2 zur Betriebslehre der Banken und Sparkassen Arbeitsbuch zur Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit
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Mühlmeyer Lernsituationen Richard zur Betriebslehre 2 der Banken und Sparkassen Arbeitsbuch zur Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit Lehrermaterialien ab 1. Auflage 2019 ISBN 978-3-8120-3680-1 Merkur M Verlag Rinteln
Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap † Verfasser: Dipl.-Kfm. Jürgen Mühlmeyer, Studiendirektor Dipl.-Hdl. Willi Richard, Studiendirektor Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilli- gung des Verlages. Hinweis zu § 60 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Umschlagfotos: Bild links: Markus Goetzke, Commerzbank AG Bild rechts oben: Frank11 – www.colourbox.de Bild rechts unten: #224153 – www.colourbox.de * * * * * 1. Auflage 2021 © 2021 by Merkur Verlag Rinteln Gesamtherstellung: Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, 31735 Rinteln E-Mail: info@merkur-verlag.de lehrer-service@merkur-verlag.de Internet: www.merkur-verlag.de Merkur-Nr. 1857-01 ISBN 978-3-8120-1857-9
Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten Lernbuch 1 Gläubiger- und Teilhabereffekten vergleichen Kap. 11.2 Situation: Emilia Welters 15. Januar 1,50 % Euro-Anleihe von 2017/2027 WKN 353950 € 1000,00 Teil 1 ist Kundin der Kundenbank AG. Sie hat in einer Informations- schrift über die € 1000,00 Nr. 24198 Geldanlage die INTEX nachfolgend abgedruckten Wertpapiere Aktiengesellschaft gefunden. Sie Bonn bittet Sie als Kundenbera- 1,50 % ter(-in) der Kundenbank Inhaber-Teilschuldverschreibung AG, ihr Auskunft über eintausend Euro über die beiden Papiere zu ertei- 1000 Euro len. der 1,50 % Anleihe von 2017/2027 im Gesamtnennbetrag von Euro 150 000 000,– eingeteilt in 24 000 Teilschuldverschreibungen von je € 5000,– Nr. 00 001 bis 24 000 27 000 Teilschuldverschreibungen von je € 1000,– Nr. 24 001 bis 51 000 30 000 Teilschuldverschreibungen von je € 100,– Nr. 51 001 bis 81 000 Für diese Teilschuldverschreibungen gelten die umseitig abgedruckten Anleihebedingungen. Danach verpflichten wir uns insbesondere dem In- haber dieser Teilschuldverschreibung den Betrag von EINTAUSEND EURO mit 1,50 % jährlich zu verzinsen und die Teilschuldverschreibung bei Fällig- keit bedingungsgemäß einzulösen. Die Zinsen werden jährlich nachträglich am 15. Januar eines jeden Jahres gezahlt. Bonn, im Januar 2017 INTEX AKTIENGESELLSCHAFT Für die obige Anleihe haben wir das Amt als Treuhänderin der jeweiligen Gläubiger nach Maßgabe der Anleihe- bedingungen übernommen. Düsseldorf, im Januar 2017 Deutsche Bank Aktiengesellschaft Herbst Kontrollunterschrift Teil 3 INTEX Aktiengesellschaft 2. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschuldverschreibung über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2019 bei den in den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. Zinsschein 353950 2 INTEX Aktiengesellschaft 1. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschulverschreibung über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2018 bei den in den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. Zinsschein 353950 1 INTEX Aktiengesellschaft INTEX Aktiengesellschaft 24198 € 15,00 24198 € 15,00 INTEX Aktiengesellschaft 15. 2. Jahreszinsschein zur Januar Inhaber- 2019 Teilverschuldverschreibung über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2019 bei den in den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. Zinsschein 353950 2 INTEX Aktiengesellschaft 15. Januar 2018 1. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschulverschreibung über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2018 bei den in den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. Zinsschein 353950 1 INTEX Aktiengesellschaft INTEX Aktiengesellschaft 24198 € 15,00 15. Januar 2019 24198 € 15,00 15. Januar 2018 INTEX Aktiengesellschaft 4. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschuldverschreibung über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2021 bei den in Zinsschein 353950 4 INTEX Aktiengesellschaft 3. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschuldverschreibung über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2020 bei den in Zinsschein 353950 3 INTEX INTEX den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. 4. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschuldverschreibung 3. Jahreszinsschein zur Inhaber- Teilverschuldverschreibung INTEX Aktiengesellschaft INTEX Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft 24198 € 15,00 über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2021 bei den in 15. Januar 2021 Zinsschein 4 353950 Aktiengesellschaft 24198 € 15,00 über € 1000,00 der 1,50 % Euro Anleihe von 2017/2027, zahlbar mit 15,00 € am 15. Janaur 2020 bei den in Zinsschein 353950 15. Januar 2020 3 den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. den Anleihebedingungen genannten Zahlstellen. INTEX Aktiengesellschaft INTEX Aktiengesellschaft 24198 € 15,00 15. Januar 2021 24198 € 15,00 15. Januar 2020 © MERKUR VERLAG RINTELN
8 Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten Teil 2 Teil 4 Aufgaben: 1 Erklären Sie der Kundin, um welche Wertpapiere es sich handelt. 2 Nennen Sie ihr die Rechte, die das jeweilige Wertpapier dem Eigentümer verbrieft. 3 Erklären Sie Frau Welters, a) wer Emittent dieser Wertpapiere ist, b) welche Art der Mittelbeschaffung der Emittent in den beiden Fällen gewählt hat, c) welche Vor- und Nachteile die jeweilige Emission dem Emittenten bietet. 4 Geben Sie der Kundin an, aus welchen Teilen diese Wertpapiere bestehen und was diese Wertpapierteile verbriefen. 5 Vergleichen Sie Teil 3 mit Teil 4. Stellen Sie der Kundin die Unterschiede heraus. 6 Geben Sie Frau Welters an, wie der letzte Abschnitt des Teils 4 bezeichnet wird und welche Funktion er erfüllt. 7 Die Kundin möchte wissen, wann der Ertrag zu dem in Teil 1 bzw. zu dem in Teil 2 abgedruckten Wertpapier gezahlt wird. 8 Erklären Sie der Kundin, warum Wertpapiere in Urkundenform – sogenannte effektive Stücke – in der Praxis kaum noch anzutreffen sind. © MERKUR VERLAG RINTELN
2 Die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes bei der Anlageberatung beachten 9 2 Die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes bei Lernbuch der Anlageberatung beachten Kap. 11.3.4 Situation: Im Rahmen einer internen Weiterbildungsveranstaltung der Kundenbank AG stellt sich heraus, dass die Kundenberater(-innen) zwar in der Lage sind, eine kundenorientierte Anlageberatung durchzu- führen. Es zeigt sich jedoch auch, dass viele Mitarbeiter(-innen) in ihren Kundenberatungsgesprä- chen eher „aus dem Bauch heraus“ agieren und sich ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht immer in hinreichendem Maße bewusst sind. Aufgabe: Kreditinstitute sind vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen verpflichtet, im Falle einer Anlagebera- tung Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes einzuhalten. Stellen Sie zusammen, welche Verhaltensregeln das Wertpapierhandelsgesetz (siehe Auszug auf S. 10) im Rah- men der Anlageberatung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorsieht. Verhaltensregeln nach dem Wertpapierhandelsgesetz im Überblick Allgemeine Verhaltensregeln nach § 63 Besondere Verhaltensregeln nach § 64 © MERKUR VERLAG RINTELN
10 Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten Wertpapierhandelsgesetz Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten § 63 Allgemeine Verhaltensregeln; dem Abschluss eines Geschäfts über Finanzinstrumente, für Verordnungsermächtigung die kein Basisinformationsblatt nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 erstellt werden muss, (1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflich- tet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienst- 1. über jedes Finanzinstrument, auf das sich eine Kaufemp- leistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmög fehlung bezieht, ein kurzes und leicht verständliches Infor- lichen Interesse seiner Kunden zu e rbringen; mationsblatt, (2) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat einem 2. in den Fällen des Satzes 3 ein in Nr. 1 genanntes Informa- Kunden, bevor es Geschäfte für ihn durchführt, die allgemei- tionsblatt oder wahlweise ein standardisiertes Informa ne Art und Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Be- tionsblatt oder grenzung der Risiken der Beeinträchtigung der Kundeninter- 3. in den Fällen des Satzes 4 ein dort genanntes Dokument essen unternommenen Schritte eindeutig darzulegen, soweit anstelle des in Nr. 1 genannten Informationsblatts die organisatorischen Vorkehrungen nach § 80 Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung zu stellen. Nr. 2 nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Die Angaben in den Informationsblättern nach Satz 1 dürfen Kundeninteressen vermieden wird. [. . .] weder unrichtig noch irreführend sein und müssen mit den Angaben des Prospekts vereinbar sein. [. . .] (3)–(6) [. . .] (3) Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss von (7) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, einem Kunden alle Informationen ihren Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form ange- 1. über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug messene Informationen über das Wertpapierdienstleistungs- auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstru- unternehmen und seine Dienstleistungen, über die Finanz menten oder Wertpapierdienstleistungen, instrumente und die vorgeschlagenen Anlagestrategien, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten 2. über die finanziellen Verhältnisse des Kunden, einschließ- zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit die Kun- lich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, und den nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der 3. über seine Anlageziele, einschließlich seiner Risikotole- ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von ranz, Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verste- einholen, die erforderlich sind, um dem Kunden ein Finanz- hen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidung tref- instrument oder eine Wertpapierdienstleistung empfehlen zu fen können. Die Informationen können auch in standardisier- können, das oder die für ihn geeignet ist und insbesondere ter Form zur Verfügung gestellt werden. [. . .] seiner Risikotoleranz und seiner Fähigkeit, Verluste zu tra- gen, entspricht. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen § 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung darf seinen Kunden nur Finanzinstrumente und Wertpapier- von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; dienstleistungen empfehlen oder Geschäfte im Rahmen der Verordnungsermächtigung Finanzportfolioverwaltung tätigen, die nach den eingeholten (1) Erbringt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anla- Informationen für den Kunden geeignet sind. [. . .] geberatung, muss es den Kunden zusätzlich zu den Informa- (4) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das Anlage- tionen nach § 63 Absatz 7 rechtzeitig vor der Beratung und in beratung erbringt, muss dem Privatkunden auf einem dauer- verständlicher Form darüber informieren haften Datenträger vor Vertragsschluss eine Erklärung über 1. ob die Anlageberatung unabhängig erbracht wird (Unab- die Geeignetheit der Empfehlung (Geeignetheitserklärung) hängige Honorar-Anlageberatung) oder nicht; zur Verfügung stellen. Die Geeignetheitserklärung muss die 2. ob sich die Anlageberatung auf eine umfangreiche oder erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die eine eher beschränkte Analyse verschiedener Arten von Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Finanzinstrumenten stützt, insbesondere, ob die Palette Kunden abgestimmt wurde. [. . .] an Finanzinstrumenten auf Finanzinstrumente beschränkt Wird die Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf eines ist, die von Anbietern oder Emittenten stammen, die in Finanzinstruments mittels eines Fernkommunikationsmittels einer engen Verbindung zum Wertpapierdienstleistungs- geschlossen, das die vorherige Übermittlung der Geeignet- unternehmen stehen oder zu denen in sonstiger Weise heitserklärung nicht erlaubt, darf das Wertpapierdienstleis- rechtliche oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen, tungsunternehmen die Geeignetheitserklärung ausnahms- die so eng sind, dass das Risiko besteht, dass die Unab- weise unmittelbar nach dem Vertragsschluss zur Verfügung hängigkeit der Anlageberatung beeinträchtigt wird, und stellen, wenn der Kunde zugestimmt hat, dass ihm die Ge- 3. ob das Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kun- eignetheitserklärung unverzüglich nach Vertragsschluss zur den regelmäßig eine Beurteilung der Geeignetheit der Verfügung gestellt wird und das Wertpapierdienstleistungs- empfohlenen Finanzinstrumente zur Verfügung stellt. [. . .] unternehmen dem Kunden angeboten hat, die Ausführung des Geschäfts zu verschieben, damit der Kunde die Möglich- (2) Im Falle einer Anlageberatung hat das Wertpapierdienst- keit hat, die Geeignetheitserklärung zuvor zu erhalten. leistungsunternehmen einem Privatkunden rechtzeitig vor © MERKUR VERLAG RINTELN
3 Über Möglichkeiten der Vermögensanlage in Anleihen Auskunft erteilen 11 3 Über Möglichkeiten der Vermögensanlage in Anleihen Auskunft erteilen Lernbuch Situation 1: Bundeswertpapiere Kap. 11.4.5.2 Lukas Nieland hat 20 000,00 EUR geerbt, für die er eine Geldanlage sucht. Eine Pressenotiz der Deutschen Bundesbank im Internet macht ihn auf eine Bundesanleihe aufmerksam. Herr Nieland hat noch keine Erfahrung mit Bundeswertpapieren. Um Näheres zu erfahren, vereinbart er mit Ihnen als Kundenberater(-in) einen Gesprächstermin. Zur Gesprächsvorbereitung machen Sie sich mit den „Emissionsbedingungen für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes“ vertraut. Emissionsbedingungen für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Fassung Dezember 2012) – Auszug Die Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: „der Bund“) begibt Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundes- schatzanweisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (im Folgenden: „Bundeswertpapiere“) zu nach- stehenden Bedingungen; für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen gelten gesonderte Emissionsbedingungen. Begebung: mittelt (Actual/Actual), bei Unverzinslichen Schatzanwei- Bundeswertpapiere werden im Tenderverfahren über die sungen des Bundes nach der Zinsmethode act/360 be- „Bietergruppe Bundesemissionen“ begeben. Für die Ten- rechnet. derverfahren gelten die „Verfahrensregeln für Tender bei Rückzahlung: der Begebung von Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzan- Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzan- weisungen des Bundes“. weisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes werden am festgelegten Fälligkeitstag zum Nenn- Emissionsvolumen: wert zurückgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung ist aus Das Gesamtvolumen einer Emission (Zuteilungsbetrag und geschlossen. Marktpflegebetrag) wird vom Bund jeweils nach Abschluss des Tenderverfahrens festgelegt. Der Bund behält sich vor, Verschaffung der Rechte: das Emissionsvolumen während der Laufzeit der Bundes- (1) Für den Gesamtbetrag der jeweiligen Emission wird wertpapiere durch Aufstockung weiter zu erhöhen. eine Sammelschuldbuchforderung für die Clearstream Banking AG Frankfurt („CBF“) in das Bundesschuldbuch Nennbeträge: eingetragen (Wertrechte). Bundeswertpapiere haben eine Stückelung von 0,01 EUR (2) Die Gläubiger der Bundeswertpapiere erhalten Mit und können in beliebigen Nennbeträgen gehandelt und eigentumsanteile an der im Bundesschuldbuch eingetra- übertragen werden. genen Sammelschuldbuchforderung. Nominalzinssatz, Laufzeit, Zinsberechnung: (3) Die Begründung einer Einzelschuldbuchforderung ist (1) Der Nominalzinssatz, die Laufzeit und der Zinslaufbe- ausgeschlossen. ginn der Bundeswertpapiere ergeben sich aus der jewei- (4) Die Ausgabe von Wertpapierurkunden ist für die ge- ligen Tender-Ausschreibung. samte Laufzeit ausgeschlossen. (2) Die Zinsen werden bei Bundesanleihen, Bundesobliga- Verschiedenes: tionen und Bundesschatzanweisungen jährlich nachträg- lich gezahlt; bei Unverzinslichen Schatzanweisungen des (1) Bundeswertpapiere sind mündelsicher gemäß § 1807 Bundes ergibt sich die Verzinsung als Differenz zwischen Abs. 1 Nr. 2 BGB. Nennwert und Kaufpreis. Die Verzinsung endet mit dem (2) Bundeswertpapiere sind für die Anlage des gebunde- Ablauf des dem Fälligkeitstag vorhergehenden Tages; das nen Vermögens von Versicherungsunternehmen geeignet. gilt auch dann, wenn die Leistung nach § 193 des Bürger- (3) Bundeswertpapiere sind notenbankfähig gemäß Artikel lichen Gesetzbuches (BGB) bewirkt wird. 18.1 ESZB/EZB-Satzung. (3) Die Zinsen werden bei Bundesanleihen, Bundesobli (4) Form und Inhalt der Bundeswertpapiere sowie die gationen und Bundesschatzanweisungen nach der tag- Rechte und Pflichten der Gläubiger und des Bundes be- genauen Zinsmethode, das heißt der tatsächlichen Anzahl stimmen sich nach deutschem Recht. der Tage in der jeweiligen Zinsperiode (365 oder 366) er- Zum Gesprächstermin legt Ihnen Herr Nieland die im Internet gefundene Pressenotiz der Deut- schen Bundesbank vor. © MERKUR VERLAG RINTELN
12 Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten Pressenotiz Frankfurt am Main 14. April 2020 Seite 1 von 1 Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung 30-jährige Bundesanleihe Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH wird für Rechnung des Bundes über die Deutsche Bundesbank die am 25. April 2012 begebene 2,50 % Anleihe der Bundesrepublik Deutschland von 2012 (2044) fällig am 4. Juli 2044 Zinstermin 4. Juli gzj. nächste Zinszahlung am 4. Juli 2020 ISIN DE0001135481 im Rahmen eines Tenderverfahrens nochmals aufstocken. Angestrebt wird ein Aufstockungsbetrag (inkl. Marktpflegequote) von 1 Mrd EUR. Das derzeitige Anleihevolumen beträgt 27,5 Mrd EUR. Bietungsberechtigt sind Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Gebote müssen über einen Nenn- betrag von mindestens 1 Mio EUR oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Kursgebote müssen auf volle 0,01-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sind möglich. Die vom Bund akzep- tierten Kursgebote werden zu dem im Gebot genannten Kurs, Gebote ohne Kursangabe zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten. Die Trennung der Anleihe in Kapitalanspruch und einzelne Zinsansprüche („Stripping“) ist möglich. Zeitlicher Ablauf des Tenderverfahrens: Abgabe der Gebote: Mittwoch, 15. April 2020, 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Frankfurter Zeit Einbeziehung in den Börsenhandel:: Mittwoch, 15. April 2020 Valutierungstag: Freitag, 17. April 2020 Anschaffung des Gegenwertes: im Rahmen der Lieferung-gegen-Zahlungs-Abwicklung in der Nacht- verarbeitung der Clearstream Banking AG Frankfurt, beginnend am Vorabend des Valutierungstages Im Übrigen gelten die Verfahrensregeln für Tender, die Besonderen Bedingungen der Deutschen Bundes- bank für Auktionen von Bundeswertpapieren über das Bund Bietungs-System (BBS) und die Emissionsbe- dingungen für Wertpapiere des Bundes. Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0)69 9566-3511 oder -3512, Telefax: +49 (0)69 9566-3077 presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Quelle: Deutsche Bundesbank, Pressenotiz vom 14. April 2020. © MERKUR VERLAG RINTELN
3 Über Möglichkeiten der Vermögensanlage in Anleihen Auskunft erteilen 13 Aufgaben: 1 Erläutern Sie dem Kunden die Anlage in Bundesanleihen unter Risikoaspekten. 2 Sie teilen Herrn Nieland mit, dass Wertpapiere des Bundes mündelsicher, für die Anlage des gebundenen Ver- mögens (Sicherungsvermögens) von Versicherungsgesellschaften geeignet und notenbankfähig sind. Der Kunde möchte diesen Sachverhalt erklärt bekommen. Nehmen Sie die nachfolgenden Texte zu Ihrer Beantwortung zu Hilfe. Mündelsicherheit Vermögenswerte von Personen, die unter Vormundschaft stehen, unterliegen einem besonderen Anlegerschutz. Sie dürfen nur in bestimmten Anlageformen angelegt werden. Auszug aus dem BGB II. Führung der Vormundschaft buch oder in das Landesschuldbuch eines Landes ein- getragen sind; § 1793 [Aufgaben des Vormunds, . . .] 3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person Bund oder einem Land gewährleistet ist; und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere 4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in den Mündel zu vertreten. [. . .] verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländi- § 1806 [Anlegung von Mündelgeld] sche kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt ei- Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehö- ner solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder rende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Be- die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustim- streitung von Ausgaben bereit zu halten ist. mung des Bundesrats zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind; § 1807 [Art der Anlegung] 5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündel- von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem geld soll nur erfolgen: sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für ge- 1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an ei- eignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, nem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungsein- Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen richtung angehört. Grundstücken; (2) . . . 2. in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuld- Sicherungsvermögen Versicherungsunternehmen müssen zur Besicherung der Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer ein Siche- rungsvermögen als gesondertes Vermögen bilden. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz sind die Bestän- de des Sicherungsvermögens und des sonstigen gebundenen Vermögens so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung ange- messener Mischung und Streuung erreicht wird. Notenbankfähigkeit Zur Besicherung von geldpolitischen Operationen des ■■ Belegenheit der Wertpapiere in der Europäischen Wirt- Europäischen Systems der Zentralbanken (Geldpolitik) schafts- und Währungsunion sind die Kreditinstitute verpflichtet, Sicherheiten zu stellen, 1 ■■ Denomination in Euro oder einer ehemaligen Währung die das Kriterium der Notenbankfähigkeit erfüllen (Arti- der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion kel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zen ■■ Hohe Bonität des Schuldners tralbanken [ESZB]). Zu den notenbankfähigen Sicherheiten zählen marktfähige Des Weiteren können auch nicht marktfähige Sicher- Schuldtitel (Wertpapiere), die von der EZB festgelegte ein- heiten notenbankfähig sein, sofern sie für die nationalen heitliche und in der gesamten Währungsunion geltende Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Be- Zulassungskriterien erfüllen. deutung sind und für die die nationalen Zentralbanken Die Hauptzulassungskriterien sind: die Zulassungskriterien vorbehaltlich der EZB-Mindest- ■■ Sitz des Emittenten in einem Staat des Europäischen standards festlegen. Aus deutscher Sicht handelt es sich Wirtschaftsraums oder einem anderen G10-Staat. hierbei um Kreditforderungen an Handel und Industrie. 1 1 Denomination = Benennung. © MERKUR VERLAG RINTELN
14 Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten 3 Der Kunde wünscht Auskunft über den Begriff „Tenderverfahren“. Nehmen Sie den abgedruckten Text zu Hilfe und beantworten Sie ihm die Frage. Auszug aus dem Handbuch für kundenzentriertes Bankmanagement: Tenderverfahren Das Tenderverfahren wird für die Begebung von Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanwei- sungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes genutzt. Die Konditionen der einzelnen Aus- schreibung werden öffentlich bekannt gegeben. Die Kaufgebote der bietungsberechtigten Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“ sind bis zum festgelegten Bietungsschluss bei den zuständigen Haupt- verwaltungen der Deutschen Bundesbank per E-Mail im Rahmen des Bundes Bietungssystems (BBS) zu übermitteln. Sie müssen bei Anleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio. EUR oder einem ganzen Vielfachen lauten. Neben Kursgeboten sind auch Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses zulässig. Auf der Grundlage des so ermittelten Bietungsergebnisses entscheidet der Emittent über die Zuteilung. Hier- bei werden alle Kursgebote, die über dem akzeptierten Mindestkurs liegen, zum individuell gebotenen Kurs zugeteilt. Gebote ohne Kursangabe werden zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Der Emittent hat nach den Ausschreibungsbedingungen bei hohem Gebotsaufkommen die Möglich- keit, Gebote ohne Kursangabe und/oder die Kursgebote zum akzeptierten Mindestkurs nur zu einem gewissen Prozentsatz zuzuteilen (Repartierung). Ferner kann er bei zu niedrigem Bietungsaufkommen bzw. bei ihm nicht marktgerecht erscheinenden Kursgeboten auch ganz auf die Zuteilung verzichten. Das Zuteilungsergebnis wird den Bietern unverzüglich mitgeteilt. Sie haben den Gegenwert am jeweiligen Zahlungstag (zwei Geschäftstage nach Bietungsschluss) bis spätestens 13:00 Uhr auf ihrem BBK-Girokonto bereitzustellen. Quelle: Der Markt für deutsche Bundeswertpapiere; Herausgeber: Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 2000. 4 Lukas Nieland ist über die hohe Verzinsung der Bundesanleihe verwundert. Er hat im Internet gesehen, dass eine 10-jährige Bundesanleihe, die vor Kurzem begeben wurde, mit einem Zinssatz von 0% ausgestattet war. Erklären Sie dem Kunden den Sachverhalt und verdeutlichen Sie ihm dabei den Unterschied zwischen Nomi- nalverzinsung und Rendite. (Die 30-jährige Bundesanleihe wurde zu einem Durchschnittskurs von 163,27 % zugeteilt.) 5 Berechnen Sie dem Kunden die Rendite (effektive Verzinsung) der Bundesanleihe. Legen Sie dabei eine Rest- laufzeit von 24 Jahren und einen Erwerbskurs von 163,27 % zugrunde. Benutzen Sie für Ihre Berechnung folgende überschlägige Formel: Kursgewinn/Kursverlust __ 100 Rendite = Nominalzins ± ____ · Restlaufzeit in Jahren Kaufkurs 6 Der Kunde Lukas Nieland möchte wissen, ob er die Bundeswertpapiere auch selbst im Safe verwahren kann. Geben Sie dem Kunden Auskunft über die Lieferung der Bundesanleihe. 7 Der Kunde hat in der Pressenotiz gelesen, dass die Bundesanleihe zum Handel an der Börse eingeführt werden soll. Erklären Sie ihm die Bedeutung der beabsichtigten Börseneinführung. Fortsetzung der Situation: Nach einigen Tagen setzt sich Herr Nieland noch einmal wegen seiner Geldanlage mit Ihnen telefo- nisch in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, dass er im Wirtschaftsteil seiner Tageszeitung gelesen hat, dass der Bund noch weitere Wertpapiere anbietet. Er bittet nochmals um einen Termin, um sich über Bundesobligationen und inflationsindexierte Bundesanleihen informieren zu lassen. Aufgabe: 8 Um den Kunden im Beratungsgespräch die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen Bundesanleihen und Bundesobligationen zu verdeutlichen, fertigen Sie die nachfolgende Übersicht (S. 16) an, wobei Sie den folgenden Text der Finanzagentur zu Hilfe nehmen. © MERKUR VERLAG RINTELN
Lernfeld 9: Baufinanzierungen abschliessen 1 Ein Baufinanzierungskonzept entwickeln und Lernbuch einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abschließen Kap. 18 Situation: Die Eheleute Gerd und Ute Sommer, Helenenweg 6, 45529 Hattingen/Ruhr, tragen sich mit dem Gedanken, Wohneigentum zu erwerben. Sie haben zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren. Bei Durchsicht der Wochenendausgabe der Tageszeitung sind sie auf folgende Anzeige aufmerk- sam geworden: EINFAMILIENHÄUSER Wir verwirklichen Ihren Traum vom eigenen Heim und bauen für Sie in ruhiger Wohnlage auf Grundstücken von ca. 161–519 m2 18 Einfamilienhäuser mit familiengerechten Grundrissen von ca. 102 m2 Wohnfläche zzgl. weitestgehend ausgebautem DG von ca. 29 m2, voll unterkellert, in hochwertiger Ausstattung und bester Bauausführung zu einem attraktiven Preis. Preisbeispiel: Reihenmittelhaus inkl. ca. 161 m2 Grdstck. 275 000,00 EUR zzgl. Stellplatz 5 000,00 EUR Gesamtpreis 280 000,00 EUR Baubeginn ist erfolgt. Vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin im Musterhaus in Hattingen. Vertrauen Sie unserer Kompetenz und nutzen Sie die Vorteile : des VIVAWEST-WOHNWERT-KONZEPTS. lefon icete Serv 3 6 3 314-1 0234 der o Wir informieren Sie gern! 7683 1-350 0107 Vivawest GmbH Das Ehepaar hat einige Tage später aufgrund der Anzeige einen Besichtigungstermin wahrgenom- men und sich entschlossen, ein Einfamilienhaus zu erwerben. Vom Bauträger werden ihm folgende Objektdaten zur Verfügung gestellt. Daten zum Objekt – Einfamilienhaus Waldweg 28, 45527 Hattingen/Ruhr Wohnraum 140 m2 ■■ Grundstück: 519 m2; 270,00 EUR/m2 = 140 130,00 EUR ■■ Baukosten Wohnhaus: 700 m3; 300,00 EUR/m3 = 210 000,00 EUR Garage (Stellplatz) = 5 000,00 EUR Außenanlage: 5 % des Herstellungswerts nach Abschreibung = 10 750,00 EUR Baunebenkosten: keine Anschaffungsnebenkosten (Notarkosten für Beurkundung des Kaufvertrages, Grunderwerbsteuer, Gebühren des Grundbuchamtes für die Eintragung des Eigentümerwechsels) = 15 600,00 EUR Das Ehepaar Sommer bittet am 6. Juli 20 . . bei der Volksbank Hattingen um eine Finanzierungs beratung. © MERKUR VERLAG RINTELN
128 Lernfeld 9: Baufinanzierungen abschließen Herr und Frau Sommer, die beide erwerbstätig sind, verdienen im Monat zusammen 3 300,00 EUR netto. Sonstige regelmäßige monatliche Einkünfte: Kindergeld 438,00 EUR; regelmäßige monat liche Ausgaben: Haushaltsführung 1 000,00 EUR (vier Personen à 250,00 EUR); Kfz-Ausgaben 200,00 EUR; Versicherungen 55,00 EUR; Wohnungsmiete 700,00 EUR. An finanziellen Mitteln sind vorhanden: ■■ Bausparvertrag über eine Vertrags-(Bauspar-)summe von 100 000,00 EUR bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG; Bausparguthaben 50 000,00 EUR. Die Bewertungszahl für die Zuteilung ist erreicht. Vertragsvariante 0,1 % p. a./2,4 % p. a.; Zins- und Tilgungsleistung pro Monat sechs Pro- mille der Bausparsumme. ■■ Sparguthaben bei der Volksbank eG Hattingen 68 000,00 EUR, wovon 8 000,00 EUR für unvorher- gesehene Ausgaben vorgesehen sind und nicht angegriffen werden sollen. ■■ An Eigenleistungen sollen 17 000,00 EUR erbracht werden. Die fehlenden finanziellen Mittel sollen durch ein Darlehen der Volksbank Hattingen und durch För- dermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden. Darlehenskonditionen der Volksbank Hattingen Realkredite im erststelligen Beleihungsraum bis zu 60 % Zinssatz Zinssatz Zinssatz Zinssatz 5 Jahre fest 10 Jahre fest 15 Jahre fest 20 Jahre fest Gebundener Sollzins 1,08 % p. a. 1,35 % p. a. 1,41 % p. a. 1,74 % p. a. Auszahlung 100 % 100 % 100 % 100 % Mindesttilgung p. a. 1 % p. a. 1 % p. a. 1 % p. a. 1 % effektiver Jahreszins 1,10 % p. a. 1,39 % p. a. 1,44 % p.a. 1,77 % p.a. KfW-Wohneigentumsprogramm (Auszug) Programmnummer 124 Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum Förderziel Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnr. 124) unterstützt den Bau oder den E rwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland [. . .] Antragsberechtigte Natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben [. . .] Gefördert wird der Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum bis max. 100 000,00 EUR. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt: ■■ Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate Förderung zurückliegt), ■■ Baukosten einschl. Baunebenkosten (Notar-, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer etc.) und ■■ Kosten der Außenanlagen Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken/Spar- kassen und Versicherungen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung überneh- Antragstellung men. Der Kreditantrag ist bei einem Kreditinstitut vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu stellen. Sollzins Laufzeit Tilgungsfreie Zinsbindung Auszahlung (Effektivzins p. a.) Anlaufjahre in % 0,85 % (0,85 %) 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 100 Konditionen 0,84 % (0,84 %) 25 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 100 0,84 % (0,84 %) 25 Jahre 3 Jahre 10 Jahre 100 Sicherheit Der Kredit ist in Darlehenshöhe nachrangig grundpfandrechtlich zu besichern. Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten getilgt. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre fallen Zinsen lediglich für die abgerufenen Kreditbeträge an. Wäh- Tilgung rend der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darle- hensbetrages nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. © MERKUR VERLAG RINTELN
1 Ein Baufinanzierungskonzept entwickeln und einen Immobiliar-Verbraucherdarlehens- vertrag abschließen 129 Aufgaben: 1 a) Erstellen Sie für die Eheleute Sommer einen Gesamtkosten- und Finanzierungsplan für den Kauf des Ein familienhauses. Nutzen Sie hier und im Folgenden das Formular zur Finanzierungsberatung auf S. 130. b) Ermitteln Sie die Nettobelastung sowie die durchschnittliche monatliche Belastung in den ersten drei Dar- lehensjahren. Unterstellen Sie bei Ihren Berechnungen eine 100 % Auszahlung des Bankdarlehens mit einer Bedingungsanpassung (Zinsbindung) nach 20 Jahren und einer 3 % p. a. Tilgung. Die von der KfW benötigten Fördermittel sollen über den maximal möglichen Förderbetrag bei 25-jähriger Laufzeit und mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, einer 100 % Auszahlung und einer 10-jährigen Zinsbindungs- frist aufgenommen werden (benötigte Darlehenssumme bei der Volksbank auf volle TEUR aufrunden). Weitere Angaben: Gerd Sommer, geb. am 13. 05. 78, Beruf: Ingenieur, Arbeitgeber: Ruhrgas seit 2005. Ute Sommer, geb. am 28. 10. 80, Beruf: kfm. Angestellte, Arbeitgeber: Rhenag AG seit 2000. 2 Beurteilen Sie die Finanzierungsmöglichkeit der Eheleute Sommer. Fortsetzung der Situation: Nachdem der Kaufvertrag über das Einfamilienhaus mit dem Bauträger, der Vivawest GmbH, abge- schlossen wurde, beantragen Gerd und Ute Sommer bei der Volksbank Hattingen ein Baudarlehen über 105 000,00 EUR zu folgenden Konditionen: 1,74 % p. a., Auszahlung 100 %, Bedingungsanpassung nach 20 Jahren, 3 % p. a. Tilgung. Aufgaben: 3 Begründen 5 Jahre Sie, warum sich die Eheleute Sommer für eine Bedingungsanpassung nach 20 Jahren entscheiden 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre und eine 3 % p. a. Tilgung wünschen. 7,00 % Zinsentwicklung der letzten 20 Jahre 6,00 % 5,00 % 4,00 % 3,00 % 2,00 % 1,00 % 0,00 % 01. 01. 2000 01. 01. 2003 01. 01. 2006 01. 01. 2009 01. 01. 2012 01. 01. 2015 01. 01. 2018 01. 01. 2021 4 Das Darlehen soll durch eine erstrangige Grundschuld auf die zu bauende Besitzung Waldweg 28 besichert werden. Erstellen Sie als zuständige(r) Kundenberater(in) den Kreditantrag (Datum 20. 07. 20 . .). Das Darlehen soll zum 30. 10. 20. . ausgezahlt werden. Füllen Sie das Antragsformular auf S. 131 aus. © MERKUR VERLAG RINTELN
Lernfeld 12: Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren Lernbuch Kap. 19.3 1 Das Sozialversicherungssystem beschreiben Situation: Im Robert-Schuman-Berufskolleg Essen finden zwei Projekttage zum Thema „Soziale Sicherung“ statt. Ihre Klasse soll sich in Gruppenarbeit (5 Gruppen) mit dem Sozialversicherungssystem befas- sen und die folgenden „Lebens-/Notsituationen“ bearbeiten: situation 1: situation 2: Lebens-/Not Lebens-/Not Steffi ist mit ihrem Fahrrad auf Klaus, 46 Jahre alt, ist seit sei- dem Weg zur Berufsschule. An einer nem Motorradunfall pflegebedürf- Kreuzung nimmt ihr ein Autofahrer tig. Seine Frau Sabine hilft ihm bei die Vorfahrt. Sie stürzt und knallt den Verrichtungen des alltäglichen hart mit dem Kopf auf den Asphalt. Lebens. Nur die Körperpflege kann Sie verliert sofort das Bewusstsein Sabine, die sehr zierlich ist, nicht und wacht erst wieder im Kranken- bewerkstelligen. So haben sie ent- haus auf. Der behandelnde Arzt erklärt ihr, dass sie schieden, sich durch einen Pflege- „Glück im Unglück” hatte. Ihr Fahrradhelm habe ihr al- dienst unterstützen zu lassen. ler Wahrscheinlichkeit nach das Leben gerettet. Doch trotz des Helms seien ihre Kopfverletzungen so gra- vierend, dass sie auch in Zukunft damit rechnen müs- se, unter immer wiederkehrenden Kopfschmerzen und kognitiven Einschränkungen zu leiden. Quelle: Sozialpolitik. Ein Arbeitsheft für die Sekundarstufe I situation 3: situation 4: Lebens-/Not Lebens-/Not Die 25-jährige Physikerin Necla be- Die 35-jährige Bankkauffrau richtet: „Mein erster Job im For- Jette Fuchs ist bei einem Sprung schungsinstitut ist auf zwei Jahre über eine Treppe in ihrem eigenen befristet. Da muss ich schnell Ergeb- Garten schwer verunglückt. Mehre- nisse bringen. Die nächste Stelle an re Wirbel sind gebrochen. einer Hochschule wird wahrscheinlich Nach einem 3-wöchigen Kranken- auch nur befristet sein. Und das wird hausaufenthalt ist sie für weitere wohl noch einige Jahre so weitergehen, bis ich eine 2 Monate arbeitsunfähig krank. Mit Reha und Kran- feste Stelle habe. Dazwischen werde ich vielleicht kengymnastik will sie jetzt wieder voll auf die Beine auch mal arbeitslos sein. Wenigstens weiß ich, dass ich kommen. dann Unterstützung bekomme.” Quelle: Sozialpolitik. Ein Arbeitsheft für die Sekundarstufe I situation 5: Lebens-/Not Der 46-jährige Jens Tillman, seit Jahren beschäftigt in einem Logistikunternehmen, ist durch einen Schlaganfall arbeitsunfä- hig geworden. Seine Arbeitsunfähigkeit dauert mittlerweile 11/2 Jahre an. Ein zwischenzeitlicher Arbeitsversuch in seiner bisherigen Tätigkeit ist wegen fehlender Belastbarkeit geschei- tert. Laut ärztlichem Gutachten ist ihm aber eine leichte Büro- tätigkeit von weniger als 3 Stunden täglich zuzumuten. Aufgaben: 1 Recherchieren Sie als jeweilige Gruppe mittels digitaler Medien, welcher Zweig der Sozialversicherung ange- sprochen ist und welche Leistungen den Betroffenen in der entsprechenden Lage zustehen. 2 Klären Sie auch im Rahmen Ihrer Recherchen, welche weiteren Leistungen der jeweilige Sozialversicherungs- träger erbringt und wie sich der Sozialversicherungszweig finanziert. 3 Erstellen Sie in Ihrer Gruppe ein Handout, welches Ihr Ergebnis festhält und den anderen Gruppen später zur Verfügung gestellt wird. 4 Bestimmen Sie einen Gruppensprecher, der Ihre Ergebnisse im Plenum vorstellt.
2 Die Versorgungs-(Renten-)lücke des Kunden ermitteln und die Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge erklären 175 2 Die Versorgungs-(Renten-)lücke des Kunden ermitteln und Lernbuch die Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen des Drei-Schichten-Modells Kap. 20.1 der Altersvorsorge erklären Situation: Sie sind Kundenberater/-in in einer Volksbank. Die Eheleute Alexander und Paula Lohkamp haben mit Ihnen heute einen Gesprächstermin vereinbart. Alexander Lohkamp, geb. am 23. 05. 1980, Angestellter der Ferrostahl AG, verdiente im Jahr 2019 52 000,00 EUR brutto (sozialversicherungs- pflichtiges Vorjahreseinkommen). Sein monatliches Nettoeinkommen gibt er mit 2 600,00 EUR an. Seine Frau Paula, geb. am 16. 04. 1985, ist zurzeit nicht berufstätig. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von 4 und 8 Jahren. Paula Lohkamp macht sich aufgrund ihrer fehlenden Erwerbstätigkeit und ihrer davor liegenden Kindererziehungsjahre Sorgen um ihre Alterversorgung. Das Ehepaar hat von der Möglichkeit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge gehört und bittet um Beratung. Aufgaben: 1 Erklären Sie den Kunden, warum es immer wichtiger wird, neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine zusätzliche private Eigenvorsorge für das Alter zu treffen. 2 Beschreiben Sie den Eheleuten den Begriff „Versorgungslücke“ und geben Sie an, welche Faktoren die Versor- gungslücke bestimmen. 3 Herr Lohkamp bittet Sie, überschlägig seine Rentenlücke zu berechnen. Als Versorgungsbedarf im Alter gibt er 90 % seines Nettoeinkommens an. Seiner jährlichen Renteninformation hat er folgende Daten entnommen: Persönliche Entgeltpunkte für 20-jährige Beitragszeit: 20,00 Rentenartfaktor für die Altersrente: 1,0 Aktueller Rentenwert ab 01. 07. 2020: 33,05 Unterstellen Sie, dass Herr Lohkamp in weiteren 27 Jahren seines Berufslebens den Arbeitsverdienst hat, der dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst aller Arbeitnehmer entspricht und dass keine Betriebsrente und keine Kapitalerträge im Rentenalter gezahlt werden. Die Alterseinkünfte seiner Ehefrau bleiben unberücksich- tigt. Legen Sie Ihrer Berechnung den aktuellen Rentenwert vom 01. 07. 2020 zugrunde und nehmen Sie das abgedruckte Merkblatt auf S. 176 zu Hilfe. 4 Beschreiben Sie das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge. a) Ordnen Sie den einzelnen Schichten die entsprechenden Altersvorsorgeprodukte zu. Nutzen Sie hierzu die Übersicht auf S. 176 und den Auszug aus dem Ratgeber „Richtig vorgesorgt – da können Sie sicher sein!“ auf S. 177. b) Erklären Sie in den einzelnen Schichten die unterschiedliche staatliche Förderung der Beiträge zur Alters- vorsorge und die steuerliche Behandlung der Renten in der Auszahlphase. 5 Welche Kriterien müssen für Renten aus der Basisversorgung (Basisrenten) und der kapitalgedeckten Zusatz- versorgung (Riester-Rente) erfüllt sein, damit die Beiträge steuerlich abzugsfähig sind bzw. Zulagen gewährt werden können? © MERKUR VERLAG RINTELN
176 Lernfeld 12: Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren Auszug aus der Broschüre „Unsere Sozialversicherung” der Deutschen Rentenversicherung Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, indem die persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander vervielfältigt werden. Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten spiegeln das Arbeitsleben des Versicherten wider. Wer in einem Jahr den Arbeitsverdienst hat, der dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst aller Arbeitnehmer entspricht, erwirbt für dieses Jahr einen Entgeltpunkt. Der Rentenartfaktor für die Altersrente beträgt 1,0. Gleich hoch ist er für die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Für die Rente wegen teilweiser Erwerbsmin- derung beträgt er 0,5. Für die große Witwenrente ist er auf 0,55 beziehungsweise 0,6 und für die kleine Witwenrente auf 0,25 festgesetzt. Bis zum Ende der ersten drei Kalendermonate nach dem Todesmonat beträgt er 1,0 (Sterbeübergangszeit). Der aktuelle Rentenwert ist der Monatsbetrag der Rente für einen Engeltpunkt. Er dient der Dynamisierung der Rente. Für die neuen Bundesländer gibt es einen aktu- ellen Rentenwert Ost. Zum 01. 07. eines jeden Jahres wird ein neuer aktueller Rentenwert bestimmt. Mit dem neuen aktuellen Rentenwert wird ein neuer Monatsbetrag der Rente errechnet. Die letzte Rentenerhöhung war am 01. 07. 2020. Übersicht: Drei-Schichten-Modell der Altersversorgung Schicht Altersvorsorgeprodukte 3. Schicht: 2. Schicht: 1. Schicht: © MERKUR VERLAG RINTELN
2 Die Versorgungs-(Renten-)lücke des Kunden ermitteln und die Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge erklären 177 1 Auszug aus dem Ratgeber „Richtig vorgesorgt – da können Sie sicher sein!“: Das „Drei-Schichten-Modell” der Altersvorsorge Nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gliedert und die verschiedenen Formen der betrieblichen Al- sich die Altersvorsorge nach steuerlichen Gesichts- tersvorsorge (Direktzusage, Pensionskasse, Pensions- punkten in drei Schichten. fonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung). Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) 1. Schicht: Basisversorgung werden aber nur solche Zulagen steuerlich begüns- Die erste Schicht enthält die sogenannte Basisver- tigt, die eine lebenslange Versorgung sicherstellen. sorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversi- Arbeitgeber müssen seit 2002 ihren Beschäftigten cherung, berufsständische Versorgungswerke (z. B. eine Entgeltumwandlung des Lohnes oder Gehaltes für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), die Alters ermöglichen. Die Anlageform bestimmt der Arbeitge- sicherung der Landwirte und die Basisrente (kapital- ber, wobei bei ihm die Anlage in eine der Formen der gedeckte Leibrente, „Rürup-Rente“). Leistungen der bAV zur Auswahl steht. Die Produkte der Riester-Rente kapitalgedeckten privaten Leibrentenversicherung müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die an zählen nur dann zur Basisversorgung, wenn eine die Leistungen der kapitalgedeckten privaten Leibren- monatliche lebenslange Leibrente vorgesehen ist, tenversicherung geknüpft werden (Zertifizierung). die überwiegend der Alterssicherung dient, und mit Die erhaltenen Renten aus dem Bereich der zweiten deren Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr be- Schicht werden ebenfalls vollständig nachgelagert gonnen wird. Außerdem dürfen die Rentenansprüche besteuert. Dafür erhält man im Gegenzug während nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, der Ansparphase eine staatliche Förderung, z. B. über nicht kapitalisierbar und nicht veräußerbar sein. Zulagen oder den Sonderausgabenabzug. Beiträge zur Altersvorsorge aus der Basisversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz können in der Er- 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte werbsphase als Altersvorsorgeaufwendungen im Zur dritten Schicht der Altersvorsorge zählen private Zuge der Einkommenbesteuerung geltend gemacht Kapitalanlageprodukte wie z. B. private Rentenver- werden. sicherungen (außer die genannten Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Riester- und Rürup-Renten sowie Altersvorsorgeaufwendungen ist Rentenversicherungen aus der Kate- während einer bis zum Jahre 2025 gorie der betrieblichen Altersvorsor- dauernden Übergangsfrist durch ge). Diese Produkte sind meist rela- ein Stufenmodell begrenzt. 2021 tiv flexible Produkte. So bieten diese werden 92 % von max. 25 787,00 oft die Möglichkeit, neben einer Ab- EUR Jahresbeiträgen als Vorsor- sicherung für das Alter noch viele geaufwendungen steuerlich aner- Zusatzversicherungen (z. B. für den kannt, schrittweise wird dies erhöht Todesfall oder die Berufsunfähigkeit) auf die Abzugsfähigkeit der vollen einzuschließen. Ebenso beinhalten 25 787,00 EUR pro Jahr.1 die Produkte der dritten Schicht das Kapitalwahlrecht bzw. Rentenwahl- Die Besteuerung der Renten in der Auszahlphase recht, sodass die Versicherten zum Zeitpunkt des (Rentenphase) erfolgt nachgelagert (nachgelager- Rentenzahlungsbeginns bzw. der Kapitalauszahlung te Besteuerung), allerdings zunächst nicht im vollen noch wählen können, ob sie ihr Geld in Form einer Umfang, vielmehr gibt es bis zum Jahr 2040 Über- lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalaus- gangsregelungen. zahlung bzw. einer Mischform aus beiden Alternati- Der Besteuerungsanteil für Renten aus der Basisver- ven erhalten möchten. Typisch für diese Schicht ist, sorgung, die im Jahre 2005 erstmals gezahlt wurden, dass die Beiträge für diese Art der Altersvorsorge beträgt 50 % der Jahresbruttorente. Bis zum Jahre bereits aus versteuertem Einkommen resultieren und 2020 steigt der Besteuerungsanteil für jedes spätere daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Jahr des Rentenbeginns um 2 Prozentpunkte (Besteu- Anlageformen der ersten beiden Schichten. Kapital- erungsanteil im Jahre 2020 80 %), danach um 1 Pro- anlageprodukte werden steuerlich nicht mehr als Al- zentpunkt, bis im Jahre 2040 die Renten dann mit tersvorsorge angesehen, sondern als Kapitalanlage. 100 % voll versteuert werden. Der bei Rentenbeginn Dennoch bleiben diese Produkte ein wesentlicher Be- für den einzelnen Rentner jeweils steuerfrei bleibende standteil der Altersvorsorge. Rentenbetrag wird als Rentenfreibetrag festgeschrie- Renten aus Verträgen der dritten Schicht werden nur ben. Er ändert sich für den betreffenden Rentner wäh- mit dem sogenannten Ertragsanteil (Ertragsanteilbe- rend der Laufzeit seiner Rente nicht mehr. steuerung) besteuert, dessen Höhe vom Alter des 2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung Renteneintritts abhängig ist. Die zweite Schicht beinhaltet Zusatzversorgungen, wie die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) 1 Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zur Basisversorgung ist dynamisch an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Er wird also jährlich angepasst. © MERKUR VERLAG RINTELN
Lernfeld 13: Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschliessen 1 Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen aufzeigen Lernbuch Kap. 21.1.2 sowie rechtliche Grundlagen im Rahmen von Finanzierungen im Firmenkundengeschäft beachten Situation: Die Westdeutsche Energie AG, die Heinz Werner Spielwaren-Großhandel OHG und die Industrie und Verkehr AG veröffentlichen zum 31. Dezember 20 . . die folgenden Bilanzen: a) Westdeutsche Energie AG Bilanz zum 31. Dezember 20 . . Vorjahr 31. 12. 20 . . Vorjahr 31. 12. 20 . . AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR Anlagevermögen Eigenkapital Immaterielle Vermögens- Grundkapital .................................. 101 250 101 250 gegenstände .................................. 1 762 1 409 Kapitalrücklagen ............................ 99 289 99 289 Sachanlagen .................................. 431 681 378 330 Gewinnrücklagen ........................... 116 613 132 613 Finanzanlagen ................................ 213 367 219 270 Bilanzgewinn .................................. 30 486 20 496 Summe Anlagevermögen ............ 646 810 599 009 Summe Eigenkapital .................... 347 638 353 648 Umlaufvermögen Sonderposten 61 544 61 544 Vorräte ........................................... 4 876 4 990 Rückstellungen ............................. 55 813 55 813 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten .......................... 209 103 260 000 Vermögensgegenstände ............... 113 296 44 960 Rechnungsabgrenzungsposten ... 117 683 830 Wertpapiere ................................... 0 16 000 Summe Passiva ............................. 791 781 731 835 Flüssige Mittel ................................ 24 396 64 492 Summe Umlaufvermögen ............ 142 568 130 442 Rechnungsabgrenzungsposten ... 2 403 2 384 Summe Aktiva ............................... 791 781 731 835 b) Heinz Werner Spielwaren-Großhandel OHG Aktiva (in Euro) Bilanz per 31. Dez. 20 . . Passiva (in Euro) I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 2 000 000,00 1. Grundstücke u. Gebäude 1 680 000,00 Kapital Heinz W. 1 000 000 2. Fuhrpark 630 000,00 Kapital Inge W. 500 000 3. Betriebs- und Kapital Paul W. 500 000 Geschäftsausstattung 460 000,00 II. Fremdkapital II. Umlaufvermögen 1. Hypotheken- 1. Warenbestand 920 000,00 verbindlichkeiten 1 310 000,00 2. Forderungen aus 2. Darlehens- Warenlieferungen 110 000,00 verbindlichkeiten 405 000,00 3. Kasse 15 000,00 3. Verbindlichkeiten aus 4. Bankguthaben 140 000,00 Lieferungen und Leistungen 240 000,00 3 955 000,00 3 955 000,00 Nürnberg, 15. März 20 . . Heinz Werner Inge Werner Paul Werner Bemerkungen: Die Kapitaleinlage von Heinz Werner erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 100 000,00 EUR, die von Inge und Paul Werner um jeweils 50 000,00 EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen stiegen um 43 000,00 EUR. Hypotheken- und Darlehensverbindlichkeiten veränderten sich gegenüber dem Vorjahr nicht. © MERKUR VERLAG RINTELN
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