Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
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2 D 10 762 E ISSN: 1436 - 9818 12 · 2019 O f f i z i e l l e s M i t t e i l u n g s b l a t t d e r K a s s e n ä r z t l i c h e n Ve re i n i g u n g S a c h s e n - A n h a l t Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt - 10762 - Heft 12/2019 KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Telefonnummer/Fax Vorsitzender des Vorstandes B.John@kvsa.de 0391 627-7403/-8403 stellv. Vorsitzender des Vorstandes Holger.Gruening@kvsa.de 0391 627-7403/-8403 geschäftsführender Vorstand Mathias.Tronnier@kvsa.de 0391 627-7403/-8403 Vorsitzender der Vertreterversammlung Andreas-Petri@web.de 0391 627-6403/-8403 Hauptgeschäftsführer Martin.Wenger@kvsa.de 0391 627-7403/-8403 Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung, Personalverwaltung und -entwicklung Heidrun.Gericke@kvsa.de 0391 627-6405/-8403 Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung Gabriele.Wenzel@kvsa.de 0391 627-6412/-8403 Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte Matthias.Paul@kvsa.de 0391 627-6406/-8403 Referentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung Christin.Herms@kvsa.de 0391 627-6411/-8403 Sekretariat Gabriela.Andrzejewski@kvsa.de 0391 627-7403/-8403 Nadine.Elbe@kvsa.de 0391 627-6403/-8403 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bernd.Franke@kvsa.de 0391 627-6146/-878147 Janine.Krausnick@kvsa.de 0391 627-6148/-878147 Informationstechnik Abteilungsleiter Norman.Wenzel@kvsa.de 0391 627-6321/-876321 Vertragsärztliche Versorgung stellv. Hauptabteilungsleiter Tobias.Irmer@kvsa.de 0391 627-6350/-8544 Abteilungsleiter Sicherstellung Tobias.Irmer@kvsa.de 0391 627-6350/-8544 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses - Zulassungen Iris.Obermeit@kvsa.de 0391 627-6342/-8544 - Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten Heike.Camphausen@kvsa.de 0391 627-7344/-8459 Geschäftsstelle des Berufungsausschusses Peter.Krueger@kvsa.de 0391 627-7335 Anja.Koeltsch@kvsa.de 0391 627-6334 Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses Peter.Krueger@kvsa.de 0391 627-7335 Anja.Koeltsch@kvsa.de 0391 627-6334 Geschäftsstelle des Landesausschusses Jens.Becker@kvsa.de 0391 627-6341/-8544 Bereitschafts- und Rettungsdienst Abteilungsleiter Thomas.Steil@kvsa.de 0391 627-6461/-8459 Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung Gruppenleiter Thomas.Fischer@kvsa.de 0391 627-6452/-876543 Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung 0391 627-8500 Niederlassungsberatung Silva.Brase@kvsa.de 0391 627-6338/-8544 Qualitäts- und Verordnungsmanagement Abteilungsleiterin Conny.Zimmermann@kvsa.de 0391 627-6450/-8436 Abrechnung/Prüfung Hauptabteilungsleiterin Brigitte.Zunke@kvsa.de 0391 627-7108/-8108 Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung Simone.Albrecht@kvsa.de 0391 627-6207/-8108 0345 299800- Abrechnungsstelle Halle Kathleen.Grasshoff@kvsa.de 20/3881161 Abteilung Prüfung Abteilungsleiterin Antje.Koepping@kvsa.de 0391 627-6150/-8149 Vertragsabteilung Abteilungsleiterin Lissi.Werner@kvsa.de 0391 627-6250/-8249 Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm Antje.Dressler@kvsa.de 0391 627-6234/-876348 Solveig.Hillesheim@kvsa.de 0391 627-6235/-876348 Honorarabrechnung/Vertragsausführung Abteilungsleiter Dietmar.Schymetzko@kvsa.de 0391 627-6238/-8249 Buchhaltung/Verwaltung Abteilungsleiterin Kathrin.Sondershausen@kvsa.de 0391 627-6422/-8423 Formularstelle Carina.Schmidt@kvsa.de 0391 627-6031 Christine.Broese@kvsa.de 0391 627-7031
Editorial Entbürokratisierung bei Heilmittelverordnungen Dr. Burkhard John, Dr. Holger Grüning, Mathias Tronnier, Vorsitzender des Vorstandes stellv. Vorsitzender des Vorstandes geschäftsführender Vorstand Sehr geehrte Kollegin, mehr in die sogenannte Erst-, Folge- men der Physiotherapie im Sinne der sehr geehrter Kollege, oder Verordnung außerhalb des Regel- Patienten kombinieren. falls unterschieden. Damit entfällt wir beenden das Jahr 2019 mit guten sowohl die Anrechnung von Vorver- Zukünftig wird nur noch ein Verord- Nachrichten bezüglich der Heilmittel- ordnungen als auch die Begründungs- nungsformular für alle Heilmittel verordnung. Der Gemeinsame Bundes- pflicht bei Verordnungen über die bereiche zur Verfügung stehen, auch ausschuss hat eine Vereinfachung der Gesamtverordnungsmenge hinaus. das hilft etwas die viel zu hohe Last der Heilmittelverordnung beschlossen. Zusätzlich wird die Komplexität des Bürokratie in unseren Praxen zu redu- Zwar müssen wir uns noch bis Oktober Heilmittelkataloges reduziert. Die aktu- zieren. 2020 gedulden, doch die gute Botschaft ell 22 Diagnosegruppen der Physio ist: Das Verordnungsverfahren wird therapie werden zukünftig in nur noch Sollte auf der Verordnung mal ein Kreuz entbürokratisiert werden. Eine solche 13 Diagnosegruppen zusammengefasst. oder eine Angabe fehlen, wird geregelt Änderung war auch dringend erforder- sein, welche Änderungen wir in der lich, da das derzeitige Regelwerk sehr Auch das Ende des „behandlungsfreien Praxis noch vornehmen müssen und komplex ist und Rückfragen von Thera- Intervalls“ wird für mehr Klarheit und welche nicht. peuten betreffend einzelner Verord- Verordnungssicherheit sorgen. Künftig nungen letztendlich vorprogrammiert zählt nur noch das Datum der letzten Auch wenn die Änderungen erst im waren. Diese Rückfragen in unseren Verordnung, der eigenen wohlgemerkt. 4. Quartal 2020 praxisrelevant werden, Praxen sind zeitaufwendig und konn- Der Verordnungsfall wird immer arzt- ist das ein wichtiger Schritt zur Ent ten auch nicht durch die im Jahr 2017 bezogen sein. Wir müssen zur Bemes- bürokratisierung, ein Weg in die rich- eingeführte unterstützende Heilmittel- sung der Verordnungsmenge die Ver- tige Richtung. Wir werden Sie im software gelöst werden. Nun können wir ordnungen der Kollegen nicht mehr nächsten Jahr ausführlich über die einer Regelung entgegensehen, mit der berücksichtigen. Außerdem werden Änderungen informieren. dieser Problemkreis gelöst sein dürfte. wir mehr ärztliche Therapieoptionen haben. Wir können beispielsweise Für die Weihnachtstage und den Jahres- Dass wir uns noch bis Oktober gedul- bis zu drei vorrangige Heilmittel gleich wechsel wünschen wir Ihnen und Ihren den müssen, ist dem Umfang der Än- zeitig verordnen und damit unter Angehörigen eine besinnliche und er- derungen geschuldet, es werden eben anderem aktive und passive Maßnah- holsame Zeit. nicht nur „kleinteilige“ Änderungen vorgenommen werden. Die Erleichte- rungen bei Heilmittelverordnungen werden im großen Umfang erfolgen. So wird beispielsweise die Regelfall systematik abgelöst. Es wird dann nicht Burkhard John Holger Grüning Mathias Tronnier PRO 12 | 2019 433
Inhaltsverzeichnis Inhalt Editorial Entbürokratisierung bei Heilmittelverordnungen 433 Inhaltsverzeichnis/Impressum Impressum 435 Gesundheitspolitik Sitzung der Vertreterversammlung Übergangsprozess zur Digitalisierung der Praxen ist eingeleitet 436 - 437 Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 und Haushalt 2020 437 - 438 Haushalt 2018 438 Für die Praxis Vertretung bei Abwesenheit – Patientenversorgung organisieren und Patienten informieren 439 Wir fördern ärztlichen Nachwuchs Zahlen und Fakten zu Angeboten der KV Sachsen-Anhalt 440 Praxisorganisation und -führung Mit QM zu mehr Impfschutz 441 Mess- und Eichrecht 442 Rundschreiben Hinweise zur Abrechnung 4/2019 443 - 444 Wegfall des ICD-Ersatzwertes „UUU“ zum 1. Januar 2020 444 Änderung der Abrechnungsanweisung der KVSA ab dem 1. Januar 2020 444 - 445 434 PRO 12 | 2019
Inhaltsverzeichnis/Impressum Impressum Verordnungsmanagement PRO – Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Körperschaft des Öffentlichen Rechts Änderung der AM-RL in der Anlage XII – aktuelle Beschlüsse 28. Jahrgang (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln) 446 - 449 ISSN: 1436 - 9818 Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage V Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung (verordnungsfähige Medizinprodukte) 449 Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage VI 39120 Magdeburg, Tel. 0391 627-6000 V.i.S.P.: Dr. Burkhard John (Off-Label-Use) 449 - 450 Redaktion Fragen- und Antwortenkatalog der KVSA zur Verordnung Janine Krausnick, jk (Redakteurin) Bernd Franke, bf (Redakteur) von Cannabis aktualisiert 450 - 451 Anschrift der Redaktion Hinweise auf Patienten mit Verdacht auf einen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Arzneimittelmissbrauch 451 - 452 PF 1664; 39006 Magdeburg Tel. 0391 627-6146 / -6148 Fax 0391 627-878147 Regressvermeidung Sprechstundenbedarf 452 Internet: www.kvsa.de E-Mail: pro@kvsa.de Druck Schlüter Print Pharma Packaging GmbH, Verträge 39218 Schönebeck · Grundweg 77, Tel. 03928 4584-13 Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur Vermeidung von Frühgeburten und Herstellung und Anzeigenverwaltung infektionsbedingter Geburtskomplikationen 453 PEGASUS Werbeagentur GmbH Bleckenburgstraße 11a 39104 Magdeburg Tel. 0391 53604-10 / Fax 0391 53604-44 Mitteilungen E-Mail: info@pega-sus.de Internet: www.pega-sus.de Praxiseröffnungen 454 Gerichtsstand Magdeburg Ausschreibungen 454 Vertrieb Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr, jeweils um Wir gratulieren 455 - 456 den 5. des Monats. Die Zeitschrift wird von a llen Mit- gliedern der Kassenärztlichen Vereinigung bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Verwaltungskostensatz abgegolten. Bezugsgebühr jährlich: 61,40 EUR; Einzelheft 7,20 EUR. Ermächtigungen Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion erfolgen. Beschlüsse des Zulassungsausschusses 457 - 458 Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres für das darauffolgende Jahr. Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion. Fortbildung Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekenn- zeichnete Beiträge decken sich nicht immer mit den Termine Regional/Überregional 459 Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Mei- nungsaustausch der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich ge- schützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist KV-Fortbildung eine Verwertung ohne Einwilligung des Herausgebers strafbar. Fortbildungstabelle 460 - 462 Wir drucken auf chlorfreiem Papier. Anmeldeformulare für Fortbildungsveranstaltungen 463 Titel: © SARANYU - stock.adobe .com Seite 440: © drubig-photo - Fotolia.com Seite 441: © Naturestock - Fotolia.com PRO 12 | 2019 435
Gesundheitspolitik Sitzung der Vertreterversammlung Übergangsprozess zur Digitalisierung der Praxen ist eingeleitet Die Perspektive einer umfassenden Di- verpflichtend für Apotheken (bis gitalisierung der medizinischen Versor- Ende September 2020) und Kranken- gung nehme mit dem am 7. November häuser (bis 1. Januar 2021) 2019 vom Bundestag verabschiedeten • die KBV erhält den Auftrag, IT-Sicher- „Gesetz für eine bessere Versorgung heitsstandards verbindlich in einer durch Digitalisierung und Innovation“ Richtlinie festzuschreiben, die zum (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) 30. Juni 2020 in Kraft treten soll konkrete Gestalt an und führe zu erheblichen Auswirkungen in den ver- Grad der Digitalisierung bei Doku- tragsärztlichen/vertragspsychothera- mentation und Kommunikation sehr peutischen Praxen. Digitalisierung unterschiedlich ausgeprägt dürfe kein Selbstzweck sein und Ände- In diesem Zusammenhang verwies rungen dürfen nicht ausschließlich aus John auch auf die Ergebnisse des Praxis- dem Blickwinkel des Patienten gedacht barometers Digitalisierung 2019. Auf werden, kritisierte der Vorstandsvor- Grundlage einer Befragung der KBV in sitzende Dr. Burkhard John im Bericht Zusammenarbeit mit dem IGES Insti- zur Lage an die Vertreterversammlung tut, an der sich 2098 Praxen beteiligt am 20. November 2019 und in der haben, könne man Aussagen zum Im Bericht des Vorstandes von Dr. Burkhard John anschließenden Diskussion. Vielmehr Stand und den Perspektiven der Digita- und in der Diskussion bildete die Digitalisierung der medizinischen Versorgung einen wichtigen müsse auch die Umsetzbarkeit in den lisierung in der vertragsärztlichen und Themenbereich. Foto: jk Praxen bedacht werden und tatsäch -psychotherapeutischen Versorgung liche Bürokratieentlastung erfolgen. ableiten. So liege der Anteil der Praxen Mit dem zum 1. Januar 2020 bzw. mit mindestens hälftig bis max. kom- Vertretung bei Abwesenheit – 31. März 2022 in Kraft tretenden DVG plett digitalisierter Patientendokumen- Kommunikation verbessern kämen wesentliche digitale Innovatio- tation bei 78 %. Demgegenüber werde An die Verpflichtung, für Praxisabwe- nen auf die Praxen zu: die schriftliche kollegiale Kommunika- senheitszeiten die Information und tion in 85 % der Praxen von „nahezu Versorgung der Patienten zu organi • der Einsatz digitaler Gesundheits komplett in Papierform“ bis „hälftig in sieren, erinnerte der Vorsitzende nach- anwendungen (Gesundheits-Apps) Papierform“ abgewickelt. Trotzdem drücklich. Seit April 2019 bestehe für • die Möglichkeiten für Videosprech- verlaufe die Entwicklung tendenziell in die Praxen zusätzlich die Möglichkeit, stunden werden vereinfacht – Infor- Richtung elektronischer Kommunika- in der „Abwesenheitsverwaltung on- mationen über entsprechende Ange- tion. line“ im KVSAonline-Portal >> Dienste bote dürfen online erfolgen Die Bewertung der Möglichkeit aus- die Abwesenheitszeiten und Vertretun- • neben der elektronischen Arbeitsun- schließlicher Fernbehandlung ohne gen selbst einzutragen, was von vielen fähigkeitsbescheinigung (eAU) und vorherigen unmittelbaren Patienten- auch bereits genutzt werde. dem elektronischen Rezept (eRezept) kontakt (z.B. Telediagnostik, Video- Natürlich bleibe es darüber hinaus wei- soll auch die elektronische Heil- sprechstunde) werde von 66 % der terhin wichtig, sich vor Ort kollegial und Hilfsmittelverordnung hinzu- Praxen negativ gesehen – ein vorheri- und konkret abzustimmen. Zu den Ein- kommen ger unmittelbarer Patientenkontakt sei zelheiten s. a. S. 439. • Versicherte haben ab dem 1. Januar aus ihrer Sicht stets erforderlich. Hier 2021 Anspruch auf eine elektronische könne aber künftig durchaus ein ge Nutzen der Digitalisierung… Patientenakte (ePA) wisses Potenzial zur Entlastung der In der anschließenden Diskussion be- • bei Vertragsärzten, die am 1. März Praxen liegen. tonten mehrere Vertreter, dass bei allen 2020 kein Versichertenstammdaten- Bei der Frage nach Hemmnissen der Digitalisierungsprozessen im Gesund- management (VSDM) durchführen, Digitalisierung in den Praxen seien die heitssystem die Kernaufgabe der Pati- wird die Honorarkürzung von ein auf Fehleranfälligkeit der EDV-Systeme entenversorgung nicht aus dem Blick 2,5 Prozent erhöht (46 %) bzw. Sicherheitslücken in den geraten dürfe. Die Flut informations- • der Anschluss an die Telematikinfra- EDV-Systemen (60 %) am häufigsten technischer Anforderungen und diver- struktur (TI) wird nunmehr auch genannt worden. ser Datenschutzvorschriften, verbunden 436 PRO 12 | 2019
Gesundheitspolitik mit der gesetzgeberischen Androhung stelle sich deshalb die Frage nach dem serung der Versorgung der Patienten von Sanktionen bei Nichteinhaltung, Nutzen digitaler Innovationen für die stelle ein entscheidendes Kriterium für stelle für viele auch eine Zumutung Abläufe und Tätigkeiten in den Praxen. die Akzeptanz der Digitalisierung im bzw. Überforderung dar. Zu Recht Deren Vereinfachung und die Verbes- ambulanten Versorgungsbereich dar. Beschluss der Vertreterversammlung Nachwahl für den beratenden Fach- Auf Antrag des Vorstandes wurde von ausschuss für Psychotherapie der Vertreterversammlung der Kassen- Durch den Zulassungsverzicht von Dr. ärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Harald Hetschko, psychotherapeutisch (KVSA) in ihrer Sitzung am 28. August tätiger Arzt, wurde eine Nachbesetzung 2019 folgender Beschluss gefasst: im beratenden Fachausschuss für Psy- Abstimmung der vorliegenden Anträge zum chotherapie erforderlich. Auf Vorschlag Haushalt der KVSA. Foto: jk Änderung der Abrechnungsanweisung des Fachausschusses und des Vorstandes der KVSA ab dem 1. Januar 2020. wählten die Vertreter Katrin Hennig, Nächste Sitzung Zu den Einzelheiten des Beschlusses Fachärztin für Psychiatrie und Psycho- Als Termin für die nächste Sitzung der lesen Sie bitte in dieser Ausgabe auf den therapie, zum Mitglied des Aus Vertreterversammlung wurde der Seiten 444 – 445. schusses. 26. Februar 2020/15:30 Uhr festgelegt. ■■ KVSA Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 und Haushalt 2020 Die Beschlüsse zum Haushalt standen Jahresabschluss 2018 auf der Basis in der Vertreterversammlung der des Prüfberichts wurden von den Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Vertretern einstimmig angenommen. Anhalt (KVSA) am 20. November 2019 Die Mittelverwendung für das Haus- auf der Tagesordnung. Die vorgelegten haltsjahr 2018 gliedert sich wie folgt: Anträge zum Jahresabschluss 2018 Die Anzahl der im Jahr 2018 abrech- sowie zum Haushalt 2020 hatte der nenden Ärzte und nichtärztlichen Finanzausschuss unter dem Vorsitz von Psychotherapeuten betrug 4.518. Sie Dr. Wolfgang Herzog im Vorfeld inten- rechneten insgesamt 17.293.340 Be- siv beraten. handlungsfälle mit einem Honorar volumen von 1.118.685.900 Euro ab. Dr. Herzog und Mathias Tronnier, ge- schäftsführender Vorstand der KVSA, Die Bilanzsumme der Kassenärztlichen informierten die Ärztevertreter, dass Vereinigung Sachsen-Anhalt betrug zum der Revisionsverband ärztlicher Orga- Stichtag 31. Dezember 2018 TEUR nisationen e.V. in Verbindung mit der 514.877, die sich auf der Aktivseite der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Bilanz im Wesentlichen aus den Sach Tilly GmbH dem Jahresabschluss 2018 anlagen mit TEUR 17.268, den Finanz- In seinen Ausführungen legte der geschäfts den uneingeschränkten Bestätigungs- anlagen mit TEUR 26, Forderungen an führende Vorstand Mathias Tronnier die Details vermerk erteilt habe. KVen, Sozialleistungsträger und Ärzte zum Jahresabschluss 2018 sowie die einzelnen Die Anträge zur Entlastung von Vor- mit TEUR 201.594 und aus liquiden Mit- Positionen des Haushaltsplans 2020 dar. stand und Geschäftsführung für den teln mit TEUR 295.439 zusammensetzt. Foto: jk PRO 12 | 2019 437
Gesundheitspolitik Die Passivseite der Bilanz weist als we- praxen sowie die Förderung der Wei- sentliche Positionen das Vermögen mit terbildung für Hausärzte und Fachärzte TEUR 29.388, die Rücklagen mit TEUR der größte Ausgabenposten. Durch die 4.630, den Sonderposten für Sicherstel- im Jahr 2018 von der Vertreterver- lungsmaßnahmen mit TEUR -101, die sammlung beschlossenen Umstruktu- Rückstellungen mit TEUR 19.892 und rierungen im Fahrdienst sowie die Verbindlichkeiten gegenüber KVen, Einführung der dafür notwendigen Sozialleistungsträgern und Ärzten mit Bereitschaftsdienstzentrale zeigte sich TEUR 430.991 aus. schon im Jahr 2019 eine leichte Ver ringerung der Kosten für den Bereit- Im Jahr 2018 beschäftigte die Kassen- schaftsdienst, die mit der vollständigen ärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Umsetzung der neuen Konzeption wei- 267 Mitarbeiter (VBE). ter greift und nicht nur die Kosten der In der nachstehenden Übersicht sind Bereitschaftsdienstzentrale kompen- die Ergebnisse der Erfolgsrechnung siert sondern auch darüber hinaus die und das Investitionsvolumen des Jahres Kostenentwicklung reduziert. 2018 dargestellt. Für die Förderung der Weiterbildung ist ein Betrag von 12,5 Mio. Euro Für den Finanzausschuss der KVSA brachte Dr. Herzog und Herr Tronnier stellten aufzuwenden, an dem sich die Kran- dessen Vorsitzender Dr. Wolfgang Herzog die Anträge zum Haushalt ein. Foto: jk danach den Haushaltsansatz für 2020 kenkassen zur Hälfte beteiligen. Fest vor, der in Einnahmen und Ausgaben zustellen ist, dass durch die Gesetzes ausgeglichen ist. Entsprechend der änderungen der jüngsten Vergangenheit, auf 37.134.288,00 Euro festgesetzt. Der Planung sind die im letzten Jahr erhöh- z. B. das Terminservice- und Versor- Investitionshaushalt weist ein Volumen ten Verwaltungskostensätze trotz der gungsgesetz, der Aufgabenbereich der von 1.511.640,00 Euro auf. Zunahme an Aufgaben der KVSA aus KVSA zunimmt, was steigende Kosten reichend zur Deckung der geplanten nach sich zieht. Inwieweit die derzeiti- Der Verwaltungskostensatz für die Ausgaben. Neben den Personalkosten gen Verwaltungskostensätze zur Finan- Quartale 4/2019 bis 3/2020 beträgt wei- ist der Bereich der Sicherstellungs zierung ausreichen, bleibt abzuwarten. terhin 2,9 Prozent für Online-Abrechner, maßnahmen, hier insbesondere die Die Vertreterversammlung nahm den 3,0 Prozent für wenige Datenträger- Finanzierung von Fahrdiensten für den Antrag zum Haushaltsplan 2020 an. Abrechner und 5,1 Prozent für einzelne Bereitschaftsdienst und Bereitschafts- Danach wird der Verwaltungshaushalt manuelle Abrechner. Haushalt 2018 (Beträge jeweils in Euro) A. Aufwendungen B. Erträge Investitionshaushalt 2018 Personal 15.375.182,37 Verwaltungskostenumlage 23.049.843,45 A. Investitionen Selbstverwaltung 395.123,69 Kostenbeiträge/Erstattun- 194.295,15 Immaterielle Vermögens- gemeinsame Selbstver- gen 278.327,81 569.608,21 gegenstände waltung Geldbußen 5.400,00 Grundstücke 0,00 Sachaufwand 2.712.800,80 Erträge aus Auftragsleis- 3.907,04 Betriebs- und Geschäfts- Abschreibungen 913.876,24 tungen 207.646,43 ausstattung organisat. Aufgaben 9.230.764,33 Gebühren nach ZVO 364.140,00 Anlagen im Bau/Anzahlun- Vermögensaufwand 0,00 Kapitalerträge 89.637,31 0,00 gen auf Anlagen sonstiger Aufwand 4.392,50 Grundstückserträge 165.124,74 Summe Ausgaben 485.974,24 Sondereinrichtungen 0,00 sonstige Erträge 1.088.377,05 Ertragsüberschuss 0,00 Entnahmen aus Vermögen 4.241.023,40 Bilanzgewinn 0,00 Bilanzverlust 0,00 B. Finanzierung Summe Aufwendungen 29.201.748,14 Summe Erträge 29.201.748,14 Vermögen/Rücklagen 485.974,24 ■■ KVSA 438 PRO 12 | 2019
Für die Praxis Vertretung bei Abwesenheit – Patientenversorgung organisieren und Patienten informieren Die Versorgung der Patienten ist insbe- Bitte beachten Sie, dass die Patienten Eintragung im KVSAonline-Portal sondere in Urlaubszeiten, an Brücken- durch Aushang bzw. eine entspre- nachkommen, ohne dass eine weitere tagen und dem bevorstehenden Jahres- chende Ansage auf dem Anrufbeant- Information gegenüber der KVSA per wechsel durch Vertretungen zu worter darüber informiert werden, an Fax o.ä. erfolgen muss. organisieren. welche Praxis sie sich wenden können, sofern Sie an den betreffenden Tagen Im KVSAonline-Portal erreichen Sie Für den bevorstehenden Jahres ihre Praxis geschlossen haben. Bitte unter „Dienste“ die „Abwesenheitsver- wechsel gelten folgende Regelungen: sprechen Sie die Abwesenheiten mit waltung“ und können Ihre Abwesen- Ihren Kollegen ab, so dass die Patienten heit unter Angabe Ihres Vertreters ein- Vom 24.12.2019 bis 26.12.2019 ist ganz- auch an diesen Tagen gut versorgt sind, tragen. tägig Bereitschaftsdienst organisiert. in der Region ausreichend Ärzte des entsprechenden Fachgebietes ihre Praxis Vorteile: Am 23. und 27.12.2019 sowie geöffnet haben und die anwesenden • Unter Dienste >> Abwesenheitsver- 30.12.2019 ist tagsüber die Versorgung Praxen die Behandlung der Patienten waltung >> Übernommene Vertre- in den Arztpraxen zu gewährleisten, auch gewährleisten können. tungen ist für Ihre Vertretung zu se- der Bereitschaftsdienst beginnt zu den hen, dass die Vertretung für Sie üblichen Zeiten. In der Vergangenheit erreichten die übernommen wurde. KVSA immer wieder Anfragen von Pa- • Die Daten werden automatisch in die Am 31.12.2019 und 01.01.2020 ist tienten, an welche Praxen sie sich wen- Sammelerklärung übernommen. ganztägig Bereitschaftsdienst organisiert. den können, da keine Information an • Wenn Sie die Vertretung für eine/n geschlossenen Praxen hinterlegt war. Kollegen/in übernommen haben, Am 02. und 03.01.2020 ist tagsüber die können Sie dies ebenfalls unter Versorgung in den Arztpraxen zu ge- Vertretungsregelungen: Dienste >> Abwesenheitsverwaltung währleisten, der Bereitschaftsdienst be- Für jeden Tag der Abwesenheit haben >> Übernommene Vertretungen ginnt zu den üblichen Zeiten. ambulant tätige Ärzte für ihre Sprech- sehen. stunden eine Vertretung zu organisie- • Es besteht die Möglichkeit, einen An den gesetzlichen Feiertagen, ren. Die Regelungen zur Vertretung Praxisaushang mit den entsprechen- Wochenenden und an Heiligabend sind im Bundesmantelvertrag und in den Informationen zu drucken. sowie Silvester wird die Patienten- der Zulassungsverordnung für Ver- • Eine schriftliche Meldung an die versorgung ganztägig durch den Be- tragsärzte zu finden. KVSA entfällt. reitschaftsdienst abgesichert! Mit den Kollegen, die die Vertretung Die Anmeldung im Portal kann über An den übrigen Tagen ist die Versor- übernehmen, muss der Vertretungs- den persönlichen Arzt-Zugang sowie gung der Patienten in den Arztpraxen zeitraum abgesprochen werden. über den Praxiszugang erfolgen. zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß hat eine Vielzahl von Praxen „zwischen Abwesenheit im KVSAonline Portal den Feiertagen“ geschlossen. Die Ver- melden Information: sorgung der Patienten ist durch abge- Wenn die Vertretung über einen Zeit- sprochene Vertretung in den Regionen raum von 7 Kalendertagen hinausgeht, Inhaltliche Fragen: sicherzustellen. ist dies der KVSA vorab zu melden. Kathrin Hanstein Dieser Meldung können Sie mit der Tel. 0391 627-6449 Technische Fragen: Hinweis: IT-Service Wenn der Zeitraum einer Vertretung innerhalb von zwölf Monaten drei Monate Tel. 0391 627-7000 überschreitet, ist vorab die Genehmigung der KVSA einzuholen. Dazu ist ein E-Mail: IT-Service@kvsa.de entsprechender Antrag bei der KVSA, Abteilung Qualitäts- und Verordnungs- management, zu stellen. Weitere Informationen zu den Themen Abwesenheit und Vertretung sind unter www.kvsa.de >> Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Vertretung zu finden. PRO 12 | 2019 439
Für die Praxis Serie Wir fördern ärztlichen Nachwuchs Zahlen und Fakten zu Angeboten der KV Sachsen-Anhalt Die Kassenärztliche Vereinigung • Studienfinanzierungsmesse Sachsen-Anhalt (KVSA) bietet Studie- • „Klasse Hausärzte“ – Akquise von 80 Teilnehmer renden und Ärzten in Weiterbildung Lehrärzten und Mentoren eine bunte Palette an Veranstaltungs- • Berufsfelderkundung in Stendal Workshopreihe Niederlassung mit und Beratungsmöglichkeiten. Auch im • „Tag der ambulanten Medizin“ 4 Modulen für Ärzte in Weiterbildung Jahr 2019 war die KVSA aktiv in dem • Auftaktveranstaltung der „Klasse Gemeinsame Veranstaltungsreihe der Bereich „Wir fördern ärztlichen Nach- Allgemeinmedizin“ Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- wuchs“. Anhalt; ADVISION Steuerberatungs gesellschaft mbH; Deutsche Apotheker- Die Veranstaltungsbreite ist vielfältig: 67 Teilnehmer und Ärztebank, Filialen Magdeburg Den Studierenden wurden neben Bera- und Leipzig; MLP Finanzdienstleistun- tungsgesprächen insbesondere auch 4 Workshops für Medizinstudierende gen AG, Geschäftsstelle Magdeburg I; Vor-Ort-Veranstaltungen in der KVSA mit niedergelassenen Ärzten aus Kutscher Rechtsanwälte angeboten. Dazu zählen die Workshops Sachsen-Anhalt mit medizinischen Themen, die Infor- mationsabende sowie die fachspezifi- mehr als 300 Teilnehmer schen Veranstaltungen zu bspw. „Kin- 95 Teilnehmer deswohl und Frühe Hilfen“. Gemeinsame Veranstaltungen der Auch an den Universitäten in Halle und KV-eigene Veranstaltungen zu fol Koordinierungsstelle für die Weiter- Magdeburg ist die KVSA präsent – bei genden Themen: bildung zum Facharzt in der Allge- der Organisation und Durchführung • Summerschool meinmedizin (KOSTA) und der Kom- von Wahlfächern sowie bei Auftakt- • Infoabend in Magdeburg petenzzentren für die Weiterbildung und Informationsveranstaltungen für • Infoabend in Halle in der Allgemeinmedizin Sachsen- Studierende. • Patenschaftsprogramm für Medizin- Anhalt (KOMPAS) in Magdeburg Bei den Ärzten in Weiterbildung enga- studierende: Prävention und Kinder- und Halle giert sich die KVSA in Form von the- schutz menspezifischen Informationsveran- • „Medizinische Versorgung vor Ort Sie haben Fragen oder wünschen wei- staltungen in weiteren Fachgebieten erleben“ und Hausärztetag in Werni- tere Informationen zum Thema? Gern und die KOSTA gemeinsam mit KOM- gerode können Sie sich an die Studierenden PAS in Form von Veranstaltungen für beraterin Christin Lorenz telefonisch Ärzte in Weiterbildung in der Allge- unter 0391 627-6446 oder per Mail an meinmedizin. 56 Teilnehmer Studium@kvsa.de wenden. Beratungen für Studierende und Über 120 Teilnehmer Ärzte in Weiterbildung • Persönliche Beratungen zu Stipen Veranstaltungen mit den Landes dienangeboten der KVSA universitäten Halle und Magdeburg • Persönliche Beratungen zu Förder- • Posterpräsentation zur Veranstaltung mitteln des Landesausschusses für „Berufsfelderkundung“ Ärzte in Weiterbildung (mit der Ver- • „Fit für Famulatur“ pflichtung einer dreijährigen Tätig- • PJ-Infoveranstaltung keit in Sachsen-Anhalt) • Wahlfach „Landärztliche Medizin“ 440 PRO 12 | 2019
Für die Praxis Serie Praxisorganisation und -führung …weil Qualität in der Praxis führt. Mit QM zu mehr Impfschutz Im Bereich der Präventionsleistungen Aktuelle STIKO-Empfehlungen Achtung: Bei dem Einsatz schriftlicher und hier insbesondere bei Schutz Das Praxisteam muss die aktuellen STI- Erinnerungen muss sorgfältig auf die impfungen lässt sich ein strukturiertes KO-Empfehlungen kennen und auch Anforderungen des Datenschutzes ge- Qualitätsmanagement (QM) gut im hier wird deutlich, dass es für das Impf- achtet werden. Demnach können keine plementieren. Voraussetzung ist, dass management konkrete Verantwortlich- Postkarten versendet werden. das gesamte Praxisteam die Früh keiten benötigt. Wichtig ist, dass sich erkennungsmaßnahmen kennt, die ein Verantwortlicher aktiv um die Be- zum Leistungsangebot der Gesetzlichen schaffung der notwendigen Informatio- Sowohl die Beratung als auch die Krankenversicherung (GKV) gehören nen – auch zu saisonalen Aspekten wie Durchführung von Präventionsleis- und jeder weiß, welche Leistungen in etwa den FSME-Risikogebieten – küm- tungen sollten in der Patientenakte der Praxis angeboten werden. mert und diese an das Team weitergibt. dokumentiert werden. Lehnen Patien- Letzteres kann in der Teambespre- ten das Angebot ab, empfiehlt sich Praxis-Präventionskonzept chung erfolgen. dies ebenfalls zu dokumentieren. Die angebotenen präventiven Leistun- gen sollten systematisch in die Praxis- Erinnerungsservice organisation integriert werden. Zusätz- Im ersten Schritt ist das Einverständnis Themen- oder jahreszeitspezifische lich sollten durch ein entsprechendes der Patienten einzuholen, um den Erin- Informationskampagnen Konzept diejenigen Patienten systema- nerungsservice der Praxis (Recall- Der Aushang von Plakaten und das tisch identifiziert werden, für die ein- Management) anzubieten. Einfach ist Auslegen von Flyern dienen der ersten, zelne Präventionsprogramme infrage dies bei neuen Patienten: In dem Fall unverbindlichen Information der Pati- kommen. Diese sind sodann gezielt zu kann bspw. im Anamnesebogen ein enten über ihre Ansprüche auf Impfun- informieren. Arbeitsanweisungen und Feld eingefügt werden, in dem der Pati- gen oder Früherkennungsuntersuchun- Checklisten helfen dabei. ent ankreuzen kann, über welche Kom- gen. munikationswege (E-Mail, Post, Tele- Impfrate der Praxis gibt Aufschluss fon…) und woran (feste Arzttermine, Quelle: Zu Beginn sollte die Praxis analysieren, Untersuchungen, Prävention) er durch • QEP – Qualität und Entwicklung wie stark die Patienten der Praxis die die Praxis erinnert werden darf. Alle in Praxen®: QEP-Manual, 1.5. Ge- Präventionsleistungen bzw. Schutz anderen Patienten können bereits am sundheitsförderung und Prävention impfungen in Anspruch nehmen und Empfang auf den Service der Praxis • ÄrzteZeitung, Rebekka Höhl: welche Patientengruppen sich hinter angesprochen werden und das Einver- Mit QM zu mehr Impfschutz den Präventionswilligen verbergen. ständnis schriftlich festgehalten wer- (10.04.2014) Die praxisindividuelle Impfrate ist zu den. Die meisten Arztsoftware-Systeme ermitteln. So ist praxisintern erkenn- unterstützen die Praxen bei den Recall- Sie haben Fragen oder wünschen wei- bar, an welcher Stelle das QM ansetzen Verfahren und bieten hierfür spezielle tere Informationen zum Thema? Gern soll und welche Maßnahmen umzu Recall-Funktionen. können Sie sich an Christin Lorenz setzen sind. Damit hat die Praxis auto- Zweiter Schritt: Die Praxis versendet telefonisch unter 0391 627-6446 oder matisch eine messbare Kennzahl für zu saisonalen Impfterminen regelmäßig per Mail an Christin.Lorenz@kvsa.de den ständigen Prozess der QM-Weiter- ein Erinnerungsschreiben und prüft wenden. entwicklung. quartalsweise, welche Patienten für einen Impf-Recall infrage kommen. OLIVER KRAUSE VERTRAGS(ZAHN)ARZTRECHT Triftstraße 26/27 RECHTSANWALT HAFTUNGSRECHT 06114 Halle (Saale) FACHANWALT FÜR STEUERRECHT KOOPERATIONSVERTRÄGE Telefon: +49 345 2023234 FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT PRAXIS AN- UND VERKAUF E-Mail: info@ok-recht.de MASTER IN HEALTH AND MEDICAL MANAGEMENT STEUER(STRAF)RECHT www.ok-recht.de PRO 12 | 2019 441
Für die Praxis Mess- und Eichrecht Das Mess- und Eichrecht betrifft jede Arztpraxis, die in der Behandlung beim zuständigen Eichamt beantragt von Patienten Waagen verwendet. Waagen in der Heilkunde unterliegen werden. den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) [§ 1 Abs. 2 Nr. 3 MessEV]. Das bedeutet, Anzeigepflicht Neben der Eichpflicht besteht für alle diese Waagen sind eichpflichtig und dürfen an Patienten nur eingesetzt nach dem 01.01.2015 neu angeschaff- werden, wenn sie geeicht sind. Die für diese Zwecke verwendeten Waagen ten medizinischen Waagen eine An müssen mindestens der Eichklasse III angehören. Man spricht in diesem zeigepflicht. Neue oder erneuerte Kontext auch von medizinischen Waagen. medizinische Waagen müssen dem zu- ständigen Eichamt angezeigt werden Eichpflicht Die Gültigkeitsdauer bei Säuglings und zwar innerhalb von sechs Wochen Eichpflichtige Waagen in der Arzt waagen beginnt mit Ablauf des Kalen- nach Inbetriebnahme (§ 32 MessEG). praxis sind Personenwaagen und Säug- derjahres, in dem das Messgerät zuletzt Die Anzeige erfolgt über die Internet- lingswaagen. Weil diese Waagen auch geeicht wurde. plattform www.landeseichamt.de und unter das Medizinprodukterecht fallen, umfasst Daten zu Geräteart, Hersteller, werden sie regelhaft konformitätsbe- Für die Kennzeichnung der Eichung Typbezeichnung, Jahr der Kennzeich- wertet (CE-gekennzeichnet) und damit gilt seit 2017: Es wird der Beginn der nung und Anschrift des Betreibers der mit einer Ersteichung durch den Her- Eichfrist (i. d. R. das Jahr der Eichung) Waage. steller in den Verkehr gebracht. Das und nicht mehr der Ablauf der Eich- Jahr der Herstellereichung kann der frist gekennzeichnet. Der Ablauf der Quelle: Kompetenzzentren der KVen Konformitätskennzeichnung (CE- Frist kann auf einer optional ange- und der KBV: Hygiene und Medizin- Kennzeichnung) entnommen werden. brachten Klebemarke dargestellt wer- produkte. Hygiene in der Arztpraxis. den. Die f älligen Nacheichungen an Ein Leitfaden (2019); S. 20f. Für diese Waagenarten gelten in der Säuglingswaagen müssen mindestens Arztpraxis folgende Eichfristen: zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist Sie haben Fragen oder wünschen wei- tere Informationen zum Thema? Gern Waagenart Eichfrist können Sie sich telefonisch an Christin Lorenz oder Anke Schmidt unter Personenwaagen unbefristet (Anlage 7, Nummer 2.2.5 MessEV) 0391 627-6446/ -6435 oder per Mail an Säuglingswaagen 4 Jahre (Anlage 7, Nummer 2.2.6 MessEV) Hygiene@kvsa.de wenden. Frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr. AKM MEDIZINTECHNIK SANITATSHAUS Feiern Sie mit uns 30 Jahre AKM. ORTHOPADIETECHNIK ALLES FÜR DIE PRAXIS JETZT NEU! Unser Onlineshop auf www.akm-magdeburg.de www.akm-magdeburg.de oder 0391 – 25 40 110 442 PRO 12 | 2019
Rundschreiben Nr. 16 | 2019 Hinweise zur Abrechnung 4/2019 Die Abgabe der Abrechnung und der (Online-)Sammelerklärung des Quartals 4/2019 ist vom 01.01.2020 bis 13.01.2020 möglich. Die Online-Übertragung der Abrechnung ist bis spätestens zum 13.01.2020 zu realisieren. Dies gilt auch für die Übertragung/Versand der (Online-)Sammel- erklärung. Sie sind verpflichtet, Ihre Quartalsabrechnung elektronisch leitungsgebunden (online) abzugeben. Die elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten, der Online-Sammelerklärung und ggf. vorhandener Dokumentationsdaten ist über die TI, KV-SafeNet* oder KV-FlexNet über das KVSAonline-Portal möglich. Weitere Informationen zum technischen Ablauf finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvsa.de >> Praxis >> IT in der Praxis oder über den IT-Service der KV Sachsen-Anhalt Telefon: 0391 627 7000 Fax: 0391 627 87 7000 E-Mail: it-service@kvsa.de Für die Abgabe ggf. erforderlicher Unterlagen (z. B. Sammelerklärung, Behand- lungsscheine der Sonstigen Kostenträger mit Stempel und Unterschrift, Bestäti- gungen der Krankenkassen zum Versicherungsverhältnis) können Sie die Abgabe- mitteilung für Online-Abrechner als Adressblatt verwenden. Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Dokumente mit Ihrem Vertragsarztstem- pel zu versehen sind, damit jederzeit eine korrekte Zuordnung vorgenommen und eine ordnungsgemäße Abrechnung gewährleistet werden kann. Sollten Sie die Unterlagen nicht zusenden wollen, können Sie diese Unterlagen auch zu den Dienstzeiten der KVSA (Mo bis Do 9 – 17 Uhr und Fr 9 – 14 Uhr) in den Dienstgebäuden in Magdeburg, am Empfang, und in Halle abgeben. Prüfprotokolle oder Behandlungsscheine für Patienten, bei denen das Einlese datum der elektronischen Gesundheitskarte vorliegt, sind nicht mit einzureichen. Sollten Sie Ihre komplette Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin erstellt haben, können Sie diese auch vor den o. g. Terminen online übertragen. Bereitstellung der Sammelerklärungen auf der Homepage Die Sammelerklärung, die als Voraussetzung zur Honorarzahlung für die Ab- rechnung eines jeden Quartals unverzichtbar ist, kann mit den persönlichen Zu- gangsdaten der jeweiligen Praxisinhaber bzw. den in Einrichtungen berechtigten Personen online ausgefüllt und signiert werden. * Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. PRO 12 | 2019 443
Rundschreiben Nr. 16 | 2019 In Fällen, in denen eine online-Übertragung nicht möglich ist, stehen die Sammel- erklärungen auf unserer Homepage unter: www.kvsa.de >> Praxis >> Abrechnung/ Honorar >> Sammelerklärungen zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass ohne Ansprechpartner: Vorliegen einer gültigen und unterschriebenen/signierten Sammelerklärung eine Sekretariat Abrechnung Honorarzahlung nicht möglich ist. Die Abgabezeiten für die Abrechnung gelten Tel. 0391 627-6102/ -6108/ -7108 auch für das Einreichen der Sammelerklärung. Wegfall des ICD-Ersatzwertes „UUU“ zum 1. Januar 2020 Zum 1. Januar 2020 entfällt die Verwendungsmöglichkeit des bisherigen Ersatz- wertes „UUU“ als ICD-Kodierung. Ärzte, die bisher keine spezifischen ICD-Diagnosen im Rahmen der labor diagnostischen, humangenetischen und pathologischen Probenuntersuchungen angeben mussten und somit den Ersatz UUU verwendet haben, verwenden bitte ab dem 1. Januar 2020 den ICD-Schlüssel Z01.7G. Eine Verwendung der Zusatz- kennzeichen V, A oder Z ist bei diesem Schlüssel nicht möglich. Sollte in den Abrechnungsvoraussetzungen für bestimmte GOP die Angabe von spezifischen Codes vorgegeben sein, entfällt die Verwendungsmöglichkeit des ICD-Z01.7G. Für alle Fälle außerhalb von Probenuntersuchungen ist die Erkrankung, ggf. in Form von Ausschluss (A) oder Verdachtsdiagnosen (V) oder Zustand nach (Z), zu verschlüsseln. Bei gesicherten Diagnosen ist das Zusatzkennzeichen G zu ver- wenden. Andere diagnostische Fachrichtungen (z. B. Radiologie) sind ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, die zur Untersuchung führenden Erkrankungen, ggf. unter Verwendung der Zusatzkennzeichen V, A, Z oder die tatsächlich diagnostizierten Erkrankungen zu verschlüsseln. Hilfestellungen zum richtigen Kodieren finden Sie unter folgenden Links: Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung KBV-ICD-Browser: http://icd.kbv.de/icdbrowser/# Tel. 0391 627-6102/-6108/-7108 Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung: https://www.kodierhilfe.de Änderung der Abrechnungsanweisung der KVSA ab dem 1. Januar 2020 Änderung der Abgabeform der Die Vertreterversammlung der KVSA beschloss am 20. November 2019 die Ände- Sammelerklärung rung der Abrechnungsanweisung der KVSA zum 1. Januar 2020. Danach ist die Abgabe der Sammelerklärung ab der Quartalsabrechnung des 1. Quartals 2020 nur noch elektronisch leitungsgebunden möglich. Die Sammel erklärung ist somit elektronisch zu signieren und zu übertragen. Damit erfolgt die Abgabe der Sammelerklärung in der gleichen Weise wie die Abgabe der Ab- rechnung unter Verwendung der Telematik-Infrastruktur, KV-SafeNet oder KVFlexNet. 444 PRO 12 | 2019
Rundschreiben Nr. 16 | 2019 Im Weiteren wurde die Berechnungsvorschrift für die gesetzlich festgelegte Honorarkürzung infolge der Nichtanwendung der Telematik-Infrastruktur aufge- nommen. Infolge notwendiger organisatorischer Änderungen im Ablauf der Abrechnungs Anhebung der monatlichen bearbeitung ergeben sich geänderte Restzahlungstermine. Um die Liquidität der Abschlagszahlungen Praxen trotz Verschiebung der Restzahlungstermine zu erleichtern, wird die Höhe der Abschlagszahlungen ab März 2020 von monatlich 22 % auf monatlich 25 % er- höht. In begründeten Einzelfällen soll von der in der Abrechnungsanweisung fest- gelegten Höhe abgewichen werden können. Der komplette Wortlaut der zum 1. Januar 2020 gültigen Abrechnungsanweisung ist auf unserer Homepage unter: www.kvsa.de >> Praxis >> Verträge/Recht >> Abrechnungsanweisung zu finden. Restzahlungstermine für das Jahr 2020 Nachfolgend geben wir Ihnen die geplanten Restzahlungstermine für die genann- ten Quartale zur Kenntnis. Sollten sich die Termine aufgrund nicht vorhersehbarer Sachverhalte verändern, werden wir Sie informieren. Abrechnungsquartal Geplanter Restzahlungstermin 3/2019 13.01.2020 4/2019 15.04.2020 1/2020 14.07.2020 Ansprechpartner: 2/2020 14.10.2020 Sekretariat Abrechnung 3/2020 18.01.2021 Tel. 0391 627-6102/-6108/-7108 PRO 12 | 2019 445
Verordnungsmanagement Nr. 16 | 2019 Arzneimittel Ansprechpartnerinnen: Änderung der AM-RL in der Anlage XII – aktuelle Beschlüsse Dr. Maria-Tatjana Kunze, (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln) Tel. 0391 627-6437 Josefine Müller, Tel. 0391 627-6439 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes Heike Drünkler, (AMNOG) am 1. Januar 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß Tel. 0391 627-7438 § 35a SGB V den Auftrag, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirk- stoffen sofort nach Markteintritt eine (Zusatz-)Nutzenbewertung durchzuführen. In der Anlage XII zur AM-RL sind die Beschlüsse zur Nutzenbewertung aufgeführt. Die Nutzenbewertung ist eine Feststellung über die Zweckmäßigkeit von neuen Arzneimitteln im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Auf Grundlage der Nutzen- bewertung trifft der G-BA Feststellungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln, insbesondere: 1. zum medizinischen Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweck- mäßigen Vergleichstherapie, 2. zur Anzahl der Patienten/-gruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zu- satznutzen besteht, 3. zu den Therapiekosten, auch im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichsthera- pie (zVT) und 4. zu den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung. Dem Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung schließen sich Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer über den Erstattungsbetrag (Rabatt auf den Herstellerabgabepreis) für das Arznei- mittel an. Festbetragsfähige Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden in das Festbe- tragssystem übernommen. Für die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem phar- mazeutischen Unternehmer ist ein Zeitraum von 6 Monaten vorgesehen. Wird keine Einigung über den Erstattungspreis erzielt, kann das Schiedsamt angerufen werden. Der Schiedsspruch gilt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, an dem die Ver- handlungspartner das Scheitern der Preisverhandlungen erklärt haben. Die Erstat- tungsbetragsvereinbarung kann vorsehen, dass das entsprechende Arzneimittel im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Praxisbesonderheit anerkannt wird. Aktuelle Beschlüsse des G-BA zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln Fachgebiet Onkologie Fertigarzneimittel Vizimpro® (Wirkstoff: Dacomitinib) Inkrafttreten 17. Oktober 2019 Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 2. April 2019: Als Monotherapie für die Erstlinienbehandlung erwachsener Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (non-small cell lung cancer, NSCLC) mit aktivierenden EGFR-Mutationen (epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor, epidermal growth factor receptor, EGFR). Ausmaß Zusatznutzen a) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metas- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. tasierten NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R1 oder del 192 1 Exon 21-Substitutionsmutation 2 Exon 19-Deletion b) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metas- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. tasierten NSCLC mit anderen aktivierenden EGFR-Mutationen als L858R1 oder del 192 446 PRO 12 | 2019
Verordnungsmanagement Nr. 16 | 2019 Arzneimittel Fachgebiet Onkologie Fertigarzneimittel Xofigo® (Wirkstoff: Radium-223-dichlorid) Inkrafttreten 17. Oktober 2019 Anwendungsgebiet (Neu Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 28. September 2018: bewertung aufgrund neuer Als Monotherapie oder in Kombination mit einem LHRH-Analogon (LHRH: Luteinisierendes- wissenschaftlicher Erkennt- Hormon-freisetzendes Hormon) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem nisse) kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen, bei denen die Erkrankung nach Erhalt von mindestens zwei vorausgehenden systemischen Therapielinien zur Behandlung des mCRPC (außer LHRH-Analoga) fortschreitet, oder für die keine andere verfügbare systemische mCRPC Therapie geeignet ist. Ausmaß Zusatznutzen a) Erwachsene Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostata Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. karzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen, bei denen die Erkrankung nach Erhalt von mindestens zwei vorausgehenden systemischen Therapielinien zur Behandlung des mCRPC (außer LHRH-Analoga) fortschreitet b) Erwachsene Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostata Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. karzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen, für die keine andere verfügbare systemische mCRPC Therapie geeignet ist Fachgebiet Pneumologie Fertigarzneimittel Ofev® (Wirkstoff: Nintedanib) Inkrafttreten 17. Oktober 2019 Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 15. Januar 2015: (Neubewertung eines Orphan- Für Erwachsene zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF). Drugs nach Überschreitung der 50 Mio. Euro Grenze) Ausmaß Zusatznutzen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Fachgebiet Diabetologie Fertigarzneimittel Forxiga® (Wirkstoff: Dapagliflozin) Inkrafttreten 17. Oktober 2019 Neues Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 20. März 2019: Bei erwachsenen Patienten zur Behandlung von unzureichend kontrolliertem Typ-1-Diabetes mellitus in Ergänzung zu Insulin bei Patienten mit einem BMI ≥27 kg/m2, wenn Insulin allein den Blutzucker trotz optimaler Insulintherapie nicht ausreichend kontrolliert. Ausmaß Zusatznutzen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Fachgebiet Infektiologie Fertigarzneimittel Maviret® (Wirkstoffe: Glecaprevir/Pibrentasvir) Inkrafttreten 17. Oktober 2019 Neues Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 11. März 2019: Für Erwachsene und Jugendliche im Alter von 12 bis < 18 Jahren zur Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektion. Der Beschluss bezieht sich auf die Patientengruppe im Alter von 12 bis < 18 Jahren. Ausmaß Zusatznutzen a) Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotyp Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 1, 4, 5 oder 6 b) Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotyp Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 2 oder 3 PRO 12 | 2019 447
Verordnungsmanagement Nr. 16 | 2019 Arzneimittel Fachgebiet Neurologie/ Psychiatrie Fertigarzneimittel Elvanse Adult® (Wirkstoff: Lisdexamfetamindimesilat) Inkrafttreten 17. Oktober 2019 Neues Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 26. Februar 2019: Für Erwachsene im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerk- samkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS). Ausmaß Zusatznutzen Erwachsene mit seit der Kindheit bestehenden Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperak- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. tivitäts-Störungen (ADHS) mit mindestens moderatem Schweregrad (mindestens moderate Funktionsbeeinträchtigung in zwei oder mehr Situationen und mehrere Aspekte des Lebens beeinflussend), die bereits eine Arzneimitteltherapie erhalten haben Erwachsene mit seit der Kindheit bestehenden Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperak- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. tivitäts-Störungen (ADHS) mit mindestens moderatem Schweregrad (mindestens moderate Funktionsbeeinträchtigung in zwei oder mehr Situationen und mehrere Aspekte des Lebens beeinflussend), die bisher nicht medikamentös behandelt wurden Fachgebiet Ophthalmologie Fertigarzneimittel Luxturna® (Wirkstoff: Voretigen Neparvovec)/ Orphan Drug Inkrafttreten/Befristung 17. Oktober 2019 / 31. Dezember 2021 Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 22. November 2018): Zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit Sehverlust aufgrund einer erblichen Netzhautdystrophie, die auf nachgewiesenen biallelischen RPE65-Mutationen beruht, und die über ausreichend lebensfähige Netzhautzellen verfügen. Ausmaß Zusatznutzen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Fachgebiet Neurologie Fertigarzneimittel AJOVY® (Wirkstoff: Fremanezumab) Inkrafttreten 7. November 2019 Anwendungsgebiet Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 28. März 2019: Zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat. Ausmaß Zusatznutzen a) Unbehandelte erwachsene Patienten und Patienten, die auf mindestens eine Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. prophylaktische Medikation nur unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben oder für diese nicht geeignet sind. b) Erwachsene Patienten, die auf die medikamentösen Therapien / Wirkstoffklas- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. sen Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin nicht anspre- chen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen. c) Erwachsene Patienten, die auf keine der genannten medikamentösen Thera- Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatz- pien / Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitrip- nutzen. tylin, Valproinsäure, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen. Die gesamte Anlage XII mit allen Beschlüssen zur Nutzenbewertung und die dazu- gehörigen Tragenden Gründe stehen auf den Seiten des G-BA unter www.g-ba.de >> Themen >> Frühe Nutzenbewertung zur Verfügung. 448 PRO 12 | 2019
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