Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim

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Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
Der Verbandsgemeinde Monsheim
        Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

        47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 3                                                                                       Freitag, den 17. Januar 2020

Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang
der Verbandsgemeinde Monsheim
Birgit Bernhard und Gerd Reder mit Verdienstplakette der VG geehrt
VG MONSHEIM – Zum traditio-
nellen Neujahrsempfang der Ver-
bandsgemeinde Monsheim konn-
te Bürgermeister Ralph Bothe
rund 180 Repräsentanten aus Po-
litik, Wirtschaft und Gesellschaft
im Ratssaal der Anhäuser Mühle
begrüßen, darunter auch den
neuen Landrat Heiko Sippel, die
Landtagsabgeordnete         Kathrin
Anklam-Trapp und seinen Amts-
vorgänger Michael Kissel sowie
die ehemalige Rheinhessische
Weinkönigin Anna Göhring.
In seiner Ansprache erinnerte
Bothe an die Gründung der Partei
DIE GRÜNEN auf den Tag genau
vor 40 Jahren. Leider habe die da-
malige Aufbruchsstimmung, wel-
che sich quer durch alle Parteien
zog, nicht zu einem konsequenten
gesellschaftlichen Wandel ge-
führt, sodass die wichtigen ökolo-     In Anwesenheit von Landrat Heiko Sippel und der Landtagsabgeordneten Kathrin Anklam-Trapp verlieh
gischen Fragen bis heute weitge-       VG-Bürgermeister Ralph Bothe die Verdienstplakette der VG Monsheim an Birgit Bernhardt (2.v.r.) und
hend ungelöst seien. Nun gelte es      Gerd Reder (Mitte). (Foto: Rudolf Uhrig)
eine Gratwanderung zu schaffen,
um die Industriegesellschaft im        für die Entwicklung der Ver-         sanieren und mit der energeti-        werbegebiet Monsheim entstehen.
laufenden Betrieb ökologisch           bandsgemeinde und der Ortsge-        schen Sanierung der Grundschu-        Im zweiten Teil der Veranstal-
umzubauen und dabei Rücksicht          meinden geschaffen worden ­seien.    le Offstein beginnen. Darüber hi-     tung, die von dem Wachenheimer
auf Arbeitsplätze und Energie­         Der Bürgermeister verwies dar-       naus erhalten die Grundschule         Schauspieler und Musiker Steffen
sicherheit zu nehmen.                  auf, dass die Kredite der Ver-       Monsheim eine neue Heizungs-          Schlösser musikalisch umrahmt
Klima-, Natur- und Artenschutz         bandsgemeinde Monsheim – trotz       anlage, der Wertstoffhof eine         wurde, erfolgte die Verleihung
seien globale Aufgaben, deren          Investitionen von rund 1,4 Mio.      zweite Zufahrt und die Feuerwehr      der Verdienstplaketten für her-
Umsetzung vor Ort in den Kom-          Euro – im vergangenen Jahr um        ein neues Tanklöschfahrzeug.          ausragendes ehrenamtliches En-
munen beginne, so Bothe. Gleich-       597.000 Euro, also um mehr als 10    Durch die kommunale Woh-              gagement an Birgit Bernhardt aus
zeitig sollen aber auch die Lebens­    % reduziert werden konnten und       nungsbaugesellschaft WIM GmbH         Mörstadt und Gerd Reder aus
qualität gesichert, die Infrastruk-    der Kassenbestand gleichzeitig       wird in Monsheim in den nächs-        Flörsheim-Dalsheim.
tur ausgebaut, die Gemeinde­           um 100.000 Euro gestiegen ist.       ten Tagen mit dem Bau des Ärz-        Abschließend dankte Ralph Bo-
finanzen stabilisiert und der ge-      Nach      einem      ausführlichen   tehauses begonnen und in Flörs-       the den Mitarbeiterinnen und
sellschaftliche ­Zusammenhalt in       Rückblich auf das Jahr 2019 skiz-    heim-Dalsheim errichtet die           Mitarbeitern der Verwaltung, den
der Dorfgemeinschaft gestärkt          zierte Bothe die anstehenden Pro-    Gesellschaft ein Wohngebäude          Ortsbürgermeistern und -beige-
werden. Die neu gewählten Rats-        jekte. Neben dem Bau der Rhein-      mit 16 Mietwohnungen. Der LBM         ordneten, allen Ratsmitgliedern
mitglieder, die Ortsbürgermeister      hessenhalle wird die VG u.a. eine    Worms plant für 2020 die Erneue-      sowie den vielen ehrenamtlich
und auch er selbst stünden somit       neue Halle für den Bauhof mit        rung der Eisbachbrücke in Off-        engagierten Bürgerinnen und
vor enormen Herausforderungen,         Sozial- und Büroräumen errich-       stein und im Frühjahr 2021 soll       Bürgern für die gute Zusammen-
denen man sich jedoch mit Zuver-       ten, das Dachgeschoss der An-        die Ampelkreuzung südlich von         arbeit und ihren Beitrag zur
sicht stellen könne, weil in den       häuser Mühle ausbauen, den Zu-       Monsheim zu einem Kreisver-           Sicherung einer guten Lebens-
                                                                                                                  ­
vergangenen Jahren gemeinsam           gang zur Grundschule Monsheim        kehrsplatz umgebaut werden so-        qualität in unseren Gemeinden.
hervorragende Voraussetzungen          von der Kaiser-Wilhelm-Straße        wie die zweite Zufahrt zum Ge-         Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3.
Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                              Freitag, 17. Januar 2020

             BÜRGERSERVICE
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                              Polizei
 Mo. – Fr. v. 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                              Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Ortsbürgermeister                                                                                                                      Polizeioberkommissarin Burdenski-Hunz
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick                                                                                Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim.................................... 0 62 47 / 99 11 27 7
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                                                              Fax: 0 62 47 / 89 0
 Kindertagesstätte Kunterbunt, Flörsheim-Dalsheim, Rödlerstraße 3                                                                       Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon                                                                                         Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                                Pflegestützpunkt
 Rathaus Hohen-Sülzen, Hauptstraße 2                                                                                                    Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel                                                                                            und deren Angehörige
 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0176 / 23 17 08 25                                                                  Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com                                                                                              Pflegestützpunkt Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, 67574 Osthofen,
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer                                                                                           Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 Sprechzeiten: Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr                                                                                            Irena Markheim�������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1                                                                                                         Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������ Mobil: 0172 / 74 86 828
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny                                                                                         In Monsheim: Mehrgenerationenhaus, Hauptstr. 111, 67590 Monsheim-Kriegsheim
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                                                              Dienstag nach Vereinbarung, E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de
 Rathaus Monsheim, Hauptstraße 47                                                                                                       Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll
                                                                                                                                        Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                                Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
 Rathaus Offstein, Bahnhofstraße 2                                                                                                      Kontakt­personen. Informationen und Terminvereinbarung während
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz                                                                                           der Öffnungszeiten unter�������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39.
 Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr                                                                                                – Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen,
 Bürgerhaus Wachenheim, Harxheimer Straße 10                                                                                               MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey, Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat
 Feuerwehren                                                                                                                               von 19 – 21 Uhr, keine vorherige Anmeldung notwendig.
 stv. Wehrleiter Eike Milch.............................................................................. 0 177 / 5 92 95 16            Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms������Tel.: 0151 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer........................... 0 163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon: ...............................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................ 0 173 / 1 57 17 57                             Öffnungszeiten: Di. u. Do. v. 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. v. 8.00 bis 12.00 Uhr
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M  o. – Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Hans Lösch............................................................ 0 62 43 / 56 78                                           Sa. 8:30 – 12:30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
                                                                                                                                        Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)                                                     Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |                                                             Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr                                                                              Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs­                                                                Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
                                                                                                                                        Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
 Krankenhaus                                                                                                                            Erdgasversorgung / Stromversorgung
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10                                                   EWR Netz GmbH, Alzey
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800

                                                                                                                                        Telefon
              Apotheken Notdienst                                                                                                       DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
                                                                                                                                        ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92                          ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

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 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
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 Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil:                                                                      Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
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                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
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 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144                                                         Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
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 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2019.
Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                            –3–                                               Freitag, 17. Januar 2020

  Birgit Bernhardt, Mörstadt
  Frau Bernhardt wird für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches        sation und Durchführung der Veranstaltung eingebunden. Zu
  Engagement im Sport- und Vereinsleben, ihre vorbildlichen          den Aktivitäten des Heimatvereins zählen aber auch Arbeits-
  Beiträge zur Kinder- und Jugendförderung, sowie das heraus-        einsätze zur Aufwertung des Ortsbildes. So wurden unter an-
  ragende Wirken zur Stärkung der dörflichen Gemeinschaft            derem das Milchhäuschen am Woog saniert oder die Geräte
  ­ihrer Heimatgemeinde Mör­stadt geehrt.                            auf dem Kinderspielplatz gestrichen.

  Als Birgit Hack im März 1967 geboren wird, ist ihr Vater Wilhelm   Einen weiteren Schwerpunkt beim Heimatverein Mörstadt bil-
  Oberturnwart des TV Mörstadt und meldet seine kleine Toch-         det traditionell das Engagement für Kinder und Jugendliche.
  ter noch im selben Jahr als neues Vereinsmitglied an. Damit        Dazu zählen die Kerwe-Wettspiele der Jugend am Kerwesonn-
  verbindet er vielleicht die vage Hoffnung, eine Familientradi­     tag ebenso, wie ein jährliches Kinderfest über drei Tage, wel-
  tion in der Turnabteilung des Vereins zu begründen. Nicht ganz     ches zunächst nur für ortsansässige Kinder veranstaltet wurde.
  zu Unrecht, wie sich schon bald zeigen wird.                       Später wird die Veranstaltung in das Ferienprogramm der Ver-
                                                                     bandsgemeinde integriert und für Kinder aus allen Gemein-
  Mit dem Hintergrund einer im Ort verwurzelten und gut ver- den auf dem Freizeitgelände „In den Rechen“ durchgeführt.
  netzten Familie ist es für Birgit Hack „sehr schön, im Dorf groß
  zu werden“. Man kennt fast jeden und die Menschen helfen Als die Verbandsgemeinde schließlich im Jahr 2005 das Kon-
  sich gegenseitig, wenn Hilfe gebraucht wird. Sie erlebt die 1. zept der Ferienspiele grundlegend ändert und den Vereinen
  Klasse der Grundschule noch in Mörstadt und muss dann nach dadurch auch eine finanzielle Unterstützung gewähren kann,
  Monsheim wechseln, weil die Dorfschule im Sommer 1974 ge- entwickeln Birgit und Michael Bernhardt mit ihrem Team des
  schlossen wird. Später besucht sie die Fachschule für Hauswirt- Heimatvereins ein neues Betreuungsformat, welches seither
  schaft und absolviert eine Ausbildung zur Arzthelferin.            jährlich mit immensem Aufwand und Engagement über eine
                                                                     Woche für rund 70 Kinder im und am Dorfgemeinschaftshaus
  Ihre Freizeit verbringt sie jedoch von Kindesbeinen an beim TV durchgeführt wird.
  Mörstadt. Zunächst aktiv im Kinderturnen, fährt sie mit dem
  Verein 1973 erstmals zum Deutschen Turnfest nach Stuttgart. Innerhalb weniger Tage wird mit Kindern, die ganz unter-
  Seither hat sie nur in den Jahren ein Turnfest verpasst, als ihre schiedliche Talente mitbringen, eine nahezu perfekte Bühnen-
  Kinder geboren wurden, und ist seit 1998 selbst für die Vereins- show, ein atemberaubendes Zirkus- oder Varieté-Programm
  meldungen und die Organisation der Fahrten zu den Deut- und vieles mehr einstudiert, während nebenan das Küchen-
  schen Turnfesten verantwortlich, die bis heute zu den absolu- team unter der Leitung von Birgit Bernhardt für die ganze
  ten Höhepunkte im Vereinsleben zählen.                             Mannschaft täglich selber kocht, backt und brät. Am Ende be-
                                                                     findet sich dann nicht selten der halbe Hausstand der Familie
  Bezeichnend für die besonders innige Verbindung von Ver- Bernhardt im Dorfgemeinschaftshaus und den krönenden Ab-
  eins- und Familienleben im Hause Hack / Bernhardt ist es wohl, schluss bildet in vielen Jahren die feierliche Gala-Aufführung
  dass Birgit Hack ihren späteren Ehemann Michael Bernhardt des selbst gestalteten Programms für Eltern, Großeltern und
  näher kennenlernt, als beide in der Kinderbetreuung beim Verwandte. Bei diesen legendären Veranstaltungen ist das
  Grillfest des Heimatvereins tätig sind. 1988 wird geheiratet und DGH meist bis auf den letzten Platz gefüllt und für alle Gäste
  anschließend fast komplett in Eigenleistung ein altes Anwesen wird natürlich von Birgit Bernhardt und ihrem Küchenteam ein
  in der Sackgasse saniert und um einen Anbau erweitert. Die üppiges Buffet vorbereitet.
  Kinder Erik, Nils, Hanna und Sören werden geboren und sind
  später ebenfalls in den Mörstadter Vereinen oder bei der Frei- Während des Ferienprogramms, aber auch als Übungsleiterin
  willigen Feuerwehr aktiv.                                          ist Frau Bernhard auch im größten Trubel der ruhende Pol,
                                                                     wirkt durch ihre natürliche Autorität und ist für die Kinder oft
  Seit 1981, also seit ihrem 14. Lebensjahr, leitet Birgit Bernhardt Motivations-Trainerin, Psychologin, Krankenschwester und
  Übungsstunden der Turnabteilung des TV Mörstadt für Kinder, vieles mehr. Es ist fast überflüssig, zu erwähnen, dass bei die-
  Jugendliche und Senioren. 1992 erwirbt sie die Übungsleiter- sem Betreuungsangebot wirklich alle Kinder willkommen sind
  Lizenz und besucht seither regelmäßig Fortbildungsveranstal- und Inklusion selbstverständlich ist. Ebenso selbstverständlich
  tungen, um die Lizenz zu verlängern und aktuelle Entwicklun- ist es für sie, dort mit anzupacken, wo Unterstützung gebraucht
  gen und Trends nicht zu verpassen. Im Jahr 1993 übernimmt wird. So auch im Sektstand beim Woogfest oder im Jugend-
  sie das Amt der Oberturnwartin und damit die Abteilungslei- und Sozialbeirat der VG.
  tung. Darüber hinaus ist sie seit rund 10 Jahren als Kampfrich-
  terin im Nibelungen-Turngau Worms aktiv.                           Ich freue mich daher ganz besonders, Frau Birgit Bernhardt in
                                                                     Anerkennung ihres beeindruckenden gesellschaftlichen Enga-
  Im Heimatverein Mörstadt unterstützt Birgit Bernhard zu- gements und ihres jahrzehntelangen uneigennützigen Wir-
  nächst ihren Vater und später ihren Mann Michael, der zwi- kens zum Wohle ihrer Heimatgemeinde Mörstadt und der dor-
  schenzeitlich den Vorsitz übernommen hat. Sie hilft seit 1985 tigen Vereine sowie der Kinder in unserer Verbandsgemeinde,
  bei der Kinderbetreuung im Rahmen des jährlichen Grillfestes die Verdienstplakette der Verbandsgemeinde Monsheim ver-
  am Himmelfahrtstag und ist später auch intensiv in die Organi- leihen zu können.
Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                               –4–                                                 Freitag, 17. Januar 2020

  Gerd Reder, Flörsheim-Dalsheim
  Herr Reder wird für seine jahrzehntelangen Arbeiten zur Erfor-         de von Arten für Deutschland und Rheinland-Pfalz. Außerge-
  schung und Dokumentation der Insektenfauna unserer Region,             wöhnliche Funde und Begebenheiten werden fachlich aufbereitet
  seine herausragenden Beiträge zum Arten- und Biotopschutz so-          und veröffentlicht. Mit seinen inzwischen mehr als 140 Publika­
  wie sein Engagement in verschiedenen Vereinen seiner Heimat-           tionen hat sich Gerd Reder in der Fachwelt enormes Ansehen er-
  gemeinde Flörsheim-Dalsheim geehrt.                                    worben und gilt heute als einer der besten Kenner der heimischen
                                                                         Hautflüglerfauna.
  Bereits in frühester Jugend interessiert sich Gerd Reder intensiv
  für die heimische Vogel- und Pflanzenwelt und ist von Wiesen-        Seit 1991 hat er nach wissenschaftlichen Kriterien eine Samm-
  ameisen, Fröschen oder Schmetterlingen begeistert. Daraus er-        lung aufgebaut, die heute 25 – 30.000 Exponate umfasst. Seine
  wächst ein Hobby, welches ihn sein Leben lang nicht mehr loslas-     Kollektion gilt als vorbildlich. Die Belege sind hervorragend prä-
  sen sollte.                                                          pariert und beschriftet. Das umfangreiche Fotoarchiv mit vorzüg-
                                                                       lichem Bildmaterial erfreut sich reger Nachfrage aus Fachkreisen.
  1946 in Worms geboren, verbringt er seine Kindheit als ältester Erst kürzlich hat er eine Vereinbarung mit dem Zoologischen Mu-
  von fünf Geschwistern in Nieder-Flörsheim. Dort besucht er auch seum in München geschlossen, um seine Sammlung später der
  die Schule, die er nach der achten Klasse verlässt, um im Alter von Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
  14 Jahren eine Lehre als Dreher bei der Firma Enzinger in Pfed-
  dersheim zu beginnen. Von 1966 bis zum Eintritt in den Ruhe- Seit 1993 erforscht Gerd Reder intensiv die ehemalige Kaolingru-
  stand arbeitet er als Metallbauer zunächst für eine Fremdfirma be in Monsheim und konnte dort bisher 1.500 Insekten-Arten
  auf dem Gelände der Firma Procter & Gamble und ab 1995 als nachweisen. Mit einem Gesamtbestand von mehr als 550 Bienen-
  Bauleiter im Wick-Werk Groß-Gerau.                                   und Wespenarten ist dieser Lebensraum in Mitteleuropa einzigar-
                                                                       tig. Über mehr als 18 Jahre hat Herr Reder die zuständige SGD Süd
  Bereits im Alter von 26 Jahren ist Gerd Reder stolzer Vater von drei als Obere Naturschutzbehörde immer wieder auf die außerge-
  Töchtern. 1978 baut er sein Haus „Am Pfortengarten“ – natürlich wöhnliche Bedeutung dieses Biotops hingewiesen und konnte
  mit großem Gartenteich für Libellen und Amphibien. Seit 1988 ist schließlich 2015 die Ausweisung als Naturschutzgebiet erreichen.
  er mit seiner zweiten Frau Petra verheiratet, die einen wichtigen Für ihn, der er viel Zeit seines Lebens in der Grube verbracht hat
  Anteil an seinen sehr ausgeprägten naturkundlichen Tätigkeiten und den Lebensraum wie kein anderer kennt, einer der größten
  hat und ohne deren Verständnis und Unterstützung sich sein fau- Erfolge seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Natur- und Arten-
  nistisches Interesse sicherlich nicht so intensiv entfalten könnte. schutz.

  Da sich sein eigentlicher Traum, einen Beruf mit Bezug zur Natur     Gerd Reder ist aber auch am Bordsberg in Mörstadt, an den Klär-
  zu ergreifen, zur damaligen Zeit nicht verwirklichen lässt, wird die teichen in Offstein, in der Dünenlandschaft bei Eisenberg, dem
  Zucht von Rassetauben sein erstes intensiveres Hobby. Über der       Gundersheimer Steinbruch oder den Hohlwegen bei Pfedders-
  Garage des Elternhauses züchtet Gerd Reder mit großem Erfolg         heim unterwegs. Ganz nebenbei dokumentiert seine Forschung
  über viele Jahre Deutsche Schautauben, wird Mitglied im Geflü-       die Veränderungen der hier heimischen Arten, den Rückgang der
  gelzuchtverein Flörsheim-Dalsheim und gewinnt mit seinen Tie-        Insektenpopulationen und das Vordringen südeuropäischer Ar-
  ren bei nationalen Ausstellungen manche Auszeichnung.                ten in unsere Region. Er teilt und diskutiert diese Erkenntnisse mit
                                                                       Spezialisten in aller Welt, ohne jedoch „Patentlösungen“ gegen
  Stets ist er in seiner Freizeit aber auch weiterhin in der Natur un- das Insektensterben aufzeigen zu können. Als vorrangig sieht er
  terwegs, um Tiere und Pflanzen zu studieren. Fasziniert ist er be- jedoch den Schutz bestehender Biotope und die Schaffung zu-
  sonders von den Beobachtungen im naturnah gestalteten Garten sätzlicher Lebensräume an.
  des Flörsheim-Dalsheimers Wilhelm Geil, der sein naturkund­
  liches Interesse maßgeblich fördert und auf dessen Anregung er Gerd Reder war Mitbegründer des Heimatvereins Flörsheim-Dals-
  1982 der Kreisgruppe Grünstadt des Naturschutzverbandes Polli- heim, hat erfolgreich Nisthilfen für Schleiereulen in Feldscheunen
  chia beitritt. 1989 wird er Mitglied der Gesellschaft für Natur- und Kirchtürmen installiert, war in seiner Jugend als Turner und
  schutz und Ornithologie (GNOR) und 1990 der Ortsgruppe Worms Fußballer beim TSV Flörsheim-Dalsheim aktiv und von 1989 bis
  und Umgebung des NABU.                                               2004 für den Landkreis Alzey-Worms als ehrenamtlicher Landes-
                                                                       pflegebeauftragter unterwegs.
  Gerd Reder nimmt regelmäßig an Fach-Exkursionen teil und eig-
  net sich tiefere Kenntnisse der Vegetation, der Vogelwelt und der Gerd Reder kennt die heimische Natur, die hier lebenden Arten
  Insektenvorkommen unserer Region an. Den größten Teil seiner und ihre Lebensräume wie kein Zweiter. Er hat über Jahrzehnte
  außergewöhnlichen Fachkenntnisse der Hautflüglerfauna hat er die Veränderung der Landschaft, den Verlust von Biotopen und
  jedoch durch Recherche und Lektüre von Fachliteratur autodi- die Auswirkungen auf Insekten und andere Tierarten akribisch
  daktisch erworben und dabei sukzessive ein internationales Netz- dokumentiert und sich ehrenamtlich in herausragender Weise für
  werk mit guten Kontakten zu Wissenschaftlern dieses Forschungs- den Schutz der Monsheimer Sandgrube und anderer Biotop-
  schwerpunktes aufgebaut, mit denen er heute in ständigem Strukturen eingesetzt, als diese Themen noch nicht im Mittel-
  Austausch steht.                                                     punkt des öffentlichen Interesses standen.

  Besonders erfolgreich ist er bei der Erforschung der Hautflügler, Es ist mir ein besonderes Anliegen, ihm in Anerkennung dieses
  von Bienen, Wespen und Fliegen in unserer Region und in Süd- beeindruckenden Engagements die Verdienstplakette der Ver-
  hessen. Ihm gelingen zahlreiche Erstnachweise oder Wiederfun- bandsgemeinde Monsheim zu verleihen.
Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –5–                                                     Freitag, 17. Januar 2020

 Amtlicher Teil                        Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

                        Flörsheim-Dalsheim                                                            Hohen-Sülzen
20 Jahre TSV-Tanzfreunde 50plus Flörsheim-Dalsheim                             Bekanntmachung
Kurz vor den Weihnachtstagen feierten die aktiven Tänzerinnen und Tänzer       Am Mittwoch, den 22. Januar 2020 um 19:00 Uhr findet im Rathaus der
der TSV-Tanzfreunde 50plus ihr 20jähriges Jubiläum im Bürgerhaus.              Ortsgemeinde Hohen-Sülzen die 2. öffentliche Sitzung des Haupt- und
                                                                               ­Finanzausschusses Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt.
                                                                                Tagesordnung:
                                                                                1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das
                                                                                   HH-Jahr 2020
                                                                                   - Beratung über den Haushaltsplanentwurf 2020
                                                                                2. Mitteilungen und Anfragen
                                                                                3. Einwohnerfragen

                                                                               „Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen“
                                                                               1.	Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
                                                                                   2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
                                                                               2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
                                                                               Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan
                                                                               und seinen Anlagen wird dem Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemein-
                                                                               de Hohen-Sülzen zur Vorberatung am 22. Januar 2020 zugeleitet.
                                                                               1.	Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt ab dem 17.
                                                                                   Januar 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der
                                                                                   allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der
                                                                                   Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590
                                                                                   Monsheim, Zimmer 2.32, bis zur Beschlussfassung über die Haushalts-
                                                                                   satzung durch den Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen zur Einsichtnahme
                                                                                   aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem
                                                                                   Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-mons-
Foto: TSV-Tanzfreunde                                                              heim.de zur Einsichtnahme bereit.
                                                                               2.	Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
Namens der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim danke ich allen aktiven Tän-            haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntma-
zerinnen und Tänzern für das große Engagement über viele Jahre hinweg.             chung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße
Ebenso geht mein Dank an Tanzleiter Wolfgang Fries und seinem Team, wel-           15, 67590 Monsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für
che die vielfältigen Aktivitäten der Tanzfreunde organisieren und somit auch       das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gruppe leisten. Bei zahl-         Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung
reichen Veranstaltungen der Ortsgemeinde sind die Tanzfreunde mit Freude           oder an den Ortsbürgermeister zu richten. Der Ortsgemeinderat Hohen-
engagiert.                                                                         Sülzen wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die
Die Ortsgemeinde sagt „herzlichen Dank“ hierfür und alles Gute für die             innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung
­Zukunft!                                                                          beraten und entscheiden.
                                                                               Hohen-Sülzen, 17.01.2020                Andreas Thon, Ortsbürgermeister

Illegale Müllablagerungen in der Gemarkung
Leider kommt es in letzter Zeit in der gesamten Verbandsgemeinde ver-
                                                                                                          Mörstadt
mehrt zu illegalen Müllablagerungen. Auch in Flörsheim-Dalsheim gab es in
den letzten Wochen einige Fälle innerhalb und außerhalb der Ortslage.          „Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mörstadt“
Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger die Wertstoffhöfe zu       1.	Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020
nutzen und nicht Abfälle in unserer Umwelt illegal zu entsorgen.                   mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
                                                                               2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
                                                                               Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan
                                                                               und seinen Anlagen wurde am 09. Januar 2020 in der Haupt- und Finanzaus-
                                                                               schusssitzung des Ortsgemeinderates Mörstadt vorgestellt und vorberaten.
                                                                               1.	Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt ab dem 17 Ja-
                                                                                    nuar 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der all-
                                                                                    gemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der
                                                                                    Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590
                                                                                    Monsheim, Zimmer 2.32, bis zur Beschlussfassung über die Haushalts-
                                                                                    satzung durch den Ortsgemeinderat Mörstadt zur Einsichtnahme aus.
                                                                                    Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haus-
                                                                                    haltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-monsheim.de
                                                                                    zur Einsichtnahme bereit.
                                                                               2.	Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mörstadt haben
                                                                                    die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei
                                                                                    der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590
                                                                                    Monsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
                                                                                    2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vor-
                                                                                    schläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an
Solche ­Umweltstraftaten werden durch die Ortsgemeinde konsequent zur               den Ortsbürgermeister zu richten. Der Ortsgemeinderat Mörstadt wird
Anzeige gebracht und verfolgt. Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes fin-           vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb die-
den Sie auf Seite 2 dieser Amtsblattausgabe.                                        ser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und
                                                                                    entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen            Ihr Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister     Mörstadt, 17.01.2020                   Stephan Hammer, Ortsbürgermeister
Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –6–                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Freitag, 17. Januar 2020

                            Monsheim                                            Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                                öffentlich aus.

Bebauungsplan „Am Woog“ der Gemeinde Monsheim;                                  Folgende Unterlagen können während der Zeit auch im Internet eingesehen
Ortsübliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit              werden:
gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)                                     die Planurkunde, die Begründung, die textlichen Festsetzungen und die Ge-
                                                                                staltungssatzung über die örtlichen Bauvorschriften.
Bekanntmachung
                                                                                Die Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Mons-
Anlass der Planung:                                                             heim unter der Rubrik „Rat und Verwaltung“, dort unter Punkt „Info für Behör-
In Monsheim besteht derzeit nicht die Möglichkeit für potentielle Bauher-       den und TÖB-Bauleitplanungen“.
ren, neu entwickelte Grundstücke zu bebauen. Aufgrund der Entwicklung
des Gewerbegebietes Monsheim-Ost, Im Gleichgewann, hat sich die Ortsge-
meinde zum Ausgleich zu den Interessen der Landwirtschaft verpflichtet,
                                                                                    Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes
auf Entwicklungspotentiale zu verzichten. Lediglich im nördlichen Bereich
                                                                                    „Am Woog“ der Gemeinde Monsheim
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.3.3     Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Nebenanlagen,     wie     beispielsweise    Gartenhäuschen,    Pergolen,     Rankgerüste     oder

der Straße „An den Mühlen“ verbleibt die Möglichkeit, im Rahmen der Arron-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Mülltonnenunterstände, sind innerhalb der festgesetzten Baufenster sowie bis zu einer versiegelten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               80                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Gesamtfläche von 30 m² auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

                                                                                RECHTSPLAN                                                                                                                                                                                                                                     13                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Gartenhäuschen im Bereich zwischen derStraßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (Vorgartenbereich) sind unzulässig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ausnahmsweise dürfen die zur Ver- oder Entsorgung des Gebietes mit Gas, Elektrizität, Wärme und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen auch außerhalb der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.3.4     Garagen, Carports und Stellplätze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Das Errichten von Garagen und Carports ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Grundstücksfläche sowie auf den im Plan gekennzeichneten Flächen für Garagen zulässig.

                                                                                                                                                                                             80                               147,5 m                                                                                                                                                                                            113
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               STÄDTEBAULICHER805ENTWURF                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Stellplätze dürfen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der Flächen für Garagen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                WA                          II                    1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     errichtet werden.

dierung der bebauten Ortslage einen Lückenschluss zwischen dem Ortsteil
                                                                                                                                                                                             5                                                                                                                                                                                                                                                                                       191      453 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               80
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.4       Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verkehrsflächen werden gemäß den Einträgen in der Planzeichnung festgesetzt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.5       Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 454 m²

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                GRZ GFZ                                                                                                                                                                                                                                                                                                             80                                                                        1.5.1     Öffentliche Grünfläche ÖG-1 (Pflanzstreifen)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Grünflächen mit der Bezeichnung „ÖG-1“ ist ein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Pflanzstreifen herzustellen. Dieser ist in einer Breite von 4,50 m im Raster von 1,5 m x 1,5 m

                                                                                                                                                                                                      191                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Unter dem Bollenberg                                                15                                                                                  entweder mit einem Strauch oder einem Baum 2. Ordnung zu bepflanzen. Dabei sind im Abstand von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        15 laufenden Metern des Pflanzstreifens mindestens 10 Bäume 2. Ordnung zu pflanzen.
                                                                                                                                                                                                                                   BZP
                                                                                                                                                                                                                                   140,5 m +NN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 0,4 --                                                                                                                         530 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes bzw. des Strauches gemessen, an der die Pflanze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        aus dem Boden austritt.

                                                                                                                                                                                                       BZP
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       o             Dachform,                                                    440 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.6       Festsetzungen    für  das     Anpflanzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        von    Bäumen,      Sträuchern        und     sonstigen

                                                                                                                                                                           BZP                         140,5 m +NN

Kriegsheim und der Feuerwehr zu überplanen. Natürlich sind hier die Ent-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Dachneigung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.6.1     Pflanzenauswahl
                                                                                                                                                                           140,5 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                           199                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Das Anpflanzen von Bäumen erster Ordnung (großkronig und hochwüchsig) ist im gesamten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     E                      --                                    1                                                                                                                                                                        80                                                                                                                                                           Plangebiet unzulässig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Unter dem Bollenberg   112
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               463 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               501 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           11                                                                                                                                                 1.6.2     Private Freiflächen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Je 280 m² privater Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum oder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Obsthochstamm aus den beigegebenen Pflanzenlisten anzupflanzen. Bepflanzungen, die mehr als
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        zur Hälfte mit Nadelgehölzen vorgenommen werden sind, insbesondere bei Einfriedungen nicht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        zulässig.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungsschablone                                                                                                                                                                                                                                                                                                80
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  441 m²                                                                                                                                                                                                                           16                                                                         1.6.3     Fassaden- und Dachbegrünung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                gilt für alle Grundstücke                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen - vorzugsweise aus beiliegenden Pflanzempfehlungslisten -
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   im Geltungsbereich                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ist zulässig.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               449 m²                                                                                                                                                                                                                                                   Von der Neigung her geeignete Dachflächen von Haupt- und Nebengebäuden können -
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        vorzugsweise aus beiliegenden Pflanzempfehlungslisten - begrünt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  482 m²

wicklungsmöglichkeiten wegen der „Sandgrube im Pflänzer“ gehemmt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             478 m²                                                                                                                                                                                                                                                           1.7       Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  439 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            74                                                                                                                                                                                                                                                                                                1.7.1     Stellplätze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Stellplätze und Rangierflächen für Kraftfahrzeuge sind gepflastert oder wassergebunden (z.B.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Flur 2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Schotter) auszuführen. Vorzugsweise ist beim Einsatz von Pflastersteinen auf eine
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        wasserdurchlässige Bauweise zu achten (Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine, usw…)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              76
                                                                                     199                                                                                    BZP                                                    BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1.7.2     Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Ausbau von Straßen

                                                                                      1             W                            ÖG-1                                       139,5 m +NN                                            139,5 m +NN                                                                                                                                                                     80                                              437 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            81
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Soweit für die Herstellung des Straßenbaukörpers Aufschüttungen bzw. Abgrabungen parallel zu den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Straßenbegrenzungslinien erforderlich werden, sind diese von den Grundstückseigentümern zu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               77                                                                                                                                                                                                                                                       dulden. Dabei hat auf unbebauter Grundstücksfläche, durch Neuverteilung der Erdmassen bzw. durch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   11                                                                                                          1                                                                                                                                                                                                                                                        Geländemodellierung, eine Anpassung des neu entstehenden Geländes an das Vorhandene bzw. die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        natürliche Geländeoberfläche zu erfolgen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Zur Herstellung des Straßenkörpers sind zudem in den an die öffentlichen Verkehrsflächen

In einem Bauleitplanverfahren sollen nunmehr alle Interessen gegeneinan-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        angrenzenden Grundstücken unterirdische Stützbauwerke (Rückenstützen) entlang der

                                                                                    112                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           435 m²                                                                                441 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Grundstücksgrenze mit einer Breite von ca. 20 cm und einer Tiefe von ca. 30 cm erforderlich und von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        den jeweiligen Grundstückseigentümern entschädigungslos zu dulden.

                                                                                    12                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bei benachbarten Grundstücken sind die Höhenverhältnisse der Gelände aufeinander abzustimmen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            80                                                                                                                                                                          Zufahrten auf die privaten Grundstücke sind beim Übergang zu den öffentlichen Erschließungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        flächen (Gehwege), an deren vorhandene Höhe anzupassen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   548 m²     544 m²                                                                                        16                                                                                                                                                                1.7.3     Ausgleichsfläche AF-1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Mind. 30 % der Fläche sind mit standorttypischen heimischen Laubbaum- und Strauchpflanzungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (vgl. Gehölzartenliste), Qualität: Bäume, Hochstamm, 2 x v., STU 12/14 cm, Sträucher: 2 x v.,
                                                                                                                                                                            BZP                                                    BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  434 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        60/100 cm zu versehen. Es sind bei ca. 500 m² Gesamtfläche mind. 4 Bäume einzubringen. Die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sträucher sind in Pflanzgruppen im Dreiecksverband mit einem Abstand untereinander von 1,5 m
                                                                                                                                                                            139,0 m +NN                                            139,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                     434 m²                                                                                                                                                                                                                                                                                                               jeweils in Pflanztrupps von 3 - 7 Stück zu pflanzen. Die Randbereiche sind bei flächigen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Anpflanzungen unregelmäßig auszubuchten. Artengruppen unterschiedlicher Wuchshöhe sind so
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        miteinander zu vermischen, dass eine höhenmäßige Gliederung der Gebüsche entsteht. Innerhalb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        der Fläche sind zur Verbesserung des Lebensraumangebots der heimischen Tierwelt ergänzende

der abgewogen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Kleinstrukturen zu schaffen wie beispielsweise Lesesteinhaufen oder Totholzlager.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.8       Zuordnungsfestsetzung für Ausgleichsflächen              und       maßnahmen          im    Sinne   des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        § 1a Abs. 3 BauGB (§9 Abs. 1a BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        428 m²                                                                                                                                                                                                                          Die im Bebauungsplan mit AF gekennzeichneten Flächen, die öffentlichen Grünflächen mit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   438 m²                                                                                                                                                                                                                                                                                              199              Pflanzfestsetzungen und die externen Kompensationsflächen werden nach 9 Abs. 1a BauGB als
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    483 m²    483 m²                                                                                                                                                                                                                                                    4               Sammelausgleichsmaßnahmen den gesamten Flächen, auf denen Eingriffe erfolgen zugeordnet.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     538 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          530 m²                                                                                                                                                                                        Die Gemeinde legt diese Flächen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        528 m²                                                                                                                                                                          Darstellungen in der Planbegründung auf Kosten der Vorhabenträger an. Die erstattungsfähigen

                                                                                                                                                                                                                                   BZP                    BZP                 BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      529 m²                                                                                                                                                           Kosten können gemäß der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen abgerechnet und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     522 m²                                                                                                 404                                         auf die zugeordneten Gewerbegrundstücke verteilt werden.

                                                                                                                                                                               74                                                  138,5 m +NN            138,5 m +NN         138,5 m +NN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    192
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             3                                          Der Eingriff verteilt sich wie folgt:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Öffentlicher Eingriff:        Verkehrsflächen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   444 m²                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Privater Eingriff:            Überbaubare Grundstücksfläche, Ein- und Ausfahrten:

                                                                                                                                                                             BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1a S.2 i. V. m. § 1a Abs.3 BauGB, sowie § 135 a und b BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        werden 100,00 % der innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes dargestellten oder

                                                                                                                                                                             138,5 m +NN                             76                                                                                                                                                                                                                                                                             483 m² 482 m²                         586 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        festgesetzten Flächen sowie Maßnahmen der Eingriffskompensation (Interne und externe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Kompensationsflächen) nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 i. V. m. Nr. 20 bzw. Nr.25 a BauGB und deren Kosten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        den privaten Grundstücken innerhalb des Bebauungsplanes zugeordnet.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2         BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   446 m²                                                                                                                                                                                                                                                                                        196
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              81                             Biengartenstraße
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2.1.1     Materialien im Dachbereich

                                                                                                                                                                                                                                                              77                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Flur 2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bei geneigten Dächern von Haupt- und Nebengebäuden sind glasierte und reflektierende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Dacheindeckungen, unabhängig vom Farbton, nicht zulässig.

                                                                                                                                                                                                                                                              1

Lage:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        514 m²                                                                                                                                          Die Installation von Solaranlagen auf Haupt- und Nebengebäuden ist zulässig.
                                                                                                                                                                             BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                  459 m²                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2.1.2     Gestaltung der Vorgärten
                                                                                                                                                                             138,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Die Flächen zwischen den Straßenbegrenzungslinien und der vorderen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (Vorgartenbereich), dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Gebäudeflucht

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Am Woog                   97     Pferdekoppel
                                                                                                                                                                                                                                                                              BZP                                                                                                                                                                                                                    572 m²              556 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2.1.3     Ausführung der Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen des bestehenden Geländes sind nur bis zu einer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      109              108          106          105          104              577 m²                                                                                                                                                                                                                                   Höhe von 1,50 m und mit einer Böschungsneigung von max. 1: 2,5 zulässig. Mehrere Böschungen
                                                                                                                                                                                                                                                                              138,5 m +NN                                                                                                                                                                              4                3            3            3                 3                   103      542 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           102       545 m²101              100                       522 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        oder Stützmauern innerhalb des Baugrundstückes müssen einen Abstand von mindestens 3 m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   485 m²             511 m²                  563 m²     3                  3                                           99                                                                                                                                                              untereinander einhalten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               3       518 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2           2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  445 m²                                                                                         513 m²                                                                                                                                                                                                       2.1.4     Einfriedungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    513 m²                                                                                                                                                                                              Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von max. 2 m von der natürlich gewachsenen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      502 m²                           98                                                                                                                                               Geländeoberfläche zulässig. Es sind keine reflektierenden Materialien zu verwenden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2                                                      96
                                                                                                                                                                                                                                            BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               4                                                                                         Die in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz festgesetzten Regelungen für Einfriedungen sind zu
                                                                                                                                                                                                                       BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              beachten.

Das Plangebiet liegt nördlich der Straße „An den Mühlen“ zwischen dem Orts-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   85
                                                                                                                                                                                                                                            138,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              522 m²                                                                                                                      84           3.        HINWEISE
                                                                                                                                                                                                                       138,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            83
                                                                                                                                                                              BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                448 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    82                                        -         Ordnungswidrigkeiten § 89 LBauO
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ordnungswidrig im Sinne des § 89 LBauO handelt, wer den Festsetzungen der hiermit nach
                                                                                                                                                                              137,5 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               § 88 LBauO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              -         Ordnungswidrigkeiten § 213 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verstöße gegen die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB (Pflanzvorschriften) werden gemäß
                                                                                                                                                                                                                                    30,00                   3,00   7,00   3,00 BZP                3,00                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  § 213 BauGB als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
                                                                                                          5,65                             6,00                                    16,00       3,00    8,00   3,00
                                                                                                                                                                                                                                                                              138,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     -         Niederschlagswasser und Schmutzwasser
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Anfallendes Niederschlagswasser ist möglichst auf der Fläche zu versickern und darf nicht in die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 450 m²                                                                                                                                                                                                                                                             Landw. Betriebsfläche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Geplante Versickerungsmulden sollten, aufgrund
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        der Nähe zur Pfrimm, nach einem 20 - jährlichen Regenereignis (§ 28 LWG) bemessen sein. Ob für
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        die geplanten Mulden eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis erforderlich wird, ist über die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Kreisverwaltung Alzey-Worms abzuklären. Die Nutzung des anfallenden Oberflächenwassers bei

teil Kriegsheim und dem Tennisplatz. Es umfasst eine Größe von rd. 3,83 ha.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Dachflächen als Brauchwasser, beispielsweise zur Bewässerung des Gartens, wird empfohlen. Die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Entnahmestellen und Brauchwasserleitungen sind mit dem Hinweis “Kein Trinkwasser“ zu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Retentions-             97                                                                                                                                       kennzeichnen. Eine Verbindung zum Trinkwassernetz darf nicht hergestellt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       190
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       bereich                 1                                                              Reitplatz                                 195
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sollte die Versickerung aufgrund von Altlasten oder einer geringen Durchlässigkeit des anstehenden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bodens nicht möglich sein, wird empfohlen, dass Entwässerungskonzept rechtzeitig mit der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 110    2    109                                                    498 m²               574 m²                                                                                                                                                                                                                                         Kreisverwaltung Alzey-Worms abzustimmen. Ein Bodengutachten kann hier detaillierte Erkenntnisse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                500 m²
                                                                                                          W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3 474 m²                                                                                     522 m²
                                                                                                                                       ÖG-1                                                                                                                                                                                                                                                                                                       3                                                                                                                                         101                                                                                                                                                                                         liefern und sollte durchgeführt werden.
                                                                                                                                                                              BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                  109              108        106            105            104             103                                 520 m²      2        100                                                                                                96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2                2          2              2              2               2                      102                           519 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1         99                                                                                     3                                                                              Gemäß § 2 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) ist der Anfall von Schmutzwasser soweit wie
                                                                                                                                                                              137,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                           108        106            105            104           103
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2              101                          1             98                               Landw. Betriebsfläche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        möglich zu vermeiden. Das anfallende Schmutzwasser ist der kommunalen Kläranklage zuzuleiten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    109                         1              1              1             1                                         1                                         1                                                        1                                                                       N                      Bei der Nutzung von Niederschlagswasser im Haushalt und bei der Errichtung von Zisternen mit
                                                                                                                                                                                                                                                                               BZP                                                                                                                                                                     190            1              1
                                                                                                                                                                                                                      BZP                   BZP                                                                                                                                                                                                         1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Pumpen sind nach § 13 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowohl der örtliche

                                                                                                                                                                                                                      137,0 m +NN           137,0 m +NN                        137,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                        197             102
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               7         Reitplatz         Ohne Maßstab
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Wasserversorger als auch das Gesundheitsamt zu unterrichten und bei Installationen die technischen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Regeln, insbesondere die DIN 1988, DIN 1986 sowie die DIN 2001, zu beachten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           An den Mühlen                                                           1               1                                                                                                                                                                                                                    Das Errichten von Versickerungsanlagen und die Ableitung von anfallendem Oberflächenwasser in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        öffentliche Gewässer bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sofern die Lagerung wassergefährdender Stoffe auf dem Grundstück (z.B. Heizöl, Düngemittel,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Flur 2                                                                         Chemikalien u.ä.) vorgesehen ist, muss dies gemäß § 20 LWG der Unteren Wasserbehörde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        angezeigt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  199

                                                                                                                                              streifen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              -         Versorgungsleitungen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Durch Erdkabelleitungen wird das Baugebiet nieder- und hochspannungsseitig versorgt.

                                                                                                                Wirtschaftsweg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Für die Verlegung von unterirdischen            Versorgungsleitungen     sind   die    in    DIN    1998
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        vorgesehenen Trassenräume freizuhalten.
                                                                                                                                                                              BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauunternehmungen sind anzuweisen, vor Baubeginn aktuelle Bestandspläne bei der EWR Netz
                                                                                                                                                                              136,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GmbH schriftlich anzufordern oder dort abzuholen und mit der zuständigen Betriebsstelle Kontakt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        aufzunehmen.

Geltungsbereich:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bei Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist zu den Leitungstrassen ein Abstand von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2,50 m einzuhalten, damit einerseits Beschädigungen der Leitungen durch Wurzeldruck und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bodenaustrocknung und andererseits Beeinträchtigungen der Bepflanzung, z.B. bei erforderlichen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      404
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Tiefbauarbeiten, vermieden werden. Sollte dieser Abstand bei der Anpflanzung unterschritten

                                                                                                                                              Gehölz-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        werden, so sind technische Schutzmaßnahmen in gegenseitigem Einvernehmen spätestens im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Rahmen der Pflanzarbeiten notwendig.

                                                                                                                                                                                                                       BZP                  BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        3                                                      -         Schutz der oberen Bodenschicht (Mutterboden)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Mutterboden ist nach § 202 BauGB bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei
                                                                                                                                                                                                                       136,0 m +NN          136,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                             192                                                                                                                                                                                                                                                                 wesentlichen anderen Veränderungen, bei der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           -         Baugrund, Bodengutachten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          7,00
                                                                                                                                                                              BZP                                                                                                                  BZP
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Es wird empfohlen, für die einzelnen Bauvorhaben und für die Standsicherheit der Bauwerke eine
                                                                                                                                                                                                                                                                                135,5 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Baugrunduntersuchung (Bodengutachten) auf den betroffenen Flächen durchführen zu lassen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        18,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Die einschlägigen DIN-Normen, wie z.B. Din 4020 und DIN EN 1997-1 und -2, sind zu beachten.
                                                                                                                                                                              136,0 m +NN                                                                                                          135,0 m +NN          BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   -         Bauwerksgründung und Abdichtung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen folgende Grund-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        135,0 m +NN                  BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Im gesamten Plangebiet ist ein hoher Grundwasserstand bzw. evtl. auftretendes
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Schichtenwasser möglich. Unterkellerungen sowie Bauwerke unterhalb der natürlich gewachsenen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     134,5 m +NN                                BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Geländeoberfläche sind dementsprechend den örtlichen Verhältnissen anzupassen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        gegebenenfalls gegen Wasser abzudichten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                134,5 m +NN              BZP                      7,00
                                                                                                                                                                                       GA                                                                                                                                                                                                                                134,5 m +NN

                                                                                                                                                         2,50 3,00 2,50

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   3,00
                                                                                                                                                                           Fuß- und Pflegeweg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     196

stücke der Gemarkung Kriegsheim: Flur 2, Nr. 74, 76, 77/1, 109/4, 108/3,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 8,00
                                                                                                                                                                                       GA

                                                                                                                                                                             BZP
                                                                                                                                                                             136,0 m +NN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        5,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Flur 2

106/3, 105/3, 104/3, 103/3, 102/3, 101/3, 100/2, 99/2, 98/2, 97/2, 96/4 und
                                                                                                                                                                                                                        BZP                     BZP                        BZP                                                                                                                                      BZP
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  BZP                                                                                                               134,5 m +NN
                                                                                                      W                              ÖG-1
                                                                                                                                                                                                                        135,5 m +NN             135,0 m +NN                135,0 m +NN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  134,5 m +NN        BZP                                                                                                                                                                     134
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ,5 m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     134,0 m +NN                      BZP
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      134,0 m +NN                                                 Am Woog                                    97
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             2
                                                                                                                                                                            109                        108                106                  105                 104
                                                                                                                                                                             4                          3                  3                    3                   3                       103                   102                                               100
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              101

Teilflächen der Grundstücke Flur 2, Nr. 190, 191 und 192 (landwirtschaftliche
                                                                                                                                                                            BZP                                                                                                              3                     3                                                 2                                       99                                                                                                                                                                    PG-1
                                                                                                                                                                            135,0 m +NN                                                                                                                                                        3                                                             2                                                                      134,0                                                                                 Pferdekoppel
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  BZP                                                                         m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  134,0 m +NN          98
                                                                                                                                                                                                                     BZP                    BZP                      BZP
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     3,00              8,00          3,00           16,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2                                                                                                                                           96
                                                                                                                                                                                                                                                                                              BZP
                                                                                                                                                                                                                     135,0 m +NN            135,0 m +NN              134,5 m +NN              134,0 m +NN          BZP                                                                                                                                                                                                                                                             4
                                                                                                                                   streifen

Wirtschaftswege).
                                                                                                                                                                            BZP                                                                                                                                    133,5 m +NN                     BZP
                                                                                                                                                                            135,0 m +NN                                                                                                                                                            133,5 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       84
                                                                                               Wirtschaftsweg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 BZP
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 133,5 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                              82              83
                                                                                                                                 Gehölz-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    GA

                                                                                                                                                                           BZP                                                                                                                                                                                                                                                                                                             133,5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            8,00
                                                                                                                                                                           135,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                                                             m

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       3,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Landw. Betriebsfläche
                                                                                              W                      ÖG-1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          g
                                                                                                                                                                                                                 BZP                   BZP                         BZP

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Fuß- und Pflegewe
                                                                                                                                                                               16,00                                                                                                         BZP
                                                                                                                                                                                            3,00                 135,0 m +NN           135,0 m +NN                 135,0 m +NN
                                                                                                                                                                                                                                                                                             134,5 m +NN         BZP

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    16,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 134,5 m +NN                       BZP

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       38,60
                                                                                                                                                                          BZP                                                                                                                                                                                               GA                                        AF-1                             97
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   133,5 m +NN

                                                                                             190
                                                                                                                                                                          135,0 m +NN                                                                                                                                                                                                                                                                  1                                                                                                                                                                                                 Reitplatz                                                                       195
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          3
                                                                                     110      2                        109
                                                                                                                        3

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
                                                                                      3                                                                                                                               106              105                  104                                                                         101
                                                                                                                                                         109                                       108                                                       2                  103                                                      2                 100                                                                                                                                                                                                                                                                                96
                                                                                                                                                          2                                         2                  2                2                                        2                          102                                             1                   3,00                 99   133,0 m                                                                                                                                                                                                                             3
                                                                                                                                                                                                                                                            104                                              2              101                                                                      1                                                                                                      Landw. Betriebsfläche
                                                                                                                                                          109                                      108                106              105                                    103                                                                                                                                           98                                                                                                                                      96
                                                                                             190                                                            1                                       1                  1                1                    1                 1                                             1                                                                                              1                                                                                                                                       1                                                                                                                                                                                N
                                                                                              1
                                                                                                                                                                                                                                                                                     197
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           7                                             Reitplatz

im Norden:	durch die südliche Grundstücksgrenzen des Grundstückes Flur
                                                                                                                                                                               An den Mühlen                                                                                                             102
                                                                                                                                                                                                                                                                                      1                   1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Flur 2
            2, Nr. 80/15.
im Osten:	durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur           Hinweis:
            2, Nr. 80/15 und die östliche Grundstücksgrenze des Grundstü-       Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan
            ckes Flur 2, Nr. 98/2 und 96/4.                                     eingereicht werden. Die Anregungen etc. können bei der Verbandsgemein-
im Süden:	durch den Fuß- bzw. Radweg nördlich im Anschluss an die Ge-          deverwaltung, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim vorgebracht werden.
            meindestraße „An den Mühlen“.                                       Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nicht
im Westen:	durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur         fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
            2 Nr. 190 (landw. Wirtschaftsweg „Auf dem Hohenleimen).             die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Ver-
                                                                                waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen
Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch           geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
dargestellt.                                                                    nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge-
                                                                                macht werden können.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß § 3           Monsheim, 10.01.2020                   gez. Zakostelny, Ortsbürgermeister
Abs. 1 Baugesetzbuch
in der Zeit vom
                03.02.2020 bis einschließlich 03.03.2020
in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu jedermanns Einsicht-
nahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).
Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele
und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.

Gegenstand der Auslegung:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Offstein
Ausgelegt werden der Entwurf der Planurkunde, die textlichen Festsetzun-
gen (bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlicher Art) und die Be-           Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
gründung.                                                                       nach der Weihnachtspause geht es wieder weiter. Die Gemeinde Offstein
Außerdem werden die folgenden, bereits vorliegenden Gutachten mit zur           lädt zum gemeinsamen Mittagessen in die Engelsberghalle ein:
Verfügung gestellt:
                                                                                Am 28. Januar 2020 servieren wir:
a) Schalltechnische Stellungnahme des Büros Pies vom 29.04.2019                 - Tafelspitz mit Meerrettich-Sauce, Bouillongemüse und Salzkartoffeln.
                                                                                - Dessert: Mousse Schokolade
Der Planentwurf incl. Anlagen liegt in der Zeit vom                             - Im Anschluss Kaffee und eine Süßigkeit
                   03.02.2020 bis einschl. 03.03.2020
im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Al-              Wer sich noch nicht angemeldet hat, wird gebeten, sich für 7,- € pro Person
zeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Bauabteilung, Dachgeschoss, während            auf dem Rathaus während der Amtsstunde montags zwischen 18.00 Uhr
der Dienststunden                                                               und 19.00 Uhr telefonisch anzumelden (Tel. 5941) oder einen Zettel mit Na-
Montag	von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und                                         men und Anschrift in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
                                  von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag	von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und                                     Das Helferteam freut sich auf Ihr Kommen.
                                  von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr                                                          Andreas Böll, Ortsbürgermeister
Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
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