AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT - der Gemeinde Beckingen Amtsblatt Informationen rund um
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45. Jahrgang | 30. November 2022 | N° 48 AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Rathaus Tourismus und Kultur Wirtschaft Leben in Beckingen Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de
S eite 2 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Telefonnummern Polizei Notruf 110 ■ energis-Netzgesellschaft mbh Polizeiinspektion Merzig Störungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11 (immer besetzt) 0 68 61/70 40 Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610 Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73 Feuerwehr Notruf 1 12 ■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851 Notarzt 1 12 Bereitschaftsführer Oliver Reiter DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95 ■ Technisches Hilfswerk Dillingen 0 68 31/70 21 11 Losheim 0 68 72/63 63 Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34 ■ Arbeiterwohlfahrt ■ Gemeindeverwaltung Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0 ■ Private ambulante Pflegedienste Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung 06835/ 55-101 Heike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800 Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65 Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366 Müller, Revierförster 0 68 87/8939015 ■ Caritas-Sozialstation Hochwald Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41 für Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86 Löschbezirksführer Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1 Caritas Saar Hochwald Düppenweiler: Egler, Ringstr. 56 06832/807820 Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84 ■ Christliche Bürgerhilfe e.V. Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00 Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072 ■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 171/ 4343401 Zuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40 ■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis Schiedspersonen der Gemeinde Stv. Schiedsperson Beckingen: Heinz-J. Bücken, 0 68 35 / 60 11 45 Aufnahme Tag und Nacht möglich. Schiedsmann Düppenweiler: Walter Ewen, 0 68 32 / 6 76 Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00 Schiedsmann Erbringen/Hargarten: Ernst Lorenz, 0 68 32 / 9 11 33 Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86 Schiedsfrau Haustadt/Honzrath: Karin Schönberger, 0 68 35 / 6 08 26 40 ■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Schiedsmann Reimsbach/Oppen: Uwe Köster, 0177 / 7 71 50 36 www.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016 ■ Wasserwerk Beckingen u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29 ■ Familienzentrum Beckingen Haustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44 ■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei Sprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521 ■ Sozialer Dienst des Gesundheitsamtes Naturschutzbeauftragte Beratung zu Konflikten in der Partnerschaft/Familie, schwierigen Lebenssitua- Stefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391 tionen, psychischen Problemen, zum Konsum legaler und illegaler Substanzen, für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels körperlichen Beeinträchtigungen, (ungewollten) Schwangerschaften, AIDS und Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29 anderen sexuell übertragbaren Krankheiten. (06861-80-412 /-410 oder für den Gemeindebezirk Düppenweiler /-2240) Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243 für den Gemeindebezirk Düppenweiler ■ BebS - Beratung bei Suchtfragen Leo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09 für junge Menschen bis 27 Jahre und Angehörige für den Gemeindebezirk Erbringen (06861/80-413 oder -1288); suchtberatung@merzig-wadern.de Lutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15 für den Gemeindebezirk Haustadt Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06 ■ Giftnotrufzentrale des Saarlandes für den Gemeindebezirk Honzrath Giftnotrufzentrale des Saarlandes Winfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42 Giftinformationszentrum Mainz 0 61 31/19 240 für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten Ärztedienst ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die. 06.12. Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3, Dillingen, Tel.: 06831/701331 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Mitt. 07.12. St.Josef-Apotheke, Dillinger Str. 59, Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werkstr.3 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006. Dillingen-Diefflen, Tel.: 06831/9663639 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis: - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages. ■ (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte) - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei- der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt. nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: ■ Zahnärzte Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig- abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen Sa. 03.12.und So. 04.12. Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig Buchmann A., Weiskirchen,Tel.:06876/7151 In den SHG Kliniken Trierer Straße 148, 66663 Merzig ■ Apotheken Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen Do. 01.12. easy Apotheke, Jahnstr. 17, Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Dillingen, Tel.: 06831/4614658 Werkstr. 3, 66763 Dillingen Fr. 02.12. Engel-Apotheke, Talstr.128, Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Beckingen, Tel.: 06835/2435 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis Sa. 03.12. Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Dillingen, Tel.: 06831/703936 So. 04.12. Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Dillingen, Tel: 06831/7066990 ■ Tierärzte Mo. 05.12. St. Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1, Sa. 03.12. und So. 04.12. Rehlingen-Siersburg, Tel.: 06835/93633 Tierärztin Dr. Lauck, Lebach, Tel.:06881/9247222
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2 Seite 3 ■ Sitzung des Gemeinderates ■ Öffnungszeiten der Gemeinde Beckingen der Gemeindeverwaltung Beckingen Am Mittwoch, dem 07.12.2022, 18:00 Uhr, findet in der Deutschherrenhalle eine Sitzung des Gemeinderates statt. vormittags: Tagesordnung montags-donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Öffentliche Sitzung freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Punkt 1: Einwohnerfragestunde Punkt 2: Satzungsangelegenheiten nachmittags: Punkt 2.1: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die montags und donnerstags 13.30 Uhr - 15.15 Uhr Benutzung gemeindlicher Einrichtungen in der dienstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Gemeinde Beckingen Punkt 2.2: Satzung über die Benutzung der Grüngutannah- Spätsprechstunde des Bürgermeisters mestelle der Gemeinde Beckingen dienstags von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr Punkt 2.3: Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärk- Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101 ten in der Gemeinde Beckingen Punkt 2.4: Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Beckingen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung ■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes der Grundstücke mit Wasser Punkt 2.5: Abwasser-Abgabensatzung Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach Punkt 3: Radverkehrskonzept für die Gemeinde Beckingen Dienstschluss und an Wochenenden über die Punkt 4: Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022 Telefonnummer 06832/429 Punkt 5: Vorhabenbezogenener Bebauungsplan „Solarpark Beckingen“ zu erreichen. a) Änderung des Flächennutzungsplanes in der Form, dass der im rechtswirksamen Flächennut- Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. zungsplan der Gemeinde Beckingen, Gemeinde- Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen bezirk Beckingen, Gewann „Hoschtert/Auf die werden. Espen“ und Gemeindebezirk Haustadt, Gewann Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer des Pump- „Lützelscheuer“ ausgewiesene Bereich in einer werkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Gemeindewas- Größe von ca. 10 ha von „Fläche für die Landwirt- serwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351. schaft“ in „Sondergebiet Photovoltaik“ geändert wird b) Annahme des Bebauungsplanentwurfes und c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. ■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen § 3 Abs. 1 BauGB mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, Ecke Nord- lange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung straße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet: mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No- Sommerzeit: vember 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 Winterzeit: (BGBl. I S. 1726) Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr Punkt 6: Wirtschaftsplan 2023 des Gemeindewasserwerkes Punkt 7: Investitionsplan 2023 des Gemeindewasserwerkes Informationen: Tel.: 06835/508408 Punkt 8: Investitionsprogramm Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, 2023 - 2026 des Gemeindewasserwerkes Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 Punkt 9: Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserbetriebes Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. Punkt 10: Investitionsplan 2023 des Abwasserbetriebes 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden. Punkt 11: Investitionsprogramm 2023 - 2026 des Abwasserbetriebes Punkt 12: Stellenübersichten 2023 des Gemeindewasser- werkes und des Abwasserbetriebes ■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen Punkt 13: Mitteilungen und Anfragen Nicht öffentliche Sitzung Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500 Punkt 14: Ankauf von Grundstücken E-mail: Forst@beckingen.de Punkt 15: Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung im Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr, Ahornweg im Gemeindebezirk Honzrath, Auf- Tel.: 0171/7793812 tragsvergabe Beckingen, den 30.11.2022 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich Thomas Collmann, Bürgermeister während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden. Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung Bitte beachten Sie bei Texteinreichungen ■ Grüngutsammelstelle Hervorhebungen wie unterstreichen, kursiv oder Von 30.11.2022 bis einschließlich 03. März 2023 bleibt Großbuchstaben können bei Texten nicht die Grüngutsammelstelle geschlossen! übernommen werden.
S eite 4 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte ■ Stellenausschreibung im Feld 4a. Die Gemeinde Beckingen stellt zum nächstmöglichen Zeit- Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein punkt umgetauscht sein muss einen Sachbearbeiter (m/w/d) 1999 bis 2001 19. Januar 2026 für die Hauptverwaltung ein. 2002 bis 2004 19. Januar 2027 Ihr Profil: 2005 bis 2007 19. Januar 2028 - Beamter (m/w/d) des gehobenen Dienstes (Laufbahn 2008 19. Januar 2029 allgemeine nichttechnischer Verwaltungsdienst) 2009 19. Januar 2030 - sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Orga- 2010 19. Januar 2031 nisationsvermögen sowie Bürgerorientierung 2011 19. Januar 2032 - Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit 2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033 Ihre Aufgaben: Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen: - Übernahme von Aufgaben im Sitzungsdienst • Ein aktuelles biometrisches Passfoto - Schaffung von Ortsrecht, insbesondere durch Satzungen • Der bisherige Führerschein - Ehrungen und Auszeichnungen Führerscheininhaber, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des - Verwaltung der Jagdgenossenschaft Beckingen, der aktuellen Führerscheines nicht in der Gemeinde Beckingen Stiftung Kulturbesitz Beckingen und sonstiger Genos- wohnhaft waren, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine senschaften Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen - Bedarfsermittlung, Vertragsgestaltung und- Verhand- (EWO@beckingen.de oder per Fax: 06835 / 55526). lungen, Ausschreibungen für Arbeitsmittel, Büroinven- Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führer- tar und sonstige Beschaffungen scheines beträgt 25,30 Euro. - Sachbearbeitung bei Wahlen, Volksbegehren und Volks- Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 entscheide Wochen dauern kann. - Bearbeitung von Angelegenheiten der vorschulischen Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Tele- Erziehung (Kindergärten, Kinderkrippen oder Kinder- fonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in horten) Verbindung setzen. - Durchführung von gemeindlichen Sportveranstaltungen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Be- ■ Ausgabe von Personalausweisen soldung erfolgt in Besoldungsgruppe A 9. und Reisepässen Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlä- Nach Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei können giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sind bis zum 15.12.2022 die Personalausweise beim Bürgeramt der Gemeinde Beckingen an die Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 zu richten. abgeholt werden (Zimmer 1.05/1.06). Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Ebenfalls können alle Reisepässe, die bis zum 02.11.2022 be- Kosten können nicht erstattet werden. antragt wurden, abgeholt werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung ihrer Die Lieferung von Reisepässen dauert zur Zeit bis zu 4 personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Wochen. Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens Die Lieferung von Personalausweisen bis zu 3 Wochen. gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Das Bürgeramt der Gemeinde Beckingen weist auf die recht- Der Bürgermeister Thomas Collmann zeitige Beantragung unter Vorlage des alten Ausweises/Reise- passes und eines aktuellen biometrischen Passbildes hin. Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt ■ Umtausch von Führerscheinen 37,00 €. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül- Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 22,80€. Umtauschpflicht. Der Reisepass ist ebenfalls 10 Jahre gültig und die Gebühr Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt beträgt 60,00 €. wurden,müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fäl- Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gül- schungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. tigkeitsdauer 6 Jahre und die Gebühr 37,50 €. Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Karten- bestellt werden. Dieses Verfahren kostet zusätzlich 32,00 €. führerscheines) müssen ersetzt werden. Wurde bisher noch kein Dokument von der Gemeinde Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und Beckingen ausgestellt, bringen Sie bitte eine Urkunde oder zwischen dem 01.01.1959 und dem 31.12.1964 geboren sein, das Familienstammbuch mit. muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in einen Kar- Bei Verlust eines aktuellen Ausweisdokumentes wird eine Fo- tenführerschein umgetauscht werden. tokopie des alten Ausweisantrages der ausstellenden Behörde Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen? benötigt. Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Wichtiger Hinweis: Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr: Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin Geburtsjahr des Tag, bis zu dem der Führerschein ausgestellt. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit Fahrerlaubnisinhabers umgetauscht sein muss oder Ferien, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Gemein- Vor 1953 19. Januar 2033 de Beckingen hat hierauf keinen Einfluss. 1953 bis 1958 19. Januar 2022 Es wird deshalb empfohlen, die Dokumente mit ent- 1959 bis 1964 19. Januar 2023 sprechend ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu bean- 1965 bis 1970 19. Januar 2024 tragen. 1971 oder später 19. Januar 2025 Wenn eine rechtzeitige Lieferung aufgrund verspäteter Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Beantragung nicht möglich ist, sind die zusätzlichen Kosten Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist eines Expressreisepasses oder eines vorläufigen Reisepas- nach dem Ausstellungsjahr. ses selbst zu tragen!
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2 Seite 5 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 des Gemeindewasserwerkes Beckingen AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN 6.929.298,80 € B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 119.410,84 € II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 239.669,88 € C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.989,54 € GESAMTSUMME 7.292.369,06 € PASSIVA A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 3.000.000,00 € II. Rücklagen 1.541.992,37 € III. Gewinnvortrag aus Vorjahren 190.824,89 € IV. Jahresverlust/-gewinn - 66.838,07 € B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 465.417,00 € C. RÜCKSTELLUNGEN 31.450,00 € D. VERBINDLICHKEITEN 2.129.522,87 € GESAMTSUMME 7.292.369,06 € GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse 1.588.239,02 € 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 85.406,63 € 3. Sonstige betriebliche Erträge 5.574,72 € 4. Materialaufwand - 401.595,43 € 5. Personalaufwand - 681.600,65 € 6. Abschreibungen - 423.434,87 € 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 232.450,13 € 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 15.489,57 € 9. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT - 75.350,28 € 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.131,00 € 11. Sonstige Steuern - 2.618,79 € JAHRESVERLUST - 66.838,07 €
S eite 6 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Gemeindewasserwerkes Beckingen – Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen – den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: An das Gemeindewasserwerk Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gemeindewasserwerkes Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 124 KSVG und § 24 Abs. 2 EigVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 23 EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 23 EigVO zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2 Seite 7 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 24 Abs. 2 EigVO und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Saarbrücken, den 09.09.2022 W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Roman Woll Richard Boßlet Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
S eite 8 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 Beschlussfassung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 den Jahresabschluss 2021 nach Vorberatung durch den Werksausschuss vom 28. September 2022 festgestellt und beschlossen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust 2021 in Höhe von 66.838,07 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Bilanzvortrag zu verrechnen. Veröffentlichung des Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes Beckingen für das Wirtschaftsjahr 2021 Aufgrund des § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) vom 29. November 2010 zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 wird der vom Gemeinderat festgestellte Jahresabschluss 2021 in der Zeit vom 01. bis 09. Dezember 2022 im Bürogebäude der Eigenbetriebe Beckingen (Nebengebäude Rathaus), Bergstraße 52, Zimmer 1.01, öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Beckingen, 30. November 2022 Der Bürgermeister als Werkleiter Thomas Collmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen 66701 Beckingen, Bergstraße 48 Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Erscheinungsweise: wöchentlich amtlicher und Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle redaktioneller Teil: Thomas Collmann, Bürgermeister Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2 Seite 9 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 des Abwasserbetriebes Beckingen AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN 15.500.096,37 € B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 0,00 € II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 718.990,19 € C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 € GESAMTSUMME 16.219.086,56 € PASSIVA A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 3.000.000,00 € II. Rücklagen 6.101.089,13 € III. Gewinnvortrag aus Vorjahren 290.981,68 € IV. Jahresverlust/-gewinn 70.434,27 € B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 495.651,00 € C. RÜCKSTELLUNGEN 69.900,00 € D. VERBINDLICHKEITEN 6.191.030,48 € GESAMTSUMME 16.219.086,56 € GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse 3.082.953,34 € 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 55.344,26 € 3. Sonstige betriebliche Erträge 4.085,10 € 4. Materialaufwand - 2.152.152,24 € 5. Personalaufwand - 131.808,34 € 6. Abschreibungen - 592.411,26 € 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 127.021,15 € 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 68.555,44 € 9. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 70.434,27 € JAHRESGEWINN 70.434,27 €
S eite 10 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Abwasserbetriebs der Gemeinde Beckingen – Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: An den Abwasserbetrieb der Gemeinde Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserbetriebes der Gemeinde Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserbetriebs der Gemeinde Beckingen - Eigenbetrieb der Gemeinde Beckingen - für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 124 KSVG und § 24 Abs. 2 EigVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 23 EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 23 EigVO zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2 Seite 1 1 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 ff. EigVO entspricht und die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 24 Abs. 2 EigVO und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Saarbrücken, den 09.09.2022 W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Roman Woll Richard Boßlet Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
S eite 12 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 Beschlussfassung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 den Jahresabschluss 2021 nach Vorberatung durch den Werksausschuss vom 28. September 2022 festgestellt und beschlossen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresgewinn 2021 in Höhe von 70.434,27 € auf neue Rechnung vorzutragen. Veröffentlichung des Jahresabschlusses des Abwasserbetriebes Beckingen für das Wirtschaftsjahr 2021 Aufgrund des § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) vom 29. November 2010 zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 wird der vom Gemeinderat festgestellte Jahresabschluss 2021 in der Zeit vom 01. bis 09. Dezember 2022 im Bürogebäude der Eigenbetriebe Beckingen (Nebengebäude Rathaus), Bergstraße 52, Zimmer 1.01, öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Beckingen, 30. November 2022 Der Bürgermeister als Werkleiter Thomas Collmann Tagesordnung Düppenweiler Öffentlicher Teil Ortsvorsteher Thomas Ackermann 1. Bürgerfragestunde Herrenschwamm 14, Tel. 06832 / 8 04 36 2. Aufstellung einer Sitzbankgruppe 3. Durchführung von Wochenmärkten ■ Sitzung des Ortsrates 4. Radfahrkonzept der Gemeinde Beckingen 5. Luziafeier am 13. Dezember Am Mittwoch, den 30.11.2022 findet um 18.00 Uhr im Foyer 6. Mitteilungen und Anfragen der Kultur- und Sporthalle eine öffentliche Sitzung des Ortsra- Nichtöffentlicher Teil tes statt. 7. Grundstücksangelegenheit Tagesordnung: H. Schwinn, Ortsvorsteher Öffentliche Sitzung 1. Bürgeranhörung 2. Durchführung von Wochenmärkten Hargarten 3. Mitteilungen und Anfragen Ortsvorsteher Christian Marx Thomas Ackermann, Ortsvorsteher Hargarter Straße 55, Tel. 06832/8080555 ■ Sitzung des Ortsrates Erbringen Am Freitag, 02.12.2022, findet um 18.00 Uhr in der Flachs- Ortsvorsteher Hubert Schwinn, stube eine öffentliche Sitzung des Ortsrates statt. Im Obstgarten 1, Telefon: 06832/7880 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung ■ Sitzung des Ortsrates 1. Bürgeranhörung Am Dienstag 6. Dezember findet um 19:00 Uhr in der Erbrin- 2. Radverkehrskonzept der Gemeinde Beckingen ger Scheier eine teils öffentliche und nichtöffentliche Sitzung 3. Mitteilungen und Anfragen des Ortsrates von Erbringen statt. Christian Marx, Ortsvorsteher
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 4 8 / 2 0 2 2 Seite 1 3 Reimsbach ■ Bundesweiter Warntag Ortsvorsteherin Susanne Ferber am 08. Dezember 2022 um 11:00 Uhr Reimsbacher Straße 3, Tel. 06832/800238 Seit Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2020 findet jährlich ein bundesweiter Warntag statt. Am ■ Sitzung des Ortsrates gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern wird die Am Montag den 12.12.2022 findet um 18:30 Uhr eine öffent- technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland liche Ortsratssitzung in der Vorhalle der Mehrzweckhalle statt. mittels einer Probewarnung getestet. Tagesordnung Innenminister Reinhold Jost: „Der bundesweite Warntag hat Öffentliche Sitzung das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Saarland für das 1. Einwohnerfragestunde Thema Warnung zu sensibilisieren und unsere Warnmittel 2. Vorstellung des Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Beckingen wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen wieder 3. Durchführung von Wochenmärkten in der Gemeinde Beckingen ins Bewusstsein zu rücken.“ 4. Mitteilungen und Anfragen Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probe- Susanne Ferber, Ortsvorsteherin warnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen Warn- Sonstige Behörden multiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probe- ■ Öffentliche Ausschreibung warnung an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smart- der Gemeinde Losheim am See phones. Dort können die Bürgerinnen und Bürger die Warnung dann Der Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde lesen und/oder hören. Die bundesweite Warnmeldung wird Losheim am See sucht zudem über den neuen Warnkanal Cell Broadcast (CB) ver- einen Pächter für den Kiosk Imbissbetrieb sendet. Hierbei erfolgt die entsprechende Meldung an alle auf der Westseite am Losheimer Stausee. dafür eingerichteten und empfangsbereiten, in einem be- Ausschreibung sowie weitere Informationen auf www.losheim. stimmten Abschnitt des Mobilfunknetzes befindlichen de/rathaus-service/buergerdienstleistungszentrum/ausschrei- Mobilfunkendgeräte. bungen-bekanntmachungen. Parallel können auf Ebene der Länder in den teilnehmenden Helmut Harth, Bürgermeister Landkreisen und Gemeinden verfügbare kommunale Warn- mittel (z. B. Lautsprecherdurchsagen) getestet werden. Im ■ Stellenausschreibung Saarland werden am Warntag die vorhandenen Sirenen Die Technischen Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH ausgelöst und deren Funktionsfähigkeit überprüft. Bei (TWRS GmbH) sind für die Wasserversorgung und Abwasserent- Auslösung der Warnung wird ein einminütiger auf- und sorgung in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zuständig. abschwellender Heulton zu hören sein, zur Entwarnung Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n gegen 11:45 Uhr ein einminütiger Dauerton. Mitarbeiter/in im kaufmännischen Bereich (m/w/d) Weitere Infos erhalten Sie unter: Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie auf der Web- https://warnung-der-bevoelkerung.de/ seite der TWRS GmbH (twrs-gmbh.de). Sonstige amtliche Mitteilungen Wichtige Infos aus dem Rathaus ■ Wichtige Info für alle Bürgerinnen und Bürger Wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung ist das Rathaus am 09. Dezember 2022, ab 11.00 Uhr geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Thomas Collmann, Bürgermeister ■ Rathaus geschlossen In der Zeit von Dienstag, den 27.12.2002 - Freitag, den 30.12.2022 ist das Rathaus geschlossen. Zur Beurkundung von Sterbefällen hat das Standesamt am Mittwoch, den 28.12.2022 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 06835/55258 eingerichtet. Daneben sind natürlich Bereitschaftsdienste für den Gemeindebauhof unter der Telefonnummer: 0151/17145965 und die Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk unter der Telefonnummer: 06832/429 eingerichtet. Thomas Collmann, Bürgermeister
S eite 14 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 4 8 /2 0 2 2 ■ Sachstand des Glasfaserausbaus Liebe Bürger*innen und Einwohner*innen der Gemeinde Beckingen, ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen und Sie am Ende des Jahres über den Sachstand des Glaserfaseraus- baus durch die Deutsche Glasfaser in unserer Gemeinde informieren. In den vergangenen Wochen sind Ihnen in unseren Gemeindebezirken Beckingen und Haustadt sicherlich einige Wanderbaustellen aufgefallen. In diesen Ortsteilen werden zurzeit Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Leer- rohre durchgeführt. Die gleichen Arbeiten beginnen im nächsten Jahr in den restlichen Gemeindebezirken und sollen bis Ende 2023 gemeindeweit abgeschlossen sein. Ich möchte an dieser Stelle hinsichtlich der durch die Baumaßnahmen verursachten verkehrsbedingten Ein- schränkungen um Ihr Verständnis werben. Mit dieser für den ländlichen Raum außerordentlich wichtigen Infrastrukturmaßnahme gehen wir sicherlich den richtigen Weg in die Zukunft. Neben den Tiefbauarbeiten wurde bisher das Basisnetz zur Verbindung der Hauptverteiler (sogenannte POP Stationen) ausgebaut. Die POP (Point of Presence) werden Anfang Dezember geliefert und an den von den Ortsräten ausgewiesenen Standpunkten aufgestellt. Mit den Hausbegehungen wurde ebenfalls begonnen. Diese sind allerdings noch nicht in jedem Gemeinde- bezirk final abgeschlossen. Die „Einblasarbeiten“, die Verlegung des Glasfaserkabels in die Leerrohre mittels Luftdruck, sollen im 1. Quartal des nächsten Jahres beginnen. Die Gemeinde Beckingen wird regelmäßig durch die Deutsche Glasfaser zum Sachstand informiert. Wichtige Informationen werde ich Ihnen auch künftig über diesen Weg zukommen lassen. Ihr Bürgermeister Thomas Collmann ■ Löschbezirk 4 Haustadt Feuerwehr Veranstaltung: Am kommenden Freitag, den 02.12.2022 um 19:00 Uhr, findet unser Jahresabschluss / Weihnachtsfeier statt. Wir ■ Löschbezirk 1 Beckingen freuen uns darauf Euch alle zu diesem Anlass im Gerätehaus Freitag, 02.12.2022 begrüßen zu dürfen. Theor. Unterricht Bei Verhinderung bitte bei der Lbz-Führung abmelden. Beginn: 19:00 Uhr Im Verhinderungsfall ist sich bei der Löschbezirksführung ab- ■ Löschbezirk 5 Honzrath zumelden Weihnachtsfeier Samstag, 17.12.2022 Winterwanderung Aktive (mit Abschluss) Bitte meldet euch noch für die Weihnachtsfeier am Sonntag, Treff: 13:00 Uhr dem 4.12.22 an, falls noch nicht geschehen. Teilnehmerliste hängt im Gerätehaus aus Nikolausbesuch Die Feuerwehr besucht auch in diesem Jahr am Nikolausabend ■ Löschbezirk 2 Düppenweiler (05.12.18) wieder die Kinder in Honzrath (Stand heute ohne Übung Aktive Einschränkungen). Anmeldungen werden von Timo Spurk Wir treffen uns am Freitag, dem 02.12.2022, zu unserer nächs- (Mobil 0173 5473447) entgegengenommen. ten Übung. Beginn der Übung ist 19 Uhr. Ausbildung Im Verhinderungsfall wird um Abmeldung bei der Löschbe- Am Samstag, dem 15.12.22 findet um 18.30 Uhr eine theo- zirksführung gebeten. retische Ausbildung statt. ■ Löschbezirk 7 Erbringen ■ Löschbezirk 6 Oppen Fr., 02.12.22: Gemeinschaftsübung mit LB 3 Reimsbach in Reimsbach Aktive: Do., 08.12.22, 19.00 Uhr: Abschlussbesprechung Am Donnerstag, den 01.12.2022 findet um 18:00 Uhr die Di., 13.12.22, 17.00 Uhr: Luziakirmes nächste Übung der Aktiven statt. Um pünktliche und vollzäh- Jeden Donnerstag ab 19.30 Uhr: Floriantreff lige Teilnahme wird gebeten.
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