Aktuelles und Informationen - Amts- und Mitteilungsblatt Juni 2020 - Gemeinde Diebach

 
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Aktuelles und Informationen - Amts- und Mitteilungsblatt Juni 2020 - Gemeinde Diebach
Aktuelles und Informationen
              Amts- und Mitteilungsblatt Juni 2020
   Anschrift und Kontakt:                         Sprechzeiten im Rathaus:
   Insinger Str. 1, 91583 Diebach                 1. Bürgermeisterin Gabriele Hofacker
   :      09868/1212 oder privat 1484            Dienstag und Donnerstag    09.00 – 11.00 Uhr
   Fax:    09868/93839                            Mittwoch                   18.00 – 20.00 Uhr
   :      gemeinde@diebach.de
   :      www.diebach.de
                                                                                   Nummer: 06/2020
                                                                                       01.06.2020

                          Maibaum 2020 in Bellershausen: Aufgrund der Corona-Situation zwar
                           verkleinert aber liebevoll ausgestattet, eine sehr gute Idee, vielen
                                                           Dank.

                                         Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der derzeit immer noch schwierigen Situation, und nachdem viele
Mitbürgerinnen und Mitbürger von zu Hause aus arbeiten müssen und noch immer
Abstand halten müssen, viele Familien ihren Alltag arrangieren und organisieren müssen,
bitten wir eindringlich auf die Zeiten der Lärmschutzverordnung zu achten und Ihre
Garten- und Bauarbeitszeiten einzuhalten.

In §7 (Betrieb in Wohngebieten), der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.
BlmSchV, ist zusammengefasst folgendes geregelt:
Rasenmäher (egal ob Verbrennungs- oder Elektromotor), Heckenscheren, Tragbare
Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider,
Vertikutierer, Schredder, Zerkleinerer (sog. Häcksler), Freischneider, Laubbläser,
Laubsammler, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen nicht an Sonn- und
Feiertagen, sowie werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr betrieben werden.

                Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und
                Feiertagen und an Werktagen nur von 09.00 – 13.00 Uhr und
                15.00 – 17.00 betrieben werden.

                                                                                                 1
Aktuelles und Informationen - Amts- und Mitteilungsblatt Juni 2020 - Gemeinde Diebach
Die Gemeinde Diebach trauert um

                                     Herrn Herbert Hörndler
                                          Erster Bürgermeister a. D.

        Wir danken Herrn Hörndler für sein Wirken und sein Engagement von 1964 in der ehemals
   selbständigen Gemeinde Bellershausen und nach der Gebietsreform 1978 bis 1985 in der Gemeinde
                                               Diebach.

  In über 20 Jahren Amtszeit war Herbert Hörndler stets pflichtbewusst, vorbildlich und unermüdlich für
                unsere Gemeinde, zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger da.

     Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren und ihn stets in guter Erinnerung behalten.

                           Gleichzeitig gilt unser Mitgefühl seinen Angehörigen.

                                                                               Gabriele Hofacker

                                                                             Erste Bürgermeisterin
                                                                              Gemeinde Diebach

                                    Aus dem Gemeinderat

Aus der öffentlichen, konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2020 wird
berichtet:

1. Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder durch die erste
Bürgermeisterin gem. Art. 31 Abs. 4 GO

                v. l. Florian Lieb, Johannes Bock, Klaus Neidenberger, Bernd Schenker, Lisa Köhnert

2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Der Gemeinderat beschließt, gemäß Art. 35 Abs. 1 GO einen weiteren Bürgermeister für die Dauer der
Legislaturperiode 1. Mai 2020 bis 30. April 2026 zu wählen.
Abstimmung: 13 : 0 Stimmen

2.1 Wahl der zweiten Bürgermeisterin/des zweiten Bürgermeisters
Vorschläge aus dem Gremium: Matthias Wildermann und Friedrich Köhler
Die Wahl erfolgt gem. Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung.
Wahlergebnis: 7 Stimmen für Matthias Wildermann, 5 Stimmen für Friedrich Köhler, 1 ungültige Stimme
Matthias Wildermann hat die Wahl angenommen.

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2.2 Wahl der dritten Bürgermeisterin/des dritten Bürgermeisters
Die Wahl eines weiteren Bürgermeisters wird abgelehnt, somit entfällt der TOP

2.3 Vereidigung des neu gewählten 2. Bürgermeisters

Durch die erste Bürgermeisterin wird Herr Matthias Wildermann gem. Art. 27
KWBG zum 2. Bürgermeister vereidigt.

3. Beschlussfassung über die weiteren Stellvertreter
Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeisterin und des 2. Bürgermeisters übernimmt die
Vertretung jeweils das älteste am Ort anwesende Gemeinderatsmitglied (Friedrich Köhler). 13 : 0

4. Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Herr Eßlinger (Hauptamtsleiter) und Herr Beck (Kämmerer) unserer VG erläutern dem GR die
Geschäftsordnung.
Die vorgestellte und beratene Geschäftsordnung wurde in der vorgestellten Form beschlossen. 13 : 0

5. Bildung von Ausschüssen und Bestellung der Mitglieder
Bildung Rechnungsprüfungsausschuss, durch Vorschlag der Bürgermeisterin einen wie überwiegend in
den meisten Gremien vorhandenen Rechnungsprüfungsausschuß zu gründen erfolgte durch Abstimmung
nicht. 2 : 11 Stimmen gegen einen Rechnungsprüfungsausschuss
Der GR beschließt die Mitglieder des Gemeinderates Florian Lieb und Lisa Köhnert als Jugendbeauftragte
zu bestellen.

6. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Herr Eßlinger (Hauptamtsleiter) und Herr Beck (Kämmerer) von der VG Schillingsfürst erläutern dem GR
die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Die vorgestellte und beratene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts wird in der besprochenen Form beschlossen.
13 : 0 Stimmen - Die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht -

7. Bestellung der Mitglieder und ihrer Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Neben der 1. Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin der Gemeinde werden folgende
Gemeinderatsmitglieder als Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung bestellt:
Wählergruppe Diebach: Friedrich Köhler, Vertreter: Karlheinz Naser
Wählergruppe Oestheim: 2.Bgm. Matthias Wildermann, Vertreter: Bernd Schenker
Abstimmung: 13 : 0 Stimmen

8. Bestellung der Mitglieder und ihrer Vertreter in die Verbandsversammlung des
Schulverbandes Schillingsfürst
Die Gemeinde Diebach wird in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Schillingsfürst durch die 1.
Bürgermeisterin als geborenes Mitglied vertreten. Im Falle der Verhinderung wird diese durch ihren
Stellvertreter 2. Bgm. Wildermann vertreten. Abstimmung: 13 : 0 Stimmen

9. Bestellung der Mitglieder und ihrer Vertreter in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark InterFranken
Die Gemeinde Diebach wird in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark
InterFranken durch die 1. Bürgermeisterin vertreten. Im Falle der Verhinderung wird diese durch ihren
Stellvertreter 2. Bgm. Wildermann vertreten. Abstimmung: 13 : 0 Stimmen

10. Verschiedenes, Bekanntgaben
Vorläufige Kostenschätzung zur Unterbringung einer weiteren Gruppe mögl. im OG des Pfarrhauses in
Oestheim. Kostenschätzung brutto 106.445,50 €

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Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13. Mai 2020 wird berichtet:

Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Erweiterung bestehendes Wohnhaus Fl.Nr. 194/1 Gmkg. Oestheim. Das gemeindliche Einvernehmen
wird erteilt. 13:0 Stimmen
Vorkaufsrecht Fl.Nr. 32/1 Gemarkung Bellershausen. Ein Vorkaufsrecht wird nicht geltend gemacht.
13 : 0 Stimmen

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 10. Juni um 20.00 Uhr in
der Johann-Schott-Halle statt.
Tagesordnungspunkte:

Kindergarten Rabennest Möglichkeiten für einen zusätzlichen Gruppenraum
Rückbau Grundwassermessstellen Deponie Grund
Verschiedenes, Bekanntgaben
- Im Anschluss nichtöffentliche Sitzung -

                         Herzlichen Glückwunsch
              unseren Jubilarinnen und Jubilaren im Juni 2020
 20
  09. Juni 2020             Frau Erika Reuter, Bellershausen                     zum 70.
  11. Juni 2020             Frau Jutta Niederreuther, Oberoestheim               zum 70.

                      Aktuelle Termine und Veranstaltungen
Herzlich eingeladen wird am:
  Di.     09. Juni 2020        zum Rentner-Stammtisch, ab 14.00 Uhr ins Wirtsgärtle.
                               Hierzu ergeht herzliche Einladung. Es müssen die Vorschriften der
                               Corona-Verordnung eingehalten werden.          (gez. Karl-Heinz Hornung)

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                                Kinder im Landkreis Ansbach entdecken
                                           Wasser ganz neu!
                               Macht mit beim „Tag der kleinen Forscher
                                                2020“

                        Am 16. Juni ist der „Tag der kleinen Forscher“, der bundesweite
                        Mitmachtag der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“. Das Motto
                        in diesem Jahr lautet: „Von der Quelle bis ins Meer – Wasser neu
                        entdecken!“ Wir laden alle Familien, Kitas, Horte und
                        Grundschulen im Landkreis Ansbach ein, sich mit Forscherideen
und kleinen Aktionen zu beteiligen und uns mit einem Foto über Ihre Forscheraktion zu
begeistern.

Mit dem bundesweiten Mitmachtag will die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ eine breite Öffentlichkeit
auf die Bedeutung guter früher MINT-Bildung (MINT steht für Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik) für nachhaltige Entwicklung aufmerksam machen. 2020 dreht sich am
                                                                                                       4
„Tag der kleinen Forscher“ alles ums Wasser. Mädchen und Jungen im Landkreis Ansbach entdecken,
dass Wasser mal blau, mal türkis ist. Es kann sanft oder gar aufbrausend sein, es erfrischt und steckt in
der Tomate, dem Weizenkorn und der Baumwolle, aus der unsere Kleidung gemacht wird. Darüber hinaus
lernen die Kinder Wasser als lebenswichtige Ressource für Natur und Mensch kennen und schätzen.
Forschen und Entdecken ist überall möglich
Zum Glück funktioniert Entdecken und Forschen überall: zu Hause, in der Notbetreuung, der Kita oder
der Grundschule, aber auch bei einem Spaziergang mit Eltern und Geschwistern. Viele der Angebote zum
Aktionstag erfordern keine pädagogischen Vorkenntnisse und lassen sich auch zu Hause ganz einfach
umsetzen. Allen, die mitmachen möchten, stellt die Stiftung „Haus der kleinen Forscher" auf der Website
www.tag-der-kleinen-forscher.de Anregungen, Materialien und Forscherideen zur Verfügung.
Pädagogische Einrichtungen können das Aktionsmaterial auch kostenfrei bestellen.
Machen Sie mit und schicken Sie uns ein Foto
Schicken Sie uns bis 23. Juni ein Foto mit Ihrer Aktion an info@familienlandkreis.de. Zeigen Sie uns, wie
bei Ihnen zu Hause, in der Kita, im Hort oder in der Schule geforscht wird! Es lohnt sich: Als Dankeschön
erhalten alle eine Überraschung vom Bündnis für Familie im Landkreis Ansbach und
pädagogisches Fachpersonal zusätzlich pro Einrichtung einen Gutschein für eine Fortbildung. Weitere
ausführliche Informationen, Anregungen und Links finden Sie auf der Homepage des Bündnisses für
Familie www.familienlandkreis.de und im Bündnisbüro, Tel.: 0981-4685407.

       Wir suchen baldmöglichst eine Reinigungskraft (m/w/d) für unser Rathaus
        Zeiten nach Absprache. Wir freuen uns auf eine Bewerbung bis 15.06.2020 unter
                   Tel. 09868/1212 oder per E-Mail an gemeinde@diebach.de
                                                                  gez. G. Hofacker

Die Gemeinde Diebach hat Brennholz „Flächenlose“ zu vergeben. Bitte melden unter:
Tel. 09868/5313 ab 18.00 Uhr

                           Mitteilungen und Informationen

Probealarm der gemeindlichen Feuerwehren
Am Samstag, 27.05.2020, zwischen 11.05 und 11.20 Uhr, bitte beachten.

Aktuelle Straßenausbauprojekte im Landkreis Ansbach
Der Landkreis Ansbach investiert auch 2020 wieder einen zweistelligen Millionenbetrag in den Erhalt
seines annähernd 595 km langen Kreisstraßennetzes. Damit wurden seit 2016 durchschnittlich rund 11.3
Mio. Euro pro Jahr investiert.
Trotz Corona stehen die meisten Baustellen im Landkreis Ansbach nicht still und zahlreiche
Straßenbaumaßnahmen können unter Beachtung der vorgeschriebenen Regelungen wie geplant
umgesetzt werden. Ein aktuelles Projekt ist die Erneuerung von zwei Stützmauern in Großhaslach. Die
rund 500.000 Euro teure Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende Mai 2020 fertiggestellt und ist ein
Gemeinschaftsprojekt des Landkreises Ansbach sowie der Gemeinde Petersaurach. Erforderlich wurden
die Arbeiten, da sich die mehr als 40 Jahre alten Stützbauwerke in einem schlechten baulichen Zustand
befanden. Die Stützmauererneuerung greift weitflächig in den Straßen- und Gehwegbereich ein,
dementsprechend wurden eine teilweise Deckensanierung und eine Gehwegeerneuerung notwendig. Die
Stützmauern sichern Straße sowie Gehweg und werden kostenanteilig von den beiden zuständigen
Baulastträger getragen. Die Kosten der Deckensanierung übernimmt der Landkreis Ansbach und die
Gehwegeerneuerung wird von der Gemeinde Petersaurach bezahlt.
 Neben der Maßnahme in Großhaslach baut der Landkreis Ansbach seit letztem Jahr die Ortsdurchfahrt
von Hornau (AN 7) mit einer Länge von 740 Metern für 725.000 Euro und in Dietenhofen (AN 26) die
Ansbacher Straße auf eine Strecke von 700 Metern für knapp zwei Millionen Euro aus. Begonnen wurde

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zudem Anfang 2020 mit der Erneuerung der Altmühlbrücke bei Oberndorf (AN55) mit einem
Kostenaufwand von 1,8 Millionen Euro.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4.3 Mio Euro vorgesehen. Somit
wird der Landkreis Ansbach in diesem Jahr voraussichtlich 6,1 Millionen Euro in den Straßenbau
investieren und rund 34 Kreisstraßenkilometern sanieren.

Mitteilung vom Landratsamt
Manöver und Übungen der US-Streitkräfte; Anmeldung gem. der Bekanntmachung vom
04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 vom 19.12.2008)
Folgende Übung wurde angemeldet:
Art der Übung: Tag- und Nachtübungen mit Außenlandungen
Zeitraum: 01.06.2020 – 30.06.2020
Besonderheiten: keine
Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöverschäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten,
Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen.
Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzansprüchen bei Manöverschäden wird auf das
Handblatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd
Nürnberg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, Tel: 0911/99261-0, Fax: 0911/99261-185,
hingewiesen. Die Handblätter können dort angefordert werden.

Infoabend voraussichtlich am Mi 17.06.2020 um 19:00 Uhr
in der Landwirtschaftsschule in Ansbach
Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung in Teilzeitform in Ansbach und Dinkelsbühl
Ein Informationsabend findet voraussichtlich am Mi 17.06.2020 um 19:00 Uhr in der
Landwirtschaftsschule Ansbach Mariusstr. 24 statt.      Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.aelf-an.bayern.de/bildung/hauswirtschaft/
Interesse? Dann wenden Sie sich einfach an uns: Sachgebiet L 2.1 am AELF Ansbach, Telefonnummer:
0981/8908-161, E-Mail: gretel.bauer@aelf-an.bayern.de.

Viel harte Arbeit steht an... So geht es mit uns weiter!
- Update der Bereitschaft Schillingsfürst
Vor kurzem konnte der BRK-Kreisverband Ansbach ein Gebäude in Stilzendorf erwerben, das nach dem
Umbau neues Bereitschaftsheim der BRK-Bereitschaft Schillingsfürst wird. Anschließend werden wir
geeignete Räumlichkeiten für unsere Bereitschaftsabende haben, um allen Schillingsfürstern wieder
ErsteHilfe-Kurse anzubieten und auch unser Krankenwagen und das Jugendrotkreuz hat bald eine neue
Heimat.
Jetzt gilt es das alte Gebäude auf Vordermann zu bringen und nach unseren Bedürfnissen entsprechend
umzubauen - ein hartes Stück Arbeit steht vor uns!
Anders als von vielen angenommen, bekommt das Bayerische Rote Kreuz kaum staatliche Hilfen und so
finanziert sich auch unsere Rotkreuzarbeit in Schillingsfürst aus kleinen Einnahmen von Sanitätsdiensten,
die heuer wegen der Corona-Krise voraussichtlich komplett entfallen, und Spendengeldern. Für unser
neues Bereitschaftsheim werden wir so viele Arbeiten wie möglich in Eigenleistung erbringen, um die
Kosten gering zu halten.
Trotz Ersparnissen aus den letzten Jahren sind wir durch die aktuelle Lage massiv auf das
Entgegenkommen von Firmen und die Unterstützung von Spendern angewiesen. Wenn Ihr uns nun beim
Umbau tatkräftig unterstützen möchtet, meldet Euch bitte über den Messenger auf Facebook oder das
Kontaktformular auf unserer Homepage.
Eine Spende könnt Ihr einreichen über: www.kvansbach.brk.de/jetzt-spenden
****Bitte gebt im Verwendungszweck oder in PayPal als Mitteilung „Spende für die BRK-Bereitschaft
Schillingsfürst“ an.****
BRK Ansbach, IBAN: DE59 7655 0000 0008 6442 62
weitere Informationen rund und um unsere Bereitschaft findet ihr hier: www.kvansbach.brk.de/
bereitschaft-schillingsfuerst oder auf Facebook: BRK Bereitschaft Schillingsfürst

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Aus unseren Vereinen

              Nordic Walking:
              Wir treffen uns ab Montag, 8. Juni 2020 jeweils wieder montags um 19.00 Uhr am
              Sportgelände zum gemeinsamen Training.                         gez. Gabi Hofacker

Bogenschützen - Trainingsbeginn auf dem Schießplatz:
Das Jugendtraining beginnt wieder am Donnerstag, 18.06.2020 um 18.00 Uhr und das Erwachsenen-
training am Freitag, 12.06.2020 um 18.00 Uhr. Geltende Corona-Regeln des BSSB müssen dabei
eingehalten werden.                                                       gez. Dietmar Hofacker

                           Aus Kirche und Kindergarten

Katholischer Seelsorgebereich Ansbach Stadt und Land

Alle Gottesdienste und Veranstaltungen stehen im monatlichen Pfarrblatt, das in den Kirchen am
Schriftenstand liegt. Man kann es sich per Post (12,- € jährlich) oder kostenlos per E-Mail
zusenden lassen, und es ist auch hier - zusammen mit aktuellen Informationen - zu finden:
www.regionalpfarrei.de

Katholisches Pfarramt Schillingsfürst
Telefon 09868/277
E-Mail pfarrei.schillingsfuerst@erzbistum-bamberg.de

                   Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
„Gott, Du allein kennst das Herz aller Menschenkinder.“ (1.Könige 8,39)
Bei der Einweihung des Tempels betet König Salomo darum, dass Gott im Himmel auf die
Menschen hören möge, die sich an ihn wenden. In welcher Not auch immer sie sich befinden, möge
Gott ihr Herz und ihren Lebenswandel zum Guten wenden. Dabei zählt er die Nöte auf, in denen die
Menschen stecken könnten: „Wenn eine Hungersnot oder Pest oder Dürre oder Getreidebrand
oder Heuschrecken oder Raupen im Lande sein werden oder sein Feind im Lande seine Städte
belagert oder irgendeine Plage oder Krankheit da ist, (…) dann Gott wollest du hören im Himmel
und gnädig sein und schaffen, dass du jedem gibst, wie er gewandelt ist, wie du sein Herz erkennst
– denn du allein kennst das Herz aller Menschenkinder!“
Genauso wenden sich auch heute die Menschen zu Gott. In den letzten Wochen der Covid
Pandemie ist die Einigkeit dahin, mit der in den ersten Wochen die Menschen gehandelt haben um
der gemeinsamen Gesundheit willen. Es ist eben nicht einfach damit zurecht zu kommen, dass alle
Pläne und Unternehmungen unter dem Vorbehalt stehen, mit der Notwendigkeit die Ausbreitung
der Krankheit einzudämmen. Es ist mühsam, Gottesdienste unter der Maske zu feiern. Noch viel
mühsamer ist es, die Distanz zu den Menschen einzuhalten und auf den gewohnten Umgang
miteinander zu verzichten. Und so haben inzwischen längst viele angefangen, auf dem Feuer der
aufgestauten Ängste und der stetigen Unsicherheit der Menschen ihre ganz eigene Suppe zu kochen.
Man möchte sich dem König anschließen, der bei der Einweihung des Tempels, darüber nachdenkt
und darum bittet, dass Gott nur die erhört, deren Absichten dem Leben aller verpflichtet sind und
deren Herz rein ist. Das würde uns alle vor dem Schlimmsten bewahren.
In der Zwischenzeit gilt es, sich an dem zu freuen, was wieder möglich ist. Und es gilt. mit
Gelassenheit, gegenseitiger Achtung und Fantasie die Einschränkungen der Normalität
                                                                                                 7
anzunehmen, die uns auferlegt sind. Dabei werden wir lernen, mit den Bedingungen
zurechtzukommen. Die Gnade Gottes, von der Salomo spricht, ist immer noch da und wir dürfen
uns an Gott wenden, dass er unser Herz zum Guten wendet. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen ein
frohes Pfingstfest. Erfülle Gott die Herzen mit dem Heiligen Geist, der die Menschen herausführt
aus den Ängsten, damit wir alle dem Leben dienen können.
       Ihr Pfarrer Klaus Eberius

                    Gottesdienste und Termine im Juni 2020
Sonntag ~ 31.Mai_ Pfingsten
        9.00 Uhr Gottesdienst in Diebach
      10:15 Uhr Gottesdienst in Faulenberg
Montag ~ 1. Juni~ Pfingstmontag
        9.00 Uhr Gottesdienst in Faulenberg
Sonntag ~ 7. Juni ~ Trinitatis
        9.00 Uhr Gottesdienst in Oestheim
Sonntag ~ 14. Juni ~ 1. So. n. Trinitatis
      18.00 Uhr Abendgottesdienst in Diebach
Sonntag ~ 21. Juni ~ 2. So. n. Trinitatis
        9.00 Uhr Gottesdienst in Faulenberg
      10.15 Uhr Gottesdienst in Oestheim
Sonntag ~ 28. Juni ~ 3. So. n. Trinitatis
        9.00 Uhr Gottesdienst in Diebach

               Ob Kirchenvorstandsitzungen stattfinden können, ist derzeit noch
               nicht absehbar.

Liebe Kindergottesdienst-Kinder!
           Aufgrund der aktuellen Situation feiern wir bis zu den Sommerferien
           keinen Kindergottesdienst mehr. Wir hoffen, dass es danach wieder wie
           gewohnt weiter gehen kann. Bis dahin wünschen wir Euch und Euren
           Familien Gottes Segen und bleibt gesund!
           Euer KiGo-Team Oestheim

                      Aus dem Leben der Kirchengemeinde
              Verstorben ist Helmut Markert (*1952) aus Oestheim.

Wer seelsorgerliche Hilfe braucht, erreicht Pfarrer Eberius unter  09868/372
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EVANGELISCH-LUTHERISCHE PFARREI DIEBACH-FAULENBERG-OESTHEIM
                          Kirchplatz 8, 91583 Diebach, 09868/372 (Telefon), 09868/7427 (Fax)
                  Pfarramt.diebach-oestheim@elkb.de www.ev-kirchengemeinde-diebach-oestheim.de
                             Klaus.eberius@elkb.de Hohenlohestr. 2 91583 Schillingsfürst
   Sprechzeiten und Telefonnummern:
                    PFR. KLAUS EBERIUS: Dienstag bis Sonntag nach Ihrem Bedarf und Vereinbarung unter
                                                                                             0 98 68 / 372
                    HEIDI GÖGELEIN                            KV Diebach                     0 98 68 / 9599271
                    HANS WALDMANN                             KV Faulenberg                  0 98 68 / 5732
                    MONIKA SCHENKER                           KV Oestheim                    0 98 68 / 5668
                    JULIA EKLEMES:                            Rabennest                      0 98 68 / 7489
                    Pfarrbüro: (BITTE NUR TELEFONISCH!)       Mittwoch 1400 – 1600 Uhr       0 98 68/ 372

                                    Wichtig – Bitte beachten

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst lockert Einlassregeln im Publikumsverkehr
Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (VG) lockert ab 11.05.2020 die bislang geltenden
Einlassregeln für den Publikumsverkehr bezüglich der Corona-Pandemie. Ab diesem Zeitpunkt
können grundsätzlich wieder alle Bürgeranliegen (sofern diese nicht telefonisch oder auf
elektronischem Wege möglich sind) behandelt werden, jedoch nur mit vorheriger Terminabsprache
und unter strenger Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften. Im gesamten Gebäude herrscht
Maskenpflicht, das heißt Bürger erhalten nur Einlass in das Gebäude sofern diese einen Mund-Nasen-
Schutz tragen. Wir bitten um Beachtung!
Zur telefonischen Terminvereinbarung verweisen wir auf unsere zentrale Rufnummer 09868/9862-
0 oder auf die veröffentlichten Nummern des zuständigen Sachgebietes auf der Homepage.
Die Rathäuser bzw. Bürgerbüros der Mitgliedskommunen Diebach, Dombühl, Schillingsfürst,
Wettringen und Wörnitz schließen sich oben genannter Regelung an. Zudem sind die Hinweise in
den gemeindlichen Mitteilungsblättern zu beachten!

   Illegale Müllablagerungen in Wald und Flur sind gefährlich, schädlich und absolut
            verantwortungslos! Entsorgen Sie ihre Abfälle ordnungsgemäß!
Bauschutt, Batterien, alte Möbel oder auch Gartenabfälle: Es gibt kaum etwas,
das wir nicht schon als illegale Müllablagerung aus dem Wald geholt haben. Dass ein
derart rücksichtloses Verhalten nicht nur strafbar, sondern darüber hinaus
auch      schädlich      für   Mensch      und       Umwelt      ist,   sollte    jedem     klar    sein!
Und trotzdem passiert es immer wieder ……….….
Gerade jetzt während der Corona-Krise steigt die Zahl der illegalen Müllablagerungen besorgniserregend.
Wir appellieren deshalb an Ihre Vernunft! Es gibt Möglichkeiten, Abfälle kostenlos bzw. kostengünstig auf
Wertstoffhöfen      oder      Deponien      zu      entsorgen.     Diese     sind    wieder      geöffnet.
Wer seinen Müll illegal im Wald ablädt, riskiert nicht nur saftige Bußgelder, sondern gefährdet auch das
Ökosystem Wald – den Wald, in dem wir joggen, der unseren Sauerstoff produziert und als
Trinkwasserspeicher dient.
Illegal entsorgte Abfälle werden von uns konsequent zur Anzeige gebracht. Wer als Eigentümer ermittelt
wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belangt werden. Dies
beginnt bereits bei der achtlos weggeworfenen Plastiktüte oder Getränkedose.
Die größte Gefahr geht jedoch von Bauschutt, Batterien, Elektrogeräten, Plastik und lackiertem Altholz
aus. Diese Wertstoffe enthalten chemische Bestandteile und Giftstoffe. Asbest, Blei, Öle und Kühlmittel
dringen in den Boden ein, gelangen ins Grundwasser und stellen eine Bedrohung für Pflanzen, Tiere und
Menschen dar.
Auch die Entsorgung privater Gartenabfälle im Wald oder in öffentlichen Hecken ist
verboten.

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Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
                         Gemeindeverfassungsrechts

                                    Die Gemeinde Diebach

erlässt aufgrund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs.
1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I),
zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737),
folgende Satzung:

                                               §1

                           Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus der ehrenamtlichen ersten Bürgermeisterin (§ 4) und 12
ehrenamtlichen Mitgliedern.

                                               §2

                                          Ausschüsse

                                            - entfällt -

                                               §3

                 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
                                     Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei
den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem
können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach
näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen
ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro (beinhaltet IT-Pauschale) für die notwendige Teilnahme an
Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf
Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 0,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch
Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder,
denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das
Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden
kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 0,00 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach
diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und
Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
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§4

                                    Erste Bürgermeisterin

Die erste Bürgermeisterin ist Ehrenbeamtin.

                                              §5

                                    Weitere Bürgermeister

Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.

                                              §6

                                          Inkrafttreten
1
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14.05.2014 außer Kraft.

    Diebach, 13.05.2020

    Gabriele Hofacker
    Erste Bürgermeisterin

Hinweis an alle Vereine!
Wir bitten alle Vereine die Angaben und Ansprechpartner auf unsere
Homepage unter: www.diebach.de/leben-wohnen/vereine zu überprüfen und
ggf. zu aktualisieren.

Bitte richten Sie ihre Änderungswünsche direkt an Herrn Demmer:
demmer@vgsch.de

Vereine die noch nicht auf unserer Homepage gelistet sind, bitten wir sich
ebenfalls, mit folgenden Angaben, an Herrn Demmer zu wenden: Verein,
Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Logo/Wappen.

                                                                    gez. Gabriele Hofacker

                                                                                              11
Entsorgungstermine im Juni 2020

Rest-/Hausmüll:           Freitag, 05.06. + Donnerstag, 18.06.2020
Biomüll:                  Montag, 08.06. + 22.06.2020
Papier-Tonne:             Mittwoch, 24.06.2020
Gelbe Säcke:              Dienstag, 23.06.2020
Gelbe Säcke, Restmüllsäcke und Hundekottüten erhalten Sie im Rathaus
oder im Wertstoffhof.

Mobile Problemabfallsammlung: Samstag 20. Juni von 9.15 – 10.00 Uhr
                              am Wertstoffhof

Öffnungszeiten Wertstoffhof: samstags, 09.30 – 11.30 Uhr

Grüngut: Container vorhanden

Öffnungszeiten Bauschuttdeponie:
mittwochs, 18.00 – 19.00 Uhr und samstags 11.00 – 12.00 Uhr. Wir bitten um Einhaltung
der Anlieferzeiten.                                                   gez. G. Belzner

Das Klärwerk informiert
Die Toilette ist kein Abfalleimer!
Täglich verbrauchen wir große Mengen im Haushalt. Diese Abwässer werden durch die Kanalisation in
unsere Kläranlagen geleitet, wo sie mechanisch (durch Rechen und Siebe), biologisch und auch zum Teil
chemisch gereinigt werden. Die gereinigten Abwässer werden in die sogenannten Vorfluter (Bach, Fluss)
geleitet. Ohne diese Wasseraufbereitung mittels Kläranlagen wären die Seen und Flüsse bereits gänzlich
verschmutzt und vergiftet. Es häufen sich jedoch immer wieder die Störfälle in der Kläranlage, verursacht
durch unsachgemäß über die Toilette entsorgte Hygieneartikel.
Abfälle aus dem Haushalt gehören nicht in die Toilette!!
Bitte entsorgen Sie ihre Abfälle ordnungsgemäß! Unsere Umwelt dankt es Ihnen.
Falls Sie sich bei der Abfallentsorgung nicht sicher sein sollten, schauen Sie auf der Seite
https://www.landkreis-ansbach.de/Buergerservice/Abfall/Abfall-ABC nach.
Hier finden Sie zu jeden Abfall die bestimmte Entsorgungsweise im Landkreis Ansbach.

                Redaktionsschluss für Informationen und Termine für
               Juli 2020 ist Dienstag, 24.06.2020 und bitte immer mit
        „was, wann, wer, wo…“ möglichst per E-Mail an gemeinde@diebach.de
           Bitte einhalten, da das Amts- und Mitteilungsblatt auch noch erstellt und
                                 gedruckt werden muss! Danke!

                                                                                                       12
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