Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg

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Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
01 21
Auch ein GmbH-            Erbschaftsteuer: Keine   Sponsoring eines
Geschäftsführer kann in   Anwendung der Gesamt­    Freiberuflers als
Kurzarbeit gehen          planrechtsprechung       Betriebsausgabe
Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
Inhalt

Interview

04 Was es 2021 zu beachten gilt

Top News

06 Auch ein GmbH-Geschäftsführer kann in Kurzarbeit gehen
06 Erbschaftsteuer: Keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung
07 Sponsoring eines Freiberuflers als Betriebsausgabe

Praxistipp

08 Fünf Tipps für den Start im Mandantenportal

News für Ihr Geschäft

09   Anforderungen an eine wirksame Kündigung
10   Neues zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
10   Versandhandel: Rechnungskorrektur nach Übersehen der Lieferschwelle
11   Neues für DJs, Konzerte und Theater
12   Versicherungsentschädigungen für „Verdienstausfall“ immer steuerpflichtig?

dhpg intern

13   Qualität als Markenkern
13   Uwe Mrowka geht von Bord
14   dhpg verstärkt den Kreis der Gesellschafter und Partner
15   Presse, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Zahlungstermine

Impressum

Herausgeber                        Redaktion                 Konzeption, Layout    Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB      Dr. Andreas Rohde         www.2erpack.com       trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft    (verantwortlich),                               nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft        Dr. Lutz Engelsing,       Herstellung           dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2                Brigitte Schultes         Köllen Druck+Verlag   und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                         redaktion@dhpg.de         GmbH                  bezogen werden.
                                                             53117 Bonn
                                                                                   Stand: 18.12.2020
                                                             Fotos
                                                             Bernd Roselieb
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Editorial

                                                                             Klaus Altendorf
                                                                             ist Wirtschaftsprüfer und Steuer­
                                                                             berater bei der dhpg. Im Schwer­
                                                                             punkt betreut er mittelständische
                                                                             (Familien-)Unternehmen aus
                                                                             Produktion, Handel und Dienstleis­
                                                                             tungen in Fragen des nationalen
                                                                             und internationalen Unternehmens­
                                                                             steuerrechts und der Jahres­
                                                                             abschlussprüfung.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

in den vergangenen Jahren haben wir an dieser            direkt über unsere Website einloggen können? Und
Stelle stets auf wichtige Entwicklungen hingewie­        haben Sie bereits ein Profilbild eingestellt? Falls nicht,
sen, die uns im Laufe des Jahres bevorstehen. Ak­        blättern Sie gerne einmal auf Seite 8, da erfahren Sie,
tuell ist der Ausblick insbesondere durch das tur­       wie das funktioniert.
bulente zurückliegende Jahr geprägt. An der Spitze
der Top-Themen standen und stehen nach wie vor           Auch die dhpg kann sich dem stetigen Wandel nicht
Corona und der zähe Brexit. Hierdurch wird die Si­       verwehren: Ende des Jahres haben wir unseren lang­
tuation zahlreicher Unternehmen nachhaltig be­           jährigen Partner Uwe Mrowka aus dem Kreis der Ge­
einflusst.                                               sellschafter verabschiedet. Wir freuen uns, dass er
                                                         in dieser Ausgabe selbst ein paar persönliche Worte
Natürlich können Sie auch 2021 wieder auf unse­          beigesteuert hat. Auch unseren „Partnernachwuchs“
re Informationen und unsere persönliche Beratung         stellen wir in dieser Ausgabe vor und wünschen je­
zählen. Und mit den Informationen beginnen wir           dem Einzelnen viel Erfolg in der neuen Funktion.
gleich in dieser Ausgabe: In einer unserer Top News
lesen Sie, dass auch sozialversicherungspflichtige       Und Ihnen allen natürlich ein gutes und gesundes
Geschäfts­führer zum Bezug von Kurzarbeitergeld          Jahr 2021!
berechtigt sind.
                                                         Ihr
Gute Nachrichten gibt es für Kulturschaffende, die
2020 bekanntermaßen besonders gelitten haben: Die
Umsätze von Theatern können z.B. unter bestimm­
ten Umständen steuerfrei sein oder dem ermäßigten
Steuersatz unterliegen. Woran diese Voraussetzun­
gen geknüpft sind, erfahren Sie auf Seite 11.            Klaus Altendorf

In unserem Praxistipp geben wir Ihnen noch ein paar
nützliche Tipps für den Einstieg in unser Mandan­
tenportal an die Hand. Wussten Sie z.B., dass Sie sich
Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
Interview

    Was es 2021 zu beachten gilt
    Als mittelständisches Beratungsunternehmen mit den Kernbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und
    Rechtsberatung, Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung sowie IT-Services stellen wir Ihnen
    hier einige der wichtigsten praxisrelevanten Gesetzesänderungen vor, die 2021 in Kraft treten und der
    Aufmerksamkeit bedürfen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    / Solidaritätszuschlag                                          geben. Und zwar auch dann, wenn er dazu gar nicht ver-
    Ab 2021 entfällt für rund 90 % der bisher Betroffenen der       pflichtet ist. Denn die Prüfung des Grundrentenanspruchs
    Solidaritätszuschlag – weitere 6,5 % werden ihn nur noch        basiert vo­raussichtlich auf dem Steuerbescheid 2019. Im
    teilweise zahlen müssen. Personen mit sehr hohem Ein-           Schnitt werden 75 € brutto im Monat ausgezahlt.
    kommen sind von der Befreiung jedoch ausgenommen.
    Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt,   / Fernpendler
    wird von 972 € auf 16.956 € der maßgebenden (Einkom-            Für Pendler, die einen besonders weiten Weg zur Arbeit
    men-)Steuer angehoben, sodass bis zu einem zu ver-              zurücklegen müssen, erhöht sich zum 1.1.2021 die Ent-
    steuernden Einkommen von 61.717 € zukünftig kein Soli           fernungspauschale für den Weg vom Wohnort zur ersten
    mehr fällig wird (bei Einzelveranlagung). Zeitgleich wer-       Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer von bis-
    den höhere Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dies ist auf     her 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer – unabhängig vom
    die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Gesetzlichen Kran-          genutzten Verkehrsmittel. Das gilt auch für sogenannte
    kenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen             Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Der
    zurückzuführen.                                                 Höchstbetrag liegt weiterhin bei 4.500 € jährlich.

    / Mindestlohn                                                   / Grundfreibetrag
    Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 von bisher 9,35 € auf       Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, wer-
    9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1.7.2021 steht eine weitere       den Grundfreibetrag und Steuertarif wie in den Vorjahren
    Erhöhung auf 9,60 € an.                                         an die Inflation angepasst. So soll eine erhöhte Steuerlast
                                                                    vermieden werden. 2021 fällt die Anpassung verhältnismä-
    / Kindergeld                                                    ßig großzügig aus: Zum Zeitpunkt ihres Vorschlags ging
    Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ebenfalls deut­         die Regierung noch von einer Inflationsrate von 1,5 % aus.
    licher als bisher. Erhielt man in den vergangenen Jahren        Inzwischen werden angesichts der Corona-Krise jedoch
    stets 12 € mehr monatlich, sind es 2021 nunmehr 15 € zu-        nur noch rund 0,5 % erwartet.
    sätzlich.
                                                                    / Verbilligte Überlassung von Wohnraum
    / Grundrente                                                    Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu weniger als
    Zum 1.1.2021 wird die Grundrente eingeführt. Das be-            66 % der ortsüblichen Miete führt dazu, dass der Wer-
    deutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die mindestens           bungskostenabzug teilweise eingeschränkt wird. Die The-
    33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und nur            matik ist häufig bei der Überlassung an nahe Angehörige,
    ein geringes Einkommen haben (1.250 € monatlich bzw.            z.B. an Kinder, relevant, kann aber auch Vermieter in Bal-
    1.950 € für Ehe- oder Lebenspartner), automatisch einen         lungszentren treffen, die in den vergangenen Jahren die
    finanziellen Zuschlag erhalten. Betroffene müssen nicht         Mieten nicht an die teils stark gestiegene ortsübliche Miete
    selbst aktiv werden und diese Aufstockung beantragen.           angepasst haben. Die Grenze soll nunmehr auf 50 % der
    Anspruch haben Personen, wenn sie eine Altersrente be-          ortsüblichen Miete herabgesetzt werden. Die Vermietung
    ziehen, die im Jahresdurchschnitt zwischen 0,3 und 0,8          wird dann nicht automatisch in einen entgeltlichen und
    Entgeltpunkten liegt. Tipp: Für wen die Grundrente infrage      einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Vielmehr ist bei ei-
    kommt, sollte seine Steuererklärung für das Jahr 2019 ab-       ner Miete zwischen 50 % und 66 % der ortsüblichen Miete

4   dhpg aktuell 01/21
Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
nunmehr wieder eine Totalüberschussprognoseprüfung
vorzunehmen. Fällt diese positiv aus, bleibt der volle Wer-
bungskostenabzug erhalten. Der Bundesrat regt an, aus
Steuervereinfachungsgründen auf diese Totalüberschuss­
prognose zu verzichten, die Bundesregierung hält diese
aber zur Vermeidung von Steuergestaltungen für erfor-
derlich. Die Änderung soll ab dem Veranlagungszeitraum
2021 gelten.

/ Umsatzsteuer
Die zum 1.7.2020 eingeführten reduzierten Umsatzsteuer-
sätze von 5 bzw. 16 % werden wieder auf die regulären
Steuersätze von 7 bzw. 19 % angehoben. Außerdem wur-
de im Rahmen der Corona-Steuergesetzgebung der Fäl-
ligkeitstermin der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) verschoben.
                                                              Matthias Kausemann
Die EUSt wird später fällig – und zwar jeweils am 26. des
                                                              Ist Steuerberater bei der dhpg. Sein
zweiten Monats, der auf die Einfuhr folgt.
                                                              Fokus liegt auf der ganzheitlichen
                                                              Beratung von mittelständischen
/ Fernverkäufe (Versandhandel)
                                                              Unternehmen und Unternehmern.
Der Begriff des Versandhandels wird mit Wirkung vom
                                                              Diese beginnt bei der vollständigen
1.1.2021 durch den Begriff des Fernverkaufs ersetzt. Ein
                                                              Abwicklung des Rechnungswesens
Fernverkauf liegt vor, wenn Waren an Nichtunternehmer
                                                              inklusive des Jahresabschlusses und
geliefert und die Ware hierbei auf Veranlassung des Lie-
                                                              der Steuerdeklaration/-beratung, der
feranten grenzüberschreitend transportiert wird, entwe-
                                                              Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin
der innerhalb der EU oder vom Drittland in die EU. Der
                                                              zu Investitions- und Finanzierungs-
Transport soll laut Gesetzesbegründung hierbei dem Lie-
                                                              fragen. Der Wirtschaftsinformatiker
feranten nicht nur bei Beauftragung des Spediteurs zuge-
                                                              legt dabei besonderen Wert auf die
rechnet werden, sondern auch, wenn er hieran mitwirkt,
                                                              Prozessdigitalisierung.
z.B. durch Einzug der Transportkosten und Weiterleitung
an den Spediteur. Unverändert werden Fernverkäufe dort
ausgeführt, wo der Transport der Ware an den Kunden en-
det, sofern die Lieferschwelle überschritten oder auf ihre
Anwendung verzichtet wird. Die bisher länderspezifischen
Lieferschwellen von ca. 30.000 € bis 100.000 € werden
durch eine einheitliche Grenze in Höhe von 10.000 €
(Geringfügigkeitsschwelle) ersetzt. Die Schwelle bemisst
sich nicht mehr nach dem im jeweiligen Mitgliedstaat er-
zielten Umsatz, sondern nach der Summe aller Umsätze,
die in den übrigen Mitgliedstaaten erbracht werden.

/ Dezentrales Besteuerungsverfahren für die
öffentliche Hand
Mit Einführung des § 2b UStG gilt – vereinfacht – das nor-
male UStG für die Gebietskörperschaften des Bundes
und der Länder. Die Abgabe einer einheitlichen Umsatz-
steuererklärung für ihre gesamten Organe stellt diese vor
erheb­liche Probleme. Daher sollen nun ab dem 1.1.2021
einzelne Organisationseinheiten von Bund und Ländern
als Steuerpflichtige behandelt werden können, um die
Deklaration zu erleichtern. Allerdings lässt der Entwurf
zahlreiche Detailfragen offen, die zu klären wären, da un-
verändert die jeweilige Gebietskörperschaft und nicht die
Organisationseinheit Unternehmer im Sinne des UStG ist.

                                                                                                     5
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Top News

    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                      GmbH-Geschäftsführer

    Auch ein GmbH-Geschäfts­                                       Erbschaftsteuer: Keine
    führer kann in Kurzarbeit                                      Anwendung der Gesamt­
    gehen                                                          planrechtsprechung
    Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten viele                Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen
    Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken,           ist steuerlich begünstigt. Eine solche liegt nicht
    weil schlichtweg zu wenig Arbeit vorhanden war.                vor, wenn Wirtschaftsgüter, die zum wesentlichen
    Die Möglichkeit zum Bezug des Kurzarbeitergeldes               Betriebsvermögen gehören, nicht mitübertragen
    kann aber im Einzelfall auch für sozialversicherungs­          werden. Für ertragsteuerliche Zwecke hatte der
    pflichtige Geschäftsführer einer GmbH oder UG                  Bundesfinanzhof bereits klargestellt, dass diese
    gelten, wie das Sozialgericht Speyer bestätigt hat.            Einschränkung stets stichtagsbezogen zu prüfen
                                                                   ist. Die von der Finanzverwaltung angewandte
    Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einer UG im        Gesamtplanbetrachtung ist entgegen der Auffas­
    Bereich Sport und Tourismus Kurzarbeitergeld für seine ei-     sung der Verwaltung für die Ertragsteuerneutralität
    gene Person beantragt. Bedingt durch die Auswirkungen          der Übertragung unerheblich. Ob dies auch für die
    der Pandemie war das Unternehmen in seiner wirtschaft­         erbschaftsteuerliche Übertragung gilt, war noch zu
    lichen Existenz bedroht. Die Bundesagentur für Arbeit          klären.
    lehnte die Gewährung von Kurzarbeitergeld für den Ge-
    schäftsführer mit der Begründung ab, dass Kurzarbeiter-        Sachverhalt
    geld für einen Geschäftsführer nicht gewährt werden kön-       Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgte die
    ne, da dieser die Geschicke des Unternehmens leite und         Übertragung von Anteilen an einer gewerblich tätigen GmbH &
    es gerade seine Aufgabe sei, neue Kunden zu finden und         Co. KG (Mitunternehmerschaft) in mehreren Tranchen: Im
    Kurzarbeit zu vermeiden.                                       Jahr 1995 und 2003 wurde jeweils eine 20-prozentige Betei-
                                                                   ligung übertragen, die übrigen 60 % im Jahr 2006. Mehrere
    Das Sozialgericht Speyer sah dies jedoch anders. Da das        von der übertragenden Gesellschafterin an die GmbH & Co.
    Hauptgeschäft des Unternehmens die Durchführung von            KG vermietete Grundstücke, welche unstrittig als Sonder­
    Reisen und Schülerbeförderung sei, stand zu befürchten,        betriebsvermögen zu qualifizieren waren, wurden im Zuge
    dass durch die Nichtzahlung des Kurzarbeitergeldes das An-     des letzten Übertragungsvorgangs nicht mit übertragen.
    stellungsverhältnis mit dem Geschäftsführer beendet wer-       Stattdessen gingen diese taggleich, jedoch zeitlich vorgela-
    den müsste und dieser damit arbeitslos werden würde. Dies      gert, auf eine andere GmbH & Co. KG über.
    widerspreche aber gerade dem eigentlich gewollten Ziel
    der Kurzarbeit, nämlich Kündigungen zu verhindern. Auch        Die Finanzverwaltung versagte die Anwendung der erb-
    die weitere Voraussetzung, dass es sich um einen sozialver-    schaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsvorschrif-
    sicherungspflichtigen Geschäftsführer handelt, war erfüllt.    ten für Betriebsvermögen. Nach Auffassung der Verwaltung
    Aus Sicht des Sozialgerichts bestand daher Anspruch auf        ist durch den Zurückbehalt des Sonderbetriebsvermögens
    Kurzarbeitergeld für den Geschäftsführer.                      kein ganzer und somit kein begünstigter Mitunternehmeran-
                                                                   teil übertragen worden. Das Finanzgericht hatte sich dem
    Das Urteil bestätigt, dass auch Geschäftsführer einer          angeschlossen.
    GmbH oder UG Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben
    können. Dies gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige   Entscheidung
    Geschäftsführer, also klassischerweise Fremd-Geschäfts-        Der Bundesfinanzhof urteilte entgegen der Vorinstanz und
    führer, und nur dann, wenn die übrigen Voraussetzungen         bestätigte die Auffassung der Klägerin. Danach sei es un­
    der Kurzarbeit nachweisbar gegeben sind.                       erheblich, ob vor der Übertragung wesentliches (Sonder-)
                                                                   Betriebsvermögen entnommen oder in ein anderes Be-
                                                                   triebsvermögen überführt worden sei, solange es sich bei
                                                                   dem übertragenen Anteil noch um einen Mitunternehme-
                                                                   ranteil handele. Die bereits für die ertragsteuerliche Be-
                                                                   handlung der Übertragung von Mitunternehmeranteilen
                                                                   anerkannte Abkehr von der sogenannten Gesamtplanrecht-
                                                                   sprechung gelte auch für das Erbschaftsteuerrecht. Mithin
                                                                   lag im Streitfall die Übertragung eines ganzen Mitunterneh-
                                                                   meranteils vor. Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen
                                                                   waren zu gewähren.

6   dhpg aktuell 01/21
Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
Konsequenzen                                                    Vordergrund ständen. Diese hatten sich in der Öffentlichkeit
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist aus der Sicht         als „echte Fans“ bezeichnet und damit geworben, „ihr Hobby
der Steuerpflichtigen zu begrüßen. Durch seine Entschei-        zum Beruf gemacht und selbst aktiv Motorsport betrieben zu
dung hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die erb-        haben“. Demgegenüber argumentierte die Gemeinschaft-
schaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen          spraxis neben Standortvorteilen durch die Nähe zu Nürburg-
ungeachtet vorheriger Ausgliederungen von (funktional           und Hockenheimring mit dem Aufbau eines modernen,
wesentlichen) Wirtschaftsgütern zu gewähren sind. Mit           innovativen und dynamischen Images, einer strategischen
Blick auf die vorweggenommene Unternehmensnachfol-              Ausrichtung der Praxis auf die Gewinnung jüngerer Patienten,
ge ermöglicht dies einen größeren Entscheidungsspiel-           der Weiterentwicklung des Spezialisierungsgebiets Sportme-
raum im Hinblick auf den Umfang der Wirtschaftsgüter,           dizin im Motorsport als besonderes Forum für finanzstarke
die auf die folgende Generation übertragen werden sollen.       Personengruppen und Unternehmens­bereiche sowie dem
                                                                Alleinstellungsmerkmal des beworbenen Logos mit dem
                                                                Ziel zukünftiger Wertsteigerung. Eine Klage vor dem Finanz­
                                                                gericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos.
Unternehmen, Privat
                                                                Bundesfinanzhof sieht keinen ins Gewicht fallen­
                                                                den privaten Anlass
Sponsoring eines Freiberuf­                                     Der Bundesfinanzhof ließ dagegen den Abzug zu. Die Rich-
                                                                ter führten aus, dass zu den Betriebsausgaben auch Spon-
lers als Betriebsausgabe                                        soringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von
                                                                Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen
Im Fall von Sponsoringaufwendungen von Frei­                    oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen gehören. Vo-
beruflern hat der Bundesfinanzhof Grundsätze zur                raussetzung ist, dass der Sponsor als Gegenleistung wirt-
Üblichkeit und Notwendigkeit genannt, um Fallstri­              schaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung
cke zu vermeiden.                                               oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen
                                                                können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte
Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen sind Be-             bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will.
triebsausgaben. Auch überhöhte, unübliche und unzweck-          Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sponsoringempfän-
mäßige oder erfolglose Aufwendungen können daher                ger als Gegenleistung auf Plakaten, Veranstaltungshinwei-
Betriebsausgaben sein. Das Fehlen der Üblichkeit, der Er-       sen, in Ausstellungskatalogen, auf seinen Fahrzeugen oder
forderlichkeit und der Zweckmäßigkeit können allerdings         anderen Gegenständen auf das Unternehmen als Sponsor
Anzeichen dafür sein, dass die Aufwendungen aus privaten        bzw. auf dessen Produkte werbewirksam hinweist oder
Erwägungen gemacht wurden. Diese Problematik stellt sich        durch Verwendung von Schriftzug oder Emblemen des
erst recht bei Sponsoringaufwendungen im Sport, denn ne-        Sponsors für diesen als Werbeträger dient. Einen ins Ge-
ben der betrieblichen wird viel eher eine private Motivati-     wicht fallenden privaten Veranlassungszusammenhang hät-
on unterstellt, das persönliche Geltungsbedürfnis über die      te das Finanzgericht daher auch nicht aus einer etwaigen
Verbindung zum Sport zu befriedigen. Der Bundesfinanzhof        emotionalen Verbundenheit der Ärzte mit dem Sport oder
geht damit sachlicher um, wie er in einem aktuellen Urteil      den geförderten Sportlern ableiten dürfen, selbst wenn sich
zum Sponsoring durch Freiberufler gezeigt hat.                  freundschaftliche Kontakte zu den Sportlern entwickelt
                                                                hätten. Allein der Umstand, dass die Ärzte möglicherweise
Sponsoring im Motorsport                                        sportbegeistert sind, ist ihrer sportärztlichen Tätigkeit imma-
Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis hatte Sponsoringverträge     nent und fällt gegenüber einem gegebenen betrieblichen
mit einem Motorsport-Team abgeschlossen. Hierin verpflich-      Veranlassungszusammenhang nicht ins Gewicht.
tete sich ein bekannter Rennfahrer, mit dem Internet-Logo
der beiden Ärzte auf seinem Rennoverall und der Kappe zu        Konsequenz
werben sowie unterschriebene Autogrammkarten, Poster            Der Bundesfinanzhof sieht die Sponsoringaufwendungen
und sonstiges Werbematerial kostenfrei zur Verfügung zu         trotz eines Anteils am Umsatz von 11 % bzw. am Gewinn
stellen. Die Praxis erzielte im Streitjahr bei Einnahmen von    (nach Abzug der Aufwendungen) von 29 % als nicht un­
ca. 946.000 € einen Gewinn von ca. 454.000 €. Darin nicht       angemessen an. Das lässt für zukünftige Fälle hoffen.
enthalten waren die geltend gemachten Betriebsausgaben
für Sponsoringaufwendungen von 98.200 € sowie damit
zusammenhängende Finanzierungskosten von ca. 3.000 €.
Das Finanzamt lehnte den Abzug nach einer Betriebsprü-
fung ab, weil der Werbeaufdruck nicht direkt auf die Praxis
hinweise, den Sponsoringaufwendungen nur geringe ärztli-
che Einnahmen gegenüberständen, eine Auswirkung auf die
Gemeinschaftspraxis (insbesondere Patientenzugewinne)
nicht zu belegen sei und private Motive der Gesellschafter im

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Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
Praxistipp

    Fünf Tipps für den Start im Mandantenportal
    Sie sind neu im dhpg Mandantenportal?
    Dann haben wir hier fünf Dinge, die Sie zuerst tun sollten:

    Machen Sie es sich einfach – Mit einem Klick auf den
    Login-Button im Menü unserer Website können Sie sich
    schnell und unkompliziert im Mandantenportal anmelden.
    Sind Sie in Ihrem Unternehmen bereits bei Microsoft ange­
    meldet, sind Sie in Sekundenschnelle im Portal. Wenn nicht,
    können Sie hier Ihre Zugangsdaten eingeben.

    Bleiben Sie auf dem Laufenden – Ihr persönliches Mandan­
    tenportal zeigt nicht nur, in welchen Teams-Arbeitsgruppen
    Sie vertreten sind. Es zeigt Ihnen auch die Dokumente, an     Kanals können Sie am oberen Bildschirmrand hin und her
    denen Ihre Kollegen oder Sie zuletzt gearbeitet haben. So­    wechseln.. Neue Tabs fügen Sie mit einem Klick auf das
    mit bleiben Sie immer up to date. Mit Klick auf eines Ihrer   +-Zeichen hinzu. So bleibt Ihr Team stets aufgeräumt.
    Teams sind Sie dann auch schon mittendrin im Austausch
    unter Fachleuten.

                                                                  Dokumente hochladen – Im Dateien-Tab finden Sie alle
                                                                  Team-Dokumente. Ziehen Sie Dateien aus dem Browser hier
                                                                  hinein oder laden Sie sie von Ihrem Endgerät hoch. Manche
                                                                  Dokumente sind im Team- oder Projekt-Kontext dauerhaft
                                                                  von Relevanz. Sparen Sie den Kollegen die Navigation durch
                                                                  die Dokumentenlandschaft und pinnen Sie das Dokument im
                                                                  Kanal an. Wählen Sie dazu die drei Punkte neben dem jewei­
                                                                  ligen Dateinamen und klicken Sie dort „Dies als Registerkarte
                                                                  erstellen“ an.

    Zeigen Sie Gesicht – Ein Profilbild verleiht Ihnen auch in
    der digitalen Welt einen persönlichen Charakter. So hat
    jeder Nutzer ein Gesicht zu Ihrem Profil vor Augen, wo­
    durch eine angenehme Kommunikationsbasis geschaffen
    wird. Laden Sie ein Bild (mit Klick auf den Kreis am oberen
    rechten Rand) hoch und schon erhält jeder Kontakt etwas
    Persönliches – auch dann, wenn die Kamera einmal aus­
    geschaltet bleibt.

    Ein Team, mehrere Kanäle – Ein Kanal ist ein Unterbereich
    eines Teams, in dem Unterhaltungen stattfinden, Dateien ab­
    gelegt und virtuelle Meetings einberufen werden. Kanäle in
    Teams können für Projektabschnitte, Themenbereiche oder
                                                                    Sie möchten sich für das Mandantenportal
    Untergruppen erstellt werden. Jeder Kanal kommt mit zwei
                                                                    registrieren? Hier finden Sie alle Infos:
    Registerkarten, auch Tabs genannt, daher: eine für Beiträ­
                                                                    www.dhpg.de/go/IkU-c6086
    ge und eine für Dateien. Zwischen den Registerkarten eines

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Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
News für Ihr Geschäft

                                                               te abgesehen werden, da diese Formulierung nahelegt,
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                      dass der Vertreter keine eigene Willenserklärung ab­
                                                               geben will, sondern lediglich als Erklärungsbote für den
                                                               Arbeitgeber auftritt.
Anforderungen an eine
                                                               Vollmachterteilung
wirksame Kündigung                                             Eine Bevollmächtigung kündigungsberechtigter Perso-
                                                               nen kann auch vorsorglich erteilt werden. Es ist generell
Die wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses              angezeigt, dass Arbeitgeber für den Fall des Ausspruchs
ist immer an wesentliche Form- und Zugangsvo­                  einer Kündigung gerüstet sind, indem sie schriftliche
raussetzungen geknüpft. Was Arbeitgeber beach­                 Vollmachten in ausreichender Anzahl vorhalten und all-
ten sollten, damit der Zugang der von ihnen ausge­             gemein bekannt machen, wer zur Unterzeichnung einer
stellten Kündigung nicht für unwirksam erklärt wird.           Kündigung berechtigt ist.

Die eigenhändige Unterschrift                                  Risiko der Zurückweisung
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags bedarf stets der           Eine mündliche Vollmachtserteilung ist zwar möglich, je-
Schriftform, das heißt, die Kündigung muss eine eigen-         doch nicht risikolos. Ein einseitiges Rechtsgeschäft – wie
händige Unterschrift tragen, um wirksam zu sein. In der        die Kündigung – kann nämlich als unwirksam zurück­
aktuellen Situation stellt sich die Frage, ob es praktikable   gewiesen werden. Darauf kann sich der Arbeitnehmer
Alternativen gibt, wenn sich die kündigungsberechtigten        bzw. der Empfänger der Kündigung dann berufen, wenn
Personen (in der Regel der Arbeitgeber) z.B. in einem an-      der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegt.
deren Land ohne physischen Kontakt zur Außenwelt be-           Allerdings ist eine Zurückweisung ausgeschlossen, wenn
finden. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre es praktisch, aber      der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmäch-
unzulässig, eingescannte Unterschriften oder Unter-            tigung in Kenntnis gesetzt hat. Dies kann z.B. durch die
schriftenstempel zu verwenden. Ebenso wenig genügen            Bekanntmachung der zur Kündigung befugten Personen
ein Fax, eine E-Mail, eine SMS oder eine Nachricht durch       im Arbeitsvertrag erreicht werden, aber auch betrieb-
einen Instant-Messaging-Dienst der Schriftform. Auch           sinterne Bekanntmachungen, etwa durch eine E-Mail,
die Abgabe in elektronischer Form durch die qualifizierte      sollen ausreichen. Außerdem reicht für die In-Kennt-
elektronische Signatur ist nicht möglich. Über die Kündi-      nis-Setzung in diesem Sinne aus, wenn eine Person die
gung hat also stets eine schriftlich abgefasste Urkunde        Kündigung unterschreibt, mit deren Stellung üblicher-
vorzuliegen. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber bzw.           weise ein internes Kündigungsrecht verbunden ist (z.B.
Aussteller unterschrieben sein. Entscheidend ist allein        Leiter der Personalabteilung), soweit der Arbeitnehmer
die Unterschrift, die eigenhändig vom Aussteller stammt.       Kenntnis darüber hat, dass der Erklärende die entspre-
Die Unterschrift deckt den Inhalt der Kündigung, steht         chende berufliche Stellung auch tatsächlich innehat.
also unter dem Text und schließt ihn räumlich ab. Die
bloße Paraphierung der Erklärung mit einem Namens-             Sonderfall: Blanko unterzeichnete Kündigung
kürzel des Kündigenden genügt der Schriftform nicht.           Ein besonderer Fall ist die sogenannte blanko unterzeich-
                                                               nete Kündigung, bei der der andere Teil zur Ausfüllung
Erklärung durch Stellvertreter                                 des Blanketts ermächtigt wird. Diese Art der Kündigung
Schwierigkeiten, das Schriftformerfordernis zu wahren,         ist aufgrund der Warnfunktion des Schriftformerforder-
kann es vor allem dann geben, wenn die kündigungs-             nisses nur formgültig, wenn zugleich die Ermächtigung
berechtigte Person nicht in der Lage ist, die eigenhän-        zur Ausfüllung des Blanketts schriftlich erteilt wird.
dige Unterschrift zu leisten, weil sie z.B. aufgrund eines
Auslandsaufenthalts nicht vor Ort sein kann. Dies kann         Zugang der Kündigung
insbesondere dann problematisch sein, wenn eine ge-            Die unterzeichnete Kündigung muss dem zu kündi-
setzliche oder vertragliche Kündigungsfrist zu wahren          genden Arbeitnehmer im Original fristgerecht zugehen,
ist. In einem solchen Fall – um etwa die Frist zu wahren –     um wirksam zu sein. Die Frist ist dem Arbeitsvertrag zu
bietet sich die Kündigung durch einen Stellvertreter an.       entnehmen. Ist hier keine besondere Vereinbarung ge-
Die Kündigung kann dann durch eine bevollmächtigte             troffen worden, greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Person vor Ort mit ihrem eigenen Namen unterschrei-            Da der Arbeitgeber den Zugang vor Gericht beweisen
ben und durch einen eindeutigen Zusatz zum Ausdruck            muss, sollte eine Übermittlungsart gewählt werden,
bringen, dass sie die schriftformbedürftige Kündigungs-        die einen Zugangsnachweis im Rahmen der Frist bie-
erklärung in fremdem Namen abgibt. Aus Beweisgrün-             tet. Soweit ein zu kündigender Arbeitnehmer im Betrieb
den sollte der Zusatz „i.V.“ gewählt werden. Dann kön-         anwesend ist, ist die persönliche Übergabe durch den
nen aus Sicht des Empfängers der Kündigung keine               Arbeitgeber bei gleichzeitiger Quittierung oder Anferti-
Zweifel entstehen, dass der Unterzeichnende nicht für          gung eines Übergabeprotokolls unter Zeugen die beste
sich selbst tätig werden wollte. Von der Verwendung            Wahl. Ist das nicht möglich, kann die Kündigung durch
des missverständlichen Zusatzes „im Auftrag“ („i.A.“) soll-    einen Boten zugestellt werden.

                                                                                                                            9
Aktuell 01 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Auch ein GmbH Erbschaftsteuer: Keine - dhpg
Fazit                                                          legbar ausgegangen werden, wenn die Vermietungs-
     Es gilt besondere Vorsicht und eine sorgsame Prüfung der       dauer mindestens sechs Monate betragen hat. Keine
     formellen Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf        nachhaltige Vermietung soll vorliegen, wenn der Bauträ-
     die Schriftform. Sollten Sie Fragen rund um das Thema          ger bereits während der Bauphase Mieter für das Objekt
     Kündigung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten        sucht, um es nach der Fertigstellung aufgrund bereits er-
     Sie persönlich.                                                folgter Vermietung ertragssteigernd zu veräußern.

                                                                    Auch Übertragungen „in der Kette“ können
                                                                    Geschäftsveräußerung im Ganzen sein
     GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                              Auch im engen und zeitlichen Zusammenhang stehen-
                                                                    de mehrstufige Übertragungen können insgesamt als
                                                                    Geschäftsveräußerung im Ganzen angesehen werden.
     Neues zur Geschäfts­                                           Die notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit
                                                                    muss nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstper-
     veräußerung im Ganzen                                          sönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen. Vorausset-
                                                                    zung ist aber, dass auf jeder einzelnen Stufe der Übertra-
     Das Bundesfinanzministerium überarbeitet den                   gung der Erwerber die Unternehmereigenschaft erfüllt.
     Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz
     hinsichtlich der Regelungen zur Geschäftsver­                  Praxishinweis
     äußerung im Ganzen. Damit erklärt die Finanz­                  In der Praxis werden die umsatzsteuerlichen Folgen von
     verwaltung insbesondere die Rechtsprechung                     Immobilientransaktionen häufig übersehen. Dabei lassen
     des Bundesfinanzhofs für allgemein anwendbar.                  sich umsatzsteuerliche Risiken in aller Regel über eine
     Auswirkungen ergeben sich vor allem für Bauträger              vertrag­
                                                                           liche Umsatzsteuerklausel abfedern. Das aktuelle
     und bei Kettenübertragungen.                                   Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist aufgrund sei-
                                                                    ner klaren Aussagen zum Vorliegen eines Vermietungs­
     Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht umsatz­               unternehmens und der widerlegbaren Vermutung, ab welcher
     steuerbar                                                      Vermietungsdauer auch bei einem Bauträger von einem Ver-
     Wird ein Unternehmen im Ganzen oder ein „gesondert             mietungsunternehmen auszugehen ist, zu begrüßen.
     geführter Betrieb“ (Teilvermögen) an einen Erwerber
     veräußert, ist der Vorgang nicht umsatzsteuerbar. Vo­
     raussetzung ist stets, dass der Erwerber die bisherige Un-
     ternehmenstätigkeit des Veräußerers fortführt. Liegt eine      GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
     Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, tritt der Erwerber
     umsatzsteuerlich an die Stelle des Verkäufers. Er führt ins-
     besondere etwaige Vorsteuerberichtigungsbeträge fort.          Versandhandel: Rechnungs­
     Veräußerung einer vermieteten Immobilie regel­                 korrektur nach Übersehen
     mäßig Geschäftsveräußerung im Ganzen
     Hohe Praxisrelevanz hat die Geschäftsveräußerung im            der Lieferschwelle
     Ganzen bei der Übertragung von vermieteten Immobili-
     en. Tritt der Erwerber der Immobilie in die bestehenden        Der Versandhandel galt früher als Bermuda-Drei­
     Mietverträge ein, führt er das bisherige Vermietungs­          eck des Umsatzsteuerrechts. Noch im Jahr 2010
     unternehmen des Veräußerers fort. Der Verkauf ist dann         stellte die EU-Kommission fest, dass viele Unter­
     nicht umsatzsteuerbar und Vorsteuerberichtigungs-              nehmer trotz Überschreitens der Lieferschwellen
     zeiträume werden vom Erwerber fortgeführt. Das Bun-            lieber die Umsatzsteuer im eigenen Land dekla­
     desfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben          rieren als im anderen Mitgliedstaat, wie es korrekt
     Stellung zu der Frage genommen, wann ein Vermie-               wäre. Dies hat sich, auch aufgrund zunehmender
     tungsunternehmen vorliegt und wie bei Kettenübertra-           Kontrollen, mittlerweile geändert. Dennoch gibt es
     gungen zu verfahren ist.                                       immer noch Versandhändler, die die Lieferschwel­
                                                                    len nicht beachtet haben. Wer nun glaubt, dass
     Auch Bauträger kann Vermietungsunternehmen                     dann allein Ärger im EU-Ausland droht, unter­
     veräußern                                                      schätzt die deutsche Finanzverwaltung.
     Ein fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen liegt
     auch vor, wenn ein Bauträger oder Grundstückshändler           Rechtslage
     ein Gebäude errichtet oder saniert, es im Anschluss ver-       Versandhandelsumsätze an Privatpersonen (Nichtunter-
     mietet und sodann veräußert. Die bestehende Absicht,           nehmer) in der EU sind grundsätzlich dort zu besteuern,
     das Objekt zu verkaufen, steht einem Vermietungs­              wo der Kunde sitzt. Sofern allerdings die länderspezifi-
     unternehmen nicht zwingend entgegen. Die Vermie-               schen Lieferschwellen nicht überschritten sind, kann
     tungstätigkeit des Verkäufers muss jedoch nachhaltig           mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet werden. Der-
     sein. Von einer nachhaltigen Vermietungstätigkeit kann         zeit erfordert die Deklaration im EU-Ausland die dortige
     nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums wider-            Registrierung und Deklaration vor Ort. Voraussichtlich

10   dhpg aktuell 01/21
ab dem 1.7.2021 werden die länderspezifischen Liefer-        Unternehmen
schwellen durch eine einheitliche, erheblich reduzierte
Lieferschwelle ersetzt. Die Deklaration kann dann aber
unter bestimmten Voraussetzungen vom Inland aus über         Neues für DJs, Konzerte
das „(Mini) One Stop Shop“-Verfahren, kurz (M)OSS, er-
folgen. Aktuell gilt noch das MOSS-Verfahren, welches        und Theater
ab dem 1.7.2021 vom OSS-Verfahren abgelöst werden
soll. Damit ist MOSS sozusagen der Vorreiter von OSS.        Für Kulturschaffende sind dies derzeit schwierige
                                                             Zeiten. Da mutet es schon etwas merkwürdig an,
Fall                                                         wenn gerade aus der Umsatzsteuer Positives zu
Trotz Überschreitens der Lieferschwelle nach Österreich      berichten ist.
rechnete der Kläger in den Jahren 2004 bis 2014 die
Umsätze mit deutscher Umsatzsteuer ab. Aufgrund einer        Urteil des Bundesfinanzhofs zu Techno- und
Anfrage des österreichischen Fiskus erklärte der Kläger      House-Konzerten
die Umsätze für 2009 bis 2014 in Österreich nach; nicht      Strittig war die Gewährung des ermäßigten Steuersat-
jedoch für 2004 bis 2008, da für diese Jahre die Festset-    zes für die Veranstaltung eines Konzerts, bei dem regi-
zungsverjährung eingetreten war. Nachdem das zustän-         onal und international bekannte DJs u.a. Techno- und
dige Finanzamt in Deutschland zwecks Erstattung der          House-Musik auflegten. Das Finanzamt sah hierin nicht
bisher für diese Umsätze in Deutschland abgeführten          die Veranstaltung eines begünstigten Konzerts, sondern
Umsatzsteuer Rechnungskorrekturen forderte, berich-          eine nicht begünstigte Party mit Tanzcharakter, da die
tigte der Kläger die Rechnungen. Für die Kunden änderte      Einnahmen aus Getränken die Einnahmen aus den Ein-
sich nichts, da der Kläger den Bruttobetrag unverändert      trittsgeldern erheblich überstiegen. Der Bundesfinanzhof
ließ. Das deutsche Finanzamt verweigerte aber weiter-        hält weder das Verhältnis der Eintrittsgelder noch die Re-
hin die Erstattung der Umsatzsteuer für die in Österreich    gelmäßigkeit der Veranstaltung als geeignetes Abgren-
verjährten Jahre: Der Kläger habe keine Rückzahlung der      zungskriterium. So stellt er ausdrücklich klar, dass die
von ihm nicht mehr in Österreich abzuführenden Um-           umsatzsteuerliche Würdigung einer Veranstaltung nicht
satzsteuer an die Kunden vorgenommen und sei so un-          von der Trinkfreude der Besucher abhängen könne. Viel-
gerechtfertigt bereichert.                                   mehr komme es darauf an, dass das Konzert aus Sicht ei-
                                                             nes Durchschnittsverbrauchers den eigentlichen Zweck
Urteil                                                       der Veranstaltung ausmacht. Ist dies der Fall, unterliegen
Das Finanzgericht München stellt zunächst fest, dass die     die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz.
infrage stehenden Rechnungen die deutsche Umsatz-
steuer unberechtigt ausweisen und diese bis zur Kor-         Bundesministerium der Finanzen zur Begünstigung
rektur der Rechnungen geschuldet wird. Dies gilt auch        von Theateraufführungen
dann, wenn die Kunden tatsächlich keinen Vorsteuer­          Die Umsätze von Theatern können steuerfrei sein oder
abzug vornehmen können. Eine Pflicht zur Rückzahlung         dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Doch ob über-
der Umsatzsteuer sieht das Finanzgericht jedoch nicht,       haupt eine solche Theateraufführung vorliegt, ist oft
da in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)             strittig. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun –
Bruttofestpreise vereinbart waren. Der Kläger sei daher      längst überfällig – aufgrund älterer Urteile des Bundes-
nicht ungerechtfertigt bereichert. Das Finanzamt muss        finanzhofs die Auffassung der Finanzverwaltung hierzu
die Umsatzsteuer erstatten.                                  überarbeitet und gelockert. Nunmehr können u.a. Auf-
                                                             führungen von Pantomimen, Tänzern, Kleinkünstlern,
Konsequenz                                                   Varietés, Eisrevuen etc. unter die Begünstigungen fal-
Das Urteil zeigt zunächst, dass das Finanzamt Korrekturen    len, sofern die begünstigte Vorführung den eigentlichen
der Rechnungen fordern darf. Allerdings bedarf es bei den    Zweck der Veranstaltung ausmacht.
im Versandhandel üblichen Bruttofestpreisen keiner Rück-
zahlung an die Kunden, um die Erstattung der fälschlicher-   Konsequenz
weise in Deutschland abgeführten Umsatzsteuer zu erhal-      Betroffene Unternehmer sollten sich mit dem Urteil bzw.
ten. Der Fall zeigt aber auch, dass die Finanzämter häufig   dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
nicht gewillt sind, die Umsatzsteuer ohne Weiteres zu er-    auseinandersetzen und prüfen, ob sich hieraus Hand-
statten, auch wenn der Nachweis der Nachversteuerung         lungsbedarf ergibt.
in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wurde. Dies kann
für Versandhändler existenzbedrohende Folgen haben,
wenn Rechnungskorrekturen nicht mehr möglich sind.
Ob dies dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer
entspricht, sei dahingestellt. Versandhändler können dies
einfach vermeiden, indem sie zutreffend deklarieren, das
heißt die Lieferschwellen regelmäßig überprüfen und bei
Überschreiten im EU-Ausland die Umsatzsteuer abführen.
Gerade in diesem Jahr, in dem die Lieferschwellen massiv
reduziert werden sollen, ist dies zu beachten.

                                                                                                                          11
Privat                                                        ausdrücklich als „Verdienstausfall“ bezeichnet und damit
                                                                   als Ersatz für entgehende Einnahmen in Form fiktiven Er-
                                                                   werbseinkommens gewährt worden.
     Versicherungsentschädi­
                                                                   Entscheidung des Bundesfinanzhofs
     gungen für „Verdienstausfall“                                 Der Bundesfinanzhof sah das anders: Die Steuerbarkeit
                                                                   einer Versicherungsleistung erfordere nach ständiger
     immer steuerpflichtig?                                        höchstrichterlicher Rechtsprechung stets einen kausa-
                                                                   len Zusammenhang zwischen der Entschädigungszah-
     Wieder einmal musste sich der Bundesfinanzhof                 lung einerseits und einem damit verbundenen Ausgleich
     mit dem Themenkomplex der Steuerpflicht von                   entgangener steuerbarer Einnahmen aus einer bestimm-
     Verdienstausfallentschädigungen beschäftigen. Im              ten Einkunftsart andererseits. Diese Kausalität konnten
     jüngsten Fall ging es um die Frage, ob Entschädi­             die Richter im vorliegenden Fall nicht erkennen, da die
     gungszahlungen, die ein Unfallopfer für den Weg­              Entschädigung einem Kind zugestanden wurde, das zu
     fall künftiger, hypothetisch erzielbarer Einnahmen            diesem Zeitpunkt noch über keinerlei Erwerbseinkom-
     erhält, der Einkommensbesteuerung unterliegen.                men verfügte. Zwar sei nach allgemeiner Lebenserfah-
                                                                   rung nicht davon auszugehen, dass ein junger Mensch
     Kernaussage                                                   sein ganzes Leben ohne jegliche Einkünfte bleiben wird;
     Entschädigungen, die zur Abgeltung von erlittenen oder        die Unterstellung eines hypothetischen Erwerbslebens
     zu erwartenden Einnahmeausfällen geleistet werden,            lasse jedoch keinen Rückschluss auf eine bestimmte Ein-
     zählen zu den steuerlichen Einkünften. Sie begründen          kunfts- bzw. Erwerbsquelle zu. Die Entschädigung wur-
     keine eigene Einkunftsart, sondern werden grundsätz-          de nach Ansicht der Richter als Ausgleich dafür geleistet,
     lich der Einkunftsart zugeordnet, deren Verlust ersetzt       dass die geschädigte Klägerin um die Chance gebracht
     werden soll. Beispiel: Wird ein Arbeitnehmer infolge          wurde, sich überhaupt ein Erwerbsleben aufbauen zu
     einer schuldhaften Körperverletzung berufsunfähig,            können und nicht – was Voraussetzung für die Steuer-
     unterliegen die erhaltenen Ersatzzahlungen für den            barkeit der Versicherungsleistung gewesen wäre – als
     Verdienst- und Einkommensausfall als Einkünfte aus            Ersatz für steuerbare Einnahmen aus einer konkreten
     nichtselbstständiger Arbeit der Einkommensteuer. Der          Einkunftsquelle.
     Bundesfinanzhof hatte sich jüngst der Frage anzuneh-
     men, ob Entschädigungszahlungen auch dann der Be-             Konsequenz
     steuerung unterliegen, wenn sie für den Verlust hypothe-      Bereits mehrfach musste sich der Bundesfinanzhof des
     tisch erzielbarer zukünftiger Einkünfte geleistet werden.     Themenkreises Steuerbarkeit von Entschädigungsleistun-
                                                                   gen annehmen und wurde dabei nicht müde zu betonen,
     Sachverhalt                                                   dass sich deren Steuerpflicht nicht daran festmacht, wie
     Die Klägerin erlitt im Alter von zwölf Jahren einen           die Leistung bezeichnet wird, sondern zu welchem Zweck
     schweren Verkehrsunfall, in dessen Folge sie schwere          sie erfolgt. Einkommensteuerlich beachtlich sind grund-
     körperliche und geistige Folgeschäden davontrug, die          sätzlich Entschädigungsleistungen für entgangene und
     es ihr unmöglich machten, jemals eine Berufsausbildung        zukünftig entgehende steuerpflichtige Einnahmen. Letz-
     zu beginnen und Arbeitseinkommen zu erzielen. Nach            tere aber nur dann, wenn sie eindeutig einer bestimm-
     jahrelangem juristischen Tauziehen leistete die Versi-        ten Einkunftsart zuzuordnen sind. Die rein hypothetische
     cherung des Unfallverursachers eine als „Verdienstaus-        Unterstellung, dass ein Geschädigter, der noch nie in ei-
     fall“ bezeichnete Zahlung von 695.000 €. Das Finanzamt        nem Arbeitsverhältnis stand und noch nie Anspruch auf
     qualifizierte die Versicherungsleistung als steuerpflichti-   Arbeitslohn hatte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
     ge Entschädigung, ebenso das Finanzgericht. Begrün-           künftig Arbeitseinkünfte erzielen wird, reicht jedenfalls
     dung: Die Versicherungsleistung sei von allen Beteiligten     nicht aus, um die Steuerbarkeit zu begründen.

12   dhpg aktuell 01/21
Intern

Qualität als Markenkern
Mit 65 Jahren, so sieht es unser Ge­      rufsalltags zu berichten. Sein Weg       wie geradlinige Art der Beratung. In­
sellschaftsvertrag vor, hat ein Partner   führte Uwe Mrowka an die Univer­         nerhalb der dhpg hat er sich in den
die Altersgrenze erreicht. Uwe Mrow­      sität zu Köln und als Austauschstu­      vergangenen Jahren mit großem
ka hat dies für sich anders entschie­     dent an die Seine, wo er gerne etwas     Engagement für die Qualitätssiche­
den. Mit 62 Jahren und nach 27 Jah­       länger geblieben wäre. Doch wie es       rung in der Wirtschaftsprüfung einge­
ren Zugehörigkeit zur dhpg, davon         zu Beginn des beruflichen Lebens         setzt und diese vorangetrieben. Dafür
24 Jahre als Gesellschafter am Stand­     nun mal ist, passte das Leben in Paris   möchten wir Uwe Mrowka ganz be­
ort Bornheim, verabschiedet er sich in    nicht ganz ins Budget. Die ganzheit­     sonders danken. Wir wünschen ihm
den Ruhestand, so sagt man. Doch alle,    liche Beratung und die Möglichkeit,      nun die Muße, sich neuen, spannen­
die ihn kennen, wissen: Uwe Mrowka        Unternehmen weiterzuentwickeln,          den Themen zu widmen, vor allem
wird weder rasten noch ruhen.             haben ihn schließlich mehr gereizt.      aber Gesundheit und Freude für sei­
                                          Und so kam er über eine andere mit­      nen neuen Lebensabschnitt.
Das Interesse an den Wirtschafts­         telständische Kanzlei 1993 zur dhpg.
wissenschaften weckte ein Gym­                                                     Die Partner der dhpg
nasiallehrer: Ein Steuerberater, der      Unsere Mandanten schätzen Uwe
die Schüler zu sich einlud, um von        Mrowka für seine fachlich kompe­
spannenden Aufgaben seines Be­            tente und immer sehr persönliche

Uwe Mrowka geht von Bord

                                          Laufbahn immer für eine auf den          wichtig, junge Kollegen früh an Ver­
                                          Mittelstand fokussierte Wirtschafts-     antwortung und Eigeninitiative he­
                                          und Steuerberatungsgesellschaft im       ranzuführen und ihnen Raum für per­
                                          Rheinland entschieden. Denn auch         sönliche Entwicklung zu geben. Ich
                                          hier und nicht nur bei den großen Or­    hoffe, mir ist das teilweise gelungen.
                                          ganisationen werden viele spannende
                                          sowie überregionale und international    Die Fokussierung auf den Mandanten
                                          orientierte Mandanten beraten.           und seine individuellen Bedürfnisse
                                                                                   prägen die dhpg als mittelständisches
                                          Meinen Mandanten danke ich sehr          Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs­
                                          herzlich für das Vertrauen und die       unternehmen. Gleichgültig, aus wel­
27 Jahre bei der dhpg, davon 24           Chancen, die sie mir in all den Jahren   chem Standort die Leistung kommt:
Jahre als Gesellschafter, sind wie im     geschenkt haben – auch in schwie­        Hauptsache ist, dass die jeweils kom­
Flug vergangen. Immer hat es viel         rigen Phasen. Ich denke, dass ich        petenteste Person oder Abteilung die
Spaß gemacht. Und doch möchte             ihnen viele wichtige Impulse geben       Aufgabe übernimmt. Mich freut es,
ich mit 62 Jahren nunmehr etwas           konnte. Selbst dann, wenn diese im       dass dieser Beratungsansatz inzwi­
kürzertreten. Nur einige beiratsähn­      konkreten Augenblick nicht immer         schen immer tiefer verwurzelt ist. Ich
liche und beratende Funktionen            nur Freude bereitet haben: Das ver­      bin überzeugt davon, dass die Gesell­
werde ich weiter ausüben. Ich freue       stehe ich unter Beratung.                schafter diesen Ansatz weiterentwi­
mich, unseren noch vor dem Abitur                                                  ckeln werden und das „dhpg-Schiff“
stehenden Kindern und meiner Frau         Meinen Mitarbeiterinnen und Mitar­       partnerschaftlich weiter auf klarem
jetzt mehr Zeit einzuräumen. Und          beitern sowie Kolleginnen und Kol­       Kurs steuern. Dafür wünsche ich der
vor allem auch mir selbst. Bei einem      legen danke ich für die vertrauens­      „aktiven Crew“ viel Erfolg.
bin ich mir jedoch ganz sicher: Es        volle Zusammenarbeit, denn nur als
wird spannend bleiben. Denn nur           Team können wir gute Lösungen für        Ihnen allen und Ihren Familien darf
Urlaub und „Füße hoch“, das bin ich       unsere Mandanten erarbeiten. Sicher      ich für 2021 Freude, Zuversicht, Über­
nicht.                                    hat mich der eine oder andere mehr       windung der Covid-19-Auswirkungen
                                          als einmal verflucht, weil ich so de­    und vor allem Gesundheit wünschen.
Als überzeugter Anhänger des Grund­       tailliert nachgefragt und nachgehakt
satzes „Beratung aus einer Hand“          habe. Das war immer der Sache, nicht     Ihr
habe ich mich in meiner beruflichen       der Person geschuldet. Mir war es        Uwe Mrowka

                                                                                                                            13
Intern

     dhpg verstärkt den Kreis der Gesellschafter und Partner

     Wir freuen uns, zwei neue Gesichter im Kreis der Gesellschafter begrüßen zu dürfen: Matthias Kausemann (l.) aus
     Gummersbach und Hagen Müller (r.) aus Berlin. Hagen Müller kam 2019 zur dhpg und ist bereits Geschäftsführer
     in Berlin, ein dhpg-Standort, der in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Als Wirtschaftsprüfer und
     Steuer­berater beschäftigt er sich dort insbesondere mit dem Einsatz digitaler Prüfungs- und Analysemethoden. Mat­
     thias Kausemann kam 2008 als Steuer- und Prüfungsassistent zur dhpg. Zwölf Jahre später wird er nun Gesellschafter.
     In Gummersbach kümmert er sich um den Full-Service-Ansatz der dhpg in der Steuerberatung von mittelständischen
     Mandanten. Als Wirtschaftsinformatiker geht das selbstverständlich nicht ohne digitale Dienste, für deren Einsatz er sich
     bereits seit längerer Zeit standortübergreifend engagiert.

     Den strategischen Wachstumsplänen und der Zielsetzung folgend, die Position der dhpg als eines der führenden Prü­
     fungs- und Beratungsunternehmen weiter auszubauen, haben wir zum 1.1.2021 sieben neue Kollegen zu Partnern
     ernannt (v.l.o.n.r.u.):

     / Quentin Adrian, Steuerberater, dhpg Bonn
     / Oliver Lohmar, Steuerberater, dhpg Bonn
     / Marco Halfmann, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, dhpg Bornheim
     / Ulrich Trautmann, Steuerberater, dhpg Bornheim
     / Benjamin Drath, Steuerberater, dhpg Euskirchen
     / Steffen Dettmer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, dhpg Gummersbach
     / Fabrice Voigt, IT-Prüfer und -Berater/CISA/CDPSE, dhpg Gummersbach

     Wir freuen uns, dass die Kollegen mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten und unternehmerischen Kompetenzen
     die dhpg dabei unterstützen, das Unternehmen im Sinne unserer Marke weiterzuentwickeln.

     Wir gratulieren allen herzlich und wünschen viel Erfolg in ihren neuen Funktionen.

14   dhpg aktuell 01/21
Kurz notiert

                                                                                     Veröffentlichungen
Presse
Impulse                                    www.impulse.de                            StB Nora Backhaus und StB Quen­
Die 60 besten Steuertipps                  So bleibt Ihr Geschenk steuerfrei         tin Adrian, LL.M., Die Bilanzierung
„,Je nachdem können Unternehmer            „Auf Geschenke an Geschäftspartner,       öffentlicher Zuwendungen
bis Jahresende noch von einigen            deren Anschaffungswert 10 Euro nicht      unter besonderer Berücksich-
Steuerspar-Chancen profitieren, die        übersteigt, müssen Unternehmen kei-       tigung von Fehlbedarfsfinan-
mit den Corona-Gesetzen eingeführt         ne Steuern zahlen. Sind sie berech-       zierungen. Besonderheiten
wurden und im kommenden Jahr               tigt, Vorsteuer geltend zu machen, ist    der Rechnungslegung von
nicht mehr gewährt werden‘, sagt Lutz      der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer         Non-Profit-Organisationen,
Engelsing, Steuerberater in der Kanzlei    maßgebend. Achtung: Kostet die Fla-       NWB, Nr. 48/2020, S. 3551.
dhpg in Bonn.“                             sche Wein beispielsweise nur einen
                                           Euro mehr, müssen Unternehmen die         WP StB Hagen Müller, Conti-
StB Dr. Lutz Engelsing                     pauschale Steuer in Höhe von 30 Pro-      nuous Auditing – The New
lutz.engelsing@dhpg.de                     zent auf den vollen Betrag entrichten,    Normal?, Extended Abstract.
                                           wenn der Kunde für das Geschenk kei-
                                           ne Steuern zahlen soll.“
www.it-daily.net
Versicherungsschutz bei                    StB Dr. Lutz Engelsing
Cybersecurity-Angriffen                    lutz.engelsing@dhpg.de
„Der beste Schaden ist immer noch
                                                                                             Veranstaltungen
der, der erst gar nicht passiert und
wenn doch, dann gilt es, die Belas-        www.presseportal.de
tungen für Kunden und Partner der          dhpg berät die Nölken GmbH bei             Kompetenzforum Mittelstand
betroffenen Unternehmen so gering          dem Erwerb der Wachendorff-               „Agile Transformation“ – Wandel
wie möglich zu halten. Vor diesem          Chemie GmbH                                der Unternehmensstrukturen
Hintergrund haben wir in Kooperation       „Die dhpg hat die Nölken Hygiene          Die agile Transformation un­
mit der dhpg ein sogenanntes Secu-         Products GmbH im Rahmen einer             terstützt Unternehmen, sich
rity Operations Center (SOC) in unser      Financial, Tax & Legal Due Diligence      schneller an Marktveränderungen
Service-Portfolio integriert. Damit sol-   bei dem Erwerb des Hygieneherstel-        anzupassen. Eine Fähigkeit, die
len unerwünschte Besucher schon            lers Wachendorff-Chemie GmbH un-          in der Corona-Krise noch einmal
beim Versuch des Eindringens ins           terstützt. Die Übernahme erfolgte im      an Bedeutung gewonnen hat.
Unternehmensnetzwerk abgewehrt             März 2020, über die Höhe des verein-      Hackern bietet die Agilität neue
werden. Das SOC von AXA und dhpg           barten Kaufpreises wurde Stillschwei-     Einfallstore. Wie Datenmanage­
übernimmt die aktive Überwachung           gen vereinbart.“                          ment und Sicherheit sich darauf
und Analyse aller integrierten Systeme,                                              einstellen, zeigen Joerg Lamme-
erkennt IT-Schwachstellen, alarmiert       WP StB Klaus Altendorf                    rich und Ulrich Zerlett, Cyber­
bei Bedrohungen und berichtet unver-       klaus.altendorf@dhpg.de                   sicherheits-Experten der dhpg,
züglich an die IT-Verantwortlichen –                                                 am 21.1.2021 im Rahmen dieser
und das zu einem bezahlbaren Preis.“                                                 Veranstaltung. Weitere Informatio­
                                           IHK Die Wirtschaft                        nen finden Sie hier:
Markus Müller                              Präventives Restrukturierungsverfah­      www.dhpg.de/go/GBq-2b67f
markus.mueller@dhpg.de                     ren bietet neue Chancen für Unter­
                                           nehmen
                                           „Das Bundesministerium der Justiz
                                           und für Verbraucherschutz hat am
                                           14.10.2020 den Regierungsentwurf ei-
                                           nes Gesetzes zur Fortentwicklung des
                                                                                             Zahlungstermine
                                           Sanierungs- und Insolvenzrechts ver-
                                           öffentlicht. Teil dieses Gesetzespakets   Januar 2021
                                           ist das Unternehmensstabilisierungs-      Steuern und Sozialversicherung
                                           und -restrukturierungsgesetz (StaRUG),
                                           das zum 1.1.2021 in Kraft treten soll.“   11.1. (14.1.)
                                                                                       Lohn- & Kirchensteuer
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                                           dirk.wegener@dhpg.de
                                                                                     27.1.
   www.dhpg.de                                                                         Sozialversicherung

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