Allsafe domo Wohngebäudeversicherung - Versicherungsbedingungen Sicher auf jedem Quadratmeter!
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Versicherungsbedingungen Übersicht Die Versicherungsbedingungen gliedern sich in sechs Abschnitte: A. Verbraucherinformation B. Inhaltsverzeichnis C. Allgemeiner Teil (AT 2017) D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017) E. Definitionen F. Service
A. Verbraucherinformation Angaben zu den Versicherern: Sämtlichen Schriftverkehr, Willenserklärungen sowie Zahlungen richten Sie bitte direkt an: Nachfolgend eine Übersicht der für den Vertrag möglichen Ver- sicherer. Der speziell für den Vertrag zutreffende Versicherer ist Konzept & Marketing GmbH, Podbielskistraße 333, 30659 im Versicherungsschein benannt. Hannover. 1. Allianz Versicherungs-AG Vertragsgrundlagen: Königinstraße 28, 80802 München Sitz der Gesellschaft: München Für das Versicherungsverhältnis gelten die im Versiche- Registergericht: Amtsgericht München, HRB 75727 rungsschein näher bezeichneten Versicherungsbedin- USt-IdNr.: DE 811 150 709 gungen und sonstigen Vereinbarungen. In den Versiche- VersSt-Nr.: 9116/802/00477 rungsbedingungen sind insbesondere die Art, der Umfang und die Fälligkeit der Versicherungsleistung konkret Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers: geregelt. Alle für diesen Vertrag allgemeinen und beson- Der Versicherer betreibt die Schaden- und Unfall- deren Bestimmungen sind in diesem Druckstück gere- versicherung. gelt, sofern im Versicherungsschein nichts anderes ver- einbart wird. 2. Basler Sachversicherungs-AG Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H. Gültigkeitsdauer von Informationen: Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 9357 Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestell- ten Informationen (z. B. Produktinformationsblatt, Antrags-/ Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers: Anfrageformular oder Angebote) nicht unbefristet gültig Der Versicherer bietet Privatkunden unmittelbar in den sind. Beispielsweise können gesetzliche Änderungen dazu Sparten Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrzeug- führen, dass diese Informationen nicht mehr aktuell sind. versicherung sowie mittelständischen und industriellen Firmenkunden in den Sparten Sach- und Haftpflicht Ver- Versicherungsbeginn: sicherungsschutz. Mittelbar werden Risiken in den Berei- chen Rechtschutzversicherung, Kraftfahrtversicherung, Der Versicherungsschutz beginnt mit der rechtzeitigen Zah- Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Feuer- und lung des ersten Beitrages gemäß § 3 des Allgemeinen Teils Sachversicherung, Transportversicherung, Sonstige Ver- der Versicherungsbedingungen (AT 2017), jedoch nicht sicherungen und die Lebensversicherung in Rück- vor dem im Versicherungsschein festgesetzten Zeitpunkt deckung versichert. gemäß § 2 Ziffer 1 AT 2017. Beitragshöhe und Beitragszahlungsweise: 3. Zurich Insurance plc, Detaillierte Angaben über die Beitragshöhe und über die Niederlassung für Deutschland Beitragszahlungsweise, sowie Angaben über etwaige Ne- Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt. bengebühren, Nebenkosten und die Angabe des insge- Registergericht: Amtsgericht Frankfurt, HRB 88353 samt zu zahlenden Beitrages sind in dem Versicherungs- schein enthalten. Die Folgen einer nicht rechtzeitigen Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers: Beitragszahlung ergeben sich analog aus § 3 AT Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und 2017. mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versiche- rungswesens im In- und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in engem wirtschaftlichen Zusammen- Bedingungsänderung: hang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Lebens- und substitutive Krankenversicherungen übernimmt die Auf die Möglichkeit der Bedingungsänderung nach § 13 Gesellschaft nur als Rückversicherer. AT 2017 weisen wir hin. Ihre Verwaltungsgesellschaft ist: Versichererwechsel: Konzept & Marketing GmbH (K&M), Podbielskistraße 333, Auf die Möglichkeit des Wechsels nach § 12 AT 2017 30659 Hannover, Tel.: 05 11 - 640 54 0, Fax: 05 11 - 640 weisen wir hin. 54 444. Der Versicherer hat die K&M bevollmächtigt, die Vertrags- und Schadenbearbeitung durchzuführen. © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 1
A. Verbraucherinformation Widerrufsrecht: Sanktionsklausel: Der Versicherungsnehmer kann die Vertragserklärung Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in gewährt bzw. leistet der Versicherer aus diesem Versiche- Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist rungsvertrag keinen Versicherungsschutz beziehungswei- beginnt, nachdem der Versicherungsnehmer den Versi- se keine Zahlungen, sonstige Leistungen oder sonstige cherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich Vorteile zu Gunsten des Versicherungsnehmers oder eines unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wei- Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen des Ver- teren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versiche- sicherten anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt- rungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden. VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Beleh- rung jeweils in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der Geltendes Recht: Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an die Konzept & Es gilt deutsches Recht. Marketing GmbH, Podbielskistraße 333, 30659 Hannover. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an fol- Zuständigkeit für Beschwerden: gende Faxnummer zu richten: 05 11 - 640 54 444. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende Beschwerden können an folgende Instanzen gerichtet E-Mail-Adresse zu richten: info@k-m.info werden: – Konzept & Marketing GmbH Widerrufsfolgen: Bereich Beschwerdemanagement Im Falle eines wirksamen Widerrufes endet der Versiche- Podbielskistraße 333, 30659 Hannover rungsschutz und der Versicherer erstattet den auf die Zeit beschwerden@k-m.info nach Zugang des Widerrufes entfallenden Teil des Beitra- Tel.: 0511-640 54 0, Fax.: 0511-640 54 444 ges, wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider- – An den speziell für den Vertrag zutreffenden rufsfrist beginnt. Versicherer, der im Versicherungsschein benannt ist. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufes entfällt, kann der Versicherer in diesem – Verein Versicherungsombudsmann e.V. Fall einbehalten. Dabei handelt es sich bei jährlicher Zah- Postfach 080632, 10006 Berlin lungsweise um 1/360, halbjährlicher Zahlungsweise um beschwerde@versicherungsombudsmann.de 1/180, bei vierteljährlicher Zahlungsweise um 1/90 und bei monatlicher Zahlungsweise um 1/30 des im Antrag – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angegebenen Beitrages gemäß Zahlungsweise pro Tag. (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unver- züglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufes. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, statt oder nach Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der der Beendigung des Ombudsmannverfahrens den Rechts- Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass weg zu beschreiten. empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezoge- ne Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf aus- drücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers sowohl von diesem als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Widerruft der Versicherungsnehmer eine Vertragserklärung im Rahmen eines Ersatzvertrages, so läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Lauf- zeit von weniger als einem Monat. © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 2
B. Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil (AT 2017) Definitionen § 1 Konzept & Marketing GmbH/Versicherer I. Versicherte Sachen § 2 Versicherungsdauer, Vertragsverlängerung, Kündigung II. Gefahren § 3 Beitragszahlung und Fälligkeit III. Wohn-/Gewerbe-/Nutzfläche § 4 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit IV. Sonstiges § 5 Widerrufsrecht § 6 Sachverständigenverfahren Service § 7 Vorvertragliche Anzeigepflicht 1. Sachverständige § 8 Zahlung der Entschädigung 2. Rückstau § 9 Verjährung, Gerichtsstand § 10 Doppel- und Mehrfachversicherung § 11 Empfangsvollmacht § 12 Versichererwechsel § 13 Bedingungsveränderungen § 14 Bedingungsgarantie § 15 Anzuwendendes Recht § 16 Salvatorische Klausel Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017) § 1 Allgefahrendeckung § 2 Versicherte Sachen § 3 Erweiterung des Versicherungsschutzes § 4 Ausschlüsse § 5 Versicherte Kosten § 6 Versicherungswert, Entschädigungsberechnung, Kürzung der Entschädigung § 7 Regressverzicht § 8 Beitragsberechnung und Beitragsanpassung § 9 Veräußerung der versicherten Sache § 10 Wohnungseigentum § 11 Gefahrerhöhung § 12 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles und Rechtsfolgen § 13 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungs- falles und Rechtsfolgen © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 3
C. Allgemeiner Teil (AT 2017) §1 Konzept & Marketing GmbH/Versicherer 5. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles ist sowohl der Versicherungsnehmer als auch K&M berechtigt, 1. Die Verwaltungsgesellschaft des Versicherers für alle den Versicherungsvertrag oder einzelne zuschlags- Versicherungsverträge ist die Firma Konzept & Mar- pflichtige Risiken zu kündigen. Die Kündigung ist keting GmbH, Hannover (im Folgenden K&M genannt). schriftlich zu erklären. Sie muss spätestens einen 2. K&M ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzei- Monat nach Auszahlung der Entschädigung zugehen. gen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Bei- Das Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Ent- träge in Empfang zu nehmen sowie ausstehende Bei- schädigung abgelehnt wird, jedoch nicht, wenn diese träge einzufordern und den dazu gehörigen Schrift- Ablehnung aufgrund eines in diesen Bedingungen verkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher genannten Ausschlusses zustande kam. Art im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang (z. B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. wirksam. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, Die Beiträge gelten als beim Versicherer eingegan- dass seine Kündigung sofort oder zu einem anderen gen, wenn sie bei K&M eingegangen sind. Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum 3. K&M ist vom Versicherer beauftragt, gegenüber den Schluss des laufenden Versicherungsjahres. Wird der Versicherungsnehmern und den betreuenden Ver- Versicherungsvertrag gekündigt, so hat K&M für den mittlern die Annahme oder Ablehnung von Anträgen Versicherer den anteiligen Beitrag für das restliche zu erklären. Versicherungsjahr zurückzuzahlen. 4. K&M ist vom Versicherer beauftragt, die Schadenbe- arbeitung vorzunehmen. 5. Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geän- §3 Beitragszahlung, Fälligkeit dert, die Änderung aber K&M nicht mitgeteilt, so 1. Die Beiträge werden von K&M zur jeweiligen Fälligkeit genügt für eine Willenserklärung, die dem Versiche- grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Der Entzug rungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absen- der Einzugsermächtigung stellt für K&M einen wichti- dung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte gen Grund dar, das Versicherungsverhältnis mit K&M bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage sofortiger Wirkung oder zur nächsten Beitragsfällig- nach der Absendung des Briefes als zugegangen. keit zu kündigen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Ände- 2. Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts rung des Namens des Versicherungsnehmers. anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei- §2 Versicherungsdauer, Vertragsverlängerung, nes fällig. Kündigung Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten verein- bart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des 1. Die Daten für das Inkrafttreten und die Beendigung der ersten Jahresbeitrages. Versicherung sind dem Versicherungsschein zu ent- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten nehmen. Der Vertrag beginnt und endet um 12.00 Uhr oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son- mittags. Um eine Unterbrechung des Versicherungs- dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der schutzes zu vermeiden, beginnt der Versicherungs- Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, schutz abweichend von den Angaben im Versiche- sofern der Versicherungsnehmer durch geson- rungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 0 derte Mitteilung in Textform oder einen auffäl- Uhr, falls die Vorversicherung um 24 Uhr des Vortages ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese endet. Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das 2. Der Versicherungsschutz beginnt mit der rechtzeiti- gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht- gen Zahlung des ersten Beitrages gemäß § 3 AT zahlung nicht zu vertreten hat. 2017, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag festgesetzten Zeitpunkt. nicht rechtzeitig, kann K&M vom Vertrag zurücktre- 3. Beträgt die Versicherungsdauer mindestens ein Jahr, ten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. K&M kann verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Ablauf durch eine Partei schriftlich gekündigt wird 3. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- und die Kündigung zugegangen ist. ten Zeitpunkt fällig. Wird ein Folgebeitrag nicht recht- 4. Die Kündigung eines von mehreren allsafe-Verträgen zeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne berührt die Wirksamkeit eines anderen allsafe- Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspä- Vertrages nicht. Sowohl der Versicherungsnehmer als tete Zahlung nicht zu vertreten hat. auch K&M ist berechtigt, Kündigungen von zuschlags- K&M wird den Versicherungsnehmer in Textform auf pflichtigen Risiken mit einer Frist von drei Monaten dessen Kosten zur Zahlung auffordern und ihm eine vorzunehmen. Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Die © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 4
C. Allgemeiner Teil (AT 2017) Fristsetzung ist nur wirksam, wenn die rückständigen dender, Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebe- Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Kosten im triebes, bei seinem Ehegatten oder einem in direkter Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angegeben Linie Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein sind, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bei K&M ist berechtigt, Ersatz des ihr durch den Verzug Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutz- entstandenen Schadens zu verlangen. verfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zah- Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war. lungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschul- diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungs- deter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach schutz und K&M kann den Vertrag kündigen, wenn Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw. K&M den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsauf- nach Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnis- forderung nach Ziffer 1 darauf hingewiesen hat. ses die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 Abs. 1 erneut Hat K&M gekündigt und zahlt der Versicherungsneh- erfüllt sind. mer danach innerhalb eines Monats den angemahn- 3. Das Vorliegen der unter Ziffer 1 und 2 genannten ten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versiche- Voraussetzungen muss durch entsprechende Beschei- rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung nigungen des zuständigen Arbeitsamtes und des und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch Arbeitgebers nachgewiesen werden. kein Versicherungsschutz. 4. Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im Falle wie- 4. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten verein- derholter Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsneh- bart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, mer vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Vor- aussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllt haben. wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung 5. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich einer Rate in Verzug ist. nach Eintritt der Arbeitslosigkeit schriftlich vom Versi- Ferner kann K&M für die Zukunft jährliche Beitrags- cherungsnehmer geltend zu machen. Bei Vorliegen zahlung verlangen. aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung 5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat K&M, mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Kalendermonat, frühestens jedoch mit Eingang der Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelau- schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit bei K&M. Der fenen Vertragszeit entspricht. Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungs- §4 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter gemäß zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit Arbeitslosigkeit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet. 6. Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der Versi- Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen gelten nur cherungsnehmer K&M unverzüglich schriftlich infor- dann, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 2 mieren. Er ist verpflichtet, K&M jederzeit auf Anforde- erfüllt sind. rung Nachweise über die Fortdauer der Arbeitslosig- 1. Sofern der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz keit vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende und dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik des Kalendermonats, in dem K&M die Nachweise Deutschland hat, erfolgt für den Fall unverschuldeter angefordert hat, außer Kraft, wenn K&M in einem sol- Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrech- chen Fall die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht tes für maximal zwölf Monate eine Befreiung von der innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird. Beitragszahlung bei unverändertem Versicherungs- schutz. Voraussetzung ist, dass die Arbeitslosigkeit frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn einge- §5 Widerrufsrecht treten ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslosigkeit Der Versicherungsnehmer wird über sein Widerrufsrecht von mindestens sechs Wochen handelt und der Ver- im Antrag und in der Verbraucherinformation belehrt. trag noch nicht gekündigt wurde. 2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt des Weite- ren voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der §6 Sachverständigenverfahren Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbro- 1. Der Versicherungsnehmer kann das nachfolgend chen in einem sozialversicherungspflichtigen, unge- beschriebene Sachverständigenverfahren durch ein- kündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit seitige Erklärung gegenüber K&M verlangen, wenn die einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden Höhe des Schadens oder der Entschädigung im Versi- stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. cherungsfall zwischen Versicherungsnehmer und Ver- Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht, sicherer streitig ist. Das Sachverständigenverfahren wenn der Versicherungsnehmer als freiwillig Wehr- kann auf sonstige tatsächliche Voraussetzungen des dienstleistender, freiwillig Dienstleistender, Auszubil- Entschädigungsanspruches ausgedehnt werden. © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 5
C. Allgemeiner Teil (AT 2017) 2. Für das Sachverständigenverfahren gilt: §7 Vorvertragliche Anzeigepflicht a) jede Partei benennt schriftlich einen Sachver- 1. Anzeigepflicht ständigen und kann dann die andere unter Der Versicherungsnehmer oder sein Bevollmächtigter Angabe des von ihr benannten Sachverständi- hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Ver- gen schriftlich auffordern, den zweiten Sachver- sicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzu- ständigen zu benennen. Wird der zweite Sach- zeigen, nach denen der Versicherer in Textform ge- verständige nicht binnen zwei Wochen nach fragt hat und die für den Entschluss des Versicherers Empfang der Aufforderung benannt, so kann ihn erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten die auffordernde Partei durch das für den Scha- Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist denort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach sei- In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzu- ner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme weisen, der Versicherer Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. b) beide Sachverständige benennen schriftlich vor Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten oder Beginn des Feststellungsverfahrens einen dritten einem Vertreter des Versicherungsnehmers ohne Sachverständigen als Obmann. Einigen sie sich Vertretungsvollmacht geschlossen und kennt dieser nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Par- den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versi- tei durch das für den Schadenort zuständige cherungsnehmer so behandeln lassen, als hätte er Amtsgericht ernannt, selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig ver- c) K&M darf als Sachverständige keine Personen schwiegen. benennen, die Mitbewerber des Versicherungs- 2. Rücktritt nehmers sind oder mit ihm in dauernder Ge- a) Voraussetzungen und Ausübung des Rück- schäftsverbindung stehen, ferner keine Perso- trittes nen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspart- Unvollständige und unrichtige Angaben zu den nern angestellt sind oder mit ihnen in einem gefahrerheblichen Umständen berechtigen den ähnlichen Verhältnis stehen. Dies gilt entspre- Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurück- chend für die Benennung eines Obmannes durch die Sachverständigen, zutreten. d) die Feststellungen der Sachverständigen müssen Der Versicherer muss sein Rücktrittsrecht inner- enthalten: halb eines Monats schriftlich geltend machen. – ein Verzeichnis der zerstörten, beschädig- Dabei sind die Umstände anzugeben, auf die sich ten oder gestohlenen Sachen sowie deren die Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Versicherungswert zum Zeitpunkt des Ver- Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Verlet- sicherungsfalles, zung der Anzeigepflicht, die sein Rücktrittsrecht – bei beschädigten Sachen die Reparaturbe- begründet, Kenntnis erlangt. träge, Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber – die Restwerte der von dem Schaden be- dem Versicherungsnehmer. troffenen Sachen, b) Ausschluss des Rücktrittsrechtes – entstandene Kosten, die versichert sind, Der Versicherer kann sich auf das Rücktrittsrecht e) die Sachverständigen übermitteln beiden Partei- nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten en gleichzeitig ihre Feststellungen. Weichen Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- diese Feststellungen deutlich voneinander ab, so ge kannte. übergibt K&M sie unverzüglich dem Obmann. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Punkte innerhalb der durch die Feststellungen unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder der Sachverständigen gezogenen Grenzen und vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht wurden. übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei grob fahr- gleichzeitig, lässiger Verletzung der Anzeigepflicht, wenn der f) jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständi- Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versi- gen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par- cherer dem Vertrag auch bei Kenntnis der nicht teien je zur Hälfte, angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen g) die Feststellungen der Sachverständigen oder Bedingungen, geschlossen hätte. des Obmannes sind verbindlich, wenn nicht c) Folgen des Rücktrittes nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der Im Fall des Rücktrittes besteht kein Versiche- wirklichen Sachlage erheblich abweichen, rungsschutz. h) durch das Sachverständigenverfahren werden Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versiche- die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers rungsfalles zurück, darf er den Versicherungs- nicht berührt. schutz nicht versagen, wenn der Versicherungs- © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 6
C. Allgemeiner Teil (AT 2017) nehmer nachweist, dass der unvollständig oder 4. Anfechtung unrichtig angezeigte Umstand weder für den Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arg- Eintritt des Versicherungsfalles noch für die Fest- listiger Täuschung über Gefahrumstände anzufech- stellung oder den Umfang der Leistung ursäch- ten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, der der bis Versicherungsschutz, wenn der Versicherungs- zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung ab- nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. gelaufenen Vertragszeit entspricht. Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittser- §8 Zahlung der Entschädigung klärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 3. Kündigung oder rückwirkende 1. Die Entschädigung ist nach Beendigung der zur Fest- Vertragsanpassung stellung des Versicherungsfalles notwendigen Erhe- Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlos- bungen fällig. sen, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder auf 2. Der Versicherungsnehmer kann jedoch einen Monat Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann nach Anzeige des Schadens als Abschlagszahlung den der Versicherer den Versicherungsvertrag unter Einhal- Betrag beanspruchen, der nach Lage der Sache min- tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. destens zu zahlen ist. Dabei sind die Umstände anzugeben, auf die sich die 3. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solan- Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, ge Zweifel an der Empfangsbevollmächtigung des zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzei- Versicherungsnehmers bestehen oder wenn gegen gepflicht Kenntnis erlangt hat. diesen aus Anlass des Versicherungsfalles ein behörd- Der Versicherer kann sich nicht auf das Kündigungs- liches oder strafrechtliches Verfahren läuft. recht wegen Anzeigepflichtverletzung berufen, wenn 4. Für die Verzinsung gilt, sowie nicht aus einem ande- ren Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be- der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrum- steht: Die Entschädigung ist – soweit sie nicht inner- stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. halb eines Monats nach Meldung des Schadens gelei- Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn stet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versi- Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jewei- cherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 % und höchstens gen, geschlossen hätte. 6 % Zinsen pro Jahr. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündi- 5. Bei der Berechnung der Fristen gemäß der Ziffern 1 gen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht und 4 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun- dem infolge des Verschuldens des Versicherungsneh- gen geschlossen hätte, werden die anderen Bedin- mers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gungen auf sein Verlangen rückwirkend Vertragsbe- gezahlt werden kann. standteil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflicht- 6. Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit verletzung nicht zu vertreten, werden die anderen ohne Zustimmung des Versicherers weder übertra- Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode gen noch verpfändet werden. Vertragsbestandteil. Der Versicherer muss die Vertragsanpassung inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei §9 Verjährung, Gerichtsstand hat der Versicherer die Umstände anzugeben, auf die 1. Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag ver- er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung nach den Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen der Anzeigepflicht, die ihn zur Vertragsanpassung Gesetzbuches (§§ 195, 199 BGB). berechtigt, Kenntnis erlangt. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Der Versicherer kann sich nicht auf eine Vertragsan- Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung passung berufen, wenn er den nicht angezeigten von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige zu dem, dem Versicherungsnehmer die Entscheidung kannte. in Textform zugeht. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag 2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um- keit nach dem Sitz oder der für den Versicherungs- stand aus, kann der Versicherungsnehmer den Ver- vertrag zuständigen Niederlassung des Versicherers. trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mittei- Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen lung des Versicherers fristlos kündigen. Bezirk der Versicherungsnehmer zurzeit der Klageer- © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 7
C. Allgemeiner Teil (AT 2017) hebung seinen Wohnsitz, oder, mangels eines sol- Umfang der vorliegenden Bedingungen hinausgehen, gel- chen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. ten automatisch für diesen Vertrag. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer müssen bei dem Gericht erho- § 15 Anzuwendendes Recht ben werden, das für seinen Wohnsitz, oder, mangels eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufent- Sofern nicht in den Versicherungsbedingungen Abwei- haltes zuständig ist. chendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. punkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsneh- § 16 Salvatorische Klausel mer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht be- § 10 Doppel- und Mehrfachversicherung rührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr sei- nem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht Im Falle der Doppel- und Mehrfachversicherung ergeben die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestim- sich die Rechtsfolgen aus §§ 78, 79 VVG. mung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. § 11 Empfangsvollmacht Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt auf dem Antrag den Abschlussvermittler zur rechtsverbindlichen Entge- gennahme des Versicherungsscheins sowie etwaiger Mit- teilungen. § 12 Versichererwechsel K&M ist berechtigt, das auf der Grundlage dieses Vertrages versicherte Risiko jederzeit im Namen des Versicherungs- nehmers bei einem anderen Versicherer als Risikoträger in Deckung zu nehmen und/oder weitere Versicherer zu beteiligen. Macht K&M von diesem Recht Gebrauch, so wird der Versicherungsnehmer unverzüglich darüber informiert, bei wem er von nun an seine vertraglichen Rechte geltend machen kann. Der Wechsel des Versicherers löst kein Sonderkündigungsrecht aus. § 13 Bedingungsveränderungen Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingun- gen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder ergänzt, ohne dass ein Prämienaufschlag erfolgt, so gel- ten sie mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. § 14 Bedingungsgarantie Es wird garantiert, dass die vorliegenden Versicherungs- bedingungen hinsichtlich des Umfanges des Versiche- rungsschutzes unter Einbeziehung aller optionaler und versicherbarer Risiken ausschließlich zum Vorteil der Ver- sicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen und Klauseln sowie den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweichen. Künftige Verbesserungen des Umfanges des Versiche- rungsschutzes und der Mindeststandards, die über den © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 8
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017) §1 Allgefahrendeckung 7. Bruchschäden an a) Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschä- Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) und digung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art sonstigen Sanitäreinrichtungen durch Bruch; mit- versichert (Allgefahrendeckung). versichert ist auch der Austausch von Armaturen In der Allgefahrendeckung ist der Umfang des Versiche- im Bereich einer Rohrbruchstelle, sofern diese rungsschutzes der vom GDV empfohlenen Allgemeinen nicht mehr verwendbar sind. Die Entschädi- Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) und gungsleistung ist je Versicherungsfall auf 500 Klauseln unter Einbeziehung aller optionaler und ver- EUR (Armaturen) und 150 EUR (sonstige Sanitär- sicherbarer Risiken sowie der Mindeststandards des einrichtungen) begrenzt. Ausgeschlossen sind Arbeitskreises Beratungsprozesse selbstverständlich ent- Bruchschäden an bereits defekten Armaturen, halten. Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte b) Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder ähnlichen bzw. nicht eingetretene Gefahren mitversichert. Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungs- Nicht versichert sind Schäden gemäß § 4 GB 2017 - Aus- anlagen bis 1.000 EUR (Die Entschädigungsgren- schlüsse. ze gilt nicht für frostbedingte Bruchschäden), 8. an innenliegenden Ableitungs- (inkl. Siphon), Lüft- §2 Versicherte Sachen ungs- und Gasrohren, 9. an Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des Versichert sind die im Versicherungsvertrag angegebenen Gebäudes, Gebäude sowie Gebäudezubehör und sonstige Grundstücks- 10. an Zuleitungsrohren innerhalb/außerhalb des Gebäu- bestandteile (siehe Definitionen). Ohne Angabe sind selbstgenutzte Garagen und alle nicht zu des auf dem Versicherungsgrundstück sowie außer- Wohnzwecken oder landwirtschaftlich genutzten Nebenge- halb des Versicherungsgrundstückes, sofern der bäude auf dem Versicherungsgrundstück (z. B. Geräteschup- Versicherungsnehmer die Unterhaltspflicht trägt. Dies pen, Gartenhaus, Gewächshaus) bis zu einer Grundfläche sind z. B. Zuleitungsrohre der Wasserversorgung oder von je 50 qm versichert. Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Ebenfalls ohne Angaben versichert sind selbstgenutzte Gara- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, gen die sich im Wohnort bzw. in einem Radius von 5 km um 11. an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die nicht das Versicherungsgrundstück, und sich im Eigentum des der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen Versicherungsnehmers befinden. dienen, bis 10.000 EUR je Versicherungsfall, Die Summe der Grundflächen aller selbstgenutzten Garagen 12. durch Verstopfungen an Ableitungsrohren innerhalb/ und Nebengebäude darf die Wohnfläche nicht überschreiten. außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versiche- rungsgrundstück, 13. an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem §3 Erweiterung des Versicherungsschutzes Versicherungsgrundstück bis 10.000 EUR. Bei nachge- In Erweiterung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen wiesener erfolgreicher Kanal-Dichtheitsprüfung nach Bestimmungen und entgegen der Ausschlüsse gemäß § 4 DIN EN 1610 für neue Abwasserleitungen bzw. DIN Ziffern 7 bis 21 GB 2017 sind folgende Schäden versichert: 1986 – 30 für bestehende Hausanschlüsse innerhalb der 1. durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsneh- letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles mers oder seiner Repräsentanten (siehe Definitio- verdoppelt sich die maximale Entschädigungsleistung, nen). Es erfolgt keine Anwendung des § 81 VVG 14. an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrund- (Quotelung). Ausgeschlossen sind Verletzungen von stückes, sofern der Versicherungsnehmer die Unter- Obliegenheiten (inkl. Gefahrerhöhung) und Sicher- haltspflicht trägt, bis 5.000 EUR. Bei nachgewiesener heitsvorschriften, erfolgreicher Kanal-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 2. durch wetterbedingte Luftbewegungen (ohne Wind- 1610 für neue Abwasserleitungen bzw. DIN 1986 – 30 stärkenregelung), für bestehende Hausanschlüsse innerhalb der letzten 3. durch Überspannung infolge von Blitzeinwirkung, drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles verdop- 4. durch Vandalismus (einschließlich Graffiti und Un- pelt sich die maximale Entschädigungsleistung, brauchbarmachung von Türschlössern z. B. durch Ver- 15. durch Nässe bei bestimmungswidrigen Wasseraustritt unreinigen/Verstopfen); bei Graffitischäden gilt eine aus Wassersäulen und Zimmerbrunnen, Selbstbeteiligung von 100 EUR je Versicherungsfall, 16. durch Nässe bei bestimmungswidrigen Wasseraustritt 5. an versicherten Sachen, die versengt oder verschmort aus Schwimmbecken (bis 10.000 Liter Fassungsvermö- werden, gen), die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. 6. an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß Wasseraustritt aus Planschbecken ist nicht versichert, beeinträchtigt oder einem Nutzfeuer oder der Wärme 17. durch Nässe bei bestimmungswidrigen Wasseraustritt zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausge- aus fest installierten Regenwassernutzungsanlagen setzt werden, bis 10.000 Liter Fassungsvermögen, © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 9
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017) 18. durch einfachen Diebstahl von außen angebrachtem d) Erdrutsch/Erdfall, Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteilen bis e) Schnee- und Eisdruck, 1.000 EUR, f) Lawinen, 19. Gebäudebeschädigungen durch g) Vulkanausbruch a) unbefugte Dritte aufgrund Einbruchdiebstahles Nicht versichert sind, ohne Rücksicht auf mitwirkende oder versuchten Einbruchdiebstahles an versicher- Ursachen, Schäden durch Sturmflut oder durch ten Sachen oder Tsunamis. b) notwendige sofortige Rettung von in bewiesener Der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren Notlage geratener Personen aus dem versicherten beginnt mit dem Ablauf von vierzehn Kalendertagen Gebäude (z. B. nach Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit, ab Antragseingang bei K&M, frühstens zum Versiche- schwerer Sturz). rungsbeginn (Wartezeit). 20. an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Die Wartezeit entfällt, soweit Versicherungsschutz Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden gegen Elementargefahren über einen anderen Ver- durch Nagetiere, Marder und Waschbären sowie Fol- trag bestanden hat und der Versicherungsschutz geschäden, ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden 21. durch Aufprall eines Luftfahrzeuges oder sonstiger Vertrag fortgesetzt wird. Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines fremdbetriebenen Wasser-, Schienen- oder §4 Ausschlüsse Straßenfahrzeuges, Nicht versichert sind Schäden: 22. durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen, 1. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner 23. an Gebäuden und den zu ihrer Errichtung notwendi- Repräsentanten, gen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffen 2. durch Grund-, Plansch- oder Reinigungswasser, während der Zeit des Rohbaues, einer Kernsanierung 3. durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im oder Entkernung (nicht als Vorbereitung zum Gesamt- Zusammenhang mit Kriegsereignissen, abriss) bis zur bezugsfertigen (Wieder-) Herstellung; 4. durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Entziehung die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung gilt läng- oder andere hoheitliche Maßnahmen, stens 18 Monate bei Rohbau und 6 Monate bei Kern- 5. durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung. Einge- sanierung sowie Entkernung. schlossen sind Schäden durch radioaktive Isotope Bis zur bezugsfertigen Herstellung sind Schäden (siehe Definitionen), durch Brand, Blitzschlag, Explosion (auch durch 6. an Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Blumen, etc.), Blindgänger), Implosion, Verpuffung, Überschall- druckwellen, Aufprall eines Luftfahrzeuges oder son- Die folgenden Ausschlüsse schränken die versicher- stiger Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung, ten Gefahren (u. a. Brand, Leitungswasser, Sturm Anprall eines fremdbetriebenen Wasser-, Schienen- und Hagel) gemäß VGB/Klauseln – siehe Bedin- oder Straßenfahrzeuges versichert, gungsgarantie § 14 AT 2017 – nicht ein. Hinsichtlich der versicherten Sachen wird auf den Definitionsteil Ziffern 24 und 25 sind gegen Mehrbeitrag ver- im Bedingungswerk verwiesen. Die folgenden Aus- sicherbar, sofern diese durch den Versicherungs- schlüsse gelten nicht, sofern sich aus § 3 ein ent- nehmer beantragt und im Versicherungsschein sprechender Einschluss ergibt (siehe hierzu auch dokumentiert sind: die nachfolgenden Verweise in den Ziffern 7 bis 21)! 24. durch Bruch der Gebäudeverglasungen inkl. Solar- 7. durch mangelhafte Beschaffenheit – Einschlüsse kollektoren/-module, Gewächshäuser und Winter- siehe § 3 Ziffern 7 bis 11 und 13 sowie 14 GB 2017, gärten. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz 8. durch Vögel, Nagetiere, Haustiere, Schädlinge und bleiben Scheiben und Platten aus Glas, die Bestand- Ungeziefer aller Art – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 5 teil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- bis 14 und 20 GB 2017, und/oder Kommunikationsgeräte sind. 9. durch Elementarereignisse gemäß § 3 Ziffer 25 GB 25. an versicherten Sachen, die durch nachfolgende Ele- 2017 – gegen Mehrbeitrag versicherbar, mentargefahren (siehe Definitionen) zerstört oder 10. an nicht bezugsfertigen Gebäuden – Einschluss siehe beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereig- § 3 Ziffer 23 GB 2017, nisses abhanden kommen. Die Selbstbeteiligung des 11. an Rohren, die ausschließlich gewerblichen Zwecken Versicherungsnehmers beträgt je Schadenfall 5 % und/oder nicht der Versorgung der versicherten der Schadensumme – mindestens 500 EUR, maximal Gebäude dienen sowie an Zuleitungsrohren, die sich 5.000 EUR: außerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden a) Überschwemmung und Rückstau, und für die keine Unterhaltspflicht des Versicherungs- b) Erdbeben, nehmers besteht – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 8 bis c) Erdsenkung, 14 GB 2017, © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 10
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017) 12. an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten dem Zeitpunkt, in dem die Schließvorrichtungen oder Gebäudes – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 13 und 14 sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, GB 2017, 7. Kosten für die Dekontamination nach einem Versiche- 13. durch technische, mechanische, elektrische oder rungsfall, elektronische Defekte, sofern sie nicht durch Über- 8. Mehrkosten durch behördliche Anordnungen und/ spannung infolge von Blitzeinwirkung verursacht oder Preissteigerungen: wurden gemäß § 3 Ziffer 3 GB 2017; Seng- und a) ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkos- Schmorschäden aufgrund der genannten Defekte ten infolge von Preissteigerungen zwischen dem siehe Einschluss § 3 Ziffer 5 GB 2017, Eintritt des Versicherungsfalles und der Wieder- 14. durch einfachen Diebstahl – Einschluss siehe § 3 Zif- herstellung. Veranlasst der Versicherungsneh- fer 18 GB 2017, mer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, 15. durch Glasbruch – gegen Mehrbeitrag versicherbar sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu erset- gemäß § 3 Ziffer 24 GB 2017; Glasbruchschäden auf- zen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wieder- grund wetterbedingter Luftbewegungen siehe Ein- herstellung entstanden wären. Mehrkosten infol- schluss § 3 Ziffer 2 GB 2017, ge von Betriebsbeschränkungen oder Kapital- 16. durch Allmählichkeit z. B. Rost, Korrosion, Schimmel, mangel sind nicht versichert, Schwamm, Fäulnis – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 7 b) ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkos- bis 17 GB 2017, ten infolge behördlicher Auflagen auf der Grund- 17. durch Frost an im Freien befindlichen Brunnen, Zis- lage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles ternen, Schwimmbädern – Einschlüsse siehe § 3 Zif- erlassener Gesetze und Verordnungen, fern 10, 16 und 17 GB 2017, c) darf die Wiederherstellung der versicherten, vom 18. an versicherten Sachen durch Reinigung, Bearbei- Schaden betroffenen Sachen aufgrund behördli- tung, Bedienung, Reparatur, Wartung – Einschlüsse cher Wiederaufbaubeschränkungen nur an ande- siehe § 3 Ziffern 5 bis 7 GB 2017, rer Stelle erfolgen, so sind dadurch entstehende 19. an versicherten Sachen durch Planung, Baumaßnah- Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in men, Restauration – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 5 dem sie auch bei Wiederherstellung an bisheriger bis 7 GB 2017, Stelle entstanden wären, 20. an versicherten Sachen durch Fallen, Verunreinigen, d) soweit behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor Zerstechen, Zerschneiden, Zerreißen, Anschwellen, Eintritt des Versicherungsfalles erteilt wurden, Dehnen, Verziehen und Zerbrechen, das durch Perso- sind die dadurch entstehenden Mehrkosten bis nen oder Tieren verursacht wurde – Einschlüsse siehe 250.000 EUR versichert, § 3 Ziffern 4 bis 23 GB 2017, e) dürfen Reste der versicherten, vom Schaden be- 21. an versicherten Sachen durch Abnutzung, Verschleiß, troffenen Sachen infolge behördlicher Wieder- Verfall – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 5 bis 17 GB 2017. herstellungsbeschränkungen nicht mehr verwen- det werden, so sind dadurch entstehende Mehr- §5 Versicherte Kosten kosten bis 25.000 EUR versichert, f) die Mehrkosten bis 20.000 EUR aufgrund behörd- Folgende Kosten sind zusätzlich in Höhe der garantierten licher Auflagen für unter Denkmalschutz stehen- maximalen Entschädigungsleistung (siehe Versicherungs- de Gebäude sind versichert, schein) bei einem Versicherungsfall versichert: g) die entstandenen Mehrkosten für die Wiederbe- 1. Aufräumungs- und Abbruchkosten für versicherte schaffung oder Wiederherstellung der versicher- Sachen, ten und vom Schaden betroffenen Sachen, wenn 2. Bewegungs- und Schutzkosten zum Zweck der Wie- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung derherstellung oder Wiederbeschaffung von versi- der Sache in derselben Art und Güte in folge cherten Sachen, Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirt- 3. Rückreisekosten für den vorzeitigen Abbruch eines schaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für Urlaubes oder einer Dienstreise des Versicherungs- ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom nehmers und mitreisender Personen seines Haushal- Schaden betroffenen Sache in Art und Güte mög- tes nach Abstimmung mit K&M, lichst nahe kommt. Ist der Zeitwert Versiche- 4. Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskos- rungswert, so werden auch die Mehrkosten nur ten; entstandene Kosten auf Weisung des Versiche- im Verhältnis des Zeitwertes zum Neuwert ersetzt. rers werden unbegrenzt ersetzt, 5. provisorische Sicherungen nach einem Versiche- 9. Kosten des Sachverständigenverfahrens (in Erweite- rungsfall, rung zu § 6 Ziffer 2 f) AT 2017), die auf den Versiche- 6. Bewachungskosten des Versicherungsortes, solange rungsnehmer entfallen, zu 100 %, Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen kei- 10. Kosten für Wasserverlust infolge eines Versiche- nen ausreichenden Schutz bieten, längstens bis zu rungsfalles, © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 11
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017) 11. Kosten für Gasverlust infolge eines Versicherungsfal- – das Darlehen der Finanzierung des im Versiche- les bis 500 EUR, rungsschein oder dessen Nachträgen bezeichne- 12. Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten, ten Gebäudes dient und wenn Mieter/Pächter infolge eines Versicherungsfal- – das Darlehen durch eine auf dem Versicherungs- les berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder grundstück lastende Hypothek oder Grundschuld teilweise zu verweigern. Der Mietausfall wird bis zu gesichert ist. dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder Die Zinsen werden bis zur Wiederherstellung der voll- benutzbar sind, höchstens jedoch für die Dauer von ständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer insgesamt 24 Monaten seit dem Eintritt des Versiche- von 18 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene rungsfalles, Monate wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die 13. Kosten für Hotel und ähnliche Unterbringung, jeweils erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versiche- ohne Nebenkosten sofern die/das durch den Versi- rungsnehmer den Bauantrag für die Wiederherstel- cherungsnehmer selbst-/eigengenutzte Wohnung/ lung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt einge- Einfamilienhaus durch einen Versicherungsfall unbe- reicht hat. wohnbar geworden ist und auch ein Verbleib im noch Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Ver- bewohnbaren Teil unzumutbar ist. sicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht be- Nachgewiesene Kosten werden in Höhe von bis zu treibt oder soweit er die Wiederherstellung schuldhaft 200 EUR pro Wohneinheit und Tag ersetzt. verzögert. Ohne Nachweis von Unterbringungskosten, wird min- Verkauft er das Grundstück, so wird die Entschädi- destens der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gung nur bis zum Tag des Abschlusses des Kaufver- einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des trages gezahlt. Mietrechts für die Dauer der Unbewohnbarkeit ersetzt. Darlehenszinsen werden nicht ersetzt, sofern der Ver- Die Hotel-/Unterbringungskosten bzw. der ortsübli- sicherungsnehmer Entschädigung über einen anderen che Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in Versicherungsvertrag oder anderweitig erlangen kann, dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens 19. Datenrettungskosten nach physikalischer Daten- jedoch für die Dauer von insgesamt 24 Monaten seit trägerzerstörung für die technische Wiederherstel- dem Eintritt des Versicherungsfalles, lung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich 14. Kosten für die Beseitigung und Entsorgung umge- für die private Nutzung bestimmter Daten und Pro- stürzter und abgeknickter Bäume (innerhalb des ersten gramme je Versicherungsfall bis 500 EUR; nicht ver- Drittels ab Boden), ohne dass versicherte Sachen sichert ist die Wiederbeschaffung und der neuerliche beschädigt sein müssen; Wiederaufforstung und Lizenzerwerb, -bepflanzung werden bis zu einer Summe von 5.000 20. Such- und Leckortungskosten bei Nässeschäden an EUR ersetzt; nicht versichert sind Schäden durch versicherten Gebäuden; sofern kein Versicherungsfall alters- bzw. krankheitsbedingte Ursachen, und/oder keine Ursächlichkeit festgestellt wurden, 15. Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und erfolgt eine Kostenübernahme maximal bis 500 EUR, Betreuung der Wiederherstellung, sofern der ersatz- 21. Feuerlöschkosten (auch Sonderlöschmittel) zur Brand- pflichtige Schaden 20.000 EUR übersteigt, bekämpfung, die auf den Versicherungsnehmer entfal- 16. Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn eine len, sowie eigene zweckgebundene Anwendungen z. B. Gefahr innerhalb und/oder außerhalb des Versiche- Wiederbefüllung eines Kleinlöschgerätes, rungsortes entsteht, zu deren Beseitigung der Versi- 22. Transport- und Lagerkosten von in Gebäuden befindli- cherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und öffentlich chen versicherten Sachen sowie dort vorhandenem rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, sofern der Hausrat, bis das Gebäude des Versicherungsnehmers ersatzpflichtige Schaden 20.000 EUR übersteigt, wieder benutzbar wird, längstens jedoch für die Dauer 17. Kran- und Gerüstkosten für zusätzliche Leistungen, von einem Jahr. Der Versicherungsschutz wird subsidi- um die sich das Liefern und Montieren von versicher- är gewährt. Anderweitig bestehender Versicherungs- ten Scheiben durch deren Lage verteuert, schutz geht dieser Deckung voraus, 18. Ersatz der Darlehenszinsen nach vollständiger Unbe- 23. Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen, wohnbarkeit eines Einfamilienhauses. Wird durch 24. Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen und einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall das durch SAT-Schüsseln durch Fremdeinwirkung so verstellt diesen Vertrag versicherte Einfamilienhaus vollstän- wurden, dass eine Neueinstellung erforderlich ist. Die dig unbewohnbar, ersetzt der Versicherer ab dem nachgewiesenen Kosten eines Fachbetriebes werden 101. Tag der Unbewohnbarkeit die Darlehenszinsen bis maximal 100 EUR je Versicherungsfall und Versiche- für dieses Haus. rungsjahr erstattet. Der Versicherer ersetzt die durch Bankbestätigung nachgewiesenen, gezahlten laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00 12
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