Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
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Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht aktuell 01 21 Auch ein GmbH- Erbschaftsteuer: Keine Sponsoring eines Geschäftsführer kann in Anwendung der Gesamt Freiberuflers als Kurzarbeit gehen planrechtsprechung Betriebsausgabe
Inhalt Interview 04 Was es 2021 zu beachten gilt Top News 06 Auch ein GmbH-Geschäftsführer kann in Kurzarbeit gehen 06 Erbschaftsteuer: Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung 07 Sponsoring eines Freiberuflers als Betriebsausgabe Praxistipp 08 Fünf Tipps für den Start im Mandantenportal News für Ihr Geschäft 09 Anforderungen an eine wirksame Kündigung 10 Neues zur Geschäftsveräußerung im Ganzen 10 Versandhandel: Rechnungskorrektur nach Übersehen der Lieferschwelle 11 Neues für DJs, Konzerte und Theater 12 Versicherungsentschädigungen für „Verdienstausfall“ immer steuerpflichtig? dhpg intern 13 Qualität als Markenkern 13 Uwe Mrowka geht von Bord 14 dhpg verstärkt den Kreis der Gesellschafter und Partner 15 Presse, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Zahlungstermine Impressum Herausgeber Redaktion Konzeption, Layout Eine Haftung für den Inhalt kann dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Dr. Andreas Rohde www.2erpack.com trotz sorgfältiger Bearbeitung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (verantwortlich), nicht übernommen werden. Steuerberatungsgesellschaft Dr. Lutz Engelsing, Herstellung dhpg aktuell erscheint monatlich Marie-Kahle-Allee 2 Brigitte Schultes Köllen Druck+Verlag und kann auch als PDF-Datei 53113 Bonn redaktion@dhpg.de GmbH bezogen werden. 53117 Bonn Stand: 18.12.2020 Fotos Bernd Roselieb
Editorial Klaus Altendorf ist Wirtschaftsprüfer und Steuer berater bei der dhpg. Im Schwer punkt betreut er mittelständische (Familien-)Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleis tungen in Fragen des nationalen und internationalen Unternehmens steuerrechts und der Jahres abschlussprüfung. Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, in den vergangenen Jahren haben wir an dieser direkt über unsere Website einloggen können? Und Stelle stets auf wichtige Entwicklungen hingewie haben Sie bereits ein Profilbild eingestellt? Falls nicht, sen, die uns im Laufe des Jahres bevorstehen. Ak blättern Sie gerne einmal auf Seite 8, da erfahren Sie, tuell ist der Ausblick insbesondere durch das tur wie das funktioniert. bulente zurückliegende Jahr geprägt. An der Spitze der Top-Themen standen und stehen nach wie vor Auch die dhpg kann sich dem stetigen Wandel nicht Corona und der zähe Brexit. Hierdurch wird die Si verwehren: Ende des Jahres haben wir unseren lang tuation zahlreicher Unternehmen nachhaltig be jährigen Partner Uwe Mrowka aus dem Kreis der Ge einflusst. sellschafter verabschiedet. Wir freuen uns, dass er in dieser Ausgabe selbst ein paar persönliche Worte Natürlich können Sie auch 2021 wieder auf unse beigesteuert hat. Auch unseren „Partnernachwuchs“ re Informationen und unsere persönliche Beratung stellen wir in dieser Ausgabe vor und wünschen je zählen. Und mit den Informationen beginnen wir dem Einzelnen viel Erfolg in der neuen Funktion. gleich in dieser Ausgabe: In einer unserer Top News lesen Sie, dass auch sozialversicherungspflichtige Und Ihnen allen natürlich ein gutes und gesundes Geschäftsführer zum Bezug von Kurzarbeitergeld Jahr 2021! berechtigt sind. Ihr Gute Nachrichten gibt es für Kulturschaffende, die 2020 bekanntermaßen besonders gelitten haben: Die Umsätze von Theatern können z.B. unter bestimm ten Umständen steuerfrei sein oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Woran diese Voraussetzun gen geknüpft sind, erfahren Sie auf Seite 11. Klaus Altendorf In unserem Praxistipp geben wir Ihnen noch ein paar nützliche Tipps für den Einstieg in unser Mandan tenportal an die Hand. Wussten Sie z.B., dass Sie sich
Interview Was es 2021 zu beachten gilt Als mittelständisches Beratungsunternehmen mit den Kernbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung sowie IT-Services stellen wir Ihnen hier einige der wichtigsten praxisrelevanten Gesetzesänderungen vor, die 2021 in Kraft treten und der Aufmerksamkeit bedürfen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. / Solidaritätszuschlag geben. Und zwar auch dann, wenn er dazu gar nicht ver- Ab 2021 entfällt für rund 90 % der bisher Betroffenen der pflichtet ist. Denn die Prüfung des Grundrentenanspruchs Solidaritätszuschlag – weitere 6,5 % werden ihn nur noch basiert voraussichtlich auf dem Steuerbescheid 2019. Im teilweise zahlen müssen. Personen mit sehr hohem Ein- Schnitt werden 75 € brutto im Monat ausgezahlt. kommen sind von der Befreiung jedoch ausgenommen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, / Fernpendler wird von 972 € auf 16.956 € der maßgebenden (Einkom- Für Pendler, die einen besonders weiten Weg zur Arbeit men-)Steuer angehoben, sodass bis zu einem zu ver- zurücklegen müssen, erhöht sich zum 1.1.2021 die Ent- steuernden Einkommen von 61.717 € zukünftig kein Soli fernungspauschale für den Weg vom Wohnort zur ersten mehr fällig wird (bei Einzelveranlagung). Zeitgleich wer- Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer von bis- den höhere Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dies ist auf her 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer – unabhängig vom die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Gesetzlichen Kran- genutzten Verkehrsmittel. Das gilt auch für sogenannte kenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Der zurückzuführen. Höchstbetrag liegt weiterhin bei 4.500 € jährlich. / Mindestlohn / Grundfreibetrag Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 von bisher 9,35 € auf Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, wer- 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1.7.2021 steht eine weitere den Grundfreibetrag und Steuertarif wie in den Vorjahren Erhöhung auf 9,60 € an. an die Inflation angepasst. So soll eine erhöhte Steuerlast vermieden werden. 2021 fällt die Anpassung verhältnismä- / Kindergeld ßig großzügig aus: Zum Zeitpunkt ihres Vorschlags ging Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ebenfalls deut die Regierung noch von einer Inflationsrate von 1,5 % aus. licher als bisher. Erhielt man in den vergangenen Jahren Inzwischen werden angesichts der Corona-Krise jedoch stets 12 € mehr monatlich, sind es 2021 nunmehr 15 € zu- nur noch rund 0,5 % erwartet. sätzlich. / Verbilligte Überlassung von Wohnraum / Grundrente Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu weniger als Zum 1.1.2021 wird die Grundrente eingeführt. Das be- 66 % der ortsüblichen Miete führt dazu, dass der Wer- deutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die mindestens bungskostenabzug teilweise eingeschränkt wird. Die The- 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und nur matik ist häufig bei der Überlassung an nahe Angehörige, ein geringes Einkommen haben (1.250 € monatlich bzw. z.B. an Kinder, relevant, kann aber auch Vermieter in Bal- 1.950 € für Ehe- oder Lebenspartner), automatisch einen lungszentren treffen, die in den vergangenen Jahren die finanziellen Zuschlag erhalten. Betroffene müssen nicht Mieten nicht an die teils stark gestiegene ortsübliche Miete selbst aktiv werden und diese Aufstockung beantragen. angepasst haben. Die Grenze soll nunmehr auf 50 % der Anspruch haben Personen, wenn sie eine Altersrente be- ortsüblichen Miete herabgesetzt werden. Die Vermietung ziehen, die im Jahresdurchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 wird dann nicht automatisch in einen entgeltlichen und Entgeltpunkten liegt. Tipp: Für wen die Grundrente infrage einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Vielmehr ist bei ei- kommt, sollte seine Steuererklärung für das Jahr 2019 ab- ner Miete zwischen 50 % und 66 % der ortsüblichen Miete 4 dhpg aktuell 01/21
nunmehr wieder eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. Fällt diese positiv aus, bleibt der volle Wer- bungskostenabzug erhalten. Der Bundesrat regt an, aus Steuervereinfachungsgründen auf diese Totalüberschuss prognose zu verzichten, die Bundesregierung hält diese aber zur Vermeidung von Steuergestaltungen für erfor- derlich. Die Änderung soll ab dem Veranlagungszeitraum 2021 gelten. / Umsatzsteuer Die zum 1.7.2020 eingeführten reduzierten Umsatzsteuer- sätze von 5 bzw. 16 % werden wieder auf die regulären Steuersätze von 7 bzw. 19 % angehoben. Außerdem wur- de im Rahmen der Corona-Steuergesetzgebung der Fäl- ligkeitstermin der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) verschoben. Matthias Kausemann Die EUSt wird später fällig – und zwar jeweils am 26. des Ist Steuerberater bei der dhpg. Sein zweiten Monats, der auf die Einfuhr folgt. Fokus liegt auf der ganzheitlichen Beratung von mittelständischen / Fernverkäufe (Versandhandel) Unternehmen und Unternehmern. Der Begriff des Versandhandels wird mit Wirkung vom Diese beginnt bei der vollständigen 1.1.2021 durch den Begriff des Fernverkaufs ersetzt. Ein Abwicklung des Rechnungswesens Fernverkauf liegt vor, wenn Waren an Nichtunternehmer inklusive des Jahresabschlusses und geliefert und die Ware hierbei auf Veranlassung des Lie- der Steuerdeklaration/-beratung, der feranten grenzüberschreitend transportiert wird, entwe- Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin der innerhalb der EU oder vom Drittland in die EU. Der zu Investitions- und Finanzierungs- Transport soll laut Gesetzesbegründung hierbei dem Lie- fragen. Der Wirtschaftsinformatiker feranten nicht nur bei Beauftragung des Spediteurs zuge- legt dabei besonderen Wert auf die rechnet werden, sondern auch, wenn er hieran mitwirkt, Prozessdigitalisierung. z.B. durch Einzug der Transportkosten und Weiterleitung an den Spediteur. Unverändert werden Fernverkäufe dort ausgeführt, wo der Transport der Ware an den Kunden en- det, sofern die Lieferschwelle überschritten oder auf ihre Anwendung verzichtet wird. Die bisher länderspezifischen Lieferschwellen von ca. 30.000 € bis 100.000 € werden durch eine einheitliche Grenze in Höhe von 10.000 € (Geringfügigkeitsschwelle) ersetzt. Die Schwelle bemisst sich nicht mehr nach dem im jeweiligen Mitgliedstaat er- zielten Umsatz, sondern nach der Summe aller Umsätze, die in den übrigen Mitgliedstaaten erbracht werden. / Dezentrales Besteuerungsverfahren für die öffentliche Hand Mit Einführung des § 2b UStG gilt – vereinfacht – das nor- male UStG für die Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Die Abgabe einer einheitlichen Umsatz- steuererklärung für ihre gesamten Organe stellt diese vor erhebliche Probleme. Daher sollen nun ab dem 1.1.2021 einzelne Organisationseinheiten von Bund und Ländern als Steuerpflichtige behandelt werden können, um die Deklaration zu erleichtern. Allerdings lässt der Entwurf zahlreiche Detailfragen offen, die zu klären wären, da un- verändert die jeweilige Gebietskörperschaft und nicht die Organisationseinheit Unternehmer im Sinne des UStG ist. 5
Top News GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat GmbH-Geschäftsführer Auch ein GmbH-Geschäfts Erbschaftsteuer: Keine führer kann in Kurzarbeit Anwendung der Gesamt gehen planrechtsprechung Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten viele Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, ist steuerlich begünstigt. Eine solche liegt nicht weil schlichtweg zu wenig Arbeit vorhanden war. vor, wenn Wirtschaftsgüter, die zum wesentlichen Die Möglichkeit zum Bezug des Kurzarbeitergeldes Betriebsvermögen gehören, nicht mitübertragen kann aber im Einzelfall auch für sozialversicherungs werden. Für ertragsteuerliche Zwecke hatte der pflichtige Geschäftsführer einer GmbH oder UG Bundesfinanzhof bereits klargestellt, dass diese gelten, wie das Sozialgericht Speyer bestätigt hat. Einschränkung stets stichtagsbezogen zu prüfen ist. Die von der Finanzverwaltung angewandte Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einer UG im Gesamtplanbetrachtung ist entgegen der Auffas Bereich Sport und Tourismus Kurzarbeitergeld für seine ei- sung der Verwaltung für die Ertragsteuerneutralität gene Person beantragt. Bedingt durch die Auswirkungen der Übertragung unerheblich. Ob dies auch für die der Pandemie war das Unternehmen in seiner wirtschaft erbschaftsteuerliche Übertragung gilt, war noch zu lichen Existenz bedroht. Die Bundesagentur für Arbeit klären. lehnte die Gewährung von Kurzarbeitergeld für den Ge- schäftsführer mit der Begründung ab, dass Kurzarbeiter- Sachverhalt geld für einen Geschäftsführer nicht gewährt werden kön- Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgte die ne, da dieser die Geschicke des Unternehmens leite und Übertragung von Anteilen an einer gewerblich tätigen GmbH & es gerade seine Aufgabe sei, neue Kunden zu finden und Co. KG (Mitunternehmerschaft) in mehreren Tranchen: Im Kurzarbeit zu vermeiden. Jahr 1995 und 2003 wurde jeweils eine 20-prozentige Betei- ligung übertragen, die übrigen 60 % im Jahr 2006. Mehrere Das Sozialgericht Speyer sah dies jedoch anders. Da das von der übertragenden Gesellschafterin an die GmbH & Co. Hauptgeschäft des Unternehmens die Durchführung von KG vermietete Grundstücke, welche unstrittig als Sonder Reisen und Schülerbeförderung sei, stand zu befürchten, betriebsvermögen zu qualifizieren waren, wurden im Zuge dass durch die Nichtzahlung des Kurzarbeitergeldes das An- des letzten Übertragungsvorgangs nicht mit übertragen. stellungsverhältnis mit dem Geschäftsführer beendet wer- Stattdessen gingen diese taggleich, jedoch zeitlich vorgela- den müsste und dieser damit arbeitslos werden würde. Dies gert, auf eine andere GmbH & Co. KG über. widerspreche aber gerade dem eigentlich gewollten Ziel der Kurzarbeit, nämlich Kündigungen zu verhindern. Auch Die Finanzverwaltung versagte die Anwendung der erb- die weitere Voraussetzung, dass es sich um einen sozialver- schaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsvorschrif- sicherungspflichtigen Geschäftsführer handelt, war erfüllt. ten für Betriebsvermögen. Nach Auffassung der Verwaltung Aus Sicht des Sozialgerichts bestand daher Anspruch auf ist durch den Zurückbehalt des Sonderbetriebsvermögens Kurzarbeitergeld für den Geschäftsführer. kein ganzer und somit kein begünstigter Mitunternehmeran- teil übertragen worden. Das Finanzgericht hatte sich dem Das Urteil bestätigt, dass auch Geschäftsführer einer angeschlossen. GmbH oder UG Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben können. Dies gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige Entscheidung Geschäftsführer, also klassischerweise Fremd-Geschäfts- Der Bundesfinanzhof urteilte entgegen der Vorinstanz und führer, und nur dann, wenn die übrigen Voraussetzungen bestätigte die Auffassung der Klägerin. Danach sei es un der Kurzarbeit nachweisbar gegeben sind. erheblich, ob vor der Übertragung wesentliches (Sonder-) Betriebsvermögen entnommen oder in ein anderes Be- triebsvermögen überführt worden sei, solange es sich bei dem übertragenen Anteil noch um einen Mitunternehme- ranteil handele. Die bereits für die ertragsteuerliche Be- handlung der Übertragung von Mitunternehmeranteilen anerkannte Abkehr von der sogenannten Gesamtplanrecht- sprechung gelte auch für das Erbschaftsteuerrecht. Mithin lag im Streitfall die Übertragung eines ganzen Mitunterneh- meranteils vor. Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen waren zu gewähren. 6 dhpg aktuell 01/21
Konsequenzen Vordergrund ständen. Diese hatten sich in der Öffentlichkeit Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist aus der Sicht als „echte Fans“ bezeichnet und damit geworben, „ihr Hobby der Steuerpflichtigen zu begrüßen. Durch seine Entschei- zum Beruf gemacht und selbst aktiv Motorsport betrieben zu dung hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die erb- haben“. Demgegenüber argumentierte die Gemeinschaft- schaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen spraxis neben Standortvorteilen durch die Nähe zu Nürburg- ungeachtet vorheriger Ausgliederungen von (funktional und Hockenheimring mit dem Aufbau eines modernen, wesentlichen) Wirtschaftsgütern zu gewähren sind. Mit innovativen und dynamischen Images, einer strategischen Blick auf die vorweggenommene Unternehmensnachfol- Ausrichtung der Praxis auf die Gewinnung jüngerer Patienten, ge ermöglicht dies einen größeren Entscheidungsspiel- der Weiterentwicklung des Spezialisierungsgebiets Sportme- raum im Hinblick auf den Umfang der Wirtschaftsgüter, dizin im Motorsport als besonderes Forum für finanzstarke die auf die folgende Generation übertragen werden sollen. Personengruppen und Unternehmensbereiche sowie dem Alleinstellungsmerkmal des beworbenen Logos mit dem Ziel zukünftiger Wertsteigerung. Eine Klage vor dem Finanz gericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Unternehmen, Privat Bundesfinanzhof sieht keinen ins Gewicht fallen den privaten Anlass Sponsoring eines Freiberuf Der Bundesfinanzhof ließ dagegen den Abzug zu. Die Rich- ter führten aus, dass zu den Betriebsausgaben auch Spon- lers als Betriebsausgabe soringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen Im Fall von Sponsoringaufwendungen von Frei oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen gehören. Vo- beruflern hat der Bundesfinanzhof Grundsätze zur raussetzung ist, dass der Sponsor als Gegenleistung wirt- Üblichkeit und Notwendigkeit genannt, um Fallstri schaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung cke zu vermeiden. oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen sind Be- bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will. triebsausgaben. Auch überhöhte, unübliche und unzweck- Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sponsoringempfän- mäßige oder erfolglose Aufwendungen können daher ger als Gegenleistung auf Plakaten, Veranstaltungshinwei- Betriebsausgaben sein. Das Fehlen der Üblichkeit, der Er- sen, in Ausstellungskatalogen, auf seinen Fahrzeugen oder forderlichkeit und der Zweckmäßigkeit können allerdings anderen Gegenständen auf das Unternehmen als Sponsor Anzeichen dafür sein, dass die Aufwendungen aus privaten bzw. auf dessen Produkte werbewirksam hinweist oder Erwägungen gemacht wurden. Diese Problematik stellt sich durch Verwendung von Schriftzug oder Emblemen des erst recht bei Sponsoringaufwendungen im Sport, denn ne- Sponsors für diesen als Werbeträger dient. Einen ins Ge- ben der betrieblichen wird viel eher eine private Motivati- wicht fallenden privaten Veranlassungszusammenhang hät- on unterstellt, das persönliche Geltungsbedürfnis über die te das Finanzgericht daher auch nicht aus einer etwaigen Verbindung zum Sport zu befriedigen. Der Bundesfinanzhof emotionalen Verbundenheit der Ärzte mit dem Sport oder geht damit sachlicher um, wie er in einem aktuellen Urteil den geförderten Sportlern ableiten dürfen, selbst wenn sich zum Sponsoring durch Freiberufler gezeigt hat. freundschaftliche Kontakte zu den Sportlern entwickelt hätten. Allein der Umstand, dass die Ärzte möglicherweise Sponsoring im Motorsport sportbegeistert sind, ist ihrer sportärztlichen Tätigkeit imma- Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis hatte Sponsoringverträge nent und fällt gegenüber einem gegebenen betrieblichen mit einem Motorsport-Team abgeschlossen. Hierin verpflich- Veranlassungszusammenhang nicht ins Gewicht. tete sich ein bekannter Rennfahrer, mit dem Internet-Logo der beiden Ärzte auf seinem Rennoverall und der Kappe zu Konsequenz werben sowie unterschriebene Autogrammkarten, Poster Der Bundesfinanzhof sieht die Sponsoringaufwendungen und sonstiges Werbematerial kostenfrei zur Verfügung zu trotz eines Anteils am Umsatz von 11 % bzw. am Gewinn stellen. Die Praxis erzielte im Streitjahr bei Einnahmen von (nach Abzug der Aufwendungen) von 29 % als nicht un ca. 946.000 € einen Gewinn von ca. 454.000 €. Darin nicht angemessen an. Das lässt für zukünftige Fälle hoffen. enthalten waren die geltend gemachten Betriebsausgaben für Sponsoringaufwendungen von 98.200 € sowie damit zusammenhängende Finanzierungskosten von ca. 3.000 €. Das Finanzamt lehnte den Abzug nach einer Betriebsprü- fung ab, weil der Werbeaufdruck nicht direkt auf die Praxis hinweise, den Sponsoringaufwendungen nur geringe ärztli- che Einnahmen gegenüberständen, eine Auswirkung auf die Gemeinschaftspraxis (insbesondere Patientenzugewinne) nicht zu belegen sei und private Motive der Gesellschafter im 7
Praxistipp Fünf Tipps für den Start im Mandantenportal Sie sind neu im dhpg Mandantenportal? Dann haben wir hier fünf Dinge, die Sie zuerst tun sollten: Machen Sie es sich einfach – Mit einem Klick auf den Login-Button im Menü unserer Website können Sie sich schnell und unkompliziert im Mandantenportal anmelden. Sind Sie in Ihrem Unternehmen bereits bei Microsoft ange meldet, sind Sie in Sekundenschnelle im Portal. Wenn nicht, können Sie hier Ihre Zugangsdaten eingeben. Bleiben Sie auf dem Laufenden – Ihr persönliches Mandan tenportal zeigt nicht nur, in welchen Teams-Arbeitsgruppen Sie vertreten sind. Es zeigt Ihnen auch die Dokumente, an Kanals können Sie am oberen Bildschirmrand hin und her denen Ihre Kollegen oder Sie zuletzt gearbeitet haben. So wechseln.. Neue Tabs fügen Sie mit einem Klick auf das mit bleiben Sie immer up to date. Mit Klick auf eines Ihrer +-Zeichen hinzu. So bleibt Ihr Team stets aufgeräumt. Teams sind Sie dann auch schon mittendrin im Austausch unter Fachleuten. Dokumente hochladen – Im Dateien-Tab finden Sie alle Team-Dokumente. Ziehen Sie Dateien aus dem Browser hier hinein oder laden Sie sie von Ihrem Endgerät hoch. Manche Dokumente sind im Team- oder Projekt-Kontext dauerhaft von Relevanz. Sparen Sie den Kollegen die Navigation durch die Dokumentenlandschaft und pinnen Sie das Dokument im Kanal an. Wählen Sie dazu die drei Punkte neben dem jewei ligen Dateinamen und klicken Sie dort „Dies als Registerkarte erstellen“ an. Zeigen Sie Gesicht – Ein Profilbild verleiht Ihnen auch in der digitalen Welt einen persönlichen Charakter. So hat jeder Nutzer ein Gesicht zu Ihrem Profil vor Augen, wo durch eine angenehme Kommunikationsbasis geschaffen wird. Laden Sie ein Bild (mit Klick auf den Kreis am oberen rechten Rand) hoch und schon erhält jeder Kontakt etwas Persönliches – auch dann, wenn die Kamera einmal aus geschaltet bleibt. Ein Team, mehrere Kanäle – Ein Kanal ist ein Unterbereich eines Teams, in dem Unterhaltungen stattfinden, Dateien ab gelegt und virtuelle Meetings einberufen werden. Kanäle in Teams können für Projektabschnitte, Themenbereiche oder Sie möchten sich für das Mandantenportal Untergruppen erstellt werden. Jeder Kanal kommt mit zwei registrieren? Hier finden Sie alle Infos: Registerkarten, auch Tabs genannt, daher: eine für Beiträ www.dhpg.de/go/IkU-c6086 ge und eine für Dateien. Zwischen den Registerkarten eines 8 dhpg aktuell 01/21
News für Ihr Geschäft te abgesehen werden, da diese Formulierung nahelegt, GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat dass der Vertreter keine eigene Willenserklärung ab geben will, sondern lediglich als Erklärungsbote für den Arbeitgeber auftritt. Anforderungen an eine Vollmachterteilung wirksame Kündigung Eine Bevollmächtigung kündigungsberechtigter Perso- nen kann auch vorsorglich erteilt werden. Es ist generell Die wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses angezeigt, dass Arbeitgeber für den Fall des Ausspruchs ist immer an wesentliche Form- und Zugangsvo einer Kündigung gerüstet sind, indem sie schriftliche raussetzungen geknüpft. Was Arbeitgeber beach Vollmachten in ausreichender Anzahl vorhalten und all- ten sollten, damit der Zugang der von ihnen ausge gemein bekannt machen, wer zur Unterzeichnung einer stellten Kündigung nicht für unwirksam erklärt wird. Kündigung berechtigt ist. Die eigenhändige Unterschrift Risiko der Zurückweisung Die Kündigung eines Arbeitsvertrags bedarf stets der Eine mündliche Vollmachtserteilung ist zwar möglich, je- Schriftform, das heißt, die Kündigung muss eine eigen- doch nicht risikolos. Ein einseitiges Rechtsgeschäft – wie händige Unterschrift tragen, um wirksam zu sein. In der die Kündigung – kann nämlich als unwirksam zurück aktuellen Situation stellt sich die Frage, ob es praktikable gewiesen werden. Darauf kann sich der Arbeitnehmer Alternativen gibt, wenn sich die kündigungsberechtigten bzw. der Empfänger der Kündigung dann berufen, wenn Personen (in der Regel der Arbeitgeber) z.B. in einem an- der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegt. deren Land ohne physischen Kontakt zur Außenwelt be- Allerdings ist eine Zurückweisung ausgeschlossen, wenn finden. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre es praktisch, aber der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmäch- unzulässig, eingescannte Unterschriften oder Unter- tigung in Kenntnis gesetzt hat. Dies kann z.B. durch die schriftenstempel zu verwenden. Ebenso wenig genügen Bekanntmachung der zur Kündigung befugten Personen ein Fax, eine E-Mail, eine SMS oder eine Nachricht durch im Arbeitsvertrag erreicht werden, aber auch betrieb- einen Instant-Messaging-Dienst der Schriftform. Auch sinterne Bekanntmachungen, etwa durch eine E-Mail, die Abgabe in elektronischer Form durch die qualifizierte sollen ausreichen. Außerdem reicht für die In-Kennt- elektronische Signatur ist nicht möglich. Über die Kündi- nis-Setzung in diesem Sinne aus, wenn eine Person die gung hat also stets eine schriftlich abgefasste Urkunde Kündigung unterschreibt, mit deren Stellung üblicher- vorzuliegen. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber bzw. weise ein internes Kündigungsrecht verbunden ist (z.B. Aussteller unterschrieben sein. Entscheidend ist allein Leiter der Personalabteilung), soweit der Arbeitnehmer die Unterschrift, die eigenhändig vom Aussteller stammt. Kenntnis darüber hat, dass der Erklärende die entspre- Die Unterschrift deckt den Inhalt der Kündigung, steht chende berufliche Stellung auch tatsächlich innehat. also unter dem Text und schließt ihn räumlich ab. Die bloße Paraphierung der Erklärung mit einem Namens- Sonderfall: Blanko unterzeichnete Kündigung kürzel des Kündigenden genügt der Schriftform nicht. Ein besonderer Fall ist die sogenannte blanko unterzeich- nete Kündigung, bei der der andere Teil zur Ausfüllung Erklärung durch Stellvertreter des Blanketts ermächtigt wird. Diese Art der Kündigung Schwierigkeiten, das Schriftformerfordernis zu wahren, ist aufgrund der Warnfunktion des Schriftformerforder- kann es vor allem dann geben, wenn die kündigungs- nisses nur formgültig, wenn zugleich die Ermächtigung berechtigte Person nicht in der Lage ist, die eigenhän- zur Ausfüllung des Blanketts schriftlich erteilt wird. dige Unterschrift zu leisten, weil sie z.B. aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht vor Ort sein kann. Dies kann Zugang der Kündigung insbesondere dann problematisch sein, wenn eine ge- Die unterzeichnete Kündigung muss dem zu kündi- setzliche oder vertragliche Kündigungsfrist zu wahren genden Arbeitnehmer im Original fristgerecht zugehen, ist. In einem solchen Fall – um etwa die Frist zu wahren – um wirksam zu sein. Die Frist ist dem Arbeitsvertrag zu bietet sich die Kündigung durch einen Stellvertreter an. entnehmen. Ist hier keine besondere Vereinbarung ge- Die Kündigung kann dann durch eine bevollmächtigte troffen worden, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Person vor Ort mit ihrem eigenen Namen unterschrei- Da der Arbeitgeber den Zugang vor Gericht beweisen ben und durch einen eindeutigen Zusatz zum Ausdruck muss, sollte eine Übermittlungsart gewählt werden, bringen, dass sie die schriftformbedürftige Kündigungs- die einen Zugangsnachweis im Rahmen der Frist bie- erklärung in fremdem Namen abgibt. Aus Beweisgrün- tet. Soweit ein zu kündigender Arbeitnehmer im Betrieb den sollte der Zusatz „i.V.“ gewählt werden. Dann kön- anwesend ist, ist die persönliche Übergabe durch den nen aus Sicht des Empfängers der Kündigung keine Arbeitgeber bei gleichzeitiger Quittierung oder Anferti- Zweifel entstehen, dass der Unterzeichnende nicht für gung eines Übergabeprotokolls unter Zeugen die beste sich selbst tätig werden wollte. Von der Verwendung Wahl. Ist das nicht möglich, kann die Kündigung durch des missverständlichen Zusatzes „im Auftrag“ („i.A.“) soll- einen Boten zugestellt werden. 9
Fazit legbar ausgegangen werden, wenn die Vermietungs- Es gilt besondere Vorsicht und eine sorgsame Prüfung der dauer mindestens sechs Monate betragen hat. Keine formellen Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Vermietung soll vorliegen, wenn der Bauträ- die Schriftform. Sollten Sie Fragen rund um das Thema ger bereits während der Bauphase Mieter für das Objekt Kündigung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten sucht, um es nach der Fertigstellung aufgrund bereits er- Sie persönlich. folgter Vermietung ertragssteigernd zu veräußern. Auch Übertragungen „in der Kette“ können Geschäftsveräußerung im Ganzen sein GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen Auch im engen und zeitlichen Zusammenhang stehen- de mehrstufige Übertragungen können insgesamt als Geschäftsveräußerung im Ganzen angesehen werden. Neues zur Geschäfts Die notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstper- veräußerung im Ganzen sönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen. Vorausset- zung ist aber, dass auf jeder einzelnen Stufe der Übertra- Das Bundesfinanzministerium überarbeitet den gung der Erwerber die Unternehmereigenschaft erfüllt. Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz hinsichtlich der Regelungen zur Geschäftsver Praxishinweis äußerung im Ganzen. Damit erklärt die Finanz In der Praxis werden die umsatzsteuerlichen Folgen von verwaltung insbesondere die Rechtsprechung Immobilientransaktionen häufig übersehen. Dabei lassen des Bundesfinanzhofs für allgemein anwendbar. sich umsatzsteuerliche Risiken in aller Regel über eine Auswirkungen ergeben sich vor allem für Bauträger vertrag liche Umsatzsteuerklausel abfedern. Das aktuelle und bei Kettenübertragungen. Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist aufgrund sei- ner klaren Aussagen zum Vorliegen eines Vermietungs Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht umsatz unternehmens und der widerlegbaren Vermutung, ab welcher steuerbar Vermietungsdauer auch bei einem Bauträger von einem Ver- Wird ein Unternehmen im Ganzen oder ein „gesondert mietungsunternehmen auszugehen ist, zu begrüßen. geführter Betrieb“ (Teilvermögen) an einen Erwerber veräußert, ist der Vorgang nicht umsatzsteuerbar. Vo raussetzung ist stets, dass der Erwerber die bisherige Un- ternehmenstätigkeit des Veräußerers fortführt. Liegt eine GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, tritt der Erwerber umsatzsteuerlich an die Stelle des Verkäufers. Er führt ins- besondere etwaige Vorsteuerberichtigungsbeträge fort. Versandhandel: Rechnungs Veräußerung einer vermieteten Immobilie regel korrektur nach Übersehen mäßig Geschäftsveräußerung im Ganzen Hohe Praxisrelevanz hat die Geschäftsveräußerung im der Lieferschwelle Ganzen bei der Übertragung von vermieteten Immobili- en. Tritt der Erwerber der Immobilie in die bestehenden Der Versandhandel galt früher als Bermuda-Drei Mietverträge ein, führt er das bisherige Vermietungs eck des Umsatzsteuerrechts. Noch im Jahr 2010 unternehmen des Veräußerers fort. Der Verkauf ist dann stellte die EU-Kommission fest, dass viele Unter nicht umsatzsteuerbar und Vorsteuerberichtigungs- nehmer trotz Überschreitens der Lieferschwellen zeiträume werden vom Erwerber fortgeführt. Das Bun- lieber die Umsatzsteuer im eigenen Land dekla desfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben rieren als im anderen Mitgliedstaat, wie es korrekt Stellung zu der Frage genommen, wann ein Vermie- wäre. Dies hat sich, auch aufgrund zunehmender tungsunternehmen vorliegt und wie bei Kettenübertra- Kontrollen, mittlerweile geändert. Dennoch gibt es gungen zu verfahren ist. immer noch Versandhändler, die die Lieferschwel len nicht beachtet haben. Wer nun glaubt, dass Auch Bauträger kann Vermietungsunternehmen dann allein Ärger im EU-Ausland droht, unter veräußern schätzt die deutsche Finanzverwaltung. Ein fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen liegt auch vor, wenn ein Bauträger oder Grundstückshändler Rechtslage ein Gebäude errichtet oder saniert, es im Anschluss ver- Versandhandelsumsätze an Privatpersonen (Nichtunter- mietet und sodann veräußert. Die bestehende Absicht, nehmer) in der EU sind grundsätzlich dort zu besteuern, das Objekt zu verkaufen, steht einem Vermietungs wo der Kunde sitzt. Sofern allerdings die länderspezifi- unternehmen nicht zwingend entgegen. Die Vermie- schen Lieferschwellen nicht überschritten sind, kann tungstätigkeit des Verkäufers muss jedoch nachhaltig mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet werden. Der- sein. Von einer nachhaltigen Vermietungstätigkeit kann zeit erfordert die Deklaration im EU-Ausland die dortige nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums wider- Registrierung und Deklaration vor Ort. Voraussichtlich 10 dhpg aktuell 01/21
ab dem 1.7.2021 werden die länderspezifischen Liefer- Unternehmen schwellen durch eine einheitliche, erheblich reduzierte Lieferschwelle ersetzt. Die Deklaration kann dann aber unter bestimmten Voraussetzungen vom Inland aus über Neues für DJs, Konzerte das „(Mini) One Stop Shop“-Verfahren, kurz (M)OSS, er- folgen. Aktuell gilt noch das MOSS-Verfahren, welches und Theater ab dem 1.7.2021 vom OSS-Verfahren abgelöst werden soll. Damit ist MOSS sozusagen der Vorreiter von OSS. Für Kulturschaffende sind dies derzeit schwierige Zeiten. Da mutet es schon etwas merkwürdig an, Fall wenn gerade aus der Umsatzsteuer Positives zu Trotz Überschreitens der Lieferschwelle nach Österreich berichten ist. rechnete der Kläger in den Jahren 2004 bis 2014 die Umsätze mit deutscher Umsatzsteuer ab. Aufgrund einer Urteil des Bundesfinanzhofs zu Techno- und Anfrage des österreichischen Fiskus erklärte der Kläger House-Konzerten die Umsätze für 2009 bis 2014 in Österreich nach; nicht Strittig war die Gewährung des ermäßigten Steuersat- jedoch für 2004 bis 2008, da für diese Jahre die Festset- zes für die Veranstaltung eines Konzerts, bei dem regi- zungsverjährung eingetreten war. Nachdem das zustän- onal und international bekannte DJs u.a. Techno- und dige Finanzamt in Deutschland zwecks Erstattung der House-Musik auflegten. Das Finanzamt sah hierin nicht bisher für diese Umsätze in Deutschland abgeführten die Veranstaltung eines begünstigten Konzerts, sondern Umsatzsteuer Rechnungskorrekturen forderte, berich- eine nicht begünstigte Party mit Tanzcharakter, da die tigte der Kläger die Rechnungen. Für die Kunden änderte Einnahmen aus Getränken die Einnahmen aus den Ein- sich nichts, da der Kläger den Bruttobetrag unverändert trittsgeldern erheblich überstiegen. Der Bundesfinanzhof ließ. Das deutsche Finanzamt verweigerte aber weiter- hält weder das Verhältnis der Eintrittsgelder noch die Re- hin die Erstattung der Umsatzsteuer für die in Österreich gelmäßigkeit der Veranstaltung als geeignetes Abgren- verjährten Jahre: Der Kläger habe keine Rückzahlung der zungskriterium. So stellt er ausdrücklich klar, dass die von ihm nicht mehr in Österreich abzuführenden Um- umsatzsteuerliche Würdigung einer Veranstaltung nicht satzsteuer an die Kunden vorgenommen und sei so un- von der Trinkfreude der Besucher abhängen könne. Viel- gerechtfertigt bereichert. mehr komme es darauf an, dass das Konzert aus Sicht ei- nes Durchschnittsverbrauchers den eigentlichen Zweck Urteil der Veranstaltung ausmacht. Ist dies der Fall, unterliegen Das Finanzgericht München stellt zunächst fest, dass die die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz. infrage stehenden Rechnungen die deutsche Umsatz- steuer unberechtigt ausweisen und diese bis zur Kor- Bundesministerium der Finanzen zur Begünstigung rektur der Rechnungen geschuldet wird. Dies gilt auch von Theateraufführungen dann, wenn die Kunden tatsächlich keinen Vorsteuer Die Umsätze von Theatern können steuerfrei sein oder abzug vornehmen können. Eine Pflicht zur Rückzahlung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Doch ob über- der Umsatzsteuer sieht das Finanzgericht jedoch nicht, haupt eine solche Theateraufführung vorliegt, ist oft da in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) strittig. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun – Bruttofestpreise vereinbart waren. Der Kläger sei daher längst überfällig – aufgrund älterer Urteile des Bundes- nicht ungerechtfertigt bereichert. Das Finanzamt muss finanzhofs die Auffassung der Finanzverwaltung hierzu die Umsatzsteuer erstatten. überarbeitet und gelockert. Nunmehr können u.a. Auf- führungen von Pantomimen, Tänzern, Kleinkünstlern, Konsequenz Varietés, Eisrevuen etc. unter die Begünstigungen fal- Das Urteil zeigt zunächst, dass das Finanzamt Korrekturen len, sofern die begünstigte Vorführung den eigentlichen der Rechnungen fordern darf. Allerdings bedarf es bei den Zweck der Veranstaltung ausmacht. im Versandhandel üblichen Bruttofestpreisen keiner Rück- zahlung an die Kunden, um die Erstattung der fälschlicher- Konsequenz weise in Deutschland abgeführten Umsatzsteuer zu erhal- Betroffene Unternehmer sollten sich mit dem Urteil bzw. ten. Der Fall zeigt aber auch, dass die Finanzämter häufig dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen nicht gewillt sind, die Umsatzsteuer ohne Weiteres zu er- auseinandersetzen und prüfen, ob sich hieraus Hand- statten, auch wenn der Nachweis der Nachversteuerung lungsbedarf ergibt. in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wurde. Dies kann für Versandhändler existenzbedrohende Folgen haben, wenn Rechnungskorrekturen nicht mehr möglich sind. Ob dies dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer entspricht, sei dahingestellt. Versandhändler können dies einfach vermeiden, indem sie zutreffend deklarieren, das heißt die Lieferschwellen regelmäßig überprüfen und bei Überschreiten im EU-Ausland die Umsatzsteuer abführen. Gerade in diesem Jahr, in dem die Lieferschwellen massiv reduziert werden sollen, ist dies zu beachten. 11
Privat ausdrücklich als „Verdienstausfall“ bezeichnet und damit als Ersatz für entgehende Einnahmen in Form fiktiven Er- werbseinkommens gewährt worden. Versicherungsentschädi Entscheidung des Bundesfinanzhofs gungen für „Verdienstausfall“ Der Bundesfinanzhof sah das anders: Die Steuerbarkeit einer Versicherungsleistung erfordere nach ständiger immer steuerpflichtig? höchstrichterlicher Rechtsprechung stets einen kausa- len Zusammenhang zwischen der Entschädigungszah- Wieder einmal musste sich der Bundesfinanzhof lung einerseits und einem damit verbundenen Ausgleich mit dem Themenkomplex der Steuerpflicht von entgangener steuerbarer Einnahmen aus einer bestimm- Verdienstausfallentschädigungen beschäftigen. Im ten Einkunftsart andererseits. Diese Kausalität konnten jüngsten Fall ging es um die Frage, ob Entschädi die Richter im vorliegenden Fall nicht erkennen, da die gungszahlungen, die ein Unfallopfer für den Weg Entschädigung einem Kind zugestanden wurde, das zu fall künftiger, hypothetisch erzielbarer Einnahmen diesem Zeitpunkt noch über keinerlei Erwerbseinkom- erhält, der Einkommensbesteuerung unterliegen. men verfügte. Zwar sei nach allgemeiner Lebenserfah- rung nicht davon auszugehen, dass ein junger Mensch Kernaussage sein ganzes Leben ohne jegliche Einkünfte bleiben wird; Entschädigungen, die zur Abgeltung von erlittenen oder die Unterstellung eines hypothetischen Erwerbslebens zu erwartenden Einnahmeausfällen geleistet werden, lasse jedoch keinen Rückschluss auf eine bestimmte Ein- zählen zu den steuerlichen Einkünften. Sie begründen kunfts- bzw. Erwerbsquelle zu. Die Entschädigung wur- keine eigene Einkunftsart, sondern werden grundsätz- de nach Ansicht der Richter als Ausgleich dafür geleistet, lich der Einkunftsart zugeordnet, deren Verlust ersetzt dass die geschädigte Klägerin um die Chance gebracht werden soll. Beispiel: Wird ein Arbeitnehmer infolge wurde, sich überhaupt ein Erwerbsleben aufbauen zu einer schuldhaften Körperverletzung berufsunfähig, können und nicht – was Voraussetzung für die Steuer- unterliegen die erhaltenen Ersatzzahlungen für den barkeit der Versicherungsleistung gewesen wäre – als Verdienst- und Einkommensausfall als Einkünfte aus Ersatz für steuerbare Einnahmen aus einer konkreten nichtselbstständiger Arbeit der Einkommensteuer. Der Einkunftsquelle. Bundesfinanzhof hatte sich jüngst der Frage anzuneh- men, ob Entschädigungszahlungen auch dann der Be- Konsequenz steuerung unterliegen, wenn sie für den Verlust hypothe- Bereits mehrfach musste sich der Bundesfinanzhof des tisch erzielbarer zukünftiger Einkünfte geleistet werden. Themenkreises Steuerbarkeit von Entschädigungsleistun- gen annehmen und wurde dabei nicht müde zu betonen, Sachverhalt dass sich deren Steuerpflicht nicht daran festmacht, wie Die Klägerin erlitt im Alter von zwölf Jahren einen die Leistung bezeichnet wird, sondern zu welchem Zweck schweren Verkehrsunfall, in dessen Folge sie schwere sie erfolgt. Einkommensteuerlich beachtlich sind grund- körperliche und geistige Folgeschäden davontrug, die sätzlich Entschädigungsleistungen für entgangene und es ihr unmöglich machten, jemals eine Berufsausbildung zukünftig entgehende steuerpflichtige Einnahmen. Letz- zu beginnen und Arbeitseinkommen zu erzielen. Nach tere aber nur dann, wenn sie eindeutig einer bestimm- jahrelangem juristischen Tauziehen leistete die Versi- ten Einkunftsart zuzuordnen sind. Die rein hypothetische cherung des Unfallverursachers eine als „Verdienstaus- Unterstellung, dass ein Geschädigter, der noch nie in ei- fall“ bezeichnete Zahlung von 695.000 €. Das Finanzamt nem Arbeitsverhältnis stand und noch nie Anspruch auf qualifizierte die Versicherungsleistung als steuerpflichti- Arbeitslohn hatte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ge Entschädigung, ebenso das Finanzgericht. Begrün- künftig Arbeitseinkünfte erzielen wird, reicht jedenfalls dung: Die Versicherungsleistung sei von allen Beteiligten nicht aus, um die Steuerbarkeit zu begründen. 12 dhpg aktuell 01/21
Intern Qualität als Markenkern Mit 65 Jahren, so sieht es unser Ge rufsalltags zu berichten. Sein Weg wie geradlinige Art der Beratung. In sellschaftsvertrag vor, hat ein Partner führte Uwe Mrowka an die Univer nerhalb der dhpg hat er sich in den die Altersgrenze erreicht. Uwe Mrow sität zu Köln und als Austauschstu vergangenen Jahren mit großem ka hat dies für sich anders entschie dent an die Seine, wo er gerne etwas Engagement für die Qualitätssiche den. Mit 62 Jahren und nach 27 Jah länger geblieben wäre. Doch wie es rung in der Wirtschaftsprüfung einge ren Zugehörigkeit zur dhpg, davon zu Beginn des beruflichen Lebens setzt und diese vorangetrieben. Dafür 24 Jahre als Gesellschafter am Stand nun mal ist, passte das Leben in Paris möchten wir Uwe Mrowka ganz be ort Bornheim, verabschiedet er sich in nicht ganz ins Budget. Die ganzheit sonders danken. Wir wünschen ihm den Ruhestand, so sagt man. Doch alle, liche Beratung und die Möglichkeit, nun die Muße, sich neuen, spannen die ihn kennen, wissen: Uwe Mrowka Unternehmen weiterzuentwickeln, den Themen zu widmen, vor allem wird weder rasten noch ruhen. haben ihn schließlich mehr gereizt. aber Gesundheit und Freude für sei Und so kam er über eine andere mit nen neuen Lebensabschnitt. Das Interesse an den Wirtschafts telständische Kanzlei 1993 zur dhpg. wissenschaften weckte ein Gym Die Partner der dhpg nasiallehrer: Ein Steuerberater, der Unsere Mandanten schätzen Uwe die Schüler zu sich einlud, um von Mrowka für seine fachlich kompe spannenden Aufgaben seines Be tente und immer sehr persönliche Uwe Mrowka geht von Bord Laufbahn immer für eine auf den wichtig, junge Kollegen früh an Ver Mittelstand fokussierte Wirtschafts- antwortung und Eigeninitiative he und Steuerberatungsgesellschaft im ranzuführen und ihnen Raum für per Rheinland entschieden. Denn auch sönliche Entwicklung zu geben. Ich hier und nicht nur bei den großen Or hoffe, mir ist das teilweise gelungen. ganisationen werden viele spannende sowie überregionale und international Die Fokussierung auf den Mandanten orientierte Mandanten beraten. und seine individuellen Bedürfnisse prägen die dhpg als mittelständisches Meinen Mandanten danke ich sehr Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs herzlich für das Vertrauen und die unternehmen. Gleichgültig, aus wel 27 Jahre bei der dhpg, davon 24 Chancen, die sie mir in all den Jahren chem Standort die Leistung kommt: Jahre als Gesellschafter, sind wie im geschenkt haben – auch in schwie Hauptsache ist, dass die jeweils kom Flug vergangen. Immer hat es viel rigen Phasen. Ich denke, dass ich petenteste Person oder Abteilung die Spaß gemacht. Und doch möchte ihnen viele wichtige Impulse geben Aufgabe übernimmt. Mich freut es, ich mit 62 Jahren nunmehr etwas konnte. Selbst dann, wenn diese im dass dieser Beratungsansatz inzwi kürzertreten. Nur einige beiratsähn konkreten Augenblick nicht immer schen immer tiefer verwurzelt ist. Ich liche und beratende Funktionen nur Freude bereitet haben: Das ver bin überzeugt davon, dass die Gesell werde ich weiter ausüben. Ich freue stehe ich unter Beratung. schafter diesen Ansatz weiterentwi mich, unseren noch vor dem Abitur ckeln werden und das „dhpg-Schiff“ stehenden Kindern und meiner Frau Meinen Mitarbeiterinnen und Mitar partnerschaftlich weiter auf klarem jetzt mehr Zeit einzuräumen. Und beitern sowie Kolleginnen und Kol Kurs steuern. Dafür wünsche ich der vor allem auch mir selbst. Bei einem legen danke ich für die vertrauens „aktiven Crew“ viel Erfolg. bin ich mir jedoch ganz sicher: Es volle Zusammenarbeit, denn nur als wird spannend bleiben. Denn nur Team können wir gute Lösungen für Ihnen allen und Ihren Familien darf Urlaub und „Füße hoch“, das bin ich unsere Mandanten erarbeiten. Sicher ich für 2021 Freude, Zuversicht, Über nicht. hat mich der eine oder andere mehr windung der Covid-19-Auswirkungen als einmal verflucht, weil ich so de und vor allem Gesundheit wünschen. Als überzeugter Anhänger des Grund tailliert nachgefragt und nachgehakt satzes „Beratung aus einer Hand“ habe. Das war immer der Sache, nicht Ihr habe ich mich in meiner beruflichen der Person geschuldet. Mir war es Uwe Mrowka 13
Intern dhpg verstärkt den Kreis der Gesellschafter und Partner Wir freuen uns, zwei neue Gesichter im Kreis der Gesellschafter begrüßen zu dürfen: Matthias Kausemann (l.) aus Gummersbach und Hagen Müller (r.) aus Berlin. Hagen Müller kam 2019 zur dhpg und ist bereits Geschäftsführer in Berlin, ein dhpg-Standort, der in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beschäftigt er sich dort insbesondere mit dem Einsatz digitaler Prüfungs- und Analysemethoden. Mat thias Kausemann kam 2008 als Steuer- und Prüfungsassistent zur dhpg. Zwölf Jahre später wird er nun Gesellschafter. In Gummersbach kümmert er sich um den Full-Service-Ansatz der dhpg in der Steuerberatung von mittelständischen Mandanten. Als Wirtschaftsinformatiker geht das selbstverständlich nicht ohne digitale Dienste, für deren Einsatz er sich bereits seit längerer Zeit standortübergreifend engagiert. Den strategischen Wachstumsplänen und der Zielsetzung folgend, die Position der dhpg als eines der führenden Prü fungs- und Beratungsunternehmen weiter auszubauen, haben wir zum 1.1.2021 sieben neue Kollegen zu Partnern ernannt (v.l.o.n.r.u.): / Quentin Adrian, Steuerberater, dhpg Bonn / Oliver Lohmar, Steuerberater, dhpg Bonn / Marco Halfmann, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, dhpg Bornheim / Ulrich Trautmann, Steuerberater, dhpg Bornheim / Benjamin Drath, Steuerberater, dhpg Euskirchen / Steffen Dettmer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, dhpg Gummersbach / Fabrice Voigt, IT-Prüfer und -Berater/CISA/CDPSE, dhpg Gummersbach Wir freuen uns, dass die Kollegen mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten und unternehmerischen Kompetenzen die dhpg dabei unterstützen, das Unternehmen im Sinne unserer Marke weiterzuentwickeln. Wir gratulieren allen herzlich und wünschen viel Erfolg in ihren neuen Funktionen. 14 dhpg aktuell 01/21
Kurz notiert Veröffentlichungen Presse Impulse www.impulse.de StB Nora Backhaus und StB Quen Die 60 besten Steuertipps So bleibt Ihr Geschenk steuerfrei tin Adrian, LL.M., Die Bilanzierung „,Je nachdem können Unternehmer „Auf Geschenke an Geschäftspartner, öffentlicher Zuwendungen bis Jahresende noch von einigen deren Anschaffungswert 10 Euro nicht unter besonderer Berücksich- Steuerspar-Chancen profitieren, die übersteigt, müssen Unternehmen kei- tigung von Fehlbedarfsfinan- mit den Corona-Gesetzen eingeführt ne Steuern zahlen. Sind sie berech- zierungen. Besonderheiten wurden und im kommenden Jahr tigt, Vorsteuer geltend zu machen, ist der Rechnungslegung von nicht mehr gewährt werden‘, sagt Lutz der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer Non-Profit-Organisationen, Engelsing, Steuerberater in der Kanzlei maßgebend. Achtung: Kostet die Fla- NWB, Nr. 48/2020, S. 3551. dhpg in Bonn.“ sche Wein beispielsweise nur einen Euro mehr, müssen Unternehmen die WP StB Hagen Müller, Conti- StB Dr. Lutz Engelsing pauschale Steuer in Höhe von 30 Pro- nuous Auditing – The New lutz.engelsing@dhpg.de zent auf den vollen Betrag entrichten, Normal?, Extended Abstract. wenn der Kunde für das Geschenk kei- ne Steuern zahlen soll.“ www.it-daily.net Versicherungsschutz bei StB Dr. Lutz Engelsing Cybersecurity-Angriffen lutz.engelsing@dhpg.de „Der beste Schaden ist immer noch Veranstaltungen der, der erst gar nicht passiert und wenn doch, dann gilt es, die Belas- www.presseportal.de tungen für Kunden und Partner der dhpg berät die Nölken GmbH bei Kompetenzforum Mittelstand betroffenen Unternehmen so gering dem Erwerb der Wachendorff- „Agile Transformation“ – Wandel wie möglich zu halten. Vor diesem Chemie GmbH der Unternehmensstrukturen Hintergrund haben wir in Kooperation „Die dhpg hat die Nölken Hygiene Die agile Transformation un mit der dhpg ein sogenanntes Secu- Products GmbH im Rahmen einer terstützt Unternehmen, sich rity Operations Center (SOC) in unser Financial, Tax & Legal Due Diligence schneller an Marktveränderungen Service-Portfolio integriert. Damit sol- bei dem Erwerb des Hygieneherstel- anzupassen. Eine Fähigkeit, die len unerwünschte Besucher schon lers Wachendorff-Chemie GmbH un- in der Corona-Krise noch einmal beim Versuch des Eindringens ins terstützt. Die Übernahme erfolgte im an Bedeutung gewonnen hat. Unternehmensnetzwerk abgewehrt März 2020, über die Höhe des verein- Hackern bietet die Agilität neue werden. Das SOC von AXA und dhpg barten Kaufpreises wurde Stillschwei- Einfallstore. Wie Datenmanage übernimmt die aktive Überwachung gen vereinbart.“ ment und Sicherheit sich darauf und Analyse aller integrierten Systeme, einstellen, zeigen Joerg Lamme- erkennt IT-Schwachstellen, alarmiert WP StB Klaus Altendorf rich und Ulrich Zerlett, Cyber bei Bedrohungen und berichtet unver- klaus.altendorf@dhpg.de sicherheits-Experten der dhpg, züglich an die IT-Verantwortlichen – am 21.1.2021 im Rahmen dieser und das zu einem bezahlbaren Preis.“ Veranstaltung. Weitere Informatio IHK Die Wirtschaft nen finden Sie hier: Markus Müller Präventives Restrukturierungsverfah www.dhpg.de/go/GBq-2b67f markus.mueller@dhpg.de ren bietet neue Chancen für Unter nehmen „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 14.10.2020 den Regierungsentwurf ei- nes Gesetzes zur Fortentwicklung des Zahlungstermine Sanierungs- und Insolvenzrechts ver- öffentlicht. Teil dieses Gesetzespakets Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- Steuern und Sozialversicherung und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das zum 1.1.2021 in Kraft treten soll.“ 11.1. (14.1.) Lohn- & Kirchensteuer Folgen Sie uns jetzt auch auf RA Dr. Dirk Wegener Umsatzsteuer dirk.wegener@dhpg.de 27.1. www.dhpg.de Sozialversicherung 15
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