Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal

Die Seite wird erstellt Alicia Heine
 
WEITER LESEN
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
2 D 10 762 E
                                                                                                                                                                        ISSN: 1436 - 9818

             12 · 2019           O f f i z i e l l e s M i t t e i l u n g s b l a t t d e r K a s s e n ä r z t l i c h e n Ve re i n i g u n g S a c h s e n - A n h a l t

                                  Abwesenheitsverwaltung
                                  im KVSAonline-Portal

Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt - 10762 - Heft 12/2019
KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
                                                                                     Telefonnummer/Fax
Vorsitzender des Vorstandes                          B.John@kvsa.de                  0391 627-7403/-8403
stellv. Vorsitzender des Vorstandes                  Holger.Gruening@kvsa.de         0391 627-7403/-8403
geschäftsführender Vorstand                          Mathias.Tronnier@kvsa.de        0391 627-7403/-8403
Vorsitzender der Vertreterversammlung                Andreas-Petri@web.de            0391 627-6403/-8403
Hauptgeschäftsführer                                 Martin.Wenger@kvsa.de           0391 627-7403/-8403
Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung,
Personalverwaltung und -entwicklung                  Heidrun.Gericke@kvsa.de         0391 627-6405/-8403
Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung           Gabriele.Wenzel@kvsa.de         0391 627-6412/-8403
Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte           Matthias.Paul@kvsa.de           0391 627-6406/-8403
Referentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung            Christin.Herms@kvsa.de          0391 627-6411/-8403
Sekretariat                                          Gabriela.Andrzejewski@kvsa.de   0391 627-7403/-8403
                                                     Nadine.Elbe@kvsa.de             0391 627-6403/-8403
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit                    Bernd.Franke@kvsa.de            0391 627-6146/-878147
                                                     Janine.Krausnick@kvsa.de        0391 627-6148/-878147
Informationstechnik
Abteilungsleiter                                     Norman.Wenzel@kvsa.de           0391 627-6321/-876321
Vertragsärztliche Versorgung
stellv. Hauptabteilungsleiter                        Tobias.Irmer@kvsa.de            0391 627-6350/-8544
Abteilungsleiter Sicherstellung                      Tobias.Irmer@kvsa.de            0391 627-6350/-8544
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
- Zulassungen                                        Iris.Obermeit@kvsa.de           0391 627-6342/-8544
- Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten               Heike.Camphausen@kvsa.de        0391 627-7344/-8459
Geschäftsstelle des Berufungsausschusses             Peter.Krueger@kvsa.de           0391 627-7335
                                                     Anja.Koeltsch@kvsa.de           0391 627-6334
Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses           Peter.Krueger@kvsa.de           0391 627-7335
                                                     Anja.Koeltsch@kvsa.de           0391 627-6334
Geschäftsstelle des Landesausschusses                Jens.Becker@kvsa.de             0391 627-6341/-8544
Bereitschafts- und Rettungsdienst
Abteilungsleiter                                     Thomas.Steil@kvsa.de            0391 627-6461/-8459
Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung
Gruppenleiter                                        Thomas.Fischer@kvsa.de          0391 627-6452/-876543
Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung                                                 0391 627-8500
Niederlassungsberatung                               Silva.Brase@kvsa.de             0391 627-6338/-8544
Qualitäts- und Verordnungsmanagement
Abteilungsleiterin                                   Conny.Zimmermann@kvsa.de        0391 627-6450/-8436
Abrechnung/Prüfung
Hauptabteilungsleiterin                              Brigitte.Zunke@kvsa.de          0391 627-7108/-8108
Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration
stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung   Simone.Albrecht@kvsa.de         0391 627-6207/-8108
                                                                                     0345 299800-
Abrechnungsstelle Halle                              Kathleen.Grasshoff@kvsa.de      20/3881161
Abteilung Prüfung
Abteilungsleiterin                                   Antje.Koepping@kvsa.de          0391 627-6150/-8149
Vertragsabteilung
Abteilungsleiterin                                   Lissi.Werner@kvsa.de            0391 627-6250/-8249
Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm        Antje.Dressler@kvsa.de          0391 627-6234/-876348
                                                     Solveig.Hillesheim@kvsa.de      0391 627-6235/-876348
Honorarabrechnung/Vertragsausführung
Abteilungsleiter                                     Dietmar.Schymetzko@kvsa.de      0391 627-6238/-8249
Buchhaltung/Verwaltung
Abteilungsleiterin                                   Kathrin.Sondershausen@kvsa.de   0391 627-6422/-8423
Formularstelle                                       Carina.Schmidt@kvsa.de          0391 627-6031
                                                     Christine.Broese@kvsa.de        0391 627-7031
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Editorial

Entbürokratisierung bei Heilmittelverordnungen

Dr. Burkhard John,                        Dr. Holger Grüning,                             Mathias Tronnier,
Vorsitzender des Vorstandes               stellv. Vorsitzender des Vorstandes             geschäftsführender Vorstand

Sehr geehrte Kollegin,                     mehr in die sogenannte Erst-, Folge-           men der Physiotherapie im Sinne der
sehr geehrter Kollege,                     oder Verordnung außerhalb des Regel-           Patienten kombinieren.
                                           falls unterschieden. Damit entfällt
wir beenden das Jahr 2019 mit guten        ­sowohl die Anrechnung von Vorver-             Zukünftig wird nur noch ein Verord-
Nachrichten bezüglich der Heilmittel-     ordnungen als auch die Begründungs-             nungsformular für alle Heilmittel­
verordnung. Der Gemeinsame Bundes-        pflicht bei Verordnungen über die               bereiche zur Verfügung stehen, auch
ausschuss hat eine Vereinfachung der      ­Gesamtverordnungsmenge hinaus.                 das hilft etwas die viel zu hohe Last der
Heilmittelverordnung beschlossen.          Zusätzlich wird die Komplexität des            ­Bürokratie in unseren Praxen zu redu-
Zwar müssen wir uns noch bis Oktober       Heilmittelkataloges reduziert. Die aktu-        zieren.
2020 gedulden, doch die gute Botschaft     ell 22 Diagnosegruppen der Physio­
ist: Das Verordnungsverfahren wird         therapie werden zukünftig in nur noch          Sollte auf der Verordnung mal ein Kreuz
entbürokratisiert werden. Eine solche      13 Diagnosegruppen zusammengefasst.            oder eine Angabe fehlen, wird geregelt
Änderung war auch dringend erforder-                                                      sein, welche Änderungen wir in der
lich, da das derzeitige Regelwerk sehr    Auch das Ende des „behandlungsfreien            Praxis noch vornehmen müssen und
komplex ist und Rückfragen von Thera-     Intervalls“ wird für mehr Klarheit und          welche nicht.
peuten betreffend einzelner Verord-       Verordnungssicherheit sorgen. Künftig
nungen letztendlich vorprogrammiert       zählt nur noch das Datum der letzten            Auch wenn die Änderungen erst im
waren. Diese Rückfragen in unseren        Verordnung, der eigenen wohlgemerkt.            4. Quartal 2020 praxisrelevant werden,
Praxen sind zeitaufwendig und konn-       Der Verordnungsfall wird immer arzt-            ist das ein wichtiger Schritt zur Ent­
ten auch nicht durch die im Jahr 2017     bezogen sein. Wir müssen zur Bemes-             bürokratisierung, ein Weg in die rich-
eingeführte unterstützende Heilmittel-    sung der Verordnungsmenge die Ver-              tige Richtung. Wir werden Sie im
software gelöst werden. Nun können wir    ordnungen der Kollegen nicht mehr               nächsten Jahr ausführlich über die
einer Regelung entgegensehen, mit der     berücksichtigen. Außerdem werden                ­Änderungen informieren.
dieser Problemkreis gelöst sein dürfte.   wir mehr ärztliche Therapieoptionen
                                          haben. Wir können beispielsweise                Für die Weihnachtstage und den Jahres-
Dass wir uns noch bis Oktober gedul-      bis zu drei vorrangige Heilmittel gleich­       wechsel wünschen wir Ihnen und Ihren
den müssen, ist dem Umfang der Än-        zeitig verordnen und damit unter                Angehörigen eine besinnliche und er-
derungen geschuldet, es werden eben       ­anderem aktive und passive Maßnah-             holsame Zeit.
nicht nur „kleinteilige“ Änderungen
vorgenommen werden. Die Erleichte-
rungen bei Heilmittelverordnungen
werden im großen Umfang erfolgen.

So wird beispielsweise die Regelfall­
systematik abgelöst. Es wird dann nicht    Burkhard John                        Holger Grüning                  Mathias Tronnier

                                                                                                                 PRO 12 | 2019     433
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Editorial
  Entbürokratisierung bei Heilmittelverordnungen                         433

Inhaltsverzeichnis/Impressum
  Impressum                                                              435

Gesundheitspolitik
  Sitzung der Vertreterversammlung
  Übergangsprozess zur Digitalisierung der Praxen ist eingeleitet   436 - 437

  Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 und Haushalt 2020             437 - 438

  Haushalt 2018                                                          438

Für die Praxis
  Vertretung bei Abwesenheit – Patientenversorgung organisieren
  und Patienten informieren                                              439

  Wir fördern ärztlichen Nachwuchs
  Zahlen und Fakten zu Angeboten der KV Sachsen-Anhalt                   440

  Praxisorganisation und -führung
  Mit QM zu mehr Impfschutz                                              441

  Mess- und Eichrecht                                                    442

Rundschreiben
  Hinweise zur Abrechnung 4/2019                                    443 - 444

  Wegfall des ICD-Ersatzwertes „UUU“ zum 1. Januar 2020                  444

  Änderung der Abrechnungsanweisung der KVSA
  ab dem 1. Januar 2020                                             444 - 445

434   PRO 12 | 2019
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Inhaltsverzeichnis/Impressum

                                                                               Impressum

Verordnungsmanagement                                                          PRO – Offizielles Mitteilungsblatt der
                                                                               Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
                                                                               Körperschaft des Öffentlichen Rechts
  Änderung der AM-RL in der Anlage XII – aktuelle Beschlüsse                   28. Jahrgang
  (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln)               446 - 449   ISSN: 1436 - 9818

  Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage V                         Herausgeber
                                                                               Kassenärztliche Vereinigung
  (verordnungsfähige Medizinprodukte)                                   449    Sachsen-Anhalt
                                                                               Doctor-Eisenbart-Ring 2
  Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage VI                        39120 Magdeburg, Tel. 0391 627-6000
                                                                               V.i.S.P.: Dr. Burkhard John
  (Off-Label-Use)                                                  449 - 450
                                                                               Redaktion
  Fragen- und Antwortenkatalog der KVSA zur Verordnung                         Janine Krausnick, jk (Redakteurin)
                                                                               Bernd Franke, bf (Redakteur)
  von Cannabis aktualisiert                                        450 - 451
                                                                               Anschrift der Redaktion
  Hinweise auf Patienten mit Verdacht auf einen ­                              Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
  Arzneimittelmissbrauch                                           451 - 452   PF 1664; 39006 Magdeburg
                                                                               Tel. 0391 627-6146 / -6148
                                                                               Fax 0391 627-878147
  Regressvermeidung Sprechstundenbedarf                                 452    Internet: www.kvsa.de
                                                                               E-Mail: pro@kvsa.de

                                                                               Druck
                                                                               Schlüter Print Pharma Packaging GmbH,
Verträge                                                                       39218 Schönebeck · Grundweg 77,
                                                                               Tel. 03928 4584-13
  Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur Vermeidung von Frühgeburten und
                                                                               Herstellung und Anzeigenverwaltung
  ­infektionsbedingter Geburtskomplikationen                            453    PEGASUS Werbeagentur GmbH
                                                                               Bleckenburgstraße 11a
                                                                               39104 Magdeburg
                                                                               Tel. 0391 53604-10 / Fax 0391 53604-44

Mitteilungen                                                                   E-Mail: info@pega-sus.de
                                                                               Internet: www.pega-sus.de

  Praxiseröffnungen                                                     454    Gerichtsstand
                                                                               Magdeburg
  Ausschreibungen                                                       454    Vertrieb
                                                                               Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr, jeweils um
  Wir gratulieren                                                  455 - 456   den 5. des Monats. Die Zeitschrift wird von a­ llen Mit-
                                                                               gliedern der Kassenärztlichen Vereinigung bezogen.
                                                                               Der Bezugspreis ist mit dem Verwaltungskostensatz
                                                                               ­abgegolten. Bezugsgebühr jährlich: 61,40 EUR;
                                                                                Einzelheft 7,20 EUR.
Ermächtigungen
                                                                                Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion
                                                                               ­erfolgen.
  Beschlüsse des Zulassungsausschusses                             457 - 458    Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres für
                                                                                das darauffolgende Jahr.

                                                                               Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion.
Fortbildung                                                                    Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und Fotos
                                                                               wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekenn-
                                                                               zeichnete Beiträge decken sich nicht immer mit den
  Termine Regional/Überregional                                         459    ­Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Mei-
                                                                                nungsaustausch der Mitglieder der Kassenärztlichen
                                                                                Vereinigung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen
                                                                                Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich ge-
                                                                                schützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist
KV-Fortbildung                                                                  eine Verwertung ohne Ein­willigung des Herausgebers
                                                                                strafbar.
  Fortbildungstabelle                                              460 - 462
                                                                               Wir drucken auf chlorfreiem Papier.
  Anmeldeformulare für Fortbildungsveranstaltungen                      463
                                                                               Titel: © SARANYU - stock.adobe .com
                                                                               Seite 440: © drubig-photo - Fotolia.com
                                                                               Seite 441: © Naturestock - Fotolia.com

                                                                                                      PRO 12 | 2019          435
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Gesundheitspolitik

Sitzung der Vertreterversammlung
Übergangsprozess zur Digitalisierung der Praxen ist eingeleitet

Die Perspektive einer umfassenden Di-       verpflichtend für Apotheken (bis
gitalisierung der medizinischen Versor-     Ende September 2020) und Kranken-
gung nehme mit dem am 7. November           häuser (bis 1. Januar 2021)
2019 vom Bundestag verabschiedeten        • die KBV erhält den Auftrag, IT-Sicher-
„Gesetz für eine bessere Versorgung         heitsstandards verbindlich in einer
durch Digitalisierung und Innovation“       Richtlinie festzuschreiben, die zum
(Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)          30. Juni 2020 in Kraft treten soll
konkrete Gestalt an und führe zu
­erheblichen Auswirkungen in den ver-     Grad der Digitalisierung bei Doku-
 tragsärztlichen/vertragspsychothera-     mentation und Kommunikation sehr
 peutischen Praxen. Digitalisierung       unterschiedlich ausgeprägt
 dürfe kein Selbstzweck sein und Ände-    In diesem Zusammenhang verwies
 rungen dürfen nicht ausschließlich aus   John auch auf die Ergebnisse des Praxis-
 dem Blickwinkel des Patienten gedacht    barometers Digitalisierung 2019. Auf
 werden, kritisierte der Vorstandsvor-    Grundlage einer Befragung der KBV in
 sitzende Dr. Burkhard John im Bericht    Zusammenarbeit mit dem IGES Insti-
 zur Lage an die Vertreterversammlung     tut, an der sich 2098 Praxen beteiligt
 am 20. November 2019 und in der          haben, könne man Aussagen zum                Im Bericht des Vorstandes von Dr. Burkhard John
 anschlie­ßenden Diskussion. Vielmehr     Stand und den Perspektiven der Digita-       und in der Diskussion bildete die Digitalisierung
                                                                                       der medizinischen Versorgung einen wichtigen
 müsse auch die Umsetzbarkeit in den      lisierung in der vertragsärztlichen und
                                                                                       Themenbereich.                            Foto: jk
 Praxen bedacht werden und tatsäch­       -psychotherapeutischen Versorgung
 liche Bürokratieentlastung erfolgen.     ableiten. So liege der Anteil der Praxen
 Mit dem zum 1. Januar 2020 bzw.          mit mindestens hälftig bis max. kom-         Vertretung bei Abwesenheit –
 31. März 2022 in Kraft tretenden DVG     plett digitalisierter Patientendokumen-      ­Kommunikation verbessern
 kämen wesentliche digitale Innovatio-    tation bei 78 %. Demgegenüber werde           An die Verpflichtung, für Praxisabwe-
 nen auf die Praxen zu:                   die schriftliche kollegiale Kommunika-        senheitszeiten die Information und
                                          tion in 85 % der Praxen von „nahezu           Versorgung der Patienten zu organi­
• der Einsatz digitaler Gesundheits­      komplett in Papierform“ bis „hälftig in       sieren, erinnerte der Vorsitzende nach-
  anwendungen (Gesundheits-Apps)          Papierform“ abgewickelt. Trotzdem             drücklich. Seit April 2019 bestehe für
• die Möglichkeiten für Videosprech-      ­verlaufe die Entwicklung tendenziell in      die Praxen zusätzlich die Möglichkeit,
  stunden werden vereinfacht – Infor-      Richtung elektronischer Kommunika-           in der „Abwesenheitsverwaltung on-
  mationen über entsprechende Ange-        tion.                                        line“ im KVSAonline-Portal >> Dienste
  bote dürfen online erfolgen              Die Bewertung der Möglichkeit aus-           die Abwesenheitszeiten und Vertretun-
• neben der elektronischen Arbeitsun-      schließlicher Fernbehandlung ohne            gen selbst einzutragen, was von vielen
  fähigkeitsbescheinigung (eAU) und        vorherigen unmittelbaren Patienten-          auch bereits genutzt werde.
  dem elektronischen Rezept (eRezept)      kontakt (z.B. Telediagnostik, Video-         Natürlich bleibe es darüber hinaus wei-
  soll auch die elektronische Heil-        sprechstunde) werde von 66 % der             terhin wichtig, sich vor Ort kollegial
  und Hilfsmittelverordnung hinzu-         ­Praxen negativ gesehen – ein vorheri-       und konkret abzustimmen. Zu den Ein-
  kommen                                    ger unmittelbarer Patientenkontakt sei      zelheiten s. a. S. 439.
• Versicherte haben ab dem 1. Januar        aus ihrer Sicht stets erforderlich. Hier
  2021 Anspruch auf eine elektronische      könne aber künftig durchaus ein ge­        Nutzen der Digitalisierung…
  Patientenakte (ePA)                       wisses Potenzial zur Entlastung der        In der anschließenden Diskussion be-
• bei Vertragsärzten, die am 1. März        Praxen liegen.                             tonten mehrere Vertreter, dass bei allen
  2020 kein Versichertenstammdaten-         Bei der Frage nach Hemmnissen der          Digitalisierungsprozessen im Gesund-
  management (VSDM) durchführen,            Digitalisierung in den Praxen seien die    heitssystem die Kernaufgabe der Pati-
  wird die Honorarkürzung von ein auf       Fehleranfälligkeit der EDV-Systeme         entenversorgung nicht aus dem Blick
  2,5 Prozent erhöht                        (46 %) bzw. Sicherheitslücken in den       geraten dürfe. Die Flut informations-
• der Anschluss an die Telematikinfra-      EDV-Systemen (60 %) am häufigsten          technischer Anforderungen und diver-
  struktur (TI) wird nunmehr auch           genannt worden.                            ser Datenschutzvorschriften, verbunden

436     PRO 12 | 2019
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Gesundheitspolitik

mit der gesetzgeberischen Androhung          stelle sich deshalb die Frage nach dem     serung der Versorgung der Patienten
von Sanktionen bei Nichteinhaltung,          Nutzen digitaler Innovationen für die      stelle ein entscheidendes Kriterium für
stelle für viele auch eine Zumutung          Abläufe und Tätigkeiten in den Praxen.     die Akzeptanz der Digitalisierung im
bzw. Überforderung dar. Zu Recht             Deren Vereinfachung und die Verbes-        ambulanten Versorgungsbereich dar.

Beschluss der Vertreterversammlung           Nachwahl für den beratenden Fach-
Auf Antrag des Vorstandes wurde von          ausschuss für Psychotherapie
der Vertreterversammlung der Kassen-         Durch den Zulassungsverzicht von Dr.
ärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt        Harald Hetschko, psychotherapeutisch
(KVSA) in ihrer Sitzung am 28. August        tätiger Arzt, wurde eine Nachbesetzung
2019 folgender Beschluss gefasst:            im beratenden Fachausschuss für Psy-       Abstimmung der vorliegenden Anträge zum
                                             chotherapie erforderlich. Auf Vorschlag    Haushalt der KVSA.                   Foto: jk
Änderung der Abrechnungsanweisung            des Fachausschusses und des Vorstandes
der KVSA ab dem 1. Januar 2020.              wählten die Vertreter Katrin Hennig,       Nächste Sitzung
Zu den Einzelheiten des Beschlusses          Fachärztin für Psychiatrie und Psycho-     Als Termin für die nächste Sitzung der
­lesen Sie bitte in dieser Ausgabe auf den   therapie, zum Mitglied des Aus­            Vertreterversammlung wurde der
 Seiten 444 – 445.                           schusses.                                  26. Februar 2020/15:30 Uhr festgelegt.

                                                                                                                                 ■■ KVSA

Beschlüsse zum Jahresabschluss 2018 und Haushalt 2020

Die Beschlüsse zum Haushalt standen          Jahresabschluss 2018 auf der Basis
in der Vertreterversammlung der              des Prüfberichts wurden von den
­Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-­      ­Vertretern einstimmig angenommen.
 Anhalt (KVSA) am 20. November 2019           Die Mittelverwendung für das Haus-
 auf der Tagesordnung. Die vorgelegten        haltsjahr 2018 gliedert sich wie folgt:
 Anträge zum Jahresabschluss 2018             Die Anzahl der im Jahr 2018 abrech-
 ­sowie zum Haushalt 2020 hatte der           nenden Ärzte und nichtärztlichen
  ­Finanzausschuss unter dem Vorsitz von      ­Psychotherapeuten betrug 4.518. Sie
   Dr. Wolfgang Herzog im Vorfeld inten-       rechneten insgesamt 17.293.340 Be-
   siv beraten.                                handlungsfälle mit einem Honorar­
                                               volumen von 1.118.685.900 Euro ab.
Dr. Herzog und Mathias Tronnier, ge-
schäftsführender Vorstand der KVSA,          Die Bilanzsumme der Kassenärztlichen
informierten die Ärztevertreter, dass        Vereinigung Sachsen-Anhalt betrug zum
der Revisionsverband ärztlicher Orga-        Stichtag 31. Dezember 2018 TEUR
nisationen e.V. in Verbindung mit der        514.877, die sich auf der Aktivseite der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker        Bilanz im Wesentlichen aus den Sach­
Tilly GmbH dem Jahresabschluss 2018          anlagen mit TEUR 17.268, den Finanz-
                                                                                        In seinen Ausführungen legte der geschäfts­
den uneingeschränkten Bestätigungs-          anlagen mit TEUR 26, Forderungen an
                                                                                        führende Vorstand Mathias Tronnier die Details
vermerk erteilt habe.                        KVen, Sozialleistungsträger und Ärzte      zum Jahresabschluss 2018 sowie die einzelnen
Die Anträge zur Entlastung von Vor-          mit TEUR 201.594 und aus liquiden Mit-     ­Positionen des Haushaltsplans 2020 dar.
stand und Geschäftsführung für den           teln mit TEUR 295.439 zusammensetzt.                                               Foto: jk

                                                                                                                PRO 12 | 2019       437
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Gesundheitspolitik

Die Passivseite der Bilanz weist als we-     praxen sowie die Förderung der Wei-
sentliche Positionen das Vermögen mit        terbildung für Hausärzte und Fachärzte
TEUR 29.388, die Rücklagen mit TEUR          der größte Ausgabenposten. Durch die
4.630, den Sonderposten für Sicherstel-      im Jahr 2018 von der Vertreterver-
lungsmaßnahmen mit TEUR -101, die            sammlung beschlossenen Umstruktu-
Rückstellungen mit TEUR 19.892 und           rierungen im Fahrdienst sowie die
Verbindlichkeiten gegenüber KVen,            ­Einführung der dafür notwendigen
­Sozialleistungsträgern und Ärzten mit        ­Bereitschaftsdienstzentrale zeigte sich
 TEUR 430.991 aus.                             schon im Jahr 2019 eine leichte Ver­
                                            ringerung der Kosten für den Bereit-
Im Jahr 2018 beschäftigte die Kassen-       schaftsdienst, die mit der vollständigen
ärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt        Umsetzung der neuen Konzeption wei-
267 Mitarbeiter (VBE).                      ter greift und nicht nur die Kosten der
In der nachstehenden Übersicht sind         Bereitschaftsdienstzentrale kompen-
die Ergebnisse der Erfolgsrechnung          siert sondern auch darüber hinaus die
und das Investitionsvolumen des Jahres      Kostenentwicklung reduziert.
2018 dargestellt.                           Für die Förderung der Weiterbildung
                                            ist ein Betrag von 12,5 Mio. Euro            Für den Finanzausschuss der KVSA brachte
Dr. Herzog und Herr Tronnier stellten       ­aufzuwenden, an dem sich die Kran-          ­dessen Vorsitzender Dr. Wolfgang Herzog die
                                                                                          ­Anträge zum Haushalt ein.             Foto: jk
danach den Haushaltsansatz für 2020          kenkassen zur Hälfte beteiligen. Fest­
vor, der in Einnahmen und Ausgaben           zustellen ist, dass durch die Gesetzes­
ausgeglichen ist. Entsprechend der           änderungen der jüngsten Vergangenheit,      auf 37.134.288,00 Euro festgesetzt. Der
­Planung sind die im letzten Jahr erhöh-     z. B. das Terminservice- und Versor-        Investitionshaushalt weist ein Volumen
 ten Verwaltungskostensätze trotz der        gungsgesetz, der Aufgabenbereich der        von 1.511.640,00 Euro auf.
 ­Zunahme an Aufgaben der KVSA aus­          KVSA zunimmt, was steigende Kosten
  reichend zur Deckung der geplanten         nach sich zieht. Inwieweit die derzeiti-    Der Verwaltungskostensatz für die
  Ausgaben. Neben den Personalkosten         gen Verwaltungskostensätze zur Finan-       Quartale 4/2019 bis 3/2020 beträgt wei-
  ist der Bereich der Sicherstellungs­       zierung ausreichen, bleibt abzuwarten.      terhin 2,9 Prozent für Online-Abrechner,
  maßnahmen, hier insbesondere die           Die Vertreterversammlung nahm den           3,0 Prozent für wenige Datenträger-­
  ­Finanzierung von Fahrdiensten für den     Antrag zum Haushaltsplan 2020 an.           Abrechner und 5,1 Prozent für einzelne
   Bereitschaftsdienst und Bereitschafts-    Danach wird der Verwaltungshaushalt         manuelle Abrechner.

Haushalt 2018 (Beträge jeweils in Euro)

A. Aufwendungen                             B. Erträge                                   Investitionshaushalt 2018
Personal                   15.375.182,37    Verwaltungskostenumlage 23.049.843,45
                                                                                         A. Investitionen
Selbstverwaltung              395.123,69    Kostenbeiträge/Erstattun-
                                                                         194.295,15      Immaterielle Vermögens-
gemeinsame Selbstver-                       gen                                                                              278.327,81
                              569.608,21                                                 gegenstände
waltung                                     Geldbußen                      5.400,00
                                                                                         Grundstücke                                0,00
Sachaufwand                 2.712.800,80    Erträge aus Auftragsleis-
                                                                           3.907,04      Betriebs- und Geschäfts-
Abschreibungen                913.876,24    tungen                                                                           207.646,43
                                                                                         ausstattung
organisat. Aufgaben         9.230.764,33    Gebühren nach ZVO            364.140,00
                                                                                         Anlagen im Bau/Anzahlun-
Vermögensaufwand                    0,00    Kapitalerträge                89.637,31                                                 0,00
                                                                                         gen auf Anlagen
sonstiger Aufwand               4.392,50    Grundstückserträge           165.124,74
                                                                                         Summe Ausgaben                      485.974,24
Sondereinrichtungen                 0,00    sonstige Erträge           1.088.377,05
Ertragsüberschuss                   0,00    Entnahmen aus Vermögen     4.241.023,40
Bilanzgewinn                        0,00    Bilanzverlust                      0,00      B. Finanzierung
Summe Aufwendungen         29.201.748,14    Summe Erträge             29.201.748,14      Vermögen/Rücklagen                  485.974,24

                                                                                                                                 ■■ KVSA

438     PRO 12 | 2019
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Für die Praxis

Vertretung bei Abwesenheit – Patientenversorgung organisieren
und Patienten informieren

Die Versorgung der Patienten ist insbe-      Bitte beachten Sie, dass die Patienten       Eintragung im KVSAonline-Portal
sondere in Urlaubszeiten, an Brücken-        durch Aushang bzw. eine entspre-             nachkommen, ohne dass eine weitere
tagen und dem bevorstehenden Jahres-         chende Ansage auf dem Anrufbeant-            Information gegenüber der KVSA per
wechsel durch Vertretungen zu                worter darüber informiert werden, an         Fax o.ä. erfolgen muss.
organisieren.                                welche Praxis sie sich wenden können,
                                             sofern Sie an den betreffenden Tagen         Im KVSAonline-Portal erreichen Sie
Für den bevorstehenden Jahres­               ihre Praxis geschlossen haben. Bitte         unter „Dienste“ die „Abwesenheitsver-
wechsel gelten folgende Regelungen:          sprechen Sie die Abwesenheiten mit           waltung“ und können Ihre Abwesen-
                                             ­Ihren Kollegen ab, so dass die ­Patienten   heit unter Angabe Ihres Vertreters ein-
Vom 24.12.2019 bis 26.12.2019 ist ganz-      auch an diesen Tagen gut ­versorgt sind,     tragen.
tägig Bereitschaftsdienst organisiert.       in der Region aus­reichend Ärzte des
                                             entsprechenden Fachgebietes ihre ­Praxis     Vorteile:
Am 23. und 27.12.2019 sowie                  geöffnet haben und die anwesenden            • Unter Dienste >> Abwesenheitsver-
30.12.2019 ist tagsüber die Versorgung       Praxen die Behandlung der Patienten            waltung >> Übernommene Vertre-
in den Arztpraxen zu gewährleisten,          auch gewährleisten können.                     tungen ist für Ihre Vertretung zu se-
der Bereitschaftsdienst beginnt zu den                                                      hen, dass die Vertretung für Sie
üblichen Zeiten.                             In der Vergangenheit erreichten die            übernommen wurde.
                                             KVSA immer wieder Anfragen von Pa-           • Die Daten werden automatisch in die
Am 31.12.2019 und 01.01.2020 ist             tienten, an welche Praxen sie sich wen-        Sammelerklärung übernommen.
ganztägig Bereitschaftsdienst organisiert.   den können, da keine Information an          • Wenn Sie die Vertretung für eine/n
                                             geschlossenen Praxen hinterlegt war.           Kollegen/in übernommen haben,
Am 02. und 03.01.2020 ist tagsüber die                                                      können Sie dies ebenfalls unter
Versorgung in den Arztpraxen zu ge-          Vertretungsregelungen:                         Dienste >> Abwesenheitsverwaltung
währleisten, der Bereitschaftsdienst be-     Für jeden Tag der Abwesenheit haben            >> Übernommene Vertretungen
ginnt zu den üblichen Zeiten.                ambulant tätige Ärzte für ihre Sprech-         ­sehen.
                                             stunden eine Vertretung zu organisie-        • Es besteht die Möglichkeit, einen
An den gesetzlichen Feiertagen,              ren. Die Regelungen zur Vertretung              Praxisaushang mit den entsprechen-
­Wochenenden und an Heiligabend              sind im Bundesmantelvertrag und in              den Informationen zu drucken.
 sowie Silvester wird die Patienten-         der Zulassungsverordnung für Ver-            • Eine schriftliche Meldung an die
 versorgung ganztägig durch den Be-          tragsärzte zu finden.                           KVSA entfällt.
 reitschaftsdienst abgesichert!
                                             Mit den Kollegen, die die Vertretung         Die Anmeldung im Portal kann über
An den übrigen Tagen ist die Versor-         übernehmen, muss der Vertretungs-            den persönlichen Arzt-Zugang sowie
gung der Patienten in den Arztpraxen         zeitraum abgesprochen werden.                über den Praxiszugang erfolgen.
zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß hat
eine Vielzahl von Praxen „zwischen           Abwesenheit im KVSAonline Portal
den Feiertagen“ geschlossen. Die Ver-        melden                                       Information:
sorgung der Patienten ist durch abge-        Wenn die Vertretung über einen Zeit-
sprochene Vertretung in den Regionen         raum von 7 Kalendertagen hinausgeht,         Inhaltliche Fragen:
sicherzustellen.                             ist dies der KVSA vorab zu melden.           Kathrin Hanstein
                                             Dieser Meldung können Sie mit der            Tel. 0391 627-6449

                                                                                          Technische Fragen:
 Hinweis:                                                                                 IT-Service
 Wenn der Zeitraum einer Vertretung innerhalb von zwölf Monaten drei Monate               Tel. 0391 627-7000
 überschreitet, ist vorab die Genehmigung der KVSA einzuholen. Dazu ist ein               E-Mail: IT-Service@kvsa.de
 entsprechender Antrag bei der KVSA, Abteilung Qualitäts- und Verordnungs-
 management, zu stellen.
 Weitere Informationen zu den Themen Abwesenheit und Vertretung sind unter
 www.kvsa.de >> Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Vertretung zu finden.

                                                                                                                PRO 12 | 2019   439
Abwesenheitsverwaltung im KVSAonline-Portal
Für die Praxis

       Serie                      Wir fördern ärztlichen Nachwuchs

Zahlen und Fakten zu Angeboten der KV
Sachsen-Anhalt

Die Kassenärztliche Vereinigung            • Studienfinanzierungsmesse
Sachsen-­Anhalt (KVSA) bietet Studie-      • „Klasse Hausärzte“ – Akquise von       80 Teilnehmer
renden und Ärzten in Weiterbildung           Lehrärzten und Mentoren
eine bunte Palette an Veranstaltungs-      • Berufsfelderkundung in Stendal         Workshopreihe Niederlassung mit
und Beratungsmöglichkeiten. Auch im        • „Tag der ambulanten Medizin“           4 Modulen für Ärzte in Weiterbildung
Jahr 2019 war die KVSA aktiv in dem        • Auftaktveranstaltung der „Klasse       Gemeinsame Veranstaltungsreihe der
Bereich „Wir fördern ärztlichen Nach-        ­Allgemeinmedizin“                     Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-­
wuchs“.                                                                             Anhalt; ADVISION Steuerberatungs­
                                                                                    gesellschaft mbH; Deutsche Apotheker-
Die Veranstaltungsbreite ist vielfältig:   67 Teilnehmer                            und Ärztebank, Filialen Magdeburg
Den Studierenden wurden neben Bera-                                                 und Leipzig; MLP Finanzdienstleistun-
tungsgesprächen insbesondere auch          4 Workshops für Medizinstudierende       gen AG, Geschäftsstelle Magdeburg I;
Vor-Ort-Veranstaltungen in der KVSA        mit niedergelassenen Ärzten aus          Kutscher Rechtsanwälte
angeboten. Dazu zählen die Workshops       Sachsen-Anhalt
mit medizinischen Themen, die Infor-
mationsabende sowie die fachspezifi-                                                mehr als 300 Teilnehmer
schen Veranstaltungen zu bspw. „Kin-       95 Teilnehmer
deswohl und Frühe Hilfen“.                                                          Gemeinsame Veranstaltungen der
Auch an den Universitäten in Halle und     KV-eigene Veranstaltungen zu fol­        Koordinierungsstelle für die Weiter-
Magdeburg ist die KVSA präsent – bei       genden Themen:                           bildung zum Facharzt in der Allge-
der Organisation und Durchführung          • Summerschool                           meinmedizin (KOSTA) und der Kom-
von Wahlfächern sowie bei Auftakt-         • Infoabend in Magdeburg                 petenzzentren für die Weiterbildung
und Informationsveranstaltungen für        • Infoabend in Halle                     in der Allgemeinmedizin Sachsen-­
Studierende.                               • Patenschaftsprogramm für Medizin-      Anhalt (KOMPAS) in Magdeburg
Bei den Ärzten in Weiterbildung enga-        studierende: Prävention und Kinder-    und Halle
giert sich die KVSA in Form von the-         schutz
menspezifischen Informationsveran-         • „Medizinische Versorgung vor Ort       Sie haben Fragen oder wünschen wei-
staltungen in weiteren Fachgebieten          erleben“ und Hausärztetag in Werni-    tere Informationen zum Thema? Gern
und die KOSTA gemeinsam mit KOM-             gerode                                 können Sie sich an die Studierenden­
PAS in Form von Veranstaltungen für                                                 beraterin Christin Lorenz telefonisch
Ärzte in Weiterbildung in der Allge-                                                unter 0391 627-6446 oder per Mail an
meinmedizin.                               56 Teilnehmer                            Studium@kvsa.de wenden.

                                           Beratungen für Studierende und
Über 120 Teilnehmer                        Ärzte in Weiterbildung
                                           • Persönliche Beratungen zu Stipen­
Veranstaltungen mit den Landes­              dienangeboten der KVSA
universitäten Halle und Magdeburg          • Persönliche Beratungen zu Förder-
• Posterpräsentation zur Veranstaltung       mitteln des Landesausschusses für
  „Berufsfelderkundung“                      Ärzte in Weiterbildung (mit der Ver-
• „Fit für Famulatur“                        pflichtung einer dreijährigen Tätig-
• PJ-Infoveranstaltung                       keit in Sachsen-Anhalt)
• Wahlfach „Landärztliche Medizin“

440     PRO 12 | 2019
Für die Praxis

       Serie            Praxisorganisation und -führung                          …weil Qualität

                                                                                         in der Praxis führt.
Mit QM zu mehr Impfschutz

Im Bereich der Präventionsleistungen           Aktuelle STIKO-Empfehlungen                      Achtung: Bei dem Einsatz schriftlicher
und hier insbesondere bei Schutz­              Das Praxisteam muss die aktuellen STI-           Erinnerungen muss sorgfältig auf die
impfungen lässt sich ein strukturiertes        KO-Empfehlungen kennen und auch                  Anforderungen des Datenschutzes ge-
Qualitätsmanagement (QM) gut im­               hier wird deutlich, dass es für das Impf-        achtet werden. Demnach können keine
plementieren. Voraussetzung ist, dass          management konkrete Verantwortlich-              Postkarten versendet werden.
das gesamte Praxisteam die Früh­               keiten benötigt. Wichtig ist, dass sich
erkennungsmaßnahmen kennt, die                 ein Verantwortlicher aktiv um die Be-
zum Leistungsangebot der Gesetzlichen          schaffung der notwendigen Informatio-             Sowohl die Beratung als auch die
Krankenversicherung (GKV) gehören              nen – auch zu saisonalen Aspekten wie             Durchführung von Präventionsleis-
und jeder weiß, welche Leistungen in           etwa den FSME-Risikogebieten – küm-               tungen sollten in der Patientenakte
der Praxis angeboten werden.                   mert und diese an das Team weitergibt.            dokumentiert werden. Lehnen Patien-
                                               Letzteres kann in der Teambespre-                 ten das Angebot ab, empfiehlt sich
Praxis-Präventionskonzept                      chung erfolgen.                                   dies ebenfalls zu dokumentieren.
Die angebotenen präventiven Leistun-
gen sollten systematisch in die Praxis-         Erinnerungsservice
organisation integriert werden. Zusätz-         Im ersten Schritt ist das Einverständnis        Themen- oder jahreszeitspezifische
lich sollten durch ein entsprechendes           der Patienten einzuholen, um den Erin-          Informationskampagnen
Konzept diejenigen Patienten systema-           nerungsservice der Praxis (Recall-­             Der Aushang von Plakaten und das
tisch identifiziert werden, für die ein-        Management) anzubieten. Einfach ist             Auslegen von Flyern dienen der ersten,
zelne Präventionsprogramme infrage              dies bei neuen Patienten: In dem Fall           unverbindlichen Information der Pati-
kommen. Diese sind sodann gezielt zu            kann bspw. im Anamnesebogen ein                 enten über ihre Ansprüche auf Impfun-
informieren. Arbeitsanweisungen und             Feld eingefügt werden, in dem der Pati-         gen oder Früherkennungsuntersuchun-
Checklisten helfen dabei.                       ent ankreuzen kann, über welche Kom-            gen.
                                                munikationswege (E-Mail, Post, Tele-
Impfrate der Praxis gibt Aufschluss             fon…) und woran (feste Arzttermine,             Quelle:
Zu Beginn sollte die Praxis analysieren,        Untersuchungen, Prävention) er durch            • QEP – Qualität und Entwicklung
wie stark die Patienten der Praxis die          die Praxis erinnert werden darf. Alle             in Praxen®: QEP-Manual, 1.5. Ge-
Präventionsleistungen bzw. Schutz­              anderen Patienten können bereits am               sundheitsförderung und Prävention
impfungen in Anspruch nehmen und                Empfang auf den Service der Praxis              • ÄrzteZeitung, Rebekka Höhl:
welche Patientengruppen sich hinter             ­angesprochen werden und das Einver-              Mit QM zu mehr Impfschutz
den Präventionswilligen verbergen.               ständnis schriftlich festgehalten wer-           (10.04.2014)
Die praxisindividuelle Impfrate ist zu         den. Die meisten Arztsoftware-Systeme
ermitteln. So ist praxisintern erkenn-         unterstützen die Praxen bei den Recall-­         Sie haben Fragen oder wünschen wei-
bar, an welcher Stelle das QM ansetzen         Verfahren und bieten hierfür spezielle           tere Informationen zum Thema? Gern
soll und welche Maßnahmen umzu­                Recall-Funktionen.                               können Sie sich an Christin Lorenz
setzen sind. Damit hat die Praxis auto-        Zweiter Schritt: Die Praxis versendet            ­telefonisch unter 0391 627-6446 oder
matisch eine messbare Kennzahl für             zu saisonalen Impfterminen regelmäßig             per Mail an Christin.Lorenz@kvsa.de
den stän­digen Prozess der QM-Weiter-          ein Erinnerungsschreiben und prüft                wenden.
entwicklung.                                   quartalsweise, welche Patienten für
                                               ­einen Impf-Recall infrage kommen.

                       OLIVER KRAUSE                             VERTRAGS(ZAHN)ARZTRECHT     Triftstraße 26/27
                       RECHTSANWALT                              HAFTUNGSRECHT               06114 Halle (Saale)
                       FACHANWALT FÜR STEUERRECHT
                                                                 KOOPERATIONSVERTRÄGE        Telefon: +49 345 2023234
                       FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT
                       FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT         PRAXIS AN- UND VERKAUF      E-Mail: info@ok-recht.de
                       MASTER IN HEALTH AND MEDICAL MANAGEMENT   STEUER(STRAF)RECHT          www.ok-recht.de

                                                                                                                        PRO 12 | 2019   441
Für die Praxis

Mess- und Eichrecht

Das Mess- und Eichrecht betrifft jede Arztpraxis, die in der Behandlung               beim zuständigen Eichamt beantragt
von Patienten Waagen verwendet. Waagen in der Heilkunde unterliegen                   werden.
den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess-
und Eichverordnung (MessEV) [§ 1 Abs. 2 Nr. 3 MessEV]. Das bedeutet,                  Anzeigepflicht
                                                                                      Neben der Eichpflicht besteht für alle
diese Waagen sind eichpflichtig und dürfen an Patienten nur eingesetzt
                                                                                      nach dem 01.01.2015 neu angeschaff-
werden, wenn sie geeicht sind. Die für diese Zwecke verwendeten Waagen                ten medizinischen Waagen eine An­
müssen mindestens der Eichklasse III angehören. Man spricht in diesem                 zeigepflicht. Neue oder erneuerte
Kontext auch von medizinischen Waagen.                                                ­medizinische Waagen müssen dem zu-
                                                                                       ständigen Eichamt angezeigt werden
Eichpflicht                               Die Gültigkeitsdauer bei Säuglings­          und zwar innerhalb von sechs Wochen
Eichpflichtige Waagen in der Arzt­        waagen beginnt mit Ablauf des Kalen-         nach Inbetriebnahme (§ 32 MessEG).
praxis sind Personenwaagen und Säug-      derjahres, in dem das Messgerät zuletzt      Die Anzeige erfolgt über die Internet-
lingswaagen. Weil diese Waagen auch       geeicht wurde.                               plattform www.landeseichamt.de und
unter das Medizinprodukterecht fallen,                                                 umfasst Daten zu Geräteart, Hersteller,
werden sie regelhaft konformitätsbe-      Für die Kennzeichnung der Eichung            Typbezeichnung, Jahr der Kennzeich-
wertet (CE-gekennzeichnet) und damit      gilt seit 2017: Es wird der Beginn der       nung und ­Anschrift des Betreibers der
mit einer Ersteichung durch den Her-      Eichfrist (i. d. R. das Jahr der Eichung)    Waage.
steller in den Verkehr gebracht. Das      und nicht mehr der Ablauf der Eich-
Jahr der Herstellereichung kann der       frist gekennzeichnet. Der Ablauf der        Quelle: Kompetenzzentren der KVen
Konformitätskennzeichnung (CE-­           Frist kann auf einer optional ange-         und der KBV: Hygiene und Medizin-
Kennzeichnung) entnommen werden.          brachten Klebemarke dargestellt wer-        produkte. Hygiene in der Arztpraxis.
                                          den. Die f­ älligen Nacheichungen an        Ein Leitfaden (2019); S. 20f.
Für diese Waagenarten gelten in der       Säuglings­waagen müssen mindestens
Arztpraxis folgende Eichfristen:          zehn ­Wochen vor Ablauf der Eichfrist       Sie haben Fragen oder wünschen wei-
                                                                                      tere Informationen zum Thema? Gern
 Waagenart                    Eichfrist                                               können Sie sich telefonisch an Christin
                                                                                      Lorenz oder Anke Schmidt unter
 Personenwaagen               unbefristet (Anlage 7, Nummer 2.2.5 MessEV)             0391 627-6446/ -6435 oder per Mail an
 Säuglingswaagen              4 Jahre (Anlage 7, Nummer 2.2.6 MessEV)                 Hygiene@kvsa.de wenden.

      Frohe Festtage
      und einen guten Start in das neue Jahr.                                                AKM
                                                                                                 MEDIZINTECHNIK
                                                                                                 SANITATSHAUS
      Feiern Sie mit uns 30 Jahre AKM.                                                           ORTHOPADIETECHNIK
                                                                                                 ALLES FÜR DIE PRAXIS

      JETZT NEU! Unser Onlineshop auf www.akm-magdeburg.de
                                                                                                 www.akm-magdeburg.de
                                                                                          oder   0391 – 25 40 110

442     PRO 12 | 2019
Rundschreiben                                                                                                        Nr. 16 | 2019

 Hinweise zur Abrechnung 4/2019

Die Abgabe der Abrechnung und der (Online-)Sammelerklärung des Quartals
4/2019 ist

vom 01.01.2020 bis 13.01.2020

möglich.

Die Online-Übertragung der Abrechnung ist bis spätestens zum 13.01.2020 zu
realisieren. Dies gilt auch für die Übertragung/Versand der (Online-)Sammel-
erklärung.

Sie sind verpflichtet, Ihre Quartalsabrechnung elektronisch leitungsgebunden
­(online) abzugeben. Die elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten, der
 Online-Sammelerklärung und ggf. vorhandener Dokumentationsdaten ist über die
 TI, KV-SafeNet* oder KV-FlexNet über das KVSAonline-Portal möglich.

Weitere Informationen zum technischen Ablauf finden Sie auf unserer Homepage
unter www.kvsa.de >> Praxis >> IT in der Praxis oder über den

IT-Service der KV Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 627 7000
Fax: 0391 627 87 7000
E-Mail: it-service@kvsa.de

Für die Abgabe ggf. erforderlicher Unterlagen (z. B. Sammelerklärung, Behand-
lungsscheine der Sonstigen Kostenträger mit Stempel und Unterschrift, Bestäti-
gungen der Krankenkassen zum Versicherungsverhältnis) können Sie die Abgabe-
mitteilung für Online-Abrechner als Adressblatt verwenden.

Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Dokumente mit Ihrem Vertragsarztstem-
pel zu versehen sind, damit jederzeit eine korrekte Zuordnung vorgenommen und
eine ordnungsgemäße Abrechnung gewährleistet werden kann.

Sollten Sie die Unterlagen nicht zusenden wollen, können Sie diese Unterlagen
auch zu den Dienstzeiten der KVSA (Mo bis Do 9 – 17 Uhr und Fr 9 – 14 Uhr) in
den Dienstgebäuden in Magdeburg, am Empfang, und in Halle abgeben.

Prüfprotokolle oder Behandlungsscheine für Patienten, bei denen das Einlese­
datum der elektronischen Gesundheitskarte vorliegt, sind nicht mit einzureichen.

Sollten Sie Ihre komplette Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin erstellt
­haben, können Sie diese auch vor den o. g. Terminen online übertragen.

Bereitstellung der Sammelerklärungen auf der Homepage

Die Sammelerklärung, die als Voraussetzung zur Honorarzahlung für die Ab-
rechnung eines jeden Quartals unverzichtbar ist, kann mit den persönlichen Zu-
gangsdaten der jeweiligen Praxisinhaber bzw. den in Einrichtungen berechtigten
Personen online ausgefüllt und signiert werden.

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher
Verbindung steht.

                                                                                                                    PRO 12 | 2019   443
Rundschreiben                                                                                       Nr. 16 | 2019

                                     In Fällen, in denen eine online-Übertragung nicht möglich ist, stehen die Sammel-
                                     erklärungen auf unserer Homepage unter: www.kvsa.de >> Praxis >> Abrechnung/
                                     Honorar >> Sammelerklärungen zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass ohne
 Ansprechpartner:                    Vorliegen einer gültigen und unterschriebenen/signierten Sammelerklärung eine
 Sekretariat Abrechnung              Honorarzahlung nicht möglich ist. Die Abgabezeiten für die Abrechnung gelten
 Tel. 0391 627-6102/ -6108/ -7108   auch für das Einreichen der Sammelerklärung.

 Wegfall des ICD-Ersatzwertes „UUU“ zum 1. Januar 2020

                                     Zum 1. Januar 2020 entfällt die Verwendungsmöglichkeit des bisherigen Ersatz-
                                     wertes „UUU“ als ICD-Kodierung.

                                     Ärzte, die bisher keine spezifischen ICD-Diagnosen im Rahmen der labor­
                                     diagnos­tischen, humangenetischen und pathologischen Probenuntersuchungen
                                     angeben mussten und somit den Ersatz UUU verwendet haben, verwenden bitte
                                     ab dem 1. Januar 2020 den ICD-Schlüssel Z01.7G. Eine Verwendung der Zusatz-
                                     kennzeichen V, A oder Z ist bei diesem Schlüssel nicht möglich. Sollte in den
                                     ­Abrechnungsvoraussetzungen für bestimmte GOP die Angabe von spezifischen
                                      Codes vorgegeben sein, entfällt die Verwendungsmöglichkeit des ICD-Z01.7G.

                                     Für alle Fälle außerhalb von Probenuntersuchungen ist die Erkrankung, ggf. in
                                     Form von Ausschluss (A) oder Verdachtsdiagnosen (V) oder Zustand nach (Z),
                                     zu verschlüsseln. Bei gesicherten Diagnosen ist das Zusatzkennzeichen G zu ver-
                                     wenden.

                                     Andere diagnostische Fachrichtungen (z. B. Radiologie) sind ab dem 1. Januar
                                     2020 verpflichtet, die zur Untersuchung führenden Erkrankungen, ggf. unter
                                     Verwendung der Zusatzkennzeichen V, A, Z oder die tatsächlich diagnostizierten
                                     Erkrankungen zu verschlüsseln.

                                     Hilfestellungen zum richtigen Kodieren finden Sie unter folgenden Links:
 Ansprechpartner:
 Sekretariat Abrechnung              KBV-ICD-Browser: http://icd.kbv.de/icdbrowser/#
 Tel. 0391 627-6102/-6108/-7108      Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung: https://www.kodierhilfe.de

 Änderung der Abrechnungsanweisung der KVSA ab dem 1. Januar 2020

Änderung der Abgabeform der          Die Vertreterversammlung der KVSA beschloss am 20. November 2019 die Ände-
­Sammelerklärung                     rung der Abrechnungsanweisung der KVSA zum 1. Januar 2020.

                                     Danach ist die Abgabe der Sammelerklärung ab der Quartalsabrechnung des
                                     1. Quartals 2020 nur noch elektronisch leitungsgebunden möglich. Die Sammel­
                                     erklärung ist somit elektronisch zu signieren und zu übertragen. Damit erfolgt
                                     die Abgabe der Sammelerklärung in der gleichen Weise wie die Abgabe der Ab-
                                     rechnung unter Verwendung der Telematik-Infrastruktur, KV-SafeNet oder
                                     KVFlexNet.

444    PRO 12 | 2019
Rundschreiben                                                                                          Nr. 16 | 2019

Im Weiteren wurde die Berechnungsvorschrift für die gesetzlich festgelegte
­Honorarkürzung infolge der Nichtanwendung der Telematik-Infrastruktur aufge-
 nommen.

Infolge notwendiger organisatorischer Änderungen im Ablauf der Abrechnungs­         Anhebung der monatlichen
bearbeitung ergeben sich geänderte Restzahlungstermine. Um die Liquidität der       ­Abschlagszahlungen
Praxen trotz Verschiebung der Restzahlungstermine zu erleichtern, wird die Höhe
der Abschlagszahlungen ab März 2020 von monatlich 22 % auf monatlich 25 % er-
höht. In begründeten Einzelfällen soll von der in der Abrechnungsanweisung fest-
gelegten Höhe abgewichen werden können.

Der komplette Wortlaut der zum 1. Januar 2020 gültigen Abrechnungsanweisung
ist auf unserer Homepage unter: www.kvsa.de >> Praxis >> Verträge/Recht >>
­Abrechnungsanweisung zu finden.

Restzahlungstermine für das Jahr 2020

Nachfolgend geben wir Ihnen die geplanten Restzahlungstermine für die genann-
ten Quartale zur Kenntnis. Sollten sich die Termine aufgrund nicht vorhersehbarer
Sachverhalte verändern, werden wir Sie informieren.

 Abrechnungsquartal                      Geplanter Restzahlungstermin
 3/2019                                  13.01.2020
 4/2019                                  15.04.2020
 1/2020                                  14.07.2020
                                                                                     Ansprechpartner:
 2/2020                                  14.10.2020                                  Sekretariat Abrechnung
 3/2020                                  18.01.2021                                  Tel. 0391 627-6102/-6108/-7108

                                                                                                      PRO 12 | 2019   445
Verordnungsmanagement                                                                                          Nr. 16 | 2019

 Arzneimittel

 Ansprechpartnerinnen:                         Änderung der AM-RL in der Anlage XII – aktuelle Beschlüsse
 Dr. Maria-Tatjana Kunze,
                                               (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln)
 Tel. 0391 627-6437
 Josefine Müller,
 Tel. 0391 627-6439                           Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
 Heike Drünkler,                              ­(AMNOG) am 1. Januar 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß
 Tel. 0391 627-7438                           § 35a SGB V den Auftrag, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirk-
                                              stoffen sofort nach Markteintritt eine (Zusatz-)Nutzenbewertung durchzuführen. In
                                              der Anlage XII zur AM-RL sind die Beschlüsse zur Nutzenbewertung aufgeführt.

                                              Die Nutzenbewertung ist eine Feststellung über die Zweckmäßigkeit von neuen
                                              Arzneimitteln im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Auf Grundlage der Nutzen-
                                              bewertung trifft der G-BA Feststellungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise
                                              von Arzneimitteln, insbesondere:

                                              1. zum medizinischen Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweck-
                                                 mäßigen Vergleichstherapie,
                                              2. zur Anzahl der Patienten/-gruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zu-
                                                 satznutzen besteht,
                                              3. zu den Therapiekosten, auch im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichsthera-
                                                 pie (zVT) und
                                              4. zu den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung.

                                              Dem Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung schließen sich Verhandlungen
                                              zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer
                                              über den Erstattungsbetrag (Rabatt auf den Herstellerabgabepreis) für das Arznei-
                                              mittel an. Festbetragsfähige Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden in das Festbe-
                                              tragssystem übernommen.

                                              Für die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem phar-
                                              mazeutischen Unternehmer ist ein Zeitraum von 6 Monaten vorgesehen. Wird
                                              keine Einigung über den Erstattungspreis erzielt, kann das Schiedsamt angerufen
                                              werden. Der Schiedsspruch gilt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, an dem die Ver-
                                              handlungspartner das Scheitern der Preisverhandlungen erklärt haben. Die Erstat-
                                              tungsbetragsvereinbarung kann vorsehen, dass das entsprechende Arzneimittel im
                                              Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Praxisbesonderheit anerkannt wird.

                                              Aktuelle Beschlüsse des G-BA zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Fachgebiet                        Onkologie
Fertigarzneimittel                Vizimpro® (Wirkstoff: Dacomitinib)
Inkrafttreten                     17. Oktober 2019
Anwendungsgebiet                  Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 2. April 2019:
                                  Als Monotherapie für die Erstlinienbehandlung erwachsener Patienten mit lokal fortgeschrittenem
                                  oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (non-small cell lung cancer, NSCLC) mit
                                  aktivierenden EGFR-Mutationen (epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor, epidermal growth factor
                                  receptor, EGFR).
                                                                                           Ausmaß Zusatznutzen
a) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metas-   Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   tasierten NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R1 oder del 192

1 Exon 21-Substitutionsmutation
2 Exon 19-Deletion

b) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metas-   Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   tasierten NSCLC mit anderen aktivierenden EGFR-Mutationen als L858R1 oder del 192

446      PRO 12 | 2019
Verordnungsmanagement                                                                                            Nr. 16 | 2019

Arzneimittel

Fachgebiet                        Onkologie
Fertigarzneimittel                Xofigo® (Wirkstoff: Radium-223-dichlorid)
Inkrafttreten                     17. Oktober 2019
Anwendungsgebiet (Neu­            Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 28. September 2018:
bewertung aufgrund neuer          Als Monotherapie oder in Kombination mit einem LHRH-Analogon (LHRH: Luteinisierendes-­
wissenschaftlicher Erkennt-       Hormon-freisetzendes Hormon) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem
nisse)                            kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen
                                  ohne bekannte viszerale Metastasen, bei denen die Erkrankung nach Erhalt von mindestens zwei
                                  vorausgehenden systemischen Therapielinien zur Behandlung des mCRPC (außer LHRH-Analoga)
                                  fortschreitet, oder für die keine andere verfügbare systemische mCRPC Therapie geeignet ist.
                                                                                    Ausmaß Zusatznutzen
a) Erwachsene Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostata­  Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   karzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte
   viszerale Metastasen, bei denen die Erkrankung nach Erhalt von mindestens
   zwei vorausgehenden systemischen Therapielinien zur Behandlung des mCRPC
   (außer LHRH-Analoga) fortschreitet
b) Erwachsene Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostata­         Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   karzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte
   viszerale Metastasen, für die keine andere verfügbare systemische mCRPC
   ­Therapie geeignet ist

Fachgebiet                        Pneumologie
Fertigarzneimittel                Ofev® (Wirkstoff: Nintedanib)
Inkrafttreten                     17. Oktober 2019
Anwendungsgebiet             Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 15. Januar 2015:
(Neubewertung eines Orphan-­ Für Erwachsene zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF).
Drugs nach Überschreitung
der 50 Mio. Euro Grenze)
Ausmaß Zusatznutzen               Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Fachgebiet                        Diabetologie
Fertigarzneimittel                Forxiga® (Wirkstoff: Dapagliflozin)
Inkrafttreten                     17. Oktober 2019
Neues Anwendungsgebiet            Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 20. März 2019:
                                  Bei erwachsenen Patienten zur Behandlung von unzureichend kontrolliertem Typ-1-Diabetes
                                  ­mellitus in Ergänzung zu Insulin bei Patienten mit einem BMI ≥27 kg/m2, wenn Insulin allein den
                                   Blutzucker trotz optimaler Insulintherapie nicht ausreichend kontrolliert.
Ausmaß Zusatznutzen               Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.

Fachgebiet                        Infektiologie
Fertigarzneimittel                Maviret® (Wirkstoffe: Glecaprevir/Pibrentasvir)
Inkrafttreten                     17. Oktober 2019
Neues Anwendungsgebiet            Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 11. März 2019:
                                  Für Erwachsene und Jugendliche im Alter von 12 bis < 18 Jahren zur Behandlung der chronischen
                                  Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektion.
                                  Der Beschluss bezieht sich auf die Patientengruppe im Alter von 12 bis < 18 Jahren.
                                                                                    Ausmaß Zusatznutzen
a) Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotyp   Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   1, 4, 5 oder 6
b) Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotyp   Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   2 oder 3

                                                                                                                PRO 12 | 2019    447
Verordnungsmanagement                                                                                                Nr. 16 | 2019

 Arzneimittel

Fachgebiet                         Neurologie/ Psychiatrie
Fertigarzneimittel                 Elvanse Adult® (Wirkstoff: Lisdexamfetamindimesilat)
Inkrafttreten                      17. Oktober 2019
Neues Anwendungsgebiet             Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 26. Februar 2019:
                                   Für Erwachsene im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerk-
                                   samkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS).
                                                                                       Ausmaß Zusatznutzen
Erwachsene mit seit der Kindheit bestehenden Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperak-          Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
tivitäts-Störungen (ADHS) mit mindestens moderatem Schweregrad (mindestens
moderate Funktionsbeeinträchtigung in zwei oder mehr Situationen und mehrere
Aspekte des Lebens beeinflussend), die bereits eine Arzneimitteltherapie erhalten
haben
Erwachsene mit seit der Kindheit bestehenden Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperak-          Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
tivitäts-Störungen (ADHS) mit mindestens moderatem Schweregrad (mindestens
moderate Funktionsbeeinträchtigung in zwei oder mehr Situationen und mehrere
Aspekte des Lebens beeinflussend), die bisher nicht medikamentös behandelt
wurden

Fachgebiet                         Ophthalmologie
Fertigarzneimittel                 Luxturna® (Wirkstoff: Voretigen Neparvovec)/ Orphan Drug
Inkrafttreten/Befristung           17. Oktober 2019 / 31. Dezember 2021
Anwendungsgebiet                   Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 22. November 2018):
                                   Zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit Sehverlust aufgrund einer
                                   ­erb­lichen Netzhautdystrophie, die auf nachgewiesenen biallelischen RPE65-Mutationen beruht,
                                    und die über ausreichend lebensfähige Netzhautzellen verfügen.
Ausmaß Zusatznutzen                Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Fachgebiet                         Neurologie
Fertigarzneimittel                 AJOVY® (Wirkstoff: Fremanezumab)
Inkrafttreten                      7. November 2019
Anwendungsgebiet                   Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 28. März 2019:
                                   Zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat.
                                                                                       Ausmaß Zusatznutzen
a) Unbehandelte erwachsene Patienten und Patienten, die auf mindestens eine            Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   prophylaktische Medikation nur unzureichend angesprochen oder diese nicht
   vertragen haben oder für diese nicht geeignet sind.
b) Erwachsene Patienten, die auf die medikamentösen Therapien / Wirkstoffklas-         Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
   sen Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin nicht anspre-
   chen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen.
c) Erwachsene Patienten, die auf keine der genannten medikamentösen Thera-             Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatz-
   pien / Wirkstoffklassen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitrip-   nutzen.
   tylin, Valproinsäure, Clostridium botulinum Toxin Typ A) ansprechen, für diese
   nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen.

                                              Die gesamte Anlage XII mit allen Beschlüssen zur Nutzenbewertung und die dazu-
                                              gehörigen Tragenden Gründe stehen auf den Seiten des G-BA unter www.g-ba.de
                                              >> Themen >> Frühe Nutzenbewertung zur Verfügung.

448    PRO 12 | 2019
Sie können auch lesen