STADT OCHSENFURT|BEBAUUNGSPLAN WIESENWEG STADTTEIL GOSSMANNSDORF - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht ...
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STADT OCHSENFURT|BEBAUUNGSPLAN WIESENWEG STADTTEIL GOSSMANNSDORF B e bau ung s p lan m it integ riertem Grüno rdnung s pla n B eg ründung m it Um weltbericht Entwurf 0 4 .0 6 .2 0 1 9
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F AUFTRAGGEBER Stadt Ochsenfurt Hauptstraße 42 97199 Ochsenfurt aufgestellt: 17.04.2018 Entwurf: 12.03.2019 Entwurf: 04.06.2019 F R ENTWURFSVERFASSER Steigweg 24 D- 97318 Kitzingen U Tel. 09321-26800-50 www.arc-gruen.de info@arc-gruen.de W T BEARBEITUNG Gudrun Rentsch Landschaftsarchitektin bdla. Stadtplanerin Katrin Hansmann N Landschaftsarchitektin bdla. Jonas Schlechtweg-Tag B.Sc. Geographie E 2
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F INHALT 1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans 5 1.1 Baulandbedarf 5 2 Planungsrechtliche Voraussetzungen 6 2.1 Rechtliche Grundlagen 6 2.2 Übergeordnete Planungsvorgaben 7 2.3 Flächennutzungsplan 9 2.4 Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung 10 F 2.5 Lage, Größe und Beschaffenheit 10 2.6 Lage im Überschwemmungsgebiet, Hochwasserschutz13 3 Inhalte und Festsetzungen 20 3.1 Städtebauliches Konzept 20 R 3.2 Art der baulichen Nutzung 20 3.3 Maß der baulichen Nutzung 21 3.4 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 22 3.5 Erschließung und Verkehrsflächen 24 3.6 U Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasser 25 3.7 Technischer Umweltschutz, Immissionsschutz 25 3.8 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 29 4 Grünordnung 30 W 4.1 Planerische Vorgaben zur Grünordnung 30 4.2 Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise 30 5 Flächenbilanz 32 6 Umweltbericht 33 6.1 Vorbemerkungen 33 T 6.2 Inhalte und Ziele 33 6.3 Umweltprüfung 34 6.4 Standort- und Planungsalternativen 35 N 6.5 Umweltschutzziele 36 6.6 Relevante Wirkfaktoren 39 6.7 Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 41 6.7.1 Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 41 E 6.7.2 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, Erholung 43 3
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 6.7.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000 45 6.7.4 Schutzgut Boden 48 6.7.5 Schutzgut Wasser 50 6.7.6 Schutzgut Klima, Luft, Klimawandel 52 6.7.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 54 6.7.8 Schutzgut Fläche 54 F 6.7.9 Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen 57 6.8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 57 6.8.1 Einstufung der Bestandssituation 57 R 6.8.2 Einstufung der geplanten Nutzung 58 6.8.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der nachteiligen Umweltauswirkungen 58 6.8.4 U Ermittlung des Kompensationsbedarfs 58 6.8.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 60 6.9 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange 65 6.10 Technische Verfahren und Hinweise 66 W 6.11 Maßnahmen zur Überwachung 66 6.12 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 67 7 Hinweise zum Aufstellungsverfahren 71 8 Quellen- und Literaturverzeichnis 73 T Tabellenverzeichnis 75 9 Anhang 76 Abbildungsverzeichnis 76 N E 4
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 1 ANLASS UND ZIEL DES BEBAUUNGSPLANS Die Stadt Ochsenfurt beabsichtigt, einen Bebauungsplan auf- zustellen zur Ausweisung eines Mischgebietes und eines Son- dergebietesGaragen/Hallen in einem Umfang von 2,52 ha am nord- westlichen Ortsrand des Stadtteils Goßmannsdorf. Zielsetzung der Stadt Ochsenfurt ist es, eine für alle Ortsteile gleichermaßen angemessene Entwicklung hinsichtlich Infra- struktur, Standorte für nicht störende gewerbliche Nutzung, sozialer Einrichtungen, Vorhaltung von Entwicklungsmöglich- keiten proportional zum Stadtgebiet zu ermöglichen. F Daher hat die Gemeinde beschlossen, das an den Altort im Westen angrenzende Gebiet zwischen Winterhäuser Straße und Bahndamm als Mischgebiet bzw. Sondergebiet auszu- weisen. Der Bereich ist bereits teilweise bebaut und von vier Seiten von Bebauung und Infrastrukturbauwerken umgeben, R sodass sich das Gebiet unter Berücksichtigung der Ziele des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und dem Vorrang der Innenentwicklung für eine Arrondierung und Nachverdich- tung anbietet. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen zur Bebauung der sich an im Zusammenhang U bebauter Ortsteile anschließenden Fläche für eine gemischte Nutzung geschaffen. Damit werden auch die Zielsetzungen der Dorferneuerung, das Nachverdichtungspotential im Bereich Wiesenweg auszuschöpfen, umgesetzt (Vgl. Integriertes Struk- turkonzept). W 1.1 Baul andbedarf B aul ücken und L eerstand T Zur Berücksichtigung der übergeordneten Leitsätze zum Flä- chensparen und Innenentwicklung gerade von Altorten wur- den von der Stadt Ochsenfurt in verschiedenen Studien Po- tentialabschätzungen sowie Stärken-Schwächen-Analysen der Ortschaft vorgenommen und die Gebäude und der Bauflä- N chenbestand einer Leerstandsanalyse unterzogen und auf ihre eigentumsrechtliche Verfügbarkeit geprüft. Im Jahr 2014 wurden in Goßmannsdorf 20 klassische Baulü- cken, 5 Leerstände, 3 Hofstellen ohne Hofnachfolger und 37 Gebäude mit Leerstandsrisiko gezählt. Die im Rahmen der Stu- dien ermittelten Leerstände von Hofstellen innerorts konnten E fast alle abgebaut werden. Die meisten Hofstellen dort sind 5
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F wieder dauerhaft genutzt und bewohnt. Von den erfassten klassischen Baulücken werden bereits einige bebaut, die wei- teren haben sich in den letzten Jahren trotz intensiver Bemü- hungen nicht aktivieren lassen, so dass eine weitere bauliche Entwicklung des Ortsteils blockiert ist. Der historische Altort im Stadtteil Goßmannsdorf weist nur kleine Grundstücke ohne ausreichende Stell- und Lagerflä- chen auf. Das entspricht nicht mehr heutigem Standard und Bedarf. Eine weitere Nutzung der Gebäude im Altort ist daher nur noch eingeschränkt möglich. F Die Stadt Ochsenfurt zielt daher für die Entwicklung des Orts- teils darauf ab, angemessene Lager-, Stellflächen und Gara- gen für Bewohner der Innerortslagen in fußläufiger Entfernung bereit zu stellen. R Unter Berücksichtigung von Flächenverfügbarkeit und Anbin- dung sind solche Flächen lediglich im Quartier am Wiesenweg vorhanden (vgl. Kap. 6.4 Standort- und Planungsalternativen). Die Stadt Ochsenfurt ist im Besitz der Grundstücke im Plan- gebiet in Goßmannsdorf und kann diese direkt vermarkten und über eine Bauverpflichtung im Kaufvertrag eine zeitnahe Bebauung sicher stellen.. U 2 PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN 2.1 R echtl i che Grund l ag en W Im vorgesehenen Geltungsbereich besteht bislang kein Bebau- ungsplan. Das Gebiet ist somit als Außenbereich anzusehen. Die Flächen sind in der 16. FNP-Änderung als MI-Bauflächen dargestellt. Da sich neben bereits bebauten Flächen auch landwirtschaftlich genutzte Teilflächen innerhalb des Geltungs- T bereichs befinden, ist das Gesamtgebiet als bislang unbebau- ter und unbesiedelter Außenbereich eingestuft, wodurch die Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ausgeschlossen ist. Rechtsgrundlage für die Aufstellung und die Festsetzungen des N Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung sind • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) E • Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132- 6
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) • Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Land- schaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23. Februar 2011, zuletzt geändert- F durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 604) 2.2 Ü berg eord nete Pl anung sv org aben R Relevante Ziele und Grundsätze für die Raumstruktur und Sied- lungsentwicklung für das geplante Baugebiet ergeben sich aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern LEP 2018 (aktuelle Lesefassung, Stand: 01.03.2018) und dem Regionalplan der U Region Würzburg (2) (aktuelle Lesefassung, Stand: 17.10.2017) sowie der 16. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Och- senfurt, Stadtteil Goßmannsdorf, G1 vom 04.04.2017. Danach sind folgende fachliche Ziele und Grundsätze vor- gegeben: Siedlungsentwicklung W • Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Nachverdichtung ausgerichtet werden. Flächensparen- de Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück- sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. (LEP 3.1 G) T • Siedlungsgebiete (...) sollen unter Berücksichtigung der charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder schonend in die Landschaft eingebunden werden. (RP B II 2.1 Z) • Neue Bauflächen sollen regelmäßig nur im Anschluss an ge- N schlossene Siedlungsgebiete ausgewiesen werden und sich im Maßstab und in der räumlichen Ordnung an die bereits bestehende Besiedlung anpassen. […] Die Ausschöpfung von Flächenreserven und eine angemessene Verdichtung in den bestehenden Siedlungseinheiten soll Vorrang haben vor der Ausweisung neuer Baugebiete. (RP B II 2.2 Z) E • Für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist die zusätzli- 7
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F che Versiegelung ist so gering wie möglich zu halten, eine Reduzierung bereits versiegelter Flächen ist anzustreben […] (RP B.II 1.1 G) Hochwasserschutz • Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich ver- ringert werden. Hierzu sollen -- die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Land- schaft erhalten und verbessert, F -- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie -- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser ge- schützt werden (LEP 7.2.5 G). • Überschwemmungsgebiete sollen in ihrer Funktion erhalten R und von Bebauung oder industriell-gewerblicher Nutzung freigehalten werden. (RP B.II 1.3 Z) • Die hochwassergefährdeten Siedlungsgebiete am Main und seinen Nebengewässern sollen durch Rückhaltebecken, Ge- wässerausbauten, Deichbauten und Geländeauffüllungen U vor Überschwemmungen geschützt werden. (RP B.XI 5.1) Natur- und Umweltschutz • Im innerörtlichen und ortsnahen Bereich, (...), soll auf die Erhaltung vorhandener Grün- und Freiflächen einschließ- W lich wertvoller Baumbestände sowie die Entwicklung neuer Grünflächen im Zuge der Bauleitplanung verstärkt hinge- wirkt werden (RP, B I 3.1.4). • In zusammenhängend bebauten Siedlungsflächen tragen eine Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung durch Freiflächen zur Steigerung der Wohn- und Lebens- T qualität bei. (RP, B I 3.1.4 Begründung). Insgesamt entspricht die Planung somit den Zielen der Landes- und Regionalplanung. Durch Festsetzungen zu Art und Maß von Bauweise baulicher N Nutzung sowie durch grünordnerische Festsetzungen wird dar- über hinaus die Qualität des Wohnumfeldes gestärkt. E 8
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 2.3 Fl ächennutzung sp l an Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Land- schaftsplan der Stadt Ochsenfurt (16. Flächennutzungsplanän- derung) ist der Geltungsbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt (vgl. Abb. 1). Er befindet sich angrenzend zu beste- henden Mischgebiets- und Gemeinbedarfsflächen im nörd- lichen Bereich des Stadtteils Goßmannsdorf. Angrenzende Flächen entlang des Bahndamms sind im Zuge der Biotopver- netzung bevorzugte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Zielsetzung des Flächennutzungsplans ist die Entwicklung des F Areals als innerörtliches Mischgebiet mit günstiger Erschlie- ßung zur Förderung der Innenentwicklung im Altort durch Bereitstellung von Lagerflächen (FNP, Begründung, Hinweise). Bereits die Dorferneuerung stellt mit dem Integriertes Struk- turkonzept das Nachverdichtungspotential des Areals am Wie- R senweg dar. Mit dem Bebauungsplan „Wiesenweg“ werden ein Sonderge- biet Hallen/Garagen, Mischgebietsflächen, öffentliche Grünflächen und Ausgleichsflächen festgesetzt. Die zwei im FNP als Grünflächen dargestellten Teilflächen U werden an der Winterhäuser Straße mit flächigem Pflanzgebot belegt und am Bahndamm als Ausgleichsfläche festgesetzt und damit als Grünfläche erhalten. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen entsprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Der Bebau- ungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. W T N Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennut- zungsplan (unmaßstäblich verkleinert) E Quelle: Stadt Ochsenfurt 9
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 2.4 Zi el v org ab en für di e l andschaftl i - che Entwi ckl ung Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung ergeben sich aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Würzburg (vgl. Kap. 6.5 Umweltbericht). Schutzgebiete oder Biotope der bayerischen Biotopkartierung sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden. F Mit den Festsetzungen zur Gestaltung der privaten und öffent- lichen Grünflächen sowie mit der Sicherung und Entwicklung der Grünfläche als Ausgleichfläche werden naturnahe Struk- turen innerhalb des Baugebietes erhalten und geschaffen, die mit Trittsteinbiotopen und linearen Vernetzungsstrukturen den R Naturhaushalt bereichern. 2.5 La g e, Größe und Beschaffenhei t und ang renzende Nutzung en U Der Geltungsbereich liegt am nördlichen Rand der Ortslage von Goßmannsdorf. Der Bahndamm der Bahnlinie Würzburg- Treuchtlingen sowie die ebenfalls auf einem Damm geführte W Ortsumgehungsstraße St 2418 trennen die Ortslage Goß- T N Abb. 2: Auszug Topografi- sche Karte Quelle: geobasisdaten@ Bayerische Vermessungs- E verwaltung 2018 10
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F mannsdorf und somit das Plangebiet vom Main und seinem Uferbereich. Der Main liegt in einer durchschnittlichen Entfer- nung von 190 m vom Wiesenweg. Das Plangebiet grenzt im Osten, Süden und Westen an bereits bebaute Flächen, neben Wohnnutzungen auch gewerbliche Nutzungen und Flächen für Gemeinbedarf an. Die derzeitige Nutzung des Geltungsbereichs stellt sich als lückenhafte Bebauung mit Einfamilienhäusern und gewerbli- cher Nutzung (Autohandel und Kfz-Werkstatt) innerhalb von brach liegenden oder freizeitgenutzten Gartengrundstücken, F kleinflächig, landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Streu- obstreihen und Nutzgartenflächen dar. Die Fläche des Geltungsbereichs beinhaltet die bisher als R Wohnbauland und gemischt genutzte Flächen sowie Grünland und Streuobstwiesen bewirtschaftete Flurstücke der Nummern 296/31 TF, 1833/4 TF, 2043, 2043/2, 2016, 2018, 2020, 2009, 2006, 1997, 2032/1, 1833 TF (Wiesenweg), 296/30 TF, 296/29 TF, 296/23, 296/2 TF (Winterhäuser Straße), 80/20 TF, 2038, 2037 TF, 2037/1 TF, 2036, 2035, 2033, 2032, 2019, U 2021, 2027, 2026 TF, 2025 TF, 1822 TF, 1821 TF, 1820/3 TF, 1820 TF, alle Gemarkung Goßmannsdorf. Die zum Ausgleich des Retentionsraumverlustes erforderlichen Flächen und Maßnahmen wurden im Rahmen des wasser- W T N Abb. 3: Luftbild mit Dar- stellung des Plangebiets Quelle: Stadt Ochsenfurt, geobasisdaten@Bayerische Vermessungsverwaltung E 2014 11
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F rechtlichen Antrags ermittelt. Diese können auf dem Grund- stück, Fl.-Nr. 305/9 und Teilfläche 320/5, Gemarkung Goß- mannsdorf, als Erdbecken hergestellt werden . Das Flurstück und seine Nutzung als Retentionsfläche wird dem Bebauungs- plan im Umfang von 870 m² verbindlich zugeordnet. Damit ist eine anderweitige Bebauung bzw. Nutzung ausgeschlossen. Eine Genehmigungspflicht nach dem Bayerischen Abgabungs- gesetzt (BAyAbgrG) für die Errichtung des Erdbeckens entfällt aufgrund der Zuordnung zum Bebauungsplan. F Ferner sind dem Bebauungsplan verbindlich als Ausgleichsflä- chen zugeordnet: Teilflächen Fl.-Nr. 1520, Gemarkung Hopferstadt Teilfläche Fl.-Nr. 1824, 1825 Gemarkung Erlach R (vgl. Kap. 6.8.5) Die überplanten Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt und sind somit verfügbar. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch U • im Norden durch Teilflächen der Fl.-Nr. 533 (Bahndamm), 296/31, 1833/4, 296/30, 296/27, 296/26, 296/25 • im Westen durch Teilflächen der Fl.-Nr. 296/2 (Winterhäuser Straße), 296/16 • im Osten durch Fl.-Nr. 1995, 1833 TF (Wiesenweg), 1822 W TF, 1821 TF, 1820/3 TF, 1820 TF, • im Süden durch Teilflächen Fl.-Nr. 1819/1, 1825 TF, 2026 TF, 2027/4, 2027/2, 2030, 2031, 2033/5, 2035/1, 2036/1, 2037 TF, 2037/1 TF. Das Gelände innerhalb des Geltungsbereichs fällt von Süden von einer Höhe von ca. 186,10 m üNN nach Norden auf eine T Höhe von 176,90 m üNN am Fuß des Bahndamms. Über den Wiesenweg ist das Plangebiet an die Ortsstraßen Am Dorfgraben und Winterhäuser Straße angebunden. Über die Winterhäuser Straße besteht ein Zugang zur Ortsumgehungs- straße, Staatsstraße St 2418, und den überregionalen Verkehr. N Das Gebiet ist durch bestehende Erschließung und angren- zende Bebauung geprägt, sodass sich innerhalb dieses Bereichs die vom Gesetzgeber gewünschte Nachverdichtung zur Vermeidung von Flächeninanspruchnahme im unbebauten Außenbereich außerhalb der von Bebauung geprägten Orts- E lagen anbietet. 12
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 2.6 La g e i m Ü b erschw emmung sg ebi et Hochw a sserschutz Teile des Geltungsbereichs liegen innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Mains Gewässer I. Ordnung zwischen Main-km 267,80 und Main-km 268,20. Die festge- setzte Überschwemmungsgebietsgrenze des Mains (HQ100 gem. Verordnung vom 18.07.2016) ist in der Planzeichnung F dargestellt. Durch die Dämme für die Bahnlinie Würzburg - Treuchtlingen und die Ortsumgehung wird das Baugebiet von der Über- schwemmungsfläche des Mains getrennt, so dass im Ereignis- fall eine Überflutung nur durch die vorhandene Unterführung R der Winterhäuser Straße möglich ist und im Wesentlichen aus dem Rückstau von Oberflächenwasser entsteht. Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG ist die Ausweisung neuer Bau- gebiete innerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebie- ten untersagt. Es wurde daher im Parallelverfahren ein was- U serrechtlicher Antrag nach § 78 Abs. 2 WHG gestellt, um eine Befreiung von dem bestehenden Bauverbot zu erreichen. Mit Bescheid vom 27.05.2019 genehmigte die Wasserrechts- behörde am Landratsamt Würzburg aufgrund der Einhaltung sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen in § 78 Abs. 2 WHG ausnahmsweise die Ausweisung des Baugebiets im Geltungs- W bereich des Bebauungsplans Wiesenweg unter Bezugnahme auf die Beurteilung (Gutachten vom 13.05.2019) des wasser- rechtlichen Antrags durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaf- fenburg. Danach besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit der geplanten Bauleitplanung im amtlich festgesetzten Über- schwemmungsgebiet unter Beachtung der Festsetzung des T Ausschlusses von Wohnnutzung im Sondergebiet Einverständ- nis; nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger seien nicht zu erwarten, die Beachtung der Belange der Hochwas- servorsorge seien als erfüllt anzusehen; durch die im Bebau- ungsplan festgesetzten Gebäudeöffnungen auf mindestens N 179,30 bis 179,50 müNN, die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen und Hinweise durch Planzeichen und Text sei zu erwarten, dass bauliche Schäden weitestgehend vermieden werden. Mit dem Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, mit denen die Zulassungsvoraussetzungen, die kumulativ zu E erfüllen sind, umgesetzt werden, so dass das Risiko und die Gefährdung von Leib und Leben sowie von Sachschäden auf ein Minimum abgesenkt ist. 13
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F B e st and und Nutzung Die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe der bereits bebauten Grund- stücke südlich des Wiesenwegs (Fl.-Nrn. 2037, 2037/1, 2035, 2033) liegt durch Geländeaufschüttung auf mehr als 178,85 m üNN, also oberhalb der Wasserspiegellage des Bemessungs- HQ100.und somit „hochwasserfrei“. Im Bereich nördlich des Wiesenwegs (Fl.-Nr. 2043) wurden die bestehenden Gebäude auf Stützen gestellt, sodass auch hier die Erdgeschossfußbodenhöhe oberhalb eines HQ100 liegt F und das als Stell- und Lagerfläche genutzte Kellergeschoss im Hochwasserfall überflutet werden kann. eines SondergebietesGaragen/Hallen sdsdf Die Verkehrsfläche des Wiesenwegs selbst liegt innerhalb der R Überschwemmungsflächen. E i nzugsgebiet und Wasserstände Betrachtungsraum des Überschwemmungsgebiets in Goß- mannsdorf ist das Einzugsgebiet des bayerischen Mains, unter- halb der Einmündung der Regnitz. U Die Wasserspiegellage eines HQ100 wird an der Südostgrenze des Geltungsbereichs bei Main-km 268,20 mit 178,95 m üNN und an der Nordwestgrenze bei Main-km 268 mit 178,76 m üNN angegeben. Ein Einzugsgebiet für das Überschwemmungsgebiet wird nicht W separat dargestellt, da man sich auf die amtlich mitgeteilte Wasserspiegellage innerhalb des festgesetzten Überschwem- mungsgebiets des Mains beziehen kann. Nach dem Hochwasserrisikomanagementplan (www.hopla- main.de, Hochwassergefahrenkarte und Hochwasserrisi- T N Abb. 4: Ü b e r s c h w e m - mungsflächen im Plangebiet (Plangebiet: rote Linie) Quelle: geobasisdaten@ Bayerische Vermessungsver- E waltung 14
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F F R Abb. 5: Übersicht Wasserspiegellagen Schnitt 1, Schnitt 4 vgl. Planunterlagen U kokarte Blatt 24-020) besteht für Teilflächen innerhalb des Plangebiets zudem das Risiko einer Überschwemmung eines extremen Hochwassers HQextrem. Die Wasserspiegellage eines HQ100 wird an der Südostgrenze W des Geltungsbereichs mit 178,95 m üNN und an der Nord- westgrenze mit 178,76 m üNN angegeben. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wiesenweg betroffenen Flächen eines HQ100 würden im Bereich des Wie- senwegs mit einem Wasserstand in Höhe von 0,42 m bis 0,85 m überflutet werden. Am Fuß des Bahndamms würde die Wassertiefe bis zu ca. 2,08 m betragen. T Die Wasserspiegellage eines HQextrem wird an der Südostgrenze des Geltungsbereichs mit 180,62 m üNN und an der Nord- westgrenze mit 180,37 m üNN angegeben. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wiesenweg N betroffenen Flächen eines HQextrem würden im Bereich des Wiesenwegs mit einem Wasserstand in Höhe von 2,03 m bis 2,52 m überflutet werden. Am Fuß des Bahndamms würde die Wassertiefe bis zu ca. 3,75 m betragen. Die Eingangsfußbodenhöhe bzw. die Höhe der unteren Gebäu- dekante sowie die Mindesthöhe der Gebäudeöffnungen wurde E dementsprechend oberhalb des Bemessungshochwasserspie- gels zzgl. eines Vorsorge-Freibords von 0,50 m auf 170,30 bis 15
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 179,50 müNN festgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs hat ein extremes Hochwas- ser eine sehr niedrige und sehr unregelmäßige Eintrittswahr- scheinlichkeit. Ein Hochwasser und insbesondere ein extremes Hochwasser ist aufgrund der langen Vorwarnzeiten am Main einige Tage im Voraus abzusehen. Folgende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge auch außer- halb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets im Bereich des Hochwasserrisikogebiets hat die Stadt Ochsenfurt im Rah- F men ihrer staatlichen Fürsorgeverpflichtung zum Schutz von Menschenleben und der Verbesserung der Lebensqualität für R U Abb. 6: Ü b e r s c h w e m - m u n g s b e r e i c h e HQ 100 (blau) und HQ extrem (hellblau) Quelle: ww.hopla-main.de W den Menschen vorgesehen, die das Hochwasserrisiko im Gel- tungsbereich auf ein angemessenes Maß absenken. H ochw asserschutzmaßnahmen (in Abhängigkeit vom jeweiligen Pegelstand) T • Pegelstandabfrage • Aufstellung Verkehrsbeschilderung (Warnbaken) • Absperrung Gefährdungsbereiche • Schließen der Schieber an Bollwerken und Pumpstationen N • Schließen der Tore an Hochwasserschutzwänden Dieser Maßnahmenkatalog wird im Bereich Wiesenweg um Maßnahmen der Vorwarnung (z. B. Umleitung über die Straße „Am Dorfgraben“ o.ä.) ergänzt. E 16
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F Fl ächen und Maßnahmen für Hochwasserrückhaltung Der durch die vorgesehene Bebauung zu erwartende Reten- tionsraumverlust wurde mit einem Umfang von ca. 480 m³ ermittelt. Um das erforderliche Retentionsvolumen nachzuwei- sen, werden Flächen auf dem Fl.-St. 305/9 und der Teilflä- che Fl.-St. 320/5 Gemarkung Goßmannsdorf bereitgestellt. Auf dieser Fläche wird ein Erdbecken zur Hochwasserreten- tion hergestellt, das im Fall eines Hochwassers erst ab einer Wasserspiegellage von ca. 178,70 m üNN anspringt und so F wirksam eine Hochwasserwelle ausgleichen kann. (vgl. was- serrechtlicher Antrag in der Anlage). Abb. 7: Lageplan Rententionsbecken Die Fläche kann neben ihrer Funktion als Hochwasserrückhal- tebecken, soweit es mit dem Hochwasserrückhalt vereinbar ist, gleichzeitig als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme R bewirtschaftet werden. Sie wird dem Geltungsbereich gem. § 9 Abs. 1a BauGB alsl Ausgleichsmaßnahme A4 zugeordnet. B auv orsorge Die Festsetzungen des Bebauungsplans zur hochwasserange- U passten Bauweise beziehen sich auf die Flächen, die innerhalb der Hochwassergefahrenflächen liegen. Dazu gehören: • Nachweisführung hochwasserangepasste Bauweise gem. Checkliste aktuelle Hochwasserschutzfibel des BMUB im Baugesuch, z. B. Rückstausicherung Hausanschluss, weiße W Wanne • Ausschluss Öltanks und Lagerung wassergefährdender Stoffe im Geltungsbereich • Festsetzung einer Eingangsfußbodenhöhe bzw. einer un- teren Gebäudekante sowie Mindesthöhe von Gebäude- öffnungen oberhalb des Bemessungshochwasserspiegels T zzgl. eines Vorsorge-Freibords von 0,50 m. • Beschränkung der Versiegelung und Überbauung im Über- schwemmungsgebiet auf das notwendige Maß durch Bau- grenzen und bereichsweise Ausschluss von Auffüllungen. • Beschränkung des im Überschwemmungsgebiet zur Ver- N wendung kommenden Bau- und Auffüllmaterials auf Z0 Material. E 17
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F R i si ko- / Verhaltens- / Informationsvorsorge Da die Überflutungsflächen bekannt und die Vorwarnzeiten für ein Hochwasser ausreichend lang (mehrere Tage) sind, lassen sich mit Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastro- phenschutzes sowie der Verhaltensvorsorge und Informations- vorsorge das Risiko und die Gefährdung von Leib und Leben sowie von Sachschäden auf ein Minimum absenken. Evakuierungsmöglichkeiten im Hochwasserfall, wenn auch der Wiesenweg überflutet ist, bestehen über angrenzende höher F gelegene Grundstücke sowie über die Straße Am Dorfgraben. Folgende Maßnahmen sieht die Stadt Ochsenfurt zur Umset- zung durch den Bauhof vor: • Ermittlung/Beschaffung notwendiger Hilfsmittel, Maßnah- R men zur Bewusstseinsbildung (Aufklärungsbroschüren, In- foveranstaltungen, Feuerwehrübungen mit Beteiligung der Bürger) entwickeln und umsetzen; • Örtliche Meldepläne überprüfen, ggf. verbessern, fort- schreiben; U • Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten; • Beratung der Bürger durch kommunale Stellen (z. B. Checklisten) Vorbe r eitung G efahrenabwehr W Bei der Stadt Ochsenfurt besteht bereits ein Alarm- und Ein- satzplan für den Hochwasserfall. Dieser wird um den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans erweitert. Ebenso werden sich Übungen für den Hochwasserfall für Einsatzkräfte (z. B. Feuerwehr, THW) auch auf den Geltungsbereich Wiesenweg erstrecken. Folgende Maßnahmen hat die Stadt Ochsenfurt zur Umset- T zung im Bereich eigener baulicher Maßnahmen zur Gefahren- abwehr im Hochwasserfall vorgesehen: • Hochwasserschutz im Kanalsystem • Konzept zur Herstellung und Überwachung der Abflusser- N tüchtigung durch Beseitigung von Engstellen und Abfluss- hindernis • Konzept zur Schadensbeseitigung nach einem Hochwas- serfall (z. B. hinsichtlich Müllbeseitigung, wassergefähr- dende Stoffe, Liste Statiker) E Mit den genannten Festsetzungen zur hochwasserangepassten Bauweise sowie den durch die Stadt Ochsenfurt vorgesehenen 18
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F Maßnahmen zur Risikovorsorge und Gefahrenabwehr und un- ter Berücksichtigung der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines HQextrem sowie der langen Vorwarnzeit auch eines HQext- rem aufgrund der Stauregulierung des Mains ist davon auszuge- hen, dass die Anforderungen für eine ausnahmsweise Zuläs- sigkeit eines Baugebietes im Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 2 WHG erfüllt sind. F R U W T N E 19
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 3 INHALTE DER PLANUNG UND PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 3.1 Städ tebaul i ches K onzept Mit dem Bebauungsplan „Wiesenweg“ soll im Sinne des scho- nenden Umgangs mit Grund und Boden und dem Vorrang der Innenentwicklung eine Nachverdichtung und eine geringfü- gige Erweiterung der baulichen Nutzung am Rande und im Zusammenhang der Ortslage Goßmannsdorf ermöglicht wer- F den. Die Planungen der Dorferneuerung und des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts haben den Bereich des Wiesenwegs trotz seiner Lage außerhalb des Siedlungskerns einbezogen, da diese den Bereich für gemischte Nutzung als besonders R geeignet ansehen. Denn durch die Nachverdichtung hier wird die Inanspruchnahme von Flächen in der freien Landschaft an anderer Stelle im Stadtgebiet vermieden. Die Stadt Ochsenfurt zielt für die Entwicklung des Ortsteils Goßmannsdorf darauf ab, Mischgebietsflächen zu entwickeln, U in denen neben Wohnnutzungen insbesondere Lagerhallen, Stellflächen und Garagen für Bewohner der Innerortslagen möglich sind. Mit der Bereitstellung von aus dem Ortskern fuß- läufig erreichbaren, angemessenen Stell- und Lagerflächen, die im historischen Ortskern nicht vorhanden sind, werden innerörtliche Siedlungsbereiche aufgewertet und dem heu- W tigen Standard angepasst. Diese Nebenflächen stellen eine Voraussetzung für die zukünftige Nutzbarkeit des Gebäudebe- stands im Altort dar, mit denen eine Verödung des Ortskerns verhindert werden kann. Entsprechende Festsetzungen zur ausschließlich gemischten Nutzung durch Bewohner des Altor- tes werden im Bebauungsplan getroffen. Die sich hier bietende Möglichkeit, mit der Bereitstellung von Flächen am Wiesenweg T den Mangel an Stell- und Lagerflächen im Altort zu beseiti- gen und damit eine Wieder- bzw. Weiternutzung der innerört- lichen Flächen zu bewirken sowie gleichzeitig dem Bedarf nach Wohnraum nachzukommen, ist alternativlos in Goßmannsdorf. N 3.2 A rt der baul i chen Nutzung Mit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wird die Gliederung des Areals nach den Überlegungen zum Städte- E baulichen Konzept aufgegriffen und umgesetzt. Als zuläs- 20
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F sige Art der baulichen Nutzung wird südlich des Wiesenwegs ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt, das zu den angrenzenden Wohn- und gemischten Nutzungen an der Win- terhäuser Straße überleitet und durch Lage und Ausrichtung als Wohnstandort attraktiv ist. Die Wohnnutzung im Mischgebiet ist zulässig, solange der Charakter der gemischten Nutzung erhalten bleibt. Tankstellen, Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten sind im Mischgebiet nicht zulässig, da dadurch eine wesent- F liche Erhöhung der Besucherfrequenz und des öffentlichen Verkehrsaufkommens vermieden werden kann und zudem ein Einfügen dieser Nutzung in die vorhandene städtebauliche Situation mit dörflichem Charakter nur schwer zu erreichen wäre. R Nördlich des Wiesenwegs wird ein Sonstiges Sondergebiet für die ausschließliche Nutzung als Garagen und Lagerräume/ Hallen festgesetzt, die in einem unmittelbaren funktionellen Zusammenhang mit der Nutzung von Altortgrundstücken ste- hen. U 3.3 Maß d er b aul i chen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächen- W zahl von 0,6 festgesetzt. Im Zuge der maximalen Ausnutzung der Flächen und um die Inanspruchnahme weiterer Flächen zu vermeiden wird hier der Höchstwert des § 17 BauNVO für Mischgebiete festgesetzt. In den Bereichen, die innerhalb des festgesetzten Überschwem- mungsgebiets liegen, ist durch die Darstellung von Baugren- zen die Überbaubarkeit der Flächen weiter eingeschränkt. T Das Maß der baulichen Nutzung wird zudem über die Vorgabe der Zahl der zulässigen Vollgeschosse bestimmt. Diese Festset- zungen ermöglichen eine hohe bauliche Dichte. Die Höheneinstellung der Bebauung wird über die Festsetzung der maximal zulässigen Wand- und Gebäudehöhe geregelt. N Mit den Festsetzungen für maximale Gebäude- und Wandhö- hen, die sich an der Umgebung orientieren, ist davon auszu- gehen, dass sich die neue Bebauung auch mit modernen Bau- gestaltungen harmonisch in das Ortsbild von Goßmannsdorf einfügen wird. E Die Gesamthöhe von Gebäuden mit Pultdach ist im Vergleich zu Gebäuden mit Sattel-, Walm-, Zeltdach oder versetztem 21
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F Pultdach etwas niedriger festgesetzt, um hohe Wandflächen zu vermeiden, die aus städtebaulicher Sicht und Gründen der Belichtung ungünstig sind. Für Gebäude mit Flachdächern ist die festgesetzte Wandhöhe der maßgebliche obere Bezugs- punkt, sodass diese bis zu einer Höhe von maximal 6,50 m zulässig sind. Im Teilgebiet SO ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung aus- schließlich als Lagerhallen, Stellplatz und Garagen eine Wnad- höhe von zwingend 5,00 m und eine Gebäudehöhe von 8,10 m festgesetzt, um damit die Riegelwirkung zur Minderung der F Lärmimmission aus der Bahnlinie nutzen zu können. In den Teilflächen, die innerhalb des Überschwemmungsge- biets liegen, beziehen sich die Wand- und Gebäudehöhen auf die festgesetzten Eingangsfußbodenhöhen bzw. festgesetzte R Unterkante der Gebäude. Außerhalb des Überschwemmungs- gebiets beziehen sich die festgesetzten Wand- und Gesamthö- hen auf das mittlere Straßenniveau der neuen Erschließungs- straßen auf der jeweiligen Grundstücksbreite. Durch die getroffenen Festsetzungen ist das Maß der bauli- chen Nutzung ausreichend bestimmt, das große gestalterische U Spielräume bietet und dennoch einen weitgehend einheitli- chen Quartierscharakter sichert. 3.4 Bauwei se und überbaub are Grund - W stücksfl ä chen Im Bebauungsplan wird im MI 1 und MI 2 gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO eine offene Bauweise mit einer zulässigen Baukör- perlänge von maximal 50 m festgesetzt. Diese orientiert sich an der bestehenden Bebauung im Umfeld sowie an den Erfor- T dernissen gemischter Nutzung. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgrup- pen errichtet, d.h. Doppelhäuser oder Hausgruppen müssen untereinander keinen Grenzabstand halten, zur Straßenflä- N che bzw. zu anderen Einzelhäusern muss der Abstand gemäß BayBo (hier i.d.R. 3,0 m) gewahrt werden. Im SO wird gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um eine lärmmindernde Riegelbauweise mit Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand zu ermögli- E chen. Über die beidseits seitlich angeordneten Fußwege ist die ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet und 22
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F die bestehende angrenzende Nutzung (Gewerbebetrieb und Feuerwehr) wird nicht durch Verschattung und Einsehbarkeit beeinträchtigt. Im SO wird eine Nutzung als Garagen und Abstellräume in Verbindung mit Grundstücken im Altort festgesetzt. Dies dient der Versorgung der Altortstandorte mit Stellflächen, um diese Standorte entsprechend des heutigen Bedarfs mit zusätzlichen Flächen auszustatten und für eine Nachverdichtung attraktiv zu machen. F Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und rei- bungslose Betriebsabläufe zu ermöglichen, werden gleichzei- tig überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen) festgesetzt. Dadurch wird die bauliche Ausnutzung der Flächen innerhalb des Überschwemmungsgebietes auf das unbedingt erforder- R liche Maß beschränkt und gleichermaßen ist eine hohe Flexi- bilität für die zukünftige Bebauung der Grundstücke gewähr- leistet. Zur Zulässigkeit von Nebenanlagen werden Regelungen getroffen, die dazu dienen, weitgehende Flexibilität unter Ein- haltung der Vorgaben in Art. 6 Abs. 9 S. 1 BayBO und § 14 BauNVO zu sichern. U Zur Zulässigkeit von Garagen werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Festsetzung eines Stauraums zwischen Grundstückszufahrten und Garagenzufahrten getroffen, W T N Abb. 8: S c h e m a s c h n i t t Öffentlicher Straßenraum im Wiesenweg E 23
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F mit denen eine Freihaltung der öffentlichen Verkehrsfläche beim Be- und Entladen sowie eine sichere Ein- und Ausfahrt gewährleistet wird. Zahl, Größe und Beschaffenheit der erfor- derlichen Stellplätze richtet sich nach den gesetzlichen Vorga- ben (BayBO, GaStellV). 3.5 Erschl i eßung und Verkehrsfl ächen In den letzten Jahren hat sich am Wiesenweg mit den neuen F Nutzern des ehemaligen Schulgebäudes durch das Kinderhaus (Krippengruppen und Kindergarten) und das Bürgerhaus (Ver- eine und Mehrzwecknutzung von Bürgern) und den bestehen- den Gemeinbedarfsnutzungen Feuerwehr und THW ein Kom- petenzzentrum „Öffentliche Sicherheit und Öffentliches Leben“ R etabliert. Diese Nutzungen mit Besucherverkehr erfordern eine ausreichende sach- und fachgerechte Erschließung über den Wiesenweg, um den Anschluss an die neue Ortsumgehungs- straße über die Winterhäuser Straße zu nutzen. Die Straße „Am Dorfgraben“ kann aufgrund der geringen Ausbaubreite und der beengten Verhältnisse innerhalb des Quartiers nur als U Alternativerschließung genutzt werden. Sie ist jedoch im Fall einer Überflutung des Wiesenwegs für Fahrzeuge aller Größen befahrbar und steht im Hochwasserfall für eine Evakuierung zur Verfügung. W T N Abb. 9: S c h e m a s c h n i t t Öffentlicher Straßenraum in den Stichstraßen E 24
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F Die Erschließung des Planungsgebiets sowie die Anbindung des Gebiets an das gemeindliche Straßennetz wird durch die Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen gewährleistet. Diese sichern neben der Erschließung der geplanten Grundstücke die bisherige Anbindung der bestehenden Nutzungen von der Straße Am Dorfgraben und der Winterhäuser Straße. Die öffentlichen Verkehrsflächen des Wiesenwegs werden in einer Breite von 5,50 m und einem südlich, einseitig geführ- ten Fußweg von 1,50 m Breite, der durch abgesenkte Tief- borde überfahrbar ist, ausgeführt. Im Bereich der bestehenden F Bebauung wird die Breite der Verkehrsfläche auf ca. 4,50 m + 1,50 m Fußweg reduziert, da ein Grunderwerb hier nicht mög- lich ist. Die vorgesehene Breite der Verkehrsfläche ermöglicht einen Begegnungsverkehr auch von Fahrzeugen des THW und der Feuerwehr. R Mit dem durchgehenden Fußweg können Fußgänger sicher vom Kindergarten bis an die Winterhäuser Straße gelangen. Die Planstraßen A und B werden als Stichstraßen, mit Verkehrs- flächen in einer Breite von 4,50 m sowie einem überfahrbaren Gehweg von 1,50 m Breite jeweils mit einem Wendehammer U für ein dreiachsiges Müllfahrzeuge vorgesehen. 3.6 Ver- und Entsorg ung , U mg ang mi t Ni ed erschl ag sw asser W Das Planungsgebiet wird an die vorhandenen Versorgungslei- tungen in der Winterhäuser Straße angeschlossen. Die Netze sind bzw. werden für die geplante Erweiterung ausreichend dimensioniert. Die Entwässerung ist wie im übrigen Stadtteil Goßmannsdorf T im Mischsystem vorgesehen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Ochsenfurt ist zu beach- ten. N 3.7 Techni scher U mwel tschutz, Immi ssi onsschutz Zur Abschätzung der Immissionsbelastung im Geltungsbereich E wurden die Auswirkungen der verkehrsbedingten Emission der 25
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F bestehenden Gewerbebetriebe und Gemeinbedarfseinrichtun- gen sowie die Verkehrsgeräusche Straße und Schiene auf die geplante Mischgebietsnutzung untersucht und berechnet (Büro Tasch, November 2018, siehe Anlage). Aufgrund der Schallimmissionen aus der angrenzenden Bahn- linie Treuchtlingen - Würzburg sowie der Winterhäuser Straße werden auf Teilflächen des Geltungsbereichs die Orientie- rungswerte der 16. BImSchV überschritten. Schallschutzwände seitens der Bahn sind nicht vorhanden und auch nicht vorge- sehen. F Die anzustrebenden Orientierungswerte für Schallimmissi- onen infolge von Verkehr für das geplante Mischgebiet (MI) betragen nach Beiblatt 1 zu DIN 18005: R ORW Tag / dB(A) ORW Nacht / dB(A) MI-Gebiet 60 50 Von Seiten der Stadt ist daher vorgesehen, im Bereich nord- östlich des Wiesenwegs eine mindestens 5 m hohe Riegelbe- U bauung für privat genutzte Garagenhallen zu errichten. Damit wird eine lärmmindernde Wirkung erzielt, mit der die Einhal- tung der Orientierungswerte im MI weitgehend gewährleistet werden kann. Gemäß Immissionsgutachten wird der Tagesorientierungswert für Verkehrslärm der DIN 18005 für MI-Gebiete im durch die W Hallen abgeschirmten Bereich weitestgehend eingehalten, d. h. im Freien sind im bebauten Gebiet tagsüber größtenteils gesunde Wohnverhältnisse i. S. der Bauleitplanung vorhanden. In der Nacht wird der anzustrebende Orientierungswert (ORWNacht = 50 dB(A)) im gesamten Geltungsbereich deut- lich überschritten. Insbesondere die Gebäude am Wiesenweg T und an der Kreuzung Wiesenweg / Winterhäuser Straße sind nachts von Verkehrslärm betroffen. Trotz der schallabschir- menden Wirkung der Hallenbebauung nordöstlich des Wie- senwegs wird vor einigen Fassaden der Nachtgrenzwert der Lärmsanierung (59 dB(A)) nicht eingehalten. N Es sind daher zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeits- verhältnisse im Innern von Gebäuden mit schutzbedürftigen Nutzungen bauliche Maßnahmen auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm (z. B. durch Raumsituierung) vorzunehmen (vgl. Schallgutachten Tasch, März 2019). Das bedeutet, dass im E gesamten MI schutzbedürftige Räume zur Nachtzeit (Kinder- 26
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F zimmer, Schlafzimmer) auf der der Bahn abgewandten Seite (Süd-Südwestseite) angeordnet werden müssen und diese Räume keine öffenbaren Fenster in Fassaden, die der Bahn zugewandt sind, erhalten dürfen. Auf drei in der Plandarstellung gekennzeichneten Teilflächen sind zusätzlich die Schallimmissionen aus der Winterhäuser Straße bzw. dem Gewerbebetrieb zu berücksichtigen, sodass hier schutzbedürftige Räume zur Nachtzeit (Schlaf- und Kin- derzimmer) und schutzbedürftige Räume auch zur Tagzeit F (Büros) zusätzlich schallabgewandt der Winterhäuser Straße und dem Gewerbebetrieb anzuordnen sind. Diese Gebäude dürfen sowohl auf der der Bahn als auch auf der der Winter- häuser Straße zugewandten Seite keine zu öffnenden Fenster aufweisen. Auf dem Fl.-St. 2036 dürfen die Nutzungen den R gewerblichen Betrieb nicht einschränken, sodass schutzbedürf- tige Räume zur Tagzeit (Büros) schallabgewandt dem Gewer- bebetrieb angeordnet werden müssen, bzw. keine zu öffnen- den Fenster in dieser Richtung aufweisen dürfen. Es dürfen auf der Nordost-, Nordwest- und Südostseite der Gebäude keine U Immissionsorte entstehen. Mit den Festsetzungen zum aktiven Schallschutz (Hallen als Lärmschutzriegel) und den Vorgaben zu passivem Schallschutz (Raumsituierung, nicht zu öffnende Fenster, Nachweis Einhal- tung der Bauvorschriften gem. DIN 4109) kann die Einhaltung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse W gewährleistet werden. Dies ist mit dem Bauantrag nachzuwei- sen. Am südlichen Eckgrundstück südwestlich des Wiesenwegs (dem Bürgerhaus benachbart) werden zusätzliche Maßnahmen zum Immissionsschutz nicht für erforderlich gehalten, da zum einen generell keine zu öffnenden Fenster auf der der Bahn zugewandten Seite (N bis NO-Seite) vorgesehen sind und die T Bauvorschrift DIN 4109 einzuhalten ist (d.h., bei geschlosse- nen Fenstern sind die Orientierungswerte im Innern einge- halten). Zum anderen wurden die Nutzungen im Bürgerhaus gem. Bescheid vom 05.10.2018 beschränkt (Musikdarbietun- gen nur bei geschlossenen Fenstern und Türen, Nutzungen nur N zur Tagzeit (bis 22.00Uhr) zulässig). Damit kann davon aus- gegangen werden, dass Immissions-Orientierungswerte nicht überschritten werden. Im sonstigen Sondergebiet SOHallen/Garagen nordöstlichen des Wiesenwegs sind schutzbedürftige Nutzungen nicht zulässig, sodass die Beeinträchtigungen aus Schallimmissionen auszu- E schließen sind. 27
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F In der Abwägung sind die zur Gewährleistung von gesunden und Wohn- und Arbeitsbedingungen notwendigen Festsetzun- gen zu einem aktiven Lärmschutz (Riegelbebauung) und pas- siven Lärmschutzmaßnahmen gerechtfertigt, um die für den Ortsteil Goßmannsdorf gesetzten Ziele einer Nachverdichtung und der Schaffung von Bauflächen sowie Stärkung der Innen- entwicklung zu erreichen. Messungen im Abstand von 17 m bis 100 m Entfernung zum F Gleiskörper zur Erfassung der Erschütterung durch die auf einem nördlich des Geltungsbereichs ca. 5 bis 10 m hohen Damm geführte Bahntrasse wurden im Zeitraum 2015 und 2019 durchgeführt. Gemäß Gutachten zu Schall und Erschüt- terung (Tasch, März 2019) können mit den prognostizierten R Erschütterungen die Anhaltswerte für Mischgebiete nach DIN 4150-2 ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden. Auch die Immissionsrichtswerte der TA Lärm für den sekun- dären Luftschall können ohne weitere Maßnahmen am Tag und in der Nacht deutlich eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass trotz Einhaltung aller Anhalts- U werte bzw. aller Immissionsrichtwerte ein Restmaß an spürba- ren Erschütterungen bzw. an hörbarem sekundärem Luftschall Abb. 10: Ausschnitt FNP Stadt Ochsenfurt verbleiben wird. Darstellung Bahnlinie (violett) Es wird empfohlen, in künftigen Gebäuden durch konstruktive und Geltungsbereich Maßnahmen (Abstände Stützen und Wände) Deckeneigenfre- quenzen von mindestens 16 Hz anzustreben. W Der bestehende landwirtschaftliche Betrieb mit Tierbeständen in der „Bachgasse“ liegt östlich des geplanten Mischgebiets. Mögliche Geruchsbelästigungen wurden anhand von Orien- tierungswerten für Abstände zu Rinderhaltung1 mit eher kon- servativen Ansätzen überschlägig überprüft. Bei einer Entfer- T nung von ca. 185 m zur geplanten Mischgebietsnutzung ist der Näherungswert2 für den Mindestabstand gegenüber Wohnnut- zung von ca. 120 m eingehalten, sodass sich Störwirkungen daraus nicht ableiten lassen. N E ___________________________________ 1 Bayer. Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“, Stand 2/2016 2 LMS „Mindestabstände“ vom 05.02.2016 28
Stadt Ochsenfurt Stadtteil Goßmannsdorf - Bebauungsplan „Wiesenweg“| 04.06.2019 - E N T W U R F 3.8 Bauordnung srechtl i che Festsetzung en Zugunsten einer weitgehenden Flexibilität und in Anbetracht der bestehen- den Bebauung werden lediglich Vorschriften zur baulichen Gestalt in Bezug auf Dächer, Materialien und Farben, Solaranlagen und Sonnenkollektoren, Geländeveränderungen und Einfriedungen getroffen. Darüber hinaus werden Festsetzungen zu Abstandsflächen sowie zum Stauraum vor Garagen vorge- F schrieben. Die Festsetzungen tragen zu einer angemessenen Einbindung in das bauliche Umfeld und den angrenzenden Landschaftsraum bei. Die ausreichende Belichtung und Durchlüftung des Planungsgebietes und der Nachbargrundstücke bzw. -bebauung wird durch die Inkraftsetzung der R Abstandsflächen gemäß Art. 6 der Bayerischen Bauordnung sichergestellt. (siehe auch Kap. 3.4) Die Regelung zur Gestaltung von Dächern ist relativ weit gefasst und lässt die Realisierung unterschiedlicher Bauformen und -stile zu. Die Gestaltung der U Dächer wird durch die Festsetzung der Dachneigung, die 0° - 45° beträgt, der Farbgestaltung und der Materialien beschränkt. Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung dienen ebenfalls der Einbindung in die umgebende Bebauung. Sie gewährleisten eine dezente Gestaltung der Baukörper sowie eine Abstimmung verschiedener Haushälften untereinander. W Höhenunterschiede im Gelände sind durch zu bepflanzende Böschungen (Nei- gung mindestens 1:1,5), Stützmauern oder Gabionen auszugleichen. Die Höhe der Einfriedungen ist auf 2,00 m begrenzt. Bezugspunkt stellt das geplante Gelände dar. Innerhalb des Überschwemmungsgebiets müssen Einfriedungen durchlässig gestaltet werden, d.h. keine massiven Mauern, Holzzäune oder Sockel, um jederzeit einen ungestörten Hochwasserabfluss gewährleisteten zu können. T Stacheldrahtzäune sind unzulässig. Die wirksame Nutzung regenerativer Energien (hier Sonnenenergie: Sonnen- kollektoren, Photovoltaikanlagen auf Dachflächen) ist durch die getroffenen Festsetzungen im Plangebiet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (BauNVO, BayBO) zulässig. N E 29
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