Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen
Nr. 51/52 · 19. Dezember 2019                                             Mitteilungen der Gemeinde
                                                                                             www.pluederhausen.de

                    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                          die Fertigstellung wichtiger Großbau-
                                                                          stellen, die Remstal Gartenschau 2019
                                                                          und der Superwahltag im Mai, bei dem
                                                                          auch ein neuer Gemeinderat gewählt
                                                                          wurde, prägten das kommunalpolitische
                                                                          Jahr 2019.
                                                                          Das Jahrhundertprojekt Gartenschau mit
                                                                          seinen besonderen Herausforderungen
                                                                          war ein Riesenerfolg für das Remstal,
                                                                          aber auch für Plüderhausen. Unser Ort
                                                                          hat sich dabei in einem Ausmaß positiv
                                                                          verändert, wie es nur durch solche Pro-
                                                                          jekte möglich ist. Hinzu kamen mit dem
                                                                          Ausbau der Wilhelm-Bahmüller-Straße,
                                                                          der lang ersehnten und sehr gelungenen
                                                                          Aufwertung des Bahnhof-Umfelds und
                                                                          der Erschließung des Gewerbegebiets
                                                                          Heusee II wichtige städtebauliche Quar-
                                                                          tiersentwicklungen.
                                                                          2019 ist das Remstal enger zusammen
                                                                          gerückt und auch das bürgerschaftliche
                                                                          Miteinander erfuhr erfrischende Impulse.
                                                                          Über 100 Ehrenamtliche brachten rund
                                                                          15.000 Stunden mit ein. Der ‘Treff an der
                                                                          Rems‘ entwickelte sich zu einem belieb-
                                                                          ten Forum bürgerschaftlicher Begegnung.
                                                                          Gerne nehme ich den Jahreswechsel zum
                                                                          Anlass, allen herzlich zu danken, die an
                                                                          der Gestaltung unserer Gemeinde betei-
                                                                          ligt waren! Dem Idealismus, dem Ideen-
                                                                          reichtum und der Tatkraft unserer Verei-
                                                                          ne, Kirchen, Schulen und sonstigen Orga-
                                                                          nisationen verdanken wir, dass Plüder-
                                                                          hausen weiter attraktiv bleibt. Unsere
                                                                          Feuerwehr, der DRK Ortsverein und viele
                                                                          ehrenamtliche Helfer im sozialen Bereich
                                                                          leisten uneigennützig ihren Beitrag für
                                                                          einen menschlichen und vitalen Ort.
                                                                          Auch im Namen des Gemeinderats wün-
                                                                          sche ich Ihnen ruhige und fröhliche
                                                                          Weihnachten, erholsame Tage zwischen
                                                                          den Jahren und einen gesunden Start in
                                                                          die neuen ‘Zwanzigerjahre‘.

                                                                          Ihr

Ausschnitt aus dem Rathaus-Adventskalender, der heuer von der Künstler-   Andreas Schaffer
gruppe ART 5 gestaltet wurde.                                             Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen
Donnerstag, 19. Dezember 2019   M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n                       Nummer 51/52

                                                                        A m t l i c h e Mi t t ei l u n g en

                                                             Wasserzins und Abwassergebühren
                                                             2019
                                                             4. Abschlagszahlung für Oktober bis Dezember 2019
                                                             Bitte beachten Sie, dass Abschlagszahlungsrechnungen
                                                             für Barzahler nicht mehr erstellt werden.
                                                             Der Abschlagsbetrag für Barzahler ist im Regelfall aus der
                                                             Endabrechnung 2018 (Bescheid vom 27.02.2019) ersichtlich.
                                                             Der Betrag ist zum 30.12.2019 ohne weitere Aufforderung
                                                             zur Zahlung fällig, d.h. auf eines der unten genannten Kon-
                                                             ten der Gemeinde zu überweisen.
                                                             Geben Sie bei der Zahlung bitte das Buchungszeichen an, es
                                                             beginnt mit 5.8888……
                                                             Durch eine termingerechte Zahlung vermeiden Sie Mahnge-
                                                             bühren und Säumniszuschläge.
                                                             Die einfachste Zahlungsart ist das Bankeinzugsverfahren.

                                                             Bankverbindungen der Gemeinde Plüderhausen:
                                                             – SWN Kreissparkasse Waiblingen
                                                               BIC: SOLADES1WBN IBAN: DE74602500100004000075
                                                             – BW-Bank
                                                               BIC: SOLADEST600 IBAN: DE40600501010008352200
                                                             – Volksbank Stuttgart eG
                                                               BIC: VOBADESSXXX IBAN: DE18600901000284949000

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen
Nummer 51/52                             M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n         Donnerstag, 19. Dezember 2019

Benutzungsordnung für das Bürger-                                     7. Soweit zu einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Anmel-
                                                                         dungen, Genehmigungen usw. erforderlich sind, hat dies
haus in Plüderhausen-Walkersbach                                         der Veranstalter auf seine Kosten und auf seine Verant-
Der Gemeinderat Plüderhausen hat in seiner Sitzung am                    wortung zu veranlassen.
10.12.2019 die folgende Benutzungsordnung beschlossen:
                                                                                               § 3 Benutzung
    Benutzungsordnung für das Bürgerhaus
        in Plüderhausen-Walkersbach                                   1. Der Vertragsgegenstand wird in einem dem Veranstalter
in der Fassung vom 10.12.2019                                            bekannten Zustand überlassen. Er gilt als ordnungsge-
                                                                         mäß übergeben, wenn der Veranstalter Mängel nicht un-
                      § 1 Allgemeines                                    verzüglich rügt.
                                                                      2. Der Vertragsgegenstand darf vom Veranstalter nur zu
1. Das Bürgerhaus ist Eigentum der Gemeinde Plüderhausen.
                                                                         der im Überlassungsantrag genannten Veranstaltung be-
2. Die Gemeinde Plüderhausen, die Walkersbacher Vereine                  nutzt werden. Eine Weiter- oder Untervermietung sowie
   und Bürger haben das ehemalige Schulhaus in Walkers-                  eine sonstige Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte
   bach per Baugenehmigung vom 13. Februar 1984 in ein                   sind ohne Zustimmung der Gemeinde unzulässig.
   Bürgerhaus umgebaut, um die darin befindlichen Räum-
                                                                      3. Geräte und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu
   lichkeiten gem. § 10 der Gemeindeordnung als öffentliche
   Einrichtung zur Verfügung stellen zu können.                          behandeln. Jegliche Beschädigung oder Verlust ist um-
                                                                         gehend der Gemeindeverwaltung zu melden
3. Diese Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung
   und Sauberkeit bei der Benutzung des Bürgerhauses. Ih-             4. Beim Benutzen des Bürgerhauses muss eine aufsicht-
   re Beachtung liegt daher im Interesse aller Benutzer.                 führende Person, die vom Antragsteller zu benennen ist,
                                                                         anwesend sein. Sie hat darauf zu achten, dass die Benut-
4. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich,              zungsordnung eingehalten wird. Auf Verlangen der Ge-
   die sich im Bürgerhaus aufhalten. Mit dem Betreten un-
                                                                         meinde, insbesondere bei einer sog. „seltenen Veranstal-
   terwerfen sich die Benutzer den Bestimmungen dieser
                                                                         tung“ (s. § 5 Nr. 3) ist eine telefonische Erreichbarkeit
   Benutzungsordnung.
                                                                         dieses Ansprechpartners öffentlich bekanntzugeben. Die
5. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Art.                   Erreichbarkeit ist für den gesamten Veranstaltungszeit-
                                                                         raum zu gewährleisten.
               § 2 Überlassung des Gebäudes
                                                                      5. Die Belegung wird auf 120 Personen im Saal und auf 50
1. Das Bürgerhaus dient in erster Linie dem kulturellen, ge-             Personen im Gemeinschaftsraum begrenzt.
   sellschaftlichen und politischen Leben der Bürger der Ge-          6. Nach Veranstaltungen ist das Bürgerhaus besenrein zu
   meinde.                                                               übergeben. Der Nutzer ist verpflichtet, entstehende Ab-
2. Die Räume des Bürgerhauses stehen neben eigenen                       fälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
   Veranstaltungen der Gemeinde vorrangig den ortsan-                 7. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind aus-
   sässigen Vereinen und Organisationen zur Verfügung.                   zuhängen und deren Einhaltung zu überwachen.
   An zweiter Stelle ist die Belegung durch Plüderhäuser
   Bürger möglich. Nachrangig ist die Belegung auch durch             8. Die für die Durchführung der Veranstaltungen notwendi-
   ortsansässige Firmen, Handwerks- und Dienstleistungs-                 gen Genehmigungen (z.B. Tageskonzessionen nach dem
   betriebe zulässig. Ausnahmsweise wird auch eine Nut-                  Gaststättengesetz, GEMA, Sperrzeitverkürzungen) sind
   zung durch nicht in Plüderhausen wohnende verdiente                   vom Veranstalter selbst einzuholen und zu bezahlen.
   Mitglieder der Walkersbacher Vereine zugelassen. Die
   Antragstellung erfolgt über den jeweiligen Vereinsvor-                               § 4 Ordnungsvorschriften
   stand, der darüber entscheidet, ob die Zulassungsvor-              1. Die Verwaltung der Räumlichkeiten obliegt der Gemein-
   aussetzung erfüllt ist. Bei Hochzeitsfeiern muss, falls die           de. Das Hausrecht steht dem Bürgermeister, seinem ge-
   Brautleute nicht selbst in der Gemeinde Plüderhausen                  setzlichen Vertreter oder einem/einer von der Verwal-
   gemeldet sind, der Wohnsitz mindestens eines Elterntei-               tung Beauftragten zu.
   les in Plüderhausen sein.
                                                                      2. Räume und Einrichtungsgegenstände des Bürgerhauses
3. Liegen für dieselbe Zeit mehrere Anträge vor, so ist in               sowie die Außenanlagen sind schonend zu behandeln.
   der Regel der zeitliche Eingang der Anträge maßgebend.
   Veranstaltungen der Gemeinde Plüderhausen haben je-                3. Entsprechend des Nichtraucherschutzgesetzes besteht
   doch Vorrang vor Vereinsveranstaltungen und diese wie-                innerhalb des gesamten Bürgerhauses absolutes Rauch-
   derum Vorrang vor privaten Veranstaltungen.                           verbot.
4. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung des Bürgerhauses                4. Aus Gründen des Brandschutzes ist das Abbrennen von
   besteht nicht.                                                        Kerzen, Wunderkerzen, Pyrotechnik usw. im gesamten
                                                                         Gebäude zu unterlassen. Ausnahmen können bei der An-
5. Anträge auf Überlassung von Räumlichkeiten des Bür-
                                                                         tragstellung zugelassen werden.
   gerhauses sind bei der Gemeindeverwaltung, spätestens
   zwei Wochen vor der Veranstaltung, zu stellen. Die An-             5. Die Ausgänge und Notausgänge sind von jeglichen Hin-
   träge müssen Angaben über den Veranstalter, die Art,                  dernissen frei zu halten und müssen während der Veran-
   die Zeitdauer sowie die voraussichtlichen Besucher bzw.               staltung unverschlossen sein.
   Benutzer enthalten. Außenbewirtschaftungen sind eben-              6. Die Feuerwehrzufahrt ist jederzeit freizuhalten.
   falls wie vorstehend beschrieben zu beantragen.                    7. Der Beauftragte der Gemeinde ist berechtigt, an den Ver-
6. Der Antrag kann abgelehnt werden, soweit die Benutzung                anstaltungen teilzunehmen und die Einhaltung der Be-
   für Veranstaltungen begehrt wird, welche rechtswidrige                nutzungsordnung zu überprüfen. Seinen Anordnungen
   oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.                           ist Folge zu leisten.

                                                                  3
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen
Donnerstag, 19. Dezember 2019           M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n                         Nummer 51/52

8. Der Hausherr oder sein Beauftragter sind berechtigt,                der oder Beauftragten, der Zuschauer/Besucher seiner
   laufende Veranstaltungen abzubrechen und einzelnen                  Veranstaltungen und sonstiger Dritter von Schäden frei,
   Besuchern oder auch dem Veranstalter im Einzelfall für              die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlas-
   den Rest der Veranstaltung Hausverbot zu erteilen, wenn             senen Räume und Einrichtungsgegenstände sowie der
   böswillig Schäden verursacht werden oder wiederholt                 Zugänge zu den Räumen und der Außenanlagen stehen.
   gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung versto-                 Auf Verlangen der Gemeinde hat der Veranstalter eine
   ßen wird. Über dauerhafte Hausverbote entscheidet der               ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
   Gemeinderat.                                                      4. Die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin
                                                                        für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836
            § 5 Verhalten im und am Bürgerhaus                          BGB bleibt unberührt.
1. Auf die Nachtruhe der Anwohner ist besonders Rücksicht            5. Aus der Verwahrung und der Benutzung der im Bürger-
   zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Gäste, die sich auf            haus verbrachten Gerätschaften und Gegenständen der
   den Freiflächen aufhalten oder sich nach der Veranstal-              Vereine und sonstigen Benutzer übernimmt die Gemein-
   tung auf den Heimweg begeben.                                        de keine Haftung.
2. Bei allen Veranstaltungen sind die Immissionsrichtwerte           6. Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust oder die Be-
   für Allgemeine Wohngebiete (§ 4BauNVO) einzuhalten.                  schädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenstän-
   Es wird deshalb empfohlen, alle Fenster die sich in der              den, sonstigem privaten Vermögen der Benutzer sowie
   nordöstlichen und südöstlichen Fassade des Bürgerhau-                den eingebrachten Sachen. Das gleiche gilt auch für
   ses befinden, ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten.                    Fundgegenstände und im Außenbereich des Bürgerhau-
                                                                        ses abgestellte Fahrzeuge.
3. Für die Einhaltung der Schallpegelgrenzen ist der Ver-
   anstalter zuständig. Es wird empfohlen, entsprechende             7. Jeder entstandene Schaden im Bürgerhaus oder an den
   Messungen durchzuführen und dies zu dokumentieren.                   Außenanlagen ist dem Ortswart oder der Gemeindever-
                                                                        waltung zu melden.
4. An 18 Kalendertagen im Kalenderjahr gelten die Regelun-
   gen der Freizeitlärmrichtlinie für sogenannte „Seltene
                                                                                         § 7 Benutzungsentgelt
   Veranstaltungen“. Der Gemeinderat legt unter Beachtung
   der Vorgaben der Ziffer 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie zu         1. Walkersbacher Vereine, Kirchen und Organisationen kön-
   Beginn eines jeden Kalenderjahres fest, welche Veranstal-            nen das Bürgerhaus für nicht kommerzielle Veranstal-
   tungen dieser Sonderregelung unterfallen. Nachbenen-                 tungen kostenlos nutzen.
   nungen durch den Gemeinderat sind möglich, sofern durch           2. Für Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, oder
   die bereits festgelegten Veranstaltungen das Kontingent              die zur Gewinnerzielung abgehalten werden, sowie sons-
   von 18 Kalendertagen noch nicht ausgeschöpft ist. Für                tige Veranstaltungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, wer-
   diese Veranstaltungen gilt abweichend von Nr. 2, dass der            den folgende Nutzungsentgelte erhoben:
   Beurteilungspegel vor den Fenstern von Aufenthaltsräu-               - Bürgersaal pauschal 75,00 €
   men der umgebenden Wohngebäude 70 dB(A) tags und                     - Gemeinschaftsraum pauschal 50 €
   55dB(A) nachts nicht überschreiten darf. Geräuschspitzen             In der Heizperiode kommt noch eine Heizkostenpauscha-
   dürfen die Werte von 90 dB(A) tags und 65dB(A) nachts                le von 20,00 € hinzu.
   nicht überschreiten.                                              3. Walkersbacher Vereinen, Kirchen und Organisationen
   Die Nachbarschaft im Einwirkungsbereich ist über Art,                wird das Bürgerhaus je 1 x jährlich für eine Veranstaltung
   Dauer und Ende von seltenen Veranstaltung rechtzeitig,               gem. § 7 Abs. 2 kostenlos überlassen.
   in der Regel mindestens 2 Wochen zuvor, durch den Ver-
                                                                     4. Die Gemeindeverwaltung kann in besonderen Fällen Ab-
   anstalter oder die Gemeinde zu informieren.
                                                                        weichungen vom Benutzungsentgelt zulassen.
   Die Veranstaltungen sind in der Regel nicht an mehr als
   zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden durchzuführen.
                                                                                      § 8 Hinweise, Inkrafttreten
5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Veran-
   staltungsgäste, die in der Straße Sonnenhalde parken, nach        1. Um die Lesbarkeit der Benutzungsordnung zu erleich-
   22 Uhr die Immissionsrichtwerte z.B. durch leises Schließen          tern, wurde nur die männliche Form von Personenbe-
   der Autotüren oder durch ein Parkkonzept einhalten.                  zeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich
                                                                        jedoch auf Frauen und Männer gleichermaßen.
                  § 6 Haftung, Beschädigung                          2. Diese Benutzungsordnung tritt mit ihrer Bekanntma-
                                                                        chung in den gemeindlichen Mitteilungen in Kraft. Gleich-
1. Die Benutzung des Bürgerhauses und der Außenanlagen
                                                                        zeitig treten die Regelungen zur Vergabe und Nutzung
   geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verant-               des Bürgerhauses Walkersbach für private Veranstaltun-
   wortung der Benutzer. Bei Unfällen und Schäden tritt ei-             gen in der Fassung vom 1. Oktober 2010 außer Kraft.
   ne Haftung der Gemeinde nur ein, wenn ein Verschulden
   der Gemeinde oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.           Plüderhausen, den 19.12.2019
   Letzteres gilt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Die Gemeinde überlässt das Bürgerhaus in dem Zustand,             gez. Andreas Schaffer, Bürgermeister
   in welchem es sich befindet. Der Benutzer/Veranstalter ist
   verpflichtet, die Räume und Einrichtungsgegenstände je-
   weils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaf-
                                                                     Bebauungsplan mit örtlichen
   fenheit für den gewollten zu prüfen; er muss sicherstellen,       Bauvorschriften "Am Kirchweg"
   dass schadhafte Gegenstände nicht benutzt werden.                 Aufstellungsbeschluss
3. Der Benutzer/Veranstalter stellt die Gemeinde von etwa-           Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher
   igen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglie-          Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen

                                                                 4
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen
Nummer 51/52                           M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n        Donnerstag, 19. Dezember 2019

Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Am Kirchweg“ auf-              Die wesentlichen Gründe hierfür sind:
zustellen. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung           • Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung
von Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit                   von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB.
§ 13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)            • Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1
im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von              BauGB beträgt weniger als 10.000 m2.
einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um-             Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes
weltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach             zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor-
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener               derlich.
Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammen-                Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche
fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.              Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,5 Hektar im
Die wesentlichen Gründe hierfür sind:                               Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Wal-
• Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung           kersbach.
  von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB.                   Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend
• Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1          abgebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieur-
  BauGB beträgt weniger als 10.000 m2.                              büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes            2019.
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor-
derlich.
    Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche Gel-
tungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,8 Hektar im
Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Wal-
kersbach.
    Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend
abgebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieur-
büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember
2019.

                                                                    Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe-
                                                                    schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

                                                                    Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des
                                                                    Aufstellungsverfahrens ändern.

                                                                    Bebauungsplan mit örtlichen
                                                                    Bauvorschriften „Haseläcker“
                                                                    Aufstellungsbeschluss
Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe-            Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher
schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.                         Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen
                                                                    Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Haseläcker“ aufzu-
Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des             stellen. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung
Aufstellungsverfahrens ändern.                                      von Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit §
                                                                    13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan mit örtlichen                                         im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von
                                                                    einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um-
Bauvorschriften „Sonnenhalde“                                       weltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach
Aufstellungsbeschluss                                               § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher            Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammen-
Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen              fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Sonnenhalde“ aufzu-            Die wesentlichen Gründe hierfür sind:
stellen. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung             • Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung
von Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit §                 von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB.
13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)              • Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1
im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von              BauGB beträgt weniger als 10.000 m2.
einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um-             Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes
weltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach             zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor-
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener               derlich.
Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammen-             Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche Gel-
fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.              tungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1 Hektar im An-

                                                                5
Donnerstag, 19. Dezember 2019        M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n                      Nummer 51/52

schluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Walkers-
bach.
Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend ab-
gebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieurbüros
Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember 2019.

                                                                  Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe-
                                                                  schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

                                                                  Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des
                                                                  Aufstellungsverfahrens ändern.

                                                                  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe-          über den Zusammenschluss der
schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.                       Forstreviere der Stadt Schorndorf
                                                                  und der Gemeinde Plüderhausen zu
Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des
Aufstellungsverfahrens ändern.
                                                                  einem gemeinschaftlichen Forstrevier
                                                                  Die Städte Schorndorf und Plüderhausen schließen auf-
                                                                  grund von § 48 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes in der
Bebauungsplan mit örtlichen                                       Fassung vom 21. Mai 2019 (GBI. S. 161), mit Änderungen, in
Bauvorschriften „Starken“                                         Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusam-
                                                                  menarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBI. S. 408) mit
Aufstellungsbeschluss                                             Änderungen, folgende
Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher          Vereinbarung
Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Starken“ aufzustel-                                       §1
len. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung von                                  Zusammenschluss
Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a
                                                                  (1) Die Kommunen schließen die nachstehend genannten
und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im be-             Forstreviere zu einem gemeinschaftlichen Forstrevier
schleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von einer             zusammen:
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umwelt-                 Eigentümer: Stadt Schorndorf, Betriebsfläche 627,9 ha;
bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3               Gemeinde Plüderhausen, Betriebsfläche 134,4 ha
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-          (2) Sitzgemeinde des gemeinschaftlichen Forstreviers ist
mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassen-              Schorndorf.
den Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.                  (3) Das gemeinschaftliche Forstrevier führt den Namen
Die wesentlichen Gründe hierfür sind:                                 „Kommunales Forstrevier Schorndorf-Plüderhausen
• Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung
  von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB.                                          §2
• Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1                         Aufgaben der Sitzgemeinde
  BauGB beträgt weniger als 10.000 m2.                            Die Sitzgemeinde besorgt die Aufgaben der Kommunen bei
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes          der Einrichtung und Durchführung des forstlichen Revier-
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor-         dienstes nach den hierfür geltenden Rechts- und Verwal-
derlich.                                                          tungsvorschriften. Die Sitzgemeinde hat insbesondere
    Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche              1. Das erforderliche geprüfte forsttechnische Personal an-
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3 Hektar im             zustellen,
Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Plü-            2. bei längerer Beurlaubung oder Krankheit des Revierlei-
derhausen und Aichenbachhof.                                         ters für ausreichende Stellvertretung zu sorgen,
    Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend         3. die persönliche und sächlichen Aufwendungen vorläufig
abgebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieur-                zu tragen, hierzu gehört insbesondere der Aufwand für:
büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember                a. Dienstbezüge des Beamten
2019.                                                                b. Beamtenversorgung

                                                              6
Nummer 51/52                            M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n              Donnerstag, 19. Dezember 2019

  c.   Beihilfen                                                                                 §6
  d.   Stellvertretungs- und Fortbildungskosten                                       Deckung des Finanzbedarfs
  e.   Dienstkleidung, Dienstausrüstung
                                                                     (1) Der Aufwand nach § 2 Ziffer 3 wird auf die Beteiligten in
  f.   Geschäftsausgaben und Reisekosten
                                                                         Form einer Beförsterungsumlage und zwar 50 % nach
  g.   Kosten der Fahrzeughaltung (Dienstfahrzeug des Re-
                                                                         der Betriebsfläche und 50 % nach der tatsächlichen
       vierleiters).
                                                                         Nutzung im Forstwirtschaftsjahr verteilt.
4. den Aufwand nach § 6 dieser Vereinbarung umzulegen.                   Vom Aufwand sind etwaige Einnahmen abzusetzen.
                                                                     (2) Jeder weitere Aufwand, soweit nicht in § 2 Ziffer 3 ge-
                           §3                                            nannt, ist ausschließlich von der Gemeinde aufzubrin-
               Anstellung des Revierleiters                              gen, auf deren Betriebsfläche er entstanden ist.
(1) Der Revierleiter ist Beamter. Die Besoldung erfolgt nach         (3) Auf die Beförsterungsumlage nach Abs. 1 erhebt die Sitz-
    den für Kommunalbeamte geltenden Vorschriften.                       gemeinde vierteljährlich Vorauszahlungen, die jeweils am
                                                                         Monatsersten des Quartals fällig sind. Die Jahresabrech-
(2) Die dienstliche Inanspruchnahme des Revierleiters be-
                                                                         nung wird einen Monat nach Zugang zur Zahlung fällig.
    trägt 100 v.H.
                                                                                            §7
                           §4                                        Änderung, Aufhebung und Kündigung der Vereinbarung
                    Mitwirkungsrecht
                                                                     (1) Diese Vereinbarung gilt bis auf unbestimmte Zeit. Sie
Bei personalbezogenen Entscheidungen der Stadt Schorn-                   kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert
dorf hat die Gemeinde Plüderhausen ein Mitwirkungsrecht                  oder aufgehoben werden. Die Vereinbarung kann außer-
§ 25 Abs. 3 Nr. 2 GKZ findet Anwendung.                                  dem von jedem Beteiligten bis spätestens 31.12. auf Ende
                                                                         des folgenden Kalenderjahres gekündigt werden. Beides
                           §5                                            bedarf der Schriftform.
                Aufgaben des Revierleiters                           (2) Im Falle der Aufhebung der Vereinbarung gehen Rechte
Der Revierleiter hat die Aufgaben des forstlichen Revier-                und Verbindlichkeiten, die aufgrund dieser Vereinbarung
dienstes für die Kommunen in ihrem unmittelbaren Auftrag                 entstanden sind und noch entstehen, im Verhältnis der in
nach den hierfür geltenden Rechts- und Verwaltungsvor-                   den letzten drei Jahren vor der Aufhebung nach § 6 Abs. 1
schriften zu besorgen und zwar                                           errechneten Beförsterungsumlage mit dem Zeitpunkt der
                                                                         Aufhebung auf die Kommunen über.
1) die Beratung der Gemeinden in allen forsttechnischen
                                                                     (3) Im Falle der Kündigung trägt die kündigende Kommune
   Angelegenheiten. Die forsttechnische Betriebsleitung im
                                                                         sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dieser Vereinbarung
   Körperschaftswald wird nach § 47 Abs. 1 LWaldG weiterhin
                                                                         entstanden sind und noch entstehen im Verhältnis nach
   durch die untere Verwaltungsbehörde als untere Forstbe-
                                                                         Abs. 2.
   hörde ausgeübt.
                                                                     (4) Aufwendungen, die der Stadt Seherndorf aus Versor-
2) der forstliche Revierdienst Dieser umfasst die verant-                gungsansprüchen entstehen, sind nach versicherungs-
   wortliche Wahrnehmung des Betriebsvollzugs. Hierzu                    mathematischen Grundsätzen zu errechnen.
   zählen insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
   1. Mitwirkung bei lang- und mittelfristigen Planungen                                         §8
       (zum Beispiel Forsteinrichtung, Standortskartierung,                        Entscheidung über Streitigkeiten
       Fauna-Flora-Habitat-Managementpläne),                         (1) Ein besonderes Schiedsverfahren wird nicht vereinbart.
   2. Mitwirkung bei der jährlichen Natural-, Finanz- und            (2) Zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen den Be-
       Arbeitsplanung auf Basis der Forsteinrichtung und                 teiligten aus der Vereinbarung ist die Rechtsaufsichts-
       der Vorgaben der forsttechnischen Betriebsleitung,                behörde zur Schlichtung anzurufen.
   3. Planung und Organisation, Anleitung und Kontrolle
                                                                     (3) Sollten die Beteiligten mit den Vorschlägen der Schlich-
       sämtlicher Betriebsarbeiten, einschließlich Durchfüh-             tungsstelle (Abs. 2) zur gütlichen Beilegung von Streitig-
       rung von Hiebsvorbereitungen und Holzaufnahme,                    keiten nicht einverstanden sein, können sie ihre Ansprü-
   4. Datenerfassung und -bearbeitung auf der Basis der                  che vor dem Verwaltungsgericht geltend machen.
       gültigen FOKUSFachverfahren,
   5. Erstellung von Abrechnungsgrundlagen für Unter-                                                  §9
       nehmerleistungen,                                                                          lnkrafttreten
   6. Ausübung des Forstschutzes,                                    Vorstehende Vereinbarung tritt am 01 .01.2020 in Kraft.
   7. Führung der im Forstrevier eingesetzten Waldarbei-
       tenden,                                                       Schorndorf, 10.12.2019               Plüderhausen, 10.12.2019
   8. Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung von im Forstre-            Matthias Klopfer                     Andreas Schaffer
       vier eingesetzten Waldarbeitenden,                            0berbürgermeister                    Bürgermeister
   9. Durchführung der regelmäßigen Kontrollen im Rah-
       men der Verkehrssicherungspflicht,                            Die zwischen der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Plüder-
                                                                     hausen am 10.12.2019 abgeschlossene öffentlich-rechtliche
   10. Unterstützung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
                                                                     Vereinbarung über den Zusammenschluss der Forstreviere
       und Waldpädagogik,
                                                                     der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Plüderhausen zu ei-
   11. Fertigung der Unterlagen für die Lohnabrechnung oh-           nem gemeinschaftlichen Forstrevier wurde mit Schreiben vom
       ne das Anweisen von Löhnen,                                   13.12.2019 gemäß § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ
   12. Verwertung der Walderzeugnisse (Holzverkauf)                  vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt.

                                                                 7
Donnerstag, 19. Dezember 2019                  M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n                          Nummer 51/52

                                                                              fenden Jahr und den Waldbetriebsplan für das neue Jahr.
  GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND                                                  Zum 1. Januar 2020 gibt es hier eine wichtige organisatori-
  PLÜDERHAUSEN – URBACH                                                       sche Änderung:
                                                                                  Auf Grund der Forstreform und der Entscheidung des
JAHRESRECHNUNG 2018                                                           Gemeinderats zur Bildung eines gemeinschaftlichen Forst-
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs-                              revier mit Schorndorf ist dann für den Gemeindewald das
verbandes Plüderhausen-Urbach hat in der Sitzung am                           neue interkommunale Forstrevier Schorndorf/Plüderhau-
12.12.2019 die Jahresrechnung 2018 des Gemeindeverwal-                        sen zuständig, für den Staatswald weiterhin das Kreisforst-
tungsverbandes mit folgendem Ergebnis festgestellt:                           amt. Herr Schmitt, der dann für das neue Revier und damit
                                                                              für den Gemeindewald Plüderhausen zuständige Förster,
                            Verwaltungs-    Vermögens- Gesamt-                stellte sich dem Gremium vor. BM Schaffer wünschte ihm
                            haushalt €      haushalt € haushalt €             bei seiner Begrüßung alles Gute für die Einarbeitung und
1. Soll-Einnahmen            1.859.900,82   496.038,22   2.355.939,04         freute sich auf eine gute Zusammenarbeit.
                                                                                  GR Scheurer (CDU) äußerte Bedenken, ob diese Reform
2. + neue Haushalts-                              0,00           0,00         gut für den Wald sei. Es solle keine ständigen Änderungen
   einnahmereste                                                              geben.
3. ./. Haushalts-                                 0,00           0,00             GR Schuppert (SPD) regte an, auch 2020 weitere klima-
   einnahmereste Vorjahr                                                      resistente Bäume wie z.B. Douglasien zu pflanzen, was 2019
                                                                              umgesetzt wurde, aber im Plan für 2020 nicht enthalten sei.
4. Bereinigte Soll-         1.859.900,82 496.038,22 2.355.939,04
                                                                              GR Kelemen (SPD) schlug ergänzend vor, hierfür ca. 10%
   Einnahmen
                                                                              des Erlöses von 2020 zu verwenden. Man kam überein, dass
5. Soll-Ausgaben             1.859.900,82   496.038,22   2.355.939,04         Herr Schmitt dem Gemeinderat 2020 einen entsprechenden
6. + neue Haushalts-                0,00          0,00           0,00         konkreten Vorschlag unterbreiten soll, der dann in den Be-
   ausgabereste                                                               triebsplan 2021 eingearbeitet werde.

7. ./. Haushaltsaus-                0,00          0,00           0,00         Nachkalkulation und Vorauskalkulation der Abwasserge-
   gabereste Vorjahr                                                          bühren und Änderung der Abwassersatzung - ohne Ver-
8. Bereinigte Soll-         1.859.900,82 496.038,22 2.355.939,04              änderung bei den Gebühren
   Ausgaben                                                                   Kämmerin Frau Rösch erläuterte in ihrem Sachvortrag die
                                                                              Notwendigkeit dieser Nach- bzw. Vorauskalkulationen und
9. Differenz 3.10 ./. 3.5                         0,00           0,00
                                                                              deren Auswirkung auf die Gebühren. Auf Nachfrage von GR
   (Fehlbetrag)
                                                                              Reißig (SPD) erklärte Sie, die großen jährlichen Sprünge bei
                                                                              Über- und Unterdeckungen seien darin begründet, dass in
10. Ergebnis der Haushaltswirtschaft
    Zuführung zum Vermögenshaushalt                     240.509,86 €         jedem Jahr Unterhaltungsmaßnahmen in unterschiedli-
                                                                              chem Umfang (z.B. Rohrbrüche) notwendig würden.
11. Allgemeine Rücklage
    Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018       442.435,33 €         Kurzfristig weitere Baumgräber im Friedhof Plüderhausen
                                                                              Auf Grund der entsprechenden Nachfrage schlug die Ge-
12. Stand der Schulden zum 31.12.2018                                         meindeverwaltung vor, kurzfristig im Dezember 2019 noch
    Plan- und kassenmäßiger Schuldenstand               524.145,52 €         12 zusätzliche Baumgräber anzulegen. Der Gemeinderat
                                                                              stimmte der dafür erforderlichen außerplanmäßigen Ausga-
13. Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden betragen
                                                                              be zu. Auf Antrag von GR Vollmar (FW-FD) beschloss das
    (ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer)
                                                                              Gremium mehrheitlich, statt an einem Baum 12 weitere, an
 a) Plüderhausen                                        783.860,30 €         zwei Bäumen jeweils nur 6 weitere Baumgräber anzulegen.
		davon Aufwandsumlage                                   760.230,57 €        Insgesamt 18 Baumgräber pro Baum seien beengend.
		Investitionsumlage                                      23.629,73 €
 b) Urbach                                              786.472,52 €         Weitere öffentliche Beschlüsse:
		davon Aufwandsumlage                                   766.454,78 €        • Freigabe der Ausschreibung für neues Feuerwehrfahr-
		Investitionsumlage                                       20.017,74 €         zeug MTW-F
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrech-                    • Jahresrechnung 2018 des GVV
nung 2018 samt Rechenschaftsbericht in der Zeit vom
02.01.2020 bis 13.01.2020 (je einschließlich) während der                     Die Vertreter der Gemeinde in der GVV-Verbandsversamm-
üblichen Dienstzeiten öffentlich ausliegt und von jedermann                   lung wurden beauftragt, in deren Sitzung am 12.12.2019 der
eingesehen werden kann im                                                     vorgeschlagenen Beschlussfassung zum Jahresabschluss
• Rathaus Plüderhausen, Am Marktplatz 11, im Flur des 2.OG                    2018 zuzustimmen.
  (Bauamt)
• Rathaus Urbach, Konrad-Hornschuch-Str. 12, im 2. OG vor                     Sitzung des Gemeinderats vom
  Zimmer 208.                                                                 10. Dezember 2019
Sitzung des Gemeinderats vom                                                  Gemeinderat beschließt Benutzungsordnung für das
                                                                              Bürgerhaus Walkersbach
05. Dezember 2019                                                             Nachdem dieser Tagesordnungspunkt am 19.09.2019 vertagt
Neuer Revierförster stellt Waldbetriebsplan 2020 vor                          worden war und die CDU-Fraktion und SPD-Fraktion zusam-
Traditionell am Jahresende präsentierte die Forstverwal-                      men am 21.11.2019 einen Alternativvorschlag zum Entwurf der
tung dem Gremium die „Bilanz“ des Gemeindewaldes im lau-                      Verwaltung vorgelegt hatten, wurde die Benutzungsordnung

                                                                          8
Nummer 51/52                             M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n          Donnerstag, 19. Dezember 2019

für das Bürgerhaus nun verabschiedet. Nach Abstimmung                 Kinderbetreuungsplätze fehlten und dringend Lösungen
mit dem die Gemeinde beratenden Rechtsanwalt wurde nicht              umgesetzt werden müssen. Eltern hätten für Kinder im Al-
über den Verwaltungsentwurf, sondern über den CDU-/ SPD-              ter von 1 bis 6 Jahren einen gesetzlichen Rechtsanspruch
Vorschlag abgestimmt, wobei die Verwaltung vorschlug, in              auf einen Betreuungsplatz.
diesem einige Punkte zu ergänzen bzw. zu ändern. Einige                   GRin Pfeiffer und GR Theinert (CDU) warben dafür,
kleinere Ergänzungen trug das Gremium einstimmig bzw.                 die Angebote durch Tageseltern und das Angebot, sich
mit deutlicher Mehrheit mit, während bei den „strittigen“             zu Tageseltern ausbilden zu lassen, zu bewerben, was BM
Punkten „Pflicht zum Schließen der Fenster ab 22 Uhr“, „Ver-          Schaffer zusagte. Die Verwaltung wurde zudem gebeten,
bot des Betriebs von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen              erneut mit der Gemeinde Urbach über die Zurverfügung-
sowie von Auftritten von Bands und Kapellen jeweils ab 22             stellung weiterer Ü3- und U3-Plätze zu verhandeln.
Uhr“ und Regelungen zur Parkierung in der Sonnenhalde die             Das Gremium nahm den Bericht zur Kenntnis.
Meinungen auseinander gingen. Der Gemeinderat beschloss
hier schließlich mehrheitlich die von den Fraktionen vorge-           Aufstellung von vier neuen Bebauungsplänen schafft
schlagenen Formulierungen – ohne die von der Verwaltung               Möglichkeit für Erweiterung bestehender Wohngebiete
gewünschten Änderungen und Ergänzungen.                               im Außenbereich
    GRin Pfeiffer (CDU) bezeichnete die Verpflichtung, bei            § 13b des Baugesetzbuchs ermöglicht Gemeinden, für Flä-
jeder Veranstaltung ab 22 Uhr grundsätzlich die Fenster zu            chen im Außenbereich, die an im Zusammenhang bebau-
schließen, als unverhältnismäßig. BM Schaffer entgegnete,             te Ortsteile angrenzen, unter bestimmten Bedingungen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Büchner habe der Verwaltung diese              Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren aufzustel-
Formulierung dringend empfohlen und verwies auf entspre-              len. Da die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zum
chende Regelungen in der Benutzungsordnung für die Glo-               31.12.2019 gefasst werden mussten, hat der Gemeinderat
ckenkelter Kernen-Stetten, die das Verwaltungsgericht ein-            für folgende vier Bereiche entsprechende Beschlüsse ge-
gefordert habe. Auch GR Schindler (SPD) bezeichnete die               fasst:
Regelungen im CDU-/ SPD-Entwurf als hinreichend, da hier                  „Am Kirchweg“ angrenzend an den Bereich Kirchweg,
explizit die Einhaltung der Lärmgrenzwerte für allgemeine             Paul-Dorsch-Weg und Friedhofweg in Walkersbach, „Son-
Wohngebiete eingefordert werde.                                       nenhalde“ und „Haseläcker“ in östlicher Hanglage in Wal-
    Der Text der beschlossenen Benutzungsordnung ist in               kersbach sowie „Starken“ im Bereich Aichenbachhof/Rei-
dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckt.                     sersberg. Eine konkrete Bebauung sei hier, so BM Schaffer,
                                                                      aber kurzfristig nicht vorgesehen.
Gemeinderat erteilt Zustimmung zum Neubau des Edeka-                      GR Wägner (GLU) sprach sich grundsätzlich gegen eine
Markts                                                                weitere Erschließung von Baugebieten und eine damit ver-
Edeka Südwest plant, die Filiale in Plüderhausen aus Wirt-            bundene Flächenversiegelung aus.
schaftlichkeitsgründen abzubrechen und komplett neu zu                    GR Reißig zeigte sich hin- und hergerissen. Einerseits
errichten. Im Zuge der Bauvoranfrage hatte der Gemeinde-              sei er für die Schaffung von Wohnraum, andererseits ge-
rat sein Einvernehmen aus städtebaulicher Sicht zu erteilen.          gen Flächenversiegelung. Daher wolle er sich der Stimme
Die entsprechenden Beschlüsse wurden bei nur 1 Gegenstim-             enthalten.
me gefasst. GR Kelemen (SPD) betonte, seiner Fraktion sei                 Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen
es wichtig, dass Wohnraum geschaffen werde. Er bat daher              sind in dieser Ausgabe der Gemeindemitteilungen abge-
darum, dem Planer zu empfehlen, entgegen der vorgelegten              druckt.
Planung ein mehrgeschossiges Gebäude mit Tiefgarage und
Wohn- und Büroflächen vorzusehen. BM Schaffer berichte-
                                                                      Weitere öffentliche Beschlüsse:
te, dass eine Wohnnutzung in diesem Bereich aus verschie-
denen Gründen sehr kritisch zu sehen und wohl auch nicht              • 18. Bündelausschreibung Strom
genehmigungsfähig sei. Dies sei in den Gesprächen mit der               Ergebnis der Ausschreibung (Kenntnisnahme)
Bauherrschaft bereits thematisiert worden.                            • 11. Bündelausschreibung Erdgas
    GR Proschka (CDU) und GR Reitler (FW-FD) plädierten                 Zustimmung zur Teilnahme an der Ausschreibung durch
für die Zustimmung zur vorliegenden Bauvoranfrage. Ein                  Gt-service GmbH
Investor entscheide nach Wirtschaftlichkeitskriterien. Man            • Genehmigung der Annahme von Spenden im 2. Halb-
müsse froh sein, dass der Markt modern aufgestellt werden               jahr 2019
soll. Daher solle man die Bauherrschaft nicht mit unrealisti-
schen Änderungswünschen einengen.
    GR Vollmar (FW-FD) erinnerte daran, dass heutzutage                  I n t eres s a n t u n d W i s s en s w er t
der Großteil der Bevölkerung ungern in Tiefgaragen fahre.
Dies sei ein Thema für Großstädte, wo Flächen knapp seien.
Hier habe man genug Platz. Er lobte das von Edeka vorgese-            Mitteilungsblatt über den
hene „örtliche Kaufmannsmodell“. Das steigere die Identifi-           Jahreswechsel
kation mit dem Ort und bringe der Gemeinde Gewerbesteu-
ereinnahmen.                                                          - Keine Ausgabe in der Weihnachtswoche
    Auf Anregung von GR Reißig (SPD) sagte BM Schaffer                - Früherer Redaktionsschluss für erste Ausgabe 2020
zu, im späteren Verfahren auf eine Sortimentsbeschrän-                In der Weihnachtswoche kommt kein Mitteilungsblatt her-
kung (Beschränkung des „Non food“-Anteils) hinzuwirken.               aus. Das letzte Blättle im alten Jahr erscheint also am 19.
                                                                      Dezember 2019.
Fortschreibung der Bedarfsplanung Kinderbetreuung                         Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Donners-
2020 ff                                                               tag, 2. Januar 2020.
Im Rahmen dieser Bedarfsplanung zeigte die Gemeindever-                   Redaktionsschluss hierfür ist bereits am Freitag, 27. De-
waltung deutlich auf, dass aktuell bzw. in 2020 zahlreiche            zember 2019, um 12 Uhr.

                                                                  9
Donnerstag, 19. Dezember 2019          M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n                          Nummer 51/52

Erreichbarkeit der Gemeindeverwal-                                   tenz hervor. Auch die Sachbearbeitung für die Finanzver-
                                                                     waltung – ‘nebenbei‘ erfasste sie beispielsweise Rechnun-
tung ‚zwischen den Jahren‘                                           gen, erstellte Dauerbelege oder bearbeitete die Hunde- und
Das Rathaus ist vom 24.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020         Grundsteuer – sei trotz der hohen Störanfälligkeit in der
geschlossen.                                                         Zentrale immer von bester Qualität gewesen. Gabi Tinter
Bei unaufschiebbaren Ausweis- und Passangelegenhei-                  sei eine sehr beliebte und hilfsbereite Kollegin gewesen, die
ten erhalten Sie am 27. und 30.12.2019 jeweils von 10 bis 12         man sicherlich vermissen werde.
Uhr unter der Telefonnummer 0151 – 64047809 Auskunft.                    „Wir wünschen Ihnen für den dritten Lebensabschnitt al-
Termine für Beerdigungen können unter der Telefonnum-                les Gute! Genießen Sie die neu gewonnene Freiheit und erle-
mer 0160-90638332 täglich von 10 bis 12 Uhr vereinbart               ben schöne Ausflüge“, schloss sich Regina Rösch den guten
werden.                                                              Wünschen des Rathauschefs an. Die Belegschaft hatte kräf-
Ab Donnerstag, 02.01.2020, sind wir wieder zu den regulä-            tig für einen Reisegutschein gesammelt, den die Kämmerin
ren Öffnungszeiten für Sie da:                                       ihrer Mitarbeiterin übergab.
Montag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr                     Gabriele Tinter dankte den Ex-Kollegen in Spe: „Ich bin
Dienstag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.                        sehr gerne täglich ins Rathaus gekommen und konnte mich
                                                                     immer auf alle verlassen.“ Und ganz so krass werde der
                                                                     Wechsel in der Zentrale ja nicht: „Gabi geht – Gabi kommt“,
Wochenmarkt entfällt in der Weih-                                    scherzte sie mit einem Augenzwinkern Richtung Gabriele
nachtswoche                                                          Hilt, die ab sofort in Zimmer 1 die Kunden begrüßt.
Der Plüderhäuser Wochenmarkt entfällt am Samstag,
28.12.2019, ersatzlos.
   Der erste Wochenmarkttermin im neuen Jahr ist Sams-
tag, der 04.01.2020.

Wohnung gesucht
Eine neue Kollegin (Erzieherin, Nichtraucherin) sucht kurz-
fristig eine helle 2 - 3 Zimmerwohnung, bevorzugt Ortsrand-
lage mit Balkon/Terrasse oder möglicher Gartenbenutzung.
    Angebote oder Ihre Kontaktdaten nimmt Frau Reyer
vom Rathaus, Zimmer 13, Tel. 07181 / 8009 - 1102, gerne
entgegen.

Kindergartenanmeldung online
startet ab Januar 2020
Die Gemeindeverwaltung möchte sich auch beim Thema
der Digitalisierung weiterentwickeln und kundenorientierte
Angebote bereitstellen. Deshalb werden in einem nächsten
Schritt die Kindergartenanmeldung sowie die Anmeldung für
die verlässliche Grundschule in Plüderhausen auch online             Ein Walnussbaum für den Spielplatz
möglich sein. Hierfür wurden in den letzten Monaten die not-         Narzissenweg - von der STIPHTUNG
wendigen Vorkehrungen getroffen, so dass wir wie geplant
ab Januar 2020 starten können.
                                                                     CHRISTOPH SONNTAG
    Beim Fragen zum online-Formular sind Fr. Hundt 8009-1121
und Hr. Schill 8009–1120 gerne behilflich. Bis März 2020 wird        Ziel der STIPHTUNG Christoph Sonntag ist es, die Lebens-
es eine Übergangsfrist geben, in der Anmeldungen in Papier-          qualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern indem
form und online-Anmeldungen angenommen werden.                       die Luft mit weniger Schadstoffen belastet wird. Deshalb
    Unter https//nhkita.pluederhausen.de finden Sie weite-           hat Christoph Sonntag mit seiner STIPHTUNG das Projekt
re Informationen zu unseren Einrichtungen, eine interaktive          „Frischluft statt Feinstaub – Projekt Baumaktion“ entwi-
Ortskarte und die angebotenen Zeiten der einzelnen Einrich-          ckelt. „Das Thema Luftreinhaltung bewegt das Land. Alle
tungen. Auf dieser Seite finden Sie dann auch den Link zur           reden über Feinstaubalarm und über schlechte Luft in un-
online-Anmeldung.                                                    seren Städten. Deshalb wollen wir handeln und spenden
                                                                     Bäume“ betonte der bekannte Kabarettist bei der Pflanzung
                                                                     eines Walnussbaumes im neu gestalteten Bereich des Spiel-
Gabi geht - Gabi kommt                                               platz Narzissenweg.
Nach fast 20 Jahren in der Rathauszentrale verabschiede-                 Zusammen mit Bürgermeister Schaffer pflanzte Chris-
te sich am Dienstag Gabriele Tinter in den wohlverdienten            toph Sonntag mit seinem Team am vergangenen Mittwoch
Ruhestand.                                                           einen schönen und schon mächtigen Walnussbaum. Dort
    „Immer gut gelaunt und freundlich haben Sie die vielen           soll er in den nächsten Jahren für Frischluft, Schatten und
Kunden begrüßt und telefonische Anfragen entgegenge-                 reichlich Nüsse sorgen.
nommen. Sie kennen den Ort, die Einrichtungen und die Plü-               „Herzlichen Dank für diese schöne Baumspende die
derhäuser und konnten so stets kompetent weiterhelfen“,              vom Spender zudem noch fachgerecht eingepflanzt wurde“
stellte BM Schaffer bei der Verabschiedung Tinters Kompe-            bedankte sich BM Schaffer bei Sonntag und seiner STIPH-

                                                                10
Nummer 51/52                            M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n            Donnerstag, 19. Dezember 2019

TUNG.

                                                                      Remstal Gartenschau 2019 Abschlussdokumentation ab
                                                                      sofort erhältlich - nur solange der Vorrat reicht
                                                                      Die Abschlussdokumentation der Remstal Gartenschau
                                                                      2019 ist ab sofort in der Zentrale des Rathauses erhältlich.
                                                                      Die von der Gartenschau-GmbH in Auftrag gegebene Bro-
                                                                      schüre ist ein wunderschöner Rückblick der 164 Tage im un-
                                                                      endlichen Garten. Die Leser können die unzähligen Projekte
                                                                      und Programmpunkte, die die 16 Kommunen, drei Landkrei-
                                                                      se und zwei Regionen im Jahr 2019 auf die Beine gestellt
                                                                      haben, in diesem Rückblick im Heftformat nochmal Revue
                                                                      passieren lassen.
                                                                                                          Möchten Sie diese Ab-
                                                                                                          schlussdokumentati-
                                                                                                          on? Gerne können Sie
                                                                                                          diese bei Frau Hilt in
                                                                                                          der Zentrale des Rat-
                                                                                                          hauses für 10 Euro er-
                                                                                                          werben.

                                                                                                           Ab sofort im Rathaus
                                                                                                           oder in der Geschäfts-
                                                                                                           stelle Remstal Garten-
                                                                                                           schau erhältlich
                                              Foto: B. Hüttl                                              Foto: Gemeinde

Demenznetzwerk Plüderhausen                                                             Gemeindebücherei
Unsere beiden Veranstaltungen im November waren gut                                     Neue DVDs:
besucht.                                                                                 Drei Schritte zu Dir:
Das zeigt uns, dass das Thema Demenz in der Bevölkerung                                  Die 17-jährige Stella (Haley Lu Richardson)
immer mehr an Bedeutung gewinnt.                                                         leidet an einer unheilbaren Krankheit. Ob-
Aus den Gesprächen mit Angehörigen konnten wir folgende                                  wohl sie die meiste Zeit im Krankenhaus
Ziele ableiten:                                                                          verbringt und mindestens vier Schritte Ab-
• die Bevölkerung muss sensibilisiert werden für Menschen                                stand zu anderen Menschen halten muss,
  mit Demenz und ihren Familien, um mehr Verständnis für                                 versucht sie ein ganz normales Teenager-
  sie zu aufzubringen zu können                                       Dasein zu führen. Als ein neuer Patient auf die Station kommt,
                                                                      wird ihr Leben vollkommen auf den Kopf gestellt. Stella ver-
• wir müssen Begegnungsmöglichkeiten von Menschen mit
                                                                      liebt sich in den rebellischen Will (Cole Sprouse) und das Ein-
  und ohne Demenz schaffen
                                                                      halten des Sicherheitsabstands wird zu einer unerträglichen
• wir brauchen Informations- und Wissenstransfer im De-               Herausforderung. Romanverfilmung. Ab 6 Jahren.
  menz-Netzwerk                                                       # Krankheit, Liebe
• die schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit muss
  ausgebaut werden                                                    Vielleicht lieber morgen:
                                                                      Charlie ist gerade auf die High School gekommen und
• Unterstützung der Zusammenarbeit von Versorgungs-
                                                                      schlägt sich mit alterstypischen Problemen herum. Als er
  und Hilfeangeboten                                                  die lebenslustigen Geschwister Sam und Patrick kennen-
Es wird Zeit brauchen, all diese Ziele für Plüderhausen um-           lernt und bisher unbekannte Gefühle für Sam entwickelt, ist
zusetzen.                                                             die Verwirrung komplett. Romanverfilmung. Ab 12 Jahren.
   Einen ersten Erfolg konnten wir für 2020 bereits ver-              # Coming of Age
buchen: Es wird eine Schulung aller HGV Mitglieder mit un-
                                                                      Maleficent: Die dunkle Fee:
serer Demenzbeauftragten vom Landratsamt, Frau Amann
                                                                      Maleficent - Die dunkle Fee ist die bisher noch nie erzählte
geben. Vorrangiges Ziel sollte es aber sein, eine Gesprächs-          Geschichte von Maleficent, der bösen Fee aus dem Disney-
gruppe für Angehörige anzubieten, um sich auszutauschen.              Klassiker Dornröschen. Es ist die Geschichte des Verrats,
   Dafür brauchen wir ehrenamtliche Helfer, die uns in un-            der ihr reines Herz einst zu Stein verwandelt hat. Auf Rache
serem Vorhaben unterstützen. Wenn Sie mitmachen wollen,               sinnend versucht sie mit allen Mitteln, ihr Reich aus Moor
dann melden Sie sich im Rathaus bei Frau Kwapil, TelEFON              und Wald zu beschützen, und belegt schließlich Aurora, das
8009-1100.                                                            neugeborene Kind des Königs, mit dem grausamen Fluch,
   Die Mitglieder des Demenznetzwerk wünschen Ihnen ein               den wir alle kennen... Ab 6 Jahren.
besinnliches Weihnachtsfest und ein friedliches Jahr 2020!            # Märchen

                                                                 11
Donnerstag, 19. Dezember 2019            M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n                          Nummer 51/52

Die Mitte der Welt:                                                    Wird der Platz in der Restmülltonne während der Feiertage
Die Mitte der Welt ist die überwältigenden Verfilmung von              knapp, können in allen Verkaufsstellen im Rems-Murr-Kreis
Andreas Steinhöfels Roman-Bestseller. Der siebzehnjährige              Zusatzmüllsäcke in zwei verschiedenen Größen erworben
Phil (Louis Hofmann) ist auf der Suche. So wenig er über seine         werden. Die Säcke können am jeweiligen Abfuhrtag bei den
Vergangenheit und vor allem seinen Vater weiß, so chaotisch            Restmülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden.
ist seine Gegenwart: Mit seiner Mutter Glass (Sabine Timo-                 Wer die Feiertage zum Entrümpeln nutzt, kann auf das
teo), die mal wieder einen neuen Liebhaber (Sascha Alexan-             Angebot der Deponien und Recyclinghöfe zwischen den
der Geršak) hat, der allerdings nicht so schnell aufzugeben            Jahren wie gewohnt zurückgreifen. Geschlossen bleibt le-
scheint wie seine Vorgänger. Romanverfilmung. Ab 12 Jahren.            diglich an den gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend
# Coming of Age                                                        und Silvester. "Denken Sie daran, dass auf den Recyclinghö-
                                                                       fen nur haushaltsübliche Mengen an Wertstoffen entgegen-
Das Boot : The Director`s Cut:                                         genommen werden", so die AWRM. Erfahrungsgemäß sind
Vom Hafen in La Rochelle bricht das deutsche U-Boot U-96               sämtliche Einrichtungen nach Weihnachten sehr stark fre-
auf, um im Atlantik britische Frachtschiffe zu torpedieren. Mit        quentiert. Wer also an den Recyclinghöfen oder Deponien
an Bord ist der junge Kriegsberichterstatter Werner, der bei           anliefern möchte, sollte genügend Zeit einplanen.
der Mannschaft jedoch auf wenig Sympathie stößt. Nach er-                  Die Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstellen kön-
eignislosen, zermürbenden Tagen unter See kommt eine bri-              nen der Abfallinformationsbroschüre 2019 bzw. dem Info-
tische Frachterflotte in Sicht. Die Männer an Bord rüsten sich         heft AWRM Kompakt 2020 oder der AWRM-Internetseite
zum Angriff, übersehen aber ein wichtiges Detail: den hoch             bzw. der Abfall-App entnommen werden. Die Erddeponie
gerüsteten Geleitschutz der Frachtschiffe ... Ab 12 Jahren.            Backnang-Steinbach bleibt zwischen Heiligabend und dem
# Krieg                                                                Dreikönigstag geschlossen. Ab Dienstag, 7. Januar 2020 ist
                                                                       wieder regulär geöffnet. Sämtliche Häckselplätze sind ab 23.
Winterferien                                                           Dezember 2019 bis einschließlich 9. Januar 2020 geschlos-
Die Bücherei bleibt von Samstag, den 21. Dezember bis ein-             sen. Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
schließlich Mittwoch, den 01. Januar geschlossen. Erster
                                                                       Fragen?
Öffnungstag ist Donnerstag, der 02. Januar.
                                                                       Die Abfallberatung steht unter 07151/501-9535 zur Verfügung.
   Wir wünschen Ihnen Allen ein frohes Weihnachtsfest und
einen gesunden Start ins Neue Jahr!
Ihr Bücherei-Team!                                                     Verteilung der Entsorgungskalender
                                                                       2020 dauert an
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 15.00 - 18.00, Mi. 10.00 - 13.00, Do. 15.00 - 19.00        Voraussichtlich noch bis Ende des Jahres sind die Zusteller
Fr. 13.00 - 16.00                                                      der Deutschen Post damit beschäftigt die Entsorgungska-
                                                                       lender 2020 zusammen mit dem Entsorgungswegweiser im
Kontaktdaten:                                                          gesamten Rems-Murr-Kreis zu verteilen.
Gemeindebücherei Plüderhausen                                               Obwohl mit der Verteilung bereits am Freitag, 6. Dezem-
Hauptstraße 33, 73655 Plüderhausen, Tel.: 07181 / 86187                ber begonnen wurde, kann es laut Auskunft der Deutschen
Mail: buecherei@pluederhausen.de                                       Post noch etwas dauern bis die über 200.000 Briefkästen
                                                                       mit den erforderlichen Informationen bestückt sind. Dies
Internetauftritt:                                                      liegt in der Hauptsache daran, dass bei der Deutschen Post
Über den gesamten Bestand, Neuanschaffungen und Veran-                 momentan Hochkonjunktur herrscht. Zusätzlich zur Weih-
staltungen der Bücherei können Sie sich auch unter: http://            nachtspost müssen zahlreiche Pakete und Päckchen noch
buecherei.pluederhausen.de informieren.                                vor Weihnachten beim Empfänger landen.
                                                                            Die Entsorgungstermine für 2020 können auch im In-
Onleihe:                                                               ternet unter www.awrm.de abgerufen werden. Auch in der
Hier können Sie eine große Bandbreite digitaler Medien rund            Abfall-App der AWRM sind die gültigen Termine hinterlegt.
um die Uhr kostenlos herunterladen und auf Ihrem Compu-                Bürgerinnen und Bürger kleinerer Gemeinden können auch
ter, E-Book-Reader oder Smartphone nutzen. Das Angebot                 bei den Rathäusern einen gedruckten Entsorgungskalen-
steht allen Kunden der teilnehmenden Bibliotheken mit gül-             der abholen. Der Abfallwegweiser für den Rems-Murr-Kreis
tigem Bibliotheksausweis ohne zusätzliche Registrierung                ist, genauso wie die Gebühreninfo AWRM Kompakt, bei den
zur Verfügung.                                                         Rathäusern, aber auch bei allen Verkaufs-stellen im Rems-
Internetadresse: www.ebibliothek-rems-murr.de                          Murr-Kreis erhältlich.
                                                                            Wer bis Ende des Jahres noch keinen Entsorgungskalen-
                                                                       der im Briefkasten hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail
Abfallentsorgung während der                                           an die Abfallberatung der AWRM wenden.
Feiertage                                                              Kontakt: Tel. 07151/501-9535, info@awrm.de
Vor und nach Weihnachten kann es bei der Müllabfuhr im-
mer wieder zu Terminverschiebungen kommen. Das heißt,
dass die Müllwerker oft nicht am gewohnten Abfuhrtag die
                                                                       Tageselternverein Schorndorf e.V.
Mülltonnen leeren. Die Verschiebungen sind im jeweiligen               Werden Sie Tagesmutter / Tagesvater
Abfuhrkalender berücksichtigt und mit einem roten Ausru-               Ein Qualifizierungskurs für neue Tagesmütter oder Tages-
fezeichen gekennzeichnet. Auch in den elektronischen Me-               väter startet im März 2020. Dazu gibt es eine Info-Veran-
dien wie der AWRM-Internetseite oder der Abfall-App der                staltung am 15. Januar 2020.
AWRM können die Entsorgungstermine stets aktuell abge-                     Bildungsträger für die Qualifizierung im Rems-Murr-
rufen werden.                                                          Kreis ist der Verein Kinder- und Jugendhilfe in Backnang.

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