10 Würzburg, 25. September 2017 . September 201 . Jahrgang - Regierung von Unterfranken
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Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Inhaltsübersicht: STELLENAUSSCHREIBUNGEN_____________________________________ 324 Ausschreibung der Stelle eines Fachberaters/einer Fachberaterin für Informatik am Staatlichen Schulamt in der Stadt Würzburg ____________________________________________________ 324 Ausschreibung der Stelle eines Fachberaters/einer Fachberaterin für Verkehrserziehung und Unfallverhütung am Staatlichen Schulamt in der Stadt Schweinfurt _________________________ 325 Zweitausschreibung der Stelle einer Beraterin/eines Beraters Migration an Grund- und Mittelschulen am Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen _______________________________________ 326 Ausschreibung der Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologin/Schulpsychologe) für die Schulberatung an Grund- und Mittelschulen beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Schweinfurt _________________________________________ 327 Ausschreibung der Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologin/Schulpsychologe) für die Schulberatung an Grund- und Mittelschulen beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen __________________________________________ 328 Freie bzw. demnächst freiwerdende Stellen an Grund- und Mittelschulen ____________________ 329 Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen_ 333 VERÖFFENTLICHUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN ________________ 336 Abschlussprüfung 2018 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ______________________ 336 Einstufungsprüfung 2018 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik ____________ 338 Abschlussprüfung 2018 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege ____________________________________________ 339 Abschlussprüfung 2018 an Fachakademien für Sozialpädagogik __________________________ 341 Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2018 ________________________________ 342 Angebote der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ ________________________ 344 Informationstag „Lernort Staatsregierung“ ____________________________________________ 347 Schulversuch „Digitale Schule 2020“ ________________________________________________ 349 Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen _________________________ 352 Schulversuch zweijährige Integrationsmaßnahmen an Beruflichen Schulen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge – einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an Berufsfach- schulen für Pflegehelferberufe für Asylbewerber und Flüchtlingen an Berufsfachschulen – einjährige Erweiterung der Heilerziehungspflegehelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge ___________________________________________________ 353 Abschlussprüfung 2018 für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe __________________________________________ 358 322
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Abschlussprüfung 2018 zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement __ 360 HINWEISE AUF BEKANNTMACHUNGEN _____________________________ 362 Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) ____________________________ 362 Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung _______________ 362 Aufhebung der Bekanntmachung über die Zulassung von Lernmitteln an Berufsschulen und Berufsfachschulen gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln ______ 362 Neunte Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Volksschulordnung; hier: Formulare 363 Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster _______________ 363 NICHTAMTLICHER TEIL___________________________________________ 364 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. – Bezirksverband Unterfranken – Haus- und Straßensammlung 2017 __________________________________________________________ 364 Erlebnis Bauernhof ______________________________________________________________ 365 Sonderausstellung im Lohrer Schulmuseum___________________________________________ 366 MEDIENHINWEISE _______________________________________________ 367 323
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Stellenausschreibungen Ausschreibung der Stelle eines Fachberaters/einer Fachberaterin für Informatik am Staatlichen Schulamt in der Stadt Würzburg Am Staatlichen Schulamt in der Stadt Würzburg ist - befristet auf 3 Jahre - die Stelle eines Fachbera- ters/einer Fachberaterin für Informatik zu besetzen. Sie wird zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrer und Lehrerinnen, die eine entsprechende fachliche Qualifikation nach- weisen und fähig und bereit sind, die Aufgabe eines Fachberaters/einer Fachberaterin zu überneh- men. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor- zugt berücksichtigt. Die Fachberater erhalten für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stun- denpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fach- lehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1995 (KWMBl I S. 136). Für die Aufgaben der Fachberatung gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. Mai 1995 Nr. IV/5-P 7027-4/47 798 über die Fachberatung beim Staatlichen Schulamt (KWMBl I S. 205). Termine: Vorlage des Gesuchs beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 20.10.2017 bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 27.10.2017 bei der Regierung von Unterfranken: 03.11.2017 324
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Ausschreibung der Stelle eines Fachberaters/einer Fachberaterin für Verkehrserziehung und Unfallverhütung am Staatlichen Schulamt in der Stadt Schweinfurt Am Staatlichen Schulamt in der Stadt Schweinfurt ist - befristet auf 3 Jahre - die Stelle eines Fachbe- raters/einer Fachberaterin für Verkehrserziehung und Unfallverhütung zu besetzen. Sie wird zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrer und Lehrerinnen, die eine entsprechende fachliche Qualifikation nach- weisen und fähig und bereit sind, die Aufgabe eines Fachberaters/einer Fachberaterin zu überneh- men. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be- rücksichtigt. Die Fachberater erhalten für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stun- denpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fach- lehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1995 (KWMBl I S. 136). Für die Aufgaben der Fachberatung gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. Mai 1995 Nr. IV/5 P 7027-4/47 798 über die Fachberatung beim Staatlichen Schulamt (KWMBl I S. 205). Termine: Vorlage des Gesuchs beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 20.10.2017 bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 27.10.2017 bei der Regierung von Unterfranken: 03.11.2017 325
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Zweitausschreibung der Stelle einer Beraterin/eines Beraters Migration an Grund- und Mittel- schulen am Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen Am Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen ist – zunächst befristet für drei Jahre - die Stelle ei- ner Beraterin/eines Beraters Migration an Grund- und Mittelschulen zu besetzen. Sie wird zur allge- meinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer oder Lehrkräfte mit unbefristeten Verträ- gen an Grund- und Mittelschulen. Die Ausbildung im Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. eine mehr- jährige Erfahrung im Unterricht mit Kindern mit Migrationshintergrund sowie ggf. die Ausbildung im Erweiterungsfach „Islamische Religionslehre“ oder eine vergleichbare Qualifikation durch Lehrerfort- bildungen sind Voraussetzung für die Bewerbung. Falls keine entsprechende Ausbildung nachgewie- sen werden kann, müsste sich der Bewerber, die Bewerberin bereit erklären, die Ausbildung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ zu absolvieren. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be- rücksichtigt. Die Beraterin/der Berater Migration erhält für ihre/ seine Tätigkeit durch die Regierung von Unterfran- ken Anrechnungsstunden im Rahmen eines vom Staatsministerium zugewiesenen Stundenkontin- gents. Für die Aufgaben der Beratung gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Mai 2011 Nr. IV.2-5 S 7400-4b.40 810. Termine: Vorlage des Gesuchs beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 20.10.2017 bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 27.10.2017 bei der Regierung von Unterfranken: 03.11.2017 326
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Ausschreibung der Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsycholo- gin/Schulpsychologe) für die Schulberatung an Grund- und Mittelschulen beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Schweinfurt Beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Schweinfurt ist die Stelle eines Beratungsrektors/einer Bera- tungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin) A 13 + AZ für die Schulberatung an Grund- und Mittelschulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Bewerben können sich Lehrkräfte mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderun- gen übersteigt“ (UB) a) die das Studium für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen/Mittel- schulen durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle eines Unterrichtsfaches getreten ist, erweitert haben. b) mit entsprechender Lehrbefähigung mit abgeschlossenem Zweitstudium der Psychologie von min- destens vier Semestern. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be- rücksichtigt. Zusatz: Soweit für die Funktionsstelle sowohl Bewerbungen von Versetzungsbewerberinnen bzw. -bewerbern (Personen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben) als auch von Beförderungsbewerberinnen bzw. -bewerbern vorliegen, behält sich die Regierung von Unterfranken vor, über Versetzungsanträge vorab zu entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Termine: Vorlage des Gesuchs beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 13.10.2017 bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 20.10.2017 bei der Regierung von Unterfranken: 27.10.2017 327
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Ausschreibung der Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsycholo- gin/Schulpsychologe) für die Schulberatung an Grund- und Mittelschulen beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen ist die Stelle eines Beratungsrektors/einer Bera- tungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin) A 13 + AZ für die Schulberatung an Grund- und Mittelschulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Bewerben können sich Lehrkräfte mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderun- gen übersteigt“ (UB) und a) die das Studium für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen/Mittel- schulen durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle eines Unterrichtsfaches getreten ist, erweitert haben. b) mit entsprechender Lehrbefähigung mit abgeschlossenem Zweitstudium der Psychologie von min- destens vier Semestern. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be- rücksichtigt. Zusatz: Soweit für die Funktionsstelle sowohl Bewerbungen von Versetzungsbewerberinnen bzw. -bewerbern (Personen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben) als auch von Beförderungsbewerberinnen bzw. -bewerbern vorliegen, behält sich die Regierung von Unterfranken vor, über Versetzungsanträge vorab zu entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Termine: Vorlage des Gesuchs beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 13.10.2017 bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 20.10.2017 bei der Regierung von Unterfranken: 27.10.2017 328
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Freie bzw. demnächst freiwerdende Stellen an Grund- und Mittelschulen Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen im Amtlichen Schul- anzeiger des jeweiligen Bezirks. Diese Funktionsstellen sowie auch die wiederholte Ausschreibung von Funktionsstellen (Zweite Aus- schreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke finden Sie unter folgenden Internetad- ressen: Oberfranken http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulanzeiger Mittelfranken http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/schulanzeiger/schulanzeiger.htm Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/publikationen/13521/index.html Oberpfalz http://www.ropf.de/download/amtliche/index.php Oberbayern http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bekanntmachung/osa Niederbayern http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/schulen/schulanzeiger.htm Schwaben http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Schulanzeiger/Schulanzeiger.php Rektor/Rektorin Schule Schüler/Klassen SchA Bes.Gr. Bemerkungen Grundschule Oberaurach Schülerzahl: 93 HAS A13+AZ - 2. Ausschreibung Am Sportzentrum 4 Klassenzahl: 4 - Befähigung für das Lehr- 97514 Oberaurach amt an Volks- oder Grund- Tel.: 09522/328 schulen Fax: 09522/950837 - mehrjährige und aktuelle eMail: oberau- Erfahrungen in der Grund- rach@gmx.de schule - Fundierte EDV-Kenntnisse; Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Grundschule Marolds- Schülerzahl: 174 HAS A13+AZ - Befähigung für das Lehr- weisach Klassenzahl: 9 amt an Volks- oder Grund- Schulstraße 1 schulen 96126 Maroldsweisach - mehrjährige und aktuelle Tel.: 09532/1635 Erfahrungen in der Grund- Fax: 09532/1062 schule eMail: - Fundierte EDV-Kenntnisse; info@grundschule.maroldsweisach.de Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) 329
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Grundschule Martinsheim Schülerzahl: 65 KT A13+AZ - Befähigung für das Lehr- Bäckergasse 11 Klassenzahl: 4 amt an Volks- oder Grund- 97340 Martinsheim schulen Tel.: 09332/9206 - mehrjährige und aktuelle Fax: 09332/590328 Erfahrungen in der Grund- eMail: schule gs-martinsheim@t-online.de - Fundierte EDV-Kenntnisse; Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Mittelschule Würzburg- Schülerzahl: 155 WÜ A13+AZ - Befähigung für das Lehr- Zellerau Klassenzahl: 11 amt an Volks- oder Haupt- Adelgundenweg 4 schulen/Mittelschulen 97082 Würzburg Incl. 2 Ü-Klassen - mehrjährige und aktuelle Tel.: 0931/205820 mit 23 Schülern Erfahrungen in der Haupt- Fax: 0931/2058218 schule/Mittelschule eMail: mittelschule- - Fundierte EDV-Kenntnisse; zellerau@wuerzburg.de Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Konrektor/Konrektorin Schule Schüler/Klassen SchA Bes.Gr. Bemerkungen Grundschule Schonungen Schülerzahl: 228 SW-L A13+AZ - 2. Ausschreibung Schulweg 7 – 13 Klassenzahl: 10 - Befähigung für das Lehr- 97453 Schonungen amt an Volks- oder Grund- Tel.: 09721/75172 schulen Fax: 09721/75173 - mehrjährige und aktuelle eMail: Erfahrungen in der Grund- verwaltung@grundschule- schule schonungen.de - Fundierte EDV-Kenntnisse; Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Grundschule Schülerzahl: 201 SW-L A13+AZ - Befähigung für das Lehr- Am Zabelstein Klassenzahl: 9 amt an Volks- oder Grund- Schulstraße 2 schulen 97499 Donnersdorf - mehrjährige und aktuelle OT Traustadt Erfahrungen in der Grund- Tel.: 09528/950166 schule Fax: 09528/950175 - Fundierte EDV-Kenntnisse; eMail: Bereitschaft zur Arbeit mit verwaltung@grundschule.donnersdorf.de dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Frieden-Mittelschule Schülerzahl: 404 SW-S A13+AZ - Befähigung für das Lehr- Schweinfurt Klassenzahl: 20 amt an Volks- oder Haupt- Ludwigstraße 5 schulen/Mittelschulen 97421 Schweinfurt - mehrjährige und aktuelle Tel.: 09721/51833 Erfahrungen in der Haupt- Fax: 09721/51830 schule/Mittelschule eMail: - Fundierte EDV-Kenntnisse; friedenschule@schweinfurt.de Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) 330
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Matthias-Ehrenfried- Schülerzahl: 229 WÜ-L A13+AZ - Befähigung für das Lehr- Grundschule Klassenzahl: 11 amt an Volks- oder Grund- Neue Siedlung 1 schulen 97222 Rimpar - mehrjährige und aktuelle Tel.: 09365/79708 Erfahrungen in der Grund- Fax: 09365/3000120 schule eMail: - Fundierte EDV-Kenntnisse; schulleitung@grundschule- Bereitschaft zur Arbeit mit rimpar.de dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Grundschule Höchberg Schülerzahl: 309 WÜ-L A13+AZ - Befähigung für das Lehr- Rudolf-Harbig-Platz 5 Klassenzahl: 13 amt an Volks- oder Grund- 97204 Höchberg schulen Tel.: 0931/407846 - mehrjährige und aktuelle Fax: 0931/4070353 Erfahrungen in der Grund- eMail: Volksschule- schule Hoechberg@t-online.de - Fundierte EDV-Kenntnisse; Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungs- programm (ASV) Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber: Soweit für die Funktionsstelle sowohl Bewerbungen von Versetzungsbewerberinnen bzw. -bewerbern (Personen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben) als auch von Beförderungsbewerberinnen bzw. -bewerbern vorliegen, wird die Regierung von Unterfranken über Versetzungsanträge vorab ent- scheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Auf die Voraussetzungen der "Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke", Bekanntmachung des Bayerischen Staats- ministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.03.11, Az.: IV.5-5 P 7010.1-4.23 489, wird ausdrücklich verwiesen. Insbesondere die neben einer entsprechenden Verwendungseignung für die Übertragung einer Funktion als Schulleiter/-in und Schulleitungsstellvertreter/-in erforderlichen Bewertungsstufen in der letzten dienstlichen Beurteilung entnehmen Sie bitte diesen Beförderungsrichtlinien. Sofern auf der Grundlage allein von dienstlichen Beurteilungen eine Auswahlentscheidung nicht mög- lich ist, können ergänzend strukturierte Interviews durch eine Auswahlkommission durchgeführt wer- den. Die Regierung strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an. Es wird deshalb be- grüßt, wenn sich Frauen bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungs- beauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor- zugt berücksichtigt. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, kann der/die erfolgreiche Bewerber/-in zum maßgeblichen Beförderungszeitpunkt nur dann befördert werden, wenn diese Schülerzahl zum Zeitpunkt der Beförderung im nach den Beförderungsrichtlinien erforderlichen Umfang gesichert ist. Die Beförderungen in die ausgeschriebenen Ämter können erst vorgenommen werden, wenn eine freie und besetzbare Planstelle vorhanden ist. Freiwerdende Planstellen dürfen vor Ablauf einer Wie- derbesetzungssperre nicht für Beförderungen in Anspruch genommen werden. Funktionsinhaber, die in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln, besetzen bis zur Versetzung in den Ruhestand ihre Planstelle. Anschließend ist noch die Wiederbesetzungssperre zu berücksichtigen. Die Verlänge- rung der Planstellensperre, die sich durch die Altersteilzeit ergibt, wird aus Gründen der Gleichbe- handlung auf alle Funktionsträger verteilt, unabhängig davon, ob die Funktion wegen Altersteilzeit 331
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 oder aus sonstigen Gründen (z. B. gesetzlicher Ruhestand, Versetzung) neu zu besetzen war. Dadurch verlängert sich die Beförderungswartezeit für alle freigewordenen Funktionsstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre von 3 Monaten hinaus. Eine Teilzeitbeschäftigung ist bei Schulleitern / Schulleiterinnen nur mit einer Ermäßigung der Unter- richtspflichtzeit bis zu 4 Stunden, bei Schulleiterstellvertretern / Schulleiterstellvertreterinnen nur bis zu 6 Wochenstunden möglich; während einer Elternzeit ist die Reduzierung auf 3/4 der vollen Unter- richtspflichtzeit möglich. Bei Lehrkräften, die sich in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeits- zeitkontos befinden, verringert sich die mögliche Ermäßigung durch Teilzeit um 1 Stunde. Lehrkräfte mit einer umfangreicheren Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit können nur dann berücksichtigt wer- den, wenn sie eine Erklärung abgeben, dass sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung einen Antrag auf Beendigung der Teilzeitbeschäftigung oder einen entsprechend geänderten Antrag auf Teilzeitbe- schäftigung stellen. Die Regierung verweist auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19.12.06 (KWMBl I Nr. 2/2007; Veröffentlichung im Amtl. Schulanzeiger 3/2007, nochmals 11/2008), die am 01.08.08 in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Quali- fikation von Schulleiterinnen und Schulleitern ist die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungs- curriculums) vor der Beförderung zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) wird ab dem 01.08.09 eingefordert und ist, wenn bereits absolviert, den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung ist ausge- schlossen, wenn ein Angehöriger i.S. des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (u. a. Ehegatten, Verlobte, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, auch geschiedene Ehegat- ten) an der betreffenden Schule tätig ist, es sei denn, er erklärt sich ggf. mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden. Falls ein Angehöriger in diesem Sinne an der Schule beschäftigt ist, für die eine Bewerbung abgegeben wird, ist dies in der Bewerbung unter Angabe des Angehörigkeits- verhältnisses schriftlich mitzuteilen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin die Wohnung am Schulort oder in angemes- sener Umgebung nimmt. Termine: Vorlage der Gesuche beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 20.10.2017 bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 27.10.2017 bei der Regierung von Unterfranken: 03.11.2017 Umzugskostenvergütung nach Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Umzugskostengesetzes i. d. F. der Bek. vom 24.06.2005 (GVBl S. 192) kann nur gewährt werden, wenn die Gewährung der Umzugskosten- vergütung vor Durchführung des Umzugs schriftlich zugesagt worden ist. 332
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillin- gen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14. August 2017 , Az. IV.9-BP4113-3.73 283 Zum 19. Februar 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit 4.7 Pädagogik und Didaktik der Mittelschule – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abord- nung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsricht- linien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A14 + AZ, ist möglich. Anforderungsprofil: Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen mit mehrjähriger Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt. Gute Kenntnisse in den Bereichen Ganztagsschule, Elternarbeit und Kooperation mit der Jugendsozi- alarbeit an Schulen werden vorausgesetzt. Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und im Publikationswesen sowie mit Medieneinsatz im Unterricht und im Bereich der Lehrerfortbildung sind wünschenswert. Aufgabenbeschreibung: Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Prä- senz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunkt- programms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen: − Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen zum Fächerkanon der Mittelschule, vor allem im Fach Deutsch, Arbeit-Wirtschaft-Technik (künftig Wirtschaft und Beruf) sowie Geschichte / Sozialkunde / Erdkunde (künftig: Geschichte / Politik / Geographie) unter Berücksichtigung der ak- tuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen − Lehrgänge im Rahmen der Implementierung des LehrplanPLUS für die Mittelschulen − Fachliche Initiierung, inhaltliche Mitgestaltung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Fächerkanon der Mittelschule in enger Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum − Initiierung und Erstellung von Akademieveröffentlichungen zu Mittelschulthemen − Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem: − Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten − fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o.g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP − Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) 333
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 − Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministe- riums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Koopera- tionspartnern − Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich − Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt: − ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft − Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiter- entwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend) − Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben − Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen − ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen − ein hohes Maß an Teamfähigkeit − Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen − Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sicherge- stellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienst- vorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. Sep- tember 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 0 89/21 86-2138) gerne zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.73 283 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7 89407 Dillingen 334
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 sowie in Kopie an Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße 2 80333 München. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an christi- an.hofrichter@stmbw.bayern.de. (KWMBeibl. 2017 S. 207) 335
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Veröffentlichungen und Bekanntmachungen Abschlussprüfung 2018 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 6. Juli 2017, Az. VI.5-BS9500-5-7a.56 888 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fach- schulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2018 an folgendem Termin statt: Mittwoch, 6. Juni 2018 Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflege- hilfe und für andere Bewerber findet zudem am Montag, 4. Juni 2018 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern − Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr), − Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr), − Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr) und am Freitag, 8. Juni 2018 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern − Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr) und − Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr) statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden. Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist Mittwoch, 26. September 2018 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflege- hilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am Montag, 24. September 2018 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern − Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr), − Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr), − Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr) und am 336
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Freitag, 28. September 2018 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern − Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr) und − Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr) statt. 2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen. 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2018 bei einer öffentlichen oder staatlich aner- kannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 57, die Prüfungsge- genstände in § 56 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt. Herbert P ü l s Ministerialdirektor (KWMBeibl. 2017 S. 184) 337
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Einstufungsprüfung 2018 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 6. Juli 2017, Az. VI.5-BS9202-8-7a.56 889 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO), insbesondere nach § 90 FakO. 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten). 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte ver- wendet werden. 4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2018 ist bis spätestens 23. Februar 2018 bei der Schul- aufsichtsbehörde zu beantragen. 5. Die Einstufungsprüfung 2018 findet am Mittwoch, den 7. März 2018, zu folgenden Zeiten statt: Deutsch: 9.30 bis 12.30 Uhr Sozialkunde/Geschichte: 14.00 bis 15.30 Uhr. 6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen. Herbert P ü l s Ministerialdirektor (KWMBeibl. 2017 S. 185) 338
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Abschlussprüfung 2018 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Se- minar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 6. Juli 2017, Az. VI.5-BS9500-2-7a.56 891 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich aner- kannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieher- praktikanten des Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) fin- det 2018 an folgenden Terminen statt: Montag, 25. Juni 2018 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie 10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist: Montag, 17. September 2018 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie 10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkann- ter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2018 an folgenden Terminen statt: Montag, 25. Juni 2018 8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung 10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist: Montag, 17. September 2018 8.30 bis .30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung 10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Ver- sorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfach- schulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung (FakO). 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieher- praktikanten, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Ab- schlussprüfung an der besuchten Berufsfach-schule für Kinderpflege nicht ablegen können, kön- nen zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfach- schule für Kinderpflege zugelassen werden. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Be- rufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öf- fentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden. 339
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2018 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvorausset-zungen sind in § 71, die Prüfungsgegenstände in § 72 BFSO geregelt. Herbert P ü l s Ministerialdirektor (KWMBeibl. 2017 S. 185) 340
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Abschlussprüfung 2018 an Fachakademien für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 6. Juli 2017, Az. VI.5-BS9500.6-8-7a.56 887 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO). 2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten: − Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik − Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder − Literatur- und Medienpädagogik. Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Pra- xis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten). 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ab- legen können) können nach § 63 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 64 FakO erfüllen. Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftli- chen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Dar- über hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaft- liche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theolo- gie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bear- beitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächs- führung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prü- fung abzulegen (§ 63 Abs. 3 FakO). Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2018 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 64 Abs. 3 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden. 4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik fin- det nach folgendem Prüfungsplan statt Tag Fach Bearbeitungszeit Dienstag, 5. Juni 2018 Pädagogik/Psychologie/ 240 Minuten Heilpädagogik Donnerstag, 7. Juni 2018 Theologie/Religionspädagogik 180 Minuten nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik 5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 57 FakO, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 63 Abs. 3 FakO. Herbert P ü l s Ministerialdirektor (KWMBeibl. 2017 S. 186) 341
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2018 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. Juli 2017, Az. VI.6-BS9500-9-7b.70 207 1. Die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch wird für das Schuljahr 2017/2018 ab Mai 2018 als staatliche Abschlussprüfung an den Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern nach der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) durchgeführt. Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie an- gehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, mel- den sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 15. Januar 2018 (Poststempel) an einer der nach- stehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet: − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München, Baierbrunner Straße 28, 81379 München, Tel.: (089) 28 81 02-0 Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S), Italienisch (I), Russisch (R) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Geisteswissenschaften (nur als Wahlfach für I) Technik (nur für E, S, I, R) Rechtswesen (nur für E, F, S, I) Naturwissenschaften (nur für E) − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen und Aus- landskunde, Hindenburgstraße 42, 91054 Erlangen, Tel.: (09131) 812 93-30 Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Russisch (R), Spanisch (S) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Technik (für alle Sprachen) Geisteswissenschaften (nur für E, F, S) Rechtswesen (nur für E) − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen der Würzburger Dolmetscherschule GmbH, Paradeplatz 4, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 5 21 43 Sprachen: Englisch (E), Spanisch (S) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Naturwissenschaften (nur für E) − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen-Berufe GmbH, Rathausplatz 2, 87435 Kempten (Allgäu), Tel.: (0831) 2 60 25 Sprache: Englisch (E) Fachgebiet: Wirtschaft 342
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Fremdspracheninstituts der Landeshaupt- stadt München, Amalienstraße 36, 80799 München, Tel.: (089) 23 34 16-50 Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Technik (nur für E, S) − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des EURO Schulvereins Ingolstadt, Esplanade 36, 85049 Ingolstadt, Tel.: (0841) 170 01 Sprache: Englisch (E) Fachgebiet: Wirtschaft − Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen der Euro Akademie Bamberg, Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg, Tel.: (0951) 98 60 8-13 Sprache: Englisch (E) Fachgebiet: Wirtschaft − Staatliche Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden, Stockerhutweg 52, 92637 Weiden, Tel.: (0961) 20 62 15 Sprache: Englisch (E) Fachgebiet: Wirtschaft Termin der schriftlichen Prüfung: 2./3./4. Mai 2018 Termin der mündlichen Prüfungen: im Juni/Juli 2018, für „andere Bewerber“ u. U. im September/Oktober 2018. 2. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bietet im Jahr 2018 gleichzeitig die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den selteneren Spra- chen Kroatisch und Niederländisch an, die nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl S. 255), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), durchgeführt wird. Einzelheiten über Zulassungsvo- raussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können unter der Internetadresse www.km.bayern.de (Pfad: Ministerium – Schule & Ausbildung – Staatliche Prüfung zum Übersetzer & Dolmetscher) abgerufen werden. Meldungen für die Prüfung in diesen selteneren Sprachen sind auf Formblättern, die auf der oben genannten Internetseite ab Anfang Oktober 2017 zum Ausdruck verfügbar sein werden, bis spätes- tens 15. Januar 2018 (Poststempel) beim Staatsministerium einzureichen. Termin der schriftlichen Prüfung: 2./3./4. Mai 2018 Termin der mündlichen Prüfungen: ab Juli 2018 Herbert P ü l s Ministerialdirektor (KWMBeibl. 2017 S. 187) 343
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 2230.1.1.1.1.3-K Angebote der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10. August 2017, Az. LZ 3-B3061.0/8 1. Besuche von Schülergruppen im Bayerischen Landtag 1 Der Bayerische Landtag leistet mit der pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichti- 2 gen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. In Ergänzung zum Sozialkundeunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen le- 3 bendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. Ziel des Landtagsbesuchs von Schul- klassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern. Teilnehmerkreis 1 An dem Programm der pädagogischen Betreuung können Klassen und Kurse aller Schularten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssys- tem behandeln (z. B. ab der 8. Jahrgangsstufe Mittelschule bzw. ab der 10. Jahrgangsstufe Real- 2 schule/Gymnasium/Berufliche Schulen etc.). Für Klassen aus Förderzentren und für Übergangs- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Programm speziell abgestimmt werden. 3 Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag auch für Studienseminare einen Besuchstermin an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landesparlamentarismus vertraut zu machen. Vorbereitung und Durchführung 1 2 Die Vorbereitung des Landtagsbesuchs erfolgt an den Schulen. Zu diesem Zweck erhalten die Lehrkräfte der eingeladenen Klassen vom Landtagsamt auf Anforderung geeignete Unterrichtsma- terialien, welche auch auf der Internetseite des Bayerischen Landtags (http://www.bayern.landtag.de) unter dem Menüpunkt „Info-Service – Angebote für Schulen“ abge- 3 rufen werden können. In seinem Internetauftritt informiert der Landtag zudem über Arbeitsweise und Aufgaben des bayerischen Parlaments und veröffentlicht aktuelle Sitzungspläne, Tagesord- nungen und die Biographien der Abgeordneten. 4 Die Erfahrung zeigt, dass die Vor- und Nachbereitung an der Schule Grundlage für einen gewinn- 5 bringenden Landtagsbesuch ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maximilianeum zum Abschluss des Besuchs eine Informationsmappe, die ein breites Spektrum an Themen (z. B. Mit- wirkung in der Demokratie, Stellung der Abgeordneten, Organisation und Aufgaben des Parla- 6 ments, Bayern in Deutschland und Europa) aufgreift. Sie wird durch ein Lehrerbegleitheft mit Ar- beitsanregungen und Arbeitsblättern ergänzt. Programmablauf – Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments – Besuch einer Plenar- oder Ausschusssitzung – Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen – ggf. Führung durch das Maximilianeum – Einladung zu einem Mittagsimbiss 344
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 10/17 Anmeldung Schulen richten ihre formlose schriftliche Anmeldung (E-Mail, Fax, Brief) bitte an: Bayerischer Landtag – Landtagsamt Referat P III: Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst Pädagogische Betreuung Maximilianeum 81627 München Tel.: 0 89/41 26 – 23 36 oder 22 34 Fax: 0 89/41 26 – 17 67 E-Mail: paed.betreuung@bayern.landtag.de Die schriftliche Anmeldung soll folgende Angaben enthalten: – Schuladresse mit Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse – Name der verantwortlichen Lehrkraft – Klassenstufe und Schülerzahl – ggf. Angaben zum gewünschten Zeitraum des Landtagsbesuchs 1 Eine Schülergruppe soll die jeweilige Klassenstärke aus pädagogischen und organisatorischen 2 Gründen nicht überschreiten; die maximale Teilnehmerzahl liegt im Regelfall bei 35 Personen. Bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen möglich. 3 4 Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Mel- 5 dung der Schule den endgültigen Termin mit. Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauf folgenden Schuljahr von der pädagogischen Betreuung nicht mehr berücksichtigt werden. 6 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der pädagogischen Betreuung und zu einer Teilnahme am 7 Programm „Lernort Staatsregierung“ zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen. 8 Hinweise zur Bezuschussung der Fahrtkosten und weitere Informationen sind dem Merkblatt für den Besuch einer Schulklasse im Bayerischen Landtag zu entnehmen (https://www.bayern.landtag.de/info-service/angebote-fuer-schulen). 2. Angebot eines Planspiels für Schulklassen - „Der Landtag sind wir!“ 1 Im Schuljahr 2017/18 bietet die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ erneut ein 2 Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. Im Rahmen dieses ca. vier- einhalbstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Rolle der Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Ar- 3 beitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen. Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Cent- rums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) in München entwickelt. 4 Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 12, darunter bevorzugt an diejenigen Jahr- gangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Sozialkundeunterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Mittelschule oder an die 5 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). Für Klassen aus Förderzentren und für Über- gangs- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Planspiel speziell abgestimmt werden. 6 Teilnehmen kann eine Schule mit mehreren Schulklassen aus einer Jahrgangsstufe (d. h. in der Regel mit etwa 65 Schülerinnen und Schülern; im Ausnahmefall auch mit größeren Gruppen). 7 Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ (s. o.) für das Schuljahr 2017/18 eine Einladung erhalten haben, können für das Planspiel 8 nicht berücksichtigt werden. Diese Einschränkung verfolgt das Ziel einer möglichst gerechten Ver- 345
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