Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Schwerpunkt: Corona-Krise
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Der VÖB in Europa BERLIN FRANKFURT ■ Hauptsitz der Interessenvertretung mit fast ■ Regelmäßiger Austausch mit der BaFin und der Euro- 80 Mitarbeitern päischen Zentralbank (EZB) ■ Fachliche Betreuung der Mitgliedsinstitute ■ Fünf Pressekonferenzen im Jahr ■ Positionierung und Austausch in Fachgremien und ■ Acht Mitgliedsinstitute vor Ort Arbeitskreisen ■ Kontakt zu Bundesregierung, Bundestag und Bundes- PARIS rat ■ Verbindungsbüro ■ Regelmäßiger Kontakt zur Europäischen Bankenauf- BONN sichtsbehörde (EBA) und zur Europäischen ■ Regelmäßiger Austausch mit der Bundesanstalt für Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ■ Sitz unserer Tochter VÖB-Service GmbH BRÜSSEL ■ Acht Mitarbeiter vor Ort ■ Regelmäßiger Kontakt zum Europäischen Parlament und zur Europäischen Kommission ■ Mitglied im Europäischen Verband Öffentlicher Ban- ken (EAPB)
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG IRIS BETHGE-KRAUSS | HAUPTGESCHÄFTSFÜHRERIN Sehr geehrte Damen und Herren, oraussetzung für unseren Erfolg sind eine fundierte V Facharbeit und der transparente Informationsaustausch. die Corona-Krise stellt die Gesellschaft, die Art, wie wir Ein Baustein unserer offenen Kommunikation sind die leben, unser Miteinander und auch die Wirtschaft vor große „Aktuellen Positionen zur Banken- und Finanzmarkt Herausforderungen. Die Pandemie hat Deutschland und die regulierung“. Mit dieser Publikation informieren wir Sie anderen europäischen Länder mit voller Wucht getroffen. regelmäßig über die wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben Schon in der ersten Hochphase der Krise im Frühjahr dieses sowie Regulierungsanforderungen. Die Veröffentlichung Jahres, die in vielen Ländern mit dem weitgehenden Runter- erscheint nun zum zweiten Mal in Folge mit einem Schwer- fahren des öffentlichen Lebens einherging, stieg die Arbeits- punkt auf der Corona-Krise. Als VÖB beziehen wir klar Positi- losigkeit bei einem harten Wirtschaftseinbruch deutlich. on und befürworten ein Maßnahmenpaket zur direkten und Um die Folgen dieses Einbruchs abzumildern, haben viele indirekten Unterstützung der Wirtschaft. Länder beispiellose Haushalts- und Finanzpakete aufgelegt. Unsere nachgefragte Publikationsreihe unterstützt uns In Deutschland sind die wichtigen Unterstützungsmaßnah- dabei, die gemeinsamen Interessen unserer 59 Mitglieder men die Zuschuss- und Förderprogramme des Bundes und auf nationaler und internationaler Ebene erfolgreich zu der Länder. Diese in der ersten Jahreshälfte entwickelten vertreten sowie die Entscheidungsfindung bei Politik und und kontinuierlich verbesserten Programme werden auch Aufsicht ergebnisorientiert und praxisnah zu unterstützen. während der aktuellen zweiten Corona-Infektionswelle Mit unserer Arbeit möchten wir an der Gestaltung leistungs- unsere Unternehmen unterstützen. Insoweit bleibt es dabei: starker, moderner, wettbewerbsfähiger und kundenorien- Politik und Gesellschaft können bei der Bekämpfung der tierter Finanzplätze in Deutschland und Europa mitwirken. Krisenfolgen auf die leistungsstarken öffentlichen Banken setzen. Förderbanken, Durchleitinstitute und Hausbanken Ich wünsche Ihnen nun eine interessante Lektüre. Gemein- stehen weiter bereit, um den Selbstständigen, Unterneh- sam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Geschäfts- mern und ihren Familien zu helfen. stelle stehe ich Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung. Als VÖB unterstützen wir unsere Mitglieder, indem wir auf Mit freundlichen Grüßen die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Förder- maßnahmen in der Regulierung und Aufsicht einwirken. 4
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG Schwerpunkt: Corona-Krise UNSERE THEMEN Maßnahmen in der Corona-Krise S. 6 9 Anforderungen an die Bank-IT S. 17 1 EU-Förderpolitik 2021–2027 S. 8 10 NEU: Digitaler Euro und die Regulierung von Krypto-Assets S. 18 2 EU-Umsetzung von Basel IV S. 10 11 NEU: Digitale Wertpapiere S. 19 3 Diskussion über das Europäische Einlagenversicherungssystem S. 11 12 Sustainable Finance S. 20 4 Weiterentwicklung des bankinternen 13 Geldwäschebekämpfung in Zeiten Risikomanagements S. 12 von COVID-19 S. 21 5 MiFID II/MiFIR Review S. 13 14 NEU: Gesetzentwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht S. 22 6 NEU: Refinanzierungsprogramme der Bundesbank S. 14 15 COVID-19 und das Personalvertretungsrecht S. 23 7 Reform des digitalen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) S. 15 Übersicht Förder- und Landesbanken S. 24 8 Digitaler Zahlungsverkehr und Open Banking S. 16 5
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG Maßnahmen in der Corona-Krise In der Corona-Krise schlägt die Stunde der öffentlichen Banken. Wir setzen uns für diese Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie ein. Die Corona-Krise prägt auch die zweite Jahreshälf- in dramatische Existenzkrisen. Wie in der ersten Jahres- te 2020. In bisher unbekanntem Ausmaß fordert sie hälfte ist es für die wirtschaftliche Erholung entschei- Deutschland und unsere europäischen Nachbarländer dend, den Unternehmen Zugriff auf eine ausreichende heraus. Die sozialen und ökonomischen Folgen sind Liquidität zu ermöglichen. In akuten Krisen schlägt die immens und können in ihrer Intensität und Höhe noch Stunde der öffentlichen Banken. Das gilt auch in Reakti- gar nicht erfasst werden. Die Maßnahmen zur Eindäm- on auf die Corona-Krise. Wir beziehen als Bundesverband mung der Pandemie mit zum Teil massiven Eingriffen in Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Position zu den den Alltag stürzen kleine wie große Unternehmen, die vor aktuellen Entwicklungen und setzen uns für diese Maß- dem Ausbrechen des Virus volle Auftragsbücher hatten, nahmen in der COVID-19-Pandemie ein. UNSERE POSITION FÖRDERMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT insbesondere der Erstanwendungszeitpunkt der CRR II • Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-beihilferechtlichen und die Anwendung von Leitlinien der Europäischen Vorschriften während der COVID-19-Pandemie gelockert Bankenaufsichtsbehörde (EBA), z. B. zur Ausfalldefinition, bleiben. Nur so können Förderbanken mit ihren Förder- Kreditvergabe und Überwachung, zu Auslagerungen und programmen dazu beitragen, dass Arbeitsplätze und notleidenden Risikopositionen. Unternehmen gerettet werden. • Wir sind der Ansicht, dass die Erstanwendung der • Wir fordern einen raschen Abschluss der Verhandlungen Basel-III-Finalisierung (Basel IV) über 2023 hinaus verscho- zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021–2027, ben werden und eine inhaltliche Prüfung angesichts der zum Wiederaufbaufonds Next Generation EU für die Jahre Corona-Krise erfolgen sollte. 2021–2024 und zu den EU-Verordnungen mit Förderbezug. • Wir fordern die Ausnahme durchgeleiteter Hilfsmittel von Die Förderbanken benötigen Planungssicherheit zum der Anrechnung auf die Leverage Ratio. Beginn der neuen Förderperiode, die am 1. Januar 2021 • Wir sprechen uns für eine analoge Anwendung der beginnen soll. Kapitalerleichterungen bzw. Pufferanforderungen auf die Mindestanforderungen zu Eigenmitteln und berücksichti- BANKENREGULIERUNG UND -AUFSICHT gungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) aus. • Wir plädieren dafür, dass sich die Unterstützung und • Wir plädieren für ein Aussetzen von weiteren nicht Beteiligung der Institute an staatlichen Fördermaßnah- zwingend erforderlichen Meldeverpflichtungen und men beitragsneutral auf die EU-Bankenabgabe auswirken Statistikanforderungen sowie für die Verschiebung von sollte. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir bei Datenlieferungen. der Weiterleitung von Förderdarlehen an einen Endkun- • Wir plädieren dafür, belastende Verlautbarungen der den oder von Treuhandkrediten. Aufsichtsbehörden auszusetzen bzw. entsprechende • Wir treten dafür ein, dass die Ende 2023 zu erreichende legislative Klarstellungen vorzunehmen. Zielausstattung des Abwicklungsfonds (SRF) auf die • Wir fordern eine Verlängerung des Zeitraums für die Höhe der Einlagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erarbeitung der BAIT-Novelle sowie die Einräumung einer SRM-Verordnung (1. Januar 2016) abstellt und damit auf Frist von einem Jahr für die Umsetzung neuer Anforde- ca. 55 Mrd. Euro festgeschrieben wird. rungen ab Veröffentlichung bzw. Inkrafttreten. • Wir sprechen uns für die Verschiebung von belastenden Regulierungsvorhaben aus. Verschoben werden sollten 6
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG KAPITALMÄRKTE ZIVIL- UND HANDELSRECHT • Wir setzen uns für Erleichterungen bei der Refinanzie- • Wir fordern eine Klarstellung vom Gesetzgeber, dass rung über die Europäische Zentralbank und Deutsche Darlehensvaluten auch während des Stundungszeitraums Bundesbank (Lockerung von Besicherungsmöglichkeiten weiter verzinst werden. zur Teilnahme an liquiditätszuführenden Operationen, • Wir setzen uns für keine umfassende Erweiterung der umfassende Umsetzung des ACC-Framework durch die Stundungsregelungen für Verbraucherdarlehen auf sämt- Bundesbank) ein. liche Darlehensarten (beispielsweise Unternehmerdarle- • Wir halten es für notwendig, die Pflicht zur Stellung von hen, Interbankenbereich, Kommunalfinanzierung) ohne Initial Margin für Institute mit einem durchschnittlichen staatliche Sicherungsmaßnahmen zugunsten unserer Gesamtnominalbetrag an nicht zentral geclearten Deri- Institute ein. vaten von mehr als 50 Mrd. Euro (sogenannte Phase 5) auf den 1. September 2021 und für Institute mit einem ARBEITSRECHT entsprechenden Gesamtnominalbetrag von weniger als • Wir setzen uns dafür ein, dass im Bundespersonalver- 50 Mrd.und mehr als 8 Mrd. Euro (sogenannte Phase 6) auf tretungsgesetz und flächendeckend in allen Landes- den 1. September 2022 zu verschieben. personalvertretungsgesetzen möglichst zeitnah ein • Wir setzen uns dafür ein, Kapitalmarktregulierung Mitbestimmungsrecht des Personalrats zur Kurzarbeit (MiFID II/MiFIR, MAD/MAR, BenchmarkVO) im Rahmen aufgenommen wird, damit die Dienststellen eigenständig der anstehenden Reviews ernsthaft auf die effiziente mit ihren Personalvertretungen Arbeitsplätze durch vorü- Funktionsweise der Kapitalmärkte hindernde Regelungen bergehende Anordnung von Kurzarbeit erhalten können. zu prüfen, um eine nachhaltige Markterholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Insoweit begrüßen wir STEUERRECHT die mit dem MiFID Quick Fix im Juli 2020 vorgeschlagenen • Wir fordern bei der EU-Kommission und dem Bundesmi- Erleichterungen bei den Informationsvorgaben im Wert- nisterium der Finanzen eine Verschiebung der Anwendung papiergeschäft als einen ersten wichtigen Schritt. Weitere der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestal- Schritte sind jedoch notwendig, um effektive Verbesse- tungen (DAC 6) um zwölf Monate. rungen zu schaffen. Insbesondere dürfen in der weiteren Überarbeitung der Regelwerke keine neuen bürokrati- schen Belastungen geschaffen werden. ZAHLUNGSVERKEHR • Wir sehen das Aussetzen der Datenerhebung gemäß Art. 27 der EU-Zahlungskontenrichtlinie (PAD) als hilfrei- che Entlastungsmaßnahme an. 7
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 1 EU-Förderpolitik 2021–2027 Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben sich die 2,2 Mrd. Euro für die Jahre 2021-2027. Für Maßnahmen Aktivitäten der EU-Kommission auf eine krisenorientierte aus den EU-Strukturfonds sind derzeit 16,4 Mrd. Euro für Förderpolitik fokussiert. Deutschland (ohne ländliche Entwicklung) vorgesehen. EU-Fördermittel müssen während Die zusätzliche Umsetzung und nach der Krise schnell und von Akutmaßnahmen wie In der neuen Förderperiode sollen unter dem Dach des bedarfsgerecht der Wirtschaft zur z. B. der Corona Response neuen Förderprogramms InvestEU die Finanzierungs- Verfügung gestellt werden. Investment Initiative haben instrumente verschiedener EU-Programme gebündelt die Planungen der neuen werden. Neben der EIB-Gruppe sollen erstmals auch Förderperiode erheblich be- weitere Förderbanken als Umsetzungspartner fungieren einflusst. Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für die Jahre und die EU-Haushaltsgarantie für Finanzierungsins 2021-2027 und der Wiederaufbaufonds Next Generation trumente direkt in Anspruch nehmen. Zielstellung des EU (NGEU) für die Jahre 2021–2024 müssen baldmöglichst neuen übergreifenden Programms ist es, in wichtigen verabschiedet werden. Politikbereichen zusätzliche Investitionen zu mobilisie- ren. Vor dem Hintergrund der notwendigen Abfederung Am 10. November 2020 haben sich die EU-Mitgliedstaa- der COVID-19-Pandemie-Auswirkungen und des anschlie- ten mit dem Europäischen Parlament auf den Haushalt ßenden Wiederaufbaus der Wirtschaft sah die EU-Kom- geeinigt. So soll der MFR voraussichtlich 1.074,3 Mrd. Euro mission im Mai 2020 die Notwendigkeit, die für InvestEU (darunter ca. 1/3 für Strukturfonds) umfassen. Aus NGEU bereitgestellte Haushaltsgarantie von 38 Mrd. Euro auf sollen 360 Mrd. Euro in Darlehen fließen und weitere 75,6 Mrd. Euro zu erhöhen. Darüber hinaus wurde zusätz- 390 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse an besonders von lich zu den Politikbereichen „Nachhaltige Infrastruktur“ der Krise betroffene Mitgliedstaaten ausgereicht werden. (1), „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ (2), Deutschland beabsichtigt, ausschließlich von den Zuschüs- „KMU“ (3) und „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ sen Gebrauch zu machen. Neben einer Aufstockung der (4) ein neues Förderfenster für „Strategische europäische Strukturfondsmittel um 2,4 Mrd. Euro für die Jahre 2021 Investitionen“(5) vorgeschlagen. Die Einigung zwischen und 2022 (ReactEU) erhält Deutschland voraussichtlich den Mitgliedstaaten und dem Parlament zum MFR am 22,7 Mrd. Euro aus der neuen, sogenannten Aufbau- und 10. November 2020 weicht jedoch von dem Budgetvor- Resilienzfazilität. Außerdem wird im Rahmen des Green schlag der EU-Kommission zu InvestEU stark ab. Folg- Deals ein Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transi- lich werden nur 9,4 Mrd. Euro für die Unterlegung der tion Fonds, JTF) geschaffen, der den Strukturwandel in den EU-Haushaltsgarantie von insgesamt 23,5 Mrd. Euro für Regionen Europas mit der höchsten Treibhausgasintensität InvestEU zur Verfügung stehen. Die Trilogverhandlungen begleiten soll. Die Mittelzuweisung für Deutschland beträgt zu InvestEU werden auch Klarheit zu den Politikbereichen UNSERE POSITION • Wir plädieren für einen raschen Abschluss der Verhand- • Wir fordern flexible sowie kombinierbare Finanzprodukte lungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen, zum Wiederauf- i. R. von InvestEU, um den Herausforderungen nach der baufonds, zu den Strukturfondsverordnungen sowie der Krise mit passenden Förderinstrumenten begegnen zu InvestEU-Verordnung, um Planungs- und Rechtssicherheit können. für die Förderperiode 2021–2027 zu erzielen. • Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Einbindung • Wir setzen uns dafür ein, dass Förderbanken ihre weiterer nationaler und regionaler Umsetzungspartner Förderprogramme mit Hilfe der Strukturfonds und der (Förderbanken) – neben der EIB – über eine Direktinan- EU-Garantiefazilitäten auch nach 2020 fortsetzen können, spruchnahme der EU-Haushaltsgarantie i. R. von InvestEU um Kontinuität und Zuverlässigkeit in der Förderung zu ein. gewährleisten. 8
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG bringen. Der Rat möchte den neuen Bereich „Strategische MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN UND WIEDERAUFBAU- europäische Investitionen“ in die vier anderen integrie- PLAN FÜR EUROPA (NGEU) – GESAMTVOLUMEN ren. Das Europäische Parlament wiederum hat sich Ende Oktober 2020 auf einen zusätzlichen sechsten Politikbe- reich für InvestEU zur Unterstützung benachteiligter von der COVID-19-Krise betroffener Unternehmen verstän- Mehrjähriger Next Generation Finanzrahmen 1.074,3 Mrd. € EU (NGEU) digt, den sogenannten „Solvency Support“. Vor diesem (MFF) COVID-19-Auf- Hintergrund bleibt der Ausgang des Gesetzgebungsver- Siebenjahres- baupaket, über fahrens abzuwarten. Die Mittelausstattung von InvestEU plan für den die ersten Jahre EU-Haushalt 750 Mrd. € vorgezogen widerspricht den ambitionierten Zielstellungen, in den genannten wichtigen Politikfeldern ausreichend Investi- tionsimpulse zu setzen. Es besteht auch die Gefahr, dass sich die deutschen Förderprogramme mit europäischer Risikoabsicherung möglicherweise schwerer realisieren lassen. 1.824,3 Mrd. € Quelle: Rat der Europäischen Union MITTELZUTEILUNG AUS DEM WIEDERAUFBAUPLAN JE EU-MITGLIEDSTAAT (ZUSCHÜSSE) Italien 81,8 Mrd. € Spanien 77,3 Mrd. € Frankreich 38,8 Mrd. € Polen 37,7 Mrd. € Deutschland 28,8 Mrd. € Griechenland 22,6 Mrd. € Rumänien 19,6 Mrd. € Portugal 15,5 Mrd. € Bulgarien 9,2 Mrd. € Tschechien 8,6 Mrd. € Ungarn 8,1 Mrd. € Slowakei 7,9 Mrd. € Kroatien 7,4 Mrd. € Niederlande 6,8 Mrd. € Belgien 5,5 Mrd. € Schweden 4,7 Mrd. € Österreich 4,0 Mrd. € Litauen 3,9 Mrd. € Finnland 3,5 Mrd. € Lettland 2,9 Mrd. € Slowenien 2,6 Mrd. € Dänemark 2,2 Mrd. € Irland 1,9 Mrd. € Estland 1,9 Mrd. € Zypern 1,4 Mrd. € Malta 0,4 Mrd. € Luxemburg 0,2 Mrd. € Quelle: Europäische Kommission, Statista 9
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 2 EU-Umsetzung von Basel IV Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat auf den sogenannten Output-Floor. Mit diesem sollen die die Frist für die Umsetzung der im Dezember 2017 ab- Kapitalanforderungen von Banken, die interne Verfahren geschlossenen Arbeiten verwenden, auf mindestens 72,5 Prozent des mit aufsicht- Maßvolle Umsetzung in der EU. an der Basel-III-Finali- lichen Standardansätzen berechneten Wertes angehoben sierung (Basel IV) wegen werden. Dieser Beitrag fällt mit etwa 20 Prozentpunkten der COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 1. Januar für deutsche Banken deutlich höher aus. Mit Basel IV soll 2023 verschoben. Hierdurch sollen in den Instituten und zudem das Risikogewicht für nicht extern geratete Institu- Aufsichtsbehörden Ressourcen zur Bewältigung der Krise te, das derzeit vom Rating der Zentralregierung abhängt freigesetzt werden. Absehbar ist, dass sich auch die Umset- (Sitzlandprinzip), im Regelfall auf 40 Prozent ansteigen zung von Basel IV in europäisches Recht deutlich verzögern und sich damit verdoppeln. Betroffen wären hiervon wird. Die Europäische Kommission hat die Vorlage eines insbesondere Förderbanken, da sie Förderkredite häufig entsprechenden Legislativvorschlags auf Anfang 2021 über kleinere Hausbanken ausreichen, die über kein Rating verschoben. einer Ratingagentur verfügen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Anfang August 2019 ihren Bericht an die EU-Kommission zur Umsetzung von Basel IV vorgelegt. Hierin prognostiziert sie einen Anstieg der Kapitalanforderungen für europäische Banken von 24,4 Prozent. Für deutsche Kreditinstitute ermittelte sie sogar einen Anstieg von rund 40 Prozent. In der EU entfallen 9,1 Prozentpunkte des Gesamtanstiegs UNSERE POSITION • Wir befürchten, dass die neuen Regelungen von Basel IV die • Wir sprechen uns zudem dafür aus, dass gut begründete Abwei- Banken – trotz der unlängst beschlossenen Verschiebung chungen von den Baseler Vereinbarungen auch nach der Umset- um ein Jahr – in der Phase nach der Corona-Krise treffen zung von Basel IV fortgeführt werden. Dies gilt beispielsweise im werden. Insbesondere die mit dem Baseler Output-Floor Hinblick auf den Unterstützungsfaktor für Kredite an kleine und verbundenen massiven Kapitalerhöhungen könnten dazu mittlere Unternehmen oder die Weiterführung der EU-Praxis zur führen, dass sich die Wiedergenesung der Realwirtschaft Behandlung von Immobilienkrediten. dramatisch verzögert oder sogar die Konjunktur erneut • Wir weisen darauf hin, dass die deutschen Banken maßgeblich kippt. Da die Auswirkungen der Pandemie noch nicht die Energiewende in Deutschland finanzieren. Wird die europäi- absehbar sind, sollte die EU-Kommission vor Umsetzung sche Kreditwirtschaft, wie zu befürchten, belastet, stellt sich die von Basel IV eine Folgenabschätzung durchführen, die Frage, ob die EU ihre ehrgeizigen Klima- und Nachhaltigkeitsziele die tatsächlichen Folgen der Krise berücksichtigt. Erst im erreichen kann. Anschluss sollten die EU-Institutionen darüber diskutieren, • Wir setzen uns dafür ein, dass die neuen Regelungen zur Be- wann und wie Basel IV in der EU umgesetzt wird. handlung von Forderungen an Banken das Fördergeschäft nicht • Wir sind der Auffassung, dass der Output-Floor neben der erschweren. Daher sollten im Rahmen des auf internen Ratings Leverage Ratio als zweiter Backstop für die risikobasierte basierenden Ansatzes (IRBA) an Förderbanken abgetretene Kapitalunterlegung in der EU umgesetzt werden sollte. Forderungen an den Endkreditnehmer als Sicherheit anerkannt Hierdurch ließen sich die negativen Auswirkungen des Floors und im Standardansatz sämtliche Kredite, die Banken zur Ausrei- verringern. Die Standardansätze zur Risikobemessung soll- chung oder Durchleitung von Förderkrediten zur Verfügung ge- ten stärker an den tatsächlichen Risiken orientiert werden. stellt werden, pauschal mit einem Risikogewicht von 20 Prozent angerechnet werden. 10
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 3 Diskussion über das Europäische Einlagenversicherungssystem Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie Darauf aufbauend stieß ein Kompromissvorschlag der ist nicht damit zu rechnen, dass die Verhandlungen um eine österreichischen Ratspräsidentschaft Ende 2018 auf brei- Europäische Einlagensicherung kurzfristig zum Erfolg führen tere Zustimmung. Dieser werden. Allerdings könnte das Thema im Zuge der von der sogenannte hybride Ansatz Ablehnung des konkreten Vor- EU-Kommission für das Jahr 2021 geplanten Überarbeitung stützt sich zum einen auf das schlags der EU-Kommission zu des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor Rückversicherungsmodell, einem Europäischen Einlagen- und für die Einlagensicherung wieder an Fahrt aufnehmen. das auf die Vorschläge der versicherungssystem (EDIS). Kommission zurückgeht, Bereits im Jahr 2015 legte die EU-Kommission ihren Verord- und zum anderen auf ein nungsvorschlag vor, der die stufenweise Schaffung eines System der verpflichtenden Kreditvergabe unter den natio- Europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) in der nalen Einlagensicherungssystemen (genanntes mandatory Bankenunion vorsah: Von einer Rück- über eine Mit- bis hin zu lending). Danach soll bei Feststellung eines Entschädigungs- einer Vollversicherung. Aufgrund des fehlenden politischen falles in erster Stufe eine Auszahlung auf Ebene der nationalen Konsenses darüber schlug die EU-Kommission im Jahr 2017 Einlagensicherungssysteme erfolgen. In zweiter Stufe soll das in ihrer Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion einen nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall zu- verwässerten EDIS-Ansatz vor. Danach sollte EDIS zuerst nur nächst außerordentliche Ex-post-Beiträge erheben und wenn Liquiditätsunterstützung leisten (eingeschränkte Rückversi- dies nicht möglich oder ausreichend ist, könnte auf liquide cherung) und erst zu einem späteren Zeitpunkt auch Verluste Mittel des Europäischen Einlagensicherungsfonds zurück- von nationalen Einlagensicherungssystemen übernehmen gegriffen werden. Reichen jedoch die Mittel aus der zweiten (eingeschränkte Mitversicherung). Die dritte Etappe der Stufe nicht aus, sollen in dritter Stufe die nationalen Einlagen- Vollversicherung sollte zurückgestellt – aber nicht fallengelas- sicherungssysteme zur Liquiditätsbereitstellung verpflichtet sen – werden. werden. Letzteres würde eine Abkehr vom heutigen Modell der freiwilligen Unterstützung bedeuten. UNSERE POSITION • Wir setzen uns dafür ein, dass während der COVID-19- • Wir sehen außerdem keine rechtliche Grundlage für den Krise Entscheidungen von erheblicher Tragweite – wie konkreten Verordnungsvorschlag der Kommission. Er die Einführung einer Europäischen Einlagensicherung – verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip und ist nicht wohl überdacht werden sollten. Eine Verunsicherung der verhältnismäßig. Bis heute wurde keine umfassende Fol- Einleger muss unbedingt vermieden werden. genabschätzung veröffentlicht. Das ist ein Verstoß gegen • Wir halten unverändert an unserer ablehnenden Position den Grundsatz „Better Regulation“. gegenüber den konkreten Vorschlägen der Kommission für ein EDIS fest. Die Vertiefung der Bankenunion kann nach erfolgreich durchgeführten Schritten der Risikore- duzierung sinnvoll sein, darf aber die Funktionsfähigkeit der bewährten deutschen Sicherungssysteme nicht gefährden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung ist von erheblicher Bedeutung, welche Vorbedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine Europäische Einlagen- sicherung aufgebaut werden kann. Eine verpflichtende Kreditvergabe zwischen den nationalen Sicherungssys- temen lehnen wir daher ab. 11
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 4 Weiterentwicklung des bankinternen Risikomanagements Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) MaRisk-Novelle zur Konsultation gestellt. Leider sind einige hat die vorhandenen Auslegungsspielräume der Mindestan- grundlegende Bedenken der Kreditwirtschaft, die im Vorfeld forderungen an das Risiko- geäußert wurden, nicht berücksichtigt worden. So ist u. a. Proportionalitätsgrundsatz management (MaRisk) in der eine Ausweitung des Anwendungsbereiches für spezielle stärker in europäischen Anfor- Corona-Krise großzügig inter- Anforderungen an systemrelevante Institute auf sogenann- derungen verankern; prinzipien pretiert und den Instituten te „große und komplexe Institute“ geplant. Diese Institute orientierte anstelle von regel damit Freiräume verschafft. sollen die Baseler Vorgaben an die Risikodatenaggregation basierten Anforderungen; Eine flexible Auslegung der beachten und dürfen die Compliance-Funktion nicht mit Flexibilität der Institute erhalten, MaRisk durch die BaFin ist Aufgaben des Risikocontrollings kombinieren. um die Wertschöpfungskette möglich, weil es sich um optimieren zu können. ein prinzipienorientiertes Zudem hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Rundschreiben handelt, in am 29. Mai 2020 ihre Leitlinien für die Kreditvergabe und dem auf detaillierte Vorga- Überwachung veröffentlicht, die im Rahmen der siebten Ma- ben verzichtet wird. Diese Prinzipienorientierung gestattet es Risk-Novelle ab April 2021 in Deutschland umgesetzt werden den Instituten, bei der Umsetzung der Anforderungen unter sollen. Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Leit- normalen Bedingungen die Besonderheiten ihres Geschäfts- linien schwierig wird, weil sie nicht hinreichend prinzipien- modells zu berücksichtigen. Außerdem ermöglicht sie es den orientiert ausgestaltet sind. Die BaFin hat sich gegenüber der Aufsichtsbehörden gerade in Krisenzeiten, schnell und flexibel EBA im Comply-or-Explain-Verfahren, bei dem ein Verzicht auf auf die Herausforderungen zu reagieren, ohne die zugrunde- die Anwendung durch die zuständige Behörde begründet wer- liegenden Regelungen anpassen zu müssen. den muss, zur Übernahme dieser Leitlinien bis zum 30. Juni 2022 verpflichtet. Sofern die Umsetzung dieser Leitlinien über Das bankinterne Risikomanagement unterliegt auch in die MaRisk daran scheitert, dass sie zu kleinteilig und nicht Krisenzeiten einem ständigen Anpassungsprozess. So hat prinzipienorientiert genug ausgestaltet sind, würden sie auch die BaFin am 26. Oktober 2020 ihren Entwurf zur sechsten für die weniger bedeutenden Institute unmittelbar gelten. UNSERE POSITION • Wir halten eine prinzipienorientierte Aufsichtspraxis für • Wir treten dafür ein, dass die Institute unabhängig von unabdingbar. Dies hat die Corona-Krise eindrucksvoll ihrer Größe die Compliance-Funktion weiterhin mit bestätigt. Die Aufsicht sollte sich dafür einsetzen, dass der anderen Funktionen der zweiten Verteidigungslinie zu- in Deutschland bewährte Proportionalitätsgrundsatz nicht sammenlegen können. Das Größenkriterium sollte dabei an zu engen europäischen Vorgaben scheitert. Zudem keine Rolle spielen, um sinnvolle Synergien wie z. B. zum erwarten wir, dass die Aufsicht daran festhält, die europäi- Management der nichtfinanziellen Risiken nutzen zu kön- schen Vorgaben angemessen in ihre Verwaltungspraxis zu nen. Eine derartige Einschränkung ergibt sich auch nicht übersetzen. aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance. • Wir halten es nicht für gerechtfertigt, große Institute, die • Wir weisen darauf hin, dass die Institute ihre Wertschöp- nicht als systemrelevant eingestuft sind, mit zusätzlichen fungskette unter Rentabilitätsgesichtspunkten optimieren Anforderungen an die Risikodatenaggregation zu belas- müssen. Die permanent verschärften regulatorischen Ein- ten. Selbst die EZB spricht im Zusammenhang mit diesen schränkungen von Auslagerungslösungen stehen diesem Grundsätzen nur von einer Richtschnur für ihre laufende Unterfangen zunehmend im Weg. Unseres Erachtens sollten Aufsichtstätigkeit, um die bedeutenden Institute unter Ver- beaufsichtigte Unternehmen, die als Dienstleister für die hältnismäßigkeitsaspekten zur Umsetzung zu ermutigen. Institute in Erscheinung treten, und zertifizierte Dienstleis- ter privilegiert behandelt werden, um das Auslagerungs management zu vereinfachen. 12
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 5 MiFID II/MiFIR Review Bereits mit der von der Europäischen Kommission am Unternehmensanleihen mit Make-whole-Klausel von den 17. Februar 2020 veröffentlichten Konsultation hat offiziell Pflichten der Product Governance ausgenommen werden. die Überarbeitung des europäischen Aufsichtsrechts über Außerdem haben wir die die Wertpapiermärkte, konkret der Richtlinie über Märkte Aussetzung der Quartals- Für Anleger und Finanzindustrie für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments berichterstattung der Han- gleichermaßen wichtig ist die nun Directive, MiFID II) sowie der Verordnung über Märkte delsplätze (Best Execution) anstehende Überarbeitung von für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments vorgeschlagen. Die Verab- MiFID II und MiFIR. Mit dem MiFID Regulation, MiFIR), begonnen. Zuvor hatten wir und die schiedung des Quick Fix ist Quick Fix im Rahmen des Capital Deutsche Kreditwirtschaft (DK) dem Bundesministerium für Ende 2020 geplant. Markets Recovery Package wurde für Finanzen (BMF) viele Positionen zum Änderungsbedarf nun ein Teil vorgezogen. vorgestellt. Die weitere Überarbeitung der MiFID II/MiFIR wird im Am 24. Juli 2020 hat die EU-Kommission im Rahmen des Jahr 2021 fortgesetzt. Hier zeichnen sich bereits jetzt schon Capital Markets Recovery Package die Überarbeitung eines neue, umfangreiche Anforderungen ab. Diese betreffen Teils der Regeln der MiFID II vorgezogen (MiFID Quick Fix). u. a. das Meldewesen für Wertpapiertransaktionen oder Durch Vereinfachungen bei bürokratischen Erfordernissen stehen im Zusammenhang mit der Vor- und Nachhandel- sollen Wertpapierfirmen und Banken Ressourcen für die stransparenz (Stichwort: Consolidated Tape). Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie schaffen und Unternehmen besser Kapital an den Finanzmärk- ten aufnehmen können. Die Erleichterungen betreffen insbesondere Ausnahmen von bestimmten Informati- onspflichten bei Geschäften mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien sowie den Übergang zur elektronischen Information der Kunden. Weiter sollen UNSERE POSITION • Wir begrüßen den MiFID Quick Fix und das Ziel, durch schäft beschränkt bleiben. Dieses Geschäftsmodell gibt es den Abbau bürokratischer Anforderungen für Banken und in Deutschland nahezu nicht. Anleger das Wertpapiergeschäft zu erleichtern. Dies gilt • Wir begrüßen die geplante Aussetzung der Quartalsbericht- insbesondere für die beabsichtigten Ausnahmen für Ge- erstattung der Handelsplätze. Wünschenswert wäre, auch schäfte mit geeigneten Gegenparteien und professionel- die jährlichen Ausführungsreports der Wertpapierfirmen len Kunden. Hier wären weitergehende Ausnahmen und auszusetzen. Beide Informationen haben sich als wenig rele- der Verzicht auf sogenannte Opt-in-Rechte von professio- vant für den Markt erwiesen, sind aber sehr kostenintensiv. nellen Kunden wünschenswert. • Wir sprechen uns gegen die Einführung eines umfassenden • Wir begrüßen die vorgeschlagene Ausnahme von Un- Consolidated Tape aus. Die schlechten Erfahrungen mit den ternehmensanleihen mit Make-whole-Klausel von den neuen MiFIR-Transparenzregeln (insbesondere Vorhandels Product-Governance-Anforderungen. Sie sollten auch von transparenz im Nichteigenkapitalbereich, Best-Executi- der PRIIPs-Verordnung mit den entsprechenden Doku- on-Berichte), die zu enormen, aber kaum verwertbaren Da- mentationserfordernissen ausgenommen werden. Wir tensammlungen führten, lassen den Nutzen einer weiteren sprechen uns weiter dafür aus, auch andere „einfache“ Datensammelstelle (Consolidated Tape) schwer erkennen. Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen von den Pro- Damit könnten alle Erleichterungen für Institute, die im duct-Governance-Anforderungen auszunehmen. Etwaige Rahmen des MiFID Quick Fix erreicht wurden, an anderer Ausnahmen sollten auch nicht auf das Execution-only-Ge- Stelle konterkariert werden. 13
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG neu 6 Refinanzierungsprogramme der Bundesbank Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat Europa erfasst. Wie bereits in der ersten Pandemiewelle drohen Banken Viele Unternehmen gehen geschwächt in das Winterhalb- nicht nur Teil der Lösung, sondern auch Betroffene der Krise jahr und müssen in großem zu sein, wenn Unternehmen und institutionelle Investoren Anpassungen der Refinanzie- Umfang auf bestehende ihre befristeten Mittel in Sichteinlagen überrollen oder ganz rungsprogramme der Bundes- Einlagen und Kreditlinien abziehen. bank sind für eine nachhaltige bei den Banken zurückgrei- wirtschaftliche Erholung wichtig. fen. Erneut gilt es, möglichst Gleichzeitig werden die andauernden wirtschaftlichen Aus- viele Unternehmen mit wirkungen der Pandemie und das Ausbleiben des erhofften einem ansonsten gesunden Aufschwungs die Bonitäten der Unternehmen unter Druck Geschäftsmodell durch diese zweite Phase der Krise zu setzen. Zahlreiche Unternehmen könnten dann aus dem gel- begleiten. tenden Sicherheitenrahmen der Bundesbank herausfallen. Dann könnten Banken bestehende und neue Kredite nicht Das am 27. Oktober 2020 veröffentlichte Bank Lending Sur- bei der Bundesbank gegen Zentralbankliquidität hinterlegen vey (BLS) der Bundesbank, für das eine Umfrage bei deut- und wären mangels Alternativen zu einer noch vorsichtigeren schen Banken durchgeführt worden war, belegt, dass die und preissensiblen Steuerung ihrer Kreditbücher gezwungen. Kreditnachfrage der Unternehmen erneut zunahm. Dies trifft insbesondere auf die stark mittelständisch geprägte deut- Das Ziel der Banken ist, ihre Unternehmenskunden mit intak- sche Wirtschaft zu, die nur begrenzt von den EZB-Ankaufs- tem Geschäftsmodell, deren Bonität unter den Maßnahmen programmen für kapitalmarktrefinanzierte Unternehmen zur Eindämmung der Pandemie leidet, mit den notwendigen profitiert. Eine mangelnde, schleppende oder unnötig teure Krediten zu unterstützten. Die Unternehmen dürfen nicht Kreditversorgung könnte diese gefährden und zu unnötigen durch zu wenig, zu langsame oder unnötig teure Kreditverga- Schäden in der deutschen Wirtschaft führen. be zusätzlich unter Druck geraten. UNSERE POSITION • Wir treten dafür ein, dass die Bundesbank die Kreditver- • Wir treten dafür ein, dass im Hinblick auf die Einlie- sorgung der Unternehmen über die deutschen Banken ferbarkeit der Buchkredite an Unternehmen (auch im im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich unterstützt Rahmen des existierenden Krediteinreichungsverfah- und in einem ersten Schritt die zeitlichen Befristungen rens) sowohl Dauer als auch Vorhersehbarkeit der An- von Refinanzierungsprogrammen aufhebt. nahmeentscheidungen durch die Bundesbank optimiert • Wir treten weiter für eine weitergehende Implementie- werden sowie interne Ratings der Institute bzw. der rung des Correspondent Central Banking Model (CCBM) Verbünde verwendbar sein sollten. Insbesondere der ein. Auch das würde die Refinanzierung der Institute er- den Industriestandort Deutschland tragende Mittelstand leichtern. Insbesondere die Umsetzung des Programms verfügt i. d. R. nicht über ein Rating der großen Ratin- mit der Banque de France ist längst überfällig. gagenturen (z. B. Moody’s, Fitch, S&P). 14
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 7 Reform des digitalen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) Vor dem Hintergrund der aktuellen digitalen Herausforde- Darüber hinaus soll das System der Kartellrechtsaufsicht rungen in der Corona-Krise und diesbezüglichen Beschleuni- in Deutschland an einzelnen Stellen gestärkt werden. Die gungen bei digitalen Diensten gewinnt die Neuregelung des wettbewerbsrechtliche Wettbewerbsrechts weiter an Bedeutung. Die dort einge- Missbrauchsaufsicht wird Mit dem Entwurf des zehnten Ge- räumten Gestaltungsmöglichkeiten beeinflussen die Rahmen- modernisiert, das Konzept setzes zur Änderung des Gesetzes bedingungen für einen wesentlichen Teil der Wirtschaft und der „Intermediationsmacht“ gegen Wettbewerbsbeschränkun- das Funktionieren digitaler Ökosysteme in Deutschland und etabliert und die „Essential gen für ein digitales Wettbewerbs- Europa. Facilities Doctrine“ neu recht 4.0 (GWB-Digitalisierungsge- gefasst. Neu ist, dass eine setz) wird das Wettbewerbsrecht Das Bundeskabinett hat am 9. September 2020 den Regie- effektivere Kontrolle über an die Herausforderungen der rungsentwurf des zehnten Gesetzes zur Änderung des Geset- Digitalkonzerne mit überra- Digitalisierung angepasst. zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, gender marktübergreifender proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digita- Bedeutung für den Wettbe- lisierungsgesetz) beschlossen. Seit Ende Oktober 2020 wird werb ermöglicht werden soll. Es wird ein kartellrechtlicher das Gesetz im Bundestag beraten. Mit dem Gesetz wird die Anspruch auf Datenzugang eingeführt, wenn dem Zugang zu EU-Richtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Daten aus wettbewerblicher Sicht eine besondere Bedeu- Mitgliedstaaten umgesetzt. Es sind u. a. Änderungen bei den tung zukommt. Darüber hinaus wird ein Eingriffstatbestand Ermittlungsbefugnissen der Kartellbehörden und den Sankti- zur Verringerung der wettbewerblichen Probleme durch das onen für Kartellrechtsverstöße vorgesehen. Die Verfahren der „Tipping“ von Märkten eingeführt. Kartellbehörden werden beschleunigt, u. a. die Anordnung von einstweiligen Maßnahmen, die Durchführung von münd- Zukünftig besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein lichen Anhörungen und bei der Akteneinsicht. Die Richtlinie Anspruch von Unternehmen auf eine Entscheidung des Bun- ist bis zum 4. Februar 2021 in nationales Recht umzusetzen. deskartellamts innerhalb von sechs Monaten. UNSERE POSITION • Wir begrüßen die Zielsetzung des Gesetzes, durch die bei marktbedeutenden Digitalanbietern. Dabei ist – für Novelle einen angemessenen Ordnungsrahmen insbeson- die Schaffung neuer Ökosysteme – aus unserer Sicht dere für digitale Märkte zu schaffen. Vor dem Hintergrund die Möglichkeit eines marktgerechten Entgeltes für den der aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise besteht Zugang zu Daten und Diensten durch Anbieter notwendig, ein großer Bedarf an eindeutigen Wettbewerbsregeln für um Investitionen und Innovationen zu gewährleisten. Dies Anbieter von digitalen Diensten. ist Grundlage für den Erfolg von Open Banking und Open • Wir bewerten den neu geschaffenen Anspruch von Unter- Data. Für den Zugang zu Schnittstellen müssen standar- nehmen auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts disierte Schnittstellenzugänge und Formate definiert und positiv. Die Voraussetzungen, nämlich ein erhebliches genutzt werden. Die zwangsweise Nutzung von proprietä- rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer sol- ren Zugängen fördert den Tipping-Effekt. chen Entscheidung, sind aus unserer Sicht allerdings zu • Wir begrüßen es, dass durch eine gesetzliche Referenz hoch. auf einheitliche technische Standards und Formate eine • Wir betrachten insbesondere die EU-weit einheitliche wettbewerbsrechtlich wünschenswerte Öffnung tatsäch- Definition des jeweils relevanten Marktes als eine wichtige lich ihre Wirkung entfalten kann. Eine Harmonisierung Grundanforderung für eine praktikable Anwendung des des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für den gesamten neuen Wettbewerbsrechts. EU-Binnenmarkt ist in der Folge notwendig, um keine • Wir unterstützen generell die Forderung nach einem Gesetzesarbitrage zu erzeugen. gleichberechtigten Zugang zu Schnittstellen und Diensten 15
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 8 Digitaler Zahlungsverkehr und Open Banking Die EU-Kommission hat in der Retail Payments Strategy ange- und weder geschäftspolitisch notwendig noch technisch kündigt, Echtzeitzahlungen verpflichtend einzuführen, da die sinnvoll. Die derzeit mangelnde Erreichbarkeit bei Echtzeit- Abdeckung in der EU gemäß überweisungen in Europa gilt es zu beseitigen. TIPS soll als Die erfolgreiche Digitalisierung der SEPA-Verordnung auch zentraler Knoten für alle Clearing-Häuser und alle direkten entscheidet, wie sich Deutschland nach November 2020 nicht Teilnehmer dienen, sodass eine vollständige Erreichbarkeit in und Europa zukünftig im globalen erreicht wird. Spezialinstitute Europa hergestellt wird. Wettbewerb positionieren werden. wie Förderbanken, die heute Hierfür sind regulatorische Bedin- für Echtzeitzahlungen nicht Alle direkten TARGET-Teilnehmer sollen verpflichtet werden, gungen und erfolgreiche Markt erreichbar sind, legen den ein TIPS(TARGET Instant Payments Settlement)-Konto zu initiativen entscheidend. Schwerpunkt auf Förder- eröffnen. Dies verkompliziert den Ausgleich von Echtzeitzah- maßnahmen über gezielte lungen durch das Vorhalten mehrerer Verrechnungskonten Programme. Eine Entbindung speziell für große Institute, die bereits an ein marktwirt- der Förderbanken von Echtzeitzahlungen steht nicht im Wider- schaftliches Clearing-Haus angeschlossen sind. Dadurch wird spruch zur notwendigen Abdeckung, damit Banken tragfähige indirekt Druck auf die Banken ausgeübt, von einem markt- Dienste auf Basis von Echtzeitzahlungen anbieten können. Die wirtschaftlichen Anbieter auf das hoheitliche System TIPS zu EU-Kommission prüft nun, welche Spezialinstitute von einer wechseln. Dies kann zu Marktverzerrungen führen. Die Berlin Verpflichtung zur Echtzeitzahlung ausgenommen werden. Group ist eine offene europäische Initiative, die Open-Ban- king-Geschäftsvorfälle standardisiert. In der Kreditwirtschaft Je nach Marktbedarf sind unterschiedliche Zahlungsins besteht ein Interesse am Aufbau eines Premium-API-Systems, trumente und -typen geeignet. So kann dies für bestimmte das auf ausgewählte Geschäftsvorfälle der Berlin Group Zwecke eine Echtzeitzahlung, für andere eine Standard- oder aufsetzt. Ein derartiges System böte Chancen für Banken Standardüberweisung sein – jeweils auch als gebündelte und Unternehmen, wodurch ein europäisches Ökosystem für Sammelüberweisung, wie sie häufig bei Firmen zum Einsatz Finanzdienstleistungen entstehen könnte. Parallel dazu hat kommt. Eine sofortige Ausführung einer Zahlung sowie die die EU-Kommission angekündigt, einen Gesetzentwurf über Wertstellung des Betrags sind keine Standardanforderungen ein Open Finance Framework bis Mitte 2022 zu präsentieren, das über die PSD2 hinausgehen soll. UNSERE POSITION • Wir fordern, dass Spezialinstitute wie Förderbanken von • Wir fordern dass das regulatorisch geplante Open Finance einer verpflichtenden Einführung von Echtzeitzahlungen Framework zu keiner Einschränkung von funktionierenden ausgenommen werden. Das Zahlungsverkehrsangebot Marktinitiativen führt. Daten und Dienste von Anbietern müssen darf nicht weiter gesetzlich reglementiert werden und gegenüber den Unternehmen, die den wirtschaftlichen Vorteil muss sich am Marktbedarf orientieren. Echtzeitzahlungen daraus ziehen, ein marktgerechtes, nicht reguliertes Entgelt können dabei die übrigen Zahlverfahren ergänzen. Das berechnen dürfen. Dies ist Voraussetzung für einen fairen Wett- TIPS-System des Eurosystems zur Verrechnung von Echt- bewerb und für Investitionen in innovative Infrastrukturen für zeitzahlungen sollte direkte TARGET-Teilnehmer, die be- Open Banking und Open Data. reits über ein Clearing-Haus an TIPS angeschlossen sind, • Wir unterstützen die Zusammenführung von kreditwirtschaftli- nicht zu einem zusätzlichen TIPS-Konto verpflichten. Dies chen Zahlungssystemen zu einem einheitlichen Angebot für alle wäre ein marktbasierter Ansatz, der die Erreichbarkeit Bezahlkanäle. Hierfür benötigen wir die Unterstützung der Poli- herstellt und der SEPA-Verordnung genügt. Der geplante tik und Wettbewerbsbehörden. Eine paneuropäische Bezahllö- Zugang von Nicht-Banken zu Infrastrukturen wie TARGET, sung benötigt stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die der EU-Finalitätsrichtlinie unterliegen, darf nicht die damit tragfähige Geschäftsmodelle aufgesetzt werden können. Stabilität gefährden. Wir warnen davor, dass weniger • Wir fordern weniger regulatorische Eingriffe in den Markt, damit regulierte Marktteilnehmer Zugang zu diesen wichtigen europäische Zahlungssysteme im Wettbewerb mit internationa- Infrastrukturen erhalten. len Plattformen und Banken nicht benachteiligt werden. 16
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 9 Anforderungen an die Bank-IT Cyberwiderstandsfähigkeit und Informationssicherheit tifizierungen, u. a. bei Cloud-Dienstleistungen, verbessern sind zentrale aufsichtsrechtliche und gesetzliche Anforde- soll. Die Europäische Kommission hat nun Ende September rungen an Institute und IKT-Infrastrukturen im Finanzsek- 2020 im Rahmen ihres tor. Für die Sicherstellung eines kontinuierlichen Ge- „Digital Finance Package“ BAIT-Novelle bringt ergänzende schäftsbetriebes sind besonders ein sicherer IT-Betrieb und einen Legislativvorschlag Anforderungen. Bereits mittelfris- ein umfassendes Notfallmanagement von grundlegender zur digitalen operationel- tig ist von weiteren Regelungen Bedeutung. len Widerstandsfähigkeit und Vorgaben infolge der geplan- vorgelegt. Dieser beinhaltet ten europäischen Verordnungen Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Vielzahl detaillierter zur digitalen operationellen (BaFin) konsultiert aktuell bis Ende November 2020 ihre Regelungen zum IKT-Si- Widerstandsfähigkeit auszugehen. Novelle der „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die cherheitsrisikomanage- IT“ (BAIT). Mit dieser werden die Vorgaben der European ment inkl. Testing, zum Banking Authority (EBA) insbesondere an das IKT- und das Incident-Management und -Reporting sowie zum IKT-Not- Sicherheitsrisikomanagement u. a. in den neuen Kapiteln fallmanagement, die für eine Umsetzung von der EBA in „Operative Informationssicherheit“ und „IT-Notfallma- Regulatory Technical Standards (RTS) noch weitergehend nagement“ umgesetzt. Ein intensiver und kontinuierlicher konkretisiert werden sollen. Darüber hinaus sieht der Ent- Austausch zur BAIT-Novelle zwischen der Aufsicht und den wurf der Verordnung die Schaffung eines Aufsichtsrahmens Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erfolgte für kritische IKT-Dienstleister wie z. B. große Cloud-Anbie- seit dem Frühjahr 2020 im Fachgremium IT der BaFin. Im ter vor. Insgesamt will die EU-Kommission eine Harmo- Rahmen der öffentlichen Konsultation soll nun eine ab- nisierung vorhandener und ergänzender Regelungen zur schließende gemeinsame Stellungnahme der DK abgege- Verbesserung der Cyberresilienz und des IKT-Sicherheits- ben werden. risikomanagements im Finanzsektor erreichen. Dabei ist insbesondere auch die zukünftige Beteiligung der nationa- Bereits 2018 wurde in der EU der „Rechtsakt zur Cybersi- len Aufsichten wie der BaFin an der Aufsichtsführung und cherheit“ beschlossen, der die Cybersicherheit durch Zer- -praxis Gegenstand der Regelungen. UNSERE POSITION • Wir sind insgesamt für klare und zugleich vereinfachende tionalitätsprinzip kaum mehr Berücksichtigung findet. Die europäische und nationale Anforderungen, speziell im geplanten Regelungen würden ohne weitere Differenzierung Umgang mit IKT-Sicherheitsrisiken und IT-Auslagerungen. für alle Banken gleichermaßen zur Anwendung kommen. Daher unterstützen wir auch die Zertifizierung ausgesuchter • Wir plädieren für eine eindeutige gesetzliche Regelung zur IT-Produkte oder -Dienstleistungen, bspw. durch die optio- umfassenden Einbeziehung der nationalen Aufsichtsbehör- nale Zertifizierung von Cloud-Diensten im Auslagerungsfall. den in die zukünftige Aufsichtsführung und -praxis im Ver- Eine verpflichtende Zertifizierung von (sicherheitsrelevan- ordnungsvorschlag zur operationellen Widerstandsfähigkeit ten) Produkten und Leistungen lehnen wir aber ab. Dies der Europäischen Kommission. Ausschließlich die nationa- würde die verfügbare Produktauswahl einschränken. len Aufsichten können die individuellen Gegebenheiten und • Wir fordern die durchgängige Anwendung des in den MaRisk Zusammenhänge ausreichend gut bewerten. und den BAIT verankerten Proportionalitätsprinzips und • Wir begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommissi- dessen Anwendung in der Prüfungspraxis durch die Auf- on, einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Dienstleister, sichtsbehörden. insbesondere große international tätige Cloud-Dienstleister, • Wir weisen darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen schaffen zu wollen. Dieser sollte unbedingt mit aufsichts- im Legislativvorschlag zur digitalen operationellen Wider- rechtlichen Erleichterungen für Finanzinstitute, u. a. durch standsfähigkeit der Europäischen Kommission über das eindeutige Verpflichtung der Dienstleister zum Nachweis Harmonisierungsziel deutlich hinausgehen und das Propor- anforderungskonformer Leistungserbringung, einhergehen. 17
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG neu 10 Digitaler Euro und die Regulierung von Krypto-Assets Die Einführung eines digitalen Euro wird seit dem Bekannt- ob und in welcher Form ein Projekt zum digitalen Euro gestar- werden des privatwirtschaftlichen Währungsvorhabens Libra tet wird. In einer Arbeitsgruppe der Bundesbank unter Beteili- im Jahr 2019 zunehmend gung von privaten und öffentlichen Banken – sollen bis Ende Die Europäische Kommission hat intensiv diskutiert. Eine 2020 verschiedene Modelle eines digitalen Euros analysiert einen Entwurf für die umfassende grundlegende Bedeutung werden. Die EZB zieht eine direkte Ausgabe eines digitalen Gesetzgebung zur Regulierung für die Weiterentwicklung Euros an Endnutzer mit Bezahlfunktion in Erwägung. Eine von Krypto-Assets vorgelegt. Die von Finanzdienstleistungen Festlegung auf eine konkrete Variante eines digitalen Euros Europäische Zentralbank treibt und Geschäftsmodellen im ist derzeit noch nicht erfolgt. Die Deutsche Bundesbank sieht die Überlegungen zur Umsetzung europäischen Finanzsek- unter Verweis auf potenzielle Risiken für die Finanz- und Wäh- eines digitalen Zentralbankgeldes tor, z. B. durch den Einsatz rungsstabilität eine Verwendung von Giralgeld-Token vorerst voran. in Verbindung mit Smart ausschließlich als digitales Geschäftsbankengeld vor. Contracts, steht grundsätz- Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres „Digital lich außer Frage. Europäi- Finance Package“ Ende September 2020 einen Verordnungs- sches digitales Zentralbankgeld (auch Central Bank Digital vorschlag über Märkte für Kryptowerte veröffentlicht. Mit die- Currency, CBDC, genannt) ist zugleich als wettbewerbliches sem soll eine europaweit einheitliche Regulierung und damit Gegengewicht zu Libra und weiteren internationalen digitalen einhergehend Rechtssicherheit im Umgang mit Krypto-Assets Währungsvorhaben zu verstehen. Im Oktober 2020 hat die aller Art geschaffen werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet EZB die Konsultation zum weiteren Vorgehen beim digitalen Regelungen für einen bisher weitgehend nicht regulierten Be- Euro auf Basis ihres „Report on a digital euro“ gestartet. Der reich und nennt dem Ansatz „same risk, same rules“ folgend Bericht benennt Anforderungen an einen digitalen Euro bzw. auch klare Anforderungen an die Emission von Stablecoins Rahmenbedingungen für digitales Zentralbankgeld und soll in der EU. Ein Inkrafttreten der Regelungen ist laut Entwurf Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines EZB-Konzeptes zur 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt und damit ab weiteren Umsetzung sein. Mitte 2021 soll entschieden werden, Ende 2022 zu erwarten. UNSERE POSITION • Wir setzen uns für einen digitalen Euro mit einer definier- • Wir unterstützen die geplante Nutzung der künftig regu- ten Rolle von Banken ein, um mögliche Risiken zu mini- lierten Krypto-Asset-Instrumente ohne separate Erlaub- mieren und gleichzeitig Steuerungsmöglichkeiten durch nispflicht für CRR-Institute im Verordnungsvorschlag zur die EZB zu erhalten. Regulierung von Krypto-Assets. Dies sollte auch für Institute • Wir halten die Fortführung des aktuellen zweiteiligen Geld- unter einem vergleichbaren Aufsichtsrahmen gelten, wie systems mit Zentralbank- und Giralgeld auch mit der Einfüh- beispielsweise für jene, die dem KWG, aber nicht (mehr) der rung eines digitalen Euro für notwendig. So könnten Banken CRR unterliegen. Damit können in Zukunft auch deutsche auch künftig eine Verwahrung von Kundengeldern anbieten Förderbanken entsprechende Instrumente ohne zusätzli- und das Kreditangebot sicherstellen. Es besteht auch die che Hürden nutzen. Option, digitales Giralgeld für Kunden in Programmumge- • Wir unterstreichen die Wichtigkeit der Ausnahmen vom bungen und Smart Contracts direkt nutzbar zu machen. Anwendungsbereich im Verordnungsvorschlag zur Regu- • Wir sehen die diskutierte CBDC-Kontoführung für (Privat-) lierung von Krypto-Assets, wie zum Beispiel die Ausnahme Kunden bei der EZB sehr kritisch. Die EZB sollte aufgrund für Finanzinstrumente im Sinne der Markets in Financial ihrer zentralen Bedeutung für die Finanz- und Währungs- Instruments Directive (MiFID), da deren Regelungen um- stabilität nicht mit Geschäftsbankleistungen aktiv werden. fassend und ausreichend sind. Eine Überschneidung bzw. • Wir befürworten die Schaffung einer eindeutigen gesetzli- eine „Mehrfachregulierung“ sollte unbedingt vermieden chen Grundlage für eine europaweit einheitliche Regulie- werden. rung von Krypto-Assets. 18
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