ALTDORFER - Gemeinde Altdorf

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ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
ALTDORFER     Amts- und Mitteilungsblatt
                                                                                      Nachrichten
                                                                       der Gemeinde Altdorf
63. Jahrgang / Nummer 49                                                                       Samstag, 11. Dezember 2021

          Vielen Radfahrenden ist am vergangenen
          Montag ein Licht aufgegangen. Bürgermeister
          Erwin Heller rückte zusammen mit Marco Nol-
          ler und Jugendreferent Harry Sommer aus, um
          Pedaleure, die mit Licht unterwegs waren, mit
          einem Schokoladen-Herz zu belohnen.
          SEHEN UND GESEHEN WERDEN, ist gerade
          in der dunklen Jahreszeit für Radfahrende von
          enormer Bedeutung. Die richtige Beleuchtung
          trägt maßgeblich zu mehr Sicherheit auf den
          Straßen bei. Wer unbeleuchtet unterwegs ist,
          gefährdet sich und andere. Das gilt besonders
          für Radfahrer*innen. Häufig wird in den Gemein-
          den moniert, dass Radfahrer*innen oftmals ohne
          Licht auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit
          sind. Doch Appelle dagegen nutzen wenig. Aus
          diesem Grund hat sich die Gemeinde Altdorf         Bürgermeister Erwin Heller dankt Radfahrer*innen, die
          auch in diesem Jahr wieder der Aktion „Lass        mit Licht unterwegs waren, mit einem Schokogruß
          dich mal wieder sehen -Tu‘s aus Liebe – Mach
          das Licht an“- der Arbeitsgemeinschaft Fahr-
          rad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in
          Baden-Württemberg e. V. angeschlossen.
          Am Nikolaustag war das Belohnungsteam be-
          reits um 6.30 Uhr am Altdorfer Kreisverkehr
          und überraschte rund 200 „gut beleuchtete“
          Radfahrer mit einem süßen Nikolausgruß.
          Die „unbeleuchteten“ Radfahrer machte es
          freundlich darauf aufmerksam, wie wichtig
          das „Gesehen-werden“ für die eigene Sicher-
          heit am Fahrradlenker ist.
          Bürgermeister Erwin Heller war erfreut über
          die vielen guten Gespräche mit den Radlnden,
          die sich über diese Überraschung freuten. „Ich
          denke, es ist gut, dieses Thema positiv anzu-
          gehen und einmal diejenigen zu belohnen, die
          alles richtig machen und mit Licht fahren, als
          nur ständig zu appellieren „Fahrt mit Licht!“ Er
          hofft, dass sich diese Aktion weit herumspricht
          und das Thema so im Gespräch bleibt.
          Glücklicherweise war die Zahl der Radfah-
          rer*innen ohne Licht an diesem Morgen an
          weniger als zwei Händen abzuzählen. Fast alle
          waren mit guter Beleuchtung in dieser frühen       Zahlreiche Radler*innen waren in dieser frühen Morgen-
          Morgenstunde unterwegs.                            stunde unterwegs und freuten sich über diese nette Be-
                                  Fotos: Gemeinde Altdorf   lohnungs-Aktion
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
Seite 2                                    Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                           11. Dezember 2021

                                                             NOTDIENSTE
 Allgemeinärztlicher                                Apotheken                                  Donnerstag, 16. Dezember 2021
 Bereitschaftsdienst                                 Samstag, 11. Dezember 2021               Apotheke an der Schwabstraße
 Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen,             Linden-Apotheke                         Schwabstraße 21, 71032 Böblingen
 Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfin-           Hauptstraße 53, 71093 Weil im Schönbuch Telefon (0 70 31) 22 40 85
 gen                                                 Telefon (0 71 57) 6 16 09                Freitag, 17. Dezember 2021
 Öffnungszeiten: 
                                                     Sophien-Apotheke Darmsheim              Paracelsus-Apotheke
 Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr
                                                     Dagersheimer Straße 17                  Berliner Straße 28, 71034 Böblingen
 Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr
                                                     71069 Sindelfingen                      Telefon (0 70 31) 22 73 33
 Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg,            Telefon (0 70 31) 67 13 30
 Marienstraße 25, 71083 Herrenberg
                                                     Sonntag, 12. Dezember 2021
 Öffnungszeiten:                                                                               Zahnärztlicher Notdienst
 Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr   Waldburg-Apotheke
                                                                                                Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu er-
 Patienten können ohne telef. Voranmel-              Postplatz 14, 71032 Böblingen
                                                                                                fragen unter (07 11) 7 87 77 22.
 dung in die Notfallpraxis kommen.                   Telefon (0 70 31) 2 50 43
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wo-           Montag, 13. Dezember 2021
 chenenden und Feiertagen und außerhalb              Apotheke am Eichle                        Kinderärztlicher Notdienst
 der Sprechstundenzeiten:                           Holzgerliner Straße 3, 71101 Schönaich   Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochen-
 Kostenfreie Rufnummer 116117                        Telefon (0 70 31) 4 14 97 77              ende von Samstag, 9.00 Uhr, bis Montag,
 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: doc-         Rotbühl-Apotheke                         6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskran-
 direkt – Kostenfreie Onlinesprechstunde             Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfingen kenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120,
 von niedergelassenen Haus- und Kinder-              Telefon (0 70 31) 7 08 20                 ohne telefonische Voranmeldung.
 ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter
 (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de                Dienstag, 14. Dezember 2021
                                                     Apotheke 42                               Wasserversorgung
                                                     Poststraße 42, 71032 Böblingen            Gemeinde Altdorf und Zweckverband
 Tierärzte                                           Telefon (0 70 31) 20 43 60                 Ammertal-Schönbuchgruppe
 Samstag und Sonntag,                                                                         Entstörungsdienst,
 11. / 12. Dezember 2021                             Mittwoch, 15. Dezember 2021
                                                                                               Telefon (08 00) 8 15 18 00
 Dr. med. vet. Andrea Reibel                        Flora-Apotheke
 Berliner Str. 7, 71101 Schönaich                                                             24-Stunden-Service (gebührenfrei deut-
                                                     Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch
 Telefon (0 70 31) 65 39 65                                                                    sches Inland)
                                                     Telefon (0 71 57) 6 33 30
 Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte be- Stern-Apotheke
 ginnt am angegebenen Tag um 0.00 Uhr und Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfingen Tierrettung Unterland e.V.
 endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Telefon (0 70 31) 87 85 00             Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19

   Informationen zum Corona-Virus
   Aktuelle Altdorfer Zahlen (Stand: 09.12.2021):
   Fälle insgesamt:                                                             898
   Infizierte Personen insgesamt:                                               357
   Davon aktuell infiziert:                                                       56
   Kontaktpersonen insgesamt:                                                   541
   Davon aktuell in Quarantäne:                                                    6
   7-Tage-Inzidenz für Altdorf:                                              536,48
   Aktuell geltende Stufe:                                              Alarmstufe II                                       Foto: Pixabay

   Wichtig: Haushaltsangehörige einer infizierten Person müssen sich gemäß CoronaVO
   Absonderung umgehend in Quarantäne begeben, auch wenn keine Info des Gesund-
   heitsamtes eingegangen ist!

                                        Termine der Woche
     Dienstag, 14. Dezember 2021                                Leerung der Biomülltonne
     Dienstag, 14. Dezember 2021                                Leerung der Wertstofftonne
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
11. Dezember 2021                 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                               Seite 3

 Telefonnummern und Email-Kontakte
 der Gemeindeverwaltung

 Gemeindeverwaltung                               7474-0, Fax 7474-10, info@altdorf-bb.de
  Bürgerbüro                                      7474-44
  Irmgard Beck                                              Bautechniker                             7474-21
  beck@altdorf-bb.de                                        Marco Noller
  Silke Marx                                                noller@altdorf-bb.de
  marx@altdorf-bb.de
  Heike Renz                                               Hausmeister aller öffentlichen Einrichtungen
  renz@altdorf-bb.de                                       Herbert Hoffmann und Andreas Hahn
                                                           Handy: 0163/1750257
  Bürgermeister                                    7474-0 hausmeister-ars@gmx.de
  Erwin Heller                                             Hausmeister Bürgerhaus
  heller@altdorf-bb.de                                     Angelo Caprino
                                                           Handy: 0163/9017811
  Sekretariat BM und Standesamt                     7474-0 Bauhof                                  8175739
  Claudia Diermeier                                        Jörg Bürglin
  diermeier@altdorf-bb.de                                  Handy: 0172/7884090
                                                           bauhof-altdorf@gmx.de
  Haupt-, Bau- und Ordnungsamt                    7474-20 Wassermeister                            7474-23
  Karin Grund                                              Andreas Zipperer
  grund@altdorf-bb.de                                      Handy: 0174/3742772
                                                           wassermeister@altdorf-bb.de
  Ordnungs- und Personalangelegenheiten           7474-13
  Anja Heil
  heil@altdorf-bb.de                                                    Das Rathaus ist für den
                                                                     Das Rathaus ist
                                                                Publikumsverkehr  nurfür denvorheriger
                                                                                      nach
  Sekretariat Haupt-, Bau- und Ordnungsamt        7474-17
                                                              Publikumsverkehr  nur nachgeöffnet!
                                                                     Terminvereinbarung   vorheriger
  Lisa Woelki                                                       Terminvereinbarung geöffnet!
  woelki@altdorf-bb.de                                          Wir bitten Sie um Verständnis, dass das
                                                              Wir  bitten Sie
                                                                 Rathaus        um Verständnis,
                                                                             aufgrund              dass das
                                                                                       der derzeitigen        Rat- für
                                                                                                         Situation
  Kita-Angelegenheiten                            7474-23     haus    aufgrund    der  derzeitigen   Situation
                                                                 den Publikumsverkehr nur nach vorheriger       für
  Melanie Schütz                                              den    Publikumsverkehr
                                                                 Terminvereinbarung         nur nach
                                                                                         geöffnet ist. vorheriger
  schuetz@altdorf-bb.de                                       Terminvereinbarung geöffnet ist.
                                                              Bitte
                                                                 Bitteerledigen
                                                                         erledigenSieSie
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  Finanzverwaltung                                               telefonisch     oder    per    E-Mail.   Individuelle
                                                              telefonisch oder per E-Mail. Individuelle Be-
  Yannik Schneider                                7474-19        Besuchstermine      im Rathaus    können
  schneider@altdorf-bb.de                                     suchstermine      im Rathaus     können   Sie Sie  direkt
                                                                                                             direkt
                                                                 mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und
                                                              mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mit-
                                                                 Mitarbeitern der Rathausverwaltung oder über
  Jasmin Oster                                    7474-25     arbeitern   der Rathausverwaltung
                                                                 die Zentrale   unter 07031/74 74 0vereinbaren.
                                                                                                      vereinbaren.
  oster@altdorf-bb.de
                                                              Telefonisch und für Termine erreichen Sie
                                                                Telefonisch und für Termine erreichen Sie
  Gemeindekasse                                   7474-22
  Petra Frank
                                                                              Das Bürgerbüro
                                                                                   Das Bürgerbüro
  frank@altdorf-bb.de                                          Montag – Freitag von 7.30 h – 12.00 h
                                                              Montag u. Donnerstag
                                                                   Montag – Freitag von
                                                                                    von 15.00
                                                                                        7.30 hh––12.00
                                                                                                 18.00hh
  Mahn-und Beitreibung, Sonderaufgaben            7474-26
  Franziska Pröckl                                               Montag u.Tel.
                                                                           Donnerstag
                                                                               07031/74von 15.00 h – 18.00 h.
                                                                                        74 44
  proeckl@altdorf-bb.de
                                                                     die allgemeine   Verwaltung
                                                                             Tel. 07031/74 74 44
  Gebühren/Steuern/Bestattungswesen               7474-18        Montag – Freitag von 9.00 h – 12.00 h
  Lena Kolb                                                              die allgemeine Verwaltung
                                                                 Montag – Mittwoch 14.00 h – 16.00 h
  kolb@altdorf-bb.de
                                                                  Donnerstag    von 14.00
                                                                   Montag – Freitag       h – 18.00
                                                                                     von 9.00        h h
                                                                                               h – 12.00
                                                                           Tel.
                                                                      Montag    07031/7414.00
                                                                             – Mittwoch  74 0 h – 16.00 h
                                                                       Donnerstag von 14.00 h – 18.00 h

                                                                                 Tel. 07031/74 74 0
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
Seite 4                                        Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                            11. Dezember 2021
                                                                                                                            Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                              1

Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufgen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
     » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
     » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpficht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen (siehe Ausnahmen).

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate
ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Aufrischungsimpfung und Genesung weni-
ger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpficht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht
geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten
öfentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot.

Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
2: Maskenpficht, 3G, 2G und 2G+
3: Weihnachtsmärkte | Private Trefen
4: Öfentliche Veranstaltungen | Öfentlicher Verkehr
5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufiche Fortbildung
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
                                                                                                                              Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                              2
     Medizinische Maskenpficht                         3G, PCR-Testpficht und 2G                        2G+
     Gilt grundsätzlich in öfentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder     Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
     geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und           genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für        nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
     in Betriebsstätten, wenn der Abstand              PCR-getestete, geimpfte oder genesene            Impfung oder Infektion länger als 6 Monate
     nicht eingehalten werden kann, im                 Personen                                         zurückliegt.
     Nah- und Fernverkehr und auf                      2G: Zutritt nur für geimpfte oder
     Weihnachtsmärkten.                                genesene Personen                       2G                                                   2G+
     Ausnahmen:                                        Ausnahmen:                                      Ausnahmen:
     » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.              » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°           » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
     » Personen, die aus gesundheitlichen              » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch     Aufrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
       Gründen keine Maske tragen können                 nicht eingeschult sind.°                      » Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisie-
       (ärztliche Nachweis notwendig).                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen               rung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6
     » In geschlossenen Räumen bei privaten              eines sonderpädagogischen Bildungs- /           Monate zurück).
        Trefen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund        » Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurück-
        Kantinen, Mensen und Cafeterien während          schule aufbauenden Schule oder                  liegt (Nachweis erforderlich).
        des Essens und Trinkens und beim Sport           einer berufichen Schule – gilt nur für
        treiben.                                         Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°   » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
                                                                                                         eingeschult sind.°
     » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab          » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die
       stand von 1,5 Metern zu anderen Personen          nicht mehr zur Schule gehen.°°                » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
     dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht                                                       pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
                                                       » Personen, die sich aus medizinischen            einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
     auf Weihnachtsmärkten).                             Gründen nicht impfen lassen können              oder einer berufichen Schule – gilt nur für
     » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.          (ärztlicher Nachweis notwendig).°°              Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°
                                                       » Personen, für die es keine allgemeine         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr
     Bitte beachten Sie: Die Maskenpficht an             Impfempfehlung der Ständigen
     Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-                                                        zur Schule gehen.°°
                                                         Impfkommission (STIKO) gibt.°°
     le geregelt.                                                                                 » Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht
                                                       » Schwangere und Stillende, da es für        impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwen-
                                                         diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°°
                                                         2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt
                                                         (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°°      » Personen, für die es keine allgemeine
                                                                                                    Impfempfehlung der STIKO gibt.°°
                                                                                                       » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen
                                                                                                         erst seit dem 10. September 2021 eine
                                                                                                         Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis
                                                                                                         10. Dezember 2021).°°

                                                       °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                       °°Negativer Antigen-Test erforderlich
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
11. Dezember 2021                            Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                                                      Seite 5

                                                                                                                             Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                    3
    Stufenplan

                                                                                    3G                             2G                                2G+
      Hygienekonzept          Datenverarbeitung         Maskenpficht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft              Nachweislich geimpft
                                                                            getestet oder genesen             oder genesen                 oder genesen und getestet

          Lebensbereich                    Basisstufe                    Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                              3G                             3G                                2G                            nicht erlaubt
     Weihnachtsmärkte, Volks-
         und Stadtfeste
                                                                                                    max. 50 % der üblichen
                                                                                                     Besucherzahl erlaubt.

                                                                       1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 1                 1 Haushalt plus 1
                                          Ohne weitere                 weitere Personen                   weitere Person                    weitere Person
                                        Regelungen oder
                                        Beschränkung der            Geimpfte und Genesene,             Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,
        Private Zusammen-                                        Personen bis einschl. 17 Jahre     Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre
                                         Personenanzahl
        künfte und private                                        sowie Personen, die sich aus       sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus
         Veranstaltungen                                          medizinischen Gründen nicht        medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht
      (wie Geburtstage, Hoch-                                    impfen lassen können, zählen       impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen
           zeitsfeiern etc.)                                               nicht dazu.                        nicht dazu.                       nicht dazu.

                                                                   Paare, die nicht zusammen          Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen
                                                                 leben, zählen als ein Haushalt.    leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                             Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                    4

          Lebensbereich                    Basisstufe                    Warnstufe                         Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                            3G
            Öfentliche
          Veranstaltungen                                               mit PCR-Test
     (wie Theater, Oper, Konzert,
       Stadtfest, Informations-                                                                                 2G                               2G+
       veranstaltungen, Stadt-
          führungen, Sport-            Im Freien bei >5.000
      veranstaltungen, Betriebs-     Personen oder bei Nicht-                                       Maximal 50 % Auslastung               Im Freien und in
       und Vereinsfeiern sowie       einhaltung des Mindest-              Im Freien                   aber nicht mehr als              geschlossenen Räumen
         Veranstaltungen der                 abstands                                               25.000 Besucher*innen.               maximal 50 % der
            Breitenkultur)                                                                                                              Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                      mehr als 750 Besucher*in-
                                              3G                             3G                                                                  nen.

     Öfentliche Verkehrsmittel                                                                3G
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
Seite 6                                     Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                   11. Dezember 2021

                                                                                                                     Stand: 6. Dezember 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  5

             Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

           Kultureinrichtungen
                                             3G                       3G
           (wie Galerien, Museen,
                                                                   mit PCR-Test
                Bibliotheken°,
          Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                    2G                          2G+
           °Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
           Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Landes-
                                          ohne weitere
                                                                                              bibliotheken und
                möglich                   Regelungen                  3G                    Archive mit PCR-Test

                                                                                                  Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                          eingehalten werden.
      Religiöse Veranstaltungen

                                             3G                       3G                            2G                           2G
              Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                           alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                           dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                 Härtefälle.                   Härtefälle.
                                                                                                                     Stand: 6. Dezember 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  6

             Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
          Messen, Ausstellungen,                                   nur PCR-Test                     2G                           2G+
               Kongresse
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                  3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                            2G
           (Hotel-)Gastronomie,
           Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
                  sowie
          Mensen und Cafeterien
                                                                                                                                 2G+
           (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                    Im Freien
             externe Personen)            ohne weitere
                                          Regelungen                  3G                            3G
                                                                                                nur PCR-Test
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
11. Dezember 2021                           Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                                    Seite 7

                                                                                                                   Stand: 6. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                7

          Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                       3G
       Freizeiteinrichtungen                                      nur PCR-Test

          (wie Freizeitparks,
       (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                 2G                           2G+
            Solarien, Zoos,
    Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze,
    Fitnessstudios, Saunen etc.)           Im Freien               Im Freien
                                         ohne weitere
                                         Regelungen
                                                                      3G

            Körpernahe
         Dienstleistungen
         (ausgenommen                        3G                       3G                          2G                          2G+
      medizinisch notwendige
          Behandlungen)
                                                                                         Ausnahmen für Friseur-       Ausnahmen für Friseur-
                                                                                          betriebe und Barber-         betriebe und Barber-
                                                                                         shops. Hier gilt 3G mit      shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                PCR-Test                     PCR-Test

                                                                                                                   Stand: 6. Dezember 2021
                                                                           Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                8

          Lebensbereich                   Basisstufe               Warnstufe                   Alarmstufe                  Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                       3G
       Touristische Verkehre                                      nur PCR-Test
     (wie Schiffahrten, Skilifte,
     Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                   2G                         2G+
                                           Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                      3G

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                       3G                          2G                          2G+
    Sport in Sportstätten und
          Sportanlagen
                                                                  nur PCR-Test

                                           Im Freien               Im Freien                    Im Freien                    Im Freien
     keine Maskenpficht wäh-              ohne weitere
      rend der Sportausübung              Regelungen
                                                                      3G                           3G                           2G
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                                                                              nur PCR-Test°
               Anlagen

                                                                                 °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
Seite 8                                            Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                                         11. Dezember 2021

                                                                                                                                        Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                 9

            Lebensbereich                        Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                  generell
                                         und im Freien bei >5.000
                                          Personen oder bei Nicht-                      3G
                                          einhaltung des Mindest-
          Sportveranstaltungen
                                                  abstands             mit PCR-Test
      im Prof- und Amateursport
        wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                                                          2G                                2G+
                                                                                     Im Freien
           Wettkämpfe etc.
                                                      3G
                                                                                                                                                      Im Freien und in
                                                                                        3G                     Maximal 50 % Auslastung             geschlossenen Räumen
                                                                                                                 aber nicht mehr als                 maximal 50 % der
                                                                                                               25.000 Besucher*innen.               Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                   mehr als 750 Zuschau-
                                                                                                                                                          er*innen.

                                                                                                                          3G                                  2G
              Einzelhandel
                                                          Ohne weitere Regelungen
            (auch Flohmärkte)                                                                                  Ausgenommen Grundver-              Ausgenommen Grundver-
                                                                                                               sorgung sowie Abhol- und           sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                    Lieferangebote                     Lieferangebote

     Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
     Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
     Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofäden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofäden),
     Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
     häuser, Raifeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öfentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
     verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                         Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                 10

             Lebensbereich                       Basisstufe                          Warnstufe                         Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                     3G                                  3G
      Außerschulische Bildung                                                       nur PCR-Test
       (wie VHS-Kurse, Musik-,
       Kunst- und Jugendkunst-                                                                                              2G                               2G+
               schulen)                            Im Freien                          Im Freien
                                                 ohne weitere
                                                 Regelungen
                                                                                         3G

               Bildung
            (wie berufiche                       ohne weitere                                                               3G
      Ausbildung, Fahr-, Flug- und               Regelungen
      Bootsschulen, Sprach- und
          Integrationskurse)                                                                               bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                                               erneuter Test alle 3 Tage
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
11. Dezember 2021                                Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                                            Seite 9

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                                                                                                                                     6. Dezember 2021 2021
                                                                                       Mehr
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                                                                                             Informationen,          und FAQ
                                                                                                              Inzidenzen und auf
                                                                                                                             FAQBaden-Württemberg.de
                                                                                                                                                        11
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                                                                                                                                                             11

                    Lebensbereich                  Basisstufe               Warnstufe                    Alarmstufe                 Alarmstufe II
            Lebensbereich                       Basisstufe                  Warnstufe                      Alarmstufe                     Alarmstufe II
                                             In geschlossenen Räumen
                                       In geschlossenen Räumen

                                                      3G
                                                  3G
                Diskotheken, Clubs und            nur PCR-Test
                  clubähnliche Lokale          nur PCR-Test                                                                         nicht erlaubt
        Diskotheken, Clubs und
                (Ausnahmen
          clubähnliche     für nicht
                       Lokale
                                                                                  2G                         2G
                                                                                                                                          nicht erlaubt
                impfähige Personen und
          (Ausnahmen   für nicht
              Schüler*innen  gelten nicht)
                                                    Im Freien                  2G                               2G
                                                  wie öfentliche
        impfähige Personen und                  Im Freien
                                                 Veranstaltungen
       Schüler*innen gelten nicht)             wie öfentliche
                                              Veranstaltungen

                                                      3G                          3G                        2G                         2G+
                  Prostitutionsstätten

                                                                           nur PCR-Test
                                                  3G                          3G                               2G                            2G+
          Prostitutionsstätten

             Grundsätzlich gilt:                                           nur PCR-Test

      Grundsätzlich gilt:
                            Abstand halten           Hygieneregeln         Medizinische           Corona-Warn-App            Regelmäßig
                                                       beachten            Maske tragen               benutzen                 lüften

                     Abstand halten               Hygieneregeln           Medizinische              Corona-Warn-App                Regelmäßig
                                                    beachten              Maske tragenb)     für die Grundstücke
                                                                                                       benutzen  (Grundsteuer  B) auf 
                                                                                                                           lüften                            340 v.H.
        Öffentliche Bekanntmachungen                                               2. für die Gewebesteuer auf                                              370 v.H.
                                                                                   der Steuermessbeträge.

                                                                                                                  § 3 Geltungsdauer
                                                                                   Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten ab dem Kalenderjahr 2022.

                                                                                                           § 4 Grundsteuerkleinbeträge
                             Gemeinde Altdorf
                              Kreis Böblingen                                      Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grund-
                                                                                   steuergesetzes werden fällig
                             Satzung                                               a) 	am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00
    über die Erhebung der Grundsteuer und                                               Euro nicht übersteigt,
                                                                                   b) 	am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahres-
      Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)                                                   betrags, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.
                         vom 7. Dezember 2021
                                                                                                                    § 5 Inkrafttreten
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für                          Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Die Satzung vom
Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit den §§ 1, 25 und 28                      30.11.2004 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
des Grundsteuergesetzes (GrStG) und den §§ 1, 4 und 16 des Ge-
werbesteuergesetzes (GewStG) hat der Gemeinderat der Gemeinde                      Hinweis:
Altdorf am 7. Dezember 2021 folgende Satzung zur Erhebung der                      Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen:                       der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
                                                                                   aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zu-
                       § 1 Steuererhebung                                          standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un-
Die Gemeinde Altdorf erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden                      beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteu-                       der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
ergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des                     geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben                           begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-
mit Betriebsstätte in der Gemeinde und den Reisegewerbebetrie-                     schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
ben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde.                    oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                        § 2 Steuerhebesätze                                        Ausgefertigt:
Die Hebesätze werden festgesetzt:
1. für die Grundsteuer                                                             Altdorf, den 08.12.2021
   a) 	für die land- und forstwirtschaftlichen                                   Erwin Heller
       Betriebe (Grundsteuer A) auf                                   330 v.H.    Bürgermeister
ALTDORFER - Gemeinde Altdorf
Seite 10                                Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                          11. Dezember 2021

                                                                                     Aus dem Gemeinderat

                                                                      Bericht über die Gemeinderatssitzung am
   Bekanntmachung der Tierseuchenkasse                                Dienstag, den 07. Dezember 2021
        (TSK) Baden-Württemberg                                       Zum Sitzungsbeginn um 19.30 Uhr begrüßte Bürgermeister Erwin
                                                                      Heller die anwesenden Zuhörer und Vertreter der Presse sowie
             – Anstalt des öffentlichen Rechts –                      die Mitglieder des Gemeinderats.
             Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
                                                                      TOP 1 – Feuerwehrgerätehaus: Anbau Umkleide- und Sani-
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag
                                                                      tärbereich, Anbau einer Fahrzeugbox
2022 ist der 01.01.2022.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt. Sollten           Vergabe der Gipserarbeiten
Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhalten haben, ru-
                                                                      Die Gipserarbeiten für den Anbau eines Umkleide- und Sanitär-
fen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf §
                                                                      bereichs sowie einer Fahrzeugbox an das Feuerwehrgerätehaus
31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in
                                                                      in der Bühlstraße wurden an den günstigsten Bieter, die Firma
Verbindung mit der Beitragssatzung.
                                                                      Gipser Maler Lanz GmbH & Co.KG, Rutesheim, zu einem Brutto-
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-          angebotspreis von 44.722,22 Euro vergeben.
ten) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns bekannten
Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-          TOP 2 – Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge-
ten erhalten Mitte Januar 2022 einen Meldebogen.                      werbesteuer (Hebesatzsatzung)
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:                             Anpassung der Realsteuersätze
• Pferde           • Schafe               • Truthühner/
• Schweine         • Hühner                 Puten                     Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass sich aufgrund der
                                                                      rückläufigen Steuereinnahmen als Auswirkung der Corona-Pan-
Meldepflichtige Tiere sind:                                           demie im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2022 auch die Fra-
Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)         ge stelle, ob die Realsteuerhebesätze angehoben werden müssen.

Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisen-            Ein dauerhafter Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Finanz-
ten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank          planung sei ohne zusätzliche Einnahmemittel voraussichtlich
(Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.           nicht zu realisieren. Die Anzahl der kommunalen Aufgaben und
                                                                      Leistungen seien in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
Nicht meldepflichtig sind u. a. Gefangengehaltene Wildtiere           Zudem stünden in den kommenden Jahren viele Investitionen
(z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten           in die Infrastruktur der Gemeinde (Finanzhaushalt) an, ergänzte
                                                                      Kämmerer Yannik Schneider. Eine moderate Erhöhung der Er-
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine ande-           träge und Einzahlungen sei deshalb geboten und vertretbar, um
ren beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die   Leistungsfähigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren zu
Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.        gewährleisten.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land-
                                                                      Nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung hat
wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu
                                                                      die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Er-
melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand
                                                                      träge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten aus Ent-
je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseu-
                                                                      gelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen,
chenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Ve-
                                                                      soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.
terinäramt gemeldet werden.
                                                                      Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichti-
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von                gen Rücksicht zu nehmen.
der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis
15.01.2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bie-             Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B als auch für die Ge-
tet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Vo-            werbesteuer sind in der Gemeinde Altdorf letztmalig vor 16 Jah-
raussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über              ren, im Jahr 2005, verändert worden. Folglich sind die Realsteu-
das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen ver-                 erhebesätze derzeitig per Satzung wie folgt festgelegt:
schickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unse-
                                                                      a) 	Grundsteuer A 
rer Homepage unter www.tsk-bw.de.
                                                                          (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)           330 %
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie-
                                                                      b) Grundsteuer B (übrige Grundstücke)                      340 %
sen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imker-
verein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände           c) Gewerbesteuer                                           350 %
weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Ver-
                                                                      Um eine Bewertung der Altdorfer Hebesätze vornehmen zu kön-
ein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist,
                                                                      nen, habe die Verwaltung einen Vergleich mit den Hebesätzen al-
müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
                                                                      ler Kommunen im Landkreis Böblingen vorgenommen, erläuterte
Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr mög-              Kämmerer Yannik Schneider. Dabei liege die Gemeinde Altdorf
lich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Meldebogen       bei der Grundsteuer A um 4 Prozentpunkte über dem Landkreis-
aufgedruckten QR-Code oder per Post.                                  durchschnitt, bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer je-
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur           doch um 17 bzw. 12 Prozentpunkte unterhalb der durchschnittli-
Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse           chen Werte im Landkreis.
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können
Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter       Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation emp-
Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.                      fahl Bürgermeister Erwin Heller gegenwärtig von einer Erhöhung
                                                                      der Grundsteuer A und B bewusst abzusehen, um die Bürger*in-
Telefon: 0711 / 9673-666;                                            nen in Zeiten von steigenden Energiepreisen und einer zuneh-
E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de                    menden Inflation nicht noch zusätzlich zu belasten.
11. Dezember 2021                       Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                        Seite 11

Wohl wissend, dass auch die Gewerbetreibenden unter den Fol-          in Quarantäne und die Inzidenz in der Gemeinde liege deutlich
gen der Corona-Pandemie zu leiden hätten und die entsprechen-         über den Landesschnitt. Weiter führte er aus, dass es aufgrund
de Zusatzbelastung zu einer sehr ungünstigen Zeit komme, sehe         zahlreicher Infektionen bei Kindern und Erzieher*innen zu Schlie-
er auf Basis der aufgeführten Gründe jedoch eine moderate Erhö-       ßungen von mehreren Kindergartengruppen gekommen sei, die
hung der Gewerbesteuer als geboten und vertretbar an.                 glücklicherweise nach und nach nun wieder öffnen könnten.
In seiner Diskussion bekräftigte der Gemeinderat den Vorschlag        Aufgrund der angespannten Lage in den Krankenhäusern appel-
der Verwaltung, gegenwärtig auf eine Erhöhung der Grundsteuer         lierte er an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen
A und B zu verzichten und beschloss einstimmig, den Hebesatz          und verwies auf die Impfangebote im Landkreis Böblingen sowie
für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2022 mit 370 v. H. festzu-         auf den geplanten Impftag der ortsansässigen Hausarztpraxis am
setzen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben im          18. Dezember 2021 hier in Altdorf.
kommenden Jahr unverändert.
                                                                      Hospizverein Region Böblingen-Sindelfingen e.V.
TOP 3 – Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemein-              Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat einstimmig
de Altdorf in den Jahren 2016 bis 2019                                beschlossen, dem Hospizverein Region Böblingen-Sindelfingen
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat in der              e.V. beizutreten und damit das Projekt „Hospizneubau in Böblin-
Zeit vom 1. Dezember bis 15. Februar 2021 die Bauausgaben der         gen“ zu unterstützen.
Gemeinde Altdorf der Jahre 2016 bis 2019 geprüft. Mit Schreiben
vom 1. Juli 2021 wurde der Bericht über die Prüfung der Bauaus-       5.2 Anfragen
gaben der Gemeindeverwaltung vorgelegt.
                                                                      Verkehrsspiegel an der nördlichen Einmündung Würmstraße/
Gemäß § 114 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat der Ge-                 Brombergweg
meinderat vom wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und
der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis genommen.                   Eine Gemeinderat erinnerte an die dringend notwendige Auf-
                                                                      stellung von Verkehrsspiegeln an der nördlichen Einmündung
                                                                      Würmstraße / Brombergweg. Auch in Anbetracht des Baustel-
TOP 4 – Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 Gemein-                 lenverkehrs für den Pflegeheimbau sei dies mehr denn je erfor-
deordnung                                                             derlich.
Die Annahme von Spenden hat in einer öffentlichen Sitzung durch den
Gemeinderat zu erfolgen. Gem. § 78 IV der GemO hat der Gemeinde-      Erneuerung der Fahrradfurten am Altdorfer Kreisel
rat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu entscheiden.     Ein Gemeinderatsmitglied bat erneut darum, die roten Beläge,
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme von zwei             auf denen die Fahrradfahrer beim Überqueren des Altdorfer Krei-
Einzelspenden in Höhe von je 100 Euro für Zwecke der Jugend-          sels bevorrechtigt sind, zu erneuern. Seiner Meinung nach könne
feuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, sowie die Annahme           die Gemeinde Altdorf diese Arbeit in Vorleistung für den zustän-
von zwei Einzelspenden von 250 Euro für den AK Asyl und von           digen Straßenbauträger erbringen.
750 Euro für die Landschaftspflege.                                   Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Fahrspuren am
                                                                      Kreisverkehr tiefe Rillen aufweisen, sodass der Feinbelag aller
TOP 5 – Sonstiges und Bekanntgaben                                    Voraussicht nach im Frühjahr komplett abgefräst werden müsse
                                                                      und somit eine vorzeitige Erneuerung des roten Belags verge-
5.1 Bekanntgaben                                                      bens wäre. Ferner informierte er, dass das Land Baden-Württem-
                                                                      berg den Straßenbelag zwischen dem Kreisverkehr der B 464
Feuerwerksverbot an Silvester
                                                                      und dem Kreisverkehr in Altdorf-Nord zeitnah im neuen Jahr sa-
Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass Bund und Länder          nieren wolle. In diesem Zuge sollen dann auch die Markierungen
auch dieses Jahr wieder ein generelles Verkaufsverbot von Py-         an den Fahrradfurten erneuert werden.
rotechnik vor Silvester beschlossen hätten und vom Zünden von
Silvesterfeuerwerk, auch vor dem Hintergrund der hohen Verlet-        Verkehrsschild „Straßenschäden“ am Altdorfer Kreisel
zungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesund-             Dass das auf Straßenschäden am Altdorfer Kreisel hinweisende
heitssystems generell abraten würden. Darüber hinaus werde am         Verkehrsschild aus Richtung Holzgerlingen kommend nicht mehr
Silvestertag und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versamm-          vorhanden sei, berichtete ein Gremiumsmitglied und bat darum,
lungsverbot umgesetzt.                                                dieses wieder aufzustellen. Die Gemeinde wird diesbezüglich
Ferner führte er aus, dass in der letzten Einwohnerfragestunde        Kontakt zur Straßenmeisterei Herrenberg aufnehmen.
eine Bürgerin gefragt hätte, ob die Gemeinde nicht ein Feuer-
werksverbot erlassen könnte. Denn das große Ärgernis dabei sei-       Laubansammlung auf dem Panoramaweg
en die hinterher häufig nicht beseitigten Feuerwerksreste, die die    Ein Gemeinderat informierte über eine Laubansammlung auf Tei-
Straßen und Gehwege verschmutzen.                                     len des Panoramaweges, die für Radfahrer eine große Gefahr
Der Vorsitzende erläuterte, dass es bereits durch die 1.              darstellen und bat darum, diese zu entfernen. Bürgermeister Er-
Sprengstoff-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ge-               win Heller berichtete, dass der Bauhof damit bereits beauftragt
setzlich verboten sei, pyrotechnische Gegenstände in unmittel-        worden sei.
barer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alters-
heimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder
Anlagen (Fachwerkhäuser und Reetdach Häuser) abzubrennen.
In den kommenden Ausgaben des Gemeindeblatts werde die
Verwaltung auf die geltenden Regelungen hinweisen und einen
dringenden Appell an die Bürgerinnen und Bürger zum Verzicht                                                    Registrieren Sie Ihren
auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern richten.                                                                Liebling schnell,
                                                                                                                einfach und kostenlos.
Corona-Situation in Altdorf                                                                                     www.findefix.com
                                                                                                                  HaustierregisterFINDEFIX
Der Vorsitzende berichtete, dass die 4.Welle auch Altdorf heftig
getroffen habe und sich die Fallzahlen nach wie vor auf hohem
Niveau bewegen würden. Aktuell seien 60 infizierte Personen
Seite 12                                                Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                                            11. Dezember 2021

 In Kooperation mit der Gemeinde Altdorf

 Essen auf Rädern
 Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern
 an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit
 frisch auf Ihren Tisch.
 Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der
 Gemeindeverwaltung unter:

                               Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0                                                                                                    
                                                oder
                                          Fax: 74 74 10 
 Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich
 frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be-
 stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen.
 Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für
 1 Menü 5,05 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro
 für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins.
 Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein
 vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht.

   Speiseplan

   13.12. bis 17.12.2021                     Menü 1                                   Menü 2                            Menü 3 – Supersalat               Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost
                                                                                                                                                             salzarm, fettarm, ohne Zucker

   Montag                      Jägerschnitzel mit                       Seelachsfilet in                         Bunte Salatplatte                        Gebratene Gemüsemaul-
                               Bröselspätzle und Salat­                 Chili-Dillrahmsoße mit zwei              mit Putenschinken und                    taschen mit Ei und gem.
                               beilage a.c.g.                           Kartoffelklößen und buntem               Körnerbrötchen 7.a.                      Kartoffelsalat (veg.) a.g.i.
                                                                        Gemüse a.g.i.

   Dienstag                    Drei Alpenmaultaschen                    Gemüsepfanne „Asia“                      Chefsalat mit Ei, Schinken               Rührei mit Pfifferlingen
                               geschmelzt, mit Schweine­                mit Putenbruststreifen und               und Käsestreifen, Brötchen               Kürbis- Linsengemüse und
                               fleisch und Käse, dazu                   Basmati- Reis f.                         1.7.a.c.g.                               Salzkartoffeln (veg.) a.c.g.
                               Kartoffel- Gurkensalat a.c.g.

   Mittwoch                    Sauerbraten vom Rind,                    Vier Zwetschgenknödel                    Salatplatte mit Thunfisch,               Vegetarisches
                               mit Rosenkohl und Stampf-                in Vanillesoße mit Sauerkir-             Ei und roten Zwiebeln,                   Geschnetzeltes „Stroganoff“
                               kartoffeln a.c.g.                        schen (veg.) 1.a.c.g.                    Baguettebrötchen a.                      mit drei Rösti und Salatbei-
                                                                                                                                                          lage (veg.) a.g.f.i.

   Donnerstag                  Hähnchen- Knusper­                       Allgäuer Kässpätzle ge-                  Bayrischer Wurstsalat                    Oberländer Bratwurst
                               schnitzel mit frischem                   schmelzt, mit Emmentaler-                mit Laugenweckle 7.a.c.                  mit Stampfkartoffeln und
                               Möhrengemüse und                         Bergkäse und versch. Sala-                                                        Bohnenrahmgemüse c.
                               Butterkartoffeln a.c.g.i.                ten (veg.) 1.a.c.g.

   Freitag                     Fleischkäse mit Bratensoße, Chili con Carne vom Rind,                             Salatplatte mit Putengyros,              Blumenkohl in Käs-Sahne-
                               Röstzwiebel, Nudeln und     mit Kartoffelgratin                                   Tsatsiki und Fladenbrot a.g.             soße mit zwei Pfannkuchen
                               Kartoffelsalat 7.a.c.                                                                                                      (veg.) a.c.g.1

 AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g.
 Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel.
 Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere

                                                                               Änderungen vorbehalten!
11. Dezember 2021                      Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                     Seite 13

         Amtliche Bekanntmachungen                                  Glasfaserausbau in Altdorf
                                                                    Deutsche Glasfaser ist als etablierter Anbieter für Glasfasernetze
Danke für die Weihnachtsbäume                                       und bereits seit mehr als zehn Jahren am Markt aktiv und hat
Wie jedes Jahr schmücken wieder zwei schöne, große Weihnachts-      bereits über 1 Million Glasfaseranschlüsse gebaut. Mit einem In-
bäume unsere Ortsmitte in der Advents- und Weihnachtszeit.          vestitionsvolumen von sieben Milliarden Euro und einer Bauleis-
                                                                    tung von aktuell 35.000 FTTH (Fiber to the Home: Glasfaser bis
                                                                    ins Haus)- Anschlüssen im Monat zählt Deutsche Glasfaser zu
                                                                    den finanzstärksten Anbietern in Deutschland – und ist zudem
                                                                    führend beim Ausbau von Glasfasernetzen im ländlichen Raum!
                                                                    Als privatwirtschaftlicher Anbieter kann Deutsche Glasfaser den
                                                                    Glasfaserausbau schnell und unbürokratisch vorantreiben. Das
                                                                    Unternehmen realisiert ein digitales Bürgernetz und leistet damit
                                                                    einen entscheidenden Beitrag für den Wohlstand in den ländli-
                                                                    chen Regionen.

                                                                    Deutsche Glasfaser wird im Januar 2022 mit der Vorvermarktung
                                                                    in Altdorf beginnen. Wenn diese erfolgreich verläuft, wird das
                                                                    Glasfasernetz noch im kommenden Jahr in Altdorf ausgebaut
                                                                    werden.

                                                                    Detaillierte Informationen zu diesem Projekt werden wir im Rah-
                                                                    men einer Informationsveranstaltung Mitte Januar vorstellen.
                                                                    Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen findet diese Infover-
                                                                    anstaltung online statt. Hier besteht selbstverständlich auch die
                                                                    Möglichkeit Fragen direkt im Live-Chat mit den Verantwortlichen
Wir danken Frau Pfeifer, die uns den Baum, der auf dem Kirchplatz   zu klären.
hinter dem Rathaus steht, gespendet hat. Für den Weihnachts-
baum vor dem Rathaus bedanken wir uns bei Martin Schöttle.          Deutsche Glasfaser
Wir danken außerdem ganz herzlich unserem Bauhofmitarbeiter         Jörg Blum
Timo Berner, der uns mit seinen Fahrzeugen die Weihnachtsbäu-       Projektmanager Vertrieb FTTH
me kostenlos transportiert hat sowie unserem Bauhofteam für
                                                                    www.deutsche-glasfaser.de
das Aufstellen der Bäume und die Anbringung der Beleuchtung.

                                       Fotos: Gemeinde Altdorf

Breitbandausbau in Altdorf                                         Telekom baut Glasfasernetz in Altdorf
Zwei Wege zum Glasfaserausbau                                       • Ausbau fast aller Haushalte mit Baubeginn in 2022 beschlossen
Kooperation mit zwei privatwirtschaftlichen Anbietern               • Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s) möglich
                                                                    • Schon jetzt informieren auf www.telekom.de/jetzt-glasfaser
Mitte September stellte das Unternehmen Deutsche Glasfaser ihr
Angebot zum eigenwirtschaftlichen Ausbau des Gemeindegebie-         Die Telekom wird in Altdorf ein Glasfasernetz für knapp 2.000
tes Altdorf im Gemeinderat vor. Dieser begrüßte das Ausbauvor-      Haushalte bauen. „Die Gemeinde Altdorf war in unseren inter-
haben und stimmte dem Abschluss eines Kooperationsvertrages         nen Planungen für den Ausbau bereits vorgesehen. Jetzt haben
zu. Nach einer Vorvermarktungsphase, die im Januar 2022 be-         wir den Ausbaustart auf das Jahr 2022 vorgezogen“, sagt Sabi-
ginnen wird und bis Ende April 2022 dauern soll, kann die Deut-     ne Wittlinger, Partnermanagerin bei der Telekom. „Wir gewinnen
sche Glasfaser den Ausbau Mitte 2022 starten, sofern sich eine      Zeit, indem wir das neue Netz gleichzeitig vermarkten und bauen.
ausreichende Anzahl von Haushalten für den Glasfaseranschluss       Ein Riesenvorteil für alle Kundinnen und Kunden, die bereits die
entscheiden.                                                        Dienste der Telekom wie magentaTV mit seinem umfangreichen
                                                                    Streaming-Angebot nutzen.“
Nunmehr hat auch die Telekom als zweites Unternehmen ange-
kündigt, ein Glasfasernetz für knapp 2000 Haushalte in Altdorf      Weil die Telekom auf die Phase der Vorvermarktung verzichtet,
mit Baubeginn in 2022 eigenwirtschaftlich zu verlegen. Im Zuge      werden die Bagger bereits im kommenden Jahr rollen. Die ersten
der Gigabit Region Stuttgart besteht hier schon seit dem Jahr       Kundinnen und Kunden werden ihre Anschlüsse bereits nutzen
2019 eine vertragliche Kooperation.                                 können, bevor der komplette Ausbau abgeschlossen ist. Sobald
                                                                    ein Straßenzug mit Glasfaser versorgt ist, werden die beauftrag-
Die Gemeinde Altdorf kooperiert folglich mit beiden Unterneh-       ten Kundenanschlüsse freigeschaltet.
men beim örtlichen Glasfaserausbau. „Das sind gute Nachrich-
ten für unsere Bürgerinnen und Bürger. Für sie besteht nun die      Das neue Netz ermöglicht Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Se-
einmalige Chance im nächsten Jahr einen Glasfaseranschluss zu       kunde (GBit/s). Es ist so leistungsstark, dass Arbeiten und Lernen
erhalten“, freut sich Bürgermeister Erwin Heller. Dabei haben sie   zuhause, Video-Konferenzen, Surfen und Streamen gleichzeitig
dazu noch die Wahl zwischen zwei leistungsstarken Unterneh-         möglich sind.
men, von denen sie den Anschluss erhalten können. Die Bürge-        Bürgermeister Erwin Heller hebt die Bedeutung von schnellen
rinnen und Bürger können sich von den jeweiligen Anbietern und      und stabilen Internetverbindungen hervor: „Glasfaser ist die
deren Konditionen überzeugen lassen, mit wem sie den Ausbau         Technologie, die die zukünftig benötigten Datenmengen trans-
starten wollen. „Egal für welchen Anbieter Sie sich entscheiden,    portieren kann. Ein Glasfaseranschluss in der eigenen Wohnung
aber diese Chance auf einen zukunftsfähigen schnellen Glasfa-       oder im eigenen Haus ist genauso wichtig wie ein Anschluss an
seranschluss sollten Sie sich nun nicht entgehen lassen“, betont    Strom, Wasser oder Gas. Ich freue mich, dass jetzt Bürgerinnen
Bürgermeister Erwin Heller.                                         und Bürger von Altdorf diese Möglichkeit erhalten werden.“
Seite 14                                   Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf                                       11. Dezember 2021

Die Planungen und Vorbereitungen für den Ausbau beginnen
noch in diesem Jahr. Der Ausbaustart ist für Mitte 2022 geplant,       Jahresablesung 
schon jetzt können sich Immobilienbesitzer und Immobilienbesit-
                                                                       Wasserzähler 2021
                                                                       Jahresablesung Wasserzähler 2021
zerinnen über die Vorteile eines Glasfaseranschluss von der Tele-      Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
kom informieren unter www.telekom.de/jetzt-glasfaser.                  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                                                                       die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jahresende durch den/die
                                                                       die  Ablesung derbzw.
                                                                       Hauseigentümer*innen     Wasserzähler        erfolgt einmal jährlich zum Jah-
                                                                                                    die Hausverwaltung.
Kooperation von Deutscher Telekom und der Gigabit Region
                                                                       resende durch den/die Hauseigentümer*innen bzw. die Hausver-
Stuttgart                                                              Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw. Hausverwaltungen
                                                                       waltung.
                                                                       eine Ablesekarte zugestellt.
Im Fokus des Gigabitprojekts steht der partnerschaftliche Aus-
                                                                       Zur  Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw.
bau des ultraschnellen Glasfasernetzes. Bis zum Jahr 2025 sol-         Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2021 vorzunehmen.
                                                                       Hausverwaltungen eine Ablesekarte zugestellt.
len nicht nur 50 Prozent der Haushalte und alle Unternehmen,               Hierfür stehen Ihnen zwei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung:
sondern auch die Schulen in der Region schnell ins Internet kom-       Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2021 vor-
men, bis 2030 sollen 90 Prozent aller Haushalte Zugang zu einem        zunehmen.
                                                                         1. Ablesung per Online-Zählerstanderfassung

Glasfaseranschluss haben. Über 99 Prozent der Bevölkerung                ➜ H ierfür
                                                                            Ihre      stehen zur
                                                                                 Zugangsdaten   Ihnen   zwei kostenlose
                                                                                                   Online-Erfassung             Möglichkeiten
                                                                                                                      erhalten Sie                 zur
                                                                                                                                   mit der Ablesekarte.
können Mobilfunk über 4G/LTE nutzen. Aktuell baut die Telekom               Über den unten aufgeführten Link oder den abgedruckten QR-Code können
                                                                            Verfügung:
                                                                            Sie Ihre Ablesung bequem im Internet vornehmen.
ein leistungsstarkes 5G Netz auf.
Das Ausbaugebiet umfasst derzeit 174 Kommunen inklusive                  1. A blesung perboeblingen.de/de/index.php
                                                                             https://www.altdorf- Online-Zählerstanderfassung
                                                                             Buchungszeichen: 001234/005678
der Stadt Stuttgart sowie in den fünf benachbarten Landkreisen               Zählernummer: 12345678
                                                                            Ihre    Zugangsdaten zur Online-Erfassung erhalten Sie mit
Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.
                                                                            der
                                                                             Bitte Ablesekarte.      Über denAngaben
                                                                                   prüfen Sie alle persönlichen  unten   aufgeführten
                                                                                                                       n und die
                                                                                                                               e Ü         Link oder
                                                                                                                                 Übereinstimmung der den
In dem Ballungsraum leben rund 2,8 Millionen Menschen.                       angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ablesekarte
                                                                                                      abgedruckten ekarte te mit Ihrem Wasserzähler.
                                                                                                                         QR-Code
                                                                             Anschließend können Sie Ihren Zählerstand und
                                                                                                                                      können Sie Ihre
                                                                                                                          n das Datum Ihrer Ablesung
Deutsche Telekom AG                                                                                  Ablesung
                                                                             erfassen und direkt an die           bequem im Internet vornehmen.
                                                                                                        Gemeinde absenden.
                                                                             Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.
Corporate Communications                                                                            https://www.altdorf- boeblingen.de/de/in-
Katja Werz                                                                                        dex.php
                                                                          2. Ablesung per Ablesekarte

                                                                            Vergleichen Sie zunächst  Buchungszeichen:
                                                                                                        bitte die Zählernummer 001234/005678
                                                                                                                                 auf Ihrer Ablesekarte mit
                                                                            Ihrem Wasserzähler. Danach tragen Sie den abgelesenen Zählerstand und
                                                                            das Datum Ihrer Ablesung  Zählernummer:
                                                                                                             in die hierfür 12345678
                                                                                                                             vorgesehenen Felder Ihrer
            50 Sterne – 50 Wünsche                                          Ablesekarte ein. Wenn Sie die Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben,
                                                                            Bitte
                                                                            müssenprüfen
                                                                                    Sie diese Sie    alle
                                                                                              lediglich nochpersönlichen       Angaben
                                                                                                              in den Rathausbriefkasten      und die Über-
                                                                                                                                        einwerfen.
                                                                            einstimmung der angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ab-
                                                                            lesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Anschließend können Sie
                                                                            Ihren Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung erfassen
                                                                            und direkt an die Gemeinde absenden.
                                                                            Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.

                                                                         2. Ablesung per Ablesekarte
                                                                            Vergleichen Sie zunächst bitte die Zählernummer auf Ihrer
                                                                       Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die
                                                                             Ablesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Danach tragen Sie den
                                                                       Abrechnung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient
                                                                            abgelesenen Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung in
                                                                            die hierfür vorgesehenen Felder Ihrer Ablesekarte ein. Wenn
                                                                            Sie die Ablesekarte mit den Angaben ergänzt haben, müs-
                                                                            sen Sie diese lediglich noch in den Rathausbriefkasten ein-
                                                                            werfen.

    Stefanie Dieterle vom Waldhaus schmückt zusammen mit Bürgermeis-
    ter Erwin Heller den diesjährigen Weihnachtsbaum der Wünsche

  Es hängen noch ein paar Wünsche an unserem diesjährigen
  Weihnachtsbaum.                                                      Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die AbreIhr
  Wer zu Weihnachten also etwas Gutes tun und etwas
  schenken möchte, der sucht sich unter den Wünschen den
  aus, welchen er erfüllen kann. Während der Dienststunden
   Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
     Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
  können Wünsche im Erdgeschoss des Rathauses ab sofort
  bis spätestens Donnerstag, 16. Dezember, abgeholt und
  die Päckchen dann (ohne Termin) im Bürgerbüro abgege-                Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Abrech-
  ben werden. Dort wird dann der Berg liebevoll und krea-              nung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient nals Grundlage
  tiv verpackter Geschenke von Tag zu Tag wachsen. Bitte               für die Vorauszahlungen im darauffolgenden Jahr.
  klingeln Sie einfach an der Rathaustüre um bei der Aktion
  mitzumachen.                                                         Sollten wir bis zum 31. Dezember 2021 keine Mitteilung von Ih-
                                                                       nen erhalten, müssen wir Ihren Verbrauch anhand Ihrer Vorjahres-
  Bitte beachten sie, dass der Baum in diesem Jahr auf-
  grund der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt im Bür-                  werte schätzen, was folglich zu Ungenauigkeiten bei der Abrech-
  gerbüro, sondern im Treppenhaus des Rathauses steht.                 nung und bei den Vorauszahlungen führt.
                                                                       Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Kolb unter der Ruf-
  Vielen Dank, wenn Sie diese Aktion unterstützen.                     nummer (0 70 31) 74 74-18 gerne für Auskünfte zur Verfügung.
  Erwin Heller             Stefanie Dieterle
                                                                       Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
  Bürgermeister            Waldhaus Hildrizhausen
                                                                       Ihre Gemeindeverwaltung Altdorf.
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