Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...

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Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
AUSGABE 07/2020
                                                                                   27.06.2020
                                                                                  JAHRGANG 35

                                       Amts- und
                                 Mitteilungsblatt
                der Marktgemeinde Flachslanden

Die Rosenbacher Straße ist fertig – Danke an die Anwohner für die Pflege der Grünflächen

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                     1
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Bereitschaftsdienste
                                                         Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt
Ärzte                                                    anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist:

                                                                    Ärztlicher Bereitschaftsdienst
            Dr. med. Markus Raster
       INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS                                            116 117
                 Marktplatz 2                                   außerhalb der üblichen Sprechzeiten.
              91604 Flachslanden
                                                                      Notruf für Rettungsdienst
              Tel. 09829/ 93 27 99 - 7                                    und Feuerwehr
                                                                                   112
Öffnungszeiten                                            Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer-
Montag         08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr           wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und
Dienstag       08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr                              Handy.
Mittwoch       08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag     08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag        08:00 – 13:00 Uhr                         Zahnärzte
                                                         Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter-
       24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8          net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter
                                                         www.zahnnotdienst.info.
Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der
durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und
                                                                             Zahnarztpraxis
Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der
                                                                         Dr. Gerd-Klaus Zoellner
regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un-
                                                                             Wiesenstraße 2
sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von
                                                                          91604 Flachslanden
08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h.
                                                                   Tel. 09829/555 oder 09824/92770
               www.arztpraxis-raster.de
                                                                     Sprechzeiten in Flachslanden:
                                                                         Mittwoch und Freitag
    Unsere Praxis ist vom 27.07.2020 bis 14.08.2020
                                                                           8:00 – 12:00 Uhr
              wegen Urlaub geschlossen.
                                                                  Nachmittags nur nach Vereinbarung
Vertretung:                                                           Sprechzeiten in Dietenhofen:
Dr. Bernd Rettig, Markersbacher Straße 7,                          Montag, Dienstag und Donnerstag
91619 Obernzenn, Tel. 09844 976 570                              8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
Dr. Uwe Keppler Internistische Hausarztpraxis
Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell,
Tel. 09802 958 1560
     Bleiben Sie gesund – Ihr Praxisteam Dr. Raster

                                                         Papiertonne
               Dr. med. Uwe Keppler                      Freitag, 03.07.2020
      Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland
                                                         Gelber Sack
                 Tel. 09828-911892
                                                         Montag, 13.07.2020
Sprechzeiten in Rügland
Montag         12.00 bis 16.30 Uhr                       Restmüll
Dienstag       12.30 bis 16.00 Uhr                       Montag, 06.07.2020
Freitag        07.30 bis 10.00 Uhr                       Montag, 20.07.2020
Do. Blutentnahme nach Vereinbarung                       Biomüll
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die     Dienstag, 07.07.2020
Hauptstelle in Weihenzell, Tel. 09802-9581560            Dienstag, 21.07.2020
Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell

2                                                      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
Problemabfallsammlung
Freitag, 17.07.2020 von 09:15 – 10:00 Uhr
Industriestraße, vor dem Wertstoffhof

Wertstoffhof
Jeden Samstag von 09:30 bis 11:30 Uhr
                                                             Kirchweih Neustetten 2020
Bitte beachten Sie:
                                                             Leider kann aus aktuellem Anlass die Kirchweih in
Bauschuttannahme am Wertstoffhof                             Neustetten vom 24.07 – 27.07 nicht stattfinden.
Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ o-
der gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, zu         Wir freuen uns Sie 2021 wieder begrüßen zu dürfen!
den üblichen Öffnungszeiten (Samstag von 09.30 Uhr
bis 11.30 Uhr), abgegeben werden.
                                                             Öffnungszeiten der Postfiliale
Gebühren:
Normaler Bauschutt:    1 cbm        25,00 €                  Montag, Mittwoch und Freitag
                       ½ cbm        12,50 €                  08.00 bis 12.00 Uhr
                       Kleinstmenge 5,00 €
                                                             Dienstag
Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm       60,00 €                  08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
                       ½ cbm        30,00 €
                       Kleinstmenge 10,00 €                  Donnerstag
                                                             08.00 bis 12 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss
über private Entsorger erfolgen:                             Samstag 11.00 bis 12.00 Uhr
  Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530
  Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel.                   Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und
   09823/437                                                 des Bürgerbüros:
  Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560
  Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0                 Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
                                                             Dienstag zusätzlich von 13.00 bis 16.00 Uhr (ohne
Gründeponie                                                  Standesamt)
Ab 01.02.2020 können Gartenabfälle jeden Samstag             Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch-
straße gebracht werden.
                                                             Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes
Gebühren:      1 cbm                    9,50 €               Flachslanden
               ½ cbm                    5,00 €
                                                             Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister
               Kleinstmenge             2,50 €
                                                             Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden,
                                                             Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704,
                                                             E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de
    Amts- und Mitteilungsblatt August 2020
                                                             Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2,
       Redaktionsschluss: 16.07.2020
                                                             91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax:
      Erscheinungstermin: 25.07.2020                         09829/9111-21,
                                                             E-Mail: poststelle@flachslanden.de
                                                                     katharina.naus@flachslanden.de
                                                                     karin.zink@flachslanden.de
                                                                     gabriele.kuhn@flachslanden.de
                                                             Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29,
                                                             91459 Markt Erlbach
                                                             Auflage: 1 100 pro Ausgabe
                                                             Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde
                                                             Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden
                                                             erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden
                                                             Monats.

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                        3
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
Fahrzeug und gehen Sie bei Spaziergängen nicht ein-
                                                             fach daran vorbei, sondern nehmen aufgefunden
                                                             Müll mit um Ihn zu entsorgen. Sie leisten damit ei-
                                                             nen Beitrag zu unserer Umwelt. Hundebesitzer wer-
Probealarm der Sirenen mit                                   den ebenfalls darauf hingewiesen Ihre Hundekot-
Funksteuerung                                                beutel richtig zu entsorgen.
25.07.2020
                                                             Grüncontainer am Friedhof
Ortsprecherwahl Sondernohe
Aufgrund von Art. 60 a Gemeindeordnung (GO) hat in
Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selb-
ständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat
nicht vertreten sind, auf Antrag eines Drittels der dort
ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister
eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer
Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt.
Deshalb wird für den Bereich der früher selbständi-          Wir bitten die Friedhofsbesucher, auf eine korrekte
gen Gemeinde Sondernohe für die Wahlperiode 2020             Mülltrennung zu achten und die Bürgerinnen und
bis 2026 eine Ortsprecherwahl abgehalten.                    Bürger dringend darum, den Restmüll in der eigenen
Wegen der aufgrund der Corona-Pandemie erlasse-              Tonne zu entsorgen. Auch nicht verrottende Fried-
nen Hygiene- und Abstandsvorschriften muss die               hofsabfälle gehören nicht in den Grüngut-Container,
Ortsversammlung im Freien abgehalten werden. Ich             sondern in die Restmülltonne.
lade deshalb alle Gemeindebürgerinnen und –bürger
aus dem Ortsteil Sondernohe zur Wahl der Ortsspre-           Äste und Gestrüpp an Gehwegen
cherin/des Ortssprechers am Donnerstag, den 9.Juli           wir weißen darauf hin, dass der Straßenbereich und
2020 um 19.30 Uhr auf die Freifläche des Gasthau-            der Gehwege entlang Ihres Grundstückes regelmä-
ses Stöhr ein. Falls das Wetter die Wahl an diesem           ßig zu reinigen und von übersehenden Äßten und
Abend nicht zulässt findet sie eine Woche später am          Gestrüpp zu befreien sind, sodass der Gehweg im
16.07.2020 um 19.30 Uhr statt. Weiterer Ausweich-            vollem Umfang genutzt werden kann und Passanten
termin wäre wieder eine Woche später am                      nicht auf die Straße ausweichen müssen.
23.07.2020 zur gleichen Uhrzeit am gleichen Ort. Ich
freue mich auf die zahlreiche Teilnahme der Sonder-          Hans Henninger
nöher Gemeindebürger.                                        1. Bürgermeister

Hans Henninger
1. Bürgermeister                                                              Haushaltssatzung
                                                             des Marktes Flachslanden (Landkreis Ansbach) für
                                                             das Haushaltsjahr 2020
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
wir bitten sie folgende Punkte zu beachten:                  Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung er-
                                                             lässt der Markt Flachslanden folgende Haushaltssat-
Müllablagerungen an den                                      zung:
Straßenrändern                                                                       §1
                                                             Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
                                                             Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt.
                                                             Er schließt im
                                                             Verwaltungshaushalt in den
                                                             Einnahmen und Ausgaben mit                4.747.700,-- €
                                                             und im
Leider findet sich an den Straßenrändern häufig viel         Vermögenshaushalt in den
Müll. Bitte schmeißen Sie keine Abfälle aus Ihrem            Einnahmen und Ausgaben mit                4.771.700,-- €
                                                             ab.

4                                                          Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investiti-
onen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 750.000,-- € festgesetzt.                                 Das Postmuseum in Flachslanden
                         §3                                   Der Posthalter Georg Haas hat in Flachslanden auf
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-                privater Basis ein sehenswertes Postmuseum aufge-
halt werden nicht festgesetzt.                                baut. Das einzige in Mittelfranken, neben dem Post-
                                                              museum in Nürnberg.
                       §4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Ge-
meindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
   Betriebe (A)                            = 550 v.H.

 b) für die Grundstücke (B)                 = 550 v.H.

2. Gewerbesteuer                            = 320 v.H.

                         §5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 500.000,-- € festgesetzt.
                        §6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020
in Kraft.
Flachslanden, 28.04.2020
                                                              Georg Haas
Hans Henninger
Erster Bürgermeister                                          Im Wohnhaus des Georg Haas war die Poststelle, dort
                                                              war er seit 1974 Posthalter. Nebenan baute er seine
                                                              Scheune in mühevoller Arbeit zu einem Postmuseum
                                                              um. Zum 75 jährigen Bestehen der Post konnte der
Manöver und Übungen der US-Streit-                            erste eingerichtete Raum besichtigt werden.
kräfte; Anmeldung gem. der Bekannt-
machung vom 04.12.2008 (StAnz Nr.
51/52 vom 19.12.2008)
Folgende Übung wurde angemeldet:
Art der Übung:       Tag- und Nachtübungen mit
                     Außenlandungen
Zeitraum:               01.08.2020 – 31.08.2020
Besonderheiten:         keine
Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöver-
schäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten,
Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten
Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen. Hinsicht-
lich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzan-
sprüchen bei Manöverschäden wird auf das Hand-
blatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürn-
berg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, Tel:
0911/99261-0, Fax: 0911/99261-185, hingewiesen.
Die Handblätter können dort angefordert werden.

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                   5
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
Georg Haas erstellte eine interessante Postchronik in     „Landschaft anpacken“ –
Schrift und Bild von der ersten dauerhaften Postex-
pedition 1887 bis 1962.
                                                          Landschaftspflegeverband
                                                          Mittelfranken bietet prak-
Im Eingangsbereich und in drei interessant eingerich-
teten Räumen ist vieles zu besichtigen. Mitglieder        tische Weiterbildung an
und Freunde des Heimatvereins Flachslanden reno-          Anpacken und mitmachen heißt die Devise, wenn
vierten diesen Teil des Museums bereits.                  der Landschaftspflegeverband Mittelfranken von
Im Jahr 1998 verstarb Reinhold Haas, der einzige          September 2020 bis Juni 2021 zu einer 6-tägigen
Sohn des Ehepaares Haas. Im Jahr 2000 starb die Ehe-      Fortbildung in Sachen Landschaftspflege einlädt.
frau des Georg Haas, ihr folgte dann 2002 Georg Haas      Wer wissen möchte, wie man zum Erhalt unserer
nach.                                                     wertvollen und einzigartigen Landschaft aktiv beitra-
                                                          gen kann, ist hier richtig. Ganz konkret lernen die Teil-
Der Markt Flachslanden hat dann im Jahr 2017 das          nehmer/-innen einen Magerrasen von Sträuchern
gesamte Anwesen Haas mit Wohnhaus, großem Gar-            und Büschen zu befreien, damit der Schäfer wieder
ten, Austragshaus der Eltern des Georg Haas und das       beweiden kann, Hecken fachgerecht zu pflegen und
Postmuseum gekauft.                                       Feuchtwiesen so zu mähen, dass der Lebensraum von
                                                          Orchideen und Schmetterlingen erhalten bleibt.
                                                          Streuobstwiesen, Hecken und Bäume werden ge-
                                                          pflanzt sowie der Umgang mit den entsprechenden
                                                          Maschinen und Gerätschaften erprobt. Auch Arbeits-
                                                          sicherheit und steuerliche Aspekte einer Erwerbstä-
                                                          tigkeit in der Landschaftspflege sind Inhalte der Wei-
                                                          terbildung. Neben der Vermittlung theoretischer Hin-
                                                          tergründe und Aspekte liegt der Schwerpunkt dabei
                                                          auf der praktischen und angewandten Landschafts-
                                                          pflege, die anschließend zum Einsatz im Gelände be-
                                                          fähigt.
                                                          Die Weiterbildung findet in Zusammenarbeit mit der
                                                          Landmaschinenschule Triesdorf statt und wird ge-
Seit 2017 ist der Heimatverein Flachslanden dabei
                                                          fördert vom Bayerischen Staatsministerium für Um-
das Museum so umzugestalten, dass es der Nachwelt
                                                          welt und Verbraucherschutz und dem Bezirk Mittel-
erhalten werden kann.
                                                          franken. Der Lehrgang schließt nach erfolgreicher
Zu besichtigen sind „Die große Postchronik“ in Bild       Teilnahme mit einem Zertifikat ab. Die theoretischen
und Schrift, ein Morse-Telefon, Telefone aus ver-         Kurstage finden in der Landmaschinenschule Tries-
schiedenen Epochen und Zeiten, wertvolle Post-Ta-         dorf, Lkr. Ansbach, statt, die Praxisteile voraussicht-
schen und Post-Uhren, Urkunde „Erste Postverbin-          lich in den Landkreisen Ansbach, Weißenburg-Gun-
dung 1831“, viele Bilder von Postillionen aus ganz        zenhausen und Roth. Ein Hygienekonzept zu den je-
Deutschland, die Geschichte der Familie Haas, viele       weils gültigen Covid-19 Regelungen wird umgesetzt.
Briefmarken.
                                                          Termine 2020/21 (Beginn jeweils 8:30 Uhr):
                                                          18. September 2020, 02. Oktober 2020, 06./07. No-
                                                          vember 2020 (Beginn freitags ab 13.00 Uhr, samstags
                                                          ab 8:30 Uhr), 29. Januar 2021, 18. Juni 2021
                                                          Kosten: gesamter Kurs 120 €, ohne Verpflegung
                                                          Der Kurs richtet sich an alle, die ein Interesse an Land-
                                                          schaft und Natur haben und praktisch anpacken
                                                          möchten - egal ob Jung oder Alt, Mann oder Frau, An-
                                                          fänger oder alter Hase!
                                                          Der Landschaftspflegeverband betreut zahlreiche
                                                          Naturschutz- und Biotopflächen in Mittelfranken.
                                                          Hier können sich Einsatzmöglichkeiten für die Teil-
                                                          nehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung er-
Christa Henninger für den                                 geben. Die Weiterbildung kann nur durchgeführt
Heimatverein Flachslanden

6                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
werden, wenn die zu den jeweiligen Zeitpunkten gül-            Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so
tigen Covid-19 Beschränkungen es zulassen.                     hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die
                                                               Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis
Weitere Informationen und Anmeldung beim Land-
                                                               mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemein-
schaftspflegeverband Mittelfranken unter www lpv-
                                                               schaft oder der Überzeugung seiner Weltanschau-
mfr. de, telefonisch unter 0981-4653-3520 oder per
                                                               ungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwerti-
Mail an info@lpv-mfr.de
                                                               gen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid bzw.
                                                               das Gelöbnis nimmt der erste Bürgermeister ab.
                                                               Marktgemeinderatsmitglieder, die im Anschluss
                                                               an die vorhergehende Amtszeit wieder als Markt-
                                                               gemeinderatsmitglieder des Markts Flachslanden
                                                               gewählt worden sind, brauchen den Eid bzw. das
Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 –                           Gelöbnis nicht erneut abzulegen, Art. 31 Abs. 4
öffentlicher Teil                                              Satz 6 GO.

1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-                3. Weitere Bürgermeister, Festlegung der Anzahl
   schlussfähigkeit
                                                               Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte ei-
   Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor-             nen oder zwei weitere Bürgermeister. Die Bewer-
   den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit         ber müssen die Wählbarkeit zum ersten Bürger-
   der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.            meister besitzen, Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 39
   Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit-           GLKrWG (mind. 18 Jahre alt, Deutscher im Sinn
   zende erklärt die Sitzung für eröffnet. Die neuen           des Art. 116 GG, seit drei Monaten eine Wohnung
   Marktgemeinderäte werden begrüßt. Es werden                 im Wahlkreis oder gewöhnlicher Aufenthalt; kein
   keine Einwände gegen die Tagesordnung erho-                 Ausschluss vom Wahlrecht oder Wählbarkeit). Die
   ben. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich            weiteren Bürgermeister sind grundsätzlich Ehren-
   durch den Vorsitzenden, sollte in der Niederschrift         beamte außer der Marktgemeinderat bestimmt,
   kein anderer oder zusätzlicher Berichterstatter             dass die weiteren Bürgermeister Beamte auf Zeit
   benannt sein.                                               (berufsmäßige Bürgermeister) sein sollen. Hierfür
                                                               ist eine Satzungsregelung notwendig. Auf die wei-
2. Vereidigung der neu in den Gemeinderat gewähl-              teren Bürgermeister findet das KWBG Anwen-
   ten Mitglieder                                              dung.
   Folgende Gemeindebürgerinnen und Gemeinde-                  Die Wahl der weiteren Bürgermeister findet in ge-
   bürger sind als Marktgemeinderatsmitglieder neu             heimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer mehr
   gewählt worden:                                             als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
                                                               erhält, Art. 35 Abs. 2 Satz i.V.m. Art. 51 Abs. 3 GO.
       Herr Davin Dukes
                                                               Erhält kein Gemeinderatsmitglied die erforderli-
       Herr Stephan Kraheberger
                                                               che Stimmzahl, kommt es zur Stichwahl zwischen
       Herr Matthias Henninger
                                                               den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
       Herr Dr. Zeno Lamers
                                                               Bei Stimmgleichheit erfolgt die Wahl per Losent-
       Herr Olaf Pitterling
                                                               scheid.
   Die neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder
                                                               Beschluss: einstimmig
   müssen gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung
                                                               Für die Dauer der Wahlzeit vom 01.05.2020 bis
   für den Freistaat Bayern (GO) in feierlicher Form
                                                               30.04.2026 werden zwei weitere Bürgermeister
   vereidigt werden. Die Eidesformel lautet:
                                                               als Ehrenbeamte gewählt.
   "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bun-
   desrepublik Deutschland und der Verfassung des            4. Wahl des ersten stellvertretenden Bürgermeis-
   Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen ge-            ters (=Zweiter Bürgermeister)
   horsam zu sein und meine Amtspflichten gewis-
                                                               Für das Amt des Zweiten Bürgermeisters werden
   senhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der
                                                               vorgeschlagen:
   Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
   nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."                      1. Herr Stephan Kraheberger
                                                               2. Frau Nicole Guggenberger
   Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir
   Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Marktge-          Grundsätzlich kann jedes Gemeinderatsmitglied
   meinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder              zum Zweiten Bürgermeister gewählt werden.

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                       7
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
Nach Auszählung der Stimmzettel wird folgendes           Der Diensteid bzw. das Gelöbnis entfallen, wenn
    Ergebnis festgestellt:                                   die weiteren Bürgermeister im Anschluss an die
                                                             vorhergehende Amtszeit wieder als weitere Bür-
    Anzahl der gültigen Stimmen: 15
                                                             germeister gewählt werden, Art. 27 Abs. 4 KWBG.
    Anzahl der ungültigen Stimmen: 0
                                                             Den Diensteid bzw. das Gelöbnis nimmt der erste
    Herr Stephan Kraheberger: 6 Stimmen                      Bürgermeister ab, Art. 27 Abs. 3 Halbsatz 2 KWBG.
    Frau Nicole Guggenberger: 9 Stimmen
    Frau Nicole Guggenberger ist somit zur Zweiten        7. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
    Bürgermeisterin des Marktes Flachslanden ge-             Gemeindeverfassungsrechts, Beratung, ggf. Er-
    wählt. Auf Nachfrage des Vorsitzenden nimmt              lass
    Frau Guggenberger die Wahl an.                           Erster Bürgermeister Henninger stellt den Entwurf
                                                             der Satzung vor. Es wird festgelegt, dass die Sitz-
5. Wahl des zweiten stellvertretenden Bürgermeis-            verteilung innerhalb der zu bildenden Ausschüsse
   ters (=Dritter Bürgermeister)                             nach Sainte Lagüe-Schepers erfolgt. Das Sitzungs-
    Für das Amt des Dritten Bürgermeisters werden            geld wird auf 20 € pro Sitzungsteilnahme festge-
    vorgeschlagen:                                           legt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird un-
                                                             verändert (6 Mitglieder pro Ausschuss plus Vorsit-
    1. Herr Markus Hecht                                     zender, bzw. 5 Mitglieder plus Vorsitzender im
    2. Herr Fritz Hein                                       Rechnungsprüfungsausschuss) belassen.
    Grundsätzlich kann jedes Gemeinderatsmitglied            Beschluss: einstimmig
    zum Dritten Bürgermeister gewählt werden.                Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung zur
    Nach Auszählung der Stimmzettel wird folgendes           Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindever-
    Ergebnis festgestellt:                                   fassungsrechtes im Entwurf der Verwaltung (mit
                                                             den genannten Veränderungen).
    Anzahl der gültigen Stimmen: 15
    Anzahl der ungültigen Stimmen: 0
                                                          8. Geschäftsordnung des Gemeinderates, Bera-
    Herr Markus Hecht: 6 Stimmen                             tung, ggf. Erlass
    Herr Fritz Hein: 9 Stimmen
                                                             Der Marktgemeinderat gibt sich gemäß Art. 45 GO
    Herr Fritz Hein ist somit zum Dritten Bürgermeis-        eine Geschäftsordnung. Erster Bürgermeister
    ter des Marktes Flachslanden gewählt. Auf Nach-          Henninger stellt den Entwurf der Geschäftsord-
    frage des Vorsitzenden nimmt Herr Hein die Wahl          nung vor. Die einzelnen Vorschriften werden im
    an.                                                      Gremium behandelt. Die Höchstgrenze für die
                                                             haushaltsmäßigen Ausgaben, über die der Bürger-
6. Vereidigung des Zweiten und ggf. Dritten Bürger-          meister selbst entscheiden kann, wird auf 10.000
   meisters                                                  € festgesetzt. Die Zeit für die Gemeinderatsitzung
                                                             wird in der Regel auf 20.00 Uhr festgeschrieben,
    Die weiteren Bürgermeister haben einen Dienst-
                                                             der regelmäßige Sitzungstag ist der Dienstag. Zu §
    eid zu leisten. Die Eidesformel lautet:
                                                             20 der Satzung (Form und Frist der Sitzungsla-
    „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bun-          dung) wünschen die Gemeinderatsmitglieder ein
    desrepublik Deutschland und der Verfassung des           Wahlrecht zwischen elektronischer Einladung per
    Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und            Mail, schriftlicher und elektronischer Einladung
    gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so         sowie nur schriftlicher Einladung. Zu § 22 der Sat-
    wahr mir Gott helfe.“                                    zung wird beschlossen, dass die Niederschrift des
    Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr          nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatsitzung
    mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Be-        weiterhin wie in der bisherigen Form durch den
    amter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Ge-           Vorsitzenden verlesen wird. Im Anschluss wird
    wissensgründen keinen Eid leisten zu können, so          dann über die Niederschrift nicht öffentlicher Teil
    sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte          beschlossen.
    „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis        Beschluss: einstimmig
    mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemein-            Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäfts-
    schaft oder der Überzeugung der Weltanschau-             ordnung für die Wahlzeit vom 01.05.2020 bis
    ungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin            30.04.2026 in der vorgelegten Fassung des Ent-
    entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsfor-
    mel einzuleiten.

8                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
wurfs vom 28.04.2020 mit den genannten Ände-                 Meßlinger, Ulrich        Schultheiß, Herbert (2)
  rungen.
                                                               CSU und Bürgerblock
                                                               Bodächtel, Hubert      Kraheberger, Stephan (1)
9. Bildung der Ausschüsse und Bestimmung eines
                                                               Hecht, Markus                  Dukes, Davin (2)
   Ausschussmitgliedes des Rechnungsprüfungs-
   ausschusses zum Vorsitzenden                                Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe
                                                               Pitterling, Olaf        Guggenberger, Nicole (1)
  Die Gruppierungen des Marktgemeinderats wur-
                                                                                           Dr. Lamers, Zeno (2)
  den benachrichtigt und haben die Besetzung der
  Ausschüsse bereits gemeldet. Nach allen Verfah-              SPD/Unabhängige Wähler
  ren zur Besetzung der Ausschüsse ergibt sich bei             Schöner, Wolfgang             Kirschbaum, Willy
  einer Anzahl von sechs Ausschussmitgliedern,                 Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses:
  dass die Liste für Alle und CSU und Bürgerblock je-
  weils zwei Ausschusssitze und die Freie Wähler-              Mitglieder                         Vertreter
  schaft Virnsberg/Sondernohe und SPD/Unabhän-                 Liste für Alle
  gige Wähler jeweils einen Ausschusssitz erhalten.            Hein, Fritz                Meßlinger, Ulrich (1)
  Der Marktgemeinderat ist bei der Besetzung der               Schultheiß, Herbert      Imschloß, Edeltraud (2)
  Ausschüsse an die Vorschläge der Gruppierungen
  gebunden.                                                    CSU und Bürgerblock
                                                               Dukes, Davin                  Hecht, Markus (1)
  Besetzung des Bau- und Umweltausschusses:                    Bodächtel, Hubert      Kraheberger, Stephan (2)
  Mitglieder                             Vertreter             Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe
  Liste für Alle                                               Pitterling, Olaf            Dr. Lamers, Zeno (1)
  Meßlinger, Ulrich           Schultheiß, Herbert (1)                                  Guggenberger, Nicole (2)
  Henninger, Matthias                  Hein, Fritz (2)         SPD/Unabhängige Wähler
  CSU und Bürgerblock                                          Kirschbaum, Willy            Schöner, Wolfgang
  Hecht, Markus                    Dukes, Davin (1)            Es ist ein Mitglied des Rechnungsprüfungsaus-
  Kraheberger, Stephan         Bodächtel, Hubert (2)           schusses zum Vorsitzenden zu bestimmen. Fol-
  Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe-                 gende Vorschläge werden abgegeben: Hein, Fritz
  Guggenberger, Nicole           Pitterling, Olaf (1)          Abstimmungsergebnis: einstimmig
                              Dr. Lamers, Zeno (2)             Marktgemeinderat Fritz Hein wird zum Vorsitzen-
  SPD/Unabhängige Wähler                                       den des Rechnungsprüfungsausschusses be-
  Schöner, Wolfgang                 Kirschbaum, Willy          stimmt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des
                                                               Rechnungsprüfungsausschusses wird Marktge-
  Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses:                  meinderat Hubert Bodächtel bestimmt.
  Mitglieder            Vertreter
                                                             10.Bestellung der Mitglieder im Kindergartenaus-
  Liste für Alle
                                                                schuss
  Hein, Fritz                Henninger, Matthias (1)
  Schultheiß, Herbert        Imschloß, Edeltraud (2)           Nach dem Betriebsträgervertrag wird der Markt
                                                               Flachslanden vom Bürgermeister und zwei Mit-
  CSU und Bürgerblock
                                                               gliedern des Marktgemeinderats im Kindergarten-
  Bodächtel, Hubert        Kraheberger, Stephan (1)
                                                               ausschuss vertreten.
  Hecht, Markus                    Dukes, Davin(2)
                                                               Besetzung des Kindergartenausschusses:
  Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe-
  Guggenberger, Nicole           Pitterling, Olaf (1)          Mitglieder                         Vertreter
                              Dr. Lamers, Zeno (2)             Guggenberger, Nicole     Imschloß, Edeltraud (1)
  SPD/Unabhängige Wähler                                       Kraheberger, Stephan           Dukes, Davin (2)
  Kirschbaum, Willy                 Schöner, Wolfgang          Beschluss: einstimmig
  Besetzung des Personalausschusses:                           Als Mitglieder des Kindergartenausschusses wer-
                                                               den neben Bürgermeister Henninger Frau Nicole
  Mitglieder            Vertreter
                                                               Guggenberger und Herr Stephan Kraheberger er-
  Liste für Alle                                               nannt.
  Imschloß, Edeltraud        Henninger, Matthias (1)

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                    9
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
11. Bestellung des Vertreters beim Schulverband                 bestehende Straße, Wasserleitung und Kanal ge-
    Lehrberg                                                    sichert.
     Der Markt Flachslanden stellt wie der Markt Lehr-          Beschluss: einstimmig
     berg und die Gemeinde Oberdachstetten einen                Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge-
     Vertreter beim Schulverband Lehrberg.                      nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver-
                                                                nehmen.
     Beschluss: einstimmig
     Erster Bürgermeister Henninger wird zum Vertre-            Zweite Bürgermeisterin Guggenberger nimmt
     ter des Marktes Flachslanden beim Schulverband             an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
     Lehrberg bestellt.
                                                           13.2. Bauvorhaben Lederer – Errichtung von zwei
     Marktgemeinderat Hubert Bodächtel ist bei der
                                                                Lagerhallen; Kellerfeld 7
     Abstimmung nicht anwesend.
                                                                Der Bauherr beabsichtigt den Bau von zwei La-
12. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Stan-              gerhallen auf dem Grundstück des bestehenden
    desbeamten                                                  Zimmereibetriebs. Es wird das Genehmigungs-
                                                                freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO bean-
     Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG kann der Markt Flachs-
                                                                tragt. Nach Prüfung der Verwaltung werden die
     landen seine Bürgermeister und Bürgermeiste-
                                                                Vorgaben des Bebauungsplans Kellerfeld voll-
     rinnen zu Standesbeamten bestellen. Die not-
                                                                ständig eingehalten. Die Grenzbebauung zum
     wendigen Voraussetzungen (Dienst- oder Be-
                                                                Nachbargrundstück Birkmann mit Abstandsflä-
     schäftigungsverhältnis zum Rechtsträger, Beam-
                                                                chenübernahme durch den Nachbarn verhin-
     ter der dritten Qualifikationsebene oder Beschäf-
                                                                dert die Genehmigungsfreistellung nicht. Die Er-
     tigter mit Fachprüfung AL II, erfolgreiche Teil-
                                                                schließung ist durch öffentliche Straße und Ka-
     nahme an einem Einführungslehrgang und mind.
                                                                nal gesichert. Die Nachbarunterschriften sind
     drei Monate praktische Tätigkeit bei einem Stan-
                                                                vollständig vorhanden.
     desamt) müssen nicht erfüllt sein. Der Aufgaben-
     bereich ist in diesem Fall auf die Vornahme von            Beschluss: einstimmig
     Eheschließungen und Begründung von Lebens-                 Der Marktgemeinderat erteilt die Genehmi-
     partnerschaften zu beschränken. Bisher ist Erster          gungsfreistellung für das o.g. Bauvorhaben.
     Bürgermeister Henninger zum Standesbeamten
                                                                Zweite Bürgermeisterin Guggenberger nimmt
     gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG bestellt.
                                                                an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
     Beschluss: einstimmig
     Erster Bürgermeister Henninger wird zum Stan-         13.3. Bauvorhaben Leibel – Errichtung eines An-
     desbeamten bestellt. Sein Aufgabenkreis wird               baus an das bestehende Wohnhaus; Rosenba-
     auf die Vornahme von Eheschließungen be-                   cher Straße 19
     schränkt.
                                                                Der Bauherr beabsichtigt, einen Anbau an das
     Marktgemeinderat Ulrich Meßlinger ist bei der              bestehende Wohnhaus zu errichten. Das Bau-
     Abstimmung nicht anwesend.                                 vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34
                                                                BauGB). Die umliegende Bebauung weißt cha-
13. Baupläne                                                    raktertypische Züge eines allgemeinen Wohnge-
13.1. Bauvorhaben Lederer – Errichtung einer Ga-                biets auf (§ 4 BauNVO). Das Bauvorhaben fügt
     rage; Sondernohe 50                                        sich seiner Eigenart nach in die umgebene Be-
                                                                bauung ein. Planungsrechtlich begegnet das
     Die Bauherren beabsichtigen den Bau einer wei-
                                                                Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung keinen
     teren Garage auf dem Grundstück des bestehen-
                                                                Bedenken. Die Nachbarunterschriften sind voll-
     den Wohnhauses. Das Bauvorhaben befindet
                                                                ständig im Bauantrag vorhanden. Die Erschlie-
     sich im Innenbereich mit Ortsrandlage (§ 34
                                                                ßung ist durch die bestehende Straße, Wasser-
     BauGB). Die umliegende Bebauung weißt cha-
                                                                leitung und Kanal gesichert.
     raktertypische Züge eines Dorfgebietes auf (§ 5
     BauNVO). Das Bauvorhaben fügt sich seiner Ei-              Beschluss: einstimmig
     genart nach in die umgebene Bebauung ein. Pla-             Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge-
     nungsrechtlich begegnet das Bauvorhaben aus                nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver-
     Sicht der Verwaltung keinen Bedenken. Die                  nehmen.
     Nachbarunterschriften sind vollständig im Bau-
     antrag vorhanden. Die Erschließung ist durch die      14.Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
                                                              28.04.2020 – öffentlicher Teil

10                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
13 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen.
  Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh-
  migung der Niederschrift der Sitzung vom                      Marktgemeinderat Kirschbaum teilt mit, dass der
  28.04.2020 – öffentlicher Teil. Der Marktgemein-              Verein für Gartenbau- und Landschaftspflege
  derat erhebt keine Einwände.                                  eine Genehmigung vom Landratsamt Ansbach für
                                                                eine Pflanzentauschaktion am 09.05.2020 beim
  Beschluss: 14 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung
                                                                Edeka Schuler bekommen hat. Die Genehmigung
  Die Niederschrift der Sitzung 28.04.2020 – öffent-
                                                                erging auf Grund der aktuellen Maßnahmen zur
  licher Teil wird genehmigt.
                                                                Eindämmung des Corona-Virus.
15. Bekanntgaben/Sonstiges
   Erster Bürgermeister Henninger informiert den             Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 –
   Marktgemeinderat darüber, dass die Bayerische
   Staatsforsten AöR angefragt hat, ob sie die Fläche
                                                             öffentlicher Teil
   an der Staatsstraße bei Neustetten erneut für die
   Lagerung von Holz nutzen kann. Es würde eine              1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-
   Pachtentschädigung gezahlt werden. Er möchte                 schlussfähigkeit
   die Meinung des Marktgemeinderats zu diesem                  Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen
   Thema wissen, da es beim letzten Mal im Nach-                worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die
   hinein Diskussionen darüber gegeben hat. Der                 Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm-
   Marktgemeinderat bittet darum zu überprüfen,                 berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss-
   ob der Mindestabstand von 500 m zum nächstge-                fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er-
   legenen Wald eingehalten wird, um Schädlings-                öffnet. Die neuen Marktgemeinderäte werden
   befall zu verhindern. Weiterhin sollte geklärt               begrüßt. Es werden keine Einwände gegen die
   werden, wie lang die Lagerung dauern soll. Ein               Tagesordnung erhoben. Die Berichterstattung er-
   evtl. Sonnenwendfeuerfest an diesem Platz sollte             folgt grundsätzlich durch den Vorsitzenden,
   stattfinden können. Auch alternative Standorte               sollte in der Niederschrift kein anderer oder zu-
   an öffentlichen Plätzen und Wegen werden dis-                sätzlicher Berichterstatter benannt sein.
   kutiert. Die Verwaltung wird den Abstand zum
   nächstgelegenen Wald und die Dauer der Lage-              2. Baupläne
   rung klären. Unter der Voraussetzung, dass die            2.1 Bauvorhaben Galewski – Neubau Carport; Am
   Vorgaben eingehalten werden und das Sonnen-                   Weiherholz
   wendfeuerfest stattfinden kann, wird der Lage-
                                                                Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Car-
   rung von Holz durch die Bayerischen Staatsfors-
                                                                ports auf dem Grundstück Am Weiherholz 6. Das
   ten AöR zugestimmt.
                                                                Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich
   Abstimmungsergebnis:                                         des Bebauungsplans Nr. 12 – Weiherholz. Das
   8 Ja-Stimmen zu 7 Nein-Stimmen.                              Plangebiet sieht für das Grundstück allgemeines
   Erster Bürgermeister Henninger informiert dar-               Wohngebiet vor. Das Bauvorhaben ist in diesem
   über, dass im Rahmen der wöchentlichen                       Gebiet grundsätzlich nach BauNVO zulässig. Der
   Baustellenbesprechungen zum Ausbau Rosenba-                  Bauherr beabsichtigt den Carport an der südli-
   cher-, Schul- und Wiesenstraße die Frage aufkam,             chen Nachbargrenze aufzustellen und somit au-
   wie der Übergang an der Grundschule von Schul-               ßerhalb der festgelegten Baugrenzen. Nach § 23
   straße und Wiesenstraße gestaltet werden soll.               Abs. 5 Satz 1 BauNVO können Nebenanlagen im
   Ursprünglich geplant war eine Pflasterung als                Sinne des § 14 BauNVO außerhalb der Baugren-
   Markierung für den Übergang. Zielsetzung sollte              zen zugelassen werden, wenn der Bebauungs-
   sein, dass die Schul- und Kindergartenkinder si-             plan keine abweichende Regelung trifft. Zu den
   cher die Straße an der Kreuzung Schulstraße/                 Nebenanlagen zählen auch überdachte Stell-
   Wiesenstraße überqueren können. Es werden                    plätze (Carports). Aus Sicht der Verwaltung be-
   mehrere Vorschläge diskutiert. Es wird beschlos-             stehen gegen das Bauvorhaben somit keine Be-
   sen, dass auf Höhe der Kreuzung Schulstraße/                 denken. Das Bauvorhaben kann jedoch nicht im
   Wiesenstraße ein Zebrastreifen über die Wiesen-              Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt
   straße und ein Zebrastreifen über die Schulstraße            werden, da der Carport über 3 m Höhe hat und
   (beim Beginn des Gehsteigs in Richtung Bad                   somit eine Abweichung von den Abstandsflächen
   Windsheimer) angebracht werden soll.                         nach Art. 6 BayBO erforderlich ist. Die Nachba-
                                                                runterschriften sind nicht vollständig im Bauan-
   Abstimmungsergebnis:                                         trag vorhanden. Dies ist dem Bauherrn bekannt.

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                     11
Die Unterschriften sollen im Verfahren nachge-             Bauvorhaben ist an der nördlichen Nachbar-
     holt werden. Die Erschließung ist durch die beste-         grenze geplant. Der vorgeschriebene Grenzab-
     hende Straße, Wasserleitung und Kanal gesi-                stand kann nicht eingehalten werden. Die Beur-
     chert.                                                     teilung und Entscheidung bezüglich der Ab-
                                                                standsflächen obliegt der Baubehörde. Planungs-
     Beschluss: einstimmig
                                                                rechtlich ist das Bauvorhaben aus Sicht der Ver-
     Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge-
                                                                waltung nicht zu beanstanden. Die Nachbarun-
     nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver-
                                                                terschriften sind vollständig im Bauantrag vor-
     nehmen. Der Bauantrag wird im Genehmigungs-
                                                                handen. Die Erschließung ist durch die beste-
     verfahren nach Art. 64 BayBO behandelt.
                                                                hende Straße, Wasserleitung und Kanal gesi-
                                                                chert.
2.2 Bauvorhaben Ryparova – Neubau eines Wohn-
    und Geschäftshauses; Kellerfeld 8 a                         Beschluss: einstimmig
                                                                Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge-
     Die Bauherrin beabsichtigt den Neubau eines
                                                                nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver-
     Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück
                                                                nehmen.
     Kellerfeld 8 a. Das Bauvorhaben befindet sich im
     Geltungsbereich des Bebauungsplans Kellerfeld.
                                                            2.4 Bauvorhaben DFMG Deutsche Funkturm GmbH
     Das Plangebiet sieht für das Grundstück Mischge-
                                                                – Neubau Schleuderbetonmast H=28 m mit 6 m
     biet vor. Das Bauvorhaben ist in diesem Gebiet
                                                                Aufsatzmast inkl. Systemtechnik auf Funda-
     grundsätzlich nach BauNVO zulässig. Die Bauher-
                                                                mentplatte und Außenanlagen; Kellern
     rin beantragt das Genehmigungsfreistellungsver-
     fahren. Nach Prüfung der Unterlagen hat das                Mit diesem Bauvorhaben hat sich der Marktge-
     Grundstück eine Fläche von insgesamt 1.340 m².             meinderat bereits in der Sitzung vom 24.09.2019
     Nach § 4 der Satzung zum Bebauungsplan Keller-             beschäftigt. Das gemeindliche Einvernehmen
     feld ist eine Mindestgrundstücksgröße von 1.500            wurde zu diesem Bauvorhaben nicht erteilt.
     m² festgelegt. Nach Rücksprache mit dem Land-              Grund hierfür war vor allem die Lage des geplan-
     ratsamt Ansbach ist daher ein Baugenehmi-                  ten Funkturms auf dem Grundstück (Fl.Nr. 1697)
     gungsverfahren nach Art. 64 BayBO erforderlich,            und die Nähe zu der Wohnbebauung im Ortsteil
     da es sich auch hierbei um eine Abweichung vom             Kellern. Das Bauvorhaben wurde dann an das LRA
     B-Plan handelt. Alle anderen Vorgeben des Be-              Ansbach – Bauamt – entsprechend dem üblichen
     bauungsplans werden eingehalten. Aus Sicht der             Verwaltungsvorgang zur Entscheidung abgege-
     Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben                  ben. Mit Schreiben vom 22.04.2020 teilt das LRA
     somit keine Bedenken. Das Bauvorhaben kann je-             Ansbach mit, dass es beabsichtigt, das gemeind-
     doch nicht im Genehmigungsfreistellungsverfah-             liche Einvernehmen nach Art. 67 BayBO zu erset-
     ren behandelt werden. Die Nachbarunterschrif-              zen, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3
     ten sind vollständig im Bauantrag vorhanden. Die           BauGB privilegiert ist. Die Gemeinde erhält nun
     Erschließung ist durch die bestehende Straße,              die Möglichkeit, über das Vorhaben nochmals zu
     Wasserleitung und Kanal gesichert.                         beraten (Art. 67 Abs. 4 BayBO). Sollte der Markt-
                                                                gemeinderat das Einvernehmen erneut nicht er-
     Beschluss: einstimmig
                                                                teilen, wird das LRA Ansbach mit entsprechenden
     Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge-
                                                                Bescheid das Einvernehmen ersetzen.
     nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver-
     nehmen. Der Bauantrag wird im Genehmigungs-                Nach Meinung der Verwaltung kann der Mast
     verfahren nach Art. 64 BayBO behandelt.                    ohne größere Nachteile ca. 100 m nach Osten
                                                                verschoben werden. Damit wird der Abstand zur
2.3 Bauvorhaben Leidel – Umbau eines bestehen-                  Staatsstraße eingehalten. Die Bewirtschaftung
    den Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus;                 wird durch die Randlage nicht eingeschränkt.
    Kettenhöfstetten 5                                          Dies wurde von Bürgermeister Henninger bei den
                                                                Verhandlungen im Vorfeld und beim Ortstermin
     Der Bauherr beabsichtigt den Umbau eines be-
                                                                vorgeschlagen.
     stehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilien-
     haus auf dem Grundstück Kettenhöfstetten 5.                Beschluss: einstimmig
     Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§              Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge-
     34 BauGB). Die umliegende Bebauung weist cha-              nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver-
     raktertypische Züge eines Dorfgebietes auf (§ 5            nehmen unter der Voraussetzung, dass der Mast
     BauNVO). Das Bauvorhaben fügt sich seiner Ei-              100 m nach Osten verschoben wird.
     genart nach in die umgebene Bebauung ein. Das

12                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
3. Bebauungsplan Wolfsgruben – 2. Änderung                   Zu untere Naturschutzbehörde:
                                                             Die Empfehlungen werden zur Kenntnis genom-
   Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Bierwagen (In-
                                                             men. In Abwägung aller Belange wird im Ergebnis
   genieurbüro Christofori und Partner)
                                                             jedoch an den getroffenen Festsetzungen festge-
   3.1 Beratung, Abwägung und Beschlussfassung               halten. Diese sind als ausreichend zu erachten
   zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffent-              und sollen das notwendige Mindestmaß gewähr-
   lichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger             leisten. Für den öffentlichen Bereich wird im Rah-
   öffentlicher Belange eingegangenen Stellung-              men der Ausführungsplanung eine weitere
   nahmen                                                    Durchgrünung und die Pflanzung von Bäumen in
                                                             ggf. noch zu realisierenden Fahrbahnverengun-
   Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Wolfs-             gen geprüft. Dies ist in Abwägung aller Belange
   gruben wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit
                                                             als ausreichend zu erachten.
   zum Entwurf sowie der Behörden und sonstigen
   Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Seitens         Zu Sachgebiet Abfallwirtschaft:
   der Öffentlichkeit und der Behörden und sonst.            Die Bedenken des Sachgebiets werden in Abwä-
   Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnah-           gung aller Belange nicht geteilt. Eine Ordnungs-
   men ein, über deren Inhalt eine Beratung und Ab-          gemäße Entsorgung des Planungsgebietes ist
   wägung erforderlich ist. Herr Bierwagen vom In-           nach allgemeinem Verständnis auch bei einer
   genieurbüro Christofori und Partner erläutert die         Straßenbreite von 5,00 m hinreichend sicher ge-
   eingegangen Stellungnahmen und gibt hierzu je-            währleistet. Es gilt grundsätzlich die StVO in wel-
   weils einen mit der Verwaltung abgestimmten               cher auch Mindestdurchfahrtsbreiten geregelt
   Abwägungsvorschlag. Über diese Stellungnah-               sind, falls Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum
   men ist im Marktgemeinderat zu beraten und                parken. Sind diese unterschritten, darf kein Par-
   eine Abwägung über deren Inhalte durchzufüh-              ken erfolgen. Auch gem. RASt 06 ist bei einer Stra-
   ren. Über folgende Stellungnahmen wurde Be-               ßenbreite von 5,00 ein Begegnungsverkehr von
   schluss gefasst:                                          PKW und LKW möglich. Die Ausweisung von Hal-
                                                             teverboten kann nicht auf Ebene der Bauleitpla-
   Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
                                                             nung erfolgen. Dies kann nur mittels Verkehrs-
   und des SG Abfallwirtschaft des Landratsamts An-          rechtlicher Anordnung auf Ebene des Vollzugs der
   sbach:                                                    Straßenverkehrsordnung erfolgen. Dies ist im Ein-
   In der Stellungnahme vom 24.09.2019 im Rah-               zelfall individuell zu prüfen. In der Gesamtbe-
   men der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde            trachtung kann somit auf Ebene der Bauleitpla-
   aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht          nung von einer hinreichend gesicherten Müllent-
   auf verschiedene Punkte eingegangen. Aus natur-           sorgung ausgegangen werden.
   schutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen          Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme
   keine grundlegenden Bedenken oder Einwände                Der Abwägungsvorschlag wird in der vorgestell-
   gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans                  ten Form beschlossen. Im Übrigen wird auf die
   „Wolfsgruben". Die Meldung der Ausgleichsflä-             vorgelegte Abwägungstabelle verwiesen.
   chen hat durch den Markt Flachslanden zu erfol-
   gen.                                                      Stellungnahme des Staatlichen Bauamts:
                                                             Es werden Bedenken gegen eine Erschließung der
   Das Sachgebiet Abfallwirtschaft meldet Beden-             Baugebiets von Westen über die Staatsstraße ge-
   ken bezüglich der Straßenbreite an, weil diese            äußert. Vor der Erstellung einer neuen Einmün-
   statt 5,50 m nur 5,00 m beträgt. Es wird darauf           dung mit Linksabbiegespur ist eine Vereinbarung
   hingewiesen, dass bei Behinderungen z.B. par-             bezüglich der Übernahme der Kosten durch den
   kenden Fahrzeugen auf der Fahrbahnfläche eine
                                                             Markt Flachslanden für den Umbau der Staats-
   Durchfahrt und damit ordnungsgemäße Anfahrt               straße und der Ablösekosten mit dem Staatlichen
   der Grundstücke durch die Müllfahrzeuge und               Bauamt zu schließen.
   damit die Leerung der Behälter der Anwohner
   nicht mehr gewährleistet werden kann. Alle wei-           Abwägung:
   teren am Verfahren beteiligten Sachgebiete ha-            Der Markt Flachslanden strebt weiterhin eine
   ben die übersandten Unterlagen ohne Anmer-                vorrangige Erschließung von Osten und Süden an.
   kungen zur Kenntnis genommen.                             Für die südliche Anbindung ist jedoch weiterhin
                                                             der notwendige Grunderwerb noch nicht ab-
   Abwägung:                                                 schließend geklärt. Die Möglichkeit der Erschlie-
   Die Stellungnahme wird in Abwägung aller Be-              ßung von Westen ist daher in Abwägung aller Be-
   lange wie folgt behandelt:

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                   13
lange weiterhin als notwendige Erschließungsop-            gung fest, dass die Belange der Öffentlichkeit so-
     tion auf Ebene der Bauleitplanung vorzusehen.              wie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher
     Dies ergibt sich aus der gewachsenen Struktur der          Belange bei den Planungen für die 2. Änderung
     Baugebiete südlich des Planungsgebietes mit ge-            des Bebauungsplans Wolfsgruben gerecht und
     ring dimensionierten Straßenquerschnitten. An              abgewogen berücksichtigt sind. Unter Beachtung
     der Erschließungsoption wird daher festgehalten.           dieser Abwägung beschließt der Marktgemeinde-
     Die notwendigen Festsetzungen, auch hinsicht-              rat die 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfs-
     lich der Sichtdreiecke und der Abstände von Be-            gruben“ mit integriertem Grünordnungsplan in
     pflanzungen sind bereits enthalten. Die weiteren           der Fassung vom 26.05.2020 bestehend aus dem
     Maßgaben werden im Rahmen einer Ausfüh-                    zeichnerischen Teil (Planblatt) mit zeichnerischen
     rungsplanung beachtet. Die notwendige Verein-              Festsetzungen sowie der Satzung mit textlichen
     barung und Regelung der Kostentragung erfolgt              Festsetzungen zum Bebauungsplan- und Bauord-
     rechtzeitig im Falle der Notwendigkeit der Um-             nungsrecht gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung.
     setzung der Planung.                                       Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung
                                                                des Bebauungsplans mit integriertem Grünord-
     Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme
                                                                nungsplan „Wolfsgruben“ auszufertigen und den
     Der Abwägungsvorschlag wird in der vorgestell-
                                                                Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3 Halbsatz 2
     ten Form beschlossen. Im Übrigen wird auf die
                                                                BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     vorgelegte Abwägungstabelle verwiesen.
     Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:                 4. Straßenbeleuchtung – Angebot und Vergabe der
     Ein Anwohner äußert Bedenken, dass künftig die            Beleuchtung im Gewerbegebiet Kellerfeld, 2.
     Ausfahrt seines Kfz und Wohnwagens vom Ab-                Bauabschnitt
     stellplatz noch möglich ist.
                                                               Der Verwaltung liegt ein Angebot der N-ERGIE
     Abwägung:                                                 Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung des Ge-
     Im Bereich der Einfahrt des Grundstücks 692/1 ist         werbegebiets Kellerfeld, 2. Bauabschnitt vor. Ge-
     die öffentliche Straße mit einer Breite von 5,50 m        plant ist der Einbau von fünf Straßenleuchten des
     vorgesehen. Planerisch ist davon auszugehen,              Typs ITALO 1 A LED inkl. Kabelverlegung und An-
     dass unter Nutzung der Gegenfahrbahn eine si-             schluss. Die Lampen sind insgesamt 6,5 m hoch.
     chere Befahrung des Grundstücks möglich sein              Die Aufstellorte wurden so geplant, dass eine
     wird.                                                     möglichst gleichmäßige und vollständige Aus-
     Beschluss: einstimmig                                     leuchtung der Straße stattfindet. Das Angebot be-
     Der Abwägungsvorschlag wird in der vorgestell-            läuft sich auf insgesamt 10.958,29 € brutto.
     ten Form beschlossen. Im Übrigen wird auf die             Beschluss: einstimmig
     vorgelegte Abwägungstabelle verwiesen.                    Der Marktgemeinderat vergibt die Arbeiten an
     Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen,            der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Kel-
     bzw. wurden nur zur Kenntnis abgegeben und be-            lerfeld, 2. Bauabschnitt an die N-ERGIE Netz
     inhalten keinen Regelungsbedarf.                          GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von
                                                               10.958,29 € brutto.
3.2 Beratung und Beschlussfassung zum Satzungs-
    beschluss für die 2. Änderung des Bebauungs-            5. Gemeindliche Straßen – Antrag auf Umwidmung
    plans „Wolfsgruben“                                        der Rosenstraße in eine Sackgasse

     Soweit im voran gegangenen Tagesordnungs-                 Der Verwaltung liegt ein Antrag der Anwohner der
     punkt eine sach- und fachgerechte Abwägung der            Rosenstraße auf Umwidmung der Straße in eine
     eingegangenen Stellungnahmen erfolgt ist, kann            Sackgasse. Als Begründung wird ausgeführt, dass
     aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss            - die Straße ist mit einer Breite von nur 4 m für
     zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfsgru-             eine Nutzung in beide Richtungen zu eng ist. Ein
     ben“ gefasst werden. Der Satzungsbeschluss ist            Befahren mit Begegnungsverkehr ist nur unter
     im Anschluss durch die Verwaltung amtlich be-             Einbeziehung des Gehwegs möglich.
     kannt zu machen. Die 2. Änderung des Bebau-               - bei einem regelkonform geparkten Auto ist ein
     ungsplans Wolfsgruben wird mit dem Tag der                gesetzeskonformes gleichzeitiges Befahren mit
     amtlichen Bekanntmachung rechtskräftig.                   Gegenverkehr unmöglich ist, was unzumutbar sei.
     Beschluss: einstimmig                                     - die Straße allgemein als Abkürzung genutzt wird,
     Der Marktgemeinderat stellt in der Gesamtabwä-            v.a. von Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder in
                                                               den Kindergarten bringen.

14                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
- aufgrund der aktuellen Schließung durch die              Ingenieurbüro Heller, Herrieden     - 6.521,20 €
  Baustelle in der Schulstraße den Anwohnern be-             Weiterer Bieter:                    - 9.329,60 €
  wusst ist, wie hoch das Verkehrsaufkommen                  Weiterer Bieter:                    - 9.210,60 €
  durch den Durchgangsverkehr tatsächlich ist.
                                                             Los 2: Baugrunduntersuchung:
  Die Anwohner der Rosenstraße haben für die Um-             Günstigster Bieter:               - 16.323,23 €
  widmung alle auf einer Unterschriftsliste unter-           Weiterer Bieter:                  - 16.961,07 €
  schrieben. Diese liegt der Verwaltung vor. Eine            Weiterer Bieter:
  Stellungnahme der Polizeiinspektion Ansbach                Baugrundinstitut Gründer, Pyrbaum - 16.407,72 €
  sieht die Umwidmung kritisch. Es stellt sich die           Weiterer Bieter:                  - 25.604,04 €
  Frage, wie eine Wendemöglichkeit geschaffen                Los 3: Erdstatische Berechnung:
  werden kann und wie der Lieferverkehr (z.B. Pa-            Günstigster Bieter:
  ketdienste) die Straße anfahren kann. Weiterhin            Baugrundinstitut Gründer, Pyrbaum - 4.479,16 €
  besteht das Problem der Müllabfuhr. Diese fährt            Weiterer Bieter:                  - 4.760,00 €
  die Straße wohl rückwärts an. Dies soll nach Aus-          Weiterer Bieter:                  - 5.376,42 €
  sage des LRA Ansbach eigentlich nicht sein. Wei-           Weiterer Bieter:                  - 8.591,80 €
  terhin gibt die Verwaltung zu bedenken, dass eine
                                                             Los 4: Hydraulische Berechnung/Planungsleis-
  Umwidmung einen Vorteil für die Anwohner und
                                                             tung:
  deren Grundstücke haben könnte (Wertsteige-
                                                             Günstigster Bieter:
  rung) und so auch andere Straßenzüge diesen
                                                             Ingenieurbüro Würl, Weitramsdorf - 14.714,35 €
  Wunsch äußern könnten. Der Marktgemeinderat
                                                             Weiterer Bieter:                 - 33.397,35 €
  berät über den Antrag.
                                                             Die Ingenieurbüros haben teilweise kein Angebot
  Beschluss: einstimmig
                                                             abgegeben. Vom Wasserwirtschaftsamt liegt be-
  Der Marktgemeinderat stimmt der Umwidmung
                                                             reits die Zusage für die Förderung der Maßnahme
  in der beantragten Form nicht zu. Den Anwohnern
                                                             vor. Die Untersuchung wird mit 75 % der Gesamt-
  wird jedoch in Aussicht gestellt, die Rosenstraße
                                                             kosten gefördert. Die Gesamtkosten belaufen sich
  für den Durchgangsverkehr zu sperren (Einfahrts-
                                                             auf 42.122,43 € -> 75% = 31.591,82 € Förderung.
  verbot) und nur für Anlieger (Anlieger frei) frei zu
                                                             Es ist beabsichtigt den Restbetrag zu 90 % an die
  lassen. Hierzu sollen die Anwohner vorher schrift-
                                                             Eigentümer weiter zu geben: 42.122,42 € -
  lich gehört werden.
                                                             31.591,82 € = 10.530,60 € davon 90 % = 9.477,54
                                                             €. Somit blieben der Gemeinde Kosten in Höhe
6. Hochwasserschutz – Vorstellung der Angebote
                                                             von 1.053,06 €, welche sie selbst tragen muss. Der
   zur gutachterlichen Überprüfung des Sonnen-
                                                             Marktgemeinderatsbeschluss vom 24.09.2019
   seedamms und Vergabe
                                                             sah eine Kostenschätzung in Höhe von 31.475,00
  Der Markgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung          € vor.
  vom 24.09.2019 den Beschluss gefasst, dass der
                                                             Es entsteht eine kontroverse Diskussion über die
  Sonnenseedamm gutachterlich überprüft werden
                                                             Notwendigkeit der Maßnahme. Es wird darauf
  soll. Die Verwaltung hat über das Ingenieurbüro
                                                             hingewiesen, dass der Damm durch die Eigentü-
  Christofori und Partner entsprechende Angebote
                                                             mer nach dem Ablassen des Sonnensees bereits
  eingeholt. Das Ergebnis liegt nun vor. Die Aus-
                                                             ertüchtigt wurde.
  schreibung erfolgte in vier einzelnen Losen (Be-
  standsvermessung, Baugrunduntersuchung, Erd-               Beschluss: 8 Ja-Stimmen / 6-Nein-Stimmen
  statische Berechnung, Hydraulische Berech-                 Der Marktgemeinderat vergibt die Arbeiten zum
  nung/Planungsleistung). Das insgesamt günstigste           Gutachten des Sonnenseedamms wie folgt:
  Angebot beläuft sich auf 42.037,94 €, wobei hier           Los 1:
  die einzelnen Lose an verschiedene Büros verge-            Bestandsvermessung an das Ingenieurbüro Heller
  ben werden müssen.                                         aus Herrieden zu einem Angebotspreis in Höhe
                                                             von 6.521,20 €.
  Die Verwaltung plant, die Vergabe der Baugrund-
                                                             Lose 2 und 3:
  untersuchung und der Erdstatischen Berechnung
                                                             Baugrunduntersuchung und Erdstatische Berech-
  an ein Ingenieurbüro zu vergeben, um einen un-
                                                             nung an das Ingenieurbüro Gründer aus Pyrbaum
  vorhersehbaren Zeitaufwand und Kosten zu ver-
                                                             zu einem Angebotspreis von insgesamt 20.802,39
  meiden. Folgende Angebote wurden abgegeben:
                                                             €.
  Los 1: Bestandsvermessung:                                 Los 4:
  Günstigster Bieter:                                        Hydraulische Berechnung/Planungsleistung an

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020                                                  15
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