An alle für die jahrelange Unterstützung - Stadt Frohburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PA sämtl. HH Freitag, 26. November 2021 · 14. Jahrgang · Nummer 12 FROHBURGER NACHRICHTEN Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain an alle für die jahrelange Unterstützung Nach nun über 31 Jahren endet am 30. November 2021 altersbedingt meine Amtszeit als Bürgermeister in Frohburg. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die mich in den vielen Jahren beruflich und privat begleitet, unterstützt und mir immer wieder ihr Vertrauen geschenkt haben. Auch wenn ich selbst mit manchem nicht nur in Frohburg unzufrieden bin, glaube ich in Anspruch nehmen zu können, dass ich auch im Ruhestand erhobenen Hauptes als „Normalbürger“ durch Frohburg gehen kann. Dass dies so ist, verdanke ich im großen Maße ebenso den vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und kommunalen Einrichtungen. Von ca. 4.000 StadtratsbeschIüssen in meiner 31-jährigen Amtszeit wurden über 99 % auf der Grundlage von Beschluss- und Handlungsempfehlungen aus der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters gefasst. Deshalb gilt mein Dank auch der vor allem parteiunabhängigen langjährigen Unterstützung und dem Vertrauen aus dem Stadtrat während all meiner Amtszeiten. Auch wenn ich mich aus der Kommunalpolitik in Frohburg zurückziehen will, wünsche ich mir, dass diese vielfältige und große Unterstützung in Zukunft zum Wohle unserer Stadt Frohburg so bleibt. Ich werde in jedem Fall weiterhin ein „Frohburger“ aus eigener Überzeu- gung bleiben, weshalb ich dafür werbe, dass eine gute Zukunft von Froh- burg wohl in sehr großem Maß vom weiteren Zusammenwachsen aller Ortsteile, der gesamten Region sowie auch dem Bekenntnis zur Stadt Froh- burg abhängig sein wird. Angesichts vielfältiger Problemstellungen sowie erheblichem Nachhol- und Finanzierungsbedarf in manchem neuen Ortsteil sind gerade in den letzten Jahren diverse Visionen und Vorhaben für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in der Kernstadt Frohburg auf der Strecke geblieben. Deshalb hoffe ich, dass nach meinem Aus- scheiden an vorliegenden Planungen und Vorhaben festgehalten und an deren Verwirklichung weitergearbeitet wird. Dafür bedarf es allerdings weiterhin des Engagements, der Unterstützung und des Optimismus‘ vieler. Meinem Amtsnachfolger Karsten Richter wünsche ich in diesem Sinne eine glückliche Hand und breite Unterstützung zum Wohle unserer Stadt Frohburg. Wolfgang Hiensch, Bürgermeister der Stadt Frohburg von 1990 - 2021 - Anzeige(n) -
Nr. 12 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 3 Sanierung Kita „Turmspatzen“ OT Kohren-Sahlis: Der Stadtrat ver- gibt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach VOB/A und AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN der Angebotsauswertung die Bodenlegearbeiten für die Baumaß nahme „Sanierung Kita Turmspatzen Kohren-Sahlis“ an die Fa. Verle- ( Beschlüsse Technischer Ausschuss gerservice Bunge GmbH & Co. KG, Schusterstraße 5, 04539 Groitzsch mit einer Angebotssumme [brutto] von 8.664,60 €. Der Technische Ausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung Beschluss-Nr. STR 23/362/2021 am 01.11.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden. Instandhaltungsarbeiten an der Fassade des Feuerwehrgerä- Anschaffung Rasentraktor: Der Technische Ausschuss beschließt, tehauses Roda: Der Stadtrat vergibt die Leistungen für die Durch- die SG Olympia Frankenhain einmalig im Jahr 2022 mit einem Zu- führung von Instandhaltungsarbeiten an der Fassade und den Dach- schuss in Höhe von 2.519,55 € (Vereinsunterstützung) für die An- kästen des Feuerwehrgerätehauses Roda nach Prüfung und Wertung schaffung eines Rasentraktors zur eigenverantwortlichen Be- der eingegangen Angebote inform einer freihändigen Vergabe an wirtschaftung des Sportplatzes Frankenhain sowie angrenzender die Firma Malerbetrieb Höppner, Schulberg 1 in 04654 Frohburg, mit Grünflächen durch die Stadt Frohburg zu unterstützen. Die Auszah- einer Auftragssumme in Höhe von 7.180,56 €. lung erfolgt nach Übersendung der Rechnungsbelegkopien durch Beschluss-Nr. STR 23/363/2021 die SG Olympia Frankenhain. Die Stadt Frohburg unterstützt die SG Olympia Frankenhain ab dem Jahr 2022 mit einem jährlichen Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für die Freiwilligen Pflegekostenzuschuss in Höhe von 1.500 € (Vereinsunterstützung) Feuerwehren der Stadt Frohburg: Der Stadtrat vergibt die Leistun- für die Pflege des Sportplatzes und der angrenzenden Grünflächen. gen zur Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Freiwil- Beschluss-Nr. TA 23/066/2021 ligen Feuerwehren der Stadt Frohburg auf Grundlage einer öffentli- chen Ausschreibung nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Sanierung Schloss Prießnitz BA 3.1./Vergabe Bauleistung Angebote an die Firma BTL Brandschutztechnik Leipzig GmbH, Kasta Dachsanierung – Ersatzvornahme Dachdeckerleistung: Der Tech- nienallee 13 in 06184 Kabelsketal, mit einer Auftragssumme in Höhe nische Ausschuss vergibt auf der Grundlage einer freihändigen Ver- von 32.595,77 €. gabe nach VOB/A und der Angebotsauswertung die Restleistung Beschluss-Nr. STR 23/364/2021 (Ersatzvornahme) Dachdecker für die Baumaßnahme „Sanierung Schloss Prießnitz TA 3.1.“ an die Fa. Christoph Brosius GmbH, ge Standortbeschluss für eine mobile Funkstation für das Gebiet schäftsansässig Am Kastanienweg 1 a, 08058 Zwickau mit einer An- Frohburg Ost/Greifenhain: Der Stadtrat beschließt, der Fa. Schlos- gebotssumme brutto von 28.457,37 € serei Schwan Stahl und Metallbau GmbH Teilflächen der kommu Beschluss-Nr. TA 23/067/2021 nalen Flurstücke Nr. 148/4 und 854/2 der Gemarkung Greifenhain zur zeitweisen Nutzung zum Be trieb einer mobilen Funkan la ge ( Beschlüsse Verwaltungsausschuss anzubieten. Sollte sich diese Teilfläche funktechnisch als geeignet herausstellen, wird die Stadtverwaltung damit beauftragt, einen Der Verwaltungsausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung entsprechenden Nutzungsvertrag auszuhandeln. Der Abschluss des am 04.11.2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss Nutzungsvertrages ist durch die entsprechenden Gremien zu bera- gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird. ten und zu beschließen. Beschluss-Nr. STR 23/365/2021 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwen- dungen: Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Spenden, Schen- Informationsanlage unterhalb des Altans Schloss Frohburg: Der kungen und ähnlichen Zuwendungen vom 14.09.2021 bis 13.10.2021 Stadtrat beschließt, die Anfertigung einer Informationstafel über anzunehmen. die Geschichte des Frohburger Schlossparks unter dem Altan gem. Beschluss-Nr. VA 23/057/2021 einer freihändigen Vergabe nach VOL an die Firma GRAICHEN Bau- und Möbelwerkstätten GmbH, Gewerbegebiet Süd, Ringstraße 9 in ( Beschlüsse Stadtrat 04654 Frohburg zu einem Bruttopreis gesamt von 3.962,70 € zu ver- geben. Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 Beschluss-Nr. STR 23/366/2021 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden. Herausgabe von Steinfiguren des Rokokoparks Sahlis: Der Stadt- Haushaltssatzung mit Doppelhaushalt der Jahre 2021/2022: Der rat beschließt die Herausgabe von 3 Steinfiguren (Putten „Frühling“ Stadtrat beschließt aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den und „Sommer“ der „4 Jahreszeiten“ sowie der Statue „Zeus“) inklu- Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung die sive 2 Sockel an den aktuellen Eigentümer des Grundstücks und Haushaltssatzung der Stadt Frohburg mit Haushaltsplan für die Jahre Kulturdenkmals „Rittergut Sahlis (Sachgesamtheit)“, Herrn Andreas 2021 und 2022. Scholz. Der Abtransport der Figuren von ihren aktuellen Lagerplätzen Beschluss-Nr. STR 23/359/2021 erfolgt durch Herrn Scholz auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Beschluss-Nr. STR 23/367/2021 Förderung des Sports – Einführung einer Sportförderrichtlinie ab 2022: Der Stadtrat beschließt die Sportförderrichtlinie mit Inkrafttre- Burgruinen Kohren-Sahlis/Sicherung Stützmauern und Nutzung ten zum 01.01.2022. Westturm: Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zur Siche- Beschluss-Nr. STR 23/360/2021 rung und Instandsetzung der Stützmauern an der Burgruine Kohren- Sah lis sowie zur Nutzung des westlichen Turmes auf den kom- Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband munalen Flurstücken Nr. 168, 170 und 173 der Gemarkung Kohren „Wyhratal“ und der Stadt Frohburg: Der Stadtrat beschließt den schnellstmöglich Zuwendungen über die Förderrichtlinie RL InvKG Abschluss einer unbefristeten Zweckvereinbarung zwischen dem mit der SAB mit einem Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Abwasserzweckverband „Wyhratal“ (AZV „Wyhratal“) und der Stadt Gesamtkosten mit dem Ziel der Durchführung des Vorhabens in den Frohburg zur Übertragung der personalverwaltenden Aufgaben mit Jahren 2021 - 2024 zu beantragen. Die erforderlichen Eigenmittel in Gültigkeit ab 01.01.2021. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung Höhe von 199.000 € sind in die Haushaltsplanung 2021 - 2024 ein der Zweckvereinbarung legitimiert. zustellen. Beschluss-Nr. STR 23/361/2021 Beschluss-Nr. STR 23/368/2021
4 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 12 // 2021 Öffentliche Widmung Zufahrt Mehrzweck-, Spiel- und Sport- ( Sitzungstermine platz OT Greifenhain: Der Stadtrat beschließt, die durch die Neu- und Umgestaltung der Zufahrt zum alten Sportplatz als Mehrzweck-, Spiel- und Festplatz betroffene Straße nach § 6 des Sächsischen Im Monat Dezember 2021 finden nachfolgend genannte Sitzungen Straßengesetzes (SächsStrG) als Ortsstraße im Sinne Abs. 1, Ziffer 3, der städtischen Gremien statt. Alle interessierten Bürger sind zum Buchstabe b des SächsStrG zu widmen; sie erhält damit die Eigen- jeweils öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die entsprechenden schaft einer öffentlichen Straße. Die Widmung soll zum 30.11.2021 Tagesordnungspunkte finden Sie an den öffentlichen Be kannt wirksam werden. Beginn der Widmung ist Ende der Zufahrt zum machungstafeln (Frohburg; Marktplatz/am Centaurenbrunnen und Grundstück „Rodaer Weg 6 b“; Ende ist am „Rodaer Weg“. Ein Ne- OT Kohren-Sahlis; Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Home- benast beginnt an der zuvor beschriebenen Strecke und endet an page der Stadt Frohburg www.frohburg.de -> Bürgerinformation -> der Zufahrt zum Grundstück „Rodaer Weg 6 a“. Die am Nebenast Sitzungskalender. geplanten Parkflächen sind Bestandteil der Widmung. Beschluss-Nr. STR 23/369/2021 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit aufgrund der aktuellen Situation und des Gesundheitsschutzes Baugebiet „Am Wyhrabogen“ - Verlängerung der Bauverpflich- nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. tung: Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der Bauverpflichtung aus Abschnitt XI. der Anlage zur Angebotsurkunde zum Abschluss Technischer Ausschuss eines Kauf ver tra ges vom 03.05.2017, UR-Nr. 562/2017, Notar Dr. Montag, den 29.11.2021, 19:00 Uhr Thomas Walter, Leipzig, in Verbindung mit der Kaufannahme vom Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal 12.11.2018, UR-Nr. R 1749/2018, Notar Bernhard Richter, Rosenheim, um 2 Jahre – somit Ablauf am 01.01.2024, 00:00 Uhr. Eine dahin Ortschaftsrat Kohren-Sahlis gehende notarielle Erklärung muss vom Käufer bis zum 15.12.2021 Dienstag, den 30.11.2021, 19:00 Uhr bestätigt/nachgenehmigt sein. Haus der Begegnung Kohren-Sahlis Beschluss-Nr. STR 23/370/2021 Ortschaftsrat Roda Gasthof Gnandstein, Bauerngasse 26: Der Stadtrat ändert seinen Dienstag, den 30.11.2021, 19:30 Uhr Beschluss vom 08.07.2021, Beschluss-Nr.: STR 20/318/2021, Verkauf Dorfgemeinschaftshaus Roda des Grundstücks „Bauerngasse 26“/Gasthof Gnandstein, Flurstück Nr. 669/1 Gemarkung Gnandstein an eine noch zu gründende Tochter- Ortschaftsrat Eulatal gesellschaft der Immobilienagentur KOENGETER IMMOBILIEN, Leipzig, Dienstag, den 30.11.2021, 19:00 Uhr wie folgt: Käufer der vorstehenden Immobilie ist die Gutshof Gnand- „Kleines Landhotel“ OT Elbisbach stein GmbH mit dem Sitz in Leipzig (als Tochter der WERTSCHÖPFUNG BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH mit Sitz in Markkleeberg). Ortschaftsrat Nenkersdorf Beschluss-Nr. STR 23/371/2021 Mittwoch, den 01.12.2021, 19:30 Uhr Gemeindehaus Nenkersdorf Ehemalige Schule OT Prießnitz: Der Stadtrat beschließt, das Grund- stück und Gebäude der ehemaligen Schule OT Prießnitz, bestehend Verwaltungsausschuss aus dem Flurstück Nr. 86 (930 m²) und einer Teilfläche von ca. 115 m² Donnerstag, den 02.12.2021, 19:00 Uhr des Flurstücks Nr. 119/33 der Gemarkung Prießnitz sofort öffentlich Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal auszuschreiben und im Hinblick auf eine Auseinandersetzung zum Eigentum „Kirchschullehn“ zum „Kauf“ anzubieten. Folgende Rah Stadtrat menbedingungen gelten für den „Verkauf“: Donnerstag, den 16.12.2021, 19:00 Uhr 1. als „Mindestkaufpreis“ für Grundstück und Gebäude alte Schule Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal (Flurstück Nr. 86 Gemarkung Prießnitz) werden 39.000 € festgelegt 2. für die der Nutzung des Grundstücks und Gebäudes „ehemali- ( Bekanntmachungen der Stadt Frohburg ge Schule Prießnitz“ zuzuordnende Teilfläche des Flurstücks Nr. 119/33 der Gemarkung Prießnitz mit einer Größe von 115 m² wird ein Betrag von 30 €/m² und damit als Kaufpreis vorläufig 3.450 € Öffentliche Bekanntmachung festgelegt; nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses der Stadtverwaltung Frohburg wird eine sich ergebende Mehr- oder Minderfläche auf der Basis von 30 €/m² ausgeglichen über die Widmung einer Ortsstraße 3. Kaufinteressenten müssen mit einem Kaufantrag ein grobes Nut- vom 22.10.2021 zungs- und Finanzierungskonzept sowie eine Selbstauskunft vorlegen 4. der Käufer trägt die Kosten der Vermessung und Vermarkung des Auf der Grundlage des § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Kaufgegenstandes (Teilfläche des Flurstücks Nr. 119/33 Gemar- Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar kung Prießnitz) sowie die Kosten des notariellen Grundstücks 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom kaufvertrages; die Stadt Frohburg trägt die Kosten hinsichtlich der 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, gibt notariellen Auseinandersetzung zum Kirchschullehn Prießnitz die Stadtverwaltung Frohburg folgende Allgemeinverfügung über Beschluss-Nr. STR 23/372/2021 die Widmung einer öffentlichen Straße bekannt. Verkauf Flurstücke Gemarkung Rüdigsdorf „Gewerbegebiet 1. Straßenbeschreibung: Pflug“: Der Stadtrat beschließt den Verkauf des unbebauten Grund- 1.1 stücks im „Gewerbegebiet Pflug“, mit einer noch zu vermessenden Name: Zufahrt Mehrzweck-, Teilfläche von voraussichtlich 5.025 m² der Flurstücke Nr. 88/14 und Spiel- und Sportplatz OT Greifenhain Nr. 88/47 der Gemarkung Rüdigsdorf, zum gebotenen Kaufpreis in a) Ende Einfahrt Rodaer Weg Nr. 6b Höhe von 100.500 €. Der Käufer trägt alle Kosten der Errichtung, der b) Weg Zufahrt Sportplatz Genehmigung und des Vollzuges des notariellen Grundstückskauf Endpunkt: a) Anbindung Rodaer Weg vertrages sowie die Grunderwerbsteuer. Die Stadt Frohburg trägt die b) Zufahrt Rodaer Weg 6a Kosten der Vermessung und Vermarkung des Kaufgegenstandes. Beschluss-Nr. STR 23/373/2021 Ort: Frohburg Gemarkung: Greifenhain Personalangelegenheiten Flurstücke: 60 und 678/4 jeweils teilweise Beschluss-Nr. STR 23/374/2021 Länge: 0,05 km
Nr. 12 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 5 2. Verfügung in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, Die unter 1. beschriebene Straße wird zur Ortsstraße gewidmet. 04107 Leipzig, einsehen. Im Vorfeld bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 0341/977-3203. Es be- 3. Träger der Straßenbaulast steht derzeit die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg Zum Termin wird voraussichtlich das Ausfüllen einer Selbstauskunft erforderlich. 4. Wirksamwerden Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planun- Wirksamwerden der Verfügung: 30.11.2021 terlagen während des vorgenannten Zeitraums unter http://www. Tag der Ingebrauchnahme lds.sachsen.de/bekanntmachung/ verwiesen (danach bitte die Rub- für den neuen Verkehrszweck: 30.11.2021 rik Infrastruktur-Grundbuchbereinigung wählen). Im Internet erfolgt die Freischaltung mit Beginn des Auslegungszeitraumes. 5. Einsichtnahme Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fas- Die Verfügung unter 2 nebst dem dazugehörigen Übersichtsplan sung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I S. 102), das kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Frohburg, zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749) Markt 13 - 15, 04654 Frohburg, Bauamt, Zimmer 2.14, eingesehen geändert worden ist, ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Un- werden. terlagen maßgeblich. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagen- 6. Rechtsbehelfsbelehrung rechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Frohburg, Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durch- Markt 13 - 15, 04654 Frohburg einzulegen. führungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Frohburg, 22.10.2021 Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine be- schränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 be- stehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserver- sorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da W. Hiensch die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi- Bürgermeister derspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. ( Bekanntmachungen anderer Institutionen Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeu- Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen tet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dar- gestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begrün- Anlagenrechtsbescheinigungen deten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Gemarkungen Niederfrankenhain und Flößberg Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchem- Vom 11. Oktober 2021 nitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Lan- desdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres- Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwasser- den, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis zum Ende der zweckverband Espenhain, Blumrodapark 6 in 04552 Borna, Anträge Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform kann durch die auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen ge- elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt mäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektro- 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel nischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt 158 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der worden ist, gestellt hat. Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und Die Anträge (Az: 32-0552/29/5 und 7) betreffen die vorhandenen die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Regen- und Mischwasserleitungen einschließlich Zubehör, Sonder-, Dokumente sind über die Internetseite Nebenanlagen und Schutzstreifen. www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar. Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt Frohburg (Gemarkung Niederfrankenhain Fl.-Nr. 64/6 und Gemar- Leipzig, den 11. Oktober 2021 kung Flößberg Fl.-Nr. 260, 800, 805, 806) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit gez. Landesdirektion Sachsen Holger Keune vom 6. Dezember 2021 bis einschließlich 3. Januar 2022 Referatsleiter Planfeststellung Frohburger Nachrichten IMPRESSUM Herausgeber: Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Telefon (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Frohburg, Tel.: (034348) 805-0, Fax: (034348) 805-39, E-Mail: stadt@frohburg.de Verantwortlich für den nichtamtl. Teil: Unterzeichner der Artikel Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Erscheint monatlich, k o s t e n l o s an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung Frohburg zu beziehen.
6 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 12 // 2021 MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS Danke für Glückwünsche und Unterstützung Ich hatte in einem kurzen Beitrag in den „Frohburger Nachrich- Nicht erfasst sind hierbei Spenden, die aus demselben Anlass für ten“ und in anderer Art und Weise darum gebeten, auf Geschenke das Freibad Frohburg, die Aktion „100 Bäume/Jahr für Frohburg“ und Blumen anlässlich meines 65. Geburtstages oder meines Aus- und in Abstimmung mit mir direkt an Vereine geleistet wurden. scheidens aus dem Bürgermeisteramt zum 30.11.2021 zu verzich- ten. Man könnte mir besser durch eine Spende oder anderweitige Auch wenn der überwiegende Teil der Spenden von auswärtigen finanzielle Unterstützung für Vorhaben der Stadt Frohburg, deren Unternehmen, die jahrelang gut und vertrauensvoll mit der Stadt Umsetzung mir auch nach meinem Ausscheiden aus dem Amt Frohburg zusammengearbeitet haben, bin ich für jede Spende weiterhin am Herzen liegen wird, eine größere Freude bereiten. dankbar. Ich möchte mich deshalb nun auf diesem Weg bei al- Meine Bitte blieb nicht ganz ungehört. Ich kann zur Kenntnis len Spendern und all denjenigen bedanken, die mir ihre Glück- geben, dass auf das Konto der Stadt Frohburg über 10.000 € als wünsche und ihren Dank übermittelt haben. Für die betreffenden zweckgebundene Spenden und Unterstützung für verschiedene Vorhaben wünsche ich mir, dass diese weiterhin vielfältige Unter- kommunale Vorhaben aus den oben genannten Anlässen einge- stützung erfahren, damit die Spenden auch zweckentsprechend zahlt wurden. Folgende Vorhaben können damit finanziell unter- verwendet und die Vorhaben letztendlich erfolgreich umgesetzt stützt werden: werden können. • Sportzentrum Eschefeld mit Kunstrasenplatz 4.550,00 € Für weitere Initiativen und Unterstützung dieser Vorhaben wären • Sanierung Burgtürme Kohren-Sahlis 1.432,50 € ich als scheidender Bürgermeister und sicherlich ebenso viele an- • Sanierung Eingangsportal zum Schwindpavillon 20,00 € dere in der Stadt Frohburg dankbar. • Verfügungsfonds für Rittergut Prießnitz 1.475,00 € • Bahnhof Frohburg 2.670,00 € Wolfgang Hiensch, Bürgermeister Noch Unerledigtes in Frohburg Anlässlich meines baldigen Ruhestands werde ich immer wieder ge- re zur Unterstützung der Entwicklung im fragt, auf was ich an Geschaffenem in meiner langjährigen Amtszeit ländlichen Raum, werden im großen Maße besonders stolz bin. Dazu fällt mir zwar meist nichts ein, eher nur kaum durch angemessene Taten und För- das, was mir in meiner Amtszeit leider nicht gelungen ist. Hier eine dermittel belegt. Bestes Beispiel ist hier unvollständige Aufzählung In der Hoffnung, dass Verschiedenes da- die mangelnde finanzielle Unterstützung von eines Tages doch noch gelingen wird: für den kommunalen Straßenbau. - Umnutzung und Sanierung Bahnhof Frohburg (zu wenig Unter- Gegenüber anderen Projekten habe ich Foto: pixabay stützung, fehlendes Nutzungskonzept) in den letzten Monaten kein Geheimnis - Umnutzung und Sanierung „Alte Schule“ Eschefeld zum Feuer- daraus gemacht, dass ich die Stadt Frohburg dafür finanziell voll- wehrgerätehaus (keine Unterstützung/Zustimmung Denkmal- kommen überfordert sehe und hierfür andere Investoren gefunden schutz) werden müssen. - Sanierung Umkleide- und Sanitärräume sowie Kunstrasenplatz Dies betrifft z. B.: Sportzentrum Eschefeld (zu wenig Unterstützung, unzureichende - Umnutzung und Sanierung ehemaliges Rathaus OT Kohren-Sahlis Fördermöglichkeiten) - Umnutzung und Sanierung „Alte Schule“ OT Prießnitz (Kirchschul- - Sanierung Umkleide- und Sanitärräume Sporthalle Flößberg (un- lehn) zureichende Fördermöglichkeiten) - Umnutzung und Sanierung ehemaliges Gemeindeamt OT Altmörbitz - Umgestaltung „Alter Friedhof“ Frohburg zu einer öffentlichen - Umnutzung und Sanierung „Alte Schule“ Eschefeld (wenn keine Park- und Gedenkanlage (keine Zustimmung Denkmalschutz für Nutzung Feuerwehr) Umgestaltung der Zugänge und Tor) - Umnutzung und Sanierung Gemeindezentrum Nenkersdorf - Abbruch/Revitalisierung ehemaliger Gasthof Jahnshain (verant- (Kirchschullehn) wortlich Freistaat Sachsen) - Umnutzung und Sanierung ehemalige Kita OT Elbisbach (Kirch- Für andere Vorhaben sind zwar Fortschritte erzielt sowie Fördermittel schullehn) beantragt oder in Aussicht gestellt, jedoch bleibe ich bei meinem Deshalb muss verstärkt nach privaten Investoren für diese Grund- Grundsatz: „Man sollte alles erst glauben, wenn es fertig ist!“ Dies stücke gesucht werden. Dass private Investitionen wesentlich zur betrifft unter anderem: Verbesserung der Ortsbilder sowie einer sinnvollen Stadt- und Orts- - Umgestaltung Parkplatz Burg Gnandstein teilentwicklung beitragen können, kann an vielen Stellen in Froh- - Umnutzung/Sanierung Burgtürme Kohren-Sahlis burg bewiesen werden. Dies dürfte ein sehr wichtiger Faktor für die - Sanierung und Umnutzung Teilbereich Sporthalle Rittergut Prießnitz Wohn- und Lebensqualität sowie für den Fremdenverkehr im gesam- - Dachsanierung „Alte Schmiede“ Rittergut Prießnitz ten „Kohrener Land“ sein. Dafür muss eine Vertrauensbasis zwischen Dieser Grundsatz gilt auch für Vorhaben und Versprechen in Verant- Stadt und jeweiligen Investoren aufgebaut werden. wortung Bund, Freistaat Sachsen und Landkreis Leipzig. Das Vertrauen Meine Aufzählung sollte nun aber keinen Leser oder meinen Amts- diesbezüglich ist bei mir in den letzten Jahren aber stark gesunken. nachfolger erschrecken. Im Gegenteil, mit Optimismus und vor allem Ob die A 72-Anschlussstelle Frohburg oder die vielen Kreisstraßen Unterstützung kann zielorientiert vielleicht noch manches gelingen in Frohburg in den nächsten Jahren tatsächlich jemals ausgebaut oder erfolgreich verwirklicht werden, was mir leider nicht gelungen werden, dürfte genauso abzuwarten sein wie die versprochenen In- ist. Dafür wünsche ich meinem Amtsnachfolger und dem Stadtrat vestitionen für die Burg Gnandstein. Gleiches gilt im großen Maße viel Erfolg und gutes Gelingen. auch für die Förderpolitik durch EU, Bund und Land für kommunale Investitionen. Politische Bekenntnisse zur Förderung, insbesonde- Wolfgang Hiensch
Nr. 12 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 7 Einschnitte zur LEADER Förderung im ländlichen Bei der Bürgermeisterwahl konnten insgesamt 10.431 Wahlberech- tigte abstimmen. Die Wahlbeteiligung lag hier mit insgesamt Raum bis 2027 zu erwarten 7.650 Wähler*innen bei 73,3 %. Hiervon nutzten ingesamt Ende November wurde vom zuständigen Ministe- 1.669 Wähler*innen die Briefwahl, das waren immerhin 21,8 %. rium in Sachsen als Medieninformation „LEADER- Zum Vergleich: Bei der letzten Wahl in Frohburg am 01.09.2019 Regionen erhalten in der neuen Förderperiode (Landtagswahl) lag die Wahlbeteiligung in Frohburg bei 66,3 % und von 2023 bis 2027 für Projekte der ländlichen Ent- von den Wähler*innen nutzten damals nur 14,5 % die Briefwahl. wicklung insgesamt 207,2 Millionen Euro EU-Mit- Nicht nur die Pandemie dürfte ein Grund für die Zunahme an tel, die durch Landesmittel kofinanziert werden.“ Briefwähler*innen gewesen sein. Briefwahl ist auch für alle, die ur- veröffentlicht. Im Kommentaren verschiedener Medien wurde der laubs- oder krankheitsbedingt das Wahllokal am Wahlsonntag nicht Landesanteil in Sachsen mit ca. 100 Mio. EUR angegeben, so dass aufsuchen können, eine komfortable Lösung. Sie ermöglicht außer- damit über 300 Mio. EUR für alle LEADER Gebiete in ganz Sachsen dem die Stimmenabgabe zu jeder Zeit schon vor dem Wahltag, spart für den Zeitraum 2023 - 2027 in Aussicht gestellt wurden. So gut Zeit und Wegekosten zum Wahllokal. Spannend war in Frohburg vor wie das auf den ersten Blick auch klingt, so ernüchternd dürfte es allem die Bürgermeisterwahl und denkwürdig: Nach über 31 Jahren im sein, wenn man diesen Betrag auf die 30 LEADER-Gebiete in Sach- Amt geht Wolfgang Hiensch in den Ruhestand. Seit dem 01.06.1990 sen herunterbricht. Für unser LEADER-Gebiet „Land des Roten Por- stand er als einer der Bürgermeister „der ersten Stunde“ nach der po- phyr“ muss demzufolge derzeit mit einer um 30 – 40 % geringeren litischen Wende im Dienste der Stadt Frohburg und ihrer Bürgerinnen Finanzausstattung bis 2027 als in der vergangenen Förderperiode und Bürger, formte und entwickelte unsere Stadt mit seinen Visionen gerechnet werden. Diese Prognose und auch die Tatsache, dass im und Ideen maßgeblich und prägend. Er hinterlässt sehr große Fußstap- Landeshaushalt Sachsen deutlich zu wenig Fachfördermittel für den fen und diese wollen kompetent gefüllt werden. Mit Herrn Karsten kommunalen Straßenbau, Kindertagestätten, Schulen und andere Richter (CDU) wagte sich ein Bewerber ins Wahlverfahren um das Amt Investitionen im ländlichen Raum eingeplant sind, dürfte die oben des Bürgermeisters. In Sachsen können, wenn sich nur ein Bewerber genannte Medieninformation wohl deutlich relativieren. Es kann zur Wahl des Bürgermeisteramtes aufstellt, die Wähler*innen von sich wie in vielen anderen aktuellen Angelegenheiten wohl nur gehofft aus weitere Personen auf dem Stimmzettel notieren und wählen. Und werden, dass die Finanzausstattung der Kommunen im ländlichen so erhielten neben Herrn Richter 99 weitere Personen bei der Bürger- Raum in Sachsen als Grundlage für weitere Entwicklungen und Ab- meisterwahl die eine oder andere Wählerstimme. Dennoch war das bau vieler Unzufriedenheit deutlich besser wird. Wahlergebnis eindeutig: Mit 6.398 Stimmen erhielt Herr Richter klar Grundsätzlich werbe ich aber auch weiter für das LEADER-Gebiet „Land die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (rund 95 %). es Roten Porphyr“ und auch die Nutzung sich bietender Fördermög- Für Aufregung sorgte leider die Tatsache, dass in einigen Wahlloka- lichkeiten in Frohburg. In den letzten beiden LEADER Förderperioden len die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl während der Wahl- seit 2008 wurden gerade in Frohburg die sich bietenden Fördermög- handlung nicht ausreichten und Nachlieferungen in aller Windeseile lichkeiten für kommunale, private und Vereinsvorhaben im großen organisiert und im großen Gemeindegebiet ausgeliefert werden Maße genutzt. Deshalb kann ich nur empfehlen, diese Möglichkeiten mussten. Dieser Umstand wurde bei der Wahlprüfung der Bürger- auch in Zukunft zu nutzen und sich insbesondere durch gezielte Vor- meisterwahl beim Landratsamt Leipzig verständlicherweise beson- bereitung und Planung auf diese Förderung ab 2023 vorzubereiten. ders unter die Lupe genommen. Am 25.10.2021 beschied das Land- Im Übrigen werde ich nach meinem Ausscheiden aus dem Bür- ratsamt Leipzig: Die Bürgermeisterwahl in Frohburg am 26.09.2021 germeisteramt dem „Land des Roten Porphyr“ weiter verbunden ist gültig. Der Umstand der teilweise fehlenden und nachgelieferten bleiben. Ich wurde aus der Mitte des Gremiums als Vorsitzender Stimmzettel hat das Wahlergebnis, welches eindeutig Herrn Karsten im Ehrenamt des „Koordinierungskreis“ (KOK) im „Land des Roten Richter mit insgesamt 95 % aller gültigen Stimmen als Gewählten Porphyr“ gewählt. Auch in dieser Funktion hoffe ich aber auf eine auswies, nicht beeinflusst. Diese negative Erfahrung mit fehlenden deutlich bessere Finanzausstattung für das gesamte Fördergebiet Stimmzetteln wird sich in der Zukunft in Frohburg natürlich nicht und eine weitere gute Zusammenarbeit und Unterstützung. noch einmal wiederholen. Auch wurden in der Wahlanfechtungsfrist Wolfgang Hiensch vom 09.10. - 15.10.2021 keine Einsprüche gegen die Wahl bei der Rechtsaufsichtsbe- hörde erhoben. ZENTRALAMT Herr Richter kann und wird demnach zum Bundestags- und Bürgermeisterwahl 01.12.2021 sein Amt als neugewählter Bür- germeister der Stadt Frohburg antreten. am 26.09.2021 in Frohburg Wir heißen ihn als neues Stadtoberhaupt Die Wahl am 26.09.2021 zum Bun- Foto: © cevahir87 – herzlich willkommen, wünschen ihm viel destag und Bürgermeister in Froh- stock.adobe.com Erfolg und gutes Gelingen bei seiner neuen burg war in vielerlei Hinsicht eine äußerst verantwortungsvollen Aufgabe im Dienste der Stadt sowie aufregende Wahl gewesen. jederzeitig gute Ideen und Energie, um Frohburg weiter voranzu- Nicht nur, weil gleichzeitig zwei bringen. Wahlen in den insgesamt 22 Heute wollen wir uns aber noch nicht von Herrn Hiensch als unseren Wahlbezirken (darunter 1 Brief- langjährigen Chef in der Verwaltung, Vorsitzenden des Stadtrates wahlbezirk) zu organisieren und Foto: Zeit.de und Stadtoberhaupt Frohburgs verabschieden. Hierzu werden – erst durchzuführen waren. 140 engagierte Wahlhelfer*innen wirkten bei wenn er tatsächlich das „Rathauszepter“ übergeben hat – gebühren- der Wahl mit, davon 77 Ehrenamtliche und 63 Stadtangestellte. Bis de Abschiedsworte folgen. spät in die Nacht wurden die Wahlergebnisse in den Wahllokalen Währenddessen wirft die nächste Wahl bereits ihre Schatten voraus: konzentriert ermittelt. Die Auszählung sowie die Protokollierung Am Sonntag, den 12.06.2022 findet in unserem Landkreis die Wahl liefen in allen Wahlbezirken nahezu problemlos. Ein riesengroßes des neuen Landrates statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig Dankeschön geht an alle, die mit ihrer tatkräftigen Unterstützung sein, ist dieser für den 03.07.2022 angesetzt. Ich würde mich sehr die Durchführung der Wahl so ermöglicht haben. Es war und ist eine freuen, wenn eine Vielzahl der jetzigen Wahlhelfer auch dann wie- unschätzbar große Hilfe! Eine weitere Besonderheit war die immen- der zu diesem Ehrenamt bereit ist und sich außerdem auch neue se Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Briefwahl. engagierte Wahlhelfer für dieses besondere Amt begeistern lassen. 10.467 Wahlberechtigte konnten in Frohburg ihre Stimme bei der Wer schon heute sein Interesse als Wahlhelfer(in) am 12.06.2022 be- Bundestagswahl abgeben. Davon nutzten 7.997 Wähler*innen tat- kunden möchte, kann sich natürlich schon in der Stadtverwaltung sächlich ihr Wahlrecht – die Wahlbeteiligung lag somit bei 76,4 %. melden (Tel. 034348 805-23 oder E-Mail: s.schubinski@frohburg.de). Von den 7.997 Wähler*innen machten insgesamt 1.840 Personen von der Briefwahl Gebrauch (also 23 %). Susann Schubinski, Zentralamtsleiterin
8 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 12 // 2021 FINANZVERWALTUNG ORDNUNGS- UND RECHTSANGELEGENHEITEN Haushaltsplan 2021/2022 vom Stadtrat beschlossen Schiedsstelle Kurz vor Toresschluss 2021 wurde in der Stadtratssitzung Oktober Die Sprechstunde des Friedensrichters findet am Donnerstag, der Haushaltsplan der Stadt Frohburg 2021/2022 beschlossen. In der dem 02.12.2021 von 17.30 bis 19.00 Uhr im EG des Bürger- Hoffnung, dass dieser von der Kommunalaufsicht nicht beanstan- zentrums statt. det wird, würde dieser Haushaltsplan demzufolge noch 2021 in Kraft treten können. Für den Fall der Genehmigung ist dies dann aber Nicole Kampf, ÖKA weitgehend nur den derzeit Corona-bedingten großzügigen Sonder- regelungen im Freistaat Sachsen zu verdanken. Eigentlich ist der beschlossene Haushaltsplan 2021/2022 nur ein FEUERWEHREN „Nothaushalt“, da insbesondere die mitbeschlossene mittelfristige Finanzplanung bis 2025 ein großes Defizit prophezeit; Hauptgrund für Feuerwehrfrau des Jahres kommt aus Frohburg diese Entwicklung sind die Folgen der Corona-Pandemie seit 2020. Die noch im Haushaltsplan 2019/2020 prognostizierte wirtschaftli- che Entwicklung als Basis für die kommunale Finanzausstattung in Sachsen ist Corona-bedingt bei Weitem seit 2020 nicht eingetroffen und kann auch für die Folgejahre nicht in Ansatz gebracht werden. Demzufolge reduzieren sich allein die Gewerbesteuereinnahmen und Einnahmen aus Landeszuweisungen jährlich durchschnittlich um über 500.000 €. Während im Jahr 2020 die Corona- bedingten kommunalen Einnah- meausfälle durch Sonderzahlungen von Bund und Land noch etwas kompensiert wurden, erfolgt dies ab 2021 nicht mehr. Im Gegenteil, im Jahr 2021 und auch nach der Beschlussfassung HHP 2021/2022 werden die Kommunen durch Bundes- und Landespolitik mit vielen zusätzlichen Ausgaben konfrontiert, die derzeit kaum zu großem Optimismus bezüglich kommunaler Finanzausstattung in den nächs- Foto: Radio PSR ten Jahren Anlass geben. Optimismus und bessere finanzielle Un- terstützung vor allem durch Bis Ende Oktober hatte der Radiosender PSR die sächsische Feuer- Bund und Land wird aber wehrfrau und den Feuerwehrmann für das laufende Jahr gesucht. unbedingt benötigt, wenn Als man in Kohren-Sahlis von dieser Aktion hörte, zögerten die ört- wir in Frohburg nicht unsere lichen Jugendwarte nicht lange und meldeten die Frohburger Stadt- Zukunftsziele aufgeben und jugendwartin Maria Fichnter an. Die Normierung weckte bei PSR im kommunalen und regio- sofort Interesse, sodass auf den schriftlichen Teil noch ein Interview nalen Wettbewerb punkten folgte. Am Morgen des 29.10. wurde dann die Entscheidung der Jury wollen. Dafür müssen wir bekannt gegeben. Diese wählte unter allen Einsendungen die Terpit- nach eigenen Wegen suchen zerin zur Feuerwehrfrau des Jahres! Ausschlaggebend war das Enga- oder über den „Frohburger Foto: pixabay gement mit welchem Maria bereits seit 2006 die Nachwuchsgewin- Tellerrand“ hinausschauen, um eine ausreichende finanzielle Basis nung vorantreibt. Angefangen als Jugendwartin in Kohren-Sahlis, ist für die Zukunft zu schaffen. sie mittlerweile als stellvertretende Kreisjugendwartin im südlichen Der beschlossene „Nothaushaltsplan 2021/2022“ kann und muss Abschnitt des Landkreises Leipzig und seit zwei Jahren auch Stadtju- eigentlich nur eine Basis für das zielorientierte Handeln 2022 und gendwartin der 5 Kinder- und 10 Jugendfeuerwehren in der Gemein- eine freiwillige Haushaltskonsolidierung in Frohburg ab 2023 sein. Es de Frohburg aktiv. Im Ausbildungsverbund der Gemeinden Frohburg, kann wohl kaum vernünftiges Ziel eines Stadtentwicklungskonzepts Geithain und Bad Lausick ist sie außerdem als Ausbilderin für den und zukunftsorientieren Handelns für Frohburg sein, Visionen und Lehrgang Truppführer tätig. Sie selbst absolvierte in den vergangen Ziele, die auch mit Investitionen verbunden sind, nur mit Hinweisen Jahren unzählige Lehrgänge im Landkreis und an der Landesfeuer- auf fehlende finanzielle Mittel aus den Augen zu verlieren. wehrschule in Nardt bei Hoyerswerda, so dass sie selbst den hohen Im Haushaltsplan 2021/2022 ist für die seit 2018 kaum vorherseh- Dienstgrad Brandmeisterin trägt. Für die feierliche Übergabe der baren vielfältigen Investitionen allein im Ortsteil Kohren-Sahlis die Auszeichnung statteten die Moderatoren Claudia Switala und Steffen Aufnahme eines zusätzlichen Kommunalkredits in Höhe von 2,1 Mio. € Lukas sowie der Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit des Landes- eingeplant. Ohne diesen Kredit würde die Ausgangsbasis für eine feuerwehrverband Sachsen e. V. dem Gerätehaus in Kohren-Sahlis Haushaltskonsolidierung ab 2023 noch deutlich schlechter sein. Auch ein Besuch ab und kürten dieses zur Feuerwache des Jahres. wenn die aktuelle Preisspirale und Entwicklungen in vielen Berei- Florian Hensel, Verantwortlicher ÖKA FFW chen zurzeit wenig Anlass zu überschwänglichem Optimismus ge- ben, so darf es nicht zur Stagnation der Entwicklung in Frohburg Feuerwehren bilden sich fort kommen. Es muss auch für geplante und notwendige Investitionen weiter Ausbildungsreiche Wochen liegen hinter unseren Feuerwehren. Im nach Möglichkeiten der Finanzierung und Kostenoptimierung ge- Rahmen des Ausbildungsverbundes mit den Nachbargemeinden sucht werden. Ohne ausreichende Unterstützung von Bund und Land Geithain und Bad Lausick fanden in unseren Gerätehäusern einige durch Förderprogramme sowie eine bessere Finanzausstattung von Lehrgänge statt. In Geithain unterstützten Ausbilder aus Kohren- Kommunen im ländlichen Raum dürfte dies zwar schwierig sein, es Sahlis die Fortbildung zum Truppführer. Dies bezeichnet die Füh- muss aber offensiv auch in Frohburg an zukunftsorientierten Lösun- rungskraft in der kleinsten taktischen Einheit, welche üblicherweise gen gearbeitet werden. aus zwei Personen besteht. Auf Grund der hohen Nachfrage wur- de im Oktober und November auch in der Feuerwehr Frohburg ein Wolfgang Hiensch, Bürgermeister Truppführerlehrgang durchgeführt.
Nr. 12 // 2021 FROHBURGER NACHRICHTEN 9 In Eschefeld wurde die Kommunikation mit den Funkgeräten gelehrt. Zu nennen sind hier der Förderver- Nach erfolgreicher Qualifizierung erhielten die Teilnehmer dann die ein der Grundschule Kohren-Sahlis Bescheinigung zum Sprechfunker. Auf Grund der hohen Nachfrage mit 50 gepflanzten Obstbäumchen musste dieser Lehrgang gleich zwei Mal durchgeführt werden. und dem Ballsportverein Froh- Das Bedienen der Einsatzfahrzeuge und derer Aggregate vermittel- burg, der im Bereich des Stadion te man in Kohren-Sahlis. Darunter versteht man zum Beispiel das Frohburg 10 Bäume in die Erde Fördern von Löschwasser mit festeingebauten oder transportablen brachte. Die Stadt Frohburg un- Pumpen, die Bedienung von Notstromerzeugern oder auch das Un- terstützte die Pflanzungen mit terstützen beim Entnehmen oder Verlasten der Fahrzeugbeladung. 35 weiteren Bäumen an Ortsver- Sofern die Teilnehmer auch über eine passende Fahrerlaubnis ver- bindungsstraßen und Einzelstand- fügen, dürfen Sie nun als Maschinist die Fahrzeuge nach erfolgter orten. Gespendet wurden im Jahr Einweisung im Straßenverkehr bewegen. 2020 2.379,18 €. An dieser Stelle Die Stadtwehrleitung möchte sich in diesem Zuge bei allen Ausbil- sei allen Akteuren und Spendern dern für das geleistete Engagement bedanken und gratuliert allen noch einmal herzlich gedankt. Teilnehmern zur erfolgreich absolvierten Prüfung. Die Spendenbereitschaft setzte sich auch im Jahr 2021 fort, so gingen bis Florian Hensel, Verantwortlicher ÖKA FFW jetzt 2.228,19 € zugunsten der Akti- on auf dem Spendenkonto der Stadt BAUAMT Frohburg ein. Trotz der Unterstüt- zungen ist jedoch das Ziel von 100 zusätzlichen Bäumen für die Stadt Beteiligung zum neuen Städtebaufördergebiet Frohburg kaum zu schaffen. „Kohren Stadtkern“ Neben den, im Rahmen von Bau- oder Umgestaltungsmaßnahmen sowie notwendigen Fällungen zur Verkehrssicherung von der Stadt Wie in den letzten Frohburger Nachrichten bereits Frohburg zu leistenden Kompensationspflanzungen von 170 Bäu- berichtet, soll für ein Teilgebiet der Innenstadt Koh- men, die noch im Jahr 2021 gepflanzt werden müssen, wurden für ren-Sahlis ein Antrag auf Neuaufnahme in ein Städte- die Aktion „100 Bäume für Frohburg“ 32 Bäume in einer Frühjahrsak- bauförderprogramm vorbereitet werden. Derzeit wird tion an verschiedenen Einzelstandorten des Stadtgebietes gepflanzt. ein dafür notwendiges Städtebauliches Entwicklungs- Eine weitere Herbstpflanzung von ca. 35 Bäumen befindet sich gera- konzept (SEKo) für den Stadtkern Kohren erarbeitet, de in Vorbereitung. Dafür werden neben den eingegangenen Spen- mit dem Ziel den Bereich des Ortskerns aufzuwerten dengeldern auch Restmittel der Anschubfinanzierung eingesetzt. und weiterzuentwickeln sowie Missstände zu beseitigen. Die vorge- Zusätzliche Pflanzaktionen von Einzel- oder Privatpersonen sowie sehene Fördergebietskulisse wurde am 18.11.2021 im Stadtrat, nach Vereinen sind derzeit leider nicht zu verzeichnen. Redaktionsschluss der Frohburger Nachrichten, beschlossen. Der Aufgrund der Gesamtsituation des Baum- und Waldzustandes der Abgrenzungsplan kann daher auf der Internetseite der Stadt unter Stadt Frohburg bedingt durch Klimawandel, anhaltenden Dürrejah- Neuigkeiten eingesehen werden. ren und Sturmereignissen, sowie Schädlingsbefall und infolge des- Bei dem SEKo wird neben einer Bestandsanalyse auch ein ausführ- sen immer rasanter zunehmenden Baumkrankheiten, ist eine Kom- licher Maßnahmenkatalog erarbeitet. Für die öffentlichen Maßnah- pensation dieser Schäden durch die Stadt Frohburg allein finanziell men steht dieser schon in groben Zügen. Es besteht jedoch auch nicht leistbar. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich neben für private Eigentümer, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Spendengebern auch Vereine oder private Gruppen für eigenfinan- Möglichkeit Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen im Förder- zierte Pflanzaktionen einsetzen und diese in Abstimmung mit der gebiet zu erhalten. Bei den privaten Maßnahmen gibt es für die Stadt umsetzen und begleiten. Die Übernahme einer Pflegschaft für Sanierung der Außenhülle von Gebäuden pauschal einen 25%-igen Anwachs- und zwei Jahre Entwicklungspflege ist wünschenswert. Zuschuss und für die komplette Modernisierung und Instandsetzung Damit auch in Zukunft die Stadt Frohburg mit seinen Ortsteilen eine von Gebäuden einen individuell zu errechnenden Zuschuss im Rah- grüne Stadt mit seinem ländlich geprägten kulturellen Charme, men einer Unrentierlichkeitsbetrachtung. eingebettet in die Kulturlandschaft Kohrener-Land bleibt, sind alle BürgerInnen gefragt, die Stadt Frohburg bei der Erreichung dieser Sollten Sie sich als Eigentümer im geplanten Fördergebiet befinden Zielstellung zu unterstützen und damit seinen eigenen persönlichen (siehe Abgrenzungsplan auf der Internetseite der Stadt) und in den und messbaren Beitrag zu leisten. nächsten Jahren Sanierungsmaßnahmen vorhaben, können Sie sich Dies sollte jeder für sich überdenken und schon unseren Kindern gern mit dem für das SEKo beauftragten Büro Kommunalentwick- zuliebe entsprechend handeln. lung Mitteldeutschland GmbH bis zum 22.12.2021 in Verbindung Herr Jungnitz als zuständiger Mitarbeiter für Baumschutz der Stadt setzen und Ihr Anliegen besprechen. Sie erreichen den zuständigen Frohburg wird Sie bei geplanten Aktionen gern beraten und unter- Projektleiter unter Tel. 0351 2105118 oder per E-Mail an stützen. haudel@ke-mitteldeutschland.de. Kontakt: Aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation kann leider keine sonst E-Mail: S.Jungnitz@frohburg.de, Tel.: 034348 805-35 übliche Eigentümerversammlung stattfinden. Daher bitten wir Sie den Kontakt direkt mit Herrn Haudel aufzunehmen. Stefan Jungnitz, Bauamt Jens Haudel, KE Mitteldeutschland GmbH Die nächste Ausgabe erscheint am: Sachstand Aktion „100 Bäume für Frohburg“ 2021 Freitag, dem 17. Dezember 2021 Die Aktion „100 Bäume für Frohburg“, die durch den Bürgermeister Herrn Hiensch im Jahr 2020 ins Leben gerufen und vom Stadtrat der Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist: Stadt Frohburg mit 25.000 € Anschubfinanzierung ausgestattet wur- Dienstag, der 30. November 2021 de, fand auch im Jahr 2021 weitere Unterstützer. Im Jahr 2020 konnte der Aufruf mit 109 gepflanzten Bäumen gerade so erfüllt werden, hier gilt der Dank insbesondere den Vereinen und Annahmeschluss für Anzeigen ist: privaten Unterstützern, die diese Aktion maßgebend mitgetragen Dienstag, der 7. Dezember 2021, 9.00 Uhr haben.
10 FROHBURGER NACHRICHTEN Nr. 12 // 2021 Nun doch Weiterführung Kreisstraßenbau 2022 im OT Elbisbach Ich hatte in der letzten Ausgabe der „Frohburger Nachrichten“ kaum und Ortsbildverbesserung. Gerade im Hinblick auf die bisherige und noch Hoffnung gemacht, dass der zweite Bauabschnitt des Straßen- geplante Entwicklung vom „Arvedshof“ in Elbisbach in den letzten baus der Kreisstraßenortsdurchfahrt Elbisbach im Jahr 2022 Wirklich- Jahren, kann man nach diesem Straßenbau dann sicherlich auch eine keit werden könnte. Vollkommen überraschend wurde der Stadt nun Radtour durch Elbisbach und Hopfgarten noch mehr empfehlen. Mit in einem Schreiben Ende Oktober mitgeteilt, dass dieser Straßenbau meinem Ausscheiden aus dem Amt gebe ich trotzdem die Hoffnung letztendlich doch gefördert wird und infolge 2022 realisiert werden nicht auf, dass eines Tages auch der zweite Bauabschnitt derselben soll. Deshalb revidiere ich meine Hoffnungslosigkeit zu diesem Vor- Kreisstraße in Hopfgarten Wirklichkeit werden könnte. Dafür müsste haben gern. Auch wenn Landkreis und Stadt, aufgrund geringerer der Landkreis aber das seit Jahren angekündigte Planfeststellungs- Fördermittelbewilligung als ursprünglich 2019 beantragt, nun mehr verfahren aufgrund nach wie vor fehlender zwei Bauerlaubnisse er- Eigenmittel einplanen müssen, ist dieser Straßenbau nicht nur für folgreich zu Ende führen. Für die Ortsentwicklung und das Ortsbild in die Verkehrsteilnehmer wichtig, sondern dürfte ein wesentlicher Hopfgarten hat dieser Straßenbau wohl eine ähnlich große Bedeu- Baustein für die weitere Ortsbildverbesserung in Elbisbach sein. tung wie in Elbisbach. Erfahrungsgemäß motiviert innerörtlicher Straßenbau meist die An- lieger und andere zu weiteren Initiativen zur Ortsteilentwicklung Wolfgang Hiensch, Bürgermeister LIEGENSCHAFTEN ( Immobilienangebote Befristete Ausschreibung – Ehemalige Schule Prießnitz Vorwort: Das Grundstück im OT Prießnitz, Badstraße 10, ehemalige Schule Prießnitz, Flurstück Nr. 86 Gemarkung Prießnitz, steht im Eigentum „Kirchschullehn zu Prießnitz“, zu welchem eine notarielle Ausein- andersetzung zwischen Kirchgemeinde und der Stadt Frohburg not- wendig ist. Ohne diese Auseinandersetzung ist keine Veräußerung der Immobilie möglich. Die Stadt Frohburg kann keine Garantie und Haftung dafür übernehmen, dass zu den nachstehenden Rahmenbe- dingungen eine Eigentumsübertragung möglich ist. Schlussendlich obliegt die Entscheidung dazu der Ev.-Luth. Kirchge- meinde in Abstimmung mit dem Grundstücksamt der Ev.-Luth. Lan- deskirche Sachsens. Der Stadtrat Frohburg hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 folgen- de Rahmenbedingungen festgelegt, die als Verhandlungsgrund- lage dienen sollen: Das Grundstück und Gebäude der ehemaligen Schule im Ortsteil Prießnitz, Flurstück 86 mit 930 m² und eine Teilfläche von ca. 115 m² des Flurstückes 119/33 der Gemarkung Prießnitz, wird zu folgenden Bedingungen öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben und im Hinblick auf eine Auseinandersetzung zum Eigentum „Kirchschullehn“ zum „Kauf“ angeboten: Als Mindestkaufpreis für Grundstück und Gebäude der ehemaligen Schule Prießnitz (Flurstück 86 Gemarkung Prießnitz) werden 39.000,00 EUR festgelegt. Für die der Nutzung des Grundstückes und Gebäude der ehemaligen Schule Prießnitz zuzuordnenden Teilfläche des Flurstückes 119/33 der Gemarkung Prießnitz mit einer Größe von 115 m² wird ein Betrag von 30 EUR/m² und damit als Kaufpreis vorläufig 3.450,00 EUR festgelegt; nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses wird eine sich ergebende Mehr- oder Minderfläche auf der Basis von 30 EUR/m² ausgeglichen. Voraussetzung für den Verkauf ist die Vorlage eines Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes sowie einer Selbstauskunft. Der Käufer trägt die Kosten der Vermessung und Vermarkung des Kaufgegenstandes (Teilfläche des Flurstückes 119/33 Gemarkung Prießnitz) sowie alle Kosten der Errichtung, der Genehmigung und des Vollzugs des notariellen Grundstückskaufvertrages sowie die Grunderwerbsteuer; die Stadt Frohburg trägt die Kosten der notariellen Auseinandersetzung zum Kirchschullehn Prießnitz. Hinweise zur Gebotsabgabe: Gebote sind bis spätestens 07.01.2022, 12:00 Uhr im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Ehemalige Schule Prießnitz“ bei der Stadtverwaltung Frohburg, Sachgebiet Liegenschaften, einzureichen. Auskünfte erteilt Ihnen die Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Frau Gallien, unter der Telefon-Nummer 034348 80541. Exposés können kostenfrei auf telefonische Anfrage versendet bzw. auf der Homepage unter www.frohburg.de heruntergeladen werden. Fragen zum jeweiligen Objekt richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg, Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Frau Gallien, Telefon-Nummer 034348 805-41 oder an k.gallien@frohburg.de.
Sie können auch lesen