Gemeinde ist gem. Art.8 Abs.2 Kom- 301, 302 und 303/1; Änderungsbereich munalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, 4: Heimstettener See, FlNr. 292; Ände- Für die Gestaltung des öffentlichen die Abfallwirtschaft kostendeckend zu rungsbereich 5: südlich Klausnerstraße, Kinderspielplatz wurden seitens des betreiben. Aufgrund neu auftretender FlNr. 298; Änderungsbereich 6: südlich Landschaftsarchitekturbüros zwei Ge- Ausgaben und Einnahmen in Verbin- Klausnerstraße, FlNrn 286/1 und 286; staltungsvarianten vorgestellt, wobei dung mit Art.8 Abs.6 KAG ist eine neue Änderungsbereich 7: Lena-Christ-Stra- sich das Gremium für die so genannte Gebührenkalkulation, einhergehend mit ße, FlNrn. 277/9 und 262/1; Änderungs- Variante „Ameisenhügel“ aussprach. dem Erlass einer neuen Gebührensat- bereich 8: nördlich St 2082, FlNr. 275; Diese beinhaltet unter anderem: Ba- zung, erforderlich (Anm.: siehe hierzu Änderungsbereich 9: südlich Eichen- lancierbalken, Hängemattenschaukel, auch Artikel/Rubrik Umweltberater). dorffstraße, FlNr. 263. Federwipper und Sandspiel-Balken. Im
Seite 6 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Beschluss umfasst folgende Grundstücke: FlNrn. 2. Regelung bzw. Steuerung der Nach- Der Gemeinderat beschließt die Neufas- 100, 94/21, 120/3, 91/5, 91/16, 90/18, verdichtung sung der Gebührensatzung für die ge- 90/9, 90/15, 90/17, 90/27, 90/28, 97, 96, 3. Festsetzungen zum Maß der baulichen ordnete Abfallwirtschaft. 95, 94, 93, 92, 91, 90/4, 90/22, 90/23, Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse, Abstimmung: mehrheitlich angenommen 94/10, 94/25, 94/19, 94/11, 94/22, Dachneigung usw.) und zur Zahl von Ja 12 Nein 2 94/20, 94/18, 94/9, 94/8, 94/17, 94/12, Wohnungen in Wohngebäuden 94/6, 94/7, 94/13, 94/14, 94/5, 94/34, 4. Festsetzungen von überbaubaren 94/33, 94/26, 94/29, 94/32, 94/4, 94/35, Grundstückflächen KK A ntrag auf Änderung des 94/36, 94/15, 94/16, 98, 94/2, 94/31, 5. Sicherung einer geordneten, nach- Bebauungsplans Nr. 32 94/3, 91/7, 93/1, 92/1, 93/2, 92/2, 93/3, haltigen städtebaulichen Entwicklung 93/2, 93/4, 92/4, 91/10, 91/20, 91/21, 6. Regelung der Grünordnung Der Antragsteller möchte auf seinem 91/22, 91/11, 91/12, 91/8, 91/13, 91/14, Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB Grundstück zwei neue Gebäude mit 91/15, 91/6, 91/14, 91/16, 90/8, 90/7, als Bebauungsplan der Innenentwick- insgesamt 4 Wohneinheiten errichten. 90/6, 90/5, 90/20, 90/2, 90/21, 90/30, lung im beschleunigten Verfahren durch- Um diese vernünftig in dem ca. 1200 90/11, 90/12, 90, 90/25, 90/10, 90/13, geführt. Die Verwaltung wird beauftragt, m² großen Grundstück unterzubringen 91/3, 90/19, 91/2, 90/14, 90/3. Der den Änderungsbeschluss ortsüblich wäre eine Verschiebung der Baugren- Bebauungsplan erhält folgende Bezeich- bekannt zu machen. Der ausgearbeitete zen nötig. Der Bebauungsplan 32 setzt nung: 4. Änderung des Bebauungsplans Planentwurf (Plan mit Festsetzungen für die Grundstücke Bauräume fest. Für Nr. 32 – Gebiet südlich der Münchner und Begründung) ist zur Billigung dem dieses Gebiet gibt es viele Bebauungs- Straße Hausnummern 7-23, Zugspitz- Gemeinderat vorzulegen. Dem Wunsch wünsche, die nach jetzigem Stand nicht straße, Wendelsteinstraße, Jakob-Wag- des Antragstellers bezüglich der Ände- realisierbar sind und zwangsläufig eine ner-Straße westlich der Eschenweges rung für das Grundstück Fl.Nr. 94/8 wird Bebauungsplanänderung erfordern. Hausnummern 2-10, östlich des I. Ge- derzeit nicht nachgekommen, da der wannenweges im Salmdorfer Feld und Bebauungsplan im Ganzen überarbeitet Beschluss nördlich der Grundstücke Fl.Nrn. 99, wird. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungs- 663/21, 663/7 und 663/46. Als wesentli- Abstimmung: mehrheitlich angenommen beschluss zur Änderung des einfachen che Planungsziele werden festgelegt: Ja 10 Nein 7 Bebauungsplanes Nr. 32 – Gebiet süd- 1. Festsetzung des Gebietes als all- lich der Münchner Straße und westlich gemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 der Jakob-Wagner-Straße. Das Gebiet BauNVO Amtliche Nachrichten Bayerisches Landesamt für Statistik: Haushalte für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 gesucht Für die gesetzlich angeordnete EVS werden bayernweit 12.000 Haushalte gesucht, die drei Monate lang ihre Einnahmen und Aus- gaben in einem Haushaltsbuch erfassen. Als Dankeschön erhalten die Haushalte im Anschluss eine Prämie von mind. 85,- Euro. Wei- tere Informationen rund um die EVS finden Sie im Internet unter www.evs2018.de. Bei Fragen steht Ihnen das Bayerische Landesamt für Statistik unter der Tel-Nr. 0800-5757001 zur Verfügung. Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Großbehälter (1100/770 L) Leerungsgebiet Ost Dienstag, 12.12.2017 Mittwoch, 06.12., 13.12., 19.12.2017 Donnerstag, 07.12., 21.12.2017 Mittwoch, 27.12.2017 Donnerstag, 28.12.2017, 04.01.2018 Freitag, 05.01.2018 Dienstag, 09.01.2018 Leerungsgebiet West Leerungsgebiet West: Donnerstag, 14.12.2017 Dienstag, 05.12., 19.12.2017 Freitag, 29.12.2017 Mittwoch, 03.01.2018 Donnerstag, 11.01.2018 Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 13.12.2017 Donnerstag, 28.12.2017, 11.01.2018 Leerung der Großmülltonnen – Achtung neu ab 08. Januar 2018: Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Behältnisse und der anfallenden Restmüllmenge musste die wöchentliche Leerung der Großmülltonnen (770 Liter und 1.100 Liter) neu eingeteilt werden. Die Gebietsaufteilung orientiert sich an der bestehenden Auf- teilung für Kleintonnen in die Gebiete WEST und OST.
Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 7 Die Großtonnen des Gebietes OST (Kennzeichnung XO im Abfallkalender) werden zukünftig, erstmals am Mittwoch, 10. Januar 2018 geleert, danach wöchentlich Mittwoch, 17. Januar 2018, Mittwoch, 24. Januar 2018, usw. geleert. Die Großtonnen des Gebietes WEST (Kennzeichnung XW im Abfallkalender) werden zukünftig, erstmals am Freitag, 12. Januar 2018 geleert, danach wöchentlich Freitag, 19. Januar 2018, Freitag, 26. Januar 2018, usw. geleert Die Tonnen müssen in gleicher Weise wie bisher am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (ab Januar 2018 im 14-tägigen Turnus) Leerungsgebiet West (ab Januar 2018 im 14-tägigen Turnus) im Dezember: Freitag, 08.12.2017 im Dezember: Freitag, 22.12.2017 im Januar: Freitag, 12.01. und 26.01.2018 im Januar: Freitag, 05.01. und 19.01.2018 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Wichtiger Hinweis zur Entsorgung des Gelben Sackes ab Januar 2018 Die Dualen Systeme vergeben in regelmäßigen Abständen Leistungen zur Sammlung von Leichtverpackungen neu. Das Ein- sammeln der Gelben Säcke wurde zum 01.01.2018 neu vergeben. Dabei ergeben sich folgende Änderungen/ Neuerungen: Wir bitten daher um Beachtung, dass es ab Januar 2018 nicht mehr möglich ist, befüllte Gelbe Säcke im Wertstoffhof zu entsorgen. Die Gelben Säcke werden im gesamten Gemeindegebiet alle 14 Tage abgeholt (statt wie bisher alle 4 Wochen). Sie müssen in üblicher Weise am Morgen der Abfuhr bereit gelegt werden. Die Abholung findet grundsätzlich an einem Freitag statt (Ausnahmen Feiertagsregelungen). Die genauen Daten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender, der diesem Gemeindeblatt beiliegt. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be- schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie CD´s und Druckerpatronen. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebühren- ordnung unberücksichtigt) Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direkt- anlieferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt- anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.
Seite 8 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Gebühr) werden. Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke. GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 12. Dezember 2017 / 16. Januar 2018 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Entsorgung von Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: Laubgehölzen Straßennamen: Alpenstraße: Ungerade Hausnr. 1 - 9b Gerade Hausnr. 2 - 12 in der Aschheimer Straße: 1 - 11 2 ALB-Befallszone Brauereiweg keine 12 - 16 Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 Bitte denken Sie daran, dass nach wie Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 vor die neue Regelung für die Entsor- Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 gung von Laubgehölzen innerhalb der Finkenstraße: 1-3 2-4 ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 innerhalb der ALB-Befallszone Laub- gehölze zu entsorgen haben, können Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a diese nicht mehr an den Wertstoffhof Jahnstraße: 3-9 2 - 16 anliefern. Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 Karolinenstraße 5 8 Im Dezember 2017 gibt es folgenden Kirchenstraße: 1-5 2-6 Termin für die Abholung von Laub- Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 gehölz aus der ALB-Befallszone vor Ort: am Mittwoch, 13. Dezember 2017. Eine Münchner Straße: 1-7 2-6 Voranmeldung – spätestens zwei Tage Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 vor dem Abholtermin – im Umweltamt Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 der Gemeinde ist notwendig, ansonsten Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 wird das Material nicht abgeholt. Rück- Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 fragen und Anmeldung bitte unter der Tucherpark: 1-9 2 - 38 Tel. 089/9099 74-45 /-37 oder per E- Mail: reiprich@feldkirchen.de Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Neue Gebührensatzung für die geordnete Abfallwirtschaft in Feldkirchen; Gebührenerhöhung bei der Restmüllabfuhr Die Gemeinde Feldkirchen ist verpflichtet die Abfallwirtschaft kostendeckend zu betreiben. Dies bedeutet dass sich Ein- nahmen und Ausgaben ausgleichen müssen. Aufgrund von Steigerungen bei den Verwertungs- und Transportkosten und steigenden Abfallmengen aufgrund der gestiege- nen Einwohnerzahl müssen die Gebühren erhöht werden. Der Gemeinderat Feldkirchen hat auf Grundlage der Gebührenkalkulation eine neue Gebührensatzung erlassen, die zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 2.10/ 2.11 eingesehen werden kann. Wesentliche Änderungen ergeben sich aus § 4 Abs.1 der neuen Satzung. Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung folgender Restmüllbehältnisse beträgt: a) bei genereller 14-tägiger Leerung : 1. einer Restmülltonne 60 l 153,84 EUR/ Jahr (12,82 €/Monat) 2. einer Restmülltonne 80 l 163,20 EUR/ Jahr (13,60 €/Monat) 3. einer Restmülltonne 120 l 181,92 EUR/ Jahr (15,16 €/Monat) 4. einer Restmülltonne 240 l 238,56 EUR/ Jahr (19,88 €/Monat) b) bei genereller wöchentlicher Leerung: 5. eines Müllgroßbehälters 770 l 1.565,04 EUR/ Jahr (130,42 €/Monat) 6. eines Müllgroßbehälters 1100 l 2.116,92 EUR/ Jahr (176,41 €/Monat)
Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 9 Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an. Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40. Aus dem Einwohnermeldeamt: Zum 31. Oktober 2017 sind 7.453 Personen mit Hauptwohnsitz, Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte 359 Personen mit Nebenwohnsitz, somit im Monat Oktober 2017 69 Anmeldungen 7.812 Personen insgesamt gemeldet, 62 Abmeldungen davon 1.435 ausländische Mitbürger. 4 Wohnungswechsel 5 Geburten 6 Sterbefälle Herzlichen Glückwunsch Wir gratulieren im Dezember 2017 zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag Ingeborg Karl Mathias Haller Anna Stoiber Helmut Kastner Horst Steffen Manfred Schmid Margarete Stork Im Oktober 2017 konnte 1. Bürgermeister Werner van der Weck und Gemeinderätin Luzia Beck Therese Löhr und El- friede Pimpl jeweils zum 85. Geburtstag einen Präsentkorb mit den besten Wünschen der Gemeinde überbringen. Ihren 65. Hochzeitstag feierten im Oktober Elisabeth und Martin Fürmetz. 2. Bürgermeister Andreas Janson über- brachte neben dem traditionellen Geschenkkorb auch ein persönliches Glückwunschschreiben des Bundespräsiden- ten. Therese Löhr mit Familie u. Gemeinderätin Beck Elfriede Pimpl mit Familie u. 1. Bgm. van der Weck Ehepaar Fürmetz mit 2. Bgm. Janson
Seite 10 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Termine und Hinweise für Dezember 2017 und Januar 2018 Fr 1. Dezember 14.00 – 16.00 Uhr Grundschule: Weihnachtsbasar Fr 1. Dezember 20.00 Uhr Joyful Gospel Singers, Rathausfoyer Sa 2. Dezember 14.00 Uhr Adventsmarkt Gewerbeverein Sa 2. Dezember 17.00 Uhr Der Nikolaus kommt zur Feuerwehr Sa 2. Dezember 20.00 Uhr Joyful Gospel Singers, Rathausfoyer So 3. Dezember 12.30 Uhr – 18.00 Uhr Adventsmarkt Gewerbeverein/Kinderheim So 3. Dezember 16.30 Uhr Gemeindebücherei: Adventsnachmittag Do 7. Dezember 16.00 – 18.00 Uhr Adventnachmittag, Rathausplatz Do 7. Dezember 19.00 Uhr (voraussichtlich) Gemeinderatssitzung Fr 8. Dezember 16.00 – 18.00 Uhr Familientreff im Kinderhaus St. Jakob Fr 8. Dezember 19.00 Uhr Kultur im Rathaus: Bayerische Weihnacht Sa 9. Dezember 13.30 Uhr Seniorenweihnachtsfeier, Gemeindehalle Mo 11. Dezember 19.00 Uhr Vorstellung Gemeindechronik im Rathaus Mi 13. Dezember 17.30 Uhr PC AG: Filmvortrag Do 14. Dezember 08.00 Uhr VdK: Fahrt zum Christkindlmarkt Nürnberg Do 14. Dezember 16.00 – 18.00 Uhr Adventnachmittag, Rathausplatz Do 21. Dezember 16.00 – 18.00 Uhr Adventnachmittag, Rathausplatz Do 11. Januar 19.00 Uhr (voraussichtlich) Gemeinderatssitzung Sa 20. Januar 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Max Neissendorfer Trio Do 25. Januar 19.00 Uhr (voraussichtlich) Gemeinderatssitzung Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen Einladung zur Vorstellung der Feldkirchner Chronik Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürgerinnen und Bürger, ich darf Sie herzlich zur Buchvorstellung der neuen Feldkirchner Chronik einladen am Montag, 11. Dezember 2017 um 19.00 Uhr im Foyer des Rathauses. Die letzte Chronik von Feldkirchen ist vor mehr als einem Vierteljahrhundert erschienen. Seither ist in unserer Gemeinde viel geschehen. In der neuen Publikation sind sowohl die zum Teil ergänzten Erkenntnisse der früheren Chronik als auch die neuesten Entwicklungen vereint. Bei Interesse kann die Chronik bereits bei der Präsentation erworben werden und ist anschließend bei der Information des Rathauses erhältlich. Einführungspreis bis 10. Januar 2018: 18,- Euro; Buchhandelspreis ab 10. Januar 2018: 24,- Euro.
Sendet einfach eine kurze feldkirchen.de Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 11 Der Weihnachtsengel wird Weihnachtsengel sucht Kinder! Nicht in jeder Familie ist es selbstverständlich, dass Geschenke unterm Weihnachtsbaum liegen – bei manchen ist das Geld einfach zu knapp. Wir möchten helfen, dass alle Kinder sich über ein kleines Geschenk freuen können und stellen benachteiligen Kindern und Familien kurz vor Heilig Abend ein kleines Weih- nachtsengel-Geschenk vor die Tür! Sendet einfach eine kurze E-Mail mit Eurer Adresse an: weihnachtsengel@nbh-feldkir- chen.de Der Weihnachtsengel wird auf jeden Fall pünktlich vorbeifliegen! Wir sind für Sie da! Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Mohaupt unter der Telefonnummer 0160- 94659783 oder E-Mail: y.mohaupt@nbh-feldkirchen.de. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Seniorenweihnachtsfeier 2017 Die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier findet am Samstag, 9. Dezember 2017, ab 13.30 Uhr in der Gemeindehalle an der Richthofenstraße statt. Der entsprechende Personenkreis (ab 65 J.) wurde bereits schriftlich eingeladen. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung, Frau Waber, Tel. 089/909974-41, bis spätestens 1. Dezember 2017 entgegen. Sehr geehrte Friedhofsbesucher, bitte beachten Sie, dass es generell nicht erlaubt ist, Hunde (ausgenommen Blindenhunde für sehbehinderte Menschen) mit auf den Friedhof zu bringen. Des Weiteren wurden an die Gemeindeverwaltung Beschwerden über frei laufende Hunde auf dem Friedhof herangetragen. Wir bitten daher alle Hundebesitzer eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass Hunde nicht auf den Friedhof gelangen können. Siehe auch nachstehend aufgeführter Auszug aus der Friedhofs-Benutzungssatzung: § 6- Verhalten im Friedhof (1) Jeder Besucher des Gemeindefriedhofs hat sich ruhig und der Würde des Orts entsprechend zu verhalten. Den An- ordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. (2) Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofs nur in Begleitung Erwachsener gestattet. (3) Im Friedhof ist insbesondere untersagt, a. die Ruhe durch lärmendes oder sonstiges ungebührliches Benehmen zu stören, b. Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde), c. die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Kranken- und Behindertenfahrstühle und vergleichbare Hilfsmittel sowie die von der Gemeinde zugelassenen Fahrzeuge, d. Druckschriften zu verteilen, sonstige Waren aller Art feilzubieten oder anzupreisen, gewerbliche oder sonstige Leis- tungen anzubieten oder diesbezüglich zu werben, e. an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten, f. der Örtlichkeit nicht entsprechende Gefäße (z.B. Konservendosen, Einmachgläser, Flaschen u. ä. Gegenstände) auf den Gräbern aufzustellen sowie solche Gefäße und Gießkannen zwischen den Gräbern, in Sträuchern oder Hecken zu hinter stellen, g. überschüssiges Aushubmaterial und Abfall wie Papier, Blumen, Kränze und ähnliches außerhalb der dafür bestimm- ten Stellen abzulagern, h. die Verunreinigung der Wasserentnahmestellen und ihre übermäßige oder missbräuchliche Benutzung, i. Wege, Plätze und Gräber zu verunreinigen, j. Anlagen außerhalb der für den Besucherverkehr bestimmten Wege zu betreten, k. Anlagen (auch bauliche Anlagen), insbesondere Grabmäler, Grabeinfassungen und -einfriedungen, Grab- und sons- tige Anpflanzungen zu beschädigen oder zu verunreinigen. Vielen Dank für die Beachtung. Ihre Gemeindeverwaltung Feldkirchen
Seite 12 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob- liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver- teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele- genheit mit dem Verlag klären. Neubau der Dreifachsporthalle in Feldkirchen: Vorübergehende Sperrung des Wirtschaftswegs Die Baumaßnahmen zur Errichtung der neuen Dreifachsporthalle an der Olympiastraße haben – wie bereits berichtet – begonnen. Im Rahmen des Neubaus muss im Zuge der anstehenden Holzbauarbeiten der an die Sporthalle angrenzende Wirtschaftsweg ab 27. November bis voraussichtlich Ende Dezember 2017 gesperrt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Hinweise zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht Um bei Schneefall einen einwandfreien Winterdienst zu gewährleisten und dem Personal des gemeindlichen Bauhofs die Arbeiten zu erleichtern, bitten wir nach- stehende Hinweise zu beachten: 1. Bitte Sträucher und Äste, die aus Vorgärten auf öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen überhängen, zurückschneiden, damit die gemeindlichen Fahrzeuge ihren Streu- und Schneeräumdienst ordnungsgemäß durchführen können. 2. Bitte die Fahrzeuge unbedingt auf den privaten, gebäudebezogenen Stellplätzen parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird. Straßenbereiche möglichst von geparkten Fahrzeugen freihalten. 3. Bei Schneefall bitte nicht gleich mit Sonderwünschen in Bezug auf die Schneeräumung an die Gemeindeverwaltung herantreten. Als erstes haben Schneeräumfahrzeuge dafür zu sorgen, dass der Verkehr auf den örtlichen Straßen aufrecht- erhalten wird. 4. Entsprechend der gemeindlichen Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbah- nen im Winter sind alle Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Verkehrs- flächen zu sichern. Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 20.00 Uhr. Dabei sind alle an das Grundstück angrenzenden sowie der Erschließung des Grundstücks dienenden Gehwege sowie – falls kein Bürgersteig vorhanden ist – ein 1,00 m breiter Streifen der öffentlichen Straße für den Fußgängerverkehr zu räumen und gegebenenfalls zu streuen. Als Streumittel sind geeignete abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt einzusetzen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Mitteln. Ausnahme: Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass nicht oder nur ungenügend der Räum- und Streupflicht nachgekommen wurde, können erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. 5. Wenn die Gehwege oder auch Gehwegteile manchmal im Zuge unserer Winterdienstarbeiten aus Zweckmäßigkeits- gründen von Gemeindebediensteten mitgeräumt oder mitgestreut werden, darf daraus nicht geschlossen werden, dass wir die Verpflichtung zur Sicherung in diesem Bereich übernehmen. 6. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei plötzlichem Schneefall das Personal des Bauhofes nicht überall zur gleichen Zeit sein kann. Zeigen Sie Eigeninitiative! Helfen Sie vielleicht auch Ihrem Nachbarn, der alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 12/2017 Seite 13 Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger zu unseren Adventsveranstaltungen mit kostenlos Glühwein, Kinderpunsch und Plätzchen – so lange der Vorrat reicht! Jeweils Donnerstag, 7., 14. und 21. Dezember 2017 von 16 – 18 Uhr auf dem Rathausplatz Feldkirchen mit musikalischem Rahmenprogramm Die Gemeindeverwaltung freut sich auf Ihren Besuch Der Gewerbeverein Feldkirchen e.V. lädt ein zum ADVENTSMARKT am 2. und 3. Dezember 2017 ab 14 Uhr am Platz der Hohenlindner Straße 11 in Feldkirchen Wir laden alle Feldkirchner Bürger sowie Interessierte aus den umliegenden Gemeinden zu unserem traditionellen „Adventsmarkt“ ein! Dieses Jahr bieten wir wieder ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt! Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Ausstellern, die uns zum Teil seit vielen Jahren begleiten, dass sie dabei sind - erstmalig zwei Tage: wie alle Kindergärten aus Feldkirchen, Raoulivini, Creative Cocktails, Herzkäferl, die Konditormeisterin, Birgit Feilhuber, Silke Meyer, Goldschmiede Nachtigall, das Kinderheim, die Wasserwacht, Getränke Haußmann, unser Imker aus Feldkirchen, Familie Huber mit den Ponys sowie der TSV Feldkirchen. Freuen Sie sich auf besondere Spezialitäten wie Honig und Metwein, italienischer Glühwein, Salami und Schinken, weißer Glühwein, Pommes, Gulaschsuppe, Feuerzangenbowle, Würstlsemmeln, süße und deftige Crepes, hausgemachte Plätzchen, Stollen und Lebkuchen, heißen Caipi, Schnaps aus Rietschen, Glühbier sowie Kinderpunsch! Nicht nur das Essen und die Getränke gehören zur Adventszeit, sondern auch schöne Dinge zum Dekorieren und Verschenken wie Adventsgestecke, Kerzen, handgemachte Geschenke, Babykleidung sowie Seifen. Programm am 2.12.2017: ab 15 Uhr Kutschfahrt mit Ponys, 16.30 Uhr Auftritt Kinderchor, 17 Uhr der Nikolaus kommt, ab 18 Uhr Musikalische Untermalung Programm am 3.12.2017: ab 14.30 Uhr Luftballonkünstler, 16 Uhr Auftritt Männergesangsverein Feldkirchen, 17.30 Uhr Auftritt Jagdhornbläser Am Sonntag, 3.12.2017 gibt es eine Neuheit: Der Gewerbeverein und das Kinderheim Feldkirchen verbinden ihre Programme. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr Gewerbeverein Feldkirchen e.V. Adventsbasar im Kinderheim am Sonntag, den 03.12.2017 11.30 Uhr Gottesdienst in der katholischen Kirche Basar von 12.30 bis 18.00 Uhr mit vielen Verkaufsständen und vorweihnachtlicher Stimmung. Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Feldkirchen Hohenlindnerstraße 8, 85622 Feldkirchen Telefon: 089/991920-0, Fax: 089/991920-26 Email: feldkirchen@im-muenchen.de www.jugendhilfe-feldkirchen.de
Seite 14 12/2017 Feldkirchner Gemeindeblatt Hinweis zur Christbaum-Abholung im Januar Ein genauer Termin für die Christbaum-Sammlung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest und wird im Januar-Ge- meindeblatt bekannt gegeben. Die Christbäume müssen rechtzeitig – bis spätestens 8.00 Uhr und frei von jeglichem Weihnachtsschmuck gut sichtbar an der straßenseitigen Grundstücksgrenze abgelegt werden. Zu spät oder nicht sichtbar bereit gelegte Bäume werden nicht nachträglich abgeholt und müssen in Eigenregie der ord- nungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Weihnachtsbasar in der Grundschule Feldkirchen Am Freitag, 1. Dezember 2017 von 14.00 bis 16.00 Uhr lädt die Grundschule Feldkirchen zu ihrem alljährlichen Weihnachtsbasar ein. Der Basar findet unter dem Motto „Kinder helfen Kindern“ statt. Der Erlös geht an das Projekt „Schulen für Afghanistan“. Die Kinder aller Klassen werden in den Wochen vor- her mit Hilfe der Lehrer und Eltern aus verschiedensten Materialien allerlei weihnachtlichen Schmuck basteln und freuen sich darauf, ihre Kunstwerke für diesen guten Zweck selbst verkaufen zu dürfen. Der Elternbeirat wird Sie mit selbstgebackenen Kuchen, Semmeln, Kaffee und Getränken im Elterncafé verwöhnen. Der Erlös des Elterncafés kommt der Eltern- beiratsarbeit zugute und somit unseren Kindern. Wir würden uns freuen, Sie, Ihre Kinder, Großeltern, Freunde und Nachbarn in unserer Schule begrüßen zu dürfen. Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne… Voller Erwartung konnten die Kinder und Familien des Kindergartens Arche Noah am 9. November bei zwar kalter aber trockener Witterung ihr traditio- nelles Martinsfest feiern. Der Gottesdienst in der evangelischen Kirche wurde bereichert durch ein Martinsspiel, das die zukünftigen Schulkinder zusammen mit ihren Betreuerinnen vorbereitet hatten. Anschließend ging es mit den selbst gebastelten bunten Laternen in einem langen Zug zum Kindergarten, um dort bei Lagerfeuer, Lebkuchen und Punsch weiter zu feiern. Wir bedanken uns ganz herzlich bei der freiwilligen Feuerwehr für die Veranstal- tungswache, bei Frau van der Weck für die musikalische Unterstützung und bei Frau Steininger für den Einsatz der Ponys. Vielen Dank auch an den Elternbeirat, der die Verpflegung übernommen hat. Es war für Groß und Klein ein sehr stim- mungsvolles Fest, an das wir uns noch gerne erinnern werden. Denn Freude kann dreimal beglücken: als Erwartung, als Erlebnis, als Erinnerung. (Othmar Capellmann) Caritas Kinderhort St. Jakob: Ehrenamtliche für Hausaufgaben-Unterstützung gesucht Der Hort im Caritas Kinderhaus St. Jakob sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Ehrenamtliche, die 2x pro Woche nachmittags zwei Grundschulkinder bei den Hausaufgaben unterstützen, die deutsche Sprache üben und Vorlesen. Die Bezahlung erfolgt über Aufwandsentschädigung. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Irmgard Löffler, Caritas Kinderhaus St. Jakob, Zeppelinstr. 10, 85622 Feldkirchen, Tel. 089-90108490, E-Mail: kinderhaus-st-jakob-feldkirchen@caritasmuenchen.de Kinderkrippe Feldmäuse: Elternbeirat 2017/2018 Katharina Hepler – Vorsitzende Michael Kiel – stellv. Vorsitzender Matthias Buhrig-Schreiner Vivian Maruhn Angelica Deisenberger Alla Mühlenfeld Bettina Haslinger Gitti Hillner Der gemeindliche Seniorentreff Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13.00 – 17.30 Uhr (außer in den Schulferien) im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert. Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen.
Sie können auch lesen