Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ...

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                                  Nr. 10 ‫ ׀‬2020
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
  Erscheinungsdatum: 25. September 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 11/2020: Freitag, 16. Oktober 2020

                                                 Angelika Heerlein neue Schulleiterin der
                                                 Grundschule Mistelgau-Glashütten
                                                 „Lehren aus dem Herzen, nicht immer nach dem Lehrbuch mit dem
                                                 Ziel, aus kleinen Menschen Persönlichkeiten zu machen‟. Diesen
                                                 Spruch hat Angelika Heerlein, neue Schulleiterin der Grundschule
                                                 Mistelgau-Glashütten zum Start in ihr neues Amt, das ihr offiziell
                                                 bereits am 1. August übertragen wurde, als Geschenk von einer
                                                 Schulleiterkollegin bekommen.
                                                 Die neue Aufgabe mit der Leitung der Schule mit acht Klassen und
                                                 176 Schülerinnen und Schülern ist zugleich die Rückkehr in ihre
                                                 Heimatgemeinde. Denn die 57-jährige lebt seit 30 Jahren zusam-
                                                 men mit Ehemann Peter und ihrem Sohn im Ortsteil Wohnsgehaig.
                                                 Aufgewachsen ist sie in Pottenstein.
                                                 Nach dem ruhestandsbedingten Ausscheiden von Angela Becher
                                                 als Schulleiterin in Mistelgau-Glashütten hat sie sich für die Nach-
                                                 folge bewerben. Auch weil sie wusste, dass dort ein gut funktionie-
                                                 rendes Lehrerkollegium vor Ort ist. „Die Menschen machen es halt
                                                 aus‟, so die Pädagogin.                     Text/Foto: Dieter Jenß

                                                 Ordination von Pfarrer Thilo Neuhaus in den
                                                 Kirchengemeinden Mengersdorf und Obernsees
                                                 In einer feierlichen kirchlichen Zeremonie nahm Regionalbischöfin
                                                 Dorothea Greiner in Mengersdorf die Ordination von Pfarrer Thilo
                                                 Neuhaus vor. Damit erlangte der 51-jährige Geistliche, der aus
                                                 ­Hagen/Westfalen stammt, nach Absolvierung seines Gastvikariats
                                                  in München und dem zweiten theologischen bayerischen Examen
                                                  die Rechte des geistlichen Standes. Corona-bedingt fand die Feier
                                                  auf dem Gelände rund um die Kirche St. Otto statt.
                                                  Damit endete für die beiden Kirchengemeinden eine knapp einjäh-
                                                  rige Vakanz seit dem Weggang von Pfarrer Hanns-Martin Krahnert.
                                                  Während der Vakanzzeit hatte der Heinersreuther Pfarrer Otto
                                                  Guggemos die Leitung der beiden Kirchengemeinden. Dafür zollte
                                                  ihm Dekan Jürgen Hacker Dank. Zu Beginn der feier­lichen Einfüh-
                                                  rung zogen die Kirchenvorstände der beiden Kirchengemeinden,
                                                  begleitet von zehn Geist­lichen und Prädikanten, Landrat Florian
                                                  Wiedemann und kommunalen Vertretern auf das Freigelände.
                                                                                             Text/Foto: Dieter Jenß

Rathaus Mistelgau                    Rathaus Glashütten                       Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                     Schloßstraße 2                           „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                      95496 Glashütten                         Schweiz e. V.”
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr   Donnerstag:                             Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr          15.30 – 18.30 Uhr                        95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0              Telefon 0 92 79/4 67                     Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33             Fax     0 92 79/92 33 77                 Fax     0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de                     www.glashuetten.de                       www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de    gemeinde@glashuetten.de                  info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau                          => Silbermann, Thomas
                                                                                          Gemeinde Glashütten
                                               Bauamt, Straßenverkehr
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 / 9 99-15                                    und
                                               Fax: 0 92 79 /9 99-315
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Privat: 0 92 79 /2 20
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-13
=> Amschler, Dietmar                           Fax: 0 92 79 /9 99 313                     Ihr direkter Kontakt
EDV-Betreuung, Fischereischeine,               winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de     => ins Rathaus:
Rentenangelegenheiten
                                               => Waldmann, Monika                        Tel.: 0 92 79/4 67
Tel.: 0 92 79 /9 99-11
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Fax: 0 92 79/92 33 77
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-22
=> Bärnreuther, Wolfgang                       Fax: 0 92 79 /9 99-322                     Internet: www.glashuetten.de
Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal-           monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de     => in den Bauhof:
gebühren                                                                                  Tel.: 0 92 79/82 48
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                         Bauhof Mistelgau:
                                               Tel.: 0 92 79/ 5 84
                                                                                          Fax: 0 92 79/97 12 30
Fax: 0 92 79 /9 99-318
                                                                                          E-Mail: bauhof@glashuetten.de
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de   In dringenden Fällen:
                                               => Bär, Arno                               => Grundschule Glashütten:
=> Bayerlein, Katja
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 41                       Tel.: 0 92 79 /2 41
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,
                                               => Teufel, Reiner
Standesamt
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 43                 Störungsannahme
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327
                                               => Zick, Michael                               für Wasser
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 48
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de                                                    Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
                                               Kläranlage Truppachtal:
=> Huber, Mathias
Standesamt, Personalangelegenheiten
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30                               für Strom
Tel.: 0 92 79 /9 99-16
                                               E-Mail: info@ka-truppachtal.de
                                                In dringenden Fällen:
                                                                                          Tel.: 0941/28003366
Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de           => Schelenz, Thomas                              rund um die Uhr!
                                               Handy: 01 75 / 4 04 86 03                  Bei allen weiteren Fragen
=> Kaniewski, Karin                            => Ruckriegel, Florian                     zum Wasser Tel.-Nr:
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­              Handy: 01 75 / 4 04 86 03
waltung, Breitbandangelegenheit                                                           0 92 83 / 86 10
Tel.: 0 92 79 /9 99-24                         Kindergarten Mistelgau:                    in der Zeit von Mo. - Do.
Fax: 0 92 79 /9 99-324                         Tel.: 0 92 79 / 13 22                      von 08.00 - 16.00 Uhr und
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de         Kindergarten Obernsees:                    Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
=> Küffner, Brigitte                           Tel.: 0 92 06 / 7 50
                                               Grundschule Mistelgau:                     => in die AWO-Kindertagesstätte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0 92 79 /9 99-17                         Tel.: 0 92 79 / 3 46                       Tel.: 0 92 79 / 18 19,
Fax: 0 92 79 /9 99-317                         => Hausmeister: Küffner, Roland            E-Mail:
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de       Handy: 01 70 / 9 93 77 52                  awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
                                               Mittagsbetreuung Mistelgau:
=> Krug, Tanja                                 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73                   => zu der Seniorenbeauftragten
Finanzverwaltung                               => Wagner, Gislinde                        Frau Ursel Sloniowski,
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         Handy: 0171/4182778                        Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Fax: 0 92 79 /9 99-321
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de              Seniorenbeauftragte:                       => zu dem Jugendbeauftragten
                                               => Seyferth, Angelika                      Herr Tobias Heidenreich,
=> Roder, Ute                                  Tel.: 0 92 79 / 14 68                      Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
Kassenverwaltung                               Jugendbeauftragte:
Tel.: 0 92 79 /9 99-19                                                                    E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
                                               => Maisel, Bernd
Fax: 0 92 79 /9 99-319                                                                    => Standorte Defibrillatoren
                                               Handy: 01 71 / 9 51 22 41
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de                                                          an der Schule Glashütten,
                                               => Westermann, Thomas
=> Schaarschmidt, Klaus                        Handy: 01 72 / 3 47 50 03                   Schulstraße 21, Glashütten
Geschäftsleiter                                Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:        am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                         => Küffner, Roland                          Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312                         Handy: 01 70 / 9 93 77 52
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de                                                am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
                                               Beauftragter für Frauen- und
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               Familienangelegenheiten:
                                               => Seyferth, Jochen
                                                                                                 Glashütten
                                                                                          weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees             Tel.: 0172/84 21 561
– Glashütten
                                                  Störungsannahme Strom
                                                                                          Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75                                                                    Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45
                                                   "Stadtwerke Bayreuth"
info@tourismus-obernsees.de                          Tel.: 0921-600-750                   Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                               Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                              S. 3 – 12
–B
  ekanntmachungen der Gemeinde Mistelgau über die
 Änderungen und Erweiterungen der Bebauungspläne                     Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
 „Mashalder‟ und „Schlot‟, Ortsteil Mistelgau
                                                                     – Sparkasse Bayreuth
–B
  ekanntmachungen der Abfallwirtschaft des Landkreises                IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
 Bayreuth über die korrekte Entsorgung von
 „Brandgefährlichem Abfall‟, Altreifen und Lithium-Batterien           BIC:   BYLADEM1SBT
–P
  roblemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Land­
 kreises Bayreuth: Termin am 10.10.20 in Mistelgau                   Gemeinde Mistelgau
Die Gemeinden informieren                          S. 13 – 30       – Sparkasse Bayreuth
– Informationen aus den Gemeinderäten Mistelgau und                   IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
  Glashütten                                                           BIC:   BYLADEM1SBT
– Information der Gemeinde Mistelgau über den Austausch von         – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
  nicht mehr geeichten Wasserzählern
                                                                       IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
–N
  eues aus der KiTa „Altes Schloß‟ in Glashütten
                                                                       BIC:  GENODEF1HO1
– Nachrichten aus den Kirchengemeinden

Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 31 – 37                      Gemeinde Glashütten
– Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
                                                                     – Sparkasse Bayreuth
Anzeigen                                           S. 38 – 60         IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
                                                                       BIC:   BYLADEM1SBT
                                                                     – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Impressum:                                                             IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-               BIC:  GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist         Abwasserzweckverband Truppachtal
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.
                                                                     – Sparkasse Bayreuth
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe                                  IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der                BIC:   BYLADEM1SBT
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.           – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-                  IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.                 BIC:  GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500
Druck:                                                               Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.                                    – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,                                 IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23
                                                                       BIC:  GENODEF1HO1
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net

   Untersuchungsergebnis des                                           Untersuchungsergebnis des
        Trinkwassers der                                                    Trinkwassers der
      Gemeinde Mistelgau                                                 Gemeinde Glashütten
Am 29.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                     Am 13.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                  der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                    mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige                 spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                           vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
    Gesamthärte:           5,49°dH                                      Gesamthärte:       6,32°dH
    Nitrat:		              < 1 mg/l                                     Nitrat:		          < 1 mg/l
    ph-Wert:		             7,90                                         ph-Wert:		         8,30
    Härtebereich:          weich (1)                                    Härtebereich:      weich (1)
                                                                 3
Amtliche Bekanntmachungen
                                        Bekanntmachung
        Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung und Erweiterung
    des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau der Gemeinde Mistelgau, Ortsteil Mistelgau

Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 27.07.2020 die 2. Änderung und Erweiterung des
­Bebauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05,
­während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von ­Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1.	eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
    vorschriften,
2.	eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
    Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.	nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
4.	nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspru-
ches herbeigeführt wird.

Gemeinde Mistelgau                                                                             Mistelgau, 25.09.2020

Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister

                                                          4
Amtliche Bekanntmachungen

            5
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                                                                                                                                                                                                                          Bekanntmachung
                                        Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebau-
                                                  ungsplanes „Schlot“ Mistelgau i. V. m. der Änderung und Integrierung
                                          des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ der Gemeinde Mistelgau, Ortsteil Mistelgau

                              Der Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau hat mit Beschluss vom 31.08.2020 die 4. Änderung und Erweiterung des Be-
                              bauungsplanes „Schlot“ Mistelgau i. V. m. der Änderung und Integrierung des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“
                              als Satzung beschlossen.
                              Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
                              Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
                              Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung sowie über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
                              Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen
                              Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
                              gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 2. OG, Zimmer 3.05, wäh-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           aß
                              rend der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          tr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      -S
                              Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Män-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    el
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                gg
                              geln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Se
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           106

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              11

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    13
                          1279                                                                                                                                                                                                                                                          14

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 10
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      104

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          h-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            118                                                  113                               112                              13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      101                                                       100

                                PLANLICHE FESTSETZUNGEN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                A                 VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN                                                                                                                                                                                            A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         111                    108
                                                                                                                                                                                                                       TS

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ric
                  1081                                                                                                                                                                                                         TS                                                                                           56                                                                                                                                                                                                                                                                            100
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              /1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Unbeachtlich werden demnach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ied
                                                                                                                                                                                                                             54/3                                                                                                                                                                                          114
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2
ehrhau

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   3
                                                                                              1280                                                                                                                                                                                                       12
                s132
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3.0             Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  102

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Fr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             a
                        2/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               § 9 (1) Nr.2     133                                                                                           141/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            8.3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               1.3.1eine nach Bauweise
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis§§322 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        u. (4) BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             WA

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              we
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            o

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      u. 23 BauNVO
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   12                                                                                                                                                                    127

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            141/
                                                                                                        1322/4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   S
                                                                                                                                                                                        25

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             6a
               1419/24                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    117
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  0,4                                       0,8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     beachtliche offene Verletzung                  der dort be­zeichneten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         e
                                                                                                                                                                                                            52                                                                                                                                                                                                   120                               St. Bartholomäuskirch                                                                                                                                                           II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            aße
haus                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   o

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kir
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3.1.1                   Bauweise

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      3
                                                                                    1400/23

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    II (E+D)                                                                                                                                                                                                                    132                                                             141
                                                                                                                    1400/28

                                                                                                                                                                                                                                                                                                             SD 38-48                                  KS 1,00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               St. Ba
                                                                                                          1400/26

                                                                                                                                                                                       1400/55                                                 50

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Verfahrens-        und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        rtho
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Formvorschriften,
                                                       1a       1b                                                                                                                                                                                                                                       16       9                                                                                                                124                                                                                                                                                                                                                         150
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3.1.2           nur Einzel- undloDoppelhäuser  zulässig

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          str
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  135
                                                                                              3a 3b
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                10                                                                                 mäus
               1

                                                                                                                                                                      1400/37

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       6
                                                                                                                                                                                                                                                                            eg

                                                       1400/12
                                                                                                                                                                                      0

                                                                                                                                                                                                                                                                                   21                                                                                                                                                                                                                                                                             S
                                                                                                                                                                                    1400/4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        119                                                              4                                                                                        I
                                                                                    1400/25

                                                                                                                              5a 5b                                                                                                                                                                                                                                               8                                                                1077                                                                                                                                                                                        146
                                                                                                                                                                                                                              1400/46

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ten
                                                                                                                                                                                                                                                                    /54
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Sc

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    TS
                                                                                                                                                                                                                                                                           nw

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               2.3.2.1eine unterBaugrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
                                                                                                                                               5c 5d                                                                                                               /53                                                                                           hu                                              3.2             überbaubare Grundstücksflächen                                                                                                                                                                          145                8.4
                                                           /17
                                                           /19

                                                           /22
                                                           /18
                                                           /20
                                                           /21

                                                                                    /24

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  4
                                              /16
                                                                                                                          1400/31

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          lst
                                                                                                                                    1400/32

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  15
                                                                                                                                                                                                                                                                  /52                                                                                                                                                                                                                  128/1
                                                                                                         /27

                                                                                                                                              1400/33

                                                                                                                                                                                             7a 7b
                                                                                                                                                                                                                                                                       de

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             S
                                                                                                               /29

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ra
                                                                                                                                                        1400/34

                                                                                                                                                                                                   7c 7d                                                          /51
                                                                                                               /30

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Gar
                                                                                                  1400/1
                                                                                                                                                                                                                                                     9           /50
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        19
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             II                                 43/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      4                  ße                                                              S                                                                131

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     BauGB beachtliche                       Verletzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   sich nach der BayBOder Vorschrif-
                                                                                                          1
                                                                                                                                                                                                    1

                                                                                                                                                                                                                                                                /49                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                      Lin
                                                                                                                                                                                                           2
                                                                                                                                                                                                 1400/4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    139
                                                                                                                                                                                                                   1400/43

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 122                                         S
                                                                                                                                                              /35

                                                                                                                                                                                                          1400/4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        139/
                                                                                                                                                              /36

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 13
                                                                                                                                                                          /38

                                                                                                                                        Lind                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2
                                                                                                                                                                          /39

                                                                                                                                                                                                                                               1400/48                                                                                                                                                           3.2.2           Die Abstandsflächen bestimmen                                                                                                                                                                                        149
                                                                4a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           2 II
                                                                              4b

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        S
                                                                                                                                                           enw                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              8.5
                                   2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  F
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              137
                                                                                                                                                                                                                         /44

                     2a
                                                   F P
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   9
                                                                                                                                                                                                                         /45

                                                                                                                                                                         eg                                                                                                                                             II        I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ten über das Verhältnis des Bebauungsplans
                                                                                                                                                                                                                                        /47                                 43/3                                                                                                                                                                                                           128             130
                                                   I I
                                                                                                                              6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2
                          S                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        6            129

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        137
                          I                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     138
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1076
                                                       1400/56                 1400/1                                                                                                                                                                                                            43/6                                                            11                                                                    7                                                                                                                                          137/3
                                                                                              1400/15

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     und des Flächennutzungsplans,
                                                                                                                                                                                      6a                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               137/5                            S
                              1419/23                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    41                                                                                                                                                                                                                                    7
                                                                                                                                                                                                                                                                            43/7                                            43                                                                                   3.3             Nebenanlagen und Stellplätzen                                                                                                                                                         III
                                                                                                                                                                                                                                                                                   Pflast
                                                                                                                                                                                                                                         8
                                                                                                                               1400/5                                                                                                                                                       er                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 3.3.1   Ga      Garagen und Carports sind nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen                                                                                                                                                       8.6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         5
                                                                                                                                                                                       1400/6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               3. nach § 214           Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 und innerhalb der Baugrenzen zulässig.
                  150

                                                                               1

                                                                                                                                                           1400/7
                                                                                                         8

                                                                                                                                                                                                                                                         1400                                                                                                43/2                                                                                                                                        36/1
                                       3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Bei eingeschossigen Garagen und Carports (einschließlich Satteldach usw.)
                   1/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   173

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Mängel des         Abwägungsvorgangs,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    S
                                                                                    weg

                                                                                                                                                                                                        eg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       P                                                                                         33
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 werden keine Dachformen vorgeschrieben.
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       I                                                                       36                                                  III

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                e
                                                               1400/2                                                   1400/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Im Übrigen  gelten die gleichen vorgeschriebenen Dachformen wie bei den
                                                                                                                                                                                                   nw

                                                               MD
                                        1419/22
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            aß
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        177
                                                                                                                                                                                                                                  6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               4
                                                                                                                                                                                        5

                                                                                                                o                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Hauptgebäuden.
                                                                                   hen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         36/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              4. nach § 214           Abs. 2aFlachdächer  im beschleunigten                           Verfah-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      9a
                                                                                                                                                                                                or

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           tr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    5a
                                                                   0,3
                                                                             /29

                                                                                                               0,6                                                                                                 1400/10                                                                                                                                                                                                       Es  wird empfohlen,              zu begrünen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               43/5                                                                                                                                                                              31
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ga
                                                                                                                                                                                             Ah
                                                                                Buc

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        fs
                                                                         1419

                                              II (E+D) SD 38-50                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Eine traufständige Anordnung zur seitlichen Grundstücksgrenze ist nicht zulässig.
                                                                                                          6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      P
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  43/8                                                                                                                                                                                                                    30

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ren   beachtliche           Fehler,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3a
                                                                                                                                                                                                        1400/9                                                                                                                                                                                                                                                                                                  P                                                                                     I
                                            3a

                                                                                                          KS 1,00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ho
                                                                                                                                                                                             /13

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                I
        2

                                                                                                                                                                  3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              43/9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ga
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               F
                                                                                                                                                                                         1400

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   hn
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                I
                                                                                    /45                       1400/3                                                                                                                                                                                                                                                            41/1                             3.3.2           Weitere Nebenanlagen sind auch außerhalb der Baugrenzen nach
                                                                                                                                                                                                               4

                                             1419/21                                                                                      1400/8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  19
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 BayBO und BauNVO zulässig.                                                                                                                                                                                                 9.0
                                                                                 1419
                                                                                /49 /50
                                                                                        1419/51                                                                                                                                                                                                                                           S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          II                                                                  wenn          sie nicht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Nebenanlagen innerhalb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 oder Nebengebäude nacheines             Jahres                 seit                            Ba

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            3
                                                                                                                    1419/48
                                                                                                                                                                                                                                                                    1401                                                                                                                                         3.3.3                                                      § 14 BauNVO haben   zur der Straßen-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            9.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ­Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 begrenzungslinie mind. 3 m Abstand zu halten.                            III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    4
                                                                                                                                                                                              HsNr. 2

                                                                      2b 2a                               4b 4a

                                                                                                                                                                                                                              1408
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          7/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    197
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               gegenüber        der       Gemeinde geltend gemacht                                            wor-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            178                                              171
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      53

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                29
                                                                                                                                                                  1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        43/11
                                                                                                                                                                                                                                                                                        1.00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 4.0             Verkehrsflächen                                                § 9 (1) Nr.11 BauGB                                                                                                                                         9.2
                                                                   1419/20

        1419/12                                                                 1419/46

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               den      sind; derStraßenbegrenzungslinie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Sachverhalt, der die Verletzung oder
                                                                                                                                                                                                                                                                                       5.00
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          40

                                                                                                                                                                           1400/14
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 4.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               7

                                                                                               Ulmenweg                                                                                                                                                                                                                                                                           37

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               den       Mangel Ausbaubreite
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   begründen soll, ist darzulegen. Au-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           4,30                                                                                                            II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 4.2
               4

                                                                                                   HsNr. 4                                         6                                HsNr. 8                  10
                                                                                                                                                                                                                       HsNr.                                                                     43/10
                                                               2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   0,40          1,30                                           27

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ßerdem wirdöffentliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auf Straßenverkehrsfläche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             die Vorschriften des § 44 Abs. 3
                                                                                   S
                                                                                   II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 4.3                                                                                                                                                            181                                                                            B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Satz      1 und 2Verkehrsflächen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      sowiemitAbs.               4 BauGB hingewiesen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          9

                                                                                                                                                                                                             1408/1
                                                                   1419/19
                                                                                                                                        1408/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            183
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 4.4                                  besonderer Zweckbestimmung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           n
                        6

                                                                                                         1408/3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Danach        erlöschen            Entschädigungsansprüche                                         für
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      he

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    26
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1.1
                                             Er

     1419/14                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     4.4.1           Multifunktionsfläche (Gehweg/Ausweichstreifen)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ßc

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              11

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                                                le

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             e
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                                                                             1419/18                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             4.4.2                       Parkfläche                                                               186
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      tr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           II

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               mögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei
                                                                                                                                                                                                                                        5.00
                                                       eg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        pp
                                       8

                                                                                                                                                                                                                                        1.00                                                                                                                                                                                                                                                                                          P
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    fs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I    P
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Po

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2.1      z.
                                                                                                                                                                                00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            23                                                                                             I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ho

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
                                                                                                                                                                           9.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               15
                                                                                                                                                                                                            5.00
                                                                                        7

                                                                                                                                                                                1406                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        196
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               hn

                          1495/5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2.2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             WA
                                                                                                                                                                                                                                                             1404
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            o                                                    5.0             Grünflächen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ba

                                        7                                          1419/17                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       188
        11

                                   /2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      17

                                19
        b

          1495/4
                              14                                                                                                                                                                                                                                                                                  0,3                                      0,6                                                                                                                                                                                                                                                                                              3.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 5.1             Verkehrsgrün                                          § 9 (1), Nr. 25a, 25b BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   II (E+D) SD 38-50
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    10

                                        1497/1
                                                                                                        9

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      KS 1,00
                                                                   15

                                                                                                                                                                                        1405                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       305
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            3.1
                                                                    01

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    190
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               19
                                                                       / 12

                                                                                               1419/16                                                                                                                                                                                                                                                                                                             5.2                                               öffentliche Grünflächen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              7/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              21
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            /1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 97                                                                                                                         3.2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            21

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         53

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                194
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 12

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          P
                                                                                                          11

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            3.3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Gemeinde Mistelgau
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   6.0                                               Planungen,  Nutzungsregelungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Mistelgau, 25.09.2020
                                                                                                                                                                                                  8                                                                                                                                       I                                                                                                                                  192
                                                                                                                                                                                                                                    11                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         304
    1419/26                                                                                                                                                                     10                                                                                                                                                    S
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  14

                                   12
                                                 1497                                         1419/15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  P
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              20                                     Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     zur Pflege und zur Entwicklung von Natur,
                                                                                                                                                                                                                                        Erlgäßc

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        21

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  14                             S                                                                                       17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Landschaft und Boden                        § 9 (1) Nr.20 BauGB                                                                                                                        4.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Gez. Karl Lappe, 1. FlBürgermeister
                                                                                                                    S
                                                                                                                    2                                                                                                                                                                                                            II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            15                                                                                                                                                                                                                                           303
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              P
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            4.1
                                                                                                                                                                                                                                               hen

                                                                                                               10                                                                                                                                                                                                                             I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   6.1               ur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Anpflanzungen sowie                      weg und für die Erhaltung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              202 Bindungen von Bepflanzungen                                                                                                     1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      73

                                                                                                                                                                                9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            23

                                                               TS                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    10
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           e
                                                 1501/11

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         aß

                                                                                                  10/2
                                                                                                                                                                                                                              6                                                                                                W                                                 12                                                                                                                                                                                                                 198                                            302
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            5.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       tr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             F II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             I                                                                                                                                                                                   199
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              4                  4a                                                                                6.1.1 Pflanzempfehlungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  fs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  204
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             13
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2

                                                                                                                                                                                                                                                                  Eichenstr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                20
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ho

                                                                                                                                                                                                                                                                                              aße                                                                                                                                                                    Empfehlung für Bäume ohne Standortvorgabe nach Pkt. 6.3                                                                                                                                5.1      A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      211
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 25

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       S                             bzw. für Hecken und Sträucher ohne Standortvorgabe nach Pflanzliste 6.2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              hn

                                                                                                                                                                                      1072                                                            1501/3
                          0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              17/1 17/2
                                                                                   17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       II
                        /1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       18
                                                                                                                                                                                                                                                                                       7                                          3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Ba

                                                           3                                                                                                                                                                                                                                                                                                              TS
                     01

                                                     /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   16

                                                                                                                                                                                                                                                         9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          S
                                                                                                                                                                         13
                   15

                                                  01
                                                                                                                              15                                                                              11
                                             15                                                                                                                                                                                                                                                          III                                                                                                                                       206/1                                                                                                                    199/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   6.2 Pflanzlisten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        5

                                                                                                  1501/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        7/

                                                                                                                                                                                                                                                      S                                S                                                                                                                                      P
                            1
                          21

                                            17

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       53

                                                                                                                                                                                                                                                      II                               II                                                                                                                          6.2.1 Obstgehölze und Wildsträucher                                                6.2.3 Sträucher und Kleinbäume
                                              a

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2/4                                                                                                     244/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Apfelbäume                                                                         * Acer campestre (Feldahorn)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            25

                                                                                                                                                                                                                                                                6                                                                                      1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               a

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    III
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         * Landsberger  Renette                                                             * Cornus sanguinea (Hartriegel)                                                                                                                 5.2      A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     2

                                                                   8/3                        2                               8/2                                 8/1                                                                                                                                                                                                       1b
                                                                                                                                                                                                                   8                                                                                                                                                                                                                  F

                                                                                                                                                  A                        VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN
                              19

                                                                                                                                                                                                                                                                      S                                                                                                                                                  * Rote Sternrette
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Cornus mas (Kornelkirsche)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 245/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            247
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         27
         e

                                                                                                                                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        17/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         * Danziger Kantapfel                                                               * Corylus avellana (Haselnuß)
        ß

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                206
      a

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    210
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           3a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         * Klarapfel                                                                        * Euonimus europaeus (Pfaffenhütchen)
     r

                  1501/4                                                       8/9                Brückleinstraße                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           5.3      A
    t

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Ligustrum vulgare (Liguster)
s

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        197

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                244/4
                                                                                                                                              1.0                                                                  Art der baulichen Nutzung3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   29

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      § 9 (1) Nr.1 BauGB                                                      Birnbäume
n

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    4
                                                                                                                                                                                                                                            1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Lonicera xylosteum (Heckenkirsche)
e

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                537/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        246
                                                                                                                    7                                    5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              * Gute Graue
                                                                                    9
                                                                                                                                                                                                    3                                                           6/1                                                                                                                                                                                                                                         * Prunus spinosa (Schlehe)
                                             11                                                                                               1.1
                                                                                                                                                                  WA                                               Allgemeines Wohngebiet                                                                                                                       § 4 BauNVO                                                    * Großer Katzenkopf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Rhamnus frangula (Faulbaum)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       18

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              * Köstliche von Charneu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Rosa canina (Hundsrose)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            6.0
         4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      20

                                                                                8/5
                                                                                                                                              1.2
                                                                                                                                                        8/7       MD                                               Dorfgebiet                                                                                                                                   § 5 BauNVO
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   6.2.2 mittelwüchsige Bäume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Rosa rubiginosa (Weinrose)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           aße

                                                                                                                8/6                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       243                                                               * Salix caprea (Salweide)                                                                                                                       6.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1/2                                                              * Carpinus betulus (Weißbuche)
                                                                                                                                                                                                                                                 1a

                                                                                                                                                                                             8/8                             6/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                 3/1                                    2/1                                                                        212                        3                                                                             * Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)
                                             8/10
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         * Prunus avium (Vogelkirsche)
                   15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      hofstr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Viburnum  lantana (Wolliger Schneeball)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         * Pyrus pyraster (Wildbirne)                                                              245
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Viburnum opulus (Wasserschneeball)                                                                                                            6.2
                                                                                                                                                                                                 1503

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         * Sorbus aucuparia (Vogelbeere)
                                                                                                                                              2.0                                                                  Maß der   baulichen Nutzung                                                   Verbindliche                                     § 9 (1) Nr.1 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      20b

                                                               11a                                                                                                                                                      1509/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Festsetzung                                      u. §§ 16 ff BauNVO
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              31

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Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen

Abfallwirtschaft

           Brandgefährliche Abfälle richtig entsorgen
            Stand: September 2020

Leider kommt es durch die falsche Entsorgung von entzündlichen Abfällen immer wieder zu
gefährlichen Bränden in Entsorgungsfahrzeugen. Durch das Verpressen im Müllfahrzeug können z.B.
nicht restentleerte Spraydosen explodieren und ein Feuer entfachen. Hier finden Sie einige Beispiele
für brandgefährliche Abfälle und den korrekten Entsorgungsweg:

▌     Asche / Grillkohle
 nur vollständig abgekühlt (mind. 24 h) in die Restmülltonne füllen, da sonst
  Entzündungsgefahr droht. Nicht in der Biotonne entsorgen.

▌     Altöl (auch leere Behälter)
 Rückgabe an den Verkaufsstellen / Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil

▌     Batterien / Lithium-Ionen-Akkus
 Rückgabe an den Verkaufsstellen / Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil.
  Elektroaltgeräte mit eingebauten Batterien werden bei den
  Elektroaltgeräteabgabestellen angenommen.

▌     Chemikalien aller Art
 Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil

▌     Druckgasbehälter, z.B. Heliumflasche
 Nur restentleert und mit vollständig entferntem Ventil zum Schrotthändler oder Annahmestelle Pegnitz.

▌     Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper
 bei der Polizei abgeben

▌     Feuerzeug / Feuerlöscher
 Feuerzeuge ohne Restinhalt gehören in die Restmülltonne. Feuerzeuge mit Restinhalt bei der
  Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil entsorgen. Feuerlöscher können an den Fachhandel
  zurückgegeben oder bei der Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil entsorgt werden.

▌     Montageschaumdosen (auch leere Behälter)
 Rückgabe an den Verkaufsstellen / Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil

▌     Propan-, Butan- und sonstige technische Gase
 Rückgabe an den Fachhandel und bei den Verkaufsstellen

▌     Spraydosen, z.B. Deo, Haarspray, Lacke, Raumspray…
 Restentleerte Spraydosen können in der Gelben Tonne entsorgt werden. Nicht
  restentleerte Spraydosen gehören nicht in den Restmüll, sondern zur
  Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil. „Restentleert“ bedeutet, dass nur
  ein kleiner unwesentlicher Rest in der Verpackung verbleiben darf.

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

                                                       8
Amtliche Bekanntmachungen

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon …
… dass Produkte mit Lithium-Batterien zu den Elektroaltgeräten gehören?
Selbst die kleinste fest verbaute Lithiumbatterie in Handy, Kinderspielzeug, Deko-
artikel, elektrischer Zahnbürste, Rasierer, singender Grußkarte, blinkendem Kinder-
schuh etc. ist eine potenzielle Zündquelle. Sollten diese fälschlicherweise in Rest-,
Bio-, Papiermüll oder Gelbe Tonne geworfen werden, können sie sich bereits bei
geringer Reibung entzünden und gefährliche Brände im Müllfahrzeug oder der
Behandlungsanlage verursachen.
Korrekt entsorgen Sie Produkte mit Lithium-Batterien hier:
     Elektroaltgeräteabgabestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6;
      Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr
     Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2; Fr 11-17 Uhr

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon …
… dass die Entsorgung von vier Reifen nur 5 Euro kostet?
                      Neben der Rückgabe beim Reifen- / Kfz-Händler oder der Abgabe bei einem Entsor-
                      gungsfachbetrieb können Reifen (mit oder ohne Felgen) bis zu 80 cm Durchmesser
                      auch bei der Müllumladestation Bayreuth angeliefert werden. Folgende Kosten
                      entstehen:
                      4 Reifen = 5 Euro. 8 Reifen = 10 Euro. 12 Reifen = 15 Euro.
                      Anlieferung größerer Mengen nur auf Anfrage.
                      Anschrift: Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth (Telefon 0921-13791);
                      Öffnungszeiten: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, 12.45 bis 16 Uhr / bei Wochen-
                      feiertagen i.d.R. auch am darauffolgenden Sa 8-12 Uhr

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

                                                        9
Amtliche Bekanntmachungen

Pressedienst                                                       Pressedienst
der Sozialversicherung für                                         der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau                              Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Suizidprävention ist möglich –                                     „Kaum zu schlagen“
SVLFG bietet Hilfen an                                             Dass eine Ausbildung oder ein Studium im öffentli-
                                                                   chen Dienst nicht langweilig sein muss, weiß Steffen
Jedes Jahr sterben in Deutschland ungefähr 10.000
                                                                   Kroll, derzeit Student bei der Sozialversicherung für
Menschen durch Suizid – mehr als durch Verkehrsun-
                                                                   Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
fälle, Gewalttaten und illegale Drogen.
                                                                   Auch im kommenden Jahr bietet die SVLFG wieder Aus-
Anlässlich des „Welttags der Suizidprävention“ am 10.
                                                                   bildungs- und Studienplätze an. Zum 1. August sollen dort
September weist die Sozialversicherung für Landwirt-
                                                                   15 Personen ihre Ausbildung zur/zum Sozialversiche-
schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Hilfen für
                                                                   rungsfachangestellten beginnen und zum 1. Oktober
Versicherte in sehr schwierigen Lebenslagen hin, mit de-
                                                                   ­weitere 60 Personen ihr duales Studium zur/zum Diplom-
nen sie suizidgefährdete Menschen in für sie scheinbar
                                                                    verwaltungswirt/in. Hinzu kommen weitere Ausbildungs-
ausweglosen Situationen unterstützt.
                                                                    und Studiengänge in der Verwaltungsinformatik.
Versicherte haben die Möglichkeit, die Krisenhotline der
                                                                    „Ich bekomme ein monatliches Einkommen, habe 30 Tage
SVLFG anzurufen. Unter der Rufnummer 0561 785-10101
                                                                    bezahlten Urlaub im Jahr, flexible Arbeitszeiten und zahle
sind ausgebildete und erfahrene Psychologen rund um die
                                                                    keine Studiengebühren – das ist kaum zu schlagen“, sagt
Uhr – 24 Stunden und sieben Tage die Woche – zu errei-
                                                                    Steffen.
chen. Die Experten unterstützen vertraulich, zum Beispiel
bei betrieblichen oder familiären Konflikten, aber auch bei         Wie alle Nachwuchskräfte der SVLFG wird auch er von
persönlichen und psychischen Überlastungssituationen.               den Ausbildern persönlich betreut und ist dadurch von An-
                                                                    fang an in die Teamarbeit eingebunden. „Ich lerne alle
Viele verschiedene Faktoren wirken zusammen, dass
                                                                    Zweige der Sozialversicherung kennen, also die Kranken-,
Menschen keine Perspektive mehr im Leben sehen und
                                                                    Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Das macht die
gedanklich ihre Lösung im Suizid suchen. Damit es erst
                                                                    ganze Sache sehr abwechslungsreich und interessant“,
gar nicht so weit kommt, ist es wichtig, Probleme so früh
                                                                    weiß der 33-jährige zu berichten. Nach erfolgreichem
wie möglich anzugehen. So bietet die SVLFG Begleitung
                                                                    ­Abschluss möchte die SVLFG ihren Absolventen einen
bei den herausfordernden Themen Betriebsübergabe
                                                                     Anstellungsvertrag anbieten. Der moderne und zukunfts-
oder Betriebsaufgabe an und unterstützt pflegende Ange-
                                                                     sichere Arbeitsplatz lässt Familie und Beruf gut miteinan-
hörige mit speziellen Angeboten sowie ihre Versicherten
                                                                     der vereinbaren.
rund um das Thema Stress. Seminare, Online-Gesund-
heits-Programme sowie Telefonberatungen sorgen für                   Bewerbungen können per Mail an bewerbung@svlfg.de
eine frühzeitige Prävention, die Menschen hilft, gesund zu           geschickt werden. An welchen Standorten der SVLFG
bleiben und sich ihre Lebensfreude zu bewahren.                      welche Möglichkeiten angeboten werden und welche
                                                                     ­Bewerbungsfristen gelten, findet sich – wie weitere Details
Informationen zu allen Gesundheitsangeboten bietet die
                                                                      zu den Ausbildungs- und Studiengängen – im Internet
SVLFG unter www.svlfg.de/gleichgewicht.
                                                                      ­unter: www.svlfg.de/ausbildung-studium
Weitere Hilfsangebote des Nationalen Suizidpräventions-
programmes finden sich unter www.suizidprophylaxe.de.

                      Problemmüll-Sammlung
            mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth
                                   Sammeltermine 2020
 Gemeinde Mistelgau            10.10.2020       10.40 Uhr – 11.40 Uhr            Mistelgau (Festplatz am FW-Haus)

                                                              10
Amtliche Bekanntmachungen

                   Die Gemeinde Mistelgau informiert:
    Der bereits im Jahr 2019 begonnene – und wegen der Corona-Entwicklung
­unterbrochene – Austausch der Wasserzähler in den Gemeindeteilen O
                                                                  ­ bernsees,
     Braunersberg, Böhnershof und Friedrichsruh wurde vor Kurzem wieder
                                 ­aufgenommen.
Für den Großteil der Wasserzähler in den oben genannten Gemeindeteilen ist der Eichzeitraum
abgelaufen, die Zähler müssen deshalb getauscht werden.

    Ebenfalls fortgesetzt wird derzeit der Austausch von nicht mehr geeichten
                         ­Wasserzählern im Ort Mistelgau.

Der Austausch der Wasserzähler erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofs Mistelgau bzw. des
Abwasserzweckverbandes Truppachtal. Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen.
Wir bitten Sie, den Zugang zu den Wasseruhren zu ermöglichen und etwaige Hindernisse zu
­beseitigen.

                  Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Gemeinde Mistelgau                                                  gez. Lappe, 1. Bürgermeister

Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:

Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung
Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und ver­stopfen
die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge-
langen sie fast unversehrt, ohne sich ­vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.
Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen
entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.
Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter
gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.
So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab­
wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit
letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.
Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten
Toilettentüchern.

                                                11
Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ist für Ihre ­
                                                   Anliegen zu den gewohnten
­Öffnungszeiten w­ ieder für Sie da.
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbedingt
notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen unterein­ander ein wichtiger Beitrag.
Wir bitten Sie darum, dass jeweils nur eine Person das jeweilige Amtszimmer b
                                                                            ­ etritt und dass
auch die empfohlene Abstandsregelung von mindestens 1,50 m einge­halten wird.
Für Ihre und unsere Sicherheit ist es wünschenswert, dass Sie einen Mund-/Nasenschutz
­tragen.
Die Spielplätze sind seit 6. Mai wieder zugänglich.
Auch auf dem Spielplatz muss ein Abstand von mindesten 1,5 Metern zu Menschen ­außerhalb
des eigenen Haushalts eingehalten werden.
Weitere aktuelle Vorschriften entnehmen Sie bitte den aktuellen Veröffentlichungen von
Staatsregierung und Behörden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!
gez. Karl Lappe, VG-Vorsitzender

Die Gemeinde Glashütten informiert:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeindekanzlei in Glashütten, Schloßstr. 2, ist seit 14.05.2020 wieder für Sie geöffnet!

Neue Öffnungszeiten:
Donnerstags von 15:30 bis 18:30 Uhr.
Bürgermeister-Sprechstunden auch nach Terminvereinbarung:
Mobil: 0151 - 23452305

Gemeinde Glashütten
gez. Sven Ruhl
1. Bürgermeister

                                               12
Die Gemeinden                              informieren

                              Thermenmarkt
                  rund um die Therme Obernsees
                 Der Thermenmarkt ohne Flohmarkt
                           findet am 4. Oktober 2020
                         von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

                       Defibrillator-Standorte in der
                       Verwaltungsgemeinschaft ­Mistelgau
Gemeinde Glashütten                                          Gemeinde Mistelgau
– Feuerwehrgerätehaus Glashütten,                          – Rathaus Mistelgau, Bahnhofstraße 35
   Altenhimmelstraße 4, Glashütten                           – Firma Hermos, Eckersdorfer Straße 7
– Schule Glashütten, Schulstraße 21                         – Feuerwehrgerätehaus Gollenbach Hs.-Nr. 8
– Rathaus Glashütten, Schloßstraße 2                         – Kulturscheune Obernsees, Zum Knock 6,
                                                               Mistelgau-Obernsees

                                                            GLASHÜTTEN
                                                Glashütten seit dem Dreißigjährigen Krieg
                                             Die Geschichte der Schlosskirche St. Nikolaus
                                                                 Die Geschichte der Schule
                                                                     Das Feuerlöschwesen
                                                                 Der Obst- und Gartenbau
                                                                           Von Richard Pfaffenberger

                                                Glashüttener Geschichte
     Die über 600-jährige und zum Teil sehr bewegte Vergangenheit unserer eigenständigen Gemein-
     de wurde bereits mehrfach in Ansätzen niedergeschrieben. Nun wird die Geschichte Glashüttens
     erstmals historisch belegt und dokumentarisch aufgearbeitet. Ein wertvoller Beitrag für das neue
     Jahrtausend und unsere Gemeinde ist erbracht. Das Buch von unserem früheren 2. Bürgermeister,
     Herrn Richard Pfaffenberger, zur Geschichte Glashüttens ist im Rathaus Glashütten und der Verwal-
     tungsgemeinschaft Mistelgau zum Preis von 15 € je Exemplar erhältlich.

                           Neu herausgegeben wurde von Herrn Richard Pfaffenberger jetzt
                        eine Dokumentation über die Glashüttener Gefallenen im 1. Weltkrieg.
      Der Lebens- und Leidensweg dieser ehemaligen Glashüttener Mitbürger wird dabei ausführlich aufgezeichnet.
       Die Dokumentation können Sie bei Herrn Pfaffenberger, Erzbühlweg 6, 95496 Glashütten, direkt erwerben.

     Sven Ruhl, 1. Bürgermeister

                                                        13
Die Gemeinden                               informieren

                                                                   Beschluss:
                                                                   Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.           (15 : 0)
                                                                   2.3	Antrag auf Bauvorbescheid auf Einbau von zwei
                                                                       Einfamilienhäusern (Baukonzept 1), ggf. Doppel-
                                                                       haus (Baukonzept 2) auf Fl. Nr. 320/1, Bayreuther
                                                                       Str., Gemarkung Mistelgau.
                                                                   Beschluss:
                                                                   Der Gemeinderat stimmt sowohl dem Baukonzept 1 mit
                                                                   zwei Einfamilienhäusern, als auch dem Baukonzept 2, einer
                                                                   Bebauung mit einem Doppelhaus zu, favorisiert allerdings
                                                                   das Baukonzept 1 mit den zwei Einfamilienhäusern.(15 : 0)

        NAC H R I C H TEN                                          3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Land-
                                                                       kreis Bayreuth;
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                   3.1. 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla-
Sitzung vom Montag, 31.08.2020,                                    nes „Schlot“ Mistelgau i. V. m. Änderung und Integrie-
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                                   rung des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ im
                                                                   beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB – Be-
Beginn der Sitzung: 19:32 Uhr
                                                                   schlussmäßige Behandlung der Bedenken und Anre-
Ende der Sitzung:   22:25 Uhr
                                                                   gungen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2
Anwesend waren:     1. Bürgermeister Karl Lappe                    BauGB (Öffentliche Auslegung) und § 4 Abs. 2 BauGB
		                  und 14 Gemeinderatsmitglieder                  (Behörden u. sonstigen TÖB); Billigungsbeschluss;
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:                              Satzungsbeschluss.
		                  Herr Jörg Ebert
		                  Herr Thomas Westermann                         1. Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                  Stellungnahmen
Zuhörer:		          2                                              Zum Planentwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Be-
                                                                   bauungsplanes „Schlot“ Mistelgau unter Einbeziehung des
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt        VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“ von Horstmann +
fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau             Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB
ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit              die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 04.05.2020 – 03.06.2020
15 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit                und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen
­gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats-           Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 29.04.2020
 mitglieder und die weiteren Anwesenden.                           zur Stellungnahme bis spätestens 03.06.2020 beteiligt.
                                                                   Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den
                                                                   Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB u. § 4 Abs. 2 BauGB be-
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG                                             schlussmäßig behandelt werden.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 27.07.2020                    1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3
                                                                   Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung
vom 27.07.2020.                                 (15 : 0)          Aus der öffentlichen Beteiligung wurden folgende Beden-
                                                                   ken vorgebracht:
2. Bauanträge                                                      1.1.1 Einwendung im Rahmen der kommunalen Bauleitpla-
2.1	
    Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüber­                  nung, 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
    dachung auf Fl. Nr. 43/9, Lindenweg 19, Gemar-                 Schlot Mistelgau eines Bürgers aus der Ortschaft Mistelgau,
    kung Mistelgau.                                                Schreiben vom 05.05.2020 – Eingang 05.06.2020
Von den Festsetzungen des VEPs „Wohngebiet Am Pop-
                                                                   Der Gemeinderat behandelt die nach der Auslegungs-
pengässchen“ sollen folgende Befreiungen erteilt werden:
                                                                   frist eingegangene Stellungnahme des Bürgers.
– Schleppdach statt Satteldach
                                                                   Einwendung zum Straßenraum/-querschnitt
– Dachneigung 5 ° statt 35 ° – 45 °
                                                                   Auf die Anlage eines Gehweges sollte mit Blick auf das
– Überschreitung des Baufensters in südlicher Richtung
                                                                   ­Gesamtgebiet „Schlot“ verzichtet werden. Anfang und Ende
Beschluss:                                                          der Gehwege beginnen und enden nicht schlüssig und sind
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.                            nicht an eine weitere Wegeverbindung angebunden.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird Befrei-              Zudem wird das vorhandene Straßenraumkonzept unter-
ung erteilt.                                      (15 : 0)         brochen:
2.2	
    Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses                    •	Sammelstraßen (Eichenstraße, Schulstraße) mit Anord-
    mit Stellplätzen auf Fl. Nr. 141, Gartenstraße 6,                  nung von Gehwegen
    ­Gemarkung Mistelgau.                                           • Erschließungsstraßen im „Schlot“ ohne Gehwege
                                                              14
Die Gemeinden                                  informieren

Dafür sollte im freiwerdenden Verkehrsraum die Anlage von              Abwägung / Beschluss:
Engstellen z. B. durch Bepflanzung und ggf. Parkbuchten                Der von der Familie angesprochene beibehaltene obere Be-
geprüft werden.                                                        reich der höheren GRZ und GFZ beinhaltet die Integrierung
Sollte dennoch ein Gehweg angelegt werden, so ist dieser               des VEP „Wohngebiet Am Poppengässchen“. In allen ande-
im südlichen Bereich am Erlgässchen bis zur Eichenstraße               ren Bereichen herrscht eine einheitliche Regelung mit 0,3
zu führen. Dementsprechend ist der Umgriff des Bebau-                  (GRZ) und 0,6 (GFZ). Im Hinblick auf die von der Bayeri-
ungsplans zu erweitern.                                                schen Staatsregierung gewünschte Innenentwicklung hält
                                                                       der Gemeinderat eine leichte Erhöhung gegenüber den
Abwägung / Beschluss:                                                  Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes „Schlot“ für
Bei dem vom Bürger angesprochenen Gehweg handelt es                    angemessen.
sich um eine Multifunktionsfläche, die sowohl als Gehweg               Die Festsetzung II (E + D) entspricht der früheren Festset-
als auch als Ausweichstreifen geplant ist.                             zung I + D.                                        (15 : 0)
Im Hinblick auf zuletzt erschlossene Baugebiete hat sich ein
solcher Streifen bewährt. Versorgungsleitungsschäden                   2. Erschließung:
­können in diesem, dann gepflasterten, Streifen ohne As-               Die Erschließung ist nunmehr verbessert.
 phaltaufbruch leichter behoben werden, zudem kann das                 Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
 Oberflächenwasser des Straßengrundes und des Multifunk-
 tionsstreifens in einer Mulde durch das Baugebiet bis zum             3. Oberflächenwasser:
 jeweiligen Einlaufschacht geordnet geleitet werden. Im Hin-           Die Größe des obenliegenden Einzugsgebietes hat sich
 blick auf die Grundstückseinfahrten sollte der Multifunk­             nicht geändert, die Niederschläge haben sich aber eher
 tionsstreifen allerdings im Bereich der Nutzung als WA im             noch verstärkt. Der daraus folgende Oberflächenabfluss ist
 nördlichen Teil des Geltungsbereiches auf die gegenüber­              schadlos durch das Baugebiet und die anliegende Bebau-
 liegende Seite verlegt werden.                                        ung zu leiten. Da es versäumt wurde, ein ordnungsgemä-
 Auf die Schaffung von Engstellen z. B. durch Bepflanzung              ßes Grabensystem anzulegen, ist es nunmehr notwendig,
 und ggf. Parkbuchten wird im Hinblick auf z. B. die Abfallent-        den über die Leistungsfähigkeit der Kanäle liegenden Ab-
 sorgungsfahrzeuge und die Winterdienstarbeiten verzichtet.            fluss z. B. über die Anliegerstraßen oder über zusätzliche
 Sollte sich herausstellen, dass nach Fertigstellung in die-           Leitungen schadlos abzuführen. Zu berücksichtigen sind
 sem Gebiet mit überhöhter Geschwindigkeit durchgefahren               auch verschiedene Hangquellen, die temporär auftreten.
 wird, können immer noch entsprechende Maßnahmen ge-                   Eine nachprüfbare Entwässerungsplanung liegt dem
 troffen werden.                                      (14 : 1)        Bebauungsplan bisher nicht zugrunde, sollte aber vor
                                                                       ­
                                                                       Satzungsbeschluss vorliegen, da nur unter Zugrunde­
                                                                       ­
1.1.2 Einwendung im Rahmen der kommunalen Bauleitpla-                  legung einer ordnungsgemäßen Planung die Auswirkungen
nung, 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes                  der Bauleitplanung beurteilt werden können.
Schlot Mistelgau einer Familie aus der Ortschaft Mistelgau,            Auf die Rechtsgrundlage und auf die Beurteilung der Nach-
Schreiben vom 28.05.2020 – Eingang 05.06.2020                          bargemeinde haben wir schon in unserem Schreiben von
                                                                       13.12.1997 hingewiesen.
Der Gemeinderat behandelt die nach der Auslegungs-
frist eingegangene Stellungnahme der Familie.                          Beschluss:
                                                                       Eine geordnete Entwässerung des Baugebietes wird sicher-
Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                       gestellt. Weitere Ausführungen zur Entwässerung werden in
wir verweisen im Zusammenhang mit o.a. Bebauungspla-                   den später folgenden Behandlungen der Stellungnahmen
nung auf unsere Einwendungen vom 13.12.1997 zum                        der Wasserwirtschaft des LRA und des WWA Hof behandelt.
damals eingestellten Verfahren und wiederholen unsere
­                                                                                                                       (15 : 0)
Einwendungen auch zur überarbeiteten, derzeit ausgeleg-
ten Fassung.                                                           Hinweise:
Wir begründen diese wie folgt:                                         Immissionen:
                                                                       Durch den Hinweis 4.0 „Die im normalen Ausmaß anfallen-
1. Verdichtung:
                                                                       den Immissionen sind zu dulden.“ mögen einige Konflikte
Unseren Einwendungen folgend, wurde zwar die Grundflä-
                                                                       zwischen Neubewohnern und Landwirten abgemildert
chenzahl von 0,4 auf 0,3 ermäßigt, die Geschoßflächenzahl
                                                                       ­werden können, eine Erweiterung der Stallungen für die
im unteren Bereich von 0,8 auf 0,6 ermäßigt, im oberen Be-
                                                                        benachbarten Landwirte ist bei der derzeitigen Bauleit­
                                                                        ­
reich leider beibehalten. Dies entspricht aber nach wie vor
                                                                        planung aber ausgeschlossen. Sollten Regelungen der EU
einem städtischen Charakter. Es wäre, entsprechend dem
                                                                        eine Erweiterung der Stallungen oder der Besetzung mit
anliegenden, vorhandenen Baugebiet eine Geschoßflä-
                                                                        Nutztieren erforderlich machen, so ist die Aufgabe der
chenzahl von 0,25 und eine Geschoßflächenzahl von 0,5
                                                                        Landwirtschaft oder die Aussiedlung die Folge.
vorzugeben, um eine einheitliche Regelung zu erhalten.
Wir schlagen eine Abminderung wie im derzeit anliegenden                Aus vorgenannten Gründen schlagen wir das erneute Ausset-
Bestand vor.                                                            zen des weiteren Verfahrens vor und eine Überplanung des
                                                                        Bebauungsplanes, der nach wie vor nicht ausreichend ist.
Im vorhandenen Baugebiet ist im südlichen Gebiet I + D vor-
gesehen. Dies sollte auch im angrenzenden Bereich gelten.              Abwägung / Beschluss:
Eine zu starke Verdichtung ist für einen dörflichen Bereich            Der Gemeinderat ist sich einig, dass für die Neubewohner
nicht verträglich. Wir schlagen eine Abminderung vor.                  anfallende Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft
                                                                  15
Die Gemeinden                                 informieren

zu dulden sind, der unter 4.0 stehende Hinweis soll dies                 Die für die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen
bereits vor Grundstückskauf und Baubeginn verdeutlichen.                 Nutzung erforderlichen Flächen müssen vorhanden sein,
Eine mögliche Erweiterung der Landwirtschaft wird in den                 ebenso ein Interesse an der Aufnahme dieser Nutzungen
Stellungnahmen des LRA und des AELF behandelt. (15 : 0)                 in dem festgesetzten Dorfgebiet.
                                                                         Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe und des Zu-
1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger                        schnittes der Bauflächen und der unmittelbar angrenzen-
­öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB                        den Wohnbebauung offensichtlich, dass die Errichtung
 Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegan-                         landwirtschaftlicher Betriebsstellen (auch Nebenerwerbs-
 gen:                                                                    stellen) nicht ansatzweise möglich bzw. beabsichtigt ist.
1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:                                     Auch in der Begründung unter Ziffer 1.1 wird zum Aus-
                                                                         druck gebracht, dass mit der Planaufstellung der örtliche
     Kreisbrandrat Hermann Schreck
                                                                         Bedarf an Bauflächen zur „Wohnnutzung innerhalb des
     Amt für Ländliche Entwicklung                                       Ortes“ gedeckt werden soll. Die Festsetzung eines Dorf-
     Stadtwerke Bayreuth                                                 gebietes ist laut Urteil des VGH München vom 05.03.2001,
     Regierung von Oberfranken – Höhere Planungsbehörde                  15 N 99.600, unzulässig, wenn sie allein dazu dient, die
Wird zur Kenntnis genommen.                                              Schutzwürdigkeit einer im Bebauungsplan ausgewiese-
                                                                         nen Wohnbebauung gegenüber den Immissionen eines
1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken                       außerhalb des Plangebietes gelegenen landwirtschaft­
haben vorgebracht:                                                       lichen Betriebes herabzusetzen. Die Ausweisung eines
                                                                         Dorfgebietes mit der Zielsetzung „höhere“ Immissions-
	Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,
                                                                         werte zu erzielen, ist als sog. „Etikettenschwindel“ unzu-
      Schreiben vom 30.04.2020
                                                                         lässig. Mit dem Bebauungsplan würde ein Konfliktpoten­
	Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei-
                                                                         tial zwischen der heranrückenden Wohnbebauung an den
      ben vom 04.06.2020
                                                                         bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nicht gelöst,
      Staatl. Bauamt Bayreuth, Schreiben vom 07.05.2020                  sondern verschärft.
Wird zur Kenntnis genommen.                                              Wir bitten um Übersendung der Stellungnahme der Re-
                                                                         gierung von Oberfranken zu dieser Bauleitplanung.
1.2.3 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Bergamt
                                                                     Abwägung / Beschluss:
Nordbayern, Schreiben vom 19.05.2020
                                                                     Bereits in den Vorgesprächen im LRA wurde von Bürgermeis­
      Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch             ter Lappe verdeutlicht, dass es nicht im Sinne der Gemeinde
      o. g. Vorhaben keine derzeit vom Bergamt Nordbayern            ist, den landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Entwicklung
      wahrzunehmenden Aufgaben berührt.                              einzuschränken oder stillzulegen. Dies wurde ebenfalls im
      Sollten bei den Bauarbeiten unerwartet altbergbauliche         Vorfeld mit dem Landwirt und dem AELF abgeklärt. Eine
      Relikte angetroffen werden, sind diese zu berücksich­          Festsetzung des Gebietes als WA, wie ebenfalls in der Stel-
      tigen und das Bergamt Nordbayern zu verständigen.              lung des AELF vom 26.05.2020 erläutert wird, würde dem
Beschluss:                                                           landwirtschaftlichen Betrieb jegliche Möglichkeit zu einer Er-
Der Gemeinderat beschließt, sollten altbergbauliche                  weiterung nehmen.
­Relikte angetroffen werden, das Bergamt Nordbayern zu               Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde aus
 verständigen.                                 (15 : 0)             dem Jahr 2006 ist diese Fläche als MD beinhaltet, was den
                                                                     ursprünglichen Planungswillen der Gemeinde bereits ver-
1.2.4 Landratsamt Bayreuth, Schreiben vom 04.05.2020                 deutlicht. Dadurch wird in diesem Gebiet kleineren Betrie-
a) Baurechtliche Stellungnahme                                       ben mit Wohneinheit die Möglichkeit gegeben, sich hier an-
zu den oben genannten Bauleitplanungen (Stand: 03.04.2020)           zusiedeln. Eine damit verbundene Wohnnutzung steht dem
nimmt das Landratsamt Bayreuth gemäß § 4 Abs. 2 BauGB                hier nicht entgegen. Die Gemeinde verfolgt hier ebenfalls
Stellung wie folgt:                                                  die von der Staatsregierung immer wieder geforderte Innen-
                                                                     verdichtung von Ortschaften.
    I. Baurecht
                                                                     Eine Stellungnahme der Regierung von Oberfranken ging zu
    1. Bereits mit E-Mail vom 02.04.2020 und anlässlich von          dieser Bauleitplanung nicht ein. Der Gemeinderat geht da-
    Vorsprachen von Herrn Bürgermeister Lappe im Landrats­           von aus, dass hier mit der Planung Einverständnis besteht.
    amt haben wir erläutert, dass wir die Ausweisung eines
                                                                     Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung als MD – Dorf-
    Teilbereiches als Dorfgebiet problematisch erachten. Die-
                                                                     gebiet beizubehalten.                                 (15 : 0)
    se Einschätzung vertritt auch das Amt für Ernährung,
    Landwirtschaft und Forsten Bayreuth in seiner Stellung-              2. Der „vorhabenbezogene“ Bebauungsplan „Am Pop-
    nahme vom 26.05.2020.                                                pengäßchen“ soll in die vierte Änderung des Bebauungs-
    Für die Festsetzung eines Dorfgebietes muss das Plan-                planes Mistelgau „Schlot“ integriert werden.
    gebiet auch durch Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher            Die Begründung enthält hierzu keine Aussagen.
    Betriebe geprägt sein oder geprägt werden können. Dies               Wesentlicher Bestandteil eines vorhabenbezogenen Be-
    setzt in der Regel verfügbare Grundstücke voraus, auf de-            bauungsplanes ist der Durchführungsvertrag zwischen der
    nen land- oder forstwirtschaftliche Betätigung realisiert            Gemeinde und dem Investor (Vorhabensträger). Bei einer
    werden kann.                                                         Änderung eines solchen Bebauungsplanes ist auch der
                                                                16
Die Gemeinden                                  informieren

    Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger einver-               Abwägung / Beschluss:
    nehmlich anzupassen/aufzuheben. U. E. dürfte es sich bei           Die Definition unter Ziffer 8.4 „Oberkante Fußboden EG
    der vorgelegten Planung um eine „Aufhebung" des vorha-             über Terrain (= Gelände) max. 0,50 m“ wird als ausreichend
    benbezogenen Bebauungsplanes handeln. Dies sollte in               betrachtet. Auf die Festsetzung max. Wandhöhen wird ver-
    der Begründung entsprechend dokumentiert werden.                   zichtet.                                           (15 : 0)
    In der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes
    ist zu kennzeichnen, welche Teilfläche der Durchfüh-                   6. Die Festsetzung der Dachneigung unter Ziffer 8.1 sollte
    rungsvertrag ursprünglich umfasst.                                     mit den Angaben in den Nutzungsschablonen in Überein-
                                                                           stimmung gebracht werden.
Abwägung / Beschluss:
Die Erledigung der Bestimmungen des Durchführungsver-                  Beschluss:
trages ist bereits vor über 15 Jahren erfolgt und abgeschlos-          Der Gemeinderat beschließt, dies zu ändern.          (15 : 0)
sen. Die beiden Grundstücke wurden mittlerweile an neue
Eigentümer verkauft. Die damals erstellten Erschließungs-                  7. Wir empfehlen die Festsetzung maximal zulässiger
anlagen werden im Zuge der Bauleitplanung und der Er-                      Auffüllungen und Abgrabungen.
schließung von der Gemeinde vom jetzigen Eigentümer                    Beschluss:
übernommen und notariell beurkundet, der Teilbereich der               Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung „Auffüllungen
bereits bestehenden Erschließungsstraße der Öffentlichkeit             und Abgrabungen max. 0,70 m auf dem gesamten Grundstück
gewidmet.                                                              zulässig.“ im Bebauungsplan mit aufzunehmen.    (15 : 0)
Der Gemeinderat beschließt, die Integrierung des VEP
„Wohngebiet Am Poppengässchen“ in der Begründung ent-                      8. Bei den Verfahrensvermerken sollte nach dem
sprechend zu dokumentieren und den Geltungsbereich in                      ­Satzungsbeschluss der Ausfertigungsvermerk eingefügt
der zeichnerischen Darstellung der 4. Änd. „Schlot“ zu kenn-                ­werden.
zeichnen.                                            (15 : 0)
                                                                       Beschluss:
    3. Nach der zeichnerischen Darstellung handelt es sich u.          Der Gemeinderat beschließt, den Ausfertigungsvermerk in
    E. um einen neuen Bebauungsplan. Dieser sollte auch so             den Verfahrensvermerken mit aufzunehmen.       (15 : 0)
    gekennzeichnet werden, z. B. „Schlot II“.
    Der Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplanes                      II. Denkmalschutz
    wäre dann entsprechend zu kennzeichnen (vgl. Ziffer 7.1               Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat uns seine
    und 7.2 der textlichen Festsetzungen).                                Stellungnahme vom 04.05.2020 in Kopie übermittelt.
    Das Verfahren wäre als „Aufstellung des Bebauungspla-                 Demzufolge sind für Bodeneingriffe jeglicher Art (!) denk-
    nes, z. B. „Schlot II“, zu bezeichnen.                                malrechtliche Erlaubnisse notwendig, die in einem eigen-
                                                                          ständigen Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmal-
Abwägung / Beschluss:                                                     schutzbehörde (Landratsamt) zu beantragen sind.
Ein Aufstellungsbeschluss zu einem möglichen Bebauungs-                   Wir empfehlen dringend, dies als Hinweis etc. in den Be-
plan „Schlot II“ wurde vom Gemeinderat bereits am 16.12.19                bauungsplan aufzunehmen und entsprechende Bauinter-
gefasst. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes obliegt                    essenten zu informieren. Erfahrungsgemäß wird dies oft
der Gemeinde und ist nicht Aufgabe des LRA.                               aus den Augen verloren und es kommt bei der Verwirk­
Der Gemeinderat beschließt, die Bezeichnung zu belassen.                  lichung des Bauvorhabens / im Baugenehmigungsver­
                                                   (15 : 0)              fahren zu entsprechenden Verzögerungen.
    4. Für das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.              Beschluss:
    Nr. 43/9 sieht der jetzige Bebauungsplan-Entwurf keine             Der Gemeinderat beschließt, einen Hinweis mit aufzu­
    Zufahrt vor. Ebenso für das noch künftig bebaubare                 nehmen.                                              (15 : 0)
    Grundstück Fl. Nr. 43/11. Dies ist noch entsprechend zu
    ergänzen/zu regeln.                                                    III. W
                                                                                 asserrecht, Behindertenbeauftragter,
                                                                                Immissions­schutz
Beschluss:                                                                 Auf die beiliegenden Stellungnahmen wird hingewiesen.
Der Eigentümer der Fl. Nr. 43/9 hat ein notariell beurkun­
detes Zufahrtsrecht über das Grundstück der Fl. Nr. 43/8.                  IV. S
                                                                                onstiges
Das Grundstück der Fl. Nr. 43/11 befindet sich im Eigentum                 Von den sonstigen Fachstellen wurden keine Bedenken
des Besitzers der Fl. Nr. 43/9 und wird als Garten benutzt.                gegen die Planung vorgebracht.
Eine Verschmelzung der beiden Flurstücke wird beim Besit-
zer angeregt. Der Gemeinderat beschließt, dies mit in die              b) Stellungnahme der Wasserwirtschaft
Begründung aufzunehmen.                             (15 : 0)
                                                                       Schmutzwasser
    5. Die Festsetzung zur Höhenlage unter Ziffer 8.4 ist u. E.           Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Trup-
    zu unbestimmt. Diese sollte auf festgelegte Bezugspunk-               pachtal endet am 31.12.2022. Diese wurde mit Auflagen
    te erfolgen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir,                    verbunden (u. a. Vorlage der Nachweise für die Misch-
    „Schnitte“ beizufügen. Ebenso empfehlen wir die Festset-              wassereinleitungen, Vorlage einer Fremdwassersanie-
    zung maximaler Wandhöhen.                                             rungsplanung). Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der
                                                                  17
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