Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mitteilungen der Gemeinde - Gemeinde Plüderhausen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 51/52 · 19. Dezember 2019 Mitteilungen der Gemeinde www.pluederhausen.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Fertigstellung wichtiger Großbau- stellen, die Remstal Gartenschau 2019 und der Superwahltag im Mai, bei dem auch ein neuer Gemeinderat gewählt wurde, prägten das kommunalpolitische Jahr 2019. Das Jahrhundertprojekt Gartenschau mit seinen besonderen Herausforderungen war ein Riesenerfolg für das Remstal, aber auch für Plüderhausen. Unser Ort hat sich dabei in einem Ausmaß positiv verändert, wie es nur durch solche Pro- jekte möglich ist. Hinzu kamen mit dem Ausbau der Wilhelm-Bahmüller-Straße, der lang ersehnten und sehr gelungenen Aufwertung des Bahnhof-Umfelds und der Erschließung des Gewerbegebiets Heusee II wichtige städtebauliche Quar- tiersentwicklungen. 2019 ist das Remstal enger zusammen gerückt und auch das bürgerschaftliche Miteinander erfuhr erfrischende Impulse. Über 100 Ehrenamtliche brachten rund 15.000 Stunden mit ein. Der ‘Treff an der Rems‘ entwickelte sich zu einem belieb- ten Forum bürgerschaftlicher Begegnung. Gerne nehme ich den Jahreswechsel zum Anlass, allen herzlich zu danken, die an der Gestaltung unserer Gemeinde betei- ligt waren! Dem Idealismus, dem Ideen- reichtum und der Tatkraft unserer Verei- ne, Kirchen, Schulen und sonstigen Orga- nisationen verdanken wir, dass Plüder- hausen weiter attraktiv bleibt. Unsere Feuerwehr, der DRK Ortsverein und viele ehrenamtliche Helfer im sozialen Bereich leisten uneigennützig ihren Beitrag für einen menschlichen und vitalen Ort. Auch im Namen des Gemeinderats wün- sche ich Ihnen ruhige und fröhliche Weihnachten, erholsame Tage zwischen den Jahren und einen gesunden Start in die neuen ‘Zwanzigerjahre‘. Ihr Ausschnitt aus dem Rathaus-Adventskalender, der heuer von der Künstler- Andreas Schaffer gruppe ART 5 gestaltet wurde. Bürgermeister
Donnerstag, 19. Dezember 2019 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 51/52 A m t l i c h e Mi t t ei l u n g en Wasserzins und Abwassergebühren 2019 4. Abschlagszahlung für Oktober bis Dezember 2019 Bitte beachten Sie, dass Abschlagszahlungsrechnungen für Barzahler nicht mehr erstellt werden. Der Abschlagsbetrag für Barzahler ist im Regelfall aus der Endabrechnung 2018 (Bescheid vom 27.02.2019) ersichtlich. Der Betrag ist zum 30.12.2019 ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig, d.h. auf eines der unten genannten Kon- ten der Gemeinde zu überweisen. Geben Sie bei der Zahlung bitte das Buchungszeichen an, es beginnt mit 5.8888…… Durch eine termingerechte Zahlung vermeiden Sie Mahnge- bühren und Säumniszuschläge. Die einfachste Zahlungsart ist das Bankeinzugsverfahren. Bankverbindungen der Gemeinde Plüderhausen: – SWN Kreissparkasse Waiblingen BIC: SOLADES1WBN IBAN: DE74602500100004000075 – BW-Bank BIC: SOLADEST600 IBAN: DE40600501010008352200 – Volksbank Stuttgart eG BIC: VOBADESSXXX IBAN: DE18600901000284949000 2
Nummer 51/52 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 19. Dezember 2019 Benutzungsordnung für das Bürger- 7. Soweit zu einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Anmel- dungen, Genehmigungen usw. erforderlich sind, hat dies haus in Plüderhausen-Walkersbach der Veranstalter auf seine Kosten und auf seine Verant- Der Gemeinderat Plüderhausen hat in seiner Sitzung am wortung zu veranlassen. 10.12.2019 die folgende Benutzungsordnung beschlossen: § 3 Benutzung Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in Plüderhausen-Walkersbach 1. Der Vertragsgegenstand wird in einem dem Veranstalter in der Fassung vom 10.12.2019 bekannten Zustand überlassen. Er gilt als ordnungsge- mäß übergeben, wenn der Veranstalter Mängel nicht un- § 1 Allgemeines verzüglich rügt. 2. Der Vertragsgegenstand darf vom Veranstalter nur zu 1. Das Bürgerhaus ist Eigentum der Gemeinde Plüderhausen. der im Überlassungsantrag genannten Veranstaltung be- 2. Die Gemeinde Plüderhausen, die Walkersbacher Vereine nutzt werden. Eine Weiter- oder Untervermietung sowie und Bürger haben das ehemalige Schulhaus in Walkers- eine sonstige Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte bach per Baugenehmigung vom 13. Februar 1984 in ein sind ohne Zustimmung der Gemeinde unzulässig. Bürgerhaus umgebaut, um die darin befindlichen Räum- 3. Geräte und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu lichkeiten gem. § 10 der Gemeindeordnung als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen zu können. behandeln. Jegliche Beschädigung oder Verlust ist um- gehend der Gemeindeverwaltung zu melden 3. Diese Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bei der Benutzung des Bürgerhauses. Ih- 4. Beim Benutzen des Bürgerhauses muss eine aufsicht- re Beachtung liegt daher im Interesse aller Benutzer. führende Person, die vom Antragsteller zu benennen ist, anwesend sein. Sie hat darauf zu achten, dass die Benut- 4. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, zungsordnung eingehalten wird. Auf Verlangen der Ge- die sich im Bürgerhaus aufhalten. Mit dem Betreten un- meinde, insbesondere bei einer sog. „seltenen Veranstal- terwerfen sich die Benutzer den Bestimmungen dieser tung“ (s. § 5 Nr. 3) ist eine telefonische Erreichbarkeit Benutzungsordnung. dieses Ansprechpartners öffentlich bekanntzugeben. Die 5. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Art. Erreichbarkeit ist für den gesamten Veranstaltungszeit- raum zu gewährleisten. § 2 Überlassung des Gebäudes 5. Die Belegung wird auf 120 Personen im Saal und auf 50 1. Das Bürgerhaus dient in erster Linie dem kulturellen, ge- Personen im Gemeinschaftsraum begrenzt. sellschaftlichen und politischen Leben der Bürger der Ge- 6. Nach Veranstaltungen ist das Bürgerhaus besenrein zu meinde. übergeben. Der Nutzer ist verpflichtet, entstehende Ab- 2. Die Räume des Bürgerhauses stehen neben eigenen fälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Veranstaltungen der Gemeinde vorrangig den ortsan- 7. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind aus- sässigen Vereinen und Organisationen zur Verfügung. zuhängen und deren Einhaltung zu überwachen. An zweiter Stelle ist die Belegung durch Plüderhäuser Bürger möglich. Nachrangig ist die Belegung auch durch 8. Die für die Durchführung der Veranstaltungen notwendi- ortsansässige Firmen, Handwerks- und Dienstleistungs- gen Genehmigungen (z.B. Tageskonzessionen nach dem betriebe zulässig. Ausnahmsweise wird auch eine Nut- Gaststättengesetz, GEMA, Sperrzeitverkürzungen) sind zung durch nicht in Plüderhausen wohnende verdiente vom Veranstalter selbst einzuholen und zu bezahlen. Mitglieder der Walkersbacher Vereine zugelassen. Die Antragstellung erfolgt über den jeweiligen Vereinsvor- § 4 Ordnungsvorschriften stand, der darüber entscheidet, ob die Zulassungsvor- 1. Die Verwaltung der Räumlichkeiten obliegt der Gemein- aussetzung erfüllt ist. Bei Hochzeitsfeiern muss, falls die de. Das Hausrecht steht dem Bürgermeister, seinem ge- Brautleute nicht selbst in der Gemeinde Plüderhausen setzlichen Vertreter oder einem/einer von der Verwal- gemeldet sind, der Wohnsitz mindestens eines Elterntei- tung Beauftragten zu. les in Plüderhausen sein. 2. Räume und Einrichtungsgegenstände des Bürgerhauses 3. Liegen für dieselbe Zeit mehrere Anträge vor, so ist in sowie die Außenanlagen sind schonend zu behandeln. der Regel der zeitliche Eingang der Anträge maßgebend. Veranstaltungen der Gemeinde Plüderhausen haben je- 3. Entsprechend des Nichtraucherschutzgesetzes besteht doch Vorrang vor Vereinsveranstaltungen und diese wie- innerhalb des gesamten Bürgerhauses absolutes Rauch- derum Vorrang vor privaten Veranstaltungen. verbot. 4. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung des Bürgerhauses 4. Aus Gründen des Brandschutzes ist das Abbrennen von besteht nicht. Kerzen, Wunderkerzen, Pyrotechnik usw. im gesamten Gebäude zu unterlassen. Ausnahmen können bei der An- 5. Anträge auf Überlassung von Räumlichkeiten des Bür- tragstellung zugelassen werden. gerhauses sind bei der Gemeindeverwaltung, spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, zu stellen. Die An- 5. Die Ausgänge und Notausgänge sind von jeglichen Hin- träge müssen Angaben über den Veranstalter, die Art, dernissen frei zu halten und müssen während der Veran- die Zeitdauer sowie die voraussichtlichen Besucher bzw. staltung unverschlossen sein. Benutzer enthalten. Außenbewirtschaftungen sind eben- 6. Die Feuerwehrzufahrt ist jederzeit freizuhalten. falls wie vorstehend beschrieben zu beantragen. 7. Der Beauftragte der Gemeinde ist berechtigt, an den Ver- 6. Der Antrag kann abgelehnt werden, soweit die Benutzung anstaltungen teilzunehmen und die Einhaltung der Be- für Veranstaltungen begehrt wird, welche rechtswidrige nutzungsordnung zu überprüfen. Seinen Anordnungen oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. ist Folge zu leisten. 3
Donnerstag, 19. Dezember 2019 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 51/52 8. Der Hausherr oder sein Beauftragter sind berechtigt, der oder Beauftragten, der Zuschauer/Besucher seiner laufende Veranstaltungen abzubrechen und einzelnen Veranstaltungen und sonstiger Dritter von Schäden frei, Besuchern oder auch dem Veranstalter im Einzelfall für die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlas- den Rest der Veranstaltung Hausverbot zu erteilen, wenn senen Räume und Einrichtungsgegenstände sowie der böswillig Schäden verursacht werden oder wiederholt Zugänge zu den Räumen und der Außenanlagen stehen. gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung versto- Auf Verlangen der Gemeinde hat der Veranstalter eine ßen wird. Über dauerhafte Hausverbote entscheidet der ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Gemeinderat. 4. Die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 § 5 Verhalten im und am Bürgerhaus BGB bleibt unberührt. 1. Auf die Nachtruhe der Anwohner ist besonders Rücksicht 5. Aus der Verwahrung und der Benutzung der im Bürger- zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Gäste, die sich auf haus verbrachten Gerätschaften und Gegenständen der den Freiflächen aufhalten oder sich nach der Veranstal- Vereine und sonstigen Benutzer übernimmt die Gemein- tung auf den Heimweg begeben. de keine Haftung. 2. Bei allen Veranstaltungen sind die Immissionsrichtwerte 6. Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust oder die Be- für Allgemeine Wohngebiete (§ 4BauNVO) einzuhalten. schädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenstän- Es wird deshalb empfohlen, alle Fenster die sich in der den, sonstigem privaten Vermögen der Benutzer sowie nordöstlichen und südöstlichen Fassade des Bürgerhau- den eingebrachten Sachen. Das gleiche gilt auch für ses befinden, ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten. Fundgegenstände und im Außenbereich des Bürgerhau- ses abgestellte Fahrzeuge. 3. Für die Einhaltung der Schallpegelgrenzen ist der Ver- anstalter zuständig. Es wird empfohlen, entsprechende 7. Jeder entstandene Schaden im Bürgerhaus oder an den Messungen durchzuführen und dies zu dokumentieren. Außenanlagen ist dem Ortswart oder der Gemeindever- waltung zu melden. 4. An 18 Kalendertagen im Kalenderjahr gelten die Regelun- gen der Freizeitlärmrichtlinie für sogenannte „Seltene § 7 Benutzungsentgelt Veranstaltungen“. Der Gemeinderat legt unter Beachtung der Vorgaben der Ziffer 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie zu 1. Walkersbacher Vereine, Kirchen und Organisationen kön- Beginn eines jeden Kalenderjahres fest, welche Veranstal- nen das Bürgerhaus für nicht kommerzielle Veranstal- tungen dieser Sonderregelung unterfallen. Nachbenen- tungen kostenlos nutzen. nungen durch den Gemeinderat sind möglich, sofern durch 2. Für Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, oder die bereits festgelegten Veranstaltungen das Kontingent die zur Gewinnerzielung abgehalten werden, sowie sons- von 18 Kalendertagen noch nicht ausgeschöpft ist. Für tige Veranstaltungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, wer- diese Veranstaltungen gilt abweichend von Nr. 2, dass der den folgende Nutzungsentgelte erhoben: Beurteilungspegel vor den Fenstern von Aufenthaltsräu- - Bürgersaal pauschal 75,00 € men der umgebenden Wohngebäude 70 dB(A) tags und - Gemeinschaftsraum pauschal 50 € 55dB(A) nachts nicht überschreiten darf. Geräuschspitzen In der Heizperiode kommt noch eine Heizkostenpauscha- dürfen die Werte von 90 dB(A) tags und 65dB(A) nachts le von 20,00 € hinzu. nicht überschreiten. 3. Walkersbacher Vereinen, Kirchen und Organisationen Die Nachbarschaft im Einwirkungsbereich ist über Art, wird das Bürgerhaus je 1 x jährlich für eine Veranstaltung Dauer und Ende von seltenen Veranstaltung rechtzeitig, gem. § 7 Abs. 2 kostenlos überlassen. in der Regel mindestens 2 Wochen zuvor, durch den Ver- 4. Die Gemeindeverwaltung kann in besonderen Fällen Ab- anstalter oder die Gemeinde zu informieren. weichungen vom Benutzungsentgelt zulassen. Die Veranstaltungen sind in der Regel nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden durchzuführen. § 8 Hinweise, Inkrafttreten 5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Veran- staltungsgäste, die in der Straße Sonnenhalde parken, nach 1. Um die Lesbarkeit der Benutzungsordnung zu erleich- 22 Uhr die Immissionsrichtwerte z.B. durch leises Schließen tern, wurde nur die männliche Form von Personenbe- der Autotüren oder durch ein Parkkonzept einhalten. zeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf Frauen und Männer gleichermaßen. § 6 Haftung, Beschädigung 2. Diese Benutzungsordnung tritt mit ihrer Bekanntma- chung in den gemeindlichen Mitteilungen in Kraft. Gleich- 1. Die Benutzung des Bürgerhauses und der Außenanlagen zeitig treten die Regelungen zur Vergabe und Nutzung geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verant- des Bürgerhauses Walkersbach für private Veranstaltun- wortung der Benutzer. Bei Unfällen und Schäden tritt ei- gen in der Fassung vom 1. Oktober 2010 außer Kraft. ne Haftung der Gemeinde nur ein, wenn ein Verschulden der Gemeinde oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird. Plüderhausen, den 19.12.2019 Letzteres gilt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 2. Die Gemeinde überlässt das Bürgerhaus in dem Zustand, gez. Andreas Schaffer, Bürgermeister in welchem es sich befindet. Der Benutzer/Veranstalter ist verpflichtet, die Räume und Einrichtungsgegenstände je- weils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaf- Bebauungsplan mit örtlichen fenheit für den gewollten zu prüfen; er muss sicherstellen, Bauvorschriften "Am Kirchweg" dass schadhafte Gegenstände nicht benutzt werden. Aufstellungsbeschluss 3. Der Benutzer/Veranstalter stellt die Gemeinde von etwa- Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher igen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglie- Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen 4
Nummer 51/52 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 19. Dezember 2019 Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Am Kirchweg“ auf- Die wesentlichen Gründe hierfür sind: zustellen. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung • Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung von Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB. § 13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) • Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von BauGB beträgt weniger als 10.000 m2. einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes weltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor- § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener derlich. Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammen- Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,5 Hektar im Die wesentlichen Gründe hierfür sind: Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Wal- • Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung kersbach. von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB. Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend • Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 abgebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieur- BauGB beträgt weniger als 10.000 m2. büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes 2019. zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor- derlich. Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche Gel- tungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,8 Hektar im Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Wal- kersbach. Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieur- büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember 2019. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe- schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Haseläcker“ Aufstellungsbeschluss Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe- Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Haseläcker“ aufzu- Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des stellen. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung Aufstellungsverfahrens ändern. von Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan mit örtlichen im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um- Bauvorschriften „Sonnenhalde“ weltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach Aufstellungsbeschluss § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammen- Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Sonnenhalde“ aufzu- Die wesentlichen Gründe hierfür sind: stellen. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung • Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung von Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit § von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB. 13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) • Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von BauGB beträgt weniger als 10.000 m2. einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes weltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor- § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener derlich. Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammen- Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche Gel- fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. tungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1 Hektar im An- 5
Donnerstag, 19. Dezember 2019 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 51/52 schluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Walkers- bach. Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend ab- gebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieurbüros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember 2019. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe- schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbe- über den Zusammenschluss der schluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Forstreviere der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Plüderhausen zu Hinweis: Der Verfahrensbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. einem gemeinschaftlichen Forstrevier Die Städte Schorndorf und Plüderhausen schließen auf- grund von § 48 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes in der Bebauungsplan mit örtlichen Fassung vom 21. Mai 2019 (GBI. S. 161), mit Änderungen, in Bauvorschriften „Starken“ Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusam- menarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBI. S. 408) mit Aufstellungsbeschluss Änderungen, folgende Der Gemeinderat hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher Vereinbarung Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung „Starken“ aufzustel- §1 len. Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung von Zusammenschluss Wohnraum und wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a (1) Die Kommunen schließen die nachstehend genannten und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im be- Forstreviere zu einem gemeinschaftlichen Forstrevier schleunigten Verfahren durchgeführt. Daher wird von einer zusammen: Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umwelt- Eigentümer: Stadt Schorndorf, Betriebsfläche 627,9 ha; bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Gemeinde Plüderhausen, Betriebsfläche 134,4 ha Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- (2) Sitzgemeinde des gemeinschaftlichen Forstreviers ist mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassen- Schorndorf. den Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. (3) Das gemeinschaftliche Forstrevier führt den Namen Die wesentlichen Gründe hierfür sind: „Kommunales Forstrevier Schorndorf-Plüderhausen • Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung von Wohnnutzungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 BauGB. §2 • Die festzusetzende Grundfläche gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 Aufgaben der Sitzgemeinde BauGB beträgt weniger als 10.000 m2. Die Sitzgemeinde besorgt die Aufgaben der Kommunen bei Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes der Einrichtung und Durchführung des forstlichen Revier- zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erfor- dienstes nach den hierfür geltenden Rechts- und Verwal- derlich. tungsvorschriften. Die Sitzgemeinde hat insbesondere Der Verfahrensbereich bzw. vorgesehene räumliche 1. Das erforderliche geprüfte forsttechnische Personal an- Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3 Hektar im zustellen, Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich von Plü- 2. bei längerer Beurlaubung oder Krankheit des Revierlei- derhausen und Aichenbachhof. ters für ausreichende Stellvertretung zu sorgen, Der Verfahrensbereich ergibt sich aus dem nachstehend 3. die persönliche und sächlichen Aufwendungen vorläufig abgebildeten Lageplan des Vermessungs- und Ingenieur- zu tragen, hierzu gehört insbesondere der Aufwand für: büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 10. Dezember a. Dienstbezüge des Beamten 2019. b. Beamtenversorgung 6
Nummer 51/52 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 19. Dezember 2019 c. Beihilfen §6 d. Stellvertretungs- und Fortbildungskosten Deckung des Finanzbedarfs e. Dienstkleidung, Dienstausrüstung (1) Der Aufwand nach § 2 Ziffer 3 wird auf die Beteiligten in f. Geschäftsausgaben und Reisekosten Form einer Beförsterungsumlage und zwar 50 % nach g. Kosten der Fahrzeughaltung (Dienstfahrzeug des Re- der Betriebsfläche und 50 % nach der tatsächlichen vierleiters). Nutzung im Forstwirtschaftsjahr verteilt. 4. den Aufwand nach § 6 dieser Vereinbarung umzulegen. Vom Aufwand sind etwaige Einnahmen abzusetzen. (2) Jeder weitere Aufwand, soweit nicht in § 2 Ziffer 3 ge- §3 nannt, ist ausschließlich von der Gemeinde aufzubrin- Anstellung des Revierleiters gen, auf deren Betriebsfläche er entstanden ist. (1) Der Revierleiter ist Beamter. Die Besoldung erfolgt nach (3) Auf die Beförsterungsumlage nach Abs. 1 erhebt die Sitz- den für Kommunalbeamte geltenden Vorschriften. gemeinde vierteljährlich Vorauszahlungen, die jeweils am Monatsersten des Quartals fällig sind. Die Jahresabrech- (2) Die dienstliche Inanspruchnahme des Revierleiters be- nung wird einen Monat nach Zugang zur Zahlung fällig. trägt 100 v.H. §7 §4 Änderung, Aufhebung und Kündigung der Vereinbarung Mitwirkungsrecht (1) Diese Vereinbarung gilt bis auf unbestimmte Zeit. Sie Bei personalbezogenen Entscheidungen der Stadt Schorn- kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert dorf hat die Gemeinde Plüderhausen ein Mitwirkungsrecht oder aufgehoben werden. Die Vereinbarung kann außer- § 25 Abs. 3 Nr. 2 GKZ findet Anwendung. dem von jedem Beteiligten bis spätestens 31.12. auf Ende des folgenden Kalenderjahres gekündigt werden. Beides §5 bedarf der Schriftform. Aufgaben des Revierleiters (2) Im Falle der Aufhebung der Vereinbarung gehen Rechte Der Revierleiter hat die Aufgaben des forstlichen Revier- und Verbindlichkeiten, die aufgrund dieser Vereinbarung dienstes für die Kommunen in ihrem unmittelbaren Auftrag entstanden sind und noch entstehen, im Verhältnis der in nach den hierfür geltenden Rechts- und Verwaltungsvor- den letzten drei Jahren vor der Aufhebung nach § 6 Abs. 1 schriften zu besorgen und zwar errechneten Beförsterungsumlage mit dem Zeitpunkt der Aufhebung auf die Kommunen über. 1) die Beratung der Gemeinden in allen forsttechnischen (3) Im Falle der Kündigung trägt die kündigende Kommune Angelegenheiten. Die forsttechnische Betriebsleitung im sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dieser Vereinbarung Körperschaftswald wird nach § 47 Abs. 1 LWaldG weiterhin entstanden sind und noch entstehen im Verhältnis nach durch die untere Verwaltungsbehörde als untere Forstbe- Abs. 2. hörde ausgeübt. (4) Aufwendungen, die der Stadt Seherndorf aus Versor- 2) der forstliche Revierdienst Dieser umfasst die verant- gungsansprüchen entstehen, sind nach versicherungs- wortliche Wahrnehmung des Betriebsvollzugs. Hierzu mathematischen Grundsätzen zu errechnen. zählen insbesondere die folgenden Tätigkeiten: 1. Mitwirkung bei lang- und mittelfristigen Planungen §8 (zum Beispiel Forsteinrichtung, Standortskartierung, Entscheidung über Streitigkeiten Fauna-Flora-Habitat-Managementpläne), (1) Ein besonderes Schiedsverfahren wird nicht vereinbart. 2. Mitwirkung bei der jährlichen Natural-, Finanz- und (2) Zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen den Be- Arbeitsplanung auf Basis der Forsteinrichtung und teiligten aus der Vereinbarung ist die Rechtsaufsichts- der Vorgaben der forsttechnischen Betriebsleitung, behörde zur Schlichtung anzurufen. 3. Planung und Organisation, Anleitung und Kontrolle (3) Sollten die Beteiligten mit den Vorschlägen der Schlich- sämtlicher Betriebsarbeiten, einschließlich Durchfüh- tungsstelle (Abs. 2) zur gütlichen Beilegung von Streitig- rung von Hiebsvorbereitungen und Holzaufnahme, keiten nicht einverstanden sein, können sie ihre Ansprü- 4. Datenerfassung und -bearbeitung auf der Basis der che vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. gültigen FOKUSFachverfahren, 5. Erstellung von Abrechnungsgrundlagen für Unter- §9 nehmerleistungen, lnkrafttreten 6. Ausübung des Forstschutzes, Vorstehende Vereinbarung tritt am 01 .01.2020 in Kraft. 7. Führung der im Forstrevier eingesetzten Waldarbei- tenden, Schorndorf, 10.12.2019 Plüderhausen, 10.12.2019 8. Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung von im Forstre- Matthias Klopfer Andreas Schaffer vier eingesetzten Waldarbeitenden, 0berbürgermeister Bürgermeister 9. Durchführung der regelmäßigen Kontrollen im Rah- men der Verkehrssicherungspflicht, Die zwischen der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Plüder- hausen am 10.12.2019 abgeschlossene öffentlich-rechtliche 10. Unterstützung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Vereinbarung über den Zusammenschluss der Forstreviere und Waldpädagogik, der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Plüderhausen zu ei- 11. Fertigung der Unterlagen für die Lohnabrechnung oh- nem gemeinschaftlichen Forstrevier wurde mit Schreiben vom ne das Anweisen von Löhnen, 13.12.2019 gemäß § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ 12. Verwertung der Walderzeugnisse (Holzverkauf) vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. 7
Donnerstag, 19. Dezember 2019 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 51/52 fenden Jahr und den Waldbetriebsplan für das neue Jahr. GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND Zum 1. Januar 2020 gibt es hier eine wichtige organisatori- PLÜDERHAUSEN – URBACH sche Änderung: Auf Grund der Forstreform und der Entscheidung des JAHRESRECHNUNG 2018 Gemeinderats zur Bildung eines gemeinschaftlichen Forst- Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs- revier mit Schorndorf ist dann für den Gemeindewald das verbandes Plüderhausen-Urbach hat in der Sitzung am neue interkommunale Forstrevier Schorndorf/Plüderhau- 12.12.2019 die Jahresrechnung 2018 des Gemeindeverwal- sen zuständig, für den Staatswald weiterhin das Kreisforst- tungsverbandes mit folgendem Ergebnis festgestellt: amt. Herr Schmitt, der dann für das neue Revier und damit für den Gemeindewald Plüderhausen zuständige Förster, Verwaltungs- Vermögens- Gesamt- stellte sich dem Gremium vor. BM Schaffer wünschte ihm haushalt € haushalt € haushalt € bei seiner Begrüßung alles Gute für die Einarbeitung und 1. Soll-Einnahmen 1.859.900,82 496.038,22 2.355.939,04 freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. GR Scheurer (CDU) äußerte Bedenken, ob diese Reform 2. + neue Haushalts- 0,00 0,00 gut für den Wald sei. Es solle keine ständigen Änderungen einnahmereste geben. 3. ./. Haushalts- 0,00 0,00 GR Schuppert (SPD) regte an, auch 2020 weitere klima- einnahmereste Vorjahr resistente Bäume wie z.B. Douglasien zu pflanzen, was 2019 umgesetzt wurde, aber im Plan für 2020 nicht enthalten sei. 4. Bereinigte Soll- 1.859.900,82 496.038,22 2.355.939,04 GR Kelemen (SPD) schlug ergänzend vor, hierfür ca. 10% Einnahmen des Erlöses von 2020 zu verwenden. Man kam überein, dass 5. Soll-Ausgaben 1.859.900,82 496.038,22 2.355.939,04 Herr Schmitt dem Gemeinderat 2020 einen entsprechenden 6. + neue Haushalts- 0,00 0,00 0,00 konkreten Vorschlag unterbreiten soll, der dann in den Be- ausgabereste triebsplan 2021 eingearbeitet werde. 7. ./. Haushaltsaus- 0,00 0,00 0,00 Nachkalkulation und Vorauskalkulation der Abwasserge- gabereste Vorjahr bühren und Änderung der Abwassersatzung - ohne Ver- 8. Bereinigte Soll- 1.859.900,82 496.038,22 2.355.939,04 änderung bei den Gebühren Ausgaben Kämmerin Frau Rösch erläuterte in ihrem Sachvortrag die Notwendigkeit dieser Nach- bzw. Vorauskalkulationen und 9. Differenz 3.10 ./. 3.5 0,00 0,00 deren Auswirkung auf die Gebühren. Auf Nachfrage von GR (Fehlbetrag) Reißig (SPD) erklärte Sie, die großen jährlichen Sprünge bei Über- und Unterdeckungen seien darin begründet, dass in 10. Ergebnis der Haushaltswirtschaft Zuführung zum Vermögenshaushalt 240.509,86 € jedem Jahr Unterhaltungsmaßnahmen in unterschiedli- chem Umfang (z.B. Rohrbrüche) notwendig würden. 11. Allgemeine Rücklage Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 442.435,33 € Kurzfristig weitere Baumgräber im Friedhof Plüderhausen Auf Grund der entsprechenden Nachfrage schlug die Ge- 12. Stand der Schulden zum 31.12.2018 meindeverwaltung vor, kurzfristig im Dezember 2019 noch Plan- und kassenmäßiger Schuldenstand 524.145,52 € 12 zusätzliche Baumgräber anzulegen. Der Gemeinderat stimmte der dafür erforderlichen außerplanmäßigen Ausga- 13. Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden betragen be zu. Auf Antrag von GR Vollmar (FW-FD) beschloss das (ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer) Gremium mehrheitlich, statt an einem Baum 12 weitere, an a) Plüderhausen 783.860,30 € zwei Bäumen jeweils nur 6 weitere Baumgräber anzulegen. davon Aufwandsumlage 760.230,57 € Insgesamt 18 Baumgräber pro Baum seien beengend. Investitionsumlage 23.629,73 € b) Urbach 786.472,52 € Weitere öffentliche Beschlüsse: davon Aufwandsumlage 766.454,78 € • Freigabe der Ausschreibung für neues Feuerwehrfahr- Investitionsumlage 20.017,74 € zeug MTW-F Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrech- • Jahresrechnung 2018 des GVV nung 2018 samt Rechenschaftsbericht in der Zeit vom 02.01.2020 bis 13.01.2020 (je einschließlich) während der Die Vertreter der Gemeinde in der GVV-Verbandsversamm- üblichen Dienstzeiten öffentlich ausliegt und von jedermann lung wurden beauftragt, in deren Sitzung am 12.12.2019 der eingesehen werden kann im vorgeschlagenen Beschlussfassung zum Jahresabschluss • Rathaus Plüderhausen, Am Marktplatz 11, im Flur des 2.OG 2018 zuzustimmen. (Bauamt) • Rathaus Urbach, Konrad-Hornschuch-Str. 12, im 2. OG vor Sitzung des Gemeinderats vom Zimmer 208. 10. Dezember 2019 Sitzung des Gemeinderats vom Gemeinderat beschließt Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Walkersbach 05. Dezember 2019 Nachdem dieser Tagesordnungspunkt am 19.09.2019 vertagt Neuer Revierförster stellt Waldbetriebsplan 2020 vor worden war und die CDU-Fraktion und SPD-Fraktion zusam- Traditionell am Jahresende präsentierte die Forstverwal- men am 21.11.2019 einen Alternativvorschlag zum Entwurf der tung dem Gremium die „Bilanz“ des Gemeindewaldes im lau- Verwaltung vorgelegt hatten, wurde die Benutzungsordnung 8
Nummer 51/52 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 19. Dezember 2019 für das Bürgerhaus nun verabschiedet. Nach Abstimmung Kinderbetreuungsplätze fehlten und dringend Lösungen mit dem die Gemeinde beratenden Rechtsanwalt wurde nicht umgesetzt werden müssen. Eltern hätten für Kinder im Al- über den Verwaltungsentwurf, sondern über den CDU-/ SPD- ter von 1 bis 6 Jahren einen gesetzlichen Rechtsanspruch Vorschlag abgestimmt, wobei die Verwaltung vorschlug, in auf einen Betreuungsplatz. diesem einige Punkte zu ergänzen bzw. zu ändern. Einige GRin Pfeiffer und GR Theinert (CDU) warben dafür, kleinere Ergänzungen trug das Gremium einstimmig bzw. die Angebote durch Tageseltern und das Angebot, sich mit deutlicher Mehrheit mit, während bei den „strittigen“ zu Tageseltern ausbilden zu lassen, zu bewerben, was BM Punkten „Pflicht zum Schließen der Fenster ab 22 Uhr“, „Ver- Schaffer zusagte. Die Verwaltung wurde zudem gebeten, bot des Betriebs von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen erneut mit der Gemeinde Urbach über die Zurverfügung- sowie von Auftritten von Bands und Kapellen jeweils ab 22 stellung weiterer Ü3- und U3-Plätze zu verhandeln. Uhr“ und Regelungen zur Parkierung in der Sonnenhalde die Das Gremium nahm den Bericht zur Kenntnis. Meinungen auseinander gingen. Der Gemeinderat beschloss hier schließlich mehrheitlich die von den Fraktionen vorge- Aufstellung von vier neuen Bebauungsplänen schafft schlagenen Formulierungen – ohne die von der Verwaltung Möglichkeit für Erweiterung bestehender Wohngebiete gewünschten Änderungen und Ergänzungen. im Außenbereich GRin Pfeiffer (CDU) bezeichnete die Verpflichtung, bei § 13b des Baugesetzbuchs ermöglicht Gemeinden, für Flä- jeder Veranstaltung ab 22 Uhr grundsätzlich die Fenster zu chen im Außenbereich, die an im Zusammenhang bebau- schließen, als unverhältnismäßig. BM Schaffer entgegnete, te Ortsteile angrenzen, unter bestimmten Bedingungen Rechtsanwalt Prof. Dr. Büchner habe der Verwaltung diese Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren aufzustel- Formulierung dringend empfohlen und verwies auf entspre- len. Da die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zum chende Regelungen in der Benutzungsordnung für die Glo- 31.12.2019 gefasst werden mussten, hat der Gemeinderat ckenkelter Kernen-Stetten, die das Verwaltungsgericht ein- für folgende vier Bereiche entsprechende Beschlüsse ge- gefordert habe. Auch GR Schindler (SPD) bezeichnete die fasst: Regelungen im CDU-/ SPD-Entwurf als hinreichend, da hier „Am Kirchweg“ angrenzend an den Bereich Kirchweg, explizit die Einhaltung der Lärmgrenzwerte für allgemeine Paul-Dorsch-Weg und Friedhofweg in Walkersbach, „Son- Wohngebiete eingefordert werde. nenhalde“ und „Haseläcker“ in östlicher Hanglage in Wal- Der Text der beschlossenen Benutzungsordnung ist in kersbach sowie „Starken“ im Bereich Aichenbachhof/Rei- dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckt. sersberg. Eine konkrete Bebauung sei hier, so BM Schaffer, aber kurzfristig nicht vorgesehen. Gemeinderat erteilt Zustimmung zum Neubau des Edeka- GR Wägner (GLU) sprach sich grundsätzlich gegen eine Markts weitere Erschließung von Baugebieten und eine damit ver- Edeka Südwest plant, die Filiale in Plüderhausen aus Wirt- bundene Flächenversiegelung aus. schaftlichkeitsgründen abzubrechen und komplett neu zu GR Reißig zeigte sich hin- und hergerissen. Einerseits errichten. Im Zuge der Bauvoranfrage hatte der Gemeinde- sei er für die Schaffung von Wohnraum, andererseits ge- rat sein Einvernehmen aus städtebaulicher Sicht zu erteilen. gen Flächenversiegelung. Daher wolle er sich der Stimme Die entsprechenden Beschlüsse wurden bei nur 1 Gegenstim- enthalten. me gefasst. GR Kelemen (SPD) betonte, seiner Fraktion sei Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen es wichtig, dass Wohnraum geschaffen werde. Er bat daher sind in dieser Ausgabe der Gemeindemitteilungen abge- darum, dem Planer zu empfehlen, entgegen der vorgelegten druckt. Planung ein mehrgeschossiges Gebäude mit Tiefgarage und Wohn- und Büroflächen vorzusehen. BM Schaffer berichte- Weitere öffentliche Beschlüsse: te, dass eine Wohnnutzung in diesem Bereich aus verschie- denen Gründen sehr kritisch zu sehen und wohl auch nicht • 18. Bündelausschreibung Strom genehmigungsfähig sei. Dies sei in den Gesprächen mit der Ergebnis der Ausschreibung (Kenntnisnahme) Bauherrschaft bereits thematisiert worden. • 11. Bündelausschreibung Erdgas GR Proschka (CDU) und GR Reitler (FW-FD) plädierten Zustimmung zur Teilnahme an der Ausschreibung durch für die Zustimmung zur vorliegenden Bauvoranfrage. Ein Gt-service GmbH Investor entscheide nach Wirtschaftlichkeitskriterien. Man • Genehmigung der Annahme von Spenden im 2. Halb- müsse froh sein, dass der Markt modern aufgestellt werden jahr 2019 soll. Daher solle man die Bauherrschaft nicht mit unrealisti- schen Änderungswünschen einengen. GR Vollmar (FW-FD) erinnerte daran, dass heutzutage I n t eres s a n t u n d W i s s en s w er t der Großteil der Bevölkerung ungern in Tiefgaragen fahre. Dies sei ein Thema für Großstädte, wo Flächen knapp seien. Hier habe man genug Platz. Er lobte das von Edeka vorgese- Mitteilungsblatt über den hene „örtliche Kaufmannsmodell“. Das steigere die Identifi- Jahreswechsel kation mit dem Ort und bringe der Gemeinde Gewerbesteu- ereinnahmen. - Keine Ausgabe in der Weihnachtswoche Auf Anregung von GR Reißig (SPD) sagte BM Schaffer - Früherer Redaktionsschluss für erste Ausgabe 2020 zu, im späteren Verfahren auf eine Sortimentsbeschrän- In der Weihnachtswoche kommt kein Mitteilungsblatt her- kung (Beschränkung des „Non food“-Anteils) hinzuwirken. aus. Das letzte Blättle im alten Jahr erscheint also am 19. Dezember 2019. Fortschreibung der Bedarfsplanung Kinderbetreuung Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Donners- 2020 ff tag, 2. Januar 2020. Im Rahmen dieser Bedarfsplanung zeigte die Gemeindever- Redaktionsschluss hierfür ist bereits am Freitag, 27. De- waltung deutlich auf, dass aktuell bzw. in 2020 zahlreiche zember 2019, um 12 Uhr. 9
Donnerstag, 19. Dezember 2019 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 51/52 Erreichbarkeit der Gemeindeverwal- tenz hervor. Auch die Sachbearbeitung für die Finanzver- waltung – ‘nebenbei‘ erfasste sie beispielsweise Rechnun- tung ‚zwischen den Jahren‘ gen, erstellte Dauerbelege oder bearbeitete die Hunde- und Das Rathaus ist vom 24.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 Grundsteuer – sei trotz der hohen Störanfälligkeit in der geschlossen. Zentrale immer von bester Qualität gewesen. Gabi Tinter Bei unaufschiebbaren Ausweis- und Passangelegenhei- sei eine sehr beliebte und hilfsbereite Kollegin gewesen, die ten erhalten Sie am 27. und 30.12.2019 jeweils von 10 bis 12 man sicherlich vermissen werde. Uhr unter der Telefonnummer 0151 – 64047809 Auskunft. „Wir wünschen Ihnen für den dritten Lebensabschnitt al- Termine für Beerdigungen können unter der Telefonnum- les Gute! Genießen Sie die neu gewonnene Freiheit und erle- mer 0160-90638332 täglich von 10 bis 12 Uhr vereinbart ben schöne Ausflüge“, schloss sich Regina Rösch den guten werden. Wünschen des Rathauschefs an. Die Belegschaft hatte kräf- Ab Donnerstag, 02.01.2020, sind wir wieder zu den regulä- tig für einen Reisegutschein gesammelt, den die Kämmerin ren Öffnungszeiten für Sie da: ihrer Mitarbeiterin übergab. Montag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr Gabriele Tinter dankte den Ex-Kollegen in Spe: „Ich bin Dienstag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. sehr gerne täglich ins Rathaus gekommen und konnte mich immer auf alle verlassen.“ Und ganz so krass werde der Wechsel in der Zentrale ja nicht: „Gabi geht – Gabi kommt“, Wochenmarkt entfällt in der Weih- scherzte sie mit einem Augenzwinkern Richtung Gabriele nachtswoche Hilt, die ab sofort in Zimmer 1 die Kunden begrüßt. Der Plüderhäuser Wochenmarkt entfällt am Samstag, 28.12.2019, ersatzlos. Der erste Wochenmarkttermin im neuen Jahr ist Sams- tag, der 04.01.2020. Wohnung gesucht Eine neue Kollegin (Erzieherin, Nichtraucherin) sucht kurz- fristig eine helle 2 - 3 Zimmerwohnung, bevorzugt Ortsrand- lage mit Balkon/Terrasse oder möglicher Gartenbenutzung. Angebote oder Ihre Kontaktdaten nimmt Frau Reyer vom Rathaus, Zimmer 13, Tel. 07181 / 8009 - 1102, gerne entgegen. Kindergartenanmeldung online startet ab Januar 2020 Die Gemeindeverwaltung möchte sich auch beim Thema der Digitalisierung weiterentwickeln und kundenorientierte Angebote bereitstellen. Deshalb werden in einem nächsten Schritt die Kindergartenanmeldung sowie die Anmeldung für die verlässliche Grundschule in Plüderhausen auch online Ein Walnussbaum für den Spielplatz möglich sein. Hierfür wurden in den letzten Monaten die not- Narzissenweg - von der STIPHTUNG wendigen Vorkehrungen getroffen, so dass wir wie geplant ab Januar 2020 starten können. CHRISTOPH SONNTAG Beim Fragen zum online-Formular sind Fr. Hundt 8009-1121 und Hr. Schill 8009–1120 gerne behilflich. Bis März 2020 wird Ziel der STIPHTUNG Christoph Sonntag ist es, die Lebens- es eine Übergangsfrist geben, in der Anmeldungen in Papier- qualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern indem form und online-Anmeldungen angenommen werden. die Luft mit weniger Schadstoffen belastet wird. Deshalb Unter https//nhkita.pluederhausen.de finden Sie weite- hat Christoph Sonntag mit seiner STIPHTUNG das Projekt re Informationen zu unseren Einrichtungen, eine interaktive „Frischluft statt Feinstaub – Projekt Baumaktion“ entwi- Ortskarte und die angebotenen Zeiten der einzelnen Einrich- ckelt. „Das Thema Luftreinhaltung bewegt das Land. Alle tungen. Auf dieser Seite finden Sie dann auch den Link zur reden über Feinstaubalarm und über schlechte Luft in un- online-Anmeldung. seren Städten. Deshalb wollen wir handeln und spenden Bäume“ betonte der bekannte Kabarettist bei der Pflanzung eines Walnussbaumes im neu gestalteten Bereich des Spiel- Gabi geht - Gabi kommt platz Narzissenweg. Nach fast 20 Jahren in der Rathauszentrale verabschiede- Zusammen mit Bürgermeister Schaffer pflanzte Chris- te sich am Dienstag Gabriele Tinter in den wohlverdienten toph Sonntag mit seinem Team am vergangenen Mittwoch Ruhestand. einen schönen und schon mächtigen Walnussbaum. Dort „Immer gut gelaunt und freundlich haben Sie die vielen soll er in den nächsten Jahren für Frischluft, Schatten und Kunden begrüßt und telefonische Anfragen entgegenge- reichlich Nüsse sorgen. nommen. Sie kennen den Ort, die Einrichtungen und die Plü- „Herzlichen Dank für diese schöne Baumspende die derhäuser und konnten so stets kompetent weiterhelfen“, vom Spender zudem noch fachgerecht eingepflanzt wurde“ stellte BM Schaffer bei der Verabschiedung Tinters Kompe- bedankte sich BM Schaffer bei Sonntag und seiner STIPH- 10
Nummer 51/52 M i t tei lun ge n de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Donnerstag, 19. Dezember 2019 TUNG. Remstal Gartenschau 2019 Abschlussdokumentation ab sofort erhältlich - nur solange der Vorrat reicht Die Abschlussdokumentation der Remstal Gartenschau 2019 ist ab sofort in der Zentrale des Rathauses erhältlich. Die von der Gartenschau-GmbH in Auftrag gegebene Bro- schüre ist ein wunderschöner Rückblick der 164 Tage im un- endlichen Garten. Die Leser können die unzähligen Projekte und Programmpunkte, die die 16 Kommunen, drei Landkrei- se und zwei Regionen im Jahr 2019 auf die Beine gestellt haben, in diesem Rückblick im Heftformat nochmal Revue passieren lassen. Möchten Sie diese Ab- schlussdokumentati- on? Gerne können Sie diese bei Frau Hilt in der Zentrale des Rat- hauses für 10 Euro er- werben. Ab sofort im Rathaus oder in der Geschäfts- stelle Remstal Garten- schau erhältlich Foto: B. Hüttl Foto: Gemeinde Demenznetzwerk Plüderhausen Gemeindebücherei Unsere beiden Veranstaltungen im November waren gut Neue DVDs: besucht. Drei Schritte zu Dir: Das zeigt uns, dass das Thema Demenz in der Bevölkerung Die 17-jährige Stella (Haley Lu Richardson) immer mehr an Bedeutung gewinnt. leidet an einer unheilbaren Krankheit. Ob- Aus den Gesprächen mit Angehörigen konnten wir folgende wohl sie die meiste Zeit im Krankenhaus Ziele ableiten: verbringt und mindestens vier Schritte Ab- • die Bevölkerung muss sensibilisiert werden für Menschen stand zu anderen Menschen halten muss, mit Demenz und ihren Familien, um mehr Verständnis für versucht sie ein ganz normales Teenager- sie zu aufzubringen zu können Dasein zu führen. Als ein neuer Patient auf die Station kommt, wird ihr Leben vollkommen auf den Kopf gestellt. Stella ver- • wir müssen Begegnungsmöglichkeiten von Menschen mit liebt sich in den rebellischen Will (Cole Sprouse) und das Ein- und ohne Demenz schaffen halten des Sicherheitsabstands wird zu einer unerträglichen • wir brauchen Informations- und Wissenstransfer im De- Herausforderung. Romanverfilmung. Ab 6 Jahren. menz-Netzwerk # Krankheit, Liebe • die schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit muss ausgebaut werden Vielleicht lieber morgen: Charlie ist gerade auf die High School gekommen und • Unterstützung der Zusammenarbeit von Versorgungs- schlägt sich mit alterstypischen Problemen herum. Als er und Hilfeangeboten die lebenslustigen Geschwister Sam und Patrick kennen- Es wird Zeit brauchen, all diese Ziele für Plüderhausen um- lernt und bisher unbekannte Gefühle für Sam entwickelt, ist zusetzen. die Verwirrung komplett. Romanverfilmung. Ab 12 Jahren. Einen ersten Erfolg konnten wir für 2020 bereits ver- # Coming of Age buchen: Es wird eine Schulung aller HGV Mitglieder mit un- Maleficent: Die dunkle Fee: serer Demenzbeauftragten vom Landratsamt, Frau Amann Maleficent - Die dunkle Fee ist die bisher noch nie erzählte geben. Vorrangiges Ziel sollte es aber sein, eine Gesprächs- Geschichte von Maleficent, der bösen Fee aus dem Disney- gruppe für Angehörige anzubieten, um sich auszutauschen. Klassiker Dornröschen. Es ist die Geschichte des Verrats, Dafür brauchen wir ehrenamtliche Helfer, die uns in un- der ihr reines Herz einst zu Stein verwandelt hat. Auf Rache serem Vorhaben unterstützen. Wenn Sie mitmachen wollen, sinnend versucht sie mit allen Mitteln, ihr Reich aus Moor dann melden Sie sich im Rathaus bei Frau Kwapil, TelEFON und Wald zu beschützen, und belegt schließlich Aurora, das 8009-1100. neugeborene Kind des Königs, mit dem grausamen Fluch, Die Mitglieder des Demenznetzwerk wünschen Ihnen ein den wir alle kennen... Ab 6 Jahren. besinnliches Weihnachtsfest und ein friedliches Jahr 2020! # Märchen 11
Donnerstag, 19. Dezember 2019 M i tt ei lungen de r Ge me in de Pl ü de rh a u se n Nummer 51/52 Die Mitte der Welt: Wird der Platz in der Restmülltonne während der Feiertage Die Mitte der Welt ist die überwältigenden Verfilmung von knapp, können in allen Verkaufsstellen im Rems-Murr-Kreis Andreas Steinhöfels Roman-Bestseller. Der siebzehnjährige Zusatzmüllsäcke in zwei verschiedenen Größen erworben Phil (Louis Hofmann) ist auf der Suche. So wenig er über seine werden. Die Säcke können am jeweiligen Abfuhrtag bei den Vergangenheit und vor allem seinen Vater weiß, so chaotisch Restmülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden. ist seine Gegenwart: Mit seiner Mutter Glass (Sabine Timo- Wer die Feiertage zum Entrümpeln nutzt, kann auf das teo), die mal wieder einen neuen Liebhaber (Sascha Alexan- Angebot der Deponien und Recyclinghöfe zwischen den der Geršak) hat, der allerdings nicht so schnell aufzugeben Jahren wie gewohnt zurückgreifen. Geschlossen bleibt le- scheint wie seine Vorgänger. Romanverfilmung. Ab 12 Jahren. diglich an den gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend # Coming of Age und Silvester. "Denken Sie daran, dass auf den Recyclinghö- fen nur haushaltsübliche Mengen an Wertstoffen entgegen- Das Boot : The Director`s Cut: genommen werden", so die AWRM. Erfahrungsgemäß sind Vom Hafen in La Rochelle bricht das deutsche U-Boot U-96 sämtliche Einrichtungen nach Weihnachten sehr stark fre- auf, um im Atlantik britische Frachtschiffe zu torpedieren. Mit quentiert. Wer also an den Recyclinghöfen oder Deponien an Bord ist der junge Kriegsberichterstatter Werner, der bei anliefern möchte, sollte genügend Zeit einplanen. der Mannschaft jedoch auf wenig Sympathie stößt. Nach er- Die Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstellen kön- eignislosen, zermürbenden Tagen unter See kommt eine bri- nen der Abfallinformationsbroschüre 2019 bzw. dem Info- tische Frachterflotte in Sicht. Die Männer an Bord rüsten sich heft AWRM Kompakt 2020 oder der AWRM-Internetseite zum Angriff, übersehen aber ein wichtiges Detail: den hoch bzw. der Abfall-App entnommen werden. Die Erddeponie gerüsteten Geleitschutz der Frachtschiffe ... Ab 12 Jahren. Backnang-Steinbach bleibt zwischen Heiligabend und dem # Krieg Dreikönigstag geschlossen. Ab Dienstag, 7. Januar 2020 ist wieder regulär geöffnet. Sämtliche Häckselplätze sind ab 23. Winterferien Dezember 2019 bis einschließlich 9. Januar 2020 geschlos- Die Bücherei bleibt von Samstag, den 21. Dezember bis ein- sen. Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. schließlich Mittwoch, den 01. Januar geschlossen. Erster Fragen? Öffnungstag ist Donnerstag, der 02. Januar. Die Abfallberatung steht unter 07151/501-9535 zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins Neue Jahr! Ihr Bücherei-Team! Verteilung der Entsorgungskalender 2020 dauert an Öffnungszeiten: Mo. und Di. 15.00 - 18.00, Mi. 10.00 - 13.00, Do. 15.00 - 19.00 Voraussichtlich noch bis Ende des Jahres sind die Zusteller Fr. 13.00 - 16.00 der Deutschen Post damit beschäftigt die Entsorgungska- lender 2020 zusammen mit dem Entsorgungswegweiser im Kontaktdaten: gesamten Rems-Murr-Kreis zu verteilen. Gemeindebücherei Plüderhausen Obwohl mit der Verteilung bereits am Freitag, 6. Dezem- Hauptstraße 33, 73655 Plüderhausen, Tel.: 07181 / 86187 ber begonnen wurde, kann es laut Auskunft der Deutschen Mail: buecherei@pluederhausen.de Post noch etwas dauern bis die über 200.000 Briefkästen mit den erforderlichen Informationen bestückt sind. Dies Internetauftritt: liegt in der Hauptsache daran, dass bei der Deutschen Post Über den gesamten Bestand, Neuanschaffungen und Veran- momentan Hochkonjunktur herrscht. Zusätzlich zur Weih- staltungen der Bücherei können Sie sich auch unter: http:// nachtspost müssen zahlreiche Pakete und Päckchen noch buecherei.pluederhausen.de informieren. vor Weihnachten beim Empfänger landen. Die Entsorgungstermine für 2020 können auch im In- Onleihe: ternet unter www.awrm.de abgerufen werden. Auch in der Hier können Sie eine große Bandbreite digitaler Medien rund Abfall-App der AWRM sind die gültigen Termine hinterlegt. um die Uhr kostenlos herunterladen und auf Ihrem Compu- Bürgerinnen und Bürger kleinerer Gemeinden können auch ter, E-Book-Reader oder Smartphone nutzen. Das Angebot bei den Rathäusern einen gedruckten Entsorgungskalen- steht allen Kunden der teilnehmenden Bibliotheken mit gül- der abholen. Der Abfallwegweiser für den Rems-Murr-Kreis tigem Bibliotheksausweis ohne zusätzliche Registrierung ist, genauso wie die Gebühreninfo AWRM Kompakt, bei den zur Verfügung. Rathäusern, aber auch bei allen Verkaufs-stellen im Rems- Internetadresse: www.ebibliothek-rems-murr.de Murr-Kreis erhältlich. Wer bis Ende des Jahres noch keinen Entsorgungskalen- der im Briefkasten hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail Abfallentsorgung während der an die Abfallberatung der AWRM wenden. Feiertage Kontakt: Tel. 07151/501-9535, info@awrm.de Vor und nach Weihnachten kann es bei der Müllabfuhr im- mer wieder zu Terminverschiebungen kommen. Das heißt, dass die Müllwerker oft nicht am gewohnten Abfuhrtag die Tageselternverein Schorndorf e.V. Mülltonnen leeren. Die Verschiebungen sind im jeweiligen Werden Sie Tagesmutter / Tagesvater Abfuhrkalender berücksichtigt und mit einem roten Ausru- Ein Qualifizierungskurs für neue Tagesmütter oder Tages- fezeichen gekennzeichnet. Auch in den elektronischen Me- väter startet im März 2020. Dazu gibt es eine Info-Veran- dien wie der AWRM-Internetseite oder der Abfall-App der staltung am 15. Januar 2020. AWRM können die Entsorgungstermine stets aktuell abge- Bildungsträger für die Qualifizierung im Rems-Murr- rufen werden. Kreis ist der Verein Kinder- und Jugendhilfe in Backnang. 12
Sie können auch lesen