An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg

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An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
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                   Freitag, 26. November 2021 · 14. Jahrgang · Nummer 12

                                      FROHBURGER
                                     NACHRICHTEN
                Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach,
                Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf,
                Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain

                                                            an alle für die jahrelange Unterstützung
                  Nach nun über 31 Jahren endet am 30. November 2021 altersbedingt meine Amtszeit als Bürgermeister in Frohburg. Ich möchte mich
                  an dieser Stelle bei allen bedanken, die mich in den vielen Jahren beruflich und privat begleitet, unterstützt und mir immer wieder ihr
                  Vertrauen geschenkt haben.

                                                                             Auch wenn ich selbst mit manchem nicht nur in Frohburg unzufrieden bin,
                                                                             glaube ich in Anspruch nehmen zu können, dass ich auch im Ruhestand
                                                                             erhobenen Hauptes als „Normalbürger“ durch Frohburg gehen kann. Dass
                                                                             dies so ist, verdanke ich im großen Maße ebenso den vielen Mitarbeitern
                                                                             und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und kommunalen Einrichtungen.
                                                                             Von ca. 4.000 StadtratsbeschIüssen in meiner 31-jährigen Amtszeit wurden
                                                                             über 99 % auf der Grundlage von Beschluss- und Handlungsempfehlungen
                                                                             aus der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters gefasst. Deshalb gilt mein
                                                                             Dank auch der vor allem parteiunabhängigen langjährigen Unterstützung
                                                                             und dem Vertrauen aus dem Stadtrat während all meiner Amtszeiten. Auch
                                                                             wenn ich mich aus der Kommunalpolitik in Frohburg zurückziehen will,
                                                                             wünsche ich mir, dass diese vielfältige und große Unterstützung in Zukunft
                                                                             zum Wohle unserer Stadt Frohburg so bleibt.
                                                                            Ich werde in jedem Fall weiterhin ein „Frohburger“ aus eigener Überzeu-
                                                                            gung bleiben, weshalb ich dafür werbe, dass eine gute Zukunft von Froh-
                                                                            burg wohl in sehr großem Maß vom weiteren Zusammenwachsen aller
                                                                            Ortsteile, der gesamten Region sowie auch dem Bekenntnis zur Stadt Froh-
                                                                            burg abhängig sein wird. Angesichts vielfältiger Problemstellungen sowie
                                                                            erheblichem Nachhol- und Finanzierungsbedarf in manchem neuen Ortsteil
                                                                            sind gerade in den letzten Jahren diverse Visionen und Vorhaben für eine
                  zukunftsorientierte Stadtentwicklung in der Kernstadt Frohburg auf der Strecke geblieben. Deshalb hoffe ich, dass nach meinem Aus-
                  scheiden an vorliegenden Planungen und Vorhaben festgehalten und an deren Verwirklichung weitergearbeitet wird. Dafür bedarf es
                  allerdings weiterhin des Engagements, der Unterstützung und des Optimismus‘ vieler.

                  Meinem Amtsnachfolger Karsten Richter wünsche ich in diesem Sinne eine glückliche Hand und breite Unterstützung zum Wohle unserer
                  Stadt Frohburg.

                  Wolfgang Hiensch, Bürgermeister der Stadt Frohburg von 1990 - 2021

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2                             FROHBURGER NACHRICHTEN   Nr. 12 // 2021

TELEFONÜBERSICHT STADT FROHBURG
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
Nr. 12 // 2021                                           FROHBURGER NACHRICHTEN                                                              3

                                                                          Sanierung Kita „Turmspatzen“ OT Kohren-Sahlis: Der Stadtrat ver-
                                                                          gibt auf der Grundlage der freihän­di­­gen Vergabe nach VOB/A und
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                 der Ange­bots­aus­wer­tung die Bodenlegearbeiten für die Bau­maß­
                                                                          nah­me „Sanierung Kita Turmspatzen Kohren-Sahlis“ an die Fa. Verle-
( Beschlüsse Technischer Ausschuss                                        gerservice Bunge GmbH & Co. KG, Schus­terstraße 5, 04539 Groitzsch
                                                                          mit einer Angebotssumme [brutto] von 8.664,60 €.
Der Technische Ausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung
                                                                          Beschluss-Nr. STR 23/362/2021
am 01.11.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse
gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden.                      Instandhaltungsarbeiten an der Fas­sa­de des Feuerwehrgerä-
Anschaffung Rasentraktor: Der Technische Ausschuss beschließt,            tehauses Roda: Der Stadtrat vergibt die Leis­tungen für die Durch-
die SG Olympia Frankenhain ein­ma­lig im Jahr 2022 mit einem Zu-          führung von Instandhaltungsarbeiten an der Fassade und den Dach-
schuss in Höhe von 2.519,55 € (Vereinsunterstützung) für die An-          kästen des Feuerwehrgerätehauses Roda nach Prüfung und Wertung
schaffung eines Rasentraktors zur eigenverantwortlichen Be-               der eingegangen Angebote inform einer frei­hän­digen Vergabe an
wirtschaftung des Sportplatzes Frankenhain sowie angrenzender             die Firma Malerbetrieb Höppner, Schulberg 1 in 04654 Frohburg, mit
Grünflächen durch die Stadt Frohburg zu unterstützen. Die Auszah-         einer Auftragssumme in Höhe von 7.180,56 €.
lung erfolgt nach Übersendung der Rechnungsbelegkopien durch              Beschluss-Nr. STR 23/363/2021
die SG Olympia Frankenhain. Die Stadt Frohburg un­terstützt die
SG Olympia Frankenhain ab dem Jahr 2022 mit einem jährlichen              Lieferung von Dienst- und Schutz­klei­dung für die Freiwilligen
Pflegekostenzuschuss in Höhe von 1.500 € (Vereinsunterstützung)           Feuerwehren der Stadt Frohburg: Der Stadtrat vergibt die Leistun-
für die Pflege des Sportplatzes und der angrenzenden Grünflächen.         gen zur Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Freiwil-
Beschluss-Nr. TA 23/066/2021                                              ligen Feuer­wehren der Stadt Frohburg auf Grundlage einer öffentli-
                                                                          chen Ausschreibung nach Prüfung und Wer­­tung der eingegangenen
Sanierung Schloss Prießnitz BA 3.1./Vergabe Bauleistung                   Angebote an die Firma BTL Brandschutztechnik Leipzig GmbH, Kas­ta­
Dachsanierung – Ersatzvornahme Dach­dec­ker­leistung: Der Tech-           nien­allee 13 in 06184 Kabelsketal, mit einer Auftragssumme in Höhe
nische Ausschuss vergibt auf der Grundlage einer freihändigen Ver-        von 32.595,77 €.
gabe nach VOB/A und der Angebotsauswertung die Restleistung               Beschluss-Nr. STR 23/364/2021
(Ersatzvornahme) Dachdecker für die Baumaßnahme „Sanierung
Schloss Prießnitz TA 3.1.“ an die Fa. Christoph Brosius GmbH, ge­         Standortbeschluss für eine mobile Funkstation für das Gebiet
schäfts­an­säs­sig Am Kastanienweg 1 a, 08058 Zwickau mit einer An-       Frohburg Ost/Greifenhain: Der Stadt­rat beschließt, der Fa. Schlos-
gebotssumme brutto von 28.457,37 €                                        serei Schwan Stahl und Metallbau GmbH Teilflächen der kom­mu­
Beschluss-Nr. TA 23/067/2021                                              nalen Flur­stücke Nr. 148/4 und 854/2 der Gemarkung Greifenhain
                                                                          zur zeitweisen Nutzung zum Be­     trieb einer mo­bilen Funk­an­
                                                                                                                                         la­
                                                                                                                                           ge
( Beschlüsse Verwaltungsausschuss                                         anzubieten. Sollte sich diese Teilfläche funktechnisch als geeignet
                                                                          herausstellen, wird die Stadt­ver­wal­tung damit beauftragt, einen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung         entsprechenden Nutzungsvertrag aus­zuhandeln. Der Ab­schluss des
am 04.11.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss            Nutzungsvertrages ist durch die entsprechenden Gremien zu bera-
gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird.                        ten und zu be­schließen.
                                                                          Beschluss-Nr. STR 23/365/2021
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwen-
dungen: Der Verwaltungsausschuss be­schließt, die Spenden, Schen-         Informationsanlage unterhalb des Altans Schloss Frohburg: Der
kungen und ähnlichen Zuwendungen vom 14.09.2021 bis 13.10.2021            Stadtrat beschließt, die Anfertigung einer Informationstafel über
an­zu­nehmen.                                                             die Geschichte des Frohburger Schloss­­parks unter dem Altan gem.
Beschluss-Nr. VA 23/057/2021                                              einer frei­händigen Vergabe nach VOL an die Firma GRAICHEN Bau-
                                                                          und Möbel­werk­­stätten GmbH, Ge­wer­be­gebiet Süd, Ringstraße 9 in
( Beschlüsse Stadtrat                                                     04654 Frohburg zu einem Bruttopreis ge­samt von 3.962,70 € zu ver-
                                                                          geben.
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 21.10.2021       Beschluss-Nr. STR 23/366/2021
mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse gefasst, die hier
öffentlich bekannt gemacht werden.                                        Herausgabe von Steinfiguren des Rokokoparks Sahlis: Der Stadt-
Haushaltssatzung mit Doppelhaushalt der Jahre 2021/2022: Der              rat beschließt die Herausgabe von 3 Stein­figuren (Putten „Frühling“
Stadtrat beschließt aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den         und „Sommer“ der „4 Jah­reszeiten“ sowie der Statue „Zeus“) inklu-
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gel­ten­den Fassung die      sive 2 Sockel an den aktuellen Eigentümer des Grundstücks und
Haushaltssatzung der Stadt Frohburg mit Haushalts­plan für die Jahre      Kulturdenkmals „Rittergut Sahlis (Sach­ge­samt­heit)“, Herrn Andreas
2021 und 2022.                                                            Scholz. Der Abtransport der Figuren von ihren aktuellen Lagerplätzen
Beschluss-Nr. STR 23/359/2021                                             erfolgt durch Herrn Scholz auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
                                                                          Beschluss-Nr. STR 23/367/2021
Förderung des Sports – Einführung einer Sportförderrichtlinie ab
2022: Der Stadtrat beschließt die Sportförderrichtlinie mit Inkrafttre-   Burgruinen Kohren-Sahlis/Sicherung Stützmauern und Nutzung
ten zum 01.01.2022.                                                       Westturm: Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zur Siche-
Beschluss-Nr. STR 23/360/2021                                             rung und Instandsetzung der Stützmauern an der Burgruine Kohren-
                                                                          Sah­ lis sowie zur Nutzung des westlichen Turmes auf den kom-
Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband                       munalen Flur­stücken Nr. 168, 170 und 173 der Ge­mar­kung Kohren
„Wyhratal“ und der Stadt Frohburg: Der Stadtrat beschließt den            schnellstmöglich Zuwendungen über die För­der­richt­linie RL InvKG
Abschluss einer unbefristeten Zweckvereinbarung zwischen dem              mit der SAB mit einem Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen
Abwas­ser­zweckverband „Wyhratal“ (AZV „Wyhratal“) und der Stadt          Gesamtkosten mit dem Ziel der Durch­führung des Vorhabens in den
Frohburg zur Übertragung der per­so­nal­ver­waltenden Aufgaben mit        Jahren 2021 - 2024 zu beantragen. Die erforder­li­chen Eigenmittel in
Gültigkeit ab 01.01.2021. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung       Höhe von 199.000 € sind in die Haushaltsplanung 2021 - 2024 ein­
der Zweck­vereinbarung legitimiert.                                       zu­stellen.
Beschluss-Nr. STR 23/361/2021                                             Beschluss-Nr. STR 23/368/2021
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
4                                                           FROHBURGER NACHRICHTEN                                                     Nr. 12 // 2021

Öffentliche Widmung Zufahrt Mehrzweck-, Spiel- und Sport-                     ( Sitzungstermine
platz OT Grei­fen­hain: Der Stadtrat be­schließt, die durch die Neu-
und Umgestaltung der Zufahrt zum alten Sportplatz als Mehr­zweck-,
Spiel- und Fest­platz betroffene Straße nach § 6 des Sächsischen              Im Monat Dezember 2021 finden nachfolgend genannte Sitzungen
Straßengesetzes (SächsStrG) als Ortsstraße im Sinne Abs. 1, Ziffer 3,         der städtischen Gremien statt. Alle in­­te­res­sierten Bürger sind zum
Buchstabe b des SächsStrG zu widmen; sie erhält da­mit die Eigen-             jeweils öffentlichen Teil herzlich ein­ge­la­den. Die ent­spre­chenden
schaft einer öffentlichen Straße. Die Widmung soll zum 30.11.2021             Tagesordnungspunkte finden Sie an den öffentlichen Be­           kannt­
wirksam werden. Beginn der Widmung ist Ende der Zufahrt zum                   machungstafeln (Frohburg; Marktplatz/am Cen­taurenbrunnen und
Grundstück „Rodaer Weg 6 b“; Ende ist am „Rodaer Weg“. Ein Ne-                OT Kohren-Sahlis; Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Home-
benast beginnt an der zuvor beschriebenen Strecke und endet an                page der Stadt Froh­burg www.frohburg.de -> Bürger­in­for­mation ->
der Zufahrt zum Grund­stück „Rodaer Weg 6 a“. Die am Nebenast                 Sitzungs­ka­lender.
geplanten Parkflächen sind Bestandteil der Widmung.
Beschluss-Nr. STR 23/369/2021                                                 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit
                                                                              aufgrund der ak­tu­el­len Situation und des Gesundheitsschutzes
Baugebiet „Am Wyhrabogen“ - Verlängerung der Bauverpflich-                    nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen.
tung: Der Stadtrat beschließt die Ver­län­gerung der Bauverpflichtung
aus Abschnitt XI. der Anlage zur An­ge­bots­urkunde zum Abschluss             Technischer Ausschuss
eines Kauf­ ver­
               tra­
                  ges vom 03.05.2017, UR-Nr. 562/2017, Notar Dr.              Montag, den 29.11.2021, 19:00 Uhr
Thomas Wal­ter, Leipzig, in Verbindung mit der Kauf­annahme vom               Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
12.11.2018, UR-Nr. R 1749/2018, Notar Bern­­hard Richter, Rosenheim,
um 2 Jahre – somit Ablauf am 01.01.2024, 00:00 Uhr. Eine dahin­               Ortschaftsrat Kohren-Sahlis
ge­hende notarielle Er­klä­rung muss vom Käufer bis zum 15.12.2021            Dienstag, den 30.11.2021, 19:00 Uhr
bestätigt/nachge­nehmigt sein.                                                Haus der Begegnung Kohren-Sahlis
Beschluss-Nr. STR 23/370/2021
                                                                              Ortschaftsrat Roda
Gasthof Gnandstein, Bauerngasse 26: Der Stadtrat ändert seinen                Dienstag, den 30.11.2021, 19:30 Uhr
Beschluss vom 08.07.2021, Be­schluss-Nr.: STR 20/318/2021, Verkauf            Dorfgemeinschaftshaus Roda
des Grundstücks „Bauerngasse 26“/Gasthof Gnandstein, Flur­stück Nr.
669/1 Gemarkung Gnandstein an eine noch zu gründende Tochter-                 Ortschaftsrat Eulatal
gesellschaft der Immo­bi­lien­agentur KOENGETER IMMOBILIEN, Leipzig,          Dienstag, den 30.11.2021, 19:00 Uhr
wie folgt: Käufer der vorstehenden Immobilie ist die Guts­hof Gnand-          „Kleines Landhotel“ OT Elbisbach
stein GmbH mit dem Sitz in Leipzig (als Tochter der WERTSCHÖPFUNG
BETEILI­GUNGS­GE­SELLSCHAFT MBH mit Sitz in Markkleeberg).                    Ortschaftsrat Nenkersdorf
Beschluss-Nr. STR 23/371/2021                                                 Mittwoch, den 01.12.2021, 19:30 Uhr
                                                                              Gemeindehaus Nenkersdorf
Ehemalige Schule OT Prießnitz: Der Stadtrat beschließt, das Grund-
stück und Gebäude der ehemaligen Schule OT Prießnitz, bestehend               Verwaltungsausschuss
aus dem Flurstück Nr. 86 (930 m²) und ei­ner Teilfläche von ca. 115 m²        Donnerstag, den 02.12.2021, 19:00 Uhr
des Flurstücks Nr. 119/33 der Ge­­markung Prießnitz sofort öffentlich         Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
auszuschreiben und im Hin­blick auf eine Auseinandersetzung zum
Eigentum „Kirchschullehn“ zum „Kauf“ anzubieten. Fol­gen­de Rah­­             Stadtrat
men­bedingungen gelten für den „Ver­kauf“:                                    Donnerstag, den 16.12.2021, 19:00 Uhr
1. 
   als „Mindestkaufpreis“ für Grundstück und Gebäude alte Schule              Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
   (Flurstück Nr. 86 Gemarkung Prieß­nitz) werden 39.000 € fest­ge­legt
2. für die der Nutzung des Grundstücks und Gebäudes „ehemali-                ( Bekanntmachungen der Stadt Frohburg
    ge Schule Prießnitz“ zuzuordnende Teil­­­fläche des Flurstücks Nr.
    119/33 der Gemarkung Prießnitz mit einer Größe von 115 m² wird
    ein Be­­­trag von 30 €/m² und damit als Kaufpreis vorläufig 3.450 €       Öffentliche Bekanntmachung
    festgelegt; nach Vorlage des amtlichen Ver­­­messungs­er­geb­nisses       der Stadtverwaltung Frohburg
    wird eine sich ergebende Mehr- oder Minderfläche auf der Basis
    von 30 €/m² ausgeglichen                                                  über die Widmung einer Ortsstraße
3. 
   Kaufinteressenten müssen mit einem Kaufantrag ein grobes Nut-              vom 22.10.2021
   zungs- und Finanzierungskonzept so­­wie eine Selbstauskunft vorlegen
4. der Käufer trägt die Kosten der Vermessung und Vermarkung des             Auf der Grundlage des § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat
    Kaufgegenstandes (Teilfläche des Flur­­­stücks Nr. 119/33 Gemar-          Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar
    kung Prießnitz) sowie die Kosten des notariellen Grund­stücks­            1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
    kauf­ver­tra­­ges; die Stadt Frohburg trägt die Kosten hinsichtlich der   20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, gibt
    notariellen Auseinandersetzung zum Kirch­­schullehn Prieß­nitz            die Stadtverwaltung Frohburg folgende Allgemeinverfügung über
Beschluss-Nr. STR 23/372/2021                                                 die Widmung einer öffentlichen Straße bekannt.

Verkauf Flurstücke Gemarkung Rüdigsdorf „Gewerbegebiet                        1. Straßenbeschreibung:
Pflug“: Der Stadtrat beschließt den Verkauf des unbebauten Grund-             1.1
stücks im „Gewerbegebiet Pflug“, mit einer noch zu vermessenden
                                                                              Name:       Zufahrt Mehrzweck-,
Teilfläche von vor­aus­sichtlich 5.025 m² der Flurstücke Nr. 88/14 und
                                                                                          Spiel- und Sportplatz OT Greifenhain
Nr. 88/47 der Gemarkung Rüdigsdorf, zum gebotenen Kauf­preis in
                                                                                          a) Ende Einfahrt Rodaer Weg Nr. 6b
Höhe von 100.500 €. Der Käufer trägt alle Kosten der Er­richtung, der
                                                                                          b) Weg Zufahrt Sportplatz
Genehmigung und des Vollzuges des notariellen Grund­stücks­kauf­
                                                                              Endpunkt:   a) Anbindung Rodaer Weg
vertrages sowie die Grund­erwerbsteuer. Die Stadt Frohburg trägt die
                                                                                          b) Zufahrt Rodaer Weg 6a
Kosten der Vermessung und Ver­markung des Kauf­gegenstandes.
Beschluss-Nr. STR 23/373/2021                                                 Ort:        Frohburg
                                                                              Gemarkung: Greifenhain
Personalangelegenheiten                                                       Flurstücke: 60 und 678/4 jeweils teilweise
Beschluss-Nr. STR 23/374/2021                                                 Länge:      0,05 km
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
Nr. 12 // 2021                                                       FROHBURGER NACHRICHTEN                                                                                         5

2. Verfügung                                                                              in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2,
Die unter 1. beschriebene Straße wird zur Ortsstraße gewidmet.                            04107 Leipzig, einsehen. Im Vorfeld bitten wir um eine telefonische
                                                                                          Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 0341/977-3203. Es be-
3. Träger der Straßenbaulast                                                              steht derzeit die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg                                   Zum Termin wird voraussichtlich das Ausfüllen einer Selbstauskunft
                                                                                          erforderlich.
4. Wirksamwerden                                                                          Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planun-
Wirksamwerden der Verfügung:                 30.11.2021                                   terlagen während des vorgenannten Zeitraums unter http://www.
Tag der Ingebrauchnahme                                                                   lds.sachsen.de/bekanntmachung/ verwiesen (danach bitte die Rub-
für den neuen Verkehrszweck:                 30.11.2021                                   rik Infrastruktur-Grundbuchbereinigung wählen). Im Internet erfolgt
                                                                                          die Freischaltung mit Beginn des Auslegungszeitraumes.
5. Einsichtnahme                                                                          Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fas-
Die Verfügung unter 2 nebst dem dazugehörigen Übersichtsplan                              sung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I S. 102), das
kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Frohburg,                          zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749)
Markt 13 - 15, 04654 Frohburg, Bauamt, Zimmer 2.14, eingesehen                            geändert worden ist, ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Un-
werden.                                                                                   terlagen maßgeblich.
                                                                                          Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagen-
6. Rechtsbehelfsbelehrung                                                                 rechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner                             Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist                               zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Frohburg,                      Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durch-
Markt 13 - 15, 04654 Frohburg einzulegen.                                                 führungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I
                                                                                          S. 3900).
Frohburg, 22.10.2021
                                                                                          Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
                                                                                          Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine be-
                                                                                          schränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 be-
                                                                                          stehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserver-
                                                                                          sorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene
                                                                                          Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da
W. Hiensch                                                                                die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi-
Bürgermeister                                                                             derspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis
                                                                                          mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.
( Bekanntmachungen anderer Institutionen
                                                                                          Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die
                                                                                          im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeu-
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen                                                tet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das
über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und                                              Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dar-
                                                                                          gestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begrün-
Anlagenrechtsbescheinigungen                                                              deten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Gemarkungen Niederfrankenhain und Flößberg                                                Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchem-
Vom 11. Oktober 2021                                                                      nitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Lan-
                                                                                          desdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwasser-
                                                                                          den, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis zum Ende der
zweckverband Espenhain, Blumrodapark 6 in 04552 Borna, Anträge
                                                                                          Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform kann durch die
auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen ge-
                                                                                          elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt
mäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom
                                                                                          ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektro-
20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel
                                                                                          nischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt
158 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert
                                                                                          werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der
worden ist, gestellt hat.
                                                                                          Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und
Die Anträge (Az: 32-0552/29/5 und 7) betreffen die vorhandenen
                                                                                          die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer
Regen- und Mischwasserleitungen einschließlich Zubehör, Sonder-,                          Dokumente sind über die Internetseite
Nebenanlagen und Schutzstreifen.                                                          www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt
Frohburg (Gemarkung Niederfrankenhain Fl.-Nr. 64/6 und Gemar-                             Leipzig, den 11. Oktober 2021
kung Flößberg Fl.-Nr. 260, 800, 805, 806) können die eingereichten
Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit                                      gez. Landesdirektion Sachsen
                                                                                          Holger Keune
       vom 6. Dezember 2021 bis einschließlich 3. Januar 2022                             Referatsleiter Planfeststellung

                                                                                  Frohburger Nachrichten
 IMPRESSUM

             Herausgeber: Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg
             Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Telefon (03535) 489-0
             Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.
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             Stadtverwaltung Frohburg, Tel.: (034348) 805-0, Fax: (034348) 805-39, E-Mail: stadt@frohburg.de
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             Erscheint monatlich, k o s t e n l o s an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung Frohburg zu beziehen.
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
6                                                      FROHBURGER NACHRICHTEN                                                 Nr. 12 // 2021

MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS

                                        Danke für Glückwünsche und Unterstützung
    Ich hatte in einem kurzen Beitrag in den „Frohburger Nachrich-      Nicht erfasst sind hierbei Spenden, die aus demselben Anlass für
    ten“ und in anderer Art und Weise darum gebeten, auf Geschenke      das Freibad Frohburg, die Aktion „100 Bäume/Jahr für Frohburg“
    und Blumen anlässlich meines 65. Geburtstages oder meines Aus-      und in Abstimmung mit mir direkt an Vereine geleistet wurden.
    scheidens aus dem Bürgermeisteramt zum 30.11.2021 zu verzich-
    ten. Man könnte mir besser durch eine Spende oder anderweitige      Auch wenn der überwiegende Teil der Spenden von auswärtigen
    finanzielle Unterstützung für Vorhaben der Stadt Frohburg, deren    Unternehmen, die jahrelang gut und vertrauensvoll mit der Stadt
    Umsetzung mir auch nach meinem Ausscheiden aus dem Amt              Frohburg zusammengearbeitet haben, bin ich für jede Spende
    weiterhin am Herzen liegen wird, eine größere Freude bereiten.      dankbar. Ich möchte mich deshalb nun auf diesem Weg bei al-
    Meine Bitte blieb nicht ganz ungehört. Ich kann zur Kenntnis        len Spendern und all denjenigen bedanken, die mir ihre Glück-
    geben, dass auf das Konto der Stadt Frohburg über 10.000 € als      wünsche und ihren Dank übermittelt haben. Für die betreffenden
    zweckgebundene Spenden und Unterstützung für verschiedene           Vorhaben wünsche ich mir, dass diese weiterhin vielfältige Unter-
    kommunale Vorhaben aus den oben genannten Anlässen einge-           stützung erfahren, damit die Spenden auch zweckentsprechend
    zahlt wurden. Folgende Vorhaben können damit finanziell unter-      verwendet und die Vorhaben letztendlich erfolgreich umgesetzt
    stützt werden:                                                      werden können.
    •   Sportzentrum Eschefeld mit Kunstrasenplatz       4.550,00 €     Für weitere Initiativen und Unterstützung dieser Vorhaben wären
    •   Sanierung Burgtürme Kohren-Sahlis                1.432,50 €     ich als scheidender Bürgermeister und sicherlich ebenso viele an-
    •   Sanierung Eingangsportal zum Schwindpavillon        20,00 €     dere in der Stadt Frohburg dankbar.
    •   Verfügungsfonds für Rittergut Prießnitz          1.475,00 €
    •   Bahnhof Frohburg                                 2.670,00 €     Wolfgang Hiensch, Bürgermeister

Noch Unerledigtes in Frohburg
Anlässlich meines baldigen Ruhestands werde ich immer wieder ge-        re zur Unterstützung der Entwicklung im
fragt, auf was ich an Geschaffenem in meiner langjährigen Amtszeit      ländlichen Raum, werden im großen Maße
besonders stolz bin. Dazu fällt mir zwar meist nichts ein, eher nur     kaum durch angemessene Taten und För-
das, was mir in meiner Amtszeit leider nicht gelungen ist. Hier eine    dermittel belegt. Bestes Beispiel ist hier
unvollständige Aufzählung In der Hoffnung, dass Verschiedenes da-       die mangelnde finanzielle Unterstützung
von eines Tages doch noch gelingen wird:                                für den kommunalen Straßenbau.
- Umnutzung und Sanierung Bahnhof Frohburg (zu wenig Unter-             Gegenüber anderen Projekten habe ich               Foto: pixabay
    stützung, fehlendes Nutzungskonzept)                                in den letzten Monaten kein Geheimnis
- Umnutzung und Sanierung „Alte Schule“ Eschefeld zum Feuer-            daraus gemacht, dass ich die Stadt Frohburg dafür finanziell voll-
    wehrgerätehaus (keine Unterstützung/Zustimmung Denkmal-             kommen überfordert sehe und hierfür andere Investoren gefunden
    schutz)                                                             werden müssen.
- Sanierung Umkleide- und Sanitärräume sowie Kunstrasenplatz            Dies betrifft z. B.:
    Sportzentrum Eschefeld (zu wenig Unterstützung, unzureichende       - Umnutzung und Sanierung ehemaliges Rathaus OT Kohren-Sahlis
    Fördermöglichkeiten)                                                - Umnutzung und Sanierung „Alte Schule“ OT Prießnitz (Kirchschul-
- Sanierung Umkleide- und Sanitärräume Sporthalle Flößberg (un-             lehn)
    zureichende Fördermöglichkeiten)                                    - Umnutzung und Sanierung ehemaliges Gemeindeamt OT Altmörbitz
- Umgestaltung „Alter Friedhof“ Frohburg zu einer öffentlichen          - Umnutzung und Sanierung „Alte Schule“ Eschefeld (wenn keine
    Park- und Gedenkanlage (keine Zustimmung Denkmalschutz für              Nutzung Feuerwehr)
    Umgestaltung der Zugänge und Tor)                                   - Umnutzung und Sanierung Gemeindezentrum Nenkersdorf
- Abbruch/Revitalisierung ehemaliger Gasthof Jahnshain (verant-             (Kirchschullehn)
    wortlich Freistaat Sachsen)                                         - Umnutzung und Sanierung ehemalige Kita OT Elbisbach (Kirch-
Für andere Vorhaben sind zwar Fortschritte erzielt sowie Fördermittel       schullehn)
beantragt oder in Aussicht gestellt, jedoch bleibe ich bei meinem       Deshalb muss verstärkt nach privaten Investoren für diese Grund-
Grundsatz: „Man sollte alles erst glauben, wenn es fertig ist!“ Dies    stücke gesucht werden. Dass private Investitionen wesentlich zur
betrifft unter anderem:                                                 Verbesserung der Ortsbilder sowie einer sinnvollen Stadt- und Orts-
- Umgestaltung Parkplatz Burg Gnandstein                                teilentwicklung beitragen können, kann an vielen Stellen in Froh-
- Umnutzung/Sanierung Burgtürme Kohren-Sahlis                           burg bewiesen werden. Dies dürfte ein sehr wichtiger Faktor für die
- Sanierung und Umnutzung Teilbereich Sporthalle Rittergut Prießnitz    Wohn- und Lebensqualität sowie für den Fremdenverkehr im gesam-
- Dachsanierung „Alte Schmiede“ Rittergut Prießnitz                     ten „Kohrener Land“ sein. Dafür muss eine Vertrauensbasis zwischen
Dieser Grundsatz gilt auch für Vorhaben und Versprechen in Verant-      Stadt und jeweiligen Investoren aufgebaut werden.
wortung Bund, Freistaat Sachsen und Landkreis Leipzig. Das Vertrauen    Meine Aufzählung sollte nun aber keinen Leser oder meinen Amts-
diesbezüglich ist bei mir in den letzten Jahren aber stark gesunken.    nachfolger erschrecken. Im Gegenteil, mit Optimismus und vor allem
Ob die A 72-Anschlussstelle Frohburg oder die vielen Kreisstraßen       Unterstützung kann zielorientiert vielleicht noch manches gelingen
in Frohburg in den nächsten Jahren tatsächlich jemals ausgebaut         oder erfolgreich verwirklicht werden, was mir leider nicht gelungen
werden, dürfte genauso abzuwarten sein wie die versprochenen In-        ist. Dafür wünsche ich meinem Amtsnachfolger und dem Stadtrat
vestitionen für die Burg Gnandstein. Gleiches gilt im großen Maße       viel Erfolg und gutes Gelingen.
auch für die Förderpolitik durch EU, Bund und Land für kommunale
Investitionen. Politische Bekenntnisse zur Förderung, insbesonde-       Wolfgang Hiensch
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
Nr. 12 // 2021                                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                                             7

Einschnitte zur LEADER Förderung im ländlichen                         Bei der Bürgermeisterwahl konnten insgesamt 10.431 Wahlberech-
                                                                       tigte abstimmen. Die Wahlbeteiligung lag hier mit insgesamt
Raum bis 2027 zu erwarten                                              7.650 Wähler*innen bei 73,3 %. Hiervon nutzten ingesamt
Ende November wurde vom zuständigen Ministe-                           1.669 Wähler*innen die Briefwahl, das waren immerhin 21,8 %.
rium in Sachsen als Medieninformation „LEADER-                         Zum Vergleich: Bei der letzten Wahl in Frohburg am 01.09.2019
Regionen erhalten in der neuen Förderperiode                           (Landtagswahl) lag die Wahlbeteiligung in Frohburg bei 66,3 % und
von 2023 bis 2027 für Projekte der ländlichen Ent-                     von den Wähler*innen nutzten damals nur 14,5 % die Briefwahl.
wicklung insgesamt 207,2 Millionen Euro EU-Mit-                        Nicht nur die Pandemie dürfte ein Grund für die Zunahme an
tel, die durch Landesmittel kofinanziert werden.“                      Briefwähler*innen gewesen sein. Briefwahl ist auch für alle, die ur-
veröffentlicht. Im Kommentaren verschiedener Medien wurde der          laubs- oder krankheitsbedingt das Wahllokal am Wahlsonntag nicht
Landesanteil in Sachsen mit ca. 100 Mio. EUR angegeben, so dass        aufsuchen können, eine komfortable Lösung. Sie ermöglicht außer-
damit über 300 Mio. EUR für alle LEADER Gebiete in ganz Sachsen        dem die Stimmenabgabe zu jeder Zeit schon vor dem Wahltag, spart
für den Zeitraum 2023 - 2027 in Aussicht gestellt wurden. So gut       Zeit und Wegekosten zum Wahllokal. Spannend war in Frohburg vor
wie das auf den ersten Blick auch klingt, so ernüchternd dürfte es     allem die Bürgermeisterwahl und denkwürdig: Nach über 31 Jahren im
sein, wenn man diesen Betrag auf die 30 LEADER-Gebiete in Sach-        Amt geht Wolfgang Hiensch in den Ruhestand. Seit dem 01.06.1990
sen herunterbricht. Für unser LEADER-Gebiet „Land des Roten Por-       stand er als einer der Bürgermeister „der ersten Stunde“ nach der po-
phyr“ muss demzufolge derzeit mit einer um 30 – 40 % geringeren        litischen Wende im Dienste der Stadt Frohburg und ihrer Bürgerinnen
Finanzausstattung bis 2027 als in der vergangenen Förderperiode        und Bürger, formte und entwickelte unsere Stadt mit seinen Visionen
gerechnet werden. Diese Prognose und auch die Tatsache, dass im        und Ideen maßgeblich und prägend. Er hinterlässt sehr große Fußstap-
Landeshaushalt Sachsen deutlich zu wenig Fachfördermittel für den      fen und diese wollen kompetent gefüllt werden. Mit Herrn Karsten
kommunalen Straßenbau, Kindertagestätten, Schulen und andere           Richter (CDU) wagte sich ein Bewerber ins Wahlverfahren um das Amt
Investitionen im ländlichen Raum eingeplant sind, dürfte die oben      des Bürgermeisters. In Sachsen können, wenn sich nur ein Bewerber
genannte Medieninformation wohl deutlich relativieren. Es kann         zur Wahl des Bürgermeisteramtes aufstellt, die Wähler*innen von sich
wie in vielen anderen aktuellen Angelegenheiten wohl nur gehofft       aus weitere Personen auf dem Stimmzettel notieren und wählen. Und
werden, dass die Finanzausstattung der Kommunen im ländlichen          so erhielten neben Herrn Richter 99 weitere Personen bei der Bürger-
Raum in Sachsen als Grundlage für weitere Entwicklungen und Ab-        meisterwahl die eine oder andere Wählerstimme. Dennoch war das
bau vieler Unzufriedenheit deutlich besser wird.                       Wahlergebnis eindeutig: Mit 6.398 Stimmen erhielt Herr Richter klar
Grundsätzlich werbe ich aber auch weiter für das LEADER-Gebiet „Land   die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (rund 95 %).
es Roten Porphyr“ und auch die Nutzung sich bietender Fördermög-       Für Aufregung sorgte leider die Tatsache, dass in einigen Wahlloka-
lichkeiten in Frohburg. In den letzten beiden LEADER Förderperioden    len die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl während der Wahl-
seit 2008 wurden gerade in Frohburg die sich bietenden Fördermög-      handlung nicht ausreichten und Nachlieferungen in aller Windeseile
lichkeiten für kommunale, private und Vereinsvorhaben im großen        organisiert und im großen Gemeindegebiet ausgeliefert werden
Maße genutzt. Deshalb kann ich nur empfehlen, diese Möglichkeiten      mussten. Dieser Umstand wurde bei der Wahlprüfung der Bürger-
auch in Zukunft zu nutzen und sich insbesondere durch gezielte Vor-    meisterwahl beim Landratsamt Leipzig verständlicherweise beson-
bereitung und Planung auf diese Förderung ab 2023 vorzubereiten.       ders unter die Lupe genommen. Am 25.10.2021 beschied das Land-
Im Übrigen werde ich nach meinem Ausscheiden aus dem Bür-              ratsamt Leipzig: Die Bürgermeisterwahl in Frohburg am 26.09.2021
germeisteramt dem „Land des Roten Porphyr“ weiter verbunden            ist gültig. Der Umstand der teilweise fehlenden und nachgelieferten
bleiben. Ich wurde aus der Mitte des Gremiums als Vorsitzender         Stimmzettel hat das Wahlergebnis, welches eindeutig Herrn Karsten
im Ehrenamt des „Koordinierungskreis“ (KOK) im „Land des Roten         Richter mit insgesamt 95 % aller gültigen Stimmen als Gewählten
Porphyr“ gewählt. Auch in dieser Funktion hoffe ich aber auf eine      auswies, nicht beeinflusst. Diese negative Erfahrung mit fehlenden
deutlich bessere Finanzausstattung für das gesamte Fördergebiet        Stimmzetteln wird sich in der Zukunft in Frohburg natürlich nicht
und eine weitere gute Zusammenarbeit und Unterstützung.                noch einmal wiederholen. Auch wurden in der Wahlanfechtungsfrist
Wolfgang Hiensch                                                       vom 09.10. - 15.10.2021 keine Einsprüche
                                                                       gegen die Wahl bei der Rechtsaufsichtsbe-
                                                                       hörde erhoben.
ZENTRALAMT                                                             Herr Richter kann und wird demnach zum
Bundestags- und Bürgermeisterwahl                                      01.12.2021 sein Amt als neugewählter Bür-
                                                                       germeister der Stadt Frohburg antreten.
am 26.09.2021 in Frohburg                                              Wir heißen ihn als neues Stadtoberhaupt
Die Wahl am 26.09.2021 zum Bun-                                                                                       Foto: © cevahir87 –
                                                                       herzlich willkommen, wünschen ihm viel
destag und Bürgermeister in Froh-                                                                                           stock.adobe.com
                                                                       Erfolg und gutes Gelingen bei seiner neuen
burg war in vielerlei Hinsicht eine                                    äußerst verantwortungsvollen Aufgabe im Dienste der Stadt sowie
aufregende Wahl gewesen.                                               jederzeitig gute Ideen und Energie, um Frohburg weiter voranzu-
Nicht nur, weil gleichzeitig zwei                                      bringen.
Wahlen in den insgesamt 22                                             Heute wollen wir uns aber noch nicht von Herrn Hiensch als unseren
Wahlbezirken (darunter 1 Brief-                                        langjährigen Chef in der Verwaltung, Vorsitzenden des Stadtrates
wahlbezirk) zu organisieren und                      Foto: Zeit.de    und Stadtoberhaupt Frohburgs verabschieden. Hierzu werden – erst
durchzuführen waren. 140 engagierte Wahlhelfer*innen wirkten bei       wenn er tatsächlich das „Rathauszepter“ übergeben hat – gebühren-
der Wahl mit, davon 77 Ehrenamtliche und 63 Stadtangestellte. Bis      de Abschiedsworte folgen.
spät in die Nacht wurden die Wahlergebnisse in den Wahllokalen         Währenddessen wirft die nächste Wahl bereits ihre Schatten voraus:
konzentriert ermittelt. Die Auszählung sowie die Protokollierung       Am Sonntag, den 12.06.2022 findet in unserem Landkreis die Wahl
liefen in allen Wahlbezirken nahezu problemlos. Ein riesengroßes       des neuen Landrates statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig
Dankeschön geht an alle, die mit ihrer tatkräftigen Unterstützung      sein, ist dieser für den 03.07.2022 angesetzt. Ich würde mich sehr
die Durchführung der Wahl so ermöglicht haben. Es war und ist eine     freuen, wenn eine Vielzahl der jetzigen Wahlhelfer auch dann wie-
unschätzbar große Hilfe! Eine weitere Besonderheit war die immen-      der zu diesem Ehrenamt bereit ist und sich außerdem auch neue
se Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Briefwahl.                      engagierte Wahlhelfer für dieses besondere Amt begeistern lassen.
10.467 Wahlberechtigte konnten in Frohburg ihre Stimme bei der         Wer schon heute sein Interesse als Wahlhelfer(in) am 12.06.2022 be-
Bundestagswahl abgeben. Davon nutzten 7.997 Wähler*innen tat-          kunden möchte, kann sich natürlich schon in der Stadtverwaltung
sächlich ihr Wahlrecht – die Wahlbeteiligung lag somit bei 76,4 %.     melden (Tel. 034348 805-23 oder E-Mail: s.schubinski@frohburg.de).
Von den 7.997 Wähler*innen machten insgesamt 1.840 Personen von
der Briefwahl Gebrauch (also 23 %).                                    Susann Schubinski, Zentralamtsleiterin
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
8                                                      FROHBURGER NACHRICHTEN                                                   Nr. 12 // 2021

FINANZVERWALTUNG                                                        ORDNUNGS- UND RECHTSANGELEGENHEITEN

Haushaltsplan 2021/2022 vom Stadtrat beschlossen                            Schiedsstelle
Kurz vor Toresschluss 2021 wurde in der Stadtratssitzung Oktober            Die Sprechstunde des Friedensrichters findet am Donnerstag,
der Haushaltsplan der Stadt Frohburg 2021/2022 beschlossen. In der          dem 02.12.2021 von 17.30 bis 19.00 Uhr im EG des Bürger-
Hoffnung, dass dieser von der Kommunalaufsicht nicht beanstan-
                                                                            zentrums statt.
det wird, würde dieser Haushaltsplan demzufolge noch 2021 in Kraft
treten können. Für den Fall der Genehmigung ist dies dann aber              Nicole Kampf, ÖKA
weitgehend nur den derzeit Corona-bedingten großzügigen Sonder-
regelungen im Freistaat Sachsen zu verdanken.
Eigentlich ist der beschlossene Haushaltsplan 2021/2022 nur ein         FEUERWEHREN
„Nothaushalt“, da insbesondere die mitbeschlossene mittelfristige
Finanzplanung bis 2025 ein großes Defizit prophezeit; Hauptgrund für    Feuerwehrfrau des Jahres kommt aus Frohburg
diese Entwicklung sind die Folgen der Corona-Pandemie seit 2020.
Die noch im Haushaltsplan 2019/2020 prognostizierte wirtschaftli-
che Entwicklung als Basis für die kommunale Finanzausstattung in
Sachsen ist Corona-bedingt bei Weitem seit 2020 nicht eingetroffen
und kann auch für die Folgejahre nicht in Ansatz gebracht werden.
Demzufolge reduzieren sich allein die Gewerbesteuereinnahmen
und Einnahmen aus Landeszuweisungen jährlich durchschnittlich
um über 500.000 €.
Während im Jahr 2020 die Corona- bedingten kommunalen Einnah-
meausfälle durch Sonderzahlungen von Bund und Land noch etwas
kompensiert wurden, erfolgt dies ab 2021 nicht mehr. Im Gegenteil,
im Jahr 2021 und auch nach der Beschlussfassung HHP 2021/2022
werden die Kommunen durch Bundes- und Landespolitik mit vielen
zusätzlichen Ausgaben konfrontiert, die derzeit kaum zu großem
Optimismus bezüglich kommunaler Finanzausstattung in den nächs-                                                             Foto: Radio PSR
ten Jahren Anlass geben. Optimismus und bessere finanzielle Un-
terstützung vor allem durch                                             Bis Ende Oktober hatte der Radiosender PSR die sächsische Feuer-
Bund und Land wird aber                                                 wehrfrau und den Feuerwehrmann für das laufende Jahr gesucht.
unbedingt benötigt, wenn                                                Als man in Kohren-Sahlis von dieser Aktion hörte, zögerten die ört-
wir in Frohburg nicht unsere                                            lichen Jugendwarte nicht lange und meldeten die Frohburger Stadt-
Zukunftsziele aufgeben und                                              jugendwartin Maria Fichnter an. Die Normierung weckte bei PSR
im kommunalen und regio-                                                sofort Interesse, sodass auf den schriftlichen Teil noch ein Interview
nalen Wettbewerb punkten                                                folgte. Am Morgen des 29.10. wurde dann die Entscheidung der Jury
wollen. Dafür müssen wir                                                bekannt gegeben. Diese wählte unter allen Einsendungen die Terpit-
nach eigenen Wegen suchen                                               zerin zur Feuerwehrfrau des Jahres! Ausschlaggebend war das Enga-
oder über den „Frohburger                             Foto: pixabay    gement mit welchem Maria bereits seit 2006 die Nachwuchsgewin-
Tellerrand“ hinausschauen, um eine ausreichende finanzielle Basis       nung vorantreibt. Angefangen als Jugendwartin in Kohren-Sahlis, ist
für die Zukunft zu schaffen.                                            sie mittlerweile als stellvertretende Kreisjugendwartin im südlichen
Der beschlossene „Nothaushaltsplan 2021/2022“ kann und muss             Abschnitt des Landkreises Leipzig und seit zwei Jahren auch Stadtju-
eigentlich nur eine Basis für das zielorientierte Handeln 2022 und      gendwartin der 5 Kinder- und 10 Jugendfeuerwehren in der Gemein-
eine freiwillige Haushaltskonsolidierung in Frohburg ab 2023 sein. Es   de Frohburg aktiv. Im Ausbildungsverbund der Gemeinden Frohburg,
kann wohl kaum vernünftiges Ziel eines Stadtentwicklungskonzepts        Geithain und Bad Lausick ist sie außerdem als Ausbilderin für den
und zukunftsorientieren Handelns für Frohburg sein, Visionen und        Lehrgang Truppführer tätig. Sie selbst absolvierte in den vergangen
Ziele, die auch mit Investitionen verbunden sind, nur mit Hinweisen     Jahren unzählige Lehrgänge im Landkreis und an der Landesfeuer-
auf fehlende finanzielle Mittel aus den Augen zu verlieren.             wehrschule in Nardt bei Hoyerswerda, so dass sie selbst den hohen
Im Haushaltsplan 2021/2022 ist für die seit 2018 kaum vorherseh-        Dienstgrad Brandmeisterin trägt. Für die feierliche Übergabe der
baren vielfältigen Investitionen allein im Ortsteil Kohren-Sahlis die   Auszeichnung statteten die Moderatoren Claudia Switala und Steffen
Aufnahme eines zusätzlichen Kommunalkredits in Höhe von 2,1 Mio. €      Lukas sowie der Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit des Landes-
eingeplant. Ohne diesen Kredit würde die Ausgangsbasis für eine         feuerwehrverband Sachsen e. V. dem Gerätehaus in Kohren-Sahlis
Haushaltskonsolidierung ab 2023 noch deutlich schlechter sein. Auch     ein Besuch ab und kürten dieses zur Feuerwache des Jahres.
wenn die aktuelle Preisspirale und Entwicklungen in vielen Berei-
                                                                        Florian Hensel, Verantwortlicher ÖKA FFW
chen zurzeit wenig Anlass zu überschwänglichem Optimismus ge-
ben, so darf es nicht zur Stagnation der Entwicklung in Frohburg
                                                                        Feuerwehren bilden sich fort
kommen.
Es muss auch für geplante und notwendige Investitionen weiter           Ausbildungsreiche Wochen liegen hinter unseren Feuerwehren. Im
nach Möglichkeiten der Finanzierung und Kostenoptimierung ge-           Rahmen des Ausbildungsverbundes mit den Nachbargemeinden
sucht werden. Ohne ausreichende Unterstützung von Bund und Land         Geithain und Bad Lausick fanden in unseren Gerätehäusern einige
durch Förderprogramme sowie eine bessere Finanzausstattung von          Lehrgänge statt. In Geithain unterstützten Ausbilder aus Kohren-
Kommunen im ländlichen Raum dürfte dies zwar schwierig sein, es         Sahlis die Fortbildung zum Truppführer. Dies bezeichnet die Füh-
muss aber offensiv auch in Frohburg an zukunftsorientierten Lösun-      rungskraft in der kleinsten taktischen Einheit, welche üblicherweise
gen gearbeitet werden.                                                  aus zwei Personen besteht. Auf Grund der hohen Nachfrage wur-
                                                                        de im Oktober und November auch in der Feuerwehr Frohburg ein
Wolfgang Hiensch, Bürgermeister                                         Truppführerlehrgang durchgeführt.
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
Nr. 12 // 2021                                        FROHBURGER NACHRICHTEN                                                           9

In Eschefeld wurde die Kommunikation mit den Funkgeräten gelehrt.     Zu nennen sind hier der Förderver-
Nach erfolgreicher Qualifizierung erhielten die Teilnehmer dann die   ein der Grundschule Kohren-Sahlis
Bescheinigung zum Sprechfunker. Auf Grund der hohen Nachfrage         mit 50 gepflanzten Obstbäumchen
musste dieser Lehrgang gleich zwei Mal durchgeführt werden.           und dem Ballsportverein Froh-
Das Bedienen der Einsatzfahrzeuge und derer Aggregate vermittel-      burg, der im Bereich des Stadion
te man in Kohren-Sahlis. Darunter versteht man zum Beispiel das       Frohburg 10 Bäume in die Erde
Fördern von Löschwasser mit festeingebauten oder transportablen       brachte. Die Stadt Frohburg un-
Pumpen, die Bedienung von Notstromerzeugern oder auch das Un-         terstützte die Pflanzungen mit
terstützen beim Entnehmen oder Verlasten der Fahrzeugbeladung.        35 weiteren Bäumen an Ortsver-
Sofern die Teilnehmer auch über eine passende Fahrerlaubnis ver-      bindungsstraßen und Einzelstand-
fügen, dürfen Sie nun als Maschinist die Fahrzeuge nach erfolgter     orten. Gespendet wurden im Jahr
Einweisung im Straßenverkehr bewegen.                                 2020 2.379,18 €. An dieser Stelle
Die Stadtwehrleitung möchte sich in diesem Zuge bei allen Ausbil-     sei allen Akteuren und Spendern
dern für das geleistete Engagement bedanken und gratuliert allen      noch einmal herzlich gedankt.
Teilnehmern zur erfolgreich absolvierten Prüfung.                     Die Spendenbereitschaft setzte sich
                                                                      auch im Jahr 2021 fort, so gingen bis
Florian Hensel, Verantwortlicher ÖKA FFW                              jetzt 2.228,19 € zugunsten der Akti-
                                                                      on auf dem Spendenkonto der Stadt
BAUAMT                                                                Frohburg ein. Trotz der Unterstüt-
                                                                      zungen ist jedoch das Ziel von 100
                                                                      zusätzlichen Bäumen für die Stadt
Beteiligung zum neuen Städtebaufördergebiet                           Frohburg kaum zu schaffen.
„Kohren Stadtkern“                                                    Neben den, im Rahmen von Bau- oder Umgestaltungsmaßnahmen
                                                                      sowie notwendigen Fällungen zur Verkehrssicherung von der Stadt
Wie in den letzten Frohburger Nachrichten bereits
                                                                      Frohburg zu leistenden Kompensationspflanzungen von 170 Bäu-
berichtet, soll für ein Teilgebiet der Innenstadt Koh-
                                                                      men, die noch im Jahr 2021 gepflanzt werden müssen, wurden für
ren-Sahlis ein Antrag auf Neuaufnahme in ein Städte-
                                                                      die Aktion „100 Bäume für Frohburg“ 32 Bäume in einer Frühjahrsak-
bauförderprogramm vorbereitet werden. Derzeit wird
                                                                      tion an verschiedenen Einzelstandorten des Stadtgebietes gepflanzt.
ein dafür notwendiges Städtebauliches Entwicklungs-
                                                                      Eine weitere Herbstpflanzung von ca. 35 Bäumen befindet sich gera-
konzept (SEKo) für den Stadtkern Kohren erarbeitet,
                                                                      de in Vorbereitung. Dafür werden neben den eingegangenen Spen-
mit dem Ziel den Bereich des Ortskerns aufzuwerten
                                                                      dengeldern auch Restmittel der Anschubfinanzierung eingesetzt.
und weiterzuentwickeln sowie Missstände zu beseitigen. Die vorge-     Zusätzliche Pflanzaktionen von Einzel- oder Privatpersonen sowie
sehene Fördergebietskulisse wurde am 18.11.2021 im Stadtrat, nach     Vereinen sind derzeit leider nicht zu verzeichnen.
Redaktionsschluss der Frohburger Nachrichten, beschlossen. Der        Aufgrund der Gesamtsituation des Baum- und Waldzustandes der
Abgrenzungsplan kann daher auf der Internetseite der Stadt unter      Stadt Frohburg bedingt durch Klimawandel, anhaltenden Dürrejah-
Neuigkeiten eingesehen werden.                                        ren und Sturmereignissen, sowie Schädlingsbefall und infolge des-
Bei dem SEKo wird neben einer Bestandsanalyse auch ein ausführ-       sen immer rasanter zunehmenden Baumkrankheiten, ist eine Kom-
licher Maßnahmenkatalog erarbeitet. Für die öffentlichen Maßnah-      pensation dieser Schäden durch die Stadt Frohburg allein finanziell
men steht dieser schon in groben Zügen. Es besteht jedoch auch        nicht leistbar. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich neben
für private Eigentümer, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die    Spendengebern auch Vereine oder private Gruppen für eigenfinan-
Möglichkeit Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen im Förder-           zierte Pflanzaktionen einsetzen und diese in Abstimmung mit der
gebiet zu erhalten. Bei den privaten Maßnahmen gibt es für die        Stadt umsetzen und begleiten. Die Übernahme einer Pflegschaft für
Sanierung der Außenhülle von Gebäuden pauschal einen 25%-igen         Anwachs- und zwei Jahre Entwicklungspflege ist wünschenswert.
Zuschuss und für die komplette Modernisierung und Instandsetzung      Damit auch in Zukunft die Stadt Frohburg mit seinen Ortsteilen eine
von Gebäuden einen individuell zu errechnenden Zuschuss im Rah-       grüne Stadt mit seinem ländlich geprägten kulturellen Charme,
men einer Unrentierlichkeitsbetrachtung.                              eingebettet in die Kulturlandschaft Kohrener-Land bleibt, sind alle
                                                                      BürgerInnen gefragt, die Stadt Frohburg bei der Erreichung dieser
Sollten Sie sich als Eigentümer im geplanten Fördergebiet befinden    Zielstellung zu unterstützen und damit seinen eigenen persönlichen
(siehe Abgrenzungsplan auf der Internetseite der Stadt) und in den    und messbaren Beitrag zu leisten.
nächsten Jahren Sanierungsmaßnahmen vorhaben, können Sie sich         Dies sollte jeder für sich überdenken und schon unseren Kindern
gern mit dem für das SEKo beauftragten Büro Kommunalentwick-          zuliebe entsprechend handeln.
lung Mitteldeutschland GmbH bis zum 22.12.2021 in Verbindung          Herr Jungnitz als zuständiger Mitarbeiter für Baumschutz der Stadt
setzen und Ihr Anliegen besprechen. Sie erreichen den zuständigen     Frohburg wird Sie bei geplanten Aktionen gern beraten und unter-
Projektleiter unter Tel. 0351 2105118 oder per E-Mail an              stützen.
haudel@ke-mitteldeutschland.de.
                                                                      Kontakt:
Aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation kann leider keine sonst    E-Mail: S.Jungnitz@frohburg.de, Tel.: 034348 805-35
übliche Eigentümerversammlung stattfinden. Daher bitten wir Sie
den Kontakt direkt mit Herrn Haudel aufzunehmen.                      Stefan Jungnitz, Bauamt

Jens Haudel, KE Mitteldeutschland GmbH
                                                                         Die nächste Ausgabe erscheint am:
Sachstand Aktion „100 Bäume für Frohburg“ 2021                           Freitag, dem 17. Dezember 2021
Die Aktion „100 Bäume für Frohburg“, die durch den Bürgermeister
Herrn Hiensch im Jahr 2020 ins Leben gerufen und vom Stadtrat der        Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:
Stadt Frohburg mit 25.000 € Anschubfinanzierung ausgestattet wur-        Dienstag, der 30. November 2021
de, fand auch im Jahr 2021 weitere Unterstützer.
Im Jahr 2020 konnte der Aufruf mit 109 gepflanzten Bäumen gerade
so erfüllt werden, hier gilt der Dank insbesondere den Vereinen und      Annahmeschluss für Anzeigen ist:
privaten Unterstützern, die diese Aktion maßgebend mitgetragen           Dienstag, der 7. Dezember 2021, 9.00 Uhr
haben.
An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
10                                                    FROHBURGER NACHRICHTEN                                                  Nr. 12 // 2021

Nun doch Weiterführung Kreisstraßenbau 2022 im OT Elbisbach
Ich hatte in der letzten Ausgabe der „Frohburger Nachrichten“ kaum     und Ortsbildverbesserung. Gerade im Hinblick auf die bisherige und
noch Hoffnung gemacht, dass der zweite Bauabschnitt des Straßen-       geplante Entwicklung vom „Arvedshof“ in Elbisbach in den letzten
baus der Kreisstraßenortsdurchfahrt Elbisbach im Jahr 2022 Wirklich-   Jahren, kann man nach diesem Straßenbau dann sicherlich auch eine
keit werden könnte. Vollkommen überraschend wurde der Stadt nun        Radtour durch Elbisbach und Hopfgarten noch mehr empfehlen. Mit
in einem Schreiben Ende Oktober mitgeteilt, dass dieser Straßenbau     meinem Ausscheiden aus dem Amt gebe ich trotzdem die Hoffnung
letztendlich doch gefördert wird und infolge 2022 realisiert werden    nicht auf, dass eines Tages auch der zweite Bauabschnitt derselben
soll. Deshalb revidiere ich meine Hoffnungslosigkeit zu diesem Vor-    Kreisstraße in Hopfgarten Wirklichkeit werden könnte. Dafür müsste
haben gern. Auch wenn Landkreis und Stadt, aufgrund geringerer         der Landkreis aber das seit Jahren angekündigte Planfeststellungs-
Fördermittelbewilligung als ursprünglich 2019 beantragt, nun mehr      verfahren aufgrund nach wie vor fehlender zwei Bauerlaubnisse er-
Eigenmittel einplanen müssen, ist dieser Straßenbau nicht nur für      folgreich zu Ende führen. Für die Ortsentwicklung und das Ortsbild in
die Verkehrsteilnehmer wichtig, sondern dürfte ein wesentlicher        Hopfgarten hat dieser Straßenbau wohl eine ähnlich große Bedeu-
Baustein für die weitere Ortsbildverbesserung in Elbisbach sein.       tung wie in Elbisbach.
Erfahrungsgemäß motiviert innerörtlicher Straßenbau meist die An-
lieger und andere zu weiteren Initiativen zur Ortsteilentwicklung      Wolfgang Hiensch, Bürgermeister

LIEGENSCHAFTEN
( Immobilienangebote

 Befristete Ausschreibung – Ehemalige Schule Prießnitz
 Vorwort:
 Das Grundstück im OT Prießnitz, Badstraße 10, ehemalige Schule
 Prießnitz, Flurstück Nr. 86 Gemarkung Prießnitz, steht im Eigentum
 „Kirchschullehn zu Prießnitz“, zu welchem eine notarielle Ausein-
 andersetzung zwischen Kirchgemeinde und der Stadt Frohburg not-
 wendig ist. Ohne diese Auseinandersetzung ist keine Veräußerung
 der Immobilie möglich. Die Stadt Frohburg kann keine Garantie und
 Haftung dafür übernehmen, dass zu den nachstehenden Rahmenbe-
 dingungen eine Eigentumsübertragung möglich ist.
 Schlussendlich obliegt die Entscheidung dazu der Ev.-Luth. Kirchge-
 meinde in Abstimmung mit dem Grundstücksamt der Ev.-Luth. Lan-
 deskirche Sachsens.

 Der Stadtrat Frohburg hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 folgen-
 de Rahmenbedingungen festgelegt, die als Verhandlungsgrund-
 lage dienen sollen:

 Das Grundstück und Gebäude der ehemaligen Schule im Ortsteil Prießnitz, Flurstück 86 mit 930 m² und eine Teilfläche von ca. 115 m² des
 Flurstückes 119/33 der Gemarkung Prießnitz, wird zu folgenden Bedingungen öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben und im Hinblick auf
 eine Auseinandersetzung zum Eigentum „Kirchschullehn“ zum „Kauf“ angeboten:
 Als Mindestkaufpreis für Grundstück und Gebäude der ehemaligen Schule Prießnitz (Flurstück 86 Gemarkung Prießnitz) werden 39.000,00 EUR
 festgelegt.

 Für die der Nutzung des Grundstückes und Gebäude der ehemaligen Schule Prießnitz zuzuordnenden Teilfläche des Flurstückes 119/33
 der Gemarkung Prießnitz mit einer Größe von 115 m² wird ein Betrag von 30 EUR/m² und damit als Kaufpreis vorläufig 3.450,00 EUR
 festgelegt; nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses wird eine sich ergebende Mehr- oder Minderfläche auf der Basis
 von 30 EUR/m² ausgeglichen.

 Voraussetzung für den Verkauf ist die Vorlage eines Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes sowie einer Selbstauskunft.

 Der Käufer trägt die Kosten der Vermessung und Vermarkung des Kaufgegenstandes (Teilfläche des Flurstückes 119/33 Gemarkung
 Prießnitz) sowie alle Kosten der Errichtung, der Genehmigung und des Vollzugs des notariellen Grundstückskaufvertrages sowie die
 Grunderwerbsteuer; die Stadt Frohburg trägt die Kosten der notariellen Auseinandersetzung zum Kirchschullehn Prießnitz.

 Hinweise zur Gebotsabgabe:
 Gebote sind bis spätestens 07.01.2022, 12:00 Uhr im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Ehemalige Schule Prießnitz“
 bei der Stadtverwaltung Frohburg, Sachgebiet Liegenschaften, einzureichen.

 Auskünfte erteilt Ihnen die Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Frau Gallien, unter der Telefon-Nummer 034348 80541.

     Exposés können kostenfrei auf telefonische Anfrage versendet bzw. auf der Homepage unter www.frohburg.de heruntergeladen
        werden. Fragen zum jeweiligen Objekt richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg,
            Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Frau Gallien, Telefon-Nummer 034348 805-41 oder an k.gallien@frohburg.de.
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