082884/EU XXVII.GP Eingelangt am 03/12/21 - Parlament
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082884/EU XXVII.GP Eingelangt am 03/12/21 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2021 COM(2021) 764 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Gemeinsam gegen fortbestehende und neue COVID-19-Herausforderungen DE DE www.parlament.gv.at
AKTUELLEN UND NEUEN HERAUSFORDERUNGEN DURCH COVID-19 GEMEINSAM BEGEGNEN I EINLEITUNG In vielen Mitgliedstaaten war in diesem Herbst ein Wiederaufflammen von COVID-19 mit rapide steigenden Fallzahlen zu beobachten, wodurch Krankenhäuser und Mitarbeiter im Gesundheitswesen erneut stark belastet werden. Regierungen sind erneut gezwungen, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus gegen deren soziale und wirtschaftliche Auswirkungen abzuwägen. Die Rückkehr zu einer Krisensituation nach einer Atempause hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Frustration und Ermüdung ausgelöst. Die neue Bedrohung durch die Omikron-Variante hat die Bedenken weiter verstärkt. Schnelles und entschlossenes Handeln ist nötig. Die gemeinsamen Anstrengungen der EU, der Mitgliedstaaten und der Bürgerinnen und Bürger sorgen dafür, dass wir jetzt viel besser aufgestellt sind als zu Beginn der Pandemie. Wir wissen inzwischen viel mehr darüber, wie die Ausbreitung von COVID-19 mit Hygienemaßnahmen und gezielten Einschränkungen eingedämmt werden kann. Auch stehen immer mehr Therapeutika zur Behandlung von COVID-19 zur Verfügung. Doch mehr als alles andere reduzieren die Impfungen das Risiko für die meisten Europäer erheblich. Dank der Impfungen kann ein Großteil des Alltags wieder stattfinden und die Volkswirtschaften können beginnen, sich zu erholen; außerdem haben die Impfungen den Weg für Initiativen zur Wiederherstellung der Freiheiten geebnet, beispielsweise für das digitale COVID-Zertifikat der EU. Gemeinsame Anstrengungen der EU zum Aufbau der Produktion von und Versorgung mit Impfstoffen haben den Zugang zu Impfungen erheblich verbessert und die Verfügbarkeit von Impfstoffen steht nun außer Frage: ein deutliches Beispiel für den Mehrwert eines Vorgehens auf EU-Ebene. Die Impfung bedeutet, dass die Reaktionen auf die Pandemie besser an die Situation des Individuums angepasst werden können. Doch die erneute Gefahr durch neue Varianten dient als Erinnerung, dass wir auch weiterhin schnell und entschlossen handeln müssen. Wir haben jetzt eine viel größere Bandbreite an Werkzeugen und die Erfahrung dazu, wie diese am wirksamsten eingesetzt werden; der Impferfolg bedeutet aber auch, dass neue Maßnahmen, mit denen man der derzeitigen Pandemiephase hätte zuvorkommen können, nicht immer rechtzeitig ergriffen wurden. Erneut machen wir die Erfahrung, dass je länger wir damit warten, diese Werkzeuge einzusetzen, wir umso drastischere Maßnahmen ergreifen müssen. Diese Dringlichkeit gilt auch für das globale Handeln. Nur wenn wir zusammenarbeiten, können wir die Pandemie wirksam bewältigen und Fortschritte in Richtung langfristiger Gesundheitssicherheit machen. Die Omikron-Variante zeigt uns erneut, wie wichtig Transparenz in Echtzeit und weltweite Koordination sind und dass es entscheidend ist, die Werkzeuge zur Bekämpfung der Pandemie gemeinsam zu nutzen und miteinander zu teilen. Sie führt uns auch vor Augen, dass die internationalen Bemühungen zur Unterstützung aller Länder bei der Bewältigung der Pandemie nicht weit genug gingen. Der Beschleunigung dieser Anstrengungen muss hohe Priorität eingeräumt werden. Die Erfahrung der vergangenen 18 Monate zeigt, dass eine koordinierte Reaktion der EU die wirksamste und überzeugendste Vorgehensweise in Bezug auf die Pandemie ist. Sie optimiert den Umfang und die Wirkung unserer Maßnahmen, gewährleistet Vorhersehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger und bietet einen Rahmen, in dem Mitgliedstaaten ihre Reaktionen anpassen können. Sie zeigt unseren Bürgerinnen und Bürgern, dass die Politik weiterhin von 1 www.parlament.gv.at
einem starken wissenschaftlichen Konsens gelenkt wird. Es ist jetzt dringend notwendig, erneut so vorzugehen. Die EU muss zeigen, dass sie weiterhin zu entschlossenem Handeln gewillt ist, indem sie rasch deutliche und koordinierte Schritte unternimmt, um das Wiederaufflammen des Virus zu bekämpfen. II DIE NEUE WELLE DER COVID-19-INFEKTIONEN Die EU steht derzeit vor einer doppelten Herausforderung. Die Mitgliedstaaten finden sich bereits inmitten rasch steigender Fallzahlen, wobei die Lage so ernst ist, dass sie die Gesundheitssysteme erneut vor massive Herausforderungen stellt. Hinzu kommt nun die Bedrohung durch die Omikron-Variante und obwohl die genauen Auswirkungen dieser Variante noch untersucht werden, machen die Geschwindigkeit, mit der sie sich verbreitet, und das Ausmaß der Mutation sie zu einer eindeutig besorgniserregenden Variante. Ihr Auftreten zu einem Zeitpunkt, an dem die Impfquote noch immer zu niedrig ist, mit Auffrischungsimpfungen gerade erst begonnen wird und die Gesundheitssysteme seit zwei Jahren extrem unter Druck stehen, bedeutet, dass zügiges Handeln gefragt ist. Die jüngste Ausbreitung des Virus Seit Oktober ist die Zahl der COVID-19-Fälle stark angestiegen.1 Dies führte Woche für Woche zu einem Anstieg von schweren Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit niedriger Impfquote. Nichtsdestotrotz hat die Einführung der Impfstoffe dazu geführt, dass der Anteil der Menschen, die schwerwiegend erkranken oder sterben, signifikant geringer ist als in den ersten Wellen der Pandemie. Eine Ursache für diesen erneuten Anstieg ist das Vorherrschen der Delta-Variante, die doppelt so ansteckend ist wie das ursprüngliche Virus, auch wenn die Impfstoffe gegen die von dieser Variante verursachte Erkrankung weiterhin wirksam sind. Darüber hinaus lässt die Immunität derer, die die Impfung als erste erhalten haben (im Allgemeinen die am meisten gefährdeten sowie ältere Personen), möglicherweise bereits nach. Die jahreszeitlichen Änderungen haben außerdem dazu geführt, dass sich ein Großteil des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Innenräume verlagert hat, wo das Virus leichter übertragen werden kann. Auch die Geschwindigkeit, mit der Regierungen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen erlassen oder lockern, hat deutliche Auswirkungen auf die Fähigkeit des Virus, sich zu verbreiten. Von entscheidender Bedeutung für die derzeitige Lage ist jedoch, dass ein erheblicher Teil der Europäerinnen und Europäer noch immer ungeimpft ist. Insgesamt sind 23,5 % der Erwachsenen in der EU noch nicht vollständig geimpft,2 in einigen Mitgliedstaaten sind es sogar 70,8 %. Am besorgniserregendsten ist wohl die Tatsache, dass in einigen Mitgliedstaaten bis zu 65 % der über 65-Jährigen noch nicht vollständig geimpft sind. Es ist offenkundig, dass die Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Infektion verringert und das Risiko, schwer zu erkranken oder zu sterben, erheblich reduziert. Die Impfung bietet jedoch keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion und geimpfte Personen können, wenn sie infiziert sind, die Krankheit auch weiterhin übertragen. Allerdings führt eine Infektion bei geimpften Personen viel wahrscheinlicher zu einem relativ milden Verlauf von COVID-19. Eine erste Analyse von Daten aus drei Mitgliedstaaten bestätigt, dass die Hospitalisierungsrate 1 Die Gesamtmelderate für COVID-19-Fälle in Woche 45 (8. bis 14. November 2021) für die EU/EWR betrug 485,5 je 100 000 Einwohner vom 8. bis 14. November und 612,2 vom 15 bis 21. November (ECDC, 17. aktualisierte schnelle Risikobewertung). 2 Dies entspricht 34,3 % der Gesamtbevölkerung. 2 www.parlament.gv.at
bei ungeimpften Personen deutlich höher ist als bei geimpften. Anders ausgedrückt: Die Impfung reduziert die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, ganz erheblich. Abbildung: Hospitalisierungsrate von COVID-19-Patienten nach Impfstatus in drei Mitgliedstaaten Obwohl Impfungen zuverlässigen Schutz bieten, nimmt ihre Wirksamkeit im Laufe der Zeit natürlich ab. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlichte am 24. November eine schnelle Risikobewertung, in der es darauf hinwies, dass für Menschen ab 40 dringend eine Auffrischungsdosis in Betracht gezogen werden muss, wobei mit den am meisten gefährdeten und älteren Personen angefangen werden sollte. Das ECDC wies außerdem darauf hin, dass die Länder für alle Erwachsenen eine Auffrischungsdosis sechs Monate nach Abschluss der Erstimpfung in Betracht ziehen könnten. Dies würde den Schutz vor einer Infektion angesichts einer nachlassenden Immunität erhöhen.3 Alle Mitgliedstaaten haben bereits damit begonnen, die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen mit Auffrischungsimpfungen zu versorgen, und eine Reihe von Mitgliedstaaten bietet bereits Auffrischungsimpfungen für die gesamte Bevölkerung an. Zusätzlich zur Impfung Erwachsener hat die Zulassung zweier Impfstoffe für die Altersgruppe 12+ es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Impfkampagne noch weiter auszuweiten. Des Weiteren wurde nun ein Impfstoff für Kinder von 5 bis 11 Jahren zugelassen. Die Wirksamkeit der Impfungen hat die Wiederaufnahme eines Großteils des sozialen und wirtschaftlichen Lebens über den Sommer ermöglicht. Allerdings hat die Lockerung von Einschränkungen zu einer erneuten Ausbreitung des Virus beigetragen, sodass grundlegende Hygienemaßnahmen wie das Tragen einer Maske nicht mehr ausreichten. Als die Fallzahlen zu steigen begannen, sahen sich die Behörden mit der Herausforderung konfrontiert, die wirksamsten zielgerichteten Maßnahmen zu bestimmen. Der enorme Anstieg schwerer Krankheitsfälle, insbesondere unter den Ungeimpften, hat zu einer enormen Belastung für die Krankenhäuser und das Pflegepersonal geführt, die bereits von den Ereignissen der vergangenen 18 Monate gezeichnet sind. Diese Überlastung des Gesundheitssystems hat auch direkte Auswirkungen auf die Gesundheit von Nicht-COVID- Patienten, da der Zugang zur Gesundheitsversorgung bei anderen Erkrankungen durch die Notwendigkeit, COVID-19-Patienten zu versorgen, erneut unter Druck gerät. Somit ist die Belastung der Gesundheitssysteme ähnlich stark oder sogar stärker als im vergangenen Winter. 3 https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/rapid-risk-assessment-sars-cov-2-situation-november- 2021 3 www.parlament.gv.at
Die Einführung neuer Maßnahmen ist also unvermeidbar, und die Regierungen stehen vor der schwierigen Entscheidung, wann welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Maßnahmen zu Bekämpfung der Omikron-Variante Die Identifizierung der Omikron-Variante (B.1.1.529) durch Südafrika zeigt deutlich, wie wichtig es ist, schnell und entschlossenen zu handeln, um die Ausbreitung des Virus einzuschränken und zu verlangsamen und das Risiko möglicher weiterer Mutationen zu beherrschen. Die Arbeit Südafrikas bei der Durchführung von Analysen und die Transparenz beim Austausch von Ergebnissen war unverzichtbar für eine schnelle weltweite Reaktion und ist ein Vorbild dafür, wie internationale Zusammenarbeit aussehen sollte. Wie die Weltgesundheitsorganisation4 am 26. November 2021 schlussfolgerte, ist eine globale Anstrengung erforderlich, um sicherzustellen, dass Varianten erkannt und verfolgt werden. Dies bedeutet: x verstärkte Überwachung und zügiger Ausbau der globalen Bemühungen bei der Genomsequenzierung, x Übermittlung vollständiger Genomsequenzen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, x Meldung erster Fälle und Infektionsbrennpunkte, die mit besorgniserregenden Varianten zusammenhängen, an die WHO und das ECDC, x Durchführung von Felduntersuchungen und Laborauswertungen zur Verbesserung des Verständnisses möglicher Auswirkungen der besorgniserregenden Varianten. Ganz abgesehen von diesen globalen Anstrengungen müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten jetzt handeln. Während bereits schnelle Schritte zum Sammeln von Schlüsseldaten zur Omikron-Variante unternommen werden, sind Vorsichtsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Notfallpläne in die Tat umsetzen, sobald erste Fälle auftreten. Eine Steigerung der Impfquoten, auch durch die rasche Durchführung von Kampagnen für Auffrischungsimpfungen, sowie die zügige Einführung von Vorsichtsmaßnahmen und Beschränkungen der sozialen Kontakte sollten die Ausbreitung der Omikron-Variante und anderer Varianten verlangsamen. Die Mitgliedstaaten müssen schnell und entschlossen handeln, sobald ein Fallcluster festgestellt wird. In dieser Hinsicht kann die EU auf wichtige Initiativen zurückgreifen, die im Laufe des letzten Jahres ins Leben gerufen wurden: Erstens hat die Kommission mit dem im Februar 2021 an den Start gegangenen HERA-Inkubator die notwendigen Vorbereitungen für die Entdeckung von Varianten sowie für die Entwicklung, gesetzliche Zulassung und Produktion von angepassten Impfstoffen getroffen. Die EU hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Kapazitäten für die schnelle Entdeckung und Charakterisierung von besorgniserregenden Varianten zu steigern. Im Februar 2021 wurden 200 Mio. EUR bereitgestellt, um die Sequenzierungskapazitäten der Mitgliedstaaten zu stärken. Ein Dienstleistungsvertrag zur Sequenzierung von Gesamtgenomen hat es 11 Mitgliedstaaten und drei Ländern des westlichen Balkans ermöglicht, mehr als 100 000 Proben analysieren zu lassen. Mit einem neuen Programm im Umfang von 77 Mio. EUR soll langfristig eine Infrastruktur zur Genomsequenzierung und -untersuchung in 24 EU/EWR-Ländern aufgebaut werden und für 2022 ist eine Verlängerung des Programms geplant. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Reaktion auf die aktuelle Pandemie, sondern auch eine dauerhafte Erhöhung der Kapazitäten. Die EU hat außerdem ihre Kapazitäten für die Untersuchung von Abwasser weiterentwickelt, 4 https://www.who.int/news/item/26-11-2021-classification-of-omicron-(b.1.1.529)-sars-cov-2-variant-of- concern 4 www.parlament.gv.at
um so die Orte mit neuen Fällen zu erkennen. Somit ist die EU nun besser auf Varianten vorbereitet: die Investitionen in höhere Kapazitäten für die genetische Sequenzierung und ein effektiver Datenaustausch werden eine Identifizierung weiterer Mutantenstämme in Echtzeit ermöglichen, sodass sofortige Maßnahmen ergriffen werden können. Die gegebenenfalls erforderliche Anpassung von Impfstoffen an neue Stämme wird nunmehr in Verträge mit Impfstoffherstellern miteinbezogen. Zweitens hat die Kommission im September 2021 die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Preparedness and Response Authority – HERA) ins Leben gerufen und so dafür gesorgt, dass strategische Orientierung und Fachwissen auf nationaler und EU-Ebene im HERA-Board zusammengebracht werden und ein gemeinsames Tätigwerden sichergestellt ist. Die neue Behörde baut bereits die Kapazitäten für Modellierung und Vorausschau auf und vernetzt diese, sodass geeignete Krisenreaktionen zügig bestimmt und in die Tat umgesetzt werden können. Ihre starke Ausrichtung auf den privatwirtschaftlichen Sektor nutzt Partnerschaften mit Unternehmen und sorgt für den Ausbau unternehmerischer Kapazitäten für Impfstoffe und Therapeutika. Drittens kann durch Reisebeschränkungen das weitere Eindringen der neuen Variante von außerhalb der EU verlangsamt werden. Der gemeinsame Rahmen zur Koordinierung von Maßnahmen zur Beschränkung von Einreisen in die EU (siehe unten) machte es möglich, dass innerhalb von Stunden nach Anerkennung der Omikron-Variante durch die WHO eine „Notbremse“ gezogen werden konnte. Das Ergebnis war die Vereinbarung vom 26. November, in der für die am stärksten von der Omikron-Variante betroffenen Länder gezielte Reisebeschränkungen festgelegt wurden. Diese Regelungen ermöglichen auch eine konstante Überwachung der Situation, damit entsprechend reagiert werden kann, entweder mit einer Erweiterung der Liste der betroffenen Drittländer, der Einführung möglicher Maßnahmen innerhalb der EU oder der Aufhebung von Vorsichtsmaßnahmen, sobald weitere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen umgehend handeln: x Die Mitgliedstaaten müssen Notfallpläne parat haben, um Ausbrüche der Variante, wo immer sie festgestellt werden, rasch und entschlossen kontrollieren zu können. x Die Mitgliedstaaten müssen – als einen unentbehrlichen Schritt in Richtung höherer Schutz gegen Varianten – umgehend startbereite Kampagnen für Auffrischungsimpfungen parat haben. x Die Mitgliedstaaten sollten sich, unterstützt von der Kommission, eng untereinander absprechen, um Echtzeit-Änderungen bezüglich Grenzübertritts- und Reisebeschränkungen, einschließlich Test- und Quarantänemaßnahmen, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rates zu Reisen in die EU und Freizügigkeit innerhalb der EU vorzunehmen. Basierend auf den neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und um dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen, können die Mitgliedstaaten als geeignete Maßnahme im Rahmen einer Notbremse in Betracht ziehen, vor der Einreise einen PCR-Test zu verlangen, um dem derzeitigen Risiko durch die Omikron-Variante zu begegnen, insbesondere was Einreisen in die EU, aber auch was Reisen innerhalb der EU betrifft. Derartige Maßnahmen sollten von möglichst kurzer Dauer, verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein und regelmäßig überprüft werden. x Die Mitgliedstaaten sollten die Kapazitäten für die Genomsequenzierung und Überwachung der Omikron-Variante und anderer besorgniserregender Varianten 5 www.parlament.gv.at
erhöhen, auch durch breit angelegte Abwasseruntersuchungen. Die Kommission wird helfen, einen zügigen Austausch von Proben und Ergebnissen sicherzustellen. x Die Kommission wird Länder mit wenigen Sequenzierungsdaten bei der Probenahme und der Durchführung von Antigen-Tests unterstützen. x Sowohl auf EU- als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene sollte Ländern im südlichen Afrika sowie allen anderen betreffenden Ländern Unterstützung bei der Erhebung und Untersuchung klinischer Daten zu Infektionen mit dieser neuen Variante gewährt werden. x HERA wird weiterhin ihr Potenzial für die Bekämpfung der Omikron-Variante vollumfänglich einsetzen: x Die HERA-Expertengruppe für Varianten agiert als Kontaktstelle für Situationsanalysen. x HERA arbeitet mit den Impfstoffherstellern zusammen, um gegebenenfalls die rasche Anpassung der Impfstoffe an die neue Variante und eine ausreichende Produktionskapazität für Impfstoffe zu gewährleisten; x Das HERA-Board führt – auch in Abstimmung mit der WHO – die strategische Orientierung der EU und nationale Maßnahmen zusammen. III DEN KURS HALTEN: ABGESTIMMTE MAẞNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON COVID-19 Das Virus hat sich sowohl als langlebig als auch anpassungsfähig herausgestellt, wobei die Delta-Variante in der EU derzeit vorherrscht und die Omikron-Variante eine neue Bedrohung darstellt. Nur mit nachhaltigem und entschlossenem Handeln wird es möglich sein, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und zu halten. Daher ist es besonders wichtig, Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn die Infektionsraten niedrig sind und nicht nur als Reaktion auf steigende Infektionszahlen oder das Auftreten neuer Varianten. Dies war der Grundsatz der EU-Maßnahmen gegen die Pandemie: die Verfügbarkeit, Bereitstellung und Verabreichung von Impfstoffen zu gewährleisten, die Behandlung Infizierter zu verbessern und gemeinsam zu handeln, um sicherzustellen, dass die Einschränkungen wirksam sind, aber auch angemessen und fair bleiben. Eine der wichtigsten Lektionen der vergangenen 18 Monate ist, dass es besonders wichtig war, sich auf eine gemeinsame und koordinierte Herangehensweise der EU zu einigen und diese Herangehensweise so deutlich wie möglich zu kommunizieren. Nicht eindeutig erklärte Unstimmigkeiten zwischen nationalen Impfstrategien haben die Bemühungen, die Impfskepsis zu bekämpfen, untergraben. Enorme Unterschiede in den angewandten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die wiederum nicht durch vergleichbar große Unterschiede in der epidemiologischen Lage erklärt werden konnten, haben das Vertrauen der Öffentlichkeit gestört. Weiterer Aufbau wirksamer Impfungen Die Impfbemühungen müssen fortgesetzt werden. Bereitstellung und Produktionskapazitäten werden nun durch die EU-Impfstrategie gewährleistet. Bis Ende des Jahres wird die EU eine Produktionskapazität von über 300 Mio. Dosen pro Monat aufgebaut haben. Die Verträge im Rahmen der Impfstrategie der EU ermöglichen den Mitgliedstaaten Zugang zu der Menge an Impfdosen (einschließlich modifizierter Impfstoffe, sollten diese erforderlich werden), die sie in den Jahren 2022 und 2023 benötigen. Die EU wird auch weiterhin in die Entwicklung und Herstellung besserer und fortschrittlicherer Impfstoffe gegen COVID-19 und seine Varianten investieren müssen. HERA wird die Entwicklung einer wirksamen Strategie ermöglichen, um 6 www.parlament.gv.at
genau diese Aufgabe auszufüllen und so sowohl aktuelle als auch zukünftige Bedrohungen durch die Weiterentwicklung, Herstellung, Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen zu bekämpfen. Dazu gehört auch, die Schwachstellen bei den für die Impfstoffherstellung unerlässlichen Vorräten und Materialien zu bestimmen und zu beheben, wobei auf der Arbeit der Task Force der Kommission für den Ausbau der industriellen Produktion aufgebaut wird. Die bestehende Möglichkeit der gemeinsamen Beschaffung von Spritzen sollte von den Mitgliedstaaten aufgegriffen werden, um eventuellen Engpässen zu begegnen. Entscheidend ist auch die Verbesserung des Zugangs zu Impfungen, sodass die Verabreichung von Impfungen durch Gesundheitsdienste direkt in den Gemeinschaften auf lokaler Ebene und mit einfachem Zugang für die Bürgerinnen und Bürger stattfinden kann. Eine zentrale Herausforderung besteht aktuell darin, diejenigen, die noch nicht geimpft sind, davon zu überzeugen, sich impfen zu lassen. Die Mitgliedstaaten nutzen jetzt eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen gezeigt werden soll, dass Ungeimpfte eine größere Gefahr für die Gesundheit der Gesellschaft insgesamt und die Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme darstellen als Geimpfte. Impfskepsis hat viele verschiedene Ursachen. Es bedarf häufig maßgeschneiderter lokaler Lösungsansätze, bei denen das Vertrauen in die vor Ort tätigen Fachkräfte im Gesundheitswesen eine Schlüsselrolle spielt. Dennoch gibt es bestimmte gemeinsame Faktoren, an denen die EU und ihre Mitgliedstaaten – sowie globale Partner wie etwa die NATO – weiter zusammen arbeiten könnten, vor allem die enorme Menge an Falschinformationen und Desinformationen, die in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Impfstoffe verbreitet werden. Die Kommission hat einen spezifischen Prozess erarbeitet, um eine zügige Reaktion auf Desinformation zu fördern. Ein Frühwarnsystem ermöglicht eine wirksame Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, wobei ein spezifischer COVID-19- Kooperationsraum Analysen von und Reaktionen auf pandemiebezogene Desinformation zusammenführt. Darüber hinaus hat die Kommission den Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Durchimpfungsraten bilaterale Unterstützung angeboten und sich auch an die Fachkräfte im Gesundheitswesen dieser Länder gewandt.5 Dies könnte nun auch auf die Mobilisierung anderer Führungspersönlichkeiten (zum Beispiel aus Unternehmen, Gewerkschaften, religiösen Gemeinschaften und dem Sport) ausgeweitet werden. Die Kommission befindet sich außerdem in Gesprächen mit Online-Plattformen, um diese zu motivieren, Raum für Kommunikationskampagnen und die Verbreitung von Expertenmeinungen bereitzustellen sowie Desinformation zu beobachten und Daten zu teilen. Auch hinsichtlich des Tempos, mit dem die Immunität nachlässt, gibt es zunehmend Daten. Auffrischungsimpfungen sind die zentrale Antwort darauf. Sie sind außerdem ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen Varianten. Derzeit bieten alle Mitgliedstaaten Auffrischungsdosen oder zusätzliche Dosen für die am stärksten gefährdeten Gruppen wie ältere, immungeschwächte und immunsupprimierte Menschen, Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen und Angehörige der Gesundheitsberufe an. In Anbetracht der obigen ECDC-Leitlinien müssen alle Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die am stärksten gefährdeten Menschen vorrangig eine Auffrischungsimpfung erhalten, und sich darauf vorbereiten, passende Ausrüstung und Ressourcen für groß angelegte Kampagnen für Auffrischungsimpfungen bereitzustellen. Das Auftreten der Omikron-Variante verleiht der Notwendigkeit von groß angelegten Kampagnen für Auffrischungsimpfungen in allen Mitgliedstaaten eine noch größere Dringlichkeit. Behandlung von Menschen mit COVID-19 5 Die EU-Impfkoalition bringt europäische Verbände von medizinischen Fachkräften sowie von Schülern und Studenten der Gesundheitsberufe zusammen, damit diese in ihrer täglichen Arbeit mit Patienten und anderen Fachkräften im Gesundheitswesen für die Impfung werben. 7 www.parlament.gv.at
Eine weitere wichtige Entwicklung im Kampf gegen das Virus sind bessere Behandlungsmöglichkeiten für diejenigen, die sich mit COVID-19 infiziert haben. Dies ist ein Ergebnis besserer Diagnostik, mit der Erkenntnisse zur Prävalenz des Virus gewonnen und dieser begegnet werden kann. Die Mitgliedstaaten werden immer häufiger in der Lage sein, im Kampf gegen COVID auch Therapeutika einzusetzen. Die EU-Strategie für COVID-19- Therapeutika ist nun funktionsfähig und umfasst ein Portfolio der zehn aussichtsreichsten Therapeutika, wobei einige gemeinsame Beschaffungsvereinbarungen mit Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden, um einen gleichberechtigten Zugang zu ihnen zu gewährleisten. Drei Behandlungen sind nun genehmigt worden. Sie werden bei der Reduzierung der Risiken von COVID-19 für die am stärksten gefährdeten Menschen eine besonders wichtige Rolle spielen und könnten auch dazu beitragen, die Herausforderungen der Post-COVID-Komplikationen bei genesenen Patienten zu bewältigen. Kommunikation ist der Schlüssel, um über die Vorteile zugelassener Behandlungen und auch die Risiken von Fehlinformation aufzuklären. Diese Therapeutika werden es möglich machen, sich schneller zu erholen und so die Auswirkungen des Virus auf den Einzelnen und auf die Gesundheitssysteme mindern. Sie sind jedoch eine Ergänzung zu den Impfungen, kein Ersatz dafür. Dies wird mittel- und langfristig auch ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von HERA sein. Gleichzeitig besteht aufgrund der steigenden Fallzahlen in einigen Mitgliedstaaten das Risiko, dass deren Gesundheitssysteme wieder in eine Krise versetzt werden. Das Katastrophenschutzverfahren der Union steht auch weiterhin zur Verfügung, um die Unterstützung der weniger betroffenen Mitgliedstaaten für die am stärksten unter Druck stehenden Mitgliedstaaten zu mobilisieren. Seit Anfang Oktober hat das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen die Bereitstellung sofortiger, lebensrettender Unterstützung aus einigen Mitgliedstaaten6 an Rumänien und Lettland ermöglicht. Präventionsmaßnahmen Alltägliche Verhaltensregeln bilden ein wichtiges Element im Kampf gegen das Virus und sollten die Norm bleiben. Dazu gehören ganz offensichtlich das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes in geschlossenen Räumen und in Situationen mit hohem Risiko, die Vermeidung von hochriskanten Menschenansammlungen, physische Distanzierung und die gute Belüftung geschlossener Räume. Angesichts einer verstärkten Ausbreitung des Virus und des Risikos, dass sich dies mit der Omikron-Variante noch verstärkt, werden jedoch weitere Präventionsmaßnahmen erforderlich sein, um die Kontakte und damit das Infektionsrisiko zu verringern. Impfungen allein reichen nicht aus, um das Virus einzudämmen. Wie die Erfahrungen seit dem Beginn der Pandemie zeigen, sind derartige Maßnahmen wichtige Bausteine im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Zu den Erfolgsfaktoren gehören klare Entscheidungsprozesse, gute Kommunikation und die Beteiligung gesellschaftlicher Akteure. Wie immer seit Beginn der Pandemie müssen die Behörden das richtige Gleichgewicht finden, sodass die Beschränkungen rechtzeitig, wirksam, aber auch verhältnismäßig sind: Die Freiheit des Einzelnen sollte nicht beschränkt werden, wenn diese Beschränkung keinen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Schäden durch das Virus zu reduzieren. Außerdem müssen Lehren aus früheren Erfahrungen mit solchen Beschränkungen gezogen werden, zum Beispiel, dass die Schließung von Schulen und Hochschulen die psychische Gesundheit und Lernleistung von Kindern und Jugendlichen 6 11 Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei und die Tschechische Republik) sowie Serbien stellten Medikamente, medizinische Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung und Impfstoff zur Verfügung. Polen und Dänemark schickten medizinische Teams nach Rumänien. Unterstützung wurde aus dem von den Niederlanden, Schweden und Ungarn vorgehaltenen strategischen Vorrat rescEU geleistet. 8 www.parlament.gv.at
stark beeinträchtigt hat. Andererseits werden noch radikalere Maßnahmen notwendig, wenn zu lange gewartet wird, bevor wichtige Schritte eingeleitet werden. Eine verbesserte Hygiene, das Zuhausebleiben beim Auftreten von Symptomen und ähnliche Maßnahmen werden womöglich längerfristig zur gesellschaftlichen Norm. Wenn ein immer größerer Teil der Bevölkerung geimpft ist und nun Auffrischungsimpfungen erhält, sollte bei den Beschränkungen weniger auf Maßnahmen für die gesamte Bevölkerung und stärker auf Maßnahmen gesetzt werden, die sowohl die individuellen Umstände als auch das Risiko berücksichtigen, dass eine bestimmte Person die Lage verschlimmert. Maßnahmen wie zum Beispiel eine Impfpflicht für Personen, die in Situationen mit besonders gefährdeten Menschen arbeiten, sind eine logische Reaktion auf die aktuelle Lage. Der Werkzeugkasten zur Überwachung und Bewältigung der Situation Neben den genannten Anforderungen sollten die Mitgliedstaaten weiterhin alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um das alltägliche Leben zu erleichtern. Ausreichende und leicht zugängliche Testmöglichkeiten bleiben ein unverzichtbares Instrument zur Bewältigung und Eindämmung der Pandemie und zur schnellen Reaktion auf Ausbrüche. Die Mitgliedstaaten sollten vorausschauend planen, damit gewährleistet ist, dass genügend Testangebote verfügbar sind, um stark steigende Infektionszahlen zu bewältigen. Die Teststrategien sollten zielgerichtet sein, zum Beispiel auf Pflegeheime, Krankenhäuser und andere Situationen mit Hochrisikogruppen sowie auf Bereiche mit hohen Übertragungsraten wie Schulen. Dies könnte auch mit Tests auf andere zirkulierende Viren wie Grippeviren kombiniert werden. Außerdem sollte weiterhin daran gearbeitet werden, die Genauigkeit der Tests zu gewährleisten, und zum Beispiel zu untersuchen, ob sich eine Impfung auf die Zuverlässigkeit der Tests auswirkt. Die Kontaktnachverfolgung bleibt ein wichtiger Bestandteil des Werkzeugkastens, um die neue Welle von COVID-19-Fällen einzudämmen, und die Mitgliedstaaten sollten dafür ausreichende Kapazitäten bereitstellen. Als Ergänzung zur bestehenden manuellen Kontaktnachverfolgung können Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf nationaler Ebene und grenzüberschreitend weiterhin eine wichtige Rolle dabei spielen, Infektionsketten zu durchbrechen und damit Leben zu retten. Bis jetzt gibt es in 21 EU/EWR-Ländern eine Kontaktnachverfolgungs- und Warn-App, von denen 18 über den European Federation Gateway Service miteinander verbunden sind, sodass die Nutzer die App sogar verwenden können, wenn sie Grenzen überqueren; alle Mitgliedstaaten sind aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU, das mit beispielloser Geschwindigkeit entwickelt, beschlossen und umgesetzt wurde, ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Erholung und hat sich als ungemein wertvolles Instrument für die Mitgliedstaaten und die Bürger erwiesen, da es den EU-Bürgern eine grenzüberschreitende Mobilität ermöglicht und dazu beiträgt, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben mit einen Minimum an Störungen fortzusetzen. Inzwischen haben die Mitgliedstaaten annähernd 650 Mio. digitale COVID-Zertifikate der EU ausgestellt.7 Die erfolgreiche und großflächige Umsetzung des digitalen COVID-Zertifikats der EU ermöglicht auch eine neue Vorgehensweise in Bezug auf die Freizügigkeit innerhalb der EU. Aus diesem Grund hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Empfehlung des Rates 7 Siehe den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (COM(2021) 649). 9 www.parlament.gv.at
für eine koordinierte Vorgehensweise zur Ermöglichung einer sicheren Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie vorgelegt.8 Die Empfehlung betrifft eine neue Vorgehensweise auf der Grundlage des Zertifikats, nach der Reisende mit einem gültigen digitalen COVID- Zertifikat der EU bei der Freizügigkeit grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie einer Quarantäne- oder Testpflicht mehr unterliegen sollten. Außerdem berücksichtigt sie Situationen, in denen das Virus in bestimmten Gebieten der EU sehr stark zirkuliert und die Mitgliedstaaten von allen vermeidbaren Reisen aus diesen Gebieten und in diese Gebiete abraten sollten. Alle Reisende ohne Impf- oder Genesungszertifikat, die aus diesen Hochrisikogebieten ankommen, sollten sich vor der Abreise testen lassen und nach der Ankunft in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Schließlich werden mit dem Vorschlag die Methodologie und die Faktoren für die Impfquote in der Karte der Regionen angepasst, die vom ECDC erstellt wird. Bei hoher Prävalenz einer besorgniserregenden Variante wie Omikron sieht das Notbremseverfahren der Empfehlung des Rates notwendige Maßnahmen zur Kontrolle des Virus innerhalb der EU wie Tests und Quarantäne vor. Die Mitgliedstaaten sollten in Betracht ziehen, vorsorgliche Schritte zu ergreifen, um die Risiken der Verbreitung der Variante einzudämmen, solange die ersten Untersuchungen zu Omikron noch laufen. Solche Schritte sollten verhältnismäßig, nichtdiskriminierend, transparent und vollumfänglich koordiniert sein. Eine wichtige Frage ist die angemessene Dauer der Gültigkeit der Impfzertifikate im Rahmen des digitalen COVID-Zertifikats der EU, bei der berücksichtigt werden muss, dass die Sicherheit, die die Zertifikate bieten, analog zur Wirkung der Impfung abnimmt. Darum muss die Gültigkeitsdauer der Zertifikate sowohl an diese nachlassende Wirkung als auch daran angepasst werden, dass ausreichend Zeit für die Umsetzung der Kampagnen für Auffrischungsimpfungen eingeräumt werden muss, damit die Beschränkung der Freizügigkeit nach Ablauf der Gültigkeit vollkommen verhältnismäßig ist. Nach Ansicht der Kommission sollten ab dem 10. Januar 2022 Zertifikate, deren eingetragener Erstimpfungszyklus mehr als neun Monate zurückliegt, von den Mitgliedstaaten nicht mehr akzeptiert werden. Dies spiegelt sich im Vorschlag der Kommission wider, in dem die Leitlinien des ECDC hinsichtlich der Verabreichung von Auffrischungsdosen nach sechs Monaten berücksichtigt werden, und ein Zeitraum von weiteren drei Monaten vorgesehen ist, damit nationale Impfkampagnen angepasst werden können und Auffrischungsimpfungen für die Bürgerinnen und Bürger auch zugänglich sind. Die Kommission erwägt außerdem, diese Gültigkeit verbindlich festzulegen.9 Schließlich gilt die Verordnung derzeit bis zum 30. Juni 2022. Da es unwahrscheinlich ist, dass die Pandemie bis dahin beendet ist, arbeitet die Kommission an einem Gesetzgebungsvorschlag, um die Gültigkeit um einen begrenzen Zeitraum zu verlängern. Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist das einzige bestehende groß angelegte COVID-19- Zertifikat-System; es mildert die Auswirkungen von COVID-19 auf den Alltag ab und erleichtert auch das Reisen von Personen, die nicht in der EU ansässig sind, in die EU und aus der EU. Die Verknüpfung des Zertifikats mit den Systemen in Drittländern hat bereits Verbindungen mit 51 Ländern ermöglicht und wird noch erweitert, unter anderem auf Afrika. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, die Regeln für Reisen in die EU zu überarbeiten und mit dem digitalen COVID-Zertifikat und als gleichwertig eingestuften Zertifikaten von 8 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise zur Ermöglichung einer sicheren Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (zur Ersetzung der Empfehlung (EU) 2020/1475, COM (2021) 749) und eine koordinierte Vorgehensweise zur Ermöglichung sicherer Reisen während der COVID-19-Pandemie im Schengen-Raum (zur Änderung der Empfehlung 2020/1632, COM (2021) 755). 9 Durch einen delegierten Rechtsakt gemäß der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat. 10 www.parlament.gv.at
Drittländern zu verknüpfen. Im Rahmen dieser Überarbeitung könnte die Liste der Drittländer, aus denen vermeidbare Einreisen erlaubt sind, auf der Grundlage der epidemiologischen Situation vom 10. Januar bis März 2022 neu überprüft werden. Für die meisten anderen Länder wären Reisen auf unvermeidbare Reisen sowie geimpfte und genesene Personen10 beschränkt, wobei die Mitgliedstaaten auch Quarantäneregeln und zusätzliche Tests anwenden können. Die Mitgliedstaaten würden nicht nur die in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffe akzeptieren, sondern auch die Impfstoffe, die das Notfallzulassungsverfahren der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchlaufen haben, wenn Reisende zusätzlich einen gültigen Nachweis für einen negativen PCR-Test vor der Abreise vorlegen. Ab März 2022 soll nach dem Vorschlag der Kommission die bisherige hybride länder-/personenbezogene Vorgehensweise durch eine rein personenbezogene Vorgehensweise ersetzt werden, die geimpfte und genesene Reisende bevorzugt. Eine koordinierte Vorgehensweise bei Reisebeschränkungen aus Gebieten mit besonders hohem Risiko bleibt wichtig, um das Eindringen neuer Varianten und ihre Übertragung in der EU zu verlangsamen oder zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder müssen dieser Empfehlung folgen und ihre Beschränkungen für alle Arten von Reisen in die EU+ koordinieren. Wie angekündigt wird die absolute Notwendigkeit dieser wirksamen koordinierten Vorgehensweise nun am Fall der Omikron-Variante demonstriert. Die koordinierte Anwendung der Regeln des Notbremseverfahrens hat gezeigt, dass der EU-Rahmen für eine koordinierte Vorgehensweise funktioniert und dazu beitragen wird, die Verbreitung der neuen Variante einzudämmen. Im Rahmen einer tagtäglichen Bewertung muss geprüft werden, ob die Maßnahmen auf weitere Länder ausgeweitet werden sollten und welche Test- und Quarantäneregeln für Reisende gelten, die aus nicht vermeidbaren Gründen reisen und weiterhin in die EU kommen dürfen. Die Wirklichkeit sieht aber so aus, dass die Variante sich bereits verbreitet hat und Reisende vor dem Ausgangspunkt ihrer Rückreise in die EU mit der Variante in Kontakt gekommen sein können. Deshalb ist entscheidend, dass von allen Personen, die in die EU einreisen, die Reisedaten der letzten 14 Tage vorliegen; außerdem muss es möglich sein, diejenigen Personen zu identifizieren, die auf der Anreise in nahem Kontakt zu einem infizierten Passagier gekommen sind, sodass eine wirksame Nachverfolgung möglich ist, auch über Grenzen hinweg. Dies zeigt, wie notwendig es ist, dass alle Mitgliedstaaten wirksame Reiseformulare einführen. Ohne klare Informationen über die Länder, die alle Reisende in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft in der EU besucht haben, wird sich die Situation verschlimmern und mit größerer Wahrscheinlichkeit ein komplettes Einreiseverbot in die EU für Reisende ohne zwingenden Reisegrund und strengere Quarantäneauflagen für Reisende mit zwingendem Reisegrund notwendig machen. Die Kommission wird einen europäischen Rechtsrahmen für eine koordinierte Vorgehensweise hinsichtlich der Reiseformulare vorschlagen, soweit dies erforderlich ist, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen.11 Auch Verkehrsunternehmen können eine Schlüsselrolle einnehmen und dazu beitragen, dass diese kritischen Informationen verfügbar sind. Strukturelle Resilienz und Koordination Eine enge Koordination unter den Mitgliedstaaten ist besonders wichtig, damit die EU ihre Instrumente im Kampf gegen die erneute starke Ausbreitung des Virus maximal nutzen kann. Dies erfordert einen sehr guten Informationsfluss über die geplanten nationalen Maßnahmen, 10 Personen, die in einem Zeitraum von 180 Tagen vor der Reise von COVID genesen sind und vor der Reise einen negativen PCR-Test gemacht haben. 11 Bestehende Plattformen, über die nationale Systeme miteinander verknüpft werden, bieten diesbezüglich wertvolle Erfahrungen. 11 www.parlament.gv.at
die ständige Überwachung und die einheitliche Umsetzung der Leitlinie des ECDC und der EMA. Wichtige Foren wie der Gesundheitssicherheitsausschuss und die Integrierte EU- Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)12 müssen voll ausgenutzt werden. Um die Herausforderungen durch die Pandemie im Jahr 2022 anzugehen, müssen das gesamte Paket an Vorschlägen für eine europäische Gesundheitsunion und der Notfallrahmen jetzt schnell verabschiedet werden, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten die neuen Möglichkeiten der HERA nutzen und bei künftigen schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren entschieden handeln können. Parallel dazu sollte die HERA wie vorgesehen allen wichtigen Interessenträgern eine Stimme bei der Definition einer funktionierenden Vorgehensweise der EU geben. IV GLOBALES HANDELN IST UNERLÄSSLICH Die EU sollte sich weiterhin an die Spitze der Bemühungen stellen, mit denen dafür gesorgt wird, dass die gesamte Welt vor COVID-19 geschützt ist. Keiner ist sicher, bis nicht alle sicher sind. Von Anfang an hat die EU bei der weltweiten Reaktion auf die Pandemie eine Führungsrolle eingenommen, indem sie Nachbar- und Partnerländer dabei unterstützt hat, den gesundheitlichen und sozioökonomischen Folgen zu begegnen. Sie war auch eine treibende Kraft bei der Impfstoffforschung, der weltweit größte Exporteur von Impfstoffen und führend bei der Spende von Impfstoffen. Auch bei der Unterstützung für Länder, die unter der Kombination aus schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit und einer Wirtschaftskrise litten, nahm sie eine führende Rolle ein. Diese Arbeit muss nun weiter intensiviert werden. Offenheit und Fairness sind das Markenzeichen Europas. Über 1 Mrd. in der EU hergestellte Impfstoffdosen wurden in mehr als 150 Länder auf allen Kontinenten geliefert. Die EU hat ebenso viele Dosen exportiert, wie sie ihren Bürgern bereitgestellt hat. Mindestens jede zweite in Europa produzierte Impfstoffdosis wird und wurde exportiert. Ein Vorschlag für einen neuen Exporttransparenzmechanismus wird sicherstellen, dass die EU die Ausfuhren von Impfstoffen und Wirkstoffen weiterhin verfolgen kann. Die EU legt großen Wert darauf, den Zugang zu sicheren und erschwinglichen COVID-19- Impfstoffen weltweit, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, zu gewährleisten. Solange in Ländern mit niedrigem Einkommen nur 2 % der Bevölkerung und in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen nur 19 % der Bevölkerung geimpft sind, muss die dringendste Aufgabe darin bestehen, den Impfprozess weltweit zu beschleunigen, wenn man die Pandemie wirksam bekämpfen will. Weil Afrika ein besonderer Schwerpunkt ist13, wird vor dem EU-Afrika-Gipfel im Februar 2022 ein Unterstützungspaket aufgelegt. Die Kommission arbeitet ständig mit den Herstellern zusammen, um eine regelmäßige und verlässliche Versorgung mit Impfstoffen zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten können darauf vertrauen, dass sie über die erforderlichen Dosen verfügen, um ihren Impfbedarf zu decken, auch für Auffrischungsimpfungen oder angepasste Impfstoffe. Die Mitgliedstaaten können daher auch weiterhin unbesorgt eine beträchtliche Anzahl der geplanten Impfstofflieferungen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen umleiten. 12 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 des Rates vom 11. Dezember 2018 über die Integrierte EU- Regelung für die politische Reaktion auf Krisen. 13 So unterstützt die EU derzeit die Einführung von Impfungen in sieben Ländern des südlichen Afrikas mit bis zu 13 Mio. EUR, um die nationalen Gesundheitssysteme und Impfkampagnen zu fördern. 12 www.parlament.gv.at
Neben den Exporten erfüllt die EU auch ihre Verpflichtungen in Bezug auf Impfstoffspenden. Team Europa wird bis Ende 2021 250 Mio. Dosen und bis Mitte 2022 insgesamt 700 Mio. Dosen zur Verfügung stellen, von denen 200 Mio. aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Im Rahmen eines EU-Mechanismus für Impfstoffspenden und mit Unterstützung einer von der Kommission eingerichteten Task Force haben die Mitgliedstaaten bereits über 100 Mio. Impfdosen in die ganze Welt geliefert: Spenden und die Weitergabe von Impfstoffen können und müssen jetzt beschleunigt werden. Diese Arbeit wird auch in absehbarer Zukunft aufrechterhalten werden müssen und wird umso wirksamer sein, je schneller die Impfdosen geliefert werden. Diese Zusagen ergänzen die bereits bestehende und führende Unterstützung des Teams Europa für ACT-A und dessen Impfstoffsäule COVAX sowie die Lieferung an humanitäre Einrichtungen durch den „humanitären Puffer“. Anknüpfend an die Zusicherungen der Partner aus der Wirtschaft auf dem Weltgesundheitsgipfel in Rom wird die EU insgesamt 1,5 Mrd. Impfdosen an Länder mit niedrigen Einkommen spenden sowie Ländern mit mittlerem Einkommen zu geringeren Preisen zukommen lassen. Entscheidend ist auch, die weltweite Produktion zu steigern: Das Team Europa investiert 1 Mrd. EUR in den Ausbau der Produktionskapazitäten für mRNA-Impfstoffe in Afrika. Die Lieferung von Impfdosen allein reicht aber nicht aus. Mitgliedstaaten, Hersteller und COVAX müssen gemeinsam sicherstellen, dass Impfstoffe da, wo sie am meisten gebraucht werden, zuverlässiger verteilt werden, und dass die entsprechende Logistik vorhanden ist, damit das Risiko, dass Impfstoffe ungenutzt entsorgt werden müssen, minimiert wird. Damit die Lieferung durch die Geberländer und die Abnahme der Lieferung durch die Empfängerländer möglichst effizient ist, braucht es unbedingt genug Durchstechflaschen, Spritzen und sonstige Ausrüstung und eine klare und effektive logistische Planung. Ebenfalls wichtig ist die Unterstützung des Gesundheitswesens durch persönliche Schutzausrüstung, Tests, Arzneimittel und wichtige Betriebsstoffe wie Sauerstoff. Die EU wird mit Partnerländern und COVAX zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Materialien vorhanden sind. Außerdem entwickelt das Team Europa derzeit Programme, mit denen in Südafrika, im Senegal, in Ruanda und anderen Partnerländern, die als regionale Impfstoffzentren dienen können, Kapazitäten zur Impfstoffherstellung aufgebaut und günstige rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Auch HERA wird der Arbeit der EU eine wichtige neue Dimension verleihen. Bis November 2021 hatten 44 Drittländer über das Katastrophenschutzverfahren der Union Impfstoffe und Hilfsmaterial direkt von der EU angefordert. Dadurch wurde die Lieferung von fast 24 Mio. Impfdosen in 37 Länder unterstützt und kofinanziert, sodass 22 Anfragen inzwischen vollständig nachgekommen wurde. Seit Kurzem werden mit allen Impfstoffdosen auch die Spritzen gespendet, die für ihre Verabreichung benötigt werden. Die Kommission wird auch künftige Bedarfe operationell und finanziell unterstützen. Außerdem setzt sich die EU in der Welthandelsorganisation aktiv für Abkommen ein, die gewährleisten, dass durch offene Lieferketten und Handel und die bestehende Flexibilität im System des geistigen Eigentums weiterhin alle benötigten Materialien verfügbar sind. Die Zusammenarbeit mit den USA ist ein wichtiger Motor für globale Solidarität und Gesundheitssicherheit. Die gemeinsame Agenda für den Sieg gegen die globale Pandemie der EU und der USA vom September sieht unter anderem die Impfung von 70 % der Weltbevölkerung bis Mitte 2022 und die Einrichtung einer europäisch-amerikanischen Task 13 www.parlament.gv.at
Force für die Herstellung und Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 vor.14 Die Partnerschaft der EU und der USA unterstützt die Anstrengungen der Weltgesundheitsorganisation für eine bessere globale Gesundheitsarchitektur und Instrumente, mit denen die Vorsorge und Reaktion in Bezug auf künftige Pandemien verbessert und die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gestärkt werden können. Es ist dringender denn je, die weltweite Pandemievorsorge und -reaktion zu verbessern und den internationalen Rahmen für weltweite Gesundheit zu stärken. Die beim Welt- Gesundheitsgipfel in Rom verabschiedete Erklärung der G20 bietet einen Kompass für die Entwicklung der multilateralen Zusammenarbeit; die Grundsätze dieser Erklärung unterstreichen den politischen Willen zum Handeln, entsprechen dem Konzept „Eine Gesundheit“ und betonen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung. Die EU sollte weiterhin in einer Vorreiterrolle dazu beitragen, diese Grundsätze praktisch umzusetzen, Defizite zu identifizieren und Lösungen zu finden und sich insbesondere im Rahmen der G7 und G20 engagieren. Sie wird sich in der Gemeinsamen Task Force Finanzen-Gesundheit der G20 für die Ausarbeitung von Koordinierungsvereinbarungen zwischen Finanz- und Gesundheitsministern einsetzen und so die gemeinsame Handlungsfähigkeit und die effiziente Verwaltung von Ressourcen für die Pandemievorsorge und -reaktion stärken. Damit folgt sie den Empfehlungen unabhängiger Gremien zur Einrichtung einer globalen Gesundheits- und Finanzstelle und eines Finanzvermittlungsfonds. Auf der 74. Weltgesundheitsversammlung im Mai 20211 setzte sich die EU dafür ein, bei der WHO einen Prozess für die Einführung eines Rahmenübereinkommens über Pandemievorsorge und -reaktion einzuleiten.15 Einige Monate später, auf der außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung vom 29. November bis 1. Dezember 2021, beschlossen WHO-Mitgliedstaaten einvernehmlich, im Jahr 2022 in Verhandlungen über eine internationales Abkommen oder ein anderes internationales Instrument für Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion zu treten. Dies ist äußerst wichtig, damit wir aus der aktuellen Krise mit einer gestärkten globalen Gesundheitsarchitektur hervorgehen, die in der Lage ist, für die nächste Pandemie vorzusorgen, sie zu bekämpfen und ihre Auswirkungen zu minimieren. Die Mitwirkung der EU am Verhandlungsprozess ist entscheidend. Ein Schlüsselelement in der Arbeit für diesen globalen zwischenstaatlichen Prozess muss die Verbesserung der Transparenz sein. V SCHLUSSFOLGERUNG Durch die Kombination von steigenden Fallzahlen und der Omikron-Variante stellt COVID- 19 erneut eine ernste Bedrohung für die EU dar. Erneut handelt es sich um eine globale Bedrohung die globales Handeln erfordert. Bei der Bekämpfung dieser Bedrohungen sind die Lehren der letzten zwei Jahre klar: In allen Politikbereichen hat eine koordinierte Vorgehensweise der EU und ihrer Mitgliedstaaten besser funktioniert als ein unkoordiniertes Vorgehen und verspätete Maßnahmen vergrößern die Risiken. Eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Herstellung, Entwicklung und Beschaffung von Impfstoffen hat dafür gesorgt, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im benötigten Umfang sichere und wirksame Impfstoffe bereitgestellt wurden. Jetzt sorgt diese gemeinsame Vorgehensweise dafür, dass einer schnellen Verabreichung von Auffrischungsimpfungen nichts im Wege steht, und sie wird inzwischen auch genutzt, um den zeitnahen und gleichberechtigten Zugang zu 14 Erklärung vom 22. September 2021. 15 Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Rat einen Beschluss über den im Namen der Europäischen Union auf der Tagung der Weltgesundheitsorganisation zu vertretenden Standpunkt (ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 79). 14 www.parlament.gv.at
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