Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!

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Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Ein frohes Weihnachtsfest
und alles Gute für das neue Jahr !
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                                    beauftragt. Mit der Förderrichtlinie Dorfentwicklung, die vor kurzem in Kraft getreten
                                                                                 ist, trägt die Verbandsgemeinde zur Belebung der Ortskerne bei und fördert ab dem
und wieder ist ein Jahr vergangen. Weihnachten steht unmittelbar bevor und schon kommenden Jahr den Abriss alter, nicht mehr erhaltungswürdiger bzw. deren Nutzung
bald schreiben wir das Jahr 2019.                                                entfallender Gebäude.

Die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel möchte wir zum Anlass nehmen, allen      Aber auch im kommenden Jahr stehen wir vor großen Aufgaben. Wichtige Baumaßnah-
zu danken, die im vergangenen Jahr daran mitgearbeitet haben, die Verbandsgemein-      men sind in der Vorbereitung oder werden begonnen und an vielen Stellen sind Sanie-
de Oberes Glantal und ihre dazugehörenden Ortsgemeinden voranzubringen und noch        rungsarbeiten durchzuführen. So sind neben vielen Baumaßnahmen in den Ortsge-
lebenswerter zu machen. Auch all denen, die sich in diesem Jahr in Kirchen, Vereinen,  meinden auch energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden angedacht.
                                                                                       Die Renaturierung des Ohmbaches im Bereich der Ortslage Brücken steht ebenso auf
Verbänden, Institutionen und Initiativen, ob im karitativen, sportlichen oder kulturellen
Bereich engagiert und damit zu einem gesellschaftlichen Miteinander beigetragen ha-    der Agenda wie die Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweite-
ben, möchte wir unseren ausdrücklichen Dank aussprechen.                               rung des „Begehbaren Geschichtsbuches“. Auch wird für die Freiwillige Feuerwehr in
                                                                                       Börsborn ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut. Mit den Vorbereitungen im Zusam-
Die große Zahl engagierter Vereine und Vereinigungen in unseren Ortsgemeinden stär- menhang mit der ab 2020 angestrebten Vereinheitlichung der Entgeltarten für Wasser
ken unsere Zusammengehörigkeit und tragen ganz erheblich dazu bei, dass es sich und Kanal werden wir im kompletten Jahr 2019 beschäftigt sein.
hier gut wohnen und leben lässt. Ohne deren freiwilligem Engagement wäre vieles, ge-
rade in Zeiten knapper Kassen, nicht möglich. Rückblickend gibt es viele Projekte, die Auch die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 stellen uns
angestoßen, umgesetzt oder zumindest auf den Weg gebracht wurden. Einige wenige bei der neuen Größenordnung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal vor eine Heraus-
wollen wir an dieser Stelle nennen.                                                    forderung. Als Folge der Kommunalwahlen werden sich nicht nur bei den Ortsbürger-
                                                                                       meistern Änderungen ergeben, sondern auch die Ratsgremien werden sich neu zusam-
Seit Mitte dieses Jahres widmet sich die Verbandsgemeinde Oberes Glantal verstärkt mensetzen.
dem zentralen Thema Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, die kommunalen und regiona-
len Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln mitzugestalten und zu verbes-            Auch wenn wir den Kinderschuhen noch nicht ganz entwachsen sind, können wir doch
sern. Daher wurde die Wirtschaftsförderung auch in der Stabsstelle angesiedelt. Stolz       mit unserer bisherigen Arbeit zufrieden sein und optimistisch in die Zukunft blicken.
sind wir auch, dass wir Fördermittel aus dem Leader-Programm für die Erweiterung des        Der Schlüssel zu dem bisher Erreichten war das Miteinander. Lassen Sie uns daher die-
„Begehbaren Geschichtsbuches“ um den Weg „Jüdische Kultur“ und den „Bergmanns-              ses Miteinander weiter pflegen und gemeinsam unsere Zukunft gestalten.
bauernweg“ erhalten werden. Dies insbesondere deshalb, weil die neuen Wege an das
bestehende Wanderwegenetz des „Begehbaren Geschichtsbuches“ anschließen und                 Ihnen allen wünschen wir geruhsame Weihnachtsfeiertage im Kreise der Familie, mit
als Bindeglied zwischen den ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler,                  Freunden und Bekannten, einen stimmungsvollen Jahreswechsel und für das kommen-
Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr nun das gesamte Gebiet der Verbandsgemein-               de Jahr 2019 viel Freude, Glück und Zufriedenheit.
de Oberes Glantal miteinander verknüpfen. Auch hat der Kriminalpräventive Rat seine
Arbeit aufgenommen. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die gesamte Ver-
bandsgemeinde samt Landschaftsplan wurde zwischenzeitlich ausgeschrieben. Im                Ihr Bürgermeister der Verbandsgemeinde,
Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird zur Ermittlung geeigneter             die Beigeordneten, die Ortsbürgermeisterin und
Flächen zur Ausweisung etwaiger künftiger Gewerbegebiete eine Potentialanalyse mit-         die Ortsbürgermeister im Oberen Glantal.
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
IM NOTFALL
                                                                        - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
 Verbandsgemeinde                         Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-                                               Rufbereitschaft der Ver-               L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
                                          kentransporte (Tag und Nacht ein-        Haus der Diakonie Landstuhl                                                    und Freunde von Alkoholkranken,
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl          bandsgemeindewerke
                                          satzbereit): DRK-Rettungswache           Tel.: 06371/2846                                                               Kaiserslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      Schönenberg-Kübelberg, Rathaus-                                                  Eigenbetrieb                           Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:                                  Wasser | Abwasser
 06373/504-0                              straße 8, Telefon 112.                   slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de                                                19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kü-                                                    Bereich Wasser                         06356/1224
                                                                                   Unsere Beratungsangebote
                                          belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-                                                (VG Oberes Glantal)
 Feuerwehr                                                                         Sozial- und Lebensberatung
                                          sel): Polizeiwache Schönenberg-          Schwangerschafts- und Schwager-         Treten außerhalb der allgemeinen
 Verbandsgemeinde                                                                                                                                                 Aids-Hilfe-Kaiserslautern:   Pariser
                                          Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon       schaftskonfliktberatung                 Bürozeiten Probleme bei der Was-
                                                                                                                                                                  Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag +
 Oberes Glantal                           06373/8220                               (staatl. anerkannt)                     serversorgung (Rohrbrüche, Un-
                                                                                                                                                                  Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch
                                          Rufbereitschaft                          Kurberatung                             dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
                                                                                                                                                                  18.00 - 20.00 Uhr)
 - Notruf 112 -                           Entstörungsdienst:                       (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-
                                                                                   Kuren, Kinder- und Jugenderho-
                                                                                                                           auf oder erkennen Sie sonstige
                                                                                                                           Unregelmäßigkeiten an öffentli-
                                          Telefon-Nr. für Störungen                                                                                               Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      lungen, Familienerholungen)             chen Anlagen (Ausfall der Stra-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Termine nach Vereinbarung                                                      Gruppe Kusel. Weitere Information:
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an                                                                                          ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr-
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Vertraulich-kostenfrei - auf                                                   Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      APOTHEKEN-NOTDIENST                                                              bahnänderungen usw.) so rufen
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-                                            Wunsch anonym
                                                                                                                           Sie für das Gebiet der Verbands-       im Internet unter www.ilco.de
                                          Deutsches Festnetz:                      Haus der Diakonie Kaiserslautern
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                                                                gemeinde Oberes Glantal die Te-
                                                                                   Interventionsstelle gegen Gewalt                                               Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
893770                                    (0,14 Euro/Min.)                         in engen sozialen Beziehungen           lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.
                                                                                                                                                                  Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                          Mobilfunknetz:                           und Stalking                                                                   Betreuung und Beratung für Behin-
Augenärztlicher Notfalldienst:                                                     Tel.: 0631/37108425                     Bereich Abwasser
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                                                       derte sowie therapeutische Versor-
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            Email: interventionsstelle.kaisers-     (Gebiet Süd und Nord):
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                                                                   gung nach Schlaganfall/Hirnverlet-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  lautern@diakonie-pfalz.de               Treten außerhalb der allgemeinen
                                          Internet: www.lak-rlp.de                                                                                                zung.
                                                                                   Vertraulich-kostenfrei -                Bürozeiten Probleme bei der Ent-
                                          Der Notdienst wechselt jeweils                                                                                          66849 Landstuhl, Am Rothenborn,
Ärztlicher Notfalldienst                                                           auf Wunsch anonym                       wässerung (Verstopfungen, Rück-
                                          morgens um 8.30 Uhr                                                                                                     Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-
Zuständig ist der Bereitschafts-                                                                                           stau usw.) auf oder erkennen Sie
dienstzentrale im Westpfalzklinikum       Schönenberg-Kübelberger Tafel                                                    sonstige Unregelmäßigkeiten in         934424.
                                                                                   Ambulanter Pflege- und
Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.   für bedürftige Menschen in der Ver-      Betreuungsdienst                        Zusammenhang mit der Abwas-            Störungen Erdgasversorgung
                                          bandsgemeinde Oberes Glantal.            Inhaber W. Tremmel &                    serbeseitigung oder an Gewäs-          Stadtwerke Homburg GmbH
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall       Ausgabestelle:                           M. Tremmel                              sern (z.B. Gewässerverschmut-          Rufbereitschaft:
um telefonische Vorankündigung            Zum Krämel 7, 66904 Brücken              St. Wendeler Straße 16,                 zungen, Ölspuren) so rufen Sie für     Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                             (neben ev. Kirche)                       66892 Bruchmühlbach-Miesau,             den Bereich der Ortsgemeinden:         Fragen zur Erdgasversorgung:
Montag                    19.00 Uhr       Öffnungszeiten:                          Tel. 06372/995751                       * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-       Energieberatung-Stadtwerke
                                          Dienstag 10:00-11:00 Uhr und             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,            mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      Homburg: 06841/694-220
bis Dienstag              07.00 Uhr                                                Tel. 06373/508641
                                          Donnerstag 16:00-17:00 Uhr                                                         Dittweiler und Schönenberg-Kü-       Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Dienstag                  19.00 Uhr                                                Wir sind rund um die Uhr für Sie
bis Mittwoch              07.00 Uhr       Bedürftigkeit:                                                                     belberg die Telefon-Nr. 06373 /      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
                                          Anträge gibt es in den Bürger-           erreichbar.                               8290320 an (Gebiet Süd).
Mittwoch                  14.00 Uhr                                                                                                                               Telefonnummern:
                                          büro’s der Verbandsgemeinde                                                      * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-       1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Donnerstag            07.00 Uhr                                                Sozialverband
                                          Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        born, Glan-Münchweil., Hensch-       Tel.: 0175/4117712
Donnerstag                19.00 Uhr       VG-Verwaltung, Herr Tobias We-           VdK Rheinland-Pfalz
bis Freitag               07.00 Uhr                                                                                          tal,Herschweiler-Pettersheim,        Schatzmeister Jutta Keller
                                          ber, Tel.: 06373-504-201,                Kreisverband Kusel                        Hüffler, Krottelbach, Langen-        Tel.: 0160/94838930
Freitag                   16.00 Uhr       t.weber@vgog.de                          Geschäftsstelle Lehnstraße 34,
bis Montag                07.00 Uhr                                                                                          bach, Matzenbach, Nanzdiet-          www.tierschutz-kusel.de
                                          Konto:                                   66869 Kusel                               schweiler,       Quirbach/Pfalz,
Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr         KSK Kusel, IBAN:                         Telefonische Erreichbarkeit:                                                   Beratungsstellen
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr                                                 Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Steinbach am Glan, Rehweiler
                                          DE10 5405 1550 0050 0103 47                                                        und Wahnwegen die Telefon-Nr.        im Haus der Diakonie
                                          www.schoenenberg-kuebelberger-           Freitags geschlossen                                                           Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Sprechstunden:                            tafel.de                                 1. Mittwoch im Monat Service-             06383/927681 an (Gebiet Nord).
                                                                                                                                                                  Tel.-Nr.: 06381/422900
Samstag und Sonntag                                                                nachmittag für Arbeitnehmer von         Sie wollen eine Störung melden?        Fax-Nr.: 06381/4229099
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    14.00 - 17.30 Uhr                       Dann wählen Sie die entsprechen-
                                           Deutsches Rotes Kreuz                   Telefon: 06381/425 044 - 0              de Telefonnummer. Der Telefonan-       Erziehungs-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Kreisverband Kusel e.V.                                                                                                und Familienberatung
                                                                                   Telefax: 06381/425 044 - 29             ruf wird von einer Sprachbox an-
                                           Haushaltsassistenz:                     E-Mail: kv-kusel@vdk.de                 genommen. Bitte teilen Sie Ihren       Email: erziehungsberatung.ku-
Die Bereitschaftsdienste der im Raum                                                                                                                              sel@diakonie-pfalz.de
                                           Hauswirtschaftliche       Dienstleis-   Termin nur nach telefonischer           Namen sowie Ihre Telefonnum-
Bruchmühlbach/Miesau praktizie-            tungen, Fahrdienst und Betreuungs-                                                                                     Suchtberatung, Jugend- und
                                                                                   Vereinbarung                            mer, unter der Sie erreichbar sind,
ren-den Ärzte u. Zahnärzte können          angebote für Senioren, Pflegebe-                                                                                       Drogenberatung, Angehörigen-
                                                                                                                           mit. Nennen Sie uns den festge-
beim Anrufbeantworter des jeweili-         dürftige und Familien, Unterstützung                                                                                   beratung, Prävention
                                                                                   Mobilitas                               stellten Schaden (z.B. Wasser tritt
gen Hausarztes in Erfahrung ge-            für Kranke, Genesende, Behinderte.                                                                                     Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Hausnotrufsystem:                       ambulanter Pflege- und Betreuungs-      aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe-        nie-pfalz.de
bracht werden.                                                                     dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-
                                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-                                            zug (Straße, Hausnummer sowie
                                                                                   str. 44., Frau Schmidt Kerstin.                                                Fachdienst Glückspielsucht
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                       Gemeinde). Sie werden umgehend         Email: fachstellesucht.kus@diako-
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz                                                   Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr,              (in der Regel nicht länger als 3 bis
                                           Essen auf Rädern:                                                                                                      nie-pfalz.de
Kusel, Marktplatz 4: dienstags und         Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-       Tel. 06373/829992                       10 Minuten) vom Rufbereit-
freitags ab 20.00 Uhr                                                              Beratung kostenlos und neutral!                                                Schwangeren- und Schwanger-
                                           kost.                                                                           schaftspersonal zurückgerufen.         schaftskonfliktberatung
                                           Sozialkaufhaus:                         Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus                                                Wir pflegen bei Ihnen zu Hause                                                 (staatlich anerkannt)
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.                                                                                       Email:
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Geschäftsstelle:                                                                Bürgerbus Oberes Glantal               slb.kusel@diakonie-pfalz.de
und deren Kinder: 0631/17000               Trierer Str. 39, Kusel,                 ANONYM-VERTRAULICH                      Montag und Mittwoch
                                           Tel. 06381/9246-20                      Evangelische - Katholische                                                     Sozial- und Lebensberatung
                                                                                                                           von 14.00 bis 16.00 Uhr                Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Kleiderkammer:                          Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr        Telefon: 06373/504-108
Ehrenamtsbörse                             Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       gebührenfrei - vertraulich                                                     Kindererholung, Müttergene-
                                                                                                                           Email: buchung@bürgerbusog.de          sungs- und Mutter-Kind-Kuren
des Landkreises Kusel                      Kusel, Tel. 06381/ 425861               Tel.: 0800/111 0 111
                                                                                   und 0800/111 0 222                      www.buergerbus-og.de                   Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Vielseitige Dienste für hilfebedür-        Pflegestützpunkt
tige Personen                                                                      Schuldner- und Insolvenzberatung        Ambulanter Hospiz- und                 Ökumenische Sozialstation
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund                                                                                       Brücken e.V.
                                           um das Thema Pflege                     Deutsches Rotes Kreuz                   Palliativer Beratungsdienst
Kontakte                                                                           Kreisverband Kusel e.V.                 Kusel - Ramstein - Landstuhl -         Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                           Paulengrunder Straße 7a
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Trierer Str. 39, 66869 Kusel            Westrich                               Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Schönenberg-Kbg. 06373/6606                Tel.: 06386/40 40 364                   Tel: 06381/924615                                                              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte,
                                                                                                                           Beratung und Unterstützung
Waldmohr           06373/2910              und 06386/40 40 073                                                                                                    Beratung, Service warmer Mittag-
                                                                                                                           schwerkranker und sterbender           stisch, Familienpflege. Paulen-
Glan-Münchweiler    06384/323              Die Beratung erfolgt kostenlos,         AWO Betreuungsverein                    Menschen bei Schmerzen und
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    neutral und vertraulich                 Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                   grunder Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                                                           psychosozialen Problemen,              Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                   Schwebelstraße 8, 66869 Kusel
                                                                                   Email:                                                                         Rund um die Uhr für Sie
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   betreuungsverein-kusel@t-online.de
                                                                                                                           Telefon: 06381/425769. Email:          erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                       Telefon 112         Fax: 06381/993279                       hospiz.kusel@caritas-speyer.de         www.sozialstation-bruecken.de
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                       Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum
                                                                           Stellenausschreibung
                                                                           In der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 3 - Bürger-
01.04.2019 eine / einen                                                    dienste (Brandschutz) die Stelle
Kommunale/n Vollzugsbeamtin/Vollzugsbeamten                                einer/eines hauptamtlichen Gerätewartin/Gerätewarts
(Vollzeit - unbefristet)
                                                                           in Vollzeit zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden.
Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                    Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst
• Überwachung des ruhenden Verkehrs
• Ahndung/Verfolgung von Verstößen gegen das Landesimmissi-                • Prüfung, Wartung und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Gerätschaften.
  onsschutzgesetz                                                          • Bestandskontrolle der feuerwehrtechnischen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.
• Überwachung der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung                   • Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Pflege der Feuerwehreinsatzfahrzeuge, Koordination der HU-
• Bearbeitung von Amtshilfeersuchen fremder Behörden (insbe-                 /AU und Sicherheitsprüftermine sowie weitere fahrzeugspezifische Prüfungsintervalle.
  sondere Fahrerermittlungen/Aufenthaltsermittlungen etc.)                 • Durchführung kleinerer Reparaturen/Inspektionen an den Einsatzfahrzeugen.
• Baustellenüberwachung                                                    • Wartung, Pflege und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Anlagen in den Feuerwehrhäusern.
• Vollzugsdienst auf Volksfesten innerhalb des Gemeindegebiets             • Organisation und Koordination erforderlicher Reparaturen (einschließlich Klärung der Bereitstellung,
• Sowie alle namentlich nicht weiter aufgeführten Zuständigkeiten            Austausch-/oder Ersatzgeräte). Terminüberwachung für Wiederholungsprüfungen.
  aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)                        • EDV-unterstützte (ARIGON) Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen.

Wir erwarten                                                               Wir erwarten
• eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Ver-            • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (z.B. Kraftfahrzeug-
  waltungsfachangestellten, bevorzugt der Fachrichtung Kommu-                mechaniker, Schlosser, Elektriker etc.) und grundlegendes bzw. tiefgreifendes technisches Verständ-
  nalverwaltung                                                              nis.
• die uneingeschränkte körperliche Eignung zum Außendienst                 • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. CE
• Sicheres und überzeugendes Auftreten und Verhandlungsge-                 • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Lehrgang) als Maschinist für Löschfahrzeuge sowie als Gerä-
  schick                                                                     tewart bzw. die Bereitschaft diese Lehrgänge nachzuholen.
• Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3)                             • EDV-Kenntnisse in MS-Office, wünschenswert auch bereits Kenntnisse in der Feuerwehrverwaltungs-
• Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu            software ARIGON,
  reagieren, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Abend             • Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu reagieren,
  und Wochenenden)                                                         • Eigenverantwortliches Arbeiten, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit.
• Die Bereitschaft zum Tragen von Uniform im Außendienst wird              • Wünschenswert wäre zur Stärkung der Tagesalarmbereitschaft die körperliche Eignung zum Dienst bei
  vorausgesetzt.                                                             der Feuerwehr, insbesondere als Atemschutzgeräteträger.
• Grundkenntnisse in Englisch
• Erfahrungen im Vollzugsdienst wären von Vorteil                          Wir bieten
                                                                           Eine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen
Wir bieten                                                                 Dienst (TVÖD), die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahlreiche Fortbildungsmög-
Eine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen                lichkeiten. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 6 TVÖD. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent-
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD), die im öffent-      sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
lichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahlreiche Fortbil-
dungsmöglichkeiten.                                                        Aussagefähige Bewerbungen bitten wir bis spätestens 31.12.2018 einzureichen bei der
                                                                           Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Die Vergütung erfolgt abhängig von der jeweiligen Qualifikation in
                                                                           Fachbereich 1A - Zentrale Dienste
Entgeltgruppe 8 bzw. 9a TVÖD. Bei entsprechender Weiterbildung
                                                                           Rathausstraße 8
und Bewährung ist die Möglichkeit zum späteren Aufstieg in Ent-
                                                                           66901 Schönenberg-Kübelberg
geltgruppe 9a TVöD gegeben.
                                                                           Oder per Email an: bewerbung@vgog.de
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung
bevorzugt berücksichtigt.                                                  Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hewer vom Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemeindeverwal-
                                                                           tung Oberes Glantal, Telefon 06373-504200,
Der Dienstort des Fachbereiches 3 - Bürgerdienste befindet sich            E-Mail: I.Hewer@vgog.de gerne zur Verfügung.
derzeit in Glan-Münchweiler.
                                                                           Schönenberg-Kübelberg, den 04.12.2018
Hinweis:                                                                   gez. Lothschütz
Vor der Ernennung zum kommunalen Vollzugsbeamten ist an der                Bürgermeister
Landespolizeischule Rheinland-Pfalz (Standort Wittlich) ein
10wöchiger Vorbereitungskurs mit abschließender Prüfung zu ab-
solvieren, sofern ein solcher noch nicht abgeleistet wurde. Die Be-
reitschaft zur kurzfristigen Teilnahme an diesem Kurs wird erwar-
tet.

Aussagefähige Bewerbungen sind bis spätestens 10.01. 2019 ein-
zureichen bei der
                                                                        VdK-Kreisgeschäftsstelle
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Fachbereich 1A - Rathausstraße 8
                                                                        geschlossen
66901 Schönenberg-Kübelberg                                             Die VdK-Kreisgeschäftsstelle Kusel ist vom 20. Dezember 2018 bis 04.01.2019 geschlossen. Am 7. Januar 2019
Oder per Email an: bewerbung@vgog.de                                    sind wir wieder für Sie da.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hewer vom Fachbereich Bürger-
dienste der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Telefon
06373-504-200, E-Mail: I.Hewer@vgog.de gerne zur Verfügung.

Schönenberg-Kübelberg, im Dezember 2018
                                                                                   „Mach’ ich heute aber
Gez. Christoph Lothschütz
Bürgermeister                                                                EINDRUCK,“ sagte die FARBANZEIGE.
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
VDK-ORTSVERBAND BRÜCKEN/OHMBACH                                                              Hinweise zur Schnee-
                                                                                                                  räum- und Streupflicht
Weihnachtsfeier
Im Rahmen der Weihnachtsfeier Anja Sansarello, die mit weihnacht- gen und Zuhören die anwesenden
                                                                                                                  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wurden langjährige Mitglieder für licher Akkordeonmusik zum Mitsin- Mitglieder bestens unterhalten hat.           die bevorstehende winterliche Wit-     Bei Schneefällen während der
ihre Vereinstreue ausgezeichnet.                                                                                  terung gibt Anlass, die Bevölkerung    Nachtzeit sind der Schnee und
7 Mitglieder sind seit 10 Jahren im                                                                               wieder auf ihre Schneeräum- und        der Schneematsch bis zum Be-
Ortsverband, 2 Mitglieder, Herr                                                                                   Streupflicht hinzuweisen.              ginn der allgemeinen Hauptver-
Hans Schmidt und Herr Stefan Gün-                                                                                                                        kehrszeiten zu räumen.
sche sind seit 20 Jahren im Ortsver-                                                                              In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3
band.                                                                                                             Landesstraßengesetz haben die          Als Hauptverkehrszeit ist in der
Unser Bild zeigt die anwesenden Ju-                                                                               Ortsgemeinden im Bereich der Ver-      Regel für Werktage die Zeit von
bilare Frau Christa Ohnesorg, Herr                                                                                bandsgemeinde Oberes Glantal die       07.00 bis 20.00 Uhr (außer Wald-
Hans Schmidt, Herr Dieter Götzke                                                                                  Verpflichtung zur Reinigung der        mohr, hier gilt die Zeit von 06.00
und Herr Theo Lothschütz. Vorge-                                                                                  Straßen innerhalb der geschlosse-      bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und
nommen wurde die Ehrung durch                                                                                     nen Ortslage, hierzu zählen die rei-   Feiertagen von 09.00 bis 20.00
den stellvertretenden Vorsitzenden                                                                                nen Ortsstraßen als auch die klassi-   Uhr anzusehen.
des VDK-Kreisverbandes Kusel,                                                                                     fizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-
Herr Marco Creutz und dem Vorsit-                                                                                 Landes- und Kreisstraßen), durch     Erforderlichenfalls sind während
zenden des Ortsverbandes, Herr                                                                                    Ortssatzungen auf die Grund-         dieser allgemeinen Hauptverkehrs-
Burkhard Braun.                                                                                                   stückseigentümer und Bürger über-    zeiten die Gehwege, Fußgänger-
                                                                                                                  tragen.                              überwege und besonders gefährli-
Unser besonderer Dank gilt Frau                                                                                                                        chen Fahrbahnstellen zur Vermei-
                                                                                                                  Wird durch Schneefälle die Benut- dung von Rutschgefahren mehr-
                                                                                                                  zung von Fahrbahnen und Gehwe- mals am Tag zu streuen.
                                                                                                                  gen erschwert, so ist der Schnee
                                                                                                                  unverzüglich wegzuräumen.            Es wird darauf hingewiesen, dass
                                                                                                                                                       die Verletzung der Räum- und
                                                                                                                  Gefrorener oder festgetretener Streupflicht eine Ordnungswidrig-
                                                                                                                  Schnee ist durch Loshacken zu be- keit darstellt, die mit einer Geld-
                                                                                                                  seitigen. Hydranten sind von Eis buße geahndet werden kann.
                                                                                                                  und Schnee freizuhalten.
                                                                                                                                                       Die     Schneeräumpflicht       der
                                                                                                                  Der weggeräumte Schnee ist so zu Grundstücksangrenzer             bleibt

Weihnachtsfeier der IGS:                                                                                          beseitigen, dass der Verkehr auf auch dann bestehen, wenn die je-
                                                                                                                  den Fahrbahnen und Gehwegen weilige Ortsgemeinde eigene
                                                                                                                  nicht eingeschränkt und der Ab- Fahrzeuge oder eigenes Personal
                                                                                                                  fluss von Oberflächenwasser nicht zur Räumung der Schneemassen
„Mach‘s wie Gott und werde Mensch“                                                                                beeinträchtigt wird.                 und zur Bestreuung der Straßen
                                                                                                                                                       einsetzt oder hierfür Dritte be-
Gut gefüllt war die Aula der IGS am   schenlebens. „Was ist wertvoll und    Im Anschluss an das Programm          Neben der Schneeräumung obliegt auftragt.
Standort Schönenberg-Kübelberg        wichtig“ fragte sich beispielsweise   wurde die Mensa zum Aufenthalts-      den Anliegern und sonstigen Nut-
am Abend des 7. Dezembers 2018.       die Gruppe Darstellendes Spiel aus    ort der Gäste, dort konnte man et-    zungsberechtigten bei auftretender Gleiches gilt auch für die Bundes-,
Jung und Alt, Groß und Klein waren    Klassenstufe 6.                       was essen und trinken und mitein-     Glätte auch die Streupflicht.        Landes- und Kreisstraßen innerhalb
gekommen, um sich auf das bevor-                                            ander ins Gespräch kommen.                                                 der Ortslagen.
stehende Weihnachtsfest einzu-        Des Weiteren spielte die Schulband                                          Dieser erstreckt sich auf die Gehwe-
stimmen. Das Motto des Abends         auf, in der mittlerweile Schülerin-   Auch ein Info-Stand von Amnesty In-   ge und die Fußgängerüberwege so- Wie Ihnen bekannt ist, werden die
lautete „Menschwerdung - Men-         nen und Schüler aller Klassenstufen   ternational war vor Ort und das       wie auf die durch Satzung aus- Ortsdurchfahrten            durch     die
schwertung.“                          zum Einsatz kommen und sowohl         nicht ohne Grund.                     drücklich festgelegten besonders Straßenmeisterei geräumt und ge-
                                      Instrumentalisten als auch Sänge-     Die Einnahmen durch Eintrittsgel-     gefährlichen Fahrbahnstellen.        streut, obwohl nach den gesetzli-
Musikalisch wurde die Feier durch     rinnen und Sänger immer wieder        der und Spenden kommen in die-                                             chen Vorschriften hierfür die Orts-
das Querflötenensemble unter Lei-     wechseln. Außerdem trugen Paul        sem Jahr dieser Organisation zu       Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gemeinden bzw. die Grundstücksei-
tung von Gabriele Wieczorek eröff-    Rodionov und Elenora Isbrecht Kla-    Gute, denn sie setzt sich für         gilt als Gehweg ein Streifen von gentümer zuständig sind.
net, bevor Schülersprecherin Janine   vierstücke vor, der Oberstufenchor    Menschlichkeit, Menschrechte und      1,50 m Breite entlang der Grund-
Keibel die Gäste begrüßte. Die        sang „Dust in the wind“. Ebenso       Werte auf dem gesamten Globus ein     stücksgrenze.                        Diese Arbeiten werden innerorts oft
Fachschaften Religion, Musik und      sorgte der Chor der Klassenstufe 5    - und WELT ist schließlich auch das                                        durch parkende Fahrzeuge auf der
Darstellendes Spiel organisierten     unter Leitung von Jan Kornelsen für   Leitbild der IGS.                     Die Benutzbarkeit auf diesen We- Straße oder den Bürgersteigen er-
die Veranstaltung und viele aktive    den Schlussakzent, der zum Mitsin-                                          gen und Fahrbahnstellen ist durch schwert, so dass die Räumfahrzeu-
Schülerinnen und Schülern sorgten     gen einlud.                           Die gesamte Schulgemeinschaft         abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, ge nur mit erhöhtem Risiko wegen
für ein buntes Programm. Durch-       Schulleiter Uwe Steinberg zeigte      wünscht allen ein frohes, fried-      Sand, Sägemehl, Granulat) herzu- evtl. Schäden räumen können.
gängiges Thema waren das              sich bewegt von den Darbietungen      volles und besinnliches Weih-         stellen. Eisflächen sind aufzu-
Menschsein, Werte in der Gesell-      und wünschte allen ein schönes        nachtsfest und einen guten            hacken und zu beseitigen. Bei Tau- Die Winterdienstfahrer der Straßen-
schaft, die zu oft verloren gehen,    Weihnachtsfest und alles Gute für     Rutsch in ein hoffentlich gesun-      wetter sind die Abflussrinnen von meisterei sind deshalb angewie-
aber auch der Wert eines Men-         das neue Jahr.                        des, friedliches neues Jahr 2019.     Schnee und Schneematsch freizu- sen, wegen möglicher Schadenser-
                                                                                                                  halten.                              satzforderungen in diesen Fällen
                                                                                                                                                       kein Risiko einzugehen und den
                                                                                                                  Die vom Schnee geräumten und be- Winterdienst dort einzustellen.
                                                                                                                  streuten Flächen vor den Grund-
                                                                                                                  stücken müssen aufeinander abge- Wir bitten Sie deshalb im eigenen
                                                                                                                  stimmt sein.                         Interesse so zu parken, dass der
                                                                                                                                                       Räumdienst durchgeführt werden
                                                                                                                  Der später Räumende muss sich kann bzw. nach Möglichkeit auf das
                                                                                                                  nach der schon geräumten Fläche Parken am Straßenbereich ganz zu
                                                                                                                  des Nachbarn richten, sodass eine verzichten.
                                                                                                                  durchgehend benutzbare Fläche
                                                                                                                  vorhanden ist.
                                                                                                                  Salz oder sonstige auftauende Stof- Vielen Dank für Ihr Verständnis.
                                                                                                                  fe sind grundsätzlich zu vermeiden Die Ortsbürgermeisterin
                                                                                                                  und soll nur eingesetzt werden, und Ortsbürgermeister
                                                                                                                  wenn hierdurch der Oberflächenbe- Im Bereich der Verbandsgemeinde
                                                                                                                  lag der Flächen nicht beschädigt Oberes Glantal
                                                                                                                  werden kann.
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Energietipp:
                                                                                                                           Unsere Jubilare
Neubau aus Holz oder Stein?
(VZ-RLP / 10.12.2018) Die Qual der        meist kürzere Bauzeit und der gerin-      die Reduzierung der Wärmebrücken
                                                                                                                           Altenkirchen
                                                                                                                           21.12. Christa Tausend
                                                                                                                           23.12. Günther Reidenbach
                                                                                                                                                        71
                                                                                                                                                        72
                                                                                                                                                             Schönenberg-Kübelberg

                                                                                                                                                             OT Kübelberg
Wahl fängt spätestens beim Bauma-         gere Feuchtigkeitseintrag während         gelegt werden.                         24.12. Gerd Beschmann        71   21.12. Ludwig Buser             70
terial für einen geplanten Neubau an.     der Bauphase. Außerdem kann eine          Fragen zur Neubauplanung sowie zu      25.12. Leander Backe         70   24.12. Ruth Schleppi            77
Grundsätzlich kann der notwendige         standardisierte Qualitätssicherung        allen anderen Bereichen des            26.12. Reinhardt Zoche       70   30.12. Dorothea und Gerhard
Wärmeschutz sowohl bei Holzstän-          bei den vorgefertigten Bauteilen von      Energiesparens im Alt- und Neubau      31.12. Wolfgang Tremmel      70          Schotzko
derbauweise als auch bei Massivbau-       Vorteil sein, vorausgesetzt es gibt       beantworten die Energieberater der                                              Goldene Hochzeit
weise erreicht werden. Die häufigste      eine güteüberwachte Fertigung. Beim       Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz    Breitenbach
Wandkonstruktion ist die massive          Massivhaus sind die Gestaltungs-          in einem persönlichen Beratungsge-     21.12. Alois Kuhn            70   OT Sand
Mauer. Sie wird entweder aus hoch         möglichkeiten etwas größer, vor al-       spräch nach telefonischer Voranmel-    22.12. Adelbert Breit        72   25.12. Hermann Kraus            70
wärmedämmenden Steinen errichtet          lem wenn man mit einem freien Archi-      dung. Die Beratungsgespräche sind      23.12. Maria Hennes          82   28.12. Günter Feick             79
oder aus etwas dünneren Steinen mit       tekten baut. Eine Bauüberwachung          kostenlos. Die nächsten Sprechstun-    25.12. Meta Wolf             82   29.12. Willibald Neu            73
einer zusätzlichen Dämmschicht. Bei       ist hier in allen Bauphasen gut mög-      den der Energieberater finden wie      01.01. Friedolin Wild        80   29.12. Christiane Niedermaier   74
beiden Massivbauweisen entstehen          lich und empfehlenswert. Egal ob          folgt statt:
Wanddicken von 40 bis 50 Zentime-         Massivbau oder Holzständerbau-            • Schönenberg-Kübelberg: Samstag,      Brücken                           OT Schönenberg
tern. Da die Dämmschicht bei der          weise - entscheidend für die Höhe der       den 19.01.19 von 10 - 12.00 Uhr in   26.12. Helga Jung            83   20.12. Ursula Kummer            78
Holzständerbauweise hauptsächlich         Heizkosten in den folgenden Jahr-           der Verbandsgemeindeverwaltung,      30.12. Benno Dahl            71   31.12. Ute Schuck-Latterner     75
innerhalb der tragenden Konstrukti-       zehnten ist der energetische Stan-          Rathausstraße 8, telefonische Vor-   01.01. Ernst Bottelberger    70   01.01. Juliet Aziz              77
on liegt, kann hier mit geringeren        dard, der möglichst frühzeitig festge-      anmeldung unter 0 63 73/504-105,     02.01. Irmtraud Sigmund      71   02.01. Emilie Hollstein         90
Wandstärken gebaut werden. Das ist        legt werden sollte. Da man mit einem        -106.                                                                  03.01. Paul Straßer             72
vorteilhaft, wenn das Grundstück          neuen Haus Fakten für die nächsten        • Waldmohr: Samstag, den 05.01.19      Dittweiler
klein ist. In den Baukosten pro Qua-      Jahrzehnte schafft, sollte in Betracht      von 8.30 - 13.45 Uhr im Bürger-      23.12. Jenni Nikolaus        89 OG Steinbach am Glan
dratmeter unterscheiden sich Massi-       gezogen werden über die Mindestan-          haus, Saarpfalzstraße 12, Sei-                                       23.12. Walter Huth-Siebenborn     88
vbau und Holzbau bei Fertighäusern        forderungen der Energieeinsparver-          teneingang benutzen (Feuerweh-       Dunzweiler                      24.12. Erna Schnöder              83
jedoch nur wenig. Massive Wände           ordnung hinaus zu gehen. Außerdem           reinfahrt). Voranmeldung unter 0     20.12. Ingrid und Günter        26.12. Dieter Fehlberg            79
schützen besser vor Schall. Vorteile      sollte Wert auf ein Konzept für die         63 73/504-106, -105.                        Charrois                 27.12. Otto Faul                  70
der Holzständerbauweise sind die          Luftdichtheit der Gebäudehülle und                                                      Diamantene Hochzeit
                                                                                                                                                           Wahnwegen
                                                                                                                           Frohnhofen                      25.12. Ingrid Felß                78
                                                                                                                           01.01. Lothar Drumm          71 28.12. Walter Wolf                70

Wasserpreis bleibt auch                                                                                                    Glan-Münchweiler
                                                                                                                           21.12. Lieselotte Weber
                                                                                                                           23.12. Gisela Koch
                                                                                                                                                        86
                                                                                                                                                        83
                                                                                                                                                           30.12. Erich Ammann

                                                                                                                                                             Waldmohr
                                                                                                                                                             21.12. Theo Boslet
                                                                                                                                                                                             70

                                                                                                                                                                                             70

im kommenden Jahr stabil                                                                                                   24.12. Irma Donauer
                                                                                                                           01.01. Heinrich Donauer
                                                                                                                                                        90
                                                                                                                                                        71
                                                                                                                                                             21.12. Christa Zimmermann
                                                                                                                                                             22.12. Wolfgang Bentz
                                                                                                                                                             22.12. Gerda Schreck
                                                                                                                                                                                             79
                                                                                                                                                                                             80
                                                                                                                                                                                             91
- Wirtschaftsplan 2019 des Wasserzweckverbandes „Ohmbachtal“ verabschiedet                                                Gries                              23.12. Günter Brunner           77
                                                                                                                          25.12. Engelbert Geimer       78   24.12. Anni Bach                84
Der Preis, den der Wasserzweckver-        dazu geführt habe, dass nicht nur die     nanzierung dieser Maßnahmen die 01.01. Paul Theege                  70   24.12. Heinz Müller             85
band „Ohmbachtal“ seinen Mitglie-         Menge der abgenommenen Energie            im Erfolgsplan erwirtschafteten Ab-                                      24.12. Rudi Schunk              76
dern für die Wasserlieferung in Rech-     gesunken sei, sondern nur noch 4,5        schreibungen nicht ausreichen, ist Herschweiler-                         24.12. Rüdiger Winter           70
nung stellt, bleibt auch im kommen-       % der Bezugsmenge in den teuren           eine Kreditaufnahme von 87.500 Pettersheim                               25.12. Aurora Altherr           72
den Jahr mit 63 Cent (zzgl. Mehrwert-     Hochlasttarifzeiten bezogen werden        Euro vorgesehen. Auf Empfehlung 02.01. Hedwig Schramm               89   25.12. Hartwig Eckhardt         78
steuer) pro Kubikmeter stabil. Dies       müsse.                                    des Werksausschusses stimmte die                                         25.12. Hannelore Ohliger        70
war die Kernaussage, die Verbands-        Nicht zuletzt produziere der Verband      Verbandsversammlung dem vorge- Krottelbach                               26.12. Stefan Grün              83
vorsteher Klaus Müller in einer Sit-      seit Jahren mit den vorhandenen Pho-      legten Zahlenwerk einstimmig zu. Im 23.12. Viktor Diner             80   26.12. Helga Turos              78
zung der Verbandsversammlung sei-         tovoltaikanlagen und den beiden           weiteren Verlauf der Sitzung stellte                                     28.12. Albert Spang             76
nen Erläute- rungen zum Wirt-             Blockheizkraftwerken selbst Energie,      die Verbandsversammlung den vom Langenbach                               29.12. Hermann Hanke            88
schaftsplanentwurf 2019 voranstell-       was zu Erträgen von immerhin 14.000       Rechnungsprüfungsausschuss und 23.12. Alexander Emich               86   29.12. Ilse Pohl                78
te. Der über die Wassergeld- zahlung      Euro jährlich führe. Als weitere Grün-    von einem Wirtschaftsprüfungsinsti-                                      30.12. Sieglinde Guth           74
der Mitglieder zu finanzierende „Er-      de für die Preisstabilität listete der    tut geprüften und mit einem „unein- Matzenbach                           31.12. Ingrid Allenbacher       82
lösbedarf“ habe sich gegenüber der        Verbandsvorsteher die geringe Ver-        geschränkten Bestätigungsvermerk“ 20.12. Christhilde Mandler        70   31.12. Wolfgang Dahl            70
Vorausberechnung 2018 geringfügig         schuldung des Verbandes, die Nied-        versehenen Jahresabschluss 2017                                          01.01. Maria Bulach             86
verringert, so dass der Preis bei einer   rigzinsphase sowie die rückläufigen       fest. Dabei sei hinsichtlich des Was- Nanzdietschweiler                  01.01. Detlef Faika             70
- wie bisher - angenommenen Ge-           Abschreibungen auf. Zum positiven         serpreises in Höhe von 64,13 Cent/ 25.12. Cosima Dick               71   01.01. Atlas Savas              77
samtliefer-menge an die Mitglieder        Er-gebnis 2019 trage im Übrigen auch      cbm - wie Verbandsvorsteher Müller 27.12. Franz Wittemann           71   01.01. Rosa Seel                80
von zwei Millionen Kubikmeter mini-       die Auflösung einer Altersteilzeitrück-   erläuterte - im Vergleich zwischen 29.12. Willi Klein               92   01.01. Kent Sinisgalli          76
mal um zwei Zehntel Cent (gegenüber       stellung bei, was die tarifvertraglich    Vorausplanung und Abrechnungs- 01.01. Alfons Lenhard                85   02.01. Ursula Edinger           78
dem Abrechnungspreis 2017 sogar           bedingte Steigerung der Personalko-       preis - eine „Punktlandung“ erzielt                                      02.01. Maria Kuschnerow         80
um mehr als einen Cent) gesenkt wer-      sten relativiere. Mit einer Reihe von     worden. Die Bilanzsumme blieb mit Ohmbach                                02.01. Christiane Lindhorst     92
den konnte. Müller erinnerte daran,       Investitionen im Gesamtbetrag von         4.956.615,90 Euro gegenüber dem 26.12. Helga Ehlert                 81   03.01. Friedrich Haan           87
dass damit schon seit vielen Jahren       290.000 Euro will der Verband auch        Vorjahr unverändert. Die Eigenkapi- 02.01. Werner Krüger            78   03.01. Herbert Seegmüller       70
Preisstabilität bestehe, obgleich sich    im Jahr 2019 seine Anlagen auf dem        talquote betrug 72,5 % (Vorjahr 71,9                                     03.01. Vladimir Sefer           70
die Kosten in vielen Bereichen erhöht     neusten Stand halten. Im Vermögens-       %) und die Verschuldung konnte um
hätten. Seit der ersten Wasserliefe-      plan sind die Erneuerung einer Teil-      119. 000 Euro auf 1.082.000 Euro ge-
rung im Jahr 1975 sei der um den          strecke der Hauptleitung vom Was-         senkt werden. Nichts Neues konnte
jüngst eingeführten Wassercent be-
reinigte Abgabepreis lediglich um
rund 18 % gestiegen. Zurückzuführen
                                          serwerk Elschbach in Richtung Nanz-
                                          dietschweiler (125.000 Euro), der
                                          Austausch einer Förderpumpte im
                                                                                    Verbandsvorsteher Klaus Müller zu
                                                                                    dem schon seit zwölf Jahren laufen-
                                                                                    den „Bromacilrechtsstreit“ mit dem
                                                                                                                                     Zur LIEBE
sei dies - so der Verbandsvorsteher -     Wasserwerk Elschbach ( 25.000             Bundeseisenbahnvermögen berich-
vor allem auf die kreativen Ideen der
Werkleiter zur Verminderung der En-
                                          Euro), die Erneuerung der Trafo- stati-
                                          on bei der Elektrozentrale im Wasser-
                                                                                    ten. Nach vielen Verzögerungen liege
                                                                                    das schon vor einem Jahr vom Gericht
                                                                                                                                   gehören zwei.
ergiekosten, einem Hauptkostenfak-        schutzgebiet Schönenberg-Kübel-           bestellte Nachtragsgutachten zur Fra-
tor des Verbandes. Müller nannte da-
bei vor allem die Umrüstung auf
höchst energieeffiziente Pumpen und
                                          berg (95.000 Euro), die Modernisie-
                                          rung von Fernwirkverbindungen
                                          (25.000 Euro) sowie die Vergabe ei-
                                                                                    ge des Schadensverursachers immer
                                                                                    noch nicht vor. Auch sei ein Antrag
                                                                                    des Verbandes auf Ablösung des Gut-
                                                                                                                                 Und manchmal eine
Aggregat, die Einhaltung des „Hoch-
lastzeitfensters“ und die steuerungs-
technische Verlagerung des Strombe-
                                          ner Voruntersuchung zur künftigen
                                          Nutzung des schon vor Jahren nieder-
                                          gebrachten Tiefbrunnens südlich des
                                                                                    achters jüngst abgewiesen worden.

                                                                                    Verantwortlich für den Text:
                                                                                                                                             ANZEIGE.
zuges in die Niedertarifzeiten, was       Depots Miesau eingeplant. Da zur Fi-      Klaus Müller
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Fördernews: Gemeinsam
Bauen und Gestalten!
Bürgerprojekte-Info LAG Westrich-Glantal
Viele Vereine und Initiativen unserer    ches Bürgerprojekt aus der Region      ökologischer und städtisch angepas-       staltungen sollen hier stattfinden.    stärken. Teil der Projektbewerbung,
Region haben etwas gemein: Eine          Soonwald-Nahe ist das Projekt „Ge-     ster Pflanzen in Hochbeeten. Außer-                                              die Sie beim Regionalmanagement
gute Idee ist beim Training, in der      staltung des Terrassenbereichs vor     dem wurden Informationstafeln auf-        Sie haben eine Idee bekommen, die      einreichen, sind: der geplante Inhalt
Vorstandssitzung oder beim Stamm-        der Begenungsstätte in generatio-      gestellt und die Fläche so gestaltet,     Sie umsetzen möchten?                  sowie eine Kostenschätzung inklusi-
tisch formuliert - aber es fehlt am      nenübergreifender      Zusammenar-     das z.B. auch Rollstuhlfahrer sich frei   Förderfähig sind Veranstaltungen       ve Angeboten zu den einzelnen Ko-
nötigen Startkapital. Die Lokale Akti-   beit“, das mit 2.000 Euro gefördert    bewegen können. Projektträger ist         und Einzelprojekte in Themenberei-     stenpositionen. Alle notwendigen
onsgruppe (LAG) möchte mit den Eh-       wurde. Ziel war die Aufwertung eines   der Verein „Schönes BMW e.V.“, der        chen wie Umwelt, Kultur, Sport oder    Unterlagen dazu finden Sie als Down-
renamtlichen Bürgerprojekten da-         öffentlichen Treffpunktes zur Begeg-   sich um die Gestaltung der Stadtteile     Integration und müssen immer der       load     auf     unserer     Website
bei helfen, Ideen unkompliziert um-      nung verschiedener Kulturen und Ge-    kümmert. Jetzt kann der Platz von je-     Lokalen Integrierten Ländlichen Ent-   www.westrich-glantal.de .
zusetzen und fördert so Projekte mit     nerationen als gemeinschaftliche       dem genutzt werden, vor allem kleine      wicklungsstrategie (LILE) entspre-
einem Betrag von bis zu 2.000 Euro.      Bürgeraktion, durch das Anpflanzen     musikalisch und kulinarische Veran-       chen sowie das Bürgerengagement
Auch 2019 kann die LAG Westrich-
Glantal wieder insgesamt 20.000
Euro in die Unterstützung von Bür-
gerprojekten investieren. Die Förder-
mittel stammen aus dem EU-Förder-
programm LEADER, das von der LAG
verwaltet wird. Wird das Projekt im
Rahmen der LAG-Sitzung für eine För-
derung ausgewählt, kann es mit bis
zu 100% finanziert werden. Achtung:
Es kann erst mit der Umsetzung be-
gonnen werden, wenn die Bewilli-
gung durch die LAG erfolgt. Ein Best-
Practice-Beispiel für ein Ehrenamtli-

Das Gewerbeamt der Verbandsgemeinde-
verwaltung Oberes Glantal informiert:
An alle Hausverwalter / Wohnimmobilienverwalter sowie
Immobilienmakler/-vermittler
- Neue Erlaubnispflicht für die Tätigkeit des Hausverwalters/ Wohnimmobilienverwalters
- Weiterbildungspflicht für Hausverwalter/ Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler/ -vermittler
Ab dem 01.08.2018 ist die Tätigkeit      zum 01.03.2019 eine Erlaubnis          Satz 1 Nr. 3 Makler- und Bauträ-          treten ist. Danach ist der Immobili-   nung vom 09. Mai 2018, BGBl. I S.
des gewerblichen Hausverwalters/         als     Wohnimmobilienverwalter        gerverordnung (MaBV) ab dem               enmakler/ -vermittler und der Haus-    550 (MaBV) geregelt. Die Rechts-
Wohnimmobilienverwalters erlaub-         gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr.        01.08.2018 verpflichtet sind, ei-         verwalter/ Wohnimmobilienverwal-       vorschriften können Sie unter htt-
nispflichtig. Die Erlaubnispflicht ist   4 GewO zu beantragen.                  nem Auftraggeber auf dessen Anfra-        ter im Sinne des § 34c Absatz 1 Satz   ps://www.gesetze-im-
in § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gewer-      Die Übergangsfrist bis zum             ge unverzüglich Angaben über die          1 Nr. 1 und 4 GewO verpflichtet,       internet.de/gewo_34cdv im Inter-
beordnung (GewO) geregelt.               01.03.2019 für die Beantragung ei-     von Ihnen und Ihren weiterbil-            sich in einem Umfang von 20 Stun-      net abrufen.
Im neuen § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr.       ner Erlaubnis als Wohnimmobilien-      dungsverpflichteten Beschäftigten         den innerhalb eines Zeitraums von
4 GewO heißt es:                         verwalter ist in § 161 GewO gere-      in den letzten drei Kalenderjahren        drei Jahren weiterzubilden; das        Nachweis einer Haftpflichtversi-
Wer gewerbsmäßig das gemein-             gelt. Falls ein Antrag nebst den ge-   absolvierten Weiterbildungsmaß-           Gleiche gilt entsprechend für unmit-   cherung durch den Hausverwal-
schaftliche Eigentum von Woh-            forderten        Antragsunterlagen     nahmen sowie über die vorliegen-          telbar bei der erlaubnispflichtigen    ter/ Wohnimmobilienverwalter
nungseigentümern im Sinne des § 1        nicht vollständig bis zum Stich-       den berufsspezifischen Qualifika-         Tätigkeit mitwirkende beschäftigte     bei Antragstellung auf Erlaubnis
Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungs-       tag (01.03.2019) bei der Ver-          tionen, z. B. über einen Ausbil-          Personen. Die Pflicht zur Weiterbil-   Des Weiteren muss der Antragstel-
eigentumsgesetzes oder für Dritte        bandsgemeindeverwaltung Oberes         dungsabschluss als Immobilien-            dung beginnt für den Gewerbetrei-      ler auf eine Erlaubnis als Wohnim-
Mietverhältnisse über Wohnräume          Glantal vorliegt, ist die Ausübung     kaufmann/Immobilienkauffrau               benden und für die zu diesem Stich-    mobilienverwalter den Nachweis ei-
im Sinne des § 549 des Bürgerli-         der gewerblichen Tätigkeit mit         oder einen Weiterbildungsab-              tag tätigen Beschäftigten ab dem       ner Berufshaftpflichtversicherung
chen Gesetzbuchs verwalten (Woh-         Ablauf des 01.03.2019 uner-            schluss als Geprüfter Immobilien-         01.08.2018. Für die Berechnung         mit einer Mindestversicherungs-
nimmobilienverwalter) will, bedarf       laubt. Die Verbandsgemeindever-        fachwirt/Geprüfte Immobilienfach-         des Weiterbildungszeitraums wird       summe von 500 000 Euro für jeden
der Erlaubnis der zuständigen            waltung Oberes Glantal ist in die-     wirtin, zu machen. Sie können diese       das Kalenderjahr 2018 zugrunde         Versicherungsfall und 1 000 000
Behörde.                                 sem Fall verpflichtet, die Fortset-    Informationspflicht durch Verweis         gelegt, so dass der dreijährige        Euro für alle Versicherungsfälle ei-
Die Rechtsvorschrift wurde mit wei-      zung des Betriebs der gewerblichen     auf entsprechende Angaben auf Ih-         Weiterbildungszeitraum die Ka-         nes Jahres erbringen (§§ 34c Absatz
teren Regelungen, z. B. zur regel-       Tätigkeit als Wohnimmobilienver-       rer Internetseite erfüllen (§ 11 Satz     lenderjahre 2018 bis 2020 um-          2 Nr. 3 GewO, 15 MaBV).
mäßigen Weiterbildungspflicht, mit       walter zu untersagen und beim Vor-     2 MaBV).                                  fasst (1. Januar 2018 bis 31. De-
Wirkung zum 01.08.2018 neu               liegen der rechtlichen Vorausset-                                                zember 2020).                          Sollten noch Fragen bestehen,
durch das Gesetz zur Einführung ei-      zungen die Nichtbeachtung der ge-      Weiterbildungsverpflichtung für                                                  steht Ihnen das Gewerbeamt der
ner Berufszulassungsregelung für         setzlichen Vorschriften als Ord-       Immobilienmakler/ -vermittler             Die neu eingeführte Informations-      Verbandsgemeindeverwaltung
gewerbliche Immobilienmakler und         nungswidrigkeit zu ahnden.             und Hausverwalter/ Wohnimmo-              pflicht (§ 11 MaBV) und die Ver-       Oberes Glantal am Standort 66907
Wohnimmobilienverwalter vom 17.                                                 bilienverwalter                           pflichtung des Immobilienmaklers/      Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße
Oktober 2017, BGBl. I. S. 3562, in       Informationspflicht der Hausver-       Mit dem Gesetz zur Einführung ei-         -vermittlers sowie des Hausverwal-     2, Sachbearbeiter: Herr Faber, Tel.:
die Gewerbeordnung eingefügt.            walter/ Wohnimmobilienverwal-          ner Berufszulassungsregelung für          ters/ Wohnimmobilienverwalters         06373/504-230,
Falls die Ausübung der bereits ge-       ter (§ 11 MaBV)                        gewerbliche Immobilienmakler und          und der bei der erlaubnispflichtigen   Email: s.faber@vgog.de,
werblich angemeldeten Tätigkeiten        Bitte beachten Sie, dass Sie un-       Wohnimmobilienverwalter vom 17.           Tätigkeit mitwirkenden Beschäftig-     gerne zur Verfügung.
als Hausverwalter/ Wohnimmobili-         abhängig von der Antragstellung        Oktober 2017, BGBl. I. S. 3562,           ten zur regelmäßigen Weiterbil-
enverwalter nach dem 01.08.2018           auf Erteilung einer Erlaubnis als     wurde neu die Rechtsvorschrift            dung (§ 15b MaBV) wurden mit der Verbandsgemeindeverwaltung
weiterhin beabsichtigt ist, besteht      Wohnimmobilienverwalter nach der       des § 34c Absatz 2a GewO einge-           Vierten Verordnung zur Änderung Oberes Glantal
die Verpflichtung, bis spätestens        neuen Rechtsvorschrift des § 11        fügt, die am 01.08.2018 in Kraft ge-      der Makler- und Bauträgerverord- Gewerbeamt
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
A LT E N K I R C H E N                                                                                 BÖRSBORN
                                                                                                                                    TUS
                       KINDERGARTEN

Der neue Elternbeirat                                                        Wannerschdaa
stellt sich vor                                                              am 27. Dezember 2018
Altenkirchen. Auf einem gut be-       führerin ist Frau Westermann. Das
suchten Elternabend wurde der El-     Team der Kita und der Träger be-       Börsborn. Traditionell veranstaltet      das Mittagessen eingenommen steller (Saumagen, Leberknödel
ternbeirat für das Jahr 2018/2019     danken sich bei dem Elternbeirat       der TuS Börsborn einen Tag nach          wird (Wanderstrecke siehe auch und Bratwurst - vor Ort variabel
gewählt.                              2017/2018 für die gute Zusammen-       den Weihnachtsfeiertagen eine            Karte).                               wählbar). Bitte Teilnahme und Es-
                                      arbeit und tatkräftige Unterstüt-      Wanderung, den sog. Wanner-                                                    senswunsch bei Harald Wagner
Dieser setzt sich wie folgt zusam-    zung im vergangenen Kindergarten-      schdaa, für Mitglieder und interes-      Treffpunkt ist um 11 Uhr am Bürger- (Tel. 06383-6616 - Email: h.wag-
men: Frau Hahn, Frau Westermann,      jahr.                                  sierte Nichtmitglieder. Es ist in die-   haus in Börsborn. Die reine Wander- ner@tus-börsborn.de) oder Klaus
Frau Becker, Frau Decker, Frau Mei-   Wir freuen uns auf ein spannendes      sem Jahr ein Marsch durch den            zeit beträgt ca. 2 ½ Stunden. Im Schillo (Tel. 06383-1536 -
er, Frau Müller. Als Vorsitzende      und abwechslungsreiches Jahr mit       Kirchwald, vorbei am Waldspiel-          NFH ist eine Reservierung erforder- Email: k.schillo@tus-börsborn.de)
wurde Frau Hahn gewählt, Schrift-     dem neu gewählten Elternbeirat.        platz zum jüdischen Friedhof in          lich. Um den Ablauf beim Mittages- bis zum 21.12.2018 anzeigen.
                                                                             Steinbach am Glan geplant. Nach          sen zügig hinzubekommen, ist der
                                                                             der Besichtigung der historischen        Essenswunsch anzugeben. Entwe- Nähere Informationen auch auf der
                                                                             Begräbnisstätte geht es über Stein-      der Schnitzel (Wiener Art, Jäger oder Homepage des TuS Börsborn
                                                                             bach zum Naturfreundehaus, wo            Rahm) oder den Naturfreundehau- www.tus-börsborn.de.

                                AGV

Haben Sie schon
das passende
Weihnachtsgeschenk?
Altenkirchen. „Nein?“ Suchen Sie      oder über die Ticket-Hotline
noch was? „Ja!!!“ Dann verschenken    06386/7002. Auf dem Foto sind die
Sie doch zu Weihnachten einfach       AGV - Chöre ohne die Kids bei der
einmal einen musikalischen „Le-       diesjährigen Gala zu sehen.
ckerbissen“ oder einen unvergess-
lichen Abend. Denn- die Eintritts-    Das Event findet am 19.01.2019 um
karten für die 13. festliche Neu-     18:30 Uhr in der katholischen Kir-
jahrsgala des AGV Altenkirchen mit    che in Kübelberg statt und steht un-
den AGV-Chören, einem Profi-          ter dem Motto: „Mut zur Mensch-
orchester und Gesangssolisten gibt    lichkeit“. Im Namen aller Sänger/-
es in den bekannten Vorverkaufs-      innen und den Verantwortlichen
stellen, Metzgerei Böhnlein in Al-    des AGV wünschen wir Ihnen allen
tenkirchen,     Saarpfalzapotheke,    „Frohe und besinnliche Weihnach-
Breitenbach, dem Bürgerbüro der       ten“, sowie einen „Guten Rutsch“
VG Oberes Glantal in Schönenberg,     und viel Gesundheit im Jahr 2019.

                                                                                                                           BREITENBACH

                                                                                                                  FEUERWEHRVEREIN E.V.

                                                                             Neujahrsempfang
                                                                             Breitenbach. Der Feuerwehrverein haus Breitenbach statt.                     Der Verein wünscht allen eine ruhi-
                                                                             Breitenbach möchte seine Mitglie- In diesem Rahmen wollen wir auch           ge und besinnliche Weihnachtszeit
                                                                             der recht herzlich zu einem Neu- langjährige, treue Mitglieder ehren.        und einen guten Start in das neue
                                                                             jahrsempfang einladen.                                                       Jahr.
                                                                                                               Wir würden uns freuen sie an die-
                                                                             Der Empfang findet am 05.01.2019 sem Tag bei unserem Neujahrs-               Ihr Feuerwehrverein
                                                                             ab 16:00 Uhr im Feuerwehrgeräte- empfang begrüßen zu können.                 Breitenbach e.V.
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde
Breitenbach
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Änderungsplan IV zum Bebauungsplan Auf dem Haselrech, Ortsgemeinde Breitenbach
Der Ortsgemeinderat Breiten-         nen Vermögensnachteile entste-         BauGB).                              gekommen sind, gelten ein Jahr      Verfahrens- oder Formvorschrif-
bach hat in seiner Sitzung am        hen, die einen Entschädigungsan-       Ein Entschädigungsanspruch er-       nach der Bekanntmachung als von     ten gegenüber der Gemeinde-
15.08.2018 die Aufstellung des       spruch auslösen können. Der Ent-       lischt, wenn nicht innerhalb von     Anfang an gültig zustande gekom-    verwaltung unter Bezeichnung
Änderungsplans IV zum Bebau-         schädigungsberechtigte kann die        drei Jahren nach Ablauf des Kalen-   men. Dies gilt nicht, wenn          des Sachverhalts, der die Verlet-
ungsplan Auf dem Haselrech,          Fälligkeit des Anspruchs dadurch       derjahres, in dem die bezeichne-                                         zung begründen soll, schriftlich
Ortsgemeinde Breitenbach be-         herbeiführen, dass er die Leistung     ten Vermögensnachteile eingetre-   1. die Bestimmungen über die Öf-      geltend gemacht hat.
schlossen.                           der Entschädigung schriftlich bei      ten sind, die Fälligkeit des An-      fentlichkeit der Sitzung, die Ge-
                                     dem Entschädigungspflichtigen          spruchs herbeigeführt wird (§ 44      nehmigung, die Ausfertigung Hat jemand eine Verletzung nach
Nachdem das Planverfahren ab-        beantragt. Entschädigungsleistun-      Abs. 4 BauGB).                        oder die Bekanntmachung der Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
geschlossen ist, hat der Ortsge-     gen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2                                         Satzung verletzt worden sind,     kann auch nach Ablauf der in Satz
meinderat Breitenbach am             vom Hundert über dem Basiszins-        Hinweis                                                                 1 genannten Frist jedermann diese
12.12.2018 den Änderungsplan         satz nach § 247 des Bürgerlichen       gem. § 24 Abs. 6 der Gemeinde-        oder                              Verletzung geltend machen.
IV zum Bebauungsplan Auf dem         Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen.     ordnung (GemO)
Haselrech, gem. § 10 Abs. 1          Ist Entschädigung durch Übernah-       Satzungen, die unter Verletzung 2. vor Ablauf der in Satz 1 genann-
BauGB i.V.m. § 24 GemO als Sat-      me des Grundstücks zu leisten, fin-    von Verfahrens- oder Formvor-         ten Frist die Aufsichtsbehörde Breitenbach, den 20.12.2018
zung beschlossen. Der Bebau-         det auf die Verzinsung § 99 Abs. 3     schriften dieses Gesetzes oder auf    den Beschluss beanstandet gez. Knapp
ungsplan wird nun als Satzung        Anwendung BauGB (§ 44 Abs. 3           Grund dieses Gesetzes zustande        oder jemand die Verletzung der Ortsbürgermeister
gem. § 10. Abs. 3 BauGB mit der
öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft gesetzt.

Die genaue Abgrenzung des
Planbereichs kann dem Karten-
ausschnitt entnommen werden.

Der Bebauungsplan liegt ab so-
fort zusammen mit der Begrün-
dung und den textlichen Festset-
zungen bei der Verbandsge-
meindeverwaltung Oberes Glan-
tal, Gebäude Waldmohr, Rat-
hausstr. 14, Zimmer Nr. W1-
2.04, auf unbegrenzte Zeit zur
Einsichtnahme aus. Jedermann
hat das Recht, während der all-
gemeinen Dienststunden in den
rechtsverbindlichen Bebauungs-
plan Einsicht zu nehmen und
über den Inhalt Auskunft zu ver-
langen. Mit der Bekanntma-
chung wird der Bebauungsplan
rechtsverbindlich.

Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1
   Nr. 1 bis 3 beachtliche Verlet-
   zung der dort bezeichneten
   Verfahrens- und Formvor-
   schriften,
2. eine unter Berücksichtigung
   des § 214 Abs. 2 beachtliche
   Verletzung der Vorschriften
   über das Verhältnis des Be-
   bauungsplans       und     des
   Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be-
achtliche Mängel des Abwä-
gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung des
Bebauungsplanes schriftlich ge-
genüber der Gemeinde unter
Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts gel-
tend gemacht worden sind. Dies
gilt entsprechend, wenn Fehler
nach § 214 Abs. 2a BauGB be-
achtlich sind (§ 215 Abs. 1
BauGB).

Gem. §§ 39 bis 42 BauGB kön-
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr! Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
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