Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 für den Zeitraum 2023-2025 - Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung
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Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 für den Zeitraum 2023-2025 BERICHTSENTWURF Stand: 11.10.2022
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Herausgeberin: StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat A58 | Amt für Inklusion und Sozialplanung A50 |Amt für Soziales und Senioren Zollernstr. 10 52070 Aachen Bezeichnung Aktualisierte Bedarfsberechnung Stand Oktober 22 © StädteRegion Aachen 2022 1
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Inhalt 1 Rahmen ............................................................................................................ 3 2 Grundlagen ....................................................................................................... 4 2.1 Daten ......................................................................................................... 4 2.2 Rechnerische Bedarfsermittlung .................................................................. 5 3 Bedarfsbestimmung vollstationärer Pflegearrangements .................................... 9 3.1 Zu berücksichtigender Platzbestand im Planungszeitraum .......................... 9 3.2 Pflegebedürftige in stationärer Versorgung ............................................... 10 3.3 Entwicklung der Inanspruchnahme stationärer Versorgung im Pflegefall gem. Kapazitätsvariante .............................................................................................. 11 3.4 Bedarfsdeckung im Planungszeitraum....................................................... 12 3.5 Platzüberhänge und -bedarfe (örtlichen Bedarfsplanung 2023–2025) ....... 12 4 Planungszeitraumübergreifende Betrachtung .................................................. 16 4.1 Entwicklung der pflegerelevanten Altersgruppen in der StädteRegion Aachen ............................................................................................................... 16 4.2 Entwicklung der pflegerelevanten Altersgruppen auf Ebene der Kommunen .. ................................................................................................................ 18 Anhang ................................................................................................................. 24 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... 24 Tabellenverzeichnis ............................................................................................ 24 © StädteRegion Aachen 2022 2
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 1 Rahmen Mit dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) wurde die Möglich- keit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung neu eingeführt. Grundlage bildet eine alle 2 Jahre zu erfolgende und zu veröffentlichende Planung (§ 7 Abs. 3 und 4 APG). Die verbindliche Bedarfsplanung ist an die Erfüllung folgender Voraussetzungen ge- knüpft: • Der Bedarf ist jährlich nach Beratung in der kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch förmlichen Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen. • Die Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert ab Beschluss einen Zeitraum von drei Jahren umfassen • Die Bedarfsplanung kann sich auf die teil- und vollstationären Bedarfe erstre- cken. • Grundlage für die Entscheidung sind nachvollziehbare Parameter. Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nach- frage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens de- ckungsgleiches Angebot gegenübersteht und eine Wahlmöglichkeit in angemessenem Umfang gesichert ist. Ist dies nicht der Fall und die Ausweisung eines Bedarfes an- gezeigt, so ist dies in Form einer Bedarfsausschreibung mit Benennung der Art und Anzahl der Plätze und der Kriterien zu tätigen. Bei Vorliegen mehrerer Anträge ist eine Auswahlentscheidung der StädteRegion an- hand nachvollziehbarer Bewertungsprozesse erforderlich. © StädteRegion Aachen 2022 3
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 2 Grundlagen Die in diesem Bericht getätigten Berechnungen dienen der Aktualisierung der mit Sit- zungsvorlage Nr. 2022/0108 eingebrachten Pflegebedarfsplanung 2021 und den dort getätigten verbindlichen Aussagen zur örtlichen Bedarfsplanung. Betrachtet wird dabei die voraussichtliche Entwicklung der vollstationären Bedarfe im vorgegebenen Planungszeitraum 2023-2025. Angaben zu anderen Segmenten (am- bulante Versorgung/Pflegegeldbezug) können im Rahmen der aktualisierten Bedarfs- berechnung nicht berücksichtigt werden, da diese erst mit Bereitstellung der Pflege- statistik 2021 (voraussichtlich 1. Quartal 2023) auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise verfügbar sind. 2.1 Daten Für die Aktualisierung werden in der Regel folgende Datenquellen herangezogen: • Platzbestand und voraussichtliche Platzentwicklung im Bereich der vollstatio- nären Einrichtungen der Altenpflege • geschlechts- und altersdifferenzierte Pflegequotienten vergangener Erhebun- gen der Pflegestatistik • Aktuellste Bevölkerungsvorausberechnung bzw. Gemeindemodellrechnung der IT.NRW. (12421-02ir/12422-02ir) • Vorab erfolgende Erfassung und –auswertung der Angaben für die im zweijäh- rigen Turnus erstellte Pflegestatistik durch IT.NRW (hier auf Basis der Angaben zum Stichtag 15.12.2021) und daraus abzuleitender aktueller Pflegequotienten • Auslastungsquoten der stationären Einrichtungen im Erhebungsjahr bzw. Vor- jahr Abweichende Datengrundlage Auf die beiden letzteren Datensätze (in kursiv gekennzeichnet) und damit zusam- menhängenden Quotientenberechnungen wurde für diesjährigen Aktualisierung ver- zichtet. Herangezogen wurden die schon dem Bericht in 2021 zu Grunde gelegten Pflegequotienten. Ausschlaggebend hierfür war, dass die Daten 2021 signifikante Abweichungen er- kennen ließen, so dass ihre Aussagekraft für die Bedarfsbestimmung als einge- schränkt bewertet wurde. Die Abweichungen sind dabei einerseits auf pandemiebedingte Entwicklungen und Gegebenheiten zurückzuführen, sind aber andererseits insbesondere dem © StädteRegion Aachen 2022 4
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Hochwasserereignis 2021 geschuldet, in Folge dessen zwei vollstationäre Pflegeein- richtungen mit Kapazitäten von 64 bzw. 67 Plätzen geschlossen werden mussten (siehe hierzu auch Ausführungen im Bericht des Dezernates III zur Hochwassersitua- tion; Mitteilungsvorlage 2021/0478 vom 09.09.2021). 2.2 Rechnerische Bedarfsermittlung Die rechnerische Bestimmung (Modellberechnung im Status-Quo-Verfahren) basiert auf Pflegequotienten, die differenziert nach • Geschlecht, • Altersgruppe sowie • Altkreis bzw. Stadt Aachen aus der Relation zwischen der Bevölkerungszahl und der Anzahl der Pflegebedürftigen ermittelt werden. Unter Annahme eines konstanten alters- und geschlechtsspezifischen Inanspruch- nahmeverhaltens werden diese Quotienten in Bezug zur aktuellen Hochrechnung der Bevölkerungsentwicklung1 gesetzt. Wie in den bisherigen Berichten wird dabei die aus verschiedenen Differenzierungsberechnungen ermittelte durchschnittliche Ent- wicklung zu Grunde gelegt2. Aus dem Abgleich mit dem jeweiligen voraussichtlichen Platzbestand wird der rechnerische Überhang bzw. Bedarf generiert. Auswirkungen der neuen Bevölkerungsvorausberechnung Die Mitte Mai 2022 veröffentliche neue Bevölkerungsvorausberechnung weicht in ih- ren Angaben zur Entwicklung zum Teil deutlich von den früheren Prognosezahlen ab. Ursächlich hierfür sind die in verschiedenen Beobachtungszeiträumen zu verzeich- nenden Entwicklungen. Der Beobachtungszeitraum der aktuellen Vorausberechnung sind vornehmlich die Jahre 2017- 2020 während sich die bisherige Berechnung auf 1 Die Vorausberechnungen der IT.NRW werden mittels der Komponentenfortschreibung vorausgeschätzt und in einem dreijährigen Rhythmus aktualisiert. Die Berechnung wurde 2021 aktualisiert und im 2. Quartal 2022 veröffentlicht. 2 Die demografisch gestützten Berechnungsvarianten beziehen sich auf die ausdifferenzierten Alters- gruppen bis 80 Jahre bzw. bis 90 Jahre und die daraus resultierende durchschnittliche Entwicklung (arith- metisches Mittel). Ein Vergleich der Varianten im Rahmen der letzten Berichterstattung erbrachte, dass nur geringfügige Differenzen für die mittleren und kleinen Kommunen hieraus resultieren, sich dagegen deutliche Unterschiede zwischen den Berechnungsvarianten für die Stadt Aachen zeigen. © StädteRegion Aachen 2022 5
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 die Jahre 2013, 2014 und 2017 stützte3. Erhebliche Differenzen ergeben sich immer dann, wenn in diesen verschiedenen Beobachtungszeiträumen empirisch gegenläu- fige Entwicklungen (Bevölkerungszuwachs bzw. -rückgang) zu verzeichnen sind. Da sich die unterschiedlichen Entwicklungen in den Beobachtungszeiträumen der beiden Berechnungen auch bei den Komponenten der Geburten, Sterbefällen und Wanderun- gen im Sinne eines ‚mehr oder weniger‘ auswirken, wächst diese Differenz im Laufe des Vorausberechnungszeitraums weiter an. Tabelle 1: Vergleich der Bevölkerungsvorausberechnungen Kommune bisherige aktuelle Differenz aktuelle Berech- Berechnung Berechnung nung zur bisherigen Berech- (GMR18) (BEVV 2021) nung Entwicklung bis Ende 20254 abs. In % Aachen 254.083 249.362 -4.721 -1,9 Alsdorf 47.166 47.890 724 1,5 Baesweiler 26.694 27.629 935 3,5 Eschweiler 56.048 56.248 200 0,4 Herzogenrath 45.906 45.917 11 0,0 Monschau 11.030 11.668 638 5,8 Roetgen 8.797 8.631 -166 -1,9 Simmerath 14.940 15.610 670 4,5 Stolberg 58.009 56.014 -1.995 -3,4 Würselen 40.799 37.992 -2.807 -6,9 Quelle: Daten der IT.NRW, Gemeindemodellrechnung für die Jahre 2018 – 2040 (GMR18) sowie Bevölkerungsvo- rausberechnung für die Jahre 2021 – 2050 (BEVV21). Eigene Berechnungen. Dies hat auch Folgen für die auf die Bevölkerungsvorausberechnung aufsetzende Be- stimmung der Zahl der Pflegebedürftigen. Auswirkungen auf die Zahl der erforderli- chen vollstationären Pflegearrangements sind dort zu erwarten, wo sich positive oder negative Veränderungen in relevanter Größenordnung für die Zahl der pflegerelevan- ten Altersgruppen (60 Jahre und älter sowie speziell 80 Jahre und älter)5 ergeben 3 Auf Grund des Zuzugs der Schutzsuchenden wurden seitens der für die Berechnungen zuständigen IT.NRW die Jahre 2015 und 2016 nur bedingt zur Einschätzung der Entwicklung von vielen Gemeinden als geeignet eingestuft. 4 Die Bevölkerungsvorausberechnungen erfolgen immer zum Stichdatum 01.01. des Jahres. Um eine einheitliche Darstellung mit den zum Ende des Jahres erhobenen Pflegedaten herzustellen werden die Daten zum 01.01. eines Jahres im Text als 31.12. des Vorjahres ausgewiesen (01.01.2026 = Ende 2025) 5 Bemerkbar machen sich hier niedrigere/höhere Zahl der Sterbefälle in den älteren Altersgruppen sowie geringere/höhere Wanderungssalden in der Gruppe der bis unter 60-Jährigen. © StädteRegion Aachen 2022 6
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 haben und zu deutlich veränderten Bevölkerungszahlen in diesen Altersgruppen füh- ren. Tabelle 2: Vergleich der Bevölkerungsvorausberechnungen für pflegerelevante Bevölkerungs- gruppen Zahl der Personen Zahl der Personen im Alter von 60 bis unter 80 Jahren im Alter von 80 Jahren und älter bisherige aktuelle Differenz ak- bisherige aktu- Differenz ak- Entwick- Berech- Berech- tuelle Be- Berech- elle tuelle Berech- lung bis nung nung rechnung zur nung Be- nung zur bis- Ende 2025 (GMR18) (BEVV bisherigen (GMR18) rech- herigen Be- auf Ebene 2021) Berechnung nung rechnung der Kom- abs. In % (BEVV abs. In % mune 2021) abs. Aachen 48.626 48.122 -504 -1,0 15.637 15.417 -220 -1,4 Alsdorf 11.667 11.703 36 0,3 3.018 3.082 64 2,1 Baesweiler 6.713 6.642 -71 -1,1 1.603 1.636 33 2,1 Eschweiler 14.358 14.175 -183 -1,3 3.657 4.001 344 9,4 Herzogen- 12.189 12.107 -82 -0,7 3.594 3.444 -150 -4,2 rath Monschau 3.504 3.751 247 7,0 878 913 35 4,0 Roetgen 2.447 2.393 -54 -2,2 539 594 55 10,2 Simmerath 4.418 4.387 -31 -0,7 1.231 1.139 -92 -7,5 Stolberg 14.474 14.054 -420 -2,9 4.300 4.236 -64 -1,5 Würselen 9.594 9.424 -170 -1,8 3.461 3.055 -406 -11,7 Quelle: Daten der IT.NRW, Gemeindemodellrechnung für die Jahre 2018 – 2040 (GMR18) sowie Bevölkerungsvo- rausberechnung für die Jahre 2021 – 2050 (BEVV21). Eigene Berechnungen. Dort wo Bevölkerungsrückgange in beiden Altersgruppen zu verzeichnen sind (Aachen, Herzogenrath, Simmerath, Stolberg, Würselen), ergibt sich daraus ein nied- rigerer rechnerische Platzbedarf in unterschiedlicher Größenordnung. Höhere Bedarfe - als bisher in der Berichterstattung zu Grunde gelegt - ergeben sich demnach aus dieser Verschiebung für Kommunen, für die in beiden Altersgruppen oder speziell in der Altersgruppe der 80 Jahre und älter entsprechende Bevölkerungs- zuwächse prognostiziert sind (Roetgen/Eschweiler). © StädteRegion Aachen 2022 7
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Zunehmende Differenzen zwischen amtlichen Bevölkerungszahlen und Meldedaten zur Einwohner_innenzahl Ungeachtet dieser Einflüsse besteht eine zunehmende Differenz zwischen den amtli- chen Bevölkerungszahlen und den Einwohnermeldedaten. Bei der für die Berechnung der Quotienten heranzuziehenden IST-Bevölkerungszah- len sind – je nach Kommune in unterschiedlicher Ausprägung – Abweichungen zwi- schen der seitens der IT.NRW bereitgestellten amtlichen Daten (Bevölkerungsfort- schreibung) und den über die Einwohnermeldedatenbank erfassten bzw. der Statis- tikstelle der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten Daten zur Zahl der Bevölkerung erkennbar. Zurückzuführen ist dies primär auf die mit den Komponenten Geburten, Todesfälle und Wanderungssaldo fortgeschriebenen Ausgangsdaten zum Bevölke- rungsstand, die auf den Ergebnissen des Zensus 2011 basieren und bereits zum da- maligen Zeitpunkt Abweichungen im Vergleich mit dem Datenbestand der Einwoh- nermeldestatistik aufwiesen. Bedeutsame Auswirkungen auf die Berechnung der stationären Pflegearrangements haben diese Differenzen allerdings nicht. Die Abweichungen zwischen den beiden Datenbeständen fallen für die stationären Pflegearrangements besonders relevante Gruppe der 80 Jahre und älteren Bevölkerung in den Kommunen des Altkreises bei den amtlichen Bevölkerungszahlen mit durchschnittlich -0,5% (106 Personen) eher gering aus. Abweichungen auf kommunaler Ebene differieren zwischen -2,75 bis 3,4%. Insbesondere in den nördlichen Kommunen Alsdorf, Herzogenrath und Würse- len liegt die amtliche Zahl der 80 Jahre und älteren Bevölkerungsgruppe in einer Grö- ßenordnung von >50 unter der der Einwohnermeldedaten. Für Baesweiler ergibt sich dagegen in gleicher Größenordnung eine höhere Ausweisung in der Bevölkerungssta- tistik. Für die Stadt Aachen beläuft sich die Differenz in dieser Altersgruppe auf -2% (>300 Personen). Ein hieraus resultierender niedrigerer Pfleqequotient würde in Beziehung zu einer größeren Grundgesamtheit in der Bevölkerungsprognose zu setzen sein und sich so bezüglich des Rechenergebnisses in seinen Effekten egalisieren. Perspektivisch wird mit dem derzeit laufenden Zensus 2021 für die kommenden Jahre eine aktualisierte Grundlage zum Bevölkerungsstand geschaffen, die die statistische Lücke zwischen den beiden Datenquellen voraussichtlich schließen wird und auch maßgeblich für die nächste Bevölkerungsvorausberechnung sein wird. © StädteRegion Aachen 2022 8
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 3 Bedarfsbestimmung vollstationärer Pflegearrangements 3.1 Zu berücksichtigender Platzbestand im Planungszeitraum Mit Stand Ende 2021 umfasst das vollstationäre Versorgungsangebot in der Städte- Region Aachen insgesamt 5.806 Plätze sowie auf dem Gebiet der Stadt Aachen vor- gehaltene 52 Plätze im Bereich Hospiz und Intensive Langzeitpflege (ILP). In Bezug auf den dieser Bedarfsberechnung zugrunde liegenden Planungszeitraum bis 2025 sind folgende Kapazitätserhöhungen zu berücksichtigen: • 70 vollstationäre Plätze durch die 2022 erfolgte Eröffnung einer Einrichtung in Baesweiler, • 72 vollstationäre Plätze durch die voraussichtliche Eröffnung einer Einrichtung in Eschweiler im Laufe des IV. Quartals 2022, • 364 sich bereits in Planung bzw. im Bau befindliche Plätze, die in Form von Neubauten oder Bestandserweiterungen realisiert werden sollen, • 72 vollstationäre Plätze (davon 67 für Herzogenrath und 5 für Baesweiler), für die im Rahmen der Ausschreibung von insgesamt 285 Plätzen in 2022 eine Interessensbekundung eingegangen ist. Demgegenüber in Abzug zu bringen sind nach derzeitiger Rechtslage (Auslaufen der Übergangsregelung zum 80%-igen Einzelzimmeranteil nach § 47 WTG Ende Juli 2023) und Kenntnisstand voraussichtlich: • 120 Plätze, davon 46 Plätze in Aachen sowie 74 Plätze in Herzogenrath. Insgesamt wird sich so das städteregionale Platzangebot der stationären Altenpflege bis zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2025 auf 6.264 Plätze erhöhen und sich kommunal wie folgt entwickeln bzw. verteilen: © StädteRegion Aachen 2022 9
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Tabelle 3: Voraussichtliche stationäre Platzkapazitäten im Versorgungszeitraum 2023-2025 Platzka- pazitäten Aus- vorhe- schrei- rige bungen Aus- nach schrei- kommu- Stand IV.Quartal bung/ naler Zu- Aus- 2022 Planung/ ordnung schrei- Interes- Für die Umset- (gem. bung sensbe- Bedarfs- zung Sit- nach kundung Abzüg- bestim- (Neubau zungs- Standor- auf Aus- lich Ver- mung bis oder Er- vorlage ten 2022 schrei- ände- 2025 zu weite- 2022/01 (nach- bungen rung § berück- rung) 08) richtlich) 2022 47 WTG sichtigen Einrich- Plätze tungen StädteRegion Aachen 70 5.948 364 285 (285) 72 -120 6.264 Aachen 27 2.287 264 90 (90) 0 -46 2.505 Alsdorf 6 465 65 530 Baesweiler 3 260 0 10 5 265 Eschweiler 8 892 0 892 Herzogenrath 7 573 0 67 (72) 67 -74 566 Monschau 3 154 0 154 Roetgen 1 62 24 6 0 86 Simmerath 2 172 0 20 0 172 Stolberg 8 629 11 25 (51) 0 640 Würselen 5 454 0 67 (72) 0 454 Quelle: Daten des A50. Eigene Berechnungen. Ohne ILP/Hospizplätze 3.2 Pflegebedürftige in stationärer Versorgung Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich im Zuge einer älter werdenden Gesellschaft angestiegen. Der Anstieg in der stationären Ver- sorgung wurde dabei in erster Linie auch von dem jeweils verfügbaren Platzangebot bestimmt und ging in den letzten Berichterstattungen mit entsprechend hohen Aus- lastungsquoten von durchschnittlich knapp um 95% in der StädteRegion Aachen ein- her. In 2021 lag abweichend hierzu erstmals mit einer Zahl von 5.489 Personen zum Stich- tag Ende Dezember die Zahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen mit -9 Per- sonen unter dem Wert des vorherigen Erhebungszeitpunktes. © StädteRegion Aachen 2022 10
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Tabelle 4: Veränderung der Zahl Pflegebedürftiger in stationärer Versorgung seit 2009 Stichtag 31.12. 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 Pflegebedürftige 5.016 5.098 5.169 5.364 5.427 5.498 5.489 abs. Zuwachs gegenüber vorherigem Stich- 82 71 195 63 71 -9 tag Steigerung in % gegenüber vorherigem Stich- 1,6 1,4 3,8 1,2 1,3 -0,2 tag Quelle: Pflegestatistik 2009 - 2021, IT.NRW; ergänzende Daten des A50. Zurückzuführen ist dies – neben pandemiebedingten Einflüssen – auf die Verringe- rung des stationären Platzangebotes im Kontext des Hochwasserereignisses (siehe hierzu auch Erläuterungen unter 2.1). Grundsätzlich ist bei in den kommenden Jahren aufgrund einer steigenden Zahl hochaltriger Menschen mit einem steigenden Bedarf an vollstationären Pflegearrangements zu rechnen. 3.3 Entwicklung der Inanspruchnahme stationärer Versorgung im Pflegefall gem. Kapazitätsvariante Zur Ermittlung der erwartbaren, durchschnittlichen Größenordnung künftig stationär zu versorgender Personen im Planungszeitraum 2023 - 2025 wird auf das unter Punkt 2.2 beschriebene Verfahren zurückgegriffen. Dabei wird auf die in den letzten Berichten ausgewiesene Kapazitätsvariante abge- stellt, der die Annahme eines linearen Zusammenhanges zwischen Angebot und Nachfrage bei zusätzlicher Bereitstellung stationärer Plätze zugrunde liegt6. Gestaffelt nach Jahren lässt sich die durchschnittliche Größenordnung künftig statio- när zu versorgender Personen auf Ebene der StädteRegion wie auf kommunaler Ebene im Planungszeitraum 2023 - 2025 wie folgt beziffern: 6 In die Quotientenbestimmung fließen so die in Umsetzung/im Bau befindlichen Plätze in Form eines alters-, geschlechts- und raumspezifischen Verteilungsschlüssels ein und bilden die Grundlage für die Berechnung der Zahl der voraussichtlich stationär zu versorgenden Pflegebedürftigen. © StädteRegion Aachen 2022 11
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Tabelle 5: Entwicklung der stationär zu versorgenden Pflegebedürftigen 2023-2025 (Kapazi- tätsvariante) vsl. (Ø) Entwicklung der Pflegebedürftigen in 2023 2024 2025 stationärer Versorgung für die Jahre StädteRegion Aachen 6.052 6.102 6.093 • Aachen 2.549 2.579 2.590 • Alsdorf 498 498 495 • Baesweiler 272 271 270 • Eschweiler 637 641 640 • Herzogenrath 542 549 545 • Monschau 150 149 148 • Roetgen 94 96 95 • Simmerath 181 182 181 • Stolberg 655 661 659 • Würselen 473 475 470 Quelle: Eigene Berechnung. 3.4 Bedarfsdeckung im Planungszeitraum Ein mindestens deckungsgleiches Angebot ist bis zum Jahr 2025 unter Berücksichti- gung der in Planung/Ausbau befindlichen Plätze sowie der Interessenbekundung grundsätzlich rechnerisch auf niedrigem Niveau sichergestellt. Der Überhang von 171 Plätze entspricht dabei einem Deckungsgrad von 102,8%. Das Kriterium der Wahlfrei- heit dürfte in der Praxis nicht durchgängig zu gewährleisten sein. Tabelle 6: Deckungsgrad zum Ablauf des Versorgungszeitraumes 2025 Jahr Vsl. Platzbestand Pflegebedürftige Deckungsgrad 2025 6.264 6.093 102,8% Quelle: Daten des A50. Eigene Berechnungen. 3.5 Platzüberhänge und -bedarfe (örtlichen Bedarfsplanung 2023–2025) Unabhängig von der städteregionalen Bilanz differiert die Bedarfsentwicklung und de- ren Deckung auf kommunaler Ebene erheblich. Dabei resultieren Veränderungen in der Größenordnung gegenüber der bisherigen Bedarfsberechnung auch aus (leicht) veränderten Daten im Zuge der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung. © StädteRegion Aachen 2022 12
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Tabelle 7: Platzüberhänge und –bedarfe im Planungszeitraum 2023 - 2025 (Kapazitätsvari- ante) rechnerischer Überhang bzw. Bedarf Plätze 2023 2024 2025 StädteRegion 6.264 212 162 171 Aachen 2.505 -44 -74 -85 Alsdorf 530 32 32 35 Baesweiler 265 -7 -6 -5 Eschweiler 892 255 251 252 Herzogenrath 566 24 17 21 Monschau 154 4 5 6 Roetgen 86 -8 -10 -9 Simmerath 172 -9 -10 -9 Stolberg 640 -15 -21 -19 Würselen 454 -19 -21 -16 Quelle: Daten des A50. Eigene Berechnungen. Erhebliche Platzüberhänge Wie schon in den bisherigen Berichten weist die Kommune Eschweiler einen deutli- chen Platzüberhang (mit einem Plus von 252 Plätzen in Relation zur voraussichtlichen Inanspruchnahme durch die dortige Wohnbevölkerung) auf. Weitestgehend trägt da- mit das dortige Platzüberangebot zur Bedarfsdeckung auf städteregionaler Ebene bei. Wie die Auswertung der Wanderungsbewegung im Rahmen der Berichterstattung 2020 gezeigt hat, werden Einrichtungen in der Kommune Eschweiler insbesondere auch von Pflegebedürftigen aus dem angrenzenden Stolberg wie auch aus Aachen und aus dem angrenzenden Kreis Düren aufgesucht.7 Platzüberhänge mittlerer Größenordnung Mit 35 bzw. 21 Plätzen weisen die Kommunen Alsdorf und Herzogenrath Platzüber- hänge in mittlerer Größe auf. • Der positive Saldo in Alsdorf steht unter dem Vorbehalt der Umsetzung des Bauvorhabens von 65 Plätzen, die im Jahr 2018 bedarfsbestätigt und ausge- schrieben wurden. Veränderungen in nennenswertem Umfang aufgrund der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung sind aufgrund eher gering 7 Siehe hierzu: Anlage zur Sitzungsvorlagen – Nr.: 2021/0153; Aktualisierte Bedarfsberechnung 2020, S. 24-25. © StädteRegion Aachen 2022 13
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 ausfallender Veränderungen im Segment der pflegerelevanten Altersgruppen hier nicht erkennbar. • Der positive Saldo in Herzogenrath steht unter dem Vorbehalt der Realisierung der auf die Ausschreibung 2022 abgegebenen Interessensbekundung für ins- gesamt 72 vollstationäre Plätze. Geringfügige Platzüberhänge Für den Planungszeitraum ergibt sich für die Kommune Monschau mit 5 Plätzen ein gering ausgeprägter Platzüberhang. Größere Platzbedarfe Aufgrund fehlender Resonanz auf die Ausschreibung 2022 bleibt es auch für die Stadt Aachen weiterhin bei einem Platzbedarf in der Größenordnung einer vollstationären Einrichtung. Platzbedarfe in geringem Umfang bis zu unter 20 Plätzen Aufgrund fehlender Resonanz auf die Ausschreibung 2022 bleibt es – auch unter ver- änderten Bevölkerungsprognosen - in den Kommunen Baesweiler, Roetgen und Sim- merath bei Platzbedarfen in einstelliger Größenordnung von 5-9 Plätzen. Platzbedarfe in einer Größenordnung von 16-19 Plätzen weisen die Kommunen Stolberg und Wür- selen auf. Die so auch in den vorherigen Berichterstattungen schon zum Tragen kommende Un- terdeckung auf kommunaler Ebene und damit einhergehende angespannte Lage im Bereich der stationären Versorgung ist auch Resultat der bisher fehlenden oder den Bedarf nur teilweise deckenden Resonanz auf erfolgte Ausschreibungen. Zugleich resultiert die angespannte Lage im Bereich der stationären Versorgung auch aus den zum Teil längeren Realisierungsphasen von mehreren Jahren zwischen der Ausweisung bedarfsbestätigter Plätze und deren Umsetzung, die den gesetzlich vor- gesehenen Planungszeitraum für die Berichterstattung von drei Jahren übersteigen. Dabei sind mit Blick auf die kleineren Bedarfe verschiedener Kommunen grundsätzlich Verbundlösungen aneinandergrenzender Kommunen aus pflegeplanerischer Sicht der Vorzug vor städteregionalweiten Ausschreibungen einzuräumen, da sie dem © StädteRegion Aachen 2022 14
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Kriterium der Wohnortnähe bei Schaffung von Versorgungsstrukturen Rechnung tra- gen und sozialräumliche Anknüpfungspunkte bieten. Weiterhin besteht grundsätzlich ein Bedarf an (solitären) Kurzzeitpflegeplätzen, der bei der Umsetzung von Bauprojekten mitgedacht werden sollte. © StädteRegion Aachen 2022 15
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 4 Planungszeitraumübergreifende Betrachtung Mit Blick auf die zum Teil den Planungszeitraum von 3 Jahren übersteigenden Zeit- räume zwischen Ausschreibung und Realisierung erfolgt nachstehend eine längerfris- tig ausgelegte Betrachtung der vorausberechneten Bevölkerungsentwicklung im Be- reich der pflegerelevanten Altersgruppen. 4.1 Entwicklung der pflegerelevanten Altersgruppen in der StädteRegion Aachen Kennzeichnend für die demografische Entwicklung ist eine wachsende Anzahl älterer Menschen, insbesondere eine zunehmende Anzahl hochaltriger Personen. Verbunden damit sind steigende Prävalenzraten im Bereich der pflegebegründenden Erkrankun- gen, auf denen dann entsprechende Annahmen zur künftig absoluten und relativ stei- genden Zahl pflegebedürftiger Personen fußen. Daten der Bevölkerungsvorausberechnung haben dabei einen erheblichen Einfluss auf die stationäre Bedarfsberechnung, da aus der zahlenmäßigen Besetzung der jeweili- gen Altersgruppen über den geschlechtsspezifischen Pflegequotienten die künftige Nachfrage nach pflegerischen Versorgungsarrangements ermittelt wird. Entspre- chend können Schwankungen in den einzelnen Geburtskohorten deshalb - auch im Zuge einer insgesamt älterwerdenden Gesellschaft - einen verminderten bzw. nur ge- ring steigenden Bedarf begründen. Die Daten zum Bevölkerungsstand sowie die Modellberechnung zur Bevölkerungsent- wicklung in der StädteRegion Aachen bilden dabei die künftige demografischen Alte- rung ab und weisen für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 folgende altersgruppenspe- zifische Entwicklungsverläufe aus: • In den Altersgruppen 70 bis unter 75 Jahren sind zwischen 2018 und 2021 moderate Anstiege zu verzeichnen, die sich bis in das Jahr 2025 fortsetzen. • In der Altersgruppe der 75 bis unter 80-Jährigen ist dagegen in den letzten Jahren eine deutlich rückläufige Anzahl zu konstatieren, die nur langsam bis 2025 wieder ansteigt. • Die bisher zwischen 2018 und 2021 zu verzeichnenden Zuwächse in der Al- tersgruppe der 80 Jahre und älteren Bevölkerung stagnieren dagegen und sind bis 2025 geringfügig rückläufig. © StädteRegion Aachen 2022 16
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 • In allen Altersgruppen kommt es aber bis 2030 und in den Folgejahren zu einem deutlichen Anstieg, der sich grundsätzlich aus der gestiegenen Lebens- erwartung, insbesondere aber aus dem Eintritt der „Babyboomer-Generation“ in die höheren Altersgruppen speist. • Es darf daher erwartet werden, dass sich zunächst durch die gegenläufigen Altersgruppenentwicklungen der vergangenen Jahre demografisch bedingte Effekte für die Zahl der Pflegebedürftigen auf städteregionaler Ebene bis 2025 weitestgehend neutralisieren bzw. ein Anstieg im wesentlich auf die wach- sende Zahl 70 bis 80 Jährigen zurückzuführen ist. Ab 2030 ist dagegen mit einem deutlich wachsenden Bedarf an pflegerischer Versorgung zu rechnen, der sich auch auf das vollstationäre Segment erstrecken wird. Abbildung 1: Längerfristige Entwicklung StädteRegion Aachen (VORAUSSICHTLICHE) BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 2018 - 2040 STÄDTEREGION AACHEN - PFLEGERELEANTE ALTERSGRUPPEN 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 50000 47429 45000 41271 40000 37987 37517 38205 37240 35763 36202 34401 34509 35000 32317 28942 32653 30000 28270 26464 24858 25463 25129 23877 25000 22452 21403 23190 23755 20050 20000 15000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. Eigene Berechnungen. © StädteRegion Aachen 2022 17
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 4.2 Entwicklung der pflegerelevanten Altersgruppen auf Ebene der Kommu- nen Auf die kommunale Ebene sind aufgrund anderer Bevölkerungszusammensetzungen hiervon abweichende Entwicklungen möglich, die dann anders gelagerte Effekte für die Zahl der Pflegebedürftigen mit sich bringen. Mit Blick auf die Ausgangsdaten und deren bestehende Differenzen zu den Einwohnermeldedaten ist allerdings von einer zahlenmäßigen Korrektur dieser für einzelne Kommunen in den jeweils kleinschritti- gen Altersgruppen in Folge des Zensus 2021 auszugehen. Dies betrifft insbesondere die Stadt Aachen. Die nachfolgenden Grafiken dienen daher der Visualisierung der Entwicklungsdyna- mik und haben nicht eine differenzierte Bestimmung der jeweiligen Größe der ver- schiedenen Altersgruppen zum Ziel. Abbildung 2: Aachen - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 A ACHE N - PF LEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 19000 18133 17000 16127 15482 15702 15417 15385 14851 15000 14343 13424 12657 13000 12065 12106 10801 11000 10048 9924 10132 10681 9604 9496 8737 9000 9303 9472 8589 7000 8124 5000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. © StädteRegion Aachen 2022 18
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Abbildung 3: Alsdorf - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 A LSDO RF - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 4500 4238 4000 3606 3500 3318 3129 3186 3186 3077 3082 2918 3350 3021 3000 2709 2659 3027 2407 2360 2500 2281 2164 2138 2009 2000 1842 1978 1725 2017 1500 1000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. Abbildung 4: Baesweiler - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 BA ESW E I LE R - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 2500 2327 2300 1950 2100 1754 1873 1900 1663 1684 1935 1597 1636 1727 1700 1549 1538 1666 1500 1357 1339 1539 1225 1300 1170 1112 1061 1100 1031 1105 882 900 984 700 500 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. © StädteRegion Aachen 2022 19
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Abbildung 5: Eschweiler - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 ESCHW E I LE R - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 5488 5500 5000 4729 4500 4212 3935 4001 3870 3932 4000 3741 3724 3597 3666 3315 3587 3500 3265 2996 2927 3000 2829 2645 2578 2518 2500 2454 2512 2298 2125 2000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. Abbildung 6: Herzogenrath - längerfristige Entwicklung ( V O R A U S S I C H T L I C H E ) B E V Ö L K E R U N G S E N T W I CK L U N G 2 0 1 8 - 2040 HERZOGENRATH - PFLEGERELEVANTE ALTERSGRUPPEN 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 4446 4500 3865 4000 3498 3530 3444 3376 3500 3356 3200 3097 3474 3139 3000 2740 3095 2778 2531 2425 2442 2500 2326 2294 2147 2215 2000 2229 2082 1932 1500 1000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. © StädteRegion Aachen 2022 20
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Abbildung 7: Monschau - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 MO NSCHAU - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 1388 1400 1200 1174 1061 1043 950 1103 1000 910 913 963 1060 873 843 934 815 800 732 726 667 685 623 608 600 621 590 533 400 473 200 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. Abbildung 8: Roetgen - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 RO E TG E N - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 1000 805 800 732 681 633 594 681 638 570 600 551 533 513 613 494 509 467 485 446 438 421 400 400 411 410 382 366 200 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. © StädteRegion Aachen 2022 21
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Abbildung 9: Simmerath - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 SI MME RAT H - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 1900 1700 1605 1500 1362 1252 1300 1181 1174 1329 1217 1123 1139 1100 1043 1028 1000 1159 970 845 854 900 792 800 749 701 700 742 747 660 612 500 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. Abbildung 10: Stolberg - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 STO LBE RG - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 5500 5270 5000 4611 4500 4344 4236 4118 4154 3939 3883 4000 3776 4047 3647 3500 3554 3182 2994 3051 2878 3000 2726 2707 2709 2537 2668 2500 2620 2405 2260 2000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. © StädteRegion Aachen 2022 22
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Abbildung 11: Würselen - längerfristige Entwicklung (VO RAUSSI CHT LI CHE ) BE VÖ LK E RUNG SE NT W I CK LUNG 2 0 1 8 - 2 0 4 0 W ÜRSE LE N - PFLEG E RE LE VA NT E A LT E RSG RUPPE N 70 bis u 75 75 bis u80 80 und älter 4500 4000 3729 3500 3285 3127 3055 3112 3038 2929 3000 2784 2757 2685 2500 2341 2510 2124 1985 2041 1910 1949 2000 1825 1838 1734 1788 1822 1628 1551 1500 1000 2018 2019 2020 2021 2025 2030 2035 2040 Quelle: Bevölkerungsstand und -vorausberechnung IT.NRW. © StädteRegion Aachen 2022 23
Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung – Aktualisierte Bedarfsberechnung 2022 Anhang Abbildungsverzeichnis • Abbildung 1: Längerfristige Entwicklung StädteRegion Aachen ................................ 17 • Abbildung 2: Aachen - längerfristige Entwicklung .................................................. 18 • Abbildung 3: Alsdorf - längerfristige Entwicklung .................................................. 19 • Abbildung 4: Baesweiler - längerfristige Entwicklung ............................................. 19 • Abbildung 5: Eschweiler - längerfristige Entwicklung.............................................. 20 • Abbildung 6: Herzogenrath - längerfristige Entwicklung ........................................ 20 • Abbildung 7: Monschau - längerfristige Entwicklung .............................................. 21 • Abbildung 8: Roetgen - längerfristige Entwicklung ................................................. 21 • Abbildung 9: Simmerath- längerfristige Entwicklung .............................................. 22 • Abbildung 10: Stolberg - längerfristige Entwicklung ................................................ 22 • Abbildung 11: Würselen - längerfristige Entwicklung.............................................. 23 Tabellenverzeichnis • Tabelle 1: Vergleich der Bevölkerungsvorausberechnungen ....................................... 6 • Tabelle 2: Vergleich der Bevölkerungsvorausberechnungen für pflegerelevante Bevölkerungsgruppen ................................................................................................. 7 • Tabelle 3: Voraussichtliche stationäre Platzkapazitäten im Versorgungszeitraum 2023-2025 .............................................................................................................. 10 • Tabelle 4: Veränderung der Zahl Pflegebedürftiger in stationärer Versorgung seit 2009 ........................................................................................................................ 11 • Tabelle 5: Entwicklung der stationär zu versorgenden Pflegebedürftigen 2023-2025 (Kapazitätsvariante) .................................................................................................. 12 • Tabelle 6: Deckungsgrad zum Ablauf des Versorgungszeitraumes 2025 ................. 12 • Tabelle 7: Platzüberhänge und –bedarfe im Planungszeitraum 2023 - 2025 (Kapazitätsvariante) .................................................................................................. 13 © StädteRegion Aachen 2022 24
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