Mitteilungen 1/21 - Gemeinde Eglisau
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Mitteilungen 1/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Mit Zuversicht ins 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 35 Jahr 2021 Polit. Gemeinde 6 Kultur 38 Schule 29 Senioren 42 Evang. Ref. Kirche 33 Ortsvereine 43
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2500 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Gemeindeverwaltung/Thomi Heller Layout/Druckdaten: atelierheller.ch Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier
Mitteilungen 1/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Trotz Corona: Mit Zuversicht ins Jahr 2021 Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer Ich hoffe sehr, dass Sie trotz allen Widrigkeiten in der Corona-Krise eine besinnliche Adventszeit verbringen konnten. Ich formuliere diesen Text Mitte Dezember 2020. Die Lage in unseren Spitälern ist sehr angespannt. Die Taskforce des Bundes und das BAG fordern nachdrücklich weitergehende Massnahmen. Das «Gschtürm» zwischen Bund und Kantonen ist in vollem Gange, es wird ein Lock- down wie im Frühling erwartet. In Abwandlung des berühmten Aus- spruches von Bundesrat Alain Berset komme ich zum Schluss: Wir können Corona leider immer noch nicht. Bundesrat Berset hat zu Beginn der Corona-Epidemie wiederholt von Demut und Bescheidenheit gesprochen, auf die wir uns jetzt besin- nen sollten. Ich glaube, dass wir in aller Bescheidenheit und selbst- kritisch feststellen müssen, dass die Schweiz in der Pandemie kein Sonderfall ist, dass wir – das Volk und die gewählten Politikerinnen und Politiker – in der Bewältigung der Krise nicht besser dastehen als unsere Nachbarn. Wir sind sehr verwöhnt und es fällt uns schwer, auf liebgewonnene Gewohnheiten zu verzichten. Die allermeisten von uns haben keine Erfahrung mit schweren Krisen. Wir haben grosse Mühe mit den vielen Unsicherheiten, die uns Corona beschert. Der Mara- thonlauf, den uns Bundesrat Berset im März angekündigt hat, ist noch lange nicht zu Ende. Wenn mich persönlich der «Corona-Blues» packt, versuche ich, mich auf die positiven Aspekte der Krise zu besinnen. Die gibt es nämlich auch. Zwei kleine Beobachtungen aus dem Alltag: Ich habe noch nie so viele Menschen spazierend, laufend oder velofahrend in unserer wun- derschönen Umgebung angetroffen wie in den vergangenen Monaten. 3
Editorial Viele haben entdeckt, welche Qualität darin steckt, wenn man unmit- telbar vor der Haustür ausspannen und buchstäblich auf Distanz gehen kann. Viele kleine Detailhandelsgeschäfte berichten von deutlich ge- stiegenen Umsätzen und von einer grossen Nachfrage nach biologisch und in der Region produzierten Lebensmitteln. Offenbar gibt es zu- mindest in Teilen der Bevölkerung eine Rückbesinnung auf Werte, die in unserem hektischen Alltag mehr und mehr verloren gegangen sind. Jede Krise geht einmal zu Ende. Eine banale Aussage, ich weiss. Man muss sich das aber immer wieder vor Augen führen, damit die Zuver- sicht nicht verloren geht. Die rasanten Fortschritte in der Entwicklung eines Impfstoffes lassen hoffen, dass wir im neuen Jahr wieder mit weniger Einschränkungen leben können. Angesichts der dramatischen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ist das doch ein grosser Lichtblick. Das Corona-Virus hat u.a. auch dazu geführt, dass Eglisau zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte am 1. Januar 2021 ohne rechtskräftiges Budget dasteht. Der Gemeinderat wollte die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2020 wenn immer möglich durchführen, damit die demokratischen Mitwirkungsrechte bei der Beratung von Budget und Steuerfuss 2021 gewahrt werden können. Leider mussten wir die Versammlung dann wegen eines zu grossen Andrangs absagen. Wir werden zu Beginn des neuen Jahres mit einem sogenannten Not- budget arbeiten müssen. Die rechtlichen Vorgaben bei einem Notbud- get sind sehr strikt. Bis ein gültiges Budget vorliegt, dürfen unabhängig von deren Höhe nur noch Ausgaben getätigt werden, die unerlässlich sind, um den ordnungsgemässen Betrieb der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Erlaubt sind auch Ausgaben, für welche vertragliche oder rechtliche Verpflichtungen bestehen. Die meisten Projekte werden also ruhen. Mit Beschaffungen muss zu- gewartet werden. Dienstleistungen müssen zum Teil eingeschränkt werden. Investitionen und bauliche Unterhaltsarbeiten werden zu- rückgestellt, soweit keine unmittelbare Gefährdung der Betriebs- sicherheit besteht oder bei einem Aufschub mit grösseren Folgekos- ten zu rechnen ist. Gelingt es nicht, bis Ende März 2021 das Budget und den Steuerfuss zu beschliessen, legt der Regierungsrat des Kantons Zürich Budget 4
und Steuerfuss fest. Der Gemeinderat hofft darum sehr, dass die Stimmberechtigten dem Budget 2021 am 31. Januar an der Urne zu- stimmen werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2021. Bleiben Sie gesund und guten Mutes! Wenn Sie der «Corona-Blues» packt, kann Bewegung an der frischen Luft, z.B. ein Spaziergang auf den Galgen- buck, helfen. > Peter Bär / Gemeindepräsident 5
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Die Ableitung des Oberflächensammlers in der Lenggstrasse (Töss- riederen) funktioniert nicht befriedigend, so dass das Wasser auf der Strasse liegenbleibt. Als Lösung wird eine Ableitung im Landwirt- schaftsland parallel zur Lenggstrasse bis zur Tössriederenstrasse er- stellt und dort an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Dazu hat der Gemeinderat einen Kredit über Fr. 32‘000.– genehmigt. Das Inventar der überkommunalen Schutzobjekte erfasst diejenigen Bauten, für die aufgrund ihrer Bedeutung als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche eine Schutzvermutung besteht. Für die Gemeinde Eglisau liegen 29 Objekte zur Festsetzung vor. Der Gemeinderat äussert keine Einwände gegen die von der Baudirektion des Kantons Zürich vorgelegte Revi- sion des Inventars. Auf den Entschädigungen für Angestellte, Teilzeitangestellte und Be- hörden/Kommissionen wird für das Jahr 2021 – analog der kantonalen Regelung – kein Teuerungsausgleich ausgerichtet. > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: L + B AG • Umnutzung ehemalige Getränkelagerfläche in individuelle Kleinlager und Einstellhallen im UG, Rheinsfelderstrasse 43 Dominik Winet • Einbau zusätzliches Dachfenster (bereits erstellt), Chrüzackerstrasse 26 ViCAFE Espresso Bars AG • Erstellen temporäres Zelt für 5 Monate (COVID-19-Massnahme), Rheinstrasse 10 Hanspeter Sigrist • Ersatz Oelheizung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser- Wärmepumpe, Eigenackerstrasse 7 6
Elisabeth Villiger • Ersatz Oelheizung durch aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärme- pumpe, Eigenackerstrasse 5 Marc Brandenberger • Neubau Photovoltaikanlage an Fassade, Chrüzackerstrasse 8 Politische Gemeinde Eglisau • Umschluss Strassensammler an Mischwasserleitung, Lengg-/ Tössriederenstrasse Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/-er- gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre Strassenreklamen): Erich und Silvia Schmid • Umbau Wohnhaus, Burgstrasse 38/40 SBB AG • Fassadensanierung und Dachkontrolle, Bahnhofstrasse 13.1 Schule Eglisau • Neubau Doppelkindergarten, Mettlenstrasse David Moog und Luise Tophoff • Umbau EFH und Neubau Carport mit Geräteraum, Salomon-Landolt- Weg 10 Bauausschreibungen Jörg Wanner, Schlossstrasse 6, Eglisau, Ursula Wanner Meyer, Breiti- strasse 2, Dättlikon und Ruth Wanner, Stofelweid 3, 9053 Teufen AR • Umbau, Kat.-Nr. 1930, Vers.-Nr. 1629, Schlossstrasse 6, Eglisau (KB) Planauflage / Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 4. Januar 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinde- ratskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schrift- lich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begeh- ren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 31. Dezember 2020 / Gemeinderat Eglisau 7
Gemeinde aktuell Anordnung Urnenabstimmung vom 31. Januar Die kommunale Volksabstimmung über das Budget 2021 wird auf Sonntag, 31. Januar, angesetzt. Den Stimmberechtigten wird nachstehende Variantenfrage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: • Variante A: Stimmen Sie dem Budget 2021 mit Steuerfuss 41 % (Erhöhung um 4 %) zu? • Variante B: Stimmen Sie dem Budget 2021 mit Steuerfuss 37 % (unverändert) zu? • Stichfrage: Falls sowohl das Budget 2021 mit Steuerfuss 41 % (Va- riante A) als auch das Budget 2021 mit Steuerfuss 37 % (Variante B) angenommen werden: Soll Variante A oder Variante B in Kraft treten? Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Ver- öffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben wer- den (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. > 31. Dezember2020/Gemeinderat Eglisau Anordnung Urnenabstimmung vom 31. Januar – Schulgemeinde Eglisau Die kommunale Volksabstimmung über das Budget 2021 wird auf Sonntag, 31. Januar, angesetzt. Den Stimmberechtigten wird nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: • Stimmen Sie dem Budget 2021 mit Steuerfuss 76 % (unverändert) zu? Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Ver- öffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben wer- den (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. > 31. Dezember 2020/Schulpflege Eglisau 8
Anordnung Urnenabstimmung vom 31. Januar – Evang.-ref. Kirchgemeinde Eglisau Die kommunale Volksabstimmung über das Budget 2021 wird auf Sonntag, 31. Januar, angesetzt. Den Stimmberechtigten wird nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: • Stimmen Sie dem Budget 2021 mit Steuerfuss 14 % (unverändert) zu? Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechts- sachen bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz, Präsi- dent, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün- dung enthalten. > 31. Dezember 2020 / Evang.-ref. Kirchgemeinde Eglisau Abstimmungen vom 31. Januar Eidgenössische Vorlagen • Keine Kantonale Vorlagen • Keine Kommunale Vorlagen 1. Politische Gemeinde – Budget 2021 und Steuerfuss 2. Schulgemeinde Eglisau – Budget 2021 und Steuerfuss 3. Ev.-ref. Kirchgemeinde – Bugdet 2021 und Steuerfuss Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung) Sonntag Gemeindehaus 9.00 bis 10.00 Uhr Gemeinschafts-Raum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe: Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt des Stimmmaterials. Briefliche Stimmabgabe: Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Ge- meindebriefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unterzeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgese- henen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm- rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden. 9
Gemeinde aktuell Kommunale Abstimmung vom 29. November – Ergebnis Vorlagen Schulgemeinde Die Stimmberechtigten der Gemeinde Eglisau haben dem Projektie- rungskredit von Fr. 1‘580‘000.– zwecks Ausarbeitung des Vor- und Bauprojekts für den Neubau eines Sekundarschulhauses mit Doppel- turnhalle Typ B am Standort Schlafapfelbaum sowie dem Kredit von Fr. 2‘600‘000.– für den Kauf von 8‘500 m2 Land von Kat-Nr. 1466 im Schlafapfelbaum (inkl. NK und Kompensationszahlung Auszonung von 8‘500 m2 Land im Steinboden) zugestimmt. 10
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach •w egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in- nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. > 31. Dezember 2020 / Gemeinderat Eglisau Betriebs- und Gestaltungskonzept Eglisau (BGK Ortsdurchfahrt) – Ausbau Hardwald: Aktueller Stand Das BGK auf der Kantonsstrasse durch Eglisau und der 4-Spur-Ausbau im Hardwald sind für die Verträglichkeit von Siedlung und Verkehr für Eglisau von grosser Bedeutung. Das Projekt des 4-Spur-Ausbaus im Hardwald ist weit fortgeschritten. Die Finanzierung ist gesichert, die Verhandlungen zu den erfolgten Einsprachen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Frühestens Ende 2021 werden die Vorbereitungs- arbeiten starten, der Baustart der Hauptarbeiten wird frühestens Ende 2022 erfolgen. Die Bauarbeiten im Hardwald und am Kreisel Chrüz strasse werden frühestens Ende 2024 abgeschlossen. Das konkrete Terminprogramm hängt vom Verlauf der Einsprachen ab. Ein Weiterzug würde das Vorhaben um mindestens ein Jahr verzögern. Eine sinnvolle zeitliche Koordination des Hardwald-Ausbaus und der Realisierung des BGK auf der Ortsdurchfahrt ist für Eglisau unverzicht- bar. Die Umsetzung des BGK erfolgt gleichzeitig mit der anstehenden Sanierung der Kantonsstrasse. Es darf nicht die Situation eintreten, dass die Kapazitäten im Hardwald ausgebaut sind und noch Unklarhei- ten betreffend der zeitlichen Realisierung des BGK bestehen. Resultat wäre ein Verkehrschaos auf der Ortsdurchfahrt in Eglisau. 11
Gemeinde aktuell Diese Koordination war längere Zeit nicht erkennbar. Die beteilig- ten kantonalen Ämter äusserten widersprüchliche Absichten. Der Gemeinderat hat darum im Februar 2020 beim Regierungsrat des Kan- tons Zürich interveniert und eine Aussprache unter allen Beteiligten gefordert. Diese Intervention zeigte Wirkung. Nach intensiven kan- tonsinternen Gesprächen unter den beteiligten Ämtern konnte geklärt werden, wie die beiden anspruchsvollen Projekte koordiniert umge- setzt werden können. Das BGK soll als Gesamtprojekt – und nicht aufgeteilt in Sofortmass- nahmen und dem eigentlichen Vorhaben – aufgelegt und dann reali- siert werden. Im optimalen Fall starten die Ausführungsarbeiten der Ortsdurchfahrt dann, wenn der 4-Spur-Ausbau im Hardwald eröffnet wird. Damit könnte sichergestellt werden, dass durch die BGK-Bau- stelle in Eglisau die erforderliche Pförtnerwirkung für den Verkehr erreicht wird. Der Kanton Zürich verspricht der Gemeinde Eglisau die Einrichtung von provisorischen Dosierungsanlagen, sollte die Bauaus- führung der Ortsdurchfahrt nicht rechtzeitig starten können. Der aktualisierte Zeitplan sieht vor, dass der Baubeginn auf der Orts- durchfahrt im Frühjahr 2025 erfolgen könnte. Die Bauzeit wird rund 1.5 Jahre betragen. Für das Frühjahr 2021 ist eine öffentliche Infor- mationsveranstaltung mit den beteiligten kantonalen Ämtern geplant, in der das erwähnte Vorgehen umfassend dargestellt wird. > Peter Bär, Gemeindepräsident/Hochbauvorstand Erneuerungswahlen Friedensrichter vom 7. März Mit Beschluss vom 19. Oktober 2020 hat der Gemeinderat die Erneue- rungswahl des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf den 7. März festgesetzt. Bei Erneuerungswahlen sieht die Gemein- deordnung die Möglichkeit der stillen Wahl nicht vor. Bis zum 18. Dezember 2020 konnten sich Kandidatinnen und Kandidaten melden, welche auf dem Beiblatt zum Wahlzettel aufgeführt werden möchten. Innert dieser Frist haben sich folgende Personen gemeldet: • Hubert Boog, Jg. 1969, Sonnefäld 20, Rafz, neu, FDP • Christian Gautschi, Jg. 1986, Landstrasse 29, Rafz, neu, GLP • Jasmin Hotz-Baumli, Jg. 1983, Roggenfarstrasse 4, Eglisau, neu, parteilos • David Martinez, Jg. 1986, Rheinsfelderstrasse 33, Eglisau, neu, SP • Patrick Scherr, geb. 1974, Huebstrasse 12, Eglisau, neu, parteilos 12
• Kathrin Schneckenburger, geb. 1968, Baumschuelwäg 43, Rafz, neu, EVP • Lorenz Schüpbach, Jg. 1974, Chrüzackerstrasse 14, Eglisau, neu, parteilos Diese Namen werden auf dem Beiblatt zum Wahlzettel aufgeführt mit dem Hinweis, dass sämtlichen wahlfähigen Personen die Stimme ab- gegeben werden kann. Der bisherige Friedensrichter stellt sich nicht mehr zur Wahl. > Gemeinderat Eglisau An alle Ferienbootsplatzbenutzer/-innen Die Gemeinde Eglisau vermietet 4 Ferienbootsplätze à maximal 30 Tagen pro Person und Boot im Jahr. Es gelten folgende Bestimmungen für die Reservation der Ferienboots- plätze: • Reservationen werden ab dem ersten Arbeitstag im Februar ent- gegengenommen • Online-Reservationen werden bevorzugt behandelt (www.eglisau.ch > Onlineschalter > Ferienbootsplätze) • Anfragen per Telefon, E-Mail oder am Schalter werden an das Online-Tool verwiesen oder erst nach Bearbeitung aller Online- Anfragen berücksichtigt • Die Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Reservation per Post zugestellt. Bis dahin gilt Ihre Reservation als provisorisch. > Abteilung Bevölkerung Warteliste für Schiffliegeplätze – Erneuerung der Bewerbung Gemäss Art. 4 der Verordnung über das Stationieren von Schiffen und über die Benützung der Stationierungsanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau vom 18. März 1987 ist die Bewerbung für die Warteliste jährlich auf den 1. März schriftlich zu erneuern, ansonsten wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen und auf Wunsch am Schluss der Liste wieder angefügt. 13
Gemeinde aktuell Wir machen die Bewerber darauf aufmerksam, dass die Erneuerung der Bewerbung der Gemeindeverwaltung Eglisau, Abt. Bevölkerung, Ober- gass 17, Postfach, 8193 Eglisau, ab frühestens 1. Januar bis spä- testens 1. März schriftlich oder auf bevoelkerung@eglisau.ch ein- zureichen ist. Die eingereichte Erneuerung für die Aufnahme auf der Warteliste wird bei Bekanntgabe der E-Mailadresse elektronisch oder am Schalter innert max. 3 Arbeitstagen bestätigt. > Abteilung Bevölkerung Einbürgerungen Mit Beschlüssen des Gemeinderates Eglisau vom 14. Dezember 2020 werden folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen: • Anton Dedaj, geb. 9. März 1968, und Bojana Berisha Dedaj geb. Berisha, geb. 9. Dezember 1974, mit dem Kind Doruntinë Dedaj, geb. 7. Februar 2001, von Kosovo, wohnhaft an der Quentlistrasse 71, 8193 Eglisau • Bujar Memeti, geb. 14. Oktober 1988, mit dem Kind Zahra Memeti, geb. 22. Januar 2020, von Kosovo, wohnhaft an der Alten Land- strasse 29b, 8193 Eglisau. • Julie Sanne Louise Witte, geb. 20. August 2005, von den Nieder- landen, wohnhaft an der Chrüzackerstrasse 64, 8193 Eglisau. > 31. Dezember 2020 / Gemeinderat Eglisau Ergänzung Ortsbus – Verbesserung des Mobilitätsangebots Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat zusammen mit eglisau60plus das Projekt «EgliMobil» lanciert und anfangs 2018 eine Bevölkerungs- umfrage durchgeführt. Da nicht alle Quartiere mit dem ÖV-Angebot erschlossen sind und das Angebot in den Randzeiten dürftig ist, war das Ziel der Umfrage, die Bedürfnisse der Bevölkerung herauszufin- den und das Mobilitätsangebot in der Gemeinde zu verbessern. Die Mehrheit der Befragten wünschte sich ein Ruftaxi insbesondere für Einkaufsfahrten ins Bauelenzelg und ins Städtli. Zudem äusserten die Befragten das Bedürfnis, dass das Ruftaxi die Anbindung an die Bahn- höfe Hüntwangen-Wil und Eglisau sicherstellt. Die Befragung hat zudem gezeigt, dass es einen Bedarf an weiteren – z.B. Verbesserung Fussweg-/Velo-Verbindungen, Verkehrsberuhigung Städtli, Parkraum- konzept, E-Bike-Vermietung – Massnahmen gibt. 14
Bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für ein Ruftaxi ist man auf das Pilotprojekt «Kollibri» von PostAuto gestossen. Bei «Kollibri» handelt es sich um einen Tür-zu-Tür-Shuttle, mit dem der Benutzer bequem per App (On-Demand) Fahrten buchen kann. Das Fahrzeug wird mit anderen Fahrgästen geteilt, die auf einer ähnlichen Route unterwegs sind. «Kollibri» hat den grossen Vorteil, dass die organisatorischen Belange (Fahrerrekrutierung, Buchungen, App etc.) durch PostAuto profes sionell sichergestellt ist und die Chance besteht, das Angebot in den bestehenden ÖV zu integrieren. Durch die Kooperation mit PostAuto könnten bei den Betriebskosten erhebliche Einsparungen gemacht werden, was angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde ein wich- tiges Kriterium ist. Im Herbst 2019 wurde ein mehrtägiger Demobe- trieb von «Kollibri» durchgeführt. Das Angebot hätte anschliessend während einer längeren Pilotphase getestet werden sollen. Zwischenzeitlich hat PostAuto weitere Abklärungen für eine feste Ein- führung eines Tür-zu-Tür-Shuttles vorgenommen. Diesen Herbst kam dann – durch Corona verzögert – der Rückschlag. Seitens ZVV besteht die Vorgabe, dass kein Tür-zu-Tür Service angeboten werden darf, sondern dass die bestehenden Haltestellen bedient werden müssen. Dadurch entfällt ein entscheidender Vorteil eines solchen Angebots. Des Weiteren bestehen für PostAuto zusätzliche rechtliche Unklarhei- ten. PostAuto empfiehlt deshalb, die On-Demand-Lösung momentan nicht weiterzuverfolgen und stattdessen den aktuellen Fahrplan des Ortsbusses weiterzuführen. Der Gemeinderat bedauert die Empfehlung von PostAuto, kann sie aber aufgrund der Sachlage nachvollziehen. Ohne die Kooperation mit PostAuto sieht der Gemeinderat keine realistische Perspektive, ein On-Demand Angebot zu realisieren. Der Gemeinderat erachtet es als zielführender, in anderen Bereichen Verbesserungen anzustreben und Lösungen zu prüfen. Um die Koordination der bereits eingeleite- ten und den noch anstehenden Verkehrsmassnahmen sicherzustellen, möchte der Gemeinderat im 2021 ein ganzheitliches Mobilitätskon- zept erarbeiten. Wenn es die Situation wieder zulässt, würde der Gemeinderat gerne an einer öffentlichen Informationsveranstaltung detaillierter über das Vorhaben berichten. > Gemeinderat Eglisau 15
Gemeinde aktuell Aus dem technischen Betrieb: Erstellung der Rebbergtreppen Der Jahreswechsel ist üblicherweise ein Moment der Besinnung, man schaut zurück auf Vergangenes, blickt in die Zukunft und auf das, was da kommen mag. Dieses Jahr ist der Blick zurück in vieler Hinsicht negativ behaftet in dieser besonderen, für alle schwierigen Corona-Zeit. Wenn man etwas genauer schaut, kommen einem dann doch auch noch andere Dinge in den Sinn, die in positiver Erinnerung bleiben. Hier in Eglisau wur- den zum Beispiel auch im vergangenen Jahr einige wichtige Infra- strukturprojekte geplant und realisiert, eines davon sind die beiden Rebbergtreppen. Im Zusammenhang mit der seit einigen Jahren geplanten Rebberg- melioration hatte der Gemeinderat entschieden, die beiden öffent- lichen Treppen im Rebberg vorder Stadtberg zu ersetzen. Einerseits waren beide Treppen in verschiedener Hinsicht erneuerungsbedürftig. So fehlte zum Beispiel ein Handlauf, einzelne Treppentritte brachen aus und mussten permanent repariert werden, aber auch die Beleuch- tung war mangelhaft. Fragen der Sicherheit für die Benutzer stell- ten sich seit längerer Zeit. Die Treppen fungieren als Verkehrswege und werden von Fussgängern regelmässig benutzt. Da die Rebberg- melioration unter anderem die Grundstücke der Rebbauern zusammen- legt und teilweise neu aufteilt, um die Bewirtschaftung wo möglich 16
maschinell betreiben zu können, werden auch die verschiedenen alten, privaten, Treppen nicht mehr benötigt. So ergab sich die Möglichkeit, die beiden öffentlichen, im Eigentum der Gemeinde stehenden Trep- pen, zu ersetzen und somit den gängigen Normen und Anforderungen entsprechend auszugestalten. Gleichzeitig werden die Treppen lage- mässig so platziert, dass sie sowohl im Zusammenhang mit der Reb- bergmelioration einen Sinn ergeben aber auch den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen. Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass bei der Planung und Ausführung der Treppen auf die oben erwähnten Punkte Rücksicht genommen wurde, dass jedoch – immer mit Blick auf die angespannte Finanzlage – auf unnötige oder gar luxuriöse Ausstattungen verzichtet wurde. Als Beispiel sei hier die Beleuchtung erwähnt, die anstelle der gewählten Kandelaber (mit Bewegungssensoren) durch eine teurere Beleuchtung ausgeführt hätte werden können, welche in die Geländer integriert gewesen wäre. Auch bei der Ausführung der Treppenstufen wurde auf die Kosten für Bau und Unterhalt geachtet. Um die oben erwähnte Rebbergmelioration (ein Projekt der Rebberg- meliorationsgenossenschaft bestehend aus den Rebbauern, Bund, Kanton und Gemeinde) gut planen und ausführen zu können, wur- de der Neubau der beiden Treppen im Rebberg durch die Gemeinde zeitlich so gelegt, dass nach dem Abschluss des Treppenbaus nahtlos mit dem Entfernen der Reben und den Bauarbeiten im eigentlichen 17
Gemeinde aktuell Rebberg begonnen werden konnte. Dank der meist trockenen Witte- rung und des gut eingespielten Bauteams der beauftragten Bauun- ternehmung konnte der Zeitplan eingehalten werden und vor allem konnten die Bauarbeiten unfallfrei durchgeführt werden. Letzteres ist nicht selbstverständlich, wenn man sich die Steilheit des Geländes und die notwendigen Materialtransporte (Abbruch und Neubau) vor Augen führt. In der Zwischenzeit erfreuen sich die Treppen bereits grosser Beliebt- heit und die Rückmeldungen sind durchwegs positiv. Leider wurde die Schuelstäge im oberen Bereich bereits Opfer eines Vandaleaktes (Be- schädigung von zwei Tritten durch herabgeworfene grosse Steine), auch dies ist ein Zeichen der Zeit. Dies soll jedoch nicht die gesamt- haft positive Wirkung der Treppen schmälern. Über den Stand der Rebbergmelioriation werde ich Sie in einem der nächsten Mitteilungsblätter informieren, sobald man auch «etwas sieht» von den neuen Reben. Zurzeit sind die Rückbauarbeiten im Gang und Anfang Jahr soll mit den Terrassierungen begonnen werden. Hoffentlich konnte ich Ihnen mit der Beleuchtung dieses Projektes ein bisschen zu einem positiven Start in ein gutes, wiederum für uns alle herausforderndes, 2021 verhelfen. Alles Gute zum neuen Jahr und freundliche Grüsse > Werner Graf / Gemeinderat 18
Prämienverbilligungen Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat An- spruch auf Prämienverbilligung. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen. Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienver- billigung erhält, ist kantonal geregelt. Es ist neu die SVA Zürich zuständig und nicht mehr das Gemein- desteueramt. Bei Anträgen und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich. Ihr Kontakt bei Fragen zur Prämien- verbilligung: https://svazurich.ch/ipv oder Tel. 044 448 53 75. > Gemeindeverwaltung Eglisau Aufsuchende Jugendarbeit etabliert sich Die Aufsuchende Jugendarbeit ist am 1. April 2020 unter der Leitung von Andreas Bischof (Co-Leitung Jugendarbeit Eglisau) als offizielles Angebot der Jugendarbeit gestartet. Aufgrund der Covid-19 bedingten Schliessung des Jugi im Frühjahr 2020 war die Jugendarbeit Eglisau bereits im März 2020 aufsuchend in der Gemeinde unterwegs. Vor allem in Zeiten von Corona ist es wichtig den Kontakt zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht zu verlieren. Die Treffarbeit im Jugi sowie die Aufsuchende Jugendarbeit haben das Ziel die Aufwachsbedingungen und die Lebensqualität junger Men- schen in der Gemeinde zu verbessern. Das Augenmerkt beim Aufsu- chen richtet sich dabei vor allem auf Orte und Plätze im öffentli- chen Raum, an denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen. Jeweils am Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr ist die Jugendarbeit in der Gemeinde unterwegs. Soweit möglich sind die Jugendarbeitenden immer zu zweit am Aufsuchen. Für viele Jugendliche und Erwachsene war es schwierig zu verstehen, was die Aufsuchende Jugendarbeit bedeutet. Zu Beginn haben viele 19
Gemeinde aktuell in ihr eine ähnliche Funktion wie die der Security gesehen. Die Ju- gendarbeit hat jedoch im Vergleich zur Security oder zur Polizei kei- nen Ordnungsauftrag und ist auch nicht befugt oder daran interes- siert, Jugendliche und junge Erwachsene von öffentlichen Plätzen zu verweisen. Vielmehr bewegen sich die Jugendarbeitenden in den von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewählten Treffpunkten in der Rolle eines Gastes. Sie treten mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kontakt und bauen gemeinsam eine professionelle Beziehung auf. Mit Hilfe der Aufsuchenden Jugendarbeit erreichen die Jugendarbei- tenden nicht nur Besucher, welche bereits ins Jugi kommen, sondern sie erreichen auch diejenigen, die noch nie im Jugi waren, sich je- doch in ihrer Freizeit im öffentlichen Raum der Gemeinde bewegen. Mittlerweile kennen die Jugendlichen und die Bewohner die Jugend- arbeitenden und es entstehen oft sehr spannende Gespräche. Im Jahr 2021 werden die Jugendarbeitenden und ihr Team passende Kleidung für ihre Arbeit erhalten. Durch eine auffallende Farbe und einem Logo für die Aufsuchende Jugendarbeit, sollen sie für die Kinder, die Ju- gendlichen und die Bevölkerung bereits von weitem erkennbar sein. Das Team der Jugendarbeit freut sich auf ein spannendes neues Jahr und viele weitere interessante Begegnungen im öffentlichen Raum von Eglisau. > Andreas Bischof / Co-Leitung Jugendarbeit 20
Eglisau erarbeitet ein Kinder- und Jugendkonzept Die Gemeinde Eglisau erarbeitet ein Kinder- und Jugendkonzept, das alle Angebote und Strukturen der Gemeinde für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene abdecken soll. Mit einer Vorbereitungsphase startete das Projekt KiJu@Eglisau 2018. Im Juni 2020 hat eine Pro- jektgruppe aus Einwohnerinnen, Jugendkommissionsmitgliedern und der Jugendarbeit ihre gemeinsame Arbeit am Projekt aufgenommen. Vom 5. Oktober bis zum 15. November 2020 organisierte die Projekt- gruppe einen Wettbewerb, bei welchem ein Logo für das Kinder- und Jugendkonzept gesucht wurde. Sämtliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Eglisau zwischen 11 und 25 Jahren wurden per- sönlich angeschrieben und eingeladen am Wettbewerb teilzunehmen. Die eingereichten Vorschläge wurden auf der offiziellen Webseite des KiJu@Eglisau www.kiju-eglisau.ch veröffentlicht. Zwischen dem 19. Oktober und dem 15. November 2020 konnte man unter der Rubrik «Wettbewerb» den eingereichten Vorschlägen seine Stimme abgeben. Den Wettbewerb hat der 11-jährige Schüler Hugo Gadesmann aus Eglisau gewonnen. Als Gewinner erhielt er die Möglichkeit, sein Logo von einem Grafiker professionell ge- stalten zu lassen. Was als Skizze begann, ist nun das offizielle Logo der KiJu@Eglisau und wird zukünftig auf sämtlichen Kanälen und Veröffentlichungen des Projektes zu sehen sein. Wie auch auf dem neu eingerichteten Instagram-Account «kiju_eglisau» der Pro-- jektgruppe. Unter anderem werden auf dem Instagram-Account und der Webseite des KiJu@Eglisau regelmässig Informationen zum aktuellen Stand des Projektes veröffentlicht. In den nächsten Monaten wird die Projekt- gruppe eine Bedarfs- und Bestandsanalyse in Eglisau durchführen. Es wird geschaut, welche Bedürfnisse die Kinder, Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen in Eglisau haben und welche Strukturen und Angebote für die Zielgruppe be- reits vorhanden sind. > Andreas Bischof / Co-Leitung Jugendarbeit 21
Gemeinde aktuell Sicherheitsholzerei Rhiweg Die Forstverwaltung hat den Auftrag erhalten, entlang des Rhiweges (Strassenbrücke bis Eisenbahnviadukt) einen Sicherheitsholzschlag auszuführen. Wie im Mai-Mitteilungsblatt 2020 bereits berichtet wurde, haben wir ein massives Eschensterben. Die kranken und dürren Bäume wurden in der Woche vom 5. bis 11. Dezember 2020 gefällt, aufgerüs- tet und abtransportiert. So kann der beliebte Fussweg ohne Bedenken begangen werden. Denn bei Wind oder gar Sturm war man einer gros- sen Gefahr ausgesetzt. Mit dem Forstschlepper wurde ein Teil über den Rhiweg abtransportiert. 22
Das Walross führte den anderen Teil der gefällten Bäume via Wasserweg zum Lagerplatz. Die Holzerei wurde mit Hilfe von der Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG ausgeführt. Wegen den Gärten oberhalb des Weges konnten die Bäume zum Teil nicht nach oben gefällt werden. Man fällte sie Richtung Rhein und wurde mit dem Walross (Arbeitsschiff mit Kran) vom Kraft- werk Eglisau-Glattfelden AG aufgenommen und zum Lagerplatz trans- portiert. Die Zusammenarbeit hat sehr gut funktioniert. > Forstverwaltung Eglisau / Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG Seniorenrat Eglisau Unsere Aktivitäten sind von den Pandemie-Vorschriften ganz unter- schiedlich betroffen: teilweise sind sie sistiert, z.T. den Umständen angepasst, einige laufen unverändert weiter. Fragen zu Smartphones und Tablets beantworten Ruth Röhm und Franz Gomringer an einem digitalen Treffen am 11. Januar um 17.00 Uhr. Zudem kann Franz Gomringer persönlich kontaktiert werden. Entsprechende Angaben finden Sie im Inserat im Märtblatt. Wenn Sie an einem Angebot in- teressiert sind, wenden Sie sich mit Vorteil an die verantwortliche Person, die in unserer Homepage resp. im grünen Aktivitätenanzei- ger erwähnt ist. Vom «Kontakt», unserem Eglisauer Seniorenbulletin, ist per Anfang Februar eine weitere Ausgabe in Vorbereitung. Texte können bis zum 10. Januar an seniorenrat@eglisau.ch eingereicht werden. Auskünfte erteilt Helen Hangartner, Tel. 044 867 04 00. Das Angebot «Zäme go laufe» ist im Dezember 2020 auf Interesse ge- stossen! Ausgangspunkte für einen gemeinsamen Spaziergang sind jeweils am Montag ab den Treff beim Restaurant Rheinfels und am Dienstag ab Restaurant Wiler 32. Es braucht keine An-/Abmeldung. Wohin der Weg führt, entscheiden die Anwesenden. 23
Gemeinde aktuell Ausblick Leider war es dieses Jahr nicht möglich, eine Forumsveranstaltung durchzuführen. Wir bedauern dies ausserordentlich, weil der direkte Kontakt mit der älteren Bevölkerung dem Seniorenrat einerseits hilft, herauszufinden, «wo der Schuh drückt», andererseits die Möglichkeit gibt, sich und seine Arbeit vorzustellen und kritisch zu diskutieren. Als Ersatz planen wir fürs erste Quartal des neuen Jahres eine Publika- tion, welche unsere Ziele und unsere bisherige Arbeit einem breiteren Publikum vorstellen wird. Gleichzeitig hoffen wir mit Ihnen, dass im Laufe des neuen Jahres unbeschwerte Zusammenkünfte wieder mög- lich sein werden. Mögen heitere und mitunter ernstere Begegnungen den Zusammenhalt in unserer Gemeinde bestärken. Wir bedanken uns für die breite Unterstützung und das Wohlwollen im vergangenen Jahr, das wir von Behördenmitgliedern, VertreterInnen der Verwaltung und EinwohnerInnen jeden Alters entgegennehmen durften. Das hat uns gefreut! Ein neues Jahr Mancher Tag steigt hell empor, Will mir nichts als Liebes zeigen; Zieht er heim durchs goldne Tor, Muss mein Mund in Sorgen schweigen. Mancher Morgen trägt als Kleid Schwere, dunkle Nebelschwaden – Sieh! Ein Wind verweht das Leid, Und ein Abend winkt voll Gnaden. Also kann das junge Jahr, Dem wir bang ins Auge schauen, In ein neues Land uns gar Lächelnd eine Brücke bauen. Gross und nie geahnt Geschehn Kann sein Schoss verschwiegen bergen, Und derweil wir zagend stehn, Steigt das Glück schon von den Bergen. (Alfred Huggenberger 1867 bis 1960) Zuversicht und Wohlergehen wünschen Ihnen > Peter Füllemann, Walter Gloor, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Matthias Heller, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Christine Kuratli, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri 24
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im Januar findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am Don- nerstag, 28. Januar, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Aufgrund der Corona- Situation müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden. Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art. > Peter Bär / Gemeindepräsident Kein Februar- und März-Mitteilungsblatt Bis ein rechtskräftiges Budget vorliegt, kann die Gemeinde nur drin- gende und unerlässliche Ausgaben tätigen. Unerlässlich sind alle Aus- gaben, die getätigt werden müssen, um den ordnungsgemässen Gang der Verwaltung unmittelbar aufrecht zu erhalten. Das Eglisauer Mitteilungsblatt / Märtblatt (ausgenommen amtliche Informationen) muss deshalb per Ende 2020 sistiert werden. Das heisst konkret, dass kein Februar- und März-Mitteilungsblatt er- scheinen wird. Uns fehlt im Moment die Rechtsgrundlage, diese Dienstleistung zu finanzieren. Wir bedauern diesen Zustand sehr, sind aber zuversichtlich, dass Eglisau im Frühjahr 2021 ein rechtskräftiges Budget hat und der ordentliche Betrieb wiederaufgenommen werden kann. Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach. Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsver- fahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfü- gung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur Verfügung. 25
Gemeinde aktuell Grüngutabfuhr Montag, 11. Januar (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen) Sammelstellen für Christbäume Die Christbäume können bis Montag, 4. Januar, zu folgenden Sammel- stellen gebracht werden: Städtli: Stadtgraben (Anhänger hinter dem Gemeindehaus) Seglingen: Friedhof, Südwestecke des Vorplatzes Tössriederen: Überbauung Lengg, hinter dem Velohäuschen «Ost» Mettlenquartier: Wiese Kreuzung Bahn-, Frauenhagstrasse Die Christbäume werden anschliessend gehäckselt, darum bitte Schmuck vollständig entfernen. Keine dezentralen Entsorgungsstellen in den Monaten Januar bis März Da Eglisau im Moment kein rechtskräftiges Budget hat, werden die dezentralen Sammelangebote in den Quartieren während den Monaten Januar bis März sistiert. Die ordentlichen Sammlungen werden gemäss Abfallkalender durchgeführt und die Entsorgungsstelle Stampfi bleibt geöffnet. Besten Dank für Ihr Verständnis. Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau – Hüntwangen – Wasterkingen – Wil Das vergangene Jahr war ein herausforderndes Jahr – für alle. Umso mehr hoffen wir, dass Sie gut ins neue Jahr gestartet sind und wün- schen Ihnen Zuversicht und ein 2021 voller Wunder und Möglichkeiten. 26
Was wir heute tun, skizziert das Gemälde von Morgen. Dieser Spruch von Monika Minder spiegelt – gerade in Zeiten von Co- rona – die Wirklichkeit sehr. Damit wir für 2021 auf ein fröhlicheres und farbenfroheres Gemälde hoffen können, an dieser Stelle nochmals die Bitte an alle: Helfen Sie mit, die Ansteckungskette zu unterbre- chen und schützen Sie damit sich selbst und andere. Spitex-Café Im Moment finden keine Spitex-Cafés statt Erreichbarkeit Öffnungszeiten Büro: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Sprechstunden Mittwoch, 14.00 bis 15.00 Uhr Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Krankenmobilien und Hilfsmittel Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien erfolgt nach tele- fonischer Vereinbarung und in der Regel während den Bürozeiten von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr Aufträge, Fragen oder Anliegen Öffnungszeiten Büro: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon: 044 867 25 67 Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch Hilfsmittelausleihe: Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr Sprechstunden: Mittwoch, 14.00 bis 15.00 Uhr Auf unserer Homepage www.spitex-am-rhein.ch finden Sie aktuelle Termine sowie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und Tarifen. Rotkreuz – Fahrdienst Eglisau Auskunft und Vermittlung: Susanna Meier, Tel. 079 286 98 65. 27
Gemeinde aktuell Anlaufstelle für Alters- und Pflegefragen Pflegefachfrau Sarah Jäggi steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag, 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch, 9.00 bis 11.00 Tel. 044 867 10 10 Freiwilligen-Fahrdienst Eglisau Fahrten zum Einkauf, zur SBB, zur Gemeinde, Bank, Coiffeur etc. Auskunft und Vermittlung: Christine Kuratli, Tel. 079 744 15 02. kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) Bülach – Mütter-Väterberatung Eglisau DDie Mütter-Väterberatung findet jeweils an jedem 2. und 4. Montag- nachmittag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im reformierten Kirchge- meindehaus, Chilegass 11, statt (Zugang mit Kinderwagen via Untergass). Nächste Termine: 11./25. Januar Bitte bringen Sie das Gesundheitsheft und eine Unterlage für das Wickel- kissen mit. Telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8.30 bis 10.30 Uhr, + Tel. 043 259 95 55. Hausbesuche nach Absprache. > Nurdan Hayta / Mütter-Väterberaterin, nurdan.hayta@ajb.zh.ch Erziehungsberatung Neuorganisation kjz Bülach, Kontakt: Tel. 043 259 95 00 oder kjz.buelach@ajb.zh.ch. Notfalldienst Wir beraten Sie gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Un- s- Ärztefon, kanton sere Beratungen finden im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) in weite Vermitt- Bülach statt. Individuelle Termine sind nach Voranmeldung möglich. lungsstelle für die Notfalldienste de r Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf werden Ärzte, Za hn ärz te, Übersetzer/innen beigezogen. und Apotheker. Gratisnummer 0800 33 66 55. 28
SCHULE aktuell Neujahrsgrüsse 2021 Liebe Eltern Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Ihre grosse Zustimmung zum Schulhausbau Schlafapfelbaum erfüllt uns mit Freude und Dankbarkeit. Mit Ihrer Genehmigung der Kredite erhalten wir die für den Schulbetrieb und den Raumbedarf nötige Pla- nungssicherheit, womit die nächsten Schritte zur Umsetzung des Bau- projektes eingeleitet werden können. Leider musste nun infolge Corona die Budgetgemeindeversammlung der Schule im Dezember 2020 abgesagt werden. Wir freuen uns, wenn Sie den Empfehlungen der Weisung folgen können und dem Budget und Steuerfuss 2021 der Schulgemeinde am 31. Januar an der Urne zustimmen. Fragen hierzu können Sie bei Bedarf auch am 18. Januar in der Schulsprechstunde stellen. Die Coronakrise wird uns voraussichtlich auch im neuen Jahr noch eine Weile beschäftigen. Gerade deshalb ist es von grosser Bedeu- tung, als demokratische Gesellschaft solidarisch und verantwortungs- bewusst zu handeln. Wir müssen achtsam verbunden bleiben, anteil- nehmend und offen. Um miteinander kreativ, konstruktiv kritisch und kooperativ neue Wege im heute Undenkbaren der Zukunft zu finden und zu festigen. Für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen der Schule Eglisau werden wir hierfür auch 2021 wieder hoch moti- viert und verlässlich unser Bestes geben. Allen Mitarbeitenden der Schule sowie Kolleginnen und Kollegen danke ich von Herzen für ihre weiterhin sorgsame und kompetente Arbeit. Ihnen, liebe Eglisauerinnen und Eglisauer, danke ich ebenso herzlich für Ihre wohlwollende Unterstützung in der Vergangenheit und freue mich auf die kommende wertschätzende Zusammenarbeit mit Ihnen. Im Namen der Schule Eglisau wünsche ich Gesundheit, Zuversicht und Erfüllung im neuen Jahr 2021. > Ihre Schulpräsidentin Andrea Wenk 29
SCHULE aktuell Sprechstunde Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Liebe Eltern Im Januar bieten wir eine Sprechstunde der Schulpflege vor Ort an. Hierfür bitten wir Sie um eine Voranmeldung unter Tel. 044 867 04 04. Diese Sprechstunde findet aufgrund der besonderen Lage im Sitzungs- zimmer der Sekundarschule (Obergass 59) statt. Am Montag, 18. Januar, von 18.00 bis 18.45 Uhr, können Sie Ihre Fra- gen, Anliegen, Freuden und Sorgen die Schule betreffend mit meiner Kollegin Ilona Haderer und mir besprechen. Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! > Andrea Wenk / Schulpräsidentin Schulverwaltung – Sportferien Die Schulverwaltung bleibt in den Sportferien von Montag bis Freitag, 1. bis 5. Februar, geschlossen. Ab Montag, 8. Februar, sind wir gerne wieder für Sie da. > Schulverwaltung/Evelyn Quaini, Mary Faoro, Sandra Ortmann Kindergarten Schuljahr 2021/22 Einschulung Im Schuljahr 2021/22 werden alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017 geboren sind, in den Kindergarten einge- schult. Diejenigen Eltern, deren Kind schulpflichtig wird, haben von der Schulverwaltung ein entsprechendes Schreiben erhalten. Unterrichtszeiten/Stundenplan Mit der Einführung des Lehrplans 21 haben sich im Sommer 2018 die Kindergartenzeiten geändert. Im 1. Kindergartenjahr sind die «klei- nen» Kinder jeweils am Vormittag im Kindergarten und haben jeden Nachmittag schulfrei. Im 2. Kindergartenjahr werden die «grossen» Kinder nebst dem Vormittag an zwei Nachmittagen (Dienstag und Donnerstag) für jeweils zwei Lektionen unterrichtet. > Schulverwaltung/Schulleitung 30
Unterrichtszeiten/Stundenplan Mit der Einführung des Lehrplans 21 haben sich im Sommer 2018 die Kindergartenzeiten geändert. Im 1. Kindergartenjahr sind die «kleinen» Kinder jeweils am Vormittag im Kindergarten und haben jeden Nachmittag schulfrei. Im 2. Kindergartenjahr werden die «grossen» Kinder nebst dem Vormittag an zwei Nachmittagen (Dienstag und Donnerstag) für jeweils zwei Lektionen unterrichtet. Unterrichts- Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag zeiten 8.10 bis 8.30 Uhr Auffangzeit Auffangzeit Auffangzeit Auffangzeit Auffangzeit Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht 8.30 bis «Kleine» & «Kleine» & «Kleine» & «Kleine» & «Kleine» & 11.50 Uhr «Grosse» «Grosse» «Grosse» «Grosse» «Grosse» Mittagspause 13.30 bis Unterricht Unterricht 15.10 Uhr «Grosse“ «Grosse“ Schulverwaltung/Schulleitung Mini-Spielgruppe plus für frühkindliche Mini-Spielgruppe plus in Sprachförderung für frühkindliche Eglisau Sprachförderung in Eglisau Die Schulgemeinde und die politische Gemeinde führen die Spielgrup- 2 pe plus. Das plus steht für den besonderen Schwerpunkt der Sprach- förderung. Neben gezielten Sprachfördersequenzen wird wie in einer herkömmlichen Spielgruppe mit verschiedensten Materialien gewerkt, gesungen, gespielt, gemalt, geknetet, musiziert oder es werden Ge- schichten erzählt. Das Angebot richtet sich an deutsch- und fremd- sprachige Kinder ab 2 1/2 Jahren. Es hat noch Platz in der Mini-Spielgruppe ab 15. Februar. Für diejenigen Kinder, die zwischen 1. März 2018 und 31. Juli 2018 geboren sind, starten wir im 2. Semester, d.h. ab 15. Februar, mit der Mini-Spielgruppe plus. Diese Mini-Spielgruppe findet einmal pro Woche, jeweils am Montag-Vormittag von 8.30 bis 11.00 Uhr, im Mehrzweckraum des Werkhauses in Eglisau statt. Die Kosten für den Spielgruppenbesuch betragen Fr. 12.50 je Vormittag. Unsere Spielgruppenleiterin Gaby Zamboni betreut mit ihren AssistentInnen Carolina Hiller und Urs Heller die Kinder. Alle Infor- mationen finden Sie auch auf der Website www.schule-eglisau.ch. Der Anmeldeschluss wurde bis zum 15. Januar verlängert. > Schulverwaltung Freizeitwerkstatt 2021 Im neuen Jahr bleibt die Freizeitwerkstatt im Januar geschlossen. Ab dem 14. Februar ist sie wieder jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Weiterhin gilt, man muss sich anmelden: forrerwavre@bluewin.ch, Tel. 044 867 42 18. > Walter Forrer 31
SCHULE aktuell Elternveranstaltung Datum: Dienstag, 12. Januar Zeit: 19.30 bis ca. 21.00 Uhr Ort: Bühne Schulhaus Steinboden, Eglisau oder online Referentin: Christelle Schläpfer, Beraterin und Coach, Stressbe- wältigungstrainerin, Inhaberin edufamily.ch Zielgruppe: Eltern, Grosseltern und andere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen (Kindergarten bis Oberstufe) Was ist Stress? Was bewirkt er? Wie können wir Stress-Faktoren von Stress-Reaktionen unterscheiden? Und – was können wir konkret gegen Stress im Alltag unternehmen, ohne unsere Lebensstrukturen auf den Kopf stellen zu müssen? Diese Fragen werden in dem Vortrag beantwortet. Die Referentin zeigt dabei konkrete Entlastungsmöglichkeiten auf und geht darauf ein, wie man auch in herausfordernden Zeiten, wie aktuell mit der Corona- Pandemie, «Ruhe bewahren» kann. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung per E-Mail erforderlich. Anmeldungen (mit Name, Telefon-Nummer, Anzahl Teilnehmer) bitte bis 10. Januar an: kristine.nienborg@schule-eglisau.ch. Sollte der Vortrag coronabedingt nicht vor Ort stattfinden können, findet die Veranstaltung online statt. Sie erhalten dann einen Tag vor dem Anlass eine E-Mail mit dem Link und einer Anleitung zum Einloggen. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen. > Elternmitwirkung Schule Eglisau 32
Evang. Ref. Kirche aktuell Evang. Ref. Kirche Gottesdienste Freitag, 1. Januar 10.00 Uhr Gottesdienst Neujahr Pfr. Andreas Weber Sonntag, 3. Januar kein Gottesdienst Sonntag, 10. Januar 9.30 Uhr Kanzeltausch Buchberg Sonntag, 17. Januar 19.00 Uhr Abendgottesdienst «7ab7» Pfr. Andreas Weber, Band Mittwoch, 20. Januar 19.00 Uhr Ökumenischer regionaler Gebetsabend In der reformierten Kirche Buchberg Sonntag, 24. Januar Ökumenischer regionaler Gottesdienst 10.00 Uhr in der reformierten Kirche Rafz 11.00 Uhr in der katholischen Kirche Rafz Pfr. und Pfrn. Rafzerfeld Mitfahrgelegenheit: 9.30 Uhr ab Viehmarkt Sonntag, 31. Januar 9.30 Uhr Gottesdienst Pfr. Andreas Weber Taufen und Trauungen: Bitte nehmen Sie mit Pfr. Andreas Weber Kontakt auf. Der nächste Taufsonntag: 11. April Jugendgottesdienst: Die nächsten Jugendgottesdienste finden am 5. und 26. Februar statt (ab Oberstufe), Joël Lamprecht, Tel. 077 465 96 93. JuKi-Filmabend: Freitag, 22. Januar, 19.00 bis 22.00 Uhr, für 5. – 6. KlässlerInnen, ref. Kirchgemeindehaus, Joël Lamprecht, Tel. 077 465 96 93 33
Evang. Ref. Kirche aktuell Andacht in den Wohngruppen: Fallen derzeit noch aus Andacht im Alterszentrum Weierbach: donnerstags um 10.00 Uhr, derzeit nur für Bewohnerinnen und Bewohner Jungschi Eglisau: Programm und Schutzkonzept für Lager auf www.jungschieglisau.ch Frauenabend mit Nachtessen: Ob der Anlass tatsächlich stattfinden kann, darüber informieren wir zeitnah. Dienstag, 26. Januar, ab 18.30 bis 22.00 Uhr, in der ref. Kirche, «Blühe dort wo du gepflanzt bist», mit Referentin Deborah Sommer, Anmeldung nötig Mittagstisch für Jung und Alt: Ob der Anlass tatsächlich stattfinden kann, darüber informieren wir zeitnah. Donnerstag, 28. Januar, um 12.00 Uhr, im ref. Kirchgemeindehaus. Es kocht ein motiviertes Team im Kirchgemeindehaus. Eine Anmeldung für den Mittagstisch sowie für einen Fahrdienst ist erforderlich bis Montagnachmittag derselben Woche. Mittagstisch: Monika Strobel, Tel. 076 298 44 04 / 044 867 23 20 oder monika.strobel@kircheeglisau.ch. Fahrdienst: Christine Kuratli, Tel. 079 744 15 02 Männerforum: Bis auf weiteres findet kein Männerforum statt. Auskunft: Jürg Freudiger, Tel. 044 867 37 08 Daten zum Vormerken: Kinderwoche: Montag, 26. bis Freitag, 30. April Gemeindewochenende: Donnerstag, 13. bis Sonntag, 16. Mai Die Schutzkonzepte: www.kircheeglisau.ch/über uns/Rechts- grundlagen Pfarramt Andreas Weber, Tel. 044 867 02 44 Sekretariat / Organisation Fahrdienst Ruth Mattich, Tel. 079 440 37 56 (9.00 bis 12.00 Uhr) sekretariat@kircheeglisau.ch Chilengass 11 www.kircheeglisau.ch 34
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