1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt

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1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
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SACHSEN-ANHALT

65         171 Ärztinnen und Ärzte starten gut gerüstet ins Berufsleben

32     Fehlbildungsmonitoring
       Sachsen-Anhalt
                                                    67       Faltblatt „Patientinnen
                                                             und Patienten ohne legalen
                                                                                                          66     Ein Leuchtturm für Halle und
                                                                                                                 Sachsen-Anhalt
                                                             Aufenthaltsstatus“

Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt | 25. Jahrgang | www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Nachwuchs sucht wisseNsspeNder
Vielen Studierenden fehlen aktuelle medizinische Fachbücher – und Sie können helfen! Bei allen Unterschieden ha-
ben Deutschlands Hochschulbibliotheken eines gemeinsam: Sie haben zu wenig Geld. Und das, obwohl eine gute
Ausstattung an Fachliteratur die Grundlage für ein erfolgreiches Studium ist.

                       Ohne exzellente Lehre gibt es keine spitzenmedizin

                       Ärztliches handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles wissen. deshalb ist es wichtig, dass die hohe
                       Qualität der ausbildung erhalten bleibt und weiter verbessert werden kann. schon seit Jahren kann die
                       ausstattung der medizinischen Fachbibliotheken mit der überdurchschnittlichen preisentwicklung wis-
                       senschaftlicher publikationen nicht mehr schritt halten. Vor allem die für Forschung und Lehre dringend
                       erforderliche Neuanschaffung von Lehrbüchern und Zeitschriften, aber auch die immer wichtiger wer-
                       dende Bereitstellung von digitalen diensten kommt zu kurz. damit die neuen Lerninhalte in das medi-
                       zinische studium integriert werden können, brauchen wir gut ausgestattete hochschulbibliotheken. Ne-
                       ben der staatlichen Grundfinanzierung der Bibliotheken ist daher ergänzende private Förderung ebenso
                       wünschenswert wie notwendig. exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchs ist eine Grundvoraussetzung
                       für den medizinischen Fortschritt von morgen. dr. Frank ulrich Montgomery, präsident der Bundesärztekammer

 so funktioniert ihre                    häufige spendenwünsche medizinischer Fachbibliotheken:
 wissensspende:                          Anzahl Titel                                                                Preis

 • Bitte wählen Sie einen oder                       Deetjen/Speckmann/Hescheler, Physiologie mit CD-ROM             € 69,99
     mehrere Titel aus, die Sie                      Horn, Biochemie des Menschen                                    € 39,99
     spenden möchten.
                                                     Klinke/Pape/Silbernagl, Physiologie                             € 79,95
 •   Zur Zuordnung der Spende
     bitte die ausgefüllte Liste an                  Löffler/Petrides/Heinrich, Biochemie und Pathobiochemie         € 79,95
     Wissen schaffen e. V. senden.
                                                     Pschyrembel. Klinisches Wörterbuch mit CD-ROM                   € 49,95
 •   Bitte überweisen Sie den
     Spendenbetrag, über den Sie                     Schünke/Schulte/Schumacher, Prometheus Lernatlas der Anatomie € 74,95
     eine steuerlich wirksame
                                                     Bd.: Allgemeine Anatomie und Bewegungssystem                    € 59,99
     Zuwendungsbescheinigung
     erhalten, auf das angegebene                    Bd.: Hals und Innere Organe                                     € 54,99
     Spendenkonto.
                                                     Sobotta, Anatomie d. Menschen (Der kompl. Atlas in einem Bd.)   € 69,95
 •   Zum Dank werden die neuen
     Bücher mit Ihrem Namen                          Taschenatlas d. Anatomie Bd. 1. Bewegungsapparat                € 29,99
     gekennzeichnet.
                                                     Taschenatlas d. Anatomie Bd. 2. Innere Organe                   € 29,99
 •   Unter www.wissenschaffen.de
                                                     Taschenatl. d. Anatomie Bd. 3. Nervensystem u. Sinnesorgane     € 29,99
     nehmen wir Sie in die Spender-
     galerie auf.
                                        ich unterstütze folgende hochschule:
 adresse / Kontakt:
 Wissen schaffen e.V.
 Postfach 131010
 20110 Hamburg                            Vorname / Name / Firma:
    040 220 40 64
    040 227 15508                         Straße / Hausnummer:
 info@wissenschaffen.de
 www.wissenschaffen.de                    PLZ / Wohnort:

 spenden-Konto:                           Telefon:                        E-Mail:

 Wissen schaffen e.V.                  Für die großzügige Förderung danken wir:
 Postbank Hamburg
 BLZ 200 100 20
 Konto-Nr. 42 208 208
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Inhalt

           Körperschaft des öffentlichen Rechts / www.aeksa.de

Inhaltsverzeichnis:
                                                                      M       agdeburger
           Editorial
                                                                      A       rbeitstagung
    5      Editorial
                                                                      R       eproduktionsmedizin
           Mitteilungen der Kammer
                                                                      I       nterdisziplinäre Andrologie
    6      Ärztliche Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt
    6      Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse                      E       ndokrinologie
    8      Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen
           Fachangestellten“ informiert
   9       Satzungsänderungen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt                Otto-von-Guericke-Universität
  20       Urteil des Landesberufsgerichts zur Berufswidrigkeit                   Medizinische Fakultät
           privatärztlicher Behandlungen                               Universitätsklinik für Reproduktionsmedizin
  22       Workshop-Reihe „Niederlassung“ wird ausgebaut                 und Gynäkologische Endokrinologie
  23       Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie
                                                                             am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
  24       Das Kammer-Jahr 2013 im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt

           Neues aus dem Kammerbereich                              Magdeburg, Herrenkrug, 22. März 2014
  26       Ausschreibung der Vertragsarztsitze
  27       Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung                          Programm
  32       Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt                    09.00 – 09.30 Uhr   Begrüßung
  34       Neue Direktorin der Universitätsklinik für Allgemein-,                       Musik
           Viszeral- und Gefäßchirurgie Magdeburg                   09.30 – 10.00 Uhr   Hilfe bei Erektiler Dysfunktion
  63       Neues Stipendien-Programm der Kassenärztlichen                               Dipl.-Med. T. Fichtler, Bad Salzelmen
           Vereinigung                                              10.00 – 10.30 Uhr   Sex in the city - Sexualität und Internet
  64       Minimalst-invasive Chirurgie                                                 Drs. Gabriele u. Torsten Freitag, Magdeburg
                                                                    10.30 – 11.00 Uhr   Pause, Besuch der Firmen
  65       171 Ärztinnen und Ärzte starten ins Berufsleben
                                                                    11.00 – 11.30 Uhr   Optimierung der natürlichen Fertilität
  66       Ein Leuchtturm für Halle und Sachsen-Anhalt                                  Prof. Dr. J. Kleinstein, Magdeburg
  67       Pressemitteilungen lesen per QR-Code                     11.30 – 12.00 Uhr   Relevante Virusinfektionen vor Gravidität
                                                                                        Frau Dr. K. Stein, Magdeburg
           Aktuelle Themen                                          12.00 – 12.30 Uhr   Pause, Besuch der Firmen
                                                                    12.30 – 13.15 Uhr   Pille danach - rezeptfrei?
  68       DIMDI – Fassung der Version 2014 des Operationen-
                                                                                        Frau Dr. J. Bartley, Berlin
           und Prozedurenschlüssels                                 13.15 – 14.00 Uhr   Gewicht halten - aber wie?
  69       Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novellierung                                      Prof. Dr. E. Windler, Hamburg
  70       Forschungspreis für historische Aufarbeitung             14.00 – 15.00 Uhr   Mittagessen
  71       Die therapieresistente Hypertonie
  72       Neuer Vorsitzender des Hausärzteverbandes
           Sachsen-Anhalt e.V.                                                          Allgemeine Hinweise
           Medizinische Fachartikel                                 Veranstalter:     Universitätsklinik für Reproduktionsmedizin
                                                                                      und Gynäkologische Endokrinologie,
  73       Die osteoporotische Wirbelfraktur – Moderne Thera-                         Medizinische Fakultät der
           piealgorithmen einer Volkskrankheit                                        Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  78       Effektivität der Influenza-Impfung bei Kindern und       Organisation:     Prof. Dr. med. J. Kleinstein, Susan Eggers,
           Jugendlichen                                                               Kerstin Deutsch
                                                                                      G.-Hauptmann-Str. 35, 39108 Magdeburg,
           Recht aktuell                                                              Tel.: 0391-6717390, Fax: 0391-6717389
                                                                                      E-mail: juergen.kleinstein@med.ovgu.de
  81       Verbesserung der Vergütung für ärztliche Gutachter       Datum:            Samstag, den 22. März 2014
  81       Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen         Uhrzeit:          09.00 – 15.00 Uhr
  82       Erfolge gegen unseriöses Eintragungsangebot              Tagungsort:       Herrenkrug-Hotel, Festsaal,
  82       Überweisungen auch ohne Praxisgebühr                                       Herrenkrugstraße, 39114 Magdeburg,
                                                                                      Telefon: 0391-85080
           Sonstiges                                                Anmeldung:        Schriftlich, Telefonisch, Fax, E-mail
                                                                    Teilnehmergebühr: Euro 40,- zu entrichten im Tagungsbüro
  83       Leserbrief: Danksagung für die Hochwasserhilfe                             Für Studenten und PJ wird keine Gebühr
  83       Leserbrief: Thema: „Das ‚kranke‘ Krankenhaus“                              erhoben.
  84       Florenz-Syndrom bei „La Sylphide“-Besuch?                Zertifikat:        Das Teilnehmerzertifikat wird im
  86       Buchrezension: Die Geschichte der legendären                               Tagungsbüro ausgegeben.
           Länder und Städte von Umberto Eco                        Diese Tagung ist von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit
  87       Buchrezension: Eine Art zu leben von Peter Bieri         6 Punkten für das Fortbildungszertifikat bewertet.
  89       In Memoriam
  90       Geburtstage

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2                                                                                        Inhalt     3
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
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           3. Magdeburger
                 Kinderanästhesietag
           25. Januar 2014

                  „Ihr Kinderlein kommet –
                  frische Luft, leuchtende Augen
                  und die Chemie stimmt auch!“

           08.30 Uhr           Registrierung der Teilnehmer
           09.00 Uhr           Begrüßung
                               Thomas Hachenberg (Magdeburg)
                               Selinde Mertz (Magdeburg)
           09.30 - 10.15 Uhr   Atemwegsmanagement
                               Martin Jöhr (Luzern)
           10.15 - 11.00 Uhr   Pro/Con Sevofluran – Gasnarkose
                               Franz-Josef Kretz (Stuttgart),
                               Jochen Strauß (Berlin)
           11.45 - 12.45 Uhr   Imbiss und Besuch der Industriepartner,
                               die Sie mit neuesten Informationen erwarten
           12.45 - 13.30 Uhr   Kinder-Ophtalmologie interdisziplinär –
                               Probleme und Lösungen
                               Hagen Thieme (Magdeburg)
           13.30 - 14.15 Uhr   Pharmakokinetik im Kindesalter
                               Andreas Drust (Magdeburg)
           14.15 - 15.00 Uhr   Reanimation im Säuglingsalter
                               Stefan Avenarius (Magdeburg)
           15.00 - 15.15 Uhr   Schlusswort
           15.30 - 16.30 Uhr   WS
                               Simulator Baby/Junior
                               Reanimation im Kindesalter

           Veranstaltungsort:
           Magdeburg, Gesellschaftshaus am Klosterbergegarten
           Veranstalter:
           Klinik für Anaesthesiologie und Intensivtherapie
           Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
           Direktor: Prof. Dr. med. Dr. Th. Hachenberg
           Organisation:
           Dr. med. Selinde Mertz, E-Mail: selinde.mertz@med.ovgu.de
           Anmeldung
           Sekretariat: Frau S. Zierau, E-Mail: silke.zierau@med.ovgu.de
           Telefon: (0391) 67 21103/67 13500, Fax: (0391) 67 13501
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Editorial

               Mehr Ärzte
               braucht das Land

               „Obwohl in Deutschland die Anzahl der Ärzte stetig steigt,
               wird doch vielerorts ein Mangel spürbar.“

               Liebe Kolleginnen und Kollegen,

               ein neues Jahr hat begonnen und damit die Hoffnung auf           abmildern. Der 3. Punkt offeriert mir kurzfristig die größten
               Beendigung der lähmenden Regierungsarbeit, bedingt durch         Chancen für das Land.
               zähe Koalitionsverhandlungen. Nun steht der Vertrag und
               soll schnellstens mit Leben erfüllt werden. Mich interessierte   Wenn es uns damit gelingt, die Anzahl der Ärzte in Weiter-
               besonders, ob in ihm etwas über Ärztemangel und dessen           bildung in Sachsen-Anhalt dauerhaft um 10-15 % zu erhöhen,
               Behebung steht.                                                  würde dies sowohl den Krankenhäusern als auch dem am-
                                                                                bulanten Bereich eine gewisse Stabilisierung verschaffen.
               Obwohl in Deutschland die Anzahl der Ärzte stetig steigt,        Wenn durch funktionierende Weiterbildungsverbünde Allge-
               wird doch vielerorts ein Mangel spürbar. Dieses vermeint-        meinmedizin den Krankenhäusern kontinuierlich allgemein-
               liche Paradoxon erklärt sich beim näheren Betrachten.            medizinischer Nachwuchs zugeführt wird, wird deren Tätig-
                                                                                keit planbar.
               Folgende Gründe müssen angeführt werden:
               • Unterversorgung in strukturschwachen Regionen,                 Dass dies nicht zu Lasten der Weiterbildung anderer Fachge-
                 Überversorgung in Ballungszentren                              biete geschehen darf, versteht sich von selbst. Wo kommen
               • stete Zunahme des Anteils weiblicher Ärzte                     dann die benötigten Ärzte her? Der Koalitionsvertrag kann es
               • zunehmender Anteil von Ärzten, die keinen Vollzeitjob          nicht beantworten, jedenfalls nicht für die nächsten 12 Jahre.
                 ausüben
               • generelle Senkung der Wochenarbeitszeiten durch                Deshalb werden wir wohl gezwungen sein, in der Region uns
                 gesetzliche Vorgaben (Arbeitszeitgesetz im stationären         alle zusammenzusetzen und nach Möglichkeiten einer
                 Bereich, Strukturveränderungen im ambulanten Bereich)          reibungsärmeren Zusammenarbeit über Schnittstellen-
                                                                                grenzen hinweg nachzudenken. Ein erster Schritt in diese
               Wo und wie kann zukünftig gegengelenkt werden? Welche            Richtung in der Harzregion war die Gründung eines weiteren
               Ansätze finden sich dazu im Koalitionsvertrag? Drei Ansätze      Ärztenetzes (MEDI-Netz Harz), noch ein ganz zartes Pflänz-
               habe ich gefunden. Es wird ein Masterplan Medizinstudium         chen, welches aber beginnt seine Wurzeln in alle Richtungen
               2020 erarbeitet. Zur Behebung von Unterversorgung sollen         der Gesundheitsversorgung sprießen zu lassen. Dieses
               neue Anreize zur Niederlassung in entsprechenden Gebieten        Pflänzchen benötigt ständig Nahrung und Wasser, will
               geschaffen werden. Die Förderung der Weiterbildung Allge-        heißen Engagement, gute Ideen und Zeit. Und trotzdem
               meinmedizin soll um 50 % erhöht werden.                          glaube ich daran, dass es uns und unseren Patienten in
                                                                                Zukunft mehr geben wird, als ein Warten auf mehr Ärzte.
Foto: privat

               Der Masterplan wird uns, wenn überhaupt, neue Ärzte
               frühestens in 12 Jahren bringen. Anreize zur Niederlassung       Alles Gute zum Neuen Jahr wünscht
               können vielleicht die ärgsten Sorgen in ländlichen Gebieten      DM Stefan Andrusch.

               Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2                                                                                Editorial     5
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Mitteilungen der Kammer

    Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

     Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich
     ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

    Im Monat November konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

    Facharzt für Allgemeinmedizin            Facharzt für Innere Medizin             Facharzt für Kinder- und
    Ulrike Krüger-Dollinger,                 Guido Haak, Halle (Saale)               Jugendmedizin
    Bad Dürrenberg                           Judith Müller, Halle (Saale)            Kristin Reimann, Trebsen
    Timur Pateev, Dessau-Roßlau              Dr. med. Tim Oliver Pollmann,           Marco Thiele, Magdeburg
                                             Mansfeld
    Facharzt für Anästhesiologie             Denise Wolleschak, Helmstedt            Facharzt für Neurologie
    Stefan Gerke, Magdeburg                                                          Dr. med. Karin Ranft, Magdeburg
                                             Facharzt für Innere Medizin             Dr. med. Manja Schiefer, Leipzig
    Facharzt für Orthopädie                  und Angiologie                          Prof. Dr. med. Mircea Ariel
    und Unfallchirurgie                      Dr. med. Christoph Köhler, Bitterfeld   Schoenfeld, Magdeburg
    Dr. med. Bettina Knothe, Halle (Saale)                                           doctor-medic Orsolya Sepsi,
    Uta Mennenga, Halle (Saale)              Facharzt für Innere Medizin             Bernburg (Saale)
    Andrea Schmieder, Naumburg (Saale)       und Gastroenterologie
    Sami Shair, Berlin                       Dr. med. Peter Rauh, Pauketal           Facharzt für Radiologie
                                             Dr. med. Michaela Seemann, Genthin      MUDr. Dana Jahodková,
    Facharzt für Viszeralchirurgie                                                   Dessau-Roßlau
    Dr. med. Jörg Arend, Haldensleben        Facharzt für Innere Medizin
    Dr. med. Birger Stangl, Halle (Saale)    und Kardiologie
    Rüdiger Stets, Halle (Saale)             Dr. med. Silvio Geier, Altenburg

      Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom 16.04.2005
      in der Fassung vom 01.01.2011 (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de)

    Facharztbezeichnungen:                   Dr. med. Karl Schweigert                Anästhesiologie
                                             12 Monate                               Dr. med. Annett Pák
    Allgemeinmedizin                         Arztpraxis                              36 Monate einschließlich 12 Monate
    Dr. med. Cornelia Krause                 Repkowstraße 18                         Intensivmedizin
    12 Monate                                39122 Magdeburg                         Klinik St. Marienstift Magdeburg
    Arztpraxis                                                                       Klinik für Anästhesiologie und
    Schillerstraße 4                         Dr. med. Andrea Spangenberg             Intensivmedizin
    39340 Haldensleben                       6 Monate                                Harsdorfer Straße 30
                                             Arztpraxis                              39110 Magdeburg
    Dr. med. Jutta Lepetit                   Straße der Einheit 11
    18 Monate                                39393 Ausleben                          Allgemeinchirurgie
    Arztpraxis                                                                       Stefanie Kalisch
    Kavalierstraße 37                        Doreen Steinke                          48 Monate im Verbund mit
    06844 Dessau-Roßlau                      Dr. med. Gerhard Junge                  Dr. med. Peter Nartschik und
                                             Dr. med. Joachim Klinsmann              Dr. med. Alexander Krumnow
    Dr. med. Bernd-Torsten Müller            18 Monate                               Harzklinikum Dorothea Christiane
    18 Monate                                Praxisteam Gartenstraße                 Erxleben GmbH
    Gemeinschaftspraxis                      Berufsausübungsgemeinschaft             Klinik für Allgemein-, Viszeral-
    Kesselstraße 10                          Gartenstraße 43-44                      und Gefäßchirurgie
    06317 Seegebiet Mansfelder Land          39387 Oschersleben (Bode)               Ditfurter Weg 24,
                                                                                     06484 Quedlinburg

6     Mitteilungen der Kammer                                                                Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Mitteilungen der Kammer

Gefäßchirurgie                            Ilsenburger Straße 15                  Sozialmedizin
Dr. med. Torsten Mildner                  38855 Wernigerode                      MUDr. Detlev Böhm
42 Monate                                                                        12 Monate
Harzklinikum Dorothea Christiane          Ruth Scheer                            Fachklinikum Uchtspringe
Erxleben GmbH                             48 Monate                              SALUS gGmbH
Klinik für Allgemein-, Viszeral-          amedes MVZ für                         Klinik für Neurologie und
und Gefäßchirurgie                        Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie    Schlafmedizin
Ditfurter Weg 24                          und Humangenetik                       Emil-Kraepelin-Straße 6
06484 Quedlinburg                         Halle/Leipzig GmbH                     39576 Stendal
                                          Leipziger Chaussee 191 f
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde                 06112 Halle (Saale)                    Spezielle Viszeralchirurgie
Dr. med. Christian Koch                                                          Dr. med. Tawfik Mosa
24 Monate Basisweiterbildung              Zusatzbezeichnungen:                   36 Monate
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde                                                        Carl-von-Basedow-Klinikum
und 36 Monate Hals-Nasen-                 Allergologie                           Saalekreis GmbH
Ohrenheilkunde                            Dr. med. Ines Adams                    Klinik für Allgemein-, Viszeral-
Klinikum Magdeburg gGmbH                  12 Monate                              und Gefäßchirurgie
Klinik für Hals-Nasen-                    Otto-von-Guericke-Universität          Weiße Mauer 52
Ohrenheilkunde, Kopf und                  Magdeburg/Med. Fakultät                06217 Merseburg
Halschirurgie                             Klinik für Allgemeine Pädiatrie
Birkenallee 34                            und Neonatologie                       Dr. med. Jan Wieland
39130 Magdeburg                           Leipziger Straße 44                    24 Monate
                                          39120 Magdeburg                        AMEOS Klinikum Aschersleben
Innere Medizin und                                                               Klinik für Allgemein-, Viszeral-
Gastroenterologie                         Dr. med. Anke Raschke                  und Gefäßchirurgie
Dr. med. Holger Schäffer                  12 Monate                              Eislebener Straße 7 a
36 Monate Basisweiterbildung              Arztpraxis                             06449 Aschersleben
Innere Medizin im Verbund                 Breiter Weg 122
mit Heike Rahms,                          39104 Magdeburg                        Erloschene
Dr. med. Karl-Heinz Binias                                                       Weiterbildungsbefugnisse:
und Peter Sochor                          Handchirurgie
und 30 Monate Innere Medizin und          Dr. med. Waltraud Arbter               Für die Unterstützung der Kammerar-
Gastroenterologie einschl. 6 Monate       12 Monate                              beit im Rahmen der Weiterbildung
internistische Intensivmedizin            Arztpraxis                             möchten wir nachfolgenden Ärzten
im Verbund mit                            Lübecker Straße 32                     herzlich danken:
Dr. med. Karl-Heinz Binias                39124 Magdeburg
AMEOS Klinikum Schönebeck                                                        • Prof. Dr. med. habil. Lothar Engel-
Innere Klinik                             Phlebologie                              mann, Krankenhaus Köthen GmbH,
Köthener Straße 13                        Dr. med. Uwe Winkler                     Befugnis für Innere Medizin endete
39218 Schönebeck (Elbe)                   12 Monate                                am 30.06.2013
                                          RHÖN-KLINIKUM Bördekrankenhaus         • Dr. med. Sven Holtschke, Med Reha
Innere Medizin und Kardiologie            GmbH                                     Dessau GmbH, Befugnisse für Physi-
Dipl.-Med. Christian Müller               Kreiskrankenhaus 4                       kalische und Rehabilitative Medizin
12 Monate                                 39387 Oschersleben (Bode)                und Rehabilitationswesen endeten
HELIOS Kliniken Mansfeld-Südharz                                                   am 31.10.2013
GmbH                                      Physikalische Therapie und             • Gastprofessor (NW staatl. Medizin-
Innere Abteilung                          Balneologie                              universität I.I Mechnikov) Josef Kluba,
Am Beinschuh 2 a                          Dr. med. Henning Freund                  Klinikum Magdeburg gGmbH, Befug-
06526 Sangerhausen                        12 Monate                                nisse für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
                                          HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben       und Plastische und Ästhetische
Laboratoriumsmedizin                      Klinik für Geriatrie und Tagesklinik     Operationen endeten am 31.10.2013,
Dr. med. Chitra Königsmark                Hohetorstraße 25                         Übertragung der Befugnis
48 Monate – gelten auch für den           06295 Lutherstadt Eisleben               Hals-Nasen-Ohrenheilkunde an
Standort Quedlinburg                                                               Dr. med. Christian Koch zum
Harzklinikum Dorothea Christiane                                                   01.11.2013
Erxleben GmbH
Zentrallabor

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2                                                             Mitteilungen der Kammer     7
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Mitteilungen der Kammer

    • Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans             • Dr. med. Thomas Telschow, KMG           Intensivmedizin
      Lippert, Otto-von-Guericke-                 Klinikum Havelberg GmbH,
      Universität Magdeburg/ Med.                 Befugnisse für Orthopädie und           Fachklinikum Uchtspringe
      Fakultät, Befugnisse für                    Unfallchirurgie und Handchirurgie       SALUS gGmbH
      Viszeralchirurgie und                       endeten am 30.09.2013                   Emil-Kraepelin-Straße 6
      Chirurgische Intensivmedizin              • Dr. med. Dietrich Weber, AMEOS          39576 Stendal
      endeten am 31.10.2013                       Klinikum Schönebeck (Elbe), Befugnis      Klinik für Neurologie und
    • Dr. med. Torsten Mildner,                   für Kinder- und Jugendmedizin             Schlafmedizin
      Harzklinikum Dorothea Christiane            endete am 30.09.2013                      zugelassen für Sozialmedizin
      Erxleben GmbH Quedlinburg,
      Befugnis für Allgemeinchirurgie           Neu zugelassene                           RHÖN-KLINIKUM
      endete am 20.10.2013,                     Weiterbildungsstätten                     Bördekrankenhaus GmbH
      Übertragung an Stefanie Kalisch                                                     Kreiskrankenhaus 4
      zum 21.10.2013                            KMG Versorgungszentrum GmbH               39387 Oschersleben (Bode)
    • Dr. med. Petra Petereit,                  Semmelweisstraße 7                          Chirurgische Abteilung
      AMEOS Klinikum Bernburg,                  39539 Havelberg                             zugelassen für Orthopädie und
      Befugnis für Frauenheilkunde und            Arztpraxis                                Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie
      Geburtshilfe endete am 31.08.2013           zugelassen für Allgemeinmedizin           und Phlebologie
    • Dipl.-Med. Thomas Schaefer,
      Harzklinikum Dorothea Christiane          Johanniter-Krankenhaus
      Erxleben Quedlinburg,                     Genthin-Stendal GmbH
      Befugnis für Gefäßchirurgie               Karower Straße 1-3
      endete am 31.10.2013,                     39307 Genthin
      Übertragung an                              Abteilung für Anästhesie und
      Dr. med. Torsten Mildner                    Intensivtherapie
                                                  zugelassen für Anästhesiologische

      Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert

    Abschlussprüfung Sommer 2014                                     sondern können auch an einem Wochentag erfolgen. Die
    Die Abschlussprüfung der Auszubildenden mit Ausbildungs-         Einteilung der Prüflinge erfolgt jedoch so rechtzeitig, dass
    beginn 2011 findet zu folgenden Terminen statt:                  den Auszubildenden am Tag der schriftlichen Prüfung bereits
                                                                     der Prüfungstermin der praktischen Prüfung schriftlich mitge-
    Schriftliche Prüfung:       Samstag, 10. Mai 2014, 8.00 Uhr      teilt wird, damit die Ausbilderin/der Ausbilder diesen lang-
                                                                     fristig einplanen kann.
    Praktische Prüfung:         in der Zeit vom
                                09.06.2014 bis 30.06.2014            Um diese Einteilung vornehmen zu können, muss die Anmel-
                                                                     dung der Auszubildenden/des Auszubildenden zur
    Der genaue Termin der praktischen Prüfung wird vom jewei-        Abschlussprüfung bis spätestens
    ligen Prüfungsausschuss noch festgelegt und rechtzeitig
    bekannt gegeben.                                                 zum 28.02.2014 erfolgen.

    Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung       Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr
    zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen             berücksichtigt werden!
    Fachangestellten vom 26. April 2006 wurden auch die
    Prüfungsmodalitäten der praktischen Prüfung geändert.            Bitte achten Sie bei der Ausfüllung des Antrages darauf, dass
                                                                     die in der Praxis aufgetretenen Fehlzeiten unbedingt einge-
    Im praktischen Teil erfolgt die Prüfung nunmehr über einen       tragen und der „Nachweis über die Absolvierung der
    Zeitraum von 75 Minuten einschließlich eines Fachgesprä-         Erste-Hilfe-Ausbildung“ ebenfalls mit eingereicht werden
    ches. In dieser Zeit soll der Prüfling eine komplexe Prüfungs-   muss (Die Absolvierung ist Voraussetzung zur Zulassung).
    aufgabe bearbeiten.
                                                                     Der erforderliche Antrag wird den Auszubildenden in der
    Auf Grund der veränderten Prüfungsbedingungen finden die         Berufsbildenden Schule durch die Ausbildungsberaterin
    Prüfungen nicht mehr ausschließlich an Samstagen statt,          rechtzeitig ausgehändigt.

8     Mitteilungen der Kammer                                                                      Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Mitteilungen der Kammer

Auszubildende, die die Möglichkeit nutzen möchten die                 vermittelt worden sind und eine erfolgreiche Prüfungsteil-
Abschlussprüfung 6 Monate vor dem Ausbildungsende abzu-               nahme möglich erscheint.
legen und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen         5. Die Teilnahme an der erforderlichen Zwischenprüfung
sowie die Zwischenprüfung abgelegt haben, fordern den                 muss erfolgt sein.
Antrag bitte bei der Ärztekammer ab.                               6 Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss absolviert sein.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung                          Fremdsprachige Zeugnisse
Medizinische Fachangestellte
                                                                   Gemäß § 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes können die
Gemäß § 45 des Berufsbildungsgesetzes besteht die Möglich-         Auszubildenden den Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses
keit der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung.               in englischsprachiger und/oder französisch-sprachiger Über-
Nachstehende Kriterien müssen erfüllt sein:                        setzung stellen. Dieser Antrag erfolgt mit der Anmeldung zur
1. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die                  Abschlussprüfung.
    Abschlussprüfung bis zu 6 Monaten vor Ausbildungsende
    absolviert werden.                                             Da die Abschlussprüfung für die Auszubildenden gebühren-
2. Der Notendurchschnitt aller Berufsschulzeugnisse darf           frei ist, werden die Kosten für die Übersetzungen (25,00 € je
    nicht schlechter als 2,0 sein, wobei keine Einzelnote in       Übersetzung) dem Ausbilder mit in Rechnung gestellt.
    den berufsbezogenen Lernbereichen schlechter als 2,4
    sein darf.                                                     Am 18. Juli 2014, 11.00 Uhr erfolgt durch den Ärztlichen
3. Die Leistungsbewertung des Arztes soll die Note „Gut“           Geschäftsführer, Herrn Dr. Schöning, die Freisprechung der
    ergeben.                                                       Medizinischen Fachangestellten.
4. Der Ausbildungsnachweis muss einen überdurchschnitt-            Nach bestandener Prüfung werden allen Medizinischen
    lichen Ausbildungsstand dokumentieren und wahr-                Fachangestellten die Zeugnisse (Brief „Medizinische Fachan-
    scheinlich machen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse       gestellte“ und Prüfungszeugnis) überreicht.
    des Ausbildungsrahmenplanes bis zum Prüfungstermin

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

(beschlossen von der Kammerversammlung der Ärzte-                  §4
kammer Sachsen-Anhalt am 09.11.2013)                               In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 werden vor dem Punkt
Die Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt,                   die Wörter „oder eine Praxisausfallentschädigung gezahlt,
beschlossen von der Kammerversammlung am 08.04.2006,               deren Höhe durch die Kammerversammlung bestimmt wird“
wird wie folgt geändert:                                           eingefügt.

Artikel I Satzungsänderung                                         Artikel II Inkrafttreten
§1                                                                 Die Satzung tritt mit Ausnahme von Artikel I § 4 am 01.01.2014
In § 6 wird in Absatz 3 der dritte Satz gestrichen und folgender   in Kraft.
Absatz 4 angefügt:                                                 Artikel I § 4 tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
(4) Geheime Abstimmung findet nur statt, wenn dies gesetz-
lich bestimmt ist oder mindestens 1/5 der anwesenden               Ausfertigung
Mitglieder der Kammerversammlung es verlangt.                      Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am
                                                                   09.11.2013 beschlossen.
§2                                                                 Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 02.12.2013
In § 7 Absatz 4 werden der zweite und der dritte Satz gestri-      unter dem Aktenzeichen 22-41007/3/1 die Genehmigung
chen. Im neuen Satz zwei werden die Wörter „Die Geschäfts-         erteilt.
führer sorgen“ durch die Wörter „Die Geschäftsführung              Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im
sorgt“ ersetzt.                                                    Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

§3                                                                 Magdeburg, den 04.12.2013
In § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Der Präsident/die Präsidentin kann grundsätzlich nur           gez. Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
einmal wiedergewählt werden.                                       Präsidentin

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1/2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt
Mitteilungen der Kammer

     1. Satzung zur Änderung der Satzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt über die
     Errichtung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen

     (beschlossen von der Kammerversammlung der Ärztekammer            (2) Die Zuständigkeit für behauptete zahnärztliche Behand-
     Sachsen-Anhalt am 09.11.2013)                                         lungsfehler aus dem Kammerbereich des Saarlandes
     Die Satzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt über die                   beschränkt sich auf Fälle, in denen in Folge fehlerhaften
     Errichtung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen,          zahnärztlichen Handelns ein über das zahnärztliche Fach-
     beschlossen von der Kammerversammlung am 18.04.2012,                  gebiet hinausgehender Gesundheitsschaden entstanden
     wird wie folgt geändert:                                              sein soll.

     Artikel I Satzungsänderung                                        § 3 Organisation, Besetzung
     (1) Paragraf 1 wird wie folgt gefasst:                            (1) Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden von den
         In Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe, bei Streitigkeiten       Gesellschaftern berufen. Zahnärzte werden von der Ärzte-
         zwischen Kammerangehörigen und Dritten zu schlichten,             kammer des Saarlandes berufen.
         hat sich die Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit den               (2) Mitglieder der Schlichtungsstelle sind Fachärzte mit lang-
         Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,                jähriger Berufserfahrung und Juristen mit Befähigung zum
         Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland,                  Richteramt oder gleichwertigem Abschluss.
         Schleswig-Holstein und Thüringen zu einer Arbeitsge-          (3) Zum ärztlichen Mitglied darf nicht berufen werden, wer
         meinschaft der norddeutschen Ärztekammern in der                  einem Organ der Gesellschafter angehört.
         Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum
         Zwecke der gemeinsamen Errichtung und des gemein-             § 4 Unabhängigkeit
         samen Betriebes einer Schlichtungsstelle für Arzthaft-        Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sind bei der Entschei-
         pflichtfragen mit Sitz in Hannover zusammengeschlossen.       dungsfindung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
     (2) Der Anhang wird wie folgt neu gefasst:                        Sie sind nur ihrem Gewissen und ihrer fachlichen Überzeu-
                                                                       gung unterworfen.
     Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
                                                                       § 5 Verfahrensbeteiligte
     für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
                                                                       (1) Beteiligte des Verfahrens können sein
     Ärztekammern                                                          a) der Patient, der das Vorliegen eines Behandlungsfehlers
     (beschlossen von der Gesellschafterversammlung am                        behauptet (oder dessen Erbe),
     24.09.2013)                                                           b) der in Anspruch genommene Arzt oder die Gesellschaft
                                                                              (z.B. Medizinisches Versorgungszentrum, Krankenhaus,
     § 1 Errichtung der Schlichtungsstelle                                    Pflegeeinrichtung), für die der Arzt tätig war,
     (1) Die Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Bremen,                     c) der Haftpflichtversicherer des Arztes oder der Gesell-
         Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,                      schaft, für die der Arzt tätig war.
         Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thü-         (2) Für den Bereich der Ärztekammer des Saarlandes gilt
         ringen (Gesellschafter) haben sich zu einer Arbeitsgemein-        Absatz 1 für Zahnärzte entsprechend.
         schaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen      (3) Alle Beteiligten können sich vertreten lassen.
         Rechts mit Sitz in Hannover zusammengeschlossen zum
         Zwecke der gemeinsamen Errichtung und des gemein-             § 6 Verfahrensvoraussetzungen, Verfahrenshindernisse
         samen Betriebes einer Schlichtungsstelle für Arzthaft-        (1) Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle findet nur auf
         pflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, um                  Antrag statt und wenn alle Beteiligten zustimmen. Die
         gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versi-              Zustimmung kann jederzeit zurückgenommen werden.
         cherungswirtschaft e. V. (GDV) dazu beizutragen, Streitig-        Antragsbefugt sind die in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten
         keiten über Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter              Beteiligten.
         Behandlung außergerichtlich beizulegen.                       (2) Die Schlichtungsstelle nimmt kein Verfahren auf,
     (2) Geschäftsführender Gesellschafter ist für den Betrieb der         a) solange ein Zivilprozess wegen des zur Begutachtung
         Geschäftsstelle die Ärztekammer Niedersachsen.                       gestellten Lebenssachverhalts anhängig ist und nicht
                                                                              gemäß §§ 251, 278, 278a der Zivilprozessordnung ruht,
     § 2 Aufgabe und Zielsetzung                                           b) wenn ein Zivilgericht bereits rechtskräftig über den zur
     (1) Ziel der Schlichtungsstelle ist es, eine zeitnahe, unabhän-          Begutachtung gestellten Lebenssachverhalt entschieden
         gige und neutrale Begutachtung einer medizinischen                   hat oder wenn der Streitgegenstand durch Vergleich
         Behandlung, die in dem örtlichen und sachlichen Zustän-              erledigt wurde,
         digkeitsbereich der Gesellschafter stattgefunden hat,             c) solange ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsver-
         durchzuführen und eine Bewertung der Haftungsfrage                   fahren oder ein strafgerichtliches Verfahren wegen
         dem Grunde nach abzugeben.                                           derselben Tatsachen anhängig ist.

10     Mitteilungen der Kammer                                                                        Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer

    d) wenn der behauptete Behandlungsfehler im Zeitpunkt             Patientenschaft in der Schlichtungsstelle. Ihm ist Einblick
       der Antragsstellung länger als zehn Jahre zurückliegt.         in allgemeine verfahrensorganisatorische Abläufe der
       Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Kenntnis            Schlichtungsstelle zu gewähren. Bei konkreten Patienten-
       des Geschädigten oder dessen gesetzlichen Vertretern.          beschwerden mit formalen Beanstandungen zum Verfah-
(3) Tritt ein Verfahrenshindernis gem. Abs. 2 nach Anrufung           rensablauf hat er auf Antrag des Patienten ein einzelfallbe-
    der Schlichtungsstelle ein oder kommt ein Beteiligter             zogenes Akteneinsichtsrecht.
    seinen Mitwirkungspflichten nach § 7 nicht nach, so wird      (4) Der Patientenvertreter ist kein Beteiligter im Sinne des § 5.
    das Verfahren eingestellt.                                    (5) Der Patientenvertreter erstattet den Gesellschaftern jähr-
                                                                      lich Bericht.
§ 7 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
Die Beteiligten sind zur Unterstützung der Schlichtungsstelle     § 10 Datenschutz
bei der Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet, insbeson-       Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden zur Einhaltung
dere die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu            des Datenschutzes förmlich verpflichtet. Die gesetzlich
stellen und Schweigepflichtentbindungserklärungen zu              vorgeschriebenen technischen und organisatorischen
erteilen. Auf Anforderung sind der Schlichtungsstelle die voll-   Maßnahmen sind in einer Datenschutz-Dienstanweisung zu
ständigen Patientenunterlagen im Original zur Verfügung zu        regeln.
stellen.
                                                                  § 11 Kosten
§ 8 Verfahrensgrundsätze                                          (1) Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle ist für Pati-
(1) Eine Kommission, die aus mindestens einem ärztlichen              enten kostenfrei.
    bzw. zahnärztlichen und einem juristischen Mitglied           (2) Die Kosten der Schlichtungsstelle tragen die Gesellschafter
    besteht, bearbeitet und entscheidet das jeweilige                 nach besonderer Vereinbarung vorbehaltlich der Rege-
    Verfahren.                                                        lung in Absatz 3.
(2) Die Kommission prüft von sich aus den medizinischen           (3) Die Beteiligten tragen ihre eigenen Kosten selbst,
    Sachverhalt der beanstandeten Behandlung auf der                  einschließlich der ihrer Vertretung.
    Grundlage beigezogener Krankenunterlagen.                     (4) Der Versicherer trägt die jeweils vereinbarte Verfahrens-
(3) Erforderlichenfalls wird das Gutachten eines Sachverstän-         pauschale sowie die Kosten der Begutachtung einschließ-
    digen eingeholt, der kein Mitglied der Schlichtungsstelle         lich der bei einer Untersuchung des Patienten notwen-
    ist. Vor Beauftragung des Sachverständigen erhalten die           digen Reisekosten.
    Beteiligten die Gelegenheit, sich zu dessen Person und zu
    den vorgesehenen Beweisfragen zu äußern. Die Abfas-           § 12 Rechtsweg
    sung des endgültigen Gutachtenauftrages obliegt der           (1) Durch die Entscheidung der Schlichtungsstelle wird der
    Schlichtungsstelle. Für die Ablehnung eines Sachverstän-          Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
    digen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung         (2) Die Gesellschafter und die Mitglieder der Schlichtungs-
    entsprechend.                                                     stelle werden aus der Tätigkeit der Schlichtungsstelle nicht
(4) Das eingeholte Gutachten erhalten die Beteiligten mit der         verpflichtet.
    Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Das Gutachten
    wird in der Kommission medizinisch und juristisch geprüft.    § 13 Transparenz
    Die Kommission kann den Sachverhalt mit den Beteiligten       Die Gesellschafter berichten über die Tätigkeit der Schlich-
    mündlich erörtern.                                            tungsstelle jährlich in ihrem Mitteilungsblatt.
(5) Die Schlichtungsstelle schließt ihre Tätigkeit mit einer
    Entscheidung ab, die eine medizinisch und juristisch          Artikel II Inkrafttreten
    begründete Stellungnahme zu den erhobenen Ansprü-             Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
    chen dem Grunde nach enthält. In geeigneten Fällen kann
    ein Regulierungsvorschlag unterbreitet werden.                Ausfertigung
(6) Soweit die Beteiligten nach Zuleitung der Entscheidung        Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am
    binnen einer Frist von einem Monat neue Tatsachen             09.11.2013 beschlossen. Das Ministerium für Arbeit und
    vortragen, entscheidet die Schlichtungsstelle darüber, ggf.   Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom
    unter Zuziehung ergänzender gutachterlicher Stellung-         02.12.2013 unter dem Az.: 22-41007/3/11 die aufsichtsbe-
    nahmen.                                                       hördliche Genehmigung erteilt.
                                                                  Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im
§ 9 Patientenvertreter                                            Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
(1) Die Gesellschafter berufen gemeinsam einen ehrenamt-
    lich tätigen Patientenvertreter in die Schlichtungsstelle.    Magdeburg, 04.12.2013
(2) Der Patientenvertreter ist unabhängig und nur an Recht
    und Gesetz gebunden.                                          gez. Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
(3) Seine Aufgabe ist eine allgemeine Interessenvertretung der    Präsidentin

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Mitteilungen der Kammer

     9. Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

     Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt,                 § 4 Förderung der Fortbildung
     beschlossen von der Kammerversammlung am 08.11.1997,              Die Ärztekammer fördert die Fortbildung der Ärztinnen und
     zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversamm-               Ärzte durch das Angebot eigener Fortbildungsmaßnahmen
     lung vom 18.04.2012, wird wie folgt geändert:                     sowie durch die Anerkennung geeigneter Fortbildungsmaß-
                                                                       nahmen Dritter.
     Artikel I
     1. In der Inhaltsübersicht wird C. Anhang wie folgt gefasst:      § 5 Fortbildungszertifikat der Ärztekammer
        C. Anhang                                                      (1) Das Fortbildungszertifikat dient dem Nachweis der Erfül-
        Anhang 1 zu § 4 – Fortbildungsordnung                              lung der Fortbildungspflicht.
        Anhang 2 zu § 13 – Richtlinie zur Durchführung der             (2) Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn die Ärztin
        assistierten Reproduktion                                          oder der Arzt innerhalb eines der Antragstellung voraus-
        Anhang 3 zu § 26 – Gemeinsame Notfalldienstordnung                 gehenden Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaß-
        der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztli-               nahmen abgeschlossen hat, welche in ihrer Summe die
        chen Vereinigung Sachsen-Anhalt                                    nach den Bestimmungen des § 6 ermittelte Mindestbe-
     2. An § 4 – Fortbildung – wird folgender Abs. 3 angefügt:             wertung von 250 Punkten erreichen.
        (3) Die Voraussetzungen für die Erteilung des Fortbildungs-    (3) Für den Erwerb des Fortbildungszertifikates können nur
            zertifikates im Einzelnen regelt die Fortbildungsordnung       die in § 6 Abs. 3 geregelten Fortbildungsmaßnahmen
            der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Bestandteil                berücksichtigt werden, die nach Maßgabe der §§ 7 bis 10
            dieser Berufsordnung ist (Kapitel C Anhang 1).                 anerkannt wurden oder nach den §§ 11 und 12 anrech-
     3. In § 13 – Besondere medizinische Verfahren – wird in               nungsfähig sind.
        Absatz 1 vor dem Punkt eingefügt „(Kapitel C, Anhang 2)“.      (4) Üben Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von
     4. In § 26 – Ärztlicher Notfalldienst – wird in Abs. 2 Satz 1         Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder wegen einer
        der Klammerzusatz „(Anhang, Kapitel E)“ durch den                  länger als drei Monate andauernden Erkrankung nicht
        Klammerzusatz „(Kapitel C Anhang 3)“ ersetzt.                      aus, verlängert sich der Zeitraum nach Absatz 2 entspre-
     5. Kapitel C Anhang wird wie folgt geändert:                          chend.
        a.) Als Anhang 1 zu § 4 Abs. 3 wird eingefügt:
        Fortbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt             § 6 Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen
        (beschlossen von der Kammerversammlung der Ärzte-              (1) Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten
        kammer Sachsen-Anhalt am 09.11.2013)                               bewertet. Die Kategorien und die Bewertungsskala
                                                                           ergeben sich im Einzelnen aus Absatz 3.
     § 1 Ziel der Fortbildung                                          (2) Die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der
     Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt              Bundesärztekammer in der jeweils aktuellen Fassung
     und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen            sollen beachtet werden.
     Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patien-           (3) Folgende Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen sind
     tenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufs-           für das Fortbildungszertifikat geeignet und werden wie
     ausübung.                                                             folgt bewertet:

     § 2 Inhalt der Fortbildung                                        Kategorie A
     Die Fortbildung vermittelt unter Berücksichtigung neuer           Vortrag und Diskussion:
     wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren       1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
     das zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der beruflichen          1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro
     Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der                Fortbildungsmaßnahme
     medizinischen Technologie. Sie soll sowohl fachspezifische
     als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse,      Kategorie B
     die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die       Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von
     Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen              anderen Kategorien erfasst werden: 3 Punkte pro ½ Tag bzw.
     umfassen.                                                         6 Punkte pro Tag

     § 3 Fortbildungsmethoden                                          Kategorie C
     (1) Ärztinnen und Ärzte sind in der Wahl der Fortbildungs-        Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung
         methoden frei. Der Wissenserwerb ist auf das individu-        jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeits-
         elle Lernverhalten auszurichten.                              gruppen, Qualitätszirkel, Peer Review, Balintgruppen, Klein-
     (2) Geeignete Methoden der Fortbildung sind in § 6 Abs. 3         gruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonfe-
         in den Kategorien A bis K aufgeführt.                         renzen, praktische Übungen):
                                                                       1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

12     Mitteilungen der Kammer                                                                      Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer

1 Zusatzpunkt pro Maßnahme bis zu 4 Stunden/höchstens 2           heit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Krite-
Zusatzpunkte pro Tag                                              rien eLearning der Bundesärztekammer
1 weiterer Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskont-
rolle pro Fortbildungsmaßnahme                                    (4) Die Ärztekammer erlässt ergänzende Richtlinien zur
                                                                      Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen.
Kategorie D
Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch         § 7 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen
verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch        (1) Die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gegen-
eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form:       über dem Veranstalter erfolgt grundsätzlich vor ihrer
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestan-              Durchführung durch die Ärztekammer. Hiervon ausge-
dener Lernerfolgskontrolle                                            nommen sind die Kategorien E und F.
                                                                  (2) Über Maßnahmen der Kategorie F des § 6 Abs. 3 muss
Kategorie E                                                           die Ärztin oder der Arzt einen geeigneten Nachweis
Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehr-             führen.
mittel: Innerhalb dieser Kategorie werden höchstens 50            (3) Die Anerkennung erfolgt für Fortbildungsmaßnahmen,
Punkte für fünf Jahre anerkannt.                                      die im Kammergebiet durchgeführt werden; für die Aner-
                                                                      kennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien D
Kategorie F                                                           und I ist der Sitz des Anbieters maßgeblich.
Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge, Auto-
rentätigkeit:                                                     § 8 Voraussetzungen der Anerkennung von Fortbildungs-
5 Punkte pro wissenschaftliche Veröffentlichung                   maßnahmen
Referententätigkeit/Qualitätszirkelmoderation/wissenschaft-       (1) Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt
liche Leitung:                                                        voraus, dass
1 Punkt pro Beitrag, z. B. Poster/Vortrag, unbenommen der             1. die Fortbildungsinhalte den Zielen dieser Fortbildungs-
Punkte für die persönliche Teilnahme.                                    ordnung entsprechen;
Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50                 2. die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden;
Punkte in fünf Jahren.                                                3. die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind
                                                                         und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Refe-
Kategorie G                                                              renten offen gelegt werden.
Hospitationen:                                                    (2) Die Fortbildungsmaßnahme soll arztöffentlich sein.
1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag                    (3) Für Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien des § 6 Abs.
Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50                 3 muss grundsätzlich eine Ärztin oder ein Arzt als wissen-
Punkte in fünf Jahren.                                                schaftliche Leiterin oder wissenschaftlicher Leiter bestellt
                                                                      und bei Präsenzfortbildungen anwesend sein. Die
Kategorie H                                                           bestellte wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaft-
Curricular vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curricularen        liche Leiter muss eine Selbstauskunft über mögliche Inte-
Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen,              ressenkonflikte vorlegen. Interessenkonflikte des Veran-
die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbil-                stalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referen-
dungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatz-             tinnen und Referenten müssen gegenüber den Teilneh-
studiengängen: 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit           merinnen und Teilnehmern der Fortbildungsmaßnahme
                                                                      offengelegt werden.
Kategorie I
Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme mit            § 9 Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaß-
nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskont-         nahmen
rolle in digitaler bzw. schriftlicher Form:                       (1) Zum Anerkennungsverfahren erlässt die Ärztekammer
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit                          Richtlinien, in denen insbesondere Folgendes geregelt ist:
1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei voll-          1. Antragsfristen;
ständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLear-         2. Inhalt und Form der Anträge und Erklärungen;
ning der Bundesärztekammer                                            3. Methoden der Lernerfolgskontrolle;
                                                                      4. Teilnehmerlisten;
Kategorie K                                                           5. Teilnehmerbescheinigungen;
Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme in Form einer                   6. Weiterleitung der Teilnahmelisten mittels Elektronischem
inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombina-                Informationsverteiler (EIV) durch den Veranstalter;
tion aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und               7. Ergänzende Anforderungen für die Anerkennung von
Präsenzveranstaltungen:                                                  Fortbildungsmaßnahmen bestimmter Kategorien des § 6
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit                             Abs. 3.;
1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger eLearning-Fortbildungsein-             8. Gebühren.

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Mitteilungen der Kammer

     (2) Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Im       lung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische
         Antrag ist die wissenschaftliche Leiterin oder der wissen-     Hilfen und Techniken bezeichnet. In der Regel wird im
         schaftliche Leiter nach § 8 Abs. 3 zu benennen.                Zusammenhang mit diesen Verfahren eine hormonelle
     (3) Der Veranstalter und die wissenschaftliche Leiterin oder       Stimulation durchgeführt. Darunter versteht man den Einsatz
         der wissenschaftliche Leiter müssen erklären, dass die         von Medikamenten zur Unterstützung der Follikelreifung,
         „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundes-          sodass im Zyklus ein oder mehrere Follikel heranreifen.
         ärztekammer in der jeweils gültigen Fassung beachtet           Die alleinige Insemination (ohne hormonelle Stimulation)
         werden.                                                        sowie die alleinige hormonelle Stimulation (ohne Insemina-
                                                                        tion) sind als Methode nicht von dieser Richtlinie erfasst.
     § 10 Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern
     Auf Antrag kann einem geeigneten Veranstalter durch die            1.1. Insemination
     Ärztekammer für bestimmte von ihm geplante und durchge-            Unter Insemination versteht man das Einbringen des
     führte Fortbildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich              Nativspermas in die Cervix (intrazervikale Insemination) oder
     der anerkennenden Kammer die Zusicherung erteilt werden,           des aufbereiteten Spermas in den Uterus (intrauterine Inse-
     dass diese ohne Einzelprüfung anerkannt werden. Die Zusi-          mination) oder in die Eileiter (intratubare Insemination).
     cherung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs und kann
     darüber hinaus mit weiteren Nebenbestimmungen versehen             1.2. GIFT
     werden. Es ist sicherzustellen, dass der Veranstalter bei der      Unter GIFT (Gamete-Intrafallopian-Transfer; intratubarer
     Durchführung dieser Fortbildungsmaßnahmen nachweislich             Gametentransfer) versteht man den Transfer der männlichen
     die Bestimmungen der Fortbildungsordnung befolgt.                  und weiblichen Gameten in den Eileiter.

     § 11 Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsmaß-                 1.3. Extrakorporale Befruchtung
     nahmen und Fortbildungszertifikaten
     (1) Die von anderen Ärztekammern anerkannten Fortbil-              1.3.1. IVF
         dungsmaßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat           Unter In-vitro-Fertilisation (IVF), auch als „extrakorporale
         angerechnet.                                                   Befruchtung“ bezeichnet, versteht man die Vereinigung einer
     (2) Die von anderen Ärztekammern ausgestellten Fortbil-            Eizelle mit einer Samenzelle außerhalb des Körpers.
         dungszertifikate werden anerkannt.
     (3) Fortbildungsmaßnahmen, die von einer anderen Heilbe-           1.3.2. ICSI
         rufskammer anerkannt wurden, können für das Fortbil-           Unter der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
         dungszertifikat der Ärztekammer angerechnet werden.            versteht man ein Verfahren der IVF, bei dem eine mensch-
                                                                        liche Samenzelle in eine menschliche Eizelle injiziert wird.
     § 12 Fortbildung im Ausland
     (1) Im Ausland absolvierte Fortbildungsmaßnahmen sind für          1.4. ET
         das Fortbildungszertifikat anrechnungsfähig, soweit sie        Die Einführung des Embryos in die Gebärmutter wird als
         den Anforderungen dieser Fortbildungsordnung im                Embryotransfer (ET) bezeichnet, unabhängig davon, ob es
         Grundsatz entsprechen.                                         sich um den Transfer von einem Embryo (Single-Embryo-
     (2) Die Ärztin oder der Arzt muss einen Nachweis über die          Transfer/ SET), von zwei Embryonen (Double-Embryo-
         Art der Fortbildung führen, der es gestattet, die Einhaltung   Transfer/DET) oder drei Embryonen handelt.
         der Voraussetzungen dieser Fortbildungsordnung zu
         prüfen.                                                        1.5. homologer/heterologer Samen
                                                                        Als homolog gilt der Samen des Ehemannes oder des Part-
     § 13 Inkrafttreten                                                 ners in stabiler Partnerschaft. Als heterolog gilt der Samen
     Diese Ordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.                        eines Samenspenders.
     Gleichzeitig tritt die Satzung zum Fortbildungszertifikat der
     Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammer-            1.6. PKD
     versammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am                      Bei der Polkörperdiagnostik (PKD) wird eine mütterliche,
     16.04.2005, sowie die Richtlinie zur Fortbildungszertifizie-       genetische oder chromosomale Veränderung des haploiden
     rung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen vom               weiblichen Chromosomensatzes durch Beurteilung des
     Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 16.03.2005,             ersten und – wenn möglich – auch des zweiten Polkörpers
     außer Kraft.                                                       im Ablauf einer IVF vor der Bildung des Embryos untersucht.
                                                                        Es handelt sich um eine indirekte Diagnostik der Eizelle.
     b.) Als Anhang 2 zu § 13 wird eingefügt:
                                                                        1.7. PID
     Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion          Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in einem
     1. Begriffsbestimmungen zur assistierten Reproduktion              sehr frühen Entwicklungsstadium Zellen eines durch extra-
     Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfül-   korporale Befruchtung entstandenen Embryos entnommen

14     Mitteilungen der Kammer                                                                        Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2
Mitteilungen der Kammer

und auf eine Chromosomenstörung oder eine spezifische             • idiopathische Unfruchtbarkeit
genetische Veränderung hin untersucht.
Diese Form einer PID ist nicht als Regelungsgegenstand            2.1.5. Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
zugrunde gelegt.                                                  Indikationen:
                                                                  • schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen
2. Medizinische Voraussetzungen für die assistierte Repro-        • fehlende oder unzureichende Befruchtung bei einem IVF-
duktion                                                             Versuch
Jeder Anwendung der Maßnahmen der assistierten Repro-
duktion hat eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern       2.1.6. Heterologe Insemination
vorauszugehen, die alle Faktoren berücksichtigt, die sowohl       Indikationen:
für den unmittelbaren Therapieerfolg als auch für die             • schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen
Gesundheit des Kindes von Bedeutung sind. Bei der Wahl            • erfolglose Behandlung einer männlichen Fertilitätsstörung
der Methode sollten die Dauer des Kinderwunsches und das             mit intrauteriner und/oder intratubarer Insemination und/
Alter der Frau Berücksichtigung finden.                              oder In-vitro-Fertilisation und/oder intrazytoplasmatischer
                                                                     Spermieninjektion im homologen System
2.1. Methoden und Indikationen                                    • ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes
Die Voraussetzungen für die Methoden der alleinigen Inse-            Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter
mination (ohne hormonelle Stimulation) und der alleinigen            Erkrankung
hormonellen Stimulation (ohne Insemination) sind durch die        Voraussetzung sind funktionsfähige, offene Eileiter.
Richtlinien nicht geregelt.                                       Beim Einsatz heterologer Spermien sind die Voraussetzungen
                                                                  (s. Kapitel „Voraussetzungen für spezielle Methoden“,
2.1.1. Hormonelle Stimulation der Follikelreifung                 Abschnitt „Verwendung von heterologem Samen“) zu
Indikationen:                                                     beachten.
• Follikelreifungsstörungen
• leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen                  2.1.7. Heterologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem
                                                                  Embryotransfer (IVF mit ET), heterologe intrazytoplasma-
2.1.2. Homologe Insemination                                      tische Spermieninjektion (ICSI mit ET)
Indikationen:                                                     Indikationen:
• leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen                  • schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen
• nicht erfolgreiche hormonelle Stimulationsbehandlung            • erfolgloser Einsatz der intrauterinen und/oder intratubaren
• somatische Ursachen (z. B. Hypospadie, retrograde Ejaku-           Insemination und/oder der In-vitro-Fertilisation und/oder
  lation, Zervikal-Kanal-Stenose)                                    der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion im homo-
• idiopathische Unfruchtbarkeit                                      logen System (nach Vorliegen der jeweiligen Indikation)
                                                                  • erfolgloser Einsatz der heterologen Insemination
2.1.3. Homologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem          • ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes
Embryotransfer (IVF mit ET) von einem (SET), von zwei                Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter
(DET) oder drei Embryonen                                            Erkrankung
Uneingeschränkte Indikationen:                                    Beim Einsatz heterologer Spermien sind die Voraussetzungen
• Tubenverschluss bzw. tubare Insuffizienz                        (s. Kapitel „Voraussetzungen für spezielle Methoden“
• männliche Fertilitätsstörungen nach erfolgloser Insemina-       Abschnitt „Verwendung von heterologem Samen“) zu
   tion                                                           beachten.
Eingeschränkte Indikationen:
• Endometriose von hinreichender Bedeutung                        2.1.8 Polkörperdiagnostik (PKD)
• idiopathische Unfruchtbarkeit                                   Indikationen:
Eine unerklärbare (idiopathische) Unfruchtbarkeit kann nur        • Erkennung eines spezifischen genetischen einschließlich
als Indikation für eine assistierte Reproduktion im Sinne einer     chromosomalen kindlichen Risikos mittels indirekter Diag-
IVF-Behandlung angesehen werden, wenn alle diagnosti-               nostik der Eizelle
schen Maßnahmen durchgeführt und hormonelle Stimula-              • Erkennung unspezifischer chromosomaler Risiken im
tion, intrauterine und/oder intratubare Insemination nicht          Rahmen von IVF zur möglichen Erhöhung der Geburten-
erfolgreich waren oder keine hinreichende Aussicht auf              rate
Erreichung einer Schwangerschaft darstellen.                      Eine Erhöhung der Geburtenrate ist bisher nicht hinreichend
                                                                  belegt. Die PKD ist an die Anwendung der IVF und ICSI
2.1.4. Intratubarer Gametentransfer (GIFT)                        geknüpft, obwohl eine Fertilitätsstörung nicht vorliegen
Indikationen:                                                     muss. Soweit diese Untersuchungen vor Verschmelzung der
• einige Formen männlicher – mit anderen Therapien                Vorkerne erfolgen, ist das Embryonenschutzgesetz nicht
  einschließlich der intrauterinen Insemination nicht behan-      berührt.
  delbarer – Fertilitätsstörungen

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 25 (2014) 1/2                                                                    Mitteilungen der Kammer    15
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