Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim - VG Monsheim
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 3 Freitag, den 17. Januar 2020 Voller Ratssaal beim Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde Monsheim Birgit Bernhard und Gerd Reder mit Verdienstplakette der VG geehrt VG MONSHEIM – Zum traditio- nellen Neujahrsempfang der Ver- bandsgemeinde Monsheim konn- te Bürgermeister Ralph Bothe rund 180 Repräsentanten aus Po- litik, Wirtschaft und Gesellschaft im Ratssaal der Anhäuser Mühle begrüßen, darunter auch den neuen Landrat Heiko Sippel, die Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp und seinen Amts- vorgänger Michael Kissel sowie die ehemalige Rheinhessische Weinkönigin Anna Göhring. In seiner Ansprache erinnerte Bothe an die Gründung der Partei DIE GRÜNEN auf den Tag genau vor 40 Jahren. Leider habe die da- malige Aufbruchsstimmung, wel- che sich quer durch alle Parteien zog, nicht zu einem konsequenten gesellschaftlichen Wandel ge- führt, sodass die wichtigen ökolo- In Anwesenheit von Landrat Heiko Sippel und der Landtagsabgeordneten Kathrin Anklam-Trapp verlieh gischen Fragen bis heute weitge- VG-Bürgermeister Ralph Bothe die Verdienstplakette der VG Monsheim an Birgit Bernhardt (2.v.r.) und hend ungelöst seien. Nun gelte es Gerd Reder (Mitte). (Foto: Rudolf Uhrig) eine Gratwanderung zu schaffen, um die Industriegesellschaft im für die Entwicklung der Ver- sanieren und mit der energeti- werbegebiet Monsheim entstehen. laufenden Betrieb ökologisch bandsgemeinde und der Ortsge- schen Sanierung der Grundschu- Im zweiten Teil der Veranstal- umzubauen und dabei Rücksicht meinden geschaffen worden seien. le Offstein beginnen. Darüber hi- tung, die von dem Wachenheimer auf Arbeitsplätze und Energie Der Bürgermeister verwies dar- naus erhalten die Grundschule Schauspieler und Musiker Steffen sicherheit zu nehmen. auf, dass die Kredite der Ver- Monsheim eine neue Heizungs- Schlösser musikalisch umrahmt Klima-, Natur- und Artenschutz bandsgemeinde Monsheim – trotz anlage, der Wertstoffhof eine wurde, erfolgte die Verleihung seien globale Aufgaben, deren Investitionen von rund 1,4 Mio. zweite Zufahrt und die Feuerwehr der Verdienstplaketten für her- Umsetzung vor Ort in den Kom- Euro – im vergangenen Jahr um ein neues Tanklöschfahrzeug. ausragendes ehrenamtliches En- munen beginne, so Bothe. Gleich- 597.000 Euro, also um mehr als 10 Durch die kommunale Woh- gagement an Birgit Bernhardt aus zeitig sollen aber auch die Lebens % reduziert werden konnten und nungsbaugesellschaft WIM GmbH Mörstadt und Gerd Reder aus qualität gesichert, die Infrastruk- der Kassenbestand gleichzeitig wird in Monsheim in den nächs- Flörsheim-Dalsheim. tur ausgebaut, die Gemeinde um 100.000 Euro gestiegen ist. ten Tagen mit dem Bau des Ärz- Abschließend dankte Ralph Bo- finanzen stabilisiert und der ge- Nach einem ausführlichen tehauses begonnen und in Flörs- the den Mitarbeiterinnen und sellschaftliche Zusammenhalt in Rückblich auf das Jahr 2019 skiz- heim-Dalsheim errichtet die Mitarbeitern der Verwaltung, den der Dorfgemeinschaft gestärkt zierte Bothe die anstehenden Pro- Gesellschaft ein Wohngebäude Ortsbürgermeistern und -beige- werden. Die neu gewählten Rats- jekte. Neben dem Bau der Rhein- mit 16 Mietwohnungen. Der LBM ordneten, allen Ratsmitgliedern mitglieder, die Ortsbürgermeister hessenhalle wird die VG u.a. eine Worms plant für 2020 die Erneue- sowie den vielen ehrenamtlich und auch er selbst stünden somit neue Halle für den Bauhof mit rung der Eisbachbrücke in Off- engagierten Bürgerinnen und vor enormen Herausforderungen, Sozial- und Büroräumen errich- stein und im Frühjahr 2021 soll Bürgern für die gute Zusammen- denen man sich jedoch mit Zuver- ten, das Dachgeschoss der An- die Ampelkreuzung südlich von arbeit und ihren Beitrag zur sicht stellen könne, weil in den häuser Mühle ausbauen, den Zu- Monsheim zu einem Kreisver- Sicherung einer guten Lebens- vergangenen Jahren gemeinsam gang zur Grundschule Monsheim kehrsplatz umgebaut werden so- qualität in unseren Gemeinden. hervorragende Voraussetzungen von der Kaiser-Wilhelm-Straße wie die zweite Zufahrt zum Ge- Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 17. Januar 2020 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. v. 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Ortsbürgermeister Polizeioberkommissarin Burdenski-Hunz Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim.................................... 0 62 47 / 99 11 27 7 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Fax: 0 62 47 / 89 0 Kindertagesstätte Kunterbunt, Flörsheim-Dalsheim, Rödlerstraße 3 Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Pflegestützpunkt Rathaus Hohen-Sülzen, Hauptstraße 2 Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel und deren Angehörige Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0176 / 23 17 08 25 Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com Pflegestützpunkt Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, 67574 Osthofen, Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Sprechzeiten: Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr Irena Markheim�������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1 Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������ Mobil: 0172 / 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny In Monsheim: Mehrgenerationenhaus, Hauptstr. 111, 67590 Monsheim-Kriegsheim Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Dienstag nach Vereinbarung, E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de Rathaus Monsheim, Hauptstraße 47 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Rathaus Offstein, Bahnhofstraße 2 Kontaktpersonen. Informationen und Terminvereinbarung während Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz der Öffnungszeiten unter�������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39. Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr – Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen, Bürgerhaus Wachenheim, Harxheimer Straße 10 MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey, Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat Feuerwehren von 19 – 21 Uhr, keine vorherige Anmeldung notwendig. stv. Wehrleiter Eike Milch.............................................................................. 0 177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms������Tel.: 0151 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer........................... 0 163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon: ...............................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................ 0 173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. v. 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. v. 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Hans Lösch............................................................ 0 62 43 / 56 78 Sa. 8:30 – 12:30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Krankenhaus Erdgasversorgung / Stromversorgung Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 EWR Netz GmbH, Alzey (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2019.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 17. Januar 2020 Birgit Bernhardt, Mörstadt Frau Bernhardt wird für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches sation und Durchführung der Veranstaltung eingebunden. Zu Engagement im Sport- und Vereinsleben, ihre vorbildlichen den Aktivitäten des Heimatvereins zählen aber auch Arbeits- Beiträge zur Kinder- und Jugendförderung, sowie das heraus- einsätze zur Aufwertung des Ortsbildes. So wurden unter an- ragende Wirken zur Stärkung der dörflichen Gemeinschaft derem das Milchhäuschen am Woog saniert oder die Geräte ihrer Heimatgemeinde Mörstadt geehrt. auf dem Kinderspielplatz gestrichen. Als Birgit Hack im März 1967 geboren wird, ist ihr Vater Wilhelm Einen weiteren Schwerpunkt beim Heimatverein Mörstadt bil- Oberturnwart des TV Mörstadt und meldet seine kleine Toch- det traditionell das Engagement für Kinder und Jugendliche. ter noch im selben Jahr als neues Vereinsmitglied an. Damit Dazu zählen die Kerwe-Wettspiele der Jugend am Kerwesonn- verbindet er vielleicht die vage Hoffnung, eine Familientradi tag ebenso, wie ein jährliches Kinderfest über drei Tage, wel- tion in der Turnabteilung des Vereins zu begründen. Nicht ganz ches zunächst nur für ortsansässige Kinder veranstaltet wurde. zu Unrecht, wie sich schon bald zeigen wird. Später wird die Veranstaltung in das Ferienprogramm der Ver- bandsgemeinde integriert und für Kinder aus allen Gemein- Mit dem Hintergrund einer im Ort verwurzelten und gut ver- den auf dem Freizeitgelände „In den Rechen“ durchgeführt. netzten Familie ist es für Birgit Hack „sehr schön, im Dorf groß zu werden“. Man kennt fast jeden und die Menschen helfen Als die Verbandsgemeinde schließlich im Jahr 2005 das Kon- sich gegenseitig, wenn Hilfe gebraucht wird. Sie erlebt die 1. zept der Ferienspiele grundlegend ändert und den Vereinen Klasse der Grundschule noch in Mörstadt und muss dann nach dadurch auch eine finanzielle Unterstützung gewähren kann, Monsheim wechseln, weil die Dorfschule im Sommer 1974 ge- entwickeln Birgit und Michael Bernhardt mit ihrem Team des schlossen wird. Später besucht sie die Fachschule für Hauswirt- Heimatvereins ein neues Betreuungsformat, welches seither schaft und absolviert eine Ausbildung zur Arzthelferin. jährlich mit immensem Aufwand und Engagement über eine Woche für rund 70 Kinder im und am Dorfgemeinschaftshaus Ihre Freizeit verbringt sie jedoch von Kindesbeinen an beim TV durchgeführt wird. Mörstadt. Zunächst aktiv im Kinderturnen, fährt sie mit dem Verein 1973 erstmals zum Deutschen Turnfest nach Stuttgart. Innerhalb weniger Tage wird mit Kindern, die ganz unter- Seither hat sie nur in den Jahren ein Turnfest verpasst, als ihre schiedliche Talente mitbringen, eine nahezu perfekte Bühnen- Kinder geboren wurden, und ist seit 1998 selbst für die Vereins- show, ein atemberaubendes Zirkus- oder Varieté-Programm meldungen und die Organisation der Fahrten zu den Deut- und vieles mehr einstudiert, während nebenan das Küchen- schen Turnfesten verantwortlich, die bis heute zu den absolu- team unter der Leitung von Birgit Bernhardt für die ganze ten Höhepunkte im Vereinsleben zählen. Mannschaft täglich selber kocht, backt und brät. Am Ende be- findet sich dann nicht selten der halbe Hausstand der Familie Bezeichnend für die besonders innige Verbindung von Ver- Bernhardt im Dorfgemeinschaftshaus und den krönenden Ab- eins- und Familienleben im Hause Hack / Bernhardt ist es wohl, schluss bildet in vielen Jahren die feierliche Gala-Aufführung dass Birgit Hack ihren späteren Ehemann Michael Bernhardt des selbst gestalteten Programms für Eltern, Großeltern und näher kennenlernt, als beide in der Kinderbetreuung beim Verwandte. Bei diesen legendären Veranstaltungen ist das Grillfest des Heimatvereins tätig sind. 1988 wird geheiratet und DGH meist bis auf den letzten Platz gefüllt und für alle Gäste anschließend fast komplett in Eigenleistung ein altes Anwesen wird natürlich von Birgit Bernhardt und ihrem Küchenteam ein in der Sackgasse saniert und um einen Anbau erweitert. Die üppiges Buffet vorbereitet. Kinder Erik, Nils, Hanna und Sören werden geboren und sind später ebenfalls in den Mörstadter Vereinen oder bei der Frei- Während des Ferienprogramms, aber auch als Übungsleiterin willigen Feuerwehr aktiv. ist Frau Bernhard auch im größten Trubel der ruhende Pol, wirkt durch ihre natürliche Autorität und ist für die Kinder oft Seit 1981, also seit ihrem 14. Lebensjahr, leitet Birgit Bernhardt Motivations-Trainerin, Psychologin, Krankenschwester und Übungsstunden der Turnabteilung des TV Mörstadt für Kinder, vieles mehr. Es ist fast überflüssig, zu erwähnen, dass bei die- Jugendliche und Senioren. 1992 erwirbt sie die Übungsleiter- sem Betreuungsangebot wirklich alle Kinder willkommen sind Lizenz und besucht seither regelmäßig Fortbildungsveranstal- und Inklusion selbstverständlich ist. Ebenso selbstverständlich tungen, um die Lizenz zu verlängern und aktuelle Entwicklun- ist es für sie, dort mit anzupacken, wo Unterstützung gebraucht gen und Trends nicht zu verpassen. Im Jahr 1993 übernimmt wird. So auch im Sektstand beim Woogfest oder im Jugend- sie das Amt der Oberturnwartin und damit die Abteilungslei- und Sozialbeirat der VG. tung. Darüber hinaus ist sie seit rund 10 Jahren als Kampfrich- terin im Nibelungen-Turngau Worms aktiv. Ich freue mich daher ganz besonders, Frau Birgit Bernhardt in Anerkennung ihres beeindruckenden gesellschaftlichen Enga- Im Heimatverein Mörstadt unterstützt Birgit Bernhard zu- gements und ihres jahrzehntelangen uneigennützigen Wir- nächst ihren Vater und später ihren Mann Michael, der zwi- kens zum Wohle ihrer Heimatgemeinde Mörstadt und der dor- schenzeitlich den Vorsitz übernommen hat. Sie hilft seit 1985 tigen Vereine sowie der Kinder in unserer Verbandsgemeinde, bei der Kinderbetreuung im Rahmen des jährlichen Grillfestes die Verdienstplakette der Verbandsgemeinde Monsheim ver- am Himmelfahrtstag und ist später auch intensiv in die Organi- leihen zu können.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 17. Januar 2020 Gerd Reder, Flörsheim-Dalsheim Herr Reder wird für seine jahrzehntelangen Arbeiten zur Erfor- de von Arten für Deutschland und Rheinland-Pfalz. Außerge- schung und Dokumentation der Insektenfauna unserer Region, wöhnliche Funde und Begebenheiten werden fachlich aufbereitet seine herausragenden Beiträge zum Arten- und Biotopschutz so- und veröffentlicht. Mit seinen inzwischen mehr als 140 Publika wie sein Engagement in verschiedenen Vereinen seiner Heimat- tionen hat sich Gerd Reder in der Fachwelt enormes Ansehen er- gemeinde Flörsheim-Dalsheim geehrt. worben und gilt heute als einer der besten Kenner der heimischen Hautflüglerfauna. Bereits in frühester Jugend interessiert sich Gerd Reder intensiv für die heimische Vogel- und Pflanzenwelt und ist von Wiesen- Seit 1991 hat er nach wissenschaftlichen Kriterien eine Samm- ameisen, Fröschen oder Schmetterlingen begeistert. Daraus er- lung aufgebaut, die heute 25 – 30.000 Exponate umfasst. Seine wächst ein Hobby, welches ihn sein Leben lang nicht mehr loslas- Kollektion gilt als vorbildlich. Die Belege sind hervorragend prä- sen sollte. pariert und beschriftet. Das umfangreiche Fotoarchiv mit vorzüg- lichem Bildmaterial erfreut sich reger Nachfrage aus Fachkreisen. 1946 in Worms geboren, verbringt er seine Kindheit als ältester Erst kürzlich hat er eine Vereinbarung mit dem Zoologischen Mu- von fünf Geschwistern in Nieder-Flörsheim. Dort besucht er auch seum in München geschlossen, um seine Sammlung später der die Schule, die er nach der achten Klasse verlässt, um im Alter von Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. 14 Jahren eine Lehre als Dreher bei der Firma Enzinger in Pfed- dersheim zu beginnen. Von 1966 bis zum Eintritt in den Ruhe- Seit 1993 erforscht Gerd Reder intensiv die ehemalige Kaolingru- stand arbeitet er als Metallbauer zunächst für eine Fremdfirma be in Monsheim und konnte dort bisher 1.500 Insekten-Arten auf dem Gelände der Firma Procter & Gamble und ab 1995 als nachweisen. Mit einem Gesamtbestand von mehr als 550 Bienen- Bauleiter im Wick-Werk Groß-Gerau. und Wespenarten ist dieser Lebensraum in Mitteleuropa einzigar- tig. Über mehr als 18 Jahre hat Herr Reder die zuständige SGD Süd Bereits im Alter von 26 Jahren ist Gerd Reder stolzer Vater von drei als Obere Naturschutzbehörde immer wieder auf die außerge- Töchtern. 1978 baut er sein Haus „Am Pfortengarten“ – natürlich wöhnliche Bedeutung dieses Biotops hingewiesen und konnte mit großem Gartenteich für Libellen und Amphibien. Seit 1988 ist schließlich 2015 die Ausweisung als Naturschutzgebiet erreichen. er mit seiner zweiten Frau Petra verheiratet, die einen wichtigen Für ihn, der er viel Zeit seines Lebens in der Grube verbracht hat Anteil an seinen sehr ausgeprägten naturkundlichen Tätigkeiten und den Lebensraum wie kein anderer kennt, einer der größten hat und ohne deren Verständnis und Unterstützung sich sein fau- Erfolge seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Natur- und Arten- nistisches Interesse sicherlich nicht so intensiv entfalten könnte. schutz. Da sich sein eigentlicher Traum, einen Beruf mit Bezug zur Natur Gerd Reder ist aber auch am Bordsberg in Mörstadt, an den Klär- zu ergreifen, zur damaligen Zeit nicht verwirklichen lässt, wird die teichen in Offstein, in der Dünenlandschaft bei Eisenberg, dem Zucht von Rassetauben sein erstes intensiveres Hobby. Über der Gundersheimer Steinbruch oder den Hohlwegen bei Pfedders- Garage des Elternhauses züchtet Gerd Reder mit großem Erfolg heim unterwegs. Ganz nebenbei dokumentiert seine Forschung über viele Jahre Deutsche Schautauben, wird Mitglied im Geflü- die Veränderungen der hier heimischen Arten, den Rückgang der gelzuchtverein Flörsheim-Dalsheim und gewinnt mit seinen Tie- Insektenpopulationen und das Vordringen südeuropäischer Ar- ren bei nationalen Ausstellungen manche Auszeichnung. ten in unsere Region. Er teilt und diskutiert diese Erkenntnisse mit Spezialisten in aller Welt, ohne jedoch „Patentlösungen“ gegen Stets ist er in seiner Freizeit aber auch weiterhin in der Natur un- das Insektensterben aufzeigen zu können. Als vorrangig sieht er terwegs, um Tiere und Pflanzen zu studieren. Fasziniert ist er be- jedoch den Schutz bestehender Biotope und die Schaffung zu- sonders von den Beobachtungen im naturnah gestalteten Garten sätzlicher Lebensräume an. des Flörsheim-Dalsheimers Wilhelm Geil, der sein naturkund liches Interesse maßgeblich fördert und auf dessen Anregung er Gerd Reder war Mitbegründer des Heimatvereins Flörsheim-Dals- 1982 der Kreisgruppe Grünstadt des Naturschutzverbandes Polli- heim, hat erfolgreich Nisthilfen für Schleiereulen in Feldscheunen chia beitritt. 1989 wird er Mitglied der Gesellschaft für Natur- und Kirchtürmen installiert, war in seiner Jugend als Turner und schutz und Ornithologie (GNOR) und 1990 der Ortsgruppe Worms Fußballer beim TSV Flörsheim-Dalsheim aktiv und von 1989 bis und Umgebung des NABU. 2004 für den Landkreis Alzey-Worms als ehrenamtlicher Landes- pflegebeauftragter unterwegs. Gerd Reder nimmt regelmäßig an Fach-Exkursionen teil und eig- net sich tiefere Kenntnisse der Vegetation, der Vogelwelt und der Gerd Reder kennt die heimische Natur, die hier lebenden Arten Insektenvorkommen unserer Region an. Den größten Teil seiner und ihre Lebensräume wie kein Zweiter. Er hat über Jahrzehnte außergewöhnlichen Fachkenntnisse der Hautflüglerfauna hat er die Veränderung der Landschaft, den Verlust von Biotopen und jedoch durch Recherche und Lektüre von Fachliteratur autodi- die Auswirkungen auf Insekten und andere Tierarten akribisch daktisch erworben und dabei sukzessive ein internationales Netz- dokumentiert und sich ehrenamtlich in herausragender Weise für werk mit guten Kontakten zu Wissenschaftlern dieses Forschungs- den Schutz der Monsheimer Sandgrube und anderer Biotop- schwerpunktes aufgebaut, mit denen er heute in ständigem Strukturen eingesetzt, als diese Themen noch nicht im Mittel- Austausch steht. punkt des öffentlichen Interesses standen. Besonders erfolgreich ist er bei der Erforschung der Hautflügler, Es ist mir ein besonderes Anliegen, ihm in Anerkennung dieses von Bienen, Wespen und Fliegen in unserer Region und in Süd- beeindruckenden Engagements die Verdienstplakette der Ver- hessen. Ihm gelingen zahlreiche Erstnachweise oder Wiederfun- bandsgemeinde Monsheim zu verleihen.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 17. Januar 2020 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Flörsheim-Dalsheim Hohen-Sülzen 20 Jahre TSV-Tanzfreunde 50plus Flörsheim-Dalsheim Bekanntmachung Kurz vor den Weihnachtstagen feierten die aktiven Tänzerinnen und Tänzer Am Mittwoch, den 22. Januar 2020 um 19:00 Uhr findet im Rathaus der der TSV-Tanzfreunde 50plus ihr 20jähriges Jubiläum im Bürgerhaus. Ortsgemeinde Hohen-Sülzen die 2. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt. Tagesordnung: 1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das HH-Jahr 2020 - Beratung über den Haushaltsplanentwurf 2020 2. Mitteilungen und Anfragen 3. Einwohnerfragen „Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen“ 1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemein- de Hohen-Sülzen zur Vorberatung am 22. Januar 2020 zugeleitet. 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt ab dem 17. Januar 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 2.32, bis zur Beschlussfassung über die Haushalts- satzung durch den Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-mons- Foto: TSV-Tanzfreunde heim.de zur Einsichtnahme bereit. 2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen Namens der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim danke ich allen aktiven Tän- haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntma- zerinnen und Tänzern für das große Engagement über viele Jahre hinweg. chung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße Ebenso geht mein Dank an Tanzleiter Wolfgang Fries und seinem Team, wel- 15, 67590 Monsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für che die vielfältigen Aktivitäten der Tanzfreunde organisieren und somit auch das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gruppe leisten. Bei zahl- Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung reichen Veranstaltungen der Ortsgemeinde sind die Tanzfreunde mit Freude oder an den Ortsbürgermeister zu richten. Der Ortsgemeinderat Hohen- engagiert. Sülzen wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die Die Ortsgemeinde sagt „herzlichen Dank“ hierfür und alles Gute für die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung Zukunft! beraten und entscheiden. Hohen-Sülzen, 17.01.2020 Andreas Thon, Ortsbürgermeister Illegale Müllablagerungen in der Gemarkung Leider kommt es in letzter Zeit in der gesamten Verbandsgemeinde ver- Mörstadt mehrt zu illegalen Müllablagerungen. Auch in Flörsheim-Dalsheim gab es in den letzten Wochen einige Fälle innerhalb und außerhalb der Ortslage. „Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mörstadt“ Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger die Wertstoffhöfe zu 1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 nutzen und nicht Abfälle in unserer Umwelt illegal zu entsorgen. mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 09. Januar 2020 in der Haupt- und Finanzaus- schusssitzung des Ortsgemeinderates Mörstadt vorgestellt und vorberaten. 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt ab dem 17 Ja- nuar 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der all- gemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 2.32, bis zur Beschlussfassung über die Haushalts- satzung durch den Ortsgemeinderat Mörstadt zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haus- haltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-monsheim.de zur Einsichtnahme bereit. 2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mörstadt haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vor- schläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an Solche Umweltstraftaten werden durch die Ortsgemeinde konsequent zur den Ortsbürgermeister zu richten. Der Ortsgemeinderat Mörstadt wird Anzeige gebracht und verfolgt. Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes fin- vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb die- den Sie auf Seite 2 dieser Amtsblattausgabe. ser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister Mörstadt, 17.01.2020 Stephan Hammer, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 17. Januar 2020 Monsheim Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Bebauungsplan „Am Woog“ der Gemeinde Monsheim; Folgende Unterlagen können während der Zeit auch im Internet eingesehen Ortsübliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit werden: gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Planurkunde, die Begründung, die textlichen Festsetzungen und die Ge- staltungssatzung über die örtlichen Bauvorschriften. Bekanntmachung Die Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Mons- Anlass der Planung: heim unter der Rubrik „Rat und Verwaltung“, dort unter Punkt „Info für Behör- In Monsheim besteht derzeit nicht die Möglichkeit für potentielle Bauher- den und TÖB-Bauleitplanungen“. ren, neu entwickelte Grundstücke zu bebauen. Aufgrund der Entwicklung des Gewerbegebietes Monsheim-Ost, Im Gleichgewann, hat sich die Ortsge- meinde zum Ausgleich zu den Interessen der Landwirtschaft verpflichtet, Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes auf Entwicklungspotentiale zu verzichten. Lediglich im nördlichen Bereich „Am Woog“ der Gemeinde Monsheim 1.3.3 Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) Nebenanlagen, wie beispielsweise Gartenhäuschen, Pergolen, Rankgerüste oder der Straße „An den Mühlen“ verbleibt die Möglichkeit, im Rahmen der Arron- Mülltonnenunterstände, sind innerhalb der festgesetzten Baufenster sowie bis zu einer versiegelten 80 Gesamtfläche von 30 m² auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. RECHTSPLAN 13 Gartenhäuschen im Bereich zwischen derStraßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze (Vorgartenbereich) sind unzulässig. Ausnahmsweise dürfen die zur Ver- oder Entsorgung des Gebietes mit Gas, Elektrizität, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. 1.3.4 Garagen, Carports und Stellplätze (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Das Errichten von Garagen und Carports ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie auf den im Plan gekennzeichneten Flächen für Garagen zulässig. 80 147,5 m 113 STÄDTEBAULICHER805ENTWURF Stellplätze dürfen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der Flächen für Garagen WA II 1 errichtet werden. dierung der bebauten Ortslage einen Lückenschluss zwischen dem Ortsteil 5 191 453 m² 80 15 1.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsflächen werden gemäß den Einträgen in der Planzeichnung festgesetzt. 1.5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 454 m² GRZ GFZ 80 1.5.1 Öffentliche Grünfläche ÖG-1 (Pflanzstreifen) Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Grünflächen mit der Bezeichnung „ÖG-1“ ist ein Pflanzstreifen herzustellen. Dieser ist in einer Breite von 4,50 m im Raster von 1,5 m x 1,5 m 191 Unter dem Bollenberg 15 entweder mit einem Strauch oder einem Baum 2. Ordnung zu bepflanzen. Dabei sind im Abstand von 15 laufenden Metern des Pflanzstreifens mindestens 10 Bäume 2. Ordnung zu pflanzen. BZP 140,5 m +NN 0,4 -- 530 m² Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes bzw. des Strauches gemessen, an der die Pflanze aus dem Boden austritt. BZP o Dachform, 440 m² 1.6 Festsetzungen für das Anpflanzen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BZP 140,5 m +NN Kriegsheim und der Feuerwehr zu überplanen. Natürlich sind hier die Ent- Dachneigung 1.6.1 Pflanzenauswahl 140,5 m +NN 199 Das Anpflanzen von Bäumen erster Ordnung (großkronig und hochwüchsig) ist im gesamten E -- 1 80 Plangebiet unzulässig. Unter dem Bollenberg 112 12 463 m² 501 m² 11 1.6.2 Private Freiflächen Je 280 m² privater Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum oder Obsthochstamm aus den beigegebenen Pflanzenlisten anzupflanzen. Bepflanzungen, die mehr als zur Hälfte mit Nadelgehölzen vorgenommen werden sind, insbesondere bei Einfriedungen nicht zulässig. Nutzungsschablone 80 441 m² 16 1.6.3 Fassaden- und Dachbegrünung gilt für alle Grundstücke Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen - vorzugsweise aus beiliegenden Pflanzempfehlungslisten - im Geltungsbereich ist zulässig. 449 m² Von der Neigung her geeignete Dachflächen von Haupt- und Nebengebäuden können - vorzugsweise aus beiliegenden Pflanzempfehlungslisten - begrünt werden. 482 m² wicklungsmöglichkeiten wegen der „Sandgrube im Pflänzer“ gehemmt. 478 m² 1.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 439 m² 74 1.7.1 Stellplätze Stellplätze und Rangierflächen für Kraftfahrzeuge sind gepflastert oder wassergebunden (z.B. Flur 2 Schotter) auszuführen. Vorzugsweise ist beim Einsatz von Pflastersteinen auf eine wasserdurchlässige Bauweise zu achten (Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine, usw…) 76 199 BZP BZP 1.7.2 Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Ausbau von Straßen 1 W ÖG-1 139,5 m +NN 139,5 m +NN 80 437 m² 81 (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) Soweit für die Herstellung des Straßenbaukörpers Aufschüttungen bzw. Abgrabungen parallel zu den Straßenbegrenzungslinien erforderlich werden, sind diese von den Grundstückseigentümern zu 77 dulden. Dabei hat auf unbebauter Grundstücksfläche, durch Neuverteilung der Erdmassen bzw. durch 11 1 Geländemodellierung, eine Anpassung des neu entstehenden Geländes an das Vorhandene bzw. die natürliche Geländeoberfläche zu erfolgen. Zur Herstellung des Straßenkörpers sind zudem in den an die öffentlichen Verkehrsflächen In einem Bauleitplanverfahren sollen nunmehr alle Interessen gegeneinan- angrenzenden Grundstücken unterirdische Stützbauwerke (Rückenstützen) entlang der 112 435 m² 441 m² Grundstücksgrenze mit einer Breite von ca. 20 cm und einer Tiefe von ca. 30 cm erforderlich und von den jeweiligen Grundstückseigentümern entschädigungslos zu dulden. 12 Bei benachbarten Grundstücken sind die Höhenverhältnisse der Gelände aufeinander abzustimmen. 80 Zufahrten auf die privaten Grundstücke sind beim Übergang zu den öffentlichen Erschließungs- flächen (Gehwege), an deren vorhandene Höhe anzupassen. 548 m² 544 m² 16 1.7.3 Ausgleichsfläche AF-1 Mind. 30 % der Fläche sind mit standorttypischen heimischen Laubbaum- und Strauchpflanzungen (vgl. Gehölzartenliste), Qualität: Bäume, Hochstamm, 2 x v., STU 12/14 cm, Sträucher: 2 x v., BZP BZP 434 m² 60/100 cm zu versehen. Es sind bei ca. 500 m² Gesamtfläche mind. 4 Bäume einzubringen. Die Sträucher sind in Pflanzgruppen im Dreiecksverband mit einem Abstand untereinander von 1,5 m 139,0 m +NN 139,0 m +NN 434 m² jeweils in Pflanztrupps von 3 - 7 Stück zu pflanzen. Die Randbereiche sind bei flächigen Anpflanzungen unregelmäßig auszubuchten. Artengruppen unterschiedlicher Wuchshöhe sind so miteinander zu vermischen, dass eine höhenmäßige Gliederung der Gebüsche entsteht. Innerhalb der Fläche sind zur Verbesserung des Lebensraumangebots der heimischen Tierwelt ergänzende der abgewogen werden. Kleinstrukturen zu schaffen wie beispielsweise Lesesteinhaufen oder Totholzlager. 1.8 Zuordnungsfestsetzung für Ausgleichsflächen und maßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB (§9 Abs. 1a BauGB) 428 m² Die im Bebauungsplan mit AF gekennzeichneten Flächen, die öffentlichen Grünflächen mit 438 m² 199 Pflanzfestsetzungen und die externen Kompensationsflächen werden nach 9 Abs. 1a BauGB als 483 m² 483 m² 4 Sammelausgleichsmaßnahmen den gesamten Flächen, auf denen Eingriffe erfolgen zugeordnet. 538 m² 530 m² Die Gemeinde legt diese Flächen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. den 528 m² Darstellungen in der Planbegründung auf Kosten der Vorhabenträger an. Die erstattungsfähigen BZP BZP BZP 529 m² Kosten können gemäß der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen abgerechnet und 522 m² 404 auf die zugeordneten Gewerbegrundstücke verteilt werden. 74 138,5 m +NN 138,5 m +NN 138,5 m +NN 192 3 Der Eingriff verteilt sich wie folgt: Öffentlicher Eingriff: Verkehrsflächen: 444 m² Privater Eingriff: Überbaubare Grundstücksfläche, Ein- und Ausfahrten: BZP Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1a S.2 i. V. m. § 1a Abs.3 BauGB, sowie § 135 a und b BauGB werden 100,00 % der innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes dargestellten oder 138,5 m +NN 76 483 m² 482 m² 586 m² festgesetzten Flächen sowie Maßnahmen der Eingriffskompensation (Interne und externe Kompensationsflächen) nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 i. V. m. Nr. 20 bzw. Nr.25 a BauGB und deren Kosten den privaten Grundstücken innerhalb des Bebauungsplanes zugeordnet. 2 BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO) 446 m² 196 81 Biengartenstraße 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen (§ 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO) 2.1.1 Materialien im Dachbereich 77 Flur 2 Bei geneigten Dächern von Haupt- und Nebengebäuden sind glasierte und reflektierende Dacheindeckungen, unabhängig vom Farbton, nicht zulässig. 1 Lage: 514 m² Die Installation von Solaranlagen auf Haupt- und Nebengebäuden ist zulässig. BZP 459 m² 2.1.2 Gestaltung der Vorgärten 138,0 m +NN Die Flächen zwischen den Straßenbegrenzungslinien und der vorderen (Vorgartenbereich), dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Gebäudeflucht Am Woog 97 Pferdekoppel BZP 572 m² 556 m² 2 2.1.3 Ausführung der Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen des bestehenden Geländes sind nur bis zu einer 109 108 106 105 104 577 m² Höhe von 1,50 m und mit einer Böschungsneigung von max. 1: 2,5 zulässig. Mehrere Böschungen 138,5 m +NN 4 3 3 3 3 103 542 m² 102 545 m²101 100 522 m² oder Stützmauern innerhalb des Baugrundstückes müssen einen Abstand von mindestens 3 m 485 m² 511 m² 563 m² 3 3 99 untereinander einhalten. 3 518 m² 2 2 445 m² 513 m² 2.1.4 Einfriedungen 513 m² Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von max. 2 m von der natürlich gewachsenen 502 m² 98 Geländeoberfläche zulässig. Es sind keine reflektierenden Materialien zu verwenden. 2 96 BZP 4 Die in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz festgesetzten Regelungen für Einfriedungen sind zu BZP beachten. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße „An den Mühlen“ zwischen dem Orts- 85 138,0 m +NN 522 m² 84 3. HINWEISE 138,0 m +NN 83 BZP 448 m² 82 - Ordnungswidrigkeiten § 89 LBauO Ordnungswidrig im Sinne des § 89 LBauO handelt, wer den Festsetzungen der hiermit nach 137,5 m +NN § 88 LBauO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. - Ordnungswidrigkeiten § 213 BauGB Verstöße gegen die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB (Pflanzvorschriften) werden gemäß 30,00 3,00 7,00 3,00 BZP 3,00 § 213 BauGB als Ordnungswidrigkeiten geahndet. 5,65 6,00 16,00 3,00 8,00 3,00 138,0 m +NN - Niederschlagswasser und Schmutzwasser Anfallendes Niederschlagswasser ist möglichst auf der Fläche zu versickern und darf nicht in die 450 m² Landw. Betriebsfläche öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Geplante Versickerungsmulden sollten, aufgrund der Nähe zur Pfrimm, nach einem 20 - jährlichen Regenereignis (§ 28 LWG) bemessen sein. Ob für die geplanten Mulden eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis erforderlich wird, ist über die Kreisverwaltung Alzey-Worms abzuklären. Die Nutzung des anfallenden Oberflächenwassers bei teil Kriegsheim und dem Tennisplatz. Es umfasst eine Größe von rd. 3,83 ha. Dachflächen als Brauchwasser, beispielsweise zur Bewässerung des Gartens, wird empfohlen. Die Entnahmestellen und Brauchwasserleitungen sind mit dem Hinweis “Kein Trinkwasser“ zu Retentions- 97 kennzeichnen. Eine Verbindung zum Trinkwassernetz darf nicht hergestellt werden. 190 bereich 1 Reitplatz 195 3 Sollte die Versickerung aufgrund von Altlasten oder einer geringen Durchlässigkeit des anstehenden Bodens nicht möglich sein, wird empfohlen, dass Entwässerungskonzept rechtzeitig mit der 110 2 109 498 m² 574 m² Kreisverwaltung Alzey-Worms abzustimmen. Ein Bodengutachten kann hier detaillierte Erkenntnisse 500 m² W 3 474 m² 522 m² ÖG-1 3 101 liefern und sollte durchgeführt werden. BZP 109 108 106 105 104 103 520 m² 2 100 96 2 2 2 2 2 2 102 519 m² 1 99 3 Gemäß § 2 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) ist der Anfall von Schmutzwasser soweit wie 137,0 m +NN 108 106 105 104 103 2 101 1 98 Landw. Betriebsfläche 96 möglich zu vermeiden. Das anfallende Schmutzwasser ist der kommunalen Kläranklage zuzuleiten. 109 1 1 1 1 1 1 1 N Bei der Nutzung von Niederschlagswasser im Haushalt und bei der Errichtung von Zisternen mit BZP 190 1 1 BZP BZP 1 Pumpen sind nach § 13 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowohl der örtliche 137,0 m +NN 137,0 m +NN 137,0 m +NN 197 102 7 Reitplatz Ohne Maßstab Wasserversorger als auch das Gesundheitsamt zu unterrichten und bei Installationen die technischen Regeln, insbesondere die DIN 1988, DIN 1986 sowie die DIN 2001, zu beachten. An den Mühlen 1 1 Das Errichten von Versickerungsanlagen und die Ableitung von anfallendem Oberflächenwasser in öffentliche Gewässer bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Sofern die Lagerung wassergefährdender Stoffe auf dem Grundstück (z.B. Heizöl, Düngemittel, Flur 2 Chemikalien u.ä.) vorgesehen ist, muss dies gemäß § 20 LWG der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. 199 streifen - Versorgungsleitungen 4 Durch Erdkabelleitungen wird das Baugebiet nieder- und hochspannungsseitig versorgt. Wirtschaftsweg Für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen sind die in DIN 1998 vorgesehenen Trassenräume freizuhalten. BZP Bauunternehmungen sind anzuweisen, vor Baubeginn aktuelle Bestandspläne bei der EWR Netz 136,0 m +NN GmbH schriftlich anzufordern oder dort abzuholen und mit der zuständigen Betriebsstelle Kontakt aufzunehmen. Geltungsbereich: Bei Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist zu den Leitungstrassen ein Abstand von 2,50 m einzuhalten, damit einerseits Beschädigungen der Leitungen durch Wurzeldruck und Bodenaustrocknung und andererseits Beeinträchtigungen der Bepflanzung, z.B. bei erforderlichen 404 Tiefbauarbeiten, vermieden werden. Sollte dieser Abstand bei der Anpflanzung unterschritten Gehölz- werden, so sind technische Schutzmaßnahmen in gegenseitigem Einvernehmen spätestens im Rahmen der Pflanzarbeiten notwendig. BZP BZP 3 - Schutz der oberen Bodenschicht (Mutterboden) Mutterboden ist nach § 202 BauGB bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei 136,0 m +NN 136,0 m +NN 192 wesentlichen anderen Veränderungen, bei der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. BZP - Baugrund, Bodengutachten 7,00 BZP BZP Es wird empfohlen, für die einzelnen Bauvorhaben und für die Standsicherheit der Bauwerke eine 135,5 m +NN Baugrunduntersuchung (Bodengutachten) auf den betroffenen Flächen durchführen zu lassen. 18,00 Die einschlägigen DIN-Normen, wie z.B. Din 4020 und DIN EN 1997-1 und -2, sind zu beachten. 136,0 m +NN 135,0 m +NN BZP - Bauwerksgründung und Abdichtung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen folgende Grund- 135,0 m +NN BZP Im gesamten Plangebiet ist ein hoher Grundwasserstand bzw. evtl. auftretendes Schichtenwasser möglich. Unterkellerungen sowie Bauwerke unterhalb der natürlich gewachsenen 134,5 m +NN BZP Geländeoberfläche sind dementsprechend den örtlichen Verhältnissen anzupassen und gegebenenfalls gegen Wasser abzudichten. 134,5 m +NN BZP 7,00 GA 134,5 m +NN 2,50 3,00 2,50 3,00 Fuß- und Pflegeweg 196 stücke der Gemarkung Kriegsheim: Flur 2, Nr. 74, 76, 77/1, 109/4, 108/3, 8,00 GA BZP 136,0 m +NN 13 5,0 m Flur 2 106/3, 105/3, 104/3, 103/3, 102/3, 101/3, 100/2, 99/2, 98/2, 97/2, 96/4 und BZP BZP BZP BZP BZP 134,5 m +NN W ÖG-1 135,5 m +NN 135,0 m +NN 135,0 m +NN 134,5 m +NN BZP 134 ,5 m 134,0 m +NN BZP 134,0 m +NN Am Woog 97 2 109 108 106 105 104 4 3 3 3 3 103 102 100 101 Teilflächen der Grundstücke Flur 2, Nr. 190, 191 und 192 (landwirtschaftliche BZP 3 3 2 99 PG-1 135,0 m +NN 3 2 134,0 Pferdekoppel BZP m 134,0 m +NN 98 BZP BZP BZP 3,00 8,00 3,00 16,00 2 96 BZP 135,0 m +NN 135,0 m +NN 134,5 m +NN 134,0 m +NN BZP 4 streifen Wirtschaftswege). BZP 133,5 m +NN BZP 135,0 m +NN 133,5 m +NN 84 Wirtschaftsweg BZP 133,5 m +NN 82 83 Gehölz- GA BZP 133,5 8,00 135,0 m +NN m 3,00 Landw. Betriebsfläche W ÖG-1 g BZP BZP BZP Fuß- und Pflegewe 16,00 BZP 3,00 135,0 m +NN 135,0 m +NN 135,0 m +NN 134,5 m +NN BZP 16,00 134,5 m +NN BZP 38,60 BZP GA AF-1 97 133,5 m +NN 190 135,0 m +NN 1 Reitplatz 195 3 110 2 109 3 Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: 3 106 105 104 101 109 108 2 103 2 100 96 2 2 2 2 2 102 1 3,00 99 133,0 m 3 104 2 101 1 Landw. Betriebsfläche 109 108 106 105 103 98 96 190 1 1 1 1 1 1 1 1 1 N 1 197 7 Reitplatz im Norden: durch die südliche Grundstücksgrenzen des Grundstückes Flur An den Mühlen 102 1 1 Flur 2 2, Nr. 80/15. im Osten: durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur Hinweis: 2, Nr. 80/15 und die östliche Grundstücksgrenze des Grundstü- Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan ckes Flur 2, Nr. 98/2 und 96/4. eingereicht werden. Die Anregungen etc. können bei der Verbandsgemein- im Süden: durch den Fuß- bzw. Radweg nördlich im Anschluss an die Ge- deverwaltung, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim vorgebracht werden. meindestraße „An den Mühlen“. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nicht im Westen: durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über 2 Nr. 190 (landw. Wirtschaftsweg „Auf dem Hohenleimen). die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Ver- waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung dargestellt. nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können. Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Monsheim, 10.01.2020 gez. Zakostelny, Ortsbürgermeister Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 03.02.2020 bis einschließlich 03.03.2020 in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu jedermanns Einsicht- nahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Gegenstand der Auslegung: Offstein Ausgelegt werden der Entwurf der Planurkunde, die textlichen Festsetzun- gen (bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlicher Art) und die Be- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gründung. nach der Weihnachtspause geht es wieder weiter. Die Gemeinde Offstein Außerdem werden die folgenden, bereits vorliegenden Gutachten mit zur lädt zum gemeinsamen Mittagessen in die Engelsberghalle ein: Verfügung gestellt: Am 28. Januar 2020 servieren wir: a) Schalltechnische Stellungnahme des Büros Pies vom 29.04.2019 - Tafelspitz mit Meerrettich-Sauce, Bouillongemüse und Salzkartoffeln. - Dessert: Mousse Schokolade Der Planentwurf incl. Anlagen liegt in der Zeit vom - Im Anschluss Kaffee und eine Süßigkeit 03.02.2020 bis einschl. 03.03.2020 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Al- Wer sich noch nicht angemeldet hat, wird gebeten, sich für 7,- € pro Person zeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Bauabteilung, Dachgeschoss, während auf dem Rathaus während der Amtsstunde montags zwischen 18.00 Uhr der Dienststunden und 19.00 Uhr telefonisch anzumelden (Tel. 5941) oder einen Zettel mit Na- Montag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und men und Anschrift in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Das Helferteam freut sich auf Ihr Kommen. von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Andreas Böll, Ortsbürgermeister
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