SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...

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SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019
                                          NR. 37  50. JAHRGANG

SCHUSSEN
    BOTE
AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED
MIT DEN STADTTEILEN OTTERSWANG,
REICHENBACH UND STEINHAUSEN
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
2 | FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                              SCHUSSENBOTE

 STADTVERWALTUNG

Zentrale
Fax Verwaltung Allgemein
                                              07583/9401-

                                                         -0
                                                       -112
                                                               WICHTIGE RUFNUMMERN

                                                              ALARMIERUNG IN
                                                              NOTFÄLLEN
                                                                                                          APOTHEKEN-NOTDIENST
                                                                                                          Nach behördlicher Anordnung ist
                                                              Rettungsdienst/Notarzt              112     der 24stündige volle Notdienst von
                                                              Krankentransporte           07351/19222     morgens 8.30 Uhr bis am anderen
BÜRGERMEISTER                                                 Feuerwehr                           112     Morgen um 8.30 Uhr eingeteilt. Die
Achim Deinet               Bürgermeister               -100   Polizei                             110     nächstgelegene      Notdienst-Apothe-
Tanja Hirscher             Sekretariat                 -111                                               ke ist zu erfahren bei 0800/0022833
Ratsaal                                                -113   ÄRZTLICHER                                  und Handy 22833; Per Internet:
                                                              BEREITSCHAFTSDIENST                         www.aponet.de; Im Aushang bei jeder
                                                              an den Wochenenden und Feiertagen           Apotheke
HAUPTAMT                                                      in der Notdienstpraxis am Krankenhaus
Günter Bechinka            Amtsleiter                  -120   Biberach. Montag/Dienstag/Donners-          AMBULANTER PFLEGEDIENST
Sara Powell                Sekretariat                 -121   tag ab 18 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr.       Rundumpflege Zuhause,
Heidi Becker               Lohnbuchhaltung             -126   Mittwoch ab 13 Uhr bis zum Folgetag 8       Michael Baumann
                                                              Uhr. Freitag ab 16 Uhr bis zum Folgetag         07583/946936 oder 0171/8989439
Reiner Hofmann             Amtsbote                    -128
                                                              8 Uhr. Samstag/Sonntag/Feiertag von 8
                                                              Uhr bis 8 Uhr am Folgetag.                  EVANGELISCHE
BÜRGERBÜRO                                                    Die Vermittlung erfolgt über da DRK in      DIAKONIESTATION BC
Anna-Lisa Forstenhäusler                               -123   Biberach:                        116117     Ambulante Pflege für Zuhause, Nach-
Eva-Maria Stallbaumer                                  -172                                               barschaftshilfe
                                                              DEUTSCHES ROTES KREUZ                                              07351/150230
Fax Bürgerbüro                                         -182   info@drk-bad-schussenried.de
                                                                                   Fax 07583/4910         KATH. SOZIALSTATION
SACHGEBIET ORDNUNG UND SOZIALES                               ZAHNÄRZTLICHER                              Ambulanter Pflegedienst,
Andreas Mutter             Sachgebietsleiter           -220                                               Familienpflege         07351/1522-0
                                                              NOTFALLDIENST
Miriam Schreitmüller       Standesamt/Friedhofsamt     -221   Landkreis Biberach         01805/911-610    SENIORENZENTRUM
Birgit Laub                Standesamt                  -222   Bad Schussenried           01805/911-650    HAUS REGENTA
Manuela Weishaupt          Ordnungsamt                 -223                                               Tagespflege, Kurzzeitpflege, vollst.
Barbara Widmann            Sozialamt                   -224
                                                              JOHANNITER-UNFALL-
                                                              HILFE E.V.                                  Pflege, Essen auf Rädern 07583/4050
Ester Terese Linz          Integrationsmanagerin       -224   Hospizgruppe Bad Schussenried-
Eva Schmid                 Rentenstelle               - 225   Federsee              0174/4074383
                                                                                                          WASSERROHRBRÜCHE
                                                                                                          Störfallnummer (24 h erreichbar):
Hans Walser                Sozialamt                   -227
                                                                                                                                  0800 804-2000
Fax                                                    -259
                                                              ARBEITER-SAMARITER-
                                                              BUND SOZIALSTATION                          STERBEFÄLLE:
TOURIST-INFO                                                  Ambulanter Pflegedienst,                    BESTATTUNGSORDNER
Patricia Mattes            Leiterin                    -175   Familienpflege                                                                             07583/1764
Sonja Krug                                             -170   Haberhäuslestr. 14, 88400 Biberach
Sabine Geiger                                          -171                             07351/15090
                                                                                                               Bad Schussenried ist
Fax                                                   -4747   KREISGESCHÄFTSSTELLE ASB                             online unter
                                                                                          07353/98440
STADTKÄMMEREI                                                                                                www.bad-schussenried.de
Carsten Kubot              Amtsleiter                  -130   WOHNBERATUNG IM ALTER
Laura Fischer              Stadtkämmerei               -131   U. BEI BEHINDERUNG FÜR
Leonie Spenninger          Stadtkasse                  -132   DEN LANDKREIS BIBERACH
Christine Schmid           Steuerveranlagungen         -133   Caritas BC, Frau Fietze                         Redaktionsschluss für
                                                                                        07351/5005-123
Dina Abdullahad            Stadtkämmerei               -134                                                   die nächste Ausgabe:
Herbert Sonntag            Buchhaltung                 -135   MR SOZIALE DIENSTE GMBH                        Dienstag, 17.09.2019, 10.00 Uhr
Gabriele Wagner            Stadtkasse                  -137   Haushaltshilfe und Familienpflege
Stephanie Strobel          Buchhaltung                 -138   Kostenlose Info und    0800/4002005
Besprechungszimmer                                    -1399
Fax Herr Kubot                                        -1391    IMPRESSUM
Fax Herr Sonntag                                      -1392
                                                              Der „Schussenbote“ ist das amtliche         REDAKTIONSSCHLUSS:
STADTBAUAMT                                                   Mitteilungsblatt der Stadt Bad Schus-       Dienstag um 10.00 Uhr im Rathaus
Siegfried Gnann            Amtsleiter                  -150   senried. Es erscheint wöchentlich jeweils    schussenbote@bad-schussenried.de
Marion Kugler              Klimaschutz EEA-Zentrale    -151   freitags und wird im Abonnementver-         Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt.

Carmen Frick               Stadtbauamt                 -151   fahren an die Haushalte der Stadt Bad
                                                              Schussenried für einen Bezugspreis von      FÜR DEN ANZEIGENTEIL UND
Martina Ummenhofer         Baubetriebshof              -152
                                                              25,00 € verteilt.                           DRUCK:
Stephanie Heydt            Baugesuche                  -153                                               Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co.
Josef Wiest                Tiefbau                     -154                                               KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach,
                                                              HERAUSGEBER:
Daniela Schnieringer       Hochbau/Gutachten           -155                                               Homepage: www.primo-stockach.de
                                                              Stadt Bad Schussenried
Iris Walser                Baubetriebshof              -156
Dieter Hirscher            Gebäudemanagement           -157   VERANTWORTLICH FÜR DEN                      ANZEIGENSCHLUSS:
Martin Weiler                                          -158                                               montags um 12.00 Uhr im Verlag
                           Gebäudemanagement                  REDAKTIONELLEN TEIL:
                                                                                                          Tel.: 07771 9317-11, Fax 9317-40,
Fax                                                    -159   Bürgermeister Achim Deinet oder sein
                                                                                                          E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
                                                              Vertreter im Amt
VOLKSHOCHSCHULE                                               REDAKTIONSLEITUNG:                          VERTEILUNG:
Zweigstelle Bad Schussenried                         -179     G. Bechinka, Rathaus, Zimmer Nr. 15,        Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co.
Geschäftsstelle Aulendorf                  07525/923934-0     Tel.: 94 01-120                             KG, Tel 07771 9317-48,
Fax                                       07525/923934-90     E-Mail: Bechinka@Bad-Schussenried.de        E-Mail: vertrieb@primo-stockach.de
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
SCHUSSENBOTE                                                                                 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 | 3

ÖFFNUNGSZEITEN DER                            Ein weiterer Dank geht an Elisabeth          und auch die Festpredigt halten. Für den
                                              Straub vom gleichnamigen Blumenhaus,         entsprechenden musikalischen Rahmen
WAGENHALLE VOR DEM                            Sie stiftet alljährlich den großen Sieger-   sorgt unser Kirchenchor St.Magnus unter
MAGNUSFEST 2019                               kranz für den Stadtmeister.                  der bewährten Leitung von DKMD Matth-
Info für alle Wagenpaten und Wagen-           Viele weiteren Sponsoren sei für die gro-    ias Wolf.
bauer:                                        ßen und kleinen Sachpreise gedankt,          Nach dem Festgottesdienst geht’s im
Damit Sie Ihre Wagen für das Fest vorbe-      welche alle Fahrer bei der Siegerehrung      Festzelt weiter um das Magnusfest auf
reiten können ist die Wagenhalle an fol-      erhalten.                                    weltliche Art weiter zu feiern. Den gan-
genden Terminen geöffnet:                     Nach wie vor ist der Start in der Gar-       zen Tag erwartet die Besucher Blasmusik
Donnerstag 12. September und                  tenstraße /Ecke Drümmelbergstraße und        und Stimmung beginnend mit dem Früh-
Freitag 13.September 2019                     die Rennstrecke führt über den Garten,       schoppenkonzert der Stadtkapelle Bad
von: 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr                  Schul und Georg-Kaess-Straße bis zum         Schussenried und den vielen Ortsteilka-
Samstag 14.09.2019:                           Ristorante Vesuvio wo sich das Ziel be-      pellen. Am Abend dann der Lampionum-
von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr                    findet.                                      zug und das Feuerwerk.
Sonntag 15.09.2019:                           Eine Sonderwertung gibt es für selbstge-
von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr                     baute Kisten. Nach welchen Kriterien die
Montag 16.09.2019:                            Sachverständigen beurteilen wird sich
ab 6.00 Uhr                                   am Renntag herausstellen. Wichtig ist mit
                                              Spaß und Freude am Seifenkistenrennen
                                              teilzunehmen.
                                              Aber Achtung jede Kiste muss über eine
                                              funktionstüchtige Lenkung und Bremse
                                              verfügen und das Gesamtgewicht von
                                              Kiste und Fahrer dar 130kg nicht über-
                                              schreiten. Sind diese Vorgaben erfüllt
                                              steht einem Start nichts im Wege.
                                              Allerdings steht beim Seifenkistenrennen
                                              am Magnusfest Spaß und Freude für alle
                                              Fahrer und deren Teams im Vordergrund
                                              nicht zuletzt zählt der Olympische Gedan-
                                              ke „Dabei sein ist alles!“

                                                                                           TAGWACHE AM MAGNUS
Auf geht’s zum                                                                             HEIMAT UND KINDERFEST
SEIFENKISTENRENNEN                                                                         An den Hauptfesttagen des Magnusfestes
                                                                                           wird die Bevölkerung wieder, wie schon
am Magnusfest                                                                              seit Jahrzehnten, die traditionelle Tagwa-
Manche Traditionen bleiben über Jahr-                                                      che erleben. Was in den 50er und 60er
zehnte bestehen. So ist es beim Seifen-                                                    Jahren Max Kurz mit seinem Spielmanns-
kistenrennen an unserem Magnus Heimat                                                      zug des Turnvereins sowie die Stadtkapelle
und Kinderfest. Was schon in den 50er                                                      erledigt hat wird heute von Fanfaren- und
Jahren die Jugend begeisterte ist bis heu-                                                 Schalmaienzügen bewerkstelligt.
te so geblieben. Den Seifenkisten bauen                                                    Schon seit über 25 Jahren übernimmt
und fahren hat an seiner Attraktivität bei                                                 am Mangensonntag der Fanfarenzug
den Kindern und Jugendlichen nichts ver-      Willkommen zur Statio,                       aus Schemmerhofen die Tagwache und
loren. So ist es auch nicht verwunderlich     Kirchgang und                                beteiligt sich außerdem am Festzug von
das alljährlich rund 20 Starter beim Sei-     Festgottesdienst                             der Statio zur Kirche und ins Zelt. Auch
fenkistenrennen am Magnusfest an den                                                       am Mangenmontag ist der Fanfarenzug
Start gehen.                                  Fester Bestandteil unseres Magnus Hei-       Schemmerhofen beim Umzug mit von der
Die Fahrer der Kisten zeichnet alljährlich    mat und Kinderfestes ist die Statio am       Partie.
Ihre Energie und Ihren Ehrgeiz aus, jeder     Mangensonntag im Haus Regenta unse-          Am Mangenmontag übernehmen die
will gewinnen und die beste Kiste haben.      rem Bad Schussenrieder Seniorenheim.         Soundmixschalmaien die Tagwache. Die
Aber die Wahrheit liegt auf der Rennstre-     Bewusst wird gerade der Festsonntag          Schalmaien begleiten auch den Lampio-
cke. Erst nach zwei Wertungsdurchgän-         im Seniorenheim begonnen um die äl-          numzug zum Zellersee am Sonntagabend
gen steht fest wer Stadtmeister 2019 wird     teren Mitbürgerinnen und Mitbürger mit       Bei der Tagwache ist auch der Bad
und den begehrten Siegerkranz des Blu-        ins Festgeschehen einzubinden. Erstmals      Schussenrieder Schützenverein aktiv.
menhauses Straub mit nach Hause neh-          erteilt Pfarrer Nicki Schaepen unseren       Böllerschüsse kündigen nicht nur den
men darf.                                     Senioren im Haus Regenta den Segen           Festauftakt am Freitagabend, sondern
Pokale gibt es für alle Platzierten und       mit dem Magnus Stab. Im Anschluss fin-       auch die beiden Hauptfesttage lautstark
Sach und Ehrenpreise selbstverständlich       det ein Gottesdienst mit Pfarrer Georg A.    an. Wer wegen der Böller aufwacht soll-
für alle Fahrer die am Rennen teilnehmen.     Maile für die Senioren statt.                te sich daran erfreuen und nicht schimp-
Ein großer Dank geht hier Namens des          Ein großer Umzug bewegt sich dann            fen, ist es doch ein Zeichen das man den
Vereins Magnus Heimat und Kinderfest          über dem Bahnhof und Wilhelm-Schus-          schönsten Festtagen des Jahresablaufes
an die Familie Erwin Staudacher aus Bad       sen-Straße zur St.Magnuskirche. Die          entgegen sieht und es jeweils nur noch
Schussenried. Früher trugen sich die Kin-     Geistlichkeit, rund 30 Fahnenabordnun-       wenige Stunden dauert bis man sich ins
der der Familie Staudacher oftmals in die     gen der Bad Schussenrieder Vereine und       Festgetümmel stürzen kann.
Siegerlisten beim Seifenkistenrennen ein.     seiner Ortsteile sowie die Stadtkapelle      An alle Vereine die bereits ab 6.00 Uhr am
Treugeblieben ist die Familie Staudacher      und der Fanfarenzug Schemmerhofen            Morgen zur Tagwache aktiv sind an dieser
dem Heimat und Kinderfest indem Sie seit      beteiligen sich am Zug zum Festgottes-       Stelle ein herzliches Dankeschön, denn
Jahrzehnten jeweils 3 Sätze an Pokale für     dienst.                                      Sie helfen alt hergebrachte Traditionen
das Rennen stiftet. Hierfür auch einmal an    Pfarrer Nicki Schaepen wird dem Fest-        aufrecht zu erhalten und verkörpern so-
dieser Stelle ein herzliches Vergelts Gott.   gottesdienst zum Magnusfest vorstehen        mit gelebte Geschichte in unserer Stadt.
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4 | FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                SCHUSSENBOTE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
Artenschutz  „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Ände-
rung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und
                   Landeskulturgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz                  Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintra-
„Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur-              gungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volks-
schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-            begehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden
zes“ durchgeführt.                                                        Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei
                                                                          der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehre-
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah-              ren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt be-
men der freien oder amtlichen Sammlung tun.                               steht.
                                                                     7.   Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra-
1.   Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Septem-            gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund
     ber 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb ei-        der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt,
     nes Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den                dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswil-
     23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbe-              lige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt
     gehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungs-             sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungs-
     blätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.            willige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis
2.   Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever-               mitbringen.
     waltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintra-        8.   Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra-
     gungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufge-              gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet
     legt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet           werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe-
     am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den           gehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur
     17. Januar 2020.                                                     Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
     Die Eintragungsliste für die Stadt Bad Schussenried wird in     9.   Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzent-
     der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Bür-            wurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten
     germeisteramt Bad Schussenried, Bürgerbüro, Wilhelm-                 der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe
     Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried zu folgenden              der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und
     Öffnungszeiten                                                       bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausge-
     Montag                                                               legt:
     8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
     Dienstag bis Donnerstag                                         „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
     8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr                      setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
     Freitag
     8.00 – 12.30 Uhr                                                A.       Zielsetzung
     für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zu-   Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz
     gang ist rollstuhlgeeignet möglich.                             (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
3.   Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs-    (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenom-
     blatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung   men, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflan-
     im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt            zenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu
     ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung         wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen
      mindestens 18 Jahre alt sind,                                 des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform
      die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,                    eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pes-
      seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg             tiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten
           ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt-          Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im
           wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,       Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um si-
           und                                                       cherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten
      nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl-            Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den
           recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht     Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt
           infolge Richterspruchs verloren haben.                    unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die
4.   Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung        Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes
     ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie    Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu ei-
     ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-             ner besseren und transparenten Dokumentation der erreichten
     nung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können          Fortschritte festgeschrieben.
     sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich
                                                                     B.      Wesentlicher Inhalt
     aufhalten.
5.   Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur     Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel-
     einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift    ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
     leisten.                                                        •   Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora
6.   Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberech-         und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzu-
     tigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vor-          wirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebens-
     namen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung)               räume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1
     sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies per-            Nummer 1)
     sönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreu-    •   Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt-
     zen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des          zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangebo-
     Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der         ten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
     Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintra-        •   Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende-
     gungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig er-          ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
     kennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig    •   Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum-
     sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben           weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäu-
     sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.        men (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
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 •     Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders          3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
       geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel
       1 Nummer 5)                                                          Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri-
 •     Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der                 chen.
       ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich ge-
       nutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise         4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
       auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener
       Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Ar-                                      „§ 33a
       tikel 2)                                                                             Erhalt von Streuobstbeständen
 •     Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar          (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden o-
       2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis           der Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit ei-
       zum Jahr 2025 (Artikel 2)                                            ner Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäu-
                                                                            men, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohn-
 C.    Alternativen                                                         gebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände)
 Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.                 sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbe-
                                                                            ständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Be-
 D.       Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenab-                     schädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen kön-
          schätzung und Nachhaltigkeitsprüfung                              nen, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsge-
 Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige               mäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnahmen,
 Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das                    die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforder-
 Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Arten-               lich sind, werden hierdurch nicht berührt.
 vielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und
 § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu             (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den
 gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung                Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67
 von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der             Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei
 Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in               Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen
 direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt.              Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Re-
 Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungs-                gel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Ver-
 gegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der             kehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrs-
 Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpas-                 sicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der
 sungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Vo-               Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Ver-
 raussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Ände-            kehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit
 rungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Verände-            der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit
 rungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.             Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verur-
                                                                            sacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch
 Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen                 Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in
 Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Re-            räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
 gelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt
 als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig ein-           (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa-
 zuordnen.                                                                  cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung ei-
                                                                            nes gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzu-
 Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzent-                erlegen.“
 wurf seine Zustimmung zu erteilen:
                                                                         5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
           Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Natur-
         schutzgesetzes und Landwirtschafts- und Landeskul-                                              „§ 34
                            turgesetzes                                                         Verbot von Pestiziden
                                                                            Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Bi-
                                  Artikel 1                                 ozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie
                   Änderungen des Naturschutzgesetzes                       2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
          Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585),            vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemein-
              zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom                schaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L
           21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4)           309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden
                          wird wie folgt geändert:                          Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen
                                                                            von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen,
                                                                            in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Land-
 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:                                 schaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung
                                                                            oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
                                „§ 1a                                       des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und
                             Artenvielfalt                                  nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich
      Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land            des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen be-
      im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora            stimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verbo-
      und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzu-                ten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Ver-
      wirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebens-              wendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine
      räume zu befördern.”                                                  Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten
                                                                            Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be-
 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                                    fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Ver-
                                                                            wendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, so-
      „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen       weit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 ge-
      Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vorausset-             nannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht
      zungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-,               zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jähr-
      Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die        lich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weiterge-
      biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion      hende Vorschriften bleiben unberührt.”
      durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu för-
      dern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“                       6. § 71 wird wie folgt geändert:
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
6 | FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                         SCHUSSENBOTE

   Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:                                 (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz
   „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes             von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und,
   vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf      wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensi-
   ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fort-         tät und veröffentlicht diese Ergebnisse.
   geführt werden.“
                                                                        (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich
7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.                    in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduk-
                                                                        tion.“
                             Artikel 2
     Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                                        Artikel 3
                               (LLG)                                                             Inkrafttreten
    Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März             Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
    1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom
    23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:                                 Begründung

   Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:                  A. Allgemeiner Teil
                                                                        Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramati-
                               „§ 2a                                    scher Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und
                       Ökologischer Landbau                             Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Ar-
   (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge-        tenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, den
   setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft            Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist
   vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fas-        durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen
   sung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich         (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-
   genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis            Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich
   2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens             anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln
   50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land-             (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pesti-
   baus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge-              ziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle
   setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen              Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlo-
   Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet              rene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Ver-
   des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in               lust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern
   der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.                 auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.
                                                                        Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Natur-
   (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befin-      schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur-
   den (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig          gesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des
   gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der                baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des ba-
   Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugeset-               den-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur-
   zes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.            gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung un-
                                                                        seres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-
   (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigen-          Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium
   tum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen                  bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie
   Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet.           beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen
   In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt             der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufge-
   festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des               führt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, um
   ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen         einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.
   ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter
   Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Num-      B. Einzelbegründung
   mer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla-
   ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Akti-            Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
   onsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung            Zu 1.: Einfügung des § 1a
   von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in
   der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoff-          Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis
   dünger zulässig.                                                     6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Arten-
   (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Mi-         verlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegen-
   nisterium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Land-        zuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert,
   wirtschaftsflächen zu erstatten.                                     die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbes-
                                                                        sern.
                                § 2b
                   Reduktion des Pestizideinsatzes                      Zu 2.: Änderung des § 7
   (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10
   der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und           Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf
   des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen              landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren
   der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pesti-           und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt
   ziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der je-           sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-
   weils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirt-        Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten
   schaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025         Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es gebo-
   um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert            ten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete
   werden.                                                              Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu
                                                                        fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu
   (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022          wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf
   eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der         die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich
   Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behör-         verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende
   den und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau-              Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
   und Kommunalverbände) begleitet.                                     beschäftigten Menschen.

                                                                        Zu 3.: Änderung des § 22
SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
SCHUSSENBOTE                                                                                  FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 | 7

   Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung            Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der
   der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und       Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
   Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehun-
   gen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des eu-              Zu 6.: Änderung des § 71
   ropäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend
   eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zu-          Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird
   gleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populati-             eine Übergangsfrist eingeführt.
   onen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klima-
   wandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes,            Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht
   der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemit-            entsprechend anzupassen.
   teln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen
   überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige               Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskul-
   Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb           turgesetzes
   hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquati-
   schen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Rege-            Einfügung der §§ 2a und 2b
   lungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen
   dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des                                        § 2a
   Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische          Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsys-
   Sicherung des Biotopverbundes.                                      tem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebens-
                                                                       mittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Prakti-
   Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen                          ken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der na-
                                                                       türlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verord-
   Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker                   nung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein
   sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson-             auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betrie-
   ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kul-        bener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der
   turlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu ande-        strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden scho-
   ren Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese          nender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistun-
   Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden              gen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesell-
   sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher     schaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern
   aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksa-           wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirt-
   men Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen             schaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindes-
   an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der      tens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen
   Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz for-         Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus
   muliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG          gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes
   Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde            zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemein-
   bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der          schaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des öko-
   Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorge-             logischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der je-
   schlagen.                                                           weils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.

   Zu 5.: Neufassung des § 34                                                                       § 2b
                                                                       Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le-
   Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Natur-           bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind töd-
   schutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Arten-         liche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch
   vielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Ar-      „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Re-
   tensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artenster-         duktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt
   ben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More            über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt
   than 75 percent decline over 27 years in total flying insect bi-    ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide
   omass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den           Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zer-
   Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in               stören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische
   Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückge-            Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht
   gangen ist.                                                         einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Viel-
                                                                       falt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass
   Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume,       dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten,
   Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir-        europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten
   kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral-        Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Ge-
   schäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des          brauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten
   Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah-        Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa
   rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die             kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von Mit-
   Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der         teln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum be-
   Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Mono-         schränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden redu-
   kulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zer-       ziert werden (Geiger u.a. 2010: "Persistent negative effects of
   stören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach,        pesticides on biodiversity and biological control potential on
   den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus        European farmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergeb-
   dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser         nissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der
   Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europa-    Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der
   weiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren          Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
   der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch
   von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkun-        Zu Artikel 3: Inkrafttreten
   gen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also    Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“
   nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mit-
   teln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum be-        Bad Schussenried, den 05.09.2019
   schränkt wird (Geiger u.a. 2010: "Persistent negative effects
   of pesticides on biodiversity and biological control potential on   gez. Achim Deinet
   European farmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergeb-           Bürgermeister
   nissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der
8 | FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                             SCHUSSENBOTE

 DAS RATHAUS INFORMIERT

           ABFUHR
           TERMINE
                                            Die Stadt Bad Schussenried sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

  Die nächste                                                            Mitarbeiter im Hauptamt (m/w/d)
  Müllabfuhr findet am                                                         in Teilzeit mit 50 %
  Montag, 16.09.2019 statt.
                                            Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

                                            - zentrale Platzvergabe aller Kinderbetreuungseinrichtungen
                                            - sonstige Verwaltungsaufgaben im Bereich Kinderbetreuung
  Zur Abfuhr müssen die                     - Unterstützung bei der monatlichen Entgelt- und Bezügeabrechnung der Beschäf-
  Tonnen/Säcke ab 6:30 Uhr                    tigten der Stadt Bad Schussenried und deren Eigenbetriebe unter Beachtung der
  bereitgestellt sein.                        lohnsteuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und tarifvertraglichen Be-
                                              stimmungen sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben
                                            - Reisekostenabrechnung

Standesamtliche                             Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Bürokommu-
                                            nikation, Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Ausbildung sowie bürger-
Nachrichten                                 freundliches Auftreten. Gute MS-Office Kenntnisse sind notwendig.
Im August 2019 sind folgende Perso-
nenstandfälle bekannt geworden:             Die Stelle ist unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des TVÖDs
                                            und den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Den Bund fürs Leben haben geschlos-         Sollten Sie Interesse an der Stelle haben, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewer-
sen:                                        bung bitte bis spätestens 05.10.2019 an die Stadtverwaltung Bad Schussenried,
08.08.2019 Unger Caroline und               Personalamt, Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried oder per
 Rimmele Stefan                             Email an bewerbung@bad-schussenried.de. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen
Bad Schussenried, Otterswang,               Herr Mutter unter Tel.: 07583/9401-220 zur Verfügung.
Fünfhäuser 1

17.08.2019 Dukeck Vanessa und
                                           Neue Mitarbeiter in der Stadtverwaltung
Jackson Christopher                        Die Stadtverwaltung Bad Schussenried begrüßt alle neuen Mitarbeiter recht herzlich.
Bad Schussenried, Aulendorfer Straße 35    Frau Patricia Mattes ist von der Elternzeit zurückgekehrt und leitet die Tourist-Informa-
                                           tion. Der Baubetriebshof kann sich durch den Zuwachs von Herrn Johannes Forsten-
30.08.2019 Weiler Ricarda und              häusler als Elektriker freuen. Frau Michelle Walter ist unsere neue Auszubildende für
Hacker Dr. Stephan                         die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin im Kindergarten Spatzennest. Frau Eva
Bad Schussenried, Maybachstraße 6 und      Schmid ist die neue Ansprechpartnerin für den Bereich Rente im Sachgebiet Ordnung
München, Gerhardstraße 5                   und Soziales. Unsere neue Auszubildende, Frau Sarah Fandrich, wird die nächsten drei
                                           Jahre die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement absolvieren. Den Kindergarten
                                           Sonnenschein in Reichenbach wird künftig Frau Martina Faulhaber leiten und Frau Da-
In die Ewigkeit wurden abberufen:          niela Reichle ist für die nächsten sechs Monate unsere Einführungspraktikantin für den
19.08.2019                                 Studiengang Public Management.
Wessbecher geb. Zeh Kreszentia,            Die Stadtverwaltung wünscht allen einen guten Start.
90 Jahre
Bad Schussenried, Lortzingstraße 4

  Saisonende an der
  Badestelle Zellersee
  An der Badestelle Zellersee endet die
  Saison am 15.09.2019. Da die Bade-
  stelle auf den kommenden Winter
  vorbereitet wird, findet ab diesem Tag
  keine freiwillige Badeaufsicht mehr
  statt und auch Kemmler´s Seecafé ist
  geschlossen.

  Die Stadt Bad Schussenried bedankt
                                           von links nach rechts: Hauptamtsleiter Günter Bechinka, Patricia Mattes, Johannes Forstenhäusler, Mi-
  sich bei allen Besucherinnen und Be-     chelle Walter, Eva Schmid, Sarah Fandrich, Martina Faulhaber, Daniela Reichle Bürgermeister Achim
  sucher.                                  Deinet
SCHUSSENBOTE                                                                                FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 | 9

                                             Feuerwerk am 15.09.2019                      Schussenried der Magnusmarkt in der
  Rathaus am                                                                              Schulstraße statt, zu dem die Stadt Bad
                                             Aufgrund des Aufbaus und Abfeuern des        Schussenried sowie der Marktverband
  Magnusmontag,                              Feuerwerks unterhalb des Zellerhofes         recht herzlich einladen. Die Anlieger der
  16.09.2019 geschlossen                     muss am Sonntag, 15.09.2019 in der Zeit      Schulstraße werden gebeten, ihre Fahr-
                                             von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr die Zellerhof-   zeuge am Montag, den 16.09.2019 noch
  Das Rathaus ist aufgrund des Mag-          straße nach dem Einmündungsbereich
  nus-, Heimat- und Kinderfestes am                                                       vor 06.00 Uhr aus dem Marktbereich her-
                                             der Friedrich-Jahn-Straße bis zum Cam-       auszufahren, da später keine Möglichkeit
  Montag, 16.09.2019 ab 10.00 Uhr            pus am Wald voll gesperrt werden.
  geschlossen.                                                                            mehr besteht.

Friedrich-Jahn-Straße                        Straßensperrungen anläss-                    Müllabfuhr in der Schulstra-
gesperrt                                     lich des Kinderfestumzugs                    ße und Friedrich-Jahn-Stra-
In der Zeit von Donnerstag, 12.09.2019,      am Montag, 16.09.2019 von                    ße am Montag, 16.09.2019
14.00 Uhr bis Dienstag, 17.09.2019,          09.00 – 12.00 Uhr                            An diesem Markttag findet in der Schul-
12.00 Uhr ist wegen des Festplatzbetrie-
                                             Die Aufstellung des Umzuges er-              straße sowie der Friedrich-Jahn-Straße
bes die Friedrich-Jahn-Straße in Höhe
                                             folgt in der Fischerhausstraße, Pfar-        keine Müllabfuhr statt, da für die Müllau-
der Sporthalle bis zur Einmündung in die
                                             rer-Leube-Straße sowie Drümmelberg-          tos kein Durchkommen besteht. Die An-
Zellerhofstraße für den Gesamtverkehr
                                             straße. Der Umzug verläuft über die Wil-     wohner des Marktplatzes, der Schulstra-
gesperrt. Die Anfahrt für die Schulbusse
                                             helm-Schussen-Straße,      Ziegelweiher-     ße und der Friedrich-Jahn-Straße werden
wird am Donnerstag, den 12.09.2019 bis
                                             straße, Georg-Kaeß-Straße, Löwenstraße       gebeten, ihre Müllgefäße zu der ihrer
zum Nachmittagsunterricht wie gewohnt
                                             und löst sich beim Löwen-Sportplatz auf.     Wohnung oder ihres Geschäftes nächst
gewährleistet. Die Rückführung der
                                                                                          gelegenen     Straße     (Wilhelm-Schus-
Schüler nach dem Nachmittagsunterricht
                                                                                          sen-Straße, Löwenstraße, Gartenstraße
erfolgt über die Schulstraße. Am Freitag,
                                             Verlegung der Bushaltestel-                  oder Magnusstraße) zu bringen. Bitte
13.09.2019 und Montag, 16.09.2019 wird
                                                                                          beachten Sie, dass die Leerung entlang
die Schulbushaltestelle an die Haltestel-    len am 16.09.2019                            des Umzugsweges bereits ab 06.00 Uhr
len Bürgerstüble verlegt. Am Dienstag,
                                             In der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr       morgens stattfindet.
17.09.2019 erfolgt der Busverkehr ab
12.00 Uhr in gewohnter Weise über die        werden am Montag, 16.09.2019 die Bus-
Friedrich-Jahn-Straße.                       haltestellen in der Stadt sowie beim Bür-
                                             gerstüble wegen des Umzuges nicht an-        Müllabfuhr entlang
                                             gefahren. Ausweichhaltestelle ist in der     des Umzugsweges
                                             Robert-Bosch-Straße bei der Gaststätte
Kurzzeitige Sperrung an-                     Schinderhannes. Der Bus fährt dann di-       Entlang    des      Umzugsweges        (Wil-
lässlich der Fahrt des Brau-                 rekt über die Umgehungsstraße zum            helm-Schussen-Straße,         Ziegelweiher-
ereiwagens am 13.09.2018                     Bahnhof. Auch bei der Rückfahrt vom          straße, Georg-Kaeß-Straße und rund um
                                             Bahnhof werden die Haltestellen im Stadt-    den alten Sportplatz in der Löwenstraße)
Anlässlich der Fahrt des Brauereiwagens      gebiet nicht angefahren. Um Beachtung        findet die Müllabfuhr bereits ab 06.00
von der Schussenrieder Brauerei zum          wird gebeten!                                Uhr statt, da ab 08.30 Uhr die Straßen
Festzelt kommt es am Freitag, 13.09.2019                                                  gesperrt sind. Bitte stellen Sie Ihre Abfall-
in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                   gefäße rechtzeitig (ab 06.00 Uhr) heraus.
in der Wilhelm-Schussen-Straße, Lö-
wenstraße, Georg-Kaeß-Straße, Schul-         Magnusmarkt am Montag,                       Die Stadtverwaltung bittet um Verständ-
straße und Friedrich-Jahn-Straße zu          16.09.2019                                   nis und um Beachtung!
kurzzeitigen Sperrungen.
                                             Am Montag, den 16.09.2019 findet in Bad

Straßensperrung anlässlich                   Asyl im
des Seifenkistenrennens                      Landkreis Biberach
am 14.09.2019 von 08.00 –
13.00 Uhr                                    Badeausflug der Kin-
                                             derbetreuungsgrup-
Die Rennstrecke verläuft im Zuge der Gar-    pe des AK Asyl Bad
tenstraße und der Georg-Kaeß-Straße.         Schussenried
Die Durchführung des Seifenkistenren-
nens erfordert auch die Sperrung eines       Das heiße Wetter lock-
Teilstücks der Löwenstraße, Schulstraße      te natürlich auch die
und der Magnusstraße.                        Kinder der Betreu-
                                             ungsgruppe wieder-
                                             holt an den Zeller See.
Kurzzeitige Sperrung an-
lässlich des Kirchgangs der                  Da die meisten noch
                                             nicht schwimmen kön-
Vereine am 15.09.2019                        nen, brachten die Be-
Anlässlich des Kirchgangs der Vereine        treuerInnen Schwimm-
vom Haus Regenta bis zur St. Magnus Kir-     flügel    mit.   Damit
che kommt es am 15.09.2019 in der Zeit       trauten sich alle auch
von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr in der Bahn-      ins Wasser. Zur inne-
hofstraße, Wilhelm-Schussen-Straße bis       ren Abkühlung gab es
zur Einfahrt Klosterstraße zu kurzzeitigen   dann Eis. Für alle war
Sperrungen.                                  es ein großer Spaß.
10 | FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                    SCHUSSENBOTE

 KIRCHENNACHRICHTEN
Seelsorgeeinheit                           2019 um 9.30 Uhr in der Sankt-Mag-              14.30 Uhr Ingoldingen Hochzeit von Jas-
Bad Schussenried                           nus-Kirche Bad Schussenried wird mu-            min Birk und Andreas Ströbele
                                           sikalisch-feierlich in diesem Jahr durch        15.00 Uhr Steinhausen Hochzeit von Vik-
                                           Chor und Orchester Sankt Magnus unter           toria Villani und Jakob Walter
Eucharistiefeiern /                        Leitung von KMD Matthias Wolf haupt-            19.00 Uhr Muttensweiler Eucharistiefeier
                                           sächlich mit Werken von W. A. Mozart            , Gebetsgedenken für Hermann Steinhau-
Gottesdienste in der                       gestaltet.                                      ser, Josefine Moll und Maria und Erich
Seelsorgeeinheit                           Als Messvertonung werden Teile aus der          Schmid, Kollekte
                                           Missa solemnis C-Dur KV 66, der soge-           19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
St. Magnus, Bad Schussenried               nannten „Dominicusmesse“ zu hören
Sonntag, 15. September - Magnusfest-       sein. Diese Messe ist die erste große           Sonntag, 8. September, 23. Sonntag im
9.00 Uhr Statio im Haus Regenta - von      Messvertonung des jugendlichen W. A.            Jahreskreis – Kollekte: Welttag der so-
          dort Zug zur Magnuskirche        Mozart, die er zur Priesterweihe seines         zialen Kommunikationsmittel
9.30 Uhr Eucharistiefeier mit Chor und     Jugendfreundes Cajetan Hagenauer im             9.00 Uhr Ingoldingen Eucharistiefeier ,
          Orchester St. Magnus             Jahr 1769 – also vor 250 Jahren – kom-          Gebetsgedenken für Erwin Kösler, Anne-
17.25 Uhr Rosenkranz                       poniert und am 15. Oktober 1769 im Rah-         gret Föhr und Anna Hepp
18.00 Uhr Vesper / Segnung mit dem         men der Priesterweihe im Stift St. Peter        10.15 Uhr Steinhausen Eucharistiefeier
          Magnusstab                       in Salzburg uraufgeführt hat. Sie besticht      mit ökumenischem Chor aus Höfingen/
                                           neben der festlichen Instrumentalbeset-         Leonberg
Montag, 16. September                      zung (Streicher, Holzbläser, Trompeten)         10.15 Uhr Winterstettenstadt Eucharistie-
9.00 Uhr Ökumen. Schülergottesdienst       vor allem durch eine sehr heitere und           feier
          zum Mangenfest                   beinah persönliche Grundstimmung. Den           10.30 Uhr Muttensweiler Taufe von Pius
                                           Beinamen „Dominicusmesse“ bekam das             Stephan Roßmanith
Mittwoch, 18. September                    Werk übrigens, weil Cajetan Hagenauer           19.00 Uhr Winterstettendorf Eucharistie-
9.00 Uhr Eucharsitiefeier                  als Ordensnamen den Namen Dominicus             feier
14.00 Uhr Seniorennachmittag               annimmt.                                        19.00 Uhr Grodt Rosenkranz
                                           Als Ergänzung zur Messvertonung wird            19.00 Uhr Ingoldingen Rosenkranz
Donnerstag, 19. September                  die Mozart-Hymne „Herr und Gott“ für            19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
14.30 Uhr Eucharistiefeier (Haus Regen-    Chor und Orchester geboten, dessen Mu-
ta)                                        sik aus einem Chor der Mozartoper „Tha-         Montag, 9. September
                                           mos“ stammt.                                    19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
Freitag, 20. September                     Selbstverständlich wird auch das Mag-
11.00 Uhr Ökumen. Segensfeier für die      nuslied, das Kinderfestlied „Geh aus mein       Dienstag, 10. September
           Erstklässler                    Herz“ und „Großer Gott“ gesungen, ganz          19.00 Uhr Winterstettendorf Eucharistie-
17.25 Uhr Rosenkranz                       dem Thema des Magnustages verpflich-            feier
18.00 Uhr Eucharistiefeier                 tet „...ihn zu loben, ihn zu preisen, auf ihr   19.00 Uhr Steinhausen Gebetskreis
                                           Christen rüstet euch“.                          19.30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinde-
Samstag, 21. September                     Als Orgelnachspiel wird die Toccata in c        rats in Winterstettenstadt
12.00 Uhr Mittagsgebet (Sext) im Chor-     des Elsässers Leon Boellmann (1862 –
          gestühl                          1897) mit KMD Matthias Wolf an der Or-          Mittwoch, 11. September
                                           gel erklingen.                                  18.30 Uhr Ingoldingen Anbetung
St. Oswald, Otterswang                                                                     19.00 Uhr Ingoldingen Eucharistiefeier
Sonntag, 15. September                                                                     19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
siehe Gottesdienst in St. Magnus           Seelsorgeeinheit
                                           Riß-Federbachtal                                Donnerstag, 12. September
Samstag, 21. September                                                                     19.00 Uhr Winterstettenstadt Eucharistie-
17.30 Uhr Rosenkranz                                                                       feier
                                           Ingoldingen, Muttensweiler,                     19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
18.00 Uhr Eucharistiefeier
                                           Steinhausen, Winterstettenstadt,
                                           Winterstettendorf                               Freitag, 13. September
St. Sebastian, Reichenbach
                                           Pfarrbüro Steinhausen, Ingoldinger              7.30 Uhr Muttensweiler Anbetung
Sonntag, 15. September                     Str. 5, 88427 Steinhausen                       8.00 Uhr Muttensweiler Eucharistiefeier
siehe Gottesdienst in St. Magnus           Öffnungszeiten Wir haben Sommerfe-              19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
                                           rien und das Pfarrbüro ist nur teilweise
Dienstag, 17. September                    besetzt                                         Samstag, 14. September
17.30 Uhr Rosenkranz                       Di. + Do. 9.00 – 11.00 Uhr (Steinhausen)        9.00 Uhr Ingoldingen Einschulungsgot-
18.00 Uhr Eucharistiefeier                 Tel. 07583/2377, Fax 07583/942710               tesdienst für die Erstklässler
                                           Email: kathpfarramt.steinhausen@drs.de          19.00 Uhr Ingoldingen Eucharistiefeier,
Hl. Kreuz, Allmannsweiler
                                                                                           Gebetsgedenken für Rosa Christ und An-
Samstag, 14. September                     Das Pfarrbüro in Ingoldingen ist nicht          gehörige, für Franz Fieseler, für Maria und
18.30 Uhr Rosenkranz                       besetzt, bitte in Steinhausen anrufen           Anton Hornstein, für Franz Allgaier, Wal-
19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Feier des   Redaktionsschluss für Seelsorgeein-             burga und Xaver Wohlhüter, Helga und
           Kirchenpatroziniums mitge-      heit Riß-Federbachtal im Pfarrbüro              Erich Vollmer, Josefine Schad, Erwin und
           staltet vom Freizeitchor -      Steinhausen – Donnerstag, 11.00 Uhr             Mina Ruß und Pfarrer Rudolf Hager
           anschl. Beisammensein im                                                        19.00 Uhr Winterstettenstadt Eucharistie-
           Dorfgemeinschaftshaus           Samstag, 7. September                           feier
                                           7.00 Uhr Steinhausen Anbetung                   19.00 Uhr Steinhausen Rosenkranz
Kirchenmusik im Festgottesdienst am        8.00 Uhr Steinhausen Wallfahrtsmesse –
Magnus-, Kinder- und Heimatfest 2019       Fußwallfahrt von Bad Schussenried               Sonntag, 15. September, 24. Sonntag
Der Festgottesdienst zu Ehren des Heili-   13.30 Uhr Winterstettendorf Hochzeit von        im Jahreskreis
gen Magnus am Sonntag, 15. September       Madlen Müller und Elias Müller                  9.00 Uhr Muttensweiler Eucharistiefeier
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