AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um: AMTLICHES ...
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43. Jahrgang | 26. August 2020 | N° 35 AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Rathaus Tourismus und Kultur Wirtschaft Leben in Beckingen 1. Hl. Kommunion Reimsbach 30.08.2020 Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de
S eite 2 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Telefonnummern Polizei Notruf 110 Lutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15 Polizeiinspektion Merzig für den Gemeindebezirk Haustadt (immer besetzt) 0 68 61/70 40 Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06 Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73 für den Gemeindebezirk Honzrath Polizeiposten Beckingen 0 68 35/9 36 66 Winfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42 Feuerwehr Notruf 1 12 für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten Notarzt 1 12 ■■ energis-Netzgesellschaft mbh DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95 Störungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11 Dillingen 0 68 31/70 21 11 Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610 Losheim 0 68 72/63 63 ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851 ■■ Gemeindeverwaltung Bereitschaftsführer Oliver Reiter Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0 ■■ Technisches Hilfswerk Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34 06835/ 55-101 Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65 ■■ Arbeiterwohlfahrt Müller, Revierförster 0 68 87/8939015 Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41 ■■ Private ambulante Pflegedienste Löschbezirksführer Heike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1 Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23 06832/801121 ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79 für Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00 ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072 ■■ Caritas Saar Hochwald Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69 Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 68 32/92 10 59 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40 ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V. ■■ Wasserwerk Beckingen Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29 ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei Zuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521 ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis Naturschutzbeauftragte Aufnahme Tag und Nacht möglich. Stefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391 Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29 für den Gemeindebezirk Düppenweiler ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243 www.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016 für den Gemeindebezirk Düppenweiler Leo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09 ■■ Familienzentrum Beckingen für den Gemeindebezirk Erbringen Haustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44 Ärztedienst ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die. 01.09. St. Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1, Rehlingen-Siersburg, Tel.:06835/93633 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Mitt. 02.09. Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3, Werkstr. 3 Dillingen, Tel.:06831/701331 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis: ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages. ■■ (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte) - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei- Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt. Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig- ■■ Zahnärzte abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen Sa. 29.08. und So. 30.08. Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig C. Antz C., Losheim am See, Tel. 06872/2030 In den SHG Kliniken Trierer Straße 148, 66663 Merzig ■■ Apotheken Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen Do. 27.08. Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57, Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Dillingen, Tel.:06831/707004 Werkstr. 3, 66763 Dillingen Fr. 28.08. Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr. 3, Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen, Tel.:06831/73309 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis Sa. 29.08. Engel-Apotheke, Talstr. 128, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Beckingen, Tel.:06835/2435 So. 30.08. Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, Dillingen, Tel.:06831/703936 ■■ Tierärzte Mo. 31.08. Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Sa. 29.08. und So. 30.08. Dillingen, Tel:06831/7066990 Tierarzt Gusarov, Perl, Tel.: 06867/9113015
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0 Seite 3 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen ■■ Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet: vom 21. August 2020 Sommerzeit: Montags, mittwochs und freitags von 15.00 Inhaltsverzeichnis – 18.00 Uhr - Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaß- Winterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des 17.00 Uhr Coronavirus Informationen: Tel.: 06835/508408 - Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pan- Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, demie (VO-CP) Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. - § 1 Grundsatz der Abstandswahrung 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden. - § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - § 3 Kontaktnachverfolgung – § 4 Betretungsbeschränkungen – § 5 Hygienekonzepte ■■ Öffnungszeiten - § 6 Kontaktbeschränkungen der Gemeindeverwaltung Beckingen - § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen vormittags: sowie Schließung von Einrichtungen montags - donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr - § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr - § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilita- nachmittags: tionseinrichtungen, Krankenhäuser montags und donnerstags 13.30 Uhr - 15.15 Uhr - § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaft- dienstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr liche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Spätsprechstunde des Bürgermeisters Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen dienstags von 17.00 - 18.00 Uhr - § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101 - § 12 Zuständige Behörden - § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektions- geschehen - § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen - Artikel 3 Inkrafttreten Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500 - Verordnung als Download E-mail: Forst@beckingen.de - Bußgeldkatalog Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr, Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz Tel.: 0171/7793812 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzge- Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich setzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden. Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), aufgrund Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 19. Mai 1999 (Amts- bl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle und aufgrund des § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Altenpfle- beim Bauhof der Gemeinde Beckingen gehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich folgenden Zeiten geöffnet: Artikel 3 § 5 Absatz 3 verordnet die Landesregierung: Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr Artikel 1 Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück- ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach August 2020 (Amtsbl. I. S. 738), wird wie folgt geändert: Dienstschluss und an Wochenenden über die Telefonnummer 06832/429 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt: zu erreichen. „(5) Personen, die in der Landesaufnahmestelle neu oder Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. nach mehrtägiger, dauernder Abwesenheit erneut auf- Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen genommen werden, dürfen für einen Zeitraum von 14 werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer Tagen nach der Aufnahme den ihnen jeweils zugewiese- des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge- nen Unterbringungs- und Versorgungsbereich nicht meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und verlassen. Das Landesverwaltungsamt als nach § 2 Absatz 55-351. 1 Nummer 1 der Saarländischen Aufenthaltsverordnung zuständige Landesbehörde für die Aufnahmeeinrichtung kann den Betroffenen jederzeit neue Unterbringungs- und Hinweis: Corona-Krise Versorgungsbereiche zuweisen und Ausnahmen von der Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ Verpflichtung des Satzes 1 anordnen. Absatz 3 gilt ent- nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden sprechend.“ kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. 2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Kom- Das Team der LINUS WITTICH Medien KG ma ersetzt (ebenso Artikel 1 Nummer 3). b) Folgende Nummer 4 wird angefügt: Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de „4. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung
S eite 4 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0 a) der Pflege diplomatischer und konsularischer Bezie- Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera- hungen oder peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu- b) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten Union und internationaler Organisationen zwingend und den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesund- den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und schrift- heitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung oder lich zu bescheinigen.“ Leistungserbringung entgegensteht, 3. § 5 wird wie folgt geändert: 5. Das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), „5. entgegen § 1 Absatz 5 vorsätzlich oder fahrlässig einen zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 ihm zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbe- (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe reich verlässt,“ jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben, b) Die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden die Nummern Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügungstel- 6 bis 9. lung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche 4. § 7 wird wie folgt gefasst: Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere, gleich- wertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist. „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft und genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum am 6. September 2020 außer Kraft.“ Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Artikel 2 Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, § 1 Grundsatz der Abstandswahrung Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Personen von eineinhalb Metern einzuhalten. Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Lage sind. Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer § 3 Kontaktnachverfolgung nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich- gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren tend zu gewährleisten jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis). 1. Beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar- (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge- Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke, der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend 2. Beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazu- die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. gehörigen Probenbetrieb, § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 3. Beim Betrieb von Indoorspielplätzen, (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit 4. Bei Gottesdiensten und Bestattungen, vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen 5. Beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport, werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. 6. Bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, 7. Bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen, haben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung 8. Bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung zu tragen: nicht untersagt sind. 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagier- haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg- flugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familien- Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, name, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm- eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die ter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen, zu löschen. 2. Während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und § 4 Betretungsbeschränkungen Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän- Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per- kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 entgegenstehen oder eine andere, gleichwertige Infekti- Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge- onsschutzmaßnahme gewährleistet ist, samtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleis- Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier tungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zulässig. zwangsläufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten- Dienstleistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den nicht entgegensteht, Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati- Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0 Seite 5 § 5 Hygienekonzepte ären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren wei- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher teren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen, der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Num- Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen mer 3. nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi- der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel- einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt. Die übrigen Bestim- les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen mungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt. der zuständigen Behörde vorzulegen. (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch- (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter- Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions- und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen- (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets- schaften zu beachten. körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge- Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich richte bleiben unberührt. zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für Dies gilt auch für die Tätigkeit der Parteien und Wählergruppen Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs- mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen und Zusammen- spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen- künften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhal- de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland. ten ist. de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei- Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson- Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt dere erforderlich für werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher 1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän- Sicht vertretbar ist. dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Gastronomiebetriebe jeder Art, Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen 2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus Unterkünfte, Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh- 3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre- Thermen und Saunaanlagen, geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen 4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder gewährleistet sind. Konzerten und Kinovorstellungen und sonstige kultureller (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb, zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin- 5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz 6. die Veranstaltung von Reisebusreisen, 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche 7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden. Verordnung nicht untersagt ist. § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie § 6 Kontaktbeschränkungen Schließung von Einrichtungen (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. (1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu 182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außer- erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr halb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prosti- als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstal- tutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 ters der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt. geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe- nach Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infektions- trieben und Swingerclubs. schutzrechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von sind: Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset- 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb zungen aufgenommen werden: von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung un- 1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen, tersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb 2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der sind einzuhalten, Eigenart der Sportart möglich ist oder die Durchführung 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet nicht im familiären Bezugskreis erfolgt, sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson 3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions- nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts, Geräten, 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten 4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Be- und Hygieneregeln, zugsgruppe). 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer 6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des famili- Satz 1.
S eite 6 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0 Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitati- der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass onseinrichtungen, Krankenhäuser die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssports und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu- kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund- Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen. heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden. im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des Sportfachverbandes Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhy- stattfindet. gieneschutzkonzepts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regional- Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes verband Saarbrücken, vor Wiederaufnahme der Betreuungstätig- der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren keit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12 Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt. vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi- Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Bei einem lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infek- Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen tionsgeschehen können die Beschränkungen analog zur Vor- eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium gehensweise in den betroffenen Gebieten auf diesen regiona- für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksich- len Bereich begrenzt werden. tigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, deutscher, französischer oder englischer Sprache verfügen, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Ver- und des Personals vor Infektionen enthalten können. langen unverzüglich vorlegen. (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha- Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen angeordnet: Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufge- schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. nommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbe- Anreise vorgenommen worden ist. zogene Aspekte zu berücksichtigen. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäs- 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben te, die auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset- 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der medizinisch veranlasst anreisen oder unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskrei- Einbindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. ses gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürf- vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass tiger Personen haben. jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün- durch eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaß- auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausge- nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coro- nommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechts sind navirus. medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, ins- (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen besondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenz- Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, patientinnen und -patienten, die Begleitung bei Aufklä- soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist rungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Be- und der Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnah- handlungen oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher megenehmigung kann zeitlich befristet werden. müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB und eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen. IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Ge- das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun- sundheit, Frauen und Familie so zu planen und durchzu- gen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der führen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID- Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der 19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt aktuell gültigen Fassung orientiert. insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. Es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Kontakt- 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein- nachverfolgung nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche- des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzu- rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der stellen. Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet Für die Einhaltung und Fortschreibung des Konzepts ist der werden. Wartebereiche sind entsprechend den Empfeh- Leistungserbringer verantwortlich. lungen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0 Seite 7 (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs- (1) Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft. Gleich- rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger zeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pande- ausgenommen. mie vom 8. August 2020 (Amtsbl. I S. 738) außer Kraft. § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil- des 6. September 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten dungsgänge sowie Fortbildungen mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft. (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der Artikel 3 Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hoch- Inkrafttreten schule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 24. August Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbetriebs in 2020 in Kraft. Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygiene- Saarbrücken, den 21. August 2020 maßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der Berücksich- Die Regierung des Saarlandes: tigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule gestattet. Der Ministerpräsident Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu Hans berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpassung von Leh- Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr re, Studium und Prüfungen können von der für die jeweilige Rehlinger Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden. Der Minister für Finanzen und Europa (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- Der Minister der Justiz nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob Strobel sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Der Minister für Inneres, Bauen und Sport Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme Bouillon genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest- Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellung zu gewährleisten sind. Bachmann (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten Die Ministerin für Bildung und Kultur laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, Streichert-Clivot Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz anzupassen. Jost (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner- kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner- ■■ Ausgabe von Personalausweisen kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs- und Reisepässen einrichtungen im Saarland. Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe- die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder- abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06) lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 31.07.2020 be- Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher antragt wurden, in Empfang genommen werden. Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim- Die Beantragung von Pässen und Ausweisen dauert in der mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. Regel bis zu 3 Wochen. Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits- weist auf die rechtzeitige Beantragung unter Vorlage des alten tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Ausweises und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin. können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz- Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt maßnahmen durchgeführt werden. 28,80€. § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül- (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80€. des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der §§ beträgt 60,00€. 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül- (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50€. Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund- In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren zwanzigtausend Euro geahndet werden. bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00€. (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In- Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Be- fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. ckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder § 12 Zuständige Behörden das Familienstammbuch mit. (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver- Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fo- ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwaltungs- tokopie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig- benötigt. keiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindeverbände. (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die po- lizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Datenschutz geht uns alle an ... Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsge- Themen: schehen Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV- • Datenschutz im Verein nach der DSGVO 2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken • Datenschutzrichtlinie innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen • Auftragsverarbeitung mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Ver- • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Mitglieder ordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be- machen? stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Brett“ oder in die Vereinszeitung? unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.
S eite 8 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0 ■■ Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Beckingen Am Mittwoch, dem 02.09.2020, 18.00 Uhr, findet im Sitzungs- saal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Werksaus- schusses der Gemeinde Beckingen statt. Tagesordnung Nicht öffentliche Sitzung Punkt 1: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Punkt 2: Auftragsvergaben Punkt 3: Mitteilungen und Anfragen Beckingen, den 26.08.2020 Thomas Collmann Bürgermeister Beckingen Ortsvorsteher Dieter Hofmann Drosselweg 21, Tel. 06835/67909 ■■ Sitzung des Ortsrates Beckingen Am Donnerstag, dem 03.09.2020 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine teils öffentliche und teils nicht öffentliche Sitzung des Beckinger Ortsrates statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung Ehrung von Luzia Ewen als Ehrenortsratsmitglied 1. Bürgeranhörung 2. Zufahrt Wildenstreck (Mittwoch dem 12.08. vor Ort) 3. Spielplatz Marienstr. 4. Hinweisschilder Sachstand 5. Mitteilungen und Anfragen Nicht öffentliche Sitzung 6. Antrag auf Grundstückserwerb Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der Corona - Pandemie die Vorgaben des Infektionsschutzes und die Abstandsreglungen eingehalten werden müssen, Dieter Hofmann Ortsvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen ■■ Einschränkungen auf dem Litermont-Sagenweg / Dreharbeiten am Litermont Werte Düppenweilerer, Wanderer und Gäste, in den nächsten Wochen wird rund um das Kupferbergwerk und den grauen Stein, teilweise auch in den Abendstunden, ein größeres Filmteam unterwegs sein um die Sagen und Mythen rund um den Litermont zu verfilmen. Bei dem Projekt der Kreistourismusbehörde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beckingen geht es darum, auf einem Teilstück des Litermont Sagenweges an ausgewählten Standorten dem Besucher das Erleben der historischen Sagen mithil- fe von 3-D-Technik zu ermöglichen. An diesen Standorten werden hochwertig produzierte 360-Grad-Filme mit Virtual-Reali- ty-Brillen sichtbar gemacht. Historische Sagenfiguren wie der „Ritter Maldix“ oder die „Ewige Braut“ erwachen so vor den Augen der Zuschauer zu neuem Leben. Geplant ist die Produktion von mehreren kleinen Filmen zu ausgewählten Mythen, in denen diese von echten Schauspielern dargestellt werden. Diese Filme werden so aufbereitet, dass sie mit Hilfe von sogenannten VR-Brillen (oder auf dem Handy) als inszenierte virtuelle Realität wahrgenommen werden können. Der Nutzer hat dann den Eindruck, selbst mitten in der Szene zu sein. Dreht er z. B. seinen Kopf, so verändert sich das Szenario entsprechend seiner Bewegung. Die Filme aktivieren sich für den Wanderer an den Standorten der Sagen entlang des Weges, die Szenen können also direkt am Ort des historischen Geschehens erlebt werden. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass es hierdurch eventuell zu Beeinträchtigungen oder kurzfristigen Sperrungen entlang des Litermont-Sagenweges kommen kann. ■■ Übungen der Bundeswehr auf der Saar, zwischen Saarlouis und Rehlingen, schwerpunkt- mäßig im Bereich der Niedmündung, Gewässerausbildung Die Luftlandepionierkompanie 260 beabsichtigt, vom durchzuführen. 01.09.2020 bis 03.09.2020 Der Bürgermeister und vom als Ortspolizeibehörde 07.09.2020 bis 10.09.2020 Thomas Collmann
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0 Seite 9 ■■ Geschwindigkeitskontrollen Feuerwehr In der Gemeinde Beckingen werden in dieser Woche, in Ergänzung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Ge- schwindigkeitskontrollen durchgeführt. In der 36. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kon- ■■ Löschbezirk 9 Hargarten trollen statt: Übung Beckingen Die nächste praktische Übung findet unter Einhaltung sämtlicher Saarfels Düppenweiler vorgeschriebener Maßen am Montag, den 31.08.2020 um Erbringen 18.30 Uhr statt. Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei, außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen ■■ Löschbezirk 7 Erbringen Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. Beckingen, 20.08.2020 Sa., 29.08.20, 15:00 Uhr: Der Bürgermeister Ausflug der Aktiven Wehr als Ortspolizeibehörde Do., 03.09.20, 18:30 Uhr: 2. Gemeinschaftsübung mit LB5 Honzrath ■■Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Ich habe folgendes festgestellt: o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz o Ablagerung von Schutt/Unrat o Defektes Verkehrsschild o Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg o Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht o Defekte Straßenbeleuchtung o Kanaldeckel/Gully schadhaft o Sonstiges: �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wann?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Wo? ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wer?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Name, Adresse, Tel.: E-Mail: �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de Ihr Bürgermeister Thomas Collmann Ende des amtlichen Teils
S eite 10 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 3 5 /2 0 2 0 Tourismus und Kultur ■■ Die Eheleute Hermann Müller und Rosel geb. Magar aus Beckingen feierten Diamantene Hochzeit Am vergangenen Sonntag fei- erten die Eheleute Hermann Müller und Rosel geb. Magar aus der Vorbergstraße in Be- ckingen bei guter Gesundheit das Fest der Diamantenen Hochzeit. Vor 60 Jahren, am 23. August 1960, gaben sie sich in der Pfarrkirche St. Johannes und Paulus in Beckingen das Ja-Wort. Müller erblickte am 28. Dezem- ber 1938 in Differten das Licht der Welt und besuchte dort die Volksschule. Eigentlich wollte er danach bei V&B in Mettlach technischer Zeichner lernen, war aber hierzu noch zu jung. So fing er sein Arbeitsleben 1952 auf der Grube Velsen an, arbei- tete dann von 1956 und 1963 Hermann Müller und Rosel geb. Magar feierten Diamantene Hochzeit auf der Dillinger Hütte und anschließend bis zum Renteneintritt 1989 auf der Völklinger Hütte. Nebenbei betätigte er sich zwölf Jahre als Zimmermann bei der Firma Gerhard Detzen in Beckingen und 22 Jahre in der Schreinerei und Beerdi- gungsinstitut Söther in Haustadt als beflissener Werkstatt- und Bestattungshelfer. Im Jahre 1958 war er mit seiner Mutter nach Beckingen umgezogen, wo bereits eine nach dort verheiratete Schwester wohnte. Das Zeichnen und die Holzschnitzarbeiten lagen ihm bereits als Schüler im Blut. So bastelte er bereits als Zehnjähriger seine erste Weihnachtskrippe. Und der Umgang mit dem Holz und dem Schnitzerwerkzeug wurde zu seiner großen Freizeitleidenschaft. Mit seinem Hobby hat er nicht nur unzähliges an Krippen jeder Größe, von denen viele, besonders die Mi- nikrippen in alle Welt gingen, tolle Holzfiguren und schmucke Orts- oder Hinweisschilder geschaffen, sondern auch durch Verkaufserlöse viele Spenden in der Gesamthöhe von mindestens 25.000 Euro für wohltätige Zwecke, darunter auch für verschiedene Organisationen, die José-Carreras-Stiftung, für krebskranke Kinder und die SZ-Aktion „Hilf mit“, gemacht. Auch in der Beckinger Pfarrkirche engagierte er sich mit Sachspenden und Arbeitsleistungen von über 400 Stunden, fertigte unter anderem neue Seitenaltäre, restaurierte die Rahmen der Kreuzwegstationen und die Schallluken des Kirchturmes. Jetzt engagiert er sich handwerklich für die Patres im Canisianums-Haus in Saarlouis. Auch in verschiedenen Vereinen und Funktionen war oder ist Müller zudem aktiv. So engagierte er sich in dem THW und in der KAB, gehört seit vielen Jahren der CDU wie auch dem Kultur- und Heimatverein und ebenso seit 50 Jahren dem Kirchenchor an, organisierte und beteiligte sich an Krippen-Ausstellungen und war Vogelzüchter sowie Vogelausstellungsinitiator und auch zehn Jahre Vogelschutzwart des Kreises. Ehefrau Rosel wurde 29. Oktober 1937 in Beckingen geboren und ging dort in die Volksschule. Anschließend arbeitete sie bis zur Geburt der Tochter sechseinhalb Jahre bei der Firma Villeroy & Boch, widmete sich dann aber dem Haushalt und der Familie. Auch sie gehört seit über 52 Jahren dem Kirchenchor an und ist dort ebenso Ehrenmitglied wie in der Katholischen Frauengemeinschaft. Neben der anfallenden Hausarbeit ist sie ihrem Mann bei der Herstellung der stets großen Anzahl der weithin gefragten Minikrippen behilflich. Aus der Ehe gingen Tochter Petra und der vor zehn Jahren verstorbene Sohn Stefan hervor. Stolz ist das Jubelpaar auf fünf Enkelkinder und drei Urenkel. Die große Familie sowie Geschwister, Freunde und Bekannte gratulierten zu dem Fest, das in der Coronaze- it leider nicht in dem ursprünglich vorgesehenen größeren Rahmen gefeiert werden konnte, herzlich und wünschen noch weitere Ehejahre bei bester Gesundheit. Auch Bürgermeister Thomas Collmann und Orts- vorsteher Dieter Hofmann mussten ihre Glückwünsche schriftlich übermitteln..
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 3 5 / 2 0 2 0 Seite 1 1 ■■Standesamtliche Trauung besonderer Art am Kupferbergwerk ... im Beisein von Trauzeugen und Pferden Als idyllischen Ort im Freien für ihre standesamtliche Eheschließung hatten sich die beiden Pferdelieb- haber Hansi Annen und Bine Galina aus Honzrath das Gelände des Kupferbergwerks in Düppenweiler ausgewählt. Im Beisein von Freunden, darunter die Trauzeugen Bernd und Helga Leidecker, gaben sich die Beiden vor der Beckinger Standesbeamtin Saskia Klaß das Jawort. Mit von der Partie waren auch ihre beiden Pferde. Diese bestätigten ihre Anwesenheit nach der Zere- monie dann später mittels Fußabdruck auf weißen Blättern, die von dem frischvermählten Paar als weitere bleibende Erinnerung dem Familienstammbuch beigefügt wurden. Der Hund der Trauzeugen hatte die Ringe gebracht. Das Brautpaar Hansi Annen - Bine Galina gab sich vor der Standesbeamtin Saskia Klaß in Anwesenheit der beiden Zeugen und Freunde sowie seiner beiden Pferde auf dem schönen Gelände des Kupferberg- werks in Düppenweiler das Jawort. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen 66701 Beckingen, Bergstraße 48 Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Erscheinungsweise: wöchentlich amtlicher und Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle redaktioneller Teil: Thomas Collmann, Bürgermeister Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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