Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
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Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr ! Liebe Bürgerinnen und Bürger, beauftragt. Mit der Förderrichtlinie Dorfentwicklung, die vor kurzem in Kraft getreten ist, trägt die Verbandsgemeinde zur Belebung der Ortskerne bei und fördert ab dem und wieder ist ein Jahr vergangen. Weihnachten steht unmittelbar bevor und schon kommenden Jahr den Abriss alter, nicht mehr erhaltungswürdiger bzw. deren Nutzung bald schreiben wir das Jahr 2019. entfallender Gebäude. Die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel möchte wir zum Anlass nehmen, allen Aber auch im kommenden Jahr stehen wir vor großen Aufgaben. Wichtige Baumaßnah- zu danken, die im vergangenen Jahr daran mitgearbeitet haben, die Verbandsgemein- men sind in der Vorbereitung oder werden begonnen und an vielen Stellen sind Sanie- de Oberes Glantal und ihre dazugehörenden Ortsgemeinden voranzubringen und noch rungsarbeiten durchzuführen. So sind neben vielen Baumaßnahmen in den Ortsge- lebenswerter zu machen. Auch all denen, die sich in diesem Jahr in Kirchen, Vereinen, meinden auch energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden angedacht. Die Renaturierung des Ohmbaches im Bereich der Ortslage Brücken steht ebenso auf Verbänden, Institutionen und Initiativen, ob im karitativen, sportlichen oder kulturellen Bereich engagiert und damit zu einem gesellschaftlichen Miteinander beigetragen ha- der Agenda wie die Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweite- ben, möchte wir unseren ausdrücklichen Dank aussprechen. rung des „Begehbaren Geschichtsbuches“. Auch wird für die Freiwillige Feuerwehr in Börsborn ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut. Mit den Vorbereitungen im Zusam- Die große Zahl engagierter Vereine und Vereinigungen in unseren Ortsgemeinden stär- menhang mit der ab 2020 angestrebten Vereinheitlichung der Entgeltarten für Wasser ken unsere Zusammengehörigkeit und tragen ganz erheblich dazu bei, dass es sich und Kanal werden wir im kompletten Jahr 2019 beschäftigt sein. hier gut wohnen und leben lässt. Ohne deren freiwilligem Engagement wäre vieles, ge- rade in Zeiten knapper Kassen, nicht möglich. Rückblickend gibt es viele Projekte, die Auch die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 stellen uns angestoßen, umgesetzt oder zumindest auf den Weg gebracht wurden. Einige wenige bei der neuen Größenordnung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal vor eine Heraus- wollen wir an dieser Stelle nennen. forderung. Als Folge der Kommunalwahlen werden sich nicht nur bei den Ortsbürger- meistern Änderungen ergeben, sondern auch die Ratsgremien werden sich neu zusam- Seit Mitte dieses Jahres widmet sich die Verbandsgemeinde Oberes Glantal verstärkt mensetzen. dem zentralen Thema Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, die kommunalen und regiona- len Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln mitzugestalten und zu verbes- Auch wenn wir den Kinderschuhen noch nicht ganz entwachsen sind, können wir doch sern. Daher wurde die Wirtschaftsförderung auch in der Stabsstelle angesiedelt. Stolz mit unserer bisherigen Arbeit zufrieden sein und optimistisch in die Zukunft blicken. sind wir auch, dass wir Fördermittel aus dem Leader-Programm für die Erweiterung des Der Schlüssel zu dem bisher Erreichten war das Miteinander. Lassen Sie uns daher die- „Begehbaren Geschichtsbuches“ um den Weg „Jüdische Kultur“ und den „Bergmanns- ses Miteinander weiter pflegen und gemeinsam unsere Zukunft gestalten. bauernweg“ erhalten werden. Dies insbesondere deshalb, weil die neuen Wege an das bestehende Wanderwegenetz des „Begehbaren Geschichtsbuches“ anschließen und Ihnen allen wünschen wir geruhsame Weihnachtsfeiertage im Kreise der Familie, mit als Bindeglied zwischen den ehemaligen Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Freunden und Bekannten, einen stimmungsvollen Jahreswechsel und für das kommen- Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr nun das gesamte Gebiet der Verbandsgemein- de Jahr 2019 viel Freude, Glück und Zufriedenheit. de Oberes Glantal miteinander verknüpfen. Auch hat der Kriminalpräventive Rat seine Arbeit aufgenommen. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die gesamte Ver- bandsgemeinde samt Landschaftsplan wurde zwischenzeitlich ausgeschrieben. Im Ihr Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird zur Ermittlung geeigneter die Beigeordneten, die Ortsbürgermeisterin und Flächen zur Ausweisung etwaiger künftiger Gewerbegebiete eine Potentialanalyse mit- die Ortsbürgermeister im Oberen Glantal.
IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Verbandsgemeinde Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- Rufbereitschaft der Ver- L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten kentransporte (Tag und Nacht ein- Haus der Diakonie Landstuhl und Freunde von Alkoholkranken, Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl bandsgemeindewerke satzbereit): DRK-Rettungswache Tel.: 06371/2846 Kaiserslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: Wasser | Abwasser 06373/504-0 straße 8, Telefon 112. slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Polizei (Raum Schönenberg-Kü- Bereich Wasser 06356/1224 Unsere Beratungsangebote belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- (VG Oberes Glantal) Feuerwehr Sozial- und Lebensberatung sel): Polizeiwache Schönenberg- Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Verbandsgemeinde Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon schaftskonfliktberatung Bürozeiten Probleme bei der Was- Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Oberes Glantal 06373/8220 (staatl. anerkannt) serversorgung (Rohrbrüche, Un- Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch Rufbereitschaft Kurberatung dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) 18.00 - 20.00 Uhr) - Notruf 112 - Entstörungsdienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Kuren, Kinder- und Jugenderho- auf oder erkennen Sie sonstige Unregelmäßigkeiten an öffentli- Telefon-Nr. für Störungen Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Zahnärztlicher Notfalldienst: lungen, Familienerholungen) chen Anlagen (Ausfall der Stra- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Termine nach Vereinbarung Gruppe Kusel. Weitere Information: Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr- Strom: Telefon 0800/7977777 Vertraulich-kostenfrei - auf Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 APOTHEKEN-NOTDIENST bahnänderungen usw.) so rufen Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Wunsch anonym Sie für das Gebiet der Verbands- im Internet unter www.ilco.de Deutsches Festnetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ 0180-5-258825-PLZ gemeinde Oberes Glantal die Te- Interventionsstelle gegen Gewalt Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: 893770 (0,14 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen lefon-Nr. 0171 / 5065303 an. Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Mobilfunknetz: und Stalking Betreuung und Beratung für Behin- Augenärztlicher Notfalldienst: Tel.: 0631/37108425 Bereich Abwasser 0180-5-258825-PLZ derte sowie therapeutische Versor- zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Email: interventionsstelle.kaisers- (Gebiet Süd und Nord): (max. 0,42 Euro/Min.) gung nach Schlaganfall/Hirnverlet- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 lautern@diakonie-pfalz.de Treten außerhalb der allgemeinen Internet: www.lak-rlp.de zung. Vertraulich-kostenfrei - Bürozeiten Probleme bei der Ent- Der Notdienst wechselt jeweils 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Ärztlicher Notfalldienst auf Wunsch anonym wässerung (Verstopfungen, Rück- morgens um 8.30 Uhr Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- Zuständig ist der Bereitschafts- stau usw.) auf oder erkennen Sie dienstzentrale im Westpfalzklinikum Schönenberg-Kübelberger Tafel sonstige Unregelmäßigkeiten in 934424. Ambulanter Pflege- und Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935. für bedürftige Menschen in der Ver- Betreuungsdienst Zusammenhang mit der Abwas- Störungen Erdgasversorgung bandsgemeinde Oberes Glantal. Inhaber W. Tremmel & serbeseitigung oder an Gewäs- Stadtwerke Homburg GmbH Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ausgabestelle: M. Tremmel sern (z.B. Gewässerverschmut- Rufbereitschaft: um telefonische Vorankündigung Zum Krämel 7, 66904 Brücken St. Wendeler Straße 16, zungen, Ölspuren) so rufen Sie für Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: (neben ev. Kirche) 66892 Bruchmühlbach-Miesau, den Bereich der Ortsgemeinden: Fragen zur Erdgasversorgung: Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: Tel. 06372/995751 * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Energieberatung-Stadtwerke Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Homburg: 06841/694-220 bis Dienstag 07.00 Uhr Tel. 06373/508641 Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Dittweiler und Schönenberg-Kü- Tierschutzverein im Landkreis Kusel Dienstag 19.00 Uhr Wir sind rund um die Uhr für Sie bis Mittwoch 07.00 Uhr Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel Anträge gibt es in den Bürger- erreichbar. 8290320 an (Gebiet Süd). Mittwoch 14.00 Uhr Telefonnummern: büro’s der Verbandsgemeinde * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Donnerstag 07.00 Uhr Sozialverband Auskünfte z. Bedürftigkeit: born, Glan-Münchweil., Hensch- Tel.: 0175/4117712 Donnerstag 19.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias We- VdK Rheinland-Pfalz bis Freitag 07.00 Uhr tal,Herschweiler-Pettersheim, Schatzmeister Jutta Keller ber, Tel.: 06373-504-201, Kreisverband Kusel Hüffler, Krottelbach, Langen- Tel.: 0160/94838930 Freitag 16.00 Uhr t.weber@vgog.de Geschäftsstelle Lehnstraße 34, bis Montag 07.00 Uhr bach, Matzenbach, Nanzdiet- www.tierschutz-kusel.de Konto: 66869 Kusel schweiler, Quirbach/Pfalz, Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr KSK Kusel, IBAN: Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Steinbach am Glan, Rehweiler DE10 5405 1550 0050 0103 47 und Wahnwegen die Telefon-Nr. im Haus der Diakonie www.schoenenberg-kuebelberger- Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Sprechstunden: tafel.de 1. Mittwoch im Monat Service- 06383/927681 an (Gebiet Nord). Tel.-Nr.: 06381/422900 Samstag und Sonntag nachmittag für Arbeitnehmer von Sie wollen eine Störung melden? Fax-Nr.: 06381/4229099 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 06381/425 044 - 0 de Telefonnummer. Der Telefonan- Erziehungs- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Kreisverband Kusel e.V. und Familienberatung Telefax: 06381/425 044 - 29 ruf wird von einer Sprachbox an- Haushaltsassistenz: E-Mail: kv-kusel@vdk.de genommen. Bitte teilen Sie Ihren Email: erziehungsberatung.ku- Die Bereitschaftsdienste der im Raum sel@diakonie-pfalz.de Hauswirtschaftliche Dienstleis- Termin nur nach telefonischer Namen sowie Ihre Telefonnum- Bruchmühlbach/Miesau praktizie- tungen, Fahrdienst und Betreuungs- Suchtberatung, Jugend- und Vereinbarung mer, unter der Sie erreichbar sind, ren-den Ärzte u. Zahnärzte können angebote für Senioren, Pflegebe- Drogenberatung, Angehörigen- mit. Nennen Sie uns den festge- beim Anrufbeantworter des jeweili- dürftige und Familien, Unterstützung beratung, Prävention Mobilitas stellten Schaden (z.B. Wasser tritt gen Hausarztes in Erfahrung ge- für Kranke, Genesende, Behinderte. Email: fachstellesucht.kus@diako- Hausnotrufsystem: ambulanter Pflege- und Betreuungs- aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe- nie-pfalz.de bracht werden. dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- zug (Straße, Hausnummer sowie str. 44., Frau Schmidt Kerstin. Fachdienst Glückspielsucht hinderte, Alleinstehende. Gemeinde). Sie werden umgehend Email: fachstellesucht.kus@diako- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr, (in der Regel nicht länger als 3 bis Essen auf Rädern: nie-pfalz.de Kusel, Marktplatz 4: dienstags und Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- Tel. 06373/829992 10 Minuten) vom Rufbereit- freitags ab 20.00 Uhr Beratung kostenlos und neutral! Schwangeren- und Schwanger- kost. schaftspersonal zurückgerufen. schaftskonfliktberatung Sozialkaufhaus: Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr. Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Wir pflegen bei Ihnen zu Hause (staatlich anerkannt) Secondhandbekleidung und -möbel. Email: für bedrohte und mißhandelte Frauen Geschäftsstelle: Bürgerbus Oberes Glantal slb.kusel@diakonie-pfalz.de und deren Kinder: 0631/17000 Trierer Str. 39, Kusel, ANONYM-VERTRAULICH Montag und Mittwoch Tel. 06381/9246-20 Evangelische - Katholische Sozial- und Lebensberatung von 14.00 bis 16.00 Uhr Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Telefon: 06373/504-108 Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), gebührenfrei - vertraulich Kindererholung, Müttergene- Email: buchung@bürgerbusog.de sungs- und Mutter-Kind-Kuren des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 Tel.: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 www.buergerbus-og.de Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Vielseitige Dienste für hilfebedür- Pflegestützpunkt tige Personen Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Ökumenische Sozialstation Öffentliche Beratungsstelle rund Brücken e.V. um das Thema Pflege Deutsches Rotes Kreuz Palliativer Beratungsdienst Kontakte Kreisverband Kusel e.V. Kusel - Ramstein - Landstuhl - Ambulante-Hilfe-Zentrum Paulengrunder Straße 7a in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Trierer Str. 39, 66869 Kusel Westrich Pflegedienst, hauswirtschaftliche Schönenberg-Kbg. 06373/6606 Tel.: 06386/40 40 364 Tel: 06381/924615 Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Beratung und Unterstützung Waldmohr 06373/2910 und 06386/40 40 073 Beratung, Service warmer Mittag- schwerkranker und sterbender stisch, Familienpflege. Paulen- Glan-Münchweiler 06384/323 Die Beratung erfolgt kostenlos, AWO Betreuungsverein Menschen bei Schmerzen und Initiative des Kreisseniorenrates Kusel neutral und vertraulich Trierer Str. 60, 66869 Kusel grunder Str. 7a, 66904 Brücken psychosozialen Problemen, Telefon: 06386/9219-0 Tel.: 06381/993277/78 Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Email: Rund um die Uhr für Sie Rettungsdienst/Krankentransport betreuungsverein-kusel@t-online.de Telefon: 06381/425769. Email: erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Fax: 06381/993279 hospiz.kusel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum Stellenausschreibung In der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 3 - Bürger- 01.04.2019 eine / einen dienste (Brandschutz) die Stelle Kommunale/n Vollzugsbeamtin/Vollzugsbeamten einer/eines hauptamtlichen Gerätewartin/Gerätewarts (Vollzeit - unbefristet) in Vollzeit zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden. Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst • Überwachung des ruhenden Verkehrs • Ahndung/Verfolgung von Verstößen gegen das Landesimmissi- • Prüfung, Wartung und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Gerätschaften. onsschutzgesetz • Bestandskontrolle der feuerwehrtechnischen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. • Überwachung der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung • Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Pflege der Feuerwehreinsatzfahrzeuge, Koordination der HU- • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen fremder Behörden (insbe- /AU und Sicherheitsprüftermine sowie weitere fahrzeugspezifische Prüfungsintervalle. sondere Fahrerermittlungen/Aufenthaltsermittlungen etc.) • Durchführung kleinerer Reparaturen/Inspektionen an den Einsatzfahrzeugen. • Baustellenüberwachung • Wartung, Pflege und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Anlagen in den Feuerwehrhäusern. • Vollzugsdienst auf Volksfesten innerhalb des Gemeindegebiets • Organisation und Koordination erforderlicher Reparaturen (einschließlich Klärung der Bereitstellung, • Sowie alle namentlich nicht weiter aufgeführten Zuständigkeiten Austausch-/oder Ersatzgeräte). Terminüberwachung für Wiederholungsprüfungen. aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) • EDV-unterstützte (ARIGON) Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen. Wir erwarten Wir erwarten • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Ver- • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (z.B. Kraftfahrzeug- waltungsfachangestellten, bevorzugt der Fachrichtung Kommu- mechaniker, Schlosser, Elektriker etc.) und grundlegendes bzw. tiefgreifendes technisches Verständ- nalverwaltung nis. • die uneingeschränkte körperliche Eignung zum Außendienst • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. CE • Sicheres und überzeugendes Auftreten und Verhandlungsge- • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Lehrgang) als Maschinist für Löschfahrzeuge sowie als Gerä- schick tewart bzw. die Bereitschaft diese Lehrgänge nachzuholen. • Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) • EDV-Kenntnisse in MS-Office, wünschenswert auch bereits Kenntnisse in der Feuerwehrverwaltungs- • Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu software ARIGON, reagieren, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Abend • Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu reagieren, und Wochenenden) • Eigenverantwortliches Arbeiten, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit. • Die Bereitschaft zum Tragen von Uniform im Außendienst wird • Wünschenswert wäre zur Stärkung der Tagesalarmbereitschaft die körperliche Eignung zum Dienst bei vorausgesetzt. der Feuerwehr, insbesondere als Atemschutzgeräteträger. • Grundkenntnisse in Englisch • Erfahrungen im Vollzugsdienst wären von Vorteil Wir bieten Eine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Wir bieten Dienst (TVÖD), die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahlreiche Fortbildungsmög- Eine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen lichkeiten. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 6 TVÖD. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent- des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD), die im öffent- sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. lichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahlreiche Fortbil- dungsmöglichkeiten. Aussagefähige Bewerbungen bitten wir bis spätestens 31.12.2018 einzureichen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Die Vergütung erfolgt abhängig von der jeweiligen Qualifikation in Fachbereich 1A - Zentrale Dienste Entgeltgruppe 8 bzw. 9a TVÖD. Bei entsprechender Weiterbildung Rathausstraße 8 und Bewährung ist die Möglichkeit zum späteren Aufstieg in Ent- 66901 Schönenberg-Kübelberg geltgruppe 9a TVöD gegeben. Oder per Email an: bewerbung@vgog.de Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hewer vom Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemeindeverwal- tung Oberes Glantal, Telefon 06373-504200, Der Dienstort des Fachbereiches 3 - Bürgerdienste befindet sich E-Mail: I.Hewer@vgog.de gerne zur Verfügung. derzeit in Glan-Münchweiler. Schönenberg-Kübelberg, den 04.12.2018 Hinweis: gez. Lothschütz Vor der Ernennung zum kommunalen Vollzugsbeamten ist an der Bürgermeister Landespolizeischule Rheinland-Pfalz (Standort Wittlich) ein 10wöchiger Vorbereitungskurs mit abschließender Prüfung zu ab- solvieren, sofern ein solcher noch nicht abgeleistet wurde. Die Be- reitschaft zur kurzfristigen Teilnahme an diesem Kurs wird erwar- tet. Aussagefähige Bewerbungen sind bis spätestens 10.01. 2019 ein- zureichen bei der VdK-Kreisgeschäftsstelle Verbandsgemeinde Oberes Glantal Fachbereich 1A - Rathausstraße 8 geschlossen 66901 Schönenberg-Kübelberg Die VdK-Kreisgeschäftsstelle Kusel ist vom 20. Dezember 2018 bis 04.01.2019 geschlossen. Am 7. Januar 2019 Oder per Email an: bewerbung@vgog.de sind wir wieder für Sie da. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hewer vom Fachbereich Bürger- dienste der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Telefon 06373-504-200, E-Mail: I.Hewer@vgog.de gerne zur Verfügung. Schönenberg-Kübelberg, im Dezember 2018 „Mach’ ich heute aber Gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister EINDRUCK,“ sagte die FARBANZEIGE.
VDK-ORTSVERBAND BRÜCKEN/OHMBACH Hinweise zur Schnee- räum- und Streupflicht Weihnachtsfeier Im Rahmen der Weihnachtsfeier Anja Sansarello, die mit weihnacht- gen und Zuhören die anwesenden Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wurden langjährige Mitglieder für licher Akkordeonmusik zum Mitsin- Mitglieder bestens unterhalten hat. die bevorstehende winterliche Wit- Bei Schneefällen während der ihre Vereinstreue ausgezeichnet. terung gibt Anlass, die Bevölkerung Nachtzeit sind der Schnee und 7 Mitglieder sind seit 10 Jahren im wieder auf ihre Schneeräum- und der Schneematsch bis zum Be- Ortsverband, 2 Mitglieder, Herr Streupflicht hinzuweisen. ginn der allgemeinen Hauptver- Hans Schmidt und Herr Stefan Gün- kehrszeiten zu räumen. sche sind seit 20 Jahren im Ortsver- In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 band. Landesstraßengesetz haben die Als Hauptverkehrszeit ist in der Unser Bild zeigt die anwesenden Ju- Ortsgemeinden im Bereich der Ver- Regel für Werktage die Zeit von bilare Frau Christa Ohnesorg, Herr bandsgemeinde Oberes Glantal die 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Wald- Hans Schmidt, Herr Dieter Götzke Verpflichtung zur Reinigung der mohr, hier gilt die Zeit von 06.00 und Herr Theo Lothschütz. Vorge- Straßen innerhalb der geschlosse- bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und nommen wurde die Ehrung durch nen Ortslage, hierzu zählen die rei- Feiertagen von 09.00 bis 20.00 den stellvertretenden Vorsitzenden nen Ortsstraßen als auch die klassi- Uhr anzusehen. des VDK-Kreisverbandes Kusel, fizierten Ortsdurchfahrten (Bundes- Herr Marco Creutz und dem Vorsit- Landes- und Kreisstraßen), durch Erforderlichenfalls sind während zenden des Ortsverbandes, Herr Ortssatzungen auf die Grund- dieser allgemeinen Hauptverkehrs- Burkhard Braun. stückseigentümer und Bürger über- zeiten die Gehwege, Fußgänger- tragen. überwege und besonders gefährli- Unser besonderer Dank gilt Frau chen Fahrbahnstellen zur Vermei- Wird durch Schneefälle die Benut- dung von Rutschgefahren mehr- zung von Fahrbahnen und Gehwe- mals am Tag zu streuen. gen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Gefrorener oder festgetretener Streupflicht eine Ordnungswidrig- Schnee ist durch Loshacken zu be- keit darstellt, die mit einer Geld- seitigen. Hydranten sind von Eis buße geahndet werden kann. und Schnee freizuhalten. Die Schneeräumpflicht der Der weggeräumte Schnee ist so zu Grundstücksangrenzer bleibt Weihnachtsfeier der IGS: beseitigen, dass der Verkehr auf auch dann bestehen, wenn die je- den Fahrbahnen und Gehwegen weilige Ortsgemeinde eigene nicht eingeschränkt und der Ab- Fahrzeuge oder eigenes Personal fluss von Oberflächenwasser nicht zur Räumung der Schneemassen „Mach‘s wie Gott und werde Mensch“ beeinträchtigt wird. und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte be- Gut gefüllt war die Aula der IGS am schenlebens. „Was ist wertvoll und Im Anschluss an das Programm Neben der Schneeräumung obliegt auftragt. Standort Schönenberg-Kübelberg wichtig“ fragte sich beispielsweise wurde die Mensa zum Aufenthalts- den Anliegern und sonstigen Nut- am Abend des 7. Dezembers 2018. die Gruppe Darstellendes Spiel aus ort der Gäste, dort konnte man et- zungsberechtigten bei auftretender Gleiches gilt auch für die Bundes-, Jung und Alt, Groß und Klein waren Klassenstufe 6. was essen und trinken und mitein- Glätte auch die Streupflicht. Landes- und Kreisstraßen innerhalb gekommen, um sich auf das bevor- ander ins Gespräch kommen. der Ortslagen. stehende Weihnachtsfest einzu- Des Weiteren spielte die Schulband Dieser erstreckt sich auf die Gehwe- stimmen. Das Motto des Abends auf, in der mittlerweile Schülerin- Auch ein Info-Stand von Amnesty In- ge und die Fußgängerüberwege so- Wie Ihnen bekannt ist, werden die lautete „Menschwerdung - Men- nen und Schüler aller Klassenstufen ternational war vor Ort und das wie auf die durch Satzung aus- Ortsdurchfahrten durch die schwertung.“ zum Einsatz kommen und sowohl nicht ohne Grund. drücklich festgelegten besonders Straßenmeisterei geräumt und ge- Instrumentalisten als auch Sänge- Die Einnahmen durch Eintrittsgel- gefährlichen Fahrbahnstellen. streut, obwohl nach den gesetzli- Musikalisch wurde die Feier durch rinnen und Sänger immer wieder der und Spenden kommen in die- chen Vorschriften hierfür die Orts- das Querflötenensemble unter Lei- wechseln. Außerdem trugen Paul sem Jahr dieser Organisation zu Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gemeinden bzw. die Grundstücksei- tung von Gabriele Wieczorek eröff- Rodionov und Elenora Isbrecht Kla- Gute, denn sie setzt sich für gilt als Gehweg ein Streifen von gentümer zuständig sind. net, bevor Schülersprecherin Janine vierstücke vor, der Oberstufenchor Menschlichkeit, Menschrechte und 1,50 m Breite entlang der Grund- Keibel die Gäste begrüßte. Die sang „Dust in the wind“. Ebenso Werte auf dem gesamten Globus ein stücksgrenze. Diese Arbeiten werden innerorts oft Fachschaften Religion, Musik und sorgte der Chor der Klassenstufe 5 - und WELT ist schließlich auch das durch parkende Fahrzeuge auf der Darstellendes Spiel organisierten unter Leitung von Jan Kornelsen für Leitbild der IGS. Die Benutzbarkeit auf diesen We- Straße oder den Bürgersteigen er- die Veranstaltung und viele aktive den Schlussakzent, der zum Mitsin- gen und Fahrbahnstellen ist durch schwert, so dass die Räumfahrzeu- Schülerinnen und Schülern sorgten gen einlud. Die gesamte Schulgemeinschaft abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, ge nur mit erhöhtem Risiko wegen für ein buntes Programm. Durch- Schulleiter Uwe Steinberg zeigte wünscht allen ein frohes, fried- Sand, Sägemehl, Granulat) herzu- evtl. Schäden räumen können. gängiges Thema waren das sich bewegt von den Darbietungen volles und besinnliches Weih- stellen. Eisflächen sind aufzu- Menschsein, Werte in der Gesell- und wünschte allen ein schönes nachtsfest und einen guten hacken und zu beseitigen. Bei Tau- Die Winterdienstfahrer der Straßen- schaft, die zu oft verloren gehen, Weihnachtsfest und alles Gute für Rutsch in ein hoffentlich gesun- wetter sind die Abflussrinnen von meisterei sind deshalb angewie- aber auch der Wert eines Men- das neue Jahr. des, friedliches neues Jahr 2019. Schnee und Schneematsch freizu- sen, wegen möglicher Schadenser- halten. satzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Die vom Schnee geräumten und be- Winterdienst dort einzustellen. streuten Flächen vor den Grund- stücken müssen aufeinander abge- Wir bitten Sie deshalb im eigenen stimmt sein. Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durchgeführt werden Der später Räumende muss sich kann bzw. nach Möglichkeit auf das nach der schon geräumten Fläche Parken am Straßenbereich ganz zu des Nachbarn richten, sodass eine verzichten. durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist. Salz oder sonstige auftauende Stof- Vielen Dank für Ihr Verständnis. fe sind grundsätzlich zu vermeiden Die Ortsbürgermeisterin und soll nur eingesetzt werden, und Ortsbürgermeister wenn hierdurch der Oberflächenbe- Im Bereich der Verbandsgemeinde lag der Flächen nicht beschädigt Oberes Glantal werden kann.
Energietipp: Unsere Jubilare Neubau aus Holz oder Stein? (VZ-RLP / 10.12.2018) Die Qual der meist kürzere Bauzeit und der gerin- die Reduzierung der Wärmebrücken Altenkirchen 21.12. Christa Tausend 23.12. Günther Reidenbach 71 72 Schönenberg-Kübelberg OT Kübelberg Wahl fängt spätestens beim Bauma- gere Feuchtigkeitseintrag während gelegt werden. 24.12. Gerd Beschmann 71 21.12. Ludwig Buser 70 terial für einen geplanten Neubau an. der Bauphase. Außerdem kann eine Fragen zur Neubauplanung sowie zu 25.12. Leander Backe 70 24.12. Ruth Schleppi 77 Grundsätzlich kann der notwendige standardisierte Qualitätssicherung allen anderen Bereichen des 26.12. Reinhardt Zoche 70 30.12. Dorothea und Gerhard Wärmeschutz sowohl bei Holzstän- bei den vorgefertigten Bauteilen von Energiesparens im Alt- und Neubau 31.12. Wolfgang Tremmel 70 Schotzko derbauweise als auch bei Massivbau- Vorteil sein, vorausgesetzt es gibt beantworten die Energieberater der Goldene Hochzeit weise erreicht werden. Die häufigste eine güteüberwachte Fertigung. Beim Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Breitenbach Wandkonstruktion ist die massive Massivhaus sind die Gestaltungs- in einem persönlichen Beratungsge- 21.12. Alois Kuhn 70 OT Sand Mauer. Sie wird entweder aus hoch möglichkeiten etwas größer, vor al- spräch nach telefonischer Voranmel- 22.12. Adelbert Breit 72 25.12. Hermann Kraus 70 wärmedämmenden Steinen errichtet lem wenn man mit einem freien Archi- dung. Die Beratungsgespräche sind 23.12. Maria Hennes 82 28.12. Günter Feick 79 oder aus etwas dünneren Steinen mit tekten baut. Eine Bauüberwachung kostenlos. Die nächsten Sprechstun- 25.12. Meta Wolf 82 29.12. Willibald Neu 73 einer zusätzlichen Dämmschicht. Bei ist hier in allen Bauphasen gut mög- den der Energieberater finden wie 01.01. Friedolin Wild 80 29.12. Christiane Niedermaier 74 beiden Massivbauweisen entstehen lich und empfehlenswert. Egal ob folgt statt: Wanddicken von 40 bis 50 Zentime- Massivbau oder Holzständerbau- • Schönenberg-Kübelberg: Samstag, Brücken OT Schönenberg tern. Da die Dämmschicht bei der weise - entscheidend für die Höhe der den 19.01.19 von 10 - 12.00 Uhr in 26.12. Helga Jung 83 20.12. Ursula Kummer 78 Holzständerbauweise hauptsächlich Heizkosten in den folgenden Jahr- der Verbandsgemeindeverwaltung, 30.12. Benno Dahl 71 31.12. Ute Schuck-Latterner 75 innerhalb der tragenden Konstrukti- zehnten ist der energetische Stan- Rathausstraße 8, telefonische Vor- 01.01. Ernst Bottelberger 70 01.01. Juliet Aziz 77 on liegt, kann hier mit geringeren dard, der möglichst frühzeitig festge- anmeldung unter 0 63 73/504-105, 02.01. Irmtraud Sigmund 71 02.01. Emilie Hollstein 90 Wandstärken gebaut werden. Das ist legt werden sollte. Da man mit einem -106. 03.01. Paul Straßer 72 vorteilhaft, wenn das Grundstück neuen Haus Fakten für die nächsten • Waldmohr: Samstag, den 05.01.19 Dittweiler klein ist. In den Baukosten pro Qua- Jahrzehnte schafft, sollte in Betracht von 8.30 - 13.45 Uhr im Bürger- 23.12. Jenni Nikolaus 89 OG Steinbach am Glan dratmeter unterscheiden sich Massi- gezogen werden über die Mindestan- haus, Saarpfalzstraße 12, Sei- 23.12. Walter Huth-Siebenborn 88 vbau und Holzbau bei Fertighäusern forderungen der Energieeinsparver- teneingang benutzen (Feuerweh- Dunzweiler 24.12. Erna Schnöder 83 jedoch nur wenig. Massive Wände ordnung hinaus zu gehen. Außerdem reinfahrt). Voranmeldung unter 0 20.12. Ingrid und Günter 26.12. Dieter Fehlberg 79 schützen besser vor Schall. Vorteile sollte Wert auf ein Konzept für die 63 73/504-106, -105. Charrois 27.12. Otto Faul 70 der Holzständerbauweise sind die Luftdichtheit der Gebäudehülle und Diamantene Hochzeit Wahnwegen Frohnhofen 25.12. Ingrid Felß 78 01.01. Lothar Drumm 71 28.12. Walter Wolf 70 Wasserpreis bleibt auch Glan-Münchweiler 21.12. Lieselotte Weber 23.12. Gisela Koch 86 83 30.12. Erich Ammann Waldmohr 21.12. Theo Boslet 70 70 im kommenden Jahr stabil 24.12. Irma Donauer 01.01. Heinrich Donauer 90 71 21.12. Christa Zimmermann 22.12. Wolfgang Bentz 22.12. Gerda Schreck 79 80 91 - Wirtschaftsplan 2019 des Wasserzweckverbandes „Ohmbachtal“ verabschiedet Gries 23.12. Günter Brunner 77 25.12. Engelbert Geimer 78 24.12. Anni Bach 84 Der Preis, den der Wasserzweckver- dazu geführt habe, dass nicht nur die nanzierung dieser Maßnahmen die 01.01. Paul Theege 70 24.12. Heinz Müller 85 band „Ohmbachtal“ seinen Mitglie- Menge der abgenommenen Energie im Erfolgsplan erwirtschafteten Ab- 24.12. Rudi Schunk 76 dern für die Wasserlieferung in Rech- gesunken sei, sondern nur noch 4,5 schreibungen nicht ausreichen, ist Herschweiler- 24.12. Rüdiger Winter 70 nung stellt, bleibt auch im kommen- % der Bezugsmenge in den teuren eine Kreditaufnahme von 87.500 Pettersheim 25.12. Aurora Altherr 72 den Jahr mit 63 Cent (zzgl. Mehrwert- Hochlasttarifzeiten bezogen werden Euro vorgesehen. Auf Empfehlung 02.01. Hedwig Schramm 89 25.12. Hartwig Eckhardt 78 steuer) pro Kubikmeter stabil. Dies müsse. des Werksausschusses stimmte die 25.12. Hannelore Ohliger 70 war die Kernaussage, die Verbands- Nicht zuletzt produziere der Verband Verbandsversammlung dem vorge- Krottelbach 26.12. Stefan Grün 83 vorsteher Klaus Müller in einer Sit- seit Jahren mit den vorhandenen Pho- legten Zahlenwerk einstimmig zu. Im 23.12. Viktor Diner 80 26.12. Helga Turos 78 zung der Verbandsversammlung sei- tovoltaikanlagen und den beiden weiteren Verlauf der Sitzung stellte 28.12. Albert Spang 76 nen Erläute- rungen zum Wirt- Blockheizkraftwerken selbst Energie, die Verbandsversammlung den vom Langenbach 29.12. Hermann Hanke 88 schaftsplanentwurf 2019 voranstell- was zu Erträgen von immerhin 14.000 Rechnungsprüfungsausschuss und 23.12. Alexander Emich 86 29.12. Ilse Pohl 78 te. Der über die Wassergeld- zahlung Euro jährlich führe. Als weitere Grün- von einem Wirtschaftsprüfungsinsti- 30.12. Sieglinde Guth 74 der Mitglieder zu finanzierende „Er- de für die Preisstabilität listete der tut geprüften und mit einem „unein- Matzenbach 31.12. Ingrid Allenbacher 82 lösbedarf“ habe sich gegenüber der Verbandsvorsteher die geringe Ver- geschränkten Bestätigungsvermerk“ 20.12. Christhilde Mandler 70 31.12. Wolfgang Dahl 70 Vorausberechnung 2018 geringfügig schuldung des Verbandes, die Nied- versehenen Jahresabschluss 2017 01.01. Maria Bulach 86 verringert, so dass der Preis bei einer rigzinsphase sowie die rückläufigen fest. Dabei sei hinsichtlich des Was- Nanzdietschweiler 01.01. Detlef Faika 70 - wie bisher - angenommenen Ge- Abschreibungen auf. Zum positiven serpreises in Höhe von 64,13 Cent/ 25.12. Cosima Dick 71 01.01. Atlas Savas 77 samtliefer-menge an die Mitglieder Er-gebnis 2019 trage im Übrigen auch cbm - wie Verbandsvorsteher Müller 27.12. Franz Wittemann 71 01.01. Rosa Seel 80 von zwei Millionen Kubikmeter mini- die Auflösung einer Altersteilzeitrück- erläuterte - im Vergleich zwischen 29.12. Willi Klein 92 01.01. Kent Sinisgalli 76 mal um zwei Zehntel Cent (gegenüber stellung bei, was die tarifvertraglich Vorausplanung und Abrechnungs- 01.01. Alfons Lenhard 85 02.01. Ursula Edinger 78 dem Abrechnungspreis 2017 sogar bedingte Steigerung der Personalko- preis - eine „Punktlandung“ erzielt 02.01. Maria Kuschnerow 80 um mehr als einen Cent) gesenkt wer- sten relativiere. Mit einer Reihe von worden. Die Bilanzsumme blieb mit Ohmbach 02.01. Christiane Lindhorst 92 den konnte. Müller erinnerte daran, Investitionen im Gesamtbetrag von 4.956.615,90 Euro gegenüber dem 26.12. Helga Ehlert 81 03.01. Friedrich Haan 87 dass damit schon seit vielen Jahren 290.000 Euro will der Verband auch Vorjahr unverändert. Die Eigenkapi- 02.01. Werner Krüger 78 03.01. Herbert Seegmüller 70 Preisstabilität bestehe, obgleich sich im Jahr 2019 seine Anlagen auf dem talquote betrug 72,5 % (Vorjahr 71,9 03.01. Vladimir Sefer 70 die Kosten in vielen Bereichen erhöht neusten Stand halten. Im Vermögens- %) und die Verschuldung konnte um hätten. Seit der ersten Wasserliefe- plan sind die Erneuerung einer Teil- 119. 000 Euro auf 1.082.000 Euro ge- rung im Jahr 1975 sei der um den strecke der Hauptleitung vom Was- senkt werden. Nichts Neues konnte jüngst eingeführten Wassercent be- reinigte Abgabepreis lediglich um rund 18 % gestiegen. Zurückzuführen serwerk Elschbach in Richtung Nanz- dietschweiler (125.000 Euro), der Austausch einer Förderpumpte im Verbandsvorsteher Klaus Müller zu dem schon seit zwölf Jahren laufen- den „Bromacilrechtsstreit“ mit dem Zur LIEBE sei dies - so der Verbandsvorsteher - Wasserwerk Elschbach ( 25.000 Bundeseisenbahnvermögen berich- vor allem auf die kreativen Ideen der Werkleiter zur Verminderung der En- Euro), die Erneuerung der Trafo- stati- on bei der Elektrozentrale im Wasser- ten. Nach vielen Verzögerungen liege das schon vor einem Jahr vom Gericht gehören zwei. ergiekosten, einem Hauptkostenfak- schutzgebiet Schönenberg-Kübel- bestellte Nachtragsgutachten zur Fra- tor des Verbandes. Müller nannte da- bei vor allem die Umrüstung auf höchst energieeffiziente Pumpen und berg (95.000 Euro), die Modernisie- rung von Fernwirkverbindungen (25.000 Euro) sowie die Vergabe ei- ge des Schadensverursachers immer noch nicht vor. Auch sei ein Antrag des Verbandes auf Ablösung des Gut- Und manchmal eine Aggregat, die Einhaltung des „Hoch- lastzeitfensters“ und die steuerungs- technische Verlagerung des Strombe- ner Voruntersuchung zur künftigen Nutzung des schon vor Jahren nieder- gebrachten Tiefbrunnens südlich des achters jüngst abgewiesen worden. Verantwortlich für den Text: ANZEIGE. zuges in die Niedertarifzeiten, was Depots Miesau eingeplant. Da zur Fi- Klaus Müller
Fördernews: Gemeinsam Bauen und Gestalten! Bürgerprojekte-Info LAG Westrich-Glantal Viele Vereine und Initiativen unserer ches Bürgerprojekt aus der Region ökologischer und städtisch angepas- staltungen sollen hier stattfinden. stärken. Teil der Projektbewerbung, Region haben etwas gemein: Eine Soonwald-Nahe ist das Projekt „Ge- ster Pflanzen in Hochbeeten. Außer- die Sie beim Regionalmanagement gute Idee ist beim Training, in der staltung des Terrassenbereichs vor dem wurden Informationstafeln auf- Sie haben eine Idee bekommen, die einreichen, sind: der geplante Inhalt Vorstandssitzung oder beim Stamm- der Begenungsstätte in generatio- gestellt und die Fläche so gestaltet, Sie umsetzen möchten? sowie eine Kostenschätzung inklusi- tisch formuliert - aber es fehlt am nenübergreifender Zusammenar- das z.B. auch Rollstuhlfahrer sich frei Förderfähig sind Veranstaltungen ve Angeboten zu den einzelnen Ko- nötigen Startkapital. Die Lokale Akti- beit“, das mit 2.000 Euro gefördert bewegen können. Projektträger ist und Einzelprojekte in Themenberei- stenpositionen. Alle notwendigen onsgruppe (LAG) möchte mit den Eh- wurde. Ziel war die Aufwertung eines der Verein „Schönes BMW e.V.“, der chen wie Umwelt, Kultur, Sport oder Unterlagen dazu finden Sie als Down- renamtlichen Bürgerprojekten da- öffentlichen Treffpunktes zur Begeg- sich um die Gestaltung der Stadtteile Integration und müssen immer der load auf unserer Website bei helfen, Ideen unkompliziert um- nung verschiedener Kulturen und Ge- kümmert. Jetzt kann der Platz von je- Lokalen Integrierten Ländlichen Ent- www.westrich-glantal.de . zusetzen und fördert so Projekte mit nerationen als gemeinschaftliche dem genutzt werden, vor allem kleine wicklungsstrategie (LILE) entspre- einem Betrag von bis zu 2.000 Euro. Bürgeraktion, durch das Anpflanzen musikalisch und kulinarische Veran- chen sowie das Bürgerengagement Auch 2019 kann die LAG Westrich- Glantal wieder insgesamt 20.000 Euro in die Unterstützung von Bür- gerprojekten investieren. Die Förder- mittel stammen aus dem EU-Förder- programm LEADER, das von der LAG verwaltet wird. Wird das Projekt im Rahmen der LAG-Sitzung für eine För- derung ausgewählt, kann es mit bis zu 100% finanziert werden. Achtung: Es kann erst mit der Umsetzung be- gonnen werden, wenn die Bewilli- gung durch die LAG erfolgt. Ein Best- Practice-Beispiel für ein Ehrenamtli- Das Gewerbeamt der Verbandsgemeinde- verwaltung Oberes Glantal informiert: An alle Hausverwalter / Wohnimmobilienverwalter sowie Immobilienmakler/-vermittler - Neue Erlaubnispflicht für die Tätigkeit des Hausverwalters/ Wohnimmobilienverwalters - Weiterbildungspflicht für Hausverwalter/ Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler/ -vermittler Ab dem 01.08.2018 ist die Tätigkeit zum 01.03.2019 eine Erlaubnis Satz 1 Nr. 3 Makler- und Bauträ- treten ist. Danach ist der Immobili- nung vom 09. Mai 2018, BGBl. I S. des gewerblichen Hausverwalters/ als Wohnimmobilienverwalter gerverordnung (MaBV) ab dem enmakler/ -vermittler und der Haus- 550 (MaBV) geregelt. Die Rechts- Wohnimmobilienverwalters erlaub- gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 01.08.2018 verpflichtet sind, ei- verwalter/ Wohnimmobilienverwal- vorschriften können Sie unter htt- nispflichtig. Die Erlaubnispflicht ist 4 GewO zu beantragen. nem Auftraggeber auf dessen Anfra- ter im Sinne des § 34c Absatz 1 Satz ps://www.gesetze-im- in § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gewer- Die Übergangsfrist bis zum ge unverzüglich Angaben über die 1 Nr. 1 und 4 GewO verpflichtet, internet.de/gewo_34cdv im Inter- beordnung (GewO) geregelt. 01.03.2019 für die Beantragung ei- von Ihnen und Ihren weiterbil- sich in einem Umfang von 20 Stun- net abrufen. Im neuen § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. ner Erlaubnis als Wohnimmobilien- dungsverpflichteten Beschäftigten den innerhalb eines Zeitraums von 4 GewO heißt es: verwalter ist in § 161 GewO gere- in den letzten drei Kalenderjahren drei Jahren weiterzubilden; das Nachweis einer Haftpflichtversi- Wer gewerbsmäßig das gemein- gelt. Falls ein Antrag nebst den ge- absolvierten Weiterbildungsmaß- Gleiche gilt entsprechend für unmit- cherung durch den Hausverwal- schaftliche Eigentum von Woh- forderten Antragsunterlagen nahmen sowie über die vorliegen- telbar bei der erlaubnispflichtigen ter/ Wohnimmobilienverwalter nungseigentümern im Sinne des § 1 nicht vollständig bis zum Stich- den berufsspezifischen Qualifika- Tätigkeit mitwirkende beschäftigte bei Antragstellung auf Erlaubnis Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungs- tag (01.03.2019) bei der Ver- tionen, z. B. über einen Ausbil- Personen. Die Pflicht zur Weiterbil- Des Weiteren muss der Antragstel- eigentumsgesetzes oder für Dritte bandsgemeindeverwaltung Oberes dungsabschluss als Immobilien- dung beginnt für den Gewerbetrei- ler auf eine Erlaubnis als Wohnim- Mietverhältnisse über Wohnräume Glantal vorliegt, ist die Ausübung kaufmann/Immobilienkauffrau benden und für die zu diesem Stich- mobilienverwalter den Nachweis ei- im Sinne des § 549 des Bürgerli- der gewerblichen Tätigkeit mit oder einen Weiterbildungsab- tag tätigen Beschäftigten ab dem ner Berufshaftpflichtversicherung chen Gesetzbuchs verwalten (Woh- Ablauf des 01.03.2019 uner- schluss als Geprüfter Immobilien- 01.08.2018. Für die Berechnung mit einer Mindestversicherungs- nimmobilienverwalter) will, bedarf laubt. Die Verbandsgemeindever- fachwirt/Geprüfte Immobilienfach- des Weiterbildungszeitraums wird summe von 500 000 Euro für jeden der Erlaubnis der zuständigen waltung Oberes Glantal ist in die- wirtin, zu machen. Sie können diese das Kalenderjahr 2018 zugrunde Versicherungsfall und 1 000 000 Behörde. sem Fall verpflichtet, die Fortset- Informationspflicht durch Verweis gelegt, so dass der dreijährige Euro für alle Versicherungsfälle ei- Die Rechtsvorschrift wurde mit wei- zung des Betriebs der gewerblichen auf entsprechende Angaben auf Ih- Weiterbildungszeitraum die Ka- nes Jahres erbringen (§§ 34c Absatz teren Regelungen, z. B. zur regel- Tätigkeit als Wohnimmobilienver- rer Internetseite erfüllen (§ 11 Satz lenderjahre 2018 bis 2020 um- 2 Nr. 3 GewO, 15 MaBV). mäßigen Weiterbildungspflicht, mit walter zu untersagen und beim Vor- 2 MaBV). fasst (1. Januar 2018 bis 31. De- Wirkung zum 01.08.2018 neu liegen der rechtlichen Vorausset- zember 2020). Sollten noch Fragen bestehen, durch das Gesetz zur Einführung ei- zungen die Nichtbeachtung der ge- Weiterbildungsverpflichtung für steht Ihnen das Gewerbeamt der ner Berufszulassungsregelung für setzlichen Vorschriften als Ord- Immobilienmakler/ -vermittler Die neu eingeführte Informations- Verbandsgemeindeverwaltung gewerbliche Immobilienmakler und nungswidrigkeit zu ahnden. und Hausverwalter/ Wohnimmo- pflicht (§ 11 MaBV) und die Ver- Oberes Glantal am Standort 66907 Wohnimmobilienverwalter vom 17. bilienverwalter pflichtung des Immobilienmaklers/ Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße Oktober 2017, BGBl. I. S. 3562, in Informationspflicht der Hausver- Mit dem Gesetz zur Einführung ei- -vermittlers sowie des Hausverwal- 2, Sachbearbeiter: Herr Faber, Tel.: die Gewerbeordnung eingefügt. walter/ Wohnimmobilienverwal- ner Berufszulassungsregelung für ters/ Wohnimmobilienverwalters 06373/504-230, Falls die Ausübung der bereits ge- ter (§ 11 MaBV) gewerbliche Immobilienmakler und und der bei der erlaubnispflichtigen Email: s.faber@vgog.de, werblich angemeldeten Tätigkeiten Bitte beachten Sie, dass Sie un- Wohnimmobilienverwalter vom 17. Tätigkeit mitwirkenden Beschäftig- gerne zur Verfügung. als Hausverwalter/ Wohnimmobili- abhängig von der Antragstellung Oktober 2017, BGBl. I. S. 3562, ten zur regelmäßigen Weiterbil- enverwalter nach dem 01.08.2018 auf Erteilung einer Erlaubnis als wurde neu die Rechtsvorschrift dung (§ 15b MaBV) wurden mit der Verbandsgemeindeverwaltung weiterhin beabsichtigt ist, besteht Wohnimmobilienverwalter nach der des § 34c Absatz 2a GewO einge- Vierten Verordnung zur Änderung Oberes Glantal die Verpflichtung, bis spätestens neuen Rechtsvorschrift des § 11 fügt, die am 01.08.2018 in Kraft ge- der Makler- und Bauträgerverord- Gewerbeamt
A LT E N K I R C H E N BÖRSBORN TUS KINDERGARTEN Der neue Elternbeirat Wannerschdaa stellt sich vor am 27. Dezember 2018 Altenkirchen. Auf einem gut be- führerin ist Frau Westermann. Das suchten Elternabend wurde der El- Team der Kita und der Träger be- Börsborn. Traditionell veranstaltet das Mittagessen eingenommen steller (Saumagen, Leberknödel ternbeirat für das Jahr 2018/2019 danken sich bei dem Elternbeirat der TuS Börsborn einen Tag nach wird (Wanderstrecke siehe auch und Bratwurst - vor Ort variabel gewählt. 2017/2018 für die gute Zusammen- den Weihnachtsfeiertagen eine Karte). wählbar). Bitte Teilnahme und Es- arbeit und tatkräftige Unterstüt- Wanderung, den sog. Wanner- senswunsch bei Harald Wagner Dieser setzt sich wie folgt zusam- zung im vergangenen Kindergarten- schdaa, für Mitglieder und interes- Treffpunkt ist um 11 Uhr am Bürger- (Tel. 06383-6616 - Email: h.wag- men: Frau Hahn, Frau Westermann, jahr. sierte Nichtmitglieder. Es ist in die- haus in Börsborn. Die reine Wander- ner@tus-börsborn.de) oder Klaus Frau Becker, Frau Decker, Frau Mei- Wir freuen uns auf ein spannendes sem Jahr ein Marsch durch den zeit beträgt ca. 2 ½ Stunden. Im Schillo (Tel. 06383-1536 - er, Frau Müller. Als Vorsitzende und abwechslungsreiches Jahr mit Kirchwald, vorbei am Waldspiel- NFH ist eine Reservierung erforder- Email: k.schillo@tus-börsborn.de) wurde Frau Hahn gewählt, Schrift- dem neu gewählten Elternbeirat. platz zum jüdischen Friedhof in lich. Um den Ablauf beim Mittages- bis zum 21.12.2018 anzeigen. Steinbach am Glan geplant. Nach sen zügig hinzubekommen, ist der der Besichtigung der historischen Essenswunsch anzugeben. Entwe- Nähere Informationen auch auf der Begräbnisstätte geht es über Stein- der Schnitzel (Wiener Art, Jäger oder Homepage des TuS Börsborn bach zum Naturfreundehaus, wo Rahm) oder den Naturfreundehau- www.tus-börsborn.de. AGV Haben Sie schon das passende Weihnachtsgeschenk? Altenkirchen. „Nein?“ Suchen Sie oder über die Ticket-Hotline noch was? „Ja!!!“ Dann verschenken 06386/7002. Auf dem Foto sind die Sie doch zu Weihnachten einfach AGV - Chöre ohne die Kids bei der einmal einen musikalischen „Le- diesjährigen Gala zu sehen. ckerbissen“ oder einen unvergess- lichen Abend. Denn- die Eintritts- Das Event findet am 19.01.2019 um karten für die 13. festliche Neu- 18:30 Uhr in der katholischen Kir- jahrsgala des AGV Altenkirchen mit che in Kübelberg statt und steht un- den AGV-Chören, einem Profi- ter dem Motto: „Mut zur Mensch- orchester und Gesangssolisten gibt lichkeit“. Im Namen aller Sänger/- es in den bekannten Vorverkaufs- innen und den Verantwortlichen stellen, Metzgerei Böhnlein in Al- des AGV wünschen wir Ihnen allen tenkirchen, Saarpfalzapotheke, „Frohe und besinnliche Weihnach- Breitenbach, dem Bürgerbüro der ten“, sowie einen „Guten Rutsch“ VG Oberes Glantal in Schönenberg, und viel Gesundheit im Jahr 2019. BREITENBACH FEUERWEHRVEREIN E.V. Neujahrsempfang Breitenbach. Der Feuerwehrverein haus Breitenbach statt. Der Verein wünscht allen eine ruhi- Breitenbach möchte seine Mitglie- In diesem Rahmen wollen wir auch ge und besinnliche Weihnachtszeit der recht herzlich zu einem Neu- langjährige, treue Mitglieder ehren. und einen guten Start in das neue jahrsempfang einladen. Jahr. Wir würden uns freuen sie an die- Der Empfang findet am 05.01.2019 sem Tag bei unserem Neujahrs- Ihr Feuerwehrverein ab 16:00 Uhr im Feuerwehrgeräte- empfang begrüßen zu können. Breitenbach e.V.
Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Breitenbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Änderungsplan IV zum Bebauungsplan Auf dem Haselrech, Ortsgemeinde Breitenbach Der Ortsgemeinderat Breiten- nen Vermögensnachteile entste- BauGB). gekommen sind, gelten ein Jahr Verfahrens- oder Formvorschrif- bach hat in seiner Sitzung am hen, die einen Entschädigungsan- Ein Entschädigungsanspruch er- nach der Bekanntmachung als von ten gegenüber der Gemeinde- 15.08.2018 die Aufstellung des spruch auslösen können. Der Ent- lischt, wenn nicht innerhalb von Anfang an gültig zustande gekom- verwaltung unter Bezeichnung Änderungsplans IV zum Bebau- schädigungsberechtigte kann die drei Jahren nach Ablauf des Kalen- men. Dies gilt nicht, wenn des Sachverhalts, der die Verlet- ungsplan Auf dem Haselrech, Fälligkeit des Anspruchs dadurch derjahres, in dem die bezeichne- zung begründen soll, schriftlich Ortsgemeinde Breitenbach be- herbeiführen, dass er die Leistung ten Vermögensnachteile eingetre- 1. die Bestimmungen über die Öf- geltend gemacht hat. schlossen. der Entschädigung schriftlich bei ten sind, die Fälligkeit des An- fentlichkeit der Sitzung, die Ge- dem Entschädigungspflichtigen spruchs herbeigeführt wird (§ 44 nehmigung, die Ausfertigung Hat jemand eine Verletzung nach Nachdem das Planverfahren ab- beantragt. Entschädigungsleistun- Abs. 4 BauGB). oder die Bekanntmachung der Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so geschlossen ist, hat der Ortsge- gen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 Satzung verletzt worden sind, kann auch nach Ablauf der in Satz meinderat Breitenbach am vom Hundert über dem Basiszins- Hinweis 1 genannten Frist jedermann diese 12.12.2018 den Änderungsplan satz nach § 247 des Bürgerlichen gem. § 24 Abs. 6 der Gemeinde- oder Verletzung geltend machen. IV zum Bebauungsplan Auf dem Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. ordnung (GemO) Haselrech, gem. § 10 Abs. 1 Ist Entschädigung durch Übernah- Satzungen, die unter Verletzung 2. vor Ablauf der in Satz 1 genann- BauGB i.V.m. § 24 GemO als Sat- me des Grundstücks zu leisten, fin- von Verfahrens- oder Formvor- ten Frist die Aufsichtsbehörde Breitenbach, den 20.12.2018 zung beschlossen. Der Bebau- det auf die Verzinsung § 99 Abs. 3 schriften dieses Gesetzes oder auf den Beschluss beanstandet gez. Knapp ungsplan wird nun als Satzung Anwendung BauGB (§ 44 Abs. 3 Grund dieses Gesetzes zustande oder jemand die Verletzung der Ortsbürgermeister gem. § 10. Abs. 3 BauGB mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Die genaue Abgrenzung des Planbereichs kann dem Karten- ausschnitt entnommen werden. Der Bebauungsplan liegt ab so- fort zusammen mit der Begrün- dung und den textlichen Festset- zungen bei der Verbandsge- meindeverwaltung Oberes Glan- tal, Gebäude Waldmohr, Rat- hausstr. 14, Zimmer Nr. W1- 2.04, auf unbegrenzte Zeit zur Einsichtnahme aus. Jedermann hat das Recht, während der all- gemeinen Dienststunden in den rechtsverbindlichen Bebauungs- plan Einsicht zu nehmen und über den Inhalt Auskunft zu ver- langen. Mit der Bekanntma- chung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be- achtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel- tend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB be- achtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Gem. §§ 39 bis 42 BauGB kön-
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