ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
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ALTDORFER Amts- und Mitteilungsblatt Nachrichten der Gemeinde Altdorf 63. Jahrgang / Nummer 49 Samstag, 11. Dezember 2021 Vielen Radfahrenden ist am vergangenen Montag ein Licht aufgegangen. Bürgermeister Erwin Heller rückte zusammen mit Marco Nol- ler und Jugendreferent Harry Sommer aus, um Pedaleure, die mit Licht unterwegs waren, mit einem Schokoladen-Herz zu belohnen. SEHEN UND GESEHEN WERDEN, ist gerade in der dunklen Jahreszeit für Radfahrende von enormer Bedeutung. Die richtige Beleuchtung trägt maßgeblich zu mehr Sicherheit auf den Straßen bei. Wer unbeleuchtet unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Das gilt besonders für Radfahrer*innen. Häufig wird in den Gemein- den moniert, dass Radfahrer*innen oftmals ohne Licht auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit sind. Doch Appelle dagegen nutzen wenig. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Altdorf Bürgermeister Erwin Heller dankt Radfahrer*innen, die auch in diesem Jahr wieder der Aktion „Lass mit Licht unterwegs waren, mit einem Schokogruß dich mal wieder sehen -Tu‘s aus Liebe – Mach das Licht an“- der Arbeitsgemeinschaft Fahr- rad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. angeschlossen. Am Nikolaustag war das Belohnungsteam be- reits um 6.30 Uhr am Altdorfer Kreisverkehr und überraschte rund 200 „gut beleuchtete“ Radfahrer mit einem süßen Nikolausgruß. Die „unbeleuchteten“ Radfahrer machte es freundlich darauf aufmerksam, wie wichtig das „Gesehen-werden“ für die eigene Sicher- heit am Fahrradlenker ist. Bürgermeister Erwin Heller war erfreut über die vielen guten Gespräche mit den Radlnden, die sich über diese Überraschung freuten. „Ich denke, es ist gut, dieses Thema positiv anzu- gehen und einmal diejenigen zu belohnen, die alles richtig machen und mit Licht fahren, als nur ständig zu appellieren „Fahrt mit Licht!“ Er hofft, dass sich diese Aktion weit herumspricht und das Thema so im Gespräch bleibt. Glücklicherweise war die Zahl der Radfah- rer*innen ohne Licht an diesem Morgen an weniger als zwei Händen abzuzählen. Fast alle waren mit guter Beleuchtung in dieser frühen Zahlreiche Radler*innen waren in dieser frühen Morgen- Morgenstunde unterwegs. stunde unterwegs und freuten sich über diese nette Be- Fotos: Gemeinde Altdorf lohnungs-Aktion
Seite 2 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 NOTDIENSTE Allgemeinärztlicher Apotheken Donnerstag, 16. Dezember 2021 Bereitschaftsdienst Samstag, 11. Dezember 2021 Apotheke an der Schwabstraße Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Linden-Apotheke Schwabstraße 21, 71032 Böblingen Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfin- Hauptstraße 53, 71093 Weil im Schönbuch Telefon (0 70 31) 22 40 85 gen Telefon (0 71 57) 6 16 09 Freitag, 17. Dezember 2021 Öffnungszeiten: Sophien-Apotheke Darmsheim Paracelsus-Apotheke Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Dagersheimer Straße 17 Berliner Straße 28, 71034 Böblingen Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr 71069 Sindelfingen Telefon (0 70 31) 22 73 33 Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Telefon (0 70 31) 67 13 30 Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Sonntag, 12. Dezember 2021 Öffnungszeiten: Zahnärztlicher Notdienst Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Waldburg-Apotheke Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu er- Patienten können ohne telef. Voranmel- Postplatz 14, 71032 Böblingen fragen unter (07 11) 7 87 77 22. dung in die Notfallpraxis kommen. Telefon (0 70 31) 2 50 43 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wo- Montag, 13. Dezember 2021 chenenden und Feiertagen und außerhalb Apotheke am Eichle Kinderärztlicher Notdienst der Sprechstundenzeiten: Holzgerliner Straße 3, 71101 Schönaich Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochen- Kostenfreie Rufnummer 116117 Telefon (0 70 31) 4 14 97 77 ende von Samstag, 9.00 Uhr, bis Montag, Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: doc- Rotbühl-Apotheke 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskran- direkt – Kostenfreie Onlinesprechstunde Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfingen kenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120, von niedergelassenen Haus- und Kinder- Telefon (0 70 31) 7 08 20 ohne telefonische Voranmeldung. ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de Dienstag, 14. Dezember 2021 Apotheke 42 Wasserversorgung Poststraße 42, 71032 Böblingen Gemeinde Altdorf und Zweckverband Tierärzte Telefon (0 70 31) 20 43 60 Ammertal-Schönbuchgruppe Samstag und Sonntag, Entstörungsdienst, 11. / 12. Dezember 2021 Mittwoch, 15. Dezember 2021 Telefon (08 00) 8 15 18 00 Dr. med. vet. Andrea Reibel Flora-Apotheke Berliner Str. 7, 71101 Schönaich 24-Stunden-Service (gebührenfrei deut- Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch Telefon (0 70 31) 65 39 65 sches Inland) Telefon (0 71 57) 6 33 30 Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte be- Stern-Apotheke ginnt am angegebenen Tag um 0.00 Uhr und Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfingen Tierrettung Unterland e.V. endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Telefon (0 70 31) 87 85 00 Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19 Informationen zum Corona-Virus Aktuelle Altdorfer Zahlen (Stand: 09.12.2021): Fälle insgesamt: 898 Infizierte Personen insgesamt: 357 Davon aktuell infiziert: 56 Kontaktpersonen insgesamt: 541 Davon aktuell in Quarantäne: 6 7-Tage-Inzidenz für Altdorf: 536,48 Aktuell geltende Stufe: Alarmstufe II Foto: Pixabay Wichtig: Haushaltsangehörige einer infizierten Person müssen sich gemäß CoronaVO Absonderung umgehend in Quarantäne begeben, auch wenn keine Info des Gesund- heitsamtes eingegangen ist! Termine der Woche Dienstag, 14. Dezember 2021 Leerung der Biomülltonne Dienstag, 14. Dezember 2021 Leerung der Wertstofftonne
11. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3 Telefonnummern und Email-Kontakte der Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung 7474-0, Fax 7474-10, info@altdorf-bb.de Bürgerbüro 7474-44 Irmgard Beck Bautechniker 7474-21 beck@altdorf-bb.de Marco Noller Silke Marx noller@altdorf-bb.de marx@altdorf-bb.de Heike Renz Hausmeister aller öffentlichen Einrichtungen renz@altdorf-bb.de Herbert Hoffmann und Andreas Hahn Handy: 0163/1750257 Bürgermeister 7474-0 hausmeister-ars@gmx.de Erwin Heller Hausmeister Bürgerhaus heller@altdorf-bb.de Angelo Caprino Handy: 0163/9017811 Sekretariat BM und Standesamt 7474-0 Bauhof 8175739 Claudia Diermeier Jörg Bürglin diermeier@altdorf-bb.de Handy: 0172/7884090 bauhof-altdorf@gmx.de Haupt-, Bau- und Ordnungsamt 7474-20 Wassermeister 7474-23 Karin Grund Andreas Zipperer grund@altdorf-bb.de Handy: 0174/3742772 wassermeister@altdorf-bb.de Ordnungs- und Personalangelegenheiten 7474-13 Anja Heil heil@altdorf-bb.de Das Rathaus ist für den Das Rathaus ist Publikumsverkehr nurfür denvorheriger nach Sekretariat Haupt-, Bau- und Ordnungsamt 7474-17 Publikumsverkehr nur nachgeöffnet! Terminvereinbarung vorheriger Lisa Woelki Terminvereinbarung geöffnet! woelki@altdorf-bb.de Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Wir bitten Sie Rathaus um Verständnis, aufgrund dass das der derzeitigen Rat- für Situation Kita-Angelegenheiten 7474-23 haus aufgrund der derzeitigen Situation den Publikumsverkehr nur nach vorheriger für Melanie Schütz den Publikumsverkehr Terminvereinbarung nur nach geöffnet ist. vorheriger schuetz@altdorf-bb.de Terminvereinbarung geöffnet ist. Bitte Bitteerledigen erledigenSieSie IhreIhre Anliegen möglichst Anliegen möglichst Finanzverwaltung telefonisch oder per E-Mail. Individuelle telefonisch oder per E-Mail. Individuelle Be- Yannik Schneider 7474-19 Besuchstermine im Rathaus können schneider@altdorf-bb.de suchstermine im Rathaus können Sie Sie direkt direkt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mit- Mitarbeitern der Rathausverwaltung oder über Jasmin Oster 7474-25 arbeitern der Rathausverwaltung die Zentrale unter 07031/74 74 0vereinbaren. vereinbaren. oster@altdorf-bb.de Telefonisch und für Termine erreichen Sie Telefonisch und für Termine erreichen Sie Gemeindekasse 7474-22 Petra Frank Das Bürgerbüro Das Bürgerbüro frank@altdorf-bb.de Montag – Freitag von 7.30 h – 12.00 h Montag u. Donnerstag Montag – Freitag von von 15.00 7.30 hh––12.00 18.00hh Mahn-und Beitreibung, Sonderaufgaben 7474-26 Franziska Pröckl Montag u.Tel. Donnerstag 07031/74von 15.00 h – 18.00 h. 74 44 proeckl@altdorf-bb.de die allgemeine Verwaltung Tel. 07031/74 74 44 Gebühren/Steuern/Bestattungswesen 7474-18 Montag – Freitag von 9.00 h – 12.00 h Lena Kolb die allgemeine Verwaltung Montag – Mittwoch 14.00 h – 16.00 h kolb@altdorf-bb.de Donnerstag von 14.00 Montag – Freitag h – 18.00 von 9.00 h h h – 12.00 Tel. Montag 07031/7414.00 – Mittwoch 74 0 h – 16.00 h Donnerstag von 14.00 h – 18.00 h Tel. 07031/74 74 0
Seite 4 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufgen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpficht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Aufrischungsimpfung und Genesung weni- ger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpficht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten öfentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot. Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpficht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Trefen 4: Öfentliche Veranstaltungen | Öfentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufiche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpficht 3G, PCR-Testpficht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öfentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 6 Monate nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Aufrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisie- (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen rung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / Monate zurück). Trefen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund » Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurück- Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder liegt (Nachweis erforderlich). des Essens und Trinkens und beim Sport einer berufichen Schule – gilt nur für treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.° » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums » Personen, die sich aus medizinischen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule auf Weihnachtsmärkten). Gründen nicht impfen lassen können oder einer berufichen Schule – gilt nur für » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).°° Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.° » Personen, für die es keine allgemeine » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr Bitte beachten Sie: Die Maskenpficht an Impfempfehlung der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- zur Schule gehen.°° Impfkommission (STIKO) gibt.°° le geregelt. » Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht » Schwangere und Stillende, da es für impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwen- diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°° 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°° » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.°° » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich
11. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpficht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 3G 2G nicht erlaubt Weihnachtsmärkte, Volks- und Stadtfeste max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1 Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Regelungen oder Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öfentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Sport- Im Freien bei >5.000 veranstaltungen, Betriebs- Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in und Vereinsfeiern sowie einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität, aber nicht mehr als 750 Besucher*in- 3G 3G nen. Öfentliche Verkehrsmittel 3G
Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- ohne weitere bibliotheken und möglich Regelungen 3G Archive mit PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen, Ausstellungen, nur PCR-Test 2G 2G+ Kongresse Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G nur PCR-Test
11. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen 3G 3G 2G 2G+ medizinisch notwendige Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schiffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G+ Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien keine Maskenpficht wäh- ohne weitere rend der Sportausübung Regelungen 3G 3G 2G keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen nur PCR-Test° Anlagen °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)
Seite 8 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test im Prof- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, 2G 2G+ Im Freien Wettkämpfe etc. 3G Im Freien und in 3G Maximal 50 % Auslastung geschlossenen Räumen aber nicht mehr als maximal 50 % der 25.000 Besucher*innen. Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschau- er*innen. 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofäden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofäden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raifeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öfentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufiche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage
11. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 9 Stand:Stand: 6. Dezember 6. Dezember 2021 2021 Mehr MehrInformationen, Inzidenzen Informationen, und FAQ Inzidenzen und auf FAQBaden-Württemberg.de 11 auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nur PCR-Test nicht erlaubt Diskotheken, Clubs und (Ausnahmen clubähnliche für nicht Lokale 2G 2G nicht erlaubt impfähige Personen und (Ausnahmen für nicht Schüler*innen gelten nicht) Im Freien 2G 2G wie öfentliche impfähige Personen und Im Freien Veranstaltungen Schüler*innen gelten nicht) wie öfentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten Grundsätzlich gilt: nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragenb) für die Grundstücke benutzen (Grundsteuer B) auf lüften 340 v.H. Öffentliche Bekanntmachungen 2. für die Gewebesteuer auf 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten ab dem Kalenderjahr 2022. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Gemeinde Altdorf Kreis Böblingen Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grund- steuergesetzes werden fällig Satzung a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 über die Erhebung der Grundsteuer und Euro nicht übersteigt, b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahres- Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) betrags, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. vom 7. Dezember 2021 § 5 Inkrafttreten Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Die Satzung vom Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit den §§ 1, 25 und 28 30.11.2004 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. des Grundsteuergesetzes (GrStG) und den §§ 1, 4 und 16 des Ge- werbesteuergesetzes (GewStG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hinweis: Altdorf am 7. Dezember 2021 folgende Satzung zur Erhebung der Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen: der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zu- § 1 Steuererhebung standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- Die Gemeinde Altdorf erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteu- der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde ergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- mit Betriebsstätte in der Gemeinde und den Reisegewerbebetrie- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung ben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde. oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. § 2 Steuerhebesätze Ausgefertigt: Die Hebesätze werden festgesetzt: 1. für die Grundsteuer Altdorf, den 08.12.2021 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Erwin Heller Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H. Bürgermeister
Seite 10 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 Aus dem Gemeinderat Bericht über die Gemeinderatssitzung am Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Dienstag, den 07. Dezember 2021 (TSK) Baden-Württemberg Zum Sitzungsbeginn um 19.30 Uhr begrüßte Bürgermeister Erwin Heller die anwesenden Zuhörer und Vertreter der Presse sowie – Anstalt des öffentlichen Rechts – die Mitglieder des Gemeinderats. Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart TOP 1 – Feuerwehrgerätehaus: Anbau Umkleide- und Sani- Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag tärbereich, Anbau einer Fahrzeugbox 2022 ist der 01.01.2022. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt. Sollten Vergabe der Gipserarbeiten Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhalten haben, ru- Die Gipserarbeiten für den Anbau eines Umkleide- und Sanitär- fen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § bereichs sowie einer Fahrzeugbox an das Feuerwehrgerätehaus 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in in der Bühlstraße wurden an den günstigsten Bieter, die Firma Verbindung mit der Beitragssatzung. Gipser Maler Lanz GmbH & Co.KG, Rutesheim, zu einem Brutto- Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- angebotspreis von 44.722,22 Euro vergeben. ten) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- TOP 2 – Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- ten erhalten Mitte Januar 2022 einen Meldebogen. werbesteuer (Hebesatzsatzung) Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Anpassung der Realsteuersätze • Pferde • Schafe • Truthühner/ • Schweine • Hühner Puten Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass sich aufgrund der rückläufigen Steuereinnahmen als Auswirkung der Corona-Pan- Meldepflichtige Tiere sind: demie im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2022 auch die Fra- Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) ge stelle, ob die Realsteuerhebesätze angehoben werden müssen. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisen- Ein dauerhafter Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Finanz- ten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank planung sei ohne zusätzliche Einnahmemittel voraussichtlich (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. nicht zu realisieren. Die Anzahl der kommunalen Aufgaben und Leistungen seien in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Nicht meldepflichtig sind u. a. Gefangengehaltene Wildtiere Zudem stünden in den kommenden Jahren viele Investitionen (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten in die Infrastruktur der Gemeinde (Finanzhaushalt) an, ergänzte Kämmerer Yannik Schneider. Eine moderate Erhöhung der Er- Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine ande- träge und Einzahlungen sei deshalb geboten und vertretbar, um ren beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Leistungsfähigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren zu Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. gewährleisten. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land- Nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung hat wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Er- melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand träge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten aus Ent- je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseu- gelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, chenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Ve- soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. terinäramt gemeldet werden. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichti- Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von gen Rücksicht zu nehmen. der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bie- Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B als auch für die Ge- tet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Vo- werbesteuer sind in der Gemeinde Altdorf letztmalig vor 16 Jah- raussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über ren, im Jahr 2005, verändert worden. Folglich sind die Realsteu- das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen ver- erhebesätze derzeitig per Satzung wie folgt festgelegt: schickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unse- a) Grundsteuer A rer Homepage unter www.tsk-bw.de. (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 330 % Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie- b) Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 340 % sen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imker- verein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände c) Gewerbesteuer 350 % weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Ver- Um eine Bewertung der Altdorfer Hebesätze vornehmen zu kön- ein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, nen, habe die Verwaltung einen Vergleich mit den Hebesätzen al- müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. ler Kommunen im Landkreis Böblingen vorgenommen, erläuterte Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr mög- Kämmerer Yannik Schneider. Dabei liege die Gemeinde Altdorf lich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Meldebogen bei der Grundsteuer A um 4 Prozentpunkte über dem Landkreis- aufgedruckten QR-Code oder per Post. durchschnitt, bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer je- Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur doch um 17 bzw. 12 Prozentpunkte unterhalb der durchschnittli- Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse chen Werte im Landkreis. sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation emp- Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. fahl Bürgermeister Erwin Heller gegenwärtig von einer Erhöhung der Grundsteuer A und B bewusst abzusehen, um die Bürger*in- Telefon: 0711 / 9673-666; nen in Zeiten von steigenden Energiepreisen und einer zuneh- E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de menden Inflation nicht noch zusätzlich zu belasten.
11. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 11 Wohl wissend, dass auch die Gewerbetreibenden unter den Fol- in Quarantäne und die Inzidenz in der Gemeinde liege deutlich gen der Corona-Pandemie zu leiden hätten und die entsprechen- über den Landesschnitt. Weiter führte er aus, dass es aufgrund de Zusatzbelastung zu einer sehr ungünstigen Zeit komme, sehe zahlreicher Infektionen bei Kindern und Erzieher*innen zu Schlie- er auf Basis der aufgeführten Gründe jedoch eine moderate Erhö- ßungen von mehreren Kindergartengruppen gekommen sei, die hung der Gewerbesteuer als geboten und vertretbar an. glücklicherweise nach und nach nun wieder öffnen könnten. In seiner Diskussion bekräftigte der Gemeinderat den Vorschlag Aufgrund der angespannten Lage in den Krankenhäusern appel- der Verwaltung, gegenwärtig auf eine Erhöhung der Grundsteuer lierte er an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen A und B zu verzichten und beschloss einstimmig, den Hebesatz und verwies auf die Impfangebote im Landkreis Böblingen sowie für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2022 mit 370 v. H. festzu- auf den geplanten Impftag der ortsansässigen Hausarztpraxis am setzen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben im 18. Dezember 2021 hier in Altdorf. kommenden Jahr unverändert. Hospizverein Region Böblingen-Sindelfingen e.V. TOP 3 – Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemein- Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat einstimmig de Altdorf in den Jahren 2016 bis 2019 beschlossen, dem Hospizverein Region Böblingen-Sindelfingen Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat in der e.V. beizutreten und damit das Projekt „Hospizneubau in Böblin- Zeit vom 1. Dezember bis 15. Februar 2021 die Bauausgaben der gen“ zu unterstützen. Gemeinde Altdorf der Jahre 2016 bis 2019 geprüft. Mit Schreiben vom 1. Juli 2021 wurde der Bericht über die Prüfung der Bauaus- 5.2 Anfragen gaben der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Verkehrsspiegel an der nördlichen Einmündung Würmstraße/ Gemäß § 114 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat der Ge- Brombergweg meinderat vom wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis genommen. Eine Gemeinderat erinnerte an die dringend notwendige Auf- stellung von Verkehrsspiegeln an der nördlichen Einmündung Würmstraße / Brombergweg. Auch in Anbetracht des Baustel- TOP 4 – Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 Gemein- lenverkehrs für den Pflegeheimbau sei dies mehr denn je erfor- deordnung derlich. Die Annahme von Spenden hat in einer öffentlichen Sitzung durch den Gemeinderat zu erfolgen. Gem. § 78 IV der GemO hat der Gemeinde- Erneuerung der Fahrradfurten am Altdorfer Kreisel rat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu entscheiden. Ein Gemeinderatsmitglied bat erneut darum, die roten Beläge, Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme von zwei auf denen die Fahrradfahrer beim Überqueren des Altdorfer Krei- Einzelspenden in Höhe von je 100 Euro für Zwecke der Jugend- sels bevorrechtigt sind, zu erneuern. Seiner Meinung nach könne feuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, sowie die Annahme die Gemeinde Altdorf diese Arbeit in Vorleistung für den zustän- von zwei Einzelspenden von 250 Euro für den AK Asyl und von digen Straßenbauträger erbringen. 750 Euro für die Landschaftspflege. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Fahrspuren am Kreisverkehr tiefe Rillen aufweisen, sodass der Feinbelag aller TOP 5 – Sonstiges und Bekanntgaben Voraussicht nach im Frühjahr komplett abgefräst werden müsse und somit eine vorzeitige Erneuerung des roten Belags verge- 5.1 Bekanntgaben bens wäre. Ferner informierte er, dass das Land Baden-Württem- berg den Straßenbelag zwischen dem Kreisverkehr der B 464 Feuerwerksverbot an Silvester und dem Kreisverkehr in Altdorf-Nord zeitnah im neuen Jahr sa- Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass Bund und Länder nieren wolle. In diesem Zuge sollen dann auch die Markierungen auch dieses Jahr wieder ein generelles Verkaufsverbot von Py- an den Fahrradfurten erneuert werden. rotechnik vor Silvester beschlossen hätten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk, auch vor dem Hintergrund der hohen Verlet- Verkehrsschild „Straßenschäden“ am Altdorfer Kreisel zungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesund- Dass das auf Straßenschäden am Altdorfer Kreisel hinweisende heitssystems generell abraten würden. Darüber hinaus werde am Verkehrsschild aus Richtung Holzgerlingen kommend nicht mehr Silvestertag und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versamm- vorhanden sei, berichtete ein Gremiumsmitglied und bat darum, lungsverbot umgesetzt. dieses wieder aufzustellen. Die Gemeinde wird diesbezüglich Ferner führte er aus, dass in der letzten Einwohnerfragestunde Kontakt zur Straßenmeisterei Herrenberg aufnehmen. eine Bürgerin gefragt hätte, ob die Gemeinde nicht ein Feuer- werksverbot erlassen könnte. Denn das große Ärgernis dabei sei- Laubansammlung auf dem Panoramaweg en die hinterher häufig nicht beseitigten Feuerwerksreste, die die Ein Gemeinderat informierte über eine Laubansammlung auf Tei- Straßen und Gehwege verschmutzen. len des Panoramaweges, die für Radfahrer eine große Gefahr Der Vorsitzende erläuterte, dass es bereits durch die 1. darstellen und bat darum, diese zu entfernen. Bürgermeister Er- Sprengstoff-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ge- win Heller berichtete, dass der Bauhof damit bereits beauftragt setzlich verboten sei, pyrotechnische Gegenstände in unmittel- worden sei. barer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alters- heimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Fachwerkhäuser und Reetdach Häuser) abzubrennen. In den kommenden Ausgaben des Gemeindeblatts werde die Verwaltung auf die geltenden Regelungen hinweisen und einen dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger zum Verzicht Registrieren Sie Ihren auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern richten. Liebling schnell, einfach und kostenlos. Corona-Situation in Altdorf www.findefix.com HaustierregisterFINDEFIX Der Vorsitzende berichtete, dass die 4.Welle auch Altdorf heftig getroffen habe und sich die Fallzahlen nach wie vor auf hohem Niveau bewegen würden. Aktuell seien 60 infizierte Personen
Seite 12 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 In Kooperation mit der Gemeinde Altdorf Essen auf Rädern Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit frisch auf Ihren Tisch. Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter: Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0 oder Fax: 74 74 10 Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be- stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen. Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für 1 Menü 5,05 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins. Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht. Speiseplan 13.12. bis 17.12.2021 Menü 1 Menü 2 Menü 3 – Supersalat Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost salzarm, fettarm, ohne Zucker Montag Jägerschnitzel mit Seelachsfilet in Bunte Salatplatte Gebratene Gemüsemaul- Bröselspätzle und Salat Chili-Dillrahmsoße mit zwei mit Putenschinken und taschen mit Ei und gem. beilage a.c.g. Kartoffelklößen und buntem Körnerbrötchen 7.a. Kartoffelsalat (veg.) a.g.i. Gemüse a.g.i. Dienstag Drei Alpenmaultaschen Gemüsepfanne „Asia“ Chefsalat mit Ei, Schinken Rührei mit Pfifferlingen geschmelzt, mit Schweine mit Putenbruststreifen und und Käsestreifen, Brötchen Kürbis- Linsengemüse und fleisch und Käse, dazu Basmati- Reis f. 1.7.a.c.g. Salzkartoffeln (veg.) a.c.g. Kartoffel- Gurkensalat a.c.g. Mittwoch Sauerbraten vom Rind, Vier Zwetschgenknödel Salatplatte mit Thunfisch, Vegetarisches mit Rosenkohl und Stampf- in Vanillesoße mit Sauerkir- Ei und roten Zwiebeln, Geschnetzeltes „Stroganoff“ kartoffeln a.c.g. schen (veg.) 1.a.c.g. Baguettebrötchen a. mit drei Rösti und Salatbei- lage (veg.) a.g.f.i. Donnerstag Hähnchen- Knusper Allgäuer Kässpätzle ge- Bayrischer Wurstsalat Oberländer Bratwurst schnitzel mit frischem schmelzt, mit Emmentaler- mit Laugenweckle 7.a.c. mit Stampfkartoffeln und Möhrengemüse und Bergkäse und versch. Sala- Bohnenrahmgemüse c. Butterkartoffeln a.c.g.i. ten (veg.) 1.a.c.g. Freitag Fleischkäse mit Bratensoße, Chili con Carne vom Rind, Salatplatte mit Putengyros, Blumenkohl in Käs-Sahne- Röstzwiebel, Nudeln und mit Kartoffelgratin Tsatsiki und Fladenbrot a.g. soße mit zwei Pfannkuchen Kartoffelsalat 7.a.c. (veg.) a.c.g.1 AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g. Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel. Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere Änderungen vorbehalten!
11. Dezember 2021 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 13 Amtliche Bekanntmachungen Glasfaserausbau in Altdorf Deutsche Glasfaser ist als etablierter Anbieter für Glasfasernetze Danke für die Weihnachtsbäume und bereits seit mehr als zehn Jahren am Markt aktiv und hat Wie jedes Jahr schmücken wieder zwei schöne, große Weihnachts- bereits über 1 Million Glasfaseranschlüsse gebaut. Mit einem In- bäume unsere Ortsmitte in der Advents- und Weihnachtszeit. vestitionsvolumen von sieben Milliarden Euro und einer Bauleis- tung von aktuell 35.000 FTTH (Fiber to the Home: Glasfaser bis ins Haus)- Anschlüssen im Monat zählt Deutsche Glasfaser zu den finanzstärksten Anbietern in Deutschland – und ist zudem führend beim Ausbau von Glasfasernetzen im ländlichen Raum! Als privatwirtschaftlicher Anbieter kann Deutsche Glasfaser den Glasfaserausbau schnell und unbürokratisch vorantreiben. Das Unternehmen realisiert ein digitales Bürgernetz und leistet damit einen entscheidenden Beitrag für den Wohlstand in den ländli- chen Regionen. Deutsche Glasfaser wird im Januar 2022 mit der Vorvermarktung in Altdorf beginnen. Wenn diese erfolgreich verläuft, wird das Glasfasernetz noch im kommenden Jahr in Altdorf ausgebaut werden. Detaillierte Informationen zu diesem Projekt werden wir im Rah- men einer Informationsveranstaltung Mitte Januar vorstellen. Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen findet diese Infover- anstaltung online statt. Hier besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit Fragen direkt im Live-Chat mit den Verantwortlichen Wir danken Frau Pfeifer, die uns den Baum, der auf dem Kirchplatz zu klären. hinter dem Rathaus steht, gespendet hat. Für den Weihnachts- baum vor dem Rathaus bedanken wir uns bei Martin Schöttle. Deutsche Glasfaser Wir danken außerdem ganz herzlich unserem Bauhofmitarbeiter Jörg Blum Timo Berner, der uns mit seinen Fahrzeugen die Weihnachtsbäu- Projektmanager Vertrieb FTTH me kostenlos transportiert hat sowie unserem Bauhofteam für www.deutsche-glasfaser.de das Aufstellen der Bäume und die Anbringung der Beleuchtung. Fotos: Gemeinde Altdorf Breitbandausbau in Altdorf Telekom baut Glasfasernetz in Altdorf Zwei Wege zum Glasfaserausbau • Ausbau fast aller Haushalte mit Baubeginn in 2022 beschlossen Kooperation mit zwei privatwirtschaftlichen Anbietern • Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s) möglich • Schon jetzt informieren auf www.telekom.de/jetzt-glasfaser Mitte September stellte das Unternehmen Deutsche Glasfaser ihr Angebot zum eigenwirtschaftlichen Ausbau des Gemeindegebie- Die Telekom wird in Altdorf ein Glasfasernetz für knapp 2.000 tes Altdorf im Gemeinderat vor. Dieser begrüßte das Ausbauvor- Haushalte bauen. „Die Gemeinde Altdorf war in unseren inter- haben und stimmte dem Abschluss eines Kooperationsvertrages nen Planungen für den Ausbau bereits vorgesehen. Jetzt haben zu. Nach einer Vorvermarktungsphase, die im Januar 2022 be- wir den Ausbaustart auf das Jahr 2022 vorgezogen“, sagt Sabi- ginnen wird und bis Ende April 2022 dauern soll, kann die Deut- ne Wittlinger, Partnermanagerin bei der Telekom. „Wir gewinnen sche Glasfaser den Ausbau Mitte 2022 starten, sofern sich eine Zeit, indem wir das neue Netz gleichzeitig vermarkten und bauen. ausreichende Anzahl von Haushalten für den Glasfaseranschluss Ein Riesenvorteil für alle Kundinnen und Kunden, die bereits die entscheiden. Dienste der Telekom wie magentaTV mit seinem umfangreichen Streaming-Angebot nutzen.“ Nunmehr hat auch die Telekom als zweites Unternehmen ange- kündigt, ein Glasfasernetz für knapp 2000 Haushalte in Altdorf Weil die Telekom auf die Phase der Vorvermarktung verzichtet, mit Baubeginn in 2022 eigenwirtschaftlich zu verlegen. Im Zuge werden die Bagger bereits im kommenden Jahr rollen. Die ersten der Gigabit Region Stuttgart besteht hier schon seit dem Jahr Kundinnen und Kunden werden ihre Anschlüsse bereits nutzen 2019 eine vertragliche Kooperation. können, bevor der komplette Ausbau abgeschlossen ist. Sobald ein Straßenzug mit Glasfaser versorgt ist, werden die beauftrag- Die Gemeinde Altdorf kooperiert folglich mit beiden Unterneh- ten Kundenanschlüsse freigeschaltet. men beim örtlichen Glasfaserausbau. „Das sind gute Nachrich- ten für unsere Bürgerinnen und Bürger. Für sie besteht nun die Das neue Netz ermöglicht Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Se- einmalige Chance im nächsten Jahr einen Glasfaseranschluss zu kunde (GBit/s). Es ist so leistungsstark, dass Arbeiten und Lernen erhalten“, freut sich Bürgermeister Erwin Heller. Dabei haben sie zuhause, Video-Konferenzen, Surfen und Streamen gleichzeitig dazu noch die Wahl zwischen zwei leistungsstarken Unterneh- möglich sind. men, von denen sie den Anschluss erhalten können. Die Bürge- Bürgermeister Erwin Heller hebt die Bedeutung von schnellen rinnen und Bürger können sich von den jeweiligen Anbietern und und stabilen Internetverbindungen hervor: „Glasfaser ist die deren Konditionen überzeugen lassen, mit wem sie den Ausbau Technologie, die die zukünftig benötigten Datenmengen trans- starten wollen. „Egal für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, portieren kann. Ein Glasfaseranschluss in der eigenen Wohnung aber diese Chance auf einen zukunftsfähigen schnellen Glasfa- oder im eigenen Haus ist genauso wichtig wie ein Anschluss an seranschluss sollten Sie sich nun nicht entgehen lassen“, betont Strom, Wasser oder Gas. Ich freue mich, dass jetzt Bürgerinnen Bürgermeister Erwin Heller. und Bürger von Altdorf diese Möglichkeit erhalten werden.“
Seite 14 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 11. Dezember 2021 Die Planungen und Vorbereitungen für den Ausbau beginnen noch in diesem Jahr. Der Ausbaustart ist für Mitte 2022 geplant, Jahresablesung schon jetzt können sich Immobilienbesitzer und Immobilienbesit- Wasserzähler 2021 Jahresablesung Wasserzähler 2021 zerinnen über die Vorteile eines Glasfaseranschluss von der Tele- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, kom informieren unter www.telekom.de/jetzt-glasfaser. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jahresende durch den/die die Ablesung derbzw. Hauseigentümer*innen Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jah- die Hausverwaltung. Kooperation von Deutscher Telekom und der Gigabit Region resende durch den/die Hauseigentümer*innen bzw. die Hausver- Stuttgart Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw. Hausverwaltungen waltung. eine Ablesekarte zugestellt. Im Fokus des Gigabitprojekts steht der partnerschaftliche Aus- Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw. bau des ultraschnellen Glasfasernetzes. Bis zum Jahr 2025 sol- Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2021 vorzunehmen. Hausverwaltungen eine Ablesekarte zugestellt. len nicht nur 50 Prozent der Haushalte und alle Unternehmen, Hierfür stehen Ihnen zwei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung: sondern auch die Schulen in der Region schnell ins Internet kom- Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2021 vor- men, bis 2030 sollen 90 Prozent aller Haushalte Zugang zu einem zunehmen. 1. Ablesung per Online-Zählerstanderfassung Glasfaseranschluss haben. Über 99 Prozent der Bevölkerung ➜ H ierfür Ihre stehen zur Zugangsdaten Ihnen zwei kostenlose Online-Erfassung Möglichkeiten erhalten Sie zur mit der Ablesekarte. können Mobilfunk über 4G/LTE nutzen. Aktuell baut die Telekom Über den unten aufgeführten Link oder den abgedruckten QR-Code können Verfügung: Sie Ihre Ablesung bequem im Internet vornehmen. ein leistungsstarkes 5G Netz auf. Das Ausbaugebiet umfasst derzeit 174 Kommunen inklusive 1. A blesung perboeblingen.de/de/index.php https://www.altdorf- Online-Zählerstanderfassung Buchungszeichen: 001234/005678 der Stadt Stuttgart sowie in den fünf benachbarten Landkreisen Zählernummer: 12345678 Ihre Zugangsdaten zur Online-Erfassung erhalten Sie mit Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr. der Bitte Ablesekarte. Über denAngaben prüfen Sie alle persönlichen unten aufgeführten n und die e Ü Link oder Übereinstimmung der den In dem Ballungsraum leben rund 2,8 Millionen Menschen. angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ablesekarte abgedruckten ekarte te mit Ihrem Wasserzähler. QR-Code Anschließend können Sie Ihren Zählerstand und können Sie Ihre n das Datum Ihrer Ablesung Deutsche Telekom AG Ablesung erfassen und direkt an die bequem im Internet vornehmen. Gemeinde absenden. Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte. Corporate Communications https://www.altdorf- boeblingen.de/de/in- Katja Werz dex.php 2. Ablesung per Ablesekarte Vergleichen Sie zunächst Buchungszeichen: bitte die Zählernummer 001234/005678 auf Ihrer Ablesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Danach tragen Sie den abgelesenen Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung Zählernummer: in die hierfür 12345678 vorgesehenen Felder Ihrer 50 Sterne – 50 Wünsche Ablesekarte ein. Wenn Sie die Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben, Bitte müssenprüfen Sie diese Sie alle lediglich nochpersönlichen Angaben in den Rathausbriefkasten und die Über- einwerfen. einstimmung der angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ab- lesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Anschließend können Sie Ihren Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung erfassen und direkt an die Gemeinde absenden. Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte. 2. Ablesung per Ablesekarte Vergleichen Sie zunächst bitte die Zählernummer auf Ihrer Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Ablesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Danach tragen Sie den Abrechnung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient abgelesenen Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung in die hierfür vorgesehenen Felder Ihrer Ablesekarte ein. Wenn Sie die Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben, müs- sen Sie diese lediglich noch in den Rathausbriefkasten ein- werfen. Stefanie Dieterle vom Waldhaus schmückt zusammen mit Bürgermeis- ter Erwin Heller den diesjährigen Weihnachtsbaum der Wünsche Es hängen noch ein paar Wünsche an unserem diesjährigen Weihnachtsbaum. Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die AbreIhr Wer zu Weihnachten also etwas Gutes tun und etwas schenken möchte, der sucht sich unter den Wünschen den aus, welchen er erfüllen kann. Während der Dienststunden Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr können Wünsche im Erdgeschoss des Rathauses ab sofort bis spätestens Donnerstag, 16. Dezember, abgeholt und die Päckchen dann (ohne Termin) im Bürgerbüro abgege- Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Abrech- ben werden. Dort wird dann der Berg liebevoll und krea- nung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient nals Grundlage tiv verpackter Geschenke von Tag zu Tag wachsen. Bitte für die Vorauszahlungen im darauffolgenden Jahr. klingeln Sie einfach an der Rathaustüre um bei der Aktion mitzumachen. Sollten wir bis zum 31. Dezember 2021 keine Mitteilung von Ih- nen erhalten, müssen wir Ihren Verbrauch anhand Ihrer Vorjahres- Bitte beachten sie, dass der Baum in diesem Jahr auf- grund der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt im Bür- werte schätzen, was folglich zu Ungenauigkeiten bei der Abrech- gerbüro, sondern im Treppenhaus des Rathauses steht. nung und bei den Vorauszahlungen führt. Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Kolb unter der Ruf- Vielen Dank, wenn Sie diese Aktion unterstützen. nummer (0 70 31) 74 74-18 gerne für Auskünfte zur Verfügung. Erwin Heller Stefanie Dieterle Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bürgermeister Waldhaus Hildrizhausen Ihre Gemeindeverwaltung Altdorf.
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