Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor

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Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor
Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor
     Poetry Slam – Dichterwettstreit oder Dichterschlacht begeisterte im Bürgerhaus

 Am vergangenen Samstag, 4. Mai 2013 lud der CulturClub Malsch zu einer ganz besonderen Veranstal-
tung in den kleinen Saal des Bürgerhauses ein. Poetry Slam war angesagt. Poetry Slam – auf Deutsch:
also Dichterwettstreit oder besser Dichterschlacht. Ein großer Teil des Publikums, das sich doch recht
zahlreich im kleinen Saal des Bürgerhauses einfand, hatte noch nie eine Poetry-Slam-Veranstaltung be-
sucht und war doch recht gespannt, was einem an diesem Abend erwartete. Und man kann es mit Fug
und Recht sagen: Die Anwesenden erlebten einen höchst amüsanten und unterhaltsamen Abend.

Vier Poeten und zwei Poetinnen standen an diesem Abend auf der Bühne um jenseits des akademisch-
literarischen Gehabes ihre Texte mit Leben zu erfüllen. Moderiert wurde das Ganze von Stefan Unser,
einem gebürtigen und auch hier lebenden Malscher. Unser organisiert seit einem Jahr ehrenamtlich
Poetry Slams des KOHI-Kulturraums in Karlsruhe. Er nimmt auch selbst an zirka 30 Poetry Slams im Jahr
teil.
Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor
Die Teilnehmer beim Poetry Slam im Malscher Bürgerhaus gehören mit zu den Besten, welche die
„Slam-Szene“ in Baden-Württemberg zu bieten hat: Sylvie le Bonheur (Mannheim), Marvin Suckut (Kon-
stanz), Dominique Crisand (Mannheim), Jolanta Zjupa (Heidelberg), Aaron Schmitt (Karlsruhe) und Den-
nis Schulz (Heidelberg).

Bevor Stefan Unser eine Kostprobe seines Könnens abgab, erklärte er dem Publikum, welches über den
Gewinner des Dichterwettstreits per Applaus zu entscheiden hatte, die verschiedenen Beifallsstufen von
1 bis 10. Sein anschließender Beitrag über das Thema „Information“ beschäftigte sich über die ganzen
nutzlosen Informationen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens über sich ergehen lassen muss. Höchst
amüsant informierte er das Publikum über seine „Aufklärung“, die er in den 70er Jahren in Malsch erleben
durfte.

Die Regeln beim Poetry Slam sind einfach: Es besteht ein Zeitlimit von sechs bis sieben Minuten; nur
selbstgeschriebene Texte; keine Hilfsmittel oder Requisiten. Dass am Ende einer gewinnt ist eigentlich
Nebensache. Der Wettkampf dient vorwiegend dazu, das Publikum in das Geschehen mit einzubeziehen
und den Abend möglichst spannend zu gestalten.

Aaron Schmitt aus Karlsruhe eröffnete den eigentlichen Poerty Slam mit einem gekonnten Vortrag über
das Thema Lautmalerei. Danach stand Marvin Suckut aus Konstanz als Reisepoet auf der Bühne. Ihm
folgte Sylvie le Bonheur, die in Mannheim lebt, aber eigentlich aus Waiblingen stammt, die in ihrem Bei-
trag unbedingt einen netten Mann kennenlernen wollte. Danach referierte Jolanta Zjupa aus Heidelberg
über das abendfüllende Thema „Zwiebeln“ und der Beifall des Publikums war ihr gewiss.

Dominique Crisand aus Mannheim trug ein Gedicht über seine Exfreundin vor, kam anschließend zum
Thema „Haustiere“ und endete mit dem Schlusssatz „Katze tot – aber Bier war lecker“. Dennis Schulz
aus Heidelberg stellte fest, dass die Malscher ein ungewohntes Publikum sind und hielt einen wissen-
schaftlichen Vortrag über den Gesang von Rotkehlchen und was sonst noch mit der Farbe Rot zu tun hat-
te.
Bevor das Halbfinale startete gab Stefan Unser die „Badische Schöpfungsgeschichte“ zum Besten. Die
Kuckucksuhr, das Fahrrad und die Begradigung des Rheines, so Unser, sind die herausragenden badi-
schen Erfindungen und Werke, während die Schwaben sich als größtes badisches Problem erwiesen.

Für das Halbfinale qualifizierten sich Sylvie le Bonheur, Jolanta Zjupa, Dennis Schulz und Aaron Schmitt,
während Marvin Suckut und Dominique Crisand leider ausscheiden mussten.

Das Halbfinale konnten Sylvie le Bonheur und Aaron Schmitt für sich entscheiden. Im Finale klärte Sylvie
le Bonheur das Publikum darüber auf, was die besorgte Mutter ihr auf den Weg nach Malsch mitgegeben
hatte, „Kind – was da alles passieren könnte“.

Aaron Schmitt war im Finale dann mit einem faszinierenden Beitrag über das Thema „Hände“ präsent
und entschied damit den ersten Poetry Slam nach Meinung des Publikums in Malsch für sich und durfte
sich als Sieger feiern lassen.

Damit ging dann der erste Dichterwettstreit in Malsch zu Ende, der nach Meinung der Aktiven vom
CulturClub Malsch bestens organisiert war. Dennis Kleinbub bedankte sich bei den Mitwirkenden und
beim Publikum, das sich über einen gelungenen Abend freuen konnte.                           KuKi
Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor
Notruftafel

Ärzte/Apotheken
Ärztlicher Notfalldienst
Montags bis freitags von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr,
an Samstagen und Sonntagen sowie an den gesetzlichen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des
folgenden Tages.
Telefon 07243 19292

Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8 ist geöffnet
Montag bis Freitag 19 bis 21 Uhr,
Samstag, Sonntag und Feiertage 10 bis 14 Uhr und 16 bis 20 Uhr
Anfragen für Sprechstunden und Hausbesuche unter Telefon 07243 19292.

Rettungsdienst und Krankentransporte:
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112

Kinderärztlicher Notfalldienst:
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Knielinger Allee 101, im Gebäude der
Kinderklinink mit extra Eingang!, Karlsruhe, mittwochs 13.00 bis 22.00 Uhr, freitags von 19.00 bis
22.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr, am Vorabend eines
Feiertags von 19.00 bis 22.00 Uhr (ohne Anmeldung)

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Zu erfragen über die Rettungsleitstelle unter 19222.

Wochenenddienst der Apotheken
-nur in dringenden Fällen-

Donnerstag, 09.05.2013 ( Himmelfahrt)
Sonnen- Apotheke, Am Lindscharren 4-6, Ettlingen (ehem. Kasernengelände), Tel. 07243
765180
Kreuz-Apotheke Bietigheim, Sofienstr. 25, Tel. 07245 6311

Samstag, 11.05.2013
Goethe Apotheke, Schleinkoferstr. 2a, Ettlingen, Tel. 07243 719470
Central-Apotheke Rastatt, Kaiserstr. 4, Tel. 07222 34290

Sonntag, 12.05.2013
Erbprinz-Apotheke, Mühlenstrasse 27 , Ettlingen, Tel. 07243 12133
Georgen-Apotheke Rastatt, Kaiserstr. 59, Tel. 07222 35540

Tierärztlicher Notdienst
falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist.

(Kleintiere)
09.05.2013 ( Himmelfahrt)
Dr. Sucker-Swoboda, Sezanner Str. 62, 76316 Malsch, Tel. 07246 6848
11./12.05.2013
Kleintierklinik Dr. Wisniewski, An der Rennbahn 16, 76473 Iffezheim, Tel. 07229 185980

(Großtiere)
09.05.2013 ( Himmelfahrt)
Dr. Stricker, Büchelberg 15, 76229 Karlsruhe, Tel. 0721 482220, Mobil 0171 77198
11./12.05.2013
Dr. Essig, Einsteinstraße 6, 76316 Malsch, Tel. 07246 911999, Mobil 0172 6363235
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Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit.
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Rufbereitschaft des Veterinäramtes
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist beim Veterinäramt
des Landratsamtes Karlsruhe eine Rufbereitschaft unter Mobil-Telefon 0163 8365640

Defibrillatoren

Defibrillatoren sind an folgenden Stellen öffentlich zugänglich:
    - in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Adlerstraße 50
    - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12
    - im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von der Talstraße her)

Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber (grüner
Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).

In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Die Bereit-
schaft wird über die normale Notrufnummer 112 alarmiert.

Rettungsdienste
NOTRUFE
Feuerwehr- u. Rettungsdienst Notruf    Telefon 112
Polizei-Notruf (Unfälle usw.)          Telefon 110

Unfallrettung
Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.

Personenbeförderung/Krankentransporte
Bechler Lars                           Telefon 07246 5333
Neu! Jetzt mit Rollstuhlfahrdienst

Krankentransporte                       Telefon 19222

Polizei
Polizeiposten Malsch                   Telefon   07246 1324
Polizeirevier Ettlingen                Telefon   07243 3200-312 oder 313
                                       FAX        07243 3200309
Kriminalpolizei Ettlingen              Telefon   07243 3200201
                                       FAX       07243 3200205

Notfall-Telefone
- nach Dienstschluss –

Bauhof - für Notfälle
Bauhofleiter Dieter Gleißle Neue Rufnummer!             Telefon 0152 57934227

Wasserversorgung
Wasserversorgung Malsch
Ralf Schuster – Büro                             Telefon 07246 706862
nach Dienstschluss/ bei Rohrbrüchen
Störungsmeldestelle                              Telefon 07246 941735
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Abwasseranlagen
Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch
Thomas Werthwein – Büro                       Telefon 07246 706889
nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle        Telefon 07246 942263
Fleischkontrolle
Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, Tel. 07246 6848 führt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
bei Haus- und gewerblichen Schlachtungen durch. Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung: Herr
Kohnert, Fleischkontrolleur beim Landratsamt Karlsruhe, Tel. 0163 8365674.

Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH
Störungsstelle – Gas
Stadtwerke Ettlingen
Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 – 101-02

EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale in Ettlingen                  07243 1800
Störungsmeldestelle – Strom            0800 3629477

Notfalltelefone für Kinder, Jugendliche und Frauen
Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe                  0721 842208
Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)                0800 1110333
Frauenhaus Beratung                                   0721 849047
Frauenhaus Karlsruhe                                  0721 567824
Frauenhaus SkF Karlsruhe                              0721 824466
Notruf f. vergewaltigte und misshandelte Frauen       0721 859173
Beratung und Schutz für Frauen und deren Kinder
bei häuslicher Gewalt                                 0721 915022

Telefonseelsorge Karlsruhe
In ökumenischer Trägerschaft

Telefonseelsorge               0800 1110111
Rund um die Uhr, kostenfrei    0800 1110222

Marienhaus Malsch / „Wohnen und Pflege im Alter“
Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Telefon               07246 708-0
Internet :            www.marienhaus-malsch.de
E-Mail :              marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de

Hilfsdienste und Beratungsstellen
siehe im Anschluss an den amtlichen Teil
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Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 29.4.2013 (I)

Werner Ochs als Protokollführer verabschiedet

Werner Ochs wurde nach 47-jährigem Dienst bei der Gemeinde Malsch von Bürgermeister Elmar
Himmel in der Gemeinderatssitzung als Protokollführer verabschiedet.

Nach seiner 1966 begonnenen Verwaltungslehre arbeitete Ochs bis zur Eingemeindung 1973 bei der
Ortsverwaltung Völkersbach im dortigen Rathaus. Nach seinem Wechsel in die Malscher Gemeinde-
verwaltung war er dort bis 1976 in der Hauptverwaltung und danach bis 2008 im Finanzwesen und der
Liegenschaftsverwaltung tätig. Seither war der gebürtige Völkersbacher, der seit 1976 im Kernort
Malsch wohnt, im Hauptamt für den Gemeinderat zuständig und führte auch bei allen Sitzungen der
Ausschüsse Protokoll.

Nachdem Bürgermeister Elmar Himmel ihm einen goldenen Kugelschreiber überreicht und wie auch
Veronika Wehr-Schwander (SPD) Dank und Lob für seine Arbeit ausgesprochen hatte, woraufhin die
Gemeinderäte applaudierten, dankte Ochs, der überrascht über die Anerkennung war. Nachdem der
61-Jährige am Dienstag vergangener Woche seinen letzten Arbeitstag hatte, begann für ihn die Ru-
hephase der Altersteilzeit. Die offizielle Verabschiedung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Einrichtung eines Stiftungsfonds zugunsten der Gemeinde Malsch

Einstimmig beschlossen wurde vom Gemeinderat der Abschluss der Zustiftervereinbarung für die
Einrichtung eines Stiftungsfonds zugunsten der Gemeinde Malsch in der Stiftung „Gutes tun -
Stifternetzwerk der Sparkasse Karlsruhe“. Laut dem Geschäftsführer der Stiftung und Vorstand der
Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, Lutz Boden, hat die Sparkasse anlässlich ihres 200. Gründungstages
am 12. Dezember 2012 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung gestellt, mit denen für jede ihrer Trä-
gergemeinden ein Stiftungsfonds eingerichtet wurde. Für die Gemeinde Malsch ist dieser Fonds mit
25.000 Euro ausgestattet. Unterstützt werden sollen mit den Erträgen Projekte in der Gemeinde
Malsch, über die der Gemeinderat entscheidet.
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Laut Boden gibt es in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen, die eine Möglichkeit suchen,
ihr Vermögen einzubringen, ohne selbst eine Stiftung zu gründen. Ziel der Stiftung ist, dass das Ver-
mögen nicht wie bei Spenden innerhalb von ein bis zwei Jahren verbraucht werden muss, sondern,
dass die Erträge verschiedenen Zwecken zugute kommen. Förderzwecke sind beispielsweise die
Jugend- und Altenhilfe, die Wissenschaft und Forschung, der Natur- und Umweltschutz oder die Un-
terstützung hilfsbedürftiger Personen. In die Stiftung eingebracht werden können auch kleinere Beträ-
ge. Ab einer Zustiftung in Höhe von 25.000 Euro kann ein eigener Stiftungsfonds eingerichtet werden,
über dessen Zweck und Namen der Stifter entscheiden kann.
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Neuer Jugendgemeinderat gewählt

Von 1.282 wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen haben in der vergangenen Woche 207 bei der
Jugendgemeinderatswahl ihre Stimme abgegeben. Mit 16,2 Prozent hat sich die Wahlbeteiligung
gegenüber 2009 um 2,6 Prozent erhöht. Als Grund nannte Bürgermeister Elmar Himmel, der sich
zufrieden darüber zeigte, dass die „Kurve in eine andere Richtung“ gegangen ist, dass die Wahl, wie
berichtet, erstmals online ausgeführt wurde. Während er den 15 gewählten Jugendgemeinderäten
gratulierte, bedankte er sich auch bei den fünf Nachrückern, die es ermöglicht hatten, dass die vom
Gemeinderat festgelegte Mindestkandidatenzahl von 20 erreicht worden war. Als Themen der ver-
gangenen vier Jahre nannte er den Mahnmalstein und das trinationale Jugendprojekt, mit denen et-
was Bleibendes geschaffen wurde, die Druff-ohne-Suff-Partys sowie die Mitarbeit einiger Jugendge-
meinderäte in den Partnerschaftskomitees. Darüber hinaus motivierte er die Jugendgemeinderäte,
sich noch politischer einzubringen und nannte als Beispiele die Gemeinschaftsschule und Angebote
für zehn- bis 18-Jährige. Angesprochen wurde von Himmel, dass die Entwicklung der Kinderzahlen
rapide zurückgeht. Während er sich an der Skaterbahn auf dem Bühngelände, auf dem sich alkoholi-
sierte Jugendliche treffen, eine Belebung im positiven Sinn erhofft, werde es keine mit 50.000 Euro
veranschlagte Dirtbahn geben.

Zufrieden zeigte sich Stimmenkönig Benjamin Becker, der nicht damit gerechnet hatte, dass er 109
Stimmen erhält. In die Jugendvertretung gewählt wurden auch Dennis Haitz, Sophia und Lucy
Eisenbeiser, Jonas Taller, Katharina Kühn, Corinna Fischer, Annika Schreck, Sebastian Becker, Viola
Joza und Silas Mannigel. Die weiteren Jugendgemeinderäte sind Franca Messina, Müjde Ates, Laura
Panteleit und Charlotte Komma, die bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht anwesend wa-
ren.
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Auf dem Bild (hinten von links):Silas Mannigel, Lucy Eisenbeiser, Benjamin Becker, Corinna Fischer,
Viola Joza, BM Elmar Himmel und Denis Haitz, (vorane von links): Sophia Eisenbaiser, Sebastian
Becker, Jona Taller, Katharina Kühn und Annika Schreck
Gewählt wurden zudem Franca Messina, Müjde Ates, Laura Panteleit und Charlotte Komma, die bei
der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht anwesend waren.

Sieben Jugendgemeinderäte wurden wiedergewählt. Das Durchschnittsalter beträgt wie bei der vor-
maligen Wahl rund 16 Jahre. Zwei Jugendgemeinderäte gehen in die Malscher Hans-Thoma-Schule,
einer in die Wilhelm-Lorenz- und drei in die Anne-Frank-Realschule Ettlingen. Jeweils ein Jugendver-
treter besucht das Wirtschafts-, das Albertus-Magnus-, das Eichendorff- und das Heisenberg-
Gymnasium sowie die Bertha-von-Suttner-Schule Ettlingen. Zudem gibt es eine Schülerin der Josef-
Durler-Schule Rastatt, zwei Auszubildende und einen Gesellen.
Verpflichtet werden die Jugendgemeinderäte voraussichtlich am 15. Mai. Ersatzleute sind Jessica
Schultheiß, Sven Merz, Ceren Cetinkaya, Kevin Kindler und Burcu Cetinkaya.
sf
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Amtsblatt
Nr.19 Donnerstag, 08.05.2013
Herausgeber:

Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

Sprechstunden
Gemeindeverwaltung                        Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr
Telefon 7070                              Do.     7.30-12.30 Uhr
                                          Do.    15.00-18.00 Uhr
                                          Fr.     8.00-12.00 Uhr

Sprechzeiten des Bürgermeisters nach Vereinbarung

Unsere Glückwünsche
Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum
Geburtstag und wünscht ihnen Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend im Kreise
der Angehörigen und Freunde.

MALSCH:

10.05.2013       Frau Hedwig Massow geb. Geiger, Weite Str. 13, zur Vollendung ihres
                 90. Lebensjahres
12.05.2013       Frau Katharina Rother geb. Munkler, Grüne Gärtel 38, zur Vollendung ihres
                  92. Lebensjahres
15.05.2013       Herrn Erich Heck, Melanchthonstr. 29, zur Vollendung seines 85. Lebensjahres

SULZBACH:

12.05.2013       Herrn Bruno Schindele, Scheuerbergstr. 11, zur Vollendung seines 85. Lebensjahres

Eiserne Hochzeit:

11.05.2013 Karl und Hedwig Schneider geb. Lumpp, Gartenstr. 10
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Zum Fest der GOLDENEN HOCHZEIT am 03. Mai 2013 konnte Herr Bürgermeister Himmel den
Eheleuten Gisbert und Priska Lehre geb. Gingelmaier, Bergstr. 4, gratulieren und gleichzeitig die
Glückwünsche des Herrn Ministerpräsidenten übermitteln sowie die der Gemeinde mit allen guten
Wünschen.

WALDPRECHTSWEIER:

11.05.2013 Frau Elfriede Neidhardt geb. Blaß, Kirchstr. 20, zur Vollendung ihres 85. Lebensjahres
11.05.2013 Frau Anneliese Scherer geb. Kraut, Talstr. 18a, zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres

                          Ausstellung von Werner Bentz

                          Er zeigt Fotografien, Malerei und Collagen der letzten drei Jahre. In dieser
                          Zeit hat er sein bisheriges künstlerisches Schaffen durch zahlreiche neue
                          Techniken stark erweitert.

                          Öffnungszeiten : Mo., Di., Mi., Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
                                           Donnerstag         von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
                                                             von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bürgermeister
Gemeinde Malsch erhält als einer der Preisträger beim Ideenwettbewerb
zur Elektromobilität im Ländlichen Raum Förderbescheid über 50.000 Euro

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-
Württemberg, 72/2013

Die Gemeinde Malsch bekommt für ihren Projektvorschlag „Elektromobilität Friedhof Malsch
und Bauhof Malsch" nun einen Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro für die Anschaffung
elektromobiler Nutzfahrzeuge und Ladestationen. So ist eine Reduzierung der Geräuschbelas-
tung von Friedhofsbesuchern künftig möglich.

„Ich freue mich, dass der Ideenwettbewerb Elektromobilität Ländlicher Raum auf eine so große Reso-
nanz gestoßen ist und über 30 Förderanträge von ländlich geprägten Städten und Gemeinden mit
ausgesprochen innovativen und originellen Projektvorschlägen bei uns eingereicht worden sind, Die
Projekte zeigen, dass E-Mobilität moderne und nachhaltige Verkehrskonzepte ermöglicht, die den
Ländlichen Raum auch in Zukunft stark halten können. Die Beispiele reichen von elektrischen Bürger-
bussen und Ruftaxis für den Transport von älteren Menschen und Schülern über touristisch ausge-
richtete Carsharing-Projekte bis zu intelligent verknüpften Verkehrskonzepten unter Einsatz von Elekt-
rofahrrädern und Elektroautos. Besonders positiv ist, dass viele Projekte ehrenamtlich ausgerichtet
sind, eine umfassende Bürgerbeteiligung sicherstellen und Kooperationen mit Nachbargemeinden
vorsehen", sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, am Dienstag (30. April) in
Stuttgart bei der Übergabe der Förderbescheide an die 20 Gewinner des Ideenwettbewerbs.

Das große Interesse an diesem Ideenwettbewerb, so Bonde, mache deutlich, dass sich die Elektro-
mobilität nicht mehr nur auf die Großstadt beschränke. Das Thema sei inzwischen auch im Ländlichen
Raum angekommen, wo immerhin 34 Prozent der Bevölkerung Baden-Württembergs wohnten. Bonde
wörtlich: „Immer mehr ländlich geprägte Kommunen erkennen, dass es auch bei ihnen erhebliche
Potenziale für nachhaltige klima- und umweltfreundliche Mobilitätskonzepte gibt. Ich habe mich aus
gutem Grund dafür eingesetzt, dass die vom Ministerrat im Dezember 2011 verabschiedete Landes-
initiative Elektromobilität II auch einen Ideenwettbewerb zur Förderung der E-Mobilität im Ländlichen
Raum vorsieht." Denn im Gegensatz zu vielen Stadtgebieten mit wohnungsnahen Versorgungsange-
boten, so Bonde, ließen sich auf dem Land Geschäfte, Gaststätten, Ärzte, Apotheken, Schulen und
Behörden oft nur mit eigenem Pkw, mit dem Taxi oder mit sonstigen Fahrdiensten erreichen. Somit
komme gerade dort dem Ersatz der verbrennungsmotorbetriebenen Autos durch elektrisch betriebene
Fahrzeuge eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiewende und
des Klimaschutzes zu. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass der Strom für den Antrieb der Elekt-
romotoren aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Biomasse-Blockheizkraftwerken oder anderen
regenerativen Energiequellen komme. Für die regenerative Stromerzeugung böten viele Bereiche des
Ländlichen Raums hervorragende Voraussetzungen, so dass der Strom für die Ladesäulen der Elekt-
roautos im Idealfall sogar vor Ort erzeugt werden könne.

Bonde sicherte den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Projektverantwortlichen zu, dass das
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und die e-mobil BW den Modellkommunen
auch bei der praktischen Durchführung Ihrer Projekte zur Seite stehen werde. Das Ministerium werde
daher für die gesamte Projektlaufzeit einen Fachmann mit der Begleitung und Qualitätssicherung aller
Modellprojekte beauftragen. Zu dessen Aufgaben gehörten beispielsweise die Beratung in grundsätz-
lichen fachlichen Fragestellungen, die Unterstützung der Modellgemeinden bei der Öffentlichkeitsar-
beit und die Organisation von Workshops. „Letztendlich geht es darum, praxistaugliche Antworten auf
die Frage zu finden, wie die ländlichen Regionen Baden-Württembergs als lebendige und vitale Wirt-
schafts- und Lebensräume für künftige Generationen erhalten und weiterentwickelt werden können.
Die Modellprojekte zur E-Mobilität verleihen der Diskussion über zukunftsweisende und nachhaltige
Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum zusätzliche Schubkraft", so Bonde.
Der Ideenwettbewerb Elektromobilität im Ländlichen Raum ist Teil der von der Landesregierung am
19. Dezember 2011 beschlossenen Landesinitiative Elektromobilität II. Im Rahmen dieses Landes-
programms werden von 2012 bis 2015 Maßnahmen zum Infrastrukturaufbau für elektromobile Car-
Sharingsysteme, zur Elektrifizierung des Landesfuhrparks, der Strukturwandelberatung für kleine und
mittlere Unternehmen sowie eine Reihe wichtiger Vorhaben der Grundlagenforschung und der ange-
wandten Forschung mit insgesamt 50 Millionen Euro gefördert.
Um die Möglichkeiten des Einsatzes der Elektromobilität in ländlichen Gemeinden in ihrer gesamten
Bandbreite auszuloten, sollten im Rahmen des Ideenwettbewerbs Elektromobilität Ländlicher Raum
Vorschläge für möglichst innovative, vorbildliche und originelle Modellprojekte eingereicht werden.

Wesentliche Kriterien des Ideenwettbewerbs waren:

      Für den Ideenwettbewerb kamen alle Lebensbereiche in ländlichen Kommunen in Frage. Da-
       zu zählen die Sicherstellung der Grund- und Nahversorgung mit Lebensmitteln und anderen
       Gütern des täglichen Bedarfs, die medizinische Versorgung und Pflege-, Bank-, Post- und
       sonstige Dienstleistungen, der öffentliche Verkehr einschließlich Schülerbeförderung, die Be-
       rufspendler sowie die Land- und Forstwirtschaft.
      Bewerben konnten sich alle Kommunen Baden-Württembergs, die im Ländlichen Raum liegen
       oder eine ländliche Prägung aufweisen.
      Der Strom für die Elektrofahrzeuge soll aus regenerativen Energiequellen kommen.
      Im Interesse der Bewusstseinsbildung für eine nachhaltige Mobilität sollen die Bürgerschaft
       umfassend eingebunden und das örtliche Handwerk am Aufbau elektromobiler Infrastrukturen
       angemessen beteiligt werden.
      Jedes Modellprojekt kann mit einem Betrag von maximal 100.000 Euro, interkommunale Pro-
       jekte können mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden.

Am 7. März 2013 hat eine Fachjury aus Vertretern des Ministeriums für Ländlichen Raum und Ver-
braucherschutz, des Gemeindetags, der e-mobil BW, der Wissenschaft und der Landfrauenverbände
20 Projekte aus den insgesamt 32 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
eingegangenen Anträgen ausgewählt.
28. Malscher Ferienprogramm fertiggestellt
Insgesamt 53 Veranstalter und 72 Veranstaltungen

Es ist soweit – das Programmheft kann ab Freitag, 17. Mai 2013 im Rathaus Malsch und in den
Ortsverwaltungen abgeholt werden. Auch in diesem Jahr steht das Ferienprogramm im Internet zur
Verfügung und ihr könnt euch unter www.malsch.de/Kultur und Freizeit/Kinder und Jugendli-
che/Ferienprogramm eure Veranstaltungen heraussuchen und online anmelden. Wie dies alles funkti-
oniert, steht auf unserer Internetseite.

Beim Ferienprogramm 2013 warten spannende Angebote mit Sport, Spiel, Entspannung, Theater,
Musik, Kreativität und Handwerk auf euch.

Dank gilt den zahlreichen örtlichen Vereinen, Gruppierungen, Institutionen und Inserenten sowie en-
gagierten Privatpersonen für die Bereitschaft, das Malscher Ferienprogramm auch in diesem Jahr
wieder mitzugestalten und zu unterstützen.

Bevor ihr euch nun auf die Suche nach euren Veranstaltungsfavoriten macht, solltet ihr euch zusam-
men mit euren Eltern zuerst die Wichtigen Informationen genau durchlesen. Es sind einige Neue-
rungen dabei.

Die Anmeldungen, egal ob Online oder per Formular, sollten bis Dienstag, 18. Juni 2013 im Rathaus
Malsch sowie bei den Ortsverwaltungen eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen können
erst zum Schluss berücksichtigt werden.

Die Teilnahme zu den einzelnen Veranstaltungen wird durch einen Zufallsgenerator zugeordnet.

Viel Spaß bei der Auswahl und viel Glück bei der Auslosung!

Bei Fragen einfach an das Rathaus Malsch, Sylvia Kühn, Tel.:07246 707-210,
E-Mail: ferienprogramm@malsch.de wenden.

Freiwillige Feuerwehr Malsch

Freiwillige Feuerwehr Malsch

Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit auch im Internet unter
www.ff-malsch.de
Abteilung Sulzbach
Dienstplan für das Jahr 2013
Es finden jeden Montag ab 19.30 Uhr Übungen statt.

Abteilung Völkersbach
Dienstplan für das Jahr 2013
Dienst und Proben jeden Montag ab 19:00 Uhr.

Abteilung Waldprechtsweier
Dienstplan für das Jahr 2013

Friedhofsverwaltung

Bei Todesfällen Festlegung der Bestattungszeit und Auswahl der Grabplätze:
Frau Stolz, Tel 07246 – 707 117

Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung :
Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr

Haupt- und Personalamt

Gemeinde Malsch Landkreis Karlsruhe

Ausschreibung der Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Malsch, Landkreis
Karlsruhe, mit rd. 14.500 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit neu zu besetzen. Die Amtszeit
beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 09. Juni 2013, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonn-
tag, 23. Juni 2013 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zu-
lassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber
müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen
die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemein-
deordnung genannten Personen.

Bewerbungen können bis spätestens Montag, 13. Mai 2013 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzen-
den des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeisterstellvertreter Martin Reichert, Bürgermeis-
teramt Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, verschlossen mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl"
eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einrei-
chungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers
     ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der
     Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
-
-        Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eides-
stattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates
besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann
auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die
Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden,
dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem
Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 10. Juni
2013 und endet am Mittwoch, 12. Juni 2013, 18.00 Uhr.

Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Es finden öffentliche Bewerbervorstellungen statt, die den Bewerberinnen/Bewerbern rechtzeitig mit-
geteilt werden.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 13. Mai 2013 findet um 18.00 Uhr im Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, Sitzungssaal
Zimmer 201, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung:

    1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
    2. Prüfung der Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09. Juni
       2013 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen
    3. Beschlussfassung über den Ablauf der persönlichen Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des
       Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.

Zur Sitzung hat jedermann Zutritt.

Martin Reichert, Bürgermeisterstellvertreter
(Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses)

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 14. Mai 2013 um
18.30 Uhr im Rathaus Malsch, Sitzungssaal, statt. Zu dieser öffentlichen Sitzung sind Sie freund-
lichst eingeladen.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:

1.   Einwohnerfragestunde

2.   Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr und dessen Stellvertreter

3.   Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der
     ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungssat-
     zung)

4.   Bestätigung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018

5.   Festlegung des Verlaufs der persönlichen Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters

6.   Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung

7.   Bedarfsplanung Kinderbetreuung „Beratung und Beschlussfassung“

8.   Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Bauantrag: Am Fischeier 19, Malsch,
     Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Erdsondenbohrung

9.   Erneute Offenlage des Bebauungsplans „Rotäcker und Gewerbe“ im Ortsteil Waldprechtsweier,
     3. Auslegung

10. Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung eines Gewerbegrundstücks an die
    Firma Gabler

11. Bekanntmachungen

12. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Fraktionssitzungen:

CDU: Fr., 10.05.2013, 20.00 Uhr, Alter Bahnhof Malsch
FW: Mo.,13.05.2013,19.00 Uhr , Alter Bahnhof Malsch

Öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates
Liebe Jugendliche, Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die nächste öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates findet am Mittwoch, 15. Mai 2013, um
18.00 Uhr im Rathaus Malsch, Sitzungssaal statt. Zu dieser öffentlichen Sitzung sind Sie freund-
lichst eingeladen.

Tagesordnung:

1.   Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Jugendgemeinderates

2.   Verpflichtung des neugewählten Jugendgemeinderates

3.   Wahl der Vorsitzenden des Jugendgemeinderates

4.   Jugend- und Einwohnerfragestunde
Freiwilliges Soziales Jahr
Wir haben ab sofort sowie ab 1. September 2013 noch freie Plätze im

Freiwilligen Sozialen Jahr

zu besetzen (ab sofort auch für ein verkürztes FSJ von 6 Monaten mit Verlängerungsoption).

Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu über-
brücken. sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen Beruf vorzubereiten.

Bei den zu besetztenden Plätzen handelt es sich um Stellen im pädagogischen Bereich in unseren
kommunalen Kindertageseinrichtungen.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Freiwilligen ein monatliches Taschengeld, Verpflegungsgeld sowie ein
Wohnkostenzuschuss. Die Beiträge zur Sozialbersicherung werden übernommen.

Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badisches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen
Jahres pädagogisch begleitet.

Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis 10. Mai 2013 an die Ge-
meinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub, Per-
sonalabteilung, Tel. Nr. 07246/707-203, oder bei Frau Hummel, Leiterin der Personalabteilung und
Bereich Kindergärten / Schulen, Tel. Nr. 07246 707-205.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Hort unserer Johann-Peter-Hebel-Schule eine

                                          Wirtschaftskraft
                                     zur Krankheitsvertretung

mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 12,5 Stunden.

Die Wirtschaftskraft wird montags bis freitags bei der Vorbereitung des Mittagsessens sowie der Es-
sensausgabe und anschließender Reinigungsarbeiten eingesetzt. Der Arbeitseinsatz erfolgt jeweils
von ca. 12 Uhr bis 14:30 Uhr.

Wenn Sie
•   selbstständiges Arbeiten gewohnt sind,
    •   flexibel und verantwortungsbewusst sind,
    •   Einsatzfreude zeigen und
    •   ein großes Herz für Kinder haben,

dann sind Sie die / der Richtige für uns.

Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD).

Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis 17. Mai 2013 an die Ge-
meinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub, Per-
sonalabteilung, Tel. Nr. 07246 707-203, oder bei Frau Hummel, Leiterin der Personalabteilung und
Bereich Kindergärten / Schulen, Tel. Nr. 07246 707-205.

„Wie wär es mit einem Geschenk aus Malsch“

Die Verbundenheit mit seinem Wohnort zeigen mit einem großen Schirm, einer modernen Mütze,
einem flauschigen Handtuch oder einem edlen Stift, versehen mit dem Malscher Logo, ist nun mög-
lich. Die Artikel werden am Eingang im Rathaus Malsch verkauft, und zwar zum Einkaufspreis. Für
den Eigenbedarf oder als heimatverbundenes Geschenk an Familienangehörige oder Freunde sind
diese hochwertigen Gegenstände eine tolle Sache.

Gerne können Schirm, Mütze, Handtuch und Stift im Rathaus angeschaut werden.

Schirm
mit Klettverschluss und ergonomischen Griff,
sehr stabile Ausführung                                                            12,00 Euro

Mütze / Baseballcap
angenehmer Stoff, schwarz, größenverstellbar,
Logo bestickt (Handarbeit)                                                          8,50 Euro

Handtuch
100 % Baumwolle, Logo auf Bordüre gestickt (Handarbeit)
groß: 70 x 140 cm                                                                  13,50 Euro
klein: 50 x 100 cm                                                                 10,50 Euro
Stift
mit Clip und Magnetverschluss, silber/schwarz, blaue Rollerball-
Schreibmine in Hexagonetui und silberfarbenem Schuber                                  3,50 Euro

Oder vielleicht ein Buchgeschenk?

Wenn Sie noch nach einem zu allen Anlässen geeigneten Geschenk suchen, dann schauen Sie doch
einfach einmal unser Bücherangebot durch. Sämtliche Bücher sind im Rathaus ausgestellt und an
der - Zentrale- erhältlich.
Hier stellen wir jeden Monat Bücher aus unserem Malschersortiment vor die nicht im Buchhandel zu
erwerben sind:

Schweigen hat seine Zeit, Reden hat seine Zeit
Louis Maier

Das Buch spricht vom Leben und Schicksal der jüdischen Gemeinde in Malsch. Louis Maier konnte
1940 auswandern und kam als 16-jähriger zu einer Pflegefamilie in die USA. Das Buch wurde vom
Englischen ins Deutsche übersetzt.

Louis Maier erzählt zunächst von seiner Kindheit in Malsch. Er beschreibt dabei auch die nachbar-
schaftlichen Beziehungen, die über den Krieg hinaus Bestand hatten. Louis Maier berichtet vom
Schicksal seiner Familie und Bekannten sowie von eigenen Erlebnissen. 1945 kam er mit dem ameri-
kanischen Militär erstmals wieder nach Deutschland und später bei verschiedenen Besuchen von
denen er ebenfalls berichtet.

Preis je Exemplar 14,90 €

"Empfänger unbekannt verzogen"

Louis Maier: Empfänger unbekannt verzogen. Die Odyssee eines jungen Flüchtlings auf den Spuren
des Schicksals seiner Eltern.
Nach seiner geglückten Flucht aus Nazi-Deutschland im Herbst 1940 erlebt der 16-jährige Louis Maier
mit seiner Schwester Agathe aus Malsch bei Karlsruhe den Beginn eines neuen, geschenkten Lebens
in den USA. Eindrucksvoll beschreibt er den Alltag in ihm fremden Lebenswelten. Gleichzeitig kontras-
tiert er seinen eigenen hoffnungsvollen Neubeginn mit den Briefen seiner Eltern aus dem KZ Gurs, in
das die badischen Juden im Oktober 1940 deportiert worden waren. In der Korrespondenz spiegeln
sich die Mühen um die Organisation der Ausreise der Eltern. Briefe als Lebensfäden, die schließlich
mit der Deportation der Eltern im August 1942 tragisch enden. Louis Maiers Schreiben an seine Eltern
kommen nun mit der Aufschrift 'Empfänger unbekannt verzogen' zurück. Als amerikanischer Soldat
kehrt Louis Maier 1945 nach Europa zurück und erlebt die Schrecken der letzten Kriegsphase. Nach
Kriegsende verfolgt er die Spuren des Schicksals seiner Eltern. Seine Suche führt ihn 1946 für kurze
Zeit in seine badische Heimat Malsch. Diese Erinnerungen eines jüdischen Jugendlichen sind ein in
dieser Intensität erschütterndes, einzigartiges Dokument.
Hrsg. von der Gemeinde Malsch.

Preis je Exemplar       18,90 €
Liegenschaftsamt

Fahrradboxen am Bahnhof Malsch zu vermieten

Die Gemeinde Malsch vermietet ab sofort an interessierte Bürger abschließbare Fahrradboxen für
jeweils ein Fahrrad am Standort Bahnhof Malsch. Diese können bei der Gemeinde Malsch, Liegen-
schaftsamt angemietet werden. Die monatliche Miete beträgt 15,-- Euro und die Mindestmietdauer
beläuft sich auf 3 Monate. Für den Erhalt des Schlüssels muss eine Kaution in Höhe von 30,-- Euro in
bar hinterlegt werden, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Fahrradgarage bei Mietende wieder
erstattet wird.

Wer eine abschließbare Fahrradbox mieten will, soll sich bitte mit der Gemeinde Malsch, Liegen-
schaftsamt, Telefon 07246 707303 in Verbindung setzen.

Meldewesen
Abholung von Reisepässen und Personalausweisen
Alle bis zum 22. April 2013 beantragten Reisepässe und bis zum 22. April 2013 beantragten Perso-
nalauseise sind eingetroffen und können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.

Freibad Malsch:

Es ist wieder soweit, am 09.05.2013 öffnen sich die Tore des neu sanierten
Freibades für eine weitere hoffentlich sonnige Badesaison.

Auch in diesem Jahr bietet Ihnen Ihr Bad Erholung, Spiel und Spaß am Wasser und gute Laune. Die
freie Wassergymnastik mit bekannten Utensilien wie Poolnudeln und Wasserhanteln bleibt weiterhin
in unserem Angebot und findet in diesem Jahr dienstags und donnerstags um 10:30 Uhr statt. Alle die
Lust und Zeit haben sind hierzu herzlich eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen sind für die kommende Badesaison keine Schwimmkurse geplant.

Die Öffnungszeiten:
Montag – Freitag :             10:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag – Sonntag :            9:00 Uhr – 20:00 Uhr
Feiertags :                    9:00 Uhr – 20:00 Uhr
Badeschluss:                              19:30 Uhr

Bitte beachten Sie unsere Schlechtwetterregelung bei der das Bad schon um 18:00 Uhr geschlossen
wird.
Weitere Informationen über das Bad erhalten Sie im Internet unter www.malsch.de
Das Freibad Team und alle Mitwirkenden freuen sich auf Ihr Kommen.
Jahreskartenverkauf für das Freibad Malsch
Für die Badesaison 2013 ergeben sich folgende Preise:

Erwachsene                                     65,00 €
Jugendliche / Ermäßigte                        30,00 €
Familien mit Kindern                           90,00 €

Jahreskarten für Jugendliche / Ermäßigte:
Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Soziales
Jahr Leistende, Auszubildende und Praktikanten bis jeweils zum 27. Lebensjahr nach Vorlage eines
entsprechenden Nachweises.
Rentner, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50 %, Begleitpersonen eines
Schwerbehinderten mit 100 % jeweils nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Jahreskarten für Familien:
Ehepaare, Personen die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie Alleinerziehende, jeweils
mit Kindern bis 18 Jahren.
Kinder, die über 18 Jahre sind, können, selbst wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder noch
Schüler, Studenten (etc.) sind, nicht auf einer Familienjahreskarte berücksichtigt werden.

Die Jahreskarten können im Rathaus Malsch, Zimmer 103 -Meldeamt-, sowie in den Ortsverwaltun-
gen beantragt werden. Bei der Erstbeantragung sind Passbilder erforderlich. Die Gebühren sind bei
der Antragstellung zu entrichten.

Fehlt Ihnen noch ein Geschenk? Dann können Sie auch Gutscheine für eine Jahreskarte er-
werben.

Ordnungsamt / Sozialamt

Malscher Wochenmarkt
Auf dem Platz bei der Stadtmühle findet der Malscher Wochenmarkt freitags von 08.00 bis 13.00
Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Marktgeländes Ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen
05.00 und 14.00 Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen werden für den
Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges Angebot an:

            •   frischem und geräuchertem Fisch und div. Salaten,
            •   eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen und Blumen,
            •   Bienenhonig aus einer Malscher Imkerei,
            •   Italienische Spezialitäten, Parma-Schinken, Salami und Käse sowie Antipasti aus ei-
                 gener Herstellung,
            •   in reichhaltiger Auswahl Suppen, Soßen und Gewürze der Firma Wela

Kommen und genießen Sie im Kernort Malsch.

Wahlamt
Gemeinde 76316 Malsch Landkreis Karlsruhe
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde
76316 Malsch notwendig.
Die Wahl findet statt am Sonntag, 09. Juni 2013.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewer-
ber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen
zugelassen sind.
Eine erforderliche werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, 23. Juni 2013. Bei der Neuwahl
entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Le-
bensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerver-
zeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur
Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides
statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung
aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in
die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberech-
tigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der
Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wäh-
lerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der
Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf
Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wäh-
lerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3
Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71,
bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eides-
stattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2013, beim Bürgermeisteramt
Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, eingehen.
76316 Malsch, 25. April 2013                           Bürgermeisteramt
                                                       Elmar Himmel, Bürgermeister

Gemeinde 76316 Malsch Landkreis Karlsruhe
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeis-
terin am Sonntag, 09. Juni 2013 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am
Sonntag, 23. Juni 2013.
Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl
kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

1.     Wählerverzeichnis
1.1.   In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2013
       Wahlberechtigten eingetragen.
       Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens Sonn-
       tag, 19. Mai 2013 eine Wahlbenachrichtigung.
       Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die
       Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er
       sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3.).
       Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Haupt-
       wohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Verän-
       derung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der
       Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht
mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben,
         werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
         Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen
         und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das
         Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerver-
         zeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3
         Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
         Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Malsch, 76316
         Malsch, Hauptstraße 71, bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden
         und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung spätestens bis zum Sonntag, 19.
         Mai 2013 beim Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, eingehen.
         Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person
         bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung,
         sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde.
1.2.     Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von Montag, 20. Mai 2013 bis Freitag, 24. Mai
         2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße
         71, Zimmer 106 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
         Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler-
         verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
         Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü-
         fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll-
         ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht
         hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß
         § 33 Abs. 1 Meldegesetz eingetragen ist.
         Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch
         Datensichtgerät möglich.
1.3.     Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann wäh-
         rend der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, 24. Mai 2013 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeis-
         teramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, Zimmer 106, die Berichtigung des Wählerver-
         zeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.
1.4.     Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in des-
         sen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung ange-
         geben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu
         einen Wahlschein (siehe Nr. 2.).

2.       Wahlscheine
2.1.     Einen Wahlschein erhält auf Antrag
2.1.1.   ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
2.1.2.   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
         a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung
              in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung – KomWO – (vlg.
              1.1.) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen;
              dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt
              hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs.
              3 und 4 KomWO vorzulegen,
         b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichts-
             frist entstanden ist,
         c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung
             erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden
             ist.
2.2.     Für eine etwa erforderliche Neuwahl am Sonntag, 23. Juni 2013 erhält ferner einen Wahlschein
         a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird,
         b) von Amts wegen, wer für die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2013 einen Wahlschein nach Nr.
             2.1.2. erhalten hat.
2.3.   Wahlscheine können für die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2013 bis Freitag, 07. Juni 2013, 18.00
       Uhr, für eine etwa erforderliche werdende Neuwahl am Sonntag, 23. Juni 2013 bis Freitag, 21.
       Juni 2013, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, Zimmer
       106, schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden.
       Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zu-
       mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahl-
       tag 15.00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus
       einem der unter Nr. 2.1.2. genannten Gründe.
       Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
       nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die An-
       tragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
       Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegan-
       gen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
2.4.   Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder
       durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein
       erhält der Wahlberechtigte
       - einen amtlichen Stimmzettel
       - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
       - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu-
            senden ist.
       Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur zulässig,
       wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlbe-
       rechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann
       an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
2.5.   Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
       rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spä-
       testens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
       Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-
       form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der
       auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

       76316 Malsch, 25.04.2013                                 Bürgermeisteramt
                                                                Elmar Himmel, Bürgermeister

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