Adventskalender - Stadt Schillingsfürst
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er auf der Hö … imm he der Stadt A n de r Wörnitzquelle Schillingsfürst 56. Jahrgang Nummer 25 Mittwoch, den 2. Dezember 2020 Adventskalender mit vielen Preisen Die unterschiedlichen Preise hinter an der Verlosung teilnehmen zu jedem Türchen wurden gesponsert können. von den Schillingsfürster Geschäf- Nur durch eine E-Mail-Benachrichti- Erstmals wird von der Stadt Schil- ten, Firmen und Institutionen. gung der Teilnehmer (im Advents- lingsfürst in Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden ein virtuel- Hierfür an alle Sponsoren, die mit- kalender vorhanden) an die Stadt, ler Adventskalender mit Gewinn- machen, auch im Namen der Ge- werden die Teilnehmer berücksich- chancen angeboten. winner schon jetzt ein ganz herzli- tigt und nehmen an der Verlosung ches Dankeschön. teil. Eine mehrfache Teilnahme pro Aufgrund der Corona-Pandemie Wir laden alle Bürgerinnen und Bür- Tag erhöht nicht die Gewinnchance. mussten der Fürstliche Weihnachts- ger dazu ein, jeden Tag ein Advents- Aus den Einsendungen der E-Mails markt im Schlosshof und der alter- türchen im Kalender der Stadt zu wird der tägliche Gewinner ermittelt nativ angedachte kleinere Markt im öffnen. und bekannt gegeben. Ludwig-Doerfler-Museum abgesagt werden. Ein Rechtsanspruch wird ausge- Wo findet man schlossen. Die Gewinne sind nach Eine neue kleinere Alternative konn- den Adventskalender? telefonischer Vereinbarung im Info- te jetzt mit einem virtuellen Ad- Unter www.schillingsfuerst.de findet Center (Tel. 09868/222) abzuholen. ventskalender mit dem Rathaus, man diesen ab dem 1. Dezember Ich wünsche Ihnen allen eine be- InfoCenter und zusammen mit den 2020 über den Button Adventska- sinnliche Adventszeit und viel Glück Gewerbetreibenden der Stadt ent- lender (oben rechts), wo täglich ein bei der Teilnahme am Gewinnspiel. wickelt werden. Türchen geöffnet werden kann, um Michael Trzybinski, Hinter 24 verschlossenen Advents- nach der schriftlichen Bestätigung Erster Bürgermeister türchen warten tolle Preise, Gut- scheine etc. darauf, gewonnen zu werden. Der virtuelle Adventskalender er- setzt die bisherige Adventsverlo- sung, für die Glückslose in den Ge- schäften bereitlagen und ausgefüllt zur Ziehung gekommen sind, um Preise der Gewerbetreibenden zu gewinnen. Der Adventskalender dient der Un- terstützung der ansässigen Gewer- betreibenden und Unternehmen.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 2 Nummer 25 Mitteilungsblatt Schillingsfürst n! Bitte beachte Mitteilungsblatt zum Jahreswechsel Die letzte Ausgabe Die letzte Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes in diesem Jahr erscheint in der Woche vom 14. bis 19. Dezember 2020 mit Weihnachtsglückwunsch-Anzeigenteil. Infolge der Feiertage über Weihnachten und Neujahr wird die erste Ausgabe des Mitteilungsblattes im Jahr 2021 in der Woche vom 4. bis 9. Januar 2021 herausgegeben. Deshalb müssen sämtliche Termine und Bekannt- machungen bis 5. Januar 2021 bereits in der Weihnachtsausgabe (51. Woche 2020) veröffentlicht werden. Wir bitten alle Anzeigenkunden und Verfasser von kirchlichen, Schul- und Vereinsnachrichten, ihre Anzeigen und Berichte für diesen Zeitraum rechtzeitig einzureichen. Um Vormerkung und Beachtung wird gebeten. Vielen Dank! Krieger-Verlag, Blaufelden Top 3. Antrag der FW Schillingsfürst auf Ersatzbeschaffung der Amtliche Bekanntmachungen Luftheber im LF 16/12 (VmHH enthalten) der Firma Vet- ter - Beschlussfassung Top 4. Antrag der FW Schillingsfürst auf Anschaffung eines Roll- Keine Rentensprechtage mehr im wagencontainers der Firma Theis Brandschutztechnik - Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft ab 2021 Beschlussfassung Top 5. Grundstücksangelegenheiten – Familienförderung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schillingsfürst, Top 6. Bericht Bürgermeister - Arbeitsergebnisse auf diesem Wege möchten wir Ihnen mitteilen, dass ab dem Jahr (Anhang an das Protokoll) 2021 keine Rentensprechtagstermine mehr von der Deutschen Top 7. Verschiedenes Rentenversicherung in der Verwaltungsgemeinschaft Schillings- (Sachstände Wasserturmsanierung und Neubau Feuer- fürst stattfinden können, da die Rentenversicherung hierfür wehrgerätehaus) keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stellen kann. Top 8. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, Beratungstermine in Teil der Sitzung vom 23.11.2020 Feuchtwangen, Rothenburg ob der Tauber oder Ansbach wahr- Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. zunehmen. Für eine entsprechende Terminvereinbarung können Sie folgende Telefonnummern anrufen: Michael Trzybinski • Stadt Feuchtwangen Tel. 09852/904-127 Erster Bürgermeister • Stadt Rothenburg ob der Tauber Tel. 0 98 61/404-250 • Deutsche Rentenversicherung – Außenstelle Ansbach Tel. 0981/46082-0 Sitzung des Ausschusses Klima, In der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst selbst, steht Ih- Umwelt und Energie nen weiterhin Herr Kiss als Sachbearbeiter für Rentenangelegen- Am Montag, den 07.12.2020 findet um 19.00 Uhr in der Albert- heiten zur Verfügung. Eine Rentenbeantragung, Kontenklärung Zietz-Halle, Jahnstr. 2, Schillingsfürst eine Sitzung des Ausschus- und eine Rentenberatung nach den örtlichen Möglichkeiten ist ses „Klima, Umwelt und Energie“ statt. somit weiterhin für Sie gewährleistet. Tagesordnung: Herrn Kiss erreichen Sie unter der Rufnummer 09868/9862-14 Top 1. Prüfung eines alternativen Standortes für eine E-Ladesäu- während den bekannten Öffnungszeiten der Verwaltungsgemein- le im Festplatzbereich mit E-Carsharing-Modell schaft. Josef Kiss, Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst Top 2. Bürgerbeteiligung – Zusammenarbeit mit der FH Ansbach zur Entwicklung einer repräsentativen Umfrage zu um- weltrelevanten Ideen und Zielen (Klimaschutz) Sitzung des Stadtrates Top 3. Verschiedenes Am Montag, den 14.12.2020 findet um 19.00 Uhr die nächste - Information zur Ausstellung zur Energiewende der Edith- Sitzung des Stadtrates Schillingsfürst statt. Stein-Realschule in Zusammenarbeit mit dem Landesamt Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Sitzung in der Albert- für Umwelt; Energieberatungstag Zietz-Halle, Jahnstr. 2, Schillingsfürst stattfinden. Zur Sicherheit Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. aller Teilnehmer wird nur eine begrenzte Anzahl von Bürgerinnen Michael Trzybinski, Erster Bürgermeister und Bürger zur öffentlichen Sitzung zugelassen. Tagesordnung: Top 1. E-Mobilität im Stadtbereich (Festplatz) – Errichtung einer Bekanntgabe von Stadtratsbeschlüssen E-Ladesäule durch die Fa. N-Ergie für ein bürgerfreund- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.11.2020 folgende Be- liches Carsharing-Modell schlüsse gefasst: Top 2. Präsentation eines Carsharing-Modells (9 Sitzer) durch Antrag der Hilfsfristwehr Stilzendorf auf Auflösung und „Ver- Frau Krieger, Mikar GmbH & Co. KG, Ulrichsberger Str. 45, schmelzung“ mit der Feuerwehr Schillingsfürst gemäß Art. 4 94469 Deggendorf Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 Mitteilungsblatt Schillingsfürst Nummer 25 3 Beschluss: Vorschlag des Weihnachtsmarktausschusses auf Abhalten eines Der Stadtrat stimmt dem Zusammenschluss der öffentlichen Ein- begrenzten Frankemer Weihnachtsmarktes im Ludwig-Doerf- richtung „Freiwillige Feuerwehr Stilzendorf“ durch Auflösung ler-Museum nach Rücksprache mit Landratsamt/Gesundheits- und freiwilliges Eintreten in die öffentliche Einrichtung „Freiwil- amt. Vorstellung Konzeption – Beschlussfassung lige Feuerwehr Schillingsfürst“ zu. Der Stadtrat bestätigt den ein- Beschluss: stimmigen Beschluss der Dienstversammlung vom 26.09.2020 Der Stadtrat beschließt aufgrund der aktuellen Entwicklung der im Gasthaus Bergwirt in Stilzendorf. Corona-Pandemie im Jahr 2020 keinen verkleinerten Weih- Der Verein „Freiwillige Feuerwehr Stilzendorf e. V.“ bleibt er- nachtsmarkt im Ludwig-Doerfler-Museum zu veranstalten. halten und strebt eine Satzungsänderung bezüglich Stellen der Ja: 15 Nein: 0 Einsatzkräfte für die Freiwillige Feuerwehr Schillingsfürst und Vergabe Schachtdeckelsanierungen – Beschlussfassung Förderung der Dorfgemeinschaft Stilzendorf an. Nach den Schachtdeckelsanierungen im Stadtgebiet (Beschluss- Die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses in Stilzendorf als Dorf- fassung vom 27.07.2020 für 22 Schachtdeckel) liegt nun das An- gemeinschaftshaus durch den Verein „Freiwillige Feuerwehr gebot der Firma Bau Klaus über die Schachtdeckelsanierung in Stilzendorf e. V.“ sichert der Stadtrat zu. den Außenorten und in der Hohenlohestraße vor. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, den Beschluss: Beschluss an Herrn Kreisbrandrat Thomas Müller weiterzuleiten Der Stadtrat beschließt das Angebot der Fa. Bau-Klaus aus und eine Satzungsänderung der gemeindlichen Satzung vorzu- Eckersdorf für die Sanierung der defekten Schachtdeckel in den bereiten. Ortsteilen und in der Hohenlohestraße anzunehmen und den Ja: 15 Nein: 0 Auftrag an die Fa. Bau-Klaus zu vergeben. Ja: 15 Nein: 0 Zuschussantrag für die BRK-Bereitschaft Schillingsfürst zu Kauf Grundstücksangelegenheiten – Familienförderung und Umbau eines neuen Vereinsheims im OT Stilzendorf mit Sanierung der Steintreppe mit Umgriff der Bgm.-Pflaumer-Stra- der Bitte um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt ße und Hohenlohestraße im Rahmen der Städtebauförderung. Beschluss: Beratung und Beschlussfassung: Der Stadtrat unterstützt das Engagement der ehrenamtlichen Beschluss: BRK-Mitglieder und sichert für das neu erworbene Anwesen (Be- Im Rahmen des Städtebauförderprogramms der Regierung v. reitschaftsheim in Stilzendorf – ehemals Gasthaus Kapp) einen Mfr. beschließt der Stadtrat die Sanierung der im Sanierungs- freiwilligen und außerplanmäßigen Investitionszuschuss für das gebiet liegenden Steintreppe zwischen der Hohenlohestraße und Inventar der BRK-Bereitschaft eine Pauschale in Höhe von 10.000 der Bürgermeister-Pflaumer-Straße. Es wurden drei vergleich- Euro zu. Seitens der BRK hat vor der Auszahlung der Nachweis bare Angebote eingeholt. Der Auftrag zur Sanierung der Stein- über Rechnungsbelege zu erfolgen. treppe mit Umgriff geht an das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Ja: 7 Nein: 8 Bernd-Walter-Bau, Dombühl. Beschluss: Ja: 15 Nein: 0 Der Stadtrat unterstützt das Engagement der ehrenamtlichen Straßen- und Gehwegsbeleuchtung Baugebiet Marienhof Bau- BRK-Mitglieder und sichert für das neu erworbene Anwesen (Be- abschnitt II – Nachträgliche Genehmigung durch den Stadtrat reitschaftsheim in Stilzendorf – ehemals Gasthaus Kapp) einen Beschluss: freiwilligen und außerplanmäßigen Investitionszuschuss für das Der Stadtrat genehmigt im Nachhinein die Vergabe der 11 Stra- Inventar der BRK-Bereitschaft eine Pauschale in Höhe von 8.000 ßenbeleuchtungskörper Marienhof II an die Fa. N-Ergie Netz Euro zu. Seitens des BRK hat vor der Auszahlung der Nachweis GmbH, Sandreuth Straße 21, 90441 Nürnberg. über Rechnungsbelege zu erfolgen. Ja: 15 Nein: 0 Ja: 8 Nein: 7 Beratung und Beschlussfassung der eingegangenen Bauanträge/Bauvoranfragen Gutachtliche Stellungnahme – Bewertung „Naturbad oder Ba- Bau einer Wanderunterstellhütte, destelle“ für das Fischhausbad in Schillingsfürst durch Herrn Am Alten Wasserhaus Höhe OT Schorndorf Prof. Dr. Sonnenberg, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen Bauantrag: 23/2020 GmbH, Beschlussfassung Bauplanmappen: 4-fach Beschluss: Eingangsdatum: 10.09.2020 Der Stadtrat ist mit dem Fazit und den Empfehlungen des Herrn Beschluss: Prof. Dr. Sonnenberg für die Badestelle Fischhaus einverstanden. Der Stadtrat erteilt dem Bauantrag auf Bau einer Wanderunter- Bürgermeister, Verwaltung und Bauhof werden mit der Umset- stellhütte beim Wasserhaus in Schorndorf das gemeindliche Ein- zung der festgelegten Maßnahmen von Herrn Prof. Dr. Sonnen- vernehmen. berg hiermit beauftragt. Ja: 15 Nein: 0 Ja: 10 Nein: 5 Beschlussfassung Zukünftiger Verlauf von Stadtratssitzungen über die Beauftragung der gutachtlichen Bewertung Vorsorglich wird auf die Konzeptempfehlung des Landratsamtes Beschluss: Ansbach für die Dauer von Stadtratssitzungen während der Co- Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister nachträglich mit der rona-Pandemie hingewiesen. Vergabe einer gutachtlichen Bewertung „Naturbad oder Bade- Konzept für Sitzungen während der Corona-Pandemie stelle“ für das Fischhausbad durch Herrn Prof. Dr. Sonnenberg Ziel: Vermeidung von KP 1, wenn ein an Covid-19-Infizierter an von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH, Sitzung teilnimmt: Essen. - Maske muss während der Sitzung durchgehend getragen wer- Ja: 9 Nein: 6 den, auch während eines Wortbeitrages
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 4 Nummer 25 Mitteilungsblatt Schillingsfürst - Großes Raumvolumen für Sitzungen wählen (Albert-Zietz-Halle) Damit Bürgerinnen und Bürger dennoch ihre Fragen an die Stadt- - Zeitlimit bei enger Sitzordnung (ca. 1,5 m): 30 Minuten ex- verwaltung oder den Bürgermeister richten können, wird darum tremes Lüften, am besten Durchzug gebeten, die Anfragen schriftlich per E-Mail an die Stadtver- - Zeitlimit bei lockerer Sitzordnung (2 m oder mehr): 60 Minuten waltung zu richten: stadt@schilingsfuerst.de. mit normalem Lüftungskonzept nach CO2-Ampel oder alle Michael Trzybinski 20 Minuten 3 Minuten, dabei muss die Sitzung nicht unter- Erster Bürgermeister brochen werden - Bei Kommen und Verlassen des Sitzungsortes ist zwingend auf die Wahrung eines Abstandes von 2 m untereinander zu achten Rote Zusatzrestabfallsäcke - Für die Sitzungsvorbereitung werden Sachstandsberichte und Sitzungsvorlagen zeitnah vor den Sitzungen den Sitzungsmit- „Der Preis des Zusatzrestabfallsacks steigt ab 2021 auf 4,30 € – gliedern zur Verfügung gestellt, um eine vorzeitige Vorberei- diesen können Sie wie gewohnt bei Ihrer Gemeindeverwaltung tung für die Sitzung zu gewährleisten erwerben. - Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten können auch im Ab dem 01. Januar 2021 sind blau/transparente Zusatzrestab- Vorfeld der Sitzungen über den Sitzungsvorsitzenden (Bgm.) fallsäcke, welche bis 31. Dezember 2023 gültig sind, zugelassen, an die Verwaltung gerichtet werden sowie rot/transparente Säcke, die mit einer zusätzlichen Gebüh- - In den Sitzungen sollen nach Möglichkeit nur kurze Ausführun- renmarke beklebt sind. Sollten noch rote Säcke in Ihrem Besitz gen zu den jeweiligen Themen erfolgen und Nachfragen zu den sein, werden diese ab 2021 von den Müllwerkern nur noch mit- einzelnen Tagesordnungspunkten beantwortet sowie Be- genommen, wenn Sie vorab bei Ihrer Gemeinde einen entspre- schlüsse gefasst werden – die Möglichkeit der Beratung in der chenden Aufkleber für den Differenzbetrag von 0,30 € erwerben Präsenzsitzung muss nach wie vor bestehen, jedoch möglichst und diesen sichtbar auf den roten Sack anbringen. Sollte der Auf- auf das Mindesterforderliche eingeschränkt werden kleber am Leerungstag im Jahre 2021 fehlen oder nicht sichtbar - An den Sitzungen nimmt nur die für den Abstimmungs- und angebracht sein, wird der rote Sack nicht mitgenommen – stellen Ablaufprozess unbedingt notwendige Verwaltung teil Sie daher bitte unbedingt sicher, dass der Aufkleber sichtbar zur - Mitarbeiter/innen der Fachbereiche werden per Telefon- oder Straße gewandt angebracht wird. Bitte beachten Sie, dass immer Videokonferenz zu den Sitzungen nach Bedarf dazu geschalten nur so viele Zusatzrestabfallsäcke gekauft werden, wie tatsächlich - Sollte es die Tagesordnung erfordern, kann ggf. ein Sitzungs- benötigt werden – zudem brauchen Sie bitte Ihren Restbestand vorgespräch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz der an roten Säcken nach und nach auf. Andere, als die vom Landkreis Sitzung vorgeschalten werden, Einzelfallentscheidung zugelassenen Säcke, werden nicht entsorgt/mitgenommen.“ Alwin Bieber Abstimmungen des Gremiums erfolgen (aus rechtlichen Grün- Abfallwirtschaft – Landratsamt Ansbach den) immer in einer Präsenzsitzung. Hintergrund: Bei einem positiv getesteten Covid-19-Fall in einem Gemeinderat wurden sämtliche Gemeinderatsmitglieder, Bür- Hoher Wasserverbrauch germeister, einschließlich Besucher, die an der Gemeinderatssit- Defekte Klospülung Hauptursache zung teilnahmen, in häusliche Quarantäne geschickt. Um Beachtung wird gebeten! Um sich vor Nachzahlungen zu schützen, sollten Verbraucher ihre Wasserzähler und ihre Toilettenspülungen im Auge behal- Seitens der Stadt sind externe Teilnehmer, die an der Stadtrats- ten. Defekte Toiletten-Spülkästen stehen ganz oben auf der Liste sitzung teilnehmen, in Form einer Anwesenheitsliste mit Name, der Wasserfresser. Geprüft wird mit dem Klopapiertest: Es muss Vorname, Adresse, Telefon, Unterschrift, schriftlich zu erfassen. trocken bleiben, wenn man es an die Ausflussstelle hält. Auch Für alle Mitglieder des Stadtrates liegt vor Sitzungsbeginn je eine das Sicherheitsventil der Warmwasser-Anschlussleitung – ein FFP2-Maske am Eingang aus! Verschleißteil – sollte stets überprüft werden. Der jeweils vor den Stadtratssitzungen behandelnde Punkt Bür- Um Leitungsschäden zu vermeiden, sollten vor dem Winter auch gerfragestunde ist nicht Gegenstand der Stadtratssitzung. Außenleitungen abgestellt werden. Aus Gründen der Verkürzung von Sitzungen auf max. 60 Min. wird Wasserwarte dieser Punkt nicht mehr vor den Stadtratssitzungen angeboten. M. Terhardt, M. Schurz Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Müllabfuhrzeiten Info-Center Bibliothek Montag: geschlossen Mittwoch (Sommerzeit) 17.00 - 19.30 Uhr Biomüll Papiertonne Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch (Winterzeit) 16.00 - 18.30 Uhr Mittwoch, 2.12.2020 Mittwoch, 14.00 - 16.00 Uhr Wertstoffhof und 16.12.2020 9.12.2020 Mittwoch: geschlossen Donnerstag 10.00 - 11.30 Uhr Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr 1. Samstag im Monat nur 14.00 - 16.00 Uhr Restmüll Gelber Sack 14.00 - 16.00 Uhr Bauschuttdeponie/Grüngut Freitag, 4.12.2020 Donnerstag, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und 18.12.2020 10.12.2020 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag geschlossen Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Samstag: geschlossen Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Die Abholungen erfolgen Sonntag: geschlossen 1. Samstag im Monat 14.00 - 16.00 Uhr ab 6.00 Uhr morgens.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 Mitteilungsblatt Schillingsfürst Nummer 25 5 Wasserzählerablesung 2020 Benutzungsordnung für die Inertabfalldeponie Ableseformulare werden verteilt an alle Zahlungspflichtigen der Stadt Schillingsfürst vom 01.01.2021 In den nächsten Tagen wird das Ableseformular zugestellt. Sie §1 finden vorgedruckt die Zählernummer, die Sie auf Ihrer Uhr ver- Verbindlichkeit der Benutzungsordnung gleichen sollten und den Zählerstand der letzten Jahresablesung 1. Die Benutzungsordnung dient zur Sicherheit und Ordnung in bzw. zum Zeitpunkt des Einbaus im laufenden Kalenderjahr. der Inertabfalldeponie. Bitte geben Sie die Ableseformulare wie vorgesehen ausgefüllt 2. Die Benutzungsordnung ist für alle Benutzer der Deponie ver- und unterschrieben möglichst umgehend bis spätestens bindlich. Mit der Anlieferung von beseitigungsfähigen Abfällen 15.01.2021 an die Stadtverwaltung zurück. unterwirft sich der Benutzer den Bestimmungen der Benut- Bei Abnehmern, deren Ableseformulare bis zum vorgesehenen zungsordnung sowie der zur Aufrechterhaltung der Betriebs- Termin nicht zurückgegeben sind, wird der Jahresverbrauch sicherheit erlassenen Anordnungen des Aufsichtspersonals. 2020 geschätzt. §2 Eine nachträgliche Einzelberechnung kann nicht vorgenommen Begriffsbestimmungen werden, Korrekturmeldungen werden erst bei der nächsten 1. Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer ent- Jahresabrechnung berücksichtigt. ledigen will oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung Falls Sie den Zählerstand nicht korrekt angeben, kommt es ledig- des Wohls der Allgemeinheit geboten ist. lich in den einzelnen Kalenderjahren zu Mengenverschiebungen, 2. Entsorgungsfähige Abfälle sind Erdaushub (nicht verunreinigt), da nach Ablauf der Eichfrist bei der Zählerauswechslung der Ziegel, Fliesen und Keramik, Gemische aus Fliesen, Ziegel und exakte Zählerstand festgestellt und die tatsächliche Menge in Keramik, Gemische aus Erdmaterial, Boden und Steine. jedem Fall abgerechnet wird. 3. Die Abfallbeseitigung im Sinne dieser Benutzungsordnung Bitte geben Sie vor allem in Ihrem Interesse die Zählerstände umfasst das Behandeln, Lagern und Ablagern der in Abs. 2 korrekt an und die Ableseformulare pünktlich zurück. aufgeführten Abfälle in der Deponie. Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter der 4. Bauschutt sind die im Baugewerbe und bei Gebäudeabbrü- Nummer 09868/986223 gerne zur Verfügung. chen entstehenden Abfälle. Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst, 5. Die Besitzer von Abfällen sind zur getrennten Überlassung ver- Steuer- und Gebührenstelle, Hermann pflichtet, soweit die getrennte Erfassung der Abfälle der Nut- zung von Verwertungsmöglichkeiten oder der ordnungsgemä- ßen sonstigen Entsorgung förderlich oder vorgeschrieben ist. Abrechnung der Abwassergebühren 2020 §3 Aufgrund der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässe- Abfallbeseitigung durch die Gemeinde rungssatzung der Stadt Schillingsfürst in der derzeit gültigen Die Stadt Schillingsfürst beseitigt nach Maßgabe der Gesetze und Fassung obliegt dem Gebührenpflichtigen der Nachweis über die dieser Benutzungsordnung die in ihrem Gebiet anfallenden be- verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen. seitigungsfähigen Abfälle. Der Landkreis Ansbach hat mit Rechts- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede verordnung vom 01.07.1977 mit Zustimmung der Stadt Schillings- Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m3/Jahr als nach- fürst diese Verpflichtung auf die Stadt Schillingsfürst übertragen. gewiesen, sofern der Bescheid der Tierseuchenkasse für das §4 laufende Jahr vorgelegt wird. Benutzungsberechtigte Wir bitten deshalb den Bescheid der Tierseuchenkasse für 2020 Die Grundstückseigentümer und sonstigen zur Benutzung eines bis 23.12.2020 bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst, Grundstücks Berechtigten (insbesondere Mieter und Pächter) im Frau Hermann) vorzulegen. Sollte zu diesem Termin bzw. bis zur Gemeindegebiet sind berechtigt, im Rahmen dieser Benutzungs- durchgeführten Jahresabrechnung der Bescheid nicht vorgelegt ordnung den in § 2 genannten beseitigungsfähigen Abfall gegen werden, können evtl. Freimengen für die Jahresabrechnung das in § 8 festgesetzte Entgelt in der gemeindlichen Inertabfall- 2020 nicht mehr berücksichtigt werden. deponie abzuliefern. §5 Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst Haftung Hermann Das Betreten der Deponie erfolgt grundsätzlich auf eigene Ge- fahr. Die Gemeinde haftet den Benutzungsberechtigten für Schä- Entsorgung von Grüngut den, die ihnen durch die Benutzung der Abfallbeseitigungsanla- ge entstehen nur dann, wenn ihr oder ihrem Beauftragten nur im eigenen Landkreis Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wer keine Möglichkeit hat, Gartenabfälle selbst zu kompostie- §6 ren, kann diese bei den zahlreichen Grüngutannahmestellen im Eigentumsübertragung Landkreis Ansbach abgeben. In diesem Zusammenhang bittet Der Abfall geht mit dem gestatteten Abladen aus der Abfallbesei- das Sachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Ansbach, nur tigungsanlage in das Eigentum der Gemeinde über. Im Abfall die Annahmestellen des eigenen Landkreises zu nutzen. Anliefe- gefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt. rungen in Gemeinden anliegender Landkreise sind nicht erlaubt. §7 Die Grünguterfassungssysteme der anliegenden Landkreise Betriebszeit werden über die Abfallgebühren der jeweiligen Einwohner fi- Die Inertabfalldeponie ist zu folgenden Zeiten geöffnet: nanziert und stehen auch nur ebendort den Gebührenzahlern Donnerstag und Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr dieser Kommunen zur Verfügung. Wir bitten die Bürgerinnen Dienstag 10.00 - 12.00 (nur März - Oktober) und Bürger um Beachtung. Vielen Dank. Jeden 1. Samstag im Monat nur nachmittags von 14.00 - 16.00 Uhr Alwin Bieber Die Anfuhr größerer Mengen Abfall ist abweichend davon nach Landratsamt Ansbach Absprache mit der Stadt möglich.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 6 Nummer 25 Mitteilungsblatt Schillingsfürst §8 §3 Entgelt Begriffsbestimmungen (1) Das Entgelt für die Ablagerung von nicht verunreinigtem Erd- Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgen- aushub (unverschmutzt und unvermischt – AVV-Schlüssel-Nr. de Bedeutung: 17 05 04) beträgt 10,00 €/m3. 1. Abwasser (2) Das Entgelt für die Ablagerung von vermischten, nicht wie- ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen derverwertbaren Materialien (Erde, Bauschutt, Steine usw.) oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte beträgt 14,00 €/m3. Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abflie- (3) Das Entgelt für die Anlieferung von Grünabfällen, Ast- und ßende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlä- Strauchschnitt beträgt 14,00 €/m3. gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen (4) Das Entgelt ist grundsätzlich vor der Ablagerung beim Depo- gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). niewärter zu entrichten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in land- (5) Bei Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeit werden pro an- wirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließ- gefangene Stunde 20,00 € für den Deponiewärter berechnet. lich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirt- §9 schaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Inkrafttreten Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen be- Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleich- stimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. zeitig tritt die Benutzungsordnung der Stadt Schillingsfürst vom 2. Kanäle 19.06.2017 außer Kraft. sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regen- wasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schillingsfürst, 13.11.2020 Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. Stadt Schillingsfürst 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Michael Trzybinski Schmutzwasser bestimmt. Erster Bürgermeister 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Nie- Satzung für die derschlagswasser. öffentliche Entwässerungseinrichtung 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten der Stadt Schillingsfürst Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. (Entwässerungssatzung – EWS –) 7. Grundstücksanschlüsse Vom 23.11.2020 sind - bei Freispiegelkanälen: Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist ent- der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Baye- gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhan- rischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Stadt Schillingsfürst den, endet der Grundstücksanschluss an der Grenze priva- folgende Satzung: ter Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. §1 - bei Druckentwässerung: Öffentliche Einrichtung die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. (1) Die Stadt betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasser- - bei Unterdruckentwässerung: beseitigung (Entwässerungseinrichtung). (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausan- Stadt. schlussschachts. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffent- 8. Grundstücksentwässerungsanlagen lichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksan- sind schlüsse. - bei Freispiegelkanälen: §2 die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung Grundstücksbegriff, Verpflichtete des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontroll- (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusam- schachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche menhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständi- Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS ge wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehre- kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksent- re Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des wässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche plane- öffentlichen Straßengrund. rische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. - bei Druckentwässerung: (2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtig- des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwasser- te, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nieß- sammelschachts. braucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich - bei Unterdruckentwässerung: Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder be- die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung rechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 Mitteilungsblatt Schillingsfürst Nummer 25 7 9. Kontrollschacht (2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung Anlage dient. anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche An- ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. lagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dau- 11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ernd oder vorübergehend vorhanden sind. ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter die- (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Ab- nenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. wassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge 12. Messschacht haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der An- oder die Entnahme von Abwasserproben. schluss nach schriftlicher Aufforderung durch die Stadt in- 13. Abwasserbehandlungsanlage nerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Ab- (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung an- wassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu geschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Be- Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Be- nutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentü- handlung gewerblichen oder industriellen Abwassers. mer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Ver- 14. Fachlich geeigneter Unternehmer langen der Stadt die dafür erforderliche Überwachung zu ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grund- dulden. stücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Vo- (6) Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt nicht für Nieder- raussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere schlagswasser, soweit dessen Versickerung oder anderwei- - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde tige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist. der verantwortlichen technischen Leitung, - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen §6 nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang Grundstücksentwässerungsanlagen, (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung - die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der An- und Geräte, schluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch - die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Nor- unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls men und Vorschriften, nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter An- - eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrol- gabe der Gründe schriftlich bei der Stadt einzureichen. len und Dokumentation). (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. §4 Anschluss- und Benutzungsrecht §7 (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Sondervereinbarungen Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässe- (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur rungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Stadt durch Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begrün- Entwässerungseinrichtung einzuleiten. den. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung ent- Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter ge- sprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung hender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende §8 Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Grundstücksanschluss Kanal erschlossen werden, bestimmt die Stadt. (1) Der Grundstücksanschluss wird von der Stadt hergestellt, (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie still- 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht gelegt und beseitigt. Die Stadt kann, soweit der Grund- ohne Weiteres von der Entwässerungseinrichtung über- stücksanschluss nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Ent- nommen werden kann und besser von demjenigen be- wässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von handelt wird, bei dem es anfällt oder Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, ver- wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht bessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und möglich ist. beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten ent- (4) Die Stadt kann den Anschluss und die Benutzung versagen, sprechend. wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der (2) Die Stadt bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beein- Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an wel- trächtigt. chen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des §5 Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit Anschluss- und Benutzungszwang berücksichtigt. Soll auf Verlangen des Grundstückseigentü- (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, be- mers ein zusätzlicher Grundstücks(teil)anschluss im öffent- baute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzu- lichen Straßengrund hergestellt werden, kann die Stadt ver- schließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht langen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich der nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich un- Kostentragung vorher in einer gesonderten Vereinbarung möglich ist. geregelt werden.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 8 Nummer 25 Mitteilungsblatt Schillingsfürst (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschlie- das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwas- ßen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, ser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen - Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf und dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit diese werden soll, Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf - Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind. der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, §9 - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten be- Grundstücksentwässerungsanlage stimmten Abwassers, (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung an- - die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung geschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, De- mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. kontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrich- Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den tung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Ver- die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasser- brauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vor- behandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasser- behandlung beabsichtigten Einrichtungen. behandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den Die Pläne müssen den bei der Stadt aufliegenden Planmus- allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu tern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstücks- betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unter- eigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die halten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungs- Stadt kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. leistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 (2) Die Stadt prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungs- Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich. anlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kon- der Fall, erteilt die Stadt schriftlich ihre Zustimmung und gibt trollschacht zu errichten. Die Stadt kann verlangen, dass an- eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustim- stelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht mungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedin- zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckent- gungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt wässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle als erteilt, wenn die Stadt nicht innerhalb von drei Monaten und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustim- den Abwassersammelschacht oder den Hausanschluss- mung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksent- schacht durchgeführt werden kann. wässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die setzt die Stadt dem Grundstückseigentümer unter Angabe Stadt vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Be- der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und trieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen bei der verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Stadt; Satz 3 gilt entsprechend. Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein aner- (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksent- kannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und wässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zu- Ausführung des Kanalsystems für die Stadt nicht möglich stimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. oder nicht wirtschaftlich ist. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungsein- nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen richtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. bleibt durch die Zustimmung unberührt. (6) Die Stadt darf zur Entlastung der öffentlichen Einrichtung (4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Stadt Aus- bestimmen, dass Niederschlagswasser nur mittels einer nahmen zulassen. Oberflächenrückhaltung gedrosselt eingeleitet wird. § 11 (7) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran Herstellung und Prüfung dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausge- der Grundstücksentwässerungsanlage führt werden. Die Stadt kann den Nachweis der fachlichen (1) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt den Beginn des Eignung verlangen. Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unter- § 10 haltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unter- (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt nehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit oder geändert wird, sind der Stadt folgende Unterlagen in den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn inner- doppelter Fertigung einzureichen: halb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab (2) Die Stadt überprüft die Arbeiten. Im Rahmen dieser Über- 1:1000, prüfung kann die Stadt verlangen, dass der Grundstücksei- b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus de- gentümer eine aufgrund § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Ab- nen der Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 wasserbehandlungsanlage vor erstmaliger Inbetriebnahme Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Ent- geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das wässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Ergebnis durch diesen bestätigen lässt sowie dass die Be- Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- stätigung der Stadt vorzulegen ist. Festgestellte Mängel hat und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlen- der Grundstückseigentümer auf Aufforderung durch die höhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, Stadt innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen zu höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, lassen; die Beseitigung der Mängel ist der Stadt anzuzeigen.
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 Mitteilungsblatt Schillingsfürst Nummer 25 9 (3) Alle Leitungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der stücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Stadt Stadt verdeckt werden. Andernfalls sind sie auf Anordnung nicht selbst unterhält. Die Stadt kann jederzeit verlangen, der Stadt freizulegen. Der Grundstückseigentümer hat zu dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen bereitzustellen. anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungs- (4) Die Stadt kann verlangen, dass die Grundstücksentwässe- einrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. rungsanlage nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genom- Führt die Stadt aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprü- men wird. Die Zustimmung kann insbesondere von der Vor- fung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Mess- lage einer Bestätigung nach Abs. 2 Satz 2 abhängig gemacht schächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhal- werden. tenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, (5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2 oder die Prüfung der beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prü- Grundstücksentwässerungsanlage durch die Stadt befreien fung durch die Stadt neu zu laufen. den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prü- (6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für fenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der den Benutzer des Grundstücks. Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. § 13 (6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines pri- Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück vaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ord- Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung ange- nungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage schlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungsein- gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranla- richtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie gen vor, ersetzt diese die Prüfung und Bestätigung nach dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang Abs. 2 Satz 2. außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Ent- § 12 wässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt Überwachung unberührt. (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhalten- § 14 den Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grund- Einleiten in die Kanäle stücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutz- (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regen- wasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils wasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Nie- fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen derschlagswasser eingeleitet werden. und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Für An- (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden lagen in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Abstände ent- darf, bestimmt die Stadt. sprechend den Festlegungen in der jeweiligen Schutzge- bietsverordnung; ist dort nichts geregelt, ist die Dichtheit § 15 wiederkehrend alle fünf Jahre durch Sichtprüfung und alle Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen zehn Jahre durch Druckprobe oder ein anderes gleichwerti- (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht einge- ges Verfahren nachzuweisen. Festgestellte Mängel hat der leitet oder eingebracht werden, die Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten Gesundheit beeinträchtigen, nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durch- - die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen zuführen. Die Stadt kann verlangen, dass die Bestätigung Grundstücke gefährden oder beschädigen, über die Mängelfreiheit und über die Nachprüfung bei fest- - den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, gestellten Mängeln vorgelegt werden. behindern oder beeinträchtigen, (2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehand- - die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des lungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Klärschlamms erschweren oder verhindern oder Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Ge- für Kleinkläranlagen. wässer, auswirken. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücks- 1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin entwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und oder Öl, Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Stadt an- 2. infektiöse Stoffe, Medikamente, zuzeigen. 3. radioaktive Stoffe, (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser ab- Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers weicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die führen, Lösemittel, Stadt den Einbau und den Betrieb von Überwachungsein- 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdüns- richtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, tungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmi- 6. Grund- und Quellwasser, Sicker- und Schichtenwasser, gung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergeb- 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, nisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Selbstüberwachung der Stadt vorgelegt werden. Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Stadt befugt, die Grund- Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, stücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, 8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Un- Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Si- tersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grund- lagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,
Mittwoch, den 2. Dezember 2020 10 Nummer 25 Mitteilungsblatt Schillingsfürst 9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeu- Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbe- erten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brenn- schadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der wert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW Fäkalschlämme, in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Kondensat zu neutralisieren und der Stadt über die Funkti- Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder onsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Beschei- einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erb- nigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfe- gutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten ger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlen- vorzulegen. wasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Stadt und einem Ausgenommen sind Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des - unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwäs- der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser serungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; (9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwäs- - Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehand- serungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung ge- lungsanlage zurückgehalten werden können und de- langen, ist dies der Stadt sofort anzuzeigen. ren Einleitung die Stadt in den Einleitungsbedingun- § 16 gen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat; Abscheider - Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öle Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser 11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leicht- - von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Be- flüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind handlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindest- nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errich- anforderungen nach § 57 des Wasserhaushaltsgeset- ten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Stadt kann den zes entsprechen wird, Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Ent- - das wärmer als +35 °C ist, leerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist - das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 auf- schadlos zu entsorgen. weist, - das aufschwimmende Öle und Fette enthält, § 17 - das als Kühlwasser benutzt worden ist. Untersuchung des Abwassers 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brenn- (1) Die Stadt kann über die Art und Menge des eingeleiteten wert-Heizkesseln; das gilt nicht für Ölbrennwertkessel oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor bis 200 kW, die mit schwefelarmem Heizöl EL betrieben erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge werden, des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Stadt 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stof- Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung fe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen. über 200 kW. (2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch perio- disch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der (3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammel- Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschluss- kanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreis- pflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung fest- verwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen gelegt. Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung (4) Über Abs. 3 hinaus kann die Stadt in Einleitungsbedingungen ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Stadt auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Men- vorgelegt werden. Die Stadt kann verlangen, dass die nach ge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen ab- § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ord- hängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebsperso- nungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt nals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der werden. für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden § 18 Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen Haftung des der Stadt erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erfor- (1) Die Stadt haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die derlich ist. auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei (5) Die Stadt kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rück- nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn stau hervorgerufen werden. sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung gel- (2) Die Stadt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der tenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Stadt kann Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der ge- Person, deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtun- änderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durch- gen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. geführt werden müssen. (3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die (6) Die Stadt kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wir- (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sonderver- kung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrich- einbarung zuwiderhandelt, haftet der Stadt für alle ihr da- tung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Stadt eine durch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften
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