AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um: AMTLICHES ...

 
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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um: AMTLICHES ...
43. Jahrgang | 26. August 2020 | N° 35

AMTLICHES
BEKANNTMACHUNGSBLATT
der Gemeinde Beckingen
>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

            Rathaus             Tourismus und Kultur            Wirtschaft           Leben in Beckingen

                                           1. Hl. Kommunion
                                        Reimsbach 30.08.2020

Beckingen    Düppenweiler   Erbringen    Hargarten   Haustadt    Honzrath    Oppen        Reimsbach       Saarfels

                                         www.beckingen.de
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S eite 2                                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0

                                                  Amtliche Bekanntmachungen
                                                         Wichtige Telefonnummern

 Polizei Notruf                                                       110    Lutwin Klein, Auf Löw 45                                       0 68 35/47 15
 Polizeiinspektion Merzig                                                     für den Gemeindebezirk Haustadt
 (immer besetzt)                                            0 68 61/70 40    Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13                            0 68 35/ 44 06
 Wasserschutzpolizei Dillingen                         0 68 31/7 69 93 73    für den Gemeindebezirk Honzrath
 Polizeiposten Beckingen                                  0 68 35/9 36 66    Winfried Minninger, Auf Weweln 3                                0 68 32/5 42
 Feuerwehr Notruf  1 12                                                      für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten
 Notarzt 1 12                                                                ■■ energis-Netzgesellschaft mbh
 DRK-Krankentransportstellen Merzig  0 68 61/7 05-62 95                      Störungsnummer Strom                                    06 81/90 69-26 11
 Dillingen                             0 68 31/70 21 11                      Störungsnummer Erdgas                                   06 81/90 69-2610
 Losheim 0 68 72/63 63
                                                                              ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen                           0152/04472851
 ■■ Gemeindeverwaltung                                                        Bereitschaftsführer Oliver Reiter
 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk                       0 68 35/55-0        ■■ Technisches Hilfswerk
 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung            Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen                      01 74/ 3 38 81 34
 06835/ 55-101
 Bauhof, Bereitschaftsdienst                       01 51/17 14 59 65         ■■ Arbeiterwohlfahrt
 Müller, Revierförster                              0 68 87/8939015          Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt                    06835/9598015
 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6           0 68 35/68 99 7
 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35                  0 68 35/6 83 41
                                                                              ■■ Private ambulante Pflegedienste
 Löschbezirksführer                                                           Heike Marschall, Beckingen                                  0 68 35/500 800
 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99            0 68 35/ 7 67 1       Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler                          0 68 32/366
 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23                  06832/801121          ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald
 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1                     0 68 32/8 03 79
                                                                              für Beckingen                  Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86
 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18                 0 68 32/18 84
 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17                  0 68 35/60 24 00        ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren
 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16             0 68 35/9232072          ■■ Caritas Saar Hochwald
 Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12                      0 68 32/92 13 69
                                                                              Bergstraße 40               Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540
 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15                     0 68 32/92 10 59
 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2                  0 68 35/6 76 40        ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V.
 ■■ Wasserwerk Beckingen                                                      Beckingen - Kleiderkammer                                      0 68 35/23 38
 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten                   0 68 32/4 29    ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung
 ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei                          Zuhause GmbH                                      Mobil: 01 60/7 42 26 46
 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                   Tel. 0174/9503521     ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis
 Naturschutzbeauftragte                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich.
 Stefan Schneider, Anemonenstraße 27                      0160/97405391      Anonyme und kostenlose Beratung                                0 68 31/22 00
 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels
                                                                              Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr):                     0 68 61/7 88 86
 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59                           0 68 32/70 29
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                          ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51                 0176/22302243      www.hilfetelefon.de                                     Tel.: 08000116016
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler
 Leo Roth, Im Dompen 7                                      0 68 32/71 09    ■■ Familienzentrum Beckingen
 für den Gemeindebezirk Erbringen                                             Haustadter-Tal-Str. 137                              Tel.: 06835/608 44 44

                                                                     Ärztedienst

 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                            Die. 01.09.       St. Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1,
                                                                                                Rehlingen-Siersburg, Tel.:06835/93633
 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
 am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen,              Mitt. 02.09.      Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3,
 Werkstr. 3                                                                                     Dillingen, Tel.:06831/701331
 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.
 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:                                ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
 - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.           ■■ (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)
 - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester                         Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-
 Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus        nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
 der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.                           Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
                                                                              Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-
 ■■ Zahnärzte                                                                 abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen
 Sa. 29.08. und So. 30.08.                                                    Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
 C. Antz C., Losheim am See, Tel. 06872/2030                                  In den SHG Kliniken
                                                                              Trierer Straße 148, 66663 Merzig
 ■■ Apotheken                                                                 Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen
 Do. 27.08.      Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57,                      Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
                 Dillingen, Tel.:06831/707004                                 Werkstr. 3, 66763 Dillingen
 Fr. 28.08.      Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr. 3,                        Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis
                 Dillingen, Tel.:06831/73309                                  Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
 Sa. 29.08.      Engel-Apotheke, Talstr. 128,                                 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
                 Beckingen, Tel.:06835/2435
 So. 30.08.      Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7,
                 Dillingen, Tel.:06831/703936
                                                                              ■■ Tierärzte
 Mo. 31.08.      Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10,                             Sa. 29.08. und So. 30.08.
                 Dillingen, Tel:06831/7066990                                 Tierarzt Gusarov, Perl, Tel.: 06867/9113015
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 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen                            ■■ Verordnung zur Änderung
                                                                        infektionsrechtlicher Verordnungen
              Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet,             zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
              Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet:      vom 21. August 2020
 Sommerzeit: Montags, mittwochs und freitags von 15.00               Inhaltsverzeichnis
 – 18.00 Uhr
                                                                     - Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaß-
 Winterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 -
                                                                           nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des
 17.00 Uhr
                                                                           Coronavirus
 Informationen: Tel.: 06835/508408
                                                                     - Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pan-
 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen,
                                                                           demie (VO-CP)
 Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00
 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr.                - § 1 Grundsatz der Abstandswahrung
 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.                  - § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
                                                                           - § 3 Kontaktnachverfolgung
                                                                           – § 4 Betretungsbeschränkungen
                                                                           – § 5 Hygienekonzepte
 ■■ Öffnungszeiten                                                         - § 6 Kontaktbeschränkungen
    der Gemeindeverwaltung Beckingen                                       - § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen
 vormittags:                                                               sowie Schließung von Einrichtungen
 montags - donnerstags          08.30 Uhr - 12.00 Uhr                      - § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
 freitags                       08.00 Uhr - 12.30 Uhr                      - § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilita-
 nachmittags:                                                              tionseinrichtungen, Krankenhäuser
 montags und donnerstags        13.30 Uhr - 15.15 Uhr                      - § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaft-
 dienstags                      13.30 Uhr - 18.00 Uhr                      liche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen,
 Spätsprechstunde des Bürgermeisters                                       Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen
 dienstags von                  17.00 - 18.00 Uhr                          - § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
 Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101                          - § 12 Zuständige Behörden
                                                                           - § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektions-
                                                                           geschehen
                                                                           - § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen                             - Artikel 3 Inkrafttreten
 Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500                              - Verordnung als Download
 E-mail: Forst@beckingen.de                                          - Bußgeldkatalog
 Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,
                                                                     Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz
 Tel.: 0171/7793812
                                                                     1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzge-
 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich
                                                                     setzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch
 während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.
                                                                     Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), aufgrund
 Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung
                                                                     des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 19. Mai 1999 (Amts-
                                                                     bl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
                                                                     August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3
 ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle                           und aufgrund des § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Altenpfle-
    beim Bauhof der Gemeinde Beckingen                               gehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert
 Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu                  durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich
 folgenden Zeiten geöffnet:                                          Artikel 3 § 5 Absatz 3 verordnet die Landesregierung:
 Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr                                     Artikel 1
 Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr                                      Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für
                                                                     Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
                                                                     Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück-
 ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes                             reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020
                                                                     (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8.
 Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach
                                                                     August 2020 (Amtsbl. I. S. 738), wird wie folgt geändert:
 Dienstschluss und an Wochenenden über die
                Telefonnummer 06832/429                              1.      Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt:
 zu erreichen.                                                               „(5) Personen, die in der Landesaufnahmestelle neu oder
 Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B.                    nach mehrtägiger, dauernder Abwesenheit erneut auf-
 Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen                         genommen werden, dürfen für einen Zeitraum von 14
 werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer                      Tagen nach der Aufnahme den ihnen jeweils zugewiese-
 des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge-                        nen Unterbringungs- und Versorgungsbereich nicht
 meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und                         verlassen. Das Landesverwaltungsamt als nach § 2 Absatz
 55-351.                                                                     1 Nummer 1 der Saarländischen Aufenthaltsverordnung
                                                                             zuständige Landesbehörde für die Aufnahmeeinrichtung
                                                                             kann den Betroffenen jederzeit neue Unterbringungs- und
                 Hinweis: Corona-Krise                                       Versorgungsbereiche zuweisen und Ausnahmen von der
  Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
                                                                             Verpflichtung des Satzes 1 anordnen. Absatz 3 gilt ent-
  nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden              sprechend.“
  kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.                2.      § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
                                                                             a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Kom-
                       Das Team der LINUS WITTICH Medien KG                  ma ersetzt (ebenso Artikel 1 Nummer 3).
                                                                             b) Folgende Nummer 4 wird angefügt:
 Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de                             „4. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung
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S eite 4                                                                                A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0

       a) der Pflege diplomatischer und konsularischer Bezie-             Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera-
       hungen oder                                                        peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-
       b) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen              tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten
       Union und internationaler Organisationen zwingend                  und den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten
       notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch               ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesund-
       den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und schrift-            heitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung oder
       lich zu bescheinigen.“                                             Leistungserbringung entgegensteht,
3.     § 5 wird wie folgt geändert:                                  5. Das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen
       a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:                 Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206),
       „5. entgegen § 1 Absatz 5 vorsätzlich oder fahrlässig einen        zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012
       ihm zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbe-                (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe
       reich verlässt,“                                                   jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben,
       b) Die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden die Nummern               Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügungstel-
       6 bis 9.                                                           lung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche
4.     § 7 wird wie folgt gefasst:                                        Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere, gleich-
                                                                          wertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist.
       „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                                                                     (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2
       Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft und
                                                                     genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum
       am 6. September 2020 außer Kraft.“
                                                                     Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen
Artikel 2                                                            Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)                Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen,
§ 1 Grundsatz der Abstandswahrung                                    Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese
(1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges        haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.
Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man             (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,
Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu          dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des
belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen         sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer
Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.                          Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der
(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen             Lage sind.
Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer              § 3 Kontaktnachverfolgung
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in                (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-
gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren            tend zu gewährleisten
jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).            1. Beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-
(3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen                ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger
Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge-                   Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen
setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung            Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke,
der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend         2. Beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern
Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen              und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazu-
die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.                  gehörigen Probenbetrieb,
§ 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung                                3. Beim Betrieb von Indoorspielplätzen,
(1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit         4. Bei Gottesdiensten und Bestattungen,
vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen              5. Beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,
werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.          6. Bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,
(2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen,              7. Bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen,
haben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung             8. Bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung
zu tragen:                                                                nicht untersagt sind.
1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs        (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen
     (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagier-        haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-
     flugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen          barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines
     und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab            Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familien-
     Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal,        name, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.
     bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein-        (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck
     und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von           als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm-
     eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die            ter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach
     entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der          Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung
     Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen,         zu löschen.
2. Während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und          § 4 Betretungsbeschränkungen
     Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge-            (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
     hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab              nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen,
     Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der        Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän-
     Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per-         kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl
     sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen        der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5
     entgegenstehen oder eine andere, gleichwertige Infekti-         Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge-
     onsschutzmaßnahme gewährleistet ist,                            samtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des
3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleis-            Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier
     tungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund              Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets
     ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3          zulässig.
     zwangsläufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe          (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten-
     Dienstleistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem      gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den
     nicht entgegensteht,                                            Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den
4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati-           Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping-
     onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und      plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.
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A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0                                                                    Seite 5
§ 5 Hygienekonzepte                                               ären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren wei-
(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher      teren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder
nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen,     der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Num-
Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen        mer 3.
nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und      (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in
Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi-         der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis
schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel-       einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt. Die übrigen Bestim-
les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen     mungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.
der zuständigen Behörde vorzulegen.                               (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag
(2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von           in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der
Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-       Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus
standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden,          infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist.
Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch-      (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und
führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter-       Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die
vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen       kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions-      und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach §
schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen   4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.
Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen-         (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-
schaften zu beachten.                                             körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und
(3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und             Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge-
Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich       richte bleiben unberührt.
zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für        Dies gilt auch für die Tätigkeit der Parteien und Wählergruppen
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs-       mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen und Zusammen-
spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen-         künften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhal-
de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.          ten ist.
de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen       (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei-
Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.                   licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der
Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-          Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt
dere erforderlich für                                             werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher
1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-        Sicht vertretbar ist.
     dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger        (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem
     Gastronomiebetriebe jeder Art,                               Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen
2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und             Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel
     Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher      4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus
     Unterkünfte,                                                 Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-
3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,        merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre-
     Thermen und Saunaanlagen,                                    geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen
4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder         gewährleistet sind.
     Konzerten und Kinovorstellungen und sonstige kultureller     (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind
     Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,        zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-
5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,                    den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz
6. die Veranstaltung von Reisebusreisen,                          3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche
7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser    Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.
     Verordnung nicht untersagt ist.                              § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie
§ 6 Kontaktbeschränkungen                                         Schließung von Einrichtungen
(1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.        (1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des §
(2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in    2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21.
der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen         Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel
und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu        182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außer-
erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr       halb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prosti-
als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstal-       tutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4
ters der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat       des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.
geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit          (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe-
nach Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infektions-         trieben und Swingerclubs.
schutzrechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen        (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von
sind:                                                             Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset-
1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb            zungen aufgenommen werden:
     von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung un-      1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen,
     tersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb   2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1
     der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften          Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der
     sind einzuhalten,                                                 Eigenart der Sportart möglich ist oder die Durchführung
2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet                nicht im familiären Bezugskreis erfolgt,
     sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson      3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions-
     nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen         maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von
     sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,              Geräten,
3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten               4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands-
     Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Be-            und Hygieneregeln,
     zugsgruppe).                                                 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen
Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist            durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer            6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2
möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des famili-             Satz 1.
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S eite 6                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0
Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei     § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitati-
der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass   onseinrichtungen, Krankenhäuser
die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen       (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssports      und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-
kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von       ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1
Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des             können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund-
Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.                                  heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in
Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch    Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden.
im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes           Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.
1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen        Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für
eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des Sportfachverbandes         Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhy-
stattfindet.                                                       gieneschutzkonzepts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
(4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder         Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den
bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften            für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem               zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regional-
Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes        verband Saarbrücken, vor Wiederaufnahme der Betreuungstätig-
der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren            keit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12
Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen     dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.
vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem      (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi-
Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher         schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6.
als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt.                               Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Bei einem lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infek-     Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen
tionsgeschehen können die Beschränkungen analog zur Vor-           eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium
gehensweise in den betroffenen Gebieten auf diesen regiona-        für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksich-
len Bereich begrenzt werden.                                       tigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die
Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in         insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche,
deutscher, französischer oder englischer Sprache verfügen,         zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie
welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen      Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden           standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner
sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Ver-       und des Personals vor Infektionen enthalten können.
langen unverzüglich vorlegen.                                      (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-
Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische      bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen
                                                                   angeordnet:
Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
                                                                   1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag
Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von
                                                                        von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu
Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufge-
                                                                        schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
nommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der
                                                                        Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbe-
Anreise vorgenommen worden ist.
                                                                        zogene Aspekte zu berücksichtigen.
Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäs-     2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben
te, die                                                                 auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset-
1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder                 zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der
     medizinisch veranlasst anreisen oder                               unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer
2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere                und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter
     einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskrei-            Einbindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen.
     ses gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder          Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine
     Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürf-              vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass
     tiger Personen haben.                                              jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs
Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün-            durch eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein
deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für           aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung
Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt         gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch
es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaß-                  auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausge-
nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coro-               nommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechts sind
navirus.                                                                medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, ins-
(5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen                besondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenz-
Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen,                 patientinnen und -patienten, die Begleitung bei Aufklä-
soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist           rungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Be-
und der Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnah-               handlungen oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher
megenehmigung kann zeitlich befristet werden.                           müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für
§ 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung                          den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten
Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB              und eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.
IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein   3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach
Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält,              Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Ge-
das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun-             sundheit, Frauen und Familie so zu planen und durchzu-
gen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der                 führen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-
Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der               19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt
aktuell gültigen Fassung orientiert.                                    insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.
Es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Kontakt-             4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein-
nachverfolgung nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten                   richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche-
des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzu-                 rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der
stellen.                                                                Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet
Für die Einhaltung und Fortschreibung des Konzepts ist der              werden. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh-
Leistungserbringer verantwortlich.                                      lungen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.
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A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0                                                                    Seite 7
(4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre-     § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs-        (1) Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft. Gleich-
rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger          zeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pande-
ausgenommen.                                                       mie vom 8. August 2020 (Amtsbl. I S. 738) außer Kraft.
§ 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche            (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf
Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-             des 6. September 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten
dungsgänge sowie Fortbildungen                                     mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
(1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der       Artikel 3
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hoch-    Inkrafttreten
schule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik      Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 24. August
Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbetriebs in    2020 in Kraft.
Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygiene-      Saarbrücken, den 21. August 2020
maßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der Berücksich-        Die Regierung des Saarlandes:
tigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule gestattet.      Der Ministerpräsident
Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu      Hans
berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpassung von Leh-        Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
re, Studium und Prüfungen können von der für die jeweilige         Rehlinger
Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.           Der Minister für Finanzen und Europa
(2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-     Der Minister der Justiz
nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob            Strobel
sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen.            Der Minister für Inneres, Bauen und Sport
Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme             Bouillon
genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest-     Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
stellung zu gewährleisten sind.                                    Bachmann
(3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten      Die Ministerin für Bildung und Kultur
laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,      Streichert-Clivot
Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend         Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
anzupassen.                                                        Jost
(4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-
kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-     ■■ Ausgabe von Personalausweisen
kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs-          und Reisepässen
einrichtungen im Saarland.                                         Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können
(5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe-       die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen
rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder-       abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06)
lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.              Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 31.07.2020 be-
Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher     antragt wurden, in Empfang genommen werden.
Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim-            Die Beantragung von Pässen und Ausweisen dauert in der
mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.             Regel bis zu 3 Wochen. Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen
(6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-       weist auf die rechtzeitige Beantragung unter Vorlage des alten
tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie       Ausweises und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin.
können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-        Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt
maßnahmen durchgeführt werden.                                     28,80€.
§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten                           Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül-
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24           tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80€.
des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder         Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr
fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der §§     beträgt 60,00€.
3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.             Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül-
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des            tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50€.
Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-        In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren
zwanzigtausend Euro geahndet werden.                               bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00€.
(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-     Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Be-
fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.                          ckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder
§ 12 Zuständige Behörden                                           das Familienstammbuch mit.
(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver-      Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fo-
ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwaltungs-      tokopie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde
behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-        benötigt.
keiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindeverbände.
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die po-
lizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen          Datenschutz geht uns alle an ...
Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.
                                                                    Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden
§ 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsge-              Themen:
schehen
Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-              • Datenschutz im Verein nach der DSGVO
2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken      • Datenschutzrichtlinie
innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35
pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen         • Auftragsverarbeitung
mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Ver-         • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Mitglieder
ordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be-                 machen?
stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen.        • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie          Brett“ oder in die Vereinszeitung?
unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um: AMTLICHES ...
S eite 8                                                                           A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0

                                                                ■■ Sitzung des Werksausschusses
                                                                   der Gemeinde Beckingen
                                                                Am Mittwoch, dem 02.09.2020, 18.00 Uhr, findet im Sitzungs-
                                                                saal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Werksaus-
                                                                schusses der Gemeinde Beckingen statt.
                                                                Tagesordnung
                                                                Nicht öffentliche Sitzung
                                                                Punkt 1:     Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
                                                                Punkt 2:     Auftragsvergaben
                                                                Punkt 3:     Mitteilungen und Anfragen
                                                                Beckingen, den 26.08.2020
                                                                Thomas Collmann
                                                                Bürgermeister

                                                                                  Beckingen
                                                                                  Ortsvorsteher Dieter Hofmann
                                                                                  Drosselweg 21, Tel. 06835/67909

                                                                ■■ Sitzung des Ortsrates Beckingen
                                                                Am Donnerstag, dem 03.09.2020 um 19.00 Uhr findet im
                                                                Sitzungssaal des Rathauses eine teils öffentliche und teils nicht
                                                                öffentliche Sitzung des Beckinger Ortsrates statt.
                                                                Tagesordnung:
                                                                Öffentliche Sitzung
                                                                Ehrung von Luzia Ewen als Ehrenortsratsmitglied
                                                                1.     Bürgeranhörung
                                                                2.     Zufahrt Wildenstreck (Mittwoch dem 12.08. vor Ort)
                                                                3.     Spielplatz Marienstr.
                                                                4.     Hinweisschilder Sachstand
                                                                5.     Mitteilungen und Anfragen
                                                                Nicht öffentliche Sitzung
                                                                6.     Antrag auf Grundstückserwerb
                                                                Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der Corona - Pandemie
                                                                die Vorgaben des Infektionsschutzes und die Abstandsreglungen
                                                                eingehalten werden müssen,
                                                                Dieter Hofmann
                                                                Ortsvorsteher

                                       Sonstige amtliche Mitteilungen
 ■■ Einschränkungen auf dem Litermont-Sagenweg / Dreharbeiten am Litermont
 Werte Düppenweilerer, Wanderer und Gäste,
 in den nächsten Wochen wird rund um das Kupferbergwerk und den grauen Stein, teilweise auch in den Abendstunden, ein
 größeres Filmteam unterwegs sein um die Sagen und Mythen rund um den Litermont zu verfilmen.
 Bei dem Projekt der Kreistourismusbehörde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beckingen geht es darum, auf einem
 Teilstück des Litermont Sagenweges an ausgewählten Standorten dem Besucher das Erleben der historischen Sagen mithil-
 fe von 3-D-Technik zu ermöglichen. An diesen Standorten werden hochwertig produzierte 360-Grad-Filme mit Virtual-Reali-
 ty-Brillen sichtbar gemacht. Historische Sagenfiguren wie der „Ritter Maldix“ oder die „Ewige Braut“ erwachen so vor den
 Augen der Zuschauer zu neuem Leben.
 Geplant ist die Produktion von mehreren kleinen Filmen zu ausgewählten Mythen, in denen diese von echten Schauspielern
 dargestellt werden. Diese Filme werden so aufbereitet, dass sie mit Hilfe von sogenannten VR-Brillen (oder auf dem Handy)
 als inszenierte virtuelle Realität wahrgenommen werden können. Der Nutzer hat dann den Eindruck, selbst mitten in der
 Szene zu sein. Dreht er z. B. seinen Kopf, so verändert sich das Szenario entsprechend seiner Bewegung. Die Filme aktivieren
 sich für den Wanderer an den Standorten der Sagen entlang des Weges, die Szenen können also direkt am Ort des historischen
 Geschehens erlebt werden.
 Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass es hierdurch eventuell zu Beeinträchtigungen oder kurzfristigen Sperrungen
 entlang des Litermont-Sagenweges kommen kann.

  ■■ Übungen der Bundeswehr                                     auf der Saar, zwischen Saarlouis und Rehlingen, schwerpunkt-
                                                                mäßig im Bereich der Niedmündung, Gewässerausbildung
  Die Luftlandepionierkompanie 260 beabsichtigt, vom            durchzuführen.
                 01.09.2020 bis 03.09.2020                      Der Bürgermeister
                         und vom                                als Ortspolizeibehörde
                 07.09.2020 bis 10.09.2020                      Thomas Collmann
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um: AMTLICHES ...
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0                                                                                                                                Seite 9

  ■■ Geschwindigkeitskontrollen                                                                                                          Feuerwehr
  In der Gemeinde Beckingen werden in dieser Woche, in
  Ergänzung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Ge-
  schwindigkeitskontrollen durchgeführt.
  In der 36. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kon-                                          ■■ Löschbezirk 9 Hargarten
  trollen statt:                                                                                   Übung
  Beckingen
                                                                                                   Die nächste praktische Übung findet unter Einhaltung sämtlicher
  Saarfels
  Düppenweiler                                                                                     vorgeschriebener Maßen am Montag, den 31.08.2020 um
  Erbringen                                                                                        18.30 Uhr statt.
  Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei,
  außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen                                             ■■ Löschbezirk 7 Erbringen
  Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
  Beckingen, 20.08.2020                                                                            Sa., 29.08.20, 15:00 Uhr:
  Der Bürgermeister                                                                                Ausflug der Aktiven Wehr
  als Ortspolizeibehörde                                                                           Do., 03.09.20, 18:30 Uhr:
                                                                                                   2. Gemeinschaftsübung mit LB5 Honzrath

  ■■Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
  Ich habe folgendes festgestellt:
  o      Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz
  o      Ablagerung von Schutt/Unrat
  o      Defektes Verkehrsschild
  o      Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg
  o      Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht
  o      Defekte Straßenbeleuchtung
  o      Kanaldeckel/Gully schadhaft
  o      Sonstiges:

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  Wann?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
  Wo? ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
  Wer?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

  Name, Adresse, Tel.: E-Mail:

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  Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken
  Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail:
  meldungen@beckingen.de
  Ihr Bürgermeister
  Thomas Collmann

                                                                       Ende des amtlichen Teils
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S eite 10                                                                 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0

                                          Tourismus und Kultur

  ■■ Die Eheleute Hermann Müller und Rosel geb. Magar aus Beckingen feierten
     Diamantene Hochzeit
                                                                              Am vergangenen Sonntag fei-
                                                                              erten die Eheleute Hermann
                                                                              Müller und Rosel geb. Magar
                                                                              aus der Vorbergstraße in Be-
                                                                              ckingen bei guter Gesundheit
                                                                              das Fest der Diamantenen
                                                                              Hochzeit. Vor 60 Jahren, am 23.
                                                                              August 1960, gaben sie sich in
                                                                              der Pfarrkirche St. Johannes und
                                                                              Paulus in Beckingen das Ja-Wort.
                                                                              Müller erblickte am 28. Dezem-
                                                                              ber 1938 in Differten das Licht
                                                                              der Welt und besuchte dort die
                                                                              Volksschule. Eigentlich wollte
                                                                              er danach bei V&B in Mettlach
                                                                              technischer Zeichner lernen,
                                                                              war aber hierzu noch zu jung.
                                                                              So fing er sein Arbeitsleben 1952
                                                                              auf der Grube Velsen an, arbei-
                                                                              tete dann von 1956 und 1963
  Hermann Müller und Rosel geb. Magar feierten Diamantene Hochzeit            auf der Dillinger Hütte und
  anschließend bis zum Renteneintritt 1989 auf der Völklinger Hütte. Nebenbei betätigte er sich zwölf Jahre
  als Zimmermann bei der Firma Gerhard Detzen in Beckingen und 22 Jahre in der Schreinerei und Beerdi-
  gungsinstitut Söther in Haustadt als beflissener Werkstatt- und Bestattungshelfer. Im Jahre 1958 war er mit
  seiner Mutter nach Beckingen umgezogen, wo bereits eine nach dort verheiratete Schwester wohnte.
  Das Zeichnen und die Holzschnitzarbeiten lagen ihm bereits als Schüler im Blut. So bastelte er bereits als
  Zehnjähriger seine erste Weihnachtskrippe. Und der Umgang mit dem Holz und dem Schnitzerwerkzeug
  wurde zu seiner großen Freizeitleidenschaft.
  Mit seinem Hobby hat er nicht nur unzähliges an Krippen jeder Größe, von denen viele, besonders die Mi-
  nikrippen in alle Welt gingen, tolle Holzfiguren und schmucke Orts- oder Hinweisschilder geschaffen, sondern
  auch durch Verkaufserlöse viele Spenden in der Gesamthöhe von mindestens 25.000 Euro für wohltätige
  Zwecke, darunter auch für verschiedene Organisationen, die José-Carreras-Stiftung, für krebskranke Kinder
  und die SZ-Aktion „Hilf mit“, gemacht.
  Auch in der Beckinger Pfarrkirche engagierte er sich mit Sachspenden und Arbeitsleistungen von über 400
  Stunden, fertigte unter anderem neue Seitenaltäre, restaurierte die Rahmen der Kreuzwegstationen und die
  Schallluken des Kirchturmes.
  Jetzt engagiert er sich handwerklich für die Patres im Canisianums-Haus in Saarlouis. Auch in verschiedenen
  Vereinen und Funktionen war oder ist Müller zudem aktiv. So engagierte er sich in dem THW und in der KAB,
  gehört seit vielen Jahren der CDU wie auch dem Kultur- und Heimatverein und ebenso seit 50 Jahren dem
  Kirchenchor an, organisierte und beteiligte sich an Krippen-Ausstellungen und war Vogelzüchter sowie
  Vogelausstellungsinitiator und auch zehn Jahre Vogelschutzwart des Kreises.
  Ehefrau Rosel wurde 29. Oktober 1937 in Beckingen geboren und ging dort in die Volksschule. Anschließend
  arbeitete sie bis zur Geburt der Tochter sechseinhalb Jahre bei der Firma Villeroy & Boch, widmete sich dann
  aber dem Haushalt und der Familie. Auch sie gehört seit über 52 Jahren dem Kirchenchor an und ist dort
  ebenso Ehrenmitglied wie in der Katholischen Frauengemeinschaft. Neben der anfallenden Hausarbeit ist
  sie ihrem Mann bei der Herstellung der stets großen Anzahl der weithin gefragten Minikrippen behilflich.
  Aus der Ehe gingen Tochter Petra und der vor zehn Jahren verstorbene Sohn Stefan hervor. Stolz ist das
  Jubelpaar auf fünf Enkelkinder und drei Urenkel.
  Die große Familie sowie Geschwister, Freunde und Bekannte gratulierten zu dem Fest, das in der Coronaze-
  it leider nicht in dem ursprünglich vorgesehenen größeren Rahmen gefeiert werden konnte, herzlich und
  wünschen noch weitere Ehejahre bei bester Gesundheit. Auch Bürgermeister Thomas Collmann und Orts-
  vorsteher Dieter Hofmann mussten ihre Glückwünsche schriftlich übermitteln..
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0                                                                                 Seite 1 1

  ■■Standesamtliche Trauung besonderer Art am Kupferbergwerk
  ... im Beisein von Trauzeugen und Pferden
  Als idyllischen Ort im Freien für ihre standesamtliche Eheschließung hatten sich die beiden Pferdelieb-
  haber Hansi Annen und Bine Galina aus Honzrath das Gelände des Kupferbergwerks in Düppenweiler
  ausgewählt. Im Beisein von Freunden, darunter die Trauzeugen Bernd und Helga Leidecker, gaben sich
  die Beiden vor der Beckinger Standesbeamtin Saskia Klaß das Jawort.

  Mit von der Partie waren auch ihre beiden Pferde. Diese bestätigten ihre Anwesenheit nach der Zere-
  monie dann später mittels Fußabdruck auf weißen Blättern, die von dem frischvermählten Paar als
  weitere bleibende Erinnerung dem Familienstammbuch beigefügt wurden.
  Der Hund der Trauzeugen hatte die Ringe gebracht.

  Das Brautpaar Hansi Annen - Bine Galina gab sich vor der Standesbeamtin Saskia Klaß in Anwesenheit
  der beiden Zeugen und Freunde sowie seiner beiden Pferde auf dem schönen Gelände des Kupferberg-
  werks in Düppenweiler das Jawort.

               Herausgeber:                    Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen
                                               66701 Beckingen, Bergstraße 48                                               Impressum
               Druck:                          Druckhaus WITTICH KG
               Verlag:                         LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:                      54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:                                                                     Erscheinungsweise: wöchentlich
               amtlicher und                                                                       Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
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