Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE 08 ...
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AUSGABE 07/2020 27.06.2020 JAHRGANG 35 Amts- und Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Flachslanden Die Rosenbacher Straße ist fertig – Danke an die Anwohner für die Pflege der Grünflächen Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 1
Bereitschaftsdienste Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt Ärzte anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. med. Markus Raster INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS 116 117 Marktplatz 2 außerhalb der üblichen Sprechzeiten. 91604 Flachslanden Notruf für Rettungsdienst Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 und Feuerwehr 112 Öffnungszeiten Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer- Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Handy. Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr Zahnärzte Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter- 24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8 net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter www.zahnnotdienst.info. Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und Zahnarztpraxis Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der Dr. Gerd-Klaus Zoellner regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un- Wiesenstraße 2 sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von 91604 Flachslanden 08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h. Tel. 09829/555 oder 09824/92770 www.arztpraxis-raster.de Sprechzeiten in Flachslanden: Mittwoch und Freitag Unsere Praxis ist vom 27.07.2020 bis 14.08.2020 8:00 – 12:00 Uhr wegen Urlaub geschlossen. Nachmittags nur nach Vereinbarung Vertretung: Sprechzeiten in Dietenhofen: Dr. Bernd Rettig, Markersbacher Straße 7, Montag, Dienstag und Donnerstag 91619 Obernzenn, Tel. 09844 976 570 8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr Dr. Uwe Keppler Internistische Hausarztpraxis Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell, Tel. 09802 958 1560 Bleiben Sie gesund – Ihr Praxisteam Dr. Raster Papiertonne Dr. med. Uwe Keppler Freitag, 03.07.2020 Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland Gelber Sack Tel. 09828-911892 Montag, 13.07.2020 Sprechzeiten in Rügland Montag 12.00 bis 16.30 Uhr Restmüll Dienstag 12.30 bis 16.00 Uhr Montag, 06.07.2020 Freitag 07.30 bis 10.00 Uhr Montag, 20.07.2020 Do. Blutentnahme nach Vereinbarung Biomüll Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Dienstag, 07.07.2020 Hauptstelle in Weihenzell, Tel. 09802-9581560 Dienstag, 21.07.2020 Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell 2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
Problemabfallsammlung Freitag, 17.07.2020 von 09:15 – 10:00 Uhr Industriestraße, vor dem Wertstoffhof Wertstoffhof Jeden Samstag von 09:30 bis 11:30 Uhr Kirchweih Neustetten 2020 Bitte beachten Sie: Leider kann aus aktuellem Anlass die Kirchweih in Bauschuttannahme am Wertstoffhof Neustetten vom 24.07 – 27.07 nicht stattfinden. Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ o- der gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, zu Wir freuen uns Sie 2021 wieder begrüßen zu dürfen! den üblichen Öffnungszeiten (Samstag von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr), abgegeben werden. Öffnungszeiten der Postfiliale Gebühren: Normaler Bauschutt: 1 cbm 25,00 € Montag, Mittwoch und Freitag ½ cbm 12,50 € 08.00 bis 12.00 Uhr Kleinstmenge 5,00 € Dienstag Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm 60,00 € 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr ½ cbm 30,00 € Kleinstmenge 10,00 € Donnerstag 08.00 bis 12 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss über private Entsorger erfolgen: Samstag 11.00 bis 12.00 Uhr Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530 Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und 09823/437 des Bürgerbüros: Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560 Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0 Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich von 13.00 bis 16.00 Uhr (ohne Gründeponie Standesamt) Ab 01.02.2020 können Gartenabfälle jeden Samstag Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch- straße gebracht werden. Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Gebühren: 1 cbm 9,50 € Flachslanden ½ cbm 5,00 € Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister Kleinstmenge 2,50 € Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704, E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de Amts- und Mitteilungsblatt August 2020 Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2, Redaktionsschluss: 16.07.2020 91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: Erscheinungstermin: 25.07.2020 09829/9111-21, E-Mail: poststelle@flachslanden.de katharina.naus@flachslanden.de karin.zink@flachslanden.de gabriele.kuhn@flachslanden.de Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29, 91459 Markt Erlbach Auflage: 1 100 pro Ausgabe Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden Monats. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 3
Fahrzeug und gehen Sie bei Spaziergängen nicht ein- fach daran vorbei, sondern nehmen aufgefunden Müll mit um Ihn zu entsorgen. Sie leisten damit ei- nen Beitrag zu unserer Umwelt. Hundebesitzer wer- Probealarm der Sirenen mit den ebenfalls darauf hingewiesen Ihre Hundekot- Funksteuerung beutel richtig zu entsorgen. 25.07.2020 Grüncontainer am Friedhof Ortsprecherwahl Sondernohe Aufgrund von Art. 60 a Gemeindeordnung (GO) hat in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selb- ständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt. Deshalb wird für den Bereich der früher selbständi- Wir bitten die Friedhofsbesucher, auf eine korrekte gen Gemeinde Sondernohe für die Wahlperiode 2020 Mülltrennung zu achten und die Bürgerinnen und bis 2026 eine Ortsprecherwahl abgehalten. Bürger dringend darum, den Restmüll in der eigenen Wegen der aufgrund der Corona-Pandemie erlasse- Tonne zu entsorgen. Auch nicht verrottende Fried- nen Hygiene- und Abstandsvorschriften muss die hofsabfälle gehören nicht in den Grüngut-Container, Ortsversammlung im Freien abgehalten werden. Ich sondern in die Restmülltonne. lade deshalb alle Gemeindebürgerinnen und –bürger aus dem Ortsteil Sondernohe zur Wahl der Ortsspre- Äste und Gestrüpp an Gehwegen cherin/des Ortssprechers am Donnerstag, den 9.Juli wir weißen darauf hin, dass der Straßenbereich und 2020 um 19.30 Uhr auf die Freifläche des Gasthau- der Gehwege entlang Ihres Grundstückes regelmä- ses Stöhr ein. Falls das Wetter die Wahl an diesem ßig zu reinigen und von übersehenden Äßten und Abend nicht zulässt findet sie eine Woche später am Gestrüpp zu befreien sind, sodass der Gehweg im 16.07.2020 um 19.30 Uhr statt. Weiterer Ausweich- vollem Umfang genutzt werden kann und Passanten termin wäre wieder eine Woche später am nicht auf die Straße ausweichen müssen. 23.07.2020 zur gleichen Uhrzeit am gleichen Ort. Ich freue mich auf die zahlreiche Teilnahme der Sonder- Hans Henninger nöher Gemeindebürger. 1. Bürgermeister Hans Henninger 1. Bürgermeister Haushaltssatzung des Marktes Flachslanden (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2020 Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, wir bitten sie folgende Punkte zu beachten: Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung er- lässt der Markt Flachslanden folgende Haushaltssat- Müllablagerungen an den zung: Straßenrändern §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.747.700,-- € und im Leider findet sich an den Straßenrändern häufig viel Vermögenshaushalt in den Müll. Bitte schmeißen Sie keine Abfälle aus Ihrem Einnahmen und Ausgaben mit 4.771.700,-- € ab. 4 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
§2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investiti- onen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 750.000,-- € festgesetzt. Das Postmuseum in Flachslanden §3 Der Posthalter Georg Haas hat in Flachslanden auf Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus- privater Basis ein sehenswertes Postmuseum aufge- halt werden nicht festgesetzt. baut. Das einzige in Mittelfranken, neben dem Post- museum in Nürnberg. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Ge- meindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) = 550 v.H. b) für die Grundstücke (B) = 550 v.H. 2. Gewerbesteuer = 320 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,-- € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft. Flachslanden, 28.04.2020 Georg Haas Hans Henninger Erster Bürgermeister Im Wohnhaus des Georg Haas war die Poststelle, dort war er seit 1974 Posthalter. Nebenan baute er seine Scheune in mühevoller Arbeit zu einem Postmuseum um. Zum 75 jährigen Bestehen der Post konnte der Manöver und Übungen der US-Streit- erste eingerichtete Raum besichtigt werden. kräfte; Anmeldung gem. der Bekannt- machung vom 04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 vom 19.12.2008) Folgende Übung wurde angemeldet: Art der Übung: Tag- und Nachtübungen mit Außenlandungen Zeitraum: 01.08.2020 – 31.08.2020 Besonderheiten: keine Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöver- schäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten, Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen. Hinsicht- lich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzan- sprüchen bei Manöverschäden wird auf das Hand- blatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürn- berg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, Tel: 0911/99261-0, Fax: 0911/99261-185, hingewiesen. Die Handblätter können dort angefordert werden. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 5
Georg Haas erstellte eine interessante Postchronik in „Landschaft anpacken“ – Schrift und Bild von der ersten dauerhaften Postex- pedition 1887 bis 1962. Landschaftspflegeverband Mittelfranken bietet prak- Im Eingangsbereich und in drei interessant eingerich- teten Räumen ist vieles zu besichtigen. Mitglieder tische Weiterbildung an und Freunde des Heimatvereins Flachslanden reno- Anpacken und mitmachen heißt die Devise, wenn vierten diesen Teil des Museums bereits. der Landschaftspflegeverband Mittelfranken von Im Jahr 1998 verstarb Reinhold Haas, der einzige September 2020 bis Juni 2021 zu einer 6-tägigen Sohn des Ehepaares Haas. Im Jahr 2000 starb die Ehe- Fortbildung in Sachen Landschaftspflege einlädt. frau des Georg Haas, ihr folgte dann 2002 Georg Haas Wer wissen möchte, wie man zum Erhalt unserer nach. wertvollen und einzigartigen Landschaft aktiv beitra- gen kann, ist hier richtig. Ganz konkret lernen die Teil- Der Markt Flachslanden hat dann im Jahr 2017 das nehmer/-innen einen Magerrasen von Sträuchern gesamte Anwesen Haas mit Wohnhaus, großem Gar- und Büschen zu befreien, damit der Schäfer wieder ten, Austragshaus der Eltern des Georg Haas und das beweiden kann, Hecken fachgerecht zu pflegen und Postmuseum gekauft. Feuchtwiesen so zu mähen, dass der Lebensraum von Orchideen und Schmetterlingen erhalten bleibt. Streuobstwiesen, Hecken und Bäume werden ge- pflanzt sowie der Umgang mit den entsprechenden Maschinen und Gerätschaften erprobt. Auch Arbeits- sicherheit und steuerliche Aspekte einer Erwerbstä- tigkeit in der Landschaftspflege sind Inhalte der Wei- terbildung. Neben der Vermittlung theoretischer Hin- tergründe und Aspekte liegt der Schwerpunkt dabei auf der praktischen und angewandten Landschafts- pflege, die anschließend zum Einsatz im Gelände be- fähigt. Die Weiterbildung findet in Zusammenarbeit mit der Landmaschinenschule Triesdorf statt und wird ge- Seit 2017 ist der Heimatverein Flachslanden dabei fördert vom Bayerischen Staatsministerium für Um- das Museum so umzugestalten, dass es der Nachwelt welt und Verbraucherschutz und dem Bezirk Mittel- erhalten werden kann. franken. Der Lehrgang schließt nach erfolgreicher Zu besichtigen sind „Die große Postchronik“ in Bild Teilnahme mit einem Zertifikat ab. Die theoretischen und Schrift, ein Morse-Telefon, Telefone aus ver- Kurstage finden in der Landmaschinenschule Tries- schiedenen Epochen und Zeiten, wertvolle Post-Ta- dorf, Lkr. Ansbach, statt, die Praxisteile voraussicht- schen und Post-Uhren, Urkunde „Erste Postverbin- lich in den Landkreisen Ansbach, Weißenburg-Gun- dung 1831“, viele Bilder von Postillionen aus ganz zenhausen und Roth. Ein Hygienekonzept zu den je- Deutschland, die Geschichte der Familie Haas, viele weils gültigen Covid-19 Regelungen wird umgesetzt. Briefmarken. Termine 2020/21 (Beginn jeweils 8:30 Uhr): 18. September 2020, 02. Oktober 2020, 06./07. No- vember 2020 (Beginn freitags ab 13.00 Uhr, samstags ab 8:30 Uhr), 29. Januar 2021, 18. Juni 2021 Kosten: gesamter Kurs 120 €, ohne Verpflegung Der Kurs richtet sich an alle, die ein Interesse an Land- schaft und Natur haben und praktisch anpacken möchten - egal ob Jung oder Alt, Mann oder Frau, An- fänger oder alter Hase! Der Landschaftspflegeverband betreut zahlreiche Naturschutz- und Biotopflächen in Mittelfranken. Hier können sich Einsatzmöglichkeiten für die Teil- nehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung er- Christa Henninger für den geben. Die Weiterbildung kann nur durchgeführt Heimatverein Flachslanden 6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
werden, wenn die zu den jeweiligen Zeitpunkten gül- Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so tigen Covid-19 Beschränkungen es zulassen. hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis Weitere Informationen und Anmeldung beim Land- mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemein- schaftspflegeverband Mittelfranken unter www lpv- schaft oder der Überzeugung seiner Weltanschau- mfr. de, telefonisch unter 0981-4653-3520 oder per ungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwerti- Mail an info@lpv-mfr.de gen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid bzw. das Gelöbnis nimmt der erste Bürgermeister ab. Marktgemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an die vorhergehende Amtszeit wieder als Markt- gemeinderatsmitglieder des Markts Flachslanden gewählt worden sind, brauchen den Eid bzw. das Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 – Gelöbnis nicht erneut abzulegen, Art. 31 Abs. 4 öffentlicher Teil Satz 6 GO. 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- 3. Weitere Bürgermeister, Festlegung der Anzahl schlussfähigkeit Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte ei- Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor- nen oder zwei weitere Bürgermeister. Die Bewer- den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit ber müssen die Wählbarkeit zum ersten Bürger- der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. meister besitzen, Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 39 Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit- GLKrWG (mind. 18 Jahre alt, Deutscher im Sinn zende erklärt die Sitzung für eröffnet. Die neuen des Art. 116 GG, seit drei Monaten eine Wohnung Marktgemeinderäte werden begrüßt. Es werden im Wahlkreis oder gewöhnlicher Aufenthalt; kein keine Einwände gegen die Tagesordnung erho- Ausschluss vom Wahlrecht oder Wählbarkeit). Die ben. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich weiteren Bürgermeister sind grundsätzlich Ehren- durch den Vorsitzenden, sollte in der Niederschrift beamte außer der Marktgemeinderat bestimmt, kein anderer oder zusätzlicher Berichterstatter dass die weiteren Bürgermeister Beamte auf Zeit benannt sein. (berufsmäßige Bürgermeister) sein sollen. Hierfür ist eine Satzungsregelung notwendig. Auf die wei- 2. Vereidigung der neu in den Gemeinderat gewähl- teren Bürgermeister findet das KWBG Anwen- ten Mitglieder dung. Folgende Gemeindebürgerinnen und Gemeinde- Die Wahl der weiteren Bürgermeister findet in ge- bürger sind als Marktgemeinderatsmitglieder neu heimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer mehr gewählt worden: als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, Art. 35 Abs. 2 Satz i.V.m. Art. 51 Abs. 3 GO. Herr Davin Dukes Erhält kein Gemeinderatsmitglied die erforderli- Herr Stephan Kraheberger che Stimmzahl, kommt es zur Stichwahl zwischen Herr Matthias Henninger den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Herr Dr. Zeno Lamers Bei Stimmgleichheit erfolgt die Wahl per Losent- Herr Olaf Pitterling scheid. Die neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder Beschluss: einstimmig müssen gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung Für die Dauer der Wahlzeit vom 01.05.2020 bis für den Freistaat Bayern (GO) in feierlicher Form 30.04.2026 werden zwei weitere Bürgermeister vereidigt werden. Die Eidesformel lautet: als Ehrenbeamte gewählt. "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bun- desrepublik Deutschland und der Verfassung des 4. Wahl des ersten stellvertretenden Bürgermeis- Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen ge- ters (=Zweiter Bürgermeister) horsam zu sein und meine Amtspflichten gewis- Für das Amt des Zweiten Bürgermeisters werden senhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der vorgeschlagen: Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe." 1. Herr Stephan Kraheberger 2. Frau Nicole Guggenberger Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Marktge- Grundsätzlich kann jedes Gemeinderatsmitglied meinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder zum Zweiten Bürgermeister gewählt werden. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 7
Nach Auszählung der Stimmzettel wird folgendes Der Diensteid bzw. das Gelöbnis entfallen, wenn Ergebnis festgestellt: die weiteren Bürgermeister im Anschluss an die vorhergehende Amtszeit wieder als weitere Bür- Anzahl der gültigen Stimmen: 15 germeister gewählt werden, Art. 27 Abs. 4 KWBG. Anzahl der ungültigen Stimmen: 0 Den Diensteid bzw. das Gelöbnis nimmt der erste Herr Stephan Kraheberger: 6 Stimmen Bürgermeister ab, Art. 27 Abs. 3 Halbsatz 2 KWBG. Frau Nicole Guggenberger: 9 Stimmen Frau Nicole Guggenberger ist somit zur Zweiten 7. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Bürgermeisterin des Marktes Flachslanden ge- Gemeindeverfassungsrechts, Beratung, ggf. Er- wählt. Auf Nachfrage des Vorsitzenden nimmt lass Frau Guggenberger die Wahl an. Erster Bürgermeister Henninger stellt den Entwurf der Satzung vor. Es wird festgelegt, dass die Sitz- 5. Wahl des zweiten stellvertretenden Bürgermeis- verteilung innerhalb der zu bildenden Ausschüsse ters (=Dritter Bürgermeister) nach Sainte Lagüe-Schepers erfolgt. Das Sitzungs- Für das Amt des Dritten Bürgermeisters werden geld wird auf 20 € pro Sitzungsteilnahme festge- vorgeschlagen: legt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird un- verändert (6 Mitglieder pro Ausschuss plus Vorsit- 1. Herr Markus Hecht zender, bzw. 5 Mitglieder plus Vorsitzender im 2. Herr Fritz Hein Rechnungsprüfungsausschuss) belassen. Grundsätzlich kann jedes Gemeinderatsmitglied Beschluss: einstimmig zum Dritten Bürgermeister gewählt werden. Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung zur Nach Auszählung der Stimmzettel wird folgendes Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindever- Ergebnis festgestellt: fassungsrechtes im Entwurf der Verwaltung (mit den genannten Veränderungen). Anzahl der gültigen Stimmen: 15 Anzahl der ungültigen Stimmen: 0 8. Geschäftsordnung des Gemeinderates, Bera- Herr Markus Hecht: 6 Stimmen tung, ggf. Erlass Herr Fritz Hein: 9 Stimmen Der Marktgemeinderat gibt sich gemäß Art. 45 GO Herr Fritz Hein ist somit zum Dritten Bürgermeis- eine Geschäftsordnung. Erster Bürgermeister ter des Marktes Flachslanden gewählt. Auf Nach- Henninger stellt den Entwurf der Geschäftsord- frage des Vorsitzenden nimmt Herr Hein die Wahl nung vor. Die einzelnen Vorschriften werden im an. Gremium behandelt. Die Höchstgrenze für die haushaltsmäßigen Ausgaben, über die der Bürger- 6. Vereidigung des Zweiten und ggf. Dritten Bürger- meister selbst entscheiden kann, wird auf 10.000 meisters € festgesetzt. Die Zeit für die Gemeinderatsitzung wird in der Regel auf 20.00 Uhr festgeschrieben, Die weiteren Bürgermeister haben einen Dienst- der regelmäßige Sitzungstag ist der Dienstag. Zu § eid zu leisten. Die Eidesformel lautet: 20 der Satzung (Form und Frist der Sitzungsla- „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bun- dung) wünschen die Gemeinderatsmitglieder ein desrepublik Deutschland und der Verfassung des Wahlrecht zwischen elektronischer Einladung per Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und Mail, schriftlicher und elektronischer Einladung gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so sowie nur schriftlicher Einladung. Zu § 22 der Sat- wahr mir Gott helfe.“ zung wird beschlossen, dass die Niederschrift des Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatsitzung mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Be- weiterhin wie in der bisherigen Form durch den amter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Ge- Vorsitzenden verlesen wird. Im Anschluss wird wissensgründen keinen Eid leisten zu können, so dann über die Niederschrift nicht öffentlicher Teil sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte beschlossen. „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis Beschluss: einstimmig mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemein- Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäfts- schaft oder der Überzeugung der Weltanschau- ordnung für die Wahlzeit vom 01.05.2020 bis ungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin 30.04.2026 in der vorgelegten Fassung des Ent- entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsfor- mel einzuleiten. 8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
wurfs vom 28.04.2020 mit den genannten Ände- Meßlinger, Ulrich Schultheiß, Herbert (2) rungen. CSU und Bürgerblock Bodächtel, Hubert Kraheberger, Stephan (1) 9. Bildung der Ausschüsse und Bestimmung eines Hecht, Markus Dukes, Davin (2) Ausschussmitgliedes des Rechnungsprüfungs- ausschusses zum Vorsitzenden Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe Pitterling, Olaf Guggenberger, Nicole (1) Die Gruppierungen des Marktgemeinderats wur- Dr. Lamers, Zeno (2) den benachrichtigt und haben die Besetzung der Ausschüsse bereits gemeldet. Nach allen Verfah- SPD/Unabhängige Wähler ren zur Besetzung der Ausschüsse ergibt sich bei Schöner, Wolfgang Kirschbaum, Willy einer Anzahl von sechs Ausschussmitgliedern, Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses: dass die Liste für Alle und CSU und Bürgerblock je- weils zwei Ausschusssitze und die Freie Wähler- Mitglieder Vertreter schaft Virnsberg/Sondernohe und SPD/Unabhän- Liste für Alle gige Wähler jeweils einen Ausschusssitz erhalten. Hein, Fritz Meßlinger, Ulrich (1) Der Marktgemeinderat ist bei der Besetzung der Schultheiß, Herbert Imschloß, Edeltraud (2) Ausschüsse an die Vorschläge der Gruppierungen gebunden. CSU und Bürgerblock Dukes, Davin Hecht, Markus (1) Besetzung des Bau- und Umweltausschusses: Bodächtel, Hubert Kraheberger, Stephan (2) Mitglieder Vertreter Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe Liste für Alle Pitterling, Olaf Dr. Lamers, Zeno (1) Meßlinger, Ulrich Schultheiß, Herbert (1) Guggenberger, Nicole (2) Henninger, Matthias Hein, Fritz (2) SPD/Unabhängige Wähler CSU und Bürgerblock Kirschbaum, Willy Schöner, Wolfgang Hecht, Markus Dukes, Davin (1) Es ist ein Mitglied des Rechnungsprüfungsaus- Kraheberger, Stephan Bodächtel, Hubert (2) schusses zum Vorsitzenden zu bestimmen. Fol- Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe- gende Vorschläge werden abgegeben: Hein, Fritz Guggenberger, Nicole Pitterling, Olaf (1) Abstimmungsergebnis: einstimmig Dr. Lamers, Zeno (2) Marktgemeinderat Fritz Hein wird zum Vorsitzen- SPD/Unabhängige Wähler den des Rechnungsprüfungsausschusses be- Schöner, Wolfgang Kirschbaum, Willy stimmt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Marktge- Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses: meinderat Hubert Bodächtel bestimmt. Mitglieder Vertreter 10.Bestellung der Mitglieder im Kindergartenaus- Liste für Alle schuss Hein, Fritz Henninger, Matthias (1) Schultheiß, Herbert Imschloß, Edeltraud (2) Nach dem Betriebsträgervertrag wird der Markt Flachslanden vom Bürgermeister und zwei Mit- CSU und Bürgerblock gliedern des Marktgemeinderats im Kindergarten- Bodächtel, Hubert Kraheberger, Stephan (1) ausschuss vertreten. Hecht, Markus Dukes, Davin(2) Besetzung des Kindergartenausschusses: Freie Wählerschaft Virnsberg und Sondernohe- Guggenberger, Nicole Pitterling, Olaf (1) Mitglieder Vertreter Dr. Lamers, Zeno (2) Guggenberger, Nicole Imschloß, Edeltraud (1) SPD/Unabhängige Wähler Kraheberger, Stephan Dukes, Davin (2) Kirschbaum, Willy Schöner, Wolfgang Beschluss: einstimmig Besetzung des Personalausschusses: Als Mitglieder des Kindergartenausschusses wer- den neben Bürgermeister Henninger Frau Nicole Mitglieder Vertreter Guggenberger und Herr Stephan Kraheberger er- Liste für Alle nannt. Imschloß, Edeltraud Henninger, Matthias (1) Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 9
11. Bestellung des Vertreters beim Schulverband bestehende Straße, Wasserleitung und Kanal ge- Lehrberg sichert. Der Markt Flachslanden stellt wie der Markt Lehr- Beschluss: einstimmig berg und die Gemeinde Oberdachstetten einen Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge- Vertreter beim Schulverband Lehrberg. nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver- nehmen. Beschluss: einstimmig Erster Bürgermeister Henninger wird zum Vertre- Zweite Bürgermeisterin Guggenberger nimmt ter des Marktes Flachslanden beim Schulverband an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Lehrberg bestellt. 13.2. Bauvorhaben Lederer – Errichtung von zwei Marktgemeinderat Hubert Bodächtel ist bei der Lagerhallen; Kellerfeld 7 Abstimmung nicht anwesend. Der Bauherr beabsichtigt den Bau von zwei La- 12. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Stan- gerhallen auf dem Grundstück des bestehenden desbeamten Zimmereibetriebs. Es wird das Genehmigungs- freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO bean- Gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG kann der Markt Flachs- tragt. Nach Prüfung der Verwaltung werden die landen seine Bürgermeister und Bürgermeiste- Vorgaben des Bebauungsplans Kellerfeld voll- rinnen zu Standesbeamten bestellen. Die not- ständig eingehalten. Die Grenzbebauung zum wendigen Voraussetzungen (Dienst- oder Be- Nachbargrundstück Birkmann mit Abstandsflä- schäftigungsverhältnis zum Rechtsträger, Beam- chenübernahme durch den Nachbarn verhin- ter der dritten Qualifikationsebene oder Beschäf- dert die Genehmigungsfreistellung nicht. Die Er- tigter mit Fachprüfung AL II, erfolgreiche Teil- schließung ist durch öffentliche Straße und Ka- nahme an einem Einführungslehrgang und mind. nal gesichert. Die Nachbarunterschriften sind drei Monate praktische Tätigkeit bei einem Stan- vollständig vorhanden. desamt) müssen nicht erfüllt sein. Der Aufgaben- bereich ist in diesem Fall auf die Vornahme von Beschluss: einstimmig Eheschließungen und Begründung von Lebens- Der Marktgemeinderat erteilt die Genehmi- partnerschaften zu beschränken. Bisher ist Erster gungsfreistellung für das o.g. Bauvorhaben. Bürgermeister Henninger zum Standesbeamten Zweite Bürgermeisterin Guggenberger nimmt gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG bestellt. an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Beschluss: einstimmig Erster Bürgermeister Henninger wird zum Stan- 13.3. Bauvorhaben Leibel – Errichtung eines An- desbeamten bestellt. Sein Aufgabenkreis wird baus an das bestehende Wohnhaus; Rosenba- auf die Vornahme von Eheschließungen be- cher Straße 19 schränkt. Der Bauherr beabsichtigt, einen Anbau an das Marktgemeinderat Ulrich Meßlinger ist bei der bestehende Wohnhaus zu errichten. Das Bau- Abstimmung nicht anwesend. vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die umliegende Bebauung weißt cha- 13. Baupläne raktertypische Züge eines allgemeinen Wohnge- 13.1. Bauvorhaben Lederer – Errichtung einer Ga- biets auf (§ 4 BauNVO). Das Bauvorhaben fügt rage; Sondernohe 50 sich seiner Eigenart nach in die umgebene Be- bauung ein. Planungsrechtlich begegnet das Die Bauherren beabsichtigen den Bau einer wei- Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung keinen teren Garage auf dem Grundstück des bestehen- Bedenken. Die Nachbarunterschriften sind voll- den Wohnhauses. Das Bauvorhaben befindet ständig im Bauantrag vorhanden. Die Erschlie- sich im Innenbereich mit Ortsrandlage (§ 34 ßung ist durch die bestehende Straße, Wasser- BauGB). Die umliegende Bebauung weißt cha- leitung und Kanal gesichert. raktertypische Züge eines Dorfgebietes auf (§ 5 BauNVO). Das Bauvorhaben fügt sich seiner Ei- Beschluss: einstimmig genart nach in die umgebene Bebauung ein. Pla- Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge- nungsrechtlich begegnet das Bauvorhaben aus nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver- Sicht der Verwaltung keinen Bedenken. Die nehmen. Nachbarunterschriften sind vollständig im Bau- antrag vorhanden. Die Erschließung ist durch die 14.Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.04.2020 – öffentlicher Teil 10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
13 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen. Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh- migung der Niederschrift der Sitzung vom Marktgemeinderat Kirschbaum teilt mit, dass der 28.04.2020 – öffentlicher Teil. Der Marktgemein- Verein für Gartenbau- und Landschaftspflege derat erhebt keine Einwände. eine Genehmigung vom Landratsamt Ansbach für eine Pflanzentauschaktion am 09.05.2020 beim Beschluss: 14 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung Edeka Schuler bekommen hat. Die Genehmigung Die Niederschrift der Sitzung 28.04.2020 – öffent- erging auf Grund der aktuellen Maßnahmen zur licher Teil wird genehmigt. Eindämmung des Corona-Virus. 15. Bekanntgaben/Sonstiges Erster Bürgermeister Henninger informiert den Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 – Marktgemeinderat darüber, dass die Bayerische Staatsforsten AöR angefragt hat, ob sie die Fläche öffentlicher Teil an der Staatsstraße bei Neustetten erneut für die Lagerung von Holz nutzen kann. Es würde eine 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- Pachtentschädigung gezahlt werden. Er möchte schlussfähigkeit die Meinung des Marktgemeinderats zu diesem Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen Thema wissen, da es beim letzten Mal im Nach- worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die hinein Diskussionen darüber gegeben hat. Der Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm- Marktgemeinderat bittet darum zu überprüfen, berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss- ob der Mindestabstand von 500 m zum nächstge- fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er- legenen Wald eingehalten wird, um Schädlings- öffnet. Die neuen Marktgemeinderäte werden befall zu verhindern. Weiterhin sollte geklärt begrüßt. Es werden keine Einwände gegen die werden, wie lang die Lagerung dauern soll. Ein Tagesordnung erhoben. Die Berichterstattung er- evtl. Sonnenwendfeuerfest an diesem Platz sollte folgt grundsätzlich durch den Vorsitzenden, stattfinden können. Auch alternative Standorte sollte in der Niederschrift kein anderer oder zu- an öffentlichen Plätzen und Wegen werden dis- sätzlicher Berichterstatter benannt sein. kutiert. Die Verwaltung wird den Abstand zum nächstgelegenen Wald und die Dauer der Lage- 2. Baupläne rung klären. Unter der Voraussetzung, dass die 2.1 Bauvorhaben Galewski – Neubau Carport; Am Vorgaben eingehalten werden und das Sonnen- Weiherholz wendfeuerfest stattfinden kann, wird der Lage- Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Car- rung von Holz durch die Bayerischen Staatsfors- ports auf dem Grundstück Am Weiherholz 6. Das ten AöR zugestimmt. Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich Abstimmungsergebnis: des Bebauungsplans Nr. 12 – Weiherholz. Das 8 Ja-Stimmen zu 7 Nein-Stimmen. Plangebiet sieht für das Grundstück allgemeines Erster Bürgermeister Henninger informiert dar- Wohngebiet vor. Das Bauvorhaben ist in diesem über, dass im Rahmen der wöchentlichen Gebiet grundsätzlich nach BauNVO zulässig. Der Baustellenbesprechungen zum Ausbau Rosenba- Bauherr beabsichtigt den Carport an der südli- cher-, Schul- und Wiesenstraße die Frage aufkam, chen Nachbargrenze aufzustellen und somit au- wie der Übergang an der Grundschule von Schul- ßerhalb der festgelegten Baugrenzen. Nach § 23 straße und Wiesenstraße gestaltet werden soll. Abs. 5 Satz 1 BauNVO können Nebenanlagen im Ursprünglich geplant war eine Pflasterung als Sinne des § 14 BauNVO außerhalb der Baugren- Markierung für den Übergang. Zielsetzung sollte zen zugelassen werden, wenn der Bebauungs- sein, dass die Schul- und Kindergartenkinder si- plan keine abweichende Regelung trifft. Zu den cher die Straße an der Kreuzung Schulstraße/ Nebenanlagen zählen auch überdachte Stell- Wiesenstraße überqueren können. Es werden plätze (Carports). Aus Sicht der Verwaltung be- mehrere Vorschläge diskutiert. Es wird beschlos- stehen gegen das Bauvorhaben somit keine Be- sen, dass auf Höhe der Kreuzung Schulstraße/ denken. Das Bauvorhaben kann jedoch nicht im Wiesenstraße ein Zebrastreifen über die Wiesen- Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt straße und ein Zebrastreifen über die Schulstraße werden, da der Carport über 3 m Höhe hat und (beim Beginn des Gehsteigs in Richtung Bad somit eine Abweichung von den Abstandsflächen Windsheimer) angebracht werden soll. nach Art. 6 BayBO erforderlich ist. Die Nachba- runterschriften sind nicht vollständig im Bauan- Abstimmungsergebnis: trag vorhanden. Dies ist dem Bauherrn bekannt. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 11
Die Unterschriften sollen im Verfahren nachge- Bauvorhaben ist an der nördlichen Nachbar- holt werden. Die Erschließung ist durch die beste- grenze geplant. Der vorgeschriebene Grenzab- hende Straße, Wasserleitung und Kanal gesi- stand kann nicht eingehalten werden. Die Beur- chert. teilung und Entscheidung bezüglich der Ab- standsflächen obliegt der Baubehörde. Planungs- Beschluss: einstimmig rechtlich ist das Bauvorhaben aus Sicht der Ver- Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge- waltung nicht zu beanstanden. Die Nachbarun- nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver- terschriften sind vollständig im Bauantrag vor- nehmen. Der Bauantrag wird im Genehmigungs- handen. Die Erschließung ist durch die beste- verfahren nach Art. 64 BayBO behandelt. hende Straße, Wasserleitung und Kanal gesi- chert. 2.2 Bauvorhaben Ryparova – Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses; Kellerfeld 8 a Beschluss: einstimmig Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge- Die Bauherrin beabsichtigt den Neubau eines nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver- Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück nehmen. Kellerfeld 8 a. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kellerfeld. 2.4 Bauvorhaben DFMG Deutsche Funkturm GmbH Das Plangebiet sieht für das Grundstück Mischge- – Neubau Schleuderbetonmast H=28 m mit 6 m biet vor. Das Bauvorhaben ist in diesem Gebiet Aufsatzmast inkl. Systemtechnik auf Funda- grundsätzlich nach BauNVO zulässig. Die Bauher- mentplatte und Außenanlagen; Kellern rin beantragt das Genehmigungsfreistellungsver- fahren. Nach Prüfung der Unterlagen hat das Mit diesem Bauvorhaben hat sich der Marktge- Grundstück eine Fläche von insgesamt 1.340 m². meinderat bereits in der Sitzung vom 24.09.2019 Nach § 4 der Satzung zum Bebauungsplan Keller- beschäftigt. Das gemeindliche Einvernehmen feld ist eine Mindestgrundstücksgröße von 1.500 wurde zu diesem Bauvorhaben nicht erteilt. m² festgelegt. Nach Rücksprache mit dem Land- Grund hierfür war vor allem die Lage des geplan- ratsamt Ansbach ist daher ein Baugenehmi- ten Funkturms auf dem Grundstück (Fl.Nr. 1697) gungsverfahren nach Art. 64 BayBO erforderlich, und die Nähe zu der Wohnbebauung im Ortsteil da es sich auch hierbei um eine Abweichung vom Kellern. Das Bauvorhaben wurde dann an das LRA B-Plan handelt. Alle anderen Vorgeben des Be- Ansbach – Bauamt – entsprechend dem üblichen bauungsplans werden eingehalten. Aus Sicht der Verwaltungsvorgang zur Entscheidung abgege- Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben ben. Mit Schreiben vom 22.04.2020 teilt das LRA somit keine Bedenken. Das Bauvorhaben kann je- Ansbach mit, dass es beabsichtigt, das gemeind- doch nicht im Genehmigungsfreistellungsverfah- liche Einvernehmen nach Art. 67 BayBO zu erset- ren behandelt werden. Die Nachbarunterschrif- zen, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 ten sind vollständig im Bauantrag vorhanden. Die BauGB privilegiert ist. Die Gemeinde erhält nun Erschließung ist durch die bestehende Straße, die Möglichkeit, über das Vorhaben nochmals zu Wasserleitung und Kanal gesichert. beraten (Art. 67 Abs. 4 BayBO). Sollte der Markt- gemeinderat das Einvernehmen erneut nicht er- Beschluss: einstimmig teilen, wird das LRA Ansbach mit entsprechenden Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge- Bescheid das Einvernehmen ersetzen. nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver- nehmen. Der Bauantrag wird im Genehmigungs- Nach Meinung der Verwaltung kann der Mast verfahren nach Art. 64 BayBO behandelt. ohne größere Nachteile ca. 100 m nach Osten verschoben werden. Damit wird der Abstand zur 2.3 Bauvorhaben Leidel – Umbau eines bestehen- Staatsstraße eingehalten. Die Bewirtschaftung den Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus; wird durch die Randlage nicht eingeschränkt. Kettenhöfstetten 5 Dies wurde von Bürgermeister Henninger bei den Verhandlungen im Vorfeld und beim Ortstermin Der Bauherr beabsichtigt den Umbau eines be- vorgeschlagen. stehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilien- haus auf dem Grundstück Kettenhöfstetten 5. Beschluss: einstimmig Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ Der Marktgemeinderat erteilt für das oben ge- 34 BauGB). Die umliegende Bebauung weist cha- nannte Bauvorhaben das gemeindliche Einver- raktertypische Züge eines Dorfgebietes auf (§ 5 nehmen unter der Voraussetzung, dass der Mast BauNVO). Das Bauvorhaben fügt sich seiner Ei- 100 m nach Osten verschoben wird. genart nach in die umgebene Bebauung ein. Das 12 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
3. Bebauungsplan Wolfsgruben – 2. Änderung Zu untere Naturschutzbehörde: Die Empfehlungen werden zur Kenntnis genom- Zusätzlicher Berichterstatter: Herr Bierwagen (In- men. In Abwägung aller Belange wird im Ergebnis genieurbüro Christofori und Partner) jedoch an den getroffenen Festsetzungen festge- 3.1 Beratung, Abwägung und Beschlussfassung halten. Diese sind als ausreichend zu erachten zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffent- und sollen das notwendige Mindestmaß gewähr- lichkeit sowie der Behörden und sonst. Träger leisten. Für den öffentlichen Bereich wird im Rah- öffentlicher Belange eingegangenen Stellung- men der Ausführungsplanung eine weitere nahmen Durchgrünung und die Pflanzung von Bäumen in ggf. noch zu realisierenden Fahrbahnverengun- Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Wolfs- gen geprüft. Dies ist in Abwägung aller Belange gruben wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend zu erachten. zum Entwurf sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Seitens Zu Sachgebiet Abfallwirtschaft: der Öffentlichkeit und der Behörden und sonst. Die Bedenken des Sachgebiets werden in Abwä- Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnah- gung aller Belange nicht geteilt. Eine Ordnungs- men ein, über deren Inhalt eine Beratung und Ab- gemäße Entsorgung des Planungsgebietes ist wägung erforderlich ist. Herr Bierwagen vom In- nach allgemeinem Verständnis auch bei einer genieurbüro Christofori und Partner erläutert die Straßenbreite von 5,00 m hinreichend sicher ge- eingegangen Stellungnahmen und gibt hierzu je- währleistet. Es gilt grundsätzlich die StVO in wel- weils einen mit der Verwaltung abgestimmten cher auch Mindestdurchfahrtsbreiten geregelt Abwägungsvorschlag. Über diese Stellungnah- sind, falls Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum men ist im Marktgemeinderat zu beraten und parken. Sind diese unterschritten, darf kein Par- eine Abwägung über deren Inhalte durchzufüh- ken erfolgen. Auch gem. RASt 06 ist bei einer Stra- ren. Über folgende Stellungnahmen wurde Be- ßenbreite von 5,00 ein Begegnungsverkehr von schluss gefasst: PKW und LKW möglich. Die Ausweisung von Hal- teverboten kann nicht auf Ebene der Bauleitpla- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde nung erfolgen. Dies kann nur mittels Verkehrs- und des SG Abfallwirtschaft des Landratsamts An- rechtlicher Anordnung auf Ebene des Vollzugs der sbach: Straßenverkehrsordnung erfolgen. Dies ist im Ein- In der Stellungnahme vom 24.09.2019 im Rah- zelfall individuell zu prüfen. In der Gesamtbe- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde trachtung kann somit auf Ebene der Bauleitpla- aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht nung von einer hinreichend gesicherten Müllent- auf verschiedene Punkte eingegangen. Aus natur- sorgung ausgegangen werden. schutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme keine grundlegenden Bedenken oder Einwände Der Abwägungsvorschlag wird in der vorgestell- gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans ten Form beschlossen. Im Übrigen wird auf die „Wolfsgruben". Die Meldung der Ausgleichsflä- vorgelegte Abwägungstabelle verwiesen. chen hat durch den Markt Flachslanden zu erfol- gen. Stellungnahme des Staatlichen Bauamts: Es werden Bedenken gegen eine Erschließung der Das Sachgebiet Abfallwirtschaft meldet Beden- Baugebiets von Westen über die Staatsstraße ge- ken bezüglich der Straßenbreite an, weil diese äußert. Vor der Erstellung einer neuen Einmün- statt 5,50 m nur 5,00 m beträgt. Es wird darauf dung mit Linksabbiegespur ist eine Vereinbarung hingewiesen, dass bei Behinderungen z.B. par- bezüglich der Übernahme der Kosten durch den kenden Fahrzeugen auf der Fahrbahnfläche eine Markt Flachslanden für den Umbau der Staats- Durchfahrt und damit ordnungsgemäße Anfahrt straße und der Ablösekosten mit dem Staatlichen der Grundstücke durch die Müllfahrzeuge und Bauamt zu schließen. damit die Leerung der Behälter der Anwohner nicht mehr gewährleistet werden kann. Alle wei- Abwägung: teren am Verfahren beteiligten Sachgebiete ha- Der Markt Flachslanden strebt weiterhin eine ben die übersandten Unterlagen ohne Anmer- vorrangige Erschließung von Osten und Süden an. kungen zur Kenntnis genommen. Für die südliche Anbindung ist jedoch weiterhin der notwendige Grunderwerb noch nicht ab- Abwägung: schließend geklärt. Die Möglichkeit der Erschlie- Die Stellungnahme wird in Abwägung aller Be- ßung von Westen ist daher in Abwägung aller Be- lange wie folgt behandelt: Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 13
lange weiterhin als notwendige Erschließungsop- gung fest, dass die Belange der Öffentlichkeit so- tion auf Ebene der Bauleitplanung vorzusehen. wie der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Dies ergibt sich aus der gewachsenen Struktur der Belange bei den Planungen für die 2. Änderung Baugebiete südlich des Planungsgebietes mit ge- des Bebauungsplans Wolfsgruben gerecht und ring dimensionierten Straßenquerschnitten. An abgewogen berücksichtigt sind. Unter Beachtung der Erschließungsoption wird daher festgehalten. dieser Abwägung beschließt der Marktgemeinde- Die notwendigen Festsetzungen, auch hinsicht- rat die 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfs- lich der Sichtdreiecke und der Abstände von Be- gruben“ mit integriertem Grünordnungsplan in pflanzungen sind bereits enthalten. Die weiteren der Fassung vom 26.05.2020 bestehend aus dem Maßgaben werden im Rahmen einer Ausfüh- zeichnerischen Teil (Planblatt) mit zeichnerischen rungsplanung beachtet. Die notwendige Verein- Festsetzungen sowie der Satzung mit textlichen barung und Regelung der Kostentragung erfolgt Festsetzungen zum Bebauungsplan- und Bauord- rechtzeitig im Falle der Notwendigkeit der Um- nungsrecht gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung. setzung der Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünord- Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme nungsplan „Wolfsgruben“ auszufertigen und den Der Abwägungsvorschlag wird in der vorgestell- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.3 Halbsatz 2 ten Form beschlossen. Im Übrigen wird auf die BauGB ortsüblich bekannt zu machen. vorgelegte Abwägungstabelle verwiesen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: 4. Straßenbeleuchtung – Angebot und Vergabe der Ein Anwohner äußert Bedenken, dass künftig die Beleuchtung im Gewerbegebiet Kellerfeld, 2. Ausfahrt seines Kfz und Wohnwagens vom Ab- Bauabschnitt stellplatz noch möglich ist. Der Verwaltung liegt ein Angebot der N-ERGIE Abwägung: Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung des Ge- Im Bereich der Einfahrt des Grundstücks 692/1 ist werbegebiets Kellerfeld, 2. Bauabschnitt vor. Ge- die öffentliche Straße mit einer Breite von 5,50 m plant ist der Einbau von fünf Straßenleuchten des vorgesehen. Planerisch ist davon auszugehen, Typs ITALO 1 A LED inkl. Kabelverlegung und An- dass unter Nutzung der Gegenfahrbahn eine si- schluss. Die Lampen sind insgesamt 6,5 m hoch. chere Befahrung des Grundstücks möglich sein Die Aufstellorte wurden so geplant, dass eine wird. möglichst gleichmäßige und vollständige Aus- Beschluss: einstimmig leuchtung der Straße stattfindet. Das Angebot be- Der Abwägungsvorschlag wird in der vorgestell- läuft sich auf insgesamt 10.958,29 € brutto. ten Form beschlossen. Im Übrigen wird auf die Beschluss: einstimmig vorgelegte Abwägungstabelle verwiesen. Der Marktgemeinderat vergibt die Arbeiten an Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen, der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Kel- bzw. wurden nur zur Kenntnis abgegeben und be- lerfeld, 2. Bauabschnitt an die N-ERGIE Netz inhalten keinen Regelungsbedarf. GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von 10.958,29 € brutto. 3.2 Beratung und Beschlussfassung zum Satzungs- beschluss für die 2. Änderung des Bebauungs- 5. Gemeindliche Straßen – Antrag auf Umwidmung plans „Wolfsgruben“ der Rosenstraße in eine Sackgasse Soweit im voran gegangenen Tagesordnungs- Der Verwaltung liegt ein Antrag der Anwohner der punkt eine sach- und fachgerechte Abwägung der Rosenstraße auf Umwidmung der Straße in eine eingegangenen Stellungnahmen erfolgt ist, kann Sackgasse. Als Begründung wird ausgeführt, dass aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss - die Straße ist mit einer Breite von nur 4 m für zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Wolfsgru- eine Nutzung in beide Richtungen zu eng ist. Ein ben“ gefasst werden. Der Satzungsbeschluss ist Befahren mit Begegnungsverkehr ist nur unter im Anschluss durch die Verwaltung amtlich be- Einbeziehung des Gehwegs möglich. kannt zu machen. Die 2. Änderung des Bebau- - bei einem regelkonform geparkten Auto ist ein ungsplans Wolfsgruben wird mit dem Tag der gesetzeskonformes gleichzeitiges Befahren mit amtlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Gegenverkehr unmöglich ist, was unzumutbar sei. Beschluss: einstimmig - die Straße allgemein als Abkürzung genutzt wird, Der Marktgemeinderat stellt in der Gesamtabwä- v.a. von Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder in den Kindergarten bringen. 14 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020
- aufgrund der aktuellen Schließung durch die Ingenieurbüro Heller, Herrieden - 6.521,20 € Baustelle in der Schulstraße den Anwohnern be- Weiterer Bieter: - 9.329,60 € wusst ist, wie hoch das Verkehrsaufkommen Weiterer Bieter: - 9.210,60 € durch den Durchgangsverkehr tatsächlich ist. Los 2: Baugrunduntersuchung: Die Anwohner der Rosenstraße haben für die Um- Günstigster Bieter: - 16.323,23 € widmung alle auf einer Unterschriftsliste unter- Weiterer Bieter: - 16.961,07 € schrieben. Diese liegt der Verwaltung vor. Eine Weiterer Bieter: Stellungnahme der Polizeiinspektion Ansbach Baugrundinstitut Gründer, Pyrbaum - 16.407,72 € sieht die Umwidmung kritisch. Es stellt sich die Weiterer Bieter: - 25.604,04 € Frage, wie eine Wendemöglichkeit geschaffen Los 3: Erdstatische Berechnung: werden kann und wie der Lieferverkehr (z.B. Pa- Günstigster Bieter: ketdienste) die Straße anfahren kann. Weiterhin Baugrundinstitut Gründer, Pyrbaum - 4.479,16 € besteht das Problem der Müllabfuhr. Diese fährt Weiterer Bieter: - 4.760,00 € die Straße wohl rückwärts an. Dies soll nach Aus- Weiterer Bieter: - 5.376,42 € sage des LRA Ansbach eigentlich nicht sein. Wei- Weiterer Bieter: - 8.591,80 € terhin gibt die Verwaltung zu bedenken, dass eine Los 4: Hydraulische Berechnung/Planungsleis- Umwidmung einen Vorteil für die Anwohner und tung: deren Grundstücke haben könnte (Wertsteige- Günstigster Bieter: rung) und so auch andere Straßenzüge diesen Ingenieurbüro Würl, Weitramsdorf - 14.714,35 € Wunsch äußern könnten. Der Marktgemeinderat Weiterer Bieter: - 33.397,35 € berät über den Antrag. Die Ingenieurbüros haben teilweise kein Angebot Beschluss: einstimmig abgegeben. Vom Wasserwirtschaftsamt liegt be- Der Marktgemeinderat stimmt der Umwidmung reits die Zusage für die Förderung der Maßnahme in der beantragten Form nicht zu. Den Anwohnern vor. Die Untersuchung wird mit 75 % der Gesamt- wird jedoch in Aussicht gestellt, die Rosenstraße kosten gefördert. Die Gesamtkosten belaufen sich für den Durchgangsverkehr zu sperren (Einfahrts- auf 42.122,43 € -> 75% = 31.591,82 € Förderung. verbot) und nur für Anlieger (Anlieger frei) frei zu Es ist beabsichtigt den Restbetrag zu 90 % an die lassen. Hierzu sollen die Anwohner vorher schrift- Eigentümer weiter zu geben: 42.122,42 € - lich gehört werden. 31.591,82 € = 10.530,60 € davon 90 % = 9.477,54 €. Somit blieben der Gemeinde Kosten in Höhe 6. Hochwasserschutz – Vorstellung der Angebote von 1.053,06 €, welche sie selbst tragen muss. Der zur gutachterlichen Überprüfung des Sonnen- Marktgemeinderatsbeschluss vom 24.09.2019 seedamms und Vergabe sah eine Kostenschätzung in Höhe von 31.475,00 Der Markgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung € vor. vom 24.09.2019 den Beschluss gefasst, dass der Es entsteht eine kontroverse Diskussion über die Sonnenseedamm gutachterlich überprüft werden Notwendigkeit der Maßnahme. Es wird darauf soll. Die Verwaltung hat über das Ingenieurbüro hingewiesen, dass der Damm durch die Eigentü- Christofori und Partner entsprechende Angebote mer nach dem Ablassen des Sonnensees bereits eingeholt. Das Ergebnis liegt nun vor. Die Aus- ertüchtigt wurde. schreibung erfolgte in vier einzelnen Losen (Be- standsvermessung, Baugrunduntersuchung, Erd- Beschluss: 8 Ja-Stimmen / 6-Nein-Stimmen statische Berechnung, Hydraulische Berech- Der Marktgemeinderat vergibt die Arbeiten zum nung/Planungsleistung). Das insgesamt günstigste Gutachten des Sonnenseedamms wie folgt: Angebot beläuft sich auf 42.037,94 €, wobei hier Los 1: die einzelnen Lose an verschiedene Büros verge- Bestandsvermessung an das Ingenieurbüro Heller ben werden müssen. aus Herrieden zu einem Angebotspreis in Höhe von 6.521,20 €. Die Verwaltung plant, die Vergabe der Baugrund- Lose 2 und 3: untersuchung und der Erdstatischen Berechnung Baugrunduntersuchung und Erdstatische Berech- an ein Ingenieurbüro zu vergeben, um einen un- nung an das Ingenieurbüro Gründer aus Pyrbaum vorhersehbaren Zeitaufwand und Kosten zu ver- zu einem Angebotspreis von insgesamt 20.802,39 meiden. Folgende Angebote wurden abgegeben: €. Los 1: Bestandsvermessung: Los 4: Günstigster Bieter: Hydraulische Berechnung/Planungsleistung an Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 07/2020 15
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