Amtsblatt für die Stadt Spremberg
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Amtsblatt 25. Jahrgang Spremberg, 22. September 2017 Nummer 12 für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Der Bereich um den Schwanenteich gehört mit zum geplanten Gelände für die 7. Landesgartenschau im Jahr 2022. Am 27. September 2017 werden die Bewerbungsunterlagen der Stadt Spremberg um die Ausrichtung der 7. Landesgartenschau im Jahr 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen; bis zum 13. Oktober 2017 müssen sie dann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg eingereicht werden.
2 | Spremberg Nr. 12/2017 Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger, ich hoffe, Sie konn- heit zu nutzen um deutlich zu machen, dass ten den Sommer es hier in Spremberg noch ein ganz großes trotz des wech- Problem zu lösen gibt, nämlich die deutli- selhaften Wetters che Verbesserung der Wasserqualität der genießen, entwe- Spree im gesamten Stadtgebiet und nicht der in der Ferne erst nach dem Vorstaubecken. oder zuhause. Nun Beide MdB haben in den vergangenen Jah- endet auch für die ren gemeinsam mit mir als Bürgermeiste- Stadt ver waltung rin immer wieder Bürgerforen zu diesem und die Abgeord- Thema durchgeführt. Als nächste Termine neten die Sitzungspause. Der Alltag hat uns stehen das Jahresgespräch mit der LEAG, wieder. Spannend und abwechslungsreich dem Landesamt für Bergbau, Geologie und wird es auf alle Fälle. Rohstoffe Brandenburg und dem Minister- Die Bewerbung der Stadt Spremberg um präsidenten Dr. Dietmar Woidke an. Mein die Ausrichtung der 7. Landesgartenschau Brief an den Parlamentarischen Staats- im Jahr 2022 beschäftigt nicht nur das sekretär Jens Spahn und den Minister für Kompetenzteam sondern darüber hinaus Umwelt und Landwirtschaft des Landes viele engagierte Mitbürger. Viele Anregun- Brandenburg Jörg Vogelsänger wird dabei gen haben wir für die Aktualisierung unse- meine Gesprächsgrundlage sein. rer Bewerbung aus dem Jahr 2015 erhalten. Auf dem nächsten Bürgerforum, welches zu Am 27. September werden wir eine über- Beginn des kommenden Jahres stattfinden zeugende Bewerbung in der Stadtverord- wird, werden wir sehen, wie unsere Forde- netenversammlung beraten und danach rungen durch die zuständigen Landes- und an das Ministerium übergeben. Eine große Bundesbehörden aufgenommen werden. Chance für Spremberg ist es auf alle Fälle. Dazu gehört auch die Abrechnung des In diesem Zusammenhang will ich noch Forderungskataloges mit Ausgleichsmaß- einmal etwas zu den Besuchen hochrangi- nahmen für die Beeinträchtigung durch die ger Vertreter der Landes- und Bundespo- braune Spree. litik sagen. Es ist tatsächlich so, dass sich Herr Wieland Böttger hat in seinem Leserbrief, sowohl der Parlamentarische Staatssekre- der am 24. August in der Lausitzer Rundschau tär beim Bundesministerium der Finanzen, veröffentlicht wurde, zu Recht daran erin- Herr Jens Spahn, der Minister für Ländliche nert, dass noch lange nicht alle Ausgleichs- Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft maßnahmen auf einem guten Weg sind. Herr des Landes Brandenburg, Herr Jörg Vogel- Böttger ist ja ein bisschen unser grünes Ge- sänger, und sein Abteilungsleiter für Was- wissen, das uns daran erinnert, kraftvoll um ser- und Bodenschutz, Herr Kurt Augustin, den Erhalt und die Wiederherstellung unserer auf Einladung der Bundestagskandidaten kostbaren Natur zu kämpfen. Von alleine wird Ulrich Freese und Dr. Klaus-Peter Schulze gar nichts, siehe Wahlkampf! mit dem Thema braune Spree befasst ha- ben bzw. vor Ort darüber informiert wurden. Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit! Ich habe kein Problem damit, dass dies im Zuge des Wahlkampfes passiert. Im Ge- Ihre Bürgermeisterin genteil, es ist unsere Pflicht, jede Gelegen- Christine Herntier
Nr. 12/2017 Spremberg | 3 In dieser Ausgabe lesen Sie A) Amtliche Bekanntmachungen - 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2017 Seite 3 - Widmungsverfügung der Stadt Spremberg Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt Spremberg in der Gemarkung Klein Buckow – Geschäftszeichen: 628-11 / 2062 Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt Spremberg in der Gemarkung Jessen – Geschäftszeichen: 628-11 / 2066 Seite 5 - Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt Spremberg in der Gemarkung Pulsberg – Geschäftszeichen: 628-11 / 2067 Seite 5 - Öffentliche Bekanntmachung Seite 6 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Seite 6 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen sowie Mitteilungen und Informationen: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 37,10 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. An- schrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 2,65 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder als PDF für 1,65 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 23,10 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2017 Am Mittwoch, dem 27.09.2017, findet um 14:00 Uhr in Sprem- 7.6 G/VI/17/0265 7. Änderung des Flächennutzungspla- berg, Ratssaal – Bürgerhaus, die 25. Sitzung der Stadtverord- nes der Stadt Spremberg - Billigungs- netenversammlung statt. und Offenlagebeschluss Tagesordnung 7.7 G/VI/17/0266 Bebauungsplan Nr. 101 „Vogelsang“ - Öffentlicher Teil Billigungs- und Offenlagebeschluss 1. Formalien 7.8 G/VI/17/0273 Befreiung von den Festsetzungen des 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Bebauungsplanes Nr. 15 “Wohnbauge- 1.2 Bestätigung der Tagesordnung (öffent- biet Schlesische Straße“ - Schlesischer licher Teil) Hof 27 1.3 Bestätigung des Protokolls vom 7.9 G/VI/17/0274 Befreiung von den Festsetzungen des 19.07.2017 (öffentlicher Teil) Bebauungsplanes Nr. 33 “Eigenheim- 2. Behandlung von Personalfragen standort Weskower Straße“ - Zum 3. G/VI/17/0304 Bericht der GeWoba mbH Sprem- Lehrpfad 1 berg 7.10 G/VI/17/0276 Befreiung von den Festsetzungen des 4. Bericht der Stadtverwaltung Bebauungsplanes Nr. 38 “Eigenheim- 5. Aussprache zum Bericht standort Sportplatzstraße“ - Sport- 6. 16.30 Uhr Fragestunde für platzstraße 14 Einwohner 7. Beschlussfassung 7.11 G/VI/17/0277 Altbauaktivierungsstrategie 2017-2024 7.1 G/VI/17/0254 Wiederwahl einer Schiedsperson Konzept zur Sanierung und Sicherung 7.2 G/VI/17/0292 Zeitweiliger Einsatz der Vergabekom- stadtbildprägender Objekte in der Stadt mission als Konzessionsausschuss Spremberg 7.3 G/VI/17/0291 Kriterienkatalog samt Gewichtung so- 7.12 G/VI/17/0278 Durchführungsbeschluss zum Kauf ei- wie Angebotsbedingungen für das Aus- nes Kommunalfahrzeugs für den Be- wahlverfahren zum Neuabschluss von triebshof Stromkonzessionsverträgen 7.13 G/VI/17/0279 Aufgabenwahrnehmung und Bezu- 7.4 G/VI/17/0253 Bebauungsplan Nr. 102 „Mischgebiet schussung von Stellen und Stellenan- Elsterweg“ - Abwägungsbeschluss teilen in der Jugendarbeit/ Jugendsozi- 7.5 G/VI/17/0258 Bebauungsplan Nr. 102 „Mischgebiet alarbeit in der Stadt Spremberg ab dem Elsterweg“ - Satzungsbeschluss Jahr 2018
4 | Spremberg Nr. 12/2017 7.14 G/VI/17/0006-1 Repräsentationen der Stadt Spremberg Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhal- 7.15 G/VI/17/0305 Bewerbung der Stadt Spremberg um tung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanla- die Ausrichtung der 7. Landesgarten- ge (30kV-Leitung Kohleverbindungsbahn) nebst Einrichtungen schau im Jahr 2022 und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke 8. Fragestunde für Stadtverordnete in der Stadt Spremberg in der Gemarkung Klein Buckow, Flur 1 9. Sonstiges gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Geschäftszeichen 628- 11 / 2062 geführt. Nichtöffentlicher Teil Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- 10. Formalien bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. 10.1 Bestätigung der Tagesordnung I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom (nichtöffentlicher Teil) 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 7 10.2 Bestätigung des Protokolls vom Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbe- 19.07.2017 (nichtöffentlicher Teil) reinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet 11. Unterrichtung durch die Verwaltung des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, 12. Anfragen an die Verwaltung SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffent- 13. Beschlussfassung lich bekannt gemacht. 13.1 G/VI/17/0133 Verkauf eines Grundstücks im Indus- Auslegung: triegebiet Ost Die Antragsunterlagen können innerhalb von vier Wochen nach 13.2 G/VI/17/0283 Entbehrlichkeit eines Grundstücks dem Tag der Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft 14. Sonstiges und Energie (Haus 6, Zimmer 212), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866-1684 Spremberg, den 12.09.2017 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. Christine Herntier nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - ein- Bürgermeisterin gesehen werden. Die Frage, ob ein Grundstück betroffen ist, kann vorab unter Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnum- Widmungsverfügung der Stadt Spremberg mer und des Aktenzeichens telefonisch geklärt werden. Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: Neufassung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2014 am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 (GVBl. I/14, [Nr. 27]), erhält folgende, in der Gemarkung Sprem- betriebenen Energieanlagen entstanden, sofern keine Dul- berg gelegene Fläche: dungspflicht nach § 9 Abs. 2 GBBerG bestand. Durch diese Flur 26 Flurstück 306 beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allge- Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das meinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, Die Straßenfläche schließt westlich an die Gärtnerstraße an, müssen durch zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versor- zwischen Wendenstraße und Trattendorfer Hof, und verläuft gungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erb- ringförmig. Sie wird in die Gruppe der Gemeindestraßen einge- bauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem stuft und trägt den Namen Grundstück geregelt werden. „Buchenblick“. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Ein- Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Spremberg. verständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Diese Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf ge- bekannt gegeben. richtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energie- Rechtsbehelfsbelehrung versorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen darge- Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch stellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unter- ist bei der Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, nehmen) dargestellt ist. 03130 Spremberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung kann innerhalb von vier Wochen nach Spremberg, 07.09.2017 dem Tag der Bekanntmachung beim Ministerium für Wirt- schaft und Energie - Referat 33 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in Christine Herntier 14473 Potsdam durch den jeweiligen Grundstückseigentümer Bürgermeisterin (Siegel) eingelegt werden. Öffentliche Bekanntmachung Potsdam, 24. Juli 2017 eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz Im Auftrag im Bereich der Stadt Spremberg in der Grunenberg Gemarkung Klein Buckow Geschäftszeichen: 628-11 / 2062 Die Lausitz Energie Bergbau AG, Abt. Grunderwerb/ Vermark- tung B-IPG, Vom-Stein-Straße 39 in 03050 Cottbus, hat mit Datum vom 19. Juni 2017, eingegangen am 29. Juni 2017, ei- nen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen
Nr. 12/2017 Spremberg | 5 Öffentliche Bekanntmachung schaft und Energie - Referat 33 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den jeweiligen Grundstückseigentümer eines Antrags nach § 9 Absatz 4 eingelegt werden. Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt Spremberg Potsdam, 02. August 2017 in der Gemarkung Jessen Im Auftrag Geschäftszeichen: 628-11 / 2066 Grunenberg Die Lausitz Energie Bergbau AG, Abt. Grunderwerb/ Vermark- tung B-IPG, Vom-Stein-Straße 39 in 03050 Cottbus, hat mit Öffentliche Bekanntmachung Datum vom 19. Juni 2017, eingegangen am 30. Juni 2017, ei- eines Antrags nach § 9 Absatz 4 nen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung Grundbuchbereinigungsgesetz und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (110 im Bereich der Stadt Spremberg kV-Leitung Kraftwerk Schwarze Pumpe (KSP) - Wolkenberg 3, in der Gemarkung Pulsberg Kraftwerk Schwarze Pumpe (KSP) - Heinrichsfeld 2) nebst Ein- richtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Geschäftszeichen: 628-11 / 2067 Grundstücke in der Stadt Spremberg in der Gemarkung Jes- sen, Flur 6 gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Geschäfts- Die Lausitz Energie Bergbau AG, Abt. Grunderwerb/Vermark- zeichen 628-11 / 2066 geführt. tung B-IPG, Vom-Stein-Straße 39 in 03050 Cottbus, hat mit Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- Datum vom 19. Juni 2017, eingegangen am 30. Juni 2017, ei- bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. nen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 7 und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (110 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbe- kV-Leitung Kraftwerk Schwarze Pumpe (KSP) - Wolkenberg 3, reinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet Kraftwerk Schwarze Pumpe (KSP) - Heinrichsfeld 2) nebst Ein- des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, richtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffent- Grundstücke in der Stadt Spremberg in der Gemarkung Puls- lich bekannt gemacht. berg, Flur 5 gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Geschäfts- zeichen 628-11 / 2067 geführt. Auslegung: Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- Die Antragsunterlagen können innerhalb von vier Wochen nach bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. dem Tag der Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom und Energie (Haus 6, Zimmer 212), Heinrich-Mann-Allee 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 7 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbe- 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von reinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffent- dieser Zeiten - eingesehen werden. Die Frage, ob ein Grund- lich bekannt gemacht. stück betroffen ist, kann vorab unter Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und des Aktenzeichens telefonisch ge- Auslegung: klärt werden. Die Antragsunterlagen können innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: und Energie (Haus 6, Zimmer 212), Heinrich-Mann-Allee Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle 866 - 1684 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - betriebenen Energieanlagen entstanden, sofern keine Dul- bzw. nach vorheriger dungspflicht nach § 9 Abs. 2 GBBerG bestand. Durch diese Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom Die Frage, ob ein Grundstück betroffen ist, kann vorab unter 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und des Ak- Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das tenzeichens telefonisch geklärt werden. am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versor- Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: gungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erb- Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen bauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle Grundstück geregelt werden. am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann betriebenen Energieanlagen entstanden, sofern keine Dul- ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Ein- dungspflicht nach § 9 Abs. 2 GBBerG bestand. Durch diese verständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf ge- 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen richtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energie- am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, versorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht müssen durch zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versor- betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen darge- gungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erb- stellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unter- bauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem nehmen) dargestellt ist. Grundstück geregelt werden. Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagen- Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann rechtsbescheinigung kann innerhalb von vier Wochen nach ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Ein- dem Tag der Bekanntmachung beim Ministerium für Wirt- verständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.
6 | Spremberg Nr. 12/2017 Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerich- der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Lie- tet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht ge- genschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegen- nutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsun- schaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) ternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Lie- ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung genschaften und der Landschaft zu erfassen, in einem Geoba- fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. sisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformati- Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagen- onen bereitzustellen. Gemäß § 11 (1) BbgVermG gehören die rechtsbescheinigung kann innerhalb von vier Wochen nach Lage, Nutzungsart sowie öffentlich-rechtliche Festlegungen zu dem Tag der Bekanntmachung beim Ministerium für Wirt- den Inhalten des Liegenschaftskatasters. schaft und Energie - Referat 33 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den jeweiligen Grundstückseigentümer eingelegt werden. Potsdam, 30. August 2017 Im Auftrag Grunenberg Öffentliche Bekanntmachung Landkreis Spree-Neiße FB Kataster und Vermessung Vom-Stein-Straße 30 03050 Cottbus Tel. 0355 4991-2100 In der Stadt Spremberg, Gemarkung Lieskau, Flur 1 teilweise und Gemarkung Schönheide, Flur 1 teilweise (siehe Karten- ausschnitt), wurden die Bestandsdaten (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) aktualisiert, die geometrische Lagegenauig- keit der Liegenschaftskarte verbessert und die Nutzungsarten, Kartenausschnitt Klassifizierungen und Lagebezeichnungen aktualisiert. Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungs- Schöne wesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis Fachbereichsleiter B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Informationen aus dem Rathaus - Ehrungen von Ehejubiläen in Spremberg Seite 7 - Spremberg ruft Wettbewerb „Familienfreundliches Unternehmen 2018/2019“ aus Seite 7 - Einreichung von Anträgen zur Sonntagsöffnung im Jahr 2018 Seite 7 - Schulanfänger 2018 der Stadt Spremberg – Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Seite 7 - Eingeschränkte Nutzung der Schwimmhalle am 23.09.2017 Seite 7 - Schließung der Schwimmhalle und Sauna in der Zeit vom 30.09.2017 bis zum 02.10.2017 zur Durchführung des 48-h-Schwimmens Seite 7 - Fördermittel für Unternehmer und Unternehmerinnen in den Ortsteilen der Stadt Spremberg Seite 8 - Durchlass anstelle Brücke im Ortsteil Cantdorf Seite 8 - Laubentsorgung 2017 in der Stadt Spremberg Seite 8 - Stellenausschreibung Seite 10 - Stellenausschreibung Seite 10 - Der Seniorenbeirat der Stadt Spremberg informiert Seite 10 - Die Stadt Spremberg beabsichtigt folgendes Grundstück im Spremberger Ortsteil Graustein Ausbau Süd 1a zu veräußern Seite 11 - Sprechstunde bei Bürgermeisterin Christine Herntier Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Schwarze Pumpe Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Haidemühl Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Wadelsdorf Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Graustein Seite 11 - Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lieskau Seite 12 Bereitschaftsdienste Seite 12 Was - Wann - Wo Seite 12 Informationen aus Kirchen und Glaubensgemeinschaften Seite 15 Vereine und Verbände haben das Wort Seite 18 Verschiedenes Seite 28
Nr. 12/2017 Spremberg | 7 Ehrungen von Ehejubiläen in Spremberg Schulanfänger 2018 der Stadt Spremberg Zu seltenen Ehejubiläen (60 Jahre – „Diamantene Hochzeit“; 65 Jahre – „Eiserne Hochzeit“; 70 Jahre – „Gnadenhochzeit“; Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung 75 Jahre „Kronjuwelenhochzeit“) werden dem Jubelpaar die Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 sind Kinder, die in der Glückwünsche der Stadt Spremberg überbracht. Die Gratulati- Zeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 das 6. Lebensjahr vollen- onen erfolgen durch die Bürgermeisterin und in den Ortsteilen denschulpflichtig. gemeinsam mit dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin. Gemäß § 37 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulge- Da die Eheschließungen grundsätzlich nicht zentral er- setzes besteht für alle Vorschulkinder des Landes Brandenburg fasst sind, bittet die Stadt Spremberg darum, dass Ver- die Pflicht zur Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfest- wandte bzw. Bekannte – sofern eine Gratulation vom Ju- stellung und bei festgestelltem Sprachförderbedarf die Teilnah- belpaar gewünscht wird – rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor me an einem Sprachförderkurs. dem Festtag) die entsprechenden Angaben zu den betref- Befreit davon sind Kinder, die eine Kindereinrichtung außerhalb fenden Ehejubiläen dem Büro der Bürgermeisterin mittei- des Landes Brandenburg besuchen, sich in sprachtherapeu- len (Tel.: 03563 340-102). tischer Behandlung befinden und bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann. Spremberg ruft Wettbewerb Bis zum Ende Oktober 2017 findet in den Kindertagesstätten „Familienfreundliches Unternehmen der Stadt Spremberg die Feststellung des Sprachstandes statt. 2018/2019“ aus Näheres zum Inhalt und Ablauf können Eltern/Personensorge- berechtigte den entsprechenden Aushängen in der Kinderein- Die Stadt Spremberg und die Wirtschaftsförderung ASG Sprem- richtung entnehmen. berg GmbH rufen erneut zum Unternehmenswettbewerb „Fa- Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten in anderen Gemeinden milienfreundliches Unternehmen 2018/2019“ auf. Bewerben Brandenburgs besuchen, wenden sich zur Feststellung des kann sich jedes Unternehmen aus der Stadt Spremberg ein- Sprachstandes und falls erforderlich zur Teilnahme ihres Kin- schließlich der Ortsteile. des an der Sprachförderung vertrauensvoll an die Leiterin der Dazu müssen Unternehmen sich mit einem prägnanten Frage- jeweiligen Einrichtung. bogen bei der ASG Spremberg GmbH bewerben. Es werden Die Sprachstandsfeststellung für Kinder, welche keine Kinder- Fragen zur Arbeitsorganisation und Arbeitszeit aber auch zu einrichtung besuchen, findet nach individueller Absprache in Kinderbetreuung und Pflegeaufgaben gestellt. Der Wettbewerb der Woche vom 09.10. bis 13.10.2017 in der Kita Kollerberg, wird durch eine Jury, die neben den Initiatoren auch aus Ver- Kollerbergring 59, und im Kitazentrum Schwarze Pumpe, tretenden des City Werberinges, der Spremberger Land GmbH An der Schule 4, in Spremberg statt. und der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung be- Zur Terminabsprache wenden sich Eltern/Personensorgebe- steht, begleitet. Die Jury besucht die teilnehmenden Unter- rechtigte dieser Kinder bitte an die Praxisberaterin Kinderta- nehmen und informiert sich vor Ort über die im Fragebogen gesstätten der Stadt Spremberg Frau Kupke. gemachten Angaben. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 03563 340-457. Bis zum 15. Dezember 2017 können sich Firmen aus der Sprem- Die Teilnahme am Verfahren begründet für diese Kinder nicht berger Region am Wettbewerb beteiligen. Ausgezeichnet werden den Abschluss eines Betreuungsverhältnisses mit einer Kinder- die Unternehmen beim Jahresempfang 2018 von Bürgermeis- tagesstätte. terin Christine Herntier. Die ausgezeichneten Unternehmen dürfen mit dem Prädikat zwei Jahre für sich auf Stellenanzei- Eingeschränkte Nutzung gen, Förderanträgen etc. werben. der Schwimmhalle am 23.09.2017 Sie können den Fragebogen unter: https://wirtschaftsraum-spremberg-spreetal.de/link/news/29 Aufgrund der Durchführung eines Wettkampfes am Sonnabend, downloaden oder sich in der Stadtverwaltung Spremberg an dem 23.09.2017, kann die Schwimmhalle für den Freizeitsport der Poststelle, in der Touristinformation oder in der Außenstelle erst ab 15.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der Sauna ist davon nicht betroffen. Diese kann der ASG Spremberg GmbH in der Langen Str. 18 abholen. wie gewohnt ab 13.00 Uhr nutzen. Einreichung von Anträgen zur Sonntagsöffnung im Jahr 2018 Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) Schließung der Schwimmhalle vom 27. November 2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2017, ermöglicht gemäß § 5 Abs. 1 aus Anlass und Sauna von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Sonntagsöff- in der Zeit vom 30.09.2017 bis zum 02.10.2017 zur nung für das Zuständigkeitsgebiet. Durchführung des 48-h-Schwimmens Diese Tage werden durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels Aufgrund des diesjährigen 48-Stunden-Schwimmens in der ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Eine Öffnung Schwimmhalle Spremberg ergeben sich in dem Zeitraum am Karfreitag, am Oster- und Pfingstsonntag, am Volkstrauer- vom 30.09.2017 bis einschließlich 03.10.2017 geänderte Öff- tag, Totensonntag, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag nungszeiten der Schwimmhalle und Sauna. darf nicht zugelassen werden. Unter Beachtung dieser gesetzlichen Anforderungen sind An- Schwimmhalle Sauna träge von Gewerbe-treibenden mit Angabe des besonderen 30.09.2017 geschlossen geschlossen Ereignisses, weshalb die Sonntagsöffnung beantragt wird, bis 01.10.2017 geschlossen geschlossen zum 30.10.2017 schriftlich unter folgender Anschrift einzurei- 02.10.2017 geschlossen geschlossen chen: 03.10.2017 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr/ Stadtverwaltung Spremberg gemischt - Fachbereich 32 - Am Markt 1 03130 Spremberg
8 | Spremberg Nr. 12/2017 Fördermittel für Unternehmer und Am Markt 2 (Bürgerhaus) Fachbereich Planen und Bauen Unternehmerinnen Sachgebiet Stadtplanung Frau Schaefer in den Ortsteilen der Stadt Spremberg Telefon: 03563 340583 Auch im Jahr 2017 werden im ländlichen Raum wieder viele Alle erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen Projekte mit den unterschiedlichsten Ansätzen durch EU-För- finden Sie auf den Internetseiten der Lokalen Aktionsgruppe dermittel (ELER/LEADER) unterstützt. Von der Modernisierung, Spree-Neiße-Land und auf der Internetseite der Stadt Sprem- Sanierung oder Teilsanierung über die Einrichtung von Räumen, berg unter „Städtebau“/“Förderung im ländlichen Raum“. Ein- und Umbauten von Anlagen bis hin zur Anschaffung von Geräten und Maschinen können Maßnahmeblätter eingereicht werden. Durchlass anstelle Brücke Auch im Stadtgebiet sind Maßnahmen förderfähig, wenn diese im Ortsteil Cantdorf der Entwicklung des ländlichen Raumes dienen, zum Beispiel Am Fahrradweg zwischen Am Bach und Lindenplatz im Ortsteil im Rahmen des Verkaufs und der Vermarktung regionaler Pro- Cantdorf beginnen am Mittwoch, 4. Oktober 2017, Bauarbeiten, dukte. um die dort vorhandene Brücke (kleine Brücke über Binnengra- Der nächste Stichtag für die 1. Stufe der Antragstellung ist der ben Cantdorf) zu ersetzen. Anstelle des vorhandenen Brücken- 30.09.2017. Ziel ist die Stärkung der ländlichen Räume. Vor allem die Schaf- bauwerkes wird ein Durchlass neu gebaut. Die Bauzeit beträgt fung und der Erhalt von Einkommens- und Beschäftigungs- voraussichtlich zwei Wochen. Für die Bauzeit wird eine provi- möglichkeiten sowie die Verbesserung der Attraktivität und Le- sorische Fußgänger-/Radfahrerüberführung über den Graben bensqualität stehen im Vordergrund. gelegt, die beispielsweise zwischen 17.00 und 7.00 Uhr nutzbar Haben Sie solche oder ähnliche Maßnahmen geplant oder ist – in jedem Fall nur außerhalb der Bauzeiten! erste Ideen, wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter der Stadt- Die Anwohner, aber auch alle Radfahrer und Fußgänger, werden verwaltung Spremberg. Melden Sie sich möglichst frühzeitig, gebeten, eventuelle Einschränkungen durch die Baumaßnahme um die ersten Informationen und wichtigen Hinweise zum Ver- „Neubau Durchlass anstelle Brückenbauwerk“ im Ortsteil Cant- fahren der Fördermittelbeantragung zu erhalten. dorf zu beachten. Laubentsorgung 2017 in der Stadt Spremberg Im Herbst 2017 wird das Laub von Straßenbäumen, welches auf Grünstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn sowie auf Geh- und Radwegen anfällt, im Auftrag der Stadt Spremberg durch die Firma Garten- und Landschaftsbau Brünsch entsorgt. Einbezogen werden Straßen, die gemäß der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (7. Änderungssatzung, Beschluss der Stadtver- ordnetenversammlung vom 06.07.2016) in die Reinigungsklassen 1 bis 5B eingestuft sind. Die Grundstückseigentümer an Straßen der Reinigungsklassen 1 bis 5B können, vorausgesetzt, dass Straßenbäume vorhanden sind, bei der Stadt Spremberg Am Markt 2 (Bürgerhaus), 2. Etage, Zimmer 2.10 in der Regel bis zu drei 120 l - Laubsäcke empfangen. Empfangsberechtigt ist nur der Grundstückseigentümer oder eine beauftragte Person. Beauftragte Personen haben eine Voll- macht des Grundstückseigentümers vorzulegen. Die Ausgabe der Laubsäcke erfolgt in der Zeit vom 25.09.2017 bis 19.10.2017 zu den regulären Sprechzeiten: Montag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Für den Ortsteil Schwarze Pumpe erfolgt die Ausgabe der Laubsäcke an folgenden Terminen und Zeiten im Bürgeramt Schwarze Pumpe: Dienstag, den 26.09.17 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag, den 10.10.17 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr undvon 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag, den 17.10.17 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr undvon 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag, den 07.11.17 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr undvon 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Die Laubsäcke mit dem Aufdruck „Stadt Spremberg/Laubentsorgung“ sind am Abholtag bis spätestens 7 Uhr zugebun- den vor dem Grundstück am Straßenrand (nicht auf der Fahrbahn) abzustellen. Sie sind so zu befüllen, dass ein Gewicht von max. 25 kg nicht überschritten wird. Andernfalls werden die Laubsäcke nicht mitgenommen. Es werden nur Laubsäcke mit oben genannten Aufdruck entsorgt. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Säcke nur für die Laubentsorgung und nicht für die Entsorgung sonstiger Abfälle zu verwenden sind. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und können durch die untere Abfallbehörde des Landkreises Spree- Neiße geahndet werden. Entsorgungstermine: Die von der Stadt Spremberg ausgegebenen Laubsäcke werden zu folgenden Terminen (jeweils ab 7 Uhr) eingesammelt: 23.10.17 und 27.11.17 - alle Straßen, die dem Bereich A zugeordnet wurden 24.10.17 und 28.11.17 - alle Straßen, die dem Bereich B zugeordnet wurden 25.10.17 und 29.11.17 - alle Straßen, die dem Bereich C zugeordnet wurden sowie - der Ortsteil Trattendorf 26.10.17 und 30.11.17 - die Ortsteile Schwarze Pumpe und Terpe 27.10.17 und 01.12.17 - die Ortsteile Sellessen (einschließlich Bühlow und Muckrow), Weskow, Haidemühl, Groß Luja, Türkendorf, Graustein, Schönheide, Lieskau, Hornow und Wadelsdorf.
Nr. 12/2017 Spremberg | 9 Folgende Straßen wurden dem Bereich A zugeordnet: Adolf- Damaschke- Platz Bürstenmacherbogen Kantstraße Roßstraße Albrecht-Dürer- Weg Dresdener Straße Kesselstraße Schillerstraße Alexander-Puschkin-Platz Druckerweg Kirchgasse Schloßbezirk Am Bach Erwin-Strittmatter-Promenade Kirchhofsweg Schlosserstraße Am früheren Enst-Tschickert-Platz Kirchplatz Schloßstraße Stadtbahngleis Am Hauptbahnhof Färbergasse Kirschallee Schmetterlingsweg Am Markt Forster Landstraße Kleine Berliner Straße Schubertstraße Am Pilz Franz-Waldmann-Straße Lange Straße Schulgasse Am Schulhof Friedrich-Ebert-Straße Lassowberg Seilergasse Am Schweizergarten Friedrich-Engels-Platz Lassowstraße Slamener Höhe Am Spreedamm Friedrichstraße Leipziger Straße Spinnerweg Amaliengasse Gartenstraße Lindenplatz Töpferstraße Ameisensteg Georgenhöhe Lindenstraße Tuchmacherallee An den Mühlen Georgenstraße Lucas-Cranach-Straße Waldfrieden Badergasse Geschwister-Scholl-Straße Lutherstraße Weinberg Bahnhofstraße Goetheplatz Mariengasse Weskower Allee Bahnhofsvorplatz Grazer Straße Mauergasse Westbahnstraße Bauhofstraße Heinrich-Heine-Weg Mittelstraße Wiener Straße Beethovenstraße Jägerstraße Mozartstraße Wiesengasse Bergstraße Johannesgasse Mühlenplatz Wiesental Berliner Straße Johann-Sebastian-Bach-Weg Mühlenstraße Wilhelm-Busch-Straße Bienenwinkel Johann-Straus-Straße Muskauer Straße Wilhelmsthaler Weg Bogenstraße Joseph-Haydn-Straße Obere Bergstraße Windmühlenweg Brauhausgasse Jüdengasse Pfortenstraße Wirthstraße Bregenzer Straße Jüdenstraße Poststraße Burgstraße Käferpfad Rathausgasse Folgende Straßen wurden dem Bereich B zugeordnet: Ährenweg Friedensstraße Richtstraße Stradower Weg Am eigenen Herd Friedhofsweg Ringstraße Straußdorfer Weg Am See Froschsteg Robert-Koch-Siedlung Tagebaurandstraße Am Tagebau Heinrichsfelder Allee Roitzer Straße Tannenweg Am Wasserturm Jessener Weg Rotkelchenweg Taubenwinkel Bergmannsweg Kastanienallee Salzweg Teschnitzweg Brigittenweg Kochsaweg Sanddornweg Waidmannslust Buckower Weg Kochsdorfer Weg Schlehenweg Waldweg Consulring Kulturhausweg Scholle Walter-Lehmann-Straße Drebkauer Straße Lavendelweg Schomberg Wolkenberger Weg Drosselweg Lerchenweg Senftenberger Straße Zeppelinstraße Elsterweg Märkersruh Siedlerstraße Ziegeleiweg Erlengrund Meisenweg Siedlungsstraße Zimtweg Falkenweg Oberteschnitz Spremberger Dorfstraße Zuckerstraße Fasanenstraße Otto-von-Guericke-Straße Stadtrandsiedlung Zum Schacht Drei Finkenweg Pfefferweg Stieglitzweg Florian-Geyer-Weg Philipp-Reis-Straße Storchenweg Folgende Straßen wurden dem Bereich C zugeordnet: Alma-Riedel-Straße Glück Auf Lustgartenstraße Steigerweg Am Berghang Grünstraße Lutz-Thormann- Siedlung Trattendorfer Hof Am Kollerberg Heinrichstraße Michelson-Schlucht Turnstraße Am Walderholungsheim Hoyerswerdaer Straße Neudorfer Weg Waldheimstraße An der Lusatia Hubertusweg Paul-Thomas-Straße Waldstraße August-Bebel-Straße Karl-Marx-Straße Petrigasse Weberweg Auguststraße Karlstraße Ruth-Borjack-Weg Wendenstraße Dianaweg Knappenweg Schäfereiweg Wiesenaue Dorotheenweg Kollerbergring Schleifer Weg Zedlitzstraße Eigener Aufbau Kollerbergweg Schlesische Straße Zum Stadtwald Fröbelstraße Kraftwerkstraße Schlesischer Hof Zum Wasserwerk Gärtnerstraße Lausitzer Straße Schulbezirk Zum Weißen Wehr Gerberstraße Libellenweg Spreeaue Zur Morgenröte
10 | Spremberg Nr. 12/2017 Die Stadt Spremberg stellt Die Stadt Spremberg bietet ab dem 1. September 2018 ab dem 1. Januar 2018 einen Erzieher (m/w) für ihre Kin- Ausbildungsstellen zum dertagesstätte Kitazentrum Schwarze Pumpe zur Vertre- tung, befristet bis zur Wiederkehr der Stelleninhaberin, Verwaltungsfachangestellten (m/w) längstens bis zum 31. März 2019, an. ein. Einstellungsvoraussetzungen: Das Kitazentrum befindet sich im Spremberger Ortsteil • Mindestens den Abschluss der 10. Klasse, Realschul- Schwarze Pumpe in einem Komplex der eine Grundschule, oder Gesamtschulabschluss eine Kindertagesstätte mit integriertem Hort und eine Turn- • gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse sowie eine halle beherbergt. Durchschnittlich werden dort bis zu 130 gute Allgemeinbildung Kinder ab der Altersgruppe 0 bis zum Ende des Grundschul- • ein hohes Maß an Engagement, Aufgeschlossenheit alters betreut. und Flexibilität • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusst- Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: sein. • die Förderung, Erziehung, Bildung und Versorgung von Ausbildungsdauer und Ausbildungsgang: Kindern ab der Altersgruppe 0 bis zum Ende des Grund- Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. schulalters unter Beachtung der Grenzsteine der Ent- Die theoretische Ausbildung wird an der Berufsschule im wicklung, der Meilenstein der Sprachentwicklung und Oberstufenzentrum 2 in Cottbus und in der Außenstelle der Einhaltung der Grundsätze der elementaren Bildung, des Niederlausitzer Studieninstituts Beeskow in Lübben der pädagogischen Arbeit nach dem Kindertagesstät- durchgeführt. Neben der theoretischen Ausbildung erfolgt tengesetz und den Bildungsleitlinien des Landes Bran- die praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen denburg der Stadtverwaltung Spremberg und überbetrieblich beim • Mitarbeit bei der Entwicklung von Qualitätsstandards Landkreis Spree-Neiße in Forst. • Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Einrich- tung Für diesen Ausbildungsberuf wird ein Eignungstest durch- • Dokumentation der Bildungs- und Erziehungsergebnisse geführt. Die hierfür ausgewählten Bewerber (m/w) erhalten • Planung und Mitgestaltung von gemeinsamen Aktionen, dazu eine Einladung. Festen und Veranstaltungen. Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag Stellenanforderungen: für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Von dem Bewerber (m/w) erwarten wir: Dem Bewerbungsschreiben beizufügen sind: aussagefähige und vollständige Bewerbungsunterlagen (einschließlich Ko- - eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur pien der letzten Schulzeugnisse) und eventuelle Teilnahme- staatlich anerkannten Erzieher/in bestätigungen bisher absolvierter Lehrgänge/Kurse. - Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum des Einsatzbereiches und Teamfähigkeit 24. November 2017, 12.00 Uhr an die - die gesundheitliche Eignung gemäß der Kita-Personal- verordnung. Stadt Spremberg Eine abgeschlossene Ausbildung zur Kinderschutz-Fach- Innerer Service kraft und Computergrundkenntnisse sind wünschenswert. Kennziffer: 06-10-17 Die Stelle ist wöchentlich mit 30 Stunden zu besetzen. Eine Am Markt 1 Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bleibt nach Bedarf 03130 Spremberg vorbehalten. Das Aufgabengebiet lässt eine Eingruppierung gemäß TVöD in die Entgeltgruppe S 8a zu. Hinweis: Für die Rücksendung der Bewerbungsun- terlagen bitten wir Sie, einen adressierten und aus- Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nach- reichend frankierten Briefumschlag beizulegen. weisen richten Sie bitte bis zum Bewerbungen per E-Mail können lediglich zur Fristwahrung 6. Oktober 2017, 12.00 Uhr, an die: berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in Papierform innerhalb von zwei Wochen nachzureichen. Stadt Spremberg FB Innerer Service, Kennwort: 03-32-17 Am Markt 1 03130 Spremberg. Der Seniorenbeirat der Stadt Spremberg Hinweis: Bewerbungen per E-Mail können lediglich zur informiert Fristwahrung berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in Papierform nachzureichen. Für die Rücksendung der Be- Der Seniorenbeirat führt jeden 3. Mittwoch im Monat von werbungsunterlagen bitten wir einen adressierten und aus- 10.00 bis 12.00 Uhr in der Begegnungsstätte der AWO, reichend frankierten Briefumschlag beizulegen. Karl-Marx-Str. 18, Sprechstunden durch. Alle Bürgerinnen und Bürger können dem Beirat, die Sorgen und Probleme der älteren Generation mitteilen und der Seni- orenbeirat wird Hilfen organisieren. Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, dem 18. Ok- tober 2017, statt. Geschäftsanzeigen buchen Hubert Lamm Vorsitzender anzeigen.wittich.de
Nr. 12/2017 Spremberg | 11 Die Stadt Spremberg beabsichtigt Sprechstunde bei Bürgermeisterin folgendes Grundstück Christine Herntier im Spremberger Ortsteil Graustein Bürgermeisterin Christine Herntier führt jeweils einmal mo- Ausbau Süd 1a zu veräußern natlich eine Bürgersprechstunde im Zimmer 218 im Rathaus, Bebauung: Am Markt 1, durch. Das im Spremberger Ortsteil Graustein gelegene Flurstück 70 Die nächste Bürgersprechstunde findet am Dienstag, der Flur 2 in der Gemarkung Graustein ist mit einem Haupt- 10. Oktober 2017, statt. sowie einem kleineren Nebengebäude bebaut. Das Flurstück Bürgerinnen und Bürger können sich an diesem Tag von hat eine Größe von 2.750 m², davon liegen 1.000 m² mit einer 14.00 bis 17.00 Uhr mit ihren Fragen und Problemen aber Grundstücksbreite von ca. 30 m innerhalb eines im Zusammen- auch mit Anregungen und Ideen direkt an die Bürgermeis- hang bebauten Ortsteils und sind Bauland. Innerhalb eines im terin wenden. Zusammenhang bebauten Ortsteiles ist ein Vorhaben zulässig, Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, mit dem wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Sekretariat der Bürgermeisterin unter Telefon 03563 340-102 Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die derzeitige Nut- eine detaillierte Uhrzeit abzustimmen. Gleichzeitig wird ge- zungsart der näheren Umgebung des Grundstücks entspricht beten, bei dieser Gelegenheit mit einem kurzen Stichwort einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsver- das Bürgeranliegen mitzuteilen. ordnung. Der südlich gelegene Grundstücksteil mit einer Größe Weiterhin haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglich- von 1.750 m² befindet sich im Außenbereich nach § 35 Bauge- keit, den am Rathaus befindlichen Briefkasten für Mitteilun- setzbuch. Die Neuerrichtung baulicher Anlagen (auch Einfrie- gen, Informationen und Vorschläge zu nutzen. dung) ist hier nicht zulässig. Die Liegenschaft befindet sich an einem der Straße Ausbau Süd anliegenden Weg und ist an das öffentliche Strom- und Trink- Sprechstunde des Ortsvorstehers wassernetz angeschlossen. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt dezentral über eine Kleinkläranlage. Das Hauptgebäude von Schwarze Pumpe ist ein vollgeschossiger Massivbau mit flachem Satteldach und Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Schwarze Pumpe, Göran einer Nutzfläche von ca. 296 m². Auch das Nebengebäude ist in Richter, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde eingeschossiger Massivbauweise errichtet und verfügt über ein durch: Pultdach. Beide Gebäude besitzen keine Unterkellerung und befinden sich in einem einfach gewarteten baulichen Zustand. Termin: 26. September und 10. Oktober 2017 Zeit: 16.30 bis 18.00 Uhr Angebotshinweise: Ort: Bürgerbüro Schwarze Pumpe, Das Mindestgebot für dieses Grundstück liegt bei 49.000 Euro, Grundschule Geschwister Scholl, wobei der Zuschlag auf das Höchstgebot erfolgt. Durch den An der Schule 2 Bieter ist ein Bonitätsnachweis vorzulegen. Unvollständige Unterlagen bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens und/ oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Sprechstunde des Ortsvorstehers Angebote sind bis zum 18.10.2017 auf dem Postweg in einem von Haidemühl verschlossenen Umschlag unter der Kennziffer Liegenschaf- Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Haidemühl, Gunter Mal- ten/5/2017 an die Stadt Spremberg, SG Stadtplanung, Am tusch, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde Markt 1, 03130 Spremberg zu richten. durch (ungerade Kalenderwoche): Ansprechpartner: Termin: 26. September und 10. Oktober 2017 Nähere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet Stadtplanung Zeit: 17.00 bis 18.00 Uhr der Stadt Spremberg (Telefon 03563 340–230). Bei baupla- Ort: Räume Ortsvorsteher/Ortsbeirat nungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen bekom- im Dorfgemeinschaftshaus men Sie unter der Telefonnummer 03563 340–580 oder 582 gerne Auskünfte und Erläuterungen. Sprechstunde des Ortsvorstehers von Wadelsdorf Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wadelsdorf, Gerd Piater, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: Termin: 26. September 2017 Zeit: 17.30 bis 18.30 Uhr Ort: Gemeindebüro Sprechstunde des Ortsvorstehers von Graustein LW-flyerdruck.de Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Graustein, David Lamm, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. info@LW-flyerdruck.de 09191 7232-88 www.LW-flyerdruck.de Termin: 9. Oktober 2017 Selber online buchen oder einfach Anfragen: Zeit: 18.00 bis 19.00 Uhr Tel.: 03535 489-166 | E-Mail: kreativ@wittich-herzberg.de Ort: Alte Schule
12 | Spremberg Nr. 12/2017 Sprechstunde des Ortsvorstehers von Lieskau Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Lieskau, Harry Krause, führt zu folgendem Termin die nächste Sprechstunde durch: „Vielfalt verbindet“ – Interkulturelle Woche 2017 Termin: 10. Oktober 2017 Zeit: 18.00 bis 19.00 Uhr Unter diesem Motto beginnt am 24. September deutschland- Ort: Gemeindebüro weit die Interkulturelle Woche, um gerade in der heutigen Zeit ein Zeichen gegen Rassismus und extremistische Strömungen zu setzen. In der Vielfalt, die in Deutschland über Generationen gewachsen ist, liegt die Zukunft unserer Gesellschaft. An dieser Aktion beteiligt sich auch die Örtliche Liga Sprem- berg und bietet folgende Veranstaltungen an: An Vereine, Verbände, Institutionen, Dienstag, 26.09.2017 um 14.00 Uhr im Kontakt-Café der VS, Kirchengemeinden, Kindereinrichtungen, Georgenstraße 37 „Jung und Alt international - Kulturschätze Russlands“ Si- Schulen ... ! birien bildet den größten Teil Nordasiens und umfasst mit etwa Die nächste Ausgabe vom 10 Mio Quadratkilometer rund die Hälfte des russischen Terri- „Amtsblatt für die Stadt Spremberg – toriums. Von Nowokus-nezk bis Wladiwostok ist man fünf Tage Spremberger Anzeiger“ und Nächte mit der Transsibirischen Eisenbahn unterwegs. Wie erscheint am 13. Oktober 2017. überall üblich, gibt es um das Ferne, weithin Unbekannte auch seltsame Anekdoten. Zum Beispiel steppt im bitterkalten Sibi- Redaktionsschluss ist am rien nur der Bär oder man trinkt den Wodka regelmäßig schon 29. September 2017 – 9.00 Uhr!!! zum Frühstück. Was daran wahr und was Dichtung ist erfahren Ihre Texte reichen Sie bitte ein per E-Mail: Sie von Inna Arzyutov. Sie hat bis vor gut einem Jahr in Sibirien bm-referent@stadt-spremberg.de. gelebt. Im Gepäck wird Inna regionale Spezialitäten haben und zur Verkostung anbieten. Anmeldung unter Tel: 03563 6090321, E-Mail: freiwilligenagentur-spremberg@volkssolidaritaet.de Mittwoch, 27.09.2017 um 14.00 Uhr im Haus der Vereine, Puschkinplatz 1 „Vor der Geburt – nach der Geburt“ – Hilfeangebot für ge- flüchtete Frauen Geflüchtete Menschen haben extrem schwie- rige und bedrohliche Erlebnisse hinter sich, die wir kaum nach- empfinden können. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede, die Notrufe (rund um die Uhr) einen sensiblen Umgang erfordern. Gerade geflüchtete Frauen brauchen eine einfühlsame und an ihren Bedürfnissen orien- Polizei 110 tierte Begleitung bei Schwangerschaft und Geburt. Wer kann Feuerwehr/Notarzt – in medizinischen Notfällen bzw. das besser als eine Hebamme? Die Hebamme ist eine wichtige lebensbedrohlichen Situationen 112 Begleiterin während der Schwangerschaft. Mutter und Baby zu Kinder- und Jugendnotdienst 0800 4786111 betreuen, gehört zu ihren Aufgaben. Als erfahrene Fachfrauen Giftnotruf 030 19240 können Hebammen bei vielen Fragen oder Problemen helfen. Sperr-Notruf 116 116 Tipps und Informationen erteilt in dieser Veranstaltung die Heb- Bundesweiter Notruf bei Gewalt gegen Frauen (häuslicher Ge- amme Annette Fiebiger. walt, Stalking, Mobbing) Anmeldung unter Tel: 03563 6090321, E-Mail: freiwilligenagentur-spremberg@volkssolidaritaet.de 08000 116016 Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ Donnerstag, 28.09.2017 um 18.30 Uhr im Fachgeschäft „La 0800 4040020 Sorgentelefon „Oskar“ für Eltern Dessous“, Lange Straße 37 schwerstkranker Kinder „Colonia Dinidad“ – eine Sekte, was verbirgt sich dahinter? 0800 88884711 Mehrmals reiste das Ehepaar Heike und Hagen Rittel nach Beratung bei Gewalt und in Notsituationen Chile. Sie haben dort die frühere Siedlung „Colonia Dinidad“ Regional besucht. Beratungsstelle der Polizei 0355 7891085 In ihrem Vortrag berichten sie über ihre Eindrücke von dieser Opferberatung 0355 7296052 (Folter)-Sekte und wie unterschiedlich ehemalige Bewohnerin- Weißer Ring 0355 5267204 nen, Bewohner und Sektenkinder mit den Erlebnissen und Er- Migrationsberatung der Diakonie 03563 345678 fahrungen umgehen. Frauenhaus Cottbus 0355 712150 Anmeldung unter Tel: 03563 6090321, Frauennotwohnung Spremberg 0173 1788155 E-Mail: freiwilligenagentur-spremberg@volkssolidaritaet.de Schwangerschaftsberatung des DRK 03563 93361 Beratung Landkreis Spree Neiße Mittwoch, 11.10.2017 um 10.00 Uhr in der Arbeitslosen-Ser- Schwangerenkonflikt-, Sexual-, vice-Einrichtung, Heinrichstraße 15 Familienberatung St. Petersburg – Die Stadt der „Weißen Nächte“ 03562 98615323 Die ehemals langjährige Leiterin der Arbeitslosen-Service-Ein- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 03563 5755137 richtung Spremberg Barbara Schicht berichtet über ihre Reise Ansprechpartnerin für soziale Belange der Stadt Spremberg und Erlebnisse in Sankt Petersburg. (Gleichstellungsbeauftragte) 03563 340150 Anfragen unter Tel.: 03563 96397
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