5?DE =?D /A AE @A - Gemeinde Schinznach

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5?DE =?D /A AE @A - Gemeinde Schinznach
Gemeinde           Schinznach

              RECHNUNG                         2018

       Berichte und Anträge der
Einwohnergemeindeversammlung

Donnerstag, 6. Juni 2019, 20.00 Uhr,
     in der Aula Schinznach-Dorf
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                         Ortsteil Oberflachs
__________________________________________________________________
5?DE =?D /A AE @A - Gemeinde Schinznach
Geschätzte Stimmbürgerinnen
Geschätzte Stimmbürger
Wir freuen uns, Sie auf
Donnerstag, 6. Juni 2019, 20.00 Uhr,
in die Aula Schinznach-Dorf
zur Einwohnergemeindeversammlung einladen zu dürfen. Einen besonderen Willkom-
mensgruss richten wir an die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger und die Jungbürgerin-
nen und Jungbürger.

Traktandenliste
 1. Protokoll der Versammlung vom 23. November 2018
 2. Rechenschaftsbericht 2018
 3. Rechnung 2018
 4. Informatikkonzept Primarschule Schinznach - ICT-Projekt
    a) Verpflichtungskredit CHF 200'000.00
    b) Nachtragskredit CHF 27'000.00
 5. Sanierung Rebbergstrasse Oberflachs, 2. Teil - Zusatzkredit
    a) Wasser: CHF 105'000.00 inkl. MwSt.
    b) Strasse: CHF 82'000.00 inkl. MwSt.
 6. Umfrage

***********************
Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden sowie das Stimmregister liegen
vom 23. Mai bis 6. Juni 2019 während den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus
zur Einsichtnahme auf.
Die vollständigen Berichte können auf der Homepage der Gemeinde unter www.schinz-
nach.ch/Politik/Gemeindeversammlung eingesehen und / oder heruntergeladen wer-
den.
Wer über keinen Internet-Anschluss verfügt, kann auf Anfrage eine fotokopierte Ganz-
version am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Die Gemeindeverwaltung (ge-
meindekanzlei@schinznach.ch oder    056 463 63 15) erteilt gerne Auskunft.
Präsentationen im Zusammenhang mit zu behandelnden Gemeindeversammlungsge-
schäften sind bis spätestens zwei Tage vor der Gemeindeversammlung bis um 11.30
Uhr der Gemeindeverwaltung (Dateiformat PowerPoint und Betriebssystem Windows)
zukommen zu lassen. Für Präsentationen stehen den Stimmberechtigten maximal 5
Minuten zur Verfügung. Sie darf maximal 5 Folien umfassen.
Schinznach, im April 2019                               GEMEINDERAT SCHINZNACH
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1.   Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018
Der Gemeinderat hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November
2018 geprüft und gutgeheissen.
Antrag
Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018.

2.   Rechenschaftsbericht 2018
Der Gemeinderat unterbreitet den Rechenschaftsbericht 2018 der Gemeinde Schinznach wie
folgt:

A. Allgemeine Verwaltung
Amtsperiode 2018 - 2021
Der neu zusammengesetzte Gemeinderat startete offiziell am 8. Januar 2018 mit der ersten
Gemeinderatssitzung in die neue Amtsperiode.
Expo Brugg-Windisch 2018
Von Donnerstag, 18. bis Sonntag, 21. Oktober 2018, fand die 10. Expo Brugg-Windisch im
Geissenschachen in Brugg statt. Gastregion waren die Schenkenbergertalgemeinden Auenstein,
Schinznach, Thalheim, Veltheim und Villnachern, welche mit einem gemeinsamen Aufritt die
vielen Facetten des Tals präsentierten und sich von ihrer besten Seite zeigten.
Schenkenbergertal 2025
In den letzten zwei Jahren fanden verschiedene Veranstaltungen unter den Gemeinderäten und
dem Verwaltungspersonal im Schenkenbergertal (Gemeinden Auenstein, Schinznach, Thal-
heim, Veltheim und Villnachern) statt. Es ging in erster Linie darum, die Zusammenarbeit zu
vertiefen. Nach Abschluss dieser Auslegeordnung kamen die Behörden zum Schluss, dass das
Einvernehmen im grossen und ganzen gut ist und keine weiteren Aufgaben zusammengelegt
werden sollen. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde beschlossen, auf die Durchführung einer Be-
völkerungsumfrage zu verzichten. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Synergien ergeben,
werden situativ Zusammenarbeitsbereiche geprüft.
Initiative "Gemeinsam entscheiden über Gemeindeland- und Immobilienverkäufe"
Bis am 31. Dezember 2013 betrug die Kompetenzsumme für Landkäufe, -verkäufe und Tausch
in der Gemeinde Schinznach-Dorf CHF 500'000.00. Beim Zusammenschluss der Gemeinden
Oberflachs und Schinznach-Dorf per 1. Januar 2014 wurde diese mit der Annahme der Gemein-
deordnung auf eine Million Franken erhöht. Begründet wurde die Erhöhung mit den gestiegenen
Landpreisen.
Das Initiativbegehren "Gemeinsam entscheiden über Gemeindeland- und Immobilienverkäufe"
ging am 2. Mai 2018 ein. Es verlangte die Reduktion der Kompetenzsumme für den Kauf, Ver-
kauf und Tausch von Grundstücken und Immobilien auf CHF 150'000.00. Das Begehren wurde
der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 unterbreitet. Der Gemeinderat empfahl,
auf die Reduktion der Kompetenzsumme zu verzichten, weil dadurch der Handlungsspielraum
zu stark eingeschränkt würde. Aufgrund der Diskussion haben die Stimmberechtigten schliess-
lich einem Änderungsantrag, die Kompetenzsumme auf CHF 500'000.00 pro Jahr festzulegen,
zugestimmt. Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum.
Ortsplan
Der neue Ortsplan der Gemeinde Schinznach mit den Ortsteilen Oberflachs, Wallbach und
Schinznach-Dorf ist seit anfangs 2018 erhältlich. Pro Haushalt wurde interessierten Einwohnern
auf Anfrage ein Exemplar kostenlos abgegeben.
eUmzugAG
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich seit anfangs Juli 2018 rund
um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Aargau und weitere Kantone haben
sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung
für die online Adressänderung an. Für den Dienst steht ein Link zur Verfügung, der auch auf
der Homepage der Gemeinde Schinznach aufgeschaltet ist.
Grundeigentümerauskünfte Geoportal Aargau
Vor zehn Jahren wurde das Geoportal des Kantons Aargau in Betrieb genommen. Unter
www.ag.ch/geoportal werden eine grosse Anzahl verschiedener Online-Karten sowie eine Fülle
von Geo-Informationen zur Verfügung gestellt. Pünktlich zum Jubiläum können neu auch Infor-
mationen über Grundeigentümer direkt in der angezeigten Karte abgefragt werden. Diese Daten
werden durch das Grundbuch bereitgestellt.
Gemäss Grundbuchverordnung des Bundes können die Kantone Grundbuchdaten im Internet
veröffentlichen. Die Daten müssen jedoch aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben vor
Serienabfragen geschützt sein. Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist für die Grundstückei-
gentümerabfrage ein Benutzerkonto notwendig.
Eine registrierte Person kann pro Tag maximal zehn Grundstückeigentümer abfragen. Die rea-
lisierte Lösung ist einfach und selbsterklärend. Ein Klick in der Karte auf das Grundstück, wel-
chem das Interesse gilt, allenfalls noch einloggen (oder einmaliges Registrieren) und die Grund-
stückeigentümerdaten werden übersichtlich dargestellt.
Fusion Brugg / Schinznach-Bad
An der Einwohnerratssitzung der Stadt Brugg sowie der Einwohnergemeindeversammlung von
Schinznach-Bad wurde der Fusionsvertrag zwischen Brugg und Schinznach-Bad angenommen.
Die obligatorische Urnenabstimmung fand am 4. März 2018 statt. Aufgrund der Annahme des
Fusionsvertrags schliesst sich die Gemeinde Schinznach-Bad per 1. Januar 2020 mit der Stadt
Brugg zusammen. Die Gemeinde Schinznach-Bad hat deshalb verschiedene Verträge mit den
Gemeinden im Schenkenbergertal gekündigt.
Personelles
Infolge Wegzugs hat Herr Heinz Steiner, langjähriger Präsident der Finanzkommission, per 30.
November 2018 seinen Rücktritt bekanntgegeben. Nachdem für die Ersatzwahl die Anzahl der
Kandidierenden der Anzahl Sitze entsprach, wurde Herr Rolf Krähenbühl, FDP, vom Wahlbüro
als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Der Lernende der Gemeindeverwaltung, Willi Breitsprecher, hat die Lehrabschlussprüfungen
mit Erfolg bestanden. An der Diplomfeier vom 28. Juni 2018 wurde ihm das Fähigkeitszeugnis
ausgehändigt.
Frau Larissa Eberle aus Schinznach hat am 1. August 2018 die dreijährige Ausbildung zur Kauf-
frau mit M-Profil bei der Gemeindeverwaltung Schinznach angetreten.
Frau Andrea Amsler, Schinznach-Dorf, hat ihre Anstellung als Bibliothekarin gekündigt. Als
Nachfolgerin hat der Gemeinderat Frau Claudia Rudi, Schinznach-Dorf, gewählt. Sie hat ihre
Anstellung am 1. November 2018 angetreten.

B. Öffentliche Sicherheit
Littering Schulareal Schinznach-Dorf
Rund um das Schulareal Schinznach-Dorf wurde im Frühjahr 2018 vermehrt eine Litteringprob-
lematik festgestellt. Zusätzlich waren vor allem am Freitag- und Samstagabend zur nächtlichen
Stunde immer wieder Lärmimmissionen feststellbar - sei es durch lautes Rufen, Musik hören,
Hin-, Weg- und Umherfahren mit Mofas und sogar Autos. Der Gemeinderat hat deshalb die
Regionalpolizei Brugg mit sporadischen Kontrollen beauftragt.
Der entsprechende Bericht der Regionalpolizei für den Zeitraum 16. März bis 19. April 2018
wurde dem Gemeinderat am 12. Mai 2018 zugestellt. Anlässlich der normalen Patrouillentätig-
keit wurden zu verschiedenen Daten und Zeiten Kontrollen bei den Schulhäusern und den da-
zugehörigen Anlagen im Ortsteil Schinznach-Dorf durchgeführt. Daraus hat sich ergeben, dass
gelegentlich Jugendliche durch die Patrouille vor Ort angehalten und kontrolliert wurden. Diese
Personen verhielten sich stets anständig und es konnte weder eine Verschmutzung durch Abfall
noch Sachbeschädigung festgestellt werden.
Die Regionalpolizei hat in den letzten Monaten anlässlich weiterer Patrouillentätigkeiten die
Schulanlage stichprobehalber angefahren und Kontrollen durchgeführt. Aufgrund des Berichts
sah der Gemeinderat von weiteren Massnahmen ab.
Feuerwehr
An der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten dem Verpflich-
tungskredit von CHF 235'000.00 (Gemeindeanteil) für die Neubeschaffung eines Schweren Pi-
onierfahrzeuges (SPF) diskussionslos zugestimmt. Die Inbetriebnahme ist im 4. Quartal 2019
vorgesehen. Nachdem die Gemeinde Schinznach-Bad per 1. Januar 2020 mit der Stadt Brugg
fusioniert, beteiligen sich lediglich noch die Gemeinden Veltheim und Schinznach an den Be-
schaffungskosten.
Feuerwehr-Hauptübung
Am 27. Oktober 2018 fand bei der Primarschule Oberflachs die Hauptübung statt. Erneut hatte
die Bevölkerung die Möglichkeit, die Feuerwehr Schenkenbergertal live zu erleben und sich von
der Einsatzbereitschaft überzeugen zu lassen.
EKAS "Gemeindelösung" - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist eine ständige aus-
serparlamentarische Kommission des Bundes im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheits-
schutz. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das schweizerische Unfallversicherungsgesetz (UVG) von
1984. Die Gemeinden als Arbeitgeber sind seit dem Jahr 2000 verpflichtet, die Arbeitssicherheit
und den Gesundheitsschutz nach EKAS umzusetzen. Ziel ist die Sicherstellung von sicheren und
gesunden Arbeitsplätzen, die Senkung von Unfallzahlen sowie der krankheits- und unfallbe-
dingten Absenzen im öffentlichen Bereich. Mit der Erarbeitung von Richtlinien kommt die Ge-
meinde als Arbeitgeberin ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern nach.
Nachdem sich der Gemeinderat im vergangenen Jahr mit der Einführung von Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz EKAS befasst und im Budget 2018 CHF 20'000.00 für die Umsetzung
eingesetzt hat, wurde aufgrund der Offerten und nach Einholung von Referenzauskünften die
Treier + Partner AG, Frick, mit der Erarbeitung beauftragt.

C. Bildung

Familienergänzende Kinderbetreuung
Beim vom Grossen Rat und den Stimmberechtigten genehmigten Kinderbetreuungsgesetz (Ki-
BeG) handelt es sich um ein Rahmengesetz. Es regelt die Bedingungen der Gemeinden an fa-
milienergänzenden Betreuungsinstitutionen wie Tagesfamilien, Kitas und Tagesstrukturen. Das
Rahmengesetz sieht eine Subjektfinanzierung vor. Demzufolge definiert das Elternbeitragsreg-
lement, unter welchen Bedingungen eine Familie bei der Nutzung einer externen Kinderbetreu-
ung Anrecht auf Gemeindebeiträge hat. Die Talgemeinden haben in Zusammenarbeit mit der
Fachstelle K&F, Ennetbaden, das Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement ausgearbei-
tet. Der Gemeinderat hat zusätzlich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Gemeinde- und Schul-
vertretern, dem Elternverein Schinznach und Umgebung sowie dem Verein Mittagstisch Schinz-
nach eingesetzt, um die Vorlage weiter zu bearbeiten und bedarfsgerechte Tagesstrukturen zu
definieren. An der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten das
Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement genehmigt. Dieses ist am 1. August 2018 in
Rechtskraft erwachsen.
Tagesstrukturen
Nachdem die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 dem Kinder-
betreuungs- und Elternbeitragsreglement der Gemeinde Schinznach zugestimmt haben, hat
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Gemeinde- und Schulvertretern, dem Verein Mittagstisch
Schinznach sowie dem Elternverein Schinznach und Umgebung die gesetzlichen Grundlagen -
insbesondere die Leistungsvereinbarung und das Betriebsreglement - für die Einführung der
Tagesstrukturen anhand der Bedarfsabklärungen erarbeitet.
Vorgesehen ist, während einer 3-jährigen Pilotphase die Tagesstrukturen in der Gemeindelie-
genschaft Schulstrasse 13, Schinznach-Dorf (Arrigonihaus) einzurichten. Diese eignet sich ins-
besondere auch aufgrund der Schulnähe optimal für Tagesstrukturen.
Ausserdem ist geplant, die Trägerschaft einem neuen Verein zu übertragen. Die Vorstände des
Vereins Mittagstisch Schinznach und des Elternvereins Schinznach und Umgebung werden fu-
sionieren und die Trägerschaft für die Tagesstrukturen übernehmen.
Während der regulären Schulzeit werden aufgrund der verbindlichen Bedarfsabklärung durch
die Schule bedarfsabhängig folgende Module angeboten:
- eine Frühbetreuung von 07.00 bis 08.00 Uhr
- Mittagstisch-Betreuung von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr
- Nachmittagsbetreuungsmodule von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Bei der Einführung des Mittagstischangebots haben die Stimmberechtigten dem Verein Mittags-
tisch Schinznach eine Defizitgarantie von CHF 10'000.00 gewährt. An der Gemeindeversamm-
lung vom 23. November 2018 wurde die vom Gemeinderat beantragte Defizitgarantie von
CHF 25'000.00 für den neuen Verein FamilienNetz in der Leistungsvereinbarung genehmigt. Die
Erteilung der Betriebsbewilligung ist Sache der Gemeinde Schinznach.
Geplant ist, am Schulschlussfest der Schule Schinznach die neuen Tagesstrukturen in Schinz-
nach einzuweihen und während den Sommerferien 2019 mit Ferienbetreuungen zu starten. Der
Betrieb für die Tagesstrukturen soll ab Beginn des Schuljahres 2019/20 starten.
mCheck 2018
36 Schülerinnen und Schüler absolvierten den mCheck 2018 an der Musikschule Schenkenber-
gertal. Ihnen wurde anlässlich der Feier am Samstag, 24. März 2018, in der Turnhalle Thalheim,
das verdiente Zertifikat überreicht. Musikalische Beiträge von Pflicht- und Selbstwahlstücken,
vorgetragen von mCheck-Absolventen, umrahmten die Feier. Roland Frauchiger, Gemeindeam-
mann der Gastgebergemeinde, beglückwünschte die jungen Musikerinnen und Musiker zum
erreichten Ziel.

D. Kultur und Freizeit

Kulturkommission
An der ersten Sitzung der Amtsperiode 2018 -2021 hat sich die Kulturkommission Schinznach
neu konstituiert. Als Präsident wurde Martin Süess, Oberflachs, gewählt. Neu hat die Kultur-
kommission Ressorts gebildet und die Zuständigkeiten geregelt:
Neujahrsapéro und Neuzuzügeranlass:          Elisa Landis
Bundesfeier:                                 Martin Süess
Jungbürgerfeier:                             Stefan Hartmann
Adventseröffnung:                            Sandrine Thalmann
Blumenschmuck:                               Margrit Peter
Protokoll:                                   Elsbeth Hartmann
Bundesfeier
Die Bundesfeier fand 2018 aus Anlass des Jubiläums "40 Jahre Schinznacher Baumschulbahn"
in der Baumschule Zulauf statt. Die Festwirtschaft haben die turnenden Vereine Oberflachs
geführt. An der Bundesfeier wurde die Schinznacher Karate-Europameisterin Elena Quirici offi-
ziell für ihre sportlichen Leistungen geehrt. Für Unterhaltung sorgten The Granadas. Die Fest-
ansprache wurde von Herrn Gregor Tomasi, Stiftung Bahnpark Region Brugg, gehalten.
Weil der Kantonale Führungsstab im ganzen Kantonsgebiet in Wäldern und im Siedlungsgebiet
ein generelles Feuerverbot erliess, durften keine offenen Feuer entfacht werden. Ebenso ver-
boten war es, Feuerwerke in diesem Bereich anzuzünden. Das Feuerverbot wurde aufgrund der
extremen Trockenheit erst am 1. November 2018 aufgehoben.
E-Book in der Bibliothek Schinznach
Die Gemeindebibliothek Schinznach ist seit dem 1. November 2018 bei ebookplus, der digitalen
Ausleihplattform der Aargauer Bibliotheken, angeschlossen.
Für die Kunden bietet sich somit die Möglichkeit, rund um die Uhr elektronische Medien auszu-
leihen. In der digitalen Bibliothek stehen über 9'000 elektronische Medien zur Verfügung. Das
Angebot ist gross - von Kinder- über Jugendbücher bis zum Krimi oder Drama - alles ist in der
elektronischen Bibliothek zu finden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Hörbücher, Zeitschrif-
ten und Medien in englischer Sprache auszuleihen.
In der Gemeindebibliothek können die Besucher weiterhin von einem Medienangebot in klassi-
scher Papierform für jede Altersgruppe profitieren. Ein grosses Angebot an Hörbüchern, DVDs
und Zeitschriften steht ebenfalls für die Kunden bereit.
Neue Öffnungszeiten der Bibliothek Schinznach
Der Gemeinderat hat auf Antrag des Bibliotheksteams und aufgrund der Frequentierungen der
letzten Jahre die Öffnungszeiten der Bibliothek Schinznach per 1. Januar 2019 wie folgt ange-
passt:
Dienstag:   17.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr (neu)
Samstag:    10.00 - 12.00 Uhr
Vereine
Verschiedene Vereine haben sich auch 2018 bei der Durchführung von Gemeindeanlässen wie
die Bundesfeier, die Papiersammlungen usw. engagiert. Für die Unterstützung dankt der Ge-
meinderat bestens.

E. Soziale Wohlfahrt

Sozialhilfe
Zwar konnten auch im Jahr 2018 verschiedene Bedürftige aus der Sozialhilfe entlassen werden,
dennoch ist der Aufwand für die Dossierführung, die Beratung und Kontrolle der Gesuchsteller
sehr zeitintensiv und aufwendig. Insbesondere bei Unterstützungseinheiten mit Kindesschutz-
massnahmen ist der Koordinationsaufwand gross. Die Gesuche werden von den Mitarbeitenden
der Gemeindeverwaltung geprüft, bevor eine Anhörung der Betroffenen erfolgt. Ziel des Ge-
meinderats ist es, die Steuergelder für Sozialhilfebezüger entsprechend den gesetzlichen Rah-
menbedingungen einzusetzen. Die Gesuchsteller werden fair behandelt, haben aber regelmäs-
sig Rechenschaft über ihre Situation abzulegen und auch zahlreiche Auflagen und Bedingungen
zu erfüllen. Kommen sie ihrer Meldepflicht nicht nach, werden auch Kürzungen verfügt. Von
materieller Hilfe abhängig sind insbesondere alleinerziehende Elternteile, Personen mit keiner
resp. nur bescheidener Ausbildung und vermehrt auch Personen, die unter psychischen Erkran-
kungen leiden.
Schuldenberatung Aargau-Solothurn
Die Schuldenberatung Aargau-Solothurn bietet mit ihren Veranstaltungen erste Unterstützung
in solchen Situationen. Dabei zeigen Fachleute Möglichkeiten auf und geben Tipps. Diese kön-
nen Betroffene dazu befähigen, einen Ausweg aus der Schuldenfalle zu finden. Gerade nach
den Festtagen sind bei vielen Menschen die Finanzen knapp. Der Kontostand ist auf dem Tief-
stand und auf dem Schreibtisch türmen sich Rechnungen. Meist sind die Ursachen tiefer anzu-
setzen. Die Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung können in die
Schuldenfalle führen. Als Folge davon spitzen gesundheitliche und familiäre Probleme die Lage
oft weiter zu.

F. Verkehr

Sanierung Kantonsstrassen
Die öffentliche Auflage für die Kantonsstrasse K 473 in Veltheim (inner- und ausserorts) und
Schinznach (ausserorts) erfolgte in der Zeit vom 5. März bis 3. April 2018. Aufgrund der Planung
des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, sind die Sanierungsmassnahmen im Ver-
lauf des Jahres 2019 vorgesehen.
Die Sanierungsmassnahmen der Kantonsstrasse K 473 in Villnachern und Schinznach (Abschnitt
Wallbach bis Graströchnikreisel) sowie Schinznach-Bad (Abschnitt Graströchnikreisel bis Aare-
brücke) erfolgte etappiert ab 5. März 2018. Von der Sanierung ausgenommen waren der Kreisel
Graströchni, der Abschnitt Aesch und der Anschluss Strickstrasse, die in den letzten Jahren
realisiert wurden.
Aufwertung historischer Verkehrsweg Chalm
Der Jurapark Aargau informierte den Gemeinderat über das Projekt "Aufwertung des histori-
schen Verkehrswegs Chalm", nachdem das Bundesamt für Umwelt bereits Ende 2017
CHF 90'000.00 für die Umsetzung gesprochen hat.
Das Vorhaben basiert auf der Bachelorarbeit des Jahres 2015 "Erlebnisreiche Landschaftsge-
schichte - Aufwertung der historischen Verkehrswege zum Chalm" von Jonas Stotzer. Vorgese-
hen ist ein historisch, landschaftlich und ökologisch spannender Rundweg, der für die Bevölke-
rung, aber auch für Naherholungssuchende attraktiv ist.
Die Kosten für die Realisierung belaufen sich auf CHF 300'000.00 bis CHF 400'000.00. Der
Jurapark sieht als mögliche Geldgeber den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) oder Swisslos-
Fonds. Der Gemeinderat beurteilte das Projekt grundsätzlich positiv und hat im Budget 2019
einen Beitrag von CHF 20'000.00 eingesetzt. Das Baugesuch liegt vom 10. Dezember 2018 bis
8. Januar 2019 öffentlich auf. Hauptinhalt des Baugesuchs ist folgender:
- Bewuchs freischneiden in den Hohlwegen
- Wo nötig, gemergelte Wegabschnitte anlegen, über die der Wanderweg führt.
Sobald die Baubewilligung vorliegt, wird der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg die Hohlweg-
Abschnitte im Heister sanieren.
Die ersten Pflegeeingriffe an den Mauern in der Alten Gasse sowie die Waldrandaufwertung auf
der Oberflachser Seite am Chalm werden - je nach Witterungsverhältnisse - vorgezogen. Bei
diesen Pflegeeingriffen handelt es sich nicht um baurechtsrelevante Arbeiten.
Geplant ist, die Hauptarbeit der Sanierung der historischen Verkehrswege im Jahr 2019 umzu-
setzen. Der Jurapark Aargau, Bauherr des Projektes, wird die Bevölkerung während den Sanie-
rungsarbeiten informieren und auch zu einem Baustellenrundgang einladen.
Sanierung Rebbergstrasse Oberflachs
Für die Sanierung eines 70 Meter langen Teilstücks der Rebbergstrasse Oberflachs wurde ein
Technischer Bericht inkl. Kostenschätzung erarbeitet. Die Strassenerneuerung umfasst den ge-
samten Strassenbereich inkl. Randabschlüsse und zweischichtigem Belag. Zudem ist die Stras-
senentwässerung anzupassen. Die Stimmberechtigten haben dem Kreditantrag in der Höhe von
CHF 240'000.00 (Strasse: CHF 190'000.00, Wasser: CHF 50'000.00) an der Gemeindever-
sammlung vom 23. November 2018 zugestimmt. Die Bauarbeiten sind im Verlauf des Jahres
2019 vorgesehen.
SBB-Neubau Bözbergtunnel
Aufgrund der Bauarbeiten beim Bözbergtunnel ist im Bereich Degerfeld- / Strickstrasse bereits
in den frühen Morgenstunden ein erheblicher Lastwagenverkehr zu verzeichnen. Die Strasse
wird vor allem auch von den Oberstufenschülern der Nachbargemeinden als Schulweg genutzt.
Eine gute Ausrüstung und vor allem eine konforme Beleuchtung der Fahrräder sind für die
Sicherheit der Schüler zentral. Die Baustellenverantwortlichen des SBB-Bözbergtunnels stellten
in den Wintermonaten fest, dass viele Schüler kaum oder nur ungenügend sichtbar sind. Aus-
serdem sind die Sichtverhältnisse in den frühen Morgenstunden oft zusätzlich durch Nebel be-
einträchtigt. Die Eltern der Schüler wurden deshalb darauf hingewiesen, dass der Schulweg in
der Verantwortung der Eltern liegt. Indem sie gut sichtbar sind, kann das Unfallrisiko drastisch
minimiert werden.
Die Bauarbeiten für den Neubau des SBB-Bözbergtunnels verliefen im Jahr 2018 weiterhin plan-
mässig. Der Abtransport des Ausbruchmaterials durch SBB-Cargo nach Wildegg vom neuen
Doppelspurtunnel Bözberg war im zweiten Halbjahr 2018 im vollen Gang. Jeden Tag werden
drei Züge à ca. 700 t beladen und nach Wildegg in den ehemaligen Kalksteinbruch Oberegg/Au-
enstein geführt, wo das Ausbruchmaterial wieder eingebaut wird. Bis Ende Oktober 2018 sind
über 220'000 t Ausbruchmaterial auf diesem Weg nach Wildegg abtransportiert worden. Bis
Ende April 2019 sollte sämtliches Ausbruchmaterial mit SBB Cargo abgeführt sein. Dadurch
konnten ca. 56'000 Lastwagenfahrten durch die Dörfer vermieden werden. Im neuen Tunnel
selber wird das Gewölbe betoniert. Nach Abschluss dieser Arbeit erfolgt der Einbau der Bahn-
technik.
Komitee Bahnanschluss Mittelland
Aus Sicht des Komitees Bahnanschluss Mittelland genügt der Ausbauschritt AS 2030/35 nicht,
um die langfristigen Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft im dynamischen,
stark wachsenden Mittelland-Limmattal abzudecken. Der Bund muss unverzüglich aufzeigen,
wie eine Neubaustrecke zwischen Aarau und Zürich spätestens im Rahmen des übernächsten
Ausbauschrittes finanziert und realisiert werden kann.
Die Systematisierung gemäss AS 2030/35 kann nur als kurzfristige Übergangslösung bis zur
Realisierung der Neubaustrecke Aarau - Zürich akzeptiert werden, wenn
• die Betriebsstabilität garantiert werden kann und die dafür notwendigen Infrastrukturanpas-
  sungen zeitgerecht umgesetzt werden,
• finanzielle Mittel im AS 2030/35 für die Projektierung der Neubaustrecke Aarau - Zürich ein-
  gestellt werden,
• Aarau weiterhin in den hochwertigen Intercityverkehr mit Direktverbindungen in die Ost- und
  Westschweiz eingebunden ist,
• auf den Ost-West-Hauptlinien über Baden - Brugg und Lenzburg - Aarau Fernverkehrsange-
  bote im 15-Min-Takt angeboten werden sowie
• keine weiteren Fernverkehrszüge auf der Ost-West-Achse ohne Halt im Aargau eingeführt
  werden.
Die Direktverbindungen von Baden nach Bern, aus dem Freiamt nach Zürich sowie von Zofingen
nach Aarau und Brugg (Einführung ab 2019) müssen langfristig erhalten bleiben.
Dem Komitee Bahnanschluss Mittelland ist auch der Gemeinderat Schinznach mit Gemeinde-
ammann Urs Leuthard beigetreten.
PostAuto Schweiz AG
14.9 Millionen Franken bezahlt die Postauto Schweiz AG dem Kanton Aargau für zu viel bezo-
gene Subventionen zurück. 9.4 Millionen gehen direkt an den Kanton. Jetzt ist bekannt, wie die
für die Gemeinden vorgesehenen 5.5 Millionen Franken verteilt werden, nämlich nach den glei-
chen Kriterien wie einbezahlt wurde.
Der Anteil der einzelnen Gemeinden stützte sich dabei auf einen Verteilschlüssel, bei dem die
Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden sowie die wöchentlichen Kursabfahrten
pro Gemeinde massgebend waren. Nach der gleichen Methode werden die Rückerstattungen
der Postauto Schweiz AG für die Jahre 2007 bis 2017 nun auf die Gemeinden verteilt. Die
Rückzahlung an die Gemeinde Schinznach beläuft sich auf CHF 7'504.35. Es wird damit gerech-
net, dass der Kanton diesen Betrag bis spätestens im Frühjahr 2019 auszahlt.

G. Umwelt, Raumordnung

Kantonaler Nutzungsplan "Schutz der Thermalquellen Bad-Schinznach"
In der Zeit vom 16. April bis 15. Mai 2018 fand die öffentliche Auflage des kantonalen Nut-
zungsplans "Schutz der Thermalquelle Bad-Schinznach" statt. Die Planungsunterlagen lagen bei
den Gemeindeverwaltungen Schinznach-Bad, Bözberg, Brugg, Habsburg, Hausen, Holderbank,
Lupfig, Schinznach, Veltheim, Villnachern und Zeihen sowie der Abteilung für Umwelt des De-
partements Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, auf. Der Gemeinderat Schinznach äusserte sich
bereits im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum vorgesehenen kantonalen Nutzungsplan.
Ein Grossteil der Anliegen des Gemeinderats ist in den kantonalen Nutzungsplan vor der öffent-
lichen Auflage eingeflossen, so dass auf eine Beschwerde verzichtet wurde. Der Nutzungsplan
ist in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen.
Nutzungsplanung Kulturland, Teiländerung "Materialabbauzone Strick-Dägerfeld"
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vor-
prüfungsbericht für die Teiländerung "Materialabbauzone Strick-Dägerfeld" vom 8. Juni bis
9. Juli 2018 öffentlich auf. Diese Teiländerung wurde im Zuge der Gesamtrevision der Nut-
zungsplanung im Jahr 2015 versehentlich nicht in den neuen Kulturlandplan übernommen.
Dementsprechend wurde sie mit Genehmigung des neuen Bauzonen- und Kulturlandplans auf-
gehoben. Zudem wurde ein kleiner Teilbereich der Parzelle 866 im Zuge der Gesamtrevision
versehentlich der Materialabbauzone zugewiesen. Die Teiländerung des Kulturlandplans musste
deshalb noch einmal durchgeführt werden.
Während der Auflage sind keine Einwendungen eingegangen. Die Stimmberechtigten haben der
Teiländerung an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 zugestimmt. Die Geneh-
migung des Regierungsrats nach Ablauf der Referendumsfrist ist lediglich eine Formsache.
Masterplanung
Nachdem die Gemeindeversammlung vom 27. November 2016 einem Verpflichtungskredit in
der Höhe von CHF 150'000.00 für die Erarbeitung eines Masterplans im Unter- und Oberdorf
des Ortsteils Schinznach-Dorf zugestimmt hat, hat die für dieses zukunftsträchtige Projekt ein-
gesetzte Begleitkommission in Zusammenarbeit mit dem Büro Ammann Albers StadtWerke AG,
Zürich, das Pflichtenheft erarbeitet. Am 28. Februar 2018 fanden Präsentationen von drei in-
terdisziplinär zusammengesetzten Teams statt. Für eine erfolgreiche Bewerbung wurde eine
hohe Fachkompetenz in den Bereichen Städtebau / Ortsbildschutz / Architektur sowie Verkehr /
Mobilität und Freiraum verlangt.
Das aus Gemeinde- und Kantonsvertretern, Fachexperten und der Begleitkommission beste-
hende Auswahlgremium hat sich anhand von vorgängig definierten Zuschlagskriterien für das
Team Bischoff Landschaftsarchitekten entschieden. Dieses setzt sich aus den Büros Bischoff
Landschaftsarchitektur GmbH, Herr Florian Bischoff, Baden / Büro stadt raum verkehr, Frau
Alexandra Wicki, Zürich, und Schoop De Santis Architekten AG, Herr Emanuel Schoop, Baden,
zusammen.
Alle Submissionsteilnehmer haben wertvolle und substanzielle Beiträge zur Lösung der gestell-
ten planerischen Aufgabe geleistet. Der Masterplan im Ortsbildperimeter kann auf einer soliden
und ausgewogenen Basis weiter vorangetrieben werden.
Revitalisierung Talbach
Der WWF Schweiz hat in Zusammenarbeit mit einem auf Fluss- und Wasserbau spezialisierten
Ingenieurbüro das Vorprojekt für die Revitalisierung des Talbachs vorgestellt. Ziel dieses Pro-
jekts ist die Wiederherstellung des naturnahen Gewässerzustands, die Verbesserung der Längs-
und Quervernetzung für aquatische Lebewesen (Vernetzung mit Aare), die Verbesserung der
Lebensbedingungen für Fische bei wenig Wasser, die Beibehaltung des Hochwasserschutzes
sowie die Schaffung attraktiver Naherholungsräume, sofern sie nicht im Konflikt mit ökologi-
schen Ansprüchen stehen.
Der Gemeinderat beurteilte das Revitalisierungsprojekt grundsätzlich positiv. Er erwartete je-
doch, dass der Landerwerb minimal gehalten und der Kanton den betroffenen Landwirten Rea-
lersatz anbietet. Weil der Einsatzplan der Feuerwehr Schenkenbergertal den Wasserbezug in
diesem Bereich für Gewerbebauten vorsieht, wurden die Projektverantwortlichen darauf hinge-
wiesen, dass die Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen der Feuerwehr essenziell ist.
Fliessversuch in der Aare beim Kraftwerk Wildegg-Brugg
Zur Vorbereitung der anstehenden Sanierung des Geschiebehaushaltes und der Fischwande-
rung beim Kraftwerk Wildegg-Brugg wurde in der zweiten Jahreshälfte mittels eines Testver-
suchs überprüft, welche Auswirkungen die dauerhafte Öffnung der beiden Hilfsstauhaltungen
des Kraftwerks an der Aare (Hilfswehr in Villnachern/Schinznach-Bad und Dachwehr in Brugg)
hat.
Verläuft der Versuch positiv, würde eine dauerhafte Öffnung respektive Entfernung der Hilfs-
stauhaltungen in Zukunft Realität. Damit würde der Auenschutzpark zwei Kilometer Fliessstre-
cke zurückgewinnen.
Die Kraftwerk Wildegg-Brugg Villnachern AG (KWWB) ist - wie die Mehrheit der Wasserkraftan-
lagen in der Schweiz - zur Sanierung des Geschiebehaushaltes und der Fischwanderung ver-
pflichtet. Beim Kraftwerk Wildegg-Brugg ist angedacht, die beiden Hilfsstauhaltungen des Dach-
wehrs in Brugg und des Hilfswehrs in Villnachern/Schinznach-Bad längerfristig vollständig zu
öffnen (Hilfswehr), respektive zu entfernen (Dachwehr). Damit kann erreicht werden, dass die
Fische wieder hindernisfrei wandern und das Geschiebe im Fluss wieder vom Wasser weiter-
transportiert werden kann.
Durch die Öffnung und den Wegfall der Hilfsstauhaltungen fallen die zwei eingestauten Bereiche
hinter den Wehren längerfristig weg, der Auenschutzpark Aargau erhält dadurch zwei Kilometer
neue Fliessstrecke. Damit kann der Auenlebensraum deutlich aufgewertet werden.
Die Axpo als Betreiberin des Kraftwerks Wildegg-Brugg hat den Testversuch durchgeführt, in-
dem die Hilfsstauhaltungen teilweise geöffnet wurden. Der Testversuch, der ab ca. 11. Sep-
tember 2018 stattfand und rund sechs Wochen dauerte, liefert die Grundlagen, um über eine
allfällige definitive Entfernung der Hilfsstauhaltungen zu entscheiden.
Die bereits durchgeführten Untersuchungen gingen nicht von grossen Beeinträchtigungen oder
Einschränkungen von Infrastrukturanlagen aus. Die Ausgangslage für den Versuch war sogar
sehr gut, da wegen des niederschlagsarmen Sommers natürlicherweise tiefe Abflüsse vorherr-
schen und der Grundwasserstand im betroffenen Gebiet dank des schneereichen letzten Winters
vergleichsweise hoch war. Ergebnisse vom Fliessversuch und die daraus resultierenden Mass-
nahmen liegen noch keine vor.
Erschliessung Schrann
Die öffentliche Auflage der Bauabrechnung für die Erschliessung Schrann erfolgte vom 19. März
bis 19. April 2018. Nachdem während der öffentlichen Auflage keine Einwendungen eingingen,
konnten die Stimmberechtigten die Bauabrechnung an der Gemeindeversammlung vom 23.
November 2018 genehmigen.
Bauverwaltung
Auch der an der Wintergemeindeversammlung 2017 genehmigte Überweisungsantrag von Frau
Martina Sigg für eine Auslegeordnung der Bauverwaltung hat den Gemeinderat im laufenden
Jahr beschäftigt. Im Frühjahr 2018 wurde für eine Vergleichbarkeit von Angeboten ein detail-
lierter Leistungsbeschrieb mit Honorarangebot erarbeitet. Für alle Bewerber wurden Refe-
renzauskünfte eingeholt, bevor diese zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden. Offeriert
haben ihre Leistungen neben der bisherigen Bauverwaltung drei weitere Anbieter. Parallel dazu
wurde die von der Gemeinde Auenstein initiierte Anfrage für eine regionale Bauverwaltung im
Schenkenbergertal noch einmal aufgegriffen. Weder Thalheim noch Veltheim und Villnachern
hatten jedoch Interesse an einer regionalen Lösung. Die Gemeinden Auenstein und Schinznach
mussten nach zwei weiteren Hearings erkennen, dass sich die Bedürfnisse der beiden Gemein-
den stark voneinander unterscheiden. Synergieeffekte waren deshalb bei einem Zusammenge-
hen der beiden Gemeinden nicht auszumachen. Der Gemeinderat hat schliesslich beschlossen,
vorderhand befristet auf zwei Jahre mit der bisherigen Bauverwaltung BC AG den Bauverwal-
terbereich weiter zu betreiben.
Im Jahr 2018 gingen insgesamt 61 Baugesuche (Vorjahr: 49) ein. Auch grosse Überbauungen
wie jene im Bereich Lindenstrasse und Rosenweg in Schinznach-Dorf oder die Überbauung im
Bereich Gässli in Oberflachs beschäftigten Gemeinderat und Bauverwaltung intensiv. Zusätzlich
beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem im Bereich Unterdorf vorgesehenen Gestaltungs-
plan.
300 m-Schiessanlage Schinznach-Dorf
An der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 wurde die Kreditabrechnung für die Sanierung
des Kugelfangs 300 m-Schiessanlage Schinznach-Dorf genehmigt.
Sanierungsmassnahmen Wasserleitung Hohestrasse / Ausserdorfstrasse
Die Kreditabrechnung für die Sanierung der Wasserleitung Hohestrasse / Ausserdorfstrasse mit
dem damit verbundenen Einbau des Deckbelags wurde an der Gemeindeversammlung vom 8.
Juni 2018 genehmigt.
Schutzzone Warmbachquelle
Das Schutzzonenreglement Warmbach wurde am 11. Juli 2012 genehmigt. Die Haltungen in
den Schutzzonen S2 und S3 in Schinznach-Dorf wurden im Juli / August 2016 geprüft. Einige
Haltungen konnten nicht auf Dichtheit geprüft werden oder wiesen zu hohe Verluste auf. Die
Haltungen, die nicht druckgeprüft wurden oder die Prüfung nicht bestanden, wurden mittels
Kanal-TV befahren. Dabei zeigte sich, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht.
Die Kosten für die Massnahmen öffentliche Schächte, Leitungen und Sanierungen belaufen sich
auf CHF 622'000.00 und werden - entsprechend dem Verursacherprinzip - der Spezialfinanzie-
rung Abwasserbeseitigung belastet. Die Massnahmen sollen in den Jahren 2018 und 2019 um-
gesetzt werden.
Die Auswertung der Kanal-TV Aufnahmen der Abwasserleitungen in der Schutzzone 2 zeigte
massive Beschädigungen (mehrfache Perforation der Kunststoffleitung mit Eisenstangen). Der
betroffene Abschnitt muss durch den Eigentümer repariert werden. Die übrigen Leitungen sind
sehr verwinkelte Kunststoff- oder Betonleitungen von Dachwasserabläufen, die in nicht zugäng-
lichen Schächten enden. Dichtheitsprüfungen konnten nicht durchgeführt werden.
Die Leitungen und Schächte in der Schutzzone 3 konnten befahren und auf Dichtheit geprüft
werden.
Generelle Entwässerungsplanung 2. Generation (GEP2)
Der Generelle Entwässerungsplan auf Gemeindeebene zeigt auf, wie das Abwasser unter Be-
achtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist und wie ober- und unterir-
dische Gewässer geschützt werden müssen. Der GEP ist ein wichtiges Planungsinstrument der
Gemeinde für einen zweckmässigen Ausbau sowie für die Werterhaltung der kommunalen Ab-
wasseranlagen. Um den GEP als aktuelles, zeitgemässes Planungsinstrument verwenden zu
können, ist er ca. alle 15 Jahre zu überarbeiten.
Neben den Veränderungen im Gemeindegebiet haben sich auch die Anforderungen an den Ge-
wässerschutz seit dem GEP1 stark verändert.
Der Zeitpunkt für die GEP-Überarbeitung ist ideal. Der Kanton hat seine Vorgaben für den GEP2
definiert und leistet Beiträge in der Höhe von 20 % an die Erstellungskosten. Die neuen Richt-
linien des VSA sind kürzlich erlassen worden. Die Datenschnittstelle GEP-AGIS und die damit
verbundenen Bedingungen an den Abwasserkataster sind definiert.
Die Erarbeitung des GEP 2. Generation hat folgende Vorteile:
- Mit zielgerichtetem Unterhalt und Werterhaltungsmassnahmen kann die Lebensdauer der
  Abwasseranlagen deutlich verlängert werden. Im Rahmen des GEP2 werden alle Abwasser-
  leitungen und -schächte auf ihren baulichen Zustand untersucht.
- Das GEP2 bildet die wichtigste Grundlage für die Finanz- sowie die Investitionsplanung im
  Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasser.
- Mit dem neuen GEP2 ist die Planungssicherheit im Abwasser wieder hergestellt. Die Mass-
  nahmen lassen sich mit anderen Tiefbauprojekten koordinieren, was Kosteneinsparungen
  ermöglicht.
- Das GEP2 wird basierend auf der neusten Nutzungsplanung erstellt. Die beiden GEP1 Schinz-
  nach-Dorf und Oberflachs aus dem Jahr 2002 weisen Widersprüche zur heutigen Nutzungs-
  planung auf.
- Allfällige Überlastungen der Kanalisation können mit den neuen hydraulischen Berechnungs-
  programmen besser analysiert und beurteilt werden. Der Einbezug privater Sammelleitun-
  gen, welcher im Rahmen des GEP2 vorgenommen wird, bewirkt zusätzlich erhöhte Sicher-
  heit.
- Die kantonalen Datenmodelle, wie sie der Kanton Aargau vorschreibt, liegen vor. Erfahrun-
  gen mit ersten Referenzobjekten (z. B. Stadt Brugg) sind vorhanden.
Durch die Kreditgenehmigung kann auf die Budgetierung der Spülarbeiten für 2019 und 2020
verzichtet und der budgetierte Betrag für das laufende Jahr muss nicht in Anspruch genommen
werden. Die Stimmberechtigten haben dem Verpflichtungskredit von CHF 420'000.00 brutto an
der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 zugestimmt, wobei sich der Kanton Aargau mit
CHF 61'800.00 beteiligt.
Poststelle Schinznach - Verkauf von Kehrichtgebührenmarken
Bisher konnten die Kehrichtgebührenmarken neben dem Volg in Schinznach-Dorf und dem
Dorfladen in Oberflachs bei der Poststelle Schinznach-Dorf bezogen werden.
Aufgrund der Neuausrichtung und veränderten Verkaufskonditionen hat die Post entschieden,
auf den Verkauf der Gebührenmarken ab 1. Januar 2019 zu verzichten. Der Vertrag zwischen
der Einwohnergemeinde Schinznach und der Post wurde per 31. Dezember 2018 gekündigt.
Friedhof
Die bestehende Grüngutgrube beim Friedhof in Schinznach-Dorf wurde aufgehoben. Seit dem
1. Mai 2018 besteht die Möglichkeit, das Grüngutmaterial in Containern zu entsorgen. Diese
befinden sich beim bestehenden Abfallplatz und bei der ehemaligen Grüngutgrube.
Schwimmbad
Die vollständig neue Schwimmbadkommission, die sich aus Gemeinderatsvertretern der vier
Betreibergemeinden Scherz, Schinznach, Schinznach-Bad, und Veltheim zusammensetzt, star-
tete die Schwimmbadsaison am Samstag, 12. Mai 2018. Am Sonntag, 16. September 2018,
war der letzte Tag der wunderbaren Badisaison, bei dem alle nochmals das herrliche Wetter
und kühle Nass im Freibad Schinznach geniessen konnten.
An der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten die Kreditab-
rechnung für die Sanierung des Schwimmbads Schinznach genehmigt.
Kleinkinderspielplatz im Ortsteil Schinznach-Dorf
Nach drei Jahren Planungs- und Vorbereitungszeit konnte der Kleinkinderspielplatz im Ortsteil
Schinznach-Dorf am 1. September 2018 auf dem Feldschenplatz eröffnet werden. Der Eltern-
verein hat ein tolles Kinderprogramm zusammengestellt. Der Spielplatz wurde mit einem Kin-
derchor eröffnet. Ausserdem stand neben verschiedenen Kinderspielen und Attraktionen eine
Slackline-Demonstration auf dem Programm.
Sportplatz Schinznach-Dorf
Aufgrund der anfangs Juli 2017 eingereichten Petition für die Benützung des Sportplatzes
Schinznach-Dorf an Sonn- und Feiertagen lag das dafür erforderliche Baugesuch in der Zeit
vom 28. September bis 29. Oktober 2018 öffentlich auf, nachdem vorgängig mit zwei Parteien,
die sich in ihren Stellungnahmen kritisch zur Absicht des Gemeinderats, den Sportplatz an
Sonntagen analog des Samstags nutzen zu können, das Gespräch gesucht wurde. Zugesichert
wurden den Anwohnern verschiedene Massnahmen wie die Montage eines Ballfängers im Be-
reich der Mehrzweckhalle, ein Musikverbot und das Verstellen der Tafel mit den Benützungszei-
ten. Während der 30-tägigen Auflagefrist sind keine Einwendungen eingegangen, so dass der
Gemeinderat die Baubewilligung erteilen konnte.

H. Volkswirtschaft

Landwirtschaft
Die Pachtverträge über das Landwirtschaftsland der Gemeinde liefen für den Ortsteil Schinz-
nach-Dorf nach 6-jähriger Pachtdauer am 31. Oktober 2018 aus. Für das Pachtland im Ortsteil
Oberflachs galten bisher keine einheitlichen Pachtdauern. Anlässlich einer Orientierungsver-
sammlung wurden die Pächter der beiden Ortsteile über die vorgesehenen Kündigungen der
Pachtverhältnisse informiert. Die für die Pachtperiode 2012 - 2018 vom Gemeinderat Schinz-
nach-Dorf erarbeiteten Pachtlandrichtlinien wurden leicht angepasst. Um die Bewirtschaftung
für die Landwirte zu optimieren, wurde die Zuteilung der Pachtflächen verbessert.
Die neuen Pachtverträge gelten ab 1. November 2018 und sind für das gesamte Gemeindege-
biet verbindlich.
Festlegung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe im Advent
Unter Abwägung aller Aspekte, insbesondere auch aus volkswirtschaftlicher Sicht, hat der Re-
gierungsrat seinen Grundsatzentscheid im Zusammenhang mit bewilligungsfreien Sonntagsver-
käufen im Advent wie folgt abgeändert:
Bewilligungsfrei sind der dritte und vierte Adventssonntag, wenn der vierte Advent auf den 18.,
19., 20., 21., 22. oder 23. Dezember fällt. Bewilligungsfrei sind der zweite und dritte Advents-
sonntag, wenn der vierte Advent auf den 24. Dezember fällt.
Für das Jahr 2018 wurde folgende konkrete Regelung getroffen: In allen Gemeinden - mit Aus-
nahme von Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg, Sins, Wettingen und Zofingen - können Ar-
beitnehmende in Verkaufsgeschäften am dritten und vierten Adventssonntag (16. und 23. De-
zember 2018) bewilligungsfrei beschäftigt werden.
Einzelanlässe
Am 1. März 2018 sind die folgenden Änderungen im Gastgewerbegesetz des Kantons Aargau in
Kraft getreten:
Sofern an einem Einzelanlass (unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende,
Tanzanlässe, Partys und sonstige Veranstaltungen zu verstehen) eines Vereins, eines Landwirt-
schaftsbetriebs oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine
Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Diese wird neu von der Standortgemeinde erteilt. Die Wir-
tetätigkeit ist der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. In Schinznach ist
das entsprechende Formular auf der Homepage www.schinznach.ch aufgeschaltet. Basierend
darauf stellt der Gemeinderat die Bewilligung für den Einzelanlass aus und erhebt die entspre-
chenden Gebühren.

I. Liegenschaften

Ersatzneubau Aula / Realschulhaus
Nachdem die Stimmberechtigten dem Rückweisungsantrag für den Verpflichtungskredit Ersatz-
neubau Realschulhaus / Aula an der Sommergemeindeversammlung 2017 zugestimmt haben,
wurde das Bauprojekt in Zusammenarbeit mit Walker Architekten und der neu zusammenge-
setzten Baukommission überarbeitet und den Bedürfnissen der Nutzer angepasst. An der Ge-
meindeversammlung vom 8. Juni 2018 stimmten die Stimmberechtigten dem Verpflichtungs-
kredit in der Höhe von CHF 6'450'000.00 brutto zu. In der Zwischenzeit konnte das Baugesuch
für den Ersatzneubau bewilligt werden.
Im Zusammenhang mit dem Rückbau von Aula und Realschulhaus hat die Gemeinde in Zusam-
menarbeit mit Walker Architekten eine Liste für die wiederverwertbaren Bauteile erstellt. Der
Rückbau von Realschulhaus und Aula ist gemäss Bauprogramm ab Freitag, 5. Juli 2019, vorge-
sehen. Die Demontage der Materialien hat innert einer Woche, d. h. bis am Freitag, 12. Juli
2019, durch die Bezüger zu erfolgen, damit das ambitiöse Bauprogramm eingehalten werden
kann.
Mitteldorf 14
In der Asylbewerberunterkunft Mitteldorf 14, Oberflachs, sind am 18. Januar 2018 vier eritrei-
sche Frauen eingezogen. Die Betreuung und Aufsicht der Unterkunft erfolgt - analog der Unter-
künfte im Ortsteil Schinznach-Dorf - durch den Kantonalen Sozialdienst. Aufgrund der rückläu-
figen Asylgesuche erfolgte im Herbst 2018 erneut eine Umplatzierung. Seit dem 30. September
2018 ist in der Liegenschaft Mitteldorf 14, Oberflachs, eine 5-köpfige Familie aus Afghanistan
wohnhaft.
Schulstrasse 13
Die Tagesstrukturen werden in der Liegenschaft Schulstrasse 13 (Arrigonihaus) eingerichtet.
Mit der neuen Nutzung wurden die verbleibenden eritreischen Asylbewerberinnen anfangs De-
zember 2018 in der zweiten Wohnung der Liegenschaft Mühlegässli 13, Schinznach-Dorf, un-
tergebracht. Aktuell besteht noch mit der Gemeinde Remigen, welche die Aufnahmepflicht für
Asylsuchende nicht ganz erfüllt, eine Betreuungsvereinbarung.
Mehrzweckhalle Schinznach-Dorf
Die Mehrzweckhalle im Ortsteil Schinznach-Dorf wurde 2013 saniert und erweitert. Bei der Sa-
nierung war weder im Projekt noch in der Ausführungsphase die Absicht, das bestehende Flach-
dach unter Terrain zu sanieren, da nie Wassereintritte gemeldet und auch in der Zustandsana-
lyse keine Mängel erwähnt wurden.
Kurz vor Abschluss der Sanierung hat der Gemeinderat entschieden, das Flachdach über den
Garderoben auch wärmetechnisch zu sanieren. Im Jahr 2017 fand ein Augenschein mit der
Bauleitung der Mehrzweckhallensanierung statt, nachdem an verschiedenen Stellen Feuchtig-
keitsschäden festgestellt wurden, die auf ein undichtes Flachdach schliessen liessen. Verfär-
bungen, Abplatzungen von Putzen und Bodenbeschichtungen sind die Folge.
An der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 haben die Stimmberechtigten dem
Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 130'000.00 für die Sanierung des Flachdachs der
Mehrzweckhalle Schinznach-Dorf zugestimmt.
Antrag
Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2018.

3.   Jahresrechnung 2018
Die Jahresrechung 2018 inkl. Erläuterungen befindet sich im Anhang.
Antrag
Genehmigung der Jahresrechnung 2018.

4.   Informatikkonzept Primarschule Schinznach - ICT-Projekt - Verpflichtungskre-
     dit CHF 200'000.00 brutto und Nachtragskredit Budget 2019 CHF 27'000.00
Das Konzept Medien und Informatik an der Primarschule Schinznach (Fassung 2019) bildet die
Grundlage für den Verpflichtungskreditantrag. Dieses ist auf der Homepage aufgeschaltet.
Anträge
a) Genehmigung Verpflichtungskredit CHF 200'00.00 inkl. MwSt. zuzgl. allfälliger teuerungsbe-
   dingter Mehrkosten für das Informatikkonzept an der Primarschule Schinznach
b) Genehmigung Nachtragskredit zum Budget 2019 von CHF 27'000.00 für das Informatikkon-
   zept an der Primarschule Schinznach

5.   Sanierung Rebbergstrasse Oberflachs, 2. Teil - Zusatzkredit
     a) Wasser: CHF 105'000.00 inkl. MwSt.
     b) Strasse: CHF 82'000.00 inkl. MwSt.
Der Technische Bericht inkl. der Kostenvoranschlag und die Dokumentation des Strassenzu-
stands ist auf der Homepage aufgeschaltet.
Anträge
Genehmigung des Zusatzkredits für die Sanierung des Teilstücks Rebbergstrasse Oberflachs,
2. Teil
a) Wasser CHF 105'000.00 inkl. MwSt.
b) Strasse CHF 82'000.00 inkl. MwSt.

6.   Umfrage

                         Strassensanierung Rebbergstrasse, 2. Teil
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