AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um

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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
45. Jahrgang | 30. November 2022 | N° 48

AMTLICHES
BEKANNTMACHUNGSBLATT
der Gemeinde Beckingen
>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

            Rathaus             Tourismus und Kultur           Wirtschaft             Leben in Beckingen

Beckingen    Düppenweiler   Erbringen   Hargarten   Haustadt    Honzrath      Oppen        Reimsbach      Saarfels

                                        www.beckingen.de
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 2                                                                                                 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2

                                                 Amtliche Bekanntmachungen

                                                         Wichtige Telefonnummern

 Polizei Notruf                                    110                         ■ energis-Netzgesellschaft mbh
 Polizeiinspektion Merzig                                                       Störungsnummer Strom                                     06 81/90 69-26 11
 (immer besetzt)                          0 68 61/70 40                        Störungsnummer Erdgas                                    06 81/90 69-2610
 Wasserschutzpolizei Dillingen       0 68 31/7 69 93 73
 Feuerwehr Notruf                                  1 12                        ■ DRK-Bereitschaft Beckingen                             0152/04472851
 Notarzt 1 12                                                                  Bereitschaftsführer Oliver Reiter
 DRK-Krankentransportstellen Merzig  0 68 61/7 05-62 95                        ■ Technisches Hilfswerk
 Dillingen                             0 68 31/70 21 11
 Losheim 0 68 72/63 63                                                         Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen                    01 74/ 3 38 81 34
                                                                                ■ Arbeiterwohlfahrt
 ■ Gemeindeverwaltung                                                           Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt                  06835/9598015
 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk                         0 68 35/55-0        ■ Private ambulante Pflegedienste
 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung 
 06835/ 55-101                                                                  Heike Marschall, Beckingen                                 0 68 35/500 800
 Bauhof, Bereitschaftsdienst                         01 51/17 14 59 65         Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler                         0 68 32/366
 Müller, Revierförster                                0 68 87/8939015          ■ Caritas-Sozialstation Hochwald
 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6             0 68 35/68 99 7
 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35                    0 68 35/6 83 41        für Beckingen                  Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86
 Löschbezirksführer                                                             Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren
 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99              0 68 35/ 7 67 1       Caritas Saar Hochwald
 Düppenweiler: Egler, Ringstr. 56                        06832/807820          Bergstraße 40                Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540
 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1                       0 68 32/8 03 79
 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18                   0 68 32/18 84        ■ Christliche Bürgerhilfe e.V.
 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17                    0 68 35/60 24 00        Beckingen - Kleiderkammer                                     0 68 35/23 38
 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16               0 68 35/9232072          ■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung
 Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12                        0 68 32/92 13 69
 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15                        0 171/ 4343401         Zuhause GmbH                                       Mobil: 01 60/7 42 26 46
 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2                    0 68 35/6 76 40        ■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis
 Schiedspersonen der Gemeinde
 Stv. Schiedsperson Beckingen: Heinz-J. Bücken,        0 68 35 / 60 11 45      Aufnahme Tag und Nacht möglich.
 Schiedsmann Düppenweiler: Walter Ewen,                    0 68 32 / 6 76      Anonyme und kostenlose Beratung                                0 68 31/22 00
 Schiedsmann Erbringen/Hargarten: Ernst Lorenz,         0 68 32 / 9 11 33      Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr):                     0 68 61/7 88 86
 Schiedsfrau Haustadt/Honzrath: Karin Schönberger,   0 68 35 / 6 08 26 40      ■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 Schiedsmann Reimsbach/Oppen: Uwe Köster,              0177 / 7 71 50 36
                                                                                www.hilfetelefon.de                                     Tel.: 08000116016
 ■ Wasserwerk Beckingen
 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten                      0 68 32/4 29   ■ Familienzentrum Beckingen
                                                                                Haustadter-Tal-Str. 137                              Tel.: 06835/608 44 44
 ■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei
 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                   Tel. 0174/9503521       ■ Sozialer Dienst des Gesundheitsamtes
 Naturschutzbeauftragte                                                         Beratung zu Konflikten in der Partnerschaft/Familie, schwierigen Lebenssitua-
 Stefan Schneider, Anemonenstraße 27                         0160/97405391     tionen, psychischen Problemen, zum Konsum legaler und illegaler Substanzen,
 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels                                 körperlichen Beeinträchtigungen, (ungewollten) Schwangerschaften, AIDS und
 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59                             0 68 32/70 29    anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.       (06861-80-412 /-410 oder
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                            /-2240)
 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51                    0176/22302243
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                            ■ BebS - Beratung bei Suchtfragen
 Leo Roth, Im Dompen 7                                        0 68 32/71 09    für junge Menschen bis 27 Jahre und Angehörige
 für den Gemeindebezirk Erbringen                                                (06861/80-413 oder -1288); suchtberatung@merzig-wadern.de
 Lutwin Klein, Auf Löw 45                                     0 68 35/47 15
 für den Gemeindebezirk Haustadt
 Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13                           0 68 35/ 44 06    ■ Giftnotrufzentrale des Saarlandes
 für den Gemeindebezirk Honzrath                                                 Giftnotrufzentrale des Saarlandes
 Winfried Minninger, Auf Weweln 3                               0 68 32/5 42    Giftinformationszentrum Mainz                            0 61 31/19 240
 für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten

                                                                      Ärztedienst

 ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                               Die. 06.12.         Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3,
                                                                                                    Dillingen, Tel.: 06831/701331
 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am
                                                                                Mitt. 07.12.        St.Josef-Apotheke, Dillinger Str. 59,
 Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werkstr.3
 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.                         Dillingen-Diefflen, Tel.: 06831/9663639
 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:
 - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr                     ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.             ■ (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)
 - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester
 Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus          Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-
 der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.                             nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
                                                                                Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
 ■ Zahnärzte                                                                    Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-
                                                                                abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen
 Sa. 03.12.und So. 04.12.
                                                                                Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
 Buchmann A., Weiskirchen,Tel.:06876/7151
                                                                                In den SHG Kliniken
                                                                                Trierer Straße 148, 66663 Merzig
 ■ Apotheken                                                                    Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen
 Do. 01.12.        easy Apotheke, Jahnstr. 17,                                  Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
                   Dillingen, Tel.: 06831/4614658                               Werkstr. 3, 66763 Dillingen
 Fr. 02.12.        Engel-Apotheke, Talstr.128,                                  Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis
                   Beckingen, Tel.: 06835/2435                                  Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
 Sa. 03.12.        Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7,                            Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
                   Dillingen, Tel.: 06831/703936
 So. 04.12.        Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10,
                   Dillingen, Tel: 06831/7066990                                ■ Tierärzte
 Mo. 05.12.        St. Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1,                     Sa. 03.12. und So. 04.12.
                   Rehlingen-Siersburg, Tel.: 06835/93633                       Tierärztin Dr. Lauck, Lebach, Tel.:06881/9247222
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A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2                                                               Seite 3

                                                               ■ Sitzung des Gemeinderates
 ■ Öffnungszeiten                                                der Gemeinde Beckingen
   der Gemeindeverwaltung Beckingen                            Am Mittwoch, dem 07.12.2022, 18:00 Uhr, findet in der
                                                               Deutschherrenhalle eine Sitzung des Gemeinderates statt.
 vormittags:                                                   Tagesordnung
 montags-donnerstags                   08.30 Uhr - 12.00 Uhr   Öffentliche Sitzung
 freitags                              08.00 Uhr - 12.30 Uhr   Punkt 1:     Einwohnerfragestunde
                                                               Punkt 2:     Satzungsangelegenheiten
 nachmittags:                                                  Punkt 2.1:   Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
 montags und donnerstags               13.30 Uhr - 15.15 Uhr                Benutzung gemeindlicher Einrichtungen in der
 dienstags                             13.30 Uhr - 18.00 Uhr                Gemeinde Beckingen
                                                               Punkt 2.2:   Satzung über die Benutzung der Grüngutannah-
 Spätsprechstunde des Bürgermeisters                                        mestelle der Gemeinde Beckingen
 dienstags                    von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr        Punkt 2.3:   Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärk-
 Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101                           ten in der Gemeinde Beckingen
                                                               Punkt 2.4:   Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde
                                                                            Beckingen über den Anschluss an die öffentliche
                                                                            Wasserversorgungsanlage und die Versorgung
 ■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes                                     der Grundstücke mit Wasser
                                                               Punkt 2.5:   Abwasser-Abgabensatzung
 Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach     Punkt 3:     Radverkehrskonzept für die Gemeinde Beckingen
 Dienstschluss und an Wochenenden über die                     Punkt 4:     Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022
                    Telefonnummer 06832/429                    Punkt 5:     Vorhabenbezogenener Bebauungsplan „Solarpark
                                                                            Beckingen“
 zu erreichen.                                                              a) Änderung des Flächennutzungsplanes in der
                                                                            Form, dass der im rechtswirksamen Flächennut-
 Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B.
                                                                            zungsplan der Gemeinde Beckingen, Gemeinde-
 Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen
                                                                            bezirk Beckingen, Gewann „Hoschtert/Auf die
 werden.
                                                                            Espen“ und Gemeindebezirk Haustadt, Gewann
 Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer des Pump-                   „Lützelscheuer“ ausgewiesene Bereich in einer
 werkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Gemeindewas-                      Größe von ca. 10 ha von „Fläche für die Landwirt-
 serwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351.                         schaft“ in „Sondergebiet Photovoltaik“ geändert
                                                                            wird
                                                                            b) Annahme des Bebauungsplanentwurfes und
                                                                            c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
 ■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen                                    § 3 Abs. 1 BauGB mit paralleler Beteiligung der
                                                                            Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
 Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, Ecke Nord-                   lange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung
 straße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet:                                mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
                                                                            in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-
 Sommerzeit:                                                                vember 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
 Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr                      Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022
 Winterzeit:                                                                (BGBl. I S. 1726)
 Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr          Punkt 6:     Wirtschaftsplan 2023 des Gemeindewasserwerkes
                                                               Punkt 7:     Investitionsplan 2023 des Gemeindewasserwerkes
 Informationen: Tel.: 06835/508408                             Punkt 8:     Investitionsprogramm
 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen,                2023 - 2026 des Gemeindewasserwerkes
 Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00     Punkt 9:     Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserbetriebes
 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr.    Punkt 10:    Investitionsplan 2023 des Abwasserbetriebes
 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.      Punkt 11:    Investitionsprogramm
                                                                            2023 - 2026 des Abwasserbetriebes
                                                               Punkt 12:    Stellenübersichten 2023 des Gemeindewasser-
                                                                            werkes und des Abwasserbetriebes
 ■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen                        Punkt 13:    Mitteilungen und Anfragen
                                                               Nicht öffentliche Sitzung
 Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500                        Punkt 14:    Ankauf von Grundstücken
 E-mail: Forst@beckingen.de                                    Punkt 15:    Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung im
 Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,                Ahornweg im Gemeindebezirk Honzrath, Auf-
 Tel.: 0171/7793812                                                         tragsvergabe
                                                               Beckingen, den 30.11.2022
 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich
                                                               Thomas Collmann, Bürgermeister
 während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.
 Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung

                                                                 Bitte beachten Sie bei Texteinreichungen
 ■ Grüngutsammelstelle                                               Hervorhebungen wie unterstreichen, kursiv oder
 Von 30.11.2022 bis einschließlich 03. März 2023 bleibt                 Großbuchstaben können bei Texten nicht
 die Grüngutsammelstelle geschlossen!                                           übernommen werden.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
S eite 4                                                                             A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2
                                                                  Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte
  ■ Stellenausschreibung                                          im Feld 4a.
  Die Gemeinde Beckingen stellt zum nächstmöglichen Zeit-         Ausstellungsjahr        Tag, bis zu dem der Führerschein
  punkt                                                                                   umgetauscht sein muss
             einen Sachbearbeiter (m/w/d)                         1999 bis 2001           19. Januar 2026
  für die Hauptverwaltung ein.                                    2002 bis 2004           19. Januar 2027
  Ihr Profil:                                                     2005 bis 2007           19. Januar 2028
  - Beamter (m/w/d) des gehobenen Dienstes (Laufbahn              2008                    19. Januar 2029
      allgemeine nichttechnischer Verwaltungsdienst)              2009                    19. Januar 2030
  - sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Orga-           2010                    19. Januar 2031
      nisationsvermögen sowie Bürgerorientierung                  2011                    19. Januar 2032
  - Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit                    2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033
  Ihre Aufgaben:                                                  Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:
  - Übernahme von Aufgaben im Sitzungsdienst                      • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  - Schaffung von Ortsrecht, insbesondere durch Satzungen         • Der bisherige Führerschein
  - Ehrungen und Auszeichnungen                                   Führerscheininhaber, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des
  - Verwaltung der Jagdgenossenschaft Beckingen, der              aktuellen Führerscheines nicht in der Gemeinde Beckingen
      Stiftung Kulturbesitz Beckingen und sonstiger Genos-        wohnhaft waren, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine
      senschaften                                                 Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen
  - Bedarfsermittlung, Vertragsgestaltung und- Verhand-           (EWO@beckingen.de oder per Fax: 06835 / 55526).
      lungen, Ausschreibungen für Arbeitsmittel, Büroinven-       Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führer-
      tar und sonstige Beschaffungen                              scheines beträgt 25,30 Euro.
  - Sachbearbeitung bei Wahlen, Volksbegehren und Volks-          Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4
      entscheide                                                  Wochen dauern kann.
  - Bearbeitung von Angelegenheiten der vorschulischen            Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Tele-
      Erziehung (Kindergärten, Kinderkrippen oder Kinder-         fonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in
      horten)                                                     Verbindung setzen.
  - Durchführung von gemeindlichen Sportveranstaltungen
  Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Be-        ■ Ausgabe von Personalausweisen
  soldung erfolgt in Besoldungsgruppe A 9.                          und Reisepässen
  Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht.
  Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlä-       Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können
  giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sind bis zum 15.12.2022   die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen
  an die Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 zu richten.     abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06).
  Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden            Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 02.11.2022 be-
  Kosten können nicht erstattet werden.                           antragt wurden, abgeholt werden.
  Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung ihrer          Die Lieferung von Reisepässen dauert zur Zeit bis zu 4
  personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur            Wochen.
  Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens              Die Lieferung von Personalausweisen bis zu 3 Wochen.
  gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.            Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen weist auf die recht-
  Der Bürgermeister Thomas Collmann                               zeitige Beantragung unter Vorlage des alten Ausweises/Reise-
                                                                  passes und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin.
                                                                  Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt
■ Umtausch von Führerscheinen                                     37,00 €.
                                                                  Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül-
Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine
                                                                  tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80€.
Umtauschpflicht.
                                                                  Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt
                                                                  beträgt 60,00 €.
wurden,müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fäl-
                                                                  Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül-
schungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.
                                                                  tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50 €.
Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine
                                                                  In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren
ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Karten-
                                                                  bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00 €.
führerscheines) müssen ersetzt werden.
                                                                  Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und
                                                                  Beckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder
zwischen dem 01.01.1959 und dem 31.12.1964 geboren sein,
                                                                  das Familienstammbuch mit.
muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in einen Kar-
                                                                  Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fo-
tenführerschein umgetauscht werden.                               tokopie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?                  benötigt.
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die      Wichtiger Hinweis:
Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:                             Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin
Geburtsjahr des              Tag, bis zu dem der Führerschein     ausgestellt. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit
Fahrerlaubnisinhabers        umgetauscht sein muss                oder Ferien, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Gemein-
Vor 1953                     19. Januar 2033                      de Beckingen hat hierauf keinen Einfluss.
1953 bis 1958                19. Januar 2022                      Es wird deshalb empfohlen, die Dokumente mit ent-
1959 bis 1964                19. Januar 2023                      sprechend ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu bean-
1965 bis 1970                19. Januar 2024                      tragen.
1971 oder später             19. Januar 2025                      Wenn eine rechtzeitige Lieferung aufgrund verspäteter
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.       Beantragung nicht möglich ist, sind die zusätzlichen Kosten
Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist     eines Expressreisepasses oder eines vorläufigen Reisepas-
nach dem Ausstellungsjahr.                                        ses selbst zu tragen!
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A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2                Seite 5

                                       Bekanntgabe
                                des Jahresabschlusses 2021
                           des Gemeindewasserwerkes Beckingen

AKTIVA

A. ANLAGEVERMÖGEN                                             6.929.298,80 €
B. UMLAUFVERMÖGEN
   I. Vorräte                                                  119.410,84 €
   II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände           239.669,88 €
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN                                     3.989,54 €

GESAMTSUMME                                                   7.292.369,06 €

PASSIVA

A. EIGENKAPITAL
   I. Stammkapital                                            3.000.000,00 €
   II. Rücklagen                                              1.541.992,37 €
   III. Gewinnvortrag aus Vorjahren                            190.824,89 €
   IV. Jahresverlust/-gewinn                              -     66.838,07 €
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE                                 465.417,00 €
C. RÜCKSTELLUNGEN                                               31.450,00 €
D. VERBINDLICHKEITEN                                          2.129.522,87 €

GESAMTSUMME                                                   7.292.369,06 €

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse                                               1.588.239,02 €
2. Andere aktivierte Eigenleistungen                            85.406,63 €
3. Sonstige betriebliche Erträge                                  5.574,72 €
4. Materialaufwand                                        -    401.595,43 €
5. Personalaufwand                                        -    681.600,65 €
6. Abschreibungen                                         -    423.434,87 €
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen                     -    232.450,13 €
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen                       -     15.489,57 €
9. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT           -     75.350,28 €
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag                        11.131,00 €
11. Sonstige Steuern                                      -       2.618,79 €

JAHRESVERLUST                                             -     66.838,07 €
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                              WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
                    "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 des
Gemeindewasserwerkes Beckingen – Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen – den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:

                                                         An das
                            Gemeindewasserwerk Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen -

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - bestehend
aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht des Gemeindewasserwerkes Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - für das Wirtschaftsjahr vom
01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

      entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der
      Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
      geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
      Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs
      zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

      vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen
      Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der
      Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 124 KSVG und
§ 24 Abs. 2 EigVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften des § 23 EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 23 EigVO zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
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Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung
des Eigenbetriebs zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB,
§ 24 Abs. 2 EigVO und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
    Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
    erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
    Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da
    Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw.
    das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

    gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für
    die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
    gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
    Eigenbetriebs abzugeben.

    beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
    Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

    ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten
    Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten
    Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
    bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
    zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
    dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
    unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
    der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
    können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

    beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
    der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
    Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
    der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

    beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm
    vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

    führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
    Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den
    zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
    die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
    zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
    unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen."

Saarbrücken, den 09.09.2022

                                                               W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
                                                                 WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

                                                                    Roman Woll                          Richard Boßlet
                                                                   Wirtschaftsprüfer                    Wirtschaftsprüfer
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                                                       Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 den Jahresabschluss 2021 nach
Vorberatung durch den Werksausschuss vom 28. September 2022 festgestellt und beschlossen, den in
der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust 2021 in Höhe von 66.838,07 € auf neue
Rechnung vorzutragen und mit dem Bilanzvortrag zu verrechnen.

      Veröffentlichung des Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes Beckingen
                                               für das Wirtschaftsjahr 2021

Aufgrund des § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) vom 29. November 2010 zuletzt
geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 wird der vom Gemeinderat festgestellte
Jahresabschluss 2021 in der Zeit vom 01. bis 09. Dezember 2022 im Bürogebäude der Eigenbetriebe
Beckingen (Nebengebäude Rathaus), Bergstraße 52, Zimmer 1.01, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Beckingen, 30. November 2022
Der Bürgermeister als Werkleiter
Thomas Collmann

           Herausgeber:        Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen
           		                  66701 Beckingen, Bergstraße 48                                                            Impressum
           Druck:		            Druckhaus WITTICH KG
           Verlag:		           LINUS WITTICH Medien KG
           Anschrift:          54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

           Verantwortlich:                                                                      Erscheinungsweise: wöchentlich
           amtlicher und                                                                        Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
           redaktioneller Teil:         Thomas Collmann, Bürgermeister                          Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
           Anzeigen:                    Melina Franklin, Produktionsleiterin
           Zentrale:                    Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de
           Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
           gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
           kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
           Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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                                              Bekanntgabe
                                       des Jahresabschlusses 2021
                                     des Abwasserbetriebes Beckingen

AKTIVA

A. ANLAGEVERMÖGEN                                               15.500.096,37 €
B. UMLAUFVERMÖGEN
   I. Vorräte                                                            0,00 €
   II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände              718.990,19 €
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN                                            0,00 €

GESAMTSUMME                                                     16.219.086,56 €

PASSIVA

A. EIGENKAPITAL
   I.    Stammkapital                                            3.000.000,00 €
   II. Rücklagen                                                 6.101.089,13 €
   III. Gewinnvortrag aus Vorjahren                               290.981,68 €
   IV. Jahresverlust/-gewinn                                        70.434,27 €
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE                                    495.651,00 €
C. RÜCKSTELLUNGEN                                                   69.900,00 €
D. VERBINDLICHKEITEN                                             6.191.030,48 €

GESAMTSUMME                                                     16.219.086,56 €

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse                                                  3.082.953,34 €
2. Andere aktivierte Eigenleistungen                                55.344,26 €
3. Sonstige betriebliche Erträge                                     4.085,10 €
4. Materialaufwand                                          -    2.152.152,24 €
5. Personalaufwand                                          -     131.808,34 €
6. Abschreibungen                                           -     592.411,26 €
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen                       -     127.021,15 €
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen                         -       68.555,44 €
9. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT                     70.434,27 €

JAHRESGEWINN                                                        70.434,27 €
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S eite 10                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2

                              WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
                    "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 des
Abwasserbetriebs der Gemeinde Beckingen – Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

                                                          An den
                       Abwasserbetrieb der Gemeinde Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen -

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserbetriebes der Gemeinde Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen -
  bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum
31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserbetriebs der Gemeinde Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - für
das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

      entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der
      Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
      geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
      Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs
      zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

      vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen
      Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der
      Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 124 KSVG und
§ 24 Abs. 2 EigVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften des § 23 EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 23 EigVO zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2                                                                   Seite 1 1
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung
des Eigenbetriebs zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB,
§ 24 Abs. 2 EigVO und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
    Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
    erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
    Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da
    Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw.
    das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

    gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für
    die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
    gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
    Eigenbetriebs abzugeben.

    beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
    Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

    ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten
    Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten
    Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
    bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
    zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
    dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
    unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
    der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
    können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

    beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
    der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
    Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
    der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

    beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm
    vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

    führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
    Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den
    zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
    die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
    zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
    unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen."

Saarbrücken, den 09.09.2022

                                                               W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
                                                                 WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

                                                                    Roman Woll                          Richard Boßlet
                                                                   Wirtschaftsprüfer                    Wirtschaftsprüfer
S eite 12                                                                          A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2

                                                        Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 den Jahresabschluss 2021 nach
Vorberatung durch den Werksausschuss vom 28. September 2022 festgestellt und beschlossen, den in
der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresgewinn 2021 in Höhe von 70.434,27 € auf neue
Rechnung vorzutragen.

            Veröffentlichung des Jahresabschlusses des Abwasserbetriebes Beckingen
                                             für das Wirtschaftsjahr 2021

Aufgrund des § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) vom 29. November 2010 zuletzt
geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 wird der vom Gemeinderat festgestellte
Jahresabschluss 2021 in der Zeit vom 01. bis 09. Dezember 2022 im Bürogebäude der Eigenbetriebe
Beckingen (Nebengebäude Rathaus), Bergstraße 52, Zimmer 1.01, öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Beckingen, 30. November 2022
Der Bürgermeister als Werkleiter
Thomas Collmann

                                                                  Tagesordnung
                 Düppenweiler                                     Öffentlicher Teil
                 Ortsvorsteher Thomas Ackermann                   1. Bürgerfragestunde
                 Herrenschwamm 14, Tel. 06832 / 8 04 36           2. Aufstellung einer Sitzbankgruppe
                                                                  3. Durchführung von Wochenmärkten
■ Sitzung des Ortsrates                                           4. Radfahrkonzept der Gemeinde Beckingen
                                                                  5. Luziafeier am 13. Dezember
Am Mittwoch, den 30.11.2022 findet um 18.00 Uhr im Foyer
                                                                  6. Mitteilungen und Anfragen
der Kultur- und Sporthalle eine öffentliche Sitzung des Ortsra-
                                                                  Nichtöffentlicher Teil
tes statt.
                                                                  7. Grundstücksangelegenheit
Tagesordnung:
                                                                  H. Schwinn, Ortsvorsteher
Öffentliche Sitzung
1. Bürgeranhörung
2. Durchführung von Wochenmärkten                                                 Hargarten
3. Mitteilungen und Anfragen                                                      Ortsvorsteher Christian Marx
Thomas Ackermann, Ortsvorsteher                                                   Hargarter Straße 55, Tel. 06832/8080555

                                                                  ■ Sitzung des Ortsrates
                 Erbringen                                        Am Freitag, 02.12.2022, findet um 18.00 Uhr in der Flachs-
                 Ortsvorsteher Hubert Schwinn,                    stube eine öffentliche Sitzung des Ortsrates statt.
                 Im Obstgarten 1, Telefon: 06832/7880             Tagesordnung:
                                                                  Öffentliche Sitzung
■ Sitzung des Ortsrates                                           1. Bürgeranhörung
Am Dienstag 6. Dezember findet um 19:00 Uhr in der Erbrin-        2. Radverkehrskonzept der Gemeinde Beckingen
ger Scheier eine teils öffentliche und nichtöffentliche Sitzung   3. Mitteilungen und Anfragen
des Ortsrates von Erbringen statt.                                Christian Marx, Ortsvorsteher
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2                                                                Seite 1 3

                     Reimsbach                                       ■ Bundesweiter Warntag
                     Ortsvorsteherin Susanne Ferber                    am 08. Dezember 2022 um 11:00 Uhr
                     Reimsbacher Straße 3, Tel. 06832/800238         Seit Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahre
                                                                     2020 findet jährlich ein bundesweiter Warntag statt. Am
■ Sitzung des Ortsrates                                              gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern wird die
Am Montag den 12.12.2022 findet um 18:30 Uhr eine öffent-            technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland
liche Ortsratssitzung in der Vorhalle der Mehrzweckhalle statt.      mittels einer Probewarnung getestet.
Tagesordnung                                                         Innenminister Reinhold Jost: „Der bundesweite Warntag hat
Öffentliche Sitzung                                                  das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Saarland für das
1. Einwohnerfragestunde                                              Thema Warnung zu sensibilisieren und unsere Warnmittel
2. Vorstellung des Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Beckingen   wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen wieder
3. Durchführung von Wochenmärkten in der Gemeinde Beckingen          ins Bewusstsein zu rücken.“
4. Mitteilungen und Anfragen                                         Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probe-
Susanne Ferber, Ortsvorsteherin                                      warnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen
                                                                     Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen Warn-
                        Sonstige Behörden                            multiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server)
                                                                     geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probe-
■ Öffentliche Ausschreibung                                          warnung an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smart-
  der Gemeinde Losheim am See                                        phones.
                                                                     Dort können die Bürgerinnen und Bürger die Warnung dann
Der Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde         lesen und/oder hören. Die bundesweite Warnmeldung wird
Losheim am See sucht                                                 zudem über den neuen Warnkanal Cell Broadcast (CB) ver-
       einen Pächter für den Kiosk Imbissbetrieb                     sendet. Hierbei erfolgt die entsprechende Meldung an alle
       auf der Westseite am Losheimer Stausee.                       dafür eingerichteten und empfangsbereiten, in einem be-
Ausschreibung sowie weitere Informationen auf www.losheim.           stimmten Abschnitt des Mobilfunknetzes befindlichen
de/rathaus-service/buergerdienstleistungszentrum/ausschrei-          Mobilfunkendgeräte.
bungen-bekanntmachungen.                                             Parallel können auf Ebene der Länder in den teilnehmenden
Helmut Harth, Bürgermeister                                          Landkreisen und Gemeinden verfügbare kommunale Warn-
                                                                     mittel (z. B. Lautsprecherdurchsagen) getestet werden. Im
■ Stellenausschreibung                                               Saarland werden am Warntag die vorhandenen Sirenen
Die Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH          ausgelöst und deren Funktionsfähigkeit überprüft. Bei
(TWRS GmbH) sind für die Wasserversorgung und Abwasserent-           Auslösung der Warnung wird ein einminütiger auf- und
sorgung in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zuständig.               abschwellender Heulton zu hören sein, zur Entwarnung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n                      gegen 11:45 Uhr ein einminütiger Dauerton.
    Mitarbeiter/in im kaufmännischen Bereich (m/w/d)                 Weitere Infos erhalten Sie unter:
Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie auf der Web-        https://warnung-der-bevoelkerung.de/
seite der TWRS GmbH (twrs-gmbh.de).

                                                  Sonstige amtliche Mitteilungen

                                                 Wichtige Infos aus dem Rathaus

           ■ Wichtige Info für alle Bürgerinnen und Bürger
           Wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung ist das Rathaus am 09. Dezember 2022, ab 11.00 Uhr geschlossen.
           Wir bitten um Beachtung.
           Thomas Collmann, Bürgermeister

           ■ Rathaus geschlossen
           In der Zeit von Dienstag, den 27.12.2002 - Freitag, den 30.12.2022 ist das Rathaus geschlossen.
           Zur Beurkundung von Sterbefällen hat das Standesamt am Mittwoch, den 28.12.2022 in der Zeit von 9.00 Uhr
           bis 12.00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 06835/55258 eingerichtet.
           Daneben sind natürlich Bereitschaftsdienste für den
                               Gemeindebauhof unter der Telefonnummer: 0151/17145965 und
                      die Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk unter der Telefonnummer: 06832/429
           eingerichtet.
           Thomas Collmann, Bürgermeister
S eite 14                                                                          A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2

  ■ Sachstand des Glasfaserausbaus
                                                                Liebe Bürger*innen und Einwohner*innen der
                                                                Gemeinde Beckingen,
                                                                ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen und Sie am
                                                                Ende des Jahres über den Sachstand des Glaserfaseraus-
                                                                baus durch die Deutsche Glasfaser in unserer Gemeinde
                                                                informieren.
                                                                In den vergangenen Wochen sind Ihnen in unseren
                                                                Gemeindebezirken Beckingen und Haustadt sicherlich
                                                                einige Wanderbaustellen aufgefallen. In diesen Ortsteilen
                                                                werden zurzeit Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Leer-
                                                                rohre durchgeführt.
  Die gleichen Arbeiten beginnen im nächsten Jahr in den restlichen Gemeindebezirken und sollen bis Ende
  2023 gemeindeweit abgeschlossen sein.
  Ich möchte an dieser Stelle hinsichtlich der durch die Baumaßnahmen verursachten verkehrsbedingten Ein-
  schränkungen um Ihr Verständnis werben. Mit dieser für den ländlichen Raum außerordentlich wichtigen
  Infrastrukturmaßnahme gehen wir sicherlich den richtigen Weg in die Zukunft.
  Neben den Tiefbauarbeiten wurde bisher das Basisnetz zur Verbindung der Hauptverteiler (sogenannte POP
  Stationen) ausgebaut. Die POP (Point of Presence) werden Anfang Dezember geliefert und an den von den
  Ortsräten ausgewiesenen Standpunkten aufgestellt.
  Mit den Hausbegehungen wurde ebenfalls begonnen. Diese sind allerdings noch nicht in jedem Gemeinde-
  bezirk final abgeschlossen.
  Die „Einblasarbeiten“, die Verlegung des Glasfaserkabels in die Leerrohre mittels Luftdruck, sollen im 1. Quartal
  des nächsten Jahres beginnen.
  Die Gemeinde Beckingen wird regelmäßig durch die Deutsche Glasfaser zum Sachstand informiert. Wichtige
  Informationen werde ich Ihnen auch künftig über diesen Weg zukommen lassen.
  Ihr Bürgermeister
  Thomas Collmann

                                                                  ■ Löschbezirk 4 Haustadt
                        Feuerwehr
                                                                  Veranstaltung:
                                                                  Am kommenden Freitag, den 02.12.2022 um 19:00 Uhr,
                                                                  findet unser Jahresabschluss / Weihnachtsfeier statt. Wir
■ Löschbezirk 1 Beckingen                                         freuen uns darauf Euch alle zu diesem Anlass im Gerätehaus
Freitag, 02.12.2022                                               begrüßen zu dürfen.
Theor. Unterricht                                                 Bei Verhinderung bitte bei der Lbz-Führung abmelden.
Beginn: 19:00 Uhr
Im Verhinderungsfall ist sich bei der Löschbezirksführung ab-     ■ Löschbezirk 5 Honzrath
zumelden                                                          Weihnachtsfeier
Samstag, 17.12.2022
Winterwanderung Aktive (mit Abschluss)                            Bitte meldet euch noch für die Weihnachtsfeier am Sonntag,
Treff: 13:00 Uhr                                                  dem 4.12.22 an, falls noch nicht geschehen.
Teilnehmerliste hängt im Gerätehaus aus                           Nikolausbesuch
                                                                  Die Feuerwehr besucht auch in diesem Jahr am Nikolausabend
■ Löschbezirk 2 Düppenweiler                                      (05.12.18) wieder die Kinder in Honzrath (Stand heute ohne
Übung Aktive                                                      Einschränkungen). Anmeldungen werden von Timo Spurk
Wir treffen uns am Freitag, dem 02.12.2022, zu unserer nächs-     (Mobil 0173 5473447) entgegengenommen.
ten Übung. Beginn der Übung ist 19 Uhr.                           Ausbildung
Im Verhinderungsfall wird um Abmeldung bei der Löschbe-           Am Samstag, dem 15.12.22 findet um 18.30 Uhr eine theo-
zirksführung gebeten.                                             retische Ausbildung statt.
■ Löschbezirk 7 Erbringen                                         ■ Löschbezirk 6 Oppen
Fr., 02.12.22: Gemeinschaftsübung mit LB 3 Reimsbach in
Reimsbach                                                         Aktive:
Do., 08.12.22, 19.00 Uhr: Abschlussbesprechung                    Am Donnerstag, den 01.12.2022 findet um 18:00 Uhr die
Di., 13.12.22, 17.00 Uhr: Luziakirmes                             nächste Übung der Aktiven statt. Um pünktliche und vollzäh-
Jeden Donnerstag ab 19.30 Uhr: Floriantreff                       lige Teilnahme wird gebeten.
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