Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor
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Stefan Unser stellte Poetry Slam beim CulturClub Malsch vor Poetry Slam – Dichterwettstreit oder Dichterschlacht begeisterte im Bürgerhaus Am vergangenen Samstag, 4. Mai 2013 lud der CulturClub Malsch zu einer ganz besonderen Veranstal- tung in den kleinen Saal des Bürgerhauses ein. Poetry Slam war angesagt. Poetry Slam – auf Deutsch: also Dichterwettstreit oder besser Dichterschlacht. Ein großer Teil des Publikums, das sich doch recht zahlreich im kleinen Saal des Bürgerhauses einfand, hatte noch nie eine Poetry-Slam-Veranstaltung be- sucht und war doch recht gespannt, was einem an diesem Abend erwartete. Und man kann es mit Fug und Recht sagen: Die Anwesenden erlebten einen höchst amüsanten und unterhaltsamen Abend. Vier Poeten und zwei Poetinnen standen an diesem Abend auf der Bühne um jenseits des akademisch- literarischen Gehabes ihre Texte mit Leben zu erfüllen. Moderiert wurde das Ganze von Stefan Unser, einem gebürtigen und auch hier lebenden Malscher. Unser organisiert seit einem Jahr ehrenamtlich Poetry Slams des KOHI-Kulturraums in Karlsruhe. Er nimmt auch selbst an zirka 30 Poetry Slams im Jahr teil.
Die Teilnehmer beim Poetry Slam im Malscher Bürgerhaus gehören mit zu den Besten, welche die „Slam-Szene“ in Baden-Württemberg zu bieten hat: Sylvie le Bonheur (Mannheim), Marvin Suckut (Kon- stanz), Dominique Crisand (Mannheim), Jolanta Zjupa (Heidelberg), Aaron Schmitt (Karlsruhe) und Den- nis Schulz (Heidelberg). Bevor Stefan Unser eine Kostprobe seines Könnens abgab, erklärte er dem Publikum, welches über den Gewinner des Dichterwettstreits per Applaus zu entscheiden hatte, die verschiedenen Beifallsstufen von 1 bis 10. Sein anschließender Beitrag über das Thema „Information“ beschäftigte sich über die ganzen nutzlosen Informationen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens über sich ergehen lassen muss. Höchst amüsant informierte er das Publikum über seine „Aufklärung“, die er in den 70er Jahren in Malsch erleben durfte. Die Regeln beim Poetry Slam sind einfach: Es besteht ein Zeitlimit von sechs bis sieben Minuten; nur selbstgeschriebene Texte; keine Hilfsmittel oder Requisiten. Dass am Ende einer gewinnt ist eigentlich Nebensache. Der Wettkampf dient vorwiegend dazu, das Publikum in das Geschehen mit einzubeziehen und den Abend möglichst spannend zu gestalten. Aaron Schmitt aus Karlsruhe eröffnete den eigentlichen Poerty Slam mit einem gekonnten Vortrag über das Thema Lautmalerei. Danach stand Marvin Suckut aus Konstanz als Reisepoet auf der Bühne. Ihm folgte Sylvie le Bonheur, die in Mannheim lebt, aber eigentlich aus Waiblingen stammt, die in ihrem Bei- trag unbedingt einen netten Mann kennenlernen wollte. Danach referierte Jolanta Zjupa aus Heidelberg über das abendfüllende Thema „Zwiebeln“ und der Beifall des Publikums war ihr gewiss. Dominique Crisand aus Mannheim trug ein Gedicht über seine Exfreundin vor, kam anschließend zum Thema „Haustiere“ und endete mit dem Schlusssatz „Katze tot – aber Bier war lecker“. Dennis Schulz aus Heidelberg stellte fest, dass die Malscher ein ungewohntes Publikum sind und hielt einen wissen- schaftlichen Vortrag über den Gesang von Rotkehlchen und was sonst noch mit der Farbe Rot zu tun hat- te. Bevor das Halbfinale startete gab Stefan Unser die „Badische Schöpfungsgeschichte“ zum Besten. Die Kuckucksuhr, das Fahrrad und die Begradigung des Rheines, so Unser, sind die herausragenden badi- schen Erfindungen und Werke, während die Schwaben sich als größtes badisches Problem erwiesen. Für das Halbfinale qualifizierten sich Sylvie le Bonheur, Jolanta Zjupa, Dennis Schulz und Aaron Schmitt, während Marvin Suckut und Dominique Crisand leider ausscheiden mussten. Das Halbfinale konnten Sylvie le Bonheur und Aaron Schmitt für sich entscheiden. Im Finale klärte Sylvie le Bonheur das Publikum darüber auf, was die besorgte Mutter ihr auf den Weg nach Malsch mitgegeben hatte, „Kind – was da alles passieren könnte“. Aaron Schmitt war im Finale dann mit einem faszinierenden Beitrag über das Thema „Hände“ präsent und entschied damit den ersten Poetry Slam nach Meinung des Publikums in Malsch für sich und durfte sich als Sieger feiern lassen. Damit ging dann der erste Dichterwettstreit in Malsch zu Ende, der nach Meinung der Aktiven vom CulturClub Malsch bestens organisiert war. Dennis Kleinbub bedankte sich bei den Mitwirkenden und beim Publikum, das sich über einen gelungenen Abend freuen konnte. KuKi
Notruftafel Ärzte/Apotheken Ärztlicher Notfalldienst Montags bis freitags von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr, an Samstagen und Sonntagen sowie an den gesetzlichen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des folgenden Tages. Telefon 07243 19292 Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8 ist geöffnet Montag bis Freitag 19 bis 21 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 10 bis 14 Uhr und 16 bis 20 Uhr Anfragen für Sprechstunden und Hausbesuche unter Telefon 07243 19292. Rettungsdienst und Krankentransporte: Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 Kinderärztlicher Notfalldienst: Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Knielinger Allee 101, im Gebäude der Kinderklinink mit extra Eingang!, Karlsruhe, mittwochs 13.00 bis 22.00 Uhr, freitags von 19.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr, am Vorabend eines Feiertags von 19.00 bis 22.00 Uhr (ohne Anmeldung) Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Zu erfragen über die Rettungsleitstelle unter 19222. Wochenenddienst der Apotheken -nur in dringenden Fällen- Donnerstag, 09.05.2013 ( Himmelfahrt) Sonnen- Apotheke, Am Lindscharren 4-6, Ettlingen (ehem. Kasernengelände), Tel. 07243 765180 Kreuz-Apotheke Bietigheim, Sofienstr. 25, Tel. 07245 6311 Samstag, 11.05.2013 Goethe Apotheke, Schleinkoferstr. 2a, Ettlingen, Tel. 07243 719470 Central-Apotheke Rastatt, Kaiserstr. 4, Tel. 07222 34290 Sonntag, 12.05.2013 Erbprinz-Apotheke, Mühlenstrasse 27 , Ettlingen, Tel. 07243 12133 Georgen-Apotheke Rastatt, Kaiserstr. 59, Tel. 07222 35540 Tierärztlicher Notdienst falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist. (Kleintiere) 09.05.2013 ( Himmelfahrt) Dr. Sucker-Swoboda, Sezanner Str. 62, 76316 Malsch, Tel. 07246 6848 11./12.05.2013 Kleintierklinik Dr. Wisniewski, An der Rennbahn 16, 76473 Iffezheim, Tel. 07229 185980 (Großtiere) 09.05.2013 ( Himmelfahrt) Dr. Stricker, Büchelberg 15, 76229 Karlsruhe, Tel. 0721 482220, Mobil 0171 77198 11./12.05.2013 Dr. Essig, Einsteinstraße 6, 76316 Malsch, Tel. 07246 911999, Mobil 0172 6363235
Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Rufbereitschaft des Veterinäramtes Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist beim Veterinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine Rufbereitschaft unter Mobil-Telefon 0163 8365640 Defibrillatoren Defibrillatoren sind an folgenden Stellen öffentlich zugänglich: - in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Adlerstraße 50 - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 - im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von der Talstraße her) Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Die Bereit- schaft wird über die normale Notrufnummer 112 alarmiert. Rettungsdienste NOTRUFE Feuerwehr- u. Rettungsdienst Notruf Telefon 112 Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 Unfallrettung Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Personenbeförderung/Krankentransporte Bechler Lars Telefon 07246 5333 Neu! Jetzt mit Rollstuhlfahrdienst Krankentransporte Telefon 19222 Polizei Polizeiposten Malsch Telefon 07246 1324 Polizeirevier Ettlingen Telefon 07243 3200-312 oder 313 FAX 07243 3200309 Kriminalpolizei Ettlingen Telefon 07243 3200201 FAX 07243 3200205 Notfall-Telefone - nach Dienstschluss – Bauhof - für Notfälle Bauhofleiter Dieter Gleißle Neue Rufnummer! Telefon 0152 57934227 Wasserversorgung Wasserversorgung Malsch Ralf Schuster – Büro Telefon 07246 706862 nach Dienstschluss/ bei Rohrbrüchen Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
Abwasseranlagen Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Thomas Werthwein – Büro Telefon 07246 706889 nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle Telefon 07246 942263 Fleischkontrolle Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, Tel. 07246 6848 führt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Haus- und gewerblichen Schlachtungen durch. Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung: Herr Kohnert, Fleischkontrolleur beim Landratsamt Karlsruhe, Tel. 0163 8365674. Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH Störungsstelle – Gas Stadtwerke Ettlingen Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 – 101-02 EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale in Ettlingen 07243 1800 Störungsmeldestelle – Strom 0800 3629477 Notfalltelefone für Kinder, Jugendliche und Frauen Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe 0721 842208 Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) 0800 1110333 Frauenhaus Beratung 0721 849047 Frauenhaus Karlsruhe 0721 567824 Frauenhaus SkF Karlsruhe 0721 824466 Notruf f. vergewaltigte und misshandelte Frauen 0721 859173 Beratung und Schutz für Frauen und deren Kinder bei häuslicher Gewalt 0721 915022 Telefonseelsorge Karlsruhe In ökumenischer Trägerschaft Telefonseelsorge 0800 1110111 Rund um die Uhr, kostenfrei 0800 1110222 Marienhaus Malsch / „Wohnen und Pflege im Alter“ Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Telefon 07246 708-0 Internet : www.marienhaus-malsch.de E-Mail : marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Hilfsdienste und Beratungsstellen siehe im Anschluss an den amtlichen Teil
Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 29.4.2013 (I) Werner Ochs als Protokollführer verabschiedet Werner Ochs wurde nach 47-jährigem Dienst bei der Gemeinde Malsch von Bürgermeister Elmar Himmel in der Gemeinderatssitzung als Protokollführer verabschiedet. Nach seiner 1966 begonnenen Verwaltungslehre arbeitete Ochs bis zur Eingemeindung 1973 bei der Ortsverwaltung Völkersbach im dortigen Rathaus. Nach seinem Wechsel in die Malscher Gemeinde- verwaltung war er dort bis 1976 in der Hauptverwaltung und danach bis 2008 im Finanzwesen und der Liegenschaftsverwaltung tätig. Seither war der gebürtige Völkersbacher, der seit 1976 im Kernort Malsch wohnt, im Hauptamt für den Gemeinderat zuständig und führte auch bei allen Sitzungen der Ausschüsse Protokoll. Nachdem Bürgermeister Elmar Himmel ihm einen goldenen Kugelschreiber überreicht und wie auch Veronika Wehr-Schwander (SPD) Dank und Lob für seine Arbeit ausgesprochen hatte, woraufhin die Gemeinderäte applaudierten, dankte Ochs, der überrascht über die Anerkennung war. Nachdem der 61-Jährige am Dienstag vergangener Woche seinen letzten Arbeitstag hatte, begann für ihn die Ru- hephase der Altersteilzeit. Die offizielle Verabschiedung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. sf Einrichtung eines Stiftungsfonds zugunsten der Gemeinde Malsch Einstimmig beschlossen wurde vom Gemeinderat der Abschluss der Zustiftervereinbarung für die Einrichtung eines Stiftungsfonds zugunsten der Gemeinde Malsch in der Stiftung „Gutes tun - Stifternetzwerk der Sparkasse Karlsruhe“. Laut dem Geschäftsführer der Stiftung und Vorstand der Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, Lutz Boden, hat die Sparkasse anlässlich ihres 200. Gründungstages am 12. Dezember 2012 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung gestellt, mit denen für jede ihrer Trä- gergemeinden ein Stiftungsfonds eingerichtet wurde. Für die Gemeinde Malsch ist dieser Fonds mit 25.000 Euro ausgestattet. Unterstützt werden sollen mit den Erträgen Projekte in der Gemeinde Malsch, über die der Gemeinderat entscheidet.
Laut Boden gibt es in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen, die eine Möglichkeit suchen, ihr Vermögen einzubringen, ohne selbst eine Stiftung zu gründen. Ziel der Stiftung ist, dass das Ver- mögen nicht wie bei Spenden innerhalb von ein bis zwei Jahren verbraucht werden muss, sondern, dass die Erträge verschiedenen Zwecken zugute kommen. Förderzwecke sind beispielsweise die Jugend- und Altenhilfe, die Wissenschaft und Forschung, der Natur- und Umweltschutz oder die Un- terstützung hilfsbedürftiger Personen. In die Stiftung eingebracht werden können auch kleinere Beträ- ge. Ab einer Zustiftung in Höhe von 25.000 Euro kann ein eigener Stiftungsfonds eingerichtet werden, über dessen Zweck und Namen der Stifter entscheiden kann. sf Neuer Jugendgemeinderat gewählt Von 1.282 wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen haben in der vergangenen Woche 207 bei der Jugendgemeinderatswahl ihre Stimme abgegeben. Mit 16,2 Prozent hat sich die Wahlbeteiligung gegenüber 2009 um 2,6 Prozent erhöht. Als Grund nannte Bürgermeister Elmar Himmel, der sich zufrieden darüber zeigte, dass die „Kurve in eine andere Richtung“ gegangen ist, dass die Wahl, wie berichtet, erstmals online ausgeführt wurde. Während er den 15 gewählten Jugendgemeinderäten gratulierte, bedankte er sich auch bei den fünf Nachrückern, die es ermöglicht hatten, dass die vom Gemeinderat festgelegte Mindestkandidatenzahl von 20 erreicht worden war. Als Themen der ver- gangenen vier Jahre nannte er den Mahnmalstein und das trinationale Jugendprojekt, mit denen et- was Bleibendes geschaffen wurde, die Druff-ohne-Suff-Partys sowie die Mitarbeit einiger Jugendge- meinderäte in den Partnerschaftskomitees. Darüber hinaus motivierte er die Jugendgemeinderäte, sich noch politischer einzubringen und nannte als Beispiele die Gemeinschaftsschule und Angebote für zehn- bis 18-Jährige. Angesprochen wurde von Himmel, dass die Entwicklung der Kinderzahlen rapide zurückgeht. Während er sich an der Skaterbahn auf dem Bühngelände, auf dem sich alkoholi- sierte Jugendliche treffen, eine Belebung im positiven Sinn erhofft, werde es keine mit 50.000 Euro veranschlagte Dirtbahn geben. Zufrieden zeigte sich Stimmenkönig Benjamin Becker, der nicht damit gerechnet hatte, dass er 109 Stimmen erhält. In die Jugendvertretung gewählt wurden auch Dennis Haitz, Sophia und Lucy Eisenbeiser, Jonas Taller, Katharina Kühn, Corinna Fischer, Annika Schreck, Sebastian Becker, Viola Joza und Silas Mannigel. Die weiteren Jugendgemeinderäte sind Franca Messina, Müjde Ates, Laura Panteleit und Charlotte Komma, die bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht anwesend wa- ren.
Auf dem Bild (hinten von links):Silas Mannigel, Lucy Eisenbeiser, Benjamin Becker, Corinna Fischer, Viola Joza, BM Elmar Himmel und Denis Haitz, (vorane von links): Sophia Eisenbaiser, Sebastian Becker, Jona Taller, Katharina Kühn und Annika Schreck Gewählt wurden zudem Franca Messina, Müjde Ates, Laura Panteleit und Charlotte Komma, die bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht anwesend waren. Sieben Jugendgemeinderäte wurden wiedergewählt. Das Durchschnittsalter beträgt wie bei der vor- maligen Wahl rund 16 Jahre. Zwei Jugendgemeinderäte gehen in die Malscher Hans-Thoma-Schule, einer in die Wilhelm-Lorenz- und drei in die Anne-Frank-Realschule Ettlingen. Jeweils ein Jugendver- treter besucht das Wirtschafts-, das Albertus-Magnus-, das Eichendorff- und das Heisenberg- Gymnasium sowie die Bertha-von-Suttner-Schule Ettlingen. Zudem gibt es eine Schülerin der Josef- Durler-Schule Rastatt, zwei Auszubildende und einen Gesellen. Verpflichtet werden die Jugendgemeinderäte voraussichtlich am 15. Mai. Ersatzleute sind Jessica Schultheiß, Sven Merz, Ceren Cetinkaya, Kevin Kindler und Burcu Cetinkaya. sf
Amtsblatt Nr.19 Donnerstag, 08.05.2013 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Sprechstunden Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr Telefon 7070 Do. 7.30-12.30 Uhr Do. 15.00-18.00 Uhr Fr. 8.00-12.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters nach Vereinbarung Unsere Glückwünsche Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend im Kreise der Angehörigen und Freunde. MALSCH: 10.05.2013 Frau Hedwig Massow geb. Geiger, Weite Str. 13, zur Vollendung ihres 90. Lebensjahres 12.05.2013 Frau Katharina Rother geb. Munkler, Grüne Gärtel 38, zur Vollendung ihres 92. Lebensjahres 15.05.2013 Herrn Erich Heck, Melanchthonstr. 29, zur Vollendung seines 85. Lebensjahres SULZBACH: 12.05.2013 Herrn Bruno Schindele, Scheuerbergstr. 11, zur Vollendung seines 85. Lebensjahres Eiserne Hochzeit: 11.05.2013 Karl und Hedwig Schneider geb. Lumpp, Gartenstr. 10
Zum Fest der GOLDENEN HOCHZEIT am 03. Mai 2013 konnte Herr Bürgermeister Himmel den Eheleuten Gisbert und Priska Lehre geb. Gingelmaier, Bergstr. 4, gratulieren und gleichzeitig die Glückwünsche des Herrn Ministerpräsidenten übermitteln sowie die der Gemeinde mit allen guten Wünschen. WALDPRECHTSWEIER: 11.05.2013 Frau Elfriede Neidhardt geb. Blaß, Kirchstr. 20, zur Vollendung ihres 85. Lebensjahres 11.05.2013 Frau Anneliese Scherer geb. Kraut, Talstr. 18a, zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres Ausstellung von Werner Bentz Er zeigt Fotografien, Malerei und Collagen der letzten drei Jahre. In dieser Zeit hat er sein bisheriges künstlerisches Schaffen durch zahlreiche neue Techniken stark erweitert. Öffnungszeiten : Mo., Di., Mi., Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bürgermeister Gemeinde Malsch erhält als einer der Preisträger beim Ideenwettbewerb zur Elektromobilität im Ländlichen Raum Förderbescheid über 50.000 Euro Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg, 72/2013 Die Gemeinde Malsch bekommt für ihren Projektvorschlag „Elektromobilität Friedhof Malsch und Bauhof Malsch" nun einen Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro für die Anschaffung elektromobiler Nutzfahrzeuge und Ladestationen. So ist eine Reduzierung der Geräuschbelas- tung von Friedhofsbesuchern künftig möglich. „Ich freue mich, dass der Ideenwettbewerb Elektromobilität Ländlicher Raum auf eine so große Reso- nanz gestoßen ist und über 30 Förderanträge von ländlich geprägten Städten und Gemeinden mit ausgesprochen innovativen und originellen Projektvorschlägen bei uns eingereicht worden sind, Die Projekte zeigen, dass E-Mobilität moderne und nachhaltige Verkehrskonzepte ermöglicht, die den Ländlichen Raum auch in Zukunft stark halten können. Die Beispiele reichen von elektrischen Bürger- bussen und Ruftaxis für den Transport von älteren Menschen und Schülern über touristisch ausge- richtete Carsharing-Projekte bis zu intelligent verknüpften Verkehrskonzepten unter Einsatz von Elekt- rofahrrädern und Elektroautos. Besonders positiv ist, dass viele Projekte ehrenamtlich ausgerichtet sind, eine umfassende Bürgerbeteiligung sicherstellen und Kooperationen mit Nachbargemeinden vorsehen", sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, am Dienstag (30. April) in Stuttgart bei der Übergabe der Förderbescheide an die 20 Gewinner des Ideenwettbewerbs. Das große Interesse an diesem Ideenwettbewerb, so Bonde, mache deutlich, dass sich die Elektro- mobilität nicht mehr nur auf die Großstadt beschränke. Das Thema sei inzwischen auch im Ländlichen Raum angekommen, wo immerhin 34 Prozent der Bevölkerung Baden-Württembergs wohnten. Bonde wörtlich: „Immer mehr ländlich geprägte Kommunen erkennen, dass es auch bei ihnen erhebliche Potenziale für nachhaltige klima- und umweltfreundliche Mobilitätskonzepte gibt. Ich habe mich aus gutem Grund dafür eingesetzt, dass die vom Ministerrat im Dezember 2011 verabschiedete Landes- initiative Elektromobilität II auch einen Ideenwettbewerb zur Förderung der E-Mobilität im Ländlichen Raum vorsieht." Denn im Gegensatz zu vielen Stadtgebieten mit wohnungsnahen Versorgungsange- boten, so Bonde, ließen sich auf dem Land Geschäfte, Gaststätten, Ärzte, Apotheken, Schulen und Behörden oft nur mit eigenem Pkw, mit dem Taxi oder mit sonstigen Fahrdiensten erreichen. Somit komme gerade dort dem Ersatz der verbrennungsmotorbetriebenen Autos durch elektrisch betriebene Fahrzeuge eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass der Strom für den Antrieb der Elekt- romotoren aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Biomasse-Blockheizkraftwerken oder anderen regenerativen Energiequellen komme. Für die regenerative Stromerzeugung böten viele Bereiche des Ländlichen Raums hervorragende Voraussetzungen, so dass der Strom für die Ladesäulen der Elekt- roautos im Idealfall sogar vor Ort erzeugt werden könne. Bonde sicherte den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Projektverantwortlichen zu, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und die e-mobil BW den Modellkommunen auch bei der praktischen Durchführung Ihrer Projekte zur Seite stehen werde. Das Ministerium werde daher für die gesamte Projektlaufzeit einen Fachmann mit der Begleitung und Qualitätssicherung aller Modellprojekte beauftragen. Zu dessen Aufgaben gehörten beispielsweise die Beratung in grundsätz- lichen fachlichen Fragestellungen, die Unterstützung der Modellgemeinden bei der Öffentlichkeitsar- beit und die Organisation von Workshops. „Letztendlich geht es darum, praxistaugliche Antworten auf die Frage zu finden, wie die ländlichen Regionen Baden-Württembergs als lebendige und vitale Wirt- schafts- und Lebensräume für künftige Generationen erhalten und weiterentwickelt werden können. Die Modellprojekte zur E-Mobilität verleihen der Diskussion über zukunftsweisende und nachhaltige Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum zusätzliche Schubkraft", so Bonde.
Der Ideenwettbewerb Elektromobilität im Ländlichen Raum ist Teil der von der Landesregierung am 19. Dezember 2011 beschlossenen Landesinitiative Elektromobilität II. Im Rahmen dieses Landes- programms werden von 2012 bis 2015 Maßnahmen zum Infrastrukturaufbau für elektromobile Car- Sharingsysteme, zur Elektrifizierung des Landesfuhrparks, der Strukturwandelberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie eine Reihe wichtiger Vorhaben der Grundlagenforschung und der ange- wandten Forschung mit insgesamt 50 Millionen Euro gefördert. Um die Möglichkeiten des Einsatzes der Elektromobilität in ländlichen Gemeinden in ihrer gesamten Bandbreite auszuloten, sollten im Rahmen des Ideenwettbewerbs Elektromobilität Ländlicher Raum Vorschläge für möglichst innovative, vorbildliche und originelle Modellprojekte eingereicht werden. Wesentliche Kriterien des Ideenwettbewerbs waren: Für den Ideenwettbewerb kamen alle Lebensbereiche in ländlichen Kommunen in Frage. Da- zu zählen die Sicherstellung der Grund- und Nahversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs, die medizinische Versorgung und Pflege-, Bank-, Post- und sonstige Dienstleistungen, der öffentliche Verkehr einschließlich Schülerbeförderung, die Be- rufspendler sowie die Land- und Forstwirtschaft. Bewerben konnten sich alle Kommunen Baden-Württembergs, die im Ländlichen Raum liegen oder eine ländliche Prägung aufweisen. Der Strom für die Elektrofahrzeuge soll aus regenerativen Energiequellen kommen. Im Interesse der Bewusstseinsbildung für eine nachhaltige Mobilität sollen die Bürgerschaft umfassend eingebunden und das örtliche Handwerk am Aufbau elektromobiler Infrastrukturen angemessen beteiligt werden. Jedes Modellprojekt kann mit einem Betrag von maximal 100.000 Euro, interkommunale Pro- jekte können mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden. Am 7. März 2013 hat eine Fachjury aus Vertretern des Ministeriums für Ländlichen Raum und Ver- braucherschutz, des Gemeindetags, der e-mobil BW, der Wissenschaft und der Landfrauenverbände 20 Projekte aus den insgesamt 32 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingegangenen Anträgen ausgewählt.
28. Malscher Ferienprogramm fertiggestellt Insgesamt 53 Veranstalter und 72 Veranstaltungen Es ist soweit – das Programmheft kann ab Freitag, 17. Mai 2013 im Rathaus Malsch und in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Auch in diesem Jahr steht das Ferienprogramm im Internet zur Verfügung und ihr könnt euch unter www.malsch.de/Kultur und Freizeit/Kinder und Jugendli- che/Ferienprogramm eure Veranstaltungen heraussuchen und online anmelden. Wie dies alles funkti- oniert, steht auf unserer Internetseite. Beim Ferienprogramm 2013 warten spannende Angebote mit Sport, Spiel, Entspannung, Theater, Musik, Kreativität und Handwerk auf euch. Dank gilt den zahlreichen örtlichen Vereinen, Gruppierungen, Institutionen und Inserenten sowie en- gagierten Privatpersonen für die Bereitschaft, das Malscher Ferienprogramm auch in diesem Jahr wieder mitzugestalten und zu unterstützen. Bevor ihr euch nun auf die Suche nach euren Veranstaltungsfavoriten macht, solltet ihr euch zusam- men mit euren Eltern zuerst die Wichtigen Informationen genau durchlesen. Es sind einige Neue- rungen dabei. Die Anmeldungen, egal ob Online oder per Formular, sollten bis Dienstag, 18. Juni 2013 im Rathaus Malsch sowie bei den Ortsverwaltungen eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen können erst zum Schluss berücksichtigt werden. Die Teilnahme zu den einzelnen Veranstaltungen wird durch einen Zufallsgenerator zugeordnet. Viel Spaß bei der Auswahl und viel Glück bei der Auslosung! Bei Fragen einfach an das Rathaus Malsch, Sylvia Kühn, Tel.:07246 707-210, E-Mail: ferienprogramm@malsch.de wenden. Freiwillige Feuerwehr Malsch Freiwillige Feuerwehr Malsch Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit auch im Internet unter www.ff-malsch.de
Abteilung Sulzbach Dienstplan für das Jahr 2013 Es finden jeden Montag ab 19.30 Uhr Übungen statt. Abteilung Völkersbach Dienstplan für das Jahr 2013 Dienst und Proben jeden Montag ab 19:00 Uhr. Abteilung Waldprechtsweier Dienstplan für das Jahr 2013 Friedhofsverwaltung Bei Todesfällen Festlegung der Bestattungszeit und Auswahl der Grabplätze: Frau Stolz, Tel 07246 – 707 117 Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung : Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr Haupt- und Personalamt Gemeinde Malsch Landkreis Karlsruhe Ausschreibung der Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters Die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Malsch, Landkreis Karlsruhe, mit rd. 14.500 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 09. Juni 2013, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonn- tag, 23. Juni 2013 statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zu- lassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemein- deordnung genannten Personen. Bewerbungen können bis spätestens Montag, 13. Mai 2013 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzen- den des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeisterstellvertreter Martin Reichert, Bürgermeis- teramt Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, verschlossen mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einrei- chungsfrist (siehe oben) nachzureichen: - eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; - eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt; - - Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eides- stattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 10. Juni 2013 und endet am Mittwoch, 12. Juni 2013, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Es finden öffentliche Bewerbervorstellungen statt, die den Bewerberinnen/Bewerbern rechtzeitig mit- geteilt werden. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses Am Montag, 13. Mai 2013 findet um 18.00 Uhr im Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, Sitzungssaal Zimmer 201, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Tagesordnung: 1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses 2. Prüfung der Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09. Juni 2013 und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen 3. Beschlussfassung über den Ablauf der persönlichen Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt. Martin Reichert, Bürgermeisterstellvertreter (Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses) Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 14. Mai 2013 um 18.30 Uhr im Rathaus Malsch, Sitzungssaal, statt. Zu dieser öffentlichen Sitzung sind Sie freund- lichst eingeladen.
Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr und dessen Stellvertreter 3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungssat- zung) 4. Bestätigung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 5. Festlegung des Verlaufs der persönlichen Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters 6. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung 7. Bedarfsplanung Kinderbetreuung „Beratung und Beschlussfassung“ 8. Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Bauantrag: Am Fischeier 19, Malsch, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Erdsondenbohrung 9. Erneute Offenlage des Bebauungsplans „Rotäcker und Gewerbe“ im Ortsteil Waldprechtsweier, 3. Auslegung 10. Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung eines Gewerbegrundstücks an die Firma Gabler 11. Bekanntmachungen 12. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Fraktionssitzungen: CDU: Fr., 10.05.2013, 20.00 Uhr, Alter Bahnhof Malsch FW: Mo.,13.05.2013,19.00 Uhr , Alter Bahnhof Malsch Öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates Liebe Jugendliche, Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die nächste öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates findet am Mittwoch, 15. Mai 2013, um 18.00 Uhr im Rathaus Malsch, Sitzungssaal statt. Zu dieser öffentlichen Sitzung sind Sie freund- lichst eingeladen. Tagesordnung: 1. Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Jugendgemeinderates 2. Verpflichtung des neugewählten Jugendgemeinderates 3. Wahl der Vorsitzenden des Jugendgemeinderates 4. Jugend- und Einwohnerfragestunde
Freiwilliges Soziales Jahr Wir haben ab sofort sowie ab 1. September 2013 noch freie Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr zu besetzen (ab sofort auch für ein verkürztes FSJ von 6 Monaten mit Verlängerungsoption). Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu über- brücken. sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen Beruf vorzubereiten. Bei den zu besetztenden Plätzen handelt es sich um Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kindertageseinrichtungen. Für ihre Tätigkeit erhalten die Freiwilligen ein monatliches Taschengeld, Verpflegungsgeld sowie ein Wohnkostenzuschuss. Die Beiträge zur Sozialbersicherung werden übernommen. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badisches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres pädagogisch begleitet. Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis 10. Mai 2013 an die Ge- meinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub, Per- sonalabteilung, Tel. Nr. 07246/707-203, oder bei Frau Hummel, Leiterin der Personalabteilung und Bereich Kindergärten / Schulen, Tel. Nr. 07246 707-205. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Hort unserer Johann-Peter-Hebel-Schule eine Wirtschaftskraft zur Krankheitsvertretung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 12,5 Stunden. Die Wirtschaftskraft wird montags bis freitags bei der Vorbereitung des Mittagsessens sowie der Es- sensausgabe und anschließender Reinigungsarbeiten eingesetzt. Der Arbeitseinsatz erfolgt jeweils von ca. 12 Uhr bis 14:30 Uhr. Wenn Sie
• selbstständiges Arbeiten gewohnt sind, • flexibel und verantwortungsbewusst sind, • Einsatzfreude zeigen und • ein großes Herz für Kinder haben, dann sind Sie die / der Richtige für uns. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD). Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis 17. Mai 2013 an die Ge- meinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub, Per- sonalabteilung, Tel. Nr. 07246 707-203, oder bei Frau Hummel, Leiterin der Personalabteilung und Bereich Kindergärten / Schulen, Tel. Nr. 07246 707-205. „Wie wär es mit einem Geschenk aus Malsch“ Die Verbundenheit mit seinem Wohnort zeigen mit einem großen Schirm, einer modernen Mütze, einem flauschigen Handtuch oder einem edlen Stift, versehen mit dem Malscher Logo, ist nun mög- lich. Die Artikel werden am Eingang im Rathaus Malsch verkauft, und zwar zum Einkaufspreis. Für den Eigenbedarf oder als heimatverbundenes Geschenk an Familienangehörige oder Freunde sind diese hochwertigen Gegenstände eine tolle Sache. Gerne können Schirm, Mütze, Handtuch und Stift im Rathaus angeschaut werden. Schirm mit Klettverschluss und ergonomischen Griff, sehr stabile Ausführung 12,00 Euro Mütze / Baseballcap angenehmer Stoff, schwarz, größenverstellbar, Logo bestickt (Handarbeit) 8,50 Euro Handtuch 100 % Baumwolle, Logo auf Bordüre gestickt (Handarbeit) groß: 70 x 140 cm 13,50 Euro klein: 50 x 100 cm 10,50 Euro
Stift mit Clip und Magnetverschluss, silber/schwarz, blaue Rollerball- Schreibmine in Hexagonetui und silberfarbenem Schuber 3,50 Euro Oder vielleicht ein Buchgeschenk? Wenn Sie noch nach einem zu allen Anlässen geeigneten Geschenk suchen, dann schauen Sie doch einfach einmal unser Bücherangebot durch. Sämtliche Bücher sind im Rathaus ausgestellt und an der - Zentrale- erhältlich. Hier stellen wir jeden Monat Bücher aus unserem Malschersortiment vor die nicht im Buchhandel zu erwerben sind: Schweigen hat seine Zeit, Reden hat seine Zeit Louis Maier Das Buch spricht vom Leben und Schicksal der jüdischen Gemeinde in Malsch. Louis Maier konnte 1940 auswandern und kam als 16-jähriger zu einer Pflegefamilie in die USA. Das Buch wurde vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Louis Maier erzählt zunächst von seiner Kindheit in Malsch. Er beschreibt dabei auch die nachbar- schaftlichen Beziehungen, die über den Krieg hinaus Bestand hatten. Louis Maier berichtet vom Schicksal seiner Familie und Bekannten sowie von eigenen Erlebnissen. 1945 kam er mit dem ameri- kanischen Militär erstmals wieder nach Deutschland und später bei verschiedenen Besuchen von denen er ebenfalls berichtet. Preis je Exemplar 14,90 € "Empfänger unbekannt verzogen" Louis Maier: Empfänger unbekannt verzogen. Die Odyssee eines jungen Flüchtlings auf den Spuren des Schicksals seiner Eltern. Nach seiner geglückten Flucht aus Nazi-Deutschland im Herbst 1940 erlebt der 16-jährige Louis Maier mit seiner Schwester Agathe aus Malsch bei Karlsruhe den Beginn eines neuen, geschenkten Lebens in den USA. Eindrucksvoll beschreibt er den Alltag in ihm fremden Lebenswelten. Gleichzeitig kontras- tiert er seinen eigenen hoffnungsvollen Neubeginn mit den Briefen seiner Eltern aus dem KZ Gurs, in das die badischen Juden im Oktober 1940 deportiert worden waren. In der Korrespondenz spiegeln sich die Mühen um die Organisation der Ausreise der Eltern. Briefe als Lebensfäden, die schließlich mit der Deportation der Eltern im August 1942 tragisch enden. Louis Maiers Schreiben an seine Eltern kommen nun mit der Aufschrift 'Empfänger unbekannt verzogen' zurück. Als amerikanischer Soldat kehrt Louis Maier 1945 nach Europa zurück und erlebt die Schrecken der letzten Kriegsphase. Nach Kriegsende verfolgt er die Spuren des Schicksals seiner Eltern. Seine Suche führt ihn 1946 für kurze Zeit in seine badische Heimat Malsch. Diese Erinnerungen eines jüdischen Jugendlichen sind ein in dieser Intensität erschütterndes, einzigartiges Dokument. Hrsg. von der Gemeinde Malsch. Preis je Exemplar 18,90 €
Liegenschaftsamt Fahrradboxen am Bahnhof Malsch zu vermieten Die Gemeinde Malsch vermietet ab sofort an interessierte Bürger abschließbare Fahrradboxen für jeweils ein Fahrrad am Standort Bahnhof Malsch. Diese können bei der Gemeinde Malsch, Liegen- schaftsamt angemietet werden. Die monatliche Miete beträgt 15,-- Euro und die Mindestmietdauer beläuft sich auf 3 Monate. Für den Erhalt des Schlüssels muss eine Kaution in Höhe von 30,-- Euro in bar hinterlegt werden, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Fahrradgarage bei Mietende wieder erstattet wird. Wer eine abschließbare Fahrradbox mieten will, soll sich bitte mit der Gemeinde Malsch, Liegen- schaftsamt, Telefon 07246 707303 in Verbindung setzen. Meldewesen Abholung von Reisepässen und Personalausweisen Alle bis zum 22. April 2013 beantragten Reisepässe und bis zum 22. April 2013 beantragten Perso- nalauseise sind eingetroffen und können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. Freibad Malsch: Es ist wieder soweit, am 09.05.2013 öffnen sich die Tore des neu sanierten Freibades für eine weitere hoffentlich sonnige Badesaison. Auch in diesem Jahr bietet Ihnen Ihr Bad Erholung, Spiel und Spaß am Wasser und gute Laune. Die freie Wassergymnastik mit bekannten Utensilien wie Poolnudeln und Wasserhanteln bleibt weiterhin in unserem Angebot und findet in diesem Jahr dienstags und donnerstags um 10:30 Uhr statt. Alle die Lust und Zeit haben sind hierzu herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen sind für die kommende Badesaison keine Schwimmkurse geplant. Die Öffnungszeiten: Montag – Freitag : 10:00 Uhr – 20:00 Uhr Samstag – Sonntag : 9:00 Uhr – 20:00 Uhr Feiertags : 9:00 Uhr – 20:00 Uhr Badeschluss: 19:30 Uhr Bitte beachten Sie unsere Schlechtwetterregelung bei der das Bad schon um 18:00 Uhr geschlossen wird. Weitere Informationen über das Bad erhalten Sie im Internet unter www.malsch.de Das Freibad Team und alle Mitwirkenden freuen sich auf Ihr Kommen.
Jahreskartenverkauf für das Freibad Malsch Für die Badesaison 2013 ergeben sich folgende Preise: Erwachsene 65,00 € Jugendliche / Ermäßigte 30,00 € Familien mit Kindern 90,00 € Jahreskarten für Jugendliche / Ermäßigte: Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr Leistende, Auszubildende und Praktikanten bis jeweils zum 27. Lebensjahr nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Rentner, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50 %, Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit 100 % jeweils nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Jahreskarten für Familien: Ehepaare, Personen die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie Alleinerziehende, jeweils mit Kindern bis 18 Jahren. Kinder, die über 18 Jahre sind, können, selbst wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder noch Schüler, Studenten (etc.) sind, nicht auf einer Familienjahreskarte berücksichtigt werden. Die Jahreskarten können im Rathaus Malsch, Zimmer 103 -Meldeamt-, sowie in den Ortsverwaltun- gen beantragt werden. Bei der Erstbeantragung sind Passbilder erforderlich. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. Fehlt Ihnen noch ein Geschenk? Dann können Sie auch Gutscheine für eine Jahreskarte er- werben. Ordnungsamt / Sozialamt Malscher Wochenmarkt Auf dem Platz bei der Stadtmühle findet der Malscher Wochenmarkt freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Marktgeländes Ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 05.00 und 14.00 Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges Angebot an: • frischem und geräuchertem Fisch und div. Salaten, • eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen und Blumen, • Bienenhonig aus einer Malscher Imkerei, • Italienische Spezialitäten, Parma-Schinken, Salami und Käse sowie Antipasti aus ei- gener Herstellung, • in reichhaltiger Auswahl Suppen, Soßen und Gewürze der Firma Wela Kommen und genießen Sie im Kernort Malsch. Wahlamt Gemeinde 76316 Malsch Landkreis Karlsruhe Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde 76316 Malsch notwendig. Die Wahl findet statt am Sonntag, 09. Juni 2013.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewer- ber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Eine erforderliche werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, 23. Juni 2013. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Le- bensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerver- zeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberech- tigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wäh- lerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Erklärung hält das Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eides- stattlichen Versicherung – spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2013, beim Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, eingehen. 76316 Malsch, 25. April 2013 Bürgermeisteramt Elmar Himmel, Bürgermeister Gemeinde 76316 Malsch Landkreis Karlsruhe Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeis- terin am Sonntag, 09. Juni 2013 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Sonntag, 23. Juni 2013. Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis 1.1. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2013 Wahlberechtigten eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens Sonn- tag, 19. Mai 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3.). Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Haupt- wohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Verän- derung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht
mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerver- zeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2013 beim Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, eingehen. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde. 1.2. Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von Montag, 20. Mai 2013 bis Freitag, 24. Mai 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, Zimmer 106 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler- verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü- fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll- ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 33 Abs. 1 Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich. 1.3. Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann wäh- rend der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, 24. Mai 2013 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeis- teramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, Zimmer 106, die Berichtigung des Wählerver- zeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. 1.4. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in des- sen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung ange- geben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 2.). 2. Wahlscheine 2.1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 2.1.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 2.1.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung – KomWO – (vlg. 1.1.) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichts- frist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. 2.2. Für eine etwa erforderliche Neuwahl am Sonntag, 23. Juni 2013 erhält ferner einen Wahlschein a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird, b) von Amts wegen, wer für die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2013 einen Wahlschein nach Nr. 2.1.2. erhalten hat.
2.3. Wahlscheine können für die Wahl am Sonntag, 09. Juni 2013 bis Freitag, 07. Juni 2013, 18.00 Uhr, für eine etwa erforderliche werdende Neuwahl am Sonntag, 23. Juni 2013 bis Freitag, 21. Juni 2013, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Malsch, 76316 Malsch, Hauptstraße 71, Zimmer 106, schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zu- mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahl- tag 15.00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2. genannten Gründe. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die An- tragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegan- gen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 2.4. Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu- senden ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlbe- rechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 2.5. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spä- testens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 76316 Malsch, 25.04.2013 Bürgermeisteramt Elmar Himmel, Bürgermeister Örtliche Straßenverkehrsbehörde Sozial- und Gesundheitswesen Sprechstunden der Krankenkassen AOK KundenCenter Es findet keine Sprechstunde mehr im Rathaus Malsch statt Bei Rückfragen: Frau Tanja Kiefer, Tel. 07243 5416-17. AOK Ettlingen, Goethestr. 15, 76275 Ettlingen, Tel. 07243 54160 Montag-Mittwoch 8.30-17.00 Uhr, Donnerstag 8.30-18.00 Uhr und Freitag 8.30-16.00 Uhr jeweils durchgehend. DAK Es findet keine Sprechstunde mehr im Rathaus Malsch statt Bei Rückfragen: Tel. Nr. 07243 725440 Debeka Jeden 1. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 101 Ansprechpartner: Klaus Weiler, Telefon 07242 933321
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