Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ...
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10 ׀2020 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 25. September 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 11/2020: Freitag, 16. Oktober 2020 Angelika Heerlein neue Schulleiterin der Grundschule Mistelgau-Glashütten „Lehren aus dem Herzen, nicht immer nach dem Lehrbuch mit dem Ziel, aus kleinen Menschen Persönlichkeiten zu machen‟. Diesen Spruch hat Angelika Heerlein, neue Schulleiterin der Grundschule Mistelgau-Glashütten zum Start in ihr neues Amt, das ihr offiziell bereits am 1. August übertragen wurde, als Geschenk von einer Schulleiterkollegin bekommen. Die neue Aufgabe mit der Leitung der Schule mit acht Klassen und 176 Schülerinnen und Schülern ist zugleich die Rückkehr in ihre Heimatgemeinde. Denn die 57-jährige lebt seit 30 Jahren zusam- men mit Ehemann Peter und ihrem Sohn im Ortsteil Wohnsgehaig. Aufgewachsen ist sie in Pottenstein. Nach dem ruhestandsbedingten Ausscheiden von Angela Becher als Schulleiterin in Mistelgau-Glashütten hat sie sich für die Nach- folge bewerben. Auch weil sie wusste, dass dort ein gut funktionie- rendes Lehrerkollegium vor Ort ist. „Die Menschen machen es halt aus‟, so die Pädagogin. Text/Foto: Dieter Jenß Ordination von Pfarrer Thilo Neuhaus in den Kirchengemeinden Mengersdorf und Obernsees In einer feierlichen kirchlichen Zeremonie nahm Regionalbischöfin Dorothea Greiner in Mengersdorf die Ordination von Pfarrer Thilo Neuhaus vor. Damit erlangte der 51-jährige Geistliche, der aus Hagen/Westfalen stammt, nach Absolvierung seines Gastvikariats in München und dem zweiten theologischen bayerischen Examen die Rechte des geistlichen Standes. Corona-bedingt fand die Feier auf dem Gelände rund um die Kirche St. Otto statt. Damit endete für die beiden Kirchengemeinden eine knapp einjäh- rige Vakanz seit dem Weggang von Pfarrer Hanns-Martin Krahnert. Während der Vakanzzeit hatte der Heinersreuther Pfarrer Otto Guggemos die Leitung der beiden Kirchengemeinden. Dafür zollte ihm Dekan Jürgen Hacker Dank. Zu Beginn der feierlichen Einfüh- rung zogen die Kirchenvorstände der beiden Kirchengemeinden, begleitet von zehn Geistlichen und Prädikanten, Landrat Florian Wiedemann und kommunalen Vertretern auf das Freigelände. Text/Foto: Dieter Jenß Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.” Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau => Silbermann, Thomas Gemeinde Glashütten Bauamt, Straßenverkehr Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 / 9 99-15 und Fax: 0 92 79 /9 99-315 => Lappe Karl, 1. Bürgermeister thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Privat: 0 92 79 /2 20 Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 / 9 99-13 => Amschler, Dietmar Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt EDV-Betreuung, Fischereischeine, winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de => ins Rathaus: Rentenangelegenheiten => Waldmann, Monika Tel.: 0 92 79/4 67 Tel.: 0 92 79 /9 99-11 Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Fax: 0 92 79/92 33 77 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Tel.: 0 92 79 / 9 99-22 => Bärnreuther, Wolfgang Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal- monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de => in den Bauhof: gebühren Tel.: 0 92 79/82 48 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/ 5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30 Fax: 0 92 79 /9 99-318 E-Mail: bauhof@glashuetten.de wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: => Bär, Arno => Grundschule Glashütten: => Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /2 41 Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, => Teufel, Reiner Standesamt Handy: 01 51 / 18 05 64 43 Störungsannahme Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 => Zick, Michael für Wasser Handy: 01 51 / 18 05 64 48 katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 Kläranlage Truppachtal: => Huber, Mathias Standesamt, Personalangelegenheiten Tel.: 0 92 06 / 2 30 für Strom Tel.: 0 92 79 /9 99-16 E-Mail: info@ka-truppachtal.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366 Fax: 0 92 79 /9 99-316 mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de => Schelenz, Thomas rund um die Uhr! Handy: 01 75 / 4 04 86 03 Bei allen weiteren Fragen => Kaniewski, Karin => Ruckriegel, Florian zum Wasser Tel.-Nr: Kindergarten, Schule, Finanzver Handy: 01 75 / 4 04 86 03 waltung, Breitbandangelegenheit 0 92 83 / 86 10 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Kindergarten Mistelgau: in der Zeit von Mo. - Do. Fax: 0 92 79 /9 99-324 Tel.: 0 92 79 / 13 22 von 08.00 - 16.00 Uhr und karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Obernsees: Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr => Küffner, Brigitte Tel.: 0 92 06 / 7 50 Grundschule Mistelgau: => in die AWO-Kindertagesstätte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Tel.: 0 92 79 / 3 46 Tel.: 0 92 79 / 18 19, Fax: 0 92 79 /9 99-317 => Hausmeister: Küffner, Roland E-Mail: brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 70 / 9 93 77 52 awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Mittagsbetreuung Mistelgau: => Krug, Tanja Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 => zu der Seniorenbeauftragten Finanzverwaltung => Wagner, Gislinde Frau Ursel Sloniowski, Tel.: 0 92 79 /9 99-21 Handy: 0171/4182778 Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Fax: 0 92 79 /9 99-321 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Seniorenbeauftragte: => zu dem Jugendbeauftragten => Seyferth, Angelika Herr Tobias Heidenreich, => Roder, Ute Tel.: 0 92 79 / 14 68 Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 Kassenverwaltung Jugendbeauftragte: Tel.: 0 92 79 /9 99-19 E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com => Maisel, Bernd Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Standorte Defibrillatoren Handy: 01 71 / 9 51 22 41 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de an der Schule Glashütten, => Westermann, Thomas => Schaarschmidt, Klaus Handy: 01 72 / 3 47 50 03 Schulstraße 21, Glashütten Geschäftsleiter Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Tel.: 0 92 79 /9 99-12 => Küffner, Roland Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Beauftragter für Frauen- und => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme Familienangelegenheiten: => Seyferth, Jochen Glashütten weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees Tel.: 0172/84 21 561 – Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 "Stadtwerke Bayreuth" info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 12 –B ekanntmachungen der Gemeinde Mistelgau über die Änderungen und Erweiterungen der Bebauungspläne Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau „Mashalder‟ und „Schlot‟, Ortsteil Mistelgau – Sparkasse Bayreuth –B ekanntmachungen der Abfallwirtschaft des Landkreises IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 Bayreuth über die korrekte Entsorgung von „Brandgefährlichem Abfall‟, Altreifen und Lithium-Batterien BIC: BYLADEM1SBT –P roblemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Land kreises Bayreuth: Termin am 10.10.20 in Mistelgau Gemeinde Mistelgau Die Gemeinden informieren S. 13 – 30 – Sparkasse Bayreuth – Informationen aus den Gemeinderäten Mistelgau und IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 Glashütten BIC: BYLADEM1SBT – Information der Gemeinde Mistelgau über den Austausch von – VR-Bank Bayreuth-Hof eG nicht mehr geeichten Wasserzählern IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 –N eues aus der KiTa „Altes Schloß‟ in Glashütten BIC: GENODEF1HO1 – Nachrichten aus den Kirchengemeinden Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 31 – 37 Gemeinde Glashütten – Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände – Sparkasse Bayreuth Anzeigen S. 38 – 60 IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Impressum: IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- BIC: GENODEF1HO1 gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist Abwasserzweckverband Truppachtal die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. – Sparkasse Bayreuth Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 BIC: GENODEF1HO1 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 29.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 13.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 5,49°dH Gesamthärte: 6,32°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 7,90 ph-Wert: 8,30 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau der Gemeinde Mistelgau, Ortsteil Mistelgau Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 27.07.2020 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspru- ches herbeigeführt wird. Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 25.09.2020 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 4
Amtliche Bekanntmachungen 5
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebau- ungsplanes „Schlot“ Mistelgau i. V. m. der Änderung und Integrierung des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ der Gemeinde Mistelgau, Ortsteil Mistelgau Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 31.08.2020 die 4. Änderung und Erweiterung des Be- bauungsplanes „Schlot“ Mistelgau i. V. m. der Änderung und Integrierung des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, wäh- e aß rend der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. tr -S Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Män- el gg geln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Se 106 5 11 6 5 13 1279 14 10 104 h- 118 113 112 13 101 100 PLANLICHE FESTSETZUNGEN A VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN A 111 108 TS ric 1081 TS 56 100 /1 Unbeachtlich werden demnach ied 54/3 114 2 ehrhau 3 1280 12 s132 3.0 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 8 102 Fr a 2/3 § 9 (1) Nr.2 133 141/3 8.3 g 1.3.1eine nach Bauweise § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis§§322 BauGB u. (4) BauGB WA we o 2 u. 23 BauNVO 1 12 127 141/ 1322/4 S 25 ch 6a 1419/24 117 0,4 0,8 beachtliche offene Verletzung der dort bezeichneten e 52 120 St. Bartholomäuskirch II aße haus o Kir 3.1.1 Bauweise 3 1400/23 II (E+D) 132 141 1400/28 SD 38-48 KS 1,00 St. Ba 1400/26 1400/55 50 Verfahrens- und rtho Formvorschriften, 1a 1b 16 9 124 150 3.1.2 nur Einzel- undloDoppelhäuser zulässig str 135 3a 3b 10 mäus 1 1400/37 3 6 eg 1400/12 0 21 S 1400/4 119 4 I 1400/25 5a 5b 8 1077 146 1400/46 ten /54 Sc TS nw 2.3.2.1eine unterBaugrenze Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 5c 5d /53 hu 3.2 überbaubare Grundstücksflächen 145 8.4 /17 /19 /22 /18 /20 /21 /24 4 /16 1400/31 lst 1400/32 15 /52 128/1 /27 1400/33 7a 7b de S /29 ra 1400/34 7c 7d /51 /30 Gar 1400/1 9 /50 19 II 43/ 4 ße S 131 BauGB beachtliche Verletzung sich nach der BayBOder Vorschrif- 1 1 /49 I Lin 2 1400/4 139 1400/43 122 S /35 1400/4 17 139/ /36 13 /38 Lind 2 /39 1400/48 3.2.2 Die Abstandsflächen bestimmen 149 4a 2 II 4b 1 S enw 8.5 2 F 137 /44 2a F P 9 /45 eg II I ten über das Verhältnis des Bebauungsplans /47 43/3 128 130 I I 6 2 S 6 129 137 I 138 1076 1400/56 1400/1 43/6 11 7 137/3 1400/15 und des Flächennutzungsplans, 6a 137/5 S 1419/23 41 7 43/7 43 3.3 Nebenanlagen und Stellplätzen III Pflast 8 1400/5 er 1 3.3.1 Ga Garagen und Carports sind nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen 8.6 5 1400/6 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche 1 und innerhalb der Baugrenzen zulässig. 150 1 1400/7 8 1400 43/2 36/1 3 Bei eingeschossigen Garagen und Carports (einschließlich Satteldach usw.) 1/1 173 Mängel des Abwägungsvorgangs, S weg eg P 33 werden keine Dachformen vorgeschrieben. 2 I 36 III e 1400/2 1400/4 Im Übrigen gelten die gleichen vorgeschriebenen Dachformen wie bei den nw MD 1419/22 3 aß 177 6 2 4 5 o Hauptgebäuden. hen 36/2 4. nach § 214 Abs. 2aFlachdächer im beschleunigten Verfah- 9a or tr 5a 0,3 /29 0,6 1400/10 Es wird empfohlen, zu begrünen. 1 43/5 31 Ga Ah Buc fs 1419 II (E+D) SD 38-50 Eine traufständige Anordnung zur seitlichen Grundstücksgrenze ist nicht zulässig. 6 P 43/8 30 ren beachtliche Fehler, 3a 1400/9 P I 3a KS 1,00 ho /13 I 2 3 17 43/9 Ga F 1400 hn I /45 1400/3 41/1 3.3.2 Weitere Nebenanlagen sind auch außerhalb der Baugrenzen nach 4 1419/21 1400/8 19 BayBO und BauNVO zulässig. 9.0 1419 /49 /50 1419/51 S II wenn sie nicht Nebenanlagen innerhalb oder Nebengebäude nacheines Jahres seit Ba 3 1419/48 1401 3.3.3 § 14 BauNVO haben zur der Straßen- S 9.1 Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich begrenzungslinie mind. 3 m Abstand zu halten. III 4 HsNr. 2 2b 2a 4b 4a 1408 5 7/ 197 gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor- 178 171 5 53 29 1 43/11 1.00 4.0 Verkehrsflächen § 9 (1) Nr.11 BauGB 9.2 1419/20 1419/12 1419/46 den sind; derStraßenbegrenzungslinie Sachverhalt, der die Verletzung oder 5.00 1419/47 1408/2 180 40 1400/14 4.1 7 Ulmenweg 37 den Mangel Ausbaubreite begründen soll, ist darzulegen. Au- S 6 4,30 II 4.2 4 HsNr. 4 6 HsNr. 8 10 HsNr. 43/10 2 0,40 1,30 27 ßerdem wirdöffentliche auf Straßenverkehrsfläche die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S II 4.3 181 B Satz 1 und 2Verkehrsflächen sowiemitAbs. 4 BauGB hingewiesen. 9 1408/1 1419/19 1408/4 1.0 8 183 4.4 besonderer Zweckbestimmung n 6 1408/3 Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für he 26 1.1 Er 1419/14 4.4.1 Multifunktionsfläche (Gehweg/Ausweichstreifen) ßc 11 184 1.2 nach den §§Öffentliche 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver- le e gä 5 P aß I nw S en 1407 198 1419/18 4.4.2 Parkfläche 186 2.0 tr II mögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei 5.00 eg /1 13 pp 8 1.00 P fs I P Po 2.1 z. 00 23 I ho Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem 9. 15 5.00 7 1406 196 hn 1495/5 2.2 WA 1404 o 5.0 Grünflächen die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- Ba 7 1419/17 188 11 /2 17 19 b 1495/4 14 0,3 0,6 3.0 ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 5.1 Verkehrsgrün § 9 (1), Nr. 25a, 25b BauGB II (E+D) SD 38-50 10 1497/1 9 KS 1,00 15 1405 305 3.1 01 190 19 / 12 1419/16 5.2 öffentliche Grünflächen 3 7/ 21 /1 97 3.2 21 53 1 194 12 P 11 3.3 Gemeinde Mistelgau 6.0 Planungen, Nutzungsregelungen, Mistelgau, 25.09.2020 8 I 192 11 304 1419/26 10 S 14 12 1497 1419/15 I P I 20 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, 3 zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, Erlgäßc 21 14 S 17 Landschaft und Boden § 9 (1) Nr.20 BauGB 4.0 Gez. Karl Lappe, 1. FlBürgermeister S 2 II 15 303 P 4.1 hen 10 I 6.1 ur Anpflanzungen sowie weg und für die Erhaltung 202 Bindungen von Bepflanzungen 1 73 9 23 TS Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 10 e 1501/11 2 aß 10/2 6 W 12 198 302 5.0 tr 4 F II I 199 4 4a 6.1.1 Pflanzempfehlungen fs 204 13 14 2 Eichenstr 20 ho aße Empfehlung für Bäume ohne Standortvorgabe nach Pkt. 6.3 5.1 A 211 25 S bzw. für Hecken und Sträucher ohne Standortvorgabe nach Pflanzliste 6.2 hn 1072 1501/3 0 17/1 17/2 17 II /1 5 18 7 3 Ba 3 TS 01 /1 16 9 S 13 15 01 15 11 15 III 206/1 199/1 6.2 Pflanzlisten 5 1501/2 7/ S S P 1 21 17 I 53 II II 6.2.1 Obstgehölze und Wildsträucher 6.2.3 Sträucher und Kleinbäume a 2/4 244/2 Apfelbäume * Acer campestre (Feldahorn) 25 6 1 W 1 a III * Landsberger Renette * Cornus sanguinea (Hartriegel) 5.2 A 2 8/3 2 8/2 8/1 1b 8 F A VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN 19 S * Rote Sternrette I * Cornus mas (Kornelkirsche) 245/1 3 2 247 27 e I 17/ * Danziger Kantapfel * Corylus avellana (Haselnuß) ß 1a 206 a 210 3a * Klarapfel * Euonimus europaeus (Pfaffenhütchen) r 1501/4 8/9 Brückleinstraße 5.3 A t * Ligustrum vulgare (Liguster) s 197 244/4 1.0 Art der baulichen Nutzung3 B 29 § 9 (1) Nr.1 BauGB Birnbäume n 4 1 * Lonicera xylosteum (Heckenkirsche) e 537/ 246 7 5 * Gute Graue 9 3 6/1 * Prunus spinosa (Schlehe) 11 1.1 WA Allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO * Großer Katzenkopf * Rhamnus frangula (Faulbaum) 18 * Köstliche von Charneu 6 * Rosa canina (Hundsrose) 6.0 4 20 8/5 1.2 8/7 MD Dorfgebiet § 5 BauNVO 6.2.2 mittelwüchsige Bäume * Rosa rubiginosa (Weinrose) aße 8/6 243 * Salix caprea (Salweide) 6.1 1/2 * Carpinus betulus (Weißbuche) 1a 8/8 6/2 3/1 2/1 212 3 * Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) 8/10 * Prunus avium (Vogelkirsche) 15 hofstr * Viburnum lantana (Wolliger Schneeball) * Pyrus pyraster (Wildbirne) 245 * Viburnum opulus (Wasserschneeball) 6.2 1503 * Sorbus aucuparia (Vogelbeere) 2.0 Maß der baulichen Nutzung Verbindliche § 9 (1) Nr.1 BauGB 20b 11a 1509/1 Festsetzung u. §§ 16 ff BauNVO 31 1518
Amtliche Bekanntmachungen 7
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Brandgefährliche Abfälle richtig entsorgen Stand: September 2020 Leider kommt es durch die falsche Entsorgung von entzündlichen Abfällen immer wieder zu gefährlichen Bränden in Entsorgungsfahrzeugen. Durch das Verpressen im Müllfahrzeug können z.B. nicht restentleerte Spraydosen explodieren und ein Feuer entfachen. Hier finden Sie einige Beispiele für brandgefährliche Abfälle und den korrekten Entsorgungsweg: ▌ Asche / Grillkohle nur vollständig abgekühlt (mind. 24 h) in die Restmülltonne füllen, da sonst Entzündungsgefahr droht. Nicht in der Biotonne entsorgen. ▌ Altöl (auch leere Behälter) Rückgabe an den Verkaufsstellen / Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil ▌ Batterien / Lithium-Ionen-Akkus Rückgabe an den Verkaufsstellen / Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil. Elektroaltgeräte mit eingebauten Batterien werden bei den Elektroaltgeräteabgabestellen angenommen. ▌ Chemikalien aller Art Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil ▌ Druckgasbehälter, z.B. Heliumflasche Nur restentleert und mit vollständig entferntem Ventil zum Schrotthändler oder Annahmestelle Pegnitz. ▌ Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper bei der Polizei abgeben ▌ Feuerzeug / Feuerlöscher Feuerzeuge ohne Restinhalt gehören in die Restmülltonne. Feuerzeuge mit Restinhalt bei der Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil entsorgen. Feuerlöscher können an den Fachhandel zurückgegeben oder bei der Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil entsorgt werden. ▌ Montageschaumdosen (auch leere Behälter) Rückgabe an den Verkaufsstellen / Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil ▌ Propan-, Butan- und sonstige technische Gase Rückgabe an den Fachhandel und bei den Verkaufsstellen ▌ Spraydosen, z.B. Deo, Haarspray, Lacke, Raumspray… Restentleerte Spraydosen können in der Gelben Tonne entsorgt werden. Nicht restentleerte Spraydosen gehören nicht in den Restmüll, sondern zur Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil. „Restentleert“ bedeutet, dass nur ein kleiner unwesentlicher Rest in der Verpackung verbleiben darf. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 8
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Produkte mit Lithium-Batterien zu den Elektroaltgeräten gehören? Selbst die kleinste fest verbaute Lithiumbatterie in Handy, Kinderspielzeug, Deko- artikel, elektrischer Zahnbürste, Rasierer, singender Grußkarte, blinkendem Kinder- schuh etc. ist eine potenzielle Zündquelle. Sollten diese fälschlicherweise in Rest-, Bio-, Papiermüll oder Gelbe Tonne geworfen werden, können sie sich bereits bei geringer Reibung entzünden und gefährliche Brände im Müllfahrzeug oder der Behandlungsanlage verursachen. Korrekt entsorgen Sie Produkte mit Lithium-Batterien hier: Elektroaltgeräteabgabestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6; Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2; Fr 11-17 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass die Entsorgung von vier Reifen nur 5 Euro kostet? Neben der Rückgabe beim Reifen- / Kfz-Händler oder der Abgabe bei einem Entsor- gungsfachbetrieb können Reifen (mit oder ohne Felgen) bis zu 80 cm Durchmesser auch bei der Müllumladestation Bayreuth angeliefert werden. Folgende Kosten entstehen: 4 Reifen = 5 Euro. 8 Reifen = 10 Euro. 12 Reifen = 15 Euro. Anlieferung größerer Mengen nur auf Anfrage. Anschrift: Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth (Telefon 0921-13791); Öffnungszeiten: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, 12.45 bis 16 Uhr / bei Wochen- feiertagen i.d.R. auch am darauffolgenden Sa 8-12 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 9
Amtliche Bekanntmachungen Pressedienst Pressedienst der Sozialversicherung für der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Suizidprävention ist möglich – „Kaum zu schlagen“ SVLFG bietet Hilfen an Dass eine Ausbildung oder ein Studium im öffentli- chen Dienst nicht langweilig sein muss, weiß Steffen Jedes Jahr sterben in Deutschland ungefähr 10.000 Kroll, derzeit Student bei der Sozialversicherung für Menschen durch Suizid – mehr als durch Verkehrsun- Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). fälle, Gewalttaten und illegale Drogen. Auch im kommenden Jahr bietet die SVLFG wieder Aus- Anlässlich des „Welttags der Suizidprävention“ am 10. bildungs- und Studienplätze an. Zum 1. August sollen dort September weist die Sozialversicherung für Landwirt- 15 Personen ihre Ausbildung zur/zum Sozialversiche- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Hilfen für rungsfachangestellten beginnen und zum 1. Oktober Versicherte in sehr schwierigen Lebenslagen hin, mit de- weitere 60 Personen ihr duales Studium zur/zum Diplom- nen sie suizidgefährdete Menschen in für sie scheinbar verwaltungswirt/in. Hinzu kommen weitere Ausbildungs- ausweglosen Situationen unterstützt. und Studiengänge in der Verwaltungsinformatik. Versicherte haben die Möglichkeit, die Krisenhotline der „Ich bekomme ein monatliches Einkommen, habe 30 Tage SVLFG anzurufen. Unter der Rufnummer 0561 785-10101 bezahlten Urlaub im Jahr, flexible Arbeitszeiten und zahle sind ausgebildete und erfahrene Psychologen rund um die keine Studiengebühren – das ist kaum zu schlagen“, sagt Uhr – 24 Stunden und sieben Tage die Woche – zu errei- Steffen. chen. Die Experten unterstützen vertraulich, zum Beispiel bei betrieblichen oder familiären Konflikten, aber auch bei Wie alle Nachwuchskräfte der SVLFG wird auch er von persönlichen und psychischen Überlastungssituationen. den Ausbildern persönlich betreut und ist dadurch von An- fang an in die Teamarbeit eingebunden. „Ich lerne alle Viele verschiedene Faktoren wirken zusammen, dass Zweige der Sozialversicherung kennen, also die Kranken-, Menschen keine Perspektive mehr im Leben sehen und Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Das macht die gedanklich ihre Lösung im Suizid suchen. Damit es erst ganze Sache sehr abwechslungsreich und interessant“, gar nicht so weit kommt, ist es wichtig, Probleme so früh weiß der 33-jährige zu berichten. Nach erfolgreichem wie möglich anzugehen. So bietet die SVLFG Begleitung Abschluss möchte die SVLFG ihren Absolventen einen bei den herausfordernden Themen Betriebsübergabe Anstellungsvertrag anbieten. Der moderne und zukunfts- oder Betriebsaufgabe an und unterstützt pflegende Ange- sichere Arbeitsplatz lässt Familie und Beruf gut miteinan- hörige mit speziellen Angeboten sowie ihre Versicherten der vereinbaren. rund um das Thema Stress. Seminare, Online-Gesund- heits-Programme sowie Telefonberatungen sorgen für Bewerbungen können per Mail an bewerbung@svlfg.de eine frühzeitige Prävention, die Menschen hilft, gesund zu geschickt werden. An welchen Standorten der SVLFG bleiben und sich ihre Lebensfreude zu bewahren. welche Möglichkeiten angeboten werden und welche Bewerbungsfristen gelten, findet sich – wie weitere Details Informationen zu allen Gesundheitsangeboten bietet die zu den Ausbildungs- und Studiengängen – im Internet SVLFG unter www.svlfg.de/gleichgewicht. unter: www.svlfg.de/ausbildung-studium Weitere Hilfsangebote des Nationalen Suizidpräventions- programmes finden sich unter www.suizidprophylaxe.de. Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth Sammeltermine 2020 Gemeinde Mistelgau 10.10.2020 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FW-Haus) 10
Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeinde Mistelgau informiert: Der bereits im Jahr 2019 begonnene – und wegen der Corona-Entwicklung unterbrochene – Austausch der Wasserzähler in den Gemeindeteilen O bernsees, Braunersberg, Böhnershof und Friedrichsruh wurde vor Kurzem wieder aufgenommen. Für den Großteil der Wasserzähler in den oben genannten Gemeindeteilen ist der Eichzeitraum abgelaufen, die Zähler müssen deshalb getauscht werden. Ebenfalls fortgesetzt wird derzeit der Austausch von nicht mehr geeichten Wasserzählern im Ort Mistelgau. Der Austausch der Wasserzähler erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofs Mistelgau bzw. des Abwasserzweckverbandes Truppachtal. Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen. Wir bitten Sie, den Zugang zu den Wasseruhren zu ermöglichen und etwaige Hindernisse zu beseitigen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Gemeinde Mistelgau gez. Lappe, 1. Bürgermeister Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert: Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und verstopfen die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge- langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk. Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt. Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart. Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten Toilettentüchern. 11
Amtliche Bekanntmachungen Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ist für Ihre Anliegen zu den gewohnten Öffnungszeiten w ieder für Sie da. Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen untereinander ein wichtiger Beitrag. Wir bitten Sie darum, dass jeweils nur eine Person das jeweilige Amtszimmer b etritt und dass auch die empfohlene Abstandsregelung von mindestens 1,50 m eingehalten wird. Für Ihre und unsere Sicherheit ist es wünschenswert, dass Sie einen Mund-/Nasenschutz tragen. Die Spielplätze sind seit 6. Mai wieder zugänglich. Auch auf dem Spielplatz muss ein Abstand von mindesten 1,5 Metern zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden. Weitere aktuelle Vorschriften entnehmen Sie bitte den aktuellen Veröffentlichungen von Staatsregierung und Behörden. Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! gez. Karl Lappe, VG-Vorsitzender Die Gemeinde Glashütten informiert: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeindekanzlei in Glashütten, Schloßstr. 2, ist seit 14.05.2020 wieder für Sie geöffnet! Neue Öffnungszeiten: Donnerstags von 15:30 bis 18:30 Uhr. Bürgermeister-Sprechstunden auch nach Terminvereinbarung: Mobil: 0151 - 23452305 Gemeinde Glashütten gez. Sven Ruhl 1. Bürgermeister 12
Die Gemeinden informieren Thermenmarkt rund um die Therme Obernsees Der Thermenmarkt ohne Flohmarkt findet am 4. Oktober 2020 von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Defibrillator-Standorte in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Gemeinde Glashütten Gemeinde Mistelgau – Feuerwehrgerätehaus Glashütten, – Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35 Altenhimmelstraße 4, Glashütten – Firma Hermos, Eckersdorfer Straße 7 – Schule Glashütten, Schulstraße 21 – Feuerwehrgerätehaus Gollenbach Hs.-Nr. 8 – Rathaus Glashütten, Schloßstraße 2 – Kulturscheune Obernsees, Zum Knock 6, Mistelgau-Obernsees GLASHÜTTEN Glashütten seit dem Dreißigjährigen Krieg Die Geschichte der Schlosskirche St. Nikolaus Die Geschichte der Schule Das Feuerlöschwesen Der Obst- und Gartenbau Von Richard Pfaffenberger Glashüttener Geschichte Die über 600-jährige und zum Teil sehr bewegte Vergangenheit unserer eigenständigen Gemein- de wurde bereits mehrfach in Ansätzen niedergeschrieben. Nun wird die Geschichte Glashüttens erstmals historisch belegt und dokumentarisch aufgearbeitet. Ein wertvoller Beitrag für das neue Jahrtausend und unsere Gemeinde ist erbracht. Das Buch von unserem früheren 2. Bürgermeister, Herrn Richard Pfaffenberger, zur Geschichte Glashüttens ist im Rathaus Glashütten und der Verwal- tungsgemeinschaft Mistelgau zum Preis von 15 € je Exemplar erhältlich. Neu herausgegeben wurde von Herrn Richard Pfaffenberger jetzt eine Dokumentation über die Glashüttener Gefallenen im 1. Weltkrieg. Der Lebens- und Leidensweg dieser ehemaligen Glashüttener Mitbürger wird dabei ausführlich aufgezeichnet. Die Dokumentation können Sie bei Herrn Pfaffenberger, Erzbühlweg 6, 95496 Glashütten, direkt erwerben. Sven Ruhl, 1. Bürgermeister 13
Die Gemeinden informieren Beschluss: Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (15 : 0) 2.3 Antrag auf Bauvorbescheid auf Einbau von zwei Einfamilienhäusern (Baukonzept 1), ggf. Doppel- haus (Baukonzept 2) auf Fl. Nr. 320/1, Bayreuther Str., Gemarkung Mistelgau. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt sowohl dem Baukonzept 1 mit zwei Einfamilienhäusern, als auch dem Baukonzept 2, einer Bebauung mit einem Doppelhaus zu, favorisiert allerdings das Baukonzept 1 mit den zwei Einfamilienhäusern.(15 : 0) NAC H R I C H TEN 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Land- kreis Bayreuth; aus dem Mistelgauer Gemeinderat 3.1. 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- Sitzung vom Montag, 31.08.2020, nes „Schlot“ Mistelgau i. V. m. Änderung und Integrie- im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau rung des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB – Be- Beginn der Sitzung: 19:32 Uhr schlussmäßige Behandlung der Bedenken und Anre- Ende der Sitzung: 22:25 Uhr gungen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe BauGB (Öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB und 14 Gemeinderatsmitglieder (Behörden u. sonstigen TÖB); Billigungsbeschluss; Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: Satzungsbeschluss. Herr Jörg Ebert Herr Thomas Westermann 1. Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Von der Presse: Herr Dieter Jenß Stellungnahmen Zuhörer: 2 Zum Planentwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Be- bauungsplanes „Schlot“ Mistelgau unter Einbeziehung des 1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ von Horstmann + fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 04.05.2020 – 03.06.2020 15 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats- Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 29.04.2020 mitglieder und die weiteren Anwesenden. zur Stellungnahme bis spätestens 03.06.2020 beteiligt. Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB u. § 4 Abs. 2 BauGB be- A) ÖFFENTLICHE SITZUNG schlussmäßig behandelt werden. 1. Genehmigung der Niederschrift vom 27.07.2020 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 27.07.2020. (15 : 0) Aus der öffentlichen Beteiligung wurden folgende Beden- ken vorgebracht: 2. Bauanträge 1.1.1 Einwendung im Rahmen der kommunalen Bauleitpla- 2.1 Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüber nung, 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes dachung auf Fl. Nr. 43/9, Lindenweg 19, Gemar- Schlot Mistelgau eines Bürgers aus der Ortschaft Mistelgau, kung Mistelgau. Schreiben vom 05.05.2020 – Eingang 05.06.2020 Von den Festsetzungen des VEPs „Wohngebiet Am Pop- Der Gemeinderat behandelt die nach der Auslegungs- pengässchen“ sollen folgende Befreiungen erteilt werden: frist eingegangene Stellungnahme des Bürgers. – Schleppdach statt Satteldach Einwendung zum Straßenraum/-querschnitt – Dachneigung 5 ° statt 35 ° – 45 ° Auf die Anlage eines Gehweges sollte mit Blick auf das – Überschreitung des Baufensters in südlicher Richtung Gesamtgebiet „Schlot“ verzichtet werden. Anfang und Ende Beschluss: der Gehwege beginnen und enden nicht schlüssig und sind Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. nicht an eine weitere Wegeverbindung angebunden. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird Befrei- Zudem wird das vorhandene Straßenraumkonzept unter- ung erteilt. (15 : 0) brochen: 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses • Sammelstraßen (Eichenstraße, Schulstraße) mit Anord- mit Stellplätzen auf Fl. Nr. 141, Gartenstraße 6, nung von Gehwegen Gemarkung Mistelgau. • Erschließungsstraßen im „Schlot“ ohne Gehwege 14
Die Gemeinden informieren Dafür sollte im freiwerdenden Verkehrsraum die Anlage von Abwägung / Beschluss: Engstellen z. B. durch Bepflanzung und ggf. Parkbuchten Der von der Familie angesprochene beibehaltene obere Be- geprüft werden. reich der höheren GRZ und GFZ beinhaltet die Integrierung Sollte dennoch ein Gehweg angelegt werden, so ist dieser des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“. In allen ande- im südlichen Bereich am Erlgässchen bis zur Eichenstraße ren Bereichen herrscht eine einheitliche Regelung mit 0,3 zu führen. Dementsprechend ist der Umgriff des Bebau- (GRZ) und 0,6 (GFZ). Im Hinblick auf die von der Bayeri- ungsplans zu erweitern. schen Staatsregierung gewünschte Innenentwicklung hält der Gemeinderat eine leichte Erhöhung gegenüber den Abwägung / Beschluss: Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes „Schlot“ für Bei dem vom Bürger angesprochenen Gehweg handelt es angemessen. sich um eine Multifunktionsfläche, die sowohl als Gehweg Die Festsetzung II (E + D) entspricht der früheren Festset- als auch als Ausweichstreifen geplant ist. zung I + D. (15 : 0) Im Hinblick auf zuletzt erschlossene Baugebiete hat sich ein solcher Streifen bewährt. Versorgungsleitungsschäden 2. Erschließung: können in diesem, dann gepflasterten, Streifen ohne As- Die Erschließung ist nunmehr verbessert. phaltaufbruch leichter behoben werden, zudem kann das Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Oberflächenwasser des Straßengrundes und des Multifunk- tionsstreifens in einer Mulde durch das Baugebiet bis zum 3. Oberflächenwasser: jeweiligen Einlaufschacht geordnet geleitet werden. Im Hin- Die Größe des obenliegenden Einzugsgebietes hat sich blick auf die Grundstückseinfahrten sollte der Multifunk nicht geändert, die Niederschläge haben sich aber eher tionsstreifen allerdings im Bereich der Nutzung als WA im noch verstärkt. Der daraus folgende Oberflächenabfluss ist nördlichen Teil des Geltungsbereiches auf die gegenüber schadlos durch das Baugebiet und die anliegende Bebau- liegende Seite verlegt werden. ung zu leiten. Da es versäumt wurde, ein ordnungsgemä- Auf die Schaffung von Engstellen z. B. durch Bepflanzung ßes Grabensystem anzulegen, ist es nunmehr notwendig, und ggf. Parkbuchten wird im Hinblick auf z. B. die Abfallent- den über die Leistungsfähigkeit der Kanäle liegenden Ab- sorgungsfahrzeuge und die Winterdienstarbeiten verzichtet. fluss z. B. über die Anliegerstraßen oder über zusätzliche Sollte sich herausstellen, dass nach Fertigstellung in die- Leitungen schadlos abzuführen. Zu berücksichtigen sind sem Gebiet mit überhöhter Geschwindigkeit durchgefahren auch verschiedene Hangquellen, die temporär auftreten. wird, können immer noch entsprechende Maßnahmen ge- Eine nachprüfbare Entwässerungsplanung liegt dem troffen werden. (14 : 1) Bebauungsplan bisher nicht zugrunde, sollte aber vor Satzungsbeschluss vorliegen, da nur unter Zugrunde 1.1.2 Einwendung im Rahmen der kommunalen Bauleitpla- legung einer ordnungsgemäßen Planung die Auswirkungen nung, 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes der Bauleitplanung beurteilt werden können. Schlot Mistelgau einer Familie aus der Ortschaft Mistelgau, Auf die Rechtsgrundlage und auf die Beurteilung der Nach- Schreiben vom 28.05.2020 – Eingang 05.06.2020 bargemeinde haben wir schon in unserem Schreiben von 13.12.1997 hingewiesen. Der Gemeinderat behandelt die nach der Auslegungs- frist eingegangene Stellungnahme der Familie. Beschluss: Eine geordnete Entwässerung des Baugebietes wird sicher- Sehr geehrte Damen und Herren, gestellt. Weitere Ausführungen zur Entwässerung werden in wir verweisen im Zusammenhang mit o.a. Bebauungspla- den später folgenden Behandlungen der Stellungnahmen nung auf unsere Einwendungen vom 13.12.1997 zum der Wasserwirtschaft des LRA und des WWA Hof behandelt. damals eingestellten Verfahren und wiederholen unsere (15 : 0) Einwendungen auch zur überarbeiteten, derzeit ausgeleg- ten Fassung. Hinweise: Wir begründen diese wie folgt: Immissionen: Durch den Hinweis 4.0 „Die im normalen Ausmaß anfallen- 1. Verdichtung: den Immissionen sind zu dulden.“ mögen einige Konflikte Unseren Einwendungen folgend, wurde zwar die Grundflä- zwischen Neubewohnern und Landwirten abgemildert chenzahl von 0,4 auf 0,3 ermäßigt, die Geschoßflächenzahl werden können, eine Erweiterung der Stallungen für die im unteren Bereich von 0,8 auf 0,6 ermäßigt, im oberen Be- benachbarten Landwirte ist bei der derzeitigen Bauleit reich leider beibehalten. Dies entspricht aber nach wie vor planung aber ausgeschlossen. Sollten Regelungen der EU einem städtischen Charakter. Es wäre, entsprechend dem eine Erweiterung der Stallungen oder der Besetzung mit anliegenden, vorhandenen Baugebiet eine Geschoßflä- Nutztieren erforderlich machen, so ist die Aufgabe der chenzahl von 0,25 und eine Geschoßflächenzahl von 0,5 Landwirtschaft oder die Aussiedlung die Folge. vorzugeben, um eine einheitliche Regelung zu erhalten. Wir schlagen eine Abminderung wie im derzeit anliegenden Aus vorgenannten Gründen schlagen wir das erneute Ausset- Bestand vor. zen des weiteren Verfahrens vor und eine Überplanung des Bebauungsplanes, der nach wie vor nicht ausreichend ist. Im vorhandenen Baugebiet ist im südlichen Gebiet I + D vor- gesehen. Dies sollte auch im angrenzenden Bereich gelten. Abwägung / Beschluss: Eine zu starke Verdichtung ist für einen dörflichen Bereich Der Gemeinderat ist sich einig, dass für die Neubewohner nicht verträglich. Wir schlagen eine Abminderung vor. anfallende Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft 15
Die Gemeinden informieren zu dulden sind, der unter 4.0 stehende Hinweis soll dies Die für die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen bereits vor Grundstückskauf und Baubeginn verdeutlichen. Nutzung erforderlichen Flächen müssen vorhanden sein, Eine mögliche Erweiterung der Landwirtschaft wird in den ebenso ein Interesse an der Aufnahme dieser Nutzungen Stellungnahmen des LRA und des AELF behandelt. (15 : 0) in dem festgesetzten Dorfgebiet. Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe und des Zu- 1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger schnittes der Bauflächen und der unmittelbar angrenzen- öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB den Wohnbebauung offensichtlich, dass die Errichtung Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegan- landwirtschaftlicher Betriebsstellen (auch Nebenerwerbs- gen: stellen) nicht ansatzweise möglich bzw. beabsichtigt ist. 1.2.1 keine Antwort haben abgegeben: Auch in der Begründung unter Ziffer 1.1 wird zum Aus- druck gebracht, dass mit der Planaufstellung der örtliche Kreisbrandrat Hermann Schreck Bedarf an Bauflächen zur „Wohnnutzung innerhalb des Amt für Ländliche Entwicklung Ortes“ gedeckt werden soll. Die Festsetzung eines Dorf- Stadtwerke Bayreuth gebietes ist laut Urteil des VGH München vom 05.03.2001, Regierung von Oberfranken – Höhere Planungsbehörde 15 N 99.600, unzulässig, wenn sie allein dazu dient, die Wird zur Kenntnis genommen. Schutzwürdigkeit einer im Bebauungsplan ausgewiese- nen Wohnbebauung gegenüber den Immissionen eines 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken außerhalb des Plangebietes gelegenen landwirtschaft haben vorgebracht: lichen Betriebes herabzusetzen. Die Ausweisung eines Dorfgebietes mit der Zielsetzung „höhere“ Immissions- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, werte zu erzielen, ist als sog. „Etikettenschwindel“ unzu- Schreiben vom 30.04.2020 lässig. Mit dem Bebauungsplan würde ein Konfliktpoten Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei- tial zwischen der heranrückenden Wohnbebauung an den ben vom 04.06.2020 bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nicht gelöst, Staatl. Bauamt Bayreuth, Schreiben vom 07.05.2020 sondern verschärft. Wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten um Übersendung der Stellungnahme der Re- gierung von Oberfranken zu dieser Bauleitplanung. 1.2.3 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Bergamt Abwägung / Beschluss: Nordbayern, Schreiben vom 19.05.2020 Bereits in den Vorgesprächen im LRA wurde von Bürgermeis Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch ter Lappe verdeutlicht, dass es nicht im Sinne der Gemeinde o. g. Vorhaben keine derzeit vom Bergamt Nordbayern ist, den landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Entwicklung wahrzunehmenden Aufgaben berührt. einzuschränken oder stillzulegen. Dies wurde ebenfalls im Sollten bei den Bauarbeiten unerwartet altbergbauliche Vorfeld mit dem Landwirt und dem AELF abgeklärt. Eine Relikte angetroffen werden, sind diese zu berücksich Festsetzung des Gebietes als WA, wie ebenfalls in der Stel- tigen und das Bergamt Nordbayern zu verständigen. lung des AELF vom 26.05.2020 erläutert wird, würde dem Beschluss: landwirtschaftlichen Betrieb jegliche Möglichkeit zu einer Er- Der Gemeinderat beschließt, sollten altbergbauliche weiterung nehmen. Relikte angetroffen werden, das Bergamt Nordbayern zu Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde aus verständigen. (15 : 0) dem Jahr 2006 ist diese Fläche als MD beinhaltet, was den ursprünglichen Planungswillen der Gemeinde bereits ver- 1.2.4 Landratsamt Bayreuth, Schreiben vom 04.05.2020 deutlicht. Dadurch wird in diesem Gebiet kleineren Betrie- a) Baurechtliche Stellungnahme ben mit Wohneinheit die Möglichkeit gegeben, sich hier an- zu den oben genannten Bauleitplanungen (Stand: 03.04.2020) zusiedeln. Eine damit verbundene Wohnnutzung steht dem nimmt das Landratsamt Bayreuth gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hier nicht entgegen. Die Gemeinde verfolgt hier ebenfalls Stellung wie folgt: die von der Staatsregierung immer wieder geforderte Innen- verdichtung von Ortschaften. I. Baurecht Eine Stellungnahme der Regierung von Oberfranken ging zu 1. Bereits mit E-Mail vom 02.04.2020 und anlässlich von dieser Bauleitplanung nicht ein. Der Gemeinderat geht da- Vorsprachen von Herrn Bürgermeister Lappe im Landrats von aus, dass hier mit der Planung Einverständnis besteht. amt haben wir erläutert, dass wir die Ausweisung eines Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung als MD – Dorf- Teilbereiches als Dorfgebiet problematisch erachten. Die- gebiet beizubehalten. (15 : 0) se Einschätzung vertritt auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth in seiner Stellung- 2. Der „vorhabenbezogene“ Bebauungsplan „Am Pop- nahme vom 26.05.2020. pengäßchen“ soll in die vierte Änderung des Bebauungs- Für die Festsetzung eines Dorfgebietes muss das Plan- planes Mistelgau „Schlot“ integriert werden. gebiet auch durch Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Die Begründung enthält hierzu keine Aussagen. Betriebe geprägt sein oder geprägt werden können. Dies Wesentlicher Bestandteil eines vorhabenbezogenen Be- setzt in der Regel verfügbare Grundstücke voraus, auf de- bauungsplanes ist der Durchführungsvertrag zwischen der nen land- oder forstwirtschaftliche Betätigung realisiert Gemeinde und dem Investor (Vorhabensträger). Bei einer werden kann. Änderung eines solchen Bebauungsplanes ist auch der 16
Die Gemeinden informieren Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger einver- Abwägung / Beschluss: nehmlich anzupassen/aufzuheben. U. E. dürfte es sich bei Die Definition unter Ziffer 8.4 „Oberkante Fußboden EG der vorgelegten Planung um eine „Aufhebung" des vorha- über Terrain (= Gelände) max. 0,50 m“ wird als ausreichend benbezogenen Bebauungsplanes handeln. Dies sollte in betrachtet. Auf die Festsetzung max. Wandhöhen wird ver- der Begründung entsprechend dokumentiert werden. zichtet. (15 : 0) In der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes ist zu kennzeichnen, welche Teilfläche der Durchfüh- 6. Die Festsetzung der Dachneigung unter Ziffer 8.1 sollte rungsvertrag ursprünglich umfasst. mit den Angaben in den Nutzungsschablonen in Überein- stimmung gebracht werden. Abwägung / Beschluss: Die Erledigung der Bestimmungen des Durchführungsver- Beschluss: trages ist bereits vor über 15 Jahren erfolgt und abgeschlos- Der Gemeinderat beschließt, dies zu ändern. (15 : 0) sen. Die beiden Grundstücke wurden mittlerweile an neue Eigentümer verkauft. Die damals erstellten Erschließungs- 7. Wir empfehlen die Festsetzung maximal zulässiger anlagen werden im Zuge der Bauleitplanung und der Er- Auffüllungen und Abgrabungen. schließung von der Gemeinde vom jetzigen Eigentümer Beschluss: übernommen und notariell beurkundet, der Teilbereich der Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung „Auffüllungen bereits bestehenden Erschließungsstraße der Öffentlichkeit und Abgrabungen max. 0,70 m auf dem gesamten Grundstück gewidmet. zulässig.“ im Bebauungsplan mit aufzunehmen. (15 : 0) Der Gemeinderat beschließt, die Integrierung des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ in der Begründung ent- 8. Bei den Verfahrensvermerken sollte nach dem sprechend zu dokumentieren und den Geltungsbereich in Satzungsbeschluss der Ausfertigungsvermerk eingefügt der zeichnerischen Darstellung der 4. Änd. „Schlot“ zu kenn- werden. zeichnen. (15 : 0) Beschluss: 3. Nach der zeichnerischen Darstellung handelt es sich u. Der Gemeinderat beschließt, den Ausfertigungsvermerk in E. um einen neuen Bebauungsplan. Dieser sollte auch so den Verfahrensvermerken mit aufzunehmen. (15 : 0) gekennzeichnet werden, z. B. „Schlot II“. Der Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplanes II. Denkmalschutz wäre dann entsprechend zu kennzeichnen (vgl. Ziffer 7.1 Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat uns seine und 7.2 der textlichen Festsetzungen). Stellungnahme vom 04.05.2020 in Kopie übermittelt. Das Verfahren wäre als „Aufstellung des Bebauungspla- Demzufolge sind für Bodeneingriffe jeglicher Art (!) denk- nes, z. B. „Schlot II“, zu bezeichnen. malrechtliche Erlaubnisse notwendig, die in einem eigen- ständigen Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmal- Abwägung / Beschluss: schutzbehörde (Landratsamt) zu beantragen sind. Ein Aufstellungsbeschluss zu einem möglichen Bebauungs- Wir empfehlen dringend, dies als Hinweis etc. in den Be- plan „Schlot II“ wurde vom Gemeinderat bereits am 16.12.19 bauungsplan aufzunehmen und entsprechende Bauinter- gefasst. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes obliegt essenten zu informieren. Erfahrungsgemäß wird dies oft der Gemeinde und ist nicht Aufgabe des LRA. aus den Augen verloren und es kommt bei der Verwirk Der Gemeinderat beschließt, die Bezeichnung zu belassen. lichung des Bauvorhabens / im Baugenehmigungsver (15 : 0) fahren zu entsprechenden Verzögerungen. 4. Für das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Beschluss: Nr. 43/9 sieht der jetzige Bebauungsplan-Entwurf keine Der Gemeinderat beschließt, einen Hinweis mit aufzu Zufahrt vor. Ebenso für das noch künftig bebaubare nehmen. (15 : 0) Grundstück Fl. Nr. 43/11. Dies ist noch entsprechend zu ergänzen/zu regeln. III. W asserrecht, Behindertenbeauftragter, Immissionsschutz Beschluss: Auf die beiliegenden Stellungnahmen wird hingewiesen. Der Eigentümer der Fl. Nr. 43/9 hat ein notariell beurkun detes Zufahrtsrecht über das Grundstück der Fl. Nr. 43/8. IV. S onstiges Das Grundstück der Fl. Nr. 43/11 befindet sich im Eigentum Von den sonstigen Fachstellen wurden keine Bedenken des Besitzers der Fl. Nr. 43/9 und wird als Garten benutzt. gegen die Planung vorgebracht. Eine Verschmelzung der beiden Flurstücke wird beim Besit- zer angeregt. Der Gemeinderat beschließt, dies mit in die b) Stellungnahme der Wasserwirtschaft Begründung aufzunehmen. (15 : 0) Schmutzwasser 5. Die Festsetzung zur Höhenlage unter Ziffer 8.4 ist u. E. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Trup- zu unbestimmt. Diese sollte auf festgelegte Bezugspunk- pachtal endet am 31.12.2022. Diese wurde mit Auflagen te erfolgen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, verbunden (u. a. Vorlage der Nachweise für die Misch- „Schnitte“ beizufügen. Ebenso empfehlen wir die Festset- wassereinleitungen, Vorlage einer Fremdwassersanie- zung maximaler Wandhöhen. rungsplanung). Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der 17
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