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1/2 2014 SACHSEN-ANHALT 65 171 Ärztinnen und Ärzte starten gut gerüstet ins Berufsleben 32 Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt 67 Faltblatt „Patientinnen und Patienten ohne legalen 66 Ein Leuchtturm für Halle und Sachsen-Anhalt Aufenthaltsstatus“ Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt | 25. Jahrgang | www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de
Nachwuchs sucht wisseNsspeNder Vielen Studierenden fehlen aktuelle medizinische Fachbücher – und Sie können helfen! Bei allen Unterschieden ha- ben Deutschlands Hochschulbibliotheken eines gemeinsam: Sie haben zu wenig Geld. Und das, obwohl eine gute Ausstattung an Fachliteratur die Grundlage für ein erfolgreiches Studium ist. Ohne exzellente Lehre gibt es keine spitzenmedizin Ärztliches handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles wissen. deshalb ist es wichtig, dass die hohe Qualität der ausbildung erhalten bleibt und weiter verbessert werden kann. schon seit Jahren kann die ausstattung der medizinischen Fachbibliotheken mit der überdurchschnittlichen preisentwicklung wis- senschaftlicher publikationen nicht mehr schritt halten. Vor allem die für Forschung und Lehre dringend erforderliche Neuanschaffung von Lehrbüchern und Zeitschriften, aber auch die immer wichtiger wer- dende Bereitstellung von digitalen diensten kommt zu kurz. damit die neuen Lerninhalte in das medi- zinische studium integriert werden können, brauchen wir gut ausgestattete hochschulbibliotheken. Ne- ben der staatlichen Grundfinanzierung der Bibliotheken ist daher ergänzende private Förderung ebenso wünschenswert wie notwendig. exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchs ist eine Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt von morgen. dr. Frank ulrich Montgomery, präsident der Bundesärztekammer so funktioniert ihre häufige spendenwünsche medizinischer Fachbibliotheken: wissensspende: Anzahl Titel Preis • Bitte wählen Sie einen oder Deetjen/Speckmann/Hescheler, Physiologie mit CD-ROM € 69,99 mehrere Titel aus, die Sie Horn, Biochemie des Menschen € 39,99 spenden möchten. Klinke/Pape/Silbernagl, Physiologie € 79,95 • Zur Zuordnung der Spende bitte die ausgefüllte Liste an Löffler/Petrides/Heinrich, Biochemie und Pathobiochemie € 79,95 Wissen schaffen e. V. senden. Pschyrembel. Klinisches Wörterbuch mit CD-ROM € 49,95 • Bitte überweisen Sie den Spendenbetrag, über den Sie Schünke/Schulte/Schumacher, Prometheus Lernatlas der Anatomie € 74,95 eine steuerlich wirksame Bd.: Allgemeine Anatomie und Bewegungssystem € 59,99 Zuwendungsbescheinigung erhalten, auf das angegebene Bd.: Hals und Innere Organe € 54,99 Spendenkonto. Sobotta, Anatomie d. Menschen (Der kompl. Atlas in einem Bd.) € 69,95 • Zum Dank werden die neuen Bücher mit Ihrem Namen Taschenatlas d. Anatomie Bd. 1. Bewegungsapparat € 29,99 gekennzeichnet. Taschenatlas d. Anatomie Bd. 2. Innere Organe € 29,99 • Unter www.wissenschaffen.de Taschenatl. d. Anatomie Bd. 3. Nervensystem u. Sinnesorgane € 29,99 nehmen wir Sie in die Spender- galerie auf. ich unterstütze folgende hochschule: adresse / Kontakt: Wissen schaffen e.V. Postfach 131010 20110 Hamburg Vorname / Name / Firma: 040 220 40 64 040 227 15508 Straße / Hausnummer: info@wissenschaffen.de www.wissenschaffen.de PLZ / Wohnort: spenden-Konto: Telefon: E-Mail: Wissen schaffen e.V. Für die großzügige Förderung danken wir: Postbank Hamburg BLZ 200 100 20 Konto-Nr. 42 208 208
Inhalt Körperschaft des öffentlichen Rechts / www.aeksa.de Inhaltsverzeichnis: M agdeburger Editorial A rbeitstagung 5 Editorial R eproduktionsmedizin Mitteilungen der Kammer I nterdisziplinäre Andrologie 6 Ärztliche Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt 6 Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse E ndokrinologie 8 Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert 9 Satzungsänderungen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Universität 20 Urteil des Landesberufsgerichts zur Berufswidrigkeit Medizinische Fakultät privatärztlicher Behandlungen Universitätsklinik für Reproduktionsmedizin 22 Workshop-Reihe „Niederlassung“ wird ausgebaut und Gynäkologische Endokrinologie 23 Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. 24 Das Kammer-Jahr 2013 im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Neues aus dem Kammerbereich Magdeburg, Herrenkrug, 22. März 2014 26 Ausschreibung der Vertragsarztsitze 27 Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung Programm 32 Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt 09.00 – 09.30 Uhr Begrüßung 34 Neue Direktorin der Universitätsklinik für Allgemein-, Musik Viszeral- und Gefäßchirurgie Magdeburg 09.30 – 10.00 Uhr Hilfe bei Erektiler Dysfunktion 63 Neues Stipendien-Programm der Kassenärztlichen Dipl.-Med. T. Fichtler, Bad Salzelmen Vereinigung 10.00 – 10.30 Uhr Sex in the city - Sexualität und Internet 64 Minimalst-invasive Chirurgie Drs. Gabriele u. Torsten Freitag, Magdeburg 10.30 – 11.00 Uhr Pause, Besuch der Firmen 65 171 Ärztinnen und Ärzte starten ins Berufsleben 11.00 – 11.30 Uhr Optimierung der natürlichen Fertilität 66 Ein Leuchtturm für Halle und Sachsen-Anhalt Prof. Dr. J. Kleinstein, Magdeburg 67 Pressemitteilungen lesen per QR-Code 11.30 – 12.00 Uhr Relevante Virusinfektionen vor Gravidität Frau Dr. K. Stein, Magdeburg Aktuelle Themen 12.00 – 12.30 Uhr Pause, Besuch der Firmen 12.30 – 13.15 Uhr Pille danach - rezeptfrei? 68 DIMDI – Fassung der Version 2014 des Operationen- Frau Dr. J. Bartley, Berlin und Prozedurenschlüssels 13.15 – 14.00 Uhr Gewicht halten - aber wie? 69 Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novellierung Prof. Dr. E. Windler, Hamburg 70 Forschungspreis für historische Aufarbeitung 14.00 – 15.00 Uhr Mittagessen 71 Die therapieresistente Hypertonie 72 Neuer Vorsitzender des Hausärzteverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Allgemeine Hinweise Medizinische Fachartikel Veranstalter: Universitätsklinik für Reproduktionsmedizin und Gynäkologische Endokrinologie, 73 Die osteoporotische Wirbelfraktur – Moderne Thera- Medizinische Fakultät der piealgorithmen einer Volkskrankheit Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 78 Effektivität der Influenza-Impfung bei Kindern und Organisation: Prof. Dr. med. J. Kleinstein, Susan Eggers, Jugendlichen Kerstin Deutsch G.-Hauptmann-Str. 35, 39108 Magdeburg, Recht aktuell Tel.: 0391-6717390, Fax: 0391-6717389 E-mail: juergen.kleinstein@med.ovgu.de 81 Verbesserung der Vergütung für ärztliche Gutachter Datum: Samstag, den 22. März 2014 81 Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen Uhrzeit: 09.00 – 15.00 Uhr 82 Erfolge gegen unseriöses Eintragungsangebot Tagungsort: Herrenkrug-Hotel, Festsaal, 82 Überweisungen auch ohne Praxisgebühr Herrenkrugstraße, 39114 Magdeburg, Telefon: 0391-85080 Sonstiges Anmeldung: Schriftlich, Telefonisch, Fax, E-mail Teilnehmergebühr: Euro 40,- zu entrichten im Tagungsbüro 83 Leserbrief: Danksagung für die Hochwasserhilfe Für Studenten und PJ wird keine Gebühr 83 Leserbrief: Thema: „Das ‚kranke‘ Krankenhaus“ erhoben. 84 Florenz-Syndrom bei „La Sylphide“-Besuch? Zertifikat: Das Teilnehmerzertifikat wird im 86 Buchrezension: Die Geschichte der legendären Tagungsbüro ausgegeben. Länder und Städte von Umberto Eco Diese Tagung ist von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit 87 Buchrezension: Eine Art zu leben von Peter Bieri 6 Punkten für das Fortbildungszertifikat bewertet. 89 In Memoriam 90 Geburtstage Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Inhalt 3
Anzeigen 3. Magdeburger Kinderanästhesietag 25. Januar 2014 „Ihr Kinderlein kommet – frische Luft, leuchtende Augen und die Chemie stimmt auch!“ 08.30 Uhr Registrierung der Teilnehmer 09.00 Uhr Begrüßung Thomas Hachenberg (Magdeburg) Selinde Mertz (Magdeburg) 09.30 - 10.15 Uhr Atemwegsmanagement Martin Jöhr (Luzern) 10.15 - 11.00 Uhr Pro/Con Sevofluran – Gasnarkose Franz-Josef Kretz (Stuttgart), Jochen Strauß (Berlin) 11.45 - 12.45 Uhr Imbiss und Besuch der Industriepartner, die Sie mit neuesten Informationen erwarten 12.45 - 13.30 Uhr Kinder-Ophtalmologie interdisziplinär – Probleme und Lösungen Hagen Thieme (Magdeburg) 13.30 - 14.15 Uhr Pharmakokinetik im Kindesalter Andreas Drust (Magdeburg) 14.15 - 15.00 Uhr Reanimation im Säuglingsalter Stefan Avenarius (Magdeburg) 15.00 - 15.15 Uhr Schlusswort 15.30 - 16.30 Uhr WS Simulator Baby/Junior Reanimation im Kindesalter Veranstaltungsort: Magdeburg, Gesellschaftshaus am Klosterbergegarten Veranstalter: Klinik für Anaesthesiologie und Intensivtherapie Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Direktor: Prof. Dr. med. Dr. Th. Hachenberg Organisation: Dr. med. Selinde Mertz, E-Mail: selinde.mertz@med.ovgu.de Anmeldung Sekretariat: Frau S. Zierau, E-Mail: silke.zierau@med.ovgu.de Telefon: (0391) 67 21103/67 13500, Fax: (0391) 67 13501
Editorial Mehr Ärzte braucht das Land „Obwohl in Deutschland die Anzahl der Ärzte stetig steigt, wird doch vielerorts ein Mangel spürbar.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein neues Jahr hat begonnen und damit die Hoffnung auf abmildern. Der 3. Punkt offeriert mir kurzfristig die größten Beendigung der lähmenden Regierungsarbeit, bedingt durch Chancen für das Land. zähe Koalitionsverhandlungen. Nun steht der Vertrag und soll schnellstens mit Leben erfüllt werden. Mich interessierte Wenn es uns damit gelingt, die Anzahl der Ärzte in Weiter- besonders, ob in ihm etwas über Ärztemangel und dessen bildung in Sachsen-Anhalt dauerhaft um 10-15 % zu erhöhen, Behebung steht. würde dies sowohl den Krankenhäusern als auch dem am- bulanten Bereich eine gewisse Stabilisierung verschaffen. Obwohl in Deutschland die Anzahl der Ärzte stetig steigt, Wenn durch funktionierende Weiterbildungsverbünde Allge- wird doch vielerorts ein Mangel spürbar. Dieses vermeint- meinmedizin den Krankenhäusern kontinuierlich allgemein- liche Paradoxon erklärt sich beim näheren Betrachten. medizinischer Nachwuchs zugeführt wird, wird deren Tätig- keit planbar. Folgende Gründe müssen angeführt werden: • Unterversorgung in strukturschwachen Regionen, Dass dies nicht zu Lasten der Weiterbildung anderer Fachge- Überversorgung in Ballungszentren biete geschehen darf, versteht sich von selbst. Wo kommen • stete Zunahme des Anteils weiblicher Ärzte dann die benötigten Ärzte her? Der Koalitionsvertrag kann es • zunehmender Anteil von Ärzten, die keinen Vollzeitjob nicht beantworten, jedenfalls nicht für die nächsten 12 Jahre. ausüben • generelle Senkung der Wochenarbeitszeiten durch Deshalb werden wir wohl gezwungen sein, in der Region uns gesetzliche Vorgaben (Arbeitszeitgesetz im stationären alle zusammenzusetzen und nach Möglichkeiten einer Bereich, Strukturveränderungen im ambulanten Bereich) reibungsärmeren Zusammenarbeit über Schnittstellen- grenzen hinweg nachzudenken. Ein erster Schritt in diese Wo und wie kann zukünftig gegengelenkt werden? Welche Richtung in der Harzregion war die Gründung eines weiteren Ansätze finden sich dazu im Koalitionsvertrag? Drei Ansätze Ärztenetzes (MEDI-Netz Harz), noch ein ganz zartes Pflänz- habe ich gefunden. Es wird ein Masterplan Medizinstudium chen, welches aber beginnt seine Wurzeln in alle Richtungen 2020 erarbeitet. Zur Behebung von Unterversorgung sollen der Gesundheitsversorgung sprießen zu lassen. Dieses neue Anreize zur Niederlassung in entsprechenden Gebieten Pflänzchen benötigt ständig Nahrung und Wasser, will geschaffen werden. Die Förderung der Weiterbildung Allge- heißen Engagement, gute Ideen und Zeit. Und trotzdem meinmedizin soll um 50 % erhöht werden. glaube ich daran, dass es uns und unseren Patienten in Zukunft mehr geben wird, als ein Warten auf mehr Ärzte. Foto: privat Der Masterplan wird uns, wenn überhaupt, neue Ärzte frühestens in 12 Jahren bringen. Anreize zur Niederlassung Alles Gute zum Neuen Jahr wünscht können vielleicht die ärgsten Sorgen in ländlichen Gebieten DM Stefan Andrusch. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Editorial 5
Mitteilungen der Kammer Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben. Im Monat November konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen: Facharzt für Allgemeinmedizin Facharzt für Innere Medizin Facharzt für Kinder- und Ulrike Krüger-Dollinger, Guido Haak, Halle (Saale) Jugendmedizin Bad Dürrenberg Judith Müller, Halle (Saale) Kristin Reimann, Trebsen Timur Pateev, Dessau-Roßlau Dr. med. Tim Oliver Pollmann, Marco Thiele, Magdeburg Mansfeld Facharzt für Anästhesiologie Denise Wolleschak, Helmstedt Facharzt für Neurologie Stefan Gerke, Magdeburg Dr. med. Karin Ranft, Magdeburg Facharzt für Innere Medizin Dr. med. Manja Schiefer, Leipzig Facharzt für Orthopädie und Angiologie Prof. Dr. med. Mircea Ariel und Unfallchirurgie Dr. med. Christoph Köhler, Bitterfeld Schoenfeld, Magdeburg Dr. med. Bettina Knothe, Halle (Saale) doctor-medic Orsolya Sepsi, Uta Mennenga, Halle (Saale) Facharzt für Innere Medizin Bernburg (Saale) Andrea Schmieder, Naumburg (Saale) und Gastroenterologie Sami Shair, Berlin Dr. med. Peter Rauh, Pauketal Facharzt für Radiologie Dr. med. Michaela Seemann, Genthin MUDr. Dana Jahodková, Facharzt für Viszeralchirurgie Dessau-Roßlau Dr. med. Jörg Arend, Haldensleben Facharzt für Innere Medizin Dr. med. Birger Stangl, Halle (Saale) und Kardiologie Rüdiger Stets, Halle (Saale) Dr. med. Silvio Geier, Altenburg Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom 16.04.2005 in der Fassung vom 01.01.2011 (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de) Facharztbezeichnungen: Dr. med. Karl Schweigert Anästhesiologie 12 Monate Dr. med. Annett Pák Allgemeinmedizin Arztpraxis 36 Monate einschließlich 12 Monate Dr. med. Cornelia Krause Repkowstraße 18 Intensivmedizin 12 Monate 39122 Magdeburg Klinik St. Marienstift Magdeburg Arztpraxis Klinik für Anästhesiologie und Schillerstraße 4 Dr. med. Andrea Spangenberg Intensivmedizin 39340 Haldensleben 6 Monate Harsdorfer Straße 30 Arztpraxis 39110 Magdeburg Dr. med. Jutta Lepetit Straße der Einheit 11 18 Monate 39393 Ausleben Allgemeinchirurgie Arztpraxis Stefanie Kalisch Kavalierstraße 37 Doreen Steinke 48 Monate im Verbund mit 06844 Dessau-Roßlau Dr. med. Gerhard Junge Dr. med. Peter Nartschik und Dr. med. Joachim Klinsmann Dr. med. Alexander Krumnow Dr. med. Bernd-Torsten Müller 18 Monate Harzklinikum Dorothea Christiane 18 Monate Praxisteam Gartenstraße Erxleben GmbH Gemeinschaftspraxis Berufsausübungsgemeinschaft Klinik für Allgemein-, Viszeral- Kesselstraße 10 Gartenstraße 43-44 und Gefäßchirurgie 06317 Seegebiet Mansfelder Land 39387 Oschersleben (Bode) Ditfurter Weg 24, 06484 Quedlinburg 6 Mitteilungen der Kammer Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer Gefäßchirurgie Ilsenburger Straße 15 Sozialmedizin Dr. med. Torsten Mildner 38855 Wernigerode MUDr. Detlev Böhm 42 Monate 12 Monate Harzklinikum Dorothea Christiane Ruth Scheer Fachklinikum Uchtspringe Erxleben GmbH 48 Monate SALUS gGmbH Klinik für Allgemein-, Viszeral- amedes MVZ für Klinik für Neurologie und und Gefäßchirurgie Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie Schlafmedizin Ditfurter Weg 24 und Humangenetik Emil-Kraepelin-Straße 6 06484 Quedlinburg Halle/Leipzig GmbH 39576 Stendal Leipziger Chaussee 191 f Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 06112 Halle (Saale) Spezielle Viszeralchirurgie Dr. med. Christian Koch Dr. med. Tawfik Mosa 24 Monate Basisweiterbildung Zusatzbezeichnungen: 36 Monate Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Carl-von-Basedow-Klinikum und 36 Monate Hals-Nasen- Allergologie Saalekreis GmbH Ohrenheilkunde Dr. med. Ines Adams Klinik für Allgemein-, Viszeral- Klinikum Magdeburg gGmbH 12 Monate und Gefäßchirurgie Klinik für Hals-Nasen- Otto-von-Guericke-Universität Weiße Mauer 52 Ohrenheilkunde, Kopf und Magdeburg/Med. Fakultät 06217 Merseburg Halschirurgie Klinik für Allgemeine Pädiatrie Birkenallee 34 und Neonatologie Dr. med. Jan Wieland 39130 Magdeburg Leipziger Straße 44 24 Monate 39120 Magdeburg AMEOS Klinikum Aschersleben Innere Medizin und Klinik für Allgemein-, Viszeral- Gastroenterologie Dr. med. Anke Raschke und Gefäßchirurgie Dr. med. Holger Schäffer 12 Monate Eislebener Straße 7 a 36 Monate Basisweiterbildung Arztpraxis 06449 Aschersleben Innere Medizin im Verbund Breiter Weg 122 mit Heike Rahms, 39104 Magdeburg Erloschene Dr. med. Karl-Heinz Binias Weiterbildungsbefugnisse: und Peter Sochor Handchirurgie und 30 Monate Innere Medizin und Dr. med. Waltraud Arbter Für die Unterstützung der Kammerar- Gastroenterologie einschl. 6 Monate 12 Monate beit im Rahmen der Weiterbildung internistische Intensivmedizin Arztpraxis möchten wir nachfolgenden Ärzten im Verbund mit Lübecker Straße 32 herzlich danken: Dr. med. Karl-Heinz Binias 39124 Magdeburg AMEOS Klinikum Schönebeck • Prof. Dr. med. habil. Lothar Engel- Innere Klinik Phlebologie mann, Krankenhaus Köthen GmbH, Köthener Straße 13 Dr. med. Uwe Winkler Befugnis für Innere Medizin endete 39218 Schönebeck (Elbe) 12 Monate am 30.06.2013 RHÖN-KLINIKUM Bördekrankenhaus • Dr. med. Sven Holtschke, Med Reha Innere Medizin und Kardiologie GmbH Dessau GmbH, Befugnisse für Physi- Dipl.-Med. Christian Müller Kreiskrankenhaus 4 kalische und Rehabilitative Medizin 12 Monate 39387 Oschersleben (Bode) und Rehabilitationswesen endeten HELIOS Kliniken Mansfeld-Südharz am 31.10.2013 GmbH Physikalische Therapie und • Gastprofessor (NW staatl. Medizin- Innere Abteilung Balneologie universität I.I Mechnikov) Josef Kluba, Am Beinschuh 2 a Dr. med. Henning Freund Klinikum Magdeburg gGmbH, Befug- 06526 Sangerhausen 12 Monate nisse für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben und Plastische und Ästhetische Laboratoriumsmedizin Klinik für Geriatrie und Tagesklinik Operationen endeten am 31.10.2013, Dr. med. Chitra Königsmark Hohetorstraße 25 Übertragung der Befugnis 48 Monate – gelten auch für den 06295 Lutherstadt Eisleben Hals-Nasen-Ohrenheilkunde an Standort Quedlinburg Dr. med. Christian Koch zum Harzklinikum Dorothea Christiane 01.11.2013 Erxleben GmbH Zentrallabor Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Mitteilungen der Kammer 7
Mitteilungen der Kammer • Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans • Dr. med. Thomas Telschow, KMG Intensivmedizin Lippert, Otto-von-Guericke- Klinikum Havelberg GmbH, Universität Magdeburg/ Med. Befugnisse für Orthopädie und Fachklinikum Uchtspringe Fakultät, Befugnisse für Unfallchirurgie und Handchirurgie SALUS gGmbH Viszeralchirurgie und endeten am 30.09.2013 Emil-Kraepelin-Straße 6 Chirurgische Intensivmedizin • Dr. med. Dietrich Weber, AMEOS 39576 Stendal endeten am 31.10.2013 Klinikum Schönebeck (Elbe), Befugnis Klinik für Neurologie und • Dr. med. Torsten Mildner, für Kinder- und Jugendmedizin Schlafmedizin Harzklinikum Dorothea Christiane endete am 30.09.2013 zugelassen für Sozialmedizin Erxleben GmbH Quedlinburg, Befugnis für Allgemeinchirurgie Neu zugelassene RHÖN-KLINIKUM endete am 20.10.2013, Weiterbildungsstätten Bördekrankenhaus GmbH Übertragung an Stefanie Kalisch Kreiskrankenhaus 4 zum 21.10.2013 KMG Versorgungszentrum GmbH 39387 Oschersleben (Bode) • Dr. med. Petra Petereit, Semmelweisstraße 7 Chirurgische Abteilung AMEOS Klinikum Bernburg, 39539 Havelberg zugelassen für Orthopädie und Befugnis für Frauenheilkunde und Arztpraxis Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie Geburtshilfe endete am 31.08.2013 zugelassen für Allgemeinmedizin und Phlebologie • Dipl.-Med. Thomas Schaefer, Harzklinikum Dorothea Christiane Johanniter-Krankenhaus Erxleben Quedlinburg, Genthin-Stendal GmbH Befugnis für Gefäßchirurgie Karower Straße 1-3 endete am 31.10.2013, 39307 Genthin Übertragung an Abteilung für Anästhesie und Dr. med. Torsten Mildner Intensivtherapie zugelassen für Anästhesiologische Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert Abschlussprüfung Sommer 2014 sondern können auch an einem Wochentag erfolgen. Die Die Abschlussprüfung der Auszubildenden mit Ausbildungs- Einteilung der Prüflinge erfolgt jedoch so rechtzeitig, dass beginn 2011 findet zu folgenden Terminen statt: den Auszubildenden am Tag der schriftlichen Prüfung bereits der Prüfungstermin der praktischen Prüfung schriftlich mitge- Schriftliche Prüfung: Samstag, 10. Mai 2014, 8.00 Uhr teilt wird, damit die Ausbilderin/der Ausbilder diesen lang- fristig einplanen kann. Praktische Prüfung: in der Zeit vom 09.06.2014 bis 30.06.2014 Um diese Einteilung vornehmen zu können, muss die Anmel- dung der Auszubildenden/des Auszubildenden zur Der genaue Termin der praktischen Prüfung wird vom jewei- Abschlussprüfung bis spätestens ligen Prüfungsausschuss noch festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. zum 28.02.2014 erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen berücksichtigt werden! Fachangestellten vom 26. April 2006 wurden auch die Prüfungsmodalitäten der praktischen Prüfung geändert. Bitte achten Sie bei der Ausfüllung des Antrages darauf, dass die in der Praxis aufgetretenen Fehlzeiten unbedingt einge- Im praktischen Teil erfolgt die Prüfung nunmehr über einen tragen und der „Nachweis über die Absolvierung der Zeitraum von 75 Minuten einschließlich eines Fachgesprä- Erste-Hilfe-Ausbildung“ ebenfalls mit eingereicht werden ches. In dieser Zeit soll der Prüfling eine komplexe Prüfungs- muss (Die Absolvierung ist Voraussetzung zur Zulassung). aufgabe bearbeiten. Der erforderliche Antrag wird den Auszubildenden in der Auf Grund der veränderten Prüfungsbedingungen finden die Berufsbildenden Schule durch die Ausbildungsberaterin Prüfungen nicht mehr ausschließlich an Samstagen statt, rechtzeitig ausgehändigt. 8 Mitteilungen der Kammer Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer Auszubildende, die die Möglichkeit nutzen möchten die vermittelt worden sind und eine erfolgreiche Prüfungsteil- Abschlussprüfung 6 Monate vor dem Ausbildungsende abzu- nahme möglich erscheint. legen und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen 5. Die Teilnahme an der erforderlichen Zwischenprüfung sowie die Zwischenprüfung abgelegt haben, fordern den muss erfolgt sein. Antrag bitte bei der Ärztekammer ab. 6 Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss absolviert sein. Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Fremdsprachige Zeugnisse Medizinische Fachangestellte Gemäß § 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes können die Gemäß § 45 des Berufsbildungsgesetzes besteht die Möglich- Auszubildenden den Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses keit der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung. in englischsprachiger und/oder französisch-sprachiger Über- Nachstehende Kriterien müssen erfüllt sein: setzung stellen. Dieser Antrag erfolgt mit der Anmeldung zur 1. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Abschlussprüfung. Abschlussprüfung bis zu 6 Monaten vor Ausbildungsende absolviert werden. Da die Abschlussprüfung für die Auszubildenden gebühren- 2. Der Notendurchschnitt aller Berufsschulzeugnisse darf frei ist, werden die Kosten für die Übersetzungen (25,00 € je nicht schlechter als 2,0 sein, wobei keine Einzelnote in Übersetzung) dem Ausbilder mit in Rechnung gestellt. den berufsbezogenen Lernbereichen schlechter als 2,4 sein darf. Am 18. Juli 2014, 11.00 Uhr erfolgt durch den Ärztlichen 3. Die Leistungsbewertung des Arztes soll die Note „Gut“ Geschäftsführer, Herrn Dr. Schöning, die Freisprechung der ergeben. Medizinischen Fachangestellten. 4. Der Ausbildungsnachweis muss einen überdurchschnitt- Nach bestandener Prüfung werden allen Medizinischen lichen Ausbildungsstand dokumentieren und wahr- Fachangestellten die Zeugnisse (Brief „Medizinische Fachan- scheinlich machen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse gestellte“ und Prüfungszeugnis) überreicht. des Ausbildungsrahmenplanes bis zum Prüfungstermin 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (beschlossen von der Kammerversammlung der Ärzte- §4 kammer Sachsen-Anhalt am 09.11.2013) In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 werden vor dem Punkt Die Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Wörter „oder eine Praxisausfallentschädigung gezahlt, beschlossen von der Kammerversammlung am 08.04.2006, deren Höhe durch die Kammerversammlung bestimmt wird“ wird wie folgt geändert: eingefügt. Artikel I Satzungsänderung Artikel II Inkrafttreten §1 Die Satzung tritt mit Ausnahme von Artikel I § 4 am 01.01.2014 In § 6 wird in Absatz 3 der dritte Satz gestrichen und folgender in Kraft. Absatz 4 angefügt: Artikel I § 4 tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. (4) Geheime Abstimmung findet nur statt, wenn dies gesetz- lich bestimmt ist oder mindestens 1/5 der anwesenden Ausfertigung Mitglieder der Kammerversammlung es verlangt. Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 09.11.2013 beschlossen. §2 Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 02.12.2013 In § 7 Absatz 4 werden der zweite und der dritte Satz gestri- unter dem Aktenzeichen 22-41007/3/1 die Genehmigung chen. Im neuen Satz zwei werden die Wörter „Die Geschäfts- erteilt. führer sorgen“ durch die Wörter „Die Geschäftsführung Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im sorgt“ ersetzt. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht. §3 Magdeburg, den 04.12.2013 In § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Der Präsident/die Präsidentin kann grundsätzlich nur gez. Dr. med. Simone Heinemann-Meerz einmal wiedergewählt werden. Präsidentin Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Mitteilungen der Kammer 9
Mitteilungen der Kammer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen (beschlossen von der Kammerversammlung der Ärztekammer (2) Die Zuständigkeit für behauptete zahnärztliche Behand- Sachsen-Anhalt am 09.11.2013) lungsfehler aus dem Kammerbereich des Saarlandes Die Satzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt über die beschränkt sich auf Fälle, in denen in Folge fehlerhaften Errichtung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, zahnärztlichen Handelns ein über das zahnärztliche Fach- beschlossen von der Kammerversammlung am 18.04.2012, gebiet hinausgehender Gesundheitsschaden entstanden wird wie folgt geändert: sein soll. Artikel I Satzungsänderung § 3 Organisation, Besetzung (1) Paragraf 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden von den In Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe, bei Streitigkeiten Gesellschaftern berufen. Zahnärzte werden von der Ärzte- zwischen Kammerangehörigen und Dritten zu schlichten, kammer des Saarlandes berufen. hat sich die Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit den (2) Mitglieder der Schlichtungsstelle sind Fachärzte mit lang- Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, jähriger Berufserfahrung und Juristen mit Befähigung zum Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Richteramt oder gleichwertigem Abschluss. Schleswig-Holstein und Thüringen zu einer Arbeitsge- (3) Zum ärztlichen Mitglied darf nicht berufen werden, wer meinschaft der norddeutschen Ärztekammern in der einem Organ der Gesellschafter angehört. Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke der gemeinsamen Errichtung und des gemein- § 4 Unabhängigkeit samen Betriebes einer Schlichtungsstelle für Arzthaft- Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sind bei der Entschei- pflichtfragen mit Sitz in Hannover zusammengeschlossen. dungsfindung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. (2) Der Anhang wird wie folgt neu gefasst: Sie sind nur ihrem Gewissen und ihrer fachlichen Überzeu- gung unterworfen. Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle § 5 Verfahrensbeteiligte für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen (1) Beteiligte des Verfahrens können sein Ärztekammern a) der Patient, der das Vorliegen eines Behandlungsfehlers (beschlossen von der Gesellschafterversammlung am behauptet (oder dessen Erbe), 24.09.2013) b) der in Anspruch genommene Arzt oder die Gesellschaft (z.B. Medizinisches Versorgungszentrum, Krankenhaus, § 1 Errichtung der Schlichtungsstelle Pflegeeinrichtung), für die der Arzt tätig war, (1) Die Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Bremen, c) der Haftpflichtversicherer des Arztes oder der Gesell- Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, schaft, für die der Arzt tätig war. Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thü- (2) Für den Bereich der Ärztekammer des Saarlandes gilt ringen (Gesellschafter) haben sich zu einer Arbeitsgemein- Absatz 1 für Zahnärzte entsprechend. schaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen (3) Alle Beteiligten können sich vertreten lassen. Rechts mit Sitz in Hannover zusammengeschlossen zum Zwecke der gemeinsamen Errichtung und des gemein- § 6 Verfahrensvoraussetzungen, Verfahrenshindernisse samen Betriebes einer Schlichtungsstelle für Arzthaft- (1) Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle findet nur auf pflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, um Antrag statt und wenn alle Beteiligten zustimmen. Die gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versi- Zustimmung kann jederzeit zurückgenommen werden. cherungswirtschaft e. V. (GDV) dazu beizutragen, Streitig- Antragsbefugt sind die in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten keiten über Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beteiligten. Behandlung außergerichtlich beizulegen. (2) Die Schlichtungsstelle nimmt kein Verfahren auf, (2) Geschäftsführender Gesellschafter ist für den Betrieb der a) solange ein Zivilprozess wegen des zur Begutachtung Geschäftsstelle die Ärztekammer Niedersachsen. gestellten Lebenssachverhalts anhängig ist und nicht gemäß §§ 251, 278, 278a der Zivilprozessordnung ruht, § 2 Aufgabe und Zielsetzung b) wenn ein Zivilgericht bereits rechtskräftig über den zur (1) Ziel der Schlichtungsstelle ist es, eine zeitnahe, unabhän- Begutachtung gestellten Lebenssachverhalt entschieden gige und neutrale Begutachtung einer medizinischen hat oder wenn der Streitgegenstand durch Vergleich Behandlung, die in dem örtlichen und sachlichen Zustän- erledigt wurde, digkeitsbereich der Gesellschafter stattgefunden hat, c) solange ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsver- durchzuführen und eine Bewertung der Haftungsfrage fahren oder ein strafgerichtliches Verfahren wegen dem Grunde nach abzugeben. derselben Tatsachen anhängig ist. 10 Mitteilungen der Kammer Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer d) wenn der behauptete Behandlungsfehler im Zeitpunkt Patientenschaft in der Schlichtungsstelle. Ihm ist Einblick der Antragsstellung länger als zehn Jahre zurückliegt. in allgemeine verfahrensorganisatorische Abläufe der Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Kenntnis Schlichtungsstelle zu gewähren. Bei konkreten Patienten- des Geschädigten oder dessen gesetzlichen Vertretern. beschwerden mit formalen Beanstandungen zum Verfah- (3) Tritt ein Verfahrenshindernis gem. Abs. 2 nach Anrufung rensablauf hat er auf Antrag des Patienten ein einzelfallbe- der Schlichtungsstelle ein oder kommt ein Beteiligter zogenes Akteneinsichtsrecht. seinen Mitwirkungspflichten nach § 7 nicht nach, so wird (4) Der Patientenvertreter ist kein Beteiligter im Sinne des § 5. das Verfahren eingestellt. (5) Der Patientenvertreter erstattet den Gesellschaftern jähr- lich Bericht. § 7 Mitwirkungspflichten der Beteiligten Die Beteiligten sind zur Unterstützung der Schlichtungsstelle § 10 Datenschutz bei der Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet, insbeson- Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden zur Einhaltung dere die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu des Datenschutzes förmlich verpflichtet. Die gesetzlich stellen und Schweigepflichtentbindungserklärungen zu vorgeschriebenen technischen und organisatorischen erteilen. Auf Anforderung sind der Schlichtungsstelle die voll- Maßnahmen sind in einer Datenschutz-Dienstanweisung zu ständigen Patientenunterlagen im Original zur Verfügung zu regeln. stellen. § 11 Kosten § 8 Verfahrensgrundsätze (1) Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle ist für Pati- (1) Eine Kommission, die aus mindestens einem ärztlichen enten kostenfrei. bzw. zahnärztlichen und einem juristischen Mitglied (2) Die Kosten der Schlichtungsstelle tragen die Gesellschafter besteht, bearbeitet und entscheidet das jeweilige nach besonderer Vereinbarung vorbehaltlich der Rege- Verfahren. lung in Absatz 3. (2) Die Kommission prüft von sich aus den medizinischen (3) Die Beteiligten tragen ihre eigenen Kosten selbst, Sachverhalt der beanstandeten Behandlung auf der einschließlich der ihrer Vertretung. Grundlage beigezogener Krankenunterlagen. (4) Der Versicherer trägt die jeweils vereinbarte Verfahrens- (3) Erforderlichenfalls wird das Gutachten eines Sachverstän- pauschale sowie die Kosten der Begutachtung einschließ- digen eingeholt, der kein Mitglied der Schlichtungsstelle lich der bei einer Untersuchung des Patienten notwen- ist. Vor Beauftragung des Sachverständigen erhalten die digen Reisekosten. Beteiligten die Gelegenheit, sich zu dessen Person und zu den vorgesehenen Beweisfragen zu äußern. Die Abfas- § 12 Rechtsweg sung des endgültigen Gutachtenauftrages obliegt der (1) Durch die Entscheidung der Schlichtungsstelle wird der Schlichtungsstelle. Für die Ablehnung eines Sachverstän- Rechtsweg nicht ausgeschlossen. digen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (2) Die Gesellschafter und die Mitglieder der Schlichtungs- entsprechend. stelle werden aus der Tätigkeit der Schlichtungsstelle nicht (4) Das eingeholte Gutachten erhalten die Beteiligten mit der verpflichtet. Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Das Gutachten wird in der Kommission medizinisch und juristisch geprüft. § 13 Transparenz Die Kommission kann den Sachverhalt mit den Beteiligten Die Gesellschafter berichten über die Tätigkeit der Schlich- mündlich erörtern. tungsstelle jährlich in ihrem Mitteilungsblatt. (5) Die Schlichtungsstelle schließt ihre Tätigkeit mit einer Entscheidung ab, die eine medizinisch und juristisch Artikel II Inkrafttreten begründete Stellungnahme zu den erhobenen Ansprü- Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. chen dem Grunde nach enthält. In geeigneten Fällen kann ein Regulierungsvorschlag unterbreitet werden. Ausfertigung (6) Soweit die Beteiligten nach Zuleitung der Entscheidung Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am binnen einer Frist von einem Monat neue Tatsachen 09.11.2013 beschlossen. Das Ministerium für Arbeit und vortragen, entscheidet die Schlichtungsstelle darüber, ggf. Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom unter Zuziehung ergänzender gutachterlicher Stellung- 02.12.2013 unter dem Az.: 22-41007/3/11 die aufsichtsbe- nahmen. hördliche Genehmigung erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im § 9 Patientenvertreter Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht. (1) Die Gesellschafter berufen gemeinsam einen ehrenamt- lich tätigen Patientenvertreter in die Schlichtungsstelle. Magdeburg, 04.12.2013 (2) Der Patientenvertreter ist unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. gez. Dr. med. Simone Heinemann-Meerz (3) Seine Aufgabe ist eine allgemeine Interessenvertretung der Präsidentin Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Mitteilungen der Kammer 11
Mitteilungen der Kammer 9. Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, § 4 Förderung der Fortbildung beschlossen von der Kammerversammlung am 08.11.1997, Die Ärztekammer fördert die Fortbildung der Ärztinnen und zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversamm- Ärzte durch das Angebot eigener Fortbildungsmaßnahmen lung vom 18.04.2012, wird wie folgt geändert: sowie durch die Anerkennung geeigneter Fortbildungsmaß- nahmen Dritter. Artikel I 1. In der Inhaltsübersicht wird C. Anhang wie folgt gefasst: § 5 Fortbildungszertifikat der Ärztekammer C. Anhang (1) Das Fortbildungszertifikat dient dem Nachweis der Erfül- Anhang 1 zu § 4 – Fortbildungsordnung lung der Fortbildungspflicht. Anhang 2 zu § 13 – Richtlinie zur Durchführung der (2) Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn die Ärztin assistierten Reproduktion oder der Arzt innerhalb eines der Antragstellung voraus- Anhang 3 zu § 26 – Gemeinsame Notfalldienstordnung gehenden Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaß- der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztli- nahmen abgeschlossen hat, welche in ihrer Summe die chen Vereinigung Sachsen-Anhalt nach den Bestimmungen des § 6 ermittelte Mindestbe- 2. An § 4 – Fortbildung – wird folgender Abs. 3 angefügt: wertung von 250 Punkten erreichen. (3) Die Voraussetzungen für die Erteilung des Fortbildungs- (3) Für den Erwerb des Fortbildungszertifikates können nur zertifikates im Einzelnen regelt die Fortbildungsordnung die in § 6 Abs. 3 geregelten Fortbildungsmaßnahmen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Bestandteil berücksichtigt werden, die nach Maßgabe der §§ 7 bis 10 dieser Berufsordnung ist (Kapitel C Anhang 1). anerkannt wurden oder nach den §§ 11 und 12 anrech- 3. In § 13 – Besondere medizinische Verfahren – wird in nungsfähig sind. Absatz 1 vor dem Punkt eingefügt „(Kapitel C, Anhang 2)“. (4) Üben Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von 4. In § 26 – Ärztlicher Notfalldienst – wird in Abs. 2 Satz 1 Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder wegen einer der Klammerzusatz „(Anhang, Kapitel E)“ durch den länger als drei Monate andauernden Erkrankung nicht Klammerzusatz „(Kapitel C Anhang 3)“ ersetzt. aus, verlängert sich der Zeitraum nach Absatz 2 entspre- 5. Kapitel C Anhang wird wie folgt geändert: chend. a.) Als Anhang 1 zu § 4 Abs. 3 wird eingefügt: Fortbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt § 6 Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen (beschlossen von der Kammerversammlung der Ärzte- (1) Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten kammer Sachsen-Anhalt am 09.11.2013) bewertet. Die Kategorien und die Bewertungsskala ergeben sich im Einzelnen aus Absatz 3. § 1 Ziel der Fortbildung (2) Die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt Bundesärztekammer in der jeweils aktuellen Fassung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen sollen beachtet werden. Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patien- (3) Folgende Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen sind tenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufs- für das Fortbildungszertifikat geeignet und werden wie ausübung. folgt bewertet: § 2 Inhalt der Fortbildung Kategorie A Die Fortbildung vermittelt unter Berücksichtigung neuer Vortrag und Diskussion: wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit das zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der beruflichen 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der Fortbildungsmaßnahme medizinischen Technologie. Sie soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse, Kategorie B die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen anderen Kategorien erfasst werden: 3 Punkte pro ½ Tag bzw. umfassen. 6 Punkte pro Tag § 3 Fortbildungsmethoden Kategorie C (1) Ärztinnen und Ärzte sind in der Wahl der Fortbildungs- Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung methoden frei. Der Wissenserwerb ist auf das individu- jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeits- elle Lernverhalten auszurichten. gruppen, Qualitätszirkel, Peer Review, Balintgruppen, Klein- (2) Geeignete Methoden der Fortbildung sind in § 6 Abs. 3 gruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonfe- in den Kategorien A bis K aufgeführt. renzen, praktische Übungen): 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit 12 Mitteilungen der Kammer Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer 1 Zusatzpunkt pro Maßnahme bis zu 4 Stunden/höchstens 2 heit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Krite- Zusatzpunkte pro Tag rien eLearning der Bundesärztekammer 1 weiterer Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskont- rolle pro Fortbildungsmaßnahme (4) Die Ärztekammer erlässt ergänzende Richtlinien zur Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen. Kategorie D Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch § 7 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch (1) Die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gegen- eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form: über dem Veranstalter erfolgt grundsätzlich vor ihrer 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestan- Durchführung durch die Ärztekammer. Hiervon ausge- dener Lernerfolgskontrolle nommen sind die Kategorien E und F. (2) Über Maßnahmen der Kategorie F des § 6 Abs. 3 muss Kategorie E die Ärztin oder der Arzt einen geeigneten Nachweis Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehr- führen. mittel: Innerhalb dieser Kategorie werden höchstens 50 (3) Die Anerkennung erfolgt für Fortbildungsmaßnahmen, Punkte für fünf Jahre anerkannt. die im Kammergebiet durchgeführt werden; für die Aner- kennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien D Kategorie F und I ist der Sitz des Anbieters maßgeblich. Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge, Auto- rentätigkeit: § 8 Voraussetzungen der Anerkennung von Fortbildungs- 5 Punkte pro wissenschaftliche Veröffentlichung maßnahmen Referententätigkeit/Qualitätszirkelmoderation/wissenschaft- (1) Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt liche Leitung: voraus, dass 1 Punkt pro Beitrag, z. B. Poster/Vortrag, unbenommen der 1. die Fortbildungsinhalte den Zielen dieser Fortbildungs- Punkte für die persönliche Teilnahme. ordnung entsprechen; Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50 2. die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden; Punkte in fünf Jahren. 3. die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Refe- Kategorie G renten offen gelegt werden. Hospitationen: (2) Die Fortbildungsmaßnahme soll arztöffentlich sein. 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag (3) Für Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien des § 6 Abs. Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50 3 muss grundsätzlich eine Ärztin oder ein Arzt als wissen- Punkte in fünf Jahren. schaftliche Leiterin oder wissenschaftlicher Leiter bestellt und bei Präsenzfortbildungen anwesend sein. Die Kategorie H bestellte wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaft- Curricular vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curricularen liche Leiter muss eine Selbstauskunft über mögliche Inte- Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, ressenkonflikte vorlegen. Interessenkonflikte des Veran- die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbil- stalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referen- dungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatz- tinnen und Referenten müssen gegenüber den Teilneh- studiengängen: 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit merinnen und Teilnehmern der Fortbildungsmaßnahme offengelegt werden. Kategorie I Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme mit § 9 Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaß- nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskont- nahmen rolle in digitaler bzw. schriftlicher Form: (1) Zum Anerkennungsverfahren erlässt die Ärztekammer 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit Richtlinien, in denen insbesondere Folgendes geregelt ist: 1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei voll- 1. Antragsfristen; ständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLear- 2. Inhalt und Form der Anträge und Erklärungen; ning der Bundesärztekammer 3. Methoden der Lernerfolgskontrolle; 4. Teilnehmerlisten; Kategorie K 5. Teilnehmerbescheinigungen; Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme in Form einer 6. Weiterleitung der Teilnahmelisten mittels Elektronischem inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombina- Informationsverteiler (EIV) durch den Veranstalter; tion aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und 7. Ergänzende Anforderungen für die Anerkennung von Präsenzveranstaltungen: Fortbildungsmaßnahmen bestimmter Kategorien des § 6 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit Abs. 3.; 1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger eLearning-Fortbildungsein- 8. Gebühren. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Mitteilungen der Kammer 13
Mitteilungen der Kammer (2) Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Im lung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Antrag ist die wissenschaftliche Leiterin oder der wissen- Hilfen und Techniken bezeichnet. In der Regel wird im schaftliche Leiter nach § 8 Abs. 3 zu benennen. Zusammenhang mit diesen Verfahren eine hormonelle (3) Der Veranstalter und die wissenschaftliche Leiterin oder Stimulation durchgeführt. Darunter versteht man den Einsatz der wissenschaftliche Leiter müssen erklären, dass die von Medikamenten zur Unterstützung der Follikelreifung, „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundes- sodass im Zyklus ein oder mehrere Follikel heranreifen. ärztekammer in der jeweils gültigen Fassung beachtet Die alleinige Insemination (ohne hormonelle Stimulation) werden. sowie die alleinige hormonelle Stimulation (ohne Insemina- tion) sind als Methode nicht von dieser Richtlinie erfasst. § 10 Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern Auf Antrag kann einem geeigneten Veranstalter durch die 1.1. Insemination Ärztekammer für bestimmte von ihm geplante und durchge- Unter Insemination versteht man das Einbringen des führte Fortbildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich Nativspermas in die Cervix (intrazervikale Insemination) oder der anerkennenden Kammer die Zusicherung erteilt werden, des aufbereiteten Spermas in den Uterus (intrauterine Inse- dass diese ohne Einzelprüfung anerkannt werden. Die Zusi- mination) oder in die Eileiter (intratubare Insemination). cherung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs und kann darüber hinaus mit weiteren Nebenbestimmungen versehen 1.2. GIFT werden. Es ist sicherzustellen, dass der Veranstalter bei der Unter GIFT (Gamete-Intrafallopian-Transfer; intratubarer Durchführung dieser Fortbildungsmaßnahmen nachweislich Gametentransfer) versteht man den Transfer der männlichen die Bestimmungen der Fortbildungsordnung befolgt. und weiblichen Gameten in den Eileiter. § 11 Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsmaß- 1.3. Extrakorporale Befruchtung nahmen und Fortbildungszertifikaten (1) Die von anderen Ärztekammern anerkannten Fortbil- 1.3.1. IVF dungsmaßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat Unter In-vitro-Fertilisation (IVF), auch als „extrakorporale angerechnet. Befruchtung“ bezeichnet, versteht man die Vereinigung einer (2) Die von anderen Ärztekammern ausgestellten Fortbil- Eizelle mit einer Samenzelle außerhalb des Körpers. dungszertifikate werden anerkannt. (3) Fortbildungsmaßnahmen, die von einer anderen Heilbe- 1.3.2. ICSI rufskammer anerkannt wurden, können für das Fortbil- Unter der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) dungszertifikat der Ärztekammer angerechnet werden. versteht man ein Verfahren der IVF, bei dem eine mensch- liche Samenzelle in eine menschliche Eizelle injiziert wird. § 12 Fortbildung im Ausland (1) Im Ausland absolvierte Fortbildungsmaßnahmen sind für 1.4. ET das Fortbildungszertifikat anrechnungsfähig, soweit sie Die Einführung des Embryos in die Gebärmutter wird als den Anforderungen dieser Fortbildungsordnung im Embryotransfer (ET) bezeichnet, unabhängig davon, ob es Grundsatz entsprechen. sich um den Transfer von einem Embryo (Single-Embryo- (2) Die Ärztin oder der Arzt muss einen Nachweis über die Transfer/ SET), von zwei Embryonen (Double-Embryo- Art der Fortbildung führen, der es gestattet, die Einhaltung Transfer/DET) oder drei Embryonen handelt. der Voraussetzungen dieser Fortbildungsordnung zu prüfen. 1.5. homologer/heterologer Samen Als homolog gilt der Samen des Ehemannes oder des Part- § 13 Inkrafttreten ners in stabiler Partnerschaft. Als heterolog gilt der Samen Diese Ordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft. eines Samenspenders. Gleichzeitig tritt die Satzung zum Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammer- 1.6. PKD versammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am Bei der Polkörperdiagnostik (PKD) wird eine mütterliche, 16.04.2005, sowie die Richtlinie zur Fortbildungszertifizie- genetische oder chromosomale Veränderung des haploiden rung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen vom weiblichen Chromosomensatzes durch Beurteilung des Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 16.03.2005, ersten und – wenn möglich – auch des zweiten Polkörpers außer Kraft. im Ablauf einer IVF vor der Bildung des Embryos untersucht. Es handelt sich um eine indirekte Diagnostik der Eizelle. b.) Als Anhang 2 zu § 13 wird eingefügt: 1.7. PID Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in einem 1. Begriffsbestimmungen zur assistierten Reproduktion sehr frühen Entwicklungsstadium Zellen eines durch extra- Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfül- korporale Befruchtung entstandenen Embryos entnommen 14 Mitteilungen der Kammer Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer und auf eine Chromosomenstörung oder eine spezifische • idiopathische Unfruchtbarkeit genetische Veränderung hin untersucht. Diese Form einer PID ist nicht als Regelungsgegenstand 2.1.5. Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) zugrunde gelegt. Indikationen: • schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen 2. Medizinische Voraussetzungen für die assistierte Repro- • fehlende oder unzureichende Befruchtung bei einem IVF- duktion Versuch Jeder Anwendung der Maßnahmen der assistierten Repro- duktion hat eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern 2.1.6. Heterologe Insemination vorauszugehen, die alle Faktoren berücksichtigt, die sowohl Indikationen: für den unmittelbaren Therapieerfolg als auch für die • schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen Gesundheit des Kindes von Bedeutung sind. Bei der Wahl • erfolglose Behandlung einer männlichen Fertilitätsstörung der Methode sollten die Dauer des Kinderwunsches und das mit intrauteriner und/oder intratubarer Insemination und/ Alter der Frau Berücksichtigung finden. oder In-vitro-Fertilisation und/oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion im homologen System 2.1. Methoden und Indikationen • ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Die Voraussetzungen für die Methoden der alleinigen Inse- Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter mination (ohne hormonelle Stimulation) und der alleinigen Erkrankung hormonellen Stimulation (ohne Insemination) sind durch die Voraussetzung sind funktionsfähige, offene Eileiter. Richtlinien nicht geregelt. Beim Einsatz heterologer Spermien sind die Voraussetzungen (s. Kapitel „Voraussetzungen für spezielle Methoden“, 2.1.1. Hormonelle Stimulation der Follikelreifung Abschnitt „Verwendung von heterologem Samen“) zu Indikationen: beachten. • Follikelreifungsstörungen • leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen 2.1.7. Heterologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem Embryotransfer (IVF mit ET), heterologe intrazytoplasma- 2.1.2. Homologe Insemination tische Spermieninjektion (ICSI mit ET) Indikationen: Indikationen: • leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen • schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen • nicht erfolgreiche hormonelle Stimulationsbehandlung • erfolgloser Einsatz der intrauterinen und/oder intratubaren • somatische Ursachen (z. B. Hypospadie, retrograde Ejaku- Insemination und/oder der In-vitro-Fertilisation und/oder lation, Zervikal-Kanal-Stenose) der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion im homo- • idiopathische Unfruchtbarkeit logen System (nach Vorliegen der jeweiligen Indikation) • erfolgloser Einsatz der heterologen Insemination 2.1.3. Homologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem • ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Embryotransfer (IVF mit ET) von einem (SET), von zwei Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter (DET) oder drei Embryonen Erkrankung Uneingeschränkte Indikationen: Beim Einsatz heterologer Spermien sind die Voraussetzungen • Tubenverschluss bzw. tubare Insuffizienz (s. Kapitel „Voraussetzungen für spezielle Methoden“ • männliche Fertilitätsstörungen nach erfolgloser Insemina- Abschnitt „Verwendung von heterologem Samen“) zu tion beachten. Eingeschränkte Indikationen: • Endometriose von hinreichender Bedeutung 2.1.8 Polkörperdiagnostik (PKD) • idiopathische Unfruchtbarkeit Indikationen: Eine unerklärbare (idiopathische) Unfruchtbarkeit kann nur • Erkennung eines spezifischen genetischen einschließlich als Indikation für eine assistierte Reproduktion im Sinne einer chromosomalen kindlichen Risikos mittels indirekter Diag- IVF-Behandlung angesehen werden, wenn alle diagnosti- nostik der Eizelle schen Maßnahmen durchgeführt und hormonelle Stimula- • Erkennung unspezifischer chromosomaler Risiken im tion, intrauterine und/oder intratubare Insemination nicht Rahmen von IVF zur möglichen Erhöhung der Geburten- erfolgreich waren oder keine hinreichende Aussicht auf rate Erreichung einer Schwangerschaft darstellen. Eine Erhöhung der Geburtenrate ist bisher nicht hinreichend belegt. Die PKD ist an die Anwendung der IVF und ICSI 2.1.4. Intratubarer Gametentransfer (GIFT) geknüpft, obwohl eine Fertilitätsstörung nicht vorliegen Indikationen: muss. Soweit diese Untersuchungen vor Verschmelzung der • einige Formen männlicher – mit anderen Therapien Vorkerne erfolgen, ist das Embryonenschutzgesetz nicht einschließlich der intrauterinen Insemination nicht behan- berührt. delbarer – Fertilitätsstörungen Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2 Mitteilungen der Kammer 15
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