STADT OCHSENFURT|BEBAUUNGSPLAN WIESENWEG STADTTEIL GOSSMANNSDORF - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht ...

 
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STADT OCHSENFURT|BEBAUUNGSPLAN WIESENWEG
                  STADTTEIL GOSSMANNSDORF

             B e bau ung s p lan m it integ riertem Grüno rdnung s pla n

                                    B eg ründung m it Um weltbericht

                                                                Entwurf
                                                          0 4 .0 6 .2 0 1 9
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Stadt Ochsenfurt
                    Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

     AUFTRAGGEBER                          Stadt Ochsenfurt
                                           Hauptstraße 42
                                           97199 Ochsenfurt

                                           aufgestellt: 17.04.2018
                                           Entwurf:           12.03.2019
                                           Entwurf:           04.06.2019

                                                                                     F
                                                                     R
ENTWURFSVERFASSER
                                           Steigweg 24
                                           D- 97318 Kitzingen
                                                    U
                                           Tel. 09321-26800-50
                                           www.arc-gruen.de
                                           info@arc-gruen.de
                                 W
                    T

      BEARBEITUNG                          Gudrun Rentsch
                                           Landschaftsarchitektin bdla. Stadtplanerin

                                           Katrin Hansmann
               N

                                           Landschaftsarchitektin bdla.

                                           Jonas Schlechtweg-Tag
                                           B.Sc. Geographie
           E

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Stadt Ochsenfurt
             Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

INHALT       1           Anlass und Ziel des Bebauungsplans                                    5
             1.1         Baulandbedarf                                                         5
             2           Planungsrechtliche Voraussetzungen                                    6
             2.1         Rechtliche Grundlagen                                                 6
             2.2         Übergeordnete Planungsvorgaben                                        7
             2.3         Flächennutzungsplan                                                   9
             2.4         Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung                     10

                                                                              F
             2.5         Lage, Größe und Beschaffenheit                                       10
             2.6         Lage im Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz13
             3           Inhalte und Festsetzungen                                            20
             3.1         Städtebauliches Konzept                                              20

                                                              R
             3.2         Art der baulichen Nutzung                                            20
             3.3         Maß der baulichen Nutzung                                            21
             3.4         Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen                          22
             3.5         Erschließung und Verkehrsflächen                                     24
             3.6
                                             U
                         Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasser                             25
             3.7         Technischer Umweltschutz, Immissionsschutz                           25
             3.8         Bauordnungsrechtliche Festsetzungen                                  29
             4           Grünordnung                                                          30
                          W

             4.1         Planerische Vorgaben zur Grünordnung                                 30
             4.2         Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise                           30
             5           Flächenbilanz                                                        32
             6           Umweltbericht                                                        33
             6.1         Vorbemerkungen                                                       33
             T

             6.2         Inhalte und Ziele                                                    33
             6.3         Umweltprüfung                                                        34
             6.4         Standort- und Planungsalternativen                                   35
         N

             6.5         Umweltschutzziele                                                    36
             6.6         Relevante Wirkfaktoren                                               39
             6.7         Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen                         41
             6.7.1       Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung                            41
         E

             6.7.2       Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, Erholung                        43

                                                                                                   3
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        6.7.3       Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt,
                    Natura 2000                                                          45
        6.7.4       Schutzgut Boden                                                      48
        6.7.5       Schutzgut Wasser                                                     50
        6.7.6       Schutzgut Klima, Luft, Klimawandel                                   52
        6.7.7       Schutzgut Kultur- und Sachgüter                                      54
        6.7.8       Schutzgut Fläche                                                     54

                                                                         F
        6.7.9       Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für
                    schwere Unfälle und Katastrophen                                     57
        6.8         Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung                              57
        6.8.1 Einstufung der Bestandssituation                                           57

                                                         R
        6.8.2 Einstufung der geplanten Nutzung                                           58
        6.8.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der
                    nachteiligen Umweltauswirkungen                                      58
        6.8.4
                                        U
                    Ermittlung des Kompensationsbedarfs                                  58
        6.8.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen                                            60
        6.9         Berücksichtigung agrarstruktureller Belange                          65
        6.10        Technische Verfahren und Hinweise                                    66
                     W

        6.11        Maßnahmen zur Überwachung                                            66
        6.12        Allgemeinverständliche Zusammenfassung                               67
        7           Hinweise zum Aufstellungsverfahren                                   71
        8           Quellen- und Literaturverzeichnis                                    73
        T

                    Tabellenverzeichnis                                                  75
        9           Anhang                                                               76
                    Abbildungsverzeichnis                                                76
    N
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Stadt Ochsenfurt
                Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

1   ANLASS UND ZIEL DES BEBAUUNGSPLANS
                Die Stadt Ochsenfurt beabsichtigt, einen Bebauungsplan auf-
                zustellen zur Ausweisung eines Mischgebietes und eines Son-
                dergebietesGaragen/Hallen in einem Umfang von 2,52 ha am nord-
                westlichen Ortsrand des Stadtteils Goßmannsdorf.
                Zielsetzung der Stadt Ochsenfurt ist es, eine für alle Ortsteile
                gleichermaßen angemessene Entwicklung hinsichtlich Infra-
                struktur, Standorte für nicht störende gewerbliche Nutzung,
                sozialer Einrichtungen, Vorhaltung von Entwicklungsmöglich-
                keiten proportional zum Stadtgebiet zu ermöglichen.

                                                                                 F
                Daher hat die Gemeinde beschlossen, das an den Altort im
                Westen angrenzende Gebiet zwischen Winterhäuser Straße
                und Bahndamm als Mischgebiet bzw. Sondergebiet auszu-
                weisen. Der Bereich ist bereits teilweise bebaut und von vier
                Seiten von Bebauung und Infrastrukturbauwerken umgeben,

                                                                 R
                sodass sich das Gebiet unter Berücksichtigung der Ziele des
                schonenden Umgangs mit Grund und Boden und dem Vorrang
                der Innenentwicklung für eine Arrondierung und Nachverdich-
                tung anbietet.
                Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Vor-
                aussetzungen zur Bebauung der sich an im Zusammenhang
                                                U
                bebauter Ortsteile anschließenden Fläche für eine gemischte
                Nutzung geschaffen. Damit werden auch die Zielsetzungen der
                Dorferneuerung, das Nachverdichtungspotential im Bereich
                Wiesenweg auszuschöpfen, umgesetzt (Vgl. Integriertes Struk-
                turkonzept).
                             W

                1.1 Baul andbedarf

                B aul ücken und L eerstand
               T

                Zur Berücksichtigung der übergeordneten Leitsätze zum Flä-
                chensparen und Innenentwicklung gerade von Altorten wur-
                den von der Stadt Ochsenfurt in verschiedenen Studien Po-
                tentialabschätzungen sowie Stärken-Schwächen-Analysen der
                Ortschaft vorgenommen und die Gebäude und der Bauflä-
           N

                chenbestand einer Leerstandsanalyse unterzogen und auf ihre
                eigentumsrechtliche Verfügbarkeit geprüft.
                Im Jahr 2014 wurden in Goßmannsdorf 20 klassische Baulü-
                cken, 5 Leerstände, 3 Hofstellen ohne Hofnachfolger und 37
                Gebäude mit Leerstandsrisiko gezählt. Die im Rahmen der Stu-
                dien ermittelten Leerstände von Hofstellen innerorts konnten
       E

                fast alle abgebaut werden. Die meisten Hofstellen dort sind

                                                                                                 5
STADT OCHSENFURT|BEBAUUNGSPLAN WIESENWEG STADTTEIL GOSSMANNSDORF - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht ...
Stadt Ochsenfurt
                   Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

                   wieder dauerhaft genutzt und bewohnt. Von den erfassten
                   klassischen Baulücken werden bereits einige bebaut, die wei-
                   teren haben sich in den letzten Jahren trotz intensiver Bemü-
                   hungen nicht aktivieren lassen, so dass eine weitere bauliche
                   Entwicklung des Ortsteils blockiert ist.
                   Der historische Altort im Stadtteil Goßmannsdorf weist nur
                   kleine Grundstücke ohne ausreichende Stell- und Lagerflä-
                   chen auf. Das entspricht nicht mehr heutigem Standard und
                   Bedarf. Eine weitere Nutzung der Gebäude im Altort ist daher
                   nur noch eingeschränkt möglich.

                                                                                    F
                   Die Stadt Ochsenfurt zielt daher für die Entwicklung des Orts-
                   teils darauf ab, angemessene Lager-, Stellflächen und Gara-
                   gen für Bewohner der Innerortslagen in fußläufiger Entfernung
                   bereit zu stellen.

                                                                    R
                   Unter Berücksichtigung von Flächenverfügbarkeit und Anbin-
                   dung sind solche Flächen lediglich im Quartier am Wiesenweg
                   vorhanden (vgl. Kap. 6.4 Standort- und Planungsalternativen).
                   Die Stadt Ochsenfurt ist im Besitz der Grundstücke im Plan-
                   gebiet in Goßmannsdorf und kann diese direkt vermarkten
                   und über eine Bauverpflichtung im Kaufvertrag eine zeitnahe
                   Bebauung sicher stellen..
                                                   U
    2   PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN
                   2.1 R echtl i che Grund l ag en
                                W

                   Im vorgesehenen Geltungsbereich besteht bislang kein Bebau-
                   ungsplan. Das Gebiet ist somit als Außenbereich anzusehen.
                   Die Flächen sind in der 16. FNP-Änderung als MI-Bauflächen
                   dargestellt. Da sich neben bereits bebauten Flächen auch
                   landwirtschaftlich genutzte Teilflächen innerhalb des Geltungs-
                   T

                   bereichs befinden, ist das Gesamtgebiet als bislang unbebau-
                   ter und unbesiedelter Außenbereich eingestuft, wodurch die
                   Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
                   (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ausgeschlossen ist.
                   Rechtsgrundlage für die Aufstellung und die Festsetzungen des
               N

                   Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung sind
                   •     Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma-
                         chung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
                   •     Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be-
                         kanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786)
           E

                   •     Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntma-
                         chung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-

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          1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli
          2018 (GVBl. S. 523)
    •     Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
          (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-
          setzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434)
    •     Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Land-
          schaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches
          Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in der Fassung der Be-
          kanntmachung vom 23. Februar 2011, zuletzt geändert-

                                                                     F
          durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 604)

    2.2 Ü berg eord nete Pl anung sv org aben

                                                     R
    Relevante Ziele und Grundsätze für die Raumstruktur und Sied-
    lungsentwicklung für das geplante Baugebiet ergeben sich aus
    dem Landesentwicklungsprogramm Bayern LEP 2018 (aktuelle
    Lesefassung, Stand: 01.03.2018) und dem Regionalplan der
                                    U
    Region Würzburg (2) (aktuelle Lesefassung, Stand: 17.10.2017)
    sowie der 16. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Och-
    senfurt, Stadtteil Goßmannsdorf, G1 vom 04.04.2017.
    Danach sind folgende fachliche Ziele und Grundsätze vor-
    gegeben:
    Siedlungsentwicklung
                 W

    • Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen
      Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung
      der Nachverdichtung ausgerichtet werden. Flächensparen-
      de Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück-
      sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet
      werden. (LEP 3.1 G)
    T

    • Siedlungsgebiete (...) sollen unter Berücksichtigung der
      charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder schonend in
      die Landschaft eingebunden werden. (RP B II 2.1 Z)
    • Neue Bauflächen sollen regelmäßig nur im Anschluss an ge-
N

      schlossene Siedlungsgebiete ausgewiesen werden und sich
      im Maßstab und in der räumlichen Ordnung an die bereits
      bestehende Besiedlung anpassen. […] Die Ausschöpfung
      von Flächenreserven und eine angemessene Verdichtung in
      den bestehenden Siedlungseinheiten soll Vorrang haben vor
      der Ausweisung neuer Baugebiete. (RP B II 2.2 Z)
E

    • Für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist die zusätzli-

                                                                                     7
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            che Versiegelung ist so gering wie möglich zu halten, eine
            Reduzierung bereits versiegelter Flächen ist anzustreben […]
            (RP B.II 1.1 G)

        Hochwasserschutz
        • Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich ver-
          ringert werden. Hierzu sollen
            -- die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Land-
               schaft erhalten und verbessert,

                                                                         F
            -- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
            -- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser ge-
               schützt werden (LEP 7.2.5 G).
        • Überschwemmungsgebiete sollen in ihrer Funktion erhalten

                                                         R
          und von Bebauung oder industriell-gewerblicher Nutzung
          freigehalten werden. (RP B.II 1.3 Z)
        • Die hochwassergefährdeten Siedlungsgebiete am Main und
          seinen Nebengewässern sollen durch Rückhaltebecken, Ge-
          wässerausbauten, Deichbauten und Geländeauffüllungen
                                        U
          vor Überschwemmungen geschützt werden. (RP B.XI 5.1)

        Natur- und Umweltschutz
        • Im innerörtlichen und ortsnahen Bereich, (...), soll auf die
          Erhaltung vorhandener Grün- und Freiflächen einschließ-
                     W

          lich wertvoller Baumbestände sowie die Entwicklung neuer
          Grünflächen im Zuge der Bauleitplanung verstärkt hinge-
          wirkt werden (RP, B I 3.1.4).
        • In zusammenhängend bebauten Siedlungsflächen tragen
          eine Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung
          durch Freiflächen zur Steigerung der Wohn- und Lebens-
        T

          qualität bei. (RP, B I 3.1.4 Begründung).

        Insgesamt entspricht die Planung somit den Zielen der Landes-
        und Regionalplanung.
        Durch Festsetzungen zu Art und Maß von Bauweise baulicher
    N

        Nutzung sowie durch grünordnerische Festsetzungen wird dar-
        über hinaus die Qualität des Wohnumfeldes gestärkt.
    E

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                              2.3 Fl ächennutzung sp l an
                              Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Land-
                              schaftsplan der Stadt Ochsenfurt (16. Flächennutzungsplanän-
                              derung) ist der Geltungsbereich als gemischte Baufläche (M)
                              dargestellt (vgl. Abb. 1). Er befindet sich angrenzend zu beste-
                              henden Mischgebiets- und Gemeinbedarfsflächen im nörd-
                              lichen Bereich des Stadtteils Goßmannsdorf. Angrenzende
                              Flächen entlang des Bahndamms sind im Zuge der Biotopver-
                              netzung bevorzugte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.
                              Zielsetzung des Flächennutzungsplans ist die Entwicklung des

                                                                                               F
                              Areals als innerörtliches Mischgebiet mit günstiger Erschlie-
                              ßung zur Förderung der Innenentwicklung im Altort durch
                              Bereitstellung von Lagerflächen (FNP, Begründung, Hinweise).
                              Bereits die Dorferneuerung stellt mit dem Integriertes Struk-
                              turkonzept das Nachverdichtungspotential des Areals am Wie-

                                                                               R
                              senweg dar.
                              Mit dem Bebauungsplan „Wiesenweg“ werden ein Sonderge-
                              biet Hallen/Garagen, Mischgebietsflächen, öffentliche Grünflächen
                              und Ausgleichsflächen festgesetzt.
                              Die zwei im FNP als Grünflächen dargestellten Teilflächen
                                                              U
                              werden an der Winterhäuser Straße mit flächigem Pflanzgebot
                              belegt und am Bahndamm als Ausgleichsfläche festgesetzt und
                              damit als Grünfläche erhalten.
                              Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen entsprechen
                              den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Der Bebau-
                              ungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
                                           W
                              T
                      N

Abb. 1: Ausschnitt aus dem
rechtskräftigen Flächennut-
zungsplan (unmaßstäblich
verkleinert)
            E

Quelle: Stadt Ochsenfurt

                                                                                                               9
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                                 2.4 Zi el v org ab en für di e l andschaftl i -
                                     che Entwi ckl ung

                                 Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung ergeben sich
                                 aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den
                                 Landkreis Würzburg (vgl. Kap. 6.5 Umweltbericht).
                                 Schutzgebiete oder Biotope der bayerischen Biotopkartierung
                                 sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden.

                                                                                                  F
                                 Mit den Festsetzungen zur Gestaltung der privaten und öffent-
                                 lichen Grünflächen sowie mit der Sicherung und Entwicklung
                                 der Grünfläche als Ausgleichfläche werden naturnahe Struk-
                                 turen innerhalb des Baugebietes erhalten und geschaffen, die
                                 mit Trittsteinbiotopen und linearen Vernetzungsstrukturen den

                                                                                  R
                                 Naturhaushalt bereichern.

                                 2.5 La g e, Größe und Beschaffenhei t
                                     und ang renzende Nutzung en
                                                                 U
                                 Der Geltungsbereich liegt am nördlichen Rand der Ortslage
                                 von Goßmannsdorf. Der Bahndamm der Bahnlinie Würzburg-
                                 Treuchtlingen sowie die ebenfalls auf einem Damm geführte
                                              W

                                 Ortsumgehungsstraße St 2418 trennen die Ortslage Goß-
                                 T
                         N

     Abb. 2: Auszug Topografi-
     sche Karte
     Quelle:    geobasisdaten@
     Bayerische   Vermessungs-
                E

     verwaltung 2018

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                            mannsdorf und somit das Plangebiet vom Main und seinem
                            Uferbereich. Der Main liegt in einer durchschnittlichen Entfer-
                            nung von 190 m vom Wiesenweg. Das Plangebiet grenzt im
                            Osten, Süden und Westen an bereits bebaute Flächen, neben
                            Wohnnutzungen auch gewerbliche Nutzungen und Flächen für
                            Gemeinbedarf an.
                            Die derzeitige Nutzung des Geltungsbereichs stellt sich als
                            lückenhafte Bebauung mit Einfamilienhäusern und gewerbli-
                            cher Nutzung (Autohandel und Kfz-Werkstatt) innerhalb von
                            brach liegenden oder freizeitgenutzten Gartengrundstücken,

                                                                                             F
                            kleinflächig, landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Streu-
                            obstreihen und Nutzgartenflächen dar.

                            Die Fläche des Geltungsbereichs beinhaltet die bisher als

                                                                             R
                            Wohnbauland und gemischt genutzte Flächen sowie Grünland
                            und Streuobstwiesen bewirtschaftete Flurstücke der Nummern
                            296/31 TF, 1833/4 TF, 2043, 2043/2, 2016, 2018, 2020,
                            2009, 2006, 1997, 2032/1, 1833 TF (Wiesenweg), 296/30 TF,
                            296/29 TF, 296/23, 296/2 TF (Winterhäuser Straße), 80/20 TF,
                            2038, 2037 TF, 2037/1 TF, 2036, 2035, 2033, 2032, 2019,
                                                            U
                            2021, 2027, 2026 TF, 2025 TF, 1822 TF, 1821 TF, 1820/3 TF,
                            1820 TF, alle Gemarkung Goßmannsdorf.
                            Die zum Ausgleich des Retentionsraumverlustes erforderlichen
                            Flächen und Maßnahmen wurden im Rahmen des wasser-
                                         W
                            T
                    N

Abb. 3: Luftbild mit Dar-
stellung des Plangebiets
Quelle: Stadt Ochsenfurt,
geobasisdaten@Bayerische
Vermessungsverwaltung
           E

2014

                                                                                                             11
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         rechtlichen Antrags ermittelt. Diese können auf dem Grund-
         stück, Fl.-Nr. 305/9 und Teilfläche 320/5, Gemarkung Goß-
         mannsdorf, als Erdbecken hergestellt werden . Das Flurstück
         und seine Nutzung als Retentionsfläche wird dem Bebauungs-
         plan im Umfang von 870 m² verbindlich zugeordnet. Damit ist
         eine anderweitige Bebauung bzw. Nutzung ausgeschlossen.
         Eine Genehmigungspflicht nach dem Bayerischen Abgabungs-
         gesetzt (BAyAbgrG) für die Errichtung des Erdbeckens entfällt
         aufgrund der Zuordnung zum Bebauungsplan.

                                                                          F
         Ferner sind dem Bebauungsplan verbindlich als Ausgleichsflä-
         chen zugeordnet:
         Teilflächen Fl.-Nr. 1520, Gemarkung Hopferstadt
         Teilfläche Fl.-Nr. 1824, 1825 Gemarkung Erlach

                                                          R
         (vgl. Kap. 6.8.5)

         Die überplanten Grundstücke befinden sich überwiegend im
         Eigentum der Stadt und sind somit verfügbar.
         Der Geltungsbereich wird begrenzt durch
                                         U
         • im Norden durch Teilflächen der Fl.-Nr. 533 (Bahndamm),
           296/31, 1833/4, 296/30, 296/27, 296/26, 296/25
         • im Westen durch Teilflächen der Fl.-Nr. 296/2 (Winterhäuser
           Straße), 296/16
         • im Osten durch Fl.-Nr. 1995, 1833 TF (Wiesenweg), 1822
                      W

           TF, 1821 TF, 1820/3 TF, 1820 TF,
         • im Süden durch Teilflächen Fl.-Nr.  1819/1, 1825 TF, 2026
           TF, 2027/4, 2027/2, 2030, 2031, 2033/5, 2035/1, 2036/1,
           2037 TF, 2037/1 TF.
         Das Gelände innerhalb des Geltungsbereichs fällt von Süden
         von einer Höhe von ca. 186,10 m üNN nach Norden auf eine
         T

         Höhe von 176,90 m üNN am Fuß des Bahndamms.
         Über den Wiesenweg ist das Plangebiet an die Ortsstraßen Am
         Dorfgraben und Winterhäuser Straße angebunden. Über die
         Winterhäuser Straße besteht ein Zugang zur Ortsumgehungs-
         straße, Staatsstraße St 2418, und den überregionalen Verkehr.
     N

         Das Gebiet ist durch bestehende Erschließung und angren-
         zende Bebauung geprägt, sodass sich innerhalb dieses
         Bereichs die vom Gesetzgeber gewünschte Nachverdichtung
         zur Vermeidung von Flächeninanspruchnahme im unbebauten
         Außenbereich außerhalb der von Bebauung geprägten Orts-
     E

         lagen anbietet.

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    2.6 La g e i m Ü b erschw emmung sg ebi et
        Hochw a sserschutz

    Teile des Geltungsbereichs liegen innerhalb des festgesetzten
    Überschwemmungsgebiets des Mains Gewässer I. Ordnung
    zwischen Main-km 267,80 und Main-km 268,20. Die festge-
    setzte Überschwemmungsgebietsgrenze des Mains (HQ100
    gem. Verordnung vom 18.07.2016) ist in der Planzeichnung

                                                                     F
    dargestellt.
    Durch die Dämme für die Bahnlinie Würzburg - Treuchtlingen
    und die Ortsumgehung wird das Baugebiet von der Über-
    schwemmungsfläche des Mains getrennt, so dass im Ereignis-
    fall eine Überflutung nur durch die vorhandene Unterführung

                                                     R
    der Winterhäuser Straße möglich ist und im Wesentlichen aus
    dem Rückstau von Oberflächenwasser entsteht.
    Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG ist die Ausweisung neuer Bau-
    gebiete innerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebie-
    ten untersagt. Es wurde daher im Parallelverfahren ein was-
                                    U
    serrechtlicher Antrag nach § 78 Abs. 2 WHG gestellt, um eine
    Befreiung von dem bestehenden Bauverbot zu erreichen.
    Mit Bescheid vom 27.05.2019 genehmigte die Wasserrechts-
    behörde am Landratsamt Würzburg aufgrund der Einhaltung
    sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen in § 78 Abs. 2 WHG
    ausnahmsweise die Ausweisung des Baugebiets im Geltungs-
                 W

    bereich des Bebauungsplans Wiesenweg unter Bezugnahme
    auf die Beurteilung (Gutachten vom 13.05.2019) des wasser-
    rechtlichen Antrags durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaf-
    fenburg.
    Danach besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit der
    geplanten Bauleitplanung im amtlich festgesetzten Über-
    schwemmungsgebiet unter Beachtung der Festsetzung des
    T

    Ausschlusses von Wohnnutzung im Sondergebiet Einverständ-
    nis; nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger seien
    nicht zu erwarten, die Beachtung der Belange der Hochwas-
    servorsorge seien als erfüllt anzusehen; durch die im Bebau-
    ungsplan festgesetzten Gebäudeöffnungen auf mindestens
N

    179,30 bis 179,50 müNN, die im Bebauungsplan enthaltenen
    Festsetzungen und Hinweise durch Planzeichen und Text sei
    zu erwarten, dass bauliche Schäden weitestgehend vermieden
    werden.
    Mit dem Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen,
    mit denen die Zulassungsvoraussetzungen, die kumulativ zu
E

    erfüllen sind, umgesetzt werden, so dass das Risiko und die
    Gefährdung von Leib und Leben sowie von Sachschäden auf
    ein Minimum abgesenkt ist.

                                                                                     13
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                                     B e st and und Nutzung
                                     Die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe der bereits bebauten Grund-
                                     stücke südlich des Wiesenwegs (Fl.-Nrn. 2037, 2037/1, 2035,
                                     2033) liegt durch Geländeaufschüttung auf mehr als 178,85 m
                                     üNN, also oberhalb der Wasserspiegellage des Bemessungs-
                                     HQ100.und somit „hochwasserfrei“.
                                     Im Bereich nördlich des Wiesenwegs (Fl.-Nr. 2043) wurden
                                     die bestehenden Gebäude auf Stützen gestellt, sodass auch
                                     hier die Erdgeschossfußbodenhöhe oberhalb eines HQ100 liegt

                                                                                                      F
                                     und das als Stell- und Lagerfläche genutzte Kellergeschoss im
                                     Hochwasserfall überflutet werden kann.
                                     eines SondergebietesGaragen/Hallen                       sdsdf
                                     Die Verkehrsfläche des Wiesenwegs selbst liegt innerhalb der

                                                                                      R
                                     Überschwemmungsflächen.

                                     E i nzugsgebiet und Wasserstände
                                     Betrachtungsraum des Überschwemmungsgebiets in Goß-
                                     mannsdorf ist das Einzugsgebiet des bayerischen Mains, unter-
                                     halb der Einmündung der Regnitz.
                                                                     U
                                     Die Wasserspiegellage eines HQ100 wird an der Südostgrenze
                                     des Geltungsbereichs bei Main-km 268,20 mit 178,95 m üNN
                                     und an der Nordwestgrenze bei Main-km 268 mit 178,76 m
                                     üNN angegeben.
                                     Ein Einzugsgebiet für das Überschwemmungsgebiet wird nicht
                                                  W

                                     separat dargestellt, da man sich auf die amtlich mitgeteilte
                                     Wasserspiegellage innerhalb des festgesetzten Überschwem-
                                     mungsgebiets des Mains beziehen kann.
                                     Nach dem Hochwasserrisikomanagementplan (www.hopla-
                                     main.de, Hochwassergefahrenkarte und Hochwasserrisi-
                                     T
                            N

     Abb. 4: Ü b e r s c h w e m -
     mungsflächen im Plangebiet
     (Plangebiet: rote Linie)
     Quelle:    geobasisdaten@
     Bayerische Vermessungsver-
                  E

     waltung

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                                                                        R
Abb. 5: Übersicht
Wasserspiegellagen
Schnitt 1, Schnitt 4
vgl. Planunterlagen
                                                       U
                       kokarte Blatt 24-020) besteht für Teilflächen innerhalb des
                       Plangebiets zudem das Risiko einer Überschwemmung eines
                       extremen Hochwassers HQextrem.
                       Die Wasserspiegellage eines HQ100 wird an der Südostgrenze
                                    W

                       des Geltungsbereichs mit 178,95 m üNN und an der Nord-
                       westgrenze mit 178,76 m üNN angegeben.
                       Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wiesenweg
                       betroffenen Flächen eines HQ100 würden im Bereich des Wie-
                       senwegs mit einem Wasserstand in Höhe von 0,42 m bis
                       0,85 m überflutet werden. Am Fuß des Bahndamms würde die
                       Wassertiefe bis zu ca. 2,08 m betragen.
                       T

                       Die Wasserspiegellage eines HQextrem wird an der Südostgrenze
                       des Geltungsbereichs mit 180,62 m üNN und an der Nord-
                       westgrenze mit 180,37 m üNN angegeben.
                       Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wiesenweg
                       N

                       betroffenen Flächen eines HQextrem würden im Bereich des
                       Wiesenwegs mit einem Wasserstand in Höhe von 2,03 m bis
                       2,52 m überflutet werden. Am Fuß des Bahndamms würde die
                       Wassertiefe bis zu ca. 3,75 m betragen.
                       Die Eingangsfußbodenhöhe bzw. die Höhe der unteren Gebäu-
                       dekante sowie die Mindesthöhe der Gebäudeöffnungen wurde
            E

                       dementsprechend oberhalb des Bemessungshochwasserspie-
                       gels zzgl. eines Vorsorge-Freibords von 0,50 m auf 170,30 bis

                                                                                                        15
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                                     179,50 müNN festgesetzt.
                                     Innerhalb des Geltungsbereichs hat ein extremes Hochwas-
                                     ser eine sehr niedrige und sehr unregelmäßige Eintrittswahr-
                                     scheinlichkeit. Ein Hochwasser und insbesondere ein extremes
                                     Hochwasser ist aufgrund der langen Vorwarnzeiten am Main
                                     einige Tage im Voraus abzusehen.
                                     Folgende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge auch außer-
                                     halb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets im Bereich
                                     des Hochwasserrisikogebiets hat die Stadt Ochsenfurt im Rah-

                                                                                                      F
                                     men ihrer staatlichen Fürsorgeverpflichtung zum Schutz von
                                     Menschenleben und der Verbesserung der Lebensqualität für

                                                                                      R
                                                                     U
     Abb. 6: Ü b e r s c h w e m -
     m u n g s b e r e i c h e
     HQ     100    (blau)     und
     HQ extrem (hellblau)
     Quelle: ww.hopla-main.de
                                                  W

                                     den Menschen vorgesehen, die das Hochwasserrisiko im Gel-
                                     tungsbereich auf ein angemessenes Maß absenken.
                                     H ochw asserschutzmaßnahmen
                                     (in Abhängigkeit vom jeweiligen Pegelstand)
                                     T

                                     •     Pegelstandabfrage
                                     •     Aufstellung Verkehrsbeschilderung (Warnbaken)
                                     •     Absperrung Gefährdungsbereiche
                                     •     Schließen der Schieber an Bollwerken und Pumpstationen
                           N

                                     •     Schließen der Tore an Hochwasserschutzwänden
                                     Dieser Maßnahmenkatalog wird im Bereich Wiesenweg um
                                     Maßnahmen der Vorwarnung (z. B. Umleitung über die Straße
                                     „Am Dorfgraben“ o.ä.) ergänzt.
                 E

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Stadt Ochsenfurt
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                                     Fl ächen und Maßnahmen für Hochwasserrückhaltung
                                     Der durch die vorgesehene Bebauung zu erwartende Reten-
                                     tionsraumverlust wurde mit einem Umfang von ca. 480 m³
                                     ermittelt. Um das erforderliche Retentionsvolumen nachzuwei-
                                     sen, werden Flächen auf dem Fl.-St. 305/9 und der Teilflä-
                                     che Fl.-St. 320/5 Gemarkung Goßmannsdorf bereitgestellt.
                                     Auf dieser Fläche wird ein Erdbecken zur Hochwasserreten-
                                     tion hergestellt, das im Fall eines Hochwassers erst ab einer
                                     Wasserspiegellage von ca. 178,70 m üNN anspringt und so

                                                                                                      F
                                     wirksam eine Hochwasserwelle ausgleichen kann. (vgl. was-
                                     serrechtlicher Antrag in der Anlage).
Abb. 7: Lageplan Rententionsbecken   Die Fläche kann neben ihrer Funktion als Hochwasserrückhal-
                                     tebecken, soweit es mit dem Hochwasserrückhalt vereinbar ist,
                                     gleichzeitig als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme

                                                                                      R
                                     bewirtschaftet werden. Sie wird dem Geltungsbereich gem.
                                     § 9 Abs. 1a BauGB alsl Ausgleichsmaßnahme A4 zugeordnet.

                                     B auv orsorge
                                     Die Festsetzungen des Bebauungsplans zur hochwasserange-
                                                                     U
                                     passten Bauweise beziehen sich auf die Flächen, die innerhalb
                                     der Hochwassergefahrenflächen liegen. Dazu gehören:
                                     •     Nachweisführung hochwasserangepasste Bauweise gem.
                                           Checkliste aktuelle Hochwasserschutzfibel des BMUB   im
                                           Baugesuch, z. B. Rückstausicherung Hausanschluss, weiße
                                                  W

                                           Wanne
                                     •     Ausschluss Öltanks und Lagerung wassergefährdender
                                           Stoffe im Geltungsbereich
                                     •     Festsetzung einer Eingangsfußbodenhöhe bzw. einer un-
                                           teren Gebäudekante sowie Mindesthöhe von Gebäude-
                                           öffnungen oberhalb des Bemessungshochwasserspiegels
                                     T

                                           zzgl. eines Vorsorge-Freibords von 0,50 m.
                                     •     Beschränkung der Versiegelung und Überbauung im Über-
                                           schwemmungsgebiet auf das notwendige Maß durch Bau-
                                           grenzen und bereichsweise Ausschluss von Auffüllungen.
                                     •     Beschränkung des im Überschwemmungsgebiet zur Ver-
                                     N

                                           wendung kommenden Bau- und Auffüllmaterials auf Z0
                                           Material.
                           E

                                                                                                                      17
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         R i si ko- / Verhaltens- / Informationsvorsorge
         Da die Überflutungsflächen bekannt und die Vorwarnzeiten für
         ein Hochwasser ausreichend lang (mehrere Tage) sind, lassen
         sich mit Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastro-
         phenschutzes sowie der Verhaltensvorsorge und Informations-
         vorsorge das Risiko und die Gefährdung von Leib und Leben
         sowie von Sachschäden auf ein Minimum absenken.
         Evakuierungsmöglichkeiten im Hochwasserfall, wenn auch der
         Wiesenweg überflutet ist, bestehen über angrenzende höher

                                                                          F
         gelegene Grundstücke sowie über die Straße Am Dorfgraben.
         Folgende Maßnahmen sieht die Stadt Ochsenfurt zur Umset-
         zung durch den Bauhof vor:
         •     Ermittlung/Beschaffung notwendiger Hilfsmittel, Maßnah-

                                                          R
               men zur Bewusstseinsbildung (Aufklärungsbroschüren, In-
               foveranstaltungen, Feuerwehrübungen mit Beteiligung der
               Bürger) entwickeln und umsetzen;
         •     Örtliche Meldepläne überprüfen, ggf. verbessern, fort-
               schreiben;                U
         •     Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten;
         •     Beratung der Bürger durch kommunale Stellen (z. B.
               Checklisten)

         Vorbe r eitung G efahrenabwehr
                      W

         Bei der Stadt Ochsenfurt besteht bereits ein Alarm- und Ein-
         satzplan für den Hochwasserfall. Dieser wird um den Gel-
         tungsbereich des Bebauungsplans erweitert. Ebenso werden
         sich Übungen für den Hochwasserfall für Einsatzkräfte (z. B.
         Feuerwehr, THW) auch auf den Geltungsbereich Wiesenweg
         erstrecken.
         Folgende Maßnahmen hat die Stadt Ochsenfurt zur Umset-
         T

         zung im Bereich eigener baulicher Maßnahmen zur Gefahren-
         abwehr im Hochwasserfall vorgesehen:
         •     Hochwasserschutz im Kanalsystem
         •     Konzept zur Herstellung und Überwachung der Abflusser-
     N

               tüchtigung durch Beseitigung von Engstellen und Abfluss-
               hindernis
         •     Konzept zur Schadensbeseitigung nach einem Hochwas-
               serfall (z. B. hinsichtlich Müllbeseitigung, wassergefähr-
               dende Stoffe, Liste Statiker)
     E

         Mit den genannten Festsetzungen zur hochwasserangepassten
         Bauweise sowie den durch die Stadt Ochsenfurt vorgesehenen

18
Stadt Ochsenfurt
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    Maßnahmen zur Risikovorsorge und Gefahrenabwehr und un-
    ter Berücksichtigung der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit
    eines HQextrem sowie der langen Vorwarnzeit auch eines HQext-
    rem
        aufgrund der Stauregulierung des Mains ist davon auszuge-
    hen, dass die Anforderungen für eine ausnahmsweise Zuläs-
    sigkeit eines Baugebietes im Überschwemmungsgebiet nach §
    78 Abs. 2 WHG erfüllt sind.

                                                                     F
                                                     R
                                    U
                 W
    T
N
E

                                                                                     19
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     3   INHALTE DER PLANUNG UND
         PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

                    3.1 Städ tebaul i ches K onzept

                    Mit dem Bebauungsplan „Wiesenweg“ soll im Sinne des scho-
                    nenden Umgangs mit Grund und Boden und dem Vorrang der
                    Innenentwicklung eine Nachverdichtung und eine geringfü-
                    gige Erweiterung der baulichen Nutzung am Rande und im
                    Zusammenhang der Ortslage Goßmannsdorf ermöglicht wer-

                                                                                     F
                    den.
                    Die Planungen der Dorferneuerung und des Städtebaulichen
                    Entwicklungskonzepts haben den Bereich des Wiesenwegs
                    trotz seiner Lage außerhalb des Siedlungskerns einbezogen,
                    da diese den Bereich für gemischte Nutzung als besonders

                                                                     R
                    geeignet ansehen. Denn durch die Nachverdichtung hier wird
                    die Inanspruchnahme von Flächen in der freien Landschaft an
                    anderer Stelle im Stadtgebiet vermieden.
                    Die Stadt Ochsenfurt zielt für die Entwicklung des Ortsteils
                    Goßmannsdorf darauf ab, Mischgebietsflächen zu entwickeln,
                                                    U
                    in denen neben Wohnnutzungen insbesondere Lagerhallen,
                    Stellflächen und Garagen für Bewohner der Innerortslagen
                    möglich sind. Mit der Bereitstellung von aus dem Ortskern fuß-
                    läufig erreichbaren, angemessenen Stell- und Lagerflächen,
                    die im historischen Ortskern nicht vorhanden sind, werden
                    innerörtliche Siedlungsbereiche aufgewertet und dem heu-
                                 W

                    tigen Standard angepasst. Diese Nebenflächen stellen eine
                    Voraussetzung für die zukünftige Nutzbarkeit des Gebäudebe-
                    stands im Altort dar, mit denen eine Verödung des Ortskerns
                    verhindert werden kann. Entsprechende Festsetzungen zur
                    ausschließlich gemischten Nutzung durch Bewohner des Altor-
                    tes werden im Bebauungsplan getroffen. Die sich hier bietende
                    Möglichkeit, mit der Bereitstellung von Flächen am Wiesenweg
                    T

                    den Mangel an Stell- und Lagerflächen im Altort zu beseiti-
                    gen und damit eine Wieder- bzw. Weiternutzung der innerört-
                    lichen Flächen zu bewirken sowie gleichzeitig dem Bedarf nach
                    Wohnraum nachzukommen, ist alternativlos in Goßmannsdorf.
                N

                    3.2 A rt der baul i chen Nutzung

                    Mit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wird die
                    Gliederung des Areals nach den Überlegungen zum Städte-
            E

                    baulichen Konzept aufgegriffen und umgesetzt. Als zuläs-

20
Stadt Ochsenfurt
    Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

    sige Art der baulichen Nutzung wird südlich des Wiesenwegs
    ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt, das zu den
    angrenzenden Wohn- und gemischten Nutzungen an der Win-
    terhäuser Straße überleitet und durch Lage und Ausrichtung
    als Wohnstandort attraktiv ist.
    Die Wohnnutzung im Mischgebiet ist zulässig, solange der
    Charakter der gemischten Nutzung erhalten bleibt.
    Tankstellen, Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten
    sind im Mischgebiet nicht zulässig, da dadurch eine wesent-

                                                                     F
    liche Erhöhung der Besucherfrequenz und des öffentlichen
    Verkehrsaufkommens vermieden werden kann und zudem ein
    Einfügen dieser Nutzung in die vorhandene städtebauliche
    Situation mit dörflichem Charakter nur schwer zu erreichen
    wäre.

                                                     R
    Nördlich des Wiesenwegs wird ein Sonstiges Sondergebiet für
    die ausschließliche Nutzung als Garagen und Lagerräume/
    Hallen festgesetzt, die in einem unmittelbaren funktionellen
    Zusammenhang mit der Nutzung von Altortgrundstücken ste-
    hen.                            U
    3.3 Maß d er b aul i chen Nutzung

    Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächen-
                 W

    zahl von 0,6 festgesetzt. Im Zuge der maximalen Ausnutzung
    der Flächen und um die Inanspruchnahme weiterer Flächen
    zu vermeiden wird hier der Höchstwert des § 17 BauNVO für
    Mischgebiete festgesetzt.
    In den Bereichen, die innerhalb des festgesetzten Überschwem-
    mungsgebiets liegen, ist durch die Darstellung von Baugren-
    zen die Überbaubarkeit der Flächen weiter eingeschränkt.
    T

    Das Maß der baulichen Nutzung wird zudem über die Vorgabe
    der Zahl der zulässigen Vollgeschosse bestimmt. Diese Festset-
    zungen ermöglichen eine hohe bauliche Dichte.
    Die Höheneinstellung der Bebauung wird über die Festsetzung
    der maximal zulässigen Wand- und Gebäudehöhe geregelt.
N

    Mit den Festsetzungen für maximale Gebäude- und Wandhö-
    hen, die sich an der Umgebung orientieren, ist davon auszu-
    gehen, dass sich die neue Bebauung auch mit modernen Bau-
    gestaltungen harmonisch in das Ortsbild von Goßmannsdorf
    einfügen wird.
E

    Die Gesamthöhe von Gebäuden mit Pultdach ist im Vergleich
    zu Gebäuden mit Sattel-, Walm-, Zeltdach oder versetztem

                                                                                     21
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         Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

         Pultdach etwas niedriger festgesetzt, um hohe Wandflächen
         zu vermeiden, die aus städtebaulicher Sicht und Gründen der
         Belichtung ungünstig sind. Für Gebäude mit Flachdächern ist
         die festgesetzte Wandhöhe der maßgebliche obere Bezugs-
         punkt, sodass diese bis zu einer Höhe von maximal 6,50 m
         zulässig sind.
         Im Teilgebiet SO ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung aus-
         schließlich als Lagerhallen, Stellplatz und Garagen eine Wnad-
         höhe von zwingend 5,00 m und eine Gebäudehöhe von 8,10
         m festgesetzt, um damit die Riegelwirkung zur Minderung der

                                                                          F
         Lärmimmission aus der Bahnlinie nutzen zu können.
         In den Teilflächen, die innerhalb des Überschwemmungsge-
         biets liegen, beziehen sich die Wand- und Gebäudehöhen auf
         die festgesetzten Eingangsfußbodenhöhen bzw. festgesetzte

                                                          R
         Unterkante der Gebäude. Außerhalb des Überschwemmungs-
         gebiets beziehen sich die festgesetzten Wand- und Gesamthö-
         hen auf das mittlere Straßenniveau der neuen Erschließungs-
         straßen auf der jeweiligen Grundstücksbreite.
         Durch die getroffenen Festsetzungen ist das Maß der bauli-
         chen Nutzung ausreichend bestimmt, das große gestalterische
                                         U
         Spielräume bietet und dennoch einen weitgehend einheitli-
         chen Quartierscharakter sichert.

         3.4 Bauwei se und überbaub are Grund -
                      W

             stücksfl ä chen

         Im Bebauungsplan wird im MI 1 und MI 2 gemäß § 22 Abs. 2
         BauNVO eine offene Bauweise mit einer zulässigen Baukör-
         perlänge von maximal 50 m festgesetzt. Diese orientiert sich
         an der bestehenden Bebauung im Umfeld sowie an den Erfor-
         T

         dernissen gemischter Nutzung.
         In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem
         Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgrup-
         pen errichtet, d.h. Doppelhäuser oder Hausgruppen müssen
         untereinander keinen Grenzabstand halten, zur Straßenflä-
     N

         che bzw. zu anderen Einzelhäusern muss der Abstand gemäß
         BayBo (hier i.d.R. 3,0 m) gewahrt werden.
         Im SO wird gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO eine geschlossene
         Bauweise festgesetzt, um eine lärmmindernde Riegelbauweise
         mit Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand zu ermögli-
     E

         chen. Über die beidseits seitlich angeordneten Fußwege ist
         die ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet und

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                                    Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

                                    die bestehende angrenzende Nutzung (Gewerbebetrieb und
                                    Feuerwehr) wird nicht durch Verschattung und Einsehbarkeit
                                    beeinträchtigt.
                                    Im SO wird eine Nutzung als Garagen und Abstellräume in
                                    Verbindung mit Grundstücken im Altort festgesetzt. Dies dient
                                    der Versorgung der Altortstandorte mit Stellflächen, um diese
                                    Standorte entsprechend des heutigen Bedarfs mit zusätzlichen
                                    Flächen auszustatten und für eine Nachverdichtung attraktiv
                                    zu machen.

                                                                                                     F
                                    Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und rei-
                                    bungslose Betriebsabläufe zu ermöglichen, werden gleichzei-
                                    tig überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen) festgesetzt.
                                    Dadurch wird die bauliche Ausnutzung der Flächen innerhalb
                                    des Überschwemmungsgebietes auf das unbedingt erforder-

                                                                                     R
                                    liche Maß beschränkt und gleichermaßen ist eine hohe Flexi-
                                    bilität für die zukünftige Bebauung der Grundstücke gewähr-
                                    leistet.
                                    Zur Zulässigkeit von Nebenanlagen werden Regelungen
                                    getroffen, die dazu dienen, weitgehende Flexibilität unter Ein-
                                    haltung der Vorgaben in Art. 6 Abs. 9 S. 1 BayBO und § 14
                                    BauNVO zu sichern.
                                                                    U
                                    Zur Zulässigkeit von Garagen werden im Geltungsbereich
                                    des Bebauungsplans Festsetzung eines Stauraums zwischen
                                    Grundstückszufahrten und Garagenzufahrten getroffen,
                                                 W
                                    T
                          N

Abb. 8: S c h e m a s c h n i t t
Öffentlicher Straßenraum
im Wiesenweg
               E

                                                                                                                     23
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                                         mit denen eine Freihaltung der öffentlichen Verkehrsfläche
                                         beim Be- und Entladen sowie eine sichere Ein- und Ausfahrt
                                         gewährleistet wird. Zahl, Größe und Beschaffenheit der erfor-
                                         derlichen Stellplätze richtet sich nach den gesetzlichen Vorga-
                                         ben (BayBO, GaStellV).

                                         3.5 Erschl i eßung und Verkehrsfl ächen

                                         In den letzten Jahren hat sich am Wiesenweg mit den neuen

                                                                                                          F
                                         Nutzern des ehemaligen Schulgebäudes durch das Kinderhaus
                                         (Krippengruppen und Kindergarten) und das Bürgerhaus (Ver-
                                         eine und Mehrzwecknutzung von Bürgern) und den bestehen-
                                         den Gemeinbedarfsnutzungen Feuerwehr und THW ein Kom-
                                         petenzzentrum „Öffentliche Sicherheit und Öffentliches Leben“

                                                                                          R
                                         etabliert. Diese Nutzungen mit Besucherverkehr erfordern eine
                                         ausreichende sach- und fachgerechte Erschließung über den
                                         Wiesenweg, um den Anschluss an die neue Ortsumgehungs-
                                         straße über die Winterhäuser Straße zu nutzen. Die Straße
                                         „Am Dorfgraben“ kann aufgrund der geringen Ausbaubreite
                                         und der beengten Verhältnisse innerhalb des Quartiers nur als
                                                                         U
                                         Alternativerschließung genutzt werden. Sie ist jedoch im Fall
                                         einer Überflutung des Wiesenwegs für Fahrzeuge aller Größen
                                         befahrbar und steht im Hochwasserfall für eine Evakuierung
                                         zur Verfügung.
                                                      W
                                         T
                               N

     Abb. 9: S c h e m a s c h n i t t
     Öffentlicher Straßenraum
     in den Stichstraßen
                    E

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    Die Erschließung des Planungsgebiets sowie die Anbindung
    des Gebiets an das gemeindliche Straßennetz wird durch die
    Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen gewährleistet. Diese
    sichern neben der Erschließung der geplanten Grundstücke
    die bisherige Anbindung der bestehenden Nutzungen von der
    Straße Am Dorfgraben und der Winterhäuser Straße.
    Die öffentlichen Verkehrsflächen des Wiesenwegs werden in
    einer Breite von 5,50 m und einem südlich, einseitig geführ-
    ten Fußweg von 1,50 m Breite, der durch abgesenkte Tief-
    borde überfahrbar ist, ausgeführt. Im Bereich der bestehenden

                                                                     F
    Bebauung wird die Breite der Verkehrsfläche auf ca. 4,50 m +
    1,50 m Fußweg reduziert, da ein Grunderwerb hier nicht mög-
    lich ist. Die vorgesehene Breite der Verkehrsfläche ermöglicht
    einen Begegnungsverkehr auch von Fahrzeugen des THW und
    der Feuerwehr.

                                                     R
    Mit dem durchgehenden Fußweg können Fußgänger sicher
    vom Kindergarten bis an die Winterhäuser Straße gelangen.
    Die Planstraßen A und B werden als Stichstraßen, mit Verkehrs-
    flächen in einer Breite von 4,50 m sowie einem überfahrbaren
    Gehweg von 1,50 m Breite jeweils mit einem Wendehammer
                                    U
    für ein dreiachsiges Müllfahrzeuge vorgesehen.

    3.6 Ver- und Entsorg ung , U mg ang mi t
        Ni ed erschl ag sw asser
                 W

    Das Planungsgebiet wird an die vorhandenen Versorgungslei-
    tungen in der Winterhäuser Straße angeschlossen. Die Netze
    sind bzw. werden für die geplante Erweiterung ausreichend
    dimensioniert.
    Die Entwässerung ist wie im übrigen Stadtteil Goßmannsdorf
    T

    im Mischsystem vorgesehen.
    Die Entwässerungssatzung der Stadt Ochsenfurt ist zu beach-
    ten.
N

    3.7 Techni scher U mwel tschutz,
        Immi ssi onsschutz

    Zur Abschätzung der Immissionsbelastung im Geltungsbereich
E

    wurden die Auswirkungen der verkehrsbedingten Emission der

                                                                                     25
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         bestehenden Gewerbebetriebe und Gemeinbedarfseinrichtun-
         gen sowie die Verkehrsgeräusche Straße und Schiene auf die
         geplante Mischgebietsnutzung untersucht und berechnet (Büro
         Tasch, November 2018, siehe Anlage).
         Aufgrund der Schallimmissionen aus der angrenzenden Bahn-
         linie Treuchtlingen - Würzburg sowie der Winterhäuser Straße
         werden auf Teilflächen des Geltungsbereichs die Orientie-
         rungswerte der 16. BImSchV überschritten. Schallschutzwände
         seitens der Bahn sind nicht vorhanden und auch nicht vorge-
         sehen.

                                                                          F
         Die anzustrebenden Orientierungswerte für Schallimmissi-
         onen infolge von Verkehr für das geplante Mischgebiet (MI)
         betragen nach Beiblatt 1 zu DIN 18005:

                                                          R
                                          ORW Tag / dB(A) ORW Nacht / dB(A)
          MI-Gebiet                       60                             50

         Von Seiten der Stadt ist daher vorgesehen, im Bereich nord-
         östlich des Wiesenwegs eine mindestens 5 m hohe Riegelbe-
                                         U
         bauung für privat genutzte Garagenhallen zu errichten. Damit
         wird eine lärmmindernde Wirkung erzielt, mit der die Einhal-
         tung der Orientierungswerte im MI weitgehend gewährleistet
         werden kann.
         Gemäß Immissionsgutachten wird der Tagesorientierungswert
         für Verkehrslärm der DIN 18005 für MI-Gebiete im durch die
                      W

         Hallen abgeschirmten Bereich weitestgehend eingehalten, d.
         h. im Freien sind im bebauten Gebiet tagsüber größtenteils
         gesunde Wohnverhältnisse i. S. der Bauleitplanung vorhanden.
         In der Nacht wird der anzustrebende Orientierungswert
         (ORWNacht = 50 dB(A)) im gesamten Geltungsbereich deut-
         lich überschritten. Insbesondere die Gebäude am Wiesenweg
         T

         und an der Kreuzung Wiesenweg / Winterhäuser Straße sind
         nachts von Verkehrslärm betroffen. Trotz der schallabschir-
         menden Wirkung der Hallenbebauung nordöstlich des Wie-
         senwegs wird vor einigen Fassaden der Nachtgrenzwert der
         Lärmsanierung (59 dB(A)) nicht eingehalten.
     N

         Es sind daher zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeits-
         verhältnisse im Innern von Gebäuden mit schutzbedürftigen
         Nutzungen bauliche Maßnahmen auf der Grundlage der
         öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Schallschutz
         gegen Außenlärm (z. B. durch Raumsituierung) vorzunehmen
         (vgl. Schallgutachten Tasch, März 2019). Das bedeutet, dass im
     E

         gesamten MI schutzbedürftige Räume zur Nachtzeit (Kinder-

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    Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

    zimmer, Schlafzimmer) auf der der Bahn abgewandten Seite
    (Süd-Südwestseite) angeordnet werden müssen und diese
    Räume keine öffenbaren Fenster in Fassaden, die der Bahn
    zugewandt sind, erhalten dürfen.
    Auf drei in der Plandarstellung gekennzeichneten Teilflächen
    sind zusätzlich die Schallimmissionen aus der Winterhäuser
    Straße bzw. dem Gewerbebetrieb zu berücksichtigen, sodass
    hier schutzbedürftige Räume zur Nachtzeit (Schlaf- und Kin-
    derzimmer) und schutzbedürftige Räume auch zur Tagzeit

                                                                     F
    (Büros) zusätzlich schallabgewandt der Winterhäuser Straße
    und dem Gewerbebetrieb anzuordnen sind. Diese Gebäude
    dürfen sowohl auf der der Bahn als auch auf der der Winter-
    häuser Straße zugewandten Seite keine zu öffnenden Fenster
    aufweisen. Auf dem Fl.-St. 2036 dürfen die Nutzungen den

                                                     R
    gewerblichen Betrieb nicht einschränken, sodass schutzbedürf-
    tige Räume zur Tagzeit (Büros) schallabgewandt dem Gewer-
    bebetrieb angeordnet werden müssen, bzw. keine zu öffnen-
    den Fenster in dieser Richtung aufweisen dürfen. Es dürfen auf
    der Nordost-, Nordwest- und Südostseite der Gebäude keine
                                    U
    Immissionsorte entstehen.
    Mit den Festsetzungen zum aktiven Schallschutz (Hallen als
    Lärmschutzriegel) und den Vorgaben zu passivem Schallschutz
    (Raumsituierung, nicht zu öffnende Fenster, Nachweis Einhal-
    tung der Bauvorschriften gem. DIN 4109) kann die Einhaltung
    der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
                 W

    gewährleistet werden. Dies ist mit dem Bauantrag nachzuwei-
    sen.
    Am südlichen Eckgrundstück südwestlich des Wiesenwegs
    (dem Bürgerhaus benachbart) werden zusätzliche Maßnahmen
    zum Immissionsschutz nicht für erforderlich gehalten, da zum
    einen generell keine zu öffnenden Fenster auf der der Bahn
    zugewandten Seite (N bis NO-Seite) vorgesehen sind und die
    T

    Bauvorschrift DIN 4109 einzuhalten ist (d.h., bei geschlosse-
    nen Fenstern sind die Orientierungswerte im Innern einge-
    halten). Zum anderen wurden die Nutzungen im Bürgerhaus
    gem. Bescheid vom 05.10.2018 beschränkt (Musikdarbietun-
    gen nur bei geschlossenen Fenstern und Türen, Nutzungen nur
N

    zur Tagzeit (bis 22.00Uhr) zulässig). Damit kann davon aus-
    gegangen werden, dass Immissions-Orientierungswerte nicht
    überschritten werden.
    Im sonstigen Sondergebiet SOHallen/Garagen nordöstlichen des
    Wiesenwegs sind schutzbedürftige Nutzungen nicht zulässig,
    sodass die Beeinträchtigungen aus Schallimmissionen auszu-
E

    schließen sind.

                                                                                     27
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                                               In der Abwägung sind die zur Gewährleistung von gesunden
                                               und Wohn- und Arbeitsbedingungen notwendigen Festsetzun-
                                               gen zu einem aktiven Lärmschutz (Riegelbebauung) und pas-
                                               siven Lärmschutzmaßnahmen gerechtfertigt, um die für den
                                               Ortsteil Goßmannsdorf gesetzten Ziele einer Nachverdichtung
                                               und der Schaffung von Bauflächen sowie Stärkung der Innen-
                                               entwicklung zu erreichen.

                                               Messungen im Abstand von 17 m bis 100 m Entfernung zum

                                                                                                                F
                                               Gleiskörper zur Erfassung der Erschütterung durch die auf
                                               einem nördlich des Geltungsbereichs ca. 5 bis 10 m hohen
                                               Damm geführte Bahntrasse wurden im Zeitraum 2015 und
                                               2019 durchgeführt. Gemäß Gutachten zu Schall und Erschüt-
                                               terung (Tasch, März 2019) können mit den prognostizierten

                                                                                                R
                                               Erschütterungen die Anhaltswerte für Mischgebiete nach DIN
                                               4150-2 ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden.
                                               Auch die Immissionsrichtswerte der TA Lärm für den sekun-
                                               dären Luftschall können ohne weitere Maßnahmen am Tag
                                               und in der Nacht deutlich eingehalten werden.
                                               Es wird darauf hingewiesen, dass trotz Einhaltung aller Anhalts-
                                                                               U
                                               werte bzw. aller Immissionsrichtwerte ein Restmaß an spürba-
                                               ren Erschütterungen bzw. an hörbarem sekundärem Luftschall
Abb. 10:
Ausschnitt    FNP       Stadt   Ochsenfurt     verbleiben wird.
Darstellung         Bahnlinie      (violett)   Es wird empfohlen, in künftigen Gebäuden durch konstruktive
und Geltungsbereich                            Maßnahmen (Abstände Stützen und Wände) Deckeneigenfre-
                                               quenzen von mindestens 16 Hz anzustreben.
                                                            W

                                               Der bestehende landwirtschaftliche Betrieb mit Tierbeständen
                                               in der „Bachgasse“ liegt östlich des geplanten Mischgebiets.
                                               Mögliche Geruchsbelästigungen wurden anhand von Orien-
                                               tierungswerten für Abstände zu Rinderhaltung1 mit eher kon-
                                               servativen Ansätzen überschlägig überprüft. Bei einer Entfer-
                                               T

                                               nung von ca. 185 m zur geplanten Mischgebietsnutzung ist der
                                               Näherungswert2 für den Mindestabstand gegenüber Wohnnut-
                                               zung von ca. 120 m eingehalten, sodass sich Störwirkungen
                                               daraus nicht ableiten lassen.
                                  N
                           E

                                               ___________________________________
                                               1 Bayer. Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“, Stand 2/2016
                                               2 LMS „Mindestabstände“ vom 05.02.2016

   28
Stadt Ochsenfurt
    Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F

    3.8 Bauordnung srechtl i che
        Festsetzung en

    Zugunsten einer weitgehenden Flexibilität und in Anbetracht der bestehen-
    den Bebauung werden lediglich Vorschriften zur baulichen Gestalt in Bezug
    auf Dächer, Materialien und Farben, Solaranlagen und Sonnenkollektoren,
    Geländeveränderungen und Einfriedungen getroffen. Darüber hinaus werden
    Festsetzungen zu Abstandsflächen sowie zum Stauraum vor Garagen vorge-

                                                                     F
    schrieben.
    Die Festsetzungen tragen zu einer angemessenen Einbindung in das bauliche
    Umfeld und den angrenzenden Landschaftsraum bei.
    Die ausreichende Belichtung und Durchlüftung des Planungsgebietes und
    der Nachbargrundstücke bzw. -bebauung wird durch die Inkraftsetzung der

                                                     R
    Abstandsflächen gemäß Art. 6 der Bayerischen Bauordnung sichergestellt.
    (siehe auch Kap. 3.4)

    Die Regelung zur Gestaltung von Dächern ist relativ weit gefasst und lässt die
    Realisierung unterschiedlicher Bauformen und -stile zu. Die Gestaltung der
                                    U
    Dächer wird durch die Festsetzung der Dachneigung, die 0° - 45° beträgt, der
    Farbgestaltung und der Materialien beschränkt.
    Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung dienen ebenfalls der Einbindung
    in die umgebende Bebauung. Sie gewährleisten eine dezente Gestaltung der
    Baukörper sowie eine Abstimmung verschiedener Haushälften untereinander.
                 W

    Höhenunterschiede im Gelände sind durch zu bepflanzende Böschungen (Nei-
    gung mindestens 1:1,5), Stützmauern oder Gabionen auszugleichen.
    Die Höhe der Einfriedungen ist auf 2,00 m begrenzt. Bezugspunkt stellt das
    geplante Gelände dar. Innerhalb des Überschwemmungsgebiets müssen
    Einfriedungen durchlässig gestaltet werden, d.h. keine massiven Mauern,
    Holzzäune oder Sockel, um jederzeit einen ungestörten Hochwasserabfluss
    gewährleisteten zu können.
    T

    Stacheldrahtzäune sind unzulässig.
    Die wirksame Nutzung regenerativer Energien (hier Sonnenenergie: Sonnen-
    kollektoren, Photovoltaikanlagen auf Dachflächen) ist durch die getroffenen
    Festsetzungen im Plangebiet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (BauNVO,
    BayBO) zulässig.
N
E

                                                                                     29
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