Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
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Ausgabe 01/2021 AUSGABE 02/2022 29.01.2022 JAHRGANG 37 Amts- und Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Flachslanden Februarsonne über Streuobstwiese in Rosenbach Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 1
Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Dr. med. Markus Raster Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer- INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und Marktplatz 2 Handy. 91604 Flachslanden Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 Tierärzte Öffnungszeiten Der tierärztliche Notdienstring Mittelfranken gilt an Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Wochenenden und Feiertagen. Unter www.tierarzt- Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr notdienst-mittelfranken.de kann die jeweilige Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr diensthabende Tierarztpraxis abgerufen werden. Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr 24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8 Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und Papiertonne Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der Freitag, 04.02.2022 regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un- Freitag, 04.03.2022 sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von Gelber Sack 08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h. Montag, 31.01.2022 www.arztpraxis-raster.de Montag, 28.03.2022 Restmüll Zahnärzte Montag, 31.01.2022 Montag, 14.02.2022 Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter- Montag, 28.02.2022 net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter Montag, 14.03.2022 www.zahnnotdienst.info. Biomüll Dienstag, 01.02.2022 Zahnarztpraxis Dienstag, 15.02.2022 Dr. Gerd-Klaus Zoellner Dienstag, 01.03.2022 Wiesenstraße 2 Mobile Problemabfallsammlung 91604 Flachslanden Samstag, 05. Februar 2021, von 12:15 bis 13:00 Uhr, Tel. 09829/555 oder 09824/92770 Industriestraße, vor dem Wertstoffhof Sprechzeiten in Flachslanden: Mittwoch und Freitag Wertstoffhof 8:00 – 12:00 Uhr Jeden Freitag von 15:30 bis 17 Uhr und jeden Sams- Nachmittags nur nach Vereinbarung tag von 09:30 bis 11:30 Uhr. Sprechzeiten in Dietenhofen: Bauschuttannahme am Wertstoffhof Montag, Dienstag und Donnerstag Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ 8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, zu den üblichen Öffnungszeiten (Freitag von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.30 Uhr bis Bereitschaftsdienste 11.30 Uhr), abgegeben werden. Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt Gebühren: anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist: Normaler Bauschutt: 1 cbm 25,00 € ½ cbm 12,50 € Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kleinstmenge 5,00 € 116 117 außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm 60,00 € ½ cbm 30,00 € 2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Kleinstmenge 10,00 € Kundenhinweis: Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss Die Postfiliale im Rathaus hat am über private Entsorger erfolgen: 08.02.2021 ganztags wegen Inventur Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530 geschlossen. Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel. Ansonsten sind wir wie gewohnt für Sie da: 09823/437 Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560 Dienstags zusätzlich 13.00 – 16.00 Uhr Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0 Donnerstags zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 08.00 – 09.00 Uhr Gründeponie Ab 01.02.2022 können Gartenabfälle jeden Samstag von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch- Einrichtung neuer EDV im Rathaus straße gebracht werden. Im Dezember und Januar vom 14. bis 18. Februar kann es im Bürgerbüro ge- bleibt die Deponie geschlossen. Ab sofort kann Grün- gebenenfalls Einschränkungen des Services geben gut (bis 1 cbm) auch am Wertstoffhof abgegeben (Beantragung Personalausweis, etc.) auf Grund der werden. Einrichtung unserer neuen EDV. Wir bitten dies zu Gebühren: 1 cbm 9,50 € entschuldigen. ½ cbm 5,00 € Ihre Gemeindeverwaltung Kleinstmenge 2,50 € Abwasserabgabe für Kleineinleiter Wir weisen darauf hin, dass Betreiber biologischer Kleinkläranlagen der Abwasserabgabe unterliegen. Aktuelle Einwohnerdaten zum Stichtag Eine Befreiung von dieser Kleineinleiterabgabe ist nur 01.01.2022 (Einw. mit Hauptwohnsitz) möglich, wenn zwei Jahre nach der Baumaßnahme Flachslanden 1 250 erstmalig eine Prüfbescheinigung durch einen priva- Birkenfels 29 ten Sachverständigen vorgelegt wird. Diese Prüfbe- scheinigung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Borsbach 79 Prüfintervalle können auf vier Jahre verlängert wer- Boxau 53 den, wenn die Bescheinigung gemäß der EÜV mit der Hainklingen 42 Gesamtbewertung „ohne Mängel“ durch den priva- Kellern 25 ten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorge- legt werden kann. Kemmathen 28 Kettenhöfstetten 87 Weitere Befreiungsvoraussetzung ist die jährliche Vorlage von Betriebstagebuch und Wartungsbericht. Lockenmühle 6 Außerdem bitten wir Sie, uns die ordnungsgemäße Neustetten 140 Entsorgung des Klärschlamms nachzuweisen, z. B. an- Rosenbach 135 hand der Rechnung der Entsorgungsfirma. Ruppersdorf 23 Hans Henninger, 1. Bürgermeister Schmalnbühl 34 Sondernohe 157 Wippenau 25 Hundekotproblematik Virnsberg 267 Bei der Gemeindeverwaltung sind erneut Beschwer- Gesamt 2 380 den hierzu eingegangen, v.a. im Bereich der Bors- bacher Straße sowie am Kellerfeld. Wir bitten die Halter die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde zu ent- fernen und in den dafür bereitgestellten Hundekot- Amts- und Mitteilungsblatt März 2022 toiletten, an denen sich ebenso Beutel befinden, Redaktionsschluss: 17.02.2022 oder in der eigenen Mülltonne zu entsorgen. Erscheinungstermin: 26.02.2022 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 3
AKDB entwickelt mit dem Markt Flachs- Bekanntmachung des Marktes landen als Testkunde die RaDi App. Sie Flachslanden sind als Bürger gefragt! Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) 4. Die Zukunft ist digital, auch im Rathaus Flachslanden. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfs- Deshalb helfen wir unserem EDV-Partner AKDB bei der Entwicklung einer neuen App und testen mit un- gruben“ in Flachslanden seren Bürgerinnen und Bürgern die Marktfähigkeit. im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Sie können mitentscheiden, ob die Anwendung eine Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. Zukunft hat. Klicken oder scannen Sie rein! § 2 PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlich- keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Hans Henninger Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB 1. Bürgermeister Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Än- TÜV Sondertermine derung des Bebauungsplans „Wolfsgruben“ gefasst. Dieser Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungs- TÜV Sondertermine zur Untersuchung von land- und plans „Wolfsgruben“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 forstwirtschaftlichen Zugmaschinen finden ab die- PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB amtlich sem Jahr auf Grund der geringen Nachfrage nicht bekanntgemacht. Da es sich damit um eine unterge- mehr in Flachslanden am Rathaus statt. Bei Bedarf ordnete Änderung handelt, wird das vereinfachte wenden Sie sich bitte direkt an den TÜV Süd. Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt. Die in § 13 BauGB genannten Kriterien für das vereinfachte Ver- fahren nach § 13 Abs. 1 sind erfüllt. Der Geltungsbe- Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes reich wird im Westen, im Süden und Norden durch Flachslanden das bereits überplante allgemeine Wohngebiet „Wolfsgruben II“ abgeschlossen. Im Osten liegt eine Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, Streuobstwiese, die auch als Ausgleichsfläche für das Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704, zuvor genannte Baugebiet dient. Der Geltungsbe- E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de reich umfasst eine Fläche von ca. 0,14 ha. Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2, 91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: 09829/9111-21, E-Mail: poststelle@flachslanden.de katharina.naus@flachslanden.de karin.zink@flachslanden.de gabriele.kuhn@flachslanden.de Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29, 91459 Markt Erlbach Auflage: 1 100 pro Ausgabe Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden Übersichtskarte mit Kennzeichnung Geltungsbereich (rot mar- erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden kierte Fläche) © Kartengrundlage Bayerische Vermessungsver- Monats waltung 2021 Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurstücknummern zum Zeitpunkt der Auf- stellung des Bebauungsplans: Flurnummern 691/12 und 691/13, jeweils Gemarkung Flachslanden. Fundsachen Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans sollen die Grünes Kinderbrillenetui bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur geän- derten Entwicklung bereits geplanter Wohnbauflä- chen im städtebaulich durch Siedlungsstrukturen ge- Probealarm prägten Umfeld geschaffen werden. Der Geltungsbe- 26. Februar 2022 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 5
reich des Bebauungsplans wird weiterhin als allge- Während dieser Auslegungsfrist können Anregun- meines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO gen und Bedenken schriftlich, auch in elektronischer ausgewiesen. Gegenüber der 3. Änderung des Bebau- Form per E-Mail (poststelle@flachslanden.de), oder ungsplans „Wolfsgruben“ wird eine geringere Bebau- mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. barkeit der Flächen, mit einer geringeren Geschoss- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- flächenzahl, angestrebt. nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im ver- plan unberücksichtigt bleiben, soweit die Gemeinde einfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Es wird deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB). und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt welche Arten umweltbezogener Informationen ver- auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e fügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Er- (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern klärung nach § 10a Abs 1. BauGB abgesehen wird § Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab- 4c BauGB nicht angewendet wird. geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergeb- Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans nis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen „Wolfsgruben“ mit integriertem Grünordnungsplan Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In- wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit formationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das zeichnerischen Festsetzungen, Entwurf der Satzung ebenfalls öffentlich ausliegt. mit textlichen Festsetzungen und Entwurf der Be- Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benann- gründung, gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2 ten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und techni- BauGB in der Zeit vom schen Baubestimmungen können beim Markt Flachs- 08.02.2022 bis 11.03.2022 landen, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden eingese- hen und bei Bedarf erläutert werden. im Internet auf der Homepage des Marktes Flachslan- den unter www.flachslanden.de → Rubrik Rathaus Zeitgleich mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit → Aktuelle Projekte → Baugebiet Wolfsgruben ein- erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger zusehen. Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch diese Planungen berührt werden können, gem. Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplan im § 4 Abs. 2 BauGB. Rathaus des Markts Flachslanden, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, öffentlich aus und kann oder Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden anschlie- dort nach vorheriger Terminvereinbarung während ßend in öffentlicher Sitzung des Marktgemeinderates der allgemeinen Dienststunden (zurzeit Montag-Frei- erörtert und abgewogen. tag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Flachslanden, 29.01.2022 Uhr – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstäti- gen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminab- Hans Henninger sprache (Tel. 09829 / 91 11-0), auch außerhalb der Erster Bürgermeister allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Es kann sein, dass das Rathaus des Marktes Flachslanden während der Auslegung aufgrund der Ausnahmesituation (Co- Bekanntmachung des Marktes vid-19 – „Corona-Virus“) nur in dringenden Fällen Flachslanden und nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist. Der Markt Flachslanden weist ausdrücklich auf die Bebauungsplans mit integriertem Grün- Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hin und bittet ordnungsplan „Kettenhöfstetten Nord“ hiervon überwiegend Gebrauch zu machen. Fragen zur Planung bitten wir möglichst telefonisch (09829 / in Kettenhöfstetten 91 11-0) oder per Mail (poststelle@flachslanden.de) zu klären. Soweit eine Einsichtnahme im Rathaus un- Im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB abdingbar ist, kann diese aktuell nur nach telefoni- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. scher Terminvereinbarung (09829 / 91 11-0) erfol- § 2 PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlich- gen. Wir bitten zu beachten, dass aus Gründen des keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Infektionsschutzes sowie der Vorsorge für die Bürge- Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB rinnen und Bürger die Einsichtnahme dann nur ein- zeln erfolgen kann 6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Der Marktgemeinderat des Marktes Flachslanden hat Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird. in seiner Sitzung am 21.12.2021 beschlossen, den Be- Das Planungsgebiet schließt sich an den im Zusam- bauungsplan „Kettenhöfstetten Nord“ in Ketten- menhang bebauten Siedlungsbereich von Ketten- höfstetten aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstel- höfstetten an. Die Voraussetzungen für die Aufstel- lung des Bebauungsplans „Kettenhöfstetten Nord“ lung des Bebauungsplans gem. dem § 13b BauGB sind mit integriertem Grünordnungsplan gem. den Vor- somit gegeben. gaben des § 13b BauGB wird hiermit gem. §3 Abs. 1 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13b PlanSiG i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 In gleicher Sitzung wurde der den Entwurf des Bebau- Abs.3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § ungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Ket- 2 Abs.4 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 tenhöfstetten Nord“ in Kettenhöfstetten in der Fas- Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- sung vom 21.12.2021 gebilligt und die Verwaltung mationen verfügbar sind, abgesehen wird. beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Grünordnungsplan „Kettenhöfstetten Nord“ in Ket- sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 tenhöfstetten wurden erstellt und ist, bestehend aus BauGB durchzuführen. Mit der vorliegenden Planung Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen, Entwurf sollen zusätzliche Wohnbauflächen im Sinne des § 4 der Begründung sowie Entwurf des Umweltberichtes, BauNVO in Kettenhöfstetten, einem Ortsteil von gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB in der Flachslanden geschaffen werden. Der Geltungsbe- Zeit vom reich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und liegt im Norden von Kettenhöfstetten. 08.02.2022 bis 11.03.2022 im Internet auf der Homepage des Marktes Flachslan- den unter www.flachslanden.de → Rubrik Rathaus → Aktuelle Projekte → Baugebiet Kettenhöfstetten Nord veröffentlicht und kann dort eingesehen wer- den. Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplan im Rathaus des Markts Flachslanden, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, öffentlich aus und kann oder dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden (zurzeit Montag-Frei- tag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Rot flächig markiert Lage des Planungsgebiets, © Kartendarstel- Uhr – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstäti- lung: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021 gen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminab- Das Gebiet wird umgrenzt: sprache (Tel. 09829 / 91 11-0), auch außerhalb der - im Westen: durch die Ortsstraße von Ket- allgemeinen Dienststunden ermöglicht. tenhöfstetten, daran anschlie- Es kann sein, dass das Rathaus des Marktes Flachslan- ßend die Siedlungsflächen von den während der Auslegung aufgrund der Ausnah- Kettenhöfstetten mesituation (Covid-19 – „Corona-Virus“) nur in drin- - im Norden: durch landwirtschaftliche ge- genden Fällen und nach vorheriger Terminvereinba- nutzte Flächen rung geöffnet ist. Der Markt Flachslanden weist aus- - im Osten: durch landwirtschaftliche ge- drücklich auf die Möglichkeit der Online-Einsicht- nutzte Flächen nahme hin und bittet hiervon überwiegend Gebrauch - im Süden: durch die Siedlungsstrukturen zu machen. Fragen zur Planung bitten wir möglichst von Kettenhöfstetten telefonisch (09829 / 91 11-0) oder per Mail (post- Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 7 so- stelle@flachslanden.de) zu klären. Soweit eine Ein- wie eine Teilfläche der Flurnummer 1381, jeweils der sichtnahme im Rathaus unabdingbar ist, kann diese Gemarkung Kettenhöfstetten. aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung (09829 / 91 11-0) erfolgen. Wir bitten zu beachten, Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im be- dass aus Gründen des Infektionsschutzes sowie der schleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB über die Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger die Einsicht- Einbeziehung von Außenbereichsfläche. Mit dem nahme dann nur einzeln erfolgen kann Plangebiet ist die Festsetzung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² Grundfläche im Sinne des § Während dieser Auslegungsfrist können Anregun- 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB geplant, durch welche die gen und Bedenken schriftlich, auch in elektronischer Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 7
Form per E-Mail (poststelle@flachslanden.de), oder Auf der neuen digitalen Auskunftsplattform wird dar- mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. gestellt, inwieweit die von den Bauherren vorgeleg- ten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öf- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- fentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den plan „Kettenhöfstetten Nord“ unberücksichtigt blei- Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist, ben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und beziehungsweise welche noch ausstehen. nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Be- Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige deutung ist. (§ 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz Bauverfahren erhalten die Bauherren eine Kennung, 2, Halbsatz 2 BauGB). mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft anmelden können. Diese ist unter www.landkreis-an- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt sbach.de zu finden. auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin nur die Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab- ausgehenden Schreiben und Bescheide des Bauam- geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergeb- tes maßgeblich und rechtlich bindend sind. Die Aus- nis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen kunft dient vorrangig als Informationsquelle zum ak- Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In- tuellen Sachstand des Bauverfahrens. formationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benann- ten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und techni- schen Baubestimmungen können beim Markt Flachs- landen, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden eingese- EUTB® Ansbach: Beratungsangebot für hen und bei Bedarf erläutert werden. Menschen mit Behinderung Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit er- Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung folgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Be- (EUTB®) für Stadt und Landkreis Ansbach berät zu al- hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, de- len Themen, die mit Behinderung, Inklusion und Teil- ren Aufgabenbereiche durch diese Planungen be- habe zu tun haben. rührt werden können sowie der Nachbargemeinden Die EUTB berät: gem. § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Menschen mit Behinderung Die Ergebnisse dieser öffentlichen Auslegung werden Menschen, die von Behinderung bedroht sind anschließend in einer öffentlichen Sitzung des Markt- Angehörige von Menschen mit Behinderung gemeinderates des Marktes Flachslanden erörtert Sowie Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinde- und abgewogen. rung im Kontakt stehen Flachslanden, 29.01.2022 Dabei bieten wir neben ganz allgemeiner Beratung Hans Henninger, Erster Bürgermeister rund um das Thema Behinderung auch ganz konkrete Hilfe: z. B. bei der Antragstellung von Leistungen, Schwerbehinderten-Ausweis, Reha-Maßnahmen, As- Start der Online-Auskunft für Bauherren sistenzangeboten und vielem mehr. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt unabhängig vom Träger. Die zum 1. Januar 2022 Wahl von Dienstleistungen und Angeboten trifft al- Im Rahmen der Digitalisierung des Bauamtes bietet lein der Ratsuchende. Wir bieten Außensprechtage in das Landratsamt Ansbach den Bürgerinnen und Bür- Rothenburg o.d.Tbr. und Feuchtwangen an. Unsere gern an, sich bei Bauanträgen und Anträgen auf Vor- Beratungsstellen sind barrierefrei. Eine telefonische bescheide, die ab dem 01. Januar 2022 im Landrats- Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer amt Ansbach eingehen, auf elektronischem Wege di- 0981 977 758-50 oder per Mail eutb@eutb-ans- gital über den aktuellen Bearbeitungsstand des je- bach.de erforderlich. weiligen Bauverfahrens informieren zu können. Bau- Kontakt: EUTB Ansbach im TREFFPUNKT Lebenshilfe herren haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig | Karlstr. 7 | 91522 Ansbach Tel: 0981 977 758 50 | von den Öffnungszeiten des Landratsamtes bequem E-Mail: eutb@eutb-ansbach.de | Weitere Infos un- von zu Hause aus tagesaktuell zu informieren. ter: www.eutb-ansbach.de 8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Landratsamt Ansbach sucht noch Inter- 30.12.2021 bei drei toten Schwänen in der Gemeinde Weidenbach. viewer/-innen für den Zensus 2022 Die Geflügelpest breitet sich mit dem Vogelzug von Auch das Landratsamt Ansbach führt im Jahr 2022 Wassergeflügel seit dem 15. Oktober 2021 bundes- den EU-weiten Zensus durch, ebenso bekannt als weit aus. Es handelt sich um eine besonders schwer Volkszählung. Mit dieser statistischen Erhebung wird verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel ermittelt, wie viele Menschen im Landkreis leben, und anderen Vögeln. Bei Einschleppung in Hausgeflü- wie sie wohnen und arbeiten. Seit 2011 findet die gelhaltungen führt sie vor allem bei Hühnervögeln zu Zensusrunde statt, die alle zehn Jahre in allen EU-Mit- qualvollem Erstickungstod und verursacht hohe wirt- gliedsstaaten verpflichtend durchgeführt werden schaftliche Schäden. Eine Ansteckung des Menschen soll. mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Aus- Ergänzend zu Daten aus Verwaltungsregistern finden scheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt persönliche Interviews in Einrichtungen, aber auch in geworden. Privathaushalten statt. Für die Durchführung der In- Für Geflügelhalter: terviews werden weiterhin Personen gesucht, die Um den Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel in diese wohnortnahe Tätigkeit ab Mitte Mai bis Ende heimische Geflügelbetriebe zu verhindern, gelten in Juli 2022 durchführen. Die Zeiteinteilung erfolgt hier- Stadt und Landkreis Ansbach bereits seit 15.12.2021 bei weitestgehend frei, zudem erhalten die Freiwilli- (Allgemeinverfügung Amtsblatt Nr. 56) verstärkte Bi- gen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe osicherheitsmaßnahmen in allen Haus- und Nutzge- von durchschnittlich 800 Euro. Der Betrag kann höher flügelbetrieben. Nur durch konsequenten Kleider- ausfallen, je nach Umfang der Tätigkeit. Es werden und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektions- volljährige Personen gesucht, die gute Deutschkennt- maßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten nisse haben. Weitere Sprachkenntnisse sind von Vor- der Haltungen können die Einschleppung des Erre- teil. Zudem sind zeitliche Flexibilität und Mobilität, gers und die daraus resultierenden erforderlichen Zuverlässigkeit und Genauigkeit, Verschwiegenheit Maßnahmen – unter anderem Tötung des Bestandes sowie ein sympathisches und freundliches Auftreten – verhindert werden. Es ist darauf zu achten, dass ein erwünscht. Vorab erhalten die Interviewer/innen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln si- eine Schulung. cher unterbunden wird. Bei weiterhin dynamischem Interessierte können sich noch bis Mitte März 2022 und flächendeckendem Geschehen wird eine allge- an die Erhebungsstelle des Landkreises Ansbach wen- meine Aufstallungspflicht verfügt, auf die sich alle den, Telefon: 0981/468-3350 und 0981/468-3351 o- Geflügelhalter vorbereiten sollten. Volierenhaltung der per Mail an zensus@landratsamt-ansbach.de. mit einer für Wildvögel aller Arten unüberwindbaren Das Bewerbungsformular ist online unter www.land- seitlichen Einfassung (z. B. engmaschiges Drahtge- kreis-ansbach.de/Leben-im-Landkreis/Zensus-2022 flecht) und einer nach obenhin geschlossenen Dach- zu finden. konstruktion ist zulässig. Totfunde: Tote oder lebende Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingesammelt werden. Wenn mehrere Vögel (Wassergeflügel, Möwen, Greifvögel, Eulen) an einem Fundort verendet sind, wird um Information des Veterinäramtes gebeten. An Wochenenden und Feiertagen nehmen die örtlichen Polizeidienststellen Meldungen entgegen. Gemeinderatssitzung vom 01.12.2021 – Geflügelpest bei Wildvögeln öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- Im Landkreis Ansbach sind drei Fälle von Geflügelpest schlussfähigkeit aufgetreten. Der amtliche Nachweis erfolgte im Rah- Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen men des bayerischen Wildvogelmonitorings am worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 9
Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm- mit dem Bau erst nach erfolgter Erschließung be- berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss- ginnen. Nachbarunterschriften sind nicht erfor- fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er- derlich, da der Markt Flachslanden noch im Be- öffnet. Die Berichterstattung erfolgt grundsätz- sitz sämtlicher Nachbargrundstücke lich durch den Vorsitzenden, sollte in der Nieder- Beschluss: einstimmig schrift kein anderer oder zusätzlicher Berichter- Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche statter benannt sein. Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan- 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom delt. 09.11.2021 – öffentlicher Teil Erster Bürgermeister Henninger bittet um Ge- 3.3. Bauvoranfrage Wesnitzer – Errichtung eines nehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Einfamilienhauses mit Garage; Industriestraße 09.11.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein- 6 derat erhebt keine Einwände. Die Bauherrschaft beabsichtigt den Bau eines Beschluss: einstimmig Einfamilienhauses mit Garage im Bereich des Die Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2021 – rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 7 Gründlein. öffentlicher Teil wird genehmigt. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet nach §8 BauNVO ausgewiesen. Nach §8 Abs. 3 Nr.1 kön- 3. Baupläne nen in Gewerbegebieten ausnahmsweise Woh- 3.1. Bauvorhaben Heinritz/Wittmann – Errichtung nungen für Aufsichts- und Bereitschaftsperso- eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Am nen sowie für Betriebsinhaber und Betriebslei- Himmelreich 11 ter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung ei- ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse nes Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bau- untergeordnet sind, zugelassen werden. Herr gebiet Wolfsgruben II. Das Bauvorhaben befin- Wesnitzer führt aus, dass sein Sohn Sven den Be- det sich im Bereich des rechtsgültigen Bebau- trieb später übernehmen soll. Deshalb müsse er ungsplans Wolfsgruben II. Die Bauherren bean- betriebsnah wohnen. Außerdem bezieht er sich tragen das Genehmigungsfreistellungsverfah- auf den Präzedenzfall Hoech. Auf diesem Grund- ren. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden stück seien mehrere Wohnungen zugelassen vollständig eingehalten. Es bestehen somit keine worden. Die Nachbarunterschriften sind vorhan- Bedenken gegen das Bauvorhaben. Die Bauherr- den. schaft wird mit dem Bau erst nach erfolgter Er- Vom Landratsamt wird eine Ausnahmegenehmi- schließung beginnen. Nachbarunterschriften gung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 in diesem Fall sehr kri- sind nicht erforderlich, da der Markt Flachslan- tisch gesehen. Die Verwaltung hält die Voraus- den noch im Besitz sämtlicher Nachbargrundstü- setzungen in diesem Fall ebenfalls für nicht ge- cke ist. geben. Beschluss: einstimmig Da eine Wohnbebauung in Gewerbegebieten, Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche mit Ausnahme von Wohnraum für die Betriebs- Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird leitung, nicht zulässig ist, sieht auch der Markt- im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan- gemeinderat das geplante Bauvorhaben kritisch. delt. Es soll hier keine Signalwirkung für weitere Wohnansiedlung hervorgerufen werden. Prob- 3.2. Bauvorhaben Mesch – Errichtung eines Einfami- lematisch könnten auch könnten auch Immissi- lienhauses mit Doppelgarage; Am Himmelreich onsprobleme sein. 4 Abstimmung: 2 Ja-Stimmen / 12 Nein-Stimmen Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Der Marktgemeinderat erteilt das Einverneh- Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bauge- men zur o.g. Bauvoranfrage. biet Wolfsgruben II. Das Bauvorhaben befindet Damit wird das Einvernehmen nach Art. 36 sich im Bereich des rechtsgültigen Bebauungs- BayBO zur Bauvoranfrage nicht erteilt. plans Wolfsgruben II. Der Bauherr beantragt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die Vor- 4. Regionalplanung – 29. Änderung des Regional- gaben des Bebauungsplans werden vollständig plans der Region Westmittelfranken (RP 8); Be- eingehalten. Es bestehen somit keine Bedenken teiligungsverfahren, Änderung der Windkraft- gegen das Bauvorhaben. Die Bauherrschaft wird Vorranggebiete 10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
Der Verwaltung liegt die 29. Änderung des Regi- tes WK 56a, des Regionalplans der Region West- onalplans der Region Westmittelfranken (RP 8) mittelfranken (RP 8) zu. vor. Geändert werden soll der Abschnitt 6.2.2 Windkraft. Dabei soll ein Vorbehaltsgebiet zum 5. Erschließungsplanung – Beschaffung der Stra- Vorranggebiet aufgestuft werden (Markt Neu- ßenbeleuchtung für das Baugebiet Gartenfeld; hof, Markt Dietenhofen – betrifft Markt Flachs- Vorstellung des Angebots der N-ERGIE bzw. landen nicht), sowie mehrere Vorranggebiete Main-Donau-Netz GmbH und Beschlussfassung ausgeweitet werden. Hierzu zählt auch der Bür- Der Verwaltung liegen zwei Angebot für die Stra- gerwindpark Birkenfels, der mit der Änderung ßenbeleuchtung für das Baugebiet Gartenfeld WK 56 a auf dem Gemeindegebiet des Marktes vor. Das erste Angebot beinhaltet 7 Pilzleuchten Lehrberg erweitert werden soll. Die Erweiterung (LED 16 W) mit einer Höhe von 4,5 m, das zweite befindet sich im Dreieck der Ortsteile Ballstadt, Angebot beinhaltet 6 LED-Leuchten ITALO 1 A (27 Brünst und Buhlsbach und damit südlich des be- W) mit einer Höhe von 6 m, wie sie auch in der stehenden Bürgerwindparks. Es ist gleichzeitig Rosenbacher Straße und der Schulstraße verbaut auch das erste Vorranggebiet auf dem Gemein- wurden. Durch die größere Höhe der Lampen ist degebiet des Marktes Lehrberg. Da durch diese nur eine geringere Anzahl notwendig und damit Änderung das bestehende Vorranggebiet WK 56 geringere Kosten für das Aufstellen. Der Markt- (Gebiet des Bürgerwindparks) erweitert werden gemeinderat hat diese Lampen auch für das Bau- soll ist der Markt Flachslanden von der Änderung gebiet Wolfsgruben II am 09.11.2021 beschlos- direkt betroffen. In der Änderungsbegründung sen. heißt es hierzu: Kosten und Stromverbrauch Vorranggebiet WK 56 a: 7 Pilzleuchten (4,5 m): Das Vorranggebiet WK 56 (Markt Flachslanden – Anzahl Lampen: 7 Stück sog. „NorA-Gebiet“) ist bereits seit der 19. Ände- Gesamtpreis: 17.955,98 € rung (in Kraft seit dem 01.06.2014) verbindlicher Stromverbrauch gesamt: 112 W Bestandteil des RP 8. Innerhalb des Vorrangge- bietes sind bereits vier Windkraftanagen errich- Kosten und Stromverbrauch tet. Das bestehende Vorranggebiet sowie der 6 ITALO 1 A (6 m): südlich gelegene, geplante Erweiterungsbereich Anzahl Lampen: 6 Stück im Gebiet des Marktes Lehrberg befinden sich in- Gesamtpreis: 15.196,56 € nerhalb einer Ausnahmezone für Windkraft gem. Stromverbrauch gesamt: 162 W § 8 Abs. 3 a der Naturparkverordnung Franken- Der Gemeinderat entscheidet sich für das günsti- höhe. Der betroffene Markt Lehrberg hat, in Ab- gere Angebot. stimmung mit den umliegenden „NorA-Gemein- den“, auf der Grundlage der veränderten abwä- Beschluss: einstimmig gungserheblichen Sachlage, welche sich aus dem Der Markt Flachslanden beschafft für das Bauge- Zonierungskonzept für den Naturpark Franken- biet Gartenfeld 6 Straßenlampen vom Typ ITALO höhe ergibt, den Antrag an den Regionalen Pla- 1 A (6 m Höhe) zu einem Gesamtpreis von nungsverband gestellt, eine Aufnahme des hier 15.196,56 €. gegenständlichen Erweiterungsbereichs als Vor- rang- oder Vorbehaltsgebiet Windkraft in den Re- 6. Beschaffungswesen – Ausstattung des Rathau- gionalplan fachlich zu überprüfen, um regional- ses mit neuer IT-Hardware; Installationsvertrag planerisch eine Windkraftnutzung zu ermögli- Mit Beschluss vom 19.10.2021 hat der Marktge- chen. Eine mögliche Erweiterung der WK 56 un- meinderat entschieden, neue Hardware für das terstützt grundsätzlich die Energiewende, würde Rathaus zu beschaffen. Es wird sämtliche Hard- aber gleichermaßen das regionalplanerische ware inkl. Serverhardware ausgetauscht, was Prinzip der dezentralen Konzentration von Wind- auch zu neuen Softwareupdates führt. Dies erfor- kraftanlagen in der Region fördern, welches dazu dert eine neue Installation der Hardware und beiträgt, bislang unberührte Bereiche, von einer Software im Haus. Die Verwaltung wird zu dieser Windkraftnutzung freizuhalten. Zeit voraussichtlich nur eingeschränkt Dienstleis- Beschluss: einstimmig tungen anbieten können. Geplant ist die Installa- Der Marktgemeinderat stimmt der 29. Änderung, tion in der Woche vom 14.02. – 18.02.2022. Die insbesondere der Erweiterung des Vorranggebie- Installation wird durch die LivingData durchge- führt. Dies wird empfohlen, damit die Funktions- fähigkeit der einzelnen Komponenten gewähr- leistet ist. Für die Installation und Betreuung in Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 11
dieser Zeit liegt der Verwaltung ein Angebot vor. - Errichtung einer Aussichtsplattform mit Blick Der Bruttopreis beträgt 12.421,22 €. Es wird drin- über Virnsberg gend empfohlen die Installation durch die Living- Bürgermeister Henninger bittet bis zur nächsten Data durchführen zu lassen, da es sich um Spezi- Gemeinderatssitzung um weitere Vorschläge. alsoftware handelt, auf die die Hardware abge- Über die Prioritätenliste hat das Gremium noch stimmt sein muss. zu entscheiden. Beschluss: einstimmig Bepflanzung Gewerbegebiet Kellerfeld am Der Markt Flachslanden beauftragt die Living- 11.12.2021 Data mit der Installation der Hard- und Software Die Pflanzen für die Randbegrünungsmaßnahme im Rathaus. Der Gesamtpreis beträgt 12.421,22 € Kellerfeld sind geliefert. Die Pflanzarbeiten wer- brutto. den vom TSV Flachslanden durchgeführt. Helfe- rinnen und Helfer aus dem Gemeinderat sind 7. Bekanntgaben/Sonstiges herzlich willkommen. Auch der 1. Bürgermeister Förderbescheid für die Erweiterung der Kinder- wird mit anpacken. Günter Schuler wird das Hel- tageseinrichtung „Unterm Regenbogen“ feressen organisieren und spendieren. Bürger- Die Regierung von Mittelfranken hat jetzt doch meister Henninger bitte um Meldung, wer teil- die Zuweisungen für den Ausbau und die Erwei- nehmen wird. terung des Kindergartens Flachslanden bewilligt. Die Zuweisung wurde wie folgt festgesetzt: Zuwendungsfähige Kosten: 1.795.934,70 € Gemeinderatssitzung vom 21.12.2021 – Zuweisung nach Art. 28 BayKiBiG und Art. 10 BayFAG: 988.000,00 € öffentlicher Teil Zuweisung nach Investitionsprogramm Kinderbe- 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- treuung 2017-2021: 374.000,00 € schlussfähigkeit Die Gesamtkosten wurden mit 2.176.000 € ver- Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen anschlagt und auch so beschlossen. Damit ver- worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die bleibt dem Markt Flachslanden leider ein Kosten- Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm- anteil in Höhe von ca. 814.000 € und nicht wie berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss- angenommen in Höhe von ca. 217.600 €. fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er- Der Gemeinderat möchte eine Mehrbelastung öffnet. Die Berichterstattung erfolgt grundsätz- des Gemeindehaushalts um ca. 600.000 € nicht lich durch den Vorsitzenden, sollte in der Nieder- einfach so hinnehmen. Architekt Hirsch wird in schrift kein anderer oder zusätzlicher Berichter- die nächste Sitzung des Marktgemeinderats ein- statter benannt sein. geladen, um mögliche Einsparungen zu bespre- chen. Die Verwaltung wird noch einmal mit der 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Regierung von Mittelfranken sprechen, um die 01.12.2021 – öffentlicher Teil Fördervoraussetzungen im Einzelnen zu klären. Erster Bürgermeister Henninger bittet um Ge- Regionalbudget 2022 nehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Die Maßnahmen im Rahmen des Regionalbud- 01.12.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein- gets 2021 sind abgeschlossen und abgerechnet. derat erhebt keine Einwände. Dabei hat der Markt Flachslanden insgesamt Beschluss: einstimmig 28.793,15 € als Zuschuss vom ALE für die Maß- Die Niederschrift der Sitzung vom 01.12.2021 – nahmen (Ruhebänke, Seniorenspielplatz, Spiel- öffentlicher Teil wird genehmigt. platz Sondernohe) erhalten. Die Gesamtkosten betrugen 49.992,84 €. 3. Baupläne Die Verwaltung bittet um Vorschläge für die Teil- 3.1. Bauvorhaben Brünner – Neubau eines Mehrfa- nahme am Regionalbudget 2022. milienhauses; Georg-Pfründt-Straße 1 – Tektur- Folgende Vorschläge werden genannt: planung - Sanierung der Spielplätze am Hammerweg Der Bauherr beabsichtigt eine Änderung (Tek- oder Im Priel tur) zu dem bereits genehmigten Bauantrag vom - Anschaffung eines Bücherschranks 17.11.2020. Es geht um die Errichtung eines - Errichtung einer Außendusche am Mehrfamilienhauses im Bereich des unbeplan- Volleyballfeld - Anschaffung von Liegebänken am Labyrinth 12 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
ten Ortsbereichs (§ 34 BauGB). Es werden fol- dass Garagen etc. auch außerhalb der Baugren- gende Änderungen beantragt: zen errichtet werden dürfen. Damit greifen dann - Innenaufteilung wurde im 1. OG mit einer die Maßgaben der GaStellV für den individuellen Treppe in das 2. OG verändert. Bauantrag. Sollte also wirklich der Wunsch beste- - Ausgangstür vom Technikraum im EG hen, eine Garage mit der Rückwand direkt an die hergestellt westliche Grundstücksgrenze zu setzen, könnte - Einzelne Fenster werden um einige das bauordnungsrechtlich so vorgesehen werden Zentimeter verschoben – wenn im Vorfeld eine positive Stellungnahme Eine planungsrechtliche Betroffenheit wird nicht des Staatl. Bauamts Ansbach eingeholt wird. gesehen. Es handelt sich lediglich um kleine Än- - Eine Beschränkung der verpflichtenden Umset- derungen. zung der Ausgleichsmaßnahme auf 25 Jahre ist rechtlich nicht machbar. Beschluss: einstimmig Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Weitere Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Einvernehmen zur Änderung des Bauantrags Es wird angefragt, ob eine Begrenzung der vom 17.11.2020. Wohneinheiten pro Bauplatz vorgesehen ist. Die Begrenzung der bebaubaren Grundfläche auf 0,3, 4. Bebauungsplan Kettenhöfstetten Nord – Billi- bzw. die Begrenzung der Geschossfläche auf 0,6 gung des Entwurfs und Beschluss über die Öf- wird als ausreichend erachtet. Weitere Ein- fentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der schränkungen zur Bebaubarkeit der Grundstücke Träger öffentlicher Belange sollen nicht vorgenommen werden. Weiterhin wird angefragt, ob eine Verkehrsberuhigung im Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Bierwagen (In- Bereich der Kreisstraße angedacht ist. Dies ist aus genieurbüro Christofori und Partner) jetziger Sicht nicht möglich. Die Planung für den Bebauungsplan Ketten- Beschluss: einstimmig höfstetten Nord liegt im Entwurf vor. Die Planung Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des ist mit dem Grundstückseigentümer und den po- Bebauungsplans „Kettenhöfstetten Nord“ in der tenziellen Bauherren abgesprochen und soweit Fassung vom 21.12.2021 mit seinen Anlagen. Der rechtlich möglich nach deren Wünschen umge- Marktgemeinderat beschließt die Öffentlich- setzt. Folgende Einschränkungen mussten jedoch keitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger gemacht werden: öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB. - Der Abstand der Baugrenzen zum Feldrand ist mit 5 m vorgesehen. Ein noch näheres Heranrü- 5. Bebauungsplan Wolfsgruben, 4. Änderung – Bil- cken an den Feldrand mit den Hauptgebäuden ist ligung des Entwurfs und Beschluss über die Öf- nicht möglich. Der Grünstreifen wurde aber wie fentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der besprochen auf 2,0 m reduziert, d.h. in den wei- Träger öffentlicher Belange teren 3 m können grundsätzlich noch Nebennut- zungen vorgesehen werden. Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Bierwagen (In- - Auf der Westseite wurde die Baugrenze auf 3,0 genieurbüro Christofori und Partner) m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße reduziert. Dem Marktgemeinderat ist bereits bekannt, dass - Eine Festsetzung der Zulässigkeit der Errichtung der Bebauungsplan Wolfsgruben II im Bereich von Garagen an der Grundstücksgrenze zur Kreis- der Grundstücke Am Himmelreich 2 und Fried- straße ist nicht möglich. Hier widerspricht die rich-Güll-Straße 7 geändert werden soll. Die bei- Bay. Garagen- und Stellplatzverordnung (GaS- den Grundstücke sind bisher dem Bereich WA 2, tellV), welche explizit als Regelmaßgabe einen dreigeschossig, GRZ 0,4, GFZ 1,2 zugeordnet. Es Mindestabstand von 3,0 m zwischen Garage und soll ein neuer Bereich WA 5, dreigeschossig, GRZ Erschließungsanlage fordert. Die GaStellV unter- = 0,4, GFZ = 0,7 gebildet werden. Ziel der Pla- scheidet hier nicht, ob das Tor einer Garage zum nungsänderung ist es, eine zu dichte Bebauung Verkehrsraum orientiert ist oder die Rückwand. mit Mehrfamilienhäusern an dieser Stelle zu ver- Gleichzeitig eröffnet die GaStellV aber auch Ab- hindern und eine geordnete Wohnbebauung zu weichungsmöglichkeiten, wenn die Verkehrssi- realisieren. Da es sich hierbei um eine planungs- cherheit nicht gefährdet ist. D.h. es ist besser, und baurechtlich relevante Änderung handelt, hier auf die Regelungen der GaStellV zurückzu- muss ein Planungsänderungsverfahren mit er- greifen, als stattdessen eine Bebauungsplan- neuter öffentlicher Auslegung durchgeführt wer- Festsetzung zu machen, welche seitens des staat- den. Die zusätzlichen Planungskosten werden mit lichen Bauamtes sicher kritisch hinterfragt wer- knapp 5.000 € angegeben. den würde. Es wurde daher im BP zugelassen, Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 13
Beschluss: 12 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen wie hoch das Risiko einer Kostenüberschreitung Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstel- eingeschätzt wird. Das Risiko ist auf Grund der ak- lung der 4. Änderung des Bebauungsplans Wolfs- tuellen Preisentwicklung auf dem Baumarkt als gruben II, stimmt den genannten Änderungen sehr hoch einzuschätzen. Die Ausschreibungsun- vom 21.12.2021 zu und billigt den Entwurf der 4. terlagen wurden aber so vorbereitet, dass man Änderung des Bebauungsplans Wolfsgruben II. eine Preissteigerung bereits frühzeitig erkennen Der Marktgemeinderat beschließt die Öffentlich- und evtl. gegensteuern kann. Es bleibt auch wei- keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die terhin dabei, dass Mehrkosten, auf Grund von zu- Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger sätzlichen Wünschen, vom Träger des Kindergar- Belange gem. § 4 BauGB. tens vollständig übernommen werden. Es werden sechs zusätzliche Parkplätze im Be- 6. Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Haus reich des Neubaus geplant. Eine Photovoltaikan- für Kinder – Unterm Regenbogen“ – Beschluss lage auf dem Dach ist nicht geplant. Es wird der über die Umsetzung der Baumaßnahme Wunsch geäußert, zumindest die Voraussetzun- gen für einen späteren Aufbau einer Photovolta- Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Stefan Hirsch ikanlage, mit zu planen. Dies muss jedoch der Kin- (Hirsch Architekten) dergartenträger entscheiden. Dieser Punkt soll Der Marktgemeinderat ist bereits mehrfach über nochmal im Kindergartenausschuss diskutiert den geplanten Ausbau der Kindertagesstätte in- werden. formiert worden. In der Sitzung vom 01.12.2021 Es wird weiter berichtet, dass fünf bis sechs neue wurde der Gemeinderat über die bewilligte För- Arbeitsplätze für die beiden neuen Kindergarten- derhöhe informiert. Die Kosten der Baumaß- gruppen geschaffen werden. Laut den Planungs- nahme stellen sich weiterhin so dar, wie in der unterlagen ist ein barrierefreier Bau geplant. vorherigen Sitzung vorgetragen: Hierzu muss ca. 1,5 m Höhenunterschied im Ge- Gesamtkosten: 2.176.000,00 € lände angeglichen werden. Es wird befürchtet, Förderfähige Kosten: 1.795.934,70 € dass Oberflächenwasser zum Gebäude hinläuft Zuweisung nach BayKiBiG und Schäden verursacht. Dies wurde jedoch bei und FAG: 988.000,00 € der Planung ausreichend berücksichtigt. Im Zuge Zuweisung nach der großflächigen Abgrabung, wird angefragt, ob Inv.-Progr. Kinderbetreuung: 74.000,00 € eine Teilunterkellerung realisiert werden kann. Die aktuelle Planung ist Grundlage der gewähr- Eine Teilunterkellerung würde nochmals einen ten Förderung. Nach Rücksprache mit der Regie- erheblichen Mehraufwand und damit auch zu- rung von Mittelfranken ist eine Änderung der Pla- sätzliche Kosten verursachen und wird daher nung, die eine neue Baugenehmigung erforder- nicht umgesetzt. lich macht, nicht möglich, ohne die zugesagte Beschluss: 14 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme Förderung zu verlieren. Die Mittel würden an Ge- Der Markt Flachslanden beschließt den Ausbau meinden weitergegeben werden, die in diesem der Kindertagesstätte „Haus für Kinder – Unterm Förderprogramm nicht mehr zum Zug gekommen Regenbogen“ auf Grundlage der vorgestellten sind. Eine Weiterführung des Sonder-Förderpro- Planung vom 21.12.2021. Die geschätzten Ge- gramms wurde vom Sozialministerium ausge- samtkosten belaufen sich auf 2.176.000 €. Die schlossen. Trotz der nunmehr verbleibenden Gesamtförderung beträgt voraussichtlich Höhe der Finanzlücke von ca. 814.000 € anstatt 1.362.000 €. der ursprünglich erwarteten 217.600 € wird drin- gend dazu geraten, die Baumaßnahme umzuset- 7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonder- zen. Der Kindergarten ist derzeit komplett ausge- gebiet PV-Anlage Wippenau“ und 4. Änderung lastet. Es ist zu erwarten, dass die Plätze spätes- des Flächennutzungsplans tens ab dem Kindergartenjahr 2023/24 nicht Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Stefan Hirsch mehr ausreichen. Die Planung wurde in der Sit- (Hirsch Architekten) zung des Kindergartenausschusses am 07.12.2021 ausführlich besprochen und einstim- 7.1. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung zu mig beschlossen. Die Kirchengemeinde ist bereit, den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlich- die Abbruchkosten und von ihr veranlasste Kos- keit sowie der Behörden und sonstigen Träger ten, die über die Kostenschätzung von 2.176.000 öffentlicher Belange eingegangenen Stellung- € hinausgehen, zu tragen. nahmen Grund der dargestellten Kosten wird angefragt, Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 14 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022
„Sondergebiet PV-Anlage Wippenau“ wurde die - Festlegung des Plangebiets entsprechend dem Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör- Bebauungsplan den und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Kostenübernahme der Planungskosten durch zum Bebauungsplan nach § 4 Abs. 2 BauGB den Vorhabenträger durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit und der - Bauverpflichtung innerhalb von 24 Monaten Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange nach Bestandskraft des Bebauungsplans. Rück- gingen Stellungnahmen ein, über deren Inhalt bauverpflichtung der Anlage durch den Vorha- eine Beratung und Abwägung erforderlich ist. benträger. Laufzeitvereinbarung auf 20 Jahre Die Abwägungstabelle wurde ausgehändigt. Für mit zweimaligen Optionsrecht für weitere 5 die erforderlichen Abwägungen sind entspre- Jahre. chende Beschlüsse zu fassen. Die erforderliche - Weitere Haftungs- und Sicherungsverpflichtun- Abstimmung erfolgt jeweils als Einzelbeschluss gen des Vorhabenträgers während der Bau- im Anschluss an den jeweiligen Sachvortrag mit phase Erörterung. Die Beschlüsse werden einzeln zu - Regelungen zur Wegenutzung, Entwässerung den jeweiligen Randnummern in der Abwä- und Ausgleichsmaßnahmen nach Vorgabe der gungstabelle gefasst. Der Beschlussvorschlag er- Fachbehörden im Planverfahren folgt zu den einzelnen Stellungnahmen. Die Ab- - Regelungen zu Rücktritts und Kündigungsfris- wägungstabelle „Abwägungstabelle 2. Runde – ten, sowie Regelungen zur Rechtsnachfolge, PV Wippenau“ ist Bestandteil dieser Nieder- Wechsel des Vorhabenträgers und Verkauf der schrift. Anlage. Es wird verhindert, dass die Anlage an Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: auswärtige Investoren verkauft wird (Vorkaufs- Laufende Nummer 028 – Bauernverband: ein- recht der Gemeinde). stimmig Beschluss: einstimmig Laufende Nummer 029 – Untere Naturschutz- Der Marktgemeinderat beschließt den Städte- behörde: einstimmig baulichen Vertrag in der Fassung vom Beschluss: einstimmig 21.12.2021 zum Vorhabenbezogenen Bebau- Der Marktgemeinderat stellt in der Gesamtab- ungsplan „Sondergebiet PV-Anlage Wippenau. wägung fest, dass die Belange der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger öffentli- Marktgemeinderätin Guggenberger ist bei der cher Belange bei den Planungen des Bebauungs- Abstimmung nicht anwesend. plans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Wip- penau“ gerecht und abgewogen berücksichtigt 8. Bebauungsplan Lebensräume – Vorstellung der sind. Unter Beachtung dieser Abwägung be- Planung und Beschluss über die Aufstellung des schließt der Marktgemeinderat den Bebauungs- Bebauungsplans plan in der Fassung vom 21.12.2021 bestehend Zusätzliche Berichterstatter: Herr Stefan Hirsch aus dem zeichnerischen Teil (Planblatt) mit (Hirsch Architekten), Herr Eckart (Eckart Con- zeichnerischen Festsetzungen, sowie der Sat- cept) zung mit textlichen Festsetzungen zum Bebau- ungsplan- und Bauordnungsrecht gem. § 10 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Le- Abs.1 BauGB als Satzung. Weiterhin wird die 4. bensräume“ zur Einbeziehung von Außenbe- Änderung des Flächennutzungsplans in der Fas- reichsflächen soll die Voraussetzung für die Ent- sung vom 21.12.2021 beschlossen. wicklung eines neuen Wohngebietes in Flachs- landen geschaffen werden. Es ist der Bau von drei Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3 Halbsatz Mehrfamilienhäusern vorgesehen. 2 BauGB und die Bekanntmachung erfolgt erst nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Städ- Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes tebaulichen Vertrags. ist der stetige Bedarf an Wohnbauflächen im Markt Flachslanden. Dem Bedarf entsprechend 7.2. Beratung und Beschluss des Städtebaulichen soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewie- Vertrags sen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Der Städtebauliche Vertrag zwischen dem Markt geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Ent- Flachslanden und dem Betreiber der Photovolta- wicklung zu gewährleisten. Es wird das beschleu- ikanlage ist soweit fertiggestellt und unter- nigte Verfahren nach § 13 b BauGB angewendet. schriftsreif. Die inhaltlichen Punkte wurden mit Der Geltungsbereich grenzt im Westen und Nord- dem Vertragspartner abgesprochen. Inhaltlich westen an bestehende Bebauung an. Der Gel- sieht der Vertrag folgende Regelungen vor: tungsbereich hat eine Größe von ca. 1,13 ha und Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 02/2022 15
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