Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen

Die Seite wird erstellt Sam Stephan
 
WEITER LESEN
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Regierung des Kantons St.Gallen

Abfallplanung 2020

Abfall- und Rohstoffwirtschaft
im Kanton St.Gallen
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Impressum

            Verantwortlich für den Inhalt
            Baudepartement Kanton St.Gallen
            Amt für Umwelt
            Sektion Abfall und Rohstoffe

            Autoren
            Chasper Gmünder, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen
            Daniela Wild, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen
            Tensing Gammeter, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen

            Bezug
            Der Bericht ist im Sinne der Ressourcenschonung ausschliesslich digital verfügbar unter
            www.sg.ch/umwelt-natur/umwelt/abfall/abfallplanung.html

            Bilder
            © Magnus Hälg, Amt für Umwelt Kanton St.Gallen

            Gestaltung
            Andreas Bannwart, Staatskanzlei Kanton St.Gallen

            Disclaimer
            Im Bericht wurde auf eine möglichst geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet.
            Dort wo dies nicht umgesetzt werden konnte, sind selbstverständlich stets beide
            Geschlechtsformen gemeint und angesprochen.
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Vorwort

                                                     Als rohstoffarmes Land ist die Schweiz darauf angewiesen, dass Abfälle möglichst ver-
                                                     mieden und Stoffkreisläufe geschlossen werden. Mit dem Erlass der Abfallplanung für
                                                     den Zeitraum bis in das Jahr 2025 leistet der Kanton St.Gallen einen Beitrag zur Scho-
                                                     nung von Ressourcen und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Abfällen.

                                                     Die Entsorgung von Abfällen hat sich von einer linearen Entsorgungstätigkeit zu einem
                                                     kreislauforientierten, durch innovative Akteure geprägten Wirtschaftszweig entwickelt. Im
                                                     Bereich der Siedlungsabfallentsorgung sieht die Abfallplanung Massnahmen vor, um die
                                                     Einhaltung der Vorgaben bei der Finanzierung und Marktbewirtschaftung rund um das
                                                     staatliche Entsorgungsmonopol zu gewährleisten. Mittels einer verbindlichen Planung
                                                     werden zudem langfristige und bedarfsgerechte Kapazitäten der drei Kehrichtverbren-
                                                     nungsanlagen im Kanton sichergestellt.

                                                     Die mit Abstand grössten Abfallmengen fallen bei Neu- oder Umbauten in Form von
                                                     Bauabfällen als Aushub oder Rückbaumaterial an. Es ist heute möglich, einen Grossteil
                                                     der anfallenden mineralischen Bauabfälle als Recyclingbaustoffe wieder in den Stoff-
                                                     kreislauf zurückzuführen. Als bedeutender Bauherr muss der Kanton mit dem Einsatz
                                                     von Recyclingbaustoffen bei seinen eigenen Bauvorhaben eine Vorbildfunktion einneh-
                                                     men. Die Massnahmen in diesem Bereich zielen folglich auf den vermehrten
                                                     Einsatz von aufbereiteten, qualitativ hochwertigen und wieder in den Kreislauf zurück-
                                                     geführten Baumaterialien.

                                                     Jeder von uns kommt täglich mit Abfällen in Berührung. Wir verursachen solche nicht
                                                     nur, wenn wir einen Verpackungsrest in den Abfalleimer oder eine Flasche in den Glas-
                                                     container werfen. Abfall entsteht vielmehr bereits auch bei der Herstellung und dem
                                                     Verzehr der durch uns konsumierten Produkte. In der Schweiz und im Kanton St.Gallen
                                                     ist eine funktionierende Abfallwirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden. Wir sind
                                                     uns gewohnt, dass die Kehrichtsäcke vor unserer Haustüre eingesammelt und in einer
                                                     Kehrichtverbrennungsanlage zu Energie umgewandelt sowie Wertstoffe effizient gesam-
                                                     melt und rezykliert werden.
                                                     Wir müssen uns dabei aber bewusst sein, dass der nachhaltige Umgang mit Ressourcen
                                                     nicht nur die Abfallwirtschaft, sondern die gesamte Wertschöpfungskette vom Produ-
                                                     zenten über den Konsumenten bis zum Entsorger anspricht. Die Abfallplanung kann
                                                     dazu an verschiedenen Stellen des Stoffkreislaufes durch gezielte Massnahmen zu Ver-
                                                     besserungen führen. Als Privatperson kann jeder von uns einen Beitrag leisten, indem er
                                                     sein eigenes Konsumverhalten hinterfragt und dadurch hilft, den Ressourcenverbrauch
                                                     zu vermindern und Abfälle zu vermeiden. Denn bei der Vermeidung von Abfällen besteht
                                                     heute der grösste Handlungsbedarf.

                                                     Marc Mächler
                                                     Vorsteher Baudepartement Kanton St.Gallen

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen                                                                                          3
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Inhaltsverzeichnis

Vorwort	                                                3

Zusammenfassung	                                        8

Auftrag und Projektbearbeitung	                        10

1 Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020	   11
1.1   Rechtliche und normative Grundlagen	             11
1.2   Abfall- und Rohstoffwirtschaft	                  13
1.3   Gesellschaftliche Entwicklungen	                 14
1.4   Abgrenzung	                                      15

2 Ziele und Strategien der Abfallplanung	              17

3 Siedlungsabfälle	                                    18
3.1   Situation im Kanton	                             18
3.2   Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder	   20
3.3   Ziele	                                           20
3.4   Massnahmen	                                      21

4 KVA                                                  27
4.1   Situation im Kanton	                             27
4.2   Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder	   28
4.3   Ziele	                                           29
4.4   Massnahmen	                                      30

5 Bauabfälle	                                          33
5.1   Situation im Kanton	                             33
5.2   Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder	   34
5.3   Ziele	                                           35
5.4   Massnahmen	                                      36

4
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Inhaltsverzeichnis

6 Klärschlamm	                                                       41
6.1   Situation im Kanton	                                             41
6.2   Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder	                   42
6.3   Ziele	                                                           43
6.4   Massnahmen	                                                      44

7 Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe	                      47
7.1   Situation im Kanton und Potenziale	                              47
7.2   Ziele	                                                           48
7.3   Massnahmen	                                                      48

8 Deponien	                                                          52
8.1   Situation im Kanton	                                             52
8.2   Abfallmengen auf Deponien	                                       53
8.3   Ablagerungsreserven und Reservestandorte	                        55
8.4   Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder	                   55
8.5   Sicherung von Deponiestandorten	                                 56

9 Interkantonale und nationale Zusammenarbeit	                       57

10 Ausblick	                                                         57

Massnahmenkatalog mit Zielbereichen und Terminplanung	               58

Vorgaben aus der VVEA mit Übergangsfristen	                          59

Grundlagen mit Bezug zur Abfallplanung	                              60

Mitwirkung bei der Projektbearbeitung	                               60

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen5
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Tabellen-, Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ablagerungsreserven und Reservestandorte	                                                          55

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht Abfallverbände im Kanton St.Gallen	                                                    18
Abbildung 2: Zusammensetzung Siedlungsabfall im Kanton St.Gallen	                                             19
Abbildung 3: Zuteilung St.Galler Gemeinden zur jeweiligen KVA gemäss Richtplan                                27
Abbildung 4: Zeitliche Entwicklung der verbrannten Abfallmenge der Jahre 2000 – 2018 in den St.Galler KVA     28
Abbildung 5: Gesamtabfallmenge Kanton St.Gallen 2016 	                                                        34
Abbildung 6: Bestehende und geplante Deponiestandorte im Kanton St.Gallen	                                    52
Abbildung 7: Ablagerung Aushub unverschmutzt – Typ A Deponien / Abbaustellen 2008 – 2018                      53
Abbildung 8: Ablagerung Typ B Deponien 2008 – 2018	                                                           53
Abbildung 9: Ablagerung Typ D Deponien 2008 – 2018	                                                           54
Abbildung 10: Ablagerung Typ E Deponien 2008 – 2018	                                                          54

Abkürzungsverzeichnis
AfGB		             Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
AFU		              Amt für Umwelt
ARA		              Abwasserreinigungsanlage
ARV		              Baustoffrecycling Schweiz
AltlV		            Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung), SR 814.680
ANJF		             Amt für Natur, Jagd und Fischerei
AREG               Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
AVA Altenrhein     Abwasserverband Altenrhein
AWA		              Amt für Wirtschaft und Arbeit
AWE		              Amt für Wasser und Energie
BAFU               Bundesamt für Umwelt
BUWAL              Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
BD		               Baudepartement
BIM 		             Building Information Modelling
EG-USG             Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung, sGS 672.1
ESG		              Entsorgung St.Gallen (Stadt)
EZG		              Einzugsgebiet
GIGO		             Grüngut-Interessengemeinschaft Ostschweiz

6
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Tabellen-, Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis

FHSG        Fachhochschule St.Gallen
HSG		       Hochschule St.Gallen
HBA		       Hochbauamt Kanton St.Gallen
HSR		       Hochschule Rapperswil
KHK		       Kehrichtheizkraftwerk
KIGO		      Klärschlamm-Interessengemeinschaft Ost
KSKB        Kantonalverband Steine Kies Beton St.Gallen
KVA		       Kehrichtverbrennungsanlage
KVR		       Zweckverband Kehrrichtverwertung Rheintal
KVU		       Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz
KVU Ost     Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Ostschweiz
LRV		       Luftreinhalte-Verordnung, SR 814.318.142.1
MGB		       Migros-Genossenschafts-Bund
NetzSG      Netzwerk St.Galler Gemeinden
NGO		       Nichtregierungsorganisation
PAK		       Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
RRB		       Regierungsratsbeschluss
SIA		       Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
TBA		       Tiefbauamt Kanton St.Gallen
TVA		       Technische Verordnung über Abfälle
UMTEC HSR   Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik, Hochschule für Technik Rapperswil
UNO		       Organisation der Vereinten Nationen
USG 		      Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), SR 814.01
VBBO        Verordnung über die Belastung des Bodens, SR 814.12
V EG-USG    Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung, sGS 672.11
VeVA		      Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, SR 814.610
VfA Buchs   Verein für Abfallentsorgung Buchs
VREG        Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer
		          Geräte; SR 814.620
VSGP        Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten
VSS		       Forschung und Normierung im Strassen- und Verkehrswesen
VVEA		      Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung), SR 814.600
ZAB		       Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid
ZKL		       Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen7
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Zusammenfassung

                  Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) sowie die darauf abstützende Verord-
                  nung zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) verpflichten die Kantone zur
                  Erarbeitung einer Abfallplanung für ihr Gebiet. Diese muss aufzeigen, wie Abfälle vermie-
                  den, verwertet und umweltgerecht entsorgt werden. Zudem ist der Bedarf an Anlagen
                  zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und Deponien auszuweisen.

                  Die Abfallplanung dient als strategisches Planungsinstrument und ist alle fünf Jahre zu
                  überprüfen. Mit dem vorliegenden Bericht zur Abfallplanung kommt der Kanton St.Gallen
                  seiner Pflicht für den Planungszeitraum 2020 bis 2025 nach.

                  In einem breit abgestützten partizipativen Prozess wurden gemeinsam mit betroffenen
                  Akteursgruppen Ziele, Strategien und Massnahmen im Bereich der Abfallbewirtschaf-
                  tung festgelegt. Die Bearbeitung erfolgte dabei in den fünf Teilprojekten Siedlungsabfälle,
                  KVA, Bauabfälle, Klärschlamm sowie Industrie und Gewerbe. Die Deponieplanung wird
                  weiterhin in einem bereits bestehenden Regierungsgeschäft bearbeitet. Deren wichtigs-
                  ten Inhalte werden in diesem Bericht jedoch wiedergegeben.

                  Die Hauptziele der Abfallplanung ergeben sich direkt aus den umweltrechtlichen Grund-
                  sätzen der Abfallbewirtschaftung in der Schweiz:
                  • Abfälle werden vermieden
                  • Kreisläufe werden geschlossen
                  • Die umweltgerechte Entsorgung ist sichergestellt

                  Aus der partizipativen Grundlagenerarbeitung ergaben sich die für die Zielerreichung
                  notwendigen Strategien:
                  • Schaffen von Transparenz und Verursachergerechtigkeit
                  • Verstärken der Zusammenarbeit, Information und Koordination
                  • Klären von Rollen und Zuständigkeiten
                  • Förderung und Ermöglichung von Innovation
                  • Optimierung von Vollzug und Kontrolle
                  • Wahrnehmung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

                  Die Schwerpunkte der Abfallplanung 2020 liegen beim Siedlungsabfall im Bereich der
                  gesetzeskonformen Finanzierung und in der Abgrenzung von Monopol und Markt, bei
                  den KVA in der Planung der Kapazitäten und bei den Bauabfällen beim Einsatz von Se-
                  kundärbaustoffen und dem Umgang mit Entsorgungskonzepten.

                  In jedem fachlichen Teilprojekt wurden einzelne themenspezifische Ziele und Massnah-
                  men festgelegt. Das Kernelement der Abfallplanung bildet die Massnahmenplanung.
                  Eine vereinfachte Übersicht findet sich auf Seite 9, die ausführlicheren Beschreibungen
                  der einzelnen Massnahmen sind auf den Seiten 18 bis 51 aufgeführt.

8
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Siedlungsabfälle
           Übersicht Massnamen der Abfallplanung 2020

            Bereich Siedlungsabfälle

            SA1 Rechnungslegung der Abfallverbände und Gemeinden überprüfen

            SA2 Einführung Arbeitsgruppe «Siedlungsabfälle»

assnahmen   SA3 Ökologisches Potenzial bei der Beschaffung überprüfen

KVA-Planung
      SA4 Grundlagen für die Verwendung von Konzessionen erarbeiten

            SA5 Umsetzung «Stand der Technik» bei Abfallanlagen

            SA6 Überregionale Kapazitätsplanung prüfen

            SA7 Abfallvermeidung in den Abfallunterricht integrieren

            SA8 Wissenstransfer bei Vermeidung und Kreislaufschliessung verbessern

assnahmen   Bereich KVA

Bauabfälle
      KVA1 Erarbeitung einer verbindlichen Kapazitätsplanung

            KVA2 Rechnungslegung und Controllingtool für Anlagenvergleich prüfen

            KVA3 Umsetzung «Stand der Technik» bei KVA

            KVA4 Einführung Arbeitsgruppe «KVA SG»                          Kanton St.Gallen
                                                                            Amt für Umwelt
            Bereich Bauabfälle

            BA1 Sekundärbaustoffe sind Bestandteil der kantonalen Ausschreibungen

assnahmen   BA2 Unterstützung bei der Anwendung des Entsorgungskonzepts

Klärschlamm
       BA3 Umsetzung «Stand der Technik» bei Baustoffrecyclinganlagen

            BA4 «Leuchtturmprojekte» mit Sekundärbaustoffen fördern und umsetzen

            BA5 Normen und Vorgaben prüfen

assnahmen   BA6 Wissenstransfer und Sensibilisierung wird intensiviert
                                                                            Kanton St.Gallen
                                                                      Amt für Umwelt
            BA7 Potenzial für Ressourcenschonung bei Rückbauplanung prüfen
Industrie und Gewerbe
            Bereich Klärschlamm

            KS1 Klärschlamm – Kapazitätsplanung wird nachgeführt und ergänzt

            KS2 Bewilligungsverfahren für P-Rückgewinnungsanlagen festlegen

            KS3 Unterstützung «Projekt KIGO»

            Bereich Industrie und Gewerbe                                   Kanton St.Gallen
                                                                            Amt für Umwelt
            IG1 Potenzial von «Eco-Industrial-Parks» prüfen

            IG2 Einführung Arbeitsgruppe «Kreislaufwirtschaft Ostschweiz»

            IG3 Tools im Bereich Ressourceneffizienz bekannt machen

            IG4 «Leuchtturmprojekte» bekannt machen

            IG5 Potenzial von Börsen / Plattformen prüfen

            IG6 Verhaltensökonomische Studie prüfen

                                                             Kanton St.Gallen
           Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen9
                                                             Amt für Umwelt
Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen - Abfallplanung 2020 Regierung des Kantons St.Gallen
Auftrag und Projektbearbeitung

                         Das Amt für Umwelt (AFU) wurde durch die Regierung des Kantons St.Gallen mit der
                         Bearbeitung des Projektes «Abfallplanung Kanton St.Gallen» und der Einsetzung ei-
                         ner entsprechenden Projektorganisation beauftragt (Regierungsratsbeschluss – RRB
                         2017/631). Die Projektbearbeitung erfolgte nach den Projektmanagementvorgaben des
                         Kantons St.Gallen.

         Auftraggeber    Regierung des Kantons St.Gallen

     Projektausschuss    Marc Mächler, Vorsteher Baudepartement (Vorsitz)
                         Kurt Signer, Generalsekretär Baudepartement
                         Rainer Benz, Leiter Amt für Umwelt AFU
                         Marcel John, Leiter Tiefbauamt TBA
                         Michael Eugster, Leiter Amt für Wasser und Energie AWE
                         Werner Binotto, Leiter Hochbauamt HBA
                         Dominik Thiel, Leiter Amt für Natur, Jagd und Fischerei ANJF
                         Guido Schmid, Amt für Umwelt AFU

        Projektleitung   Tensing Gammeter, Amt für Umwelt (Projektleiter)
                         Chasper Gmünder, Amt für Umwelt (Projektleiter Stv.)
                         Daniela Wild, Amt für Umwelt (Leitung Teilprojekte)

                         Für die Bearbeitung der thematischen Teilbereiche wurden neben der Projektleitung wei-
                         tere Mitarbeitende des Baudepartementes und externe Vertretende aus den betroffenen
                         Akteursgruppen mit einbezogen.

                         Für die Erarbeitung der Inhalte wurde ein partizipativer Ansatz mit Einbezug der betroffe-
                         nen Akteursgruppen gewählt. Bis auf eine Ausnahme wurden in jedem der fünf thema-
                         tischen Teilprojekte zwei halbtätige, moderierte Workshops durchgeführt. Der Prozess
                         folgte dabei folgendem Ablauf:

                         1.   Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes
                         2.   Ermittlung von Defiziten
                         3.   Blick in die Zukunft, Überlegungen zu Trends und Herausforderungen
                         4.   Klärung Handlungsbedarf
                         5.   Festlegung von Zielen, Strategien und möglichen Massnahmen

                         Die Ergebnisse und Erkenntnisse bildeten schliesslich die Grundlage für die Festlegung
                         der Massnahmen und Strategien, die im vorliegenden Bericht zusammengefasst sind.

10
1 Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020

                              Im Kanton St.Gallen wurde letztmals im Jahr 1996 eine Abfallplanung durch die damit
                              beauftragten Regionalplanungsgruppen erarbeitet. Die Ergebnisse basierten auf den da-
                              mals gültigen rechtlichen, ökonomischen, technischen und gesellschaftlichen Rahmen-
                              bedingungen. Die rechtlichen und normativen Grundsätze haben sich in den letzten 25
                              Jahren zwar weiterentwickelt, aber nicht grundlegend verändert. Deshalb ist ein Grossteil
                              der im Jahr 1996 definierten Prinzipien, Ziele, Grundsätze und Massnahmen nach wie
                              vor gültig und finden sich somit, sofern diese noch nicht erreicht oder erfüllt wurden,
                              auch in der aktuellen Abfallplanung 2020 wieder.

                              1.1 Rechtliche und normative Grundlagen
                1983 USG      Das USG wird im Jahr 1983 erlassen und in Kraft gesetzt. Es bildet bis heute unter an-
                              derem die Grundlage für einen umweltverträglichen Umgang mit Abfällen. Der im USG
                              festgehaltene Grundsatz, wonach Abfälle in erster Linie möglichst vermieden, dann ver-
                              wertet und letztlich umweltgerecht entsorgt werden sollen, hat bis heute Gültigkeit.

             1986 Leitbild    Die Grundzüge der Bewirtschaftung von Abfällen werden im Jahr 1986 durch das dama-
           Abfallwirtschaft   lige Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) im Leitbild für die Schweize-
                              rische Abfallwirtschaft festgelegt. Bereits hier wird in einem Leitsatz bestimmt, dass ein
                              Abfall einer Wiederverwertung zuzuführen ist, sofern dadurch eine geringere Umweltbe-
                              lastung als durch die Beseitigung oder Neuproduktion entsteht.

                 1990 TVA     Mit der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) werden im Jahr 1990 die Vorga-
                              ben zur Abfallbewirtschaftung in der Schweiz durch den Bund auf Verordnungsstufe
                              festgelegt, insbesondere werden technische Vorgaben für die Errichtung von Deponien
                              festgelegt.

   1992 Basler Konvention     Das internationale Umweltabkommen regelt seit dem Jahr 1992 den grenzüberschrei-
                              tenden Verkehr mit gefährlichen und anderen Abfällen.

 1994 Kantonale Konzepte      Im Kanton St.Gallen werden im Jahr 1994 kantonale Konzepte zur Klärschlammentsor-
  Klärschlamm und Abfall­     gung (Klärschlammplan) und Abfallbewirtschaftung erarbeitet.
               wirtschaft

           1996 Kantonale     Die Ausarbeitung der ersten kantonalen Abfallplanung sowie der Beschluss über die
            Abfallplanung     regionalen Sammelstellen für Sonder- und Giftabfälle erfolgen im Jahr 1996.

1998 AltlV, VBBo und VREG     Mit der Altlastenverordnung (AltlV), der Verordnung über die Belastung des Bodens
                              (VBBo) und der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung
                              elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) werden im Jahr 1998 für die Abfallbewirt-
                              schaftung wichtige Bundesverordnungen erlassen.

 2003 Kantonaler Richtplan    Im kantonalen Richtplan sind im Teil Versorgung und Entsorgung Deponien (seit dem
       Teil Versorgung und    Jahr 2005), KVA und ihre Einzugsgebiete (seit dem Jahr 2006) sowie Abbaustandorte
                Entsorgung    (seit dem Jahr 2008) definiert. Der Richtplan wird regelmässig überarbeitet.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen11
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020

                    2005 VeVA                   Die Vorgaben zu Abgabe, Verkehr und Entgegennahme von Sonder- und anderen kon-
                                                trollpflichtigen Abfällen sind seit dem Jahr 2005 in der Verordnung über den Verkehr mit
                                                Abfällen (VeVA) geregelt und stellen sicher, dass Abfälle nur an geeignete Entsorgungs-
                                                unternehmen übergeben werden.

  2006 Leitbild nachhaltige                     Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) aktualisiert das Leitbild Abfallwirtschaft aus dem
Rohstoffnutzung und Abfall­                     Jahr 1986 und passt dieses den aktuellen Gegebenheiten an.
                entsorgung

           2011 EG-USG und                      Im kantonalen Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung
                  V EG-USG                      (EG-USG) und der entsprechenden Verordnung (V EG-USG) sind seit dem Jahr 2011 der
                                                Vollzug der Umweltschutzvorschriften unter anderem im Abfallbereich und insbesondere
                                                die Zuständigkeiten über die Vollzugsaufgaben geregelt.

                    2016 VVEA                   Die VVEA wird im Jahr 2016 erlassen und löst die TVA im Sinne einer Totalrevision ab.
                                                Die VVEA legt mehr Gewicht auf die Vermeidung von Abfällen sowie deren Verwertung
                                                nach dem Stand der Technik. Für einzelne Fraktionen und Stoffe wie beispielsweise bio-
                                                gene Abfälle, Phosphor aus Klärschlamm oder Reststoffe in der KVA-Schlacke, werden
                                                Vorgaben zur Verwertung und der Rückgewinnung von Rohstoffen festgelegt. Zudem
                                                wird der Begriff des Siedlungsabfalls neu definiert und es gelten strengere Vorgaben bei
                                                der Entsorgung von Bauabfällen.

           2016 Agenda 2030                     Die Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verabschieden im
                                                Jahr 2015 die Agenda 2030. Diese setzt ab dem Jahr 2016 die internationalen Ziele,
                                                Leitlinien und Prioritäten für eine nachhaltige Entwicklung fest. Für die Abfall- und Roh-
                                                stoffwirtschaft ist insbesondere das Ziel Nummer 12 «Nachhaltige Konsum- und Produk-
                                                tionsmuster sicherstellen» relevant. Enthalten sind unter anderem Vorgaben zur nach-
                                                haltigen Nutzung, der Vermeidung, Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen
                                                und die Eindämmung der Nahrungsmittelverschwendung bei Produktion und Konsum.

     2016 Bericht an den Bun­                   Mit dem Aktionsplan Grüne Wirtschaft im Jahr 2013 hat der Bundesrat das BAFU beauf-
      desrat Massnahmenplan                     tragt, über den Stand der Umsetzung Bericht zu erstatten und die Weiterentwicklung des
             Grüne Wirtschaft                   Aktionsplans vorzuschlagen. Im erschienen Bericht aus dem Jahr 2016 finden sich für
                                                die Abfallwirtschaft zentrale Stossrichtungen und Massnahmen in den Bereichen Abfälle
                                                und Rohstoffe sowie Konsum und Produktion.

      2017 Ressourcentrialog                    Mit dem Ressourcentrialog wird zusammen mit massgebenden und von der Thematik
                                                betroffenen Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ein breit abgestützter Dia-
                                                logprozess über den Umgang mit Abfall, dessen Bedeutung als Ressource und die Rolle
                                                der verschiedenen Akteure geführt.

12
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020

                               1.2 Abfall- und Rohstoffwirtschaft
                               Die Abfallentsorgung in der Schweiz hat sich in den letzten drei Jahrzehnten von einer
                               linearen, auf die Endentsorgung von Abfällen gerichteten Tätigkeit hin zu einer innovati-
                               ven, kreislauforientierten Abfall- und Rohstoffwirtschaft entwickelt. Die Schweiz und der
                               Kanton St.Gallen verfügen heute über ein gut funktionierendes System für die Samm-
                               lung, Behandlung, Verwertung und Ablagerung von Abfällen.

           Energie aus KVA     Bereits in den 1970er Jahren wurden die drei heute noch bestehenden KVA in St.Gallen
                               (1972), Buchs (1974) und Bazenheid (1976) in Betrieb genommen. Durch kontinuierliche
                               technische Aufrüstungen sind die drei KVA heute hochmoderne Abfallkraftwerke, die
                               brennbare Abfälle effizient zu Wärme und Energie verwerten und so einen wichtigen
                               Beitrag zur Substitution von fossilen Energieträgern leisten.

       Verursachergerechte     Die Stadt St.Gallen führte im Jahr 1975 als schweizweit erste Gemeinde den Gebüh-
               Sackgebühr      rensack ein und setzte somit das Verursacherprinzip um. Dieses Finanzierungsmodell
                               setzte sich in der Folge in der gesamten Schweiz durch. Seit dem Jahr 2008 werden in
                               allen Gemeinden im Kanton verursachergerechte Mengengebühren in Form von Gebüh-
                               rensäcken für Haushaltsabfälle erhoben. Die Einführung der Sackgebühr führte dazu,
                               dass sich die durchschnittliche Hauskehrichtmenge von fast 400 kg je Einwohner und
                               Jahr auf unter 200 kg je Einwohner und Jahr halbierte. In den 1990er-Jahren machten
                               separat gesammelte Wertstoffe und Grüngut 30 Prozent des Anteils am gesammelten
                               Siedlungsabfall aus, heute liegt dieser Anteil bei 50 Prozent.

Deponieverbot für unbehan­     Seit dem Jahr 2000 gilt in der Schweiz ein grundsätzliches Deponieverbot für unbe-
     delte Siedlungsabfälle    handelte bzw. nicht verbrannte Siedlungsabfälle. Im Kanton St.Gallen wurden seit der
                               Inbetriebnahme der drei KVA in den 70er Jahren nur noch geringe Mengen und seit 1990
                               gar keine unbehandelten Siedlungsabfälle, sondern nur noch KVA-Schlacke deponiert.
                               Heute werden aus der KVA-Schlacke vor der Ablagerung Wertstoffe zurückgewonnen
                               und in den Kreislauf zurückgeführt.

          Sichere Deponien     Bei heute in Betrieb stehenden Deponien im Kanton handelt es sich um Abfallanlagen,
                               welche die Anforderungen der TVA aus dem Jahr 1990 einhalten. Dies bedeutet insbe-
                               sondere, dass der Untergrund und das Deponiebauwerk Gewähr bieten, schädliche Aus-
                               wirkungen auf die Umwelt zu verhindern. Die seit dem Jahr 2016 geltende VVEA verlangt
                               bis Ende des Jahres 2020 eine aktuelle Gefährdungsabschätzung für sämtliche Deponien.

 Professionalisierung in der   Mit den zunehmend erhöhten rechtlichen Vorgaben und komplexeren technischen Be-
           Abfallwirtschaft    handlungsprozessen sind auch die Anforderungen an die in der Abfall- und Rohstoff-
                               wirtschaft tätigen Unternehmungen gestiegen. So müssen Betreiber von Abfallanlagen
                               sicherstellen, dass ihr Personal über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Diese
                               Fachkenntnisse können heute in Aus- und Weiterbildungen für Recyclisten, KVA- und
                               Deponiepersonal, aber auch für Abfallverantwortliche auf Behördenseite erworben wer-
                               den. Die Professionalisierung zeigt sich auch in den diversen Brancheninspektoraten, die
                               Betriebe inspizieren und zuhanden der Behörde berichterstatten. Als Beispiel sei hier die
                               Branchenlösung Baustoffrecycling erwähnt, die seit dem Jahr 1999 die in der Aufberei-
                               tung von mineralischen Bauabfällen tätigen Betriebe im Kanton kontrolliert.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen13
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020

          Bewirtschaftung der                   Die VVEA definiert den Begriff des Siedlungsabfalls, welcher unter das Entsorgungsmo-
             Siedlungsabfälle                   nopol des Staates fällt. Im Kanton St.Gallen ist diese Aufgabe den Gemeinden übertra-
                                                gen, welche die Siedlungsabfallentsorgung in Zweckverbänden oder Vereinen selbstän-
                                                dig organisieren. Durch effizientere und effektivere Möglichkeiten zur Rückgewinnung
                                                von Wertstoffen und angesichts knapper werdenden Ressourcen ist Siedlungsabfall
                                                heute ein wirtschaftlich interessanter Rohstoff. Im Markt sind sowohl Zweckverbände
                                                der öffentlichen Hand als auch private Entsorgungsunternehmen tätig. Hier gilt es, in-
                                                nerhalb des gesetzlichen Rahmens und unter Einbezug sämtlicher Akteure, möglichst
                                                kooperative, zweckmässige und nachhaltige Lösungen zu finden.

 Technologischer Fortschritt                    Mit dem technologischen Fortschritt in der Industrie wurden neue Behandlungsmöglich-
              im Recycling                      keiten für verschiedene Abfallarten entwickelt. Im Kanton St.Gallen und in den Nach-
                                                barkantonen sind diverse innovative Entsorgungsunternehmen tätig, die aus Abfällen
                                                Wertstoffe zurückgewinnen und in den Kreislauf zurückführen.

          Abfall als Ressource                  Neben den klassischen Wertstofffraktionen aus dem Siedlungsabfall wie Glas, Pa-
                                                pier oder PET, gilt es heute und in Zukunft Sekundärbaustoffe aus dem Rückbau von
                                                Wohnbauten und Infrastrukturanlagen, Phosphor aus Klärschlamm sowie Metalle aus
                                                KVA-Schlacke zu rezyklieren und so Stoffkreisläufe zu schliessen. Insbesondere im Be-
                                                reich des Baustoffrecyclings bietet sich ein bedeutendes Potenzial, da das «Bauwerk
                                                Schweiz» weiterwächst und somit auch die im Bauwerk gebundene Rohstoffmenge. Die
                                                mineralischen Bauabfälle stellen den mit Abstand grössten Abfallstrom dar, Erhöhungen
                                                der Rückgewinnungsquoten sind hier besonders effektiv. Seit der Abfallplanung 1996
                                                wurde diese Quote von rund 40 Prozent auf heute 75 Prozent erhöht.

     Optimale Recyclingquoten                   Möglichst hohe Recyclingquoten verleiten dazu, als Indiz für eine möglichst nachhaltige
                                                Abfall- und Rohstoffwirtschaft interpretiert zu werden. Ob und bis zu welchem Grad die
                                                Rückgewinnung eines Rohstoffs aus Abfall sinnvoll ist, wird heute nicht nur anhand einer
                                                fixen Quote, sondern anhand des ökologischen und ökonomischen Nutzens beurteilt.
                                                Das Ziel einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung kann und soll nicht Recycling um jeden
                                                Preis, sondern die Orientierung am ökologischen und ökonomischen Optimum sein.

                                                1.3 Gesellschaftliche Entwicklungen
                       Littering                Eine der Begleiterscheinungen der heutigen Konsumgesellschaft stellt das Littering dar.
                                                Trotz Bemühungen der kommunalen und städtischen Entsorgungsbetriebe und obwohl
                                                Littering im Kanton St.Gallen gebüsst werden kann, werden beträchtliche Mengen von
                                                Abfällen, insbesondere aus dem Imbiss- und Verpflegungsbereich, unsachgemäss im
                                                öffentlichen Raum entsorgt. Ein Effekt kann wohl nur mit einer Kombination aus Informa-
                                                tion, Sensibilisierung und schliesslich auch Bussgeldern erreicht werden.
                                                Der Kanton St.Gallen ist an der Massnahmenplattform Litteringtoolbox beteiligt.  Link
                                                In der EU sind die Diskussionen über Einschränkungen von häufig gelitterten Einweg-
                                                Verpackungen in vollem Gange. Allfällige Regelungen werden auch auf die Schweiz Aus-
                                                wirkungen haben.

14
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020

  Saubere Veranstaltung     Dass Mehrwegbecher eine bessere Ökobilanz haben als Einweglösungen, ist bekannt.
                            Bereits haben erste Kantone reagiert und den Gebrauch von Mehrweggeschirr bei
                            Grossveranstaltungen auf öffentlichem Grund vorgeschrieben. Aber nicht nur bei Be-
                            hörden, sondern auch bei Sponsoren und Besuchern haben die Erwartungen an den
                            Beitrag zur Nachhaltigkeit zugenommen. Der Kanton St.Gallen beteiligt sich an der In-
                            formationsplattform «saubere Veranstaltung», die wichtige Empfehlungen unter anderem
                            zu den Bereichen Lebensmittel, Energie & Infrastruktur, Abfall & Littering oder Verkehr &
                            Transport bereitstellt.  Link

            Foodwaste       Obwohl das Bewusstsein über den Wert von Lebensmitteln und deren Einfluss auf die
                            Umweltbelastung einem Grossteil der Bevölkerung bekannt ist, gehen entlang der ge-
                            samten Produktions- und Wertschöpfungskette in der Schweiz pro Einwohner und Jahr
                            gemäss Angaben des BAFU rund 330 Kilogramm geniessbare Lebensmittel verloren.
                            Neben der Industrie, kommt ein beträchtlicher Teil dieser Lebensmittelverluste in den
                            Haushalten zustande. Um die Sensibilisierung zu fördern, beteiligt sich der Kanton
                            St.Gallen an der Aktion «Save food, fight waste».  Link

        Reparaturführer     Noch ökologischer als Abfälle zu rezyklieren, ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
                            Gerade in der heutigen Zeit, wo schnelllebige Güter weiter zunehmen, soll der Reparatur-
                            führer die Konsumentinnen und Konsumenten sensibilisieren und das Gewerbe anregen,
                            wieder vermehrt Reparaturdienstleistungen anzubieten. Der Kanton St.Gallen beteiligt
                            sich an der Internet-Plattform «Reparaturführer».  Link

                            1.4 Abgrenzung
                            Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um die in Art. 4 der VVEA geforderte Abfallpla-
                            nung. Die Abfallplanung ist dabei vor allem ein massnahmenorientiertes, alle fünf Jahre
                            zu überprüfendes Instrument und deshalb von den übrigen Berichten und Wegleitungen
                            abzugrenzen.

      Berichterstattung     Die VVEA verlangt von den Kantonen eine jährliche, öffentlich zugängliche Berichterstat-
            nach VVEA       tung über entsorgte Abfallmengen und über Abfallanlagen.
                            Das E-Government-Tool, welches der Bund zur Erfassung dieser Daten bereitstellen
                            wird, befindet sich zurzeit noch in der Entwicklung. Bis dieses für den Gebrauch bereit-
                            steht, erfolgt die Berichterstattung im Kanton St.Gallen über die bereits bestehenden
                            statistischen Auswertungen.

          Abfallstatistik   In der vorliegenden Abfallplanung werden die wichtigsten Kennzahlen und Statistiken
                            aufgeführt. Die ausführliche Abfallstatistik mit Aussagen zu Mengen und Entwicklun-
                            gen der einzelnen Abfallfraktionen und deren Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg wird
                            wie bisher im Zweijahresturnus mittels Umfragen bei den Gemeinden und Entsorgungs-
                            betrieben erhoben und in einem digital verfügbaren Bericht veröffentlicht. Der aktuelle
                            Bericht basiert auf den Zahlen des Jahres 2018 und ist auf der Webseite des Kantons
                            St.Gallen verfügbar.  Link

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen15
Von der Abfallplanung 1996 zur Abfallplanung 2020

              Baustoffstatistik                 Die Stoffflüsse und Reserven der mineralischen Primär- und Sekundärbaustoffe werden
                                                jährlich erhoben und in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Statistik im Rahmen der
                                                Publikationsreihe «Statistik aktuell» veröffentlicht. Die Daten basieren auf Umfragen bei
                                                den Betrieben und den Erhebungen der Brancheninspektorate. Die aktuelle Version ba-
                                                siert auf den Zahlen des Jahres 2018 und ist auf der Webseite des Kantons St.Gallen
                                                verfügbar.  Link

              Deponieplanung                    Die Deponieplanung wird im Kanton St.Gallen seit mehreren Jahren in einer eigenen,
                                                direkt durch die Regierung beauftragen Projektorganisation bearbeitet (RRB 2014/476).
                                                Angesichts der teilweise akuten Knappheit an Restvolumen, den diversen Konflikten
                                                und den Unsicherheiten im Planungsablauf bewährt sich eine rollende Projektabwick-
                                                lung, die nicht an den Fünfjahresturnus der Abfallplanung gebunden ist. Bestehende
                                                und geplante Deponien sind im Kanton St.Gallen im kantonalen Richtplan eingetragen.
                                                Die Planungsgrundlagen für neue Deponien sind in der kantonalen Wegleitung für neue
                                                Deponiestandorte und im dazugehörigen Kriterienkatalog definiert. Sämtliche Unterlagen
                                                sind auf der Webseite des Kantons öffentlich zugänglich.  Link

16
2 Ziele und Strategien der Abfallplanung

                            Das USG verpflichtet die Kantone zur Erarbeitung einer Abfallplanung, die minimalen
                            Inhalte sind in der VVEA vorgegeben und umfassen:

                            a.   die Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen;
                            b.   die Massnahmen zur Verwertung von Abfällen;
                            c.   den Bedarf an Abfallanlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen;
                            d.   den Bedarf an Deponievolumen und die Deponiestandorte;
                            e.   die notwendigen Einzugsgebiete.

                            Die Kantone sind dazu angehalten, bei der Abfallplanung zusammenzuarbeiten. Im Kan-
                            ton St.Gallen wird die Abfallplanung durch die Regierung erlassen.

            Die Ziele der   …leiten sich direkt aus den umweltschutzrechtlichen Grundsätzen zur Abfallbewirtschaf-
     Abfallplanung 2020     tung, den Entwicklungen der letzten Jahre in der Abfallwirtschaft und den Ergebnissen
                            und Erkenntnissen der partizipativen Bearbeitung der Teilprojekte in den Workshops mit
                            den Akteuren ab.

                            • Abfälle werden vermieden
                            • Kreisläufe werden geschlossen
                            • Die umweltgerechte Entsorgung ist sichergestellt

      Die Strategien der    …stellen neben den eigentlichen Massnahmen die Bausteine dar, die zur Erreichung der
     Abfallplanung 2020     Ziele nötig sind. Diese ergeben sich zum Grossteil aus den Diskussionen und erkannten
                            Defiziten der partizipativen Grundlagenerarbeitung.

                            •    Schaffen von Transparenz und Verursachergerechtigkeit
                            •    Verstärken der Zusammenarbeit, Information und Koordination
                            •    Klären von Rollen und Zuständigkeiten
                            •    Innovation fördern und ermöglichen
                            •    Optimierung von Vollzug und Kontrolle
                            •    Wahrnehmung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

                            Die Schweiz und der Kanton St.Gallen verfügen über ein funktionierendes Entsorgungs-
                            system. Neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Abfallbereich gilt es nun,
                            dort Optimierungen anzustreben, wo deutliche positive Effekte in der Ressourcenscho-
                            nung und Kreislaufschliessung erzielt werden können und die Kompetenzen und Zustän-
                            digkeiten vorhanden sind, die definierten Massnahmen auch umzusetzen.

   Die Schwerpunkte der     …liegen beim Siedlungsabfall im Bereich der Finanzierung und dem Umgang mit dem
      Abfallplanung 2020    Monopolbereich, bei den KVA in der Kapazitätsplanung und bei den Bauabfällen beim
                            Einsatz von Sekundärbaustoffen und dem Umgang mit Entsorgungskonzepten.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen17
3 Siedlungsabfälle

                               3.1 Situation im Kanton
     Rechtlicher Hintergrund   Die VVEA definiert den Begriff des Siedlungsabfalls, welcher unter das Entsorgungsmo-
                               nopol des Staates fällt. Im Kanton St.Gallen ist diese Aufgabe den Gemeinden übertra-
                               gen. Die VVEA definiert die verwertbaren Siedlungsabfälle, die von den Kantonen separat
                               gesammelt und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Kantone
                               sind für die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur verantwortlich.

Akteure und Aufgabeteilung     Um die Aufgaben in der Siedlungsabfallentsorgung effizient erfüllen zu können, haben
                               sich die Gemeinden zu verschiedenen Abfallverbänden zusammengeschlossen. Im Kan-
                               ton St.Gallen sind sechs Abfallverbände tätig, in denen zum Grossteil auch ausserkanto-
                               nale Gemeinden vertreten sind. Die Stadt St.Gallen hat sich eigenständig organisiert und
                               die Gemeinde Rapperswil-Jona hat sich einem Zürcher Abfallverband angeschlossen.

                               Abbildung 1: Übersicht Abfallverbände im Kanton St.Gallen.

                               Die meisten Abfallverbände übernehmen nur einen Teil der Aufgaben der Gemeinden.
                               So wird zum Beispiel die Grüngut-, Papier-, Karton- und Altmetallsammlung oftmals von
                               den Gemeinden selbst organisiert.

18
Siedlungsabfälle

                          Vielfach werden Tätigkeiten in der Siedlungsabfallentsorgung auch an private Unterneh-
                          men vergeben, die dafür eine Konzession der Gemeinde benötigen.
                          Ein weiterer Akteur in der Siedlungsabfallentsorgung ist der Detailhandel, der in Eigenin-
                          itiative Siedlungsabfälle wie zum Beispiel PET, Batterien und Kunststoffflaschen sammelt
                          und einer Verwertung zuführt.

  Wichtigste Kennzahlen   Je Einwohner und Jahr fallen im Kanton St.Gallen durchschnittlich ungefähr 400 kg
             und Fakten   Siedlungsabfälle an, die sich wie folgt aufteilen:

                                   Siedlungsabfall Kanton SG- Zusammensetzung
                                                     Total 387 kg

                                                                                                    Papier / Karton
                                                                51
                                                                                                    Altglas

                                                                           27                       Altmetall
                                                                                    4.2
                                                                                   1.7              Alu / Weissblech

                             193                                                                    Grünabfälle

                                                                                                    PET

                                                                            83                      Textilien

                                                                                                    el. Geräte

                                                                                                    Kehricht
                                                         16
                                                                     4.6
                                                              6.8

                          Abbildung 2: Zusammensetzung Siedlungsabfall im Kanton St.Gallen in Kilogramm [kg].

                          Die Kehrichtmenge je Kopf ist seit Einführung der Sackgebühr tendenziell leicht gesun-
                          ken. Ebenfalls einen abnehmenden Verlauf haben die Sammelmengen von Papier und
                          Karton. Während die Sammelmengen von Altglas relativ konstant sind, haben die bioge-
                          nen Abfälle über die letzten Jahre zugenommen.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen19
Siedlungsabfälle

                                  3.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder
                         Recht    Der Zusammenschluss der Gemeinden zu Abfallverbänden hat zu einer starken Professi-
                                  onalisierung in der Abfallwirtschaft geführt. So werden heute auch Tätigkeiten ausserhalb
                                  des Monopolbereichs durch die öffentliche Hand übernommen. Dies hat zur Folge, dass
                                  Verbände gegenwärtig im freien Markt als Akteur im Spannungsfeld zwischen Wettbe-
                                  werbsneutralität und Monopolstellung agieren. Welche Prinzipien bei der Finanzierung in
                                  der Siedlungsabfallentsorgung eingehalten werden müssen, ist im USG festgelegt. Das
                                  BAFU hat im Jahr 2019 eine neue Vollzugshilfe «Finanzierung der Siedlungsabfallentsor-
                                  gung» zu diesem Thema erstellt.

                                  Aufgrund der steigenden Marktfähigkeit des Abfalls sind auch zahlreiche private Unter-
                                  nehmen in die Siedlungsabfallwirtschaft involviert und sorgen mit innovativen Ideen für
                                  neue Entsorgungsmöglichkeiten. Da die Siedlungsabfallentsorgung eine öffentliche Auf-
                                  gabe darstellt, sind private Tätigkeiten gemäss Binnenmarktgesetz mit einer Konzession
                                  zu vergeben.

                                  Mit der VVEA hat der Gesetzgebende der Vermeidung von Abfällen eine hohe Priorität
                                  eingeräumt. Eine übergeordnete Vermeidungsstrategie des Bundes wird im Jahr 2020
                                  erwartet. Gemäss VVEA ist der Bedarf an Anlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen
                                  unter den Kantonen abzusprechen und nötigenfalls in kantonsübergreifenden Planungs-
                                  regionen festzuhalten.

                       Technik    Das dynamische Umfeld in der Abfallwirtschaft ist zum Grossteil auf den technischen
                                  Fortschritt zurückzuführen. Vor allem neue Möglichkeiten in den Bereichen Sortierung
                                  und Recycling sorgen dafür, dass sich die Abfallwirtschaft immer mehr zu einer Ressour-
                                  cenwirtschaft entwickelt.

                   Gesellschaft   Bereits in der Abfallplanung 1996 des Kantons St.Gallen wurde der Vorbildfunktion der
                                  öffentlichen Hand eine wichtige Rolle zugedacht. Auch in der heutigen Strategie des
                                  Baudepartementes ist die Vorbildfunktion verankert.

                                  Aber nicht nur die öffentliche Hand ist gefordert. Im Hinblick auf Vermeidung und Ver-
                                  wertung spielen auch die Produkteherstellenden eine wichtige Rolle. Schlagwörter wie
                                  «erweiterte Produzentenverantwortung» und «Design for Recycling» werden von den
                                  Fachleuten in der Abfallbranche immer häufiger gefordert.

                                  3.3 Ziele
                                  In der Siedlungsabfallentsorgung wird eine dem USG entsprechende Finanzierung mit
                                  klar definierten Rollen und Aufgaben der verschiedenen Akteure angestrebt. Ausser-
                                  dem gelten im Bereich Siedlungsabfälle die allgemeingültigen Ziele zur Abfallvermeidung,
                                  Kreislaufschliessung und Sicherstellung der umweltgerechten Entsorgung, wie sie in Ka-
                                  pitel 2 beschrieben sind.

20
Siedlungsabfälle

                                 Abfälle werden vermieden
                                 • Die Abfallmenge nimmt ab

                                 Kreisläufe werden geschlossen
                                 • Verwertbare Fraktionen werden zurückgewonnen
                                 • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden

                                 Die umweltgerechte Entsorgung ist sichergestellt
                                 • Anlagen werden nach dem Stand der Technik betrieben
                                 • Es stehen bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung
                                 • Materialflussdaten werden erhoben

                                 Spezifische Ziele
                                 • Die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung ist transparent, kostendeckend
                                   und verursachergerecht
                                 • Abgrenzung und Umgang mit Monopol- und Marktabfällen sind geregelt

                                 3.4 Massnahmen

SA1 Rechnungslegung der Abfallverbände und Gemeinden überprüfen
Ziel                              • Die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung ist transparent, kostendeckend
                                    und verursachergerecht
Zuständigkeit                     • Kanton: AFU und AfGB
Termin                            • Bestandsaufnahme: 2019/2020
Abhängigkeiten / Zusammenhänge    • Projekt «Finanzierung Siedlungsabfallentsorgung» AfGB und AFU
                                  • Massnahme KVA1

                                 Der neue Siedlungsabfallbegriff, der seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, hat das BAFU
                                 dazu veranlasst, die Vollzugshilfe zur Finanzierung in der Siedlungsabfallentsorgung zu
                                 überarbeiten. Daraufhin haben das AFU und das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
                                 (AfGB) zur Unterstützung der Gemeinden mit zwei Merkblättern reagiert (AFU 212: Sied-
                                 lungsabfälle – übrige Abfälle  Link; AFU 213: Finanzierung Siedlungsabfallentsorgung
                                  Link) und ergänzend das Musterabfallreglement überarbeitet.  Link

                                 Das AFU und das AfGB nehmen dies zum Anlass, die Finanzierung des Abfallbereichs in
                                 den Gemeinden hinsichtlich Verursachergerechtigkeit, Kostendeckung und Transparenz
                                 zu überprüfen.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen21
Siedlungsabfälle

                                  Da die meisten Gemeinden für die Siedlungsabfallentsorgung zu Abfallverbänden zu-
                                  sammengeschlossen sind, sollen auch die Verbände überprüft werden. Gerade dort, wo
                                  die Verbände im freien Markt tätig sind, ist es wichtig, dass sie aufgrund der Monopol-
                                  stellung gegenüber privaten Akteuren keine unlauteren Wettbewerbsvorteile geniessen.
                                  Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit und Transparenz ist daher eine strikte Trennung der
                                  Kostenrechnung von Monopol- und Marktbereich notwendig.

                                  Die Umsetzung dieser Massnahme hat bereits begonnen. Das AFU hat zusammen mit
                                  dem AfGB die Überprüfung der Gemeinden und Verbände gestartet. Die Bestandsauf-
                                  nahme wird Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Das weitere Vorgehen wird
                                  anschliessend von den Resultaten der Bestandsaufnahme abhängig sein.

 SA2 Einführung Arbeitsgruppe «Siedlungsabfälle»
 Ziel                              • Abgrenzung und Umgang mit Monopol- und Marktabfällen sind geregelt
 Zuständigkeit                     • Kanton: AFU
                                   • Verbände
                                   • KVA
                                   • Gemeinden
                                   • Private Entsorgungsunternehmen
 Termin                            • Umsetzung: ab 2021 laufend
 Abhängigkeiten / Zusammenhänge    • Keine

                                  Die Konkurrenzsituation von Abfallverbänden und privaten Entsorgungsunternehmen
                                  sorgt immer wieder für Diskussionen. Oftmals ist nicht ganz klar, wie weit sich der Mono-
                                  polbereich ausdehnt und welche Aufgaben von welchen Akteuren übernommen werden
                                  müssen oder dürfen.

                                  Um zukünftigen Konflikten vorzubeugen, soll der Kanton verstärkt eine Koordinations-
                                  funktion wahrnehmen und eine Arbeitsgruppe mit allen Akteuren, die im Siedlungsabfall-
                                  bereich tätig sind, institutionalisieren.

                                  Dies hilft bei der Klärung der Rollen und Zuständigkeiten, dient der Diskussion und Of-
                                  fenlegung von allfälligen Streitpunkten und verbessert zudem die Zusammenarbeit und
                                  die Informationsflüsse.

22
Siedlungsabfälle

SA3 Ökologisches Potenzial bei der Beschaffung überprüfen
Ziele                             • Die Abfallmenge nimmt ab
                                  • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden
Zuständigkeit                     • Kanton: Kompetenzzentrum Beschaffung Finanzdepartement (FD), AFU und AWE
                                    (Fachstelle Nachhaltigkeit)
Termin                            • Bestandsaufnahme: 2022
                                  • Umsetzung: 2023 bis 2024
Abhängigkeiten / Zusammenhänge    • Keine

                                 Eine Möglichkeit des Kantons, selbst Einfluss im Bereich der Abfallvermeidung auszu-
                                 üben und damit auch seine Vorbildfunktion wahrzunehmen, liegt bei der öffentlichen
                                 Beschaffung. Der Einsatz von langlebigen und rezyklierbaren Produkten schont Ressour-
                                 cen. Neue Ansätze, bei denen zum Beispiel nicht mehr Produkte, sondern Leistungen
                                 gekauft werden, können ebenfalls zu einer ökologischeren Verwaltung beitragen. Auch
                                 die zunehmende Digitalisierung birgt ein Potenzial für die Abfallvermeidung.

                                 Das AFU klärt in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Beschaffung des Finanz-
                                 departementes die Möglichkeiten und Anforderungen bei der öffentlichen Beschaffung.
                                 Zusammen mit der Fachstelle Nachhaltigkeit des AWE sollen verschiedene Möglichkei-
                                 ten evaluiert und auf das ökologische Potenzial überprüft werden.

SA4 Grundlagen für die Verwendung von Konzessionen erarbeiten
Ziele                             • Die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung ist transparent, kostendeckend
                                    und verursachergerecht
                                  • Abgrenzung und Umgang mit Monopol- und Marktabfällen sind geregelt
Zuständigkeit                     • Kanton: AFU
Termin                            • Umsetzung: 2020 bis 2021
Abhängigkeiten / Zusammenhänge    • Keine

                                 Konzessionen im Bereich der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen im Entsorgungs-
                                 monopol sorgen für ein klares Rollenverständnis und schaffen mehr Rechtssicherheit
                                 beim Konzessionsgebenden und -nehmenden.

                                 Mit der neu erarbeiteten Musterkonzession des Städte- und Gemeindeverbandes steht
                                 ein wichtiges Hilfsmittel bereits zur Verfügung.  Link
                                 Im Sinn der Gleichbehandlung und Konsistenz im Vollzug wird eine einheitliche Verwen-
                                 dung von Konzessionen im Kanton St.Gallen angestrebt.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen23
Siedlungsabfälle

 SA5 Umsetzung «Stand der Technik» bei Abfallanlagen
 Ziele                             • Anlagen werden nach dem Stand der Technik betrieben
                                   • Es stehen bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung
                                   • Materialflussdaten werden erhoben
                                   • Verwertbare Fraktionen werden zurückgewonnen
                                   • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden
 Zuständigkeit                     • Kanton: AFU
                                   • Branchenverbände / Inspektorate / Betriebe
 Termin                            • Umsetzung: ab 2020 laufend
 Abhängigkeiten / Zusammenhänge    • Vollzugshilfe VVEA «Allgemeine Bestimmungen der VVEA» BAFU

                                  Der Stand der Technik bei der Errichtung und beim Betrieb von Abfallanlagen wird durch
                                  die VVEA vorgeschrieben. Unter Leitung des BAFU wird in Arbeitsgruppen der Stand
                                  der Technik für verschiedene Anlagentypen definiert. Diese Orientierungshilfe soll einen
                                  einheitlichen Vollzug bei den Kantonen ermöglichen und vereinfachen.

                                  Im Rahmen der regulären Vollzugsaufgaben (Bewilligungen und Kontrollen) wird das AFU
                                  in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchenverbänden und Inspektoraten sicher-
                                  stellen, dass der Stand der Technik bei Abfallanlagen, die Abfälle bewirtschaften und
                                  behandeln, umgesetzt wird. Dies betrifft Siedlungsabfälle, übrige Abfälle sowie Abfälle
                                  aus dem öffentlichen Strassenunterhalt und der Abwasserreinigung. Die Vorgaben der
                                  VVEA zur Erfassung der Materialflüsse und der entsprechenden Berichterstattung wer-
                                  den umgesetzt.

                                  Zum Stand der Technik bei KVA und Baustoffrecyclinganlagen sind eigene Massnahmen
                                  in den jeweiligen Bereichen definiert.

 SA6 Überregionale Kapazitätsplanung prüfen
 Ziele                             • Anlagen werden nach dem Stand der Technik betrieben
                                   • Es stehen bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung
                                   • Materialflussdaten werden erhoben
 Zuständigkeit                     • Kanton: AFU
 Termin                            • Bestandsaufnahme: 2021
                                   • Umsetzung: 2022 bis 2024
 Abhängigkeiten / Zusammenhänge    • Kantonaler Richtplan

24
Siedlungsabfälle

                                  Die VVEA verpflichtet die Kantone zur Bedarfsabklärung von Abfallanlagen und zur Prü-
                                  fung überregionaler, auch kantonsübergreifender Planungsregionen. In einem ersten
                                  Schritt wird überprüft, ob und bei welchen Anlagentypen eine überregionale Betrachtung
                                  zweckmässig ist. Sofern dies der Fall ist, wird analog der bereits bestehenden Zusammen-
                                  arbeit bei den Deponien und KVA, die Abstimmung mit den Nachbarkantonen gesucht.

SA7 Abfallvermeidung in den Abfallunterricht integrieren
Ziel                                • Die Abfallmenge nimmt ab
Zuständigkeit                       • Verbände
                                    • Kanton: AFU
                                    • Ausbildungsstätten/Kursanbietende
Termin                              • Bestandsaufnahme: 2022
                                    • Umsetzung: 2023 bis 2024
Abhängigkeiten / Zusammenhänge      • Keine

                                  Es existieren bereits verschiedene Angebote von Abfallunterricht an Ausbildungs- und
                                  Unterrichtsstätten, Anbietende sind in der Regel Abfall- oder Umweltverbände. Die
                                  Schwerpunkte liegen zurzeit vor allem bei der Abfallverwertung, den Entsorgungswegen
                                  und dem Recycling.

                                  In einem ersten Schritt soll das aktuelle Angebot im Kanton St.Gallen überprüft werden.
                                  In Zusammenarbeit mit den Verbänden soll anschliessend das Thema der Abfallvermei-
                                  dung in den Abfallunterricht integriert werden.

SA8 Wissenstransfer bei Vermeidung und Kreislaufschliessung verbessern
Ziele                               • Die Abfallmenge nimmt ab
                                    • Verwertbare Fraktionen werden zurückgewonnen
                                    • Nicht rezyklierbare Produkte werden vermieden
Zuständigkeit                       • Kanton: AFU
                                    • Umweltverbände
                                    • Abfallverbände
                                    • GIGO (Grüngut-Interessengemeinschaft Ostschweiz)
                                    • Gemeinden
Termin                              • Umsetzung: ab 2020 laufend
Abhängigkeiten / Zusammenhänge      • Keine

                                  Der Kanton fördert Sensibilisierungskampagnen im Bereich Abfallvermeidung und Kreis-
                                  laufschliessung. Mögliche Themen sind beispielsweise Foodwaste, Repair-Cafés, Litte-
                                  ring und nachhaltige Veranstaltungen. Der Kanton prüft zudem, im Sinn der Vorbildfunk-
                                  tion, die Anwendung von Abfallvermeidungsstrategien bei öffentlichen Institutionen und
                                  Veranstaltungen. Das AFU verfolgt dabei den aktuellen Wissensstand.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen25
26
4 KVA

                             4.1 Situation im Kanton
   Rechtlicher Hintergrund   Die VVEA verpflichtet die Kantone zur Kapazitätsplanung bei KVA. Bei Bedarf sind dafür
                             auch überkantonale Planungsregionen festzulegen. Ausserdem verlangt sie die Umset-
                             zung des Standes der Technik bei Abfallanlagen. Für die KVA bedeutet dies, die Anfor-
                             derungen an die Energiegewinnung und an die Verbrennungsrückstände zu erfüllen.
                             Die relevanten einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte sind in der Luftreinhalte-Verordnung
                             (LRV) festgehalten.

Akteure und Aufgabeteilung   Im Kanton St.Gallen werden drei KVA in Bazenheid, in St.Gallen und in Buchs betrieben.
                             Die Trägerschaften in Buchs (Verein für Abfallentsorgung VfA) und Bazenheid (Zweckver-
                             band Abfallverwertung Bazenheid ZAB) bestehen aus mehreren Gemeinden, während
                             die KVA in St.Gallen durch die Stadt betrieben wird. Es sind auch einige ausserkantonale
                             Gemeinden (AI, AR, TG, SH und FL) den im Kanton St.Gallen betriebenen KVA zugeteilt.
                             Gemeinden im Linthgebiet haben sich hingegen der ausserkantonalen KVA Niederurnen
                             (GL) angeschlossen, die Gemeinde Rapperswil-Jona der KVA Hinwil (ZH). Die St.Galler
                             Gemeinden sind im Richtplan den jeweiligen KVA zugeteilt.

                             Abbildung 3: Zuteilung St.Galler Gemeinden zur jeweiligen KVA gemäss Richtplan.

Abfall- und Rohstoffwirtschaft im Kanton St.Gallen27
KVA

            Wichtigste Kennzahlen                           Im Jahr 2018 wurden in den drei KVA rund 350 000 Tonnen Abfälle verbrannt (ohne
                       und Fakten                           Schlammverbrennung ZAB). Damit waren die Anlagen zu etwa 115 Prozent ausgelastet.
                                                            Der Anteil an Siedlungsabfällen betrug ungefähr 35 Prozent. Des Weiteren stammten
                                                            rund 18 Prozent der verbrannten Abfälle aus dem Ausland.

     500'000

     450'000

     400'000

     350'000

     300'000
 Tonnen

     250'000

     200'000

     150'000

     100'000

          50'000

              0
               2009   2010   2011   2012   2013   2014    2015   2016    2017   2018   2019   2020    2021    2022    2023   2024   2025   2026   2027   2028   2029   2030

                                    KHK       Bazenheid          Buchs          Siedlungsabfall EZG          Marktkehricht EZG       Verbrannte Menge

                                                            Abbildung 4: Zeitliche Entwicklung der verbrannten Abfallmenge der Jahre 2009 bis 2018 in den
                                                            St.Galler KVA. Kumulativ dargestellt sind dabei die Anteile der Siedlungs- und Marktabfälle aus dem
                                                            Einzugsgebiet (EZG). Zudem sind auch die Verbrennungskapazitäten der KVA ersichtlich (ebenfalls
                                                            kumulativ). Der helle Bereich ab dem Jahr 2018 zeigt die prognostizierten Abfallmengen. Dabei ori­
                                                            entieren sich die Siedlungsabfälle am Bevölkerungswachstum und die Marktabfälle am Wirtschafts­
                                                            wachstum.

                                                            4.2 Trends, Herausforderungen und Handlungsfelder
                   Technik und Recht                        Mit der VVEA sind die Anforderungen an die Energieeffizienz und die Metallrückgewin-
                                                            nung aus den Verbrennungsrückständen gestiegen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen
                                                            in Anlagen, in denen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung
                                                            thermisch verwertet werden, 55 Prozent des Energiegehalts der Abfälle wieder ausser-
                                                            halb der Anlage genutzt werden. Zudem müssen aus der Schlacke partikuläre Nicht-
                                                            Eisenmetalle zurückgewonnen werden, damit bei der Ablagerung der Anteil von einem
                                                            Gewichtsprozent nicht überschritten wird. Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Pflicht zur
                                                            Metallrückgewinnung auch aus Filterasche. Da Filteraschen nicht in grossen Mengen
                                                            anfallen, kann eine Zusammenarbeit verschiedener KVA in diesem Bereich sinnvoll sein.

28
Sie können auch lesen