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     Nummer 26
 Freitag, 02.07.2021

Ihren 100. Geburtstag feierte Martha Speck aus Hattingen am Samstag,
19. Juni. Sie ist die älteste Bürgerin der Gemeinde Immendingen.
Geboren wurde Frau Speck in Hattingen. Die rüstige Jubilarin
erzählte von ihrem arbeitsreichen Leben, welches von der
eigenen Landwirtschaft geprägt war.

Bürgermeister Manuel Stärk und Ortsvorsteher Roland Leiber
gratulierten Frau Speck und überreichten die Gratulations-
urkunde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann sowie
einen Blumenstrauß und ein Weinpräsent.

Da alle Beteiligten geimpft oder getestet sind, konnte das
Foto unter diesen Umständen coronakonform aufgenommen
                                                                                            Foto: nectarina/iStock/Thinkstock

werden.
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                                                                                                              Freitag, 02. Juli 2021

                           WICHTIGE RUFNUMMERN DER GEMEINDE
NOTRUFE                                                             BÜRGERMEISTERAMT IMMENDINGEN
Feuerwehr                                                 112
                                                                    Internet: http://www.immendingen.de
Polizei Notruf                                            110
                                                                    E-Mail: gemeindeverwaltung@immendingen.de
Polizeiposten Immendingen                              9464-0
                                                                    Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Sprechzeiten:
Mo.- Fr. 7:30-16:30 Uhr                                             (Vorwahl 07462)
Nach Dienstschluss, Polizeidirektion Tutt.        07461 941-0       Zentrale 24-0
Stromversorgung                                                     Telefax                                                 24-224
Für Immendingen und die Ortschaften Hattingen, Hintschingen,        Bürgerservice                                           24-228
Mauenheim und Zimmern gilt:                                         Bürgermeister-Vorzimmer                                 24-242
Energiedienst Netze GmbH                                            Hauptamt                                                24-221
- Service-Nummer                                07623 92-1800       Standesamt/Friedhofsverwaltung/Rentenanträge            24-225
- Störungs-Nummer                               07623 92-1818
Für die Ortschaft Ippingen gilt folgende Telefonnummer:             Finanzverwaltung                                        24-231
- EnBW Kundenservice GmbH                        0800 9999966       Gemeindekasse                                           24-235
Gasversorgung                                                       Ortsbauamt                                              24-261
Badenova AG + Co. KG, Unter Haßlen 1,                               Gemeindebücherei Immendingen,
Tuttlingen                                       07462 9444-0
                                                                    Hindenburgstraße 2
Service u. Auskünfte                             0800 2838485
Störungs- u. Notdienst                           0800 2767767       Öffnungszeit: donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
Verbandskläranlage Immendingen-Geisingen                 6433       Schulen
Rufbereitschaft                                  0170 8603740       Reischachschule Immendingen -
Wasserwerk Immendingen                                              Realschule und Werkrealschule                            24-272
Rufbereitschaft                                  0173 3422305       Schlossschule-Grundschule                                24-276
ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                                            Förderschule                                               1730
                                                                    Jugendhilfe unter einem Dach und
Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird über eine Bandansage
                                                                    Schule des Lebens                                        924639
mitgeteilt bzw. durch die Rettungsleitstelle koordiniert.
Hierfür gilt folgende Telefon-Nr.:                        116 117   Schulsozialarbeiterin Ann Katrin Schilling, Mobil: 0172 8016355
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-        E-Mail: a.schilling-gvv@gmx.de
linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärz-          Jugendreferat
ten, nur für gesetzlich Versicherte unter
                                                                    Jugendreferent Wolfgang Weber,           Mobil: 0174 6945355
                              0711 96589700 oder docdirekt.de
                                                                    E-Mail: Jugendreferat-gvv@gmx.de
Öffnungszeiten Notfallpraxis am Klinikum Tuttlingen:
An Werktagen 18:00 bis 22:00 Uhr                                    Kindergärten
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen 08:00 bis 22:00 Uhr              Kindertagesstätte Im Donaupark, Immendingen            9479460
DRK-Rettungsdienst: (ohne Vorwahl)                            112   St. Josef, Immendingen                                   1525
Zahnarzt                                                            St. Bernhard, Hattingen                                  6748
Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der zahn-     Sonnenstrahl, Ippingen                             07706 5350
ärztlichen Notrufnummer                        01803 222555-20
Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis                             UMWELTBÜRGERINFO
am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen
(1. OG. Hauptgebäude):                                              Telefonische Auskünfte erteilt die Abfallberatung beim
Sa., So. u. Feiertag von 9 bis 21 Uhr ohne Voranmeldung.            Landratsamt unter der Telefon-Nr.: 07461 926-3400
Giftnotrufzentrale Freiburg                          0761 19240     BIOTONNEN-Leerung (2-wöchentlich)
                                                                    08.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
APOTHEKEN                                                           RESTMÜLLTONNEN-Leerung
                                                                    (grauer und blauer Deckel – alle 4 Wochen)
3. Juli 2021      Nellenburg-Apotheke,
                                                                    22.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
                  Stockacher Straße 14/1
                                                                    WERTSTOFF-TONNEN-Leerung (alle 4 Wochen)
                  Liptingen, Tel. 07465 92720
4. Juli 2021      Löwen-Apotheke, Bahnhofstraße 49                  30.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
                  Tuttlingen, Tel. 07461 2434                       PAPIERTONNEN-Leerung (alle 4 Wochen)
                                                                    08.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
Die Bereitschaftsapotheke ist jeweils ab 8:30 Uhr für 24            WERTSTOFF-Container-Leerung (1100 l-Container)
Stunden geöffnet. Tagesaktuelle Notdienst-Informationen             30.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
auf den Seiten der Landesapothekerkammer Baden-                     RESTMÜLLTONNEN-Leerung
Württemberg:     http://lak-bw.notdienst-portal.de/ oder            (grüne Deckel – alle 8 Wochen)
kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833.                          22.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
HILFSDIENSTE                                                        WINDELTONNEN
                                                                    08.07.2021 in Immendingen und allen Ortschaften
Sozialstation „St. Beatrix“ Geisingen                               WERTSTOFFHÖFE – Sommeröffnungszeiten
Ambulante Kranken- u. Altenpfl., Hauswirtsch., Tagespfl.,           Geisingen:
betr. Wohnen Geisingen, Hauptstr. 68        Tel. 07704 922330       Dienstag           15:00 – 19:00 Uhr
AKA-Team Berling GmbH - Ambulante Kranken- und Altenpflege          Donnerstag         15:00 – 19:00 Uhr
Immendingen, Schwarzwaldstraße 48                                   Samstag            09:00 – 13:00 Uhr
                             07462 8035 - 24 h: 0175 5543829        Tuttlingen:
Telefonseelsorge                                 0800 1110111       Montag – Freitag 12:00 – 17:30 Uhr
Krebsinformationsdienst                          0800 4203040       Samstag            09:00 – 13:00 Uhr
kostenfrei, tägl. von 8 – 20 Uhr                                    Die Leerung der Tonnen sowie die Abfuhr von Sperr-
Frauenhaus Tuttlingen                             07461 20663       müll beginnen generell um 06:00 Uhr.
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                                       3
  ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

              Lockerungen mit vier Inzidenzstufen
              Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren
              Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe.
              Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

              Grundsätzlich gilt:

               Abstand                Hygiene            Medizinische           Corona-App             Regelmäßig
                halten              praktizieren         Maske tragen             nutzen                 lüften

                  Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen.
                  Ausnahmen:
                  » Kinder bis einschließlich 5 Jahre
                  » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung
                     notwendig)
                  » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen,
                     Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.
                  » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft
                     eingehalten werden kann

                  Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter
                  als 24 Stunden sein.
                  » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und
                       Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden.
                  » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht
                       (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen.
                  » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60
                       Stunden alt) vorlegen.
                  » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht.

              Legende

                          Nachweislich geimpft,
                          genesen oder getestet

                          Datenverarbeitung
                          erforderlich

                          Hygienekonzept
                          erforderlich

                          Zusätzliche Masken-
                          pflicht

                                                                                                                         1
4                                                                                                                   Nummer 26
                                                                                                          Freitag, 02. Juli 2021

                                Inzidenzstufe 1      Inzidenzstufe 2              Inzidenzstufe 3           Inzidenzstufe 4
     Lebensbereiche
                                   (unter 10)           (10 bis 35)                  (35 bis 50)                (über 50)

                                                                                                           2 Haushalte, max.
                                                                                                              5 Personen
                                                         4 Haushalte, max. 15 Personen
       Kontakt-                                                                                             (Kinder dieser Haus-
                               max. 25 Personen
    beschränkungen                                  (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin-
                                                                                                           halte bis einschließlich
                                                     der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)
     (Geimpfte sowie gene-                                                                                 13 Jahre zählen nicht
    sene Personen werden                                                                                            mit.)
    nicht mitgezählt. Paare,
     die nicht zusammenle-
    ben zählen als ein Haus-
               halt.)

                                Im Freien: max.      Im Freien: max.
                                 300 Personen         200 Personen

                                                                                 Im Freien und in          Im Freien und in
        Private                                                                   geschlossenen             geschlossenen
    Veranstaltungen                                                               Räumen: max.              Räumen: max.
                               In geschlossenen     In geschlossenen
                                                                                   50 Personen               10 Personen
     Ohne Abstandsgebot          Räumen: max.         Räumen: max.
    und ohne Maskenpflicht     300 Personen mit     200 Personen mit

       (wie Geburtstage,
     Hochzeitsfeiern etc.)

                                Im Freien: max.      Im Freien: max.
                                1.500 Personen        750 Personen
                                                                                 Im Freien: max.            Im Freien: max.
                               über 300 Personen    über 200 Personen             500 Personen               250 Personen
                                                                                       mit                        mit

      Öffentliche
    Veranstaltungen            In geschlossenen     In geschlossenen
      (wie Theater, Oper,
                                 Räumen: max.         Räumen: max.
      Konzert, Flohmarkt,
                                 500 Personen         250 Personen
        Stadtfest etc.)
                               Oder: max. 30 %      Oder: max. 20 %
                                der Kapazität        der Kapazität
                                                                                In geschlossenen           In geschlossenen
                                Oder: max. 60 %      Oder: max. 60 %              Räumen: max.               Räumen: max.
                               der Kapazität ohne   der Kapazität ohne            200 Personen               100 Personen
                               Abstandsgebot mit    Abstandsgebot mit

                                                                                                                                      2
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                                5
                                           Inzidenzstufe 1    Inzidenzstufe 2    Inzidenzstufe 3       Inzidenzstufe 4
                  Lebensbereiche
                                              (unter 10)         (10 bis 35)        (35 bis 50)            (über 50)
                                                                                                         Im Freien:
                                                                                                      1 Person je ange-
                                                                                Im Freien und in     fangene 20 m² mit
                                                                                 geschlossenen
                      Freizeit-             Im Freien und in geschlossenen         Räumen:
                   einrichtungen            Räumen ohne Beschränkung der
                   (wie Freizeitparks,              Personenanzahl
                    Hochseilgärten,
                                                                                 1 Person je ange-
                 Schwimmbädern etc.)                                                                 In geschlossenen
                                                                                fangene 10 m² mit
                                                                                                         Räumen:
                                                                                                        geschlossen

                                                                                                      Im Freien: max.
                                                                                                     100 Personen mit

                                                                                Ohne Beschränk-
                 Außerschulische
                                                                                ung der Personen-
                  und berufliche           Ohne besondere Regelung und ohne
                     Bildung                                                        anzahl mit
                                            Beschränkung der Personenanzahl                          In geschlossenen
                 (wie Volkshochschulen,                                                                Räumen: max.
                 Jungendkunstgruppen                                                                  20 Personen mit
                          etc.)

                                                                                                     Im Freien und in
                                                                                                      geschlossenen
                                                                                 Im Freien und in       Räumen:
                       Kultur-              Im Freien und in geschlossenen        geschlossenen
                   einrichtungen            Räumen ohne Beschränkung der             Räumen:
                 (wie Galerien, Museen,             Personenanzahl               1 Person je ange-
                 Bibliotheken, Archive,                                         fangene 10 m² mit     1 Person je ange-
                  Gedenkstätten etc.)                                                                fangene 20 m² mit

                                                                                                      Im Freien: ohne
                                                                                                     Beschränkung der
                                                                                 Im Freien: ohne      Personenanzahl
                                                                                Beschränkung der            mit
                                                             Ohne besondere
                                                               Regelung und      Personenanzahl
                 Gastronomie und          Ohne besondere           ohne
                  Vergnügungs-              Regelung und     Beschränkung der
                      stätten                   ohne          Personenanzahl    In geschlossenen     In geschlossenen
                   (wie Restaurants,      Beschränkung der                          Räumen:              Räumen:
                   Kneipen, Imbisse,       Personenanzahl    In geschlossenen   1 Person je 2,5 m²   1 Person je 2,5 m²
                    Spielhallen etc.)                            Räumen:               mit                  mit
                                                                Rauchverbot

                                                                                  Rauchverbot          Rauchverbot

                                                                                                                          3
6                                                                                                    Nummer 26
                                                                                           Freitag, 02. Juli 2021

                               Inzidenzstufe 1     Inzidenzstufe 2     Inzidenzstufe 3          Inzidenzstufe 4
     Lebensbereiche
                                  (unter 10)          (10 bis 35)         (35 bis 50)               (über 50)

                                                                                                      mit
                               Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere
                                                Regelungen gestattet
    Betriebskantinen
      und Mensen

                                                                          1 Person je angefangene 10 m²

       Einzelhandel                                                       Für Einzelhandel, der nicht der
                                  Ohne besondere Regelungen                  Grundversorgung dient:
    (sowie Dienstleistungs-
    /Handwerksbetriebe mit
       Kundenverkehr)

                                                                                           Wenn Maske nicht
                                Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit       dauerhaft getragen
      Körpernahe                                                                            werden kann, mit
    Dienstleistungen

                              Im Freien und in
                                                  Im Freien und in
                               geschlossenen
                                                   geschlossenen
                                  Räumen:                             Im Freien und in         Im Freien und in
                                                      Räumen:
                              1 Person je ange-                        geschlossenen            geschlossenen
                                                  1 Person je ange-
                                fangene 3 m²                             Räumen:                  Räumen:
                                                    fangene 7 m²
          Messen                 Oder: ohne
                                                  Oder: 1 Person je
                              Beschränkung der
                                                  angefangene 3 m²
                               Personananzahl                          1 Person je ange-        1 Person je ange-
                                                         mit
                                    mit                               fangene 10 m² mit        fangene 20 m² mit

                                                                                         mit

      Beherbergung                Ohne besondere Regelungen
                                                                         bei Anreise und anschließendem
                                                                             Testnachweis alle 3 Tage

                                                                                                                    4
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                                      7
                                             Inzidenzstufe 1      Inzidenzstufe 2      Inzidenzstufe 3    Inzidenzstufe 4
                  Lebensbereiche
                                                (unter 10)           (10 bis 35)          (35 bis 50)        (über 50)

                   Touristischer
                     Verkehr
                                                                                      max. 75% der zu-   max. 50% der zu-
                  (wie Schifffahrt, Seil-          Ohne Beschränkung der
                                                                                       lässigen Fahr-     lässigen Fahr-
                  bahnen, touristischer               Personenanzahl
                                                                                       gastanzahl mit     gastanzahl mit
                    Busverkehr etc.)

                                             1 Person je ange-
                                            fangene 10 m² mit

                    Diskotheken                                                         Geschlossen

                 (Resultate der Modell-
                  projekte sollen abge-
                    wartet werden)

                                                                  1 Person je ange-
                                                                 fangene 10 m² mit
                                                   Mit
                   Prostitutions-
                                                                                                  Geschlossen
                      stätten
                                                                 Raumnutzung nur
                                                                 durch 2 Personen

                                                                                                         Im Freien: max.
                                                                                                         25 Personen mit
                                                                                      Im Freien und in
                                                                                       geschlossenen
                                                                                       Räumen: keine
                                               Im Freien und in geschlossenen            Personen-
                                                  Räumen: ohne besondere              beschränkung mit   In geschlossenen
                                                         Regelungen                                        Räumen: max.
                                                                                                          14 Personen mit
                         Sport

                                                                                                                            5
8                                                                                             Nummer 26
                                                                                    Freitag, 02. Juli 2021

                        Inzidenzstufe 1      Inzidenzstufe 2     Inzidenzstufe 3     Inzidenzstufe 4
    Lebensbereiche
                           (unter 10)           (10 bis 35)         (35 bis 50)          (über 50)
                       Im Freien: max.      Im Freien: max.
                       1.500 Personen         750 Personen
                      über 300 Personen    über 200 Personen
                                                                 Im Freien: max.     Im Freien: max.
                                                                500 Personen mit    250 Personen mit

                      In geschlossenen     In geschlossenen
                        Räumen: max.         Räumen: max.
                        500 Personen         250 Personen

      Wettkampf-
    veranstaltungen   Oder: max. 30 %      Oder: max. 20 %
        im Sport       der Kapazität        der Kapazität
                                                                In geschlossenen    In geschlossenen
                       Oder: max. 60 %      Oder: max. 60 %       Räumen: max.        Räumen: max.
                      der Kapazität ohne   der Kapazität ohne    200 Personen mit    100 Personen mit
                      Abstandsgebot mit    Abstandsgebot mit

                                                                                                        6
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                           9
           Öffentliche Bekanntmachung                      im Internet unter https://www.geisingen.de/flaechennut-
                                                           zungsplan sowie unter https://www.immendingen.de/
  Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die
                                                           Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/Bebauungs-
          Gemeinde Immendingen Gewerbe
                                                           planverfahren+_Donau_Hegau_.html öffentlich aus. Die
 Erneuter Aufstellungsbeschluss und öffentliche Ausle-     öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
gung des Flächennutzungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2       3 PlanSiG in den Rathäusern der Stadt Geisingen bzw.
                 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG                  der Gemeinde Immendingen werden durch die Veröffent-
Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Gei-          lichung im Internet ersetzt.
singen hat am 29.01.2020 in öffentlicher Sitzung be-       Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen un-
schlossen den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß §        ter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §         elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldauf-
1 Abs. 8 BauGB für den Bereich „Donau-Hegau II“ zu         architekten.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der
ändern und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 1 Bau-        Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
gesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.                  Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Während des Verfahrens hat sich die Notwendigkeit erge-    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der
ben, eine Gesamtfortschreibung Gewerbe durchzuführen,      Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be-
da einige der Bestandsflächen, die im Flächennutzungs-     schlussfassung über die Fortschreibung des Flächennut-
plan enthalten sind, aufgrund von tatsächlichen oder       zungsplanes für die Gemeinde Immendingen „Gewerbe“
rechtlichen Hindernissen nicht entwickelt werden können.   unberücksichtigt bleiben können.
Demzufolge werden alle notwendigen Anpassungen und         Die genannten Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2
Flächenherausnahmen in das vorliegende Änderungsver-       PlanSiG zusätzlich während des oben genannten Zeit-
fahren aufgenommen. Die Flächenneudarstellung im Be-       raums im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, Bürger-
reich Donau-Hegau II wurde außerdem um nahezu die          service im Erdgeschoss und im Rathaus Geisingen auf
Hälfte verkleinert.                                        dem Stadtbauamt, Hauptstraße 15 während der üblichen
Da das Planvorhaben nun nicht mehr nur den Bereich         Dienststunden öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen,
des Gebietes „Donau-Hegau II“ betrifft wird das Verfah-    dass aufgrund der Corona-Pandemie das Betreten der
ren in „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für       Rathäuser für Bürgerinnen und Bürger nicht oder nur
die Gemeinde Immendingen „Gewerbe““ umbenannt. Am          eingeschränkt möglich sein kann. Es wird daher um eine
23.06.2021 hat der Gemeindeverwaltungsverband Immen-       vorherige Anmeldung bzw. Terminvereinbarung gebeten.
dingen – Geisingen beschlossen den Flächennutzungs-        In begründeten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen
plan für die Änderungsbereiche in den Teilplänen 1 von     besteht die Möglichkeit, dass die Unterlagen auch ver-
5 bis 5 von 5 in der Fassung vom 18.05.2021 nach §         sendet werden.
2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern
und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im        Folgende wesentliche, bereits vorliegende vom Ge-
nachfolgenden Übersichtsplan sind die Änderungsberei-      meindeverwaltungsverband eingeholte umweltbezoge-
che unmaßstäblich kenntlich gemacht:                       ne Stellungnahmen werden ausgelegt:
                                                           - Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Immendingen/
                                                              Gunzenhausen, 18.05.2021.
                                                           Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der
                                                           frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der
                                                           Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                                                           eingingen. Im Einzelnen:
                                                           - Landratsamt Tuttlingen vom 08.07.2020,
                                                           - Gesamtstellungnahme Regierungspräsidium Freiburg
                                                              vom 26.06.2020,
                                                           - Naturpark Obere Donau e.V. vom 13.07.2020.
                                                           Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
                                                           verfügbar:
                                                           - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkun-
                                                              gen auf das Schutzgut Mensch.
                                                           - Bestandsbeschreibung und -bewertung der Schutz-
                                                              güter Pflanzen und Lebensräume mit Darstellung der
                                                              Umweltauswirkungen der Planung.
                                                           - Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von
                                                              Tieren.
                                                           - Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Flä-
                                                              chennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Bo-
                                                              den und Fläche.
                                                           - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober-
                                                              flächengewässer und das Grundwasser.
                                                           - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das
                                                              Klima und die Luft.
                                                           - Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den
Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs-           Folgen des Klimawandels
planes für die Gemeinde Immendingen „Gewerbe“ mit          - Darstellung der Auswirkungen der Flächennutzungs-
Begründung und Umweltbericht jeweils vom 18.05.2021           planänderung auf die Schutzgüter Landschaft, kultu-
sowie die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungs-          relles Erbe und sonstige Sachgüter.
verbandes weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden      - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen
umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs.           den einzelnen Schutzgütern.
2 BauGB i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) in der Zeit vom                                  Immendingen/Geisingen, den 24.06.2021
       Montag, den 12.07.2021 bis einschließlich           Manuel Stärk
                 Montag, den 23.08.2021                    Verbandsvorsitzender
10                                                                                                         Nummer 26
                                                                                                 Freitag, 02. Juli 2021

      Öffentliche Bekanntmachung                            Die Öffentlichkeit hat während der Planauslegung Ge-
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften                  legenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke
                                                            der Planung zu unterrichten. Während der Auslegungs-
           „Donau-Hegau II“                                 frist können Stellungnahmen unter anderem schriftlich,
  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und           mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.    Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de abgegeben
              1 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG                    werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-
                                                            nahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des
Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am
                                                            Verfassers zweckmäßig.
07.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Be-
                                                            Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der
bauungsplan „Donau-Hegau II“ gemäß § 2 Abs. 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über          Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be-
örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbau-       schlussfassung über den Bebauungsplan und die örtli-
ordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und das        chen Bauvorschiften unberücksichtigt bleiben können.
Bebauungsplanverfahren einzuleiten.                         Die genannten Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Plan-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus      SiG zusätzlich während des oben genannten Zeitraums
dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanvorentwurfs        im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, Bürgerservice
vom 07.06.2021 der im folgenden Kartenausschnitt skiz-      im Erdgeschoss während der üblichen Dienststunden öf-
zenhaft dargestellt ist:                                    fentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund
                                                            der Corona-Pandemie das Betreten des Rathauses für
                                                            Bürgerinnen und Bürger nicht oder nur eingeschränkt
                                                            möglich sein kann. Es wird daher um eine vorherige An-
                                                            meldung bzw. Terminvereinbarung gebeten. In begründe-
                                                            ten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen besteht die
                                                            Möglichkeit, dass die Unterlagen auch versendet werden.
                                                            Immendingen, den 24.06.2021
                                                            Manuel Stärk
                                                            Bürgermeister

                                                            Gemeinde I M M E N D I N G E N
                                                            Landkreis Tuttlingen

                                                                            Betriebsordnung
                                                                           für die Erddeponie
                                                                       „Alte Mauenheimer Steig“
                                                                      der Gemeinde Immendingen
                                                            Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
                                                            temberg (GemO), der §§ 17, 20 und 22 des Gesetzes
                                                            zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
                                                            umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreis-
                                                            laufwirtschaftsgesetz - KrWG), der §§ 9 und 10 des Lan-
                                                            desabfallgesetzes (LAbfG), der §§ 2 und 13 des Kommu-
                                                            nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) erlässt
Ziele und Zwecke der Planung:                               die Gemeinde Immendingen folgende Betriebsordnung:
Die Ansiedlung und Einweihung des „Prüf- und Tech-
                                                                                        §1
nologiezentrums“ in Immendingen wirkt als Magnet für
                                                                                   Allgemeines
Gewerbebetriebe, die sich in der Gemeinde ansiedeln
wollen. Dies betrifft nicht nur Betriebe aus der Automo-    Die Gemeinde Immendingen betreibt zur Entsorgung des
bilbranche, sondern auch, durch die Nähe zu Tuttlingen,     im Gemeindegebiet anfallenden Erdaushubes die Erdde-
beispielsweise die Medizintechnik-Branche. Hierdurch        ponie
entsteht ein enormer Druck auf die Gemeinde Immendin-                        Alte Mauenheimer Steig
gen adäquate Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen.       Diese Betriebsordnung dient zur Sicherstellung eines
Im bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet „Donau-         ordnungsgemäßen, gefahrlosen und reibungslosen Be-
Hegau“ sind sämtliche Flächen veräußert, sodass hier        triebsablaufes sowie der Einhaltung der als Auflagen er-
kein weiteres Entwicklungspotential mehr besteht.           teilten Genehmigungsbedingungen. Außerdem dient sie
                                                            zum Schutz von Leben und Gesundheit der auf dem
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:                     Deponiegelände beschäftigten Bediensteten und den Be-
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst     nutzern der Anlagen.
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der        Sie ist deshalb von allen Bediensteten und fremden Per-
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und       sonen, die das Deponiegelände betreten, sowie Fahrern
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffent-      von Anlieferungsfahrzeugen einzuhalten.
lich zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen                                    §2
Bauvorschriften „Donau-Hegau II“ jeweils vom 07.06.2021              Geltungsbereich der Betriebsordnung
liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Planungssi-       Diese Betriebsordnung ist für den gesamten Deponie-
cherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom               bereich sowie für alle Zufahrten und Grundstücke, die
         Montag, den 12.07.2021 bis einschließlich          sachlich unmittelbar mit dem Deponiebetrieb zusammen-
                 Montag, den 23.08.2021                     hängen, gültig.
im Internet unter https://www.immendingen.de/Startsei-                                 §3
te/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/bebauungsplanverf                        Anordnungsbefugnis, Aufsicht
ahren+donau-hegau+ii.html öffentlich aus. Die öffentliche   Anordnungsbefugnis und Aufsichtspflicht haben der De-
Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG         poniewart sowie dessen Stellvertreter. Die Benutzer der
im Rathaus der Gemeinde Immendingen wird durch die          Deponie haben den Anordnungen dieser Personen unbe-
Veröffentlichung im Internet ersetzt.                       dingt Folge zu leisten.
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                             11
                             §4                              Deponiezustandes und des Zustandes der Verkehrswege
                         Benutzer                            sind ausgeschlossen.
Benutzer der Erddeponie sind Abfuhrunternehmer und
Selbstanlieferer. Der Zutritt zur Deponie ist ohne Erlaub-                             § 13
nis des Deponiepersonales nicht gestattet.                                        Deponieverbot
                                                             Anlieferer oder deren Auftraggeber die gegen diese Be-
                         §5                                  triebsordnung verstoßen, können nach einmaliger Abmah-
                  Verkehrsregelung                           nung zunächst befristet, bei weiterem Verstoß unbefristet
Auf dem Waldweg im Zufahrtsbereich ist eine Geschwin-        von der Anlieferung auf die Erddeponie ausgeschlossen
digkeit von max. 20 km/h erlaubt. Das Deponiegelände         werden.
darf nur auf den dafür vorgesehenen Verkehrsflächen
befahren werden. Bei Rückwärtsfahrten ist höchste Auf-                                § 14
merksamkeit und Umsicht geboten. Auf der Deponieflä-                           Videoüberwachung
che haben die Einbaufahrzeuge Vorfahrt.                      Die Erddeponie ist Video überwacht.
                            §6                                                          § 15
           Zur Ablagerung zugelassenen Abfälle                                    Inkrafttreten
Abgelagert werden darf nur unbelasteter Erdaushub Ab-        Diese Betriebsordnung tritt am 05.07.2021 in Kraft.
fallschlüssel 17 05 04 Bodenaushub (Boden und Steine,
Z0-Material)                                                 Immendingen, 28.06.2021
                            §7                               gez. Manuel Stärk
                  Ausschluss von Stoffen                     Bürgermeister
Von der Ablagerung sind alle anderen, nicht in § 6 zu-
gelassenen Abfallstoffe ausgeschlossen.
Das sind insbesondere:                                       Gemeinde I M M E N D I N G E N
- Pflanzliche Abfälle, wie Stroh, Heu, Gras, Friedhofsab-    Landkreis Tuttlingen
    fälle, Heckenschnitt
- Schlämme (z. B. Klärschlamm)                                               2. S a t z u n g
- Straßenaufbruch                                                    zur Änderung der Abfallsatzung
- Gebäudeabbruchmaterial                                                    vom 17.12.1990
- Brandschutt
- mit bodenfremden Beimengungen verunreinigter Er-           Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
    daushub                                                  temberg (GemO), der §§ 17, 20 und 22 des Gesetzes
- belasteter Erdaushub                                       zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
                            §8                               umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreis-
              Auskunfts- und Nachweispflicht
                                                             laufwirtschaftsgesetz - KrWG), der §§ 9 und 10 des
Der Abfallerzeuger muss für jede Baustelle ein ausgefüll-
tes Formblatt „Anlieferungserklärung“ beim Deponiewart       Landesabfallgesetzes (LAbfG), der §§ 2 und 13 des Kom-
abgeben.                                                     munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) -
Alle Anlieferer sind zur Auskunft über Art, Beschaffenheit   jeweils in der gültigen Fassung - hat der Gemeinderat
und gegebenenfalls Menge des Abfalles sowie über den         der Gemeinde Immendingen am 28.06.2021 folgende
Abfallerzeuger und Ort des Anfalls verpflichtet. Sie haben   Satzungsänderung beschlossen:
über alle Fragen, welche die Abfallentsorgung und die        1. Der § 9 wird wie folgt gefasst:
Entgelterhebung betreffen, Auskunft zu erteilen.
                                                                                         §9
                             §9
                                                                                Benutzungsgebühren
                    Rücknahmepflicht
Werden Abfälle angeliefert die von der Entsorgung aus-       (1) Für die Anlieferung von Erdaushub beträgt die Gebühr
geschlossen sind, ist das Deponiepersonal berechtigt, die        je Kubikmeter 15,00 €.
Anlieferung aus diesem Grund zurückzuweisen bzw. hat             Für die Kleinanlieferung von bis zu 1 m³ Erdaushub
der Anlieferer diese Abfälle unverzüglich zurückzunehmen.        beträgt die Gebühr je Anlieferung 20,00 €.
Falls Abfälle die der Rücknahmepflicht unterliegen be-       (2) Soweit die Entsorgung angelieferter Abfälle einen das
reits abgeladen wurden, können diese auf Rechnung des            übliche Maß übersteigenden Aufwand erfordert, wer-
Anlieferers bzw. des Abfallerzeugers abtransportiert und         den zu den Gebühren nach Abs. 1 Zuschläge in
ordnungsgemäß entsorgt werden. Da es sich hierbei um             Höhe der Mehrkosten berechnet. Soweit Analysen des
einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfall-        angelieferten Aushubmaterials erforderlich sind, gehen
gesetz handelt, kann ein Bußgeld verhängt werden.                die Kosten zu Lasten des Gebührenschuldners und
                                                                 werden zusätzlich erhoben.
                          § 10
                    Benutzungsentgelt                        2. Diese Satzung tritt am 05.07.2021 in Kraft.
Für die Benutzung der Erddeponie werden Gebühren
nach Maßgabe der Gebührensatzung für Erddeponien der         Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Gemeinde Immendingen in der jeweils gültigen Fassung         „Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
erhoben.                                                     schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
                          § 11                               (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
                     Öffnungszeiten                          § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn
Anlieferungen sind nur nach vorheriger Absprache (2          sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be-
Tage) mit dem Deponiepersonal möglich.                       kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr                geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die
Samstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr                           Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
Bei extrem feuchter Witterung bleibt die Deponie ge-         nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
schlossen.                                                   Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
                          § 12                               Satzung verletzt worden sind.“
                         Haftung
Die Benutzer der Erddeponie haben für Schäden, die           Immendingen, 28.06.2021
durch Nichtbeachtung der Betriebsordnung entstehen,          gez. Manuel Stärk
Ersatz zu leisten. Schadensersatzansprüche aufgrund des      Bürgermeister
12                                                                                                         Nummer 26
                                                                                                 Freitag, 02. Juli 2021

Testzeiten des AKA-Teams in Immendingen
am Montag entfallen aufgrund der sinkenden                  AMTLICHE NACHRICHTEN
Inzidenzahl und der höheren Impfquote
Kommunales Testangebot der Gemeinde Immendingen            Aus dem Gemeinderat vom 28.06.2021
und der Stadt Geisingen
Die Gemeinde Immendingen und die Stadt Geisingen           Am letzten Montag tagte der Gemeinderat unter dem
                                                           Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk. Die Sitzung fand
bieten gemeinsam ein ergänzendes Schnelltest-Angebot
                                                           wieder in der Donauhalle statt, damit die Abstandsregeln
an. Die Testung ist kostenlos. Getestet werden können      eingehalten werden konnten.
nur Personen, die keine Symptome einer Covid-19-Infek-     Die Sitzung des Gemeinderates hatte folgende Bera-
tion haben und die in den letzten 14 Tagen vor dem Test    tungspunkte zum Gegenstand:
keinen Kontakt zu Personen mit einer Covid-19-Infektion
hatten. Zur Testung muss eine FFP2-Maske getragen          Kindergartenbedarfsplanung
                                                           In Baden-Württemberg sind in erster Linie die Kom-
werden.                                                    munen für die Sicherung der Rechtsansprüche auf be-
Minderjährige Personen müssen eine Einverständniserklä-    darfsgerechte Kinderbetreuungsplätze verantwortlich. Da-
rung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Ein entspre-     für haben sie den gesetzlichen Auftrag, regelmäßig eine
chender Vordruck ist auf der Homepage der Gemeinde         örtliche Bedarfsplanung aufzulegen, in der neben der
Immendingen verlinkt.                                      demographischen Entwicklung insbesondere das Nutzer-
Eine Terminvereinbarung ist vorzugsweise online auf der    verhalten und die Nachfrage abgebildet sind.
Homepage der Stadt Geisingen www.geisingen.de mög-         Diese Bedarfsplanung nimmt die örtliche Entwicklung
lich. Ohne Anmeldung kann eine Testung nicht erfolgen.     passgenau auf, reagiert flexibel auf sich ändernde Para-
Zu folgenden Zeiten können Sie sich testen lassen:         meter wie Bedarfsmesszahl und Jahrgangsstärken.
                                                           Eine solche Planung entspricht nicht nur der Erwartung
                                                           des Gesetzgebers, sondern schafft auch die Grundlagen
Montag     08:30 Uhr - Stadt-Apotheke Geisingen,           für nachvollziehbare und kommunizierbare Entscheidungen.
           10:00 Uhr   Hauptstraße 18,                     Den demografischen Orientierungsrahmen für die Kin-
                       78187 Geisingen                     dergartenbedarfsplanung liefert das in Auftrag gegebene
Dienstag   16:00 Uhr   Linden-Apotheke Immendin-           Bevölkerungsvorausrechnungsmodell.
           -17:00 Uhr gen, Schwarzwaldstraße 50,           Eckwerte wie die zuletzt deutlich gestiegene Geburten-
                       78194 Immendingen                   quote sowie Projekte der Wohnbauentwicklung finden
Mittwoch   08:30 Uhr - Stadt-Apotheke Geisingen,           damit Berücksichtigung bei der bedarfsgerechten Bereit-
           10:00 Uhr   Hauptstraße 18,                     stellung von Betreuungsplätzen.
                       78187 Geisingen                     Es werden nicht nur einzelne Einrichtungen optimiert,
                                                           sondern das Gesamtangebot an Bedarf und politischen
           17:00 Uhr - DRK Immendingen, Donau-             Vorgaben ausgerichtet sowie mit wirtschaftlichen Auswir-
           19:00 Uhr   halle Immendingen, Bach-            kungen hinterlegt. Die unterschiedlichsten Anforderungen,
                       zimmerer Straße 15,                 die aus der Kleinkinderbetreuung oder der Ganztagesbe-
                       78194 Immendingen                   treuung erwachsen, werden konkret beantwortet.
Donnerstag 08:30 Uhr - Stadt-Apotheke Geisingen,           War für viele Kommunen in den letzten Jahren zuerst
           10:00 Uhr   Hauptstraße 18,                     der wirtschaftliche Aspekt eine limitierende Größe, so ist
                       78187 Geisingen                     inzwischen auch die personelle Ausstattung zu einem
           16:00 Uhr - AKA-Team Berling, Immen-            Faktor geworden, der die Ausbauplanung berührt. Vieler-
           17:00 Uhr   dingen, Schwarzwaldstraße           orts hat er einen mindestens vergleichbaren Stellenwert
                       48, 78194 Immendingen               eingenommen.
                                                           Die Bedarfsplanung für Kindertagessstätten wurde von
Freitag    08:30 Uhr - Stadt-Apotheke Geisingen,
                                                           der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, er-
           10:00 Uhr   Hauptstraße 18,
                                                           stellt. Die Verwaltung der Gemeinde Immendingen be-
                       78187 Geisingen
                                                           diente sich des Experten, um die vergleichsweise schwer
           18:00 Uhr - DRK Geisingen, Stadthalle           prognostizierbare Bevölkerungsentwicklung vorausberech-
           21:00 Uhr   Geisingen, Karl-Hall-Straße         nen zu lassen.
                       5, 78187 Geisingen                  Immendingen verfügt über ein differenziertes Angebot der
Sonntag    08:00 Uhr - DRK Geisingen, Stadthalle           Betreuung von Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum
           10:00 Uhr   Geisingen, Karl-Hall-Straße         Wechsel in die Grundschule.
                       5, 78187 Geisingen                  • Auch ohne weitere Baugebiete würde Immendingen
                                                               in den nächsten 15 Jahren nicht schrumpfen. Aller-
                                                               dings würde der Bevölkerungsschnitt deutlich altern
Die Bürger von Immendingen und Geisingen können frei
                                                               und signifikante Schrumpfungsprozesse würden sich
wählen, ob Sie eine Testung in Immendingen oder Gei-           anschließen.
singen wahrnehmen.                                         • Die in der Planung angenommenen neuen Baugebiete
Testung von Kindern ab 7 Jahren möglich                        führen zu einer Erhöhung der Bevölkerungszahl. Die
Die Gemeinde Immendingen und die Stadt Geisingen               – geplante – deutliche Abnahme weiterer baulicher
haben das Testangebot auf Kinder ab 7 Jahren ausge-            Entwicklung nach 2025 führt dazu, dass die Zahl
weitet. Die beiden DRK-Ortsvereine können in den Test-         der KiTa-Nachfrager auf dem Niveau gehalten wird,
stationen in der Donauhalle und der Stadthalle Geisingen       was im Blick auf die Auslastung der vorhandenen
auch Schnelltests für Kinder anbieten. Bitte beachten          Infrastruktur positiv ist. Erst gegen Ende des Betrach-
Sie, dass minderjährige Personen eine Einverständnis-          tungszeitraumes wurden wieder neue bauliche Aktivi-
                                                               täten unterstellt. Sie wirken sich auf Nachfragerseite
erklärung einer erziehungsberechtigten Person vorlegen
                                                               aber nicht mehr in der Planung aus.
müssen. Der Vordruck für diese Erklärung kann unter        • Für Kinder bis zum dritten Lebensjahr ist das Angebot
folgendem Link abgerufen werden: www.immendingen.de.           mit 14 % knapp bemessen. Dabei sind die lediglich
Kinder zwischen 7 und 14 Jahren können nur in Beglei-          2 % GT-Angebot als besonders gering anzusehen.
tung einer erziehungsberechtigten Person getestet wer-         Immendingen liegt damit eher unter dem Schnitt ver-
den.                                                           gleichbarer Kommunen. Die Gemeindeverwaltung geht
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                            13
    - wie die KE – von einer spürbaren Steigerung der        Um den Schulträgern Planungssicherheit zu geben, wur-
    Bedarfsmeßzahl für die Zukunft aus.                      den Budgets auf Basis der Schülerzahlen gebildet, die
• Für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung wären           den Schulträgern bis zum 30.04.2022 reserviert zur Ver-
    aktuell in der Gesamtgemeinde fast ausreichend Plät-     fügung stehen.
    ze vorhanden. Dieser Saldo resultiert allerdings aus     In der Realschule sollen nun 32 Tablets der Marke Apple
    einem Überhang an Regelangeboten, dem ein Mangel         Ipad Pro 12,9 angeschafft werden. Die Finanzierung für
    an GT-Angeboten gegenübersteht. Diese Situation ver-     die geplante Anschaffung ist gesichert. Die Förderung
    schärft sich in den kommenden Jahren spürbar, wozu       aus dem DigitalPakt Schule bzw. dem Förderprogramm
    nicht nur die auf Bundesebene geplante Einführung        Lehrer-Leihgeräte wird beantragt.
    der Ganztages(grund)schule beitragen wird.               Seitens der Schulleitung und des Lehrerkollegiums wur-
• Die Berechnung resultiert aus den angenommenen             den unterschiedliche Modelle und Ausführungen geprüft.
    demographischen Entwicklungen, den Entscheidungen        Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich
    zu den Betriebsformen, verbunden mit der verbindli-      für die Firma Apple und das Modell Ipad Pro 12,9 Zoll
    chen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben der Ge-         entscheidet.
    nehmigungsbehörde KVJS.                                  Ein großer Vorteil der iPads ist die intuitive Technik, die
• Bei den getroffenen Annahmen zum Bedarf in der U3-         die einfache und unkomplizierte Anwendung erlaubt. Es
    Betreuung muss von einem Mangelvolumen von lang-         handelt sich um eine benutzerfreundliche Oberfläche und
    fristig bis zu 6 Krippengruppen ausgegangen werden.      eine leichte intuitive Bedienung. Das IPad hat ein leis-
    Dabei sind die bereits heute beschlossenen, bzw.         tungsfähiges Betriebssystem, dass in der Basis einfach
    beabsichtigten Änderungen im Angebot berücksichtigt.     zu verstehen ist. Der Akku ist groß und ausdauernd, die
• Bei den Ü3-Angeboten würde selbst die Umwandlung           Laufzeit sehr lang.
    von z.B. VÖ- in GT-Angebote – wenn sie denn baulich      Zudem hat Apple wie kein anderer Hersteller die Ent-
    und organisatorisch überhaupt machbar wäre – nicht       wicklung der Technik mit Blick auf die Anforderungen im
    ausreichen, um künftige Bedarfe zu decken. Daher
                                                             Tablet Bereich optimiert. Die iPads lassen sich vielseitig
    braucht es auch hier weitere Klärung.
                                                             einsetzen. Sie bieten ab Werk kostenfrei viele sehr gute
Die Ergebnisse der Bedarfsplanung wurden in der Sit-
                                                             Bedienhilfen. Die Sprachführung ist zudem außergewöhn-
zung vorgestellt.
Da der Bericht davon ausgeht, dass ein weiterer Bedarf       lich gut.
an Kindergartenplätzen besteht und da die Erfahrungen        Der Technische Ist-Stand der Realschule gestaltet sich
in dieser ersten Auftragsphase mit der LBBW Immobilien       aktuell wie folgt:
Kommunalentwicklung GmbH sehr gut gewesen sind,              • Strukturierte Verkabelung in den Klassenzimmern fast
wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die im An-           abgeschlossen (2 Technikräume fehlen noch)
gebot von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung            • WLAN-Netz eingerichtet
GmbH als optionale Leistungen angebotenen Punkte, bei        • Alle Zimmer mit Accesspoints ausgestattet
dieser zu beauftragen.                                       • Beamer inkl. Halterung in jedem Zimmer (- die alten
Der Bericht über die Kindergartenbedarfsplanung wurde            Geräte werden jetzt in den Sommerferien ersetzt)
zustimmend zur Kenntnis genommen.                            • Jahrgangsstufe 5 und 6 ausgestattet mit Ipads im
Die Verwaltung wurde beauftragt in Zusammenarbeit mit            1:1 Betrieb
der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in              • AppleTV´s zur Drahtlosbildschirmübertragung in allen
der Planung der weiteren Maßnahmen fortzufahren. Dies            Klassenzimmern
sind die Räumliche Bestandsanalyse sowie Begehung            • Cloudlösung zur Arbeit im Kollegium ist eingerichtet
und die Erstellung des Maßnahmenprogramms.                       und aktiv
Der außerplanmäßigen Ausgabe wurde einstimmig zuge-          • Kommunikationsplattform Sdui zur Arbeit mit Kindern/
stimmt.                                                          Eltern
                                                             • Kopierer im Netzwerk zum mobilen Drucken
Auftragsvergabe Anschaffung mobile Endgeräte für             Die nächsten Schritte sind wie folgt geplant
Lehrer der Reischarealschule Immendingen sowie               • Server inkl. Netzwerklösung PaedML wird ausge-
Vorstellung der Digitalisierungsmaßnahmen und Teil-              tauscht im Januar ´22
förderung der Summe aus dem Investitionsprogramm             • Ausbau von Kommunikationsstrukturen mit allen
Digitalpakt Schule                                               Beteiligten über ein digitales Lernmanagementsystem,
Mit dem DigitalPakt Schule wollen der Bund und die
                                                                 derzeit über Sdui, sukzessive Ausweitung auf Landes-
Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfra-
                                                                 lösung Itslearning
struktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum
                                                             • Lernen über digitale Medien – Digitale Bildung um
Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig
verbessern.                                                      informelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Urheber-
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt              rechte, Mediengesellschaft und Kommunikation und
Schule im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe            Kooperation zu lernen
von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Würt-      • Lernen mit digitalen Medien – individualisiertes Lernen
temberg entfallen während der Laufzeit von fünf Jahren           mit zunehmender Übernahme von eigenverantwortli-
rund 650 Mio. Euro.                                              chen Lernwegen (flexible Zeitplanung, Raumnutzung
Zur Umsetzung des DigitalPakt Schule wurde zwischen              und Materialwahl), Bereitstellung von Lernmaterialien
Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung geschlos-          und Lernergebnissen, Projektorientiertes Arbeiten, ei-
sen, die den Rahmen für die jeweilige landesspezifische          genständige Prüfungsvorbereitung, Auswertung von
Umsetzung vorgibt. Die „Verwaltungsvorschrift des Kultus-        Lernergebnissen, Lernstanderhebung und Rückmel-
ministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung           dung
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ ist am 7. September        • In internen Pädagogischen Tagen und vielfältigen Fort-
2019 in Kraft getreten. Auf Investitionen an Schulen ent-        bildungen werden Kompetenzen zu Medienpädagogik,
fallen 90 Prozent der Fördermittel. In Baden-Württemberg         Medienrecht und Mediendidaktik fortgeschrieben
sind dies rund 585 Millionen Euro über fünf Jahre.           • Fortschreibung der Unterrichtsentwicklung mit Imple-
Der Bund stellt den Ländern nach Maßgabe von drei                mentierung von digital bereitgestellten Lernangeboten,
Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schu-           digital bereitgestellten Arbeitsinformationen, Nutzung
le 2019 bis 2024 zusätzlich Milliarden Euro Bundesmittel         digitaler Medien für schülerzentrierte Lernarbeit
für das Sofortausstattungsprogramm, das Programm Ad-         • Fortschreibung interner dienstlicher Kommunikations-
ministration und das Programm Leihgeräte für Lehrkräf-           strukturen und Verwaltungsstrukturen, Nutzung von
te bereit. Hieraus entfallen jeweils 65.064.000 Euro auf         modernen Notenprogrammen und Evaluationsinstru-
Baden-Württemberg.                                               menten
14                                                                                                          Nummer 26
                                                                                                  Freitag, 02. Juli 2021

Zum genauen Stand der Digitalisierung der Realschule        nicht in dem Maße berücksichtigt, wie sie der Realität
und der Anschaffung der Ipads berichteten Frau Šulc         des Friedhofs entspricht.
und Herr Rendle in der Gemeinderatsitzung.                  Da inzwischen über 90 % der Bestattungen Urnengrä-
Es wurde einstimmig beschlossen 32 Tablets der Marke        ber ausmachen, müssen diese bei der Kalkulation der
Apple Ipad Pro 12,9 für die Lehrer der Reischachschule      Nutzungsgebühren die Hauptlast abdecken. Bleibt man
zu beschaffen. Die Verwaltung wurde mit der Beantra-        jedoch weiterhin bei der Fläche als überwiegenden Ge-
gung der Fördermittel aus den Schulförderprogrammen         bührengröße, würde das bedeuten, dass die Gebühr für
zur Digitalisierung beauftragt.                             Erdgräber und hier vor allem für die Doppel-Wahlgräber
                                                            in nicht mehr bezahlbare Bereiche gelangt. Deshalb soll
Änderung der Abfallsatzung für unbelasteten Erdaus-         die Kalkulation der Bestattungsgebühren weg von der
hub                                                         reinen Flächenbetrachtung auf eine andere Grundlage
Die gemeindeeigene Erddeponie in Immendingen östlich        gebracht werden.
der L 225 erreichte ihre vorgesehene Kapazität und wur-     Daher hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, die
de dementsprechend geschlossen. Um der Bürgerschaft         Friedhofsgebührenkalkulation von der Fa. Weiher kalku-
weiterhin die Möglichkeit zu geben, unbelasteten Aushub     lieren zu lassen.
auf dem Gemeindegebiet zu entsorgen, hat die Gemein-        Das Weiher-Gebührenkalkulationsmodell bildet die Auf-
de einen neuen Erddeponiestandort geschaffen.               wände der Gemeinde so ab, dass die Realität des Fried-
Der Standort „Alte Mauenheimer Steig“ ist süd-westlich      hofs und die Pflegeaufwände ursachenbezogen herange-
der geschlossenen Erddeponie und westlich der L 225         zogen werden.
entstanden.                                                 Das Angebot schließt mit einem Betrag in Höhe von
Mit Bescheid vom 28.04.2021 ist der Gemeinde vom            11.676,76 EUR (brutto) ab.
Baurechts- und Umweltamt die abfallrechtliche Plangen-      Im Haushaltsplan 2021 sind keine Mittel für die Fried-
ehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Erdabla-        hofskalkulation vorgesehen.
gerplatzes „Alte Mauenheimer Steig“ erteilt worden.         Die außerplanmäßigen Ausgaben sollen über den allge-
Die Betriebsgenehmigung für die Verfüllung, Rekultivie-     meinen Haushalt finanziert werden.
rung und Wiederbewaldung wird bis zum 31.12.2031            Der außerplanmäßigen Ausgabe für die Vergabe der
befristet.                                                  Friedhofskalkulation wird bei 6 Ja-Stimmen und 10 Nein-
Das Verfüllvolumen der Deponie beträgt 49.000 m³. Pro       Stimmen nicht zugestimmt. Es werden seitens der Ver-
Jahr wird mit einem Volumenbedarf von rd. 9.800 m³          waltung nun Alternativangebote eingeholt.
ausgegangen, so dass sich eine Gesamtverfüllzeit von 5
Jahren ergibt.                                              Einführung des Ratsinformationssystems
Entsprechend der vorliegenden Genehmigung sind mitt-        Für das Jahr 2021 wurde im Gemeinderat die Einführung
lerweile die Arbeiten zur Anlage der Erddeponie vor-        eines elektronischen Ratsinformationssystems vorgese-
genommen worden oder sind noch auszuführen. Her-            hen, um die Arbeit der Gemeinderäte zu vereinfachen
stellungskosten und künftige Betriebskosten erfordern       und zu optimieren und um den Bürgern mehr Informati-
deshalb nunmehr die Festlegung einer adäquaten Benut-       onen zur Verfügung stellen zu können.
zungsgebühr.                                                Die Verwaltung hat sich nach der verwaltungsinternen
Nach der von der Verwaltung erstellten Gebührenbedarfs-     Präsentation für die Zusammenarbeit mit der Firma
rechnung ergibt sich für die Anlieferung von 1 m³ un-       Komm.One in Zusammenarbeit mit der Firma Somacos
belastetem Erdaushub eine Gebühr von 15,05 EUR. Für         (AöR) entschieden.
Kleinanlieferungen bis zu 1 m³ unbelastetem Erdaushub       Die Gemeinde Immendingen ist bei dem Rechenzentrum
ergibt sich eine Gebühr je Anlieferung von 20,44 EUR.       der Komm.One angeschlossen und wird durch Komm.
Der Kalkulation liegt ein 5-Jahreszeitraum zugrunde, der    One in allen IT Fragen betreut. Die komplette EDV Infra-
sich mit der Laufzeit des Deponiebetriebs deckt.            struktur des Rathauses geschieht über das Rechenzen-
Es wurde deshalb vorgeschlagen, die für die Anlieferung     trum der Komm.One. Die Stadt Geisingen hatte sich im
von unbelastetem Erdaushub auf die Erddeponie eine          letzten Jahr ebenfalls für Komm.One in Zusammenarbeit
Benutzungsgebühr von abgerundet 15,00 EUR je m³ und         mit der Firma Somacos entschieden und sehr gute Erfah-
für Kleinanlieferungen bis zu 1 m³ unbelastetem Erdaus-     rungen gemacht. Das System erfüllt die Anforderungen
hub je Anlieferung eine Gebühr von abgerundet 20,00         der Gemeinde Immendingen voll.
EUR zu erheben.                                             Vor allem die einfache, intuitive Bedienung, die übersicht-
Der Beschluss bzgl. der Satzungsänderung bei gleich-        liche Darstellung und die vielfältigen optionalen Funktio-
zeitiger Anerkennung der Festlegungen in der Gebühren-      nen haben beim Ratsinformationssystem der Firma So-
kalkulation und der Betriebsordnung wurde einstimmig        macos überzeugt.
verabschiedet.                                              Mit dem System werden alle Prozesse des modernen
                                                            Sitzungsmanagements in einem Bruchteil der sonst be-
Vergabe der Friedhofskalkulation                            nötigten Zeit gesteuert.
Anlässlich der Haushaltsplanberatung 2021 wurde von         Die Software bringt einen kompletten Werkzeugkasten für
der Verwaltung angekündigt, dass die Bestattungsgebüh-      den Einsatz in Kommunen, mit – von der Vorlagenbe-
ren neu kalkuliert werden müssen.                           arbeitung über die Planung, Vorbereitung, Durchführung
Bekanntlich handelt es sich bei den Friedhöfen um eine      und Nachbereitung von Sitzungen, Beschlusskontrolle
kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde, deren Ein-        und Projekte bis zum Druckmanagement.
nahmen aus der Benutzung dieser Einrichtung so zu           Das System gestaltet das Sitzungsmanagement nicht
bemessen sind, dass sie entsprechend dem Vorteil der        nur wesentlich übersichtlicher und zeitsparender, sondern
Benutzer die entstehenden Kosten voll oder wenigstens       trägt auch zur Entlastung aller beteiligten Mitarbeiter und
zu einem bestimmten Teil decken. In welchem Umfang          Mandatsträger bei, sowie zu einer schnelleren Bearbei-
die speziellen Entgelte (Gebühren) die Kosten decken        tung sowie einem Höchstmaß an Nachvollziehbarkeit je-
sollen, ist vorwiegend kommunalpolitisch zu entscheiden.    des einzelnen Vorgangs.
§ 78 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) geht im Grund-           Die notwendigen Mittel für die Einführung des elektro-
satz davon aus, dass die entstehenden Kosten voll über      nischen Ratsinformationssystems sind im Haushaltsplan
spezielle Entgelte zu bestreiten sind. Eine Überforderung   2021 eingestellt.
der Benutzer vermeidet die Formulierung „soweit vertret-    Seit März 2021 haben innerhalb der Verwaltung die Vor-
bar“.                                                       bereitungen zur Einführung des Systems begonnen.
Bei Beginn der Kalkulation wurde festgestellt, dass die     Um die im Ratsinformationssystem bereitgestellten Unter-
marktüblichen Gebührenkalkulationsmodelle die heutige       lagen in einer Gemeinderatssitzung oder unterwegs abru-
Friedhofsrealität nur unzureichend abbildet. So werden      fen zu können benötigen die Gemeinderätinnen und Ge-
z.B. bei Urnenbeisetzungen die entstehenden Kosten          meinderäte ein mobiles Endgerät in Gestalt eines Tablets.
Nummer 26
Freitag, 02. Juli 2021                                                                                             15
Die Gemeindeverwaltung hat sich dafür ausgesprochen           Immendingen Tablets für 48 Monate der Marke Apple
die Mandatos App für Apple und Ipads zu nutzen und            IPad Air 10,9 least.
diese Geräte zu leasen.                                       Für die aktuelle Amtszeit erhält jedes Gemeinderatsmit-
Ein großer Vorteil der iPads ist die intuitive Technik, die   glied ein IPad zur freien Verfügung, wenn das Mitglied
die einfache und unkomplizierte Anwendung erlaubt. Es         nicht bereits mit seinem eigenen Gerät arbeiten möchte.
handelt sich um eine benutzerfreundliche Oberfläche und       Mit Ausscheiden aus dem Amt ist das Gerät an die Ge-
eine leichte intuitive Bedienung. Das IPad hat ein leis-      meinde Immendingen zurückzugeben.
tungsfähiges Betriebssystem, dass in der Basis einfach        Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik 2020
zu verstehen ist. Der Akku ist groß und ausdauernd, die       Das Polizeipräsidium Konstanz hat der Gemeindeverwal-
Laufzeit sehr lang                                            tung die Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik für das
Zudem hat Apple wie kein anderer Hersteller die Ent-          Jahr 2020 übersandt. Diese kann als insgesamt unauffäl-
wicklung der Technik mit Blick auf die Anforderungen im       lig beurteilt werden.
Tablet Bereich optimiert. Die iPads lassen sich vielseitig    Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
einsetzen. Sie bieten ab Werk kostenfrei viele sehr gute
                                                              Baugesuche
Bedienhilfen. Die Sprachführung ist zudem außergewöhn-
                                                              Der Gemeinderat hatte über 2 Bauvoranfragen und 9
lich gut.
                                                              Baugesuche zu beraten. Drei Maßnahmen waren lediglich
Die Überlassung von Tablets, iPads und ähnlichen mo-          zur Kenntnisnahme.
bilen Telekommunikationsgeräten an Gemeinderäte und           Bei den Bauvorabfragen und bei den Baugesuchen wur-
andere ehrenamtlich Tätige ist steuerfrei. In der unent-      de jeweils das gemeindliche Einvernehmen sowie die
geltlichen Überlassung von Tablets, iPads oder ähnli-         teilweise erforderlichen Befreiungen erteilt.
chen mobilen Telekommunikationsgeräten im Rahmen
des papierlosen Sitzungsdienstes an Gemeinderäte sah          Bekanntgaben
die Finanzverwaltung bislang zunächst einen geldwerten        • Seit 28.06.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung im
Vorteil, wenn/soweit die Privatnutzung dieser Geräte nicht        Land Baden-Württemberg. Seit 29.06.2021 befinden
ausgeschlossen sei.                                               wir uns im Landkreis Tuttlingen in der Öffnungsstufe
Der Mandatsträger habe diesen geldwerten Vorteil im               1. Diese Stufe bringt erhebliche Erleichterungen mit
Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.                 sich.
Dieser geldwerte Vorteil sei, da er nicht unter die Auf-      • Die Baumaßnahme der Außenanlage der Schlossschu-
wandsentschädigung des § 3 Nr.12 Satz 2 EStG falle,               le ist bis auf den Rollrasen fertiggestellt.
einkommensteuerpflichtig.                                     • Die Asphaltdeckschicht in Zimmern im Gebiet „Am
Indes waren die Bemühungen des Gemeindetags Baden-                Freizeitzentrum“ und „Stockäcker“ wurde in der letz-
Württemberg und des Deutschen Städte- und Gemein-                 ten Woche fertiggestellt.
debunds, hier zu einer Rechtsänderung zu kommen und           • Auch die Arbeiten im Gebiet Hinterwieden gehen sehr
den Steuerfreiheitstatbestand des § 3 Nr. 45 EStG26               gut voran. Die Sperrungen und Einschränkungen sind
auch für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger zu öff-            bis auf kleinere Einschränkungen aufgehoben.
nen, erfolgreich. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Steu-      • Die Baumaßnahme „Amtenhauser Bach Nord“ beginnt
erfreiheit des § 3 Nr.45 EStG auch für Steuerpflichtige,          in der Kalenderwoche 34. Die Fertigstellung ist für
denen die Vorteile im Rahmen einer Tätigkeit zugewendet           den Oktober geplant.
werden, für die sie eine Aufwandsentschädigung i.S. des       • Mit Wirkung vom 21.05.2021 wurde Herr Schöllhorn
§ 3 Nr.12 EStG erhalten.                                          zum Konrektor der Reischachschule ernannt.
Das Leasing schont das Eigenkapital der Gemeinde,             • Wie bereits bekannt, verlässt Frau Schulrektorin Wol-
denn eine leistungsstarke IT-Ausstattung hat ihren Preis.         lenhöfer zum Ende des Schuljahres die Schlossschule.
Kleine Raten ersetzen hohe Kaufpreise. Denn oft erfor-            Da Frau Wollenhöfer an ihre neue Stelle abgeord-
dert es die Entwicklung, dass neue Technik benötigt               net ist, übernehmen ab dem nächsten Schuljahr die
wird. Die Anschaffung bindet Kapital und aufgrund der             Schulleitungsaufgaben Frau Anja Güttner und Frau
kurzen Innovationszyklen sind viele Geräte veraltet, bevor        Carmen Fluck im Team.
sie sich auszahlen.                                           • Aufgrund der Anregung durch Herrn Gemeinderat
Durch kleine Monatsraten kann dann in neue Technik                Glökler in der Sitzung vom 07.06.2021 bzgl. der Ein-
investieret werden, wenn sie benötigt wird.                       führung eines einheitlichen Pfandsystems zur Vermei-
IT-Geräte zu leasen, rechnet sich. Die konstanten Lea-            dung und Reduzierung von Verpackungsmüll hat sich
singraten sind im Haushaltsplan ein fest berechenbarer            die Gemeinde mit einem Schreiben an die örtlichen
Kostenblock.                                                      Gastronomen gewandt. Aufgrund mangelnder Reso-
Es wurden bei mehreren Anbieter Angebote eingeholt.               nanz wird das Projekt nicht weiterverfolgt.
Wenn ein Gemeinderat ein eigenes Apple Ipad besitzt           • Bzgl. der Projekts Wohnpark am Schloss kann mit-
kann natürlich mit diesem eigenen Gerät gearbeitet wer-           geteilt werden, dass in der kommenden Woche mit
den.                                                              dem Rückbau der Gebäude Turmgasse zwei und vier
Aufgrund den vorliegenden Angeboten hat die Gemein-               begonnen wird. Ab der nächsten Woche beginnt auch
deverwaltung die Anschaffung und das Leasing für 48               die Vermarktung der Wohnungen durch den Bauträger
Monate der Ipad Air 10,9 Geräte empfohlen.                        Werner Wohnbau GmbH & Co. KG.
Aktuell hat die Verwaltung bereits die Stammdatenschu-        • Ab 01.07.2021 beginnt Frau Nadia Kessing als neue
lung mit dem Projektleiter von Komm-One absolviert. Die           Mitarbeiterin in der Kämmerei.
Stammdaten werden aktuell in das System eingepflegt.          Besuche des Bürgermeisters zu Geburtsta-
In der kommenden und übernächsten Woche finden die
Schulungen für die Vorlagenersteller der Verwaltung statt.    gen und Ehejubiläen finden wieder statt!
Sobald diese Schulungen stattgefunden haben, können           Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
seitens der Verwaltung über das Programm bereits die          die Bürgermeister des Landkreises Tuttlingen haben in
ersten Vorlagen erstellt werden.                              ihrer Runde am vergangenen Dienstag besprochen, dass
Die Sitzungsschulung für die Verwaltung findet dann am        aufgrund der geringen Inzidenz sowie der weiteren Lo-
im September 2021 statt.                                      ckerung durch das Land Baden-Württemberg, die Besu-
Die abschließende Schulung für die Gemeinderäte findet        che durch uns Bürgermeister und die Ortsvorsteher, ab
dann im November 2021 statt.                                  sofort wieder stattfinden.
Der Gemeinderat nimmt bzgl. des einzuführenden elektro-       Mein Vorzimmer wird mit den Jubilaren, sofern sie dies
nischen Ratsinformationssystems mit der Firma Somacos         wünschen, gerne einen Termin vereinbaren.
über Komm.One und den Stand des Projekts Kenntnis.            Ihr
Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde            Manuel Stärk, Bürgermeister
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