360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson

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360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson
360°Vorsorge
Governance

Verhältnis Pensionskasse – Arbeitgeber

Governance im Anlagebereich

IKS als Führungsinstrument

Governance und Regulierung

Governance in 1e-Stiftungen

Überlegungen zum technischen Zinssatz

Ausgabe 1 – 2020
360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson
360°Vorsorge
Governance

Inhalt
Editorial ..................................................................................................................................................................... 3

Am Puls .....................................................................................................................................................................4

         Wie Schweizer Pensionskassen und ihre Sponsoren
         interagieren – aus Sicht der Governance ...............................................................4
         Investment-Governance...............................................................................................................7

         Das interne Kontrollsystem
         DOVHƂHNWLYHV)¾KUXQJVLQVWUXPHQW.................................................................................11

Recht & Regulierung.............................................................................................................................. 14

         Zunahme der Regulierungsdichte – Einschränkung der
         unternehmerischen Gestaltungsfreiheit oder Gewinn an
         Sicherheit? ............................................................................................................................................... 14

         Governance nach Mass: Wie sehen gute
         Entscheidungsstrukturen für (Sammel-)Stiftungen aus?................. 18

         1e-Stiftung und Governance ...............................................................................................21

Aktuarielles & Bilanzierung .......................................................................................................... 23

         FRP 4: Grundsätze für die Wahl des
         technischen Zinssatzes........................................................................................................... 23

News & Trends ............................................................................................................................................. 26

         SLI Pension Benchmarking Report 2019............................................................ 26
Events ......................................................................................................................................................................27

         Accounting Training Seminar ............................................................................................27
360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson
Editorial

Editorial
«… Wie konnte das passieren? Da hat die Governance versagt.» Diese
oder ähnliche Aussagen sind die Regel, wenn in einer Pensionskasse et-
ZDVVFKLHƄ¦XIW'DEHLZLUGKHXW]XWDJHJHUQHGDV6FKODJZRUW*RYHUQDQFH
YHUZHQGHWZHOFKHVGDQQXbDGDVLQWHUQH.RQWUROOV\VWHPGLH$XIEDX
und Ablauforganisation und die Entscheidungsprozesse einschliesst.

Governance ist somit zunächst durchweg positiv, soll sie doch zu mehr
Transparenz und Verlässlichkeit führen. Zu bedenken ist aber immer auch
der Aufwand, den Governance mit sich bringt, insbesondere auch bei
regulatorischen Vorgaben. Kosten-Nutzen-Abwägungen führen schnell
]XGHP6FKOXVVGDVV*RYHUQDQFHDQJHPHVVHQVHLQXQGGDV5LVLNRSURƃO
einer Pensionskasse berücksichtigen muss. Würden für alle die gleichen
Anforderungen angesetzt werden, wären kleine Kassen mit einfachen
Strukturen schnell überfordert und grosse, komplexere Kassen oder
Sammelstiftungen nicht ausreichend strukturiert.

In der vorliegenden Ausgabe von 360°Vorsorge nähern wir uns der Frage,
wie eine gute und adäquate Governance für autonome Pensionskassen
und Sammelstiftungen aussieht. Dabei wird es insbesondere um Aspekte
des Geschäftsbetriebs und der Kapitalanlage gehen. Auch regulatorische
Aspekte, welche zunehmend Governance-Themen verbindlich aus-
GHƃQLHUHQZHUGHQXQWHUVXFKW

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Stephan Wildner
Director of Retirement Services Switzerland

                                                                           360°Vorsorge – Februar 2020   3
360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson
Am Puls

Wie Schweizer Pensionskassen
und ihre Sponsoren interagieren –
aus Sicht der Governance
Es ist wichtig, dass sowohl die Pensionskasse als auch         aktion erforderlich oder empfohlen ist. Wenn beide Parteien
ihre Sponsoren die eigenen Governance-Anforderungen            LQ%H]XJDXIGLHVH3XQNWHNODUH9HUK¦OWQLVVHVFKDƂHQXQG
ordnungsgemäss erfüllen. Genauso wichtig ist es, eine          HLQHRƂHQHXQGVWHWLJH.RPPXQLNDWLRQSƄHJHQSURƃWLHUHQ
JHPHLQVDPH$XƂDVVXQJ¾EHUGLHJHWHLOWHQ5ROOHQXQG            sie kontinuierlich und müssen nicht ad hoc Mehraufwand
9HUDQWZRUWXQJHQ]XSƄHJHQLP5DKPHQGHUHUHLQH,QWHU-         leisten, wenn es die Umstände erfordern (Abb. 1).

Abb. 1: Aufgabenzuweisung

                                             Aufgabenzuweisung nach Position und Organisation

                                            Unternehmen                                 Pensionskasse
                                            Buchhaltung /
                                                                         Stiftungsrat     Verwaltung         Anlage-
                                 Finanzen    Rechnungs-      HR
                                                                              PK             PK             ausschuss
                                               legung
 Ursprüngliche
 Leistungen und
 PK (oder neue)
 Plangestaltung
 Durchführung
 Vermögensanlage
 Monitoring
 Finanzierung

zȗ*HQHKPLJXQJ            zȗ(LQƄXVV

4   willistowerswatson.ch
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Am Puls

Rollen und Verantwortung der Parteien                            Alternativ kann es regelmässige Informationssitzungen
                                                                 geben, bspw. nach jeder Stiftungsratssitzung. Diese Kommu-
Die obenstehende Übersicht liefert eine Zusammenfassung
                                                                 nikation hilft, das gemeinsame Verständnis zu stärken, und
der wichtigsten Rollen und Verantwortlichkeiten der Akteu-
                                                                 so können beide Seiten aus dem zusätzlichen Wissen Nutzen
re eines Unternehmens und einer Pensionskasse. Hervorzu-
                                                                 ziehen. Die frühe Einbindung des HR-Departements in Kom-
heben ist, dass die Einrichtung einer Pensionskasse (oder
                                                                 PXQLNDWLRQVSO¦QH]X3HQVLRQVIUDJHQNDQQEVSZGLH(ƅ]LHQ]
die Wahl der Sammelstiftung, welcher man beitreten kann),
                                                                 und Wirkung der Mitgliederkommunikation verbessern.
ihre Ausgestaltung und ihre Leistungen in der Verantwor-
tung des Unternehmens liegen. Das Unternehmen gibt die
Verantwortung (und Macht) für die laufenden Entscheide           Was kann schiefgehen?
in Bezug auf die Sammelstiftung jedoch dann in grössten          7\SLVFKH.RQƄLNWVLWXDWLRQHQ
Teilen an den Stiftungsrat (oder die Vorsorgekommission) ab.
                                                                 (VJLEWHLQLJHZHQLJHW\SLVFKH6LWXDWLRQHQGLH]X.RQƄLN-
                                                                 ten führen können (und zwar auch dann, wenn bewährte
Bei den meisten laufenden Themen kann das Unterneh-
                                                                 Vorgehensweisen befolgt werden). Diese sind zum Beispiel:
PHQ EHVWHQIDOOV (LQƄXVVDXIGHQ6WLIWXQJVUDWQHKPHQ
'LHVHU(LQƄXVVNDQQSRWHQ]LHOO¾EHUGLHYRP8QWHUQHKPHQ
                                                                 ƒ
                                                                  8QWHUQHKPHQVWUDQVDNWLRQHQȗȗ0 $$NWLYLW¦WHQ
ernannten Vertreter ausgeübt werden. Diese haben jedoch
in ihrer Funktion als Stiftungsratsmitglieder in erster Linie     Wunsch des Unternehmens, Kosten oder Risiken der
                                                                 ƒ
eine treuhänderische Verantwortung gegenüber der Pen-              Pensionskasse zu reduzieren (einschliesslich Kosten und
VLRQVNDVVHXQGLKUHQ0LWJOLHGHUQVRGDVVGLH(LQƄXVVQDK-           Risiken im Rahmen von Cash-Transaktionen und/oder
me des Unternehmens über sie nicht immer funktioniert.             ƃUPHQHLJHQHU5HFKQXQJVOHJXQJ
Zudem erfordern nur wenige Entscheide des Stiftungs-              Änderungen der Pensionskasse, welche die Rechnungs-
                                                                 ƒ
rats eine formelle Genehmigung durch das Unternehmen.              OHJXQJV]DKOHQGHV8QWHUQHKPHQVQDFKWHLOLJEHHLQƄXVVHQ
Ein typisches und bedeutendes Beispiel für ein solches             ohne dass dies beabsichtigt war
Erfordernis ist, dass das Unternehmen Änderungen der              Aktiver Ausschluss des Unternehmens durch die Pensions-
                                                                 ƒ
Vorsorgepläne genehmigen muss, die zu einem Anstieg                kasse aus den Diskussionen sowie der Zusammenarbeit
der zukünftigen Beiträge des Unternehmens führen.                  mit der Pensionskasse
                                                                 ƒ
                                                                  8Q]XO¦VVLJH(LQƄXVVQDKPHGHV8QWHUQHKPHQVDXIGHQ
Governance-Organisation – bewährte Verfahren                       Stiftungsrat oder Dominanz des Unternehmens im Stif-
Das Unternehmen und seine Pensionskasse sind untrenn-              tungsrat
bar miteinander verbunden, da sie in gewissem Masse
ohne einander nicht existieren können: Einerseits hat die        Schwierige Situationen kommen oft im Zusammenhang
Pensionskasse ohne das Unternehmen keine Existenz-               mit Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Übernah-
grundlage (ausser als reine Rentnerkasse). Andererseits ist      PHQ6SLQRƂVXQG'HYHVWLWLRQHQYRU$OV)ROJHVROFKHU
GDV8QWHUQHKPHQJHVHW]OLFKYHUSƄLFKWHWVHLQH$QJHVWHOO-         Transaktionen kann es sein, dass die Mitgliederstruktur der
ten bei einer Pensionskasse zu versichern. Aufgrund dieser       3HQVLRQVNDVVHQXQJ¾QVWLJLVW ]b%SO¸W]OLFKH$OWHUXQJGHV
gegenseitigen Abhängigkeit ist ein partnerschaftliches und       Versichertenbestandes oder Anstieg des Rentneranteils
gemeinschaftliches Verhältnis im Interesse beider Parteien.      DQGHQ9RUVRUJHYHUSƄLFKWXQJHQ ,QVROFKHQ0 $6LWXD-
                                                                 tionen können Vertreter des Unternehmens Kenntnis von
Aufgrund der Schwierigkeit des Unternehmens, die Arbeit-         zukünftigen Entwicklungen erlangen, welche eine negative
gebervertreter für die Vertretung der Unternehmensinter-         Auswirkung auf die Pensionskasse haben werden, was sie
essen zu nutzen (was mit der rechtlichen Verantwortung, im       dem ganzen Stiftungsrat jedoch zu diesem Zeitpunkt noch
Interesse der Pensionskasse und der Versicherten zu han-         nicht mitteilen können. In solchen Fällen ist es überaus
deln, im Widerspruch stehen kann), wird empfohlen, andere        wichtig, bewusst zwischen den verschiedenen Rollen, die
bedeutende Unternehmensvertreter (die nicht im Stiftungs-        eine Person möglicherweise einnehmen kann, zu unter-
rat vertreten sind) in die Beziehung mit dem Stiftungsrat ein-   scheiden und sie separat wahrzunehmen. Wenn zwischen
zubinden. Wir stellen fest, dass immer mehr Pensionskassen       dem Unternehmen und dem Stiftungsrat ein regelmässiger
solche Arbeitgebervertreter als Gäste zu ihren Sitzungen         'LDORJVWDWWƃQGHWXQG9HUVW¦QGQLVKHUUVFKWNDQQGLHVEH-
einladen oder dass Unternehmen darum bitten, an diesen           deuten, dass beide Seiten aus ihrer jeweiligen Perspektive
Sitzungen vertreten zu sein, bspw. durch Vertreter aus dem       gut auf solche Transaktionen vorbereitet sind.
Finanz- oder HR-Departement.

                                                                                                      360°Vorsorge – Februar 2020   5
360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson
Am Puls

Die Pensionskasse kann auch aufgrund von statutarischen
Deckungslücken zum Dealbreaker werden. Eine solche
                                                                Kommunikation ist wichtig!
Deckungslücke (als Folge einer Unternehmenstransaktion)
kann zu Verhandlungen zwischen der Pensionskasse und            Unabhängig von der Art der gewählten Pensions-
GHP8QWHUQHKPHQI¾KUHQGLHSRWHQ]LHOOH0LWWHO]XƄ¾VVH]XU     kasse ist es im Interesse aller Parteien, das bewährte
Folge haben. Oft liegt es zwar auch im Interesse des Unter-     9HUIDKUHQGHURƂHQHQJHJHQVHLWLJHQ.RPPXQLNDWLRQ
nehmens, für die eigenen Angestellten über eine kapitalstar-    zwischen dem Unternehmen und der Pensionskasse
ke und stabile Pensionskasse zu verfügen. Trotzdem können        XQGRGHUGHU9RUVRUJHNRPPLVVLRQ ]XSƄHJHQ
die Meinungen über die einzuschiessenden Beträge stark
variieren, je nachdem, welche Rolle und Perspektive man
einnimmt. Der Stiftungsrat hat bei laufenden Entscheidun-
gen über die Pensionskasse die Entscheidungsgewalt und
kann sich bei ihrer Ausübung auf das Gesetz stützen. Wenn                         Adam Casey
der Stiftungsrat jedoch in der Praxis das Unternehmen vor-                        Director
sätzlich ausgrenzt und die Interessen des Unternehmens                            Fellow of Institute of Actuaries of Australia

QLFKWUHVSHNWLHUWNDQQGLHV]XHLQHP.RQƄLNWPLWGHP8QWHU                     adam.casey@willistowerswatson.com
nehmen führen. Im schlimmsten Fall wird das Unternehmen                           +41 43 488 44 41

nach einer anderen Pensionskasse Ausschau halten.

Wenn jedoch andererseits das Unternehmen den Stiftungs-
UDWXQ]XO¦VVLJEHHLQƄXVVWRGHUJDUGRPLQLHUWVHKHQVLFK
beide einem verstärkten Haftungsrisiko ausgesetzt: der
6WLIWXQJVUDWZHLOHUVHLQHQ3ƄLFKWHQQLFKWQDFKJHNRPPHQ      Samuel Neukomm
                                                                Director
ist, und das Unternehmen, weil es faktisch als Körperschaft
                                                                Pensionsversicherungs-Experte SKPE
der Pensionskasse handelte.
                                                                samuel.neukomm@willistowerswatson.com
                                                                +41 43 488 44 29
Kommentar Sammelstiftungen
Beim Anschluss an eine Sammelstiftung statt an eine
ƃUPHQHLJHQH3HQVLRQVNDVVHLVWGLH,QWHUDNWLRQ]ZLVFKHQ
Unternehmen und Pensionskasse im Allgemeinen einge-
schränkter oder durch die Struktur der Sammelstiftung vor-
GHƃQLHUW:HQQGDV8QWHUQHKPHQLP([WUHPIDOODQHLQHYROO
versicherte Lösung angeschlossen ist, ist die sogenannte
Vorsorgekommission nur für formelle jährliche Zustimmun-
gen zuständig. Bei halbautonomen Sammelstiftungen, bei
denen bestimmte Planrisiken (üblicherweise Investitions-
und Langlebigkeitsrisiken) für die einzelnen Anschlüsse
festgelegt werden, ist die Lage aber ähnlich wie für die
REHQEHVFKULHEHQHQƃUPHQHLJHQHQ3HQVLRQVNDVVHQ

Bei einem Anschluss des Unternehmens an eine Sammel-
stiftung ist ein Wechsel der Pensionskasse wahrschein-
licher als bei einem Anschluss des Unternehmens an eine
ƃUPHQHLJHQH3HQVLRQVNDVVH:HQQVLFKHLQ8QWHUQHKPHQ
eine neue Pensionskasse sucht und sich für diese ent-
scheidet, kann es wieder Teil des Entscheidungsprozes-
ses werden (obgleich ein Wechsel bestimmten rechtlichen
Anforderungen hinsichtlich der Einwilligungen der Ange-
stellten unterliegt).

6   willistowerswatson.ch
360 Vorsorge Governance - Willis Towers Watson
Am Puls

Investment-Governance

Ein zu guter Deal, um wahr zu sein?                              ƒ Sie wissen genau, was sie gut können und – was ebenso
                                                                   wichtig ist – was sie weniger gut können.
Was würden Sie denken, wenn Ihnen jemand eine kosten-
günstige Investition anbieten würde, die die Performance         ƒ Mit diesen Schritten können sie selbstbewusst Strategien
Ihres Fonds mit wenig Risiko um bis zu 1 Prozent pro Jahr          EHVFKOLHVVHQGLHPHKU5Dƅ
                                                                                            QHVVHXQG*HGXOGHUIRUGHUQ
erhöhen könnte? Zu gut, um wahr zu sein? Was wäre, wenn
man Ihnen sagen würde, dass die führenden Anleger der            Umgekehrt neigen Anleger, die nicht in diese guten Go-
Welt alle die gleiche Investition getätigt haben und dass die    vernanceattribute investieren, zu Inkonsistenz. Ihre Ziele
Kapazität für weitere Anleger fast unbeschränkt ist? Haben       verändern sich laufend. Sie übersehen Warnsignale. Sie
wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie weiter. Die besten     VXFKHQK¦XƃJGHQ(UIROJLQGHPVLHYHUJDQJHQHQ5HQGLWHQ
institutionellen Anleger der Welt zeichnen sich alle durch ein   nachjagen. Wenn es hart auf hart kommt, verlieren sie oft
Merkmal aus: Sie legen alle viel Wert auf ihre Governance.       die Nerven und verfallen in Schuldzuweisung.

Was ist Governance?                                              Verfügen Sie über Mechanismen, die
                                                                 sicherstellen, dass Ihre Organisation Wert
Für diese versierten Anleger umfasst Governance alle Per-        VFKDƂWVWDWWYHUQLFKWHW"
sonen und Prozesse, die eine Organisation für das Erreichen
ihres Ziels einsetzt.                                            :HQQHVVRHLQIDFKLVWZDUXPZHQGHQHV
                                                                 GDQQQLFKWDOOHDQ"
                                                                 (VLVWNHLQH.RVWHQIUDJH'LHƃQDQ]LHOOHQ.RVWHQI¾UGLH1HX
Kaum zu glauben!                                                 ausrichtung der Governance sind relativ gering im Verhältnis
Die Anleger nehmen immer öfter eine Stellungnahme zur            zu anderen Entscheiden, die Pensionskassen routinemässig
Governance in ihre Investment Beliefs auf, wie:                  WUHƂHQ(VJLEWYLHOI¦OWLJH*U¾QGHGLHVLFKDEHURIWDXIGLH
                                                                 Angst vor Veränderungen, kombiniert mit der Überschätzung
ƒ Für den Erfolg sind eine hochstehende Governance               der bestehenden Governance, reduzieren lassen.
  VRZLH(QWVFKHLGXQJVƃQGXQJPDVVJHEHQG
                                                                 *XWNDQQPHKUHUH)RUPHQDQQHKPHQ
ƒ Trotz Anerkennung des Stellenwerts von Governance              Ein nützlicher Ansatz ist die Auseinandersetzung mit dem
  erhält das Thema oft wenig weitere Aufmerksamkeit.             Governancebudget Ihrer Organisation. Entweder lenkt Ihre
                                                                 Governancekapazität die Ausgestaltung Ihrer Anlagen – oder
Wie wollen Sie zeigen, dass Ihnen Governance                     umgekehrt. Wenn Ihr Budget tief ist, müssen Sie entweder
wichtig ist?                                                     über eine einfache Strategie verfügen oder sie an jemanden
                                                                 auslagern, der ein höheres Governancebudget bieten kann.
(LQƄXVVGHU4XDOLW¦WGHU*RYHUQDQFHDXIGLH5HQGLWH
Investieren ist eine hart umkämpfte Tätigkeit, und die
FOHYHUVWHQ$QOHJHUSURƃWLHUHQYRQGHQ6FKZ¦FKHQLKUHU          Passt Ihr Governancebudget zu Ihrer Strategie?
Konkurrenten. Ihr Verlust ist mein Gewinn. Aber wenn das         (LQJXWHU*RYHUQDQFHDQVDW]PLW)DNWRUHQ
so ist, wie gewinnen dann die Sieger?                            Die folgende Tabelle fasst die Merkmale zusammen, die
                                                                 Willis Towers Watson bei der Governancequalität einer Or-
ƒ Sie stellen Spitzenentscheidungsträger ein und geben           ganisation berücksichtigt. 25 oder mehr uneingeschränkte
  ihnen die Möglichkeit, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.     m-DV}EHGHXWHQGDVVGLH*RYHUQDQFH]LHPOLFKƃWLVWRGHU
ƒ %HLLKUHU(QWVFKHLGXQJVƃQGXQJVLQGVLHVHKUGLV]LSOLQLHUW   weniger weisen darauf hin, dass Sie von ausführlichen Arbei-
  Sie führen konsistente und kohärente Abläufe für die Ent-      WHQDQGHU(ƅ]LHQ]GHU*RYHUQDQFHSURƃWLHUHQZ¾UGHQ
  VFKHLGXQJVƃQGXQJHLQGLHGHQPHQVFKOLFKHQ6FKZ¦FKHQ
  entgegenwirken.
ƒ Sie lernen laufend dazu und streben nach Verbesserung
  in dem, was sie tun.

                                                                                                       360°Vorsorge – Februar 2020   7
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Die 12-Faktoren Checkliste
1. Klarer Auftrag: Verfügen Sie über einen klaren organisato-    7. Anlageteam: 6LQG6LHI¾UHLQKRFKTXDOLƃ]LHUWHVDXV-
   rischen Plan? Wird er von einem entsprechenden Business-         reichend grosses Anlageteam attraktiv? Verfügt dieses
   plan unterstützt? Stehen die wichtigen Akteure dahinter?         ¾EHUNODUGHƃQLHUWH9HUDQWZRUWXQJHQXQGLVWHVDXI,KUH
                                                                    organisatorischen Ziele ausgerichtet?
(ƂHNWLYH=HLWQXW]XQJ Wird mit Klarheit delegiert? Kon-
    zentriert sich der Anlageausschuss auf strategische Ent-     8. Kompetenzen Stiftungsrat: Verfügt Ihr Stiftungsrat über
    scheide und überlässt die operativen dem Management?            Mitglieder mit fundiertem Hintergrund im Finanzwesen
    Beherrschen strategische Fragen (wie die Governance)            oder in der Vermögensanlage, die das Managementden-
    die Tagesordnung?                                               NHQHƅ]LHQWKLQWHUIUDJHQXQGOHLWHQN¸QQHQ"%HVWHKWHLQH
                                                                    vertrauensvolle Beziehung zwischen Stiftungsrat und
3. Leadership: Können sich die Führungskräfte der Orga-             Management?
   QLVDWLRQHƅ]LHQWDXIGLHYHUVFKLHGHQHQ)HUWLJNHLWHQXQG
   Stile in der Organisation konzentrieren? Haben sie guten      9. Vergütung: Können Sie ein Mitarbeiter-Wertversprechen
   Kontakt mit den Akteuren? Üben sie ihre Rolle mit Leiden-        ELHWHQGDVGLHK¸FKVWTXDOLƃ]LHUWHQ3HUVRQHQDQ]LHKW"
   schaft und Tatkraft aus?                                         Verfügen Sie über eine erfolgsorientierte Leistungsver-
                                                                    gütung? Wird sie aufgeschoben, um nachhaltige Perfor-
4. Beliefs: Verfügen Sie über ausgereifte Investment Beliefs?       mance zu belohnen?
   Sind der Anlageausschuss und das Management darauf
   ausgerichtet? Werden die Beliefs bei der Entscheidungs-       10. Wettbewerbspositionierung: Kennen Sie die Wettbe-
   ƃQGXQJPLWHLQEH]RJHQ"                                            werbsstärken und -schwächen Ihrer Organisation? Ist
                                                                     Ihre Strategie darauf ausgerichtet? Können Sie über die
5. Risikomanagement: Verfügen Sie über eine klare Stel-              Qualität Ihres Anlageteams und Anlagemodells Mehr-
   lungnahme zur Risikobereitschaft? Verfügen Sie über               ZHUWVFKDƂHQ"
   einen strukturierten Prozess für die Zuteilung auf ver-
   schiedene Risikofaktoren in Ihrem Portfolio?                  11. In Echtzeit ausführen: Können Sie, wenn erforderlich,
                                                                     (QWVFKHLGHLQ(FKW]HLWWUHƂHQ".¸QQHQ6LHGDV%HVWH
6. Managerselektion: Verfügen Sie über klare Richtlinien             aus dem Zeithorizont machen, der Ihrer Organisation
   für die Einstellung und Entlassung von Vermögensver-              zur Verfügung steht?
   waltern? Wird dabei der Fokus mehr vorausschauend auf
   organisatorische Elemente als auf vergangene Perfor-          12. Lernfähigkeit: Verfügen Sie über eine Organisations-
   mance gelegt?                                                     kultur, die danach strebt, sich laufend zu verbessern?
                                                                     Verfügen Sie über Abläufe, um aus vergangenen Ent-
                                                                     scheiden zu lernen? Netzwerken Sie mit Fachkollegen,
                                                                     um zu erfahren, wie sie vorgehen?

Einige konkrete Beobachtungen                                    Hier besteht die Herausforderung klar darin, die Governan-
zu Schweizer PK-Anlagepraktiken                                  FHVWUXNWXU]XƃQGHQGLH]XP+DXSW]LHOSDVVWGDVLQGHU
                                                                 Lieferung der geforderten Rendite zum niedrigsten Risiko
%HLVSLHOŝ(LQHƅ]LHQWHV3RUWIROLRHUIRUGHUW0RQLWRULQJ        besteht. Behalten Sie unter Berücksichtigung der Kenntnis-
Die meisten Anlageausschüsse Schweizer Pensionskas-
                                                                 se und Fertigkeiten der für die Investition verantwortlichen
VHQWUHƂHQVLFKYLHUWHOM¦KUOLFKZDVI¾UHLQHLQIDFKHVPHLVW
                                                                 Personen möglichst viel intern und suchen Sie zusätzliche
passives Portfolio ausreicht. Je komplexer dieses jedoch
                                                                 Unterstützung für Aufgaben, die besondere Fertigkeiten
ist, bspw. mit aktivem Management in weniger liquiden Be-
                                                                 von ausserhalb der Organisation erfordern (Abb. 2).
reichen, umso mehr steigt der Kontrollbedarf, der rasch die
verfügbaren Ressourcen übersteigen kann. Die folgende
*UDƃNYHUDQVFKDXOLFKWGLHVHQ3XQNWGXUFKGHQ9HUJOHLFK
eines «kostenorientierten» (Low Governance) mit einem
mHƅ]LHQ]RULHQWLHUWHQ} +LJK*RYHUQDQFH 3RUWIROLR $EE 

8   willistowerswatson.ch
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 Abb. 1:9HUJOHLFKYRQ]ZHL3RUWIROLRVPLWGHQJOHLFKHQHUIRUGHUOLFKHQ5HQGLWHQ
 'LYHUVLƃ]LHUXQJLQQHUKDOEGHU6HJPHQWH$NWLHQ.UHGLWXQG$OWHUQDWLYHQ

 ȗ                ȗ             ȗ             ȗ        ȗ        ȗ

 Low Governance Portfolio
                            ș ș               ș ș ș               ș                 Kostenorientiert
                                                                                        passiv        –             –            –
 High Governance Portfolio
          ș ș ș       ș    ș      ș        ș     ș   ș ș               (ƅ]LHQ]RULHQWLHUW
                                                                                                   Smart
                                                                                        passiv                    aktiv       illiquid
„ Aktien Schweiz und Industrieländer                                                               Beta
„ Aktien Schwellenländer
„ Börsennotierte Infrastrukturtitel                                                      ƒ
                                                                                          Beide Portfolios zielen auf die glei-
„ Obligationen Schweiz                                                                     chen erforderlichen Renditen ab.
„ Obligationen Welt                                                                      ƒ
                                                                                          Hohe Governance Portfolio er-
„ High Yield, Emerging Debt                                                                fordert grössere Anstrengungen,
                                                                                           DEHUGDV5LVLNRLVWXPabȗ
„ Loans, Direct Lending, ABS, verbrieft
                                                                                           reduziert.
„ Immobilien
„ Alternative Beta
„ Infrastruktur
 Quelle: WTW GAM Model, 30.9.2019.

 Abb. 2::LOOLV7RZHUV:DWVRQŠV$XVZHUWXQJ*RYHUQDQFH
 Verglichen mit einem Referenzportfolio kann Governance entweder Mehrwert oder Entwertung bewirken,
 je nach anfänglichem Risikobudget.

                                                                                         AAA              Global best practice

                                                                                          AA               6WDUNH*RYHUQDQFH

                                                                                           A

                                                                                         BBB
Rendite

                                                                                                           6WDUNH*RYHUQDQFH
                                                                                          BB

                                                                                           B

                                                                                         CCC

                                                                                          CC          6FKZDFKH*RYHUQDQFH

                                                                                           C

                                            Risikobudget

          ȗ0HKUZHUW
          ȗ Referenzportfolio
          ȗ Entwertung

                                                                                                          360°Vorsorge – Februar 2020    9
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%HLVSLHOŝ*U¾QGHHLQHQ9HUP¸JHQVYHUZDOWHU                          Abb. 3: Wie lange wird Underperformance toleriert,
]XHUVHW]HQ                                                             bis nach einem Ersatz gesucht wird?
Pensionskassen reagieren oft zu heftig und entlassen Ver-
                                                                        ȗ            ȗ        ȗ          ȗ         ȗ         ȗ
mögensverwalter für schlechte kurzfristige Performance.
Dies ist jedoch oft die falsche Entscheidung (Abb. 3).                  1 Jahr
                                                                                                                            ș
+¦XƃJZLUGHLQ9HUP¸JHQVYHUZDOWHUQXUDXIJUXQGYRQ
enttäuschender (und oft kurzfristiger) vergangener Perfor-              2 Jahre
mance ersetzt. Allerdings ist die vergangene Performance                                                                                 ș
ein schlechter Gradmesser für zukünftige Renditen. Deshalb
ist es wichtig, dass die Gründe für eine Underperformance               3 Jahre
analysiert werden, und zwar mit Blick auf die Abläufe und                         ș
Personen, damit eine gut begründete Einschätzung des zu-
künftigen Renditepotenzials vorgenommen werden kann.                    Quelle: Erhebung Financial Times/State Street Global Advisors,
                                                                        Oktober 2016.

%HLVSLHOŝ'LQJHULFKWLJPDFKHQŝ
RGHUGLHULFKWLJHQ'LQJHWXQ"
Gerne können wir Pensionskassen bei der Wahl der richti-
gen Themen und deren Planung für 2020 unterstützen, in-
                                                                        Abb. 4:/RZYV+LJK*RYHUQDQFH
dem wir eine kostenlose Businessplanvorlage bereitstellen.
6HOEVWYHUVW¦QGOLFKLVWHLQHƅ]LHQWHUHV6LW]XQJVPDQDJHPHQW                                   șș
nicht die einzige Zutat für den Governance-Erfolg, aber es
ist für die meisten Pensionskassen der beste und einfachs-
te Startpunkt.
                                                                              șș

                                                                                                 Low
                                                                                                                           șș
                                                                                              Governance
     -«U¶PH)UDQFRQYLOOH
     Head Investment Services (Schweiz)

     jerome.franconville@willistowerswatson.com
     +41 21 321 68 04
                                                                                  șș

                                                                                      șș
                             Michael Valentine
                             Investment Consultant
                                                                                                                        șș
                             michael.valentine@willistowerswatson.com
                             +41 43 488 44 10
                                                                                                 High
                                                                                              Governance
                                                                         șș

                                                                                                        șș

                                                                        „ȗ2EOLJDWLRQHQ
                                                                        „ȗ$NWLHQ
                                                                        „ Immobilien
                                                                        „ Andere Anlagen

10   willistowerswatson.ch
Am Puls

Das interne Kontrollsystem
DOVHƂHNWLYHV)¾KUXQJVLQVWUXPHQW
,QGHU9HURUGQXQJ¾EHUGLHEHUXƄLFKH$OWHUV+LQWHUODV-        Risiken erkennen und bewerten
senen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) wird unter anderem
                                                                Bei einem Risikofrüherkennungssystem steht, wie der Name
festgehalten, dass die Revisionsstelle bei der Prüfung der
                                                                HVVFKRQYHUPXWHQO¦VVWGLHIU¾K]HLWLJH,GHQWLƃ]LHUXQJYRQ
Organisation und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrich-
                                                                Risiken und deren Ursachen im Vordergrund. Denn erst mit
tung auch bestätigt, dass eine der Grösse und Komplexität
                                                                dem Wissen über die möglichen Ursachen eines Risikos
DQJHPHVVHQHLQWHUQH.RQWUROOHH[LVWLHUW1¦KHUH'HƃQLWLR-
                                                                N¸QQHQ0DVVQDKPHQHUJULƂHQZHUGHQXPGLHP¸JOLFKHQ
nen, wie diese interne Kontrolle auszugestalten ist, liefert
                                                                Gefahren zu reduzieren oder die Folgen aus den erkannten
die Gesetzgebung nicht. In der Praxis ist die Nutzung eines
                                                                Risiken beherrschbar zu machen. Welche Risiken Sie im
VRJHQDQQWHQLQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPV ,.6 GLHJHO¦XƃJVWH
                                                                Rahmen Ihres internen Kontrollsystems kontrollieren sollten
Umsetzung einer solchen internen Kontrolle. Doch was be-
                                                                und wie diese einzuordnen sind, kann pauschal nicht beant-
deutet das genau?
                                                                wortet werden. Wirft man allerdings einen Blick auf unser
                                                                Nachbarland Deutschland, ergeben sich aus den aufsichts-
Sinn und Zweck des internen Kontrollsystems                     rechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanage-
'DVLQWHUQH.RQWUROOV\VWHPLQGHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHLVW      ment (MaRisk VA) folgende Risikokategorien:
ein Risikofrüherkennungssystem. Es soll den Stiftungsrat bei
                                                                 Versicherungstechnische Risiken
                                                                ƒ
der Erreichung der operativen Ziele sowie bei der Einhaltung
von Gesetzen und Richtlinien als auch generell im Risiko-        Konzentrationsrisiken
                                                                ƒ
management unterstützen. Oftmals variieren die Interpreta-       Kapitalanlagenrisiken
                                                                ƒ
tionen und Umsetzungen hierzu aufgrund der mangelnden
                                                                 Strategische Risiken
                                                                ƒ
Konkretisierung in der Gesetzgebung. So kann es schnell
passieren, dass man bei der Erstellung eines solchen Instru-     Operationelle Risiken
                                                                ƒ
ments überfordert ist oder dass bereits bestehende Kontroll-     Reputationsrisiken
                                                                ƒ
systeme nicht weiter aktualisiert werden.
                                                                Eine Orientierung an bestehenden Systemen ist sinnvoll,
Das kann dazu führen, dass gewisse Faktoren unkontrolliert      aber nur begrenzt hilfreich. Die Risikokontrolle an sich ist
und entsprechende Risiken unerkannt bleiben oder bereits        sehr individuell. Deshalb empfehlen wir, bei der Erstellung
implementierte Kontrollen in der Zwischenzeit hinfällig ge-     des IKS sämtliche Prozesse zu durchleuchten und diese auf
worden sind, aber dennoch jedes Jahr wieder durchgeführt        ihre jeweiligen Risiken zu analysieren. Dieses Vorgehen sollte
werden. Solche Fehlerquellen mindern den Mehrwert dieses        danach regelmässig wiederholt werden, damit Ihr Kontroll-
,QVWUXPHQWV6FKDƂWPDQHVGLHVH]XEHKHEHQI¾KUWGDV]XU    system sich mit der Vorsorgeeinrichtung mitentwickelt und
(UVSDUQLVYRQ.RVWHQXQG=HLWHLQHUVHLWVVRZLH]XHLQHUHƂHN-   so möglichst aktuell bleibt.
tiven Kontrolle von Risiken andererseits. Mit diesem Artikel
möchten wir Ihnen wichtige Kernelemente eines internen          Sind die potenziellen Risiken erst einmal bekannt, ist es
Kontrollsystems aufzeigen, damit Sie die zuvor beschriebe-      vorteilhaft, diese hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlich-
QHQ3UREOHPVWHOOXQJHQYHUPHLGHQXQGGDV,.6DOVHƂHNWLYHV      keiten einerseits und möglichen Auswirkungen andererseits
Hilfsmittel und Führungsinstrument nutzen können.               zu bewerten. Dadurch erkennt man, welche Risiken stärker
                                                                kontrolliert werden müssen und welche weniger. So können
                                                                die verfügbaren Kontrollressourcen optimal eingesetzt wer-
                                                                den. Typischerweise erfolgt eine solche Beurteilung mit Hilfe
                                                                einer Risikomatrix. Auch hier ist die regelmässige Wiederho-
                                                                OXQJGHV9RUJDQJHVHPSIHKOHQVZHUWXPHƂHNWLYH.RQWUROOHQ
                                                                zu ermöglichen und die Wahrscheinlichkeit zu verringern,
                                                                GDVV¾EHUƄ¾VVLJH.RQWUROOHQHUIROJHQ $EEb 

                                                                                                     360°Vorsorge – Februar 2020   11
Am Puls

    Abb. 1: Risikomatrix

                              ȗ

                              ȗ

                              ȗ

                              ȗ
Eintrittswahrscheinlichkeit

                              ȗ

                              ȗ

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                               ȗ

                                ȗ

                                      gering                        akzeptabel                           kritisch                        katastrophal
                                                                                 Schadensausmass

                                      „ Hoher Kontrollaufwand
                                      „ Mittlerer Kontrollaufwand
                                      „ Geringer Kontrollaufwand

    Kontrollmechanismen:                                                              'HƃQLHUHQ6LHGLH3HULRGL]LW¦WGHUMHZHLOLJHQ0DVVQDKPHQ
    3HULRGL]LW¦WXQG=XVW¦QGLJNHLWHQGHƃQLHUHQ                                        und führen Sie auf den implementierten Kontrollhilfen das
                                                                                      Datum der zuletzt erfolgten Kontrolle auf. Dies vereinfacht
    Neben Risikobeschreibung und -bewertung sollte auch                               die Selbstkontrolle. Letztlich sollte zu jedem Risiko und des-
    festgehalten werden, welche Massnahmen gegen diese                                sen Massnahme(n) unbedingt auch eine dafür zuständige
    5LVLNHQJHWURƂHQRGHUZLHGLHVHNRQWUROOLHUWZHUGHQ2IW-                         3HUVRQGHƃQLHUWZHUGHQ-HNRQNUHWHUGHVWREHVVHU
    mals wird hierbei auf Protokolle und Sitzungen verwiesen,
    was die Kontrolle erschwert, weil die einzelnen Komponen-
    ten zusammengesucht werden müssen. Es bietet sich an,                             Gefahrentabelle als zentrales Element
    GLH0DVVQDKPHQPLWWHOV/LVWHQ*UDƃNHQRGHU†KQOLFKHP                            Führt man nun die zuvor erwähnten Elemente in einer Über-
    direkt in das Kontrollsystem zu integrieren. Dadurch sind                         sicht zusammen, ergibt sich eine Gefahrentabelle für die
    sämtliche Informationen zentral einsehbar. Eine Bewertung                         Vorsorgeeinrichtung. Es ist auf einen Blick zu erkennen, wel-
    der vorgesehenen Massnahme, ähnlich wie beim Risiko,                              che Risiken bestehen, wie sich diese auf die Vorsorgeein-
    kann optional ebenfalls geführt werden.                                           ULFKWXQJDXVZLUNHQN¸QQHQZHOFKH0DVVQDKPHQJHWURƂHQ
                                                                                      werden und wie oft diese von welcher Person durchzuführen
                                                                                      sind. Ein mögliches Beispiel einer solchen Gefahrentabelle
                                                                                      anhand der Kontrolle von Zeichnungsberechtigungen könnte
                                                                                      wie folgt aussehen (Abb. 2).

    12                         willistowerswatson.ch
Am Puls

Abb. 2: Gefahrentabelle

 Kontroll-           =LHOGHU          Beurteilung des   Mass-                                  Kontroll-             letzte
                                                                           =XVW¦QGLJNHLW
 gegenstand          Kontrolle         Risikos           nahme                                  frequenz              Kontrolle
 Zeichnungsbe-       Verhinderung      Mittleres         Liste «Zeich-     Geschäfts-           Jährlich              16.10.2019
 rechtigungen bei    von ungültigen    Risikomass        nungsberechti-    führung
 Handelsregister     Verträgen                           gungen» führen
 und Banken
                     Machtmiss-                          Stichproben bei
 Kollektive Zeich-   brauch durch                        unterzeichneten
 nungsberechti-      eine Einzelper-                     Dokumenten
 gungen              son verhindern

Fazit
                                                                                        Virginie Morand
Die hier aufgeführten Elemente sind als Orientie-                                       Aktuar SAV
                                                                                        Associate
rungshilfe zu verstehen und bilden keine abschlies-
sende Aufzählung. Versuchen Sie Ihr IKS kritisch zu                                     virginie.morand@willistowerswatson.com
                                                                                        +41 21 321 68 17
betrachten und es als Arbeitsinstrument zu verste-
hen. Es soll so ausgestaltet werden, dass ein konkre-
ter Mehrwert daraus entsteht. Ein gutes, passendes
IKS kann über die Einhaltung einer regulatorischen
9RUVFKULIWKLQDXVDOVHƂHNWLYHV.RQWUROOXQG)¾K
UXQJVLQVWUXPHQWHLQJHVHW]WZHUGHQ.ODUH'HƃQL
tionen und regelmässige Kontrollen sind essenziell.                  Nico Fiore
                                                                     Pension Fund Management
Bei Unsicherheiten lohnt es sich, den Austausch mit
einem unabhängigen Anbieter zu suchen. Wir stehen                    QLFRƃRUH#ZLOOLVWRZHUVZDWVRQFRP
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sehr gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei
der Erstellung oder Überarbeitung Ihres internen
Kontrollsystems.

Das Wichtigste in Kürze
Das IKS ist als Arbeitsinstrument zu verstehen und
soll so ausgestaltet werden, dass ein konkreter
Mehrwert daraus entsteht. Es soll den Stiftungsrat
bei der Erreichung der operativen Ziele sowie bei
der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien als
auch generell im Risikomanagement unterstützen.
Betrachten Sie Ihr IKS kritisch und versuchen Sie,
es so aktuell und individuell wie möglich zu halten.
So stellen Sie sicher, dass Ihr IKS einen wichtigen
Beitrag in der Governance leistet.

                                                                                                            360°Vorsorge – Februar 2020   13
Recht & Regulierung

Zunahme der Regulierungsdichte – Ein-
schränkung der unternehmerischen Gestal-
tungsfreiheit oder Gewinn an Sicherheit?
Die Regulierungsdichte hat in den letzten Jahren im Vor-      Freiheit belassen werden, welche insbesondere auch
sorgebereich massiv zugenommen. Dies einerseits durch         erforderlich ist, um sich erfolgreich und individuell an ver-
LPPHUK¦XƃJHUHXQGGHWDLOOLHUWHUH5HFKWVHUODVVHLP8PIHOG    änderte Umstände anpassen zu können. Diese Spielräume
der Vorsorgeeinrichtungen selber und andererseits auch        wurden bisher in einem unternehmerischen Sinne rege für
in anderen Rechtsbereichen mit starken Auswirkungen auf       situationsgerechte und ökonomisch sinnvolle Lösungen ge-
GLHEHUXƄLFKH9RUVRUJH(LQLJHQHXH5HJXOLHUXQJVVFKULWWH     QXW]W'DYRQKDEHQK¦XƃJ$UEHLWJHEHUXQG9HUVLFKHUWHJOHL-
haben jedoch auch die Flexibilität der Vorsorgeeinrichtun-    FKHUPDVVHQSURƃWLHUW'LH9RUVRUJHHLQULFKWXQJHQN¸QQHQ
gen erhöht.                                                   dabei die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf
                                                              ihre Situation bezogen mit dem Erlass massgeschneiderter
                                                              Reglemente berücksichtigen.
(Historischer) Grundgehalt der Regulierung im
Vorsorgebereich
                                                              In anderen Systemen in Europa liegt eine höhere Konzent-
'DV6\VWHPGHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHEDVLHUWKLVWRULVFKHKHU   ration der Vorsorgeeinrichtungen vor. Einhergehend damit
auf Prinzipien und Grundsätzen (Regelung im OR, Prinzipien    liegt auch eine höhere Professionalisierung und Regulierung
der Angemessenheit, Kollektivität, Gleichbehandlung und       GHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHYRU6RVLHKWGDV(85HFKWEVSZ
Planmässigkeit sowie Versicherungsprinzip) als auf Detail-    unabhängige Schlüsselfunktionen im Governance-Bereich
regelungen.                                                   vor, nämlich eine Risikomanagementfunktion, eine interne
                                                              Revisionsfunktion und eine versicherungsmathematische
Dieses grundsätzlich prinzipienbasierte System lässt somit    Funktion (siehe dazu: Schilter/Heiniger, in: Schweizer Perso-
traditionell sowohl Gestaltungs- und Ermessensspielräume      nalvorsorge 07-2019, S. 102).
für die Vorsorgeeinrichtungen zu als auch für die Rechts-
anwendung seitens der Behörden und Gerichte. Somit kann
den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen die unternehmerische

14   willistowerswatson.ch
Recht & Regulierung

    Abb. 1:=XQHKPHQGH5HJXOLHUXQJVGLFKWH
    Regel- statt grundsatzbasierte Überwachung
                                                                                                                                                                  BVG-
                                                                                                                                                                 Reform*
                                                                                                                    Struktur-
                                                                                                                                                           FIDLEG/
                                                                                                                     reform
                                                                                                                                                            FINIG
                                                                             BVG, BVV2                          FZG,                                                    DSG
                                                                                                               Anpas-          1e-Plan-
                                                                              (Einkaufs-                                       Revision
                                                                          beschränkung)                        sungen
                                                                                                    BVV2
                                                                                           Teilliquidation

                    400                                              ZGB, BVG, FZG,         1. BVG-
                                                                                            Revision

                                                                                                                               Revision Scheidungsrecht
                                                                 BVV2 (Ehescheidung,
   Anzahl Artikel

                                                                  Anlagevorschriften)
                                                                                           ATSG
                                                     BVV 1
                                                     BVV 2              FZG
                                                                        WEF
                                                    BVG

                           ZGB
                           OR               OR
                    100

                      5
                      2

                                                                                                                                                                 2020
                            1955

                                            1972

                                                       1985
                                                    1986/87

                                                                        1995

                                                                                    2000

                                                                                            2003
                                                                                            2005

                                                                                                        2009

                                                                                                                        2010

                                                                                                                                                          2017
                                                                 Jahr
                          * In Vernehmlassung.

Überblick über die wichtigen                                   Um derartige Missbrauchsfälle zu verhindern und Sicherheit
Regulierungsschritte                                           ]XVFKDƂHQKDEHQLPOHW]WHQ-DKU]HKQWHLQLJH5HIRUPHQ]X
                                                               einer stärkeren Regulierung geführt. Es ist dabei stets abzu-
In den letzten Jahren wurden immer mehr und immer              wägen zwischen den Kosten und dem Nutzen der einzelnen
detailliertere Gesetze, Verordnungen und Regulierungen im      Regulierungen für das Rechtssystem. So hat insbesondere
%HUHLFKGHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHHUODVVHQ(LQHUVHLWVZXUGH    GLH6WUXNWXUUHIRUPDEGLH%HVWLPPXQJHQEHWUHƂHQG
in letzter Zeit durch grössere Regulierungsvorhaben wie die    Governance und Transparenz im BVG verschärft und zu
Strukturreform als 2. BVG-Revision und durch Regulierungs-     einer Stärkung der Aufsicht und Kontrolle über die Vorsor-
schritte im Bereich Finanzmarkt und Datenschutz Sicherheit     geeinrichtungen geführt. Es sollen insbesondere Interes-
GXUFKQHXHGHWDLOOLHUWH5HJHOXQJHQJHVFKDƂHQŝXQGGHQ-        VHQNRQƄLNWHYHUPLHGHQXQGGLH9HUDQWZRUWOLFKNHLWHQNODU
QRFKLVWPLWGHU5HIRUPGHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHGLH(QGH     geregelt werden. Dabei ist eine Annäherung an andere,
2019 in die Vernehmlassung geschickt worden ist, bereits       stärker regulierte Rechtsbereiche wie die Regulierung der
die dritte, grössere BVG-Reform im Gange – andererseits        Aktiengesellschaft und die Regulierung von Banken zu be-
sind durch neue Regulierungsschritte wie die Einführung        REDFKWHQ6RNRQQWHQJULƅJHUH*RYHUQDQFH%HVWLPPXQJHQ
der neuen Gesetzgebung zu den sog. «1e-Plänen» 2017 die        für einen sehr bedeutenden und kapitalintensiven Rechtsbe-
unternehmerische Gestaltungsfreiheit und Flexibilisierung      reich – es werden insgesamt ca. CHF 1’000 Mia. an Gutha-
auch erhöht worden.                                            EHQYRQ9HUVLFKHUWHQYHUZDOWHWŝJHVFKDƂHQZHUGHQ

Fälle wie «First Swiss Pension Fund», wo unter der Ägide des
Stiftungsrats Vorsorgegelder in der Höhe von CHF 34 Millio-
nen unrechtmässig verwendet worden sind, haben gezeigt,
dass die Governance- und Risikokontrollbestimmungen
teilweise verbessert werden sollten, aber auch die Rechts-
anwendung und -durchsetzung bestehender Vorschriften
verbessert werden können.

                                                                                                               360°Vorsorge – Februar 2020                                15
Recht & Regulierung

Auch die kürzlich in starkem Ausmass zunehmende Regu-
lierung in anderen Rechtsbereichen wirkt sich aus. So ist im
                                                               Fazit: Auswirkungen der zunehmenden
Bereich der Finanzdienstleistungen allgemein eine Tendenz
                                                               Regulierungsdichte
zu einer einheitlichen Regulierung für alle Anbieter («same
OHYHOSOD\ƃHOG} ]XEHREDFKWHQ'LHQHXHQ*HVHW]HLP%H-       Es sollte bloss reguliert werden, wo nötig zur Ge-
reich der Finanzmarktregulierung (FIDLEG und FINIG mit         währleistung der Sicherheit, aber so wenig ein-
Inkrafttreten per 1. Januar 2020) lösen u. a. umfassende       schränkend wie möglich. In letzter Zeit werden
QHXH%HZLOOLJXQJV9HUKDOWHQVXQG,QIRUPDWLRQVSƄLFKWHQ      jedoch immer detailliertere und umfassendere
für Vermögensverwalter und Anlageberater aus. Auch im          Regulierungen (oft aufgrund eines Fehlverhaltens
Datenschutzbereich sind umfassende Anpassungen im              einzelner oder einiger weniger Akteure) erlassen.
Gange. Das sich noch im parlamentarischen Beratungs-           Dabei wird der Ermessensspielraum aller Vorsor-
SUR]HVVEHƃQGHQGHQHXH'DWHQVFKXW]JHVHW]VROOVHNWRU-          geeinrichtungen, der Aufsichtsbehörden und von
¾EHUJUHLIHQGGLH0LWEHVWLPPXQJVUHFKWHGHUEHWURƂHQHQ          Gerichten insbesondere im Governance-Bereich
3HUVRQHQVW¦UNHQXQG7UDQVSDUHQ]VFKDƂHQ'LHVHEHLGHQ        stärker eingeschränkt. Neben der dadurch ver-
Gesetzgebungsvorhaben sind dabei sehr umfassend im             mehrt eingeschränkten unternehmerischen Gestal-
Detaillierungsgrad und angelehnt an ähnliche, neuere Regu-     WXQJVIUHLKHLWZLUGDQGHUHUVHLWV KRƂHQWOLFK DXFK
lierungen in der Europäischen Union (nämlich MiFiD II und      die Sicherheit erhöht, indem klare Regelungen
EU-Datenschutz-Grundverordnung).                               JHVFKDƂHQZHUGHQ

,QDQGHUHQ%HUHLFKHQGHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHGKLQV-       Verglichen mit anderen Rechtsgebieten wie bspw.
besondere im Finanzierungs- und Leistungsbereich, hat der      der Finanzmarktregulierung und auch verglichen
Gesetzgeber jedoch bewusst und mit steigender Tendenz          mit der Situation in den umliegenden europäischen
auf die Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen           Ländern besteht allerdings nach wie vor ein relativ
und eine Flexibilisierung gesetzt sowie einen höheren Ge-      grosser Gestaltungsspielraum. Für Vorsorgeeinrich-
VWDOWXQJVVSLHOUDXPJHVFKDƂHQZXUGHQ¦POLFKGXUFK        tungen bedeutet dies, dass immer noch erhebliche
eine Gesetzesrevision die Einführung von «1e-Plänen» für       Freiräume bestehen, die im Sinne der Versicherten
diejenigen Pensionskassen erleichtert, welche den Ver-         auch aktiv eingesetzt werden sollten. So können
sicherten die Wahl ihrer eigenen Anlagestrategie für Lohn-     die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen nach wie vor
anteile über CHF 127’980 ermöglichen wollen.                   massgeschneiderte Reglementsbestimmungen um-
                                                               setzen und den Versicherten viele Wahlmöglichkei-
Gerade durch die aktive Wahl der Parameter der einzelnen       ten (wie Beitragshöhe, Umwandlungssätze, Risiko-
Vorsorgepläne wie Anlagestrategie, Umwandlungssätze,           versicherung, Anlagestrategien, Weiterversicherung
Beitragssätze, Rentenalter oder Rücktrittsregeln können        DE$OWHUXD RƂHULHUHQ
die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen für ihre Situation und
LKUHQ%HVWDQGSDVVHQGHLQGLYLGXHOOH/¸VXQJHQƃQGHQ'LH      Es stellt sich weiter die Frage, ob die zunehmende
7HQGHQ]GHUDNWLYHQ(LQƄXVVQDKPHYRQ9RUVRUJHHLQULFK-          Regulierungsdichte das Ende des Schweizer Miliz-
tungen und Firmen zur Verbesserung der Vorsorgelösun-          systems einläutet. Insbesondere werden kleinere
gen ist dabei eher steigend. Es kann gleichzeitig das Risiko   Vorsorgeeinrichtungen in gewissen Bereichen
minimiert als auch die Performance verbessert werden.          (Finanzmarktregulierung, Datenschutz) vermehrt auf
                                                               professionelle Beratungsdienstleistungen angewie-
                                                               sen sein, um sämtliche regulatorische Anforderun-
                                                               gen nach wie vor einhalten zu können. Die zuneh-
                                                               mende Regulierung ist damit ein weiterer Faktor,
                                                               der zu einer Verteuerung und letzten Endes auch
                                                               zu einer stärkeren Konzentration und Professiona-
                                                               lisierung des Schweizer Vorsorgesystems führt. Dies
                                                               bedeutet unseres Erachtens aber noch nicht das
                                                               Ende des Milizsystems.

16   willistowerswatson.ch
Recht & Regulierung

Ausblick
Es ist zu erwarten, dass die zunehmende Konzentration, Professionalisierung und Orientierung an EU-Recht auch
im Schweizer Vorsorgerecht eher zu einer weiteren Verschärfung von Governance-Bestimmungen führen wird.
Es könnten in Anlehnung an die EU-rechtliche Entwicklung neue professionelle Funktionen wie eine eigenständige
5LVLNRPDQDJHPHQWIXQNWLRQJHVFKDƂHQZHUGHQ6ROFKH$QIRUGHUXQJHQZ¾UGHQPLW6LFKHUKHLWZHLWHUH3HQVLRQV
kassen zur Aufgabe zwingen und in Sammelstiftungen treiben.

Auf der anderen Seite ist, insbesondere auch im Hinblick auf das aktuelle Umfeld, zu erwarten, dass die bereits be-
stehenden unternehmerischen Gestaltungsräume künftig noch besser genutzt werden, insbesondere auch von
Sammelstiftungen.

(LQ8QWHUQHKPHQNDQQEHUHLWVKHXWHGLHEHUXƄLFKH9RUVRUJHLP5DKPHQGHU5HNUXWLHUXQJYRQ0LWDUEHLWHUQEHVVHU
vermarkten und mit einer guten Lösung punkten. Oder es können für die Mitarbeiter attraktivere Einkaufsmöglich-
NHLWHQJHVFKDƂHQZHUGHQXPGLHEHUXƄLFKH9RUVRUJHRSWLPDOHUDXI]XEDXHQVRZLHLP5DKPHQGHU]XO¦VVLJHQ
Spielräume steuerliche Vorteile zu ermöglichen. Dies würde über eine Wahl einer entsprechenden Vorsorgelösung
umgesetzt – beziehungsweise auf der Ebene der Vorsorgeeinrichtung, indem der Stiftungsrat die Strategie und
PDVVJHVFKQHLGHUWH.RQ]HSWHGHWDLOOLHUWHUGHƃQLHUW YJO$UWD%9* 

'LH*HVHW]JHEXQJLP%HUHLFKGHUEHUXƄLFKHQ9RUVRUJHVROODXFKN¾QIWLJZHLWHUƄH[LELOLVLHUWZHUGHQ6RVROOHQEVSZ
im Rahmen der anstehenden EL-Reform Massnahmen eingeführt werden, damit ältere Arbeitslose ab Alter 58 –
bzw. bereits ab Alter 55, falls reglementarisch vorgesehen – verlangen können, die Vorsorgeversicherung weiterzu-
führen, wenn der Arbeitgeber kündigt.

                       &KULVWLDQ+HLQLJHU
                       Pensionsversicherungs-Experte SKPE

                       christian.heiniger@willistowerswatson.com
                       +41 43 488 44 04

3DWULF)¾JOLVWDOOHU
lic. iur., Legal Consultant Retirement

patric.fueglistaller@willistowerswatson.com
+41 43 488 44 57

                                                                                                 360°Vorsorge – Februar 2020   17
Recht & Regulierung

Governance nach Mass:
Wie sehen gute Entscheidungsstrukturen
für (Sammel-)Stiftungen aus?

Agency-Theorie als Ausgangslage                                   $JHQW.RQƄLNWHXQGGHP]XIROJHDXI*RYHUQDQFH$QIRUGH-
                                                                  rungen: Kleine, autonome Kassen mit einem Vermögen von
Die Governance-Diskussion in Pensionskassen hat ihren Ur-
                                                                  GHXWOLFKXQWHU&+)0UGZHLVHQHLQDQGHUHV5LVLNRSURƃODXI
sprung in der sog. Agency-Theorie. Immer dort, wo Vertreter
                                                                  als eine große Pensionskasse oder gar eine Sammelstiftung.
(Agenten) Geschäfte von anderen (Prinzipalen) besorgen,
EHVWHKWHLQSRWHQ]LHOOHU,QWHUHVVHQNRQƄLNW 3ULQ]LSDO$JHQW      Bei der Governance ist daher der Grundsatz der Propor-
.RQƄLNW 7\SLVFKHUZHLVHVHKHQVLFKHLQ]HOQH9HUVLFKHUWH         tionalität zu beachten. Governance erhöht die Transparenz
(Prinzipale) Pensionskassen (Agenten) gegenüber, die aus          XQGLVWRIWPLWHLQHU'RNXPHQWDWLRQXQG˜ƂHQWOLFKNHLWYHU-
deren Sicht über Informationsvorteile verfügen und langlau-       bunden, was zu erheblichem Aufwand führen kann. Würden
fende, komplexe Produkte anbieten (Abb. 1).                       nun gleiche Governance-Anforderungen für sehr kleine und
                                                                  sehr große Pensionskassen formuliert, würden diese erstere
8PVROFKH.RQƄLNWH]XO¸VHQJLEWHVQHEHQH[WHUQHQ
                                                                  überfordern und letztere unterfordern.
Ansätzen (Verbraucherschutzregelungen, Aufsicht) auch
Maßnahmen der Pensionskassen selbst, um das Vertrauen
der Versicherten zu stärken. Die Governance zählt hierzu,         Besonderheiten einer Sammelstiftung
selbst wenn sie mitunter auch durch Aufsichtsbehörden             6DPPHOVWLIWXQJHQZHLVHQJHJHQ¾EHUHLQHUNODVVLVFKHQƃU-
oder Revisionsstellen eingefordert wird. Mit einer guten          meneigenen Vorsorgeeinrichtung gewisse Unterschiede auf.
Governance kann mithin ein klassisches Prinzipal-Agent-           Sie haben insbesondere unterschiedliche Geschäftsmodelle
Problem abgeschwächt werden.                                      und strukturell oft zusätzliche Organisationsebenen. Dies
                                                                  NDQQ]XXQWHUVFKLHGOLFKHQ3ULQ]LSDO$JHQW.RQƄLNWHQXQG
Eine gute Governance, verstanden als Steuerungs- und
                                                                  dazu führen, dass die Interessen der Destinatäre (Prinzipale)
Führungsstrukturen, muss sicherstellen, dass Entscheidun-
                                                                  nicht immer bestmöglich gewahrt werden. Zudem funktio-
JHQLP6LQQHGHU9HUVLFKHUWHQJHWURƂHQXQGDOV1HEHQEH-
                                                                  niert und agiert eine Sammelstiftung mit einer Vielzahl von
dingung die Interessen des Plan-Sponsors gewahrt werden.
                                                                  verschiedenen angeschlossenen Arbeitgebern eigenständig.
2ƂHQVLFKWOLFKKDEHQGLH*U¸¡HXQGGLH.RPSOH[LW¦WGHU
3HQVLRQVNDVVHHUKHEOLFKHQ(LQƄXVVDXIP¸JOLFKH3ULQ]LSDO

Abb. 1: Agency-Theorie

                                                     beauftragt

              Prinzipal                                                                      Agent
         (Nutzenmaximierung)
                                                  Vertrag                              (Nutzenmaximierung)
                                                                                                                      Informations-
                                                                                                                       asymmetrie

                                                      leistet

18   willistowerswatson.ch
Recht & Regulierung

Anders als bei einer autonomen (Firmen-)Pensionskas-            Kernelemente einer guten Governance
se ist der Arbeitgeber typischerweise weniger engagiert
                                                                Governance wird verstanden als Gesamtheit der auf das
oder eingebunden. Die Interessen der Verwaltung und der
                                                                nachhaltige Stiftungsinteresse ausgerichteten Grundsätze,
Destinatäre können deshalb stärker divergieren. Gerade
                                                                GLHXQWHU:DKUXQJYRQ(QWVFKHLGXQJVI¦KLJNHLWXQG(ƅ-
EHLNRPSOH[HUHQPHKUVWXƃJHQ2UJDQLVDWLRQVVWUXNWXUHQ
                                                                zienz Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von
besteht dieses Risiko. Die Destinatäre sind in den Führungs-
                                                                Führung und Kontrolle anstreben. Die Kernelemente sind
gremien mitunter nicht vertreten, und die Informationsasym-
                                                                GDKHU $EEb 
PHWULHYHUVFK¦UIWVLFK3ULQ]LSDO$JHQW.RQƄLNWHVLQGGDKHU
in solchen Konstellationen akzentuiert. Insgesamt nimmt die
                                                                 eine klare Organisations- und Führungsstruktur: Fest-
                                                                ƒ
Bedeutung von Sammelstiftungen im gesamten Vorsorge-
                                                                  legung von Gremien, klare Regelung der jeweiligen
system zu, was die Relevanz, dieser Thematik betont:
                                                                  Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortlichkei-
                                                                  ten, konsequente Trennung von operativen und Über-
 In den letzten Jahren ist die Anzahl an autonomen Pen-
ƒ
                                                                  wachungsfunktionen, ausgerichtet an den Risiken der
  sionskassen zurückgegangen, während sich Anzahl und
                                                                  Pensionskasse;
  Grösse der Sammelstiftungen erhöht haben. Heute sind
  bereits rund 70 Prozent der Vorsorgeversicherten in einer      geeignete Governance-Mechanismen, wie bspw. risiko-
                                                                ƒ
  Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung versichert. Der              basierte interne Kontrollen und Massnahmen (IKS), um
  Trend ist zunehmend.                                            die Einhaltung von Führungs- und operativen Prozessen
                                                                  LP+LQEOLFNDXIGLHGHƃQLHUWHQ=LHOHVLFKHU]XVWHOOHQDQ-
 Aufgrund der Grösse gewisser Sammelstiftungen besteht
ƒ
                                                                  gepasst an die Grösse und Komplexität der Vorsorgeein-
  im Falle eines Ausfalls ein erhebliches Schadenspotenzial.
                                                                  richtung, sowie die Implementierung von Verhaltens- und
  Solche Einrichtungen sind systemrelevant und gewisser-
                                                                  ,QWHUHVVHQNRQƄLNWV5HJHOXQJHQXQGHLQHUDQJHPHVVH-
  massen «too big to fail».
                                                                  nen Berichterstattung zwischen den einzelnen Führungs-
Es stellt sich daher die Frage, ob die Sammelstiftungen           gremien;
einer strengeren Regulierung zu unterstellen sind. Die          ƒ
                                                                 7UDQVSDUHQ]XQG2ƂHQOHJXQJ,QIRUPDWLRQVXQG5HFKHQ-
2EHUDXIVLFKWVNRPPLVVLRQ%HUXƄLFKH9RUVRUJH 2$.%9               VFKDIWVSƄLFKWHQJHJHQ¾EHU'HVWLQDW¦UHQ$UEHLWJHEHUQ
plant, in naher Zukunft eine Weisung zu Risikoverteilung und      Aufsicht, Revision, PK-Experte, wobei die Informationen
Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen              klar, angemessen und zeitnah erfolgen sollen.
zu erlassen.
                                                                Die Massnahmen sind auf das Interesse der Destinatäre
(VLVWRƂHQVLFKWOLFKGDVVGLH*RYHUQDQFHJHUDGHHLQHU         auszurichten, wobei die Interessen weiterer Stakeholder
Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung ein wesentlicher          ZLH]b%$UEHLWJHEHUHEHQIDOOV]XEHU¾FNVLFKWLJHQVLQG
Faktor in der Führung und Kontrolle darstellt. Mit einer        6LHVROOHQ]XGHPDQJHPHVVHQXQGHƅ]LHQWVHLQDOVRGLH
guten Governance kann ein wichtiger Beitrag geleistet           Entscheidungsfähigkeit aufrechterhalten, wirksam und mit
ZHUGHQXPGLH3ULQ]LSDO$JHQW.RQƄLNWH]XNRQWUROOLHUHQ       angemessenem Aufwand und Kosten verbunden sein.
und die Interessen der Destinatäre zu schützen. Kontrolle
und Sanktionierung ergänzen die Governance-Massnah-
men in der Durchführung, ohne sie bleiben die Vorschrif-
ten zahnlos. Mitunter braucht es bei Sammeleinrichtungen            Abb. 2:.HUQHOHPHQWHHLQHU3HQVLRQ)XQG*RYHUQDQFH
besondere Massnahmen, um umfassende Organisations-
und Kontrollstrukturen und eine ausreichende Transpa-                Reglemente,                                    3.([SHUWH
renz sicherzustellen.                                                Statuten
                                                                                        Organi-
'HQYRQGHU2$.%9LQLKUHP:HLVXQJVHQWZXUIYRPb2NWR-                            sation und    Transparenz
ber 2018 eingeschlagenen Weg erachten wir jedoch nicht als                           Führungs-     XQG2ƂHQ-
                                                                                       struktur    legung
zielführend. Davon abgesehen, dass fraglich ist, ob der OAK
BV für die geplante Regelung überhaupt eine Regelungs-                             Interesse der   *RYHUQDQFH
kompetenz zukommt, erachten wir die geplanten Vorgaben                               Destinatäre   Instrumente
mindestens teilweise als überschiessend, zu detailliert und                          und Arbeit-
in die gesetzlich geregelten Verantwortlichkeiten eingreifend                              geber
(vgl. dazu unsere Stellungnahme vom 14. Januar 2019 im
Rahmen der Anhörung zum Weisungsentwurf).                            Aufsicht                                          5HYLVLRQ

                                                                                                    360°Vorsorge – Februar 2020   19
Recht & Regulierung

2QHVL]HGRHVQRWƃWDOO                                      Unser Lösungsansatz bei (Sammel-)Stiftungen
Governance-Themen gibt es in allen Prinzipal-Agent-Situa-     Das Thema «Governance» könnte bei (Sammel-)Stiftungen
tionen. In verschiedenen Bereichen gibt es dazu besondere     zielführend wie folgt angegangen werden:
Regulierungen, einerseits im Sinne einer Selbstregulierung,
andererseits auch im Sinne von aufsichtsrechtlichen Vor-       Vorgabe, dass Organisations- und Führungsstruktur,
                                                              ƒ
schriften.                                                      Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
                                                                auf allen Ebenen reglementarisch festzulegen sind. Ins-
Beispiele einer funktionierenden Selbstregulierung sind         besondere auch, auf welcher Ebene welche Entscheidun-
etwa die Richtlinie Corporate Governance der Schweizer          JHQJHWURƂHQXQGZHOFKH5LVLNHQJHWUDJHQZHUGHQ
Börse für börsenkotierte Gesellschaften sowie der swiss       ƒ
                                                               $XIHUOHJXQJYRQ]XV¦W]OLFKHQ5HSRUWLQJ3ƄLFKWHQ]b%
code of best practise for corporate governance des Ver-         im Rahmen eines Governance-Berichts im Anhang der
bandes der Schweizer Unternehmen Economiesuisse, der            Jahresrechnung, in welchem das oberste Organ die Ein-
auch vom Schweizer Pensionskassenverband ASIP mit-              haltung gewisser gesetzlicher und reglementarischer
getragen wird. Sie folgen einem «comply or explain»-An-         9RUVFKULIWHQEHVW¦WLJWRGHU$EZHLFKXQJHQGDYRQRƂHQ-
VDW]GbK$EZHLFKXQJHQYRQGHQ(PSIHKOXQJHQP¾VVHQ          legt, erläutert und begründet («comply or explain»). Das
erläutert und begründet werden. Aufsichtsrechtlich ist das      oberste Organ wäre, wie für die Jahresrechnung, für
Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken»            den Governance-Bericht verantwortlich, wobei es sich
der FINMA zu erwähnen, welches die Anforderungen an             bei der Erstellung des Berichts auf Hilfspersonen oder
die Corporate Governance, das Risikomanagement, das             Sachverständige abstützen könnte, bspw. Geschäftsfüh-
interne Kontrollsystem und die interne Revision bei Banken      rer, Investment Controller, PK-Experte oder Berater. Die
regelt. Im Bereich von Vorsorgeeinrichtungen sind die           Revisionsstelle und die Aufsichtsbehörde könnten den
«OECD Guidelines For Pension Fund Governance» von be-           Governance-Bericht im Rahmen der jährlichen Bericht-
sonderem Interesse, die IORP-II-Richtlinie der EU, welche       erstattung prüfen und falls erforderlich Massnahmen
ebenfalls Governance-Bestimmungen enthält, und in der           einleiten.
Schweiz die ASIP-Charta und Fachrichtlinien, welche für
Mitglieder des ASIP gelten.                                   *UXQGV¦W]OLFKVLQGVROFKH]XV¦W]OLFKHQ3ƄLFKWHQYRP*H-
                                                              setzgeber anzuordnen, der in Abwägung von Kosten und
Diese Regularien zeichnen sich dadurch aus, dass sie den      1XW]HQDXFKGHƃQLHUHQP¾VVWHZHOFKH9RUVRUJHHLQULFKWXQ-
einzelnen Institutionen Raum lassen, auf ihre Situation       JHQGLHVHQ3ƄLFKWHQXQWHUVWHKHQVROOHQXQGDQJHPHVVHQH
zugeschnittene Lösungen zu implementieren. Unterschied-       Massgeblichkeitsschwellen festlegen könnte. Wenn die
OLFKH.RQVWHOODWLRQHQUXIHQQDFK'LƂHUHQ]LHUXQJ5HJXOLH-     (Sammel-)Einrichtungen gute Governance-Standards selbst
rung sollte daher möglichst immer prinzipienbasiert sein      umsetzen oder eine Selbstregulierung der Branche erfolgen
und keine detaillierten Anwendungsvorschriften enthalten.     würde, könnten überschiessende regulatorische Vorgaben
Auf diese Weise bleibt Raum für Lösungen im Einzelfall, die   mitunter vermieden werden.
den unterschiedlichen Konstellationen, Geschäftsmodellen
und den damit verbundenen Risiken angepasst sind und die      Alternativ oder zusätzlich könnte der Gesetzgeber auch
im Laufe der Zeit auch an geänderte Umstände angepasst        HUZ¦JHQ6DPPHOHLQULFKWXQJHQ]XYHUSƄLFKWHQYRP3.
werden können.                                                Experten oder der Revisionsstelle gewisse zusätzliche
                                                              3U¾IXQJHQGXUFKI¾KUHQXQG%HVW¦WLJXQJHQȗȗ(PSIHKOXQJHQ
                                                              abgeben zu lassen. In diesem Zusammenhang wären auch
                                                              GLHHUIRUGHUOLFKH+¦XƃJNHLWXQG7LHIHGLHVHU3U¾IXQJHQXQG
                                                              Bestätigungen festzulegen.

20   willistowerswatson.ch
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