Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise

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Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise
Aktuelle Positionen zur
Banken- und
Finanzmarktregulierung
NOVEMBER 2020

Schwerpunkt: Corona-Krise
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise
Der VÖB in Europa
BERLIN                                                   FRANKFURT
■   Hauptsitz der Interessenvertretung mit fast          ■   Regelmäßiger Austausch mit der BaFin und der Euro-
    80 Mitarbeitern                                          päischen Zentralbank (EZB)
■   Fachliche Betreuung der Mitgliedsinstitute           ■   Fünf Pressekonferenzen im Jahr
■   Positionierung und Austausch in Fachgremien und      ■   Acht Mitgliedsinstitute vor Ort
    Arbeitskreisen
■   Kontakt zu Bundesregierung, Bundestag und Bundes-    PARIS
    rat                                                  ■   Verbindungsbüro
                                                         ■   Regelmäßiger Kontakt zur Europäischen Bankenauf-
BONN                                                         sichtsbehörde (EBA) und zur Europäischen
■   Regelmäßiger Austausch mit der Bundesanstalt für         Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)
    Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
■   Sitz unserer Tochter VÖB-Service GmbH

BRÜSSEL
■   Acht Mitarbeiter vor Ort
■   Regelmäßiger Kontakt zum Europäischen Parlament
    und zur Europäischen Kommission
■   Mitglied im Europäischen Verband Öffentlicher Ban-
    ken (EAPB)
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise
Aktuelle Positionen
des VÖB zur Banken- und
Finanzmarktregulierung
NOVEMBER 2020
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
FINANZMARKTREGULIERUNG

IRIS BETHGE-KRAUSS | HAUPTGESCHÄFTSFÜHRERIN

Sehr geehrte Damen und Herren,                                  ­ oraussetzung für unseren Erfolg sind eine fundierte
                                                                V
                                                                ­Facharbeit und der transparente Informationsaustausch.
die Corona-Krise stellt die Gesellschaft, die Art, wie wir       Ein Baustein unserer offenen Kommunikation sind die
leben, unser Miteinander und auch die Wirtschaft vor große       „Aktuellen Positionen zur Banken- und Finanzmarkt­
Herausforderungen. Die Pandemie hat Deutschland und die          regulierung“. Mit dieser Publikation informieren wir Sie
anderen europäischen Länder mit voller Wucht getroffen.          regelmäßig über die wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben
Schon in der ersten Hochphase der Krise im Frühjahr dieses       sowie Regulierungsanforderungen. Die Veröffentlichung
Jahres, die in vielen Ländern mit dem weitgehenden Runter-       erscheint nun zum zweiten Mal in Folge mit einem Schwer-
fahren des öffentlichen Lebens einherging, stieg die Arbeits-    punkt auf der Corona-Krise. Als VÖB beziehen wir klar Positi-
losigkeit bei einem harten Wirtschaftseinbruch deutlich.         on und befürworten ein Maßnahmenpaket zur direkten und
Um die Folgen dieses Einbruchs abzumildern, haben viele          indirekten Unterstützung der Wirtschaft.
Länder beispiellose Haushalts- und Finanzpakete aufgelegt.
                                                                Unsere nachgefragte Publikationsreihe unterstützt uns
In Deutschland sind die wichtigen Unterstützungsmaßnah-         dabei, die gemeinsamen Interessen unserer 59 Mitglieder
men die Zuschuss- und Förderprogramme des Bundes und            auf nationaler und internationaler Ebene erfolgreich zu
der Länder. Diese in der ersten Jahreshälfte entwickelten       vertreten sowie die Entscheidungsfindung bei Politik und
und kontinuierlich verbesserten Programme werden auch           Aufsicht ergebnisorientiert und praxisnah zu unterstützen.
während der aktuellen zweiten Corona-Infektionswelle            Mit unserer Arbeit möchten wir an der Gestaltung leistungs-
unsere Unternehmen unterstützen. Insoweit bleibt es dabei:      starker, moderner, wettbewerbsfähiger und kundenorien-
Politik und Gesellschaft können bei der Bekämpfung der          tierter Finanzplätze in Deutschland und Europa mitwirken.
Krisenfolgen auf die leistungsstarken öffentlichen Banken
setzen. Förderbanken, Durchleitinstitute und Hausbanken         Ich wünsche Ihnen nun eine interessante Lektüre. Gemein-
stehen weiter bereit, um den Selbstständigen, Unterneh-         sam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Geschäfts-
mern und ihren Familien zu helfen.                              stelle stehe ich Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung.

Als VÖB unterstützen wir unsere Mitglieder, indem wir auf       Mit freundlichen Grüßen
die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Förder-
maßnahmen in der Regulierung und Aufsicht einwirken.

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Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                          FINANZMARKTREGULIERUNG

                                             Schwerpunkt: Corona-Krise
UNSERE THEMEN

Maßnahmen in der Corona-Krise S. 6           9   Anforderungen an die Bank-IT S. 17

1   EU-Förderpolitik 2021–2027 S. 8          10 NEU: Digitaler Euro und die Regulierung
                                                von Krypto-Assets S. 18
2   EU-Umsetzung von Basel IV S. 10
                                             11 NEU: Digitale Wertpapiere S. 19
3   Diskussion über das Europäische
    Einlagenversicherungssystem S. 11        12 Sustainable Finance S. 20

4   Weiterentwicklung des bankinternen       13 Geldwäschebekämpfung in Zeiten
    Risikomanagements S. 12                     von COVID-19 S. 21

5   MiFID II/MiFIR Review S. 13              14 NEU: Gesetzentwurf zum Sanierungs-
                                                und Insolvenzrecht S. 22
6   NEU: Refinanzierungsprogramme der
    Bundesbank S. 14                         15 COVID-19 und das
                                                Personalvertretungsrecht S. 23
7   Reform des digitalen Wettbewerbsrechts
    (GWB-Digitalisierungsgesetz) S. 15       Übersicht Förder- und Landesbanken S. 24

8   Digitaler Zahlungsverkehr und
    Open Banking S. 16

                                                                                                 5
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
FINANZMARKTREGULIERUNG

Maßnahmen in der Corona-Krise

In der Corona-Krise schlägt die Stunde der öffentlichen Banken. Wir setzen uns
für diese Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie ein.

Die Corona-Krise prägt auch die zweite Jahreshälf-            in dramatische Existenzkrisen. Wie in der ersten Jahres-
te 2020. In bisher unbekanntem Ausmaß fordert sie             hälfte ist es für die wirtschaftliche Erholung entschei-
Deutschland und unsere europäischen Nachbarländer             dend, den Unternehmen Zugriff auf eine ausreichende
heraus. Die sozialen und ökonomischen Folgen sind             Liquidität zu ermöglichen. In akuten Krisen schlägt die
immens und können in ihrer Intensität und Höhe noch           Stunde der öffentlichen Banken. Das gilt auch in Reakti-
gar nicht erfasst werden. Die Maßnahmen zur Eindäm-           on auf die ­Corona-Krise. Wir beziehen als Bundesverband
mung der Pandemie mit zum Teil massiven Eingriffen in         Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Position zu den
den Alltag stürzen kleine wie große Unternehmen, die vor      aktuellen Entwicklungen und setzen uns für diese Maß-
dem Ausbrechen des Virus volle Auftragsbücher hatten,         nahmen in der COVID-19-Pandemie ein.

    UNSERE POSITION

FÖRDERMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT                               insbesondere der Erstanwendungszeitpunkt der CRR II
• Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-beihilferechtlichen       und die Anwendung von Leitlinien der Europäischen
  Vorschriften während der COVID-19-Pandemie gelockert            Bankenaufsichtsbehörde (EBA), z. B. zur Ausfalldefinition,
  bleiben. Nur so können Förderbanken mit ihren Förder-           Kreditvergabe und Überwachung, zu Auslagerungen und
  programmen dazu beitragen, dass Arbeitsplätze und               notleidenden Risikopositionen.
  Unternehmen gerettet werden.                                •   Wir sind der Ansicht, dass die Erstanwendung der
• Wir fordern einen raschen Abschluss der Verhandlungen           Basel-III-Finalisierung (Basel IV) über 2023 hinaus verscho-
  zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021–2027,          ben werden und eine inhaltliche Prüfung angesichts der
  zum Wiederaufbaufonds Next Generation EU für die Jahre          Corona-Krise erfolgen sollte.
  2021–2024 und zu den EU-Verordnungen mit Förderbezug.       •   Wir fordern die Ausnahme durchgeleiteter Hilfsmittel von
  Die Förderbanken benötigen Planungssicherheit zum               der Anrechnung auf die Leverage Ratio.
  Beginn der neuen Förderperiode, die am 1. Januar 2021       •   Wir sprechen uns für eine analoge Anwendung der
  beginnen soll.                                                  Kapitalerleichterungen bzw. Pufferanforderungen auf die
                                                                  Mindestanforderungen zu Eigenmitteln und berücksichti-
BANKENREGULIERUNG UND -AUFSICHT                                   gungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) aus.
• Wir plädieren dafür, dass sich die Unterstützung und        •   Wir plädieren für ein Aussetzen von weiteren nicht
  Beteiligung der Institute an staatlichen Fördermaßnah-          zwingend erforderlichen Meldeverpflichtungen und
  men beitragsneutral auf die EU-Bankenabgabe auswirken           Statistik­anforderungen sowie für die Verschiebung von
  sollte. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir bei           Datenlieferungen.
  der Weiterleitung von Förderdarlehen an einen Endkun-       •   Wir plädieren dafür, belastende Verlautbarungen der
  den oder von Treuhandkrediten.                                  Aufsichtsbehörden auszusetzen bzw. entsprechende
• Wir treten dafür ein, dass die Ende 2023 zu erreichende         legislative Klarstellungen vorzunehmen.
  Zielausstattung des Abwicklungsfonds (SRF) auf die          •   Wir fordern eine Verlängerung des Zeitraums für die
  Höhe der Einlagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der          Erarbeitung der BAIT-Novelle sowie die Einräumung einer
  SRM-Verordnung (1. Januar 2016) abstellt und damit auf          Frist von einem Jahr für die Umsetzung neuer Anforde-
  ca. 55 Mrd. Euro festgeschrieben wird.                          rungen ab Veröffentlichung bzw. Inkrafttreten.
• Wir sprechen uns für die Verschiebung von belastenden
  Regulierungsvorhaben aus. Verschoben werden sollten

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AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                FINANZMARKTREGULIERUNG

KAPITALMÄRKTE                                                  ZIVIL- UND HANDELSRECHT
• Wir setzen uns für Erleichterungen bei der Refinanzie-       • Wir fordern eine Klarstellung vom Gesetzgeber, dass
  rung über die Europäische Zentralbank und Deutsche             Darlehensvaluten auch während des Stundungszeitraums
  Bundesbank (Lockerung von Besicherungsmöglichkeiten            weiter verzinst werden.
  zur Teilnahme an liquiditätszuführenden Operationen,         • Wir setzen uns für keine umfassende Erweiterung der
  umfassende Umsetzung des ACC-Framework durch die               Stundungsregelungen für Verbraucherdarlehen auf sämt-
  Bundesbank) ein.                                               liche Darlehensarten (beispielsweise Unternehmerdarle-
• Wir halten es für notwendig, die Pflicht zur Stellung von      hen, Interbankenbereich, Kommunalfinanzierung) ohne
  Initial Margin für Institute mit einem durchschnittlichen      staatliche Sicherungsmaßnahmen zugunsten unserer
  Gesamtnominalbetrag an nicht zentral geclearten Deri-          Institute ein.
  vaten von mehr als 50 Mrd. Euro (sogenannte Phase 5)
  auf den 1. September 2021 und für Institute mit einem        ARBEITSRECHT
  entsprechenden Gesamtnominalbetrag von weniger als           • Wir setzen uns dafür ein, dass im Bundespersonalver-
  50 Mrd.und mehr als 8 Mrd. Euro (sogenannte Phase 6) auf       tretungsgesetz und flächendeckend in allen Landes-
  den 1. September 2022 zu verschieben.                          personalvertretungsgesetzen möglichst zeitnah ein
• Wir setzen uns dafür ein, Kapitalmarktregulierung              Mitbestimmungsrecht des Personalrats zur Kurzarbeit
  (MiFID II/MiFIR, MAD/MAR, BenchmarkVO) im Rahmen               aufgenommen wird, damit die Dienststellen eigenständig
  der anstehenden Reviews ernsthaft auf die effiziente           mit ihren Personalvertretungen Arbeitsplätze durch vorü-
  Funktionsweise der Kapitalmärkte hindernde Regelungen          bergehende Anordnung von Kurzarbeit erhalten können.
  zu prüfen, um eine nachhaltige Markterholung nach der
  COVID-19-Krise zu unterstützen. Insoweit begrüßen wir        STEUERRECHT
  die mit dem MiFID Quick Fix im Juli 2020 vorgeschlagenen     • Wir fordern bei der EU-Kommission und dem Bundesmi-
  Erleichterungen bei den Informationsvorgaben im Wert-          nisterium der Finanzen eine Verschiebung der Anwendung
  papiergeschäft als einen ersten wichtigen Schritt. Weitere     der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestal-
  Schritte sind jedoch notwendig, um effektive Verbesse-         tungen (DAC 6) um zwölf Monate.
  rungen zu schaffen. Insbesondere dürfen in der weiteren
  Überarbeitung der Regelwerke keine neuen bürokrati-
  schen Belastungen geschaffen werden.

ZAHLUNGSVERKEHR
• Wir sehen das Aussetzen der Datenerhebung gemäß
  Art. 27 der EU-Zahlungskontenrichtlinie (PAD) als hilfrei-
  che Entlastungsmaßnahme an.

                                                                                                                        7
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
         FINANZMARKTREGULIERUNG

         1       EU-Förderpolitik 2021–2027

        Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben sich die           2,2 Mrd. Euro für die Jahre 2021-2027. Für Maßnahmen
        Aktivitäten der EU-Kommission auf eine krisenorientierte        aus den EU-Strukturfonds sind derzeit 16,4 Mrd. Euro für
                                        Förderpolitik fokussiert.       Deutschland (ohne ländliche Entwicklung) vorgesehen.
EU-Fördermittel müssen während          Die zusätzliche Umsetzung
und nach der Krise schnell und          von Akutmaßnahmen wie           In der neuen Förderperiode sollen unter dem Dach des
bedarfsgerecht der Wirtschaft zur       z. B. der Corona Response       neuen Förderprogramms InvestEU die Finanzierungs-
Verfügung gestellt werden.              Investment Initiative haben     instrumente verschiedener EU-Programme gebündelt
                                        die Planungen der neuen         werden. Neben der EIB-Gruppe sollen erstmals auch
                                        Förderperiode erheblich be-     weitere Förderbanken als Umsetzungspartner fungieren
        einflusst. Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für die Jahre     und die EU-Haushaltsgarantie für Finanzierungsins­
        2021-2027 und der Wiederaufbaufonds Next Genera­tion            trumente direkt in Anspruch nehmen. Zielstellung des
        EU (NGEU) für die Jahre 2021–2024 müssen baldmöglichst          neuen übergreifenden Programms ist es, in wichtigen
        verabschiedet werden.                                           Politikbereichen zusätzliche Investitionen zu mobilisie-
                                                                        ren. Vor dem Hintergrund der notwendigen Abfederung
         Am 10. November 2020 haben sich die EU-Mitgliedstaa-           der ­COVID-19-Pandemie-Auswirkungen und des anschlie-
         ten mit dem Europäischen Parlament auf den Haushalt            ßenden Wiederaufbaus der Wirtschaft sah die EU-Kom-
         geeinigt. So soll der MFR voraussichtlich 1.074,3 Mrd. Euro    mission im Mai 2020 die Notwendigkeit, die für InvestEU
         (darunter ca. 1/3 für Strukturfonds) umfassen. Aus NGEU        bereitgestellte Haushaltsgarantie von 38 Mrd. Euro auf
         sollen 360 Mrd. Euro in Darlehen fließen und weitere           75,6 Mrd. Euro zu erhöhen. Darüber hinaus wurde zusätz-
         390 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse an besonders von           lich zu den Politikbereichen „Nachhaltige Infrastruktur“
         der Krise betroffene Mitgliedstaaten ausgereicht werden.       (1), „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ (2),
         Deutschland beabsichtigt, ausschließlich von den Zuschüs-      „KMU“ (3) und „Soziale Investitionen und Kompetenzen“
         sen Gebrauch zu machen. Neben einer Aufstockung der            (4) ein neues Förderfenster für „Strategische europäische
         Strukturfondsmittel um 2,4 Mrd. Euro für die Jahre 2021        Investitionen“(5) vorgeschlagen. Die Einigung zwischen
         und 2022 (ReactEU) erhält Deutschland voraussichtlich          den Mitgliedstaaten und dem Parlament zum MFR am
         22,7 Mrd. Euro aus der neuen, sogenannten Aufbau- und          10. November 2020 weicht jedoch von dem Budgetvor-
         Resilienzfazilität. Außerdem wird im Rahmen des Green          schlag der EU-Kommission zu InvestEU stark ab. Folg-
         Deals ein Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transi-     lich werden nur 9,4 Mrd. Euro für die Unterlegung der
         tion Fonds, JTF) geschaffen, der den Strukturwandel in den     EU-Haushaltsgarantie von insgesamt 23,5 Mrd. Euro für
         Regionen Europas mit der höchsten Treibhausgasintensität       InvestEU zur Verfügung stehen. Die Trilogverhandlungen
         begleiten soll. Die Mittelzuweisung für Deutschland beträgt    zu InvestEU werden auch Klarheit zu den Politikbereichen

             UNSERE POSITION

         •   Wir plädieren für einen raschen Abschluss der Verhand-     •   Wir fordern flexible sowie kombinierbare Finanzprodukte
             lungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen, zum Wiederauf-           i. R. von InvestEU, um den Herausforderungen nach der
             baufonds, zu den Strukturfondsverordnungen sowie der           Krise mit passenden Förderinstrumenten begegnen zu
             InvestEU-Verordnung, um Planungs- und Rechtssicherheit         können.
             für die Förderperiode 2021–2027 zu erzielen.               •   Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Einbindung
         •   Wir setzen uns dafür ein, dass Förderbanken ihre               weiterer nationaler und regionaler Umsetzungspartner
             Förderprogramme mit Hilfe der Strukturfonds und der            (Förderbanken) – neben der EIB – über eine Direktinan-
             EU-Garantiefazilitäten auch nach 2020 fortsetzen können,       spruchnahme der EU-Haushaltsgarantie i. R. von InvestEU
             um Kontinuität und Zuverlässigkeit in der Förderung zu         ein.
             gewährleisten.

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AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                                    FINANZMARKTREGULIERUNG

bringen. Der Rat möchte den neuen Bereich „Strategische                      MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN UND WIEDERAUFBAU-
europäische Investitionen“ in die vier anderen integrie-                     PLAN FÜR EUROPA (NGEU) – GESAMTVOLUMEN
ren. Das Europäische Parlament wiederum hat sich Ende
Oktober 2020 auf einen zusätzlichen sechsten Politikbe-
reich für InvestEU zur Unterstützung benachteiligter von
der COVID-19-Krise betroffener Unternehmen verstän-                           Mehrjähriger                                                     Next Genera­tion
                                                                              Finanzrahmen              1.074,3 Mrd. €                         EU (NGEU)
digt, den sogenannten „Solvency Support“. Vor diesem
                                                                              (MFF)                                                            COVID-19-Auf-
Hintergrund bleibt der Ausgang des Gesetzgebungsver-                          Siebenjahres-                                                    baupaket, über
fahrens abzuwarten. Die Mittelausstattung von InvestEU                        plan für den                                                     die ersten Jahre
                                                                              EU-Haushalt                                    750 Mrd. €        vorgezogen
widerspricht den ambitionierten Zielstellungen, in den
genannten wichtigen Politikfeldern ausreichend Investi-
tionsimpulse zu setzen. Es besteht auch die Gefahr, dass
sich die deutschen Förderprogramme mit europäischer
Risikoabsicherung möglicherweise schwerer realisieren
lassen.
                                                                                                           1.824,3 Mrd. €
                                                                             Quelle: Rat der Europäischen Union

MITTELZUTEILUNG AUS DEM WIEDERAUFBAUPLAN JE EU-MITGLIEDSTAAT (ZUSCHÜSSE)

 Italien                                                                                                       81,8 Mrd. €
 Spanien                                                                                                 77,3 Mrd. €
 Frankreich                                                    38,8 Mrd. €
 Polen                                                        37,7 Mrd. €
 Deutschland                                           28,8 Mrd. €
 Griechenland                                     22,6 Mrd. €
 Rumänien                                      19,6 Mrd. €
 Portugal                                   15,5 Mrd. €
 Bulgarien                               9,2 Mrd. €
 Tschechien                             8,6 Mrd. €
 Ungarn                                8,1 Mrd. €
 Slowakei                              7,9 Mrd. €
 Kroatien                             7,4 Mrd. €
 Niederlande                         6,8 Mrd. €
 Belgien                             5,5 Mrd. €
 Schweden                           4,7 Mrd. €
 Österreich                        4,0 Mrd. €
 Litauen                          3,9 Mrd. €
 Finnland                         3,5 Mrd. €
 Lettland                        2,9 Mrd. €
 Slowenien                       2,6 Mrd. €
 Dänemark                       2,2 Mrd. €
 Irland                        1,9 Mrd. €
 Estland                       1,9 Mrd. €
 Zypern                        1,4 Mrd. €
 Malta                         0,4 Mrd. €
 Luxemburg                     0,2 Mrd. €

 Quelle: Europäische Kommission, Statista

                                                                                                                                          9
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
         FINANZMARKTREGULIERUNG

         2        EU-Umsetzung von Basel IV

        Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat                 auf den sogenannten Output-Floor. Mit diesem sollen die
        die Frist für die Umsetzung der im Dezember 2017 ab-                Kapitalanforderungen von Banken, die interne Verfahren
                                        geschlossenen Arbeiten              verwenden, auf mindestens 72,5 Prozent des mit aufsicht-
Maßvolle Umsetzung in der EU.           an der Basel-III-Finali-            lichen Standardansätzen berechneten Wertes angehoben
                                        sierung (Basel IV) wegen            werden. Dieser Beitrag fällt mit etwa 20 Prozentpunkten
        der ­COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 1. Januar                für deutsche Banken deutlich höher aus. Mit Basel IV soll
        2023 verschoben. Hierdurch sollen in den Instituten und             zudem das Risikogewicht für nicht extern geratete Institu-
        Aufsichtsbehörden Ressourcen zur Bewältigung der Krise              te, das derzeit vom Rating der Zentralregierung abhängt
        freigesetzt werden. Absehbar ist, dass sich auch die Umset-         (Sitzlandprinzip), im Regelfall auf 40 Prozent ansteigen
        zung von Basel IV in europäisches Recht deutlich verzögern          und sich damit verdoppeln. Betroffen wären hiervon
        wird. Die Europäische Kommission hat die Vorlage eines              insbesondere Förderbanken, da sie Förderkredite häufig
        entsprechenden Legislativvorschlags auf Anfang 2021                 über kleinere Hausbanken ausreichen, die über kein Rating
        verschoben.                                                         einer Ratingagentur verfügen.

         Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Anfang
         August 2019 ihren Bericht an die EU-Kommission zur
         Umsetzung von Basel IV vorgelegt. Hierin prognostiziert sie
         einen Anstieg der Kapitalanforderungen für europäische
         Banken von 24,4 Prozent. Für deutsche Kreditinstitute
         ermittelte sie sogar einen Anstieg von rund 40 Prozent. In
         der EU entfallen 9,1 Prozentpunkte des Gesamtanstiegs

             UNSERE POSITION

         •    Wir befürchten, dass die neuen Regelungen von Basel IV die    •   Wir sprechen uns zudem dafür aus, dass gut begründete Abwei-
              Banken – trotz der unlängst beschlossenen Verschiebung            chungen von den Baseler Vereinbarungen auch nach der Umset-
              um ein Jahr – in der Phase nach der Corona-Krise treffen          zung von Basel IV fortgeführt werden. Dies gilt beispielsweise im
              werden. Insbesondere die mit dem Baseler Output-Floor             Hinblick auf den Unterstützungsfaktor für Kredite an kleine und
              verbundenen massiven Kapitalerhöhungen könnten dazu               mittlere Unternehmen oder die Weiterführung der EU-Praxis zur
              führen, dass sich die Wiedergenesung der Realwirtschaft           Behandlung von Immobilienkrediten.
              dramatisch verzögert oder sogar die Konjunktur erneut         •   Wir weisen darauf hin, dass die deutschen Banken maßgeblich
              kippt. Da die Auswirkungen der Pandemie noch nicht                die Energiewende in Deutschland finanzieren. Wird die europäi-
              absehbar sind, sollte die EU-Kommission vor Umsetzung             sche Kreditwirtschaft, wie zu befürchten, belastet, stellt sich die
              von Basel IV eine Folgenabschätzung durchführen, die              Frage, ob die EU ihre ehrgeizigen Klima- und Nachhaltigkeitsziele
              die tatsächlichen Folgen der Krise berücksichtigt. Erst im        erreichen kann.
              Anschluss sollten die EU-Institutionen darüber diskutieren,   •   Wir setzen uns dafür ein, dass die neuen Regelungen zur Be-
              wann und wie Basel IV in der EU umgesetzt wird.                   handlung von Forderungen an Banken das Fördergeschäft nicht
         •    Wir sind der Auffassung, dass der Output-Floor neben der          erschweren. Daher sollten im Rahmen des auf internen Ratings
              Leverage Ratio als zweiter Backstop für die risikobasierte        basierenden Ansatzes (IRBA) an Förderbanken abgetretene
              Kapitalunterlegung in der EU umgesetzt werden sollte.             Forderungen an den Endkreditnehmer als Sicherheit anerkannt
              Hierdurch ließen sich die negativen Auswirkungen des Floors       und im Standardansatz sämtliche Kredite, die Banken zur Ausrei-
              verringern. Die Standardansätze zur Risikobemessung soll-         chung oder Durchleitung von Förderkrediten zur Verfügung ge-
              ten stärker an den tatsächlichen Risiken orientiert werden.       stellt werden, pauschal mit einem Risikogewicht von 20 Prozent
                                                                                angerechnet werden.

         10
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                      FINANZMARKTREGULIERUNG

3       Diskussion über das Europäische
        Einlagenversicherungssystem
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie                Darauf aufbauend stieß ein Kompromissvorschlag der
ist nicht damit zu rechnen, dass die Verhandlungen um eine         österreichischen Ratspräsidentschaft Ende 2018 auf brei-
Europäische Einlagensicherung kurzfristig zum Erfolg führen        tere Zustimmung. Dieser
werden. Allerdings könnte das Thema im Zuge der von der            sogenannte hybride Ansatz             Ablehnung des konkreten Vor-
EU-Kommission für das Jahr 2021 geplanten Überarbeitung            stützt sich zum einen auf das         schlags der EU-Kommission zu
des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor               Rückversicherungsmodell,              einem Europäischen Einlagen-
und für die Einlagensicherung wieder an Fahrt aufnehmen.           das auf die Vorschläge der            versicherungssystem (EDIS).
                                                                   Kommission zurückgeht,
Bereits im Jahr 2015 legte die EU-Kommission ihren Verord-         und zum anderen auf ein
nungsvorschlag vor, der die stufenweise Schaffung eines            System der verpflichtenden Kreditvergabe unter den natio-
Europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) in der            nalen Einlagensicherungssystemen (genanntes mandatory
Bankenunion vorsah: Von einer Rück- über eine Mit- bis hin zu      lending). Danach soll bei Feststellung eines Entschädigungs-
einer Vollversicherung. Aufgrund des fehlenden politischen         falles in erster Stufe eine Auszahlung auf Ebene der nationalen
Konsenses darüber schlug die EU-Kommission im Jahr 2017            Einlagensicherungssysteme erfolgen. In zweiter Stufe soll das
in ihrer Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion einen           nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall zu-
verwässerten EDIS-Ansatz vor. Danach sollte EDIS zuerst nur        nächst außerordentliche Ex-post-Beiträge erheben und wenn
Liquiditätsunterstützung leisten (eingeschränkte Rückversi-        dies nicht möglich oder ausreichend ist, könnte auf liquide
cherung) und erst zu einem späteren Zeitpunkt auch Verluste        Mittel des Europäischen Einlagensicherungsfonds zurück-
von nationalen Einlagensicherungssystemen übernehmen               gegriffen werden. Reichen jedoch die Mittel aus der zweiten
(eingeschränkte Mitversicherung). Die dritte Etappe der            Stufe nicht aus, sollen in dritter Stufe die nationalen Einlagen-
Vollversicherung sollte zurückgestellt – aber nicht fallengelas-   sicherungssysteme zur Liquiditätsbereitstellung verpflichtet
sen – werden.                                                      werden. Letzteres würde eine Abkehr vom heutigen Modell der
                                                                   freiwilligen Unterstützung bedeuten.

    UNSERE POSITION

•   Wir setzen uns dafür ein, dass während der COVID-19-­          •   Wir sehen außerdem keine rechtliche Grundlage für den
    Krise Entscheidungen von erheblicher Tragweite – wie               konkreten Verordnungsvorschlag der Kommission. Er
    die Einführung einer Europäischen Einlagensicherung –              verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip und ist nicht
    wohl überdacht werden sollten. Eine Verunsicherung der             verhältnismäßig. Bis heute wurde keine umfassende Fol-
    Einleger muss unbedingt vermieden werden.                          genabschätzung veröffentlicht. Das ist ein Verstoß gegen
•   Wir halten unverändert an unserer ablehnenden Position             den Grundsatz „Better Regulation“.
    gegenüber den konkreten Vorschlägen der Kommission
    für ein EDIS fest. Die Vertiefung der Bankenunion kann
    nach erfolgreich durchgeführten Schritten der Risikore-
    duzierung sinnvoll sein, darf aber die Funktionsfähigkeit
    der bewährten deutschen Sicherungssysteme nicht
    gefährden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung
    ist von erheblicher Bedeutung, welche Vorbedingungen
    erfüllt sein müssen, bevor eine Europäische Einlagen-
    sicherung aufgebaut werden kann. Eine verpflichtende
    Kreditvergabe zwischen den nationalen Sicherungssys-
    temen lehnen wir daher ab.

                                                                                                                              11
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
          FINANZMARKTREGULIERUNG

          4        Weiterentwicklung des bankinternen
                   Risikomanagements
          Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)          MaRisk-Novelle zur Konsultation gestellt. Leider sind einige
          hat die vorhandenen Auslegungsspielräume der Mindestan-              grundlegende Bedenken der Kreditwirtschaft, die im Vorfeld
                                           forderungen an das Risiko-          geäußert wurden, nicht berücksichtigt worden. So ist u. a.
Proportionalitätsgrundsatz                 management (MaRisk) in der          eine Ausweitung des Anwendungsbereiches für spezielle
stärker in europäischen Anfor-             Corona-Krise großzügig inter-       Anforderungen an systemrelevante Institute auf sogenann-
derungen verankern; prinzipien­            pretiert und den Instituten         te „große und komplexe Institute“ geplant. Diese Institute
orientierte anstelle von regel­            damit Freiräume verschafft.         sollen die Baseler Vorgaben an die Risikodatenaggregation
basierten Anforderungen;                   Eine flexible Auslegung der         beachten und dürfen die Compliance-Funktion nicht mit
Flexibilität der Institute erhalten,       MaRisk durch die BaFin ist          Aufgaben des Risikocontrollings kombinieren.
um die Wertschöpfungskette                 möglich, weil es sich um
optimieren zu können.                      ein prinzipienorientiertes          Zudem hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
                                           Rundschreiben handelt, in           am 29. Mai 2020 ihre Leitlinien für die Kreditvergabe und
                                           dem auf detaillierte Vorga-         Überwachung veröffentlicht, die im Rahmen der siebten Ma-
          ben verzichtet wird. Diese Prinzipienorientierung gestattet es       Risk-Novelle ab April 2021 in Deutschland umgesetzt werden
          den Instituten, bei der Umsetzung der Anforderungen unter            sollen. Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Leit-
          normalen Bedingungen die Besonderheiten ihres Geschäfts-             linien schwierig wird, weil sie nicht hinreichend prinzipien-
          modells zu berücksichtigen. Außerdem ermöglicht sie es den           orientiert ausgestaltet sind. Die BaFin hat sich gegenüber der
          Aufsichtsbehörden gerade in Krisenzeiten, schnell und flexibel       EBA im Comply-or-Explain-Verfahren, bei dem ein Verzicht auf
          auf die Herausforderungen zu reagieren, ohne die zugrunde-           die Anwendung durch die zuständige Behörde begründet wer-
          liegenden Regelungen anpassen zu müssen.                             den muss, zur Übernahme dieser Leitlinien bis zum 30. Juni
                                                                               2022 verpflichtet. Sofern die Umsetzung dieser Leitlinien über
          Das bankinterne Risikomanagement unterliegt auch in                  die MaRisk daran scheitert, dass sie zu kleinteilig und nicht
          Krisenzeiten einem ständigen Anpassungsprozess. So hat               prinzipienorientiert genug ausgestaltet sind, würden sie auch
          die BaFin am 26. Oktober 2020 ihren Entwurf zur sechsten             für die weniger bedeutenden Institute unmittelbar gelten.

              UNSERE POSITION

          •    Wir halten eine prinzipienorientierte Aufsichtspraxis für       •   Wir treten dafür ein, dass die Institute unabhängig von
               unabdingbar. Dies hat die Corona-Krise eindrucksvoll                ­ihrer Größe die Compliance-Funktion weiterhin mit
               bestätigt. Die Aufsicht sollte sich dafür einsetzen, dass der        anderen Funktionen der zweiten Verteidigungslinie zu-
               in Deutschland bewährte Proportionalitätsgrundsatz nicht             sammenlegen können. Das Größenkriterium sollte dabei
               an zu engen europäischen Vorgaben scheitert. Zudem                   keine Rolle spielen, um sinnvolle Synergien wie z. B. zum
               erwarten wir, dass die Aufsicht daran festhält, die europäi-         Management der nichtfinanziellen Risiken nutzen zu kön-
               schen Vorgaben angemessen in ihre Verwaltungspraxis zu               nen. Eine derartige Einschränkung ergibt sich auch nicht
               übersetzen.                                                          aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance.
          •    Wir halten es nicht für gerechtfertigt, große Institute, die    •    Wir weisen darauf hin, dass die Institute ihre Wertschöp-
               nicht als systemrelevant eingestuft sind, mit zusätzlichen           fungskette unter Rentabilitätsgesichtspunkten optimieren
               Anforderungen an die Risikodatenaggregation zu belas-                müssen. Die permanent verschärften regulatorischen Ein-
               ten. Selbst die EZB spricht im Zusammenhang mit diesen               schränkungen von Auslagerungslösungen stehen diesem
               Grundsätzen nur von einer Richtschnur für ihre laufende              Unterfangen zunehmend im Weg. Unseres Erachtens sollten
               Aufsichtstätigkeit, um die bedeutenden Institute unter Ver-          beaufsichtigte Unternehmen, die als Dienstleister für die
               hältnismäßigkeitsaspekten zur Umsetzung zu ermutigen.                Institute in Erscheinung treten, und zertifizierte Dienstleis-
                                                                                    ter privilegiert behandelt werden, um das Auslagerungs­
                                                                                    management zu vereinfachen.

          12
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                   FINANZMARKTREGULIERUNG

5       MiFID II/MiFIR Review

Bereits mit der von der Europäischen Kommission am             Unternehmensanleihen mit Make-whole-Klausel von den
17. Februar 2020 veröffentlichten Konsultation hat offiziell   Pflichten der Product Governance ausgenommen werden.
die Überarbeitung des europäischen Aufsichtsrechts über        Außerdem haben wir die
die Wertpapiermärkte, konkret der Richtlinie über Märkte       Aussetzung der Quartals-       Für Anleger und Finanzindustrie
für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments        berichterstattung der Han-     gleichermaßen wichtig ist die nun
Directive, MiFID II) sowie der Verordnung über Märkte          delsplätze (Best Execution)    anstehende Überarbeitung von
für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments        vorgeschlagen. Die Verab-      MiFID II und MiFIR. Mit dem MiFID
Regulation, MiFIR), begonnen. Zuvor hatten wir und die         schiedung des Quick Fix ist    Quick Fix im Rahmen des Capital
Deutsche Kreditwirtschaft (DK) dem Bundesministerium           für Ende 2020 geplant.         Markets Recovery Package wurde
für Finanzen (BMF) viele Positionen zum Änderungsbedarf                                           nun ein Teil vorgezogen.
vorgestellt.                                                   Die weitere Überarbeitung
                                                               der MiFID II/MiFIR wird im
Am 24. Juli 2020 hat die EU-Kommission im Rahmen des           Jahr 2021 fortgesetzt. Hier zeichnen sich bereits jetzt schon
Capital Markets Recovery Package die Überarbeitung eines       neue, umfangreiche Anforderungen ab. Diese betreffen
Teils der Regeln der MiFID II vorgezogen (MiFID Quick Fix).    u. a. das Meldewesen für Wertpapiertransaktionen oder
Durch Vereinfachungen bei bürokratischen Erfordernissen        stehen im Zusammenhang mit der Vor- und Nachhandel-
sollen Wertpapierfirmen und Banken Ressourcen für die          stransparenz (Stichwort: Consolidated Tape).
Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie schaffen
und Unternehmen besser Kapital an den Finanzmärk-
ten aufnehmen können. Die Erleichterungen betreffen
insbesondere Ausnahmen von bestimmten Informati-
onspflichten bei Geschäften mit professionellen Kunden
und geeigneten Gegenparteien sowie den Übergang zur
elektronischen Information der Kunden. Weiter sollen

    UNSERE POSITION

•   Wir begrüßen den MiFID Quick Fix und das Ziel, durch           schäft beschränkt bleiben. Dieses Geschäftsmodell gibt es
    den Abbau bürokratischer Anforderungen für Banken und          in Deutschland nahezu nicht.
    Anleger das Wertpapiergeschäft zu erleichtern. Dies gilt   •   Wir begrüßen die geplante Aussetzung der Quartalsbericht-
    insbesondere für die beabsichtigten Ausnahmen für Ge-          erstattung der Handelsplätze. Wünschenswert wäre, auch
    schäfte mit geeigneten Gegenparteien und professionel-         die jährlichen Ausführungsreports der Wertpapierfirmen
    len Kunden. Hier wären weitergehende Ausnahmen und             auszusetzen. Beide Informationen haben sich als wenig rele-
    der Verzicht auf sogenannte Opt-in-Rechte von professio-       vant für den Markt erwiesen, sind aber sehr kostenintensiv.
    nellen Kunden wünschenswert.                               •   Wir sprechen uns gegen die Einführung eines umfassenden
•   Wir begrüßen die vorgeschlagene Ausnahme von Un-               Consolidated Tape aus. Die schlechten Erfahrungen mit den
    ternehmensanleihen mit Make-whole-Klausel von den              neuen MiFIR-Transparenzregeln (insbesondere Vorhandels­
    Product-Governance-Anforderungen. Sie sollten auch von         transparenz im Nichteigenkapitalbereich, Best-Executi-
    der PRIIPs-Verordnung mit den entsprechenden Doku-             on-Berichte), die zu enormen, aber kaum verwertbaren Da-
    mentationserfordernissen ausgenommen werden. Wir               tensammlungen führten, lassen den Nutzen einer weiteren
    sprechen uns weiter dafür aus, auch andere „einfache“          Datensammelstelle (Consolidated Tape) schwer erkennen.
    Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen von den Pro-         Damit könnten alle Erleichterungen für Institute, die im
    duct-Governance-Anforderungen auszunehmen. Etwaige             Rahmen des MiFID Quick Fix erreicht wurden, an anderer
    Ausnahmen sollten auch nicht auf das Execution-only-Ge-        Stelle konterkariert werden.

                                                                                                                           13
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
         FINANZMARKTREGULIERUNG

         neu
         6        Refinanzierungsprogramme der Bundesbank

         Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat Europa erfasst.        Wie bereits in der ersten Pandemiewelle drohen Banken
         Viele Unternehmen gehen geschwächt in das Winterhalb-           nicht nur Teil der Lösung, sondern auch Betroffene der Krise
                                       jahr und müssen in großem         zu sein, wenn Unternehmen und institutionelle Investoren
Anpassungen der Refinanzie-            Umfang auf bestehende             ihre befristeten Mittel in Sichteinlagen überrollen oder ganz
rungsprogramme der Bundes-             Einlagen und Kreditlinien         abziehen.
bank sind für eine nachhaltige         bei den Banken zurückgrei-
wirtschaftliche Erholung wichtig.      fen. Erneut gilt es, möglichst    Gleichzeitig werden die andauernden wirtschaftlichen Aus-
                                       viele Unternehmen mit             wirkungen der Pandemie und das Ausbleiben des erhofften
                                       einem ansonsten gesunden          Aufschwungs die Bonitäten der Unternehmen unter Druck
         Geschäftsmodell durch diese zweite Phase der Krise zu           setzen. Zahlreiche Unternehmen könnten dann aus dem gel-
         begleiten.                                                      tenden Sicherheitenrahmen der Bundesbank herausfallen.
                                                                         Dann könnten Banken bestehende und neue Kredite nicht
         Das am 27. Oktober 2020 veröffentlichte Bank Lending Sur-       bei der Bundesbank gegen Zentralbankliquidität hinterlegen
         vey (BLS) der Bundesbank, für das eine Umfrage bei deut-        und wären mangels Alternativen zu einer noch vorsichtigeren
         schen Banken durchgeführt worden war, belegt, dass die          und preissensiblen Steuerung ihrer Kreditbücher gezwungen.
         Kreditnachfrage der Unternehmen erneut zunahm. Dies trifft
         insbesondere auf die stark mittelständisch geprägte deut-       Das Ziel der Banken ist, ihre Unternehmenskunden mit intak-
         sche Wirtschaft zu, die nur begrenzt von den EZB-Ankaufs-       tem Geschäftsmodell, deren Bonität unter den Maßnahmen
         programmen für kapitalmarktrefinanzierte Unternehmen            zur Eindämmung der Pandemie leidet, mit den notwendigen
         profitiert. Eine mangelnde, schleppende oder unnötig teure      Krediten zu unterstützten. Die Unternehmen dürfen nicht
         Kreditversorgung könnte diese gefährden und zu unnötigen        durch zu wenig, zu langsame oder unnötig teure Kreditverga-
         Schäden in der deutschen Wirtschaft führen.                     be zusätzlich unter Druck geraten.

             UNSERE POSITION

         •    Wir treten dafür ein, dass die Bundesbank die Kreditver-   •   Wir treten dafür ein, dass im Hinblick auf die Einlie-
              sorgung der Unternehmen über die deutschen Banken              ferbarkeit der Buchkredite an Unternehmen (auch im
              im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich unterstützt          Rahmen des existierenden Krediteinreichungsverfah-
              und in einem ersten Schritt die zeitlichen Befristungen        rens) sowohl Dauer als auch Vorhersehbarkeit der An-
              von Refinanzierungsprogrammen aufhebt.                         nahmeentscheidungen durch die Bundesbank optimiert
         •    Wir treten weiter für eine weitergehende Implementie-          werden sowie interne Ratings der Institute bzw. der
              rung des Correspondent Central Banking Model (CCBM)            Verbünde verwendbar sein sollten. Insbesondere der
              ein. Auch das würde die Refinanzierung der Institute er-       den Industriestandort Deutschland tragende Mittelstand
              leichtern. Insbesondere die Umsetzung des Programms            verfügt i. d. R. nicht über ein Rating der großen Ratin-
              mit der Banque de France ist längst überfällig.                gagenturen (z. B. Moody’s, Fitch, S&P).

         14
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                     FINANZMARKTREGULIERUNG

7       Reform des digitalen Wettbewerbsrechts
        (GWB-Digitalisierungsgesetz)
Vor dem Hintergrund der aktuellen digitalen Herausforde-          Darüber hinaus soll das System der Kartellrechtsaufsicht
rungen in der Corona-Krise und diesbezüglichen Beschleuni-        in Deutschland an einzelnen Stellen gestärkt werden. Die
gungen bei digitalen Diensten gewinnt die Neuregelung des         wettbewerbsrechtliche
Wettbewerbsrechts weiter an Bedeutung. Die dort einge-            Missbrauchsaufsicht wird          Mit dem Entwurf des zehnten Ge-
räumten Gestaltungsmöglichkeiten beeinflussen die Rahmen-         modernisiert, das Konzept         setzes zur Änderung des Gesetzes
bedingungen für einen wesentlichen Teil der Wirtschaft und        der „Intermediationsmacht“        gegen Wettbewerbsbeschränkun-
das Funktionieren digitaler Ökosysteme in Deutschland und         etabliert und die „Essential      gen für ein digitales Wettbewerbs-
Europa.                                                           Facilities Doctrine“ neu          recht 4.0 (GWB-Digitalisierungsge-
                                                                  gefasst. Neu ist, dass eine       setz) wird das Wettbewerbsrecht
Das Bundeskabinett hat am 9. September 2020 den Regie-            effektivere Kontrolle über        an die Herausforderungen der
rungsentwurf des zehnten Gesetzes zur Änderung des Geset-         Digitalkonzerne mit überra-       Digitalisierung angepasst.
zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes,         gender marktübergreifender
proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digita-        Bedeutung für den Wettbe-
lisierungsgesetz) beschlossen. Seit Ende Oktober 2020 wird        werb ermöglicht werden soll. Es wird ein kartellrechtlicher
das Gesetz im Bundestag beraten. Mit dem Gesetz wird die          Anspruch auf Datenzugang eingeführt, wenn dem Zugang zu
EU-Richtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der            Daten aus wettbewerblicher Sicht eine besondere Bedeu-
Mitgliedstaaten umgesetzt. Es sind u. a. Änderungen bei den       tung zukommt. Darüber hinaus wird ein Eingriffstatbestand
Ermittlungsbefugnissen der Kartellbehörden und den Sankti-        zur Verringerung der wettbewerblichen Probleme durch das
onen für Kartellrechtsverstöße vorgesehen. Die Verfahren der      „Tipping“ von Märkten eingeführt.
Kartellbehörden werden beschleunigt, u. a. die Anordnung
von einstweiligen Maßnahmen, die Durchführung von münd-           Zukünftig besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein
lichen Anhörungen und bei der Akteneinsicht. Die Richtlinie       Anspruch von Unternehmen auf eine Entscheidung des Bun-
ist bis zum 4. Februar 2021 in nationales Recht umzusetzen.       deskartellamts innerhalb von sechs Monaten.

    UNSERE POSITION

•   Wir begrüßen die Zielsetzung des Gesetzes, durch die              bei marktbedeutenden Digitalanbietern. Dabei ist – für
    Novelle einen angemessenen Ordnungsrahmen insbeson-               die Schaffung neuer Ökosysteme – aus unserer Sicht
    dere für digitale Märkte zu schaffen. Vor dem Hintergrund         die Möglichkeit eines marktgerechten Entgeltes für den
    der aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise besteht              Zugang zu Daten und Diensten durch Anbieter notwendig,
    ein großer Bedarf an eindeutigen Wettbewerbsregeln für            um Investitionen und Innovationen zu gewährleisten. Dies
    Anbieter von digitalen Diensten.                                  ist Grundlage für den Erfolg von Open Banking und Open
•   Wir bewerten den neu geschaffenen Anspruch von Unter-             Data. Für den Zugang zu Schnittstellen müssen standar-
    nehmen auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts                disierte Schnittstellenzugänge und Formate definiert und
    positiv. Die Voraussetzungen, nämlich ein erhebliches             genutzt werden. Die zwangsweise Nutzung von proprietä-
    rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer sol-         ren Zugängen fördert den Tipping-Effekt.
    chen Entscheidung, sind aus unserer Sicht allerdings zu       •   Wir begrüßen es, dass durch eine gesetzliche Referenz
    hoch.                                                             auf einheitliche technische Standards und Formate eine
•   Wir betrachten insbesondere die EU-weit einheitliche              wettbewerbsrechtlich wünschenswerte Öffnung tatsäch-
    Definition des jeweils relevanten Marktes als eine wichtige       lich ihre Wirkung entfalten kann. Eine Harmonisierung
    Grundanforderung für eine praktikable Anwendung des               des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für den gesamten
    neuen Wettbewerbsrechts.                                          EU-Binnenmarkt ist in der Folge notwendig, um keine
•   Wir unterstützen generell die Forderung nach einem                Gesetzesarbitrage zu erzeugen.
    gleichberechtigten Zugang zu Schnittstellen und Diensten

                                                                                                                            15
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
          FINANZMARKTREGULIERUNG

          8        Digitaler Zahlungsverkehr und Open Banking

           Die EU-Kommission hat in der Retail Payments Strategy ange-        und weder geschäftspolitisch notwendig noch technisch
           kündigt, Echtzeitzahlungen verpflichtend einzuführen, da die       sinnvoll. Die derzeit mangelnde Erreichbarkeit bei Echtzeit-
                                            Abdeckung in der EU gemäß         überweisungen in Europa gilt es zu beseitigen. TIPS soll als
Die erfolgreiche Digitalisierung            der SEPA-Verordnung auch          zentraler Knoten für alle Clearing-Häuser und alle direkten
entscheidet, wie sich Deutschland           nach November 2020 nicht          Teilnehmer dienen, sodass eine vollständige Erreichbarkeit in
und Europa zukünftig im globalen            erreicht wird. Spezialinstitute   Europa hergestellt wird.
Wettbewerb positionieren werden.            wie Förderbanken, die heute
Hierfür sind regulatorische Bedin-          für Echtzeitzahlungen nicht       Alle direkten TARGET-Teilnehmer sollen verpflichtet werden,
gungen und erfolgreiche Markt­              erreichbar sind, legen den        ein TIPS(TARGET Instant Payments Settlement)-Konto zu
initiativen entscheidend.                   Schwerpunkt auf Förder-           eröffnen. Dies verkompliziert den Ausgleich von Echtzeitzah-
                                            maßnahmen über gezielte           lungen durch das Vorhalten mehrerer Verrechnungskonten
                                            Programme. Eine Entbindung        speziell für große Institute, die bereits an ein marktwirt-
           der Förderbanken von Echtzeitzahlungen steht nicht im Wider-       schaftliches Clearing-Haus angeschlossen sind. Dadurch wird
           spruch zur notwendigen Abdeckung, damit Banken tragfähige          indirekt Druck auf die Banken ausgeübt, von einem markt-
           Dienste auf Basis von Echtzeitzahlungen anbieten können. Die       wirtschaftlichen Anbieter auf das hoheitliche System TIPS zu
           EU-Kommission prüft nun, welche Spezialinstitute von einer         wechseln. Dies kann zu Marktverzerrungen führen. Die Berlin
           Verpflichtung zur Echtzeitzahlung ausgenommen werden.              Group ist eine offene europäische Initiative, die Open-Ban-
                                                                              king-Geschäftsvorfälle standardisiert. In der Kreditwirtschaft
          Je nach Marktbedarf sind unterschiedliche Zahlungsins­              besteht ein Interesse am Aufbau eines Premium-API-Systems,
          trumente und -typen geeignet. So kann dies für bestimmte            das auf ausgewählte Geschäftsvorfälle der Berlin Group
          Zwecke eine Echtzeitzahlung, für andere eine Standard- oder         aufsetzt. Ein derartiges System böte Chancen für Banken
          Standardüberweisung sein – jeweils auch als gebündelte              und Unternehmen, wodurch ein europäisches Ökosystem für
          Sammelüberweisung, wie sie häufig bei Firmen zum Einsatz            Finanzdienstleistungen entstehen könnte. Parallel dazu hat
          kommt. Eine sofortige Ausführung einer Zahlung sowie die            die EU-Kommission angekündigt, einen Gesetzentwurf über
          Wertstellung des Betrags sind keine Standardanforderungen           ein Open Finance Framework bis Mitte 2022 zu präsentieren,
                                                                              das über die PSD2 hinausgehen soll.
              UNSERE POSITION

          •    Wir fordern, dass Spezialinstitute wie Förderbanken von        •   Wir fordern dass das regulatorisch geplante Open Finance
               einer verpflichtenden Einführung von Echtzeitzahlungen             Framework zu keiner Einschränkung von funktionierenden
               ausgenommen werden. Das Zahlungsverkehrsangebot                    Marktinitiativen führt. Daten und Dienste von Anbietern müssen
               darf nicht weiter gesetzlich reglementiert werden und              gegenüber den Unternehmen, die den wirtschaftlichen Vorteil
               muss sich am Marktbedarf orientieren. Echtzeitzahlungen            daraus ziehen, ein marktgerechtes, nicht reguliertes Entgelt
               können dabei die übrigen Zahlverfahren ergänzen. Das               berechnen dürfen. Dies ist Voraussetzung für einen fairen Wett-
               TIPS-System des Eurosystems zur Verrechnung von Echt-              bewerb und für Investitionen in innovative Infrastrukturen für
               zeitzahlungen sollte direkte TARGET-Teilnehmer, die be-            Open Banking und Open Data.
               reits über ein Clearing-Haus an TIPS angeschlossen sind,       •   Wir unterstützen die Zusammenführung von kreditwirtschaftli-
               nicht zu einem zusätzlichen TIPS-Konto verpflichten. Dies          chen Zahlungssystemen zu einem einheitlichen Angebot für alle
               wäre ein marktbasierter Ansatz, der die Erreichbarkeit             Bezahlkanäle. Hierfür benötigen wir die Unterstützung der Poli-
               herstellt und der SEPA-Verordnung genügt. Der geplante             tik und Wettbewerbsbehörden. Eine paneuropäische Bezahllö-
               Zugang von Nicht-Banken zu Infrastrukturen wie TARGET,             sung benötigt stabile regulatorische Rahmenbedingungen,
               die der EU-Finalitätsrichtlinie unterliegen, darf nicht die        damit tragfähige Geschäftsmodelle aufgesetzt werden können.
               Stabilität gefährden. Wir warnen davor, dass weniger           •   Wir fordern weniger regulatorische Eingriffe in den Markt, damit
               regulierte Marktteilnehmer Zugang zu diesen wichtigen              europäische Zahlungssysteme im Wettbewerb mit internationa-
               Infrastrukturen erhalten.                                          len Plattformen und Banken nicht benachteiligt werden.

          16
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                      FINANZMARKTREGULIERUNG

9       Anforderungen an die Bank-IT

Cyberwiderstandsfähigkeit und Informationssicherheit              tifizierungen, u. a. bei Cloud-Dienstleistungen, verbessern
sind zentrale aufsichtsrechtliche und gesetzliche Anforde-        soll. Die Europäische Kommission hat nun Ende September
rungen an Institute und IKT-Infrastrukturen im Finanzsek-         2020 im Rahmen ihres
tor. Für die Sicherstellung eines kontinuierlichen Ge-            „Digital Finance Package“          BAIT-Novelle bringt ergänzende
schäftsbetriebes sind besonders ein sicherer IT-Betrieb und       einen Legislativvorschlag          Anforderungen. Bereits mittelfris-
ein umfassendes Notfallmanagement von grundlegender               zur digitalen operationel-         tig ist von weiteren Regelungen
Bedeutung.                                                        len Widerstandsfähigkeit           und Vorgaben infolge der geplan-
                                                                  vorgelegt. Dieser beinhaltet       ten europäischen Verordnungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht               eine Vielzahl detaillierter        zur digitalen operationellen
(BaFin) konsultiert aktuell bis Ende November 2020 ihre           Regelungen zum IKT-Si-             Widerstandsfähigkeit auszugehen.
Novelle der „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die              cherheitsrisikomanage-
IT“ (BAIT). Mit dieser werden die Vorgaben der European           ment inkl. Testing, zum
Banking Authority (EBA) insbesondere an das IKT- und das          Incident-Management und -Reporting sowie zum IKT-Not-
Sicherheitsrisikomanagement u. a. in den neuen Kapiteln           fallmanagement, die für eine Umsetzung von der EBA in
„Operative Informationssicherheit“ und „IT-Notfallma-             Regulatory Technical Standards (RTS) noch weitergehend
nagement“ umgesetzt. Ein intensiver und kontinuierlicher          konkretisiert werden sollen. Darüber hinaus sieht der Ent-
Austausch zur BAIT-Novelle zwischen der Aufsicht und den          wurf der Verordnung die Schaffung eines Aufsichtsrahmens
Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erfolgte            für kritische IKT-Dienstleister wie z. B. große Cloud-Anbie-
seit dem Frühjahr 2020 im Fachgremium IT der BaFin. Im            ter vor. Insgesamt will die EU-Kommission eine Harmo-
Rahmen der öffentlichen Konsultation soll nun eine ab-            nisierung vorhandener und ergänzender Regelungen zur
schließende gemeinsame Stellungnahme der DK abgege-               Verbesserung der Cyberresilienz und des IKT-Sicherheits-
ben werden.                                                       risikomanagements im Finanzsektor erreichen. Dabei ist
                                                                  insbesondere auch die zukünftige Beteiligung der nationa-
Bereits 2018 wurde in der EU der „Rechtsakt zur Cybersi-          len Aufsichten wie der BaFin an der Aufsichtsführung und
cherheit“ beschlossen, der die Cybersicherheit durch Zer-         -praxis Gegenstand der Regelungen.

    UNSERE POSITION

•   Wir sind insgesamt für klare und zugleich vereinfachende          tionalitätsprinzip kaum mehr Berücksichtigung findet. Die
    europäische und nationale Anforderungen, speziell im              geplanten Regelungen würden ohne weitere Differenzierung
    Umgang mit IKT-Sicherheitsrisiken und IT-Auslagerungen.           für alle Banken gleichermaßen zur Anwendung kommen.
    Daher unterstützen wir auch die Zertifizierung ausgesuchter   •   Wir plädieren für eine eindeutige gesetzliche Regelung zur
    IT-Produkte oder -Dienstleistungen, bspw. durch die optio-        umfassenden Einbeziehung der nationalen Aufsichtsbehör-
    nale Zertifizierung von Cloud-Diensten im Auslagerungsfall.       den in die zukünftige Aufsichtsführung und -praxis im Ver-
    Eine verpflichtende Zertifizierung von (sicherheitsrelevan-       ordnungsvorschlag zur operationellen Widerstandsfähigkeit
    ten) Produkten und Leistungen lehnen wir aber ab. Dies            der Europäischen Kommission. Ausschließlich die nationa-
    würde die verfügbare Produktauswahl einschränken.                 len Aufsichten können die individuellen Gegebenheiten und
•   Wir fordern die durchgängige Anwendung des in den MaRisk          Zusammenhänge ausreichend gut bewerten.
    und den BAIT verankerten Proportionalitätsprinzips und        •   Wir begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommissi-
    dessen Anwendung in der Prüfungspraxis durch die Auf-             on, einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Dienstleister,
    sichtsbehörden.                                                   insbesondere große international tätige Cloud-Dienstleister,
•   Wir weisen darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen           schaffen zu wollen. Dieser sollte unbedingt mit aufsichts-
    im Legislativvorschlag zur digitalen operationellen Wider-        rechtlichen Erleichterungen für Finanzinstitute, u. a. durch
    standsfähigkeit der Europäischen Kommission über das              eindeutige Verpflichtung der Dienstleister zum Nachweis
    Harmonisierungsziel deutlich hinausgehen und das Propor-          anforderungskonformer Leistungserbringung, einhergehen.

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AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
          FINANZMARKTREGULIERUNG

          neu
          10         Digitaler Euro und die Regulierung von Krypto-Assets

          Die Einführung eines digitalen Euro wird seit dem Bekannt-         ob und in welcher Form ein Projekt zum digitalen Euro gestar-
          werden des privatwirtschaftlichen Währungsvorhabens ­Libra         tet wird. In einer Arbeitsgruppe der Bundesbank unter Beteili-
                                           im Jahr 2019 zunehmend            gung von privaten und öffentlichen Banken – sollen bis Ende
Die Europäische Kommission hat             intensiv diskutiert. Eine         2020 verschiedene Modelle eines digitalen Euros analysiert
einen Entwurf für die umfassende           grundlegende Bedeutung            werden. Die EZB zieht eine direkte Ausgabe eines digitalen
Gesetzgebung zur Regulierung               für die Weiterentwicklung         Euros an Endnutzer mit Bezahlfunktion in Erwägung. Eine
von Krypto-Assets vorgelegt. Die           von Finanzdienstleistungen        Festlegung auf eine konkrete Variante eines digitalen Euros
Europäische Zentralbank treibt             und Geschäftsmodellen im          ist derzeit noch nicht erfolgt. Die Deutsche Bundesbank sieht
die Überlegungen zur Umsetzung             europäischen Finanzsek-           unter Verweis auf potenzielle Risiken für die Finanz- und Wäh-
eines digitalen Zentralbankgeldes          tor, z. B. durch den Einsatz      rungsstabilität eine Verwendung von Giralgeld-Token vorerst
voran.                                     in Verbindung mit Smart           ausschließlich als digitales Geschäftsbankengeld vor.
                                           Contracts, steht grundsätz-       Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres „Digital
                                           lich außer Frage. Europäi-        Finance Package“ Ende September 2020 einen Verordnungs-
          sches digitales Zentralbankgeld (auch Central Bank Digital         vorschlag über Märkte für Kryptowerte veröffentlicht. Mit die-
          Currency, CBDC, genannt) ist zugleich als wettbewerbliches         sem soll eine europaweit einheitliche Regulierung und damit
          Gegengewicht zu Libra und weiteren internationalen digitalen       einhergehend Rechtssicherheit im Umgang mit Krypto-Assets
          Währungsvorhaben zu verstehen. Im Oktober 2020 hat die             aller Art geschaffen werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet
          EZB die Konsultation zum weiteren Vorgehen beim digitalen          Regelungen für einen bisher weitgehend nicht regulierten Be-
          Euro auf Basis ihres „Report on a digital euro“ gestartet. Der     reich und nennt dem Ansatz „same risk, same rules“ folgend
          Bericht benennt Anforderungen an einen digitalen Euro bzw.         auch klare Anforderungen an die Emission von Stablecoins
          Rahmenbedingungen für digitales Zentralbankgeld und soll           in der EU. Ein Inkrafttreten der Regelungen ist laut Entwurf
          Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines EZB-Konzeptes zur          18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt und damit ab
          weiteren Umsetzung sein. Mitte 2021 soll entschieden werden,       Ende 2022 zu erwarten.

              UNSERE POSITION

          •    Wir setzen uns für einen digitalen Euro mit einer definier-   •   Wir unterstützen die geplante Nutzung der künftig regu-
               ten Rolle von Banken ein, um mögliche Risiken zu mini-            lierten Krypto-Asset-Instrumente ohne separate Erlaub-
               mieren und gleichzeitig Steuerungsmöglichkeiten durch             nispflicht für CRR-Institute im Verordnungsvorschlag zur
               die EZB zu erhalten.                                              Regulierung von Krypto-Assets. Dies sollte auch für Institute
          •    Wir halten die Fortführung des aktuellen zweiteiligen Geld-       unter einem vergleichbaren Aufsichtsrahmen gelten, wie
               systems mit Zentralbank- und Giralgeld auch mit der Einfüh-       beispielsweise für jene, die dem KWG, aber nicht (mehr) der
               rung eines digitalen Euro für notwendig. So könnten Banken        CRR unterliegen. Damit können in Zukunft auch deutsche
               auch künftig eine Verwahrung von Kundengeldern anbieten           Förderbanken entsprechende Instrumente ohne zusätzli-
               und das Kreditangebot sicherstellen. Es besteht auch die          che Hürden nutzen.
               Option, digitales Giralgeld für Kunden in Programmumge-       •   Wir unterstreichen die Wichtigkeit der Ausnahmen vom
               bungen und Smart Contracts direkt nutzbar zu machen.              Anwendungsbereich im Verordnungsvorschlag zur Regu-
          •    Wir sehen die diskutierte CBDC-Kontoführung für (Privat-)         lierung von Krypto-Assets, wie zum Beispiel die Ausnahme
               Kunden bei der EZB sehr kritisch. Die EZB sollte aufgrund         für Finanzinstrumente im Sinne der Markets in Financial
               ihrer zentralen Bedeutung für die Finanz- und Währungs-           Instruments Directive (MiFID), da deren Regelungen um-
               stabilität nicht mit Geschäftsbankleistungen aktiv werden.        fassend und ausreichend sind. Eine Überschneidung bzw.
          •    Wir befürworten die Schaffung einer eindeutigen gesetzli-         eine „Mehrfachregulierung“ sollte unbedingt vermieden
               chen Grundlage für eine europaweit einheitliche Regulie-          werden.
               rung von Krypto-Assets.

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