2 2022 THEMA 1: Aktuelle Steuergesetz änderungen - HLB Stückmann

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2 2022 THEMA 1: Aktuelle Steuergesetz änderungen - HLB Stückmann
2
THEMA 1:
Aktuelle Steuergesetz­
änderungen

THEMA 2 :
                              2 022

Auswirkungen des
Ukrainekriegs

THEMA 3:
Qualitätssicherung bei Ein­
führung von ERP-Systemen
2 2022 THEMA 1: Aktuelle Steuergesetz änderungen - HLB Stückmann
INH A LT                                                RECHT
                                                       Force-Majeure-Klauseln für Krisenzeiten –
                                                       Regelungen für das Unvorhersehbare               15
Editorial                                         3
                                                       Mietanpassung bei mittelbaren Auswirkungen
Wichtige Fristen und Termine 2022                  4   staatlicher Coronamaßnahmen                      16

                                                       Ausbau der Möglichkeiten zur Online-Gründung
                                                       einer GmbH                                       17
  STEUERN
Steuerentlastungsgesetz 2022                       6
                                                        J A H R E S A B S C HL U S S
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom
Krieg in der Ukraine Geschädigten                  6   Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die
                                                       Rechnungslegung                                  18
Maßnahmenpaket gegen hohe Energiekosten            7
                                                       Geplante Änderungen des Deutschen Corporate
Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns        8   Governance Kodex                                 18

Neuregelung der Verzinsung von Steuer­-
nachzahlungen und -erstattungen                    8
                                                        DI GI TA L IS IE RUN G
Anerkennung gespaltener Gewinnverwendungen         9
                                                       Qualitätssicherung bei der Einführung von
Ermittlung fremdüblicher Zinsen im Konzern        10   ERP-Systemen		                            19

Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungs-                                                             20
                                                       Ende der Übergangsfrist für Registrierkassen
verbindlichkeiten                                 10

Aktualisierung steuerlicher Regelungen zur
Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer                   11    W IR T S C H A F T
Verschärfte Anforderungen für die steuerliche          Entwurf einer Richtlinie zu Sorgfaltspflichten
Anerkennung von Sachbezügen                       11   in der Lieferkette                               21

Steuerermäßigung für zusammengeballt                   Kurznachrichten                                  21
ausgezahlte Überstundenvergütungen                12   Kolumne „Europa aktuell“                         22
                                                       Aktuelles aus unserem Haus                       23
Niederlande: Änderung des Doppelbesteuerungs-
abkommens ab dem 1.1.2023                         13

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung              SCHON GE WUSST?
eines häuslichen Arbeitszimmers                   13         Spätestens bis zum 31.12.2022 sind
                                                             alte Registrierkassen, die nicht mit
Aktuelles zur umsatzsteuerlichen Behandlung
von Aufsichtsräten                                14         einer technischen Sicherheitseinrich­
                                                             tung nachgerüstet werden können,
Umsatzsteuerliche Behandlung                                 auszutauschen.
vereinnahmter Bußgelder                           14

2 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022
2 2022 THEMA 1: Aktuelle Steuergesetz änderungen - HLB Stückmann
E DI T O R I A L

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende Februar 2022 begann der Krieg Russlands gegen die Ukraine
und hat uns alle geschockt. Er führte nicht nur zu massiven Verwer­
fungen in der globalisierten Wirtschaft, sondern löste auch ein großes
Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus.
Hierzu veröffentlichte das Bundesfinanzministerium am 17.3.2022
einen sog. Katastrophenerlass. Danach können steuerliche Erleich­
terungen in Anspruch genommen werden, wenn Menschen in der
Ukraine sowie Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet persönlich, finanziell
oder durch Sachspenden unterstützt werden.

Der Angriffskrieg hat aber auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung.
Es kann z. B. zu Abwertungen von Beteiligungen, Einschränkungen
bei der Nutzung von betrieblichen Anlagen, Verlusten aus langfristigen
Lie­fer­verträgen und zu Preiserhöhungen bei Rohstoffen kommen.
Diese Auswirkungen sollten nicht erst im nächsten Jahresabschluss,
sondern zur kritischen und möglichst vollständigen Selbstinformation
des Unternehmens bereits unterjährig, z. B. in Monats- oder Quartals­
abschlüssen, berücksichtigt werden.

Die Energiekosten sind in den letzten Wochen, verstärkt auch durch
den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, extrem gestiegen.
Die hohen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind
für viele Menschen zu einer großen Belastung geworden. Um die Bürge­
rinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten, hat die Bundesre­
gierung ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Energiekosten
beschlossen. Demnach erhalten alle Erwerbstätigen sowie Unterneh­
mer und Freiberufler einmalig eine Energiepreispauschale von 300 €.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von einmalig 100 €.
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für einen begrenzten Zeitraum auf
das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem wird im öffent­
lichen Nahverkehr für 90 Tage ein Ticket für 9 € pro Monat eingeführt.

Zu diesen und vielen weiteren Themen wünscht Ihnen das Redaktions­
team eine spannende Lektüre! Genießen Sie trotz der Dramatik der
aktuellen Situation den anstehenden Sommer und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Wolfgang Zündorf

                                                 Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 3
W I C H T I GE F R IS T E N UND T E R M IN E 2022

Mai                                                     30. Juni 2022

31. Mai 2022                                            • Steuerpflichtige mit Tochtergesellschaften oder
                                                          Betriebsstätten im Ausland müssen ihre interna­
• Nach einer umwandlungssteuerlichen Einbringung          tionalen Verrechnungspreise dokumentieren. Von
  von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeran­         der Frist betroffen ist insbesondere die Dokumen-
  teilen oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft       tation von außergewöhnlichen Geschäftsvorfäl­
  in eine Kapitalgesellschaft muss in den folgenden       len des Vorjahres mit ausländischen verbundenen
  sieben Jahren gegenüber dem zuständigen Finanz­         Unternehmen.
  amt gemeldet werden,
  – wem die Anteile an der übernehmenden Kapi­tal­      • Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahres­
    gesellschaft, die der Einbringende als Gegenleis­     abschluss zum 31.12.2021 aufstellen. Bei einem
    tung erhalten hat, und                                vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr
  – wem die eingebrachten Anteile an Kapitalgesell­       endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss
    schaften                                              sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres.
  zuzurechnen sind. Nachzuweisen sind die Verhält­
  nisse zum abgelaufenen Jahrestag der Einbringung.     • Unternehmer, die nicht in einem Mitgliedstaat der
                                                          Europäischen Union ansässig sind, müssen, um ihre
• Kapitalgesellschaften müssen ihre Gesellschafter        in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstattet zu
  über die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die          bekommen, beim Bundeszentralamt für Steuern
  Mitteilung der Kirchenzugehörigkeit durch das Bun­      einen Vorsteuervergütungsantrag stellen.
  deszentralamt für Steuern an die Gesellschaften im
  Zusammenhang mit der Einbehaltung von Abgel­          • Kirchensteuerpflichtige Personen können beim
  tungssteuer auf Dividendenzahlungen im Jahr 2022        Bundeszentralamt für Steuern einen optionalen
  informieren.                                            Sperrvermerk hinsichtlich der Religionszugehörig­
                                                          keit beantragen. Dadurch kann der Abzug von
• Jahressteuererklärungen 2020, die durch einen           Kirchensteuer auf Zins- und Dividendenerträge etc.
  Steuerberater erstellt werden, müssten nun abge­        durch Banken oder Kapitalgesellschaften verhindert
  geben werden. Die Abgabefrist soll durch das sog.       werden.
  Vierte Corona-Steuerhilfegesetz noch einmal bis
  zum 31.8.2022 verlängert werden. Da das Gesetz­       • Stromintensive Unternehmen können die teilweise
  gebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist,          Befreiung von der EEG-Umlage für 2023 beantra­
  hat das Bundesfinanzministerium am 1.4.2022             gen. Voraussetzung ist der Prüfungsvermerk eines
  eine Übergangsregelung erlassen.                        Wirtschaftsprüfers.

                                                        • Stromintensive Unternehmen können nach BECV
                                                          ( BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) einen Antrag
Juni                                                      auf Kompensation zum Erhalt der grenzüberschrei­
                                                          tenden Wettbewerbsfähigkeit stellen.
15. Juni 2022
                                                        • Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und
• Kleine und mittelständische Unternehmen, die stark      Partnerschaften müssen ihre wirtschaftlich Berech­
  von der Coronakrise betroffen sind, können einen        tigten an das Transparenzregister melden. Betrof­
  Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe IV für die         fen sich Gesellschaften, die sich bislang auf eine
  Monate Januar bis Juni 2022 stellen. Die Antrag­        Mitteilungsfiktion im Geldwäschegesetz berufen
  stellung muss durch einen vom Unternehmen               konnten.
  beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder
  Rechtsanwalt erfolgen. Der Förderzeitraum und die
  Antragsfrist wurden noch einmal verlängert.

4 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                          Inhaltsverzeichnis
Juli                                                       September

31. Juli 2022                                              30. September 2022

• Alle Steuerpflichtigen, die ihre Jahressteuererklä­      • Unternehmer, die in Deutschland oder in einem
  rungen 2021 selbst erstellen, müssten diese nun            anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  abgeben. Werden die Steuererklärungen durch                ansässig sind, müssen, um ihre im jeweiligen euro­
  einen Steuerberater erstellt, gilt eine grundsätzliche     päischen Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstat­
  Fristverlängerung bis zum 28.2.2023. Im Rahmen             tet zu bekommen, einen Vorsteuervergütungsan­
  des sog. Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ist            trag stellen. Die Anträge sind elektronisch bei der
  geplant, die Abgabefristen aufgrund der anhalten­          zuständigen Finanzbehörde im Ansässigkeitsstaat
  den Corona­pandemie um zwei bzw. vier Monate               einzureichen.
  zu verlängern.
                                                           • Steuerpflichtige und Unternehmen sollten zur Ver­
• Zwecks Sicherstellung des Vorsteuerabzugs müssen           meidung von Nachzahlungszinsen ihre zu erwarten­
  Umsatzsteuerpflichtige spätestens jetzt unternehme­        den Steuernachzahlungen für das Jahr 2020 an das
  risch genutzte Wirtschaftsgüter/Vermögensgegen­            zuständige Finanzamt überweisen. Entsprechende
  stände bei einem bestehenden Zuordnungswahl­               freiwillige Zahlungen sollten dort bis zum 30.9.2022
  recht dem Unternehmens- oder Privatvermögen                eingegangen sein. Erstattungs- und Nachzah­
  zuordnen und die Zuordnung dokumentieren.                  lungszinsen werden durch das sog. Vierte Corona-
                                                             Steuerhilfegesetz voraussichtlich erst ab dem
• Eigenstromversorger müssen jetzt die Meldung zur           1.10.2022 berechnet.
  EEG-Umlagebefreiung an die Bundesnetzagentur
  übermitteln.

August

31. August 2022

• Gesellschafter einer großen oder mittelgroßen Kapi­
  talgesellschaft (z. B. GmbH) müssen den geprüften
  Jahresabschluss feststellen und einen Beschluss
  über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjah­
  res 2021 fassen. Entsprechende Gesellschaften mit
  einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäfts­
  jahr haben zu beachten, dass die Frist zur Feststel­
  lung des Jahresabschlusses und für den Beschluss
  über die Ergebnisverwendung acht Monate nach
  Ablauf des Geschäftsjahres endet.

• Unternehmen, die Umstrukturierungen planen,
  müssen Verschmelzungen, Spaltungen und ähn­
  liche Vorgänge bis zum 31.8.2022 beim Handels­
  register anmelden, damit diese steuerlich ggf. auf
  den 31.12.2021 zurückwirken können.

• Jahressteuererklärungen 2020, die durch einen
  Steuerberater erstellt werden, müssen spätestens
  jetzt abgegeben werden.

 Inhaltsverzeichnis                                                                   Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 5
STEUERN

Für alle Steuerpflichtigen                                       Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren soll
                                                                 noch in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlos-
Steuerentlastungsgesetz 2022                                     sen werden. Im Rahmen des Verfahrens wurde
                                                                 der Gesetzentwurf um weitere Punkte aus dem
Die Bundesregierung hat am 16.3.2022 den                         Maßnahmenpaket gegen hohe Energiekosten
Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgeset-                      (siehe gesonderten Artikel auf der folgenden
zes 2022 beschlossen. Zur Entlastung der Bürger                  Seite) ergänzt.
wegen der erheblichen Preiserhöhungen der
letzten Monate ist u. a. die Anhebung des Arbeit-
nehmer-Pauschbetrags, des Grundfreibetrags
und der Entfernungspauschale geplant.                      FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN

Am 16.3.2022 beschloss die Bunderegierung den              Steuerliche Maßnahmen zur
Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022.        Unterstützung der vom Krieg in
Ziel ist es, die erheblichen Preiserhöhungen der letzten   der Ukraine Geschädigten
Monate, insbesondere im Energiebereich, durch eine
steuer­liche Entlastung der Bürger abzumildern.            Die Finanzverwaltung gewährt Bürgern und
                                                           Unternehmen, die die Menschen in der Ukraine
Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor, die        oder Flüchtlinge aus der Ukraine humanitär
rück­wirkend zum 1.1.2022 zur Anwendung kommen             unterstützen, steuerliche Entlastungen. Hierzu
sollen:                                                    zählen im Wesentlichen erweiterte steuerliche
                                                           Abzugsmöglichkeiten, lohnsteuerliche Vorteile
• Arbeitnehmer können bislang für Fahrten zwischen         sowie umsatzsteuerliche Erleichterungen.
  Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheim­
  fahrten im Falle einer doppelten Haushaltsfüh­           In den vergangenen Wochen zeigte sich ein großes
  rung bis zum 20. Kilometer 0,30 € und ab dem             Engagement vieler Bürger und Unternehmen, die
  21. Kilometer 0,35 € steuerlich geltend machen.          Menschen in der Ukraine sowie Flüchtlinge aus dem
  Die für das Jahr 2024 geplante Erhöhung der              Kriegsgebiet persönlich, finanziell oder durch Sach­
  Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungs­             spenden zu unterstützen. Am 17.3.2022 hat das
  kilometer auf 0,38 € soll vorgezogen werden und          Bundes­finanzministerium für Unterstützungsmaßnah­
  bereits ab dem Jahr 2022 gelten.                         men der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten fol­
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von der­              gende steuerlichen Erleichterungen bekannt gegeben,
  zeit 1.000 € auf 1.200 € angehoben werden. Der           die vorerst bis zum 31.12.2022 gelten sollen:
  Pauschbetrag wird immer dann steuermindernd
  berücksichtigt, wenn Arbeitnehmer keine höheren          • Zum Nachweis geleisteter Spenden an inländische
  tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.               juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B.
  Somit werden Arbeitnehmer ohne oder mit gerin­             an Städte, Gemeinden, Kirchen) oder an Verbände
  gen Werbungskosten steuerlich entlastet.                   der freien Wohlfahrtspflege (z. B. an das Deutsche
• Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer                Rote Kreuz, die Caritas) und deren Mitgliedsorga­
  soll von derzeit 9.984 € auf 10.347 € angehoben            nisationen reicht ein Kontoauszug, Lastschriftein­
  werden und damit alle steuerpflichtigen Personen           zugsbeleg oder PC-Ausdruck beim Online-Banking.
  entlasten.                                               • Spendenaktionen und Unterstützungsmaßnahmen
• Der Lohnsteuerabzug für die vergangenen Monate             durch gemeinnützige Vereine und Körperschaften
  des Jahres 2022 ist wegen der Anhebung der                 werden als steuerbegünstigt anerkannt und gefähr­
  vorgenannten Pauschalen und Freibeträge vom                den nicht deren Gemeinnützigkeit. Dies gilt auch
  Arbeitgeber zu korrigieren. Die Finanzverwaltung           dann, wenn entsprechende Maßnahmen nicht zu
  wird nach Verabschiedung des Gesetzes geän­                den satzungsmäßigen Zwecken dieser Institutio­
  derte Programmablaufpläne für den Lohnsteuer­              nen gehören.
  abzug 2022 veröffentlichen.                              • Unternehmen können Aufwendungen zur Unter­
                                                             stützung der vom Krieg in der Ukraine Geschä­
                                                             digten als Betriebsausgaben für Sponsoringmaß­
                                                             nahmen geltend machen. Voraussetzung ist, dass

6 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                               Inhaltsverzeichnis
STEUERN

     das Unternehmen hierdurch wirtschaftliche Vorteile      als auch die Wirtschaft kurzfristig entlasten soll.
     anstrebt (z. B. durch eine Berichterstattung in den     Darin wurden u. a. die Einführung einer Energie-
     Medien).                                                preispauschale, ein Einmalbonus für Familien,
•    Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Auszahlung          die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
     eines Teils seines Gehalts, damit der Arbeitgeber       sowie die Schaffung eines vergünstigten Tickets
     diesen Betrag auf ein Spendenkonto überweist,           für den öffentlichen Personennahverkehr auf den
     ist dieser Betrag ( lohn-)steuerfrei (sog. Arbeits­     Weg gebracht. Am 27.4.2022 wurden zu einigen
     lohnspende). Ein Spendenabzug in der Einkom­            Punkten Ergänzungen beschlossen.
     mensteuererklärung des Arbeitnehmers ist nicht
     zulässig. Allerdings ist der gespendete Arbeitslohn     Die Energiekosten sind in den letzten Wochen stark
     nach Auskunft des Spitzenverbands der gesetz­           gestiegen. Insbesondere der Angriffskrieg Russlands
     lichen Kranken- und Pflegekassen sozialversiche­        gegen die Ukraine hat hierzu geführt. Um die Bürger
     rungspflichtig.                                         sowie die Wirtschaft zu entlasten, hat die Bundesre­
•    Aufsichtsratsmitglieder, die zugunsten einer            gierung folgende Maßnahmen beschlossen:
     Spende auf ihre Vergütung verzichten, müssen
     diese ebenfalls nicht versteuern. Die Gesellschaft      1. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstäti­
     hat jedoch unverändert die Hälfte der Vergütung            gen wird einmalig eine Energiepreispauschale in
     bei ihrer steuerlichen Einkommensermittlung hin­           Höhe von 300 € gewährt. Anspruch haben sowohl
     zuzurechnen.                                               Steuer­pflichtige mit Gewinneinkünften, wie z. B.
•    Unternehmen, die Flüchtlingen unentgeltlich Unter­         Unternehmer oder Freiberufler, als auch Arbeit­
     künfte überlassen oder Hilfseinrichtungen kosten­          nehmer, die in den Steuerklassen 1 bis 5 oder
     los Gegenstände oder Material zur Verfügung stel­          als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert
     len, müssen umsatzsteuerlich keine unentgeltliche          werden. Die Auszahlung soll über eine Kürzung
     Wertabgabe besteuern. Der Vorsteuerabzug bleibt            der Einkommensteuervorauszahlungen für das
     diesen Unternehmen erhalten.                               3. Quartal 2022 bzw. über die Gehaltsabrechnung
•    Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich Unter­        für September 2022 erfolgen.
     nehmen, die Hilfsgüterlieferungen von z. B. Lebens­
     mitteln in die Ukraine tätigen, die auf die Güter       2. Familien wird im Juli 2022 für jedes Kind zusätzlich
     in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstatten             zum Kindergeld ein Einmalbonus von 100 € aus­
     lassen können. Dazu ist ein „Antrag auf Umsatz­            gezahlt. Die Auszahlung soll über die Familienkas­
     steuer-Vergütung für Ausfuhren von Gegenständen zu         sen erfolgen. Der Bonus wird auf den steuerlichen
     humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken“      Kinderfreibetrag angerechnet, sodass Besserver­
     bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen.                  diener hiervon mangels Erhöhung des Kinderfrei­
                                                                betrags nicht profitieren werden.

          Empfehlung: Steuerpflichtige, die steuerliche      3. Empfänger von Sozialleistungen erhalten zusätzlich
          Erleichterungen für Unterstützungen der vom           zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von
          Krieg in der Ukraine Geschädigten in Anspruch         100 € eine weitere Einmalzahlung von 100 € pro
          nehmen wollen, sollten die Maßnahmen, den Ver-        Person.
          wendungszweck und die Aufwendungen genau
          dokumentieren.                                     4. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird für drei
                                                                Monate um 30 Cent pro Liter Benzin bzw. um 14
                                                                Cent pro Liter Diesel gesenkt. Die Senkung soll zum
                                                                1.6.2022 in Kraft treten und bis zum 31.8.2022
FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN                                      gelten. Hiervon werden auch Unternehmen, ins­
                                                                besondere der Logistikbranche, profitieren.
Maßnahmenpaket gegen hohe
Energiekosten                                                5. Im öffentlichen Personennahverkehr soll für 90 Tage
                                                                ein Ticket für 9 € pro Monat eingeführt werden.
Die Bundesregierung hatte am 23.3.2022 ein                      Das Ticket kann voraussichtlich ab dem 1.6.2022
Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Ener-                       für einen monatlichen Preis von 9 € erworben
giekosten beschlossen, das sowohl die Bürger                    werden. Das Ticket, das jeweils zum Monatsende

 Inhaltsverzeichnis                                                                     Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 7
STEUERN

     des Erwerbs auslaufen wird, soll bundesweit gelten          Überschreiten der Minijob-Grenze unschädlich ist,
     und nicht auf einen einzelnen Verkehrsverbund               wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig
     beschränkt sein.                                            erfüllt sind:

                                                                 –		 Die Minijob-Grenze wird aufgrund einer nicht
          Hinweis: Die notwendigen Gesetzesänderun-                  zu erwartenden Einmalzahlung (z. B. Zahlung
          gen werden derzeit ausgearbeitet und sollen dann           einer individuellen Prämie) überschritten.
          kurzfristig beschlossen werden. Die Energiepreis-      –		 Die Minijob-Grenze wird höchstens in zwei
          pauschale und der Kinderbonus sollen noch                  Monaten pro Jahr überschritten.
          in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren         –		 Das Einkommen pro Jahr übersteigt nicht das
          zum Steuerentlastungsgesetz 2022 einbezogen                14-Fache der Minijob-Grenze pro Monat.
          werden.
                                                              • Die Arbeitsentgeltgrenze für Midijobber soll von
                                                                1.300 € auf 1.600 € angehoben werden. Innerhalb
                                                                des Übergangsbereichs zwischen 520,01 € und
FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER                                1.600 € leistet der Arbeitnehmer einen reduzier­
                                                                ten Anteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag,
Gesetzentwurf zur Erhöhung des                                  ohne dass die niedrigeren Arbeitnehmer­beiträge zur
Mindestlohns                                                    Rentenversicherung die Rentenan­sprüche mindern.
                                                                Eine dynamische Anpassung dieser Arbeitsentgelt­
Die Bundesregierung hat am 23.2.2022 einen                      grenze ist nicht vorgesehen.
Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns
beschlossen. Dieser sieht vor, den Mindestlohn
zum 1.10.2022 auf 12 € pro Stunde zu erhöhen.                       Hinweis: Bundestag und Bundesrat müssen dem
Gleichzeitig soll die Entgeltgrenze für Minijobs                    Gesetz noch zustimmen.
auf 520 € pro Monat angehoben und dynamisch
ausgestaltet werden.

Am 23.2.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf              FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch
den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen                Neuregelung der Verzinsung
im Bereich der geringfügigen Beschäftigung                    von Steuernachzahlungen und
beschlossen. Dieser sieht folgende Änderungen zum             -erstattungen
1.10.2022 vor:
                                                              Am 30.3.2022 hat die Bundesregierung einen
• Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 €        Gesetzentwurf zur rückwirkenden Senkung des
  und wird zum 1.7.2022 planmäßig auf 10,45 €                 Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -er­stat-
  pro Stunde steigen. Der Gesetzentwurf sieht nun             tungen ab 2019 auf 0,15 % pro Monat bzw. 1,8 %
  vor, den Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12,00 €              pro Jahr beschlossen.
  pro Stunde zu erhöhen. Die nächste Anpassung
  des Mindestlohns wird dann erst wieder zum                  Erfolgen Steuerzahlungen bzw. -erstattungen später
  30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 erfolgen.                als 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjah­
• Die Entgeltgrenze für Minijobs soll von derzeit             res, müssen sie verzinst werden. Für Verzinsungszeit­
  450 € auf 520 € pro Monat erhöht und zukünftig              räume bis einschließlich 2018 fallen Nachzahlungs-
  dynamisch ausgestaltet werden. Sobald der Min­              bzw. Erstattungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat
  destlohn steigt, wird automatisch auch die Ent­             bzw. 6 % pro Jahr an. Für Verzinsungszeiträume ab
  geltgrenze für Minijobs erhöht. Hierbei wird eine           2019 muss der Gesetzgeber die Verzinsung rückwir­
  Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum jeweili­             kend bis zum 8.7.2022 neu regeln. Dies entschied das
  gen Mindestlohn zugrunde gelegt.                            Bundesverfassungsgericht am 8.7.2021.
• Das Überschreiten der Minijob-Grenze führt
  grundsätzlich zu einer sozialversicherungspflich­           Am 30.3.2022 beschloss die Bundesregierung daher
  tigen Beschäftigung. Neu geregelt wird, dass das            einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser sieht

8 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                                Inhaltsverzeichnis
STEUERN

eine Senkung des Zinssatzes für Steuernachzah­              lagen eingestellt werden. Solche ungleichen Ausschüt­
lungen und -erstattungen ab dem 1.1.2019 auf 0,15 %         tungen werden als gespaltene Gewinnverwendungen
pro Monat bzw. 1,8 % pro Jahr vor. Die Neuregelung          bezeichnet.
soll für alle Steuerarten gelten. Sind für einen Verzin­
sungszeitraum unterschiedliche Zinssätze zu berück­         Wirtschaftlich soll mit solchen Gestaltungen erreicht
sichtigen (z. B. wenn vom 1.4.2018 bis zum 1.2.2020         werden, dass Gewinne nur an die Gesellschafter
Zinsen anfallen), erfolgt die Berechnung der Zinsen für     ausgeschüttet werden, die eine Ausschüttung wün­
die Zeit vor bzw. nach dem 1.1.2019 mit dem bishe­          schen. Nur diese Gesellschafter müssen dann auch
rigen bzw. dem geminderten Zinssatz.                        eine entsprechende Versteuerung der Ausschüttun­
                                                            gen vornehmen. Die übrigen Gesellschafter verzich­
Zukünftig wird die Angemessenheit des Zinssatzes            ten vorerst auf Ausschüttungen und können so eine
alle drei Jahre anhand des Basiszinssatzes überprüft,       entsprechende Versteuerung vermeiden. Gleichzei­
erstmals zum 1.1.2026. Bei einem Anstieg des Basis­         tig werden Vermögensverschiebungen zwischen den
zinssatzes um mehr als einen Prozentpunkt soll der          Gesellschaftern verhindert, indem entsprechende
Zinssatz für Steuerzahlungen angepasst werden.              Beträge in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen
                                                            dieser übrigen Gesellschafter eingestellt werden.
Außerdem ist die gesetzliche Regelung geplant, dass
durch „freiwillige“ Steuerzahlungen, die zeitlich vor       Gespaltene Gewinnverwendungen sind gesellschafts­
dem Erlass eines Steuerbescheids erfolgen, Nachzah­         rechtlich zulässig, wenn die Satzung der Kapitalgesell­
lungszinsen vermieden werden können. Abweichend             schaft sie erlaubt und die Gesellschafter sie wirksam
von den bisherigen Verwaltungsregelungen soll dies          beschließen.
künftig auch für die Gewerbesteuer gelten.
                                                            Ein solcher zivilrechtlich wirksamer Beschluss ist
Für andere Zinstatbestände, z. B. im Falle einer Steuer­    auch steuerlich anzuerkennen. Dies entschied der
stundung, Steuerhinterziehung oder Aussetzung der           Bundesfinanzhof am 28.9.2021. Wie bei einer voll­
Vollziehung, soll die Neuregelung nicht gelten. Hier gilt   ständigen Gewinnthesaurierung besteht nach Auf­
weiterhin der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 %         fassung der Richter kein Grund, den Beschluss über
pro Jahr. Ob auch hier eine Anpassung des Zinssatzes        eine partielle, nach Gesellschaftern differenzierende
erfolgen muss, wird gesondert geprüft.                      Thesaurierung bei gleichzeitiger Gewinnausschüttung
                                                            an andere Gesellschafter steuerlich nicht anzuer­kennen.

          Hinweis: Bundestag und Bundesrat müssen           Den Gesellschaftern, deren Gewinnanteile in einer
          dem Gesetz noch zustimmen. Der Abschluss des      gesellschafterbezogenen Gewinnrücklage bei der
          Gesetzgebungsverfahrens muss bis zum 8.7.2022     Gesellschaft verbleiben, fließen also keine Kapitaler­
          erfolgen.                                         träge zu. Dementsprechend muss diesbezüglich auch
                                                            keine Kapitalertragsteuer durch die Gesellschaft ein­
                                                            behalten werden.

FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN                                   Sollen die in die gesellschafterbezogene Gewinnrück­
                                                            lage eingestellten Beträge später einmal ausgeschüt­
Anerkennung gespaltener Gewinn-                             tet werden, muss ein Beschluss über die Auflösung
verwendungen                                                dieser Gewinnrücklagen und die Ausschüttung der
                                                            entsprechenden Beträge an die Gesellschafter gefasst
Am 28.9.2021 entschied der Bundesfinanzhof,                 werden, denen die Gewinnrücklage zuzuordnen war.
dass gespaltene Gewinnverwendungen bei Kapi-
talgesellschaften grundsätzlich auch steuerlich
anzuerkennen sind.                                                 Fazit: Das Urteil des Bundesfinanzhofs über
                                                                   die steuerliche Anerkennung gespaltener
Zivilrechtlich ist es möglich, dass die Anteile einzelner          Gewinnverwendungen ist für Gesellschafter von
Gesellschafter am Gewinn einer Kapitalgesellschaft                 Kapitalgesellschaften begrüßenswert, da es
ausgeschüttet werden, während die Anteile anderer                  Gestaltungsspielräume für Gesellschafter mit
Gesellschafter in gesellschafterbezogene Gewinnrück­               unterschiedlichem Liquiditätsbedarf eröffnet.

 Inhaltsverzeichnis                                                                     Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 9
STEUERN

FÜR UNTERNEHMENSGRUPPEN                                    FÜR INTERNATIONAL TÄTIGE UNTERNEHMENSGRUPPEN

Ermittlung fremdüblicher Zinsen                            Teilwertzuschreibung bei Fremd-
im Konzern                                                 währungsverbindlichkeiten

Der Bundesfinanzhof hat am 18.5.2021 bestimmt,             Der Bundesfinanzhof entschied am 10.6.2021,
dass die Preisvergleichsmethode als „Grund-                dass eine gewinnmindernde Teilwertzuschrei-
methode zur Bestimmung angemessener Zins-                  bung auf Fremdwährungsverbindlichkeiten nur
sätze“ für konzerninterne Finanztransaktionen              unter strengen Voraussetzungen möglich ist.
anzuwenden ist.                                            Insbesondere muss der Euro-Wechselkurs auf-
                                                           grund einer fundamentalen Änderung der wirt-
Die Bestimmung der geeigneten Methode zur Ermitt­          schaftlichen oder währungspolitischen Daten
lung des fremdüblichen Zinssatzes bei konzernin­           gesunken sein.
ternen Darlehensgewährungen gestaltet sich in der
Praxis oft schwierig. Jedoch enthält eine Entschei­        Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung als
dung des Bundesfinanzhofs vom 18.5.2021 wich­              dem Euro zu erfüllen sind, sind grundsätzlich mit
tige Grundsätze zur Ermittlung von konzerninternen         dem Rückzahlungsbetrag aus dem Kurs bei Darle­
Zinssätzen.                                                hensaufnahme zu bewerten. Steigt anschließend der
                                                           Euro-Wechselkurs, ist im nachfolgenden Jahresab­
In dem Urteilsfall wurde von der Klägerin die Preisver­    schluss die ursprüngliche Bewertung beizubehalten.
gleichsmethode zur Ermittlung fremdüblicher Zinsen
angewandt. Das Finanzamt war der Auffassung, dass          Bei einem sinkenden Wechselkurs erhöht sich der
die Kostenaufschlagsmethode, die die bei einer Lie­        Betrag der Verbindlichkeit. In der Steuerbilanz kann
ferung oder Dienstleistung entstandenen Kosten um          eine gewinnmindernde Zuschreibung nur dann erfol­
einen fremdüblichen Gewinnaufschlag erhöht, die            gen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wert­
zutreffende Methode sei.                                   erhöhung vorliegt. Hierzu hat der Bundefinanzhof
                                                           am 10.6.2021 Konkretisierungen vorgenommen.
Der Bundesfinanzhof entschied am 18.5.2021, dass           Danach ist eine sog. Teilwertzuschreibung bei Fremd­
die angemessenen Zinssätze vorrangig mithilfe der          währungsverbindlichkeiten nur zulässig, wenn der
Preisvergleichsmethode und aus Sicht des Darlehens­        Wechsel­kurs aufgrund einer fundamentalen Ände­
nehmers zu ermitteln sind. Dies gilt unabhängig da­-       rung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen
von, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder       Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist.
einer anderen Konzerngesellschaft aufgenommen              Dies ist anzunehmen, wenn sich die Verhältnisse so
wurden.                                                    außerordentlich und nachhaltig geändert haben, dass
                                                           der ursprüngliche Wechselkurs sich voraussichtlich
Bei der Preisvergleichsmethode wird der Zinssatz des       nicht wieder einstellt. Eine Staatsschuldenkrise wäre
konzerninternen Darlehens mit einem fremdüblichen          ein Beispiel für eine solche fundamentale wirtschaft­
Zinssatz verglichen. Hierbei müssen auch die übrigen       liche Änderung. Im Urteilsfall wollte die Notenbank des
Darlehenskonditionen, insbesondere die Besicherung,        Fremdwährungsstaates durch Stützungskäufe den
vergleichbar sein. Fremdüblich ist damit z. B. der Zins­   Wechselkurs auf unbestimmte Zeit erhöhen und nicht
satz, den eine Bank unter sonst gleichen Konditionen       unter eine bestimmte Grenze sinken lassen.
von einem Darlehensnehmer fordern würde.
                                                           Bisher sollten Kursrückgänge von 20 % an einem bzw.
                                                           10 % an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen
          HINWEIS: Laut Bundesfinanzhof ist die aus der    zu einer Teilwertzuschreibung berechtigen. Diese Ein­
          Sicht des Darlehensnehmers anzuwendende          schätzung lehnte der Bundesfinanzhof jetzt ab.
          Preisvergleichsmethode die Methode, die
          vorrangig zur Festlegung bzw. Überprüfung von    Die vorstehend genannten Grundsätze gelten für alle
          konzerninternen Zinssätzen geeignet ist.         Fremdwährungsverbindlichkeiten, unabhängig von
                                                           deren Restlaufzeit.

10 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                             Inhaltsverzeichnis
STEUERN

          Hinweis: Teilwertzuschreibungen sind bei               Einzelfahrtbewertung nach der 0,002 %-Methode
          Fremdwährungsverbindlichkeiten in Steuer­              vermieden werden. Der Ansatz der Alternative ist
          bilanzen zukünftig nur noch bei fundamentalen          auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr
          Änderungen der beteiligten Währungsräume mög-          möglich.
          lich. Welche Fälle dies in der Bilanzierungspraxis   • Ein Wechsel der Bewertungsmethode, z. B. von der
          betreffen könnte, bleibt abzuwarten.                   pauschalen zur Fahrtenbuchmethode oder von der
                                                                 0,03 %- zur 0,002 %-Methode, ist rückwirkend für
                                                                 das gesamte Kalenderjahr im Rahmen der Ände­
                                                                 rung des Lohnsteuerabzugs bis zur Übermittlung
FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER                                 der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeit­
                                                                 geber an das Finanzamt möglich. Voraussetzung
Aktualisierung steuerlicher                                      für die Anwendung der 0,002 %-Methode ist eine
Regelungen zur Pkw-Überlassung                                   Dokumentation der einzelnen Fahrten. Alternativ
an Arbeitnehmer                                                  kann der Arbeitnehmer einen Methodenwechsel
                                                                 im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vor­
Die Finanzverwaltung hat ihre Verwaltungsrege-                   nehmen.
lungen zur steuerlichen Behandlung der Über-                   • Zuzahlungen des Arbeitnehmers, die sich auf einen
lassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer am                       bestimmten Zeitraum beziehen, sind gleichmäßig
3.3.2022 aktualisiert. Die wichtigsten Änderun-                  auf den vereinbarten Zeitraum zu verteilen und
gen haben wir nachfolgend zusammengefasst.                       mindern so anteilig den monatlichen geldwerten
                                                                 Vorteil für den gesamten Zeitraum. Betroffen sind
Bereits im Jahr 2018 hatte die Finanzverwaltung                  hiervon insbesondere arbeitsvertraglich vereinbarte
diverse Einzelregelungen zur Firmenwagengestel­                  Einmalzuzahlungen zu den Anschaffungs- oder
lung an Arbeitnehmer in einem Verwaltungsschrei­                 Leasingsonderkosten.
ben zusammengefasst und Arbeitgebern hierdurch
die lohnsteuerliche Ermittlung des steuerpflichtigen
geldwerten Vorteils deutlich erleichtert. Seit der Ver­              Fazit: Das aktualisierte Verwaltungsschreiben
öffentlichung sind verschiedene Urteile zur Firmen­                  vom 3.3.2022 bietet eine gute Zusammenfassung
wagengestellung ergangen, weswegen am 3.3.2022                       der lohnsteuerlichen Regelungen und damit
eine überarbeitete Version des Verwaltungsschreibens                 Rechtssicherheit bei der Fahrzeuggestellung an
bekannt gemacht wurde. Hieraus ergeben sich u. a.                    Arbeitnehmer.
nachfolgende Änderungen bzw. Klarstellungen:

• Das Schreiben listet die Kraftfahrzeuge auf, die
  unter die Regelung der Fahrzeugüberlassung                   FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER
  fallen. Dazu zählen jetzt z. B. auch E-Scooter mit
  einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h.                Verschärfte Anforderungen für
• Es wird klargestellt, dass kein geldwerter Vorteil           die steuerliche Anerkennung von
  entsteht, wenn der Arbeitnehmer einen Firmen­                Sachbezügen
  wagen nur an denjenigen Tagen für eine Fahrt zwi­
  schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen             Zum 1.1.2022 sind die Anforderungen für die
  darf, an denen es erforderlich werden kann, dass             steuerliche Anerkennung von steuerfreien
  er dienstliche Fahrten von der Wohnung aus antritt           Sachbezügen an Arbeitnehmer in Abgrenzung
  oder an der Wohnung beendet, z. B. beim Bereit­              zu steuer­pflichtigen Geldleistungen deutlich
  schaftsdienst.                                               verschärft worden. Hiervon betroffen sind insbe-
• Die 0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Woh­                sondere Gutscheine und Geldkarten. Die Finanz-
  nung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für                verwaltung hat die entsprechenden Verwaltungs-
  die Monate anzuwenden, in denen der Arbeit­                  vorschriften am 15.3.2022 aktualisiert.
  nehmer keine entsprechenden Fahrten durch­
  geführt hat (z. B. wegen Krankheit oder Home­                Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Gutscheine
  office). Dieser zwingende pauschale Ansatz kann              und Geldkarten nur dann als Sachbezüge anzusehen,
  nur durch Anwendung der alternativ zulässigen                wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder

 Inhaltsverzeichnis                                                                      Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 11
STEUERN

Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem                     geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,
Dritten berechtigen und bestimmte Kriterien des Zah­                 damit weiterhin Lohnsteuer- und Sozialversiche-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.                              rungsfreiheit besteht.

Werden Gutscheine oder Geldkarten im Rahmen der
Sachbezugsfreigrenze von 50 € pro Monat an die
Arbeitnehmer übergeben, müssen auch noch die                  FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER
gesetzlichen Zusätzlichkeitsvoraussetzungen erfüllt
sein, damit dies als Sachbezug steuer- und beitrags­          Steuerermäßigung für zusammen-
frei bleibt.                                                  geballt ausgezahlte Überstunden-
                                                              vergütungen
Die Finanzverwaltung hat am 15.3.2022 die konkre­
ten Bedingungen veröffentlicht, die insbesondere hin­         Der Bundesfinanzhof entschied am 2.12.2021,
sichtlich des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes für            dass in einer Summe gezahlte Überstundenver-
die Steuer- und Beitragsfreiheit von Sachbezügen zu           gütungen, die für einen kalenderjahrübergrei-
erfüllen sind. In diesem Zusammenhang werden auch             fenden Zeitraum von mehr als zwölf Monaten
folgende Praxisprobleme und Lösungsvorschläge auf­            gezahlt werden, ermäßigt zu besteuern sind.
gezeigt:
                                                              Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, die nicht
• Werden Gutscheine/Geldkarten an die Arbeitneh­              laufend, sondern zusammengeballt in einem Jahr
  mer übergeben, die nur gegen andere Gutscheine              ausgezahlt werden, unterliegen einem ermäßigten
  oder Geldkarten eingelöst werden können (z. B. auf          Steuersatz. Dadurch soll der Progressionseffekt bei
  Gutscheinportalen), ist grundsätzlich Barlohn und           der Einkommensteuer, der im Jahr der Lohnnachzah­
  kein Sachbezug anzunehmen.                                  lung zu einer erhöhten Steuerbelastung führen würde,
• Eine Ausnahme gilt, wenn durch technische Vor­              abgefedert werden.
  kehrungen sichergestellt ist, dass die Einlösung
  nur gegen solche Gutscheine erfolgt, die ihrerseits         Am 2.12.2021 entschied der Bundesfinanzhof, dass
  die Voraussetzungen für einen Sachbezug erfül­              dies auch für die Nachzahlung von Überstundenver­
  len. Alternativ kann auch so vorgegangen werden,            gütungen gilt. Voraussetzung ist, dass die Überstun­
  dass dem Arbeitnehmer das Guthaben erst nach                denvergütung für einen Zeitraum von mehr als zwölf
  Auswahl eines begünstigten Gutscheins bzw. einer            Monaten geleistet wird. Dies ist z. B. bei einer Auszah­
  entsprechenden Geldkarte zur Verfügung gestellt             lung von Überstundenvergütungen für Januar 2021
  wird.                                                       (oder 2020) bis Februar 2022 im Jahr 2022 der Fall.
• Ein begrenzter Kreis an Akzeptanzstellen im Sinne           Allerdings müssen wirtschaftlich vernünftige Gründe
  des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes liegt vor,             für eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegen.
  wenn die Gutscheine/Geldkarten zum Einkauf                  Dies kann beispielsweise eine Auszahlung anlässlich
  bei einem Einkaufs- oder Dienstleistungsverbund             der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein.
  berechtigen (z. B. in einer Region), der unmittelbar
  räumlich angrenzende zweistellige Postleitzahlen­
  bezirke umfasst.                                                   Fazit: Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit, dass
                                                                     auch variable Lohnbestandteile, wie Überstunden-
     Beispiel: Das Postleitzahlengebiet 33… umfasst                  vergütungen, im Falle einer Zusammenballung der
     die Städte Bielefeld, Gütersloh und Paderborn und               ermäßigten Besteuerung unterliegen können.
     alle weiteren Bezirke zwischen 33000 und 33999.

          Hinweis: Arbeitgeber, die Geldkarten oder Gut-
          scheine nutzen, z. B. im Rahmen der monatlichen
          50-€-Sachbezugsfreigrenze, sollten kurzfristig
          prüfen, ob die Anforderungen an das Vorliegen
          von Sachbezügen weiterhin erfüllt sind und ob die
          Gutscheine/Geldkarten zusätzlich zum ohnehin

12 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                                 Inhaltsverzeichnis
STEUERN

FÜR INTERNATIONAL TÄTIGE UNTERNEHMENSGRUPPEN             denempfänger bzw. Nutzungsberechtigte eine Kapit­
                                                         algesellschaft ist, die unmittelbar zu mindestens 10 %
Niederlande: Änderung des                                an der dividendenzahlenden Gesellschaft beteiligt ist.
Doppelbesteuerungsabkommens                              Künftig muss zusätzlich die Beteiligung mindestens
ab dem 1.1.2023                                          365 Tage (einschließlich des Tages der Dividenden­
                                                         zahlung) bestanden haben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den
Niederlanden wird ab dem 1.1.2023 geändert und           Gesetzliche Renten
ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2012.         Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung
Die Änderungen betreffen u. a. die steuerliche           (z. B. Renten) sind künftig im Quellenstaat und nicht
Definition von Betriebsstätten, die Quellensteuer­       mehr im Ansässigkeitsstaat zu besteuern.
reduktion bei Dividenden und die Leistungen aus
der gesetzlichen Sozialversicherung.
                                                                BeachteN SIE: Deutsche Unternehmen mit
Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Änderungs­                   Aktivitäten in den Niederlanden (oder umgekehrt),
abkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit                     die bisher unter die Ausnahmetatbestände fallen
den Niederlanden zugestimmt. Von deutscher Seite                und damit keine Betriebsstätte begründen, sollten
ist das Gesetzgebungsverfahren damit abgeschlos­                prüfen, ob sich diese Rechtslage durch das neue
sen, allerdings fehlt noch die notwendige Zustimmung            Doppel­besteuerungsabkommen verändert.
der niederländischen Seite. Diese wird im Laufe des
Jahres 2022 erwartet, sodass die Änderungen zum
1.1.2023 in Kraft treten können.
                                                         FÜR ARBEITNEHMER
Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend
zusammengestellt:                                        Voraussetzungen für die steuer­
                                                         liche Anerkennung eines häuslichen
Änderungen der Betriebsstättendefinition                 Arbeitszimmers
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen dürfen
Gewinne eines Unternehmens nur dann im anderen           Der Bundesfinanzhof entschied bereits am
Vertragsstaat besteuert werden, wenn dieses dort         3.4.2019, dass der Abzug von Kosten für ein
über eine Betriebsstätte verfügt und die Gewinne         häusliches Arbeitszimmer auch dann möglich ist,
dieser Betriebsstätte zuzurechnen sind. Bisher führten   wenn das Arbeitszimmer für die berufliche Tätig-
bestimmte Unternehmenstätigkeiten pauschal dazu,         keit nicht erforderlich ist. Das Urteil wird erst jetzt
dass ausnahmsweise keine Betriebsstätte im anderen       von der Finanzverwaltung allgemein angewendet.
Vertragsstaat besteht. Diese Ausnahmetat­bestände
werden nun dahin gehend eingeschränkt, dass sie          Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nur
künftig insgesamt lediglich vorbereitender Art sein      in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht
oder nur eine Hilfstätigkeit darstellen dürfen. Damit    werden. Steht für die berufliche Tätigkeit kein anderer
werden ab dem Jahr 2023 in mehr Fällen Betriebs­         Arbeitsplatz zur Verfügung, können bis zu 1.250 € in
stätten vorliegen. Hiervon betroffen sein werden ins­    der Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
besondere Läger, die bisher vielfach pauschal als        Ein unbeschränkter Abzug ist möglich, wenn das
Ausnahmetat­bestände eingestuft wurden und damit         Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten berufli­
keine Betriebsstätten waren.                             chen Tätigkeit bildet.

Liegt eine Betriebsstätte vor, sind verschiedene         Ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich jedoch
gesetzliche und steuerliche Auflagen zu erfüllen. Bei­   nur anerkannt, wenn der Raum nahezu ausschließlich
spielsweise muss die Betriebsstätte registriert werden   für berufliche Zwecke genutzt wird. In einem solchen
und jährliche Steuererklärungen abgeben.                 Fall ist es dann unerheblich, ob das Arbeitszimmer für
                                                         die berufliche Tätigkeit auch tatsächlich erforderlich ist.
Quellensteuern auf Dividenden
Die Quellensteuer auf Schachteldividenden beträgt        Dies entschied der Bundesfinanzhof bereits am
derzeit max. 5 % des Bruttobetrags, wenn der Dividen­    3.4.2019. In dem Streitfall hatte eine Flugbegleiterin

 Inhaltsverzeichnis                                                                  Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 13
STEUERN

Kosten für ein Arbeitszimmer geltend gemacht, da ihr             schaft, nachträgliche Änderungen bleiben unberück­
für die dort verrichteten Bürotätigkeiten unstreitig kein        sichtigt.
anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Das Gericht
ließ den Abzug der Kosten zu, obwohl die Tätigkeit im            Bei der Prüfung der 10 %-Grenze sind nur solche Ver­
häuslichen Arbeitszimmer im Vergleich zur beruflichen            gütungsbestandteile zu berücksichtigen, die für Leis­
Gesamttätigkeit der Flugbegleiterin nur sehr gering              tungen des Aufsichtsratsmitglieds in dem betreffen­
war und die Arbeiten auch beispielsweise am Küchen­              den Geschäftsjahr der Gesellschaft gezahlt werden.
tisch hätten erledigt werden können.                             Darüber hinaus wird geregelt, dass in diese Prüfung
                                                                 als variable Komponenten die teilnahmeabhängigen
Das Urteil wurde nachträglich von der Finanzverwal­              Sitzungsgelder aller geplanten Sitzungen ( unabhän­
tung veröffentlicht und ist damit allgemein anwendbar.           gig von der tatsächlichen Teilnahme des Mitglieds)
                                                                 einbezogen werden.

          Fazit: Das Urteil schafft Klarheit für nur gelegent-   Maßgeblicher Leistungszeitpunkt für die allgemeine
          lich im häuslichen Arbeitszimmer tätige Arbeit-        Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds ist der Ablauf
          nehmer, wie z. B. Außendienstmitarbeiter. Diese        des Geschäftsjahrs der Gesellschaft. Für den Fall,
          können die Kosten für ihr häusliches Arbeits-          dass ein Aufsichtsratsmitglied für die tatsächliche
          zimmer nach den üblichen Regelungen geltend            Teilnahme an einer Sitzung Auslagenersatz und Sit­
          machen, auch wenn das Arbeitszimmer nicht              zungsgeld erhält, ist maßgeblicher Leistungszeitpunkt
          erforderlich ist.                                      der Sitzungstag.

                                                                       Hinweis: Die Regelungen sind auch für andere
FÜR UNTERNEHMEN                                                        Kontrollgremien anzuwenden. Unternehmen und
                                                                       Mitglieder von Kontrollgremien sollten die Aus­
Aktuelles zur umsatzsteuerlichen                                       wirkungen der neuen Vorschriften hinsichtlich
Behandlung von Aufsichtsräten                                          der Umsatzsteuerpflicht und des Vorsteuerabzug
                                                                       für Vergütungen kurzfristig prüfen und ggf. not-
Die Finanzverwaltung hat am 29.3.2022 Fragen im                        wendige Anpassungen vornehmen.
Zusammenhang mit der Neuregelung der umsatz-
steuerlichen Behandlung von Aufsichtsräten
geklärt. Dies betrifft insbesondere die Anwendung
der 10 %-Grenze bei Aufsichtsratsvergütungen                     FÜR ALLE UNTERNEHMEN
mit festen und variablen Komponenten.
                                                                 Umsatzsteuerliche Behandlung
Im letzten Jahr änderte das Bundesfinanzministerium              vereinnahmter Bußgelder
seine Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung
von Aufsichtsratsvergütungen. Danach liegt bei Auf­              Der Europäische Gerichtshof vertritt bei der
sichtsratsmitgliedern nur noch dann eine selbststän­             Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Scha-
dige und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vor, wenn              densersatz und umsatzsteuerpflichtigem Leis-
die variablen Anteile der Vergütung mindestens 10 %              tungsentgelt eine neue Auffassung und urteilte
der Gesamtvergütung betragen.                                    am 20.1.2022, dass vereinnahmte Bußgelder für
                                                                 Verstöße gegen Parkplatznutzungsbedingungen
Diese Änderung hat in der Praxis zu vielen Fragen                umsatzsteuerpflichtig sind.
geführt, die das Bundesfinanzministerium am
29.3.2022 – zumindest teilweise – geklärt hat.                   Erhaltene Zahlungen für vertragswidriges Verhalten
                                                                 stellen nach bisheriger Auffassung der Finanzver­
Die Prüfung der umsatzsteuerlichen Selbststän­                   waltung Schadensersatz dar und unterliegen daher
digkeit eines Aufsichtsratsmitglieds betrifft jeweils            nicht der Umsatzsteuer. Hierzu zählen z. B. Konventio­
das Geschäftsjahr der Gesellschaft, für die der Auf­             nalstrafen bei verspäteter Lieferung oder von einem
sichtsrat tätig ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prü­         Beförderungsunternehmen erhobene erhöhte Beför­
fung ist der Beginn des Geschäftsjahres der Gesell­              derungsentgelte für Schwarzfahrer.

14 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                                     Inhaltsverzeichnis
STEUERN                                                   R echt

Anders entschied am 20.1.2022 der Europäische               FÜR ALLE UNTERNEHMEN
Gerichtshof im Falle sog. Kontrollgebühren, die ein
Betreiber privater Parkplätze bei Verstößen gegen die       Force-Majeure-Klauseln für
an der Einfahrt ausgehängten Nutzungsbedingungen            Krisenzeiten – Regelungen für das
des Parkplatzes erhebt. Legt der Parkplatznutzer            Unvorhersehbare
beispielsweise vorschriftswidrig keine Parkscheibe in
seinem Fahrzeug aus oder überschreitet die erlaubte         Force-Majeure-Klauseln regeln, in welchen Fällen
Parkzeit, ist das Bußgeld hierfür als Entgelt für die       „höhere Gewalt“ vorliegt und welche Auswirkungen
Überlassung des Parkplatzes anzusehen und daher             das auf die Leistungspflichten der Vertrags-
bei dem Parkplatzbetreiber umsatzsteuerpflichtig.           parteien und das Vertragsverhältnis hat. Ohne
                                                            solche Klauseln kommen die auslegungsbe-
Da viele Unternehmen nur eine befristete Nutzung ihrer      dürftigen und damit im Ernstfall streitanfälligen
Kundenparkplätze gestatten und die Einhaltung durch         nationalen oder internationalen gesetzlichen
Kontrollen und Bußgelderhebung externer Dienstleis­         Regelungen zur Anwendung. Um dies zu ver-
ter gewährleisten, ist die neue Rechtsprechung von          meiden, sind geeignete Vereinbarungen in allen
erheblicher praktischer Relevanz. Inwieweit das Urteil      Verträgen anzuraten. Hierbei sollte festgelegt
auch auf andere Vertragsstrafen anzuwenden ist, ist         werden, wann ein Fall „höherer Gewalt“ vorliegt
offen. Eine Stellungnahme der Finanzverwaltung bleibt       und wie in diesem Fall verfahren wird.
abzuwarten.
                                                            In den letzten zweieinhalb Jahren wurden auch deut­
                                                            sche Unternehmen von nationalen und internationa­
          Empfehlung: Bei der Regelung von Vertrags-        len Krisen getroffen. Erinnert sei z. B. an die Corona-
          strafen, deren Einordnung als nicht steuerbarer   pandemie, an den Krieg in der Ukraine, an die
          Schadensersatz oder umsatzsteuerpflichtiges       Blockade des Suezkanals und an die Überschwem­
          Leistungsentgelt fraglich ist, sollten Umsatz­    mungen im Ahrtal. Diese Krisen haben teilweise zu
          steuerklauseln vertraglich vereinbart werden.     Unterbrechungen von Lieferketten für Rohstoffe und
                                                            Vorprodukte sowie zu starken Preissteigerungen bei
                                                            der Beschaffung geführt. Dies macht die Notwendig­
                                                            keit einer Regelung von Situationen höherer Gewalt
                                                            durch sog. Force-Majeure-Klauseln (alternativ Act-of-
                                                            God oder Höhere-Gewalt-Klauseln) in Verträgen mehr
                                                            als deutlich.

                                                            Bei der Formulierung solcher Klauseln in Verträgen
                                                            ist Vorsicht geboten. Denn schon eine zu pauschale
                                                            Definition des Anwendungsbereichs, beispielsweise
                                                            ein schlichter Verweis auf höhere Gewalt, gefähr­
                                                            det die Rechtssicherheit der Klauseln. Aus Sicht der
                                                            Rechtsprechung liegt höhere Gewalt nur dann vor,
                                                            wenn ein Ereignis und dessen Folgen unvorherseh­
                                                            bar, unvermeidbar und außergewöhnlich sind. Die für
                                                            höhere Gewalt häufig genannten Lehrbuchfälle von
                                                            Krieg, Seuchen und Naturkatastrophen sind jedoch
                                                            in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten. Dement­
                                                            sprechend wird mit Blick auf Pandemien für neu abge­
                                                            schlossene Verträge mittlerweile vertreten, dass hier
                                                            keine höhere Gewalt vorliegt.

                                                            Spätestens seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ließe
                                                            sich diese Argumentation ebenfalls auf eskalierende
                                                            politische Spannungen und ihre Folgen übertragen.
                                                            Auch für Gebiete mit vermehrt wiederkehrenden

 Inhaltsverzeichnis                                                                   Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022 | 15
R echt

Naturkatastrophen wird vertreten, dass die Rechts­            FÜR MIETER UND VERMIETER
folgen von höherer Gewalt wegen der Vorhersehbar­
keit entsprechender Ereignisse abzulehnen seien.              Mietanpassung bei mittelbaren
                                                              Auswirkungen staatlicher Corona-
Neben der höheren Gewalt im Allgemeinen sollte ein            maßnahmen
möglichst umfassender Katalog konkreter Fälle in Ver­
träge aufgenommen werden, um die Rechtssicherheit             Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat
entsprechender Regelungen zu verbessern.                      am 18.2.2022 entschieden, dass auch lediglich
                                                              mittelbar von den Folgen der COVID-19-Pan-
Daneben sind auch die Rechtsfolgen von höherer                demie betroffene Unternehmer einen Anspruch
Gewalt vertraglich festzulegen. Diese sollten sich an         auf Verringerung ihrer Mietaufwendungen für
den Maßstäben einer AGB-Kontrolle messen lassen,              Geschäftsräume haben können. Hierfür gelten
da die Rechtsprechung in den letzten Jahren einen             jedoch erhöhte Anforderungen und eine Einzel-
extensiven AGB-Begriff verwendet. Folglich ist darauf         fallprüfung.
zu achten, dass nicht einseitig benachteiligend von
einer gesetzlichen Regelung abgewichen wird und               Für vermietete Grundstücke oder Räume sowie Pacht­
die Risiken nicht unverhältnismäßig einer Seite aufge­        verträge, die direkt von staatlichen Beschränkungen
bürdet werden. Standardklauseln sind diesbezüglich            zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen
weitgehend ungeeignet. Vielmehr sollte im Einzelfall          waren, hatte der Gesetzgeber Ende 2020 geregelt,
geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen bei­           dass die Grundsätze über den Wegfall der Geschäfts­
spielsweise Nachverhandlungen, Preisanpassungen,              grundlage anwendbar sind.
Rücktritts- oder Kündigungsmöglichkeiten oder das
vollständige Entfallen der Leistungspflicht zulässig          Am 18.2.2022 erweiterte das Oberlandesgericht
sind. Auch sollte überprüft werden, inwieweit es spe­         Frankfurt am Main dieses Recht auch auf nur mittel­
zialgesetzliche Regelungen gibt, wie beispielsweise ein       bar Betroffene. Im konkreten Fall war eine Reinigung
Kündigungsrecht wegen anhaltender höherer Gewalt              nicht unmittelbar von den behördlich angeordneten
nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis­            Schließungen betroffen, sondern lediglich mittelbar, da
tungen, von denen dann ggf. abgewichen wird.                  durch die pandemiebedingten Maßnahmen Feiern und
                                                              Veranstaltungen untersagt waren und infolgedessen
Ferner ist zu überlegen, vorhersehbare Risiken, wie           die Aufträge und Umsätze der Reinigung einbrachen.
Inflation oder Währungsschwankungen, durch Indexie­
rungs- oder Wertsicherungsklauseln zu minimieren.             Auch die mittelbar von COVID-19-Maßnahmen betrof­
                                                              fenen Mieter müssen darlegen, welche Nachteile
                                                              ihnen konkret entstanden sind. Außerdem sind die
          Hinweis: Aufgrund gegenwärtig häufig auftreten-     von ihnen ergriffenen bzw. unterlassenen Maßnahmen
          der Krisen ist zweifelhaft, ob die Rechtsprechung   zur Schadensminimierung und erhaltene staatliche
          die Folgen von z. B. Epidemien, Naturkatastrophen   Überbrückungshilfen sowie Umsatzsteigerungen in
          und geopolitischen Eskalationen auch zukünftig      anderen Bereichen des Unternehmens, wie z. B. im
          noch als höhere Gewalt anerkennen wird. Darum       Online-Handel, zu berücksichtigen.
          sollten Unternehmen auf möglichst präzise pas-
          sende Force-Majeure-Klauseln achten. Daneben        Mit diesem Fokus auf den Einzelfall wird für Betroffene
          empfiehlt es sich, auch Vereinbarungen für das      zwar kurzfristig keine Rechtssicherheit geschaffen,
          Eintreten bekannter Risiken, wie z. B. Inflation,   aber es werden den Vertragsparteien Maßstäbe für
          Währungs- und Preisschwankungen, zu treffen.        angemessene Mietminderungen an die Hand gege­
                                                              ben. Diese Maßstäbe werden in Zukunft sicherlich
                                                              durch weitere Urteile konkretisiert.

                                                                    Hinweis: Das Oberlandesgericht Frankfurt
                                                                    am Main hat mittelbar von staatlichen Corona-
                                                                    beschränkungen Betroffenen im Einzelfall Miet-
                                                                    minderungen zugestanden. Besser ist es aber,

16 | Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2022                                                                Inhaltsverzeichnis
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