2022 IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN - startup BILDUNG
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startup BILDUNG IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN 2022 Mainfranken Würzburg Weiden Nordostbayern Nürnberg Kelheim-Zwiesel Altötting Augsburg Burghausen München
VORWORT 3 Gewerkschaftssekretärin Nathalie Frohwein LIEBE KOLLEG*INNEN, die letzten zwei Jahre waren geprägt von unsicheren Zeiten, viel Abstand und wenig Möglichkeiten der präsenten Quali- fizierung für euer Amt. Umso mehr hoffen wir, dass wir mit Erhalt dieser Broschüre auf ein bildungsreiches Jahr 2022 vorausschauen können! Der Besuch von Grundlagenseminaren für die JAV-Arbeit ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Dort erhaltet ihr das Handwerkszeug, dass ihr für eure Arbeit im Betrieb benötigt. Eure Rechte, aber genauso eure Pflichten als Jugend- und Auszubildendenvertretungen bekommt ihr von jungen und praxisnahen Teamer*innen vermittelt. Zudem sollen euch eure Fragen rund um euer Amt in der JAV beantwortet werden. Wo und von wem bekommt ihr Unter- stützung? Wie geht ihr eure Vorhaben an, um sie zum Erfolg zu führen? Wie baut ihr euch eure Netzwerke auf? Neben den Teamer*innen stehen euch auch unsere zuständigen Jugendsekretär*innen mit Rat und Tat jederzeit zur Seite. Ich wünsche euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Seminarbesuche und freue mich, euch bald persönlich auf unseren Seminaren begrüßen zu dürfen. Viele Grüße Nathalie Frohwein Gewerkschaftssekretärin
IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN 4 KONTAKT IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN Der Landesbezirk Bayern vertritt die gewerkschaftlichen Interessen Unterhachinger Straße 75 von über 75.500 IG BCE-Mitgliedern gegenüber der bayerischen 81737 München Staatsregierung. Wir bringen unsere Positionen in die Medien sowie Telefon: 089 514041-00 in zahlreiche Gremien, politische Foren und Veranstaltungen ein: Telefax: 089 514041-20 vom DGB-Bezirksvorstand Bayern über die Vertretungsgremien der E-Mail: lb.bayern@igbce.de Sozialversicherungen bis hin zu industriepolitischen Initiativen. www.bayern.igbce.de Zudem unterstützen wir die Aktivitäten der Bezirke Altötting, Augsburg, Kelheim-Zwiesel, Mainfranken, München, Nordostbayern sowie Nürnberg und koordinieren die überbezirkliche Tarifarbeit. Die sieben Bezirke dienen euch als mitgliedernahe Ansprechpartner. Sie BÜROZEITEN unterstützen Vertrauensleute, Betriebsräte sowie Ortsgruppen und Montag bis Donnerstag: setzen sich für deren Interessen kompetent und engagiert ein. 08:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN 5 IG BCE-BEZIRK ALTÖTTING Robert-Koch-Straße 9 84489 Burghausen Telefon: 08677 91626-0 E-Mail: bezirk.altoetting@igbce.de I G BCE-BEZIRK AUGSBURG Karlstraße 12 86150 Augsburg Telefon: 0821 34679-0 E-Mail: bezirk.augsburg@igbce.de IG BCE-BEZIRK KELHEIM-ZWIESEL Emil-Ott-Straße 22 93309 Kelheim Telefon: 09441 7063-0 E-Mail: bezirk.kelheim@igbce.de I G BCE-BEZIRK MÜNCHEN Neumarkter Straße 22 81673 München Telefon: 089 1202140-0 E-Mail: bezirk.muenchen@igbce.de IG BCE-BEZIRK NÜRNBERG Kornmarkt 5–7, 2. Stock 90402 Nürnberg Telefon: 0911 20105-30 E-Mail: bezirk.nuernberg@igbce.de IG BCE-BEZIRK NORDOSTBAYERN Naabstraße 6 92637 Weiden Telefon: 0961 48142-0 E-Mail: bezirk.nordostbayern@igbce.de IG BCE-BEZIRK MAINFRANKEN Goethestraße 1 97072 Würzburg Telefon: 0931 329345-0 E-Mail: bezirk.mainfranken@igbce.de
INHALT Vorwort 3 6 DER IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN 4 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Landesebene 8 STARTERSEMINARE JAV 1–3 – STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT 8 ■ JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 10 ■ JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 startup 14 BILDUNG ■ JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 16 ■ Einzelkämpfer*innen und Kleingremien – Schwerpunktseminar für 1er- und 3er-JAVen 18 ■ JAV-Wahlvorstandsschulung – WebSeminar 19 IG BCE-BEZIRKE KELHEIM-ZWIESEL, MÜNCHEN, NORDOSTBAYERN UND MAINFRANKEN ■ Wahlvorstandsschulung für die JAV-Wahl 20 IG BCE-BEZIRK KELHEIM-ZWIESEL ■ JAV-Crashkurs – Für neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen 21 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 22 ■ Bin ich jetzt hier der Boss? – Meine Rolle als JAV-Vorsitzende*r 23 ■ JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Grundlagen der Rhetorik und Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung 24 ■ Alles Recht oder was? – Arbeitsrecht für JAVis 25 ■ Konfliktlösung in der JAV-Arbeit – Was ist dein Problem? 26 ■ Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV – Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen 27 ■ Veränderungsmanagement für die Ausbildung der Zukunft – Wir gestalten die Ausbildung von morgen 28 ■ Wirtschafts- und Unternehmenstheorie – Wirtschaft für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen 29 Weitere Informationen ■ Schulferien und Feiertage 2022/2023 30 ■ Informationen zur Freistellung 32 ■ Kosten 35 ■ BWS-Qualifizierungsreihen 36 ■ BWS Fachverlag 38 ■ BWS-Website & Co. 39 ■ Ökologisch verantwortungsvoll handeln 40 ■ Anmeldung – Qualitätsmanagement 42 ■ Impressum | Fotonachweis 43 Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
STARTERSEMINARE JAV 1–3 8 STARTERSEMINARE JAV 1–3 STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT Um einen gelungenen Start als JAVi hinzulegen, brauchst du das nötige Wissen und Know-how, auf dessen Basis du sicher agieren und deine jungen Kolleg*innen erfolgreich vertreten kannst. Die Seminare JAV 1–3 machen dich fit für deinen Start als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in und vermitteln dir die Grundlagen, die du für deine Arbeit benötigst. Hier lernst du nicht nur deine Rechte und Pflichten als JAVi kennen, sondern erfährst auch, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht der JAV eröffnet, zum Beispiel wenn es darum geht, für eine möglichst gute Ausbildung im Betrieb zu sorgen und die Übernahmechancen der Azubis zu erhöhen. Aber auch die effektive Organisation der JAV-Arbeit und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit stehen auf dem Trainingsplan. Darüber hinaus bieten dir unsere Seminare die Gele- genheit, deine eigenen Ideen zu entwickeln und dich mit anderen JAVis auszutauschen. Mit all dem bist du startklar für eine erfolgreiche JAV-Arbeit!
STARTERSEMINARE JAV 1–3 9 startup BILDUNG Auf den nächsten Seiten findest du die Seminarinhalte und ausführliche Informationen zu unseren Seminaren JAV 1–3.
STARTERSEMINAR JAV 1 10 JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 Du hast dir als Mitglied der JAV viel vorgenommen und willst etwas im Betrieb bewegen? Du möchtest die Auszubildenden best- möglich vertreten und deine Ideen in den verschiedenen Gremien einbringen? Und natürlich willst du dabei sicher und souverän auftreten? Dann stell deine JAV-Arbeit von Anfang an auf eine solide Basis. Dieses Seminar vermittelt dir die Grundlagen, die du für eine erfolgreiche Jugend- und Auszubildendenvertretung brauchst, und ist gerade für die JAVis wichtig, die erst seit Kurzem dabei sind. Es führt dich in die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV ein und du lernst die rechtlichen Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit kennen. Zudem erfährst du, wie die Zusammenarbeit innerhalb der JAV, aber auch mit anderen betrieblichen Gremien wie dem Betriebsrat am besten funktioniert. ■ Die betriebliche Interessenvertretung Ai • Die heutige Bedeutung der betrieblichen Interessenvertretung • Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und ihrer • JAV-Tasche Rahmenbedingungen in Deutschland • BWS-Hefter • Grundwerte der betrieblichen Interessenvertretung • Federmappe mit BWS-Bleistift, Radiergummi, Spitzer und Lineal ■ Die Arbeit in der JAV • BWS-Schreibblock • Grundlagen der Zusammenarbeit und Kommunikation im • BWS-USB-Stick JAV-Gremium • BWS-Kugelschreiber • BWS-Textmarker • Umgang mit verschiedenen Methoden und Medien zur • BWS-Haftnotizen Darstellung und Zusammenarbeit • Prof. Karl Fitting u. a.: • Grundlagen zur Erarbeitung von Informationen Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar ■ Rechtliche Grundlagen • Dr. Michael Kittner: • Aufbau und Zusammenwirken verschiedener Bestandteile Arbeits- und Sozialordnung – unserer Arbeitsrechtsnorm Gesetze, Einleitungen, Übersichten • Einführung ins Recht • Broschüre: • Gesetzliche Grundlagen der JAV-Arbeit aus dem Berufsbildungsgesetz. Ein Upgrade Betriebsverfassungsgesetz • Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Zusammenwirken von JAV und BR • Grundlagen: Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen • Individualrechtliche Bestimmungen aus dem Der Besuch dieses Starterseminars ist Betriebsverfassungsgesetz Voraussetzung für die Teilnahme an weiter- • Eigene Rolle als Mitglied der JAV in der Interessenvertretung führenden JAV-Seminaren auf Landesebene und Bundes-JAV-Seminaren. ■ Zusammenarbeit mit anderen Gremien • Grundlegende Darstellung des besonderen Zusammenspiels unterschiedlicher Beteiligter in der Interessenvertretung • Bedeutung und Nutzen verschiedener Netzwerke zur Interessenvertretung • Zusammenarbeit der betrieblichen Gremien fördern Qualifizierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 ■ Qualifizierung als Instrument einer starken zusammen buchen und 50,00 € Interessenvertretung • Planung, Organisation und Durchführung verschiedener pro Starterseminar sparen Formate zur Zusammenarbeit mit und Information von (siehe Seite 13)! Auszubildenden Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Ausstattung Starterseminar JAV 1 11 JAV 1 startup BILDUNG NGSGESETZ BERUFSBILDU EIN UPGRADE Das verändert sich 2020. Eine Übersicht ALLES Mit der Grundausstattung des JAV-1-Starterseminars bist du bestens gerüstet für eine erfolgreiche Semi- INKLUSIVE ! narteilnahme und die tägliche JAV-Arbeit.
Termine Starterseminar JAV 1 12 JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen startup JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 BILDUNG Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 06.03. 11.03.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290101-22 03.04. 08.04.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290102-22 27.11. 02.12.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290103-22 11.12. 16.12.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290104-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Termine Starterseminar JAV 1 13 QUALIFIZIERUNG ZAHLT SICH AUS! SICHER DIR DEINEN RABATT! Melde dich bei den JAV-Starterseminaren an und erhalte eine Ermäßigung von 50,00 € pro Seminar. Die Ermäßigung gilt bereits ab einem*einer Teilnehmer*in. Grundvoraussetzung ist, dass alle JAV-Starterseminare zusammen gebucht werden. Der Rabatt wird ausschließlich auf die Seminare JAV 1–3 gewährt. GESAMTNACHLASS: 1 Teilnehmer*in 150,00 € 2 Teilnehmer*innen 300,00 € 3 Teilnehmer*innen 450,00 €
STARTERSEMINAR JAV 2 14 JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 Zu den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört es, dazu beizutragen, dass die Qualität der beruflichen Ausbildung im Betrieb möglichst hoch ist und dass möglichst viele junge Menschen nach ihrer Ausbildung im Betrieb übernommen werden. Dieses Seminar hilft dir dabei, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es zeigt auf, wie sich die Qualität der Berufsausbildung in den verschiedenen Berufsbildern beurteilen und verbessern lässt. Du lernst die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Ausbildung kennen und erfährst, welche Gestaltungsspielräume die verschiedenen Gesetze der JAV eröffnen. ■ Rechtliche Grundlagen Ai • Gestaltung der betrieblichen Ausbildung durch die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebs- • BWS-Hefter verfassungsgesetzes (BetrVG) • BWS-Schreibblock • Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) • BWS-USB-Stick • Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) • BWS-Kugelschreiber • BWS-Bleistift ■ Berufsbildung • BWS-Textmarker • Berufliche Bildung als Schwerpunkt der JAV-Arbeit • BWS-Haftnotizen • Thomas Lakies, Annette Malottke: • Umgang mit Berufsbildern im Betrieb BBiG – Berufsbildungsgesetz. • Berufsbildungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten Mit Kurzkommentierung des • Betriebliche Beteiligte bei der Berufsbildung im Betrieb Jugendarbeitsschutzgesetzes • Strukturen und Aufbau der Berufsbildung in Deutschland • Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, ■ Die Arbeit der JAV Basiskommentar • Relevante Tarifverträge und Verordnungen für die JAV-Arbeit • Broschüre: • Vertiefend: Bedeutung von Betriebsvereinbarungen als Berufsbildungsgesetz. Ein Upgrade Instrument der betrieblichen Interessenvertretung • Entwicklung von Zielen in der JAV-Arbeit • Konfliktlösungsstrategien für die JAV-Arbeit • Einbindung von neuen Auszubildenden in die JAV-Arbeit • Bildungsbedarfe für die JAV-Arbeit und eigene Voraussetzung für die Teilnahme ist der Bildungsplanung vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Qualifizierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)! Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 20.03. 25.03.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290201-22 15.05. 20.05.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290202-22 19.06. 24.06.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290203-22 27.11. 02.12.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290204-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Ausstattung Starterseminar JAV 2 15 JAV 2 startup BILDUNG NGSGESETZ BERUFSBILDU EIN UPGRADE Das verändert sich 2020. Eine Übersicht ALLES INKLUSIVE !
STARTERSEMINAR JAV 3 16 JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 Projekte initiieren, vorbereiten, durchführen, auswerten und kommunizieren – das will gelernt sein. Genauso wie eine effektive Organisation der Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine gute Zusammenarbeit im Team und eine erfolgreiche Öffentlich- keitsarbeit im Betrieb. Mit all diesen Themen beschäftigt sich dieses Seminar. Du lernst, wie sich Projekte planen und umsetzen lassen, und bekommst dabei auch die Grundlagen der Verhandlungstechnik vermittelt. Über das Projektmanagement hinaus beschäftigen wir uns in diesem Seminar aber auch mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsbildung wie beispielsweise der Digitalisierung in der Ausbildung. Ai ■ Arbeiten in Projekten • BWS-Hefter • Strategien zur Umsetzung von Projekten • BWS-Schreibblock • Grundlagen zum Thema Verhandlungstechnik • BWS-USB-Stick • Projektplanung zur Verbesserung der Ausbildungsqualität im • BWS-Kugelschreiber Betrieb • BWS-Bleistift • BWS-Textmarker ■ Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb • BWS-Haftnotizen • Holger Timinger: Modernes Projektmanagement ■ JAV-Arbeit • Andrea Lotsch, Michael Rasch, Martin • Gesetzliche Rahmenbedingungen zur strategischen JAV-Arbeit Rzeppa: • Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit digitaler Mitmacher finden. Durch Kommunikation in der JAV-Arbeit Öffentlichkeitsarbeit begeistern • Nachhaltige JAV-Arbeit im Kontext des Wissenstransfers • Broschüre: innerhalb der JAV Berufsbildungsgesetz. Ein Upgrade • Umgang mit Informationen und deren Bewertung • Weitere Beteiligungsmöglichkeiten in der betrieblichen Interessenvertretung ■ Berufsbildung Voraussetzung für die Teilnahme ist der • Aktuelle Entwicklungen in der Berufsbildung vorherige Besuch des JAV-2-Starterseminars. • Gute Ausbildung als Zielvorstellung • Digitalisierung in der Ausbildung • Neue Herausforderungen für die berufliche Bildung ■ Strukturen, Institutionen und Zusammenwirken von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden Qualifizierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)! Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 13.02. 18.02.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290301-22 24.04. 29.04.22 17:30 Uhr 12:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290302-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Ausstattung Starterseminar JAV 3 17 JAV 3 startup BILDUNG HOLGER TIMINGER MODERNES PROJEKTMANAGEMENT Mit traditionellem, agilem und hybridem Vorgehen zum Erfolg SGESETZ BERUFSBILDUNG EIN UPGRADE Das verändert sich 2020. Eine Übersicht ALLES INKLUSIVE !
IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN – Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen 18 Einzelkämpfer*innen und Kleingremien Schwerpunktseminar für 1er- und 3er-JAVen Wie soll ich mich denn allein durchsetzen können? Wir sind ja eh viel weniger als die anderen. Für einen ist das viel zu viel. Ich schaffe ohnehin nicht so viel wie sieben Leute zusammen. Kennst du das? Als 1er-JAV oder in einem 3er-Gremium ist man schnell von der Fülle der JAV-Aufgaben überfordert. Doch das muss nicht sein. In unserem Spezialseminar für Einzelkämpfer*innen und Kleingremien lernst du, wie du diese Herausforderungen meistern kannst. Bei uns erfährst du, wie du deine Rechte und Pflichten allein umsetzt, wie du dir ein Netzwerk aufbaust und wer die wichtigen Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für deine Vorhaben sind. Das Seminar macht dich fit dafür, mit den erworbenen Kenntnissen auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes und anderer Regelungen deine Ideen und die Interessen der Auszubildenden in deinem Betrieb umzusetzen. ■ Vertiefung – Rechte und Pflichten einer JAV ■ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ■ Arbeitsplanung, Geschäftsordnung, JAV-Sitzungen und ihre Besonderheiten • Dokumentation und strategische Arbeit • Protokollführung • Wissenstransfer und Übergangsmanagement ■ Argumente und Durchsetzung von Ideen • Verhandlungsführung in der Praxis • Zielsetzung in der JAV-Arbeit ■ Grundlagen von Motivation • Wie motiviere ich mich als Kleingremium? ■ Öffentlichkeitsarbeit für Kleingremien • Besonderheiten bei Kleingremien • Handwerkszeug für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ■ Networking • Wichtige Akteur*innen im Netzwerk – Mitbestimmung • Überbetriebliche Netzwerkarbeit Dauer 3 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 02.03. 04.03.22 10:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 690,00 € 231,00 € BWS-900-290401-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
ONLINE IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN – Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen JAV-Wahlvorstandsschulung – WebSeminar 19 Im Herbst 2022 finden deutschlandweit wieder die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Höchste Zeit also, einen Wahlvorstand zu bestellen, im Betrieb nach passenden Kandidat*innen Ausschau zu halten – und sich gründlich zu in- formieren. Am besten in diesem WebSeminar: Wir machen dich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut, die bei der Vor- und Nachbereitung sowie bei der Durchführung der Wahl zu beachten sind. Du erfährst, wer überhaupt wahlberechtigt ist, wie sich normales und vereinfachtes Wahlverfahren unterscheiden, wie die Wahl reibungslos und rechtssicher abläuft und wie die Stimmen ausgezählt werden. Darüber hinaus erhältst du wertvolle Tipps, wie Fehler vermieden und mögliche Probleme schnell gelöst werden können. Mit diesem Wissen bist du für deine Arbeit im JAV-Wahlvorstand bestens gerüstet! ■ Vor der Wahl • Termin für die Wahl der JAV • Bestellung des Wahlvorstands Die aktuellen Änderungen durch das Moderni- • Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstands sierungsgesetz werden berücksichtigt. • Wählerliste • Wahlberechtigung • Wählbarkeit • Größe der JAV ■ Die Wahl • Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren • Mehrheitswahl oder Verhältniswahl • Stimmabgabe; schriftliche Stimmabgabe • Ablauf der Wahl ■ Nach der Wahl • Öffentliche Stimmenauszählung • Sitzverteilung bei Mehrheits- und Verhältniswahl • Wahlniederschrift • Konstituierende Sitzung der JAV Dauer 1 Tag von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer 28.09. 28.09.22 09:00 Uhr 14:00 Uhr Online 220,00 € – BWS-900-071001-22 Freistellung: § 63 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 3 / § 7 Abs. 6 BetrVG *Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
IG BCE-BEZIRKE KELHEIM-ZWIESEL, MÜNCHEN, NORDOSTBAYERN UND MAINFRANKEN 20 Wahlvorstandsschulung für die JAV-Wahl Im Herbst 2022 finden deutschlandweit wieder die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Höchste Zeit also, einen Wahlvorstand zu bestellen, im Betrieb nach passenden Kandidat*innen Ausschau zu halten – und sich gründlich zu in- formieren. Am besten in diesem Tagesseminar: Wir machen dich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut, die bei der Vor- und Nachbereitung sowie bei der Durchführung der Wahl zu beachten sind. Du erfährst, wer überhaupt wahlberechtigt ist, wie sich normales und vereinfachtes Wahlverfahren unterscheiden, wie die Wahl reibungslos und rechtssicher abläuft und wie die Stimmen ausgezählt werden. Darüber hinaus erhältst du wertvolle Tipps, wie Fehler vermieden und mögliche Probleme schnell gelöst werden können. Mit diesem Wissen bist du für deine Arbeit im JAV-Wahlvorstand bestens gerüstet! ■ Vor der Wahl ■ Nach der Wahl • Termin für die Wahl der JAV • Öffentliche Stimmenauszählung • Bestellung des Wahlvorstands • Sitzverteilung bei Mehrheits- und Verhältniswahl • Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstands • Wahlniederschrift • Wählerliste • Konstituierende Sitzung der JAV • Wahlberechtigung • Wählbarkeit • Größe der JAV ■ Die Wahl • Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren • Mehrheitswahl oder Verhältniswahl • Stimmabgabe; schriftliche Stimmabgabe • Ablauf der Wahl IG BCE-BEZIRK KELHEIM-ZWIESEL Dauer 1 Tag von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer 30.08. 30.08.22 09:30 Uhr 16:00 Uhr Forsters Posthotel, Donaustauf 220,00 € 54,00 € BWS-904-192401-22 14.09. 14.09.22 09:30 Uhr 16:00 Uhr Forsters Posthotel, Donaustauf 220,00 € 54,00 € BWS-904-192402-22 IG BCE-BEZIRK MÜNCHEN Dauer 1 Tag von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer 18.07. 18.07.22 10:00 Uhr 15:30 Uhr IG BCE-Bezirk München 220,00 € 51,00 € BWS-907-192404-22 IG BCE-BEZIRK NORDOSTBAYERN Dauer 1 Tag von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer 13.07. 13.07.22 08:30 Uhr 16:00 Uhr ARIBO Hotel Erbendorf 220,00 € 58,00 € BWS-910-192403-22 IG BCE-BEZIRK MAINFRANKEN Dauer 1 Tag von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Rebhan‘s Business und Wellness 05.07. 05.07.22 09:00 Uhr 16:00 Uhr 220,00 € 59,00 € BWS-911-192405-22 Hotel, Stockheim-Neukenroth 07.07. 07.07.22 09:00 Uhr 16:00 Uhr Hotel Lamm, Heimbuchenthal 220,00 € 63,00 € BWS-911-192406-22 Freistellung: § 63 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 3 / § 7 Abs. 6 BetrVG *Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
IG BCE-BEZIRK KELHEIM-ZWIESEL JAV-Crashkurs 21 Für neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen Die Wahl ist vorbei. Und nun? Was muss ich als JAVi jetzt alles wissen? Was kann, darf, soll und muss ich nun tun? Die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist vielfältig. Genau das wollen wir dir in diesem Seminar vermitteln. Wir geben dir einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Rechte und Pflichten der JAV. Hierdurch soll dir ein schneller Start in deine Amtszeit ermöglicht werden, damit du auch vor dem Besuch des Starterseminars JAV 1 als JAVi voll durchstarten kannst. ■ Wen müsst ihr als JAV vertreten? (§ 60 Abs. 1 BetrVG) ■ Umgang mit Gesetzen ■ Allgemeine Aufgaben der JAV (§ 70 BetrVG) ■ Rechte und Pflichten der JAV ■ Die JA-Versammlung (§ 71 BetrVG) Dauer 2 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 07.12. 09.12.22 18:00 Uhr 13:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 690,00 € 210,00 € BWS-904-290501-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 22 JAV-SEMINARE AUF BUNDESEBENE SOLIDE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE JAV Welche Rechte und Pflichten hast du in der JAV? Wie sind die JAV und die Arbeitsabläufe überhaupt organisiert? Welche Beteiligungsrechte bestehen? Und wie lässt sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestalten? Damit du deine wichtige Aufgabe als JAVi auf ein starkes Fundament stellen kannst, haben wir für dich ein interessantes Seminarpro- gramm aufgelegt. Praxisnähe und viele Tipps sind dabei selbstverständlich. ZUM EINSTEIGEN UND AUFFRISCHEN: WISSEN, DAS DIE JAV NOCH BESSER MACHT Aktiv in der JAV sein – das heißt, sich als professionelle Vertretung für die Anliegen der Auszubildenden und Jugend- lichen im Betrieb einzusetzen. Damit das von Anfang an richtig gut gelingt, bieten wir von der Jugend für die Jugend verschiedene Seminare an – und verbinden dabei Theorie und Praxis. Das gemeinsame Lernen erleichtern wir dir: Unsere Teamer*innen sind nicht nur Spezialist*innen auf ihrem Gebiet, sondern wissen genau, was dir wichtig ist. Sie beantworten deine Fragen und geben dir Tipps zu weiterführenden Informationen und Seminaren. Du lernst in kleinen Gruppen und vertiefst dein Wissen mit verschiedenen Übungen und Rollenspielen. Denn ein richtig gutes Seminar lebt vom Miteinander – und nicht nur vom Zuhören.
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Bin ich jetzt hier der Boss? 23 Meine Rolle als JAV-Vorsitzende*r Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus?! Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gre- miums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? Hier geben wir dir praxisnahe Antworten. Es gehört jetzt zu deinen Aufgaben, die Arbeit im Gremium zu planen, Aufgaben sinnvoll zu verteilen, Sitzungen vorzubereiten und zu leiten sowie selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Und genau dafür möchten wir dich mit diesem Seminar fit machen! ■ Besondere Aufgabenfelder und Funktionen von JAV-Vorsitzenden ■ Führen, Leiten und Motivation von Gruppen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Geschäftsführung der JAV ■ Grundlagen der Projektarbeit und des Projektmanagements Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 02.01. 07.01.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.189,00 € 704,00 € BWS-025-900101-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 24 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Grundlagen der Rhetorik und Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung Überall, wo Menschen zusammen arbeiten und Themen diskutiert werden, ist es wichtig, sicher und konstruktiv zu argumen- tieren – egal ob im Ausbildungsbetrieb über Ausbildungsinhalte und Ausbildungsbedingungen der Lehrjahre, mit den Ausbil- der*innen oder im JAV-Gremium. Vor allem aber in deiner Funktion als Interessenvertreter*in wirst du früher oder später mit Verhandlungen in Berührung kommen. Dann sind Fingerspitzengefühl und Argumentationstechnik gefragt. In diesem Seminar lernst du, wie eine Rede entsteht und gehalten wird, wie du deine Argumente wirkungsvoll dem Gegenüber präsentieren kannst und wie Diskussionen für alle positiv ausgehen. Darüber hinaus trainieren wir Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung. ■ Verhandlungsführung ■ Halten einer Rede Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Strategiebildung anhand betrieblicher Situationen Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 01.05. 06.05.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.240,00 € 704,00 € BWS-025-900201-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Alles Recht oder was? 25 Arbeitsrecht für JAVis Du hast bereits das Seminar „JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3“ belegt und möchtest dein Wissen über die gesetzlichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der JAV vertiefen? Außerdem willst du dein arbeitsrechtliches Wissen ausweiten? Dann bist du in diesem Seminar genau richtig! Es gibt dir einen Überblick über die aktuellste Rechtsprechung und über alle für die JAV relevanten Gesetze. Außerdem werden wir uns mit einem*einer Arbeitsrichter*in unterhalten, eine Gerichtsverhand- lung besuchen und Recht erlebbar machen. ■ Aktuelle Rechtsprechung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen 1. Holger Perschke ■ Grundlagen des Kündigungsschutzes JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 1: Rechte und Pflichten im Berufsaus- ■ Fallbearbeitung bildungsverhältnis 2. Holger Perschke ■ Arbeitsgerichtliche Praxis JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 2: Rechte und Pflichten der Jugend- und ■ Betriebspolitische Umsetzung und Handlungsfähigkeit Auszubildendenvertretung Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 18.09. 23.09.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.289,00 € 704,00 € BWS-025-910201-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 26 Konfliktlösung in der JAV-Arbeit Was ist dein Problem? Wo Menschen zusammen sind oder zusammen arbeiten, können Konflikte entstehen – sei es im Ausbildungsbetrieb, im JAV- Gremium oder in Familie und Partnerschaft. Aber besonders in deiner Funktion als Interessenvertreter*in wirst du über kurz oder lang mit Konfliktsituationen konfrontiert sein. Da heißt es, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und ein souveränes Konfliktmanagement einzusetzen. In diesem Seminar lernst du, wie Konflikte überhaupt entstehen, wie effektives Konfliktmanagement funktioniert und wie Konflikte für alle positiv ausgehen können. Du trainierst Techniken zur konstruktiven Gesprächsführung und zum lösungs- orientierten Verhalten in schwierigen Situationen. ■ Konfliktarten und konstruktive Lösungen ■ Schwierige Gesprächssituationen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Gesprächstechniken ■ Kommunikationsmodelle, Körpersprache und Selbst- und Fremdbild ■ Feedback geben und empfangen Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 19.06. 24.06.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.111,00 € 704,00 € BWS-025-910501-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV 27 Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen Kam dir auch schon einmal der Gedanke an ein „digitales Büro“, das du immer dabei hast? Oder ob es möglich ist, über Be- schlüsse auch per App abzustimmen? Und darfst du eigentlich als JAVi digitale Medien für deine Gremienarbeit nutzen? Diesen und anderen Fragen wollen wir auf den Grund gehen und gemeinsam herausarbeiten, welche digitalen Medien erlaubt sind und welche nicht. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist es unumgänglich, sich mit Datenschutz, Web 4.0 und dem Um- gang mit sozialen Medien auseinanderzusetzen. Zudem werden Probleme und Konflikte der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter erläutert und praxisbezogene Lösung aufgezeigt. Abschließend möchten wir gemeinsam eine Toolbox für die erfolgreiche Umsetzung erarbeiten. ■ Verbesserung der JAV-Arbeit durch moderne Tools ■ Grundlagen für die Übergabe von Wissen an Nachfolgegremien Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Grundlagen für die technologischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Softwarelösungen ■ Datenschutzbestimmungen ■ Grundlagen für die Übergabe von Wissen an Nachfolgegremien ■ Öffentlichkeitsarbeit Dauer 3 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 30.01. 02.02.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.033,00 € 423,00 € BWS-025-910301-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 28 Veränderungsmanagement für die Ausbildung der Zukunft Wir gestalten die Ausbildung von morgen Du fragst dich, welchen Einfluss du als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in eigentlich auf die Veränderungen in der Berufsausbildung – natürlich zugunsten der Auszubildenden – nehmen kannst und was bei diesem Thema aktuell los ist? Dann ist dieses Seminar genau richtig für dich! Hier beschäftigen wir uns mit den Veränderungen bei den Berufsausbildungen in Deutschland und diskutieren, wie wir sie in unserem und im Sinne der Auszubildenden gestalten können. ■ Status quo bei der Berufsausbildung ■ Rolle der Mitbestimmung Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Interessenkonflikte ■ Rechte, die wir haben und brauchen ■ Digitalisierung in der Ausbildung ■ Inklusion und Ausbildung Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 12.06. 17.06.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.169,00 € 704,00 € BWS-025-910101-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Wirtschafts- und Unternehmenstheorie 29 Wirtschaft für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen Du surfst gerade ziellos durch das World Wide Web und liest plötzlich etwas über dein Unternehmen. „Stopp!”, denkst du, als engagierte*r JAVi könnte das für dich interessant sein. Doch was du dann liest, verwirrt dich. Schlagworte wie „Shareholder”, „GuV”, „fallender Aktienkurs” und „EBIT” lassen dich eher ratlos zurück. Doch am nächsten Tag im Betrieb merkst du schon beim Betreten der Räume des Betriebsrats, dass das, was du da gestern gelesen hast, anscheinend sehr konkrete Auswirkungen auf dein Unternehmen hat, obwohl das gestern mit keinem Wort erwähnt wurde. Wir wollen mit dir zusammen klären, warum zum Beispiel ein fallender Aktienkurs deines Unternehmens zu konkreten negativen Auswirkungen für dich und deine Kolleg*innen führen kann, und das trotz guter Auftragslage. Zusammen erarbeiten wir uns die Grundlagen der Wirtschaftstheorie und beleuchten, wie und warum in Unternehmen wesentliche Entscheidungen getroffen werden. ■ Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre ■ Betriebswirtschaftliche Einflüsse und ihre Auswirkungen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Mehrwerttheorie Wir empfehlen allerdings auch den vorherigen Besuch des JAV-3-Starterseminars. ■ Interessengegensatz von Arbeit und Kapital ■ Wichtige Kennziffern einer Bilanz ■ Betriebsverfassungsrechtliche Einflussmöglichkeiten ■ Unterschied zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz ■ Unternehmenskennziffern analysieren Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 14.08. 19.08.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.169,00 € 704,00 € BWS-025-910701-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
SCHULFERIEN UND FEIERTAGE 2022/2023 30 LAND WINTER OSTERN PFINGSTEN SOMMER HERBST WEIHNACHTEN Baden- 14.04. / 31.10. / – 07.06. – 18.06. 28.07. – 10.09. 21.12. – 07.01. Württemberg 19.04. – 23.04. 02.11. – 04.11. 31.10. – 04.11. / Bayern 28.02. – 04.03. 11.04. – 23.04. 07.06. – 18.06. 01.08. – 12.09. 24.12. – 07.01. 16.11. 07.03. / Berlin 29.01. – 05.02. 27.05. / 07.06. 07.07. – 19.08. 24.10. – 05.11. 22.12. – 02.01. 11.04. – 23.04. Brandenburg 31.01. – 05.02. 11.04. – 23.04. – 07.07. – 20.08. 24.10. – 05.11. 22.12. – 03.01. Bremen 31.01. – 01.02. 04.04. – 19.04. 27.05. / 07.06. 14.07. – 24.08. 17.10. – 29.10. 23.12. – 06.01. Hamburg 28.01. 07.03. – 18.03. 23.05. – 27.05. 07.07. – 17.08. 10.10. – 21.10. 23.12. – 06.01. Hessen – 11.04. – 23.04. – 25.07. – 02.09. 24.10. – 29.10. 22.12. – 07.01. Mecklenburg- 27.05. / 10.10. – 14.10. / 05.02. – 18.02. 11.04. – 20.04. 04.07. – 13.08. 22.12. – 02.01. Vorpommern 03.06. – 07.06. 01.11. – 02.11. Niedersachsen 31.01. – 01.02. 04.04. – 19.04. 27.05. / 07.06. 14.07. – 24.08. 17.10. – 28.10. 23.12. – 06.01. Nordrhein- – 11.04. – 23.04. – 27.06. – 09.08. 04.10. – 15.10. 23.12. – 06.01. Westfalen Rheinland- 21.02. – 25.02. 13.04. – 22.04. – 25.07. – 02.09. 17.10. – 31.10. 23.12. – 02.01. Pfalz Saarland 21.02. – 01.03. 14.04. – 22.04. 07.06. – 10.06. 25.07. – 02.09. 24.10. – 04.11. 22.12. – 04.01. Sachsen 12.02. – 26.02. 15.04. – 23.04. 27.05. 18.07. – 26.08. 17.10. – 29.10. 22.12. – 02.01. Sachsen- 12.02. – 19.02. 11.04. – 16.04. 23.05. – 28.05. 14.07. – 24.08. 24.10. – 04.11. 21.12. – 05.01. Anhalt Schleswig- – 04.04. – 16.04. 27.05. – 28.05. 04.07. – 13.08. 10.10. – 21.10. 23.12. – 07.01. Holstein* Thüringen 12.02. – 19.02. 11.04. – 23.04. 27.05. 18.07. – 27.08. 17.10. – 29.10. 22.12. – 03.01. * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.
SCHULFERIEN UND FEIERTAGE 2022/2023 31 FEIERTAG 2022 2023 Neujahr 01.01. 01.01. Heilige Drei Könige* 06.01. 06.01. Internationaler Frauentag* 08.03. 08.03. Karfreitag 15.04. 07.04. Ostern 17./18.04. 09./10.04. Tag der Arbeit 01.05. 01.05. Christi Himmelfahrt 26.05. 18.05. Pfingsten 05.06./06.06. 28./29.05. Fronleichnam* 16.06. 08.06. Mariä Himmelfahrt* 15.08. 15.08. Weltkindertag* 20.09. 20.09. Tag der Deutschen Einheit 03.10. 03.10. Reformationstag* 31.10. 31.10. Allerheiligen* 01.11. 01.11. Buß- und Bettag* 16.11. 22.11. 1. und 2. Weihnachtstag 25./26.12. 25./26.12. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2021– Quelle: schulferien.org * In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG 32 INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprech- partner! WORAUF FUSST DER SCHULUNGSANSPRUCH FÜR JAV-MITGLIEDER Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzah- lung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie be- schließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, das heißt, dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG WAS SIND FÜR DIE JAV-ARBEIT ERFORDERLICHE KENNTNISSE? 33 Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. IN DIESEM SINNE SIND IMMER ERFORDERLICH: ■ Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) ■ Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 BetrVG können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem Betriebsver- fassungsgesetz betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15). ■ Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer*innen betreffen, wie insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. HABEN AUCH ERSATZMITGLIEDER EINEN SCHULUNGSANSPRUCH? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertre- ter*innen einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Hand- kommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. HAT DER BETRIEBSRAT EINEN BEURTEILUNGSSPIELRAUM? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungs- spielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsen- denden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Betriebsrat für erforderlich angesehen werden durfte. MUSS DER BETRIEBSRAT AUF „BETRIEBLICHE NOTWENDIGKEITEN“ RÜCKSICHT NEHMEN? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsge- mäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der Betriebsrat ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert „rechtzeitig“ mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Ver- fügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z).
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG 34 WIE TEUER DARF EIN SEMINAR SEIN? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der Betriebsrat muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Ober- grenze ableiten lässt. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Kostentragungs- pflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben. DARF DER BETRIEBSRAT DEN SEMINARANBIETER FREI WÄHLEN? Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht ver- pflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Ver- hältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. DÜRFEN SEMINARE ERNEUT BESUCHT WERDEN? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu be- arbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. WIE VIELE SEMINARE DÜRFEN BESUCHT WERDEN? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. WAS MUSS BEI INHOUSE-SCHULUNGEN BEACHTET WERDEN? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben. WAS TUN, WENN DER ARBEITGEBER DIE ERFORDERLICHKEIT BESTREITET? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebs- ratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. WER HILFT BEI STREITIGKEITEN MIT DEM ARBEITGEBER? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrät*innen dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
KOSTEN FÜR UNS UNERLÄSSLICH: TRANSPARENZ DER KOSTEN 35 SEMINARGEBÜHREN Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor deine Teilnahme an der Schulung beschlossen hat. Hast du also einen Weiterbildungswunsch, suchst du dir in unserem Programm als Erstes die für dich erforderliche Veranstaltung aus, holst den Beschluss deines Gremiums ein und informierst dann den Arbeitgeber. Dieser übernimmt die entstehenden Kosten für Kursgebühr, Verpflegung sowie An- und Abreise. Bei jeder Seminarvorstellung findest du auch Angaben zu Terminen, Orten und Kosten (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG). Ein Formblatt zur Kostenübernahme kannst du bei uns anfragen oder auf unserer Website herunterladen. KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG Diese Kosten berechnen wir separat und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Übersicht – aufgeteilt nach Bil- dungszentren der IG BCE und Hotels der Bildungsoffensive Süd – findest du auf unserer Website www.igbce-bws.de. FAHRTKOSTEN UND SPESEN Hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, rechnest du Fahrtkosten und Spesen direkt mit ihm ab. Dafür gehen wir nicht in Vorleistung. RÜCKTRITTS- UND STORNOGEBÜHREN Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kannst du kostenlos stornieren. Bis zum 7. Tag vor Beginn berechnen wir eine Bearbei- tungsgebühr von 80 % pro Teilnehmer*in. Danach – also auch am Veranstaltungstag – wird bei Rücktritt, Stornierung oder Nichterscheinen die volle Kursgebühr berechnet. Die Stornogebühren entfallen nur, wenn du verbindlich eine*n Ersatzteil- nehmer*in benennst. Wird das Weiterbildungsangebot durch die IG BCE BWS abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren selbstverständlich erstattet. Wir bemühen uns jedoch, diesen Fall zu vermeiden, und sorgen beispielsweise bei Ausfall eines*einer Referent*in für gleichwertigen Ersatz. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Angeboten der IG BCE BWS gelten, kannst du auf unserer Website www.igbce-bws.de einsehen.
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