MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGSBLATT GEMEINDE STEGAURACH | LANDKREIS BAMBERG Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr Oktober 2018 Nr. 10/2018 Bild: Heinrich Hoffmann Bei uns in der Gemeinde Seite 16 Senioren Seite 21 Kirchliche Nachrichten Seite 17 Vereine Seite 26
2 Infotafel Infotafel Notrufnummern Kliniken in der Stadt Bamberg Klinikum am Bruderwald 0951 503-0 Feuer-Notruf 112 Klinik Dr. Schellerer 0951 503 - 44100 Polizei-Notruf 110 Klinikum am Michaelsberg 0951 503-0 Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112 Geburtshaus Bamberg 0951 303637 Polizei Bamberg-Land 0951 9129 310 Ärztlicher Notfallruf 116 117 Giftnotruf 030 19240 Bürgersprechstunde im Rathaus Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451 Am 04.10.2018 findet im Rathaus (ohne Voranmel- dung) die Bürgersprechstunde mit dem 2. Bürger- meister, Bernd Fricke, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Wichtige Telefonnummern statt. Ärztliche Bereitschaftspraxis 09546 88888 Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110-111 Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0 800 1110-222 Bücherei Stegaurach Tel.: 0951 50989620 Familienpflegewerk Bamberg 0951 502691 Öffnungszeiten: Mo 13.30 – 15.30 Uhr Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V. Di 07.45 – 12.45 Uhr 0951 28192 15.00 – 17.30 Uhr Frauenhaus Bamberg - Hilfe und Beratung Mi 10.00 – 11.30 Uhr für Frauen und Kinder 0951 58280 Do 17.00 – 20.00 Uhr Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungsstellen für Sucht- kranke u. deren Angehörige 0951 29957-40 An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen. Katholische Beratungsstellen für Während der bayerischen Schulferien am Dienstag- Schwangerschaftsfragen 0951 29957-50 vormittag geschlossen. Notruf für vergewaltigte und sexuell misshandelte Frauen Info auf www.buecherei-stegaurach.de und Mädchen 0951 868518 Telefonseelsorge Samberg 0800 1110-111 Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Kreisverband Bamberg Müllabfuhr im Oktober 2018 0951 981 89-0 Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde- teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Kliniken Restmülltonne Do. 05.10.2018 / Do. 18.10.2018 Papiertonne Mi. 17.10.2018 Einrichtungen im Landkreis Bamberg Biotonne Do. 11.10.2018 / Do. 25.10.2018 Juraklinik Scheßlitz 09542 779-0 Gelber Sack Di. 16.10.2018 Steigerwaldklinik Burgebrach 09546 88-0 Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH 09542 779-0 Anmeldeschluss für die Klinik am Eichelberg Burgebrach 09546 88-510 nächste Sperrmüllsammlung: 04.10.2018 Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck Waizendorf-Kaifeck 96135 Stegaurach-Waizendorf Sommerzeit: Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0951 / 85-706 oder -708 Winterzeit: Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach – Erscheinungsweise: Einmal im Monat Verantwortlich für Anzeigen und Druck: – Änderungen vorbehalten – Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de Nächste Ausgabe: Freitag 02.11.2018 Redaktionsschluss: Freitag 19.10.2018 Anzeigenannahme: Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64 Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende stegaurach@aktiv-druck.de E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Herausgeber: Parteiverkehr: Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr. 8.00 – 12.00 Uhr bleiben der Redaktion vorbehalten. Schlossplatz 1 Do. 8.00 – 12.00 Uhr 96135 Stegaurach 14.00 – 18.00 Uhr Bildnachweis: Fotolia
Informationen durch den Bürgermeister 3 Informationen durch den Bürgermeister Seniorenfahrt am 05.09.18 nach Thüringen Das Ziel unserer diesjährigen Seniorenfahrt war Thüringen. Am Mittwochmorgen um 8.00 Uhr starteten vier Busse mit insgesamt 195 Seniorinnen und Senioren und machten sich mit dem ersten Bürgermeister Thilo Wagner auf den Weg nach Saalfeld in Thüringen. Das erste Ziel des Tagesaufluges war die Erlebniswelt Feengrotten. In den Saalfelder Grotten am Fuße des Thüringer Waldes konnten man die Feengrotten das Grottoneum und das Feenweltchen entdecken. 14.15 Uhr starteten die Busse wieder und fuhren zum Stausee Hohenwarte, wo nun eine Rundfahrt auf dem Programm stand. Der Hohenwarte Stau see wird auch liebevoll als Thüringer Meer bezeichnet. Mit einer Fläche von über 7 Qua‑ dratkilometern rechtfer- tigt die Hohenwartetal- sperre diesen Namen als immerhin viertgrößte „Glück auf!“ Mit diesem traditionellen Bergmannsgruß hieß Talsperre in Deutsch- uns der Grottenführer herzlich willkommen. Wer gut zu Fuß land. war, konnte bei einem einstündigen Rundgang viel Wissens- wertes über das ehemalige Bergwerk und die Entstehungen der heutigen Schaugrotte erfahren. Hervorgegangen aus einem ehemaligen Alaunschieferbergwerk stehen die Feen- grotten heute als die „farbenreichsten Schaugrotten der Welt“ im Guinness-Buch der Rekorde. Durch den Abbau des schwarzen Gesteins entstanden im Laufe der Zeit unterirdi- sche Hohlräume, die die Natur in eine faszinierende Tropf- steinwelt verwandelt hat. Im Anschluss konnten die Senioren die Mittagspause in der historisch, liebevoll restaurierten Altstadt in Saalfeld genie- ßen und vertrieben sich die Zeit beim Bummeln durch die Stadt, in Cafés oder Gaststätten. Nach der fröhlichen Schifffahrt fuhren alle weiter nach Schwabthal und kehrten im Gasthof „Zum Löwen“ ein. Nach dem Abendessen traten die gestärkten Senioren mit ihren Begleitpersonen schließlich die Heimreise an und trafen um 21.00 Uhr wieder in Stegaurach ein. Besonderer Dank gilt der ehrenamtlichen Reisebegleiterin Frau Ingeborg Lotze und Herrn Heinrich Hoffmann für das Fotografieren. Weitere Bilder der Seniorenfahrt finden Sie auf unserer Homepage www.stegaurach.de
4 Informationen durch den Bürgermeister Wichtiger Zeugenaufruf Am Dienstag, den 25.09.18 gegen 07.35 Uhr wollte ein Schulkind, das mit dem Fahrrad Dorf einwärts unterwegs war, auf Höhe der Bäckerei Nöth links zum Dönerimbiss abbiegen. Dabei wurde es von einer Autofahrerin mit der Hand aus dem Fenster heraus umge stoßen. Die Verursacherin entfernte sich anschließend von der Unfallstelle. Das auf die Fahrbahn gestürzte Kind bekam Ersthilfe von einem Mann. Der Zeuge wird höflichst gebeten sich bei der Gemeindeverwaltung Tel.-Nr. 0951 99222-0 zu melden. Stellenausschreibung Stellenausschreibung Die Gemeinde Stegaurach beabsichtigt Die Gemeinde Stegaurach beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum 1. September 2019 einen einen Auszubildenden Verwaltungsangestellten (w/m/d) als Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) für das Hauptamt in Teilzeit einzustellen. – Fachrichtung Kommunalverwaltung – Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende ein. Tätigkeiten: - Umfassende und eigenständige Sachbearbeitung in den zentra- Hinter dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) ver- len Bereichen der Hauptverwaltung (Zentrale Dienste, Postein- birgt sich mehr als Sie vielleicht denken und Sie haben damit eine und -ausgang, Telefonzentrale, Terminmanagement, usw.) aussichtsreiche Perspektive für die Zukunft. - Selbständige Fertigung von Schriftstücken Ihre Aufgabenbereiche als Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) - Registrative Tätigkeiten sind sehr abwechslungsreich. Sie sind Ansprechpartner für Bür- - Vertretung Sitzungsdienst usw. gerinnen und Bürger, beraten sie, nehmen Anträge entgegen, wickeln den Zahlungsverkehr ab und vieles mehr. Bereits wäh- Wir erwarten von Ihnen folgende Voraussetzungen: rend der Ausbildung lernt man die spannenden Aufgaben und die - Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungs- anzuwendenden Rechtsvorschriften kennen. fachangestellten (w/m/d) oder den abgeschlossenen Angestell- Die Tätigkeit in der Kommunalverwaltung erfordert Verantwor- tenlehrgang (AL I), bzw. eine Ausbildung im kaufmännischen tung, Engagement und Kontaktfreudigkeit mit den Bürgerinnen Bereich oder langjährige Berufserfahrung im Bereich Sekretariat und Bürgern sowie den Kollegen und Kolleginnen. wären von Vorteil - Gute organisatorische Befähigungen Inhalt: - Eigeninitiative, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit - theoretisch: Volllehrgänge an der Bayerischen Verwaltungs- - Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverläs- schule und Blockunterricht an der Berufsschule für Rechts- und sigkeit und Flexibilität Verwaltungsberufe - Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit - praktisch: In allen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung Steg- - Gute Kenntnisse und sicherer Umgang mit der gängigen Büro- aurach sowie zwei Fachbereiche im Landratsamt Bamberg. software (MS Office) Voraussetzungen: Wir bieten - mittlerer Schulabschluss bzw. gleich- oder höherwertige Schul- - eine vielseitige, interessante, verantwortungsvolle und anspruchs- bildung volle Tätigkeit - Interesse an rechtlichen Zusammenhängen, Lernbereitschaft - ein freundliches Umfeld - gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift - einen sicheren Arbeitsplatz und gleitende Arbeitszeit - Freude am Umgang mit den Bürgern - regelmäßige Fortbildungsangebote - eine sehr sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise - unbefristete Beschäftigung Der Bewerbung ist das Zwischenzeugnis 2018 sowie das Jahres- - eine leistungsorientierte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für zeugnis 2018 beizulegen. den öffentlichen Dienst (TVöD) entsprechend den persönlichen Die Gemeinde Stegaurach fördert die berufliche Gleichstellung Voraussetzungen und Qualifikationen von Frauen und Männern. Außerdem begrüßen wir Bewerbungen von Personen unabhängig von deren kultureller und sozialer Her- Die Gemeinde Stegaurach fördert die berufliche Gleichstellung kunft. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden von Frauen und Männern. Außerdem begrüßen wir Bewerbungen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Es werden die von Personen unabhängig von deren kultureller und sozialer Her- Datenschutzrichtlinien nach dem DS-GVO (Europäische-Daten- kunft. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden schutz-Grundverordnung) beachtet. bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Es werden die Datenschutzrichtlinien nach dem DS-GVO (Europäische-Daten- Ausbildungsdauer- und beginn: schutz-Grundverordnung) beachtet. 3 Jahre, Ausbildungsbeginn ist am 1. September 2019 Möchten Sie unser Team verstärken? Dann freuen wir uns auf Möchten Sie unser Team verstärken? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie bitte bis zum 14. Oktober 2018 an Gemeinde Stegaurach – Perso- bis zum 19. Oktober 2018 an Gemeinde Stegaurach – Perso- nalamt –, Schloßplatz 1, 96135 Stegaurach senden. nalamt –, Schloßplatz 1, 96135 Stegaurach senden. Für Rückfragen steht Ihnen unser Personalamt gerne zur Für Rückfragen steht Ihnen unser Personalamt gerne zur Verfügung: Verfügung: Herr Uch Herr Uch Tel.: 0951/99222-10, E-Mail: hj.uch@stegaurach.de Tel.: 0951/99222-10, E-Mail: hj.uch@stegaurach.de Frau Pflaum Frau Pflaum Tel.: 0951/99222-11, E-Mail: l.pflaum@stegaurach.de Tel.: 0951/99222-11, E-Mail: l.pflaum@stegaurach.de
Informationen durch den Bürgermeister 5 E,Zh& ŝĞ'ĞŵĞŝŶĚĞ^ƚĞŐĂƵƌĂĐŚƚƌĂƵĞƌƚƵŵ &ƌŝĞĚƌŝĐŚ^ĐŚƌĂŵŵ ĚĞƌĂŵϯ͘^ĞƉƚĞŵďĞƌϮϬϭϴǀĞƌƐƚŽƌďĞŶŝƐƚ͘ ƌŐĞŚƂƌƚĞĚĞŵ'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ^ƚĞŐĂƵƌĂĐŚǀŽŶϭϵϵϬďŝƐϮϬϭϰĂŶ͘ /ŶƚŝĞĨĞƌdƌĂƵĞƌƵŶĚĂŶŬďĂƌŬĞŝƚŶĞŚŵĞŶǁŝƌďƐĐŚŝĞĚǀŽŶ ĞŝŶĞŵĞŶŐĂŐŝĞƌƚĞŶ
6 Informationen durch den Bürgermeister Neue Bushaltestelle im Manöver und andere Übungen der Steinweg in Unteraurach Bundeswehr und der Streitkräfte der Pünktlich zum Schulbeginn wurde für die Schüler aus Unteraurach Entsendestaaten und Debring eine neue Bushaltestelle im Steinweg errichtet. Künftig Im Zeitraum des 01.11. bis 30.11.2018 werden voraussichtlich müssen die Schülerinnen und Schüler aus der Köstlersleite, Im Köst- Hubschrauberlandeübungen, der Bundeswehr und der Streitkräfte lersbrunn, Steinweg, Bodenfeldweg und Grubenstraße beim Heim- Entsendestaaten, im Raum Stegaurach stattfinden. weg nicht mehr die Kreisstraße überqueren. Diese Übungen können u.a. nachts ablaufen. Bitte halten Sie sich Für die Schüler der Dorfstraße in Unteraurach hält der Bus weiterhin von den Einrichtungen der übenden Truppen fern. an der alten Haltestelle an der Einmündung zur Dorfstraße. 95. Geburtstag im Seniorenzentrum Stegaurach Hertha Stuckert feierte am 12. September 2018 im Seniorenzen- trum Stegaurach ihren 95. Geburtstag. Das Aussehen von Frau Stuckert lässt nicht auf dieses hohe Alter schließen. Freundlich lächelnd steht sie bei jedem Gratulanten aus ihrem Sessel auf und geht auf dem Besucher zu. Auch Bernd Fricke, 2. Bürger- meister von Stegaurach und Harald Poßer, Kaufm. Leiter der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft gratulierten der benei- denswert fitten Jubilarin. Auf die Frage wie es möglich sei, so rege im hohen Alter zu sein, mutmaßte die Seniorin „Auf viel Be- wegung“. Bis vor knapp zwei Jahren lebte sie noch völlig selbst- ständig in ihrer Wohnung im zweiten Stock in Bamberg. Das viele Treppensteigen und zu Fuß unterwegs sein hat ihrer Gesundheit sehr gut getan. Gerne erzählt Frau Stuckert aus ihrem Leben, das vor allem in ihren jungen Jahren nicht immer einfach war. In Meleschwitz in 85. Geburtstag im Lebenshilfe-Pflegeheim Niederschlesien geboren musste sie schon mit einundzwanzig Jahren fliehen. Auf sich alleine gestellt verdiente sie sich ihren Freudentränen gab es am Freitag im Pflegeheim der Lebenshilfe in Stegaurach. Rosa Kestler wurde 85 Jahre alt und war über- Lebensunterhalt mit Tätigkeiten in unterschiedlichen Haushalten wältigt von der schönen Feier, die für sie ausgerichtet wurde. Der und pflegte ebenfalls längere Zeit eine Dame in Breslau. 1946 Speisesaal war liebevoll geschmückt, 85 bunte Luftballons waren kam sie dann nach Bamberg und blieb. Lernte hier ihren Mann aufgehängt, es gab Häppchen und Sekt (natürlich alkoholfrei). Horst kennen, der ebenfalls vertrieben wurde und schenkte zwei Mit drei Geburtstagsliedern wurde der ältesten Bewohnerin im Söhnen das Leben. Frau Stuckert hat bis kurz vor dem Renten- Pflegeheim gratuliert. eintrittsalter arbeiten können. Zum Ehrentag gratulieren ebenfalls Sie ist immer noch sehr agil, flitzt mit ihrem Rollator durch die noch 3 Enkelkinder und bald 2 Urenkel, auf die sich die Jubilarin Gegend und hat so manchen fränkischen Spruch auf Lager. besonders freut. Als Gäste konnte sie am Vormittag neben ihren Mitbewohnern und dem Personal auch ihre Geschwister, einen Neffen und den zweiten Bürgermeister der Gemeinde Stegaurach, Bernd Fricke, begrüßen. Dieser brachte ihr Gutscheine zum Einkaufen in der Gemeinde mit. Die freundliche Jubilarin, die in Tiefenpölz gesund geboren wurde, erkrankte mit 9 Jahren an Hirnhautentzündung und wur- de von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall. Sie musste vom Sprechen, Laufen und Essen alles wieder neu erlernen. Sie arbeitete jahrelang auf dem elterlichen Hof mit und scheute die körperliche Arbeit nicht. Als ihre Eltern starben, zog Rosa Kest- ler 1980 in ein Wohnheim der Lebenshilfe Bamberg und begann in der Lebenshilfe-Werkstatt zu arbeiten. Vor 14 Jahren zog sie dann ins Pflegeheim und gehört zu den rüstigen Bewohnern, die immer gerne bei Aktivitäten und Unternehmungen dabei ist und ein eindrucksvolles Gedächtnis hat. Ihr Geburtstag ging nachmit- tags bei Kaffee und Geburtstagskuchen noch weiter und wird ihr sicher noch lange in Erinnerung bleiben. links hinten: Harald Poßer, Kfm. Leiter der Gemeinnützige Kran- kenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH, Richard Von rechts: Rosa Kestler, zweite von rechts, neben zweiten Bür- Stuckert, Bernd Fricke, 2. Bürgermeister von Stegaurach germeister Bernd Fricke, ihren Geschwistern und Neffen. vorne: die Jubilarin Hertha Stuckert
Amtliche Bekanntmachungen 7 Amtliche Bekanntmachungen Bericht über die öffentliche Sitzung waltung bezweifelt, ob die eingezeichneten Stellplätze vor Ort wirklich so umgesetzt werden können. des Bauausschusses Stegaurach im Besprechungszimmer des Die Nachbarunterschriften wurden weitestgehend eingeholt. Verwaltungsgebäudes in Stegaurach Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, den Antrag auf Nutzungs- vom 03.09.2018 (Nr. 2018/BA/008) änderung für die Errichtung einer dritten Wohneinheit aus o.g. Grün- den abzulehnen. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- TOP 04 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage zu ei- zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten nem Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 847/2 Sitzungen. Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Debringer Straße 18 - 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplange- Bauausschusses und die Zuhörer. bietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, der umliegenden Be- Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine bauung, beurteilt werden. Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. Der Antragsteller hat die im Wohnhaus integrierte Einzelgarage zu ei- TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung nem Wohnraum mit ca. 13 qm umgenutzt und benötigt hierfür eine vom 16.07.2018 (Nr. 2018/BA/007) Baugenehmigung. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.07.2018 (Nr. Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden. 2018/BA/007) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Es werden 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Nachdem keine Einwände erhoben werden, gilt das Protokoll in sei- Nachbarbeteiligung ist nicht erfolgt. ner vorliegenden Form als genehmigt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- TOP 02 Bauantrag zur Errichtung einer Balkonüberdachung vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. und eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/6 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Erhard-Uhlig-Straße 9 - TOP 05 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Dachge- schosswohnung in eine Praxis auf dem Grundstück Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- Fl.Nr. 383/2 Gmkg. Höfen - Waizendorf, Waldweg 2 - plan „Neuaurach“ und stimmt teilweise mit der Festsetzung der Bau- grenzen nicht überein. Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplange- Die Antragsteller wollen auf der Südseite des Gebäudes einen Balkon bietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und überdachen und auf der Ostseite des Grundstücks zwei der beste- muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, der umliegenden Be- henden offenen Stellplätze mit einem Carport überbauen. Während bauung, beurteilt werden. sich die Balkonüberdachung im Baufenster befindet, wird der Carport außerhalb der Baugrenzen beantragt. Für die Errichtung des Carports Die Antragstellerin möchte einen Raum des Dachgeschosses im be- ist demnach eine Befreiung notwendig. stehenden Anwesen umnutzen und eine Praxis (Physiotherapie) ein- richten. Für die bestehenden Wohneinheiten muss als Altbestand Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen erteilt und die jeweils 1 Stellplatz nachgewiesen werden. Für die Physiotherapiepra- Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen ausgesprochen xis werden 2 weitere Stellplätze errichtet. werden. Die Unterschriften der Nachbarn wurden größtenteils einge- holt. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen erteilt werden, da die Stellplätze nachgewiesen und die Nachbarun- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan- terschriften eingeholt worden sind. trag das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen durch den Carport aus. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan- trag auf Nutzungsänderung das Einvernehmen zu erteilen. TOP 03 Bauantrag zur Nutzungsänderung von Kellerräumen zur Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 189/18 Gmkg. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Stegaurach - Stegaurach, Im Weidig 7 - je 4 WE auf den Grundstücken Fl.Nrn. 610/160 u. 610/161 Gmkg. Stegaurach - Debring, Kornstraße 14 Das Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan u. 16 - „Ziegelhütte II“ und stimmt mit der Anzahl der Wohneinheiten nicht überein. Die Begründung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1969 Die Vorhaben befinden sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan sieht bei Doppelhäusern je 1 Wohneinheit (WE) vor. Nach den dama- „Neuaurach“. Die Antragsteller haben in den Bauausschusssitzungen ligen Unterlagen ist je Wohneinheit 1 Stellplatz zu errichten. am 04.09.2017 und 09.10.2017 die Anfragen zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit je 4 Wohneinheiten eingereicht, welche vom Bau- Nach der Genehmigung des Wohngebäudes im Jahr 1975 wurde im ausschuss jedoch nur teilweise befürwortet wurden. Insbesondere Jahr 1979 ein Tekturantrag zum Dachgeschossausbau für eine zweite ausschlaggebende Befreiungen so wie die Erhöhung der GFZ und Wohneinheit genehmigt. GRZ wurden in der zweiten Bauausschusssitzung in Aussicht gestellt. Der Antragsteller möchte nun Teile des Kellers in eine dritte, kleinere Folgende Befreiungen werden benötigt: Wohneinheit umnutzen. - GRZ (BPlan 0,2 auf 0,24) und GFZ (BPlan 0,4 auf 0,48) - Bauweise (BPlan E+DG auf E+1) kein Dachausbau! Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden bisher nach den Unterla- - Dachart/Neigung/Farbe (BPlan SD mit 30° – 38°, rote Ziegel auf gen der Bauverwaltung nicht mehr als 2 WE genehmigt. Das einzige WD mit 22° und Anthrazitziegel) mit 3 WE existierende Wohngebäude wird derzeit vom Landratsamt - Baulinie (BPlan vorgegeben, Überschreitung 1. Haus um ca. 1,20 m Bamberg auf Rechtmäßigkeit geprüft, da der Verdacht besteht, dass bzw. 1,30 m, 2. Haus 1,75 m hier eine dritte WE unzulässig genutzt wird. bzw. 3,20 m) - Baugrenze (BPlan vorgegeben, Überschreitung der Häuser um Aus Sicht der Bauverwaltung sollte die Errichtung einer dritten 0,25 m, Carports außerhalb) Wohneinheit abgelehnt werden, bis eine klare Stellungnahme des - Höhenlage Haus 1 Unterschreitung um 0,25 m, Haus 2 Über- Landratsamt Bamberg vorliegt. Des Weiteren wird von der Bauver- schreitung um 0,20 m ggü. BPlan
8 Amtliche Bekanntmachungen Zwischen den Häusern werden noch einmal 4 weitere Stellplätze her- wie auch die genehmigten Doppelhäuser mit nach Süden ausgebau- gestellt, um die Parkplatzsituation in der „Kornstraße“ zu verbessern. tem Kellergeschoss (da hanglagig!), Erdgeschoss und ausgebautem Des Weiteren wurden die Flächen zwischen den Carports und dem Dachgeschoss angegeben. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,59, Wohnhaus, dem Carport mit Geräteraum selbst und den Terrassen die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,85. verkleinert. An den Grundstücksgrenzen und hinter den Carports ent- stehen zur Lärmabsorbierung Grünflächen mit Hecken. Die Carport- Aus Sicht der Bauverwaltung handelt es sich um ein Bauvorhaben, dächer werden begrünt. welches sich nach der „Art und dem Maß der baulichen Nutzung“ (Def. § 34 BauGB) nicht in die nähere Umgebung einfügt. Ein Mehrfa- Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden, milienhaus mit 7 Wohneinheiten und dieser GRZ und GFZ sind in der da sich die Gebäude mit der geplanten Kubatur in die Reihe der be- näheren Umgebung des Bauortes nicht vorhanden. Ebenso sind die stehenden Mehrfamilienhäuser einfügen. Durch die Errichtung zu- Stellplätze teilweise nur sehr schwer anfahrbar, da der Privatweg im sätzlicher Stellplätze, der Planung eines Grünstreifens an der vorderen Bereich eine Breite von nur 4,00 m aufweist. Die Ver- Bundesstraße B 22 und schallabsorbierender Einbauten werden wei- kehrsdichte auf der Straße „Kirchberg“ würde bei 7 großen Wohnein- tere Maßnahmen getroffen, die in der formlosen Anfrage gefordert heiten extrem zunehmen, was vor allem den südlichen Bereich der wurden. Es sprechen weder Grundzüge der Planung entgegen, noch Straße betrifft. Dem Antrag sollte das Einvernehmen nicht erteilt wer- ist das Vorhaben aufgrund der existierenden Wohnhäuser im „Ge- den. org-Achziger-Ring“ städtebaulich nicht vertretbar. Die Nachbarunter- schrift liegt vor. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vorhaben aus den Gründen des Einfügungsgebotes das Einverneh- Vor Baubeginn ist mit der Bauverwaltung ein Termin zur Schnurgerüst- men nicht zu erteilen. Die Grundflächenzahl (GRZ) entspricht mit 0,59 abnahme zu vereinbaren. Die Kanalerschließung des Grundstücks genauso wenig dem Gebietscharakter wie die Geschossflächenzahl muss bis zur Grundstückskante im Trennsystem errichtet werden. (GFZ) mit 0,85. Ebenso fügt sich ein Wohngebäude mit 7 Wohneinhei- ten nicht in das Maß der baulichen Nutzung in der näheren Umge- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan- bung ein. trag unter der Voraussetzung das Einvernehmen inklusive der Befrei- ungen zu erteilen, sofern die Art der lärmabsorbierenden Maßnahmen TOP 09 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirt- im Bauantrag noch detailliert aufgeführt werden und wirksam sind. schaftlichen Gerätehalle für eine privilegierte Land- Die zu pflanzenden Hecken und Büsche müssen eine Höhe von min- wirtschaft auf dem Grundstück Fl.Nr. 668 Gmkg. destens 1,20 m vorweisen und zwingend den Zweck des Schall- Stegaurach - Mutzershof, Lage Kreuzleite - schutzes erfüllen. Das Vorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplangebietes TOP 07 Bauantrag auf Umbau u. Sanierung eines Mehrfamili- und außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und muss nach enwohnhauses (8 WE) auf dem Grundstück Fl.Nr. den Vorschriften des § 35 BauGB, beurteilt werden. Der Flächennut- 846/4 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Debringer zungsplan weist diese Fläche als „Grünland“ aus. Straße 12 - Der Antragsteller möchte im Rahmen seiner landwirtschaftlichen Pri- Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplange- vilegierung auf dem Grundstück eine landwirtschaftliche Gerätehalle errichten, nachdem in der Junisitzung des Bauausschusses die Um- bietes, jedoch innerhalb Zusammenhang bebauter Ortsteile und nutzung der bestehenden Scheune zu Wohnzwecken zugelassen muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, der umliegenden Be- wurde. bauung, beurteilt werden. Aus Sicht der Bauverwaltung steht es einem Landwirt mit Privilegie- Das antragstellende Unternehmen möchte das bestehende Mehrfa- rung zu, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung seines Betriebes durch- milienhaus mit 5 WE umbauen bzw. sanieren und plant, das Wohn- zuführen. Hierzu zählt auch die Errichtung einer landwirtschaftlichen haus durch innenliegende Baumaßnahmen auf 8 Wohneinheiten Gerätehalle. Ob die Errichtung an geplanter Stelle seitens des Bau- aufzustocken. Auf der Südseite des Gebäudes werden Balkone er- ausschuss denkbar wäre, muss überlegt werden. richtet oder modernisiert. Für die bestehenden zwei Wohneinheiten ist jeweils nur 1 Stellplatz anzurechnen. Die Stellplätze von den 6 Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- weiteren Wohneinheiten sind nach der neuen Stellplatzsatzung herzu- vorhaben unter der Voraussetzung der Privilegierung das Einverneh- stellen. Insgesamt werden 13 Stellplätze nachgewiesen. men zu erteilen. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen TOP 10 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines erteilt werden, da es in der „Debringer Straße“ bereits mehrere Ge- Carports aus Holz auf dem Grundstück Fl.Nr. 614 bäude mit 6 WE und mehr gibt. Des Weiteren handelt es sich hier Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Flurweg 4 - nicht um einen Neubau, sondern um einen Umbau im Bestand. Je- doch ist zu überlegen, dem Carport auf der Grundstücksgrenze zum Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- Nachbargrundstück Fl.Nr. 846/2 aufgrund des Nachbareinwandes plan „Am Steinig“ und stimmt mit der Festsetzung der Baugrenzen das Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Nachbarbeteiligung ist er- nicht überein. folgt. Der Antragsteller möchte auf der Nordseite des Grundstücks einen Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- 6 m x 5 m großen Carport bauen und benötigt hierfür hinsichtlich ei- vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Der geplante Carport an der ner Baugrenzenüberschreitung eine Befreiung von den Festsetzun- Grenze zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 846/2 Gmkg. Stegaurach, wird gen des Bebauungsplanes. Da es sich um ein verfahrensfreies nicht zugelassen. Stattdessen sollen offene Stellplätze entstehen. Vorhaben nach Art. 57 BayBO handelt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung einzureichen. Bezüglich der Gebäudelängen an der Grund- TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses stücksgrenze ist zusätzlich ein Antrag auf Abweichung beim Land- mit 7 Wohneinheiten, Carport und Stellplätzen auf den ratsamt Bamberg zu stellen. Grundstücken Fl.Nrn. 385/1, 385/2 und 385/3 Gmkg. Höfen - Waizendorf, Kirchberg 14, 14a und 14b - Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben und damit der Be- freiung für die Baugrenzenüberschreitung zugestimmt werden. Die Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb eines Bebauungsplange- Unterschriften der Nachbarn liegen vor. bietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, der umliegenden Be- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden isolierten bauung, beurteilt werden. Befreiung das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für die Baugrenzenüberschreitung aus. In der Bauausschusssitzung am 10.10.2016 (TOP 10 ff.) wurde auf den Grundstücken der Errichtung eines Einzelhauses und zwei Dop- TOP 11 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines pelhäusern das Einvernehmen erteilt und schließlich auch vom Land- Holzunterstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 415/9 ratsamt Bamberg genehmigt. Während das zweite Doppelhaus Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Amselweg 16 - „Kirchberg 14c und 14d“ mittlerweile errichtet ist, möchte der Antrag- steller die übrigen freien Grundstücke „Kirchberg 14, 14a und 14b“ Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- miteinander verschmelzen und dort ein Mehrfamilienhaus mit 7 plan „Nordgebiet“ und stimmt mit der Festsetzung der Baugrenzen Wohneinheiten, Carport und Stellplätzen errichten. Die Bauweise ist nicht überein.
Amtliche Bekanntmachungen 9 Der Antragsteller möchte auf der Südseite des Grundstücks einen in Aussicht stellen. Dies sollte jedoch zwingend mit dem Landratsamt Holzunterstand außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichten Bamberg abgestimmt werden. und benötigt hierfür eine Befreiung. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, die Erteilung des Einver- Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer- nehmens für die vorliegende Anfrage in Aussicht zu stellen, sofern den, da es sich um eine untergeordnete Nebenanlage handelt. Die das Landratsamt Bamberg der Vorgehensweise mit einer nachträgli- Nachbarunterschriften wurden eingeholt. chen Flächennutzungsplanänderung zustimmt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden isolierten TOP 15 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Zweifamilien- Befreiung zur Errichtung eines Holzunterstandes das Einvernehmen hauses mit Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 33 zu erteilen und spricht die Befreiung für die Baugrenzenüberschrei- Gmkg. Höfen - Höfen, Höfener Hauptstraße 24 - tung aus. Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb eines TOP 12 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und muss nach den Vorschrif- Doppelgarage mit Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. ten des § 34 BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden. 212/4 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Hartlandener Straße 30 - Der Antragsteller plant auf dem Grundstück den Abbruch des alten bestehenden Bauernhauses sowie einer alten Scheune. In dem Be- Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- reich der abgebrochenen Gebäude soll der Neubau eines Mehrfami- plan „Ziegelhütte I“ und stimmt mit der Festsetzung der Baugrenzen lienhauses (4 WE) und einer Lagerhalle entstehen. Es werden 4 Stell- nicht überein. plätze, jeweils 1 Stellplatz pro WE, nachgewiesen. Die Lagerhalle dient der Unterbringung von Werkzeugen, Lagerung von Materialien, Der Antragsteller möchte auf der Nordseite des Grundstücks eine Doppelgarage mit Anbau errichten und benötigt wegen der Über- sowie von Maschinen. schreitung der Baugrenzen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben Aus Sicht der Bauverwaltung ist der Abbruch des Bauernhauses und nach Art. 57 BayBO handelt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung ein- Neubau eines Wohnhauses erst einmal positiv zu bewerten. Das zureichen. Wohngebäude muss sich jedoch nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, die Stellplätze müssen entsprechend Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben und damit der Be- der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen und die gesetz- freiung für die Baugrenzenüberschreitung zugestimmt werden. Die lich notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Unterschriften der Nachbarn liegen vor. Die Bauverwaltung empfiehlt des Weiteren von Seiten der Gemeinde Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden isolierten einen schmalen Grundstücksstreifen (ca. 20 qm) entlang der Orts- Befreiung das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für straße „Zur Alten Schule“ zu erwerben, um diese im Fall einer Sanie- die Baugrenzenüberschreitung aus. rung auf 4,50 m erweitern zu können. Hierfür sollte der 1. Bürgermeis- ter beauftragt werden, mit dem Antragsteller Gespräche zu führen. TOP 13 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Genauer zu prüfen sind die Abstandsflächen der geplanten Lagerhal- Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/15 Gmkg. le zum benachbarten gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 24 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Rabensteinweg 10 - Höfen „Zur Alten Schule 2“. Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, die Erteilung des Einver- plan „Westgebiet“ und stimmt mit der Festsetzung der „Abgrabun- nehmens entsprechend der vorgelegten Unterlagen für das Mehrfa- gen/Auffüllungen“ nicht überein. milienhaus in Aussicht zu stellen. Für die notwendigen Abstandsflächen der Lagerhalle an der Grundstücksgrenze sind vor Einreichung des Die Antragsteller wollen auf dem im Eigentum des Antragstellers be- Baugesuches Gespräche mit der Gemeinde Stegaurach bezüglich findlichen Grundstücksstreifen Fl.Nr. 332/15 eine 1 m hohe Stütz- der Übernahme zu führen, sofern diese unzureichend sind. mauer (Länge ca. 3 m) aus Pflanzsteinen errichten, um den bestehen- den Hang abzufangen. Der Bebauungsplan lässt Abgrabungen von TOP 16 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Doppelhauses maximal 0,50 cm zu. Künftig soll der Bereich zwischen der Mauer und mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. der Straßenbegrenzungslinie als Stellplatz genutzt werden. Nr. 332/7 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Raben- steinweg 8 - Aus Sicht der Bauverwaltung handelt es sich hier um eine kleinere, vertretbare Baumaßnahme, der man zustimmen kann. Die Unter- Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver- schriften der betroffenen Nachbarn mussten nicht eingeholt werden, bindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“. da die Grundstücke allesamt im Eigentum des Antragstellers sind. Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/7 ein Dop- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden isolierten pelhaus mit Carport und Stellplätzen errichten. Hierfür benötigt der Befreiung das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für Antragsteller jedoch Befreiungen hinsichtlich der Bebauungsart (Dop- die vom Bebauungsplan abweichenden Abgrabungen aus. pelhäuser statt BPlan Einzelhäuser), der Baugrenzenüberschreitung, der Geschossigkeit (II statt I+D) und der Dachart (Versetztes Pult- TOP 14 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Anbaus an ein dachdach anstatt Satteldach). bestehendes Garagengebäude auf den Grundstücken Fl.Nrn. 146/5 und 146/6 Gmkg. Mühlendorf - Kreuz- schuh, Steigerwaldstraße 17 - Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Bebauung mit einem Doppelhaus denkbar, da sich an der direkt angrenzenden westlichen Grund- Die formlose Anfrage bezieht sich auf zwei Grundstücke außerhalb stücksgrenze bereits ein Doppelhaus befindet. Die Baugrenzenüber- eines Bebauungsplangebietes, innerhalb im Zusammenhang bebauter schreitung ist die Folge aus der kürzlich durchgeführten Neuaufteilung Ortsteile (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB). der Grundstücke. Ebenso wurden schon Befreiungen für versetzte Pultdächer ausgesprochen. Einliegerwohnungen sollten aufgrund der Die Antragsteller wollen das Dachgeschoss der bestehenden Garage Stellplatzproblematik nicht zugelassen werden. als Wohnraum erweitern und hinter der Garage einen zweigeschossi- gen Anbau errichten. Den Antragstellern geht es in der Anfrage in Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, die Erteilung des Einver- erster Linie um die Beantwortung der Frage, ob eine solche Bebau- nehmens entsprechend der vorliegenden Unterlagen inklusive der ung denkbar wäre. notwendigen Befreiungen in Aussicht zu stellen. Pro Doppelhaushälf- te wird 1 Wohneinheit zugelassen. Aus Sicht der Bauverwaltung liegt der Baukörper teilweise im Innen-, teilweise im Außenbereich. Sofern bei der nächsten FNP–Überarbei- TOP 17 Informationen des Bürgermeisters tung die im Außenbereich überbaute Fläche aufgenommen wird, kann man der Anfrage nach den vorgelegten Planungen das Einvernehmen 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheit:
10 Amtliche Bekanntmachungen 17.1 Friedhofserweiterung mit Neubau einer Aussegnungshalle Glasfasernetzes bis etwa 2025-2030 vorzusehen. Zudem müsse man in Stegaurach abwarten, inwieweit Provider das Netz ggfs. noch eigenwirtschaftlich ausbauen. Als Baubeginn für die Aussegnungshalle wurde der 17.09.2018 fest- gelegt. Hier beginnen die Rohbauarbeiten. Derzeit werden schon Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, das (vorläufige) Erschlie- Rodungsarbeiten vorgenommen. Einige vorhandene Bäume werden ßungsgebiet für den Breitbandausbau in der Gemeinde Stegaurach umgepflanzt. Einer der Bäume wird, wie vorgeschlagen, am Kinder- gemäß dem beiliegenden Lageplan (Anlage zum Beschluss) festzule- spielplatz in Höfen eingesetzt. gen. Die Gemeinde Stegaurach folgt der Empfehlung des Bayeri- schen Breitbandzentrums und plant eine freihändige Vergabe, ohne TOP 18 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Regelfall). Die Gemeinde Stegaurach behält sich eine Teil-Aufhebung des Verfah- Keine. rens vor, wenn alle eingegangenen Gesamt-Angebote eine Wirt- schaftlichkeitslücke von 75.000,00 EUR überschreiten. TOP 03 Neubau einer Aussegnungshalle in Stegaurach hier: Vorstellung der Entwürfe der Glaskünstler Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Stegaurach im Frau Johanne BELZER und Herr Johannes SCHREIBER wurden vom Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Gemeinderat mit der Erstellung eines Entwurfes für die Gestaltung des Buntglasfensters in der Aussegnungshalle Stegaurach beauftragt in Stegaurach vom 11.09.2018 und präsentieren bzw. erläutern dem Gemeinderat nun ihre Überle- (Nr. 2018/GR/011) gungen und Ergebnisse. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- Der Gemeinderat Stegaurach beschließt für die Gestaltung des Bunt- haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- glasfensters in der Aussegnungshalle einen der beiden vorgestellten zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Entwürfe auszuwählen. Sitzungen. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt für die Gestaltung des Bunt- 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des glasfensters in der Aussegnungshalle den Entwurf von Frau BELZER Gemeinderates und die Zuhörer. nicht zu realisieren und diese nicht entsprechend zu beauftragen. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Der Gemeinderat Stegaurach beschließt für die Gestaltung des Bunt- Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. glasfensters in der Aussegnungshalle den Entwurf von Herrn SCHREI- BER zu realisieren und diesen entsprechend zu beauftragen. TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 07.08.2018 (Nr. 2018/GR/010) TOP 04 „Fair-Trade“-Kommune Stegaurach hier: Grundsatzbeschluss Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.08.2018 (Nr. 2018/GR/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Was ist Fairtrade? Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt dieses in seiner Seit über 20 Jahren unterstützt der gemeinnützige Verein TransFair vorliegenden Fassung als genehmigt. e.V. benachteiligte Produzentengruppen in Entwicklungsländern. Fairtrade verbindet Produzenten und Konsumenten und unterstützt TOP 02 Breitbandausbau Kleinbauernfamilien und Plantagenarbeiter im globalen Süden, damit hier: Festlegung des Breitband-Erschließungsgebie- sie die Armut aus eigener Kraft überwinden, ihre Stellung stärken und tes und Beschluss zum Einstieg ins zweite Auswahl- ihr Leben selbst bestimmen können. Als gemeinnütziger Verein han- verfahren im Rahmen des Bayerischen Förderver- delt TransFair e.V. nicht selbst mit Waren, sondern vergibt das sog. fahrens durch die Firma REUTHER Consulting „Fairtrade“-Siegel für fair gehandelte Produkte und versucht, das Bewusstsein für einen nachhaltigen Konsum zu fördern. Der Verein Herr Dipl.-Ing. (FH) Siegbert REUTHER vom Ing.-büro REUTHER Net- TransFair e.V. wird von rund 30 Mitgliedsorganisationen aus den Be- Consulting, Bad Staffelstein, erläutert die vorhandene Netzstruktur in reichen Entwicklungszusammenarbeit, Kirche, Sozialarbeit, Verbrau- Stegaurach und die Ausbaugebiete in der Gemeinde Stegaurach, cherschutz, Genossenschaftswesen, Bildung, Politik und Umwelt welche über das erste Bayerische Förderprogramm zum Breitband- getragen. Die Mitgliedsorganisationen, darunter Misereor, Brot für die ausbau für ein schnelles Internet bis zu 50 Mbit/s ausgebaut wurden. Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst und die Welthungerhilfe, Gebiete, welche bereits eine Versorgung von > 30 Mbit/s hatten, wur- unterstützen den Verein mit konkreten Aktionen und tragen die Idee den nicht mehr gefördert. Vom Verfahren ausgenommen waren auch des fairen Handels in ihre Netzwerke. die beiden abseits der Ortslage gelegenen Anwesen „Kühruhweg 1“ und „Kühruhweg 2“ in Höfen, so dass diese im Vergleich zum Haupt- Was sind Fairtrade-Towns? ort weiterhin „unterversorgt“ sind. Hierfür soll nunmehr ein Einzelver- fahren zur Anbindung durchgeführt werden. Sog. „Fairtrade-Towns“ fördern gezielt den fairen Handel auf kommu- naler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung Laut geäußertem politischen Willen soll bis 2025 eine sog. Gigabit- von Personen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich für Gesellschaft realisiert werden, so dass für Mitte/Ende 2019 eine Giga- den fairen Handel in ihrer Heimat stark machen. Und das nicht ohne bit-Förderung (Bund und Bayern) erwartet wird. Grund, denn das Thema fairer Handel liegt aktuell im Trend: In Derartige Bandbreiten sind nur bei einem Glasfaserausbau bis ins Deutschland wächst zunehmend das Bewusstsein für gerechte Pro- Haus machbar, so dass man getrost sagen könne, dass dies langfris- duktionsbedingungen sowie soziale und umweltschonende Herstel- tig die einzige nachhaltige Technologie ist, weil die Glasfaser unbe- lungs- und Handelsstrukturen. Auf kommunaler Ebene spielt der faire grenzte Bandbreite hat, längenunabhängig und störunempfindlich ist. Handel in allen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle, zu- Sobald entsprechende Förderprogramme aufgelegt wurden, könnte nehmend auch bei der öffentlichen Beschaffung. die Gemeinde in den FTTH-Ausbau einsteigen. Der für das gesamte Gemeindegebiet Stegaurach erstellte Glasfaser- Im Landkreis Bamberg sind bereits die Städte Bamberg, Baunach, ausbau-Masterplan bildet hierbei die notwendige Basis für den künf- Scheßlitz und die Gemeinde Buttenheim „Fairtrade-Kommunen“. tigen sukzessiven Ausbau. Auch der Landkreis selbst strebt zur Zeit das Siegel an. Nachdem der Ausbau inklusive Tiefbau etwa 4.000,00 EUR – 6.000,00 Die „Fairtrade-Towns“-Kampagne bietet: EUR pro Gebäude kosten dürfte, würden für die etwa 2.289 in Steg- • Startschuss für ein faires, nachhaltiges Engagement in Ihrer Kom- aurach zu erschließenden Gebäude/Bauplätze (inklusive 2 Glasfaser- mune Zentralen, 21 Schachtverteiler und 60 GF-Netzverteiler) geschätzte • Bündelung bestehender Aktivitäten zum fairen Handel Glasfaser-Ausbaukosten ohne Tiefbau von etwa 3,5 Mio. EUR anfal- • Positionierung der Kommune als engagierter Akteur len, inklusive Tiefbau ca. 7 Mio. EUR. • Übernahme sozialer Verantwortung Um einen optimalen Einsatz von evtl. Fördermitteln zu erlangen, • Positionierung als innovative und weltoffene Kommune schlägt Herr REUTHER vor, einen möglichst zügigen Ausbau des • Anstoß für Projekte neuer Kooperationspartner
Amtliche Bekanntmachungen 11 • Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger 1. Bürgermeister WAGNER entgegnet, dass der Bauhofleiter beauf- • Handlungsoption für konkrete Umsetzung globaler Entwicklungs- tragt wurde, die Beschilderung zu überprüfen und bereits neue Schil- strategien wie der Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten der bestellt worden sind. Nationen • Impuls für das Thema nachhaltige Beschaffung 6.2 Absperrung der GVS Stegaurach-Wildensorg mittels eines • Netzwerk bestehender Fairtrade-Towns Absperrpfostens • Internationale Vernetzung mit über 2000 Fairtrade-Kommunen in über 28 Ländern – vielleicht auch mit Ihrer Partnerstadt? GR’in MÜHLHOFF-KEMPGEN regt an, die GVS Stegaurach-Wilden- • Partnerschaftsprojekte mit dem globalen Süden sorg mittels eines Absperrpfostens zu versehen, weil die Strecke von vielen Bürgern zum Spazierengehen oder Gassi gehen mit Hunden Für den Titel „Fairtrade-Town“ muss eine Kommune nachweislich benutzt wird und die Strecke trotz Sperrschildern von vielen Autofah- folgende 5 Kriterien erfüllen (die das Engagement für den fairen Han- rern benutzt wird. del in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln sollen): 1. Bürgermeister WAGNER entgegnet, dass dies nicht möglich sei, 1. Ratsbeschluss Die Kommune verabschiedet einen Ratsbe- weil die Zufahrt sowohl aus Richtung Bamberg als auch aus Stegau- schluss zur Unterstützung des fairen Handels. rach kommend für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge zugänglich Bei allen öffentlichen Sitzungen sowie im sein muss und es sich außerdem nicht um einen Fußweg handelt. Büro des Bürgermeisters wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt ausgeschenkt. 6.3 Lückenhafte Ausstattung der Schulbushaltestellen mit Schü- lerlotsen 2. Steuerungsgruppe Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Town“ die Ak- GR METZNER bemängelt, dass zum Schulstart mehrere Schulbus- tivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe be- haltestellen nicht mit Schülerlotsen abgesichert gewesen seien. steht aus mindestens 3 Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirt- 1. Bürgermeister WAGNER entgegnet, dass dies so nicht stimme, schaft. sondern alle Schulbushaltestellen am ersten Schultag mit Schülerlot- sen bestückt gewesen sind. Allerdings könnte die Anzahl der vorhan- 3. Fairtrade-Produkte denen Schülerlotsen größer sein, so dass erste Schritte eingeleitet im Sortiment In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und worden sind, zusätzliche Schülerlotsen zu akquirieren. bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens 2 Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Ein- Im Monat Oktober 2018 wohnerzahl der Kommune, also etwa: 3 Ge- schäfte, 2 Gastronomiebetriebe geplante öffentliche Sitzungen der Kommunalvertretungsorgane: 4. Zivilgesellschaft Produkte aus fairem Handel werden in öffentli- chen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Bauausschuss Stegaurach, Mo. 01.10.2018, 18.00 Uhr • Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau- Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel rach, Schloßplatz 1 umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampag- • Gemeinderat Stegaurach, Di. 09.10.2018, 19.00 Uhr nen des Vereins TransFair e.V. wie z.B. der Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach, Kampagne „Eine Schule, ein Verein, eine Kir- Schloßplatz 1 che“ • Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Mi. 17.10.2018, 18.00 Uhr 5. Medien Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivi- Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau- täten auf dem Weg zur „Fairtrade-Town“. rach, Schloßplatz 1 Wie die Kriterien erfüllt werden können ist detailliert nachzulesen un- Achtung: Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine ter www.Fairtrade-towns.de. unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie der Be- kanntmachung an den gemeindlichen Anschlagtafeln, ob, wann und Der gemeindliche Umweltausschuss hat sich zweimal mit dem The- wo die geplante Sitzung tatsächlich stattfindet. In der Bekanntma- ma beschäftigt und am 18.04.2018 beschlossen, eine Steuerungs- chung ist auch die Tagesordnung der Sitzung aufgeführt. gruppe einzurichten, die ein Konzept zum Beitritt Stegaurachs vor- bereiten soll und dem Gemeinderat vorlegen soll. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass die Gemeinde Stegau- rach es anstrebt, das Siegel „Fairtrade-Town“ zu erlangen. Hierzu soll versucht werden, die geforderten 5 Kriterien der „Fairtrade-Town“- Ölfeuerungs-Kundendienst Wartung aller Brennerfabrikate Kampagne zu erfüllen. Zur Umsetzung dieses Ziels wird eine Steue- Störungsdienst auch Samstag/Sonntag rungsgruppe eingerichtet, die mit der Verwaltung zusammenarbeitet, Kostenlose und unverbindliche Beratung! um den Antrag vorzubereiten. Bei allen Sitzungen des Gemeinderates soll ein fair gehandeltes Getränk angeboten, sowie im Bürgermeister- Standort Pettstadt Tel. (09502) 8452 büro fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt und ein weiteres Produkt oder Tel. (09554) 505 aus fairem Handel verwendet werden. TOP 05 Informationen des Bürgermeisters Keine. TOP 06 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche oder Anfragen vorgebracht: 6.1 Beseitigung der Altersbeschränkung von Spielgeräten am Mehrgenerationenplatz GR’in MÜHLHOFF-KEMPGEN bemängelt, dass sie bereits in der GR-Sitzung am 31.07.2018 (TOP 7ö) auf die ihres Erachtens falsche Beschilderung der Spielgeräte am Mehrgenerationenplatz hingewie- sen habe, die Beschilderung, welche die Benutzung auf Kinder unter 12 Jahre beschränkt, sei jedoch immer noch vorhanden.
12 Amtliche Bekanntmachungen
Ländliche Entwicklung 13 Ländliche Entwicklung Flurneuordnung und Dorferneuerung Kreuzschuh des Flurneuordnungsverfahrens mit durchgeführt werden. Für diese Gemeinde Stegaurach, Landkreis Bamberg geringfügigen Grenzänderungen im Ort fallen keine Verfahrenskosten an. Unabhängig von den Ergebnissen der späteren Neugestaltung Benachrichtigung zur Vermarkung und kann aber bereits jetzt in Absprache zwischen den Nachbarn eine Vermessung in Kreuzschuh neue zweckmäßigere Abgrenzung der Hausgrundstücke vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie bei der Abmarkung ggf. an- Sehr geehrte Damen und Herren, sprechen. als Grundlage für die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes (Bodenordnung) werden Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im Grundsätze Verfahrensgebiet durchgeführt. Zur Durchführung der Abmarkung hat der Vorstand der Teilnehmer- gemeinschaft Grundsätze aufgestellt. Diese beinhalten Hinweise Die Teilnehmergemeinschaft hat die Baumaßnahmen abgeschlos- für die Durchführung der Abmarkunsarbeiten selbst, zur Sicherheit sen, die bereits vor der Neuordnung der Grundstücke durchgeführt und Unfallverhütung, wie auch Festlegungen zur Abmarkung der ge- werden konnten. Damit kann das Verfahrensgebiet vermarkt und ver- meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, der Gewässer, bebauter messen werden. Der Zeitraum der Vermarkungs- und Vermessungs- Ortsbereiche und von Waldflächen. arbeiten erstreckt sich von Oktober 2018 bis zum Frühjahr 2019. Die wichtigsten Grundsätze zur Abmarkung sind im Folgenden be- Die Arbeiten tragen dazu bei, dass die Grenzen Ihrer Flurstücke in schrieben: Zukunft dauerhaft vor Ort sichtbar sind und mit hoher Genauigkeit - Die Mindestbreite für Weggrundstück beträgt in der Regel 5 m. im amtlichen Liegenschaftskataster beschreiben werden können. - Die Wege sind so zu begrenzen, dass die Seitenstreifen, Weggrä- Dadurch lassen sich z. B. die Flurstücksflächen exakt berechnen. Die ben und -böschungen ganz zur Wegfläche gehören. Vermarkung und Vermessung des Verfahrensgebietes dient somit der - Die Grenzen von Gräben sind in sicherer Entfernung von der Bö- dauerhaften Sicherung Ihres Grundeigentums. Eine Zusammenstel- schungsoberkante festzulegen, damit die Bewirtschaftung die an- lung weiterer Informationen ist auf den folgenden Seiten enthalten. grenzenden Grundstücke nicht erschwert wird. Abschließend bitten wir Sie, die Arbeiten im Rahmen Ihrer Möglich- - An Gewässern vorgesehene Anpflanzungen werden dem Gewäs- keiten aktiv zu unterstützen. So sollen die Grenzzeichen frei zugäng- sergrundstück zugeschlagen. Im Übrigen soll die vorgesehene lich und nicht mit Materialien überlagert sein. Grenzen von Wäldern Grundstücksgrenze in einem Abstand von mindestens 0,5 m von im Verfahrensgebiet sollten frei geschnitten und klar erkennbar sein. der Böschungsoberkante verlaufen. Wir bitten Sie, diese Mitteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ört- - Die Festlegung und Abmarkung neuer Eigentumsgrenzen von lich bekanntzumachen. Haus- und Hofgrundstücken, Gärten, Obstgrundstücken, Grund- stücken mit Sondernutzung usw. erfolgt in Absprache mit den Mit freundlichen Grüßen betroffenen Grundstückseigentümern. Oskar Deglmann - An Gebäuden dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des be- Baurat troffenen Gebäudeeigentümers Grenzzeichen angebracht werden. Ablauf Die Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken Weitere Informationen werden mit den eingesetzten Helfern die erforderlichen Vorarbeiten Die Neuordnung der Grundstücke ist eine wichtige Aufgabe im Flur- durchführen, bestehende Grenzzeichen aufsuchen und neue setzen. neuordnungsverfahren. Dazu müssen die Grenzen im Verfahrensge- Es wird darauf hingewiesen, dass nach §35 Flurbereinigungsgesetz biet nicht nur planerisch festgelegt, sondern auch vor Ort kenntlich (FlurbG) in Verbindung mit Art. 11 des Ausführungsgesetzes zum gemacht werden. Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) die Beauftragten der Teilnehmer- gemeinschaft berechtigt sind, zur Vorbereitung und Durchführung der Zuständigkeiten Vermessung die Grundstücke zu betreten und nach ihrem Ermessen Die Überprüfung, Abmarkung und Vermessung der Grenze des erforderliche Arbeiten (z. B. Setzen von Grenzsteinen, Anbringen von Verfahrensgebietes hat das zuständige Amt für Digitalisierung, Breit- Grenzzeichen) auf ihnen vorzunehmen. band und Vermessung übernommen. Die Arbeiten sind inzwischen beendet. Anschließend werden Messtrupps des Amtes für Ländliche Entwick- lung Oberfranken die Grenzsteine und die mit Pflöcken gekennzeich- Innerhalb des Verfahrensgebietes sind die Mitarbeiter des Amtes für neten topografischen Objekte vermessen. Ländliche Entwicklung Oberfranken für diese Aufgaben zuständig. Ansprechpartner vor Ort wird Herr Deglmann sein; wenden Sie sich Aus den Ergebnissen der Vermessung können die Größe des Flur- bei Fragen bitte unmittelbar an ihn. bereinigungsgebietes, der Flächenbedarf für die Straßen, Wege Bei den Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten, die in Kürze begin- und Gräben usw. sowie die Größe der einzelnen landwirtschaftlich nen werden, können zum Teil auch Grundstückseigentümer mithel- genutztzen Flächen (Gewannen) errechnet werden. Die abgemark- fen. Wenn Sie daran Interesse haben, sollten Sie sich mit dem örtlich ten und vermessenen Grenzzeichen bilden das Gerüst, in das die beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Helmut Hoch in Verbindung Grenzpunkte der neuen Grundstücke eingefügt werden. Auch diese setzen (Tel.: 0951/299228, Mobil: 0160/6456926). Durch die Mithilfe werden abgemarkt und durch Koordinaten zahlenmäßig erfasst. bei den Arbeiten der Teilnehmergemeinschaft können die Flurbereini- Eine Erneuerung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs gungskosten abgearbeitet werden. Die Vergütung für die Arbeitsleis- ist damit für das gesamte Verfahrensgebiet möglich. Sie schafft tung beträgt 9,60 €/h, wobei die Arbeiten (Setzen von Grenzsteinen) Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer und sonstige Rechts teilweise auch samstags anfallen können. inhaber. Arbeitsweise Schutz der Grenzzeichen Zunächst werden die Grenzen in den Ortslagen, sämtliche Straßen, Da während der Vermarkung zahlreiche Grenzzeichen im Verfah- Wege und Gräben sowie die Waldränder soweit notwendig mit Grenz- rensgebiet gesetzt und vermessen werden, ist es daher wichtig, die steinen oder mit Kunststoffmarken abgemarkt. In besonderen Fällen Grenzsteine und Pflöcke bei den Feldarbeiten zu schonen. Dies spart sind auch andere Grenzzeichen, wie z. B. Grenznägel oder Meißel- der Teilnehmergemeinschaft und damit auch Ihnen Zeit und Geld. zeichen, möglich. Die Grenzzeichen werden in der Regel so gesetzt, Eine Beschädigung, Veränderung oder Entfernung von Grenz- oder dass die Bewirtschaftung der Grundstücke und der Verkehr nicht Vermessungszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit (Art. 22 Abmar- beeinträchtigt werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung mit Pflöcken kungsgesetz (AbmG) und Art. 23 Gesetz zur Ausführung des Flur- erleichtert es, die Grenzpunkte später bei deren Vermessung und bei bereinigungsgesetzes (AGFlurbG)). Außerdem sind in einem solchen der Absteckung der neuen Grundstücke leichter aufzufinden. Fall die Kosten der Wiederherstellung dieser Zeichen durch den Topographische Besonderheiten, z. B. Böschungen, größere Raine Verursacher zu tragen. und Wasserabflussmulden, werden bei der Vermessung mit erfasst. Teilen Sie bitte deshalb die Entfernung, Veränderung, Beschädigung In den Ortslagen werden in der Regel die alten Grenzen bestehen oder Zerstörung von Grenz- und Vermessungszeichen dem örtlich bleiben. Sollten infolge der Baumaßnahmen in der Dorferneuerung beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Helmut Hoch (Steigerwald- Grenzänderungen von den Grundstückseigentümern und der Ge- straße 2a, Kreuzschuh, Tel. 0951/299228, Mobil: 0160/6456926), meinde Stegaurach gewünscht werden, so können diese im Zuge unverzüglich mit.
Sie können auch lesen