Allsafe domo Wohngebäudeversicherung - Versicherungsbedingungen Sicher auf jedem Quadratmeter!

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Allsafe domo Wohngebäudeversicherung - Versicherungsbedingungen Sicher auf jedem Quadratmeter!
allsafe domo

Wohngebäudeversicherung

Versicherungsbedingungen

                           Sicher auf jedem Quadratmeter!
Versicherungsbedingungen

Übersicht
Die Versicherungsbedingungen gliedern sich in sechs Abschnitte:

A. Verbraucherinformation
B. Inhaltsverzeichnis
C. Allgemeiner Teil (AT 2017)
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017)
E. Definitionen
F. Service
A. Verbraucherinformation

Angaben zu den Versicherern:                                           Sämtlichen Schriftverkehr, Willenserklärungen
                                                                       sowie Zahlungen richten Sie bitte direkt an:
Nachfolgend eine Übersicht der für den Vertrag möglichen Ver-
sicherer. Der speziell für den Vertrag zutreffende Versicherer ist             Konzept & Marketing GmbH, Podbielskistraße 333, 30659
im Versicherungsschein benannt.                                                Hannover.

  1.   Allianz Versicherungs-AG
                                                                       Vertragsgrundlagen:
       Königinstraße 28, 80802 München
       Sitz der Gesellschaft: München                                          Für das Versicherungsverhältnis gelten die im Versiche-
       Registergericht: Amtsgericht München, HRB 75727                         rungsschein näher bezeichneten Versicherungsbedin-
       USt-IdNr.: DE 811 150 709                                               gungen und sonstigen Vereinbarungen. In den Versiche-
       VersSt-Nr.: 9116/802/00477                                              rungsbedingungen sind insbesondere die Art, der Umfang
                                                                               und die Fälligkeit der Versicherungsleistung konkret
       Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers:                               geregelt. Alle für diesen Vertrag allgemeinen und beson-
       Der Versicherer betreibt die Schaden- und Unfall-                       deren Bestimmungen sind in diesem Druckstück gere-
       versicherung.                                                           gelt, sofern im Versicherungsschein nichts anderes ver-
                                                                               einbart wird.
  2.   Basler Sachversicherungs-AG
       Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H.
                                                                       Gültigkeitsdauer von Informationen:
       Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.,
       HRB 9357                                                                Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestell-
                                                                               ten Informationen (z. B. Produktinformationsblatt, Antrags-/
       Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers:                               Anfrageformular oder Angebote) nicht unbefristet gültig
       Der Versicherer bietet Privatkunden unmittelbar in den                  sind. Beispielsweise können gesetzliche Änderungen dazu
       Sparten Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrzeug-                 führen, dass diese Informationen nicht mehr aktuell sind.
       versicherung sowie mittelständischen und industriellen
       Firmenkunden in den Sparten Sach- und Haftpflicht Ver-
                                                                       Versicherungsbeginn:
       sicherungsschutz. Mittelbar werden Risiken in den Berei-
       chen Rechtschutzversicherung, Kraftfahrtversicherung,                   Der Versicherungsschutz beginnt mit der rechtzeitigen Zah-
       Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Feuer- und                 lung des ersten Beitrages gemäß § 3 des Allgemeinen Teils
       Sachversicherung, Transportversicherung, Sonstige Ver-                  der Versicherungsbedingungen (AT 2017), jedoch nicht
       sicherungen und die Lebensversicherung in Rück-                         vor dem im Versicherungsschein festgesetzten Zeitpunkt
       deckung versichert.                                                     gemäß § 2 Ziffer 1 AT 2017.
                                                                       Beitragshöhe und Beitragszahlungsweise:
  3.   Zurich Insurance plc,
                                                                               Detaillierte Angaben über die Beitragshöhe und über die
       Niederlassung für Deutschland
                                                                               Beitragszahlungsweise, sowie Angaben über etwaige Ne-
       Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt.
                                                                               bengebühren, Nebenkosten und die Angabe des insge-
       Registergericht: Amtsgericht Frankfurt, HRB 88353
                                                                               samt zu zahlenden Beitrages sind in dem Versicherungs-
                                                                               schein enthalten. Die Folgen einer nicht rechtzeitigen
       Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers:
                                                                               Beitragszahlung ergeben sich analog aus § 3 AT
       Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und
                                                                               2017.
       mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versiche-
       rungswesens im In- und Ausland und von sonstigen
       Geschäften, die in engem wirtschaftlichen Zusammen-             Bedingungsänderung:
       hang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Lebens-
       und substitutive Krankenversicherungen übernimmt die                    Auf die Möglichkeit der Bedingungsänderung nach § 13
       Gesellschaft nur als Rückversicherer.                                   AT 2017 weisen wir hin.

Ihre Verwaltungsgesellschaft ist:                                      Versichererwechsel:

       Konzept & Marketing GmbH (K&M), Podbielskistraße 333,                   Auf die Möglichkeit des Wechsels nach § 12 AT 2017
       30659 Hannover, Tel.: 05 11 - 640 54 0, Fax: 05 11 - 640                weisen wir hin.
       54 444.
       Der Versicherer hat die K&M bevollmächtigt, die Vertrags-
       und Schadenbearbeitung durchzuführen.

                                 © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
                                                                                                                                     1
A. Verbraucherinformation

Widerrufsrecht:                                                         Sanktionsklausel:
       Der Versicherungsnehmer kann die Vertragserklärung                      Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
       innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in                    gewährt bzw. leistet der Versicherer aus diesem Versiche-
       Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist               rungsvertrag keinen Versicherungsschutz beziehungswei-
       beginnt, nachdem der Versicherungsnehmer den Versi-                     se keine Zahlungen, sonstige Leistungen oder sonstige
       cherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich                 Vorteile zu Gunsten des Versicherungsnehmers oder eines
       unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wei-                  Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen des Ver-
       teren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versiche-                 sicherten anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
       rungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4                  schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
       VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Beleh-
       rung jeweils in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der
                                                                        Geltendes Recht:
       Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
       Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an die Konzept &                Es gilt deutsches Recht.
       Marketing GmbH, Podbielskistraße 333, 30659 Hannover.
       Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an fol-
                                                                        Zuständigkeit für Beschwerden:
       gende Faxnummer zu richten: 05 11 - 640 54 444. Bei
       einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende                  Beschwerden können an folgende Instanzen gerichtet
       E-Mail-Adresse zu richten: info@k-m.info                                werden:

                                                                               – Konzept & Marketing GmbH
Widerrufsfolgen:
                                                                                 Bereich Beschwerdemanagement
       Im Falle eines wirksamen Widerrufes endet der Versiche-                   Podbielskistraße 333, 30659 Hannover
       rungsschutz und der Versicherer erstattet den auf die Zeit                beschwerden@k-m.info
       nach Zugang des Widerrufes entfallenden Teil des Beitra-                  Tel.: 0511-640 54 0, Fax.: 0511-640 54 444
       ges, wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat,
       dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-                    – An den speziell für den Vertrag zutreffenden
       rufsfrist beginnt.                                                        Versicherer, der im Versicherungsschein benannt ist.
       Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang
       des Widerrufes entfällt, kann der Versicherer in diesem                 – Verein Versicherungsombudsmann e.V.
       Fall einbehalten. Dabei handelt es sich bei jährlicher Zah-               Postfach 080632, 10006 Berlin
       lungsweise um 1/360, halbjährlicher Zahlungsweise um                      beschwerde@versicherungsombudsmann.de
       1/180, bei vierteljährlicher Zahlungsweise um 1/90 und
       bei monatlicher Zahlungsweise um 1/30 des im Antrag                     – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
       angegebenen Beitrages gemäß Zahlungsweise pro Tag.                        (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
       Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unver-
       züglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufes.                 Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, statt oder nach
       Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der                  der Beendigung des Ombudsmannverfahrens den Rechts-
       Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass               weg zu beschreiten.
       empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezoge-
       ne Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere Hinweise:
       Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf aus-
       drücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers sowohl
       von diesem als auch vom Versicherer vollständig erfüllt
       ist, bevor der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht
       ausgeübt hat. Widerruft der Versicherungsnehmer eine
       Vertragserklärung im Rahmen eines Ersatzvertrages, so
       läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Das
       Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Lauf-
       zeit von weniger als einem Monat.

             © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
   2
B. Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil (AT 2017)                                              Definitionen
 §   1    Konzept & Marketing GmbH/Versicherer                             I.     Versicherte Sachen
 §   2    Versicherungsdauer, Vertragsverlängerung, Kündigung              II.    Gefahren
 §   3    Beitragszahlung und Fälligkeit                                   III.   Wohn-/Gewerbe-/Nutzfläche
 §   4    Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit           IV.    Sonstiges
 §   5    Widerrufsrecht
 §   6    Sachverständigenverfahren                                     Service
 §   7    Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                           1.     Sachverständige
 §   8    Zahlung der Entschädigung
                                                                           2.     Rückstau
 §   9    Verjährung, Gerichtsstand
 §   10   Doppel- und Mehrfachversicherung
 §   11   Empfangsvollmacht
 §   12   Versichererwechsel
 §   13   Bedingungsveränderungen
 §   14   Bedingungsgarantie
 §   15   Anzuwendendes Recht
 §   16   Salvatorische Klausel

Bedingungen für die
Wohngebäudeversicherung (GB 2017)
 §   1    Allgefahrendeckung
 §   2    Versicherte Sachen
 §   3    Erweiterung des Versicherungsschutzes
 §   4    Ausschlüsse
 §   5    Versicherte Kosten
 §   6    Versicherungswert, Entschädigungsberechnung,
          Kürzung der Entschädigung
 §   7    Regressverzicht
 §   8    Beitragsberechnung und Beitragsanpassung
 §   9    Veräußerung der versicherten Sache
 §   10   Wohnungseigentum
 §   11   Gefahrerhöhung
 §   12   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles und
          Rechtsfolgen
 § 13     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungs-
          falles und Rechtsfolgen

                                  © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
                                                                                                                                 3
C. Allgemeiner Teil (AT 2017)

§1       Konzept & Marketing GmbH/Versicherer                                    5. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles ist sowohl
                                                                                    der Versicherungsnehmer als auch K&M berechtigt,
         1. Die Verwaltungsgesellschaft des Versicherers für alle
                                                                                    den Versicherungsvertrag oder einzelne zuschlags-
            Versicherungsverträge ist die Firma Konzept & Mar-
                                                                                    pflichtige Risiken zu kündigen. Die Kündigung ist
            keting GmbH, Hannover (im Folgenden K&M genannt).
                                                                                    schriftlich zu erklären. Sie muss spätestens einen
         2. K&M ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzei-
                                                                                    Monat nach Auszahlung der Entschädigung zugehen.
            gen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Bei-
                                                                                    Das Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Ent-
            träge in Empfang zu nehmen sowie ausstehende Bei-
                                                                                    schädigung abgelehnt wird, jedoch nicht, wenn diese
            träge einzufordern und den dazu gehörigen Schrift-
                                                                                    Ablehnung aufgrund eines in diesen Bedingungen
            verkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
                                                                                    genannten Ausschlusses zustande kam.
            Art im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag
                                                                                    Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
            (z. B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben.
                                                                                    wirksam. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen,
            Die Beiträge gelten als beim Versicherer eingegan-
                                                                                    dass seine Kündigung sofort oder zu einem anderen
            gen, wenn sie bei K&M eingegangen sind.
                                                                                    Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum
         3. K&M ist vom Versicherer beauftragt, gegenüber den
                                                                                    Schluss des laufenden Versicherungsjahres. Wird der
            Versicherungsnehmern und den betreuenden Ver-
                                                                                    Versicherungsvertrag gekündigt, so hat K&M für den
            mittlern die Annahme oder Ablehnung von Anträgen
                                                                                    Versicherer den anteiligen Beitrag für das restliche
            zu erklären.
                                                                                    Versicherungsjahr zurückzuzahlen.
         4. K&M ist vom Versicherer beauftragt, die Schadenbe-
            arbeitung vorzunehmen.
         5. Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geän-             §3     Beitragszahlung, Fälligkeit
            dert, die Änderung aber K&M nicht mitgeteilt, so                     1. Die Beiträge werden von K&M zur jeweiligen Fälligkeit
            genügt für eine Willenserklärung, die dem Versiche-                     grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Der Entzug
            rungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absen-                         der Einzugsermächtigung stellt für K&M einen wichti-
            dung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte                       gen Grund dar, das Versicherungsverhältnis mit
            K&M bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage                    sofortiger Wirkung oder zur nächsten Beitragsfällig-
            nach der Absendung des Briefes als zugegangen.                          keit zu kündigen.
            Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Ände-                 2. Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts
            rung des Namens des Versicherungsnehmers.                               anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von
                                                                                    zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei-
§2       Versicherungsdauer, Vertragsverlängerung,                                  nes fällig.
         Kündigung                                                                  Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten verein-
                                                                                    bart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des
         1. Die Daten für das Inkrafttreten und die Beendigung der                  ersten Jahresbeitrages.
            Versicherung sind dem Versicherungsschein zu ent-                       Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten
            nehmen. Der Vertrag beginnt und endet um 12.00 Uhr                      oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son-
            mittags. Um eine Unterbrechung des Versicherungs-                       dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der
            schutzes zu vermeiden, beginnt der Versicherungs-                       Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt,
            schutz abweichend von den Angaben im Versiche-                          sofern der Versicherungsnehmer durch geson-
            rungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 0                       derte Mitteilung in Textform oder einen auffäl-
            Uhr, falls die Vorversicherung um 24 Uhr des Vortages                   ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
            endet.                                                                  Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das
         2. Der Versicherungsschutz beginnt mit der rechtzeiti-                     gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht-
            gen Zahlung des ersten Beitrages gemäß § 3 AT                           zahlung nicht zu vertreten hat.
            2017, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein                       Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag
            festgesetzten Zeitpunkt.                                                nicht rechtzeitig, kann K&M vom Vertrag zurücktre-
         3. Beträgt die Versicherungsdauer mindestens ein Jahr,                     ten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. K&M kann
            verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um                     nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer
            ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor                      die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
            Ablauf durch eine Partei schriftlich gekündigt wird                  3. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-
            und die Kündigung zugegangen ist.                                       ten Zeitpunkt fällig. Wird ein Folgebeitrag nicht recht-
         4. Die Kündigung eines von mehreren allsafe-Verträgen                      zeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne
            berührt die Wirksamkeit eines anderen allsafe-                          Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspä-
            Vertrages nicht. Sowohl der Versicherungsnehmer als                     tete Zahlung nicht zu vertreten hat.
            auch K&M ist berechtigt, Kündigungen von zuschlags-                     K&M wird den Versicherungsnehmer in Textform auf
            pflichtigen Risiken mit einer Frist von drei Monaten                    dessen Kosten zur Zahlung auffordern und ihm eine
            vorzunehmen.                                                            Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Die

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        Fristsetzung ist nur wirksam, wenn die rückständigen                      dender, Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebe-
        Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Kosten im                      triebes, bei seinem Ehegatten oder einem in direkter
        Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angegeben                        Linie Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein
        sind, die mit dem Fristablauf verbunden sind.                             Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bei
        K&M ist berechtigt, Ersatz des ihr durch den Verzug                       Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutz-
        entstandenen Schadens zu verlangen.                                       verfahren rechtshängig oder eine Kündigung des
        Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zah-                       Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war.
        lungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab                     Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschul-
        diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungs-                      deter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach
        schutz und K&M kann den Vertrag kündigen, wenn                            Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw.
        K&M den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsauf-                          nach Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnis-
        forderung nach Ziffer 1 darauf hingewiesen hat.                           ses die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 Abs. 1 erneut
        Hat K&M gekündigt und zahlt der Versicherungsneh-                         erfüllt sind.
        mer danach innerhalb eines Monats den angemahn-                      3.   Das Vorliegen der unter Ziffer 1 und 2 genannten
        ten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-                      Voraussetzungen muss durch entsprechende Beschei-
        rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung                         nigungen des zuständigen Arbeitsamtes und des
        und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch                          Arbeitgebers nachgewiesen werden.
        kein Versicherungsschutz.                                            4.   Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im Falle wie-
     4. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten verein-                      derholter Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsneh-
        bart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig,                     mer vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Vor-
                                                                                  aussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllt haben.
        wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung
                                                                             5.   Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich
        einer Rate in Verzug ist.
                                                                                  nach Eintritt der Arbeitslosigkeit schriftlich vom Versi-
        Ferner kann K&M für die Zukunft jährliche Beitrags-
                                                                                  cherungsnehmer geltend zu machen. Bei Vorliegen
        zahlung verlangen.
                                                                                  aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung
     5. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat K&M,
                                                                                  mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden
        soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur
                                                                                  Kalendermonat, frühestens jedoch mit Eingang der
        Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelau-
                                                                                  schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit bei K&M. Der
        fenen Vertragszeit entspricht.
                                                                                  Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt.
                                                                                  Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungs-
§4   Beitragsbefreiung bei unverschuldeter                                        gemäß zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit
     Arbeitslosigkeit                                                             zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
                                                                             6.   Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der Versi-
     Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen gelten nur
                                                                                  cherungsnehmer K&M unverzüglich schriftlich infor-
     dann, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 2
                                                                                  mieren. Er ist verpflichtet, K&M jederzeit auf Anforde-
     erfüllt sind.
                                                                                  rung Nachweise über die Fortdauer der Arbeitslosig-
     1. Sofern der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz
                                                                                  keit vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende
         und dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik
                                                                                  des Kalendermonats, in dem K&M die Nachweise
         Deutschland hat, erfolgt für den Fall unverschuldeter                    angefordert hat, außer Kraft, wenn K&M in einem sol-
         Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrech-                     chen Fall die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht
         tes für maximal zwölf Monate eine Befreiung von der                      innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
         Beitragszahlung bei unverändertem Versicherungs-
         schutz. Voraussetzung ist, dass die Arbeitslosigkeit
         frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn einge-          §5      Widerrufsrecht
         treten ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslosigkeit            Der Versicherungsnehmer wird über sein Widerrufsrecht
         von mindestens sechs Wochen handelt und der Ver-                    im Antrag und in der Verbraucherinformation belehrt.
         trag noch nicht gekündigt wurde.
     2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt des Weite-
         ren voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der          §6      Sachverständigenverfahren
         Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbro-                   1. Der Versicherungsnehmer kann das nachfolgend
         chen in einem sozialversicherungspflichtigen, unge-                    beschriebene Sachverständigenverfahren durch ein-
         kündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit                  seitige Erklärung gegenüber K&M verlangen, wenn die
         einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden                      Höhe des Schadens oder der Entschädigung im Versi-
         stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.                 cherungsfall zwischen Versicherungsnehmer und Ver-
         Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht,                      sicherer streitig ist. Das Sachverständigenverfahren
         wenn der Versicherungsnehmer als freiwillig Wehr-                      kann auf sonstige tatsächliche Voraussetzungen des
         dienstleistender, freiwillig Dienstleistender, Auszubil-               Entschädigungsanspruches ausgedehnt werden.

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      2. Für das Sachverständigenverfahren gilt:                      §7     Vorvertragliche Anzeigepflicht
         a) jede Partei benennt schriftlich einen Sachver-
                                                                             1. Anzeigepflicht
             ständigen und kann dann die andere unter
                                                                                Der Versicherungsnehmer oder sein Bevollmächtigter
             Angabe des von ihr benannten Sachverständi-
                                                                                hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Ver-
             gen schriftlich auffordern, den zweiten Sachver-
                                                                                sicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzu-
             ständigen zu benennen. Wird der zweite Sach-
                                                                                zeigen, nach denen der Versicherer in Textform ge-
             verständige nicht binnen zwei Wochen nach
                                                                                fragt hat und die für den Entschluss des Versicherers
             Empfang der Aufforderung benannt, so kann ihn
                                                                                erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten
             die auffordernde Partei durch das für den Scha-
                                                                                Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist
             denort zuständige Amtsgericht ernennen lassen.
                                                                                auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach sei-
             In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzu-
                                                                                ner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme
             weisen,
                                                                                der Versicherer Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
         b) beide Sachverständige benennen schriftlich vor
                                                                                Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten oder
             Beginn des Feststellungsverfahrens einen dritten
                                                                                einem Vertreter des Versicherungsnehmers ohne
             Sachverständigen als Obmann. Einigen sie sich
                                                                                Vertretungsvollmacht geschlossen und kennt dieser
             nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Par-
                                                                                den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versi-
             tei durch das für den Schadenort zuständige
                                                                                cherungsnehmer so behandeln lassen, als hätte er
             Amtsgericht ernannt,
                                                                                selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig ver-
         c) K&M darf als Sachverständige keine Personen
                                                                                schwiegen.
             benennen, die Mitbewerber des Versicherungs-
                                                                             2. Rücktritt
             nehmers sind oder mit ihm in dauernder Ge-
                                                                                 a) Voraussetzungen und Ausübung des Rück-
             schäftsverbindung stehen, ferner keine Perso-
                                                                                     trittes
             nen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspart-
                                                                                     Unvollständige und unrichtige Angaben zu den
             nern angestellt sind oder mit ihnen in einem
                                                                                     gefahrerheblichen Umständen berechtigen den
             ähnlichen Verhältnis stehen. Dies gilt entspre-
                                                                                     Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurück-
             chend für die Benennung eines Obmannes durch
             die Sachverständigen,                                                   zutreten.
         d) die Feststellungen der Sachverständigen müssen                           Der Versicherer muss sein Rücktrittsrecht inner-
             enthalten:                                                              halb eines Monats schriftlich geltend machen.
              –     ein Verzeichnis der zerstörten, beschädig-                       Dabei sind die Umstände anzugeben, auf die sich
                    ten oder gestohlenen Sachen sowie deren                          die Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem
                    Versicherungswert zum Zeitpunkt des Ver-                         Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Verlet-
                    sicherungsfalles,                                                zung der Anzeigepflicht, die sein Rücktrittsrecht
              –     bei beschädigten Sachen die Reparaturbe-                         begründet, Kenntnis erlangt.
                    träge,                                                           Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber
              –     die Restwerte der von dem Schaden be-                            dem Versicherungsnehmer.
                    troffenen Sachen,                                            b) Ausschluss des Rücktrittsrechtes
              –     entstandene Kosten, die versichert sind,                         Der Versicherer kann sich auf das Rücktrittsrecht
         e) die Sachverständigen übermitteln beiden Partei-                          nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
             en gleichzeitig ihre Feststellungen. Weichen                            Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
             diese Feststellungen deutlich voneinander ab, so                        ge kannte.
             übergibt K&M sie unverzüglich dem Obmann.                               Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn
             Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen                        der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
             Punkte innerhalb der durch die Feststellungen                           unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
             der Sachverständigen gezogenen Grenzen und                              vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht wurden.
             übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien                          Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei grob fahr-
             gleichzeitig,                                                           lässiger Verletzung der Anzeigepflicht, wenn der
         f) jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständi-                        Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versi-
             gen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Par-                          cherer dem Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
             teien je zur Hälfte,                                                    angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
         g) die Feststellungen der Sachverständigen oder                             Bedingungen, geschlossen hätte.
             des Obmannes sind verbindlich, wenn nicht                           c) Folgen des Rücktrittes
             nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der                            Im Fall des Rücktrittes besteht kein Versiche-
             wirklichen Sachlage erheblich abweichen,                                rungsschutz.
         h) durch das Sachverständigenverfahren werden                               Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versiche-
             die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                             rungsfalles zurück, darf er den Versicherungs-
             nicht berührt.                                                          schutz nicht versagen, wenn der Versicherungs-

           © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
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C. Allgemeiner Teil (AT 2017)

        nehmer nachweist, dass der unvollständig oder                   4. Anfechtung
        unrichtig angezeigte Umstand weder für den                         Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arg-
        Eintritt des Versicherungsfalles noch für die Fest-                listiger Täuschung über Gefahrumstände anzufech-
        stellung oder den Umfang der Leistung ursäch-                      ten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht
        lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein                    dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, der der bis
        Versicherungsschutz, wenn der Versicherungs-                       zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung ab-
        nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                  gelaufenen Vertragszeit entspricht.
        Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu,
        der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittser-
                                                                §8      Zahlung der Entschädigung
        klärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
3. Kündigung oder rückwirkende                                          1. Die Entschädigung ist nach Beendigung der zur Fest-
   Vertragsanpassung                                                       stellung des Versicherungsfalles notwendigen Erhe-
   Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlos-                   bungen fällig.
   sen, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder auf                2. Der Versicherungsnehmer kann jedoch einen Monat
   Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann                    nach Anzeige des Schadens als Abschlagszahlung den
   der Versicherer den Versicherungsvertrag unter Einhal-                  Betrag beanspruchen, der nach Lage der Sache min-
   tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.                  destens zu zahlen ist.
   Dabei sind die Umstände anzugeben, auf die sich die                  3. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solan-
   Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,                  ge Zweifel an der Empfangsbevollmächtigung des
   zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzei-                    Versicherungsnehmers bestehen oder wenn gegen
   gepflicht Kenntnis erlangt hat.                                         diesen aus Anlass des Versicherungsfalles ein behörd-
   Der Versicherer kann sich nicht auf das Kündigungs-                     liches oder strafrechtliches Verfahren läuft.
   recht wegen Anzeigepflichtverletzung berufen, wenn                   4. Für die Verzinsung gilt, sowie nicht aus einem ande-
                                                                           ren Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be-
   der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrum-
                                                                           steht: Die Entschädigung ist – soweit sie nicht inner-
   stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
                                                                           halb eines Monats nach Meldung des Schadens gelei-
   Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn
                                                                           stet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
   der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versi-
                                                                           Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jewei-
   cherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
                                                                           ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§
   zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                           247 BGB), mindestens jedoch bei 4 % und höchstens
   gen, geschlossen hätte.
                                                                           6 % Zinsen pro Jahr.
   Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündi-
                                                                        5. Bei der Berechnung der Fristen gemäß der Ziffern 1
   gen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
                                                                           und 4 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in
   angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun-
                                                                           dem infolge des Verschuldens des Versicherungsneh-
   gen geschlossen hätte, werden die anderen Bedin-
                                                                           mers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht
   gungen auf sein Verlangen rückwirkend Vertragsbe-
                                                                           gezahlt werden kann.
   standteil. Hat der Versicherungsnehmer die Pflicht-
                                                                        6. Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit
   verletzung nicht zu vertreten, werden die anderen
                                                                           ohne Zustimmung des Versicherers weder übertra-
   Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode                       gen noch verpfändet werden.
   Vertragsbestandteil.
   Der Versicherer muss die Vertragsanpassung inner-
   halb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei          §9      Verjährung, Gerichtsstand
   hat der Versicherer die Umstände anzugeben, auf die                  1. Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag ver-
   er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem                    jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich
   Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung                    nach den Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen
   der Anzeigepflicht, die ihn zur Vertragsanpassung                       Gesetzbuches (§§ 195, 199 BGB).
   berechtigt, Kenntnis erlangt.                                           Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim
   Der Versicherer kann sich nicht auf eine Vertragsan-                    Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung
   passung berufen, wenn er den nicht angezeigten                          von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt,
   Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige                        zu dem, dem Versicherungsnehmer die Entscheidung
   kannte.                                                                 in Textform zugeht.
   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag                  2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den
   um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die                      Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig-
   Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um-                         keit nach dem Sitz oder der für den Versicherungs-
   stand aus, kann der Versicherungsnehmer den Ver-                        vertrag zuständigen Niederlassung des Versicherers.
   trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mittei-                     Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen
   lung des Versicherers fristlos kündigen.                                Bezirk der Versicherungsnehmer zurzeit der Klageer-

                          © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
                                                                                                                            7
C. Allgemeiner Teil (AT 2017)

          hebung seinen Wohnsitz, oder, mangels eines sol-                    Umfang der vorliegenden Bedingungen hinausgehen, gel-
          chen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.                           ten automatisch für diesen Vertrag.
          Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den
          Versicherungsnehmer müssen bei dem Gericht erho-
                                                                       § 15 Anzuwendendes Recht
          ben werden, das für seinen Wohnsitz, oder, mangels
          eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufent-                  Sofern nicht in den Versicherungsbedingungen Abwei-
          haltes zuständig ist.                                               chendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
          Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit-               Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
          punkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt
          sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem
          Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsneh-             § 16 Salvatorische Klausel
          mer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für                  Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
          den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.                 teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die
                                                                              Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht be-
§ 10 Doppel- und Mehrfachversicherung                                         rührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr sei-
                                                                              nem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht
      Im Falle der Doppel- und Mehrfachversicherung ergeben                   die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestim-
      sich die Rechtsfolgen aus §§ 78, 79 VVG.                                mung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

§ 11 Empfangsvollmacht
      Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt auf dem Antrag
      den Abschlussvermittler zur rechtsverbindlichen Entge-
      gennahme des Versicherungsscheins sowie etwaiger Mit-
      teilungen.

§ 12 Versichererwechsel
      K&M ist berechtigt, das auf der Grundlage dieses Vertrages
      versicherte Risiko jederzeit im Namen des Versicherungs-
      nehmers bei einem anderen Versicherer als Risikoträger in
      Deckung zu nehmen und/oder weitere Versicherer zu
      beteiligen. Macht K&M von diesem Recht Gebrauch, so wird
      der Versicherungsnehmer unverzüglich darüber informiert,
      bei wem er von nun an seine vertraglichen Rechte geltend
      machen kann. Der Wechsel des Versicherers löst kein
      Sonderkündigungsrecht aus.

§ 13 Bedingungsveränderungen
      Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingun-
      gen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder
      ergänzt, ohne dass ein Prämienaufschlag erfolgt, so gel-
      ten sie mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.

§ 14 Bedingungsgarantie
      Es wird garantiert, dass die vorliegenden Versicherungs-
      bedingungen hinsichtlich des Umfanges des Versiche-
      rungsschutzes unter Einbeziehung aller optionaler und
      versicherbarer Risiken ausschließlich zum Vorteil der Ver-
      sicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der
      Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen
      Bedingungen und Klauseln sowie den Mindeststandards
      des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweichen.
      Künftige Verbesserungen des Umfanges des Versiche-
      rungsschutzes und der Mindeststandards, die über den

            © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
  8
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017)

§1   Allgefahrendeckung                                                      7. Bruchschäden an
                                                                                  a) Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne,
     Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschä-
                                                                                      Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) und
     digung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art
                                                                                      sonstigen Sanitäreinrichtungen durch Bruch; mit-
     versichert (Allgefahrendeckung).
                                                                                      versichert ist auch der Austausch von Armaturen
     In der Allgefahrendeckung ist der Umfang des Versiche-
                                                                                      im Bereich einer Rohrbruchstelle, sofern diese
     rungsschutzes der vom GDV empfohlenen Allgemeinen
                                                                                      nicht mehr verwendbar sind. Die Entschädi-
     Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) und
                                                                                      gungsleistung ist je Versicherungsfall auf 500
     Klauseln unter Einbeziehung aller optionaler und ver-
                                                                                      EUR (Armaturen) und 150 EUR (sonstige Sanitär-
     sicherbarer Risiken sowie der Mindeststandards des
                                                                                      einrichtungen) begrenzt. Ausgeschlossen sind
     Arbeitskreises Beratungsprozesse selbstverständlich ent-
                                                                                      Bruchschäden an bereits defekten Armaturen,
     halten. Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte
                                                                                  b) Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder ähnlichen
     bzw. nicht eingetretene Gefahren mitversichert.
                                                                                      Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungs-
     Nicht versichert sind Schäden gemäß § 4 GB 2017 - Aus-
                                                                                      anlagen bis 1.000 EUR (Die Entschädigungsgren-
     schlüsse.
                                                                                      ze gilt nicht für frostbedingte Bruchschäden),
                                                                             8. an innenliegenden Ableitungs- (inkl. Siphon), Lüft-
§2   Versicherte Sachen                                                          ungs- und Gasrohren,
                                                                             9. an Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des
     Versichert sind die im Versicherungsvertrag angegebenen
                                                                                 Gebäudes,
     Gebäude sowie Gebäudezubehör und sonstige Grundstücks-
                                                                             10. an Zuleitungsrohren innerhalb/außerhalb des Gebäu-
     bestandteile (siehe Definitionen).
     Ohne Angabe sind selbstgenutzte Garagen und alle nicht zu                   des auf dem Versicherungsgrundstück sowie außer-
     Wohnzwecken oder landwirtschaftlich genutzten Nebenge-                      halb des Versicherungsgrundstückes, sofern der
     bäude auf dem Versicherungsgrundstück (z. B. Geräteschup-                   Versicherungsnehmer die Unterhaltspflicht trägt. Dies
     pen, Gartenhaus, Gewächshaus) bis zu einer Grundfläche                      sind z. B. Zuleitungsrohre der Wasserversorgung oder
     von je 50 qm versichert.                                                    Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-,
     Ebenfalls ohne Angaben versichert sind selbstgenutzte Gara-                 Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
     gen die sich im Wohnort bzw. in einem Radius von 5 km um                11. an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die nicht
     das Versicherungsgrundstück, und sich im Eigentum des                       der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen
     Versicherungsnehmers befinden.                                              dienen, bis 10.000 EUR je Versicherungsfall,
     Die Summe der Grundflächen aller selbstgenutzten Garagen                12. durch Verstopfungen an Ableitungsrohren innerhalb/
     und Nebengebäude darf die Wohnfläche nicht überschreiten.                   außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versiche-
                                                                                 rungsgrundstück,
                                                                             13. an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem
§3   Erweiterung des Versicherungsschutzes                                       Versicherungsgrundstück bis 10.000 EUR. Bei nachge-
     In Erweiterung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen                   wiesener erfolgreicher Kanal-Dichtheitsprüfung nach
     Bestimmungen und entgegen der Ausschlüsse gemäß § 4                         DIN EN 1610 für neue Abwasserleitungen bzw. DIN
     Ziffern 7 bis 21 GB 2017 sind folgende Schäden versichert:                  1986 – 30 für bestehende Hausanschlüsse innerhalb der
     1. durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsneh-                         letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles
          mers oder seiner Repräsentanten (siehe Definitio-                      verdoppelt sich die maximale Entschädigungsleistung,
          nen). Es erfolgt keine Anwendung des § 81 VVG                      14. an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrund-
          (Quotelung). Ausgeschlossen sind Verletzungen von                      stückes, sofern der Versicherungsnehmer die Unter-
          Obliegenheiten (inkl. Gefahrerhöhung) und Sicher-                      haltspflicht trägt, bis 5.000 EUR. Bei nachgewiesener
          heitsvorschriften,                                                     erfolgreicher Kanal-Dichtheitsprüfung nach DIN EN
     2. durch wetterbedingte Luftbewegungen (ohne Wind-                          1610 für neue Abwasserleitungen bzw. DIN 1986 – 30
          stärkenregelung),                                                      für bestehende Hausanschlüsse innerhalb der letzten
     3. durch Überspannung infolge von Blitzeinwirkung,                          drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles verdop-
     4. durch Vandalismus (einschließlich Graffiti und Un-                       pelt sich die maximale Entschädigungsleistung,
          brauchbarmachung von Türschlössern z. B. durch Ver-                15. durch Nässe bei bestimmungswidrigen Wasseraustritt
          unreinigen/Verstopfen); bei Graffitischäden gilt eine                  aus Wassersäulen und Zimmerbrunnen,
          Selbstbeteiligung von 100 EUR je Versicherungsfall,                16. durch Nässe bei bestimmungswidrigen Wasseraustritt
     5. an versicherten Sachen, die versengt oder verschmort                     aus Schwimmbecken (bis 10.000 Liter Fassungsvermö-
          werden,                                                                gen), die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind.
     6. an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß                         Wasseraustritt aus Planschbecken ist nicht versichert,
          beeinträchtigt oder einem Nutzfeuer oder der Wärme                 17. durch Nässe bei bestimmungswidrigen Wasseraustritt
          zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausge-                       aus fest installierten Regenwassernutzungsanlagen
          setzt werden,                                                          bis 10.000 Liter Fassungsvermögen,

                               © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
                                                                                                                                  9
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017)

      18. durch einfachen Diebstahl von außen angebrachtem                        d) Erdrutsch/Erdfall,
          Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteilen bis                         e) Schnee- und Eisdruck,
          1.000 EUR,                                                              f) Lawinen,
      19. Gebäudebeschädigungen durch                                             g) Vulkanausbruch
          a) unbefugte Dritte aufgrund Einbruchdiebstahles                        Nicht versichert sind, ohne Rücksicht auf mitwirkende
             oder versuchten Einbruchdiebstahles an versicher-                    Ursachen, Schäden durch Sturmflut oder durch
             ten Sachen oder                                                      Tsunamis.
          b) notwendige sofortige Rettung von in bewiesener                       Der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren
             Notlage geratener Personen aus dem versicherten                      beginnt mit dem Ablauf von vierzehn Kalendertagen
             Gebäude (z. B. nach Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit,                   ab Antragseingang bei K&M, frühstens zum Versiche-
             schwerer Sturz).                                                     rungsbeginn (Wartezeit).
      20. an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und                       Die Wartezeit entfällt, soweit Versicherungsschutz
          Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden                            gegen Elementargefahren über einen anderen Ver-
          durch Nagetiere, Marder und Waschbären sowie Fol-                       trag bestanden hat und der Versicherungsschutz
          geschäden,                                                              ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden
      21. durch Aufprall eines Luftfahrzeuges oder sonstiger                      Vertrag fortgesetzt wird.
          Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall
          eines fremdbetriebenen Wasser-, Schienen- oder               §4     Ausschlüsse
          Straßenfahrzeuges,
                                                                              Nicht versichert sind Schäden:
      22. durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen,
                                                                              1. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner
      23. an Gebäuden und den zu ihrer Errichtung notwendi-
                                                                                  Repräsentanten,
          gen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffen
                                                                              2. durch Grund-, Plansch- oder Reinigungswasser,
          während der Zeit des Rohbaues, einer Kernsanierung
                                                                              3. durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im
          oder Entkernung (nicht als Vorbereitung zum Gesamt-
                                                                                  Zusammenhang mit Kriegsereignissen,
          abriss) bis zur bezugsfertigen (Wieder-) Herstellung;
                                                                              4. durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Entziehung
          die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung gilt läng-
                                                                                  oder andere hoheitliche Maßnahmen,
          stens 18 Monate bei Rohbau und 6 Monate bei Kern-
                                                                              5. durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung. Einge-
          sanierung sowie Entkernung.
                                                                                  schlossen sind Schäden durch radioaktive Isotope
          Bis zur bezugsfertigen Herstellung sind Schäden                         (siehe Definitionen),
          durch Brand, Blitzschlag, Explosion (auch durch                     6. an Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Blumen, etc.),
          Blindgänger), Implosion, Verpuffung, Überschall-
          druckwellen, Aufprall eines Luftfahrzeuges oder son-                Die folgenden Ausschlüsse schränken die versicher-
          stiger Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung,                 ten Gefahren (u. a. Brand, Leitungswasser, Sturm
          Anprall eines fremdbetriebenen Wasser-, Schienen-                   und Hagel) gemäß VGB/Klauseln – siehe Bedin-
          oder Straßenfahrzeuges versichert,                                  gungsgarantie § 14 AT 2017 – nicht ein. Hinsichtlich
                                                                              der versicherten Sachen wird auf den Definitionsteil
      Ziffern 24 und 25 sind gegen Mehrbeitrag ver-                           im Bedingungswerk verwiesen. Die folgenden Aus-
      sicherbar, sofern diese durch den Versicherungs-                        schlüsse gelten nicht, sofern sich aus § 3 ein ent-
      nehmer beantragt und im Versicherungsschein                             sprechender Einschluss ergibt (siehe hierzu auch
      dokumentiert sind:                                                      die nachfolgenden Verweise in den Ziffern 7 bis 21)!
      24. durch Bruch der Gebäudeverglasungen inkl. Solar-                    7. durch mangelhafte Beschaffenheit – Einschlüsse
          kollektoren/-module, Gewächshäuser und Winter-                          siehe § 3 Ziffern 7 bis 11 und 13 sowie 14 GB 2017,
          gärten. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz                      8. durch Vögel, Nagetiere, Haustiere, Schädlinge und
          bleiben Scheiben und Platten aus Glas, die Bestand-                     Ungeziefer aller Art – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 5
          teil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe-                       bis 14 und 20 GB 2017,
          und/oder Kommunikationsgeräte sind.                                 9. durch Elementarereignisse gemäß § 3 Ziffer 25 GB
      25. an versicherten Sachen, die durch nachfolgende Ele-                     2017 – gegen Mehrbeitrag versicherbar,
          mentargefahren (siehe Definitionen) zerstört oder                   10. an nicht bezugsfertigen Gebäuden – Einschluss siehe
          beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereig-                     § 3 Ziffer 23 GB 2017,
          nisses abhanden kommen. Die Selbstbeteiligung des                   11. an Rohren, die ausschließlich gewerblichen Zwecken
          Versicherungsnehmers beträgt je Schadenfall 5 %                         und/oder nicht der Versorgung der versicherten
          der Schadensumme – mindestens 500 EUR, maximal                          Gebäude dienen sowie an Zuleitungsrohren, die sich
          5.000 EUR:                                                              außerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
          a) Überschwemmung und Rückstau,                                         und für die keine Unterhaltspflicht des Versicherungs-
          b) Erdbeben,                                                            nehmers besteht – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 8 bis
          c) Erdsenkung,                                                          14 GB 2017,

            © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
 10
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017)

     12. an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten                             dem Zeitpunkt, in dem die Schließvorrichtungen oder
         Gebäudes – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 13 und 14                         sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind,
         GB 2017,                                                             7.    Kosten für die Dekontamination nach einem Versiche-
     13. durch technische, mechanische, elektrische oder                            rungsfall,
         elektronische Defekte, sofern sie nicht durch Über-                  8.    Mehrkosten durch behördliche Anordnungen und/
         spannung infolge von Blitzeinwirkung verursacht                            oder Preissteigerungen:
         wurden gemäß § 3 Ziffer 3 GB 2017; Seng- und                               a) ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkos-
         Schmorschäden aufgrund der genannten Defekte                                   ten infolge von Preissteigerungen zwischen dem
         siehe Einschluss § 3 Ziffer 5 GB 2017,                                         Eintritt des Versicherungsfalles und der Wieder-
     14. durch einfachen Diebstahl – Einschluss siehe § 3 Zif-                          herstellung. Veranlasst der Versicherungsneh-
         fer 18 GB 2017,                                                                mer nicht unverzüglich die Wiederherstellung,
     15. durch Glasbruch – gegen Mehrbeitrag versicherbar                               sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu erset-
         gemäß § 3 Ziffer 24 GB 2017; Glasbruchschäden auf-                             zen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wieder-
         grund wetterbedingter Luftbewegungen siehe Ein-                                herstellung entstanden wären. Mehrkosten infol-
         schluss § 3 Ziffer 2 GB 2017,                                                  ge von Betriebsbeschränkungen oder Kapital-
     16. durch Allmählichkeit z. B. Rost, Korrosion, Schimmel,                          mangel sind nicht versichert,
         Schwamm, Fäulnis – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 7                         b) ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkos-
         bis 17 GB 2017,                                                                ten infolge behördlicher Auflagen auf der Grund-
     17. durch Frost an im Freien befindlichen Brunnen, Zis-                            lage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles
         ternen, Schwimmbädern – Einschlüsse siehe § 3 Zif-                             erlassener Gesetze und Verordnungen,
         fern 10, 16 und 17 GB 2017,                                                c) darf die Wiederherstellung der versicherten, vom
     18. an versicherten Sachen durch Reinigung, Bearbei-                               Schaden betroffenen Sachen aufgrund behördli-
         tung, Bedienung, Reparatur, Wartung – Einschlüsse                              cher Wiederaufbaubeschränkungen nur an ande-
         siehe § 3 Ziffern 5 bis 7 GB 2017,                                             rer Stelle erfolgen, so sind dadurch entstehende
     19. an versicherten Sachen durch Planung, Baumaßnah-                               Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in
         men, Restauration – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 5                            dem sie auch bei Wiederherstellung an bisheriger
         bis 7 GB 2017,                                                                 Stelle entstanden wären,
     20. an versicherten Sachen durch Fallen, Verunreinigen,                        d) soweit behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor
         Zerstechen, Zerschneiden, Zerreißen, Anschwellen,                              Eintritt des Versicherungsfalles erteilt wurden,
         Dehnen, Verziehen und Zerbrechen, das durch Perso-                             sind die dadurch entstehenden Mehrkosten bis
         nen oder Tieren verursacht wurde – Einschlüsse siehe                           250.000 EUR versichert,
         § 3 Ziffern 4 bis 23 GB 2017,                                              e) dürfen Reste der versicherten, vom Schaden be-
     21. an versicherten Sachen durch Abnutzung, Verschleiß,                            troffenen Sachen infolge behördlicher Wieder-
         Verfall – Einschlüsse siehe § 3 Ziffern 5 bis 17 GB 2017.                      herstellungsbeschränkungen nicht mehr verwen-
                                                                                        det werden, so sind dadurch entstehende Mehr-
§5   Versicherte Kosten                                                                 kosten bis 25.000 EUR versichert,
                                                                                    f) die Mehrkosten bis 20.000 EUR aufgrund behörd-
     Folgende Kosten sind zusätzlich in Höhe der garantierten
                                                                                        licher Auflagen für unter Denkmalschutz stehen-
     maximalen Entschädigungsleistung (siehe Versicherungs-
                                                                                        de Gebäude sind versichert,
     schein) bei einem Versicherungsfall versichert:
                                                                                    g) die entstandenen Mehrkosten für die Wiederbe-
     1. Aufräumungs- und Abbruchkosten für versicherte
                                                                                        schaffung oder Wiederherstellung der versicher-
         Sachen,
                                                                                        ten und vom Schaden betroffenen Sachen, wenn
     2. Bewegungs- und Schutzkosten zum Zweck der Wie-
                                                                                        die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
         derherstellung oder Wiederbeschaffung von versi-
                                                                                        der Sache in derselben Art und Güte in folge
         cherten Sachen,
                                                                                        Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirt-
     3. Rückreisekosten für den vorzeitigen Abbruch eines
                                                                                        schaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für
         Urlaubes oder einer Dienstreise des Versicherungs-
                                                                                        ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom
         nehmers und mitreisender Personen seines Haushal-
                                                                                        Schaden betroffenen Sache in Art und Güte mög-
         tes nach Abstimmung mit K&M,
                                                                                        lichst nahe kommt. Ist der Zeitwert Versiche-
     4. Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskos-
                                                                                        rungswert, so werden auch die Mehrkosten nur
         ten; entstandene Kosten auf Weisung des Versiche-
                                                                                        im Verhältnis des Zeitwertes zum Neuwert ersetzt.
         rers werden unbegrenzt ersetzt,
     5. provisorische Sicherungen nach einem Versiche-                        9.    Kosten des Sachverständigenverfahrens (in Erweite-
         rungsfall,                                                                 rung zu § 6 Ziffer 2 f) AT 2017), die auf den Versiche-
     6. Bewachungskosten des Versicherungsortes, solange                            rungsnehmer entfallen, zu 100 %,
         Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen kei-                  10.   Kosten für Wasserverlust infolge eines Versiche-
         nen ausreichenden Schutz bieten, längstens bis zu                          rungsfalles,

                                © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
                                                                                                                                    11
D. Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (GB 2017)

      11. Kosten für Gasverlust infolge eines Versicherungsfal-                     –    das Darlehen der Finanzierung des im Versiche-
          les bis 500 EUR,                                                               rungsschein oder dessen Nachträgen bezeichne-
      12. Mietausfall einschließlich etwaiger Mietnebenkosten,                           ten Gebäudes dient und
          wenn Mieter/Pächter infolge eines Versicherungsfal-                        – das Darlehen durch eine auf dem Versicherungs-
          les berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder                           grundstück lastende Hypothek oder Grundschuld
          teilweise zu verweigern. Der Mietausfall wird bis zu                           gesichert ist.
          dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder                            Die Zinsen werden bis zur Wiederherstellung der voll-
          benutzbar sind, höchstens jedoch für die Dauer von                        ständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer
          insgesamt 24 Monaten seit dem Eintritt des Versiche-                      von 18 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene
          rungsfalles,                                                              Monate wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die
      13. Kosten für Hotel und ähnliche Unterbringung, jeweils                      erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versiche-
          ohne Nebenkosten sofern die/das durch den Versi-                          rungsnehmer den Bauantrag für die Wiederherstel-
          cherungsnehmer selbst-/eigengenutzte Wohnung/                             lung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt einge-
          Einfamilienhaus durch einen Versicherungsfall unbe-                       reicht hat.
          wohnbar geworden ist und auch ein Verbleib im noch                        Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Ver-
          bewohnbaren Teil unzumutbar ist.                                          sicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht be-
          Nachgewiesene Kosten werden in Höhe von bis zu                            treibt oder soweit er die Wiederherstellung schuldhaft
          200 EUR pro Wohneinheit und Tag ersetzt.                                  verzögert.
          Ohne Nachweis von Unterbringungskosten, wird min-                         Verkauft er das Grundstück, so wird die Entschädi-
          destens der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen                           gung nur bis zum Tag des Abschlusses des Kaufver-
          einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des                     trages gezahlt.
          Mietrechts für die Dauer der Unbewohnbarkeit ersetzt.                     Darlehenszinsen werden nicht ersetzt, sofern der Ver-
          Die Hotel-/Unterbringungskosten bzw. der ortsübli-                        sicherungsnehmer Entschädigung über einen anderen
          che Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in                      Versicherungsvertrag oder anderweitig erlangen kann,
          dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens                      19.   Datenrettungskosten nach physikalischer Daten-
          jedoch für die Dauer von insgesamt 24 Monaten seit                        trägerzerstörung für die technische Wiederherstel-
          dem Eintritt des Versicherungsfalles,                                     lung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
      14. Kosten für die Beseitigung und Entsorgung umge-                           für die private Nutzung bestimmter Daten und Pro-
          stürzter und abgeknickter Bäume (innerhalb des ersten                     gramme je Versicherungsfall bis 500 EUR; nicht ver-
          Drittels ab Boden), ohne dass versicherte Sachen                          sichert ist die Wiederbeschaffung und der neuerliche
          beschädigt sein müssen; Wiederaufforstung und                             Lizenzerwerb,
          -bepflanzung werden bis zu einer Summe von 5.000                    20.   Such- und Leckortungskosten bei Nässeschäden an
          EUR ersetzt; nicht versichert sind Schäden durch                          versicherten Gebäuden; sofern kein Versicherungsfall
          alters- bzw. krankheitsbedingte Ursachen,                                 und/oder keine Ursächlichkeit festgestellt wurden,
      15. Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und                          erfolgt eine Kostenübernahme maximal bis 500 EUR,
          Betreuung der Wiederherstellung, sofern der ersatz-                 21.   Feuerlöschkosten (auch Sonderlöschmittel) zur Brand-
          pflichtige Schaden 20.000 EUR übersteigt,                                 bekämpfung, die auf den Versicherungsnehmer entfal-
      16. Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn eine                         len, sowie eigene zweckgebundene Anwendungen z. B.
          Gefahr innerhalb und/oder außerhalb des Versiche-                         Wiederbefüllung eines Kleinlöschgerätes,
          rungsortes entsteht, zu deren Beseitigung der Versi-                22.   Transport- und Lagerkosten von in Gebäuden befindli-
          cherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und öffentlich                       chen versicherten Sachen sowie dort vorhandenem
          rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, sofern der                     Hausrat, bis das Gebäude des Versicherungsnehmers
          ersatzpflichtige Schaden 20.000 EUR übersteigt,                           wieder benutzbar wird, längstens jedoch für die Dauer
      17. Kran- und Gerüstkosten für zusätzliche Leistungen,                        von einem Jahr. Der Versicherungsschutz wird subsidi-
          um die sich das Liefern und Montieren von versicher-                      är gewährt. Anderweitig bestehender Versicherungs-
          ten Scheiben durch deren Lage verteuert,                                  schutz geht dieser Deckung voraus,
      18. Ersatz der Darlehenszinsen nach vollständiger Unbe-                 23.   Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen,
          wohnbarkeit eines Einfamilienhauses. Wird durch                     24.   Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen und
          einen ersatzpflichtigen Versicherungsfall das durch                       SAT-Schüsseln durch Fremdeinwirkung so verstellt
          diesen Vertrag versicherte Einfamilienhaus vollstän-                      wurden, dass eine Neueinstellung erforderlich ist. Die
          dig unbewohnbar, ersetzt der Versicherer ab dem                           nachgewiesenen Kosten eines Fachbetriebes werden
          101. Tag der Unbewohnbarkeit die Darlehenszinsen                          bis maximal 100 EUR je Versicherungsfall und Versiche-
          für dieses Haus.                                                          rungsjahr erstattet.
          Der Versicherer ersetzt die durch Bankbestätigung
          nachgewiesenen, gezahlten laufenden Zinsen für ein
          Darlehen, wenn

            © Konzept & Marketing GmbH, Versicherungsbedingungen, allsafe domo, WGB, 03/2017, Vers. 1.00
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