Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden

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Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Ausgabe 01/2021                                               AUSGABE 02/2022
                                                                   29.01.2022
                                                                  JAHRGANG 37

                                     Amts- und
                               Mitteilungsblatt
               der Marktgemeinde Flachslanden

Februarsonne über Streuobstwiese in Rosenbach

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                     1
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Notruf für Rettungsdienst
                                                                        und Feuerwehr
                                                                                 112
          Dr. med. Markus Raster                        Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer-
     INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS                       wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und
                Marktplatz 2                                                Handy.
            91604 Flachslanden
          Tel. 09829/ 93 27 99 - 7                     Tierärzte
Öffnungszeiten                                         Der tierärztliche Notdienstring Mittelfranken gilt an
Montag         08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr       Wochenenden und Feiertagen. Unter www.tierarzt-
Dienstag       08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr       notdienst-mittelfranken.de kann die jeweilige
Mittwoch       08:00 – 13:00 Uhr                       diensthabende Tierarztpraxis abgerufen werden.
Donnerstag     08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag        08:00 – 13:00 Uhr
     24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8
Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der
durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und         Papiertonne
Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der       Freitag, 04.02.2022
regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un-       Freitag, 04.03.2022
sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von
                                                       Gelber Sack
08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h.
                                                       Montag, 31.01.2022
             www.arztpraxis-raster.de                  Montag, 28.03.2022
                                                       Restmüll
Zahnärzte                                              Montag, 31.01.2022
                                                       Montag, 14.02.2022
Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter-     Montag, 28.02.2022
net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter              Montag, 14.03.2022
www.zahnnotdienst.info.
                                                       Biomüll
                                                       Dienstag, 01.02.2022
                   Zahnarztpraxis                      Dienstag, 15.02.2022
               Dr. Gerd-Klaus Zoellner                 Dienstag, 01.03.2022
                   Wiesenstraße 2
                                                       Mobile Problemabfallsammlung
                91604 Flachslanden
                                                       Samstag, 05. Februar 2021, von 12:15 bis 13:00 Uhr,
         Tel. 09829/555 oder 09824/92770
                                                       Industriestraße, vor dem Wertstoffhof
           Sprechzeiten in Flachslanden:
               Mittwoch und Freitag                    Wertstoffhof
                 8:00 – 12:00 Uhr                      Jeden Freitag von 15:30 bis 17 Uhr und jeden Sams-
        Nachmittags nur nach Vereinbarung              tag von 09:30 bis 11:30 Uhr.
           Sprechzeiten in Dietenhofen:                Bauschuttannahme am Wertstoffhof
         Montag, Dienstag und Donnerstag               Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“
       8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr           oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof,
                                                       zu den üblichen Öffnungszeiten (Freitag von 15.30
                                                       Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.30 Uhr bis
Bereitschaftsdienste                                   11.30 Uhr), abgegeben werden.
Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt          Gebühren:
anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist:     Normaler Bauschutt:      1 cbm        25,00 €
                                                                                ½ cbm        12,50 €
          Ärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                Kleinstmenge 5,00 €
                     116 117
      außerhalb der üblichen Sprechzeiten.             Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm             60,00 €
                                                                              ½ cbm              30,00 €

2                                                    Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Kleinstmenge 10,00 €                 Kundenhinweis:
Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss                Die Postfiliale im Rathaus hat am
über private Entsorger erfolgen:                             08.02.2021 ganztags wegen Inventur
  Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530                  geschlossen.
  Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel.                   Ansonsten sind wir wie gewohnt für Sie da:
   09823/437                                                 Montag – Freitag        08.00 – 12.00 Uhr
  Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560                 Dienstags zusätzlich    13.00 – 16.00 Uhr
  Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0                 Donnerstags zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr
                                                             Samstag                 08.00 – 09.00 Uhr
Gründeponie
Ab 01.02.2022 können Gartenabfälle jeden Samstag
von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch-         Einrichtung neuer EDV im Rathaus
straße gebracht werden. Im Dezember und Januar
                                                             vom 14. bis 18. Februar kann es im Bürgerbüro ge-
bleibt die Deponie geschlossen. Ab sofort kann Grün-
                                                             gebenenfalls Einschränkungen des Services geben
gut (bis 1 cbm) auch am Wertstoffhof abgegeben
                                                             (Beantragung Personalausweis, etc.) auf Grund der
werden.
                                                             Einrichtung unserer neuen EDV. Wir bitten dies zu
Gebühren:       1 cbm                    9,50 €              entschuldigen.
                ½ cbm                    5,00 €
                                                             Ihre Gemeindeverwaltung
                Kleinstmenge             2,50 €

                                                             Abwasserabgabe für Kleineinleiter
                                                             Wir weisen darauf hin, dass Betreiber biologischer
                                                             Kleinkläranlagen der Abwasserabgabe unterliegen.
Aktuelle Einwohnerdaten zum Stichtag
                                                             Eine Befreiung von dieser Kleineinleiterabgabe ist nur
01.01.2022 (Einw. mit Hauptwohnsitz)
                                                             möglich, wenn zwei Jahre nach der Baumaßnahme
 Flachslanden                                     1 250      erstmalig eine Prüfbescheinigung durch einen priva-
 Birkenfels                                         29       ten Sachverständigen vorgelegt wird. Diese Prüfbe-
                                                             scheinigung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die
 Borsbach                                           79
                                                             Prüfintervalle können auf vier Jahre verlängert wer-
 Boxau                                              53       den, wenn die Bescheinigung gemäß der EÜV mit der
 Hainklingen                                        42       Gesamtbewertung „ohne Mängel“ durch den priva-
 Kellern                                            25       ten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorge-
                                                             legt werden kann.
 Kemmathen                                          28
 Kettenhöfstetten                                   87       Weitere Befreiungsvoraussetzung ist die jährliche
                                                             Vorlage von Betriebstagebuch und Wartungsbericht.
 Lockenmühle                                         6       Außerdem bitten wir Sie, uns die ordnungsgemäße
 Neustetten                                        140       Entsorgung des Klärschlamms nachzuweisen, z. B. an-
 Rosenbach                                         135       hand der Rechnung der Entsorgungsfirma.
 Ruppersdorf                                        23       Hans Henninger, 1. Bürgermeister
 Schmalnbühl                                        34
 Sondernohe                                        157
 Wippenau                                           25       Hundekotproblematik
 Virnsberg                                         267       Bei der Gemeindeverwaltung sind erneut Beschwer-
 Gesamt                                           2 380      den hierzu eingegangen, v.a. im Bereich der Bors-
                                                             bacher Straße sowie am Kellerfeld. Wir bitten die
                                                             Halter die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde zu ent-
                                                             fernen und in den dafür bereitgestellten Hundekot-
     Amts- und Mitteilungsblatt März 2022
                                                             toiletten, an denen sich ebenso Beutel befinden,
        Redaktionsschluss: 17.02.2022                        oder in der eigenen Mülltonne zu entsorgen.
       Erscheinungstermin: 26.02.2022

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                      3
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
4   Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
AKDB entwickelt mit dem Markt Flachs-                         Bekanntmachung des Marktes
landen als Testkunde die RaDi App. Sie                        Flachslanden
sind als Bürger gefragt!                                      Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) 4.
Die Zukunft ist digital, auch im Rathaus Flachslanden.        Änderung des Bebauungsplanes „Wolfs-
Deshalb helfen wir unserem EDV-Partner AKDB bei
der Entwicklung einer neuen App und testen mit un-
                                                              gruben“ in Flachslanden
seren Bürgerinnen und Bürgern die Marktfähigkeit.             im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Sie können mitentscheiden, ob die Anwendung eine              Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem.
Zukunft hat. Klicken oder scannen Sie rein!                   § 2 PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlich-
                                                              keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3
Hans Henninger
                                                              Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB
1. Bürgermeister
                                                              Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom
                                                              21.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Än-
TÜV Sondertermine                                             derung des Bebauungsplans „Wolfsgruben“ gefasst.
                                                              Dieser Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungs-
TÜV Sondertermine zur Untersuchung von land- und              plans „Wolfsgruben“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1
forstwirtschaftlichen Zugmaschinen finden ab die-             PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB amtlich
sem Jahr auf Grund der geringen Nachfrage nicht               bekanntgemacht. Da es sich damit um eine unterge-
mehr in Flachslanden am Rathaus statt. Bei Bedarf             ordnete Änderung handelt, wird das vereinfachte
wenden Sie sich bitte direkt an den TÜV Süd.                  Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt. Die in § 13
                                                              BauGB genannten Kriterien für das vereinfachte Ver-
                                                              fahren nach § 13 Abs. 1 sind erfüllt. Der Geltungsbe-
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes                        reich wird im Westen, im Süden und Norden durch
Flachslanden                                                  das bereits überplante allgemeine Wohngebiet
                                                              „Wolfsgruben II“ abgeschlossen. Im Osten liegt eine
Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister
Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden,            Streuobstwiese, die auch als Ausgleichsfläche für das
Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704,                      zuvor genannte Baugebiet dient. Der Geltungsbe-
E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de                        reich umfasst eine Fläche von ca. 0,14 ha.
Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2,
91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax:
09829/9111-21,
E-Mail: poststelle@flachslanden.de
        katharina.naus@flachslanden.de
        karin.zink@flachslanden.de
        gabriele.kuhn@flachslanden.de
Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29,
91459 Markt Erlbach
Auflage: 1 100 pro Ausgabe
Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde
Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden
                                                              Übersichtskarte mit Kennzeichnung Geltungsbereich (rot mar-
erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden
                                                              kierte Fläche) © Kartengrundlage Bayerische Vermessungsver-
Monats                                                        waltung 2021

                                                              Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit
                                                              folgenden Flurstücknummern zum Zeitpunkt der Auf-
                                                              stellung des Bebauungsplans: Flurnummern 691/12
                                                              und 691/13, jeweils Gemarkung Flachslanden.
Fundsachen                                                    Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans sollen die
 Grünes Kinderbrillenetui                                    bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur geän-
                                                              derten Entwicklung bereits geplanter Wohnbauflä-
                                                              chen im städtebaulich durch Siedlungsstrukturen ge-
Probealarm                                                    prägten Umfeld geschaffen werden. Der Geltungsbe-
 26. Februar 2022

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                           5
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
reich des Bebauungsplans wird weiterhin als allge-         Während dieser Auslegungsfrist können Anregun-
meines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO             gen und Bedenken schriftlich, auch in elektronischer
ausgewiesen. Gegenüber der 3. Änderung des Bebau-          Form per E-Mail (poststelle@flachslanden.de), oder
ungsplans „Wolfsgruben“ wird eine geringere Bebau-         mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
barkeit der Flächen, mit einer geringeren Geschoss-
                                                           Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-
flächenzahl, angestrebt.
                                                           nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im ver-        plan unberücksichtigt bleiben, soweit die Gemeinde
einfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Es wird             deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1          müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4                Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB               BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB).
und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
                                                           Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
welche Arten umweltbezogener Informationen ver-
                                                           auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
fügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Er-
                                                           (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
klärung nach § 10a Abs 1. BauGB abgesehen wird §
                                                           Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab-
4c BauGB nicht angewendet wird.
                                                           geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergeb-
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans             nis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
„Wolfsgruben“ mit integriertem Grünordnungsplan            Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In-
wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit        formationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
zeichnerischen Festsetzungen, Entwurf der Satzung          ebenfalls öffentlich ausliegt.
mit textlichen Festsetzungen und Entwurf der Be-
                                                           Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benann-
gründung, gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2
                                                           ten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und techni-
BauGB in der Zeit vom
                                                           schen Baubestimmungen können beim Markt Flachs-
             08.02.2022 bis 11.03.2022                     landen, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden eingese-
                                                           hen und bei Bedarf erläutert werden.
im Internet auf der Homepage des Marktes Flachslan-
den unter www.flachslanden.de → Rubrik Rathaus             Zeitgleich mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit
→ Aktuelle Projekte → Baugebiet Wolfsgruben ein-           erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger
zusehen.                                                   Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
                                                           durch diese Planungen berührt werden können, gem.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplan im
                                                           § 4 Abs. 2 BauGB.
Rathaus des Markts Flachslanden, Schulstraße 2,
91604 Flachslanden, öffentlich aus und kann oder           Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden anschlie-
dort nach vorheriger Terminvereinbarung während            ßend in öffentlicher Sitzung des Marktgemeinderates
der allgemeinen Dienststunden (zurzeit Montag-Frei-        erörtert und abgewogen.
tag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00
                                                           Flachslanden, 29.01.2022
Uhr – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstäti-
gen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminab-           Hans Henninger
sprache (Tel. 09829 / 91 11-0), auch außerhalb der         Erster Bürgermeister
allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Es kann sein,
dass das Rathaus des Marktes Flachslanden während
der Auslegung aufgrund der Ausnahmesituation (Co-          Bekanntmachung des Marktes
vid-19 – „Corona-Virus“) nur in dringenden Fällen          Flachslanden
und nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet
ist. Der Markt Flachslanden weist ausdrücklich auf die     Bebauungsplans mit integriertem Grün-
Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hin und bittet        ordnungsplan „Kettenhöfstetten Nord“
hiervon überwiegend Gebrauch zu machen. Fragen
zur Planung bitten wir möglichst telefonisch (09829 /      in Kettenhöfstetten
91 11-0) oder per Mail (poststelle@flachslanden.de)
zu klären. Soweit eine Einsichtnahme im Rathaus un-        Im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
abdingbar ist, kann diese aktuell nur nach telefoni-       Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem.
scher Terminvereinbarung (09829 / 91 11-0) erfol-          § 2 PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlich-
gen. Wir bitten zu beachten, dass aus Gründen des          keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3
Infektionsschutzes sowie der Vorsorge für die Bürge-       Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB
rinnen und Bürger die Einsichtnahme dann nur ein-
zeln erfolgen kann

6                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Der Marktgemeinderat des Marktes Flachslanden hat                 Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird.
in seiner Sitzung am 21.12.2021 beschlossen, den Be-              Das Planungsgebiet schließt sich an den im Zusam-
bauungsplan „Kettenhöfstetten Nord“ in Ketten-                    menhang bebauten Siedlungsbereich von Ketten-
höfstetten aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstel-               höfstetten an. Die Voraussetzungen für die Aufstel-
lung des Bebauungsplans „Kettenhöfstetten Nord“                   lung des Bebauungsplans gem. dem § 13b BauGB sind
mit integriertem Grünordnungsplan gem. den Vor-                   somit gegeben.
gaben des § 13b BauGB wird hiermit gem. §3 Abs. 1
                                                                  Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13b
PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
                                                                  BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13
In gleicher Sitzung wurde der den Entwurf des Bebau-              Abs.3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach §
ungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Ket-                 2 Abs.4 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2
tenhöfstetten Nord“ in Kettenhöfstetten in der Fas-               Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-
sung vom 21.12.2021 gebilligt und die Verwaltung                  mationen verfügbar sind, abgesehen wird.
beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
                                                                  Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
                                                                  Grünordnungsplan „Kettenhöfstetten Nord“ in Ket-
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
                                                                  tenhöfstetten wurden erstellt und ist, bestehend aus
BauGB durchzuführen. Mit der vorliegenden Planung
                                                                  Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen, Entwurf
sollen zusätzliche Wohnbauflächen im Sinne des § 4
                                                                  der Begründung sowie Entwurf des Umweltberichtes,
BauNVO in Kettenhöfstetten, einem Ortsteil von
                                                                  gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB in der
Flachslanden geschaffen werden. Der Geltungsbe-
                                                                  Zeit vom
reich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von
ca. 0,5 ha und liegt im Norden von Kettenhöfstetten.                           08.02.2022 bis 11.03.2022
                                                                  im Internet auf der Homepage des Marktes Flachslan-
                                                                  den unter www.flachslanden.de → Rubrik Rathaus
                                                                  → Aktuelle Projekte → Baugebiet Kettenhöfstetten
                                                                  Nord veröffentlicht und kann dort eingesehen wer-
                                                                  den.
                                                                  Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplan im
                                                                  Rathaus des Markts Flachslanden, Schulstraße 2,
                                                                  91604 Flachslanden, öffentlich aus und kann oder
                                                                  dort nach vorheriger Terminvereinbarung während
                                                                  der allgemeinen Dienststunden (zurzeit Montag-Frei-
                                                                  tag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00
Rot flächig markiert Lage des Planungsgebiets, © Kartendarstel-   Uhr – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstäti-
lung: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021
                                                                  gen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminab-
Das Gebiet wird umgrenzt:                                         sprache (Tel. 09829 / 91 11-0), auch außerhalb der
-    im Westen: durch die Ortsstraße von Ket-                     allgemeinen Dienststunden ermöglicht.
                   tenhöfstetten, daran anschlie-
                                                                  Es kann sein, dass das Rathaus des Marktes Flachslan-
                   ßend die Siedlungsflächen von
                                                                  den während der Auslegung aufgrund der Ausnah-
                   Kettenhöfstetten
                                                                  mesituation (Covid-19 – „Corona-Virus“) nur in drin-
-    im Norden: durch landwirtschaftliche ge-
                                                                  genden Fällen und nach vorheriger Terminvereinba-
                   nutzte Flächen
                                                                  rung geöffnet ist. Der Markt Flachslanden weist aus-
-    im Osten:     durch landwirtschaftliche ge-
                                                                  drücklich auf die Möglichkeit der Online-Einsicht-
                   nutzte Flächen
                                                                  nahme hin und bittet hiervon überwiegend Gebrauch
-    im Süden:     durch die Siedlungsstrukturen
                                                                  zu machen. Fragen zur Planung bitten wir möglichst
                   von Kettenhöfstetten
                                                                  telefonisch (09829 / 91 11-0) oder per Mail (post-
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 7 so-                  stelle@flachslanden.de) zu klären. Soweit eine Ein-
wie eine Teilfläche der Flurnummer 1381, jeweils der              sichtnahme im Rathaus unabdingbar ist, kann diese
Gemarkung Kettenhöfstetten.                                       aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung
                                                                  (09829 / 91 11-0) erfolgen. Wir bitten zu beachten,
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im be-
                                                                  dass aus Gründen des Infektionsschutzes sowie der
schleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB über die
                                                                  Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger die Einsicht-
Einbeziehung von Außenbereichsfläche. Mit dem
                                                                  nahme dann nur einzeln erfolgen kann
Plangebiet ist die Festsetzung einer Grundfläche von
weniger als 10.000 m² Grundfläche im Sinne des §                  Während dieser Auslegungsfrist können Anregun-
13a Abs. 1 Satz 2 BauGB geplant, durch welche die                 gen und Bedenken schriftlich, auch in elektronischer

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                         7
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Form per E-Mail (poststelle@flachslanden.de), oder         Auf der neuen digitalen Auskunftsplattform wird dar-
mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.             gestellt, inwieweit die von den Bauherren vorgeleg-
                                                           ten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öf-
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-
                                                           fentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt
nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-
                                                           wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den
plan „Kettenhöfstetten Nord“ unberücksichtigt blei-
                                                           Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist,
ben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und
                                                           beziehungsweise welche noch ausstehen.
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Be-            Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige
deutung ist. (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz     Bauverfahren erhalten die Bauherren eine Kennung,
2, Halbsatz 2 BauGB).                                      mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft
                                                           anmelden können. Diese ist unter www.landkreis-an-
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
                                                           sbach.de zu finden.
auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
(DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern          Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin nur die
Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab-            ausgehenden Schreiben und Bescheide des Bauam-
geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergeb-       tes maßgeblich und rechtlich bindend sind. Die Aus-
nis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen           kunft dient vorrangig als Informationsquelle zum ak-
Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In-         tuellen Sachstand des Bauverfahrens.
formationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benann-
ten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und techni-
schen Baubestimmungen können beim Markt Flachs-
landen, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden eingese-         EUTB® Ansbach: Beratungsangebot für
hen und bei Bedarf erläutert werden.                       Menschen mit Behinderung
Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit er-      Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
folgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Be-        (EUTB®) für Stadt und Landkreis Ansbach berät zu al-
hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, de-      len Themen, die mit Behinderung, Inklusion und Teil-
ren Aufgabenbereiche durch diese Planungen be-             habe zu tun haben.
rührt werden können sowie der Nachbargemeinden
                                                           Die EUTB berät:
gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
                                                            Menschen mit Behinderung
Die Ergebnisse dieser öffentlichen Auslegung werden         Menschen, die von Behinderung bedroht sind
anschließend in einer öffentlichen Sitzung des Markt-       Angehörige von Menschen mit Behinderung
gemeinderates des Marktes Flachslanden erörtert             Sowie Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinde-
und abgewogen.                                                rung im Kontakt stehen
Flachslanden, 29.01.2022
                                                           Dabei bieten wir neben ganz allgemeiner Beratung
Hans Henninger, Erster Bürgermeister                       rund um das Thema Behinderung auch ganz konkrete
                                                           Hilfe: z. B. bei der Antragstellung von Leistungen,
                                                           Schwerbehinderten-Ausweis, Reha-Maßnahmen, As-
Start der Online-Auskunft für Bauherren                    sistenzangeboten und vielem mehr. Die Beratung ist
                                                           kostenlos und erfolgt unabhängig vom Träger. Die
zum 1. Januar 2022                                         Wahl von Dienstleistungen und Angeboten trifft al-
Im Rahmen der Digitalisierung des Bauamtes bietet          lein der Ratsuchende. Wir bieten Außensprechtage in
das Landratsamt Ansbach den Bürgerinnen und Bür-           Rothenburg o.d.Tbr. und Feuchtwangen an. Unsere
gern an, sich bei Bauanträgen und Anträgen auf Vor-        Beratungsstellen sind barrierefrei. Eine telefonische
bescheide, die ab dem 01. Januar 2022 im Landrats-         Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer
amt Ansbach eingehen, auf elektronischem Wege di-          0981 977 758-50 oder per Mail eutb@eutb-ans-
gital über den aktuellen Bearbeitungsstand des je-         bach.de erforderlich.
weiligen Bauverfahrens informieren zu können. Bau-         Kontakt: EUTB Ansbach im TREFFPUNKT Lebenshilfe
herren haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig        | Karlstr. 7 | 91522 Ansbach Tel: 0981 977 758 50 |
von den Öffnungszeiten des Landratsamtes bequem            E-Mail: eutb@eutb-ansbach.de | Weitere Infos un-
von zu Hause aus tagesaktuell zu informieren.              ter: www.eutb-ansbach.de

8                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Landratsamt Ansbach sucht noch Inter-                        30.12.2021 bei drei toten Schwänen in der Gemeinde
                                                             Weidenbach.
viewer/-innen für den Zensus 2022
                                                             Die Geflügelpest breitet sich mit dem Vogelzug von
Auch das Landratsamt Ansbach führt im Jahr 2022
                                                             Wassergeflügel seit dem 15. Oktober 2021 bundes-
den EU-weiten Zensus durch, ebenso bekannt als
                                                             weit aus. Es handelt sich um eine besonders schwer
Volkszählung. Mit dieser statistischen Erhebung wird
                                                             verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel
ermittelt, wie viele Menschen im Landkreis leben,
                                                             und anderen Vögeln. Bei Einschleppung in Hausgeflü-
wie sie wohnen und arbeiten. Seit 2011 findet die
                                                             gelhaltungen führt sie vor allem bei Hühnervögeln zu
Zensusrunde statt, die alle zehn Jahre in allen EU-Mit-
                                                             qualvollem Erstickungstod und verursacht hohe wirt-
gliedsstaaten verpflichtend durchgeführt werden
                                                             schaftliche Schäden. Eine Ansteckung des Menschen
soll.
                                                             mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Aus-
Ergänzend zu Daten aus Verwaltungsregistern finden           scheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt
persönliche Interviews in Einrichtungen, aber auch in        geworden.
Privathaushalten statt. Für die Durchführung der In-
                                                             Für Geflügelhalter:
terviews werden weiterhin Personen gesucht, die
                                                             Um den Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel in
diese wohnortnahe Tätigkeit ab Mitte Mai bis Ende
                                                             heimische Geflügelbetriebe zu verhindern, gelten in
Juli 2022 durchführen. Die Zeiteinteilung erfolgt hier-
                                                             Stadt und Landkreis Ansbach bereits seit 15.12.2021
bei weitestgehend frei, zudem erhalten die Freiwilli-
                                                             (Allgemeinverfügung Amtsblatt Nr. 56) verstärkte Bi-
gen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe
                                                             osicherheitsmaßnahmen in allen Haus- und Nutzge-
von durchschnittlich 800 Euro. Der Betrag kann höher
                                                             flügelbetrieben. Nur durch konsequenten Kleider-
ausfallen, je nach Umfang der Tätigkeit. Es werden
                                                             und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektions-
volljährige Personen gesucht, die gute Deutschkennt-
                                                             maßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten
nisse haben. Weitere Sprachkenntnisse sind von Vor-
                                                             der Haltungen können die Einschleppung des Erre-
teil. Zudem sind zeitliche Flexibilität und Mobilität,
                                                             gers und die daraus resultierenden erforderlichen
Zuverlässigkeit und Genauigkeit, Verschwiegenheit
                                                             Maßnahmen – unter anderem Tötung des Bestandes
sowie ein sympathisches und freundliches Auftreten
                                                             – verhindert werden. Es ist darauf zu achten, dass ein
erwünscht. Vorab erhalten die Interviewer/innen
                                                             Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln si-
eine Schulung.
                                                             cher unterbunden wird. Bei weiterhin dynamischem
Interessierte können sich noch bis Mitte März 2022           und flächendeckendem Geschehen wird eine allge-
an die Erhebungsstelle des Landkreises Ansbach wen-          meine Aufstallungspflicht verfügt, auf die sich alle
den, Telefon: 0981/468-3350 und 0981/468-3351 o-             Geflügelhalter vorbereiten sollten. Volierenhaltung
der per Mail an zensus@landratsamt-ansbach.de.               mit einer für Wildvögel aller Arten unüberwindbaren
Das Bewerbungsformular ist online unter www.land-            seitlichen Einfassung (z. B. engmaschiges Drahtge-
kreis-ansbach.de/Leben-im-Landkreis/Zensus-2022              flecht) und einer nach obenhin geschlossenen Dach-
zu finden.                                                   konstruktion ist zulässig.
                                                             Totfunde:
                                                             Tote oder lebende Tiere sollten von Bürgerinnen und
                                                             Bürgern nicht eingesammelt werden. Wenn mehrere
                                                             Vögel (Wassergeflügel, Möwen, Greifvögel, Eulen) an
                                                             einem Fundort verendet sind, wird um Information
                                                             des Veterinäramtes gebeten. An Wochenenden und
                                                             Feiertagen nehmen die örtlichen Polizeidienststellen
                                                             Meldungen entgegen.

                                                             Gemeinderatssitzung vom 01.12.2021 –
Geflügelpest bei Wildvögeln                                  öffentlicher Teil
                                                             1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-
Im Landkreis Ansbach sind drei Fälle von Geflügelpest           schlussfähigkeit
aufgetreten. Der amtliche Nachweis erfolgte im Rah-
                                                                 Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen
men des bayerischen Wildvogelmonitorings am
                                                                 worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                      9
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm-                 mit dem Bau erst nach erfolgter Erschließung be-
     berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss-            ginnen. Nachbarunterschriften sind nicht erfor-
     fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er-          derlich, da der Markt Flachslanden noch im Be-
     öffnet. Die Berichterstattung erfolgt grundsätz-            sitz sämtlicher Nachbargrundstücke
     lich durch den Vorsitzenden, sollte in der Nieder-
                                                                 Beschluss: einstimmig
     schrift kein anderer oder zusätzlicher Berichter-
                                                                 Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche
     statter benannt sein.
                                                                 Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird
                                                                 im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan-
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
                                                                 delt.
   09.11.2021 – öffentlicher Teil
     Erster Bürgermeister Henninger bittet um Ge-           3.3. Bauvoranfrage Wesnitzer – Errichtung eines
     nehmigung der Niederschrift der Sitzung vom                 Einfamilienhauses mit Garage; Industriestraße
     09.11.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein-             6
     derat erhebt keine Einwände.
                                                                 Die Bauherrschaft beabsichtigt den Bau eines
     Beschluss: einstimmig                                       Einfamilienhauses mit Garage im Bereich des
     Die Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2021 –              rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 7 Gründlein.
     öffentlicher Teil wird genehmigt.                           Das Gebiet ist als Gewerbegebiet nach §8
                                                                 BauNVO ausgewiesen. Nach §8 Abs. 3 Nr.1 kön-
3. Baupläne                                                      nen in Gewerbegebieten ausnahmsweise Woh-
3.1. Bauvorhaben Heinritz/Wittmann – Errichtung                  nungen für Aufsichts- und Bereitschaftsperso-
     eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Am                nen sowie für Betriebsinhaber und Betriebslei-
     Himmelreich 11                                              ter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und
     Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung ei-              ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse
     nes Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bau-              untergeordnet sind, zugelassen werden. Herr
     gebiet Wolfsgruben II. Das Bauvorhaben befin-               Wesnitzer führt aus, dass sein Sohn Sven den Be-
     det sich im Bereich des rechtsgültigen Bebau-               trieb später übernehmen soll. Deshalb müsse er
     ungsplans Wolfsgruben II. Die Bauherren bean-               betriebsnah wohnen. Außerdem bezieht er sich
     tragen das Genehmigungsfreistellungsverfah-                 auf den Präzedenzfall Hoech. Auf diesem Grund-
     ren. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden                 stück seien mehrere Wohnungen zugelassen
     vollständig eingehalten. Es bestehen somit keine            worden. Die Nachbarunterschriften sind vorhan-
     Bedenken gegen das Bauvorhaben. Die Bauherr-                den.
     schaft wird mit dem Bau erst nach erfolgter Er-             Vom Landratsamt wird eine Ausnahmegenehmi-
     schließung beginnen. Nachbarunterschriften                  gung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 in diesem Fall sehr kri-
     sind nicht erforderlich, da der Markt Flachslan-            tisch gesehen. Die Verwaltung hält die Voraus-
     den noch im Besitz sämtlicher Nachbargrundstü-              setzungen in diesem Fall ebenfalls für nicht ge-
     cke ist.                                                    geben.
     Beschluss: einstimmig                                       Da eine Wohnbebauung in Gewerbegebieten,
     Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche               mit Ausnahme von Wohnraum für die Betriebs-
     Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird                 leitung, nicht zulässig ist, sieht auch der Markt-
     im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan-                gemeinderat das geplante Bauvorhaben kritisch.
     delt.                                                       Es soll hier keine Signalwirkung für weitere
                                                                 Wohnansiedlung hervorgerufen werden. Prob-
3.2. Bauvorhaben Mesch – Errichtung eines Einfami-               lematisch könnten auch könnten auch Immissi-
     lienhauses mit Doppelgarage; Am Himmelreich                 onsprobleme sein.
     4
                                                                 Abstimmung: 2 Ja-Stimmen / 12 Nein-Stimmen
     Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines               Der Marktgemeinderat erteilt das Einverneh-
     Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bauge-                men zur o.g. Bauvoranfrage.
     biet Wolfsgruben II. Das Bauvorhaben befindet               Damit wird das Einvernehmen nach Art. 36
     sich im Bereich des rechtsgültigen Bebauungs-               BayBO zur Bauvoranfrage nicht erteilt.
     plans Wolfsgruben II. Der Bauherr beantragt das
     Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die Vor-           4. Regionalplanung – 29. Änderung des Regional-
     gaben des Bebauungsplans werden vollständig               plans der Region Westmittelfranken (RP 8); Be-
     eingehalten. Es bestehen somit keine Bedenken             teiligungsverfahren, Änderung der Windkraft-
     gegen das Bauvorhaben. Die Bauherrschaft wird             Vorranggebiete

10                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Der Verwaltung liegt die 29. Änderung des Regi-             tes WK 56a, des Regionalplans der Region West-
onalplans der Region Westmittelfranken (RP 8)               mittelfranken (RP 8) zu.
vor. Geändert werden soll der Abschnitt 6.2.2
Windkraft. Dabei soll ein Vorbehaltsgebiet zum           5. Erschließungsplanung – Beschaffung der Stra-
Vorranggebiet aufgestuft werden (Markt Neu-                 ßenbeleuchtung für das Baugebiet Gartenfeld;
hof, Markt Dietenhofen – betrifft Markt Flachs-             Vorstellung des Angebots der N-ERGIE bzw.
landen nicht), sowie mehrere Vorranggebiete                 Main-Donau-Netz GmbH und Beschlussfassung
ausgeweitet werden. Hierzu zählt auch der Bür-
                                                            Der Verwaltung liegen zwei Angebot für die Stra-
gerwindpark Birkenfels, der mit der Änderung
                                                            ßenbeleuchtung für das Baugebiet Gartenfeld
WK 56 a auf dem Gemeindegebiet des Marktes
                                                            vor. Das erste Angebot beinhaltet 7 Pilzleuchten
Lehrberg erweitert werden soll. Die Erweiterung
                                                            (LED 16 W) mit einer Höhe von 4,5 m, das zweite
befindet sich im Dreieck der Ortsteile Ballstadt,
                                                            Angebot beinhaltet 6 LED-Leuchten ITALO 1 A (27
Brünst und Buhlsbach und damit südlich des be-
                                                            W) mit einer Höhe von 6 m, wie sie auch in der
stehenden Bürgerwindparks. Es ist gleichzeitig
                                                            Rosenbacher Straße und der Schulstraße verbaut
auch das erste Vorranggebiet auf dem Gemein-
                                                            wurden. Durch die größere Höhe der Lampen ist
degebiet des Marktes Lehrberg. Da durch diese
                                                            nur eine geringere Anzahl notwendig und damit
Änderung das bestehende Vorranggebiet WK 56
                                                            geringere Kosten für das Aufstellen. Der Markt-
(Gebiet des Bürgerwindparks) erweitert werden
                                                            gemeinderat hat diese Lampen auch für das Bau-
soll ist der Markt Flachslanden von der Änderung
                                                            gebiet Wolfsgruben II am 09.11.2021 beschlos-
direkt betroffen. In der Änderungsbegründung
                                                            sen.
heißt es hierzu:
                                                            Kosten und Stromverbrauch
Vorranggebiet WK 56 a:
                                                            7 Pilzleuchten (4,5 m):
Das Vorranggebiet WK 56 (Markt Flachslanden –
                                                            Anzahl Lampen:           7 Stück
sog. „NorA-Gebiet“) ist bereits seit der 19. Ände-
                                                            Gesamtpreis:             17.955,98 €
rung (in Kraft seit dem 01.06.2014) verbindlicher
                                                            Stromverbrauch gesamt: 112 W
Bestandteil des RP 8. Innerhalb des Vorrangge-
bietes sind bereits vier Windkraftanagen errich-            Kosten und Stromverbrauch
tet. Das bestehende Vorranggebiet sowie der                 6 ITALO 1 A (6 m):
südlich gelegene, geplante Erweiterungsbereich              Anzahl Lampen:           6 Stück
im Gebiet des Marktes Lehrberg befinden sich in-            Gesamtpreis:             15.196,56 €
nerhalb einer Ausnahmezone für Windkraft gem.               Stromverbrauch gesamt: 162 W
§ 8 Abs. 3 a der Naturparkverordnung Franken-               Der Gemeinderat entscheidet sich für das günsti-
höhe. Der betroffene Markt Lehrberg hat, in Ab-             gere Angebot.
stimmung mit den umliegenden „NorA-Gemein-
den“, auf der Grundlage der veränderten abwä-               Beschluss: einstimmig
gungserheblichen Sachlage, welche sich aus dem              Der Markt Flachslanden beschafft für das Bauge-
Zonierungskonzept für den Naturpark Franken-                biet Gartenfeld 6 Straßenlampen vom Typ ITALO
höhe ergibt, den Antrag an den Regionalen Pla-              1 A (6 m Höhe) zu einem Gesamtpreis von
nungsverband gestellt, eine Aufnahme des hier               15.196,56 €.
gegenständlichen Erweiterungsbereichs als Vor-
rang- oder Vorbehaltsgebiet Windkraft in den Re-         6. Beschaffungswesen – Ausstattung des Rathau-
gionalplan fachlich zu überprüfen, um regional-             ses mit neuer IT-Hardware; Installationsvertrag
planerisch eine Windkraftnutzung zu ermögli-                Mit Beschluss vom 19.10.2021 hat der Marktge-
chen. Eine mögliche Erweiterung der WK 56 un-               meinderat entschieden, neue Hardware für das
terstützt grundsätzlich die Energiewende, würde             Rathaus zu beschaffen. Es wird sämtliche Hard-
aber gleichermaßen das regionalplanerische                  ware inkl. Serverhardware ausgetauscht, was
Prinzip der dezentralen Konzentration von Wind-             auch zu neuen Softwareupdates führt. Dies erfor-
kraftanlagen in der Region fördern, welches dazu            dert eine neue Installation der Hardware und
beiträgt, bislang unberührte Bereiche, von einer            Software im Haus. Die Verwaltung wird zu dieser
Windkraftnutzung freizuhalten.                              Zeit voraussichtlich nur eingeschränkt Dienstleis-
Beschluss: einstimmig                                       tungen anbieten können. Geplant ist die Installa-
Der Marktgemeinderat stimmt der 29. Änderung,               tion in der Woche vom 14.02. – 18.02.2022. Die
insbesondere der Erweiterung des Vorranggebie-              Installation wird durch die LivingData durchge-
                                                            führt. Dies wird empfohlen, damit die Funktions-
                                                            fähigkeit der einzelnen Komponenten gewähr-
                                                            leistet ist. Für die Installation und Betreuung in

 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                     11
dieser Zeit liegt der Verwaltung ein Angebot vor.          - Errichtung einer Aussichtsplattform mit Blick
     Der Bruttopreis beträgt 12.421,22 €. Es wird drin-           über Virnsberg
     gend empfohlen die Installation durch die Living-
                                                                Bürgermeister Henninger bittet bis zur nächsten
     Data durchführen zu lassen, da es sich um Spezi-
                                                                Gemeinderatssitzung um weitere Vorschläge.
     alsoftware handelt, auf die die Hardware abge-
                                                                Über die Prioritätenliste hat das Gremium noch
     stimmt sein muss.
                                                                zu entscheiden.
     Beschluss: einstimmig
                                                                Bepflanzung Gewerbegebiet Kellerfeld am
     Der Markt Flachslanden beauftragt die Living-
                                                                11.12.2021
     Data mit der Installation der Hard- und Software
                                                                Die Pflanzen für die Randbegrünungsmaßnahme
     im Rathaus. Der Gesamtpreis beträgt 12.421,22 €
                                                                Kellerfeld sind geliefert. Die Pflanzarbeiten wer-
     brutto.
                                                                den vom TSV Flachslanden durchgeführt. Helfe-
                                                                rinnen und Helfer aus dem Gemeinderat sind
7. Bekanntgaben/Sonstiges
                                                                herzlich willkommen. Auch der 1. Bürgermeister
     Förderbescheid für die Erweiterung der Kinder-             wird mit anpacken. Günter Schuler wird das Hel-
     tageseinrichtung „Unterm Regenbogen“                       feressen organisieren und spendieren. Bürger-
     Die Regierung von Mittelfranken hat jetzt doch             meister Henninger bitte um Meldung, wer teil-
     die Zuweisungen für den Ausbau und die Erwei-              nehmen wird.
     terung des Kindergartens Flachslanden bewilligt.
     Die Zuweisung wurde wie folgt festgesetzt:
     Zuwendungsfähige Kosten: 1.795.934,70 €                Gemeinderatssitzung vom 21.12.2021 –
     Zuweisung nach Art. 28 BayKiBiG und Art. 10
     BayFAG: 988.000,00 €
                                                            öffentlicher Teil
     Zuweisung nach Investitionsprogramm Kinderbe-
                                                            1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-
     treuung 2017-2021: 374.000,00 €
                                                               schlussfähigkeit
     Die Gesamtkosten wurden mit 2.176.000 € ver-
                                                                Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen
     anschlagt und auch so beschlossen. Damit ver-
                                                                worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die
     bleibt dem Markt Flachslanden leider ein Kosten-
                                                                Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm-
     anteil in Höhe von ca. 814.000 € und nicht wie
                                                                berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss-
     angenommen in Höhe von ca. 217.600 €.
                                                                fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er-
     Der Gemeinderat möchte eine Mehrbelastung                  öffnet. Die Berichterstattung erfolgt grundsätz-
     des Gemeindehaushalts um ca. 600.000 € nicht               lich durch den Vorsitzenden, sollte in der Nieder-
     einfach so hinnehmen. Architekt Hirsch wird in             schrift kein anderer oder zusätzlicher Berichter-
     die nächste Sitzung des Marktgemeinderats ein-             statter benannt sein.
     geladen, um mögliche Einsparungen zu bespre-
     chen. Die Verwaltung wird noch einmal mit der          2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
     Regierung von Mittelfranken sprechen, um die              01.12.2021 – öffentlicher Teil
     Fördervoraussetzungen im Einzelnen zu klären.
                                                                Erster Bürgermeister Henninger bittet um Ge-
     Regionalbudget 2022                                        nehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
     Die Maßnahmen im Rahmen des Regionalbud-                   01.12.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein-
     gets 2021 sind abgeschlossen und abgerechnet.              derat erhebt keine Einwände.
     Dabei hat der Markt Flachslanden insgesamt
                                                                Beschluss: einstimmig
     28.793,15 € als Zuschuss vom ALE für die Maß-
                                                                Die Niederschrift der Sitzung vom 01.12.2021 –
     nahmen (Ruhebänke, Seniorenspielplatz, Spiel-
                                                                öffentlicher Teil wird genehmigt.
     platz Sondernohe) erhalten. Die Gesamtkosten
     betrugen 49.992,84 €.
                                                            3. Baupläne
     Die Verwaltung bittet um Vorschläge für die Teil-      3.1. Bauvorhaben Brünner – Neubau eines Mehrfa-
     nahme am Regionalbudget 2022.                               milienhauses; Georg-Pfründt-Straße 1 – Tektur-
     Folgende Vorschläge werden genannt:                         planung
     - Sanierung der Spielplätze am Hammerweg
                                                                 Der Bauherr beabsichtigt eine Änderung (Tek-
       oder Im Priel
                                                                 tur) zu dem bereits genehmigten Bauantrag vom
     - Anschaffung eines Bücherschranks
                                                                 17.11.2020. Es geht um die Errichtung eines
     - Errichtung einer Außendusche am
                                                                 Mehrfamilienhauses im Bereich des unbeplan-
       Volleyballfeld
     - Anschaffung von Liegebänken am Labyrinth

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ten Ortsbereichs (§ 34 BauGB). Es werden fol-               dass Garagen etc. auch außerhalb der Baugren-
    gende Änderungen beantragt:                                 zen errichtet werden dürfen. Damit greifen dann
    - Innenaufteilung wurde im 1. OG mit einer                  die Maßgaben der GaStellV für den individuellen
      Treppe in das 2. OG verändert.                            Bauantrag. Sollte also wirklich der Wunsch beste-
    - Ausgangstür vom Technikraum im EG                         hen, eine Garage mit der Rückwand direkt an die
      hergestellt                                               westliche Grundstücksgrenze zu setzen, könnte
    - Einzelne Fenster werden um einige                         das bauordnungsrechtlich so vorgesehen werden
      Zentimeter verschoben                                     – wenn im Vorfeld eine positive Stellungnahme
    Eine planungsrechtliche Betroffenheit wird nicht            des Staatl. Bauamts Ansbach eingeholt wird.
    gesehen. Es handelt sich lediglich um kleine Än-            - Eine Beschränkung der verpflichtenden Umset-
    derungen.                                                   zung der Ausgleichsmaßnahme auf 25 Jahre ist
                                                                rechtlich nicht machbar.
    Beschluss: einstimmig
    Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche               Weitere Einschränkungen sind nicht vorgesehen.
    Einvernehmen zur Änderung des Bauantrags                    Es wird angefragt, ob eine Begrenzung der
    vom 17.11.2020.                                             Wohneinheiten pro Bauplatz vorgesehen ist. Die
                                                                Begrenzung der bebaubaren Grundfläche auf 0,3,
4. Bebauungsplan Kettenhöfstetten Nord – Billi-                 bzw. die Begrenzung der Geschossfläche auf 0,6
   gung des Entwurfs und Beschluss über die Öf-                 wird als ausreichend erachtet. Weitere Ein-
   fentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der             schränkungen zur Bebaubarkeit der Grundstücke
   Träger öffentlicher Belange                                  sollen nicht vorgenommen werden. Weiterhin
                                                                wird angefragt, ob eine Verkehrsberuhigung im
   Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Bierwagen (In-
                                                                Bereich der Kreisstraße angedacht ist. Dies ist aus
   genieurbüro Christofori und Partner)
                                                                jetziger Sicht nicht möglich.
   Die Planung für den Bebauungsplan Ketten-
                                                                Beschluss: einstimmig
   höfstetten Nord liegt im Entwurf vor. Die Planung
                                                                Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des
   ist mit dem Grundstückseigentümer und den po-
                                                                Bebauungsplans „Kettenhöfstetten Nord“ in der
   tenziellen Bauherren abgesprochen und soweit
                                                                Fassung vom 21.12.2021 mit seinen Anlagen. Der
   rechtlich möglich nach deren Wünschen umge-
                                                                Marktgemeinderat beschließt die Öffentlich-
   setzt. Folgende Einschränkungen mussten jedoch
                                                                keitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger
   gemacht werden:
                                                                öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.
   - Der Abstand der Baugrenzen zum Feldrand ist
   mit 5 m vorgesehen. Ein noch näheres Heranrü-
                                                             5. Bebauungsplan Wolfsgruben, 4. Änderung – Bil-
   cken an den Feldrand mit den Hauptgebäuden ist
                                                                ligung des Entwurfs und Beschluss über die Öf-
   nicht möglich. Der Grünstreifen wurde aber wie
                                                                fentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der
   besprochen auf 2,0 m reduziert, d.h. in den wei-
                                                                Träger öffentlicher Belange
   teren 3 m können grundsätzlich noch Nebennut-
   zungen vorgesehen werden.                                    Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Bierwagen (In-
   - Auf der Westseite wurde die Baugrenze auf 3,0              genieurbüro Christofori und Partner)
   m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße reduziert.
                                                                Dem Marktgemeinderat ist bereits bekannt, dass
   - Eine Festsetzung der Zulässigkeit der Errichtung
                                                                der Bebauungsplan Wolfsgruben II im Bereich
   von Garagen an der Grundstücksgrenze zur Kreis-
                                                                der Grundstücke Am Himmelreich 2 und Fried-
   straße ist nicht möglich. Hier widerspricht die
                                                                rich-Güll-Straße 7 geändert werden soll. Die bei-
   Bay. Garagen- und Stellplatzverordnung (GaS-
                                                                den Grundstücke sind bisher dem Bereich WA 2,
   tellV), welche explizit als Regelmaßgabe einen
                                                                dreigeschossig, GRZ 0,4, GFZ 1,2 zugeordnet. Es
   Mindestabstand von 3,0 m zwischen Garage und
                                                                soll ein neuer Bereich WA 5, dreigeschossig, GRZ
   Erschließungsanlage fordert. Die GaStellV unter-
                                                                = 0,4, GFZ = 0,7 gebildet werden. Ziel der Pla-
   scheidet hier nicht, ob das Tor einer Garage zum
                                                                nungsänderung ist es, eine zu dichte Bebauung
   Verkehrsraum orientiert ist oder die Rückwand.
                                                                mit Mehrfamilienhäusern an dieser Stelle zu ver-
   Gleichzeitig eröffnet die GaStellV aber auch Ab-
                                                                hindern und eine geordnete Wohnbebauung zu
   weichungsmöglichkeiten, wenn die Verkehrssi-
                                                                realisieren. Da es sich hierbei um eine planungs-
   cherheit nicht gefährdet ist. D.h. es ist besser,
                                                                und baurechtlich relevante Änderung handelt,
   hier auf die Regelungen der GaStellV zurückzu-
                                                                muss ein Planungsänderungsverfahren mit er-
   greifen, als stattdessen eine Bebauungsplan-
                                                                neuter öffentlicher Auslegung durchgeführt wer-
   Festsetzung zu machen, welche seitens des staat-
                                                                den. Die zusätzlichen Planungskosten werden mit
   lichen Bauamtes sicher kritisch hinterfragt wer-
                                                                knapp 5.000 € angegeben.
   den würde. Es wurde daher im BP zugelassen,

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                      13
Beschluss: 12 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen                   wie hoch das Risiko einer Kostenüberschreitung
     Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstel-                eingeschätzt wird. Das Risiko ist auf Grund der ak-
     lung der 4. Änderung des Bebauungsplans Wolfs-              tuellen Preisentwicklung auf dem Baumarkt als
     gruben II, stimmt den genannten Änderungen                  sehr hoch einzuschätzen. Die Ausschreibungsun-
     vom 21.12.2021 zu und billigt den Entwurf der 4.            terlagen wurden aber so vorbereitet, dass man
     Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben II.                 eine Preissteigerung bereits frühzeitig erkennen
     Der Marktgemeinderat beschließt die Öffentlich-             und evtl. gegensteuern kann. Es bleibt auch wei-
     keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die              terhin dabei, dass Mehrkosten, auf Grund von zu-
     Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger           sätzlichen Wünschen, vom Träger des Kindergar-
     Belange gem. § 4 BauGB.                                     tens vollständig übernommen werden.
                                                                 Es werden sechs zusätzliche Parkplätze im Be-
6. Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Haus                  reich des Neubaus geplant. Eine Photovoltaikan-
   für Kinder – Unterm Regenbogen“ – Beschluss                   lage auf dem Dach ist nicht geplant. Es wird der
   über die Umsetzung der Baumaßnahme                            Wunsch geäußert, zumindest die Voraussetzun-
                                                                 gen für einen späteren Aufbau einer Photovolta-
     Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Stefan Hirsch
                                                                 ikanlage, mit zu planen. Dies muss jedoch der Kin-
     (Hirsch Architekten)
                                                                 dergartenträger entscheiden. Dieser Punkt soll
     Der Marktgemeinderat ist bereits mehrfach über              nochmal im Kindergartenausschuss diskutiert
     den geplanten Ausbau der Kindertagesstätte in-              werden.
     formiert worden. In der Sitzung vom 01.12.2021
                                                                 Es wird weiter berichtet, dass fünf bis sechs neue
     wurde der Gemeinderat über die bewilligte För-
                                                                 Arbeitsplätze für die beiden neuen Kindergarten-
     derhöhe informiert. Die Kosten der Baumaß-
                                                                 gruppen geschaffen werden. Laut den Planungs-
     nahme stellen sich weiterhin so dar, wie in der
                                                                 unterlagen ist ein barrierefreier Bau geplant.
     vorherigen Sitzung vorgetragen:
                                                                 Hierzu muss ca. 1,5 m Höhenunterschied im Ge-
     Gesamtkosten:                      2.176.000,00 €           lände angeglichen werden. Es wird befürchtet,
     Förderfähige Kosten:               1.795.934,70 €           dass Oberflächenwasser zum Gebäude hinläuft
     Zuweisung nach BayKiBiG                                     und Schäden verursacht. Dies wurde jedoch bei
     und FAG:                             988.000,00 €           der Planung ausreichend berücksichtigt. Im Zuge
     Zuweisung nach                                              der großflächigen Abgrabung, wird angefragt, ob
     Inv.-Progr. Kinderbetreuung:          74.000,00 €           eine Teilunterkellerung realisiert werden kann.
     Die aktuelle Planung ist Grundlage der gewähr-              Eine Teilunterkellerung würde nochmals einen
     ten Förderung. Nach Rücksprache mit der Regie-              erheblichen Mehraufwand und damit auch zu-
     rung von Mittelfranken ist eine Änderung der Pla-           sätzliche Kosten verursachen und wird daher
     nung, die eine neue Baugenehmigung erforder-                nicht umgesetzt.
     lich macht, nicht möglich, ohne die zugesagte               Beschluss: 14 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme
     Förderung zu verlieren. Die Mittel würden an Ge-            Der Markt Flachslanden beschließt den Ausbau
     meinden weitergegeben werden, die in diesem                 der Kindertagesstätte „Haus für Kinder – Unterm
     Förderprogramm nicht mehr zum Zug gekommen                  Regenbogen“ auf Grundlage der vorgestellten
     sind. Eine Weiterführung des Sonder-Förderpro-              Planung vom 21.12.2021. Die geschätzten Ge-
     gramms wurde vom Sozialministerium ausge-                   samtkosten belaufen sich auf 2.176.000 €. Die
     schlossen. Trotz der nunmehr verbleibenden                  Gesamtförderung       beträgt     voraussichtlich
     Höhe der Finanzlücke von ca. 814.000 € anstatt              1.362.000 €.
     der ursprünglich erwarteten 217.600 € wird drin-
     gend dazu geraten, die Baumaßnahme umzuset-             7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonder-
     zen. Der Kindergarten ist derzeit komplett ausge-          gebiet PV-Anlage Wippenau“ und 4. Änderung
     lastet. Es ist zu erwarten, dass die Plätze spätes-        des Flächennutzungsplans
     tens ab dem Kindergartenjahr 2023/24 nicht
                                                                 Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Stefan Hirsch
     mehr ausreichen. Die Planung wurde in der Sit-
                                                                 (Hirsch Architekten)
     zung      des      Kindergartenausschusses      am
     07.12.2021 ausführlich besprochen und einstim-
                                                             7.1. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung zu
     mig beschlossen. Die Kirchengemeinde ist bereit,
                                                                  den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlich-
     die Abbruchkosten und von ihr veranlasste Kos-
                                                                  keit sowie der Behörden und sonstigen Träger
     ten, die über die Kostenschätzung von 2.176.000
                                                                  öffentlicher Belange eingegangenen Stellung-
     € hinausgehen, zu tragen.
                                                                  nahmen
     Grund der dargestellten Kosten wird angefragt,
                                                                  Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

14                                                         Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
„Sondergebiet PV-Anlage Wippenau“ wurde die
                                                                - Festlegung des Plangebiets entsprechend dem
    Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör-
                                                                Bebauungsplan
    den und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                                                                - Kostenübernahme der Planungskosten durch
    zum Bebauungsplan nach § 4 Abs. 2 BauGB
                                                                den Vorhabenträger
    durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit und der
                                                                - Bauverpflichtung innerhalb von 24 Monaten
    Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
                                                                nach Bestandskraft des Bebauungsplans. Rück-
    gingen Stellungnahmen ein, über deren Inhalt
                                                                bauverpflichtung der Anlage durch den Vorha-
    eine Beratung und Abwägung erforderlich ist.
                                                                benträger. Laufzeitvereinbarung auf 20 Jahre
    Die Abwägungstabelle wurde ausgehändigt. Für
                                                                mit zweimaligen Optionsrecht für weitere 5
    die erforderlichen Abwägungen sind entspre-
                                                                Jahre.
    chende Beschlüsse zu fassen. Die erforderliche
                                                                - Weitere Haftungs- und Sicherungsverpflichtun-
    Abstimmung erfolgt jeweils als Einzelbeschluss
                                                                gen des Vorhabenträgers während der Bau-
    im Anschluss an den jeweiligen Sachvortrag mit
                                                                phase
    Erörterung. Die Beschlüsse werden einzeln zu
                                                                - Regelungen zur Wegenutzung, Entwässerung
    den jeweiligen Randnummern in der Abwä-
                                                                und Ausgleichsmaßnahmen nach Vorgabe der
    gungstabelle gefasst. Der Beschlussvorschlag er-
                                                                Fachbehörden im Planverfahren
    folgt zu den einzelnen Stellungnahmen. Die Ab-
                                                                - Regelungen zu Rücktritts und Kündigungsfris-
    wägungstabelle „Abwägungstabelle 2. Runde –
                                                                ten, sowie Regelungen zur Rechtsnachfolge,
    PV Wippenau“ ist Bestandteil dieser Nieder-
                                                                Wechsel des Vorhabenträgers und Verkauf der
    schrift.
                                                                Anlage. Es wird verhindert, dass die Anlage an
    Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:                      auswärtige Investoren verkauft wird (Vorkaufs-
    Laufende Nummer 028 – Bauernverband: ein-                   recht der Gemeinde).
    stimmig
                                                                Beschluss: einstimmig
    Laufende Nummer 029 – Untere Naturschutz-
                                                                Der Marktgemeinderat beschließt den Städte-
    behörde: einstimmig
                                                                baulichen Vertrag in der Fassung vom
    Beschluss: einstimmig
                                                                21.12.2021 zum Vorhabenbezogenen Bebau-
    Der Marktgemeinderat stellt in der Gesamtab-
                                                                ungsplan „Sondergebiet PV-Anlage Wippenau.
    wägung fest, dass die Belange der Öffentlichkeit
    sowie der Behörden und sonst. Träger öffentli-              Marktgemeinderätin Guggenberger ist bei der
    cher Belange bei den Planungen des Bebauungs-               Abstimmung nicht anwesend.
    plans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wip-
    penau“ gerecht und abgewogen berücksichtigt             8. Bebauungsplan Lebensräume – Vorstellung der
    sind. Unter Beachtung dieser Abwägung be-                  Planung und Beschluss über die Aufstellung des
    schließt der Marktgemeinderat den Bebauungs-               Bebauungsplans
    plan in der Fassung vom 21.12.2021 bestehend               Zusätzliche Berichterstatter: Herr Stefan Hirsch
    aus dem zeichnerischen Teil (Planblatt) mit                (Hirsch Architekten), Herr Eckart (Eckart Con-
    zeichnerischen Festsetzungen, sowie der Sat-               cept)
    zung mit textlichen Festsetzungen zum Bebau-
    ungsplan- und Bauordnungsrecht gem. § 10                   Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Le-
    Abs.1 BauGB als Satzung. Weiterhin wird die 4.             bensräume“ zur Einbeziehung von Außenbe-
    Änderung des Flächennutzungsplans in der Fas-              reichsflächen soll die Voraussetzung für die Ent-
    sung vom 21.12.2021 beschlossen.                           wicklung eines neuen Wohngebietes in Flachs-
                                                               landen geschaffen werden. Es ist der Bau von drei
    Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3 Halbsatz             Mehrfamilienhäusern vorgesehen.
    2 BauGB und die Bekanntmachung erfolgt erst
    nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Städ-              Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
    tebaulichen Vertrags.                                      ist der stetige Bedarf an Wohnbauflächen im
                                                               Markt Flachslanden. Dem Bedarf entsprechend
7.2. Beratung und Beschluss des Städtebaulichen                soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewie-
     Vertrags                                                  sen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, die
                                                               planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
    Der Städtebauliche Vertrag zwischen dem Markt              geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Ent-
    Flachslanden und dem Betreiber der Photovolta-             wicklung zu gewährleisten. Es wird das beschleu-
    ikanlage ist soweit fertiggestellt und unter-              nigte Verfahren nach § 13 b BauGB angewendet.
    schriftsreif. Die inhaltlichen Punkte wurden mit           Der Geltungsbereich grenzt im Westen und Nord-
    dem Vertragspartner abgesprochen. Inhaltlich               westen an bestehende Bebauung an. Der Gel-
    sieht der Vertrag folgende Regelungen vor:                 tungsbereich hat eine Größe von ca. 1,13 ha und

    Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022                                                    15
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