Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
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Regierung des Kantons St.Gallen Abfallplanung 2020 Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen
Impressum Verantwortlich für den Inhalt Baudepartement Kanton St.Gallen Amt für Umwelt Sektion Abfall und Rohstoffe Autoren Chasper Gmünder, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen Daniela Wild, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen Tensing Gammeter, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen Bezug Der Bericht ist im Sinne der Ressourcenschonung ausschliesslich digital verfügbar unter www.sg.ch/umwelt-natur/umwelt/abfall/abfallplanung.html Bilder © Magnus Hälg, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen Gestaltung Andreas Bannwart, Staatskanzlei Kanton St.Gallen Disclaimer Im Bericht wurde auf eine möglichst geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Dort wo dies nicht umgesetzt werden konnte, sind selbstverständlich stets beide Geschlechtsformen gemeint und angesprochen.
Vorwort Als rohstoffarmes Land ist die Schweiz darauf angewiesen, dass Abfälle möglichst ver- mieden und Stoffkreisläufe geschlossen werden. Mit dem Erlass der Abfallplanung für den Zeitraum bis in das Jahr 2025 leistet der Kanton St.Gallen einen Beitrag zur Scho- nung von Ressourcen und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Abfällen. Die Entsorgung von Abfällen hat sich von einer linearen Entsorgungstätigkeit zu einem kreislauforientierten, durch innovative Akteure geprägten Wirtschaftszweig entwickelt. Im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung sieht die Abfallplanung Massnahmen vor, um die Einhaltung der Vorgaben bei der Finanzierung und Marktbewirtschaftung rund um das staatliche Entsorgungsmonopol zu gewährleisten. Mittels einer verbindlichen Planung werden zudem langfristige und bedarfsgerechte Kapazitäten der drei Kehrichtverbren- nungsanlagen im Kanton sichergestellt. Die mit Abstand grössten Abfallmengen fallen bei Neu- oder Umbauten in Form von Bauabfällen als Aushub oder Rückbaumaterial an. Es ist heute möglich, einen Grossteil der anfallenden mineralischen Bauabfälle als Recyclingbaustoffe wieder in den Stoff- kreislauf zurückzuführen. Als bedeutender Bauherr muss der Kanton mit dem Einsatz von Recyclingbaustoffen bei seinen eigenen Bauvorhaben eine Vorbildfunktion einneh- men. Die Massnahmen in diesem Bereich zielen folglich auf den vermehrten Einsatz von aufbereiteten, qualitativ hochwertigen und wieder in den Kreislauf zurück- geführten Baumaterialien. Jeder von uns kommt täglich mit Abfällen in Berührung. Wir verursachen solche nicht nur, wenn wir einen Verpackungsrest in den Abfalleimer oder eine Flasche in den Glas- container werfen. Abfall entsteht vielmehr bereits auch bei der Herstellung und dem Verzehr der durch uns konsumierten Produkte. In der Schweiz und im Kanton St.Gallen ist eine funktionierende Abfallwirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden. Wir sind uns gewohnt, dass die Kehrichtsäcke vor unserer Haustüre eingesammelt und in einer Kehrichtverbrennungsanlage zu Energie umgewandelt sowie Wertstoffe effizient gesam- melt und rezykliert werden. Wir müssen uns dabei aber bewusst sein, dass der nachhaltige Umgang mit Ressourcen nicht nur die Abfallwirtschaft, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Produ- zenten über den Konsumenten bis zum Entsorger anspricht. Die Abfallplanung kann dazu an verschiedenen Stellen des Stoffkreislaufes durch gezielte Massnahmen zu Ver- besserungen führen. Als Privatperson kann jeder von uns einen Beitrag leisten, indem er sein eigenes Konsumverhalten hinterfragt und dadurch hilft, den Ressourcenverbrauch zu vermindern und Abfälle zu vermeiden. Denn bei der Vermeidung von Abfällen besteht heute der grösste Handlungsbedarf. Marc Mächler Vorsteher Baudepartement Kanton St.Gallen Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen 3
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Zusammenfassung 8 Auftrag und Projektbearbeitung 10 1 Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 11 1.1 Rechtliche und normative Grundlagen 11 1.2 Abfall- und Rohstoffwirtschaft 13 1.3 Gesellschaftliche Entwicklungen 14 1.4 Abgrenzung 15 2 Ziele und Strategien der Abfallplanung 17 3 Siedlungsabfälle 18 3.1 Situation im Kanton 18 3.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder 20 3.3 Ziele 20 3.4 Massnahmen 21 4 KVA 27 4.1 Situation im Kanton 27 4.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder 28 4.3 Ziele 29 4.4 Massnahmen 30 5 Bauabfälle 33 5.1 Situation im Kanton 33 5.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder 34 5.3 Ziele 35 5.4 Massnahmen 36 4
Inhaltsverzeichnis 6 Klärschlamm 41 6.1 Situation im Kanton 41 6.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder 42 6.3 Ziele 43 6.4 Massnahmen 44 7 Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe 47 7.1 Situation im Kanton und Potenziale 47 7.2 Ziele 48 7.3 Massnahmen 48 8 Deponien 52 8.1 Situation im Kanton 52 8.2 Abfallmengen auf Deponien 53 8.3 Ablagerungsreserven und Reservestandorte 55 8.4 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder 55 8.5 Sicherung von Deponiestandorten 56 9 Interkantonale und nationale Zusammenarbeit 57 10 Ausblick 57 Massnahmenkatalog mit Zielbereichen und Terminplanung 58 Vorgaben aus der VVEA mit Übergangsfristen 59 Grundlagen mit Bezug zur Abfallplanung 60 Mitwirkung bei der Projektbearbeitung 60 Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen5
Tabellen-, Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ablagerungsreserven und Reservestandorte 55 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht Abfallverbände im Kanton St.Gallen 18 Abbildung 2: Zusammensetzung Siedlungsabfall im Kanton St.Gallen 19 Abbildung 3: Zuteilung St.Galler Gemeinden zur jeweiligen KVA gemäss Richtplan 27 Abbildung 4: Zeitliche Entwicklung der verbrannten Abfallmenge der Jahre 2000 – 2018 in den St.Galler KVA 28 Abbildung 5: Gesamtabfallmenge Kanton St.Gallen 2016 34 Abbildung 6: Bestehende und geplante Deponiestandorte im Kanton St.Gallen 52 Abbildung 7: Ablagerung Aushub unverschmutzt – Typ A Deponien / Abbaustellen 2008 – 2018 53 Abbildung 8: Ablagerung Typ B Deponien 2008 – 2018 53 Abbildung 9: Ablagerung Typ D Deponien 2008 – 2018 54 Abbildung 10: Ablagerung Typ E Deponien 2008 – 2018 54 Abkürzungsverzeichnis AfGB Amt für Gemeinden und Bürgerrecht AFU Amt für Umwelt ARA Abwasserreinigungsanlage ARV Baustoffrecycling Schweiz AltlV Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung), SR 814.680 ANJF Amt für Natur, Jagd und Fischerei AREG Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AVA Altenrhein Abwasserverband Altenrhein AWA Amt für Wirtschaft und Arbeit AWE Amt für Wasser und Energie BAFU Bundesamt für Umwelt BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BD Baudepartement BIM Building Information Modelling EG-USG Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung, sGS 672.1 ESG Entsorgung St.Gallen (Stadt) EZG Einzugsgebiet GIGO Grüngut-Interessengemeinschaft Ostschweiz 6
Tabellen-, Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis FHSG Fachhochschule St.Gallen HSG Hochschule St.Gallen HBA Hochbauamt Kanton St.Gallen HSR Hochschule Rapperswil KHK Kehrichtheizkraftwerk KIGO Klärschlamm-Interessengemeinschaft Ost KSKB Kantonalverband Steine Kies Beton St.Gallen KVA Kehrichtverbrennungsanlage KVR Zweckverband Kehrrichtverwertung Rheintal KVU Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz KVU Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Ostschweiz LRV Luftreinhalte-Verordnung, SR 814.318.142.1 MGB Migros-Genossenschafts-Bund NetzSG Netzwerk St.Galler Gemeinden NGO Nichtregierungsorganisation PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe RRB Regierungsratsbeschluss SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein TBA Tiefbauamt Kanton St.Gallen TVA Technische Verordnung über Abfälle UMTEC HSR Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik, Hochschule für Technik Rapperswil UNO Organisation der Vereinten Nationen USG Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), SR 814.01 VBBO Verordnung über die Belastung des Bodens, SR 814.12 V EG-USG Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung, sGS 672.11 VeVA Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, SR 814.610 VfA Buchs Verein für Abfallentsorgung Buchs VREG Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte; SR 814.620 VSGP Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten VSS Forschung und Normierung im Strassen- und Verkehrswesen VVEA Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung), SR 814.600 ZAB Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid ZKL Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen7
Zusammenfassung Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) sowie die darauf abstützende Verord- nung zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) verpflichten die Kantone zur Erarbeitung einer Abfallplanung für ihr Gebiet. Diese muss aufzeigen, wie Abfälle vermie- den, verwertet und umweltgerecht entsorgt werden. Zudem ist der Bedarf an Anlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und Deponien auszuweisen. Die Abfallplanung dient als strategisches Planungsinstrument und ist alle fünf Jahre zu überprüfen. Mit dem vorliegenden Bericht zur Abfallplanung kommt der Kanton St.Gallen seiner Pflicht für den Planungszeitraum 2020 bis 2025 nach. In einem breit abgestützten partizipativen Prozess wurden gemeinsam mit betroffenen Akteursgruppen Ziele, Strategien und Massnahmen im Bereich der Abfallbewirtschaf- tung festgelegt. Die Bearbeitung erfolgte dabei in den fünf Teilprojekten Siedlungsabfälle, KVA, Bauabfälle, Klärschlamm sowie Industrie und Gewerbe. Die Deponieplanung wird weiterhin in einem bereits bestehenden Regierungsgeschäft bearbeitet. Deren wichtigs- ten Inhalte werden in diesem Bericht jedoch wiedergegeben. Die Hauptziele der Abfallplanung ergeben sich direkt aus den umweltrechtlichen Grund- sätzen der Abfallbewirtschaftung in der Schweiz: • Abfälle werden vermieden • Kreisläufe werden geschlossen • Die umweltgerechte Entsorgung ist sichergestellt Aus der partizipativen Grundlagenerarbeitung ergaben sich die für die Zielerreichung notwendigen Strategien: • Schaffen von Transparenz und Verursachergerechtigkeit • Verstärken der Zusammenarbeit, Information und Koordination • Klären von Rollen und Zuständigkeiten • Förderung und Ermöglichung von Innovation • Optimierung von Vollzug und Kontrolle • Wahrnehmung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Die Schwerpunkte der Abfallplanung 2020 liegen beim Siedlungsabfall im Bereich der gesetzeskonformen Finanzierung und in der Abgrenzung von Monopol und Markt, bei den KVA in der Planung der Kapazitäten und bei den Bauabfällen beim Einsatz von Se- kundärbaustoffen und dem Umgang mit Entsorgungskonzepten. In jedem fachlichen Teilprojekt wurden einzelne themenspezifische Ziele und Massnah- men festgelegt. Das Kernelement der Abfallplanung bildet die Massnahmenplanung. Eine vereinfachte Übersicht findet sich auf Seite 9, die ausführlicheren Beschreibungen der einzelnen Massnahmen sind auf den Seiten 18 bis 51 aufgeführt. 8
Siedlungsabfälle Übersicht Massnamen der Abfallplanung 2020 Bereich Siedlungsabfälle SA1 Rechnungslegung der Abfallverbände und Gemeinden überprüfen SA2 Einführung Arbeitsgruppe «Siedlungsabfälle» assnahmen SA3 Ökologisches Potenzial bei der Beschaffung überprüfen KVA-Planung SA4 Grundlagen für die Verwendung von Konzessionen erarbeiten SA5 Umsetzung «Stand der Technik» bei Abfallanlagen SA6 Überregionale Kapazitätsplanung prüfen SA7 Abfallvermeidung in den Abfallunterricht integrieren SA8 Wissenstransfer bei Vermeidung und Kreislaufschliessung verbessern assnahmen Bereich KVA Bauabfälle KVA1 Erarbeitung einer verbindlichen Kapazitätsplanung KVA2 Rechnungslegung und Controllingtool für Anlagenvergleich prüfen KVA3 Umsetzung «Stand der Technik» bei KVA KVA4 Einführung Arbeitsgruppe «KVA SG» Kanton St.Gallen Amt für Umwelt Bereich Bauabfälle BA1 Sekundärbaustoffe sind Bestandteil der kantonalen Ausschreibungen assnahmen BA2 Unterstützung bei der Anwendung des Entsorgungskonzepts Klärschlamm BA3 Umsetzung «Stand der Technik» bei Baustoffrecyclinganlagen BA4 «Leuchtturmprojekte» mit Sekundärbaustoffen fördern und umsetzen BA5 Normen und Vorgaben prüfen assnahmen BA6 Wissenstransfer und Sensibilisierung wird intensiviert Kanton St.Gallen Amt für Umwelt BA7 Potenzial für Ressourcenschonung bei Rückbauplanung prüfen Industrie und Gewerbe Bereich Klärschlamm KS1 Klärschlamm – Kapazitätsplanung wird nachgeführt und ergänzt KS2 Bewilligungsverfahren für P-Rückgewinnungsanlagen festlegen KS3 Unterstützung «Projekt KIGO» Bereich Industrie und Gewerbe Kanton St.Gallen Amt für Umwelt IG1 Potenzial von «Eco-Industrial-Parks» prüfen IG2 Einführung Arbeitsgruppe «Kreislaufwirtschaft Ostschweiz» IG3 Tools im Bereich Ressourceneffizienz bekannt machen IG4 «Leuchtturmprojekte» bekannt machen IG5 Potenzial von Börsen / Plattformen prüfen IG6 Verhaltensökonomische Studie prüfen Kanton St.Gallen Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen9 Amt für Umwelt
Auftrag und Projektbearbeitung Das Amt für Umwelt (AFU) wurde durch die Regierung des Kantons St.Gallen mit der Bearbeitung des Projektes «Abfallplanung Kanton St.Gallen» und der Einsetzung ei- ner entsprechenden Projektorganisation beauftragt (Regierungsratsbeschluss – RRB 2017/631). Die Projektbearbeitung erfolgte nach den Projektmanagementvorgaben des Kantons St.Gallen. Auftraggeber Regierung des Kantons St.Gallen Projektausschuss Marc Mächler, Vorsteher Baudepartement (Vorsitz) Kurt Signer, Generalsekretär Baudepartement Rainer Benz, Leiter Amt für Umwelt AFU Marcel John, Leiter Tiefbauamt TBA Michael Eugster, Leiter Amt für Wasser und Energie AWE Werner Binotto, Leiter Hochbauamt HBA Dominik Thiel, Leiter Amt für Natur, Jagd und Fischerei ANJF Guido Schmid, Amt für Umwelt AFU Projektleitung Tensing Gammeter, Amt für Umwelt (Projektleiter) Chasper Gmünder, Amt für Umwelt (Projektleiter Stv.) Daniela Wild, Amt für Umwelt (Leitung Teilprojekte) Für die Bearbeitung der thematischen Teilbereiche wurden neben der Projektleitung wei- tere Mitarbeitende des Baudepartementes und externe Vertretende aus den betroffenen Akteursgruppen mit einbezogen. Für die Erarbeitung der Inhalte wurde ein partizipativer Ansatz mit Einbezug der betroffe- nen Akteursgruppen gewählt. Bis auf eine Ausnahme wurden in jedem der fünf thema- tischen Teilprojekte zwei halbtätige, moderierte Workshops durchgeführt. Der Prozess folgte dabei folgendem Ablauf: 1. Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes 2. Ermittlung von Defiziten 3. Blick in die Zukunft, Überlegungen zu Trends und Herausforderungen 4. Klärung Handlungsbedarf 5. Festlegung von Zielen, Strategien und möglichen Massnahmen Die Ergebnisse und Erkenntnisse bildeten schliesslich die Grundlage für die Festlegung der Massnahmen und Strategien, die im vorliegenden Bericht zusammengefasst sind. 10
1 Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 Im Kanton St.Gallen wurde letztmals im Jahr 1996 eine Abfallplanung durch die damit beauftragten Regionalplanungsgruppen erarbeitet. Die Ergebnisse basierten auf den da- mals gültigen rechtlichen, ökonomischen, technischen und gesellschaftlichen Rahmen- bedingungen. Die rechtlichen und normativen Grundsätze haben sich in den letzten 25 Jahren zwar weiterentwickelt, aber nicht grundlegend verändert. Deshalb ist ein Grossteil der im Jahr 1996 definierten Prinzipien, Ziele, Grundsätze und Massnahmen nach wie vor gültig und finden sich somit, sofern diese noch nicht erreicht oder erfüllt wurden, auch in der aktuellen Abfallplanung 2020 wieder. 1.1 Rechtliche und normative Grundlagen 1983 USG Das USG wird im Jahr 1983 erlassen und in Kraft gesetzt. Es bildet bis heute unter an- derem die Grundlage für einen umweltverträglichen Umgang mit Abfällen. Der im USG festgehaltene Grundsatz, wonach Abfälle in erster Linie möglichst vermieden, dann ver- wertet und letztlich umweltgerecht entsorgt werden sollen, hat bis heute Gültigkeit. 1986 Leitbild Die Grundzüge der Bewirtschaftung von Abfällen werden im Jahr 1986 durch das dama- Abfallwirtschaft lige Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) im Leitbild für die Schweize- rische Abfallwirtschaft festgelegt. Bereits hier wird in einem Leitsatz bestimmt, dass ein Abfall einer Wiederverwertung zuzuführen ist, sofern dadurch eine geringere Umweltbe- lastung als durch die Beseitigung oder Neuproduktion entsteht. 1990 TVA Mit der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) werden im Jahr 1990 die Vorga- ben zur Abfallbewirtschaftung in der Schweiz durch den Bund auf Verordnungsstufe festgelegt, insbesondere werden technische Vorgaben für die Errichtung von Deponien festgelegt. 1992 Basler Konvention Das internationale Umweltabkommen regelt seit dem Jahr 1992 den grenzüberschrei- tenden Verkehr mit gefährlichen und anderen Abfällen. 1994 Kantonale Konzepte Im Kanton St.Gallen werden im Jahr 1994 kantonale Konzepte zur Klärschlammentsor- Klärschlamm und Abfall gung (Klärschlammplan) und Abfallbewirtschaftung erarbeitet. wirtschaft 1996 Kantonale Die Ausarbeitung der ersten kantonalen Abfallplanung sowie der Beschluss über die Abfallplanung regionalen Sammelstellen für Sonder- und Giftabfälle erfolgen im Jahr 1996. 1998 AltlV, VBBo und VREG Mit der Altlastenverordnung (AltlV), der Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo) und der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) werden im Jahr 1998 für die Abfallbewirt- schaftung wichtige Bundesverordnungen erlassen. 2003 Kantonaler Richtplan Im kantonalen Richtplan sind im Teil Versorgung und Entsorgung Deponien (seit dem Teil Versorgung und Jahr 2005), KVA und ihre Einzugsgebiete (seit dem Jahr 2006) sowie Abbaustandorte Entsorgung (seit dem Jahr 2008) definiert. Der Richtplan wird regelmässig überarbeitet. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen11
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 2005 VeVA Die Vorgaben zu Abgabe, Verkehr und Entgegennahme von Sonder- und anderen kon- trollpflichtigen Abfällen sind seit dem Jahr 2005 in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt und stellen sicher, dass Abfälle nur an geeignete Entsorgungs- unternehmen übergeben werden. 2006 Leitbild nachhaltige Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) aktualisiert das Leitbild Abfallwirtschaft aus dem Rohstoffnutzung und Abfall Jahr 1986 und passt dieses den aktuellen Gegebenheiten an. entsorgung 2011 EG-USG und Im kantonalen Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung V EG-USG (EG-USG) und der entsprechenden Verordnung (V EG-USG) sind seit dem Jahr 2011 der Vollzug der Umweltschutzvorschriften unter anderem im Abfallbereich und insbesondere die Zuständigkeiten über die Vollzugsaufgaben geregelt. 2016 VVEA Die VVEA wird im Jahr 2016 erlassen und löst die TVA im Sinne einer Totalrevision ab. Die VVEA legt mehr Gewicht auf die Vermeidung von Abfällen sowie deren Verwertung nach dem Stand der Technik. Für einzelne Fraktionen und Stoffe wie beispielsweise bio- gene Abfälle, Phosphor aus Klärschlamm oder Reststoffe in der KVA-Schlacke, werden Vorgaben zur Verwertung und der Rückgewinnung von Rohstoffen festgelegt. Zudem wird der Begriff des Siedlungsabfalls neu definiert und es gelten strengere Vorgaben bei der Entsorgung von Bauabfällen. 2016 Agenda 2030 Die Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verabschieden im Jahr 2015 die Agenda 2030. Diese setzt ab dem Jahr 2016 die internationalen Ziele, Leitlinien und Prioritäten für eine nachhaltige Entwicklung fest. Für die Abfall- und Roh- stoffwirtschaft ist insbesondere das Ziel Nummer 12 «Nachhaltige Konsum- und Produk- tionsmuster sicherstellen» relevant. Enthalten sind unter anderem Vorgaben zur nach- haltigen Nutzung, der Vermeidung, Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen und die Eindämmung der Nahrungsmittelverschwendung bei Produktion und Konsum. 2016 Bericht an den Bun Mit dem Aktionsplan Grüne Wirtschaft im Jahr 2013 hat der Bundesrat das BAFU beauf- desrat Massnahmenplan tragt, über den Stand der Umsetzung Bericht zu erstatten und die Weiterentwicklung des Grüne Wirtschaft Aktionsplans vorzuschlagen. Im erschienen Bericht aus dem Jahr 2016 finden sich für die Abfallwirtschaft zentrale Stossrichtungen und Massnahmen in den Bereichen Abfälle und Rohstoffe sowie Konsum und Produktion. 2017 Ressourcentrialog Mit dem Ressourcentrialog wird zusammen mit massgebenden und von der Thematik betroffenen Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ein breit abgestützter Dia- logprozess über den Umgang mit Abfall, dessen Bedeutung als Ressource und die Rolle der verschiedenen Akteure geführt. 12
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 1.2 Abfall- und Rohstoffwirtschaft Die Abfallentsorgung in der Schweiz hat sich in den letzten drei Jahrzehnten von einer linearen, auf die Endentsorgung von Abfällen gerichteten Tätigkeit hin zu einer innovati- ven, kreislauforientierten Abfall- und Rohstoffwirtschaft entwickelt. Die Schweiz und der Kanton St.Gallen verfügen heute über ein gut funktionierendes System für die Samm- lung, Behandlung, Verwertung und Ablagerung von Abfällen. Energie aus KVA Bereits in den 1970er Jahren wurden die drei heute noch bestehenden KVA in St.Gallen (1972), Buchs (1974) und Bazenheid (1976) in Betrieb genommen. Durch kontinuierliche technische Aufrüstungen sind die drei KVA heute hochmoderne Abfallkraftwerke, die brennbare Abfälle effizient zu Wärme und Energie verwerten und so einen wichtigen Beitrag zur Substitution von fossilen Energieträgern leisten. Verursachergerechte Die Stadt St.Gallen führte im Jahr 1975 als schweizweit erste Gemeinde den Gebüh- Sackgebühr rensack ein und setzte somit das Verursacherprinzip um. Dieses Finanzierungsmodell setzte sich in der Folge in der gesamten Schweiz durch. Seit dem Jahr 2008 werden in allen Gemeinden im Kanton verursachergerechte Mengengebühren in Form von Gebüh- rensäcken für Haushaltsabfälle erhoben. Die Einführung der Sackgebühr führte dazu, dass sich die durchschnittliche Hauskehrichtmenge von fast 400 kg je Einwohner und Jahr auf unter 200 kg je Einwohner und Jahr halbierte. In den 1990er-Jahren machten separat gesammelte Wertstoffe und Grüngut 30 Prozent des Anteils am gesammelten Siedlungsabfall aus, heute liegt dieser Anteil bei 50 Prozent. Deponieverbot für unbehan Seit dem Jahr 2000 gilt in der Schweiz ein grundsätzliches Deponieverbot für unbe- delte Siedlungsabfälle handelte bzw. nicht verbrannte Siedlungsabfälle. Im Kanton St.Gallen wurden seit der Inbetriebnahme der drei KVA in den 70er Jahren nur noch geringe Mengen und seit 1990 gar keine unbehandelten Siedlungsabfälle, sondern nur noch KVA-Schlacke deponiert. Heute werden aus der KVA-Schlacke vor der Ablagerung Wertstoffe zurückgewonnen und in den Kreislauf zurückgeführt. Sichere Deponien Bei heute in Betrieb stehenden Deponien im Kanton handelt es sich um Abfallanlagen, welche die Anforderungen der TVA aus dem Jahr 1990 einhalten. Dies bedeutet insbe- sondere, dass der Untergrund und das Deponiebauwerk Gewähr bieten, schädliche Aus- wirkungen auf die Umwelt zu verhindern. Die seit dem Jahr 2016 geltende VVEA verlangt bis Ende des Jahres 2020 eine aktuelle Gefährdungsabschätzung für sämtliche Deponien. Professionalisierung in der Mit den zunehmend erhöhten rechtlichen Vorgaben und komplexeren technischen Be- Abfallwirtschaft handlungsprozessen sind auch die Anforderungen an die in der Abfall- und Rohstoff- wirtschaft tätigen Unternehmungen gestiegen. So müssen Betreiber von Abfallanlagen sicherstellen, dass ihr Personal über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Diese Fachkenntnisse können heute in Aus- und Weiterbildungen für Recyclisten, KVA- und Deponiepersonal, aber auch für Abfallverantwortliche auf Behördenseite erworben wer- den. Die Professionalisierung zeigt sich auch in den diversen Brancheninspektoraten, die Betriebe inspizieren und zuhanden der Behörde berichterstatten. Als Beispiel sei hier die Branchenlösung Baustoffrecycling erwähnt, die seit dem Jahr 1999 die in der Aufberei- tung von mineralischen Bauabfällen tätigen Betriebe im Kanton kontrolliert. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen13
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 Bewirtschaftung der Die VVEA definiert den Begriff des Siedlungsabfalls, welcher unter das Entsorgungsmo- Siedlungsabfälle nopol des Staates fällt. Im Kanton St.Gallen ist diese Aufgabe den Gemeinden übertra- gen, welche die Siedlungsabfallentsorgung in Zweckverbänden oder Vereinen selbstän- dig organisieren. Durch effizientere und effektivere Möglichkeiten zur Rückgewinnung von Wertstoffen und angesichts knapper werdenden Ressourcen ist Siedlungsabfall heute ein wirtschaftlich interessanter Rohstoff. Im Markt sind sowohl Zweckverbände der öffentlichen Hand als auch private Entsorgungsunternehmen tätig. Hier gilt es, in- nerhalb des gesetzlichen Rahmens und unter Einbezug sämtlicher Akteure, möglichst kooperative, zweckmässige und nachhaltige Lösungen zu finden. Technologischer Fortschritt Mit dem technologischen Fortschritt in der Industrie wurden neue Behandlungsmöglich- im Recycling keiten für verschiedene Abfallarten entwickelt. Im Kanton St.Gallen und in den Nach- barkantonen sind diverse innovative Entsorgungsunternehmen tätig, die aus Abfällen Wertstoffe zurückgewinnen und in den Kreislauf zurückführen. Abfall als Ressource Neben den klassischen Wertstofffraktionen aus dem Siedlungsabfall wie Glas, Pa- pier oder PET, gilt es heute und in Zukunft Sekundärbaustoffe aus dem Rückbau von Wohnbauten und Infrastrukturanlagen, Phosphor aus Klärschlamm sowie Metalle aus KVA-Schlacke zu rezyklieren und so Stoffkreisläufe zu schliessen. Insbesondere im Be- reich des Baustoffrecyclings bietet sich ein bedeutendes Potenzial, da das «Bauwerk Schweiz» weiterwächst und somit auch die im Bauwerk gebundene Rohstoffmenge. Die mineralischen Bauabfälle stellen den mit Abstand grössten Abfallstrom dar, Erhöhungen der Rückgewinnungsquoten sind hier besonders effektiv. Seit der Abfallplanung 1996 wurde diese Quote von rund 40 Prozent auf heute 75 Prozent erhöht. Optimale Recyclingquoten Möglichst hohe Recyclingquoten verleiten dazu, als Indiz für eine möglichst nachhaltige Abfall- und Rohstoffwirtschaft interpretiert zu werden. Ob und bis zu welchem Grad die Rückgewinnung eines Rohstoffs aus Abfall sinnvoll ist, wird heute nicht nur anhand einer fixen Quote, sondern anhand des ökologischen und ökonomischen Nutzens beurteilt. Das Ziel einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung kann und soll nicht Recycling um jeden Preis, sondern die Orientierung am ökologischen und ökonomischen Optimum sein. 1.3 Gesellschaftliche Entwicklungen Littering Eine der Begleiterscheinungen der heutigen Konsumgesellschaft stellt das Littering dar. Trotz Bemühungen der kommunalen und städtischen Entsorgungsbetriebe und obwohl Littering im Kanton St.Gallen gebüsst werden kann, werden beträchtliche Mengen von Abfällen, insbesondere aus dem Imbiss- und Verpflegungsbereich, unsachgemäss im öffentlichen Raum entsorgt. Ein Effekt kann wohl nur mit einer Kombination aus Informa- tion, Sensibilisierung und schliesslich auch Bussgeldern erreicht werden. Der Kanton St.Gallen ist an der Massnahmenplattform Litteringtoolbox beteiligt. Link In der EU sind die Diskussionen über Einschränkungen von häufig gelitterten Einweg- Verpackungen in vollem Gange. Allfällige Regelungen werden auch auf die Schweiz Aus- wirkungen haben. 14
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 Saubere Veranstaltung Dass Mehrwegbecher eine bessere Ökobilanz haben als Einweglösungen, ist bekannt. Bereits haben erste Kantone reagiert und den Gebrauch von Mehrweggeschirr bei Grossveranstaltungen auf öffentlichem Grund vorgeschrieben. Aber nicht nur bei Be- hörden, sondern auch bei Sponsoren und Besuchern haben die Erwartungen an den Beitrag zur Nachhaltigkeit zugenommen. Der Kanton St.Gallen beteiligt sich an der In- formationsplattform «saubere Veranstaltung», die wichtige Empfehlungen unter anderem zu den Bereichen Lebensmittel, Energie & Infrastruktur, Abfall & Littering oder Verkehr & Transport bereitstellt. Link Foodwaste Obwohl das Bewusstsein über den Wert von Lebensmitteln und deren Einfluss auf die Umweltbelastung einem Grossteil der Bevölkerung bekannt ist, gehen entlang der ge- samten Produktions- und Wertschöpfungskette in der Schweiz pro Einwohner und Jahr gemäss Angaben des BAFU rund 330 Kilogramm geniessbare Lebensmittel verloren. Neben der Industrie, kommt ein beträchtlicher Teil dieser Lebensmittelverluste in den Haushalten zustande. Um die Sensibilisierung zu fördern, beteiligt sich der Kanton St.Gallen an der Aktion «Save food, fight waste». Link Reparaturführer Noch ökologischer als Abfälle zu rezyklieren, ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Gerade in der heutigen Zeit, wo schnelllebige Güter weiter zunehmen, soll der Reparatur- führer die Konsumentinnen und Konsumenten sensibilisieren und das Gewerbe anregen, wieder vermehrt Reparaturdienstleistungen anzubieten. Der Kanton St.Gallen beteiligt sich an der Internet-Plattform «Reparaturführer». Link 1.4 Abgrenzung Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um die in Art. 4 der VVEA geforderte Abfallpla- nung. Die Abfallplanung ist dabei vor allem ein massnahmenorientiertes, alle fünf Jahre zu überprüfendes Instrument und deshalb von den übrigen Berichten und Wegleitungen abzugrenzen. Berichterstattung Die VVEA verlangt von den Kantonen eine jährliche, öffentlich zugängliche Berichterstat- nach VVEA tung über entsorgte Abfallmengen und über Abfallanlagen. Das E-Government-Tool, welches der Bund zur Erfassung dieser Daten bereitstellen wird, befindet sich zurzeit noch in der Entwicklung. Bis dieses für den Gebrauch bereit- steht, erfolgt die Berichterstattung im Kanton St.Gallen über die bereits bestehenden statistischen Auswertungen. Abfallstatistik In der vorliegenden Abfallplanung werden die wichtigsten Kennzahlen und Statistiken aufgeführt. Die ausführliche Abfallstatistik mit Aussagen zu Mengen und Entwicklun- gen der einzelnen Abfallfraktionen und deren Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg wird wie bisher im Zweijahresturnus mittels Umfragen bei den Gemeinden und Entsorgungs- betrieben erhoben und in einem digital verfügbaren Bericht veröffentlicht. Der aktuelle Bericht basiert auf den Zahlen des Jahres 2018 und ist auf der Webseite des Kantons St.Gallen verfügbar. Link Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen15
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020 Baustoffstatistik Die Stoffflüsse und Reserven der mineralischen Primär- und Sekundärbaustoffe werden jährlich erhoben und in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Statistik im Rahmen der Publikationsreihe «Statistik aktuell» veröffentlicht. Die Daten basieren auf Umfragen bei den Betrieben und den Erhebungen der Brancheninspektorate. Die aktuelle Version ba- siert auf den Zahlen des Jahres 2018 und ist auf der Webseite des Kantons St.Gallen verfügbar. Link Deponieplanung Die Deponieplanung wird im Kanton St.Gallen seit mehreren Jahren in einer eigenen, direkt durch die Regierung beauftragen Projektorganisation bearbeitet (RRB 2014/476). Angesichts der teilweise akuten Knappheit an Restvolumen, den diversen Konflikten und den Unsicherheiten im Planungsablauf bewährt sich eine rollende Projektabwick- lung, die nicht an den Fünfjahresturnus der Abfallplanung gebunden ist. Bestehende und geplante Deponien sind im Kanton St.Gallen im kantonalen Richtplan eingetragen. Die Planungsgrundlagen für neue Deponien sind in der kantonalen Wegleitung für neue Deponiestandorte und im dazugehörigen Kriterienkatalog definiert. Sämtliche Unterlagen sind auf der Webseite des Kantons öffentlich zugänglich. Link 16
2 Ziele und Strategien der Abfallplanung Das USG verpflichtet die Kantone zur Erarbeitung einer Abfallplanung, die minimalen Inhalte sind in der VVEA vorgegeben und umfassen: a. die Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen; b. die Massnahmen zur Verwertung von Abfällen; c. den Bedarf an Abfallanlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen; d. den Bedarf an Deponievolumen und die Deponiestandorte; e. die notwendigen Einzugsgebiete. Die Kantone sind dazu angehalten, bei der Abfallplanung zusammenzuarbeiten. Im Kan- ton St.Gallen wird die Abfallplanung durch die Regierung erlassen. Die Ziele der …leiten sich direkt aus den umweltschutzrechtlichen Grundsätzen zur Abfallbewirtschaf- Abfallplanung 2020 tung, den Entwicklungen der letzten Jahre in der Abfallwirtschaft und den Ergebnissen und Erkenntnissen der partizipativen Bearbeitung der Teilprojekte in den Workshops mit den Akteuren ab. • Abfälle werden vermieden • Kreisläufe werden geschlossen • Die umweltgerechte Entsorgung ist sichergestellt Die Strategien der …stellen neben den eigentlichen Massnahmen die Bausteine dar, die zur Erreichung der Abfallplanung 2020 Ziele nötig sind. Diese ergeben sich zum Grossteil aus den Diskussionen und erkannten Defiziten der partizipativen Grundlagenerarbeitung. • Schaffen von Transparenz und Verursachergerechtigkeit • Verstärken der Zusammenarbeit, Information und Koordination • Klären von Rollen und Zuständigkeiten • Innovation fördern und ermöglichen • Optimierung von Vollzug und Kontrolle • Wahrnehmung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Die Schweiz und der Kanton St.Gallen verfügen über ein funktionierendes Entsorgungs- system. Neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Abfallbereich gilt es nun, dort Optimierungen anzustreben, wo deutliche positive Effekte in der Ressourcenscho- nung und Kreislaufschliessung erzielt werden können und die Kompetenzen und Zustän- digkeiten vorhanden sind, die definierten Massnahmen auch umzusetzen. Die Schwerpunkte der …liegen beim Siedlungsabfall im Bereich der Finanzierung und dem Umgang mit dem Abfallplanung 2020 Monopolbereich, bei den KVA in der Kapazitätsplanung und bei den Bauabfällen beim Einsatz von Sekundärbaustoffen und dem Umgang mit Entsorgungskonzepten. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen17
3 Siedlungsabfälle 3.1 Situation im Kanton Rechtlicher Hintergrund Die VVEA definiert den Begriff des Siedlungsabfalls, welcher unter das Entsorgungsmo- nopol des Staates fällt. Im Kanton St.Gallen ist diese Aufgabe den Gemeinden übertra- gen. Die VVEA definiert die verwertbaren Siedlungsabfälle, die von den Kantonen separat gesammelt und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Kantone sind für die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur verantwortlich. Akteure und Aufgabeteilung Um die Aufgaben in der Siedlungsabfallentsorgung effizient erfüllen zu können, haben sich die Gemeinden zu verschiedenen Abfallverbänden zusammengeschlossen. Im Kan- ton St.Gallen sind sechs Abfallverbände tätig, in denen zum Grossteil auch ausserkanto- nale Gemeinden vertreten sind. Die Stadt St.Gallen hat sich eigenständig organisiert und die Gemeinde Rapperswil-Jona hat sich einem Zürcher Abfallverband angeschlossen. Abbildung 1: Übersicht Abfallverbände im Kanton St.Gallen. Die meisten Abfallverbände übernehmen nur einen Teil der Aufgaben der Gemeinden. So wird zum Beispiel die Grüngut-, Papier-, Karton- und Altmetallsammlung oftmals von den Gemeinden selbst organisiert. 18
Siedlungsabfälle Vielfach werden Tätigkeiten in der Siedlungsabfallentsorgung auch an private Unterneh- men vergeben, die dafür eine Konzession der Gemeinde benötigen. Ein weiterer Akteur in der Siedlungsabfallentsorgung ist der Detailhandel, der in Eigenin- itiative Siedlungsabfälle wie zum Beispiel PET, Batterien und Kunststoffflaschen sammelt und einer Verwertung zuführt. Wichtigste Kennzahlen Je Einwohner und Jahr fallen im Kanton St.Gallen durchschnittlich ungefähr 400 kg und Fakten Siedlungsabfälle an, die sich wie folgt aufteilen: Siedlungsabfall Kanton SG- Zusammensetzung Total 387 kg Papier / Karton 51 Altglas 27 Altmetall 4.2 1.7 Alu / Weissblech 193 Grünabfälle PET 83 Textilien el. Geräte Kehricht 16 4.6 6.8 Abbildung 2: Zusammensetzung Siedlungsabfall im Kanton St.Gallen in Kilogramm [kg]. Die Kehrichtmenge je Kopf ist seit Einführung der Sackgebühr tendenziell leicht gesun- ken. Ebenfalls einen abnehmenden Verlauf haben die Sammelmengen von Papier und Karton. Während die Sammelmengen von Altglas relativ konstant sind, haben die bioge- nen Abfälle über die letzten Jahre zugenommen. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen19
Siedlungsabfälle 3.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder Recht Der Zusammenschluss der Gemeinden zu Abfallverbänden hat zu einer starken Professi- onalisierung in der Abfallwirtschaft geführt. So werden heute auch Tätigkeiten ausserhalb des Monopolbereichs durch die öffentliche Hand übernommen. Dies hat zur Folge, dass Verbände gegenwärtig im freien Markt als Akteur im Spannungsfeld zwischen Wettbe- werbsneutralität und Monopolstellung agieren. Welche Prinzipien bei der Finanzierung in der Siedlungsabfallentsorgung eingehalten werden müssen, ist im USG festgelegt. Das BAFU hat im Jahr 2019 eine neue Vollzugshilfe «Finanzierung der Siedlungsabfallentsor- gung» zu diesem Thema erstellt. Aufgrund der steigenden Marktfähigkeit des Abfalls sind auch zahlreiche private Unter- nehmen in die Siedlungsabfallwirtschaft involviert und sorgen mit innovativen Ideen für neue Entsorgungsmöglichkeiten. Da die Siedlungsabfallentsorgung eine öffentliche Auf- gabe darstellt, sind private Tätigkeiten gemäss Binnenmarktgesetz mit einer Konzession zu vergeben. Mit der VVEA hat der Gesetzgebende der Vermeidung von Abfällen eine hohe Priorität eingeräumt. Eine übergeordnete Vermeidungsstrategie des Bundes wird im Jahr 2020 erwartet. Gemäss VVEA ist der Bedarf an Anlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen unter den Kantonen abzusprechen und nötigenfalls in kantonsübergreifenden Planungs- regionen festzuhalten. Technik Das dynamische Umfeld in der Abfallwirtschaft ist zum Grossteil auf den technischen Fortschritt zurückzuführen. Vor allem neue Möglichkeiten in den Bereichen Sortierung und Recycling sorgen dafür, dass sich die Abfallwirtschaft immer mehr zu einer Ressour- cenwirtschaft entwickelt. Gesellschaft Bereits in der Abfallplanung 1996 des Kantons St.Gallen wurde der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand eine wichtige Rolle zugedacht. Auch in der heutigen Strategie des Baudepartementes ist die Vorbildfunktion verankert. Aber nicht nur die öffentliche Hand ist gefordert. Im Hinblick auf Vermeidung und Ver- wertung spielen auch die Produkteherstellenden eine wichtige Rolle. Schlagwörter wie «erweiterte Produzentenverantwortung» und «Design for Recycling» werden von den Fachleuten in der Abfallbranche immer häufiger gefordert. 3.3 Ziele In der Siedlungsabfallentsorgung wird eine dem USG entsprechende Finanzierung mit klar definierten Rollen und Aufgaben der verschiedenen Akteure angestrebt. Ausser- dem gelten im Bereich Siedlungsabfälle die allgemeingültigen Ziele zur Abfallvermeidung, Kreislaufschliessung und Sicherstellung der umweltgerechten Entsorgung, wie sie in Ka- pitel 2 beschrieben sind. 20
Siedlungsabfälle Abfälle werden vermieden • Die Abfallmenge nimmt ab Kreisläufe werden geschlossen • Verwertbare Fraktionen werden zurückgewonnen • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden Die umweltgerechte Entsorgung ist sichergestellt • Anlagen werden nach dem Stand der Technik betrieben • Es stehen bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung • Materialflussdaten werden erhoben Spezifische Ziele • Die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung ist transparent, kostendeckend und verursachergerecht • Abgrenzung und Umgang mit Monopol- und Marktabfällen sind geregelt 3.4 Massnahmen SA1 Rechnungslegung der Abfallverbände und Gemeinden überprüfen Ziel • Die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung ist transparent, kostendeckend und verursachergerecht Zuständigkeit • Kanton: AFU und AfGB Termin • Bestandsaufnahme: 2019/2020 Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Projekt «Finanzierung Siedlungsabfallentsorgung» AfGB und AFU • Massnahme KVA1 Der neue Siedlungsabfallbegriff, der seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, hat das BAFU dazu veranlasst, die Vollzugshilfe zur Finanzierung in der Siedlungsabfallentsorgung zu überarbeiten. Daraufhin haben das AFU und das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (AfGB) zur Unterstützung der Gemeinden mit zwei Merkblättern reagiert (AFU 212: Sied- lungsabfälle – übrige Abfälle Link; AFU 213: Finanzierung Siedlungsabfallentsorgung Link) und ergänzend das Musterabfallreglement überarbeitet. Link Das AFU und das AfGB nehmen dies zum Anlass, die Finanzierung des Abfallbereichs in den Gemeinden hinsichtlich Verursachergerechtigkeit, Kostendeckung und Transparenz zu überprüfen. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen21
Siedlungsabfälle Da die meisten Gemeinden für die Siedlungsabfallentsorgung zu Abfallverbänden zu- sammengeschlossen sind, sollen auch die Verbände überprüft werden. Gerade dort, wo die Verbände im freien Markt tätig sind, ist es wichtig, dass sie aufgrund der Monopol- stellung gegenüber privaten Akteuren keine unlauteren Wettbewerbsvorteile geniessen. Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit und Transparenz ist daher eine strikte Trennung der Kostenrechnung von Monopol- und Marktbereich notwendig. Die Umsetzung dieser Massnahme hat bereits begonnen. Das AFU hat zusammen mit dem AfGB die Überprüfung der Gemeinden und Verbände gestartet. Die Bestandsauf- nahme wird Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Das weitere Vorgehen wird anschliessend von den Resultaten der Bestandsaufnahme abhängig sein. SA2 Einführung Arbeitsgruppe «Siedlungsabfälle» Ziel • Abgrenzung und Umgang mit Monopol- und Marktabfällen sind geregelt Zuständigkeit • Kanton: AFU • Verbände • KVA • Gemeinden • Private Entsorgungsunternehmen Termin • Umsetzung: ab 2021 laufend Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Keine Die Konkurrenzsituation von Abfallverbänden und privaten Entsorgungsunternehmen sorgt immer wieder für Diskussionen. Oftmals ist nicht ganz klar, wie weit sich der Mono- polbereich ausdehnt und welche Aufgaben von welchen Akteuren übernommen werden müssen oder dürfen. Um zukünftigen Konflikten vorzubeugen, soll der Kanton verstärkt eine Koordinations- funktion wahrnehmen und eine Arbeitsgruppe mit allen Akteuren, die im Siedlungsabfall- bereich tätig sind, institutionalisieren. Dies hilft bei der Klärung der Rollen und Zuständigkeiten, dient der Diskussion und Of- fenlegung von allfälligen Streitpunkten und verbessert zudem die Zusammenarbeit und die Informationsflüsse. 22
Siedlungsabfälle SA3 Ökologisches Potenzial bei der Beschaffung überprüfen Ziele • Die Abfallmenge nimmt ab • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden Zuständigkeit • Kanton: Kompetenzzentrum Beschaffung Finanzdepartement (FD), AFU und AWE (Fachstelle Nachhaltigkeit) Termin • Bestandsaufnahme: 2022 • Umsetzung: 2023 bis 2024 Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Keine Eine Möglichkeit des Kantons, selbst Einfluss im Bereich der Abfallvermeidung auszu- üben und damit auch seine Vorbildfunktion wahrzunehmen, liegt bei der öffentlichen Beschaffung. Der Einsatz von langlebigen und rezyklierbaren Produkten schont Ressour- cen. Neue Ansätze, bei denen zum Beispiel nicht mehr Produkte, sondern Leistungen gekauft werden, können ebenfalls zu einer ökologischeren Verwaltung beitragen. Auch die zunehmende Digitalisierung birgt ein Potenzial für die Abfallvermeidung. Das AFU klärt in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Beschaffung des Finanz- departementes die Möglichkeiten und Anforderungen bei der öffentlichen Beschaffung. Zusammen mit der Fachstelle Nachhaltigkeit des AWE sollen verschiedene Möglichkei- ten evaluiert und auf das ökologische Potenzial überprüft werden. SA4 Grundlagen für die Verwendung von Konzessionen erarbeiten Ziele • Die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung ist transparent, kostendeckend und verursachergerecht • Abgrenzung und Umgang mit Monopol- und Marktabfällen sind geregelt Zuständigkeit • Kanton: AFU Termin • Umsetzung: 2020 bis 2021 Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Keine Konzessionen im Bereich der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen im Entsorgungs- monopol sorgen für ein klares Rollenverständnis und schaffen mehr Rechtssicherheit beim Konzessionsgebenden und -nehmenden. Mit der neu erarbeiteten Musterkonzession des Städte- und Gemeindeverbandes steht ein wichtiges Hilfsmittel bereits zur Verfügung. Link Im Sinn der Gleichbehandlung und Konsistenz im Vollzug wird eine einheitliche Verwen- dung von Konzessionen im Kanton St.Gallen angestrebt. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen23
Siedlungsabfälle SA5 Umsetzung «Stand der Technik» bei Abfallanlagen Ziele • Anlagen werden nach dem Stand der Technik betrieben • Es stehen bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung • Materialflussdaten werden erhoben • Verwertbare Fraktionen werden zurückgewonnen • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden Zuständigkeit • Kanton: AFU • Branchenverbände / Inspektorate / Betriebe Termin • Umsetzung: ab 2020 laufend Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Vollzugshilfe VVEA «Allgemeine Bestimmungen der VVEA» BAFU Der Stand der Technik bei der Errichtung und beim Betrieb von Abfallanlagen wird durch die VVEA vorgeschrieben. Unter Leitung des BAFU wird in Arbeitsgruppen der Stand der Technik für verschiedene Anlagentypen definiert. Diese Orientierungshilfe soll einen einheitlichen Vollzug bei den Kantonen ermöglichen und vereinfachen. Im Rahmen der regulären Vollzugsaufgaben (Bewilligungen und Kontrollen) wird das AFU in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchenverbänden und Inspektoraten sicher- stellen, dass der Stand der Technik bei Abfallanlagen, die Abfälle bewirtschaften und behandeln, umgesetzt wird. Dies betrifft Siedlungsabfälle, übrige Abfälle sowie Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt und der Abwasserreinigung. Die Vorgaben der VVEA zur Erfassung der Materialflüsse und der entsprechenden Berichterstattung wer- den umgesetzt. Zum Stand der Technik bei KVA und Baustoffrecyclinganlagen sind eigene Massnahmen in den jeweiligen Bereichen definiert. SA6 Überregionale Kapazitätsplanung prüfen Ziele • Anlagen werden nach dem Stand der Technik betrieben • Es stehen bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung • Materialflussdaten werden erhoben Zuständigkeit • Kanton: AFU Termin • Bestandsaufnahme: 2021 • Umsetzung: 2022 bis 2024 Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Kantonaler Richtplan 24
Siedlungsabfälle Die VVEA verpflichtet die Kantone zur Bedarfsabklärung von Abfallanlagen und zur Prü- fung überregionaler, auch kantonsübergreifender Planungsregionen. In einem ersten Schritt wird überprüft, ob und bei welchen Anlagentypen eine überregionale Betrachtung zweckmässig ist. Sofern dies der Fall ist, wird analog der bereits bestehenden Zusammen- arbeit bei den Deponien und KVA, die Abstimmung mit den Nachbarkantonen gesucht. SA7 Abfallvermeidung in den Abfallunterricht integrieren Ziel • Die Abfallmenge nimmt ab Zuständigkeit • Verbände • Kanton: AFU • Ausbildungsstätten/Kursanbietende Termin • Bestandsaufnahme: 2022 • Umsetzung: 2023 bis 2024 Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Keine Es existieren bereits verschiedene Angebote von Abfallunterricht an Ausbildungs- und Unterrichtsstätten, Anbietende sind in der Regel Abfall- oder Umweltverbände. Die Schwerpunkte liegen zurzeit vor allem bei der Abfallverwertung, den Entsorgungswegen und dem Recycling. In einem ersten Schritt soll das aktuelle Angebot im Kanton St.Gallen überprüft werden. In Zusammenarbeit mit den Verbänden soll anschliessend das Thema der Abfallvermei- dung in den Abfallunterricht integriert werden. SA8 Wissenstransfer bei Vermeidung und Kreislaufschliessung verbessern Ziele • Die Abfallmenge nimmt ab • Verwertbare Fraktionen werden zurückgewonnen • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden Zuständigkeit • Kanton: AFU • Umweltverbände • Abfallverbände • GIGO (Grüngut-Interessengemeinschaft Ostschweiz) • Gemeinden Termin • Umsetzung: ab 2020 laufend Abhängigkeiten / Zusammenhänge • Keine Der Kanton fördert Sensibilisierungskampagnen im Bereich Abfallvermeidung und Kreis- laufschliessung. Mögliche Themen sind beispielsweise Foodwaste, Repair-Cafés, Litte- ring und nachhaltige Veranstaltungen. Der Kanton prüft zudem, im Sinn der Vorbildfunk- tion, die Anwendung von Abfallvermeidungsstrategien bei öffentlichen Institutionen und Veranstaltungen. Das AFU verfolgt dabei den aktuellen Wissensstand. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen25
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4 KVA 4.1 Situation im Kanton Rechtlicher Hintergrund Die VVEA verpflichtet die Kantone zur Kapazitätsplanung bei KVA. Bei Bedarf sind dafür auch überkantonale Planungsregionen festzulegen. Ausserdem verlangt sie die Umset- zung des Standes der Technik bei Abfallanlagen. Für die KVA bedeutet dies, die Anfor- derungen an die Energiegewinnung und an die Verbrennungsrückstände zu erfüllen. Die relevanten einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) festgehalten. Akteure und Aufgabeteilung Im Kanton St.Gallen werden drei KVA in Bazenheid, in St.Gallen und in Buchs betrieben. Die Trägerschaften in Buchs (Verein für Abfallentsorgung VfA) und Bazenheid (Zweckver- band Abfallverwertung Bazenheid ZAB) bestehen aus mehreren Gemeinden, während die KVA in St.Gallen durch die Stadt betrieben wird. Es sind auch einige ausserkantonale Gemeinden (AI, AR, TG, SH und FL) den im Kanton St.Gallen betriebenen KVA zugeteilt. Gemeinden im Linthgebiet haben sich hingegen der ausserkantonalen KVA Niederurnen (GL) angeschlossen, die Gemeinde Rapperswil-Jona der KVA Hinwil (ZH). Die St.Galler Gemeinden sind im Richtplan den jeweiligen KVA zugeteilt. Abbildung 3: Zuteilung St.Galler Gemeinden zur jeweiligen KVA gemäss Richtplan. Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen27
KVA Wichtigste Kennzahlen Im Jahr 2018 wurden in den drei KVA rund 350 000 Tonnen Abfälle verbrannt (ohne und Fakten Schlammverbrennung ZAB). Damit waren die Anlagen zu etwa 115 Prozent ausgelastet. Der Anteil an Siedlungsabfällen betrug ungefähr 35 Prozent. Des Weiteren stammten rund 18 Prozent der verbrannten Abfälle aus dem Ausland. 500'000 450'000 400'000 350'000 300'000 Tonnen 250'000 200'000 150'000 100'000 50'000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 KHK Bazenheid Buchs Siedlungsabfall EZG Marktkehricht EZG Verbrannte Menge Abbildung 4: Zeitliche Entwicklung der verbrannten Abfallmenge der Jahre 2009 bis 2018 in den St.Galler KVA. Kumulativ dargestellt sind dabei die Anteile der Siedlungs- und Marktabfälle aus dem Einzugsgebiet (EZG). Zudem sind auch die Verbrennungskapazitäten der KVA ersichtlich (ebenfalls kumulativ). Der helle Bereich ab dem Jahr 2018 zeigt die prognostizierten Abfallmengen. Dabei ori entieren sich die Siedlungsabfälle am Bevölkerungswachstum und die Marktabfälle am Wirtschafts wachstum. 4.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder Technik und Recht Mit der VVEA sind die Anforderungen an die Energieeffizienz und die Metallrückgewin- nung aus den Verbrennungsrückständen gestiegen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Anlagen, in denen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung thermisch verwertet werden, 55 Prozent des Energiegehalts der Abfälle wieder ausser- halb der Anlage genutzt werden. Zudem müssen aus der Schlacke partikuläre Nicht- Eisenmetalle zurückgewonnen werden, damit bei der Ablagerung der Anteil von einem Gewichtsprozent nicht überschritten wird. Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Pflicht zur Metallrückgewinnung auch aus Filterasche. Da Filteraschen nicht in grossen Mengen anfallen, kann eine Zusammenarbeit verschiedener KVA in diesem Bereich sinnvoll sein. 28
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